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Webinar: Fachkräfte mit Potenzial: Die berufliche Integration von Ukraine-Geflüchteten

Veranstaltungsdetails

Die berufliche Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine ist Herausforderung und Chance zugleich. Für das Webinar hat die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr Expertinnen und Experten des Jobcenters Waiblingen sowie des Welcome Centers Stuttgart eingeladen, die die aktuellen Zahlen erläutern und über rechtliche Rahmenbedingungen informieren. Außerdem werden die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen vorgestellt, bei denen sich Geflüchtete einerseits und (potenzielle) Arbeitgeber andererseits beraten lassen können. Eine dieser Anlaufstellen ist das Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ der IHK Bezirkskammer Rems-Murr.

10:30 Uhr

Begrüßung

David Fais
Stv. Leiter der Bezirkskammer Rems-Murr

IHK Region Stuttgart

 

10.35 Uhr

Projektvorstellung
„Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“

Svitlana Samarova und Inken Jagusch

IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Rems-Murr

 

10.40 Uhr

 

 

 

 



 

 

 

Ein Jahr geflüchtete Menschen aus der Ukraine in der Grundsicherung: Wo stehen wir gemeinsam?

Robert Steinbock, Bereichsleiter Markt und Integration für Waiblingen und

Dany Zeitler, Betriebsakquisiteurin

Jobcenter Rems-Murr

  • Merkmale und Bildungsniveau der Ukraine-Geflüchteten im Rems-Murr-Kreis
  • Rechtliche Voraussetzungen für ihre Beschäftigung
  • Integrationsstrategie in Kooperation mit den relevanten Akteuren im Rems-Murr-Kreis
  • Herausforderungen für Ukraine-Geflüchtete, Behörden und Unternehmen
  • Beispiele für eine gelungene Integration in den Arbeitsmarkt

11:05 Uhr

 

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Anstellung ukrainischer Geflüchteter
Rebecca Geiger

Beraterin für Unternehmen, Fachkräfte und Neubürgerinnen

Welcome Service Region Stuttgart 

  • Unterstützungsmöglichkeiten für Ukraine-Geflüchtete durch Unternehmen
  • Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen bei Fragen zur Anstellung und beruflichen Integration ukrainischer Geflüchteter

 

11:20 Uhr

Fragen und Austausch

 

ca. 11:30 Uhr

Ende der Veranstaltung


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Magazin Wirtschaft

Unternehmensnachfolge: Damit es weitergeht

Zu den einschneidendsten Ereignissen im Leben der meisten Menschen gehört sicher der Start ins Berufsleben und der Eintritt in den Ruhestand. Das ist schon für normale Arbeitnehmer so. Um wieviel mehr für Selbstständige! Denn wer ein Unternehmen abgibt oder eines übernimmt, für den ändert sich das Leben auf der ganzen Linie: das eigene Selbstverständnis, die Rolle in der Familie, die finanziellen Gegebenheiten, vielleicht sogar der Wohnort und natürlich die beruflichen Herausforderungen. Entsprechend emotional ist das Thema besetzt. Wir haben uns in der Region umgeschaut, wie Unternehmer damit umgehen.

Nachfolgefähige Strukturen frühzeitig entwickeln

Zum Beispiel Andreas Urbez und Wolfgang Schwenger. Die beiden sind Geschäftsführer der Carl Stahl GmbH in Süßen. Das Familienunternehmen in fünfter Generation ist ein weltweit tätiger Spezialist für das Heben von Lasten nebst dazugehörigen Dienstleistungen. Vor drei Jahren haben die beiden Schwager mit der Gestaltung des Nachfolgeprozesses begonnen. Damals waren sie erst 50 beziehungsweise 54 Jahre alt. „Wir wollten nicht in die Falle tappen wie so viele und unkoordiniert übergeben“, erklärt Urbez. Die Initialzündung gab der Werbeflyer einer Unternehmensberatung, die ein Seminar zum Thema „Nachfolgefähige ­Strukturen“ anbot. „Die Eltern leben noch, in unserer Generation sind wir drei Gesellschafter, in der nächsten sogar zehn“, begründet Schwenger, warum genau dieser Ansatz ins Schwarze traf.
Wir wollten nicht in die Falle tappen wie so viele und unkoordiniert übergeben

Andreas Urbez, Geschäftsführer der Carl Stahl GmbH in Süßen

Können die Jungen nicht einfach in die Fußstapfen ihrer Väter treten? „Theoretisch schon, aber wir wissen nicht, ob wir das wollen“, meint Urbez. Sie beide seien in das Unternehmen hineingewachsen, das mittlerweile 66 Standorte in neun Beteiligungen hat. „So easy“ sei es heute nicht mehr, einzusteigen, ergänzt Schwenger. Die Aufgaben seien nicht so leicht zu definieren. Und überhaupt: Wo sollte der Einstieg erfolgen? An der Werkbank oder gleich ganz oben? Die operative Nachfolge steht allerdings aktuell auch gar nicht auf der Agenda. Schließlich haben beide noch an die zehn Jahre bis zum Ruhestand. „Jetzt geht es erst einmal um die Struktur als Familienunternehmen. Und da sollen sich alle gleichberechtigt engagieren, alle an einem Strang ziehen“, erklärt Urbez.
Die mittlere Generation hat den Prozess initiiert. Dazu gab es in sechswöchigem Abstand eineinhalbtägige Treffen. Dabei habe es auch immer mal wieder geknallt. „Ohne Moderator hätte das auch schwierig ausgehen können“, ist Urbez überzeugt. Auf einem Familientag wurden schließlich die Eltern und deren Enkel mit ins Boot geholt. „Vorher haben wir uns nur zu Festen gesehen, und einige von uns wohnen auch gar nicht in der Region“, sagt Schwenger. Nun sei man in ganz anderen Rollen zusammengekommen.

Eine Familienverfassung legt die Regeln fest

Am Ende dieses Prozesses steht eine Familienverfassung, die jeder Einzelne unterschreiben muss. „Die enthält nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten“, erzählt Schwenger und nennt es ein „geliehenes Erbe“. Eine der Pflichten ist die Fortbildung in betriebswirtschaftlichen Fragen, damit die Gesellschafter sich qualifiziert einbringen können. Auch zu den Unternehmenswerten muss man sich ausdrücklich bekennen, also zu Leistung, Toleranz, Bodenständigkeit, Verantwortung und Zusammenhalt. Verlangt wird zudem, dass alle finanziell auf eigenen Beinen stehen und nicht auf eventuelle Ausschüttung angewiesen sind.
Auch strukturell hat die Unternehmerfamilie Hand angelegt. Eine neue Dachgesellschaft sichert den Inhabern weiterhin ausreichend Einfluss zu, ohne jedoch den Spielraum des operativen Managements einzuschränken. Als verbindende Schnittstelle wird bei der Carl Stahl Holding GmbH, der Dachgesellschaft aller unternehmerischen Beteiligungen, ein Beirat etabliert, in dem die Expertise familienfremder Dritter aus strategisch wichtigen Disziplinen hinzugezogen wird.
Wie die beiden Schwager vom Übergabeprozess erzählen, so ­ruhig und relaxed, aber auch so sicher und entschieden – das überrascht auf den ersten Blick. Tut es denn gar nicht weh, nach 24 beziehungsweise 30 Jahren als Entscheider Macht abzugeben? Schwenger knabbert noch etwas. Für Urbez hingegen ist es „Luxus pur“, das Thema rechtzeitig und damit ohne jeglichen Zeitdruck angegangen zu sein.

Spätestens mit 60 sollte alles in trockenen Tüchern sein

Carl Stahl hat 1700 Mitarbeiter, Mize 15. Aber auch Mize-­Gründer Joachim Kurrle wollte noch eine „5“ vorn haben, wenn er seine Nachfolge in trockene Tücher bringt. Und auch er stammt aus einer Unternehmerfamilie: Kurrle Senior betrieb im Fellbacher Altort das größte Bürofachgeschäft weit und breit. Sohn Joachim lernte dort ­Büromaschinenmechaniker und war eigentlich für die Nachfolge vorgesehen.
Doch ausgerechnet eine Idee des Vaters brachte den Sohn auf eine ganz andere Schiene. „1994 ­fragte Vater mich, ob ich während des Fellbacher Herbstes mit meinem Bruder den Kuchenverkauf vorm Geschäft übernehmen könnte.“ Daraus wurde „s‘Höfle bei Jo und Stefan“. Das machte so viel Spaß, dass die Brüder daraus ein blühendes Catering machten – neben­beruflich. „Doch Vater wollte, dass ich die „Tässlesvermietung“ aufgab. So nannte er das, weil ich auch Geschirr vermietete, das die ­Kunden samstags im Laden abholten“, erinnert sich Joachim Kurrle. Er entschied sich für sein eigenes Geschäft. „Stinksauer“ sei der ­Vater damals gewesen.

Regel Nummer Eins: Respekt für  die Lebensplanungen des Nachwuchses

Das Bürogeschäft gibt es heute nicht mehr. Aus Mize hingegen, wie Kurrle seine Vermietung von Veranstaltungszelten inklusive Komplettzubehör nannte, ist ein Unternehmen geworden, dessen Logo an fast keinem Event in der Region fehlt. Kurrle ist Jahrgang 1964. Wie sein Vater hat er vier Kinder. Wenn er eines davon als Nachfolger gewinnen will, das war ihm klar, ist Respekt für die Interessen und die Lebensplanungen des Nachwuchses Regel Nummer Eins. Also das Gegenteil von Sprüchen wie von der „Tässlesvermietung“.
Zu seiner Freude signalisierte Sohn Jacques Interesse an Mize. Nachdem der heute 27-Jährige einige Zeit mit großen Kähnen um die Welt gefahren war, schloss er eine zweite Lehre im elterlichen Betrieb an und arbeitet seither Hand in Hand mit dem Vater und dessen Frau Birthe. Als alles reibungslos lief, beschloss Joachim Kurrle, ein paar Wochen auf seinem Boot auf der Ostsee zu verbringen und die beiden „zu Hause mal allein wurschteln“ zu lassen. Erfreut stellte er fest, „die können das ohne mich“. Das war der Startschuss für den Übergabeprozess. Beraten von der IHK und einer Unternehmensberaterin wurde geklärt, wie die Zukunft von Mize aussehen wird.
Die beiden volljährigen Kinder, die längst gute Berufe haben, und die Ehefrau mussten eine Verzichtserklärung beim Notar unterschreiben. Auch für Jacques gibt es feste Regeln, zum Beispiel dass er nicht ohne Ehevertrag heiraten darf. „Das war für alle eine knallharte Entscheidung, aber nur wenn alles Geld in der Firma bleibt, hat sie eine Zukunft“, ist Kurrle überzeugt. Den härtesten Brocken musste er ohnehin selbst schlucken: Aus der Mize e.K. wurde eine oHG, an der er nur noch die Hälfte besitzt. „Mit Ende 50 sitze ich nun nicht mehr sozu­sagen auf dem Thron und kann alles ansagen. Ich wollte aber unbedingt, dass wir Partner auf Augenhöhe sind und kann das nur jedem Kollegen in ähnlicher Situation empfehlen“, sagt er.
Mit Ende 50 sitze ich nun nicht mehr sozu­sagen auf dem Thron

Mize-Gründer Joachim Kurrle über die Teilung der Geschäftsführung mit seinem Sohn

Die Unternehmensberaterin, die Kurrles beriet, heißt ­Bettina Daser. Die promovierte Sozioökonomin aus Kernen begleitet Unternehmens­familien bei der Übergabe. Dazu hat sie einen strukturierten Prozess entwickelt, der zunächst die Motivlagen der einzelnen Beteiligten klärt. Die Fragen, die sie dazu stellt, haben es in sich. Zum Beispiel „Können Sie noch schlafen, wenn Sie wissen, dass Sie gerade einen Millionenkredit aufgenommen haben?“ oder „Wollen Sie wirklich den Rest Ihres Berufslebens an Ihrem Kindheitsort wohnen?“ Kurz: Alle Fragen, die illusionslos klären, was Unternehmertum für das eigene Leben, für Partner und Kinder bedeutet. Schließlich sei nicht nur die Eignung wichtig, sondern auch die Mentalität.
Um die bestmögliche Lösung zu finden, geht Daser mit jedem einzelnen Shareholder konkret durch, was die möglichen Entscheidungen für sein Leben bedeuten. „Da gibt es bittere Pillen zu schlucken und Enttäuschungen zu verkraften, denn mancher Traum findet ein jähes Ende“, hat sie festgestellt. Es werde aber auch Respekt geweckt: für die Lebensleistung der vorangehenden Generation und für die Verantwortung, die mit der Übernahme einhergeht. Damit eine dauerhaft tragfähige Lösung herauskommt, die sowohl für das Unternehmen gut ist als auch für den Familienfrieden, holt Daser alle Beteiligten an einen Tisch, wenn möglich einschließlich ­ihrer Partner: „Wenn nur ein Gesellschafter die Nachfolgelösung nicht mitträgt, dann ist Sand im Getriebe, egal wie groß dessen Anteil ist“, weiß sie aus Erfahrung.
Wenn nur ein Gesellschafter die Nachfolgelösung nicht mitträgt, dann ist Sand im Getriebe, egal wie groß dessen Anteil ist

Nachfolgeberaterin ­Bettina Daser

Nicht selten sind die Fronten verhärtet, wenn Dasers Vermittlungsarbeit beginnt. „Bei uns ist der Hass grenzenlos“, raunte ihr einmal ein Familienmitglied zu. Gerade darum sei es wichtig, dass im Plenum erörtert werde, wie die Werte, aber auch die Zukunftspläne des Unternehmens sind und wie die der Familie. „Dabei dürfen alle mitreden, und alle sind gefragt, wenn es darum geht, die beste Lösung zu finden.“  Von jedem dieser Treffen gibt es ein Arbeitsprotokoll, das alle freigeben müssen. „Damit committen sie sich“, weiß Daser. Am Ende des Prozesses steht idealerweise die Klärung der Gesellschafterverhältnisse und eine Familie, die sich noch gern zum Sonntagskaffee einlädt.
Daser, die selbst Gesellschafterin im elterlichen Betrieb ist, hat schon mehr als 70 Unternehmensübergaben begleitet. In der Zeit hat sich einiges geändert: „Seit circa zehn Jahren beobachte ich, dass nicht mehr die Alten den Jungen Bedingungen stellen, sondern umgekehrt.“ Und früher sei sie meist von verzweifelten Müttern beauftragt worden, denen der Familienzwist an die Nieren ging. Heute riefen eher die Chefs oder die potenziellen Nachfolger an.
Und wie sieht die Unternehmensübergabe aus Sicht der jungen Generation aus? Geht man mit Ann-Cathrin Keller durch die Werkshallen der Keller Lufttechnik in Kirchheim/Teck, hat das Grüßen gar kein Ende. Man merkt gleich, die junge Frau ist hier zu Hause. Tatsächlich ist sie auf dem Firmengelände aufgewachsen. Schon als kleines Mädchen wollte sie in die Fußstapfen ihres Vaters Horst Keller treten, der das über 120 Jahre alte Unternehmen in der vierten Generation zusammen mit seinem Bruder Frank leitet.
Papa kam abends immer so zufrieden nach Hause. Das habe ich bei den Eltern meiner Freunde nie erlebt

Ann-Cathrin Keller über ihre Entscheidung, in die Familienfirma einzusteigen

Woher der Wunsch kam, daran erinnert sie sich noch ganz genau: „Papa kam abends immer so zufrieden nach Hause. Das habe ich bei den Eltern meiner Freunde nie erlebt“, erzählt die 33-Jährige. Freilich habe sie damals noch nicht gewusst, was genau der Vater tagsüber so macht. Das verstand sie erst, als sie in der Oberstufe Wirtschaft als Pilotfach wählte. Ab da war klar, wie es weitergehen würde: Duales Studium, dann International Business in München und Australien. Seit sechs Jahren ist sie nun in dem Unternehmen tätig, das ihr Ururgroßvater gründete: zunächst als Assistentin des kaufmännischen Leiters, heute als Direktorin kaufmännische Dienste, After-Sales-Service und Marketing. 2025 wird sie den CEO-Posten von ihrem Vater übernehmen.
Das sind fast zehn Jahre „Überlappung“. „Ideal“ findet Ann-Cathrin Keller das. Weil sie so in die Aufgabe hineinwachsen konnte. Rumpelt es nicht öfter mal, wenn man sozusagen Mitarbeiterin des eigenen Vaters ist? „Man muss klar trennen: die private Beziehung in der Familie und die auf geschäftlicher Ebene als Kollegen“, erzählt sie, „vor allem in Konfliktsituationen“. Dazu müsse man authentisch kommunizieren, sowie Feedback und Kritik annehmen. Das helfe zu vermeiden, dass das Private belastet werde. Wichtig ist das auch deshalb, weil die Brüder Keller je zwei Kinder haben. Ann-Cathrin Keller hat eine Schwester, eine Cousine und einen Cousin. Alle vier sind zusammen mit der Vätergeneration Gesellschafter. Allerdings gehen Schwester und Cousin eigene berufliche Wege. Nur die zehn Jahre jüngere Cousine könnte sich eine Zukunft im Unternehmen vorstellen.

Ein Beirat sorgt für das Zusammenspiel zwischen den Gesellschaftern

Damit das Zusammenspiel zwischen geschäftsführenden und stillen Gesellschaftern klappt, gibt es einen Beirat und einen externen Coach, mit dem sich alle zusammen mehrmals jährlich austauschen. Hilfreich sei auch, dass beide Familien auf dem Firmengelände wohnen, quasi Haustür an Haustür. „Wir sind eine richtige Familie. Wir feiern Geburtstage, dazu Weihnachten und Ostern zusammen und überhaupt führen wir alle Traditionen gemeinsam fort“, erzählt die junge Frau.
Keller hat ihre Masterarbeit über die „Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Steigerung der Innovationsfähigkeit eines mittelständischen Familienunternehmens“ geschrieben, also wie Tradition und Innovation zusammenpassen. Ergebnis: die strukturellen Prozesse müssen neu sortiert werden, ohne dass die Werte, für die ein Familienunternehmen steht, aufgegeben werden. Konkret bedeutet das, dass ein bisschen ­Start­up-Mentalität ins Haus kommt, dass beispielsweise alle Mitarbeiter und nicht nur die Forschungsabteilung Ideen einbringen. Das erste Produkt gibt es schon: eine Luftreinigungswand, die statt Stellfläche weg­zunehmen, als beweglicher Raumteiler dient.

Übernahme von jetzt auf gleich

Die Möglichkeit, Startup und Familienbetrieb zusammenzubringen, das hat Lisa und Moritz Bittner geholfen, den elterlichen Betrieb dauerhaft zu übernehmen. Anders als bei Kellers gab es aber kein Hineinwachsen, sondern eine Übernahme Hals über Kopf. Vater Roland Bittner erkrankte nämlich 2016 schwer. Damals war er noch keine 60, und die Nachfolge in dem kleinen Unternehmen für Thermoforming und Verpackungstechnik in Backnang war noch völlig ungeregelt. „Ein bisschen war das auch unsere Schuld, denn wir wollten uns noch nicht festlegen“, räumt Lisa Bittner ein. Wie ihr Bruder Moritz hatte sie BWL studiert. Er startete danach als Investmentbanker ins Berufsleben, Lisa in verschiedenen Startups. Sie arbeiteten in angesagten Städten, mit „High Performern“ ihres Alters in bunten Teams – und das gefiel ihnen sehr.
Als nun die Hiobsbotschaft kam, eilten sie den Eltern zu Hilfe. „Erst einmal stand die Gesundheit unseres ­Vaters im Fokus und der Gedanke, alles am Laufen zu halten, bis er zurückkehrt“, erinnert sich die Tochter. Doch 2017 starb Roland Bittner. Mitten in der Trauer mussten sie nun eine Entscheidung fällen, die den Rest ihres Lebens prägen würde. Schließlich siegte die Loyalität zu Eltern und Mitarbeitern und der unbedingte Wille, „nicht das Handtuch zu schmeißen“.
Tatsächlich mussten wir erst einmal so eine Art Maschinenbaustudium light absolvieren

Moritz Bittner über seinen Start nach der Erkrankung des Vaters

Einen Notfallplan gab es nicht, keine Prozessbeschreibungen, nichts, was ­ihnen die Einarbeitung erleichtert ­hätte. Schließlich waren die Eltern nach der ­Firmengründung Mitte der 80er in ihre Aufgaben hineingewachsen, kannten ­Kunden und Lieferanten. Bei ihnen ­liefen alle Fäden zusammen. „Das kann man nicht delegieren“, waren sie überzeugt. Von jetzt auf gleich dies alles zu übernehmen, das war eine riesige Herausforderung – auch fachlich. „Tatsächlich mussten wir erst einmal so eine Art Maschinenbaustudium light absolvieren“, lächelt Moritz. Aber nicht nur die neue Pflicht war gewöhnungsbedürftig, sondern auch die Zusammenarbeit unter den Geschwistern. „Die emotionale Komponente darf man nicht unterschätzen. Schließlich weiß der andere seit Kindesbeinen, wie er einen triggern kann“, meint Lisa Bittner. Andererseits sei die Komplexität geringer, wenn man dem Geschäftspartner blind vertrauen könne. Dies umso mehr, als beide erst noch ihr altes Leben abwickeln mussten und sich deshalb zunächst selten sahen.
Nach zwei Jahren hatten die beiden das Geschäft im Griff. Doch „einfach weiter jedes Jahr um ein paar Prozentpunkte wachsen und so in Backnang alt zu werden – das dann doch nicht“, ­erklärt Lisa, die damals noch nicht einmal 30 war. Ein Artikel im Magazin Wirtschaft bestätigte sie in der Idee, eine Art „Booking.com“ für Thermoforming zu gründen: ­Formary. Auf der Plattform können Kunden ihre ­Wünsche in Sachen Kunststoffformung eingeben. Das müssen keine CAD-Dateien sein, Lastenhefte reichen. Formary ­kalkuliert zukünftig mittels künstlicher Intelligenz den Preis und „matcht“ mit dem geeignetsten ­Lieferanten.

Das Corporate Startup zieht junge Mitarbeiter an

Die Bittner GmbH mit ihren 900 ­Kunden läuft weiter, denn Formary ist ein ­Corporate Startup. Inzwischen hat das Unternehmen 25 Mitarbeiter. Auch junge, die der neue „Spirit“ anlockt. Wäre das so auch möglich gewesen, wenn der Vater noch leben würde? „Ich glaube, Papa wäre das alles suspekt gewesen“, sind die Geschwister überzeugt. Bei der Mutter hingegen überwiege die Dankbarkeit, dass ihre beiden wieder zurück in Backnang sind und ihr Lebenswerk fortführen.
Unsere Beispiele zeigen: Irgendwann kommt der Tag X, an dem der Wechsel stattfinden muss. Verständlich, dass das gerade Selbständigen schwerfällt, die ihr ganzes Leben lang gewöhnt sind, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Aber genau deshalb sollten sie dafür ­sorgen, dass es bis zur entscheidenden Unterschrift so bleibt. Denn so sichern sie ihr Lebenswerk und den Familienfrieden.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft Sonderheft Nachfolge
Unternehmenssicherung

Insolvenzverwalter-Sprechtage

Mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In Einzelgesprächen mit erfahrenen Insolvenzverwaltern aus der Region kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag  gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Insolvenzverwalter-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das  kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Termine für 2023:
  • 22.06.2023
  • 13.07.2023
  • 03.08.2023
  • 24.08.2023
  • 14.09.2023
  • 05.10.2023
  • 26.10.2023
  • 16.11.2023
  • 07.12.2023
Weitere Informationen, Anmeldung und Terminvergabe unter dem angegebenen Kontakt.

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Nächste(r) Termin(e): 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste(r) Termin(e): 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Nächste(r) Termin(e): 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Nächste(r) Termin(e): 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste(r) Termin(e): 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste(r) Termin(e): 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Nächste(r) Termin(e): 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Nächste(r) Termin(e): 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Zeitsprung

Eine Million Babys ins Leben getragen

Meine Mutter Erika Hoffmann war Jahrgang 1937 und eine typische Vertreterin ihrer Generation: Sie heiratete mit 20, weil man ohne Trauschein nicht zusammen­leben durfte, arbeitete als Sekretärin, um ihrem Mann das Studium zu finanzieren, und mit uns vier Kindern lebte sie das klassische Familienmodell. Aber wenn man ihr sagte, „das geht nicht“, dann wollte sie das Gegenteil beweisen.
 
Als sie 1971 zum dritten Mal schwanger war, sagte sie zu ihrem Gynäkologen, „entweder bekomme ich einen Elefanten oder Zwillinge“. Weil der sie deshalb „hysterisch“ nannte, ließ sie sich ihre Vermutung von der Uniklinik in Tübingen bestätigen.

Vier Kinder aber nur zwei Arme

Die Zwillinge, das waren meine Schwester Lisa und ich. Meine Mutter machte sich Gedanken, wie sie allen vier Kindern gerecht werden könnte, denn sie hatte ja nur zwei Arme. In einem Bildband sah sie ein Foto von einem „Rebozo“. Das ist ein Tuch, mit dem Frauen in Mexiko ihre Kinder tragen. So ein Tuch hatte ihr eine Freundin von einer Reise mitgebracht. Damit trug sie uns durch Massenbachhausen. Das war eine Sensation in dem kleinen Dorf bei Heilbronn. Sogar die „Heilbronner Stimme“ berichtete darüber.
Entweder bekomme ich einen Elefanten oder Zwillinge

Erika Hoffman bei ihrer dritten Schwangerschaft

1972 brachte der Stern eine dreiseitige ­Reportage unter dem Titel „Mit der Mutter auf Tuchfühlung“ und Fotos von unserer Mutter und uns. 500 Bestellbriefe gingen daraufhin ein. Dabei hatte das Tuch noch nicht einmal einen Namen. Die Stern-Journalistin fragte deshalb ihren Sohn, der Altphilologie studierte, was „Zwillinge“ auf Griechisch heißt. So sind wir zu „Didymos“ gekommen. Ein wahrer Glücksfall, denn der Name funktioniert international.
Obwohl meine Mutter es nie geplant ­hatte, musste sie nun ein Unternehmen gründen. Aus heutiger Sicht waren die Bedingungen dafür einfach unglaublich! Mein Vater musste seine Erlaubnis geben, denn bis 1976 wäre das noch ein anerkannter Trennungsgrund gewesen. Zum Glück hat er das Unternehmen immer sehr unterstützt. Allerdings war er nur am Wochenende zu Hause. Um alles zu schaffen, arbeitete Mutter jede Mittwochnacht durch.

Import aus Südamerika ohne Fax und Internet

Erste Tücher importierte sie aus Südamerika. Ohne Fax, Kopierer oder gar Internet! Wenn die Tücher endlich da waren, mussten sie durch den Zoll und dann in Frankfurt abgeholt werden. Weil das zu umständlich und schwer planbar war, suchte meine Mutter eine Weberei auf der Schwäbischen Alb. ­Damals hatte das Sterben der heimischen Textilindustrie schon begonnen. Zum Glück wurde sie dann aber doch fündig.
Allerdings musste sie größere Mengen abnehmen. Um die zu verkaufen, musste Werbung gemacht werden. Mein Vater gestaltete Anzeigen. Meine Mutter schrieb Presseartikel, und als wir größer waren, packten wir Kinder Päckchen, bedienten das Telefon und verschickten Prospekte.

Der Durchbruch kam zur Jahrtausendwende

Meine Mutter ging immer auf volles ­Risiko. Andererseits hat sie aber auch ­öfters auf die Bremse getreten, wenn sie Angst hatte, alles würde ihr über den Kopf wachsen. So kam es, dass es bis zur Jahrtausendwende ­dauerte, bis wir den Durchbruch schafften. Man musste so viel er­klären und natürlich wurden auch Fehler gemacht. Als wir zum Beispiel 1976 nach Ludwigsburg zogen, war nicht nur das Haus unfertig, meine Mutter hatte auch nicht daran gedacht, einen Nachsendeantrag zu stellen oder das Telefon umzumelden. Die Kunden fanden uns deshalb nicht mehr.
Seit Ende der 1990er sind wir in der Ludwigsburger Alleenstraße mit einem Bürogebäude inklusive Ladengeschäft, das meine ältere Schwester führt. Was uns sehr vorangebracht hat, ist das Internet. Schon 1996 ließ meine Mutter unsere Domain registrieren.  Die Website ebnete uns auch den Weg in den Export. Heute verkaufen wir international, zum Beispiel in Japan und in den USA.

Shitstorm obwohl Corporate ­Responsibility zur Firmen-DNA gehört

Gerade dort erlebten wir 2016 einen wirklich geschäftsschädigenden Shitstorm – wohl angezettelt von einem Konkurrenten. Uns wurde „kulturelle Aneignung“ der Tuchidee vorgeworfen und dass wir ein Tuch ­„Indio“ genannt hatten. Wir wussten nicht, dass das in bestimmten Kreisen als rassistischer Begriff gilt. Ausgerechnet uns ­passierte das, wo doch Vielfalt und Corporate ­Responsibility zur Firmen-DNA gehören!
Ich bin nach verschiedenen Studien 1997 bei Didymos eingestiegen und seit 2005 in der Geschäftsführung. So konnte ich noch zehn Jahre mit meiner Mutter zusammen Didymos führen, bevor sie 2015 starb. Wir haben uns oft stark gerieben, aber ich habe viel von ihr gelernt. Bis heute vermisse ich sie – auch als Sparringpartnerin.

Genäht wird in Deutschland und in Tschechien, gewebt in Österreich

Heute bieten wir nicht mehr nur Trage­tücher, sondern auch Babytragen in vielen Varianten. Gewebt wird in Österreich, ­genäht in Deutschland und in Tschechien. Wir arbeiten mit Frühchen- und Kinder­stationen zusammen und schulen Trageberaterinnen. Für mich ist es ein tolles Gefühl zu wissen, dass seit 1972 eine Million Babys dank unserer Tücher mit Nähe und Geborgenheit ins Leben getragen wurden.
aufgezeichnet von Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Rubrik “Menschen & Ideen” 
Deutscher Diversity-Tag am 23.05.

Diversity Management und Willkommenskultur

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.


Leitfäden zu Diversity Management und Willkommenskultur

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
  • Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)
  • Sprachmittler (IHK)
  • Relocation Manager (IHK)
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt  klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Halbtagesveranstaltung am 27.10.2023

10. Stuttgarter Nachfolgetag

Mit dem Stuttgarter Nachfolgetag möchte die IHK Region Stuttgart für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Der 10. Nachfolgetag findet am 27. Oktober 2023 statt. Das Angebot richtet sich sowohl an Übergabeinteressierte, die ihre Nachfolge regeln möchten, als auch an potenzielle Nachfolgeinteressierte auf der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Über die jährlich stattfindende Halbtagesveranstaltung sollen die Interessierten für die unterschiedlichsten Themen der Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung eine ideal Möglichkeit zum Vernetzen und Austauschen.
Folgende Angebote sind geplant:
  • Theorie: parallele Fachforen rund um das Thema Unternehmensnachfolge
  • Praxis: Podiumsteilnehmende berichten von ihren Übergabe- und Nachfolgeerfahrungen
  • Pitches: Nachfolgeinteressierte und Übergabeprojekte werden vorgestellt
  • Unterstützungsangebote: externe Partner stehen Ihnen auf der Infolandschaft zur Verfügung
  • Netzwerk & Austausch: profitieren Sie vom Austausch untereinander
Die Teilnahme ist kostenfrei. Kommen Sie auch gerne in Begleitung. Das Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf folgender Website.
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Neues von den Registergerichten

Aktuelle Handelsregistereinträge

Hier finden Sie einen Überblick über die Handelsregistereinträge vom Februar (PDF-Datei · 159 KB), März  (PDF-Datei · 167 KB)und April (PDF-Datei · 145 KB) wie sie der IHK gemeldet wurden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt. Alle Änderungen, die sich für dort eingetragene Unternehmen ergeben, werden veröffentlicht, seien es Neueintragungen, Änderungen zum Beispiel in der Geschäftsführung oder Löschungen.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.
Hidden Champion

Der rote Teppich ist grün

Ein roter Teppich ist der Inbegriff des ­Erfolges im Showgeschäft. Wer darüber läuft, hat es geschafft. Aber auch für den Teppichhersteller ist es toll, wenn sein Produkt Stars und Sternchen den ersehnten Auftritt ermöglicht. Der Object Carpet GmbH ist das bei der  bei der Berlinale geglückt, denn seit 2019 wird deren Teppich aus recyceltem Garn eingesetzt. Und nächstes Jahr geht es vermutlich mit dem ersten zirkulären und hundertprozent recycelbaren Teppich noch einen Schritt weiter.
„Wir produzieren schon seit Jahren ­unsere Teppiche aus recyceltem Polyamid“, erzählt Pressechefin  Yvonne Schumacher. Die Garne stellt eine italienische Firma aus alten Fischernetzen und Industrieabfällen her. Das spart bis zu 15 Prozent Wasser und es entstehen 80 Prozent weniger ­organische Abfälle und sogar 85 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Nicht zu vergessen die Entlastung der Ozeane.

Zwei statt 37 Materialien – das macht den Unterschied

„Uns war das nicht genug, denn was ­passiert nach zehn bis 15 Jahren mit dem Teppich, wenn er erneuert werden muss“, erzählt Schumacher. So entstand die Idee zu „Neoo“, dem ersten zirkulären Teppichboden. Nach dem Ende seines Lebens­zyklusses kann er aufgearbeitet werden. Dann wird ein neuer Teppich daraus – ­unendlich oft, ohne Qualitätsverlust in beliebiger Farbe. Das Geheimnis dahinter: Der gesamte ­Teppich besteht nur noch aus ein bis zwei Materialien „In der EU sind 37 erlaubt“, erklärt Schu­macher den Unterschied. Genau das mache das Recycling schwierig.
Cradle-to-Cradle also. Doch da ist Schumacher vorsichtig, denn das ist der Name eines kostenpflichtigen Siegels. „Wir investieren ­lieber in nachhaltige Produkte als in Zertifizierung“, erzählt sie und fügt stolz hinzu: „Wenn wir uns zertifizieren ­ließen, würden wir den Platinstandard erreichen – als weltweit einziger Anbieter“.
Wir investieren lieber in nachhaltige Produkte als in Zertifizierungen.
Produziert wird in Krefeld, denn in der ehemaligen Textilhochburg hat Object Carpet eine Produktionsfirma gegründet. Das war nötig geworden, weil die beiden ­Gründer Roland Butz und Winfried Loskant zunächst auf Lohnfertigung gesetzt hatten. „Da mussten sie immer wieder feststellen, dass ihre innovativen Ideen übernommen wurden. Deshalb wollten sie eine eigene Fabrik.“
Gegründet wurde das Unternehmen 1972. Inzwischen sitzt die zweite Generation in der Geschäftsführung. Schumacher ist überzeugt, dass familiengeführte Unternehmen solch weitreichende Entwicklungen schneller durchsetzen kann „Dank der flachen Hierarchien geht einfach alles viel schneller und man weiß, die Geschäftsleitung steht dauerhauft dahinter.“

Auch das Firmengebäude ist nachhaltig

Wobei sich die Nachhaltigkeit nicht nur auf die Produkte beschränkt. Auch die Firmengebäude sind so nachhaltig wie möglich, bis hin zu den Bienen auf dem Dach. Gerade wurde in eine hoch­effiziente Produktionsanlage für zirkuläre Produkte wie Neoo investiert.
180 Mitarbeiter beschäftigt Object Carpet, je zur Hälfte in Denkendorf und am Niederrhein. Die Kunden kommen aus ­aller Welt. In erster Linie sind es Architekturbüros, die ­Firmenzentralen oder Hotels ausstatten. Egal ob im Palm-­Hotel in Dubai, in den Porsche-­Niederlassungen oder eben bei der ­Berlinale – überall liegt Teppich der schwäbischen Firma. Und wer weiß, vielleicht läuft man eines Tages in Dubai über den recycelten Berlinale-­Teppich? Merken würde es ­jedenfalls ­keiner, denn er sähe wieder ­nagelneu aus.

Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, für Ausgabe 5-6.2023
Influencer-Marketing

Tue Gutes und lass darüber reden

Unternehmen haben bereits in der Vergangenheit Prominente als Testimonials und Markenbotschafter eingesetzt. Das Konzept des Meinungsführers hat sich ­jedoch nochmals deutlich geändert, als mit der Etablierung der Sozialen Medien sogenannte „Influencer“ an Bedeutung gewannen. Doch was genau ist nun ­eigentlich Influencer Marketing? Warum sollten Unternehmen dessen Bedeutung keinesfalls ignorieren? Und wie werden Mitarbeiter zu Corporate Influencern?
Schauspieler, Sportler und Persönlichkeiten, die jeder kennt, werben oft für Unternehmen. Diese Werbekampagnen sind in der Regel sehr kostspielig. Zwar haben sie meist eine sehr große Reichweite, aber auch die  Streuverluste sind beachtlich.

