Darlehensprogramm der L-Bank

Innovationsfinanzierung 4.0

Seit dem 1. Juli 2017 stellt die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite für die langfristige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen bereit.

Wer wird gefördert?

Stand Juli 2017 werden kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern sowie 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme gefördert, die seit zwei Jahren am Markt tätig sind.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden allgemeine Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Innovationsvorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität. Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr. Die vollständige Auflistung finden Sie ab Seite 6 des Merkblatts zur Innovationsfinanzierung 4.0

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie ggf. durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Millionen Euro. Es sind Laufzeiten von fünf, sieben beziehungsweise zehn Jahren möglich. Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das Unternehmen ausbezahlt. Gegenüber früheren Programmen hat sich die Beantragung deutlich vereinfacht, da keine Projektbeschreibung mehr zu erstellen ist.  Während deren Formulierung in der Vergangenheit teilweise eine erhebliche Hürde darstellte, besteht die Vorhabenbeschreibung künftig im Wesentlichen im Ankreuzen einer Vorhabens- sowie Unternehmenskategorie. Für den Fall, dass die Hausbank für die technische Risikoabschätzung einen externen Sachverständigen benötigt, gewähren L-Bank und Bürgschaftsbank hierfür auf Wunsch eine pauschale Vergütung.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. So gibt es beispielsweise die Hotline Wirtschaftsförderung der L-Bank, darüber hinaus finden monatlich kostenfreie Finanzierungssprechtage mit Experten von L-Bank und Bürgschaftsbank in der IHK statt.

Sonstiges

Die vollständigen Informationen zum neuen Programm finden Sie auf der Internseite der L-Bank. Weitere Förderprogramme zu verschiedensten Themen finden Sie Seiten Ausgewählte Förderprogramme für Forschung und Entwicklung sowie Industrie 4.0 – Förderprogramme und in der Förderdatenbank des BMWi.
Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags und informieren Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!