Nr. 70444

Strategien und Impulse für nachhaltiges Gesundheitsmanagement

Gesunde, motivierte Mitarbeitende sind der Schlüssel zum Erfolg – heute mehr denn je! Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die nicht nur leistungsfördernd, sondern auch nachhaltig gesundheitsfördernd sind.
Die IHKs in Baden-Württemberg unterstützen Sie dabei: Auch 2026 erwartet Sie eine virtuelle Seminarreihe rund ums Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Entdecken Sie praxisnahe Strategien, innovative Methoden und wertvolle Tools, um eine gesunde Arbeitswelt für sich und Ihr Team zu gestalten. Nutzen Sie die Chance, neue Impulse zu sammeln und gemeinsam aktiv die Zukunft Ihres Unternehmens zu stärken!
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mittwoch, 28. Januar 2026 - 9:00 Uhr - 10:00 Uhr
Gesund bis zur Rente – RV Fit: Das Trainingsprogramm für Ihre Beschäftigten
Details und Anmeldung
Freitag, 27. Februar 2026 - 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Vorgabe im Arbeitsschutz zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit bei der Arbeit nutzen
Details und Anmeldung
Donnerstag, 5. März 2026 - 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – das sollten Sie als Unternehmen beachten
Details und Anmeldung
Die Möglichkeit zur Anmeldung und die weitere Beschreibung des Webinars, finden Sie auf den Seiten der federführenden Industrie- und Handelskammer für Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg, IHK Hochrhein-Bodensee.




Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv gestalten

Erfahren Sie in unserem Workshop, wie die Gefährdungsbeurteilung zur Chance wird, Motivation zu steigern, Fehlzeiten zu senken und eine gesunde Unternehmenskultur zu fördern.
Psychische Gesundheit ist ein zentraler Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bietet eine wertvolle Gelegenheit, Arbeitsplätze nachhaltig sicherer und gesünder zu gestalten. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, diese Aufgabe umzusetzen.
Praxis-Workshop
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv gestalten
Dienstag, 27. Januar 2026, im IHK Haus Stuttgart, Jägerstr. 30

Hier gehts zur Anmeldung und zum Programm.
Unser Workshop unterstützt Sie dabei, die richtigen Schritte zu gehen. Mit einer praxisnahen Methodik zeigen wir Ihnen, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung effizient und wirkungsvoll umsetzen können. Profitieren Sie von diesem Ansatz, um Fehlzeiten zu senken, die Motivation Ihrer Teams zu stärken und Ihre Unternehmenskultur zu verbessern.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
13.01.2026, 08:30 bis 09:00 Uhr, Digitalisierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Felix Marquart, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Handelsregister November 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Ab Januar finden Sie das Handelsregister in unserem neuen Online-Magazin MaWi-On unter der Adresse www.mawi-on.de

Landkreis Böblingen - Neueintragungen November

HRB 802364 Helm.ai Germany GmbH, c/o AI xpress Startup Zentrum Böblingen, Röhrerweg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Voroninski, Vladislav, Portola Valley- CA / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Wessels, Tobas, San Jose - CA / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Lizenzierung und der Vertrieb von Künstlicher Intelligenz (Kl) Software im Bereich der Fahrerassistenzsysteme, der Robotik und des autonomen Fahrens.
HRB 802377 Flyerout GmbH, Bussardstraße 16, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buchwald, Max. Geschäftsführer: Buchwald, Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen, Vermittlung und Beratung im Bereich Marketing.
HRB 802537 Subs Stuttgart GmbH, Postplatz 1, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Patel, Architkumar Kandarpkumar. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau, das Management und der Betrieb von Restaurants.
HRB 802851 Rexojob UG (haftungsbeschränkt), Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papp, Karoly. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von digitalen Gütern, Plattformen und mobilen Applikationen; Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Karriereberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Personalberatung und die nicht erlaubnispflichtige Vermittlung von Arbeitskräften und Arbeitsplätzen.
HRB 802409 Ginza Dining Böblingen GmbH, Charles-Lindbergh-Straße 7, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines asiatischen Restaurants, insbesondere die Zubereitung und der Verkauf von Sushi, asiatischen Gerichten sowie verwandten gastronomischen Dienstleistungen.
HRA 742820 Unger Grundstücksverwaltung Objekt Sarstedt GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRB 802856 Ristorante Pizzeria König GmbH, Karlstraße 2, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Di Dio, Anna Maria. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte sowie der Betrieb eines Catering Services und Eventmanagements.
HRB 802791 TEMBOX-KURIER UG (haftungsbeschränkt), Crystal-Lake-Straße 3, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lewandowski, Bohdan. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von nationalen und internationalen Speditions-, Transport- und Logistikdienstleistungen. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere: - Güterverkehr: Die Beförderung von Gütern aller Art auf der Straße, einschließlich der Organisation und Vermittlung von Frachtaufträgen; - KEP-Dienste: Die Durchführung von Kurier-, Express- und Paketdiensten für eilige und zeitkritische Sendungen; - Spezialtrasporte: Die Beförderung von Sondergütern, einschließlich Gefahrgut (ADR) aller Klassen, die den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen; - Dienstleistungen: Die Erstellung von Transportkonzepten in allen Bereichen der Logistik; - Zusatzleistungen: Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Logistik und Supply-Chain-Management, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, die dem Gesellschafterzweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 802855 Pohl Verwaltungs-GmbH, Porschestraße 1, 71101 Schönaich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pohl, Markus Gerhard. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Pohl Groß-Drehteile GmbH & Co. KG.
HRB 802645 Vision360 GmbH, Neue Stuttgarter Straße 52, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Beck, Stefanie. Geschäftsführer: Krasniqi, Enver, Xërxë / Kosovo. Gegenstand des Unternehmens: a. Die Übernahme, Koordination und Durchführung von Bau- und Sanierungsprojekten als Generalübernehmer sowie Generalunternehmer. Dies umfasst insbesondere Bauleistungen, Sanierungen, Renovierungen, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Bauplanung, Bauberatung, Bauleitung, Koordination von Subunternehmern sowie alle damit verbundenen administrativen Tätigkeiten; b. der Import und Vertrieb von Baumaterialien und maßgefertigten Möblierungsgegenständen, insbesondere Küchen, Türen, Fenstern und ähnlichen Ausstattungsgegenständen, insbesondere aus dem Kosovo; c. der Erwerb, die Veräußerung, die Vermittlung und Vermietung von eigenen Grundstücken, Immobilien und Bauprojekten.
HRB 802787 Jakobi Holding GmbH, c/o ULMAN Dichtungstechnik GmbH, Max-Planck-Straße 32, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakobi, Kristin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, sowie die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen ausschließlich an oder für die Gesellschaften, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
HRB 802718 Bee My Home Immobilien GmbH, Sonnenbergstraße 10, 71120 Grafenau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Ariöz, Muhammet. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die kurzfristige bis mittelfristige Weiterveräußerung von Immobilien. Die GmbH kann Immobilien an Mieter oder Pächter überlassen und die entsprechenden Miet- oder Pachteinnahmen erzielen. Die GmbH kann die Verwaltung der vermieteten Immobilien übernehmen, z.B. die Organisation von Reparaturen über Handwerker, die Abwicklung von Mietverträgen und die Korrespondenz mit Mietern.
HRB 802582 Len Asset Management GmbH, Neckarweg 2, 71139 Ehningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lenhad, Dennis Maurice. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie die Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 802534 BHIS Germany GmbH, Böblinger Straße 6, 71144 Steinenbronn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Spurrier, Erica, Deadwood, South Dakota / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Security Operation Center für Sicherheits- und Compliance-Bewertungen.
HRB 802581 Duschking Stuttgart Süd GmbH, Kringstraße 5, 71144 Steinenbronn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schweizer, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Ausführung und Verkauf von Produkten im Sanitärbereich der Marke Duschking und vergleichbarer Produkte.
HRB 802725 DIE SCHWEIZER GmbH, Kringstraße 5, 71144 Steinenbronn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schweizer, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf inklusive Planung, Ausführung und Wartung von Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Energieerzeugungs- und Klimaanlagen.
HRB 802893 Supper Beteiligungsgesellschaft GmbH, Otto-Hahn-Straße 7, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Supper, Ute. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Supper Immobilien-Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Nufringen, die den Erwerb, die Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von bebautem und unbebautem Grundbesitz, zum Gegenstand hat.
HRB 802872 A&O Immopartner GmbH, Hauptstraße 2, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Özcan, Aycan. Geschäftsführer: Müller, René Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung, der Nachweis und die Durchführung von Geschäften über Miet-, Pacht-, Kauf-, Bauträger- und sonstige Immobilienverträge; der Erwerb, das Halten, Bewirtschaften, Vermieten und Verpachten, die Entwicklung, Planung, Bebauung, Aufteilung, Umnutzung, Sanierung, Modernisierung, Revitalisierung und der Handel mit Immobilien aller Art (insbesondere Grundstücken sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien), einschließlich Projektentwicklung. Die Gesellschaft ist tätig als Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer und erbringt Bau-, Ausbau- und technische Gebäudeausrüstungsleistungen in Eigen- oder Fremdleistung, einschließlich Projektsteuerung, Baubetreuung, Bauleitung und Qualitätskontrolle. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die Haus-, Miet- und WEG-Verwaltung, Property- und Facility-Management einschließlich Instandhaltungs-, Mess-, Abrechnungs- und sonstiger Bewirtschaftungsdienste. Weiterhin werden Energie- und Sanierungsdienstleistungen erbracht, einschließlich energetischer Beratung, Erstellung von Energiekonzepten, Planung und Errichtung von Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpensystemen sowie die Erstellung von Energieausweisen, jeweils soweit zulässig. Die Gesellschaft erbringt Beratungs-, Coaching-, Schulungs- und Veranstaltungsleistungen in der Immobilien- und Bauwirtschaft, entwickelt und vertreibt digitale Produkte, Software, Plattform- und SaaS-Lösungen. Erlaubnisbedürftige Tätigkeiten wie insbesondere Darlehens- und Versicherungsvermittlung werden nur nach entsprechender Erlaubniserteilung oder durch Einschaltung entsprechend befugten Partnern ausgeübt. Daneben betreibt die Gesellschaft den Handel mit Bau-, Ausstattungs- und Einrichtungswaren sowie die Vermietung/Verleih von Bau- und Arbeitsgeräten.
HRB 802460 Kußmaul Capital UG (haftungsbeschränkt), Fichtenweg 6, 71159 Mötzingen. Stammkapital: 7.500,00 EUR. Geschäftsführer: Kußmaul, Philip Hermann. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften.
HRB 802498 Fortis Immobilien GmbH, Fichtenweg 6, 71159 Mötzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kußmaul, Philip Hermann. Geschäftsführer: Reimann, Janek. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Immobilien aller Art.
HRB 802367 Wohnbau Bauwerk Vertriebs GmbH, Neue Ramtelstraße 30, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gote, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtimmobilien; vorrangig der Vertrieb der Bauwerk Wohnbau Unternehmensgruppe Neubauwohnungen.
HRB 802529 HS Energieberatung UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Finckh-Weg 17, 71229 Leonberg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haag, Maximilian. Geschäftsführer: Schmitt, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Beratung im Bereich Energieeffizienz für Wohn- und Nichtwohngebäude, einschließlich Vor-Ort-Energieberatung, Erstellung von Energieausweisen / iSFP, Beantragung von Fördergeldern sowie Baubegleitung, Heizlastberechnungen, Vorplanungen und Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsanalysen im Bereich HLK und regenerative Energiesysteme in Gebäuden und Quartieren, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
HRB 802565 CNA Holding GmbH, Breslauer Straße 291, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nagel, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Leitung und Entwicklung der Unternehmensgruppe und ihrer verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung zentraler kaufmännischer und administrativer Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ferner ist Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Finanzierung - einschließlich der Gewährung von Darlehen - an verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen; ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach dem KWG, KAGB oder der GewO.
HRB 802676 Brecht Gebäudereinigung GmbH, Truchsessenstraße 15, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Gensler, Franziska Carolin. Gegenstand des Unternehmens: Die Gebäudereinigung.
HRA 742882 Robert Wurtz e.K., Heidenheimer Straße 14, 71229 Leonberg. Inhaber: Wurtz, Robert Alexander.
HRB 802892 W-2P Industrial Heating GmbH, Dornierstraße 14, 71272 Renningen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr.-lng. Wünning, Joachim Georg. Geschäftsführer: Dr. Schönfelder, Martin. Geschäftsführer: Oborowski, Paul. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Durchführung und Finanzierung von Modernisierungsprojekten an Industrieofenanlagen zur Effizienzsteigerung und Emissionsvermeidung, das Vermieten, Verleasen und Verkaufen von Anlagen sowie der Handel mit hierfür erforderlichen Materialien.
HRB 802374 Hämmerle & Tischler Beteiligungs GmbH, Hangweg 3, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tischler, Florian. Geschäftsführer: Hämmerle, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung und Verwertung des eigenen Vermögens.
HRB 802728 DTC Holding UG (haftungsbeschränkt), Wörnetstraße 14, 71272 Renningen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dandl, Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 802509 Elvito Holding GmbH, Richard-Wagner-Straße 112, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glavaš, Anto. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Planung, Durchführung und Begleitung von Bauprojekten als Bauherrin, Bauträgerin oder Baubetreuerin, die Durchführung von Projektentwicklungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Handel mit Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften.
HRB 802557 MEM BAU UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 81, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Memedi, Hamza. Gegenstand des Unternehmens: Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz, Montagebau sowie Montage von Absturzsicherungen.
HRB 802493 METAM UG (haftungsbeschränkt), Stahlbühlstraße 28, 71287 Weissach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Einzelprokura: La Rosa, Antonino Domenico Tindaro. Geschäftsführer: Kirec, Sylvya. Gegenstand des Unternehmens: die Tätigkeit im Bereich des Projektmanagements, in den Bereichen -Bau- und Ausbauprojekte, -Schadenregulierung, -Bausachverständigung, -Bau- Wertermittlungen, -lmmobilien-Wertermittlungen, -Bau-Warenbeschaffungen projektbezogen, (kein Ein- und Verkauf), nur im Rahmen unserer Begleitungen, -Kommunikation mit Behörden und andere begleitenden Stellen (Architekten, Ingenieuren, Energieberater usw.). Die Tätigkeit umfasst ausschließlich organisatorische, kaufmännische und koordinierende Leistungen, insbesondere: -Planung, Steuerung und Überwachung von Abläufen in Projekten, -Koordination von Terminen, Budgets, Ressourcen und Projektbegleitung, -Kommunikation zwischen Auftraggebern, Auftrag nehmern und Dienstleistern, -Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, -Überwachung der Einhaltung von Zeitplänen und Kostenrahmen, -Dokumentation und Berichterstattung über Projektfortschritte Ausgenommen sind die Erbringung von genehmigungspflichtigen Planungsleistungen, insbesondere keine Tätigkeiten, die dem Berufsbild von Architekten, lngenieuren oder sonstigen staatlich reglementierten Berufen vorbehalten sind. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im ln- und Ausland errichten.
HRB 802585 SKG Südwestdeutsche Kabel- und Leitungsbau GmbH, Nußdorfer Straße 49, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bößl, Dominik Anton. Geschäftsführer: Bajra, Kabir. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Leitungsgräben und Gruben, die Verlegung von Leitungen und Kabeln für Energie-, Telekommunikations- und Datennetze sowie die Errichtung von Verteileranlagen einschließlich der Herstellung von Hausanschlüssen und begleitender Erd- und Oberflächenarbeiten einschließlich Asphaltierungsarbeiten.

Landkreis Böblingen - Veränderungen November

HRB 244402 Sozialstation Böblinger Kirchengemeinden gGmbH, Keilbergstraße 24, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Rosner, Andreas. Einzelprokura: Eckensberger, Jürgen Carsten.
HRB 791004 Brifle GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 27.595,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fischer, Marvin Niklas. Bestellt als Geschäftsführer: Sachno, Andreas.
HRB 802364 Helm.ai Germany GmbH, c/o AI xpress Startup Zentrum Böblingen, Röhrerweg 8, 71032 Böblingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wessels, Tobias, San Jose - CA / Vereinigte Staaten.
HRB 790569 Maydonoz GmbH, Röhrer Weg 10, 71032 Böblingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Cagril, Levent. Nicht mehr Geschäftsführer: Karababa, Alper. Bestellt als Geschäftsführer: Altan, Mert.
HRB 800910 BIMraum GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Çelebi Marques, Gizem.
HRB 796064 Yummy Subs GmbH, Postplatz 1, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Figueredo, Oscar Matias Almada. Bestellt als Geschäftsführer: Fleischer, Andé.
HRB 244870 Lafert GmbH, Wolf-Hirth-Straße 10, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bravin, Davide, Caorle (Venedig) / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Guarino, Nicola, Verona / Italien.
HRB 779643 Sayah Auto und Logistik GmbH, Hauptstraße 9, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nakach, Hamdou. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf, Verkauf sowie Vermietung und Leasing von Fahrzeugen aller Art, insbesondere Personenkraftfahrzeugen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens der Export von Lastkraftwagen, Baumaschinen und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen. Ferner ist der Gegenstand des Unternehmens der lmport und Export von neuen und gebrauchten Kfz-Ersatzteilen und Reifen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Ankauf, Verkauf sowie Renovierung und Vermietung von lmmobilien.
HRB 738032 Infoniqa Deutschland GmbH, Wolfgang-Brumme-Allee 3, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Tanja. Prokura erloschen: Nalbantic, Azur.
HRB 773368 MG Schädlingsmanager GmbH, Steinbeißstraße 13, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rusnov, Goran. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Petrasevic, Marijo.
HRB 801673 Fischer Küchenatelier GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 29, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, KJ Veenendaal / Niederlande. Bestellt als Geschäftsführer: Schöller, Rüdiger. Prokura erloschen: Schöller, Rüdiger.
HRB 738972 Dent Doctors Hagelschadeninstandsetzung GmbH, Keltenburgstraße 18, 71034 Böblingen. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: Dent Doctors Hagelschadeninstandsetzung GmbH, 2232 Aderklaa/Österreich. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 1/Halle 7, 2232 Aderklaa/Österreich.
HRB 745722 VK Küchenfachhandels GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 29, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, Ingen / Niederlande. Bestellt als Geschäftsführer: Schöller, Rüdiger. Prokura erloschen: Schöller, Rüdiger.
HRB 797633 TZKI GmbH, Maurener Weg 80, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Novak, Manuel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 244041 BMC Leasing GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Gesamtprokura: Delmer, Natalia.
HRB 745574 AHG GmbH, Hanns-Klemm-Straße 40, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Zainou, Juan.
HRB 781380 M&M Lifeline GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Einzelprokura: Hoch, Lena.
HRB 787842 MS SERVICES GmbH, Hauptstraße 9, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sayah, Madani.
HRB 785620 halteverbot beauftragen GmbH, Bahnhofstraße 16, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Feller, Lilia. Bestellt als Liquidator: Feller, Lilia. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 754672 KÖZ Restaurant & Cafe GmbH, Mercedesstraße 14, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Necibe. Bestellt als Geschäftsführer: Sabuncu, Davut.
HRB 747296 Solaris Green GmbH, Neckarstraße 52, 71065 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art und anderen Vermögensangelegenheiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Logistik und der Gebäudeverwaltung.
HRB 732990 ModeModa GmbH, Mahdentalstr. 9698, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hereth, Heidrun. Bestellt als Geschäftsführer: Schooth, Rainer.
HRB 791938 SPH Holding GmbH, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Beiter, Detlef Georg. Bestellt als Geschäftsführer: Lerchenmüller, Stefan.
HRB 788109 Brainadept GmbH, Burghaldenstraße 13, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Erik Matteo. Geschäftsführer: Mitlacher, Adrian Klement. Bestellt als Liquidator: Maier, Erik Matteo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 774076 LS Gastronomie GmbH, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Spezialitätenrestaurants. Die Gesellschaft kann auch weitere Tätigkeit in geringem Umfang ausüben, die dem Geschäftszweck dienen.
HRB 744414 Dienstleistungen Dancor GmbH, Spitzholzstraße 139, 71067 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gligor, Silviu.
HRB 797903 SAFE GmbH, Reichenberger Straße 9, 71067 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Qualitätssicherung und Bestückung für die Qualitätssicherung.
HRB 243881 Schneider Landmaschinenzentrum Beteiligungsgesellschaft mbH, Schafgasse 20, 71083 Herrenberg. Einzelprokura: Schneider, Gabriele.
HRB 733158 M+P Ingenieurgesellschaft m.b.H., Hirschgasse 4, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Maucher, Elias.
HRB 787507 DS Hotel gGmbH, Hildrizhauser Straße 29, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Kopp, Heidrun Jutta. Gesamtprokura: Bleiholder, Stephan Christian.
HRB 777522 MyMUN GmbH, Raiffeisenstraße 51, 71083 Herrenberg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kapp, Alexander, Innsbruck / Österreich.
HRB 775599 hundertzwölf MED GmbH, Hertzstraße 1, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Nufer, Markus.
HRB 764216 Aero-Sys GmbH, Einsteinstraße 11, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Yan, Peter Tak Hing, Eastlakes / Australien. Bestellt als Liquidator: Yan, Peter Tak Hing, Eastlakes / Australien. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 726820 Matikon Verwaltungs GmbH, Hewlett-Packard-Straße 11, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Krug, Thomas.
HRB 140329 Aero-Sys GmbH, Behringstraße 7, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Yan, Peter Tak Hing, Eastlakes / Australien.
HRB 244406 Dieter Kuhn Immobilienservice GmbH, Maybachstraße 12, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Geiger, Stefan Giuseppe.
HRA 727198 Hiller Sanitär- und Heizungstechnik e.K., Tübinger Straße 24, 71088 Holzgerlingen. Inhaber: Weinhardt, Jens. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 766863 K. Maurer GmbH, Tübinger Straße 115, 71088 Holzgerlingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Maurer, Jens. Geschäftsführer: Maurer, Christoph.
HRB 244406 Dieter Kuhn Immobilienservice GmbH, Maybachstraße 12, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhn, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Mundin, Jan Pascal. Gegenstand des Unternehmens: die Übernahme von Treuhandschaften [die Ausübung oder Verw. fremder Rechte (Treugut) im eigenen Namen, aber in schuldrechtl. Bindung gegenüber demjenigen, dem die Rechte an sich zustehen (Treugeber)]; 2. die Liegenschaftsverwaltung a) nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz); b) den mietrechtlichen Bestimmungen entsprechend, c) nach allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (Miet- oder Pachtverträge); d) sowie die Betreuung und Pflege von Gebäuden und die Vermittlung von Personal zur Gebäudepflege, Wartung und -überwachung (Home-Sitting) und Bautrocknung; 3. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden; b) wirtschaftlich als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung ; c) die Vermittlung oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; sowie den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den vorstehend bezeichneten Bereichen, insbesondere in allen Belangen des Grundstücks-, Gebäude- und Objektmanagements Gegenstand des Unternehmens sind ferner erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO.
HRB 789162 Cryptomentor UG (haftungsbeschränkt), Söckring 361, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand des Unternehmens: Die technische Beratung und die Durchführung von Schulungen im Bereich Kryptowährungen sowie die sonstige Beratung auf diesem Gebiet. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstlelstungen im Bereich der Datenaufbereitung und -dokumentation, insbesondere für Kunden und Steuerkanzleien im Zusammenhang mit Transaktionen in Kryptowährungen. Tätigkeiten, die neben einer Gewerbeanzeige einer weiteren Erlaubnis oder Zulassung bedürfen - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz - sowie Steuer- und Rechtsberatung sind ausgeschlossen.
HRB 782087 INODEQ GmbH, Bebelsbergstraße 1, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und der Vertrieb von Bauelementen, insbesondere Beschattungsanlagen (z. B. Lamellendächer, Terrassendächer, Glas-Schiebewände), sowie Outdoor-Möbeln und Accessoires als auch der Betrieb von Onlinehandelsplattformen in diesen Bereichen.
HRB 752487 Haberkorn Anlagentechnik GmbH, Erlenweg 4, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Haberkorn, Rolf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 241431 RUKO GmbH Präzisionswerkzeuge, Robert-Bosch-Str. 711, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Konz, Tobias.
HRB 740050 Novosel GmbH, Carl-Zeiss-Straße 55/1, 71093 Weil im Schönbuch. Einzelprokura: Novosel, Nenad.
HRB 776382 VILI GmbH, Clara-Schumann-Weg 16, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhang, Yiqiang. Bestellt als Geschäftsführer: Zeng, Xingyun, Shichongkou/Xinhua/Hunan / China.
HRB 245000 Keralit Veterinär- und Pferdetechnik GmbH, Im Brenntenhau 1, 71106 Magstadt. Einzelprokura: Ruff, Lea Patricia.
HRB 792410 Deutsche Photovoltaik GmbH, Zeisigweg 43, 71111 Waldenbuch. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Abatan, Ahmet Armagan. Nicht mehr Geschäftsführer: Belli, Sezer.
HRB 728688 ZZ-MeDia GmbH, Erich-Kiefer-Straße 1014, 71116 Gärtringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Herbert. Bestellt als Liquidator: Steiner, Erich, Flumenthal/Luzern / Schweiz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 240460 ULMAN Dichtungstechnik GmbH, Max-Planck-Straße 32, 71116 Gärtringen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Jakobi, Kristin.
HRB 759158 KOB Grundstücksverwaltungs-GmbH, Max-Planck-Straße 32, 71116 Gärtringen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Jakobi, Kristin.
HRB 738380 FK Aviation GmbH, Burgenstraße 22, 71116 Gärtringen. Bestellt als Geschäftsführer: Kasparek, Frank.
HRB 246099 Reinke International Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Str. 26, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Riexinger, Heidelgard.
HRB 245185 Bertrandt Sales GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruscheinsky, Tobias.
HRB 753511 bike-angebot Verwaltungs GmbH, Königstraße 73, 71139 Ehningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Saiko, Joachim. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Daniel Tobias.
HRB 749773 Walz Consulting GmbH, Stuttgarter Straße 141, 71144 Steinenbronn. Nunmehr bestellt als Liquidator: Walz, Dietmar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 776716 GA Bauleistungen GmbH Inneneinrichtungen,Trocken-, Fenster- und Gartenbau, Höfäckerweg 6, 71154 Nufringen. Bestellt als Geschäftsführer: Ahmetaj, Albert.
HRB 766856 CCL Design Stuttgart GmbH, Carl-Benz-Str. 4, 71154 Nufringen. Gesamtprokura: Biedermann, Ulrike Maria. Einzelprokura: Dassow, Harald. Klemens, Manuel.
HRB 771637 Innora Generalbau GmbH, Öschelbronnerstraße 16, 71159 Mötzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist Raumausstattung, insbesondere Beratung, Verkauf und Einbau von Bodenbelägen, Türen, Leisten, Boden-, Wand- und Deckendekorationen sowie Generalbau und Bauträger.
HRB 765568 Sacher Management GmbH, Paracelsusstraße 4, 71229 Leonberg. Nunmehr bestellt als Liquidator: Sacher, Dominik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 757107 BACHTEL Immobilien GmbH, Am Längenbühl 1, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Ute. Bestellt als Geschäftsführer: Linke, Matthias. Prokura erloschen: Linke, Matthias. Gesamtprokura: Sattler, Wolf.
HRB 253365 Seibold Beteiligungs GmbH, Grabenstraße 4, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Seibold, Benjamin Caspar.
HRB 753513 MAS Holding GmbH, Schmigalla Straße 1, 71229 Leonberg. Stammkapital: 35.000,00 EUR.
HRB 764776 Safe & Care GmbH, Mühlstraße 41, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Tim. Bestellt als Geschäftsführer: Mörk, Tobias Christian.
HRB 798234 ZP Pflegedienst GmbH, Eltingerstraße 5, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Baykus, Güler Toy.
HRB 252646 Sigmadata Microelectronische Systeme GmbH, Römerstrasse 75, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Eberhard. Bestellt als Liquidator: Schmid, Eberhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 737058 ASAP Engineering GmbH, Am Längenbühl 4, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Petznick, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Sadarahalli, Harekrishna Rajagopalachar, Texas / Vereinigte Staaten.
HRB 801824 KT Montage GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Vertretungsbefugnis geändert, nun Geschäftsführer: Kesic, Edin. Bestellt als Geschäftsführer: Tadic, Karlo.
HRB 737058 ASAP Engineering GmbH, Am Längenbühl 4, 71229 Leonberg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Sadarahalli, Harekrishna Rajagopalachar, Copper Canyon, Texas / Vereinigte Staaten.
HRB 775817 Neptus GmbH, Am Längenbühl 6, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreiber, Sascha Thomas Manuel.
HRB 759669 E&E Reifenservice UG (haftungsbeschränkt), lndustriestraße 24, 71263 Weil der Stadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Aydin, Erol. Bestellt als Geschäftsführer: Aydin, Engin.
HRB 781660 rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Josef-Beyerle-Straße 9, 71263 Weil der Stadt. Bestellt als Geschäftsführer: Illeson, Jens.
HRA 254057 Ernst Strecker GmbH & Co. KG, Brunnenfeldstraße 4547, 71272 Renningen. Gesamtprokura: Streichsbier, Marco. Prokurist: Halford, Robin. Prokurist: Stojanovic, Sasa.
HRB 241323 WHB Technische Erzeugnisse Vertriebs- GmbH, Dornierstraße 18, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Betsch, Horst.
HRA 254140 Th. Geyer GmbH & Co. KG, Dornierstraße 46, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Hörmann von Hörbach, Manfred.
HRB 802585 SKG Südwestdeutsche Kabel- und Leitungsbau GmbH, Nußdorfer Straße 49, 71287 Weissach. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Bößl, Dominik Anton.

Landkreis Böblingen - Löschungen November

HRA 241941 Helmut Böhm, Metzgerei Inh. Dieter Jaiser, Stadtgrabenstraße 16, 71032 Böblingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 769017 Split Ventures UG (haftungsbeschränkt), Nüßstraße 13, 71065 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 787068 Tim Schneider Holding GmbH, Stichstraße 46, 71069 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746847 KAsolutions GmbH, Ahornstraße 57, 71088 Holzgerlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 729027 Roland Wendler Beteiligungs-GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 71154 Nufringen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 782892 Beleo Digital UG (haftungsbeschränkt), Heimerdinger Straße 376, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation findet nicht statt, da zu verteilendes Vermögen nicht vorhanden ist. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 253326 HAUCH Elektronik-, Entwicklungs- u. Produktionsgesellschaft mbH, Porschestraße 5, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 251505 Revotec Trade GmbH, Im Bühl 10, 71287 Weissach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757380 DSKA Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Lilienweg 28, 71287 Weissach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen November

HRB 802542 NW Green Energy GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Knecht, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme im Bereich erneuerbarer Energien, die Erbringung von Montage- und Wartungsarbeiten an technischen Anlagen jeglicher Art sowie der Handel mit technischen Erzeugnissen jeglicher Art.
HRB 802648 Clean Tech Installation GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Knecht, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Managementdienstleistungen, für direkte und indirekte Tochtergesellschaften sowie für verbundene Unternehmen der Gesellschaft.
HRB 802654 SUN MIDCO GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 36.949,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Knecht, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 802699 SUN HOLDCO GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 110.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Knecht, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 802693 SUN BIDCO GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 36.949,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Knecht, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Managementdienstleistungen, für direkte und indirekte Tochtergesellschaften sowie für verbundene Unternehmen der Gesellschaft.
HRB 802514 isy-trading UG (haftungsbeschränkt), Germanenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zöllner, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der erlaubnisfreie Onlinehandel mit White Label Produkten.
HRB 802824 FutureValue Real Estate GmbH, Obere Gärten 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 175.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kohlhammer, Jürgen, Meltingen / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen mit Immobilienwirtschaftlichen Hintergrund und der Vertrieb von Softwareprodukten, die in diesem Zusammenhang stehen, sowie die Vermittlung von Immobilien und der Erwerb von Immobilien für den eigenen Bestand. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Immobilienunternehmen und -Investoren, das Asset-, Portfolio- und Facilitymanagement von Immobilien, die Durchführung von Marktrecherchen und Due Dillgence und die Erstellung von Finanzierungs-, Cashflow-, Business-sowie Investitionsplänen sowie alle Tätigkeiten Im Sinne des $ 34c GewO.Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Vermögen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
HRB 802490 ISIK GmbH, Kettemerstraße 196, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Isik, Emre. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Lederwaren, Getränken, Süsswaren, Non Food, Zigarren, Tabakwaren, Raucherbedarf, Presse, Souvenirs, Geschenkartikel, Postsachen, der Betrieb einer Lottoannahmestelle und einer DHL-Post-Filiale.
HRB 802494 Stellaris UG (haftungsbeschränkt), Sielminger Hauptstraße 371, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Elgün, Seren. Gegenstand des Unternehmens: Die Autovermietung.
HRB 802528 M.T.S GmbH, Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tokgül, Yigit Berk. Gegenstand des Unternehmens: Organisation und Durchführung von Gütertransporten.
HRB 802630 All for One Managed Cloud Services GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Eul, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: a) die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie sowie alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Verkauf, Vermietung und Installation von Hardware- und Systemkomponenten, Übernahme des IT-Versorgungsmanagements und der Betreuung des laufenden Betriebs von Informationssystemen; insbesondere der Betrieb von Rechenzentren, die Entwicklung, der Vertrieb und die Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen, sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungsleistungen. b) der Betrieb von Clouds, die Entwicklung, der Vertrieb und die Erbringung von Cloud-Leistungen (z.B. Infrastructure-, Platform- und Software-as-a-Service (IaaS, PaaS, SaaS) und Managed-Services, sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungsleistungen. c) die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Applikationen und den für den Applikationsbetrieb erforderlichen technischen Komponenten, insbesondere von Datenbanken, Zugriffs- und Berechtigungssystemen, sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungsleistungen, d) die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von sicherheitstechnischen Systemen und Maßnahmen zur Absicherung von IT-Landschaften gegen unbefugten Zugriff (Cybersecurity) und von sonstigen IT-Services, sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungsleistungen. e) Erwerb, Halten, Veräußerung und Verwertung von immateriellen Rechten aller Art (Markenrechte, Nutzungsrechte, Software u. ä.).
HRB 802739 Filderwasch UG (haftungsbeschränkt), Karl-Benz-Straße 5, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Adamcil, Fuat. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Dienstleistungen rund um den PKW, insbesondere Außen- und Innenreinigung sowie Spot- und Smartreparaturen.
HRA 742890 Raum-Braun Raumausstattung u. Malerarbeiten Inh. Frank Reimold e.K., Uhlbergstraße 95, 70794 Filderstadt. Inhaber: Reimold, Frank.
HRB 802801 Julian Mack Stuckateurfachbetrieb GmbH, Aicherstraße 36, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mack, Julian Gottfried. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Stuckateurarbeiten, Maler- und Gerüstarbeiten sowie alle damit verbundenen Geschäfte im In- und Ausland.
HRB 802864 Quarero Robotics Deutschland GmbH, Hornbergstraße 49, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nagel, Aaron, Wien / Österreich. Geschäftsführer: Kaufmann, Fabian, Wien / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Forschung, Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Programmierung, Herstellung, Montage, Vermietung, Reparatur, Wartung von sowie den Handel mit Waren im Bereich Robotertechnik. Weiter bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Dienstleistungen in den erwähnten Bereichen, insbesondere technische Unterstützung, Beratung, Schulung und Weiterbildung. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Vermittlung, Personal, Datenanalyse und Software sowie die Entwicklung und den Betrieb von Onlineplattformen.
HRB 802450 Optimus Kredo Immobilienmanagement GmbH, Bismarckstraße 58, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schad, Kai. Geschäftsführer: Ochs, Stefanie Jasmin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Gewerbeimmobilien (kaufmännisch & technisches Property Management), insbesondere von Objekten mit Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, sowie die technische Immobilienverwaltung einschließlich der Organisation, Überwachung und Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, die Wahrnehmung von Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten, die Erstellung und Umsetzung von Wartungs- und Energiekonzepten sowie die Begleitung und Steuerung von Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsprojekten. Mietsverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Projektmanagement. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Tätigkeit als Immobilienmakler im Sinne von § 34c GewO, insbesondere die Vermittlung und den Nachweis von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnimmobilien, sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden oder den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Es kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
HRB 802488 EK Powertrain Components UG (haftungsbeschränkt), Tischardter Straße 34, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Erden, Lejs Mersid. Geschäftsführer: Köhler, Daniel. Geschäftsführer: Erden, Emir. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Maschinenelementen, insbesondere Komponenten für Antriebstechnik.
HRB 802496 AHGroup Vermögensverwaltungs GmbH, Tannenweg 5, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Aktas, Cüneyt. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten und Vermietung von eigenen Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 802625 Revalon Reinvest GmbH, Tannenweg 5, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mushkolaj, Dardan. Geschäftsführer: Aktas, Cüneyt. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektentwicklung von Immobilien, der An- und Verkauf, das Halten und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ebenso die Anmietung, Möblierung und Weitervermietung im Rahmen von Kurzeit- und Servicedienstleistungen, jedoch ohne Tätigkeiten im Sinne der Maklergesetze.
HRB 802741 CH6 Verwaltungs GmbH, Belchenstraße 36, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heermann, Christoph. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften.
HRB 802571 Rudolph Services & Schulungen GmbH, Bachstraße 22a, 72631 Aichtal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rudolph, Janette. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Fernwärmeisolierungen sowie Durchführung von Schulungen im Bereich der Sicherheit, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten, Buchhaltung und Büroservices.
HRB 802400 MK Capital & Consulting GmbH, Ahornweg 8, 72639 Neuffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Kudrina, Marina Valerevna. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung im Bereich der Unternehmensführung, lmmobilienvermittlung, Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im lmmobiliensektor, Vermittlung von Versicherungsprodukten, Verkauf von Edelmetallen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 802862 NP Consulting GmbH, Kochstraße 27, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Portele, Nico. Gegenstand des Unternehmens: Die Industrieplanung, insbesondere die Planung und Beratung im Bereich der technischen Gebäudeausstattung, Fabrikplanung und der Ver- und Entsorgungstechnik. Dazu gehört insbesondere: Planungsleistungen für die Ver- und Entsorgung von Maschinen und Anlagen, Fabrik- und Produktionsstättenplanung, Erbringung von Konstruktionsleistungen sowie die Entwicklung und Optimierung von technischen Anlagen und Prozessen, Beratung von Unternehmen in allen vorgenannten Bereichen, Durchführung von Messungen aller Art, Bauleitung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
HRB 802540 THUMM Holding GmbH, Parkstraße 7, 72649 Wolfschlugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thumm, Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Vermögensanlagen aller Art, einschließlich Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen, sowie deren Verwaltung und Vermietung und die Übernahme von Managementaufgaben an den jeweiligen Beteiligungen.
HRB 802589 THUMM IT GmbH, Parkstraße 7, 72649 Wolfschlugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thumm, Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von IT- und Technologiedienstleistungen aller Art, insbesondere Beratung, Planung, Entwicklung, Herstellung, Anpassung, Installation, Wartung und Betrieb von IT-Systemen, Netzwerken und Anwendungen, wie z.B. Managed Services, Cloud- und Hosting-Dienstleistungen, IT-Sicherheits- und Datenschutzlösungen, Telekommunikationsanlagen und -systeme, Planungsleistungen im Bereich Gebäude- Informations- und Elektrotechnik sowie Smart-Building- und IoT-Lösungen, des Weiteren Entwicklung, Herstellung, der Handel, die Vermietung, Installation und Betreuung von Hard- und Software sowie IT- und Gebäudetechnikprodukten, wie z.B. Dokumentenmanagement- und Drucklösungen, Kassensysteme und Point-of-Sale-Lösungen sowie der Vertrieb von IT-Dienstleistungen und Softwareprodukten Dritter, darüber hinaus die Durchführung von Schulungen, Trainings-, Support- und Beratungsleistungen sowie Projektmanagementaufgaben.
HRB 802444 TeamHUB GmbH, Friedhofstraße 37, 72657 Altenriet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fietkau, Maximilian. Geschäftsführer: Mollenkopf, Alexandra. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen
HRB 802538 SKF Invest GmbH, Beethovenstraße 35, 72660 Beuren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fürchtenicht, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Gesellschaftsanteilen aller Art und die Erbringung von Geschäftsführer- sowie Beratungstätigkeiten für eigene und fremde Gesellschaften.
HRB 802644 Barth GmbH, Kelterstraße 51, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Barth, Franz-Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Smykalla, Helmut Robert. Geschäftsführer: Turgay, Zühtü Ömer, Istanbul / Türkei. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Kunststoffverpackungen sowie der Vertrieb ähnlicher oder ergänzender Produkte.
HRB 802447 Progress GmbH, Mozartstraße 44, 73207 Plochingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krykorka, Nico. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren unterschiedlicher Art, insbesondere mit Cash-Management-Systemen sowie mit Zubehörartikeln, welche hiermit in Zusammenhang stehen, und mit IT-Equipment, sowie die Vermietung dieser Waren und Gegenstände. Ferner Einkauf, Vermittlung und Verkauf von Dienstleistungen unterschiedlicher Art, insbesondere Beschaffung von und Handel mit Dienstleistungen im B2B- und B2C-Bereich, einschließlich Vertragspartner zu vermitteln, Dienstleistungen weiterzuvermitteln sowie eigenständig zu erbringen oder erbringen zu lassen. Außerdem Unternehmensberatung, Gestaltungsberatung im Rahmen der Unternehmensberatung, Planung und Umsetzung von Projekten, insbesondere in den Bereichen Compliance, Controlling, Effizienzsteigerung, Prozesserstellung, Personalberatung, Marketing und Vertrieb.
HRA 742903 FinGro e.K., Lerchenweg 12, 73230 Kirchheim unter Teck. Inhaber: Großmann, Jochen Gerhard.
HRB 802440 OKS Management GmbH, Waldheimweg 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Unseld, Louis Noah. Nicht mehr Geschäftsführerin: Borcherdt, Antje. Gegenstand des Unternehmens: Beratungs-, Verwaltungs- und Managementleistungen für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen, insbesondere im Bereich Immobilienmanagement, Prozessoptimierung, Effizienzsteigerung und Transaktionsberatung. Weiterhin umfasst der Geschäftszweck sämtliche Dienstleistungen rund um die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft legt eigenes Kapital sowie hauptsächlich Gewinne aus ihren Dienstleistungen am Kapitalmarkt und in Unternehmen an, erwirbt, hält, verwaltet und veräußert Beteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vermittlungsgeschäfte werden nur ausgeführt, sofern die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Aktivitäten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, werden nicht ausgeübt. Allgemein werden erlaubnispflichtige Tätigkeiten nur nach erfolgtem Erlangen der jeweils erforderlichen behördlichen Erlaubnis ausgeübt.
HRB 802707 Lari Transporte GmbH, Laubersberg 4, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sadowski, Peter Paul. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Personenbeförderung mittels PKW sowie Logistik- und KEP-Transporte samt Güterkraftverkehr.
HRB 802667 BlueHut capital GmbH, Lindachstraße 59, 73235 Weilheim an der Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vollmer, Bernd. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und eigenem Vermögen im In- und Ausland, insbesondere die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten sowie die einheitliche Leitung dieser Unternehmen.
HRB 802510 Warnow Liner GmbH, Bahnhofstraße 68, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mayer-Klenk, Cedrik André. Gegenstand des Unternehmens: Verarbeitung von Folien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
HRB 802530 ART.administratiON GmbH, Heinrich-Otto-Straße 73, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Riegraf, Wolfgang. Geschäftsführerin: Smasal-Wendel, Svenja. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Firma ART.akadeME GmbH & Co. KG.
HRB 802723 VisionEstate GmbH, Siedlerstraße 16, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Perwög, Julian. Geschäftsführer: Tobai, Johannes. Geschäftsführer: Hagelmayer, Hannes. Geschäftsführer: Völter, Moritz. Geschäftsführer: Müller, Micha. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, die Sanierung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit vergleichbarem Zweck.
HRB 802831 PG Akademie GmbH, Neuffenstraße 80, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Politycki, Laura. Gegenstand des Unternehmens: Die Erwachsenenbildung in physischer und digitaler Form sowie allgemeine Beratungstätigkeiten.
HRB 802506 BCS Maschinenbau GmbH, Herdweg 8, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stegmaier, Claus. Gegenstand des Unternehmens: Service, Wartung und Überholung von CNC-Drehmaschinen sowie der Vertrieb von Automatisierungen und Neumaschinen.
HRB 802555 BCS Service GmbH, Herdweg 8, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stegmaier, Claus. Gegenstand des Unternehmens: Service, Wartung und Überholung von Werkzeugmaschinen sowie der Handel von Ersatzteilen.
HRB 802842 OTSM (Organisations- Technologie und Service Management) GmbH, Schillerstraße 121, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arends, Thomas Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Softwareprodukten für Organisationen, Technologie Engineering, sowie damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 802536 Mall Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 54, 73252 Lenningen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mall, Jörg-Friedrich. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere Kommanditgesellschaften.
HRB 802596 LP Consulting Services UG (haftungsbeschränkt), Ringstraße 85, 73257 Köngen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Politycki, Laura. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Projekt Management, Allgemeine Dienstleistungen im Bereich IT, Marketing, Verwalten und Halten von Unternehmensanteilen, Unternehmensberatung und Vermittlungstätigkeiten.
HRB 802602 Zelzer Capital GmbH, Kanalstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zelzer, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Beteiligungen der Gesellschaft sowie der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien.
HRB 802740 Zelzer Operations GmbH, Kanalstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zelzer, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Wertpapieren, Kryptowerten und sonstigen Finanzinstrumenten, soweit keine behördliche Genehmigung gemäß § 1 Abs. 11 KWG erforderlich ist, die Beratung zu technischen Themen und Erfordernissen in den Bereichen Krypto, DeFi, IT und Netzwerk und der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie die Durchführung von Coachings, Workshops und Seminaren im Bereich Persönlichkeitsentwicklung, Achtsamkeit, Breathwork, Tantra und Selbsterfahrung.
HRB 802883 Brandschutz Baumeister GmbH, Jahnstraße 10, 73268 Erkenbrechtsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Baumeister, Kris Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen betreffend organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Fachplaner- und Fachbauleitertätigkeiten, Begehungen, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Handel mit Feuerlöschern, RWA-Anlagen, Rauchwarnmelder und Wartung und Instandsetzung.
HRB 802475 Entschlossen gegen Gewalt gGmbH, Seestraße 12, 73271 Holzmaden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Reinöhl, Simon Christian. Geschäftsführer: Reinöhl, Jonas Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von: Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Durchführung von Bildungs- und Präventionsangeboten (z. B. Workshops, Schulungen, Trainings), - Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Gewaltprävention und Demokratieförderung, - Beratung, Fort- und Ausbildung von Fachpersonal, insbesondere im Bildungsbereich, - Kooperationen mit Schulen, sozialen Einrichtungen, Trägern der Jugendhilfe und öffentlichen Institutionen, - Forschung, Evaluation und Veröffentlichung von Konzepten zur Prävention und psychosozialen Gesundheit.
HRB 802845 spiderjob GmbH, Gießenstraße 2, 73272 Neidlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprengler, Marco. Nunmehr Liquidator: Braun, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Internetplattform, die die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitnehmern zum Ziel hat. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 802887 TMS Fulfillment GmbH, Daimlerstraße 16, 73274 Notzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kugelmann, Sarah Christine. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Fulfillment-Dienstleistungen, insbesondere die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und der Versand von Waren sowie die Abwicklung von Retouren für Dritte, insbesondere im Bereich des E-Commerce mit verschiedenen Produkten - Branchen unspezifisch.
HRB 802558 SEMARE Gerätebau Beteiligungs-GmbH, Schulstraße 72, 73275 Ohmden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sebert, Reto Alexander. Geschäftsführer: Sebert, Marc Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Sebert Nord Gerätebau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Harpstedt, die die Herstellung und den Vertrieb technischer Ausrüstungen sowie deren Handel und Entwicklung zum Gegenstand hat.
HRB 802380 CMG Group GmbH, Wilhelmstraße 13, 73666 Baltmannsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grässle, Christopher Michael. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform sowie deren Gründung, Förderung, Entwicklung und Skalierung einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens (private Investment- und Asset-Strategien) (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmensverträge (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge) abzuschließen sowie die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften zu übernehmen. (3) Die Gesellschaft kann unternehmensinterne Dienstleistungen (z. B. Management, Beratung, IT, IP-Verwaltung, Rechnungswesen und Finanzierungen) ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG erbringen; Finanzierungen erfolgen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. (4) Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bank-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- oder Versicherungsgeschäfte; sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
HRB 802795 CMG Innovations GmbH, Wilhelmstraße 13, 73666 Baltmannsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grässle, Christopher Michael. Gegenstand des Unternehmens: (1) Operative Konzeption, Entwicklung, Erwerb, Lizenzierung, Vertrieb, Betrieb und Wartung von Software, digitalen Produkten und technologischen Lösungen; Einräumung, Verwaltung und Verwertung von Schutzrechten und Know-how. (2) Beratungs-, F&E-, Management-, IT-, Produkt-, Marketing-, Trainings- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen und dritten Unternehmen; Betrieb von Inkubator-/ Accelerator-Programmen. (3) Gründung von Tochtergesellschaften sowie Erwerb/Veräußerung von (insbesondere Minderheits-)Beteiligungen im Rahmen der operativen Tätigkeit und von Venture-Builds. (4) Finanzierungen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen i. S. d. § 15 AktG; keine erlaubnispflichtigen Bank-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- oder Versicherungsgeschäfte; die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
HRB 802805 Krickl Holding GmbH, Birkenweg 11, 73669 Lichtenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krickl, Nick. Gegenstand des Unternehmens: a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen und -anlagen aller Art, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, b) die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, sowie c) die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung.
HRB 802413 Pascal Haensel Holding UG (haftungsbeschränkt), Schelztorstraße 16, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Haensel, Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere im Bereich Verwaltung, Management und Beratung.
HRB 802483 Maximus Wohnbau GmbH, Fritz-Müller-Straße 5a, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lao, Massimiliano. Gegenstand des Unternehmens: Ein Handwerksbetrieb im Bereich Sanitär, Heizung und Klima sowie die Projektierung und Sanierung von Immobilien.
HRB 802457 Sport DevCo GmbH, Wittumhalde 9, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prömel, Paul. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Vermarktung von Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere im Bereich Padel, sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen einschließlich der Organisation von Veranstaltungen, der Vermarktung von Angeboten und Rechten, dem Handel und Betrieb von Automaten sowie der Beratung Dritter bei der Entwicklung, Errichtung, dem Betrieb und der Vermarktung von Sport- und Freizeitanlagen.
HRB 802564 idian GmbH, Flandernstraße 102, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zou, Zihaou. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieur- und IT-Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere den Feldern Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Speichertechnologien und Digitalisierung. Neben der Planung, Auslegung und Projektierung von Großbatteriespeichern sowie von Energieversorgungsanlagen liegt der Schwerpunkt in der Entwicklung und Implementierung einer intelligenten Softwarelösung zur Vernetzung, Steuerung und Automatisierung von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen (z.B. EMS, Datenplattformen, virtuelle Kraftwerke).
HRB 802661 Power Online GmbH, Hohenheimer Straße 46, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Reuß, Jürgen Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Konsumgütern aus China und anderen Länder, hauptsächlich über Internetplattformen, wie zum Beispiel "Ebay". Hierzu zählt auch der An- und Verkauf aller entsprechenden Teile, Waren/Produkte, sowie deren Im/Export und anschließenden Versand im europäischen und weltweiten Wirtschaftsraum. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Logistik und Lagerdienstleistungen.
HRB 802721 YYK FAHRRAD UG (haftungsbeschränkt), Hohenheimer Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Soyer, Zekeriyya. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradzubehör und Ersatzteilen sowie mit Sport- und Outdoor-Ausrüstung, einschließlich des Verkaufs über Online-Marktplätze wie z.B. Amazon und über eigenen E-Commerce-Plattformen.
HRB 802779 Gießler Family Holding UG (haftungsbeschränkt), Nelly-Sachs-Straße 24, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Gießler, Natalie. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann insbesondere Beteiligungen aller Art erwerben, halten und veräußern, andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beratungs- und Managementleistungen für verbundene Unternehmen erbringen.
HRB 802802 Südwert Professional Solutions UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 4, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Kayaoglu, Mehmet. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von a) Fachpersonal vom Ausland nach Deutschland, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, von Ärzten, Pflegepersonal und in der Baubranche, b) Baudienstleistungen, c) Immobilien und Versicherungen.
HRB 802600 Bau Löwen GmbH, Lichtäckerstrasse 15, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Besli, Ali. Gegenstand des Unternehmens: Die technische und kaufmännische Betreuung von Bauvorhaben oder Sanierungen als Generalbauunternehmen, Trockenbau, Abbrucharbeiten, Vermittlung von Bauleistungen, Projektbetreuung und Projektmanagement.
HRB 802599 Körsch Event GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 6, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Binder, Daniel Friedemann Lukas. Geschäftsführer: Topdag, Ercan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Eventlocation sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Insbesondere umfasst dies: - die Vermietung und Bewirtschaftung von Räumlichkeiten für Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen, private Veranstaltungen und ähnliche Events, - die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen, wie Veranstaltungsplanung, Dekoration, Catering, Musik und Technikorganisation.
HRB 802814 Wörner KK Verwaltungs-GmbH, Rechbergstraße 71, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wörner, Marcel. Geschäftsführer: Wörner, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung jedweder Art an anderen Unternehmen jedweder Art, die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere der Wörner Kälte- und Klimatechnik GmbH & Co. KG.
HRB 802384 CO Autogalerie GmbH, Hauffstraße 14, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Özcelik, Cenk. Gegenstand des Unternehmens: Der Autohandel, die Vermietung sowie der Im- und Export von Fahrzeugen aller Art sowie der Im- und Export von Fahrzeugteilen und -zubehör.

Landkreis Esslingen - Veränderungen November

HRB 797716 2XM baumanagement stuttgart GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Prokura erloschen: Koczelniak, Florian. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Architektenleistungen auf dem Gebiet der Beratung und Projektsteuerung sowie insbesondere der Objektüberwachung im Bauwesen.
HRB 799808 ānbāsan UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Design und Vertrieb von Software, insbesondere im Bereich künstlicher Intelligenz und datengetriebener Anwendungen. Entwicklung von Webanwendungen, mobilen Apps und Plugin-Software u.a. zur Unterstützung von Geschäftsprozessen im Büro- und Produktivitätsumfeld. Kontextmanagement von Daten für den Einsatz künstlicher Intelligenz, ressourcen-effiziente Verarbeitung von Daten und intelligente Verknüpfung von Informationen.
HRB 221871 HSG Flughafen Stuttgart Handels- und Service- GmbH, Flughafenstraße 36, 70629 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Losmann, Christopher, Salzburg / Österreich.
HRB 726108 APCOA GmbH, Flughafenstr. 34, 70629 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Kuhr, Jan-Mathias. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: de Unamuno Moreno, Julian Jose, London / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Clarke, Michael John Peter, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 220916 Horst Ziegler, Vorsorge- u. Anlagentreuhand, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldäckerstr. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Horst. Bestellt als Geschäftsführer: Gölzer, Nicola.
HRB 225611 ROTO FRANK Beteiligungs-GmbH, Wilhelm-Frank-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Seller, Christian. Gesamtprokura: Mickeler, Moritz.
HRB 739857 Stäbler Immobilien Verwaltungs GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stäbler, Marlene. Bestellt als Geschäftsführer: Stäbler, Thomas. Geschäftsführerin: Stäbler-Marahrens, Ulrike.
HRB 760878 Inspur Germany GmbH, Karlsruher Straße 3 (4. OG), 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhang, Jun, Redmond / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Ju, Yanzhou, Jinan, Shandong Provinz / China. Geschäftsführer: Feng, Xuejun, Tianjin / China.
HRB 765558 Big Data in Manufacturing GmbH, Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ketterer, Hans-Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Mairiedl, Stefan.
HRB 767870 Echterdinger Personal GmbH, Hauptstraße 122, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fakirzai, Nuria. Bestellt als Geschäftsführer: Chimielewski, Lukasz Edward. Prokura erloschen: Fakirzai, Sobhan.
HRB 723291 Atlas Copco Industrial Software GmbH, Brühlhofstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Kittel, Martin.
HRB 744117 HLE Verwaltungs-GmbH, Daimlerstr. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Erb, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Hilgers, Frank.
HRB 726487 MEEVI-tec GmbH, Friedrich-List-Straße 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Drautz, Joachim Harald.
HRA 741485 Jäger Frischecenter KG, Filderstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Einzelprokura: Radlovic, Dejan.
HRB 750370 MEEVI-rent GmbH, Friedrich-List-Straße 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Drautz, Joachim Harald. Bestellt als Geschäftsführer: Rötzer, Pascal.
HRB 793715 CloseAI GmbH, Hauptstraße 35, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwarelösungen im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere zur Analyse, Optimierung und Automatisierung von Vertriebs-, Kommunikations- und Geschäftsprozessen.
HRB 17316 Daimler Buses GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Homberg, Martin.
HRB 22525 Nebula Electronics Europe GmbH, Obere Gärten 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: CHEN, Feng, Fuzhou/Fujian / China. Prokura erloschen: Yang, Yanzhe.
HRB 775756 Abakus Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Hornbergstraße 49, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Jilek, Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Meinlschmidt, Walter Rudolf.
HRB 749581 LEADING BROKERS UNITED - Credit & Finance GmbH, Mörikestraße 54, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Nagl, Alexander Daniel.
HRB 788012 Gebr. Ilic UG (haftungsbeschränkt), Echterdinger Straße 85, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ilic, Kristijan. Bestellt als Geschäftsführer: Ilic, Gojko.
HRB 224307 Herbert Schmidt GmbH, Plattenhardter Str. 18, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Herbert. Liquidator: Schmidt, Herbert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 225504 AWIPLAN GmbH, Porschestr. 15, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Weinmann, Dirk.
HRB 787601 All for One Analytics & Insights GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hügens, Torben. Bestellt als Geschäftsführer: Göttmann, Kai.
HRB 790417 SUTM Steinbeis Center of Sustainable Technology and Management GmbH, Gottlieb-Manz-Straße 10, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lohmüller, Bertram.
HRB 225096 A N T C Abel & Norenberg Technic Consult GmbH, Im Köller 3, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Freyhold, Leonard. Geschäftsführer: Föhr, Dora. Nicht mehr, Geschäftsführerin, nun bestellt als Liquidator: Freyhold, Leonard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782611 FC Bau GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Demir, Mahmut. Bestellt als Geschäftsführer: Wedzicki, Rafal.
HRB 731284 Peter Braun Verwaltungs GmbH, Obere Bachstr. 5, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Caroline.
HRB 764992 ZWEIRAD-CENTER STADLER FILDERSTADT GMBH, Fabrikstraße 2325, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Stadler, Vincent.
HRB 797457 awicontax Filderstadt GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Hohe Straße 74, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführerin: Crestani, Bernadette.
HRB 793447 Ecom Labs GmbH, Friedrichstraße 40, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kostalek, Daniel Christian Ingo. Geschäftsführer: Glatz, Christian, Brixen / Italien. Bestellt als Liquidator: Kostalek, Daniel Christian Ingo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 225764 Perrot Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Lindenplatz 2, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Baron, Harald.
HRB 721331 Twist & Shout GmbH, Im Fritzle 18, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Jähn, Sybille.
HRB 261051 Rittmeyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohes Gestade 11, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Kipcke, Thomas.
HRB 798220 Vorsprung Handwerk GmbH, Tiefenbachstraße 60, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Cacciatore, Stephanie. Dr. Jäkel, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, sowie die Betreuung des Fachhandwerks, der Industrie und des Großhandels sowie die Durchführung von Maßnahmen aller Art, die zur Förderung des Vertriebs geeignet sind, insbesondere in der Werbung, Verkaufsförderung, Betriebswirtschaft, im HR und der Warenwirtschaft.
HRB 225377 Diakoniestation Nürtingen gGmbH, Hechinger Straße 12, 72622 Nürtingen. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gegenstand der Körperschaft ist die Förderung kirchlicher, gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (Förderung der Altenhilfe). Diakonie ist Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirche in Wort und Tat. Die Gesellschaft nimmt damit in der Welt ihren Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe wahr. 2. ln Erfüllung dieses Zweckes nimmt die Gesellschaft folgende Aufgaben wahr: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Diensten und Angeboten, um Menschen die Hilfen und Pflegeleistungen zur Verfügung zu stellen, die sie für ein Leben in Würde benötigen. Dazu gehören insbesondere Alten-, Kranken- und Familienpflege, Hilfen zur hauswirtschaftlichen Versorgung, sowie Beratungsdienste, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Seelsorge und Sterbebegleitung. Sie kann weitere Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung ganz oder teilweise übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Räumliche Ausweitungen bedürfen des Einvernehmens der betroffenen Kirchengemeinden in der kirchenrechtlich vorgesehenen Form.
HRB 225753 Thumm Technologie GmbH, In der Au 14, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Mayer, Karlheinz. Schwegler, Karl-Heinz.
HRB 724321 eta plus electronic gmbh, Lauterstr. 29, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Speck, Martin. Große-Kreul, Simon.
HRB 786874 Feedbacktime GmbH, Kornbeckstraße 23, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brömmelstrote, Heiko.
HRB 741908 ImmoInvent GmbH, Sommerrain 11, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappes, Harald.
HRB 726502 Fertig GmbH, Bertha-Benz-Straße 24, 72631 Aichtal. Bestellt als Geschäftsführer: Kimmerle, Benjamin.
HRB 772403 Krislex GmbH, Brünnlestraße 12, 72631 Aichtal. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants mit Speisen- und Getränkeservice, einschließlich Lieferservice und Ausschank alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke, sowie der Betrieb einer Bar. Ferner Erbringung von Catering-, Event- und Veranstaltungsdienstleistungen, Aufstellung und Betrieb von Unterhaltungs- und Spielautomaten sowie Handel mit Lebensrnitteln und Getränken.
HRB 736517 mecodia GmbH, Neckartailfinger Straße 1, 72631 Aichtal. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Bereitstellung und der Vertrieb von Softwarelösungen, insbesondere im Bildungs- und Verwaltungsbereich, die Erbringung von lT-Dienstleistungen, digitalen Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie die Durchführung von Bildungs-, lnformations- und Kommunikationsmaßnahmen insbesondere zur Förderung von Medienkompetenz, Verbraucherbildung und Digitalisierung.
HRB 785855 UKL Sales UG (haftungsbeschränkt), Brünnlestraße 12, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaspar, Flavia. Bestellt als Geschäftsführer: Toader, Alexandru Catalin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Promotion- und Werbedienstleistungen für Unternehmen, einschließlich Online- und Printwerbung (z.B. Flyeraktionen), sowie die Durchführung von Vertriebsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Telekommunikation. Hierzu zählt auch die Vermittlung und der Abschluss von Verträgen aller Art im Bereich Telekommunikation und Energie. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Handel mit Waren und Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation einschließlich Zubehör und Endgeräten sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten.
HRB 119404 Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH, Gustav-Wahler-Straße 1, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Logisch, Heiko Hagen.
HRB 800970 S.E. Immobilien Verwaltungs GmbH, Wallenhof 4, 72663 Großbettlingen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, das Verwalten und der Erwerb von Immobilien- und Grundvermögen sowie Beteiligungen.
HRB 798587 HCS Europasanierung GmbH, Kantstraße 10, 72663 Großbettlingen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung jeglicher Art.
HRB 781672 German Car Cover GmbH, Nürtinger Straße 7, 72666 Neckartailfingen. Nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Abele, Ingo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 781672 Aplus LKW Fahrschule GmbH, Hägleskies 9, 72666 Neckartailfingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Fahrschule. Einzelprokura: Hyman, Adrian.
HRB 799228 Aegis GmbH, Austraße 105, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 31.000,00 EUR.
HRB 220992 Schwenk Verwaltungs - GmbH, Kelterstr. 33, 72669 Unterensingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schwenk, Alexander.
HRB 762583 LogBATT GmbH, Am Filswehr 2, 73207 Plochingen. Bestellt als Geschäftsführer: Miller, Jürgen. Prokura erloschen: Miller, Jürgen.
HRB 784417 CTEC Verwaltungs GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kriwet, Carla.
HRB 787809 Energiehelden Academy GmbH, Am Filswehr 12, 73207 Plochingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Wolkow, Wjatscheslaw.
HRB 796363 P&P Bauwerk GmbH, Christofstrasse 5, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Projektsteuerung, insbesondere Planung, Organisation, Koordination von Bau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben sowie Sanierung von Wasser-, Elementar- und Brandschäden.
HRB 230906 Sebert Schwingungstechnik GmbH, Hans-Böckler-Str. 35, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopacz, Laszlo, Sfantu Gheorghe / Rumänien.
HRB 768063 CV Clear Vision UG (haftungsbeschränkt), Austraße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Liquidator: Proscanu, Veronica, Mizil / Rumänien. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 798910 izmining GmbH, Weiherstraße 191, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeller, Maximilian Winston.
HRB 788035 Crystal Cut GmbH, Paulinenstraße 8, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sarikaya, Melik. Bestellt als Liquidator: Sarikaya, Melik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 769045 Stuntwerk Kirchheim GmbH, Stuttgarter Straße 47, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Stozir, Patrick.
HRB 765585 P&S Management GmbH, Alte Weiheimer Straße 28, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Aslan, Halil-Ibrahim. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785367 dh Zaunsysteme GmbH, Otto-Hahn-Straße 24, 73230 Kirchheim unter Teck. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Demirhan, Mustafa Tunc, Istanbul / Türkei.
HRB 779003 PAT Holding GmbH, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Krestka, Robert.
HRB 783076 Prozess-Anlagen-Technik (P.A.T.) GmbH, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Krestka, Robert.
HRB 230209 Eberspächer GmbH, Im Auchtert 27, 73230 Kirchheim unter Teck. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen ergänzt Geschäftsführer: Eberspächer, Wolfgang. Prokura erloschen: Müller, Markus.
HRB 750952 SG Invest GmbH, Hans-Böckler-Straße 2127, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, Managementberatung und strategischen Steuerung, insbesondere die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgabenfür andere Unternehmen.
HRB 230816 Auto-Velten GmbH, Im Stockach 5, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Velten, Kurt. Bestellt als Geschäftsführer: Velten, Andreas Rainer.
HRB 749726 Festool GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesamtprokura: Frick, David.
HRB 225440 TTS Tooltechnic Systems Beteiligungen GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Prokura erloschen: Wagner, Andreas.
HRA 222292 TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG, Wertstr. 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Prokura erloschen: Wagner, Andreas.
HRB 725992 2G+Plattform GmbH, Am Turbinenkanal 3, 73240 Wendlingen am Neckar. Vertretungsbefugnis geändert, nun Geschäftsführer: Demattio, Franz.
HRB 225709 DBZ Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertriebsgesellschaft für den Getränkefachgroßhandel mbH, Am Turbinenkanal 3, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Demattio, Franz. Bestellt als Geschäftsführer: Steck, Joachim. Prokura erloschen: Steck, Joachim. Gesamtprokura: Rohrmüller, Patrick.
HRB 802530 ART.administratiON GmbH, Heinrich-Otto-Straße 73, 73240 Wendlingen am Neckar. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Riegraf, Wolfgang.
HRB 792328 TTS Europe SE, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnsitz) geändert bei Geschäftsführender Direktor: Davies, Michael Vincent, Chapel en le Frith / Vereinigtes Königreich. Ausgeschieden als Geschäftsführende Direktorin: Dr. Braches, Birgit, Wien / Österreich. Bestellt als Geschäftsführender Direktor: Graner, Jens. Prokura erloschen: Wagner, Andreas. Graner, Jens.
HRB 763904 Nrecaj GmbH, Kirchheimer Straße 106, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Nrecaj, Engjull. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und Verpachtung von Wohnmobil-Stellplätzen, der Betrieb von Snackautomaten, die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie Coaching- und Beratungsleistungen.
HRB 775763 A&N GmbH, Neckarstraße 7, 73249 Wernau Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Norça, Abedin.
HRB 747245 Kazmaier, Zimmermann & Team Verwaltungs-GmbH, Burgtobelweg 13, 73252 Lenningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kazmaier, Falk.
HRB 21368 Subitec GmbH, Küferstraße 11, 73257 Köngen. Einzelprokura: Stadtmüller, Daniela.
HRB 798768 Orcana Verwaltungs GmbH, Blumenstraße 8, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 758232 L-MAX Business Campus GmbH, Im Weilerbett 24, 73262 Reichenbach an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Wägerle, Brigitte.
HRB 230270 Rübezahl Schokoladen GmbH, Dieselstr. 9, 73265 Dettingen unter Teck. Einzelprokura: Noack, Alexander.
HRB 726164 Gubor Schokoladen GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Einzelprokura: Noack, Alexander.
HRB 794284 Kathleen Schokoladenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Riegelein, Peter.
HRB 760418 A + N Alt- und Neubausanierung GmbH, Bahnhofstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der Altbausanierungen und des Neubaus von lmmobilien insbesondere Stuckateurarbeiten, Malerarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatterdienstleistungen, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation und die Wartung dieser Anlagen. Des Weiteren die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, der Handel mit Baustoffen und Haustechnischen Anlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 801990 chocri GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Löhr, Sascha Josef.
HRB 726164 Gubor Schokoladen GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Löhr, Sascha.
HRB 230270 Rübezahl Schokoladen GmbH, Dieselstr. 9, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Löhr, Sascha.
HRB 723924 DVS Dachpappeverwertung Süd Verwaltungs-GmbH, Fabrikstraße 29, 73266 Bissingen an der Teck. Prokura erloschen: Dr. Hupfer, Gerd Peter. Gesamtprokura: Hupfer, Jan Niklas.
HRA 212063 Leonhardt e.K., Mozartstraße 26, 73269 Hochdorf. Einzelprokura: Leonhardt, Marcel Dominik.
HRB 752957 Schaal Immobilien GmbH, Haldenstraße 19, 73669 Lichtenwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaal, Ines.
HRB 798735 vitanext GmbH, Martinstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Villing, Tom.
HRB 789877 MD Küchen & Hausdesign GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Durdevic, Mihailo. Bestellt als Geschäftsführer: Antonov, Denis.
HRB 765844 nfiniity GmbH, Fleischmannstraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kasmis, Firat.
HRB 795275 MVZ Diagnostikzentrum Esslingen GmbH, Berliner Straße 5, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Lea.
HRB 771335 Die Verkaufsmakler Esslingen GmbH, Bahnhofstraße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Vermarktung von Immobilien sowie die Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Verwaltungs-, Reinigungs-, Instandhaltungs-, Handwerks- und sonstige Serviceleistungen. Ferner die Erbringung von Büro-, Verwaltungs- und Unterstützungsdienstleistungen, insbesondere für verbundene Unternehmen, jedoch auch für Dritte. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung, Bewirtschaftung sowie der Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Es können Immobilien errichtet, modernisiert und instandgesetzt werden sowie Dienstleistungen erbracht und Kooperationen aller Art vorgenommen werden.
HRB 774707 TRABUCCO GmbH, Martinstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schenke, Axel. Bestellt als Liquidator: Schenke, Axel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787759 cubesys GmbH, Fleischmannstraße 25, 73728 Esslingen am Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kasmis, Firat.
HRB 214607 Stadtwerke Esslingen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Eckert, Jörg.
HRA 211962 Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dornierstraße 9, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Huber, Juliane. Gesamtprokura: Honnet, Thomas.
HRB 772104 SolarES GmbH, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckert, Jörg.
HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Zoeller, Johnathan Stevan, Texas / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Cyprian, Derrick Adolph, Missouri City (Texas) / Vereinigte Staaten.
HRB 728001 Pietro Carnaghi GmbH, Bachstraße 8, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Carnaghi, Stefania, Busto Arsizio / Italien.
HRB 213443 ES Tore, Türen u. Antriebe GmbH, Fritz-Müller-Straße 119, 73730 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Scharpf, Sabrina Elen.
HRB 212529 compass Computer Anwendungs- und Servicegesellschaft mbH., Steinbeisstr. 40, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Sigmar. Bestellt als Geschäftsführer: Sobeck, Rüdiger.
HRB 798357 Kühne Vermögensverwaltungs GmbH, Im Köpfen 11, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.250,00 EUR.
HRB 749625 Fensterbau Zaiß Dienstleistung GmbH, Max-Eyth-Straße 5, 73733 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Nagel, Claudia.
HRB 740672 Gastrogroup24 GmbH, Schenkenbergstraße 99, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Krasniqi, Arlind. Bestellt als Geschäftsführer: Raci-Krasniqi, Fidrije.
HRB 802206 Can Elektrotechnik GmbH, Neuffenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Can, Yalcin. Bestellt als Geschäftsführer: Can, Veronika.
HRB 798588 Festo Taiwan Holding GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Notz, Frank Paul. Geschäftsführer: Dr. Patka, Jaroslav, Skalica / Slowakei.
HRB 798371 Festo China Holding GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Notz, Frank Paul. Geschäftsführer: Dr. Patka, Jaroslav, Skalica / Slowakei.
HRB 796064 Yummy Subs GmbH, August-Kleinknecht-Weg 9, 73734 Esslingen am Neckar. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Fleischer, André.
HRB 801630 Can Bau GmbH, Neuffenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Can, Yalcin. Bestellt als Geschäftsführer: Can, Veronika.
HRB 801292 ST&ZC UG (haftungsbeschränkt), Hohenheimer Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Nun bestellt als Liquidator: Soyer, Zekeriyya. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800156 Luxinsekt UG (haftungsbeschränkt), Boschstraße 10, 73734 Esslingen am Neckar. Nun bestellt als Liquidator: Ay, Aylin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800221 Can Group GmbH, Neuffenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Can, Yalcin. Bestellt als Geschäftsführer: Can, Veronika.
HRB 747510 Bach 3 D Messtechnik GmbH, Grabenäckerstraße 4, 73760 Ostfildern. Bestellt als Geschäftsführer: Bach, Leon.
HRB 213311 Axians IT-lnfrastructure Services GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 11, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartig, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Thorsten.
HRB 725308 allblech GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 14, 73760 Ostfildern. Bestellt als Geschäftsführer: Köstinger-Lingitz, Fabian.
HRB 212592 Klein & Hummel GmbH, Zeppelinstr. 12, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckermann, Helga. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hofmann, Stefan.
HRB 802015 duxnet GmbH, Esslinger Straße 19, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 725998 KWL Beteiligungs-GmbH, Albstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Guggolz, Ingeborg. Geschäftsführer: Strauß, Maria-Elena. Geschäftsführer: Strauß, Manfred.
HRB 789358 ESA Eppinger GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Strunk-Eppinger, Marie. Geschäftsführer: Heathco, Chad Edward, Brownsburg, Indiana / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Sweigart, Lee, Indianapolis / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Carnrite, James Kenneth, Wellington, Florida / Vereinigte Staaten.
HRB 756675 Hotel Konstanz Besitz GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Gesamtprokura: Fülster, Thomas. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Fassbender, Dirk.
HRB 754920 DuSto GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Gesamtprokura: Dr. Stoll, Ulrich Bertold. Stoll, Martin Gottlieb. Dr. Dürr, Albert. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Fassbender, Dirk.
HRB 753675 DKI Dürr Klein Investment GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurst, Olaf Helmut. Bestellt als Geschäftsführer: Fassbender, Dirk. Prokura erloschen: Fassbender, Dirk. Gesamtprokura: Gruber, Florian.
HRB 746816 THS 21 GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Gesamtprokura: Dr. Dürr, Albert. Dr. Stoll, Ulrich Bertold. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Fassbender, Dirk.
HRB 779881 DH Wohnen GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurst, Olaf Helmut. Prokura erloschen: Fassbender, Dirk.
HRB 771770 Das Schlafwerk Hannover Besitz GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurst, Olaf Helmut. Bestellt als Geschäftsführer: Fassbender, Dirk. Prokura erloschen: Fassbender, Dirk. Gesamtprokura: Gruber, Florian.
HRB 730847 Das Schlafwerk Immobilienbesitz GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Gesamtprokura: Wilm, Oliver. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Fassbender, Dirk.
HRB 732847 D2RE Hotel Heilbronn GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Fülster, Thomas. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut.
HRB 788921 OGH Transporte UG (haftungsbeschränkt), Obere Gänsweide 3, 73770 Denkendorf. Nun bestellt als Liquidator: Üstün, Ümit. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 789185 agentur kusi GmbH, Neuhäuser Straße 9, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirrlinger, Hans Nikolas.
HRB 779030 THS 21 Verwaltungs GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Gesamtprokura: Fassbender, Dirk.
HRB 213479 Object Carpet GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kaminski, Marc.
HRB 789855 Das Schlafwerk Köln Messe Besitz Verwaltungs GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Fassbender, Dirk. Prokura erloschen: Fassbender, Dirk.
HRB 789374 gotec GmbH global online technologies, Bachstraße 60, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeller, Hans-Jörg, Zug / Schweiz.
HRB 214604 SPIETH Gymnastics GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Gesamtprokura: Personendaten geändert: Wörner, Jeanette. Prokura erteilt an: Ehrler, Jonas. Einzelprokura: Stechmann, Jan, Raleigh, Nordkalifornien / Vereinigte Staaten.

Landkreis Esslingen - Löschungen November

HRB 764807 Glitterhouse Projects Verwaltungs GmbH, Raiffeisenstraße 131, 70794 Filderstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 723825 Rainer Maaß e.K., Turnackerstr. 554, 70794 Filderstadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 223320 Runge GmbH, In den Rehwiesen 51, 72622 Nürtingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 730099 Schäfer Solartechnik UG (haftungsbeschränkt), Egerländer Straße 38, 72622 Nürtingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 223566 Enßlin & Kern GmbH Elektrotechnik, Hauffstraße 18, 72660 Beuren. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 767510 Grino GmbH, Hans-Böckler-Straße 29, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211148 Bautak Wohnbau GmbH und Co KG, Sophienstraße 8, 73249 Wernau Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Löschung und Schließung (Rötung) des Registerblattes wegen weiterer Liquidation aufgehoben.
HRB 735910 Gross 1-Grundstücksverwaltungs GmbH, Plochinger Straße 27, 73257 Köngen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 779998 Uli Brugger Verwaltungs-GmbH, Urbanstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 213842 Strohmaier Personalentwicklung GmbH, Buckenlehenweg 40, 73732 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 751375 Rent Max UG (haftungsbeschränkt), Schenkenbergstraße 86, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771363 CANCAZIM GmbH, Hedelfinger Straße 53, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 210707 Schefenacker Verkehrs-Betriebshof GmbH, Bachstraße 16, 73776 Altbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen November

HRB 750825 L-Plan GmbH, Großeislinger Straße 80, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lampart, Peter Paul. Gegenstand des Unternehmens: Bauplanung, Baubetreuung, Bauberatung, Projektabwicklung, Bauausführung und Schlüsselfertigbau.
HRB 750923 LED-Tec-Light Planungs- und Vertriebs GmbH Deutschland, Promenadeweg 5, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Hägele, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Projektierung von Beleuchtungsanlagen sowie die Beratung von Kunden und der Vertrieb von Leuchtmitteln, insbesondere von LEDs, jeweils in Zusammenarbeit mit Freiberuflern und anderen Unternehmen, sowie der technische Support für Lieferanten und ausführende Installationsunternehmen.
HRB 750795 Jump4All Göppingen GmbH, Kuhnbergstraße 21, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ünal, Cetin. Geschäftsführer: Paulus, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Indoorspielplatz, Sport- und Freizeitpark mit einer Innen- und Außengastronomie.
HRB 750814 Trautner Capital GmbH, Siemensstraße 7, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Trautner, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Beteiligung der Gesellschaft sowie der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien.
HRB 750875 TKZ Operations GmbH, Leonhard-Weiss-Straße 1, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Einzelprokura: Trautner, Thomas. Köhle, Thomas. Geschäftsführer: Zelzer, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Wertpapieren, Kryptowerten und sonstigen Finanzinstrumenten, soweit keine behördliche Genehmigung gemäß § 1 Abs. 11 KWG erforderlich ist, die Beratung zu technischen Themen und Erfordernissen in den Bereichen Krypto, DeFi, lT und Netzwerk und der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von lmmobilien und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Spirituosen inkl. Gin.
HRB 750887 Schühle Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 23, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schühle, Ulrike. Geschäftsführer: Schühle, Hansjörg Benjamin. Geschäftsführer: De Sibio, Fabiano. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Maler-, Trockenbau-, Bauten- und Brandschutz- sowie Bodenverlegearbeiten.
HRB 750827 Salvia Wohnimmo Schillerstraße GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Reiner, Marc. Geschäftsführer: Salvia, Filippo. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Wohnimmobilien.
HRB 750877 Muric GmbH Bauunternehmung, Richthofenstraße 14, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Muric, Zejnel. Gegenstand des Unternehmens: Hoch- und Tiefbau und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Maurer- und Betonarbeiten, Abbrucharbeiten und Schadstoffentsorgung.
HRB 750915 Ebersbacher Logistik UG (haftungsbeschränkt), Tannenstraße 22, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Al Molhem, Ghena. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme von Lagerung von Waren, Rückbauarbeiten, vorbereitende, genehmigungsfreie Entkernungs- und Sanierungsarbeiten.
HRB 750809 Feuxt GmbH, Mörikestraße 10, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vockensohn, Linas. Geschäftsführer: Fuhrer, Felix. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von IT-Dienstleistungen einschließlich Entwicklung, Betreuung und Installation von Hard- und Software
HRB 750900 FG Nova GmbH, Junkersstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Geister, Fabian Marvin. Gegenstand des Unternehmens: a) die Gründung, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Geschäftsanteilen an Unternehmen jeder Rechtsform, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften b) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten c) die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Tochtergesellschaften, die Tätigkeiten i.S. lit. b) erbringen.
HRB 750943 Players Platinum Holding GmbH, Ramsbergstraße 3, 73079 Süßen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gaschek-Buck, Ute. Gegenstand des Unternehmens: Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens (auch Immobilien und Wertpapiere).
HRB 750836 Aulicky Vermögensverwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Frühlingsstraße 10, 73079 Süßen. Stammkapital: 100,00 EUR. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Dietz, Tomas, El Campello / Spanien. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögen und Beteiligung an anderen Unternehmen einschließlich deren Gründung.
HRA 729812 Güzel Transport e.K., Kurze Straße 4, 73079 Süßen. Inhaber: Serce, Müslüm.
HRB 750792 Vision Elektro GmbH, Hohenneuffenstraße 7, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Akyürek, Ufuk. Geschäftsführer: Sahin, Ferhat. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Elektroinstallationshandwerks, insbesondere die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und lnstandhaltung von elektrischen Anlagen und Systemen der Energie- und Gebäudetechnik. Dazu gehören insbesondere Starkstrom- und Schwachstrominstallation, Beleuchtungsanlagen, Kommunikations- und Sicherheitssysteme, Gebäudeautomatisierung, Smart-Home sowie Anlagen im Bereich der Mittelspannung, ferner auch die Übernahme der Bauleitung bei Neubauvorhaben, Modernisierungen, Renovierungen und Sanierungen. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß den geltenden Vorschriften, die Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten, Energieeffizienzberatung sowie der Handel mit elektrotechnischen Geräten, Komponenten und Zubehör.
HRB 280833 B WEPhotonics UG (haftungsbeschränkt), Finkenweg 2, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 500,00 EUR.
HRB 750818 Trillinger Marketing GmbH, Dobelstraße 25, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Trillinger, Timo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Vertrieb und Beratung, insbesondere zur Gewinnung und Bindung von Förderern und Mitgliedern für Unternehmen und Organisationen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 750838 Kana Gastro Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Sehningen 22, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Roller, Selina. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Verwaltung für Restaurants und Gastronomiebetriebe, Marketing und Events.
HRB 750886 slowtec GmbH, Badwasen 12, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Kohlhase, Markus Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Produkten und die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich nachhaltiger Technologie mit Hilfe von Softwaresystemen.
HRB 750766 BSTN Holding GmbH, Herzenhaldenweg 10, 73095 Albershausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Gastronomie, Handel, Dienstleistungen und Immobilien, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung verbundener Unternehmen.
HRB 750913 THINKX10 GmbH, Weinhaldenstraße 21, 73095 Albershausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schenk, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung mit Schwerpunkt in den Bereichen Managementconsulting, Technologieberatung, Transformationsberatung sowie die Prozessberatung
HRB 750807 CI-Pulse GmbH, Hauptstraße 51, 73108 Gammelshausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yavuz, Ilyas. Geschäftsführer: Demirtoz, Ceyhun Cansin. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Betrieb und der Handel mit Geräten, Anlagen und Systemen zur Vermietung von Geräten zur Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere Powerbanks, sowie zur Speicherung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie, insbesondere Ladeinfrastruktur für mit elektrischer Energie betriebene Fahrzeuge aller Art: b) die Vermietung, Vermarktung und Vervielfältigung von Werbeflächen, insbesondere auf den Anzeigeflächen an und auf Geräten, Anlagen und Systemen im Sinne des vorstehenden lit. a).
HRB 750865 Staufen Fahrservice GmbH, Weilerbachweg 9, 73114 Schlat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fauth, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben eines Personenbeförderungsunternehmens mit Taxen und Mietwagen, Krankentransporten, Schülerbeförderungen, Dialysefahrten, Behindertentransporte, Flughafentransfer, Busreisen und andere Dienstleistungen, die dem Zweck der Personenbeförderung dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
HRB 750844 Novest GmbH, Hauptstraße 115, 73117 Wangen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Seidel, Timo. Geschäftsführer: Kunz, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verpachtung und Verwaltung von Grundbesitz sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.
HRB 750926 SP Steuerberatungsgesellschaft mbH, Weilheimer Straße 34, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wahler, Peter. Geschäftsführer: Wahler, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten
HRB 750783 CDG Unterhaltungs- und Spielgeräte UG (haftungsbeschränkt), Lange Gasse 14, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Romano, Gianluca. Geschäftsführer: Battaglia, Daniel Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Aufstellung, Betrieb und Vermietung von Geldspielgeräten gemäß § 5 GSpG sowie sonstiger Unterhaltungs- und Geschicklichkeitsautomaten in Gastronomiebetrieben, Spielstätten und anderen öffentlich zugänglichen Orten sowie Handel mit entsprechenden Geräten und Equipment.
HRB 750907 WMX Capital GmbH, Georg-Burkhardt-Straße 7, 73312 Geislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Walz, Moritz Julian. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen und Kapitalmärkten. Beratung bei der Auswahl und Analyse von Aktien, Fonds und anderen Vermögensgegenständen. Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen. Verwaltung des eigenen Vermögens mittels Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren.
HRB 750828 Mack Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 11, 73326 Deggingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mack, Achim. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Beteiligungen als Verwaltungsgesellschaft im eigenen Vermögen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Mack Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Deggingen.
HRB 750794 GF BuV GmbH, Uferstraße 26, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fetzer, German. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Verwertung eigener Vermögenswerte, insbesondere von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen sowie sonstigen Kapitalanlagen.
HRB 750822 Köhle Capital GmbH, Brunnenstraße 33, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Köhle, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Beteiligungen der Gesellschaft sowie der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von lmmobilien.
HRA 729846 Petra Trefz e.K., Am Steig 1, 73337 Bad Überkingen. Inhaber: Trefz, Jan Wilhelm.
HRB 750908 Felix Frey Management GmbH, Krügerstraße 39, 73342 Bad Ditzenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frey, Felix. Gegenstand des Unternehmens: Das Anmieten, Verwalten, Betreiben und Vermietung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken aller Art, die Entwicklung, Planung und Umsetzung unterschiedlicher Nutzungskonzepte für Gewerbeflächen, insbesondere für Waschstraßen, Lager- und Logistikflächen, Vergnügungsstätten, Ladeparks und vergleichbare Einrichtungen.
HRB 750937 MBS Immobilien GmbH, Kreuzäckerstraße 32, 73347 Mühlhausen im Täle. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Moser, Rudolf. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung, der Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung und die Verwaltung von eigenen Immobilien. Gelegentliche Veräußerungen von Immobilien, die der Umschichtung des eigenen Vermögens dienen, sind zulässig, soweit sie nicht den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit begründen. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Landkreis Göppingen - Veränderungen November

HRB 533647 CPS Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Wolfstr. 2, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Späth, Jürgen. Personenbezogene Daten (Wohnort, Name) geändert bei Geschäftsführer: Moll, Alisa Kristina.
HRB 742207 Marion Escher Beteiligungsgesellschaft mbH, Lange Straße 27, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.200,00 EUR.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: TEAMVIEWER GERMANY GMBH, 20121 MILANO/Italien (Registro delle imprese, eingetragen unter der Nummer 11367150965) EUID: ITRI.11367150965, Geschäftsanschrift: Largo Guido Donegani 2, 20121 MILANO (Mi)/Italien.
HRB 726465 ANDRITZ Schuler Pressen GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Bühler, Mathias. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Petrick, Torsten Roger.
HRB 532334 Ferdinand Scheurer GmbH, Hagwiesen 1, 73035 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wais, Axel.
HRB 729855 ge.be Buchhaltungsservice GmbH, Mercedesstraße 1, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 749254 topometric Engineering GmbH, Wilhelm-Zwick-Straße 7, 73035 Göppingen. Einzelprokura: Jahn, Arman.
HRB 748446 CandyStoreFilstal GmbH, Kuhnbergstraße 10, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sajn, Spasoje. Bestellt als Geschäftsführer: Friedl, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Vermietung von Snackautomaten / Warm und Kalt Automaten / Erlebnisautomaten / Betreiben und Aufstellung von warm und kalt abgepackten Lebensmittelautomaten / Erlebnisautomaten / Verkauf von abgepackten Lebensmitteln warm und kalt sowie von Tabakwaren / Betreiben von Automatenkiosk mit Erlebnisautomaten, Warm und Kaltspeisen sowie Tabakwaren.
HRB 723308 SIGG Deutschland GmbH, Ulmer Str. 123, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Jannik, Kreuzlingen / Schweiz. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzer, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit den von der SIGG Switzerland Bottles AG vertriebenen Produkten und Beteiligung an anderen Unternehmen.
HRA 531358 SAXONIA-FRANKE GmbH & Co. KG Befestigungs- und Sicherungselemente, Kuhnbergstraße 1, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Prokurist: di Giacomo-Franke, Maximiliane Charlotte.
HRB 541184 Logiphys Datensysteme GmbH, Kuhnbergstr. 27, 73037 Göppingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Zeisler, Andreas.
HRA 531621 Filstal Fliessestrich und Mörtel Transportbeton Göppingen GmbH & Co. KG., Heilbronner Straße 154, 73037 Göppingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 533691 Haferbier und Hinkelmann VerwaItungs-GmbH, Solitudestrasse 9, 73054 Eislingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Haferbier, Bodo.
HRB 531102 Mega Verwaltungs- und Betreuungs GmbH, Steinbeisstr. 2, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bacher, Friedrich. Geschäftsführer: Bauer, Eugen. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Thomas.
HRB 720378 L-Bau GmbH, Richthofenstraße 14, 73054 Eislingen. Einzelprokura: Laible, Oliver.
HRB 738321 RMF GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Einzelprokura: Reichardt, Ernö.
HRB 738190 RadLust GmbH, Im Brühl 15, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Raiser, Andreas Michael.
HRB 746743 Vera Sourcing GmbH, Schottweg 4, 73079 Süßen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Filizi, Ajda.
HRB 734690 METALLART Treppen GmbH, Hauffstraße 40, 73084 Salach. Prokura erloschen: Engbert, Christian.
HRB 743954 Liva Home GmbH, Brühlstraße 41, 73084 Salach. Bestellt als Geschäftsführer: Kocherscheidt, Tobias.
HRB 742918 Lime & Pine Tree Concerts Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Mörikeweg 17, 73087 Bad Boll. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Sonnen, Noah. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 531780 Georg Fischer GmbH, Daimlerstr. 6, 73095 Albershausen. Prokura erloschen: Blessing, Rainer. Gesamtprokura: Zeyrek, Süheyla.
HRB 741938 Ysee GmbH, Lorcher Straße 1, 73098 Rechberghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Freiherr von Poschinger-Bray, Simon-Adalbert. Geschäftsführer: Malley, Richard.
HRB 533895 Vogler Trocknungstechnik GmbH, Im Brühl 2, 73113 Ottenbach. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Vogler, Gunther Paul Otto.
HRB 734504 Loxone Germany GmbH, Im Gewerbegebiet 19, 73116 Wäschenbeuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Benedikt, Lanzendorf / Österreich.
HRB 745667 alheri GmbH, Lindenbronn 7, 73116 Wäschenbeuren. Bestellt als Geschäftsführer: Zelenjuk, Konstantin.
HRB 532381 Boncred Finanzvermittlungs GmbH, Siemensstraße 9, 73117 Wangen. Einzelprokura: Cima, Marko. Nicht mehr Geschäftsführer: Cima, Marko. Einzelprokura: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Cima, Marko.
HRB 531338 Schlierbacher Kisten und Kartonagen GmbH, Siemensstr. 2022, 73278 Schlierbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Strecker, Agathe. Bestellt als Geschäftsführer: Ukowitz, Reiner.
HRB 741771 ABR Mess- & Steuerungstechnik GmbH, Geislinger Straße 47, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer; nunmehr bestellt als Liquidator: Arnold, Frank Wilhelm. Liquidator: Brien, Dieter. Liquidator: Reichert, Marcus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722486 core Verpackungen GmbH, Längentalstraße 1115, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmierer, Daniel.
HRB 748621 Eva Geiselmann GmbH, Schultheiß-Schneider-Straße 1, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 25.253,00 EUR.
HRB 721518 Hugo Wiedmann Spedition GmbH, Neuwiesenstraße 1518, 73312 Geislingen an der Steige. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche sowie an anderen Unternehmen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Bebauung, Vermietung, Verpachtung und jede sonstige Verwertung eigenen Grundbesitzes.
HRB 739858 Ok Verwaltungs GmbH, Am Heusteig 2, 73312 Geislingen an der Steige. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Ok, Murat.
HRB 541471 Optik Schurr GmbH, Hauptstrasse 12, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Reinhold. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Manuel.
HRB 540741 Maier CNC Technik GmbH, Fabrikstr. 23, 73326 Deggingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Christian Karl.
HRB 750746 RC Immobilien GmbH, Ditzenbacher Straße 181, 73326 Deggingen. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verpachtung und Verwaltung von Grundbesitz, der an die HWS Holding GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, deren Tochtergesellschaften oder deren verbundene Unternehmen der HWS-Gruppe überlassen wird.
HRB 737195 DBS Die Bau + Sanierungs GmbH, Hauptstraße 115, 73329 Kuchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mulaj, Mergim. Bestellt als Geschäftsführer: Mulaj, Xhevat.
HRB 746849 MK-Montagen BauConsulting UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 76, 89558 Böhmenkirch. Gegenstand des Unternehmens: Der Einbau von genormten Baufertigteilen, Bauberatung/BauConsulting, Baubetreuung/Baubegleitung und die Erstellung von Baugutachten.

