Nr. 70450
Unternehmenssicherung

Insolvenzverwalter-Sprechtage

Mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In Einzelgesprächen mit erfahrenen Insolvenzverwaltern aus der Region kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag  gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Insolvenzverwalter-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das  kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Termine für 2023:
  • 30.03.2023
  • 20.04.2023
  • 11.05.2023
  • 01.06.2023
  • 22.06.2023
  • 13.07.2023
  • 03.08.2023
  • 24.08.2023
  • 14.09.2023
  • 05.10.2023
  • 26.10.2023
  • 16.11.2023
  • 07.12.2023
Weitere Informationen, Anmeldung und Terminvergabe unter dem angegebenen Kontakt.

Ideen für den Handel

Ideen für den Handel: die Ware muss ins Netz

„Die Ware muss ins Netz!“ Das ist die wichtigste Erkenntnis, die Kerstin ­Schuler 2015 als frischgebackene Modehaus-­Chefin von ihrer ersten Euroshop-Messe mitbrachte. In all den Fachartikeln, die sie seither über „online to offline“ gelesen hat, fand die Geschäftsfrau diesen Satz bestätigt. Und natürlich im Erfolg ihres eigenen Modehauses Hertlein in Plüderhausen.

Firma und Artikelnummer reichen

Ihre gesamte Ware stellt Schuler deshalb online. „Entgegen allen Empfehlungen beschreibe ich die Sachen aber nicht, zum Beispiel eine romantische Bluse, sondern ich nenne nur Firma und Artikelnummer“, erzählt sie. So wird sie von Kunden aus ganz Deutschland gefunden, die genau dieses Stück in ihrer Größe suchen.
Die Online-Strategie ist allerdings „furchtbar zeitaufwendig“, erzählt die Mutter von zwei Söhnen und zeigt auf die ­„Patienten“, die sie noch fotografieren muss. Dies obwohl sie die meisten Fotos aus einer ­Fashion-Cloud übernehmen kann.
Die Leute gucken eben gern online, bevor sie in den Laden kommen
Der Beitrag des Onlinegeschäftes am ­Gesamtumsatz ist zudem überschaubar. Sein eigentlicher Zweck ist auch ein anderer: „Die Leute gucken eben gern online, bevor sie in den Laden kommen.“ Einfach mal zum Stöbern vorbeizukommen, das sei vielen Menschen peinlich. Sie fühlten sich dann genötigt, etwas zu kaufen. Schuler findet das schade. Für sie muss ein Laden auch eine Art Treffpunkt sein: „Wenn sich die Kundinnen hier festquatschen, das ist für mich der Himmel auf Erden“, strahlt sie.

Hosen sind die Königsdisziplin

Überhaupt sind ihre Zielgruppe die Menschen, die überschaubare Einheiten bevorzugen und bei denen ein Riesenregal mit Dutzenden von Jeans Fluchtreflexe auslöst. Bei Hertlein sind Hosen hingegen die „Königsdisziplin“. Schuler, ihre Mutter und die vier Mitarbeiterinnen haben einen geschulten Blick dafür, wem was passt.
Das zieht vor allem Männer an, die, ­Klischee hin oder her, am liebsten „zack zack“ einkaufen wollen und froh sind, wenn sie gleich mehrere Hosen und sogar die passenden Schuhe mitnehmen können. Deswegen hat Schuler im Gegensatz zu vielen Kollegen die Herrenabteilung ­beibehalten und sogar um einen kleinen Whisky-Verkauf erweitert.  
Neben Casual bietet sie dort Hochzeitsanzüge an. Die Fotos dankbarer Kunden zeigen, wie gut das ankommt. Besonders stolz ist die 45-Jährige auf das Mini-Me-Bild von Bräutigam mit Sohn. „Den Anzugstoff für den Jungen habe ich beim Hersteller in Nagold bestellt und dann nähen lassen. So was machen auch nur kleine ­Geschäfte“, erzählt sie. Bei dem Service ist es kein Wunder, dass die meisten Kunden auf Empfehlung kommen. Hertlein ist aber auch auf Hochzeitsmessen präsent.

Der Ideal Client Avatar war früher die Stammkundin Frau Müller

Auch auf Social Media ist Kerstin Schuler aktiv. „In Fachartikeln liest man immer, dass man einen „Ideal Client Avatar“ ­kreieren soll“, also einen Zielkunden. „Aber das machen wir doch schon immer so,  nur ist das eben die Stammkundin Frau Müller oder Meier“, schmunzelt sie.
Großvater Fritz Hertlein hatte das Geschäft 1947 als Herrenschneiderei gegründet und 1982 an seine Tochter Irmtraud Käser übergeben, Schulers Mutter. Es folgten goldene Jahre in den 1980er und 90ern. Doch als 2015 der nächste Generationenwechsel anstand, war das kein Selbstläufer mehr. Viele Umbaumaßnahmen waren nötig, um den Kunden ein modernes Einkaufserlebnis zu bieten. Nachhaltig sollte es zudem sein -  nicht nur Gebäude und Einrichtung, sondern auch die Ware - Stichwort „Slow Fashion“. „Wir haben fast ausschließlich Kleidung, die in Europa gefertigt wird und wo ich die Leute persönlich kenne, die dahinterstehen“, erzählt die gelernte Schauwerbegestalterin, Werbegestalterin und Textilfachwirtin.
Wo Strukturen zerstört sind, ist es schwer, sie wieder aufzubauen
Die Übernahme des Geschäfts war keine einsame Entscheidung. Kerstin Schuler diskutierte die Entscheidung ausführlich mit ihrem Mann. Ein Satz von ihm hat dann mit den Ausschlag gegeben: „Wo Strukturen zerstört sind, ist es schwer, sie wieder aufzubauen“. Er muss es wissen, denn er ist bei der Freiwilligen Feuerwehr – da ist es genauso.
Die Politik, aber auch die Bürger müssten achtgeben auf ihre Innenstädte, und zwar nicht nur auf die großen, ist Kerstin Schuler überzeugt. Sie jedenfalls tut alles, damit die Menschen in Plüderhausen ihr Zentrum behalten.
  Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2023, Rubrik “Menschen und Ideen”
 

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Basisinformationen / Veranstaltungshinweis

Unternehmensbewertung

Bei der Unternehmensbewertung spielen hauptsächlich zwei Verfahren eine Rolle: das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Daneben existieren eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren ergänzen können.
Nach vorherrschender Meinung stellt das Ertragswertverfahren unter finanziellen Zielsetzungen die (theoretisch) richtige Methode der Unternehmensbewertung dar. Dabei steht die künftige (d. h. in der Regel der folgenden fünf Jahre) Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund. Somit darf der Kaufpreis nur so hoch sein, dass der Käufer aus dem erwirtschafteten Gewinn sowohl die im Unternehmen erforderlichen Investitionen als auch die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Unternehmenskauf finanzieren kann.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Kapitalisierungszinsfuß. Hier handelt es sich um einen Zinssatz für eine risikolose Kapitalanlage (z. B. Bundesanleihen) plus einem Aufschlag für das Unternehmerrisiko. Mit dem Kapitalisierungszinsfuß werden die zukünftig zu erwartenden Gewinne auf den Tag der Übernahme abgezinst. Die Höhe des Risikozuschlags wirkt sich dabei erheblich auf die Höhe des Unternehmenswertes aus.
Tipp: Für eine unverbindliche Orientierung hinsichtlich des Ertragswertverfahrens bietet das EMF-Institut der HWR Berlin den sogenannten „KMUrechner“ an.
Der Substanzwert wird in der Regel lediglich als Hilfswert angesehen, der eine Sicherheit in Form von Liquidationswerten bietet, d. h. den Veräußerungserlösen sämtlicher Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen. Der Vorteil der Substanzwertmethode liegt in der einfachen Anwendung. Gleichzeitig werden hier aber nicht die zukünftige Erträge eines Betriebes berücksichtigt.
Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert eines Unternehmens eindeutig bestimmen lässt. Vielmehr bestehen verschiedene Berechnungsverfahren, die auch miteinander kombiniert betrachtet werden können.
Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich zu dem praxisnahe Vortrag anmelden.
Bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung können Ihnen Sachverständige behilflich sein. Folgende Suchportale bieten dabei Recherchemöglichkeiten:
Veranstaltung am 18.04.2023

Unternehmensverkauf

In den nächsten Jahren steht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben die Übergabe des Unternehmens an. Wo sich innerhalb der Familie keine geeigneten Nachfolgeinteressierte finden lassen, bietet sich häufig eine externe Lösung an, insbesondere in Form eines Unternehmensverkaufs.
Die Veranstaltung zeigt, wie der Unternehmensverkauf strategisch vorbereitet und gestaltet, wie Unternehmenswert und -preis gefunden und wie rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Vorgehensweise beim Unternehmensverkauf
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt         
18:00 Uhr
Rechtsfragen beim Unternehmensverkauf
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt, Partner
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partner-schaft mbB, Stuttgart
18:45 Uhr
Pause
19:00 Uhr
Steuerfragen beim Unternehmensverkauf
Alexander Euchner
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Ebner Stolz, Stuttgart
19:45 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Firmennachrichten

Neues aus den Firmen der Region Stuttgart

Tagungsraum zum Mieten

Einen Tagungsraum zum Vermieten für 16 bis 20 ­Personen mit neuester Technik und Teeküche hat die Kienzle Büro-Planung und -Einrichtung GmbH in Backnang eingerichtet. Auf die Idee dazu war Kienzle gekommen, als immer mehr Kunden sich dafür interessierten, ihren neuen Besprechungsraum für ­eigene (Tele-)Konferenzen zu nutzen. Das 1994 gegründete Familienunternehmen hatte letzten Herbst neu gebaut, weil das stetige Wachstum die alten Räume zu eng werden ließ. Gerade Corona hatte für einen Wachstumsschub im zweistelligen Prozentbereich geführt, weil viele Firmen ihre Büroräume im ­Sinne von New Work umplanen.
Kienzle ist spezialisiert auf die ganzheit­liche Komplettanbietung von Büroplanung „vom Bodenbelag bis zur Beleuchtung“ inklusive Akkustik, Technik und Bepflanzung.

Hemden werden wieder gern getragen

Die Olymp Bezner KG verzeichnete nach zwei Jahren Pandemie mit Homeoffice und ohne festliche Anlässe im Jahr 2022 wieder gute Geschäfte.  Das führte zu ­einem enormen ­Umsatzsprung um mehr als 40 Prozent. Damit lag der mit ­Hemden, Strick-, Wirkartikeln und Accessoires erwirtschaftete Erlös 2022 bei 227 Millionen Euro (2021: 161 Millionen Euro). Gleich­zeitig wuchs die Belegschaft um 57 Personen auf 887 Beschäftigte in Deutschland und Österreich.
Den Erfolg führt das Unternehmen aus Bietigheim-Bissingen auf ­Innovationen in der Businessmode und die Stärkung der Markposition innerhalb des Casual-Segments sowie auf die Intensivierung seines Nachhaltigkeitsengagements zurück.

Küchen: Den 50. Franchisenehmer fest im Blick

Die Plana Küchenland Lizenz + Marketing GmbH mit Sitz in Böblingen ­steigerte ihren Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr auf gut 131 Millionen Euro. Der Franchiseverbund erzielte damit sein bislang bestes Geschäftsergebnis in der 1988 begonnenen Firmengeschichte. Neueröffnungen in Villingen-Schwenningen, Heidelberg, Freiburg, Offenburg, Waldshut-Tiengen, Ludwigsburg und München erhöhten die regionale Marken­präsenz. Nun gibt es 33 Franchisenehmer an 48 Standorten. 2023 sollen es 50 werden. Teil des Erfolges ist das CRM-System “Salesforce“, das Mitte 2022 ausgerollt wurde. Es macht den Prozess des Küchenkaufs vom Erstgespräch bis zur Montage für Kunden und Mitarbeiter transparent.

10-Millionen-Umsatzmarke vorzeitig geknackt

Die Wolftechnik Filter­systeme GmbH & Co. KG aus Weil der Stadt hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Zehn-Millionen-Euro-Umsatzmarke geknackt – sogar Wochen früher als erwartet. Seit den 1970er-Jahren entwickelt das Unternehmen aus Weil der Stadt Filtersysteme für fast alle Bereiche. Zum Erfolg ­trugen unter anderem ambitionierte Projekte in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI) und Industrie 4.0 bei, außerdem der Einsatz von Recyclat für die Herstellung von Filtermedien.
Die Innovationsfreude von Wolftechnik wurde jetzt auch mit dem Top-100-Siegel unter der Schirmherrschaft von Ranga Yogeshwar ausgezeichnet.

Neues Leben für 30 Jahre alte Bierkisten

Die Kaiser Brauerei GmbH  aus Geislingen lässt aus ihren mehr als 30 Jahre alten, abgenutzten Halbliter-Bierkisten mit bis zu 200 Umläufen neue Kästen pressen. Gleichzeitig wird die Flaschensorte von der „NRW-Flasche“ auf die Euroflasche umgestellt. Das reduziert Störungen im Abfüllbetrieb und soll dafür sorgen, dass weniger Fremdflaschen zurückkommen.





Neuer Standort in Shanghai

Die ACPS Automotive GmbH aus Ingersheim hat einen Vertriebs- und Entwicklungsstandort im chinesischen Shanghai eröffnet, um die bereits bestehenden Geschäftskontakte im Land zu stärken und weiter auszubauen. ACPS ist Spezialist für Anhängevorrichtungen von PKW, SUVs und Kleintransportern.

Schwergewichtige Kunden in Italien gewinnen

Der SaaS-Anbieter Markt-Pilot GmbH aus Esslingen expandiert in den italienischen Markt und besetzt den Vertrieb mit dem langjährigen Branchenexperten Paolo Musante. Mit Körber Tisssue, dem führenden Anbieter von Verarbeitungsmaschinen und Services im Tissue-Bereich, konnte bereits der erste schwergewichtige Kunde gewonnen werden. Vor allem im Ersatzteilgeschäft werden dabei enorme Umsatzpotenziale erwartet, deren Realisierung eine zukunftssichere Aufstellung sicherstellen soll.

Ein Festsaal für Sulzbach

Die L-mobile solutions GmbH & Co. KG aus Sulzbach an der Murr errichtet einen multifunktionalen Erweiterungsbau mit Veranstaltungszentrum. Damit verdoppelt das 2001 gegründete Unternehmen seine Fläche, um dem Wachstum auf 280 Mitarbeiter gerecht zu werden. L-Mobile hat sich auf die Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen spezialisiert. Eine Modell­fabrik im Neubau soll gerade kleineren Firmen zeigen, ­welchen ­Kapazitätsgewinn es schafft, wenn vom Auftragseingang bis zum Versand alle Prozesse ­digital ablaufen. ­Geplant sind aber auch eine Ausstellungsfläche und eine Eventfläche mit 350 Plätzen. Dort sollen zukünftig Vorträge und Konzerte, aber auch Gottesdienste und Hochzeiten stattfinden. So soll ein gesellschaftlicher Beitrag für die Heimatregion geleistet werden. Die Eröffnung des 13-Millionen-Euro-Projektes ist für September geplant.

50 Prozent mehr Neugeschäft

Die Hallesche Krankenversicherung a. G. hat 2022 im Neugeschäft inklu­sive gesetzlichem Zuschlag mit 5,2 Millionen Euro Monats­sollbeitrag den Vorjahreswert um 50 Prozent übertroffen. Es ist das  zweitbeste Neugeschäftsergebnis in der Unternehmensgeschichte. In der Vollversicherung nahm das Neugeschäft sogar um 75 Prozent zu. In der betrieb­lichen Krankenversicherung (bKV)  lag das Neugeschäft mit 1,1 Millionen Euro Monats­sollbeitrag 21 Prozent über dem Vorjahresniveau (0,9 Millionen Euro). Darüber hinaus hat die Hallesche ihre ­gebuchten Brutto-Beiträge gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro gesteigert.

Agentur bietet Jour fixe für die Sicherheit

Die Agentur Corsecon Franziska Englert aus Esslingen bietet Unternehmen jetzt eine neue Dienstleistung im Bereich Unternehmenssicherheit an – ­einen „Jour Fixe Sicherheits-­management“. Die Kunden nutzen Corsecon damit wie eine eigene Sicherheitsabteilung. Das Alleinstellungsmerkmal liegt darin, dass
das Sicherheitsmanagement erstmalig ad-hoc und für alle Abteilungen verfügbar gemacht wird. Außerdem  erlauben das Abomodell sowie die digitalisierten Prozesse eine finanzielle, zeitliche und örtliche Flexibilität. Damit werden Prävention und Notfallmanagement für Safety und Security aus einer Hand geboten.

Startup hebt mit eigenem Flieger ab

Das Startup WI aeroalpin GmbH freut sich über seine erste Pilatus PC-12 NGX für sechs bis acht Passagiere, die nun auf seiner Homebase am Flughafen Stuttgart gelandet ist. Gemeinsam mit seiner vierköpfigen Piloten-Crew ­bietet der Gründer Tim Mayer Business- und Privat-Charterflüge ab Stuttgart, Schwäbisch-Hall und Aalen sowie individuell vereinbarten ­Startpunkten an. Auch Cargo-Transporte ­werden übernommen, wobei die ­große Frachttür der Maschine das Ein- und Ausladen von ­sperrigen Gütern ermöglicht. Um Fliegen nachhaltiger zu gestalten, ist das Triebwerk für 100 Prozent Biokerosin zertifiziert. Der High-Performance-Turboprop verbraucht im Vergleich zu Multi-Engine-Flugzeugen bis zu 80 Prozent weniger Kraftstoff.

Auszeichnung als beste Berater

Die Loquenz Unterneh mensberatung GmbH ist zum zehnten Mal in Folge als „Beste(r) Berater“ ausgezeichnet worden. Im jährlichen Beraterranking von „Brand eins“ und „Statista“ wurde das Unternehmen aus Leinfelden-Echterdingen für seine Beratung bei Umstrukturierung, beim Generationen­übergang oder bei der ­Optimierung und Verbesserung der ­Organisation in mittelständischen ­Unternehmen gewürdigt. Loquenz versteht sich dabei als Sparringspartner, Strategie­guides, Umsetzungsbegleiter und Coach seiner Kunden.

Gold- und Silber-Status beim Nachhaltigkeits-Rating von Eco­Vadis

Die Dürr AG hat beim Nachhaltigkeits-Rating von Eco­Vadis Gold-Status erreicht. Damit gehört das Untenehmen aus Bietigheim-Bissingen zu den besten drei Prozent aller Bewerteten. Grund für die Rating-Anhebung waren Verbesserungen in den Bereichen Arbeits- und Menschen­rechte sowie nachhaltige Beschaffung. Das Rating hat ­Einfluss auf die Finanzierungskosten des Maschinen- und Anlagenbauers, denn die Verzinsung mehrerer Finanzierungsinstrumente mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro ist daran gekoppelt.
Die Herma GmbH freut sich erstmals über ihre Eco­Vadis- Silbermedaille. Das Unternehmen aus Filderstadt gehört damit zu den besten 20 Prozent der Unternehmen, die 2022 bewertet wurden. Weltweit hat EcoVadis inzwischen bei rund 100.000 Unternehmen ein Audit ­bezüglich ­Arbeits- und Menschenrechte, Umwelt, nachhaltige ­Beschaffung sowie Ethik durchgeführt.

Top-Arbeitgeber-Siegel erhalten

Die Covago Versicherungsmakler GmbH mit Standort in Esslingen wurde als Top-Arbeitgeber des Mittelstandes 2023 ausgezeichnet. Das erst vor drei Jahren gegründete Unternehmen erreichte beim Ranking des Magazins Focus Business den zweiten Platz in der Kategorie Versicherung und branchenübergreifend Platz 93. Außerdem wurde das Unternehmen auf dem Portal Kununu mit dem Top-Company-Siegel für besonders gute Bewertungen ausgezeichnet.

Versprechen eingelöst

Als Monirul Hoque 2014 HRM Textil GmbH gründete, versprach er, von jedem verkauften Shirt oder Hoodie zehn Cent über die Stiftung „Fair4all“ zu spenden. Ziel der Spenden ist vor allem  ein Waisenhaus in Rajshahi in Bangladesch, wo der Unternehmer herstammt. Nun konnte Hoque 50.000 Euro über­reichen – in Anwesenheit des ­Gouverneurs und eines Vertreters des Außenministeriums. Das Geld soll den Grundstock bilden für einen achtstöckigen Neubau, in dem alle Kinder Platz ­haben und in dem ihre Selbständigkeit gefördert werden kann.
HRM ist spezialisiert auf die Lieferung von nachhaltigen Polos, Shirts, Fleece­jacken und Sweatshirts an Textilveredler in ganz Europa, die diese bedrucken und besticken. Die Produkte werden unter fairen Bedingungen in Bangladesch hergestellt. Weil die Firma stark gewachsen ist, zog sie letztes Jahr von Stuttgart in größere Räume in Fellbach.

Umzug dank Wachstum

Die Würth Leasing GmbH & Co. KG ist nach Eislingen/Fils umgezogen. Nach sieben Jahren in Albershausen wurde der dortige Standort als Hauptsitz zu klein. In Eislingen  können sich die Mitarbeiter nun auf drei Etagen im Eis­linger Tor entfalten.

Neue Produktionsstätte in Mexiko

Die Balluff GmbH wird zum Jahresende eine neue Großserien-Produktionsstätte in Aguascalientes eröffnen. Die Smart Factory in der mexikanischen Stadt soll das globale Produktionsnetzwerk stärken und die Lieferketten in Nord- und Mittelamerika verkürzen. Außerdem werden die bereits bestehenden Großserienwerke in China und Ungarn erweitert und bis 2026 ein neues Distributionszentrum am Firmensitz in Neuhausen a. d. F errichtet. 2022 blickt der  Sensorspezialist auf ein weiteres Rekordjahr mit rund 560 Millionen Euro Gruppenumsatz zurück.

2022: Wachstum – 2023: verhaltener Optimismus

Die Andreas Maier GmbH & Co. KG (AMF) schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Wachstum von zwölf Prozent ab. 49,7 ­Millionen Euro bedeuteten den zweitbesten Umsatz der Unternehmens­geschichte. Weil jedoch ein Teil des Wachstums aus notwendig gewordenen Preiserhöhungen resultierte, blieb das Ergebnis weit ­hinter diesem Wachstum zurück. Garant für eine kontinuier­liche Lieferfähigkeit des Marktführers fürs Spannen, Schrauben und Schließen war einmal mehr die hohe Fertigungstiefe und die Lager­haltung. Um diese weiterhin zu gewährleisten, baut AMF ein neues, vollautomatischen Logistikzentrum (Foto). Ins neue Jahr startete AMF trotz des hohen Auftragsbestandes mit gebremster Euphorie.

Kooperationen und Übernahmen

Die Fiasco GmbH aus Kernen meldet ­einen neuen Großkunden: Die ­Münchener Mobility Concept GmbH (MC) nutzt ab sofort für das interne Schadenmanagement die Fiasco-App. Diese digitale ­Lösung für das Kfz-Schadenmanagement ermöglicht einen vollständigen Prozessablauf – von der Schadenerfassung bis hin zur automatisierten Kalkulation. MC ist einer der größten Flotten- und Fahrzeugfinanzierer in Deutschland.
Seit Januar gehört der Medientechnik- und IT-Spezialist MacomGroup mit Hauptsitz in Stuttgart zur Drees & ­Sommer SE. Das international tätige Bau- und Immobilienunternehmen baut damit seine digitale Kompetenz weiter aus. ­Macom hat sich in ganz Europa als ­Beratungs- und ­Ingenieurdienstleister für ­Medientechnik- und IT-Lösungen für Arbeits-, Lern- und Erlebniswelten etabliert. Beide Unternehmen arbeiten bereits eng zusammen.
Die Mize oHG aus Fellbach hat im Zuge einer Nachfolgeregelung die Brehm Zeltvermietung GmbH aus ­Schwäbisch Gmünd übernommen. Beide mittelständischen Familienunternehmen ­pflegen seit 30 Jahren Freundschaft und Partnerschaft. Mize beschäftigt rund 15 Mitarbeiter und zwei Auszubildende. ­Beide Firmen bieten einen umfassenden Service und das gesamte Equipment, das für Events jeder Größe gebraucht wird.
Die B&b eventtechnik GmbH aus Filderstadt hat die Beier Events GmbH aus Ludwigsburg übernommen. Die Akquisition ermöglicht neben einer größeren Marktpräsenz auch den Zugang zu neuen Kunden und Betätigungsfeldern. Beier vermeldete 2022 das erfolgreichstes Geschäftsjahr seiner Firmengeschichte. Durch die Übernahme erhalten die ­Kunden Zugriff auf ein breiteres Serviceangebot. Außerdem können sie von der Vernetzung innerhalb der B&B Group profitieren.
Die Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH hat die Ultrafab Inc. übernommen. Damit stärkt der Spezialist für Beschlagtechnologie aus Leinfelden-Echterdingen seine Marktposition in den USA und Kanada. Ultrafab verarbeitet  thermoplastische Kunststoffe und beschäftigt an drei Produktionsstandorten in den USA rund 300 Mitarbeiter.

  Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft  Rubrik Firmenreport
Leserumfrage

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Neues von den Registergerichten

Aktuelle Handelsregistereinträge

Hier finden Sie einen Überblick über die Handelsregistereinträge vom  Januar (PDF-Datei · 164 KB) und Februar (PDF-Datei · 159 KB), wie sie der IHK gemeldet wurden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt. Alle Änderungen, die sich für dort eingetragene Unternehmen ergeben, werden veröffentlicht, seien es Neueintragungen, Änderungen zum Beispiel in der Geschäftsführung oder Löschungen.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.
Verkehrswirtschaft

Lastenräder im Praxistest

Nach der erfolgreichen Umsetzung im vergangenen Jahr startet das Programm „Flottes Gewerbe“ erneut. Der Einsatz von E-Lastenrädern und Lastenanhängern kann vor allem bei Kurzstreckenfahrten im städtischen Raum eine nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Form des Wirtschaftsverkehrs sein. Die Suche nach einem Parkplatz gestaltet sich mit einem Lastenrad in der Regel einfacher als mit einem Pkw oder Transporter und direkte Wege zum Ziel ohne Stau sind möglich.
Im Rahmen von „Flottes Gewerbe“ bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interessierten Stuttgarter Unternehmen die Möglichkeit, Lastenräder im betrieblichen Alltag kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nach einer Analyse ihrer Anforderungen erhalten jene „Test-Pioniere“, deren Bewerbung erfolgreich war, ein passendes Lastenrad für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist der 12. März 2023. Alle weiteren Infos zum Programm und zur Anmeldung der Test-Pioniere finden Sie unter stuttgart-steigt-um.de oder geben Sie direkt die Daten für die Bewerbung ein.
Für Antworten auf Ihre Fragen und weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an
Volker Zahn
Wirtschaftsverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte
Telefon: (07 11) 216-81099
E-Mail:  volker.zahn@stuttgart.de
Rathaus, Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Titelthema Magazin Wirtschaft

Das Büro der Zukunft – mehr als Homeoffice

Erinnern Sie sich? Wer vor wenigen Jahren den Laptop unter den Arm klemmte, um sich „ins Homeoffice“ zu verabschieden, bekam oft Wünsche für einen „schönen Feierabend“ mit auf den Weg. Zwar experimentierten schon damals einige Unternehmen mit mobilem Arbeiten, aber in der Regel war das „Privileg“ auf einige wenige Mitarbeitergruppen beschränkt und mehr oder weniger bürokratisch geregelt. Denn bei aller Innovationsfreude blieb ein großes Fragezeichen: Würden die Beschäftigten auch verantwortlich mit den neuen Freiräumen umgehen?

Seit Corona ist Homeoffice keine Frage mehr

Seit dem Corona-Schock stellt fast niemand mehr diese Frage. Hunderttausende von Arbeitnehmern wurden im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Wochen und Monate an den heimischen Schreibtisch geschickt. Und das Chaos blieb aus. Viele Unternehmen berichteten sogar von einer gestiegenen Produktivität. Mittlerweile ist das Arbeiten mit Laptop und Tablet von zuhause oder in der Bahn für viele zum Alltag geworden.
Manchen wird es schon fast wieder zuviel. „Zunächst war es für die Betriebe tatsächlich eine Herausforderung, ihre Beschäftigten wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen“, sagt Constanze Weiß, Technik-Soziologin am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart-Vaihingen. „Wir haben aber festgestellt, dass die Wenigsten auf die Dauer nur zuhause oder nur im Unternehmen arbeiten wollen.“ In der aktuellen Studie „Raumwechsel“ haben die Forscherinnen 1000 Erwerbstätige befragt. Herausgekommen ist eine klare Präferenz für den goldenen Mittelweg: den Wechsel zwischen mobilem Arbeiten und der Präsenz in der Firma. Das ist natürlich ein Mittelwert – es gibt auch Personen, die lieber überwiegend im Büro oder mobil arbeiten möchten. „Die meisten Unternehmen steuern deshalb eine hybride Arbeitsweise an“, sagt Weiß.   
 
So auch beim Pressenhersteller Schuler in Göppingen. Dort hat man im vergangenen Sommer an allen neun deutschen Standorten „hybrides Arbeiten“ zur Regel gemacht. Das bedeutet: Diejenigen unter den 2500 Mitarbeitern in Deutschland mit Büro-Arbeitsplatz dürfen an normalerweise zwei Tagen zuhause arbeiten, den Rest der Woche sollten Sie am Arbeitsplatz sein.  „Wir wollen ein moderner und attraktiver Arbeitgeber sein, und die Corona-Zeit hat bewiesen, dass die meisten Teams und ihre Führungskräfte in der Lage sind, hybride Arbeitsformen fair und ohne Effizienzverluste zu organisieren“, sagt Arbeitsdirektor Thomas Kamphausen. Schuler sieht sich damit durchaus als Vorreiter im deutschen Maschinenbau. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein will, werde daran aber nicht mehr vorbeikommen, so Kamphausen. „Die Bewerber erwarten, dass ihnen hier etwas angeboten wird.“
Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit

Kaiser+Kraft-Vice President Felix Ulrich über die Mitarbeiterbefragung zum Homeoffice während Corona

Man kann aber auch zuviel des Guten tun. Kamphausen ist überzeugt: „Wenn Mitarbeiter gar nicht mehr ins Büro kommen, leidet darunter sehr schnell das Gefühl, zusammenzugehören“, weiß er. Während Corona trafen sich viele Schuler-Beschäftigte nicht von Angesicht zu Angesicht, Neuanfänger und Auszubildende lernten ihre Kollegen erst nach Monaten persönlich kennen. „Wir haben uns für den Mix aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten entschieden, damit Schuler eine lebendige Community bleibt.“

Die Büros dürfen trotzdem nicht leer sein

Funktionieren kann das nur, wenn sich die Beschäftigten untereinander und mit ihren Vorgesetzten gut abstimmen, so der Manager. Die beliebtesten Tage im heimischen Arbeitszimmer sind, wenig überraschend, Montag und Freitag. Zwar sei es in Ordnung, so weit wie möglich auf die Wünsche der Beschäftigten einzugehen und beispielsweise Präsenzbesprechungen eher in die Wochenmitte zu legen. „Unsere Büros dürfen am Montag und Freitag aber nicht leer sein.“ Den Schuler-Mitarbeitern sei auch völlig klar, dass man die Arbeit in den eigenen vier Wänden genau so ernst nimmt wie im Büro und sich entsprechend präsentieren sollte. „Dass ein Mitarbeiter die Kamera nicht einschalten möchte, weil er noch im Schlafanzug ist, kommt mittlerweile nicht mehr vor.“
Nicht alle Mitarbeiter profitieren vom neuen Angebot. „In der Produktion lässt sich die Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht ersetzen, auch in einigen anderen Bereichen ist das schwierig“, so Kamphausen.  „Deshalb arbeiten wir gleichzeitig daran, auch reine Präsenzarbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten.“ Besonders wichtig sei den Mitarbeitern dabei, dass ihre Belange bei der Geschäftsleitung Gehör finden. „Und das nehmen wir sehr ernst.“
Auch beim B2B-Geschäftsausstatter Kaiser+Kraft dürfen die Mitarbeiter zwischen mobiler und stationärer Arbeit wählen. „Wir sind in dieser Richtung extremst offen“, so Vice President Felix Ulrich. In einer Mitarbeiterbefragung hat die Geschäftsführung zuvor herausgefunden, wie sich die erzwungene Heimarbeit während der Corona-Monate auf die Arbeitsleistung ausgewirkt hat. „Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit“, sagt Ulrich. „Tatsächlich fiel das Urteil der Führungskräfte sogar noch positiver aus als das der Beschäftigten.“

Bei der Arbeitszeit werden die Zügel locker gelassen

Wie die Mitarbeiter ihren Freiraum nutzen, bleibt ihnen überlassen. Auch bei der Arbeitszeit lässt die Stuttgarter Firma die Zügel locker: Gearbeitet werden darf zwischen sechs und 23 Uhr, auch am Samstag. „Es ist uns egal, wann die Leute arbeiten, solange das Ergebnis stimmt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“, sagt Ulrich. In vielen Teams hat sich mittlerweile aber ganz von selbst ergeben, dass sie sich einmal in der Woche zu einem „Teamtag“ in der Firma treffen. „Das fördert natürlich den Austausch auf persönlicher Eben besser als ein virtuelles Meeting“, erklärt der Personalleiter. Seit diesem Jahr gilt der Mittwochvormittag als sogenannter „meeting-freier-Vormittag“, damit die Mitarbeiter auch mal bewusst Zeit für den persönlichen Austausch oder auch einfach zum Abarbeiten der Themen nutzen können.
Der Personalchef nutzt den weiten Spielraum auch gerne selbst: Die Kinderbetreuung am Nachmittag gleicht er durch abendliche Arbeitsstunden aus, auf der Fahrt von seinem Wohnort bei Heilbronn nach Stuttgart macht er das Zugabteil zum Büro. „Da macht es nicht so viel aus, wenn der Zug wegen Weichenschaden eine halbe Stunde warten muss.“ Für Felix Ulrich versteht es sich von selbst, dass es für die Geschäftsführung keine Extrawürste gibt: So hat Kaiser+Kraft im Büro das Desksharing eingeführt – feste Arbeitsplätze gibt es nicht mehr, jeder Mitarbeiter sucht sich morgens einen freien Schreibtisch im Bürogebäude – auch Ulrich und seine Kollegen aus der Chefetage.
„Fast alle unsere Kunden verbinden Mobilarbeit mit Desksharing“, sagt Karolin Fröscher. „Denn es ist Platzverschwendung, wenn konstant die Hälfte der Mitarbeiter zuhause arbeitet, im Unternehmen aber für jeden ein fester Arbeitsplatz freigehalten wird.“ Die 30-Jährige weiß ziemlich genau, welcher Trend gerade die Bürowelt regiert, denn ihr Unternehmen, die Fröscher GmbH & Co. KG in Steinheim/Murr (Kreis Ludwigsburg), stellt Möbel und Lösungskonzepte für moderne Arbeitsräume  her.

