Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?
- Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)
- Themenbereiche
- Das Verpackungsgesetz und die Pflichten – was gilt für Sie?
- Verpackungsarten
- Versand- und Onlinehändler
- Recyclinggerechtes Design
- Die Systembetreiber
- Informationen für Prüfer
- Bevollmächtigung
- Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen
Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?
Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)
Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.
Themenbereiche
Die Homepage der „Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ bietet eine gute Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen.
Das Verpackungsgesetz und die Pflichten – was gilt für Sie?
Wer gewerbsmäßig Waren produziert und verpackt, versendet oder aus dem Ausland importiert, gilt als Hersteller. Welche Pflichten erfüllt werden müssen, hängt von den Verpackungen ab.
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Verpackungsarten
Versand- und Onlinehändler
Versand- und Onlinehändler, die Waren gewerbsmäßig an ihre Kunden in Deutschland versenden, haben verpackungsrechtliche Pflichten: Registrieren, beteiligen, melden.
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Recyclinggerechtes Design
Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, umweltgerechte Verpackungen und das hochwertige Recycling zu fördern und definierte Recyclingquoten einzuhalten. Es muss also schon bei der Entwicklung der Verpackungen auch das Vorhandensein von Recyclingtechnologien und -kapazitäten in der Entsorgung berücksichtigt werden.
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Die Systembetreiber
BellandVision GmbH vertrieb@bellandvision.de www.bellandvision.de |
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH verkaufsverpackungen-online@interseroh.com www.lizenzero.de |
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG info-koeln@eko-punkt.de www.eko-punkt.de |
Noventiz Dual GmbH info@noventiz-dual.de www.noventiz.de |
Landbell AG für Rückhol-Systeme info@landbell.de www.landbell.de |
Reclay Systems GmbH t.pangaribuan@reclay.de www.reclay-group.com |
PreZero Dual GmbH vertrieb@prezerodual.com www.prezero.com/dual |
Zentek GmbH & Co. KG dualessystem@zentek.de www.zentek.de |
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH anfrage@gruener-punkt.de www.verpackgo.de |
Informationen für Prüfer
Prüfer und Sachverständige sind bei Vollständigkeitserklärungen, den Mengenstromnachweisen der Systeme oder den Branchenlösungen erforderlich. Die Meldungen zu den Verpackungsmengen von Unternehmen (Datenmeldung) sind hier die Grundlage.
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Bevollmächtigung
Für ausländischer Onlinehändler, Importeur, Produzent von Waren (ohne Niederlassung in Deutschland) gibt es die Option, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer Pflichten zu beauftragen. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, muss diese selbst erfüllen.
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Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen
Vergleichbare Anfallstellen sind z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen und werden mit privaten Haushaltungen gleichgesetzt. Die an diesen Anfallstellen typischerweise anfallenden Verpackungen gelten grundsätzlich als systembeteiligungspflichtig im Sinne des § 7 VerpackG.
Zur Übersicht der gleichgestellten Anfallstellen.
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Weitere Informationen zu allen Themenbereichen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.