Landkreis Göppingen - Löschungen November

HRB 531848 Friedl-Toth Elektrotechnik GmbH, Georg-Boehringer-Weg 70, 73033 Göppingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 29744 Fuchs Bau GmbH, Jebenhäuser Straße 15, 73035 Göppingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 744711 K-K-M Elektro GmbH, Benzstraße 4, 73054 Eislingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 723070 Bera Energiesysteme GmbH & Co. KG, Amselweg 18, 73061 Ebersbach an der Fils. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 533040 Bau-Team Ebersbach GmbH, Sulpacherstr. 23, 73061 Ebersbach an der Fils. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 532511 Novaplus Fachversand GmbH, Stellebergstr. 9, 73092 Heiningen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 721507 Molt Fertigungstechnik GmbH, Uhinger Straße 35, 73095 Albershausen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 540327 Otto Lasslop GmbH, Neuwiesenstr. 29, 73312 Geislingen an der Steige. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 724966 Eva Geiselmann Finanzen e.K., Schultheiß-Schneider-Straße 1, 73312 Geislingen an der Steige. Die Firma ist erloschen.
HRB 541268 Ahorn IT-Service GmbH, Filsstraße 55, 73329 Kuchen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 734774 HK Gastro UG (haftungsbeschränkt), Federgasse 2, 73337 Bad Überkingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen November

HRB 802438 Conrad Immobilien GmbH, Danneckerstraße 13, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Conrad, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
HRB 802511 Harris Hawk GmbH, Wilhelm-Busch-Weg 16, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Knab, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien an Dritte sowie die Beratung von Dritten in Bezug auf Investitionen in Immobilien und Ansiedlungsbegehren von Betrieben. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 802531 IB Köppl GmbH, Bopserwaldstraße 34, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Köppl, Stefan Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich wassertechnischer und umwelttechnischer Anlagen, die Sachverständigentätigkeit im Bereich wassertechnischer und umwelttechnischer Anlagen, der Bau von und Handel mit umwelttechnischen Maschinen, Geräten und Anlagen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Veräußerung von lmmobilienvermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
HRB 802568 OPEXIA UG (haftungsbeschränkt), Keimenäckerstraße 37, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Akaygün, Mehtap. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit medizinischen Produkten.
HRB 802587 Sanierer24 UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 111, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Mancini, Raffaele. Gegenstand des Unternehmens: Sanitär- und Heizungsarbeiten, der Trockenbau, Arbeiten als Bodenleger, Fliesenleger, Maler, Eisenflechter, Gebäudereiniger, Kabelverleger, Betonbohrer sowie der Brandschutz.
HRB 802694 KPS Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), Jakobstraße 31, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmitt, Klaus Peter. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der digitalen Transformation. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsstrategien, Strategien für die digitale Transformation, die Erstellung digitaler Zielbilder und Betriebsmodelle, die Ausarbeitung von Daten- und Softwarestrategien sowie die Implementierung von Prozessdigitalisierungen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
HRB 802757 Primsch Holding GmbH, Meterstraße 1, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Primsch, Pia Anna. Geschäftsführer: Primsch, Robin Julián. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 802392 LokStar GmbH, Hauffstraße 5, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Preiß, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Die Überlassung von Personalen im Dienstleistungsgewerbe Eisenbahn.
HRB 802397 BSN Trade & Consulting GmbH, Max-Eyth-Straße 13, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ozjakovic, Benjamin Oves. Gegenstand des Unternehmens: Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Konsumgütern, Kosmetika, Reinigungs- und Pflegeprodukten, technischen Geräten sowie Maschinen für die Reinigungs- und Facility-Management-Branche. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Handel, Vertrieb, Unternehmensorganisation, Prozessoptimierung und Ausschreibungsmanagement, insbesondere für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
HRB 802830 Margret und Herbert Gross Verwaltungs GmbH, Schuckertstraße 17, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gross, Alexander Paul. Geschäftsführer: Gross, Marcus Herbert. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen, abgesehen von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, sowie die Übernahme der Leitung von anderen Körperschaften oder Gesellschaften.
HRB 802434 AgiRa Transport GmbH, August-Lämmle-Weg 7, 71282 Hemmingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Baranovska, Agita. Geschäftsführer: Baranovskis, Raivis. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik, insbesondere die Beförderung von Waren und Gütern aller Art.
HRB 802832 ARIS Holding GmbH, Saarstraße 72, 71282 Hemmingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cosovic, Haris. Geschäftsführer: Cosovic, Faris. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und lmmobilien aller Art, die Planung, Durchführung und Begleitung von Bauprojekten als Bauherrin, Bauträgerin oder Baubetreuerin, die Durchführung von Projektentwicklungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Handel mit lmmobilien, grundstücksgleichen Rechten und die Beteiligung an lmmobiliengesellschaften.
HRB 802786 CN Clinics Marstall UG (haftungsbeschränkt), Marstall Straße 1, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loarte de Rothfuss, Raisa Sotelo. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von kosmetischen Behandlungen, insbesondere Haarentfernungen sowie Gesichts- und Körperbehandlungen mit Ultraschall und mittels Radiofrequenz, jeweils ohne die Übernahme erlaubnis- oder zulassungspflichtiger Tätigkeiten, sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 802351 PiosKiosk UG (haftungsbeschränkt), Lindenstraße 14, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dolde, Patrick Daniel. Geschäftsführer: Sapia, Pasquale Pio. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kiosks sowie der Handel mit Getränken, Lebensmitteln, Tabakwaren, Shisha-Zubehör und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs, sowohl stationär als auch über den Online-Handel.
HRB 802402 DATAPART HoldCo GmbH, Schwieberdinger Straße 60, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Renzenbrink, Ulf. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften, die Dienstleistungen auf dem Gebiet des Factorings (Forderungsankauf) erbringen) sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art (z.B. administrativer, finanzieller, kaufmännischer oder technischer Art) gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften.
HRB 802885 ImmoMedical GmbH, Schorndorfer Straße 121, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mormer, Sebastijan. Geschäftsführer: Negele, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Entwicklung, Errichtung und Vermarktung von Immobilienprojekten, insbesondere von Gesundheitszentren, einschließlich der Verwaltung, Vermietung und Verpachtung solcher Immobilien.
HRB 802651 Anadolu Ulya GmbH, Myliusstraße 7, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ulucay, Mevlüthan. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Supermarkts im Einzelhandel mit Fleischerei und Bäckerei; Verkauf von Mobilfunkgeräten und Zubehör; Großhandel mit Lebensmitteln.
HRB 802682 ATRIUM Immobilienverwaltung GmbH, Myliusstraße 2, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hüging, Viktoria Petra. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung: WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung und Immobilienmakler für Verkauf und Vermietung.
HRB 802748 Mikoto GmbH, Seestraße 10, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hoang, Van Dung. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines japanischen Restaurants.
HRB 802834 SEPTENARIUS Holding UG (haftungsbeschränkt), Porzellanallee 10, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Gross, Uwe. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben. Ferner die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen an verbundene Unternehmen.
HRB 802704 NN No Notes UG (haftungsbeschränkt), c/o Josia Brezing, Theodor-Storm-Straße 17, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Brezing, Josia. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Postproduktion von Film-, Werbe- und Medieninhalten sowie sonstige audiovisuelle Formate, KI-gestützte Contentproduktion und technische Beratung, insbesondere in den Bereichen Prompt- und Workflow-Design für generative Bild- und Videoprozesse, die Entwicklung, Konzeption und Umsetzung von Webseiten und webbasierten Anwendungen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen AI-gestützte Contentproduktion und Produktionsworkflows, Storytelling, Marken- und Kampagnenkonzeption, Set- und Postproduktionsprozesse sowie Klärung von Rechte- und Lizenzgrundlagen im Bewegtbild für Auftraggeber sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 802637 Zukunftswert GmbH, Bertha-Benz-Straße 8, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Döinghaus, Philipp Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteilligungen an anderen Unternehmen.
HRB 802643 QuantumInvest GmbH, Bertha-Benz-Straße 8, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Franck, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 802799 EAMplify GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 111, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Knoll, Gabriele. Geschäftsführer: Knoll, Rolf. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Schulung, Coaching und Projektbegleitung von Unternehmen sowie die Übernahme von Assistenzaufgaben in verschiedenen Bereichen
HRB 802835 MM Business UG (haftungsbeschränkt), Hans-Krieg-Straße 61, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Müller, Magnus Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb mehrerer Kioske sowie der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken, Tabakwaren, Presseerzeugnissen und sonstige Waren des täglichen Bedarfs. Zusätzlich die Annahme, Ausgabe, Rücknahme und Versand von Paketen als Paketshop für verschiedene Paketdienstleister.
HRB 802876 Tierarztpraxis Heinzelmann GmbH, Stöckach 1, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Heinzelmann, Ole. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer tierärztlichen Praxis.
HRB 802715 G + W Rohrleitungsbau GmbH, Kirchenweinbergstraße 9, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wieland, Christoph Martin. Gegenstand des Unternehmens: Rohrleitungsbau.
HRB 802449 AH Boden und Dienstleistungen GmbH, Hofener Weg 33c, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haziri, Albion. Gegenstand des Unternehmens: Baubranche Bodenleger und Dienstleister von Reinigungsarbeiten und Hausmeistertätigkeiten.
HRA 742826 My-Schlüssel Dienstleistungen Klippstein e.K., Hintere Straße 19, 71686 Remseck am Neckar. Inhaber: Klippstein, Steven.
HRB 802502 Happy Parkplatz UG (haftungsbeschränkt), Rainwiesen 41, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Deseyve, Patrick Amand. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung von Abstellplätzen über ein Onlineportal.
HRB 802622 Brändle Verwaltungs GmbH, Stürzenweg 26, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Mergenthaler, Joachim. Nicht mehr Geschäftsführer: Brändle, Josephine. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
HRB 802751 Third Places UG (haftungsbeschränkt), Oßweiler Weg 31, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tabet-Aoul, Fouad. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer digitalen Plattform für Abonnement- und Vorbestellungsservice in der Gastronomie; die Entwicklung und der Betrieb von mobilen Apps, Zahlungsabwicklung und die Veranstaltung von Events im Gastronomiebereich.
HRB 802373 Dimitrov Ventures UG (haftungsbeschränkt), Banaterstraße 8, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Dimitrov, Leon. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Grundbesitz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 802650 KIVa GmbH, Blumenweg 24, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kratochwil, Sylvia Gisela. Geschäftsführer: Kratochwil, Mona. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung und Vermittlung von Immobilien.
HRB 802674 KENN Dienstleistungen GmbH, Gründelbachstraße 10, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kenn-Bese, Ronald Udo Max. Gegenstand des Unternehmens: a) Beratung, Vertrieb, Installation und Support von ERP-Softwarelösungen, insbesondere HR-Software, Rechnungswesen-Software, Warenwirtschafts-Software, Lager-/Logistik-Software, Dokumentenmanagementsoftware b) Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 4 StBerG. c) Durchführung von Finanzbuchhaltung gemäß § 4 StBerG.
HRB 802686 BBS Projekt GmbH, Benzstraße 6, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wilhelm, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien, die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Managementtätigkeiten und Business Development Consulting. Zu den weiteren Aktivitäten gehört die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung, Fertigung, Herstellung und dem Handel von wärme- und kältetechnischen Erzeugnissen.
HRB 802865 Scholz Feuerwehrtechnik GmbH, Steinbeisstraße 12, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Scholz, Michael Hansjörg-Maria. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Reparatur und die Instandsetzung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung, das Pflegen, das Prüfen und das Instandsetzen von Feuerwehr- und Kommunalschläuchen; die Instandsetzung, Wartung, Vertrieb, Bau und Vermietung von BOS Fahrzeugen, feuerwehrtechnischen Sondereinsatzmitteln, Ausstattungen und Rettungsmitteln sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern, Betriebs-/ Werk-/ und Feuerwehren, VR-Brandschutzschulungen.
HRB 802546 MHM Invest UG (haftungsbeschränkt), Klausenburger Straße 5, 71696 Möglingen. Stammkapital: 4.500,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Metsch, Mathias Hans. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerber, das Halten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen
HRB 802668 Papadopoulos Transport und Reisen GmbH, Im Bornrain 44, 71696 Möglingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papadopoulos, Panagiotis. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport mit Lastwagen von Gütern aller Art, die Vermietung von Fahrzeugen und das Angebot von Ausflugsfahrten.
HRB 802697 Importexportmaier GmbH, Münchinger Weg 30, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Maier, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Der Fahrzeug(waren)transport, Handel von Fahrzeugen, Import, Export von Fahrzeugen, Fahrzeugüberführungen, Zulassungsdienste, Lagerung von Fahrzeugen und Vermietung von Fahrzeugen.
HRB 802691 Nahm Holding GmbH, Jahnstraße 101, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Nahm, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung dieser Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschließlich der Erbringung von Management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
HRA 742857 DK-Sonnenschutz Inh. Daniel Kleindrettle e.K., Obere Seewiesen 36, 71711 Steinheim an der Murr. Inhaber: Kleindrettle, Daniel.
HRB 802477 O7 Ventures GmbH, Küfergasse 15, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Osthoff, Kai. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen für Unternehmen an denen die Gesellschaft beteiligt ist.
HRA 742828 Beck Elektrotechnik e.K., Hirschmann-Ring 9, 71726 Benningen am Neckar. Inhaber: Beck, Rüdiger Rolf.
HRB 802647 XT Verwaltungs GmbH, Rathausgasse 20, 71729 Erdmannhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Troniarsky, lngmar. Geschäftsführerin: Troniarsky, Xenia. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der XTService GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 728575, die die Verwaltung von Grundstücken aller Art, Bürodienstleistungen, Gebäudereinigung sowie Verwaltungstätigkeiten aller Art zum Gegenstand hat.
HRB 802771 CALUMA Publishing & Mediahouse GmbH, Hofäckerstraße 3, 71732 Tamm. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Koch, Margarete Therese. Gegenstand des Unternehmens: Verlagstätigkeit, Herausgabe von Büchern, Entwicklung und Vertrieb von digitalen Bildungs- und Coaching-Programmen (webbasiert und App) für Kinder und Erwachsene, ferner Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von begleitenden Produkten (Merchandise), digitalen Inhalten und physischen Waren, die den Verlagsprodukten thematisch zugeordnet sind.
HRB 802880 TM Holding UG (haftungsbeschränkt), Karlstraße 101, 71735 Eberdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Meyle, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Bündelung von Verwaltungs- und Kontrollfunktionen.
HRB 802532 CR Collectu UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 1, 71739 Oberriexingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Reiff, Colin Yannick. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausdrücklich nicht als Dienstleistung an Dritte, sowie der Erwerb, das Halten, Ver-walten und Veräußerung von Immobilien, Wertpapieren und sonstigem eigenen Kapitalvermögen. Die Gesellschaft kann Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen und alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 802421 TUTAM GmbH, Freiberger Straße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tran, Minh Khoa. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants mit Ausschank von alkoholischen Getränken.
HRB 802495 KüSt Wohnen GmbH, Stuttgarter Straße 56, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Küntzle, Stefan Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes.
HRB 802507 Falkvolt Elektrotechnik GmbH, Luise-Kämpf-Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Falkowska, Natalia. Geschäftsführer: Falkowski, Rafal. Gegenstand des Unternehmens: Die Kabelverlegung ohne Anschluss.
HRB 802462 Lunexa GmbH, Querstraße 22, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sahin, Alperen Mikail. Geschäftsführer: El-Azzouzi, Aziz. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften, Immobilien und an deren Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742823 Wägerle Power e. Kfm. - Inhaber Philipp Wägerle, Braunäckerstraße 1, 74343 Sachsenheim. Inhaber: Wägerle, Philipp.
HRB 802437 Streicher Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 11, 74354 Besigheim. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Streicher, Horst Günter. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Übernahme der Vertretung und/oder Geschäftsführung anderer Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung in der HSt Grundstücksvermietung GmbH & Co. KG.
HRB 802621 Cultural and Educational Programs Abroad GmbH, Weinstraße 3, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leibrecht, Ulrike. Geschäftsführer: Mombaur, Peter, San Diego / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: - Die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsprogrammen, - Reiseplanung, Reiseveranstaltung und Reisevermittlung, - Veranstaltungsmanagement, - alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 802852 Philip Hermes Holding GmbH, Carl-Benz-Straße 28, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hermes, Philip. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 802390 MARYRoll UG (haftungsbeschränkt), Margarete-Steiff-Straße 7, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 600,00 EUR. Geschäftsführer: Beck, Kim Julien Feiko. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, Vermietung, Verpachtung, Marketing und der Vertrieb von Maschinen zur automatisierten Herstellung von gerollten Zigaretten, insbesondere Hanf und Tabakzigaretten, sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
HRB 802737 Jannu Sandhu GmbH, Schillerstraße 4, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Singh, Janbir. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Fahrschulen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 802781 Pro Sales Consulting UG (haftungsbeschränkt), Bietigheimer Straße 30, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Bezci, Malik Abdulhamid. Gegenstand des Unternehmens: Marketing, Vertriebscoaching, Neukundengewinnung, Vermittlung von Kunden, Unternehmensberatung.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen November

HRB 280 Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft, W&W Platz 1, 70806 Kornwestheim. Prokura erloschen: Wohlauf, Torsten. Eichel, Detlef. Gesamtprokura: Riker, Samantha.
HRB 797079 AQUIR FinanzService GmbH, Murrstraße 20, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Ballier, Jaqueline.
HRB 797038 AQUIR ImmoInvest GmbH, Murrstraße 20, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Ballier, Jaqueline.
HRB 752963 FokusUP GmbH, Murrstraße 20, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Ballier, Jaqueline.
HRB 786936 iurApp GmbH, Im Roggen 6, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.773,00 EUR.
HRB 205770 IN-Innovative Navigation GmbH, Leibnizstr. 11, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Vögele, Uwe Günter.
HRB 774802 Leutrum Verwaltungs GmbH, Hofgut Mauer 1, 70825 Korntal-Münchingen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der Graf Leutrum Grundbesitz Nippenburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwieberdingen.
HRB 301890 NPR of Europe GmbH, Siemensstr. 56, 70825 Korntal-Münchingen. Prokura erloschen: Schlachter, Herbert.
HRB 801417 mhproductions GmbH, Christian-Wagner-Straße 10, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 789427 Iska Bannasch Immobilien GmbH, Hauptstraße 18, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Meyer, Benjamin.
HRA 742739 Stuttgart RS 32/34 Grundbesitz GmbH & Co. KG, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Einzelprokura: Eder, Michaela Nicole. Prokurist: Eder, Tina Gabriele.
HRA 731680 DEHA Consumer Electronics GmbH & Co. KG, Weilimdorfer Straße 742, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Collmer, Birgit. Gesamtprokura: Blickle, Daniela.
HRB 763275 Xmedya Marketing GmbH, Seifertstraße 10, 70839 Gerlingen. Nunmehr bestellt als Liquidator: Aksin-Karaahmetoglu, Eylem. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 774796 Piller Subsidiaries GmbH, Röntgenstraße 30, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nick, Rolf.
HRB 802397 BSN Trade & Consulting GmbH, Max-Eyth-Straße 13, 71254 Ditzingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Oves Ozjakovic, Benjamin.
HRB 782374 LR Immobiliengesellschaft mbH, Röntgenstraße 24, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stäbler, Thorsten Philipp. Geschäftsführer: Fischer, Stefan.
HRA 201460 TRUMPF SE + Co. KG, Johann-Maus-Straße 2, 71254 Ditzingen. Gesamtprokura: Dr. Zock, Florian.
HRB 796123 LR Pure GmbH, Röntgenstraße 24, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stäbler, Thorsten Philipp.
HRB 801223 LOBA GmbH, Leonberger Straße 5662, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Melka, Alfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schäfer, Martin. Geschäftsführer: Eichel, Martin.
HRB 728000 Thales Deutschland GmbH, Thalesplatz 1, 71254 Ditzingen. Prokura erloschen: Dr. von Witzleben, Georg. Hoogenraad, David, Enschede / Niederlande. Gesamtprokura: Bouteiller, Jean-Christophe Laurent, Toulouse / Frankreich. Scharr, Daniela. Rinker, Jochen Reinhold.
HRB 770172 LR Pure Systems GmbH, Röntgenstraße 24, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stäbler, Thorsten Philipp.
HRB 203642 LOBA Beteiligungsgesellschaft mbH, Leonberger Str. 5662, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Melka, Alfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schäfer, Martin. Geschäftsführer: Eichel, Martin.
HRB 206107 TRUMPF Financial Services GmbH, Johann-Maus-Str. 2, 71254 Ditzingen. Gesamtprokura: Stein, Johannes.
HRB 729550 Projekt 100 GmbH, Herdweg 8, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Belkenheid, Jeanette. Bestellt als Geschäftsführer: Belkenheid, Achim.
HRB 251566 Volksbank Haus- und Mietverwaltungen Leonberg-Strohgäu GmbH, Weilimdorfer Straße 2, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stadel, Jochen. Einzelprokura: Sahinovic, Jasmina.
HRB 761381 ALEWO gGmbH, Hohe Straße 30, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zenker-Kaiser, Nadine Regina. Prokura erloschen: Ackermann, Cathrin. Einzelprokura: Müller, Björn.
HRB 774750 Piller Entgrattechnik GmbH, Röntgenstraße 30, 71254 Ditzingen. Einzelprokura: Nick, Rolf. Nicht mehr Geschäftsführer: Nick, Rolf.
HRB 772942 Herzschlag Fitness GmbH, Münchinger Straße 2, 71282 Hemmingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauser, Isabell. Geschäftsführer: Eeg, Thomas.
HRA 733274 SHS Klug & Stahl OHG, Winnender Straße 37, 71563 Affalterbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800954 VentureX Beteiligungs-GmbH, Bittenfelder Weg 9, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 791141 MayLB GmbH, Lindenstraße 20, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Ertürk, Tarik. Bestellt als Geschäftsführer: Karateke, Kazim.
HRB 203950 Eßwein GmbH, Monreposstraße 49, 71634 Ludwigsburg. Einzelprokura: Eßwein, Susanne.
HRB 764960 Satoshi Spirits GmbH, Körnerstraße 19, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stanger, Sebastian.
HRB 792931 KAG GmbH, Pleidelsheimer Straße 7, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 40.000,00 EUR.
HRB 206572 ITventive AG, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Bestellt als Vorstand: Weininger, Robert Horst Maximilian. Gesamtprokura: Krüger, Simone.
HRB 750650 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg, Heinkelstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Podujeva, Fatlum.
HRB 732891 Silberwald Institut GmbH, Favoritegärten 9, 71634 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Gräber, Barbara Hildegard. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 302214 Porsche Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Grönerstraße 5, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Büscher, Stefan.
HRB 801374 Aladdin Telekommunikation GmbH, Schwieberdinger Straße 601, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 206184 Pattonville Energie und Wasser GmbH, Gänsfußallee 23, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Mastenbroek, Richard. Bestellt als Geschäftsführer: Marquard, Herbert.
HRB 802402 DATAPART HoldCo GmbH, Schwieberdinger Straße 60, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Renzenbrink, Ulf. Bestellt als Geschäftsführer: Thielemann, Max. Geschäftsführer: Wimpff, David.
HRB 802316 Daytona MEP Verwaltungs GmbH, Schwieberdinger Straße 60, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Renzenbrink, Ulf. Bestellt als Geschäftsführer: Thielemann, Max. Geschäftsführer: Wimpff, David.
HRB 785313 Better Taste Catering GmbH, Kammererstraße 4149, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Knoche, Kevin.
HRB 204231 Mann + Hummel Holding GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführerin: Keblyte, Jurate.
HRB 301602 SCUR-Alpha 1846 GmbH, Schwieberdinger Straße 60, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 100.027,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften, die Dienstleistungen auf dem Gebiet des Factorings (insbesondere Forderungsankauf, Fakturierung und Abrechnung von Leistungen u.a. für mittelständische Unternehmen im europäischen Binnenmarkt) erbringen.
HRB 790218 MABU Immobilien & Bau GmbH, Schwieberdinger Straße 104, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Abonozer, Cansin. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, der Erwerb, die Veräußerung, die Bebauung, die Entwicklung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien aller Art sowie die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen.
HRB 767497 Menda GmbH, Siegesstraße 47, 71636 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Alkan, Kamuran.
HRB 796255 Guardian Group Security GmbH, Osterholzallee 140, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Stanković, Igor Nebojśa.
HRB 301602 SCUR-Alpha 1846 GmbH, Schwieberdinger Straße 60, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 100.027,00 EUR.
HRB 750572 Studio Fizbin GmbH, Mörikestraße 282, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Falkner, Mikael, Höllviken / Schweden.
HRB 758409 MANN + HUMMEL East European Verwaltungs GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paschinger, Dominik. Bestellt als Geschäftsführer: Edel, Karsten.
HRB 200085 Mann + Hummel Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paschinger, Dominik. Bestellt als Geschäftsführer: Edel, Karsten.
HRB 755407 Mann + Hummel Komplementär GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paschinger, Dominik. Bestellt als Geschäftsführer: Edel, Karsten.
HRB 206773 MANN + HUMMEL Filtration GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paschinger, Dominik. Bestellt als Geschäftsführer: Edel, Karsten.
HRB 200155 MANN+HUMMEL GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Paschinger, Dominik.
HRB 791511 ZealXin GmbH, Hoferstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Monzer Lafta, Syraan. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Hua, Chengdu, Sichuan Provinz / China.
HRB 776906 CCK Verwaltungs GmbH, Schultheiß-Köhle-Straße 6, 71636 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Gorzkowski, Ronald.
HRB 758346 MANN + HUMMEL East European Holding GmbH, Schwieberdinger Straße 126, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Paschinger, Dominik. Bestellt als Geschäftsführer: Edel, Karsten. Prokura erloschen: Edel, Karsten.
HRB 206147 Fatima Immobilien GmbH, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Dr. Fehr, Andrea. Fehr, Christoph.
HRB 794280 HB Trading GmbH, Myliusstraße 7, 71638 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Haqyar, Wahid.
HRB 797321 SPACE Sales UG (haftungsbeschränkt), Leonberger Straße 40, 71638 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Aliyeva, Sabina.
HRB 731321 DQuadrat Real Estate GmbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurst, Olaf Helmut.
HRB 763176 DQuadrat Häusle GmbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Hurst, Olaf Helmut. Gesamtprokura: Gruber, Florian.
HRB 763634 BOLD GmbH, Alt-Württemberg-Allee 8, 71638 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Kreidner, Monika.
HRB 797328 SPACE Franchise UG (haftungsbeschränkt), Leonberger Straße 40, 71638 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Aliyeva, Sabina.
HRB 206025 GFB Gesellschaft für Betriebs- und Unternehmensberatung mbH, Stuttgarter Straße 79, 71638 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun Geschäftsführer: Offterdinger, Götz.
HRB 746939 Komfort Hotel Ludwigsburg UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 19, 71638 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Wohnort), sowie Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Frommherz, Nicolas Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schlewing, Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Bakirci, Esma.
HRB 797824 saviros GmbH, Schorndorfer Straße 42, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Baumann, Nadja. Bestellt als Geschäftsführer: Wöllhaf, Rouven. Prokura erloschen: Wöllhaf, Rouven.
HRB 201535 Fehr Good Food Fast GmbH, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Wild, Patrick.
HRB 757975 Fatima Management GmbH, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Fehr, Christoph. Dr. Fehr, Andrea.
HRA 727854 Fehr Verwaltung OHG, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Wild, Patrick.
HRA 722181 Fehr Gastro KG, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Wild, Patrick.
HRB 205571 MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Königsallee 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Stapel, Christian.
HRB 207303 ABACCO'S GmbH, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Dr. Fehr, Andrea. Fehr, Christoph.
HRB 801152 Messtechnik Jakimovski GmbH, Netzestraße 311, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 793796 Wheels Automotive GmbH, Mauserstraße 7, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 560.000,00 EUR.
HRB 204162 Schikora GmbH, Voithstraße 30, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schikora, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Öztürk, Kerem. Geschäftsführer: D'Aloiso, Giuseppe. Gegenstand des Unternehmens: Die Prüfung, Wartung, lnstandsetzung, Montage und der Handel mit Türen, Toren, Antrieben, Brandschutz- und Gebäudetechnik, die erlaubnisfreie Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie verwandte Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
HRB 202638 Elektro Ruth Balzer GmbH, Hofweg 29, 71640 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Voß, Christina.
HRB 757635 Terracab GmbH, Humboldtstraße 81, 71642 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Peglow, Ingo.
HRB 763453 NY Automaten GmbH, Franckstraße 19, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.002,00 EUR.
HRB 290158 Hubl GmbH, Reutwiesenstraße 4450, 71665 Vaihingen an der Enz. Bestellt als Geschäftsführer: Carl, Tharcisse Michel.
HRB 800768 ImmoLiving3 GmbH, Hans-Krieg-Straße 191, 71665 Vaihingen an der Enz. Einzelprokura: Ebel, Elvira. Kühl-Müller, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von lmmobilien, Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen sowie die Übernahme von Hausverwaltungstätigkeiten, WEG-Verwaltung, Hausmeisterservice und gebäudenahen Dienstleistungen und Mietverwaltung.
HRB 290627 HR Flurfördergeräte GmbH, Parkweg 19, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Raubacher, Heinz. Bestellt als Geschäftsführer: Werner, Grit Ute.
HRB 290044 EKS Elektromagnetik GmbH, Steinbeisstrasse 50, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwabe, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Stroetmann, Hubertus. Geschäftsführer: Boos, Patrick. Prokura erloschen: Boos, Patrick. Stroetmann, Hubertus. Gesamtprokura: Fiedler, Keziban. Hénon, Damien.
HRB 779365 Amazon LD S1 GmbH, Hinter der Ziegelhütte 1, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Aybar, Furkan.
HRB 801196 mediZeplin GmbH, Postweg 6, 71672 Marbach am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation, Verwaltung und der Betrieb medizinischer Einrichtungen von Dienstleistungen im Bereich der funktionellen und regenerativen medizinischen Behandlung, insbesondere der gynäkologischen, dermatologischen und ganzheitlichen Medizin zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens, der Körperform und der Lebensqualität durch angestellte Ärzte oder mit freiberuflich tätigen Ärzten und Therapeuten. Weiterer Unternehmensgegenstand sind Schulungen, Beratungen sowie Fort- und Weiterbildung für medizinisches Fachpersonal sowie organisatorische, administrative und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen des Gesundheitswesens.
HRB 727293 Maurer Torbau GmbH, Backnanger Straße 4, 71672 Marbach am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Maurer, David-Kilian.
HRB 205545 Bucher Automation AG, Thomas-Alva-Edison-Ring 10, 71672 Marbach am Neckar. Prokura erloschen: Neumann, Dirk. Gesamtprokura: Ersü, Oktay.
HRB 721568 Betz BauPartner Immobilien GmbH, Alleenstraße 7, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Betz, Niklas.
HRB 773247 W&M Wohnbau Heilbronn GmbH, Obere Badstraße 10, 71679 Asperg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Mayer, Heinrich.
HRA 203155 Auto-Winter Mathias Loos e.K., Ruhrstr. 2, 71679 Asperg. Einzelprokura: Loos, Patrick.
HRB 802622 Team Mergenthaler GmbH, Stürzenweg 26, 71686 Remseck am Neckar. Die Firma in der Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2 wurde berichtigt. Die Aufbereitung des aktuellen Ausdrucks ändert sich dadurch.
HRB 764924 W&M Wohnbau GmbH, Washingtonring 66, 71686 Remseck am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun Geschäftsführer: Mayer, Heinrich.
HRB 750378 ARCdesign GmbH, Bei den Weiden 1, 71686 Remseck am Neckar. Nun bestellt als Liquidator: Bosch, Ines Beate. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 777460 Daci M Boden GmbH, Riedstraße 14, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura erloschen: Muja, Xhaneta.
HRB 793547 Villental GmbH, Lembergerweg 30, 71706 Markgröningen. Gegenstand des Unternehmens: - die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen (ohne Rechts- und Steuerberatung); - die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb von physischen und digitalen Produkten sowie von Software und digitalen Lösungen; - die Vermittlung, Verwaltung und Überlassung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; - die Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte einschließlich lnfluencer-Aktivitäten; - der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen; - sowie die Durchführung aller mit dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen.
HRB 790363 BlackWaterLlama UG (haftungsbeschränkt), Trollingerweg 4, 71706 Markgröningen. Nun bestellt als Liquidator: Eichert, Catharina. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Liquidator: Eichert, Catharina Christine.
HRB 310336 Autohaus Heß GmbH, Im Langen Feld 12, 71711 Murr. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art mit deren Zubehör und Ersatzteilen, der Betrieb eines Kraftfahrzeughandwerks und der Handel und Vertrieb von Solaranalgen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Heß Grundbesitz GmbH & Co.KG.
HRB 310292 Autohaus Eberhardt GmbH, Im Langen Feld 11, 71711 Murr. Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert bei Geschäftsführer: Eberhardt, Gunter Hans. Bestellt als Geschäftsführer: Hirsch, Michael.
HRB 781233 100 bpm UG (haftungsbeschränkt), Bottwartaler Straße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt als Liquidatorin: Zitterbart, Diana. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 734163 Proctic GmbH, Kantstraße 6, 71711 Steinheim an der Murr. Nunmehr bestellt als Liquidator: Schober, Heiko. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 310042 Fröscher GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 20, 71711 Steinheim an der Murr. Gesamtprokura: Chhajer, Karolin.
HRB 24500 HL LeS Lebensmittel Service GmbH, Nussbaumweg 44, 71720 Oberstenfeld. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2025 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 784287 SMF Health GmbH, Beihinger Straße 146, 71726 Benningen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Kulczycki, Jerzy. Bestellt als Geschäftsführer: Kulczycki, Andrzej.
HRB 784287 SMF Health GmbH, Beihinger Straße 146, 71726 Benningen am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Kulczycki, Andrzej, Swidnik / Polen.
HRB 761363 Marethan GmbH, Ludwigsburger Strasse 17, 71726 Benningen am Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Scholl, Theresa.
HRB 6828 ETS Stuttgart GmbH, Sonnenberg 45 b, 71735 Eberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigmund, Eduard.
HRB 784766 Haustein Building Service GmbH, Enzpark 21, 71739 Oberriexingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis und personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Haustein, Andreas Jürgen.
HRB 755204 SCHWABENLABOR GmbH, Stuttgarter Straße 591, 74321 Bietigheim-Bissingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Wagner, Christiane.
HRB 798841 Dürr CTS GmbH, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Feulner, Lothar Joseph.
HRA 739859 Buhl Grundstücksverwaltungsgesellschaft Sylt KG, Jahnstraße 1511, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Buhl, Joachim Hermann.
HRB 745804 r4apps GmbH, Hindenburgstraße 73, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Niedermeyer, Frank.
HRB 802344 Riaz Lebensmittel GmbH, Hermann-Hesse-Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Riaz, Saad.
HRB 301607 ElringKlinger Kunststofftechnik GmbH, Etzelstraße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Schneider, Holger. Gesamtprokura: Schlageter, Georg.
HRB 754534 Biogutvergärung Bietigheim GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mastenbroek, Richard. Bestellt als Geschäftsführer: Marquard, Herbert.
HRB 302084 IKUHRUS GmbH, Paul-Heidelbauer-Straße 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Steffl, Wilhelm H.. Bestellt als Geschäftsführer: Steffl, Björn Felix.
HRB 757705 Dürr Systems AG, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Kaiser, Joachim. Gesamtprokura: Feulner, Lothar. Dr. Baumann, Sebastian.
HRB 766022 bgm commerce GmbH, Stuttgarter Straße 59, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bergemann, Sven Roland. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rehm, Benjamin.
HRB 290821 Assekuranz Makler Großmann GmbH, Entenäcker 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Großmann, Bernd.
HRB 300428 BSS Brand Communication Stuttgart GmbH, Seewiesenstraße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Willmer, Doris.
HRB 764667 NIDEC AMEC EUROPE GmbH, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte, Olav. Geschäftsführer: Kawasaka, Yasuki, Novi Sad / Serbien. Bestellt als Geschäftsführer: de Almeida, Guilherme Silva, Joinville, Santa Cantarina / Brasilien. Geschäftsführer: Sürücü, Tuna.
HRB 795528 Finest Flavour Events UG (haftungsbeschränkt), Frimleystraße 41, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rühle, Noah Henry. Bestellt als Geschäftsführer: Krull, Phillip.
HRB 302076 NOVALINE Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rosenstraße 38, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Reichert, Manuel Philipp.
HRB 302063 NIDEC MOTORS & ACTUATORS (GERMANY) GmbH, Seewiesenstr. 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Trivillin, Nicola. Klock, Emmanuel Yannick. Nicht mehr Geschäftsführer: Igarashi, Kazutsugu, Liaoning / China. Geschäftsführer: Schulte, Olav. Geschäftsführer: Kawasaka, Yasuki, Novi Sad / Serbien. Bestellt als Geschäftsführer: Figueiredo, Tiago Aurelio, Joinville, Santa Catarina / Brasilien. Geschäftsführer: Sürücü, Tuna. Geschäftsführer: de Almeida, Guilherme Silva, Joinville, Santa Cantarina / Brasilien.
HRB 736104 HWS Frank Verwaltungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Ferner die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit und die damit vereinbaren Tätigkeiten sowie Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
HRB 737861 wpd construction GmbH, Borsigstraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wied, Tilmann.
HRB 764667 NIDEC AMEC EUROPE GmbH, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Silva de Almeida, Guilherme, Joinville, Santa Cantarina / Brasilien.
HRB 302063 NIDEC MOTORS & ACTUATORS (GERMANY) GmbH, Seewiesenstr. 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Silva de Almeida, Guilherme, Joinville, Santa Cantarina / Brasilien.
HRB 775370 GM Real Estate GmbH, Bertha-Benz-Straße 1, 2, 4, 74343 Sachsenheim. Einzelprokura: Mörz, Andreas. Nicht mehr Geschäftsführer: Guerra, Michele. Bestellt als Geschäftsführer: Bausch, Andreas Friedrich.
HRB 790280 Grill & Co. Deutschland GmbH, Bertha-Benz-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Prokura erloschen: Guerra, Michele. Einzelprokura: Mörz, Andreas.
HRB 775259 VIOGY UG (haftungsbeschränkt), Metterzimmerer Straße 78, 74343 Sachsenheim. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als: Liquidator: Huy, Marcel. Liquidator: Rienth, Stefan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 20644 FF MondMare GmbH, Zeppelinstr. 810, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Qu, Yan Geschäftsführer: 2.
Espinosa.
HRB 300246 Robert Schweiker GmbH, Carl-Benz-Str. 1113, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweiker, geb. Ziegler. Bestellt als Geschäftsführer: Schweiker, Pascal.
HRB 741302 Hermes Befestigungstechnik GmbH, Johannes-Kepler-Straße 1012, 74354 Besigheim. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Hermes, Philip.
HRB 793429 HF Immobilien Verwaltungs GmbH, Neckarblick 151, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführerin: Köhler, Katrin Franziska. Geschäftsführer: Köhler-Juskan, Malte Gerhard. Bestellt als Geschäftsführer: Fuhrmann, Holger. Geschäftsführer: Fuhrmann, Sonja Isabell.
HRB 302407 HERMES Royal GmbH, Johannes-Keppler-Straße 10, 74354 Besigheim. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Hermes, Philip.
HRB 302285 Friedrich Köhler Verwaltungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 15, 74354 Besigheim. Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Lukas.
HRB 302401 ak| p Beratung GmbH - Steuerberatungsgesellschaft -, Robert-Bosch-Straße 5, 74357 Bönnigheim. Prokura erloschen: Bischof, Monika. Einzelprokura: Queissner, Mona.
HRB 761882 AM Andreas Müller Holding GmbH, Gaisberger Weg 6, 74357 Bönnigheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen.
HRB 785809 Move Kirchheim GmbH, Fronstraße 51, 74366 Kirchheim am Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Worms, Sabrina Alexandra.
HRB 735626 Walter Müller GmbH, Meisenweg 3, 74385 Pleidelsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Günther, Philipp.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen November

HRB 203056 Stuber + Conradt GmbH, Hölderlinstraße 1, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 722557 Dr. Richter Heidelberger GmbH & Co. KG, Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 737934 Kienle Orgeln GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 1, 71254 Ditzingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730909 Marcus Braun e.K., Kirchstraße 25, 71634 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 757662 Casalino Gastro GmbH, Bismarckstraße 79, 71634 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 206165 Diabetikerbedarf und Umweltanalytik GmbH, Marktplatz 7, 71634 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 775681 Certnex GmbH, Kaffeeberg 11, 71634 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 206247 Ensinger GmbH, Kaiserstr. 512, 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 205472 Wensauer & Partner Werbeagentur GmbH, Osterholzallee 76, 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 736965 ICP Service GmbH, Schultheiß-Köhle-Str. 6, 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 731446 The New Beaucoup GmbH, Schwieberdinger Straße 74, 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 743315 BISON Biomasse Service Online UG (haftungsbeschränkt), c/o Herrn Patrick Marc Gölz, Herrschaftsweg 33, 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 787593 Capmatcher GmbH, Elmar-Doch-Straße 16, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 727851 Jakimovski Heiztechnik e.K., Netzestraße 311, 71638 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRA 290410 RARU Ralph Eberhardt e.K., Leimfabrikstraße 1, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 290024 Fritz Häcker GmbH + Co. KG, Im Holzgarten 18, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 290805 Eurofair Messebau GmbH, Wacholderweg 20, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757206 Bosche Verwaltungs GmbH, Dieselstraße 151, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741038 Konak Bakery GmbH & Co. KG, Saarstraße 2, 71679 Asperg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 795271 Allin Around UG (haftungsbeschränkt), Hohenstaufenstraße 8, 71686 Remseck am Neckar. Nun bestellt als Liquidator: Berngardt, Eugen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 786125 Rent A Marketer Academy GmbH, Vöhinger Weg 50, 71701 Schwieberdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 310514 Heuschele GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 30, 71711 Murr. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 311240 Velantico GmbH, Holzweg 33, 71711 Steinheim an der Murr. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 203231 Monrepos Grötzinger GmbH & Co. KG, Max-Eyth-Straße 6, 71732 Tamm. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 767060 Krüger Wohnservice UG (haftungsbeschränkt), Wörthstraße 6, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen November

HRB 802837 FEWOG plus Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Lessingstraße 2, 70734 Fellbach. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Weigl, Nina Carolin. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung eines gewerblichen Inklusionsunternehmens gemäß § 215 Sozialgesetzbuch IX, welches Service und Dienstleistungen rund um das Wohnen bietet
HRB 802365 PDR Solutions Group GmbH, Dieselstraße 1, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simsek, Hayati. Gegenstand des Unternehmens: Kfz Hagelschaden Reparatur, Parkdellenbeseitigung und Smart Repair.
HRB 802700 FJ Holding GmbH, Wirtembergstraße 67, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jaric, Filip. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742885 Pascal Wirth Holding e.K., Merowingerstraße 17, 70736 Fellbach. Inhaber: Wirth, Pascal Andre Rolf.
HRB 802829 AB Gebäudedienste GmbH, Meißnerstraße 55, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bekavac, Tomislav. Geschäftsführer: Shammah, Daud Abu. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung.
HRB 802884 Stuggimob UG (haftungsbeschränkt), Im Raisger 32, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 250,00 EUR. Geschäftsführer: Pintscher, Mathias Ralph. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Umsetzungsbegleitung zu neuen (smarten) Mobilitätskonzepten und -Dienstleistungen; Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 802416 Medtopia Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Fronackerstraße 9, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Khalil, Khalil Saleh Mohammad. Geschäftsführer: Dr.Med. Noman, Ashraf Abdulwahab Mohammed. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 802730 iLUX AV Solutions GmbH, Max-Eyth-Straße 40, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blattert, Heiko Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erbringung von Dienstleistungen und der Handel mit Gegenständen aller Art im Bereich der professionellen Medientechnik. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört insbesondere der Handel mit Produkten der professionellen Medientechnik für Rundfunk- und Fernsehanstalten, sowie der Handel mit Produkten der professionellen Medientechnik für den Konferenz- und Präsentationsbereich, die Konzeption, Planung und Realisation von komplexen Systemlösungen der professionellen Medientechnik, der Betrieb einer Reparatur- und Servicewerkstatt inklusive Wartung aller oben genannten Produkte, die Vermietung oben genannter Produkte, wie z. B. professioneller Kameras, professioneller LCD-Projektoren, LED Produkten etc., und die Softwareerstellung für Mediensteuerungssysteme und angrenzender Bereiche.
HRB 802868 Pongracic Immobilien GmbH, Bahnhofstraße 3, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Pongracic, Andelka. Geschäftsführer: Pongracic, Marin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
HRB 802520 KARMA Genusswelten GmbH, An der Talaue 4, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Piotrowski, Markus Boris. Geschäftsführerin: Kamuf, Anke Hildegard. Gegenstand des Unternehmens: Die Errichtung und Führung von Gastronomie- und Cateringbetrieben aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens unter Einschluss von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und von Gesellschaftsbeteiligungen.
HRB 802738 NG Consulting GmbH, Roggenstraße 3, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Georgiadis, Natalia. Gegenstand des Unternehmens: Service- und Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsberatung.
HRB 802372 KPL GmbH, Seestraße 50, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kappel, Niko Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb sowie das Verwalten von Unternehmensbeteiligungen.
HRB 802412 arco-Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Kriegsbergstrasse 11, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coiro, Antonio Marco. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz.
HRB 802473 Großkinsky Sonnenschutz Verwaltungs GmbH, Schönblickstraße 19, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Großkinsky, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen, insbesondere auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.
HRB 802717 Schweikhardt Management & Beteiligungen GmbH, Im Feldblick 41, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schweikardt, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme von Managementleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte sowie das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 802895 Kornhaus GmbH, Wolfshof 1, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bühler, Martin Reinhold. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, Gebäude und grundstücksgleichen Rechten aller Art, die Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum sowie die Vermittlung des Erwerbs oder Nutzung von Grundbesitz, die Herstellung und der Vertrieb von Häusern, Industrie- und Gewerbebauten, die Renovierung und Erstellung von Gebäuden und Wohnanlagen sowie alle mit dem Baufach zusammenhängenden Geschäften bis zur schlüsselfertigen Errichtung. Die Gesellschaft kann in ihrem Geschäftsbereich für eigene und fremde Rechnung tätig werden.
HRA 742821 PotenzialRaum e.K. - Schaffe neue Dimensionen, Gebäude Breitwiesen 121, 71384 Weinstadt. Inhaber: Kampa, Christian.
HRB 802745 Kranzler Immobilienverwaltung Beteiligungs-GmbH, Endersbacher Straße 60, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Kranzler, Monika. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kranzler lmmobilienverwaltung GmbH&Co. KG in Weinstadt.
HRB 802733 E4U lmmo GmbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander; Dippon, Matthias Oliver; Dippon, Valerie. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von im eigenen Bestand befindlichen lmmobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 802408 BIRKAN Food GmbH, Dombovarstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Siringül, Salman. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, Vertrieb, Import und Export, Handelsvermittlung (B2B) sowie die Produktion von Lebensmitteln.
HRB 802399 BS Bodensysteme Deutschland GmbH, Blumenstraße 20, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Geschäftsführer: Munz, Manfred Kurt. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von Planern, Bauherren, Bauträgern und sonstigen Personen und Organisationen im Bereich der Fußbodentechnik, der Handel mit Veredelungsmaterialien von Fußböden wie Lacke, Harze, Textilien und Natur-produkten sowie der Handel mit Werkzeugen und Materialien für den Bodenleger, Arbeiten im Bereich von Holz- und Bautenschutz, Erstellung von Musterflächen und Unikaten, Bauleitung und kaufmännische Abwicklung der Übertragenen Gewerke, Akquise von Aufträgen und die Schulung von Fachfirmen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Prüfung von Toleranzen von Industrieböden nach DIN 15185 in einem kontinuierlichen Meßverfahren sowie die nachträgliche Herstellung von Toleranzen nach DIN 15185 an Industrieböden.
HRB 802469 Neext.code UG (haftungsbeschränkt), Rötlensweg 1, 71522 Backnang. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Monteverde, Gabriel. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von digitalen Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Software, künstliche Intelligenz, Medien und Technologie
HRB 802774 AEDIM Maubach gGmbH, Stegäcker 2, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schnaitmann, Thomas. Geschäftsführer: Bäuerle, Magdalena Bozena. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Sports sowie mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die finanzielle Förderung von Einrichtungen und lnstitutionen zur Pflege und Verbreitung der christlichen Lehre im Sinne der Religionsgemeinschaft Die Christliche Gemeinde "Verband DCG Deutschland e.V," eingetragen unter der Nr. 524 im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm (nachfolgend ,,Die Christliche Gemeinde"); b) die Errichtung und den Betrieb von Versammlungsstätten und Gemeindezentren für Die Christliche Gemeinde; c) die Überlassung von Versammlungsstätten und Gemeindezentren sowie von Betriebs- und Einrichtungsgegenständen an Einrichtungen und lnstitutionen der Christlichen Gemeinde zum Zweck der Durchführung christlicher Versammlungen und Konferenzen sowie von Maßnahmen, die der Verwirklichung der obengenannten Zwecke im Geist der Christlichen Gemeinde dienen; d) die Überlassung von Versammlungsstätten und Gemeindezentren sowie von Betriebs- und Einrichtungsgegenständen zur Durchführung musikalischer und sportlicher Veranstaltungen; e) die finanzielle Förderung mildtätiger Einrichtungen und lnstitutionen, die körperlich, geistig, seelisch oder wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im Sinne von § 53 Nr, 1 und 2 AO unterstützen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften.
HRB 802443 EiPack´t UG (haftungsbeschränkt), Theresienweg 13, 71560 Sulzbach an der Murr. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eisenhardt, Ralf Otto. Geschäftsführer: Pardo, Giuseppe Salvatore. Gegenstand des Unternehmens: Sanitär- und Heizungsbau, Isoliertechnik und Hausmeistertätigkeiten
HRB 802702 Diemer Design UG (haftungsbeschränkt), Im Horben 7, 71560 Sulzbach an der Murr. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diemer, Daniel. Geschäftsführer: Löchner, Günter Eugen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Gestaltung, Produktion und der Vertrieb von Designartikeln unter Einsatz additiver Fertigungsverfahren (3D-Druck). Dienstleistung im Bereich Design, Prototyping, Produktentwicklung sowie Beratung im Zusammenhang mit 3D-Druck-Technologien und deren 3D-Druck-Technologien und deren Anwendungen.
HRB 802394 Haas & Winkler Friseure GmbH, Hauptstraße 30, 71570 Oppenweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Rebecca Theresa. Geschäftsführer: Winkler, Lukas Franz. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Friseursalons und Kosmetikstudios.
HRB 802816 Komori Germany GmbH, Grabenstraße 46, 71570 Oppenweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Achterkamp, Gerrit Hendrik, Badhoevedorp / Niederlande. Geschäftsführer: Heininger, Thomas Gert. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Import, der Verkauf und der Service von Druckmaschinen, Weiterverarbeitungsmaschinen und verwandten Maschinen, sowie Ausstattung, Dienstleistungen und Teile hierfür.
HRA 742851 Fenster Feist e.K., Im Blumental 6, 71576 Burgstetten. Inhaber: Feist, Kevin Jean.
HRB 802750 gfw netzbau GmbH, Kapfhofweg 14, 73553 Alfdorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sylejmani, Gzim, Baar / Schweiz. Geschäftsführer: Hiljanen, Bernhard Heidi. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Errichtung, Installation, Montage, Wartung und Instandhaltung von Glasfaser- und Breitbandnetzen, einschließlich Tiefbau- und Montagearbeiten zur Verlegung von Glasfaserleitungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Durchführung von Spleiß- und Messtechnikarbeiten, die Dokumentation von Netzstrukturen sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation und Netzwerktechnik. Ferner kann das Unternehmen Materialien und Komponenten für den Glasfaser- und Netzbau handeln sowie Beratungs- und Projektmanagementleistungen im genannten Bereich anbieten.
HRB 802404 Kälte Klima Kneipel GmbH, Kellerwiesen 27, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kneipel, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Kältetechnik.
HRB 802553 Stadtwerke Schorndorf Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lülfing, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) von Kommanditgesellschaften, insbesondere der SWS TeldaNet GmbH & Co. KG, SWS TeldaTec GmbH & Co. KG und der SWS TeldaSec GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung.
HRB 802624 RAZ Holding GmbH, Moserstraße 7, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Astorgano Ben Mahayeb, Rubén. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen aller Art.
HRB 802833 Popovici Verwaltungs GmbH, Heinrich-Talmon-Groß-Straße 58, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Kuhn, Bianca. Geschäftsführer: Popovici, Mihai Ginel. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften wie der Popovici Gewächshaustechnik GmbH & Co. KG.
HRA 742896 Alexander Falkenstein Gewerbliche Vermietung und Verpachtung e.K., Baierecker Straße 59, 73614 Schorndorf. Inhaber: Falkenstein, Alexander.
HRB 802809 Medic Care Rems-Murr-Kreis GmbH, Am Kelterwiesenbach 47, 73630 Remshalden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eshnazarov, Sukhrob. Gegenstand des Unternehmens: Ein ambulanter Kranken- und Intensivpflegedienst, insbesondere die Erbringung von Grund- und Behandlungspflege, die Beatmungspflege, Beratungen, Schulungen und Leistungen nach dem SGB V und dem SGB XI.
HRB 802518 comfort - haus ambiente gmbh, Schubertstraße 1, 73655 Plüderhausen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ambs, Rudolf. Geschäftsführerin: Ambs, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Vermietung und Verpachtung von Bestandsimmobilien.
HRB 802859 G. Härer Immobilien Verwaltungs GmbH, Rehhaldenstraße 23, 73655 Plüderhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gaißert, Hannes. Geschäftsführer: Gaißert, Frieder. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der G. Härer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Plüderhausen.
HRB 802729 HomeBraceHolding GmbH, Birkenweg 12, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rosner, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen November

HRB 261445 Eltako GmbH, Hofener Str. 54, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Ulrich.
HRB 760066 WID Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Panzer, Harald. Bestellt als Geschäftsführer: Panzer, Aaron.
HRB 780682 aMoS KiTa Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 782781 ABK KiTa-Campus Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von lmmobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die lmmobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Errichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u. a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen, usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im ln- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und zu schließen, Tochtergesellschaften zu gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen (gleich welcher Rechtsform) zu erwerben, zu pachten, sich daran zu beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, zu übernehmen.
HRB 794043 aMoS KiTa Bürstadt GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 9446 Fussboden Haag Immobilienverwaltung GmbH, Maria-Merian-Str. 13, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung, Verpachtung und Vermarktung von lmmobilienbestand mit Anlagegütern sowie beweglichen Vermögen.
HRB 729217 GRM² Verwaltungs-GmbH, Schaflandstraße 6, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütt, Merle. Bestellt als Geschäftsführer: Flamm, Natascha.
HRB 782649 ABK Sport- und Spielstätte GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Errichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, unter anderem von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen, usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet.
HRB 724800 AMP Distribution GmbH, Schorndorfer Straße 27 C, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, der Verkauf, der Vertrieb von Spielwaren aller Art und der Handel mit Bekleidung und Accessories.
HRB 796067 Holl Solar Verwaltungs GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitz, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Erba, Alexander.
HRB 744039 Cohns Welt, Deutschland GmbH, Neckarstr. 35, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Peresunchak, Vitaliy. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Gerd. Prokura erloschen: Fischer, Gerd.
HRB 778739 Dillinger Weg Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 780684 aGI Invest ZVV GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 790297 Holl Energy Solutions GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitz, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Erba, Alexander.
HRB 797219 AUDERE SII MA GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: das Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die lmmobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Errichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u. a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen, usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet.
HRB 802043 RENOPLAN All in One GmbH, Wilhelm-Pfitzer-Straße 28, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Renovierungs-, Modernisierungs- und lnstandhaltungsarbeiten an Wohn- und Gewerbeimmobilien, insbesondere Trockenbauarbeiten, Bodenverlegung, Maler und Lackierarbeiten, Fliesenlegen, Montage von Bauelementen (z. B. Türen, Fenster, Küchen), einfache Elektro und Sanitärvorarbeiten, Abriss und Entkernungsarbeiten sowie Gebäudereinigung, die Ausübung von Hausmeistertätigkeiten, insbesondere die Betreuung, Pflege und Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Winterdienst, kleinere Reparaturarbeiten, die Koordination von Fremddienstleistern sowie einen 24/7-Notfallservice zur Behebung kleinerer Störungen an technischen Einrichtungen, Türen, Fenstern und Leitungen. Darüber hinaus ist der Gegenstand des Unternehmens die Projektkoordination im Baubereich, Vermittlung von Bauleistungen, Bauüberwachung sowie Handel mit Baustoffen, Materialien und Einrichtungsgegenständen. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand der Gesellschaft.
HRB 260100 Bauhelden Media Verwaltungs GmbH, Welfenstraße 19, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Lösch, Manuel.
HRB 780704 Auf dem Nol West Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 756430 Holzapfelgruppe GmbH, Wilhelm-Pfitzer-Straße 28, 70736 Fellbach. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Holzapfel, Daniela. Prokura erloschen: Dragic, Goran.
HRB 263473 Soparis GmbH, Fellbacher Straße 115, 70736 Fellbach. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Reutter, Claus. Gegenstand des Unternehmens: 1. Verwaltung eigenen Vermögens, 2. Erbringung von Dienstleistungen aller Art für die beteiligten Gesellschaften als Shared Service Center (SSC). 3. Der Gesellschaft ist es gestattet, sich an gewerblichen Unternehmungen jeder Art zu beteiligen, Lizenzen und Waren/Markenzeichen aller Art zu erwerben und zu vergeben, Franchise und Partnersysteme zu bilden und Tochtergesellschaften und Niederlassungen bzw. Zweigbüros - auch im Ausland -zu gründen. Die Gesellschaft darf auch Gesellschafter in einer anderen Gesellschaft sein. Sie darf auch die Verwaltung oder die Geschäftsführung einer anderen Gesellschaft oder eines anderen Betriebes übernehmen. 4. IT, Marketing, Personal- und Unternehmensberatung.
HRB 762972 AUDERE Growth Funds No. 2 GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Bestellt als Liquidator: Lieder, Horst Hermann.
HRB 792167 Eutras Verwaltung GmbH, Max-Planck-Straße 26, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Catalbas, Sümeyya. Geschäftsführer: Koncak, Tugba.
HRB 778061 WI Verwaltungs 112 GmbH, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Nunmehr bestellt als Liquidator: Sikler, Dominik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 783609 aleso GmbH, Fellbacher Straße 115, 70736 Fellbach. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführerin: Reutter, Alexandra Sophia.
HRB 721373 OTT HydroMet Fellbach GmbH, Gutenbergstr. 20, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Söder, Uwe. Prokura erloschen: Pond, Harland, Virginia Beach / Vereinigte Staaten.
HRB 262003 Ebner Projektbau GmbH, Heerstraße 111, 71332 Waiblingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Ebner, Joachim Heinz.
HRB 799441 Drive Academy Waiblingen UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 59, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Parmak-Ates, Filiz. Einzelprokura: Straub, Noel.
HRA 260379 Autohaus Lorinser GmbH + Co. KG, Alte Bundesstr. 45, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Reiner, Marcus Johann. Einzelprokura: Lorinser, Christine.
HRB 790104 Sailah Holding GmbH, Kurze Straße 40, 71332 Waiblingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kemwa, Yessner Gabet.
HRA 261405 Intronic GmbH & Co., Gewerbestr. 23, 71332 Waiblingen. Einzelprokura: Lacker, Nic.
HRB 264270 Mergenthaler Immobilien AG, Mayenner Straße 7, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Vorstand: Mergenthaler, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Budak, Ceyhan.
HRB 738660 aerocool Kältetechnik GmbH, Ameisenbühl 40, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koca, Aruq. Bestellt als Geschäftsführer: Koca, Merlinda.
HRB 775067 succeet GmbH, Obere Sackgasse 911, 71332 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Klink, Joachim.
HRB 263484 Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren, Stuttgarter Str. 108, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Jessl, Sabine.
HRB 785402 TA Zahnimplantate GmbH, Beim Hochwachturm 15, 71332 Waiblingen. Einzelprokura: Gülümser, Sevgi.
HRB 783140 Ince Automobile UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 33, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ince, Alidede. Geschäftsführer: Ince, Muhammet Ali. Bestellt als Liquidator: Ince, Alidede. Liquidator: Ince, Muhammet Ali. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779865 AM Baumanagement GmbH, Friedenstr. 5, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Murati, Shpresa. Bestellt als Geschäftsführer: Murati, Fabio.
HRB 260142 Jörn ELZA GmbH, Kriegsbergstraße 17, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reinke, Kai.
HRB 261602 Techtronic Industries GmbH, Max-Eyth-Str. 10, 71364 Winnenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Mirone, Amelia Rosa, Maidenhead / Vereinigtes Königreich.
HRA 260858 Krämer GmbH & Co KG Hoch- und Stahlbetonbau, Alfred-Kärcher-Str. 56, 71364 Winnenden. Prokura erloschen: Klöpfer, Wolfgang.
HRA 720881 Fessmann GmbH und Co KG, Herzog-Philipp-Straße 39, 71364 Winnenden. Gesamtprokura: Glock, Steffen. Prokurist: Mühlbacher, Lars.
HRB 726383 Techtronic Industries ELC GmbH, Max-Eyth-Str. 10, 71364 Winnenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Mirone, Amelia Rosa, Maidenhead / Vereinigtes Königreich.
HRB 723467 Techtronic Industries Germany Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71364 Winnenden. Gesamtprokura: Sobke, Bodo. Fricke, Cigdem. Nicht mehr Geschäftsführer: Sobke, Bodo, Maidenhead / Vereinigtes Königreich.
HRB 744832 Simon Luy GmbH, Boschstraße 1, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Luy, Simon Gabriel. Bestellt als Liquidator: Luy, Simon. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 801598 Animexus Treasury GmbH, Marktstraße 24, 71384 Weinstadt. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der gewerbliche Eigenhandel - d. h. Erwerb, Halten Veräußerung sowie sonstige eigenwirtschaftliche Nutzung von Finanzinstrumenten - insbesondere Aktien, ETFs, Kryptowerte, ETCs, CFDs und vergleichbare Instrumente, jeweils ausschließlich für eigene Rechnung; eine Einbringung von Finanz- oder Bankdienstleistungen für Dritte findet nicht statt. (2) Der Betrieb von Coworking Spaces durch entgeltliche Bereitstellung flexibler Arbeitsplatz-, Infrastruktur- und Serviceleistungen (Shared-Desk-Modelle) an verbundene Unternehmen und Dritte, ohne dauerhafte Raumvermietung oder Überlassung abgeschlossenerer Flächen. (3) Die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen der Unternehmensgruppe, (Intercompany- Dienstleistungen). Alle vorstehenden Tätigkeiten erfolgen nur, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - erforderlich ist; Bankgeschäfte im Sinne des KWG werden nicht betrieben. Die Gesellschaft darf alle Handlungen und Geschäfte vornehmen, die den genannten Unternehmenszwecken unmittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 785068 ImmoTeam Herzog GmbH, Schubertstraße 30, 71394 Kernen im Remstal. Nunmehr bestellt als Liquidator: Burghart, Helena Elisabeth Susanna. Nicht mehr Geschäftsführer: Herzog, Thomas. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264778 Metzger Kunststoff-Technik GmbH, Erwin-Bahnmüller-Str. 20, 71394 Kernen im Remstal. Einzelprokura: Metzger, Lukas.
HRB 801768 AK Projekt & Immobilien GmbH, Bühläckerstraße 6, 71394 Kernen im Remstal. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ak, Salih.
HRB 750680 straesser automotive testing GmbH, Jägerstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Prokura erloschen: Dr. Görgens, Josef.
HRB 748710 straesser fahrversuche GmbH, Jägerstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Prokura erloschen: Dr. Görgens, Josef.
HRB 263212 straesser beratung und dienstleistung GmbH, Jägerstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Prokura erloschen: Dr. Görgens, Josef.
HRB 799781 Level-Up Soles UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 17, 71394 Kernen im Remstal. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Vermarktung von Schuhinnensohlen sowie verwandte Tätigkeiten.
HRB 787624 CVC Claus Vogt Consulting GmbH, Rosenstraße 33, 71404 Korb. Gegenstand des Unternehmens: Beratungsleistungen im Allgemeinen (Marketing, Werbung, Vertrieb etc.), Entwicklung von Strategien und/oder Konzepte für Einzelpersonen hinsichtlich Persönlichkeitsentwicklung oder Unternehmen hinsichtlich Unternehmensentwicklungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Hausverwaltertätigkeiten.
HRB 793043 Topglanz Gebäudemanagement GmbH, Daimlerstraße 10, 71404 Korb. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführerin: Güctemür, Gurbet.
HRB 795682 EBS Dienstleistungen GmbH, Boschstraße 11, 71404 Korb. Nicht mehr Geschäftsführer: Özkan, Bilal. Geschäftsführer: Özkan, Siyar.
HRB 787694 RAN Service UG (haftungsbeschränkt), Kürräckerstraße 2, 71409 Schwaikheim. Prokura erloschen: Schreiner, Tülin.
HRB 271223 stoba Präzisionstechnik Beteiligungs - GmbH, Lange Äcker 8, 71522 Backnang. Gesamtprokura: Eisele, Manuel. Burkhardt, Benjamin. Nicht mehr Geschäftsführer: Firlbeck, Gerhard.
HRB 271192 Miss Flip Cosmetic GmbH, Wiener Straße 18 A, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Günther, Doris. Bestellt als Liquidator: Dr. Fuchs, Eberhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271508 WGT Werner Gläser Trucking GmbH, Sulzbacher Straße 197, 71522 Backnang. Prokura erloschen: Auerswald, Maxi.
HRB 783261 NOVA Verwaltung GmbH, Trogäcker 3, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Geleri, Megajin. Bestellt als Geschäftsführer: Özbek, Cetin.
HRB 271449 VH Planungsbüro GmbH, Illerstraße 10, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Goers, Olaf.
HRB 771368 3x3 Project GmbH, Heinrich-von-Zügel-Straße 24, 71540 Murrhardt. Bestellt als Liquidator: Fohrer, Heinz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271253 Team Kanadablockhaus GmbH, D-Mark-Straße 3, 71540 Murrhardt. Nicht mehr Geschäftsführer: Sack, Stefan.
HRB 271743 Mozer GmbH, Kirchberger Str. 6, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer: Mozer, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Weidner, Daniel.
HRB 784194 VA Immobilien Investment UG (haftungsbeschränkt), Lange Gasse 9, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer: Andreas, Valery. Bestellt als Liquidator: Andreas, Valery. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271749 Stöckl Vermessung GmbH, Siemensstraße 31, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer: Stöckl, Christoph.
HRA 270488 August Wendler OHG, Däfernstr. 1113, 71549 Auenwald. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 270967 Häußermann GmbH, Ittenberger Straße 23, 71560 Sulzbach an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Leibold, Patrick Wilhelm.
HRB 270305 Wolf GmbH., Rüflensmühle 12, 71570 Oppenweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Ernst.
HRB 738446 MEG Murrelektronik GmbH Beteiligungen, Grabenstraße 29, 71570 Oppenweiler. Gesamtprokura: Behnke, Oliver.
HRB 788277 AMSS GmbH, Lerchenweg 3, 71573 Allmersbach im Tal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Lux, Andreas Björn. Nicht mehr Geschäftsführer: Lux, Andreas Björn. Bestellt als Geschäftsführer: Lux, Tamara. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Projektierung und Überwachung elektrotechnischer Anlagen, insbesondere im Bereich Gebäude- und Gebäudeautomatisierungstechnik sowie Automatisierungstechnik für Industrie- und Förderanlagen; Software-Automatisierung, Bauleitung, Projektleitung sowie die Unterstützung bei der Arbeitssicherheit durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit; ferner Musikproduktion, Vertrieb von Ton- und Bildträgern sowie sonstige Medienproduktionen.
HRB 280634 Gottfried Wiedmann GmbH, Untere Schloßstr. 104, 73553 Alfdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Karcher, Robin Steffen. Prokura erloschen: Karcher, Robin Steffen.
HRB 281711 Ziesel Verwaltungs-GmbH, Kapfhofweg 22, 73553 Alfdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ziesel, Markus. Geschäftsführer: Ziesel, Thomas. Einzelprokura: Ziesel, Susanne.
HRB 281067 Mack GmbH Heizungstechnik, Untere Schloßstraße 82, 73553 Alfdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Özdemir, Islam.
HRA 723159 P & P Restaurant Company OHG, Rosenstr. 51, 73614 Schorndorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 280117 Oskar Frech Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schorndorfer Str. 32, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Breins, Thomas.
HRB 781881 FRECH ZPF GmbH, Schorndorfer Straße 32, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Breins, Thomas.
HRB 280989 F r e c h Internationale Beteiligungen GmbH, Schorndorfer Str. 32, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Breins, Thomas.
HRB 281738 Moto-Dreams GmbH, Heinkelstr. 27, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ganz, Simone. Bestellt als Geschäftsführer: Ganz, Mike.
HRB 281798 Catalent Germany Holding III GmbH, Steinbeisstr. 2, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Deitinghoff, Lutz. Bestellt als Geschäftsführer: Gritsch, Christoph.
HRB 281914 FMK Beteiligungsgesellschaft mbH, Schorndorfer Str. 32, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Breins, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Franco, Thomas.
HRB 280915 Hägele GmbH, Am Niederfeld 13, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Raithle, Friedemann Hans.
HRB 282101 MW Deutschland GmbH, Wiesenstr. 49, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Porta, Elena, Turin / Italien.
HRB 743070 Zeit.Raum GmbH, Weilerstraße 6, 73614 Schorndorf. Nunmehr bestellt als Liquidator: Wiedmer, Eva. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 721674 SPRiNTUS GmbH, Reizenwiesen 1, 73642 Welzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlhaus, Valentin.
HRB 788588 SPRiNTUS Holding GmbH, Reizenwiesen 1, 73642 Welzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlhaus, Valentin.
HRB 788169 SGK Consulting & Sales UG (haftungsbeschränkt), Starenweg 7, 73650 Winterbach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Sancakceken, Ali. Liquidator: Karaboga, Turan. Liquidator: Gülümser, Oguzhan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 280228 Peter Hahn GmbH, Peter-Hahn-Platz 1, 73650 Winterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Specovius, Detlef Manfred.
HRB 788730 MobCon GmbH, Spanninger Straße 2, 73650 Winterbach. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Erhardt, Louis.
HRB 721695 Flint Group Winterbach GmbH, Remsstr. 41, 73650 Winterbach. Bestellt als Geschäftsführer: Klokkers, Heiner. Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 280288 REMSGOLD-CHEMIE GmbH Verwaltungsgesellschaft, Talstr. 2, 73650 Winterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Sulger, Helmut.
HRB 723743 Peter Hahn Beteiligungs GmbH, Peter-Hahn-Platz 1, 73650 Winterbach. Durch Entscheidung der eigenverwaltenden Geschäftsführung vom 19.11.2025 ist das Geschäftsjahr geändert. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist wieder das satzungsgemäße Geschäftsjahr gem. § 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.
HRB 800559 GC Holding GmbH, Täle 17, 73667 Kaisersbach. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführerin: Çelebi Marques, Gizem.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen November

HRB 778382 BSpro Business Services GmbH, Oeffinger Straße 214, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 737773 WI Objektgesellschaft 112 GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 260009 Wilhelm Weber, Marktstr. 22, 71364 Winnenden. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 728608 GourMelange GmbH & Co.KG, Boschstr. 7, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 260152 Burghof-Kellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung Großheppach, Benzstr. 12, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 260784 Alfons Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bruckwiesenstr. 18, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771748 Avenir Design UG (haftungsbeschränkt), Lehenstraße 45, 71397 Leutenbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759747 AUTZEIT Stiftung gGmbH, Ligusterweg 10, 71404 Korb. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 271810 Contreu Unternehmensberatungsgesellschaft mbH i.L., Im Kusterfeld 10, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757726 Wieland Trading UG (haftungsbeschränkt), Kieshofstraße 192, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 194800 B PartnerHero Germany GmbH, Lippoldsweilerstraße 20, 71549 Auenwald. Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
HRB 213301 Janko Verwaltungs-GmbH, Jägerstraße 28, 71566 Althütte-Waldenweiler. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 261915 Karl Kögel e.K. Inh. Elmar Kellner, Bühlfeldstraße 35, 71570 Oppenweiler. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 280568 Landschaftsgärtnerei Schwehr GmbH, Epperlinweg 3, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 739326 Holz-Energiezentrum Württemberg Dipl.-Kfm. Harald Senges GmbH, Haus Nr. 8, 73635 Obersteinenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 739326 Holz-Energiezentrum Württemberg Dipl.-Kfm. Harald Senges GmbH, Haus Nr. 8, 73635 Obersteinenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771353 Morello GmbH, Meisenweg 12, 73655 Plüderhausen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen November

HRB 802378 BCA Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 35, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Baranov, Alexander, Sant Marti / Spanien. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, Softwareentwicklung und Softwareinstallation, Gestaltung von Webportalen und Erbringung von Informationsdienstleistungen.
HRB 802369 co.equity GP GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen. Geschäftsführer: Dr. Becker, Christoph. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und/oder die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.
HRB 802395 co.equity MLP GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen. Geschäftsführer: Dr. Becker, Christoph. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und/oder die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme von Kommanditbeteiligungen sowie der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.
HRB 802411 Quantineers GmbH, Königstraße 35, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buchwald, Lars Kai. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Lösungen im Bereich der digitalen Transformation, insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), einschließlich Schulung, Softwareentwicklung, Lizenzierung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
HRB 802419 Fritten Factory Stuttgart UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ammon, Joshua. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gaststätten, eines Lieferservice und Catering auf Veranstaltungen aller Art, sowie Aufbau eines gastronomischen Franchisesystems.
HRB 802535 Oskar Invest GmbH, Calwer Straße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Özay, Ahmet, Istanbul / Türkei. Geschäftsführer: Per, Deniz. Gegenstand des Unternehmens: Die Haltung und Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland. Die Gesellschaft erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die Gesellschaft betreibt keine gewerbliche Tätigkeit.
HRB 802562 AI-Z GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langer, Oumar. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Implementierung und Vermarktung von Lösungen, Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Künstlichen Intelligenz (Kl). Dazu gehören insbesondere: - Beratung, Schulung und Befähigung von Unternehmen, Führungskräften und Mitarbeitenden zur strategischen und operativen Nutzung von KITechnologien, - Konzeption und Durchführung von Trainings, Workshops, Masterclasses, Zertifikats- und Weiterbildungsprogrammen, - Entwicklung, Produktion und Vertrieb digitaler Produkte und Plattformen zur Wissensvermittlung, Prozessautomatisierung und Entscheidungsunterstützung, - Entwicklung und Bereitstellung von Software-, Hardware- und Hybridlösungen (z. B. AI in the Box) zur sicheren und effizienten Integration von Kl in betriebliche Prozesse, - Begleitung von Digital-, Daten- und Transformationsprojekten einschließlich Beratung zu Organisation, Change- Management, Technologie- und Prozessarchitektur.
HRB 802598 Evyon Solartechnik GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schubert, Yannic Roman. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Energiemanagementsystemen sowie begleitenden Dacharbeiten, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Nebengeschäfte.
HRB 802615 Adler schnell und sicher UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dedmircan, Ismail, Osmangazi / Bursa / Türkei. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Tierbedarf wie Trocken- und Nassfutter, Katzenstreu, Spielzeug, Bekleidung und Drogerieprodukte
HRB 802767 Pfisterer Professional GmbH, Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Pfisterer, Andy Karl-Heinz. Geschäftsführer: Haderlein, Jennifer. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben von Fahrgeschäften, Kinderkarussells und Kindereisenbahn, die Vermietung von Fahrgeschäften, die Ausrichtung von Volksfesten und das Betreiben von Imbissen sowie die Herstellung, Produktion und Vermittlung von Fahrgeschäften, Spielgeschäfte wie Ballwerfen, Spickern und Entenangeln, Fahrzeugbau und Handel mit Nutzfahrzeugen.
HRB 802766 Horváth.AI GmbH, Rotebühlstraße 100, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hofmann, Niko Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen FT, Software, Digitalisierung und Prozessautomatisierung mit Fokus auf künstlicher Intelligenz.
HRB 802776 Aurum Service GmbH, Rotebühlplatz 23, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Keskin, Mehmet. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und der Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art (auch der Online-Vertrieb) sowie die Dienstleistung und Vermittlung von Aufträgen im Bereich der Personalvermittlung.
HRB 802415 Adorea GmbH, c/o Regus, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Battaglia, Filippo, Montano Lucino / Italien. Geschäftsführer: Battaglia, Federico, Lurate Caccivio / Italien. Gegenstand des Unternehmens: Der Kauf und Wiederverkauf von Bussen.
HRB 802463 PROFIL Immobilien- und Finanzservice Verwaltungs GmbH, Friedrichstraße 9, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dag, Gökhan. Gegenstand des Unternehmens: - Immobilienanalysen (Durchführung von Standort-. Objekt- und Marktanalysen) - Verkaufskonzepte (Erarbeitung von Verkaufskonzepten und Beratung bei der Festlegung des Verkaufspreises) - Finanzberatung (Beratung und Abklärung von Finanzierungsmöglichkeiten für Immobilienkäufer) - Rechtliche und administrative Dienstleistungen (Verfassen von Reglementen und Nutzungsordnungen) - Unterstützung bei der Objektentwicklung - Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der PROFIL lmmobilien- und Finanzservice GmbH & Co. KG, Stuttgart.
HRB 802519 Going Dutch Apparel GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hess, Jonas Nicola, Singapur / Singapur. Nicht mehr Geschäftsführer: Tomasz, Kristof. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Bekleidungsartikeln, insbesondere der Online-Vertrieb von T-Shirts im In- und Ausland.
HRB 802701 Schwerpunktpraxis für Suchtmedizin Stuttgart MVZ GmbH, Kriegsbergstraße 40, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Zsolnai, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen mit allen hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher sowie vertrags -und privatpsychotherapeutischer Leistungen auf dem Gebiet der Suchtmedizin, der Psychotherapie und der Allgemeinmedizin, die Bildung von Kooperationen mit und die Erbringung von Leistungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation, nicht ärztliche Leistungserbringer und sonstige Leistungserbringer im Bereich des Gesundheitswesens.
HRB 802764 Iona Technologies UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Vozniak, Bohdan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von digitalen Produkten, Softwarelösungen und Anwendungen, insbesondere in den Bereichen künstliche Intelligenz, Kommunikation und Bildung, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
HRB 802793 Ventado GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schefel, Christoph. Geschäftsführer: Weinberg, Denis, Sveti Vlas / Bulgarien. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Management, Unternehmensberatung, Interimsmanagement, Projektmanagement, Personalvermittlung, IT-Services, Schulung, Organisation, Kommunikation und Handel. Ferner kann das Unternehmen eigene Produkte oder Dienstleistungen im Bereich der Energie- und Metallindustrie entwickeln, vertreiben und handeln sowie Beteiligungen an an-deren Unternehmen halten und verwalten.
HRB 802359 Tarentum Holding GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fedele, Francesco. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen.
HRB 802560 Deutsche Anker-Partner GmbH, Turbinenstraße 7, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pianka, Michael Erewin. Geschäftsführer: Erdmann, Andre. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen. Desweiteren werden zentrale Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften, insbesondere in den Bereichen strategische Unternehmensführung (Management), Verwaltung, Informationstechnologie (IT), Marketing und Finanzen erbracht.
HRB 802631 Airis Solutions UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 51, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Einzelprokura: Schreppel, Felix. Geschäftsführer: Botosch, Christian Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, die Entwicklung und die Umsetzung von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen auf Basis künstlicher Intelligenz, insbesondere die Optimierung von Geschäftsprozessen.
HRB 802662 Flor GmbH, Tübinger Straße 72, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Feldmer, Katica. Geschäftsführer: Cichocki, Jedrzej Wiktor. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Cafés, der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Blumen, Pflanzen und verwandten Produkten, sowie die Entwicklung und Umsetzung gastronomischer Konzepte sowie die Durchführung von Caterings, Workshops und Veranstaltungen, sowie alle damit verbundenen Geschäfte.
HRB 802670 Shady Business Holding GmbH, Rotebühlstraße 841, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wagner, Burkhard Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.
HRB 802785 Horváth Accounting & Tax Solutions GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heimburger, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO.
HRB 802712 Babil GmbH, Altenbergstraße 73, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Oksaz, Yusuf Babil. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften - insbesondere an operativen Immobiliengesellschaften - sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und Immobilienbesitzes.
HRB 802760 LBV BW SEM GmbH, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eberle, Marco. Geschäftsführer: Strunk, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Zum einen die effiziente und gebündelte Abwicklung von Marketing-, Event- und Vertriebsaktivitäten für den Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. und dessen Partnerorganisationen, insbesondere für Organisation und Durchführung des landwirtschaftlichen Hauptfestes und weiterer solcher Aktivitäten sowie des Verkaufs von Produkten. Zum anderen verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen und erbringt bzw. vermittelt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen aller Art.
HRB 802804 Largacha GmbH, Altenbergstraße 10, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Largacha, Gilbert Andres. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines lateinamerikanischen Tapas-Bar-Restaurants, einschließlich des Angebots von lateinamerikanischen Gerichten sowie die Veranstaltung und Organisation von kleinen Events innerhalb des Restaurants.
HRB 802461 UFI Filters Germany GmbH, Esslinger Straße 14, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gava, Stefano, Costermano sul Garda (Verona) / Italien. Geschäftsführer: Girondi, Giorgio, Cavaion Veronese / Italien. Geschäftsführer: Bamberger, Daninel. Gegenstand des Unternehmens: Der Hauptgegenstand des Unternehmens ist - der Ankauf, der Vertrieb, der Verkauf, die Vermarktung, der Import und der Export von Filtern für Kraftfahrzeuge aller Formen und Größen, einschließlich Lastkraftwagen, Lastkraftwagen, Traktoren und Erdbewegungsmaschinen, für Motorräder, für stationäre Motoren, für Industriemotoren, für Verbrennungsmotoren und für Elektromotoren, für die Flüssigkeits- und Gasfiltration im industriellen und zivilen Bereich, von hydraulischen und öldynamischen Filtern, von Filtermaterial für die Wasser-, Flüssigkeits- und Gasfiltration, die pharmazeutische und die Lebensmittelfiltration, sowie von Komponenten, Ersatzteilen und allen anderen Zubehör- oder verwandten Produkten; Ankauf, Vertrieb, Verkauf, Marketing, Einfuhr und Ausfuhr von Produkten für das Wärmemanagement von Systemen für Kraftfahrzeuge aller Formen und Größen, einschließlich Lastkraftwagen, Lastkraftwagen, Traktoren und Erdbewegungsmaschinen, für stationäre Motoren, für Industriemotoren, für Verbrennungsmotoren und für Elektromotoren, sowie von Komponenten, Ersatzteilen und sonstigen Zubehör- oder verwandten Produkten - Kauf, Vertrieb, Verkauf, Marketing, Import und Export von Produkten und Komponenten für Brennstoffzellen- und Elektrolyseur-Anwendungen, einschließlich Filtrations- und Flüssigkeitsaufbereitungssysteme, MEA (Membrane Electrode Assembly) und CCM (Catalyst Coated Membrane) in den Bereichen Automobil, Hydraulik, Industrie, Energie und Hightech (Rennsport, Luft- und Raumfahrt, Marine, Verteidigung oder Militär); - Handel mit sonstigen Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge und Motorräder; - Handel mit Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren und Sensoren sowie mit sonstigen elektrischen Geräten und Bauteilen; - Handel mit chirurgischen Masken und anderen medizinischen Geräten - Handel mit Atemschutzgeräten, Staubmasken und filtrierenden Halbmasken sowie mit sonstigen Brand- und Unfallschutzartikeln; - der Verkauf von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den
HRB 802726 Markez Holding UG (haftungsbeschränkt), Olgastraße 58B, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Markež, Marcel Renee. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen aller Art.
HRB 802778 LIVION Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Charlottenstraße 44, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Denzle, Markus. Gegenstand des Unternehmens: - die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen und für Dritte, - die Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung nach Maßgabe einer Genehmigung gemäß § 34c GewO, - das Management von Immobilienvermögen, insbesondere das Verwalten, Entwickeln und Renovieren im fremden Namen für fremde Rechnung, - sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, soweit diese keiner weiteren behördlichen Genehmigung bedürfen.
HRB 802812 3am Holding GmbH, Blumenstraße 32, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krauß, Luca. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Unternehmensanteilen, im eigenen Namen und nicht auf fremde Rechnung, die Tätigung von Investitionen in Unternehmen und andere Vermögenswerte sowie sonstige Tätigkeiten einer Holdinggesellschaft.
HRB 802616 Tribe Management GmbH, Wernhaldenstraße 86, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Managementdienstleistungen.
HRB 802439 Reeady Works UG (haftungsbeschränkt), Lenninger Straße 3, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hautmann, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Werbung, Medienproduktion, Text- und Content-Erstellung, Veranstaltungs- und Eventtechnik, Projektplanung und -durchführung sowie Beratung in diesen Bereichen. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand den Handel mit Waren aller Art, insbesondere physischen und digitalen Produkten, sowie die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Marken, Online-Plattformen, Software und sonstigen digitalen Anwendungen.
HRB 802605 Sportfreunde Stuttgart gGmbH, Im Buchwald 73, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Goyke, Niels-Holger. Geschäftsführer: Diehl, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Daneben kann die Gesellschaft die in Absatz 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. (3) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen und Sporteinrichtungen, die Finanzierung von Sporteinrichtungen, Sportplätzen u.ä., die Förderung und Durchführung von Sportprojekten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die der Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft dienen und deren persönliche, soziale und sportliche Entwicklung fördern. Dies umfasst insbesondere Workshops, Trainingscamps und ähnliche Freizeitangebote sowie die Organisation von Sportwettkämpfen, die das Gemeinschaftsgefühl stärken und die Beteiligung junger Menschen an sozialen und sportlichen Aktivitäten fördern. Ferner werden die Satzungszwecke verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung von ideellen, personellen und materiellen Hilfen zur Förderung und Durchführung von Sportprojekten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die der Verwirklichung der Vereinsziele dienen.
HRA 742874 Silent Core Systems e.K., c/o Wassilios Sidiropulos, Pflasteräckerstraße 52, 70186 Stuttgart. Inhaber: Sidiropulos, Wassilios.
HRB 802423 Manfred Kunze Development GmbH, Franz-Wachter-Straße 25, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunze, Robin Frank. Geschäftsführer: Wittmann, Falk. Gegenstand des Unternehmens: Die IT-Softwareentwicklung und die Beratung für IT-Themen und Produktionsabläufe.
HRB 802446 Kunze - Beteiligungsgesellschaft mbH, Franz-Wachter-Straße 28, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunze, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Kunze GmbH & Co. KG.
HRB 802549 BHE-Consult GmbH, Von-Pistorius-Straße 6A, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hemmerling, Norbert. Geschäftsführer: Bechert, Achim. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeiten sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.
HRB 802749 Leitwart GmbH, Haussmannstraße 128, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Krummel, Anna. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Gas- und Stromverträgen.
HRB 802853 Clean Service Mariya Ivanova UG (haftungsbeschränkt), Schubartstraße 29, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführerin: Ivanova, Mariya. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gebäudereinigung und alle damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
HRB 802368 Halde 473 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 802426 Creasian Hafencity GmbH, Friedhofstraße 11, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Noori, Fazil. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gaststätten.
HRB 802445 Halde 474 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 802869 Dolomiti GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Buscemi, Daniele. Geschäftsführer: Porcu, Pietro. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung für Unternehmen für erneuerbare Energien, Vertrieb von Industriemaschinen und Agrar-maschinen, Handel und Großhandel für Agrarbetrieb, Industriebetrieb, Photovoltaik und Solarbau.
HRA 742835 Erkan Eroğlu e.K., Hauptmannsreute 21C, 70192 Stuttgart. Inhaber: Eroğlu, Erkan.
HRB 802696 BM Equity GmbH, Helfferichstraße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dogan, Berkay. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Nachtclubs sowie damit verbundener gastronomischer Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen, der Ausschank und Verkauf von Getränken und Speisen, die Organisation von Musik- und Unterhaltungsprogrammen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 802850 uninu GmbH, Am Kriegsbergturm 31, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Farr, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Apps im Ernährungs-, Sport-, Gesundheits- und Kochbereich sowie die Produktion und der Vertrieb von Lebensmitteln, insbesondere Gewürzen und fermentierten Gemüsebasen, einschließlich Online-Handel, Import/ Export und damit zusammenhängender Dienstleistungen (ohne Ausübung der Heilkunde).
HRB 802703 Mata ne GmbH, Schwabstraße 195, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hölzel, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens (einschließlich dessen Erwerb und Veräußerung), insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 802545 Kolb Holding UG (haftungsbeschränkt), Mittlerer Bauernwaldweg 35, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kolb, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. b) Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Wertpapieren, Kryptowährungen, Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen. c) Die Erbringung von Beratungs-, Management-, IT- und sonstigen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen sowie für Dritte, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist. d) Die Entwicklung, der Vertrieb und die Vermarktung von Softwareprodukten, insbesondere in Form von Software-as-a-Service (SaaS), webbasierten Anwendungen, Desktopund mobilen Applikationen, einschließlich Lizenzmodellen auf Abonnement- oder Einmalzahlungsbasis.
HRB 802425 Zullo Holding GmbH, Ludwigstraße 77, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zullo, Fabrizio. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens die Verwaltung von fremden Vermögen (nicht jedoch Leistungen, welche nach den Bestimmungen des Kreditwesensgesetzes genehmigungspflichtig wären), der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen beliebiger Rechtsform, der Handel mit Gastronomiebedarf sowie von Küchenartikeln für den gewerblichen und den privaten Gebrauch sowie die Übernahme von lndustrievertretungen.
HRB 802436 DI Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Geißeichstraße 5, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heck, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien.
HRB 802478 Helene Gastro UG (haftungsbeschränkt), Eierstraße 17, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diedrich, Julian Carlo. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben von Gastronomiebetrieben, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Eventmanagement, insbesondere die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die (Unternehmens-)Beratung.
HRB 802505 SOLVING LEGAL Rechtsanwälte GmbH, Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Riehl, Moritz Valentin. Geschäftsführer: Scherbarth, Hubertus Peter Carl Heinrich Leopold. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Dies geschieht durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.
HRB 802597 Mezora AI UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 442, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Metze, David Kofi. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Umsetzung, Implementierung, Betrieb und Vertrieb von Software und Softwarelösungen, insbesondere KI-gestützte Prozessoptimierungs-, Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen Informationstechnologie, Social-Media, Marketing, Prozessautomatisierung, Datenschutz und digitaler Markenaufbau, insbesondere die Gestaltung von Webseiten, SEO, der Aufbau und die Betreuung von Social-Media-Kanälen, das Affiliate Marketing, die Produktion und Verbreitung von Marketingmaterialien wie Imagefilme und Produktfotos, die Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops und Online-Kursen in diesen Bereichen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, der Messe- und Veranstaltungsbau einschließlich der Planung und des Auf- und Abbaus von Messeständen, die Vermietung und Bereitstellung von Kamera- und Veranstaltungstechnik sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Vorlagen, Prompts und Online-Kurse.
HRB 802789 Crashpoint Ludwigsburg UG (haftungsbeschränkt), Nähterstraße 111, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Picciotti, Marianna. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines KfZ-Dienstleistungsbetriebs, insbesondere die Erstellung von KfZ-Gutachten, Autoglas-Service, Smart-Repair, Fahrzeugaufbereitung sowie Hol- und Bringservice KfZ. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Vermittlung und Koordination von Lackier- und Karosseriearbeiten in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 802846 Süzen GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Süzen, Recai. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzel- und Großhandel mit Obst und Gemüse, Lebensmitteln, Getränken und Gastronomiebedarf. Dies beinhaltet unter anderem auch die Belieferung, Lagerung von Waren und die Beratung von Kunden.
HRB 802459 KMM Beteiligungen GmbH, Uhlbacher Straße 7, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Geschäftsführer: Mankas, Marcel. Geschäftsführer: Fiawoo, Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung für Akquise, Recruiting, Vertrieb und Marketing sowie der Abschluss und die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen.
HRB 802772 Fahrschule JAM GmbH, Rohrackerstraße 20, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haug, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrausbildung, einschließlich der Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht für verschiedene Fahrzeugklassen, sowie die Organisation von Nachschulungen und Weiterbildungen.
HRB 802453 MASTER Bauunternehmung GmbH, Aberlin-Jörg-Straße 20, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Skenderi, Mirsad. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Maurer- und Betonbauarbeiten, Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Bodenverlegung, Raumausstattungs- und Gebäudereinigungsarbeiten.
HRB 802422 MVZ Dr. Schäfer & Kollegen GmbH, Sparrhärmlingweg 47, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schäfer, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen medizinischen Leistungen sowie von nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer medizinischer Versorgungsformen.
HRB 802732 Osman-Baba Logistik und Transport GmbH, Kinzigstraße 15, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sakalli, Serhat. Gegenstand des Unternehmens: Transportdienstleistungen und Speditionslagerung.
HRB 802659 lmmoKapital GmbH, Wildgansweg 2224, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Adzhamyan, Anatoliy. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie lmmobilien.
HRB 802432 Schaefle Venture UG (haftungsbeschränkt), Heimstättenstraße 31, 70435 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schäfle, Tobias Rainer. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Firmenanteilen und Aktien.
HRB 802563 EN-Nas Bau UG (haftungsbeschränkt), Tapachstraße 97, 70437 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Mahmutovic, Mirela. Gegenstand des Unternehmens: Eisenbiege- und Eisenflechtarbeiten, Gartenbau und Trockenbau.
HRB 802792 Silvaris Holding GmbH, Prevorsterstraße 20, 70437 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirschner, Silas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Planung, Durchführung und Begleitung von Bauprojekten als Bauherrin, Bauträgerin oder Baubetreuerin, die Durchführung von Projektentwicklungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Handel mit Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften.
HRB 802595 Revitall GmbH, Korntaler Straße 85, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kocher, Frank Alfred. Geschäftsführer: Fischer, Ingo. Gegenstand des Unternehmens: Die Wartung, Instandhaltung und Umbau von Hochregallagern und sonstigen Stahlbauten.
HRB 802428 Innovatio Energy GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kiris, Erol. Geschäftsführer: Dr. Hartkopf, Markus Christopher. Geschäftsführer: Ramsperger, Daniel. Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Förderung erneuerbarer Energien und einer dezentralen Energieversorgung durch Projektentwicklung, Planung, Projektfinanzierung, Errichtung, Betrieb und Management von Solarkraftwerken, Energiespeichersystemen und Ladeinfrastrukturen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beratung und Dienstleistungen in diesen Bereichen zu erbringen sowie entsprechende Anlagen zu erwerben oder zu veräußern.
HRB 802515 GetBeyondShape GmbH, Wiener Straße 188, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Djordjevic, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Gesundheitsbereich und der Handel mit erlaubnisfreien Produkten im Bereich Gesundheit, Biohacking und Leistungsoptimierung.
HRB 802780 Taste of Koroni GmbH, Mühlstraße 26, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mayer, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Olivenöl und ähnlichen Produkten und der Vertrieb der erzeugten Produkte und der Einkauf und Vertrieb von weiteren Produkten (insbesondere Olivenöl und Gewürze).
HRB 802796 Kino Atlantis Mannheim GmbH, Leobener Straße 82 A , 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Traber, Wolfgang Klaus, Wangen bei Olten / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Kunzi, Andreas. Geschäftsführer: Kunzi, Oliver Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Errichtung und Betrieb von Kinos in Mannheim und alle mit dem Betrieb des Kinos zusammenhängende Aktivitäten
HRB 802821 Furat Möbelhaus GmbH, Mauserstraße 22, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alnouri, Yousef. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzel- und Großhandel mit Möbeln, Küchen, Teppichen, Wohnaccessoires, Elektrohaushaltsgeräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen, einschließlich Onlinehandel sowie deren Lieferung, Montage und Vermittlung; ferner der Verkauf, Vertrieb und Großhandel von Möbeln, die Montage von Möbelfertigungen sowie der Handel mit Haushaltswaren.
HRB 802877 G2 Advisors UG (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gruber, Gerald, Wien / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische und operative Unternehmensberatung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Unternehmen der Banken- und Versicherungswirtschaft, sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) sind ausgeschlossen.
HRB 802591 Knossos Gastronomie Großhandel GmbH, Motorstraße 24, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Platakis, Emmanouil. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel für die Gastronomie.
HRB 802629 Balkoniator UG (haftungsbeschränkt), Grubenäcker 68, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Roser, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von steckerfertigen Balkonkraftwerken.
HRB 802567 Nixo GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chen, Sixing. Gegenstand des Unternehmens: Der internationale Handel mit Industrie- und Konsumgütern aller Art, insbesondere mit Metall- und Gusskomponenten. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Produktbeschaffung sowie Marktanalysen für europäische und asiatische Geschäftspartner an.
HRB 802863 taxAI GmbH, Wankelstraße 14, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Henseler, Stephanie. Geschäftsführer: Schmieder, Ralph. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von Software für das lnformationsmanagement und die Verwaltung von Unternehmensdaten in Datenbanken unter Anwendung von künstlicher Intelligenz und Automatisierung.
HRB 802485 ABS Autoservice GmbH, Oskar-Lapp-Straße 6, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunze, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Die Karosserielackierung und Reparatur von PKW, LKW und Transporter, der Auto- und Ersatzteilhandel sowie der Handel mit Maschinen.
HRB 802556 NeoZepter Biotechnologies GmbH, Europaplatz 14, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Max Mattheus. Geschäftsführer: Schneider, Irantzu. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Verkauf von auf biotechnologischen Entwicklungen basiertem Material zur Erzeugung von künstlichem Regen (Cloud Seeding).
HRB 802675 Vidnova GmbH, Herschelstraße 55, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Heyfets, Anna. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Erstellung von Renovierungs- und Sanierungskonzepten unter Einsatz von KI-gestützten Anwendungen sowie Durchführung nicht meisterpflichtiger handwerklicher Tätigkeiten, wie Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen), Trockenbau, Verlegen von Teppich- und Kunststoffbodenbelägen, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, Leistungen im Gebäudeservice, Bautentrocknung, Schimmelbeseitigung, Reinigungsarbeiten im Rahmen von Sanierungen und Montage kleiner Einrichtungen ohne Eingriffe in sicherheitsrelevante Gewerke.
HRB 802689 Solva UG (haftungsbeschränkt), c/o Cool Company UG (haftungsbeschränkt), Peterstraße 20, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 222,00 EUR. Geschäftsführer: Spindler, Christian Raimund. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Gutachten, Erstellung von Prototypen für nachhaltige, neue Technologien & Megatrends, der Vertrieb von Kleinstmengen zur Marktanalyse und Produkttestzwecken sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften als Holding. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die den vorgenannten Geschäften dienlich sind.
HRB 802736 TF Ventures GmbH, Krehlstraße 116, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rückle, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Infrastruktur und Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität, insbesondere der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an und Förderung von Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Mobilität, Energie und Digitalisierung. Zusätzlich umfasst der Unternehmenszweck die Investition in, Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von lmmobilienprojekten, insbesondere mit Bezug zu nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilitätskonzepten. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Dienstleistungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an, insbesondere die Vermarktung, Abwicklung und Beratung im Bereich THG-Quote für alternative Kraftstoffe wie Biomethan und Strom aus erneuerbaren Energien.
HRB 802403 SUNLIFE-Sales GmbH, Mühlhaldenstraße 22, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hegemann, Marc Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von Projekten im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik, inklusive der Betrieb von Online-Plattformen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit PV-Direktinvestments.
HRB 802376 FG lnnotech GmbH, Universitätsstraße 1, 70569 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stramaglia, Fabrizio. Geschäftsführer: Interra, Giada. Gegenstand des Unternehmens: Die Erforschung, Produktion und Erstverarbeitung von Heilkräutern, die Forschung, Entwicklung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von pharmazeutischen Produkten und der lmporUExport von pharmazeutischen Produkten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 802879 Lexam UG (haftungsbeschränkt), Waldstraße 37, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Greis, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beratung von Unternehmen.
HRB 802501 CAVEO Pflegegruppe AcquiCo 9 UG (haftungsbeschränkt), Kleine Falterstraße 17, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gottuck Botello, Noah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und das Verwalten oder die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und/oder Gesellschaften der ambulanten und stationären Pflegebranche.
HRB 802611 Mosconi Hospitality & Investments UG (haftungsbeschränkt), Löwenstraße 17, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Mosconi, Nicolas Yann. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche Beratung und operative Unterstützung von Hotelbetrieben und touristischen Unternehmen, insbesondere im Bereich des Yield- und Revenue-Managements, der Umsatzoptimierung und Kostensteuerung, sowie die Vermittlung von Investorenkontakten im Hotelsektor. Darüber hinaus organisiert die Gesellschaft exklusive Business- und Lifestyle-Events zur Förderung von Kooperationen zwischen Hoteliers, Investoren und Partnerunternehmen.
HRB 802753 CAVEO Pflegegruppe AcquiCo 8 UG (haftungsbeschränkt), Kleine Falterstraße 17, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Gottuck Botello, Noah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und das Verwalten oder die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und/oder Gesellschaften der ambulanten und stationären Pflegebranche.
HRB 802759 CAVEO Pflegegruppe AcquiCo 10 UG (haftungsbeschränkt), Kleine Falterstraße 17, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Botello, Noah Gottuck. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und das Verwalten oder die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und/oder Gesellschaften der ambulanten und stationären Pflegebranche.
HRB 802836 CJG Prüfservice Stuttgart GmbH, Löwenstraße 115, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weckerle, Sabrina Jessica. Geschäftsführer: Weckerle, Valentin. Gegenstand des Unternehmens: Die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen, Maschinen sowie Prüfung von Medizinprodukten nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 und 4. Darüber hinaus die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Logistik, Vertrieb, Verwaltung, Personalbeschaffung und -führung, Marketing sowie die Vornahme der in diesem Zusammenhang erforderlichen Geschäfte und Rechtshandlungen.
HRB 802870 ONYRON Systems UG (haftungsbeschränkt), Wurmlingerstraße 9, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ernstberger, Stephan Carl. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Installation, die Wartung sowie der Vertrieb von elektronischen Geräten und Systemen, insbesondere aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Videotechnik, Smart-Home-Lösungen und Hausautomation. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Beratungs-, Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der vorgenannten Technik sowie der Handel mit verwandten Produkten, sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 802456 BISALT UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 18, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 15.000,00 EUR. Geschäftsführer: Biesel, Stefan Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Beratung im Bereich Einkauf und Beschaffung sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen. Dazu zählen insbesondere die Analyse, Optimierung und Einführung von Einkaufs- und Beschaffungsorganisationen und -prozessen, das Erstellen, Analysieren und Optimieren von Kennzahlsystemen zu einem Einkaufscontrolling, die Entwicklung von Einkaufsstrategien, das Schulen und Weiterbilden der Mitarbeiter, das interdisziplinäre Zusammenarbeiten zur Entwicklung und Umsetzung von Kostenreduzierungs- und/oder Qualitätsverbesserungsmaßnahmen, das zielgerichtete Einsetzen und Entwickeln des Lieferantenmanagements zur Verbesserung der Lieferantenperformance hinsichtlich Qualität, Kosten und Logistik, den rechtlichen Rahmen anhand von Verträgen analysieren und optimieren, den Bedarf an weiterer Digitalisierung ermitteln und Vorschläge zum Einsatz erbringen und bei der Umsetzung unterstützen, und die Durchführung von Ausschreibungen und Verhandlungen sowie die operative Unterstützung bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aller Art.
HRB 802613 Edelmann Ventures GmbH, Grüninger Straße 5, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Edelmann, Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Consulting.
HRB 802752 Hanx GmbH, Gerstenstraße 3, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Xue, Handi. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit genehmigungsfreien Waren, insbesondere Haushaltswaren, Outdoor-Zubehör, Möbel und Elektrokleingeräte. Die Beratung bei der Vermarktung internationaler Produkte im europäischen Raum, mit Schwerpunkt auf der Klärung der Regeln für Unternehmensgründungen, lnformationen zu Ex- und lmportbestimmungen, Prozessoptimierung im grenzüberschreitenden Warenverkehr, Vermietung von Büro- und Lagerräumen. Organisation und Durchführung von kulturellen Austauschprogrammen, einschließlich die Förderung des chinesischen Schachs Xiangqi. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.
HRB 802818 Haushaltswaren Strohbach GmbH, Blumhardtstraße 5, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Strohbach, Daniel. Geschäftsführer: Strohbach, Sabrina. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Holz- und Haushaltswaren, Schausteller und Hausmeisterservice.
HRB 802433 HSP Beteiligungs III GmbH, Melonenstraße 29, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hummel, Steffen-Michael. Gegenstand des Unternehmens: Soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist - im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma HSP Energy GmbH &. Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der -jeweils genehmigungsfreie - Produktion und Verkauf von Strom ist.
HRB 802466 Moshla GmbH, Eduard-Steinle-Straße 23, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Gekeler, Sarah lsabell. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel mit Produkten verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel, Textilien, Kunst und Küchenprodukte, sowie die Erbringung von Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere in Form von Bildung und Kommunikation zu Lebensmitteln, Ernährung und Kultur. Moshla zielt darauf ab, seine Kernprodukte so zu beschaffen, dass regionale Erzeuger unterstützt und nachhaltige, ethische Lieferketten so gut wie möglich gefördert werden.
HRB 802608 KMS Ventures UG (haftungsbeschränkt), Schwendestraße 33, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. Kraus, Mathias Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils unter Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung sowie erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
HRB 802777 YOU Gastro GmbH, Bernsteinstraße 31, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Oguz, Serdar. Yildiz, Murat. Geschäftsführer: Muhammed Us, Mücahid. Gegenstand des Unternehmens: Die Errichtung, Führung, Leitung und der Betrieb von Gastronomiebetrieben aller Art, insbesondere von Restaurants, Bars und Cafés, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, einschließlich Catering, Veranstaltungsorganisation sowie gastronomischer Beratungs- Managementdienstleistungen.