Der Streuverlust ist gering

Influencer dagegen sind normalerweise nur in ihrer Community bekannt. Dort ­gehören sie allerdings zu den Meinungs­führern mit einem beachtlichen Vertrauens­vorschuss. Deshalb können Influencer Ihnen helfen, die Bewertungen Ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Marken zu verbessern und dadurch mehr Umsätze zu generieren.

Aber wie genau funktioniert Influencer Marketing? Produkte, Marken oder Unternehmen werden entweder direkt platziert oder indirekt gesponsert und in den Content des Influencers integriert. Die Meinungsführer bekommen Produktproben zugeschickt oder Dienstleistungen wie ­Reisen oder andere Aktivitäten finanziert, die sie nach eigenem Ermessen präsen­tieren können.
Die Influencer haben dabei eine große Freiheit bei der Konzipierung der Inhalte.
Die Influencer haben dabei eine große Freiheit bei der Konzipierung der Inhalte
Sie können also die Botschaften gemäß Ihrer Zielgruppe gestalten. Es ist bei dem Influencer-Marketing nämlich sehr wichtig, dass der Content authentisch wirkt, sonst ist er bei den Social-Media-Followern nicht vertrauenswürdig.
Als Influencer eignen sich zum Beispiel Social-Media-Nutzer mit vielen Followern, aber auch zufriedene Bestandskunden, die eine besondere Fachwissen besitzen, außerdem Blogger oder Journalisten oder sonstige Experten.

Influencer Marketing eignet sich für jede Branche

Influencer-Marketing eignet sich für jede Branche, in der die Meinung anderer Menschen gefragt ist. Auch im B2B-Bereich gewinnt Influencer-Marketing immer mehr an Bedeutung. So werden zum Beispiel die CEOs oft selbst zu Markenbotschaftern und tragen durch ihre Kommunikation maßgeblich zum Erfolg der Marke bei.
Die Reichweite, also die Followerzahl ist ein wichtiges aber längst nicht das entscheidende Kriterium bei der Auswahl. Mega-Influencer ­haben mehr als eine ­Million Folllower, Nano-Influencer unter 10.000 und natürlich gibt es alles da­zwischen. Doch die Reichweite steht nicht immer in Relation zum Einfluss. So kann ein Influencer eine überschaubare Follower-Zahl haben, aber ein Experte für ein Thema sein, das perfekt zu Ihrer Zielgruppe passt.

6 Fragen zur Suche nach dem passenden Influencer

Folgende sieben Fragen sollten Sie bei der Entscheidung für einen Influencer klären:
1. Wie ist die Community des Influencers strukturiert und interessiert sie sich für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung?
2. Ist dieser Influencer daran interessiert Ihre Marke zu bewerben?
3. Passt das Auftreten zu Ihrer Botschaft und der Philosophie Ihrer Marke?
4. Können Sie Ihren Erfolg messen?
5. Ist der Influencer vertrauenswürdig?
6. Wurde der Influencer von Facebook oder anderen sozialen Medien verifiziert? (Vorsicht vor Fake-Influencern).
Nach der Auswahl stellt sich die Frage nach dem Preis. Sie kann nicht pauschal ­beantwortet werden, weil der Preis von Reichweite, Bekanntheitsgrad und Branche abhängt. So kostet beispielsweise ein Influencer im Finance- oder Automobilbereich mehr als ein Food-Blogger.

Wie wäre es mit Corporate Influencern?

Schauen Sie doch einmal in Ihrem eigenen Betrieb, ob es dort einen geeigneten Personen gibt. Der Fachbegriff lautet „Corporate Influencer“. Damit sind Mitarbeiter ­eines Unternehmens gemeint, die offiziell beauftragt sind, über ihre Kanäle ihren ­Arbeitgeber und seine Produkte/Dienstleistungen zu präsentieren. Sie veröffent­lichen entweder eigene Beiträge oder ­reposten Beiträge der Unternehmens­accounts auf ihren privaten Social-Media-Kanälen unter vordefinierten Regeln.
Der Einsatz der Corporate Influencer bringt folgende Vorteile mit sich:
• Gesteigerte Glaubwürdigkeit
• Größere Nähe zu Stakeholdern
• Interessantere Inhalte
• Stärkere Marken-Kunden-Bindung
• Gesteigerte Mitarbeitermotivation
• Informationsvorsprung
Corporate Influencer geben Ihrem Unternehmen ein Gesicht. Sie ermöglichen den Followern einen Einblick in den Berufsalltag und somit das Gefühl, mit dem Unternehmen noch vertrauter zu werden.

Eine bunte Mischung machts

Aber auch hier sollten Sie bei der Auswahl sehr sorgfältig vorgehen. Setzen Sie am ­besten eine bunte Mischung aus Ihren Mitarbeitern ein, die zudem Social-­Media-affin sind. Natürlich sollten es nur zufriedene, stolze und intrinsisch motivierte Personen sein.
Stellen Sie sicher, dass sie  innerhalb ihrer Arbeitszeit ­genügend Freiraum fürs Posten haben und für alles, was dazu gehört. Denken Sie daran, dass die Corporate Influencer keinen Nutzen aus der Werbung für Sie haben. Sie müssen also immer wieder motiviert werden, damit sie die Lust nicht verlieren.
Wie gezeigt lassen Influencer Ihr Unternehmen oder Ihre Marke authentisch, sympathisch und glaubwürdig wirken. Mit diesem Marketing-Werkzeug können Sie ­potenzielle Kunden gezielter ­an­-
sprechen und eine stärkere Marken­bindung erreichen. Influencer Marketing sollte deshalb ein fester Bestandteil eines guten und ­effektiven Marketing-Mixes sein.
Die IHK berät Sie gern!

Roman Leonov, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschadt 5-6.2023

Attraktiver Arbeitgeber

Mit Familienorientierung punkten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen. Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie kununu.com zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.
  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.
  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.
  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.
  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal ist die Unternehmenswebseite, auf der verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.
  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.
  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.
  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den folgenden Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:
Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

quickfacts

55031 Ausbildungsplätze  waren im Frühjahr 2023 in Baden-Württemberg noch frei. Lesen Sie dazu auch „11 Image-Booster für die Ausbildung"

195474 GbRs gab es 2020 in Deutschland (Quelle: FAZ) Was GbRs nach dem MoPeG beachten müssen, lesen Sie hier

11.2 Tage war jeder Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2021 durchschnittlich krankgeschrieben

Rat & Tat

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Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

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Firmennachrichten

Neues aus den Firmen der Region Stuttgart

Kunstmesse mit neuem Standort

Zum ersten Mal wurde die „Arte 2023“ der Arte Kunstmessen GmbH aus Althütte nicht in Sindelfingen veranstaltet, sondern in der Halle 7 der Messe Stuttgart GmbH. Die erste eigenständige Messe für zeitgenössische Kunst in der Metropolregion kommt damit dem ­starken Zuspruch von Kunstschaffenden und Galerien aus dem Umkreis der Landeshauptstadt nach.
Insgesamt stellten über 170 Galerien und Künstler aus. Sie kamen aus Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Österreich, der Schweiz, Italien und Kuba. Die ausgestellten Werke deckten eine Vielfalt an Techniken ab – unter anderem Grafiken, ­Radierungen und zu einem guten Teil Malereien.

Retter tragen Kübler

Die Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Rekordumsatz von über 54 Millionen Euro. Mit einem Plus von 14 Prozent knüpft der Hersteller von Workwear und Arbeitsschutzkleidung an das bereits starke Wachstum des Vorjahres an. Die Exportrate stieg leicht von 26 auf 27 Prozent. Seit August ist Kübler für den „Grünen Knopf“ lizenziert, was verbindliche Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt im Produktionsprozess bedeutet.

Trotz der schwierigen Weltwirtschaft rechnen die Plüderhäuser 2023 mit weiterem Wachs­tum, auch dank neuer Produkte wie der Schweißerschutzkleidung „Kübler Protectiq Welding“ oder der für Rettungs- und Einsatzkräfte konzipierten Produktlinie Kübler Rescue.


Ehrgeizige Wachstumsziele übertroffen

Die Leuze electronic Deutschland GmbH + Co. KG aus Owen hat 2022 ihre ehrgeizigen Wachstumsziele bei Weitem übertroffen. Der Umsatz lag mit 323 Millionen Euro um 25 Prozent über dem von 2021 (258 Millionen Euro). Dies trotz der Herausforderung durch Teileknappheit wegen der Lieferkettenprobleme. Hilfreich war hier, dass Leuze in den letzten eineinhalb Jahren seine Rohmaterial­bestände signifikant erhöht und längerfristige Lieferantenverträge geschlossen hatte. Zur Lieferfähigkeit trug aber auch bei, dass die hauseigene Entwicklung die Produkte an die aktuelle Materialverfügbarkeit anpasste.
Für 2023 ist der international agierende Technologiespezialist im Bereich Optosensorik optimistisch, denn der aktuelle Auftragsbestand ist immer noch vier bis fünf Mal höher als üblich. Stolz ist Leuze darauf, dass zumindest der Standort in Owen CO2-neutral ist. Dies wird zukünftig auch für die Produkte angestrebt.

Alt aber nachhaltig

Die Geno-Haus Stuttgart GmbH & Co. KG freut sich zu ihrem 50-jährigen Jubiläum, dass die „Großbaustelle“ Rückkühlwerke in ihrem markanten Gebäude an der Heilbronner Straße fertig ist. Im Zusammenspiel mit dem nicht mehr benötigten Straßentunnel, der bereits vor Jahren mit Wasser aufgefüllt wurde, und einer Sole/Luft-Wärmepumpe wird damit eine Energieautarkie von 85 Prozent erreicht. So wird der Speicher im Sommer genutzt, um Stromspitzen aus dem Kältemaschinenbetrieb zu vermeiden, der für einige kleine Rechenzentren gebraucht wird. Das 65 Meter hohe Gebäude mit seinen 17 Stockwerken und 214.000 Kubikmetern umbautem Raum ist auch deshalb besonders nachhaltig, weil es einen „Klimaanstrich“ hat, der Stickoxide und Sauerstoff durch Photosynthese aufspaltet. Das leistet einen Beitrag zur Luftverbesserung.

Arbeiten im Dreieck

„Esslinger 3Eck am Neckar“ heißt das sechsgeschossige Bürogebäude in markanter Dreiecksform, das die Westo-Bau GmbH & Co. KG bis Herbst 2024 an der B10 errichtet. Das 20-köpfige Wolfschlugener Unternehmen, das seit 2004 jährlich bis zu zehn Verwaltungs- und Industriegebäude schlüsselfertig errichtet, zieht dann in die Kreisstadt auf eine Fläche mit 700 Quadratmetern. Mit dem Umzug nach Esslingen wollen die Gesellschafter für Kunden und potenzielle Mitarbeiter „sicht­barer“ werden. Die Parzelle mit insgesamt 2450 Quadratmetern wird im KfW-Standard 40 bebaut. Ein Teil der Fläche soll vermietet werden.

Kasse erkennt Speisen

Die GiroWeb Süd GmbH aus Holzgerlingen setzt ihre Neuausrichtung fort. Der Spezialist für Kassen- und Abrechnungssysteme bietet neue Produkte wie ein besonders kompakten Aufwerter und eine Aufladestation. Außerdem wurde das bestehende Portfolio um neue digitale Lösungen wie eine ­automatische Speisenerkennung erweitert. Ab sofort bietet GiroWeb Süd zudem neue individuelle Serviceverträge bis hin zum Rundum-Sorglos-Paket für Kunden und Kassen. 

Testen und Tagen

Die Paul Jaeger GmbH & CO. KG Lackfabrik hat eine ehe­malige Lagerhalle am Standort Möglingen zu einem Lern-, Kreativ- und Begegnungsort umfunktioniert. Unter dem Titel „Werkraum“ bietet der Farben- und Lackspezialist hier Seminare, Workshops und Veranstaltungen rund ums Thema Farbe an. Zudem kann der rund 140 Quadratmeter große und mit modernster Technik ausgestattete „Werkraum“ bei Interesse auch für externe Events angemietet werden – mit oder ohne fachliche Unterstützung von Jaeger.

Mit Wackeldackel in die USA

Mit einem Projekt für die Mercedes-Benz Group AG auf der CES 2023 in Las Vegas ist die Raumtechnik Messebau & Event Services GmbH ins Messejahr gestartet. In Kooperation mit der Stuttgarter Agentur jn jangled nerves GmbH hatte Raumtechnik für den Stuttgarter Autobauer einen Messestand auf knapp 1.000 Quadratmetern realisiert. Das eigens für die CES produzierte ­Kaleidoskop mit sechseckigem Bau­körper und LED-Wand sowie dem „Super­dackel“ als Hommage an den ­legendären Wackeldackel sorgten für einen hohen Wieder­erkennungswert.

Als „beste Berater“ ausgezeichnet

Die Staufen AG ist bei der Branchen­studie von „Brand eins“ und ­„Statista“ erneut als eines der besten Beratungsunternehmen in Deutschland ausgezeichnet worden. Mit Top-Platzierungen in fünf Beratungs­feldern und sieben Branchen konnte das Consultinghaus aus Könen das hervor­ragende Ergebnis aus dem Vorjahr sogar noch übertreffen.

Dachreperatur wird leichter

Die Perkeowerk GmbH + Co. KG aus Ludwigsburg hat ihr Sortiment um einen Upside-Gaskartuschen-Kantenaufschweiß- brenner erweitert. Mit dem kleinen und nur 700 Gramm schweren Gerät lassen sich beispielsweise Probeöffnungen vor der Dachsanierung leichter durchführen, weil man die schwere Propangasflasche mit Schlauch und Aufschweißbrenner nicht aufs Dach schleppen muss. Das neue Gerät verfügt über 20 kW Brennerleistung, die für 45 Minuten reicht.

Grabkappelle strahlt in neuem Glanz

Trotz des schwierigen Jahres konnte die Alfred Kärcher SE & Co. KG 2022 ­ihren Umsatz um 2,2 Prozent auf 3,161 Milliarden Euro steigern. Neu hinzu ­kamen ­Landesgesellschaften im Oman und in Marokko, sodass die Gruppe nun mehr als 150 Firmen in 80 Ländern umfasst und die Auslandsquote 86 Prozent beträgt. Kärcher investierte 170 Millionen Euro in Infrastruktur, Produktentwicklung und Organisationsprojekte. Außerdem wuchs die Belegschaft um mehr als 900 auf 15.330 Mitarbeiter weltweit. Mehr als 1.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Besonders stolz ist das Familienunternehmen aus Winnenden, dass es laut Umfragen des Marktforschungsinstituts YouGov zu den Top-10-Marken in Deutschland zählt.

Erstmals Fünf-Milliarden-Umsatzmarke geknackt

Die Dürr AG aus Bietigheim-Bissingen hat im Jahr 2022 neue Rekorde bei Auftragseingang und Umsatz erzielt. Die Bestellungen nahmen trotz des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds um 17 Prozent zu und übertrafen mit 5.008 Millionen Euro erstmals die Marke von fünf Milliarden. Dürr führt dies auf den starken Fokus auf Nachhaltigkeit, E-Mobilität und Automatisierung zurück, weil in diesen Bereichen auch bei „konjunkturellem Gegenwind“ investiert würde.
Der Umsatz wuchs nach dem verhaltenen Vorjahr um 22 Prozent auf 4.314 Millionen Euro, die EBIT-Marge vor Sondereffekten lag bei 5,4 Prozent, das Ergebnis nach Steuern stieg um 58 Prozent auf 134 Millionen Euro, der Free Cashflow lag mit 117 Millionen Euro fast auf dem hohen Vorjahresniveau von 121 Millionen Euro.  Überall wurde der Zielkorridor erreicht oder überschritten. 2023 will der im MDAX notierte Maschinen- und Anlagen­bauer profitabel wachsen. Dank ­Rekord­- auftragsbestand soll der Umsatz um bis zu elf Prozent steigen, die EBIT-Marge sechs bis sieben Prozent erreichen.

KI steuert LED-Wände

Die Aumovis GmbH aus Stuttgart hat eine KI-gestützte, autonom fahrende LED-Wand vorgestellt. Sie ist dank ­einer computergesteuerten Fahreinheit in der Lage, sich omnidirektional durch den Raum zu bewegen. Die Kombination aus Hard- & Softwarekomponenten ermöglicht nicht nur hochpräzise Fahrten auf Event­bühnen oder in Showrooms, sondern erzeugt vor allem im Zusammenspiel mehrerer ­Module neue ­visuelle ­Effekte. Dafür sorgt auch die Synchronisierbarkeit von Medieninhalten zwischen den Modulen und mit anderen ­Medienflächen. Hard- und Software sind eigene Entwicklungen, made in Germany.

Wieder Marktführer bei Insektenschutz

Die Aeroxon Insect Control GmbH konnte erneut ihre Marktführerschaft bei den Haushaltsinsektiziden im klassischen deutschen Lebensmittelhandel verteidigen. Das Waiblinger Unternehmen verzeichnete im vergangenen Jahr einen Umsatz von 54,4 Millionen Euro und damit ein Plus von 1,8 Prozent. Der Export legte weiter zu und macht nun 25 Prozent aus. Ins neue Jahr startete Aeroxon mit einem Verpackungs- und Produktrelaunch, der das umfangreiche Sortiment informativer, moderner und frischer aussehen lassen soll. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Waiblingen und Klatovy sowie in der Vertriebsniederlassung in Bregenz insgesamt 150 Mitarbeiter, mehr als die Hälfte davon am Stammsitz.

Als bester Arbeitgeber ausgezeichnet

Die Elsässer Filtertechnik GmbH aus Nufringen zählt zu den besten Arbeitgebern Deutschlands. Ausgezeichnet wurde der Familienbetrieb vom Zentrum für Arbeitgeberattraktivität (Zeag GmbH) auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Mitarbeiter- und Managementbefragung. Gewürdigt wurde damit, dass der Anbieter von Filtern für den Agrar- und Baumaschinensektor sowie für Kompressoren und Vakuumpumpen trotz vier Jahrzehnten stetigen Wachstums seinen mittelständischen Wurzeln und dem damit einhergehenden verantwortungsbewussten Umgang mit den Mitarbeitern treu geblieben ist. Das „Top Job“-Siegel 2023 wurde vom ehemaligen Vizekanzler Sigmar Gabriel verliehen.

Automatisierungsspezialist  übernimmt Weinstädter Firma

Die Müko Maschinenbau GmbH mit Sitz in Weinstadt wird Teil der ASYS-Gruppe. Der international tätige Automatisierungsspezialist aus Dornstadt führt den Standort Weinstadt mit 74 Mitarbeitern und zwei Produktions­hallen fort und übernimmt auch die chinesische Tochtergesellschaft mit 29 Mitarbeitern. Der Sondermaschinenbauer Müko ist spezialisiert auf die Unterstützung der Auto­matisierung von Serienprodukten. Das 1996 gegründete Unternehmen hatte im November einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Casanova will nicht frieren

Casanovas Ruf ist legendär, handgeschriebene Schriftstücke des Italieners gibt es freilich kaum. Umso bedeutender ist der Brief Casanovas aus dem Jahr 1791, den die Eppli am Markt Auktionshaus – Juwelier e. K. jetzt zur Versteigerung brachte. Casanova richtete sich mit den drei Seiten an einen lombardischen Adligen. Immer wieder blitzen der Witz und die Eitelkeit des umtriebigen Verführers durch: Casanova erzählt ausschweifend und unterhaltsam, zum Beispiel wie er bedauernd auf den Besuch eines Balls verzichtet habe, um bei der Kälte nicht zu erkranken – obwohl dort viele schöne Mädchen gewesen seien.

Mehr als 14 Prozent Wachstum

Mit einer Umsatzsteigerung von 14,5 Prozent auf 373 Millionen Euro setzt die Hahn+Kolb Werkzeuge GmbH 2022 ihren Wachstumskurs fort. Besonders stark gewachsen sind die Eigenmarken, dies auch dank hoher Liefer­fähigkeit. Das Eigenmarken-Sortiment wird stetig ausgebaut und umfasst mittlerweile allein bei Atorn mehr als 35.000 Artikel – von Bohr-, Fräs-, Dreh-, Schleif- und Trennwerkzeugen sowie Messmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bis hin zu Werkstattbedarf und Betriebseinrichtungen. Die Ludwigsburger beschäftigten 2022 rund 900 Mitarbeiter.

Beste Weine aus der Weingärtnergenossenschaft

Die Felsengartenkeller Besigheim eG ist zum neunten Mal als beste deutsche Winzergenossenschaft ausgezeichnet worden. Die aktuelle Auszeichnung als „Best Producer Germany“ erfolgte bei der Mundus Vini Frühjahrsverkostung des Meininger Verlages. Auch die Bad Cannstatter Tochter „Weinfactum“ hat für mehrere ihrer Weine bei Mundus Vini Prämierungen erhalten. Die ebenfalls zum Felsenkellergarten gehörende Hessigheimer Genossenschaft wurde für das Jahr 2023 vom Genuss­magazin „Selection“ zur besten Winzergenossenschaft gewählt. Dort ist sie zudem noch als bester Sekterzeuger des Jahres 2022 gelistet.

Käpsele reisen in die USA

Das Robotics-Team der Heldele GmbH ist zum internationalen Technikwettbewerb der „First Lego League“ nach Worcester in die USA einge­laden. Dafür haben sich die Nachwuchs-Ingenieure des Salacher Elektrotechnik- und IT-Unternehmens im Finale der deutschsprachigen Länder in Dresden qualifiziert. Bei dem Wettbewerb müssen unterschiedliche Aufgaben mit Hilfe eines programmierbaren Lego-Steuerungsmoduls gelöst werden. Das aktuelle Thema ist „Superpowered“ und dreht sich um verschiedene Aspekte von Energie.

Größte Rohrverseilungs-Maschine Europas

Die größte Rohrverseilungs-Maschine Europas (Foto) hat bei der U.I. Lapp GmbH in Stuttgart die Produktion aufgenommen. Für die 50 Meter lange Anlage, die Kabel fünfmal schneller wickelt als es bisher möglich war, hat das Familienunternehmen 3,8 Millionen Euro investiert. Für das neue Geschäftsjahr ist der Vorstand angesichts eines um 380 Millionen Euro gestiegenen Auftragseingangs zuversichtlich. Im abgeschlossenen Jahr 2021/2022 hat Lapp trotz der politisch angespannten Weltlage den Umsatz um fast ein Drittel auf 1,9 Milliarden Euro gesteigert. Der Gewinn vor Steuern wuchs um 61 Prozent auf 133 Millionen Euro. 

Fliegen mit Wasserstoff rückt näher

Die H2FLY GmbH hat mit einem neu entwickelten Flüssigwasserstofftank, der in ihrem Testflugzeug HY4 integriert ist, erfolgreich Befüllungstests mit Flüssigwasserstoff am Boden durchgeführt. Die Befüllung erfolgte in Vorbereitung auf die anstehenden Kopplungstests, bei denen das Flüssigwasserstoff-Speichersystem mit dem Brennstoffzellensystem zu ­einem kompletten Wasserstoff-­elektrischen Antriebsstrang gekoppelt werden soll. Das in Stuttgart ansässige Unternehmen ist auf die Entwicklung von Wasserstoff-Brennstoffzellensys­temen für Flugzeuge spezialisiert. Die Entwicklungen sind Teil des europä­ischen Projekts „Heaven“ – einem Konsortium von fünf Partnern, das unter der Leitung von H2FLY die Verwendung von flüssigem, kryogenischem Wasserstoff als Treibstoff für mit Wasserstoff-Brennstoffzellen angetriebene Flugzeuge demonstrieren soll. H2FLY arbeitet daran, den ersten zertifizierbaren, vollständig wasserstoffelektrischen Flugzeugantrieb auf den Markt zu bringen.

Mit neuer Wallbox ins Jubiläumsjahr

1948 gründete Otto Schill in Fellbach einen Produktionsbetrieb für Kameraständer und Kabeltrommeln. Als schwäbischer Tüftler entwickelte er immer weitere Verbesserungen. Diese brachten das Geschäft so stark voran, dass 1968 die Produktion aus Platzgründen auf die Schwäbische Alb verlegt werden musste. Heute wird die Schill GmbH & Co. KG von Gründerenkel Ingo Schill geführt und beschäftigt rund 70 Mitarbeiter. Spezialität sind Kabeltrommeln und -aufroller inklusive einer patentierten wasserdichten Kabelrolle aus Spezialgummi. Verkauft werden die Produkte weltweit und eingesetzt überall da, wo professionelle ­Kabeltrommelsysteme gebraucht werden. Seit 2016 engagiert sich Schill auch in der E-Mobility. Pünktlich zum Jubiläum wird eine neue fertig vorinstallierte Wallbox „Lavosch“ auf den Markt gebracht.

Das Wachstum mit Arzneimitteln geht weiter

Die Wörwag Pharma GmbH & Co. KG verzeichnete 2022 mit rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Umsatzplus von acht Prozent auf 291 Millionen Euro. Bis auf Rumänien wuchsen alle Ländermärkte zweistellig. Der Erfolg, mit dem sich die Geschäftsleitung „sehr, sehr zufrieden“ zeigte, ist vor allem der Flexibilität zu verdanken, mit der auf den Lockdown im Hauptzulieferland China reagiert wurde: Einerseits wurde von See- auf Luftfracht umgestellt, andererseits setzt man seit fünf Jahren zusätzlich auf europäische Lieferanten. Die Produktion wird immer mehr auf das Werk im polnischen Lodz konzentriert. Dank eines umfassenden Innovationsmanagement, das mit zahlreichen internen Plattformen aber auch solchen aus Forschung und der Startupszene zusammenarbeitet, hat das Familienunternehmen aus Böblingen zurzeit sechs neue Produkte in der Pipeline. Für 2023 peilt Wörwag einen währungsbereinigten Umsatz von circa 300 bis 326 Millionen Euro an. Dafür soll die Zahl der Mitarbeiter noch einmal um knapp 190 auf dann 1400 steigen. Außerdem werde in die Kundenansprache über Außendienst und Social Media kräftig investiert.
Neu gestartet ist Wörwag 2022 in Kolumbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. 2023 wird die Schweiz nach ­Österreich als zweiter westeuropäischer Zielmarkt erschlossen.

Digitalisierung der Banken bringt Wachstum

Die GFT Technologies SE (GFT) profitierte 2022 doppelt vom Digitalisierungsdruck der Banken und wuchs stärker als der Markt: Der Konzern­umsatz stieg um 29 Prozent von 566,19 auf 730,14 Millionen Euro, das EBT um 65 Prozent und das ­bereinigte EBITDA um 33 Prozent. Die ­Diversifikationsstrategie zeigte sich zudem einmal mehr als Wachstumstreiber: Im Sektor Versicherungen konnten die Umsätze um 44 Prozent gesteigert werden, im Sektor Industrie und Sonstige um 21 Prozent. Im Sektor Banking lagen die Umsätze um 27 Prozent höher als im Vorjahr. GFT hat sich einen Namen gemacht für seine Expertise mit modernsten Kernbankensystemen und ebenso mit Cloud-Computing. Auch bei Kunden aus der Versicherungsbranche und der Industrie wuchs GFT überproportional. 2023 rechnen die Stuttgarter mit einem Umsatz von 850 Millionen Euro, einem bereinigten EBIT von 80 und einem EBT von 72 Millionen Euro. 

Gestiegene Preise konnten weitergegeben werden

Die Stuttgarter Takkt AG verzeichnete 2022 ein Umsatzwachstum von 13,5 Prozent, wobei das organische Wachstum 7,5 Prozent betrug. Das EBITDA stieg stärker als der Umsatz, nämlich von 112,6 auf 132,1 Millionen Euro. Der freie Cashflow ­erhöhte sich deutlich von 51,9 auf 70,4 Millionen Euro. Takkt konnte die gestiegenen Beschaffungspreise weitergeben, so dass die Rohertragsmarge trotz der hohen In­flation mit 39,3 (40,2) Prozent nah am Zielwert von 40 Prozent lag. Für 2023 rechnet Takkt nach einem verhaltenen Jahresauftakt mit einer Verbesserung im zweiten Halbjahr.
  Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft  Rubrik Firmenreport
Digitale Impulse

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).
Veranstaltungstermine:
  • 17. Mai 2023, 16:00 Uhr: Durch bessere Entscheidungen zu mehr unternehmerischem Erfolg
  • 28. Juni 2023, 16:00 Uhr: Die wichtigsten Aspekte der Unternehmensnachfolge
  • 26. Juli 2023, 16:00 Uhr: Als Kleinstunternehmen Fachkräfte gewinnen
  • 30. August 2023, 16:00 Uhr: Zeitgemäße Webseitengestaltung im B2B
Melden Sie sich zu den kostenfreien Online-Veranstaltungen an.
Info-Webinar am 11.05.2023

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als gesetzliche Vorgabe im Arbeitsschutz bietet Betrieben die Möglichkeit durch die Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen, sowie die Ableitung von Gestaltungsempfehlungen die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Aber was sind überhaupt psychische Belastungen bei der Arbeit? Wie sollten Verantwortliche im Betrieb bei der Planung und Umsetzung vorgehen und welche Verfahren gibt es? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die Grundlagen zur psychischen Belastung bei der Arbeit, zum praktischen Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und wie diese als Instrument genutzt werden kann, um Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden.
Webinar: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
11. Mai 2023, von 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Die kostenlose Web-Seminarreihe 2023 zur betrieblichen Gesundheit ist ein Angebot der zwölf Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Die Anmeldeorganisation liegt bei der IHK Hochrhein Bodensee.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!




Magazin Wirtschaft

Blaumacher zurückgewinnen

Jeder kennt einen Kollegen, der schwer erkrankt ist und immer wieder ausfällt. Nichts würde er sich mehr wünschen, als wieder gesund zu sein und normal arbeiten zu können. Es gibt aber auch die anderen, diejenigen, die auf­fällig oft fehlen, obwohl man von keiner chronischen Krankheit weiß. Aber vielleicht bahnt sich eine psychische Erkrankung an? Dann sollten Sie im Sinne des Unternehmens möglichst schnell vorbeugen. Hier ein paar Tipps, wie Sie vorgehen können.
Wie überall gilt, der Ton macht die Musik. Deswegen sollten Sie den Krankenrückkehrer freundlich begrüßen. Zum Beispiel: „Schön, dass Sie wieder gesund sind! Ich würde gerne ein Gespräch mit Ihnen ­führen, um Sie zu informieren, was sich so während Ihrer Abwesenheit ereignet hat, damit Sie wieder auf dem Laufenden sind. Aber zuerst interessiert mich natürlich, wie es Ihnen geht.“

Das Gespräch sollte möglichst zeitnah stattfinden

Sorgen Sie dafür, dass dieses Gespräch möglichst schnell statt­findet. Wichtig ist auch, dass ein Krankenrückkehrergespräch mit jedem stattfindet, der länger oder oft krank war. Sonst entsteht der Eindruck, Sie misstrauen bestimmten  Krankmeldungen.
Diese ­Gespräche bringen aber nur etwas, wenn sie sorgfältig vor­bereitet sind. Sorgen Sie für eine freundliche und ­störungsfreie Umgebung, selbstverständlich bei ­geschlossenen Türen. Planen Sie auch großzügig Zeit ein. Seien Sie sich aber auch Ihrer ­eigenen Gefühle und Vorurteile bewusst und versetzen Sie sich mental in die Rolle des Rückkehrers.
Fragen sie sich, ob er sich vielleicht so häufig krankmeldet, weil er sich im Betrieb nicht genügend geschätzt und gebraucht, ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Oder ist die Stimmung im Team schlecht?
Vielleicht tragen Sie als Vorgesetzter auch ungewollt dazu bei, dass die Arbeit bei der „Bettkanten­entscheidung“ den Kürzeren zieht? Fragen Sie sich, ob Sie Ihre Mit­arbeiter motivieren, sie loben und wertschätzen. Oder rutscht Ihnen doch ab und zu Kränkendes durch?

Viele Mitarbeiter mögen keine Ironie

Studien zeigen, dass Mitarbeiter be­sonders empfindlich auf Ironie und das Herunterputzen vor versammelter Mannschaft reagieren. Aber auch das Herum­reiten auf Fehlern oder wenn man angeschrien oder ­ignoriert wird, demotiviert ungemein. Und wer das Gefühl hat, jemand anderes schmückt sich mit seinen Ideen, Informationen werden ihm vorenthalten oder Ideen und Verbesserungs­vorschläge versanden, verliert die Motivation.
Wertschätzung sollte das gesamte Rückkehrergespräch prägen. Machen Sie noch einmal deutlich, wie sehr Sie sich freuen, dass der Mitarbeiter wieder gesund ist. Schließen Sie daran die Problemschilderung an. Manchmal ist dann auch ein Kritikgespräch nötig. Dann ist es wichtig auszuführen, wann, wie oft und wie lange genau er gefehlt hat und welche Auswirkungen das hatte. Dies kann die Mehrarbeit der Kollegen sein, Arbeit blieb liegen. Vielleicht wurden sogar Kunden verärgert oder Termine nicht eingehalten.
Wie überall gilt, der Ton macht die ­Musik. Deswegen sollten Sie den Rückkehrer freundlich begrüßen.
Außerdem sollten Sie den Mitarbeiter auffordern, sich zukünftig sofort und ­direkt bei Ihnen zu melden, wenn er krank ist oder es Probleme gibt. Machen Sie deutlich, dass man Anerkennung nur erwarten kann, wenn man Leistung bringt, also arbeitet. Sagen Sie aber auch, dass Sie überzeugt sind, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird: „Mir ist es wichtig, dass Sie wieder gesund und ­motiviert arbeiten können. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wenn Sie in irgendeiner Form Unterstützung von mir oder der Firma brauchen.“

Bei Blockaden nachhaken

Trotz aller Freundlichkeit und Wertschätzung ist so ein Gespräch für manche Mitarbeiter unangenehm, weshalb sie blockieren. Typisch sind Phrasen wie „Das geht nicht!“ Dann müssen Sie nachhaken, was genau nicht geht, unter welchen Umständen es gehen würde. Ähnlich reagieren sollten Sie auch auf Aussagen wie „Das ist unmöglich!“, „Das kann ich nicht!“ oder „Nein, das will ich nicht!“
Kommt Ihr Gegenüber mit Pauschal­urteilen oder implizierten Annahmen wie „Das ist mir zu ungenau!“, „Diese Lösung ist nicht sauber!“, Das ist schlecht!“, „Das weiß doch jeder“, fragen Sie ebenso nach, wen oder was er ganz konkret meint. ­Bleiben Sie freundlich aber bestimmt und lassen Sie kein Ausweichen zu.
Zum Schluss formulieren Sie ein gemeinsames Ziel und verabreden sich für ein Feedbackgespräch nach einiger Zeit.
Katrin Schiller, Sinnfolger – BGM mit Sinn und Verstand, Ludwigsburg, für Magazin Wirtschaft 5-6.2023, Rubrik Rat&Tat


Veranstaltung am 25.05.2023

Erfolgreich gründen im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich volles Risiko zu gehen? Möchten Sie sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder haben Sie eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen Hilfestellungen geben, wie Sie Ihren Start erfolgreich meistern. Dabei gehen wir auch auf steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte der Gründung im Nebenerwerb ein.
Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung findet vor Ort im IHK-Haus in Stuttgart statt. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Wir empfehlen jedoch, die Maske überall dort, wo die Abstände nicht sicher eingehalten werden können, weiterhin zu tragen. 
Programm
17:00 Uhr            Begrüßung
Senai Mahari, IHK Region Stuttgart
Inge Bölz, BeFF e. V., Stuttgart
17:10 Uhr
Anmeldung einer Gründung im Nebenerwerb                                       
IHK Region Stuttgart
17:35 Uhr
Klein starten – mit System
BeFF e. V., Stuttgart
18:00 Uhr
Steuerrecht für Selbstständige
18:30 Uhr
Getränkepause, Netzwerken
19:00 Uhr
Rentenversicherung für Selbstständige
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Stuttgart
19:25 Uhr
Krankenversicherung für Selbstständige
IKK classic
19:45 Uhr
Öffentliche Förderung
IHK Region Stuttgart
IHK-Netzwerkveranstaltung

Young Business Network

Mit einer Kombination aus Fachvortrag, Elevator-Pitch und gemütlichem Beisammensein richtet sich die Veranstaltungsreihe „Young Business Network“ von Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V. an ExistenzgründerInnen, Gründungsinteressierte und JungunternehmerInnen.
Am 08. Mai findet die nächste Veranstaltung statt. Dieses Mal erfahrt ihr aus erster Hand, worauf es bei einem guten, nachhaltigen und letztlich dann auch erfolgreichen Marketing ankommt. Unser Thema an diesem Abend: "Sell smarter, not harder: Erfolgsstrategien für dein nachhaltiges Marketing!“ Stelle deine Fragen und profitiere von authentischen Praxisbeispielen.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es wie immer die Möglichkeit, dein Unternehmen zu pitchen. Nutzt auch den „Ich suche/Ich biete-Marktplatz“, um erste Geschäftskontakte zu knüpfen und diese beim anschließenden gemütlichen Ausklang zu vertiefen.
Wie immer ganz im Zeichen von Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Networking freuen wir uns auf einen spannenden und ergebnisreichen Abend mit euch.
18:00 Uhr
Come Together – ACHTUNG, dass YBN beginnt ab sofort immer schon um 18:00 Uhr!
18:15 Uhr
 
Begrüßung
Cristi Kieltsch, IHK Region Stuttgart   

18:20 Uhr

Vorstellung der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e.V.
Fabian Klement, Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V.  
18:30 Uhr
 
"Sell smarter, not harder: Erfolgsstrategien für dein nachhaltiges Marketing!“
Referentinnen: Martha Mertens & Simone Heinz, Geschäftsführerinnen bei der Sinnesrausch Werbeagentur in Weinstadt
19:15 Uhr

Elevator Pitches 
Nutze die Chance, dein Unternehmen in gerade einmal 3 Minuten vorzustellen! *
* Du bist immer bestens vorbereitet? Dann schick uns in Vorbereitung auf den Termin dein Deck bis zum 03. Mai 2023, per Mail an  scs@stuttgart.ihk.de, zu. 
19:45 Uhr
 
Gemütlicher Ausklang
mit „Ich suche / Ich biete-Marktplatz“
Ende der Veranstaltung gegen 21:00 Uhr

Nächster Termin: 10.07.2023
Magazin Wirtschaft

Muss Ihre GbR ins neue Gesellschaftsregister?

