Sozialvorschriften

Ausnahmen von den Sozialvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten

Kann ein Frachtführer, der in der Grenzregion zu Polen ansässig ist, mit seinem flüssiggasbetriebenen 7,5-Tonner auch ohne Kontrollgerät und Fahrerkarte im regionalen Verteilverkehr in Polen aktiv werden?
Kann ein Werkzeughersteller, der für die Präsentation seiner Produkte einen 18-Tonnen-Lkw zu einem speziellen Messemobil hat umbauen lassen, damit auch ohne aufzuzeichnen nach Paris oder Kopenhagen auf die Messe fahren?
Um derlei Fragen (zumindest tendenziell) beantworten zu können, hat die Generaldirektion für Mobilität und Transport der EU-Kommission eine „Übersicht der nationalen Ausnahmen“ (Stand 30. August 2018) erstellt. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, welche der im Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006 genannten Ausnahmetatbestände in den anderen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt wurden.
In Deutschland geschieht die Umsetzung der Ausnahmen über den § 18 der Fahrpersonalverordnung. Alle im EU-Recht ermöglichten Ausnahmen sind hier nahezu unverändert umgesetzt worden. Dass nicht alle Mitgliedstaaten derart liberal eingestellt sind, zeigt die Liste mitunter sehr deutlich.
Die Darstellung der EU orientiert sich an den einzelnen Bestimmungen des Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006: „13.1e: operating on islands <2300 square km" bezieht sich sich demnach auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e). Für die Richtigkeit der Liste wird seitens der EU-Kommission keine Gewähr übernommen. Im Zweifel erscheint die Nachfrage beim jeweils zuständigen nationalen Ministerium sinnvoll. Rückschlüsse auf die rechtliche Auslegung der jeweiligen Ausnahmetatbestände im konkreten Einzelfall können allein aufgrund der Angaben in der Liste nicht angestellt werden.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine unverbindliche Übersicht der Bußgelder bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften in einigen Staaten zusammengestellt.
Anmerkung: Sollten Sie Informationen zum Einsatz von Fahrzeugen suchen, mit denen ausgenommene Beförderungen durchgeführt werden, haben wir dazu ausführliche Hinweise im Kapitel 1.4 unserer Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" und im Artikel „Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen" zusammengestellt.
Stand: August 2020