Stadt Stuttgart - Veränderungen November

HRB 802174 STEP Trade GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Karakus, Mustafa. Prokura erloschen: Karakus, Mustafa.
HRB 747070 Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gabert, Melanie.
HRB 15780 Palast-Betriebe Schmid & Theile Geschäftsführungs-GmbH, Kronprinzstr. 17, 70173 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Dr. Theile, Gregory.
HRB 797481 Kolping Education gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Vogt, Klaus Uwe. Einzelprokura: Sommer, Esther.
HRB 800902 Step Kornwestheim GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Karakus, Mustafa.
HRB 797881 LJ BEAUTY GmbH, Stephanstraße 30, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Peschke, Justus Georg Winfried.
HRB 723451 Verlag DAS BESTE GmbH, Willy-Brandt-Straße 50, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Reiris Rico, Ignacio, Madrid / Spanien. Geschäftsführer: Reiris Rico, Silvia, Madrid / Spanien. Bestellt als Geschäftsführer: Alcalde Strohschein, Sandra, Madrid / Spanien. Geschäftsführer: Borregón Baquero, Mario Manuel, Madrid / Spanien.
HRB 784396 ETC Germany Networks GmbH, c/o ePlaza Office Center, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Semke, Frithjof Johannes.
HRB 720676 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart Königstraße, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rönsch, Enrico Achim. Bestellt als Geschäftsführer: Hanisch, Marko.
HRB 727600 LBBW Pensionsmanagement GmbH, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Keck, Jörg. Nicht mehr Geschäftsführer: Stiera, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Lehmpuhl, Thomas.
HRB 747762 Kolping Bildung Südwürttemberg gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kreuscher, Alexandrea Maria. Prokura erloschen: Kreuscher, Alexandra Maria.
HRB 785010 ClaimsValue GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kastrati, Flamur. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Vermittlung im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik, insbesondere: Erstellung von Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen und Unfallanalysen, technische Gutachten und Dokumentation, Unterstützung bei Schadenregulierungsprozessen, Digitalisierung und Automatisierung von Abläufen. Die Gesellschaft kann eigene Projekte, Marken, Produktlinien und Geschäftszweige unter eigenständigen Bezeichnungen entwickeln, führen, bewerben und vermarkten. Diese können wirtschaftlich eigenständig auftreten, verbleiben jedoch rechtlich als unselbständige Geschäftsbereiche der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf hierfür eigene Marken, Plattformen, Domains und digitale Vertriebskanäle betreiben. Ein besonderer Schwerpunkt der Gesellschaft liegt in der Konzeption, Entwicklung und Vermarktung digitaler und KI-gestützter Anwendungen im Bereich der Kfz-Schadenanalyse und Unfallrekonstruktion, einschließlich Softwarelösungen zur automatisierten Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Schadensereignissen. Die Gesellschaft kann zusätzlich Projekte und Dienstleistungen mit medizinisch-ethischer, sozialer und gesellschaftlicher Zielsetzung entwickeln, fördern und betreiben. Dazu gehören insbesondere: die Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsangeboten für Menschen nach Verkehrsunfällen, die Entwicklung digitaler Hilfs- und Beratungsplattformen, die Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zu sensiblen Gesundheitsthemen, Präventions-, Sensibilisierungs- und Unterstützungsangebote, Palliativbegleitung, Psychosoziale Unterstützungsmaßnahmen und Lebenshilfekonzepte, die Förderung von Selbstbestimmung und Patientenautonomie, die Entwicklung und Umsetzung von Begleitangeboten für Betroffene und Angehörige, Kooperationen mit medizinischen, ethischen, sozialen und rechtlichen Institutionen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Verwirklichung ihrer Ziele Kooperationen mit Dritten einzugehen, sich an anderen Unternehmen oder Organisationen zu beteiligen, Tochtergesellsc
HRB 782497 Twelve Verwaltungs GmbH, Lautenschlagerstraße 22, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer Gruppe B: Thut, Jörn. Bestellt als Geschäftsführer der Gruppe B: Albrecht, Robert.
HRB 21008 LBBW Venture Capital Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Königstr. 10 C, 70173 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen gelöscht: Ausländische Zweigniederlassung: LBBW Venture Capital Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 75010 Paris/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés de Paris, eingetragen unter der Nummer 934152869) EUID: FR7501.934152869, Geschäftsanschrift: 231B rue La Fayette, 75010 Paris/Frankreich.
HRB 796901 Hato HR Solutions GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Antic, Andre Etienne, geb. Throm, Thalwil / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Essig, Marco.
HRB 792636 Schizas Vermögensverwaltung GmbH, Königstraße 40, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von privaten Immobilien.
HRB 784368 EeBeTe GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Königstraße 16, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 31.848,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Martin, Nicolas Michael.
HRB 773703 MVZ Diagnostische Radiologie Stuttgart GmbH, Lautenschlagerstraße 3, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nagel, Beate Irene. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Lea.
HRB 778301 ppa GmbH, Kronprinzstraße 1B, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehorik, Lukas.
HRB 790529 AVERDION SE, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung gemäß § 52 Abs.1 AktG am 12.08.2025 einen Einbringungsvertrag mit der 5Stars Holding Zärtkörüen Müködö Reszvenytärsasäg eingetragen im Handelsregister von Fövärosi Törvenyszek Cegbirösäga unter der Registernummer 01-10-140819, mit der Geschäftsanschrift 1118 Budapest, Pannonhalmi üt 36-38, HU- 1118 Budapest, Ungarn („5Stars Holding") abgeschlossen. Die Hauptversammlung vom 12.08.2025 hat diesem Vertrag zugestimmt. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
HRB 800707 Step Real Estate & Development GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Karakus, Mustafa.
HRB 747762 Kolping Bildung Südwürttemberg gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Kreuscher, Alexandra Maria.
HRB 783146 ITsive GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eyrich, Manfred. Bestellt als Liquidator: Eyrich, Rudolf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 763796 DISO Digital Solutions GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiselmann, Fabian. Geschäftsführer: Nimmi, Chalae / Thailand.
HRB 778711 KOEHLER Real Estate XIV GmbH, Marktplatz 5, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schapmann, Alina.
HRB 5053 SüdFactoring GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Christ, Roland.
HRB 794468 CFGI Germany GmbH, Theodor-Heuss-Straße 10, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Gambarov, Kamran. Gesamtprokura: Hemmerle, Dominik.
HRB 794468 CFGI Germany GmbH, Theodor-Heuss-Straße 10, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Welte, Frieder. Fuchs, Julia.
HRB 18445 RSM Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Aldinger, Ulrich.
HRB 19283 RSM Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Michaela Loose, nun Geschäftsführer: Roocks, Michaela.
HRB 20834 BF.direkt AG, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Berner, Sabrina. Gesamtprokura: Fedele, Julia Sophia.
HRA 723638 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hoffmann, Sabine. Prokurist: Rosenthal, Philipp. Gesamtprokura: Schölzel, Laura. Prokurist: Schmid, Lars. Prokurist: Knab, Philipp. Prokurist: Schad, Marvin. Prokurist: Hartlieb, Jan.
HRB 19283 RSM Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wesemann, Michael.
HRB 793675 PrimeStore Pop-Up UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Elsas-Straße 50, 70174 Stuttgart. Nunmehr bestellt als Liquidator: Oberdorfer, Michael Herbert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 733293 E & G Real Estate GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura: Pansegrau, Christine.
HRB 22278 E & G Private Immobilien GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura: Pansegrau, Christine.
HRB 769606 Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kruk, Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Kraft, Sebastian.
HRB 801928 Zahnärzte im Bosch-Areal Stuttgart MVZ GmbH, Breitscheidstraße 6, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Weiß, Michael.
HRB 733293 E & G Real Estate GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Widdra, Volker.
HRB 3810 Dr. Vaih GmbH Beratung und Treuhand Steuerberatungsgsellschaft, Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Roth, Wolfgang. Prokura erloschen: Vaih, Hermann. Engelmann, Wolfgang.
HRB 793201 Cashflow Conference GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Claessens, Tobias.
HRB 794468 CFGI Germany GmbH, Theodor-Heuss-Straße 10, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Schlums, Mathias. Gesamtprokura: Kaminski, Patrick. Winkels, Saskia. Dirschauer, Jan-Philipp. Nußmann, Patrick. Christians, Reik. Roger, Nina.
HRB 793950 arborsys DGM GmbH, Forststraße 9, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baumgartner, Steffen. Bestellt als Geschäftsführer: Greive, Jens.
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Petrich, Jonas. Gesamtprokura: Karcher, Stefan.
HRB 20834 BF.direkt AG, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Carrozza, Fabio. Vorstand: Ciriello, Maria Angela. Vorstand: Sangermano, Eugenio. Prokura erloschen: Ciriello, Maria Angela.
HRB 5003 Motor Presse Stuttgart Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Petrich, Jonas. Gesamtprokura: Karcher, Stefan.
HRB 758167 Motor Presse Venture GmbH, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Petrich, Jonas. Gesamtprokura: Karcher, Stefan.
HRB 9676 Motor-Presse International Verlagsgesellschaft Holding mbH, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Petrich, Jonas. Gesamtprokura: Karcher, Stefan.
HRB 789880 Almato AI GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Boos, Hans-Christian.
HRB 730941 LIGA2037 GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Dietz, Torsten.
HRB 760413 AVG Holding Verwaltung GmbH, Herdweg 24, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eckert, Lennart Lars.
HRB 250112 GOING BEYOND GROUP GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Seiler, Marco.
HRB 3713 Beaufort 8 GmbH, Kriegsbergstr. 34, 70174 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von insbesondere Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Marketing, Unternehmensentwicklung und Digitalisierung. Dies umfasst insbesondere die Analyse von Abläufen und Strukturen, die Entwicklung von Strategien und Konzepten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Marketing-, Kommunikations- und Vertriebsmaßnahmen sowie damit verbundene operative Tätigkeiten.
HRB 734536 DKS Immobiliengesellschaft mbH, Rosenbergstraße 38, 70176 Stuttgart. Prokura erloschen: Uetrecht, Klaus. Einzelprokura: Rühle, Bernd Michael.
HRB 782416 SIIN GmbH, Senefelderstraße 26, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Schrade, Daniel. El Jundi, Sirri.
HRB 9235 Karl Schellhorn GmbH, Gutenbergstr. 46, 70176 Stuttgart. Einzelprokura: Hannig, Jaroslava.
HRB 774055 FLP Belting GmbH, Ludwig-Pfau-Straße 17, 70176 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und der Handel von Tragriemen und Tragmittel für Aufzüge.
HRB 778799 Radiologie Stuttgart Ost-West MVZ GmbH, Rosenbergstraße 19, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nagel, Beate Irene. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Lea.
HRB 757207 Oli Systems GmbH, Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 60.825,00 EUR.
HRB 17457 VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg, Johannesstr. 22, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schärer, Thomas.
HRB 11171 afs Nachlinger GmbH Aufzug-Fahrtreppen-Service, Johannesstr. 57 A, 70176 Stuttgart. Einzelprokura: Nachlinger, Sandra.
HRB 736330 0711 Digital GmbH, Marienstr. 37, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Grötzinger, Nina.
HRB 798811 COMBINE Management GmbH, Marienstraße 37, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreiter, Thomas.
HRB 760565 Arverio Baden-Württemberg GmbH, Rotebühlplatz 21 - 25, 70178 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Vorname) ergänzt; nun nicht mehr Geschäftsführer: Amini, Ramin Fabian.
HRB 793436 Arverio Drive GmbH, Rotebühlplatz 21 - 25, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Vollmer, Larissa. Nicht mehr Geschäftsführer: Amini, Ramin Fabian.
HRB 795296 Arverio Deutschland GmbH, Rotebühlplatz 2125, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Amini, Ramin Fabian.
HRB 764011 Amaela UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 55, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Anmietung und Möblierung von Gewerbeflächen und Wohneinheiten und deren Weitervermietung im Rahmen der Kurzzeitvermietung unter einer einheitlichen Marke, einschließlich der Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter.
HRB 746897 RAN Fachpersonal GmbH, Reinsburgstraße 4, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Schreiner, Tülin.
HRB 741885 RAN Experts GmbH, Reinsburgstraße 4, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Schreiner, Tülin.
HRB 792340 Heimat Software GmbH, Rotebühlstraße 87, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schüler, Arne.
HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Perwitasari, Rinniaty.
HRB 774839 SalesRakete GmbH, Feinstraße 2, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Petersen, Tanja.
HRB 735962 Silver Arrows GmbH, Tübinger Straße 1216, 70178 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Osterwald, Alexander.
HRB 739275 Auren GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Kasimir, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Kasimir, Michael.
HRB 733841 BCM Solutions GmbH, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brose, Alfred. Magureanu, Bogdan-Florin.
HRB 780921 IVT AG, Sophienstraße 17, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Weyrich, Gerry Leon.
HRB 732705 Acania GmbH, Sophienstr. 17, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Weyrich, Gerry.
HRB 199116 B Medloop Technologies GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 783471 IVT Vermögen 1 GmbH, Sophienstraße 17, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Weyrich, Gerry Leon.
HRB 761523 IVT Invest GmbH, Sophienstraße 17, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Weyrich, Gerry.
HRB 20548 lnetum Germany GmbH, Augustenstraße 44, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jacquemont, Albin Marie Gabriel, Neuilly-Sur-Seine / Frankreich. Bestellt als Geschäftsführer: Quashie, Kathy-Ann Monica, Englefield Green / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen sowie von Beratungen, die Durchführung von Studien, die Anfertigung von Entwürfen und Analysen, lmplementierungen, Programmierungen und Wartungen von IT-Systemen, die direkt oder indirekt mit lnformationstechnologie zusammenhängen. Die Konzeption, Ausstattung, lnstallation, Verwaltung, Nutzung und Verbesserung von Informationssystemen und -netzen sowie die Konzeption, Herstellung und der Betrieb von Computerprodukten. Der Kauf, Verkauf, die Vertretung und Vermarktung von Lizenzen, Produkten aller Art, die direkt oder indirekt mit lnformationstechnologie zusammenhängen sowie von Computerausrüstungen. Die Durchführung sämtlicher Vorgänge, die direkt oder indirekt mit dem Unternehmenszweck zusammenhängen oder dessen Erreichung erleichtern können.
HRB 784080 PARK-SOLAR GmbH, Mozartstraße 16, 70180 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Feinauer, Mirjam Bettina.
HRB 6070 Versorgungswerk der Presse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Hermann, Armin.
HRB 746936 dp DIGITAL PUBLISHERS GmbH, Danneckerstraße 37, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Stehling, Sascha.
HRB 790462 Meine Wohnrente 2 GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Einzelprokura: Krotz, Benjamin.
HRB 773110 Meine Wohnrente GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Einzelprokura: Krotz, Benjamin.
HRB 771980 Deutsche Immobilien-Renten AG, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Lindemann, Erik.
HRB 802461 UFI Filters Germany GmbH, Esslinger Straße 14, 70182 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Bamberger, Daniel.
HRB 769159 AlaMeat GmbH, Olgastraße 75, 70182 Stuttgart. Einzelprokura: Ates, Hakan. Nicht mehr Geschäftsführer: Ates, Hakan. Bestellt als Geschäftsführer: Kabalar, Murat.
HRB 751873 storeS GmbH, Charlottenstraße 29 - 31, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Diez, Manuel Fabian.
HRB 774121 AvenlyUG (haftungsbeschränkt), Alexanderstraße 9b, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bering, Malte. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Giacomo. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche Organisation und Beratung von Unternehmen beim Aufbau und der Durchführung des Debitorenmanagements und die Erbringung von Inkassodienstleistungen.
HRA 240908 siwog Sindelfinger Wohnbaugesellschaft mbH & Co. KG, Eugensplatz 5, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Krause, Ulrich.
HRB 244093 aZIS HOTEL BetriebsGmbH, Eugensplatz 5, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kussmann, Gerd. Bestellt als Geschäftsführer: Krause, Ulrich.
HRB 2858 Beratung und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rottannenweg 4, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 51.130,00 EUR.
HRB 735728 CLAÍDA GmbH, Stafflenbergstraße 20, 70184 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Verwalten von eigenen Bestandsimmobilien.
HRB 244092 HOTEL BERLIN aZIS HOTEL BetriebsGmbH, Eugensplatz 5, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kussmann, Gerd. Bestellt als Geschäftsführer: Krause, Ulrich.
HRB 785510 spacelab GmbH, Wasserbergweg 8, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 796264 ZELUK International UG (haftungsbeschränkt), Lenninger Straße 10, 70186 Stuttgart. Nunmehr bestellt als Liquidator: Zeberer, Manuel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 750803 Gottlob Rommel Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Meidel, Tobias. Theilemann, Mark.
HRB 778518 Reklamation24 GmbH, Schönbühlstraße 78, 70188 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: de Sousa Dittus, Patrick. Geschäftsführer: de Sousa Dittus, Daniel.
HRB 11290 Haus & Grund Stuttgart - Verlag und Service GmbH, Gerokstr. 3, 70188 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Herausgabe, die Herstellung und der Vertrieb von Formularen, Musterverträgen, (Fach-)zeitschriften und -zeitungen, Newslettern und anderer Medien sowie sonstige Veröffentlichungen der Immobilienwirtschaft, die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Immobilieneigentümern, sowie die Veranstaltung von Reisen und Events für Haus & Grund Mitglieder und weitere Nutzer vorgenannter Medien sowie aller damit zusammenhängender Verlagsgeschäfte.
HRB 796313 Jung von Matt NECKAR GmbH, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bögelein, Tim Hendrik.
HRB 720330 EF Garagen Verwaltungs GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat. Bestellt als Geschäftsführer: Schürmann, Gerhard, Zollikon / Schweiz.
HRB 786656 Emil Frey KEOS GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel. Bestellt als Geschäftsführer: Schürmann, Gerhard, Zollikon / Schweiz.
HRB 23260 LBBW Immobilien-Holding GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Moser, Simone.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Gesamtprokura: Grepl, Georg Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Grepl, Georg Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Nemeth, Paul.
HRB 777315 PIAQ Deutschland GmbH, Vordernbergstraße 6, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ince, Mikail. Bestellt als Geschäftsführer: Bühler, Jonas. Gegenstand des Unternehmens: Die Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen, Personen, Produkten, Prozessen, Systemen und Dienstleistungen nach nationalen und internationalen Standards sowie Vorschriften oder kundenspezifischen Standards. Außerdem das Testen der Produktqualität, der Produktsicherheit und der Produktleistung hinsichtlich relevanter gesetzlicher Vorschriften, sowie die Erstellung von Sicherheits- und Qualitätszertifikaten (CE-Prüfzeichen). Durchführung von Audits und Erteilung von Zertifikaten im Bereich der Halal-Zertifizierung gemäß nationalen und internationalen Standards, gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen. Zusammenarbeit mit inländischen und ausländischen Unternehmen, um Dienstleistungen zu den oben genannten Themenbereichen anbieten zu können. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von lnspektions- und Verifizierungsdienstleistungen von Handelsgütern und die Verifizierung von Produkten und Dienstleistungen nach globalen Standards und lokalen Vorschriften. Die Gesellschaft führt weiterhin Schulungen und Seminare durch.
HRB 769545 GA Gastronomie GmbH, Wolframstraße 64 F, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Siegle-Gauß, Amina. Bestellt als Liquidator: Siegle-Gauß, Amina, Portal Nous / Spanien. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19962 TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Bolscho, Lars. Bestellt als Vorstand: Krutoff, Timo Stephan. Prokura erloschen: Samaras, Elena. Schiffel, Rolf. Mühlbauer, Stefanie. Gesamtprokura: Bergheim, Anke.
HRB 763489 Der Bewegungsapparat GmbH, Störzbachstraße 1, 70191 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Siebert, Tilman.
HRB 783095 Everhill-Vision GmbH, Friedhofstraße 20, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Hamperl, Dominik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782441 Everhill GmbH, Friedhofstraße 20, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 8017 MENOLD BEZLER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stresemannstr. 79, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Füssinger, Sylvia. Häcker, Johannes. Gesamtprokura: von Merkatz, Jan. Helwig, Dennis. Watzl, Fabiola.
HRB 765198 H3 GmbH, Im Falkenrain 1, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Daniel. Bestellt als Geschäftsführer: Treschl, Paul. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Wellness- und Duftprodukten, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Wellnessprodukten, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Weiterhin auch die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Wellnessprodukte.
HRB 730060 Venisis GmbH, Fleckenweinberg 71, 70192 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Einkauf, die Produktentwicklung, der Groß-, Einzel- und Onlinehandel von Gebrauchsartikeln für die Bereiche Baby- und Kleinkinder sowie Garten, Küche, Haushalt, Drogerie, Körperpflege und Elektronik sowie die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Software-Lösungen, insbesondere internetbasierten Anwendungen (SaaS), mobilen Applikationen sowie digitalen Plattformen, ebenso die Erbringung von Dienstleistungen und Serviceleistungen im IT- und Digitalbereich, einschließlich Beratung, Support, Datenanalyse, Marketing- und Vermarktungsmaßnahmen sowie der Handel mit entsprechenden Produkten.
HRB 7608 Sulzer GmbH, Hauptmannsreute 122 A, 70193 Stuttgart. Gesamtprokura: Zunkel, Juliane. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Dr. Bayer, Arne. Prokura erloschen:
HRB 789756 Schilli Ventures GmbH, Gustav-Siegle-Straße 26, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und betreibt kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 HGB.
HRB 741138 conspecton GmbH, Rosenbergstraße 124, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Entwicklung und der Vertrieb von Sofware; Erstellung von CAD-basierten Visualisierungen; Beratungs-, Planungs- und Vertriebsleistungen.
HRB 759704 Süßholz UG (haftungsbeschränkt), Hummelbergstraße 7, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 4,00 EUR.
HRB 736604 Michael T. Albrecht Projektentwicklung + Consulting GmbH, Vaihinger Landstraße 25, 70195 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Albrecht, Michael Thomas.
HRB 501 Stuttgarter Vorsorge - Management GmbH, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Jens.
HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Jens.
HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Jens.
HRB 731453 DIREKTE LEBEN Versicherung AG, Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Jens.
HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Jens.
HRB 743813 Gebrüder Geiger GmbH, Böhmisreuteweg 12 a, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei; Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Geiger, Raphael. Bestellt als Geschäftsführer: Geiger, Cyprian. Geschäftsführer: Geiger, Urs. Prokura erloschen: Geiger, Cyprian. Geiger, Urs. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion sowie der Vertrieb technischer Produkte. Darüber hinaus die genehmigungsfreie Unternehmens-, Finanz- und Energieberatung. Weiter die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, Wertpapieren, Aktien, Fondsanteilen und sonstigen Kapitalanlagen dies alles ausschließlich für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für andere, insbesondere nicht zum Gegenstand der Gesellschaft zählt die Kreditvergabe oder ähnliche Geschäfte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin).
HRB 788896 KASIMO UG (haftungsbeschränkt), Kelterstraße 45, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Aldinger, Simon. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 801769 DiagnostiQ Radiologie Team Ärzte GmbH, Wannenstraße 16, 70199 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dieterle, Sebastian Johannes.
HRB 765421 ALBA Metall Süd GmbH, Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Deininger, André.
HRB 17658 Kodak Holding GmbH, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Frank.
HRB 265162 SMR Automotive Mirrors Stuttgart GmbH, Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Vaaman Sehgal, Laksh, New Dehli / Indien.
HRB 1917 KODAK UNTERSTÜTZUNGSGESELLSCHAFT MBH, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Frank.
HRB 15917 Kodak GmbH, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Frank.
HRB 16813 Hildebrand GmbH Objekt-Service, Ulmerstr. 231, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrand, Gernold.
HRB 754828 The Holding Club HoldCo GmbH, Eybacher Straße 4b, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 508.540,00 EUR.
HRB 738782 Lummax Gebäudeservice GmbH, Am Mittelkai 25, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Primorac, Vjekoslav. Bestellt als Geschäftsführer: Čović, Draženko.
HRB 25414 Kontaktwerk GmbH, Margaretenstraße 11b, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayer, Hanns-Robert. Bestellt als Liquidator: Mayer, Hanns-Robert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 791602 Alfa Management GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, Vermietung und Verpachtung von eigenen lmmobilien und Beteiligungen sowie das Eingehen und das Halten und Verwalten von Beteiligungen im ln- und Ausland. Ferner Trockenbau, Holz und Bautenschutz (Mauerschutz und Holzimprägnierungen in Gebäuden), Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen), Möbel-/Küchenmontage (ohne Anschlussarbeiten), Hausmeisterservice, Bodenleger (Gummi-, PVC-, Linoleum-, Laminat-, Kunststoff-, Fertigparkett und Korkböden sowie Teppichböden), Entrümpelungen (ohne Gebrauchtwarenverkauf), Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Rohrverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten).
HRB 758628 eliso GmbH, Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Brodführer, Johannes. Bestellt als Geschäftsführer: Christ, Niels Alexander.
HRB 15441 Gemüsering STUTTGART GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Einzelprokura: Ahrens, Martin.
HRB 24887 Kodak Graphic Communications GmbH, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Frank.
HRB 15956 GfH Gesellschaft für Heiztechnik mbH, Schmaukstr. 10, 70327 Stuttgart. Personenbezogene Daten angepasst: Geschäftsführer: Bauer, Rudolf Anton.
HRA 10825 W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Augsburger Str. 722, 70329 Stuttgart. Prokura erloschen: Rentzow, Markus.
HRB 793526 NER Residential lnvestment GmbH, Augsburger Straße 554, 70329 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Jaric, Filip.
HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Jungo Brüngger, Renata Maria-Anna, Thalkirch / Schweiz. Prokura erloschen: Fetzer, Bettina. Mestwerdt, Burkhard. Ziege, Matthias. Gesamtprokura: Conde Diez, Rosa Maria. Biel, Alexander.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Jungo Brüngger, Renata Maria-Anna, Thalkirch / Schweiz. Prokura erloschen: Adt, Katrin.
HRB 786607 Rubin Gold Diamond GmbH, Bahnhofstraße 10, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Hazal Necibe.
HRB 762748 Flint Group Packaging Inks Germany GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klokkers, Heiner. Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 720211 Flint Group GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 755803 PROGREEN GmbH, Deckerstraße 39, 70372 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Dogan, Savas.
HRB 19092 Raumausstattung Feil GmbH, Mercedesstr. 23, 70372 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Feil, Andreas.
HRB 22889 METIS GmbH Trainings- und Beratungszentrum, Kleemannstraße 6, 70372 Stuttgart. Einzelprokura: Altin, Gökhan.
HRB 773735 Luxury Cars 24 UG (haftungsbeschränkt), Schmidener Straße 51, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Höfer, Marcel. Bestellt als Geschäftsführer: Ahmdi, Sammy El, Stuttgart / Frankreich. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von Autos für Selbstfahrer sowie Handel von KFZ bis 3,51.
HRB 751759 ColourOz Investment 1 GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klokkers, Heiner. Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 802212 Chirurgie Centrum Dr. Löffler MVZ GmbH, König-Karl-Straße 66, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 778857 Relution GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann, Jonas.
HRB 784260 Xeikon Deutschland GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 776309 NBI Neckar-Bodensee Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Kleiner Ostring 117, 70374 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung), die Sondereigentumsverwaltung und die Verwaltung von Ferienimmobilien. Die Gesellschaft darf treuhänderische Aufgaben in grundstücksbezogenen Angelegenheiten übernehmen, Standort- und Marktanalysen erstellen sowie an der Vorbereitung und Durchführung von Ferien-, Naherholungs- und ähnlichen Immobilienprojekten mitwirken. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten, soweit die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.
HRB 761921 Exyte Management GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bashkeeva, Elena, Zürich / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Raschendorfer, Jürgen, Altenmarkt an der Triesting / Österreich. Geschäftsführer: Mag. Schönhofer, Peter, Wien / Österreich.
HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bashkeeva, Elena, Zürich / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Raschendorfer, Jürgen, Altenmarkt an der Triesting / Österreich. Geschäftsführer: Mag. Schönhofer, Peter, Wien / Österreich.
HRB 793117 Ludwig & Shito UG (haftungsbeschränkt), Quellenstraße 7A, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Blosenhauer, Thomas Leon Emile Henri. Bestellt als Liquidator: Blosenhauer, Thomas Leon Emile Henri. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785305 Exyte Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bashkeeva, Elena, Zürich / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Raschendorfer, Jürgen, Altenmarkt an der Triesting / Österreich. Geschäftsführer: Schönhofer, Peter, Wien / Österreich.
HRB 775556 Exyte GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bashkeeva, Elena, Zürich / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Raschendorfer, Jürgen, Altenmarkt an der Triesting / Österreich. Geschäftsführer: Schönhofer, Peter, Wien / Österreich.
HRB 20135 jn jangled nerves GmbH, Hallstr. 25, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 730623 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Fischer, Sebastian. Roth, Věra.
HRB 783044 Living Küchen GmbH, Burgunderstraße 5, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Firat, Cihan. Geschäftsführer: Dogan, Özkan.
HRB 727504 WOLFF & MÜLLER Hoch- und Industriebau Beteiligungs GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Heinrich, Gerd. Gesamtprokura: Becker, Michael.
HRB 46522 Fischer Stahlbau GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Marquordt, Rüdiger.
HRB 787609 Loftea GmbH, Richbodstraße 3A, 70437 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramadani-Schmidt, Mentor. Bestellt als Geschäftsführer: Götz, Sven.
HRB 12334 Güternahtransport GmbH, Korntaler Str. 197, 70439 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Deisser, Eugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Deisser, Melanie. Bestellt als Geschäftsführer: Beplat, Christopher.
HRB 790231 Deisser Intermodal GmbH, Korntaler Straße 197, 70439 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Deisser, Eugen Karl. Nicht mehr Geschäftsführer: Deisser, Melanie. Bestellt als Geschäftsführer: Beplat, Christopher.
HRB 731544 RPM Präzisionstechnik + Management GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Neubrand, Simone Christine.
HRB 20673 Deisser GmbH, Korntaler Straße 197, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Deisser, Melanie. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Deisser, Eugen Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Beplat, Christopher. Prokura erloschen: Deisser, Maximilian.
HRB 720195 EnviSol GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Familienname und Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Neubrand, Simone.
HRB 18804 RSW GmbH Commerce & Consult, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Neubrand, Simone.
HRB 762806 Flint CPS Inks Germany GmbH, Sieglestraße 25, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schwögler, Roland.
HRB 776509 Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Jordan, Christoph. Gesamtprokura: Stumpf, Sebastian. Burkhardt, Chris.
HRA 13176 Autohaus von der Weppen GmbH & Co. KG, Heilbronner Straße 305, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Riedl, Thomas.
HRB 8918 PHARMEDIA - Anzeigen- und Verlagsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahler, Benjamin. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fock, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Siems, Katrin.
HRB 3913 Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Klein, Susanne.
HRB 22937 Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Klein, Susanne.
HRB 20211 Spielvogel.Al GmbH, Hohewartstr. 142, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Spielvogel, Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen (Consulting) insbesondere im Bereich der Digitalisierung sowie die Entwicklung, Implementierung und der Vertrieb von Lösungen und Produkten im Bereich der Künstlichen Intelligenz KI.
HRB 796036 Drost Holding GmbH, Kitzbüheler Weg 17, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Drost, Tobias. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 2794 Akzo Nobel Coatings GmbH, Kruppstr. 30, 70469 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Familienname) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Román Navarro, lgnacio.
HRB 779700 Rubinstein Holding GmbH, Wiener Straße 188, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.200,00 EUR.
HRB 767048 Ionian GmbH, Wiener Straße 114, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Grammatiki, Vrana. Bestellt als Geschäftsführer: Vasilopoulos, Angelos.
HRB 14493 Euvesi-Handelsvertretungs GmbH, Pforzheimer Str. 360, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sinzinger, Uwe. Geschäftsführer: Sinzinger, Renate Irmgard. Bestellt als Geschäftsführer: Sinzinger, Kai-Uwe.
HRB 239842 B MMUL UG (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lippert, Norbert Maximilian Geschäftsführer: 3.
Röttelbach.
HRB 19583 MPS ARCHONIC GmbH, Motorstraße 26, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 723476 Michael Eicher GmbH, Pforzheimer Straße 261, 70499 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Eicher, Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 788408 InFanT Institut für Familien- und Trageberatung UG (haftungsbeschränkt), Landauer Straße 77, 70499 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführerin: Daldrop, Kira, Candas / Spanien.
HRB 800102 DS Bau GmbH, Mainzer Straße 36, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Smailović, Samir. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze, Philipp.
HRB 721325 Job-Center Wolfsburg GmbH, Mittlerer Pfad 2, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Schmälzle, Martin. Bestellt als Liquidatorin: Lutz, Cordula.
HRB 796033 Hoeflich Financial Management UG (haftungsbeschränkt), Greutterstraße 43, 70499 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hoeflich, Stefan Georg. Bestellt als Geschäftsführer: Hoeflich, Johanna. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Übernahme von deren persönlichen Haftung und Geschäftsführung (insbesondere als Komplementärin bei Kommanditgesellschaften) sowie die Erbringung nicht erlaubnisbedürftiger Management- und Beratungsleistungen, insbesondere an verbundene Unternehmen.
HRB 801931 M.B.Z Facility & Gebäudemanagement GmbH, Mittlerer Pfad 1315, 70499 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Hausmeister- und Gebäudedienstleistungen, insbesondere Objektbetreuung, Überwachung und Koordination von Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten einfacher Art, Facility-Management-Tätigkeiten ohne eigene handwerkliche Ausführung im Sinne der Handwerksordnung, die Beauftragung und Vermittlung von Subunternehmen in diesem Bereich, sowie Sicherheits- und Kontrollaufgaben, die nicht dem Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO unterliegen, wie z.B. die Überprüfung von Rettungswegen, Kontrolle der Schließfunktionen von Türen, Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
HRB 751065 eurodata ProPep GmbH, Roßbachstraße 38, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Katavic, Zeljko.
HRB 262373 Dassault Systemes Deutschland GmbH, Meitnerstraße 8, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Buring, Jeroen.
HRB 21023 Scherer Werbung GmbH, Vaihinger Markt 12, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Scherer, Birgit. Arnold-Neumeister, Silke.
HRB 21023 Scherer Werbung GmbH, Vaihinger Markt 12, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Scherer, Birgit. Arnold-Neumeister, Silke.
HRB 9430 echolot Communications GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Leyh, Anna.
HRB 741655 Häuser für Kinder GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 205698 Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Karin. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gegenstand des Unternehmens ist a. die Beratung von Unternehmen, Institutionen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften, b. die Erbringung von administrativen, organisatorischen und kaufmännischen Dienstleistungen einschließlich IT-Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Management von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen; c. der Betrieb von Kindertagesstätten oder deren Geschäftsführung; d. der Betrieb von Kantinen für Betriebsangehörige im Sinne von § 25 Abs. 1 des Gaststättengesetzes; e. die Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Konzeptionen, Maßnahmen und Projekten im Bildungs- und Sozialbereich, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisationsentwicklung.
HRB 15830 wh-p GmbH Beratende Ingenieure, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart. Gesamtprokura: Daburger, Rainer. Korn, Frithjof. Daub, Max. Ginter, Andreas.
HRB 9430 echolot Communications GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Madel, Stephan. Bestellt als Geschäftsführer: Saß, Jan.
HRB 722756 Drees & Sommer ManagementServices GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Day, Christian. Schuler, Stefan.
HRB 785492 Mosaik Zoran UG (haftungsbeschränkt), Brenntenhau 22, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krizanac, Zoran. Bestellt als Geschäftsführer: Memedi, Memed.
HRB 773083 ETL Schwägerl Duffner & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schultze-Delitzsch-Str-. 15, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Braschel, Dietmar. Geschäftsführer: Duffner, Paul Philipp.
HRB 765643 Q.ant GmbH, Handwerkstraße 29, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 45.826,00 EUR.
HRB 225710 ifA - Bau Consult GmbH, Industriestr. 2, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hildebrand, Tanja.
HRA 733461 Rückle Maler und Ausbau GmbH & Co. KG, Handwerkstraße 33 A, 70565 Stuttgart. Einzelprokura: Rückle, Isabell.
HRB 761378 Rückle Service GmbH, Handwerkstraße 33 A, 70565 Stuttgart. Einzelprokura: Rückle, Isabell.
HRA 729403 Rückle GmbH & Co. KG, Handwerkstr. 33 A, 70565 Stuttgart. Einzelprokura: Rückle, Isabell.
HRB 747116 Rückle Beteiligung GmbH, Handwerkstraße 33 A, 70565 Stuttgart. Einzelprokura: Rückle, Isabell.
HRB 245911 Lean Manufaktur GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Eisele, Jens.
HRB 792010 D&E Holding GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Eisele, Jens.
HRB 225710 ifA - Bau Consult GmbH, Industriestr. 2, 70565 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf Strategie-, Organisations- und Führungsthemen in der Bauwirtschaft. Dazu gehören insbesondere die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Erfahrungsaustauschgruppen sowie die Beratung und Begleitung von Bauunternehmen in Fragen der Zusammenarbeit, Prozessoptimierung und Unternehmensentwicklung.
HRB 796257 IMOTI GmbH, Egelhaafstraße 5, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lemuth, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Tornyos, Gyula Jenö.
HRB 20654 SPECTRUM Aktiengesellschaft, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Fassbender, Dietmar. Bestellt als Vorstandsmitglied: Neff, Max Florian. Prokura erloschen: Neff, Florian Max. Leitz, Konstantin Leonidas.
HRB 23577 Palladium Theater Produktionsgesellschaft mbH, Plieninger Straße 109, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Schnitzler-Banasch, Kerstin.
HRB 800695 ChemTherm GmbH, Filderbahnstraße 59, 70567 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Matthies, Jörn Henning. Geschäftsführer: Walter, Christian Alexander.
HRB 10694 Stuttgarter Mediengesellschaft mbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Gundlach, Gwendolin. Bestellt als Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
HRB 6523 AFI Solutions GmbH, Sigmaringer Straße 111, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Rundel, Thomas. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schal, Sven. Nicht mehr Geschäftsführer: Förster, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Joeris, Gregor. Geschäftsführer: Trinkaus, Janine. Geschäftsführer: Klutz, Johannes.
HRB 765621 Place Holding GmbH, Schelmenwasenstraße 39, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 26.100,00 EUR.
HRB 12738 Städte-Radio Produktions GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gundlach, Gwendolin. Bestellt als Geschäftsführer: Offierowski, Stephan-Christoph.
HRB 23549 Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Plieninger Str. 102, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Schnitzler-Banasch, Kerstin.
HRB 110 Ed. Züblin Aktiengesellschaft, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Dr. Jungmann, Manuela. Personenbezogene Daten (Familienname, vormals Brenken) geändert bei Artischewski, Julia. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
HRB 12743 Stuttgart Regional Hörfunk Verwaltung GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Gundlach, Gwendolin. Bestellt als Geschäftsführer: Torka, Daniel Johannes.
HRB 768030 EnBW Energy Factory GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fest, Claus. Bestellt als Geschäftsführer: Rommeiß, Nikolas.
HRB 768030 EnBW Energy Factory GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Rommeiß, Nikolas.
HRB 800032 GF Verwaltung GmbH, Filderbahnstraße 51, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fidan, Ibrahim. Bestellt als Liquidator: Fidan, Ibrahim. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800540 CHICX GmbH, Stöfflerweg 1, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dogan, Buket.
HRB 751762 SUNLIFE-Service GmbH, Mühlhaldenstraße 22, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sailer, Ute. Bestellt als Geschäftsführer: Hegemann, Giulia.
HRB 774420 Böblinger CityQuartier GmbH, Pascalstraße 100, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Sven-Christian.
HRB 778123 Benedikt Vermögensverwaltung GmbH, Dachswaldweg 105 A, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gilbert, Gebhard. Bestellt als Liquidator: Gilbert, Gebhard Benedikt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 774509 SLT 107 Schwabenland Tower GmbH, Pascalstraße 100, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Sven-Christian.
HRB 23206 DS CONSULTING PROCESS & ORGANIZATION GmbH, Untere Waldplätze 37, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Theis, Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Eberwein, Stephan.
HRB 18739 PVS - Privatärztliche Verrechnungsstelle Service GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 24467 PVS HAG GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 721105 Healthnet-Services GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 791476 Kleintierpraxis am Haigst GmbH, Alte Weinsteige 100, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Schroth, Christian Alexander.
HRB 756874 Werner Sobek AG, Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Katscher, Lara. Vorstand: Torakai, Daniel.
HRB 779224 Cello Electronics GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) berichtigt, nun Geschäftsführer: Palmer, Brian, Leyburn / Vereinigtes Königreich.
HRB 769030 Alber GmbH, Felix-Dahn-Straße 29, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Alber, Wolfram. Bestellt als Liquidator: Alber, Wolfram. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795383 enventa financial solutions GmbH, Tränkestraße 11, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Backfisch, Robin.
HRB 20292 EDV 4 YOU GmbH, Reutlingerstraße 68, 70597 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Huber, Walter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10575 Ski- und Sportschule Kiedaisch GmbH, Obere Weinsteige 46, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kiedaisch, Harald. Bestellt als Geschäftsführer: Kiedaisch, Kilian. Geschäftsführer: Dr. Kiedaisch, Valentin.
HRB 801070 Lenovo Global Financial Services (Deutschland) GmbH, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen berichtigt, nun Geschäftsführer: Corrigan, Dominic John, Sydney / Australien.
HRB 734694 CaBo GmbH, Löwenstraße 102a, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Prangen, Bodo.
HRB 733244 GA-ST Gutachtenstelle Stuttgart GmbH, Schöttlestr 34c, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Korte, Daniela.
HRB 797178 MRH Trowe Stuttgart GmbH, In den Entenäckern 18, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trowe, Maximilian Claus. Bestellt als Geschäftsführer: Rahäuser, David Alexander. Geschäftsführer: Wannenwetsch, Jörg.
HRB 21640 Steinbeis Beteiligungs-Holding GmbH, Adornostraße 8, 70599 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Graf, Markus. Geschäftsführer: Jettinger, Edwin.
HRA 734965 Jäger Frischemärkte KG, Wollgrasweg 23, 70599 Stuttgart. Einzelprokura: Radlovic, Dejan.
HRB 772175 MADZ Immobilien & Investment GmbH, Mannsperger Straße 13, 70619 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Ankauf, Verkauf und Handel von und mit Immobilien, insbesondere bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen.

Stadt Stuttgart - Löschungen November

HRB 110727 E-FACILY GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 778148 SZ Merchants GmbH, Calwer Straße 31, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 784388 Planty Reasons GmbH, Rotebühlplatz 20, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 769523 Pavillon Speakers´ Coffee Corner UG (haftungsbeschränkt), Herdweg 36, 70174 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742785 Marriott Stiftung, c/o division one, Friedrichstraße 6, 70174 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 16700 Matthaes Verwaltungs-GmbH, Silberburgstr. 143, 70176 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742787 ADMIN Verwaltung & Co. KG, Johannesstraße 39, 70176 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 229447 Bernia Chinesisch-Deutsch International GmbH, Urbanstraße 7, c/o Thümmel Schütze & Partner Rechtsanwälte, 70182 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 120281 Rangi Trading GmbH, c/o Harald Zenke, Stafflenbergstraße 74, 70184 Stuttgart. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 763887 Meloni Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Franz-Wachter-Straße 23, 70188 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12570 Benda OHG Imbissbetriebe, Obere Str. 11, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 768586 Bohemia Auto UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757008 Stuttgart M.3 Loft Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 25, 70192 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739742 Toll Elektro GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 324 B, 70327 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 720348 Bräutigam - Immobilien KG, Rotenberger Steige 15, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 773188 medelar UG (haftungsbeschränkt), Karlsbader Straße 39, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 772706 BioScience Cosmetics bsc GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 10195 Arsel-Film Arif Örer, Pragstr. 158, 70376 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 784117 TOZO Immobilien GmbH, Teichhuhnstraße 9, 70378 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 780072 cleversence UG (haftungsbeschränkt), Rohrdommelweg 4, 70378 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 785212 Vida Spaces UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 102, 70469 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 720036 reproplan Stuttgart OHG, Siemensstr. 96 - 100, 70469 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 782762 Digital Telegraph UG (haftungsbeschränkt), Niederwaldstraße 9, 70469 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Kracke, Benjamin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 216262 SMB Einfach Kontakt GmbH, Holderäckerstraße 8, 70499 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741824 Wieso Nicht Kliment Klimentov e.K., Gültsteiner Straße 6, 70563 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 754847 ATCS GmbH, Zettachring 12, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 745245 EMBAS Verwaltungs-GmbH, Schelmenwasenstraße 35, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 770309 Roller Hausverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Kießstraße 7, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 765096 Nill GmbH, Sonnenbühl 28 B, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 9106 Klaus Feuereiß GmbH, Hermann-Fein-Str. 11, 70599 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 10104 Fritz Dreizler OHG, Nellinger Str. 32, 70619 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE

Landkreis Böblingen

HRA 290420 imsys Immersive Systeme GmbH & Co. KG, Hertichstr. 81, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 792870 Batronics GmbH, Im Maurer 17, 71144 Steinenbronn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 242584 HAK Hotel am Klostersee GmbH & Co. KG, Burghaldenstr. 6, 71065 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 773787 Invictus GmbH, Lauchstraße 38, 71032 Böblingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.03.2022 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 779338 IPCS GmbH Innovative Paint & Conveyor Systems, Einsteinstraße 11, 71083 Herrenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 761182 Domizil-Bau + Wohnen Verwaltungs GmbH, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 733411 Domizil-Bau + Wohnen GmbH & Co. KG, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 766570 MOON NEW ERA HOTELS Triberg Betriebsgesellschaft mbH, Ahornstraße 47, 71088 Holzgerlingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.10.2023 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 253067 Projektbau Bau GmbH, Heidenheimer Str. 14, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 03.07.2007 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 13.11.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 789478 Hauser Bau GmbH, Dieselstraße 10, 71159 Mötzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Esslingen

HRB 786015 Onlu GmbH, Achalmstraße 141, 73734 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 13.06.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.10.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 790392 GREEN SOLUTIONS MONTAGE UG (haftungsbeschränkt), Stauffenbergstraße 36, 73730 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.10.2025 wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
HRB 773236 Lab E GmbH, Kupfergasse 41, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 779982 Bayer Bikes GmbH, Fleischmannstraße 15 & 19, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 724420 RSV-Service GmbH Kompetenz- und Service Center, Maria-Merian-Straße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 25.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 777725 SFD Systems GmbH, Lichtensteinweg 212, 73235 Weilheim an der Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 794165 SGS Stuttgarter Gleissicherung GmbH, Kronenstraße 19, 73734 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 20.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 19.09.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 782357 AZADI Trans GmbH, Roßbergstraße 25, 73207 Plochingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 29.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Göppingen

HRB 736129 Enes Verwaltungs-GmbH, Postweg 11, 73084 Salach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 530723 Rehm GmbH, Ottostr. 2, 73066 Uhingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 25.09.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 732359 MaxximmoM GmbH, Weilerbachweg 44, 73037 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 14.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 743907 Ludwig Handel GmbH, Hindenburgstraße 55, 73333 Gingen an der Fils. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 14.10.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Landkreis Ludwigsburg

HRB 774391 G & R Haustechnik GmbH, Kirchweinbergstraße 31, 71672 Marbach am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 29.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 738175 IL Verwaltungs GmbH, Neckarblick 572, 74354 Besigheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 22.09.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 791080 Özkan Tankstellen GmbH, Badbrunnenstraße 6, 74385 Pleidelsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwisgburg vom 20.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 03.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 780922 Onoma GmbH, Bissinger Straße 9, 74343 Sachsenheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.09.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 290682 H. Wennberg Großbuchbinderei GmbH, Steinbeisstraße 5458, 71665 Vaihingen an der Enz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 301725 art aqua Verwaltungs GmbH, Breuninger Straße 104, 74343 Sachsenheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 22.09.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 778420 Al Logistics GmbH, Chicagoweg 12, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 10.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 792205 ANKA Montagebau UG (haftungsbeschränkt), Moldaustraße 10, 71638 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 07.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 774025 SIVAT GmbH, Hegnachweg 2, 70839 Gerlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 12.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 202346 Seitz & Strenger GmbH & Co. KG Vorrichtungsbau, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 74385 Pleidelsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 11.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 783865 Berbatovci Bau GmbH, Stiegelstraße 4, 70825 Korntal-Münchingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.10.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 260408 Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren, Schäferstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.10.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 775426 URBAN EVENTS GmbH, Keplerstraße 6, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 13.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 243513 Thomas Hess & Partner Hausverwaltungs GmbH, Maybachstraße 27, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 24.10.2024 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 13.11.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 799474 Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 01.09.2025 in Verbindung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 14.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 722488 Certisium GmbH, Eugenstraße 5, 71696 Möglingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 26.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Rems-Murr-Kreis

HRA 736044 WI Objektgesellschaft SK3 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.10.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 733499 S + K Fertigung GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 12, 71570 Oppenweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 263845 LMG GmbH Karosserieinstandsetzung, Auf der Höhe 6, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.10.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 763264 TAB Ingenieure GmbH, Salierstraße 48, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 732781 WI Objektgesellschaft XIV GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Str. 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 212998 Rohr Profi GmbH Rohrreinigungs-Service, Aprikosenweg 1, 71336 Waiblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.12.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 761606 S + K Verwaltung GmbH, Fabrikstraße 12, 71570 Oppenweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 10.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 770470 WI Verwaltungs 78 GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 790695 Kebab Holding GmbH, Dombóvárstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 746378 Arifi GmbH, Stauferstraße 12, 71334 Waiblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Stadt Stuttgart

HRB 762767 Mauri Feuerbach GmbH, Stuttgarter Straße 107, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 756679 NaturMagic GmbH, Theodor-Heuss-Straße 32, 70174 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 776831 SCA New Josch GmbH, Feuerbacher Weg 101, 70192 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.10.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 7779 Erich Spiegel GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 34, 70565 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.07.2013 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.02.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 7779 Erich Spiegel GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 34, 70565 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.07.2013 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.02.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 752699 mundus - Center für Existenzgründung und Entwicklung UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 33, 70327 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.09.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 785535 LA Holding GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 22388 Woman Pur GmbH, Kronenstr. 3, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 772814 Concept Awareness GmbH, Kronprinzstraße 19, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 735142 MTG Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Merzenstraße 3a, 70469 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 720403 Da Capo Eventlocation GmbH, Teckstr. 60, 70190 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.10.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 740158 DITTEL Architekten GmbH, Hölderlinstraße 38, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 769064 Vagabundo Studios UG (haftungsbeschränkt), Löffelstraße 3, 70597 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.07.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 23262 Merz & Pabst GmbH, Schelmenwasen 7, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 736573 Mike´s Joint Venture GmbH, Abraham-Wolf-Straße 41, 70597 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 734883 Solarenergie Projekt SP GmbH & Co. KG, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 749519 die werker gmbh, Silberburgstraße 163, 70178 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.05.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.10.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 24142 Family Home Verlag GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 11053 optiplan GmbH daten & druck, Schwabstr. 36 A, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 774151 sidion GmbH, Reuchlinstraße 27, 70176 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.02.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.11.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 734883 Solarenergie Projekt SP GmbH & Co. KG, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 773072 DECA Bauservice UG (haftungsbeschränkt), Mittelstraße 11, 70180 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 10548 Dr. Breitsohl Verlagsgesellschaft mbH, Löffelstr. 1, 70597 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.03.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.10.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 735973 Global Quality Sports GmbH, Eichwiesenring 10, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.11.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 777459 American Football Club Stuttgart GmbH, Vor dem Lauch 4, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.11.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.



Aktuelle Handelsregistereinträge

Hier finden Sie einen Überblick über die Handelsregistereinträge vom September, Oktober und November, wie sie der IHK gemeldet wurden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt. Alle Änderungen, die sich für dort eingetragene Unternehmen ergeben, werden veröffentlicht, seien es Neueintragungen, Änderungen zum Beispiel in der Geschäftsführung oder Löschungen.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.

So verdrängt Sie ChatGPT nicht

Die Spielregeln digitaler Sichtbarkeit verändern sich grundlegend. Wer heutzutage ­wissen will, wie man ein Rohr entkalkt, welches Ratgeberbuch sich lohnt oder welcher IT-Dienstleister vertrauenswürdig ist, fragt meist zuerst die künstliche Intelligenz (KI).
Lange Zeit bestimmte einzig ­Google die Online-Präsenz von Unternehmen. Doch mit dem Aufstieg KI-basierter Suchsysteme wie ChatGPT, Gemini und Perplexity verschiebt sich die Landschaft.
KI-Suchen liefern keine einfachen Listen von Links wie ­Suchmaschinen, sondern fassen Informationen aus verschiedenen Quellen in ausformulierten Antworten zusammen.
Ihr Aufstieg ist eine gute Nachricht für den Mittelstand: Denn im Gegensatz zu großen Konzernen, die sich mit ihrem massiven Marketingbudget unter die ersten Ergebnisse der Google-Suche schieben, haben mittelständische Unternehmen eine andere Stärke: Expertise und fach­liche Tiefe in einer Nische. KI-Suchsysteme bewerten das ­positiv. Sie suchen nicht nach Schlag­worten, sondern nach ­relevanten, vertrauens­würdigen, detaillierten und faktengestützten Informationen – eine Chance für den Mittelstand.

Keine gigantische Umstellung nötig

Beruhigend zu wissen: Der Aufschwung der KI-Suchen erfordert keine gigantische Umstellung. Google verschwindet nicht, die ­eigene Website bleibt Ankerpunkt für digitale Sichtbarkeit, und
PR- sowie Marketing-Maßnahmen sind weiterhin wichtig. Es geht also nicht darum, alles Bisherige über Bord zu werfen, sondern vielmehr darum, die bisherige Kommunikation strategisch zu überprüfen und gezielt anzupassen.
Inhalte müssen dafür so gestaltet werden, dass sie von KI-Modellen erfasst, interpretiert und genutzt werden können. Dies stellt neue Anforderungen an die Qualität, Struktur und Präsentation von ­Informationen.
Vier Bausteine sind entscheidend: Originärer Content, technische Grundlagen, Präsenz in digitalen Räumen sowie Glaubwürdigkeit und Relevanz durch externe Nennungen. Die ersten beiden Bausteine bilden dabei das Fundament, der dritte und vierte sind die Verstärker für die eigene Kommunikation.

Vier Bausteine der KI-Sichtbarkeit

1. Originärer Content: Die eigene Expertise muss Grundlage der ­Inhalte sein. Es gilt, tiefgehende Beiträge auf der Web­seite zu schreiben, die komplexe Branchen-Fragen beantworten, und dabei einzig­artig zu sein. Denn während Google und andere Suchmaschinen ihre Ergebnisse oft nach Rankingfaktoren ordnen, liegt der Fokus von KI stärker auf der inhalt­lichen Relevanz und Qualität. Dadurch werden objektivere und oft nützlichere Ergebnisse geliefert. Inhalte sollten demnach primär für Menschen geschrieben sein. Allerdings soll die Struktur auch maschinenlesbar sein, denn klare Gliederungen und Hierarchien, FAQs, Listen und Infoboxen erleichtert der KI das Auslesen. Ein klarer thematischer Fokus auf eine Nische hilft außerdem, sich als ­Autorität zu etablieren.
2. Technische Grundlagen: Die Web­seite dient als inhaltliches Fundament – auch für die ­suchende KI. Technische Grundlagen wie eine saubere Strukturierung der Webseite, schnelle Lade­zeiten, strukturierte Daten und mobile ­Optimierung sind unerlässlich. Sie beeinflussen das Google-Ranking und sorgen dafür, dass Inhalte zuverlässig gecrawlt, index­iert und damit von KI-Systemen genutzt werden können.
3. Präsenz in digitalen Räumen: Sichtbarkeit in der KI entsteht nicht allein auf der eigenen Website. Unternehmen ­müssen dort aktiv sein, wo ihre Ziel­gruppen und relevanten Fachkreise ­diskutieren und kommunizieren. Ob in sozialen Medien, Fachforen, bei ­Wikipedia, auf Vergleichsportalen oder Branchen­seiten. Auch der Auftritt in ­einem Live­stream zählt, denn KI-­Systeme können ­Video- und ­Audioinhalte auswerten, ­sofern diese transkribiert oder über ­Metadaten zugänglich sind. Es ist wichtig, Teil des relevanten digitalen Ökosystems zu sein, um von KI-­Systemen wahrgenommen zu werden.
4. Glaubwürdigkeit und Relevanz durch externe Nennungen: Die KI be­nötigt ­externe Bestätigung, um Inhalte als vertrauenswürdig einzustufen. Hier kommen klassische PR-Maßnahmen ins Spiel. Jede Erwähnung in einem Fach­artikel, jedes Interview oder jeder Gastbeitrag in einem renommierten Medium erhöht die sogenannte „Reference Rate“ der Marke. Diese externen Signale sind fundamental. Eine KI wird den Web­seiten-Informationen deutlich mehr ­vertrauen, wenn diese durch Dritte bestätigt werden.

Gezielt nachbessern

Aber zurück zum Anfang: Die Spiel­regeln digitaler Sichtbarkeit ändern sich. Doch viele Mittelständler haben schon passende Bausteine zur Hand, sie müssen nur die Gewichtung anpassen und gezielt nachbessern. Das ist nicht leicht. Auch Googles Suchexperte John Mueller weist darauf hin, dass die Anpassung von Websites an KI-Systeme komplex, aber unvermeidbar ist: „Die Anpassung an KI ist ein zentrales Zukunftsthema.“ Wer darauf vorbereitet ist, hat jedoch die Chance, auch zwischen den großen Konzernen in der KI-Suche hervorzustechen.
Katrin Möllers, Ansel & Möllers GmbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Checkliste: Sechs Tipps für den Einstieg ins KI-Marketing

  1. KI-Sichtbarkeit testen: In ChatGPT, Gemini und Perplexity prüfen, ob und in welchem Kontext das eigene Unternehmen erwähnt wird.
  2. Referenzabfragen festlegen: Zehn typische Suchanfragen aus dem eigenen Themengebiet definieren und prüfen.
  3. Strategie entwickeln: Basierend auf den Ergebnissen zur Sichtbarkeit in einzelnen Kategorien, Maßnahmen zur gezielten Verbesserung festlegen.
  4. Inhalte optimieren: Eigene Beiträge klar strukturieren, Kontext schaffen, Fachwissen zeigen und auf externe Referenzen setzen, die Vertrauen schaffen.
  5. Technische Basis sicherstellen: Struktur, Ladezeit, mobile Darstellung der eigenen Webseite optimieren und Schema-Daten aktuell halten.
  6. Evaluation: Ergebnisse beobachten und Inhalte basierend darauf sowie vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse laufend optimieren.
Manuel Balonier, stratify, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

KI fängt den Ladendieb

Der Einzelhandel sieht sich seit ­Jahren mit wachsenden Herausforderungen durch Ladendiebstahl konfrontiert. Angesichts steigender Verluste sucht die Branche nach innovativen Lösungen, um Diebstähle effektiv einzudämmen. ­Moderne Systeme auf KI-­Basis bieten dabei neue Möglichkeiten, den Schutz im Geschäft deutlich zu erhöhen – vorausgesetzt, sie werden als Teil eines ganzheit­lichen Ansatzes verstanden und in ein Zusammenspiel von Technik, Kommunikation und menschlichem Handeln eingebettet.

Technologische Grundlage: ­Kameras und KI eng verzahnt

Im Zentrum der neuen Lösungen steht der Einsatz intelligenter Videoanalyse: Klassische Überwachungskameras ­liefern die Bilder aus dem Verkaufsraum; eine darauf aufbauende KI analysiert das
Videomaterial in Echtzeit und erkennt verdächtige Verhaltensmuster, die auf Diebstahlversuche hindeuten. Diese ­­
Algo­rithmen sind darauf trainiert, ­subtile Bewegungen und ungewöhnliche Abläufe im Kontext des Ladenbetriebs zu identifizieren – beispielsweise das Verstecken von Waren oder auffällige Positions­wechsel im Gang.

Entscheidend ist, wie gut die Kameras positioniert sind

Die Qualität und die Positionierung der Kameras spielen eine entscheidende ­Rolle für die Wirksamkeit von KI-basierten Diebstahlschutzsystemen. Nur wenn die Kameras strategisch so angebracht sind, dass Regalgänge gut abgedeckt werden, liefert das System aussagekräftige Bilder für die KI.
Was die aktuellen KI-basierten Systeme besonders macht, ist ihre Fähigkeit,
sich stetig weiterzuentwickeln. Dank ­maschinellen Lernens passen sich die ­Algorithmen an neue Taktiken von Dieben an und werden durch die Auswertung massenhaft gesammelter Daten immer treffsicherer.
Dabei bleibt der Schutz der Privatsphäre gewährleistet: Die Analyse erfolgt in Form von anonymisierten ­Bewegungsdaten. Personenbezogene ­Informationen werden hingegen nicht verarbeitet oder gespeichert.

Schnelle Reaktionsketten als Schlüssel zum Erfolg

Doch technologische Präzision allein genügt nicht, um Diebstähle im Handel wirkungsvoll zu verhindern. Erst die Anbindung der KI-gestützten Alarmierung an effiziente Kommunikationslösungen macht es möglich, dass Filialmitarbeiter im entscheidenden Moment informiert werden.
Im optimalen Fall werden Auffälligkeiten per App oder digitalem Pager in Sekunden­schnelle direkt an das Sicher­heits­personal oder die Geschäftsleitung ­weitergeleitet. Dadurch bleibt zwischen Identifikation und Intervention kaum Zeitverlust – ein entscheidender Faktor, um Tatversuche zu vereiteln oder Diebe konsequent stellen zu können.
Diese Verknüpfung von Technik und Kommunikation reduziert Fehlalarme und sorgt für einen gezielten Einsatz der menschlichen Kräfte. Das Personal bleibt dabei stets Teil der Prozesskette und kann durch sein Wissen um Kunden und Abläufe situationsgerecht reagieren.

Der Mensch bleibt unersetzlich

Trotz aller Vernetzung und Automatisierung ist und bleibt der Mensch im ­Mittelpunkt jeder wirksamen Lösung. Die beste KI erkennt zwar Muster, kann aber die jeweilige Situation nie zu ­hundert Prozent kontextualisieren. ­Empathie, Erfahrung und die Fähigkeit, deeskalierend aufzutreten, liegen ­weiter- hin eindeutig beim geschulten Personal.
So können Mitarbeiter im direkten Kontakt entscheiden, ob tatsächlich ein Diebstahlversuch vorliegt, ob eine verwirrte Person Unterstützung benötigt oder ein Missverständnis vorliegt.
Zudem übernehmen Mitarbeiter eine elementare Rolle bei der Erfolgsbilanz der neuen Technologien: Sie liefern mit ihrem Feedback wertvolle Daten zur Weiterentwicklung der Algorithmen und helfen, die Systeme an die realen Gegebenheiten im Ladenalltag anzupassen.

Fazit: Nur das Zusammenspiel bringt nachhaltigen Erfolg

Die Zukunft des Diebstahlschutzes im Einzelhandel ist vernetzt und intelligent – aber nie rein technisch. Erst das Zusammenspiel aus intelligenter Kameratechnik, lernfähiger KI, reibungsloser Kommunikation und dem unverzicht­baren Menschen mit all seinen Kompetenzen schafft es, die Vision vom effizienten Diebstahlschutz Realität werden zu lassen.
Wer die Möglichkeiten der Digitalisierung klug einsetzt und dabei auf ­Teamplay setzt, erhöht die Sicherheit im Handel umfassend – für Händler wie für ehrliche Kunden gleichermaßen.
Thomas Kress, Deutsche Cyberkom GmbH, Haibach, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Unternehmensverkauf

In den nächsten Jahren steht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben die Übergabe des Unternehmens an. Wo sich innerhalb der Familie keine geeigneten Nachfolgeinteressierte finden lassen, bietet sich häufig eine externe Lösung an, insbesondere in Form eines Unternehmensverkaufs.
Die Veranstaltung zeigt, wie der Unternehmensverkauf strategisch vorbereitet und gestaltet, wie Unternehmenswert und -preis gefunden und wie rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Programm
17:00 Uhr Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr Vorgehensweise beim Unternehmensverkauf
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt
18:00 Uhr Rechtsfragen beim Unternehmensverkauf
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt
SEQOR Huber Hamm & Partner Rechtsanwälte mbB, Stuttgart
18:45 Uhr Pause
19:00 Uhr Steuerfragen beim Unternehmensverkauf
Oliver Fuchs
Steuerberater, Partner
Fuchs und Dr. Kaiser GmbH, Schorndorf
19:45 Uhr Abschluss
Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich direkt anmelden:
Sie wollen keine Veranstaltungstermine mehr verpassen? Ob Veranstaltungshinweise, Gesetzesänderungen oder Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung; über unseren IHK-Newsletter werden Sie automatisch über alle relevanten Themen informiert.

Was der AI Act konkret bedeutet

Mit dem EU AI Act führt die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Unternehmen ein. Ziel ist es, den technologischen Fortschritt zu fördern und gleichzeitig Risiken für Menschen, Gesellschaft und Grundrechte wirksam zu begrenzen. Der Ansatz unterscheidet zwischen ­verbotenen, hochriskanten, begrenzt riskanten und geringfügig riskanten KI-Systemen.

Generative KI oder Chatbots fallen in der Regel unter die Kategorie „begrenztes Risiko“

Während Anwendungen mit unannehmbarem Risiko – etwa biometrische Massen­überwachung – grundsätzlich untersagt sind, unterliegen hochriskante Systeme, etwa im Justiz-, Medizin- oder Personalbereich, strengen Pflichten hinsichtlich Transparenz, Kontrolle und ­Dokumentation. Generative KI oder Chatbots fallen in der Regel unter die Kategorie „begrenztes Risiko“ und unterliegen damit bestimmten Transparenzanforderungen wie der Kennzeichnung, dass Inhalte durch KI erzeugt wurden.
Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Erste verbindliche Pflichten gelten seit Februar 2025 – darunter insbesondere Schulungen für ­Mitarbeiter, die mit KI-Systemen in Berührung kommen. Weitere Anforderungen treten gestaffelt seit August 2025 bis 2027 in Kraft. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen – je nach Schwere bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des globalen Jahresumsatzes.

Wer ist betroffen vom AI-Act?

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder einsetzen – unabhängig von Branche, Größe oder Standort. Auch wer KI nicht offiziell eingeführt hat, sollte genau hinsehen: Der informelle Einsatz von Tools wie ChatGPT oder Microsoft CoPilot oder automatisierten Auswertungssystemen fallen ebenfalls unter die Verordnung. Es reicht schon, dass Azubis ihr Berichtsheft oder Vorstände ihre ­Social-Media-Beiträge mit KI schreiben. Damit gilt: Jedes Unternehmen, das KI nutzt, muss sich mit den Pflichten des AI Acts auseinandersetzen. Wie stark man betroffen ist, hängt von der konkreten Anwendung ab.

Zentrale Pflichten im AI-Act: Identifizieren, Bewerten, Schulen

Unternehmen müssen künftig alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und deren Risiken bewerten. Zudem sind Maßnahmen zur Sicherstellung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz ­erforderlich. Besonders hervorgehoben wird dabei die Schulung der Mitarbeiter: Je nach Rolle reicht ein grundlegendes Verständnis bis hin zu vertieften Kenntnissen bei sensiblen Anwendungen. Ziel ist es, dass Beschäftigte KI-Ergebnisse einordnen und verantwortungsvoll damit umgehen können. Die Schulungspflicht ist nicht einmalig, sondern muss regelmäßig erfüllt werden – analog zu ­Arbeitsschutz- oder Datenschutzunterweisungen.

Tabellen anlegen zur Dokumentation

Der Dokumentationspflicht kann man beispielsweise nachkommen, indem man Tabellen anlegt: Pro Abteilung werden die eingesetzten KI-Systeme mitsamt Funktion/Zweck, Anbieter, verarbeiteten Daten und ­Nutzerkreis aufgelistet. Diese simple Dokumentation (etwa in einer Excelliste) hilft, den Überblick zu behalten und dient als Grundlage für Risiko­analysen sowie als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Wichtig ist, die Liste regelmäßig zu aktualisieren, da immer wieder neue KI-Tools im Unternehmen auftauchen können.

KI verstehen, Potenzial sicher nutzen

Trotz solcher Anforderungen sollte der Blick auf die Chancen nicht verloren gehen: KI kann Prozesse vereinfachen, Entscheidungen verbessern und Innovation fördern – vorausgesetzt, sie wird mit ­Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein eingesetzt. Voraussetzung dafür ist ein fundiertes Verständnis der Technologie auf allen Ebenen des Unternehmens. So gesehen ist die KI-Verordnung eine Chance für Unternehmen, die digitale KI-Zukunft zu meistern.

Checkliste: In 9 Schritten zum AI-Act

  1. Identifizierung aller KI-Anwendungen: Dazu zählen sowohl offiziell eingeführte Software mit KI-Komponente als auch Schatten-IT – etwa extern genutzte KI-Tools wie ChatGPT, die Mitarbeiter eigenmächtig verwenden.
  2. Erfassung relevanter Informationen: Für jedes gefundene KI-System sollten die wichtigsten Eckdaten dokumentiert werden: Wer nutzt es? Wofür? Welcher Anbieter steckt dahinter? Welche Daten fließen ein?
  3. Risikobewertung: Analysieren Sie pro KI-Anwendung, welches Risiko von ihr ausgeht. Handelt es sich um eine ­unkritische Hilfssoftware oder beeinflusst das System wichtige Entscheidungen? Je höher das Risiko für Menschen­rechte, Sicherheit oder Gesundheit, desto umfangreicher die Maßnahmen.
  4. Überprüfung der Compliance: Stellen Sie fest, ob die vorhandenen KI-Systeme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Werden etwa die Transparenzpflichten erfüllt, wie Hinweise „erstellt mit KI”?
  5. Dokumentation und Transparenz: Dokumentieren Sie sämtliche Erkenntnisse und Entscheidungen. Legen Sie für jede KI-Anwendung eine Dokumentationsakte an, die Zweck, Funktionsweise, Lieferanten, Ergebnisse der Risikoprüfung und getroffene Maßnahmen enthält. Diese Dokumentation dient im Ernstfall als Nachweis gegenüber Be­hörden und sorgt intern für Transparenz.
  6. Schulung der Mitarbeiter: Schulen Sie alle relevanten Mitarbeiter. Dies umfasst technische Grundlagen (was kann das KI-System, was nicht?), rechtliche und ethische Leit­linien (Datenschutz, Diskriminierung) und den sicheren Betrieb (Kontrolle von KI-Ergebnissen, Eingaberegeln).
  7. Prozesse und Systeme anpassen: Passen Sie ­bestehende Prozesse, Richtlinien und IT- Systeme an, um KI-Integration zu erleichtern und Risiken zu kontrollieren. Das kann bedeuten: neue Freigabeprozesse einzuführen, Verantwortlichkeiten für KI-Prüfung zu definieren oder IT-Security-Richtlinien zu erweitern. Gegebenenfalls ist auch eine interne KI-Governance-Struktur hilfreich.
  8. Best Practices implementieren: Etablieren Sie interne Leitlinien und Best Practices für den KI-Einsatz. Zum Beispiel: Qualitätsprüfungen von KI-Ergebnissen (vier-­Augen-Prinzip bei wichtigen Outputs), Einschränkungen für ­sensible Anwendungen (kein Einsatz von generativer KI bei vertraulichen Daten ohne Freigabe) oder Vorlagen für ­datenschutzfreundliche KI-Entwicklung. Nutzen Sie be­stehende Branchenempfehlungen.
  9. Kontroll- und Monitoringmechanismen etablieren: Richten Sie laufende Monitoring-Prozesse ein. Überprüfen Sie regelmäßig, ob KI-Systeme wie erwartet funktionieren, ob neue Risiken auftreten oder ob sich gesetzliche Anforderungen ändern. Dazu gehören auch Meldewege bei Fehlern.
Lars Kroll, SO.real GmbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Titelthema Cybersicherheit

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen steht still. Keine E-Mails, keine Rechnungen, keine Gehälter. Stattdessen flattert eine Lösegeldforderung ins Postfach – Millionen, sonst bleiben Ihre Daten verschlüsselt. Szenarien wie diese sind längst keine Ausnahme mehr, sondern tägliche Realität in deutschen Firmen.
Hacker agieren nicht mehr als isolierte Tüftler im Hoodie, sondern als hochprofessionelle, global vernetzte Organisationen, die monatelang ihre Opfer ausspionieren, um im entscheidenden Moment zuzuschlagen. Und: Die Frage ist nicht, ob es passiert – sondern wann. Und ob Ihr Unternehmen vorbereitet ist, wenn der Ernstfall eintritt.
„Der Mensch ist der schwächste Punkt“ – das ist eine Binsenwahrheit, wenn es um Cybersicherheit geht. Am effektivsten sei es, so wird oft gefolgert, die Mitarbeiter für Risiken zu sensibilisieren. Und doch stimmt Dr. Moritz Huber nur bedingt zu. „Solange es möglich ist, dass der Klick eines beliebigen Mitarbeiters das Unternehmen in eine existenzielle Krise bringt, kann man nicht wirklich von Sicherheit reden“, sagt der ehemalige Kriminalhauptkommissar, der nach einer Karriere beim LKA und als Hochschulprofessor die Sicherheitsfirma SmartSEC GmbH in Kirchheim/Teck gegründet hat.

Technische Barrieren sind entscheidend

Selbst noch so gut geschulte Mitarbeiter machen Fehler, wie Huber aus Erfahrung weiß. Und: Nicht alle entwickeln ein anhaltendes Gefahrenbewusstsein, sondern agieren bald nach dem Sicherheitsbriefing schon wieder gefährlich sorglos. „Awareness ist wichtig, aber sie hat ihre Grenzen“, sagt der 38-Jährige deshalb. „Entscheidend sind die technischen Barrieren.“ Die IT-Sicherheitstechnik biete viele Möglichkeiten, mit sehr einfachen Maßnahmen lasse sich schon viel erreichen.

Dazu lohnt es sich, das Vorgehen der Internetkriminellen näher zu betrachten. Fast alle Unternehmen nutzen für ihre tägliche Arbeit cloudbasierte Dienste. Mit jedem Endgerät, an jedem Ort der Welt kann man sich so in das Firmennetzwerk einloggen und anfangen zu arbeiten. Leider können dies auch Cyberkriminelle, sofern sie sich, zum Beispiel über Phishing, Benutzernamen und Passwort verschafft haben.

Cyberkriminelle haben Geduld

Dann verfolgen die Angreifer geduldig den Datenverkehr, bis sich ihnen die Gelegenheit bietet, die Anmeldedaten eines Administrators abzufangen. Sind sie im Besitz dieser Daten, kann man sie kaum noch aufhalten: Nach Belieben laden sie Kundenlisten, Verträge, Personalakten der Mitarbeiter und andere sensible und vertrauliche Informationen herunter. Die Datenträger des Unternehmens werden verschlüsselt und für alle rechtmäßigen Nutzer unzugänglich gemacht, meist zerstören die Gangster auch noch die Backups, sofern diese über das Netzwerk zugänglich sind.
„Aber man kann den Angriff erschweren“, erklärt Huber: „Zum Beispiel, indem man eine weitere, physische Sicherheitskomponente hinzunimmt.“ Er rät dazu, einen Security-Token zu verwenden, den man im Elektronikhandel für weniger als 100 Euro bekommt. „Die Zugangsdaten nützen den Cyberkriminellen dann nichts, solange sie den Stick nicht haben.“ Das ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung, die man auch vom Handy kennt – nur deutlich komfortabler.

Ist der Angriff da, heißt es schnell reagieren

Ein weiteres Einfallstor sind Schadprogramme, die meist über E-Mails oder vorhandene Software-Schwachstellen eingeschmuggelt werden. Oft sind sie so raffiniert designt, dass konventionelle Firewalls und Virenschutzprogramme sie nicht anhand typischer Sequenzen erkennen können. Deshalb rät Moritz Huber, moderne Sicherheitssoftware zum Schutz der Endgeräte und Server einzusetzen. „Diese Systeme analysieren permanent das Verhalten der firmeneigenen Software auf allen Geräten und schlagen Alarm, wenn sie ungewöhnliche Aktivitäten feststellen.“ End-Point-Protection (EPP) lautet der Fachausdruck dafür.
Von da an muss man vor allem schnell reagieren, sagt Huber. Denn in der ersten Phase schauen sich die Eindringlinge erst einmal um, erforschen die Sicherheits- und Backup-Systeme und kundschaften aus, wie sie ihre Rechte erweitern können, um das Firmennetz zu übernehmen. Handelt man rasch, isoliert befallene Bereiche und schaltet betroffen Geräte ab, lässt sich das Schlimmste meist noch verhindern. „Wenn man allerdings erst am nächsten Morgen den Computer hochfährt und feststellt, dass sich Cyberkriminelle schon seit neun Stunden im Netzwerk herumtreiben, ist es oftmals schon viel zu spät.“

Rund um die Uhr handlungsfähig sein

Größere und mittlere Unternehmen stellen deshalb mit einem „Security Operation Center“ sicher, dass qualifizierte Mitarbeiter rund um die Uhr bereitstehen, um einzugreifen. Doch auch für kleinere Firmen ist es lebenswichtig, dass stets eine Person auf einen Alarm reagieren kann und weiß, was zu tun ist. Zwar gibt es auch Schutzprogramme, die die nötigen Schritte automatisch einleiten. Dies kann laut Huber jedoch auch ungewollte Folgen haben: „Stellen Sie sich einen Industriebetrieb vor, in dem alle Maschinen abgestellt und die gesamte Produktion gestoppt wird – und dann war es falscher Alarm. Die Entscheidung zum Einsatz solcher Programme muss daher in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
Eine weitere Schutzmaßnahme: Das ­gesamte IT-Netzwerk mit allen Endgeräten muss „gehärtet“ sein – das heißt, allen Mitarbeitern werden nur die Zugriffsrechte gewährt, die sie unbedingt brauchen. Aktive USB-Schnittstellen sind ein No-Go, ebenso der Zugriff auf die Systemsteuerung und sei es nur um das Hintergrundbild am Bildschirm zu ändern. So verringert man die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter einen Fehler machen und den Angreifern damit die Türen öffnen. Zum „Härten“ gehört auch, dass der Abfluss von Daten an den Software-Hersteller auf ein Minimum begrenzt wird.

Software stets auf dem neuesten Stand halten

Und, das vielleicht Allerwichtigste: Neue Sicherheits-Updates müssen regelmäßig auf allen Rechnern installiert werden – und zwar, sobald ein Computer, Tablet oder Handy online geht. Dazu gibt es so genannte Patch-Management-Systeme – eine Software, die Updates nicht nur umfassend ausführt, sondern dem Administrator auch jederzeit den Überblick verschafft, auf welchen Geräten der Patch noch aussteht.
Kann man sich getrost zurücklehnen, wenn man diese Maßnahmen umgesetzt hat? Nein, denn „hundert Prozent Sicherheit gibt es nicht“, sagt Moritz Huber, „das ist eine Illusion.“ Cyberkriminelle nutzen wirklich jedes Schlupfloch aus. Es genügt ein kleiner, scheinbar unbedeutender Fehler, etwa ein Programmierfehler in einem Dienst- oder Anwendungsprogramm, von dem die IT-Experten keine Ahnung haben. „Dann bringt dem Unternehmen auch die beste Prävention nichts mehr.“ Deshalb stellt sich Huber darauf ein, dass selbst seine mit allen Wassern gewaschene IT-Sicherheitsfirma Opfer eines Cyberangriffs werden könnte.
„Mindestens ebenso wichtig wie einem Cyberangriff vorzubeugen ist es, zu wissen was man tut, wenn er da ist“, schließt der Experte daraus. Denn dass es irgendwann einmal geschieht, ist so gut wie sicher.
Auch Dr. Heiko Roßnagel vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation rät den Unternehmen, Pläne für den Fall der Fälle zu entwickeln. „Wenn die Krise da ist, ist es dafür zu spät, denn es zählt jede Minute.“ Vor allem sei es wichtig, ein Notfallhandbuch zu erstellen, in dem notwendige Schritte und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Damit kann ein Schaden nicht abgewendet werden, aber man kann verhindern, dass er noch größer wird.
Der Zeitdruck ist dann groß, und das nicht nur durch die Lösegeldforderung der Cybergangster. Denn ist es einem Angreifer gelungen, personenbezogene Daten abzuziehen, ist das betroffene Unternehmen dazu verpflichtet, es binnen 72 Stunden an den Landesdatenschutzbeauftragten zu melden. Das ist nicht immer einfach, da zunächst oft gar nicht klar ist, was genau passiert ist und welche Daten betroffen sind. „Es ist daher absolut essenziell, die Abläufe zuvor durchgespielt und im Notfallhandbuch festgeschrieben zu haben.“

Wer einen Angriff verheimlicht, riskiert hohes Bußgeld

Wird die Frist gerissen, drohen hohe Bußgelder – im Extremfall bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Dies zu dem ohnehin meist hohen wirtschaftlichen Schaden, der dem Unternehmen durch den Angriff entsteht. Für einzelne Branchen wie die Finanzwirtschaft gelten sogar noch strengere Fristen.
Ist es den Angreifern gelungen, die Datenträger des Zielunternehmens zu verschlüsseln, präsentieren sie in der Regel eine Lösegeldforderung, die je nach Größe des Unternehmens von einigen Tausend bis mehrere Millionen reichen kann.

Den Erpressern nachzugeben ist keine Lösung

„In der ersten Panik kann die Versuchung zu zahlen groß sein“, sagt Roßnagel. Das ganze Unternehmen steht still, es können weder Rechnungen gestellt noch Gehälter gezahlt werden, es gehen keine E-Mails ein und aus. Und selbst wenn alles durch ein Team aus IT-Profis wieder zum Laufen gebracht werden kann, erreichen die Kosten sehr schnell den sechsstelligen Bereich. Das ist aber noch nicht alles: Wurden Daten gestohlen, kursieren Führerscheine, Personalausweise und Kontonummern der Mitarbeiter im Darknet, ebenso sensible Daten von Kunden und Lieferanten.
Doch wie alle anderen Experten rät Roßnagel dringend davon ab, sich darauf einzulassen. Nicht nur, weil man den Erpressern damit den nächsten Coup finanziert. „Wenn Sie der Erpressung einmal nachgegeben haben, kommen Sie nicht mehr heraus“, erklärt der Experte. Oft rücken die Erpresser nur einen Teil der Daten heraus und stellen eine neue Forderung. So kann es eine ganze Weile weitergehen. Und: Warum also sollten die Kriminellen Wort halten und die Daten nach erfolgter Lösegeldzahlung wirklich wieder freigeben? Warum sollten sie nicht Kopien sensibler Daten zurückbehalten und im Darknet noch einmal abkassieren? „Skrupel kennen diese Leute nicht“, so Roßnagel.
Aber selbst wenn: „Welchen Sinn macht es, ein gehacktes System wieder in Betrieb zu nehmen, in das die Cyberkriminellen jederzeit wieder hineinmarschieren können?“ Um den Neuaufbau seiner gesamten IT-Infrastruktur kommt das betroffene Unternehmen also auf keinen Fall herum. Das kostet zwar, ermöglicht aber einen Neuanfang.

Der Hafnium-Hack als Weckruf

Wie wichtig es ist, gut vorbereitet zu sein, hat die Brighina GmbH vor fünf Jahren schmerzlich erlebt. Damals wurde das Elektrotechnik-Unternehmen aus Sindelfingen-Darmstein Opfer des so genannten Hafnium-Hacks, der eine Sicherheitslücke im Microsoft-Exchange-Server nutzte, mit dem die Office-Dienste des IT-Riesen arbeiten. Der Vorfall war ein Musterbeispiel für die These von Moritz Huber, dass bei Programmierfehlern in der erworbenen Software auch die beste Prävention nicht hilft. Denn als der Konzern die Lücke bemerkte und ein Sicherheitsupdate zur Verfügung stellte, hatten Hacker schon zugeschlagen.
„Wir haben großes Glück gehabt, dass wir den Angriff in einem frühen Stadium erkannt und sehr schnell Gegenmaßnahmen ergriffen haben“, sagt Dennis Ciavarella, IT-Chef des Sindelfinger Unternehmens. Letztlich war bei Brighina nach zehn Tagen wieder klar Schiff, mit rund 10.000 Euro hielten sich die Kosten in vergleichsweise engen Grenzen. Bei zahlreichen Firmen ist der Schaden so groß, dass sie nach einem Hackerangriff Insolvenz anmelden müssen. Kürzlich traf es einen traditionsreichen Hersteller von Servietten im Rheinland mit 240 Mitarbeitern.
Brighina hatte Glück, „weil wir schon damals hinsichtlich Firewall und Virenschutz besser aufgestellt waren als das durchschnittliche mittelständische Unternehmen“, so Ciavarella. Inzwischen haben die Sindelfinger sowohl Prävention als auch Reaktionsfähigkeit noch deutlich verbessert. So wurden Firewall und Virenschutz ausgebaut – unter anderem mit der Anschaffung eines Systems mit End-Point-Protection. Das gesamte IT-Netzwerk wurde maximal gehärtet und ein Patch-Management-System installiert.
Backups aller wichtigen Daten werden bei Brighina engmaschig und mehrfach redundant erstellt und – das ist besonders wichtig – auch außerhalb des Netzwerks gespeichert. Eindringlinge haben so im Fall der Fälle keine Chance, die lebenswichtigen Backups zu zerstören und so den Wiederaufbau der Unternehmensdaten zu sabotieren. „Bei uns liegt eine Kopie immer auf separaten Datenträgern im Safe“, sagt der IT-Chef.

Backups auf Datenträgern im Safe

Nach dem glimpflich überstandenen Hafnium-Hack war die Geschäftsführung der Sindelfinger Firma gerne bereit, hierfür Geld in die Hand zu nehmen. Für Ciavarella ist klar: „Wer heute nicht bereit ist, Geld in die IT-Sicherheit zu investieren, sollte sein Unternehmen lieber gleich dichtmachen.“ Das gelte auch für gutes Personal, das nur schwer zu bekommen sei: „Für 42.000 Euro Jahresgehalt steht heute kein IT-ler mehr auf.“
Fertig ist man bei Brighina immer noch nicht. „Zu einem guten IT-Sicherheitskonzept gehört, dass man regelmäßig überprüft, ob der Schutz noch dem neuesten Stand der Technik entspricht“, sagt der IT-Chef. „Es ist wie ein Baby, das nie groß werden will.“
Zumal die Internet-Kriminellen immer besser werden und sich allerneuester Technik bedienen. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) wurden im Jahr 2024 weltweit täglich (!) 309.000 neue Malware-Varianten entdeckt. „Die Möglichkeiten der Internetkriminellen haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark verbessert – vor allem durch generative KI“, sagt Mirko Ross, Chef des Stuttgarter IT-Sicherheitsunternehmens Asvin.

Daten schützen – auch physisch

Nicht vergessen sollte man, dass Datenräuber nicht immer nur digital arbeiten. Auch Rechenzentren, in denen Unternehmen ihre Daten speichern, sind ein möglicher Angriffspunkt. Sie müssen deshalb gegen ganz gewöhnlichen Einbruch gesichert werden, damit niemand hineinspaziert und sich an den Servern bedient oder Schaden anrichtet. Und nicht nur das: Wenn der Server, auf dem sensible Daten gespeichert sind, abbrennt, angezapft wird oder bei einem Wasserschaden absäuft, ist das Unglück nicht geringer als bei einer Attacke über das Netz.

Gegen Ausfälle mehrfach gesichert

Diese Überlegungen haben die Energieversorgung Filstal (EVF) schon vor fast einem Jahrzehnt bei der Planung ihres Colocation-Data-Centers (CDC) im Gewerbegebiet Stauferpark geleitet. „Als kommunaler Anbieter und Betreiber kritischer Infrastruktur wollten wir damit unserer Verantwortung besser gerecht werden“, erklärt EVF-Geschäftsführer Handel und Finanzen, Andreas Bantel.
Das Rechenzentrum des Energieversorgers ist gesichert wie Fort Knox. Schon bei der Standortwahl zu Gunsten des Stauferparks spielte eine Rolle, dass weder Hochwasser noch eine benachbarte Erdgaspipeline noch die Erschütterungen vorbeifahrender Züge die Sicherheit der Server gefährden durften – so gering jedes einzelne Risiko auch erschien. Damit die gespeicherten Daten immer verfügbar bleiben, ist die gesamte Infrastruktur doppelt, teilweise mehrfach vorhanden.
Das gilt für die Klimatisierung, die Löschsysteme, die Sicherheitstechnik und natürlich für die Stromversorgung: Das Zentrum kann seinen Strom aus drei verschiedenen Stadtteilnetzen beziehen und der Betreiber hat das städtische Stromnetz selbst in der Hand. Sollten alle drei ausfallen, springt ein Generator an, der mit mehreren verschiedenen Brennstoffarten betrieben werden kann. Um die wenigen Minuten bis dahin zu überbrücken, gibt es im Gebäude noch einen batterieelektrischen Speicher. „Wir erfüllen insgesamt mehr Anforderungen als es die Verfügbarkeitsklasse 3 der entsprechenden DIN-Norm erfordert“, sagt Rechenzentrums-Leiter Matthias Brandmaier. „Ein höherer Standard ist nur im militärischen und medizinischen Umfeld oder in der Forschung üblich.“
Wer in die Datenfestung hineinwill, muss nicht nur den richtigen Schlüsselchip vorhalten, sondern auch noch per Handvenenscan nachweisen, dass er zutrittsberechtigt ist. „Ein Fingerabdruck wäre zuwenig, da diese Methode zu unsicher ist und bei vielen Menschen erst gar nicht funktioniert, etwa wenn sie mit Laugen oder Baumaterial arbeiten“, sagt Brandmaier. Hat man es in das Gebäude geschafft, braucht man noch einen zusätzlichen Schlüssel, um an das Allerheiligste, die Hardware, zu gelangen.
Einigen Firmen, die sich im CDC eingemietet haben, ist auch das noch nicht genug: Sie sichern ihren Server mit einem zusätzlichen Stahlkäfig, der zusätzlich mit einer weiteren Zwei-Faktor-Autorisierung geschützt ist. Selbstverständlich ist das Gebäude innen und außen rund um die Uhr kameraüberwacht – und ein Sicherheitsteam steht ebenfalls Tag und Nacht bereit.

Lokales Rechenzentrum kommt gut an

Derzeit ist das Zentrum zu 70 Prozent ausgelastet, sagt EVF-Geschäftsführer Bantel, doch ein weiterer Bauabschnitt ist schon in der Planung und darüber hinaus gibt es Platz für Erweiterungsschritte. Etwa 40 Kunden haben ihre Daten bisher der EVF anvertraut. Sie stammen meist aus der Region, aber auch aus Bayern, Hessen und der Schweiz. „Viele sind Rückkehrer aus der Cloud“, sagt Brandmaier, „sie trauen den internationalen Anbietern nicht mehr ohne weiteres und wollen wissen, wo ihre Daten sind“. Andererseits wollen sie aber wegen der Gefahr von Bränden und Naturkatastrophen auch nicht alles im eigenen Unternehmen konzentrieren.
Das Fazit: Hundert Prozent Sicherheit gibt es nicht. Aber wer seine Systeme härtet, Updates konsequent einspielt, Notfallpläne vorbereitet, Backups klug aufbewahrt und die Mitarbeiter sensibilisiert, senkt das Risiko dramatisch. Entscheidend ist, Sicherheit nicht als einmaliges Projekt zu sehen, sondern als dauerhaften Prozess. Oder wie es Moritz Huber formuliert: „Die Frage ist nicht, ob der Angriff kommt – sondern ob Sie dann wissen, was zu tun ist.“

So beugen Sie vor

1. Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter: Schulungen zu Phishing, Social Engineering und sicheren Umgang mit Daten

2. Starke Passwörter & Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) verwenden: Komplexe, individuelle Passwörter verwenden, MFA aktivieren z. B. mit einer Authenticator App

3. Regelmäßige Updates: Betriebssysteme, Anwendungen und Geräte stets aktuell halten

4. Netzwerkschutz: WLAN-und LAN-Netzwerke absichern (starke Verschlüsselung, separate Gäste-Netze, Liste von erlaubten Geräten, blockieren von nicht genutzten Fernzugängen).

5. Antivirus- & Endpoint-Security-Lösungen: Aktuelle Antivirus- und Anti-Malware-Software einsetzen

6. Regelmäßige Backups: Automatisierte Backups einrichten und Wiederherstellung prüfen

7. Zugriffsrechte beschränken: Rollenbasierte Zugriffskontrolle einsetzen und Rechte auf das Notwendige beschränken

8. Sicherer Umgang mit E-Mails: Spamfilter aktivieren. E-Mail-Anhänge und Links vor jedem Klick kritisch prüfen

9. Gerätesicherheit: Verschlüsselung von Festplatten und mobilen Geräten. Physische Sicherheit z. B. keine Laptops unbeaufsichtigt offen liegen lassen

10. Notfallplan nach IHK-Muster erstellen

Neues aus den Firmen der Region Stuttgart

Grand Egyptian Museum mit Stuttgarter Handschrift

Das Grand Egyptian Museum (GEM) in Gizeh wurde am 1. November offiziell eröffnet. Mit dabei waren nicht nur Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, sondern auch Shirin Frangoul-Brückner. Sie ist die Geschäftsführerin und Mitbegründerin der Atelier Brückner GmbH, die das Herzstück des Museums konzipierte: die Tutanchamun-Galerie. Auf 7.500 Quadratmetern werden hier im ersten Obergeschoss erstmals alle rund 5.600 Objekte des Grabschatzes des legendären Kindkönigs Tutanchamun präsentiert.
Das Atelier Brückner gestaltete auch das Atrium mit der über elf Meter hohen Statue von Ramses II, die Grand Stairs mit rund 90 Statuen und das Kindermuseum.

Zwei Firmen bilden gemeinsam umfassender aus

Die benachbarten Tochterunternehmen der Dürr AG, Dürr Systems in Bietigheim-Bissingen und BBS Automation GmbH (früher Teamtechnik) in Freiberg am ­Neckar haben ein gemeinsames Aus­bildungskonzept entwickelt. Im Zuge der Zusammenlegung zum Beginn des ­aktuellen Ausbildungsjahres haben beide unter anderem in ein Labor für den 3-D-Druck in Bietigheim und eine 1.000 ­Quadratmeter große Lehrwerkstatt in Freiberg investiert. Während der ersten beiden Lehrjahre wechseln die Auszubildenden der technischen Berufe in regelmäßigen Abständen zwischen beiden Standorten und lernen künftig gleich zwei der führenden Maschinen- und Anlagenbauer in der Region kennen.

Thieme vergibt Buchlogistik an Lila Logistik

Ab Oktober 2026 übernimmt Müller – Die lila Logistik SE die Distribution der Fachbücher des Thieme Verlags. Am Standort Blaufelden werden künftig Lagerung, Kommissionierung, Versand und Retourenmanagement zentral gesteuert. Für Thieme kommt eine neue, hoch automatisierte AutoStore-Anlage zum Einsatz, die eine effiziente und digital gesteuerte Abwicklung der Aufträge ermöglicht. Das Projekt zählt zu den größeren Einzelinvestitionen in der Geschichte des Besigheimer Logistikunternehmens. Mit dem aktuellen Ausbau stellt sich der Logistikexperte auf die Anforderungen von Handel und E-Commerce ein, in denen kurze Lieferzeiten, flexible Kapazitäten und eine enge Prozessintegration entscheidend sind. Von Blaufelden aus werden täglich bis zu 100.000 Sendungen verschickt.

Der CO2-Fussabdruck bei Kunststoffproduktion wird noch transparenter

Die Ensinger GmbH aus Nufringen gibt den CO2-Fußabdruck ihrer Kunststoff-Halbzeuge künftig produktindividuell aus. Ensinger orientiert sich an dem branchen­weiten Standard der EPSM, ­wodurch die Werte herstellerübergreifend vergleichbar sind. Die Berechnung des CO2-Fuß­abdrucks erfolgt normenkonform nach der DIN EN ISO 14040ff sowie dem IPCC GWP 100a-Modell und berücksichtigt verläss­liche Primär- und Hintergrund­daten.

Ein Hotel lehrt den Fachkräftenachwuchs die Kunst des Gastgebens

Die Burghotel und Restaurant Staufeneck GmbH & Co. KG in Salach veranstaltete für Auszubildende ab dem dritten Lehrjahr und junge Fachkräfte in Restaurants und Hotels eine kostenlose MasterClass in ihrer „L‘Art de Vivre“-Residenz. Das Thema des exklusiven Blicks hinter die Kulissen lautete „Erfahrungen im Catering­bereich auf Sterneniveau“. Aus erster Hand erfuhr der Gastro-Nachwuchs alles, was er wissen muss, um ein gelungenes Event auf die Beine zu stellen - von der Angebots­erstellung über die Location-Besichtigungen und den Serviceablauf bis zur Rechnungsstellung.

Auszeichungen für eine Weinkampagne

Die Weinheimat Württemberg e.G. hat mit ihrer Kampagne „Echt Württemberger. Was sonst?“ den „Deutschen Agrar Marketing Preis“ 2025 gewonnen. Die Auszeichnung gilt als eine der wichtigsten im deutschen Agrar- und Lebensmittelmarketing. Die Jury lobte die Kampagne als „verständlich, eingängig, modern und authentisch“. Für die Weinmacher ist es die dritte Auszeichnung in diesem Jahr nach dem Eurovino Innovation & Marketing Award 2025 und dem zweiten Platz beim POS-Motiv-Wettbewerb (AWK/Burda).
Entwickelt wurde die Kampagne von der langjährigen Lead-Agentur Prinzip E GmbH aus Herrenberg.

Jahrespressekonferenz spiegelt Zeitenwende

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die Trumpf SE+Co. KG einen Umsatz von 4,3 Milliarden Euro – das sind 16 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Auftragseingang fiel um sieben Prozent auf 4,2 Milliarden Euro, das EBIT verringerte sich von 501 Millionen auf 59 Millionen Euro. Dementsprechend sank die EBIT-Rendite von 9,7 auf 1,4 Prozent. Ohne Rückstellungen für Strukturanpassungsmaßnahmen hätte sie 5,5 Prozent betragen. Alle Weltregionen und Sparten verzeichneten einen Rückgang, mit Ausnahme von Japan und Indien. Die Vorstandsvorsitzende Nicola Leibinger-Kammüller zeigte sich in der Pressekonferenz angesichts der weltweiten Konjunkturabkühlung „nicht glücklich, aber doch zufrieden“ mit dem Ergebnis. Sie beklagte jedoch insbesondere in Deutschland und der EU eine „Selbstfesselung“ und „Lähmung“, sodass es „zu wenig Raum für Begriffe wie Utopie oder technische Fortschrittserzählung“ gebe.
Mit 366 neuen Patenten festigte der Laserspezialist seine Technologieführerschaft weiter. Diese „weltweit einzigartige Kompetenz in der Laser-Materialbearbeitung“ veranlasste das Unternehmen, in Zusammenarbeit mit der Münchener Rohde & Schwarz eine Drohnenabwehr zu entwickeln, die jedoch ausschließlich zur Verteidigung eingesetzt werden soll. Man tue dies „aus gesellschaftlicher Verantwortung“, obwohl es derzeit keinen Regierungsauftrag gebe. Für die Ditzinger bedeutet dies einen Paradigmenwechsel, der in der Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung intensiv diskutiert wurde. Doch sowohl dort als auch in der Belegschaft stieß dieser Schritt auf breite Zustimmung, da „sich in der aktuellen Bedrohungslage das Mindset geändert habe“.
Zum 30. Juni beschäftigte Trumpf 18.303 Mitarbeiter (minus 1000), von denen etwa die Hälfte in Deutschland tätig ist. Für das laufende Jahr zeigte sich Trumpf „vorsichtig optimistisch“.

Denkmalkunst für Haus von 1570 in Pirna

Die Rahm Projektmanagement Schlüsselfertigbau GmbH aus Stuttgart saniert im sächsischen Pirna ein Renaissancehaus von 1570. Das Wohnhaus in geschlossener Bebauung liegt im historischen Kern der Altstadt. Es soll als Kunst- und Atelierhaus Kunstschaffenden einen Arbeitsort und ein Domizil zugleich schaffen. Die Jahrhunderte alte Bausubstanz aus Renaissance, Barock und Gründerzeit wird in Szene gesetzt und mit Neuem ergänzt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Vielfalt der Zeitschichten.

Oberflächen von Büro- und Werkstattmobiliar werden umweltfreundlicher

Die Krieg Industriegeräte GmbH aus Heimsheim, Hersteller von Arbeitsplatzsystemen, ­Regalen, Transportgeräten und Büromöbeln für den gewerblichen Bedarf, hat eine neue Anlage für die antistatische Pulverbeschichtung der Oberflächen installiert. Ziel ist es, die Produktionsrate zu erhöhen und die Unterhalts­kosten zu senken. Während ein Farbwechsel früher eineinhalb Stunden dauerte, schafft es die neue Anlage in acht Minuten, wobei 80 Prozent automatisch erfolgt. Die Anlage ist auch umweltfreundlicher, denn das Filter- und Zyklonsystem nutzt die Pulverrückgewinnung und benötigt im Arbeitsprozess keine Lösungsmittel.

Neuer Standort zur Anwerbung von IT-Nachwuchs

Die Conceito GmbH aus Ditzingen ist nun auch in Kaisers­lautern vertreten. Das Büro wurde direkt gegenüber der Technischen Universität (RPTU) eröffnet, um so neue Möglichkeiten für praxisnahe Ausbildung zu bieten. Conceito ist spezialisiert auf agiles Projektmanagement, Software-Konzepte, Business Data Analytics sowie Software Rollout Management. Geplant ist, künftig auch verstärkt in der Softwareentwicklung aktiv zu werden.

Mauldasch-Connection geht an den Start

Ab sofort arbeiten der Streetfood- und Cateringanbieter I love Mauldasch GmbH aus Berglen mit der Bürger GmbH & Co. KG aus Ditzingen zusammen. Die künftig eingesetzten Fleischmaultaschen haben beide Firmen gemeinsam entwickelt. Sie werden von Bürger exklusiv für den Einsatz in den Foodtrucks des Caterers produziert. Für beide Seiten ist es ein strategischer Schritt: I love Mauldasch profitiert von einer verlässlichen Premium-Produktion, Bürger stärkt seine Sichtbarkeit auch im Catering- und Streetfoodbereich.

Großer Preis des Mittelstandes für Stuttgarter

Die Dommer Stuttgarter Fahnenfabrik GmbH freut sich über den „Großen Preis des Mittelstands“, der dem ­familiengeführten Traditionsunternehmen von der ­Oskar-Patzelt-Stiftung überreicht wurde. Dommer ent­wickelte sich seit der Gründung im Jahr 1852 zu einem Systemlieferanten für textile Werbeflächen, der mit 50 Beschäftigten sowohl Einzelanfertigungen als auch Großserien aus einer Hand bietet.

Nachhaltige Verpackung erhält den Deutschen Verpackungspreis

Lachs in Papier-Tray
Die Kallfass Verpackungs­maschinen GmbH aus Nürtingen ist für ihren Kallfass-Wrap mit dem Deutschen Verpackungspreis 2025 in der Kategorie Nachhaltigkeit ausgezeichnet worden. Die prämierte Verpackung für frische Lebensmittel wie Lachs (s. Foto) ist eine Win-Win-Win-­Situation für Hersteller, Konsumenten und Umwelt. Für Hersteller und Produzenten bietet sie völlige Formatfreiheit ohne vordefinierte Packungs­größen und schnelle Wechselmöglichkeit. Konsumenten profitieren davon, dass sich beim Öffnen Tray und Folie automatisch trennen und damit sortenrein entsorgt werden können. Auch die Umwelt profitiert vom Kallfass-Wrap, beruht doch dessen nachhaltiges Prinzip auf den drei Pfeilern ­Materialreduktion, Materialsubstitution und Recyclingfähigkeit.

247. Filiale eröffnet

Das Textilunternehmen AWG Mode GmbH aus Köngen hat in Haßloch seine 247. Filiale eröffnet. In dem rund 700 Quadratmeter großen Ladengeschäft sind acht Mitarbeiter beschäftigt. AWG hat in diesem Jahr bereits drei Filialen eröffnen, zwei weitere kommen in Brühl und Ottobrunn dazu. Kerngeschäft ist der stationäre Handel im Rahmen eines Nahversorgerkonzeptes.

Erstes immersives Krimidinner: Tafeln und Tüfteln

Das Schlosshotel Monrepos der Finkbeiner Hotel Beteiligungs GmbH & Co. KG in Ludwigsburg lädt Mitte Januar zu einer besonderen Premiere: „Sherlys Spurensuche“, ist das erste immersive Kriminal- ­Dinner. Mit Video-Mapping-Technologie, die den Esstisch in eine lebendige Leinwand verwandelt, werden Gäste Teil der Kriminalgeschichte. Hinweise und Schauplätze erscheinen direkt vor den Augen der Teilnehmer, die gemeinsam einen Mordfall lösen – ­alles begleitet von einem Mehr-Gänge-Menü. Veranstaltet wird das Event von der Engesser Marketing GmbH aus Weil der Stadt. Mit über 500 Standorten und 2500 Terminen jährlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist sie Marktführerin im Bereich Krimitheater.

Chemie-Azubis sind top

Das Niveau der Azubis und der Ausbildung bei Sika Deutschland CH AG & Co KG ist hoch. Das zeigt die Tatsache, dass zum dritten Mal in Folge die Auszeichnung „Top Azubi Chemie“ des Arbeitgeberverbandes Chemie Baden-Württemberg e.V. an das Stuttgarter Untrnehmen geht. Lea-Marie Sigle, angehende Chemielaborantin im dritten Lehrjahr, durfte den Preis im September im Europapark Rust entgegennehmen.

Software übernimmt Wärmeplanung

Die Software „berta & rudi“ der DBI AG bietet neuerdings eine automatisierte Wärmenetzplanung inklusive der Gegenüberstellung von zentralen und dezentralen Versorgungslösungen. Die Software ist speziell gedacht für Energieprofis um komplexe Energiesysteme zu berechnen und zu vergleichen.

PR für Eishockeymannschaft

Die Eishockey-Mannschaft der Stuttgart Rebels setzt bei ihrer Pressearbeit auf die Unterstützung der Echolot PR GmbH & Co KG. Ziel ist es, die Sichtbarkeit in der Region weiter zu erhöhen und die emotionale Bindung zwischen Team, Fans und Partnern zu stärken.

Schlafen statt warten auf den Flieger

Am Terminal 1 der Flughafen Stuttgart GmbH stehen jetzt vier Schlafkabinen für Reisende bereit. In den rund vier Quadratmeter großen Kabinen warten ein frischbezogenes Bett, ein Tisch sowie ein Touchscreen für Licht, Wecker und Musik auf Gäste.

Logistik zieht an die A8

Seit Sommer ist die Wiedmann & Winz GmbH mit einem Logistikzentrum im interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet ­Laichinger Alb in A8-Nähe aktiv. Auf 21.000 Quadratmetern deckt es von Block- und Regallagerung über Kleinteilelogistik bis hin zur effizienten ­Distribution unterschiedlichster Güter alles ab. Die Immobilie ist mit 18 Rampentoren sowie vier ebenerdigen Toren auf schnelle Umschlagsprozesse ausgelegt. Auch die sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe der WGK-Klassen 1 bis 3 ist möglich. Das Lagerverwaltungssystem ist mit allen gängigen ERP-Lösungen kompatibel und damit auch für komplexe Outsourcing-Projekte geeignet. Als erster Ankerkunde wurde bereits ein namhafter Truckhersteller gewonnen.

Plattenheben wird leichter

Die Zieker GmbH aus Ostfildern erweitert ihr Produktprogramm von Transport­helfern um einen Kranplattenheber, der auch als Trag- oder Hebeklemme bezeichnet wird. Der Kranplattenheber ermöglicht mechanisches Anheben von schweren Platten ohne großen Kraftaufwand. Damit wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter geschont.

Prinzipien aus der Autoindustrie werden für Photovoltaik genutzt

Die Arau Technik GmbH (Aurasol) hat den Zuschlag für die Unterkonstruktion einer 32-Megawatt-Photovoltaikanlage bei Landshut erhalten. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 4,3 Millionen Euro und umfasst auch Gründung, Montage und Verkabelung. Besonders herausfordernd sind die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes, weil die Konstruktion in einer Senke steht. Aurasol überträgt ­Engineering-Prinzipien aus dem Automotiv-Sonder­maschinenbau auf Photovoltaik-Unterkonstruktionen. Aktuell digitalisieren die Schorndorfer ihre Prozesse, etwa durch Drohneneinsatz zur Geländevermessung.

Patent für Löt-Idee

Die Perkeo-Werk GmbH +Co.KG aus Schwieberdingen erhält den Patentschutz für ihre Lockdown24-Kupferstücke. Diese behebt das seit Jahrzehnten bekannte Problem des „Wackelstifts“, denn metallbedingt lösen sich herkömmliche Kupferaufsätze bei Hitze­ausdehnung vom Halte­stift und beginnen zu wackeln. Perkeos Innovation umgeht dieses Phänomen durch die feste Arretierung im neuen Kupferstückhalter mittels einer M8-Schraube. Die innenliegende Verzahnung verhindert ein Lösen beim Löten, die 360-Grad-Verstellbarkeit für schwer zugängliche Stellen und der abgeflachte Befestigungsstift verhindern ein Verdrehen und vereinfachen die Handhabung.

Spatenstich für Prüfzentrum

Die Pfisterer Holding SE hat den Bau ihres HVDC-Qualifizierungszentrums am Hauptsitz in Winterbach mit einem feierlichen ­Spatenstich gestartet. Der Neubau besteht aus einem Hochspannungsprüffeld und einem Materialentwicklungslabor. Damit werden Entwicklungs-, Typ- und Routineprüfungen ermöglicht, um Kabelgarnituren und -systeme für den Einsatz in den höchsten Spannungsebenen zu qualifizieren. Innovationszyklen können dort zukünftig verkürzt und der Ausbau zukunftsfähiger Energienetze beschleunigt werden. Die Fertigstellung des 30-Millionen-Projektes ist für das erste Halbjahr 2027 geplant.

