Selbstständige Kraftfahrer – Scheinselbstständigkeit
Jeder Unternehmer, der sogenannte selbstständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug beschäftigt, muss wissen: Aus Sicht der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen ist auch der selbstständige Kraftfahrer ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.