Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Schulungen zur Lebensmittelhygiene

Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen und an Verbraucher abgeben, müssen auf Verlangen der Behörden Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln nachweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Arbeitskräfte vor*.
Die Lebensmittelhygiene ist die Basis jedes Unternehmens, das mit Nahrungsmitteln zu tun hat. Besonders im hart umkämpften Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel von großer Bedeutung! Ein Betrieb, der einen schlechten Ruf hat, wird es schwer haben, sein Ansehen wiederherzustellen. Eine gute Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg. 
Sie können die erforderlichen Fachkenntnisse beispielsweise durch Teilnahme an den Hygiene-Workshops der IHK Region Stuttgart erwerben. In diesen Veranstaltungen werden die nach LMHV geforderten Inhalte kompakt und praxisnah vermittelt. Die begrenzte Gruppengröße ermöglicht es, auch individuelle Inhalte zu vertiefen. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems kennen. Außerdem erhalten Sie viele praktische Tipps zur Umsetzung und haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
Die IHK Region Stuttgart bietet die Schulung zur Lebensmittelhygiene mit den Pflichtinhalten nach § 4 LMHV in der Regel monatlich an:
Bitte klären Sie vor der Anmeldung ab, ob dieser Kurs für Ihr Vorhaben geeignet ist.

14.03.2024 – 11:00 Uhr – 16:00 Uhr / Präsenz-Seminar
18.04.2024 – 08:30 Uhr – 12:30 Uhr / Webinar
16.05.2024 – 11:00 Uhr – 16:00 Uhr / Präsenz-Seminar
20.06.2024 – 08:30 Uhr – 12:30 Uhr / Webinar
11.07.2024 – 11:00 Uhr – 16:00 Uhr / Präsenz-Seminar

Teilnahme 145,00 Euro pro Person.
Die Schulung ist nur möglich mit ausreichenden Deutschkenntnissen!

Hier können Sie sich zu den Online-Schulungen anmelden
Für die Online-Schulungen benötigen Sie einen Laptop mit Kamera und Mikro.
Hier können Sie sich zu den Schulungen in Präsenz anmelden.
Diese Schulungen finden in der IHK Region Stuttgart statt.
Bitte beachten Sie: Diese Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, die für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis nachzuweisen ist. Und auch nicht die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
*Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten unter Umständen bei Umgang mit ausschließlich verpackten Lebensmitteln und in der Primärproduktion. Wer eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, bei dem die geforderten Kenntnisse vermittelt wurden, muss nicht an einer Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen. Genauere Informationen erteilt gerne die IHK.