Sozialvorschriften

Offizielle Informationen zu Sozialvorschriften und Fahrtenschreiberkarten

Obwohl das Fahrpersonalrecht ausschließlich auf EU- und Bundesgesetzgebung basiert, sind in Deutschland in erster Linie die Länder für die Auslegung der Vorschriften zuständig. Soweit keine besonderen Vorkommnisse es notwendig machen, kommt ein Gremium aus Vertretern der Länder, des Bundes und weiterer Bundesbehörden wie dem Kraftfahrtbundesamt oder dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (sogenannte Bund-Länder-Referenten-Besprechung BLRB) einmal jährlich zusammen und thematisiert und bespricht ungeklärte Sachverhalte aus der Praxis bzw. rechtliche Entwicklungen. Die Beschlüsse haben teilweise auch eine Wirkung auf die Kontrollpraxis der Länder und des BALM und sollen zu einer Harmonisierung beitragen.
Einige der beschlossenen Auslegungen werden den Betroffenen in Form von zwei „Auslegungsleitfäden“ zur Kenntnis gegeben:
Leider enthalten die Leitfäden nur einen gewissen Teil der bestehenden Informationen zur Auslegung des Fahrpersonalrechts. Zusätzliche Hinweise, die sich bspw. aus den Ergebnisprotokollen der BLRB-Sitzungen ergeben und die für eine korrekte Umsetzung der Vorschriften in der Praxis besondere Bedeutung haben, werden den Unternehmen und Fahrern nicht zugänglich gemacht. 
Stand: Januar 2023