Die Anforderungen an die Arbeitsräume ändern sich stark

Die Anforderungen an Arbeitsräume ändern sich derzeit stark, so Fröscher. „In dem Maße wie Präsenz und feste Arbeitsplätze auf dem Rückzug sind, gewinnen Begegnungsräume wie der Flur oder die Kaffeeküche an Bedeutung für die Firmenkultur.“ Den Mangel an persönlicher Begegnung versuchen viele Unternehmen durch regelmäßige Teamtage auszugleichen.  Damit sich alle Teammitglieder wohl fühlen, wird dabei sehr auf eine gute Atmosphäre geachtet. Wie das aussehen kann, zeigt Fröscher in drei „Kreativräumen“ am Firmensitz, deren größter stolze 1600 Quadratmeter misst.  Darin findet man nicht nur die obligatorischen Tischkicker und Sitzinseln, sondern ein buntes Potpourri, wie sich Arbeits- und Begegnungsräume abseits öder 08/15-Einrichtungen gestalten lassen. Etwa eine Retro-Nische mit Möbeln und Utensilien, die an die 60er-Jahre erinnern. Oder eine Spiellandschaft, in der sich Kinder vergnügen, während die Eltern nebendran über ihrem Businessplan brüten. Die vielen Sport- und Spielgeräte springen ins Auge, aber es gibt auch alles, was man für ein Meeting benötigt – von der Audio-Anlage über Video- und Medientechnik bis zum  digitalen Whiteboard.
Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt

Karolin Fröscher

Früher waren die Kreativräume einfach nur die Ausstellungsfläche des vor gut 100 Jahren als Schreinerei für Friseurmöbel gegründeten Familienunternehmens, erklärt Karolin Fröscher. „Aber je breiter und innovativer das Angebot wurde, desto häufiger haben Kunden nachgefragt, ob sie sich für Veranstaltungen und Meetings einmieten könnten.“ Das Ganze diene jetzt auch als Experimentierfeld, um Kunden mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut zu machen und die eigenen Arbeitsräume weiterzuentwickeln. „Die Kreativräume wirken spielerisch, haben aber eine wichtige Funktion“, sagt die Juniorchefin. „Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt, ohne dass irgendetwas zwischen einem steht. Das sollen unsere Kunden hier erleben.“

Trend zum Desksharing

Den Trend zum Desksharing bestätigt Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik. „Das Konzept findet zunehmend Verbreitung, auch weil sich Bürofläche so effizienter nutzen lässt.“ Allerdings hat die Fraunhofer-Wissenschaftlerin auch festgestellt, dass viele Beschäftigte nur ungern auf ihren eigenen Schreibtisch verzichten. „Viele empfinden dies als illegitimen Eingriff in ihr Territorium. Diese Reaktion ist psychologisch nachvollziehbar und sollte ernst genommen werden.“ Aktuell fragen deshalb viele Unternehmen beim IBP an, wie sich bei den Mitarbeitenden eine größere Akzeptanz erreichen lässt.“ Laut Zaglauer gibt es hierfür durchaus Möglichkeiten. Entscheidend sei zum Beispiel, eine gute „Clean Desk“ Policy, damit die Arbeitnehmer einen neutralen Arbeitsplatz ohne „Spuren“ eines Vorgängers vorfinden und den Platz sehr schnell auf seine Bedürfnisse umrüsten kann – etwa durch höhenverstellbare Möbel und passende Anschlüsse für digitale Endgeräte. Auch sei es sehr wichtig, bei der Einführung hybriden Arbeitens mit Desksharing zu jeder Zeit klar zu kommunizieren und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten. Die praktische Erfahrung zeigt außerdem:  Mit Partizipationsformaten wie Workshops oder Befragungen kann es gelingen, die Anforderungen der Nutzer an Arbeitsplätze, Räume und Organisation zu berücksichtigen und somit zu erreichen, dass die Veränderungen besser akzeptiert werden.
Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen

Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik

„Die Ansicht ist verbreitet, dass Beschäftigte in der Firma nur noch der Begegnung und der Zusammenarbeit suchen, während stilles und konzentriertes Arbeiten daheim stattfindet“, weiß Maria ­Zaglauer. Sie möchte das so nicht so stehen lassen. „In der Raumwechsel-Studie haben wir herausgefunden, dass es diese strenge Trennung nicht gibt. Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen.“ Unternehmen, denen daran liegt, dass sich ihre Mitarbeiter beim hybriden Arbeiten wohlfühlen, sollten also darauf achten, dass es zusätzlich zu den Arbeitsplätzen im Mehrpersonen- oder Großraumbüro auch genügend Rückzugsräume gibt, zum Beispiel für die inzwischen stark verbreiteten Videokonferenzen. Dies entspricht dem Ansatz aktivitätsbasierter Büroraumkonzepte, die verschiedene Räume für verschiedene Arten von Tätigkeiten vorsehen. Ebenso wichtig kann es sein, einzelne Arbeitsplätze durch Trennelemente abzuschirmen und so dem Wunsch nach Privatsphäre entgegenzukommen. „Das ist auch akustisch eine Notwendigkeit, um gegenseitige Störungen zu minimieren.“

Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung

Wenn ständig ein Großteil der Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens arbeitet, stellt das auch Anforderungen an die Technik, insbesondere die Telekommunikation. Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung, und dafür muss in der Regel der Arbeitnehmer selbst sorgen. Aber es gibt noch mehr Anforderungen: die Mitarbeiter sollen unter ihren gewohnten Durchwahlen erreichbar sein und über ihre Nebenstellen telefonieren können, als säßen sie in der Firma. Schließlich ist es dem Kunden egal, wo sich sein Gesprächspartner gerade aufhält.
So genannte virtuelle Telefonanlagen werden deshalb zurzeit stark nachgefragt. Dieses Modell ist auch als Voice-Cloud bekannt und basiert auf der Voice-over-IP-Telefonie via Internet. Die Kommunikationssoftware des Unternehmens ist hierbei nicht mehr auf Servern im Haus, sondern in einem Rechenzentrum gespeichert. Ein Dienstleister konfiguriert, pflegt und wartet die „Anlage“, die eigentlich nur noch aus Bits und Bytes besteht, wenn man von den Kabeln, Computern und Telefonen in der Firma einmal absieht. Einer der wenigen Mittelständler, die sich auf diesem Feld tummeln, ist die Citrus Communication Systems GmbH in Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) mit Niederlassungen in Nürnberg und Leipzig. „Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist“, sagt Gründer und Geschäftsführer Peter Frohmüller. Und natürlich müssen die Citrus-Mitarbeiter hierfür nicht extra zum Rechenzentrum nach Frankfurt fahren, mit dem Frohmüller zusammenarbeitet, sondern programmieren die Einstellungen ihrerseits aus der Ferne vom Büro oder Wohnzimmer aus. Derzeit macht das Geschäft mit der Voice Cloud nur etwa ein Zehntel der Umsätze des Pleidelsheimer Systemhauses aus, das unter anderem viele Kommunen zu seinen Kunden zählt. Frohmüller rechnet aber damit, dass sich das Verhältnis bis in fünf Jahren umdreht: „Schon jetzt entscheiden sich 80 bis 90 Prozent der Neukunden für eine virtuelle Telefonanlage.“  Nicht nur weil sie flexibler ist, auch Cybersicherheit und Verfügbarkeit seien besser als bei einer In-House-Lösung.
Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist

Peter Frohmüller

Wohl eine der größten Veränderungen durch mobiles Arbeiten: Mitarbeiter müssen gar nicht mehr in Reichweite ihres Arbeitgebers wohnen. Vor allem in IT-Unternehmen ist es gang und gäbe, Fachkräfte in Berlin, Budapest oder Bangalore zu beschäftigen, aber auch andere Branchen haben entdeckt, dass New Work den Kreis potenzieller Mitarbeiter erweitert und die Hemmschwelle für Bewerber senkt, bei einer Firma im Heckengäu oder im Schwäbischen Wald anzuheuern.

Coworking Space hilft, wenn die Decke auf den Kopf fällt

So weit so gut, aber was tut man als Mitarbeiter, wenn einem bei der Arbeit die Decke auf den Kopf fällt, der Schwatz beim Kaffeeholen fehlt und der nächste Besuch in der Firmenzentrale erst in vier Wochen ansteht? Man mietet sich in einem Coworking Space ein. Die neue Arbeitsform, bei der Selbstständige, Kleinunternehmen aber auch Arbeitnehmer je nach Bedarf Schreibtische oder Büros gemeinsam mit der notwendigen Infrastruktur mieten können, ist nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern mittlerweile auch in den meisten mittleren Städten verbreitet. Zum Beispiel in Schorndorf. Direkt gegenüber dem Schloss, im Gebäudekomplex „Villa am Schloss“ in dem auch die  Vermögensverwaltungsgesellschaft Flex Fonds ihren Sitz hat, befindet sich die CoWirken-GmbH. Gründerin Karin Feig und ihre Tochter Alicia als Geschäftsführerin haben dort Ende 2021 zwei Etagen als Coworking Space eingerichtet. Großraumbüro und mehrere Einzelbüros sind mit leistungsfähigen Internetanschlüssen und zum Teil mit Technik für Videokonferenzen ausgestattet. Der Schwerpunkt der Spaces liegt auf Nachhaltigkeit sowie auf den Eventräumen, wo Unternehmen sich für Tagungen, Seminare, Workshops oder besondere Firmenanlässe einmieten können.
David Hock schätzt diese Rundumversorgung sehr. Mit der Agentur Mehrbewerbungen.de rekrutiert er in den sozialen Medien Personal für seine Kunden. Deshalb ist er auf eine gute technische Ausrüstung angewiesen. Bevor er mit einem Mitarbeiter in sein abschließbares Teambüro bei CoWirken zog, hat er zuhause im Wohnzimmer gearbeitet. „Das war auf die Dauer nichts“, sagt Hock, es wurde zu eng, und mit einer sauberen räumlichen Trennung funktioniert es einfach besser.“ Im Coworking Space findet er nicht nur die Büroausrüstung, die er braucht, sondern auch Rückzugsräume, in denen er vertrauliche Kundengespräche führen kann und eine Kaffeeküche, wo er mit anderen Mietern ins Gespräch kommt. „Das ist schließlich einer der Vorteile eines Coworking Space“, unterstreicht ­Karin Feig. „Die Leute vernetzen sich und bilden eine Community.“  
Nicht alle Mieter bei CoWirken sind Startup-Gründer, und sie belegen die Räume auch nicht immer auf Dauer. „Wir haben Außendienstler, die nur eine begrenzte Zeit in der Gegend sind und zum Beispiel für eine Woche einen ruhigen Arbeitsraum brauchen“, sagt Geschäftsführerin Alicia Feig. „Es gibt aber auch Arbeitnehmer, ­denen es daheim zu unruhig ist und die deshalb zu CoWirken kommen – machmal auch nur für 3-5 Tage in der Woche.“
In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen

Alicia Feig

Ebenso vielfältig wie die Kundschaft sind die Branchen, aus denen sie stammt. Derzeit gibt es Recruiting- und Handwerksunternehmen, Künstler, IT-Fachleute, Businesstrainer, Übersetzer, einen Energieberater und einen Leuchtenentwickler. In der Jugendstilvilla, die mit dem Glasneubau verbunden ist und somit ebenfalls zum Gebäudekomplex gehört, sollte eigentlich eine Kindertagesstätte einziehen. „Das wäre für unser Angebot eine absolut sinnvolle Ergänzung gewesen“, bedauert Karin Feig. Während der Arbeit hätten die Mieter dann auch ihre Kinder in Obhut geben können, und das auch noch fast in Sichtweite. „Die Stadt unterstützte unser Vorhaben und mit einem privaten Träger aus der Nähe waren wir fast schon einig“, so die Gründerin. Doch weil der Partner kein Personal fand, scheiterte das Vorhaben. Die Gründerinnen haben das Beste daraus gemacht: Jetzt ziehen hier Coaches, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und sogar eine Zen-Meisterin ein. „Damit bilden wir einen Gesundheitsschwerpunkt“, so Alicia Feig. „In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen." Ein Raum im Coaching- und Therapiezentrum und ein Privatbüro im Coworking Space sind noch frei, doch die Gründerinnen sind zuversichtlich, dass sie auch hier bald Mieter finden.

Das Raumklima immer im Blick haben

Nicht für jeden muss es gleich eine Villa sein, aber: „Die Raumqualität beeinflusst die Produktivität der Mitarbeitenden stark“, wie Fraunhofer-Wissenschaftlerin Maria Zaglauer bestätigt. Neben der richtigen Akustik, optimalen Lichtverhältnissen und gutem Raumklima sind der Wunsch nach Privatheit sowie der „Naturbezug“ im Büro sehr wichtig, weiß die Psychologin. Das dürfen großflächige Begrünungskonzepte oder Zimmerpflanzen sein, aber auch ein freier Blick durchs Fenster auf Wald oder Obstwiesen. Sogar eine natürlich grüne Wandgestaltung kann bereits einen positiven Effekt haben. Es lässt sich eben auch mit ganz einfachen Methoden eine gute Arbeitsatmosphäre herstellen.

Walter Beck, Redakteur Magazin Wirtschaft für Titelthema 3-4.2023
IHK-Netzwerkveranstaltung am 13.03.2023

Young Business Network

Mit einer Kombination aus Fachvortrag, Elevator-Pitch und gemütlichem Beisammensein richtet sich die Veranstaltungsreihe „Young Business Network“ von Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V. an ExistenzgründerInnen, Gründungsinteressierte und JungunternehmerInnen.
Am 13. März findet die nächste Veranstaltung statt. Dieses Mal erfahrt ihr aus erster Hand, worauf es beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen ankommt. Unser Thema an diesem Abend: „B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es wie immer die Möglichkeit, dein Unternehmen zu pitchen. Nutzt auch den „Ich suche/Ich biete-Marktplatz“, um erste Geschäftskontakte zu knüpfen und diese beim anschließenden gemütlichen Ausklang zu vertiefen.
Wie immer ganz im Zeichen von Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Networking freuen wir uns auf einen spannenden und ergebnisreichen Abend mit euch.
18:00 Uhr
Come Together – ACHTUNG, dass YBN beginnt ab sofort immer schon um 18:00 Uhr!
18:15 Uhr
 
Begrüßung
Cristi Kieltsch, IHK Region Stuttgart   

18:20 Uhr

Vorstellung der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e.V.
Fabian Klement, Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V.  
18:30 Uhr
 
„B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“
Referentin: Dr. Julia Ezinger, Co Founder von rhome GmbH und Startup Mentorin bei STEYG in Stuttgart
19:15 Uhr

Elevator Pitches 
Nutze die Chance, dein Unternehmen in gerade einmal 3 Minuten vorzustellen! *
* Du bist immer bestens vorbereitet? Dann schick uns in Vorbereitung auf den Termin dein Deck bis zum 09. März 2023, per Mail an  scs@stuttgart.ihk.de, zu. 
19:45 Uhr
 
Gemütlicher Ausklang
mit „Ich suche / Ich biete-Marktplatz“
Ende der Veranstaltung gegen 21:00 Uhr

Nächster Termin: 08.05.2023
Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Webinar am 15.03.2023

REACH- und CLP-Grundlagen

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg lädt zu seiner nächsten Online-Veranstaltung ein, die am 15. März 2023 stattfinden wird.
Am Vormittag wird die europäische REACH-Verordnung und deren innerbetriebliche Umsetzung vorgestellt. Thema des Nachmittags ist die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals“). Programm und Anmeldemöglichkeit sind hier auf der Netzwerks-Homepage veröffentlicht.
Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Veranstaltung am 23.03.2023

Nachfolge im Familienunternehmen

Das Unternehmen innerhalb der Familie zu übergeben, steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle. Die Führungsnachfolge ist jedoch kein Selbstläufer: Insbesondere die Abstimmung von Lebensplänen und Unternehmensbelange, wie auch der Erhalt des Familienfriedens, sind langfristige Herausforderungen. Die Übergabe selbst erfordert einen klaren Zeitplan, sorgfältige Vorbereitung und eine präzise vertragliche Umsetzung.
Der Vortrag zeigt, wie Fehler vermieden und die Nachfolge in der Familie steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Hinweise auf Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts runden die Veranstaltung ab.
Die Referierenden stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Chancen und Risiken einer familieninternen Nachfolge
Dr. Bettina Daser
Beratung für Unternehmerfamilien, Stuttgart
18:00 Uhr
Pause
18:15 Uhr
Unternehmensnachfolge sichern und optimieren
Dr. Sebastian Matenaer
Steuerberater
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart
19:00 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Magazin Wirtschaft

Jacke zu

Keine Sorge: Der Tipp mit der Jacke ist nur symbolisch gemeint. Und doch finden sich immer noch Stellschrauben, an denen man drehen kann, um Energie zu sparen.
Oft unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung von dichten Fenstern und ­Türen. Dabei gehen durch defekte Dichtungen bis zu zwei Drittel Wärme ver­loren. Meist liegt es daran, dass Tür- und Fensterdichtungen spröde sind oder ­sogar schon wegbröselt. Eine gute Dichtung ist hingegen ­lückenlos und flexibel. Letzteres lässt sich einfach prüfen, indem Sie kräftig daran ziehen. Ist das Gummi in ­Ordnung, springt es in seine Ursprungsform zurück. Falls nicht, ist der Austausch zum Glück kein ­Drama. Die Materialkosten betragen wenige Euro und den ­Wechsel können Sie normaler­weise  selbst vornehmen.
Nicht teuer ist auch die zweite Maßnahme, die oft übersehen wird: die Isolierung der Heizungsrohre. Insbesondere im Keller und in ansonsten unbeheizten Bereichen  sollte hier nachgebessert werden. Dafür gibt es sogar Fördermittel.

Heizungspumpen umstellen

Etwas aufwändiger, aber ­lohnenswert ist die Umstellung der Heizungspumpen, die oft noch 24 Stunden an sieben Tagen die Woche laufen. Eine Hocheffizienzpumpe spart bis zu einem Viertel der Kosten. ­Inzwischen gibt es auch Pumpen, die sich dem individuellen Bedarf anpassen (lassen).
Große Einsparungen sind auch bei der Beleuchtung zu erzielen. Jetzt ist die ­Gelegenheit, die vielleicht lange geplante Umstellung auf LED-Technik zu realisieren. Beim Austausch einer herkömmlichen T8-Neonröhre mit 2200 Lumen durch eine gleichartige LED-Röhre spart man um die 40 Watt in der Stunde. Bei ­einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde hat sich die Anschaffung bis zum Frühjahr bereits amortisiert.

Wieviel Luft ist noch bei den Materialkosten?

Noch größere Einsparpotenziale gibt es bei den Ressourcen. Während die Energie mit durchschnittlich nur circa zwei Prozent einer der kleineren Kostenblöcke im ver­arbeitenden Gewerbe in Deutschland ist, machen die Materialkosten im Durchschnitt 44 Prozent aus. Daher sollten Sie sich fragen, ob Sie einen Überblick über Ihre Stoffströme haben. Eine Stoffstromanalyse, die Materialströme visualisiert, kann hier zu manchem Aha-Erlebnis führen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
  • Welche Rohstoffe werden verwendet?
  • Woher kommen diese?
  • Wie kritisch sind sie bezüglich Herkunft und Beschaffung?
  • Welche Mengen werden benötigt?
  • Wie viel geht rein?
  • Wie viel geht raus?
  • Was ist Abfall?
  • Was ist Abwärme?

Entsorgungskosten sind nicht gleich Abfallkosten

Die Differenz aus Abfallkosten und -erlöse sind dabei der einzig sichtbare Teil der Entsorgungskosten. Doch der unsichtbare Teil ist um ein Vielfaches größer. ­Machen Sie ihn in einer Materialfluss­kostenrechnung (MFKR/MFCA nach ISO14051) sichtbar. Hilfreich ist dabei eine Software mit dazugehöriger Schulung. Als baden-württembergisches Unternehmen bekommen Sie beides kostenlos .
Im Gegensatz zur herkömmlichen Kostenrechnung, bei der die Abfallkosten dem Produktpreis zugerechnet werden, werden bei der Materialflusskosten­rechnung die Aufwendungen für Energie, Material und Personal allen Outputs zugeordnet, also auch den Reststoffen. So macht die MFKR schnell deutlich, dass mancher Erlös aus der Abfallverwertung eigentlich ein Verlustgeschäft ist. Es lohnt sich also, Ausschuss und Abfälle zu hinterfragen und zu überlegen, wie Sie konsistenter fertigen können.

Webinarreihe ab 21.02.2023

Machen. Sparen. Profitieren.

Weiterhin hohe Energiepreise und unsichere Versorgungsperspektiven stellen die Unternehmen auch im Jahr 2023 vor Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund organisiert die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) eine Webinarreihe unter dem Motto „#Machen. Sparen. Profitieren“.
Im ersten Themenblock mit vier Webinaren geben wir Impulse in den Bereichen Mitarbeitersensibilisierung & Nicht-investive Maßnahmen, Messen & Kennzahlen, Gebäude & Wärme sowie Mobilität.
Jeweils für 45 Minuten informieren wir Sie über entsprechende Einsparmöglichkeiten.
Wir starten ab dem 21. Februar 2023 einmal wöchentlich mit unseren vier Fokusthemen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Einsparpotenziale – Fokusthemen
7. März 2023, 9:00 Uhr: Gebäude und Wärme
 Partner: DENEFF GmbH
14.März 2023, 9:00 Uhr: Mobilität
Partner: NOW GmbH
Anschließend an unsere Fokusthemen folgen Webinarreihen mit den Schwerpunkten Normenset in der Energieeffizienz sowie branchespezifische Einsparpotenziale.
Zu den anderen beiden Themenblöcken erhalten Sie rechtzeitig die Einladungen von uns.
Anmelden zu den obigen Webinaren können Sie auf der Webseite des DIHK   #Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de).
Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter weis.vanessa@dihk.de und tornow.stefanie@dihk.de.
Webinar am 03.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: SEO Praxistipps für mehr Sichtbarkeit

Für die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit Ihrer Webseite ist eine Suchmaschinenoptimierung unerlässlich und gehört zu den Marketingaktivitäten eines jeden Unternehmens.
Damit Ihre Seite bei Suchmaschinen ein gutes Ranking erreichen kann, sollten Sie beim Aufbau Ihrer Homepage bestimmte Eigenschaften erfüllen und bedenken. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau Ihrer Seite, die Ladegeschwindigkeit, bestimmte Textformulierungen und vieles mehr.
Erfahren Sie in dieser Onlinemarketing-Runde, wie Sie Ihren Internetauftritt für Suchmaschinen optimieren und so höhere Besucherzahlen (Trafik) erreichen können.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 3. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrei
Referent: Maleen Buchmüller, Head of SEO, KlickPiloten

Über die Webinar-Reiche

Im Februar startet wir unser neue Webinarreihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023

Region Stuttgart: Noch einmal die Kurve bekommen?

Im Herbst 2022 waren die Aussichten für die Wirtschaft in der Region Stuttgart düster. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland verschärften die Lage auf dem Gasmarkt. Auch die Strom- und Energiepreise erreichten im Sommer 2022 Höchstwerte. Zudem gab es große Verunsicherungen, ob die Gasspeicher bis zum Ende der Winterperiode ausreichen würden oder ob es im schlimmsten Fall zu einer Gasmangellage kommt. Viele Unternehmen versuchten den gestiegenen Preisen durch Investitionen in Energieeffizienz und diverse Energiesparmaßnahmen entgegenzuwirken. Seitens der Politik gab es die Zusage eines Gaspreisdeckels, der für viele Unternehmen zumindest Planungssicherheit zu möglichen Energiekosten verschaffte. Saisonunübliche hohe Temperaturen, Gaseinsparungen und Diversifizierung von Gaszulieferern beruhigten zudem die Lage an den Gasmärkten. Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine Gasmangellage für sehr unwahrscheinlich. Die aktuellen Entwicklungen spiegeln sich auch in der Geschäftslage der Unternehmen in der Region Stuttgart wider. Der Lageindikator steigt um 7 Punkte auf 28 Punkte zum Jahresbeginn 2023 an. 39 Prozent der Unternehmen empfinden ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 50 Prozent als befriedigend, und 11 Prozent als schlecht
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Herbstumfrage, an der 743 Unternehmen zwischen dem 02. Januar und 23. Januar 2023 teilgenommen haben.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage und Erwartungen
Hat die Wirtschaft in der Region noch einmal die Kurve bekommen? Die Geschäftserwartungen befinden sich nach dem dramatischen Absturz im Herbst zum Jahresbeginn 2023 wieder leicht im positiven Bereich. Nur noch 23 Prozent der Unternehmen gehen von einer verschlechterten Geschäftssituation aus – im Herbst 2022 waren es noch 45 Prozent. Insgesamt ist das Risikoempfinden der Unternehmen in der Region zurückgegangen. Allerdings belasten hohe Energie- und Rohstoffkosten weiterhin Industriebetriebe, Bauunternehmen und margenschwache Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Einzelhandel. Insgesamt sehen 63 Prozent der Unternehmen die hohen Energiekosten als ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung – im Herbst 2022 waren es noch 74 Prozent der Unternehmen. Auch die Reihenfolge der Geschäftsrisiken hat sich für die Gesamtwirtschaft der Region geändert. Der Fachkräftemangel hat mit 65 Prozent Nennungen die Energiekosten vom ersten Platz verdrängt. Die hohen Energiepreise ziehen auch eine schwächere Kaufkraft mit sich. Die Inlandsnachfrage bleibt mit 60 Prozent Nennungen auf dem dritten Platz. Die allgemeinen Preissteigerungen und der Fachkräftemangel üben außerdem zusätzlichen Druck auf die Arbeitskosten aus. Jedes zweite Unternehmen sieht hier ein Geschäftsrisiko.
Grafik Gesamtwirtschaft: Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung
Hohe Energiepreise, Störungen in den Lieferketten und hohe Rohstoffkosten belasten die   Industrie weiterhin. Einen Lichtblick gibt es in der Exportindustrie – der konjunkturelle Aufwind aus der Weltwirtschaft hat positive Effekte auf die Exporterwartungen. 41 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Exporte in den kommenden 12 Monaten steigen werden. Besonders hoch sind die Exporterwartungen nach Nordamerika. Trotz negativer Tendenzen im Auftragseingang konnten sich Lage und Erwartungen wieder erholen. 
Die Sonderkonjunktur in der  Bauwirtschaft hat ein Ende gefunden. Die Bauwirtschaft wird mit mehreren Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert: Hohe Energiekosten belasten die Herstellung von Baumaterialien, erschwerte Finanzierungsbedingungen senken die Nachfrage nach Wohnbau und der Arbeitskräftemangel führt zu einem zusätzlichen Kostendruck. Die gute wirtschaftliche Lage basiert auf noch bestehenden Aufträgen. Allerdings melden Unternehmen einen verschlechterten Auftragseingang, weshalb die Erwartungen im Keller sind.
Das Weihnachtsgeschäft rettet die Geschäftslage der  Händler. Im Herbst 2022 war die Befürchtung noch groß, dass die Kundschaft aufgrund der hohen Energiepreise ausbleibt. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet und die Händler konnten moderaten Umsatz generieren. Allerdings schmälern die hohen Energiepreise die ohnehin niedrige Ertragsmarge. Die Geschäftserwartungen liegen sowohl bei den Großhändlern als auch bei den Einzelhändlern im negativen Bereich.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage nach Branchen
Die Lage bei den  Dienstleistern konnte sich im Vergleich zum Herbst 2022 noch einmal verbessern. Die Auftragslage liegt im positiven Bereich, relativ gut fallen auch die Geschäftserwartungen aus. Einziger Wehrmutstropfen bleibt der Fachkräftemangel. Der mit 66 Prozent der Unternehmen das meistgenannte Geschäftsrisiko ist.
Ebenfalls stark vom Fachkräftemangel, beziehungsweise LKW-Fahrermangel, betroffen ist das Transport- und Verkehrsgewerbe. Besonders in dieser Branche fehlt es an Nachwuchsfahrern und bürokratische Hindernisse erschweren die Aufnahme ausländischer Fachkräfte. Der Mangel an Arbeitskräften übt zudem Druck auf Lohnkosten aus. Hinzukommt die nachgelagerte konjunkturelle Abschwächung, die zu einer negativen Tendenz im Auftragseingang führt. Die Geschäftserwartungen fallen damit negativ aus,
Das Hotel- und Gaststättengewerbe schreibt nach dem Aufwind im Sommer 2022 weiterhin positive Zahlen. Allerdings drücken die hohen Energiekosten, die Ertragsmarge der krisengebeutelten Branche. Trotzdem sind die Erwartungen für die kommenden 12 Monate optimistisch.
Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023

Baden-Württemberg: Mit dem blauen Auge davongekommen?