Strategische Allianz: Aus LEO wird NL

Letzten Herbst gingen die Erik Sterck GmbH aus Leonberg und die niederländische TTNL Group eine strategische Allianz ein. Nun wird Sterck offizieller Teil der TTNL Group, behält aber seine Struktur. Gemeinsames Ziel ist es, IT- und Cloud-Services für alle Unternehmen in ganz Europa zugänglich zu machen. Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie ist die Einrichtung einer vierten europäischen Rechenzentrumszone für das Cloud- und Managed-Services-Angebot.

Webdesign für tatsächliche Wirkung ausgezeichnet

Die Krauss Kommunikation GmbH aus Herrenberg erhielt den Neuro Web Award 2025. Bei über 1200 ein­gereichten Projekten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum gehört die Agentur damit zu den besten Website-Gestalterinnen des Jahres. Der Award ist der einzige Branchenpreis, der Websites nicht nur nach ihrer Gestaltung und technischen Umsetzung bewertet, sondern vor allem nach ihrer psychologischen Wirkung auf echte Nutzer. Beurteilt werden dabei über 200 wissenschaftlich fundierte Kriterien, von Nutzerführung und Vertrauen bis zu emotionaler Ansprache und Entscheidungsunterstützung.

Weltgrößter Kartenverlag entsteht

Der Reisemedien-Spezialist Mairdumont GmbH & Co. KG aus Ostfildern hat über seine Tochter Kompass Karten GmbH die Kartografie-Sparte des Wiener Traditionsunternehmens Freytag & Berndt übernommen. Damit wird Mairdumont zum weltweit größten Verlag für analoge und digitale Kartografie. Freytag & Berndt setzten mit digitalen und analogen Karten sowie Geodaten für Outdoor-Apps und Lizenzgeschäfte 2024 vier Millionen Euro um. Die 30 Wiener Mitarbeiter werden übernommen, der Vertrieb wird ab 2026 neu strukturiert.

Nürburgring: Die Prototypen sind zurück

Die Solitude GmbH war bei der Nordschleifen-Experience im Rahmen des ADAC 1000 km-Rennens am Nürburgring wieder für das Starterfeld zuständig. Dabei trafen Porsche-Sportprototypen auf Kontrahenten der 1960er und 1970er Jahre, beispelsweise zwei Alpine-Rennwagen in der Le Mans-Spezifikation. Seit 2021 wird das legendäre Langstreckenrennen für Young- und Oldtimer auf dem Nürburgring wieder ausgetragen.

Neuer Vertriebsstandort im indischen Pune

Die Dr. Fritz Faulhaber GmbH & Co. KG stärkt ihre Marktpräsenz in Asien mit einem neuen Vertriebsstandort im indischen Pune. Mit dem Team, das aus Vertriebsingenieuren und Motion-Control-Experten besteht, wird technische Beratung und lokaler Support direkt vor Ort realisiert. In enger Zusammenarbeit mit bestehenden und neuen Kunden wird Faulhaber seine Position insbesondere in den Märkten Medizintechnik, Robotik sowie Luft- und Raumfahrt stärken – allesamt Sektoren, in denen die hochpräzisen Kleinantriebe eine zentrale Rolle spielen. Alle Produkte werden aus den europäischen Werken geliefert.

Größtes säulenfreies Solardach für LKW-Ladepark

Die Spedition Diez GmbH hat in Dettingen nahe der A8 ihren neuen Lkw-Ladepark mit dem weltweit größten freitragenden Solardach in Betrieb genommen. Ein Vorteil dieser freitragenden Dachkonstruktion: Die darunter ­liegende, rund 2.600 Quadrat­meter große Fläche mit drei Hyper­chargern mit einer Leistung von jeweils 400 kW ist ohne ­Einschränkungen durch Pfeiler durchgängig für Lkw befahrbar. Für die Fahrer ist das Schöne, dass sie nicht absatteln müssen und beim Laden vor Wind und Wetter geschützt sind. Hand in Hand mit der Eröffnung ging die Inbetriebnahme der ersten beiden Elektro-Lkw. Fünf weitere sind fürs erste Halbjahr 2026 geplant. In einer zweiten Ausbaustufe – voraussichtlich ab 2027 – könnte die Spedition Diez bis zu 15 Ladepunkte für komplette Lastzüge anbieten.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft Rubrik Firmenreport
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft - Free and Open Source Software (FOSS)

Der „Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft - Free and Open Source Software (FOSS)“ unterstützt mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg bei der Transformation.
Gefördert werden bis zu fünf Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250 Euro; Förderquote: 80%, insgesamt maximal 5.000 Euro).
Antragsfrist ist der 31. Oktober 2025.
Förderfähig sind Beratungsthemen mit FOSS-Bezug, hierbei insbesondere:
  • Strategieberatung im Bereich FOSS
  • Change-Management für Unternehmensumgebungen mit wachsendem FOSS-Einsatz
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich FOSS (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, kontinuierliche Weiterbildung und Personalplanung mit FOSS-Bezug
  • Technologische Entwicklungen/Trends bei FOSS
  • Juristisches und Lizenzen im Bereich FOSS
  • Security Aspekte beim Einsatz von FOSS
Gefördert werden nur Beratungen von Beratern, die in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW registriert sind.
Antragstellung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf den Seiten der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie.

Widerrufsbutton - Widerruf per Mausklick

Was genau ist der Widerrufsbutton und warum wird er eingeführt?

Die neue Regelung einer digitalen Widerrufsfunktion betrifft Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die mit Verbrauchern über Websites einschließlich Mobil-Apps abgeschlossen werden. An dem bisher gültigen vierzehntägigen Widerrufsrecht ändert sich also nichts. Allerdings soll künftig der Widerruf über eine Schaltfläche erklärbar sein (sogenannter "Widerrufsbutton"). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie ihn abschließen können. Die Ausübung des Widerrufsrechts soll nicht aufwendiger sein als das Verfahren für den Vertragsabschluss.

Wer muss den Widerrufsbutton anbieten?

Unabhängig von der Größe, dem Umsatz oder der Rechtsform des Unternehmens gilt die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons für alle Unternehmen (außer im Falle eines reinen B2B-Geschäfts), ebenso für Händler auf Online-Markplätzen/Plattformen. Bei Online-Marktplätzen und Plattformen muss jedoch der Betreiber für die technische Umsetzung sorgen, da der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann.
Der Widerrufsbutton muss für registrierte Kunden und nicht registrierte Gastbesteller bereitgestellt werden. Die Widerrufsfunktion muss grundsätzlich auch ohne Login erreichbar sein. Voraussichtlich werden Onlineshop-System-Anbieter künftig Plugins für eine Widerrufsfunktion anbieten.
Bei online abgeschlossenen Verträgen über digitale Inhalte (wie z. B. E-Books oder Online-Kurse) und Dienstleistungen gilt ebenfalls die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wie muss der Widerrufsbutton verfügbar gemacht werden?

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass der Widerrufsbutton „während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar“ sein muss. Die gesetzlich vorgeschriebene vierzehntägige Widerrufsfrist läuft jedoch erst ab Erhalt der Ware und somit kundenindividuell. Laut dem Gesetzentwurf reicht es aus, wenn die Widerrufsfunktion ohne Rücksicht auf die individuellen Widerrufsfristen pauschal angezeigt wird. Eine nutzerspezifische Ein- und Ausblendung ab Beginn bzw. mit Ablauf der für jeden Kunden individuell laufenden Widerrufsfrist soll Stand jetzt nicht erforderlich sein.
Ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers für einen bestimmten Vertragsgegenstand (z.B. digitalen Inhalt) vorzeitig erloschen, wird es durch die Bereitstellung eines Widerrufsbuttons durch den Unternehmer auf seiner Website nicht wieder aktiv. Der Unternehmer erfüllt lediglich seine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung und äußert sich nicht dazu, ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht.
In der Regel wird den Vorgaben dadurch entsprochen, dass der Widerrufsbutton deutlich beschriftet wird, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen". Der Button ist optisch hervorzuheben (z. B. Farbwahl, Kontraste) und muss auf der Hauptinternetseite verfügbar sein. Dabei ist er eindeutig von anderen Informationen wie den AGB, dem Impressum oder der Datenschutzerklärung abzugrenzen.
Nach dem Klick auf den Button ist der Verbraucher ähnlich wie beim sogenannten Kündigungsbutton – zunächst auf eine separate Seite weiterzuleiten, auf der er bestimmte Vertragsinformationen eingeben und dann eine weitere Schaltfläche, z.B. „Widerruf bestätigen“, anklicken muss, um den Widerruf zu erklären.
Bei den Vertragsinformationen – damit der Widerruf dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann – ist folgendes abzufragen:
  • Name des Verbrauchers
  • Daten zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestell-, Auftrags- oder Vertragsnummer)
  • Angaben dazu, wie der Eingang des Widerrufs bestätigt werden soll (in der Regel per automatisierter E-Mail). Der Widerruf ist also samt Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs zu bestätigen.
Wurden mehrere Verträge abgeschlossen oder umfasst der zu widerrufende Vertrag mehrere Waren oder Dienstleistungen, so muss der zu widerrufende Vertrag oder Vertragsteil konkret benannt werden.

Ab wann ist der Widerrufsbutton bereit zu stellen?

Die EU-Richtlinie ist erst in nationales Recht umzusetzen. Hierfür gilt eine Frist bis spätestens 19. Dezember 2025. Wirksam wird die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons erst ab dem 19. Juni 2026.
Des Weiteren wird eine Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich sein, da über den Widerrufsbutton belehrt werden muss. Hierfür wird der Gesetzgeber aber die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung anpassen. Bis zum Stichtag 19. Juni 2026 sind weiterhin die bisherigen gültigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden.
Auch die Datenschutzerklärung muss angepasst werden. Hierin ist zu informieren, welche Daten während des Widerrufsprozesses verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden.
Achtung bei Verstößen: wird der Widerrufsbutton nicht oder fehlerhaft bereitgestellt können Bußgelder drohen: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1,25 Millionen Euro von bis zu 4% des Jahresumsatzes, bei kleineren Unternehmen bis maximal 50.000 Euro.

Neuer IHK-Arbeitskreis für Versandleiterinnen und -leiter

Was Versandleitende besonders beschäftigt – neuer IHK-Arbeitskreis hat sich formiert
Sind Sie Versandleiterin oder -leiter in einem Unternehmen aus Produktion und Handel und sind in der Region Stuttgart aktiv? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Ob Fragen zur Maut, zur Klimadebatte, zur Arbeitssicherheit oder zum kombinierten Verkehr – unser neuer Versandleiter-Arbeitskreis beschäftigt sich mit diesen Themen - und mit noch vielem mehr. In unserem Arbeitskreis können Sie mit Gleichgesinnten Erfahrungen austauschen, Probleme diskutieren und Lösungen finden.
Zur Aufnahme in den Arbeitskreis sind folgende Kriterien Voraussetzung:
  • Sie sind Versandleiterin oder Versandleiter
  • Ihr Unternehmen ist aus Produktion oder Handel
  • Ihr Unternehmen ist in der Region Stuttgart ansässig
© IHK Region Stuttgart
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am Montag, 10. November 2025 um 15:00 Uhr bei der IHK in Stuttgart statt. Zum Programm gehört dieses Mal ein Fachvortrag zu den rechtlichen Verantwortlichkeiten beim Thema Ladungssicherung.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit haben melden Sie sich bitte mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Person und Ihres Unternehmens unter: verkehr@stuttgart.ihk.de


Prüfberichte und Negativerklärung Bauträger

Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Tätigkeiten eines Bauträgers und/oder Baubetreuers im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO durchgeführt hat.
Solange ein Bauträger keine Vermögenswerte Dritter zur Vorbereitung und Durchführung eines Objekts annimmt, übt dieser grundsätzlich keine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus; die MaBV kommt dann nicht zur Anwendung. Sofern er jedoch beabsichtigt, Vermögenswerte von Auftraggebern entgegen zunehmen, hat er die Verpflichtung, die Vorschriften der MaBV einzuhalten.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 16 Abs. 3 MaBV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe. Ein Steuerberater wird in § 16 Abs. 3 MaBV nicht benannt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 2-14 MaBV gehalten hat. Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob er auf der Grundlage seiner Prüfungshandlungen Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der MaBV festgestellt hat. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • rechtliche Verhältnisse des Unternehmens,
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO),
  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten,
  • Berichterstattung über Art, Umfang und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungshandlungen zu den einzelnen Vorschriften der MaBV,
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten (§§ 10 und 14 MaBV,)
  • Sicherungspflichten (§§ 2 bis 8 und 12 MaBV),
  • Informationspflichten (§ 11 MaBV),
  • Unternehmensbezogene Vorschriften (§§ 9 und 14 MaBV),
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 830 n.F. entwickelt.

4. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Tätigkeiten als Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO ausgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Eine Vorlage für die Negativerklärung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

5. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 18 Abs.1 Nr. 12 MaBV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34c GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 16 Abs. 2 MaBV ist die zuständige Behörde ermächtigt, aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 16 Abs. 1 MaBV offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 16 Abs. 3 MaBV erforderliche Eignung besitzt.

6. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Bauträger und Baubetreuer senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat Gewerberecht
Bereich Recht, Finanzen und Zentrale Dienste
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
oder per e-Mail an: erlaubnis@stuttgart.ihk.de
Stand: Dezember 2025

Prüfberichte und Negativerklärungen FinVermV

Der Gewerbetreibende ist nach § 24 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 12 bis 23 FinVermV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat. Beachten Sie bitte:
  • Es gibt keine Bagatell- oder Billigkeitsgrenze:
    Bereits bei nur einer Anlagevermittlung und/oder –beratung im Kalenderjahr muss ein Prüfungsbericht erstellt werden.
  • Prüfungsberichtspflicht auch ohne Vermittlungserfolg/Umsatz:
    Die Prüfungsberichtspflicht entsteht bereits mit der ersten Kundenberatung zu Finanzanlageprodukten im Sinne von § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr, gleichgültig ob bei Bestands- oder Neukunden. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein (neuer) Vertrag vermittelt und hierbei ein Provisionserlös erzielt wurde.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 24 Abs. 3 FinVermV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände (Einschränkung: Prüfung ist gesetzlicher oder satzungsmäßiger Zweck des Verbandes / Prüfung nur für Mitglieder). Mit der Prüfung können nach § 24 Abs. 4 FinVermV auch andere Personen betraut werden, die öffentlich bestellt oder zugelassen worden sind und die aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen. Zu diesem Personenkreis zählen Steuerberater, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für dieses Gebiet nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein, zum Beispiel bei einer finanziellen oder kapitalmäßigen Bindung des Prüfers gegenüber dem zu prüfenden Finanzanlagenvermittler.
Hinweis: Ein Steuerberater ist nicht bereits deshalb befangen und somit ungeeignet, weil er für den Vermittler auch steuerberatend tätig ist und Steuererklärungen fertigt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 12-23 FinVermV gehalten hat. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gemäß § 22 FinVermV anzufertigenden Aufzeichnungen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Verträge, Korrespondenzen, Buchungsunterlagen sowie die vom Gewerbetreibenden geführten Konten zur Einsichtnahme herangezogen werden. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34f Abs.1 GewO),
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Beachtung der Verbote, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach §§ 20 bis 23 FinVermV),
  • zur Einhaltung der Verhaltenspflichten (§§ 12 bis 18 FinVermV - Aushändigung der Erstinformation, Ausweisung der Kosten et cetera),
  • zu den im Betrieb Beschäftigten (organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung der Pflichten nach §§ 12 bis 18 FinVermV durch den/die Beschäftigten) und
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 840 n.F. entwickelt. Außerdem ergeben sich Hinweise für den Prüfungsaufbau aus der Muster-Verwaltungsvorschrift zum § 34f GewO.

4. Sind Sammelprüfungsberichte möglich?

§ 24 FinVermV sieht eine Erleichterung der Berichtspflicht für Gewerbetreibende vor, die als Untervermittler ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft (Strukturvertrieb) tätig sind. In diesem Fall ist eine Systemprüfung des Obervermittlers in Verbindung mit stichprobenhaften Prüfungen des Untervermittlers möglich. Jedoch muss sichergestellt werden, dass im Rahmen eines Rotationsprinzips mindestens alle vier Jahre jeder Untervermittler einer Einzelprüfung unterzogen wird. Dabei darf für den Vermittler nicht vorhersehbar sein, wann er das nächste mal der Einzelprüfung unterliegt. Neben dem Prüfbericht ist eine Ausschließlichkeitserklärung des Gewerbetreibenden vorzulegen.
Der Prüfer hat in der Systemprüfung festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Systemprüfungsberichts erfüllt sind. Die Prüfung bezieht sich auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 12 bis 23 FinVermV durch die Untervermittler. Hierzu muss die Vertriebsgesellschaft einen einheitlichen Beratungsprozess, Formulare und Vertragsmuster sowie einheitliche Dokumentation vorgeben.
Sofern ein Gewerbetreibender in einem Berichtsjahr den Obervermittler wechselt und in der Folge für eine andere Vertriebsgesellschaft tätig wird, sollte eine Ausfertigung bzw. Kopie des Systemprüfungsberichts sowie jeweils eine Erklärung des Gewerbetreibenden über den maßgeblichen Zeitraum vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Systemprüfung nur durch einen eingeschränkteren Kreis an Prüfern durchgeführt werden darf. Nach den rechtlichen Vorgaben sind dies zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, aber anders als bei Einzelprüfungen ist der Steuerberater dazu nicht berechtigt.

5. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Bitte beachten Sie: Eine Negativerklärung ist nicht möglich, wenn
  • der Gewerbetreibende für einen Obervermittler beratend/vermittelnd tätig wurde,
  • eine Anlageberatung, aber keine Vermittlung mit Provisionserlös durchgeführt wurde,
  • eine Vermittlung in nur geringem Umfang stattgefunden hat oder
  • im Rahmen der Bestandsverwaltung lediglich eine Verkaufsempfehlung abgegeben wurde.
In diesen Fällen muss ein Prüfbericht angefertigt und rechtzeitig an die zuständige Erlaubnisbehörde/IHK übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

6. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34f GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 24 Abs. 2 FinVermV ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Sonderprüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 24 Abs. 1 offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 24 Abs. 3 oder 4 erforderliche Eignung besitzt.

7. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat Gewerberecht
Bereich Recht, Finanzen und Zentrale Dienste
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
oder per e-Mail an: erlaubnis@stuttgart.ihk.de
Stand: Dezember 2025

Handelsregister September 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen September

71034 HRB 801596 Marktplatz Immobilien GmbH, Wilhelmstraße 24, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marks, Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien.
71034 HRB 801673 Fischer Küchenatelier GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 29, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Einzelprokura: Schöller, Rüdiger. Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, KJ Veenendaal / Niederlande. Gegenstand des Unternehmens: die Beratung, Planung und Verkauf von Geschäftseinrichtungen, Holzverarbeitung, Möbel- und Küchenhandel.
71034 HRB 801837 PCH2cure Foundation gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gabriele-Münter-Hof 13, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Matilainen, Julia Alexandra; Dr. Lankenau, Axel. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist es, a) die Wissenschaft und Forschung b) das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern. Die Gesellschaft verwirklicht diese Satzungszwecke insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen zum Verständnis seltener Erkrankungen, insbesondere PCH2, zur Entwicklung von Therapien und Behandlungen, die die Lebensqualität von bereits lebenden pCH2-Kindern und Erwachsenen weltweit verbessern und diesen zukünftig ein selbständiges Leben ermöglichen. Mittlerweile ist es nicht mehr eine Frage der technischen oder wissenschaftlichen Möglichkeiten, ob eine Therapie für eine genetisch bedingte Erkrankung machbar ist, sondern eine Frage der finanziellen Mittel. Die technischen Methoden, einen Gendefekt zu korrigieren, gibt es schon heute! Um diese für PCH2 anzuwenden, braucht es die Grundlagenforschung genauso wie die klinische Entwicklung und Investitionen in eine Therapieentwicklung.
71034 HRB 801844 Energy Booom GmbH, Wilhelmine-Reichard-Weg 8, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider-Kücükay, Deniz; Platter, Jan. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Getränke, Müsli und Eis sowie weitere Lebensmittel jeglicher Art für Wohlsein und Gesundheit.
71034 HRB 801860 Troja Grill Böblingen UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 24, 71034 Böblingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Pnishi, Behare. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte/Gastronomie.
71065 HRB 801581 HN Zentren GmbH, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neumann, Henning. Gegenstand des Unternehmens: 1. der Betrieb von Zentren für kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte; 2. die Erbringung von Laser-Haarentfernung, sowie ergänzenden kosmetischen Behandlungen unter Einsatz entsprechender apparativer Technologien; 3. der Vertrieb, der lmport und Export sowie der Handel mit kosmetischen Artikeln, einschließlich Pflege- und Kosmetikprodukten, Geräten und Zubehör; 4. die Herstellung, Entwicklung, Verarbeitung, Abfüllung, Veredelung, Kennzeichnung, Vertrieb und Verkauf eigener Kosmetikartikel sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, einschließlich der Regelung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards; 5. der Vertrieb von Geräten, Equipment bzw. lnstrumenten für kosmetische Behandlungen, einschließlich deren Beratung, Schulung, Wartung und Serviceleistungen; 6. die Gründung, Förderung und den Betrieb einer Akademie bzw. Bildungseinrichtung zur Ausbildung und Weiterbildung in Bereichen wie Laser-, Radiofrequenz-, Kavitation-, Lymphdrainage- und verwandten Verfahren, einschließlich der Vermittlung von Fachwissen, praktischer Übungen, Schulungen, Seminaren, Zertifizierungen sowie aller damit zusammenhängenden Leistungen; sowie 7. alle damit zusammenhängenden und dem Gesellschaftszweck zu dienenden Tätigkeiten, die geeignet erscheinen, den Geschäftszweck zu fördern, zu erleichtern oder zu erweitern, einschließlich der Verwaltung, Organisation, Marketing, Vertrieb, Lizenzvergabe, Kooperationen, Franchising sowie Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen.
71067 HRB 801745 zerofive windows & doors UG (haftungsbeschränkt), Guttenbrunnstraße 15, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Harmanci, Serhat. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau- und Montagebetrieb, insbesondere von Fenstern, Türen, Rollläden, Jalousien, Markisen, (Garagen-) Toren, Geländern und Zäunen.
71069 HRB 801555 VICINITY Properties GmbH, Rosa-Leibfried-Straße 2, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yildiz, Berkan Can. Geschäftsführer: Yildiz, Kiyan Ismail. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung im Rahmen der Vermögensverwaltung.
71069 HRB 801676 Hassler-Mobilität GmbH, Am Buchental 20, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haßler, Dominik Felix Samuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die entgeltliche und/oder geschäftsmäßige Personenbeförderung jeder Art, die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen und damit in Verbindung stehenden Leistungen aller Art, der Betrieb und die Unterhaltung einer Omnibusvermietung sowie der Betrieb von Omnibuslinien.
71069 HRB 801797 StudyMax UG (haftungsbeschränkt), Sindelfinger Straße 6, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nmeri, Mohammad. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Studienberatung, Vermittlung von Sprachkursen, Relocation und Arbeitsvermittlung.
71083 HRB 801825 Axion Commerce GmbH, Dahlienweg 3, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gantner, Jonas Emil; Kopecki, Maxim Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Konsumgütern, überwiegend in den Bereichen Elektronik, Spielzeug, Drogerie und Heimbedarf; sowie mit Investitionsgütern, überwiegend in den Bereichen Werkzeug, Büro und Baumarkt; insbesondere über digitale Vertriebswege.
71088 HRB 801702 MT Quality GmbH, Kernerstraße 22, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Morina, Ferid; Thorschmidt, Michael Gerhard. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Einführung und Durchführung von Verfahren, Prozessen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle, einschließlich Prüfungen, Inspektionen, Audits, Zertifizierungen, Schulungen sowie Beratung im Bereich Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung.
71101 HRB 801649 CEFAMEX Solutions UG (haftungsbeschränkt), Wittenberger Weg 8, 71101 Schönaich. Stammkapital: 7.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mulahasanovic, Amir. Gegenstand des Unternehmens: Consulting und Unternehmensberatung, Projektmanagement und Qualitätswesen, individuelle Softwareentwicklung und Lösungen, Gebäudemanagement und Gebäudereinigung.
71101 HRB 801711 FLOROTEC GmbH, Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rösner, Florian. Geschäftsführer: Rösner, Felix. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Elektroinstallationen und die Installation sämtlicher Gebäudetechnik, insbesondere Lichttechnik, Steuerungstechnik, PV-Anlagen, Zählerplätze und Ladeinfrastruktur (Wallboxen).
71120 HRB 801580 Trace4Earth UG (haftungsbeschränkt), Dätzinger Straße 60, 71120 Grafenau. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mezey, Eörs Zsolt. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S. d. Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung eines Verwaltungsverfahrens zur standardisierten und nachvollziehbaren Erfassung, Darstellung und Kommunikation von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die diesem Zwecke unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft betreibt begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Projektkoordination, Beratung sowie die Vernetzung mit relevanten Institutionen, Organisationen und Unternehmen.
71131 HRB 21843 SE Holding GmbH, Roggenäcker 2, 71131 Jettingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Eichler, Stepha Marcellus. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigener Beteiligungen und eigenen Vermögens, insbesondere Errichtung bzw. Erschaffung, Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten und Veräußern von Beteiligungen an Unter-nehmen, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Erwerb, Halten, Verwalten und Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Immobilien, Aktien, Derivate, sonstigen Vermögenswerten und Unternehmen.
71139 HRB 801716 Koala Capital UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 9, 71139 Ehningen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Abd El Dayem, Ahmed Salah Abd El Motaal Mohamed. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft
71149 HRB 801505 MTH Group GmbH, Horber Straße 31, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neubauer, Maximilian Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
71149 HRB 801590 Old But Gold GmbH, Horber Straße 31, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neubauer, Maximilian Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit neuen und gebrauchten Musikinstrumenten sowie Musikequipment aller Art, sowohl stationär als auch über Online-Plattformen, der Verkauf von Tonträgern, insbesondere Schallplatten, sowie von Merchandising-Artikeln, die Erstellung von Wertgutachten für Musikinstrumente und Musikequipment, die Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, sowie die Erzeugung und Verwertung audiovisueller lnhalte, insbesondere über Plattformen wie YouTube.
71154 HRB 801504 KUNZI Physio GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 31, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunzi, Tobias Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen sowie weiterer therapeutischer, rehabilitativer, präventiver und gesundheitsfördernder Angebote. Hierzu zählen insbesondere Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät (KGG), manuelle Therapie, Trainingstherapie, Massagen, Gesundheitskurse, Präventionsprogramme, Rehabilitationssport, ergänzende Therapieformen, Wellness- und Entspannungsangebote, Ernährungs- und Gesundheitsberatung sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
71229 HRB 801552 GMMI GmbH, Hertichstraße 73, 71229 Leonberg. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hu, Chenglin. Gegenstand des Unternehmens: Konstruktion, Fertigung und Einbau der Produktionslinien für Stanzen, Schweißen, Lackieren und Endmontage der Fahrzeughersteller und Betrieb aller damit im Zusammenhang stehenden oder sonst wie den vorstehenden Zweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Geschäfte und Unternehmungen, soweit hierfür öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erforderlich sind oder solche vorliegen.
71229 HRB 801705 Producer Media UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Straße 7, 71229 Leonberg. Stammkapital: 3.290,00 EUR. Geschäftsführer: Mic, Viorica-Simona. Nicht mehr Geschäftsführer: Kufner, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Betrieb von innovativen Onlineplattformen für kreative Dienstleistungen sowie zu Informations- und Kommunikationszwecken.
71229 HRB 801730 Goodie Solutions UG (haftungsbeschränkt), Höfinger Straße 254, 71229 Leonberg. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Yang, Junlong. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Bekleidung, Textilien, Accessoires, Schmuck, Elektronikartikeln und Zubehör, insbesondere über Onlineplattformen einschließlich Import, Lagerhaltung und Vertrieb.
71229 HRB 801810 Orovia Immobilien GmbH, Im Wengert 33, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schnieder, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien zum Gegenstand haben.
71229 HRB 801808 Orovia GmbH, Im Wengert 33, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schnieder, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann zudem eigene operative Tätigkeiten, insbesondere den Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien, ausüben.
71229 HRB 801824 KT Montage GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kesic, Edin. Gegenstand des Unternehmens: Trockenbauarbeiten, Innenausbauleistungen und die Auftragsweitergabe.
71229 HRB 801847 LabourBridge Germany GmbH, Am Längenbühl 8, 71229 Leonberg. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pham, Manh Hung. Gegenstand des Unternehmens: a) Vermittlung von Auszubildenden und Arbeitskräften aus Asien nach Deutschland sowie andere EU Länder; b) Betreuung von Schülern, Studenten, Arbeitskräften sowie Auszubildenden aus dem Ausland in Deutschland; c) Beratung bzgl. sonstiger Arbeitsrechte inkl. Arbeitsverträge, Kommunikation, nötigen Anmeldungen in Deutschland unter Zuhilfenahme von entsprechendem Fachpersonal, Rechtsdienstleistungen i.S.d RDG werden nicht erbracht; d) Schulung der deutschen Sprache; Vorbereitungs- & Integrationskurse für die Ausbildungen in Deutschland.
71272 HRB 801547 Prozessive GmbH, Ulmenstraße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwarz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Entwicklung und Betreuung von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsprozessanalyse, Prozessoptimierung, Softwareentwicklung, DevOps, Infrastructure-as-Code, künstlichen Intelligenz sowie verwandte Technologien. Das Unternehmen bietet ergänzend Schulungen, digitale Inhalte sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
71272 HRB 801603 Tornaido UG (haftungsbeschränkt), Heimsheimer Straße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rahnema, Kaveh. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vertrieb von Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Beratung.
71272 HRB 801839 Ingenieurbüro Rätzsch GmbH, Gartenstraße 19, 71272 Renningen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rätzsch, Fabian Christopher. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen im In- und Ausland, die Industrievertretung sowie die Ausübung der Beherrschung der IRS Werkzeugmaschinen GmbH, Sitz Renningen. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle bei verbundenen oder beteiligten Unternehmen übernehmen sowie Management- und Beratungsleistungen erbringen.
71277 HRB 801754 BMF Immovision GmbH, Moltkestraße 121, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Broschek, Maren Petra; Frank, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Verwaltung für Dritte und Maklertätigkeiten.
71287 HRB 801796 Digitale Medien Jürgen Brandenburger GmbH, Mühlbergstraße 5, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brandenburger, Erwin Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Das Konzipieren und Veröffentlichen von digitalen Medien und dem Publizieren von Printmedien aller Art. Schwerpunkte sind jedoch die digitalen Medien. Konzipieren, umsetzen und programmieren digitale Inhalte auf Webseiten, das Programmieren von Apps, Social Media auf einschlägigen Plattformen und eigene YouTube-Kanalproduktionen. Die Programmierung erschließt sich auf allen erdenklichen Plattformen wie iOS, Android, macOS und Windows, sowie künftige Plattformen. Alle dazugehörigen Applikationen werden von der GmbH selbst erstellt. Die GmbH wird stark sanierungsbedürftige Häuser Schritt für Schritt im Format Video und Foto erfassen und auf Social-Media-Kanälen wiedergeben. Nach Abschluss der Sanierung sollen digitale Publikationen zu diesem Thema erfolgen. Zudem werden Printmedien wie Magazine, Bücher und Ähnliches publiziert, die gleichzeitig auch digital umgesetzt werden.
75392 HRB 54043 Benjamin Aberle Holding UG (haftungsbeschränkt), Frontalstraße 63, 75392 Deckenpfronn. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Aberle, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für solche Gesellschaften, alles im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.

Landkreis Böblingen - Veränderungen September

71032 HRB 785549 Knipp UG (haftungsbeschränkt), Fasanenweg 17, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knipp, Alexander. Bestellt als Liquidator: Dr. Knipp, Kerstin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71032 HRB 746846 Stadtwerke Böblingen Verwaltungs GmbH, Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappenstein, Alfred.
71032 HRB 787238 A.Gröschl Holding GmbH, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Erwerb, das Halten, das Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art.
71032 HRB 794974 AKR Objektmanagement GmbH, Klaffensteinstraße 8, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ghibedea, Larisa-Andreea. Gegenstand des Unternehmens: a) Anmietungen, Renovierung und Möblierung von Immobilien und deren Weitervermietung einschließlich Erbringung von Servicedienstleistungen sowie von Verwaltungsdienstleistungen für Vermieter zur Durchführung von Vermietungen sowie Durchführung von Dienstleistungen eines Hausmeisters, wie Gartenpflege, Reinigung, Kleinreparaturen, die nicht der Eintragung in die Handwerksrolle unterliegen. b) Vermietung, Service, Reparatur und Wartung von Bau- und lndustriemaschinen, Fördertechnik, Baugeräten, Verkehrssicherungsmaterialien, Baustelleneinrichtungen, Aggregaten aller Art einschließlich jeweiliger Zusatzgeräte sowie Fahrzeugen.
71032 HRB 787238 A.Gröschl Holding GmbH, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art.
71034 HRB 160858 OEP MCL AcquiCo GmbH, Hans-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Bestellt Geschäftsführer: Hahl, Wolfgang.
71034 HRB 763808 Mercedes-Benz LT GmbH, Dornierstraße 7, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nánásy, Eszter. Bestellt als Geschäftsführer: Bärenfänger, Maren.
71034 HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Einzelprokura: Stauder, Katja.
71034 HRB 801112 M & K Solutions GmbH, Bergamastraße 26, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
71034 HRB 331595 AIDA ORGA GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Charbonnier, Dirk. Bestellt als Geschäftsführer: King, Markus.
71034 HRB 331595 AIDA ORGA GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Geschäftsführer: Kling, Markus.
71034 HRB 796562 Curt Georgi Verwaltungs GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 37, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sánchez Baca, Karina. Geschäftsführer: Hantl, Peter Philibert. Bestellt als Geschäftsführer: Murmann, Markus, Koppl / Österreich. Geschäftsführer: Dr. Schmidt-Amelunxen, Martin.
71034 HRB 244823 IT unlimited AG, Otto-Lilienthal-Str. 36, 71034 Böblingen. Stammkapital: 169.668,00 EUR.
71034 HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Einzelprokura: Stauder, Katja.
71034 HRB 724165 Star Systems GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
71034 HRB 767567 Digital Building Industries AG, Schickardstraße 60, 71034 Böblingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Ege, Valentin.
71034 HRB 789619 A & M Fitness GmbH, Im Rübländer 85, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hitschrich, Mario.
71063 HRB 797319 DKM Precision Tools GmbH, Erika-Naumann-Straße 4, 71063 Sindelfingen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
71063 HRB 243900 STS Sensoren Transmitter Systeme GmbH, Poststr. 7, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Marco, Bubikon / Schweiz. Gesamtprokura: Sutter, Dominik, Teufen / Schweiz.
71065 HRB 726449 netgo Süd GmbH, Neckarstraße 40 A, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Diaz, Jacques. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fürth, Sven.
71065 HRB 799611 Hufnagel Ventures UG (haftungsbeschränkt), Kaufwald 1, 71065 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungs- und Geschäftsführungsleistungen für verbundene und nicht verbundene Dritte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft eigenes Vermögen verwalten, insbesondere durch das Halten und Verwalten von Wertpapieren, lnvestmentfonds und sonstigen Finanzanlagen im ln- und Ausland.
71069 HRB 781830 Pawles UG (haftungsbeschränkt), Alemannenstraße 5, 71069 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Juric, Milena Mile Marija. Bestellt als Liquidator: Juric, Milena Mile Marija. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71083 HRB 241335 Paul Milli Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Hahn-Str. 11, 71083 Herrenberg. Einzelprokura: Milli, Karin Elke.
71083 HRB 762535 IBK - Innovative Blasmusik Konzepte UG (haftungsbeschränkt), Wittumgarten 34, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Link, Alexandra Anna. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt als Liquidatorin: Tressel, Miriam. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71083 HRB 787507 DS Hotel gGmbH, Hildrizhauser Straße 29, 71083 Herrenberg. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 S 1 Nr. 10 AO) sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und das Betreiben von Inklusionsbetrieben i. S. d. § 215 Abs. 1 SGB IX, insbesondere im Bereich Beherbergungs- und Tagungsleistungen einschließlich etwaiger Nebenbetriebe wie Gaststätten, Bars und Cateringdienstleistungen, die vorrangig dem Zweck dienen, Menschen mit Beeinträchtigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. 3. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienenden Unternehmen beteiligen.
71083 HRB 749878 IGA-Consulting GmbH, Affstätter Tal 8, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Schwerdt, Dominic Joachim.
71083 HRB 242930 Wilhelm Knoll GmbH, Bahnhofstr. 25, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Daniels, Daniel. Bestellt als Geschäftsführer: Benz, Mara, Zürich / Schweiz.
71088 HRB 798601 Conrads und Zweigardt Photovoltaik GmbH, Bühlenstraße 261, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Conrads, Dustin. Bestellt als Geschäftsführer: Zweigardt, Edward.
71088 HRB 766276 ABD Verwaltungs-GmbH, Max-Eyth-Straße 35, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schraml, Richard.
71093 HRB 245914 Brose Verwaltungsgesellschaft mbH, Weil im Schönbuch, Max-Brose-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Mattlat, Johannes. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Joachim.
71101 HRB 751096 ZMW Service GmbH, Bahnhofstraße 21, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführerin: Folberth, Jacqueline. Bestellt als Geschäftsführer: Unger, Sina Aline. Geschäftsführer: Gronau, Alexander Heiko. Prokura erloschen: Maier, Gerd.
71106 HRB 767811 Christian Artesio GmbH, Maichinger Straße 62, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Argyriou, Christos. Bestellt als Liquidator: Argyriou, Christos. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71106 HRB 243120 Wohnungsbau Magstadt GmbH, Marktplatz 1, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Martina. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Rouven.
71111 HRB 749742 Campadejo GmbH, Lindenstraße 61, 71111 Waldenbuch. Geschäftsführer: Dr. Schreiber, Rolf; Funke, Thomas, Brunn am Gebirge / Österreich.
71111 HRB 767787 Hang zur Sonne GmbH, Alfred-Ritter-Straße 25, 71111 Waldenbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Leßmann, Michael.
71116 HRA 738941 Augusta-Heckenrose Werkzeugfabriken GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 68, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
71116 HRB 798770 Baugenie GmbH, Bismarckstraße 21, 71116 Gärtringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dolovac, Mirzet. Bestellt als Geschäftsführer: Uzelac, Milan.
71116 HRA 724381 HPI Zentrum GmbH & Co. KG, Erich-Kiefer-Straße 4, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Schimanski, Daniela.
71116 HRB 241490 EUWA H.H. Eumann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Daimlerstr. 210, 71116 Gärtringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eumann, Hanns-Heinz. Geschäftsführer: Winkler, Wolfgang. Prokura erloschen: Eumann, Elisabeth.
71116 HRB 784286 augusta-Heckenrose Verwaltungsgesellschaft mbH, Max-Planck-Straße 68, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.565,00 EUR. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
71116 HRB 792002 ET Handels GmbH, Dieselstraße 5, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Dreher, Klaudijo.
71126 HRA 738870 ADLERWERK e. K., Nelkenstraße 15, 71126 Gäufelden. Einzelprokura: Kramberger, Katharina.
71131 HRB 764019 KATHCONSULT UG (haftungsbeschränkt), Lisztstraße 11, 71131 Jettingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kath, Felix. Geschäftsführer: Kath, Uwe. Bestellt als Liquidator: Kath, Felix. Liquidator: Kath, Uwe. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71139 HRB 241701 eSaver Schaltanlagen GmbH, Im Letten 161, 71139 Ehningen. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Vertrieb und die Weiterentwicklung des Energiesparsystems eSaver Tiefpassfilter einschließlich vor- und nachgelagerter Systeme sowie von Anlagen der Nieder- und Mittelspannung, Transformatoren und Trafostationen, Blindleistungskompensationsanlagen sowie damit verbundener Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Netzqualitätsanalysen, Systeme zur Fehlerfrüherkennung, Progammierleistungen, Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
71139 HRB 747998 eSaver GmbH, Im Letten 161, 71139 Ehningen. Einzelprokura: Holzwarth, Roger. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Vertrieb und die Weiterentwicklung des Energiesparsystems eSaver Tiefpassfilter einschließlich vor- und nachgelagerter Systeme sowie von Anlagen der Nieder- und Mittelspannung, Transformatoren und Trafostationen, Blindleistungskompensationsanlagen sowie damit verbundener Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,Netzqualitätsanalysen, Systeme zur Fehlerfrüherkennung und Zustandsüberwachung, Programmierleistungen, Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
71139 HRB 245108 Bertrandt Technikum GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Gesamtprokura: Mösch, Holger.
71139 HRB 721082 Bertrandt Services GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Boldt, Simon.
71144 HRB 792602 Wöhrle Power Systems GmbH, Lerchenstraße 34, 71144 Steinenbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Wöhrle, Luca. Prokura erloschen: Wöhrle, Luca. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Netzgeräten, USV-Anlagen, Transformatoren sowie von Sonderlösungen im Bereich der Stromversorgung, insbesondere für industrielle Anwendungen und anspruchsvolle Umgebungsbedingungen.
71229 HRB 784151 Martens & Prahl Jaspers Assekuranzmakler GmbH, Heidenheimer Straße 6, 71229 Leonberg. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Markus. Geschäftsführer: Ülker, Cihan. Gesamtprokura: Altuncu, Jana. Wiebach, Gabriele. Schlemmer, Wolfgang. Schmieter, Joachim.
71229 HRB 776024 THNG GmbH, Römerstraße 75, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Raabe, Joshua. Bestellt als Geschäftsführer: Saur, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Softwareentwicklung, einschließlich der Konzeption, Entwicklung, lmplementierung und Wartung von Softwarelösungen.
71229 HRB 743094 Seacom Trailer Systems GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ortlieb, Arno Ewald.
71229 HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Überkinger Weg 6, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Vogel, Eike.
71229 HRB 739695 NIKKISO Pumps Europe GmbH, Ulmer Straße 10, 71229 Leonberg. Nicht mehr Liquidator: Nakatsuru, Kazuo, Nagareyama / Japan. Bestellt als Liquidator: Hori, Takayuki, Saitama / Japan.
71229 HRB 791047 Solar & Hydrogen GmbH, Riegeläckerstraße 15, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Fisch, Tanja.
71229 HRB 251224 Ruppel + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidenheimer Straße 14, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Günther. Geschäftsführer: Eisermann, Arne Armin. Bestellt als Liquidator: Schmidt, Günther. Liquidator: Eisermann, Arne Armin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71229 HRB 760074 iS Immobilien-Service UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 36, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Andreas. Geschäftsführer: Schneider, Stefanie. Bestellt als Geschäftsführer: Karaboga, Turan.
71229 HRB 777049 Schönbrunn TASC GmbH, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg. Stammkapital: 35.715,00 EUR.
71229 HRB 34086 P Producer Media UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Straße 7, 71229 Leonberg. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Leonberg verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801705).
71272 HRB 252036 Sano Arzneimittelfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dornierstraße 46, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Bauer, Jörg.
71272 HRA 254140 Th. Geyer GmbH & Co. KG, Dornierstraße 46, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Barthel, Wolfgang.
71272 HRA 253904 SchäferRolls GmbH & Co. KG, Benzstraße 40, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Rittling, Oliver.
71272 HRB 799626 Exentec Germany GmbH, Rosine-Starz-Straße 24, 71272 Renningen. Bestellt als Geschäftsführer: Trumm, Waldemar.
71272 HRB 801547 Prozessive GmbH, Ulmenstraße 24, 71272 Renningen. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Entwicklung und Betreuung von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsprozessanalyse, Prozessoptimierung, Softwareentwicklung, DevOps, Infrastructure-as-Code, künstliche Intelligenz sowie verwandte Technologien. Das Unternehmen bietet ergänzend Schulungen, digitale Inhalte sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
71277 HRB 749274 TurnTec GmbH, Drescherstraße 5052, 71277 Rutesheim. Nun bestellt als Liquidator: Bolay, Peter Richard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71287 HRB 801117 FXAgents GmbH, Im Neuenbühl 7, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.510,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Optimierung sowie der Vertrieb und der Support von KI-Agenten für den Finanzbereich, für die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsstandards, sowie der Unterstützung der strategischen und operativen Finanzführungsaufgaben in Unternehmen. Dabei umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Vermarktung dieser Lösungen als Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote.

Landkreis Böblingen - Löschungen September

71032 HRB 781191 SPV Consulting GmbH, Heusteigstraße 18, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71032 HRA 739696 A.Gröschl Holding GmbH & Co. KG, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71063 HRA 738720 DKM Präzisionswerkzeuge e. K., Erika-Naumann-Straße 4, 71063 Sindelfingen. Die Firma ist erloschen.
71063 HRB 781211 HSP-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt), Obere Vorstadt 67, 71063 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71083 HRB 754949 Digator UG (haftungsbeschränkt), Tannenstraße 1, 71083 Herrenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71083 HRA 741454 MMX Verwaltungs GmbH & Co. KG, Behringstraße 7, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71101 HRB 747976 Mayer Getränke GmbH, Böblinger Straße 67, 71101 Schönaich. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71101 HRA 742625 FLOROTEC - Elektrotechnik Florian Rösner e.K., Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Die Firma ist erloschen.
71120 HRB 244958 Schiller Instruments GmbH, Im Gressental 7, 71120 Grafenau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71139 HRA 241789 Wilhelm Kübler Industrievertretungen Inh. Jürgen Mack e.K., Königsberger Straße 10, 71139 Ehningen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71155 HRA 742410 MY Strom Younes Mejdi e.K., Holzgerlinger Straße 1, 71155 Altdorf. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71229 HRB 776873 Avdija Media & Marketing UG (haftungsbeschränkt), Guldenmannstraße 3, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71229 HRB 737046 ISOblitz BaWü-Nord UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 21, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71263 HRA 741835 Sven Geisenhof e.K., Malmsheimer Straße 71, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen.
71263 HRA 741689 Faunu Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Hofäckerstraße 19, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71272 HRA 739929 AEM Textilien KG, Helvetierweg 2, 71272 Renningen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71287 HRA 727239 M. Bolay GmbH & Co. KG, Stahlbühlstraße 7, 71287 Weissach. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen September

70629 HRB 801657 ikNewMedia UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kreitmeier, Ingrid. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb digitaler Medien-, Marketing- und Bildungsprodukte sowie KI-gestützter Inhalte, insbesondere Text-, Bild- und Grafikwerke sowie visuelle Kommunikation.
70771 HRB 801487 HLE Besitz-GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Speth, Patrick. Wittum, Ralph. Geschäftsführer: Erb, Thomas; Hilgers, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von gewerblich und privat genutzten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstiger zum Grundvermögen gehörender Werte.
70771 HRB 801522 Cebeci Holding UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Cebeci, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
70771 HRA 742697 Lars Bozenhardt e.K., Gutenbergstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesamtprokura: Walter, Eva Maria. Prokurist: Schwartz, Daniel. Inhaber: Bozenhardt, Lars Daniel.
70771 HRB 801639 MJ Beteiligungen und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Teckstraße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: John, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Veräußerung und die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, die Beratung von Unternehmen und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art.
70771 HRB 801735 Stegmeier & Weber Immobilien GmbH, Humboldtstraße 32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stegmeier, Helmut; Weber, Mario Nikolas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere im Bereich des Immobilienvertriebs, der Wohnungsprivatisierung, der Entwicklung und Umsetzung von Vermarktungsstrategien für wohnwirtschaftliche und gewerbliche Objekte, sowie die Immobilienverwaltung. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu verwalten, zu vermieten.
70771 HRB 801777 Scovi GmbH, Fichtenweg 53, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Keller, Hans Joachim; Schön, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Entwicklung von Compliance-Management-Systemen, die lmplementierungvon Data-Warehousing- und von Datenschutz- und Sicherheitslösungen sowie die damit zusammenhängende Erbringung von lT-, Support-, Schulungs- und Managementdienstleistungen.
70771 HRB 801811 sportyGuide UG (haftungsbeschränkt), Paracelsusstraße 56, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Geschäftsführer: Euchner, Vincent Julius; Kaczmarek, Lars Kai. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Online-Plattform, auf der Sportangebote und -dienstleistungen vermittelt und vermarktet werden. Dazu zählen insbesondere die Organisation, Buchung und Durchführung von Sportkursen, Trainings, Events und Freizeitaktivitäten in verschiedenen Sportarten, wie z. B. Wandern, Stand-Up-Paddling, Kajak/Kanu, Klettern, Trailrunning, Radsport (inkl. E-Bike/Gravelbike-Touren), Tanz, Yoga, Fitnesskurse und ähnliche sportliche Freizeitangebote. Die Gesellschaft erbringt außerdem begleitende Dienstleistungen wie Marketing, Zahlungsabwicklung, Teilnehmerverwaltung, digitale Bereitstellung von Trainingsinhalten sowie Kooperationen mit Sportvereinen, -trainern und kommerziellen Anbietern.
70794 HRB 801469 Threadstival UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 42, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Zirbs, Maximilian Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Organisation und Durchführung von Musikfestivals und ähnlichen Kulturveranstaltungen, sowie alle damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Vermarktung von Sponsoring-Rechten, der Verkauf von Merchandise-Artikeln und die Vergabe von Lizenzen im Veranstaltungsbereich.
70794 HRB 801560 BG Raumdesign UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 591, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Grünewald, Elias Matteo. Gegenstand des Unternehmens: Raumgestaltungsarbeiten: Streichen, Tapezieren (Innenwände und Decken), Bodenbelege verlegen (Laminat, Tepprich, Vinyl), einfache Trockenbauarbeiten (nicht tragend) und dekorative Wand- und Deckengestaltung, Epoxidharzböden (nicht tragend).
70794 HRB 801609 DRONIX SERVICES UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 24, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 15.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mauser, Daniel Johannes Gabriel; Owusu Afriyie, Derius Ben-Bryan. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft bietet folgende Dienstleistungen an: - Reinigungsdienstleistungen, insbesondere für Solaranlagen, Fassaden und Gebäude mittels Drohnentechnologie. - Inspektionen und Vermessungen von Photovoltaikanlagen und Gebäuden mittels Drohnentechnologie. - Schulungen zum Drohnenführerschein und professionelle Trainings. - Entwicklung und Verkauf von spezialisierten Reinigungsdrohnen. - Datenauswertung und Beratung zur Nutzung von Drohnentechnologie.
70794 HRB 801605 Subs Vaihingen GmbH, Jacob-Brodbeck-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Löffler, André Wolfgang; Wagner, Patrick Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des SUBWAY-Restaurants in 70563 Stuttgart-Vaihingen, Vaihinger Markt 31.
70794 HRB 801651 Adfec Media UG (haftungsbeschränkt), Bei der Kirche 15, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marat, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere das Web-, Grafik und Corporate-Design, Infomationsdesign und Fotografie, Suchmaschinenmarketing und -optimierung, Social Media- und Content Marketing, Payed Advertising sowie Google AdWords-Kampagnen.
70794 HRB 801731 DZ Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 7, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zinser, Diane Marion. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der perösnlichen Haftung als Komplementärin bei vermögensverwaltender KG.
72622 HRB 801631 Manokara Einzelhandel GmbH, Kirchheimer Straße 53, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sriskantharajah, Manokara. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Lebensmittelmarktes mit dem Verkauf von deutschen und asiatischen (indischen) Lebensmitteln einschließlich Backwaren und Snacks, Obst und Gemüse, Getränke, Kaffee, Tabakwaren und Blumen sowie Lotto- und Paketannahmestelle
72622 HRB 801660 TG Company UG (haftungsbeschränkt), Gänsäckerweg 1, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Greiner, Theodor Michael Manfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Konsumgütern, Elektronik, Textilien, Drogerieartikeln, Bürobedarf, Haushaltswaren Dekorationsartikeln, Spielzeug, Spielwaren, Fahrzeugen, Baumaschinen, Landmaschinen sowie Zubehörteilen, Karnevals- und Faschingsartikeln und Weihnachtsdekorationen - mit Ausnahme von Lebensmitteln.
72631 HRB 801682 FAMA Werk GmbH, Waldenbucher Straße 291, 72631 Aichtal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neziri, Burhan; Matt, Karl Heinz Ewald. Gegenstand des Unternehmens: Die Veredelung von Textilien (z. B. Berufs- und Schutzkleidung) durch Stickerei, Druck und moderne Verfahren, Entwicklung und Produktion maßgeschneiderter Produkte, Handel, Beratung, Werbetechnik sowie umfassende Dienstleistungen inklusive Teilnahme an Ausschreibungen.
72636 HRB 801579 PS Vermögensverwaltung Holding GmbH, Dieselstraße 11, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Savignon, Petra. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften jeder Art und Rechtsform sowie von sonstigen Vermögenswerten, wie insbesondere Grundstücken, Immobilien, Wertpapieren, Finanzanlagen, beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern.
72636 HRB 801855 Tante-M Tischardt UG (haftungsbeschränkt), Grafenbergerstraße 3, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Akbulut, Mert. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines automatisierten, personalfreien Einzelhandelsgeschäfts unter der Marke ‚Tante-M‘ im Rahmen eines Franchisesystems. Das Geschäft dient der wohnortnahen Nahversorgung und ist an 365 Tagen im Jahr täglich von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Das Sortiment umfasst Grundnahrungsmittel, haltbare und frische Lebensmittel, Hygieneartikel, Tierbedarf sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs. Der Verkauf erfolgt vollständig in Selbstbedienung über ein digitales Kassensystem. Der gesamte Ladenbetrieb ist auf ein digitales, automatisiertes Konzept ausgerichtet und funktioniert ohne Personal vor Ort. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine flexible, sichere und zuverlässige Einkaufsmöglichkeit im direkten Wohnumfeld zu bieten - auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
73230 HRB 801468 Gudsmith Consulting GmbH, Schönbergstraße 71, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Olaf. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung von mittelständischen Unternehmen in Sondersituationen. Dies umfasst insbesondere die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, das Turnaround- und Interim-Management, die Begleitung bei Unternehmensnachfolgen und M&A-Transaktionen (insbesondere Distressed M&A) sowie die strategische Neuausrichtung und die Beratung zur Steigerung der operativen Effizienz und Digitalisierung. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehört Rechts- oder Steuerberatung.
73230 HRB 801539 Ceraflex GmbH, Ludwigstraße 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Music, Almir. Nicht mehr Geschäftsführer: Plattner, Jürgen. Prokura erloschen: Gallus, Guido. Gegenstand des Unternehmens: Die Be- und Verarbeitung von Keramik und Glas sowie der Handel mit deren Produkten.
73230 HRB 801721 pod GmbH, Habichtweg 28, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leitner, Peter Franz; Ruß, Ralf Oliver Michael. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Immobilien als Makler sowie Tätigkeit als Handelsmakler auf dem Gebiet der Finanzberatung, die die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art und Bausparverträgen auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträge umfasst, sowie Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung und Geschäften, die einer Erlaubnis gem. § 32 KWG bedürfen.
73230 HRB 801727 MBA Global Handel UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 5, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Mukhtar, Moaz Bin. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Export mit Schrott und Altmetallen ohne Einlagerung und ohne Entsorgung, Logistikdienstleistungen für den Transport der vorgenannten Produkte; Handel mit Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmittel, Leder- und Textilwaren, Heimtierprodukte, Kfz-Zubehör, Babyspielzeug, Produkte für Heimwerker- und Outdoor-Bereich, Schuhe, Schmuck und Uhren, sowie Elektronikartikel. Dekorationsartikeln und auch die Vermarktung dieser Produkte über eigene Marken im Private-Label-Verfahren; Vertrieb von digitalen Produkten wie Softwareprogrammen, insbesondere Excellrechner; sowie Handel mit Graphikprodukten. Der Handel erfolgt auch als Onlinehandel und über soziale Medien sowie national und international.
73230 HRB 801764 Brazel Verwaltungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brazel, Marc Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Komplementärstellung bei Kommanditgesellschaften.
73240 HRB 801515 Kronwerk Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt), Neuffenstraße 104, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Muntean-Galiu, Ovidiu. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Bauleistungen im Tiefbau, Altbausanierung, Innenausbau sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Tätigkeiten.
73240 HRB 801872 Fil & Chris Luftballondeko UG (haftungsbeschränkt), Albstraße 19, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Alexiou, Filiu Mutlu. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Getränken und verpackten Lebensmitteln, der Verkauf von Luftballons, Geschenkartikeln und Partybedarf sowie die Plaung und Durchführung von Events und die Durchführung und Organisation von Workshops im Bereich kreativer Geschenkgestaltung. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Vermietung von Heliumflaschen, den Betrieb einer Postagentur sowie einer Toto-Lotto-Annahmestelle.
73249 HRB 801800 VERITAS Gastro & Event GmbH, Kirchheimer Straße 66, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langner, André. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gastronomie- und Eventkonzepten mit Schwerpunkt auf Wein, Kulinarik, Verkostungen sowie Handel mit dazugehörigen Produkten und Dienstleistungen.
73257 HRB 801484 Unique & Bold Design UG (haftungsbeschränkt), Kiesweg 321, 73257 Köngen. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marques Rodrigues, Marcus. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische Entwicklung, Positionierung, Pflege und wirtschaftliche Verwertung von Marken (Brand Development) sowie alle hierauf bezogenen Beratungs-, Umsetzungs-, Ausbildungs-, Produktions-, Handels- und Lizenzaktivitäten. Der Gesellschaftszweck umfasst insbesondere: a) Konzeption und lmplementierung ganzheitlicher Markenstrategien und -architekturen. b) Kreation und Weiterentwicklung von Markenidentitäten (Naming, Logo, Corporate Design, Corporate Language, Brand-Management-Tool, Digital Asset Management, Packaging-Design, Employer Branding). c) Markenmonitoring, Markenwertanalysen und Markenschutzberatung. d) Entwicklung von physischen, hybriden und virtuellen Markenerlebnissen (Web, App, Social Media, POS, Events, XR, Metaverse, Blockchain). e) Gestaltung und Optimierung ganzheitlicher Customer Journeys, Service Blue-prints und UX-Prototypen. f) Aufbau, Moderation und Skalierung von Brand-Communities, Creator- und Ambassador-Programmen. g) Erforschung, Entwicklung und Betrieb von Kl-Lösungen für die Weiterentwicklung von Markenidentitäten, Markenerlebnissen, Customer Journeys und Customer Service. h) Planung, Durchführung, Steuerung, Produktion und Produktionsabwicklung integrierter Kommunikations- und Kampagnenkonzepte. i) Storytelling, Content Creation, Content Produktion und Corporate Publishing für die Weiterentwicklung von Marken. j) Konzeption, Produktion, Durchführung und Vermarktung von Aus- und Weiterbildungs-, Schulungs-, Workshop- und Coaching-Angeboten in allen medialen und räumlichen Formaten (Online, Hybrid, Präsenz, Virtuell), insbesondere in den Bereichen Design, Markenstrategie und -identität, Customer- und Service-Experience, User-Experience-Design sowie Daten- und Kl-gestützte Markenkommunikation, und sämtliche hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. k) Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Merchandising- Artikeln und sonstigen markenbezogenen Produkten - insbesondere Bekleidungs-, Lifestyle- und Digitalwaren - unt
73257 HRB 801763 My Live Tip GmbH, Steinbruchstraße 44, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koçak, Esra. Nicht mehr Geschäftsführer: Erarslan, Recep. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist a) die Aufstellung und der Betrieb von Geldspielgeräten und sonstigen Spielautomaten, b) das Geschäft mit Sportwetten, d) die Anmietung, Anpachtung und die Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, d) der Betrieb von Gaststätten, e) der Betrieb von Spielhallen.
73257 HRB 801875 Kraus Immo Verwaltungs GmbH, Schlosserstraße 14, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kraus, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft, insbesondere das Halten, Verwalten und Entwickeln von betrieblichen Immobilienvermögen.
73262 HRB 801465 LEITOLF PCG GmbH, Ulmer Straße 532, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Leitolf, Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung zu Unternehmensstrategie und Personalentwicklung, hierzu Durchführung von Coachings, Aus- und Fortbildungen, Voträge; Vertrieb von personaldiagnostischen Tools und Services; Durchführung von Seminaren und erlebnispädagogischen Veranstaltungen mit Pferden; Vertrieb von Reitsportzubehör und -ausrüstung; Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Verwaltung von eigenem Vermögen.
73268 HRB 801663 KH Vermögensverwaltung GmbH, Schlossstraße 32, 73268 Erkenbrechtsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Holder, Bernd. Geschäftsführer: Holder, Kai. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere das Investieren in alle Anlageformen die an Börsen gehandelt und evtl. zukünftig angeboten werden. Der Erwerb von Immobilien zum Vermögensaufbau ist erlaubt. Ein Immobilienhandel ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
73274 HRB 801511 BAPI Catering GmbH, Silcherstraße 4, 73274 Notzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmitz, Vanessa; Schmitz, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen, insbesondere - der Betrieb eines Cateringunternehmens für private und gewerbliche Veranstaltungen, - die Durchführung von Catering mit Live-Cooking-Konzepten vor Ort, - der Vertrieb von Lebensmitteln, Kochzubehör und ergänzenden Produkten über einen Online-Shop, - die Durchführung von Kochkursen, Workshops und Schulungen im Bereich Ernährung, Kochen und Gastronomie sowohl vor Ort als auch online, - die Erstellung und der Vertrieb von digitalen Inhalten, insbesondere E-Books, Rezepten und Schulungsmaterialien, - Tätigkeit als Content Creator, insbesondere die Erstellung und Verbreitung von digitalen Inhalten (z. B. Foto, Video, Text, Social-Media-Beiträge) sowie die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Rahmen von Marketing- und Kooperationsprojekten.
73277 HRB 801688 TMI Handels-GmbH, Lauterweg 25, 73277 Owen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tröster, Markus, Langenzersdorf / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Waren und Konsumgütern aller Art und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit dafür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist
73728 HRB 801620 menschen:raum gGmbH, Eugenie-von-Soden-Straße 16A, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Eickworth, Jennifer. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur sowie der demokratischen Zivilgesellschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 5 AO. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch: - die Konzeption, Durchführung und Begleitung von Bildungsveranstaltungen, Workshops, Vorträgen, Kursformaten, Projekten und Diskussionsforen zu gesellschaftlich relevanten, künstlerischen und kreativen Themen, - die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Medien- und Veranstaltungstechnik sowie digitalen Plattformen zur selbstbestimmten Nutzung durch Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere im sozialen, kulturellen oder bildungspolitischen Kontext, - die Unterstützung selbstständiger Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsanbieter:innen bei der Entwicklung und Sichtbarmachung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote, - die Förderung von Inklusion, Empowerment und Teilhabe marginalisierter oder benachteiligter Gruppen durch gezielte Programme und soziale Preisgestaltung.
73728 HRB 801607 Inno-Tech Industrie GmbH, Heilbronner Straße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wang, Lai. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Verkauf und technische Dienstleistungen von optoelektronischen Systemen, elektromechanischen Produkten, Software und medizinischen Geräten sowie damit verbundene Produkte und Exporte; Verkauf und Import/Export von anderen Produkten und Technologien.
73728 HRB 801640 Triple B UG (haftungsbeschränkt), Hellerweg 32, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Brodführer, Johannes; Bader, Stefan; Bengel, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. Veräußerung des Visionairies Tommorrow Fund sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind.
73728 HRB 801782 PSK Verwaltungs GmbH, Ottilienplatz 9, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Özdemir, Kevin; Schiemann, Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma PSK Corporate GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Esslingen am Neckar.
73728 HRB 801831 F.A. Invest GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anastasiou, Fotios. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Beteiligungen, welche die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten zum Gegenstand haben.
73730 HRB 801486 Marciall UG (haftungsbeschränkt), c/o Marco Nasti, Plochinger Straße 10, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 600,00 EUR. Geschäftsführer: Nasti, Marco Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb sowie die Wartung und Instandhaltung von Robotersystemen und verwandten technologischen Produkten.
73730 HRB 801848 Maximus Holding GmbH, Fritz-Müller-Straße 5a, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lao, Massimiliano. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten von eigenem Vermögen insbesondere auch der Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
73732 HRA 742708 Sigel Fruchtimport GmbH & Co. KG, Wäldenbronner Straße 31, 73732 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Özata, Mustafa.
73734 HRB 801630 Can Bau GmbH, Neuffenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Can, Veronika; Can, Yalcin. Gegenstand des Unternehmens: Die Koordination, Planung und Durchführung von Bau-und Sanierungsprojekten im Hoch- und Innenausbau - insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Hierzu zählen unter anderem Rohbau, Ausbau, Haustechnik, Elektroinstallationen, Trockenbau, Fliesen-, Maler- und Bodenarbeiten, einschließlich Einsatz von Nachunternehmern. Weitere Tätigkeiten umfassen Bauleitung, Bauberatung, Projektsteuerung, Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen sowie Handel mit Baustoffen und Baumaterialien.
73760 HRB 801472 DOC-IQ Software GmbH, Felix-Wankel-Straße 17, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Coletti, Sandro. Geschäftsführer: Kober, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software, Software Programmierung und Beratung. Die Beratung zur Organisation und Umsetzung von organisatorischen Prozessen der Digitalisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Die Entwicklung, Beratung, Durchführung und Umsetzung von Softwareprojekten und deren Vermarktung. Die Durchführung von fachbezogenen Ausbildungen, Schulungen und Unterweisungen. Der Vertrieb und Handel von lT-Dienstleistungen und Produkte zur technischen Optimierung von Organisationen im Gesundheitswesen.
73760 HRB 801517 SmartBox Development OpCo GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vdovina, Elena; van der Plas, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von Selfstorage-Lagerräumen, Bau und weitere Nutzung von Räumen, Untervermietung von Produktions- und Büroflächen sowie Logistik und Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit den betriebenen Lagern.
73760 HRB 801633 BEMScon GmbH Gebäude- und Energiemanagement, Riegelstraße 11, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Einzelprokura: Wierk, Michael. Geschäftsführer: Wierk, Finn Erik. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Ingenieurwesens, insbesondere die Beratung, Planung und Bauüberwachung von Anlagen und Systemen für Gebäudeautomation und Energiemanagement sowie der Vertrieb, die Installation, Wartung und das Betreiben von Mess-, Steuer-, und Regelungssystemen für das Energiemanagement von Gebäuden und Gebäudeautomation
73760 HRB 801706 Kayser Engineering & Consulting GmbH, Zeppelinstraße 40, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sönmez, Kerim; Kuch, Kai; Sönmez, Zekeriya. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung der Kayser Motor S.R.O. sowie weiterer Kunden im Geschäftsbereich der Antriebs- und Verfahrenstechnik. Dies umfasst sowohl technische als auch allgemeine Beratungsleistungen sowie die Belieferung mit Produkten von der Muster- und Vorserienfertigung bis hin zur Serienproduktion. Hierzu zählen Komponenten der Antriebstechnik und sämtliche zugehörige Bereiche, einschließlich Elektronik, Software, intelligenter Alltags- und lndustrieanwendungen, Rohmetalle, Werkzeugstahl sowie bearbeitete Metallteile. Ebenso Teil des Leistungsportfolios sind Elektro- und Verbrennungsmotoren jeglicher Art. Ein besonderer Fokus liegt auf der projektbezogenen Entwicklung und Betreuung kundenspezifischer Lösungen, mit dem Ziel technischer und wirtschaftlicher Optimierung sowie der Umsetzung serienreifer Produkte.
73760 HRB 801814 Fi Immobilien GmbH, Robert-Koch-Straße 36, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koyuncu, Ibrahim Halil. Nicht mehr Geschäftsführer: Siepmann, Gabriele. Prokura erloschen: Koyuncu, Ibrahim Halil. Einzelprokura: Dr. Dogan, Fatih. Gegenstand des Unternehmens: Bauträgertätigkeiten, Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
73770 HRB 801638 LK Capital GmbH, Pommernweg 9, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Lukas Klaus. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung zur Beschaffung von börslichen Handelsinformationen auf Provisionsbasis. Dabei wird eine Handels-simulation auf virtuellen Demokonten durchgeführt, mit deren Hilfe Kunden eigene Handelsentscheidungen treffen können.
73776 HRB 801733 RSG Präzisionsmechanik GmbH, Esslinger Straße 12, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Avdijaj, Bahri. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Präzisionsteilen aus Metall, Kunststoff und anderen Werkstoffen im Wege der Zerspanung, insbesondere durch Fräsen, Drehen, Schleifen und Bohren sowie damit verbundene Dienstleistungen. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die CNC-Lohnfertigung, die technische Beratung sowie den Handel mit Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und sonstigem technischem Zubehör.

Landkreis Böblingen - Veränderungen September

70629 HRB 783915 TS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Mag. Gerber, Martin.
70629 HRB 792079 Ebner Consulting GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Prokura erloschen: Steinbrück, Diana.
70771 HRB 224097 Marché Mövenpick Deutschland GmbH, Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ircher, Hermann, Richterswil / Schweiz. Prokura erloschen: Isack, Marie. Gesamtprokura: Speda, Dustin.
70771 HRB 222698 Roto Frank Holding AG, Wilhelm-Frank-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Keill, Eckhard. Bestellt als Vorstand: Hugenberg, Christoph.
70771 HRB 17316 Daimler Buses GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittig, Lutz. Bestellt als Geschäftsführer: Stolz, Julia.
70771 HRB 723510 Stadtmarketing und Filderhalle Leinfelden-Echterdingen GmbH, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakoby, Nils. Bestellt als Geschäftsführer: Goldberg, Kevin. Geschäftsführer: Wieland, Stephan.
70771 HRB 779664 FH Service GmbH, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakoby, Nils. Bestellt als Geschäftsführer: Goldberg, Kevin. Geschäftsführer: Wieland, Stephan.
70771 HRB 765747 KVC Wirtschaftsberatung GmbH, Kapellenweg 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Geschäftsführer: Volkensfeld, Tim.
70771 HRB 778600 Daimler Truck Holding AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Dietrich, Florian. Herrmann, Christian. Gesamtprokura: Poppe, Marcus.
70794 HRA 742365 Raum-Braun Raumausstattung u. Malerarbeiten Inh. Frank Reimold e.K., Uhlbergstraße 95, 70794 Filderstadt. Die Firma ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
70794 HRB 772089 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Johann-Strauß-Straße 22, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Trautner, Jürgen.
70794 HRB 788343 BADELUES UG (haftungsbeschränkt), Nelkenstraße 5, 70794 Filderstadt. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Eisenflechterarbeiten, Abbrucharbeiten, Gebäudereinigung, Baustellen-Beräumung, Entrümpelung, Hausmeisterservice, Spachtelarbeiten Trockenbau, Möbelmontage, Einbau vorgefertigter Aluminiumteile und Glaseinsätze sowie der Betrieb eines Imbisses.
70794 HRB 22096 HERMA GmbH, Heinrich-Hermann-Straße 14, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Celil, Oguzhan. Prokura erloschen: Celil, Oguzhan.
70794 HRB 225495 navalis nutraceuticals GmbH, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Grund, Nicole. Mysliwiec, Aleksandra Maria.
70794 HRB 766510 rent-a-trip GmbH, Gutenbergstraße 20, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Hausherr, Anja.
70794 HRB 225787 JUSUNG ENGINEERING Europe GmbH, Karl-Benz-Strasse 19, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: KIM, Sang-Ho, Yongin-si/Gyeonggi-do (Korea). Bestellt als Geschäftsführer: HWANG, Eun Suk.
70794 HRB 22096 HERMA GmbH, Heinrich-Hermann-Straße 14, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Celil, Oguzhan.
70794 HRB 759120 forewood GmbH, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Keil, Philipp.
70794 HRB 767775 Beratung Jäger GmbH, Roggenstraße 24, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als: Liquidator: Jäger, Jeannette. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72622 HRB 225930 Metabo Grundstücksverwaltung Beteiligungs-GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRB 225286 Metabowerke GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRA 738432 IST METZ GmbH & Co. KG, Lauterstraße 1418, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Uhlemann, Uwe.
72622 HRB 222321 Haiwo GmbH Objekteinrichtungen, Raidwanger Str. 12, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Trinks, Bernd Stefan. Einzelprokura: Trinks, Maurice.
72622 HRB 747768 TGN Werbemittlung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Mühlstraße 39, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Diller, Hannes Jakob. Bestellt als Geschäftsführer: Pfänder, Tanja.
72622 HRB 734813 Minol Energie Verwaltungs GmbH, Porschestraße 59, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klaußer, Volkmar. Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Hans Heinrich.
72622 HRB 724080 Quality Analysis GmbH, Großer Forst 1, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Raschinsky, Sascha. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Peter.
72622 HRB 760294 Metabo GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRB 221922 ALEPH DATA, Software Engineering, GmbH., Untere Halde 2, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riehm, Hartmut. Notgeschäftsführer: Roters, Marie-Luise. Bestellt als Liquidator: Voigt, Thomas-Till. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72622 HRB 724686 Samariter GmbH, Schlossweg 1, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kauderer, Dietmar.
72622 HRB 745740 Hotel am Hirschgarten Messe Airport GmbH, Max-Eyth-Straße 58, 72622 Nürtingen. Einzelprokura: Tatan, Can. Nicht mehr Geschäftsführer: Tatan, Can. Geschäftsführer: Tatan, Celal.
72622 HRB 724080 Quality Analysis GmbH, Großer Forst 1, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Peter.
72622 HRB 220205 Deutsche Sporflex GmbH, Weberstraße 1, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zitzler, Sebastian.
72631 HRB 220945 Fuji Seal Germany GmbH, Gutenbergstr. 9, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Kyogane, Takeshi. Geschäftsführer: Sauer-Ploegmakers, Marieke; Laibacher, Jürgen; Kondo, Tetsushi.
72636 HRB 723489 Mobil Care GmbH, Hauptstraße 151, 72636 Frickenhausen. Prokura erloschen: Bock, Thomas.
72649 HRB 795141 CFM-cooperation GmbH, Birkenweg 4, 72649 Wolfschlugen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
72654 HRA 220814 Haussmann u. Bauer Omnibus-Verkehr GmbH & Co KG, Robert-Bosch-Str. 17, 72654 Neckartenzlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72654 HRB 225739 Golf Club Hammetweil Verwaltungs-GmbH, Hammetweil 10, 72654 Neckartenzlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank-Hagen, Spanka.
72663 HRB 225658 TBM - Medizintechnik GmbH, Hegelstraße 1, 72663 Großbettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Severin, Ludger.
72667 HRB 796242 VidaPet Group GmbH, Nürtinger Straße 62, 72667 Schlaitdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen und Holdinggesellschaften, sowie das Erbringen von damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Managementleistungen.
72669 HRB 231641 SAK Verwaltungs-GmbH, Greutweg 42, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Geschäftsführer: Palinkas, Franz. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG.
73207 HRB 212633 Cerasiv GmbH Innovatives Keramik-Engineering, Fabrikstr. 2329, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Kriwet, Carla.
73207 HRB 762583 LogBATT GmbH, Am Filswehr 2, 73207 Plochingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stoll, Christian.
73207 HRB 784433 CTEC II GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 746625 CeramTec Holding GmbH, CeramTec Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 764706 CeramTec AcquiCo GmbH, CeramTec-Platz 1 - 9 , 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 734826 CeramTec GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 791237 Fishing-King Tackle GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 791577 Fishing-King GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 746659 CeramTec Group GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 213946 Cebbra GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüdenauer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Rabbow, Franz Philipp Dominic.
73207 HRB 794478 EKAIWA Resourcing and Solutions UG (haftungsbeschränkt), Burgstraße 1, 73207 Plochingen. Liquidator: Sarvaiya, Drashti. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73207 HRB 726223 easy drinking Verwaltungs-GmbH, Marquardtstraße 52, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Keusch, Petra. Bestellt als Geschäftsführer: Walke, Aaron.
73207 HRB 214371 Fachversand Stollenwerk GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüdenauer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Rabbow, Franz Philipp Dominic.
73207 HRB 791696 FISHING BASE GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 784291 CTEC III GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73230 HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73230 HRB 231215 Die Netzwerker Computernetze GmbH, Neue Weilheimer Str. 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Dahmer, Klaus-Georg. Prokura erloschen: Dahmer, Klaus-Georg.
73230 HRB 230774 Schempp-Hirth Flugzeug Vertriebs-GmbH, Krebenstr 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
73230 HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Kieschnick, Marcel Michael.
73230 HRA 731002 Renken Familien KG, Dettinger Straße 26, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73235 HRB 792123 Focus Logistics GmbH, Neuwiesenstraße 20, 73235 Weilheim an der Teck. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73235 HRB 230410 Just Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 4, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Just, Christa Monika. Bestellt als Liquidator: Just, Christa Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73240 HRB 796399 TTS Holding SE, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Ausgeschieden als Mitglied des Leitungsorgans: Menges, Sascha.
73240 HRB 225440 TTS Tooltechnic Systems Beteiligungen GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Menges, Sascha.
73240 HRB 749726 Festool GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesamtprokura: Clewing, Patric. Nicht mehr Geschäftsführer: Menges, Sascha.
73240 HRB 225109 TTS Tooltechnic Systems Holding AG, Wertstr. 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Vorstand: Menges, Sascha.
73240 HRA 222292 TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG, Wertstr. 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesamtprokura: Frick, David.
73249 HRB 783745 DMG MORI EMEA Holding GmbH, Antoniusstraße 14, 73249 Wernau (Neckar). Nicht mehr Geschäftsführer: Sagara, Shimpei, Nagoya / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Irene. Geschäftsführer: Joost, Marc Andreas, Winterthur / Schweiz. Prokura erloschen: Dr. Neun, Harald. Budt, Michael. Rosteck, Jürgen Heinz. Gesamtprokura: Edelmeier, Klaus. Poschmann, Martin. Lademann, Udo. Dr. Vogt, Patrick. Burghoff, Steffen. Horvat, Zoran. Tamaki, Takuma. Dr. Kartz, Jaroslav Jakob. Meyer, Daniel.
73249 HRB 770498 PSS - Pharma Service Systeme GmbH, Antoniusstraße 25, 73249 Wernau Neckar. Prokura erloschen: Minoudis, Aristotelis.
73252 HRB 793331 Kazmaier, Blocher & Team Verwaltungs-GmbH, Burgtobelweg 13, 73252 Lenningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kazmaier, Falk.
73257 HRB 801392 Mein Quartier Köngen Betriebsgesellschaft mbH, Nürtinger Straße 60, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73257 HRB 222460 Welsch Bedachungen GmbH, Küferstr. 19, 73257 Köngen. Nicht mehr Liquidator: Welsch, Hans-Jürgen. Bestellt als Liquidator: Siegfried-Welsch, Brigitte.
73262 HRB 801011 Axon Lab GmbH, Heinrich-Otto-Straße 1, 73262 Reichenbach an der Fils. Einzelprokura: Wegmann, Ines Sonja.
73262 HRB 210509 INDUCTOHEAT Europe GmbH, Ostweg 5, 73262 Reichenbach an der Fils. Einzelprokura: Brändle, Julia.
73269 HRB 214401 PACIFIC Holding Group GmbH, Porschestr. 4, 73269 Hochdorf. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, die Funktion als Holdinggesellschaft, das aktive Management der Tochtergesellschaften, insbesondere auch die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften und andere Unternehmen sowie der Kauf, der Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen im Rahmen der Holding- und Verwaltungstätigkeit.
73271 HRB 231184 Verwaltungsgesellschaft Hauff mbH, Aichelberger Str. 90, 73271 Holzmaden. Geschäftsführer: Hauff, Bernhard; Hauff, Franziska.
73277 HRB 800974 Autoform Allgaier KLS GmbH, In der Braike 26, 73277 Owen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73666 HRB 210938 Gotthardt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Silcherstraße 55, 73666 Baltmannsweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Gotthardt, Manfred. Bestellt als Liquidator: Gotthardt, Manfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73728 HRB 801420 Mein Quartier Esslingen Betriebsgesellschaft mbH, Schelztorstraße 1921, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73728 HRB 795090 EcoTech Efficiency Fetoshi GmbH, Ulmer Straße 34, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Fetoshi, Gazmend. Bestellt als Geschäftsführer: Fetoshi, Antigone.
73728 HRB 742574 Bibert GmbH, Anna-Schieber-Weg 31, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Berttram, Philipp. Berttram, Christoph. Berttram, Davina.
73730 HRA 210806 KIESEL Bauchemie GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Wolf-Hirth-Str. 2, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Gunter, Ulrike. Prokurist: Templin, Volkmar. Prokurist: Gardner, Ganna.
73730 HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Jacobs, William Christian.
73730 HRB 758970 in-factory Deutschland GmbH, Georg-Deuschle-Straße 84, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwerzel, Elton.
73732 HRB 214218 Manfred Schmid Vermögensverwaltung GmbH, Esslinger Str. 69, 73732 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Hilde. Bestellt als Geschäftsführer: Zeller, Birgit.
73734 HRB 263886 MAFU-WENNESS GmbH, Eberhard-Bauer-Straße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Wurster, Klaus.
73760 HRB 790848 Morgenergie GmbH, Zeppelinstraße 35, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhu, Wenxiao. Bestellt als Geschäftsführer: Zhu, Yutao, Wuxi / China. Gegenstand des Unternehmens: - Forschung und Entwicklung, Herstellung, Import/ Export und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und Metall-Zerspanungswerkzeugen sowie deren Bauteile und Komponenten einschließlich der Verarbeitung dieser Bauteile und Komponenten für Maschinen - Logistik und Handelsdienstleistungen - Lagerhaltung - Import/ Export und Vertrieb von Automobil und Fahrradzubehör sowie Metallwerkstoffen - Import/ Export und Vertrieb von Verbraucher- und Migrationsprodukte (auch für den Profibereich) wie Textilien, Uhren, Koffer, Taschen, Kaffeemaschinen und Zubehör, Messgeräte, Fotoapparate und optische Geräte nebst Zubehör - Beratung und technische Dienstleistungen sowie Vertriebsvertretung
73760 HRB 785972 expandere GmbH, Schönbuchstraße 391, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Rothmaier-Frücht, Constanze. Bestellt als Liquidator: Frücht, Heinz-Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73760 HRB 726381 telerob Gesellschaft für Fernhantierungstechnik mbH, Vogelsangstr. 8, 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Grüner, Florian. Bestellt als Geschäftsführer: Lohr, Thomas.
73760 HRB 801517 SmartBox Development OpCo GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Vdovina, Elena; Van der Plas, Marc, Almacil / Portugal.
73760 HRB 211557 Gall GmbH, Hornbergweg 3, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 450.000,00 EUR.
73760 HRB 214558 Baustoffprüfgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gerhard-Koch-Str.2 , 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Dr. Aufrecht, Michael.
73760 HRB 214443 INFORMATIKA Software & Systeme GmbH, Moltkestr. 7, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Kober, Peter. Bestellt als Liquidator: Kober, Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73760 HRB 210469 Elektror airsystems GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 2, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73760 HRB 212069 Elektror K.W. + M. Müller GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 2, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73760 HRB 789005 GIS Grundbesitz - Immobilien - Service GmbH, Haagäckerstraße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrler, Siegfried. Bestellt als Liquidator: Ehrler, Siegfried. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73765 HRB 799823 Q.A.A.C. Verwaltung GmbH, Schönbuchstraße 12, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Gegenstand des Unternehmens: Ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien.
73765 HRB 761146 allright GmbH, Schloßplatz 8, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Erich. Bestellt als Liquidator: Maier, Thomas Manfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73770 HRB 790562 Körsch Living Beteiligungs-GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Geiß, Maya Sophie.
73773 HRB 793322 EONOS Holding UG (haftungsbeschränkt), Karlsteinstraße 11, 73773 Aichwald. Prokura erloschen: Blies, Teresa.
73776 HRB 785135 GO MOTORS GmbH, Esslinger Straße 161, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Özkan, Meltem. Bestellt als Geschäftsführer: Sahin, Yüsüf.
73779 HRA 722301 FRIEDR. DICK GmbH & Co. KG, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Prokura erloschen: Beck, Günter. Einzelprokura: Häber, Roland.
73779 HRA 211960 HALA Dichtungen und Isolierteile GmbH & Co. KG, Blumenstr. 12, 73779 Deizisau. Prokura erloschen: Weller, Ursula.

Landkreis Böblingen - Löschungen September

70629 HRB 84386 MEST Logistik GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
70771 HRA 728407 HLE Besitz-GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Erb, Thomas.
70771 HRA 730008 Smart Logistik e.K., Denkendorfer Straße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen.
72622 HRB 795595 Kahina HR Consulting UG (haftungsbeschränkt), Duttenhoferstraße 6, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Ainan-Bisceglia, Hafida. Nicht mehr Geschäftsführerin, nun bestellt als Liquidator: Ainan-Bisceglia, Hafida. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
72622 HRB 795446 Hafida Holding UG (haftungsbeschränkt), Duttenhoferstraße 6, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Ainan-Bisceglia, Hafida. Bestellt als Liquidator: Ainan-Bisceglia, Hafida. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation ist nicht erforderlich. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73207 HRB 213662 FORA GmbH, Beethovenstr. 77, 73207 Plochingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73207 HRA 729635 Grundvision Uhlbach GmbH & Co. KG, Esslinger Straße 83, 73207 Plochingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73230 HRB 231037 Steffen Rath GmbH, Schönbergstr. 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73230 HRA 230904 Betex Textilmaschinen und Zubehör Vertrieb Behrouz Khosrowzadeh, Marie-Curie-Str. 27, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen.
73230 HRB 230905 Orthopädietechnik Sanitätshaus Maisch GmbH, Stuttgarter Str. 103, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73257 HRB 721193 VIA Schwarz GmbH, Ringstr. 962, 73257 Köngen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73277 HRA 742559 Autoform Friedrich Allgaier e.K., In der Braike 26, 73277 Owen. Die Firma ist erloschen.
73732 HRB 781390 Kemit & Sure UG (haftungsbeschränkt), Seracher Straße 17, 73732 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73733 HRB 750397 Kleintransporte Gökboga UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Gyr-Straße 31, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73760 HRB 780382 catchyourcrush UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 6, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73770 HRA 734214 Hawelka Event Promotion e.K., Im Greut 30, 73770 Denkendorf. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen September

73033 HRB 750490 MH MietMotive GmbH, Degenfeldstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Maldener, Miriam Bianca. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung eigener Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
73033 HRB 750496 D15X GmbH, Stuttgarter Straße 50, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Brauner, Dorothee Barbara; Dr. Dürr, Oliver Michael; Dr. Marx, Ben Oliver. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im weitesten Sinne, einschließlich IT-Consulting, Dienstleistungen bezüglich Installation und Programmierung von Software, Handel mit Software-Lizenzen, IT-Komplettbetreuung, Organisationsbetreuung und Unternehmensberatung.
73033 HRB 750533 Wohnwert Immoservice UG (haftungsbeschränkt), Rembrandtstraße 3, 73033 Göppingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Marin. Gegenstand des Unternehmens: Hausverwaltung mit Immobilienvermittlung (Maklertätigkeiten).
73037 HRB 750447 Audavo GmbH, Steinbeisstraße 12, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wellnitz, Jan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von KI-basierten Sprach- und Assistenzsystemen sowie anderen damit zusammenhängenden Software-Lösungen, insbesondere für den Gesundheitssektor sowie angrenzende Dienstleistungsbranchen.
73037 HRB 750506 Bulaman Advisory & Solution GmbH, Lessingstraße 26, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bulaman, Kristian. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von privaten und gewerblichen Kunden im Bereich Industrie, Handel, Abfall, Finanzen, Sicherheit und Betreuung und Messung von ESD-Flächen und ESD-Arbeitsplätzen.
73037 HRA 729769 ViVa Vermögensverwaltung 7 GmbH & Co. KG, Siemensstraße 2, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Krauter, Vincent. Prokurist: Krauter, Valentin.
73054 HRB 750487 Souluna UG (haftungsbeschränkt), Brucknerstraße 72, 73054 Eislingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Schulz, Karin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Online- und Offline-Schulungen sowie von Seminaren und Retreats im In- und Ausland im Bereich Beauty und Kosmetik, ebenfalls Produktplatzierungen sowie die Erbringung von Schulungen und Leistungen im Bereich der Erwachsenenbildung (Investments, Immobilien, Persönlichkeitsentwicklung).
73054 HRB 750561 SONO Verwaltung GmbH, Seewiesenstraße 14, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kauer, Karolina. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der persönlichen Haftung in der SONO Space GmbH & Co. KG und der SONO Capital GmbH & Co. KG sowie weiteren Gesellschaften.
73061 HRB 750519 B. Janus & K. Kaloutas GmbH, Im Hegnach 16, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaloutas, Konstantinos; Janus, Beate. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte sowie der Handel mit Wein und Olivenöl.
73072 HRB 750512 Klar-Verwaltet GmbH, Reichenbacher Straße 30, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirschbaum, Michael Günther. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Ingenieurbüros zur Verwaltung von Gewerbe-/Nichtwohn- und Wohngebäuden, Energieberatung sowie Projektleitung in den genannten Bereichen.
73079 HRB 750468 Nyvoro UG (haftungsbeschränkt), Johann-Georg-Fischer-Straße 181, 73079 Süßen. Stammkapital: 1.250,00 EUR. Geschäftsführer: Thonhofer, Robin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb, die Vermarktung und der Vertrieb von erschwinglichen, sicheren und zuverlässigen Software-as-a-Service (SaaS), digitale Plattformen und App-Lösungen - insbesondere auf Basis moderner Methoden der Künstlichen Intelligenz - die auf die individuellen Anforderungen privater Nutzer, Freiberufler und kleiner Unternehmen zugeschnitten sind sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung und Informationstechnologie aller Art, einschließlich Betrieb, Wartung, Vermittlung und Weiterentwicklung solcher Lösungen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
73084 HRB 279455 Voysor GmbH, Friedrichstraße 2, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
73084 HRB 750544 Geiger Landschaftspflege GmbH, Brühlstraße 47, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Geiger, Annika. Geschäftsführer: Geiger, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Garten- und Landschaftspflege. Dies umfasst insbesondere die Pflege, Gestaltung und Instandhaltung von Grünanlagen, Gärten und Außenanlagen, einschließlich Baum- und Heckenschnitt, Rasenpflege, Bepflanzung sowie die Durchführung kleinerer landschaftsgestalterischer Maßnahmen wie z.B. Pflasterarbeiten und die Montage von Zäunen. Darüber hinaus gehört auch die Beratung im Bereich Garten- und Landschaftspflege zum Leistungsumfang.
73087 HRB 750518 Timo Trillinger Holding GmbH, Dobelstraße 25, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Trillinger, Timo. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermögensverwaltung sowie das Halten von Gesellschaftsanteilen. Der Umfang der Tätigkeiten darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. Gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft untersagt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
73102 HRB 750485 Aroos UG (haftungsbeschränkt), Marktplatz 9, 73102 Birenbach. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tibashi, Mohaddeseh. Gegenstand des Unternehmens: Der Import, der Export, der Handel und der Vertrieb von Modeartikeln sowie Accessoires im In- und Ausland, sowohl über Online-Plattformen als auch im stationären Handel. Das Unternehmen kann zudem alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich Marketing, E-Commerce und Logistik.
73105 HRB 750434 GA GastroKonzept GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gerlach, Alina. Gegenstand des Unternehmens: Der Fachhandel für Gastronomiegeräte sowie diesbezüglich Service und Reparaturen.
73105 HRB 750452 D Holding GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dobler, Matthias Ralf. Gegenstand des Unternehmens: - Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere als geschäftsleitende Holding. - Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. - Immobiliengeschäfte aller Art bezüglich eigener Immobilien, insbesondere Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. Vermietungen und Verpachtungen - die Übernahme von Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungsaufgaben bei Unternehmen, insbesondere Verbundunternehmen - betriebswirtschaftliche Beratungen von bestehenden und neuen Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen. - Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von kaufmännischen, strategischen, organisatorischen und beratenden Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten sowie Ausübung von Management- und Führungsaufgaben für Dritte.
73111 HRB 750550 JeLo GmbH, Mörikestraße 5, 73111 Lauterstein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Härtel, Jessika. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Vertriebssystemen und Vertriebskonzepten sowie die diesbezügliche Beratung.
73119 HRB 750532 Zeller Box GmbH, Göppinger Straße 7, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Thudt, Marion Maria. Geschäftsführer: Seyfert, Ulf. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer KfZ-Werkstatt sowie der Handel mit neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten
73312 HRA 729749 Autohaus Avion e.K., Schillerstraße 39, 73312 Geislingen an der Steige. Inhaber: Ucak, Can Luca.
73312 HRB 750462 Kreativ Bau Design GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cosar, Yasin. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Fliesen, Natursteinen, Sanitärgegenständen und -möbeln, Gartenmaterialien und -geräten sowie sonstigen Baumaterialien aller Art sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.
73312 HRB 750515 MN Talents UG (haftungsbeschränkt), Bebelstraße 31, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Navas Herrero, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Executive Search und Personalberatung, insbesondere die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften in den Branchen Medizintechnik, Gesundheitswesen, Software und erneuerbare Energien, sowie die Entwicklung und der Betrieb digitaler Lösungen zur Optimierung von Recruiting-Prozessen.
73333 HRB 750486 idverde Süd-West Deutschland GmbH, Kimmelgässle 1, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 34.689,00 EUR. Geschäftsführer: Frech, Philipp; Keller, Frederik Johannes Karl; Seidenspinner, Hans-Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Finanzierung und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, und die Erbringung von Dienstleistungen für die Unternehmungen der Unternehmensgruppe sowie Dritter.
73345 HRB 750526 Hunecke GmbH Gewächshauszubehör, Wiesensteiger Straße 41, 73345 Hohenstadt. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Geschäftsführer: Dr. Hunecke-Rapp, Bettina. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Gewächshauszubehör und verwandten Erzeugnissen.

Landkreis Göppingen - Veränderungen September

73033 HRB 731008 Regit Eins GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
73033 HRB 532434 StaufenFleisch Göppinger MetzgerSchlachthof GmbH, Metzgerstr. 3840, 73033 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Rothe, Lutz. Einzelprokura: Schmidt, Horst Ferdinand.
73033 HRB 750248 Reformhaus Marion Escher GmbH, Lange Straße 27, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Escher, Joachim. Bestellt als Geschäftsführer: Escher, Marion.
73035 HRB 532135 Schreier V+V GmbH, Lehlestr. 42, 73035 Göppingen. Geschäftsführer: Schreier, Gerhard; Schreier, Hans-Jürgen; Schreier, Wolfgang. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Veräußerung und der Handel sowie die Überlassung von beweglichen Gegenständen an Dritte gegen Entgelt.
73035 HRB 729498 die Jobhelden Verwaltungs-GmbH, Adelberger Weg 7, 73035 Göppingen. Geschäftsführer: Yusifov, Javad; Ahmad, Rizgar.
73035 HRB 739841 HS Verwaltungs GmbH, Mittenfeldstraße 6, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hieber, Timo.
73037 HRB 534036 mars solutions GmbH, Heinrich-Landerer-Straße 72, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Lindner, Lukas.
73037 HRB 530697 Schwäbische Metallverwertung GmbH, Heubachstraße 2, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Frühling, Kim Jenny. Geschäftsführer: Mall, Thomas.
73037 HRB 723410 Planet ITservices GmbH, Daimlerstraße 15, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.350,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Sasse, Thomas. Geschäftsführer: Eysel, Gunnar. Prokura erloschen: Sasse, Thomas. Eysel, Gunnar. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Beratung, Vermietung und Verkauf von EDV-Hardware sowie die Entwicklung von kundenspezifischen, individuellen Web-Applikationen. Das Dienstleistungs-portfolio des Unternehmens hat einen hohen Spezialisierungsgrad für weltweite Veranstaltungen aller Art, wie bspw. Produktpräsentationen von Großunternehmen.
73037 HRB 742663 NICE NUTRITION GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kraus, Michael Simon. Bestellt als Geschäftsführer: Werner, Deborah. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und der Betrieb von Sportstätten.
73054 HRB 531033 ZG Fluidmanagement GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Hald, Tobias.
73054 HRB 532211 Würth Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, Gutenbergstraße 1, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieland, Simon.
73054 HRB 532216 Gerlach Gebäudetechnik GmbH, Hauptstr. 53, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Gerlach, Inge, Eislingen/Fils.
73066 HRB 747354 ETL Liebrich & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bismarckstraße 8, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Greco, Simone Luigi.
73072 HRB 747089 Scholz & Kurt GmbH, Carl-Benz-Straße 16, 73072 Donzdorf. Nunmehr bestellt als Liquidator: Kurt, Onur. Liquidator: Scholz, Sebastian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73092 HRB 720580 SMC GmbH, Reuschstr. 58, 73092 Heiningen. Prokura erloschen: Voss, Reinhard.
73098 HRB 737789 FaMOS GmbH, Bahnhofstraße 45, 73098 Rechberghausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Saur, Helen, Innsbruck / Österreich.
73105 HRB 730170 Maile Verwaltungs GmbH, Daimlerstraße 6, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Joachim. Geschäftsführer: Kuhn, Cornelia. Bestellt als Geschäftsführer: Bidmon, Markus.
73114 HRB 532568 Wohnbau Fritz GmbH, Bachstr. 4, 73114 Schlat. Bestellt als Liquidator: Fritz, Ernst-Dieter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73116 HRB 741956 staufenpräzision gmbh, Lindenbronn 1, 73116 Wäschenbeuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Reinhard. Bestellt als Geschäftsführer: Schmid, Patrick Boas.
73116 HRB 745667 alheri GmbH, Lindenbronn 7, 73116 Wäschenbeuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Blumhardt-Zelenjuk, Marina. Geschäftsführer: Zelenjuk, Konstantin.
73278 HRB 748671 elero GmbH, Maybachstraße 30, 73278 Schlierbach. Prokura erloschen: Agrati, Gianluca. Einzelprokura: Kellermann, Marco.
73278 HRB 748671 elero GmbH, Maybachstraße 30, 73278 Schlierbach. Einzelprokura: Kellermann, Marco.
73278 HRA 724927 Heuer Services GmbH & Co. KG, Auchterstraße 23, 73278 Schlierbach. Einzelprokura: Heuer, Theresa.
73312 HRB 540333 Ehrhardt Medizinprodukte GmbH, Robert-Bosch-Str. 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Simon. Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie.
73312 HRB 540415 "Gromed" GmbH Groß- und Versandhandel für Arzt- und Krankenhausbedarf, Robert-Bosch-Str. 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie. Geschäftsführer: Schweizer, Simon.
73312 HRB 541322 KBM Gussputz-Center GmbH, Neuwiesenstr. 5, 73312 Geislingen an der Steige. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Kilic, Julian Safak.
73312 HRB 735923 Straub Tankstellenbau GmbH, Winterreutestraße 23, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73333 HRB 750137 Kältetechnik Reik GmbH, Brunnenstraße 691, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Reik, Stefanie. Geschäftsführer: Reik, Simon Andreas.
73342 HRB 723736 mrm² automatisierungstechnik gmbh, In der Au 1, 73342 Bad Ditzenbach. Geschäftsführer: Gruber, Marc.

