Seminar-Reihe Fachkräfteeinwanderung 2.0 - Berufskraftfahrer aus Nicht-EU-Staaten

Veranstaltungsdetails

Um Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr einsetzen zu können, müssen diese neben der notwendigen Fahrerlaubnis auch eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation sowie - bei nicht-EU-Staatsangehörigen - eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Welche Formalitäten es dabei zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten es zum Erwerb der notwendigen Fahrerqualifikationen sowie zur Einreise von Drittstaatsangehörigen gibt, erfahren Sie in unserem Intensivseminar. Auch die für Berufskraftfahrer relevanten Änderungen durch das neu in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden behandelt.

Das Seminar richtet sich an Unternehmen, Personalverantwortliche und Verkehrsleiter, die ausländische Berufskraftfahrer (aus Drittstaaten) in Deutschland einsetzen bzw. beschäftigen möchten. Wir zeigen Ihnen anhand praxisorientierter Beispiele, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Fall umsetzen können und geben Ihnen praktische Tipps zur Vorbereitung der Einreiseunterlagen. Im Anschluss an das Seminar können Sie sich bei einem kleinen Imbiss untereinander und mit den Referentinnen austauschen.

Programm:

09:00 Uhr

Allgemeine Informationen zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

  • Aufenthaltsdokumente – Visum, Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitgeberpflichten bei Ausländerbeschäftigung
  • Visumverfahren und Einwanderung
  • Spezialvorschrift für Berufskraftfahrer

Liana Meyer-Vogt, IHK Region Stuttgart

09:45 Uhr Kaffeepause
10:00 Uhr

Rechtliche Rahmenbedingungen: Fahrerlaubnis- und
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG und BKrFQV)

Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart

 

Praktische Fallbespiele und Diskussion

12:30 Uhr

Mittagessen und Austausch unter den Teilnehmenden

13:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 18.06.2024
  • 24.09.2024