Foreign Skills Approval (FOSA)
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse IHK-FOSA
Seit dem 1. April 2012 gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufs-Qualifikations-Feststellungsgesetz (kurz BQFG).
Im Rahmen dieses Feststellungsverfahrens wird überprüft, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit wird unter anderem bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Bescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen.
Umfasst werden von dem Gesetz (BQFG) alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle.
Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten 77 von 80 IHKs – dabei unter anderem die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Hintergrund für diese Entscheidung – eine zentral zuständige Stelle zu errichten – war, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach dem BQFG ein umfangreiches Fachwissen über die Ausbildungssysteme aus aller Welt erforderlich ist. Dieses Wissen wird nun sukzessive an einer Stelle – und nicht dezentral in 80 IHKs – aufgebaut.
Besonders hervorzuheben ist, dass durch die zentrale Lösung für die Entscheidungen nun ein einheitlicher Qualitätsstandard und dadurch das hohe Niveau und Ansehen der deutschen Berufsabschlüsse sichergestellt werden kann.
Seit dem 1. April 2012 können Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK-FOSA eingereicht werden. Näheres zum Antragsverfahren erfahren Sie unter www.ihk-fosa.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BIBB) bietet ein Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in verschiedenen Sprachen an.
Digitales Frage-Tool - Berufsanerkennung
Für Ihre Fragen rund um die Berufsanerkennung steht Ihnen ein Digitales Frage-Tool zur Verfügung. Auf der Homepage “Unternehmen Berufsanerkennung” können Unternehmen Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte stellen. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ beantwortet diese gemeinsam mit ExpertInnen persönlich und individuell. Die neue Website bietet zudem einen stetig wachsenden Katalog mit Antworten auf Fragen von Unternehmen rund um die Fachkräftesicherung mit ausländischen Fachkräften.
Auf der neu gelaunchten Website erfahren Sie mehr zum Fragetool, dem Fragen-Antworten-Katalog sowie zu den weiteren Angeboten von „Unternehmen Berufsanerkennung“. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ versteht sich als Wegweiser und Orientierungsgeber bei Fragen rund um die Berufsanerkennung und Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen.
Webvideos zum Anerkennungsverfahren
Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen seit 2012 auch in Deutschland anerkennen lassen. Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren beinhalten die beiden folgenden Webvideos.
BMBF-Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss
Das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse wird durch die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) mit bis zu 600 Euro bezuschusst.
Mit dem Anerkennungszuschuss will das BMBF eine Förderlücke schließen und die Anerkennungsperspektive insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, stärken.
Was kann gefördert werden?
- Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
- Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
- Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
- Kosten für Qualifikationsanalysen
- Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung und dem Flyer des BMBF.
Die Förderrichtlinie können Sie auf dem Internetauftritt des BMBF nachlesen.
Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“
Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Chancen der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen besser nutzen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ ins Leben gerufen.