Zum 1. Januar nächsten Jahres ­treten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Sie werden ohne Übergangsfrist auch für bestehende GbR ­gelten. Ein Schwerpunkt des ­„Gesetzes zur ­Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ ­(MoPeG) ist das neue Gesellschafts­­register. So wird für manche GbR die Registrierung Pflicht, um handlungsfähig zu bleiben. Auch könnten Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich werden. Gesellschafter sollten die Reform deshalb schon jetzt auf dem Schirm haben.

Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht

Zwar besteht auch nach dem MoPeG für die GbR keine allgemeine Pflicht zur ­Eintragung, in bestimmten Fällen ist sie aber notwendig, um über Rechte zu ­verfügen, die in einem anderen öffentlichen Register eingetragen sind. Das ist beispielsweise beim Erwerb einer Immobilie der Fall, denn dafür muss die GbR im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung setzt künftig die Registrierung im Gesellschafts­register voraus.
Übergangsregeln für bereits im Grundbuch einge­tragene GbR bestehen nicht, aber auch keine unmittelbare Pflicht zur Registrierung. Doch spätestens wenn eine Grundbuchänderung notwendig wird, muss die GbR registriert ­werden.
Die Registrierung wird auch zwingend, wenn die GbR sich als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligt, beispielsweise an einer GmbH: Ohne Eintragung im Gesellschaftsregister wird sie nicht als Gesellschafterin im Handels­register der GmbH eingetragen. Auch hier gilt aber: solange sich nichts ändert, besteht keine Handlungspflicht.

Die Eintragung muss vorliegen, wenn sich etwas ändert

Die Eintragung muss aber ­vorliegen, wenn die GbR ihre Gesellschafterstellung aufgibt oder sonstige anmeldepflichtige Änderung eintreten, etwa im Gesellschafterbestand. Sonst wird die Aktualisierung nicht im Handelsregister der GmbH eingetragen. Die fehlende Publizität einer Rechtsänderung kann zu Nachteilen und Haftungs­risiken führen.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bedarf der ­notariell beglaubigten Anmeldung mit ­Angaben zum Namen, Sitz und der Anschrift. Gesellschafter müssen ihren Namen, Vornamen, das ­Geburtsdatum und den Wohnort beziehungsweise Firma, Rechtsform, Sitz, das zuständige Register und die Registernummer angeben. Spätere Änderungen müssen ebenfalls notariell angemeldet werden.

Die GbR kann eine andere Rechtsform annehmen

Die Rückkehr zu einer nicht registrierten GbR ist nicht möglich. Die GbR kann aber ihren Status wechseln und eine andere Rechtsform annehmen. Die eingetragene GbR muss den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen. Haftet keine natürliche Person als Gesellschafter, muss die Haftungsbeschränkung klargestellt werden, zum Beispiel mit „GmbH & Co. eGbR“.

Passt der Name? Die IHK berät

Der Name der eGbR kann aus den Gesellschafternamen, einer Fanta­siebezeichnung oder in Kombination mit einer Sachbezeichnung gebildet werden. Die Zulässigkeit des Namens orientiert sich am Firmenrecht, er muss Kennzeichnungs- und Unter­scheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Um zu vermeiden, dass das Registergericht den gewählten Namen wegen rechtlicher Mängel ablehnt, bietet die IHK eine kostenlose Prüfung der Eintragungs­fähigkeit an.

Vorteile einer freiwilligen Registrierung

Die GbR kann sich auch freiwillig regis­trieren lassen, dies hat einige Vorteile:
  • Der Name der eGbR genießt ­umfangreichen Schutz und kann mit dem Betrieb veräußert werden.
  • Die Registerpublizität macht die Teilnahme am Geschäfts­verkehr ein­facher.
  • Wesentliche Informationen über die Existenz, Identität und Vertretungs­befugnis der eGbR können kostenlos aus dem Register abgerufen werden.
  • Privilegiert ist die eGbR auch bei der Sitzwahl: Dieser kann an einem beliebigen Ort im Inland liegen, selbst wenn dort keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die eGbR kann so ihre Geschäftstätigkeit sogar ins Ausland verlegen.
  • Außerdem ist für die eGbR das ­Umwandlungsgesetzes (UmwG) anwendbar, das den Rechtsformwechsel vereinfacht, etwa durch die Gesamtrechtsnachfolge: Alle Aktiva und Pas­siva, Eigentum, Rechte und Verträge der eGbR gehen „automatisch“ auf die neue Rechtsform über.

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, löst die die GbR nicht mehr automatisch auf

Neu sind künftig die Folgen des Ausscheidens von Gesellschaftern. Der Tod eines Gesellschafters führt nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, er scheidet nur aus ihr aus. Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter oder Pfändungsgläubiger kündigt oder ein Gesellschafter insolvent wird.
Gelten die gesetzlichen Auflösungs­gründe in bestehenden Gesellschaftsverträgen mangels anderer Vereinbarungen, und soll dies so bleiben, muss ein Gesellschafter dies bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich von der GbR einfordern. Das Verlangen kann jedoch durch einen Gesellschafterbeschluss zurückgewiesen werden.
Der Schutz des guten Glaubens auf die Richtigkeit des Inhaltes ist ein Plus an Rechtssicherheit. Zu beachten ist, dass die eGbR Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister machen muss.
Robert Kiesel, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft 5-6.2023, Rubrik Rat&Tat
 
Seminar am 16.05.2023

Digitalisierung und Verkaufen im Handel


Präsenzveranstaltungen
 

Seminar: Influencer Marketing rechtssicher gestalten

16. Mai 2023, 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Influencer-Marketing wird als Marketinginstrument immer beliebter. Viele Unternehmen nutzen die zahlreichen Social-Media-Plattformen, um effektiv und kostengünstig bekannter zu werden und die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Dazu setzen immer mehr Unternehmen auch Influencer und Influencerinnen ein. Damit gehen viele rechtliche Fragestellungen einher, die es zu beachten gilt. 
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke für Unternehmen beim Einsatz von Influencern und Influencerinnen von den gesetzlichen Vorgaben bis zu Fragen der Vertragsgestaltung. Auch die allgemeinen Risiken und nachvertraglichen Pflichten beim Einsatz von Influencern werden besprochen. 
Es referiert Dr. Susanne Grimm, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. 
Die Veranstaltung kostet 35 Euro und findet in der Bezirkskammer Böblingen statt.

Workshop: Körpersprache im Verkauf 

3. Juli 2023, 9:00 Uhr – 13.00 Uhr 
Verkaufen heißt kommunizieren. Eine besondere Rolle spielt dabei die Körpersprache. Denn 55 Prozent unserer Wirkung bestimmt die Körpersprache, also Körperhaltung, Gestik und Mimik. Weitere 38 Prozent Wirkung erzielt die Stimme, und nur sieben Prozent der Inhalt.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Gesetze der Körpersprache kennen. Wie wirkt die Verkäuferin oder Verkäufer auf Kunden? Was teilt die Körpersprache der Kundin oder des Kunden über sein Befinden und seine Motive mit?
Unser Seminar vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wichtigsten Formen der nonverbalen Kommunikation in Theorie und Praxis.
Es referiert Evelyn Kälker, Personalentwicklung-Supervision-Coaching, aus Esslingen.
Der Workshop kostet 80 Euro und findet im IHK-Haus in Stuttgart statt.
Demnächst finden Sie hier den Link zur Anmeldemöglichkeit.
Webinar-Reihe Handel: stationär – digital – erfolgreich
Mit der kostenlosen Webinar-Reihe “Handel: stationär – digital -erfolgreich” möchte die IHK Region Stuttgart insbesondere kleine und mittlere stationäre Händler bei der Digitalisierung unterstützen und die damit verbundenen Chancen aufzeigen. Die Corona-Lockdowns haben gezeigt, wie wichtig digitale Präsenz und Kommunikation auf für stationäre Händler ist.
Die Webinar-Reihe wird mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel durchgeführt. 

Social Media im B2B-Handel

5. Juli 2023, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Instagram, TikTok oder LinkedIn: Damit werden aktuelle Generationen, wie die sogenannten Millenials oder auch die jüngere Generation Z, groß. Auch die tägliche Nutzung des Smartphones hat einen bedeutenden Einfluss auf das Verhalten dieser Zielgruppen. Warum gerade jetzt B2B-Hersteller und Großhändler auf diese Entwicklungen reagieren müssen, lernen Sie anhand aktueller Forschungsergebnisse im praxisorientierten Vortrag des Mittelstand-Digital Zentrum Handels.
Demnächst finden Sie hier weitere Veranstaltungsinformationen und Anmeldemöglichkeit.
Hinweis für Mitgliedsunternehmen

Warnung vor Formularfalle der Digi Medien GmbH

Seit Anfang Oktober 2020 ist der Schweizer Formularaussender Digi Medien GmbH, 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware, immer wieder aktiv. Das Schreiben folgt altbekannten Mustern, bei denen blickfangmäßig nur die eingedruckten Daten überprüft und per Unterschrift bestätigt werden sollen.
Es handelt sich hierbei um eine Formularfalle. Dies sind Angebote für Brancheneinträge in Datenbanken, z. B. im Internet oder in Printmedien. Das Angebot ist dabei so aufbereitet, dass der flüchtige Leser meint, es handele sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag. Oftmals täuschen die Formularaussender eine bestehende Geschäftsverbindung zum Adressaten vor, in dem beispielsweise die Firmendaten des Empfängers voreingedruckt sind.
Die ausführliche Warnung entnehmen Sie bitte der Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität (DSW).
Titelthema Magazin Wirtschaft

11 Image-Booster für die Ausbildung

55.031 Ausbildungsplätze waren im Frühjahr für das kommende Ausbildungsjahr in Baden-Württemberg noch nicht vergeben. Dafür gibt es viele Gründe. Einer ist sicher, dass viele junge Leute so lange wie möglich zur Schule gehen wollen und am liebsten auch noch studieren. Aber warum ist das so? Ganz bestimmt spielt das Image eine große Rolle. In Zeiten, wo das Leben für die meisten Jugendlichen Social-Media-tauglich sein muss, ist die Sorge groß, als Azubi nicht mithalten zu können. Zu viele Vorurteile spuken in den Köpfen herum.

Dabei sind die meisten davon längst überholt, denn die duale Ausbildung hat sich in den letzten Jahren derart gemausert, dass sie für viel mehr Jugendliche eine echte Alternative zum Studium sein könnte. Zeit also, sich zu überlegen, wo ein Image-Relaunch ansetzen könnte.

Image-Herausforderung Nummer 1: das Kartoffeltheorem

Image-Herausforderung Nummer 1 kön­nte man das Kartoffeltheorem nennen: „Nun sind die Kartoffeln da, nun werden sie auch gegessen“. Oder wie Marcel Rütten sagt: „Als ich das Abi hatte, dachte ich, ich muss jetzt auch studieren.“ Der 35-Jährige merkte aber bald, dass das Maschinenbaustudium nichts für ihn war und schwenkte um auf eine Ausbildung zum Industriemechaniker.  

Image-Herausforderung Nummer 2 : Master und Meister sind gleichwertig

Später sattelte er den Industriemeister Metall drauf und widerlegt damit Image-Herausforderung Nummer 2, nachdem man mit einer Ausbildung niedriger qualifiziert ist als mit einem Studienabschluss. Laut Deutschem Qualifikationsrahmen hat er nämlich mit dem Meister Niveau 6 erreicht, exakt dieselbe Stufe, die er mit dem Bachelor an der Uni erklommen hätte. Mit Mitte 30 ist er nun Leiter der gesamten Ausbildung bei der Teamtechnik Maschinen und Anlagentechnik GmbH in Freiberg am Neckar und Vorgesetzter von 40 internen und weiteren 20 externen Azubis.
Für manchen sei die Fertigstellung einer neuen Maschine wie eine Geburt

Teamtechnik-Ausbildungsleiter Marcel Rütten über seine Azubis

Rütten möchte gern, dass die jungen Leute sehen, welche tollen Chancen ihnen eine duale Ausbildung bietet. Deshalb geht er gern in Schulen, um von seinem Werdegang zu erzählen. Klar kann nicht jeder Chef werden, aber auch so haben seine Azubis genug, mit dem sie bei ihren Kumpels punkten können, stellt er immer wieder fest: „Wenn sie eine Maschine ausliefern für eine Firma, die wirklich jeder kennt oder eine Prüfanlage bauen, die die Sicherheit der medizinischen Pens kontrolliert, mit denen die Oma ihren Diabetes bekämpft – da sind die richtig stolz! Für manchen sei die Fertigstellung einer neuen Maschine wie eine Geburt.”

Image-Herausforderung Nummer 3: die Sinn-Frage

Womit Image-Herausforderung Nummer 3 beantwortet wäre, denn die Generation Z sucht eine Aufgabe mit Sinn-Garantie. Weil die Teamtechnik-Azubis diese Begeisterung auch ausstrahlen, schickt er sie gern als IHK-Ausbildungsbotschafter in die Schulen. Überhaupt zieht Rütten alle Register, um seine 15 neuen Azubiplätze jedes Jahr zu besetzen: „Ungefähr 20 Prozent meiner Arbeitszeit verbringe ich mit Marketing“, rechnet er nach und zählt auf: Bildungsmessen, Praktikantenstellen, Girls Day, sogar für den Maus-Tag der „Sendung mit der Maus“ öffnet er die Pforten seiner 1000 Quadratmeter großen Lehrwerkstatt. Am wertvollsten sind die Bildungspartnerschaften mit den allgemeinbildenden Schulen in der Umgebung. Sie geben ihm Gelegenheit, den 9.- beziehungsweise 11.-Klässlern „seine“ Berufe vorzustellen und dafür zu werben.
Was würde Rütten sich wünschen, damit die Azubisuche einfacher wird? „An den Schulen müsste es feste Ansprechpartner für die Betriebe geben und deren Kontaktdaten müssten auch nach außen kommuniziert werden.“ Leider sei das oft nicht so, weil viele Lehrer Bedenken hätten, „dass Wirtschaft in der Schule vor allem Werbung machen will“. Zudem werde seiner Erfahrung nach den Lehrern der Einsatz für die Berufsorientierung nicht richtig honoriert.

Image-Herausforderung Nummer 4: keiner kennt uns

Was zu Image-Herausforderung Nummer 4 führt: Viele Jugendliche kennen nur ein paar ganz große Firmen oder den Händler am Ort als Ausbildungsbetrieb. Simone Kuhn ist das Problem bewusst. Die Ausbildungsleiterin der Index-Werke GmbH & Co. KG aus Esslingen zieht ebenfalls alle Register der Azubiwerbung, doch meint sie, man müsse schon viel früher beginnen. Index nimmt darum an der Kinder-Biennale teil. Das ist eine Ideenschmiede für Kreativprojekte für Kinder in Esslingen, die sie an Bildung und Kultur, aber auch an die Industrie heranführen soll. Index lädt an jeweils sechs Nachmittagen in das gewerbliche Ausbildungszentrum ein, wo sie ausprobieren, wie man an Maschinen arbeitet oder wie Elektronik funktioniert. Auf diese Weise kommen schon Fünftklässler mit Index als Arbeitgeber in Kontakt. „Wichtig ist, dass die Kinder etwas mit nach Hause nehmen können, das sie stolz vorzeigen können“, weiß Kuhn und zeigt den Bohrmaschinenführerschein, den man erwirbt, und das Namensarmband aus Metall, das die Kinder selbst herstellen. „Nach ein paar Jahren sehe ich einige davon dann als Bewerber“, freut sich die gelernte technische Zeichnerin – ein Beruf der heute technische Produktdesignerin heißt.
Begeisterung ist das Einzige, was funktioniert

Index-Ausbildungsleiterin Simone Kuhn über ihr Rezept bei der Azubi-Suche

Simone Kuhn trägt ein türkises Top und eine türkise Brille. Türkis, das ist die Index-Firmenfarbe, aber die Begeisterung der Ausbildungsleiterin zeigt sich nicht nur in der Farbwahl: sie sprüht nur so vor Begeisterung. Stundenlang könnte man ihr zuhören, wie sie über die Maschinen spricht, von jeder weiß, wann sie gekauft wurde, was sie kann und sogar, wieviel sie gekostet hat. Und diese Begeisterung, das ist ihr Erfolgsrezept für die Gewinnung von jährlich um die 40 neuen Azubis. „Begeisterung ist das Einzige, was funktioniert“, ist sie überzeugt.
Das fängt damit an, dass es keine Massenvorstellungsgespräche, keine Online-Vorauswahl gibt, sondern jeder einzeln eingeladen wird. Jeden führt sie dann durch das Ausbildungszentrum. „Damit kann ich punkten“, weiß Kuhn, nicht nur mit den Maschinen, sondern auch mit der schieren Größe: „110 Meter ist unser gewerbliches Ausbildungszentrum lang“, erzählt sie stolz. Und da üben die Azubis nicht nur, sie wenden das Wissen auch schon an echten Produktionsaufträgen an, die anschließend in die Maschinenmontagen einfließen. Ein weiteres Pfund, mit dem sie wuchern kann, ist die gute Verkehrsanbindung direkt am Bahnhof Oberesslingen. Am wichtigsten ist ihr aber die gute Atmosphäre: „Das fängt beim Pförtner an, der den Bewerber freundlich begrüßt.“ Dazu gehöre aber auch Respekt und eine positive Fehlerkultur.

Image-Herausforderung Nummer 5: die Angst, etwas falsch zu machen

Denn, Image-Herausforderung Nummer 5: Auch wenn viele glauben, die Generation Z sei die selbstbewussteste aller Zeiten, weil schon Kleinkinder täglich hören, wie großartig sie sind, der irrt. Studien zeigen, dass eher das Gegenteil der Fall ist – einerseits weil solches Lob den Erwartungsdruck erhöht, andererseits weil man sich ja permanent auf Social Media vergleicht – mit der ganzen Welt! Für Kuhn ist es darum elementar, den jungen Leuten zu sagen, „Ihr dürft Fehler machen“. Überall im Ausbildungszentrum hängen darum Plakate mit Schlüsselwörtern. Das wichtigste: Respekt.

Image-Herausforderung Nummer 6: (Berufs)Schule – kann ich nicht, mag ich nicht

Es ist aber nicht nur die Sorge, sich zu blamieren, wenn man beim Lernstoff nicht mithalten kann. Viele haben einfach keine Lust mehr auf Schulstoff. Diese Image-Herausforderung Nummer 6 kennen auch Florian Honold und Giulio Kohn, die Gründer von Mydigi.academy. Beide haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. „Wir wissen gut, wie wichtig effizientes Lernen ist, schließlich braucht man ja auch noch Zeit für anderes“, erklärt Honold die Startup-Idee. Das junge Unternehmen aus Salach verschafft Azubis die Möglichkeit, den Schulstoff für bisher sechs kaufmännische Berufe per Lernplattform zu meistern, „egal, ob du nur morgens in der Bahn schnell etwas nachschauen willst oder kompliziertere Zusammenhänge bis ins Detail verstehen möchtest“, wie es auf der Homepage heißt.
„Netflix für Berufsschulthemen“ nennt das Duo sein Angebot: Lernvideos auf Basis des IHK-Rahmenlehrplans, Wissenschecks, Verständnis-Quiz, digitale Spicker und Prüfungssimulationen mit authentischen Fragen decken alles ab, was ab dem ersten Lehrjahr bis zur Abschlussprüfung gebraucht wird. Auch langsame Lerner haben so die Gelegenheit, das erforderliche Niveau zu erreichen. Natürlich kann man sich die digitale Lernunterstützung auch im Netz zusammensuchen. Der Vorteil der App ist, dass die Materialien in Zusammenarbeit mit einem Berufsbildungswerk entstanden sind und der Stoff exakt auf die einzelnen Berufe zugeschnitten ist.
Netflix für Berufsschulthemen

So nennt Mydigi.academy-Gründer Florian Honold seine App

Kunden sind Berufsbildungswerke und Unternehmen, die im Abomodell für einen niedrigen dreistelligen Betrag im Jahr die Lizenz erwerben. Auch geschlossene Lerngruppen für Unternehmen mit mehreren Azubis sind möglich. „Es gibt schon Unternehmen, die mit der Plattform werben, was super gut ankommt“, erzählt Mitarbeiter Sören Mayer. So eine App kommt bei jungen Leuten auf jeden Fall besser an als irgendwelche Schulbücher, und gerade für Schwächere bietet sie individuelle Nachhilfe.

Image-Herausforderung Nummer 7: Leistungsstarke wollen studieren

Unternehmen möchten und müssen aber auch stärkere Azubis für sich gewinnen, womit wir bei Image-Herausforderung Nummer 7 wären: Ihnen muss etwas geboten werden, das es attraktiv macht, Werkstatt oder Büro zu wählen statt den Hörsaal. Zwar gibt es für viele Berufe Zusatzmodule für Leistungsstarke. Aber ein Studium ist es eben dann doch nicht.
Hier könnte eine Idee Abhilfe leisten, die die IHK Bezirkskammer Göppingen mit auf den Weg gebracht hat: „Digital Engineering Plus“. Das ist ein kooperativer Studiengang, der ab Herbst von der Hochschule Esslingen auf dem Campus Göppingen angeboten wird. „Er verbindet die Ausbildung zum Fachinformatiker mit dem Ingenieursstudium. Das ist die perfekte Grundlage für Industrie 4.0“, freut sich der leitende IHK-Geschäftsführer Gernot Imgart. Und so funktioniert es: Man startet mit dem ersten Ausbildungsjahr. Dann absolviert man das Grundstudium und schließt daran den zweiten Teil der Ausbildung inklusive Abschlussprüfung an.
Das ist die perfekte Grundlage für Industrie 4.0

leitende IHK-Geschäftsführer Gernot Imgart über den kooperativen Studiengang „Digital Engineering Plus“

Weil die Ausbildung stark verkürzt werden kann, reicht dafür ein halbes Jahr. Anschließend folgen weitere fünf Semester Studium.  Alles ist stark miteinander verzahnt, praxisorientiert und wird auf Werkstudentenniveau bezahlt. Und nach fünfeinhalb Jahren hat man zwei qualifizierende Abschlüsse: den Bachelor und den dualen Berufsabschluss. Wer es sich in der Zeit anders überlegt und auf den zweiten Studienabschnitt verzichtet, steht nicht als Studienabbrecher da, sondern hat einen berufsqualifizierenden Abschluss mit fundiertem Zusatzwissen. Anders als beim dualen Studium sitzt man übrigens mit den ganz normalen Ingenieurstudenten im Hörsaal – inklusive Studentenleben.

Image-Herausforderung Nummer 8: Studentenleben ist cool

Und das ist Image-Herausforderung Nummer 8: „Lustig ist das Studentenleben“, glauben immer noch viele junge Leute. Und zum Studentenleben gehört heutzutage meist auch ein Erasmus-Semester. Doch selbst darauf müssen Azubis nicht mehr verzichten – dank „Go.for.europe“. Das ist ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft mit dem Ziel, Azubis Auslandserfahrung zu verschaffen.
Die Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH in Leinfelden-Echterdingen ist von Anfang an dabei. Beatrix Kraft, Ausbildungsleiterin erklärt: „Für uns ist das ein wichtiger Teil des Ausbildungsmarketings.“ Bei Ausbildungsmessen weckt sie damit das Interesse der jungen Besucher. Die Teilnahme ist natürlich freiwillig und ein bisschen sei es auch ein „Goodie“ für leistungsstarke Azubis – schließlich übernimmt der Betrieb den größten Teil der Kosten und zahlt auch das Gehalt weiter.
Für uns ist das ein wichtiger Teil des Ausbildungsmarketings

Ausbildungsleiterin Beatrix Kraft, erklärt, warum Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH bei „Go.for.europe“ mitmacht

Mitgemacht hat zum Beispiel Tasya Sasikirana. Die junge Frau wollte unbedingt nach Spanien, weil sie ihre Sprachkenntnisse vertiefen wollte. „Ich wollte aber auch wissen, wie es ist, im Ausland zu arbeiten und zu leben“, erzählt sie. Was war das Beste? „Dass ich neue Leute aus anderen Ländern kennengelernt habe und dass ich in einem anderen Land gewohnt und nicht nur Urlaub gemacht habe“, erzählt sie begeistert – ganz so wie Erasmusstudenten.
Aber noch etwas ist gefühlt in einem Studium besser: die Work-Live-Balance. Darüber sollte man zwar beispielsweise mit Medizin- oder Jurastudenten vor dem Examen nicht diskutieren: der Mythos, man habe als Student viel Zeit und wenig Pflichten ist aber weit verbreitet.

Image-Herausforderung Nummer 9: Work-Life-Balance bei “Hands on”-Jobs

Womit wir bei Image-Herausforderung Nummer 9 wären. Work-Live-Balance ist schließlich DAS Thema bei der Generation Z. Was dabei oft nicht gesehen wird: Auch Arbeitszeit ist Lebenszeit. Spaß an „Work“ zahlt also auf das Konto „Life“ ein. Arbeitgeber können also dadurch punkten, dass die jungen Leute die Arbeit samt dem Drumherum nicht als unliebsame Unterbrechung der Freizeit begreifen, sondern als interessanten, abwechslungsreichen und sinnerfüllten Teil ihres Lebens.
Aber wie geht das? Fragen wir Milos ­Vujicic, denn seine Vujicic Gastro GmbH & Co. KG mit den Restaurants „Schloss Filseck“ in Uhingen, „Plenum“ in Stuttgart und „Restaurant am Stadtpark“ in Göppingen wurde dieses Jahr als bester Arbeitgeber der Gastrobranche in seiner Größenordnung mit dem Top-Job-Siegel ausgezeichnet. Das Siegel wird von Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf der Grundlage einer wissenschaftlich begleiteten Mitarbeiterbefragung verliehen. Und was hat den Azubis in Vujicics Team besonders gefallen? „Das Mitarbeiterfeedback für Führung und Vision“, wie es in der Laudatio heißt. Gemeint sind unter anderem die Halbjahresgespräche, bei denen die jungen Leute darlegen können, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen, aber auch was ihnen gefällt und was nicht so. Solche fest terminierten Gespräche signalisieren jedem einzelnen, dass er gesehen wird und dass er ein wichtiger Teil des Teams ist: „Das ist wie auf dem Fußballplatz: Vom Azubi bis zum Sous-Chef haben alle ihre Rolle und nur zusammen kommen sie ins Finale“, sagt Vujicic.
Der Gastronom hat dafür extra zwei Personaler eingestellt, die sich darum, aber auch ganz allgemein um das Wohl aller 140 Mitarbeiter kümmern – auch bei privaten Problemen. Um zu wissen, was junge Leute wollen, versetzte sich der 37-jährige Familienvater mental in deren Schuhe – völlig wertfrei. Und dabei ist einiges herausgekommen, was die Generation Z erwartet. Das beginnt mit der niedrigschwelligen Bewerbung: keiner muss sich mehr ein Motivationsschreiben aus den Fingern saugen. Stattdessen reichen die Kontaktdaten auf einem Online-Formular. Man kann auch Text ergänzen, aber das schmale Feld suggeriert: viel muss es nicht sein. Die Rückmeldung erfolgt zeitnah: „Viele Jugendliche entscheiden sich für den Ersten, der anruft“, hat Vujicic festgestellt. Es folgt ein Probearbeitstag und dann die ehrliche Rückmeldung, ob es passt oder nicht.
Zeiterfassung auf Industriestandard

Gastronom Milos ­Vujicic über das Arbeitszeitmanagement in seinen Betrieben

Ein Problem der Gastrobranche bei der Azubisuche sind die Arbeitszeiten: man schafft, wenn die anderen frei haben. Hier punktet Vujicic mit Maßnahmen wie der Abschaffung des geteilten Dienstes und einer „Zeiterfassung auf Industriestandard“. Gleiten ist also möglich und man kann auch mal krank zu Hause bleiben. Das funktioniert, weil das Personal nicht auf Kante genäht ist.
Aber das ist doch teuer, oder? „Mehr und zufriedenere Mitarbeiter – mehr Umsatz“, hat er in fast 20 Jahren in der Branche festgestellt. „Wir haben die Effizienz gesteigert und die Fertigungstiefe um fünf Prozent erhöht. Dafür konnten wir fünf Prozent mehr Leute einstellen“, rechnet Vujicic vor und zeigt als Beispiel auf die zum Anbeißen aussehenden Törtchen in der Vitrine: „Früher haben wir die bei einer Konditorei zugekauft, jetzt machen wir sie selbst.“ Das spare nicht nur Geld, sondern gibt Mitarbeitern und Azubis auch die Gelegenheit, in dieses Handwerk hineinzuschnuppern und eventuell ihre Berufung zu finden.
Und wie werden die Jugendlichen auf ­Vujicic-Gastro überhaupt aufmerksam? Wir investieren viel Geld in Social Media, erzählt der Chef und führt ein paar Reels auf TikTok vor. Die sind nicht nur temporeich und originell, sie zeigen auch, „dass wir am Lifestyle orientiert sind“. Überhaupt biete die Gastro kreative Jobs und sei „absolut instagramtauglich“ und mit Sinn-Garantie. Der Erfolg gibt ihm Recht: Jede Woche geht eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ein. Mindestens sechs junge Leute wird er diesen September einstellen.

Image-Herausforderung Nummer 10: der (gefühlte) Verdienstunterscheide

Bleibt noch Image-Herausforderung Nummer 10: Viele meinen, mit einer Lehre verdiene man weniger als mit einem Studium. Wie bei Akademikern auch, hängt das natürlich von der Branche und von der Karrierestufe ab. Die IHKs haben das letztes Jahr vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen untersuchen lassen. Ergebnis: diejenigen, die sich für ein Studium entscheiden, verdienen erst mit rund 38 Jahren mehr als diejenigen, die sich zunächst für eine Berufsausbildung entscheiden. Im Vergleich zwischen erfolgreichen Studienabsolventen und Bildungsaufsteigern mit Weiterbildung zum Meister oder Techniker überholen die Akademiker hinsichtlich des Einkommens sogar erst kurz vor Renteneintritt.

Image-Herausforderung Nummer 11: Eltern wollen mehr

Viele Probleme sind also gar keine. Doch wie bringt man das in die Köpfe der Jugendlichen – und, mindestens genauso wichtig – in die der Eltern? Denn, Image-Herausforderung Nummer 11, oft sind es die Eltern, die querschießen, wie Index-Frau Simone Kuhn immer wieder feststellt: „Vielen genügt Facharbeiter für ihre Kinder nicht“, seufzt sie, „aber es geht doch darum, dass die jungen Leute das für sie Passende und Freude daran finden!“
Man sieht: Es gibt viele Vorurteile, die dazu führen, dass junge Leute einen Bogen um die duale Ausbildung machen. Dass sie nicht stimmen: das muss in die Köpfe der Menschen. Nicht nur die Jugendlichen, sondern die gesamte Gesellschaft muss „umparken im Kopf“. Damit die Frage „und was für eine Ausbildung machst Du/Dein Kind?“ auf Partys oder bei der Familienfeier wieder eine ganz normale Frage wird, auf die Azubis und Eltern mit Stolz antworten.
...und was für eine Ausbildung machst Dein Kind?

Die Frage sollte bei Partys und Familienfeiern wieder normal werden

Die deutschen IHKs haben darum eine neue Ausbildungskampagne entwickelt. Sie heißt #könnenlernenund ist im März gestartete. Ihr Ziel: das Narrativ ändern, wie es heute so schön heißt. Gemeint ist, zu zeigen, dass eine gute Ausbildung stolz machen kann, dass sie zum Lebensgefühl der Generation Z passt.
Damit das nicht an der Zielgruppe vorbeigeht, sondern sie auf Augenhöhe trifft, wurde die Kampagne mit neun echten Azubis aus ganz Deutschland entwickelt. Die nächsten drei Jahre werden sie junge Leute auf Social Media mit Clips, Tipps, Bewegtbild und coolen Sprüchen an ihrem Lebensgefühl teilhaben lassen.
Unternehmen, die diese Entwicklung unterstützen wollen, können gern an der Kampagne teilnehmen. Das kann über die digitalen und realen Werbemittel sein, die es dazu gibt. Man kann aber auch selbst Beiträge erstellen, zum Beispiel seine eigenen Azubis Clips oder Videos drehen lassen. Ein kostenloser Styleguide hilft, dass sich alles nahtlos in die bundesweite Kampagne einfügt und so die Durchschlagskraft erhöht.
Um die duale Ausbildung werden wir in der ganzen Welt beneidet. Es ist höchste Zeit, dass sie hierzulande wieder die Anerkennung erfährt, die ihr zusteht – nicht nur in Sonntagsreden, sondern in den Köpfen und Herzen der Menschen – von A bis (Generation) Z.
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft für Titelthema 5-6.2023
Sprechtag am 29.06.2023

Rechtskonformer Web-Auftritt (AUSGEBUCHT)

Ein rechtskonformer Web-Auftritt ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Betreibung eines Online-Shops geht. Es ist wichtig, dass Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop mit allen notwendigen rechtlichen Informationen wie AGB, Impressum, Datenschutz und anderen rechtlichen Hinweisen ausgestattet ist, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Bei diesem Sprechtag stehen unsere erfahrenen Juristen Ihnen gern zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop zu werfen und Verbesserungspotenzial zu identifizieren. Unsere Experten geben Ihnen Einblicke in die notwendigen rechtlichen Aspekte ob Ihr Online-Shop/Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen betrieben wird.
Folgende Themen werden in den Beratungsterminen behandelt:
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung und Online-Shop AGB (Grundlagen)
  • Preisangaben 
  • Bestell- und Zahlungsprozess
  • Etc.
Aufgrund der begrenzten Zeit der einzelnen Termine (45 Minuten), besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen. Der Sprechtag dient lediglich der Verortung der Defizite und Chancen Ihres Internetauftritts für die weitere Konsultation mit spezialisierten Dienstleistern.    
ACHTUNG: Die steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den Onlineshops werden in den Terminen nicht behandelt.
Für einen reibungslosen und vor allem produktiven Ablauf bitten wir Sie, bei Ihrer Anmeldung einige Fragen zu beantworten. Machen Sie sich bitte bereits vor der Anmeldung Gedanken zu folgenden Themen:
  • Unternehmensname
  • Anschrift
  • Telefonnummer/Email
  • Planen Sie einen Online-Shop in der Region Stuttgart zu gründen?
  • Bitte geben Sie Ihren Namen und die Anschrift Ihres geplanten Gewerbes an.
  • Link zu Ihrer Webseite/Ihrem Online-Shop
  • Werden Waren /Dienstleitungen auf Ihrer Seite Angeboten, oder dient die Seite rein Informativen Zwecken?
Nehmen Sie sich genügend Zeit für diese Fragen. Je detaillierter Ihre Antworten sind, desto effektiver können wir auf Ihre individuelle Situation eingehen.
Veranstaltungsdetails:
Wann: Donnerstag, 29. Juni 2023
Dauer der persönlichen Termine: je 45 Minuten
Ort: virtuell
Gebühren: kostenfrei 
Die Anzahl der Termine ist begrenzt.
Die Anmeldung erfolgt per Mail. Die Termine finden online statt. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink zu Ihrem virtuellen Beratungsgespräch.
AUSGEBUCHT
5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen

Praktikumswochen Baden-Württemberg

Nachdem die landesweiten Praktikumswochen letztes Jahr auf große Resonanz gestoßen sind, haben Sie dieses Jahr erneut die Möglichkeit junge Talente kennenzulernen! Nutzen Sie die Praktikumswochen in Baden-Württemberg, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler als Fachkräfte von morgen zu gewinnen.

Was sind die Praktikumswochen?

