Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Schulungen zur Lebensmittelhygiene

Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen und an Verbraucher abgeben, müssen auf Verlangen der Behörden Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln nachweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Arbeitskräfte vor*.
Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel Trumpf. Ein Betrieb, der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können. Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg. 
Die erforderlichen Fachkenntnisse können z. B. bei den Hygiene-Workshops der IHK Region Stuttgart erworben werden. In den Veranstaltungen werden die nach LMHV geforderten Inhalte kompakt und praxisnah vermittelt. Die begrenzte Gruppengröße ermöglicht es, auch individuelle Inhalte zu vertiefen. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems kennen. Zusätzlich erhalten Sie zahlreiche Tipps zur Umsetzung und es bleibt Raum für Fragen und Austausch.
Die IHK Region Stuttgart bietet in der Regel monatlich Schulungen an zur Lebensmittelhygiene mit den Pflichtinhalten nach § 4 LMHV – ergänzt um wertvolle Tipps aus und für die Praxis.

14.09.2023 – 08:30 Uhr – 12:30 Uhr / Webinar
10.10.2023 – 11:00 Uhr – 16:00 Uhr / Präsenz-Seminar
16.11.2023 – 13:30 Uhr – 17:30 Uhr / Webinar
05.12.2023 – 08:30 Uhr – 12:30 Uhr / Webinar


Teilnahme pro Person 145,00 Euro.

Bitte klären Sie vor der Anmeldung ab, ob eine Teilnahme an diesem Kurs für Ihr Vorhaben geeignet ist.

Auf unserer Veranstaltungsseite können Sie sich online anmelden.
Bitte beachten Sie:
Diese Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, die für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis nachzuweisen ist. Und auch nicht die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
*Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten unter Umständen bei Umgang mit ausschließlich verpackten Lebensmitteln und in der Primärproduktion. Wer eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, bei dem die geforderten Kenntnisse vermittelt wurden, muss nicht an einer Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen. Genauere Informationen erteilt gerne die IHK.