Hohe Gaspreise, steigende Inflation und eine mögliche Gasmangellage belasteten im Herbst 2022 die Unternehmen in Baden-Württemberg. Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Preise für Gas und Strom auf einem Allzeithoch. Auch von einer möglichen Gasmangellage ohne die Lieferung von russischem Gas war die Rede. Die Stimmung der baden-württembergischen Wirtschaft war dementsprechend getrübt. So viel der Indikator der Geschäftserwartungen auf negative 32 Punkte ab und lag damit niedriger als zum ersten Lockdown während der Corona-Krise im Frühsommer 2020. Viele Unternehmen versuchten dem steigenden Kostendruck durch Sparmaßnahmen und Investitionen in Energieeffizienz entgegenzuwirken. Die Bemühungen scheinen ihre Früchte zu tragen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass es in diesem Winter zu keiner Gasmangellage kommt und auch die Lage bei den Energiepreisen hat sich entspannt. Für Unternehmen bedeutet die Einführung des Gaspreisdeckels vor allem mehr Planungssicherheit. Während im Herbst 2022 noch 44 Prozent der Unternehmen negative Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate hatten, sind es zum Jahresbeginn 2023 noch 23 Prozent. Der Indikator für die Geschäftserwartungen steigt damit um 31 Punkte auf einen negativen Punkt an.
IHK-Konjunkturumfrage für Baden-Württemberg: Diese Analyse basiert auf der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2023 der 12 IHKs in Baden-Württemberg, an der landesweit 3.553 Unternehmen zwischen dem 02. Januar 2023 und 23. Januar 2023 teilgenommen haben.
Ist die baden-württembergische Wirtschaft noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen? Bei der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2023 geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass ihre aktuelle Geschäftslage gut ist. Im Vergleich zum Herbst 2022 waren es 36 Prozent der Unternehmen. Auch die Meldungen über eine schlechte Lage hat sich im Vergleich zum Herbst 2022 um 3 Prozentpunkte auf 10 Prozent verringert. Der Indikator der aktuellen Geschäftslage steigt von 23 Punkten auf 31 Punkte an und liegt damit leicht unter dem Vorkriegs-Niveau (Jahresbeginn 2022).
Grafik Lage und Erwartungen der Gesamtwirtschaft

Risiken sind insgesamt zurück gegangen

Zum Jahresbeginn 2023 ist die Anzahl genannter Risiken im Vergleich zum Herbst 2022 zurückgegangen. Vor allem die Lage bei den Energiepreisen hat sich etwas entspannt. Zum Jahresbeginn 2023 sehen 65 Prozent der Unternehmen die hohen Energiepreise als ein wirtschaftliches Risiko – im Herbst 2022 waren es noch 78 Prozent. Jedoch gibt es noch nicht aus allen Branchen Entwarnung. Besonders in Branchen mit niedrigen Gewinnmargen bleibt die Sorge groß, künftige Energierechnungen nicht zahlen zu können. Allen voran das Gastgewerbe: Neun von zehn Unternehmen des Gastgewerbes sehen die Energiepreise als ein wirtschaftliches Risiko. Aber auch in der Industrie sehen dreiviertel der Unternehmen ein Risiko bei den hohen Energiepreisen – im Herbst 2022 waren es 88 Prozent der Unternehmen.
Grafik Gesamtwirtschaft: Risiken
Die Rangfolge der Risiken hat sich zum Jahresbeginn 2023 geändert. Der Fachkräftemangel hat die Energiepreise vom ersten Platz abgelöst. 66 Prozent der Unternehmen sehen darin derzeit ein Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Dieser Trend wird auch in naher Zukunft kein Ende finden. Besonders in den kommenden Jahren werden einige Arbeitsstellen unbesetzt bleiben und die geburtenstarken Jahrgänge werden in Rente gehen. Das niedrige Angebot an Fachkräften übt neben der aktuellen Inflation zudem zusätzlichen Druck auf Löhne aus. Jedes zweite Unternehmen sieht bei den Arbeitskosten ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung.

Geschäftslage hat sich in den meisten Branchen verbessert. Ausnahme: Verkehr und Gastgewerbe

Die Industrie profitiert derzeit von einem noch hohen Auftragsbestand. Die aktuelle Geschäftslage konnte sich im Vergleich zum Herbst 2022 etwas verbessern. Auch die Geschäftserwartungen liegen wieder leicht im negativen Bereich – trotz negativer Tendenz im Auftragseingang. Einen Lichtblick gibt es in der Exportindustrie – dort sind die Erwartungen nach dem Einbruch im Herbst wieder im positiven Bereich.
Grafik Gesamtwirtschaft: Aktuelle Lage nach Branchen
Die Sonderkonjunktur im Baugewerbe hat sein Ende erreicht. Die Branche wird derzeit mit verschiedenen Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert. Hohe Energie- und Rohstoffkosten, erschwerte Finanzierungsbedingungen, hohe Zinsen, weggefallene Wohnbauförderung und Arbeitskräftemangel belasten die Unternehmen. Besonders spürbar ist der Rückgang beim Auftragseingang im Wohnungsbau. Dementsprechend getrübt sind die Geschäftserwartungen. Der Indikator für die Geschäftserwartungen bleibt weiterhin auf einem tiefen Niveau – negative 46 Punkte.
Die Befürchtungen des Einzelhandels, dass aufgrund hoher Energiepreise und allgemein steigender Preise die Kundschaft ausbleibt, sind dank des Weihnachtsgeschäftes doch nicht eingetroffen. Der Indikator der aktuellen Geschäftslage steigt von 4 Punkten im Herbst 2022 auf 22 Punkte zum Jahresbeginn 2022 an. Die Inlandsnachfrage wird jedoch weiterhin von 66 Prozent der Unternehmen als ein Geschäftsrisiko gesehen. Aufgrund der Entspannungen am Energie- und Rohstoffmarkt konnte sich der Lageindikator bei den Großhändlern um 10 Punkte auf 35 Punkte zum Jahresbeginn 2023 verbessern. Aber auch bei den Großhändlern gibt es weiterhin Verunsicherung bezüglich der Inlandsnachfrage.
Im Sommer 2022 erlebte das Gastgewerbe nach mehreren Jahren der Corona-Pandemie einen ordentlichen Aufschwung. Der Lageindikator erreichte im Herbst 25 Punkte. Allerdings drücken die hohen Energiekosten die Ertragslage des Gastgewerbes. Jedes vierte Unternehmen empfindet die aktuelle Ertragslage als schlecht.
Der Mangel an Arbeitskräften und eine sinkende Tendenz im Auftragseingang trüben die Stimmung im Verkehrsgewerbe. Der Lageindikator sinkt um 8 Punkte auf 19 Punkte zum Jahresbeginn 2023 ab. Der Arbeitskräftemangel übt zusätzlichen Kostendruck auf die Unternehmen aus. 58 Prozent der Unternehmen sehen die hohen Arbeitskosten als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Der Fachkräftemangel ist bei acht von zehn Unternehmen prekär.
Die Dienstleister profitieren unter anderem vom konjunkturellen Aufschwung. Die Tendenz im Auftragseingang liegt wieder im positiven Bereich und auch die Geschäftslage hat sich mit einem Anstieg von 26 Punkten auf 33 Punkte verbessert.

Konjunktur auf dem Weltmarkt erholt sich

Positive Signale gibt es in der Exportindustrie. Die Konjunktur auf dem Weltmarkt zieht langsam wieder an. Circa 30 Prozent der Unternehmen erwarten zunehmende Exporte in den kommenden 12 Monaten. Das sind 8 Prozentpunkte mehr als noch im Herbst 2022. Einen deutlichen Anstieg in den Exporten wird nach Nordamerika erwartet. Joe Bidens Konjunkturpaket und ein geschwächter Euro gegenüber dem Dollar wirken sich positiv auf die Nachfrage nach baden-württembergischen Exportgütern aus. Aber auch innerhalb der Eurozone liegen die Exporterwartungen im positiven Bereich. Inwieweit sich die Exporte nach Asien und China entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Vor einigen Wochen hat China die Zero-Covid-Strategie aufgegeben. Derzeit treffen hohe Infektionswellen das Land. Mögliche Lieferkettenengpässe werden deshalb noch nicht ganz abgeschrieben. Trotzdem erwartet die baden-württembergische Exportindustrie eine positive Entwicklung auf dem asiatischen Markt.
Workshop am 09.03.2023

Digitalisierung und Verkaufen im Handel

Webinar-Reihe Handel: stationär – digital – erfolgreich
Mit der kostenlosen Webinar-Reihe “Handel: stationär – digital -erfolgreich” möchte die IHK Region Stuttgart insbesondere kleine und mittlere stationäre Händler bei der Digitalisierung unterstützen und die damit verbundenen Chancen aufzeigen. Die Corona-Lockdowns haben gezeigt, wie wichtig digitale Präsenz und Kommunikation auf für stationäre Händler ist.
Die Webinar-Reihe wird mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel durchgeführt. 

Smartmonnaie – Das Smartphone als Shopping-Tool von morgen

18. April 2023, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Das Smartphone nimmt eine immer bedeutendere Rolle in unser aller Alltag ein. Nicht nur zur Information, Kommunikation und Unterhaltung wird es genutzt, sondern auch für den Konsum – sowohl online als auch offline. Es ist Zeit, sich die Frage zu stellen: Wie verändert das Smartphone das Shopping- und Bezahlverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und was muss der Handel hier bieten. Welche neuen Customer Journeys ergeben sich durch die wachsende Bedeutung von Social Media im Commerce? Und ersetzt das Smartphone in naher Zukunft alle anderen Kanäle und Devices, wenn es um Shopping geht?
Demnächst finden Sie hier weitere Veranstaltungsinformationen und Anmeldemöglichkeit.

Social Media im B2B-Handel

5. Juli 2023, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Instagram, TikTok oder LinkedIn: Damit werden aktuelle Generationen, wie die sogenannten Millenials oder auch die jüngere Generation Z, groß. Auch die tägliche Nutzung des Smartphones hat einen bedeutenden Einfluss auf das Verhalten dieser Zielgruppen. Warum gerade jetzt B2B-Hersteller und Großhändler auf diese Entwicklungen reagieren müssen, lernen Sie anhand aktueller Forschungsergebnisse im praxisorientierten Vortrag des Mittelstand-Digital Zentrum Handels.
Demnächst finden Sie hier weitere Veranstaltungsinformationen und Anmeldemöglichkeit.

Präsenzveranstaltungen
 

Seminar: Influencer Marketing rechtssicher gestalten

9. März 2023, 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Influencer-Marketing wird als Marketinginstrument immer beliebter. Viele Unternehmen nutzen die zahlreichen Social-Media-Plattformen, um effektiv und kostengünstig bekannter zu werden und die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Dazu setzen immer mehr Unternehmen auch Influencer und Influencerinnen ein. Damit gehen viele rechtliche Fragestellungen einher, die es zu beachten gilt. 
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke für Unternehmen beim Einsatz von Influencern und Influencerinnen von den gesetzlichen Vorgaben bis zu Fragen der Vertragsgestaltung. Auch die allgemeinen Risiken und nachvertraglichen Pflichten beim Einsatz von Influencern werden besprochen. 
Es referiert Dr. Susanne Grimm, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. 
Die Veranstaltung kostet 35 Euro und findet in der Bezirkskammer Böblingen statt.

Workshop: Körpersprache im Verkauf 

3. Juli 2023, 9:00 Uhr – 13.00 Uhr 
Verkaufen heißt kommunizieren. Eine besondere Rolle spielt dabei die Körpersprache. Denn 55 Prozent unserer Wirkung bestimmt die Körpersprache, also Körperhaltung, Gestik und Mimik. Weitere 38 Prozent Wirkung erzielt die Stimme, und nur sieben Prozent der Inhalt.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Gesetze der Körpersprache kennen. Wie wirkt die Verkäuferin oder Verkäufer auf Kunden? Was teilt die Körpersprache der Kundin oder des Kunden über sein Befinden und seine Motive mit?
Unser Seminar vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wichtigsten Formen der nonverbalen Kommunikation in Theorie und Praxis.
Es referiert Evelyn Kälker, Personalentwicklung-Supervision-Coaching, aus Esslingen.
Der Workshop kostet 80 Euro und findet im IHK-Haus in Stuttgart statt.
Demnächst finden Sie hier den Link zur Anmeldemöglichkeit.
Wettbewerbsrecht

Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen

Dieser Artikel informiert darüber, was Sie als Einzelhändler/-in beziehungsweise Dienstleister/-in bei der Preisauszeichnung beachten müssen. Die Bereiche Energie, Gas, Fernwärme, Wasser und Kredit wurden dabei wegen der besseren Übersichtlichkeit außer Acht gelassen.
Der Artikel wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernehmen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die Preisangabenverordnung (PAngV) zum 28. Mai 2022 novelliert worden ist und nicht in allen Bereichen eine gefestigte Rechtsprechung existiert.

1. Anwendungsbereich und Verordnungszweck

Die PAngV gilt nur für Angebote von Waren/Dienstleistungen gegenüber Endverbraucherinnen und -verbrauchern (B2C) – also nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen und Selbständigen (B2B) – , sowohl im stationären Einzelhandel, sowie für den Versand- und Internethandel.
Oberste Priorität für das Recht der Preisangaben genießen dabei die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit. Die Preise müssen danach insbesondere dem jeweiligen Angebot eindeutig zugeordnet werden sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar über die Preise und deren Gestaltung informiert werden. Außerdem soll verhindert werden, dass sich Kundinnen und Kunden Preise erst mühsam aus eventuell mehreren Bestandteilen zusammenrechnen oder gar beim Anbieter erfragen müssen. Nur deutlich dargestellte Preise ermöglichen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preiswürdigkeit eines Angebotes zu beurteilen und mit den Preisen der Konkurrenzprodukte zu vergleichen.

2.  Pflicht zur Angabe von Gesamtpreisen

Derjenige, der Endverbraucherinnen und -verbrauchern den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung anbietet, hat den Gesamtpreis anzugeben. Dies gilt auch, wenn mit Preisen geworben wird. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden.
Unter Gesamtpreisen werden die Bruttopreise verstanden – also die Preise, die eine Kundin oder ein Kunde schließlich für die endgültige Überlassung (zum Beispiel an der Kasse) tatsächlich bezahlen muss. Deswegen müssen die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile im Gesamtpreis bereits enthalten sein. Die Angabe von Gesamtpreisen (inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten), bevor der Vertrag abgeschlossen wird, ist vor allem im Onlinehandel zu beachten. Hierzu finden Sie Informationen im Artikel E-Commerce-Recht Produkt- und Preisangaben.
Beispiel: In die Preisangabe bei Flugreisen sind etwa Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren einzurechnen; bei Brillen etwa die Krankenkassenanteile. In den Kaufpreis für ein Kraftfahrzeug sind etwa die Überführungskosten, in den Mietpreis für Ferienwohnungen die Kosten für die Bettwäsche, Endreinigung, Strom, Wasser, etc. einzurechnen. Bei Gaststätten und Restaurants muss das Bedienungsgeld in die Preise für Speisen und Getränke eingerechnet werden.
Ausnahme: Bei loser Ware, also Ware, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder geworben wird, muss lediglich der Grundpreis pro Mengeneinheit angeben, da der Gesamtpreis gerade von dem Kundenwunsch abhängig ist.
Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Beispielsweise der Preis einer Zimmerreservierung:
Der Preis pro Nacht enthält die MwSt. und sämtliche Gebühren.
4 Nächte x 90 Euro 
360 Euro
Reinigungsgebühr    
35 Euro
Servicegebühr
60 Euro
Gesamtbetrag:  
455 Euro
Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, ist neben den Preisen auch die jeweilige Leistungseinheit, also beispielsweise „pro Stück“ oder „Paar“ oder „pro Stunde“, und die Gütebezeichnung, etwa die Karatangabe bei Goldschmuck, Gütebezeichnungen für Treibstoffe, Weine, Lebensmittel (Leberwurst grob/fein), auf die sich die Gesamtpreise beziehen, mit anzugeben.
Sonderfall Pfand: Sogenannte „rückerstattbare Sicherheiten“ – deren praktisch wichtigster Anwendungsfall das (Flaschen-)Pfand darstellt – sind separat vom Gesamtpreis anzugeben. Die Höhe des Pfandbetrags von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen ist neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen. Derzeit steht aber noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs darüber aus, ob der Pfandbetrag doch in den Gesamtpreis einzubeziehen ist. Daher bleibt eine abschließende Antwort auf diese Frage abzuwarten.

3. Pflicht zur Angabe von Grundpreisen

Neben dem Gesamtpreis ist der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) immer dann anzugeben, wenn Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, oder unter der Angabe von Preisen geworben wird. Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Durch die Verpflichtung zur Grundpreisangabe sollen die Verbraucher problemlos die Preise von Waren miteinander vergleichen können.
Der Grundpreis muss „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“, anders gesagt, in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis „auf einen Blick“, wahrnehmbar sein.
Wird der Gesamtpreis auf der Ware ausgezeichnet, so muss auch der Grundpreis auf der Ware zu finden sein. Erfolgt eine Auszeichnung durch Schilder am Regal oder ähnliches, so ist ausreichend, wenn der Grundpreis auf dem Schild vermerkt ist. Bei Katalogen und bei Internet-Angeboten sind die Preise unmittelbar neben den Produktbeschreibungen anzugeben. Gerade im Online-Handel darf also nicht auf den Grundpreis verlinkt oder dieser erst mittels Mouse-Over-Effekt anzeigbar gemacht werden.
Die Verpflichtung zur Grundpreisangabe gilt für:
  • alle Waren in Fertigverpackungen, das heißt Erzeugnisse beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann – wie Spülmittel, Tiefkühlkost, Lebensmittelkonserven, Behälter für Farben;
  • alle Waren in offenen Packungen, das heißt Waren, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen werden, wie nicht gesicherte Schachteln oder Netze (wie Erdbeerkörbchen, Bund Radieschen);
  • Verkaufseinheiten ohne Umhüllung, die nach Gewicht , Volumen, Länge oder Fläche abgegeben werden, wie Bänder, Draht, Kabel, Garne, Gewebe, Tapeten oder Backwaren, Obst, Gemüse, Fleisch oder Fisch.
Als Mengeneinheit für die Angabe von Grundpreisen ist einheitlich 1 Kilogramm, 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter, 1 Quadratmeter) anzugeben. Die frühere Möglichkeit bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter anzugeben, ist zum 28. Mai 2022 mit der novellierten Preisangabenverordnung (PAngV) entfallen.
Preisangaben, die Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sind daher umzustellen auf eine Angabe bezogen auf 1 Kilogramm beziehungsweise 1 Liter .
Wird lose Ware nach Gewicht (etwa Äpfel, Kirschen) oder nach Volumen angeboten, so ist als anzugebende Mengeneinheit die allgemeine Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei zur Selbstabfüllung angebotener flüssiger loser Ware (z.B. Müsli, Essig, Öl etc. das in mitgebrachte Behälter gefüllt wird) kann zusätzlich zum Grundpreis in Milliliter/Liter auch der Grundpreis nach Gewicht angegeben werden. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Grundpreis gegenüber dem Gesamtpreis nicht hervorgehoben werden darf, da Kunden sonst getäuscht werden könnten.
Die Pflicht zur Grundpreisangabe besteht nicht in folgenden Konstellationen:
  • sofern der Grundpreis auch dem Gesamtpreis entspricht (zum Beispiel bei einem Liter Milch oder einem Kilogramm Mehl);
  •  sofern die Ware in anderen Mengeneinheiten, beispielsweise „Stück“, „Paar“ oder „Bund“, angeboten oder üblicherweise so gehandelt wird (zum Beispiel Schuhe);
  • sofern Größenangaben lediglich zur näheren Information über das Produkt gemacht werden, wie die Länge und Breite von Handtüchern, Gürtellängen, Füllvolumen von Kochtöpfen, Schnürrsenkellängen etc.
In diesen Fällen würde eine Grundpreisangabe den Verbrauchern ersichtlich keinen Mehrwert bieten und kann entfallen. Darüber hinaus braucht der Grundpreis noch in einigen – in Paragraf 4 Absatz 3 PAngV nachlesbaren – Ausnahmen nicht angegeben werden.
In Ausnahmefällen entfällt die Pflicht zur Angabe des Grundpreises: 
  • bei individuellen Preisermäßigungen
  • bei nach Kalendertagen zeitlich begrenzten und durch Werbung oder in sonstiger Weise bekannt gemachten generellen Preisermäßigungen (z.B. Freitag der XX: 15 % auf alle regulären Artikel).
  • im Falle eines bald endenden Mindesthaltbarkeitsdatums verderblicher Ware. Dies soll den Verkauf leicht verderblicher Ware oder solcher mit kurzer Haltbarkeit erleichtern und somit der Entsorgung noch genießbarer Lebensmittel vorbeugen. Die Ware mit bald endendem Mindesthaltbarkeitsdatum kann künftig an ihrem ursprünglichen Verkaufsort innerhalb des Ladens angeboten werden; sie muss nicht von der länger haltbaren Ware separiert werden. Der Verbraucher ist allerdings durch einen Hinweis auf den Grund für den verbilligten Abverkauf zu informieren, zum Beispiel auf das ablaufende Mindesthaltbarkeitsdatum.
Wer Dienstleistungen anbietet (zum Beispiel Fuhrunternehmen, Schuhreparatur, Abschleppunternehmen, kosmetische Leistungen, chemische Reinigung, Frisördienstleistungen oder in der Gastronomie), hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen oder Verrechnungssätze anzubringen/bereitzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots (zum Beispiel Internet) und zusätzlich, soweit möglich, im Schaufenster anzubringen.
Bei Leistungen, bei denen sich der Gesamtpreis erst nach der Inanspruchnahme durch den Kunden ergibt, etwa Taxifahrt oder Copyshop, können auch Stundensätze, Kilometersätze oder andere Verrechnungssätze einschließlich der Umsatzsteuer angegeben werden. Die Materialkosten können in die Verrechnungssätze mit einbezogen werden.
Bei Verträgen über Waren oder Leistungen, die erst nach mehr als vier Monaten erfüllt werden können oder im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ist es möglich, den Preis mit einem Änderungsvorbehalt anzugeben, soweit zugleich die voraussichtlichen Liefer- bzw. Leistungsfristen angegeben werden. Angegeben werden können Stundensätze, Kilometersätze oder andere Verrechnungssätze inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten können in die Verrechnungssätze einbezogen werden.
Beispiele: In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen. Auch neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen. Die Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge bereits enthalten. Im Beherbergungsgewerbe muss nur noch am Eingang oder bei der Rezeption an gut sichtbarer Stelle ein Preisverzeichnis angebracht werden. An Tankstellen sind die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie für den auf der Straße fahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind. Bei der Vermietung von Parkplätzen (etwa Parkhaus) ist am Anfang der Zufahrt ein Preisverzeichnis anzubringen.
Betreiber, die Verbrauchern das „punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ an „öffentlich zugänglichen Ladepunkten“ anbieten, haben an dem jeweiligen Ladepunkt den „Arbeitspreis je Kilowattstunde“ anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittels
  • eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
  • einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
  • einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.

4. Werbung mit Preisreduzierungen

Die Werbung mit Preisreduzierungen beziehungsweise Gegenüberstellung eigener Preise für einzelne Waren oder Dienstleistungen ist grundsätzlich zulässig. Natürlich darf dadurch insbesondere keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise verursacht werden, etwa indem reduzierten Preisen nie verlangten Preise (sog. Mondpreisen) gegenübergestellt werden. Eine Irreführung wird auch regelmäßig vorliegen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der ursprüngliche Preis nur für unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Insoweit kommt es regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalls an.

Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen

Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung hat der Händler für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung von den Verbrauchern verlangt hat. Umfasst werden dabei alle Preisermäßigungen, bei denen Händler einen allgemeinen Preisnachlass für Waren aus ihrem Sortiment bekanntgeben.
Damit soll verhindert werden, dass bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen auf vorherige Preise Bezug genommen wird, die vorher gegenüber Verbrauchern so nicht verlangt wurden. Auch einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen, um sie anschließend zu senken, soll somit ein Riegel vorgeschoben werden. In den Leitlinien der Europäischen Kommission zu Preisermäßigungen (EU-Leitlinien) heißt es insoweit, der Händler muss die entsprechenden Preisschilder oder Online-Preisangaben der Waren, auf die sich die Bekanntgabe der allgemeinen Preisermäßigung bezieht, anpassen, und den vorherigen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für diese Waren angeben.
Beispiel:
1.8.
10.8.
25.8.
5.9.
100 Euro
90 Euro
80 Euro
70 Euro
ursprünglicher Verkaufspreis
erste Preissenkung
niedrigster Preis innerhalb der 30 Tage     = anzugebender Vergleichspreis
Werbung mit Preissenkung
Wird also mit einer Preissenkung von 70 Euro geworben, ist als vorheriger niedrigster Preis (der letzten 30 Tage vor Bekanntgabe der Preisermäßigung am 5.9.) 80 Euro zum Vergleich anzugeben und nicht 90 Euro.
Inzwischen gibt es erste Gerichtsurteile in Zusammenhang mit der niedrigsten Gesamtpreisangabe bei Werbung mit Preisermäßigungen/Streichpreisen.
  • Nach einem Urteil des Landgericht München I (Urteil vom 10.Oktober 2022 – 42 O 9140/22: Streichpreise Bezugspunkt) hat ein Plattformbetreiber, der auch selbst im Direktverkauf tätig ist, auf der Verkaufsplattform nicht den vorherigen niedrigsten Preis von anderen Anbietern der gleichen Produkte anzugeben, sondern den niedrigsten Gesamtpreis, den er selbst innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisermäßigung angewendet hat. Es ist also stets der “eigene niedrigste Preis” der letzten 30 Tage auszuweisen.  
  • Bei Preisermäßigungen/Werbung mit durchgestrichenen Preisen reicht es aus den günstigsten Preis der letzten dreißig Tage rein betragsmäßig anzugeben. Es ist nicht erforderlich diesen Preis in bestimmter Weise zu kennzeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als preiswertestes Angebot der letzten 30 Tage auszuweisen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2022 – 38 O 144/22: Streichpreise). 
Weitere Gerichtsentscheidungen wurden für Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) getroffen: 
  • Wenn ein durchgestrichener Preis als “unverbindliche Preisempfehlung”, “empfohlener Verkaufspreis” oder ähnliches beworben wird, darf dieser Vergleichspreis nicht vom Werbenden selbst festgesetzt worden sein. Der Adressat der Werbung geht bei einer UVP davon aus, dass diese von einem Dritten und nicht vom Werbenden selbst stammt. Hersteller, die gleichzeitig Vertreiber des Produkts sind, dürfen also nicht mit einer Preisermäßigung im Vergleich zu ihrer eigenen UVP werben. Die UVP muss von einem Dritten stammen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Juni 2022 – 6 W 30/22).
  • Die Werbung mit einer UVP ist unzulässig, wenn der marktübliche Preis weit unter der UVP liegt (im konkreten Fall lag der Marktpreis nur knapp über der Hälfte der beworbenen UVP). Die UVP war auch seit circa einem Jahr am Markt nicht mehr gefordert worden, sondern regelmäßig ein viel niedrigerer Preis in Höhe des Marktpreises. Da das beworbene Produkt am Markt zu ähnlich niedrigen Preisen erhalten werden konnte, lag mit der angegebenen UVP gerade kein Preisvorteil/preisgünstiges Angebot vor (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 9. September 2022 – 6 U 92/22). Bei Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen sollte also der aktuelle Marktpreis im Blick behalten werden. 
Bestehen verschiedene Vertriebskanäle (stationäres Geschäfte und Onlineshops) und sind diese verschiedenen Vertriebskanäle Gegenstand einer allgemeinen Bekanntgabe von Preisermäßigungen, so ist der vorherige niedrigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage für jeden betreffenden Vertriebskanal eigenständig anzugeben. Bei Preisermäßigungen sind also die Preise im Ladengeschäft zueinander und im Onlineshop zueinander zu vergleichen, nicht etwa ein Preisvergleich Ladengeschäft/online.
Preisermäßigungen können in allgemeiner Weise bekannt gegeben werden, wie „heute alles um 20 % reduziert” oder „diese Woche 20 % Ermäßigung auf sämtliche Weihnachtsdekorationen“. Wird die Preisermäßigung durch ein physisches Banner oder eine Online-Kommunikation, allgemein bekannt gegeben, muss der vorherige Preis nicht auf demselben Medium angegeben werden. Laut den EU-Leitlinien ist der vorherige Preis für die einzelnen reduzierten Waren an der Verkaufsstelle anzugeben, d. h. auf den jeweiligen Preisschildern in Geschäften oder Preisangaben in Onlineshops.
Zulässig soll auch eine allgemeine Preisermäßigung mit unterschiedlichen Preisnachlässen für verschiedene Kategorien von Waren sein. In diesen Fällen sind die betreffenden Warenkategorien und die jeweilige Ermäßigung eindeutig anzugeben, beispielhaft: 
„30 % Ermäßigung auf Waren mit blauem Punkt und 40 % auf Waren mit rotem Punkt“.
Ob die Rechtsprechung sich an diesen EU-Leitlinien orientieren wird, bleibt abzuwarten.
Ausnahmen: Folgende geschäftliche Handlungen sind laut der Gesetzesbegründung und den EU-Leitlinien weiterhin ohne die Pflicht zur Angabe des vorherigen niedrigsten Vergleichspreises möglich.
  • die reine Bekanntmachung von Preisen, ohne werbliche Nutzung des ursprünglichen Gesamtpreises (so etwa die Bewerbung von „Dauerniedrigpreisen“)
  • die Werbung für ein neu in das Händlersortiment aufgenommenes Produkt, ohne über einen vorherigen Gesamtpreis zu verfügen (so etwa die Werbung mit „Einführungspreisen“ oder ein Vergleich der eigenen Preise mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers UVP)
  • die Werbung mit einer Drauf- bzw. Dreingabe („1+1 gratis“, „Kaufe 3 zahle 2“)
  • Kundentreueprogramme des Verkäufers wie Rabattkarten oder Gutscheine, mit denen dem Verbraucher ein Preisnachlass auf alle oder auf bestimmte Produkte während längerer ununterbrochener Zeiträume (z. B. 6 Monate, 1 Jahr) eingeräumt wird, oder die Anhäufung von Bonuspunkten für künftige Käufe
  • Echte personalisierte Preisermäßigungen, z. B. wenn der Verbraucher bei seinem Kauf einen Gutschein über 20 % erhält, der für den nächsten Kauf bis Ende des Monats gültig ist.
Aber Vorsicht: Anders ist es zu beurteilen, wenn sich das Kundenprogramm oder Rabattcode allen oder vielen Kunden angeboten wird. Beispiele hierfür wären Aktionen wie
  • „Heute 20 % ermäßigt bei Verwendung des Codes XYZ“; oder
  • „Dieses Wochenende ausschließlich für Treuekunden 20 % ermäßigt“.
In diesen Fällen ist der vorherige niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen für alle betroffenen Waren anzugeben.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Preis während derselben Verkaufskampagne ohne Unterbrechung fortlaufend schrittweise gesenkt wird. Damit dürfte der Abverkauf einzelner Produkte beim Lager-/Räumungsverkauf mit immer weiter sinkenden Preisen gemeint sein (ohne das sich hierzu Konkretisierungen in der Gesetzesbegründung finden).
In diesem Fall darf auf den Preis abgestellt werden, der vor Beginn der fortlaufenden und schrittweisen Preisermäßigung galt, und zwar auch für alle nachfolgenden Bekanntgaben von Preisermäßigungen während der Verkaufskampagne. Es muss also ausnahmsweise nicht der jeweils zuvor gesenkte Preis als Referenzpreis ermittelt und angegeben werden, vorausgesetzt der Preis wird kontinuierlich ohne Unterbrechung gesenkt.
Beispiel für eine schrittweise, ununterbrochene Preissenkung.
Grafik Ununterbrochene Preissenkung
Beispiel für eine unterbrochene Preissenkung.
Grafik Unterbrochene Preissenkung
Quelle Grafiken: Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart.
Die oben geschilderte Angabe des niedrigsten Gesamtpreis gilt nicht bei:
  • individuellen Preisermäßigungen
  • Preisermäßigungen bei verderblicher Ware. Vorausgesetzt der Preis wird wegen der Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und der Verbraucher durch Hinweis auf den Grund für den verbilligten Abverkauf informiert wird
  • die Bekanntgabe von Preisermäßigungen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben

5. Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen die PAngV können Ordnungswidrigkeiten darstellen. Zum Beispiel wird eine Preisangabe gar nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gemacht. Bei Nichtbeachtung der PAngV drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR. Dies gilt auch für Verstöße gegen die Bekanntgabe einer Preisermäßigung. Daneben können Verstöße gegen die PAngV Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen und gegebenenfalls von Mitbewerbern oder abmahnbefugten Verbänden abgemahnt werden.