Während der Praktikumswochen BW können Sie als Unternehmen an ausgewählten Tagen Schülerinnen und Schüler in Tagespraktika kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie als Unternehmen geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin bzw. der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Ihr Unternehmen – egal ob groß oder klein –  profitiert vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.

Wann finden die Praktikumswochen statt?

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg finden in folgenden Zeiträumen statt:
  • 30. Mai – 23. Juni 2023 (Pfingstferien + 2 Wochen danach)
  • 16. Oktober – 03. November 2023 (Herbstferien + 2 Wochen davor)

Wie ist der Ablauf?

Auf der Aktionswebsite www.praktikumswoche-bw.de können Sie ab dem 03. April 2023 Ihre Praktikumsangebote eintragen. Nachdem die Anmeldephase der Unternehmen abgeschlossen ist, können sich die Schülerinnen und Schüler ab dem 20. April 2023 für die Praktikumswochen anmelden.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der  Webseite der Praktikumswoche

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren.

Unternehmenssprechstunden via Zoom

Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen “Unternehmenssprechstunden” angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.
Termine für die Unternehmenssprechstunden:
  • 12. April 2023, 11 Uhr
  • 20. April 2023, 11 Uhr
  • 02. Mai 2023, 14 Uhr
  • 10. Mai 2023, 14 Uhr
Das bereits erfolgreich laufende Angebot www.erlebe-berufe.de im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Zusatztermin am 05.05.2023 - noch wenige Plätze frei!

Mitarbeitende motivieren - Krankenrückkehrgespräche richtig führen

Was können Unternehmen tun, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederholt nicht am Arbeitsplatz erscheinen? Damit die betrieblichen Prozesse und Ergebnisse nicht gefährdet werden, gilt es, frühzeitig und konsequent zu handeln.
In unserem Seminar sensibilisieren wir für die Themen Personalgesundheit und Führungsverantwortung. Sie erfahren, wie Ihr Führungsverhalten, das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Anwesenheit Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beeinflusst und wie gesunde und motivierende Führung aussehen muss.
Sie üben mit anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen die richtige Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen, um den Krankenstand positiv zu beeinflussen, Fehlzeiten kontinuierlich zu reduzieren und die Motivation Ihrer Belegschaft zu steigern.
Ganztägiges Seminar in Präsenz
Freitag, 5. Mai 2023, 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mitarbeitende motivieren - Krankenrückkehrgespräche richtig führen
Auf unserer Veranstaltungsseite können Sie sich direkt anmelden.

Es handelt sich hier um das Webinar vom 21. März 2023.
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir einen zusätzlichen Seminartermin an.
Übrigens: Informationen und kostenlose Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung finden Sie auf dem gemeinsamen Fachkräfte-Portal der baden-württembergischen IHKs.
Bei allen Fragen rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Fachkräftesicherung hilft Ihnen Ihre IHK vor Ort auch gern persönlich weiter.

Digital Services Act

Die europäische Verordnung „Digital Service Act“ (DSA), zu Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“ soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Mit dem DSA soll effektiver gegen illegale Inhalte wie Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Ziel ist es, Rechte auf Online-Plattformen konsequenter durchzusetzen. Zudem soll mehr Transparenz über die Moderation und Darstellung von Inhalten gewährleistet sein. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Ab dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.
Die in der DSA festgelegten Regeln richten sich an entgeltlich erbrachte Online-Vermittlungsdienste, wie Access- , Caching- und Hostingdienste. Erfasst sind alle elektronischen Dienste, die Verbrauchern einen Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren gestatten, wie Internetzugangsdienste, Online-Marktplätze, Web-Hosting-Dienste, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Unterkunftsplattformen., aber auch soziale Netzwerke, Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten und Online-Suchmaschinen.

Allgemeine Verpflichtungen für alle Online-Vermittlungsdienste

Der DSA ist für alle Online-Branchen relevant, allerdings bestehen verschiedene Sorgfaltspflichten, die nach Unternehmensgröße abgestuft sind. Einige Regeln des DSA gelten für alle Vermittlungsdienste, inklusive kleiner und sehr kleiner Anbieter, die in der Europäischen Union (EU) angeboten werden, unabhängig vom Niederlassungsort des Anbieters (z. B. der Anbieter hat seinen Sitz in einem Drittstaat).
Zusätzlich gelten bestimmte Verpflichtungen nur für Online-Plattformen, wiederum andere Regeln betreffen nur sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU. Diese sehr großen Anbieter werden am stärksten reguliert. Für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro) bestehen Ausnahmen von der Einhaltung einiger DSA-Verpflichtungen.
Zu den Regelungen denen alle Vermittlungsdienste unterliegen, gehören Transparenz- Informationspflichten, Kooperationspflichten gegenüber Behörden, sowie gegebenenfalls die Haftung für illegale Inhalte auf den Online-Diensten.
Für alle Vermittlungsdienste besteht eine Haftungsprivilegierung. Sie haften grundsätzlich nicht für die Verbreitung illegaler Inhalte durch ihre Nutzer. Es besteht keine allgemeine Überwachungs- und Nachforschungspflicht. Eine Haftung besteht erst bei tatsächlicher Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Umständen. Ab Kenntniserlangung müssen Diensteanbieter illegale Inhalte zügig sperren oder entfernen (eine bestimmte Frist für die Entfernung besteht aber nicht).

Meldeverfahren für Hostingdienstanbieter

Darüber hinaus haben Hostingdiensteanbieter leicht zugängliche und benutzerfreundliche Verfahren einzurichten mit denen Personen oder Einrichtungen ihnen das Vorhandensein rechtswidriger Inhalte elektronisch melden können (Notice and takedown- Verfahren). Die Meldung muss so deutlich beschaffen sein, dass der Anbieter, ohne eingehende rechtliche Prüfung feststellen kann, dass die betreffende Tätigkeit oder Information rechtswidrig ist. Außerdem müssen Hostingdiensteanbieter Beschränkungen gegenüber dem Nutzer begründen, die mit der Begründung getätigt werden, dass es sich bei den vom Nutzer bereitgestellten Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt oder diese nicht mit ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sind. Dies betrifft zum Beispiel die Kündigung des Nutzerkontos, Entfernung oder Herabstufung von Inhalten, Sperrung des Zugangs zu Inhalten, die Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkung von Geldzahlungen oder der gesamten oder teilweisen Bereitstellung des Dienstes. Hostingdiensteanbieter sind auch verpflichtet den Strafverfolgungsbehörden den Verdacht von Straftaten zu melden.
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten – ausgenommen Klein- und Kleinstunternehmen – haben jährlich Transparenzberichte über ihr Lösch- und Sperrverhalten zu veröffentlichen. Einzelheiten sind in Artikel 15 Absatz 1 DSA geregelt.
Jeder Vermittlungsdienst hat eine Kontaktstelle für die Kommunikation mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Gremium für digitale Dienste zu benennen. Daneben ist eine Kontaktstelle für die Nutzer bereitzustellen. Die Kommunikation hat auf elektronischem Weg zu erfolgen. Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, die aber Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU benennen.
Alle Vermittlungsdienste müssen in ihren AGB künftig Angaben zur Moderation von Inhalten machen. Dies sind Angaben zu Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge zur Beschränkung von durch Nutzer bereitgestellte Inhalte, einschließlich Verfahrensregeln für das interne Beschwerdemanagementsystem des Vermittlungsdienstes.

Zusätzliche Pflichten nur für Online-Plattformen

Nur Online-Plattformen (Hostingdienste, die im Auftrag des Nutzers Informationen speichern und öffentlich verbreiten), insbesondere Social-Media-Plattformen und Online-Marktplätze, haben zusätzlich zu den Transparenzberichtspflichten ein Beschwerdeverfahren für Nutzer einzurichten. Das Beschwerderecht besteht unter anderem, wenn das Nutzerkonto ausgesetzt oder geschlossen wird, bei Löschungen und Sperrungen von Inhalten, sowie bei Inhalten deren Reichweite beschränkt wird.
Anbieter von Online-Plattformen müssen ihre Online-Schnittstellen (z. B. Webseiten oder Apps) so konzipieren, dass Nutzer nicht zu unerwünschten Verhaltensweisen oder ungewollten Entscheidungen veranlasst werden (Verbot von sogenannten „Dark Patterns“). Beispielhafte verbotene Praktiken sind wiederholt aufzufordern eine bereits getroffene Wahl erneut zu treffen, das Beenden (z .B. Kündigung) eines Dienstes schwieriger als dessen Anmeldung auszugestalten, bestimmte Auswahlmöglichkeiten stärker hervorzuheben (vergleiche auch Erwägungsgrund 67 des DSA). Zum Beispiel wäre die Option Cookies abzulehnen genauso deutlich dazustellen, wie die Möglichkeit in Cookies einzuwilligen.
Anbieter von B2C-Online-Marktplätzen müssen die Kontakt- und Zahlungsdaten sowie einen Identitätsnachweis von Unternehmern einholen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf der Plattform bewerben. Werbung auf Online-Plattformen ist zu kennzeichnen, und zwar mit Angabe für wen die Anzeige geschaltet wird und wer dafür bezahlt, sowie nachvollziehbare Parameter für den Nutzer, wieso ihm diese Werbung angezeigt wird.

Risikoanalyse für sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen

Sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen haben mindestens einmal jährlich eine Analyse auf die systemischen Risiken ihrer Dienste durchzuführen, unter anderem etwa hinsichtlich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und müssen risikomindernde Maßnahmen treffen, die auf die ermittelten systemischen Risiken zugeschnitten sind. Näheres regelt der Katalog des Artikel 34 DSA. Die Risikobeurteilung ist jährlich durch einen unabhängigen Auditor zu prüfen. Soweit Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen Empfehlungssysteme einsetzen, müssen sie den Nutzer transparent über die wichtigsten Parameter ihres Empfehlungssystems informieren und wie er diese ändern oder beeinflussen kann. Wiederum gelten die vorgenannten Punkte nicht für Online-Plattform-Anbieter, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt.

Folgen bei Verstößen gegen den DSA

Für die Einhaltung des DSA wird es nationale als auch auf europäische Überwachungsbehörden geben. Die Mitgliedstaaten sollen eine Behörde (sog. Koordinator für digitale Dienste) benennen, die im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA in diesem Mitgliedstaat zuständig sind. Bei Verstößen oder fehlender Kooperation kann die Europäische Kommission gegen Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine Geldbußen bis zu 6 Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtjahresumsatzes verhängen. Nutzer können Anspruch auf Schadenersatz für etwaige Schäden oder Verluste geltend machen, die aufgrund eines Verstoßes gegen den DSA entstanden sind.
Der vollständige Verordnungstext des DSA ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Magazin Wirtschaft

ISO 27001: Aber sicher!

Die Bedrohungslage für Ihre IT-­gestützten Prozesse nimmt kontinuierlich zu. Auch Kunden fordern zunehmend Nachweise zur Informationssicherheit. Höchste  Zeit also, über ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) inklusive ­Zertifizierung nachzudenken. Nur so kann ein ­angemessenes Sicherheits­niveau hergestellt, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessert werden.

ISO 27001 besteht aus zwei Bereichen

Führend hierbei ist der Standard ISO 27001. Er ist in zwei Bereiche gegliedert: die Anforderungen an das eigentliche Managementsystem und einen normativen Anhang mit allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen. Die Prozesse des Managementsystems umfassen im Kern folgende Schritte, damit Unternehmen ihre Ziele gesteuert erreichen:
  • Identifikation der Anforderungen in Bezug auf die Informationssicherheit
  • Festlegung der übergeordneten Informationssicherheitsziele durch die Leitung
  • Management der Risiken in Bezug auf die Informationssicherheit
  • Überprüfung der Zielerreichung durch die Leitung
  • Kontinuierliche Verbesserung des ISMS und der Risikobehandlung.

Risikomanagement als Schweizer Taschenmesser

Das Risikomanagement ist dabei sozu­sagen das Schweizer Taschenmesser, weil es Risiken identifiziert, sie nachvollziehbar bewertet und hilft, eine zeitlich wie inhaltlich angemessene Behandlung zu planen. Damit dabei nichts übersehen wird, sind im zweiten Teil der ISO rund 100 sogenannte Referenzmaßnahmen aufgeführt. Diese berücksichtigen unterschiedliche Aspekte der Informationssicherheit. Dazu gehören der Schutz vor Schadsoftware, die Beziehungen zu Dienstleistern oder die Handhabung von Sicherheitsvorfällen. Wie genau Sie diese Anforderungen angemessen umsetzen, müssen Sie unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Risiken individuell bestimmen.

IT-Prozesse müssen hinterfragt werden

Um die Maßnahmen umzusetzen, müssen Sie IT-Prozesse hinterfragen und Vorgaben erstellen beziehungsweise erweitern. ­Werden Defizite gefunden, müssen diese ­lösungsorientiert diskutiert und beseitigt werden. Für Vorgaben liegt sprichwörtlich in der Kürze die Würze. Sie sind verständlich, kompakt und umsetzbar zu gestalten.
Bei der Risikobehandlung sollten Sie das Paretoprinzip vorziehen, wonach 20 Prozent Aufwand reichen, um 80 Prozent des Ergebnisses zu erzielen: Schnelle Erfolge, also Quick-Wins, sind nicht nur wirtschaftlich, sondern wirken auch motivierend. Es wird zudem kaum möglich sein, von Beginn an alle Risiken auf das gewünschte Maß zu reduzieren. Ratsam ist es deshalb, das Sie Ihr Risikomanagement nutzen, um sich Restrisiken bewusst zu machen und – wenn möglich – eine weitere Reduzierung für ­einen realistischen Zeitraum zu planen.
Die knappe Formulierung der verbind­lichen Anforderungen in der ISO 27001 hat zwei Seiten: ­Einerseits ergibt sich daraus ein ­hoher Freiheitsgrad, der es Ihnen erlaubt, die Umsetzung individuell an Ihre Rahmenbedingungen anzupassen. Auf der anderen Seite fällt es ­Firmen mit wenig Erfahrung auf diesem Gebiet schwer abzuschätzen, wann die Umsetzung aus Sicht einer Zertifizierungsstelle ausreicht.

Die Umsetzung ist Teamarbeit

Spätestens hier könnte die Einbindung von externer Beratung hilfreich sein. Dabei ­sollten Sie darauf achten, dass diese konkret auf Ihre Bedürfnisse eingeht und Ihre Belegschaft einbindet. Die Umsetzung innerhalb Ihres Unternehmens ist dann Teamarbeit. Dabei sollten Leitung, IT und die Verantwortlichen für relevante Geschäftsbereiche mitwirken. Ein Informationssicherheitsbeauftragter sollte ernannt werden.
Sind bereits andere Managementsysteme etabliert, zum Beispiel ein Qualitätsmanagement, sollten die Erfahrungen hieraus einfließen. Die Einbindung von Datenschutzbeauftragten kann wertvolle
Synergien zum Datenschutz­management erschließen.

Der Nutzen liegt auf der Hand

Die Einführung und Zertifizierung eines ISMS stellt für jedes Unternehmen eine Herausforderung dar. Durch die starke Ab­hängigkeit von IT-Prozessen in Verbindung mit bestehenden Bedrohungen sowie der Notwendigkeit, begrenzte Ressourcen ziel­gerichtet einzusetzen, liegt der Nutzen jedoch auf der Hand.
Björn Lemberg, secuvera GmbH, Gäufelden, für Magazin Wirtschaft 3-4.2023

Veranstaltung am 07.11.2023

Unternehmensverkauf

In den nächsten Jahren steht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben die Übergabe des Unternehmens an. Wo sich innerhalb der Familie keine geeigneten Nachfolgeinteressierte finden lassen, bietet sich häufig eine externe Lösung an, insbesondere in Form eines Unternehmensverkaufs.
Die Veranstaltung zeigt, wie der Unternehmensverkauf strategisch vorbereitet und gestaltet, wie Unternehmenswert und -preis gefunden und wie rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Vorgehensweise beim Unternehmensverkauf
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt         
18:00 Uhr
Rechtsfragen beim Unternehmensverkauf
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt, Partner
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partner-schaft mbB, Stuttgart
18:45 Uhr
Pause
19:00 Uhr
Steuerfragen beim Unternehmensverkauf
Alexander Euchner
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Ebner Stolz, Stuttgart
19:45 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Ökologischer Fußabdruck

Mit Ecocockpit sauber in die Zukunft

Wurden Sie von Ihrem Kunden schon aufgefordert, Ihren CO2-Unternehmensfußabdruck, den sogenannten Corporate Carbon Footprint (CCF), zu übermitteln? Viele Automobilzulieferer werden derzeit damit konfrontiert und gebeten Ihre CO2-Bilanz mitzuteilen.
Doch was zunächst nach einer Bitte klingt, kann bei Nichtliefern bald zum Ausschlusskriterium für zukünftige Aufträge werden. Denn während KMUs noch kaum von Nachhaltigkeitsgesetzen betroffen sind, müssen Großunternehmen Regularien wie EU-Taxonomie oder ­Corporate Social Responsibility Verordnung beachten. Zusätzlich haben sich alle namhaften Autohersteller auf die Fahne geschrieben, binnen weniger Jahre über die gesamte Lieferkette klimaneutral zu werden. Und das geht nur, wenn die Lieferanten mitziehen und Daten liefern.

Der Einstieg ist unkompliziert

Auch wenn Sie sich noch nicht mit Ihrem CO2-Fußabdruck beschäftigt haben, ist der Einstieg unkompliziert. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) stellt mit dem Ecocockpit allen Unternehmen ein kostenfreies Online-Tool zur Verfügung, das Sie von der Erfassung Ihrer Daten bis zum Ausdruck der fertigen Bilanz begleitet.
Das Tool arbeitet entsprechend dem Greenhouse Gas Protocol, also dem Standard, der von den meisten Unternehmen verwendet und akzeptiert wird. Nach einer einmaligen kostenfreien ­Registrierung auf „ecocockpit-bw.de“ können Sie mit Ihrer CO2-Bilanz starten.

Das Vorliegen der firmeneigenen Daten ist die halbe Miete

Bevor Sie loslegen, ist eine Sache besonders wichtig: eine gute Datenlage. Wenn Sie die Daten beisammenhaben, ist dies bereits die halbe Miete. Wichtig für die Berechnung von Scope 1, 2 und 3, also Bereich 1, 2 und 3, sind vor allem die Rechnungen und Mengenbilanzen.
Für Scope 1 (direkte Emissionen) und Scope 2 (indirekte Emissionen aus der Erzeugung von gekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kühlung), werden insbesondere die Rechnungen Ihrer Energielieferanten benötigt. Für Scope 3 (vor- und nachgelagerte Prozesse) werden unter anderem Werte zu Ihren eingekauften Materialien benötigt, also Mengen und Stoffarten oder besser: der Product Carbon Footprint (CO2-Fuß­abdruck des Produkts). Wenn letzterer nicht vorliegt, ist das nicht schlimm – ­viele allgemeine Werte sind in „ecocockpit-bw“ hinterlegt oder können in öffentlichen Umwelt­datenbanken wie GEMIS oder Probas abgerufen werden.

Stoff auswählen, Einheit bestimmen, Menge eintippen  – das war‘s

Anschließend können Sie eine CO2-Bilanz anlegen, geben für eine spätere Plausibilitätsprüfung Mitarbeiteranzahl und Umsatz ein, und schon erscheint die Übersicht über die Scopes.  Nach einem Klick auf „Emittenten anlegen“ wird der Subscope ausgewählt, zum Beispiell bei Scope 1 „Geschäftsreisen mit firmen­eigenen Fahrzeugen“ oder „Einsatz von Energieträgern für die interne Verbrennung“.
Danach wählen Sie einen Emittenten aus, also beispielsweise Ihren Öl­kessel und tragen die sogenannte „Funktionelle Einheit“ ein. Das können Liter, Kilowattstunden oder Kubikmeter sein, die Sie verbraucht haben. Bei Fahrzeugen sind es oft Kilometer oder Tonnenkilometer; bei Gütern stattdessen Stück, Quadratmeter Fläche oder Tonnen, manchmal aber auch andere Einheiten, die den Nutzen widerspiegeln. Ergänzend können Sie einen Kommentar einfügen, was Sie bilanziert haben, zum Beispiel „Klimaanlage Gebäude 1“, sodass Sie oder ein Prüfer im Rahmen einer optionalen Zertifizierung Ihre Bilanz später nachvollziehen können.

Alle Daten werden im Browser nur vorübergehend gespeichert

Zum Schluss speichern Sie Ihre Eingaben ab und fahren mit dem nächsten Emittenten fort. Apropos speichern: alle Daten werden im Browser nur vorübergehend gespeichert und sollten auf Ihren PC heruntergeladen werden. Es werden außer Ihrer Anmeldedaten keine Daten in einer Cloud oder auf einem Server gespeichert. Sie haben somit die volle Kontrolle über Ihre Informationen.
Alles eingetragen? Prima! Dann noch den Betrachtungszeitraum eingeben, das heißt für welchen Zeitraum die Bilanz erstellt wurde sowie in den Feldern „Beschreibung des Betrachtungsgegenstands“ und „Beschreibung des Bilanzraums“ eine kurze Beschreibung einfügen, was Sie betrachtet beziehungsweise nicht betrachtet haben. Dann ist Ihre CO2-Bilanz normkonform und fertig.

Einfacher als die Steuererklärung

Mit dem BWIHK-Ecocockpit haben Sie nicht nur die Möglichkeit, die CO2-­Unternehmensbilanz anzufertigen, sondern können auch Prozess-, Standort- oder Produktbilanzen erstellen. Und das Ganze ist einfacher als Ihre Steuererklärung.
Dennis Seiler, KEFF+Kompetenzstelle Ressourceneffizienz bei der IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 3-4.2023, Rubrik Rat & Tat
Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Förderung durch den Bund

  • Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine (03/2023)
    Gültig: 10. März bis 8. Mai 2023
    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
    Was wird gefördert?
    Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    - Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    - Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
    - Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)
    Wie hoch ist die Förderung? 
    - Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
    - Die Förderquoten beträgt 40%
    - Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden
    Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation.
  • E-Lastenfahrräder
    Gültig:  bis 29. Februar 2024
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind,
    Was wird gefördert?​
    - E-Lastenfahrrad
    - eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
    - maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
    - serienmäßig und fabrikneu sein
    - jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
    - Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbunden
    Wie hoch ist die Förderung?
    - 25 Prozent der Anschaffungskosten,
    - Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
    - Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.
  • Umweltbonus (Einzelantrag Elektromobilität) inkl.  Innovationsprämie
    Gültig:  bis 31. August 2023 (für Unternehmen)
    Die Neufassung der Richtlinie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
    Was wird gefördert?
    -
    seit 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung
    - Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs
    - Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs
    - Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein
    - Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten
    - Neues Fahrzeugmodell muss sich auf einer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
    Wie hoch ist die Förderung?
    -
    dies hängt von verschiedenen Faktoren ab (Kauf, Leasing, Gebraucht Fahrzeug), kann aber bis zu 4500 € betragen
    Merkblatt zum Förderprogramm
    Sammelantrag für Einrichtung einer Fahrzeugflotte
    - Ergänzend kann die Innovationsprämie auch für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt werden.
  • Förderung Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor
    Gültig:  bis 28. April 2023
    Was wird gefördert?
    Gefördert werden Investitionsausgaben, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von einem Megawatt, die mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energiequellen getätigt werden.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
  • Neue Förderung: BW-e-Nutzfahrzeuge 
    Gültig:  bis Ende 2023
    Seit dem 1. November 2022 fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Nutzfahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fördersummen sind gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich von einer Bundesförderung profitiert wird oder nicht.
    Für ein N3-Fahrzeug können beispielsweise bis zu 50.000 € Förderung ausgegeben werden. Durch die gewünschte Kombination mit einer Bundesförderung sinken die Mehrkosten noch weiter.
    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wichtige Hinweise finden Sie auf der Website des Ministeriums
  • BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Förderung für E-Lastenräder (BW) – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
  • Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Carsharing
    Gültig: bis Ende 2023
    Was wird gefördert?
    - vollelektrische Personenkraftwagen (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb
    -
    Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
    Wie hoch ist die Förderung?
    - 3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).

    Weitere Förderprogramme sind auch auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) zu finden.
Für weiterführende Informationen haben wir einen Überblick zu den Themen Luftreinhaltung und Fahrverbote zusammengestellt.
Stand: März 2023

Magazin Wirtschaft

Firmenjubiläum: Erfolg über Jahrzehnte

Wenn man in der Region Stuttgart inhabergeführte Geschäfte betritt, in Restaurants einkehrt, mittelständische Industriebetriebe oder Dienstleister aufsucht, fällt auf, wie viele von ihnen eine IHK-­Jubiläumsurkunde an der Wand ­hängen haben. Kein Zweifel: so­ ­lange am Markt Erfolg zu haben, das erfüllt nicht nur mit Stolz, das ist auch ein Qualitätsmerkmal und ein Beweis, dass man alles richtig gemacht hat. So etwas zeigt man gern – zu Recht!
Die meisten Urkunden werden zum 25-jährigen Jubiläum ausgestellt. Zum Beispiel die, die hinter Semsettin ­Karayel an der Wand seines ­Büros in Sindelfingen hängt. Das Foto von der Überreichung durch Marion Oker, die IHK-Bezirkskammer-Geschäfts­führerin, trägt er immer noch auf dem Handy mit sich herum.
Dabei hatte der gelernte Offset­drucker in seinen ersten 19 Berufs­jahren keinen Gedanken an eine mögliche Selbständigkeit verschwendet. Doch in der Druckerei, in der er arbeitete, konnte man ihm keine Perspektive aufzeigen. Deshalb begann er 1994, nebenberuflich für die Bausparkasse ­Schwäbisch Hall Verträge zu verkaufen. So erfolgreich, dass diese ihn fragte „Was müssen wir tun, damit sie zu 100 Prozent für uns arbeiten?“
Karayel hatte gerade geheiratet, war Vater geworden und hatte eine Wohnung gekauft. Warum sollte er einen sicheren Job mit ­gutem Gehalt aufgeben? „Mindestens ein Jahr lang ein Garantie­betrag müsste es schon sein“, überlegte der damals 31-Jährige. „kurze Zeit später riefen Schwäbisch Hall an und sagten, ich könne den Vertrag abholen“, freut sich Karayel noch heute. Er blieb dort, bis er 2006 zu Wüstenrot wechselte.
Das Geschäft machte ihm viel Spaß, doch  2011 erhielt er ein so ­attraktives Angebot von der Ergo Versicherungsgruppe, „da konnte ich nicht nein sagen“, erinnert sich Karayel. Er griff zu und übernahm eine ­Direktionsleitung beim Ver­sicherer.  Dafür zog er von der Stuttgarter Kronprinzenstraße in sein jetziges Büro im Sindelfinger Stadtteil Goldberg.
Der Anfang war nicht leicht, denn das Versicherungsgeschäft unterscheidet sich doch sehr vom Bausparwesen, und ein Kundenstamm musste ja erst aufgebaut werden. Doch seit der Knoten geplatzt ist, räumt Karayel dort eine Auszeichnung nach der anderen ab: sechsmal war er in den letzten Jahren unter den besten fünf Agenturen bundesweit.
Wenn wir zur Tür reingehen, sind wir Kollegen, wenn wir wieder rausgehen sind wir Familie.

Semsettin Karayel über das Arbeiten mit seinen beiden Söhnen

Aber was ist denn jetzt sein Erfolgsgeheimnis? „Wir gönnen uns gegenseitig die Erfolge. Außerdem ist eine gute und familiäre Atmos­phäre unheimlich wichtig“, ist ­Karayel überzeugt. Wer ihm gegenüber sitzt merkt aber sofort den wahren Erfolgsgrund: die Begeisterung für seinen Job, die er ausstrahlt: „Ich habe den schönsten Beruf der Welt!“

Beide Söhne treten in Papas Fußstapfen

Offensichtlich strahlt er diese Begeisterung auch zu Hause aus, denn beide Söhne gehören mittlerweile zum siebenköpfigen Team, obwohl sie, wie schon der Vater, zunächst eine andere Ausbildung absolviert hatten. Ist es nicht schwierig, mit den eigenen Jungs zusammenzuarbeiten? „Wenn wir zur Tür reingehen, sind wir Kollegen, wenn wir wieder rausgehen sind wir Familie“, hat Karayel von Anfang an klar gemacht.
Zehn Jahre hat es gedauert, bis mein ­Vater Altenheime und Hotels überzeugt hatte, ihm ihre Wäsche anzuvertrauen.

Alexandra Büchele über die Mühen, Innovationen in den Markt zu bringen

Diese feine Unterscheidung zwischen Familienleben und Familien­betrieb kann man auch in der ­Wäscherei ­Büchele in Göppingen beobachten: „Mein Vater wäre mir am liebsten an den Hals gesprungen“, erzählt Chefin Alexandra Büchele, als sie die beiden nagelneuen ­Trockner präsentiert. Die beiden Premiumgeräte waren nämlich nicht gerade ein Schnäppchen. Zudem besitzt die Großwäscherei ­eigent­lich genügend leistungsfähige Trockner - bloß laufen die mit Gas, die neuen mit Strom. „Wenn kein Gas mehr fließt, kann ich den Kunden ja nicht sagen, trocknet eure Wäsche einfach in der ­Dusche“, erklärt ­Büchele ihre Entscheidung als allein verantwortliche Geschäftsführerin.
Dass das mit dem Trocknen in der Dusche nicht funktioniert, das sieht auch der Laie gleich an­gesichts der riesigen Wäscheberge: allein die Menge der zu waschenden Oberbekleidung beträgt drei bis vier Tonnen. Dazu kommen ­sieben Tonnen Tisch- und Bett­wäsche sowie Handtücher für ­Altenheime und Krankenhäuser, aber auch für die Gastronomie und für Hotels – täglich! Nur eines ­haben sie gemeinsam: wenn sie das Haus wieder verlassen, sind sie nicht nur sauber, sondern auch noch trocken, gebügelt, zusammen­gelegt und für den einzelnen ­Kunden konfektioniert.

Um die Kunden zu überzeugen, wird erst mal kostenlos gewaschen

Angefangen hat alles 1952, als ­Bücheles Großeltern Emil und Charlotte mitten in Göppingen eine Annahmestelle für Wäsche ­eröffneten. Damals hatten die ­wenigsten eine eigene Wasch­maschine. Trotzdem war es schwer, die (damals wohl hauptsächlich) Göppingerinnen zu überzeugen, ihren Waschtag quasi auszulagern. „Die Großeltern ­haben deshalb zunächst kostenlos gewaschen und so die Skepsis besiegt“, erzählt die Enkelin. Mit Erfolg: schon 1960 war die Innenstadtlage zu eng geworden. Inzwischen musste auch der Neubau im Gewerbe­gebiet hinter dem Bahnhof mehrmals ­erweitert werden.
Als 1969 die zweite Generation das Ruder übernahm, hatte fast jeder Haushalt eine Waschmaschine. Gründersohn Hans-Peter Büchele konzen­trierte sich deshalb als einer der ersten Anbieter deutschlandweit auf den gewerblichen Bereich. „Zehn Jahre hat es gedauert, bis mein ­Vater Altenheime und Hotels überzeugt hatte, ihm ihre Wäsche anzuvertrauen“, berichtet die Tochter.
Auf dem Erfahrungsvorsprung hat sich Büchele nie ausgeruht, sondern ist seither immer ganz vorn dabei wenn es um neue Ideen geht. Beispiel ­Digitalisierung: Jedes einzelne Wäschestück ist mit einem Barcode oder Chip individualisiert. So können die Heime ­online die Wäsche ­ihrer Bewohner verwalten. Ganz stolz ist Alexandra Büchele auf die neueste ­Maschine, die gerade geliefert wurde. Sie sorgt dafür, dass die saubere Wäsche ­automatisch kommissioniert und verpackt wird: „Für jeden Bewohner gibt es dann ein fertig gepacktes Päckchen“, freut sie sich.
Aus dem Schlafzimmer, Treppe runter und schon war ich in der Wäscherei

Alexandra Büchele über ihre Kindheit über der elterlichen Wäscherei

Typisch ist auch, dass Alexandra Büchele im Betrieb groß geworden ist: „Aus dem Schlafzimmer, Treppe runter und schon war ich in der Wäscherei“, erinnert sie sich. Nach dem BWL-Studium stieg sie im Jahr 1993 ins Familienunternehmen ein. 2000 wurde sie in die Geschäftsführung berufen. Dass das kein Selbstläufer ist, zeigt das Beispiel ihrer Schwester: „Die wollte das auf gar keinen Fall, weil ihr das zu sehr ins Private rutscht“, erzählt die Geschäftsfrau. Gemeint ist damit die Nähe zu den 70 Mitarbeitern, für die man „einiges tun muss, damit sie morgen gern wieder kommen“. Dazu gehört auch, ein offenes Ohr für die Sorgen zu haben, zum Beispiel bei Krankheitsfällen in der ­Familie.
Auch Helmut Erb beobachtet seit circa zehn Jahren, dass die Mit­arbeiter nicht nur mit beruflichen, sondern auch mit privaten Pro­blemen zu ihm und seiner Frau kommen. Das kann der fehlende Kitaplatz sein oder die Bürokratie, aber auch wirklich Privates wie Krankheits­fälle in der Familie oder Zukunftssorgen. „Als Chef ist man heutzutage auch Seelsorger“, hat der 55-Jährige festgestellt.
Erb ist seit 2011 Chef der Firma Erb in Esslingen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist in Wirklichkeit ein verblüffender Zufall: Der Firmenname ist die Abkürzung für Esslinger Rohrleitungsbau GmbH. Wirk­lich ein Zufall? „Ich hatte hier schon in den 90ern gearbeitet und als ich gewechselt habe, habe ich gesagt: wenn ich zurückkomme, kaufe ich die Firma“, lacht Erb.

Ohne Ehefrau Ilka geht gar nichts

Das war 2011. Der gelernte Rohrnetzbauer, wie der Beruf noch hieß, als er 1983 seine Lehre begann, hatte sich mit seiner Energietechnik­firma selbständig gemacht. Doch die Arbeit nahm dermaßen Überhand, dass „wir gar nicht mehr aus den Augen gucken konnten“, wie er sich erinnert. Deswegen setzte er den flotten Spruch in die Tat um und kaufte sich in die 28-Mann-Firma ein, die es schon seit 1949 gibt. So konnte die Arbeit auf mehr Schultern verteilt werden.
Seither ist Erb geschäftsführender Gesellschafter und seine Frau Inka… was genau? „Eigentlich ist sie die Buchhalterin, aber…“, Erb stockt kurz, überlegt und sagt dann mit einer Mischung aus Verblüffung und Bewunderung: „und sie ist noch alles andere, was die Firma braucht!“
Wer solls denn machen, wenn alle studieren?

Firmenchef Erb über die Nachwuchsprobleme in der Ausbildung

Eine typische Unternehmerehe im deutschen Mittelstand also. Das bestätigt Inka Erb gleich: „Wenn wir in den Urlaub fahren, kommen nicht zuerst die Socken in den Koffer, sondern der Laptop. Es vergeht kein Ferientag, an dem wir nicht mindestens zwei Stunden arbeiten.“
Sohn Julius kennt das nicht anders, „Wenn die Stimmung abends nicht so ist, fragt er gleich, ´na, was gab es denn heute in der Firma`“, ­erzählt seine Mutter. Trotzdem oder ­gerade deswegen hat der 16-Jährige durchaus Interesse am Familien-unternehmen. In den letzten Sommer­ferien arbeitet er drei ­Wochen mit auf Baustellen und erwies sich dabei als sehr geschickt.
Das ist schon deshalb eine Freude für das Unternehmerpaar, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass die meisten Leute nicht mehr am Bau arbeiten wollen: bei Wind und Wetter raus, arbeiten mit den ­Händen und abends schön schmutzig. Zur Zeit sind rund zehn der 28 Stelle im Unternehmen unbesetzt. „Bis Corona haben wir circa einmal im Monat eine Bewerbung bekommen, seither gar keine mehr“, erzählt Inka Erb.

Ausländische Kräfte blieben oft nicht lange

Dabei haben sie schon alles versucht: Junge Leute aus Spanien oder vom Balkan angeworben, Flüchtlinge und Migranten. Die meisten hören schnell wieder auf – teils aus Heimweh, teils weil die Arbeit in ­anderen Gewerken einfacher ist, teils weil die Deutschkenntnisse für die heikle Arbeit mit Gas und Wasser nicht aus­reichen. Nur am Geld liegt es nicht. Erbs haben schon erlebt, dass ein potenzieller Bauleiter trotz eines wirklich hohen ­Jahresverdiensts abgelehnt hat.
Er selber ist Anfang der 1980er durch ­Zufall zu seinem Beruf gekommen: „Ich hatte einen Flyer mit ein paar wenigen ­Berufsbeschreibungen bekommen. Rohrnetz­bauer erschien mir am interessantesten“, erinnert er sich und hat die Entscheidung nie bereut: „Ich gehe in dem Beruf auf“, erzählt er und strahlt das auch aus.

