Fachkundeprüfung

Fachkundenachweis Güterkraftverkehr

Wichtige Informationen zur Fachkündeprüfung:
Unter diesem Link finden Sie die Online-Anmeldung zur Prüfung.

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, ist Ihnen überlassen – gesetzliche Vorgaben bestehen nicht. Tipps finden Sie unten stehend.

1. Genehmigungserfordernis

Ein Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr (Transporte für Dritte gegen Entgelt) betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn zumindest eines der eingesetzten Fahrzeuge eine zulässige Höchstmasse (zHM) von mehr als 3.500 Kilogramm aufweist. Dies gilt auch für Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHM 3.500 Kilogramm überschreitet (Addition der beiden zHM laut Fahrzeugpapieren). Unter Umständen greift die Regelung auch bereits bei Fahrzeugen ab 2.500 Kilogramm, sofern ein grenzüberschreitender Verkehr durchgeführt wird. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zu der Genehmigungspflicht
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und die finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter ist entweder (einer) der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person (siehe auch unseren Artikel „Der Verkehrsleiter - Fragen und Antworten“).
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, die für eine Genehmigungserteilung vorliegen müssen, finden Sie im Artikel „Genehmigungsverfahren Güterkraftverkehr“ (wird in wenigen Tagen online sein).
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sind der Werkverkehr (Beförderungen von Gütern für eigene Zwecke des Unternehmens, § 1 Absatz 2 GüKG) und die in § 2 GüKG aufgeführten Beförderungen nicht genehmigungspflichtig.

2. Fachliche Eignung

Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/2009, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)).
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer: zweimal je 2 Stunden). Wurden diese beiden Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten). Der Prüfungsausschuss besteht dabei aus drei Personen.
In der Vergangenheit bestand die Möglichkeit, die fachliche Eignung im Rahmen einer Berufsausbildung oder eines Studiums zu erwerben. Darüber hinaus besteht für einen begrenzten Personenkreis unter spezifischen Voraussetzungen die Möglichkeit, die fachliche Eignung in einem beschleunigten Verfahren (Praktikerregelung) zu erbringen. Zu den beiden Themen finden Sie Details im Dokument Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB).
Die für die Prüfung relevanten Themengebiete finden Sie in der Sachgebietsliste Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB).

3. Prüfungsvorbereitung

Die Prüfung umfasst ein weites Themenfeld und wir empfehlen grundsätzlich eine Teilnahme an einer Schulung. Wir selbst bieten keine Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an, um die Prüfung neutral durchführen zu können – es sind bereits verschiedene Bildungsträger auf dem Markt aktiv. Sie finden diese zum Beispiel über Suchmaschinen, wenn Sie nach der Fachkundeprüfung für Güterverkehr bzw. LKW und ggf. Ihren Wohnort suchen. Alternativ bieten wir auch mit dem Weiterbildungs-Informations-System eine Plattform an, in die sich Anbieter eintragen können und Sie finden ggf. direkt die passenden Kurse. Suchen Sie zum Beispiel dort nach Fachkunde Güterverkehr.
Sofern Sie sich selbst vorbereiten möchten, ist auch ein Eigenstudium mit Literatur möglich. Es gibt verschiedene Fachbücher auf dem Markt, eine Empfehlung können wir nicht aussprechen.

4. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für alle Personen, die ihren Wohnsitz in den Bezirken der IHKs
  • Heilbronn-Franken,
  • Ostwürttemberg oder
  • Region Stuttgart
haben. Welche IHK für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder herausfinden. Anmelden können Sie sich mit der Online-Anmeldung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie rund zwei Wochen vor dem Prüfungstermin von der IHK ein Einladungsschreiben. Falls Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte frühzeitig. Das ist auch in Ihrem Interesse, da bei einer frühzeitigen Absage ggf. noch eine Reduzierung der Gebühr möglich ist.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB)der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit der Einladung. Vorher sind keine Zahlungen gegenüber der IHK zu leisten. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin oder bei nachgewiesener Erkrankung am Prüfungstag ermäßigt sich die Prüfungsgebühr entsprechend dem Gebührentarif.Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung fältl die volle Gebühr an.

5. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB).

6. Ergänzende Hinweise

Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (alle C- und D-Fahrerlaubnisklassen).
Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen (alle 5 Jahre 35 Stunden, also 5 Tage a 7 Stunden) teilnehmen.