Digitale Impulse

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).
Veranstaltungstermine:
  • 30. März 2023, 16:00 Uhr: Durchblick im Förderdschungel – Die wichtigsten Förderprogramme für EKU
  • 19. April 2023, 16:00 Uhr: IT-Sicherheit einfach und effektiv – Für Selbstständige und Kleinstunternehmen
  • 17. Mai 2023, 16:00 Uhr: Durch bessere Entscheidungen zu mehr unternehmerischem Erfolg
  • 28. Juni 2023, 16:00 Uhr: Die wichtigsten Aspekte der Unternehmensnachfolge
  • 26. Juli 2023, 16:00 Uhr: Als Kleinstunternehmen Fachkräfte gewinnen
  • 30. August 2023, 16:00 Uhr: Zeitgemäße Webseitengestaltung im B2B
Melden Sie sich zu den kostenfreien Online-Veranstaltungen an.
Jetzt beachten!

Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

1. Eingeschränkte Vertragslaufzeiten und Verlängerungsklauseln

Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen – typischerweise z. B. Handy-Vertrag, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Streamingdienste, Gas- und Stromlieferungsverträge - wird die automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen beschränkt. Bisher enthalten Verträge häufig eine stillschweigende Verlängerungsklausel, wenn sie nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängerte sich dann bisher automatisch um ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Künftig darf die Verlängerung des Vertrags nur auf unbestimmte Zeit gelten (also nicht mehr automatisch ein Jahr) und die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen. Dies gilt für Verträge ab dem 1. März 2022. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiter die bisherige Regelung, d. h. automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr.
Achtung: Für Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen - sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge - bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Unternehmer sollten Ihre Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vertragsverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen anpassen, sofern dies noch nicht geschehen ist. 

2. Kündigungsbutton bei Internet-Vertragsschlüssen

Seit 1. Juli 2022  ist Verbrauchern bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung) die Möglichkeit zu geben, die Kündigung per “Kündigungsbutton” zu erklären. Davon betroffen ist jede Webseite auf der der Vertragsschluss im Internet angeboten wird, zum Beispiel auch eine Bestellung lediglich per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Ob der Verbraucher auf diesem Weg bestellt hat, ist nicht relevant, es genügt das Angebot den Vertrag über die Webseite abschließen zu können. Der Kündigungsbutton ist deutlich zu beschriften, z. B. „Verträge hier kündigen“ und muss ständig verfügbar, leicht zugänglich sowie gut sichtbar platziert sein. Dies kennt man bereits aus beim Warenkauf im Onlineshop mit der genauen Bezeichnung des sogenannten Kaufbutton: „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Verbraucher ist nach Betätigung des Buttons auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten auf der er gemäß Paragraf 312 k Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, Art der Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder fristlos) und bezüglich Inhalt (u. a. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll) machen kann. Die Kündigung ist von dieser Bestätigungsseite aus wiederum per Button, zum Beispiel „Jetzt kündigen“, zu erklären. Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Kündigung anschließend unverzüglich per E-Mai zu bestätigen.
Dem Verbraucher ist die Online-Kündigung zu ermöglichen, ohne das er sich in einem Kundenkonto anmelden braucht. Das heißt, die vorherige Abfrage von Login-Daten ist unzulässig. Die in Paragraf 312 k Absatz 2 BGB genannten Anforderungen sind zugleich Mindest- und Maximalangaben, die zu verlangen sind. Dies geht zurück auf eine Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 – Kündigung ohne Login). 
Vorsicht: Bei einem fehlenden Kündigungsbutton ist jederzeit die fristlose Kündigung (auch für alle bereits laufenden Verträge) durch den Verbraucher möglich. 
Webinar am 16.02.2023

#HIER: Achtung, der Prüfer kommt! GoBD und Verfahrensdokumentation

Welche digitalen Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie geht man bei der Dokumentation am besten vor? Diese und weitere Fragen werden im Web-Seminar geklärt.
Die Web-Seminarreihe „#HIER – HWK und IHK Erfolgreich Regional“ führen wir in Kooperation mit der HWK Region Stuttgart durch. Die Themen sind für Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie geeignet.
Sie erhalten oder versenden digitale Unterlagen, die aufbewahrungspflichtig sind? Sie digitalisieren Ihre Papieraufzeichnungen oder planen, dies zukünftig zu tun?
Immer häufiger verlangt der Steuerberater oder auch der Prüfer vom Finanzamt, dass die Aufbewahrung digital und korrekt durchgeführt wird.
Im Web-Seminar erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und wie die Umsetzung, für die typischerweise geltenden zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, zu erfolgen hat. Wir zeigen in sieben Schritten, wie eine Verfahrensdokumentation einfach und nachvollziehbar auch in Ihrem Unternehmen erstellt und gepflegt wird.
  • Verfahrensdokumentation GoBD-konform erfüllen
  • Einfache Anleitung in sieben Schritten
  • Fit für die Betriebsprüfung
  • Rechtssichere Archivierung
Bei der interaktiven Fragerunde im Anschluss an den Vortrag erhalten Sie passgenaue Antworten.
Haben Sie bereits Fragen oder Anregungen im Vorfeld? Dann teilen Sie uns diese direkt im Anmeldeformular mit. Wir werden die Anliegen sammeln und im Web-Seminar beantworten.
Wann: 16. Februar 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: online (per Computer, Tablet oder Smartphone)
Veranstalter: Handwerkskammer Region Stuttgart
Jetzt Anmelden!

Insolvenzrecht

Hilfe bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Preisexplosion bei Energie und innerhalb vieler Lieferketten, verbunden mit der hohen Verunsicherung in vielen Märkten führen einige Unternehmen an die Grenze der Planbarkeit. Dies bringt kaufmännische Schwierigkeiten mit sich, ist aber auch mit enormen ­Haftungsrisiken verbunden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert, indem sie das „Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) erlassen hat.
Grundsätzlich ist die Situation so: Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Krisen frühzeitig erkennen und die Interessen ihrer ­Gläubiger schützen, um nicht persönlich zu haften. Besonders wichtig ist es, eine Insolvenzantragspflicht rechtzeitig zu erkennen. Doch: was ist „rechtzeitig“? Seit jeher gibt es in Deutschland zwei zwingende Insolvenzantragsgründe, nämlich: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit ist recht einfach zu entdecken: jeder Geschäftsführer kann sehen, ob die Liquidität genügt, um bestehende Zahlungs­verpflichtungen bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Sollte das nur kurz (weniger als drei Wochen) oder in geringem Umfang (weniger als zehn Prozent der fälligen ­Gesamtverbindlichkeiten) nicht gelingen, liegt lediglich eine sogenannte „Zahlungsstockung“ vor. Ist der Engpass größer oder dauert er länger, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Unverzüglich bedeutet, spätestens nach drei Wochen.

Überschuldung ist schwer zu ermitteln

Viel schwieriger ist es, Überschuldung zu ermitteln. Dies vor allem deshalb, weil die hierfür erforderlichen Daten im Unternehmen nicht vorliegen, sondern in der Regel erhoben werden müssen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft geringer ist als ihre Schulden. Zugrunde ­gelegt werden dabei die Zerschlagungswerte, also der Erlös, der durch die Veräußerung aller Ver­mögensgegenstände erzielt werden kann. Hierbei dürfen stille ­Reserven ­einbezogen und Verbindlichkeiten mit ­qualifiziertem Rangrücktritt ausgenommen werden. Selten reichen allerdings die Zerschlagungswerte zur Deckung der verbleibenden Verbindlichkeiten. Dies liegt an den drastischen Abschlägen, die bei einem raschen Abverkauf angenommen werden müssen.
Sollte also die Überschuldungsberechnung negativ ausfallen, kommt es darauf an, ob die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose hat – und zwar für die kommenden zwölf Monate. Hierfür muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gesellschaft während dieser Zeit finanziert ist, also: zahlungsfähig bleibt. Daher das Erfordernis einer zwölfmonatigen Liquiditätsplanung.

Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität

Diese ist umso wichtiger, je „knapper“ es werden könnte. Freilich: eine profitable Gesellschaft dürfte in der Regel auch ohne konkrete Planung wissen, dass ihre Liquidität erhalten bleibt. Fehlt auch eine solche, positive Prognose, ist unverzüglich, spätestens aber nach sechs Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität
Um den aktuellen Schwierigkeiten einer Fortführungsprognose zu begegnen, hat der Gesetzgeber nun zur Erleichterung das SanInsKG verabschiedet: Seit dem 9. November 2022 genügt es, wenn das Unternehmen in ­einem viermonatigen Planungshorizont liquide bleibt. Diese Erleichterung soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Aber: was bringt das in der Praxis?
Zunächst ist klarzustellen, dass diese Erleichterung nur denjenigen offensteht, deren Insolvenzantragsfrist nicht bereits vor dem 9. November ver­strichen war. Das bedeutet allerdings auch, dass sechs Wochen vor diesem Datum, also am 28. September 2022, noch eine positive Prognose für zwölf Monate vorgelegen haben muss. Anderenfalls greift die Prognoseverkürzung nicht.

Trotz Erleichterung ist Vorsicht geboten

Wenn also eine Gesellschaft heute mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, vor Ende des dritten Quartals 2023 zahlungsunfähig zu werden, ist trotz der Erleichterung Vorsicht geboten! Solche Szenarien sind übrigens nicht selten: wenn zum Beispiel ein Betriebsmittelkredit vor dem 28. September 2023 endfällig wird. Auch wenn derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität für die Finanzierung der laufenden Verluste bis einschließlich des dritten Quartals 2023 genügt, ­besteht bereits heute die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das Schwierige hieran ist auch, dass die hiermit verbundenen Haftungsansprüche der Geschäftsführung erst im Nachhinein vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Neben seinen ohnehin beachtlichen Beweiserleichterungen hat der Insolvenzverwalter dann einen zusätzlichen Vorteil: Zu diesem Zeitpunkt ist die positive Prognose bereits fehl­gegangen. sodass er exakt ableiten kann, welche Liquiditätsfolgen sich aus welchen Ursachen ergeben haben. Der betroffene Geschäftsführer muss sich hingegen damit verteidigen, dass im Vorhinein ein positiver Verlauf und vollkommen andere Liquiditätsfolgen „überwiegend wahrscheinlich“ gewesen seien. Dies ist eine kaum sicher lösbare Aufgabe.

Tipp für die Praxis:

Es empfiehlt sich stets, eine Liquiditätsplanung aufzustellen. Je knapper die ­Liquiditätsdeckung im Unternehmen ist, umso detaillierter sollte eine solche ­Planung sein. Idealerweise wird eine ­Darstellung auf Wochenbasis erstellt und in einem vernünftigen Rhythmen überwacht. Trotz der Erleichterungen des „SanInsKG“ sollte sie die kommenden zwölf Monate abdecken. Zeichnet sich ab, dass diese Planung für weniger als zwölf Monate positiv bleibt, sollte geprüft ­werden, ob die jüngsten, gesetzlichen ­Erleichterungen überhaupt greifen.
Zur Selbstkontrolle und auch um gerüstet zu sein, falls sich die Prognose im Nachhinein als falsch erweist, empfiehlt es sich, gedankliche Zwischenschritte zu gehen:
  • Wo weichen meine Prognoseprämissen vom aktuellen Zustand ab?
  • Wie kommt es zu diesen Abweichungen?
  • Welche Risiken sind einbezogen worden, welche Wahrscheinlichkeit ist dem Eintritt der Risiken beigemessen worden?
  • Welche Anhaltspunkte haben zu dieser Wahrscheinlichkeitserwägung geführt?
  • Welche Risikovermeidungsstrategien sind implementiert worden und woher kommt die Annahme von deren Wirksamkeit?
  • Welche Ersatzlösungen stehen zur Verfügung?
Freilich: eine solche Liquiditätsüber­wachung  bindet ­Management­kapazität und ist zum Teil auch kostspielig, wenn externe Berater benötigt werden. Manchmal hilft hier aber auch der Steuerbe­rater.
Leider verursachen solche Kosten genau im falschen Moment Hemmungen – und die Gefahren einer Insolvenzverschleppung wird zu spät sichtbar. Insofern gilt weiterhin: eine saubere Planung hat sich noch immer gelohnt!
Gunnar Mueller-Henneberg, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
 
Energiekrise

Wenn Strom und Gas knapp werden

Bisher waren Strom und Gas in Deutschland zwar überdurchschnittlich teuer, man konnte sich aber darauf verlassen, dass beides immer und überall vorhanden war. Für Unternehmen und für ausländische Investoren war das ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Doch  auch wenn sich die Lage im Moment etwas entspannt hat, bringen die gegenwärtigen Krisen immer mehr Unternehmer ins Grübeln, ob das so bleiben wird. Wie berechtigt sind diese Sorgen? 
Energie ist knapp und teuer, zumindest in Europa. Denn, und das ist die erste Erkenntnis, die gegenwärtige Situation ist eine regionale. Sie betrifft vor allem West- und Mitteleuropa. Staaten wie die USA oder China haben hingegen kein Beschaffungsproblem und erfreuen sich weiterhin konstanter und moderater Kosten.

Strompreise haben sich versechsfacht

In Deutschland haben sich dagegen die Preise am Strommarkt innerhalb eines Jahres versechsfacht, am Gasmarkt zwischenzeitlich verfünffacht. Zwar ist er jetzt wieder gesunken, aber wer weiß, wie lange das so bleibt. Glücklich schätzen kann sich deshalb jeder, der länger laufende Verträge zu alten Konditionen hat.
Wer jedoch von seinem Anbieter gekündigt wurde, wird feststellen, wie wenige Lieferanten ihm überhaupt ein Angebot unterbreiten. Das liegt daran, dass die Stromhändler von ihren Kunden im Monatsrhythmus bezahlt werden. Beschaffen die Händler die Jahresbestellung am Terminmarkt, haben sie ein Liquiditätsproblem, weil sie vorab hohe Sicherheitsleistungen erbringen müssen. 
Kauft er am Spotmarkt, bleibt er auf den ziemlich wahrscheinlich steigenden Kosten sitzen, denn der Strom wird verbrauchsscharf an der Energiebörse eingekauft. Das war kein Problem, solange die Preise am Spotmarkt günstiger waren als am Terminmarkt. Doch Faktoren wie die Wasserknappheit auf dem Rhein, die Abschaltung französischer Atomkraftwerke und der Kohleausstieg haben schon vor dem Ukrainekrieg den Marktmechanismus ausgehebelt. Das ist auch der Grund dafür, dass allein in 2021 141 Billiganbieter die Belieferung eingestellt haben. Einige hunderttausend Kunden bundesweit kamen so in die Grund- oder Ersatzversorgung. 

Die Grundversorgung steht nur Privatkunden zu

Die Grundversorgung dagegen steht nur privaten Kunden zu. Auch berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Letztverbraucher haben einen Anspruch darauf, allerdings nur bis zu einem jährlichen Strom- oder Gasverbrauch von maximal 10.000 kWh. Diese Kundengruppen können dauerhaft in der Grundversorgung bleiben oder mit einem Energielieferanten ihrer Wahl entsprechende Lieferverträge im Rahmen der Vertragsfreiheit schließen. Sollte der alte Liefervertrag durch den Lieferanten gekündigt worden oder der Lieferant insolvent sein, fallen auch die Kunden zunächst für drei Monate in die Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, auf die gewerbliche Letztverbraucher in Niederspannung- und Niederdruck über 10.000 kWh Anspruch haben. Sie stellt sicher, dass niemand plötzlich ohne Strom dasteht, wenn sein Lieferant aus welchen Gründen auch immer ausfällt. Der Versorger darf aber die zusätzlichen Mehrkosten, die er durch die plötzliche Übernahme der Versorgung hat, in Rechnung stellen. Außerdem endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten. Dann muss sich der Kunde einen neuen Lieferanten gesucht haben, soweit er nicht einen Anspruch auf Grundversorgung hat. Oberhalb der Niederspannungsebene und der Niederdruckstufe bestehen gar keine gesetzlichen (Grund)Versorgungsansprüche oder Ersatzversorgungsverhältnisse.
Wenn der Energieversorger kündigt oder der Vertrag ausläuft, sollte man deshalb so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen. Abzuwarten ist derzeit keine Option: Analysten rechnen damit, dass die Energiepreise mindestens bis 2024 so volatil bleiben. Wer Planungssicherheit sucht, sollte einen Festpreis­liefervertrag anstreben. Die sind zurzeit allerdings extrem teuer und werden auch von vielen Lieferanten nicht mehr angeboten, da Energieversorger Mengen- und  Temperaturrisiko nicht mehr abbilden können. Zunehmend werden deshalb Spotmarktverträge angeboten, da sie für den Lieferanten kein Preisrisiko beinhalten. Allerdings können entsprechend die Preisschwankungen für Kunden beträchtlich sein. 

Wie groß ist die Gefahr, dasss gar kein Strom mehr fließt?

Aber wie groß ist die Gefahr, dass überhaupt kein Strom mehr fließt, dass es also zum Blackout kommt? Unter Blackout versteht man einen unkontrollierten Netzausfall ohne Vorwarnung. Lokal begrenzt kennt man das schon lange, wenn etwa ein Bagger eine Leitung „durchbeißt“.

Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht. Möglich wäre es aber, dass der Strom nicht reicht, um alle Nutzer gleichzeitig zu versorgen. Dann gibt es Pläne für ein rollierendes Abschaltverfahren. Die Stadt Stuttgart zum Beispiel ist in zehn Abschaltgruppen eingeteilt. Diese werden nacheinander für je eineinhalb Stunden abgeschaltet. Weil es sich um ein absehbares Ereignis handelt, wird es so früh wie möglich bekannt gemacht. Für Unternehmen, die auf eine konstante Versorgung angewiesen sind, ist das ein Horrorszenario. Im Moment ist es aber unwahrscheinlich. Anders gesagt: Über die Stromverfügbarkeit und die Netzstabilität müssen wir uns diesen Winter keine Sorgen machen.
Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht.

Arved Blume, Stuttgarter Netze GmbH

Beim Gas ist die Lage kritischer. Auch das wird diesen Winter wohl reichen, weil die Speicher voll sind. Doch nächsten Winter werden die 600 TWh fehlen, die vorher aus Russland kamen – 600 TWh von 1000 TWh, die in Deutschland jährlich verbraucht werden! Die Lage wird sich erst dann ent­spannen, wenn das Flüssigerdgas kommt. Der erste Terminal ist zwar fertig, aber die LNG-Schiffe sind heiß begehrt und darum teuer. Und ein Schiff kann gerade mal eine TWh laden, an einem nor­malen Wintertag verbrauchen die Deutschen aber schon vier bis fünf TWh

Im Ernstfall ist die Bundesnetzagentur gefragt

Wenn Gas knapp wird, übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Ihre Aufgaben sind die Steuerung der Beschaffung, die Speicherung und Verteilung von Gas und der Erlass von Individual- und Allgemeinverfügungen zur Reduktion des Gasverbrauchs
Vorgesehen sind verschiedene Eskalationsstufen. Auf Stufe eins gibt es markt- und netzbezogene Maßnahmen, beispielsweise den Abruf unterbrechbarer Leistungen aber auch die Aufforderung zur Leistungsreduktion. Auf der zweiten Stufe bekommen nur noch geschützte Kunden Gas. Im Wesentlichen sind das grundlegende soziale Dienste, die Blaulichtfraktion sowie Letztverbraucher mit Standardlastprofil. Das ist streng geregelt. „Ich wasche die Wäsche für ein Krankenhaus“, reicht nicht, um in die geschützte Gruppe zu kommen. Auf der dritten Stufe wird auch diese abgeschaltet, auf Stufe vier auch die Gaswerke, die für die Aufrechterhaltung der Stromversorgungen zuständig sind. Das Problem auf Stufe 2 und 3: anders als der Strom lässt sich das Gas nicht zentral abstellen. Es muss also ein Techniker rausfahren und händisch den Hahn zudrehen. Glücklicherweise ist auch mit diesem Szenario diesen Winter nicht zu rechnen.
Dr. Arvid Blume, Stuttgart Netze GmbH für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat & Tat
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
Rechtliche Grundlagen

Rechtstipps für den Onlinehandel

Im Onlinehandel sind rechtliche Grundlagen zu beachten. Insbesondere betrifft dies Informationspflichten, die dem Verbraucherkunden im Bestellvorgang mitgeteilt werden müssen, wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs- und Versandhinweise, Datenschutzerklärung, ggf. spezielle Produkthinweise.
Kennen Händler diese Pflichten nicht, oder fehlt die Angabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Information, kann dies von Mitwettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dies kann vermieden werden, wenn sich der Händler mit den rechtlichen Voraussetzungen für Webshops auseinandersetzt.

Worüber ist im Bestellvorgang zu informieren?

Folgende Informationen sind anzugeben:
  • Die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit des Online-Händlers („Impressum“)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“)
  • Das Produkt (Ware oder Dienstleistung) muss im Wesentlichen beschrieben werden (z.B. Größe, Farbe, Gewicht, Material, Eigenschaften, Zustand, kompatibel/nicht kompatibel mit... etc.), ggf. bestimmte Kennzeichnungspflichten
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterwiderrufsformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B bei einem Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung (z.B. Lieferzeiten/Lieferbeschränkungen) oder Erfüllung (bei Dienstleistung)
  • Information, dass ein gesetzliches zweijähriges Mängelhaftungsrecht gegenüber Verbraucherkunden besteht
  • Erläuterung des Bestellvorgangs: wann kommt der Vertrag zustande, unverzügliche Bestätigung auf elektronischem Wege (gewöhnlich per E-Mail), dass die Bestellung des Kunden erhalten wurde, Zahlungsmodalitäten, Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Vertragssprachen, die zur Verfügung stehen
  • Geltung von AGB (falls vorhanden). Diese müssen bei Vertragsschluss abrufbar sein und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können
  • Möglichkeit einer Online-Schlichtung mittels anklickbaren Link. Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ und kann im Impressum und in den AGB erscheinen
  • Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss deutlich auf eine kostenpflichtige Bestellung hinweisen (z.B. „Zahlungspflichtig bestellen")
Im Einzelnen sind die Informationspflichten nachlesbar in Art. 246a, § 1 EGBGB.   

Wo und wann ist im Bestellvorgang  zu informieren?

Die oben genannten Informationen sind mitzuteilen, bevor die Bestellung abgegeben wird:
  • „Impressum“, „Datenschutzerklärung“,„AGB“ und „Widerrrufsrecht“ sollten auf klar bezeichneten Unterseiten über eigene Links abgelegt und von jeder Seite im Shop anklickbar sein. Gewährleistung, Zahlungsabwicklung, Einzelheiten zum Vertragsschluss etc. lassen sich in AGB unterbringen.
  • Angaben zu Eigenschaften des Artikels oder der Dienstleistung, Preis, Versandkosten und Lieferzeit sollten direkt auf der Produktseite gemacht werden, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird.
  • Auf der Bestellübersichtsseite sind unmittelbar vor Betätigung des Bestellbutton nochmal folgende Informationen zu wiederholen: die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern, Versandkosten, sonstige Kosten. Ggf. die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte sowie der Hinweis auf AGB und die Widerrufsbelehrung. Die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung kann sich der Online-Händler unmittelbar vor der Bestellung durch Anklicken einer Checkbox bestätigen lassen. Erst wenn das Häkchen gesetzt ist, sollte der Bestellbutton betätigt werden können.
  • Nach Abgabe der Bestellung sind die bisher erteilen Informationen, inklusive Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular und AGB - spätestens mit der Lieferung der Ware in Textform mitzuteilen. Die Informationen können z.B. in der Bestätigungsmail, die auf die Bestellung folgt, untergebracht werden.
Wichtig: Fremde Texte und Bilder für Artikel oder Dienstleistungen dürfen nicht einfach aus anderen Webshops oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers kopiert werden. Dies kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher entweder eigene Bilder/Texte anfertigen, oder für die Nutzung fremde Bilder oder Texte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen.  
Sieht die Webseite ein Kontaktformular vor, dürfen nur die für die Abwicklung der Kundenanfrage oder Bestellung erforderlichen Daten (wie Name, Lieferanschrift, und in der Regel ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse) abgefragt werden. Das Kontaktformular ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln.
Einzelheiten und weiterführende Hinweise sind in der Artikelreihe zum E-Commerce-Recht abrufbar.
  1. Impressum und Datenschutz
  2. Produkt- und Preisangaben
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Vertragsschluss und Bestellung
  5. Mängelrechte und Widerrufsfolgen


Online-Test

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Web-Design

Usability

Ist Ihre Webseite wirklich so nutzerfreundlich, wie Sie meinen? Mithilfe dieser Methoden können Sie die deffizite Ihrer Internetpräsenz herausfinden und optimieren.
Webseiten bilden oft den ersten Berührungspunkt zwischen der Kundschaft und dem Unternehmen sowie den Produkten oder Dienstleistungen. Diese sollten daher intuitiv gestaltet sein, sodass die Kundschaft ihre gewünschten Informationen einfach und schnell findet. Missverständliche Informationen, unübersichtlicher Aufbau, sperrige Dateien, kein ansprechendes Layout – dies kann dazu führen, dass die Kundschaft einer Webseite sich auf der Suche nach passenden Informationen verwirrt oder überfordert fühlt und die Seite verlässt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum-Usability „Website-Check“ wurden Usability Probleme sowie noch nicht ausgeschöpfte Potenziale aufgedeckt und methodische Herangehensweisen zur Verbesserung des Internetauftritts an die Unternehmen herantragen. Häufige diskutierte Themen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
  • Die Heuristiken nach Nielsen bilden ein Regelwerk über gut gestaltete Systeme (Usability - intuitive Nutzung). Dieses Regelwerk kam häufig bei der Navigationsstruktur und dem Feedback an Nutzende zu tragen. So sollte beispielsweise klar ersichtlich sein, wenn die Interaktion der Nutzenden zu einer Veränderung auf der Webseite geführt hat. Zu ähnlich gestaltete Seiten oder zu groß platzierte Headerbilder verhindern, dass Nutzende erkennen, dass sich etwas verändert hat.
  • Das Card Sorting hilft dabei das „Mentale Modell“ der Nutzenden – also die innere Repräsentation ihres Wissens – zu ermitteln. Repräsentative Teilnehmende der Zielgruppe(n) sortieren dabei vorgegebene Begriffe in inhaltlich-thematisch zusammengehörige Gruppen. Dies kann dabei helfen die Navigation oder die Inhalte einzelner Seiten für Nutzende logisch zu strukturieren. Hierzu gibt es online hilfreiche Tools, die bei der Durchführung und Auswertung unterstützen.
  • Die Lesbarkeit von Inhalten ist ebenso wichtig wie eine gute Navigation. Eingesetzte Farben sollten daher auf deren Kontrast geprüft werden. Sind Überschriften, Buttons, Links etc. gut erkennbar? Hierfür gibt es online ebenfalls hilfreiche Tools, um den Kontrast zu prüfen.
  • Breadcrumbs („Brotkrumen“): (Textuelle) Visualisierung des Pfades und der aktuellen Position eines Nutzers bei der Navigation hilft zur Übersichtlichkeit und einfachen Navigation auf der Website.
  • Zum Schluss ist es wichtig, eine gewisse Konsistenz aufzuweisen. Gleiche Elemente (bspw. Icons, Buttons, Links, etc.) sollten demnach auch gleich gestalten werden, um den Wiedererkennungswert bei den Nutzenden zu erhöhen und den Unterschied zu anderen Interaktionsmöglichkeiten zu verdeutlichen. Dadurch kann eine einfache, effektive und effiziente Nutzung erzielt werden.
Neben diesen übergreifenden Themen wurden viele weitere Fragen der einzelnen Unternehmen beantwortet und ihnen mithilfe einfacher Tipps aufgezeigt, wie sie ihre Webseiten zukünftig noch intuitiver und ansprechender gestalten können. 
Wenn Sie Interesse an dem Thema Usability haben und gemeinsam mit uns einen Blick auf Ihre Webseite werfen möchten, können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
IT- und Cybersicherheit

Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit. 

Initiative Wirtschaftschutz

Die  Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken. 
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf. 

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet. 
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.   
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg 

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
        
Ideen für den Handel

„Fachhändler bilden ein einzigartiges Netzwerk“

Service vor Ort ist gut. Doch was hilft es, wenn die lokalen Partner im Fachhandel bei Online-Recherchen nicht gefunden werden oder wenn die Webseite zu umständlich ist? Eine Online-Marketingagentur aus Weilheim hat sich auf diese Probleme spezialisiert.
Im Grünflächenamt braucht man einen neuen Aufsitzrasenmäher. Der Mitarbeiter schaut auf die Internetseite des Herstellers und findet zwei Adressen von Fachhändlern in der Umgebung. „Seite wurde nicht gefunden“ meldet die Suchmaschine beim ersten Klick. Beim zweiten klappt zwar die Verbindung, dafür findet der Mitarbeiter die gesuchte Marke im großen Sortiment gar nicht. Entnervt klickt er zurück zum Hersteller und beschließt, die Maschine gleich dort zu bestellen. „So oder ähnlich werden potenzielle Kunden tagtäglich bei der Online-Suche frustriert“, ist Steffen Stark überzeugt. „Wieviel Umsatz dem Handel damit verloren geht, mag man sich kaum ausmalen.“
Landmaschinen, Fahrräder, Brillen, Garagentore – oft sind Fachhändler nicht nur als Distributoren, sondern auch als Servicepartner bestimmter Marken tätig. Doch immer mehr Hersteller entdecken den Online-Direktvertrieb für sich. Die Zukunft vieler Händler scheint ungewiss: Kompetenz und örtliche Nähe zum Endkunden sprechen für sie. „Aber das ist nur dann etwas wert, wenn der Service für die Kunden auch sichtbar ist – möglichst ohne sich erst durch das halbe Internet zu quälen“, sagt Stark. Der Mitgeschäftsführer der I-Together GmbH & Co. KG zählt 150 inhabergeführte Betriebe zu seinen Kunden, darunter zahlreiche Fachhändler. „Heutzutage sind die Servicepartner in der Regel selbst für ihren Onlineauftritt verantwortlich“, weiß er. „Die meisten haben aber weder die Zeit noch die Kenntnisse, um ihre Seiten technisch aktuell zu halten, geschweige denn, für eine gute Onlinepräsenz und -performance zu sorgen.“
Die Weilheimer Onlinemarketing-Agentur übernimmt für die Händler den technischen Support, um Enttäuschungen à la „Seite nicht gefunden“ zu vermeiden. Sie sorgt dafür, dass die Leistungswebsites der Fachgeschäfte mit den Webangeboten ihrer Partner und mit den mobilen Endgeräten ihrer Kunden kompatibel sind. In Zusammenarbeit mit einer Esslinger Anwaltskanzlei machen Stark, sein Mitgeschäftsführer Marquardt und ihr Team die Kundenseiten rechtssicher. Sie sorgen darüber hinaus dafür, dass einem Kunden, der zum Beispiel nach einem Aufsitzrasenmäher sucht, als erstes der nächstgelegenen Fachhändler angezeigt wird und, wenn er diesen anklickt, sofort der gesuchte Artikel und das gesuchte Fabrikat erscheint. Keine Selbstverständlichkeit, wie Stark versichert. „Sehr häufig landen Sie erst einmal auf der Homepage und müssen dann erneut anfangen zu suchen.“
Ein Großteil der Kunden komme über die „Händlersuche“ auf der Webseite des Herstellers zum lokalen Fachhändler, sagt Stark. „Gerade da ist es enorm wichtig, dass man den gesuchten Artikel ohne weitere Klicks vor sich sieht.“ Vom reibungslosen Zusammenspiel der Online-Angebote von Hersteller und Servicepartner hätten beide Seiten etwas, betont der Weilheimer Unternehmer. „Zwar erzielt der Hersteller einen Standalone-Effekt, wenn er den ganzen Vertrieb auf seine Webseite zieht, dafür gibt er aber ein einzigartiges Netzwerk auf und verzichtet ohne Not auf die damit verbundene Multiplikatorwirkung.“
Der Fachhandel wird nach wie vor gebraucht, da ist sich Steffen Stark sicher. „Den Endkunden werden die Vorteile einer lokalen Versorgung allmählich  wieder klar.“ Der Händler müsse seine Kompetenz aber auch online zeigen.
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft
Bezahlen im Internet

Elektronische Bezahlverfahren

Online-Shopping bringt viele Vorteile: die Kunden sparen beim Einkauf viel Zeit und die Verkäufer bekommen die Möglichkeit neue Märkte zu erschließen. 
Am 19. Januar 2023 findet ein kostenloses Webinar #HIER: elektronische Bezahlverfahren – der unterschätzter Erfolgsfaktor statt. Experten von dem Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg berichten über die Vor- und Nachteile der verbreitetesten online Bezahlverfahren. 

