Pressemitteilung vom 26.04.2017

IHK irritiert über Informationspolitik zu Fahrverboten

Komplexe Fragen vieler Betriebe unverändert offen
Mit Verwunderung reagiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart auf die Ankündigung von Verkehrsministerium, Landeshauptstadt und Regierungspräsidium, am 6. Mai die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart bei einer Großveranstaltung vorzustellen, wobei es auch um die Einführung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge gehen wird. Gegenüber der IHK und anderen Wirtschaftsorganisationen war bisher angekündigt worden, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans bereits im April vorgelegt werden solle, um damit allen Betroffenen und darunter auch den Vertretern der Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich zu den Überlegungen zu äußern und Stellung zu nehmen.
„Wir stellen uns jetzt die Frage“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter, „welchen Wert Verkehrsministerium, Stadt und Regierungspräsidium auf die zu erwartenden Einwände der Betroffenen eigentlich legen.“ Wer bei der Vorstellung der Pläne und Maßnahmen am 6. Mai eine wirkliche Diskussion wünsche, so Richter, sollte eigentlich dafür sorgen, dass über die getroffenen Festlegungen von Ministerium, Stadt und Regierungspräsidium vorab Kenntnis herrscht und auch keine Geheimnisse darüber gemacht werden, welche Straßen am Ende gesperrt werden sollen.
„Wir sind sehr dafür, dass Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen werden, auch die Wirtschaft muss sich diesen Herausforderung stellen“, so Richter. „Jetzt aber haben wir die Sorge, dass mit der Veranstaltung am 6. Mai in Stadt und Region der Eindruck entsteht, dass die dort vorgestellten Fahrverbotsregelungen bereits endgültig sind.“ Wenn dies beabsichtigt sei, dürfte das angekündigte Anhörungsverfahren den Eindruck einer Farce erwecken. „Viele unserer Mitgliedsbetriebe“, so Richter, „haben zu den bisher nur grob bekannt gewordenen Regelungen zahlreiche Fragen.“ Die Unsicherheit bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen sei erheblich, der Diskussionsbedarf immens.
Was bisher seitens des Verkehrsministeriums zu möglichen Ausnahmen bei den beabsichtigten Verkehrsbeschränkungen an Tagen mit Schadstoffalarm im Luftreinhaltenetz mehr oder weniger bekannt geworden sei, deute laut IHK auf eine erkennbare Ungleichbehandlung einzelner Branchen hin und berge erhebliches Konfliktpotenzial. Hinzu kämen zahlreiche Ungereimtheiten. So sollen beispielweise Baufahrzeuge als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen/Material von Fahrverboten ausgenommen sein. Was sich hinter dem Begriff „Baufahrzeuge“ genau verberge, sei aus IHK-Sicht erläuterungsbedürftig. Unklar sei auch, was sich hinter der Ausnahme von Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen verberge. Wie würden beispielsweise Einsätze bei Störungen, zu Servicezwecken oder zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen erfasst? Für eine Kaffeebar kann die Gastronomiekaffeemaschine ebenso betriebsnotwendig sein wie der Dönerspieß für den Kebabstand. Unbekannt sei auch, wer in derartigen Fällen schnell und rechtsverbindlich entscheide, ob ein Monteur fahren dürfe oder nicht? Auch die aufgeführte Freistellung von Fahrten für Betriebe im Falle der Existenzgefährdung werfe Fragen auf. Wer eine Existenzgefährdung feststelle und nach welchen Kriterien dies erfolge, sei unklar. Offen sei außerdem, wie klein ein Betrieb sein muss, um angekündigte Ausnahmen für kleine Betriebe zu bekommen. Aus Sicht der IHK wäre es sehr zu begrüßen, wenn die zur Luftreinhaltung erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs für die Betroffenen nach nachvollziehbaren und als fair empfundenen Regeln erfolgen könnten. „Wir wünschen uns hier vor allem auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen“, so Richter. Die IHK hatte bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die Möglichkeit für zu prüfende Ausnahmeregelungen für den gesamten Wirtschaftsverkehr erforderlich sei, um drohende Einschränkungen bei der Versorgung und beim Betrieb der in Stuttgart ansässigen kleinen, mittleren und großen Unternehmen in allen Branchen gering zu halten. Nach Aussage der IHK ist der gewerbliche Verkehr mit 25 bis 30 Prozent am Gesamtverkehr der Landeshauptstadt beteiligt.