Für viele Berufe fehlt die Wertschätzung

Was muss sich ändern, damit wieder mehr Menschen in solchen system­relevanten Jobs arbeiten wollen? „Die Wertschätzung“, ist sich Erb ­sicher und erinnert sich mit Genugtuung an die Bewohner eines Stuttgarter Hauses, die kurz vor Weihnachten eineinhalb Tage kein Wasser hatten. Als es dann wieder lief, bedankten sie sich einzeln bei den Mitarbeitern des Reparaturtrupps.
„Das waren Leute vom Rentner bis zum Manager“, erinnert sich Erb und freut sich, dass zumindest diesen Leuten so klar wurde, dass ihre Arbeit am Schreibtisch ohne diejenigen, die sie dann ausführen, nutzlos ist. „Vielleicht müssen ­irgendwann die Ingenieure selbst Hand anlegen, wenn kein Wasser mehr aus dem Hahn kommt“, mutmaßt er, „wer solls denn machen, wenn alle studieren?“
Wenn es bereits im 18. Jahrhundert IHK-Jubiläumsurkunden gegeben hätte, dann würden sie heute bei Carl Max Meyer eine ganze Wand bedecken. Das Unternehmen am Schorndorfer Markt wurde nämlich bereits 1725 gegründet – 130 ­Jahre vor der IHK. Heute kann man bei Carl Max Meyer alles kaufen, was man für eine moderne Koch- und Tischkultur braucht. Es gibt aber auch Exklusives, wie die Porzellanserie mit Schorndorfer ­Motiven aus der Partnerstadt Kahla.
Ursprünglich war Meyer eine Eisenhandlung, die Bauern und Handwerker aus der Umgebung mit Pflügen, Schaufeln und dergleichen versorgte. „Es gab ­Zeiten, da gab es hier fünf Eisenhändler nebeneinander. Wir sind als Einzige übrig­geblieben“, erzählt Susanne Kettner. ­Zusammen mit ihrer Schwester Andrea Andresen ist sie Nachfolgerin in der neunten Generation.

Von fünf Eisenhändlern blieb nur einer

Was ihre Familie anders als die anderen gemacht hat, darüber hat sich die Juristin so ihre Gedanken gemacht: „Wir haben immer nach vorn geblickt und uns den Gegebenheiten angepasst“, erklärt sie und macht das an zwei entscheidenden Umbrüchen fest. Als 1861 die Remstalbahn nach Schorndorf kam, stellte Meyer den bis dahin florierenden Fernhandel ein, weil sich das Transportwesen grundlegend gewandelt hatte. Und als in den 1980ern der Markt zur Fußgängerzone wurde und das Parken vor dem Geschäft verboten, stellten die Eltern der beiden Schwestern den Handel mit Handwerkerbedarf ein.
„Für den dritten Umbruch i­st jetzt ­unsere Generation verantwortlich“, ergänzt Andresen und meint das Internet. Auf ­einen Onlineshop verzichten sie, dafür sind sie auf Social Media sehr aktiv. „Wir setzen nicht auf professionelle aber doch langweilige Produktbilder oder ­Fotos von perfekten Torten, sondern ­wollen zeigen, was ein normaler Kunde mit unseren Produkten umsetzen kann.“
Dinoforscher oder Chef von Carl Max Meyer

Vierjähriger Vertreter der 10. Meyer-Generation über seine Berufspläne

Die Tipps und Bilder auf Facebook und Instagram schaffen Vertrauen und ­locken Kunden aus der gesamten Region  in die Daimler-Stadt. Auch weil sie sich darauf verlassen können, dass die Chefinnen das, was sie verkaufen, zuvor auf Herz und Nieren getestet haben. Im Hinterkopf haben sie dabei immer den Leitspruch vom Opa: „Wenn Du etwas verkauft hast und der Kunde geht raus, müssen am Ende beide zufrieden sein“.
Kettner war übrigen zehn Jahre bei ­unserer IHK beschäftigt, ihre Schwester, ebenfalls Juristin, bei der Handwerkskammer. Für die beiden Interessenvertretungen des Mittelstandes ist so etwas immens wichtig: Schließlich hilft das dabei, die Sorgen und Nöte der Mitglieder sozusagen von innen zu erfahren.

Zurück ins Familienunternehmen zu ­gehen, war eine Herzblutentscheidung

Zurück ins Familienunternehmen zu ­gehen, das war für beide eine „Herzblutentscheidung“. Zwar sind sie quasi im Geschäft groß geworden, doch „unsere Eltern haben nie, nie Druck auf uns ausgeübt, nicht einmal latent. Im Gegenteil, sie wollten immer, dass wir machen, was uns Spaß macht“, erinnert sich Kettner.
Ob es eine zehnte Generation gibt? „Ja!“, sagt die zweifache Mutter Susanne ­Kettner im Brustton der Überzeugung, „erst letzte Woche habe ich für meinen Vierjährigen als Berufswunsch ins Freunde­buch geschrieben „Dinoforscher oder Chef von Carl Max Meyer“.

Erfolgsrezept: Begeisterung plus Mut plus Innovationsfähigkeit

Es gibt also tatsächlich so etwas wie ein Erfolgsrezept für langjährige Familienunternehmen, wie unsere vier Beispiele zeigen. Ganz vorn zu nennen ist sicher die Begeisterung für die Arbeit, die sich zweitens auf die nachfolgende Generation überträgt ohne dass sie gezwungen wird  und drittens Mut und Geistesgegenwart, Gelegenheiten beim Schopf zu ­fassen und auf Herausforderungen schnell und tatkräftig zu reagieren.
Damit es aber so weitergeht bei ­Familien­unternehmen, bei den Karayels und ­Bücheles, bei Erbs und Meyers, muss aber auch die Politik ihren Beitrag leisten. Am besten in dem sie endlich versteht, dass die immer neuen Regeln, die für die ­Großen vielleicht nur teuer sind, die ­Kleinen die Existenz kosten können. Und in der Gesellschaft müsste das Bewusstsein wachsen, dass diese Unternehmen das  Rückgrat unserers Wohlstands  ­bilden und dass sie als Arbeitgeber ­attraktiv und auf jeden Fall ­empathischer als jeder Großkonzern sind.
Dr. Annja Maga, Titelthema für Magazin Wirtschaft Sonderheft Jubiläum
 
Ideen für den Handel

Ideen für den Handel: die Ware muss ins Netz

„Die Ware muss ins Netz!“ Das ist die wichtigste Erkenntnis, die Kerstin ­Schuler 2015 als frischgebackene Modehaus-­Chefin von ihrer ersten Euroshop-Messe mitbrachte. In all den Fachartikeln, die sie seither über „online to offline“ gelesen hat, fand die Geschäftsfrau diesen Satz bestätigt. Und natürlich im Erfolg ihres eigenen Modehauses Hertlein in Plüderhausen.
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Firma und Artikelnummer reichen

Ihre gesamte Ware stellt Schuler deshalb online. „Entgegen allen Empfehlungen beschreibe ich die Sachen aber nicht, zum Beispiel eine romantische Bluse, sondern ich nenne nur Firma und Artikelnummer“, erzählt sie. So wird sie von Kunden aus ganz Deutschland gefunden, die genau dieses Stück in ihrer Größe suchen.
Die Online-Strategie ist allerdings „furchtbar zeitaufwendig“, erzählt die Mutter von zwei Söhnen und zeigt auf die ­„Patienten“, die sie noch fotografieren muss. Dies obwohl sie die meisten Fotos aus einer ­Fashion-Cloud übernehmen kann.
Die Leute gucken eben gern online, bevor sie in den Laden kommen
Der Beitrag des Onlinegeschäftes am ­Gesamtumsatz ist zudem überschaubar. Sein eigentlicher Zweck ist auch ein anderer: „Die Leute gucken eben gern online, bevor sie in den Laden kommen.“ Einfach mal zum Stöbern vorbeizukommen, das sei vielen Menschen peinlich. Sie fühlten sich dann genötigt, etwas zu kaufen. Schuler findet das schade. Für sie muss ein Laden auch eine Art Treffpunkt sein: „Wenn sich die Kundinnen hier festquatschen, das ist für mich der Himmel auf Erden“, strahlt sie.

Hosen sind die Königsdisziplin

Überhaupt sind ihre Zielgruppe die Menschen, die überschaubare Einheiten bevorzugen und bei denen ein Riesenregal mit Dutzenden von Jeans Fluchtreflexe auslöst. Bei Hertlein sind Hosen hingegen die „Königsdisziplin“. Schuler, ihre Mutter und die vier Mitarbeiterinnen haben einen geschulten Blick dafür, wem was passt.
Das zieht vor allem Männer an, die, ­Klischee hin oder her, am liebsten „zack zack“ einkaufen wollen und froh sind, wenn sie gleich mehrere Hosen und sogar die passenden Schuhe mitnehmen können. Deswegen hat Schuler im Gegensatz zu vielen Kollegen die Herrenabteilung ­beibehalten und sogar um einen kleinen Whisky-Verkauf erweitert.  
Neben Casual bietet sie dort Hochzeitsanzüge an. Die Fotos dankbarer Kunden zeigen, wie gut das ankommt. Besonders stolz ist die 45-Jährige auf das Mini-Me-Bild von Bräutigam mit Sohn. „Den Anzugstoff für den Jungen habe ich beim Hersteller in Nagold bestellt und dann nähen lassen. So was machen auch nur kleine ­Geschäfte“, erzählt sie. Bei dem Service ist es kein Wunder, dass die meisten Kunden auf Empfehlung kommen. Hertlein ist aber auch auf Hochzeitsmessen präsent.

Der Ideal Client Avatar war früher die Stammkundin Frau Müller

Auch auf Social Media ist Kerstin Schuler aktiv. „In Fachartikeln liest man immer, dass man einen „Ideal Client Avatar“ ­kreieren soll“, also einen Zielkunden. „Aber das machen wir doch schon immer so,  nur ist das eben die Stammkundin Frau Müller oder Meier“, schmunzelt sie.
Großvater Fritz Hertlein hatte das Geschäft 1947 als Herrenschneiderei gegründet und 1982 an seine Tochter Irmtraud Käser übergeben, Schulers Mutter. Es folgten goldene Jahre in den 1980er und 90ern. Doch als 2015 der nächste Generationenwechsel anstand, war das kein Selbstläufer mehr. Viele Umbaumaßnahmen waren nötig, um den Kunden ein modernes Einkaufserlebnis zu bieten. Nachhaltig sollte es zudem sein -  nicht nur Gebäude und Einrichtung, sondern auch die Ware - Stichwort „Slow Fashion“. „Wir haben fast ausschließlich Kleidung, die in Europa gefertigt wird und wo ich die Leute persönlich kenne, die dahinterstehen“, erzählt die gelernte Schauwerbegestalterin, Werbegestalterin und Textilfachwirtin.
Wo Strukturen zerstört sind, ist es schwer, sie wieder aufzubauen
Die Übernahme des Geschäfts war keine einsame Entscheidung. Kerstin Schuler diskutierte die Entscheidung ausführlich mit ihrem Mann. Ein Satz von ihm hat dann mit den Ausschlag gegeben: „Wo Strukturen zerstört sind, ist es schwer, sie wieder aufzubauen“. Er muss es wissen, denn er ist bei der Freiwilligen Feuerwehr – da ist es genauso.
Die Politik, aber auch die Bürger müssten achtgeben auf ihre Innenstädte, und zwar nicht nur auf die großen, ist Kerstin Schuler überzeugt. Sie jedenfalls tut alles, damit die Menschen in Plüderhausen ihr Zentrum behalten.
  Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2023, Rubrik “Menschen und Ideen”
 
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Veranstaltung am 21.09.2023

Nachfolge im Familienunternehmen

Das Unternehmen innerhalb der Familie zu übergeben, steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle. Die Führungsnachfolge ist jedoch kein Selbstläufer: Insbesondere die Abstimmung von Lebensplänen und Unternehmensbelange, wie auch der Erhalt des Familienfriedens, sind langfristige Herausforderungen. Die Übergabe selbst erfordert einen klaren Zeitplan, sorgfältige Vorbereitung und eine präzise vertragliche Umsetzung.
Der Vortrag zeigt, wie Fehler vermieden und die Nachfolge in der Familie steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Hinweise auf Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts runden die Veranstaltung ab.
Die Referierenden stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Chancen und Risiken einer familieninternen Nachfolge
Dr. Bettina Daser
Beratung für Unternehmerfamilien, Stuttgart
18:00 Uhr
Pause
18:15 Uhr
Unternehmensnachfolge sichern und optimieren
Dr. Sebastian Matenaer
Steuerberater
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart
19:00 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Verkehrswirtschaft

Lastenräder im Praxistest

Nach der erfolgreichen Umsetzung im vergangenen Jahr startet das Programm „Flottes Gewerbe“ erneut. Der Einsatz von E-Lastenrädern und Lastenanhängern kann vor allem bei Kurzstreckenfahrten im städtischen Raum eine nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Form des Wirtschaftsverkehrs sein. Die Suche nach einem Parkplatz gestaltet sich mit einem Lastenrad in der Regel einfacher als mit einem Pkw oder Transporter und direkte Wege zum Ziel ohne Stau sind möglich.
Im Rahmen von „Flottes Gewerbe“ bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interessierten Stuttgarter Unternehmen die Möglichkeit, Lastenräder im betrieblichen Alltag kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nach einer Analyse ihrer Anforderungen erhalten jene „Test-Pioniere“, deren Bewerbung erfolgreich war, ein passendes Lastenrad für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist der 12. März 2023. Alle weiteren Infos zum Programm und zur Anmeldung der Test-Pioniere finden Sie unter stuttgart-steigt-um.de oder geben Sie direkt die Daten für die Bewerbung ein.
Für Antworten auf Ihre Fragen und weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an
Volker Zahn
Wirtschaftsverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte
Telefon: (07 11) 216-81099
E-Mail:  volker.zahn@stuttgart.de
Rathaus, Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.

Aufzeichnung eines Webinar der ECHA zur Beteiligung an der Konsultation

Am 5. April 2023 fand von der ECHA eine Online-Informationssitzung (in englischer Sprache), statt um das REACH-Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen Hilfestellung zu geben, die sich an der Konsultation beteiligen möchten. 
Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie auf der Webseite der ECHA oder auf dem YouTube-Channel EUchemicals noch einmal ansehen
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Konjunkturumfrage Frühsommer 2023

Baden-Württemberg: Die Anspannung ist weg. Es fehlt der Schwung.

Vor einem halben Jahr waren die Sorgen in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik sehr groß. Der Krieg in der Ukraine führte zu massiven Energiepreissteigerungen. Der Wegfall russischer Gaslieferungen verschärfte die Situation und eine mögliche Gasmangellage war im Herbst 2022 nicht auszuschließen. Auch die Inflation stieg in dieser Zeit stark an. Die unterschiedlichen Krisenherde trübten die Zukunftserwartungen der Unternehmen deutlich ein. Einige führende Institute rechneten mit einer Rezession in Deutschland Ende des vierten Quartals 2022 und für das erste Quartal 2023.
IHK-Konjunkturumfrage für Baden-Württemberg: Diese Analyse basiert auf der Konjunkturumfrage zum Frühsommer 2023 der 12 IHKs in Baden-Württemberg, an der landesweit 3.381 Unternehmen zwischen dem 14. April 2023 und 5. Mai 2023 teilgenommen haben.
Der Winter verlief jedoch milder als erwartet. Unternehmen und Haushalte haben deutlich weniger Gas verbraucht als in den Jahren zuvor. Zum einen haben Unternehmen deutlich stärker in Energiesparmaßnahmen investiert, zum anderen wurde aber auch weniger als üblich produziert. Anfang dieses Jahres schloss die Bundesnetzagentur eine mögliche Gasmangellage aus. Der Strompreisdeckel hat Anfang dieses Jahres zumindest zu mehr Planungssicherheit bei den Unternehmen geführt. Wenn gleich die Kosten für einige Unternehmen weiterhin ungefähr doppelt so hoch sind, wie in den Jahren zuvor.
Ende des ersten Quartals dieses Jahres tauchte ein neues Schreckgespenst am Horizont auf: Der Fall der amerikanischen Silicon Valley Bank und die Rettung der traditionsreichen Credit Suisse durch den Verkauf an die UBS weckten bei einigen Akteuren böse Erinnerungen an den Fall der Investmentbank Lehman Brothers bei der Finanzkrise 2008. Der große Knall blieb jedoch aus und die Tumulte an den Börsen haben sich weitgehend wieder gelegt.
Grafik: Lage und Erwartung der Gesamtwirtschaft
Wie hat sich die wirtschaftliche Situation in Baden-Württemberg seit dem Jahresbeginn 2023 entwickelt? Die baden-württembergische Wirtschaft entkommt einer Rezession, verliert jedoch merklich an Schwung. Der Lageindikator der IHK-Konjunkturumfrage bleibt im Frühsommer 2023 ungefähr auf dem gleichen Niveau, wie zum Jahresbeginn 2023. Derzeit bewerten 41 Prozent der Unternehmen ihre Lage als gut, 49 Prozent als befriedigend und 10 Prozent als schlecht. Die Geschäftserwartungen bleiben mit positiven 3 Punkten weiterhin eher zurückhaltend. 23 Prozent erwarten bessere Geschäfte in den kommenden 12 Monaten, 57 Prozent erwarten ein gleichbleibendes Geschäft und 20 Prozent gehen von einer schlechteren Situation aus.

Leichter Rückgang bei den Risiken insgesamt: Fachkräftemangel bleibt Toprisiko 

Die Lage an den Energiemärkten hat sich in einigen Branchen im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 weiter entspannt. Dennoch sehen circa 58 Prozent der Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko bei den hohen Energiekosten. Vor allem margenschwache Branchen leiden weiterhin unter den hohen Preisen. Bei den Hotel- und Gaststätten nennen 79 Prozent der Teilnehmer die hohen Energiepreise als ein Geschäftsrisiko. Aber auch in der Industrie (65 Prozent) und im Verkehrsgewerbe (76 Prozent) bleiben die Energiekosten ein Toprisiko.
Grafik: Gesamtwirtschaft: Risiken
Branchenübergreifend und dem demografischen Wandel geschuldet, bleibt der Fachkräftemangel mit 68 Prozent Nennungen das Toprisiko in Baden-Württemberg. Der Fachkräftemangel übt, neben der herrschenden Inflation, zudem Druck auf Löhne und Gehälter aus. 54 Prozent der Unternehmen sehen hier ein wirtschaftliches Risiko, das sind 5 Prozentpunkte mehr als noch zum Jahresbeginn 2023. Besonders das Verkehrsgewerbe (60 Prozent) und das Gastgewerbe (75 Prozent) befürchten weitere Erhöhungen bei den Lohnkosten.  
Mit Hinblick auf den Krieg in der Ukraine und den Spannungen mit China und Taiwan wurde bei der Konjunkturumfrage Frühsommer 2023 zu den Geschäftsrisiken zusätzlich das Thema “geopolitische Spannungen” befragt. Jedes vierte Unternehmen sieht hierbei ein Geschäftsrisiko.  

Dienstleister legen zu. Industrie, Bau und Handel mit verhaltener Entwicklung 

Die Geschäftslage der Industrie nimmt im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 leicht ab. Der Umsatz und auch der Auftragseingang sinken ebenfalls. Die Exporterwartungen bleiben auch eher verhalten: Der Indikator fällt von 13 Punkten auf 11 Punkte ab. Asien und Nordamerika sind hierbei der Lichtblick für die baden-württembergische Exportwirtschaft. Die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate bleiben mit 4 Punkten auf dem gleichen Niveau, wie zum Jahresbeginn 2023. 
Grafik: Gesamtwirtschaft: Aktuelle Lage nach Branchen
Hohe Energiepreise, hohe Baukosten, fehlende Fachkräfte und die erschwerte Baufinanzierung setzen den Unternehmen im Baugewerbe stark zu. Zwar befindet sich die Geschäftslage mit 28 Punkten im Vergleich zu anderen Branchen auf einem relativ guten Niveau. Das ist jedoch den noch bestehenden Aufträgen geschuldet. Der Auftragseingang ist vor allem im Wohnbau stark eingebrochen. Die Unternehmen melden, dass die Bauproduktion abnimmt, und die steigenden Baukosten schmälern zusätzlich die Ertragslage.
Die Inflation spüren besonders die Unternehmen des Groß- und Einzelhandels. Die steigenden Preise können nicht immer an die Kunden direkt weitergegeben werden. Zudem herrscht bei der Kundschaft des Einzelhandels eine allgemeine Kaufzurückhaltung. Der Großhandel, besonders der produktionsverbundene Großhandel, leidet unter der schwächelnden Industrie. Im Großhandel stinkt der Lageindikator von 35 Punkten zum Jahresbeginn 2023 auf 23 Punkte im Frühsommer 2023 ab. Und auch der Einzelhandel erlebt nach zwei Jahren Corona-Pandemie keine wirkliche Erholung. Der Indikator sinkt um circa 2 Punkte auf 20 Punkte ab.
Das Hotel- und Gastgewerbe hat das Corona-Tief so langsam überwunden und kämpft sich aus wirtschaftlicher Sicht langsam in die Normalität zurück. Der Lageindikator klettert von 12 Punkten zum Jahresbeginn 2023 auf 21 Punkte im Frühsommer 2023 an. Weiterhin Bauchschmerzen bereitet dem Hotel- und Gastgewerbe der Fachkräftemangel und die hohen Energiekosten. Die Geschäftserwartungen für das Sommergeschäft bleiben verhalten bis leicht optimistisch. 27 Prozent gehen von einer Verbesserung der Geschäfte aus und 17 Prozent von einer Verschlechterung. Zum Vergleich zum Jahresbeginn 2023 gab es 24 Prozent positive Nennungen und 20 Prozent negative Nennungen.  
Das Transport- und Verkehrsgewerbe meldet bessere Zahlen als zum Jahresbeginn 2023. Zum damaligen Zeitpunkt empfanden 16 Prozent der Unternehmen ihre wirtschaftliche Lage als schlecht, im Frühsommer sind es nur noch 6 Prozent. Jedes dritte Unternehmen befindet sich in einer guten wirtschaftlichen Situation. Ein Manko bleibt der Fachkräftemangel: Es fehlt vor allem an Lastwagenfahrern.
Die baden-württembergischen Dienstleister heben den Lageindikator für die Gesamtwirtschaft deutlich an. So steigt der Indikator von 33 Punkten auf 38 Punkte im Frühsommer an. Besonders die Unternehmen der Finanzdienstleister konnten sich nach dem Einbruch zum Herbst 2022 wieder erholen. Auch die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 legen noch einmal deutlich zu - von 7 Punkten auf 14 Punkte im Frühsommer.

Sonderauswertung: Unternehmensfinanzierung 

Wegen der steigenden Inflation hob die Europäische Zentralbank ab Juli 2022 den Leitzins in mehreren Schritten von 0 Prozent auf 3,5 Prozent im März 2023 an. Im mai 2023 gab es einen weiteren Zinsschritt um 50 Basispunkte und der Leitzins ist bei Verfassung des Konjunkturberichts bei 3,75 Prozent. Die Konsequenz für die Unternehmen ist, dass Kredite deutlich teurer geworden sind und die Finanzierungsbedingungen erschwert werden. Besonders nach zwei Jahren Corona-Pandemie, sehr hohen Energiekosten und einer schwächelnden Konjunktur stellt das für einige Unternehmen eine zusätzliche Herausforderung dar. 
Grafik aus Konjunkturumfrage
Zwar empfinden 66 Prozent der Unternehmen ihre Finanzlage als unproblematisch. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 bleiben die Meldungen zu Liquiditätsengpässen (13 Prozent) und Eigenkapitalrückgang (15 Prozent) relativ hoch. Besonders die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes klagen über Liquiditätsengpässe (17 Prozent) und Eigenkapitalrückgang (37 Prozent). Nur jedes zweite Unternehmen bei den Hotel- und Gaststätten sieht die eigene Finanzlage als unproblematisch.  
Besonders die hohen Zinsen empfinden 65 Prozent der Unternehmen als eine Beeinträchtigung, gefolgt von Dokumentationspflichten und dem eigenen Finanzierungsanteil. Die Erschwernis gilt vor allem für Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln.
Webinar am 03.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: SEO Praxistipps für mehr Sichtbarkeit

Für die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit Ihrer Webseite ist eine Suchmaschinenoptimierung unerlässlich und gehört zu den Marketingaktivitäten eines jeden Unternehmens.
Damit Ihre Seite bei Suchmaschinen ein gutes Ranking erreichen kann, sollten Sie beim Aufbau Ihrer Homepage bestimmte Eigenschaften erfüllen und bedenken. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau Ihrer Seite, die Ladegeschwindigkeit, bestimmte Textformulierungen und vieles mehr.
Erfahren Sie in dieser Onlinemarketing-Runde, wie Sie Ihren Internetauftritt für Suchmaschinen optimieren und so höhere Besucherzahlen (Trafik) erreichen können.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 3. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrei
Referent: Maleen Buchmüller, Head of SEO, KlickPiloten

Über die Webinar-Reiche

Im Februar startet wir unser neue Webinarreihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Konjunkturumfrage Frühsommer 2023

Region Stuttgart, Frühsommer 2023: Der Schwung fehlt

Die Wirtschaft in der Region Stuttgart stagniert. Zwar hat sich die große Anspannung am Energiemarkt gelockert, jedoch bleibt die weitere wirtschaftliche Entwicklung in der Region ungewiss. Der Geschäftslageindikator in der Region Stuttgart steigt um 1 Punkt auf 29 Punkte an. 40 Prozent der Unternehmen bewerten ihre Lage als gut – 1 Prozentpunkt mehr als zum Jahresbeginn 2023. Ihre Geschäftslage als schlecht empfinden weiterhin 11 Prozent der Unternehmen. Eine leichte Verbesserung gibt es bei den Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate: Jedes vierte Unternehmen erwartet, dass die Geschäfte sich verbessern werden, und jedes fünfte Unternehmen geht von schlechteren Geschäften aus. Der Indikator steigt im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 um 4 Punkte an. 
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Frühsommerumfrage, an der 709 Unternehmen zwischen dem 14. April und 5. Mai 2023 teilgenommen haben.
Grafik: Gesamtwirtschaft: Lage und Erwartungen
Bei den Geschäftsrisiken sind die Anzahl der Nennungen im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 in einigen Faktoren zurück gegangen. Im Herbst 2022 war der Energiepreis auf einem Allzeithoch, weshalb zum damaligen Zeitpunkt 74 Prozent der Unternehmen in der Region die hohen Energiekosten als ein Geschäftsrisiko nannten. Im Frühsommer 2023 sind es mit 55 Prozent der Unternehmen deutlich weniger. Dieser Wert gilt allerdings nur in Bezug auf die Gesamtwirtschaft. In den Branchen Industrie (65 Prozent), Bauwirtschaft (62 Prozent), Transport und Verkehr (84 Prozent) und Gastgewerbe (69 Prozent) sind die Anzahl Nennungen weiterhin vergleichsweise hoch.
Auf Platz 1 der Geschäftsrisiken bleibt weiterhin mit 68 Prozent der Nennungen der Fachkräftemangel. Besonders betroffen von diesem Risiko sind unter anderem das Hotel- und Gaststättengewerbe (89 Prozent) und das Transport- und Verkehrsgewerbe (87 Prozent). Bei den Unternehmen des Gastgewerbes sind während der Corona-Pandemie und den Lockdownphasen einige Arbeitnehmer in krisensichere Branchen gewechselt. Diese konnten zum Großteil noch nicht zurückgewonnen werden, weshalb Öffnungszeiten geändert und das Angebot reduziert werden musste. Beim Transport- und Verkehrsgewerbe wird der Fachkräftemangel vor allem durch den demographischen Wandel verstärkt: Die Belegschaft wird zunehmend älter und der Nachwuchs fehlt. Insbesondere werden Lastwagenfahrer gesucht. Diese Branche versucht den Mangel mit der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte entgegenzuwirken. Allerdings gibt es einige bürokratische Hürden, die die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte erschweren.
Neu auf Platz 2 bei den Geschäftsrisiken befindet sich die Inlandsnachfrage. Aufgrund der hohen Inflation ist das Kaufverhalten der Konsumenten zurückhaltender. Bei den Unternehmen des Einzelhandels ist die Inlandsnachfrage mit 70 Prozent der Nennungen das Toprisiko der Branche. Auch der Auftragseingang in der Industrie wird, wegen schwächelnder Konjunktur, zunehmend schlechter. Knapp 61 Prozent der Industrieunternehmen sehen dabei ein Geschäftsrisiko.
Hohe Inflation und zunehmender Fachkräftemangel üben zusätzlich Druck auf Löhne und Gehälter aus. Weshalb Arbeitskosten zunehmend als ein wirtschaftliches Risiko gesehen wird.  
Im Herbst 2022 haben Störungen in den Lieferketten und der Krieg in der Ukraine negative Auswirkungen auf Lieferketten gehabt. Hier hat sich die Lage etwas entspannt. Nur noch 37 Prozent der Unternehmen sehen bei den Rohstoffkosten ein Geschäftsrisiko.  
Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und den Spannungen zwischen China und Taiwan, wurde “geopolitische Spannungen” als Geschäftsrisiko als Antwortoption neu aufgenommen. Jedes vierte Unternehmen sieht ein Geschäftsrisiko bei den aktuellen geopolitischen Spannungen.  
Grafik: GEsamtwirtschaft: Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung
Der Auftragseingang bei den Unternehmen der  Industrie bricht im Vergleich zum Jahresbeginn weiter ein. Hinzukommen hohe Kostenbelastungen bei Energie und Rohstoffen. Der Lageindikator verschlechtert sich um 3 Punkte auf 22 Punkte. Die Geschäftserwartungen steigen leicht um circa 1 Punkt auf 3,5 Punkte an. Ihre Geschäftslage als schlecht bewerten 15 Prozent der Unternehmen – das sind 3 Prozentpunkte mehr als zum Jahresbeginn 2023. Die Exporterwartungen bleiben mit circa 17 Punkten im positiven Bereich. Die positiven Erwartungen werden vor allem wegen einer hohen Nachfrage aus Nordamerika und Asien getragen.
Hohe Energiekosten, hohe Baukosten und erschwerte Finanzierungsbedingungen führen zu Einbrüchen im Auftragseingang in der  Bauwirtschaft. Vor allem die Nachfrage im Wohnbau leidet unter den erschwerten Bedingungen. Dementsprechend düster sehen die Unternehmen ihre wirtschaftliche Zukunft. Der Erwartungsindikator liegt mit negativen 35 Punkten deutlich im Minus. Die derzeit noch vergleichsweise gute Geschäftslage wird von noch bestehenden Aufträgen getragen. Der Geschäftslageindikator steigt leicht um 1 Punkt auf 29 Punkte an. . Im Herbst 2022 war die Befürchtung noch groß, dass die Kundschaft aufgrund der hohen Energiepreise ausbleibt. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet und die Händler konnten moderaten Umsatz generieren. Allerdings schmälern die hohen Energiepreise die ohnehin niedrige Ertragsmarge. Die Geschäftserwartungen liegen sowohl bei den Großhändlern als auch bei den Einzelhändlern im negativen Bereich.
Die Preissteigerungen belasten den Handel und führt zur Kaufkraftzurückhaltung bei den Kunden. Zusätzlichen Kostendruck erleidet der krisengebeutelte Einzelhandel aufgrund der hohen Energiekosten. Der Großhandel bekommt die schwächelnde Konjunktur aus der Industrie zu spüren. In beiden Handelsbranchen bricht der Lageindikator deutlich ein – beim Großhandel und Einzelhandel um jeweils 10 Punkte.  
Die Lage bei den  Dienstleistern konnte sich im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 erneut verbessern. Allen voran die Finanzdienstleistungen, die im Herbst und zum Jahressbeginn 2023 einen Einbruch erlitten haben. Der Indikator Geschäftslage bei den Finanzdienstleistern steigt um 25 Punkte auf 47 Punkte an. Bei den restlichen Dienstleistern gibt es eine Verbesserung um 8 Punkte.
Das Transport- und Verkehrsgewerbe konnte sich nach dem leichten Ab wieder fangen. Der Indikator steigt um 4 Punkte an. Allerdings werden die Unternehmen des Verkehrsgewerbes mit einigen Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert: Der Auftragseingang nimmt deutlich ab, die Energiekosten belasten die Ertragsmarge und es fehlt an Fachkräften.  
Krisenreiche Jahre hat das Hotel und Gastgewerbe hinter sich. Aktuell befinden sich die Unternehmen auf den Weg zurück in die Normalität. Wären da nicht die hohen Energiekosten, die die Ertragslage schmälern. Der Strompreisdeckel hat zumindest zu mehr Planungssicherheit geführt. Der Lageindikator steigt um 24 Punkte auf 27 Punkte im Frühsommer 2023 an. 
Wettbewerbsrecht

Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen

Dieser Artikel informiert darüber, was Sie als Einzelhändler/-in beziehungsweise Dienstleister/-in bei der Preisauszeichnung beachten müssen. Die Bereiche Energie, Gas, Fernwärme, Wasser und Kredit wurden dabei wegen der besseren Übersichtlichkeit außer Acht gelassen.
Der Artikel wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernehmen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die Preisangabenverordnung (PAngV) zum 28. Mai 2022 novelliert worden ist und nicht in allen Bereichen eine gefestigte Rechtsprechung existiert.

1. Anwendungsbereich und Verordnungszweck

Die PAngV gilt nur für Angebote von Waren/Dienstleistungen gegenüber Endverbraucherinnen und -verbrauchern (B2C) – also nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen und Selbständigen (B2B) – , sowohl im stationären Einzelhandel, sowie für den Versand- und Internethandel.
Oberste Priorität für das Recht der Preisangaben genießen dabei die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit. Die Preise müssen danach insbesondere dem jeweiligen Angebot eindeutig zugeordnet werden sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar über die Preise und deren Gestaltung informiert werden. Außerdem soll verhindert werden, dass sich Kundinnen und Kunden Preise erst mühsam aus eventuell mehreren Bestandteilen zusammenrechnen oder gar beim Anbieter erfragen müssen. Nur deutlich dargestellte Preise ermöglichen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preiswürdigkeit eines Angebotes zu beurteilen und mit den Preisen der Konkurrenzprodukte zu vergleichen.

2.  Pflicht zur Angabe von Gesamtpreisen

Derjenige, der Endverbraucherinnen und -verbrauchern den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung anbietet, hat den Gesamtpreis anzugeben. Dies gilt auch, wenn mit Preisen geworben wird. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden.
Unter Gesamtpreisen werden die Bruttopreise verstanden – also die Preise, die eine Kundin oder ein Kunde schließlich für die endgültige Überlassung (zum Beispiel an der Kasse) tatsächlich bezahlen muss. Deswegen müssen die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile im Gesamtpreis bereits enthalten sein. Die Angabe von Gesamtpreisen (inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten), bevor der Vertrag abgeschlossen wird, ist vor allem im Onlinehandel zu beachten. Hierzu finden Sie Informationen im Artikel E-Commerce-Recht Produkt- und Preisangaben.
Beispiel: In die Preisangabe bei Flugreisen sind etwa Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren einzurechnen; bei Brillen etwa die Krankenkassenanteile. In den Kaufpreis für ein Kraftfahrzeug sind etwa die Überführungskosten, in den Mietpreis für Ferienwohnungen die Kosten für die Bettwäsche, Endreinigung, Strom, Wasser, etc. einzurechnen. Bei Gaststätten und Restaurants muss das Bedienungsgeld in die Preise für Speisen und Getränke eingerechnet werden.
Ausnahme: Bei loser Ware, also Ware, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder geworben wird, muss lediglich der Grundpreis pro Mengeneinheit angeben, da der Gesamtpreis gerade von dem Kundenwunsch abhängig ist.
Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Beispielsweise der Preis einer Zimmerreservierung:
Der Preis pro Nacht enthält die MwSt. und sämtliche Gebühren.
4 Nächte x 90 Euro 
360 Euro
Reinigungsgebühr    
35 Euro
Servicegebühr
60 Euro
Gesamtbetrag:  
455 Euro
Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, ist neben den Preisen auch die jeweilige Leistungseinheit, also beispielsweise „pro Stück“ oder „Paar“ oder „pro Stunde“, und die Gütebezeichnung, etwa die Karatangabe bei Goldschmuck, Gütebezeichnungen für Treibstoffe, Weine, Lebensmittel (Leberwurst grob/fein), auf die sich die Gesamtpreise beziehen, mit anzugeben.
Sonderfall Pfand: Sogenannte „rückerstattbare Sicherheiten“ – deren praktisch wichtigster Anwendungsfall das (Flaschen-)Pfand darstellt – sind separat vom Gesamtpreis anzugeben. Die Höhe des Pfandbetrags von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen ist neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen. Derzeit steht aber noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs darüber aus, ob der Pfandbetrag doch in den Gesamtpreis einzubeziehen ist. Daher bleibt eine abschließende Antwort auf diese Frage abzuwarten.