Online sicher bezahlen 

Damit Sie im Online-Handel erfolgreich sein können, müssen Sie u. a. Kundenwünsche ansprechen und Ihre Käufer gut verstehen. Neben einem guten Angebot ist es zudem wichtig, bevorzugte Zahlungsmethoden anzubieten. Oft ist das nicht Vorhandensein eines bevorzugten Verfahrens ein Grund für den Kaufabbruch. Doch Sie sollen nicht wahllos Bezahlsysteme in Ihrem Shop anbieten. Werfen Sie bei diesen Bezahlverfahren immer zunächst einen Blick auf die Sicherheit. Einen ersten Überblick zu Online-Bezahlmethoden und den jeweiligen Sicherheitsstandards, finden Sie in diesem Artikel und in der Broschüre des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicher zahlen im E-Commerce“ 

Die beliebtesten Zahlungsmethoden 

Angebote im Internet entwickeln sich sehr schnell weiter. Das gilt auch für die gängigen Zahlungsmetoden. Es gibt Verfahren, die in Ihrem Shop nicht fehlen sollten und die, die optional angeboten werden können. Nachfolgend finden Sie  einen Überblick der „beliebtesten“ Zahlungsmethoden im deutschen Online-Handel.
Balkendiagramm Häufigste Bezahlarten im Onlinehandel in Deutschland
Quelle: Statista.de

Internet-Bezahlanbieter 

Bei einem sogenannten Zahlungsdienst müssen die Käufer ihre Daten (Bankverbindung oder Kreditkartennummer) nicht bei jeder Transaktion eingeben. Diese Daten werden einmalig beim Anlegen eines Kontos bei dem Anbieter abgefragt und hinterlegt. Wenn ein Onlineshop einen Bezahlsystemanbieter unterstützt, werden die Kunden bei Auswahl des Bezahlsystems direkt auf dessen Webseite geleitet. 
Dort melden sie sich an und bestätigen ihren Kauf. Der Bezahlsystemanbieter überweist die Zahlung an den Shop und zieht anschließend den Betrag von dem Bankkonto oder Kreditkarte des Käufers ein. Dieses Verfahren ist sehr beliebt (je nach Land gibt es unterschiedliche Präferenzen an die Anbieter). Allerdings müssen die Händler teilweise mit sehr hohen Kosten rechnen.

Kauf auf Rechnung

Diese Methode ist aus Kundensicht wohl eine der sichersten. Händler stehen aber vor dem Risiko von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen. Aktuell  ist dieses Bezahlverfahren im deutschsprachigen Raum jedoch noch kaum verzichtbar.
SEPA-Lastschrift/Bankeinzug
Der Rechnungsbetrag wird direkt von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Dabei wird das Bankkonto üblicherweise erst beim Versand der Ware belastet. Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn der Händler bzw. Unternehmen gut gepflegte Kundenbeziehungen hat und der Kunde dem Unternehmen vertraut. Lastschrift/Bankeinzug ist für Händler/Unternehmen relativ unkompliziert. Allerdings besteht ein Risiko und ein damit verbundener Aufwand im Fall einer notwendigen Rücklastschrift.

Kreditkarte

Die Kreditkartenzahlung ist ebenfalls sehr beliebt: unter den Käufern sowie unter den Händlern/Unternehmen. Die Abwicklung der Zahlung ist für beide Seiten unkompliziert. Bei dieser Methode ist der Zahlungseingang dem Verkäufer garantiert. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, seine Zahlung zu widerrufen (im Fall von schadhafter oder nicht versendeter Ware).
Mit aktuellen Technologien wie 3D-Secure versucht man, Betrug zu verhindern. 3D-Secure ist ein Authentifizierungsverfahren, das es dem Kunden im E-Commerce ermöglicht, sich als rechtmäßiger Inhaber einer Karte zu authentisieren und eine mit der Karte verbundene Zahlung freizugeben. Wie dieser Authentifizierungsprozess aussehen soll (SMS, TAN, etc.) wird in der Regel von der Bank bestimmt. Obwohl letztlich ein Kreditkartenbetrugs-Risiko nicht komplett ausgeschlossen werden kann , ist dieses Verfahren sehr wichtig.

Vorkasse

Die meisten Käufer wählen diese Methode nur dann, wenn sie dem Unternehmen vertrauen. Sollten Sie in Ihrem Shop eine hohe Kundenfluktuation haben, ist es ratsam, mindestens ein weiteres Bezahlverfahren anzubieten.

Sofortüberweisung

Die Sofortüberweisung" ist ein Zahlungsdienst, der mit den gewohnten Daten vom Onlinebanking funktioniert und bei dem im Anschluss sofort per Überweisung bezahlt wird. Für die Nutzung dieser Methode ist keine zusätzliche Registrierung notwendig. Für Händler ist dieses Verfahren vorteilhaft, da die Bestellung erst dann bearbeitet wird, wenn die Zahlung auf dem Konto eingeht. Dies senkt das Risiko eines Rechnungsausfalls. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bezahldienst die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Bezahlprozesses prüft. Der Kauf wird automatisch abgebrochen, wenn auf dem Kundenkonto nicht genug Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Nachteilen gehört die Datenübergabe an den externen Dienstleister.

Bezahlfunktionen von Betriebssystemen 

Die Bezahlfunktionen von Betriebssystemen (Apple Pay, Google Pay, etc.) zielt darauf ab, im Einzelhandel kontaktlos über "Near Field Communication" (NFC) an der Kasse zu zahlen. Allerdings können Kunden über die in der App hinterlegten Bankkonten auch im Internet zahlen. In beiden Fällen muss die Transaktion vom Konsumenten biometrisch (z. B. durch Fingerabdruck oder Gesichtsscan) oder über den Passcode des Smartphones bestätigt werden. Die Händler erhalten bei diesen Transaktionen keine Kundendaten, sondern nur die Information, dass die Zahlung erfolgt ist.

Einblicke in das Zahlungsverhalten in Deutschland erhalten Sie zum Beispiel in der Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2021“
Ideen für den Handel

Nebenkostenabrechnungen sind im Schnitt zehn Prozent zu hoch

Mieten und Nebenkosten schlagen mitunter arg ins Kontor, das wissen Einzelhändler nicht erst seit dem Gaspreisschock. In einer Branche, in der die Marge im Durchschnitt zwei bis drei Prozent beträgt, können auch scheinbar unbedeutende Schwankungen schnell in die roten Zahlen führen.
Man sollte meinen, dass die Unternehmen deshalb ganz genau hinsehen und penibel darauf achten, keinen Euro zu viel an Vermieter, Reinigungsfirmen, Facility-Manager oder Energielieferanten zu bezahlen. Doch weit gefehlt, so die Erfahrung von Marcus Seybold: „70 bis 80 Prozent der Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler, im Durchschnitt sind sie etwa zehn Prozent zu hoch.“ Bei einer Ladenfläche von 500 Quadratmetern kann der Händler innerhalb von zehn Jahren durchaus 50.000 Euro zu viel bezahlen.
Welches Potenzial in der Reklamation fehlerhafter Abrechnungen steckt, hat Seybold während seiner Tätigkeit für den Handelsriesen Kaufland gelernt, wo es ihn nach seinem DH-Studium eher zufällig in den Immobilienbereich verschlug. Im Jahr 2006 beschloss er, sich mit dieser Geschäftsidee als Berater selbstständig zu machen – zunächst in seiner Heimatstadt Crailsheim, später dann in der Landeshauptstadt. Zu seinen Kunden zählen mittlerweile Unternehmen wie C&A, S’Olivier, Johny M oder Osiander. Für sie prüft er die Verträge und Abrechnungen und verhandelt mit den Partnern über die Rückzahlung der zu viel geleisteten Beträge.

Fast immer gelingt ein Kompromiss

„Man braucht ein sehr gutes Verhandlungsgeschick und eine Menge Erfahrung“, sagt Seybold. Denn natürlich stößt das Ansinnen bei Vermietern und Dienstleistern nicht gerade auf Gegenliebe. „Sie ziehen alle Register“, so der 46-Jährige.„Aber mittlerweile kennen wir buchstäblich jede Abwehrstrategie“. Letztlich gelinge es fast immer, einen Kompromiss zu schließen, denn beide Seiten wollen ja weiter miteinander Geschäfte machen.„Sonst müsste die Sache vor Gericht, und daran haben nur wenige ein Interesse.“
Viel zu tun hatten Seybold und seine 20 Mitarbeiter während der Corona-Zeit. Für viele seiner Kunden – zum Beispiel für 150 Filialen einer internationalen Bekleidungskette – galt es, angesichts der erzwungenen Schließungen Mieten neu zu verhandeln. „Das war hochspannend für uns“, erinnert sich Seybold.

Externe Immobilienabteilung

Mittlerweile hat sich der Unternehmensgründer ein weiteres Geschäftsfeld erschlossen. Die Gelegenheit ergab sich, als die Bonita GmbH während der Corona-Welle in ein Insolvenzverfahren in Eigenregie ging. Um die Fixkosten zu reduzieren, schloss der Händler für Damenoberbekleidung seine Immobilienabteilung – und übertrug die Verantwortung an Seybold und seine Kollegen, der nun die Liegenschaften des Konzerns verwaltet. Weitere Kunden sind gefolgt. „Ich würde behaupten, wir machen die Arbeit zur Hälfte der Kosten für eine eigene Immobilienabteilung.“

„Datenschatz“ erleichtert das Geschäft

„Wir haben in den letzten Jahren einen enormen Datenschatz zusammengetragen“, schildert der Unternehmer einen gewichtigen Vorteil seines guten Kundennetzwerks. In einer IT-Plattform haben die Stuttgarter Informationen über 5000 Handelsfilialen gespeichert. „Das erleichtert es uns sehr, Immobilienstandorte zu optimieren und zu effektivieren.“ Zum Teil nutzt Seybold hierfür auch künstliche Intelligenz – etwa beim automatischen Auslesen von Daten aus Rechnungen, wie man es von Banküberweisungen kennt.„Das ist im Immobilienmanagement keineswegs Standard“, weiß Seybold.
Bis vor kurzem kamen Seybolds Kunden praktisch vollständig aus dem deutschsprachigen Raum. Doch für die kommenden Jahre hat er Osteuropa in den Blick genommen. Dort hat ein in Österreich ansässiger Partner Kontakte in mehrere Länder geknüpft. Die Ideen gehen dem rührigen Hohenloher also nicht aus.
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft
Sondersituation im Energiesektor: gewerbliche Güterbeförderungen

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen  Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW (PDF-Datei · 39 KB), da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
AzubiCard

AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende. 

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

 So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.
Verpackungsgesetz

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten. 
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind:  DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Duale Ausbildung, digitaler Ausbildungsvertrag, was Jugendliche von der Ausbildung erwarten, Azubi-Guide in Social Media und neue Ausbildungsberufe - das alles finden Sie in unserem neuen IHK-Sonderheft Ausbildung (PDF-Datei · 5675 KB)

Veranstaltung am 24./25.11.2022

Buchhaltung für Existenzgründer

In der zweitägigen Veranstaltung erarbeiten Sie anhand von Beispielen aus der Praxis in unkomplizierter Weise die Grundlagen der Buchhaltung. Damit schaffen Sie nicht nur die Voraussetzung dafür, Ihre Unterlagen richtig für das Finanzamt vorzubereiten, sondern erfahren auch, dass eine gute Buchhaltung die Basis für viele unternehmerische Entscheidungen darstellt. Im Praxisteil wird ein Buchhaltungsprogramm der Firma Lexware eingesetzt.
 
Programm
Was ist Buchhaltung?
• Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung
(EÜR)?
• Lohn- und Finanzbuchhaltung
Gute Vorbereitung der Unterlagen
• Zur Eigenkontrolle
• Zur Erleichterung der Buchführung
Fachbegriffe aus der Buchhaltung
• Soll und Haben, Konten, Summen- und Saldenlisten, Kassenbuch, Kontoauszüge, Belege und Rechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kontenrahmen
Buchhaltung selbst erstellen?
• Entscheidungshilfen zur Auswahl eines geeigneten Buchhaltungsprogramms
• Steuerberatung und Buchhaltungsservice?
Praktisches Arbeiten mit einem Buchhaltungsprogramm
• Anlegen Ihres Kontenrahmens
• Buchen von Geschäftsvorfällen
Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?
• Grundlagen der Umsatzsteuer
Was kann Buchhaltung über den Erfolg des Unternehmens aussagen?
• Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Buchhaltung und Unternehmenssteuerung
• Planung, Realisierung
Referentin
Gabriele Schmid,

FiBuFuchs, Winnenden

Kerstin Helferich
Veranstaltungsort:
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Datum:
24./25. November 2022
Uhrzeit: 
9:00 Uhr – 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt:
120,00€
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Rufnummer und der Rechnungsanschrift unter zvm-online@stuttgart.ihk.de an.
Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
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quickfacts

91 Prozent aller deutschen Untenehmen sind Familienunternehmen. Sie erzielen 55 Prozent der Umsätze und stellen 57 Prozent aller Jobs (Quelle: Stiftung Familienunternehmen)

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Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

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SAVE THE DATE: 27.10.2022

24. Stuttgarter Gefahrguttag

Unser traditoneller Stuttgarter Gefahrguttag wendet sich an alle am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen und soll eine Plattform für den wichtigen Informations- und Erfahrungsaustausch bieten.
Wann: 27. Oktober 2022 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Referenten aus der Praxis unterstützen den Stuttgarter Gefahrguttag mit aktuellen Fachbeiträgen. Schwerpunkte der Veranstaltung werden neben den ab dem 1. Januar 2023 geltenden Rechtsänderungen für den Gefahrguttransport, Gefahrgutbeförderungen mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen und die Aufgaben der Gefahrgut-Verantwortlichen sein.
Der Stuttgarter Gefahrguttag wird von einer Fachausstellung begleitet.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!
  
Online-Marketing

Online-Marketing: Begriffe von A bis Z

Sie haben sich entschieden Online-Marketing für Ihr Unternehmen eigenständig zu betreiben, jedoch haben Sie keine Erfahrungen in diesem Bereich? Oft irritieren englische Begriffe oder Abkürzungen, die in Artikeln selbstverständlich erscheinen, ohne erklärt zu werden. Damit Sie Online- und Social-Media-Marketing anwenden können, haben wir für Sie die gängigsten Begriffe gesammelt und erklärt was sie bedeuten. 

A – C

A
A/B-Test – ist eine Methode, die es ermöglicht, zwei Versionen einer Anzeige oder eines Inhaltes zu vergleichen, um herauszufinden welche davon wirksamer ist.
AdWords – ist ein Google-Werbesystem. Damit werden die Google-Anzeigen generiert, die passend zu Suchbegriffen über oder neben den Suchergebnissen angezeigt werden. Sie werden als „Sponsored Links“ gekennzeichnet. Die Kosten für die Anzeigenschaltung werden abhängig von der Anzahl der Klicks berechnet. 
Analytics – ist ein Oberbegriff für die digitalen Anwendungen, die alle Daten (Herkunft, Verweildauer etc.) eines Kunden sammeln und analysieren, sodass diese als Informationsquellen herangezogen werden können.
Application Programming Interface (API) – Programmschnittstelle, die es ermöglicht die Anwendungen mit den bereits vorhandenen Programmen zu verknüpfen.
Awareness – Bekanntheit eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens bei den potenziellen Kunden. Awareness ist das Ziel Ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien.

B
Backend – ist die Verwaltungsoberfläche einer Webseite, die für das Publikum nicht sichtbar ist.
Backlink oder Inbound Link – ist ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre eigene Webseite führt. Je mehr Backlinks auf Ihre Seite führen, desto besser ist es für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer Seite.  
Banner – sind Werbeflächen, die auf den Webseiten eingeblendet werden. Banner können verschiedene Formen haben (meistens dennoch im Querformat) und sowohl statisch als auch animiert sein. Banner sind zu der Webseite des Werbetreibenden verlinkt.
Blog – ist ein Online-Tagebuch. Hier kann der Besitzer verschiedene Inhalte teilen. Blogs werden in der Regel dechronologisch angezeigt und enthalten eine Kommentar- und weitere Social Media-Funktionen. Blogs werden oft für die Kommunikation mit den Kunden und Partnern verwendet.
Blogroll – ist eine verlinkte Seite zu Blogs anderer Autoren.
Buzzword – Buzzwords sind im Internet häufig verwendete Schlagwörter. In der Regel sind sie über eine kurze Zeitspanne sehr beliebt. 

C
Canvas Page – Fläche eines Facebook-Profils, die individuell gestaltet werden kann (Integration von Applikationen, Fotos, Videos, Links etc.).
Cascading Style Sheets (CSS) – Programmiersprache, die bestimmt, wie ein Inhalt auf einer Webseite dargestellt werden wird. So werden Schriften, Farben und Formen auf einer Webseite gesteuert.
Clickbait – sind Web-Inhalte, die mit einer irreführenden Überschrift, den Leser dazu bringen sollen, die ganze Story anzuklicken. Ziel ist es die Besucherzahlen und die Werbeannahmen zu steigern. 
Content – Medieninhalte die im Internet veröffentlicht werden. 
Content Marketing – Planung und Generierung der originalen und zielgruppenrelevanten medialen Inhalte, mit dem Ziel neue Kunden zu gewinnen und zu halten.
Collaborative Tagging / Social Tagging – ist die Indexierung von Inhalten mithilfe von Schlagworten (Tags) im Internet. Damit werden die Online-Quellen Beschrieben und den Themenfeldern zugeordnet, um die Suche durch die Schlag- bzw. Stichworte zu ermöglichen. 
Community – Zusammenschluss der Gleichgesinnten im Internet. 
Conversion – Ausführung einer gewünschten Aktion durch den Kunden auf der Webseite.  Beispiele: Kauf, Anmeldung, Newsletter-Abo, Registrierung für ein Event oder das Herunterladen eines Whitepapers.
Conversion rate – ist die Anzahl der Conversions, dividiert durch die Anzahl der Besucher. Mit dieser Kennzahl messt man die Leistung der eigenen Social-Media-Aktivitäten zur Erreichung bestimmter Geschäftsziele.
Content Management System (CMS) – Software zur Erstellung und Verwaltung von Inhalten auf einer Webseite.
Corporate Identity (CI) – Grafische und kommunikative Merkmale, die die Identität eines Unternehmens oder einer Marke nach innen und außen transportiert. 
Cost per Action (CPA) – ein Preismodel, bei dem der Werbetreibende für eine Aktion (z.B. Ansicht einer Anzeige, Kauf eines Produktes etc.), die im Zusammenhang mit der Werbung steht, bezahlt.
Cost per Click (CPC) / Pay per Click (PPC) – ein Preismodel, bei dem jeder Klick auf das Werbemittel abgerechnet wird. 
Chat – eine Online-Konversation mit einer oder mehreren Personen. Ob zu zweit oder in einer Gruppe – Chats sind normalerweise privat und textbasiert, obwohl sie auch GIFs, Fotos und sogar Audioaufnahmen enthalten können.
Chatbot – ist ein KI-Roboter, der in Messaging-Apps Fragen beantwortet und einfache Aufgaben erledigen kann. Er wird meistens im Kundenservice, zur Daten- und Lead-Generierung, für Kaufempfehlungen und mehr eingesetzt.

D – F

D
Dashboard – ist ein digitales Werkzeug, das es ermöglicht, alle eingesetzten Social Media-Plattformen über eine einzige Oberfläche zu verwalten.
Deep Web – ist der Teil im Internet, der mit den herkömmlichen Suchmaschinen nicht auffindbar ist. Er besteht aus themenspezifischen Datenbanken, passwortgeschützten Foren, sozialen Netzwerken und Webseiten, die dynamisch generiert werden. 
Digital Rights Management – Verfahren zum Schutz von Urheberrechten. 
Disclaimer – Haftungsausschluss. Disclaimer werden vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten verwendet. 
Domain/Domäne – ist ein weltweit eindeutiger Name für einen Teilbereich des Domain Name Systems (DNS) –zum Beispiel einer Website im Internet. Sie gibt an, wo in der hierarchischen Struktur die entsprechende Ressource zu finden ist.
Durchschnittliche Reaktionszeit (Average Response Time) – ist die Zeit, die vergeht, bis ein Unternehmen auf die Nachricht eines Kunden reagiert.

E
E-Commerce – Abwicklung eines Geschäfts bzw. eines Kaufs im Internet. 
E-Learning – Lernprozess mithilfe der digitalen Medien. Zu diesem Zweck können Communities aufgebaut werden, in denen das Lernmaterial einer geschlossenen Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Engagement Rate – ist ein Wert, der zeigt wie viele Menschen mit Ihren Social Media-Inhalten in Berührung kommen.
Erweiterte Realität (Augmented reality) – Erweiterung der Realität, die ein Mensch sieht und hört, mithilfe computergenerierten Effekten (zum Beispiel Photofilter, App etc.)
Eingebetteter Inhalt (embedded content) – ein digitaler Content, der mit Hilfe digitaler Werkzeuge in einem anderen Inhalt platziert wird. Die meisten sozialen Netzwerke haben Tools, die es den Nutzern ermöglichen die Inhalte in externen Blogbeiträgen oder Webseiten einzubetten. Die eingebetteten Inhalte enthalten den ursprünglichen Inhalt des Posts, Links zum Originalbeitrag und das Profil des Erstellers.

F
F2F – Face to Face – direkte Interaktion mit einem Kunden, Fan oder Follower.
Facebook Fanbox – ist eine Oberfläche, die in die Webseite eingebaut ist und die aktuellen Aktivitäten auf Ihrer Facebook-Fan-Page zeigt. User können über die Fanbox Fan werden.
Facebook Fan-Button – ist ein in Ihrer Webseite integrierter Button, mit dem die Nutzer Sie auf Facebook direkt abonnieren können. 
Facebook Features – Facebook-Funktionalitäten.
Fanpage/Fanseite – so werden die Seiten der Fangemeinde von Marken oder bekannten Persönlichkeiten genannt. Dadurch werden Communities innerhalb eines Social Media-Netzwerks aufgebaut. 
Feed/News Feed – Bei einem Feed handelt es sich um fortlaufenden Content, durch den Sie scrollen können. Der Content erscheint in ähnlich aussehenden Blöcken, die sich nacheinander wiederholen. Ein Feed kann zum Beispiel eine Liste von Artikeln oder Nachrichten oder auch eine Liste von Produkten oder Dienstleistungen sein.
Follower – Ein Nutzer, der einem anderen Nutzers „folgt“ und die Updates seines Status und seiner Inhalte verfolgt. Dieser Begriff wurde vorwiegend durch Twitter geprägt.
Footer – die Fußzeile einer Webseite. Dort finden sich meist das Impressum, die Datenschutzhinweise, die Kontaktadresse oder Links zu Seiten der eigenen Webseite.
Forum – ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. 
Framework – ein Programmiergerüst, innerhalb dessen eine Anwendung erstellt wird.
Front-End – sichtbare Oberfläche einer Web-Präsenz (Gegenteil zu Back-End).

G – I

G
Google Ads (Google AdWords) – ist ein Format der Online-Werbung. Google Ads werden oben in den Google-Suchergebnissen für ein gesuchtes Keyword angezeigt. Über das Google Display Network können sie auch auf anderen Webseiten angezeigt werden.
Google Analytics – ein Trackingtool, mit dem ein Unternehmen Datenverkehr analysieren kann.

H
Hashtag - ist ein Schlagwort-Instrument, das die Suche nach Begriffen erleichtert. 
Homepage – Strukturell oberste Ebene eines Internetauftritts. Von dort aus führen Links auf die Unterseiten.
Header – Beim Headerbild handelt es sich um das Bild, das oben im Profil eines Social Media-Nutzers erscheint. Es wird auch als Coverbild oder Coverfoto bezeichnet und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte, Teams oder einen anderen Aspekt ihres Geschäfts zu präsentieren, der Menschen dazu bewegen soll, sich ein Profil näher anzusehen.

I
Inbound Link oder Backlink – ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre Webseite führt. Je mehr Backlinks es für Ihre Webseite gibt, desto relevanter ist sie für Google.
Indexed Page – Seiten und Unterseiten, die bei einer Internet-Suchmaschine verzeichnet sind und somit unter den Suchergebnissen angezeigt werden. 
Influencer – sind Personen, die mit dem hochfrequentierten selbstproduzierten Content zu einem Themengebiet soziale Interaktion initiieren. Diese Kommunikation findet auf den digitalen Plattformen, wie Foren, Blogs oder sozialen Netzwerken statt. Influencer werden von den Unternehmen häufig eingesetzt, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
Insights – Facebooks Monitoring Werkzeug, das die Kennzahlen zu den Interaktionen auf der Fanpage oder zum Beispiel die Fan-Struktur anzeigt.
IP-Adresse – Eindeutige Adresse eines Computers bzw. Servers innerhalb eines Netzwerks.
Impressions (Seitenaufrufe) – Diese Kennzahl gibt an, wie oft eine Werbung oder ein beworbener Post in einem Social Media-Netzwerk angezeigt wird. Diese Kennzahl ist aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der User, die die Werbung tatsächlich gesehen haben.

K – M

K
Keyword – ist ein Suchbegriff, der eine Suche in einer Suchmaschine auslöst. Die Keywords werden zur Steuerung der Einblendung von Werbeanzeigen und zur Suchmaschinenoptimierung einer Website verwendet.
Key-Performance-Indicator (KPI) – ist eine im Zeitverlauf beobachtete Kennzahl, an der der Fortschritt hinsichtlich eines wichtigen Geschäftsziels gemessen wird. Die Zielgruppen-Wachstumsrate, die Verstärkungsrate und der Kundenzufriedenheits-Wert gehören zu den typischen Social Media-KPIs.

L
Landing Page – Seite auf welcher der Nutzer „landet“, wenn der Link angeklickt wird. Die Seiten sollen so optimiert werden, dass der Nutzer passende Inhalte zu den eingegebenen Keywords findet. 
Livestream – ist ein im Internet geteiltes Echtzeit-Video. Die Live-Streaming-Optionen sind in die meisten sozialen Medien integriert und erlauben eine Interaktion mit den Zuschauern. Die Nutzer können während des Streams schriftliche Kommentare abgeben und Fragen stellen.

M
Microblogging – Verbreitung der Inhalte im Internet mithilfe eines Kurznachrichten-Dienstes wie Twitter.
Microsharing – Art des Teilens von Inhalten innerhalb von Unternehmen mit Hilfe von Online-Tools.
Metadaten – sind strukturelle Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Sie werden eingesetzt um größere Datensammlungen wie Dokumente, Bücher, Datenbanken oder Dateien zu beschreiben.

N – P

N
Newsletter – ein Rundbrief in elektronischer Form der zum E-Mail-Marketing eingesetzt wird. Die Inhalte können stark variieren: Werbung, Informationen über Neuigkeiten, Termine oder Aktionen. Firmen, Vereine und Organisationen nutzen die Newsletter, um ihre Kunden stets auf dem neuesten Stand zu halten.
News Stream – Kontinuierlicher Nachrichtenstrom auf der Social Media-Startseite eines Nutzers. 
News Feed – ein Bildschirm, auf dem auf Facebook die Aktualisierungen aller Leute und Fan-Pages deren ein Nutzer folgt, angezeigt werden.
Nutzergenerierter Content (User-generated content; UGC) – sind Social Media-Inhalte, die von Nutzern und nicht von Mitarbeitern erstellt werden. Die Inhalte können mithilfe der Hashtags den Unternehmen oder den Themen zugeordnet werden. 
Nofollow – Informationen, die einer Suchmaschine übermitteln, den Link nicht zu verfolgen. Die Suchmaschinen verwenden diese Links dann nicht zur Berechnung der Linkpopularität der verlinkten Seite.
Native Advertising – Social Media-Werbeanzeigen im Stil und Format eines organischen Posts (zum Beispiel ein beworbener Beitrag - auch Boosted Post). Diese Anzeigen sind mit „Gesponsert“ oder „Promotion“ gekennzeichnet, sehen aber ansonsten aus wie organische Social Media-Inhalte.

O
Open Source – bezeichnet die Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und von Dritten eingesehen werden kann. Je nach Lizenz kann die Anwendung verändert und/oder weitergeben werden. 
Organische Reichweite – ist eine Kennzahl, die darüber aussagt, wie viele Nutzer Ihren Content ohne bezahlte Werbung gesehen haben. 

P
Page Rank – Einschätzung einer Internetseite durch Suchmaschinen auf einer Skala zwischen 1 und 10.
Pay per Click (PPC) – ein Vergütungsmodel, bei dem ein Werbetreibender erst dann zahlt, wenn ein Nutzer auf seine Anzeige klickt. Die Klick-Preise hängen davon ab, wie stark das Ziel-Keyword gefragt ist.
Permalink – ein eindeutiger Identifikator in Form einer URL. Macht die Seite direkt erreichbar.
Plugin – Eine funktionale Erweiterung einer Software.
Podcast – Audio- oder Videosendung, die auf tragbaren Abspielgeräten abgespielt werden kann. 
Preis pro Klick (Cost per click; CPC) – Preis jedes Klicks in einer Pay-per-Klick-Werbekampagne. Die Begriffe „Pay per Click“ und „Preis pro Klick“ werden oft gleichgestellt, obwohl sie verschiedenes aussagen.

R- T

R
Ranking – Datenerhebung durch Befragung und statistischer Auswertung.
Really Simple Syndication – Dateiformat für Web-Feeds. Sie werden über RSS-Reader abgerufen.
Reichweite – Eine Kennzahl, die angibt, wie viele Personen insgesamt ein Social-Media-Post oder eine Werbeanzeige erreicht, auch wenn dieser nicht zwingend gesehen wird.  
Retargeting – ist eine Online-Werbestrategie, mit der man Besucher einer Website, die diese ohne Conversion wieder verlassen haben, erneut ansprechen will.

S
Search Engine Marketing (SEM) – ist eine Onlinemarketingstrategie die darauf abzielt, die Besucher für ein Internetauftritt über Suchmaschinen zu gewinnen. Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung sind Bestandteile von Suchmaschinenmarketing.   
Search Engine Optimisation (SEO) – beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Ranking einer Seite zu erhöhen und sie somit möglichst hoch in den Suchergebnissen zu platzieren.
Skyscraper – ein dynamisches Online-Werbeformat (rechteckig und vertikal). Verlinkt in der Regel auf die Webpräsenz des Absenders. 
Social Media – sind digitale Plattformen, die einen Informationsaustausch und Vernetzung zwischen den Usern ermöglichen.
Social-Media-Marketing – eine Marketingstrategie, die soziale Medien als Kommunikationskanal verwendet, um die Marke oder Unternehmen bekannt zu machen oder neue Kunden zu erreichen. 
Social-Media-Optimierung – Anzahl aller Methoden, die dazu dienen eine Internetseite in den sozialen Medien leichter auffindbar zu machen. 
Social Recruiting – Mitarbeitersuche über Social Media-Plattformen.
Spam – sind unnötige und unerwünschte digitale Inhalte oder Nachrichten. 
Spamfollower – Twitternutzer, die einem folgen mit dem Ziel selbst Follower zu gewinnen.
Stream – Meldungs-Strom. Auch „Feed“ genannt.
Share of Voice – eine Kennzahl, die in Prozent aussagt, wie oft eine Marke im Vergleich zum Wettbewerb erwähnt wird.
Social Selling – ist der Einsatz von Social Media-Tools für die Leadgenerierung, Kundenakquise und Geschäftsbeziehungs-Pflege.
Social Media ROI – Verhältnis zwischen Aufwand/Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten und dem erzielten Resultat. Als Resultat können verschiedene KPIs formuliert werden, wie zum Beispiel: Engagement, Social Leads, Social Sells oder Reichweite.

T
Tag – Beschreibung der Informationssätze, die dabei helfen sollen, die Informationen zu kategorisieren. 
Targeting – Ansprache einer bestimmten, durch verschiedene Merkmale definierten Zielgruppe im Online-Marketing.
Timeline – Chronologische Darstellung von Nachrichten in einer Spalte in den sozialen Medien.
Traffic – Datenverkehr auf einer Webseite.
Thread – Ein Thread ist ein Nachrichtenstrang einer Konversation. Sie beinhalten eine ursprüngliche Nachricht gefolgt von einer Reihe von Antworten oder Kommentaren dazu.

