Pressemitteilung vom 28. Februar 2024

FEG – Unternehmen erhalten ab 1. März mehr Möglichkeiten internationale Fachkräfte zu beschäftigen

Herre: „Es werden neue Türen geöffnet, aber der Durchgang bleibt weiterhin mühsam“

Am Freitag tritt der zweite Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Damit bekommen die Unternehmen neue Möglichkeiten, Fachkräfte aus Drittstatten zu beschäftigen. „Grundsätzlich ein wichtiger Schritt“, kommentiert Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, die Neuregelungen. Allerdings liege das Problem im Detail: „Die Verfahren sind weiterhin zu lang und kompliziert, die Behörden überlastet und zu wenig digitalisiert. Das bereits mehrere hundert Seiten umfassende Regelwerk mit seinen Hinweisen zur Umsetzung wächst mit der Neuregelung nochmals deutlich an. Bei über 250 Seiten sind wir skeptisch, dass jetzt Geschwindigkeit in die Verfahren kommt.“
Neu ist ab 1. März unter anderem, dass in nicht-reglementierten Berufen Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen und Berufserfahrung künftig auch ohne Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten dürfen. Außerdem kann regelmäßig das Berufsanerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungs-partnerschaft in Deutschland gestartet werden. „Für die Unternehmen werden durch den teilweisen Wegfall der Anerkennungsverfahren weitere Türen geöffnet, das ist gut so. Der Durchgang bleibt aber mühsam“, kritisiert Herre. „Bei den unzähligen Voraussetzungen und Regelungen blicken Betriebe und Behörden kaum noch durch.“

Zentrale Ausländerbehörde muss jetzt kommen

Aus Sicht der IHK könnte die zentrale Ausländerbehörde hier für mehr Transparenz und schnellere Verfahren sorgen, doch die Diskussion darüber hängt derzeit zwischen den Ministerien fest. „Die Wirtschaft in Baden-Württemberg braucht jetzt schnell eine Lösung, um internationale Fachkräfte rasch in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren zu können“, fordert Herre. Die Behörde könnte Fachkräfte und Unternehmen dabei unterstützen, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. „Das Land muss jetzt Tempo machen. Die Betriebe warten dringend auf Beschleunigung.“

Hintergrundinformationen

Das FEG eröffnet neue Wege der Zuwanderung von Fachkräften: Die Möglichkeit, dass berufserfahrene Personen mit ausländischen Abschlüssen ohne Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten dürfen, gilt für die so genannten nicht-reglementierten Berufe, für die keine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist – so für die IHK-Berufe. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachkräfte im Ausland einen Abschluss an einer Hochschule oder in einer mindestens zweijährigen Berufsqualifikation erworben haben, der dort staatlich anerkannt ist. Außerdem muss eine mindestens zweijährige einschlägige Berufs-erfahrung – die auch im Ausland erworben sein kann - für den in Deutschland angestrebten Beruf vorliegen und ein jährliches Mindestgehalt in Höhe von 40.770 Euro gezahlt werden, von dem nur tarifgebundene Unternehmen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen dürfen.
Die Anerkennungspartnerschaft, mit der das Berufsanerkennungs-verfahren in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden kann, ist auch für reglementierte Berufe interessant. In dieser Zeit kann die Fachkraft bereits in einem qualifizierten Beruf arbeiten. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen wie ein entsprechender ausländischer Abschluss, Deutschkenntnisse sowie die Bereitschaft und Eignung des Arbeitgebers für eventuelle Nachqualifizierungen.
Erleichterungen gibt es zudem für Personen, die bereits über eine Teilanerkennung verfügen und in Deutschland eine Anpassungs-qualifizierung zur Erlangung ihrer Vollanerkennung durchführen möchten. Außerdem entfällt bei der Einreise zur Ausbildung die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Dazu kommen Neuregelungen für besondere Personen- oder Berufsgruppen.