3. Pflicht zur Angabe von Grundpreisen

Neben dem Gesamtpreis ist der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) immer dann anzugeben, wenn Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, oder unter der Angabe von Preisen geworben wird. Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Durch die Verpflichtung zur Grundpreisangabe sollen die Verbraucher problemlos die Preise von Waren miteinander vergleichen können.
Der Grundpreis muss „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“, anders gesagt, in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis „auf einen Blick“, wahrnehmbar sein.
Wird der Gesamtpreis auf der Ware ausgezeichnet, so muss auch der Grundpreis auf der Ware zu finden sein. Erfolgt eine Auszeichnung durch Schilder am Regal oder ähnliches, so ist ausreichend, wenn der Grundpreis auf dem Schild vermerkt ist. Bei Katalogen und bei Internet-Angeboten sind die Preise unmittelbar neben den Produktbeschreibungen anzugeben. Gerade im Online-Handel darf also nicht auf den Grundpreis verlinkt oder dieser erst mittels Mouse-Over-Effekt anzeigbar gemacht werden.
Die Verpflichtung zur Grundpreisangabe gilt für:
  • alle Waren in Fertigverpackungen, das heißt Erzeugnisse beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann – wie Spülmittel, Tiefkühlkost, Lebensmittelkonserven, Behälter für Farben;
  • alle Waren in offenen Packungen, das heißt Waren, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen werden, wie nicht gesicherte Schachteln oder Netze (wie Erdbeerkörbchen, Bund Radieschen);
  • Verkaufseinheiten ohne Umhüllung, die nach Gewicht , Volumen, Länge oder Fläche abgegeben werden, wie Bänder, Draht, Kabel, Garne, Gewebe, Tapeten oder Backwaren, Obst, Gemüse, Fleisch oder Fisch.
Als Mengeneinheit für die Angabe von Grundpreisen ist einheitlich 1 Kilogramm, 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter, 1 Quadratmeter) anzugeben. Die frühere Möglichkeit bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter anzugeben, ist zum 28. Mai 2022 mit der novellierten Preisangabenverordnung (PAngV) entfallen.
Preisangaben, die Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sind daher umzustellen auf eine Angabe bezogen auf 1 Kilogramm beziehungsweise 1 Liter .
Wird lose Ware nach Gewicht (etwa Äpfel, Kirschen) oder nach Volumen angeboten, so ist als anzugebende Mengeneinheit die allgemeine Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei zur Selbstabfüllung angebotener flüssiger loser Ware (z.B. Müsli, Essig, Öl etc. das in mitgebrachte Behälter gefüllt wird) kann zusätzlich zum Grundpreis in Milliliter/Liter auch der Grundpreis nach Gewicht angegeben werden. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Grundpreis gegenüber dem Gesamtpreis nicht hervorgehoben werden darf, da Kunden sonst getäuscht werden könnten.
Die Pflicht zur Grundpreisangabe besteht nicht in folgenden Konstellationen:
  • sofern der Grundpreis auch dem Gesamtpreis entspricht (zum Beispiel bei einem Liter Milch oder einem Kilogramm Mehl);
  •  sofern die Ware in anderen Mengeneinheiten, beispielsweise „Stück“, „Paar“ oder „Bund“, angeboten oder üblicherweise so gehandelt wird (zum Beispiel Schuhe);
  • sofern Größenangaben lediglich zur näheren Information über das Produkt gemacht werden, wie die Länge und Breite von Handtüchern, Gürtellängen, Füllvolumen von Kochtöpfen, Schnürrsenkellängen etc.
In diesen Fällen würde eine Grundpreisangabe den Verbrauchern ersichtlich keinen Mehrwert bieten und kann entfallen. Darüber hinaus braucht der Grundpreis noch in einigen – in Paragraf 4 Absatz 3 PAngV nachlesbaren – Ausnahmen nicht angegeben werden.
In Ausnahmefällen entfällt die Pflicht zur Angabe des Grundpreises: 
  • bei individuellen Preisermäßigungen
  • bei nach Kalendertagen zeitlich begrenzten und durch Werbung oder in sonstiger Weise bekannt gemachten generellen Preisermäßigungen (z.B. Freitag der XX: 15 % auf alle regulären Artikel).
  • im Falle eines bald endenden Mindesthaltbarkeitsdatums verderblicher Ware. Dies soll den Verkauf leicht verderblicher Ware oder solcher mit kurzer Haltbarkeit erleichtern und somit der Entsorgung noch genießbarer Lebensmittel vorbeugen. Die Ware mit bald endendem Mindesthaltbarkeitsdatum kann künftig an ihrem ursprünglichen Verkaufsort innerhalb des Ladens angeboten werden; sie muss nicht von der länger haltbaren Ware separiert werden. Der Verbraucher ist allerdings durch einen Hinweis auf den Grund für den verbilligten Abverkauf zu informieren, zum Beispiel auf das ablaufende Mindesthaltbarkeitsdatum.
Wer Dienstleistungen anbietet (zum Beispiel Fuhrunternehmen, Schuhreparatur, Abschleppunternehmen, kosmetische Leistungen, chemische Reinigung, Frisördienstleistungen oder in der Gastronomie), hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen oder Verrechnungssätze anzubringen/bereitzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots (zum Beispiel Internet) und zusätzlich, soweit möglich, im Schaufenster anzubringen.
Bei Leistungen, bei denen sich der Gesamtpreis erst nach der Inanspruchnahme durch den Kunden ergibt, etwa Taxifahrt oder Copyshop, können auch Stundensätze, Kilometersätze oder andere Verrechnungssätze einschließlich der Umsatzsteuer angegeben werden. Die Materialkosten können in die Verrechnungssätze mit einbezogen werden.
Bei Verträgen über Waren oder Leistungen, die erst nach mehr als vier Monaten erfüllt werden können oder im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ist es möglich, den Preis mit einem Änderungsvorbehalt anzugeben, soweit zugleich die voraussichtlichen Liefer- bzw. Leistungsfristen angegeben werden. Angegeben werden können Stundensätze, Kilometersätze oder andere Verrechnungssätze inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten können in die Verrechnungssätze einbezogen werden.
Beispiele: In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen. Auch neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen. Die Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge bereits enthalten. Im Beherbergungsgewerbe muss nur noch am Eingang oder bei der Rezeption an gut sichtbarer Stelle ein Preisverzeichnis angebracht werden. An Tankstellen sind die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie für den auf der Straße fahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind. Bei der Vermietung von Parkplätzen (etwa Parkhaus) ist am Anfang der Zufahrt ein Preisverzeichnis anzubringen.
Betreiber, die Verbrauchern das „punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ an „öffentlich zugänglichen Ladepunkten“ anbieten, haben an dem jeweiligen Ladepunkt den „Arbeitspreis je Kilowattstunde“ anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittels
  • eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
  • einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
  • einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.

4. Werbung mit Preisreduzierungen

Die Werbung mit Preisreduzierungen beziehungsweise Gegenüberstellung eigener Preise für einzelne Waren oder Dienstleistungen ist grundsätzlich zulässig. Natürlich darf dadurch insbesondere keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise verursacht werden, etwa indem reduzierten Preisen nie verlangten Preise (sog. Mondpreisen) gegenübergestellt werden. Eine Irreführung wird auch regelmäßig vorliegen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der ursprüngliche Preis nur für unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Insoweit kommt es regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalls an.

Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen

Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung hat der Händler für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung von den Verbrauchern verlangt hat. Umfasst werden dabei alle Preisermäßigungen, bei denen Händler einen allgemeinen Preisnachlass für Waren aus ihrem Sortiment bekanntgeben.
Damit soll verhindert werden, dass bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen auf vorherige Preise Bezug genommen wird, die vorher gegenüber Verbrauchern so nicht verlangt wurden. Auch einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen, um sie anschließend zu senken, soll somit ein Riegel vorgeschoben werden. In den Leitlinien der Europäischen Kommission zu Preisermäßigungen (EU-Leitlinien) heißt es insoweit, der Händler muss die entsprechenden Preisschilder oder Online-Preisangaben der Waren, auf die sich die Bekanntgabe der allgemeinen Preisermäßigung bezieht, anpassen, und den vorherigen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für diese Waren angeben.
Beispiel:
1.8.
10.8.
25.8.
5.9.
100 Euro
90 Euro
80 Euro
70 Euro
ursprünglicher Verkaufspreis
erste Preissenkung
niedrigster Preis innerhalb der 30 Tage     = anzugebender Vergleichspreis
Werbung mit Preissenkung
Wird also mit einer Preissenkung von 70 Euro geworben, ist als vorheriger niedrigster Preis (der letzten 30 Tage vor Bekanntgabe der Preisermäßigung am 5.9.) 80 Euro zum Vergleich anzugeben und nicht 90 Euro.
Inzwischen gibt es erste Gerichtsurteile in Zusammenhang mit der niedrigsten Gesamtpreisangabe bei Werbung mit Preisermäßigungen/Streichpreisen.
  • Nach einem Urteil des Landgericht München I (Urteil vom 10.Oktober 2022 – 42 O 9140/22: Streichpreise Bezugspunkt) hat ein Plattformbetreiber, der auch selbst im Direktverkauf tätig ist, auf der Verkaufsplattform nicht den vorherigen niedrigsten Preis von anderen Anbietern der gleichen Produkte anzugeben, sondern den niedrigsten Gesamtpreis, den er selbst innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisermäßigung angewendet hat. Es ist also stets der “eigene niedrigste Preis” der letzten 30 Tage auszuweisen.  
  • Bei Preisermäßigungen/Werbung mit durchgestrichenen Preisen reicht es aus den günstigsten Preis der letzten dreißig Tage rein betragsmäßig anzugeben. Es ist nicht erforderlich diesen Preis in bestimmter Weise zu kennzeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als preiswertestes Angebot der letzten 30 Tage auszuweisen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2022 – 38 O 144/22: Streichpreise). 
Weitere Gerichtsentscheidungen wurden für Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) getroffen: 
  • Wenn ein durchgestrichener Preis als “unverbindliche Preisempfehlung”, “empfohlener Verkaufspreis” oder ähnliches beworben wird, darf dieser Vergleichspreis nicht vom Werbenden selbst festgesetzt worden sein. Der Adressat der Werbung geht bei einer UVP davon aus, dass diese von einem Dritten und nicht vom Werbenden selbst stammt. Hersteller, die gleichzeitig Vertreiber des Produkts sind, dürfen also nicht mit einer Preisermäßigung im Vergleich zu ihrer eigenen UVP werben. Die UVP muss von einem Dritten stammen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Juni 2022 – 6 W 30/22).
  • Die Werbung mit einer UVP ist unzulässig, wenn der marktübliche Preis weit unter der UVP liegt (im konkreten Fall lag der Marktpreis nur knapp über der Hälfte der beworbenen UVP). Die UVP war auch seit circa einem Jahr am Markt nicht mehr gefordert worden, sondern regelmäßig ein viel niedrigerer Preis in Höhe des Marktpreises. Da das beworbene Produkt am Markt zu ähnlich niedrigen Preisen erhalten werden konnte, lag mit der angegebenen UVP gerade kein Preisvorteil/preisgünstiges Angebot vor (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 9. September 2022 – 6 U 92/22). Bei Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen sollte also der aktuelle Marktpreis im Blick behalten werden. 
Bestehen verschiedene Vertriebskanäle (stationäres Geschäfte und Onlineshops) und sind diese verschiedenen Vertriebskanäle Gegenstand einer allgemeinen Bekanntgabe von Preisermäßigungen, so ist der vorherige niedrigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage für jeden betreffenden Vertriebskanal eigenständig anzugeben. Bei Preisermäßigungen sind also die Preise im Ladengeschäft zueinander und im Onlineshop zueinander zu vergleichen, nicht etwa ein Preisvergleich Ladengeschäft/online.
Preisermäßigungen können in allgemeiner Weise bekannt gegeben werden, wie „heute alles um 20 % reduziert” oder „diese Woche 20 % Ermäßigung auf sämtliche Weihnachtsdekorationen“. Wird die Preisermäßigung durch ein physisches Banner oder eine Online-Kommunikation, allgemein bekannt gegeben, muss der vorherige Preis nicht auf demselben Medium angegeben werden. Laut den EU-Leitlinien ist der vorherige Preis für die einzelnen reduzierten Waren an der Verkaufsstelle anzugeben, d. h. auf den jeweiligen Preisschildern in Geschäften oder Preisangaben in Onlineshops.
Zulässig soll auch eine allgemeine Preisermäßigung mit unterschiedlichen Preisnachlässen für verschiedene Kategorien von Waren sein. In diesen Fällen sind die betreffenden Warenkategorien und die jeweilige Ermäßigung eindeutig anzugeben, beispielhaft: 
„30 % Ermäßigung auf Waren mit blauem Punkt und 40 % auf Waren mit rotem Punkt“.
Ob die Rechtsprechung sich an diesen EU-Leitlinien orientieren wird, bleibt abzuwarten.
Ausnahmen: Folgende geschäftliche Handlungen sind laut der Gesetzesbegründung und den EU-Leitlinien weiterhin ohne die Pflicht zur Angabe des vorherigen niedrigsten Vergleichspreises möglich.
  • die reine Bekanntmachung von Preisen, ohne werbliche Nutzung des ursprünglichen Gesamtpreises (so etwa die Bewerbung von „Dauerniedrigpreisen“)
  • die Werbung für ein neu in das Händlersortiment aufgenommenes Produkt, ohne über einen vorherigen Gesamtpreis zu verfügen (so etwa die Werbung mit „Einführungspreisen“ oder ein Vergleich der eigenen Preise mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers UVP)
  • die Werbung mit einer Drauf- bzw. Dreingabe („1+1 gratis“, „Kaufe 3 zahle 2“)
  • Kundentreueprogramme des Verkäufers wie Rabattkarten oder Gutscheine, mit denen dem Verbraucher ein Preisnachlass auf alle oder auf bestimmte Produkte während längerer ununterbrochener Zeiträume (z. B. 6 Monate, 1 Jahr) eingeräumt wird, oder die Anhäufung von Bonuspunkten für künftige Käufe
  • Echte personalisierte Preisermäßigungen, z. B. wenn der Verbraucher bei seinem Kauf einen Gutschein über 20 % erhält, der für den nächsten Kauf bis Ende des Monats gültig ist.
Aber Vorsicht: Anders ist es zu beurteilen, wenn sich das Kundenprogramm oder Rabattcode allen oder vielen Kunden angeboten wird. Beispiele hierfür wären Aktionen wie
  • „Heute 20 % ermäßigt bei Verwendung des Codes XYZ“; oder
  • „Dieses Wochenende ausschließlich für Treuekunden 20 % ermäßigt“.
In diesen Fällen ist der vorherige niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen für alle betroffenen Waren anzugeben.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Preis während derselben Verkaufskampagne ohne Unterbrechung fortlaufend schrittweise gesenkt wird. Damit dürfte der Abverkauf einzelner Produkte beim Lager-/Räumungsverkauf mit immer weiter sinkenden Preisen gemeint sein (ohne das sich hierzu Konkretisierungen in der Gesetzesbegründung finden).
In diesem Fall darf auf den Preis abgestellt werden, der vor Beginn der fortlaufenden und schrittweisen Preisermäßigung galt, und zwar auch für alle nachfolgenden Bekanntgaben von Preisermäßigungen während der Verkaufskampagne. Es muss also ausnahmsweise nicht der jeweils zuvor gesenkte Preis als Referenzpreis ermittelt und angegeben werden, vorausgesetzt der Preis wird kontinuierlich ohne Unterbrechung gesenkt.
Beispiel für eine schrittweise, ununterbrochene Preissenkung.
Grafik Ununterbrochene Preissenkung
Beispiel für eine unterbrochene Preissenkung.
Grafik Unterbrochene Preissenkung
Quelle Grafiken: Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart.
Die oben geschilderte Angabe des niedrigsten Gesamtpreis gilt nicht bei:
  • individuellen Preisermäßigungen
  • Preisermäßigungen bei verderblicher Ware. Vorausgesetzt der Preis wird wegen der Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und der Verbraucher durch Hinweis auf den Grund für den verbilligten Abverkauf informiert wird
  • die Bekanntgabe von Preisermäßigungen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben

5. Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen die PAngV können Ordnungswidrigkeiten darstellen. Zum Beispiel wird eine Preisangabe gar nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gemacht. Bei Nichtbeachtung der PAngV drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR. Dies gilt auch für Verstöße gegen die Bekanntgabe einer Preisermäßigung. Daneben können Verstöße gegen die PAngV Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen und gegebenenfalls von Mitbewerbern oder abmahnbefugten Verbänden abgemahnt werden.

Jetzt beachten!

Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

1. Eingeschränkte Vertragslaufzeiten und Verlängerungsklauseln

Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen – typischerweise z. B. Handy-Vertrag, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Streamingdienste, Gas- und Stromlieferungsverträge - wird die automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen beschränkt. Bisher enthalten Verträge häufig eine stillschweigende Verlängerungsklausel, wenn sie nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängerte sich dann bisher automatisch um ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Künftig darf die Verlängerung des Vertrags nur auf unbestimmte Zeit gelten (also nicht mehr automatisch ein Jahr) und die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen. Dies gilt für Verträge ab dem 1. März 2022. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiter die bisherige Regelung, d. h. automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr.
Achtung: Für Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen - sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge - bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Unternehmer sollten Ihre Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vertragsverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen anpassen, sofern dies noch nicht geschehen ist. 

2. Kündigungsbutton bei Internet-Vertragsschlüssen

Seit 1. Juli 2022  ist Verbrauchern bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung) die Möglichkeit zu geben, die Kündigung per “Kündigungsbutton” zu erklären. Davon betroffen ist jede Webseite auf der der Vertragsschluss im Internet angeboten wird, zum Beispiel auch eine Bestellung lediglich per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Ob der Verbraucher auf diesem Weg bestellt hat, ist nicht relevant, es genügt das Angebot den Vertrag über die Webseite abschließen zu können. Der Kündigungsbutton ist deutlich zu beschriften, z. B. „Verträge hier kündigen“ und muss ständig verfügbar, leicht zugänglich sowie gut sichtbar platziert sein. Dies kennt man bereits aus beim Warenkauf im Onlineshop mit der genauen Bezeichnung des sogenannten Kaufbutton: „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Verbraucher ist nach Betätigung des Buttons auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten auf der er gemäß Paragraf 312 k Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, Art der Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder fristlos) und bezüglich Inhalt (u. a. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll) machen kann. Die Kündigung ist von dieser Bestätigungsseite aus wiederum per Button, zum Beispiel „Jetzt kündigen“, zu erklären. Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Kündigung anschließend unverzüglich per E-Mai zu bestätigen.
Dem Verbraucher ist die Online-Kündigung zu ermöglichen, ohne das er sich in einem Kundenkonto anmelden braucht. Das heißt, die vorherige Abfrage von Login-Daten ist unzulässig. Die in Paragraf 312 k Absatz 2 BGB genannten Anforderungen sind zugleich Mindest- und Maximalangaben, die zu verlangen sind. Dies geht zurück auf eine Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 – Kündigung ohne Login). 
Vorsicht: Bei einem fehlenden Kündigungsbutton ist jederzeit die fristlose Kündigung (auch für alle bereits laufenden Verträge) durch den Verbraucher möglich. 
Webinar am 16.02.2023

#HIER: Achtung, der Prüfer kommt! GoBD und Verfahrensdokumentation

Welche digitalen Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie geht man bei der Dokumentation am besten vor? Diese und weitere Fragen werden im Web-Seminar geklärt.
Die Web-Seminarreihe „#HIER – HWK und IHK Erfolgreich Regional“ führen wir in Kooperation mit der HWK Region Stuttgart durch. Die Themen sind für Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie geeignet.
Sie erhalten oder versenden digitale Unterlagen, die aufbewahrungspflichtig sind? Sie digitalisieren Ihre Papieraufzeichnungen oder planen, dies zukünftig zu tun?
Immer häufiger verlangt der Steuerberater oder auch der Prüfer vom Finanzamt, dass die Aufbewahrung digital und korrekt durchgeführt wird.
Im Web-Seminar erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und wie die Umsetzung, für die typischerweise geltenden zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, zu erfolgen hat. Wir zeigen in sieben Schritten, wie eine Verfahrensdokumentation einfach und nachvollziehbar auch in Ihrem Unternehmen erstellt und gepflegt wird.
  • Verfahrensdokumentation GoBD-konform erfüllen
  • Einfache Anleitung in sieben Schritten
  • Fit für die Betriebsprüfung
  • Rechtssichere Archivierung
Bei der interaktiven Fragerunde im Anschluss an den Vortrag erhalten Sie passgenaue Antworten.
Haben Sie bereits Fragen oder Anregungen im Vorfeld? Dann teilen Sie uns diese direkt im Anmeldeformular mit. Wir werden die Anliegen sammeln und im Web-Seminar beantworten.
Wann: 16. Februar 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: online (per Computer, Tablet oder Smartphone)
Veranstalter: Handwerkskammer Region Stuttgart
Jetzt Anmelden!

Insolvenzrecht

Hilfe bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Preisexplosion bei Energie und innerhalb vieler Lieferketten, verbunden mit der hohen Verunsicherung in vielen Märkten führen einige Unternehmen an die Grenze der Planbarkeit. Dies bringt kaufmännische Schwierigkeiten mit sich, ist aber auch mit enormen ­Haftungsrisiken verbunden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert, indem sie das „Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) erlassen hat.
Grundsätzlich ist die Situation so: Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Krisen frühzeitig erkennen und die Interessen ihrer ­Gläubiger schützen, um nicht persönlich zu haften. Besonders wichtig ist es, eine Insolvenzantragspflicht rechtzeitig zu erkennen. Doch: was ist „rechtzeitig“? Seit jeher gibt es in Deutschland zwei zwingende Insolvenzantragsgründe, nämlich: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit ist recht einfach zu entdecken: jeder Geschäftsführer kann sehen, ob die Liquidität genügt, um bestehende Zahlungs­verpflichtungen bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Sollte das nur kurz (weniger als drei Wochen) oder in geringem Umfang (weniger als zehn Prozent der fälligen ­Gesamtverbindlichkeiten) nicht gelingen, liegt lediglich eine sogenannte „Zahlungsstockung“ vor. Ist der Engpass größer oder dauert er länger, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Unverzüglich bedeutet, spätestens nach drei Wochen.

Überschuldung ist schwer zu ermitteln

Viel schwieriger ist es, Überschuldung zu ermitteln. Dies vor allem deshalb, weil die hierfür erforderlichen Daten im Unternehmen nicht vorliegen, sondern in der Regel erhoben werden müssen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft geringer ist als ihre Schulden. Zugrunde ­gelegt werden dabei die Zerschlagungswerte, also der Erlös, der durch die Veräußerung aller Ver­mögensgegenstände erzielt werden kann. Hierbei dürfen stille ­Reserven ­einbezogen und Verbindlichkeiten mit ­qualifiziertem Rangrücktritt ausgenommen werden. Selten reichen allerdings die Zerschlagungswerte zur Deckung der verbleibenden Verbindlichkeiten. Dies liegt an den drastischen Abschlägen, die bei einem raschen Abverkauf angenommen werden müssen.
Sollte also die Überschuldungsberechnung negativ ausfallen, kommt es darauf an, ob die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose hat – und zwar für die kommenden zwölf Monate. Hierfür muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gesellschaft während dieser Zeit finanziert ist, also: zahlungsfähig bleibt. Daher das Erfordernis einer zwölfmonatigen Liquiditätsplanung.

Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität

Diese ist umso wichtiger, je „knapper“ es werden könnte. Freilich: eine profitable Gesellschaft dürfte in der Regel auch ohne konkrete Planung wissen, dass ihre Liquidität erhalten bleibt. Fehlt auch eine solche, positive Prognose, ist unverzüglich, spätestens aber nach sechs Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität
Um den aktuellen Schwierigkeiten einer Fortführungsprognose zu begegnen, hat der Gesetzgeber nun zur Erleichterung das SanInsKG verabschiedet: Seit dem 9. November 2022 genügt es, wenn das Unternehmen in ­einem viermonatigen Planungshorizont liquide bleibt. Diese Erleichterung soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Aber: was bringt das in der Praxis?
Zunächst ist klarzustellen, dass diese Erleichterung nur denjenigen offensteht, deren Insolvenzantragsfrist nicht bereits vor dem 9. November ver­strichen war. Das bedeutet allerdings auch, dass sechs Wochen vor diesem Datum, also am 28. September 2022, noch eine positive Prognose für zwölf Monate vorgelegen haben muss. Anderenfalls greift die Prognoseverkürzung nicht.

Trotz Erleichterung ist Vorsicht geboten

Wenn also eine Gesellschaft heute mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, vor Ende des dritten Quartals 2023 zahlungsunfähig zu werden, ist trotz der Erleichterung Vorsicht geboten! Solche Szenarien sind übrigens nicht selten: wenn zum Beispiel ein Betriebsmittelkredit vor dem 28. September 2023 endfällig wird. Auch wenn derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität für die Finanzierung der laufenden Verluste bis einschließlich des dritten Quartals 2023 genügt, ­besteht bereits heute die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das Schwierige hieran ist auch, dass die hiermit verbundenen Haftungsansprüche der Geschäftsführung erst im Nachhinein vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Neben seinen ohnehin beachtlichen Beweiserleichterungen hat der Insolvenzverwalter dann einen zusätzlichen Vorteil: Zu diesem Zeitpunkt ist die positive Prognose bereits fehl­gegangen. sodass er exakt ableiten kann, welche Liquiditätsfolgen sich aus welchen Ursachen ergeben haben. Der betroffene Geschäftsführer muss sich hingegen damit verteidigen, dass im Vorhinein ein positiver Verlauf und vollkommen andere Liquiditätsfolgen „überwiegend wahrscheinlich“ gewesen seien. Dies ist eine kaum sicher lösbare Aufgabe.

Tipp für die Praxis:

Es empfiehlt sich stets, eine Liquiditätsplanung aufzustellen. Je knapper die ­Liquiditätsdeckung im Unternehmen ist, umso detaillierter sollte eine solche ­Planung sein. Idealerweise wird eine ­Darstellung auf Wochenbasis erstellt und in einem vernünftigen Rhythmen überwacht. Trotz der Erleichterungen des „SanInsKG“ sollte sie die kommenden zwölf Monate abdecken. Zeichnet sich ab, dass diese Planung für weniger als zwölf Monate positiv bleibt, sollte geprüft ­werden, ob die jüngsten, gesetzlichen ­Erleichterungen überhaupt greifen.
Zur Selbstkontrolle und auch um gerüstet zu sein, falls sich die Prognose im Nachhinein als falsch erweist, empfiehlt es sich, gedankliche Zwischenschritte zu gehen:
  • Wo weichen meine Prognoseprämissen vom aktuellen Zustand ab?
  • Wie kommt es zu diesen Abweichungen?
  • Welche Risiken sind einbezogen worden, welche Wahrscheinlichkeit ist dem Eintritt der Risiken beigemessen worden?
  • Welche Anhaltspunkte haben zu dieser Wahrscheinlichkeitserwägung geführt?
  • Welche Risikovermeidungsstrategien sind implementiert worden und woher kommt die Annahme von deren Wirksamkeit?
  • Welche Ersatzlösungen stehen zur Verfügung?
Freilich: eine solche Liquiditätsüber­wachung  bindet ­Management­kapazität und ist zum Teil auch kostspielig, wenn externe Berater benötigt werden. Manchmal hilft hier aber auch der Steuerbe­rater.
Leider verursachen solche Kosten genau im falschen Moment Hemmungen – und die Gefahren einer Insolvenzverschleppung wird zu spät sichtbar. Insofern gilt weiterhin: eine saubere Planung hat sich noch immer gelohnt!
Gunnar Mueller-Henneberg, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
 
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
Rechtliche Grundlagen

Rechtstipps für den Onlinehandel

Im Onlinehandel sind rechtliche Grundlagen zu beachten. Insbesondere betrifft dies Informationspflichten, die dem Verbraucherkunden im Bestellvorgang mitgeteilt werden müssen, wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs- und Versandhinweise, Datenschutzerklärung, ggf. spezielle Produkthinweise.
Kennen Händler diese Pflichten nicht, oder fehlt die Angabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Information, kann dies von Mitwettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dies kann vermieden werden, wenn sich der Händler mit den rechtlichen Voraussetzungen für Webshops auseinandersetzt.

Worüber ist im Bestellvorgang zu informieren?

Folgende Informationen sind anzugeben:
  • Die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit des Online-Händlers („Impressum“)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“)
  • Das Produkt (Ware oder Dienstleistung) muss im Wesentlichen beschrieben werden (z.B. Größe, Farbe, Gewicht, Material, Eigenschaften, Zustand, kompatibel/nicht kompatibel mit... etc.), ggf. bestimmte Kennzeichnungspflichten
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterwiderrufsformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B bei einem Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung (z.B. Lieferzeiten/Lieferbeschränkungen) oder Erfüllung (bei Dienstleistung)
  • Information, dass ein gesetzliches zweijähriges Mängelhaftungsrecht gegenüber Verbraucherkunden besteht
  • Erläuterung des Bestellvorgangs: wann kommt der Vertrag zustande, unverzügliche Bestätigung auf elektronischem Wege (gewöhnlich per E-Mail), dass die Bestellung des Kunden erhalten wurde, Zahlungsmodalitäten, Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Vertragssprachen, die zur Verfügung stehen
  • Geltung von AGB (falls vorhanden). Diese müssen bei Vertragsschluss abrufbar sein und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können
  • Möglichkeit einer Online-Schlichtung mittels anklickbaren Link. Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ und kann im Impressum und in den AGB erscheinen
  • Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss deutlich auf eine kostenpflichtige Bestellung hinweisen (z.B. „Zahlungspflichtig bestellen")
Im Einzelnen sind die Informationspflichten nachlesbar in Art. 246a, § 1 EGBGB.   

Wo und wann ist im Bestellvorgang  zu informieren?

Die oben genannten Informationen sind mitzuteilen, bevor die Bestellung abgegeben wird:
  • „Impressum“, „Datenschutzerklärung“,„AGB“ und „Widerrrufsrecht“ sollten auf klar bezeichneten Unterseiten über eigene Links abgelegt und von jeder Seite im Shop anklickbar sein. Gewährleistung, Zahlungsabwicklung, Einzelheiten zum Vertragsschluss etc. lassen sich in AGB unterbringen.
  • Angaben zu Eigenschaften des Artikels oder der Dienstleistung, Preis, Versandkosten und Lieferzeit sollten direkt auf der Produktseite gemacht werden, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird.
  • Auf der Bestellübersichtsseite sind unmittelbar vor Betätigung des Bestellbutton nochmal folgende Informationen zu wiederholen: die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern, Versandkosten, sonstige Kosten. Ggf. die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte sowie der Hinweis auf AGB und die Widerrufsbelehrung. Die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung kann sich der Online-Händler unmittelbar vor der Bestellung durch Anklicken einer Checkbox bestätigen lassen. Erst wenn das Häkchen gesetzt ist, sollte der Bestellbutton betätigt werden können.
  • Nach Abgabe der Bestellung sind die bisher erteilen Informationen, inklusive Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular und AGB - spätestens mit der Lieferung der Ware in Textform mitzuteilen. Die Informationen können z.B. in der Bestätigungsmail, die auf die Bestellung folgt, untergebracht werden.
Wichtig: Fremde Texte und Bilder für Artikel oder Dienstleistungen dürfen nicht einfach aus anderen Webshops oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers kopiert werden. Dies kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher entweder eigene Bilder/Texte anfertigen, oder für die Nutzung fremde Bilder oder Texte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen.  
Sieht die Webseite ein Kontaktformular vor, dürfen nur die für die Abwicklung der Kundenanfrage oder Bestellung erforderlichen Daten (wie Name, Lieferanschrift, und in der Regel ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse) abgefragt werden. Das Kontaktformular ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln.
Einzelheiten und weiterführende Hinweise sind in der Artikelreihe zum E-Commerce-Recht abrufbar.
  1. Impressum und Datenschutz
  2. Produkt- und Preisangaben
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Vertragsschluss und Bestellung
  5. Mängelrechte und Widerrufsfolgen


Online-Test

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Web-Design

Usability

Ist Ihre Webseite wirklich so nutzerfreundlich, wie Sie meinen? Mithilfe dieser Methoden können Sie die deffizite Ihrer Internetpräsenz herausfinden und optimieren.
Webseiten bilden oft den ersten Berührungspunkt zwischen der Kundschaft und dem Unternehmen sowie den Produkten oder Dienstleistungen. Diese sollten daher intuitiv gestaltet sein, sodass die Kundschaft ihre gewünschten Informationen einfach und schnell findet. Missverständliche Informationen, unübersichtlicher Aufbau, sperrige Dateien, kein ansprechendes Layout – dies kann dazu führen, dass die Kundschaft einer Webseite sich auf der Suche nach passenden Informationen verwirrt oder überfordert fühlt und die Seite verlässt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum-Usability „Website-Check“ wurden Usability Probleme sowie noch nicht ausgeschöpfte Potenziale aufgedeckt und methodische Herangehensweisen zur Verbesserung des Internetauftritts an die Unternehmen herantragen. Häufige diskutierte Themen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
  • Die Heuristiken nach Nielsen bilden ein Regelwerk über gut gestaltete Systeme (Usability - intuitive Nutzung). Dieses Regelwerk kam häufig bei der Navigationsstruktur und dem Feedback an Nutzende zu tragen. So sollte beispielsweise klar ersichtlich sein, wenn die Interaktion der Nutzenden zu einer Veränderung auf der Webseite geführt hat. Zu ähnlich gestaltete Seiten oder zu groß platzierte Headerbilder verhindern, dass Nutzende erkennen, dass sich etwas verändert hat.
  • Das Card Sorting hilft dabei das „Mentale Modell“ der Nutzenden – also die innere Repräsentation ihres Wissens – zu ermitteln. Repräsentative Teilnehmende der Zielgruppe(n) sortieren dabei vorgegebene Begriffe in inhaltlich-thematisch zusammengehörige Gruppen. Dies kann dabei helfen die Navigation oder die Inhalte einzelner Seiten für Nutzende logisch zu strukturieren. Hierzu gibt es online hilfreiche Tools, die bei der Durchführung und Auswertung unterstützen.
  • Die Lesbarkeit von Inhalten ist ebenso wichtig wie eine gute Navigation. Eingesetzte Farben sollten daher auf deren Kontrast geprüft werden. Sind Überschriften, Buttons, Links etc. gut erkennbar? Hierfür gibt es online ebenfalls hilfreiche Tools, um den Kontrast zu prüfen.
  • Breadcrumbs („Brotkrumen“): (Textuelle) Visualisierung des Pfades und der aktuellen Position eines Nutzers bei der Navigation hilft zur Übersichtlichkeit und einfachen Navigation auf der Website.
  • Zum Schluss ist es wichtig, eine gewisse Konsistenz aufzuweisen. Gleiche Elemente (bspw. Icons, Buttons, Links, etc.) sollten demnach auch gleich gestalten werden, um den Wiedererkennungswert bei den Nutzenden zu erhöhen und den Unterschied zu anderen Interaktionsmöglichkeiten zu verdeutlichen. Dadurch kann eine einfache, effektive und effiziente Nutzung erzielt werden.
Neben diesen übergreifenden Themen wurden viele weitere Fragen der einzelnen Unternehmen beantwortet und ihnen mithilfe einfacher Tipps aufgezeigt, wie sie ihre Webseiten zukünftig noch intuitiver und ansprechender gestalten können. 
Wenn Sie Interesse an dem Thema Usability haben und gemeinsam mit uns einen Blick auf Ihre Webseite werfen möchten, können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
IT- und Cybersicherheit

Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit. 

Initiative Wirtschaftschutz

Die  Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken. 
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf. 

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet. 
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.   
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg 

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
        
Made in the Länd

Nach 100 Jahren wieder Startup

100 Jahre und gleichzeitig ein Startup: die Hepco aus Marbach hat diese Quadratur des Kreises geschafft. Aber der Reihe nach: 1922 gründete Carl Hepting in Stuttgart-Feuerbach ein Lederverarbeitungsunternehmen. Sein erster Auftrag war ein ­Teppich für die Stuttgarter Straßenbahn. Über die Jahre entwickelte sich Hepco zu einer Weltfirma mit 2500 Mitarbeitern, die Koffer, Fototaschen, Gürtel und Co. in alle vier Himmelsrichtungen verkaufte. Selbst Beschlagnahmung und Bombardierung im Zweiten Weltkrieg konnten die Erfolgsgeschichte nicht ernsthaft aufhalten.
Das schaffte erst die Globalisierung ab Mitte der 1970er. Fortan wanderte fast die gesamte Textil- und Lederbranche aus Deutschland ab – außer Hepco. Doch in dem Preiskampf, der in der Folge ausbrach, konnte das Unternehmen nicht mithalten. 1987 musste die Kofferabteilung ­Insolvenz anmelden. Die Gürtelproduktion zog an den heutigen Sitz neben dem Marbacher Bahnhof. Als 2020 wegen Corona die Bestellungen aus dem Einzelhandel einbrachen, wurde dieses Geschäft zunächst ebenfalls liquidiert.