U – W

U
Usability – ist die Nutzerfreundlichkeit eines Systems, einer App oder einer Webseite. Je einfacher oder intuitiver diese in Benutzung ist, desto besser ist die Usability. 
User Interface (UI) – Benutzeroberfläche zur Benutzung eines Systems, einer App oder einer Webseite.
Uniform Ressource Locator (URL) – elektronische Adresse einer Web-Seite im World Wide Web.

V
Viralmarketing – ist eine Online-Marketing-Strategie, die daraufsetzt, dass die Inhalte zwischen den Nutzern und von den Nutzern geteilt werden, weil sie die Interessen Ihrer Zielgruppe ansprechen. Viralmarketing ist die digitale Version der Mundpropaganda (word of mouth).
Voice over IP (VoIP) – Telefonie über internetbasierte Netzwerke.
Virtuelle Realität (VR) – ist eine computergenerierte Wirklichkeit, die über technische Gadgets, Systeme oder Anlagen (VR-Brille, Cave Automatic Virtual Environment) übertragen wird. 
Visit – Besuch eines Webauftritts, bei dem mindestens eine Page Impression stattfand. 

W
Web 3.0 – ist die dritte Generation der Internetdienste, die auf der Nutzung der maschinenbasierten Daten aufbaut und als Ziel die Beschaffung eines dezentralen Online-Ökosystems hat.  
Webcast – Live-Übertragung und Zugriff auf Videos über das Internet.
Widget – ist ein Element auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts oder des Rechners, welches interaktiv genutzt werden kann. Zu beliebten Widgets gehören Wetteranzeigen, Uhren etc.
Wiki – ist eine Anwendung, in der die Nutzer gemeinsam Inhalte bearbeiten können.
WordPress – ist eine kostenlose Anwendung zur Erstellung der Internetseite, die durch den Einsatz von kostenlosen oder kostenpflichtigen Plugins, viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.  
 

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Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung: Digitale Wirtschaft

Digitale Wirtschaft: Service- und Beratungsangebot Ihrer IHK

Die IHK Region Stuttgart bietet bereits seit vielen Jahren kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Informationen und Beratung zu Anforderungen und Belangen der Unternehmen im digitalen Wandel.
Unabhängig davon, ob Sie noch ganz am Anfang Ihrer digitalen Transformation stehen, oder bereits ein tiefes Knowhow besitzen, finden Sie bei uns ein passendes Angebot. Angefangen bei grundlegenden Basisveranstaltungen bis hin zu fachspezifischen Vorträgen renommierter Referenten aus Industrie und Forschung, geben wir Ihnen Einblicke in Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Förderprogramme, E-Commerce, Industrie 4.0, Blockchain, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit. 
Zusätzlich zu unserem Veranstaltungsangebot stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Gründern mit persönlichen Beratungen zur Seite. In einem 45-minütigen persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam Ihre individuellen Fragen und Anforderungen an und helfen Ihnen die ersten Schritte Ihres Digitalisierungsvorhabens zu planen. Außerdem informieren wir Sie gerne über die aktuellen Förderprograme auf Landes- und Bundesebene. Helfen Sie unseren Beratern sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten, indem Sie bei der Anmeldung die Fragen möglichst vollständig und präzise beantworten. Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Digitale Wirtschaft können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle, um Sie bei der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nutzen Sie unsere Angebote wie Veranstaltungen und Newsletter, oder die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, um bestens informiert zu sein.
 
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Abwesenheitsnotiz auf Deutsch und Englisch

Sommerferien für das E-Mail-Konto

Wenn überall Ferien sind, sieht man sie wieder überall sitzen, im Hotelfoyer, in der Abflughalle oder in der Caféhaus-Kette: Menschen, die schnell mal ihre dienstlichen Mails checken. Schade eigentlich, denn der Erholung ist das sicher nicht dienlich. Von genervten Partnern oder Kindern, mit denen man eigentlich „Quality Time“ verbringen wollte, ganz zu schweigen. Und hatten Sie sich nicht geschworen, es dieses Jahr anders zu machen?
Natürlich haben Sie Ihren E-Mailabwesenheitsagenten aktiviert. Aber vielleicht geht Ihnen doch etwas Wichtiges durch die Lappen? Oder Sie verärgern einen potenziellen Kunden? Keine Sorge: Das passiert nicht, wenn Sie die Abwesenheitsmail richtig formulieren. Zum Beispiel so:
  • „Lagunen – Strände – Sport – Lachen – Inspiration und gutes Essen! Können Sie es hören? Freude und Neues liegen in der Luft. Ich bin vorausgeflogen, um 2022 Neues für Sie zu entwickeln, das Leben zu leben und alles mit Fotos und Videos einzufangen. Ab 16. August bin ich wieder für Sie da.
  • Es eilt? Dann kümmert sich unser Backoffice um Ihr Anliegen. Rufen Sie bitte kurz unter 07146/xxx-xxx an. Wir hören/sehen/lesen uns. Bis dahin!“

Alle Sinne ansprechen

Was macht den Unterschied zu üblichen Formulierungen? Es sind die Sinne, die angesprochen und aktiviert werden. Noch mehr Aktivierung beim Empfänger kann mit dem Frage- oder Ausrufezeichen erreicht werden. Bei der Wahl der Worte hilft es, den Sie-Stil statt den Ich-Stil zu verwenden. Dann fühlt sich Ihr Empfänger wirklich angesprochen.
Zu blumig für Ihre Persönlichkeit oder Ihre Branche? Dann können Sie vielleicht aus folgenden Textbeispielen Ihre neue Musterformulierung zusammensetzen:
  •     „Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ Mit dem Zitat von Winston Churchill verabschieden wir uns bis zum TT.MM.JJJJ in einen genussreichen Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an …
  •     Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Wie schön, dass Sie an uns gedacht haben! Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade einen automatisch verschickten Text. Im Moment kann es mit unserer Antwort etwas länger dauern als üblich. In ein paar Tagen antworten wir Ihnen ausführlich. Versprochen! Viele Grüße …
  •     Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum tt.mm.jjjj nicht im Büro erreichbar. Ihr Anliegen ist dringend und kann nicht warten? Dann hilft Ihnen mein Kollege … gerne weiter. Sie erreichen ihn unter (Vorwahl) Telefon oder E-Mail-Adresse. Ihre Nachricht bleibt gespeichert. Ich werde Ihnen antworten, sobald ich zurück bin.
  •     Wir machen Urlaub und wünschen Ihnen von Herzen einen erfüllten, genußreichen und erholsamen August. Falls auch Sie verreisen, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück. Ab tt.mm.jjjj sind wir persönlich wieder erreichbar.

Hinterlassen Sie mit Ihren Texten einen Sympathie-Bonus

Beeinflussen Sie das Leseklima durch positives Formulieren, gute Aufteilung und Optik sowie lebendigen Sprachstil. Einige Hilfen stecken in der Microsoft-Word-Funktion Thesaurus. Sie aktivieren ihn mit der Tastenkombination „Shift F7“ auf einem Wort. Sie erhalten damit Synonyme, vermeiden Wiederholungen und erweitern Ihren Wortschatz. Übrigens sollten Sie auf das Datum Ihres Urlaubsbeginns verzichten. Es muss ja niemand nachrechnen, wie lange Sie weg sind. Auch beim Enddatum sollten Sie sich ein bis zwei Tage Karenz gönnen – sonst ist die Urlaubserholung gleich wieder weg!
Rositta Beck, Zeit für Erfolg, Remseck, für Magazin Wirtschaft Rubrik Rat&Tat

Tipps für englische Abwesenheitsanzeigen

Wie man seine Abwesenheitsmail am besten auf Englisch formuliert, erklärt unsere Business-English-Spezialisitin Joy Zeller.
In a nutshell: don`t give too much information;  avoid humour, although it may seem funny to you, you do not know what mood the reader is in – if he/she is in some way stressed, he/she may not find it funny at all and avoid spelling mistakes – take the time to proof-read the message. After all, this is your business card.
Here some examples
  •     Dear Sender, Thank you for your email. I will be out of the office from (…) till (….). If you need assistance while I am away, please contact (….) , otherwise I will respond to your email on my return. Best regards
  •     Out-of-office message:  XX.XX. 200 – XX.XX.2020. My emails are not being re-directed, so I will respond on my return. Should you require immediate assistance, please contact my colleague (..)
  •     Dear Sender, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my emails are being automatically re-directed, so please expect a response from one of my colleagues. Regards
  •     Hello, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my colleague (…) is standing in for me during my absence, so please feel free to contact him/her on (…). Regards
  •     Hello, I will be out of the office from XX.XX – XX.XX.XXXX. During this time I have no, or limited, access to my emails. Please be aware that there may be a slight delay in response. Thank you for your understanding. Best regards
Joy Zeller, Business Englisch, Weissach im Tal, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Exportkontrolle im Einzelhandel

Russlandsanktionen: Luxusgüter über die Theke

Der Verkauf bestimmter Luxusgüter nach Russland ist verboten. Das gilt auch für Verkäufe über die Ladentheke, wenn die Ware zur Verwendung in Russland bestimmt ist.

Wann greift das Verkaufsverbot für Luxusgüter bei Ladenverkäufen?

Für bestimmte Luxusgüter gilt im Zusammenhang mit Russland ein umfassendes Verkaufs- und Lieferverbot. Bei Verkäufen über die Ladentheke greift das Verbot dann, wenn die Anschrift des Kunden bekannt und diese in Russland ist.

Ausfuhrkassenzettel mit Adresse des Abnehmers

Doch wie kann man das bei einem Geschäft über die Ladentheke wissen? Die Adresse des Kunden erfährt der Verkäufer in diesem Fall meist nur, wenn dieser um Ausstellung einer „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht-kommerziellen Reiseverkehr”, landläufig „Ausfuhrkassenzettel”, bittet. In diesem Fall ist Vorsicht geboten.
Ist dem Verkäufer bekannt, dass die Anschrift des Kunden in Russland ist und handelt es sich um eine Ware aus dem Kreis der verbotenen Luxusgüter, dann ist der Verkauf verboten.

Welche Waren sind vom Verbot erfasst?

Zum Kreis der vom Verkaufsverbot erfassten Luxusgüter gehören neben PKW und Motorrädern zum Beispiel auch bestimmte Lebensmittel, Kosmetika, Kleidung, Schmuck und Handtaschen mit einem Wert über 300 Euro, aber auch Elektroartikel für den Haushalt: Waren also, die häufig im Ladengeschäft über die Theke verkauft werden. Es gelten je nach Produktart unterschiedliche Wertgrenzen. Für Schmuckwaren (KN-Code 7113 0000 und KN-Code 7114 0000) gelten Ausnahmen, wenn diese zur persönlichen Verwendung von aus der EU ausreisenden natürlichen Personen oder von mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen bestimmt sind, sie sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Die Regelung und die vollständige Liste finden Sie in der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargo-Verordnung, konsolidierte Fassung):
  • die Regelung zu den Luxusgütern in Artikel 3h und
  • die vollständige Liste der Luxusgüter in Anhang XVIII.

Wie können sich Einzelhändler absichern?

Einzelhändler sollten ihr Verkaufspersonal auf diese Regelung hinweisen und die in der Embargo-Verordnung (Artikel 3h und Anhang XVIII) enthaltenen Listen der verbotenen Luxusgüter mit den jeweils gültigen Wertschwellen vorhalten.
Stellt sich beim Ausfüllen des Ausfuhrkassenzettels heraus, dass die Anschrift des Abnehmers in Russland ist, dann ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die fragliche Ware vom Luxusgüterembargo erfasst ist. Ist das der Fall, dann ist der Verkauf verboten.
Innovation und Umwelt

Azubis als Digitalisierungsscouts 2022

Was sind Digitalisierungsscouts?

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Genau hier setzt das Azubi-Projekt „Digitalisierungsscout“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an. Denn die eigenen Auszubildenden sind in mancherlei Hinsicht oft bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen. Warum dann dieses Wissen nicht auch für das eigene Unternehmen nutzbar machen? Die Auszubildenden haben einen anderen Blick auf die Vorgänge im Unternehmen und unterliegen nicht der sogenannten „Betriebsblindheit“. Sie dürfen Fragen stellen, die etablierte Mitarbeiter sich nicht mehr zu stellen trauen. Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.
Das Projekt wird unter der Leitung des RKWs im Jahr 2022 für die gesamte Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart für 10 Unternehmen neu aufgelegt. Das diesjährige Projekt geht mit einem zusätzlichen Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit an den Start. Während des gesamten Projektes begleiten erfahrene Coaches vom RKW die Unternehmen, Ausbilder/innen und Azubis. Digitale Tools stehen für die Arbeit des Projektes vom RKW zur Verfügung. So ist der Aufwand für Unternehmen gering, denn die Azubis arbeiten nur wenige Stunden pro Woche am Projekt. Das Unternehmen investiert dann in die Umsetzung der besten Idee und im Idealfall sind Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich, die weitere Freiräume schaffen.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt 
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze auf der Seite des RKWs.

Praxisbeispiele der Digitalisierungsscouts

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie solche Projekte ablaufen, haben wir Ihnen die Beispiele aus der letzten Runde aufgelistet:
Adolf Föhl GmbH + Co. KG: Der Hintergedanke der Projektidee der drei Digiscouts® war überall und jederzeit auf der Arbeit Zugang zu verschiedenem Lehrmaterial zu haben. Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Alfred Giesser Messerfabrik GmbH: Während ihrer Projektlaufzeit erstellten die fünf Digiscouts® eine Wissensdatenbank. Zugriff darauf haben die Azubis über QR-Codes an den Maschinen. Material sammelten und erstellten sie in Form von Videos, Fotos und schriftlichen Anleitungen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bilz Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG: Die drei Digiscouts® aus der Maschinenbaubranche setzten während der Projektlaufzeit ihre Idee einer CAD-Daten-Bereitstellung in der Fertigung um.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH: Weil das auf Elektrotechnik spezialisierte Unternehmen vor allem Monteure beschäftigt, haben sich die Azubis bei ihrem Digiscouts-Projekt auf die Urlaubsanträge fokussiert: die sind digital und können von überall mit der App gestellt werden + Video der HWK StuttgartZur ausführlichen Projektbeschreibung. 
Carl Stahl Technocables GmbH: Oftmals weiß die eine Abteilung nicht was die andere tut: anders bei einem Hersteller für Bowdenzug-Systeme und Seiltechnik. Hier informierten die Azubis die gesamte Belegschaft über ihr Digiscouts-Projekt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Donner + Partner GmbH: Von der ausgedruckten Menükarte zur Mensa-App – Azubis digitalisieren den Bestellvorgang des Mittagessens in der Kantine.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferd. Hauber GmbH:  Das Azubi-Duo digitalisierte das Besuchermanagement in ihrem Textilunternehmen. Handschriftliches Ausfüllen des Besucherausweises war gestern! Der Besucherausweis wird jetzt sofort per Klick generiert und gedruckt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Hermann Bilz GmbH & Co. KG: Die Projektidee der Digiscouts eines Präzisionswerkzeugherstellers stand schnell fest: Sie animierten 3D-Modelle von Werkzeugen, um damit Kunden eine Montage- oder Bedienungsanleitung zum Werkzeug mitzugeben.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Jebens GmbH: Die Digiscouts® digitalisierten das Verbandsbuch, um dessen Inhalte zu Analyse- und Präventionszwecken standardisiert und strukturiert aufbereiten zu können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Kleemann GmbH: Das Azubi-Team aus der Maschinenbaubranche digitalisierte Unterweisungen und Montageprozesse in Form von Videos, die über einen QR-Code an den entsprechenden Stellen in der Lehrwerkstatt abgerufen werden können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LearnBiz.com GmbH: Dank der Projektidee der drei Auszubildenden eines Sprachreisevermittlers sind Zettelwirtschaft und Tippfehler bei der Anmeldung für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ passé.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LGI Logistics Group International GmbH: Poolfahrzeuge zu buchen war bei einem Logistikunternehmen eine aufwendige Angelegenheit. Die Azubis haben den Prozess vereinfacht, indem sie eine App eingeführt haben, mit der die Mitarbeitenden Poolfahrzeuge online reservieren können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
MundingDrifthaus Steuerberatungsgesellschaft mbH: Steuerbescheide überprüfen, manuell ins System einpflegen, einscannen und ablegen: diesen aufwendigen Prozess haben die Digiscouts einer Steuerberatungsgesellschaft vereinfacht und digitalisiert. Ein Gewinn für Azubis, Kunden und Kanzlei.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Stadtwerke Esslingen am Neckar SWE GmbH & Co. KG: Mithilfe einer Software digitalisierte das Digiscouts®-Team ihre Vertragsverwaltung. Somit wird ein jederzeit abrufbarer Überblick über die laufenden Verträge gewährleistet.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG: Trotz vieler Schwierigkeiten und Hindernisse konnten die fünf Digiscouts® ein Projekt in ihrem Unternehmen umsetzen. Künftig können sich die Mitarbeitenden schnell an den Gemeinschaftsrechnern per Gesichtserkennung einloggen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferner haben am DigiScout Projekt teilgenommen: Hägele GmbH, Hermann Paule GmbH & Co. KG, Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Mackevision Medien Desgin GmbH, Metzger GmbH + Co. KG, REHM GmbH u. Co. KG Schweißtechnik und TiLa Erich Lachenmaier GmbH & Co. KG
Mehr Informationen zum Projektverlauf und anderen Praxisbeispiele gibt es auf der Seite des RKW Kompetenzzentrums
trackVstDetailStatistik

Grundwissen Selbstständigkeit

Veranstaltungsdetails

Fünf Abende, fünf Themenfelder: Mit der Veranstaltung Grundwissen Selbstständigkeit möchten wir Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Vertiefende Informationen in den Bereichen Geschäftsplan, Bankgespräch und Förderprogramme, Steuern und Gewinnermittlung, Marketing sowie betriebliche Versicherungen sollen Ihnen den Start erleichtern.

Die Reihe findet im zweimonatsrhytmus statt und startet immer mittwochs. Ausgenommen ist August und Dezember. Ein Einstieg ist zu jedem der fünf Abende möglich, ebenso die Teilnahme an Einzelterminen.


1. Abend: Besser starten mit Geschäftsplan

  •     Warum ein Geschäftsplan?
  •     Struktur und Inhalte eines überzeugenden Geschäftsplans
  •     Der Finanzplan als Basis für das Controlling
2. Abend: Bankgespräch und Förderprogramme
  •     Besser vorbereitet ins Bankgespräch
  •     Einflussfaktoren beim Rating
  •     Förderprogramme, Fördervoraussetzungen
  •     Beispielhafte Finanzierungskonzepte
3. Abend: Steuern und Gewinnermittlung
  •     Die Buchhaltung als Basis für viele unternehmerische Entscheidungen
  •     Die verschiedenen Steuerarten
  •     Kleinunternehmerregelung
  •     Bilanz oder EÜR?
  •     Aufbau einer Buchhaltung
  •     Zusammenarbeit mit dem Finanzamt
4. Abend: Marketing
  •     USP: Was unterscheidet mich von meinen Wettbewerbern?
  •     Produkte und Dienstleistungen in Kundennutzen übersetzen
  •     Zielgruppen identifizieren
  •     Erfolgreiche Akquisitionswerkzeuge – online und offline
5. Abend: Betriebliche Versicherungen
  •     Risiken erkennen und bewerten
  •     Die gängigsten Versicherungsarten
  •     Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote
  •     Auswirkungen der Selbstständigkeit auf die privaten Versicherungen
  •     Verhalten im Schadensfall


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
  • Existenzgründer
Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende – Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion, Lager

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Unsere Jobmesse am 20. April soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen.

Informationen zur Jobmesse

Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen aus den Branchen Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion und Lager (bitte keine Personaldienstleister).
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
20. April 2023, 13:15 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:30 Uhr)
im Berufsinformationszentrum BIZ, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 30. März 2023 (die Plätze sind begrenzt)
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:30 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:30 bis 13:15 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:15 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 30. März 2023 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
 
Integration in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge beschäftigen und ausbilden

Adressbuchschwindel

Warnung vor Formularfalle

Regelmäßig kursieren falsche Rechnungsformulare für Handelsregistereintragungen, die als angeblichen Absender ein Amtsgericht ausweisen. Den Formularen ist ein Überweisungsträger beigefügt. Die Absender im Logo, Briefkopf und/oder Zahlungsempfängerauf dem Überweisungsträger lauten meist auf Buchstabenfolgen, wie in einzelnen Fällen ELAR, MRN oder aktuell “Gewerbe- und Handelsreister Deutschland”, abgekürzt GHRD. Vor diesen Fake-Rechnungen warnt aktuell der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Oft sind diese Rechnungsformulare für einen fälschlicherweise offiziellen Anstrich um Bundesadler und Bundesflagge ergänzt. Teilweise wird versucht den Adressaten unter Druck zu setzen: “Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt” .
Dies sind keine offiziellen Schreiben des Amtsgerichtes. Dabei handelt es sich um eine Formularfalle. Der Angebotscharakter der Rechnung wird verschleiert. Erst bei näherem Lesen wird deutlich, dass es sich nicht um eine Rechnung des Amtsgerichts, sondern um ein privates Angebot für eine Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis oder eine Firmendatenbank zu überhöhten Kosten handelt. Die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von einer originalen Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote bzw. Rechnungen zu reagieren oder diese zu unterzeichnen! Bitte sehen Sie hierzu auch die Informationen auf der Webseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Wenn Sie eine solche Fake-Rechnung erhalten, bezahlen sie diese nicht und löschen Sie die E-Mail bzw. vernichten Sie das Schreiben. Kontrollieren Sie Ihren Rechnungseingang und prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Absendern von Rechnungsmails vor dem Bezahlen immer genau, ob es sich dabei nicht um eine falsche Rechnung handelt. Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses Thema. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben oder eine Rechnung handelt, fragen Sie nach bei der IHK oder dem angeblichen Amtsgericht von dem die Rechnung stammen soll.
Achten Sie insbesondere auf folgende Merkmale, um eine solche Fake-Rechnung zu erkennen:
  • Die angegebene E-Mail-Adresse enthält meist ein Buchstabenkürzel neben dem Begriff „Amtsgericht“ oder „Handelsregister“
  • (Landes-)Wappen oder Adler oder Flagge ist abgedruckt
  • Druck auf behördentypischem Umweltpapier (wenn per Papier versandt)
  • Amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Registernummern oder Aktenzeichen
  • Gegebenenfalls auch Aufzählung von Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck erwecken sollen
  • Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • Drei- oder vierstellige Beträge, die überwiesen werden sollen
  • Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur wenigen Tagen


BWIHK-Umfrage

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auswirkungen, Chancen, notwendige Aktivitäten

Auf der Auslandsmesse “Global Connect 2022” informieren wir am 15.11.2022 im Rahmen der Veranstaltung “ Betriebliche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Was Sie beim Sourcing im Ausland beachten müssen” umfassend zum Thema.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfordert Anpassungen, beunruhigt die Unternehmen, eröffnet aber auch Chancen. Eine gemeinsam mit dem BWIHK und der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführte Umfrage soll mögliche Herausforderungen in der unternehmerischen Umsetzung abfragen.
Im letzten Jahr wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern werden ab 2023 per Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit die Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt. Zukünftig soll der Anwendungsbereich noch verschärft werden: Im Rahmen einer derzeit erarbeiteten EU-Richtline sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. In gewissen Branchen sollen sogar noch niedrigere Schwellenwerte gelten.
Als Stimme der Wirtschaft möchte wir Sie im Prozess der Ausgestaltung und weiteren Anpassung der Vorgaben aktiv mit einbeziehen. In Zusammenarbeit mit der durch Herrn Prof. Dr. Uwe Sachse vertretenen Hochschule Albstadt-Sigmaringen führen die IHK Region Stuttgart und der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) eine umfassende Umfrage zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.
Die Umfrage ist anonym und freiwillig. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 14 Minuten.
Sie können direkt an der Umfrage über Microsoft Forms teilnehmen.

Vielfalt am Arbeitsplatz managen

Diversity Management und Willkommenskultur

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.


Leitfäden zu Diversity Management und Willkommenskultur

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
  • Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)
  • Sprachmittler (IHK)
  • Relocation Manager (IHK)
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt  klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.

E-Commerce Recht –Widerrufsbelehrung

Wie lautet der Text der Widerrufsbelehrung?

Sofern Verträge „außerhalb von Geschäftsräumen” und im Fernabsatz (wie etwa der Verkauf über das Internet) geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht hat der Unternehmer vor und nach Abgabe der Bestellung zu belehren.
Für die Widerrufsbelehrung gibt es einen gesetzlichen Mustertext, den der Unternehmer verwenden kann. Bei der Belehrung sollten Sie stets auf das gesetzliche Muster zurückgreifen, um nicht von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Allerdings muss es dafür unverändert übernommen werden.
Ausnahme: dort, wo das Muster Gestaltungshinweise vorgibt (diese finden sich unter dem Mustertext), sind Anpassungen zu machen.Je nachdem, ob es sich um eine Teillieferung, oder auch eine Diensteistung handelt, beginnt die Widerrufsfrist zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt zu laufen.
Achtung: Ganz ohne Vorbehalte kann das gesetzliche Muster nicht verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Fristbeginn und somit die Widerrufsbelehrung für jede Bestell- oder Liefersituation angepasst werden muss, obwohl bei Einstellen der Widerrufsbelehrung noch nicht bekannt ist, wie viele Waren der Kunde bestellt bzw. in wie vielen Teilstücken die Bestellung erfolgt. Vergleichen Sie hierzu bitte die Gestaltungshinweise (1) des Musters Nr. a) bis e). Das Problem am gesetzlichen Muster ist, dass man die verschiedenen Varianten für den Fristbeginn nicht kombinieren, sondern nur einen der Textbausteine des Musters einsetzen darf. Der Händler müsste also für jede mögliche Liefersituation verschiedene Belehrungen vorhalten. Sie müssten also überprüfen, ob Ihr Shop Besonderheiten wie Teillieferungen aufweisen soll und die entsprechende Variante aus a) bis e) auswählen. Gegebenenfalls könnten Sie die Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen, indem sie Gestaltungshinweis c), „die letzte Ware", auswählen. Hier könnte man auslegen, dass dieser Text auch über die Gestaltungshinweise b) und d) belehrt. Dies ist allerdings keine gefestigte Rechtsprechung, sodass ein Restrisiko einer falschen Belehrung verbleibt.
Hinweis: Das gesetzlich Muster kann nicht verwendet werden, wenn der Vertrag eine Finanzdienstleistung beinhaltet.

Wann und wo muss über den Widerruf belehrt werden?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher nicht darüber informiert worden ist.
Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, z. B. auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht. Der Link sollte sich auch nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton befinden, da hier zusätzliche Gestaltungselemente nicht zulässig sind. Der Verbraucher muss quasi vor Abgabe der Bestellung über den Hinweis und den entsprechenden Link stolpern.
Nach Abgabe der Bestellung muss die Widerrufsbelehrung möglichst direkt, spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden. Der Text kann in der E-Mail mit der die Bestellung bestätigt wird, auf der Rechnungsrückseite oder in den Lieferpapieren untergebracht werden. Bei einer Bestätigungs-E-Mail reicht eine Verlinkung auf eine Belehrung im Webshop nicht aus. Der Text der Widerrufsbelehrung sollte direkt in der E-Mail vollständig wiedergegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Text für die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-E-Mail, auf den Lieferpapieren oder der Rechnung, mit dem Text auf der Webshop-Seite identisch ist.

Was passiert, wenn nicht oder nicht richtig über den Widerruf belehrt wird?

Das Widerrufsrecht erlischt bei unterlassener oder falscher Widerrufsbelehrung spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Wie ist der Widerruf zu erklären?

Der Verbraucher hat den Widerruf zu erklären. Eine Begründung darf der Händler nicht verlangen. Der Händler hat zur Ausübung des Widerrufsrechts das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dieses Formular darf nicht mit der Widerrufsbelehrung selbst verwechselt werden und ist immer im Online-Shop aufzunehmen, z.B. direkt unter der Widerrufsbelehrung.
Zudem kann dem Verbraucher das Angebot gemacht werden, das Formular bereits über die Webseite auszufüllen und dann online abzusenden. Dann muss dem Verbraucher unmittelbar eine Bestätigung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugesendet werden. Der Verbraucher kann aber  auch ohne das Formular zu nutzen  widerrufen, also häufg per Post, E-Mai oder telefonisch. Das Formular muss aber trotzdem im Webshop bereitgestellt werden, auch wenn der Verbraucher es nicht benutzen muss.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind seit dem 28. Mai 2022 anzupassen. Die Telefonnummer ist nunmehr Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung. Die Fax-Nummer muss nicht mehr angegeben werden, weder in der der Widerrufsbelehrung noch im Muster-Widerrufsformular. Im Muster-Widerrufsformular ist keine Telefonnummer anzugeben. In Gestaltshinweis 5 der Widerrufsbelehrung verändert sich leicht der Wortlaut. Auch hier muss eine frühere Muster-Widerrufsbelehrung im Webshop an den neuen Wortlaut angepasst werden : “ Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab .“

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

Für manche Waren und Dienstleistungen ist von vorneherein das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Diese Ausnahmen sind gesetzlich in §312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt. Über die Ausnahmen nach denen kein Widerrufsrecht besteht, ist in der Widerrufsbelehrung selbst, nicht in den AGB und auch nicht in einem separaten Link/Dokument, aufzuklären. Unternehmer können das Widerrufsrecht nicht in AGB oder per individuellem Vertrag ausschließen.

Achtung beim B2B-Geschäft: Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Können aber in einem Webshop neben Verbrauchern auch gewerbliche Kunden bestellen, dann kann gewerblichen Kunden dennoch ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zustehen, wenn nicht erkennbar differenziert wird. Daher sollte durch einen klarstellenden Zusatz über der Widerrufsbelehrung und (sofern vorhanden) in AGB ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher besteht.
Eine besondere Ausnahme gibt es beim Widerruf digitaler Inhalte, wie Downloads von Software, Apps, Videos, E-Books. Hier erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2.  seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit seiner Zustimmung zur Ausführung des Vertrags verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Praxistipp: Verwenden Sie eine nicht vorangekreuzte Checkbox, mit der der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Download oder das Streaming starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur dann wird der Download oder das Streaming ausgelöst.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt seit dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des Händlers über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend um diesen Punkt zu ergänzen.
Nachteilig für den Händler: wird das Widerrufsrecht nicht vorzeitig zum Erlöschen gebracht, kann der Verbraucher den digitalen Inhalt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben. Er muss dafür keinen Wertersatz leisten.
Der vierte Teil der Artikelreihe beleuchtet weitere Informationspflichten, den Einbezug von AGB in den Kaufvorgang und die Gestaltung der Bestellseite (sog. „Checkout-Page”) unmittelbar vor Abgabe der Bestellung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Halbtagesveranstaltung

Stuttgarter Nachfolgetag

Mit dem Stuttgarter Nachfolgetag möchte die IHK Region Stuttgart für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Über die jährlich stattfindende Halbtagesveranstaltung sollen die Interessierten für die unterschiedlichsten Themen der Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung eine ideal Möglichkeit zum Vernetzen.
Das Angebot richtet sich sowohl an Übergabeinteressierte, die ihre Nachfolge regeln möchten, als auch an potenzielle Nachfolgeinteressierte auf der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Folgende Angebote sind geplant:
  • Theorie – parallele Fachforen rund um das Thema Unternehmensnachfolge
  • Praxis – Podiumsteilnehmende berichten von ihren Nachfolge-Erfahrungen
  • Übergabe- & Übernahme-Pitches – Nachfolgeinteressierte und Übergabeprojekte werden vorgestellt
  • Unterstützungsangebote – externe Partner stehen Ihnen auf der Infolandschaft zur Verfügung
  • Netzwerk & Austausch – profitieren Sie vom Austausch zwischen Gleichgesinnte
Das Programm befinden sich aktuell noch in Abstimmung. Eine Anmeldung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Mit unserem IHK-Newsletter bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand und werden über unser Veranstaltungsangebot informiert.
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft zunächst befristet bis 31.12.2022.
Employer Branding

Mit Familienorientierung punkten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen. Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie kununu.com zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.
  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.
  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.
  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.
  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal ist die Unternehmenswebseite, auf der verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.
  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.
  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.
  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den folgenden Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:
Garantie im Onlinehandel

Werben mit Garantie – garantiert richtig?