Landkreis Göppingen - Löschungen September

73033 HRA 530868 Karl Eger Inh. Dieter Übele e.K., Hauptstr. 18, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
73033 HRA 530761 Reformhaus Marion Escher e.K., Langestr. 27, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen.
73037 HRA 721465 Planet ITservices GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 15, 73037 Göppingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
73066 HRA 530758 Lagerhaus Schnitt OHG, Obere Bahnhofstr. 5, 73066 Uhingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73087 HRB 744624 KARTAL Holding GmbH, Bahnhofallee 4, 73087 Bad Boll. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73117 HRB 541353 Hahn Handels GmbH, Schorndorfer Straße 27, 73117 Wangen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73119 HRB 532858 FIS Software GmbH, Weilheimer Straße 34, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73119 HRA 723648 Brändle GmbH & Co.KG, Jurastraße 1, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73312 HRB 737678 Kamner UG (haftungsbeschränkt), Gussenstadter Straße 29, 73312 Geislingen an der Steige. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73333 HRA 729665 SR Kälte - Klimatechnik e.K., Brunnenstraße 691, 73333 Gingen an der Fils. Die Firma ist erloschen.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen September

70806 HRB 801482 Händle Holding GmbH, Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Händle, Gunther. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Betriebsgrundstücken, -gebäuden und Betriebseinrichtungen sowie das Halten und Venrualten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
70806 HRB 801610 Cosmo Logistik GmbH, Pflugfelder Straße 32, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Güner, Rifat. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport und die Lagerlogistik sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
70806 HRB 801760 Romeru Vesta GmbH, Muldestraße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Roset, Nicolas; Rupp, Franziska Sophie. Gegenstand des Unternehmens: Der (Online-) Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit DIY-Produkten wie Kerzendochte, Wachsplatten und Dekorationsartikel aus Wachs, sonstige Dekorationsartikel und Haushaltszubehör.
70806 HRB 801807 Misini Bautenschutz GmbH, Theodor-Heuss-Straße 24, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Misini, Aron. Nicht mehr Geschäftsführer: Misini, Besim. Gegenstand des Unternehmens: Instandhaltung, Bautenschutz, Bodenbeschichtung.
70806 HRB 801802 Easto GmbH, Albert-Einstein-Straße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gao, Yizhi. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß-, Außen- und Online-Handel sowie die Distribution, der Import und Export von Waren aller Art (zu denen keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind) - insbesondere Niederspannungs-Schaltgeräten und -komponenten (z. B. Leitungsschutzschalter, Relais) sowie Elektrofahrrädern (E-Bikes) und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) - sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen in den Bereichen lnternationalisierung, Markteintritt und Expansion.
70825 HRB 801717 Küchenkunst GmbH, Martin-Luther-Straße 32, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hong, Thi Huyen Tran. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie die Erbringung von Catering- und Lieferdienstleistungen
70839 HRB 801695 ZwoaStein Operations GmbH, Breitwiesenstraße 23, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chawla, Rajwindar Singh; Hassani Davabsari, Nassim. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export und der Vertrieb von sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Trachtenbekleidung wie Lederhosen, Dirndl und Strickwaren.
70839 HRB 801736 Daheim und Drumrum Immobilienservice UG (haftungsbeschränkt), Ulmenweg 11, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Vermarktung, Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
71254 HRB 801566 KD Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 23, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diefenbach, Sascha; Katler, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der PDS GROUP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, die die Aufbereitung und Instandsetzung von durch Hagelschlag beschädigten Fahrzeugen zum Gegenstand hat.
71254 HRB 801645 Faden Catering- und Eventservice GmbH, Stegstraße 1, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Seiler, Maik Karl Sven. Gegenstand des Unternehmens: Das Catering sowie die Durchführung von Eventdienstleistungen, die Herstellung, Lieferung und der Verkauf von Speisen und Getränken, der Handel mit Lebensmitteln sowie die Erbringung von Transport- und Lieferleistungen - insbesondere im Lebensmittelbereich - auch im Auftrag Dritter. Die Gesellschaft beliefert unter anderem Firmen, Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert und plant die Gesellschaft Veranstaltungen aller Art - einschließlich Show- und Themenveranstaltungen - und betreibt einen stationären Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Blumen sowie ergänzenden Non-Food-Produkten aus dem Haushalts-, Dekorations- und Veranstaltungsbereich. Außerdem vermietet die Gesellschaft Veranstaltungsequipment wie z. B. Grills, Crêpe-Stationen, Kaffeemaschinen, Geschirr, Mobiliar, Küchentechnik und Zubehör, stellt bei Bedarf auch Personal für Veranstaltungen zur Verfügung und übernimmt die Herstellung von Lebensmitteln im Auftrag Dritter sowie die Herstellung und den Vertrieb eigener Lebensmittelprodukte.
71254 HRB 801724 Seravento UG (haftungsbeschränkt), Hegelstraße 33, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sen, Tuncay; Costantino, Michael Nick. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Modeprodukten über Onlinehandel.
71254 HRB 801757 ACI Aktien Coaching International GmbH, Wilhelmstraße 12, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krahl, Boris. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von praxisnaher Kompetenz im Bereich Aktieninvestitionen durch Coaching sowie die Bereitstellung fundierter Unternehmensanalysen, um Privatanleger zu eigenständigen und informierten Anlageentscheidungen zu befähigen.
71254 HRB 801756 Ökofrisch Gemüseproduktion GmbH, Hinterholz 1, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arzt, Jörn-Marcus Richard; Arzt, Daniel Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Anbau und Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte.
71563 HRB 801584 RMB Verwaltungs-GmbH, Im Birkhau 53, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bogislawski, René-Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen.
71634 HRB 801446 Franjic Bau & Brandschutz GmbH, Obere Reithausstraße 22, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Franjic, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektsteuerung in Bau- und Brandschutzprojekten.
71634 HRB 801749 Stractiva GmbH, Dornierstraße 46, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dätwyler, Marcel Heinz, Hildisrieden / Schweiz; Tiddia, Christian; Rhone, Thomas; Kamber, Michael, Dulliken / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von innovativen Softwareprodukten für die Digitalisierung des Bau- und Handwerkssektors im Bereich Cloud Engineering, Quantum-Technologie und Digitalisierung mit einer modularen SaaS-Lösung.
71636 HRB 801842 Buchwald Ventures GmbH, Hoferstraße 51, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buchwald, Lars Kai. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen.
71638 HRB 801725 Barock Volleys Management GmbH, Bebenhäuser Straße 41, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Bonin, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung des Spielbetriebs im Amateur- und Profisport und die Teilnahme an Amateur- und Profiligen, die Vermarktung von Sportlern und die Erbringung von Marketingdienstleistungen im Bereich Sport.
71640 HRB 801537 SinoLogix GmbH, c/o Herr Sixing Chen, Hörnleshalde 2, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Chen, Sixing. Nicht mehr Geschäftsführer: Kinzel, Riccardo. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens und das Erbringen von Dienstleistungen für Dritte im Bereich der Büroorganisation, Buchhaltungsvorbereitung und Social Media einschließlich zusammenhängender Geschäfte.
71640 HRB 801867 27projects UG (haftungsbeschränkt), Waliser Straße 21, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Gernot. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen ausschließlich für eigene Rechnung. Administrative, finanzielle, kaufmännische oder technische Dienstleistungen für die Tochtergesellschaft(en) werden nicht erbracht.
71642 HRB 801508 H-ype Potential GmbH, Neckartalstraße 25, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hofmann, Brian Paul. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
71642 HRB 801518 H-ype Sport Academy GmbH, Neckartalstraße 25, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hofmann, Brian Paul. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen und individueller Trainingsbetreuung nebst dem Angebot von Kursen und Trainingscamps in den Bereichen Fitness, Leistung, Gesundheit und mit Produkten aus dem Bereich Gesundheit und Fitness.
71642 HRB 801751 Car Culture GmbH, August-Supper-Straße 27, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiser, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Die Eventorganisation und Durchführung, Textilveredelung und Verkauf, Verkaufen und personalisieren von Accesoires. Vermögensverwaltung, sowie Vermittlung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeugtransporten und Stromverträgen, digitale Gestaltung. Bau und Vertrieb von Websites und Onlineshops.
71665 HRB 801459 Pro Boost Engineering GmbH, Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Walden, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Handel von und mit Fahrzeugkomponenten sowie Sonderkonstruktionslösungen und Steuergeräte-Applikationen.
71665 HRB 801681 Tepnos Holding GmbH, An der Schelmenhalde 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frank, Stefan; Kasmann, Gregor Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen und verwandten Tätigkeitsfeldern. Dazu gehören Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Unternehmensanteilen, Lizenzrechten und anderen Formen unternehmerischer Beteiligung. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Vermögenswerte wie Aktien, Anlagen und Immobilien zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zu fördern, einschließlich aber nicht beschränkt auf strategische Beratung, Finanzierung und Controlling.
71672 HRB 801813 WD Holding & Investment GmbH, Etzwiesenweg 11, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Unternehmensanteilen, die Tätigung von Investitionen in Unternehmen, Immobilien und andere Vermögenswerte, das Fungieren als Holdinggesellschaft und persönlich haftender Gesellschafter sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
71672 HRB 801854 REW Immobilien GmbH, Kirchenweinbergstraße 108, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilien, Finanzierungen und Vermittlungen im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung.
71679 HRB 801671 KAVALDO HOME UG (haftungsbeschränkt), Eglosheimer Straße 29, 71679 Asperg. Stammkapital: 3.500,00 EUR. Geschäftsführer: Muhaxheri, Valmir. Gegenstand des Unternehmens: Der Import und Handel mit Möbeln und Wohnaccessoires, insbesondere über Online-Shops und digitale Vertriebsplattformen.
71679 HRB 801669 credus.pm GmbH, Flattichstraße 16, 71679 Asperg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hampp, Nathanael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Einführung und Weiterentwicklung von Managementsystemen, insbesondere im Bereich Informationssicherheit (ISMS), Business Continuity (BCM) und Datenschutz. Ergänzt um Projektmanagement sowie Prozessanalyse und -Optimierung.
71679 HRB 801738 BMotive Engineering UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 17, 71679 Asperg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Malkowsky, Bernd Werner. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines CAD-Konstruktionsbüros für Spritz- und Druckgusstechnik.
71686 HRB 801480 RECK LV GmbH, Hofener Weg 33C, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kagis, Viesturs, Jurmala / Lettland. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Bau und Reparatur von Telekommunikationsanlagen und von Videotechnologiesystemen und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
71686 HRB 801710 MyJuristo UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 83, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Widmaier, Jan Uli. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung einer digitalen Plattform zur Kontaktvermittlung zwischen Rechtssuchenden und Rechtsanwalten bzw. Kanzleien; insbesondere die Bereitstellung technischer Infrastruktur zur digitalen Veröffentlichung und Bearbeitung von Anfragen, sowie zur Kontaktaufnahme durch Dritte. Daruber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Betrieb internetbasierter Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Hosting, Vermittlungsdienstleistungen in anderen beratungsnahen Bereichen, die Durchführung begleitender Maßnahmen zur Darstellung und Sichtbarkeit der angeschlossenen Partnerkanzleien im Rahmen der Plattformnutzung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen
71686 HRB 801744 Wotaso GmbH, Bostonring 5, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Orzan, Lucas Damian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Bereitstellung von Software aller Art, insbesondere Webanwendungen, mobilen Applikationen und SaaS-Lösungen sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Beratung und der Support.
71701 HRB 801861 Luni Equity GmbH, Anton-Pilgram-Weg 14, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weber, Nikolas; Weber, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Finanzdienstleistungsgeschäfte i.S. des KWG und keine nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem UBGG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
71706 HRB 801471 AGIPURA Holding GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yilmaz, Aydin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen; das Halten von Vermögensgegenständen außerdem die wirtschaftliche und unternehmerische Beratung.
71706 HRB 801780 evident.ci GmbH, Dornierstraße 6, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hampp, Nathanael. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist eine Beratungsgesellschaft für Corporate Identity. Dies umfasst insbesondere die Betreuung bei der Entwicklung einer eigenen Markenstrategie sowie alle Belange des Corporate Designs.
71706 HRB 801816 Taurbull GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 1820, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Borchers, Kai-Christian; Trostel, Mark Rainer. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export und der Handel mit Fleisch und anderen genehmigungsfreien Waren, vornehmlich Lebensmitteln.
71711 HRB 801694 T & T Speditions GmbH, Am Schlaifrain 8, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Topal, Fatih. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Transport- und Speditionsleistungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Lager- und Logistikdienstleistungen, Fahrzeugvermietung, Frachtvermittlung sowie allgemeine Vermittlungsdienstleistungen, die nicht genehmigungspflichtig sind, zu erbringen. Ebenso umfasst der Gesellschaftszweck die entgeltliche Entsorgung und Behandlung von Schüttgütern.
71711 HRB 801874 Tante-M Kleinbottwar UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 8, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Akbulut, Mete Bayram. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines automatisierten, personalfreien Einzelhandelsgeschäfts unter der Marke ‚Tante-M‘ im Rahmen eines Franchisesystems. Das Geschäft dient der wohnortnahen Nahversorgung und ist an 365 Tagen im Jahr täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Das Sortiment umfasst Grundnahrungsmittel, haltbare und frische Lebensmittel, Hygieneartikel, Tierbedarf sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs. Der Verkauf erfolgt vollständig in Selbstbedienung über ein digitales Kassensystem. Der gesamte Ladenbetrieb ist auf ein digitales, automatisiertes Konzept ausgerichtet und funktioniert ohne Personal vor Ort. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine flexible, sichere und zuverlässige Einkaufsmöglichkeit im direkten Wohnumfeld zu bieten - auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
71723 HRB 801467 Dellon GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Petar. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte mit angeschlossenem Hotelbetrieb zur Beherbergung von Gästen und zur Bewirtung mit Speisen und Getränken.
71723 HRB 801500 LB Immobilien GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Petar. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien.
71723 HRB 801527 ElMontech GmbH, Bachstraße 7, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Memet, Tamer. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Installation, Wartung und Reparatur von elektrischen Anlagen aller Art, insbesondere im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik, einschließlich der Errichtung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
71729 HRB 801775 K & B Objektverwaltung und Immobilienconsulting GmbH, Neuhofweg 2, 71729 Erdmannshausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Knüpfer, Kim Max; Blunda, Maurizio. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, pachten, übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in beliebiger Weise beteiligen.
71735 HRB 801743 Kakal Verwaltungs GmbH, Maybachstraße 10, 71735 Eberdingen. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Kakal, Aziz Ahmad. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung von eigenen Immobilien. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.
74321 HRB 801525 SCB Promotion GmbH, Schwarzwaldstraße 40, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rustige, Felix Gregor. Gegenstand des Unternehmens: Die finanzielle Förderung und Unterstützung der Vermarktung des Eissports der Bietigheim-Bissingen Steelers über die Beschaffung, Handel, Vermietung und Bereitstellung von Werbemitteln, -fahrzeugen, -anlagen und sonstigen Aktivitäten zur Verkaufsförderung.
74321 HRB 801588 TRANSFER GmbH, Steinbeisstraße 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Ruckwied, Sybille. Geschäftsführer: Hradil, Alfred Fritz. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens jedweder Art soweit dies keiner gesetzlichen Erlaubnis bedarf.
74321 HRB 801689 Conzai GmbH, Hölderlinstraße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Held, Leon; Hörr, Oliver; Kilkenny, Dylan, Ballymahon Longford / Irland. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Lizenzierung und die Wartung von Softwareprodukten und lT-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der künstlichen lntelligenz für Anwendungen in Architektur, Bauingenieurwesen, Bauunternehmen und Baubehörden.
74321 HRA 742724 cautho Auto & Baumaschinen Company Rent und Sales e.K., Gustav-Rau-Straße 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Inhaber: Kämmerer, Thorsten.
74321 HRB 801850 Massa Holding GmbH, Pleidelsheimer Straße 37, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Massa, Francesco Armando. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Unternehmensanteilen, die Tätigkeit von Investitionen in Unternehmen, Immobilien und andere Vermögenswerte, das Fungieren als Holdinggesellschaft und persönlich haftender Gesellschafter sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
74321 HRB 801859 Cirò e-Motion GmbH, Kepplerstraße 13, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Weiser, Björn. Gesamtprokura: Marasco, Christian-Nicodemo. Geschäftsführer: Marasco, Nicodemo. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, die Entwicklung, Reparatur, Veränderung und der Vertrieb von Fahrrädern und Pedelecs, digitale Gestaltung, Vertrieb von Bekleidung und Sportausrüstung und die Verwaltung eigenen Vermögens.
74343 HRB 801771 Ramoni Apartments GmbH, Löchgauer Straße 10, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Punihani, Monika Kaur; Punihani, Ramandeep Singh. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Anmietung, Verwaltung und Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnimmobilien sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.
74354 HRB 801785 Hecht Wegoma GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 35, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hettich, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Rausch, Bernd. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von und der Handel mit spanenden Bearbeitungsmaschinen, insbesondere für die PVC- Alu- und Holzprofilbearbeitung
74357 HRB 801619 JDE UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergallee 32, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Katsanidis, Ioannis. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kiosks.
74376 HRB 801712 Wolfwerke UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 17, 74376 Gemmrigheim. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Legin, Bozidar. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren aus dem ln- und Ausland, insbesondere Zubehörmaterial für Elektrogeräte und Akkugeräte. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
74391 HRB 801601 BOS Box Opening Systems GmbH, Georg-Murmann-Straße 10, 74391 Erligheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hörl, Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service von Logistikprodukten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie alle damit zusammenhängende geschäftlichen Aktivitäten.
74395 HRB 801833 Röser Verwaltungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 6, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Röser, Günter; Röser, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Röser Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen September

70806 HRB 202569 Heppner South Germany Holding GmbH, Steinbeisstr. 17, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: de Waal, Heinrich Josef. Bestellt als Geschäftsführer: Frachet, Cèdric, Fontenay-sous-Bois / Frankreich.
70806 HRB 731928 apps4erp GmbH, Enzstraße 43, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritz, Constantin. Bestellt als Geschäftsführer: Schmischke, Thomas.
70806 HRB 801482 Händle Holding GmbH, Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Betriebsgrundstücken, -gebäuden und Betriebseinrichtungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
70806 HRB 787298 Schlossgasse 15 Development GmbH, Danziger Straße 9, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Adam, Ben Adam. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmitt, Roland Bernhard.
70825 HRB 779656 MI-REF Immobilien GmbH, Hoffmannstraße 37, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
70825 HRB 770308 EEMMAS Bau GmbH, Görlitzstraße 11, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Babic, Aleksandra. Bestellt als Geschäftsführer: Muhic, Sead. Prokura erloschen: Babic, Natasa.
70825 HRB 785575 Provibes Music UG (haftungsbeschränkt), Schwieberdinger Straße 591, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schaugg, Oliver. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70825 HRB 795086 Kaiser Dienstleistung GmbH, Kornwestheimer Straße 78, 70825 Korntal-Münchingen. Geschäftsführer: Ramadan, Omar.
70825 HRB 792672 Nanz Verwaltungs GmbH, Withaustraße 9, 70825 Korntal-Münchingen. Bestellt als Geschäftsführer: Brennecke, Tim.
70839 HRB 727125 Bühr Service GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kraus, Johannes. Bestellt als Geschäftsführer: Blanz, Frank Karl.
70839 HRB 763899 PRIMO Verwaltungs GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Poppe-Ross, Natalie.
71254 HRB 205914 OEuP Beteiligungs-GmbH, Dieselstr. 15, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dworzak, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Oettinger, Arthur.
71254 HRB 746631 Firma TCIS UG (haftungsbeschränkt), Jakobstraße 5, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Königseder, Melvin. Bestellt als Liquidator: Königseder, Cherry-Lee Josephin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71254 HRB 776996 HIW Gesellschaft für Warenwirtschaftssysteme mbH, Berblingerstraße 1, 71254 Ditzingen. Einzelprokura: Dr. Moro, Martin. Nicht mehr Geschäftsführer: Kober, Benedict Oliver Christoph. Bestellt als Geschäftsführer: Denzner, Dominik.
71254 HRB 203889 Friseursalon Schnittpunkt GmbH, Ditzinger Str. 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wünsch, Inge.
71254 HRB 207120 Pflegezentrum Ditzingen Haus Guldenhof gGmbH, Hohestr. 30, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zenker-Kaiser, Nadine Regina. Prokura erloschen: Ackermann, Cathrin. Zenker-Kaiser, Nadine Regina.
71282 HRB 799701 Pub 282 Sportsbar UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-von-Varnbühler-Straße 8, 71282 Hemmingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kücüksolak, Erkan. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Kücüksolak, Erkan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71563 HRB 749352 Aphili8 UG (haftungsbeschränkt), Winnender Str. 67, 71563 Affalterbach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Gaupp, Philip. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71634 HRB 206572 ITventive AG, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 147.059,00 EUR.
71636 HRB 205103 Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH, Kammererstraße 39, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Aringer, Sandra. Gesamtprokura: Klein, Matthias.
71636 HRB 302184 SIS Informatik GmbH, Wilhelm-Bleyle-Straße 79, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gegenstand des Unternehmens ist - die Beratung über Hard- und Softwarelösungen - Implementierung von Softwarelösungen - Erstellung von Software-Applikationen - Vertrieb von Hard- und Software - Erstellung von Softwareprogrammen - Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, insbesondere Beratung, sofern hierfür keine berufsrechtliche Zulassung erforderlich ist. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können oder mit dem Geschäftszweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche dem Geschäftszweck fördernden Nebengeschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. 3. Sie darf insbesondere mit anderen Unternehmen des Inlands und Auslands zusammenarbeiten, sich an anderen Unternehmen in jeder rechtlich zulässigen Form beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen gründen, erwerben und veräußern, pachten und verpachten sowie deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
71636 HRB 751306 GET ENERGY GmbH, Eglosheimer Straße 41, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Karl.
71636 HRB 785313 Better Taste Catering GmbH, Kammererstraße 4149, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bisignani, Marcello.
71636 HRB 768380 MA Movement Area GmbH, Hermann-Hagenmeyer-Straße 4, 71636 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Nachname und Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Jäger, Robin. Geschäftsführer: Bach, Chiara Celine.
71636 HRB 800191 Symporo GmbH, Kammererstraße 4149, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenthal, Philipp Mathis Paul. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Frech, Alexander Paul, Klosterneuburg / Österreich.
71636 HRB 750572 Studio Fizbin GmbH, Mörikestraße 282, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Frisch, Tobias.
71636 HRB 794675 Schell & Richter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelm-Bleyle-Straße 79, 71636 Ludwigsburg. Einzelprokura: Richter, Thomas Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Thomas Michael.
71638 HRB 775086 KLEE HIQreform GmbH, Alt-Württemberg-Allee 29, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Klee, Karsten. Bestellt als Liquidator: Saalfeld, Jens Christian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71638 HRB 204159 HAN-Akupunktur Gesellschaft für traditionelle chinesische Heilkunde mbH, Bahnhofstr. 37, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bae-Riegraf, Shuk Gyoo. Bestellt als Liquidator: Schmiedel, Fabio Battisto. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71640 HRB 207099 RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Herbst, Marcus.
71640 HRB 748438 RKH MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Marcus.
71640 HRB 793796 Wheels Automotive GmbH, Mauserstraße 7, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 310.000,00 EUR.
71640 HRB 204454 RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Marcus. Prokura erloschen: Ohi, Frank.
71640 HRB 200112 Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH, Mömpelgardstr. 28, 71640 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Weber, Frank. Gesamtprokura: Prokura geändert bei Sansone, Marc. Ohl, André Victor.
71642 HRB 795568 BAU-Fix Bauträger und Projekt Entwicklung GmbH, Bottwartal Straße 20, 71642 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: a) Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Entwicklung und Vermarktung. b) Planung, Entwicklung und Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien. c) Vermietung und Verkaufvon fertiggestellten Immobilienprojekten. d) Durchführung von Bauprojekten im Auftrag von Kunden. e) Renovierung, Sanierung und Modernisierung von bestehenden Immobilien. f) Projektmanagement und Bauleitung für Bauprojekte. g) Beratungsdienstleistungen im Bereich Bau und Immobilienentwicklung. h) Entwicklung und Vermarktung von Bauprojekten im Ausland. i) Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und anderen Fachleuten der Baubranche. j) Kabelverleger (ohne Anschlussarbeiten). k) Transport- und Logistikdienstleistungen - sowohl mit Fahrzeugen unter als auch über 3,5 Tonnen - sowie Kurierdienste. I) Güter- und Personentransporte. m) Betrieb von gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Cafes) (erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb). n) Onlinehandel (E-Commerce) mitz.B. Textilien, Spielzeugen usw. o) Disposition und Verwaltung regionaler Transportaufträge / Logistik; Reifenservice; Durchführung von Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen als Tankwart (wie z.B. 01- und Filterwechsel, Zündkerzenwechsel, Sichtprüfungen, Glühlampenwechsel - ohne handwerkliche Betätigung -).
71642 HRB 793973 InfraBau GmbH, Marbacher Straße 203, 71642 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baranowski, Roman. Bestellt als Geschäftsführer: Baranowski, Julia.
71642 HRB 782464 BW Truck Service GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Breitenberger, Martin. Schneider, Leonhard. Kurz, Benedikt. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Werkstatt für LKW und andere Fahrzeuge und Maschinen.
71665 HRB 801049 ECHT SICHER GmbH, Stuttgarter Straße 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Geschäftsführer: Echt, Martin; Meißner, Peter.
71665 HRB 774356 TopCor GmbH, Berengerstraße 19, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Cords, Boris Nikolai Carl. Bestellt als Geschäftsführer: Schlott, Jan-Niklas.
71672 HRB 774333 PropOps GmbH, Bottwartalstraße 8, 71672 Marbach am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Rasul, Ali Rehman.
71672 HRB 759825 immoservicesZ GmbH, Wilhelm-Kopf-Straße 31, 71672 Marbach am Neckar. Liquidator: Zeile, Bernhard.
71686 HRB 785715 Timwork GmbH, Neckarkanalstraße 101, 71686 Remseck am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Vermögen und für eigene Rechnung sowie die Ausübung von Lehr- und Beratungstätigkeiten sowie das Veranstaltungsmanagement. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
71686 HRB 801442 Scherer Immobilien GmbH, Neckaraue 22, 71686 Remseck am Neckar. Geschäftsführer: Scherer, Andrea Regina.
71686 HRB 791816 Kronoz UG (haftungsbeschränkt), Merowingerweg 7, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Moessiadis, Stavros. Bestellt als Liquidator: Moessiadis, Stavros. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71686 HRB 769432 Noller Verwaltungs GmbH, Obere Mühle 1, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Noller, Felix Nico.
71691 HRB 205503 Memminger GmbH, Benzstr. 9, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Memminger, Hans.
71701 HRB 772491 HBH MAGHREB LOGISTICS GmbH, Markgröninger Str. 36, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Österreicher, Rainer.
71706 HRB 792680 FDS UG (haftungsbeschränkt), Jahnstraße 10, 71706 Markgröningen. Nun bestellt als Liquidator: Yolcu, Filiz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71706 HRB 206827 Trans-Logo-Tech (TLT) GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Röttger, Gerd.
71711 HRB 310037 Trakt-Bau Beteiligungs-Gesellschaft mbH, Rieslingweg 10, 71711 Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinisch, Alfred. Geschäftsführer: Heinisch, Wilma. Bestellt als Liquidator: Heinisch, Alfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71711 HRB 757406 Mäule CNC Fertigung GmbH, Obere Seewiesen 44, 71711 Steinheim an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Mäule, Werner.
71711 HRB 310336 Autohaus Heß GmbH, Im Langen Feld 12, 71711 Murr. Stammkapital: 500.500,00 EUR.
71711 HRB 793694 KOR GmbH, Wahlwiesenstraße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von branchenübergreifenden IT-Dienstleistungen und Beratung, darunter auch Entwicklung und Lizenzierung von Software sowie Webentwicklung und -design, ebenso der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Sanieren, das Aufwerten und der Verkauf von Immobilien.
71723 HRB 801245 Loncar Bau GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
71729 HRB 778281 PSM - Power Sun Management GmbH, Berggasse 7, 71729 Erdmannhausen. Gegenstand des Unternehmens: - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, lnstallation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Photovoltaik-Anlagen jeglicher Art; - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, lnstallation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Batteriespeichern und E-Mobility jeglicher Art; - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, Installation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Elektroinstallationen und Gebäudesystemtechnik jeglicher Art.
71732 HRB 784436 MetaCraft UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 94, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeh, Martin. Bestellt als Liquidator: Zeh, Johannes. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71732 HRB 783785 Sanistent GmbH, Hofäckerstraße 3, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Vujicic, Aleksandar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
74321 HRB 301795 Valeo Schalter und Sensoren GmbH, Laiernstraße 12, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mandry, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Hein, Markus Thorsten. Geschäftsführer: Milovanovic, Slobodan. Prokura erloschen: Hein, Markus. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Bourrel, Daniel, Maule/Frankreich. Guss, Berthold. Walz, Sebastien. Rieger, Peter. Wusk, Mark. Kucharski, Gregor Matthäus. Vovkushevsky, Vsevolod. Mandry, Martin Kurt Hermann. Minster, Christophe René Louis, Villennes-Sur-Seine/Frankreich. Bauvillard, Laure Denise Marie, Issy-les-Moulineaux/Frankreich. Gubacsi, Tamás Gábor, Soltvadkert/Ungarn.
74321 HRB 301942 EDV-Service Schaupp Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Sohnle, Johannes.
74321 HRB 720475 baslerbeauty Store Bietigheim GmbH, Gustav-Rau-Straße 32, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Anmietung und Vermietung gewerblicher Immobilien.
74321 HRB 744902 Fahrschule Rettig Süd GmbH, Bahnhofsplatz 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Hotz, Ralf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kneip, Manuel.
74321 HRB 721511 ARCHONIC GmbH, Stuttgarter Str. 66, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Knappe, Tobias. Nicht mehr Geschäftsführer: Knappe, Tobias.
74343 HRA 727570 Winkels Getränke Logistik GmbH & Co. Holding KG, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Prokura erloschen: Büchert, Bettina Elisabeth. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRA 727570 Winkels Getränke Logistik GmbH & Co. Holding KG, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Büchert, Bettina Elisabeth.
74343 HRB 754560 GGS Gastronomie-Getränke-Service GmbH, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRB 741505 FONTANIS Mineralbrunnen GmbH, Gerhard-Rummler-Str. 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRB 741424 Winkels Getränke Logistik GmbH, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74354 HRB 728965 Apex GP Holdings GmbH, Carl-Benz-Straße 2, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Buidin, Philippe. Bestellt als Geschäftsführer: Polonski, Jewgenij.
74354 HRB 760701 Sollis GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 35, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Klingberg, Heinz-Jörg.
74372 HRB 290036 alwa Mineralbrunnen GmbH, Industriestrasse 25, 74372 Sersheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74372 HRB 290991 Haufe Deckensysteme GmbH, Zeppelinstrasse 2, 74372 Sersheim. Prokura erloschen: Schmalseder, Helmut.
74385 HRB 205908 ALUMINIUM-BEARBEITUNGS-CENTRUM Verwaltungs- GmbH, Stuifenstr. 59, 74385 Pleidelsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Melcher, Andrej. Geschäftsführer: Bakejew, Ruslan.
74391 HRB 206790 SICA Babic u. Streicher Verwaltungs-GmbH, Franz-Lutz-Straße 9, 74391 Erligheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Streicher, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Babic, Jonah.
74395 HRB 800201 JB Röser Holding GmbH, Urbanstraße 18, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
74395 HRB 300614 Karl Schütz GmbH Fruchtsaftkelterei, Weinbergstraße 9, 74395 Mundelsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütz, Mathias.
74399 HRB 798563 SSIFT Group GmbH, Römerstraße 28, 74399 Walheim. Stammkapital: 36.000,00 EUR.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen September

70806 HRA 742062 Gunther Händle Besitzunternehmen e.K., Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Die Firma ist erloschen.
70806 HRB 771310 Fahrschule Safari GmbH, Ohiostraße 6, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70806 HRB 794757 S+E Baumanagement GmbH, Remsstraße 11, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70825 HRA 742495 MI - Real Estate & Finance e.K., Hoffmannstraße 37, 70825 Korntal-Münchingen. Die Firma ist erloschen.
70839 HRB 204969 DÜR business process engineering GmbH, Max-Eyth-Str. 14, 70839 Gerlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71634 HRB 750299 O.O.C.A GmbH, Monreposstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71636 HRB 770737 Kurt Import-Export und Großhandel GmbH, Daimlerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurt, Mahmut. Bestellt als Liquidator: Kurt, Mahmut. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71642 HRB 775572 tects solutions UG (haftungsbeschränkt), Obere Gasse 12, 71642 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71665 HRA 742594 Pro Boost Engineering, Inh. Adrian Walden e.K., Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen.
71665 HRB 290877 Interkommunale Grundstücks- und Projektgesellschaft "perfekter Standort" mit beschränkter Haftung, c/o Heiko Deichmann, Schloßstraße 1, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71696 HRB 200493 Krieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kruppstr. 8, 71696 Möglingen. Nunmehr Liquidator: Krieg, Gustav Eduard. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71711 HRA 739710 Peter Messner Grundstücks GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 51, 71711 Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71723 HRA 742619 Josip Loncar e.K., Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Die Firma ist erloschen.
74321 HRB 754685 IGS Geoconsult GmbH, Porschestraße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
74369 HRA 742586 occasii OHG, Traminerweg 17, 74369 Löchgau. Die Firma ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die Gesellschaft ist bereits unter "occasii time OHG" mit Sitz in Löchgau (Amtsgericht Stuttgart HRA 742429) eingetragen.
74385 HRA 742505 Hasan Yildizbas - Hotel am Schillerplatz - e.K., Beihinger Straße 2, 74385 Pleidelsheim. Die Firma ist erloschen.
74392 HRB 778299 Veertly EU GmbH, Am Königsträßle 13, 74392 Freudental. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen September

70736 HRB 801719 ORS Praxisklinik MVZ GmbH, Höhenstraße 16, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Le Bec, Stefanie Anja; Dr. Le Bec, Jean Marie. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V in der ambulanten vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen sowie, sofern genehmigt, der berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie die Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender, zur Erbringung von vertragszahnärztlichen Leistungen aus dem Fachgebiet der Zahnärzte und Oralchirurgie. 2. Die Gesellschafit darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Satzung alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit diese dem Unternehmensgegenstand dienen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des zahnärztlichen Berufs vereinbar sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen, sowie weitere Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Zudem dürfen künftig Gesellschafter anderer Fachgruppen in die GmbH aufgenommen werden, um eine fachübergreifende Tätigkeit des MVZ sowohl in der zahnärztlichen als auch in der ärztlichen Versorgung zu ermöglichen. 3. Die Gesellschaft soll als Trägergesellschaft ab dem 01.01.2026 ein Medizinisches Versorgungszentrum - vorbehaltlich der Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss - gründen und betreiben. 4. Weiterer Zweck des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, die im mittelbaren Zusammenhang mit den Unternehmensgegenständen nach § 2 Absätzen l bis 3 stehen. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand nach § 2 Absatz 4 sind Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.
70736 HRB 801828 DG Wohnwerte GmbH, Gutenbergstraße 38, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinoi, Gregorio Paolo. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Vermietung von Immobilien, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
70736 HRB 801862 BILDERTrends24 GmbH, Gutenbergstraße 38, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinoi, Gregorio Paolo. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Wandbildern, Leinwanddrucken, Kunstdrucken, Dekoartikeln sowie verwandten Produkten wie selbstklebenden Wandtapeten, Glasabdeckungen mit Motivdruck, Acrylglasbildern und Posterrahmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bildproduktion und Individualdruck, insbesondere der Druck kundenspezifischer Motive auf Leinwand oder Tapete, die Gestaltung individueller Wanddekorationen sowie die Anpassung von Formaten und Designs auf Kundenwunsch.
71332 HRB 801524 Roman Locher Advisory UG (haftungsbeschränkt), Bädertörle 5, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Locher, Roman. Gegenstand des Unternehmens: Strategie- und Management-Beratung.
71332 HRB 801578 KYOCERA Fineceramics Medical GmbH, Maybachstraße 10, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Rußner, Carsten; Dr. Preuß, Fabian; Kemmer, Uwe. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten aus keramischen Werkstoffen oder vergleichbaren Materialien für die vornehmliche Anwendung in der Medizintechnik.
71334 HRB 801703 Dr. Goeman Ästhetik GmbH, Unterer Rosberg 42, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Raab, Leonie Elise; De Marco, Nicolai Raffaele. Gegenstand des Unternehmens: Die Vergabe von Lizenzen für das Markenkonzept "ENDLICH OHNE", insbesondere im Bereich der Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und verwandter Dienstleistungen im Bereich der Laserästhetik, sowie die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachpersonal und Lizenznehmer.
71336 HRB 801761 Fernandez Holding UG (haftungsbeschränkt), Im Feldblick 47, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fernandez Villarino, Vanessa Manuela; Fernandez Villarino, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilen an anderen verbundenen Unternehmen
71364 HRB 801550 Bayha + Lämmle GmbH, Wallstraße 30, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bayha, Simon; Lämmle, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf, Handel, lnstallation, Wartung und Reparaturen von und mit Kälte-, Klima- Heizungs- Sanitär- und Wärmepumpenanlagen sowie deren Zubehörteilen. Des Weiteren die Ausführung von Sanierungsarbeiten.
71364 HRB 801599 Schwabentechnik Holding GmbH, Johannes-Giesser-Straße 22, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rittberger, Andreas; Rittberger, Jochen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die mechanische Fertigung mit Full-Service.
71364 HRB 801664 GOTEC Trading GmbH, Christallerstraße 15, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaiser, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion sowie der Handel mit und der Vertrieb von Produkten aus dem Bereich der Hebe- und Sicherungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und der Hebe- und Sicherungstechnik.
71384 HRB 801458 Event4You GmbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, insbesondere die Planung, Vermietung, Installation, Betreuung und der Betrieb von Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik für Veranstaltungen aller Art. Weiterhin umfasst der Unternehmenszweck die Durchführung von technischen lnstallationen für Veranstaltungsorte, Studios und Unternehmen sowie der Transport (Trucking) von Veranstaltungstechnik und damit verbundenen Materialien.
71384 HRB 801598 Animexus Treasury GmbH, Marktstraße 24, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Henkel, Bodo Georg Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der gewerbliche Eigenhandel - d.h. Erwerb, Halten Veräußerung sowie sonstige eigenwirtschaftliche Nutzung von Finanzinstrumenten - inbesondere Aktien, ETFs, Kryptowerte, ETCs, CFDs und vergleichbare Instrumente, jeweils ausschließlich für eigene Rechnung; eine Einbringung von Finanz- oder Bankdienstleistungen für Dritte findet nicht statt. (2) Der Betrieb von Coworking Spaces durch entgeltliche Bereitstellung flexibler Arbeitsplatz-, Infrastruktur- und Serviceleistungen (Shared-Desk-Modelle) an verbundene Unternehmen und Dritte, ohne dauerhafte Raumvermietung oder Überlassung abgeschlosseneder Flächen. (3) Die Einbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen der Unternehmensgruppe, (Intercompany-Dienstleistungen). Alle vorstehenden Tätigkeiten erfolgen nur, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - erforderlich ist; Bankgeschäfte im Sinnd des KWG werden nicht betrieben. Die Gesellschaft darf alle Handlungen und Geschäfte vornehmen, die den genannten Unternehmenszwecken unmittelbar zu dienen geeignet sind.
71384 HRB 801665 Animexus Liegenschaften GmbH, Marktstraße 24, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Henkel, Bodo Georg Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Vermieten, Verpachten, Verwalten, Instandhaltung, Modernisierung und gelegentliche Veräußerung zur Portfolioanpassung ohne gewerblichen Grundstückshandel, von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig, betreibt kein Gewerbe und erbringt keine Dienstleistungen für Dritte.
71384 HRB 801742 KI Proof GmbH, Burgunderstraße 28, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bierbrauer, Frédéric Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung sowie der Vertrieb von Software und diesbezüglichen Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
71394 HRB 801766 SINA Beteiligungs GmbH, Im kleinen Feldle 3, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hart, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von unternehmerischen Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
71394 HRB 801768 AK Projekt & Immobilien GmbH, Bühläckerstraße 6, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ak, Salih. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Immobilien, Neubau- und Altbau-Projektierungen, Sanierungen von Immobilien aller Art, auch energetische Sanierung und Modernisierung, Bauaufsicht & Baudienstleistungen (insbesondere Baubegleitung, Baukoordination, Bauüberwachung), Hausverwaltung, die Verwaltung von eigenem und fremdem Immobilienvermögen (WEG- und Mietverwaltung), Maklertätigkeiten, Durchführung bzw. Vermittlung von Facility Management / Hausmeisterdiensten, Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art, Immobilienentwicklung / Projektentwicklung, der Erwerb und die Erschließung von Grundstücken, Tätigkeit als Bauträger, der Handel mit Baumaterialien und Baustoffen, die Vermittlung von Dienstleistungen rund um Immobilien (Handwerkerkoordination, Dienstleistungen Dritter wie Architekten, Gutachter etc.).
71397 HRB 801447 ONTOPx GmbH, Robert-Bosch-Straße 14, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bredow, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit und der Vertrieb von LED-Tubes, LED-Strahlern sowie LED-Leuchtmitteln jedweder Art jeweils sowohl im In- als auch im Ausland.
71522 HRB 801794 MaiLive GmbH, Auf dem Hagenbach 81, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Ferber, Andreas. Geschäftsführer: Ferber, Vanessa Marija Else. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung von Live-Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, Tourneen, Shows und sonstigen kulturellen und musikalischen Events. Dies umfasst die Konzeption, Produktion, technische Umsetzung sowie den Vertrieb von Eintrittskarten und Merchandising- Artikeln.
71549 HRB 801799 Dr. Kern Vermögensverwaltung GmbH, Kaffeeberg 13, 71549 Auenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kern, Eckard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch: - Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, - Handel und Verwaltung von Wertpapieren wie Aktien, Fonds und anderen Finanzinstrumenten im Eigenbestand, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
71570 HRA 742709 Fabian Hiller e.K., Heerfeldstraße 17, 71570 Oppenweiler. Inhaber: Hiller, Fabian Markus Tobias, Brooklynn, New York / Vereinigte Staaten.
73553 HRB 801818 vpa Beteiligung GmbH, Ostlandstraße 36, 73553 Alfdorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stützle, Mike Karl; Spielvogel, Thomas Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen und Immobilien auf eigene Rechnung und im eigenen Namen.
73614 HRB 801647 Gottliebs Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Höllgasse 17, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wirth, Alexandra. Gegenstand des Unternehmens: Der Gaststätten- und Barbetrieb und Catering.
73635 HRB 801739 JOAN-Trading UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 8, 73635 Rudersberg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwarm, Andree Pascal; Nikolaus, Jonas Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Import sowie der Onlinehandel mit kleineren Konsumgütern für Endverbraucher, insbesondere mit Kleingeräten aus dem Bereich Haushalts-, Freizeit- und Alltagselektronik, insbesondere über Plattformen wie Amazon.
73635 HRB 801853 pb:develop GmbH, Eichhaldenweg 4, 73635 Rudersberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bretzler, Susanne Katharina; Pannagger, Philip. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Softwarelösungen, insbesondere zur digitalen Prozessgestaltung, Effizienzsteigerung und Automatisierung in Unternehmen. Dies umfasst insbesondere die Beratung im Bereich der digitalen Transformation und Prozessoptimierung sowie die Konzeption, Entwicklung und Implementierung individueller Softwareanwendungen.
73650 HRB 801841 AHRUTI UG (haftungsbeschränkt), Zeisigweg 6, 73650 Winterbach. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Manjramkar, Ajay Haribhau. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Verkauf von Textilien (Männer-/Frauen-/Kinderkleidung, Schals,Accessoires sowie Schmuck und Haushaltstextilien), Geschenkartikeln, Bilder (Kunstbilder sowie Acrylwand, MandelArt)
73660 HRB 801462 JuMo99 GmbH, Teckweg 4, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mohr, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Planung, Projektierung, Ausführung, Wartung und der Handel in den Bereichen der Elektro- und Informationstechnik.
73660 HRB 801456 MAP Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Hohenackerstraße 19, 73660 Urbach. Stammkapital: 800,00 EUR. Geschäftsführer: Pötter, Marc-André. Gegenstand des Unternehmens: Der Neubau, Umbau und Anbau von Gebäuden sowie der Garten- und Landschaftsbau. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand Abbrucharbeiten, Kernbohrungen, Betonrückbau und Baggerarbeiten.
73660 HRB 801632 JUNI Besitzgesellschaft mbH, Eichenweg 12, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schulze, Nicole; Schulze, Julia-Kristin; Schulze, Philipp; #Schulze, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Vermietung, das Halten und Verwalten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum.
73663 HRB 801510 Maison Vino UG (haftungsbeschränkt), Dahlienstraße 10, 73663 Berglen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vino, Natalia. Gegenstand des Unternehmens: Das Catering, die Erbringung von Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich sowie der Vertrieb von Produkten und Speisen. Dazu gehört insbesondere die Lieferung von Speisen und Getränken für private und geschäftliche Anlässe, Beratung, Organisation sowie der Verkauf begleitender Produkte (z. B. Zubehör, Equipment, Dekoration).
73663 HRB 801530 Friz Haus und Hof GmbH, Daimlerstraße 1, 73663 Berglen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Friz, Jochen Helmut. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
73663 HRB 801880 Häfner Verwaltungs GmbH, Buchenbachstraße 222, 73663 Berglen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Häfner, Harald; Häfner, Joshua Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere der HPM Häfner Projektmanagement GmbH & Co. KG.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen September

70736 HRB 784124 Fellbach Service- und Lagerdienstleistungen GmbH, Schaflandstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Meincke, Torsten. Geschäftsführer: Buschle, Uwe.
70736 HRB 791930 PHG Pflege- und Hauswirtschafts-Unterstützung GmbH, Schaflandstraße 6, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Furgala, Yvonne. Bestellt als Geschäftsführer: Lesse, Alexander Amin.
70736 HRB 768636 MAFU-SHERPA CNC Automation GmbH, Dieselstraße 18, 70736 Fellbach. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Lehleuter, Ralf Manfred.
70736 HRB 264147 SCHMALZ+SCHÖN Eastcargo GmbH, Ringstraße 3941, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Karow, Johannes Nicolai.
70736 HRB 262494 Holl Flachdachbau GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Stündl, Norbert.
70736 HRB 785090 Augsburg-Oberhausen KiTa Campus GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
70736 HRB 264180 Pramac GmbH, Merowinger Str. 79, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Schneider, Heiko.
70736 HRB 784092 Steinpilzweg Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst.
70736 HRB 797806 KVNeo GmbH, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Remmel, Thomas.
70736 HRB 791930 PHG Pflege- und Hauswirtschafts-Unterstützung GmbH, Schaflandstraße 6, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lesse, Alexander Amin. Bestellt als Geschäftsführer: Furgala, Yvonne.
70736 HRB 778366 YAM Gastro Verwaltungs- GmbH, Lange Furche 6, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Alexandridis, Stelios. Nicht mehr Geschäftsführer: Alexandridis, Adam.
70736 HRB 757057 AM Trade GmbH, Daimlerstraße 16, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Kastrati, Amar.
70736 HRB 780682 aMoS KiTa Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
70736 HRB 794043 aMoS KiTa Bürstadt GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Eder, Tina Gabriele.
70736 HRB 797442 FM Gebäudedienste GmbH, Röntgenstaße 14, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
70736 HRB 264147 SCHMALZ+SCHÖN Eastcargo GmbH, Ringstraße 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Grimmeißen, Larissa Liane. Geschäftsführer: Grimmeißen, Marcel Andrea.
71332 HRB 741331 Oilon GmbH, Steinbeisstraße 13, 71332 Waiblingen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Unterstützung des weltweiten Vertriebs von Öl- und Gasgebläsebrennern größerer Leistung sowie Organisation bzw. Durchführung des Vertriebs dieser Produkte sowie weiterer Produkte der Oilon lnternational Oy im deutschsprachigen bzw. zentraleuropäischen Raum. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Unterstützung im Servicebereich an allen Produkten der Oilon Group Oy."
71332 HRB 758903 Osswald GmbH, Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Wolfgang. Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Nermina. Bestellt als Geschäftsführer: Scharpf, Manuel.
71332 HRB 263484 Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren, Stuttgarter Str. 108, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Griesbaum, Axel.
71332 HRB 265047 FHD-GmbH, Dammstr. 1820, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Helga. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Philipp.
71334 HRB 779602 PK First Café GmbH, Rathausstrasse 27, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunovská, Daniela. Bestellt als Liquidator: Kunovská, Daniela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71334 HRB 261193 Braun GmbH Industrie-Elektronik, Esslinger Str. 26, 71334 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Peter. Einzelprokura: Müller, Christian. Prokura erloschen: Herzog, Christian.
71334 HRB 754954 Transdev Regio Süd-West GmbH, Seewiesenstraße 1923, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braker, Ulf. Bestellt als Geschäftsführer: Kleinenhammann, Christian.
71336 HRB 774590 arco-holding GmbH, Kriegsbergstraße 11, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
71336 HRB 260358 Rekord-Öl und Gasbrenner GmbH, Liststr. 8, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hosse, Elisabeth.
71364 HRB 755865 AT Tech GmbH, Gartenstraße 26, 71364 Winnenden. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: - Beteiligung an anderen Unternehmen - Entwicklung und Vermarktung von Lernspielen, Software und technischen Produkten.
71384 HRB 263159 IVM Industrieversicherung-Makler GmbH, Daimler Str. 2123, 71384 Weinstadt. Prokura erloschen: Müller, Peter M.
71384 HRB 264509 Dinkelacker & Scholz GmbH, Heerbergstraße 6, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Tina Maria. Bestellt als Geschäftsführer: Rössel, Kai Ines.
71394 HRA 736507 be clever commercial GmbH & Co. KG, Albert-Moser-Straße 85, 71394 Kernen im Remstal. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71394 HRA 728806 be clever consult GmbH & Co. KG, Albert-Mooser-Straße 85, 71394 Kernen im Remstal. Prokura erloschen: Gunzenhauser, René Philipp. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71404 HRB 799606 HBS Steuerungstechnik GmbH, Porschering 2, 71404 Korb. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Steuerungssoftware für Maschinen und Anlagen, Programmierung von Maschinen und Roboter, Entwicklung und Erstellung von Visualisierungsapplikationen.
71522 HRB 791338 KDJ International Trading GmbH, Gartenstraße 40, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Sabri, Nauras. Bestellt als Liquidator: Sabri, Nauras. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71522 HRB 22240 sje - Ecohydraulic Engineering GmbH, Dilleniusstraße 13, 71522 Backnang. Einzelprokura: Dr.-Ing. Schneider, Matthias Georg Ferdinand. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Schneider, Matthias Georg Ferdinand. Bestellt als Geschäftsführer: Dr.-Ing. Kopetski, Yanina.
71522 HRB 271181 Hiltron GmbH, Emil-Rathenau-Straße 1, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Kärcher, Joachim Rudolf. Bestellt als Geschäftsführer: Monteverde, Antonio.
71522 HRB 271449 VH Planungsbüro GmbH, Illerstraße 10, 71522 Backnang. Bestellt als Geschäftsführer: Widmann, Marc-Anthony.
71546 HRB 271781 Streker Getränke & Saftladen GmbH, Daimlerstraße 6, 71546 Aspach. Einzelprokura: Personenbezogene Daten berichtigt bei Heeb, Thomas.
71546 HRB 726326 Rietenauer Mineralquellen GmbH, Heiligentalstr. 20, 71546 Aspach. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
71576 HRB 311334 Dirk Eckhold GmbH, Rathausstraße 7, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckhold, Dirk.
71576 HRB 271102 Albert Holz GmbH, Neue Straße 21, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Volz, Kai.
71737 HRB 799373 Optilog GmbH, Mozartstraße 9, 71737 Kirchberg an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Levrino, Octavio.
73614 HRA 724869 Knorpp Immobilien e.K., Schumannweg 72, 73614 Schorndorf. Inhaber: Knorpp, Thilmann. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoff, Karl-Heinz.
73614 HRB 281522 Catalent Germany Schorndorf GmbH, Steinbeisstr. 12, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hawkeswood, Thomas, Ontario / Kanada. Geschäftsführer: Sternberg, Karsten. Bestellt als Geschäftsführer: Ceron, Ramon, Cincinnati / Vereinigte Staaten. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gennadios, Aristippos, Saint Petersburg / Vereinigte Staaten.
73614 HRB 771983 Producteers International GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführerin: Solvang, Anne Mette. Geschäftsführer: Krogsgaard, Holger. Bestellt als Geschäftsführer: Gorovoy, Roman.
73614 HRB 799147 W & A Verwaltungs-GmbH, Tilsiter Straße 82, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Marc.
73630 HRB 732194 BK Komplementär GmbH, Rathausstraße 37, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurz, Norbert. Geschäftsführer: Blum, Eugen; Dr. Baumgärtner, Jost Martin. Bestellt als Liquidator: Dr. Baumgärtner, Jost Martin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73630 HRA 281139 Brawa Artur Braun Modellspielwarenfabrik GmbH & Co. KG, Uferstraße 2430, 73630 Remshalden. Einzelprokura: Braun, Marc Oliver.
73630 HRB 282133 Artur Braun Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Uferstr. 2430, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Günter. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Henzler, Katrin.
73630 HRB 281140 braunkabel GmbH, Uferstraße 24 - 30 , 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Günter. Bestellt als Geschäftsführer: Henzler, Katrin. Geschäftsführer: Früh, Simon. Prokura erloschen: Früh, Simon.
73630 HRB 281891 PIG Packaging International GmbH, Alfred-Klingele-Str. 5676, 73630 Remshalden. Prokura erloschen: Sieger, Robert Alexander, Zürich / Schweiz. Gesamtprokura: Krafft, Andreas. Lemke, Jürgen, Will / Schweiz.
73630 HRB 745597 Günter Braun Verwaltungs GmbH, Uferstraße 24 - 30 , 73630 Remshalden. Bestellt als Geschäftsführer: Henzler, Katrin. Geschäftsführer: Braun, Marc.
73635 HRB 789348 LOLA CONCEPT GmbH, Rilkeweg 1, 73635 Rudersberg. Geschäftsführer: Steimle-Lochmann, Lara.
73642 HRB 792600 Biffar & Haefke GmbH, Industriestraße 60, 73642 Welzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Haefke, Joshua Fabian.
73642 HRB 792501 KUHN Management GmbH, Schillerstraße 64, 73642 Welzheim. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Gesellschaften, die sich mit dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung eigenen Immobilienvermögens, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung befassen sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Kanzleiberatung, IT-Dienstleistungen und IT-Beratungsleistungen.
73642 HRB 734535 Wienss Innenausbau GmbH, Reizenwiesen 17, 73642 Welzheim. Einzelprokura: Sailer, Sandra.
73655 HRB 800527 MAYRHÖNES Metallumformung GmbH, Boschstraße 6, 73655 Plüderhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Braig, Leonhard.
73655 HRB 280505 Karl Fauth GmbH, Tulpenstr. 5, 73655 Plüderhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fauth, Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Fauth, Marc.
73655 HRB 724855 mhc modern heat and cool GmbH, Rehhaldenstraße 23, 73655 Plüderhausen. Einzelprokura: Würzberg, Marvin.
73655 HRB 767827 Elektror metalsystems gmbh, Birkenallee 92, 73655 Plüderhausen. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73660 HRB 757585 CH Fair Game Automaten GmbH, Mühlwiesen 9, 73660 Urbach. Bestellt als Geschäftsführer: Hoff, Silvia.
73660 HRB 753115 ATS Automation Tooling Systems GmbH, Steinbeisstraße 8, 73660 Urbach. Prokura erloschen: Frickmann, Ulrich.
73660 HRB 788574 M + H GmbH Asphaltbau + Steuerbare Durchpressungstechnik, Herrenwiesen 2, 73660 Urbach. Bestellt als Geschäftsführer: Murtezaja, Memli.
73663 HRB 262729 AVB Aufbereitung und Verwertung von Baustoffen im Rems Murr Kreis Verwaltungsgesellschaft mbH, Salenhau 3, 73663 Berglen. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Jochen.
73667 HRB 282010 Fetzer Marketing GmbH, Lindenstr. 30, 73667 Kaisersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Fetzer, Markus.
73667 HRB 281859 Mura Nova GmbH, Menzles 20, 73667 Kaisersbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Deutesfeld, Etienne Philippe.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen September

70736 HRB 729797 Green Power Systems GmbH, Höhenstraße 21, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71334 HRB 761173 ACHIM ENERGY UG (haftungsbeschränkt), Kleinheppacherstraße 62, 71334 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71364 HRA 742264 Manfred Amberger Weinbaubetrieb e.K., Sonnenbergstraße 74, 71364 Winnenden. Die Firma ist erloschen.
71404 HRB 766289 Dein Raum Immobilien GmbH, Boschstraße 3, 71404 Korb. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71404 HRA 727793 augenmerk! Süd Schilderleitsysteme und Werbung e.K., Kornblumenweg 10, 71404 Korb. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71409 HRB 771506 Medizentrum Eckert Schwaikheim MVZ GmbH, Bahnhofstraße 16, 71409 Schwaikheim. Nicht mehr Liquidator: Dr. Eckert, Sophie. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Christoph Sebastian. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 769739 now!economies Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Ammerstraße 5, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 271024 Jürgen Kurz GmbH Elektrotechnische Anlagen, Fabrikstr. 76 E, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 739278 Grundstücksgesellschaft Wolframstraße Stuttgart mbH, Eduard-Breuninger-Straße 6, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRB 724096 Sincerum Financial GmbH, Max-Reger-Weg 13, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRA 733428 Martin Hägele GmbH & Co. KG, Schelmenwasenstraße 59, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
73614 HRB 771967 strate Consulting GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRB 738670 EU Platform UG (haftungsbeschränkt), Johannesstraße 97, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73630 HRB 481222 B & W Vermögensholding GmbH, c/o Claus Wolber, Neuffenstraße 22, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73650 HRB 750882 Ivo Plath IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Otto-Gruoner-Weg 5, 73650 Winterbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen September

70173 HRB 801489 Deutsche SportInvest AG, Gymnasiumstraße 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Vorstand: Soferis, Theodoros. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Betreuung und Förderung von Profisportlern sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die Gründung von Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens.
70173 HRB 801536 Accelerate AI GmbH, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pukaj, Ismajl. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von KI-gestützter Software, insbesondere cloudbasierter SaaS-Tools; der Vertrieb von KI-Produkten und Dienstleistungen; die Erstellung und der Vertrieb von Online-Kursen und digitalen Schulungsinhalten; Coaching zur Anwendung von KI, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70173 HRB 801662 Data Center Real Estate GmbH, Neue Brücke 3, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Moutoulis, Georgios. Gegenstand des Unternehmens: (1 ) Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland (Holdingfunktion). (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, insbesondere in den Bereichen Immobilienverwaltung, Projektentwicklung, Unternehmensberatung und Investitionsmanagement. Dazu gehören Ankauf und Entwicklung von Grundstücken und Projekten, sowie derer Vermittlung und Vermarktung insbesondere für Rechenzentren (DataCenter) sowie derer Infrastruktur; das Erbringen von Beratungsleistungen, Steuerungs- und Koordinierungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Finanzierung, der Planung, Entwicklung, Errichtung, Ausstattung und dem Betrieb sowie der Vermarktung von Rechenzentren stehen; der Erwerb, das Halten, Verwaltung und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Gesellschaften (Beteiligungsunternehmen), die Immobilie halten oder eine der vorstehenden Tätigkeit erbringen: die Vermittlung von Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften, die im Bereich der Rechenzentren tätig sind. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach spezialgesetzlichen Vorschriften, die die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom Nachweis öffentlich-rechtlicher Erlaubnis abhängig machen, werden nicht ausgeübt.
70173 HRB 801722 IBH IMMO BAU GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gutekunst, Gabriel. Gegenstand des Unternehmens: Der Neubau und Verkauf von Immobilien, insbesondere Wohnungen.
70173 HRB 801770 MXM Power GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Morina, Hamzi. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die professionelle Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dazu gehören auch die Verwaltung von Sondereigentum und gewerblich genutzten Immobilien, die Übernahme von Hausverwaltungen und Zwangsverwaltungen, die Vermietung sowie der An- und Verkauf von Immobilien aller Art. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand die Durchführung von Hausmeister-, Reinigungs- und Gebäudeservices sowie Bautätigkeiten im Hochbau. Zusätzlich handelt das Unternehmen mit Kraftfahrzeugen und führt deren An- und Verkauf durch.
70173 HRB 801776 Siebzehnte Argon AS GmbH, Königstraße 19A, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Piëch, Ferdinand; Wehinger, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb sowie Halten und Verwalten von Immobilien, Erbringen von Hausverwaltungstätigkeiten, Erstellung von Gebäuden zur gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Nutzung.
70173 HRB 801834 Beff Technologies GmbH, Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Amagai, Shunsuke; Nagano, Kodai, Tokyo / Japan. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Beratung von Unternehmen und Organisationen in Wirtschaft und Verwaltung in Bezug auf Forschung und Entwicklung sowie Produktion von elektrochemischen Energiespeichern und damit verbundenen Anwendungen und Technologien; b) Forschung und Entwicklung, Herstellung, Handel und Verkauf von elektrochemischen Energiespeichern und damit verbundenen Anwendungen und Technologien, sowie die Vermittlung von Experten, Material und Maschinen in diesem Bereich; und c) die Entwicklung und der Vertrieb von webbasierten Applikationen und von Software sowie damit verbundener Services und Dienstleistungen, insbesondere für industrielle Anwendungen im Bereich elektrochemischer Energiespeicher und damit verbundenen Anwendungen und Technologien.
70174 HRB 801509 SWNXT Holding GmbH, Seidenstraße 57, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brendel, Eric. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70174 HRB 801548 currily 6 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ulrich, Fabian; Claessens, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien.
70174 HRB 801629 AP Elgafar GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich; Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
70176 HRB 801455 XGEN GmbH, Schloßstraße 59 C, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rau, Valentin Cyrill; Haas, Johannes Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: a. Die Entwicklung, der Betrieb, die Vermarktung und der Vertrieb von Softwarelösungen, Plattformtechnologien und Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, insbesondere Al-as-a-Service (AIaaS), maschinelles Lernen, Datenverarbeitung, Automatisierung und verwandte Technologien; b. Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmen und Institutionen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Kl-gestützte Geschäftsmodelle, strategische Unternehmensentwicklung, Geschäftsprozessoptimierung und Technologietransfer; c. Die Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Seminaren, Workshops und Trainings, insbesondere mit Bezug zu Technologie, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz; d. Die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Bezug auf Fördermittelprogramme sowie die Unterstützung bei der Beantragung, Projektierung und Abwicklung von nationalen und europäischen Förderprogrammen; e. Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme von Management-, Verwaltungs- und Beratungsaufgaben in verbundenen oder nahestehenden Gesellschaften
70176 HRB 801840 Prima24 Net Service UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 21, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 100,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Duarte Gomes, Edi David. Nicht mehr Geschäftsführer: Bayram, Yilmaz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entrümpelung, Räumung und Entsorgung, der Reinigung, der Schädlingsbekämpfung, des Webdesigns, der Raumausstattung, des Betreibens von Webseiten und Online-Shops, des Reputationsmanagements und des Handelns von B2B-Daten sowie der Durchführung von Umzügen-Transporten und Rohrreinigungen.
70176 HRB 801846 MASK IMMOBILIEN GMBH, Bebelstraße 10, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kühn, Sergei. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Immobilien jeder Art (Wohn-, Gewerbe-, Luxus- und Kapitalanlageobjekte) im ln- und Ausland; die Erbringung von Dienstleistungen als Immobilienmakler nach § 34c Gew0; der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung Entwicklung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im ln- und Ausland; der Erwerb und die Veräußerung von lmmobiliengesellschaften und damit ver bundenen wirtschaftlichen Einheiten; die Entwicklung von Marketingstrategien sowie der Betrieb verbundener Dienstleistungsunternehmen (insbesondere im Bereich Social Media, Filmproduktion, Visualisierung und lmmobilienmarketing); die Unterstützung von Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen in strategischer, operativer und finanzieller Hinsicht.
70178 HRB 801523 Lokalhelden Marketing GmbH, Tübinger Straße 83 a , 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Klug, Moritz Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Betreuung von Social-Media-Plattformen und die Durchführung von Online-Marketing sowie Werbekampagnen, einschließlich der Verwaltung zugehöriger Online-Shops (E-Commerce). Desweiteren ist Unternehmensgegenstand die Erstellung, Kommerzialisierung und Betreuung von SaaS-Produkten, die als SaaS-Dienstleistungen vermarktet werden sowie die Leistung als Full-Service-Werbeagentur mit einem breiten Spektrum an digitalen Dienstleistungen.
70178 HRB 801658 Pflegedienst Avero UG (haftungsbeschränkt), Silberburgstraße 195, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Einzelprokura: Ben Dahhou, Tarek Adrian. Geschäftsführer: Dorschel, Veronique. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen nach §§ 71 ff. SGB XI. Dies umfasst die häusliche Krankenpflege und die häusliche Pflegehilfe, wobei die Leistugen unter fachlicher Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft geplant und durchgeführt werden.
70178 HRB 801696 Goya finco II GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fritz, Jannik. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung, Weitergabe und Einzug von Forderungen, soweit hierfür keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind.
70178 HRB 801793 Schwab Care UG (haftungsbeschränkt), Rotebühlstraße 84, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dingil, Atahan; Eley, Kevin Mario. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
70178 HRB 801812 Si Handel GmbH, Hasenbergsteige 6, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Han, Si. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel sowie der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Schmuck, Möbel, Wohn- und Haushaltswaren, Bekleidung, Accessoires, Elektronikartikeln, Sport- und Freizeitartikeln, Büro- und Schreibwaren sowie weiteren Konsumgütern, insbesondere auch über elektronische Plattformen (E-Commerce). Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Grafik- und Design, Online-Marketing, Event- und Reisemanagement sowie die Organisation, Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen und Reisen.
70182 HRB 801593 Holy Grail GmbH, Alexanderstraße 81, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Brater, Jens; Ernst, Sven, Chiang Mai / Thailand; Gradwohl, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von KI-basierten Software-Lösungen.
70182 HRB 801786 BALLISTAS GmbH, Eugenstraße 16, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mehrle, Alexander; Kehl-Gomez, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung im Bereich Karrieremanagement, Talentförderung, Trainer Management, Sponsoring, Kooperationspartner, Spieler Management, Organisation Trainingslager/Testspiele, Event-Management, Vereinsmanagement.
70186 HRB 801457 RH Bau GmbH, Klingenstraße 56, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hot, Refik. Gegenstand des Unternehmens: Rohrleitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Hoch und Tiefbau, Trockenbau, Rohbau, Reinigung, Estricharbeiten, Putzarbeiten.
70186 HRB 801492 Alesi Immobilien GmbH, Gablenberger Haupstraße 121, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alesi, Giovanni Scinardo. Gegenstand des Unternehmens: (1) a) Die Tätigkeit als Immobilienmakler, d. h. die Vermittlung und der Nachweis von Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen. b) Das Verwalten von Immobilien, sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen und Tätigkeiten. c) Der An- und Verkauf und Halten sowie Entwicklung eigener Objekte. d) Die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen. (2) Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. (3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen, und Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- oder Ausland errichten und schließen.
70186 HRB 801574 AP Dynamics GmbH, Klippeneckstraße 6, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Pundsack, Alexander Michael. Nicht mehr Geschäftsführerin: Bologna-Oberthür, Anna. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Beratung von Unternehmen in Fragen des Managements und der Unternehmensführung; b) Event-Marketing sowie die Planung und Ausführung von Konferenzen und Veranstaltungen; c) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich e-commerce und office-Lösungen; d) Dienstleistungen und Handel im Bereich ITK-Produkte.
70186 HRB 801623 BeReliable Technology UG (haftungsbeschränkt), Stälinweg 35, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Böhm, Konstantin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Verwaltung und der Vertrieb von Software und Distributed Ledger Technology.
70186 HRB 801803 Simple Beauty GmbH, Libanonstraße 67, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Arhipova, Liga. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau und Betrieb eines Beauty-Unternehmens mit den folgenden Geschäftsbereichen: - Simple Lash & Brow Lifting: Vertrieb und Anwendung von Produkten im Bereich Wimpern- und Brauenlifting - Simple Beauty Academy: Durchführung von Schulungen, Trainings und Zertifizierungen im Bereich Kosmetik und Beauty - Simple Pro: Aufbau und Betreuung eines Partnernetzwerks für Trainer:innen, Franchise und B2B.
70188 HRA 742720 JobConnect Personal S.H.L.M e.K., Kniebisstraße 54, 70188 Stuttgart. Inhaber: Sayede, Laes.
70191 HRB 801499 Halde 471 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70191 HRB 801545 Halde 472 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70191 HRB 801568 Group14 Technologies Holding Germany GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Luebbe, Eric Charles, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Funktion als persönlich haftender Gesellschafter in Kommanditgesellschaften.
70191 HRB 801572 Staiger Solutions GmbH, Eckartstraße 4a, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Staiger, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung im Bereich Digitalisierung für KMUs im Bereich Handwerk und die Entwicklung individueller Softwarelösungen für KMUs im Bereich Handwerk.
70191 HRB 801624 365 Services GmbH, Wolframstraße 39, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Melnykova, Alisa. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen in der Baubranche, insbesondere Tiefbauarbeiten, Verlegung von Kommunikationskabeln, Montageleistungen, Kanalarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung sowie Bagger- und Erdbewegungsarbeiten. Tätigkeiten, die nach der Handwerksordnung oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, werden nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
70191 HRB 801762 Portus 23 Holding GmbH, Mönchhaldenstraße 1d, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Labuda, Erich, Unterengstringen / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensanteilen.
70192 HRB 801759 JOLULIMA Holding GmbH, Grünewaldstraße 23, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lincke, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70193 HRB 801784 GeißlerGastronomie GmbH, Cäsar-Flaischlen-Straße 7, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Geißler, Julius. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Cafés, mit Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Catering-Leistungen und damit verbundenen Serviceleistungen inklusive Lieferung, Ausstattungsverleih und Eventplanung.
70195 HRB 801479 balti24 GmbH, Offenbachstraße 18, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dudkins, Ruslans, Riga / Lettland. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Elektrotechnik, sowie der Montage und Wartung von technischen Anlagen. Dazu gehören insbesondere: 1. Brandschutztechnik, einschließlich der Installation, Wartung und Prüfung von Brandschutz-toren, Rauchabführsystemen, Feuerlöschgeräten, Evakuierungsplänen und Brandmeldesystemen; 2. Elektroinstallationen, insbesondere in den Bereichen Niederspannung bis 1000V, Netzwerktechnik, Funklösungen und Sicherheitssysteme; 3. Sanitärtechnik und damit verbundene Installations- und Wartungsarbeiten; 4. Montage- und Einbaudienstleistungen, insbesondere für automatische Schranken, Tore, Möbel sowie Bühnen- und Veranstaltungsaufbauten; 5. Industrieklettern und Höhenarbeiten, einschließlich Arbeiten mit Hebevorrichtungen, Gerüsten, Seilen und Treppen; 6. Sicherheits- und Videoüberwachungssysteme, einschließlich der Installation, Wartung und Überwachung von verkabelten und kabellosen Systemen sowie Drohneninspektionen; 7. 24/7-Dienstleistungen, insbesondere die Überwachung von Netzwerktechnik und der Betrieb eines Callcenters.
70195 HRB 801563 Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), Alte Stuttgarter Straße 90, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Oliinyk, Andrii. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT Dienstleistungen, Webentwicklung, IT-Consulting, Online-Marketing und Digitalberatung.
70195 HRA 742727 Berufsorientierte Sprachschule e.K., Bauernwaldstraße 22, 70195 Stuttgart. Inhaber: Elmejri, Néji.
70197 HRB 801506 retavi GmbH, Rotenwaldstraße 47 B , 70197 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Rohde, Jannik. Brandstetter, Alexander. Geschäftsführer: Dr. Breunig, David Albert; Risling, Monika. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Installation von Software, Hardware und Elektronik sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen insbesondere die Beratung und Schulungen.
70199 HRB 801698 Pilacha GmbH, Wannenstraße 14, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mosebach, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Studios für Pilates, Yoga und vergleichbare Bewegungs-, Fitness- und Entspannungsangebote; die Durchführung von Kursen, Schulungen und Ausbildungen für Trainer; die Veranstaltung von Events, Workshops und sonstigen Freizeitaktivitäten; der Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Sport- und Wellnessartikeln, Bekleidung, Zubehör und Merchandising-Artikeln; der Betrieb von Gastronomie- und Verkaufsflächen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist; sowie alle mit den vorgenannten Tätig-keiten im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
70199 HRB 801769 DiagnostiQ Radiologie Team Ärzte GmbH, Wannenstraße 16, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Henzler, Thomas. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Dieterle, Sebastian Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von facharztlichen Leistungen im Bereich der Diagnostik und Therapie, Pravention und Gesundheitsforderung, Kooperationen mit anderen medizinischen Leistungserbringern sowie telemedizinische Leistungen.
70327 HRB 801852 hofer driveTec GmbH, Ulmer Straße 231, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Bestellt als Geschäftsführer: Vikari, Patrick. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hofer, Sharon Lynn. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit technischen Waren, Maschinen und dem Maschinenbau dienenden Zubehör. Die Gesellschaft kann die Planung, Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und deren Zubehör tätigen und vertreiben.
70329 HRB 801586 CFM Logistik UG (haftungsbeschränkt), Weinklinge 42, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Fraas, Jane. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70329 HRB 801718 SRE GmbH, Krautgartenstraße 11, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Saldis, Ioannis. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken (ohne gewerblichen Grundstückshandel und ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Maklertätigkeiten).
70372 HRB 801559 Lynora Ventures GmbH, Freiligrathstraße 8, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Albert, Lina Marie. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Grundstücken und Beteiligungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
70372 HRB 801558 Rekcom Ventures GmbH, Freiligrathstraße 8, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mocker, Niklas. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Grundstücken und Beteiligungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
70372 HRB 801592 SPJ Holding GmbH, Mercedesstraße 15, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Staehle, Jörg-Peter. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie erlaubnisfreie Beratung im Bereich Management.
70372 HRA 742702 S RE Steiner Real Estate e.K., Hofener Straße 92a, 70372 Stuttgart. Inhaber: Steiner, Thomas.
70372 HRB 801726 Bose Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brosnahan, John Patrick III, Medford / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Mohammed, Ayoub Khan, Ashford, Kent / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von und der Großhandel mit elektronischen und elektromechanischen Geräten aller Art sowie die Beratungstätigkeit in Angelegenheiten dieses Warenbereichs im In- und europäischen Ausland.
70374 HRB 801618 Schulz Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Lehmfeldstraße 1A, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schulz, Max Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
70374 HRB 801728 Ugly Ape Consulting GmbH, Theodor-Veiel-Straße 88, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrgott, Christian. Gegenstand des Unternehmens: a) die Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Management, Vertrieb, Rekrutierung und Unternehmensführung, b) das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Immobilien und Unternehmen bzw. von Beteiligungen an Unternehmen, c) die Beteiligung an Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin, d) und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70374 HRB 801820 Hamilkar Services UG (haftungsbeschränkt), Oberschlesische Straße 41, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Bourguiba, Ghaieth. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gastrolokalen und Cafés sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70376 HRB 801478 Kreislaufwirtschaftshub GmbH, Pragstraße 120, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Obexer, Moritz; Burton, Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Die Aufbereitung, Behandlung, Lagerung und der Handel mit Baustoffen, Recyclingmaterial, Ersatzbaustoffen und Abfällen sowie die Ausführung von Transporten aller Art.
70376 HRB 801571 breathe projects UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorfer Straße 57, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Münzinger, Remon Kai. Gegenstand des Unternehmens: Die IT Strategie-, Projekt- und Prozessmanagementberatung für Unternehmen insbesondere im Online Marktplatz Geschäft und im eCommerce und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
70376 HRB 801672 Maxy Construct GmbH, Bottroper Straße 4B, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Iacob, Pavel. Gegenstand des Unternehmens: Die Renovierung und der Trockenbau von Wohnungen und Gebäuden.
70435 HRB 801594 Ingenius Spezialtiefbau GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Klose, Gino; Mayer, Jörg Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Erbringung in diesem Zusammenhang erforderlicher Dienstleistungen.
70439 HRB 801497 BW Immo GmbH, Withauweg 3, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Brechtel, Christoph Andres. Geschäftsführer: Bickert, Sascha Steven; Museta, Arian. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlungsdienstleistungen, die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten des § 34c GewO, die Beratung von Immobilieneigentümern- und Investoren.
70439 HRB 801692 SG-Connection GmbH, Am Äußeren Graben 13, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glock, Scarlett Viktoria Freia; Glock, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Das Künstler-Management, die Vermarktung und Vermittlung von Auftritten, Veranstaltungen, Medienproduktionen und Werbekampagnen sowie die Durchführung von PR- und Marketingmaßnahmen.
70469 HRB 801701 GS Holding GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwinkowski, Gerd Gábor. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
70469 HRB 801734 Krauß Immobilien GmbH, Maybachstraße 12G, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krauß, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Entwicklung, Sanierung, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung eigenen Grundvermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
70469 HRB 801822 Takenaka Capital UG (haftungsbeschränkt), Fichtelbergstraße 37, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 4.500,00 EUR. Geschäftsführer: Takenaka, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
70563 HRB 801450 Peply GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dr. Vietz, Hannes Armin. Geschäftsführer: Vietz, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von cloudbasierten Softwarelösungen (Software-as-a-Service, SaaS) sowie die Erbringung damit zusammenhängender IT Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von Software, Hosting, Support, Beratung, Schulung und die Integration von Schnittstellen zu Drittsystemen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen, und Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- oder Ausland errichten und schließen.
70563 HRB 801615 Steinbeis Solites GmbH, Meitnerstraße 8, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Berberich, Magdalena; Mangold, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Forschung, Beratung und Wissenstransfer zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen und großen Liegenschaften. Die Schwerpunkte umfassen solarthermische Großanlagen, oberflächennahe Geothermie, Simulation, Großwärmespeicher, Gesamtsysteme und Wärmenetze und energiebewusstes Verhalten. Insbesondere werden innovative und neue Technologien betrachtet, für die noch kein Stand der Technik existiert oder wo dieser an neue Fragestellungen angepasst werden muss.
70563 HRB 801851 EnLightenING solutions GmbH, Othellostraße 28, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Pau, Andreas. Geschäftsführer: Haller, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Bereich der rechnergestützten Simulation, Struktur- und Bauteiloptimierung sowie Überführung der Ergebnisse in CAD-Modelle. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Beratungsleistungen zur methodischen Weiterentwicklung, zur Anwendung und Integration technischer Prozesse sowie Schulungen und Trainings im Bereich Produktentwicklung und Leichtbau an. Ergänzend können eigene Softwarebausteine entwickelt und vertrieben werden.
70565 HRB 801826 Cochart Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), Herschelstraße 8a, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Cochart, Christine Mireille Marianne. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung, Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung sowie Vertretung bei Handelsgesellschaften.
70565 HRB 801871 Design Your Inner Peace UG (haftungsbeschränkt), Herschelstraße 8a, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cochart, Christine Mireille Marianne. Gegenstand des Unternehmens: Das Anbieten von Coaching für Privat und Geschäftlich, Channelings, Geistiger Heilung, bewusster Realitätsgestaltung und damit verbundenen Leistungen in Einzel- und Gruppensitzungen, Seminaren und Online-Kursen, Kongressen, Veranstaltungen, Workcamps, sowie die Ausbildung der vorgenannten Fähigkeiten.
70567 HRB 801654 XXANA Immobilienverwaltung GmbH, Eichwiesenring 4 F, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Muliqi, Rrenxa. Gegenstand des Unternehmens: Die Hausverwaltung, einschließlich der Verwaltung gemäß § 26a WEG, insbesondere von Gemeinschafts- und Sondereigentum, WEG Treuhandvermögen, Miet-, Wohn-, Büro- und Gewerbeimmobilien sowie sonstigen Grundstücken, einschließlich der Verwaltung von Gebäudekomplexen, Liegenschaften, Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie der Erbringung damit verbundener kaufmännischer, technischer und organisatorischer Dienstleistungen. Hierzu gehören auch die Bewertung, Schätzung und Wertermittlung von lmmobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie die lmmobilienberatung für Privatpersonen in lmmobilienangelegenheiten. Die Tätigkeit als lmmobilienmakler gemäß § 34c GewO, insbesondere die Vermittlung, der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - einschließlich Häusern, Wohnungen, Büros und Gewerbeimmobilien - sowie von Miet- und Pachtverträgen, einschließlich der Erstellung und Vermarktung von lmmobilienangeboten, der Durchführung von Besichtigungen und der Begleitung von Vertragsverhandlungen, einschließlich Dienstleistungen einer lmmobilienagentur im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung und Verpachtung. Die Erbringung im Zusammenhang stehender Beratungs und Betreuungsleistungen, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Schulung, Aus- und Weiterbildung, Coaching und Ausbildung von Mitarbeitern, Auszubildenden, Kunden und Dritten im Bereich der lmmobilienwirtschaft - insbesondere der Hausverwaltung, des lmmobilienmanagements und der Maklertätigkeit - in Präsenz und online, einschließlich der Durchführung von Seminaren, Workshops, Webinaren und vergleichbaren Formaten, sowie Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Immobilienverwaltung. Ferner die Erstellung und Verbreitung von lnformations- und Unterhaltungsinhalten, insbesondere in Form von Podcasts, digitalen Medien, Videos, Schulungsunterlagen und vergleichbaren Formaten.
70567 HRB 801877 Aurora Living GmbH, Vaihinger Straße 41, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Kikase, Anastasija. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten.
70569 HRB 801496 Perosol GmbH, Pfaffenwaldring 47, 70569 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Mortan, Claudiu. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Materialien, Komponenten, Geräten, Software und Verfahren im Bereich der Halbleiter- und Optoelektroniktechnologie, insbesondere im Zusammenhang mit Dünnschicht-Halbleitern, Solarzellen, Leuchtdioden und Photodetektoren, damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Beratung, Schulung, Lizenzierung von Schutzrechten sowie projektbezogene Forschung und Entwicklung.
70597 HRB 801494 Erfolg World & Reha GmbH, Rubensstraße 32, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jazoull, Hamid El. Gegenstand des Unternehmens: Medizinische Verbrauchsgüter, Im- & Export von Waren aller Art, insbesondere Medizinprodukte, Fachkräftevermittlung in diesem Bereich.
70597 HRB 801516 Wohnglück Holding GmbH, Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Frederic. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwalten, Entwicklung und Vermieten von eigenem lmmobilien- und Kapitalvermögen (kein Grundstückshandel) sowie Halten, Verwalten und Entwickeln von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen aus dem Bereich lmmobilienhandel, lmmobilienentwicklung und lmmobilienvermietung.
70597 HRB 801553 Sheriff Security GmbH, Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lysenko, Oleksii. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT- und Cybersicherheit, insbesondere die Installation und Wartung von technischen Sicherheitsanlagen sowie die Durchführung von physischen Sicherheitsdienstleistungen. Ferner ist Gegensstand des Unternehmens die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
70597 HRB 801570 Wittenbreit GmbH, Wurmlinger Straße 42, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Witte, Andreas Gerd Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, einschließlich Mitgliedschaften jeder Art an Gesellschaften und Unternehmen jeder Art und die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für andere.
70599 HRB 801520 FirstClick UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 35, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kohler, Petra. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Softwareentwicklung, Programmierung, IT-Consulting, Datenanalyse sowie Data Science, die Entwicklung und der Betrieb von digitalen Plattformen, Web- und Mobile-Anwendungen, die Konzeption, Erstellung und Pflege individueller Softwarelösungen sowie die Durchführung von Schulungen und Workshops im Bereich KNIME, Coding und IT.
70599 HRB 801542 All In Capital UG (haftungsbeschränkt), Hundersinger Straße 22, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bader-Kapferer, Nino Leander Can. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung im Zusammenhang mit strukturierter Immobilienfinanzierung, Financial Planning und Analyse, die Immobilien - und Mietverwaltung sowie das Marketing rund um den Finanzierungsbereich, der Erwerb von Grundstücken oder grundstückgleichen Rechten, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Immobilienbereich sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und/oder die Eingehung von Joint-Venture-Verhältnissen oder anderen Beteiligungsverhältnissen.
70599 HRB 801635 MIMANO GmbH, Steinpilzweg 31, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nonaka, Natalie Maya, Basel / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Import, Handel und Vertrieb von Kosmetik. Einschließlich der Vermarktung und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich.
70599 HRB 801792 Pabel UG (haftungsbeschränkt), Filderhauptstraße 45, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pabel, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Lebensmitteln und Naturprodukten, insbesondere Honig, Imkereiprodukten, Leinöl und Speiseeis, im stationären und Onlinehandel, Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken sowie Erbringung von Dienstleistungen in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70619 HRB 801732 Capitula UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Steinle-Straße 14, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Vasseur, Virgile Pierre Eugène. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Beratung in Imobilienwirtschaftlichen Angelegenheiten. Dies umfasst insbesondere: - die Tätigkeit als lmmobilienmakler gemäß 5 34c GewO, - die Begleitung von Transaktionen im Bereich Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, -die Beratung von Privatpersonen, Unternehmen und institutionellen Kunden zu immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen, einschließlich Marktanalysen, Standortbewertungen und lnvestmentstrategien, - die Beratung im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von lmmobilien und - die Durchführung von Wertermittlungen und Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stadt Stuttgart - Veränderungen September

70173 HRB 765533 Xavin GmbH, Lautenschlagerstr. 16, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 340.000,00 EUR.
70173 HRB 742487 Pollux Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, Haus 5 , 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Publikumsgesellschaften für eigene Rechnung und in eigenem Namen sowie das treuhänderische Halten von Wertpapieren für die LBBW.
70173 HRA 742423 SengColl. GmbH & Co. KG, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Joos, Gerhard Ulrich.
70173 HRB 750120 LSP GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Arthur. Bestellt als Liquidator: Lang, Arthur. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70173 HRB 761732 KBW-Gruppe GmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Schlömp-von Holst, Dietmar David.
70173 HRB 750682 Kolping Berufsbildung gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schmucker, Ute Betina. Ewers, Dorothea. Dr. Schwaigkofler, Markus. Schuler, Irene. Nicht mehr Geschäftsführer: Ewers, Dorothea. Geschäftsführer: Babinecz, Gren-Elmar Lothar.
70173 HRB 776846 BIS Angera GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Thomas, Marco, Bangkok / Thailand.
70173 HRB 251924 Cyient GmbH, Königstraße 82, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Palekar, Navroze, Pune / Indien. Putty, Sudheendhra, Secunderabad / Indien.
70173 HRB 797386 STEP ENERGIE GMBH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mursaloǧlu-Tanriverdi, Natalie Dila.
70173 HRB 735417 Württemberg Haus GmbH, Schillerplatz 5a, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Epple, Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Baumann, Raimund.
70173 HRA 1085 A.Mayer am Markt GmbH & Co, Marktplatz 6, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Mayer, Gerhard.
70173 HRB 800902 Step Kornwestheim GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70173 HRB 15702 Adolf Mayer - Verwaltungs GmbH, Marktplatz 6, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayer, Gerhard.
70173 HRB 793455 fahrrad.de Bikester GmbH, Stiftstraße 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiess, Alexander.
70173 HRB 796159 TOPFSW GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Fuqiang, Shanghai / China. Bestellt als Liquidator: Sun, Fuqiang, Shanghai / China. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70173 HRB 742175 SüdLeasing GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Ehmann-Schäfer, Nicole.
70173 HRB 5053 SüdFactoring GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Ehmann-Schäfer, Nicole.
70173 HRB 800709 Step Offenau GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70173 HRB 800707 Step Real Estate & Development GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70174 HRB 734331 E & G Equity Invest Management GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Blaicher, Bastian. Geschäftsführer: Wolf, Daniel Christopher. Geschäftsführer: Caroli, Mario. Bestellt als Geschäftsführer: Rüdiger, Christian Georg Fritz. Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko.
70174 HRB 760946 BF.capital GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Kipp, Markus.
70174 HRB 25367 Klinik im Bosch-Areal GmbH, Praxisklinik für innovative Zahnheilkunde, Breitscheidstr. 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Petrin, Guido Andreas. Bestellt als Liquidator: Dr. Franchini, Ilaria. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70174 HRB 22335 LIGANOVA GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hartelt, Benjamin. Gesamtprokura: Gölz, Matthias. Schönauer, Timo. Braun, Thomas. Hettich, Svenja. Leuker, Alexander. Holzer, Brigitte G.. Klein, Michael. Thaysen, Greta. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dietz, Torsten. Bestellt als Geschäftsführer: Schönauer, Timo.
70174 HRB 759045 blocher partners gmbh, Herdweg 19, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Beck, Florian.
70176 HRB 25287 Oberst&Kohlmayer Generalplaner GmbH, Johannesstraße 75, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Ulrike. Geschäftsführer: Banaditsch, Ferdinand. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Architektenleistungen, Ingenieurleistungen sowie Leistungen, die mit dem Berufsbild des Architekten vereinbar sind. Ferner die Wahrnehmung von Gesamtplanungs- und Beratungsaufgaben auf dem Gebiet des Bauwesens, einschließlich Generalplanungsaufträgen.
70176 HRB 778732 R&K Commerce UG (haftungsbeschränkt), Senefelderstraße 74 B , 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Krieg, Kevin.
70176 HRB 754319 WUCATO Marketplace GmbH, Feuerseeplatz 14, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Lack, Timmy. Nicht mehr Geschäftsführer: Berndt, Christian Ralph. Geschäftsführer: Onnen, Heiko. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Burkhart, Thomas.
70176 HRB 791514 PMS Property Management Stuttgart GmbH, Gutenbergstraße 9 A , 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Klasen, Evelyn.
70176 HRB 801284 Ilewicz Investments UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 47b, 70176 Stuttgart. Personenbezogene Daten (zweiter Vorname) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ilewicz, Michael Karl.
70176 HRB 775934 MB Ventures UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 1, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70176 HRB 781035 MB MEDtech Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 1, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70176 HRB 13795 VdK Service GmbH Baden-Württemberg, Johannesstr. 22, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schärer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Hübsch, Ronny.
70176 HRB 20633 Calwer Verlag GmbH Bücher und Medien, Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Herzig, Ferenc.
70176 HRB 23518 RPE Religion-Pädagogik-Ethik GmbH, Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart. Bestellt als Liquidator: Dr. Herzig, Ferenc.
70178 HRB 13435 Manfred Hees GmbH, Augustenstr. 4 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer. bestellt als Liquidator: Hees, Manfred Rüdiger Fritz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRA 733721 Wintergerst Societät für Unternehmer-Beratung GmbH & Co. KG, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Müller, Florian.
70178 HRB 768653 FAC! Immobilien GmbH, c/o GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwalten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Bidell, Martin Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Bidell, Martin Alexander. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRB 728959 Allianz Global Life Designated Activity Company Niederlassung für Deutschland, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart. Ausgeschieden als Director: Colton, Patricia, Dublin / Irland. Bestellt als Director: Scannell, Robert, Castelknock Dublin / Irland.
70178 HRB 748495 Snow Software GmbH, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zwick, David, Chicago, Illinois / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Feuser, Benjamin Edward, Elgin, Illinois / Vereinigte Staaten.
70178 HRB 799341 HobbyHorse24 GmbH, Marienstraße 23, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Brezing, Luca Raphael.
70178 HRB 10998 Mitterhuber Tresorbau GmbH, Reinsburgstr. 51, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kiederer, Jörg Wolfgang.
70178 HRB 736847 CFM GmbH, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Sziterly, Grzegorz Andrzej.
70178 HRB 784268 beyondbots GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nerz, Sebastian Matthias.
70178 HRB 776191 Fein Capital Consult GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hunter, Ethan. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlungsdienstleistungen, die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten des §34c GewO, der Handel mit und der An- und Verkauf von Immobilien und Anteilen an Immobiliengesellschaften, die Beratung von Immobilieneigentümern- und Investoren, insbesondere Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung sowie die Mietverwaltung und genehmigungsfreie Handwerkerleistungen.
70178 HRB 742939 executive now GmbH, Silberburgstraße 157, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Knudsen, Jeppe Hau. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRA 741258 Variond P1 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRA 742134 Variond P3 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 b, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRB 801005 OZONE Hair Clinic GmbH, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mulaj, Ardiana. Bestellt als Geschäftsführer: Nimonaj, Fatmir.
70178 HRA 742182 Variond P4 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRA 739009 SL Projekt 12 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRB 796574 mITblick AG, Rotebühlstraße 115 A, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 51.300,00 EUR.
70178 HRB 797995 Nilu27 Design GmbH, Hauptstätter Straße 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Selipanov, Alexander, Los Angeles / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Selipanov, Inna, Los Angeles / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Hubbard-Ford, Alexander. Geschäftsführer: Wägner, Simon, Gunnilse / Schweden.
70178 HRB 18718 San´s GmbH, Rotebühlstraße 51, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Raith, Stephanie.
70178 HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehmke, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Arnegger, Jens. Prokura erloschen: Arnegger, Jens.
70178 HRB 749241 JOBLINGE gemeinnützige AG Südwest, Marienstraße 23, 70178 Stuttgart. Vorstand: Dr. Kilian, Rolf. Gegenstand des Unternehmens: (1) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe a. durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit (JOBLINGE-Programm) b. durch zielgerichtete Vorbereitung und Begleitung junger Menschen während der Ausbildung, um diese langfristig auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft zu etablieren (Basecamp) jeweils überwiegend in der Region Stuttgart. (2) Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft im Rahmen des JOBLINGE Programms für junge Menschen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 insbesondere - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, - Workshops an Schulen zum Thema Berufsbildung organisiert mit dem Ziel, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig und bestmöglich für eine spätere Ausbildung bzw. die Arbeitswelt vorzubereiten, - den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet, - Jugendliche und junge Erwachsene im sozialen Raum und via Social Media anspricht, damit diese im Rahmen des sogenannten Plan A ein auf ihren jeweiligen Stand und ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Programm erhalten können. - im Rahmen des Basecamps für Auszubildende im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 insbesondere - fachliche Trainings für die Ausbildung und digitale Weiterbildungen organisiert und durc
70178 HRB 774063 Seedbox Ventures GmbH, Marienstraße 27, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung, Implementierung und der Betrieb von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere von generativen KI-Modellen, multimodalen Systemen, Sprachverarbeitungslösungen sowie Kl-gestützten Assistenzsystemen. Die Gesellschaft betreibt hierzu ein eigenes Al Lab mit Fokus auf Grundlagenforschung, angewandter Entwicklung und der Überführung innovativer Ansätze in marktfähige Anwendungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen KI-Strategieberatung, Technologie- und Produktentwicklung, Applikationsentwicklung, lnfrastrukturservices sowie Technologie- und Forschungstransfer an. Zur Umsetzung und Skalierung seiner Innovationsvorhaben kann die Gesellschaft Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, halten, verwalten und veräußern sowie in Eigen- und Fremdkapitalanlagen aller Art investieren, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Gegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.
70180 HRB 23063 QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oetzel, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bley, Tobias. Prokura erloschen: Dr. Bley, Tobias.
70180 HRB 785424 Future Forms GmbH, Immenhofer Straße 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Knopf, Dennis. Bestellt als Geschäftsführer: Matheus, Uli.
70180 HRB 786828 DESAY Visual Productions UG (haftungsbeschränkt), Alexanderstraße 150, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Saylan-Rommel, Deniz. Bestellt als Liquidator: Saylan-Rommel, Deniz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70182 HRB 759514 FOSTEC & Company GmbH, Zimmermannstraße 5, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Fost, Markus.
70182 HRB 753561 FOSTEC Ventures GmbH, Zimmermannstraße 5, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Fost, Markus.
70182 HRB 538 Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werastr. 13 - 17, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Buddensiek, Dirk.
70182 HRB 770288 AZ ATLAS Immo GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Roßkamp, Shari Fabienne. Gesamtprokura: Pytharas, Athanasios.
70182 HRB 760573 Allianz zweite Objektbeteiligungs-GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rudolph, Sven. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Kilian.
70182 HRB 4409 MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werastr. 1317, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Buddensiek, Dirk.
70184 HRB 24394 Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alexanderstraße 8a, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Degen, Thomas A..
70184 HRB 353224 HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, Hillerstraße 9, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Oberdorfer, Michael. Gesamtprokura: Eder, Tobias. Schaber, Felix. Schaber, Ronja.
70186 HRB 795618 hydrop systems GmbH, Wagenburgstraße 139, 70186 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Emberger, Moritz.
70188 HRB 720605 SenerTec Center Stuttgart GmbH, Pfarrer-Georgii-Straße 31, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Senft, Jochen.
70188 HRB 11457 Rommel SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Von-Pistorius-Str. 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Mairhofer, Florian.
70190 HRB 785984 OEMDOC GmbH, Karl-Schurz-Straße 23a, 70190 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleitungen im Bereich IT-Beratung und Software-Entwicklung, der Handel mit IT-Hardware und Software sowie der Groß- und Außenhandel mit erlaubnisfreien Waren, insbesondere Kfz-Ersatzteilen.
70190 HRB 798155 Emil Frey Sehner Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Sehner, Alexander. Gesamtprokura: Iwohn, Mike. Der Geschäftsbetrieb der "Autohaus Sehner GmbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 581003) ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma auf die Gesellschaft übergegangen.
70190 HRB 783948 Subfusion UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Baumann-Straße 48, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 2.502,00 EUR.
70191 HRB 18864 TAKKT Industrial & Packaging GmbH, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Schiffel, Rolf. Gesamtprokura: Zapolski, Jaroslaw. Mühlbauer, Stefanie. Samaras, Elena. Bergheim, Anke.
70191 HRB 781139 upperfast GmbH, Birkenwaldstraße 155, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kühl, Leve. Bestellt als Geschäftsführer: Sünram, Julian-Michael.
70191 HRB 20103 Kaiser + Kraft GmbH, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Andres, Lars M.. Bestellt als Geschäftsführer: Helminger, Hans-Peter, Faistenau / Österreich. Prokura erloschen: Swam, Marius. Gesamtprokura: Bergheim, Anke.
70191 HRB 279050 Poolarserver Holding GmbH, Heilbronner Str. 74, c/o Poolarserver GmbH, 70191 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Kantemir, Güven.
70191 HRB 770671 Sonnenwinkel GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stalder, Franziska.
70191 HRB 800703 Senator Hotel Betriebs-Verwaltungs GmbH, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70191 HRB 20103 Kaiser + Kraft GmbH, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rumpf, Carsten. Bestellt als Geschäftsführer: Weishaar, Andreas.
70191 HRB 725740 Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystraße 3, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Kienast, Jens.
70191 HRB 791532 Rivala GmbH, Stresemannstraße 87, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Binay, Yannick Cem. Bestellt als Liquidator: Binay, Yannick Cem. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70191 HRB 758127 Ancora gGmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Seely, Kelly Adair. Bestellt als Geschäftsführer: Scurlock Watson, Vanessa.
70191 HRB 801042 PVA Reißhalde GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Jehne, Burkhard. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Bestellt als Geschäftsführer: Flaig, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie der zugehörigen Nebeneinrichtungen und der Infrastruktur, einschließlich der Vermarktung des mit den Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms sowie Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft erfüllt mit der Energieversorgung öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102 ff. GemO Baden-Württemberg. lm Falle einer Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets der Stadt Waldenbuch sind die Vorgaben von § 102 Abs. 7 GemO Baden-Württemberg zu beachten
70193 HRB 741138 Turtago GmbH, Rosenbergstraße 124, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software; Erstellung von CAD-basierten Visualisierungen; Beratungs-, Planungs- und Vertriebsleistungen.
70195 HRB 754767 smark robotics GmbH, Robert-Stolz-Weg 3, 70195 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwegler, Andreas.
70197 HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 222745 Malergeschäft Helmut Schweizer GmbH, Schwabstraße 55, 70197 Stuttgart. Geschäftsführer: Kraft, Tino.
70197 HRB 785488 Venti Cross GmbH, Rotenwaldstraße 79 B, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 29.412,00 EUR.
70197 HRB 135901 CC security 22 GmbH, c/o Huhle, Ludwigstraße 87 D, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Futschik, Ulrike Beate. Bestellt als Geschäftsführer: Salazar Usero, Miguel Angel, Almeria / Spanien.
70199 HRB 790313 Signature Gastro- und Eventservice UG (haftungsbeschränkt), Burgstallstraße 104, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunath, Olaf. Bestellt als Geschäftsführer: Hemmerling, Amy.
70199 HRB 799190 Esencia Latina Dance Company UG (haftungsbeschränkt), Böhmisreuteweg 28, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Heine, Monica. Bestellt als Geschäftsführer: Cotoc, Carmen-Elena.
70327 HRB 101968 Hans Schauz Beteiligungs-GmbH, Heiligenwiesen 18, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schauz, Hans.
70327 HRB 770721 Mars Gebäudeservice GmbH, Ulmer Straße 254, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreiber, Alexandra.
70327 HRB 729478 Althoff & Lang GmbH, Ulmer Str. 239, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Althoff, Ingo.
70327 HRB 779640 Harder Wallenmaier GmbH, Goldbergstraße 44, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Harder, Nikolaj. Geschäftsführer: Wallenmaier, Johanna. Bestellt als Liquidator: Harder, Julia Johanna. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70327 HRB 15441 Gemüsering STUTTGART GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Frötscher, Dietmar.
70327 HRB 745165 Centa-Star Verwaltungs-GmbH, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Held, Carl-Christoph.
70327 HRB 762916 Mercedes-Benz Intellectual Property Management GmbH, Mercedesstraße 136, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wagenführer, Lutz. Prokura erloschen: Kares, Regina.
70327 HRB 757916 Mercedes-Benz Gastronomie GmbH, HPC 010/L596, Mercedesstraße 136, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Xing, Wei. Bestellt als Geschäftsführer: Nánásy, Eszter.
70327 HRB 795417 Nofficium UG (haftungsbeschränkt), Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bawak, George. Geschäftsführer: Preiß, Simon. Bestellt als Geschäftsführer: Kovalchuk, Oleksandr, Kiew / Ukraine. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens
70372 HRB 12497 Stuttgart Consult Unternehmens- und Finanzberatungs Aktiengesellschaft, Daimlerstraße 129, 70372 Stuttgart. Vorstand: Lochscheider, Werner.
70372 HRB 784260 Xeikon Deutschland GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruys, Wouter, Kessel / Belgien. Bestellt als Geschäftsführer: Strierath, Georg Heinrich Johannes.
70372 HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Dikker, Eefje. Gesamtprokura: Loecher, Oliver.
70372 HRB 747067 maconis GmbH, Daimlerstraße 1271, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Sven Manuel. Einzelprokura: Gabriel, Silas Markus.
70372 HRB 756411 V.I.P GmbH, Seelbergstraße 18 A/C, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Bante, Josef.
70372 HRB 729637 Louris Immobilien GmbH, Wilhlelmstraße 29, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Louris, Panagiotis. Bestellt als Geschäftsführer: Louris, Nikolaos. Prokura erloschen: Louris, Nikolaos.
70372 HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Dikker, Eefje.
70372 HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Gesamtprokura: Reimett, Gesa.
70372 HRB 795745 Arventis GmbH, Waiblinger Straße 42, 70372 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der nationale und internationale E-Commerce sowie der stationäre und mobile Handel in den Bereichen Haushalt, Sport, Elektrik, Möbel, Büro, Garten und Haustierbedarf, insbesondere deren Im- und Export, einschließlich der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen wie Logistik, Lagerhaltung, Marketing und Vertrieb. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70372 HRB 751759 ColourOz Investment 1 GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70372 HRB 720316 BDS Immobilien GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70372 HRB 720211 Flint Group GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor.
70374 HRB 797580 Meliya's Café UG (haftungsbeschränkt), Nürnberger Straße 203, 70374 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Mesfun, Mulugeta. Liquidator: Haile, Issayas. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70374 HRB 787148 White Light GmbH, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aldinger, Michael. Geschäftsführer: Jeffery, Thomas James Dowdeswell, Reading / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Harman, Amnon. Geschäftsführer: Nilsson, Jens.
70376 HRB 720515 ABG Apotheken-Beratungsgesellschaft mbH, Neckartalstraße 153, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kötritsch, Jonny.
70376 HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Taraschka, Klaus.
70376 HRB 122222 Stumpf KD231 GmbH, Löwentorbogen 9b, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundvermögen, insb. der Liegenschaft mit der Anschrift Kurfürstendamm 231, Berlin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
70378 HRB 790212 HELo events UG (haftungsbeschränkt), Schmollerstraße 145, 70378 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofmann, Melanie Serafina. Bestellt als Liquidator: Hofmann, Melanie Serafina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70435 HRB 730623 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Althoff, Stefan.
70439 HRB 794032 TAURIBA GmbH, Withauweg 3, 70439 Stuttgart. Einzelprokura: Scraback, Tino. Nicht mehr Geschäftsführer: Babaei, Ali Jashar. Geschäftsführer: Musche, Vincent Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Leidig, Martin Johannes.
70469 HRB 770840 CMI Bauüberwachung GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Haderthauer, Sonja. Nicht mehr Geschäftsführer: Alakca, Sefkan.
70469 HRB 22546 Bosch Telecom Holding GmbH, Wernerstraße 1, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Klug, Nora Kristin. Bestellt als Geschäftsführer: Klatt, Matthias. Prokura erloschen: Ahnefeld, Frauke. Gesamtprokura: Dr. Singer, Dörte.
70469 HRB 783408 App Innovators Solutions GmbH, Burghaldenweg 64, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kayrak, Onur. Bestellt als Geschäftsführer: König, Tim.
70469 HRB 769900 Korn-Optik Adlerauge GmbH, Weilimdorfer Straße 106, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Titz, Jessica Carina. Geschäftsführer: Titz, Bernhard.
70469 HRB 762806 Flint CPS Inks Germany GmbH, Sieglestraße 25, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70499 HRB 743909 Godel Projektentwicklung GmbH, Kranstraße 8, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Godel, Jochen.
70499 HRB 800624 Savvy GmbH, Motorstraße 72, 70499 Weilimdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Grabenstein, Nico Janis.
70499 HRB 2433 modernbau Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Löwenmarkt 5, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Teufel, Roland. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70499 HRB 15776 Gabler Werbeagentur GmbH, Motorstraße 70, 70499 Stuttgart. Prokura erloschen: Grabenstein, Nico Janis.
70499 HRA 7434 modernbau Gesellschaft für modernen Wohnungsbau mbH & Co. KG, Löwenmarkt 5, 70499 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70499 HRB 2635 VPV Vermittlungs-GmbH, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schroth, Andreas. Geschäftsführer: Burkhardt, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Weigert, Mansoer. Geschäftsführer: Vonhausen, Lukas.
70499 HRB 795029 Kontinent-AL GmbH, Schönwalterstraße 11, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
70563 HRB 763368 TopKita Institut für Qualität gGmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
70563 HRB 759683 PRESSEL VERSAND GMBH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaspard, Nathalie, Sebourg / Frankreich. Nun bestellt als Liquidator: Liénard, Grégory, Uccle / Belgien. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 774228 DEMA-airtech GmbH, Stellaweg 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baun, Matthias. Bestellt als Geschäftsführer: Kronenbitter, Denis, Hong Kong / China.
70563 HRB 771242 Channel Solutions and Services GmbH, Meitnerstraße 9, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Caldwell, Paula, Glasgow, Cambuslang / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Braitmaier, Jörg Wilfried.
70563 HRB 741145 BW Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Norbert. Geschäftsführer: Pfizenmayer, Nikolaus; Dr. Jäger, Andreas; Maier, Christoph Sebastian. Bestellt als Liquidator: Pfizenmayer, Nikolaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 782979 BW Water GmbH, Stuttgarter Engineering Park (STEP) Wankelstraße 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Will, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Caccia, Valter, Singapore / Singapur. Prokura erloschen: Claus, Monika Maria.
70563 HRB 768848 Steuerberatung Schlicht ETL GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Möhringer Landstraße 7, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Nagel, Sylvia.
70563 HRB 792962 IDUMALA GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Nunmehr bestellt als Liquidator: Öztürk, Alev, geb. Temiz, Seferihisar Izmir / Türkei. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 739436 SMART IN OVATION GmbH, Meitnerstraße 10, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidgall, Ralf.
70565 HRB 799444 TGA PlanungService GmbH, Am Wallgraben 100, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schepetow, Waldemar.
70565 HRB 754444 Unternehmensberatung Hans Bruder GmbH, Im Haldenhau 7, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Bruder, Hans-Hermann Karl.
70565 HRB 20527 Paul Eberspächer Verwaltungs-GmbH, Gewerbestraße 36, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eberspächer, Paul.
70565 HRB 19117 CENIT Aktiengesellschaft, Industriestrasse 5254, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Otto, Axel. Bestellt als Vorstand: Dr. Fues, Johannes.
70565 HRB 8619 Synchron Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung und Informationssysteme mbH, Liebknechtstr. 50, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schober, Michael.
70565 HRB 225710 ifA - Bau Consult GmbH, Industriestr. 2, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dressel, Klaus Michael. Geschäftsführer: Hildebrand, Tanja. Bestellt als Geschäftsführer: Guller, Tobias.
70565 HRB 764107 Woodward German Holding Management GmbH, Handwerkstraße 29, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Spalcke, Joachim Hans Georg Alexander.
70565 HRB 786290 Sunstyle Germany GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kohler, Christoph Simon, Bern / Schweiz.
70565 HRB 799811 E&Z GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
70565 HRB 726538 Drees & Sommer 2. Verwaltungs GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens.
70565 HRB 14131 Woodward GmbH, Handwerkstr. 29, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Spalcke, Joachim.
70565 HRA 742318 Jan Bischoff e.K., Helblingstraße 13, 70565 Stuttgart. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse vom 07.08.2025 aus seinem Vermögen einen Teil - und zwar das von ihm betriebene Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme des Geschäftsbetriebs "mbbm marketing" - auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E&Z GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 799811) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
70565 HRB 3500 intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung und raumbezogene Informationssysteme mit beschränkter Haftung, Industriestr. 24, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Kretzschmar, Rainer. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Kretzschmar, Rainer.
70565 HRB 281732 Bauknecht Hausgeräte GmbH, Industriestr. 48, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Bickelmann, Till.
70565 HRB 723038 HWS Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lutz, Elisa.
70565 HRB 728858 Eisenhardt GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 43, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenhardt, Gerald.
70567 HRB 725497 Medienholding Süd GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schelsky, Tilo.
70567 HRB 233 Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Zaiser, Christian. Buchmann, Gundula. Gesamtprokura: Wieland, Birgit.
70567 HRB 771527 SWMH Brand Solutions GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zaiser, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wegner, Christian.
70567 HRB 757383 Domosoft Media GmbH, Vor dem Lauch 22, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krauleidis, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Krauleidis-Henke, Tanja.
70567 HRB 14422 Rolf Brodbeck Elektrotechnik GmbH, Sigmaringer Str. 60, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Brodbeck, Sabrina. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Elektroinstallationen, der Vertrieb und Handel mit Elektro- und Elektronik-Artikeln.
70567 HRB 6599 SWMH Next GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Wieland, Birgit. Geschäftsführer: Dr. Ulrich, Karl. Nicht mehr Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
70567 HRB 273 Pressehaus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Zaiser, Christian.
70567 HRB 742579 SWMH Service GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Buchmann, Gundula. Gesamtprokura: Wieland, Birgit.
70567 HRB 771495 innoLABvation GmbH, Moroweg 3, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Göpfert, Carsten. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70567 HRB 14422 Rolf Brodbeck Elektrotechnik GmbH, Sigmaringer Str. 60a, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
70567 HRB 778174 boltzplatz - numerical plasma dynamics GmbH, Schelmenwasenstraße 32, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Copplestone, Stephen.
70567 HRB 796859 Gunsen GmbH, Vor dem Lauch 22, 70567 Stuttgart-Möhringen. Geschäftsführer: Günşen, Zeki, Istanbul / Türkei; Günşen, Cem, Istanbul / Türkei.
70567 HRB 225977 bluepool GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Buhl, Dennis. Wellbrock, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Wellbrock, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Ekerot, Lars Magnus.
70567 HRB 251554 Keck GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Schalla, Ann-Cathrin. Gesamtprokura: Kirkpatrick, Karolin. Wetter, Andreas, Basel / Schweiz. Englert, Mathias. Buhl, Dennis.
70567 HRB 767109 BIGBLUE Professional Solutions GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Wellbrock, Michael. Buhl, Dennis. Nicht mehr Geschäftsführer: Wellbrock, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Ekerot, Lars Magnus.
70567 HRB 19202 M+M Vermögensverwaltungs GmbH, Burgauer Str. 26, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Michael. Geschäftsführer: Hahn, Martin. Bestellt als Liquidator: Müller, Michael. Liquidator: Hahn, Martin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70569 HRB 752041 EKU Power Drives GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion und der Verkauf von Hardware und Softwaresystemen sowie das Anbieten von Dienstleistungen im technischen Umfeld.
70569 HRB 789738 Klarskin GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70569 HRB 797601 Photovoltaikvision GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ritter, Kai Jannik. Geschäftsführer: Lackmann, Jonas Michael. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Lackmann, Jonas Michael. Liquidator: Ritter, Kai Jannik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70569 HRB 789561 Skinmade Ventures GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70597 HRA 10412 Ulrich Bäurle GmbH & Co. KG., Tränkestr. 9 A, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Hoss, Marc.
70597 HRB 767780 valux AG, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Weidle, Joschi Michael.
70597 HRB 793019 Lavender Solar 2 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mainka, Nikolaus Alexander Rudolf Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Pack, Sebastian.
70597 HRB 793265 Lavender Solar 5 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mainka, Nikolaus Alexander Rudolf Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Pack, Sebastian.
70599 HRB 782111 BÄUERLE. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Grüninger Straße 5, 70599 Stuttgart. Geschäftsführer: Künzler, Mareike.
70599 HRB 771183 fobis Akademie gGmbH, Bernhauser Straße 20, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhn, Thomas Werner. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Daneben kann die Gesellschaft auch ideelle und/ oder finanzielle Förderungen anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der zuvor genannten Zwecke vornehmen (§ 58 Nr. l Abgabenordnung). Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und das Anbieten von Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte im Bereich Sozialwirtschaft, Sozialwesen, Integration und Migration sowie der öffentlichen Hand. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften und sonstigen Personen im gesamten Bereich der Sozialwirtschaft (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten-, Sucht- sowie Altenhilfe) sowie der Integration und Migration. Ehrenamtliche werden durch ausgewählte Kurse auf mögliche Einsatzfelder vorbereitet und geschult. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Planung und Durchführung von Schulungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie sonstigen Bildungsmaßnahmen, - Beratung von Sozialunternehmen, insbesondere bei der Errichtung neuer Hilfen für sich ändernde Bedarfe und zur (Weiter-)Qualifizierung der Mitarbeiter, - Tagungen und Informationsveranstaltungen zu sozialen Kommunikations- und Interaktionsmodellen, - Fachtage zu aktuellen Themen in der Sozialwirtschaft, - Öffentlichkeitsarbeit, - Informationsdienste für betroffene, beteiligte und professionelle Personen, - Organisation, Planung und Durchführung von Seminaren, Seminarreihen und Workshops, - Coaching, Supervision und Praxisberatung sowie - Tagungen und Informationsveranstaltungen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
70599 HRB 793532 RSA Verkehrssicherung GmbH, Brentenwaldstraße 25, 70599 Stuttgart. Prokura erloschen: Blies, Teresa.
70599 HRB 756705 Transferplattform BW GmbH, Adornostraße 8, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Damnik, Oliver Sven.
70599 HRB 24359 Sau + Service GmbH, Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wesoly, Raffael.
70599 HRB 774267 GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Dreifelderstraße 28, 70599 Stuttgart. Einzelprokura: Bönicke, Matthias. Geschäftsführer: Dr. Matthäus, Laura.
70619 HRB 761985 innition GmbH, Schemppstraße 9, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mieslinger, Klaus, Elm / Schweiz.
70629 HRB 799266 TSUCHIYA Germany GmbH, c/o SkyLoop, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kawada, Yuji, Wien / Österreich. Geschäftsführer: Kawada, Hiromasa. Prokura erloschen: Aoki, Masaharu, Dunaharaszti/Ungarn. Takenaka, Yasuhiko, Bunkyoku/Japan. Kanamori, Shinya, Dunaharaszti/Ungarn. Einzelprokura: Mochizuki, Takashi. Tajima, Ichiro, Gifu/Japan.

