Pressemitteilung vom 06.04.2017

Fahrverbote: IHK wünscht Gleichbehandlung der Dienstleister

Regelungen zur Luftreinhaltung sollten fair, transparent und gerecht sein
Absichten, die Dienstleister in Stuttgart und in der Region bei der kommenden Feinstaubregelung zu benachteiligen, wirft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart Fragen auf. Wie bei der Anhörung des Unterausschusses „Mobilität“ der Stadt Stuttgart am 6. April deutlich wurde, sollen neben dem Lieferverkehr auch generell alle Handwerksbetriebe von den Fahrverboten verschont bleiben. Keine Aussagen gab es hingegen zu Regelungen, die es auch Betrieben des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Dienstleistungsbranche oder der Personenbeförderung ermöglichen könnten, in Tagen einer Überbelastung mit Feinstaub ihre Kunden zu bedienen.
Warum ein Handelsvertreter oder ein IT-Dienstleister von einem Fahrverbot betroffen sein soll, Unternehmen anderer Branchen hingegen nicht, erschließe sich für die IHK bisher nicht. „Wir würden uns wünschen, dass für die Versorgung der Innenstadt auch die Belange der Dienstleister Berücksichtigung finden würden“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Gegebenenfalls sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Behörden dies im Einzelfall prüfen und entscheiden. Dies sei letztendlich auch einer Frage der Gleichbehandlung, der Gerechtigkeit und der Transparenz. Für die IHK habe die Einhaltung der Grenzwerte und saubere Luft Priorität. Dies Dienstleistungsunternehmen zu vermitteln, dürfte jedoch sehr schwerfallen, wenn sie schlechter behandelt würden als Betriebe anderer Branchen.