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie dient dem Zweck dem Käufer zusätzlich Rechte zum Beispiel bei einem Produktmangel zuzugestehen. Sie ist nicht mit der ohnehin gesetzlich bestehenden Gewährleistung zu verwechseln. Die Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer Garantie gesetzlich für zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Mängel kann der Verbraucher also innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die dann neben die Gewährleistung hinzutritt. In der Regel wird sie - ohne dass es auf ein Verschulden ankommt - für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit eines Artikels und für einen bestimmten Zeitraum abgegeben.

Was sind die Anforderungen an die Bewerbung einer Garantie?

Bei Fernabsatzverträgen ist der Onlinehändler grundsätzlich verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über das (gegebenenfalls) Bestehen von Garantien und deren Bedingungen zu informieren. Wenn der Händler in seinem Angebot mit einer Garantie wirbt, so ist der Verbraucher auch umfassend über den Inhalt der Garantie zu informieren, also über die Reichweite der Garantie und dass sie eine freiwillige Zusatzleistung zur ohnehin bestehenden Gewährleistung ist.
In der Garantieerklärung zwingend folgende Angaben zu machen.
Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgenden Inhalt enthalten:
  1.  Name und Anschrift des Garantiegebers (z. B. der Hersteller oder eine Garantie-Versicherung, oder der Verkäufer, falls er die Garantie selbst abgibt).
  2. Einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  3. Das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie.
  4. Die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht (also welche Fälle deckt sie ab) und die  Garantiebestimmungen, insbesondere die Dauer (z. B. drei Jahre) und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
Im Übrigen muss die Garantieerklärung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel indem die Garantieerklärung per E-Mail übersendet wird (spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält), oder ausgedruckt, oder auf einem USB-Stick als Beilage zur gelieferten Ware. Der bloße Download der Garantieerklärung von einer Webseite reicht nicht aus.
Wird eine der vorgenannten Anforderungen nicht erfüllt, bleibt die Garantieverpflichtung dennoch wirksam.
Sind die genannten Angaben falsch oder unvollständig, kann dies zu Abmahnungen führen. Aktualisieren Sie daher Ihre Garantieerklärungen entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen.
Wichtig: Eine vom Hersteller übernommene Haltbarkeitsgarantie umfasst mindestens den Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers, also Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache und nicht lediglich Schadensersatz.
Eine weitere Fehlerquelle kann sein, dass auf die für den angebotenen Artikel tatsächlich bestehende Herstellergarantie nicht hingewiesen wird. Über die Garantiebedingungen kann vor Abgabe der Bestellung hingewiesen werden, in dem in der Artikelbeschreibung auf die Garantiebedingungen auf der Webseite des Garantiegebers verlinkt wird, oder die Garantiebedingungen zum Beispiel als PDF abrufbar sind.

Was gilt, wenn eine Garantie zwar vom Hersteller gewährt wird, der Händler aber damit nicht wirbt bzw. sie gar nicht erwähnt?

In diesem Fall hätte der Händler bei jedem angebotenen Produkt sicherzustellen, dass keine Herstellergarantie besteht bzw. falls eine solche besteht die erforderlichen Garantiebedingungen zu recherchieren und darüber in seinem Online-Angebot zu informieren. Bisher war gerichtlich nicht entschieden, ob eine Informationspflicht ausgelöst wird, wenn zwar eine Garantie besteht, aber der Händler diese nicht aktiv bewirbt oder sie gar nicht erwähnt. Nach einem neuen und aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Onlinehändler Verbraucher nicht grundsätzlich vorvertraglich über das Bestehen einer Herstellergarantie von Produkten informieren, d.h. allein das bloße Bestehen einer Herstellergarantie, oder deren beiläufige Erwähnung im Angebot (im konkreten Fall des EuGH war die Garantie nicht auf der Angebotsseite, sondern über einen Link „Weitere technische Informationen“ über den der Verbraucher auf ein vom Hersteller formuliertes Informationsblatt zugreifen konnte), löst keine Informationspflicht aus.
Über die Herstellergarantie ist aber zu informieren, wenn die Information für die Kaufentscheidung relevant sein kann, insbesondere etwa, wenn die Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument für das Angebot ist, um die Wettbewerbsfähigkeit oder die Attraktivität des eigenen Angebots im Vergleich zu den Angeboten von Wettbewerbern zu verbessern. Dies dürfte im Einzelfall von Inhalt und allgemeiner Gestaltung des Angebots, der Bedeutung der Erwähnung als Verkaufs- und Werbeelement, der Positionierung im Angebot und der Gefahr einer möglichen Irreführung des Verbrauchers abhängen. Wird ein Angebot mit einer Garantie beworben, sind sämtliche Informationen (siehe oben) hinsichtlich der Garantie bereitzustellen.

Impressum und Datenschutz

E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Der Vertragsschluss kommt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail usw., zwischen Unternehmer und dem Verbraucher zustande. Bestimmte Informationen, wie Identität des Verkäufers („Impressum”), der Umgang mit personenbezogenen Daten („Datenschutzerklärung”) sowie für den Kaufentschluss entscheidende Angaben wie Liefer- und Versandbedingungen, Preise und Produktbeschreibung, Widerrufsrecht und Vertragslaufzeiten müssen mitgeteilt werden.

1. Impressum

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen. Darüber hinaus wird regelmäßig auch für geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karrierenetzwerken ein Impressum erforderlich sein. Im Einzelnen sind die in §5 Telemediengesetz aufgeführten Angaben erforderlich.
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
*Impressum:
Anbieter im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG ist:
Max Muster
DemoShop
Hauptstr. 1, 10178 Stuttgart
Tel: (0049) 30 123456
Fax: (0049) 30 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Registergericht AG Stuttgart HRA Nr. 12345 (sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)

*Achtung: Anzugeben sind Vor- und Nachname (vollständig ausgeschrieben). Unterhalb des Namens kann beim Einzelunternehmer (Gewerbetreibender) eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden. Die Anschrift ist vollständig, also mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer zu nennen. Eine Postfachadresse reicht nicht aus. Zusätze wie eingetragener Kaufmann (e.K.) oder die Rechtsform, (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG, KGaA), sind anzugeben, wenn der Gewerbetreibende auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, oder die entsprechende Rechtsform gewählt hat. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (wie KG, OHG, GbR) ist eine korrekte und vollständige Firmierung erforderlich. Der Vertretungsberechtigte (z.B. der Geschäftsführer bei juristischen Personen) ist wiederum mit Vor- und Nachnamen zu benennen.
Beispiele:
  • Eingetragener Kaufmann: Max Müller e.K.
  • GbR/OHG/KG: Mustervertrieb Müller und Meier GbR/OHG/KG, Vertreten durch: Max Müller und Max Meier (GbR); Müller und Meier (OHG);den Komplementär Max Müller (KG)
  • GmbH: Mustervertrieb Müller und Meier GmbH, Vertreten durch: Geschäftsführer Max Müller
  • UG: Mustervertrieb Müller und Meier UG haftungsbeschränkt: Geschäftsführer Max Müller
  • GmbH und Co. KG: Mustervertrieb Müller & Maier GmbH & Co. KG, Vertreten durch: Die Müller Mustervertrieb GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch den Geschäftsführer Max Müller
  • Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, und zwar mit Anschrift und gegebenenfalls Link zur Webseite der Aufsichtsbehörde. Beispiel: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Name der Behörde, Anschrift, Webseite 
  • Bestimmte reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten müssen neben der Kammer zusätzlich angeben: zuständige Berufskammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung; der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der jeweils berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (z.B. die Webseite angeben) Bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern  wird vorsichtshalber empfohlen, die oben genannten zusätzlichen Angaben im Impressum hinzuzufügen.

2. Streitbeilegungsverfahren

Online-Händler müssen auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/  (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Der Hinweis sollte im Impressum und in AGB (sofern vorhanden) stehen, zum Beispiel:

Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@xyz.de

3. Datenschutzerklärung

Der Anbieter eines Internetauftritts (nicht nur Online-Händler, sondern jede Webseite) darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies spezielle Rechtsvorschriften erlauben und die Daten für Vertragsanbahnungen oder die Durchführung von Verträgen erforderlich sind, der Nutzer eingewilligt hat, oder ein berechtigtes Interesse begründet werden kann. Der Anbieter muss den Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Informationen des Art. 13, 14 DSGVO unterrichten. Dazu gehören:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
  • die Datenkategorien und die Zwecke für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung  (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
  • Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)  
  • ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)  
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
  • Logfiles
  • Cookies
  • Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
  • Registrierungsmöglichkeiten
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • Nutzung externer Zahlungsdienstleister
  • Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
  • Newsletter-Anmeldung
  • Kontaktformular
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den IHK-Artikel zur Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung und auch das Impressum sollten so über einen Link einhgebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Die Links zur Datenschutzerklärung und zum Impressum dürfen nicht  durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.

4. Gastzugang

Laut Beschluss der Datenschutzkonferenz (das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) haben Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitzustellen. Grundsätzlich sind datenschutzrechtlich nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind (z. B. Name, Anschrift, ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse, ggf. Kontoverbindungsdaten für den Zahlungsverkehr, z. B. bei Lastschrift). Sich mit Nutzerdaten für ein Kundenkonto registrieren zu müssen, ist nicht zwingend erforderlich. Kunden sollen freiwillig entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als Gast kein Kundenkonto anlegen möchten, oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit Anlegen eines registrierten Nutzungszugangs (forlaufendendes Kundenkonto) verbunden ist. Zur Verwendung der Daten bei fortlaufendem Kundenkonto weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass die Bestellhistorie des Kunden nur mit dessen Einwilligung für Werbezwecke ausgewertet werden darf. Gleiches gilt bei der Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel (z. B. Kredikarte).
Zwar besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht einen Gastzzugang bereitszustellen, allerdings dürften sich Gerichte an dem Beschluss der Datenschutzkonferenz künftig orientieren. 

5. Informationspflichten im Onlinehandel – Kurzüberblick

Im Onlinehandel müssen gegenüber Verbrauchern die Informationspflichten im Fernabsatz und für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr erfüllt werden ( §312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a Abs. 1, § 1 EGBGB).
Im Onlinehandel sind in verschiedenen Phasen des Kaufvorgangs bestimmte Informationen zu erteilen.
Es lassen sich drei Phasen unterscheiden:
  1. Informationen vor Beginn des Bestellvorgangs (also bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird)
  2. Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung (bevor also der Bestellbutton betätigt wird)
  3. Informationen nach Abgabe der Bestellung (unmittelbar danach oder spätestens mit Lieferung der Ware)
Bevor die Bestellung abgegeben wird, sind zusammengefasst, folgende Informationen anzugeben.
  • die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit (siehe bereits zum „Impressum“ oben)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung (siehe Datenschutzerklärung)  
  • Produktbeschreibung, also die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B ein Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Lieferzeiten und gegebenenfalls Lieferbeschränkungen
  • Information, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren besteht
  • Bestellbestätigung auf elektronischem Wege
  • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es für Finanzdienstleistungen weitere Informationspflichten, die hier nicht detailliert aufgeführt werden. Zu finden sind sie in Art. 247 EGBGB und Art. 247a EGBG.
Mehr zu den einzelnen Informationen und wo sie im Onlineshop platziert werden sollten, wird im zweiten Teil der Artikelreihe zu Produkt- und Preisangaben erläutert.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Neuerungen im Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht –Was hat sich geändert?

Als sogenannter „New Deal for Consumers“ hat es durch die Europäische Union Neuerungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im elektronischen Geschäftverkehr, gegegeben. Hierzu wurden vier bestehende EU-Richtlinien, die u. a. den Verbraucherschutz und unlautere Geschäftspraktiken regeln, geändert.
Die meisten Anpassungen beziehen sich auf den Onlinesektor und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet. Ziel ist eine höhere Transparenz für Verbraucher bei Online-Käufen, z. B. durch mehr Informationspflichten auf Online-Plattformen sowie bei Produktrankings, Kundenrezensionen und Preisangaben.

Was hat sich geändert?

  • Die Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist auch in der Widerrufsbelehrung verpflichtend. Die Angabe einer Faxnummer entfällt, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch im Muster-Widerrufsformular.
  • Bei den Kontaktinformationen sind auch andere Möglichkeiten der Online-Kommunikation (sofern diese angeboten werden), wie Webformulare, Messenger-Dienste, z.B. WhatsApp- und Facebook-Nachrichten, anzugeben.
  • Die Verbrauchervorschriften bei Fernabsatzverträgen erstrecken sich auch auf Verträge über digitale Inhalte, bei denen der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt, oder sich verpflichtet bereitzustellen.
  • Bringt der Unternehmer bei digitalen Gütern, bei denen der Kunde zur Zahlung eines Preises verpflichtet wird, das Widerrufsrecht vorzeitig zum erlöschen (wie bisher schon möglich), ist dem Verbraucher das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
  • Bei Bewertungen und Empfehlungen (Kundenrezension, Likes in sozialen Medien) zu Produkten ist anzugeben, ob Mechanismen angewendet werden, die sicherstellen, dass die Bewertungen von Personen stammen, die diese Produkte auch tatsächlich erworben oder verwendet haben. Unternehmer werden also verpflichtet zu erklären, “ob” sie überhaupt entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung unternehmen, und wenn ja, welche. Anzugeben ist auch, ob alle Bewertungen/Empfehlungen – gute und schlechte – veröffentlicht werden, oder ob sie gesponsert oder beeinflusst wurden. Diese Informationspflicht trifft alle Unternehmen, die selbst Kundenbewertungen zugänglich machen. Wird lediglich auf Verbraucherbewertungen verlinkt, die von Dritten veröffentlicht worden sind, besteht diese Pflicht nicht.
    Achtung: Wird behauptet, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich gar nicht verwendet haben, oder wurden keine angemessenen Schritte unternommen, um zu prüfen, ob die Bewertungen wirklich von Verbrauchern stammen, so ist dies unlauter und kann abgemahnt werden.
  • Unzulässig ist die Veröffentlichung falscher Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern bzw. die Erteilung des Auftrags an andere juristische oder natürliche Personen, eine falsche Bewertung oder Empfehlung zu veröffentlichen, sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien, die der Werbung für Produkte dient.
  • Wenn Zahlungen geleistet wurden, damit ein Produkt besser platziert wird, hat der Anbieter der Suchfunktion darauf hinzuweisen. Werbeanzeigen in den Suchergebnissen (in der Regel solche, die vor den „echten“ Suchergebnissen auftauchen) sind als solche zu kennzeichnen.
  • Onlineticket-Verkäufe, die zuvor unter Verwendung von programmierten „Ticket-Bots“ zur Umgehung von Maximalabnahmebeschränkungen erlangt wurden, sind untersagt.
  • Es ist eine unlautere Geschäftspraktik, Produkte, die in unterschiedlicher Zusammensetzung oder Qualität in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unter derselben Bezeichnung zu vertreiben (sog. Dual Quality-Verbot), es sei denn, die Unterschiede können mit legitimen Gründen gerechtfertigt werden.
  • Werden Produktpreise durch automatisierte Entscheidungsfindung personalisiert (sog. “Dynamic Pricing”), sind die Parameter mitzuteilen, wie dieser individualisierte Preis zustande gekommen ist. Beispiele: der Preis erhöht sich bei mehrmaligem Besuch der Webseite oder Aufrufen desselben Produkts, der Nutzer surft mit einem hochpreisigen Endgerät und bekommt deshalb beim Onlineshopping einen höheren Preis für Produkte angezeigt, personalisierter Preis wird aufgrund des individuellen Surf- oder früheren Shoppingsverhaltens (Erstellen eines Kundenprofils) ermittelt. Nicht von dieser Regelung erfasst werden Techniken die dynamische Preissetzung oder die Preissetzung in Echtzeit, bei denen sich der Preis in flexibler und schneller Weise in Abhängigkeit von objektiven Marktanforderungen ändert.
Neuerungen gibt es seit dem 28. Mai 2022 auch bei Preisangaben und der Preisangabenverordnung. So entfällt die Option als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder 100 Milimeter anzugeben. Bezugsgröße sind künftig 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Bei Rabattaktionen ist der niedrigste Preis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisherabsetzung bestand. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Artikel zu neuen Preisangaben.

Besonderes für Online-Plattformen

Auch für die Betreiber von Onlinemarktplätzen/-Plattformen und Vergleichsportalen haben sich neue Pflichten ergeben. So haben sie insbesondere darüber zu informieren, ob die Anbieter auf der Plattform als Unternehmer oder Verbraucher auftreten, verbunden mit Hinweisen auf die jeweiligen Rechtsfolgen, wie dem Widerrufsrecht. Bei Produktrankings ist offenzulegen, nach welchen Kriterien das Ranking stattfindet und wie diese zueinander gewichtet sind. Der Algorithmus ist nicht offenzulegen, aber die Hauptparameter, die das Ranking beeinflussen, sind zu beschreiben. Die Rankingkriterien sind online so zur Verfügung zu stellen, dass sie von der Angebotsseite unmittelbar und leicht zugänglich sind (z.B. direkt neben oder über den Suchergebnissen). Dies gilt für alle Plattformen, Suchmaschinen und Vergleichswebseiten sowie für entsprechende Apps.

Was ist insbesondere zu tun?

  • Widerrufsbelehrung/Muster-Widerrufsformular anpassen (Wegfall Faxnummer, Aufnahme Telefonnummer)
  • Erlöschen des Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten aufnehmen
  • Bei Preisherabsetzung den günstigsten Preis der letzten 30 Tage vor Preissenkung angeben
  • Information über personalisierte Preise aufnehmen
  • Gegebenenfalls Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, ob Verbraucher ein bewertetes Produkt tatsächlich gekauft oder genutzt haben 
  • Über Rankingkriterien informieren
  • Plattformbetreiber müssen auf Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft des Anbieters auf einem Online-Marktplatz/Vergleichsportal hinweisen

Drohende Sanktionen bei Verstoßen

Die vorgenannten Regelungen sind in nationales Recht umgesetzt und gelten seit dem 28. Mai 2022. Unternehmer und Plattformanbieter sollten die oben genannten Neuerungen umsetzen. Bei Verstößen, unlauteren Wettbewerbshandlungen und Verbraucherbenachteiligungen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Gegen Unternehmern, die im Geschäftsjahr vor der Behördenentscheidung mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt haben, kann das Bußgeld bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Die Höhe des Jahresumsatzes kann geschätzt werden; ohne Anhaltspunkte beträgt das Höchstbußgeld 2 Millionen Euro.
Des Weiteren wurde ein Schadensersatzanspruch für Verbraucher eingeführt, wenn diese durch eine unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmes zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht
getroffen hätten.
Wie sonst auch bei Wettbewerbsvertößen bestehen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Wege der Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber. 
Weitere Neuerungen zu Waren mit digitalen Inhalten sind seit Januar 2022 in Kraft getreten. 

Frühjahr 2022

DIHK-Report Gesundheitswirtschaft

Die Ergebnisse zeigen, dass sich strukturelle Herausforderungen für die Geschäftsentwicklung bereits vor der Invasion Russlands in der Ukraine verändert haben: Wirtschaftspolitische Hemmnisse rücken in den Hintergrund. Unternehmen aus der Branche sehen sich jedoch vermehrt mit anderen Risiken wie den Energie- und Rohstoffpreisen sowie den Arbeitskosten konfrontiert.
Die Stimmung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen ist sehr unterschiedlich. In der deutschen Pharmabranche stehen alle Zeichen auf Wachstum - die Geschäfts- und Exporterwartungen sind hoch und das wirkt sich auch positiv auf die Beschäftigungsplanung aus. Bei der sonst so optimistischen Medizintechnik hingegen hat sich nicht nur die Geschäftslage verschlechtert, sondern auch die Wachstumsaussichten sind deutlich eingetrübt. Im Branchenvergleich ist aber die Geschäftslage bei den Gesundheits- und sozialen Diensten weiterhin am schlechtesten.
Unsicherheiten, wie Störungen in der globalen Logistik, Lieferschwierigkeiten, Preissteigerungen bei Vorleistungen und Energieträgern und Herausforderungen im Auslandsgeschäft belasten die Unternehmen, aber vor allem macht der Fachkräftemangel und die steigenden Energie- und Rohstoffpreise der gesamten Branche zu schaffen.
Den kompletten Report mit weiteren Details, etwa zu Investitions-, Export- und Beschäftigungsabsichten, finden Sie zum Download direkt auf den Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) (PDF-Datei · 474 KB).
An der Umfrage haben sich mehr als 700 Unternehmen beteiligt. Der Befragungszeitraum war vor der Invasion Russlands in der Ukraine.
Quelle: DIHK/2022
Ukraine-Support

Unterstützung der Ukraine im Energiebereich

Der ukrainische Vize-Energieminister Yaroslav Demchenkov ist an das Bundeswirtschaftsministerium herangetreten und bittet um Unterstützung bei der Lieferung von Energieträgern sowie verschiedener technischer Güter.
Diese sind für die Wartung und den Weiterbetrieb der Energieversorgung in der Ukraine erforderlich und für ukrainische Energieunternehmen bestimmt (Gas- und Stromnetzbetreiber und Stromproduzenten).
Benötigt werden unter anderem Werkzeuge, Baumaterialien, Kabel, Dieselgeneratoren, Funkgeräte, Kompressoren und Transformatoren, um die Energieversorgung dort aufrecht zu erhalten, so dass die Not der Bevölkerung nicht noch größer wird. Aufgrund zahlreicher Kriegsschäden besteht ein hoher Wartungsbedarf an der ukrainischen Energieinfrastruktur.
Wir wissen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, die Ukraine in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, grundsätzlich groß ist. Wenn Sie bereit sind, benötigte Energieträger und/oder technische Güter auf Spendenbasis kurzfristig an die ukrainische Grenze zu liefern, dann wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Dort erfahren Sie auch, was genau benötigt wird.
Ab der ukrainischen Grenze übernimmt die ukrainische Regierung bzw. ukrainische Unternehmen den Transport.
Weitere Fragen rund um den Russland-Ukraine-Krieg können Sie gerne an  ukrainerussland@stuttgart.ihk.de senden.
Dr. Yulia Rybak (Kontakt auf Englisch)
Beraterin des ukrainischen Energieministers,
Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
dr.yulia.rybak@gmail.com
Per WhatsApp als Sprachanruf über +380 995666107

Anne-Kathrin Winter Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
anne-kathrin.winter@giz.de
+380 9638 971 51
Quelle: DIHK, Stand 05.03.2022
Verkehrswirtschaft

EU-Mobilitätspaket - Änderungen 2022

Das Mobilitätspaket I wurde im Juli 2020 beschlossen. Diverse Änderungen im Bereich Entsendung und Marktzugang sind seit Februar bzw. ab Mai 2022 zu beachten. Diese finden Sie hier im Überblick.

1. Änderungen seit Februar 2022:

  • Neue Entsendebestimmungen: Die Entsendung von Fahrerinnen und Fahrern im Zusammenhang mit der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern wurden im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig einheitlich für die gesamte EU und die EWR-Staaten geregelt. Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie unserem Artikel zur Entsendung.
  • Aufzeichnung von Grenzüberfahrten: Alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
  • Kabotage – obligatorische „Abkühlphase“ von 4 Tagen nach ausgereiztem Kabotagepensum: An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „ Abkühlphase” von vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.
  • Rückkehrpflicht des Fahrzeugs: Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen.

2. Änderungen ab 21. Mai 2022:

  • Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2.501 kg zulässige Höchstmasse (zHm): Im Bereich des Marktzugangs bringt das Mobilitätspaket ab 21. Mai Neuerungen. Unternehmern, die im gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t zHm durchführen, unterliegen dann der Genehmigungspflicht und benötigen eine EU-Lizenz. Dafür muss der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder nun darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen. Demnach können Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der Prüfung auf Antrag befreit werden – sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Folgende Nachweise kommen in Betracht, die Aufzählung ist nicht abschließend:
    -    Gewerbeauskunft
    -    Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK, für Mitglieder der IHK Region Stuttgart in unserem Artikel Anforderungen IHK-Mitgliedsbescheingungen
    -    Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
    -    Steuerbescheinigungen
    -    Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
    -    Arbeitsverträge von Fahrern
    Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.
    Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zHm erforderlich. Weitere Informationen zum Thema können Sie auch der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr entnehmen.
    Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz finden Sie in unserem Artikel zur Genehmigungspflicht.
Stand: März 2022
Adressbuchschwindel

Warnung vor Trickformular

Die Firma GID Gewerbeinformationsdienst UG aus Wiesbaden versendet deutschlandweit irreführende Formulargestaltungen, die mit Gewerbedatenregistrierung und „Gewerbeinformationsdienst – Registrierung gewerbliche Einträge“ überschrieben sind.
Das besagte Trickformular ist dabei in zwei Teile gegliedert: In der linken Spalte sind als „Eyecatcher“ die Unternehmensdaten abgebildet, welche ergänzt oder bestätigt werden sollen. Die rechte Spalte enthält einen Teil des „Kleingedruckten“, z. B. den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Eintrages. Dort wurde im besagten Fall auch der Jahrespreis von 600 Euro genannt. Aus einer weiteren kleingedruckten Textpassage geht dann der Hinweis hervor, dass mit Unterzeichnung ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird. Die Gesamtbelastung i. H. v. 1.200 Euro wird auf dem Formular nicht ausgewiesen. Nach Abschluss des Vertrages erhielten die Betroffenen unmittelbar Rechnungen und Mahnungen. Sogar ein Inkassounternehmen wurde hierbei eingeschaltet.
Damit Sie erst gar nicht in solche Abo-Fallen tappen, raten wir Ihnen, Forderungen, wie oben beschrieben, erst auf ihren Rechtsgrund zu überprüfen. Wie Sie solche Beispiele von Formularfallen erkennen können sehen Sie in unserem Artikel „Warnung vor Formularfalle“.
 
Entsenderecht

Entsendung von LKW- und Omnibusfahrern

Die Entsenderegeln für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güter oder Personen grenzüberschreitend bzw. im Ausland befördern, sind im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig (einheitlich) für die gesamte EU geregelt worden.

Grundlagen

Seit dem 2. Februar 2022 gelten für die Entsendung von Fahrpersonal die Regelungen der Richtlinie (EU) 2020/1057, die die Basisrichtlinien der EU zum Entsenderecht ( RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU) als „lex specialis“ auf die besonderen Gegebenheiten bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern hin erweitert und konkretisiert. Die entsenderechtlichen Vorgaben sind sehr umfassend, wobei die wesentlichen Pflichten darin bestehen, entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im „Aufnahmemitgliedstaat” vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich der Entlohnung und der Beschäftigungsbedingungen zu gewähren. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen national umsetzen, was Stand Juni 2022 in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten noch nicht stattgefunden hat (auch die deutschen Rechtsgrundlagen sind noch nicht auf dem aktuellen Stand).
Die seit Februar 2022 geltenden Regelungen geben klar vor, welche Angaben das Unternehmen im Zuge der Erstellung einer Entsendemeldung machen muss, welche Dokumente vom Fahrer mitgeführt werden müssen und in welchem Umfang bzw. nach welchem Prozedere die Mitgliedstaaten im Rahmen von Straßen- und (nachgelagerten) Betriebskontrollen Unterlagen einfordern dürfen.
Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der EU-Kommission hat auf ihrer Webseite mehrere Dokumente veröffentlicht, die unklare Aspekte der neuen Vorschriften aufklären und somit zu einer einheitlichen Anwendung beitragen sollen.
Stand Juni 2022 bestehen folgende Dokumente:
Ein  Fragen-Antworten-Katalog (auf Englisch), der die wesentlichen rechtlichen Auslegungsfragen umfasst.
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), der Beförderungsszenarien im Güterverkehr enthält und anhand von Beispielen beschreibt, ob und wenn ja in welchen Zeiträumen die Entsendevorschriften erfüllt sein müssen.
Ein Übersichtsdokument (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), das die wesentlichen Regelungen kurz zusammenfasst. 

Neues Portal für Entsendemeldungen

Für die Entsendemeldung besteht nun ein einheitliches Portal ( postingdeclaration.eu/landing)– die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Entsendemeldungen für Entsendungen seit dem 2. Februar müssen nun über dieses Portal erstellt werden. Eine Anleitung, wie Sie sich dort registrieren können, finden Sie unter Weitere Informationen zum Download. Das Portal und der Austausch von Dokumenten zwischen den Unternehmen und den Behörden (oder vice versa) basiert auf dem IMI-System (Internal Market Information-System).
Die Entsendemeldungen können für jeden einzelnen Fahrer mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten erstellt werden. Allerdings muss für jeden Mitgliedstaat, in den der einzelne Fahrer entsendet wird, eine gesonderte Entsendemeldung angefertigt werden. Dazu kann eine bestehende Meldung jedoch im Zuge einer Kopierfunktion als Basis dienen.
Die Entsendemeldung enthält folgende Angaben:
  • die Identität des Unternehmens‚ zumindest in Form der Nummer der Gemeinschaftslizenz, sofern diese verfügbar ist
  • die Kontaktangaben eines Verkehrsleiters oder einer anderen Person im Niederlassungsmitgliedstaat, der/die als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, zur Verfügung steht und Dokumente oder Mitteilungen versendet und in Empfang nimmt
  • die Identität‚ die Wohnanschrift und die Führerscheinnummer des Kraftfahrers
  • den Beginn des Arbeitsvertrags des Kraftfahrers und das auf diesen Vertrag anwendbare Recht
  • das geplante Datum des Beginns und des Endes der Entsendung
  • die amtlichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
  • ob es sich bei den Verkehrsdienstleistungen um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

Mitführpflichten

Der Fahrer muss seit 2. Februar in Kontrollen folgende Dokumente in Papier- oder elektronischer Form vorlegen können:
  • eine Kopie der über das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Portal übermittelten Entsendemeldung
  • Nachweise darüber, dass die Beförderungen im Aufnahmemitgliedstaat erfolgen, z. B. einen (elektronischen) Frachtbrief (nationales Muster oder (e)CMR) oder die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 genannten Belege (bei Kabotagebeförderungen)
  • die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, insbesondere die Ländersymbole der Mitgliedstaaten, in denen sich der Kraftfahrer bei grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen aufgehalten hat, gemäß den Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014, oder anderweitige Aufzeichnungen über die Tätigkeiten des Kraftfahrers am aktuellen Tag und der vorausgehenden 28 Kalendertage.
  • (Beachten Sie die Ausführungen ganz am Ende zur A1-Bescheinigung)
Sollten bei Kontrollen Unklarheiten auftreten, kann die Kontrollbehörde über das Entsendeportal der EU-Kommission beim einzelnen Unternehmen Kopien folgender Unterlagen anfordern:
  • Frachtbezogene Dokumente (insb. Frachtbriefe)
  • Fahrtenschreiberdaten
  • Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum
  • den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen
  • Zeiterfassungsbögen, die sich auf die Arbeit des Kraftfahrers beziehen
  • Zahlungsbelege
Das Unternehmen hat infolge der Anfrage durch die zuständige (ausländische) Behörde acht Wochen Zeit, die Daten zuzuliefern. Kommt das Unternehmen seinen Auskunftspflichten nicht nach, kann die zuständige nationale Behörde eingeschaltet werden, die binnen 25 Tagen einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes leisten muss.
Informationen über die in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen können über die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Übersichtsseite zu den Entsendevorschriften in Erfahrung gebracht werden.
Beachten Sie auch die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Leitfäden rund um das allgemeine Entsenderecht. Den Leitfaden gibt es in einer Langfassung und in einer Kurzfassung.
Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig vom Entsendestatus, es bei jeder beruflichen Tätigkeit im EU-Ausland zu empfehlen ist, eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung mitzuführen. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Geschäftsführer. Eine Mitführungspflicht haben zwar nur einige Staaten in ihrer nationalen Gesetzgebung verankert, z. B. Frankreich und Luxemburg. Die Bußgelder, die beim Fehlen der A1-Bescheinigung ausgesprochen werden können, stoßen jedoch teilweise in den vierstelligen Bereich vor. Die A1-Bescheiniung erhalten Sie regelmäßig über die jeweilige Krankenkasse.

Wo sind die Grenzen der neuen Regeln?