Stadt Stuttgart - Löschungen September

70173 HRB 784428 namastone UG (haftungsbeschränkt), Mailänder Platz 11, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70173 HRA 731723 Neuffer Fenster + Türen Beteiligungs KG, Kronprinzstraße 8, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70182 HRB 773622 Öl-Liebe UG (haftungsbeschränkt), c/o Adrian Zürn, Pfarrstraße 15 a , 70182 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70186 HRB 758398 ARI-AHN UG (haftungsbeschränkt), Farrenstraße 281, 70186 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70188 HRB 23606 Ferkelhof Beteiligungsgesellschaft mbH, Viehofstraße 10, 70188 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70190 HRB 746080 digitalstrategen GmbH, Werastraße 84, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70190 HRB 745249 Kopf und Hand GmbH, Werastraße 84, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70192 HRB 740864 DAL aviation GmbH, Fleckenweinberg 26 B, 70192 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70193 HRB 743418 Hemberger & Utz UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 193, 70193 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hemberger, Christoph. Geschäftsführer: Utz, Jürgen. Bestellt als Liquidator: Utz, Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70197 HRB 744424 airport consulting partners international GmbH, Schwabstraße 59, 70197 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70327 HRB 773849 VWP Media Consulting UG (haftungsbeschränkt), Dietbachstraße 28B, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70372 HRB 14797 Velma Trockenbau GmbH, Waiblinger Str. 88, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70374 HRA 738487 VERUM Heyen N04 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70378 HRB 762268 Rossi Garage UG (haftungsbeschränkt), Leimenweg 7, 70378 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70437 HRB 765194 KRAFTPORT GmbH, Taläckerstraße 14, 70437 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70437 HRB 18222 HCS GmbH, Tapachstraße 57, 70437 Stuttgart. Das Registerblatt ist reaktiviert für die Schreibfehlerberichtigung.
70439 HRB 743320 KC Analysts GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70439 HRA 732941 Härle Haustechnik e.K., Kornwestheimer Straße 58, 70439 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
70469 HRB 721045 TERA GmbH, Maybachstr. 39, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Yayla, Sevim. Bestellt als Nachtragsliquidator: Yayla, Sevim. Die Gesellschaft besteht als Liquidationsgesellschaft fort. Das Registerblatt ist reaktiviert.
70499 HRA 741382 Jay & R. e.K., Raiffeisenstraße 27, 70499 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
70565 HRB 736887 BeOne Service GmbH, Breitwiesenstraße 19, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70567 HRB 769237 BIMLOSOPHY GmbH, Vaihinger Straße 120 B, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70567 HRB 250754 Beteiligungsgesellschaft Post Stuttgart Verwaltungs GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Haasis, Tobias.
70567 HRB 23378 SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH, Plieninger Straße 100, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70569 HRA 731299 Schreiweis KG, Pfirsichblütenweg 16, 70569 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70597 HRB 725962 Kickers Verwaltungsgesellschaft mbH, Königsträßle 56, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70599 HRB 785625 Schumacher Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bernhauser Straße 43, 70599 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70629 HRA 222167 E. F. Aircraft GmbH & Co KG, GAT-Gebäude-Flughafen Stuttgart, 70629 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Böblingen

HRA 741694 Stroakmont & Atton Trading UG & Co. KG, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 749891 HFL - Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 3, 71083 Herrenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 724206 electro-tec e.K., Altinger Straße 18a, 71063 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 728805 OleaPlanta GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 741679 Uniclaro UG & Co. KG, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 737288 MPV Service e. K., Kirchstraße 41, 71116 Gärtringen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.01.2024 wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Esslingen

HRB 751904 EcoPlus Energie GmbH, Plochinger Str. 91, 73730 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 03.02.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 772084 BWS Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Stoll-Straße 3, 73271 Holzmaden. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 19.12.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner aufgehoben.
HRB 793523 all of power station UG (haftungsbeschränkt), Mercedesstraße 5, 73269 Hochdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 16.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 769045 Stuntwerk Kirchheim GmbH, Stuttgarter Straße 47, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 223631 Schreiber Metalltechnik und Maschinenbau GmbH, Raiffeisenstr. 38, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Esslingen vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 762389 BD Massivbau GmbH, Untere Straße 2, 72636 Frickenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 742836 Möbellogistik Süd GmbH, Nürtinger Straße 68 (Tor 6), 72644 Oberboihingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 18.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 766510 rent-a-trip GmbH, Gutenbergstraße 20, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 08.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 779299 Balkan Haus Wangen UG (haftungsbeschränkt), Köngener Straße 15, 73249 Wernau Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 790392 GREEN SOLUTIONS MONTAGE UG (haftungsbeschränkt), Stauffenbergstraße 36, 73730 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 10.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 211259 W E V Wohnungs-Eigentümergemeinschaften Verwaltungs-GmbH, Hindenburgstr. 62, 73760 Ostfildern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.09.2015 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 06.11.2015 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.06.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 767498 Herb Söhne GmbH, Probststraße 31, 73669 Lichtenwald. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 784630 Magility Cyber Security GmbH, Heinrich-Otto-Straße 71, 73240 Wendlingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 769588 Tekmak Deutschland GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 720382 Angelika Scheib Speditions ltd. & Co. KG, Aichtalstr. 12, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 07.05.2018 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Göppingen

HRB 541309 Huber Automotive AG, Industrie- und Businesspark 213.02, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 05.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 744934 AE Bau UG (haftungsbeschränkt), Ziegelhaldenstraße 29, 73054 Eislingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch ebenfalls aufgelöst.
HRB 744127 WOHNTRAUM Meisterbetrieb GmbH, Albershäuser Straße 5, 73066 Uhingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 729755 myHobby24.de Aktiengesellschaft, Autenbachstraße 12, 73035 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 08.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 29744 Fuchs Bau GmbH, Jebenhäuser Straße 15, 73035 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.09.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 28.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Ludwigsburg

HRA 300834 MJ Bau- und Immobilien GmbH & Co. KG, Bidembachstraße 21, 71640 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 301095 MJ Beteiligungsgesellschaft Bau- und Immobilien mbH, Bidembachstraße 21, 71640 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 201137 em Frisiersalon und Parfümerie Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren & Co. KG, Tammerfeld EKZ Breunigerland, 71634 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 300407 Meteor Weigelt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gustav-Rau-Str. 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01.04.2012 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 14.07.2017 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 751063 TK Trinitatis Konsulting UG (haftungsbeschränkt), Am Ring 48, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 301881 Wagner Messebau GmbH, Riedstraße 39, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Rems-Murr-Kreis

HRA 5336 Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 733499 S + K Fertigung GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 12, 71570 Oppenweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 733177 SN Hydraulik Servicetechnik GmbH, Paul-Dannenmann-Straße 16, 73642 Welzheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723726 Bäckerei Konditorei Weigele GmbH, Schillerstraße 54, 73614 Schorndorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 737756 WI Objektgesellschaft 114 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Stadt Stuttgart

HRB 8852 Schuhhaus Strohm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Marktstr. 21, 70372 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 17708 D.AN GmbH Personaldienstleistungen, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 780606 zipmed Süd GmbH, Holderäckerstraße 13, 70499 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 12647 ENGCOTEC Engco Advanced Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Büchsenstraße 15, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 19058 Hilal Lebensmittel Einzel- und Großhandel GmbH, Langwiesenweg 32 i, 70327 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.11.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 230995 Macintown Computervertriebs GmbH, Strohberg 38, 70180 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 766487 Arenta Personaldienstleistungen GmbH, Zabergäustraße 5, 70435 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 730785 World Trade Center Stuttgart GmbH, Lautenschlagerstraße 4, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort.
HRB 794077 Digital Suxess GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 24142 Family Home Verlag GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 735973 Global Quality Sports GmbH, Eichwiesenring 10, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.



Wo steht Stuttgart im Vergleich zur deutschen Wirtschaft?

Die Landeshauptstadt ist digital auf Kurs – doch Studien machen deutlich: Für echte digitale Souveränität muss die Stadt weiter investieren, vernetzen und gestalten.
Stuttgart zählt zu den digitalen Vorreitern in Deutschland. Das belegen sowohl der aktuelle Smart City Index 2025 des Digitalverbands Bitkom als auch die neue Bitkom-Studie „Digitale Souveränität 2025“ – beide unterstreichen die Fortschritte, aber auch den weiteren Handlungsbedarf.
Beide Studien stehen auf den Seiten der Bitkom e. V. zum Download bereit:
Im bundesweiten Digitalranking kletterte Stuttgart auf Platz 3 und wurde für seine Fortschritte bei Verwaltung, Mobilität, Energie und IT-Infrastruktur ausgezeichnet. Besonders die digitale Verwaltung – etwa mit Online-Terminvereinbarungen, Serviceportalen und Chatbots – setzt Maßstäbe und macht das Leben für Bürgerinnen und Bürger einfacher, so das Ergebnis des Smart City Index 2025.
Die Bitkom-Studie „Digitale Souveränität 2025“ zeigt aber auch: Deutschlands Städte und Unternehmen sind bei digitalen Technologien weiterhin stark von ausländischen Anbietern abhängig. Geopolitische Unsicherheiten und der Fachkräftemangel bremsen die digitale Eigenständigkeit. Stuttgart steht damit vor der Herausforderung, die digitale Souveränität weiter zu stärken – etwa durch gezielte Förderung europäischer IT-Lösungen, den Ausbau digitaler Bildung und die enge Zusammenarbeit mit Hochschulen und Start-ups.
Fazit:
Stuttgart schneidet im bundesweiten Vergleich sehr gut ab aber trotz der Spitzenposition sollte die Landeshauptstadt weiter daran arbeiten, die digitale Souveränität zu stärken – etwa durch mehr lokale und europäische IT-Lösungen, gezielte Fachkräfteförderung und den Ausbau digitaler Bildung.
Auch die Verwaltung kann noch bürgernäher und innovativer werden. Wichtig bleibt, die digitale Teilhabe für alle zu sichern und die Resilienz gegen Cyberrisiken zu erhöhen.
Stand: Herbst 2025

Geflüchtete beschäftigen und ausbilden

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise, wenn Sie Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten. Umfangreiche Unterstützung bei der Ausbildung von Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte erhalten Sie durch die Kümmerer im Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

1. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

In einem zunehmend dynamischen und belastenden Arbeitsumfeld entscheidet eine gesund gestaltete Arbeitsorganisation darüber, ob Mitarbeitende langfristig leistungsfähig, motiviert und arbeitsfähig bleiben. Ein strategisch verankertes BGM stärkt Gesundheit, Arbeitgeberattraktivität und Zukunftsfähigkeit gleichermaßen – es lohnt sich also in Gesundheit zu investieren. Während Großunternehmen meist ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert haben, besteht bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch Nachholbedarf – obwohl sie besonders stark von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen sind, gerade im Führungskräftebereich.
Ein wirksames BGM schafft gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen und integriert zentrale Elemente wie Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) und Arbeitsschutz unter einem strategischen Dach. Entscheidend sind individuelle Konzepte, die zur Unternehmenskultur und den konkreten Herausforderungen passen.

2. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist der bekannteste Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) – und wird häufig fälschlicherweise mit diesem gleichgesetzt. Dabei ist BGF nur ein Teil des umfassenden BGM-Prozesses und konzentriert sich auf die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit aller Beschäftigten. Typische Themen sind Ernährung, Bewegung, Stressprävention und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Erfolgreiche BGF-Maßnahmen sind individuell auf das Unternehmen zugeschnitten und werden idealerweise zentral über das BGM gesteuert.
Der Markt bietet eine Vielzahl an Programmen und Anbietern – entscheidend ist, dass die Angebote sinnvoll, nachhaltig und qualitätsgesichert sind. Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Unternehmen dabei mit speziellen Programmen und Fördermöglichkeiten im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Kostenlose Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung:
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen bietet die BGF-Koordinierungsstelle BW kostenlose Erstberatungen. Themen umfassen die Arbeitsumgebung, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Mitarbeitermotivation, Wiedereingliederung langfristig Erkrankter, erste Schritte im BGM sowie Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Gespräche sind telefonisch oder persönlich möglich.

3. Anforderungen an das BGM

Die DIN SPEC 91020 war lange Zeit ein Orientierungsrahmen für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), sie wurde jedoch 2020 zurückgezogen und durch die international anerkannte DIN ISO 45001 ersetzt.
Diese Norm unterstützt Organisationen dabei, gesundheitsgerechte und leistungsfördernde Strukturen zu schaffen und Mitarbeitende zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren – unabhängig von Größe oder Branche.
Statt starrer Vorgaben bietet die ISO 45001 flexible Gestaltungsmöglichkeiten und kann als Grundlage für ein strukturiertes, nachhaltiges und zertifizierbares Gesundheitsmanagement dienen. Sie integriert Gesundheit und Sicherheit systematisch in die Unternehmensprozesse und fördert eine ganzheitliche Präventionskultur.

4. Unterstützung der IHK

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben in Zusammenarbeit mit der Allensbach Hochschule eine kostenlose Online-Checkliste „Gesundheitsbewusster Betrieb“ entwickelt. Mit diesem Tool können Unternehmen anonym testen, wo sie im Vergleich zu anderen Betrieben beim Thema Gesundheitsförderung stehen.
Für Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, bietet der BGM-Erfa-Kreis der IHK Region Stuttgart einen Austauschplatz. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung im Unternehmen sowie geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.

5. Prävention und Zertifizierung

Das Präventionsgesetz (PrävG) stärkt seit 2015 die Zusammenarbeit von Krankenkassen, Ländern und Kommunen in der Gesundheitsförderung – über alle Altersgruppen und Lebensbereiche hinweg. Ziel ist es, Prävention als gemeinsame Aufgabe zu etablieren und insbesondere auch die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz zu verknüpfen. Mehr Informationen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat sich ein vielfältiger Markt für Präventionsangebote entwickelt. Damit Krankenkassen solche Angebote bezuschussen oder übernehmen, müssen sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese sind im „Leitfaden Prävention” des GKV-Spitzenverbands festgelegt.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention bewertet Angebote auf Basis der §§ 20 und 20a SGB V und entscheidet, ob sie förderfähig sind. Für Unternehmen bedeutet das: Nur zertifizierte Programme können finanziell unterstützt werden – ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.

6. Förderung/Steuertipp

Unternehmen können jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter lohnsteuerfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung investieren, sofern diese zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 34 EStG erfüllen.
Steuerfrei sind dabei nur solche Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen – hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und gegebenenfalls Zertifizierung.
Was ist steuerfrei?
  • Angebote zur Bewegungsförderung wie Rückenschulen oder aktive Pausen,
  • Programme zur gesundheitsgerechten Ernährung wie Ernährungskurse,
  • sowie Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung, etwa Achtsamkeitstrainings.
  • Auch verhaltensbezogene Suchtprävention, beispielsweise in Form von Nichtraucherkursen oder Alkoholpräventionsprogrammen, fällt unter die förderfähigen Leistungen.
Was ist nicht steuerfrei?
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine,
  • Angebote mit kommerziellem Produktverkauf wie Diätprogramme mit Nahrungsergänzungsmitteln,
  • Massagen oder rein gerätegestütztes Training,
  • oder Maßnahmen, die ausschließlich dem Erlernen einer Sportart dienen.
Detaillierte Informationen zum Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.

7. Weitere Links und Tipps

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag informiert über die Möglichkeiten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und selbstverständlich bieten alle Krankenkassen und Krankenversicherungen ein breites Informations- und Unterstützungsangebot zum BGM und BGF an. Das Gleiche gilt übrigens auch für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Mit dem Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unterstützen Sachverständige nicht nur zu Fragen der Altersvorsorgeplanung und Rente, sondern beraten Unternehmen auch vorbeugend zum Thema Mitarbeitergesundheit. Die DRV stellt hierzu einen Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zur Verfügung.
Die deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat sich zum z. B. das Ziel gesetzt, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Menschen dauerhaft zu verbessern, um die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Betriebe können hier profitieren! Informationen zum Aktionsplan und viele Tipps und Hinweise rund um das Thema Ernährung gibt es direkt auf der Seite Job&Fit.
Viele Praxis-Hilfen und Checklisten hält die Offensive Mittelstand für Interessierte zum Download bereit und auch das Portal der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) liefert wertvolle Informationen und Handlungsempfehlungen.

Gemeinsam BGM gestalten

Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind das Fundament erfolgreicher Unternehmen.
Doch die Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist oft komplex – gerade in kleinen und mittleren Betrieben. Viele Verantwortliche stehen allein da, mit begrenztem Budget und wenig Gelegenheit zum Austausch.
Genau hier setzt der BGM-Erfahrungsaustausch der IHK Region Stuttgart an.
Er bietet eine Plattform für Vernetzung, Inspiration und praxisnahe Impulse. Drei Mal im Jahr treffen sich BGM-Schaffende aus der Region, um voneinander zu lernen, aktuelle Themen zu diskutieren und gemeinsam neue Wege zu gehen.
Eingeladen sind alle, die sich mit Gesundheitsförderung im Unternehmen beschäftigen – ob Geschäftsführung, HR oder engagierte Quereinsteiger.
Nächstes Treffen: 10. März 2026
Die Teilnahme ist kostenlos.
Interesse? Schreiben Sie an: gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
Sie erhalten dann die Einladung mit Programm.
Wir freuen uns auf Sie!

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Unsere Jobmesse am 9. Oktober soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- oder Migrationshintergrund unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Personalbedarf – möglichst im Stadtgebiet Stuttgart oder Umgebung.

Informationen zur Jobmesse

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten daher eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
10. Oktober 2026, 13:00 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:00 Uhr)
im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 25. September 2026

Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Wir informieren Sie insbesondere auch zu Möglichkeiten der Deutschsprachförderung, um noch bestehende Defizite auszugleichen. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:00 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:00 bis 13:00 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:00 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 25. September 2026 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Die Angaben zum Unternehmen und zu den Anforderungen stellen wir den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung. Ausgenommen sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen, die wir für die Organisation der Jobmesse benötigen.

Das Firmennetzwerk in der Tasche

Wenn du etwas geheim halten willst, hänge es ans schwarze Brett – dieser alte Witz hat einen wahren Kern. So zumindest erleben es Giacomo Kenner und Benedikt Ilg. Die beiden kennen sich aus: Innerhalb von sieben Jahren haben sie mit der Flip GmbH den führenden Anbieter für Mitarbeiter-Apps im deutschsprachigen Raum aufgebaut – und expandieren weiter.
„Selbst in den Konzernen geht alles noch erschreckend analog zu“, sagt Giacomo Kenner kopfschüttelnd. Etwa bei einer großen Schnellimbiss-Kette, die mittlerweile auch zur Flip-Kundschaft gehört: „Die Prozesse sind superkomplex, aber Schichtplan und Urlaubskalender werden ans schwarze Brett gepinnt.“

Analoge Mitarbeiterkommunikation: Warum schwarze Bretter nicht mehr ausreichen

Das Nachsehen bei solch vorsintflutlichen Methoden haben Außendienst- und Mobilarbeiter. „Die fühlen sich abgehängt und haben nicht den Eindruck, eine Stimme zu haben.“ In vielen Unternehmen gibt es zwar ein Intranet. Davon profitiert aber nur, wer am Computer arbeitet, so Kenner. An der Maschine, hinter dem Lenkrad oder an der Kasse bleibt man außen vor.
Mit ihrer Mitarbeiterkommunikations-App bieten die Stuttgarter den Unternehmen nun eine zentrale Plattform an, über die alle Informationen geteilt werden können, die für die tägliche Arbeit relevant sind. So können die Beschäftigten Schichtpläne und Einsatzzeiten einsehen, sich untereinander abstimmen und Rückmeldungen geben. Führungskräfte verbreiten interne Mitteilungen wie etwa Sicherheitshinweise oder holen Umfragen ein – für bestimmte Gruppen oder alle Beschäftigten. Das alles „intuitiv wie bei Instagramm“, so Kenner.

Digitale Plattform für vernetzte und erreichbare Mitarbeiter

Besonders wichtig: die App ist für den Einsatz auf privaten oder firmeneigenen Smartphones ausgelegt und erreicht so auch Mitarbeiter ohne E-Mail-Adresse oder PC-Arbeitsplatz. Und: „Die App ist für jeden Kunden mit dem eigenen Corporate Design gebrandet“, sagt Giacomo Kenner. „Der Name Flip taucht nirgendwo auf.“
Wie viel bei den Unternehmen im Argen liegt, fiel Benedikt Ilg auf, während er als DH-Student bei Porsche die Abteilung Data-Science mitaufbaute. „Viele Mitarbeiter waren überhaupt nicht erreichbar oder konnten nur durch aufwändige Log-in-Prozesse einbezogen werden.“ Offenbar steckte hier Verbesserungspotenzial – auch in anderen Firmen. Ilg entschied sich gegen die sichere Stelle bei Porsche und für eine Neugründung gemeinsam mit seinem Schulfreund Kenner, der damals noch studierte.

Vom Startup zum Global Player: Von Stuttgart aus den Markt für Mitarbeiter-Apps erobern

Bereut haben das die beiden Gründer bis heute nicht. Mit dem Start 2018 hob Flip förmlich ab wie eine Rakete. Zum ersten Kunden Porsche gesellten sich Edeka, Rossmann, Rewe, Toom und McDonalds. Auch Bosch und die Automotive-Größen Magna und Mahle sind mit von der Partie. Heute ist das Startup weltweit tätig und beschäftigt 150 Mitarbeiter in Deutschland, Großbritannien und den USA. „In den vergangenen Jahren waren wir wahrscheinlich eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen“, sagt Kenner.
Wird es so weiter gehen? Die beiden Gründer sehen derzeit nichts, was ihre Expansion bremsen könnte. Künftig soll die Flip-App mit Hilfe von KI noch leistungsfähiger werden und die Navigation über das gesamte Wissen der Firma ermöglichen. Weil die Stuttgarter derzeit viele Anfragen aus den USA und Kanada erhalten, wollen sie sich verstärkt Nordamerika zuwenden. Die Markführerschaft in Mitteleuropa ist ihnen auf Dauer nicht genug, sagt Kenner. „Wir wollen weltweit die Nummer eins werden.“
Walter Beck für Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen

Gesundheitswirtschaft in der Region: Strategische Einblicke dank neuer Datenplattform

Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den dynamischsten und bedeutendsten Branchen in der Region Stuttgart.
Mit über 800.000 Beschäftigten in Baden-Württemberg und einer Bruttowertschöpfung von mehr als 46 Milliarden Euro ist sie ein zentraler Motor für Wachstum und Innovation. Um Unternehmen, Institutionen und Entscheidungsträgern fundierte Einblicke in die Entwicklung der Gesundheitsausgaben zu ermöglichen, stellt das Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein neues interaktives Dashboard zur Verfügung.
Das Dashboard „Gesundheitsausgaben der Länder“ bietet ab sofort eine umfassende Datenbasis zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland seit 2013 – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Leistungsarten.
Für die Region Stuttgart und ganz Baden-Württemberg lassen sich damit Trends erkennen, Vergleiche ziehen und strategische Entscheidungen datenbasiert untermauern. Besonders für Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft eröffnet das Dashboard neue Möglichkeiten zur Marktbeobachtung, Standortbewertung und Investitionsplanung.
Die Plattform wird jährlich aktualisiert und ist öffentlich zugänglich unde wurde von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) herausgegeben. Sie eignet sich sowohl für die interne Analyse als auch für die Kommunikation mit Partnern und politischen Akteuren. Ein Besuch lohnt sich!
Quelle: Statistische Landesamt BW

Neue Pflichten? - Kundenanlagen auf dem Prüfstand

Zum Hintergrund: Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in einem Betriebsgelände in Deutschland ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Die „Kundenanlagen“ würden somit die Netzbetreiberpflichten umgehen und den Wettbewerb einschränken.
Inhaltlich geht der EuGH davon aus, dass alle Energieverteilanlagen nun Verteilnetze sind, „die zur Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung dienen, die zum Verkauf an Kunden bestimmt ist“. Sobald Energieverteilanlagen (auch) dazu genutzt werden, entgeltlich Strom an Drittverbraucher zu liefern, sind sie also Verteilnetze, unterliegen den Regulierungspflichten und es fallen alle Stromkostenbestandteile an.
Mit anderen Worten, die derzeit wirtschaftlichen Vorteile einer Kundenanlage (keine Netzentgelte, keine netzseitigen Umlagen usw.) entfallen dann vollständig. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Versorgungskonzepten wie z. B. Selbstversorgung, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung usw. Bedenklich ist, dass die Entscheidung das bisherige deutsche Verständnis zur Kundenanlage und Stromnetze stark beeinflussen und einschränken wird.
Es ist daher von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft über alle Branchen hinweg auszugehen.
Bereits im März 2025 gab es eine Kurzumfrage von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hierzu. Da die neue Bundesregierung sich bislang zu diesem wichtigem Thema nicht entsprechend geäußert hat, haben mittlerweile viele Verbände einen gemeinsamen Appell an die Regierung erstellt, um die derzeitige Rechtunsicherheit zu klären und eine pragmatische Umsetzung zukünftig zu ermöglichen.
Der Appell ist auf der Webseite des Bundestages zu finden.

Zeit zu handeln – Vorfahrt für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation!

Europa steht an einem Scheideweg. Wir strangulieren uns selbst mit einem immer dichteren Netz an Vorschriften, Berichtspflichten, Normen und Regulierungen. Geschaffen auch durch unzählige in Blasen arbeitende Institutionen, die oft nicht bemerken, wie sehr sie Wachstum und Dynamik hemmen.
Die jüngsten Handelsspannungen mit den USA zeigen, wie verletzlich Europa geworden ist. Statt schnell und entschlossen zu reagieren, verlieren wir uns in Abstimmungen, Formularen und Prüfvorschriften – und handeln oft zu spät oder gar nicht.

Bürokratie agiert zu losgelöst von demokratischer Kontrolle

Wie jetzt auch die FAZ jüngst unter Berufung auf den Wirtschaftsrechtler Meinrad Dreher analysierte, liegt das Kernproblem nicht nur in einzelnen überzogenen Vorschriften, sondern in den strukturellen
Ursachen ihrer Entstehung. Die EU produziert nicht nur zu viele Regelwerke, sie tut dies zunehmend durch delegierte und nachgelagerte Rechtsakte, die ohne ausreichende Kontrolle von Parlament und
Rat erlassen werden.
Dieses „Eigenleben der Bürokratie“ wird durch übermäßige Detailvorgaben, ein aufgeblähtes Beauftragtenwesen, eine kaum begrenzte Zahl europäischer Agenturen und einen Verbraucherschutz
befeuert, der oft weit über sinnvolle Grenzen hinausgeht.

Statt Trippelschritten brauchen wir jetzt Disruption

„Disruption statt Symptombehandlung“ – eine Forderung, die wir bereits seit langem erheben, indem wir dafür eintreten, von den Trippelschritten des Bürokratieabbaus weg und endlich zu echten Systemänderungen zu kommen. Nicht umsonst haben wir bereits im letzten Jahr acht Strukturvorschläge hierfür vorgelegt. Und gut, dass dem andere jetzt folgen und dies laut äußern: Prinzipienorientierte Gesetze statt kleinteiliger Vorschriften, Beschränkung der delegierten Rechtssetzung, Abbau des Pflichtsystems für Unternehmensbeauftragte und den Mut, das
sogenannte „German Vote“ im Rat der EU aufzugeben, das auf Enthaltung in wichtigen Fragen hinausläuft und somit deutschen Einfluss schwächt.
Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Produktqualität sind wichtige Ziele – verlieren aber ihre Akzeptanz, wenn sie in wirtschaftsfeindliche Bürokratie münden. Die EU-Kommission hat zwar Entlastungen angekündigt, doch der Regulierungsdschungel wächst weiter. Solange die Ursachen
nicht angegangen werden, bleibt es bei halbherzigen Korrekturen.
Europa muss zu seinem wirtschaftlichen Versprechen zurückfinden: Freiheit, Effizienz, Wohlstand und Eigenverantwortung. Fortschritt entsteht nicht durch das Schreiben von Berichten, sondern durch Unternehmen, denen der Staat vertraut und die Freiheit gibt, Innovationen zu schaffen.

Um die Trendwende zu erreichen, brauchen wie Ihre Unterstützung!

Mein Appell: Suchen Sie das Gespräch mit unseren Europaabgeordneten. Zeigen Sie auf, wo Bürokratie Innovation, Investitionen und Wachstum verhindert. Nur mit Ihrer Stimme können wir in Brüssel mit Realitätssinn und Rückgrat argumentieren. Der Zeitpunkt zu handeln ist jetzt – bevor wir uns vollends im Bürokratie-Dschungel verirren.

Clever bauen für Klima und Konto

Nachhaltiges Bauen muss nicht teurer sein – im Gegenteil: Beispiele aus der Region zeigen, dass der sparsame Umgang mit Ressourcen helfen kann, die oft horrenden Kosten zu senken. Möglich wird dies durch ­modulare und serielle Bauweisen sowie durch den Einsatz recycelter Materialien oder regenerativer Baustoffe wie Holz und Stroh. Regenerative Energien von Photovoltaik bis Wärmerückgewinnung kommen hinzu und senken die Betriebskosen von Immobilien.
Dass die Baukosten in ungekannte Höhen gestiegen sind, ist kein Geheimnis. Im Wohnbau hatten sich die Quadratmeterpreise je Wohnfläche und Jahr im Neubau zuletzt um 1000 Euro erhöht. Allein der Stahlpreis hat sich - bedingt durch den Krieg in der Ukraine - mindestens verdreifacht.
Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) setzt auf starke Anreize zur Deregulierung, um mehr Wohnraum schneller und kostengünstiger zu schaffen. In Stuttgart liegt der aktuelle Quadratmeterpreis für Neubauten zur Miete bei 23 Euro, was weder für Investoren noch Mieter attraktiv ist und zu vielen stornierten Bauprojekten führt.
Ihr Ministerium hat daher die Landesbauordnung (LBO) grundlegend reformiert, um bürokratische Hürden zu reduzieren. Seit dem 28. Juni gelten neue Regelungen, darunter die Abschaffung des langwierigen Widerspruchsverfahrens, das Bauvorhaben um bis zu 14 Monate verzögerte. Aufstockungen und Umbauten wurden erleichtert, und es wurde eine „Genehmigungsfiktion“ eingeführt: Bauanträge gelten automatisch als genehmigt, wenn sie drei Monate nach vollständigem Eingang nicht abgelehnt wurden.

Wohn- und Arbeitsraum im Einklang: Neuer Landesentwicklungsplan für Baden-Württemberg

Zusätzlich setzt die Ministerin auf die Digitalisierung des gesamten Baugenehmigungsverfahrens mit dem „Virtuellen Bauamt“, das bereits von 80 Prozent der Baurechtsämter im Land genutzt wird. Dies entlastet die Verwaltung erheblich und ermöglicht allen Beteiligten synchronen Zugriff auf den Bearbeitungsstand.
Weiterhin wird der 30 Jahre alte Landesentwicklungsplan überarbeitet, um die aktuellen Bedürfnisse von Wohnen, Gewerbe, Mobilität, Landwirtschaft, Photovoltaik und Windkraft sowie Nahversorgung und militärischer Nutzung zu berücksichtigen. Razavi betont die zunehmende Harmonie von Wohnen und Arbeiten, die frühere Gegensätze waren und nun synchronisiert werden müssen.
Mit scheinbar kleinen Änderungen können zum Teil erhebliche Entlastungen für die Bauherren erreicht werden. So sah die LBO vor der Reform einen Stellplatz je Wohnung vor. Seit Ende Juni haben die Kommunen jedoch die Möglichkeit, dies individuell regeln. Das spart im Einzelfall je Wohneinheit bis zu 80.000 Euro – und wertvolle Ressourcen.

Holzhochhaus in Böblingen: Nachhaltiger Wohnungsbau für die IBA27

Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, zeigt am Beispiel des Postareals in Böblingen, was dies bedeuten kann. „Im sozialen Wohnungsbau liegt die Pkw-Dichte pro Haushalt bei 0,5, daher sind weniger Stellplätze erforderlich, wenn bedarfsgerecht geplant wird.“ Dort kostet ein Tiefgaragenstellplatz 80.000 Euro in der Herstellung, was durch eine durchdachte Planung, besonders in Bahnhofsnähe, eingespart werden kann. Auf dem Postareal entstand so ein Holzhochhaus mit 14 Etagen als Projekt der Internationalen Bauaustellung 2027 (IBA27), zum Teil mit Sozialwohnungen, zu einem Preis von 1600 Euro pro Quadratmeter.
Für das Dorf Grünkraut bei Ravensburg hat Müller berechnet, dass hier 250 Pflegebedürftige mit einem Bedarf von 2000 Euro pro Monat wohnen könnten, was einem Jahresbudget von sechs Millionen Euro entspricht, das idealerweise lokal ausgegeben wird. Entsprechend wurden Räume für Nahversorger, Ärzte, Apotheken, Sozialstationen und Nachbarschaftshilfe geplant. Müllers Fazit: „Wenn wir ideologiefrei und bedarfsgerecht planen und bauen, werden wir die Herausforderungen meistern.“

Serielles und modulares Bauen: Bis zu 40 Prozent geringere Baukosten möglich

Neben solchen Analysen kommt es auf die Umsetzung an. Neben der Digitalisierung und Vereinfachung des Bauprozesses, wie beim „Gebäudetyp E“, liegen aktuell große Hoffnungen auf seriellem und modularem Bauen, um die Baukosten insgesamt um bis zu 40 Prozent zu senken.
Ein gutes Beispiel, das all diese Ansätze vereint, ist das „Zero“ in Stuttgart-Möhringen, das vor wenigen Wochen bezogen wurde. Das fünfgeschossige Bürogebäude bietet auf 14.200 Quadratmetern 400 Arbeitsplätze. Bauherr war die Sindelfinger EEW GmbH, die seit Jahrzehnten Objekte entwickelt und vermarktet. „Unser Ziel war es, möglichst nachhaltig zu bauen“, sagt Prokurist Patrick Schumann. Als Sohn des Inhabers waren die Chancen für den 27-jährigen Betriebswirt günstig, hier neue Maßstäbe zu setzen.
Dabei setzt das Projekt neben der seriellen Holzmodulbauweise auf einen hohen Autarkiegrad durch eine 170 KWp-PV-Anlage und einen Eisspeicher mit 400 Kubikmetern Wasservolumen. Die Haustechnik wurde verschlankt und nicht auf Spitzenlasten ausgelegt. „In unserer Kantine öffnen wir beispielsweise Türen und Fenster, wenn 200 Personen gleichzeitig essen, danach nur für 20 Minuten“, erklärt Schumann. Die Haustechnik wurde mit Prognosen für Wetterdaten simuliert, die bis 2045 reichen. „Das Projekt erforderte überzeugende Argumente bei Bankern, Steuerberatern und Anwälten, da die Immobilienbranche sehr konservativ ist.“

Innovative Finanzierung und Planung: Wie Kooperation Bauprojekte erleichtert

Niklas Humm, der verantwortliche Planer der Sindelfinger Projektmanagement-Gesellschaft CPM, unterstützte das Projekt und wird künftig Mieter im „Zero“ sein. Der Bauingenieur und Projektsteuerer kombinierte seine Kompetenzen und Ideale bei diesem Projekt. „Architektur, Gebäudetechnik und Baukonstruktion müssen optimal aufeinander abgestimmt sein“, betont er. „Fensterflächenanteil, Möblierungsraster und Heizwärmebedarf korrespondieren miteinander.“
Durch einfachere Bauweise musste das Duo Schumann/Humm weniger investieren und gewann so Spielraum für die Finanzierung besserer Qualitäten. Sie beauftragten Handwerker aus dem Transsolar-Netzwerk für die Haustechnik, die diese Philosophie teilen, aber bislang keine Projekte in dieser Dimension realisiert haben. „Dafür haben wir uns lange bürokratische Verhandlungen erspart und oft per Handschlag kooperiert.“

Energieeffizientes Bauen: Bürohaus „Zero“ verbraucht nur ein Drittel normaler Gebäudeenergie

Solche Details sind typisch für das „einfache Bauen“, das Stefan Leupertz seit Jahren versucht rechtssicher zu gestalten, um Innovationen wieder zu ermöglichen und Kosten um bis zu 30, 40 Prozent zu senken. Bis 2012 war der habilitierte Jurist Richter am Bundesgerichtshof für Baurecht und ist seither Baukonfliktmanager. Zudem berät er Verbände bei der Deregulierung, um von Standards abweichen zu dürfen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind: Investor, Bauherr, Käufer und Mieter. Die Resultate solcher mutigen Schritte sind messbar: Das „Zero“, wo der Quadratmeter für 23 Euro vermietet wird, verbraucht nur 24 kWh Energie pro Quadratmeter und Jahr, im Vergleich zu dreimal höheren Werten konventioneller Gebäude.
„Einfaches Bauen“ ist auch bei der Stuttgarter Drees-&-Sommer-Tochter EPEA ein Thema. Allerdings nimmt das Unternehmen, das der Chemiker Michael Braungart 1987 gegründet hat, um die lineare in eine kreislauffähige Wirtschaft zu transformieren, den gesamten Prozess des Bauens in den Blick. Vorbild des gebürtigen Schwäbisch Gmünders war die Natur mit ihrem Rhythmus aus Werden und Vergehen. EPEA-Geschäftsführer Marcel Özer formuliert es so: „Wir wollen weg von den Insellösungen und alle Prozesse und Aspekte miteinander vernetzen.“

Kreislaufwirtschaft im Bau: Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden

Bei den eigenen Bauprojekten von Dreso sowie bei Bauherren wie der Stadt Konstanz – derzeit etwa beim Neubau einer Berufsschule – greift die Nachhaltigkeitsstrategie der 45 EPEA-Fachleute. Geschäftsführer Marcel Özer betont: „Eine zentrale Kennziffer unserer Analysen ist der CO2-Wert.“ Dieser wird über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg betrachtet – angefangen bei der Rohstoffgewinnung und der energieeffizienten Herstellung der Baustoffe und Komponenten, über die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens, den Betrieb des Gebäudes, bis hin zu dessen Rückbau und der Wieder- oder Weiterverwendung der verwendeten Materialien.
Als Beratungsunternehmen unterstützt EPEA auch bei der Zertifizierung von Baustoff-Herstellern und deren Produkten für Nachhaltigkeit und moderiert softwarebasiert Branchenlösungen, die wiederum digital mit dem Baurecht oder Qualitätsnormen wie dem Siegel der DGNB abgeglichen werden können. Das kann man mit dem bewährten Pfandsystem der Getränkeindustrie vergleichen, deren Flaschen überall zurückgenommen und vergütet werden und die schließlich – auf Grund identischer Rezepturen – gemeinsam zu neuen Flaschen recycelt werden können. Das gleiche ist auch bei Fensterglas, Beschlägen oder Teppichen möglich, um hochwertige Rohstoffe im Kreislauf zu halten.
Mehr noch: In den Benelux-Staaten bleiben bei neu gebauten Hotels oder Universitäten Fassaden oder Teppiche teils im Besitz des Herstellers, der vom Gebäudebetreiber hierfür eine fixe Honorierung pro Monat bekommt. So bleibt beim Lieferanten der Anreiz, nicht die günstigste Lösung anzubieten, sondern die für ihn profitabelste. Das kann heißen, dass zum Beispiel Teppiche nicht verklebt, sondern per Klettverschluss fixiert werden, um die Textilfasern später wieder verwenden zu können. Oder an Treppenabsätzen und vor Aufzügen besonders robustes Material zu verwenden, um die Haltbarkeit zu erhöhen. Oder nur wenige Quadratmeter auszutauschen, statt der gesamten Fläche.
Gemeinsam mit der digitalen Materialdatenbank Madaster arbeitet Özer auch daran, die Substanz von Gebäuden zu erfassen und zu ermitteln, wann diese sinnvollerweise rückgebaut werden sollen. Die Baubeteiligten erfahren dadurch beispielsweise, wann wo wieviel mineralischer Wertstoff, gebrauchte Fliesen oder Fenster verfügbar werden und können diese bei einem Neu- oder Umbau einplanen. In Tübingen und München erfolgen aktuell Rückbauten, etwa auf ehemaligen Kasernenarealen. Just in time wird dort Material neu aufbereitet und zur Abholung zwischengelagert. „Das spart Kosten in der Logistik, in der Entsorgung und ist in diesen Fällen sogar wirtschaftlicher als der herkömmliche, bisherige Entsorgungsweg“, sagt der 37-jährige Umweltingenieur.

Urban Mining und Stoffstrom-Management: Sekundärrohstoffe als Zukunft der Bauwirtschaft

Die kreislauforientierte Neugestaltung der Stoffströme aus Rückbau und Sanierung wird zu einem zentralen Baustein der zukünftigen Bauwirtschaft. Dabei werden sogenannte Sekundärrohstoffzentren eine Schlüsselrolle spielen – sie sollten bundesweit flächendeckend und interdisziplinär organisiert werden. Visionär Marcel Özer sieht darin enormes Potenzial: „Hier entstehen völlig neue Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze.“ In Offenbach gibt es bereits eine Netzwerkinitiative mehrerer Unternehmen, zum Thema Urban Mining. Parallel dazu wandeln sich klassische Abbruchunternehmen zunehmend zu Sekundärrohstoffhändlern und verabschieden sich von ihrem früheren „Schmuddel-Image“. Der Flächenbedarf solcher Hubs hängt maßgeblich vom Stoffstrommanagement und der jeweiligen Nutzung ab.

Elektrifizierung der Baubranche: Schlüssel zur Klimaneutralität und Kostensicherheit

„Die Elektrifizierung ist der Schlüssel zur Klimaneutralität“, sagt Frank Hummel und bringt damit noch einen Aspekt ins Spiel. Der Elektro-Meister aus Frickenhausen hat 1993 ein Systemhaus gegründet, das er 2020 mit mehr als 100 Mitarbeitern an die Strabag AG, einen internationalen Baukonzern mit Sitz in Österreich, verkauft hat Seither berät der 57-Jährige Firmen auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Dafür ist das von Özer genannte Beispiel des Stoffstrommanagements ein gutes Beispiel.
Frank Hummel, Autor von „Highway to ­climate hell“, in dem er 2024 im Eigenverlag seine Vision einer „elektrisierenden Zukunft“ skizziert, denkt weit über CO2-neutrale Haustechnik hinaus – hin zur umfassenden Transformation der Industriegesellschaft. Für ihn ist Nachhaltigkeit nicht nur ökologisches Gebot, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor mit dem Potenzial, Kostensicherheit zu schaffen. Hummel fordert ein Umdenken: weg vom Fokus auf Mangel, hin zu lösungsorientiertem Handeln.
Der ehemalige Geschäftsführer der Strabag-Tochter Züblin (bis 2023) hat beispielsweise einen mobilen Baucontainer entwickelt, ausgestattet mit Infrarot-Heizung (IR), Photovoltaikmodulen und Batteriespeicher – nutzbar als autarkes Büro auf Baustellen. Beim Hausbau verzichtet er bewusst auf klassische Dachziegel: Die PV-Module übernehmen die Dachfunktion, auch Fassadenflächen werden zur Energiegewinnung genutzt. Elektroautos betrachtet Hummel konsequent als mobile Stromspeicher, die – etwa über Smart Meter – am nationalen Stromhandel teilnehmen können. In Frankreich ist das bereits Realität.

Energiespeicher, Elektromobilität und Smart Grids: Chancen für Bauherren und Investoren

„Die Speicher werden zunehmend leistungsfähiger und günstiger – und ermöglichen durch autarke Lösungen die Umgehung teurer Netzkosten“, sagt Hummel. Investitionen in diesem Bereich amortisierten sich oft schon innerhalb von fünf Jahren. Technisches Fachwissen sei dafür nicht zwingend erforderlich – denn die Anbieter brächten die nötige Kompetenz gleich mit. „Ein KNX-Bus etwa vernetzt alle Erzeuger und Verbraucher wie etwa die Infrarotheizung (IR) intelligent miteinander – so lässt sich die gesamte Haustechnik präzise und effizient aufeinander abstimmen“, erklärt der Consultant.
Ein praktisches Beispiel liefert Hummel selbst: Sein Bürogebäude wurde mit Infrarotheizung (IR) geplant und ursprünglich mit einem Energiebedarf von 88 kWh pro Quadratmeter kalkuliert. Tatsächlich lag der Verbrauch bei lediglich 33 kWh – selbst bei einer um zwei Grad erhöhten Raumtemperatur wären es nur 47 kWh.
Die Elektromobilität eröffne zudem die Möglichkeit, aktiv am Stromhandel teilzunehmen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. So könne etwa ein Garagendach mit Photovoltaik-Modulen genügend Energie für rund 15.000 Pkw-Kilometer pro Jahr liefern. Über seine Firma vermittelt Hummel deshalb nicht nur technisches Know-how, sondern auch Kapital, um die Energiewende voranzutreiben – mit ökologischer Wirkung und wirtschaftlicher Rendite.
Leonhard Fromm für Magazin Wirtschaft 9-10.2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt.

Sonderheft Ausbildung

Vom Elterngespräch über die Azubigewinnung bis zur überbetrieblichen Ausbildung: Alles zum Thema Ausbildung finden Sie kompakt im aktuellen IHK-Sonderheft Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9726 KB)

Ferienzeit ist auch Shoppingzeit

Sommerferien in Baden-Württemberg: BWIHK präsentiert die neue Studie „Handel, Innenstadt und Tourismus 2025“. Die Untersuchung zeigt großes Potenzial von Übernachtungs- und Tagestourismus für den Einzelhandel.
Die Studie beleuchtet das enge Zusammenspiel von Tourismus, Tagestourismus und stationärem Einzelhandel und zeigt auf, welches wirtschaftliche Potenzial in Freizeit- und Reiseaktivitäten steckt, ganz besonders in der Ferienzeit.
Beauftragt und ausgewertet wurde die Untersuchung von der IHK Bodensee-Oberschwaben, welche im BWIHK in Handelsfragen federführend ist und der IHK Nordschwarzwald, welche die landesweite Sprecher- und Koordinierungsfunktion im Tourismus inne hat. Die Zahlen der Studie stammen vom renommierten Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr e.V. (dwif).

Die zentralen Erkenntnisse

Freizeit und Reisen sind ein bedeutender Teil der privaten Konsumausgaben, etwa 15 Prozent des Haushaltsbudgets entfallen auf Ausgaben in diesem Bereich, darunter auch Gastronomie- und Einzelhandelskäufe. Besonders Tagesgäste, die in Städten und Urlaubsorten unterwegs sind, lassen dort bares Geld: Shopping, Gastronomie, Souvenirs oder regionale Produkte gehören zu typischen Ausgaben nationaler wie internationaler Gäste. „Reisezeit ist Erlebnis- und Shoppingzeit. Gerade in den Ferien profitieren Handel, Gastronomie und Tourismus gleichermaßen von einem gut verknüpften Attraktionsangebot. Insgesamt geben die Gäste ganze 8,2 Milliarden Euro im Einzelhandel aus “, so Dr. Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben.

Einzelhandel profitiert direkt vom Tourismus

„Gäste, die unsere Städte besuchen, sind nicht nur an Sehenswürdigkeiten interessiert – sie kaufen gezielt ein. Damit wird der Einzelhandel zum direkten Profiteur des Tagestourismus“, führt Voss weiter aus. Bereits heute fließen mehrere Milliarden Euro jährlich aus touristischen Aktivitäten direkt in den stationären Handel – Tendenz steigend. Besonders Innenstädte, die ein attraktives Erlebnis- und Einkaufsumfeld bieten, können sich als Anziehungspunkte für Touristen profilieren.

Impulse für den Sommer: Innenstädte als Erlebnisorte

Ob Shoppingbummel nach dem Museumsbesuch, Cafébesuch während einer Stadtführung oder gezielter Einkauf von Spezialitäten: Der Tourismus belebt die Innenstädte und sorgt für zusätzliche Umsätze, besonders in den Sommermonaten. „Die Studie betont, dass eine bewusste strategische Verknüpfung von Handel, Freizeitangebot und Tourismusmarketing für Städte und Gemeinden eine große Chance darstellt“, führt Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald, aus und ergänzt: „Unsere Untersuchung belegt zudem einen deutlichen Trend zu ‚Erlebnis statt Besitz‘, gerade bei jüngeren Generationen. Die Sommerferien werden genutzt, um Freizeit zu genießen, Neues zu entdecken und gemeinsam Zeit zu verbringen. Davon profitieren Anbieter, die Erlebnisräume, Events oder kreative Einkaufskonzepte schaffen.“ Auch der Einzelhandel sollte sich verstärkt als Teil dieses Gesamtangebots begreifen. „Wer die Innenstädte stärken will, muss Handel und Tourismus gemeinsam denken“, schließen Traub und Voss. Stadtmarketing, Tourismusverbände, Einzelhandel und Kommunen seien gefordert, an einem Strang zu ziehen – um gemeinsam ein attraktives Gesamtbild zu schaffen, das Gäste ebenso begeistern könne wie Einheimische.

BWIHK fordert strategische Verknüpfung von Handel und Tourismus

Der BWIHK sieht die Sommerferien als genau richtigen Zeitpunkt, um auf die Rolle von Tages- und Übernachtungsgästen für Einzelhandel und Innenstädte hinzuweisen – denn besonders in dieser Zeitspanne erhält das Thema durch viele Gäste landesweite Sichtbarkeit: „Wer jetzt vorausschauend und strategisch handelt, hat die Chance, Feriengäste und Tagesbesucher nicht nur kurzfristig zu begeistern, sondern sie langfristig zu binden. Deshalb müssen Handel, Tourismus und Stadtentwicklung gemeinsam und abgestimmt auf die Agenda von Kommunen, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern“, unterstreichen Voss und Traub.

Zentrale Zahlen und Fakten aus der Studie:

  • 3.051 Euro betragen die monatlichen Konsumausgaben eines durchschnittlichen Haushalts in Baden-Württemberg. 15 Prozent davon entfallen auf Freizeit, Kultur, Gastronomie und tourismusnahe Dienstleistungen.
  • 14,7 Mrd. Euro gaben Tagesgäste in Baden-Württemberg im Jahr 2023 aus – rund ein Drittel davon entfiel auf Einzelhandel und Gastronomie.
  • Ein Tagesgast gibt im Schnitt 30,10 Euro pro Besuch aus – 41 Prozent davon örtlichen Einzelhandel.
  • 28 Prozent ihrer Reisekosten geben internationale Gäste beim Deutschlandbesuch für Shopping aus, bei asiatischen Gästen sind es sogar über 40 Prozent.
  • 8,2 Mrd. Euro beträgt der Bruttoumsatz-Anteil der Ausgaben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Baden-Württemberg, die in den Einzelhandel fließen.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

Nachfolge im Familienunternehmen

Das Unternehmen innerhalb der Familie zu übergeben, steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle. Die Führungsnachfolge ist jedoch kein Selbstläufer.
Insbesondere die Abstimmung von Lebensplänen und Unternehmensbelange, wie auch der Erhalt des Familienfriedens, sind langfristige Herausforderungen. Die Übergabe selbst erfordert einen klaren Zeitplan, sorgfältige Vorbereitung und eine präzise vertragliche Umsetzung.
Der Vortrag zeigt, wie Fehler vermieden und die Nachfolge in der Familie steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Hinweise auf Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts runden die Veranstaltung ab. Die Referierenden stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Programm
17:00 Uhr Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr Kommunikation, Planung & Umsetzung
Dr. Bettina Daser
Beratung für Unternehmerfamilien, Stuttgart
18:00 Uhr Pause
18:15 Uhr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Andrea Seemann
Steuerberaterin
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart
19:00 Uhr Abschluss
Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich direkt anmelden:
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OS-Plattform zur Streitbeilegung wird eingestellt

Die sogennnate OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Onlinehändlern eingeführt worden.
Seit 2016 müssen Webseitenbetreiber und Onlinehändler auf die OS-Plattform mit einem Link hinweisen. Der Link sollte aktiv verlinkt, also klickbar, und leicht zugänglich sein. Auch gewerbliche Angebote auf Handelsplattformen wie eBay mussten einen “klickbaren” Link zur OS-Plattform enthalten. Ein Hinweis musste auch in AGBs aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGBs verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Die Plattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollten. Die Online-Streitschlichtungsplattform sollte vor allem auch bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften den Verbraucherschutz stärken.
Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde am 20. März 2025 eingestellt. Am 20. Juli 2025 wird die Plattform nun endgültig gelöscht. Seit dem 20. Juli 2025 entfällt somit auch die Verpflichtung, einen entsprechenden Hinweis oder Link auf Webseiten und in AGB zu integrieren. Entsprechend ist jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform im Impressum, aus den AGB, aus E-Mail-Signaturen, oder anderen Texten und Vorlagen zu entfernen.
Begründet wird die Einstellung damit, dass nur eine sehr geringe Nutzung des Angebots erfolgte und von den wenigen eingereichten Verfahren nur zwei Prozent eine positive Antwort des jeweiligen Unternehmens erhalten hätten. Eine Weiterleitung über die OS-Plattform habe nur rund zweihundertmal im Jahr in der gesamten Union stattgefunden.
  • Ab dem 20. März 2025 musste der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings durfte nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können.
  • Seit dem 20.Juli 2025 sollten alle Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des Plattformlinks auf Webseiten und aus der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur, den Footer der Webseite oder sonstige Stellen auf der Webseite/im Webshop/der Handelsplattform, wo diese Angaben gemacht wurden. Zu entfernen sind auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw.
  • Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen mit Wirkung zum 20. Juli 2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.
Bitte beachten: Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unverändert bestehen bleibt die Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG).
Dies bedeutet, dass Unternehmen auf der Webseite und/oder in den AGB darüber informieren müssen, ob sie sich nach dem VSBG freiwillig bereit erklärt haben oder durch bestimmte Regeln zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet sind (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Unternehmen müssen auch weiterhin darüber informieren, wenn sie nicht verpflichtet und nicht bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern (Stand der Mitarbeiterzahl: 31. Dezember des Vorjahres).
Beispielsweise: Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


Zahlen zur Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft in der Region Stuttgart ist besonders von ärztlichen Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geprägt. Aber auch viele gesundheitsnahe Dienstleistungen, sowie Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandel sowie herstellende Betriebe medizinischer Produkte und Geräte tragen ganz wesentlich zum Wirtschaftsgeschehen bei.
Allein in der Region Stuttgart sind in diesem Wirtschaftszweig 118.112 Menschen tätig. Das entspricht einem Anteil von rund zehn Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl der Region. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Zahl minimal und hält sich mit der Anzahl der Beschäftigten und deren Anteil an der Branche weiterhin auf einem guten Niveau. Mit 6.434 Betriebsstätten gehört sogar jeder neunte Betrieb in der Region zur Gesundheitswirtschaft.
Mehr Daten und Fakten für die Region Stuttgart finden Sie auf den Fachbereichsseiten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e.V.. unter: Steckbrief zur Gesundheitswirtschaft in der Region Stuttgart.
Stand: Juni 2025

Insolvenzverwalter-Sprechtage

Mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In Einzelgesprächen mit erfahrenen Insolvenzverwaltern aus der Region kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Insolvenzverwalter-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Termine für 2026:
  • 22.01.2026
  • 12.02.2026
  • 05.03.2026
  • 26.03.2026
  • 16.04.2026
  • 07.05.2026
  • 28.05.2026
  • 18.06.2026
  • 09.07.2026
  • 30.07.2026
  • 20.08.2026
  • 10.09.2026
  • 01.10.2026
  • 22.10.2026
  • 12.11.2026
  • 03.12.2026
Weitere Informationen, Anmeldung und Terminvergabe über den angegebenen Ansprechpartner.

Namen und Gesichter

Gibt es auch in Ihrem Unternehmen personelle Veränderungen auf der Führungsebene? Wir veröffentlichen Ihre Nachricht gern. Senden Sie einen kurzen Text mit Bild an presse@stuttgart.ihk.de

Jaakko Kaivonen

übernimmt zum Jahreswechsel die Geschäftsführung der D&B Group von Amnon Harman, der das Unternehmen seit 2014 als CEO geprägt hat. Kaivonen verantwortete seit Anfang 2025 als Chief Revenue Officer die weltweiten Vertriebs- und Kundenaktivitäten. Mit seiner internationalen Managementerfahrung soll er das Audio-Technologieunternehmen zu weiterem Wachstum führen. Harman bleibt Anteilseigner des Unternehmens und wechselt in den Beirat.

Jochen Bauer

ist in die Geschäftsführung der AVB GmbH & Co. KG in Berglen-Kottweil (Rems-Murr-Kreis) eingetreten. Er tritt an die Stelle von Klaus Hemminger, der nach mehr als 30 Jahren an der Spitze des Unternehmens im Frühjahr in den Ruhestand wechselt. Bauer ist Betriebswirt und ein ausgewiesener Logistik-Fachmann. Der 50-jährige will insbesondere die internen Abläufe des Baustoffrecycling-Unternehmens optimieren und zusätzliche Geschäftsfelder erschließen.

Anurag Garg

ist zum Chief Product & Technology Officer (CPTO) der Stuttgarter Markt-Pilot GmbH ernannt worden. Er soll das Wachstum im europäischen und nordamerikanischen Markt im Rahmen einer neuen Finanzierungsrunde des Anbieters von Pricing-Software für den Maschinen- und Anlagenbau weiter vorantreiben. Garg bringt große Erfahrung im Auf- und Ausbau technologiegetriebener Unternehmen mit.

Sven Brüggemann

Sven Brüggemann
hat die Leitung des Bereichs Brand Management & Design bei der Olymp Bezner KG in Bietigheim-Bissingen übernommen. Der 44-jährige Diplom-Kaufmann wechselt vom Premium-Menswear-Label Roy Robson in Lüneburg und bringt zudem Erfahrung aus verantwortungsvollen Positionen bei der Hugo Boss AG in Metzingen sowie bei Adidas mit. Sein Vorgänger, Florian Neu, der die Funktion seit ihrer Einführung 2023 innehatte, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Thomas Mann

derzeit CEO der Mercedes Benz Financial Services Deutschland, wird ab dem Jahreswechsel Leiter Vertrieb Neufahrzeuge im Mercedes-Benz Cars Vertrieb Deutschland (MBD) und damit Mitglied der Geschäftsleitung des MBD. Er folgt auf Carsten Dippelt, der nach 28 Jahren Konzernzugehörigkeit das Unternehmen Ende Mai 2026 auf eigenen Wunsch verlässt. Mann ist seit 2004 im Konzern und hat seither unterschiedliche Führungspositionen bekleidet.

Adriana Lehr

ist neu in der Geschäftsführung der Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG in Leinfelden-Echterdingen. Die 46-Jährige kehrt nach fast sechs Jahren in Japan in die Region Stuttgart zurück und verstärkt das Führungsteam um Alexander Lehmann und Ralf Görner. Sie blickt auf 25 Jahre internationale Erfahrung im Automotive- und Beratungssektor zurück, unter anderem bei Daimler Truck Asia und der Mitsubishi Fuso. Bei Minol ist sie für die Bereiche IT, Prozesse, Abrechnung und digitale Transformation verantwortlich.

Oguzhan Celil

Oguzhan Celil ist in die Geschäftsführung des Filderstädter Verpackungs- und Kennzeichnungsspezialisten Herma berufen worden. Celil gehört bereits seit Mitte 2021 als Finanzchef der Geschäftsleitung an. Der bisherige Herma-Geschäftsführer Sven Schneller, 58, hat aus persönlichen Gründen seinen Rückzug aus dem Unternehmen für Mitte nächsten Jahres angekündigt.

Jan Magnus Fiedler

Jan Magnus Fiedler ergänzt die Geschäftsführung der Kissling Personalberatung GmbH. Der 34-Jährige ist seit über zwei Jahren bei dem Familienunternehmen in Gäufelden-Tailfingen tätig. Kissling unterstützt seit mehr als 30 Jahren mittelständische Unternehmen – insbesondere aus Industrie, Versicherungen, Banken und deren IT-Dienstleister – bei der Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen.

Kai Klenk

ist der neue technische Geschäftsführer der H.P. Kaysser GmbH + Co. KG. Der 39-jährige Technische Betriebswirt führt gemeinsam mit Achim Hinterkopf, der CEO und Sprecher der Geschäftsleitung wird, seit dem 1. Juli die Geschäfte des mittelständischen Familienunternehmens. Der bisherige Geschäftsführer und Hauptgesellschafter Thomas Kaysser wechselt nach 45 Jahren von der operativen Ebene in den zukünftigen Beirat. Klenk begann seine Laufbahn im Jahr 2001 mit einer Schlosserlehre im Unternehmen und wurde im Alter von 21 Jahren der jüngste Abteilungsleiter im Haus.

Ulrike Deschka

verstärkt die Geschäftsführung des Kunststoffverarbeiters Ensinger in Nufringen (Kreis Böblingen). Als Chief Administrative Officer (CAO) ist sie für die Ressorts Personal, Finanzen und Controlling, IT sowie Recht und Integrität verantwortlich. Zudem übernimmt sie die regionale Gesamtverantwortung für die Gesellschaften in den USA, Brasilien, Mexiko und Kanada. Gemeinsam mit Ralph Pernizsak (CSO) und Björn Schneekloth (COO) bildet sie das dreiköpfige Leitungsteam des Familienunternehmens. Deschka folgt auf Dr. Roland Reber, der Ende März aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist und das Unternehmen nach fast 23 Jahren verlassen hat. Die Diplom-Betriebswirtin (FH) war zwei Jahrzehnte überwiegend in leitenden Funktionen für die Bosch-Gruppe tätig. Zuletzt trug sie die kaufmännische Gesamtverantwortung für das Werk der Robert Bosch Automotive Steering in Schwäbisch Gmünd.

Sascha Klaus

rückt zum 1. August in den Konzernvorstand der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auf. Der 55-Jährige übernimmt dort das Ressort Immobilien und Projektfinanzierung, das er zusätzlich zum Vorstandsvorsitz der Berlin Hyp ausüben wird. Thorsten Schönenberger (53), der diese Funktion die vergangenen acht Jahre innehatte, legt sein Amt auf eigenen Wunsch nieder, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Der Wechsel fällt mit dem Abschluss der regulatorischen und rechtlichen Integration der Berlin Hyp in die LBBW zusammen. Zu dem neuen Verantwortungsbereich von Sascha Klaus zählen die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die Projektfinanzierung sowie die Führung der Tochterunternehmen LBBW Immobilien GmbH und LBBW Corporate Real Estate GmbH. Klaus ist Betriebswirt, verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche und hatte unter anderem bei der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und der Commerzbank leitende Positionen inne.

Alexander Kraus

st neu in den Vorstand des IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart e. V. gewählt worden. Er übernimmt das neu geschaffene Ressort für Innovation und Technik. Der ehrenamtliche IWS-Vorstand besteht somit nun aus sechs Führungskräften der Immobilienwirtschaft: Axel Ramsperger (Vorsitzender), Uwe Jaggy (stellvertretender Vorsitzender), Martin Merkel (Schatzmeister) sowie Bettina Klenk, Tobias Eisenreich und Alexander Kraus. Kraus leitet seit 2015 die Stuttgarter Niederlassung der Goldbeck-Gruppe. Vor sechs Jahren wurde er zum Geschäftsführer der Goldbeck Süd GmbH berufen.

Stephen Fauth

ist zum Vertriebs- und Marketingleiter (Chief Revenue Officer, CRO) des Stuttgarter Softwareunternehmens Markt-Pilot ernannt worden. In dieser Funktion verantwortet er weltweit die Bereiche Vertrieb, Marketing, Kundenbetreuung und Erlössteuerung. Sein Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung des Unternehmenswachstums sowie der Expansion in zentrale Zielmärkte. Fauth verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Unternehmenssoftware, überwiegend im industriellen Umfeld. In den vergangenen fünfeinhalb Jahren bekleidete er verschiedene Führungspositionen beim CPQ-Softwareanbieter Tacton, der auf Lösungen für den komplexen Maschinenbau spezialisiert ist. Zuletzt war er dort für die Markteintrittsstrategien in Nordamerika, Europa und Japan verantwortlich. Markt-Pilot bietet Software zur automatisierten Preisermittlung von Ersatzteilen im Maschinen- und Anlagenbau an.

Dr. Johannes Fues

hat den Posten des Finanzvorstands (CFO) und Chief Transformation Officers (CTrO) bei der Cenit AG in Stuttgart übernommen. Er folgt auf Axel Otto, der das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen verlassen hat, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu widmen. Fues bringt umfangreiche Führungserfahrung im Finanz- und Transformationsbereich mit. Zuletzt war er im Vorstand der Kontron AG, wo er die Green-Tec-Division leitete. Seine Karriere begann Fues in der Unternehmensberatung und setzte sie in leitenden Funktionen in Beteiligungsgesellschaften und Industrieunternehmen fort. Bei Cenit wird er neben der finanziellen Steuerung insbesondere die konzernweite Transformation entlang der Wachstumsstrategie „Cenit 2030“ des börsennotierten IT-Hauses vorantreiben.

Florian Beck

hat die Leitung der LGI Logistics Group International GmbH in Böblingen übernommen. Der bisherige Vorsitzende der Geschäftsführung, Bernd Schwenger, tritt nach sieben Jahren von seiner Funktion sowie als Mitglied des Group Managements der Muttergesellschaft Elanders zurück. Beck ist derzeit als Chief Operations Officer bei der Elanders-Tochter Bergen Logistics tätig. Seit zehn Jahren ist er für die Elanders-Gruppe in verschiedenen Führungspositionen aktiv. Die LGI-Gruppe bietet Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette sowie im Bereich Transport und Logistik für zahlreiche Branchen an.

Steffen Hild

ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (ITGA) Baden-Württemberg e.V. gewählt worden. Der geschäftsführende Gesellschafter der CAT Clean Air Technology GmbH in Stuttgart tritt die Nachfolge von Jürgen Sautter an. Der Geschäftsführer der ROM Technik GmbH kandidierte nach über 14 Jahren an der Spitze des ITGA nicht mehr erneut. Als zweiter Vorsitzender wurde Christian Hage, Geschäftsführer der Daldrop & Huber GmbH in Neckartailfingen, gewählt. Martin Brüstle, Prokurist und Hauptniederlassungsleiter der ROM Technik GmbH, wurde neu in den Vorstand aufgenommen.

Thomas Zahlmann

ist neuer Geschäftsführer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) in Kornwestheim. Gemeinsam mit Marcus Ziemer (56), der bereits seit 2014 der Geschäftsführung angehört, wird er künftig insbesondere für große Bauprojekte verantwortlich sein. Zahlmann (54) war zuvor Geschäftsführer der Projektmanagement GmbH und der Engineering GmbH der Pandion AG in Köln. Davor leitete er den Bereich Projektentwicklung und Neubau bei der Vonovia SE in Bochum. Er folgt auf Jörg Tigges (59), der seit dem 1. Mai 2024 übergangsweise die Geschäftsführung der WHS übernommen hatte und künftig wieder im technischen Gebäudemanagement des Unternehmens tätig sein wird.


„Jedes Material ist Rohstoff“

Baustoffe wiederverwenden, Material in den Stoffkreislauf zurückführen - Fischer Weilheim arbeitet seit Jahren daran, die Ökobilanz der Bauindustrie zu verbessern.
Dröhnend schiebt der Schaufellader Tonnen schwarzbrauner Erdmassen an ihren Platz. Sie sind mit Resten von Mineralöl verunreinigt, die hier in der Bodenbehandlungsanlage von Fischer Weilheim über Tage und Wochen mikrobiologisch saniert werden. Ventilatoren saugen die Luft aus der Halle und blasen sie durch Biofilter, in denen Bakterien und Pilze die restlichen
Schadstoffe abbauen.

Steigende Kosten stoßen Investiotionen an

Rund 130.000 Tonnen Boden sind hier seit Inbetriebnahme vor zwei Jahren gereinigt worden. Sie können jetzt problemlos wiederverwendet werden – zum Beispiel im Landschaftsbau. „Früher hätte man die kontaminierte Erde direkt auf die Deponie bringen müssen“, erklärt Jörg Czischek, Bereichsleiter Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft bei Fischer Weilheim. Doch steigende Preise für Energie, Deponiefläche und CO2-Emissionen haben auch in der Bauwirtschaft Innovationen angestoßen.
Czischek ist stolz, dass seine Firma zu den Vorreitern gehört: „Ob Erdaushub oder Bauschutt - jedes Material ist Rohstoff. Indem wir es wiederverwenden, sparen wir Primärrohstoffe wie Kalkstein, Kies und Zement.“

Recycling-Verträge mit der öffentlichen Hand

Die Bodenbehandlungsanlage in Weilheim a. d. Teck ist in der Region einmalig, sagt Czischek. Fischer hat mit mehreren Landkreisen Verträge über die Abnahme und Reinigung kontaminierter Erde abgeschlossen. Die fällt zum Beispiel da an, wo früher einmal eine Tankstelle oder eine chemische Reinigung stand. „In vergangenen Jahrzehnten hat man nicht so sehr darauf geachtet, was alles in den Erdboden sickert.“
Zunehmend reinigt Fischer hier auch mineralisches Material von eigenen Projekten. Denn als Projektentwickler bietet das Unternehmen seinen Kunden „schlüsselfertige Baugruben“ an. Dabei fallen große Massen an Boden an und müssen recycelt und gegebenenfalls gereinigt werden.

Aus Erdaushub wird neuer “Flüssigboden”

Doch auch in anderen Bereichen geht man bei Fischer voran. So stellt das Unternehmen als einziges in der Region so genannten Flüssigboden her. Das ist ein zeitweise fließfähiges Gemisch aus Erdaushub und bestimmten Zusatzstoffen. Verwendet wird es, um im Tiefbau Hohlräume zu füllen – etwa Gruben und Arbeitsräume für Fundamente oder Reparaturen an Leitungen. Wenn er trocknet, wird der Flüssigboden tragfähig. „Auch das ist ein Weg, Material im Stoffkreislauf zu halten“, sagt Czischek.
In Stuttgart-Münster hat Fischer die erste vollelektronische Brecheranlage Deutschlands in Betrieb. Um genügend „grünen“ Strom vorzuhalten, sind alle Standorte mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet – 6100 Quadratmeter allein in der Weilheimer Zentrale. Die Flotte von 100 Lkw und 130 Baumaschinen soll nach und nach auf Wasserstoffantrieb umgestellt werden – zwei Transporter mit den emissionsfreien Motoren sind bereits in Betrieb.
Für eine Firma wie Fischer ist all dies eine Herkulesaufgabe, räumt der Manager ein. „Wir haben in der Gruppe rund 450 Mitarbeiter und bewegen Massen von bis zu 35.000 Tonnen am Tag“, sagt er. „Neben Standorten am Container-Terminal Horb und im Stuttgarter Hafen betreiben wir mehrere Steinbrüche und die einzige private Deponie im Regierungsbezirk.“
Wir bewegen jeden Tag bis zu 35.000 Tonnen
In einer Verwertungsanlage nahe Ulm wollen die Weilheimer künftig auch zurückgebaute Straßenbeläge recyceln. „Bei rund 600 Grad wird das Teer-Bitumen-Gemisch vollständig thermisch verwertet“, erklärt Czischek. „Zurück bleibt der mit über 90 Prozent größte Teil: Kies, Splitt und Sand, die dann in Primärrohstoffqualität wieder zur Verfügung stehen.“ Wird die Anlage wie geplant im kommenden Jahr genehmigt, kann sie 2029 in Betrieb gehen.
Freuen darf sich dann auch die Gemeinde, denn die freiwerdende Wärme fließt in ein Nahwärmenetz - Recycling auch auf energetischer Ebene.

Ferien für das E-Mail-Konto

Ein Urlaub bringt eigentlich nur dann echte Erholung, wenn man nicht ständig mit dem Kopf halb im Betrieb ist. Damit das gelingt, sollte man unbedingt sein E-Mail-Postfach einfach mal E-Mail-Postfach sein lassen - also nicht dauernd „mal kurz“ reinschauen.
Keine Sorge, alle Ihre Mails werden vom Abwesenheitsagenten beantwortet. Mit der richtigen Formulierung können Sie dann sogar mit Ihrem Urlaub Sympathiepunkte sammeln. Hier ein paar Tipps, wie Sie ihn perfekt einstellen:

Struktur für Ihre automatisierte Abwesenheitsnotiz

Betreff: Schon im Betreff sollte sofort erkennbar sein, dass es sich um eine ­automatisierte Antwort handelt.
Text: Der eigentliche Text sollte mit ­einem Dank für die Anfrage beginnen. Außerdem sollte er klar machen, bis wann die Abwesenheit dauert. Das Startdatum der Abwesenheit kann man hingegen weglassen: Im Gegensatz zum Enddatum hat es für den Anfrager keine Relevanz.
Wichtig hingegen: Was passiert jetzt mit der Nachricht, wird sie weitergeleitet? Abhängig von Ihren betrieblichen Abläufen kann aus Vertraulichkeitsgründen eine Weiterleitung ausgeschlossen sein.
Besser ist es dehalb auf jeden Fall, die Kontaktdaten der Vertretung anzu­geben. Dann kann der Interessent selber entscheiden, wie dringlich und wie personengebunden sein Anliegen ist. Falls man mit konkreten Projekten betraut ist, kann es dem Vertreter auch viel ­Arbeit ersparen, wenn Sie erwähnen, dass Sie rechtzeitig zur Weiterführung des entsprechenden Projektes zurück sind.
Grußformel: Unverzichtbar sind die ­guten Wünsche zum Schluss.

Die Basics sind also gesetzt. Doch je nach Branche, Zielgruppe oder persönlichen Vorlieben lässt sich das alles sehr unterschiedlich ausformulieren.
Standard ist meist etwas Ähnliches wie:
„Ich bin bis 16.08. nicht im Büro. Ihre
E-Mail wird nicht weitergeleitet oder gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an meine Kollegin Berta Blümchen unter blümchen@xx.de
Herzliche Grüße“.
Nüchtern, klar, verständlich - aber die Sinne werden nicht angesprochen. Das erreichen Sie eher, indem Sie Fragen stellen - diesen Sommer etwa „Haben Sie auch unter dem kühlen Frühjahr ge­litten?“ Gut machen sich auch Ausrufezeichen: „Hoffentlich können Sie auch diesen Sommer einen schönen Urlaub genießen!“

Sie- statt Ich-Stil

Bei der Wahl der Worte hilft es, den Sie-(oder Du-)Stil zu verwenden. Dann fühlt sich Ihr Empfänger wirklich angesprochen und Sie hinterlassen einen Sympathie-Bonus.
Dabei gilt, je positiver und freundlicher Sie formulieren, je besser die Mail aufgeteilt ist und je besser die Optik, desto nachhaltiger die Wirkung.

So könnte Ihr Abwesenheitsagent diesen Sommer klingen

  1. Wir machen Urlaub und wünschen Ihnen von Herzen einen erfüllten, genussreichen und erholsamen August. Falls auch Sie verreisen, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück. Ab tt.mm.jjjj sind wir wieder persönlich erreichbar.
  2. Wir freuen uns darauf, ab XX.XX. wieder gut erholt und voller kreativer Ideen für Sie da zu sein. Es eilt? Dann wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Max Mustermann. Sie erreichen ihn per E-Mail unter name@beispiel.de.
  3. Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Wie schön, dass Sie an uns gedacht haben! Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade einen automatisch verschickten Text. Im Moment kann es mit unserer Antwort etwas ­länger dauern als üblich. In ein paar ­Tagen antworten wir Ihnen ausführlich. Versprochen! Viele Grüße …
  4. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am tt.mm.jjjj wieder erreichbar. Ihr Anliegen ist dringend und kann nicht warten? Dann hilft Ihnen meine Kollegin Martina Musterfrau gerne weiter. Sie erreichen sie unter Telefon oder E-Mail-Adresse. Ihre Nachricht bleibt gespeichert. Ich werde Ihnen antworten, sobald ich zurück bin.
  5. Leider war das Frühjahr kalt und nass. Dem setze ich Urlaub bei Sonne und Wärme für neue Energie entgegen. Ganz in Ihrem Sinne, damit ich gut erholt, voller Ideen und Inspirationen ab dem tt.mm wieder für Sie da bin. Eine gute Zeit wünscht Ihnen …
Rositta Beck, Zeit für Erfolg, Remseck, für Magazin Wirtschaft

IHK-Tipp: Abwesenheitsagent auf Englisch formulieren

Wie haben ChatGPT um einen humorvoll und einen freundlich formulierten englischen Text für den Abwesenheitagenten gebeten. Hier die Antworten:
1. Subject: Out of Office – Currently Out Chasing Sunshine (or Ice Cream)
Hello! You‘ve caught me at a rare moment — I‘m currently out of the office, taking a break to relax, recharge, and possibly eat my body weight in ice cream. I’ll be back on [return date], hopefully with a tan and definitely with a fresh inbox.
While I’m off-duty from email heroics, you can reach out to [alternative contact person’s name] at [email address]. They’re fully in the loop and happy to help.
Thanks for your message and your patience — I’ll get back to you as soon as I’m back and have survived the post-vacation email avalanche!
All the best, [Your Name]
2. Subject: Out of Office – Soaking Up Some Sunshine!
Hi there, thanks for reaching out! I‘m currently out of the office, recharging my batteries and enjoying a well-deserved break. I’ll be back on [return date], ready to tackle emails with fresh energy.
In the meantime, if it’s something urgent, feel free to contact [alternative contact person’s name] at [email address] – they’ve got things covered while I’m away.
Appreciate your patience, and I’ll get back to you as soon as I can after my return.
Warm regards, [Your Name]


Scheinselbständigkeit

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist in der Praxis oft mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und zugleich von großer rechtlicher und wirtschaftlicher Relevanz.
Wird eine Tätigkeit – etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – nachträglich als abhängige Beschäftigung eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen: Neben der rückwirkenden Zahlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung für bis zu 30 Jahre können beträchtliche Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Die vertragliche Regelung ist nicht entscheidend

Bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status kommt es nicht allein auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Entscheidend ist insbesondere, ob der Auftragnehmer in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist und ob dieser ihm hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Tätigkeit Weisungen erteilen darf.
Die Rechtsprechung hat ergänzend dazu zahlreiche weitere Kriterien entwickelt, die für oder gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. So spricht es beispiels­weise für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, wenn ein vermeintlich freier Mitarbeiter regelmäßig eine gleich- bleibende Vergütung erhält, feste Arbeitszeiten einhält und kein eigenes (wirtschaftliches) Risiko trägt.

Der Irrglaube: Mehrere Auftraggeber schaffen Sicherheit

Viele Unternehmen konzentrieren sich bei der Statusbewertung ungeachtet dessen primär auf die Frage, ob der freie Mit­arbeiter noch weitere Auftraggeber hat. Zwar kann das Vorliegen mehrerer Auftraggeber ein Indiz für unternehmerische Selbstständigkeit sein, ausschlaggebend ist dieses Kriterium jedoch ­häufig nicht.
So kann auch bei mehreren Auftraggebern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Umgekehrt führt das Fehlen weiterer Auftraggeber nicht automatisch zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit, sofern andere Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt sind. Dazu gehören etwa die freie Zeiteinteilung, das unternehme­rische Risiko oder der Einsatz eigener Betriebsmittel.

Gesellschafter-Geschäftsführer – Sonderfall mit besonderem Risiko

Auch bei GmbH-Geschäftsführern stellt sich häufig die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Die oben genannten Kriterien finden hier keine unmittelbare Anwendung.
Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob Geschäftsführer mit Verhinderungsmacht betreffend Gesellschafterbeschlüssen ausgestattet sind. Ist dies nicht der Fall, droht auch hier die rückwirkende Ver­sicherungspflicht.
Eine Einflussmöglichkeit des Geschäftsführers auf Gesellschafterbeschlüsse kann sich aus seinem Gesellschaftsanteil oder aus einer vereinbarten Sperrminorität ergeben.

Statusfeststellungsverfahren – rechtssichere Klärung

Ist eine rechtssichere Einordnung eines Auftragsverhältnisses nicht möglich, ist regelmäßig zu empfehlen, ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Die DRV trifft dabei auf Antrag eine verbindliche Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status – und schafft so frühzeitig Klarheit.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Die Zusammenarbeit mit „freien Mit­arbeitern“ birgt stets rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Unternehmen sollten daher – gegebenenfalls unterstützt durch anwaltliche Beratung – ­regelmäßig und kritisch prüfen, ob die bestehenden oder geplanten Auftragsverhältnisse den Anforderungen an eine selbstständige Tätigkeit genügen oder ob in Wahrheit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor- liegt.
Gerade in Zweifelsfällen bietet das ­Statusfeststellungsverfahren eine effektive Möglichkeit, Rechtssicherheit zu schaffen, Nachforderungen zu vermeiden und ein transparentes, regelkonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Jannis Wirth, Rechtsanwalt, Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 7-8.2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt.

F-Gase: Erleichterung bei Export von Fahrzeugen mit leeren Klimaanlagen

Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig entfallen, ein entsprechender Entwurf wird derzeit auf EU-Ebene beraten.
Eine erste Erleichterung bzw. Klarstellung ist dagegen bereits am 18. Juni 2025 veröffentlicht worden: Mit einer Berichtigung der EU-F-Gas-Verordnung wird klargestellt, dass Fahrzeuge mit komplett entleerten Klimaanlagen nicht betroffen sind. Die besagte Berichtigung ist nachfolgend zitiert:
Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/573, 20. Februar 2024 )
Seite 37, Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 1:
Anstatt: „(1) Außer im Fall einer vorübergehenden Verwahrung ist den Zollbehörden für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, eine von der Kommission gemäß Artikel 20 Absätze 4 und 5 erteilte gültige Lizenz vorzulegen.“
muss es heißen: „(1) Außer im Fall einer vorübergehenden Verwahrung ist den Zollbehörden für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, eine von der Kommission gemäß Artikel 20 Absätze 4 und 5 erteilte gültige Lizenz vorzulegen.“ “
(Hinweis: Mit der erwähnten Lizenz ist die Registrierung im F-Gas-Portal gemeint).

13. Stuttgarter Nachfolgetag

Mit dem Stuttgarter Nachfolgetag möchte die IHK Region Stuttgart für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Das Messe-Format richtet sich sowohl an Übergabeinteressierte, die ihre Nachfolge regeln möchten, als auch an potenzielle Übernahmeinteressierte auf der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Über die jährlich stattfindende Halbtagesveranstaltung sollen die Interessierten für die unterschiedlichsten Themen der Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung eine ideal Möglichkeit zum Vernetzen und Austauschen (Vorjahresprogramm 2025).
  • Praxis: Podiumsteilnehmende berichten von ihren Übergabe- & Übernahmeerfahrungen
  • Theorie: parallele Fachforen bieten einen Einstieg in komplexe Themen
  • Infolandschaft: zusätzliche Unterstützungs- & Betreuungsangebote werden präsentiert
  • Netzwerk: ungezwungenes Umfeld für einen Erfahrungsaustausch
Die Teilnahme ist kostenfrei! Die Veranstaltung findet am 19. Juni 2026 von 13:00 bis 18:30 Uhr statt. Das Programm und die Anmeldemöglichkeit werden zeitnah veröffentlicht.
Sie wollen keine Veranstaltungstermine mehr verpassen? Ob Veranstaltungshinweise, Gesetzesänderungen oder Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung; über unseren IHK-Newsletter werden Sie automatisch über alle relevanten Themen informiert.

Hightech aus der Region sorgt für klare Verhältnisse

Wann ist Wasser eigentlich sauber? Wie klar und frei von schädlichen Stoffen muss das Abwasser einer Kläranlage sein, damit es wieder in das natürliche Gewässer fließen darf? Und wie hoch darf der Gehalt von Fremdstoffen sein, damit zum Beispiel das Trinkwasser der Bodenseewasserversorgung bedenkenlos in die Leitungen gepumpt werden kann?

Wann ist Wasser wirklich sauber? Grenzwerte und Qualitätsstandards

Dafür gibt es Grenzwerte. Doch nützen die nur etwas, wenn die Wasserqualität engmaschig und präzise genug analysiert wird. Möglich machen das Messsysteme, wie sie Endress + Hauser Liquid Analysis in Gerlingen herstellt. „Unser Schwerpunkt ist Trinkwasser, Abwasser, alles, was mit Wasser zu tun hat“, sagt Stephan-Christian Köhler, der für Personal und Unternehmenskommunikation bei dem Gerlinger Unternehmen verantwortlich ist.
In so gut wie jeder Kläranlage so Köhler, finden sich Produkte von Endress + Hauser Liquid Analysis. „Von den kleinen Dorfkläranlagen bis zu den riesigen Anlagen in Megacities instrumentieren wir den gesamten Bereich.“ Außer seinem Unternehmen gebe es sonst kaum jemanden, der diese Bandbreite anbieten könne. „Und Weltmarktführer sind wir eindeutig bei der pH-Messtechnik.“

Automatisierte Wasserproben statt Handarbeit: Die Zukunft der Umwelttechnik

Hauptgeschäft der Spezialisten aus Gerlingen ist es, die Probenahme, die Messungen und Analysen weitestgehend zu automatisieren. Zum Beispiel kann mit autonom arbeitenden Messstationen ein Netz über ganze Uferabschnitte eines Gewässers gespannt werden, das regelmäßig und zuverlässig Daten liefert. „Es muss niemand mehr von Hand Fläschchen füllen und ins Labor bringen“, sagt Köhler.
Gemessen werden dabei Daten wie Sauerstoffgehalt, Trübung, Säure-Base-Reaktion (pH) oder Nitratgehalt. Die Analysegeräte, etwa so groß wie ein Kühlschrank, können bei Bedarf auch ohne großen Aufwand an andere Orte geschafft werden.

Weltweite Wasseranalysen: Wie ein Unternehmen Kläranlagen digitalisiert

Aber auch in den Branchen Nahrungsmittel, Pharmazie, Kosmetik und in der chemischen Industrie sind die Endress + Hauser-Messsysteme im Einsatz. Die Zentrale in Gerlingen ist mit gut 600 Mitarbeitern der Hauptstandort des Unternehmens, das einen Bereich der Endress+Hauser-Gruppe bildet.
Für weltweit alle Standorte werden dort elektronische Komponenten und Module gefertigt und die Software programmiert. Sensoren und Elektroden werden von 400 Mitarbeitern im sächsischen Waldheim entwickelt und produziert. Darüber hinaus gibt es Standorte in Kalifornien, China und Indien sowie Repräsentanzen und Vertriebsorganisationen in fast allen Ländern. Für die Endress+Hauser-Gruppe insgesamt arbeiten weltweit 17.000 Menschen.

Fachkräftemangel in der Umwelttechnik? So bleibt ein Hidden Champion attraktiv

Wie andere Unternehmen in der Region auch, muss Endress + Hauser Liquid Analysis mit dem anhaltenden Mangel an Fachkräften klarkommen. Ein großer Teil der Mitarbeiter sind Ingenieure, Chemiker oder Physiker. Früher als andere haben die Gerlinger deshalb das Employer-Branding vorangetrieben und auf New Work, flexible Arbeitszeitmodelle und das Arbeitgeberattraktivitätssiegel Top Job gesetzt. Das hat sich laut Köhler bezahlt gemacht. „Obwohl attraktive Großunternehmen direkt vor der Haustür liegen, gibt es bei uns kaum Fluktuation.“
In den mehr als 50 Jahren ihres Bestehens ist die Endress + Hauser-Tochter immer gewachsen, selbst während der Finanzkrise und der Corona-Pandemie. Auch der Fachkräftemangel in den vergangenen Jahren habe die Expansion niemals gehemmt, so Köhler. „Das Unternehmen wird weiter wachsen“, sagt er. „In der Umwelt- und Nahrungsmittelindustrie gibt es immer Bedarf.“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, es sind jedoch Personen beiderlei Geschlechts eingeschlossen.

Gründertag 2025 – eine Veranstaltung der IHK und HWK Region Stuttgart

Mit dem Gründertag wollen wir Gründungsinteressierte und Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen aus Stuttgart und der Region ansprechen und für das Thema Gründung begeistern. Informieren Sie sich in Fachforen zu allen Themen rund um Ihre Existenzgründung. Erweitern Sie Ihr Netzwerk und lassen Sie sich vom Gründergeist inspirieren. Das Stuttgarter Ökosystem steht Ihnen auf der großen Infomesse mit Rat und Tat zur Seite.
PROGRAMM – Stuttgarter Gründertag 2025
09:15 Eintreffen und Networking
09:45 – 10:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
  • Andrea Bosch, stv. Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart und
  • Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer der HWK Region Stuttgarter
10:0010:30 Uhr Parallele Fachforen
  • KI – Künstliche Intelligenz für Gründerinnen und Gründer: Tools und Best Practices (Florian Stark, IHK, Stuttgart)
  • Was Sie als Existenzgründerin und Gründer unbedingt über Steuern wissen sollten (Fabian Klement, ECOVIS RTS Audit KG, Stuttgart)
  • Kalkulation – ohne Gewinn macht's keinen Sinn (Stefan Maier, HWK, Stuttgart)
  • Einführung in den Onlinehandel: Die ersten Schritte (Roman Leonov, IHK, Stuttgart)
  • LIFE-first Business – Unternehmertum neu denken (Michaela Schächner, Michaela Schächner UG)
10:30 - 11:00 Uhr: Besuch der Informationsmesse Existenzgründung im Saal 1 und im Foyer
11:00 – 11:30 Uhr Parallele Fachforen
  • Der steuerliche Erfassungsbogen für das Finanzamt (Fabian Klement, ECOVIS RTS Audit KG, Stuttgart)
  • Rechtsformen – welche Rechtsform passt zu mir? (Volker Nann, Klünder, Nann, Machanek Rechtsanwälte, Stuttgart)
  • Gründen in den freien Berufen (Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnberg
  • Schutzrechte für Startups (Helmut Jahnke, Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, Stuttgart)
  • Gründung in der Gastronomie - Was Gründerinnen und Gründer in der Gastronomie unbedingt wissen sollten (Julian Becker, DEHOGA, Stuttgart)
11:30 - 12:30 Uhr: Besuch der Informationsmesse Existenzgründung im Saal 1 und im Foyer + Pause
12:30 – 13:00 Uhr Parallele Fachforen
  • Finanzierungsmöglichkeiten für KMU (Manuel Bausch, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Stuttgart)
  • Versicherungen – die wichtigsten Versicherungen für Existenzgründerinnen und Gründer (Andreas Kiefer, IKK classic und Reiner Mugrauer, Signal Iduna Gruppe)
  • Gründungsformalitäten – was ist bei der Gründung alles zu erledigen? (Johannes Klemann, HWK, Stuttgart)
  • SEO, SEA, Google Analytics & Co.: 20 Tipps aus der Praxis (Stephan Sigloch KlickPiloten GmbH, Stuttgart)
  • Betriebsübernahme vs. Neugründung (Alexander Ummenhofer, IHK Region Stuttgart)
13:00 - 13:30 Uhr: Besuch der Informationsmesse Existenzgründung im Saal 1 und im Foyer
13:30 – 14:00 Uhr Parallele Fachforen
  • Marketing – Sichtbarkeit über analoge und digitale Medien (Uli Korn, twist Consulting, Rudersberg)
  • Arbeitsrecht – das müssen Sie beachten (Nicole Glaser, Die Mobile Kanzlei, Cleebronn)
  • So geht's: Kundenakquise und erfolgreicher Vertrieb (Erwin Tilemann, Senioren der Wirtschaft e.V., Schönaich)
  • Gründen im Nebenerwerb – Besonderheiten und Abgrenzung zum Vollerwerb (Cornelia Taube, Rentenversicherung, Stuttgart)
  • Netzwerken beim Gründen, (Monika Deinhart, unique! e. V., Schönaich)
14:00 Uhr: Ausklang und Networking
ACHTUNG! Offener Workshop für Gründerinnen und Gründer - Wo? Lounge 1855! (IHK-Haus, rechts nach dem Eingang)
Sie arbeiten an Ihrem Businessplan oder möchten Ihr Geschäftsmodell schärfen? Dann schauen Sie in der Lounge 1855 vorbei!
Dort erwartet Sie ganztägig ein offenes Workshop-Format zu den Themen Businessplan, Business Model Canvas und dem Zahlenteil Ihres Plans. Ohne Anmeldung, ohne festen Zeitplan – kommen Sie einfach vorbei, stellen Sie Ihre Fragen und holen Sie sich direktes Feedback sowie individuelle Impulse für Ihr Vorhaben.

Arbeit und Alter – neu denken!

Am 4. Juli veranstaltet die IHK ihren diesjährigen Fachkräfte-Summit im Stuttgarter IHK-Haus. In den Fokus nehmen wir das Thema Arbeit und Alter. Wir freuen uns auf Sie – melden Sie sich gerne an.
Wirtschaftslage hin oder her – die demografische Entwicklung lässt die Belegschaften in unseren Unternehmen älter werden und das inländische Arbeits- und Fachkräftereservoir schrumpfen.
Das ist Herausforderung und Chance zugleich – wichtig ist jetzt, Arbeit und Alter neu zu denken.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen von der „Generation Erfahrung“ profitieren und wie Sie Ihre Fachkräfte sichern und Ihr Personal nachhaltig und demografiefest aufstellen können.

Veranstaltungsinfos

Termin: 4. Juli 2025, 09:30 bis 14:30 Uhr (Eintreffen ab 09:00 Uhr)
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Vertreter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Politik und Wissenschaft
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Anmeldung: bitte bis 30.06.2025 auf unserer Veranstaltungsseite

Speaker

Freuen Sie sich auf Speakerinnen und Speaker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:
Antonius Gress | Blockbrain GmbH Stuttgart, Silvia Balaban | REcalibration GmbH Waiblingen, Jana Petersen | Deutsche Bahn AG Berlin, Oliver Schmitz | berufundfamilie Service GmbH Frankfurt, Dr. Oliver Stettes | Institut der deutschen Wirtschaft e.V. Köln, Dr. Thorsten Pilgrim | Inhaber ViaMed GmbH und Vize-Präsident der IHK Region Stuttgart, Dr. Susanne Herre | Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, Andreas Schwarz MdL | Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Im Fokus

  • Generationen-Management: Zusammenarbeit von Jung und Alt erfolgreich gestalten
  • Mit Wissen in die Zukunft: Erfahrungsschatz heben und Future Skills aufbauen, Wissensmanagement mit KI
  • Arbeit oder Rente: Wie der Übergang flexibel gelingt – und wie beides zusammen funktionieren kann
  • Fit im Betrieb: Körperliche und mentale Gesundheit erhalten und fördern

Mehr Infos

Weitere Infos zum Programm, zu den Speakerinnen und Speakern sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Nachfolge - so vielfältig wie der Mittelstand

Nach einem arbeits- und verantwortungsreichen Leben, so sollte man meinen, steht einem ­Unternehmer ein ausgefüllter und finanziell abgesicherter Ruhestand zu. Doch was wird dann aus dem Lebenswerk? Übernehmen die Kinder? Und was, wenn es mehrere sind? Oder keines? Wie eine Lösung gelingen kann, die fair für den Senior, die Nachfolger, aber auch für Mitarbeiter und Unternehmen ist, zeigen wir anhand von vier Beispiele aus der Region.
Drei Visitenkarten erhält man beim Besuch der Heinrich Feeß GmbH & Co. KG in Kirchheim/Teck, einem Spezialisten für Qualitätsrecycling. Zwei der Kärtchen stammen von den Söhnen Alexander und Benjamin Feeß. Neben den üblichen Daten prangt jeweils das Foto eines Baugeräts in Aktion auf der Vorderseite. Die dritte ist von ihrem Vater Walter Feeß. Statt der Maschine sieht man den Chef selbst. Nichts zeigt deutlicher, wie sehr sich Walter Feeß mit und über die Firma identifiziert, die er vor 30 Jahren von seinen Eltern übernommen hatte und seither zu einem 300-Mann-Unternehmen mit vielen Umwelt-Auszeichnungen und deutschlandweit gefragter Akademie ausbaute.

