Nr. 7868
Waren vorübergehend ausführen

Carnet ATA/CPD

Mit dem Carnet ATA können Sie Waren vorübergehend in mehr als 70 Länder einführen ohne Abgaben zu leisten. Die IHK erklärt wann, wo und wie ein Carnet möglich ist.

Carnet ATA/CPD

Carnet ATA/CPD
zwei Männer kontrollieren die Papiere der Container © getty images/FlamingoImages

Mit dem Carnet ATA können Waren temporär aus der EU ausgeführt werden. Es eignet sich besonders für Berufsausrüstung, Messeware sowie Warenmuster.

Vorübergehende Einfuhr
Weltkugel mit Netzwerkverbindung © getty images/utah778

Welche Länder akzeptieren das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Carnets für Mexiko sind wieder uneingeschränkt möglich. Die Aussetzung vom 2.3. ist am 6.3.26 wieder aufgehoben worden.

Digitalisierung des Carnets
MAnn prüft Unterlagen ernst © getty images/Moon Safari

Carnets ATA/CPD beantragen Sie online bei der IHK. Der Ausdruck erfolgt in der IHK. Ab 1. Juni 2026 gibt es für bestimmte Länder das volldigitale Carnet: QR-Code statt Papierformular!

Zollverfahren
Container wird vom Zoll kontrolliert © getty images/af_istocker

Wie gehe ich bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren vor, wenn mein Empfangsland kein Carnet ATA akzeptiert? Das Verfahren des temporären Imports mit Hinterlegung einer Sicherheit beim Zoll ist immer möglich.

Bestimmungen für Empfangsland

Länderbestimmungen Carnet ATA

Wer ein Carnet ATA nutzt, sollte prüfen, ob für sein Empfangsland besondere Bestimmungen gelten.