Gewerbliche Schutzrechte

Patente & Co.

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Es wird im Wesentlichen unterschieden nach technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Umfangreiches Informationsmaterial zu den einzelnen Schutzrechtsarten gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung kann sowohl in Papierform auf dem Postweg oder per Fax erfolgen als auch elektronisch. Die elektronische Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist nur mit einer Signaturkarte möglich, Designschutz und Markeneintragung sind auch ohne Signaturkarte möglich. Antragsunterlagen und ergänzende Merkblätter sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena und online erhältlich. Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang durch einen Patentanwalt. Wer kein Risiko eingehen will, sollte jedoch einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich. Patentanwälte finden Sie in der Datenbank der Patentanwaltskammer.

Was kosten gewerbliche Schutzrechte?

Für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten sind amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. Auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden Sie einen Überblick zu den nationalen Anmeldegebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Designschutz und Marken. Außerdem können weitere Kosten für einen Patentanwalt hinzukommen. Pauschale Aussagen zu den Anwaltskosten sind nicht möglich.

Reichweite gewerblicher Schutzrechte

Schutzrechte gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Schutzrechte gelten für Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Soll das Schutzrecht zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten gelten, können Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern sinnvoll sein. Für einen breiten regionalen oder weltweiten Schutz ist auch eine europäische oder internationale Anmeldung möglich. Ein „Weltpatent“ gibt es allerdings nicht. Weitere Informationen zu den Anmeldeverfahren, Gebühren und Fristen finden Sie auf der Homepage des Europäischen Patentamtes (EPA) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Recherche nach Schutzrechten

Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie beispielsweise den Stand der Technik erfassen, Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden oder Aktivitäten der Konkurrenz beobachten. Bei der Anmeldung eines Patents wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Sachprüfung vorgenommen. Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Sie können in den Datenbanken des DPMA kostenfrei recherchieren. Unterstützen kann dabei auch das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Wichtige Informationsquellen und Datenbanken sind:
  • IPC: Recherche nach Internationaler Patentklassifikation 
  • DEPATISnet: Weltweite Sammlung von circa 60 Millionen Patent- und Gebrauchsmusterdokumenten (zum Beispiel für Stand der Technik-Recherchen)
  • DPMAregister: Rechts-und Verfahrensstandsdaten zu deutschen Marken, Designs, Patenten und Gebrauchsmustern                                                 
  • DPMApublikationen: weitere amtliche Veröffentlichungen des DPMA

Förderprogramm WIPANO

Das Förderprogramm „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt öffentliche Forschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-)Projekte für die Normung.

Beratungsangebote

Beratung im Patent-und Markenzentrum Baden-Württemberg

Das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg bietet  jeden Donnerstag eine 15-minütige kostenlose Erfinderberatung durch einen Patentanwalt an.
Unterstützung bei der Patent- und Gebrauchsmusterrecherche: Im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Stuttgart können Sie sich neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren.

Professionelle Auftragsrecherchen

Es kann sinnvoll sein, zusätzlich auf kostenpflichtige Ressourcen zuzugreifen. Hierzu bietet das Informationszentrum Patente in Stuttgart kostenpflichtige, professionelle Auftragsrecherchen im Bereich der technischen Schutzrechte und der Marken an.

Erstberatung durch die IHK-Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart bietet eine Einstiegs- und Erstberatung für gewerbliche Schutzrechte an. Die Beratungsschwerpunkte: Vorteile von Schutzrechten, Technologiebewertung, Patent- und Marktfähigkeit, unternehmerische Umsetzbarkeit, Patentstrategie, Lizenznahme und Lizenzvergabe, Kosten und Finanzierung. Informieren Sie uns zu Ihrem näheren Beratungsbedarf gerne per E-Mail oder telefonisch.
Wenn Sie neben Fragen zu Schutzrechten auch Unterstützung bei ihren Innovationsvorhaben benötigen, dann können Sie auch einen Termin mit den Technologietransfermanagern der IHK Region Stuttgart vereinbaren.

Der Gang zum Patentanwalt

Ungeachtet der diversen Unterstützungsangebote ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Schutzrechtsanmeldung mit professioneller Unterstützung eines Patentanwalts durchzuführen. Häufig bieten Patentanwälte auch ein kostenloses und unverbindliches Orientierungsgespräch an.  

Schutzrechtsstrategie

Das Projekt PATENTCOACH BW bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit kostenfrei zwei dreistündige Coachings zum Thema Schutzrechtsstrategie zu bekommen. Außerdem gibt es im Rahmen des Projektes für alle Unternehmen Projektteams, in denen Vertreter unterschiedlicher Unternehmen sich gegenseitig bei einem Thema unterstützen.