Drei Kinder, eine Firma: So gelingt eine faire Nachfolgeregelung

Doch jetzt ist er 70 und eigentlich nicht mehr Chef. Genau genommen seit dem 9. August 2024. So steht es auf der Holzstele gleich hinter dem Firmeneingang. Da kann man auch lesen, wer nun das Sagen hat: Feeß‘ Kinder Alexander, Nadine und Benjamin zusammen mit Jochen Röhrer.
Dass der Übergang gelungen ist, dafür ist Feeß Senior unendlich dankbar – nicht nur dem Schicksal an sich und dem Nachwuchs, sondern vor allem seiner Frau. „Sie hat den Grundstein dafür gelegt, dass die Kinder so geworden sind. Ich war ja schließlich all die Jahre täglich bis zu 15 Stunden unterwegs“, erzählt er, „das Leben eines Mittelständlers eben.“
Wobei auch er als Vater seinen Beitrag geleistet hat „Andere Eltern gingen mit ihren Kindern auf den Spielplatz. Meiner hat mich auf seinen Spielplatz mitgenommen“, hatte Benjamin Feeß in seiner Rede zum runden Geburtstag erzählt. Und der Vater erinnert sich, dass der Junior schon mit zehn Jahren mit dem Radlager auf dem Gelände herumgekurvt war. Alexander, der ­Älteste, habe sich hingegen schon als Dreikäsehoch dafür interessiert, wie Preise kalkuliert werden.

Spätestens ab 60 an später denken: Warum eine gute Nachfolgeplanung rechtzeitig ansetzt

Beste Voraussetzung also für eine familieninterne Nachfolge. Doch bei drei Kindern: wie übergibt man die Firma gerecht? Seit seinem 60. Geburtstag wälzten Walter Feeß und seine Frau das Problem. Die Lösung präsentierten dann die Kinder: Sie alle drei sollten gleichermaßen beteiligt werden. Was umso bemerkenswerter ist, als Schwester Nadine aus ­familiären Gründen zur Zeit kürzer tritt. „Wir wollten für die neun Enkel unserer Eltern möglichst faire ­Bedingungen, wenn der nächste Generationswechsel ansteht“, erklärt Alexander Feeß.

Die Balance finden: Unternehmensführung zwischen Alt und Jung

Trotzdem war der Übergang in die dritte Generation eine Herausforderung, nicht zuletzt emotional: „Alt und Jung haben verschiedene Erfahrungen und schauen deshalb mit einem unterschiedlichen Blick auf die Dinge“, sagt Walter Feeß und findet das „ganz normal“. Doch wenn man sich ernsthaft bemühe und das Vertrauen stimme, sei das kein Problem.

Mit Familiencarta und Vertrauen zur erfolgreichen Firmenübergabe

Damit auch in Zukunft alle an einem Strang ziehen, wurde eine Familiencarta erarbeitet. Sie legt fest, wie mit möglichen Konflikten umgegangen wird. „Bisher mussten wir noch kein Mal reinschauen“, freut sich Benjamin Feeß und sein Bruder ergänzt; „Wir liegen alle auf einer Wellenlänge“. Denn alle haben dasselbe Ziel, das so auch in der Carta hinterlegt ist, nämlich das Unternehmen gut aufgestellt eines Tages weiterzugegeben. Wichtig war allen auch, dass der langjährige kaufmännische Leiter Jochen Röhrer in die Geschäftsführung eingebunden wurde, damit „eine völlig unabhängige Person das Geschäft im Blick behält.“

Werte erhalten, Wandel ermöglichen: Familienunternehmen im Generationenwechsel

Der Vater hat 14 Stunden täglich „gschafft“, wie ist das bei der jungen Generation? „Jeder macht sieben Stunden“, lacht Alexander Feeß um gleich nachzuschieben: „Schön wärs. Leider arbeiten wir auch nicht viel weniger.“ Der Grund: zum Alltagsgeschäft, das er und sein Bruder seit vielen Jahren machen, ist nun die Geschäftsführung hinzugekommen.

Selbstbestimmt in den nächsten Lebensabschnitt – mit klarer Nachfolgelösung

Die Söhne verabschieden sich, die Arbeit ruft. Walter Feeß steht noch kurz im Vorraum. Richtig eilig hat er es nicht mehr: „Früher habe ich alles selbst entschieden, jetzt muss ich fragen“, erzählt er. Leicht sei das nicht immer, schließlich sei er „kein anderer Mensch geworden“. Doch letztendlich, das spürt man aus jedem seiner Sätze, überwiegen Freude, Stolz und Dankbarkeit, dass der Übergang so gut gelungen ist.

Erbschaftsteuer muss das Gemeinwohl im Blick behalten

Nur eins liegt ihm noch auf der Seele: Faire Bedingungen wünscht er sich vom Staat – Stichwort Erbschaftsteuer. „Wenn sie erhöht würde, müssten meine Kinder einen Teil des Unternehmens verkaufen, um das zu bezahlen“, rechnet er vor. Zum Gemeinwohl würden sie viel stärker beitragen, wenn sie sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten, regelmäßig Steuern zahlen und mit neuen Ideen die Wirtschaft voranbringen.

Zwei Brüder, zwei Wege: Die doppelte Nachfolge bei der Bär GmbH

Auch Christian und Hilke Bär, die ­Gründer der Bietigheimer Bär GmbH, ­haben ­Kinder, die beide für die Nachfolge des Bequemschuhspezialisten infrage ­kamen: Christof und Sebastian.
Als die Eltern 1982 das Unternehmen gründeten, waren beide noch Schüler, die ihr Taschengeld aufbesserten, indem sie die elterlichen Produkte auf Publikumsmessen verkauften. Die Kunden waren hauptsächlich ältere Leute – als Zielgruppe nicht gerade besonders fancy für Teenager.
Nicht zuletzt deshalb hatte Sebastian schon früh die Idee, die Schuhe auch für Jüngere attraktiv zu machen. Vage Gestalt nahm der Plan an, als er als Austauschschüler in Florida Vizemeister im Cross-Country-Lauf wurde. An den ­Füßen: das Modell „Sprint“ aus Bietigheim. „Nach ­heutigen Gesichtspunkten war das natürlich kein Sportschuh, und die Amis ­lächelten über das schwere Leder, die breite Form, aber trotzdem waren sie ­beeindruckt“, erinnert er sich.

Vom Elternbetrieb zum Geschwisterunternehmen

Zurück in Deutschland folgte ein duales Studium für internationales Marketing. 1999 stieg er in die Bär GmbH ein, seit 2002 als Mit-Geschäftsführer. Christof übernahm die Produktionsleitung, Sebastian die Bereiche Marketing und Vertrieb.
Doch die Idee mit dem Sportschuh ging dem passionierten Läufer nicht aus dem Kopf: Es müsste doch möglich sein, eine Brücke von den Bequemschuhen zum Sport zu schlagen. Er überzeugte ­den ­Extremsportler Achim Heukemes, in Bär-­Schuhen am Badwater-Ultra-Marathon teilzunehmen. Das ist der wohl härteste Lauf der Welt, der 217 Kilometer nonstop durch das Death Valley führt – im Juli. Heukemes kämpfte sich ins Ziel. Das Besondere: Er hatte nur ein einziges Paar Schuhe gebraucht während alle anderen acht bis zehn Paare verschlissen. „Das war die Initialzündung“, sagt Bär.

Aus einem Familienunternehmen werden zwei

In der GmbH war die Idee aber schwer umsetzbar. Zwar gab es seit 2011 die ­Untermarke Joe Nimble für ein jüngeres Publikum, doch von Sportschuhen, wie sie Sebastian Bär vorschwebten, war das noch weit entfernt.
Eine Chance für seine Idee ergab sich, als Familie Bär einen Beirat für die GmbH berief. „Da habe ich meine Idee vorgebracht und darum gebeten, sie einfach mal für drei bis sechs Monate ausprobieren zu dürfen“, erzählt er.
Ihm war klar, dass das nur außerhalb der in Jahrzehnten gewachsenen Strukturen gelingen konnte. Deshalb mietete er sich in ein Ludwigburger Coworkingspace ein. Was zuerst ein Kulturschock war – „ich kam aus einer großen Firma, jetzt wusste ich nicht mal wo die Kaffeeküche ist“ – erwies sich als Glücks­treffer. Sein Tischnachbar war E-Commerce-Spezialist. Der gestaltete den Joe Nimble-Internetauftritt neu. Parallel entwickelte Bär zusammen mit dem Coach und Biomechaniker Lee Saxby ­einen neuen Schuh. Dessen USP ist, die Großzehe bei ihrer natürlichen Kraftausübung zu unterstützen. Den Schuh ließ Bär in China produzieren. Um die Stammfirma nicht über Gebühr zu belasten, ­sammelte er das nötige Kapital per ­Crowdfunding ein.

Corona: erst Bremse, dann Booster

Dann kam Corona. Das verzögerte und verteuerte zwar die Lieferung der ersten Exemplare, doch im Nachhinein erwies sich die Pandemie sogar als Booster für die neuartigen Schuhe, denn Outdooraktivitäten erlebten einen Boom: „Plötzlich war Rhythmus im Business Case und wir trugen zum Umsatz der Bär GmbH bei“, freut sich Sebastian Bär.
Das halbe Jahr war da längst rum, und es wurde immer deutlicher, dass „die Rücksichtnahme, die die beiden Geschäftsbereiche aufeinander nehmen mussten“, einfach zu groß waren. Zielgruppe, Logistik, Unternehmenszyklus, das war alles zu verschieden. Darum wurde „Joe Nimble“ am 1. Juli 2024 von der Bär GmbH ab­gespalten. Sebastian Bär erhielt die ­Markenrechte und „alle Assets, die ich mir bis dahin erarbeitet hatte“.

Beratung über die Zukunft nur gemeinsam

Vorausgegangen war „eine sehr intensive Phase“, die eineinhalb Jahre dauerte. Mit der Familie, mit externen Stakeholdern und Beratern wurden alle steuerlichen, rechtlichen und familiären Belange in der Theorie durchgespielt. „Natürlich war das auch eine emotionale Zeit, aber es blieb immer konstruktiv“, erinnert sich Sebastian Bär. Am meisten freut ihn die Unterstützung der Eltern, die verstanden hätten, dass ihn dieselbe Leidenschaft antreibt, wie sie damals bei der Gründung vor 40 Jahren.

Faire Regelungen unter Geschwistern

Der ältere Bruder behält die alteingesessene Firma, der jüngere nur ein Markenrecht, das zudem weniger bekannt ist als das Stammgeschäft: Ist das fair? „Ja, wir sind uns einig, dass das eine gerechte Lösung ist“, lässt Sebastian Bär keinen Zweifel: „Was zählt ist, was in fünf Jahren sein wird, darauf haben wir alles ausgerichtet.“

Die junge Marke ist im Profisport angekommenge

Die Chance, dass dann alle zufrieden sind, steht nicht schlecht, auch weil die ­Schuhe im Profisport angekommen sind. Inzwischen besitzt Joe Nimble sogar ein Patent, nämlich für den „ToePilot“, eine Schiene in der Mittelsohle, die die Großzehe in die richtige Position lenkt. Das schlägt sich auch in der ersten Halbjahresbilanz Ende 2024 positiv nieder und „die Wachstumsdynamik setzt sich fort“, wie Bär stolz berichtet. Und so sind aus einem Familienunternehmen jetzt zwei geworden.

Per Franchise in die Selbstständigkeit: So fand Eberhard seine neue berufliche Heimat

Auch Michael Eberhard hat einen Bruder und auch er ist in einem Familienbetrieb groß geworden, einem Fachhandel für Kleingeräte und Kommunaltechnik. Er lernte Land­maschinenmechaniker, sattelte den Meister drauf und leitete die elterliche Werkstatt. Doch als er den Betrieb übernehmen wollte, war „der Vater noch zu jung“, wie Eberhard erzählt. Er zog in die Heimat seiner Frau nach Sulz am Neckar und suchte sich einen Job als Außendienstler in einem Technikbetrieb.

Bis zur Rente durchhalten? Lieber selbständig!

In dem Betrieb stieg er bis zum Geschäftsführer auf. „Doch die Strukturen haben sich in Richtung Konzern entwickelt. Das hat mir nicht so gefallen“, erzählt er. Trotzdem weitermachen bis zur Rente? Für den Mann Jahrgang 1972 war das keine Option. „Ich wollte meine Energie lieber in ­etwas Eigenes stecken und meine Frau hat mich dabei voll unterstützt“, erzählt er.
Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass es etwas mit E-Bikes sein sollte: „Die Emotionen, die Umweltfreundlichkeit, die Gesundheit – das vereint einfach ­alles, was mich bewegt, und dazu bin ich ein begeisterter E-Biker“. Kurz erwog er, auf der grünen Wiese ein neues Geschäft aufzubauen, aber „bei null anzufangen, ohne Kundenstamm, dazu hätte ich 20 Jahre jünger sein müssen.“

Volltreffer in der Nachfolgebörse

Eberhard stöberte in Unternehmensbörsen wie „Nexxt Change“. Vier Angebote kamen in die engere Auswahl, weil sie preislich und geografisch zu passen schienen. „Da habe ich einfach mal hingeschrieben“, erzählt er. Der Inhaber der ­E-Bike-Welt Stuttgart in Esslingen war der erste, der zurückrief.
Die „E-motion Die E-Bike Experten“ ist ein Franchisemodell. Zum Konzept gehört es, dass Interessenten erste einmal ein Praktikum machen können. Eberhard machte davon Gebrauch. „Alles klang sehr positiv, wenn auch nicht unkompliziert“, erinnert er sich. Einerseits, weil das Geschäft zwei Besitzer hatte, andererseits weil der Franchise-Geber mit ins Boot geholt werden musste, und weil es zwei Standorte gab.

Der zeitliche Vorlauf für eine Firmenübergabe ist nicht zu unterschätzen

Eineinhalb Jahre dauerte es, bis alles in trockenen Tüchern war. Am 1. April 2024 traf man sich beim Notar, am 1. August fing Eberhard als sein eigener Chef an. Bereut hat er die Entscheidung nicht, auch wenn sie eine große Veränderung bedeutet: „Aber ich war es schon immer gewohnt zu schaffen“, erklärt er und ist zuversichtlich, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt.
Fun fact: Auch hier wurden aus ­einem Familienunternehmen zwei, denn Eberhards Bruder führt heute den elterlichen Betrieb weiter.

So sichern Sie Ihr Lebenswerk – auch ohne familieninterne Nachfolge

Doch was wenn es keinen familien­internen Nachfolger gibt und erst recht nicht zwei? Auch dann kann ein Unternehmensübergang zukunftssicher und fair gelingen, wie das Beispiel von Peter Schäfer zeigt.
Lässig im blauen Polohemd und ganz entspannt sitzt der 67-Jährige am Konferenztisch. Es ist nicht sein Tisch, sondern der, an dem vor genau einem Jahr und einem Monat der Verkaufsprozess für sein Unternehmen begann, einen Murrtäler Entsorgungsdienstleister. Besitzer des Tisches ist Marc F. Bloksma, der sich mit seinem M&A-Beratungshaus Promecon auf mittelständische Betriebsübergänge spezialisiert hat.

So funktioniert professionelle M&A-Begleitung bei der Unternehmensnachfolge

Als Schäfer 65 wurde, beschloss er, es sei Zeit, sich zur Ruhe zu setzen. Er fragte in seinem beruflichen Netzwerk herum, ob jemand Interesse habe, den Betrieb zu kaufen, den sein Vater vor mehr als 40 Jahren gegründet hatte und den er selber später groß machte. Doch schnell merkte er, „allein schafft man das nicht. Schließlich verkauft man sein Unternehmen normalerweise nur einmal im ­Leben.“ So kam er zu Promecon.
Gerade noch rechtzeitig, denn kleine Unternehmen geben oft zu viele Informationen im Vorfeld eines Verkaufs preis, weiß Bloksma aus Erfahrung: „Ich habe schon erlebt, dass Mittelständler ihre ganzen Lieferanten- und Kunden­listen offengelegt und sich damit den Markt kaputt gemacht haben“.
Als Schäfer zu ihm kam, arbeitete der Promecon-Chef erst einmal heraus, ob sein Entschluss unumstößlich ­war: „Wenn sich nach drei Monaten herausstellt, dass doch nicht verkauft werden soll, da hat keiner was davon“, erklärt er. Schließlich komme es gar nicht so selten vor, dass Chefs zurückschrecken, wenn es ernst wird.

Der Nachfolgeberater hat eigene Nachfolge-Erfahrung

Bloksma hat dafür Verständnis, denn auch er stammt aus einer Unternehmerfamilie: Der Großvater führte einen Produktionsbetrieb, der Vater gründete Promecon. Sohn Marc studierte BWL und arbeitete danach international als Investmentbanker. „Die Formel 1 von M&A“ habe er während seiner Karriere erlebt. Als der Vater 2013 plötzlich starb, stellte sich auch ihm die Nachfolgefrage. Er beschloss ins Remstal zurückzukehren und seine Erfahrung an den Mittelstand weiterzugeben.

Unternehmensverkauf mit Herz und Verstand: Was Unternehmer von Peter Schäfer lernen können

Zum Beispiel an Peter Schäfer. Nachdem klar war, dass dessen Verkaufsentscheidung unumstößlich war, analysierte das Promecon-Team zunächst den objektiven Wert der Firma. Mit im Blick „ob man die Braut nicht noch etwas aufhübschen kann“. Konnte man. Schäfer hat deshalb noch einmal kräftig investiert.
Denn, das betont Bloksma mehrfach, es müssen echte Verbesserungen sein, ­keine kosmetischen Korrekturen: „Es ist essentiell, dass man ehrlich ist, denn darauf fußt alles. Wenn etwas nicht stimmt, ist das Vertrauen schnell weg“.

Verkaufen ohne Reue: Worauf es bei der externen Firmenübergabe ankommt

Als alles geklärt war, startete der Verkaufsprozess, bei dem Interessenten zunächst eine Vertraulichkeitserklärung abgeben mussten, bevor sie ein Informationsmemorandum beziehungsweise ein Expose erhielten. Allerdings kamen hierbei nur die Zahlen und Fakten auf den Tisch, die sie kennen mussten, um einen Katalog von zehn Fragen für die Kaufabsichtserklärung (Letter of Intent) zu beantworten.
Die Antworten entschieden darüber, wer in die engere Wahl kam. Diese Interessenten wurden „in den Datenraum für die Due Diligence reingelassen“. Heißt, sie erhielten entscheidungsrelevante Informationen über das Unternehmen.
Promecon führt dabei für ­jeden Einzelnen vorab eine Wettbewerbsanalyse durch, die auch Synergiepotenzial aufzeigt. Bei Schäfers Umweltdienstleiter waren zum Beispiel die Liegenschaften entscheidend, denn alle Genehmigungen hängen daran. Ein Käufer aus der Branche würde also einen viel größeren Mehrwert ­haben als Branchenfremde, was sich im Verkaufspreis niederschlug.

Die letzte große Entscheidung: Firma abgeben, aber richtig

Schäfer jedenfalls ist mit Ablauf und Ergebnis rundum zufrieden. Mit der Dauer von einem Jahr lag er genau im Schnitt, der Kaufpreis war „sportlich, aber knapp erreicht“, das prozentuale Erfolgshonorar kein Problem. Das ist auch Bloksma wichtig: „Durch den Mehrwert, den wir für die Mandanten erzielen, bezahlen wir uns quasi selber“, rechnet er vor.

Emotionale Klarheit & wirtschaftliche Sicherheit beim Firmenverkauf

Allerdings war das letzte Jahr ein absolutes Rekordjahr und wegen des parallel laufenden M&A-Prozesses für Schäfer auch mit vielen Emotionen verbunden. Dass er jetzt so entspannt dasitzt, liegt daran, dass er die freie Zeit seit der letzten Unterschrift richtig genossen hat. Ist ihm gar nicht langweilig? „Ich war gerade zum Skifahren“, erzählt er, „da war es schon komisch, dass das Handy nicht mehr klingelte“. Er fand das aber gut und überhaupt habe er genug Hobbys, die ihn erfüllen. Und auch der Golfkurs ist schon gebucht.
Man sieht: Es gibt sie also noch, die Menschen, die gern Verantwortung übernehmen und ein bestehendes Unternehmen in die Zukunft führen. Und andererseits hat die Welt noch viele schöne Seiten nach dem Ende der Unternehmerkarriere zu bieten.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft, Sonderheft “Nachfolge”
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt

Region Stuttgart: Versunken in der Krise

Die wirtschaftliche Talfahrt in der Region Stuttgart erreicht im Herbst 2025 einen neuen Tiefpunkt. Erstmals seit dem ersten Corona-Lockdown im Sommer 2020 fällt der Lageindikator mit –7 Punkten wieder deutlich in den negativen Bereich. Diese Entwicklung kam nicht überraschend: Seit der Energiekrise 2022 bewegt sich die Wirtschaft zwar mit leichten Schwankungen, jedoch in einem klar abwärtsgerichteten Trend. Die Herausforderungen sind vielfältig und haben sich in den vergangenen Monaten weiter verschärft. Die anhaltende Inflation der letzten Jahre und das nur langsam steigende Realeinkommen haben die Kaufkraft der privaten Haushalte massiv geschwächt. Auch die Exportwirtschaft, einst verlässlicher Wachstumsmotor, leidet unter den fortdauernden Zollkonflikten mit den Vereinigten Staaten. Hinzu kommen strukturelle Probleme: nicht wettbewerbsfähige Energiepreise, hohe Arbeitskosten und eine überbordende Bürokratie, die wirtschaftliche Aktivitäten zusätzlich hemmen.
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Umfrage zum Herbst 2025, an der 1007 Unternehmen zwischen dem 15. September 2025 und 2. Oktober 2025 teilgenommen haben.
Ihr Unternehmen möchte auch an der IHK-Konjunkturumfrage teilnehmen? Sie können sich gerne mit einer formlosen E-Mail an konjunktur@stuttgart.ihk.de anmelden.
Nur noch 23 Prozent der Unternehmen in der Region Stuttgart bewerten ihre wirtschaftliche Lage als gut – drei Prozentpunkte weniger als im Herbst 2025. Rund 48 Prozent sehen ihre Situation als befriedigend, während 30 Prozent sie als schlecht einschätzen – ein Anstieg um vier Prozentpunkte gegenüber dem Frühsommer.
Das größte Geschäftsrisiko bleibt die schwache Inlandsnachfrage: 71 Prozent der Unternehmen sehen sie als Gefahr für die kommenden zwölf Monate. Besonders der Handel meldet eine anhaltend geringe Kauflaune privater Haushalte. Auch die Auftragseingänge bleiben schwach: 37 Prozent der Unternehmen berichten von Rückgängen, nur 13 Prozent von positiven Tendenzen.
An zweiter Stelle der Risiken stehen die Arbeitskosten, die von 59 Prozent der Unternehmen genannt werden. Inflation und die Erhöhung des Mindestlohns erhöhen den Druck auf Löhne und Gehälter – besonders in personalintensiven Branchen.
Die schwache Konjunktur wirkt sich zunehmend auf den Arbeitsmarkt aus. Die schwierige Auftragslage dämpft die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften. Der Fachkräftemangel wird nur noch von gut einem Drittel der Unternehmen als Risiko gesehen – deutlich unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 50 Prozent. In der Industrie stuft sogar nur noch jedes fünfte Unternehmen den Fachkräftemangel als Problem ein. Für die kommenden zwölf Monate erwarten rund 33 Prozent der Unternehmen einen Beschäftigungsrückgang, während nur 13 Prozent von steigenden Beschäftigtenzahlen ausgehen. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,4 Prozent – 0,3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr.
Mit Blick auf den angekündigten „Herbst der Reformen“ bleibt die politische Stimmung gedrückt: Rund 40 Prozent der Unternehmen sehen in der aktuellen Wirtschaftspolitik ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung. Geopolitische Spannungen werden ebenfalls von 40 Prozent als Gefahr genannt – trotz des jüngsten Handelsdeals zwischen den USA und der EU.
Die Geschäftserwartungen trüben sich weiter ein: Nach einer kurzen Erholung im Frühsommer fällt der Indikator von –6 auf –8 Punkte. Nur jedes fünfte Unternehmen rechnet in den kommenden zwölf Monaten mit besseren Geschäften, während 28 Prozent eine Verschlechterung erwarten.
Die schwache Ertragslage und hohe Standortkosten bremsen Investitionen: Lediglich 17 Prozent der Unternehmen planen höhere Inlandsinvestitionen, 32 Prozent wollen weniger investieren, 17 Prozent gar nicht. Der Investitionsindikator sinkt von –10 auf –18 Punkte.
Die Industrie steckt weiterhin in der Krise. Der rückläufige Auftragseingang belastet die Unternehmen nun schon seit über zwei Jahren. Besonders die Exportwirtschaft steht unter Druck: Zwar wurde zwischen den USA und der EU eine Einigung erzielt, doch liegt der allgemeine Zollsatz mit 15 Prozent weiterhin deutlich über dem Niveau vor Trumps Amtszeit. Viele exportorientierte Unternehmen befürchten dadurch eine zusätzliche Dämpfung der Auslandsnachfrage. Bereits jetzt berichten 36 Prozent von einem rückläufigen Auftragseingang, und 42 Prozent der Industrieunternehmen bewerten ihre aktuelle Geschäftslage als schlecht.
Das Baugewerbe in der Region Stuttgart spürt die Investitionszurückhaltung der Unternehmen. Im gewerblichen Hochbau melden 60 Prozent der Betriebe sinkende Auftragseingänge. Leichte positive Impulse kommen aus dem Wohnungsbau: Nach einer langen Durststrecke berichten hier rund 24 Prozent von steigenden Aufträgen. Die angekündigten Investitionsprogramme der Bundesregierung im Bereich Infrastruktur sind in der Region bislang kaum spürbar: Nur 18 Prozent der Unternehmen verzeichnen steigende Auftragseingänge – ebenso viele melden jedoch Rückgänge.
Der Einzel- und Großhandel leidet weiterhin unter der schwachen Konsumlaune. 77 Prozent der Einzelhändler bewerten die Kaufbereitschaft der Kunden als zurückhaltend. Auch der Großhandel spürt die schwache Industriekonjunktur: 48 Prozent der Unternehmen melden rückläufige Bestellungen.
Die Dienstleistungsbranche befindet sich insgesamt noch in einer vergleichsweise guten Lage. Der Lageindikator sinkt jedoch von 18 auf 13 Punkte. Etwa jedes dritte Unternehmen bewertet die Geschäftslage als gut. Vor allem Beratungs- und Finanzdienstleister entwickeln sich weiterhin positiv. Dennoch zeigen sich erste Bremsspuren: 34 Prozent der unternehmensnahen Dienstleister berichten von sinkender Nachfrage.
Im Hotel- und Gastgewerbe verschärft sich die Situation deutlich. Der Lageindikator fällt von –28 auf –46 Punkte. Nur noch 6 Prozent der Betriebe melden eine gute Geschäftslage, während mehr als die Hälfte eine schlechte Lage angibt. Die Ursachen sind vielfältig: Rückläufiger Konsum vor Ort sowie hohe Arbeits- und Energiekosten belasten die Erträge massiv. Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent wird daher von vielen Unternehmen als überlebenswichtig angesehen.
Das Verkehrsgewerbe spürt die schwache Industriekonjunktur entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hinzu kommt der anhaltende Mangel an Lkw-Fahrern, den 58 Prozent der Unternehmen weiterhin als Geschäftsrisiko einstufen. Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt: Der Lageindikator verbessert sich zwar leicht auf –5 Punkte, bleibt aber im negativen Bereich.

Diversity Management und Willkommenskultur fördern

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Allgemeine Leitfäden und Tools zu Diversity Management und Willkommenskultur

Begegnung von Vorurteilen im Unternehmen

Ankommen, Onboarding und Einarbeitung im Unternehmen

Religion

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Stuttgarter Versicherungstag

Einmal jährlich trifft sich die Versicherungsbranche der Region Stuttgart, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und sich fachlich wie persönlich zu vernetzen.
Die Versicherungswirtschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen: Digitalisierung, regulatorische Veränderungen, neue Risikolandschaften und sich wandelnde Kundenerwartungen prägen den Markt. Umso wichtiger ist ein Forum, das den Dialog fördert und Orientierung bietet.
Der Stuttgarter Versicherungstag ist seit Jahren ein bewährter Treffpunkt für Branchenexpertinnen und -Experten. Die Veranstaltung bietet Raum für Diskussionen zu aktuellen Trends, Einblicke in regionale und branchenspezifische Entwicklungen sowie wertvolle Impulse aus Wirtschaft und Politik.
Neben dem fachlichen Programm steht das persönliche Networking im Mittelpunkt – denn der Austausch unter Kolleginnen und Kollegen ist oft der Schlüssel zu neuen Ideen und Kooperationen.
Der nächste Stuttgarter Versicherungstag findet im Frühsommer 2026 statt. Er ist eine Initiative der IHK Region Stuttgart und richtet sich an alle, die die Zukunft der Versicherungswirtschaft aktiv mitgestalten möchten.

Mit Familienorientierung punkten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Zielgruppen (Mütter, Väter, pflegende Angehörige) unterschiedliche Bedürfnisse haben. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber/-innen in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen.
Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Die spezifischen Bedarfe sollten immer wieder mit den Beschäftigten abgestimmt und damit die Vereinbarkeitsorientierung in der Personalstrategie verankert werden. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer-Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie Kununu zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.

  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.

  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.

  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.

  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal sind die Unternehmenswebsite und Social-Media-Kanäle, auf denen verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.

  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.

  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.

  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

  • Lokale Bündnisse: Sie können sich in Lokalen Bündnissen für Familie engagieren und damit etwa auf Vereinbarkeitsangebote am Standort zurückgreifen. Zugleich positionieren Sie sich in der regionalen Öffentlichkeit und erreichen eine größere Sichtbarkeit. Auf der Internetseite finden Sie die Bündnisse bei Ihnen vor Ort.
    Im Land gibt es zur Weiterentwicklung der Bündnisse die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie Baden-Württemberg.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:

Hilfe, unser ITler geht in Rente

Mit dem Ruhestand der Baby-­boomer droht in ­vielen Unternehmen ein massiver Verlust an IT-Wissen und Erfahrung. Besonders betroffen sind ­historisch gewachsene Systeme und individuelle Lösungen, deren tiefgehende Funktionsweise oft nur wenigen – meist inzwischen älteren – Fachkräften bekannt ist. Doch dieses ­Wissen ist für den stabilen Betrieb, die Wartung und Weiter­entwicklung be­stehender IT-Landschaften unverzichtbar.

Das Wissen erfahrener Experten muss gesichert werden

Die Herausforderung besteht nun darin, dieses Wissen über den Ruhestand der erfahrenen Experten hinaus zu sichern. Dabei ist es entscheidend, dass es strukturiert und nachhaltig an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wird. Doch genau hier stoßen viele Unternehmen an ihre Grenzen.
Die Probleme dabei sind vielfältig. Sie beginnen schon damit, dass vieles un­bewusstes Wissen ist, also intuitiv verankert und darum schwer zu dokumentieren. Außerdem sind viele Systemlandschaften sehr komplex, weil sie aus jahrzehntelang gewachsenen Strukturen mit zahlreichen Abhängigkeiten bestehen. Dokumentationen fehlen oft ganz oder sind veraltet. Hinzu kommt der Zeitdruck: Neben dem Ruhestand verstärkt der allgemeine Fachkräftemangel den Wissenstransferdruck.

Kein Wissenstransfer - schlimme Folgen

Doch ist der Wissenstransfers nur unzureichend, muss mit längeren Ausfall­zeiten durch verzögerte Fehlerbehebung gerechnet werden. Diese ist zudem ­teuer, weil sie zugekauft werden muss. Auch leidet die Sicherheit, da unklare Strukturen zu Fehlkonfigurationen ­führen. Und nicht zuletzt fehlt das Optimierungspotenzial, wenn bewährte Workarounds oder Effizienztricks nicht weitergegeben werden.

Das kann man tun, damit das IT-Wissen nicht verloren geht

Die gute Nachricht: Man kann etwas dagegen tun: Ein erprobter und strukturierter Ansatz ist das „Training Within ­Industry“ (TWI), insbesondere das „Job Instruction Training“ (JIT) und das darauf aufbauende „Job Transfer Training“ (JTT).
Beim TWI handelt es sich um einen strukturierten Wissenstransfer. Die aus den 1940er-Jahren stammende Vorgehensweise ist universell anwendbar und eignet sich hervorragend für die IT.

Die Vier-Stufen-Methode hilft, Wissen zu sichern

Das darauf aufbauende JIT sorgt für eine klare und standardisierte Weitergabe von Wissen, indem es die Schulung von Mitarbeitern nach einer bewährten Vier-Stufen-Methode strukturiert:
  • Vorbereitung: Festlegen, was vermittelt werden soll, und Klärung der wichtigsten Lernziele.
  • Vormachen: Der erfahrene Mitarbeiter demonstriert eine Aufgabe oder einen Prozess.
  • Nachmachen: Der Lernende führt die Aufgabe aus, während der Experte Korrekturen vornimmt.
  • Üben und festigen: Der Lernende wiederholt den Prozess, bis er ihn sicher beherrscht.
Auf die IT übertragen bedeutet das: Wichtige Tätigkeiten – von der Systemadministration über Datenbankwartung bis hin zu Problemlösungsstrategien – werden nicht nur in Handbüchern beschrieben, sondern praktisch vermittelt.
Da IT-Wissen oft über Jahre gewachsen ist, reicht es nicht aus, nur die „Was“- und „Wie“-Fragen zu beantworten. Entscheidend ist auch das „Warum“. Genau hier setzt Job Transfer Training (JTT) an.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Trainingsprogrammen setzt JTT auf Tandem-modelle, in denen erfahrene IT-Experten direkt mit ihren Nachfolgern zusammenarbeiten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Aufgaben, sondern um den gesamten Kontext, in dem Entscheidungen getroffen werden – vom Geschäftsmodell zur zugrundeliegenden Prozesslandschaft.

Das Tandem-Modell hat sich bewährt

Die Integration von JIT und JTT in den IT-Alltag erfordert kein aufwendiges Transformationsprojekt. Vielmehr können Unternehmen diese Methoden pragmatisch einführen, indem sie:
  • erfahrene IT-Fachkräfte frühzeitig in den Wissenstransfer einbinden;
  • Tandem-Lösungen zwischen ausscheidenden und neuen Mitarbeitern etablieren;
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen nicht nur dokumentieren, sondern aktiv trainieren;
  • regelmäßige Reflexionsrunden einführen, um Wissen gezielt zu hinterfragen und zu strukturieren.
Indem Unternehmen diese Strategien aktiv umsetzen, vermeiden sie nicht nur den plötzlichen Wissensverlust, sondern schaffen auch eine nachhaltige Lernkultur, die auch den technologischen Wandel langfristig unterstützt. Auf jeden Fall sollte man schnell handeln und nicht erst, wenn die Kollegen zum Ausstand einladen.
Götz Müller, GeeMco : Götz Müller Consulting, Weissach im Tal für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Young Business Network

Die Veranstaltungsreihe „Young Business Network“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V. richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Gründungsinteressierte und Jungunternehmen. Mit einer Kombination aus Fachvortrag, Elevator-Pitch und Networking in entspannter Atmosphäre bietet die Reihe praxisnahe Impulse und wertvolle Kontakte für einen erfolgreichen Unternehmensstart.
Am 26.01.2026 geht es mit dem YBN weiter…
Das Thema des Abends befindet sich aktuell noch in der Vorbereitung und wird zeitnah hier präsentiert.
Wie immer erwartet euch aber offenes Networking mit Gründerinnen, Gründern und Unternehmerinnen und Unternehmern. Präsentiert euren Elevator-Pitch, knüpft beim „Ich suche / Ich biete“-Marktplatz neue Kontakte und lasst den Abend in inspirierender Atmosphäre ausklingen.
18:00 Uhr Come Together
18:15 Uhr Begrüßung
Cristi Kieltsch, IHK Region Stuttgart
18:20 Uhr Vorstellung der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e.V.
18:30 Uhr Thema noch in Vorbereitung!
19:15 Uhr
Elevator Pitches
Nutze die Chance, dein Unternehmen in gerade einmal 2 Minuten vorzustellen! *
* Du bist immer bestens vorbereitet? Dann nutze die Möglichkeit, uns dein Pitch-Deck vorab zukommen zu lassen. Bitte sende es bis zum 25.01.2026 an scs@stuttgart.ihk.de
19:45 Uhr Gemütlicher Ausklang
mit „Ich suche / Ich biete-Marktplatz“
Ende der Veranstaltung gegen 21:00 Uhr



Unternehmen Klimaschutz: Innovation trifft Infrastruktur

Klimaschutz mag derzeit aus den Schlagzeilen verdrängt worden sein. Dennoch treiben Staaten und Unternehmen weltweit den Wechsel zu einer CO2-freien Wirtschaft voran. Daran wirken auch Firmen aus der Region mit, wie wir an vier Startups und einem traditionsreichen Familienunternehmen zeigen.
Wenn ein neuer Windpark in der Nordsee entsteht, wenn in Indien ein Solarkraftwerk angeschlossen wird oder Stromleitungen über hunderte Kilometer gebaut werden, sind sehr wahrscheinlich die Produkte der Pfisterer SE in Winterbach dabei. Das Familienunternehmen mit 104-jähriger Tradition stellt Kabelanschlusssysteme her – von Hausanschlussklemmen bis zu Unterseekabeln und Überlandleitungen, durch die mehrere Hunderttausend Volt fließen. „Vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher sind unsere Produkte immer dabei“, sagt Johannes Linden, Vorstandssprecher von Pfisterer.
Momentan sind Kabelverbindungen und Isolatoren der Remstäler weltweit besonders gefragt. Von den Werken in Winterbach und Gussenstadt (Kreis Heidenheim), Kadan (Tschechien) und seit kurzem auch in Rochester im US-Bundesstaat New York werden Energieversorger und Netzbetreiber in 90 Ländern beliefert. Die Umsätze sind 2024 um 15 Prozent auf 383 Millionen Euro in die Höhe geschossen.

Globaler Aufschwung: Pfisterer SE steigert Umsätze um 15 Prozent

Warum läuft das Geschäft gerade jetzt so gut? „Viele Länder bauen ihr Netz wegen des steigenden Strombedarfs stark aus“, sagt Linden. „Andere bauen es in großem Stil um, weil dies der Paradigmenwechsel zu mehr dezentraler Versorgung mit erneuerbaren Energien notwendig macht.“
Denn anders als oft zu lesen und zu hören, ist die „Energiewende“ kein Spleen der Deutschen, sondern ein weltweites Phänomen. „Dekarbonisierung spielt in praktisch allen Märkten eine große Rolle“, führt der Pfisterer-Chef aus. Indien plant Investitionen von 386 Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energien, um bis 2030 eine Kapazität von 500 Gigawatt zu erreichen, so der Branchendienst BloombergNEF. Auch die Ölstaaten im Mittleren Osten bringen enorme Investitionen auf den Weg. China hat im Jahr 2023 beeindruckende 216,9 Gigawatt an Solaranlagen installiert und damit mehr als die gesamte bisherige Kapazität der USA.

USA: Windkraft boomt trotz regulatorischer Herausforderungen

Doch auch in den Vereinigten Staaten boomt das Geschäft. Zwar hat die Trump-Regierung den Bau von Offshore-Windparks verboten, der in der Hoheit des Bundes liegt. Onshore-Wind- und Solarprojekte der Bundesstaaten laufen aber auf Hochtouren weiter – auch in republikanischen Hochburgen wie Texas und Oklahoma. „Die Amerikaner können rechnen“, sagt Linden. In Texas werde Strom aus Windkraftwerken derzeit zu Kosten von weniger als 3 Cent erzeugt – „da kommt keine andere Energiequelle mit“. Hinzu kommt der jahrzehntelange Investitionsstau im hoffnungslos veralteten Stromnetz der USA, der nicht noch weiter aufgeschoben werden kann.

Neues Hochvolt-Testlabor am Hauptsitz in Winterbach

Laut Linden kommt das Beste noch. Nicht nur mit dem 100-Milliarden-Paket für Klimaschutz-Investitionen, das noch vor der Formierung der neuen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, und von dem Pfisterer unmittelbar zu profitieren hofft. Die Internationale Energieagentur erwartet, dass sich die Investitionen in Stromnetze in den kommenden zehn Jahren auf 775 Milliarden Dollar mehr als verdoppeln. Wer wie Pfisterer weltweit operiert und als einziges Unternehmen die gesamte Kette von Erzeugung, Transport, Verteilung und Verbrauch anbietet, hat dabei gute Karten. Nicht zu vergessen die über 100jährige Erfahrung der Winterbacher, die bei den hohen Qualitätsanforderungen der Branche ein Trumpf ist. „Die Kunden erwarten, dass unsere Produkte 40 bis 50 Jahre wartungsfrei funktionieren“, sagt Linden.
Das schwäbische Unternehmen expandiert – auch am Hauptquartier in Winterbach. Dort wird gerade ein Testlabor für Hochvoltgleichstrom gebaut. Die 34 Meter hohe und 1500 Quadratmeter große Halle soll in spätestens zwei Jahren fertig sein.

Ladeinfrastruktur: Eliso plant Ausbau in Deutschland und Europa

Wenn von der Energiewende die Rede ist, darf die Elektromobilität nicht fehlen. Was die Klimabilanz betrifft, hinkt der Mobilitätssektor der Industrie und der Energiewirtschaft deutlich hinterher, der Wechsel zum Elektroantrieb geht offensichtlich schleppender voran, als sich Optimisten noch vor ein paar Jahren ausgemalt hatten. An der Netzinfrastruktur dürfte das jedoch nicht liegen, glaubt man zumindest bei Eliso in Stuttgart, einem Anbieter von Ladestationen.
Das junge Unternehmen plant, installiert und betreibt seit 2016 Ladestationen für Elektroautos vor allem in städtischen Regionen, wo es auch den größten Bedarf gibt. „Damals war das noch ein Exotenthema“, sagt Eliso-Geschäftsführer Johannes Brodführer. Richtig losgegangen sei es erst nach Corona. Doch nun sei die Skepsis weitgehend verschwunden, so Brodführer.
Seit 2022 gehört Eliso mit derzeit 90 Mitarbeitern in Stuttgart und Berlin zum französischen Infrastruktur-Konzern Vinci. Die Ladestationen entstehen an öffentlichen Standorten, etwa in Tiefgaragen und Kundenparkplätzen von Möbelmärkten und Einzelhändlern, aber auch an Bundesstraßen und Autobahnen. „Wir produzieren keine Hardware“, sagt Brodführer. Bei Lieferung, Montage, Bau, Elektrotechnik und IT greifen die Stuttgarter auf Partnerunternehmen zurück. „Unsere Ladestationen sind unabhängig von Fahrzeugherstellern zugänglich“, so der Eliso-Chef, „das ist eine unserer Stärken.“

Deutschlandnetz: Öffentliche Schnellladepunkte im Fokus

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt das Stuttgarter Startup denn auch gut im Rennen. Unter anderem übernimmt Eliso knapp 900 der insgesamt 9000 Ultraschnellladepunkte des „Deutschlandnetzes“ an 110 Standorten bundesweit. „Als einziges Unternehmen aus Baden-Württemberg haben wir eine der Ausschreibungen gewonnen“, freut sich Brodführer. „Das ist für uns schon so etwas wie der Ritterschlag.“ 2027 sollen die Stationen fertig sein, der Vertrag läuft über eine Betriebsdauer von 16 Jahren.
Seit der Gründung hat das Unternehmen insgesamt mehr als 2000 Ladepunkte aufgebaut. Erst vor Kurzem wurden in Rheinfelden vier Schnellladepunkte und damit der dritte Ladepark in Baden-Württemberg errichtet. In den kommenden Jahren will Eliso mehrere hundert öffentliche Ladepunkte auch in anderen europäischen Ländern einrichten, kündigt Brodführer an. „Nach oben gibt es kaum eine Grenze.“
„Es wird stark in die Ladeinfrastruktur investiert, mit klarem Schwerpunkt auf städtische Regionen“, sagt der Firmenchef. „Auch in Stuttgart wird noch viel passieren.“ Langfristig werde sich das Netz aber auf ganz Deutschland ausrollen, denn für E-Auto-Benutzer, die weder zuhause noch beim Arbeitgeber laden können, spielen öffentliche Ladestationen eine zentrale Rolle.
Die Skepsis, ob ein ausreichend leistungsfähiges Netz in absehbarer Zeit überhaupt aufgebaut werden kann, teilt Brodführer nicht. „Es muss punktuell Netzkapazität aufgebaut werden, aber das ist machbar.“ In Deutschland gebe es derzeit rund 1,65 Millionen rein elektrische Autos. „Selbst wenn die Zahl noch erheblich steigt, besteht keine Gefahr, dass das Stromnetz nicht mit dieser Auslastung zurechtkommt.“
Das bedeutet aber auch: Bis wirklich alle elektrisch fahren, wird es noch Jahrzehnte dauern. „Während wir hier sprechen, laufen in Untertürkheim Verbrenner vom Band. Wir haben also noch genügend Zeit, das Stromnetz parallel auszubauen.“
Die Ladestationen werden zur Schnittstelle, um E-Autos in das Gesamtsystem des Energiemarktes zu integrieren. Sie können dann als Stromspeicher fungieren und Strom auch wieder abgeben, wenn dieser im Netz gebraucht wird. In Zukunft wird es ganz normal sein, dass Elektroautos in lastschwachen Zeiten, etwa nachts, aufgeladen und Lastspitzen vermieden werden. Intelligente Netze lassen es zu, den Abfahrtzeitpunkt zu planen, so dass das Auto auf jeden Fall zum gewünschten Zeitpunkt aufgeladen zur Verfügung steht.

Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für industrielle Dekarbonisierung

Was die Elektromobilität für den Verkehr, das ist die Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. In Staaten wie Namibia oder Chile werden derzeit viele Milliarden in die Erzeugung von Wasserstoff mit Hilfe erneuerbaren Energien investiert. Auch das Land Baden-Württemberg und die hiesigen Unternehmen tun viel dafür, den Anschluss an die Entwicklung zu behalten – etwa mit der„Wasserstoff- und Brennstoffzellenstrategie für die Region Stuttgart“.
An „grünen“ Wasserstoff als Energieträger werden die allerhöchsten Erwartungen geknüpft. Vor allem soll er in der Stahl-, Aluminium- und Chemieindustrie das Erdgas als Energieträger und Lieferant von Prozesswärme ersetzen.
Hergestellt wird Wasserstoff wie seit mehr als 200 Jahren durch Elektrolyse: Wasser wird durch elektrische Energie in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Allerdings arbeiten moderne Elektrolyse-Anlagen nicht mit nackten Metalldrähten wie im Physikunterricht: Die Elektroden sind flächig und durch eine elektrochemische Membran getrennt. Diese „Stacks“ oder Elektrolysezellen können nach Größe, Material und Aufbau unterschiedlich konstruiert sein. Auch Betriebsdruck, Temperatur, Stromstärke und die Reinheit des verwendeten Wassers haben Einfluss auf die Effizienz der Elektrolyse und damit auf die Wasserstoffausbeute.

Bürkle Anlagenbau: Teststände für Elektrolysetechnologien

All dies zu untersuchen, ermöglichen Jörg Bürkle und seine Kollegen von der Bürkle Anlagenbau GmbH ihren Kunden aus Industrie und Wissenschaft. Das 2022 im Stammhaus der Familie im Stuttgarter Heusteigviertel gegründete Startup baut Teststände, mit denen alle wichtigen Parameter einer Elektrolyseanlage bestimmt werden können. „Im Prinzip konstruieren wir eine originalgetreue Anlage im kleinen Maßstab, die der Kunde nutzt um seine Elektrolysezellen und Stacks in diesem verkleinerten Maßstab zu testen und später in industrieller Größenordnung nachbauen zu können“, sagt der Energietechnik-Ingenieur.
Unter anderem greifen Bosch, der schwedische Stahlproduzent Aleima und der Elektrolyseentwickler Sungrow Deutschland GmbH auf die Dienste der Stuttgarter zurück. Zurzeit arbeitet Bürkle an einer Anlage für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart-Vaihingen, an dem er vor seiner Startup-Gründung selbst zehn Jahre tätig war.
Und was genau hat die Entwicklungsarbeit der Stuttgarter Firma mit der Energiewende zu tun? Mehr, als es zunächst scheint. Denn dem massenhaften Einsatz der Elektrolyse zur Produktion von Wasserstoff steht nicht nur die Verfügbarkeit von „grünem“ Strom entgegen. Hinzu kommt, dass die gängige Polymerelektrolytmebran- (PEM-) Technologie auf die seltenen Metalle Platin und Iridium als Katalysatoren angewiesen ist. Die sind nicht nur teuer, sondern schlicht nicht in ausreichender Menge verfügbar, sollte die Wasserstoffwirtschaft eines Tages Fahrt aufnehmen.
Deshalb wird zurzeit intensiv an der An­ionenaustauschermembran-Elektrolyse gearbeitet. Sie kommt mit gut verfügbaren Materialien aus und arbeitet sehr effizient. Auch bei Bürkles Projekt für das DLR geht es um diese Technologie. „Im Forschungsbereich funktionieren AEM-Anlagen bereits“, sagt der Gründer. Dass die Anwendung in größerem Stil noch stockt, hat damit zu tun, dass die AEM-Membranen Kalilauge enthalten. „Das ist eine aggressive Substanz, die Metallbestandteile der Anlage angreift und zudem leicht ausgewaschen werden kann.“ Allerdings seien das Hindernisse, die man früher oder später in den Griff bekommen dürfte, meint Bürkle.

Klimaneutrale Kläranlagen: Variolytics bietet technische Lösungen

Klimaschutz ist aber auch nicht nur Energieerzeugung und Verkehr. Wer genau hinschaut, wo überall Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestoßen werden, erlebt eine Überraschung. So haben etwa Kläranlagen einen ähnlich hohen Anteil wie der gesamte Flugverkehr. „Kaum jemand hat das bisher auf dem Schirm gehabt“, sagt Johann Barlach, der vor fünf Jahren gemeinsam mit Dr. Matthias Stier und Steffen Görner das Startup Variolytics gegründet hat.
Doch jetzt ist das Thema hochaktuell, weil eine EU-Richtlinie die europäischen Kläranlagen bis 2040 klimaneutral machen will. Hierzu sollen die rund 6000 Kläranlagen in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern ihre Treibhausgasemissionen ab Ende 2027 drastisch reduzieren. Barlach, Stier und Görner – mittlerweile ist auch Fine Wolff im Führungsteam – wollen hierzu ihren Teil beitragen: Mit einem verbesserten Massenspektrometer, das der Verfahrenstechniker Stier am Fraunhofer-Institut für Grenzflächen und Bioverfahrenstechnik (IGB) in Stuttgart Vaihingen entwickelt und patentiert hat.
Das Analysegerät ermöglicht es, die Konzentration verschiedener Gase in der Abluft und in Flüssigkeiten gleichzeitig und in Echtzeit zu bestimmen. Kläranlagen können damit ihren Ausstoß an Treibhausgasen kontinuierlich überwachen und die Abwasser- und Sauerstoffzufuhr so steuern, dass der Ausstoß von Klimagasen minimiert wird.

Echtzeit-Daten zur Steuerung von Klärprozessen

Vor allem geht es um Lachgas (N2O), das mehr als 200mal so treibhauswirksam ist wie CO2. Lachgas entsteht in suboptimal eingestellten Kläranlagen in großer Menge und macht dort rund 80 Prozent der Gesamtemissionen aus. Bisher gab es kein etabliertes Messsystem dafür.
Das Messsystem von Variolytics liefert aber nicht nur Daten über die Emission von Lachgas, sondern auch von Methan, CO2 und Sauerstoff. Alle diese Gase sind wichtig, um die Anlage hinsichtlich Treibhausgasemissionen, Abwasserreinheit und Energieverbrauch richtig einzustellen.
Bisher drehen die Kläranlagenmanager den Durchlauf und den Sauerstoffeintrag einfach so hoch, dass die Abwassergrenzwerte in jedem Fall eingehalten werden. Viel hilft viel – aber leider nicht bei den Treibhausgasen. Wird hier vom Optimum nach oben oder unten abgewichen, entsteht Lachgas – und obendrein wird zuviel Energie verbraucht.
Mit ihren Analysegeräten und der zugehörigen Software bieten die Variolytics-Gründer die Möglichkeit, den Klärungsprozess dynamisch zu steuern. Das heißt: Energieverbrauch und Emissionen werden genau so stark reduziert, wie es die Abwassergrenzwerte zulassen. Entscheidend sei, dass die Messdaten in der Cloud gespeichert und über eine Software ausgewertet werden, erklärt Barlach.

Marktpotenzial durch neue EU-Richtlinie

Insgesamt erlaube es die Variolytics-Technik, die Gesamtemissionen an Treibhausgasen in einer Kläranlage um 50 bis 60 Prozent zu senken – eine konservative Schätzung, wie Barlach betont. Variolytics erwartet deshalb eine stark steigende Nachfrage, wenn die EU-Richtlinie in Deutschland in zweieinhalb Jahren umgesetzt werden muss. „Wir können dann hier in Vaihingen bis zu 240 Messsysteme pro Jahr produzieren“, so der Gründer. Um Platz zu schaffen, müssen die derzeit 15 Mitarbeiter ihre Büros räumen und aus dem Erdgeschoss in ein höheres Stockwerk umziehen.
Von ihrem Top-Produkt „EmiCo“, das bis zu 16 Messpunkte in Luft und Wasser in Echtzeit messen kann, sind derzeit drei Exemplare in Betrieb. Sie stehen in den Kläranlagen Stuttgart-Möhringen, Göppingen und Ulm. Für kleinere Betreiber, die nicht gleich 250.000 Euro ausgeben möchten, halten die Stuttgarter Gründer das kleinere „EmiCo lite“ bereit, das für gut ein Zehntel der Anschaffungskosten zwei Messpunkte aus der Abluft der Klärbecken und -kanäle überwachen kann.
Insgesamt 25 Apparate dieses Typs haben sie bisher verkauft, überwiegend in Deutschland, aber auch in Dänemark, Großbritannien und Irland. „Nordeuropa, die Niederlande und Großbritannien sind Vorreiter,“ sagt Barlach. „Dort sehen wir in den kommenden Jahren auch das größte Potenzial und wollen einen Vertrieb aufbauen.“ Bis 2027 will das bisher Venture-Capital-finanzierte Startup 350 Kunden gewonnen und den Break-Even geschafft haben.
Schwierigkeiten aufgrund leerer Kassen und Bremsspuren in der Klimapolitik fürchten die Startup-Gründer eher nicht. „Unser Angebot ermöglicht es den kommunalen Kläranlagenbetreibern, mit sehr geringen Investitionen die Emissions- und Abwassergrenzwerte einzuhalten und darüber hinaus auch noch Energiekosten zu sparen.“
Im Gegensatz zu manchen anderen Klimaschutzmaßnahmen sei die Aufrüstung der Kläranlagen auch nicht mit Verzicht oder Zumutungen für die Bürger verbunden. „Es ist eine Win-Win-Situation“, schließt Johann Barlach.

TreeO digitalisiert Aufforstung und CO2-Kompensation

Klimaschutz funktioniert dann am besten, wenn er ein wirtschaftliches Fundament besitzt und die Beteiligten einen konkreten Vorteil davon haben. Genau dies haben sich auch Johannes Schwegler und Dr. Stefan Ferber auf die Fahnen geschrieben. Mit TreeO – auch dies ein Stuttgarter Startup – vermarkten sie eine App, mit der sich einzelne Bäume erfassen lassen, und mit der die Wirksamkeit von Aufforstungsmaßnahmen überwacht werden kann.
„Bäume zu pflanzen ist immer noch die einfachste und wirksamste Methode, CO2 aus der Luft zu entfernen“, sagt Schwegler. Zumindest gilt das dann, wenn die Bäume tatsächlich neu gepflanzt worden sind, wenn sie alt und groß werden dürfen und wenn aus ihrem Holz am Ende langlebige Produkte gemacht werden. Dies versuchen Schwegler und Ferber in Zusammenarbeit mit der Fairventures Digital GmbH für ihre Kunden aus der Industrie transparent zu machen, die sich freiwillig besonders ambitionierte Klimaziele gesetzt haben.

Datenbank und Projekte als Grundlage für nachhaltige Kreislaufwirtschaft

Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, in anderen Ländern die Aufforstung zu finanzieren und so einen Ausgleich für eigene, nicht vermeidbare CO2-Emissionen zu schaffen. „Leider ist dieser Markt in Verruf geraten“, sagt Schwegler. Es gab einfach zu viele unseriöse Angebote, die Klimaschutzmaßnahmen nicht hinreichend umsetzten. „Wir müssen erst einmal wieder Vertrauen schaffen, weil jeder fürchtet, mit Greenwashing in Verbindung gebracht zu werden.“
Dabei war dem Betriebswirt und gelernten Modellschreiner sofort klar, dass dies nur mit klarer Transparenz und Erfassung jedes einzelnen Baums gelingen würde. Mit Hilfe des ehemaligen Bosch-Managers Ferber, mit dem ihn eine private Bekanntschaft verband, entstand so die TreeO-App.
„Jeder hat heute ein Smartphone“, erklärt Schwegler, „auch die meisten Landwirte und Forstleute im globalen Süden“. Für die örtlichen Kleinbauern, die als Partner von TreeO und Fairventures in Uganda und Indonesien Bäume pflanzen, ist es so ein Leichtes, diese einmal im Jahr zu fotografieren. „Aus Größe, Baumart und Stammumfang berechnet die App den Holzzuwachs und die Menge an gebundenem CO2.“
Den Unternehmenspartnern wie Stihl, Ravensburger Spiele oder der Robert-Bosch-Stiftung können die Gründer also genau Rechenschaft ablegen, wie klimawirksam ihre Investitionen waren. Den Firmen wird dies mit einem Zertifikat der Schweizer Agentur Carbon Standards International attestiert.
„Ebenso wichtig wie die App selbst ist unsere Baumdatenbank mit derzeit insgesamt drei Millionen Datenpunkten“, so Schwegler. Bereits nächstes Jahr werde diese die umfangreichste digitale Baumdatenbank der Welt sein. Dem stehen rund 2000 Hektar Aufforstungsfläche gegenüber, Ziel ist es, in den kommenden Jahren die 100.000 zu überschreiten.
Die Aufforstungen seien der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft, von der die lokale Bevölkerung profitiert, glaubt Schwegler. In den Projekten, die TreeO und Fairventures betreuen, wird das Holz als nachhaltiges Baumaterial und zur Konstruktion im Fahrzeug- und Flugzeugbau verwendet. Im Schatten der Bäume werden Früchte und Gemüse angebaut.
„Es ist von großer Bedeutung, dass die lokalen Partner gut bezahlt werden und ihren Lebensunterhalt bestreiten können“, ergänzt Schwegler. „So gibt es keinen Anreiz, sich mit Akteuren einzulassen, die Raubbau und das schnelle Geld im Sinn haben.“ Derzeit beschäftigt TreeO 15 Mitarbeiter in Stuttgart und weitere 30 in Afrika und Asien.
Das Geschäft sei nicht unbedingt einfacher geworden, seit die junge Firma vor dreieinhalb Jahren an den Start gegangen ist. „Global hat sich der Wind gedreht, und Klimaschutz hat kaum noch Priorität“, bedauert Johannes Schwegler. Dennoch ist er zuversichtlich: TreeO, das sich bisher zur Hälfte durch Risikokapital der Sparkassen finanziert, soll schon im nächsten Jahr den Break-Even erreichen.
Dass sich gerade so viele junge Startups dem Klima- und Ressourcenschutz verschrieben haben, ist sicher kein Zufall. Auch wenn der Fridays-for-Future-Hype verebbt ist, haben die technisch orientierten Gründer aus der Region hier ein Betätigungsfeld gefunden, das lange Zeit trägt – und hoffentlich zu guten Ergebnissen führen wird.

Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, Titelthema Ausgabe 5-6.2025

Ausbildung zukunftsfest machen – jetzt!

Ausbildung ist nicht alles, aber ohne Ausbildung ist alles nichts.“ Dieses leicht abgewandelte Zitat von Theodor Heuß bringt es auf den Punkt: Wer heute ausbildet, sichert sich die Fachkräfte von morgen – und damit die Zukunft seines Unternehmens. Denn der Fachkräftemangel ist real: Laut IHK-Fachkräftemonitor fehlen allein in Baden-Württemberg bis 2035 mehrere Hunderttausend qualifizierte Arbeitskräfte.

Duale Ausbildung: bewährt, flexibel, stark

Im Juni wurden zwölf engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung und freien Berufen mit dem neuen Landesausbilderpreis geehrt – stellvertretend für viele, die täglich mit Herzblut junge Menschen begleiten. Sie zeigen: Gute Ausbildung lebt von Menschen mit Leidenschaft, Know-how und Innovationsgeist. Sie nutzen digitale Tools, entwickeln neue Konzepte und fördern Talente mit Empathie und Weitblick.
Seit Jahrzehnten beweist die duale Ausbildung ihre Stärke: praxisnah, anpassungsfähig und leistungsfähig. Sie bietet jungen Menschen echte Perspektiven – und Unternehmen die Chance, passgenau auszubilden. Damit das so bleibt, braucht es jetzt Mut zur Veränderung: mehr Flexibilität, moderne Strukturen und eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung.

Was wir jetzt brauchen:

  • Mehr Flexibilität: Starre Ausbildungsordnungen passen oft nicht mehr zur Realität in den Betrieben. Modulare Inhalte und individuelle Gestaltungsspielräume machen Ausbildung attraktiver und effizienter.
  • Mehr Digitalisierung: Digitale Ausbildungsnachweise, schlanke Prozesse und Online-Prüfungen entlasten besonders kleine und mittlere Unternehmen. Auch die IHK ist dabei, ihren Service immer weiter zu digitalisieren.
  • Mehr Orientierung: Junge Menschen brauchen Unterstützung bei der Berufswahl. Schulen und Wirtschaft müssen enger zusammenarbeiten, berufliche Orientierung gehört fest in die Bildungspläne in allen Schularten. Zudem muss die Ausbildungsreife wieder deutlich verbessert werden.
  • Nicht jeder Weg führt über die Uni – aber jeder braucht Qualität, Anerkennung und Perspektiven. Eltern, Lehrkräfte, Politik und Wirtschaft sind gemeinsam gefragt, das Image der dualen Ausbildung zu stärken.

Das Fundament der Wirtschaft

Für die IHK Region Stuttgart ist Ausbildung ein Herzensthema. Mit Formaten wie dem Zukunftskongress Ausbildung am 9. Oktober im IHK-Haus schaffen wir Raum für Austausch, neue Ideen und konkrete Lösungen. In unserem Service-Center Ausbildung stehen Ihnen IHK-Beraterinnen und Berater zur Seite.
Ausbildung ist mehr als ein Mittel gegen den Fachkräftemangel – sie ist das Fundament unserer Wirtschaft. Danke an alle, die heute schon ausbilden. Und an alle, die noch zögern: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, loszulegen. Wer handelt, sichert nicht nur die Zukunft seines Unternehmens – sondern stärkt den gesamten Standort.
Andrea Bosch, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart
Servicecenter Ausbildung
Die IHK informiert Unternehmen und Auszubildende rund um die duale
Berufsausbildung. Tel. 0711 2005-1111; ausbildung@stuttgart.ihk.de

Café und Couture

Die Schönaicher Unternehmerin Yvonne Morgenthaler kombiniert Café und Secondhandshop
Kaffee und Kuchen oder lecker frühstücken und dabei hoch­wertig aber auch nachhaltig schoppen – das klingt doch nach einem perfekten Freizeitvergnügen! Das Schöne: Das gibt es wirklich, und zwar in Schönaich im „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“.
Der großzügige Laden in der Schwabenstraße bietet Platz für rund 7000 ­Kleidungsstücke. Gründerin Yvonne ­Morgenthaler ­präsentiert sie sorgfältig sortiert und einladend dekoriert an langen Stangen – direkt neben den Tischen jeder Größe für bis zu 40 Gäste, bei Events sogar 60. In einem Nebenraum kann man im „Himmelreich für Träume“ zwischen mehr als 200 Brautkleidern wählen.

Aus einem Supermarkt wird eine Shop-Café-Kombi

Wie großzügig das Ladenlokal ist, kann man ermessen wenn man weiß, dass hier früher ein Supermarkt war. So gibt es nicht nur genug Platz für Gäste und Ware, sondern auch für eine vollwertige ­Küche. Die erfüllt die Bedingungen für eine Gastro-Volllizenz, die es Morgen­thaler erlaubt, richtig zu kochen, wenn sich ­geschlossene Gesellschaften anmelden.
Hier entstehen auch die appetitlich aussehenden Kuchen, die die 45-Jährige täglich frisch anbietet, dazu das Frühstück am ­Wochenende und die australisch-neuseeländisch angehauchten Sandwiches, die auf der Karte stehen.

Australien-Fans kommen kulinarisch auf ihre Kosten

Die Rezepte dafür brachte Morgenthaler von ihrem Aufenthalt „down under“ mit, wo die ­gelernte Hotelfachfrau drei Jahre Land, Leute und Küche erforschte. Nach ihrer Rückkehr führte sie zwölf Jahre lang das Irish Pub in Böblingen. „Doch ich wollte aus der Nachtarbeit rauskommen“, erklärt sie den Wechsel.
Gastro ist ihre Berufung. Deshalb sollte es wieder etwas mit Gästen sein. Weil ihr Nachhaltigkeit wichtig ist, kam der ­Secondhand-Gedanke dazu. Der lag auch deshalb nahe, weil Morgenthaler „quasi im Secondhand-Laden aufgewachsen“ ist, wie sie erzählt. Ihre Mutter führt nämlich seit Jahrzehnten den„Kinder­laden“ in Herrenberg, der Familien mit „preloved“ Ware versorgt.
Nachhaltigkeit - da würde man meinen, dass vor allem umwelt- und preisbewussten Teens und Twens den Großteil der ­Besucher von „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“ ausmachen. Tatsächlich sind es ­jedoch eher „Frauen zwischen 30 und 60, die Lust an Mode haben und ihren eigenen Stil suchen oder schon gefunden haben“, wie die Unternehmerin festgestellt hat.
Die Leute kommen regelmäßig, um ihre Garderobe durchzutauschen.
Ihre Zukunftsvision: „Die Leute kommen regelmäßig, um ihre Garderobe immer mal wieder durchzutauschen.“ Doch für viele der über 3000 Lieferantinnen ist ­Secondhand noch „eine Einbahnstraße“, erzählt Morgenthaler: „80 Prozent wollen nur etwas bringen aber nichts kaufen.“

Nur wer kauft darf auch liefern

Deswegen hat sie ein doppeltes Limit eingeführt: Neulieferanten dürfen 20 Teile bringen, alle anderen zehn – außer es handelt sich um Größen ab 42. Und man kann Ware nur noch in Kommission geben, wenn man auch etwas kauft.
Wichtig ist Morgenthaler auch, dass die Teile nicht nur einwandfrei, sondern auch hochwertig sind, „denn sonst lege ich drauf“, rechnet die Unternehmerin vor. Schließlich müsse sie jedes einzelne Stück sichten, einsortieren, registrieren, beschreiben, auspreisen, aufhängen und natürlich verkaufen oder bei Unverkäuflichkeit zurückgeben.

Die Kunden kommen aus einem Umkreis von 30 Kilometern

Der riesige Laden, die vielen Sitzplätze, zu denen im Sommer noch die Außengastronomie kommt: ein Wagnis! Zumal die Vorzeichen wirklich ungünstig waren: Als Morgenthaler 2020 eröffnen wollte, ­machte ihr Corona einen Strich durch die Rechnung und danach auch noch eine ­schwere Erkrankung. „Finanziell habe ich ganz schön Federn gelassen und drei Jahre lang mehr investiert als verdient“, seufzt sie, um dann aber nachzu­schieben: „Aber jetzt geht es langsam richtig los.“
Kundinnen aus einem Radius von 30 ­Kilometern zieht „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“ an. Kein Wunder: Die Unternehmerin hat einen Ort geschaffen, der Mode, Genuss und Nachhaltigkeit harmonisch verbindet.
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für die Rubrik “Menschen&Ideen”.

Digitale Wirtschaft: Service- und Beratungsangebot Ihrer IHK

Die IHK Region Stuttgart bietet bereits seit vielen Jahren kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Informationen und Beratung zu Anforderungen und Belangen der Unternehmen im digitalen Wandel.
Unabhängig davon, ob Sie noch ganz am Anfang Ihrer digitalen Transformation stehen, oder bereits ein tiefes Knowhow besitzen, finden Sie bei uns ein passendes Angebot. Angefangen bei grundlegenden Basisveranstaltungen bis hin zu fachspezifischen Vorträgen renommierter Referenten aus Industrie und Forschung, geben wir Ihnen Einblicke in Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Förderprogramme, E-Commerce, Industrie 4.0, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit.
Zusätzlich zu unserem Veranstaltungsangebot stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Gründern mit persönlichen Beratungen zur Seite. In einem 45-minütigen persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam Ihre individuellen Fragen und Anforderungen an und helfen Ihnen die ersten Schritte Ihres Digitalisierungsvorhabens zu planen. Außerdem informieren wir Sie gerne über die aktuellen Förderprograme auf Landes- und Bundesebene. Helfen Sie unseren Beratern sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten, indem Sie bei der Anmeldung die Fragen möglichst vollständig und präzise beantworten. Haben Sie Interesse an einem Beratungstermin? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an die unten angegebenen Kontaktdaten.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle, um Sie bei der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nutzen Sie unsere Angebote wie Veranstaltungen und Newsletter oder die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, um bestens informiert zu sein.
Ihre Anfragen für die Einzelberatungen senden Sie gerne an unseren Berater für Digitale Wirtschaft Herrn Roman Leonov per E-Mail zu.

Startup-Ideen

Was war eigentlich zuerst – die ­ Henne oder das Ei? Die Frage stellt sich in vielen Bereichen, sogar bei Startups. Da lautet sie: Was war zuerst? Die Geschäftsidee oder der Wunsch, sich selbständig zu machen?
Bei der Adapt2Move GmbH aus Esslingen ist die Antwort ein klares Sowohl-als-auch. Gründer Stefan Schick jedenfalls erzählt, dass er nie „den großen Wunsch hatte, selbständig zu werden“. Doch nach fünf Jahren Forschung zu Mobilitäts­konzepten am Fraunhofer IAO war die Idee zu einer Mobilitätsplattform so weit gediehen, dass die Gründung einer ­eigenen Firma „sich anfühlte wie ein ­logischer Schritt“. Dies umso mehr als er das IAO noch als Backup hatte – sowohl was den Angestelltenstatus betraf als auch die Unterstützung beim Spin-Off.
...dass die Gründung einer eigenen Firma sich anfühlte wie ein logischer Schritt.
Bei Mitgründer Tobias Drost war es genau anders herum: Nach dem Studium „Technische Kybernetik“ arbeitete er viele Jahre in der Automobilindustrie. Doch die Idee, sich selbständig zu ­machen, wurde immer stärker. Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Er schaute sich intensiv in der Startup-Szene um. Dabei war auch ein TeamUp-Termin des Cyberlab Karlsruhe Anfang ­letzten Jahres in Esslingen. Ziel solcher TeamUps ist es, Gründungsinteressierte zusammenzubringen. Und genau das passierte: Stefan Schick pitchte seine Idee und Tobias Drost war schnell klar, das könnte passen.
Dann ging es ganz schnell: Im Oktober 2024 wurden drei GmbHs gegründet: je eine von Schick und Drost und eine gemeinsame, eben die Adapt2Move.

Das Portal macht Geschäftsreisen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger

Und was ist Adapt2Move nun konkret? „Ein Portal, um Dienstreisen für Unternehmen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger zu machen“, erklärt Schick. Gemeint ist eine Plattform, über die die gesamte Mobilität auf derselben Ober­fläche gebucht werden kann. Man braucht also nicht mehr bei jeder Autovermietungen und jedem Carsharing-Anbieter ein eigenes Konto, bei dem im Zweifel auch noch jedes Mal der Führerschein überprüft werden muss.
Die Plattform finanziert sich dadurch, dass die Kunden eine Grundgebühr entrichten und zusätzlich einen Betrag pro Buchung. Das amortisiert sich aber schnell, weil Adapt2Move als Vermittler von Rabatten profitiert, was wiederum die Mietgebühren senkt.

App fängt Lastspitzen im Fuhrpark auf

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die App Lastspitzen auffängt. Das Landratsamt Böblingen als erster Pilotkunde konnte so bereits seinen Fuhrpark verkleinern.
Wir treffen uns im Co-Working-Space in der Esslinger Augustinerstraße. Erst an diesem Tag ist das Duo dort eingezogen – allerdings nur für Meetings und dergleichen. Ansonsten arbeiten beide wie bisher von zu Hause aus.
Wie muss man sich diese Arbeit konkret vorstellen? „Viel Telefonieren. Wir ­suchen weitere Pilotkunden, denn wir wollen ja nicht im luftleeren Raum tüfteln und nach ein paar Jahren feststellen, dass niemand unser Angebot braucht“, erklärt Drost. Außerdem sucht Adapt2Move Car-, Bikesharing- sowie Miet­wagen-Anbieter, um sie in ihr Portfolio aufzunehmen. „Und wir tüfteln weiter an unserer Software“, ergänzt Schick.

Auf der Suche nach einem Investor

Eine weitere große Aufgabe ist die Suche nach einem Investor. Dass sie ein lukratives Geschäft anzubieten haben, davon sind die beiden Gründer überzeugt: „Die Mobilitätsanforderungen auch im ­geschäftlichen Bereich werden immer komplexer, schon allein deshalb, weil ­viele Menschen nicht nur vom Büro oder von zu Hause aus arbeiten, sondern von überall im Lande. Da ist eine Plattform wie unsere auf jeden Fall ein Gewinn“, bringt es Schick auf den Punkt.
Die Marktlage sei auch gut. Zwar gebe es Wettbewerber, „aber niemanden, der die lokalen Anbieter mit einbezieht.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft , Rubrik Menschen& Ideen

200 Jahre drucken, weben, flechten

Frank und Oliver Weinmann über die Geschichte der Glücksband Roth GmbH & Co. KG, Göppingen
Letztes Jahr sind wir 200 Jahre alt geworden. „Ihr müsst das feiern“, ­haben viele gesagt. Aber wahrscheinlich sind wir einfach zu schwäbisch-bodenständig, um uns so in den Mittelpunkt zu stellen. Vielleicht liegt die Bescheidenheit aber auch an unserem Produkt: textile Bänder und Etiketten.
Für unsere Kunden sind das ­C-­Artikel, die nur ein paar Cent kosten. Trotzdem sind sie allgegenwärtig. Vielleicht haben Sie eines unserer Etikette an Ihrer Kleidung, während Sie das hier lesen: Viele namhafte Wäsche- und Bettenhersteller sind nämlich unsere Kunden. Und wenn Sie auf ein Event oder Festival gehen, ist das Einlassband mit hoher Wahrscheinlichkeit von uns.

Schöne Bänder waren im Biedermeier sehr gefragt

Gegründet wurde das Unternehmen 1824 von Ludwig Friedrich Roth als Weberei für Wolle- und Seidenbänder. Damals war Biedermeier die herrschende Mode. Schöne Bänder waren sehr gefragt. Später fertigte Roth auch Lampendochte und Korsetts.
Das Geschäft wuchs so stark, dass 1870 schon der zweite Firmenneubau anstand. In der Bleichstraße blieb die Firma dann die nächsten 100 Jahre. Seit 1970 sind wir hier im Göppingern Stadtteil Ursenwang.

Bänder für Reissverschlüsse gehen in alle Welt

Als dann Ende der 1920er Jahre Reißverschlüsse in Mode kamen und Roth die dafür benötigten Bänder in allen erdenklichen Farben produzierte, wurden diese bis nach Asien und in den Nahen Osten verkauft. Bis in die 1990er blieben sie ein wesentliches Standbein unseres Geschäfts.
Nach dem Krieg hatte Hans Roth. der das Unternehmen in fünfter Generation führte, die Idee, die Firma in Glücksband umzubenennen und den Marien­käfer als Logo einzuführten. So wollte er eine Marke für Bänder im Haushalt etablieren.
Das hat nie so richtig geklappt, die zweite Innovation dafür aber umso besser: 1955 wurde die Lizenz für ein neues Tiefdruckverfahren erworben.

Etiketten werden waschbeständig

Mit diesem Heliotextil-Verfahren konnte man erstmals waschbeständig ­drucken. Für jedes Land gab es nur eine ­Lizenz. Unsere Vertreter ­zogen über die Alb und sammelten Aufträge im Hunderttausender-­Bereich bei den damals noch zahlreichen Textilunternehmen ein.
Seither wurden die Serien immer kleiner. Der Helio-Druck, bei dem jedes Mal ein neuer Zylinder angefertigt werden musste, lohnt sich deshalb schon lange nicht mehr. Abgelöst wurde er von neuen Verfahren wie Flexo-, Sieb- oder ­Digitaldruck. Aber auch sie rentieren sich erst ab circa 500 Stück.
Vielleicht haben Sie eines unserer Etikette an Ihrer Kleidung, während Sie das hier lesen.
Deswegen bieten wir seit 2010 auch den Thermotransferdruck an. Dazu bekommen unsere Kunden vorgefertigte Etiketten, die sie mit den produktspezifischen Informationen fertig drucken. Wir statten sie mit Druckern und Verbrauchsmaterial aus und übernehmen den Service.

Firmenübergabe übers Autodach abgesprochen

Hans-Joachim Roth, der Sohn von Hans Roth, hatte keinen Nachfolger in der Familie. Bei einer Veranstaltung von Südwesttextil Ende der 1980er rief er einem unserer Väter so quasi übers Autodach zu, ob er nicht ­Interesse habe. Unserer Familie führte damals eine Posamenten­fabrik in Heilbronn. Um ein weiteres Standbein zu haben, griffen sie zu. 2001 haben sie dann uns beide ins Unternehmen hineingeschubst.
Immer mehr Unternehmen legen Wert darauf, in Europa zu produzieren. So sind wir an einen neuen Großkunden gekommen, der Eintrittsbänder für Events bei uns bestellt. Wir weben die Bänder und präparieren sie so, dass er sie je nach Anlass bedrucken kann.

Schneller und flexibler als Ware aus Asien

Unsere Stärke ist, dass wir flexibel und schnell liefern können und dabei hochwertig. Wenn man in Asien bestellt, ist entweder die Logistik teuer oder man muss lange warten. Deshalb haben auch wir in den letzten Jahren immer mehr Einzelschritte zu uns ins Haus geholt.
Das Jubiläum haben wir übrigens doch noch gefeiert. Es gab ein offizielles Fest mit Vertretern der IHK, der Stadt und des Landkreises. Und wir haben unsere 35 Mitarbeiter zu einem verlängerten Wochenende ins Allgäu eingeladen. Ihrem Engagement und Können verdanken wir schließlich unseren Erfolg!
Aufgezeichnet von Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2025

E-Rechnung - je früher desto besser

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Bereiche unseres Lebens revolutioniert – nun auch das Rechnungswesen. Eine zentrale Innovation ist die E-Rechnung, die sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen zahlreiche Vorteile bietet. Aber was genau ist eine E-Rechnung, wie funktioniert sie, und warum sollten Unternehmen sie nutzen?

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache PDF-Datei, sondern um Daten, die automatisiert verarbeitet werden können. Zu den gängigen
E-Rechnungsformaten zählen:
  • ZUGFeRD Format (Hybrides Daten­format bestehend aus einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Datei und einer einheitlich strukturierten eingebetteten elektronischen XML-Datei)
  • X-Rechnung (Nur Textformatrechnung, XML ohne bildliche ­Darstellung), die besonders für den öffentlichen Sektor in Deutschland von Bedeutung ist.

Im Gegensatz zu traditionellen ­Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen maschinen­lesbare Daten, die direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden können. Damit entfallen manuelle Eingaben und die damit verbundenen Fehlerquellen.

Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine europaweit einheitliche Norm (EN 16931) für die elektronische Rechnungsstellung schafft. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes von 2024 ist der ­Begriff der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar dieses Jahres im § 14 Absatz 1 UStG neu definiert worden.

Eine E-Rechnung muss gestellt werden,

  • wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt (B2B) und sowohl der Leistungsempfänger als auch der leistende Unternehmer sich im Inland befinden
  • wenn der Umsatz größer als 250 Euro ist (Gesamtbetrag).
Ist der Leistungsempfänger ein ­Privatkunde und kein Unternehmer oder sind nicht beide Beteiligten im Inland ansässig, besteht keine Verpflichtung zum Versand der Rechnung als E-Rechnung.

Folgende Übergangsfristen gelten:

  • Seit Jahresbeginn 2025 gilt die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können
    (E-Mail-Postfach). Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum neuen Format ist nicht notwendig.
  • Bis Ende 2026 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen – und mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – auch in anderem elektronischem Format möglich.
  • Bis Ende 2027 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und – mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – in anderem elektronischem Format möglich, wenn das ausstellende Unternehmen im Vorjahr den Gesamtumsatz von 800.000 Euro nicht überschritten hat.

E-Rechnungen und GoBD

GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Hier gilt der Datensatz als Originalrechnung, das heißt, es ist ­keine zusätzliche PDF-Rechnung oder Papierrechnung notwendig. Der strukturierte Teil der E-Rechnung (XML) ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ­ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit ­erfüllt werden. Die Archivierung nach GoBD-konformen Grundsätzen ist obligatorisch.

Das sind die Vorteile der E-Rechnung
Die E-Rechnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen:
  1. Effizienzsteigerung & Kosteneinsparung
    Die schnellere Verarbeitung sowie das Wegfallen der Papier-, Druck- und Versandkosten ermöglichen es, Kosten einzu­sparen.
  2. Transparenz & Nachverfolgbarkeit
    Da bei der elektronischen Rechnungserstellung jeder einzelne Schritt nachverfolgbar ist, bietet die E-Rechnung auch eine verbesserte Transparenz.
  3. Reduktion von Fehlern
    Da alle Rechnungsdaten automatisch erfasst und weitergeleitet werden, reduziert sich der Aufwand für die Datenerfassung und Fehler werden vermieden.
  4. Umweltfreundlichkeit
    Das Versenden von E-Rechnungen benötigt weniger Ressourcen und verbraucht weniger CO2 – so wird die Umwelt geschont.
  5. Sicherheit und Authentizität
    Sensible Daten können bei der E-Rechnung verschlüsselt und auch signiert werden und bieten so erhöhte Sicherheit.

    Fazit: Die E-Rechnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Geschäftswelt. Sie bietet nicht nur erhebliche Einsparpotenziale, sondern trägt auch zur Schonung der Umwelt bei und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben und von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren möchten, führt kein Weg an der E-Rechnung vorbei.
Michael Heger, Heger-IT, Mössingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Erfolgreich gründen im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich volles Risiko zu gehen? Möchten Sie sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder haben Sie eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen Hilfestellungen geben, wie Sie Ihren Start erfolgreich meistern. Dabei gehen wir auch auf steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte der Gründung im Nebenerwerb ein.
Programm
17:00 Uhr Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:10 Uhr Anmeldung einer Gründung im Nebenerwerb
IHK Region Stuttgart
17:35 Uhr Klein starten – mit System
BeFF e. V., Stuttgart
18:00 Uhr Steuerrecht für Selbstständige
WirtschaftsTreuhand, Stuttgart
18:30 Uhr Getränkepause, Netzwerken
19:00 Uhr Rentenversicherung für Selbstständige
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Stuttgart
19:25 Uhr Krankenversicherung für Selbstständige
Die Wirtschaftshelden, Tübingen
19:45 Uhr Öffentliche Förderung
IHK Region Stuttgart

Historische Reels für Social Media

Wer sein Unternehmen als Marke online präsentieren will, der braucht Bilder – gern auch bewegte. Schließlich läuft in den sozialen Medien kaum noch etwas ohne Videos und Reels, und auch auf Homepages, Infobildschirmen und bei Multimedia-Shows macht es sich gut, wenn man zeigen kann, wie die Welt aussah, als die Firma noch jung war.
Doch in den meisten Firmenarchiven wird man leider nicht fündig: Filmen, das war vor der Zeit der Digitalkameras ein teures Hobby, das sich nur wenige leisteten.

Hilfreich könnte hier die Landesfilmsammlung Baden-Württemberg (LFS) sein. Sie ist im Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. angesiedelt. Als audiovisuelles Archiv hat sie zwei zentrale Aufgaben: historisches Filmmaterial zu archivieren und ausgewählte Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Historisches Bewegtbild aus und über Baden-­Würtemberg

Schwerpunkt der Sammlung sind Imagefilme, Werbefilme, Firmen- und Städteporträts sowie Privatfilme aus dem gesamten Bundesland von 1904 bis in die Gegenwart.
So lassen sich Entwicklung und Wandel vor allem in Wirtschaft, Industrie und Technik, Handwerk und Landwirtschaft, Verkehr, Familie, Mode und Werbung über mehr als 100 Jahre mit Bewegtbild dokumentieren.

Besonders wertvoll: historische Privatfilme

Ungewöhnliche Einblicke gibt die große Anzahl an Amateurfilmen. Sie spiegeln vor allem Familienalltag, Feste und Freizeit sowie Brauchtum und Reisen in nahe und ferne Länder. Nicht zuletzt lassen sie interessante Rückschlüsse auf gesellschaft­liche Normen sowie den Einzug technischer Neuerungen, wirtschaft­lichen Fortschritts und politischer Veränderungen zu.
Der Lizenzvertrieb der Landesfilmsammlung stellt seinen Kunden Material für eigene Produktionen zur Verfügung – für Imagefilme, Firmenjubiläen, Ausstellungen, Online-Präsentationen, aber auch für Filmproduktionen für Fernsehen und Kino sowie für die wissenschaftliche, insbesondere historische Forschung.

Das Filmarchiv berät Sie gern

Wenn Sie als baden-württembergisches Unternehmen für Ihre Website, eine Jubiläumsschrift, eine Ausstellung, einen Image- oder Werbefilm historisches Filmmaterial benötigen, beraten wir Sie gerne.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, können Sie auch kostenfrei eine Online-Recherche auf unserer Website selbst durchführen und dort unsere Archiv­filme sichten.
Die Landesfilmsammlung wird im Auftrag des Landes Baden-Württemberg betrieben.
Sie wird aus Mitteln der Filmförderung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) finanziert.

Eric Friedler, Haus des Dokumentarfilms, Europäisches Medienforum Stuttgart e.V.

NIS-2 wird deutsches Recht

Erinnern Sie sich? Letzten Juli steckten viele Passagiere an Flughäfen fest und Operationen in Krankenhäusern mussten verschoben werden. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war ein fehlerhaftes Update einer IT-Sicherheitslösung der Auslöser für dieses Chaos.
Solche Vorfälle machen deutlich, wie schnell selbst kleine ­technische Probleme oder Sicherheitslücken erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben können. Das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs­gesetz“ (NIS2UmsuCG) soll das zukünftig verhindern. Es richtet sich vor allem an Organisationen und Unternehmen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen gravierenden Problemen führen könnte.

Voraussichtlich im März ist die EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Derzeit wird die zugrunde liegende EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Voraussichtlich im März soll das neue Gesetz in Kraft treten. Dann ­müssen diese Organisationen und ­Unternehmen Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten erfüllen. Zentrale Stelle dafür wird das BSI sein.
Schon bisher gab es für circa 2.000 Unternehmen die Pflicht, IT-­Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und Cybervorfälle zu melden, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Nun werden es 30.000 Unternehmen sein.

So testen Sie, ob Sie von NIS-2 betroffen sind

Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, können Sie über den Entscheidungsbaum des BSI ermitteln. Sie finden ihn hier.
Bei den betroffenen Unternehmen wird noch einmal unterschieden, und zwar zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen. Letztere sind vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Telekommunikation, Wasser, Ernährung und Transport.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet
die betroffenen Unternehmen unter anderem dazu, ein Risikomanagementsystem und ein Business Continuity Management umzusetzen, einschließlich technischer ­Sicherheitsvorkehrungen wie Kryptografie, Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung. Außerdem müssen sie zahlreiche Nachweise zur internen IT-Sicherheit erbringen und ihre Geschäftsleitung schulen. Für Betreiber kritischer ­Anlagen gibt es noch zusätzliche Anforderungen.

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden

Zudem sind alle betroffenen Unternehmen künftig verpflichtet, „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ innerhalb von 24 Stunden dem BSI sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu melden. Neu ist auch, dass die Geschäftsleitung für Vorfälle haftet, wenn sie nicht alle Pflichten aus dem Gesetz umgesetzt hat.
Zusätzlich zu den Änderungen durch das NIS2UmsuCG sind ­weitere Rechtsverordnungen geplant. Diese sollen unter anderem Regelungen zu Sicherheitszerti­fikaten und deren Anerkennung, IT-Sicherheitskennzeichen, Zertifizierungspflichten für bestimmte Produkte, Dienste oder Prozesse sowie die Definition von kritischen Dienstleistungen und Anlagen enthalten.

Durchführungsverordnung für grenzüberschreitend Betriebe wird erwartet

Auch eine Durchführungsverordnung der EU zu Cybersicherheitsrisikomanagement und Berichtspflichten für digitale Infrastrukturen und Anbieter wird erwartet, um grenzüberschreitend tätige Betreiber zu berücksichtigen.
Es ist entscheidend, dass die Wirtschaft sehr bald Klarheit über das nationale Umsetzungsgesetz der NIS-2-Richtlinie erhält, um shnell planen zu können. Dabei sollte der Fokus auf einer ­bürokratiearmen Umsetzung sowie auf umfassender Unterstützung für Unternehmen liegen.

Sicherheitsstandards müssen auch für die öffentliche Verwaltung gelten

Für die Betriebe ist es zudem wichtig, dass die neuen Sicherheitsstandards auch auf die öffentliche Verwaltung angewendet werden – auf allen Ebenen. Denn deren reibungslose Funktion ist für die Wirtschaft unverzichtbar und darf nicht durch Cybersicherheitsvorfälle gefährdet werden.
Die alleinige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie reicht ohnehin nicht aus, um Unternehmen in Deutschland vor Cyberangriffen zu ­schützen: Ohne eine enge Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, europäischen und nationalen Institutionen sowie den Betrieben wird das nicht gelingen.

Transformations-Check

Erfahren Sie, welche Kontakte, Förderprogramme und Beratungsangebote Sie nutzen können, um Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Transformation zu führen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen strukturiert den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Unternehmens in den Themenfeldern Produkt / Dienstleistung, Markt, Mitarbeiter und Nachhaltigkeit zu ermitteln.
Vereinbaren Sie einen Termin für den kostenfreien Transformations-Check mit uns – ganz einfach telefonisch oder per Mail an transformation@stuttgart.ihk.de.
Sie möchten den Transformations-Check lieber selber machen? Dann nutzen Sie doch die Online-Version unseres Transformations-Checks!
Der Transformations-Check ist ein Angebot im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Campingtourismus boomt in Baden-Württemberg

Camping entwickelt sich in Baden‑Württemberg zu einem der dynamischsten Segmente des Tourismus. Die Branche verzeichnet seit Jahren kontinuierlich hohe Übernachtungszahlen und etabliert sich als tragende Säule im Landestourismus.
Jetzt direkt downloaden:
Die Studie zum Camping- und Reisemobiltourismus in Baden-Württemberg liefert fundierte Wirtschaftsdaten, zentrale Trends, Erfolgsfaktoren und praxisnahe Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Destinationen, Politik und Kommunen.
Mit insgesamt über 5,4 Millionen Übernachtungen im betrachteten Zeitraum zeigt sich die wirtschaftliche Bedeutung des Campingtourismus eindrucksvoll. Der Touristikcamping‑Bereich erreicht dabei mehr als 7 Millionen Aufenthaltstage und generiert mit durchschnittlichen Tagesausgaben von 58,40 Euro einen Bruttoumsatz von rund 412 Millionen Euro.
Auch der Reisemobiltourismus leistet einen erheblichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung: Rund 1,55 Millionen Aufenthaltstage führen zu einem Umsatz von über 90 Millionen Euro. Das häufig unterschätzte Dauercamping trägt mit einem Umsatz von rund 137 Millionen Euro ebenfalls spürbar zur Tourismuswirtschaft bei – trotz vergleichsweise niedriger Tagesausgaben von 23,50 Euro.
Neben den wirtschaftlichen Kennzahlen beleuchtet die Studie auch die zentralen Erfolgsfaktoren der Branche und zeigt auf, wie vorhandene Potenziale gezielt weiterentwickelt werden können. Die Ergebnisse unterstreichen die hohe Bedeutung des Campings als stabiler und wachsender Wirtschaftsfaktor für Baden‑Württemberg.

Entgelt-Transparenz-Richtlinie

Stellen Sie sich vor, Ihr Unter­nehmen müsste Stellenbewerbern vorab das für den freien Arbeitsplatz vorgesehene Gehalt ­mitteilen; umgekehrt dürfen Sie in den Gehaltsverhandlungen aber nicht nach dem bisherigen Gehalt des Stellenbewerbers fragen.

Das bedeutet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konkret

Und obwohl Fachkräfte in Ihrer Branche nur schwer zu finden sind, dürfen Sie dem Stellen­bewerber während der Gehaltsverhandlungen kein höheres Gehalt anbieten, sonst entsteht die Gefahr, dass Sie auch anderen Mitarbeitern künftig ein höheres Gehalt zahlen müssen.
Was jeder Personalleitung auf Anhieb ein Störgefühl bereitet, wird durch die Entgelttransparenzrichtlinie der EU schon bald betriebliche Realität werden. Mit dieser Richt­linie hat sich die EU das Ziel gesetzt, geschlechterspezifische Gehalts­unterschiede zu verhindern, ist damit aber möglicherweise ­etwas über das Ziel hinausgeschossen. Bis zum 7. Juni 2026 ist die neu zu wählende Regierung nämlich verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zu erlassen, die Bewerbungsverfahren und Gehaltsverhandlungen ­grundlegend ändern werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten dabei vergleichsweise wenig Gestaltungsspielraum, sodass viele neue Verpflichtungen von Unternehmen bereits jetzt klar voraussehbar sind.

Gehalt muss schon vor dem Bewerbungsgespräch klar sein

Bereits vor dem Bewerbungs­gespräch sind Unternehmen ­künftig verpflichtet, Stellen­bewerber in der Stellenanzeige oder durch aktive Mitteilung über das Einstiegsgehalt beziehungsweise die Gehaltsspanne für die vorgesehene Stelle zu informieren. Wie eingangs angedeutet, sind umgekehrt ­Fragen zur Entgeltentwicklung der Stellen­bewerber unzulässig. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, die Einhaltung dieser Vor­gaben gegebenenfalls durch Verhängung von Bußgeldern oder „ähnlich effektive Mitteln“ abzu­sichern.
Stellenanzeigen im Internet oder in Zeitungen müssen künftig zudem geschlechtsneutral formuliert sein. Die heute bereits in ­Stellenanzeigen übliche Klarstellung, dass sich eine Stelle an alle Geschlechter richtet („m/w/d“), wird folglich als gesetzliche Vorgabe etabliert werden.

„Besseres Verhandeln“ recht­fertigt keine unterschiedliche Bezahlung von Mann und Frau recht­fertigt

Umfassender fallen die Neu­regelungen bei der Entgeltgestaltung aus. Das ­Bundesarbeitsgericht hatte bereits in einem vielbeachteten Urteil vom 16. Februar 2023 entschieden, dass zumindest bei Mitarbeitern unterschiedlichen Geschlechts ein „besseres Verhandeln“ keine unterschiedliche Bezahlung von Mann und Frau recht­fertigt.
Männer beziehungsweise Frauen, die schlechter bezahlt werden als anders­geschlechtliche Kollegen, können daher bereits heute mit ­hohen Erfolgsaussichten auf Anpassung ihrer Ver­gütung ­klagen. Dies gilt zumnindest dann, wenn das Unternehmen nicht wichtige Gründe für ­Vergütungsunterschiede darlegen und beweisen kann.
Die Richtlinie schreibt nun ergänzend vor, dass künftig die Bemessung der Vergütung aller Mitarbeiter anhand „transparenter“ und „objektiv nachvollziehbarer“ Kriterien erfolgen muss. Damit wird die Gehaltsdifferenzierung der Unternehmen auch bei Mitarbeitern desselben Geschlechts erheblich erschwert.

Auch “wertvoller für das Unternehmen” rechtfertigt kein höheres Gehalt

Denn allein der subjektive Eindruck, dass ein Mitarbeiter für das ­Unternehmen „wertvoller“ ist, wird bei vergleichbaren Stellenprofilen künftig keine unterschiedliche Bezahlung mehr rechtfertigen.

Gehaltsunterschiede müssen transparent sein

Besonders dramatisch an dieser Verpflichtung zur „transparenten Ver­gütung“ ist, dass Unternehmen Gehalts­unterschiede vergleichbarer Mitarbeiter künftig aktiv offenlegen und ihre Mit­arbeiter mindestens einmal jährlich über einen ent­sprechenden Auskunftsanspruch belehren müssen.
Da damit Gehaltsunterschiede zunehmend transparent werden, steigt voraussichtlich auch die Klagebereitschaft innerhalb der Belegschaft. Hinzu kommt, dass auch bei einer Missachtung dieser Vorgaben künftig Bußgelder drohen könnten.

Bilanzpflichtige ­Unternehmen müssen künftig über die Entgeltsituation berichten

Letztlich werden bilanzpflichtige ­Unternehmen künftig über die Entgeltsituation berichten müssen. Auch die Mit­bestimmungsrechte von Betriebs­räten werden erweitert.
Unternehmen aller Größen sind gut beraten, sich bereits jetzt auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Übergangsfristen für die Einführung transparenter Vergütungssysteme wird es über den Juni 2026 hinaus nicht geben.

Dr. Michael Frank, Rechtsanwalt BRP Renaud, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Wohnraum für Mitarbeitende - Wohnungsnot bremst Arbeitsmarkt aus

Fachkräftemangel und Wohnungsnot: In der Region Stuttgart nehmen zwei zentrale Herausforderungen für Unternehmen an Dringlichkeit zu. Wie stark der Wohnraummangel die Fachkräftesuche beeinflusst, zeigt eine Umfrage der IHK Region Stuttgart.
Der Fachkräftemangel in der Region Stuttgart verschärft sich weiter. Schon heute kämpfen viele Unternehmen mit unbesetzten Stellen. Prognosen zeigen, dass bis 2035 das Fachkräfteangebot in Baden-Württemberg um rund 27 Prozent sinken wird – das entspricht etwa 1,1 Millionen Arbeitskräften weniger im Vergleich zu 2022, so das IHK-Fachkräftemonitoring. Auch der Wandel durch KI und die Transformation der Industrie werden die Situation voraussichtlich nicht entspannen, da sie auch in Zukunft neue Beschäftigungsfelder schaffen und Zuwanderung fördern könnten.
Die Herausforderung wird durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich verschärft. Bezahlbarer Wohnraum ist essenziell, um Fach- und Hilfskräfte aus anderen Regionen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund führte die IHK Region Stuttgart zwischen dem 19. September und 19. November 2024 eine Umfrage unter 454 Unternehmen durch, um die Auswirkungen der Wohnungsnot auf die Fachkräftesuche genauer zu beleuchten.

Die Ergebnisse sind alarmierend

Gut 60 Prozent der befragten Unternehmen sehen einen klaren negativen Zusammenhang zwischen Wohnungsnot und Fachkräftemangel. Von diesen Unternehmen berichtet wiederum über die Hälfte, dass Stellenangebote abgelehnt wurden, weil Bewerberinnen und Bewerber keine bezahlbare Unterkunft finden konnten. Darüber hinaus beeinträchtigt die Wohnungsnot auch bestehende Arbeitsverhältnisse: Jeder fünfte Betrieb gibt an, dass Mitarbeitende gekündigt haben, weil es an geeignetem Wohn-raum mangelte. Weitere 26 Prozent berichten von reduzierten Arbeitszeiten, da der lange Arbeitsweg für die Beschäftigten nicht tragbar war.
Viele Unternehmen haben bereits reagiert: 39 Prozent der Betriebe, die negative Auswirkungen feststellen, unterstützen ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche oder planen entsprechende Maßnahmen. Von denjenigen, die bereits konkrete Lösungen umgesetzt haben, haben 30 Prozent Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten, 28 Prozent mieten Wohnungen an und vermitteln sie weiter. Einige Unternehmen gehen noch weiter: Sechs Prozent haben neue Immobilien gebaut, fünf Prozent Belegrechte erworben.
Auch künftig liegt der Fokus der geplanten Maßnahmen auf der An- und Weitervermietung von Wohnungen, gefolgt vom Kauf von Bestandsimmobilien, dem Erwerb von Belegrechten und Neubauten. Besonders wertvoll empfinden die Unternehmen dabei Unterstützung bei der Kontaktvermittlung. Staatliche Förderprogramme spielen hingegen eine untergeordnete Rolle.
Die Umfrage zeigt: Ohne bezahlbaren Wohnraum droht die Region Stuttgart an Attraktivität als Wirtschafts-standort zu verlieren. Es ist dringendes Handeln erforderlich, um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen.