Alles war noch da

Carola Meyer und Susanne Sträb tat das in der Seele weh. Es war ja noch alles da: Die 25 Maschinen, mit denen jeder Schritt der Lederverarbeitung möglich ist: Schneiden, Stanzen, Spalten, Nieten, Färben…. Dazu die großzügigen Räume inklusive der ­riesigen Apothekerschränke mit mehr als 200 Schubladen voller Zubehör. Und nicht zu vergessen das Knowhow.
Die beiden Frauen beherrschen den kompletten Maschinenpark aus dem FF. Schließlich hatte Sträb nach ihrer Kürschnerlehre und der Fortbildung zur Bekleidungstechnikerin ab 1996 bei ­Hepco die Kollektionen verantwortet. Meyer hatte 1978 bei Hepco ihre Lehre zur ­Industriekauffrau begonnen.

Der Sohn ist quasi in der Firma groß geworden

Seither hängt ihr Herz am Unternehmen – so stark, dass Meyers Sohn Kevin ­Wetrab ebenfalls Feuer fing: „Ich bin ­quasi mit der Firma groß geworden“, lächelt der ­24-Jährige. Zu dritt entschlossen sie sich 2021, Hepco als GbR weiterzuführen.

„Nachhaltig“, „individuell“ und „regional“ heißen die Zauberworte

Wetrabs Heureka-Moment kam während seines Studiums der Kommunikations­wissenschaften in Hohenheim: „Ich hatte Kommilitonen, die eine Geschäftsidee mit tollem Narrativ hatten, aber die nicht wussten, wie sie sie umsetzen sollten. Da ist mir aufgefallen, dass wir ja die Produktion schon haben, nur das Narrativ fehlte noch“.
Das Narrativ zu finden, war nicht schwer: „nachhaltig“, „individuell“ und „regional“ heißen die Zauberworte. Nachhaltig, weil die Gürtel, die Taschen, die Grillschürzen, die Hosenträger und die Hundehalsbänder aus pflanzlich gegerbtem Leder produziert werden. ­Individuell, weil man sich seinen eigenen Gürtel konfigurieren kann - aus 200 verschiedenen Lederriemen und fast ebenso vielen Schnallen und sogar mit einer ­eigenen Schnalle.
Dasselbe gilt für Tier-Halsbänder: Hündin Nora kann sich jedenfalls schon einmal auf ihr neues Lederexemplar mit Namenszug freuen. Gerade macht Sträb die letzten Handgriffe und fixiert den Namen auf dem maßgefertigten Halsband. Regional sind die Produkte schließlich, weil viele der ­Leder von der Schwäbischen Alb kommen und weil zu 100 Prozent in Marbach gefertigt wird.
Wir könnten höchstens draufschreiben „made by German bureaucracy”

Kevin Wetrab über die Probleme mit Zertifizierungen

Auf Nachhaltigkeit bedachte Modefirmen müssen das doch toll finden, oder? „Das ist leider schwierig, weil wir keines der Zertifikate haben, die zunehmend von großen Unternehmen gefordert werden“, erklärt Wetrab. „Aber“, fragt er, „soll ich einen Prüfer aus Asien ein­fliegen lassen, damit er uns bestätigt, dass wir keine Kinder beschäftigen und mindestens 60 Prozent des pakistanischen Existenzlohns zahlen?“ „Wir könnten höchstens draufschreiben „made by German bureaucracy“, lacht er.
Klingt lustiger als es ist, denn genau damit werden die Kleinen vom Markt verdrängt, deren Produkte viel nachhaltiger sind als jedes Bioleder aus Ostasien. Auch veganes Leder hält Wetrab für keine Alternative: Echtes Leder sei einfach langlebiger, und den geringsten ökologischen Fußabdruck habe nun einmal der Gürtel, der gar nicht produziert werde, weil der alte noch hält. Hepco repariert deswegen auch alle seine Produkte - wie den Herren-
gürtel, dem nach 50 Jahre Dauereinsatz gerade mal eine Schraube fehlte.

19 Arbeitsschritte – ein Gürtel

19 Arbeitsschritte sind nötig, damit ein Basisgürtel entsteht. Trotzdem können die Hepco-Produkte preislich mit den ­großen Marken mithalten, weil nicht so viel Geld ins Marketing fließt. Instagram, Modeshootings und ein Onlineshop sind die Wege, mit denen Hepco heute seine Kunden erreicht.
Außerdem gibt es den Fabrikverkauf auf dem Gewerbehof am Marbacher Bahnhof. Und pünktlich zum Weihnachtsgeschäft ­eröffnet ein Pop-up Store im Stuttgarter Gerber. Auch auf der „Made-in-Stuggi“-­Messe präsentiert das Trio seine Waren. „Wir müssen es sexy machen“, lacht Wetrab.

Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Rubrik “Menschen  und Ideen”
 
Ideen für den Handel

„Fachhändler bilden ein einzigartiges Netzwerk“

Service vor Ort ist gut. Doch was hilft es, wenn die lokalen Partner im Fachhandel bei Online-Recherchen nicht gefunden werden oder wenn die Webseite zu umständlich ist? Eine Online-Marketingagentur aus Weilheim hat sich auf diese Probleme spezialisiert.
Im Grünflächenamt braucht man einen neuen Aufsitzrasenmäher. Der Mitarbeiter schaut auf die Internetseite des Herstellers und findet zwei Adressen von Fachhändlern in der Umgebung. „Seite wurde nicht gefunden“ meldet die Suchmaschine beim ersten Klick. Beim zweiten klappt zwar die Verbindung, dafür findet der Mitarbeiter die gesuchte Marke im großen Sortiment gar nicht. Entnervt klickt er zurück zum Hersteller und beschließt, die Maschine gleich dort zu bestellen. „So oder ähnlich werden potenzielle Kunden tagtäglich bei der Online-Suche frustriert“, ist Steffen Stark überzeugt. „Wieviel Umsatz dem Handel damit verloren geht, mag man sich kaum ausmalen.“
Landmaschinen, Fahrräder, Brillen, Garagentore – oft sind Fachhändler nicht nur als Distributoren, sondern auch als Servicepartner bestimmter Marken tätig. Doch immer mehr Hersteller entdecken den Online-Direktvertrieb für sich. Die Zukunft vieler Händler scheint ungewiss: Kompetenz und örtliche Nähe zum Endkunden sprechen für sie. „Aber das ist nur dann etwas wert, wenn der Service für die Kunden auch sichtbar ist – möglichst ohne sich erst durch das halbe Internet zu quälen“, sagt Stark. Der Mitgeschäftsführer der I-Together GmbH & Co. KG zählt 150 inhabergeführte Betriebe zu seinen Kunden, darunter zahlreiche Fachhändler. „Heutzutage sind die Servicepartner in der Regel selbst für ihren Onlineauftritt verantwortlich“, weiß er. „Die meisten haben aber weder die Zeit noch die Kenntnisse, um ihre Seiten technisch aktuell zu halten, geschweige denn, für eine gute Onlinepräsenz und -performance zu sorgen.“
Die Weilheimer Onlinemarketing-Agentur übernimmt für die Händler den technischen Support, um Enttäuschungen à la „Seite nicht gefunden“ zu vermeiden. Sie sorgt dafür, dass die Leistungswebsites der Fachgeschäfte mit den Webangeboten ihrer Partner und mit den mobilen Endgeräten ihrer Kunden kompatibel sind. In Zusammenarbeit mit einer Esslinger Anwaltskanzlei machen Stark, sein Mitgeschäftsführer Marquardt und ihr Team die Kundenseiten rechtssicher. Sie sorgen darüber hinaus dafür, dass einem Kunden, der zum Beispiel nach einem Aufsitzrasenmäher sucht, als erstes der nächstgelegenen Fachhändler angezeigt wird und, wenn er diesen anklickt, sofort der gesuchte Artikel und das gesuchte Fabrikat erscheint. Keine Selbstverständlichkeit, wie Stark versichert. „Sehr häufig landen Sie erst einmal auf der Homepage und müssen dann erneut anfangen zu suchen.“
Ein Großteil der Kunden komme über die „Händlersuche“ auf der Webseite des Herstellers zum lokalen Fachhändler, sagt Stark. „Gerade da ist es enorm wichtig, dass man den gesuchten Artikel ohne weitere Klicks vor sich sieht.“ Vom reibungslosen Zusammenspiel der Online-Angebote von Hersteller und Servicepartner hätten beide Seiten etwas, betont der Weilheimer Unternehmer. „Zwar erzielt der Hersteller einen Standalone-Effekt, wenn er den ganzen Vertrieb auf seine Webseite zieht, dafür gibt er aber ein einzigartiges Netzwerk auf und verzichtet ohne Not auf die damit verbundene Multiplikatorwirkung.“
Der Fachhandel wird nach wie vor gebraucht, da ist sich Steffen Stark sicher. „Den Endkunden werden die Vorteile einer lokalen Versorgung allmählich  wieder klar.“ Der Händler müsse seine Kompetenz aber auch online zeigen.
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft
Bezahlen im Internet

Elektronische Bezahlverfahren

Online-Shopping bringt viele Vorteile: die Kunden sparen beim Einkauf viel Zeit und die Verkäufer bekommen die Möglichkeit neue Märkte zu erschließen. 
Am 19. Januar 2023 findet ein kostenloses Webinar #HIER: elektronische Bezahlverfahren – der unterschätzter Erfolgsfaktor statt. Experten von dem Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg berichten über die Vor- und Nachteile der verbreitetesten online Bezahlverfahren. 

Online sicher bezahlen 

Damit Sie im Online-Handel erfolgreich sein können, müssen Sie u. a. Kundenwünsche ansprechen und Ihre Käufer gut verstehen. Neben einem guten Angebot ist es zudem wichtig, bevorzugte Zahlungsmethoden anzubieten. Oft ist das nicht Vorhandensein eines bevorzugten Verfahrens ein Grund für den Kaufabbruch. Doch Sie sollen nicht wahllos Bezahlsysteme in Ihrem Shop anbieten. Werfen Sie bei diesen Bezahlverfahren immer zunächst einen Blick auf die Sicherheit. Einen ersten Überblick zu Online-Bezahlmethoden und den jeweiligen Sicherheitsstandards, finden Sie in diesem Artikel und in der Broschüre des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicher zahlen im E-Commerce“ 

Die beliebtesten Zahlungsmethoden 

Angebote im Internet entwickeln sich sehr schnell weiter. Das gilt auch für die gängigen Zahlungsmetoden. Es gibt Verfahren, die in Ihrem Shop nicht fehlen sollten und die, die optional angeboten werden können. Nachfolgend finden Sie  einen Überblick der „beliebtesten“ Zahlungsmethoden im deutschen Online-Handel.
Balkendiagramm Häufigste Bezahlarten im Onlinehandel in Deutschland
Quelle: Statista.de

Internet-Bezahlanbieter 

Bei einem sogenannten Zahlungsdienst müssen die Käufer ihre Daten (Bankverbindung oder Kreditkartennummer) nicht bei jeder Transaktion eingeben. Diese Daten werden einmalig beim Anlegen eines Kontos bei dem Anbieter abgefragt und hinterlegt. Wenn ein Onlineshop einen Bezahlsystemanbieter unterstützt, werden die Kunden bei Auswahl des Bezahlsystems direkt auf dessen Webseite geleitet. 
Dort melden sie sich an und bestätigen ihren Kauf. Der Bezahlsystemanbieter überweist die Zahlung an den Shop und zieht anschließend den Betrag von dem Bankkonto oder Kreditkarte des Käufers ein. Dieses Verfahren ist sehr beliebt (je nach Land gibt es unterschiedliche Präferenzen an die Anbieter). Allerdings müssen die Händler teilweise mit sehr hohen Kosten rechnen.

Kauf auf Rechnung

Diese Methode ist aus Kundensicht wohl eine der sichersten. Händler stehen aber vor dem Risiko von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen. Aktuell  ist dieses Bezahlverfahren im deutschsprachigen Raum jedoch noch kaum verzichtbar.
SEPA-Lastschrift/Bankeinzug
Der Rechnungsbetrag wird direkt von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Dabei wird das Bankkonto üblicherweise erst beim Versand der Ware belastet. Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn der Händler bzw. Unternehmen gut gepflegte Kundenbeziehungen hat und der Kunde dem Unternehmen vertraut. Lastschrift/Bankeinzug ist für Händler/Unternehmen relativ unkompliziert. Allerdings besteht ein Risiko und ein damit verbundener Aufwand im Fall einer notwendigen Rücklastschrift.

Kreditkarte

Die Kreditkartenzahlung ist ebenfalls sehr beliebt: unter den Käufern sowie unter den Händlern/Unternehmen. Die Abwicklung der Zahlung ist für beide Seiten unkompliziert. Bei dieser Methode ist der Zahlungseingang dem Verkäufer garantiert. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, seine Zahlung zu widerrufen (im Fall von schadhafter oder nicht versendeter Ware).
Mit aktuellen Technologien wie 3D-Secure versucht man, Betrug zu verhindern. 3D-Secure ist ein Authentifizierungsverfahren, das es dem Kunden im E-Commerce ermöglicht, sich als rechtmäßiger Inhaber einer Karte zu authentisieren und eine mit der Karte verbundene Zahlung freizugeben. Wie dieser Authentifizierungsprozess aussehen soll (SMS, TAN, etc.) wird in der Regel von der Bank bestimmt. Obwohl letztlich ein Kreditkartenbetrugs-Risiko nicht komplett ausgeschlossen werden kann , ist dieses Verfahren sehr wichtig.

Vorkasse

Die meisten Käufer wählen diese Methode nur dann, wenn sie dem Unternehmen vertrauen. Sollten Sie in Ihrem Shop eine hohe Kundenfluktuation haben, ist es ratsam, mindestens ein weiteres Bezahlverfahren anzubieten.

Sofortüberweisung

Die Sofortüberweisung" ist ein Zahlungsdienst, der mit den gewohnten Daten vom Onlinebanking funktioniert und bei dem im Anschluss sofort per Überweisung bezahlt wird. Für die Nutzung dieser Methode ist keine zusätzliche Registrierung notwendig. Für Händler ist dieses Verfahren vorteilhaft, da die Bestellung erst dann bearbeitet wird, wenn die Zahlung auf dem Konto eingeht. Dies senkt das Risiko eines Rechnungsausfalls. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bezahldienst die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Bezahlprozesses prüft. Der Kauf wird automatisch abgebrochen, wenn auf dem Kundenkonto nicht genug Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Nachteilen gehört die Datenübergabe an den externen Dienstleister.

Bezahlfunktionen von Betriebssystemen 

Die Bezahlfunktionen von Betriebssystemen (Apple Pay, Google Pay, etc.) zielt darauf ab, im Einzelhandel kontaktlos über "Near Field Communication" (NFC) an der Kasse zu zahlen. Allerdings können Kunden über die in der App hinterlegten Bankkonten auch im Internet zahlen. In beiden Fällen muss die Transaktion vom Konsumenten biometrisch (z. B. durch Fingerabdruck oder Gesichtsscan) oder über den Passcode des Smartphones bestätigt werden. Die Händler erhalten bei diesen Transaktionen keine Kundendaten, sondern nur die Information, dass die Zahlung erfolgt ist.

Einblicke in das Zahlungsverhalten in Deutschland erhalten Sie zum Beispiel in der Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2021“
Sondersituation im Energiesektor: gewerbliche Güterbeförderungen

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen  Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW (PDF-Datei · 39 KB), da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
AzubiCard

AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende. 

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

 So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.
Verpackungsgesetz

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten. 
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind:  DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Duale Ausbildung, digitaler Ausbildungsvertrag, was Jugendliche von der Ausbildung erwarten, Azubi-Guide in Social Media und neue Ausbildungsberufe - das alles finden Sie in unserem neuen IHK-Sonderheft Ausbildung (PDF-Datei · 5675 KB)

Veranstaltung

Buchhaltung für Existenzgründer

In der zweitägigen Veranstaltung erarbeiten Sie anhand von Beispielen aus der Praxis in unkomplizierter Weise die Grundlagen der Buchhaltung. Damit schaffen Sie nicht nur die Voraussetzung dafür, Ihre Unterlagen richtig für das Finanzamt vorzubereiten, sondern erfahren auch, dass eine gute Buchhaltung die Basis für viele unternehmerische Entscheidungen darstellt. Im Praxisteil wird ein Buchhaltungsprogramm der Firma Lexware eingesetzt.
Programm
Was ist Buchhaltung?
• Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung
(EÜR)?
• Lohn- und Finanzbuchhaltung
Gute Vorbereitung der Unterlagen
• Zur Eigenkontrolle
• Zur Erleichterung der Buchführung
Fachbegriffe aus der Buchhaltung
• Soll und Haben, Konten, Summen- und Saldenlisten, Kassenbuch, Kontoauszüge, Belege und Rechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kontenrahmen
Buchhaltung selbst erstellen?
• Entscheidungshilfen zur Auswahl eines geeigneten Buchhaltungsprogramms
• Steuerberatung und Buchhaltungsservice?
Praktisches Arbeiten mit einem Buchhaltungsprogramm
• Anlegen Ihres Kontenrahmens
• Buchen von Geschäftsvorfällen
Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?
• Grundlagen der Umsatzsteuer
Was kann Buchhaltung über den Erfolg des Unternehmens aussagen?
• Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Buchhaltung und Unternehmenssteuerung
• Planung, Realisierung
Referentin
Gabriele Schmid,

FiBuFuchs, Winnenden

Kerstin Helferich
  
Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
SAVE THE DATE: 27.10.2022

24. Stuttgarter Gefahrguttag

Unser traditoneller Stuttgarter Gefahrguttag wendet sich an alle am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen und soll eine Plattform für den wichtigen Informations- und Erfahrungsaustausch bieten.
Wann: 27. Oktober 2022 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Referenten aus der Praxis unterstützen den Stuttgarter Gefahrguttag mit aktuellen Fachbeiträgen. Schwerpunkte der Veranstaltung werden neben den ab dem 1. Januar 2023 geltenden Rechtsänderungen für den Gefahrguttransport, Gefahrgutbeförderungen mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen und die Aufgaben der Gefahrgut-Verantwortlichen sein.
Der Stuttgarter Gefahrguttag wird von einer Fachausstellung begleitet.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!
  
Online-Marketing

Online-Marketing: Begriffe von A bis Z

Sie haben sich entschieden Online-Marketing für Ihr Unternehmen eigenständig zu betreiben, jedoch haben Sie keine Erfahrungen in diesem Bereich? Oft irritieren englische Begriffe oder Abkürzungen, die in Artikeln selbstverständlich erscheinen, ohne erklärt zu werden. Damit Sie Online- und Social-Media-Marketing anwenden können, haben wir für Sie die gängigsten Begriffe gesammelt und erklärt was sie bedeuten. 

A – C

A
A/B-Test – ist eine Methode, die es ermöglicht, zwei Versionen einer Anzeige oder eines Inhaltes zu vergleichen, um herauszufinden welche davon wirksamer ist.
AdWords – ist ein Google-Werbesystem. Damit werden die Google-Anzeigen generiert, die passend zu Suchbegriffen über oder neben den Suchergebnissen angezeigt werden. Sie werden als „Sponsored Links“ gekennzeichnet. Die Kosten für die Anzeigenschaltung werden abhängig von der Anzahl der Klicks berechnet. 
Analytics – ist ein Oberbegriff für die digitalen Anwendungen, die alle Daten (Herkunft, Verweildauer etc.) eines Kunden sammeln und analysieren, sodass diese als Informationsquellen herangezogen werden können.
Application Programming Interface (API) – Programmschnittstelle, die es ermöglicht die Anwendungen mit den bereits vorhandenen Programmen zu verknüpfen.
Awareness – Bekanntheit eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens bei den potenziellen Kunden. Awareness ist das Ziel Ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien.

B
Backend – ist die Verwaltungsoberfläche einer Webseite, die für das Publikum nicht sichtbar ist.
Backlink oder Inbound Link – ist ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre eigene Webseite führt. Je mehr Backlinks auf Ihre Seite führen, desto besser ist es für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer Seite.  
Banner – sind Werbeflächen, die auf den Webseiten eingeblendet werden. Banner können verschiedene Formen haben (meistens dennoch im Querformat) und sowohl statisch als auch animiert sein. Banner sind zu der Webseite des Werbetreibenden verlinkt.
Blog – ist ein Online-Tagebuch. Hier kann der Besitzer verschiedene Inhalte teilen. Blogs werden in der Regel dechronologisch angezeigt und enthalten eine Kommentar- und weitere Social Media-Funktionen. Blogs werden oft für die Kommunikation mit den Kunden und Partnern verwendet.
Blogroll – ist eine verlinkte Seite zu Blogs anderer Autoren.
Buzzword – Buzzwords sind im Internet häufig verwendete Schlagwörter. In der Regel sind sie über eine kurze Zeitspanne sehr beliebt. 

C
Canvas Page – Fläche eines Facebook-Profils, die individuell gestaltet werden kann (Integration von Applikationen, Fotos, Videos, Links etc.).
Cascading Style Sheets (CSS) – Programmiersprache, die bestimmt, wie ein Inhalt auf einer Webseite dargestellt werden wird. So werden Schriften, Farben und Formen auf einer Webseite gesteuert.
Clickbait – sind Web-Inhalte, die mit einer irreführenden Überschrift, den Leser dazu bringen sollen, die ganze Story anzuklicken. Ziel ist es die Besucherzahlen und die Werbeannahmen zu steigern. 
Content – Medieninhalte die im Internet veröffentlicht werden. 
Content Marketing – Planung und Generierung der originalen und zielgruppenrelevanten medialen Inhalte, mit dem Ziel neue Kunden zu gewinnen und zu halten.
Collaborative Tagging / Social Tagging – ist die Indexierung von Inhalten mithilfe von Schlagworten (Tags) im Internet. Damit werden die Online-Quellen Beschrieben und den Themenfeldern zugeordnet, um die Suche durch die Schlag- bzw. Stichworte zu ermöglichen. 
Community – Zusammenschluss der Gleichgesinnten im Internet. 
Conversion – Ausführung einer gewünschten Aktion durch den Kunden auf der Webseite.  Beispiele: Kauf, Anmeldung, Newsletter-Abo, Registrierung für ein Event oder das Herunterladen eines Whitepapers.
Conversion rate – ist die Anzahl der Conversions, dividiert durch die Anzahl der Besucher. Mit dieser Kennzahl messt man die Leistung der eigenen Social-Media-Aktivitäten zur Erreichung bestimmter Geschäftsziele.
Content Management System (CMS) – Software zur Erstellung und Verwaltung von Inhalten auf einer Webseite.
Corporate Identity (CI) – Grafische und kommunikative Merkmale, die die Identität eines Unternehmens oder einer Marke nach innen und außen transportiert. 
Cost per Action (CPA) – ein Preismodel, bei dem der Werbetreibende für eine Aktion (z.B. Ansicht einer Anzeige, Kauf eines Produktes etc.), die im Zusammenhang mit der Werbung steht, bezahlt.
Cost per Click (CPC) / Pay per Click (PPC) – ein Preismodel, bei dem jeder Klick auf das Werbemittel abgerechnet wird. 
Chat – eine Online-Konversation mit einer oder mehreren Personen. Ob zu zweit oder in einer Gruppe – Chats sind normalerweise privat und textbasiert, obwohl sie auch GIFs, Fotos und sogar Audioaufnahmen enthalten können.
Chatbot – ist ein KI-Roboter, der in Messaging-Apps Fragen beantwortet und einfache Aufgaben erledigen kann. Er wird meistens im Kundenservice, zur Daten- und Lead-Generierung, für Kaufempfehlungen und mehr eingesetzt.

D – F

D
Dashboard – ist ein digitales Werkzeug, das es ermöglicht, alle eingesetzten Social Media-Plattformen über eine einzige Oberfläche zu verwalten.
Deep Web – ist der Teil im Internet, der mit den herkömmlichen Suchmaschinen nicht auffindbar ist. Er besteht aus themenspezifischen Datenbanken, passwortgeschützten Foren, sozialen Netzwerken und Webseiten, die dynamisch generiert werden. 
Digital Rights Management – Verfahren zum Schutz von Urheberrechten. 
Disclaimer – Haftungsausschluss. Disclaimer werden vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten verwendet. 
Domain/Domäne – ist ein weltweit eindeutiger Name für einen Teilbereich des Domain Name Systems (DNS) –zum Beispiel einer Website im Internet. Sie gibt an, wo in der hierarchischen Struktur die entsprechende Ressource zu finden ist.
Durchschnittliche Reaktionszeit (Average Response Time) – ist die Zeit, die vergeht, bis ein Unternehmen auf die Nachricht eines Kunden reagiert.

E
E-Commerce – Abwicklung eines Geschäfts bzw. eines Kaufs im Internet. 
E-Learning – Lernprozess mithilfe der digitalen Medien. Zu diesem Zweck können Communities aufgebaut werden, in denen das Lernmaterial einer geschlossenen Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Engagement Rate – ist ein Wert, der zeigt wie viele Menschen mit Ihren Social Media-Inhalten in Berührung kommen.
Erweiterte Realität (Augmented reality) – Erweiterung der Realität, die ein Mensch sieht und hört, mithilfe computergenerierten Effekten (zum Beispiel Photofilter, App etc.)
Eingebetteter Inhalt (embedded content) – ein digitaler Content, der mit Hilfe digitaler Werkzeuge in einem anderen Inhalt platziert wird. Die meisten sozialen Netzwerke haben Tools, die es den Nutzern ermöglichen die Inhalte in externen Blogbeiträgen oder Webseiten einzubetten. Die eingebetteten Inhalte enthalten den ursprünglichen Inhalt des Posts, Links zum Originalbeitrag und das Profil des Erstellers.

F
F2F – Face to Face – direkte Interaktion mit einem Kunden, Fan oder Follower.
Facebook Fanbox – ist eine Oberfläche, die in die Webseite eingebaut ist und die aktuellen Aktivitäten auf Ihrer Facebook-Fan-Page zeigt. User können über die Fanbox Fan werden.
Facebook Fan-Button – ist ein in Ihrer Webseite integrierter Button, mit dem die Nutzer Sie auf Facebook direkt abonnieren können. 
Facebook Features – Facebook-Funktionalitäten.
Fanpage/Fanseite – so werden die Seiten der Fangemeinde von Marken oder bekannten Persönlichkeiten genannt. Dadurch werden Communities innerhalb eines Social Media-Netzwerks aufgebaut. 
Feed/News Feed – Bei einem Feed handelt es sich um fortlaufenden Content, durch den Sie scrollen können. Der Content erscheint in ähnlich aussehenden Blöcken, die sich nacheinander wiederholen. Ein Feed kann zum Beispiel eine Liste von Artikeln oder Nachrichten oder auch eine Liste von Produkten oder Dienstleistungen sein.
Follower – Ein Nutzer, der einem anderen Nutzers „folgt“ und die Updates seines Status und seiner Inhalte verfolgt. Dieser Begriff wurde vorwiegend durch Twitter geprägt.
Footer – die Fußzeile einer Webseite. Dort finden sich meist das Impressum, die Datenschutzhinweise, die Kontaktadresse oder Links zu Seiten der eigenen Webseite.
Forum – ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. 
Framework – ein Programmiergerüst, innerhalb dessen eine Anwendung erstellt wird.
Front-End – sichtbare Oberfläche einer Web-Präsenz (Gegenteil zu Back-End).

G – I

G
Google Ads (Google AdWords) – ist ein Format der Online-Werbung. Google Ads werden oben in den Google-Suchergebnissen für ein gesuchtes Keyword angezeigt. Über das Google Display Network können sie auch auf anderen Webseiten angezeigt werden.
Google Analytics – ein Trackingtool, mit dem ein Unternehmen Datenverkehr analysieren kann.

H
Hashtag - ist ein Schlagwort-Instrument, das die Suche nach Begriffen erleichtert. 
Homepage – Strukturell oberste Ebene eines Internetauftritts. Von dort aus führen Links auf die Unterseiten.
Header – Beim Headerbild handelt es sich um das Bild, das oben im Profil eines Social Media-Nutzers erscheint. Es wird auch als Coverbild oder Coverfoto bezeichnet und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte, Teams oder einen anderen Aspekt ihres Geschäfts zu präsentieren, der Menschen dazu bewegen soll, sich ein Profil näher anzusehen.

I
Inbound Link oder Backlink – ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre Webseite führt. Je mehr Backlinks es für Ihre Webseite gibt, desto relevanter ist sie für Google.
Indexed Page – Seiten und Unterseiten, die bei einer Internet-Suchmaschine verzeichnet sind und somit unter den Suchergebnissen angezeigt werden. 
Influencer – sind Personen, die mit dem hochfrequentierten selbstproduzierten Content zu einem Themengebiet soziale Interaktion initiieren. Diese Kommunikation findet auf den digitalen Plattformen, wie Foren, Blogs oder sozialen Netzwerken statt. Influencer werden von den Unternehmen häufig eingesetzt, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
Insights – Facebooks Monitoring Werkzeug, das die Kennzahlen zu den Interaktionen auf der Fanpage oder zum Beispiel die Fan-Struktur anzeigt.
IP-Adresse – Eindeutige Adresse eines Computers bzw. Servers innerhalb eines Netzwerks.
Impressions (Seitenaufrufe) – Diese Kennzahl gibt an, wie oft eine Werbung oder ein beworbener Post in einem Social Media-Netzwerk angezeigt wird. Diese Kennzahl ist aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der User, die die Werbung tatsächlich gesehen haben.

K – M

K
Keyword – ist ein Suchbegriff, der eine Suche in einer Suchmaschine auslöst. Die Keywords werden zur Steuerung der Einblendung von Werbeanzeigen und zur Suchmaschinenoptimierung einer Website verwendet.
Key-Performance-Indicator (KPI) – ist eine im Zeitverlauf beobachtete Kennzahl, an der der Fortschritt hinsichtlich eines wichtigen Geschäftsziels gemessen wird. Die Zielgruppen-Wachstumsrate, die Verstärkungsrate und der Kundenzufriedenheits-Wert gehören zu den typischen Social Media-KPIs.

L
Landing Page – Seite auf welcher der Nutzer „landet“, wenn der Link angeklickt wird. Die Seiten sollen so optimiert werden, dass der Nutzer passende Inhalte zu den eingegebenen Keywords findet. 
Livestream – ist ein im Internet geteiltes Echtzeit-Video. Die Live-Streaming-Optionen sind in die meisten sozialen Medien integriert und erlauben eine Interaktion mit den Zuschauern. Die Nutzer können während des Streams schriftliche Kommentare abgeben und Fragen stellen.

M
Microblogging – Verbreitung der Inhalte im Internet mithilfe eines Kurznachrichten-Dienstes wie Twitter.
Microsharing – Art des Teilens von Inhalten innerhalb von Unternehmen mit Hilfe von Online-Tools.
Metadaten – sind strukturelle Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Sie werden eingesetzt um größere Datensammlungen wie Dokumente, Bücher, Datenbanken oder Dateien zu beschreiben.

N – P

N
Newsletter – ein Rundbrief in elektronischer Form der zum E-Mail-Marketing eingesetzt wird. Die Inhalte können stark variieren: Werbung, Informationen über Neuigkeiten, Termine oder Aktionen. Firmen, Vereine und Organisationen nutzen die Newsletter, um ihre Kunden stets auf dem neuesten Stand zu halten.
News Stream – Kontinuierlicher Nachrichtenstrom auf der Social Media-Startseite eines Nutzers. 
News Feed – ein Bildschirm, auf dem auf Facebook die Aktualisierungen aller Leute und Fan-Pages deren ein Nutzer folgt, angezeigt werden.
Nutzergenerierter Content (User-generated content; UGC) – sind Social Media-Inhalte, die von Nutzern und nicht von Mitarbeitern erstellt werden. Die Inhalte können mithilfe der Hashtags den Unternehmen oder den Themen zugeordnet werden. 
Nofollow – Informationen, die einer Suchmaschine übermitteln, den Link nicht zu verfolgen. Die Suchmaschinen verwenden diese Links dann nicht zur Berechnung der Linkpopularität der verlinkten Seite.
Native Advertising – Social Media-Werbeanzeigen im Stil und Format eines organischen Posts (zum Beispiel ein beworbener Beitrag - auch Boosted Post). Diese Anzeigen sind mit „Gesponsert“ oder „Promotion“ gekennzeichnet, sehen aber ansonsten aus wie organische Social Media-Inhalte.

O
Open Source – bezeichnet die Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und von Dritten eingesehen werden kann. Je nach Lizenz kann die Anwendung verändert und/oder weitergeben werden. 
Organische Reichweite – ist eine Kennzahl, die darüber aussagt, wie viele Nutzer Ihren Content ohne bezahlte Werbung gesehen haben. 

P
Page Rank – Einschätzung einer Internetseite durch Suchmaschinen auf einer Skala zwischen 1 und 10.
Pay per Click (PPC) – ein Vergütungsmodel, bei dem ein Werbetreibender erst dann zahlt, wenn ein Nutzer auf seine Anzeige klickt. Die Klick-Preise hängen davon ab, wie stark das Ziel-Keyword gefragt ist.
Permalink – ein eindeutiger Identifikator in Form einer URL. Macht die Seite direkt erreichbar.
Plugin – Eine funktionale Erweiterung einer Software.
Podcast – Audio- oder Videosendung, die auf tragbaren Abspielgeräten abgespielt werden kann. 
Preis pro Klick (Cost per click; CPC) – Preis jedes Klicks in einer Pay-per-Klick-Werbekampagne. Die Begriffe „Pay per Click“ und „Preis pro Klick“ werden oft gleichgestellt, obwohl sie verschiedenes aussagen.

R- T

R
Ranking – Datenerhebung durch Befragung und statistischer Auswertung.
Really Simple Syndication – Dateiformat für Web-Feeds. Sie werden über RSS-Reader abgerufen.
Reichweite – Eine Kennzahl, die angibt, wie viele Personen insgesamt ein Social-Media-Post oder eine Werbeanzeige erreicht, auch wenn dieser nicht zwingend gesehen wird.  
Retargeting – ist eine Online-Werbestrategie, mit der man Besucher einer Website, die diese ohne Conversion wieder verlassen haben, erneut ansprechen will.

S
Search Engine Marketing (SEM) – ist eine Onlinemarketingstrategie die darauf abzielt, die Besucher für ein Internetauftritt über Suchmaschinen zu gewinnen. Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung sind Bestandteile von Suchmaschinenmarketing.   
Search Engine Optimisation (SEO) – beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Ranking einer Seite zu erhöhen und sie somit möglichst hoch in den Suchergebnissen zu platzieren.
Skyscraper – ein dynamisches Online-Werbeformat (rechteckig und vertikal). Verlinkt in der Regel auf die Webpräsenz des Absenders. 
Social Media – sind digitale Plattformen, die einen Informationsaustausch und Vernetzung zwischen den Usern ermöglichen.
Social-Media-Marketing – eine Marketingstrategie, die soziale Medien als Kommunikationskanal verwendet, um die Marke oder Unternehmen bekannt zu machen oder neue Kunden zu erreichen. 
Social-Media-Optimierung – Anzahl aller Methoden, die dazu dienen eine Internetseite in den sozialen Medien leichter auffindbar zu machen. 
Social Recruiting – Mitarbeitersuche über Social Media-Plattformen.
Spam – sind unnötige und unerwünschte digitale Inhalte oder Nachrichten. 
Spamfollower – Twitternutzer, die einem folgen mit dem Ziel selbst Follower zu gewinnen.
Stream – Meldungs-Strom. Auch „Feed“ genannt.
Share of Voice – eine Kennzahl, die in Prozent aussagt, wie oft eine Marke im Vergleich zum Wettbewerb erwähnt wird.
Social Selling – ist der Einsatz von Social Media-Tools für die Leadgenerierung, Kundenakquise und Geschäftsbeziehungs-Pflege.
Social Media ROI – Verhältnis zwischen Aufwand/Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten und dem erzielten Resultat. Als Resultat können verschiedene KPIs formuliert werden, wie zum Beispiel: Engagement, Social Leads, Social Sells oder Reichweite.

T
Tag – Beschreibung der Informationssätze, die dabei helfen sollen, die Informationen zu kategorisieren. 
Targeting – Ansprache einer bestimmten, durch verschiedene Merkmale definierten Zielgruppe im Online-Marketing.
Timeline – Chronologische Darstellung von Nachrichten in einer Spalte in den sozialen Medien.
Traffic – Datenverkehr auf einer Webseite.
Thread – Ein Thread ist ein Nachrichtenstrang einer Konversation. Sie beinhalten eine ursprüngliche Nachricht gefolgt von einer Reihe von Antworten oder Kommentaren dazu.

U – W

U
Usability – ist die Nutzerfreundlichkeit eines Systems, einer App oder einer Webseite. Je einfacher oder intuitiver diese in Benutzung ist, desto besser ist die Usability. 
User Interface (UI) – Benutzeroberfläche zur Benutzung eines Systems, einer App oder einer Webseite.
Uniform Ressource Locator (URL) – elektronische Adresse einer Web-Seite im World Wide Web.