Da es EU-Rat und EU-Parlament (als EU-Gesetzgeber) unterlassen haben, einen konkreten Anwendungsbereich für die neuen Entsenderegeln zu etablieren, gelten diese zumindest aus Sicht der EU-Kommission nur für Fahrerinnen und Fahrer, die genehmigungspflichtige Beförderungen durchführen und auch nur dann, wenn ein Fahrzeug genutzt wird, das zwingend mit einem (digitalen) Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss. Diese Sichtweise ist rechtlich und sachlich kaum haltbar, wurde in den oben genannten Fragen-Antworten-Katalogen jedoch so geäußert. Bis zu einer klärenden (EU-) Rechtsprechung ist nun leider davon auszugehen, dass insbesondere die nationalen Kontrollorgane der Sichtweise der EU-Kommission folgen werden.
Das bedeutet, dass z.B. für Fahrerinnen und Fahrer im Güter- Werkverkehr oder für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung, die zwar genehmigungspflichtig sind, die aber lediglich eine zulässige Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 t aufweisen, bei entsendepflichtigen Einsätzen im Ausland weiterhin über die “alten” nationalen Systeme eine Meldung erfolgen muss oder sollte.
Dabei ist je nach Zielland zu klären, ob dort für den konkreten Einsatz eine Entsendung überhaupt vorliegt und wenn ja, was in welchem Umfang über welches Portal gemeldet werden muss. Sie finden auf unserer Webseite zahlreiche Informationen zu den nationalen Entsendeportalen der EU-Staaten (und einiger Drittstaaten). Folgende Übersichtsseite enthält die Links auf die jeweiligen Unterseiten.
Stand: Juni 2022
IHK-Broschüre

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Die rechtzeitige und systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt eines Betriebs. Fehler bei der Übergabe können zu Unternehmenskrisen bis hin zur Betriebsaufgabe führen.
Die von den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge – Informationen für Unternehmensübergeber und Nachfolger“ dient einer ersten Orientierung und informiert über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Firmeninhaber, die ihren Betrieb abgeben wollen, als auch an potentielle Nachfolger. Sie informiert über die Grundlagen einer erfolgreichen Übergabe: ihre frühzeitige Vorbereitung, verschiedene Übergabemodelle (innerhalb oder außerhalb der Familie), Kriterien zur Unternehmensbewertung, rechtliche und steuerliche Aspekte sowie Finanzierungshilfen bei der Betriebsübernahme. Zusätzlich finden Existenzgründer Checklisten zu wichtigen Planungsfragen wie „Bin ich ein Unternehmer?“ oder „Die Analyse des Unternehmens“.
Die IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge“ können Sie auf der Internetseite des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) herunterladen.

Händlerpflichten bei digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue gesetzliche Regelungen über den Verkauf und die Bereitstellung von Waren mit digitalen Elementen und Dienstleistungen, sowie über den Handel mit Waren mit digitalen Elementen in Kraft getreten. Diese haben insbesondere Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und auf die Beweislast des Unternehmers beim Vorliegen eines Mangels.

Verträge über den Kauf digitaler Inhalte und Waren mit integrierten digitalen Elementen

Von den Regelungen betroffen sind Verbraucherverträge
  • über den Kauf digitaler Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books, Musik, Videospiele), egal ob auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM), oder als Download oder Streaming,
  • über die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen (z.B. Hosting, Software-as-a-Service, Cloud Computing, Social Media, Streamingdienste),
  • über Sachen mit integrierten digitalen Elementen (bspw. Smart TV, Smart Watch, intelligente Haushaltsgeräte), das heißt, die Ware ist zwingend mit dem digitalen Element verbunden, sodass sie ihre Funktion ohne dieses digitale Element nicht erfüllen kann (das digitale Element kann dabei ein Produkt oder eine Dienstleistung sein).
Eine wesentliche Neuerung ist, dass ein Vertrag über einen digitalen Inhalt auch dann vorliegt, wenn der digitale Inhalt oder die Dienstleistung kostenlos angeboten wird, der Verbraucher aber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt und der Unternehmer diese Daten kommerziell nutzt, z. B. zu Marketingzwecken. Die Bereitstellung personenbezogener Daten wird somit – wenn sie kommerziell genutzt werden  – wie ein monetäres Entgelt behandelt.
Insbesondere beim Gewährleistungsrecht bestehen Neuerungen. Der Händler muss – wie bisher auch – zunächst den vertragsgemäßen Zustand (sog. “Nacherfüllung”) wiederherstellen, wenn er  ein mangelhaftes Produkt geliefet hat, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn ein eine Nacherfüllung fehlschlägt kann der Verbraucher Preisminderung oder Beendigung des Vertrags verlangen. Näheres erfahren Sie in den Änderungen zum Kaufrecht ab 2022.
Bezogen auf digitale Produkte und Sachen mit digitalen Elementen sind aus Händlersicht insbesondere relevant:
  • Eine digitales Podukt oder eine Sache mit digitalen Elementen kann trotz Einhaltung einer vereinbarten Beschaffenheit mangelhaft sein. Es kommt für die Sachmangelfreiheit zusätzlich darauf an, was bei einer Sache der Branchenüblichkeit und der Kundenerwartung entspricht. Also, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist. Es wird künftig also mehr als es bisher der Fall war auf die durchschnittliche Käufererwartung abgestellt. Bei Verbrauchern wird eine vertragliche Abweichung davon nur mit einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung (nicht lediglich in der Produktbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) möglich sein. Im B2B-Bereich wird man die objektive Verwendbarkeit und die übliche Beschaffenheit abbedingen können, es ist aber noch nicht geklärt, welche Anforderungen an eine solche Vereinbarung zu stellen sind. Neben der durchschnittlichen Beschaffenheit und Verwendbarkeit  kommen noch weitere Punkte hinzu, wie entsprechende Montageanforderungen und Installationsanforderungen, damit die Sache mangelfrei ist.
  • Die Beweislastumkehr für Mängel wurde auf ein Jahr ausgedehnt. Bisher musste der Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferdatum nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Lieferung vorgelegen hat. Dieser Zeitraum - also die Vermutung, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag - beträgt nunmehr ein Jahr.
Achtung: Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten wird vermutet, dass das digitale Produkt während der gesamten bisherigen Dauer mangelhaft war. Bei dauerhaft bereitgestellten Sachen mit integrierten digitalen Elementen gilt die Beweislastumkehr sogar so lange, wie der Vertrag läuft, mindestens aber zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dauerhaft bereitgestellte” digitale Elemente können unter anderem sein: die Cloud-Anbindung bei einer Spielanwendung, eine Smartphone App zur Nutzung verschiedener Funktionen in Verbindung mit einer intelligenten Armbanduhr, oder Verkehrsdaten bei einem Navigationssystem (so laut Gesetzegsbegründung).
  • Es besteht ein Recht auf Aktualisierungen. Bei digitalen Produkten und Sachen mit digitalen Elementen muss das Unternehmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Aktualisierungen (funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates) informieren und diese bereitstellen. Werden die Aktualisierungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, oder sind sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt darin künftig ein Sachmangel. Die Dauer der Aktualisierungspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Der Zeitraum kann je nach Art und Zweck des Produkts und insbesondere seines Lebenszykluses unterschiedlich sein.
  • Der Händler/Verkäufer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen. Ist der Verkäufer, wie häufig, nicht zugleich Hersteller der Ware sollte er die Mitwirkung des Herstellers an der Aktualisierung/an Updates des digitalen Elements vertraglich vereinbaren.
  • Keine Haftung des Unternehmers soll bestehen, wenn er über die Verfügbarkeit des Updates informiert und dieses bereitgestellt hat (der Unternehmer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren) und der Verbraucher das Update nicht, oder unsachgemäß durchführt (eine fehlerfreie Installationsanleitung des Unternehmers vorausgesetzt). 
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Dies gilt aber nicht für Verträge über Sachen mit digitalen Inhalten (z.B. Smart TV, Smart Watch), die dauerhaft bereitgestellt werden. Die Mängelhaftung besteht hier für die gesamte Vertragslaufzeit beziehungsweise die Lebensdauer des Produkts, mindestens aber für 2 Jahre.
  • Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Produkte oder Sachen mit digitalen Elementen wurde die Verjährung verlängert um 12 Monate nach Ende des Bereitstellungszeitraums beziehungsweise nach Ende der Aktualisierungspflicht.
Beispiel: Wenn z.B. die Bereitstellungsdauer oder der Zeitraum der Aktualisierungspflicht 24 Monate beträgt, so hat der Verbraucher noch weitere 12 Monate Zeit einen Mangel geltend zu machen.
Zustätzlich gilt: Zeigt sich ein Mangel innerhalb der genannten Verjährungsfrist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels ein. Zeigt sich beispielsweise bei einer Sache der Mangel erst im 23. Monat, kann der Käufer den Mangel noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen.


Jetzt reinhören!

Rechtspodcast – E-Commerce-Recht

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Viele Kunden wickeln Ihre Einkäufe über das Internet ab. Aber wie lässt sich ein solcher Webshop rechtlich gestalten?
Die IHK Region Stuttgart informiert über das Thema im „Rechtspodcast“ zum E-Commerce. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In 2022 gibt es neue Spielregeln, inbesondere im Onlinerecht. Preisrabatte, Transparenz bei Kundenrankings, Kündigungsbutton, und digitale Warenkäufe sind nur einige der rechtliche Regelungen, die ab 1. Januar 2022 und Mitte 2022 in Kraft treten. Im aktuellen Rechtspodcast berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen.
In der aktuellen zweiten Episode berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu speziellen Rechtsthemen des Onlinehandels, insbesondere Anti-Abmahngesetz, E-Mail-Werbung und Werbung mit Preisen.
In der ersten Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuer und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich und geben Tipps zu den rechtlichen Basics eines Onlineshops und was zu beachten ist, wenn man über den Webshop auch Kunden im Ausland erreichen möchte.
Pandemievorsorge in Unternehmen

Corona: Informationen im Überblick

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Die Änderungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Verordnung weitet sich damit auf den 7. April 2023 aus.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.

Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund werden einzelne Corona-Maßnahmen nicht mehr durch die Verordnungen der Länder, sondern durch das Bundesgesetz geregelt. Wie z. B. die FFP2-Maskenpflicht oder Testpflicht in medizinischen Einrichtungen. 

Aktuelle Regelungen

  • Aktuell sind keine verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen für Geschäfte, den gastronomischen Bereich sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen.
  • Neu: Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen.
  • Das bundesweite Infektionsschutzgesetz übernimmt die Regelung einzelner Corona-Maßnahmen. Deshalb gilt in Baden-Württemberg weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher. Ebenso bleibt die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen.
  • Die Einhaltung allgemeiner Hygieneschutzmaßnahmen werden generell empfohlen. Wie z. B. die Einhaltung eines Mindestabstandes, eine ausreichende Handhygiene oder das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.

Aufhebung der Maskenpflicht

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen wird die Maskenpflicht ab Februar 2023 aufgehoben.

Lockerung der Isolationspflicht

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich seit 16. November 2022 nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben. Eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung ist ausreichend.
Besondere Regelungen zur Absonderung gelten aber für positiv getestete Personen in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, Massenunterkünften sowie Justizvollzugsanstalten.
Die  CoronaVO Absonderung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Um lokalen und betrieblichen Infektionsausbrüchen vorzubeugen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin verpflichtet entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes  (ArbSchG) ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen, wenn nötig.
Hierfür empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. In Form von Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQ) liefert das Ministerium Hilfestellungen und gibt Hinweise zur Umsetzung.
Die empfohlenen allgemeinen Hygienemaßnahmen bieten nicht nur Schutz vor dem Coronavirus, sondern wehren auch erfolgreich Erkältungs- oder Grippe-Viren ab und erhalten so die Personalgesundheit.
Bitte beachten Sie auch unseren IHK-Artikel zu Arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.

Fragen beantwortet Ihnen gerne unser IHK-Service Recht und Steuern unter: stuttgart.ihk.de/rechtsfrage

Hilfsangebote für Unternehmen

Auf unserem Dokument Finanzielle Soforthilfen von Bund und Land finden Sie nicht nur alles zu den bestehenden Förderprogrammen, sondern auch wichtige Informationen zu Schluss- und Endabrechnungen sowie zum Rückmeldeverfahren der Soforthilfe Corona.
Informationen erhalten Sie über Ihre IHK: Tel. 0711 2005-1677
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Angaben keine Haftung übernehmen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Januar 2023

Corona-Verordnung

Corona: Regelungen für den Handel

Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 7. April 2023 verlängert.
Wichtige Neuerungen:
  • Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
  • Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023
Für den Handel gibt es keine Einschränkungen.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist nicht mehr gültig. Sie ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.
Probleme mit Azubis

Ein Ausbildungsabbruch lässt sich verhindern

Die ersten Wochen im Ausbildungsbetrieb lief alles ganz gut. Der junge Mann hatte den Eindruck bestätigt, den er im Vorstellungsgespräch gemacht hatte: kein Überflieger, aber willig und durchaus mit Interesse am Beruf. Doch kaum dass die Probezeit vorbei ist, lässt das Engagement deutlich nach. Mehrmals die Woche „verpasst“ er den Bus oder kommt gar nicht erst, und den Kollegen, dem er die Bohrmaschine holen sollte, raunzt er an „geh doch selber“. Für seine Chefin und den Ausbilder ist das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch eine ziemliche Belastung. Was tun?
Reden, reden, reden. Dazu sollte man mit dem jungen Mann einen festen Termin für ein Gespräch ausmachen. Dabei muss man sich gut vorbereiten und konkret benennen können, welches Verhalten wann negativ aufgefallen ist. Wenn er dann auf alle Fragen nach den Ursachen für seine Verhaltensänderung „weiß nicht“ und ­„alles gut“ antwortet, sollte man einige Tage später einen weiteren Termin anberaumen und dem Azubi „Hausaufgaben“ dafür aufgeben. So muss er sich ernsthaft mit der Situation auseinandersetzen. Läuft es dann immer noch nicht, sollte man das keinesfalls auf sich beruhen lassen. Stattdessen muss man es weiter versuchen, das nächste mal vielleicht zusammen mit einen Kollegen, zu dem der Azubi ein vertrauensvolles Verhältnis zu haben scheint.  

Nehmen Sie Kontakt zur Schule auf

Parallel dazu sollte der Ausbildungs­leiter oder die Chefin Kontakt zur Schule aufnehmen. Läuft es dort prima, ist das ein deutliches Indiz, dass es im Betrieb hakt. Hat die Chefin vielleicht bei der Einstellung Versprechungen gemacht, die sie noch nicht einlösen konnte? Oder fühlt sich der junge Mann zu wenig beachtet? Läuft es in der Schule hingegen auch nicht, ist das ein Indiz dafür, dass der Beruf doch nicht den Erwartungen entspricht.  Aber natürlich könnten auch private Probleme dahinterstecken. Ein Gespräch mit den Eltern kann da sinnvoll sein. Volljährige Azubis müssen dafür allerdings ihre Zustimmung geben.
Ist die Situation schon verfahren, ist es oft hilfreich, jemand Drittes einzuschalten. Die IHK bietet gern die Hilfe ihrer erfahrenen Ausbildungsberater an. Zusätzlich gibt es das jetzt verlängerte Programm „Erfolgreich ausgebildet - Ausbildungsqualität sichern“. Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb und den Auszubildenden werden in diesem Rahmen Lösungen ­gesucht, aber auch Ausbilder und Azubis gecoacht. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei und hilft auch bei Konflikten, persönlichen Krisen, schlechten ­Leistungen in der Berufsschule, Motivations- oder Suchtproblemen und Unzufriedenheit am Ausbildungsplatz.

Wenn die IHK kommt, hat das einen doppelten Effekt

Wenn die IHK ins Haus kommt, hat das einen doppelten Effekt, denn einerseits merkt der junge Mann, dass es tatsächlich ernst ist, andererseits erzählt es sich leichter, wenn man einem Außenstehenden gegenübersitzt. Bringt das Gespräch keine Lösung, kann die Arbeitsagentur mit ihrem neuen Programm „AsA flex“ eingeschaltet werden. Damit werden Ausbildungsbetriebe maßgeschneidert und kostenlos unterstützt, wenn die Gefahr droht, dass ein Jugendlicher seine Ausbildung nicht erfolgreich zu Ende bringt.   
Hilft alles nicht, kann man über eine Abmahnung als pädagogisches Mittel ­nachdenken. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man es gut moderiert. Konkret bedeutet das, dass man genau erklärt, warum man das macht und welche Konsequenzen es hat. Einfach einen Brief nach Hause zu schicken, bringt oft wenig. Viele lesen nach dem Betreff gar nicht weiter.

Wer abwartet, hat verloren

Das Schlimmste, was man tun kann, ist gar nichts zu unternehmen. Wer denkt, „jetzt warten wir mal ab“, hat meist schon verloren. Es kommt nämlich darauf an, so früh­zeitig wie möglich gegenzusteuern. Am besten bereits bevor die Leistung nachlässt. Dazu gehört, dass man von Anfang an Interesse an dem Azubi zeigt, regelmäßig fragt, wie es läuft und sich auch auch mal nach dem Wochenendprogramm erkundigt. Selbst wenn die Antworten alterstypisch oft recht einsilbig sind – die jungen Menschen merken doch, wenn sie ernst und wichtig genommen werden.
Und nicht vergessen: ­loben, wann immer es gut läuft. Mit der schwäbischen Maxime „nicht geschimpft ist genug gelobt“, kommt man nämlich bei der Generation Z nicht weit.

IHK-Tipp: Programm für erfolgreiche Ausbildung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ hat sich bewährt. Deswegen hat das Wirtschaftsministerium es nicht nur bis Ende 2022 verlängert, sondern auch verstärkt: In Zukunft werden drei Ausbildungsbegleiter der IHK Region Stuttgart unterstützen, wenn Ausbildungsverhältnisse vom Abbruch bedroht sind.
Zusätzlich werden Veranstaltungen für Ausbilder angeboten. So wird an Berufsschulen über Stolpersteine in der Ausbildung informiert und dabei eng mit Beratungsstellen wie VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, Schulsozialarbeit, AsA flex (Nachfolger von  „Ausbildungsbegleitende Hilfen“) zusammengearbeitet.
Seit dem Programmstart im Januar 2019 hat unsere IHK  222 Auszubildende begleitet und so 193 Ausbildungsverhältnisse stabilisiert. Das entspricht einer Erfolgsquote von 86 Prozent. Aktuell werden 85 Auszubildende begleitet.
Florin Schmidt, IHK Region Stuttgart
Effizienzpotenziale gehoben

KEFF-Gipfelstürmer 2022/2023

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO 2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

KEFF –Regionale Kompetenzstelle für Energieeffizienz

KEFF hat sich inzwischen zu einem etablierten Baustein der Energieeffizienzpolitik des Landes entwickelt, der sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richtet und dabei Energieeffizienz ganzheitlich im Blicke hat.
Möchten auch Sie die Vorteile des KEFF-Checks nutzen? Wir geben Ihnen viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz. So schaffen Sie sich die Voraussetzungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges Bestehen am Markt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Stand: Oktober 2021
Kaufkraft Landkreis Böblingen

Einzelhandelskennziffern im Landkreis Böblingen 2022

Achtung: 
Die diesjährigen Kennziffern sind mit Vorbehalt einzuordnen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Aussagekraft der Daten weiter unten! 

Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze

  • Unter den Landkreisen der Region Stuttgart verfügt der Landkreis Böblingen über die wohlhabendsten Einwohner; die Bewohner aller Gemeinden liegen über dem Bundesdurchschnitt 
  • Bei den Umsätzen der stationären Einzelhändler pro Einwohner liegt der Landkreis hinter der Landeshauptstadt vor allen anderen Landkreisen 
  • Unter den Standorten im Kreis ragen bei den Umsätzen pro Einwohner Sindelfingen und Jettingen heraus; Böblingen folgt mit etwas Abstand 
  • Dennoch ist die Situation für einen großen Teil der stationären Einzelhändler in der Region existenzbedrohend 
  • Die Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen, die von allen Akteuren gemeinsam gemeistert werden müssen 
Wichtige Hinweise zur Aussagekraft der Daten für 2022 
Die Corona-Krise hat drastische Auswirkungen auf den Einzelhandel in Deutschland. Auch ohne Schließungen gibt es viele Sortimente, die nach wie vor erkennbar unter Konsumzurückhaltung leiden, vor allem im mittelfristigen Bedarf wie etwa im Textilbereich oder bei Schuhen/Lederwaren – dies sind insbesondere innenstadtrelevante Sortimente. Noch ist unklar, wie lange dieser Zustand andauern wird; eventuell handelt es sich um eine dauerhafte Verschiebung. 
Die vorliegenden Zahlen für das laufende Jahr 2022 wurden mit dem Datenstand Ende April berechnet. Noch ist nicht abzusehen, wie sich im Jahresverlauf die Pandemie entwickeln und welche Auswirkungen dies auf den Konsum im stationären Einzelhandel haben wird. 
Auch die Folgen des Ukraine-Krieges und der verschärften Störung der Lieferketten sind nicht berücksichtigt, ebenso wenig die durch Inflation und Energiekosten immer stärker ausgeprägte Konsumzurückhaltung. Mehr dazu siehe weiter unten.
Die Folge ist, dass die Zahlen mit Vorbehalt einzuordnen sind. 

Grundsituation im Einzelhandel

Neben der bereits erwähnten Pandemie beschäftigen vor allem zwei Themen die Handelsbetriebe: Die Folgen des Ukraine-Krieges, vor allem die extrem gestiegenen Energiepreise und mögliche Verknappungen bei Strom und vor allem Gas, sowie die weiterhin stockenden Lieferketten, was die Versorgung mit Rohstoffen, Vorprodukten, Halbwaren und Fertigwaren betrifft. 

Energiesituation

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist die Situation bei der Versorgung der Unternehmen mit Gas und Strom weiter unklar. Nicht auszuschließen sind Engpässe in beiden Bereichen; und die Energie-Einspar-Verordnung erlegt den Betrieben umfangreiche Anpassungen auf, was beispielsweise den Einsatz von Strom angeht. Die Kalkulation für das Unternehmen bleibt schwierig; die Kostenseite steht enorm unter Druck. Dies wird sich voraussichtlich stark negativ auf die betriebswirtschaftliche Rentabilität auswirken – und dies vor dem Hintergrund aufgezehrter finanzieller Polster durch die Pandemiejahre. Die betriebswirtschaftliche Situation im Einzelhandel, vor allem des stationären, ist so dramatisch wie seit vielen Jahren nicht mehr.

Lieferketten

Derzeit lässt sich kaum noch vorausschauend planen, welche Produkte in welchem Umfang zu welchen Preisen überhaupt beschafft werden können. Auch dies erschwert die Kalkulation zusätzlich. Neben den Auswirkungen der chinesischen Null-CoViD-Strategie mit dem Zusammenbruch ganzer Teile ostasiatischer Quellen stehen umfangreiche Sanktionsregime in Osteuropa (Russland und Weißrussland) und im Nahen Osten zu Buche. Die gegenwärtige geopolitische Lage macht Vorhersagen äußerst unsicher; die Handelsbetriebe müssen aber damit rechnen, dass die Versorgung mindestens mittelfristig unvollständig und weiterhin stockend bleiben wird. 

Inflation/Konsum

Die Kundinnen und Kunden sind zunehmend verunsichert, was ihre Einkommenssituation angeht. Inflation, derzeit schon im zweistelligen Prozentbereich, und weiter steigende Energiepreise schüren Ängste, die sich in Kaufzurückhaltung, vor allem beim mittel- und langfristigen Bedarf, ausprägt. Anschaffungen werden zurückgestellt. Gerade innenstadtrelevante Sortimente sind davon überproportional betroffen.

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft

Auch 2022 ist der Landkreis Böblingen derjenige in der Region, der über die wohlhabendsten Bürger verfügt. Insgesamt sind es über 3,2 Milliarden Euro an einzelhandelsrelevanter Kaufkraft, über die die Einwohner im Landkreis verfügen. Mit 8.070 Euro pro Kopf bzw. einer Kennziffer von 110,8 (Bundesdurchschnitt = 100) liegt der Landkreis bei diesem Indikator in der Region vorn, vor der Landeshauptstadt und den Landkreisen Ludwigsburg und Esslingen. 
Unter den Gemeinden liegen erwartungsgemäß die großen vorne: Sindelfingen (gut 495 Millionen Euro), Leonberg und Böblingen (420 Millionen Euro beziehungsweise 414 Millionen Euro) führen die 26 Kommunen an. Die Einwohner der drei kleinsten Gemeinden (Mötzingen, Deckenpfronn und Hildrizhausen) verfügen immerhin auch noch über etwa 28 Millionen Euro an einzelhandelsrelevanter Kaufkraft. 
Pro Einwohner liegt nun Ehningen (mit 8.650 Euro bzw. Kennziffer 118,8) auf dem ersten Rang; Leonberg (8.527 Euro bzw. Kennziffer 117,1) und Grafenau (8.466 Euro bzw. Kennziffer 116,3) folgen. Auch die Bewohner der Gemeinde mit der durchschnittlich geringsten einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Kopf, Mötzingen, verfügen mit 7.398 Euro bzw. 101,6 noch über mehr Nachfragepotenzial als im Bundesdurchschnitt. 

Umsatz im stationären Einzelhandel

Im gesamten Landkreis setzen die stationären Einzelhändler knapp 2,5 Milliarden Euro um. Pro Einwohner sind das etwa 6.234 Euro, was gut vier Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Nur Stuttgart als Konsummagnet liegt in der Region noch vor dem Landkreis, die anderen Kreise dahinter, etwas unter dem Bundesschnitt. 
Zwar liegen auch beim Umsatz im stationären Einzelhandel die großen Kommunen vorn, aber die Streubreite der Werte ist erheblich größer. Die Lücke nach Sindelfingen (etwa 705 Millionen Euro) ist deutlich, denn auf Platz zwei folgt Böblingen mit etwas weniger als 440 Millionen Euro vor Leonberg mit gut 300 Millionen Euro. In Mötzingen müssen sich die Einzelhändler mit etwa 10 Millionen Euro an Umsatz begnügen. Auffällig ist, dass in den Kassen der Händler des kleineren Jettingens (etwa 8.000 Einwohner) annähernd gleich viel Geld (nämlich 81,5 Millionen Euro) wie in denen des Renninger Einzelhandels (rund 82,3 Millionen Euro), obwohl dort 18 800 Einwohner für Umsatz sorgen könnten. 
Die Erklärung ist in den Pro-Kopf-Werten zu finden: In Sindelfingen kann der Einzelhandel beinahe 81 Prozent mehr Umsatz verbuchen, als allein nach der eigenen Einwohnerzahl zu erwarten wäre; fast 10.800 Euro pro Einwohner beträgt der Umsatz der Händler hier (Kennziffer 180,7). Auch die Händler in Jettingen (etwa 10.100 Euro bzw. 169,1) und Böblingen (gut 8.600 Euro bzw. 144,5) können viel Umsatz von Kunden von außerhalb anziehen. Verantwortlich dafür sind großflächige Einzelhandelsbetriebe - allesamt nicht in der Innenstadt, sondern außerhalb in Gewerbegebieten. Sie ziehen Kaufkraft von anderen Gemeinden (und den eigenen Innenstädten) ab. 
Am unteren Ende des Rankings liegen Weissach (2.175 Euro bzw. 36,4), Aidlingen (2.152 Euro bzw. 36,0) und Magstadt (1.968 Euro bzw. 32,9). 

Zentralität 

Ähnlich sieht das Bild aus, wenn man die Umsätze nicht nur ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzt, sondern dabei auch die Kaufkraft der ansässigen Bevölkerung berücksichtigt. Deshalb gibt es leichte Verschiebungen in der Rangfolge gegenüber derjenigen beim Pro-Kopf-Umsatz. Sindelfingen bleibt mit einer Kennziffer von 173,2 das Maß aller Dinge im Landkreis, wieder liegt Jettingen mit 162,6 dahinter – und vor Böblingen (128,8). Rutesheim liegt mit 97,1 fast genau auf dem Bundesschnitt. Leonbergs Einzelhandel erzielt einen Umsatz, der etwa dem deutschen Durchschnitt pro Einwohner entspricht und zumindest von der Größenordnung her noch mit der einheimischen Kaufkraft erklärt werden kann (88,0), ähnlich liegen die Dinge in Bondorf und Herrenberg. Alle anderen Gemeinden des Landkreises jedoch verlieren per saldo spürbar ansässige Kaufkraft an die Händler in anderen Gemeinden. Die Werte von Magstadt, Aidlingen und Weissach zeigen, dass nur etwa ein Drittel der Kaufkraft ihrer Einwohner im Ort ausgegeben wird, der größere Teil fließt ans Umland. 

Kaufkraftbindungsquote 

Diese Kennziffer kalibriert die Werte der Zentralitätskennziffer neu – der gedankliche „Nullpunkt“ von 100 Prozent liegt hier erst bei jeweils etwa dem 1,22-fachen der Zentralität (siehe die Berechnungsgrundlagen im Tabellenanhang). Damit soll eine Kennziffer entstehen, die besagt, wie erfolgreich die Standorte bei der Bindung der gesamten einzelhandelsrelevanten Kaufkraft (also inklusive Abfluss in Online- und Versandhandel) sind. Die Rangfolge der Standorte entspricht damit exakt derjenigen bei der Zentralität, nur die Werte fallen um den Kehrwert von 1,22 niedriger aus und liegen deshalb jeweils bei 82 Prozent der Zentralitätskennziffer. 

Allgemeine Situation im Einzelhandel 

An vielen Standorten fallen die Kennzahlen nicht ermutigend aus. Aber auch an Standorten mit scheinbar guten Kennziffern liegt einiges im Argen, und die Situation vieler stationärer Einzelhandelsbetriebe hat sich im Verlauf der Pandemiesituation zugespitzt. Teils mussten auch namhafte Traditionsbetriebe aufgeben, was an diesen Standorten zu spürbaren Lücken im Handelsbesatz geführt hat. Für die Zukunft kommen noch weitere Unsicherheitsfaktoren hinzu – mit den Folgen des Ukraine-Krieges und den verschärften Störungen der Lieferketten seien hier nur zwei genannt. 
Die IHK bemüht sich   neben zahlreichen anderen Aktivitäten   insbesondere durch die Umsetzung des Landes-Förderprogramms ”Innenstadtberatung”, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort diesem Trend entgegenzuwirken. 
Die Tabelle mit allen Zahlen der Landkreis-Gemeinden sowie Definitionen und Berechnungsmethoden finden Sie hier.
Alle Zahlen der Landkreis-Gemeinden sowie Definitionen und Berechnungsmethoden finden Sie in der Tabelle Einzelhandelskennziffern im Landkreis Böblingen (PDF-Datei · 225 KB)

 

Zahlen und Fakten

Einzelhandel in der Region Stuttgart 2021

Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
Die Einzelhandelskennziffern für die Region Stuttgart halten sich auch 2021 auf im Bundesvergleich hohem Niveau.
Zwar gilt deshalb:
  • Mit einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von 20,8 Milliarden Euro gehört die Region Stuttgart zusammen mit den Großräumen München und Rhein/Main zu den attraktivsten Standorten für Einzelhandelsunternehmen in Deutschland
  • Die Region Stuttgart liegt 2021 deutschlandweit auf Platz 3 hinsichtlich der einzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Einwohner
  • Die Region Stuttgart schafft es auf den vierten  Platz beim Einzelhandelsumsatz pro Kopf im überregionalen Vergleich 2021
Aber: Die Corona-Pandemie hat den Strukturwandel im Einzelhandel beschleunigt und verschärft. Der stationäre Einzelhandel, der an vielen Standorten schon vor der Krise einen schweren Stand hatte, ist in Teilen in seiner Existenz bedroht. Nutznießer der Eindämmungsmaßnahmen war der Online-Handel. Ausführliche Erläuterungen der Pandemiefolgen für den Handel entnehmen Sie bitte der Broschüre.

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft

Die Region Stuttgart ist nach München und  Frankfurt der IHK-Bezirk mit den wohlhabendsten Bürgern in Deutschland. Knapp 7.500 Euro pro Einwohner  Euro verfügt statistisch gesehen jeder Einwohner, das sind über zehn Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Die Streubreite der Regionen im Bundesgebiet reicht von knapp 8.500 Euro für München bis hinunter zu knapp 5.900 Euro für Duisburg. 
Im Großraum Stuttgart verfügen die Bewohner über rund 21 Milliarden Euro an einzelhandelsrelevanter Kaufkraft, die sie im stationären und im Versand- und Online-Handel ausgeben können. 
Unter den Gemeinden über 10.000 Einwohnern liegen in der Region Stuttgart in absoluten Zahlen erwartungsgemäß die