V
Viralmarketing – ist eine Online-Marketing-Strategie, die daraufsetzt, dass die Inhalte zwischen den Nutzern und von den Nutzern geteilt werden, weil sie die Interessen Ihrer Zielgruppe ansprechen. Viralmarketing ist die digitale Version der Mundpropaganda (word of mouth).
Voice over IP (VoIP) – Telefonie über internetbasierte Netzwerke.
Virtuelle Realität (VR) – ist eine computergenerierte Wirklichkeit, die über technische Gadgets, Systeme oder Anlagen (VR-Brille, Cave Automatic Virtual Environment) übertragen wird. 
Visit – Besuch eines Webauftritts, bei dem mindestens eine Page Impression stattfand. 

W
Web 3.0 – ist die dritte Generation der Internetdienste, die auf der Nutzung der maschinenbasierten Daten aufbaut und als Ziel die Beschaffung eines dezentralen Online-Ökosystems hat.  
Webcast – Live-Übertragung und Zugriff auf Videos über das Internet.
Widget – ist ein Element auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts oder des Rechners, welches interaktiv genutzt werden kann. Zu beliebten Widgets gehören Wetteranzeigen, Uhren etc.
Wiki – ist eine Anwendung, in der die Nutzer gemeinsam Inhalte bearbeiten können.
WordPress – ist eine kostenlose Anwendung zur Erstellung der Internetseite, die durch den Einsatz von kostenlosen oder kostenpflichtigen Plugins, viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.  
 

Sie haben Ergänzung zu unserer Liste? Wir freuen uns über Ihre Zusendungen.

Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung: Digitale Wirtschaft

Digitale Wirtschaft: Service- und Beratungsangebot Ihrer IHK

Die IHK Region Stuttgart bietet bereits seit vielen Jahren kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Informationen und Beratung zu Anforderungen und Belangen der Unternehmen im digitalen Wandel.
Unabhängig davon, ob Sie noch ganz am Anfang Ihrer digitalen Transformation stehen, oder bereits ein tiefes Knowhow besitzen, finden Sie bei uns ein passendes Angebot. Angefangen bei grundlegenden Basisveranstaltungen bis hin zu fachspezifischen Vorträgen renommierter Referenten aus Industrie und Forschung, geben wir Ihnen Einblicke in Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Förderprogramme, E-Commerce, Industrie 4.0, Blockchain, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit. 
Zusätzlich zu unserem Veranstaltungsangebot stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Gründern mit persönlichen Beratungen zur Seite. In einem 45-minütigen persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam Ihre individuellen Fragen und Anforderungen an und helfen Ihnen die ersten Schritte Ihres Digitalisierungsvorhabens zu planen. Außerdem informieren wir Sie gerne über die aktuellen Förderprograme auf Landes- und Bundesebene. Helfen Sie unseren Beratern sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten, indem Sie bei der Anmeldung die Fragen möglichst vollständig und präzise beantworten. Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Digitale Wirtschaft können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle, um Sie bei der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nutzen Sie unsere Angebote wie Veranstaltungen und Newsletter, oder die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, um bestens informiert zu sein.
 
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Abwesenheitsnotiz auf Deutsch und Englisch

Sommerferien für das E-Mail-Konto

Wenn überall Ferien sind, sieht man sie wieder überall sitzen, im Hotelfoyer, in der Abflughalle oder in der Caféhaus-Kette: Menschen, die schnell mal ihre dienstlichen Mails checken. Schade eigentlich, denn der Erholung ist das sicher nicht dienlich. Von genervten Partnern oder Kindern, mit denen man eigentlich „Quality Time“ verbringen wollte, ganz zu schweigen. Und hatten Sie sich nicht geschworen, es dieses Jahr anders zu machen?
Natürlich haben Sie Ihren E-Mailabwesenheitsagenten aktiviert. Aber vielleicht geht Ihnen doch etwas Wichtiges durch die Lappen? Oder Sie verärgern einen potenziellen Kunden? Keine Sorge: Das passiert nicht, wenn Sie die Abwesenheitsmail richtig formulieren. Zum Beispiel so:
  • „Lagunen – Strände – Sport – Lachen – Inspiration und gutes Essen! Können Sie es hören? Freude und Neues liegen in der Luft. Ich bin vorausgeflogen, um 2022 Neues für Sie zu entwickeln, das Leben zu leben und alles mit Fotos und Videos einzufangen. Ab 16. August bin ich wieder für Sie da.
  • Es eilt? Dann kümmert sich unser Backoffice um Ihr Anliegen. Rufen Sie bitte kurz unter 07146/xxx-xxx an. Wir hören/sehen/lesen uns. Bis dahin!“

Alle Sinne ansprechen

Was macht den Unterschied zu üblichen Formulierungen? Es sind die Sinne, die angesprochen und aktiviert werden. Noch mehr Aktivierung beim Empfänger kann mit dem Frage- oder Ausrufezeichen erreicht werden. Bei der Wahl der Worte hilft es, den Sie-Stil statt den Ich-Stil zu verwenden. Dann fühlt sich Ihr Empfänger wirklich angesprochen.
Zu blumig für Ihre Persönlichkeit oder Ihre Branche? Dann können Sie vielleicht aus folgenden Textbeispielen Ihre neue Musterformulierung zusammensetzen:
  •     „Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ Mit dem Zitat von Winston Churchill verabschieden wir uns bis zum TT.MM.JJJJ in einen genussreichen Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an …
  •     Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Wie schön, dass Sie an uns gedacht haben! Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade einen automatisch verschickten Text. Im Moment kann es mit unserer Antwort etwas länger dauern als üblich. In ein paar Tagen antworten wir Ihnen ausführlich. Versprochen! Viele Grüße …
  •     Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum tt.mm.jjjj nicht im Büro erreichbar. Ihr Anliegen ist dringend und kann nicht warten? Dann hilft Ihnen mein Kollege … gerne weiter. Sie erreichen ihn unter (Vorwahl) Telefon oder E-Mail-Adresse. Ihre Nachricht bleibt gespeichert. Ich werde Ihnen antworten, sobald ich zurück bin.
  •     Wir machen Urlaub und wünschen Ihnen von Herzen einen erfüllten, genußreichen und erholsamen August. Falls auch Sie verreisen, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück. Ab tt.mm.jjjj sind wir persönlich wieder erreichbar.

Hinterlassen Sie mit Ihren Texten einen Sympathie-Bonus

Beeinflussen Sie das Leseklima durch positives Formulieren, gute Aufteilung und Optik sowie lebendigen Sprachstil. Einige Hilfen stecken in der Microsoft-Word-Funktion Thesaurus. Sie aktivieren ihn mit der Tastenkombination „Shift F7“ auf einem Wort. Sie erhalten damit Synonyme, vermeiden Wiederholungen und erweitern Ihren Wortschatz. Übrigens sollten Sie auf das Datum Ihres Urlaubsbeginns verzichten. Es muss ja niemand nachrechnen, wie lange Sie weg sind. Auch beim Enddatum sollten Sie sich ein bis zwei Tage Karenz gönnen – sonst ist die Urlaubserholung gleich wieder weg!
Rositta Beck, Zeit für Erfolg, Remseck, für Magazin Wirtschaft Rubrik Rat&Tat

Tipps für englische Abwesenheitsanzeigen

Wie man seine Abwesenheitsmail am besten auf Englisch formuliert, erklärt unsere Business-English-Spezialisitin Joy Zeller.
In a nutshell: don`t give too much information;  avoid humour, although it may seem funny to you, you do not know what mood the reader is in – if he/she is in some way stressed, he/she may not find it funny at all and avoid spelling mistakes – take the time to proof-read the message. After all, this is your business card.
Here some examples
  •     Dear Sender, Thank you for your email. I will be out of the office from (…) till (….). If you need assistance while I am away, please contact (….) , otherwise I will respond to your email on my return. Best regards
  •     Out-of-office message:  XX.XX. 200 – XX.XX.2020. My emails are not being re-directed, so I will respond on my return. Should you require immediate assistance, please contact my colleague (..)
  •     Dear Sender, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my emails are being automatically re-directed, so please expect a response from one of my colleagues. Regards
  •     Hello, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my colleague (…) is standing in for me during my absence, so please feel free to contact him/her on (…). Regards
  •     Hello, I will be out of the office from XX.XX – XX.XX.XXXX. During this time I have no, or limited, access to my emails. Please be aware that there may be a slight delay in response. Thank you for your understanding. Best regards
Joy Zeller, Business Englisch, Weissach im Tal, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Exportkontrolle im Einzelhandel

Russlandsanktionen: Luxusgüter über die Theke

Der Verkauf bestimmter Luxusgüter nach Russland ist verboten. Das gilt auch für Verkäufe über die Ladentheke, wenn die Ware zur Verwendung in Russland bestimmt ist.

Wann greift das Verkaufsverbot für Luxusgüter bei Ladenverkäufen?

Für bestimmte Luxusgüter gilt im Zusammenhang mit Russland ein umfassendes Verkaufs- und Lieferverbot. Bei Verkäufen über die Ladentheke greift das Verbot dann, wenn die Anschrift des Kunden bekannt und diese in Russland ist.

Ausfuhrkassenzettel mit Adresse des Abnehmers

Doch wie kann man das bei einem Geschäft über die Ladentheke wissen? Die Adresse des Kunden erfährt der Verkäufer in diesem Fall meist nur, wenn dieser um Ausstellung einer „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht-kommerziellen Reiseverkehr”, landläufig „Ausfuhrkassenzettel”, bittet. In diesem Fall ist Vorsicht geboten.
Ist dem Verkäufer bekannt, dass die Anschrift des Kunden in Russland ist und handelt es sich um eine Ware aus dem Kreis der verbotenen Luxusgüter, dann ist der Verkauf verboten.

Welche Waren sind vom Verbot erfasst?

Zum Kreis der vom Verkaufsverbot erfassten Luxusgüter gehören neben PKW und Motorrädern zum Beispiel auch bestimmte Lebensmittel, Kosmetika, Kleidung, Schmuck und Handtaschen mit einem Wert über 300 Euro, aber auch Elektroartikel für den Haushalt: Waren also, die häufig im Ladengeschäft über die Theke verkauft werden. Es gelten je nach Produktart unterschiedliche Wertgrenzen. Für Schmuckwaren (KN-Code 7113 0000 und KN-Code 7114 0000) gelten Ausnahmen, wenn diese zur persönlichen Verwendung von aus der EU ausreisenden natürlichen Personen oder von mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen bestimmt sind, sie sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Die Regelung und die vollständige Liste finden Sie in der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargo-Verordnung, konsolidierte Fassung):
  • die Regelung zu den Luxusgütern in Artikel 3h und
  • die vollständige Liste der Luxusgüter in Anhang XVIII.

Wie können sich Einzelhändler absichern?

Einzelhändler sollten ihr Verkaufspersonal auf diese Regelung hinweisen und die in der Embargo-Verordnung (Artikel 3h und Anhang XVIII) enthaltenen Listen der verbotenen Luxusgüter mit den jeweils gültigen Wertschwellen vorhalten.
Stellt sich beim Ausfüllen des Ausfuhrkassenzettels heraus, dass die Anschrift des Abnehmers in Russland ist, dann ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die fragliche Ware vom Luxusgüterembargo erfasst ist. Ist das der Fall, dann ist der Verkauf verboten.
Innovation und Umwelt

Azubis als Digitalisierungsscouts 2022

Was sind Digitalisierungsscouts?

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Genau hier setzt das Azubi-Projekt „Digitalisierungsscout“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an. Denn die eigenen Auszubildenden sind in mancherlei Hinsicht oft bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen. Warum dann dieses Wissen nicht auch für das eigene Unternehmen nutzbar machen? Die Auszubildenden haben einen anderen Blick auf die Vorgänge im Unternehmen und unterliegen nicht der sogenannten „Betriebsblindheit“. Sie dürfen Fragen stellen, die etablierte Mitarbeiter sich nicht mehr zu stellen trauen. Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.
Das Projekt wird unter der Leitung des RKWs im Jahr 2022 für die gesamte Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart für 10 Unternehmen neu aufgelegt. Das diesjährige Projekt geht mit einem zusätzlichen Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit an den Start. Während des gesamten Projektes begleiten erfahrene Coaches vom RKW die Unternehmen, Ausbilder/innen und Azubis. Digitale Tools stehen für die Arbeit des Projektes vom RKW zur Verfügung. So ist der Aufwand für Unternehmen gering, denn die Azubis arbeiten nur wenige Stunden pro Woche am Projekt. Das Unternehmen investiert dann in die Umsetzung der besten Idee und im Idealfall sind Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich, die weitere Freiräume schaffen.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt 
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze auf der Seite des RKWs.

Praxisbeispiele der Digitalisierungsscouts

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie solche Projekte ablaufen, haben wir Ihnen die Beispiele aus der letzten Runde aufgelistet:
Adolf Föhl GmbH + Co. KG: Der Hintergedanke der Projektidee der drei Digiscouts® war überall und jederzeit auf der Arbeit Zugang zu verschiedenem Lehrmaterial zu haben. Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Alfred Giesser Messerfabrik GmbH: Während ihrer Projektlaufzeit erstellten die fünf Digiscouts® eine Wissensdatenbank. Zugriff darauf haben die Azubis über QR-Codes an den Maschinen. Material sammelten und erstellten sie in Form von Videos, Fotos und schriftlichen Anleitungen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bilz Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG: Die drei Digiscouts® aus der Maschinenbaubranche setzten während der Projektlaufzeit ihre Idee einer CAD-Daten-Bereitstellung in der Fertigung um.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH: Weil das auf Elektrotechnik spezialisierte Unternehmen vor allem Monteure beschäftigt, haben sich die Azubis bei ihrem Digiscouts-Projekt auf die Urlaubsanträge fokussiert: die sind digital und können von überall mit der App gestellt werden + Video der HWK StuttgartZur ausführlichen Projektbeschreibung. 
Carl Stahl Technocables GmbH: Oftmals weiß die eine Abteilung nicht was die andere tut: anders bei einem Hersteller für Bowdenzug-Systeme und Seiltechnik. Hier informierten die Azubis die gesamte Belegschaft über ihr Digiscouts-Projekt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Donner + Partner GmbH: Von der ausgedruckten Menükarte zur Mensa-App – Azubis digitalisieren den Bestellvorgang des Mittagessens in der Kantine.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferd. Hauber GmbH:  Das Azubi-Duo digitalisierte das Besuchermanagement in ihrem Textilunternehmen. Handschriftliches Ausfüllen des Besucherausweises war gestern! Der Besucherausweis wird jetzt sofort per Klick generiert und gedruckt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Hermann Bilz GmbH & Co. KG: Die Projektidee der Digiscouts eines Präzisionswerkzeugherstellers stand schnell fest: Sie animierten 3D-Modelle von Werkzeugen, um damit Kunden eine Montage- oder Bedienungsanleitung zum Werkzeug mitzugeben.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Jebens GmbH: Die Digiscouts® digitalisierten das Verbandsbuch, um dessen Inhalte zu Analyse- und Präventionszwecken standardisiert und strukturiert aufbereiten zu können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Kleemann GmbH: Das Azubi-Team aus der Maschinenbaubranche digitalisierte Unterweisungen und Montageprozesse in Form von Videos, die über einen QR-Code an den entsprechenden Stellen in der Lehrwerkstatt abgerufen werden können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LearnBiz.com GmbH: Dank der Projektidee der drei Auszubildenden eines Sprachreisevermittlers sind Zettelwirtschaft und Tippfehler bei der Anmeldung für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ passé.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LGI Logistics Group International GmbH: Poolfahrzeuge zu buchen war bei einem Logistikunternehmen eine aufwendige Angelegenheit. Die Azubis haben den Prozess vereinfacht, indem sie eine App eingeführt haben, mit der die Mitarbeitenden Poolfahrzeuge online reservieren können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
MundingDrifthaus Steuerberatungsgesellschaft mbH: Steuerbescheide überprüfen, manuell ins System einpflegen, einscannen und ablegen: diesen aufwendigen Prozess haben die Digiscouts einer Steuerberatungsgesellschaft vereinfacht und digitalisiert. Ein Gewinn für Azubis, Kunden und Kanzlei.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Stadtwerke Esslingen am Neckar SWE GmbH & Co. KG: Mithilfe einer Software digitalisierte das Digiscouts®-Team ihre Vertragsverwaltung. Somit wird ein jederzeit abrufbarer Überblick über die laufenden Verträge gewährleistet.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG: Trotz vieler Schwierigkeiten und Hindernisse konnten die fünf Digiscouts® ein Projekt in ihrem Unternehmen umsetzen. Künftig können sich die Mitarbeitenden schnell an den Gemeinschaftsrechnern per Gesichtserkennung einloggen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferner haben am DigiScout Projekt teilgenommen: Hägele GmbH, Hermann Paule GmbH & Co. KG, Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Mackevision Medien Desgin GmbH, Metzger GmbH + Co. KG, REHM GmbH u. Co. KG Schweißtechnik und TiLa Erich Lachenmaier GmbH & Co. KG
Mehr Informationen zum Projektverlauf und anderen Praxisbeispiele gibt es auf der Seite des RKW Kompetenzzentrums
Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende – Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion, Lager

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Unsere Jobmesse am 20. April soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen.

Informationen zur Jobmesse

Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen aus den Branchen Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion und Lager (bitte keine Personaldienstleister).
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
20. April 2023, 13:15 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:30 Uhr)
im Berufsinformationszentrum BIZ, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 6. April 2023
Die Anmeldefrist ist abgelaufen
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:30 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:30 bis 13:15 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:15 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 6. April 2023 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit.
Die Anmeldefrist ist abglaufen.
Integration in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge beschäftigen und ausbilden

Adressbuchschwindel

Warnung vor Formularfalle

Regelmäßig kursieren falsche Rechnungsformulare für Handelsregistereintragungen, die als angeblichen Absender ein Amtsgericht ausweisen. Den Formularen ist ein Überweisungsträger beigefügt. Die Absender im Logo, Briefkopf und/oder Zahlungsempfängerauf dem Überweisungsträger lauten meist auf Buchstabenfolgen, wie in einzelnen Fällen ELAR, MRN oder aktuell “Gewerbe- und Handelsreister Deutschland”, abgekürzt GHRD. Vor diesen Fake-Rechnungen warnt aktuell der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Oft sind diese Rechnungsformulare für einen fälschlicherweise offiziellen Anstrich um Bundesadler und Bundesflagge ergänzt. Teilweise wird versucht den Adressaten unter Druck zu setzen: “Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt” .
Dies sind keine offiziellen Schreiben des Amtsgerichtes. Dabei handelt es sich um eine Formularfalle. Der Angebotscharakter der Rechnung wird verschleiert. Erst bei näherem Lesen wird deutlich, dass es sich nicht um eine Rechnung des Amtsgerichts, sondern um ein privates Angebot für eine Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis oder eine Firmendatenbank zu überhöhten Kosten handelt. Die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von einer originalen Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote bzw. Rechnungen zu reagieren oder diese zu unterzeichnen! Bitte sehen Sie hierzu auch die Informationen auf der Webseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Wenn Sie eine solche Fake-Rechnung erhalten, bezahlen sie diese nicht und löschen Sie die E-Mail bzw. vernichten Sie das Schreiben. Kontrollieren Sie Ihren Rechnungseingang und prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Absendern von Rechnungsmails vor dem Bezahlen immer genau, ob es sich dabei nicht um eine falsche Rechnung handelt. Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses Thema. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben oder eine Rechnung handelt, fragen Sie nach bei der IHK oder dem angeblichen Amtsgericht von dem die Rechnung stammen soll.
Achten Sie insbesondere auf folgende Merkmale, um eine solche Fake-Rechnung zu erkennen:
  • Die angegebene E-Mail-Adresse enthält meist ein Buchstabenkürzel neben dem Begriff „Amtsgericht“ oder „Handelsregister“
  • (Landes-)Wappen oder Adler oder Flagge ist abgedruckt
  • Druck auf behördentypischem Umweltpapier (wenn per Papier versandt)
  • Amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Registernummern oder Aktenzeichen
  • Gegebenenfalls auch Aufzählung von Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck erwecken sollen
  • Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • Drei- oder vierstellige Beträge, die überwiesen werden sollen
  • Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur wenigen Tagen


BWIHK-Umfrage

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auswirkungen, Chancen, notwendige Aktivitäten

Auf der Auslandsmesse “Global Connect 2022” informieren wir am 15.11.2022 im Rahmen der Veranstaltung “ Betriebliche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Was Sie beim Sourcing im Ausland beachten müssen” umfassend zum Thema.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfordert Anpassungen, beunruhigt die Unternehmen, eröffnet aber auch Chancen. Eine gemeinsam mit dem BWIHK und der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführte Umfrage soll mögliche Herausforderungen in der unternehmerischen Umsetzung abfragen.
Im letzten Jahr wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern werden ab 2023 per Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit die Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt. Zukünftig soll der Anwendungsbereich noch verschärft werden: Im Rahmen einer derzeit erarbeiteten EU-Richtline sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. In gewissen Branchen sollen sogar noch niedrigere Schwellenwerte gelten.
Als Stimme der Wirtschaft möchte wir Sie im Prozess der Ausgestaltung und weiteren Anpassung der Vorgaben aktiv mit einbeziehen. In Zusammenarbeit mit der durch Herrn Prof. Dr. Uwe Sachse vertretenen Hochschule Albstadt-Sigmaringen führen die IHK Region Stuttgart und der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) eine umfassende Umfrage zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.
Die Umfrage ist anonym und freiwillig. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 14 Minuten.
Sie können direkt an der Umfrage über Microsoft Forms teilnehmen.

E-Commerce Recht –Widerrufsbelehrung

Wie lautet der Text der Widerrufsbelehrung?

Sofern Verträge „außerhalb von Geschäftsräumen” und im Fernabsatz (wie etwa der Verkauf über das Internet) geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht hat der Unternehmer vor und nach Abgabe der Bestellung zu belehren.
Für die Widerrufsbelehrung gibt es einen gesetzlichen Mustertext, den der Unternehmer verwenden kann. Bei der Belehrung sollten Sie stets auf das gesetzliche Muster zurückgreifen, um nicht von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Allerdings muss es dafür unverändert übernommen werden.
Ausnahme: dort, wo das Muster Gestaltungshinweise vorgibt (diese finden sich unter dem Mustertext), sind Anpassungen zu machen.Je nachdem, ob es sich um eine Teillieferung, oder auch eine Diensteistung handelt, beginnt die Widerrufsfrist zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt zu laufen.
Achtung: Ganz ohne Vorbehalte kann das gesetzliche Muster nicht verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Fristbeginn und somit die Widerrufsbelehrung für jede Bestell- oder Liefersituation angepasst werden muss, obwohl bei Einstellen der Widerrufsbelehrung noch nicht bekannt ist, wie viele Waren der Kunde bestellt bzw. in wie vielen Teilstücken die Bestellung erfolgt. Vergleichen Sie hierzu bitte die Gestaltungshinweise (1) des Musters Nr. a) bis e). Das Problem am gesetzlichen Muster ist, dass man die verschiedenen Varianten für den Fristbeginn nicht kombinieren, sondern nur einen der Textbausteine des Musters einsetzen darf. Der Händler müsste also für jede mögliche Liefersituation verschiedene Belehrungen vorhalten. Sie müssten also überprüfen, ob Ihr Shop Besonderheiten wie Teillieferungen aufweisen soll und die entsprechende Variante aus a) bis e) auswählen. Gegebenenfalls könnten Sie die Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen, indem sie Gestaltungshinweis c), „die letzte Ware", auswählen. Hier könnte man auslegen, dass dieser Text auch über die Gestaltungshinweise b) und d) belehrt. Dies ist allerdings keine gefestigte Rechtsprechung, sodass ein Restrisiko einer falschen Belehrung verbleibt.
Hinweis: Das gesetzlich Muster kann nicht verwendet werden, wenn der Vertrag eine Finanzdienstleistung beinhaltet.

Wann und wo muss über den Widerruf belehrt werden?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher nicht darüber informiert worden ist.
Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, z. B. auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht. Der Link sollte sich auch nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton befinden, da hier zusätzliche Gestaltungselemente nicht zulässig sind. Der Verbraucher muss quasi vor Abgabe der Bestellung über den Hinweis und den entsprechenden Link stolpern.
Nach Abgabe der Bestellung muss die Widerrufsbelehrung möglichst direkt, spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden. Der Text kann in der E-Mail mit der die Bestellung bestätigt wird, auf der Rechnungsrückseite oder in den Lieferpapieren untergebracht werden. Bei einer Bestätigungs-E-Mail reicht eine Verlinkung auf eine Belehrung im Webshop nicht aus. Der Text der Widerrufsbelehrung sollte direkt in der E-Mail vollständig wiedergegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Text für die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-E-Mail, auf den Lieferpapieren oder der Rechnung, mit dem Text auf der Webshop-Seite identisch ist.

Was passiert, wenn nicht oder nicht richtig über den Widerruf belehrt wird?

Das Widerrufsrecht erlischt bei unterlassener oder falscher Widerrufsbelehrung spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Wie ist der Widerruf zu erklären?

Der Verbraucher hat den Widerruf zu erklären. Eine Begründung darf der Händler nicht verlangen. Der Händler hat zur Ausübung des Widerrufsrechts das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dieses Formular darf nicht mit der Widerrufsbelehrung selbst verwechselt werden und ist immer im Online-Shop aufzunehmen, z.B. direkt unter der Widerrufsbelehrung.
Zudem kann dem Verbraucher das Angebot gemacht werden, das Formular bereits über die Webseite auszufüllen und dann online abzusenden. Dann muss dem Verbraucher unmittelbar eine Bestätigung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugesendet werden. Der Verbraucher kann aber  auch ohne das Formular zu nutzen  widerrufen, also häufg per Post, E-Mai oder telefonisch. Das Formular muss aber trotzdem im Webshop bereitgestellt werden, auch wenn der Verbraucher es nicht benutzen muss.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind seit dem 28. Mai 2022 anzupassen. Die Telefonnummer ist nunmehr Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung. Die Fax-Nummer muss nicht mehr angegeben werden, weder in der der Widerrufsbelehrung noch im Muster-Widerrufsformular. Im Muster-Widerrufsformular ist keine Telefonnummer anzugeben. In Gestaltshinweis 5 der Widerrufsbelehrung verändert sich leicht der Wortlaut. Auch hier muss eine frühere Muster-Widerrufsbelehrung im Webshop an den neuen Wortlaut angepasst werden : “ Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab .“

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

Für manche Waren und Dienstleistungen ist von vorneherein das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Diese Ausnahmen sind gesetzlich in §312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt. Über die Ausnahmen nach denen kein Widerrufsrecht besteht, ist in der Widerrufsbelehrung selbst, nicht in den AGB und auch nicht in einem separaten Link/Dokument, aufzuklären. Unternehmer können das Widerrufsrecht nicht in AGB oder per individuellem Vertrag ausschließen.

Achtung beim B2B-Geschäft: Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Können aber in einem Webshop neben Verbrauchern auch gewerbliche Kunden bestellen, dann kann gewerblichen Kunden dennoch ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zustehen, wenn nicht erkennbar differenziert wird. Daher sollte durch einen klarstellenden Zusatz über der Widerrufsbelehrung und (sofern vorhanden) in AGB ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher besteht.
Eine besondere Ausnahme gibt es beim Widerruf digitaler Inhalte, wie Downloads von Software, Apps, Videos, E-Books. Hier erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2.  seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit seiner Zustimmung zur Ausführung des Vertrags verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Praxistipp: Verwenden Sie eine nicht vorangekreuzte Checkbox, mit der der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Download oder das Streaming starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur dann wird der Download oder das Streaming ausgelöst.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt seit dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des Händlers über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend um diesen Punkt zu ergänzen.
Nachteilig für den Händler: wird das Widerrufsrecht nicht vorzeitig zum Erlöschen gebracht, kann der Verbraucher den digitalen Inhalt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben. Er muss dafür keinen Wertersatz leisten.
Der vierte Teil der Artikelreihe beleuchtet weitere Informationspflichten, den Einbezug von AGB in den Kaufvorgang und die Gestaltung der Bestellseite (sog. „Checkout-Page”) unmittelbar vor Abgabe der Bestellung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft befristet bis 31.12.2023.
Garantie im Onlinehandel

Werben mit Garantie – garantiert richtig?

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie dient dem Zweck dem Käufer zusätzlich Rechte zum Beispiel bei einem Produktmangel zuzugestehen. Sie ist nicht mit der ohnehin gesetzlich bestehenden Gewährleistung zu verwechseln. Die Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer Garantie gesetzlich für zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Mängel kann der Verbraucher also innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die dann neben die Gewährleistung hinzutritt. In der Regel wird sie - ohne dass es auf ein Verschulden ankommt - für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit eines Artikels und für einen bestimmten Zeitraum abgegeben.

Was sind die Anforderungen an die Bewerbung einer Garantie?

Bei Fernabsatzverträgen ist der Onlinehändler grundsätzlich verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über das (gegebenenfalls) Bestehen von Garantien und deren Bedingungen zu informieren. Wenn der Händler in seinem Angebot mit einer Garantie wirbt, so ist der Verbraucher auch umfassend über den Inhalt der Garantie zu informieren, also über die Reichweite der Garantie und dass sie eine freiwillige Zusatzleistung zur ohnehin bestehenden Gewährleistung ist.
In der Garantieerklärung zwingend folgende Angaben zu machen.
Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgenden Inhalt enthalten:
  1.  Name und Anschrift des Garantiegebers (z. B. der Hersteller oder eine Garantie-Versicherung, oder der Verkäufer, falls er die Garantie selbst abgibt).
  2. Einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  3. Das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie.
  4. Die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht (also welche Fälle deckt sie ab) und die  Garantiebestimmungen, insbesondere die Dauer (z. B. drei Jahre) und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
Im Übrigen muss die Garantieerklärung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel indem die Garantieerklärung per E-Mail übersendet wird (spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält), oder ausgedruckt, oder auf einem USB-Stick als Beilage zur gelieferten Ware. Der bloße Download der Garantieerklärung von einer Webseite reicht nicht aus.
Wird eine der vorgenannten Anforderungen nicht erfüllt, bleibt die Garantieverpflichtung dennoch wirksam.
Sind die genannten Angaben falsch oder unvollständig, kann dies zu Abmahnungen führen. Aktualisieren Sie daher Ihre Garantieerklärungen entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen.
Wichtig: Eine vom Hersteller übernommene Haltbarkeitsgarantie umfasst mindestens den Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers, also Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache und nicht lediglich Schadensersatz.
Eine weitere Fehlerquelle kann sein, dass auf die für den angebotenen Artikel tatsächlich bestehende Herstellergarantie nicht hingewiesen wird. Über die Garantiebedingungen kann vor Abgabe der Bestellung hingewiesen werden, in dem in der Artikelbeschreibung auf die Garantiebedingungen auf der Webseite des Garantiegebers verlinkt wird, oder die Garantiebedingungen zum Beispiel als PDF abrufbar sind.

Was gilt, wenn eine Garantie zwar vom Hersteller gewährt wird, der Händler aber damit nicht wirbt bzw. sie gar nicht erwähnt?

In diesem Fall hätte der Händler bei jedem angebotenen Produkt sicherzustellen, dass keine Herstellergarantie besteht bzw. falls eine solche besteht die erforderlichen Garantiebedingungen zu recherchieren und darüber in seinem Online-Angebot zu informieren. Bisher war gerichtlich nicht entschieden, ob eine Informationspflicht ausgelöst wird, wenn zwar eine Garantie besteht, aber der Händler diese nicht aktiv bewirbt oder sie gar nicht erwähnt. Nach einem neuen und aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Onlinehändler Verbraucher nicht grundsätzlich vorvertraglich über das Bestehen einer Herstellergarantie von Produkten informieren, d.h. allein das bloße Bestehen einer Herstellergarantie, oder deren beiläufige Erwähnung im Angebot (im konkreten Fall des EuGH war die Garantie nicht auf der Angebotsseite, sondern über einen Link „Weitere technische Informationen“ über den der Verbraucher auf ein vom Hersteller formuliertes Informationsblatt zugreifen konnte), löst keine Informationspflicht aus.
Über die Herstellergarantie ist aber zu informieren, wenn die Information für die Kaufentscheidung relevant sein kann, insbesondere etwa, wenn die Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument für das Angebot ist, um die Wettbewerbsfähigkeit oder die Attraktivität des eigenen Angebots im Vergleich zu den Angeboten von Wettbewerbern zu verbessern. Dies dürfte im Einzelfall von Inhalt und allgemeiner Gestaltung des Angebots, der Bedeutung der Erwähnung als Verkaufs- und Werbeelement, der Positionierung im Angebot und der Gefahr einer möglichen Irreführung des Verbrauchers abhängen. Wird ein Angebot mit einer Garantie beworben, sind sämtliche Informationen (siehe oben) hinsichtlich der Garantie bereitzustellen.

Impressum und Datenschutz

E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Der Vertragsschluss kommt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail usw., zwischen Unternehmer und dem Verbraucher zustande. Bestimmte Informationen, wie Identität des Verkäufers („Impressum”), der Umgang mit personenbezogenen Daten („Datenschutzerklärung”) sowie für den Kaufentschluss entscheidende Angaben wie Liefer- und Versandbedingungen, Preise und Produktbeschreibung, Widerrufsrecht und Vertragslaufzeiten müssen mitgeteilt werden.

1. Impressum

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen. Darüber hinaus wird regelmäßig auch für geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karrierenetzwerken ein Impressum erforderlich sein. Im Einzelnen sind die in §5 Telemediengesetz aufgeführten Angaben erforderlich.
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
*Impressum:
Anbieter im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG ist:
Max Muster
DemoShop
Hauptstr. 1, 10178 Stuttgart
Tel: (0049) 30 123456
Fax: (0049) 30 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Registergericht AG Stuttgart HRA Nr. 12345 (sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)

*Achtung: Anzugeben sind Vor- und Nachname (vollständig ausgeschrieben). Unterhalb des Namens kann beim Einzelunternehmer (Gewerbetreibender) eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden. Die Anschrift ist vollständig, also mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer zu nennen. Eine Postfachadresse reicht nicht aus. Zusätze wie eingetragener Kaufmann (e.K.) oder die Rechtsform, (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG, KGaA), sind anzugeben, wenn der Gewerbetreibende auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, oder die entsprechende Rechtsform gewählt hat. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (wie KG, OHG, GbR) ist eine korrekte und vollständige Firmierung erforderlich. Der Vertretungsberechtigte (z.B. der Geschäftsführer bei juristischen Personen) ist wiederum mit Vor- und Nachnamen zu benennen.
Beispiele:
  • Eingetragener Kaufmann: Max Müller e.K.
  • GbR/OHG/KG: Mustervertrieb Müller und Meier GbR/OHG/KG, Vertreten durch: Max Müller und Max Meier (GbR); Müller und Meier (OHG);den Komplementär Max Müller (KG)
  • GmbH: Mustervertrieb Müller und Meier GmbH, Vertreten durch: Geschäftsführer Max Müller
  • UG: Mustervertrieb Müller und Meier UG haftungsbeschränkt: Geschäftsführer Max Müller
  • GmbH und Co. KG: Mustervertrieb Müller & Maier GmbH & Co. KG, Vertreten durch: Die Müller Mustervertrieb GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch den Geschäftsführer Max Müller
  • Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, und zwar mit Anschrift und gegebenenfalls Link zur Webseite der Aufsichtsbehörde. Beispiel: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Name der Behörde, Anschrift, Webseite 
  • Bestimmte reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten müssen neben der Kammer zusätzlich angeben: zuständige Berufskammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung; der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der jeweils berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (z.B. die Webseite angeben) Bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern  wird vorsichtshalber empfohlen, die oben genannten zusätzlichen Angaben im Impressum hinzuzufügen.

2. Streitbeilegungsverfahren

Online-Händler müssen auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/  (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Der Hinweis sollte im Impressum und in AGB (sofern vorhanden) stehen, zum Beispiel:

Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@xyz.de

3. Datenschutzerklärung

Der Anbieter eines Internetauftritts (nicht nur Online-Händler, sondern jede Webseite) darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies spezielle Rechtsvorschriften erlauben und die Daten für Vertragsanbahnungen oder die Durchführung von Verträgen erforderlich sind, der Nutzer eingewilligt hat, oder ein berechtigtes Interesse begründet werden kann. Der Anbieter muss den Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Informationen des Art. 13, 14 DSGVO unterrichten. Dazu gehören:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
  • die Datenkategorien und die Zwecke für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung  (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
  • Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)  
  • ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)  
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
  • Logfiles
  • Cookies
  • Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
  • Registrierungsmöglichkeiten
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • Nutzung externer Zahlungsdienstleister
  • Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
  • Newsletter-Anmeldung
  • Kontaktformular
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den IHK-Artikel zur Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung und auch das Impressum sollten so über einen Link einhgebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Die Links zur Datenschutzerklärung und zum Impressum dürfen nicht  durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.

4. Gastzugang