Vorstellung der Umfrageergebnisse

Die Zusammensetzung der Umfrageteilnehmenden bildet die regionale Wirtschaft sowohl hinsichtlich der Zahl der Mitarbeitenden als auch der Branchenzugehörigkeit gut ab. Die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen sind kleine und mittlere Betriebe, doch auch größere Unternehmen haben sich beteiligt. Branchenmäßig dominieren Betriebe aus dem allgemeinen Dienstleistungssektor, gefolgt von Unternehmen aus der Industrie, dem Handel und dem Verkehrsbereich.
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Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen (61 Prozent) berichten, dass der Wohnraummangel die Verfügbarkeit von Fachkräften beeinträchtigt.
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Wohnraummangel belastet Arbeitsverhältnisse und Unternehmen

Unternehmen, die einen Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel und Wohnraummangel sehen, wurden nach den konkreten Auswirkungen befragt – und die Ergebnisse sind besorgniserregend: Mehr als die Hälfte der Betriebe berichtet, dass Bewerberinnen und Bewerber Stellen abgelehnt haben, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden konnten. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse sind betroffen: 26 Prozent der Unternehmen geben an, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit reduziert haben, da die Pendelzeit zu lang ist, und bei 20 Prozent der Betriebe haben Mitarbeitende sogar gekündigt, weil passender Wohnraum fehlt.
Darüber hinaus zeigt die Umfrage, dass der Wohnraummangel zunehmend zu einem zentralen Anliegen der Beschäftigten wird: 67 Prozent der befragten Unternehmen berichten, dass sich Mitarbeitende oder Bewerbende bei der Wohnraumsuche an sie wenden. 42 Prozent der Betriebe geben an, dass ihre Mitarbeitenden um finanzielle Unterstützung für Wohnkosten bitten, und 47 Prozent berichten, dass mobiles Arbeiten verstärkt genutzt wird, um lange Anfahrtswege zu umgehen.
Zusammenfassend verdeutlicht die Umfrage, dass der Mangel an geeignetem Wohnraum die Verfügbarkeit von Arbeitskräften unmittelbar beeinträchtigt. Unternehmen sind nicht nur mit direkten Folgen wie Kündigungen oder reduzierter Arbeitszeit konfrontiert, sondern auch mit wachsenden Erwartungen ihrer Belegschaft – etwa in Form von Unterstützung bei der Wohnungssuche oder flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Integration solcher Maßnahmen in die Personalplanung bietet nicht nur eine kurzfristige Lösung, sondern kann die Attraktivität des Unternehmens langfristig steigern und einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil schaffen.
Rund 40 Prozent der befragten Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden bereits aktiv bei der Wohnraumsuche oder haben entsprechende Maßnahmen fest eingeplant.
Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden bei der Wohnraumsuche unterstützen können. Dabei wird zwischen direktem und indirektem Engagement unterschieden. Direkt können Unternehmen Immobilien kaufen oder bauen, Belegrechte durch Kooperationen sichern oder Wohnungen anmieten und weitervermieten. Indirekte Unterstützung umfasst die Bereitstellung interner Tauschbörsen, die Beauftragung von Maklern oder die Gewährung finanzieller Zuschüsse.
Von den Unternehmen, die bereits aktiv Maßnahmen ergriffen haben, haben 30 Prozent bestehende Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten. 28 Prozent mieten geeignete Wohnungen an und vermitteln diese weiter. Sechs Prozent haben neue Immobilien speziell für ihre Angestellten gebaut, und fünf Prozent erwarben Belegrechte für ihre Mitarbeitenden.
Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen bevorzugt auf schnell umsetzbare Lösungen setzen. Besonders beliebt sind daher der Kauf von Bestandsimmobilien sowie die An- und Weitervermietung. Der Neubau von Wohnungen wird hingegen selten realisiert, was vermutlich an den hohen Kosten und langen Planungs- sowie Bauzeiten liegt. Auch Belegrechte werden nur von wenigen Unternehmen genutzt, was möglicherweise auf deren geringe Bekanntheit als Maßnahme zurückzuführen ist.
Bei den Unternehmen, die Maßnahmen planen, steht die An- und Weitervermietung von Wohnungen mit 14 Prozent an erster Stelle. Darauf folgen der Kauf von Immobilien mit 12 Prozent, der Erwerb von Belegrechten mit fünf Prozent und der Neubau von Immobilien mit zwei Prozent.
Unter den bereits aktiven Betrieben haben 39 Prozent ein schwarzes Brett oder eine Informationsplattform für die Wohnraumsuche eingerichtet. 19 Prozent unterstützen ihre Mitarbeitenden durch finanzielle Zuschüsse, und 14 Prozent beauftragen Makler. Neun Prozent haben eine firmeninterne Tauschbörse ins Leben gerufen. Zudem wird immer wieder die Bedeutung von Netzwerken hervorgehoben, um verfügbaren Wohnraum aufzuspüren. Einige Unternehmen setzen auch auf mobiles Arbeiten, um den Wohnraummangel in Arbeitsplatznähe zu umgehen. Bei der Wahl ihrer Maßnahmen legen die Unternehmen besonderen Wert auf praktische Umsetzbarkeit und Effizienz.
Unternehmen, die Maßnahmen planen, setzen jeweils zu 28 Prozent auf finanzielle Zuschüsse und das schwarze Brett. Die Beauftragung von Maklern wird lediglich von zehn Prozent dieser Unternehmen in Betracht gezogen, während die Einführung einer Tauschbörse in diesen Betrieben keine Rolle spielt.
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Hohe Kosten, Bürokratie und rechtliche Hürden belasten Unternehmen

Mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht hohe Kosten und wirtschaftliches Risiko als die größten Herausforderungen. Jeder zweite Betrieb nennt zudem den hohen Verwaltungsaufwand als Hürde. Weitere Herausforderungen, die von 19 bis 40 Prozent der Unternehmen genannt werden, sind Planungsunsicherheiten, rechtliche Hürden und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten. Unternehmen mit praktischen Erfahrungen empfinden diese Herausforderungen jedoch häufig als weniger belastend. Bei den rechtlichen Schwierigkeiten werden insbesondere bau- und planungsrechtliche Einschränkungen sowie steuerliche und mietrechtliche Fragen genannt. Ein häufig erwähnter Punkt ist auch die begrenzte Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum.
Die hohen Kosten und das wirtschaftliche Risiko stellen für Betriebe angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine besonders große Belastung dar. Der Verwaltungsaufwand umfasst vor allem die komplexe Handhabung von Mietverträgen, die Kommunikation mit Mietenden sowie die allgemeine Immobilienverwaltung. Zwei Drittel der Unternehmen geben an, die Vermietung selbstständig zu übernehmen – hier könnte die Zusammenarbeit mit Dienstleistern eine Lösung bieten. Dabei spielt die Kommunikation eine wesentliche Rolle, da viele Unternehmen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit externen Partnern angeben.
Etwa ein Drittel der Unternehmen, die bereits Maßnahmen umgesetzt haben, empfinden die Vermittlung von Kontakten als hilfreich. Bei den Betrieben in der Planungsphase oder ohne geplante Maßnahmen liegt dieser Wert etwas höher (37 Prozent). Letztere legen besonders viel Wert auf staatliche Förderungen (39 Prozent), während diese für erfahrene Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Ähnlich verhält es sich mit Beratungsleistungen: Nur drei Prozent der erfahrenen Unternehmen geben an, hier Unterstützung erhalten zu haben, während 23 Prozent der unerfahrenen Unternehmen sich davon eine Hilfe erhoffen. Firmen mit Erfahrung betonen, wie wichtig Eigeninitiative ist, da es kaum unterstützende Angebote gebe. Der Unterschied in der Wahrnehmung von Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen verdeutlicht, dass deren Relevanz mit der Erfahrung eines Unternehmens sinkt.
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Fazit: Wohnraum sichern, Arbeitsmarkt und Wettbewerb stärken

Die Umfrage zeigt, dass der Wohnraummangel in der Region Stuttgart zunehmend als Hemmschuh für den Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, da bezahlbarer Wohnraum oft fehlt. Viele Unternehmen reagieren bereits, indem sie ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche unterstützen, sei es durch den Kauf von Immobilien oder die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse. Besonders gefragt sind schnelle und praktikable Lösungen wie beispielsweise die An- und Weitervermietung von Bestandsimmobilien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Wohnraummangel nicht nur zu Kündigungen oder reduzierten Arbeitszeiten führt, sondern auch die Attraktivität von Unternehmen beeinträchtigt. Langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation könnten somit ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Region sein.
Die Politik sollte Maßnahmen in Erwägung ziehen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken, da dieser die Fachkräftesuche zunehmend erschwert. Eine Überprüfung und mögliche Senkung der Baukosten sowie die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind dringend erforderlich. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, Leerstände in Büroimmobilien verstärkt für Wohnzwecke zu nutzen und das Baurecht entsprechend anzupassen. So könnten Unternehmen langfristig die nötigen Fachkräfte gewinnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Unser Tipp:
Für vertiefende Einblicke empfehlen wir unseren Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen, darin finden Sie auch interessante Best-Practice-Beispiele!

Interessant ist auch das Grundsatzpapier zum Mitarbeiterwohnen, das vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag e.V. herausgegeben wurde.

Und werfen Sie einen Blick auf die Vorschläge und Anregungen, die wir in unserem IHK-Impulspapier für Politik und Verwaltung zusammengefasst haben.


Wie Kreative von hier die Welt verzaubern

Weltmarktführer hat die Region Stuttgart nicht nur im Fahrzeug- ­und Maschinenbau zu bieten. Auch in der Kreativwirtschaft genießen schwäbische Unternehmen weltweit einen guten Ruf – vor allem bei Animationsfilmen und Visual Effects. Doch der Standort steht in einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb bietet unter anderem die IHK Unterstützung an.
„Minus drei und die wilde Lucy" dürfte vielen Eltern ein Begriff sein. Seit November erleben der erfinderische Dinosaurier und das Steinzeitmädchen ihre Urzeitabenteuer im Kinderkanal von ARD und ZDF. Weniger bekannt ist, dass die neue Animationsserie vom Stuttgarter Studio M.A.R.K. 13 mitproduziert wird. Ebenso wie kurz zuvor der Kinderfilm „Das Geheimnis von La Mancha“, der im vergangenen Jahr vor allem im spanischsprachigen Raum ein großer Erfolg war.

Wenn es um Animationsfilme geht, ist die Firma von Dominique Schuchmann und Holger Weiß eine der ersten Adressen – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die beiden lernten sich Ende der 90er Jahre an der Filmakademie Ludwigsburg kennen und schafften später mit der Arbeit an „Biene Maja“ ihren Durchbruch in der Animationsbranche. Mit „Ritter Rost“ kam 2010 der erste von M.A.R.K. 13 komplett animierte Spielfilm auf den Markt. „Ritter Rost wurde komplett in Stuttgart produziert“, sagt Schuchmann. Das sei immer noch ungewöhnlich: „Solche Produktionen sind sehr komplex. Normalerweise arbeiten deshalb mehrere Studios in verschiedenen Ländern daran.“
Wer glaubt, das sei alles nur Spielerei, der irrt sich.
Mit der Dinosaurier-Serie und Don Quijote treten die Stuttgarter nun erstmals selbst als Produzenten auf und gehen damit einen weiteren Schritt, wie Schuchmann erklärt: „Wir schaffen damit geistiges Eigentum.“ Rund 15 Mitarbeiter sind bei M.A.R.K. 13 fest angestellt, projektbezogen kommen bis zu 70 hinzu. „Wir haben hier in der Region ein super Habitat“, findet der gebürtige Hesse. Besser als in manch einer anderen Metropole kennen sich die Akteure in Startups, Hochschulen und Kreativunternehmen und kommen gut miteinander aus. „Ich wäre sicher nicht geblieben, wenn der Standort nichts zu bieten hätte.“

Ohne Unterstützung aus Ludwigsburg kein Oscar für Roland Emmerich?

Die Meriten der Stuttgarter Studios sind in der Tat beeindruckend. Seit Roland Emmerichs „Independence Day“ Ende der 90er Jahre auch dank der Effektspezialisten aus Ludwigsburg einen Oscar gewann, räumen die Kreativen aus der Region internationale Preise ab. Die Filmmultis Netflix und Marvel vertrauen auf ihr Know-how, an fast jedem Hollywood-Blockbuster der vergangenen Jahre waren Unternehmen aus der Region Stuttgart beteiligt. Und Firmen wie Mackevision und Luxx Studios haben sich als Ansprechpartner für die Industrie fest etabliert.
In der Branche unterscheidet man zwischen visuellen Effekten, mit denen fantastische Elemente in Filmen möglichst realistisch dargestellt werden, und Animationsfilmen, denen man ansieht, dass sie Fantasieprodukte sind. Beides wird gerne mit der Spieleindustrie als „Animated Media“ zusammengefasst und ist eine der Wurzeln von Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR), die heute auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden. „Wer glaubt, das sei alles nur Spielerei, der irrt“, sagt Dominique Schuchmann. So sei der Einsatz von maschinellem Lernen und KI in der Branche schon länger üblich als etwa im Maschinenbau.

VR-Pioniere für Industriekunden kommen aus Göppingen

Schon früh hat die Madness GmbH aus Göppingen das Potenzial von Industriekunden erkannt. Der wilde Name stammt noch aus den Anfangszeiten, als Axel Berne und sein damaliger Geschäftspartner mit langen Haaren ihrem exotischen Image alle Ehre machten und ihr Unternehmen vom Wohnzimmer aus führten. Heute geht es bei Madness nicht nur beim Dresscode gediegener zu. Zu den Kunden der 20 Mitarbeiter zählenden Virtual-Reality-Experten gehören große Unternehmen wie EBM Pabst, Pilz, Sick, Mahle oder WMF, für deren Kaffeemaschinenvertrieb die Göppinger Animationen erstellt haben.

Bei dem Projekt für WMF geht es darum, die Kaffeemaschinen in verschiedenen Umgebungen zu visualisieren, damit sich der Kunde ein realistisches Bild machen kann. Für eine Flughafensicherheitsfirma hat Madness die Planung der Gepäckkontrolle visuell und interaktiv aufbereitet - dabei kann zum Beispiel die Anzahl der Kofferscanner und der Mitarbeiter variiert werden. Weitere Anwendungsgebiete sind Anleitungen für die Wartung von Maschinen oder die Schulung von Mitarbeitern an Geräten, die es „analog“, also in der Realität, vielleicht noch gar nicht gibt. Ausgangspunkt sind immer CAD-Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt. „Aus Sicherheitsgründen liegen bei uns alle Konstruktionsdaten der Kunden auf eigenen Servern und nicht in der Cloud“, sagt Geschäftsführer Thomas Schneider

Der Fokus muss auf der Vermittlung der Inhalte liegen

Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern war Madness-Gründer von Anfang an im B2B-Geschäft aktiv. „In diesem Bereich gehören wir sicherlich zu den Top 5 in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa.“ Eher untypisch ist auch, dass Berne nicht aus der Gaming-Szene kommt und auch nicht an einer Filmhochschule studiert hat, vielmehr hatte der Grafikdesigner ein eigenes Modelabel, bevor er 1997 sein Startup gründete. „Man kann sich in alles reinfuchsen“, hat der Firmenchef gelernt.
Vielleicht liegt es auch daran, dass Berne und sein Team ihr Geschäft eher pragmatisch sehen. „Man hört oft: Wir wollen was Cooles Neues", sagt Thomas Schneider. „Dies darf aber nicht der alleinige Antrieb sein, relevant ist, dass neben dem Eye-Catcher-Effekt der Fokus auch klar auf der passenden Vermittlung der Inhalte liegt.“ Und Berne bringt es auf den Punkt: „Komplexe Inhalte spannenc zu vermitteln ist unser Anspruch, eben Sendung mit der Maus für Erwachsene zu machen.“
Auch Göppingen gehört zur Region Stuttgart. Aber dennoch scheinen die Landeshauptstadt und die Animationshochburg Ludwigsburg ziemlich weit weg. „Der Standort zeigt seine Vorzüge erst auf den zweiten Blick“, sagt Axel Berne. „Trotzdem fühlen wir uns hier gut aufgehoben. Unsere Mitarbeiter sind am Wochenende gern zu Fuß oder mit dem Mountainbike auf der Alb unterwegs.“ Froh ist er über sein eigespieltes Team, in dem es wenig Fluktuation gibt. Viele seiner Leute sind an den nahegelegenen Hochschulen in Göppingen-Geislingen, Esslingen oder Ulm ausgebildet worden, mit der Madness bei der Fachkräftegewinnung kooperiert, zum Beispiel durch dozierende Angestellte oder bei den Tagen der offenen Tür. Hätten die jungen Leute einmal in seinen Betrieb hineingeschnuppert, habe er meist gute Karten, sagt Berne.

Nach jahrelangem Erfolg soll nun an der Förderung gespart werden

Zahlungskräftige Industriekunden in der Nähe, eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte - birgt das nicht die Gefahr, sich auf den Lorbeeren auszuruhen? Genau das befürchtet Dominique Schuchmann von M.A.R.K. 13. „Wir hatten lange Zeit Rückenwind vom Land“, räumt der Kreativunternehmer zwar ein. So sei die Förderung für Animationsfilm und visuelle Effekte über die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) in den Jahren 2008 bis 2013 auf rund 16 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt worden, stagniere aber seither auf diesem Niveau. „Seit einigen Jahren scheint das Interesse nachzulassen“, so Schuchmann. Erstmals soll der Etat nun sogar gekürzt werden - während andere Bundesländer ihn weiter ausbauen. „Dabei ist die Förderung zum Beispiel in Bayern schon dreimal so hoch wie in Baden-Württemberg.“ Dort kümmere sich auch der Ministerpräsident um die Branche, nicht das Kulturministerium.
Dass in schwierigen Zeiten gespart werden muss, kann Schuchmann zwar nachvollziehen, jedoch geschieht dies seiner Ansicht nach an der falschen Stelle. „Jeder Euro, der hier ausgegeben wird, kommt sechs- bis siebenfach zurück. Und es geht hier um hochwertige, technisch anspruchsvolle Arbeitsplätze.“ Der Unternehmer engagiert sich deshalb ehrenamtlich als Vorsitzender des Film- und Medienausschusses der IHK Reutlingen.

AMCRS: 32 Unternehmen und sechs Hochschulen haben sich vernetzt

Ähnlich sieht es Stefanie Larson, Direktorin der Animation Media Creators Region Stuttgart (AMCRS), in denen sich 32 Unternehmen und sechs Hochschulen mit mehr als 1000 Mitarbeitern vernetzt haben. „Bei Animation und Visual Effects ist die Region führend, ich habe aber nicht das Gefühl, dass dies hier in irgendeiner Weise Priorität genießt“, sagt Larson.

Förderung für eine Zukunft der Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart

Die Kreativen in der Region Stuttgart können also Unterstützung gut gebrauchen. Deshalb kümmert sich bei der IHK seit diesem Jahr das Team der Ludwigsburger Bezirkskammer gezielt um die Kultur- und Kreativwirtschaft – laut Geschäftsführerin Sigrid Zimmerling „eine sehr vielfältige Branche mit vielen Teilmärkten, die in besonders hohem Maße auf die Vernetzung mit Unternehmen aus den klassischen Industrien angewiesen ist“. Das sei die große Herausforderung, so Zimmerling. Die Aufgabe der IHK sieht sie deshalb darin, die Mitgliedsunternehmen aus den unterschiedlichen Bereichen miteinander in Kontakt zu bringen. „Auf der Vernetzung und Kommunikation liegt unser Augenmerk.“

Einer, der sich dafür besonders eingesetzt hat, ist Jens Kenserski, der seit 2017 in der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg aktiv ist und im vergangenen Herbst neu in die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart gewählt wurde. „Ludwigsburg ist dafür genau der richtige Standort“, sagt der 49-jährige Chef der Event- und Kommunikationsagentur Pulsmacher. „Wir waren in Jahrzehnten immer wieder Vorreiter.“ Für Kenserski besteht die Aufgabe der Kammer auch darin, der Kultur- und Kreativwirtschaft Gehör zu verschaffen. „Eigentlich schade, dass wir Schwaben so bescheiden sind.“ Das kreative Potenzial der Region sieht der Unternehmer auch in der hohen Dichte an Familienunternehmen begründet: „Sie verfügen über eine enorme Innovationskraft, auf der unsere Branche aufbaut.“
Ludwigsburg ist dafür genau der richtige Standort. Wir waren in Jahrzehnten immer wieder Vorreiter.

Pulsmacher ging vor gut 25 Jahren als Eventagentur an den Start – mittlerweile richten Kenserski und seine 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Büroräume ein und gestalten Messeauftritte. Zu den Kunden gehören Bosch, Mercedes, große Versicherungen und die Porsche-Tochter MHP.

„Ein Event muss große Spuren in den Köpfen hinterlassen, aber einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck”

Nachhaltigkeit lautet dabei die Botschaft, und das meint der Firmenchef durchaus im doppelten Sinn: „Ein Event muss große Spuren in den Köpfen hinterlassen, aber einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck.“ So plant Pulsmacher Messestände mit wiederverwendbaren modularen Elementen – üblich sei es, Regale, Tische, Teppiche einfach wegzuwerfen. In den eigenen Büroräumen verwendet die Agentur Schränke aus alten Bäckerkisten und Trennwände aus Euro-Paletten. Recycelt ist auch das Firmengebäude: Pulsmacher residiert in einer ehemaligen Vormontagehalle.

Arbeits- und Studioräume sind für Kreativunternehmer ein wichtiger Standortfaktor. „In der Region gibt es zu wenige Räume, die durch öffentliche Förderung für Kreativ-Startups erschwinglich gehalten werden“, findet AMCRS-Direktorin Stefanie Larson. Aus ähnlichen Gründen habe Stuttgart schon vor 25 Jahren die damals blühende Rapper-Szene an Berlin verloren.
Doch solche Kreativräume gibt es, zum Beispiel in Ludwigsburg. Dort haben sich sieben Startups und mehrere Einzelkämpfer, die vorwiegend aus dem Gaming-Bereich stammen, zum „Kokolores Collective“ zusammengefunden – zunächst auf dem Ludwigsburger Getrag-Gelände und in der Hoferstraße, dann an seinem jetzigen Standort in der Mörikestraße. Auf seiner Webseite propagiert der Kreativzentrum eine „kreative Wohlfühlatmosphäre“: „Jedes Mitglied macht das Kokolores zu einem besseren Arbeitsplatz für alle und darf sich und seine Ideen einbringen.“

Das Kokolores Collective ist mehr ist als ein Coworking-Space

„Damit wollen wir ausdrücken, dass das Kokolores mehr ist als ein Coworking-Space, in dem man einmal die Woche einen Schreibtisch mietet und sein Notebook einstöpselt“, erklärt Tobias Frisch vom Studio Fizbin. Die Gaming-Firma, die mittlerweile zu einem schwedischen Konzern gehört, hat das Kokolores 2016 gegründet und managt es bis heute. Auch ein Teil der 22 Fizbin-Mitarbeiter ist hier tätig. Laut Frisch verstehen sich die Kreativen im Kokolores durchaus als Gemeinschaft – als Kollektiv eben. So trifft man sich einmal in der Woche am Konferenztisch oder abends zu Brettspielen. Bei Vollauslastung werden auch schon mal Aufträge weitergereicht. Zurzeit arbeiten 34 Personen im Kokolores, vier Arbeitsplätze werden durch die MFG Baden-Württemberg gefördert.
Seit Anfang 2024 bekommt das Zentrum auch Fördermittel von der Stadt Ludwigsburg. „Für unsere Startups sind solche Initiativen enorm wichtig, sagt Dr. Max Höllen, Startup- und Gründungsmanager bei der städtischen Wirtschaftsförderung. „Jedes Jahr gibt es ein bis vier Teams, etwa aus der Filmakademie, die versuchen, ihr geistiges Eigentum zu vermarkten“, sagt Höllen. „Die brennen für ihr Produkt und wollen um fast jeden Preis daran festhalten.“ Das schränke die jungen Unternehmen einerseits ein, mache sie aber auch widerstandsfähiger: „Sie scheuen sich nicht, ihr Projekt eine Zeit lang auf Eis zu legen und schlechte Zeiten mit Nebenjobs oder als Einzelkämpfer zu überbrücken.“ Die Finanzierungsgarantie der Stadt gilt zunächst für drei Jahre, mittelfristig soll sich das Kreativzentrum wieder selbst tragen. Dabei ist Tobias Frisch wichtig: „Kein Cent aus öffentlichen Mitteln fließt in die Kasse von Fizbin.“

Dass es das Kokolores Collective gibt, hat viel mit der Standortkonkurrenz zu tun, mit der die Region zu kämpfen hat. Das bekam auch Fizbin zu spüren, als ein Teil der Mitarbeiter der Barockstadt den Rücken kehrte und nach Berlin zog, wo sie sich mit Kollegen eines befreundeten Unternehmens in einer ehemaligen Saftfabrik - dem Saftladen - einquartierten. Tobias Frisch griff die Idee auf und nach vielen mühsamen Gesprächen mit potenziellen Vermietern gelang es ihm, etwas Ähnliches in Ludwigsburg aufzubauen. „Ich will, dass es hier diese Szene gibt und dass die guten Leute hier bleiben“, betont der Betriebswirt und gebürtige Nürtinger, der, wie er sagt, „Großstädte nicht abkann“.

Die Förderung durch die MFG Baden-Württemberg war ausschlaggebend für die Standortwahl

„Das gute Umfeld im Kokolores und die Startfinanzierung durch die MFG Baden-Württemberg waren für uns ausschlaggebend, hier zu bleiben“, bestätigt Jonas Kirchner, Geschäftsführer der Agentur Pixelcloud, die er 2010 während seines Studiums an der Filmakademie gegründet hat. Der Durchbruch gelang dem auf interaktive Medien, Gamification und Virtual Reality spezialisierten Unternehmen vor zehn Jahren mit dem Videospiel „Rollin‘ Wild Expedition“. Die virtuelle Fotosafari mit Leoparden, Löwen, Zebras und Elefanten wurde mit Mitteln der MFG entwickelt.
„Das Gute an der Förderung ist, dass man sehr viel Freiheit hat, eigene Ideen umzusetzen“, sagt Kirchner. Er
stellt aber klar, dass er den Großteil seiner Einnahmen über den Markt erzielt: „80 Prozent unserer Projekte finanzieren sich allein durch Kunden.“ Zu diesen gehören seit Corona zunehmend Institutionen und Unternehmen aus der Kulturbranche, die mit Storytelling und spielerischen Ansätzen junge Zielgruppen ansprechen wollen. So haben die Ludwigsburger für die Bayerische Staatsoper eine interaktive Website mit dem Maskottchen „Maestro Margarini“ erstellt. Und sie ermöglichen es den Besuchern des Ludwigsburger Schlosses, sonst verschlossene Räume virtuell zu erkunden.

Die schöne Lau: ein interaktives Mystery-Adventure für den SWR

Besonders stolz sind Kirchner und sein Kreativdirektor Christoph Rasulis auf das Virtual-Reality-Spiel „Das Geheimnis der schönen Lau“. Das für den Südwestrundfunk entwickelte interaktive Mystery-Adventure brachte den Ludwigsburgern 2019 den renommierten Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele ein. Die Arbeiten für das Projekt seien ungewöhnlich aufwändig gewesen, sagt Rasulis. Denn das Team musste hierzu extra in den Blautopf hinabsteigen, um dort jeden Felsen und jeden Tropfstein der Karsthöhle zu fotografieren. Aus den unzähligen Einzelbildern wurde dann ein durchgängiges, lebensechtes 3-D-Modell errechnet, durch das sich die virtuellen Helden bewegen. „So einen Content gibt es für Gamer sonst nirgendwo umsonst“, sagt Christoph Rasulis. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Pixelcloud auf der Gamescom in Köln sein neuestes VR-Spiel namens „GreenGuardians VR“, ein satirisches Multiplayer-Spiel zum Thema Klimawandel, das ebenfalls für den Südwestrundfunk entwickelt wurde.
Was die Filmakademie bietet, ist deutschlandweit einmalig!
Auch Kirchner und Rasulis haben sich an der Filmakademie Baden-Württemberg kennengelernt. „Was die Filmakademie bietet, ist deutschlandweit einmalig“, findet Jonas Kirchner. „Es geht nicht um Bachelor oder Master, sondern man spezialisiert sich früh auf einen Kernbereich, entwickelt interdisziplinär mit anderen Studiengängen umfangreiche Projekte und wird dadurch optimal auf den Markt vorbereitet.“
Die Hochschule wurde schon vor dreieinhalb Jahrzehnten von Professor Albrecht Ade gegründet und geht auf die Kulturpolitik der Regierung Lothar Späth zurück. Wirtschaftsförderung braucht eben einen langen Atem – nicht nur, aber auch in der Kreativwirtschaft.
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft Titelthema 1-1.2025

Jahresgespräch: Management bei Talking

Jahresgespräche dienen der Mitarbeiterbindung, denn die Menschen wollen heute gesehen und ernst ­genommen. Außerdem wollen sie wissen, welche Karriere- beziehungsweise Entwicklungsmöglichkeiten der Chef für sie plant. Und natürlich ist es für sie auch eine gute Gelegenheit, ihre Wünsche und ­Einschätzungen zu äußern.
In Unternehmen, in denen viel im Homeoffice gearbeitet wird, ist die persönliche Abgleichung von Erwartungen und Zielen besonders wichtig. Trotzdem sind solche Gespräche keine Selbstverständlichkeit: Studien zeigen, dass rund 25 Prozent der Mitarbeiter in deutschen KMUs nie zu einem Jahresgespräch eingeladen wird.

1. Warum der Jahreswechsel ein guter Termin ist

Mitarbeiter­gespräche sollte man mindestens einmal jährlich führen. Der Januar eignet sich perfekt, denn dann beginnt etwas Neues, nicht nur in den Büchern und Bilanzen, sondern auch in den Köpfen. In vielen Unternehmen ist es zudem zwischen den Jahren ruhiger, sodass sich eher Zeit für ein ausführliches Gespräch findet.

2. Wen Sie einladen sollten

Führen Sie unbedingt mit jedem ­Ihrer Mitarbeiter ein persönliches Gespräch, nicht nur mit der Ebene unter Ihnen. Führen Sie es unter vier Augen.

3. Mit der Einladung Respekt zeigen

Leistungsbeurteilung muss fair, zeitgemäß und zur neuen Arbeitswelt passend sein. Respekt zeigen Sie schon dadurch, dass Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin vereinbaren. So sieht er, dass Sie seine Arbeit aber auch sein privates Zeitmanagement ernst nehmen. Sorgen Sie für mindestens eine Woche Vorlauf, damit sich beide Seiten vorbereiten können.
Behandeln Sie den Termin wie einen Kundentermin, blockieren Sie also genügend Zeit, verschieben Sie ihn nicht und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden. Verabreden Sie sich im Besprechungsraum, nicht in Ihrem Büro. Auf jeden Fall muss es ruhig sein und die Tür zu.

4. Bereiten Sie sich individuell auf jeden Gesprächspartner vor

Überlegen Sie, was Sie von der Person wissen, von ihren Bedürfnissen: Sucht er in erster Linie Sicherheit oder eher Zugehörigkeit? Will er Anerkennung aus seiner Arbeit ziehen oder sich selbst verwirklichen? Bedenken Sie dabei, dass es seit Corona einen Wertewandel gegeben hat: Der Wunsch nach Freizeit für Familie, Hobbys und für die persönliche Entfaltung steht Studien zufolge jetzt bei über 70 Prozent der Beschäftigten ganz oben auf der Wunschliste.
Zudem erwarten viel mehr Menschen als früher von ihrem Arbeitgeber, dass er für ihr Wohlergehen sorgt und ihnen das Gefühl gibt, ihre Arbeit sei sinnvoll. Überlegen Sie darum, wie Sie die kurz- und mittelfristigen Ziele Ihres Unternehmens so kommunizieren, dass der Mitarbeiter sie als sinnstiftend empfindet und machen Sie deutlich, wie er dazu beitragen kann.
Machen Sie sich aber auch Gedanken, wie Sie auf den Mitarbeiter wirken: Hat er Angst vor Ihnen oder, im Gegenteil, denkt er „der hat doch keine Ahnung!“ Tun Sie alles, damit Sympathie und Vertrauen das Gespräch prägen, denn das ist die Basis einer guten Kommunikation.

5. Machen Sie sich klar, was Sie erreichen wollen

Was erwarten Sie von dem Mitarbeiter im nächsten Jahr? Welche Förderung braucht er dafür und wie überzeugen Sie ihn. Unnötig zu sagen, dass das Jägerprinzip ausgedient hat, wonach der Chef angewiesen und später kontrolliert hat.
Längst ist an diese Stelle das Hirtenprinzip getreten: Die Mitarbeiter erwarten Empathie und Wertschätzung. Weil Motivation über positives Feedback erfolgt, loben Sie viel! Das überzeugt allerdings nur, wenn Sie ganz konkrete Dinge loben, zum Beispiel: „Wie Sie das Problem X gelöst haben, das war große Klasse!“ Sammeln Sie also konkrete Beispiele für alles, was Sie loben wollen, (aber auch für alles, was Sie kritisieren wollen).

6. Das Gespräch besteht nicht nur aus Worten

­Machen Sie sich unbedingt klar, dass 80 Prozent dessen, was der Mitarbeiter aus dem Gespräch mitnimmt, auf nonverbalem oder paraverbalem Weg transportiert wird. Paraverbal ist zum Beispiel, wenn Sie mit einem tiefen Seufzer auf den Stuhl sinken. Auch Lautstärke, Tonlagen, Pausen oder Lachen sind solche Signale, die zu Missverständnissen führen.
Das liegt auch daran, dass jede Aussage neben der Sachinfo noch drei weitere Informationen nonverbal transportiert, nämlich „wie ist meine eigene Stimmung“, „wie sympathisch ist mir mein Gesprächspartner“ und „was will ich von ihm“.
Konflikte entstehen, wenn diese Botschaften vom Gegenüber falsch gedeutet werden. Statt, „der Chef hat Stress“ kommt also an, „das Gespräch mit mir ist ihm lästig“. Deshalb ist auch das schönste Lob nichts wert, wenn Sie dabei (auch nur mal ganz kurz) aufs Handy schauen oder den Kaffee einschenken, statt dem Mitarbeiter in die ­Augen zu sehen.
Der Schlüssel zu gelungenen und wertschätzenden Gesprächen ist, den Mitarbeiter als Mensch wahrzunehmen und nicht nur als ­Arbeitskraft. Augenhöhe ist dabei das A und O, und dazu gehört auch, dass Sie ­einen Dialog führen, keinen Monolog. Kommunizieren Sie klar und fragen Sie nach, wenn sie das Gefühl haben, der andere habe etwas nicht verstanden.

7. So bauen Sie das Gespräch auf

Das ­eigentliche Gespräch ist zweigeteilt: ­Beginnen Sie mit dem Rückblick. Machen Sie deutlich, wie sehr Sie die Leistung ­registrieren und schätzen und machen Sie das an konkreten Beispielen fest. Gleichen Sie die Ergebnisse mit den Vereinbarungen des Vorjahres ab. Negatives sollten Sie ­belegen, aber nicht bewerten, sondern nur darstellen. Geben Sie dem Mitarbeiter auch Gelegenheit, seine Leistung und seine Entwicklung selber einzuschätzen.
Im zweiten Schritt geht es um den Ausblick: Welche Ziele sollen erreicht ­werden. Ordnen Sie sie in die übergeordneten ­Unternehmensziele ein, damit der Mit­arbeiter weiß, warum Sie das erwarten. Die Ziele sollten spezifisch, messbar, anspruchsvoll aber realistisch sein. ­Fragen Sie nach, welche Förderung zu ihrer Er­reichung nötig ist und setzen Sie feste Termine. Halten Sie alles schriftlich fest. Und: Lassen Sie Ihrem Mitarbeiter das letzte Wort.
Übrigens: Gehaltsverhandlungen gehören nicht in das Jahresgespräch

8. So sichern Sie die Ergebnisse

Halten Sie alle Ergebnisse schriftlich fest. Beide Seiten sollten sie unterschreiben. Behalten Sie das Besprochene im Blick und gleichen Sie es regelmäßig mit dem Ist-Zustand ab. Vergessen Sie nicht, unter dem Jahr zu ­loben, wenn Sie positive Entwicklungen registrieren.

Thomas Lung, Ulmer Potentialschmiede GmbH, für Magazin Wirtschaft 1-2.2024
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sichtbar auf den ersten Klick

Untersuchungen zeigen, dass 63,3 Prozent aller Menschen mit speziellem Kaufwunsch sich zunächst im Internet informieren, bevor sie stationäre Anbieter aufsuchen. Für 90 Prozent davon ist Google die erste Wahl, bei Mobilgeräte­nutzern sind es sogar über 96 Prozent. Entscheidend für Händler und Dienstleister mit lokalem Einzugs­gebiet ist es darum, in dieser Such­maschine möglichst weit oben zu erscheinen.
Doch um bei den dynamisch erzeugten Suchergebnissen weit vorn zu stehen, muss man einen großen SEO-Aufwand betreiben. Mit bezahlter Werbung kommt man zwar einfacher zum Ziel, es strapaziert aber das Budget.
Seit zehn Jahren gibt es noch eine dritte Möglichkeit, um weit oben in der Suchliste zu erscheinen – sogar auf der ersten Seite, unmittelbar unter den gesponserten, also bezahlten Einträgen. Gemeint sind die „Google-Unternehmensprofile“, kurz GUP.

Ein gutes GUP-Profil sorgt für Sichtbarkeit

Ein gutes GUP-Profil sorgt dafür, dass Sie bei Suchanfragen, die aus Ihrem Einzugsgebiet stammen, prominent angezeigt werden. Sucht ein potenzieller Kunde eine Ware oder eine Dienstleistung, dann ermittelt Google anhand von dessen IP-Adresse seinen Standort. Sind Sie beispielsweise ein Schuhhändler in Zuffenhausen und jemand, dessen IP-Adresse anzeigt, dass er sich in Stuttgart eingeloggt hat, googelt ein Schuhgeschäft, dann haben Sie gute Chancen, dass ihm ihr Eintrag angezeigt wird.

Um GUP zu nutzen, müssen Sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ein persönlicher Kundenkontakt muss möglich sein. Sie müssen also ein Ladengeschäft, eine Werkstatt oder ein Büro haben, wo Kunden Sie aufsuchen können. Schließlich will Google auf seiner Karte einen Pin setzen können.
Seriosität: Ihr Unternehmen muss eine Prüfung bestehen, die seine Seriosität bestätigt. Klingt streng, ist aber nicht besonders restriktiv. Im Grunde will Google nur überprüfen, ob es ihr Geschäft wirklich an dem angegebenen Ort gibt.
Richtlinien: Die von Google festgelegten Richtlinien müssen dauerhaft beachtet werden.
Falls noch kein Google-Konto für Ihr Unternehmen existiert, sollten Sie dies zunächst auf „www.google.de/business/“ erstellen. Das ist ganz einfach: Sie klicken auf „Jetzt verwalten“ und fügen das eigene Unternehmen hinzu.
Falls jemand anderes bereits einen Eintrag für Ihr Unternehmen angelegt hat, können Sie hier die ­Inhaberschaft beantragen. Danach füllen Sie Ihr Profil aus – zunächst mit den Basics wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Angebot.

Be­sonders wichtig ist die Wahl der Kategorie

Be­sonders wichtig ist die Wahl der Kategorie, denn die ist das Stichwort, unter dem Google Sie listet. Am besten wählen Sie gleich ­mehrere ­Kategorien aus. Allerdings kann man sie nicht selber formulieren, sondern muss sie aus einer Vorauswahl anklicken.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Kurzbeschreibung. Hier sollten Sie viele Schlagwörter unterbringen, zum Beispiel Brautschuhe, Kinderschuhe etc. Je mehr Sie eintragen, desto besser. Eine Verknüpfung mit anderen Social-Media-­Kanälen ist möglich.
Für den Abschnitt „aus dem Unternehmen“ haben Sie nur 750 Zeichen frei. Verwenden Sie Schlüsselwörter, am besten als Aufzählung, zum Beispiel:
  • Barrierefreiheit
  • Kinderecke
  • Parkplätze vor dem Haus
  • Aufzählung der Zahlungsmöglichkeiten
    oder
  • „Termin erforderlich“.

Empfehlenswert ist die gute alte Postkarte

Zum Abschluss wählen Sie die Bestätigungsmethode. Dabei existieren nicht nur mehrere digitale Möglichkeiten und das Telefon, sondern sogar die gute alte Postkarte. Die ist besonders empfehlens­wert, weil dies Verfahren erfahrungs­gemäß am wenigsten aufwändig und ­fehleranfällig ist. Innerhalb von ein bis zwei Tagen erhalten Sie die Karte mit QR-Code zur Freischaltung Ihres Kontos.
Wahrscheinlich werden Sie nicht der einzige Anbieter in Ihrer Kategorie in Ihrem Einzugsgebiet sein, aber wenn Sie Ihr Profil regelmäßig pflegen, belohnt Google dies, indem es Sie weit oben anzeigt.

Fünf Tipps, wie sie in der Google-Suche ganz weit oben landen

  1. Mit den Kunden kommunizieren: Über GUP können öffentliche Fragen gestellt und Nachrichten direkt an Sie geschickt werden. Es können auch Sternebewertungen inklusive Begründung abgegeben werden. In jedem dieser Fälle sollten Sie schnellstens reagieren, spätestens nach 24 Stunden. Antworten Sie unkompliziert und lösungsorientiert auf positives, vor allem aber auf negatives Feedback. Bitten Sie Ihre Kunden aktiv um positive Bewertungen, zum Beispiel indem Sie den entsprechenden Link an die Rechnung anhängen. All dies verbessert Ihr Ranking.
  2. Tragen Sie Ihre Produkte und Leistungen ein. Sie können auch Produkt­fotos hochladen und Beschreibungen hinzu­fügen. Es ist außerdem möglich, Links zu einzelnen Produkten oder zum Shop zu hinterlegen. Überlegen Sie genau, welche Suchworte im Trend sind und besonders häufig gefragt werden. Beim Befüllen ist der rote Kreis ein guter Indikator: je ­voller, desto kompletter ist Ihr Profil.
  3. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihren Eintrag. Vergessen Sie nicht, Öffnungs­zeiten, Adresse oder Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Und laden Sie regel­mäßig neue Beiträge und Bilder hoch. ­Fotos mit Menschen kommen dabei besonders gut an. Wenn es immer wieder Neues auf Ihrem Auftritt gibt, schließt Google daraus nämlich, „da findet etwas statt“. Das ­wiederum verbessert das Ranking. Informieren Sie sich von Zeit zu Zeit darüber, welche neuen Funktionen es bei GUP gibt und wenden Sie sie an.
  4. Optimieren Sie Ihren Firmeneintrag. Belassen Sie es nicht bei dem Basis-­Eintrag, mit dem Sie Ihr Konto angelegt ­haben. Tragen Sie einfach alle Informationen ein, die Sie bereitstellen können! Prüfen Sie zudem, was besonders gut ankommt. Dazu werfen Sie einen Blick in die Nutzungsstatistiken unter „Leistung“.
  5. Die GUP-Hilfe und die Community helfen bei Problemen. Die entsprechenden Links sind im Footer zu finden oder unter „Support“ im Backend. Sollte das nicht reichen, scheuen Sie sich nicht, in der Community nachzufragen!
Dr. Stefan Houweling, Mittelstand-Digital Zentrum Handel c/o IFH Köln GmbH

Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von internationalen Fachkräften. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), bietet aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden 2023 beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann allerdings keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp: IHK-Seminare zum FEG 2.0

Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung und Erhöhung des Kontingents sowie durch die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 48.300 Euro) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 45,3 Prozent (2025: 43.759,80 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern ist die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer hat sich nichts geändert. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt in Höhe von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 43.470 Euro) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:
Laut BA wird pro Kalenderjahr ein Kontingent in Höhe von 25.000 festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder nach der Berufserfahrenen-Regelung 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Vom Azubi zum Chef

Nicolai Geiger ist 27. Während andere in seinem Alter gerade an ihrem Master basteln, blickt er auf eine schon mehr als zehnjährige Karriere zurück, die jetzt in der Gründung eines eigenen Unternehmens mündete. Zu verdanken hat er das ­natürlich eigener Tüchtigkeit, aber ohne seine gute Ausbildung – davon ist er überzeugt - wäre er nie so weit gekommen.

Schon mit 16 ins Arbeitsleben gestartet

Schon mit 16 startete Geiger ins Berufsleben. Da hatte er nach seinem Realschulabschluss bereits ein FSJ in einem Stuttgarter Altenheim absolviert. Er begann eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement beim Ludwigsburger Bau­träger Strenger. „Unfassbar dankbar“ sei er dafür: „Die Ausbildung war so breit gefächert, da habe ich alle Abteilungen durchlaufen und hatte doch viele Freiräume“, ­erzählt er. Immer wieder sei er ins kalte Wasser geworfen worden und jedes Mal habe er gemerkt, „ich kann schwimmen!“
Besonders dankbar ist Geiger dem ­Familienunternehmen auch für die vielen Fort­bildungen, die ihm ermöglicht ­wurden. Höhepunkt war der berufsbegleitende Kurs zum Immobilienwirt an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg. All das hat dem jungen Mann viel Selbstvertrauen gegeben.

“… die Region gerockt”

2019 durfte er sich für drei Jahre in der Strenger-Niederlassung in Frankfurt beweisen. Eine Herausforderung für den damals 22-Jährigen. Schließlich nehmen ­Immobilienkäufer viel Geld in die Hand. Da erwarten sie Sicherheit und Seriosität. Gar nicht so einfach, das mit Anfang 20 auszustrahlen. Doch erfolgreich: Zusammen mit einem Kollegen habe er drei Jahre lang „die Region gerockt“, und seine Begeisterung für das Thema Verkaufen entdeckt.
Gleichzeitig hat die selbständige Arbeit in Geiger den Wunsch verstärkt, ein eigenes Unternehmen zu führen. Er hatte auch schon eine Geschäftsidee: „Wenn man eine Immobilie verkaufen möchte, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder man macht es selber oder man schaltet einen Makler ein.“ Das eine koste viele Nerven und Zeit, das andere sei teuer.

Die Idee: standardisierte Maklerpakete zum Festpreis

„Das störte mich!“, ruft er aus und man nimmt es ihm sofort ab. Er entwickelte eine dritte Alternative, wobei ihm seine Technik-Affinität zugute kam. Das Ergebnis: standardisierte Maklerpakete zum Festpreis. Mit der Idee gründete er im Dezember 2023 sein Unternehmen in der ehemaligen Lederfabrik Röhm in Schorndorf.

Die Maklerpakete enthalten bis zu 14 ­Elemente, die den Verkauf einer Immobilie erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel eine Zielgruppenanalyse, eine Marktwertschätzung, die Erstellung von Verkaufs­unterlagen und Inserate auf Social Media.
Man kann aber auch einen virtuellen 3-D- Rundgang buchen, Drohnenaufnahmen oder einen Ansprechpartner für potenzielle Kunden. Alles Werkzeuge, die es erlauben, den Verkaufsprozess so zu optimieren, dass auch unerfahrene Verkäufer alles selber abwickeln können.
Man muss nicht studiert haben, um erfolgreich zu sein
Standardisiert ist das alles aber nicht nur für die Nutzer, sondern auch für Geiger selber. Deswegen kann er die drei Pakete für einen mittleren vierstelligen Betrag anbieten – also niedrig und fast immer unter der üblichen Maklerprovision.


Fünf Sterne bei Google

Gibt es so etwas nicht schon? „Ich habe mal gegoogelt, aber deutschlandweit nur eine Firma gefunden, die etwas entfernt Vergleichbares anbietet“, erzählt Geiger. Er glaubt auch nicht, dass seine Idee die Branche revolutionieren wird. Schließlich liege nicht jedem so ein DIY-Vorgehen. ­Außerdem sei das Maklerhonorar ein Erfolgshonorar, werde also nur beim Verkauf fällig, während die Pauschale auf jeden Fall anfalle. Auch er selber bietet seine Dienste weiterhin als konventioneller Makler an.
Geiger hat zwei Geschwister, darunter eine Zwillingsschwester. Beide haben sich für ein Studium entschieden. Ist das irgendwie ein Problem für ihn? „Nein, ich war nie der Mensch, der viel mit Theorie zu tun haben wollte und ich bin schon extrem stolz auf meinen Weg“, sagt der junge Mann und erzählt von dem positiven Feedback, das er von allen Seiten erhalte. Besonders stolz ist er auf die fünf Sterne bei Google.
Und die Arbeitszeit? Da kann er sich gut mit der Schwester vergleichen, die ebenfalls in der Immobilienbranche tätig ist, allerdings bei einer großen Firma: „Ich glaube, wir arbeiten beide gleich viel, aber sie hat geregelte Arbeitszeiten, dafür bin ich absolut frei und kann mein Ding machen.“
Eines ist Nicolai Geiger sicher und seine Geschichte ist der schönste Beweis dafür: „Man muss nicht studiert haben, um erfolgreich zu sein.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).

14. Stuttgarter Sicherheitskongress

Baden-Württemberg zählt zu den bedeutendsten Industriestandorten Europas. Das Land ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und zeichnet sich durch Spitzenforschung und hohe Innovationskraft aus. Die dynamische technologische Entwicklung, geopolitische Spannungen, internationale Sanktionen und neue gesetzliche Vorgaben stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen - Für Unternehmen bedeutet das: Risikomanagementsysteme müssen flexibel und vorausschauend gestaltet werden.
Seit 2009 informiert der Stuttgarter Sicherheitskongress mittelständische Unternehmen, die sich über aktuelle Themen im Bereich Wirtschaftsschutz informieren möchten. Mit einer Mischung aus Fachvorträgen und Erfahrungsberichten unterstützt der 14. Stuttgarter Sicherheitskongress am 7. November 2024 Unternehmen darin, sich praxisnah den aktuellen Risiken und Herausforderungen zu stellen und das individuelle Risikomanagementsystem anzupassen und weiterzuentwickeln.
Highlights der Veranstaltung:
  • Expertenvorträge: Erhalten Sie Einblicke über aktuelle Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft.
  • Diskussionsrunde: Interaktive Diskussion über die Auswirkungen geopolitischer Veränderungen auf die Unternehmenssicherheit.
  • Networking: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmern aus und knüpfen Sie wertvolle Kontakte, um von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
  • Praxisberichte: Erfahren Sie aus erster Hand, wie Unternehmen erfolgreich auf aktuelle Unsicherheiten reagieren und welche Strategien sie implementieren, um sich zu schützen.
Unterstützt von: Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V., Unternehmer Baden-Württemberg e.V., und RMA Risk Management & Rating Association e.V.
Datum: 7. November 2024
Uhrzeit: 10:00 bis ca. 16:30 Uhr
Ort: IHK-Haus, Stuttgart
Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor. Jetzt für den 14. Stuttgarter Sicherheitskongress anmelden.

Programm
ab 9:30 Uhr
Eintreffen der Gäste
Beginnen Sie Ihren Tag gerne mit einem kleinen Frühstück!
10:00 Uhr
Begrüßung
Holger Triebsch, Leiter der Abteilung Industrie I Innovation I Infrastruktur, IHK Region Stuttgart
10:10 Uhr
Keynote
“Operationsplan Deutschland: Drehscheibe Deutschland - Herausforderungen und Risiken für die Wirtschaft“
Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur Landeskommando Baden-Württemberg
10:40 Uhr
“Workplace Violence – Zeitgemäße Umsetzung von Gewaltprävention und Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen & Organisationen”
Franziska Englert, Geschäftsführerin, Corsecon GmbH Agentur für Sicherheitsmanagement
11:20 Uhr
“Das KRITIS-Dachgesetz: Rechtssichere und pragmatische Umsetzung”
Jörg Schulz, VON ZUR MÜHLEN´SCHE GmbH
Mittagessen und Kommunikationspause mit Inhouse-Messe
13:00 Uhr
“Deepfakes, Desinformationen und KI-Angriffe – die wachsende Bedrohung digitaler Manipulation und wie sich Unternehmen vor ihr schützen können”
Sophia Klewer, Chief Operating Officer, PREVENCY GmbH
13:40 Uhr
“Ganzheitliche Sicherheit im Unternehmen – Wie kommen physische Sicherheit und CyberSecurity zusammen?”
Dirk H. Bürhaus, Geschäftsführender Direktor, Kötter SE & Co. KG Security
Kaffeepause und Inhouse-Messe
14:50 Uhr
“Business Continuity Management in der deutschen Wirtschaft: Trends, Herausforderungen und Lehren für KMU”
René Scheffler, Partner, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marcel Gölz, Manager, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
15:20 Uhr
Impuls “Geopolitische Risiken 2024 und 2025 - was kommt, was bleibt? Sanktionen, Wahlen und Konflikte”
Tobias Wellner, Senior Analyst, Control Risks Group Limited
15:40 Uhr
Podiumsgespräch “Geopolitische Risiken 2024 und 2025 - was kommt, was bleibt? Sanktionen, Wahlen und Konflikte”
Franziska Englert, Geschäftsführerin, Corsecon GmbH Agentur für Sicherheitsmanagement
Dr. Moritz Huber, Geschäftsführer, smartSEC GmbH
Tobias Wellner, Senior Analyst, Control Risks Group Limited
Moderation: Prof. Dr. Wolfgang Biegert, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes, RMA Risk Management & Rating Association e.V.
16:25 Uhr
Schlusswort und Verabschiedung

16:30 Uhr Abschließendes Get-together und Inhouse-Messe

Jetzt für den 14. Stuttgarter Sicherheitskongress anmelden.

Entlastung bei Auslandszahlung

Federico Magno

Betriebe werden bei Auslandszahlungen entlastet

Ein Stuttgarter Unternehmen hat eine erfolgreiche Zollprüfung hinter sich: Keine Beanstandungen, auch eine gute interne Zollorganisation wird attestiert. Lediglich ein Punkt wird moniert: Es wurde übersehen, dass Geldbewegungen von mehr als 12.500 Euro über die deutschen Grenzen hinweg an die Bundesbank gemeldet werden müssen. Die Vorschrift betrifft Zahlungen und Erträge für Dienstleistungen, die entweder aus dem Ausland bezogen oder im Ausland erbracht werden. Das Stuttgarter Unternehmen hat jedoch eine eingehende Zahlung aus Frankreich für eine Montage über 14.000 Euro nicht gemeldet. Da die Schwelle von 12.500 Euro schon über zwanzig Jahre alt ist und durch die Inflation immer mehr Zahlungen meldepflichtig werden, setzt sich die IHK für eine angemessene Anhebung dieser und anderer Bagatellschwellen in der Außenwirtschaftsverordnung ein. Mit Erfolg: In der Bürokratieentlastungsverordnung wird das Thema aufgegriffen, zahlreiche Schwellen werden ab 2025 verdoppelt, für Auslandszahlungen wird die Meldeschwelle gar auf 50.000 Euro vervierfacht. Damit entfällt auch die Meldepfl icht für das Stuttgarter Unternehmen.

Sonderparkausweis – auch für IHK-Unternehmen

IHK stellt klar: Nicht nur Handwerker haben Anspruch
Ein Ludwigsburger Handelsunternehmen verkauft unter anderem auch Küchen und baut diese bei Kunden in der Region auf. Für solche Montagetätigkeiten in Stuttgart beantragt es einen Sonderparkausweis bei der Stadt, um nahe am Einsatzort mit sperrigem, schwerem Material parken zu können. Von deren Straßenverkehrsbehörde wird der Antrag abgewiesen mit dem Hinweis, dass es sich um kein Handwerksunternehmen handele. Hierauf erkundigt sich das Unternehmen bei seiner Bezirkskammer Ludwigsburg nach der Rechtslage und erhält die Auskunft, dass für die Erteilung des Sonderparkausweises nicht die Zuordnung des Unternehmens zum Handwerk, sondern die konkret vor Ort ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist. Ergänzend berichtet das Verkehrsreferat der Stuttgarter IHK- Zentrale noch darüber, dass die IHK bei der über 10 Jahre zurückliegenden Einführung des Sonderparkausweises die Stadt davon überzeugen konnte, auch IHK-zugehörige Unternehmen miteinzubeziehen. Mit diesem Wissen ausgestattet wendet sich unser Unternehmen nochmals an die Landeshauptstadt. Nachdem es dort seine konkrete Situation nochmals ausführlich schildert, erhält es nun doch noch die Erlaubnis.

Ausbildung ersetzt Sprachzertifikat

Die IHK hilft einem frisch ausgebildeten Einzelhandelskaufmann bei der Niederlassungserlaubnis
Ein junger Mann aus dem Kosovo lernt bei einem Discounter in Böblingen Einzelhandelskaufmann. Er ist so gut, dass die normalerweise dreijährige Ausbildung um ein Jahr verkürzt wird. Der erfolgreiche Azubi wird übernommen, und eigentlich wäre alles in bester Ordnung, läge da nicht plötzlich die Ablehnung seines Antrags auf Niederlassungserlaubnis im Briefkasten. Begründung: Er könne kein B1-Zertifikat und damit nicht die erforderliche Sprachkompetenz nachweisen. Stimmt, für diese Sprachprüfung war während Arbeit und Ausbildung nie Zeit. Aber trotzdem hat er dabei gut Deutsch gelernt! Der junge Mann wendet sich an seine Betreuerin bei der IHK-Bezirkskammer Böblingen, die ihn vor und während seiner Ausbildung im Rahmen des „Kümmerer“-Projekts betreut hat. Ihr gelingt es, die zuständige Ausländerbehörde davon zu überzeugen, dass der Ausbildungsabschluss das fehlende B1-Zertifikat ersetzt. Dem jungen Kosovaren – er ist mittlerweile stellvertretender Filialleiter - fällt ein Stein vom Herzen. Er darf einen neuen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen, und diesem wird stattgegeben.

Falsche Berechtigungskarte

IHK vereitelt Betrugsversuch mit gefälschter türkischer ADR-Karte
Um Gefahrgut zu befördern, benötigen Unternehmen Personal mit in Deutschland gültiger Fahrerlaubnis und einen Fahrer-Qualifizierungsnachweis. Unter bestimmten Bedingungen bedarf es zusätzlich der sogenannten ADR-Schulungsbescheinigung. Sie berechtigt den Inhaber, grenzüberschreitend Gefahrgüter zu befördern. Im Ausland erworbene ADR-Karten gelten auch in Deutschland, soweit sie im jeweiligen Staat rechtmäßig ausgestellt wurden. Ein Unternehmen, das Mineralöle transportiert, will einen Fahrer aus der Türkei einstellen. Dieser legt bei der Bewerbung eine türkische ADR-Karte vor. Zur Kontrolle gibt der Betrieb die Daten auf der Webseite https://www.turkiye.gov.tr/belge-dogrulama ein, erhält aber keinen Treffer. Ist die ADR-Karte überhaupt echt? Das Unternehmen bittet die IHK um Hilfe. Diese überprüfte den Sachverhalt und kommt zu dem Ergebnis, dass die ADR-Karte gefälscht sein könnte. Eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Ankara bestätigt: Für diese Person ist tatsächlich keine ADR-Karte ausgestellt worden. In Absprache mit dem Unternehmen übergibt die IHK die Angelegenheit der Polizei, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

"Man kann nicht immer nur schimpfen"

Wer vertritt die Interessen der Wirtschaft in der Region
in unruhiger Zeit? Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich bei der IHK als Prüfer oder Handelsrichter, in den Arbeitskreisen und Ausschüssen sowie in der Vollversammlung oder in einer der fünf Bezirksversammlungen, die im Oktober neu gewählt werden. Einige von ihnen stellen wir hier vor.

Rund 180.000 Mitgliedsunternehmen hat die IHK Region Stuttgart. Einzelunternehmer sind genauso dabei wie die Inhaber kleiner und mittlerer Firmen oder Vertreter großer und sehr großer Unternehmen. Laut Gesetz hat die IHK den Auftrag, die Interessen aller ihrer Unternehmen gleichermaßen zu vertreten.
Folglich setzt sich die IHK-Vollversammlung, die im Oktober wie alle fünf Jahre neu gewählt wird, aus Vertreterinnen und Vertretern aller Branchen und Unternehmensgrößen zusammen. Sie wählen das Präsidium, beschließen den Haushalt und bestimmen den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK. Gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Bezirkskammern treten sie gegenüber Politik und Verwaltung als die Stimme der Wirtschaft auf. Rund 250 Unternehmerinnen und Unternehmer gehören diesen IHK-Gremien an.

Über den Tellerrand des eigenen Unternehmens

Einer von Ihnen ist Fritz Aupperle, geschäftsführender Gesellschafter der Rewe Aupperle GmbH mit fünf Lebensmittelmärkten in Fellbach und im Remstal. Mehr als zwei Jahrzehnte als IHK-Prüfer für Einzelhandelskaufleute, genau 20 Jahren in der IHK-Bezirksversammlung Rems-Murr und fast ebensoviele Jahre im Handelsausschuss machen den heute 69-Jährigen zu einem wahren IHK-Urgestein.
Was bewegt jemanden, der als Unternehmer mehr als ausgelastet ist, seine karge Freizeit auch noch in Sitzungen und auf Veranstaltungen zu verbringen, und das weitgehend ohne finanzielle Gegenleistung? „Das kommt bei mir von innen heraus“, versucht Aupperle seinen Einsatz für die Allgemeinheit zu begründen. „Das Ehrenamt gehört einfach dazu, man kann nicht immer nur schimpfen, sondern muss sich auch selbst einbringen.“ Für seine Familie sei es immer wichtig gewesen, sich in der Gemeinde und auch überregional sozial zu vernetzen, so der Kaufmann, „ein Handelsunternehmen lebt davon.“
Letztlich tut es dem eigenen Unternehmen gut, wenn man über den Tellerrand des Tagesgeschäfts hinausblickt und die Herausforderungen anderer Branchen und anderer Unternehmen kennenlernt, lautet Aupperles Bilanz vieler Jahre. Lehrreich sei es für ihn zum Beispiel gewesen, als er im Handelsausschuss von den Problemen der Kollegen in der Stuttgarter Königstraße mit den allsamstäglich stattfindenden Demonstrationen hörte. „Ich möchte auch keinen Wasserwerfer vor dem Laden stehen haben.“
Die IHK kann auch unangenehme Themen ansprechen. Wer soll es sonst machen?
Politische Parteien zögerten häufig, solche Fragen aufzugreifen und öffentlich zu machen, weil sie unpopulär sind und man sich daran leicht die Finger verbrennen könne. Das sei teilweise auch berechtigt, so der Kaufmann. „Deshalb gibt es die IHK als Sprachrohr. Wer soll es sonst machen?“
Zeit erfordert das Engagement im Ehrenamt natürlich schon. Zumal Fritz Aupperle neben seinen IHK-Aktivitäten auch noch im Aufsichtsrat der Rewe-Handelsgesellschaft in Köln sowie im Verein Stadtmarketing Fellbach aktiv ist. „Das muss man pragmatisch sehen“, findet er. „Man kann nicht an jedem Termin und jeder Sitzung teilnehmen. Wenn es nicht geht, dann geht es halt nicht.“
Doch für Aupperle steht fest: dieses Jahr ist mit dem ehrenamtlichen Engagement Schluss. „Ich werde 69, da muss es auch mal gut sein.“ Auch aus der Unternehmensführung will er sich zurückziehen und an Sohn und Tochter übergeben, die schon seit einigen Jahren mitentscheiden. Beide sind auch im Ehrenamt tätig, nämlich im Handels- und Gewerbeverein Oeffingen und im Stadtmarketing Fellbach. Einer von beiden wird sich vielleicht auch einmal für die IHK-Bezirksversammlung bewerben.
Im gleichen Umfang wie er werden sich die beiden aber wohl kaum dem Ehrenamt widmen können, befürchtet Aupperle senior. Das liege nicht zuletzt an den bürokratischen Hürden für die Unternehmen, die immer höher werden und sich zum wahren Zeitfresser entwickeln . „Darunter leidet natürlich auch das Ehrenamt.“ Dass ihm seine Tochter Verena (35) im Prüfungsausschuss nachfolgt, freut den Unternehmer besonders: „Das ist das Wichtigste überhaupt, denn wir brauchen Nachwuchs.“

Die Zwischen-, Abschluss- und Zusatzqualifikationsprüfungen in der Aus- und Weiterbildung abzunehmen, ist eine der zentralen Aufgaben der IHK. In der Region Stuttgart nehmen rund 4700 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer diese Aufgabe wahr und sorgen so für einen hohen Qualifikationsstandard in ihren jeweiligen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsprofilen.

Prüferin aus Leidenschaft

Sybille Stamer prüft schon seit dem Jahr 2000 angehende Buchhändlerinnen und Buchhändler. Bei der Buchhandlung Wittwer am Stuttgarter Schlossplatz war sie viele Jahre Ausbildungsleiterin. „Ich finde es toll, auszubilden und mache das wahnsinnig gern“, sagt sie. „Prüferin zu werden, war da ein fast selbstverständlicher Schritt.“ In der Thalia-Filiale im Breuningerland Sindelfingen, deren Leitung sie bald nach der Übernahme von Wittwer durch den Buchhandelsfilialisten übernommen hat, beschäftigt Sybille Stamer neben zehn Mitarbeitern auch zwei Azubis, von denen eine gerade fest übernommen wurde.
Langweilig ist ihr dabei nie geworden, auch wenn sie in einem knappen Vierteljahrhundert sicher einige Hundert Auszubildende geprüft hat. Im Prüfungsausschuss, den Sybille Stamer leitet, schaut man sich den Hintergrund und den Ausbildungsbetrieb der Azubis genau an. Gängige Aufgaben sind etwa die Organisation von Lesungen und Autorenjubiläen, das Erstellen von Buchtipps zur Vorweihnachtszeit oder der Aufbau einer Manga-Warengruppe.
„Ich bin jedesmal immer noch genauso aufgeregt wie der Azubi“, sagt Stamer. Aber sie genießt eben auch das Gefühl, „wenn man sehen darf, wie die Azubis ihre Aufgabe toll bewältigen, gute Präsentationen machen und professionell mit den Kunden umgehen.“ Und geschafft haben es alle ihre Prüflinge, nur in einem einzigen Fall gab es eine Nachprüfung. Das mag damit zu tun haben, dass Buchhändler-Azubis meist schon die 20 hinter sich gelassen, oft einen anderen Beruf gelernt oder studiert haben. „Die sind in der Regel motiviert und wissen, was sie wollen.“
„Die mündlichen Prüfungen werde ich bestimmt noch bis zu meinem Ruhestand in fünf bis sechs Jahren abnehmen“, ist Stamer sicher. Der Prüfungsausschuss trifft sich ein- bis zweimal im Jahr zur Vorbereitung, dann zu den Prüfungen. Insgesamt müsse man mit einem Zeitbedarf von rund zwölf Stunden rechnen, so die Buchhändlerin. „Ich kann nur jedem raten, Prüfer zu werden“, so ihr Fazit, „Das ist nicht nur eine tolle Erfahrung, sondern auch nützlich für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Zum Beispiel sieht man, was Azubis anderswo können.“

Mitbestimmen, welchen Kurs die IHK nimmt

Auch Sven Schneller hatte sein erstes IHK-Engagement als Prüfer. Beendet hat er dies als er 2006 zum Geschäftsführer der Herma GmbH berufen wurde. „Prüfer war für mich damals als Personaler Ehrensache, zumal die Ausbildung in unserem Unternehmen überhaupt einen sehr hohen Stellenwert hat.“ Das Engagement für die Kammer ergebe sich daraus fast zwingend, so der Chef des Filderstädter Etikettenherstellers: „Was die IHK in der Aus- und Weiterbildung bietet, ist ein Gewinn für die Region!“
Sven Schneller
Frühzeitig engagierte sich Schneller deshalb auch in der Bezirksversammlung Esslingen-Nürtingen und wurde 2016 als einer von hundert Vertretern in die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart gewählt. In diesem Gremium entscheidet er über die Richtlinien der IHK-Arbeit mit. Hier wird der Haushalt beschlossen, die Höhe der Beiträge und Gebühren festgelegt, der Präsident und das IHK-Präsidium gewählt sowie die Ausschüsse besetzt. „Wir sind ein großer Arbeitgeber im Landkreis Esslingen und haben ein Interesse daran, die Entwicklung der Wirtschaft mitzugestalten“, erklärt Sven Schneller seinen Einsatz. Man habe zudem eine soziale und gesellschaftliche Verantwortung, vor allem in der Aus- und Weiterbildung. „Von daher sehe ich es als eine Selbstverständlichkeit, mich in den IHK-Gremien zu engagieren.“
Auch ganz persönlich sei diese Zeit eine Horizonterweiterung gewesen, sagt der Manager. „Ich habe beeindruckende Unternehmerpersönlichkeiten wie beispielsweise Heinrich Baumann kennenlernen dürfen. Die Vollversammlung war immer kompetent besetzt.“ Es gab durchaus Phasen, in denen nach seinem Empfinden nicht immer konstruktive Auseinandersetzungen stattgefunden haben, aber nunmehr habe sich in der Vollversammlung eine gute Zusammenarbeit ergeben. „Sie ist gut aufgestellt und richtet den Blick in die Zukunft.“
Die Arbeit in der Bezirksversammlung hat Schneller immer Spaß gemacht. „Es ist spannend, in die Betriebe hineinzuschauen und mit Kollegen zu diskutieren“, sagt er. Als Highlights erinnert er sich an den Neubau des IHK-Hauses in Nürtingen und die Einrichtung des IHK-Bildungsparcours, aber auch die Themenbereiche Unterbringung von Geflüchteten und die schwierige Zeit mit den vielen Coronamaßnahmen.
Aber: Alles hat seine Zeit, auch die Gremienarbeit. „Zehn Jahre sind genug“, sagt Schneller und wird zu den Wahlen zur Bezirks- und Vollversammlung nicht mehr antreten. Herma wird aber weiter viele Prüfer stellen und leitende Mitarbeiter insbesondere in die IHK-Ausschüsse entsenden. „Die IHK-Ausschüsse sind enorm wichtig, dort wird Sacharbeit geleistet, ohne dass politisches Kalkül eine Rolle spielt.“

Wer als Unternehmer oder Führungskraft ein aktives, manchmal vielleicht zu aktives Leben geführt hat, tut sich mit dem Übergang in den Ruhestand oft schwer. Das Ehrenamt ist dann eine willkommene Gelegenheit, weiter eine anspruchsvolle Tätigkeit mit Nutzen für die Gesellschaft auszuüben – wenn auch nicht mit gleicher Schlagzahl wie zuvor.

Im Ruhestand nochmal durchgestartet

So ging es auch Peter Bokelmann, nachdem er vor gut einem Jahr aus seiner Tätigkeit als Justiziar der Trumpf SE & Co. KG altershalber ausscheiden musste. „Ich vermisste mein Team und hätte mir durchaus vorstellen können weiterzumachen.“ Bei dem Lasermaschinen-Spezialisten aus Ditzingen war Bokelmann unter anderem für Cybersecurity und Unternehmenskäufe verantwortlich. Darüber hinaus war er lange Jahre Vorsitzender des IHK-Rechtsausschusses. „Es erschien mir immer attraktiv, einmal andere Dinge zu tun und aus der täglichen Mühle herauszukommen“, bekennt der Jurist.
Als ihn dann im Herbst 2023 die IHK anrief, ob er bereit sei, als ehrenamtlicher Handelsrichter am Commercial Court Stuttgart mitzuarbeiten, musste Bokelmann nicht lange überlegen. Der Commercial Court ist eine Abteilung des Landgerichts Stuttgart, die komplexe und zum Teil internationale Verfahren auch in englischer Sprache verhandelt. „Ich kannte den Commercial Court bereits von einer Veranstaltung vor zwei Jahren und fand, das war eine tolle Sache“, erklärt Bokelmann. „Ich habe sofort zugesagt.“
Aufgrund seiner Qualifikation und seines Lebenslaufs – leitende Stellung in einem international orientierten Unternehmen, ein Jahr Studium in Frankreich, vier Jahre Berufstätigkeit in den USA – war schnell klar, dass Bokelmann für die Tätigkeit die Idealbesetzung war. Seit gut sechs Monaten gehört er nun einer Kammer des Gerichts an und verhandelt gemeinsam mit dem vorsitzenden Berufsrichter und einem weiteren ehrenamtlichen Kollegen überwiegend gesellschaftsrechtliche Fälle – etwa Unstimmigkeiten bei Firmenverkäufen oder Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren ehemaligen Geschäftsführern.
Manche sind über 80, aber immer noch mit großem Engagement dabei.
Bokelmanns Kollegen sind Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen von Unternehmen, die in der Regel von der IHK vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl spielt Branchen-Know-how etwa im Finanzwesen oder der Automobilindustrie eine Rolle, aber auch Kenntnis der operativen Abläufe in den Unternehmen. „Die Handelsrichter sind nicht nur Statisten, sondern mit dem Vorsitzenden gleichberechtigt“, betont Bokelmann. „Ihr Einfluss ist groß und im Prinzip können sie den Vorsitzenden auch überstimmen.“
Das ist, soweit Peter Bokelmann weiß, noch nicht vorgekommen. Aber er erinnert sich an eine Verhandlung, bei der sich das Gericht schon fast eine Meinung gebildet hatte, als einer der beiden Handelsrichter Zweifel anmeldete und eine neue Beweisaufnahme anregte. Daraufhin ergab sich für das Gericht ein völlig anderes Bild.
Geändert habe sich letztlich auch seine persönliche Herangehensweise an Rechtsstreitigkeiten. „Ich bin zwar Jurist, habe aber in meiner aktiven Zeit immer versucht, den Gerichten fernzubleiben“, sagt Bokelmann. Als Handelsrichter habe er gelernt, leichter auch einmal die Perspektive zu wechseln und eine neutrale Warte einzunehmen. „Die Dinge liegen praktisch nie schwarz-weiß.“ Umgekehrt bringen die ehrenamtlichen Richter den Praxisbezug mit: „Manches was auf dem Papier erst einmal wie ein klarer Rechtsverstoß wirkt, kann vor dem Hintergrund der Erfahrung oft ganz anders eingeordnet werden.“
„Ich möchte für das Amt als Handelsrichter eine Lanze brechen“, so der aktive Ruheständler. „Es sind hochinteressante Fälle, die Arbeit ist intellektuell sehr anregend – und es gibt Bedarf.“ Der Aufwand sei zudem überschaubar: Etwa alle sechs Wochen müsse man mit einer Anfrage rechnen, inklusive Aktenstudium und Verhandlung fällt dann im Durchschnitt etwa ein Tag Arbeit an. Eine Verhandlung kann zwei bis fünf Stunden dauern.
Handelsrichter werden in der Regel von der IHK vorgeschlagen und durch die Gerichte für fünf Jahre bestellt. „Ich kenne aber Kollegen, die es schon seit zehn oder 20 Jahren machen“, sagt Bokelmann. „Manche sind über 80, aber immer noch mit großem Engagement und Sachverstand dabei.“

Königsklasse des Sachverständigenwesens

Sachverstand ist das richtige Stichwort. Denn in der IHK Region Stuttgart sind 234 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt – die meisten üben diese Tätigkeit im Hauptberuf aus. Sie erhalten ein Honorar, sind also meist keine Ehrenämtler. Dennoch sind sie für die Kammer sehr wichtig.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist quasi die Königsklasse des Sachverständigenwesens. Er wird be­vorzugt von Gerichten beauftragt, wenn in einem Verfahren besonderer fachlicher Sachverstand gefragt ist – häufig bei Fällen von Gebäude- oder Fahrzeugschäden. In diesem Bereich ist auch Christiane Magnusson aktiv – als Sachverständige für Brand- und Explosionsursachen. Öffentlich bestellt und vereidigt ist sie seit Jahresbeginn, darf also von Gerichten beauftragt werden. Hierzu musste sie ein anspruchsvolles dreistufiges Prüfungsverfahren bei der IHK absolvieren, in dem sie unter anderem ihre besondere Sachkenntnis und ihre Unabhängigkeit nachgewiesen hat. Seither ist sie im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet.
„Auch vorher war ich schon als Sachverständige tätig, zum Beispiel für Versicherungen, Polizei oder Staatsanwaltschaft“, sagt die 35-Jährige. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt, aber natürlich ist Magnusson als Mitarbeiterin der Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH und Absolventin des Studiengangs Sicherheit und Gefahrenabwehr an der Hochschule Magdeburg weit überdurchschnittlich qualifiziert.
Geht es vor Gericht vor allem darum, Feuerteufeln auf die Spur zu kommen? Letztlich ja, doch es ist nicht an Christiane Magnusson, zu entscheiden, ob Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Fremdverschulden vorlag. „Meine Aufgabe als Sachverständige beschränkt sich auf technische Fragen“, betont die Expertin: „Wie genau kam es zum Brand oder zur Explosion? Was waren die Voraussetzungen? Wie hätte er verhindert werden können? Die rechtliche Beurteilung kann und muss dagegen allein das Gericht vornehmen.“
Mit ihrem Beruf hat sich die gebürtige Sächsin quasi einen Jugendtraum erfüllt. „Schon mit 19 Jahren wollte ich Brandursachenermittlerin werden. Das ungewöhnliche Karriereziel wird verständlicher, wenn man weiß, dass Christiane Magnusson in ihrem Heimatort mit Begeisterung bei der Jugendfeuerwehr aktiv war – ihr Vater ist dort immer noch Feuerwehrkommandant.
Es sind also viele Rollen, die Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte bei der IHK ausfüllen. Sei es im Ehrenamt oder, wie bei den Sachverständigen, beruflich. Sie alle sorgen dafür, dass Berufsausbildung, Weiterbildung und Rechtspflege auf einem hohen Niveau bleiben. Sie sorgen überdies dafür, dass die Interessen der Unternehmen in der Region nicht unter die Räder kommen. Gute Gründe also, bei den Wahlen zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen der IHK im Oktober mitzuentscheiden.

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Anforderungen des GEG an die Gebäudeautomation: Was Unternehmer wissen müssen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt unter Anderem neue Anforderungen an die Gebäudeautomation (§71a GEG), die besonders für Unternehmer von Bedeutung sind.

Bin ich vom §71a des GEG betroffen?

Die neuen Anforderungen des GEG betreffen Sie, wenn Sie ein Nichtwohngebäude besitzen oder betreiben. §71a betrifft Gebäude mit großen Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen (Nennleistung >290 kW). Das GEG schreibt vor, dass Neubauten mit einem Automatisierungssystem ausgestattet sein müssen, das mindestens den Automatisierungsgrad B oder besser nach DIN V 18599-11 erfüllt. Bestandsgebäude brauchen eine digitale Energieüberwachungstechnik mittels derer eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann. Ein "gebäudetechnisches System" umfasst alle technischen Anlagen und Geräte in einem Gebäude, die für die Beheizung, Kühlung, Belüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung, Automatisierung und Steuerung zuständig sind. Dazu gehören auch Anlagen zur Stromerzeugung vor Ort und Systeme, die erneuerbare Energien nutzen. Kurz gesagt, es handelt sich um alle technischen Systeme, die für den Betrieb und die Energieversorgung eines Gebäudes notwendig sind.
Schaubild Gebäudeenergiegesetzt: Wer ist betroffen?

Wie ermittle ich meine Heizleistung?

Um festzustellen, ob Ihr Gebäude unter die neuen Anforderungen fällt, müssen Sie die Heizleistung Ihrer Anlagen kennen. Die Heizleistung können Sie in der Regel direkt vom Typenschild Ihrer Heizungsanlage ablesen. Diese Informationen geben Auskunft über die maximale Leistung, die Ihre Heizung erbringen kann. Bei Fernwärmesystemen ist die Heizleistung oft in den Vertragsunterlagen oder technischen Dokumenten Ihres Energieversorgers angegeben.

Was muss ich machen? Muss ich mein gesamtes Gebäude automatisieren?

Nicht zwangsläufig. Die Vorschriften des GEG §71a verlangen nicht, dass Sie Ihr gesamtes Gebäude automatisieren müssen. Es geht vielmehr darum, dass die energetisch relevanten Systeme, wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, mit einer entsprechenden Gebäudeautomation ausgestattet werden. Diese Systeme müssen in der Lage sein, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu überwachen und zu steuern. Falls Ihr Gebäude bereits über ein Automatisierungssystem verfügt, sollten Sie prüfen, ob es den geforderten Automatisierungsgrad erfüllt oder ob eine Nachrüstung erforderlich ist.

Wie ermittle ich meine Kühlleistung?

Nach Definition im GEG §3 gilt: „Klimaanlage" die Gesamtheit aller zu einer gebäudetechnischen Anlage gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird.
Da in Unternehmen Lüftungs- oder Klimaanlagen oft aus mehreren Komponenten bestehen, sollten sämtliche Nennleistungen der Einzelkomponenten (bspw. Kühlregister/Trockner etc.) hier aufaddiert werden.

Was bedeutet Energiemonitoring?

Energiemonitoring ist ein zentraler Bestandteil der neuen Anforderungen. Es bedeutet, dass der Energieverbrauch Ihres Gebäudes kontinuierlich überwacht und analysiert wird. Ziel ist es, potenzielle Einsparpotenziale zu identifizieren und den Energieverbrauch zu optimieren. Das Monitoring-System muss in der Lage sein, Daten zu erfassen, zu speichern und auszuwerten, um Ihnen Einblicke in die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu geben. Ein effektives Energiemonitoring hilft dabei Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Wer kann mir helfen?

Zur Umsetzung der Anforderungen gibt es verschiedene Anlaufstellen. Eine gute erste Anlaufstelle sind Energieberater und Fachunternehmen, die sich auf Gebäudeautomation spezialisiert haben. Es gibt öffentlich zugängliche Listen von qualifizierten Unternehmen und Handwerkern, die Ihnen bei der Installation und Konfiguration der erforderlichen Systeme helfen können.

Was passiert, wenn ich das Gesetz nicht beachte?

Die Nichtbeachtung des §71a GEG kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann die Nichterfüllung der Anforderungen langfristig zu höheren Betriebskosten führen, da ineffiziente Anlagen nicht nur mehr Energie verbrauchen, sondern auch anfälliger für Störungen sind.

Ausblick auf das GEG im Kontext der EU-Gebäuderichtlinie EPBD

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 verschärft die Vorgaben für die Energieeffizienz und Intelligenz von Gebäuden weiter. Es ist zu erwarten, dass im GEG diese Anforderungen übernommen werden. Die Gebäuderichtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens Ende 2029 dafür sorgen müssen, dass Gebäudeinhaber mit einer Heizung/Kühlung mit einer Nennleistung von 70 kW oder mehr solche Systeme verpflichtend installieren. So wird der Energieverbrauch optimiert und der CO2-Ausstoß zu minimiert.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK- Energiewende-Barometer, mit dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft abbildet.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Vor allem der Abwanderungstrend bei den Industrieunternehmen verfestigt sich. Aktuell erwägen vier von zehn Industriebetrieben, ihre Produktion am Standort Deutschland wegen der Energiesituation einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei den Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern denken inzwischen sogar mehr als die Hälfte darüber nach.
„Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist stark beschädigt. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen. Das gilt insbesondere für die Industrie”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. „Während in den Jahren vor 2023 viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen zuletzt aus ihrer Sicht deutlich die Risiken.“

Die zentrale Frage des Energiewende-Barometers ist: “Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?”

Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewendebarometers. Nur im Vorjahr lag der Wert mit minus 27 noch niedriger. In den ersten zehn Jahren seit Erhebung des Energiewendebarometers im Jahr 2012 hatte sich der Stimmungswert immer in der Bandbreite zwischen plus 1 und minus 13 bewegt. Aktuell bewertet die energieintensive Industrie die Energiewende mit einem Durchschnittswert von minus 34 am kritischsten. Insbesondere in den traditionell starken Industrieregionen im Westen und Süden überwiegen die Sorgen über zuverlässige Energieversorgung und Standortkosten. Aber auch sämtliche andere Branchenwerte befinden sich im Minus.
Die im Vorjahresvergleich leicht besseren Barometerwerte beruhen vor allem auf den Rückmeldungen der Dienstleister.
„In den bisherigen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen die Unternehmen keine Grundlage für eine Entwarnung”, so Dercks. „Die Betriebe erkennen weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Bedeutung der Schlüsselbranche Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind das deutliche Alarmzeichen.“
Leider habe die Bundesregierung auch in ihrer neuen Wachstumsinitiative nachhaltige Lösungen des Energieangebots und der Energiepreisfrage völlig ausgespart.
“Für viele Betriebe aus der Industrie ist das aber derzeit die entscheidende Standortfrage”, so Dercks. “Wer das nicht auf dem Schirm hat, kann irgendwann der Deindustrialisierung unseres Landes nur noch zusehen. Noch stehen wir am Anfang dieses Prozesses, und die Politik kann gegensteuern. Aber die Uhr tickt.”

Energiewende verstärkt Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 21 Prozent im Jahr 2022 über 32 Prozent 2023 auf jetzt 37 Prozent. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industriebetrieben mit 500 oder mehr Beschäftigten. Hier hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 und 43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 51 Prozent erhöht.

Energiekosten als Investitionsbremse

Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So geben mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Ein Viertel kann sich nach eigenen Angaben mit weniger Mitteln im Klimaschutz engagieren, und ein Fünftel der Industrieunternehmen muss Investitionen in Forschung und Innovation zurückstellen. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. „Neben der geplanten Produktionsverlagerung besteht hier eine weitere akute Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Wenn die Unternehmen selbst nicht mehr in ihre Kernprozesse investieren, kommt das einem Rückbau auf Raten gleich“, so Dercks.

Bürokratie und fehlende Planbarkeit als Transformationshemmer

Bei den konkreten Transformationshemmnissen liegen zu viel Bürokratie eng gefolgt von fehlender Planbarkeit auf den ersten Plätzen. Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. „Die Unternehmen sehen sich mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis viel Zeit und damit Ressourcen kosten und dann für Transformation und Innovation fehlen“, so Dercks. „Das beabsichtigte Gegensteuern der Bundesregierung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen schlägt sich bislang nicht spürbar in der betrieblichen Praxis nieder. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dann auch eindeutig, dass die Politik bisher weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt.“

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Dercks: "Die Rückmeldungen zeigen, dass ein Weiter-so gefährlich ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Unternehmen erwarten daher von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung.“ So wird beispielsweise die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger. Beim Thema Verlässlichkeit sind für vier von fünf Unternehmen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen ein zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff. Fast zwei Drittel der Unternehmen fordern daher hier Planungssicherheit.
„Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen jetzt eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen”, so Dercks. „Für rund 80 Prozent der Betriebe ist dabei die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung.”
Quelle: DIHK
Die vollständige Auswertung des Energiewendebarometers finden Sie auf der Website der DIHK.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Stuttgarter Immobilientag

Der Branchentreff bringt seit über zehn Jahren Fachleute der regionalen Immobilienwirtschaft zusammen. Im Fokus: Austausch, Perspektiven und Vernetzung.
Stuttgarter Immobilientag – Zukunft gemeinsam gestalten
Die Branche steht vor großen Veränderungen – von ESG über Digitalisierung bis zur Transformation der Industrie. Der Immobilientag bietet Orientierung, Impulse und ein starkes Netzwerk.
Sind Sie beim nächsten Mal dabei?
Der nächste Stuttgarter Immobilientag findet im Sommer 2026 statt und ist eine gemeinschaftliche Initiative der IHK Region Stuttgart, RealFM e. V. und des IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart e. V. – des Verbands für die Metropolregion Stuttgart.

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit
  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft
  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzada, Gürkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil sie zum Endergebnis zählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt.

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln. Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt: indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden. Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





ChatGPT - mein neuer Mitarbeiter

ChatGPT war für viele die Entdeckung des letzten Jahres. Doch wer die Software einfach mal ausprobiert hat, war nicht selten zunächst enttäuscht. Fast als ob man einem neuen Mitarbeiter am ­ersten Tag eine Aufgabe gibt und dann feststellen muss, dass man mit dem Ergebnis wenig bis nichts anfangen kann. Und genau das ist das Problem: Wie der neue Juniormitarbeiter, so braucht auch Chat-GPT ganz präzise Informationen, was erwartet wird.

Tipps für den beruflichen Alltag

Für ein gutes Ergebnis ist es wichtig, die Anfragen an ChatGPT (sogenannte Prompts) gut zu strukturieren und den Kontext und das gewünschte Ergebnis möglichst präzise zu beschreiben. Allgemeine Fachbegriffe, die in der Literatur gut vertreten sind, helfen die richtigen Trigger zu setzen.
Vier Tipps für erfolgversprechende Prompts:
  1. Vergeben Sie ChatGPT zunächst eine Rolle: Mit wem möchten Sie sich unterhalten?
  2. Beschreiben Sie die Aufgabe, die Sie Ihrem Gegenüber stellen. Diese sollte kurz und präzise, aber ausführlich genug sein, um Ihr Anliegen zu verstehen.
  3. Beschreiben Sie, wofür oder in welchem Format Sie das Ergebnis benötigen. Beschreiben Sie die Zielgruppen.
  4. Geben Sie Details und weitere Informationen in Ihrer Anfrage mit. Dies können zum Beispiel allgemeingültige Fachbegriffe, Aufzählungen oder Vorlagen von Texten sein, die Sie bereits haben.
Konkret kann das dann so aussehen: „Du bist Werbetexter in einer kleinen ­Agentur. Wir sind ein Schuhgeschäft und bieten Schuhe jenseits des Mainstreams an. Wir sind originell, gut sortiert und bieten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Erstelle eine kurze und einprägsame Werbeanzeige für die lokale Zeitung als Fließtext.“

ChatGPT schärft nach

In der Praxis kann es eine große Herausforderung sein, diese Anfrage umfassend zu formulieren, bevor man einen Prompt in das System eingibt. Zum Glück müssen Sie nicht alle Informationen vollständig in einen möglichst kurzen Satz pressen. Sie können das Ergebnis nach dem ­ersten Entwurf durch das System auch verfeinern und überarbeiten lassen:
„Schreibe die Werbeanzeige um: Mache sie ausgefallener. Wir wollen als frisches junges und dynamisches Unternehmen wahrgenommen werden.“
Solche individuellen Vorschläge sind nicht die einzige Sache, bei denen ChatGPT oder vergleichbare Programme Ihnen helfen können. Sie können die Software auch als Experten befragen und sich Aufgaben vorstrukturieren lassen.
Fragen Sie den Experten

ChatGPT kennt alle gängigen Fachbegriffe

Da ChatGPT mit einer unglaublichen Menge an Informationen trainiert wurde, sind in der Regel die gängigen Fachbegriffe auf ­Abruf verfügbar. Deshalb können Sie das System einfach fragen, falls Sie einmal nicht weiterwissen oder Ihnen der richtige Ansatz fehlt:
„Du bist erfahrener Projektleiter in der Softwarebranche und musst einen Abgabetermin mit dem Kunden vorbereiten. Wie würdest Du diesen ­Termin nach gängigen Projektstandards vorbereiten und umsetzen.“
Hat man nun eine Beschreibung, für den groben Ablauf, mit dem man zufrieden ist, kann man einfach darauf aufbauen:
„Erstelle mir eine mögliche Agenda und einen Entwurf der Präsentation, die ich als Projektleiter an diesem Termin zeigen werde.“
Aller Erfahrung nach werden die Er­gebnisse auf keinen Fall vollständig übernommen werden können, aber sie bieten einen Startpunkt, von dem aus Sie weiter an Ihrem Thema arbeiten können.

Bleiben Sie kritisch

Ein KI-Modell arbeitet nicht mit „­echtem“ Wissen. Zusammenhänge und Tatsachen der realen Welt sind Stand heute nicht Teil seiner Fähigkeit - auch wenn ein Text perfekt formuliert ist und plausibel klingt. Dadurch kann es zu inhaltlich falschen Aussagen oder irreführenden Texten kommen. Verständnis für die fachlichen Hintergründe der Inhalte ist für die Arbeit mit KI daher auch in Zukunft unerlässlich.

Definieren Sie, wie und wo ChatGPT eingesetzt werden darf

Wenn Sie im Unternehmen ChatGPT professionell einsetzen möchten, sollten die Rahmen­bedingungen klar gesteckt werden. Hierzu gehört die Festlegung, in ­welchen Bereichen des Unternehmens KI eingesetzt werden soll oder nicht. Auch rechtliche Aspekte sind zu betrachten, um mögliche Probleme beim Datenschutz und bei der Sicherheit zu erkennen. Mitarbeiter sollten auf ­keinen Fall eigenständig und ohne ­vorherige Absprache mit dem Unternehmen interne, sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten in ChatGPT eingeben.
Sind die Rahmenbedingungen definiert, bietet es sich an, die Mitarbeiter einzubeziehen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Experimente, bündeln Sie die gemachten Erfahrungen, investieren Sie in Schulungen und externe Beratung. So gelingt es Ihnen, KI effektiv und nachhaltig im Unternehmen zu nutzen.

Michael Messer, Projektberatung Stuttgart GmbH, Gärtringen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

CyberSicherheitsCheck für KMU

Die Bedrohung selbst kleiner Unternehmen durch Cyberkriminelle wird immer größer. Allein in Deutschland betrug der durch IT- und Cybervorfälle verursachten Schaden 2022 mehr als 200 Milliarden Euro. Nicht nur die großen Unternehmen und Konzerne sind davon betroffen, ­sondern vermehrt auch Kleinst- und Kleinunternehmen.

IHK bietet kostenlose Sicherheitsüberprüfung

Deswegen bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedern einen neuen ­Service an: Unsere IHK-IT- und Cyber­sicherheitsberater ermitteln mit Ihnen den Status quo Ihrer IT-Sicherheit und geben Ihnen bei Bedarf erste Impulse zur Verbesserung. Gefördert wird es vom Innenministerium des Landes.
Der “CyberSicherheitsCheck für KMU” ist kostenfrei. Die zertifizierten Berater kommen zu Ihnen in Ihre Firma. Mittels ­systematischer Befragung stellen sie fest, wo Sie eventuell ­Sicherheitslücken haben. Acht Angriffsvektoren werden dabei ermittelt.

Service stärkt die Sicherheit von KMUs

Diese Beratung richtet sich an Geschäftsführer kleiner Betriebe mit bis zu 50 Mit­arbeitern, die keine eigenen IT- oder ­Cybersicherheitsexperten haben und ­daher diese Rolle selbst übernehmen müssen.
Und so funktioniert es: Per Mail oder Telefon (siehe Info-Box) vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen. Unter Moderation und Erklärung unsere Sicherheitsberater füllen Sie den Fragenkatalog aus, um herauszufinden, wo es in Ihrem Unternehmen Sicherheitslücken und damit verbundenen Handlungsbedarf gibt.

IT-Schutzniveau verbessern

Anschließend erhalten Sie einen Katalog mit Basis-Maßnahmen, weiterführenden Informationen und Best Practices, die ­Ihnen helfen sollen, Ihr IT-Schutz-­Niveau zu verbessern und das Bewusstsein für die Cyberbedrohungen bei Ihren Mitarbeitern zu steigern.
Außerdem erfahren Sie von unseren ­Beratern, an welchen Stellen Sie im Fall eines IT- oder Cybervorfalls Hilfe suchen können und welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.
Ziel des Projektes ist es, Führungskräfte für das Thema IT- und Cybersicherheit zu sensibilisieren und erste Ansätze zur ­Sicherung Ihrer IT-Landschaft aufzu­zeigen.
Roman Leonov, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat & Tat

IHK unterstützt Land mit KI-Tool beim Bürokratieabbau

Die überbordende Bürokratie ist eines der Topthemen, welches die Unternehmen im Land beschäftigt und behindert.
Jetzt geht es mit vereinten Kräften der lästigen Bürokratie an den Kragen. Die Partner der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, zu denen auch die IHK Region Stuttgart gehört, rufen Unternehmen und Verbände auf, lästige Bürokratie, inbesondere Dokumentations- oder Berichtspflichten aus dem Landesrecht zu melden – und nutzen dafür unser Rückmeldetool buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de.
„Im Interesse unserer Mitgliedunternehmen und der regionalen Wirtschaft haben wir das Ziel ‚Bürokratieabbau‘ schon länger und sehr präsent auf der Agenda,“ sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Die immer größer werdende Regulierungsdichte und die dadurch entstehenden Bürokratieausgaben sind Kostentreiber für unsere Unternehmen, und damit ein Wettbewerbsnachteil. Um konkret zu handeln, haben wir bei der IHK Region Stuttgart technische Tools entwickelt, die jetzt auch künstliche Intelligenz nutzen, um konkrete Beispiele unter die Lupe zu nehmen und daraus systematische Lösungsansätze zu entwickeln. Gerne unterstützen wir das Land mit unseren Programmen. Je mehr Rückmeldungen aus den Betrieben in unsere Tools fließen, desto schneller und besser können wir Lösungsansätze erarbeiten.“
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel IHK-Bürokratiecheck.
Jetzt sind die Unternehmen gefragt: Also nicht zögern und überflüssige Bürokratie direkt melden: buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de

Das neue Datengesetz - Data Act

Der Data Act, eine europäische Verordnung, ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und ist nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsaaten anwendbar.

I. Was ist das Ziel?

Der Data Act verfolgt das Ziel, dass mehr nicht-personenbezogene Daten (Maschinendaten, Industriedaten) vielen Akteuren für eine innovative Nutzung zur Verfügung stehen sollen und nicht einzelne, große Unternehmen die alleinige Kontrolle über diese Daten ausüben. Das Potential bislang weitgehend ungenutzter industrieller Daten soll besser ausgeschöpft werden, damit auch kleinere Unternehmen und Start-Ups ihre Geschäftsmodelle verbessern oder neue Geschäftsmodelle entwickeln können.
Ein Beispiel im B2B-Bereich sind Maschinendaten. Daten von Maschinen und Sensoren werden in der Industrie in großen Mengen generiert. Unterschiedliche Beteiligte haben ein Interesse an der Nutzung dieser Daten. Der Hersteller einer Automationskomponente möchte zum Beispiel Zugang zu Betriebsdaten seines Produktes erhalten, das in einer von einem Dritten betriebenen Maschine verbaut ist. Bislang können die Akteure dies vertraglich weitgehend frei regeln. Problematisch kann dabei die ungleiche Marktmacht der Vertragsparteien sein, die sich in einseitigen Vertragsbedingungen ausdrückt – etwa im Ausschluss von Nutzungsrechten. Um dem entgegenzuwirken, soll der Data Act es den Nutzern ermöglichen, über ihre Daten und deren Nutzung zu verfügen und unter bestimmten Bedingungen an Dritte weiterzugeben.

II. Wer ist betroffen?

Der Data Act gilt für europäische Unternehmen, und auch für alle nicht-europäischen Unternehmen, die in der EU tätig sind. Betroffen sind insbesondere Hersteller und Anbieter (die Dateninhaber) und Nutzer von vernetzen Internet of Things (IoT)-Produkten, zum Beispiel smarte Haushaltsgeräten (wie Kühlschrank, Heizung, Saugroboter), Maschinen oder Autos. Die damit verbundenen digitalen Dienste, ohne die ein Gerät seine Funktionen nicht ausführen könnte, zum Beispiel die Software einer Fitnessuhr, und die zu IoT-Produkten dazugehörigen Bedienungs-Apps fallen auch darunter.

III. Welche Rechte und Pflichten gelten für Hersteller und Anbieter?

Konkret sieht der Data Act vor, dass künftig der Nutzer (wie der Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer eines digitalen oder vernetzten Produkts) darüber entscheiden kann, wie mit Daten umgegangen werden soll, an deren Entstehung er mitgewirkt hat. Nutzer könne dabei Unternehmer oder Verbraucher sein.

1. Anspruch auf Datenzugang

Die wesentliche Neuerung durch den Data Act ist, dass der Nutzer einen Anspruch auf Datenzugang bekommt. Hierfür hat ihm der Dateninhaber kostenlos und gegebenenfalls kontinuierlich und in Echtzeit einen direkten Zugang zu den Daten bereitzustellen. Damit der Zugang und die Weitergabe von Daten auch technisch möglich sind, müssen Hersteller ihre Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass ein Datenzugang stattfinden kann. Dabei wird keine Datenübermittlung an den Nutzer verlangt. Es genügt, wenn der Nutzer die Daten beim Dateninhaber ansehen und allenfalls auf den Servern des Dateninhabers verarbeiten kann. Die Nutzer sind vor Abschluss eines Vertrags zu informieren, insbesondere über die Identität des Dateninhabers, Art und Umfang erzeugter Daten, Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten, Möglichkeit zur Weitergabe der Nutzungsdaten, Auskunft über die Art und den Umfang der Daten, die bei der Nutzung entstehen. Die Dateninhaber müssen sich künftig die Nutzungsrechte an den durch ihre vertriebenen vernetzten Produkte generieren Daten einräumen lassen. Notwendig ist also eine vertragliche Nutzungsvereinbarung zwischen Dateninhaber und Nutzer. Auch können sie die anfallenden Daten ihrer Produkte nicht mehr ausschließlich allein nutzen, sondern haben diese gegebenenfalls auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. So können die Nutzer der Geräte und Apps die Herausgabe ihrer Nutzungsdaten kostenfrei verlangen und an Dritte weitergeben.
Ausnahme: Datenzugangsansprüche können nicht gegen Dateninhaber geltend gemacht werden, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne des Art. 2 Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG Hersteller sind. Diese sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz erzielen. Die Ausnahme greift allerdings nur dann, wenn die Kleinunternehmen keine Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen haben, die nicht als Kleinunternehmen eingestuft werden. Die Daten dürfen nicht an Unternehmen weitergegeben werden, die das Gesetz über digitale Märkte (Data Markets Act) als sog. „Gatekeeper“ einstuft. Hiermit sind vor allem große Konzerne, wie Google und Meta gemeint.

2. Anspruch auf Datenteilung mit Dritten

Die Nutzer können auch verlangen, dass der Dateninhaber einem Dritten, mitunter auch einem Wettbewerber, die nutzergenerierten Daten bereitstellt. Damit sollen insbesondere Folge- und Nebendienstleistungen gefördert werden, zum Beispiel Versicherungen oder externe/ selbstständige Reparaturleistungen.
Der Dateninhaber hat mit dem benannten Dritten, dem Datenempfänger, einen Datenlizenzvertrag abschließen. Für die Bereitstellung der Daten darf der Dateninhaber eine Gegenleistung mit angemessener Marge verlangen (Achtung: eine Marge darf nicht von datenempfangenden Kleinstunternehmen und von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) verlangt werden). Für die Berechnung der angemessenen Gegenleistung plant die Kommissionen Leitlinien zu erlassen. Der Datenempfänger wiederum darf die bereitgestellten Daten nur für die Zwecke und unter den Bedingungen verarbeiten, die er mit dem Nutzer vereinbart hat, und hat die Daten zu löschen, sobald sie für den vereinbarten Zweck nicht mehr benötigt werden. Im Übrigen ist es auch denkbar, dass an den Daten interessierte Unternehmen den Nutzer auffordern werden, die Daten mit ihnen zu teilen. Die Daten dürfen nicht dazu verwendet werden, um Konkurrenzprodukte zum datengenerierten Produkt zu entwickeln, wobei hier noch ungeklärt ist, in welchem Umfang das Konkurrenzverbot gilt (muss das Produkt exakt gleich sein? Reicht es, wenn das Produkt dem anderen nur ähnlich ist und bis zu welchem Grad der Ähnlichkeit?). Damit ist allerdings kein “Ideenschutz” gemeint. Konkurrierende Leistungen dürfen, wie bisher auch, angeboten werden.

IV. Wann ist eine Vertragsklausel als „missbräuchlich“ anzusehen?

Verträge über die Datennutzung müssen „fair, angemessen und nicht diskriminierend“ sein. Es dürfen keine „missbräuchlichen“ Klauseln verwendet werden, also dann, wenn sie „erheblich von der guten Geschäftspraxis abweichen und gegen Treu und Glauben und den redlichen Geschäftsverkehr verstoßen“. Missbräuchliche Klauseln sind nicht bindend. Im Zweifel muss der Dateninhaber nachzuweisen, dass eine Vertragsbedingung nicht missbräuchlich ist. Der Data Act regelt Fälle, wann Vertragsklauseln in Datenaustauschverträgen missbräuchlich sind. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen von der EU-Kommission Mustervertragsklauseln bereitgestellt werden, damit missbräuchliche Klauseln vermieden werden können.
Missbräuchliche Klauseln nach dem Data Act
1. Allgemeine Abwägungskriterien (Art. 13 Abs. 2 Data Act)
Grobe Abweichung von „guter Geschäftspraxis“ hinsichtlich Datenzugang und Datennutzung.
Verstoß gegen Treu und Glauben.
2. Vertragsklausel „ist“ imissbräuchlich (Art. 13 Abs. 3 Data Act), wenn sie Folgendes bezweckt oder bewirkt:
Einseitiger Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen.
Einseitiger Ausschluss der Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder Ausschluss der Haftung bei Verletzung von Vertragspflichten.
Einseitiger Vorbehalt des ausschließlichen Rechts zu bestimmen, ob die gelieferten Daten vertragsgemäß sind oder eine Vertragsklausel auszulegen.
3. Vertragsklausel „gilt“ als missbräuchlich (Art. 13 Abs. 4 Data Act), wenn sie Folgendes bezweckt oder bewirkt:
Unangemessene Beschränkung der Rechtsmittel bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder der Haftung bei Verletzung solcher Pflichten oder Haftungserweiterung für das
Unternehmen, dem die Klausel einseitig auferlegt wird.
Zugang zu Daten und deren Nutzung, die der einen Partei, der die Klausel auferlegt wurde, erheblich schadet; insb. Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten.
Hinderung der Partei, der die Klausel auferlegt wurde, die bereitgestellten Daten während der Vertragslaufzeit selbst zu nutzen bzw. Beschränkung dieser Nutzung.
Hinderung für die Partei, der die Klausel einseitig auferlegt wurde, eine Kopie der von ihr erzeugten/bereitgestellten Daten während der Vertragslaufzeit bzw. nach Kündigung
zu erhalten.
Unangemessen kurze Kündigungsfrist für die Partei, die die Klausel einseitig auferlegt hat.
Möglichkeit der die Klausel einseitig auferlegenden Partei den vertraglich vereinbarten Preis oder eine andere wesentliche datenbezogene Bedingung (Art, Format, Qualität)
ohne stichhaltige Begründung zu ändern, ohne dass die andere Partei ein Kündigungsrecht hat.

V. Was passiert mit Geschäftsgeheimnissen?

Wenn die angeforderten Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind die Dateninhaber dennoch zum Datenzugang gegenüber dem Nutzerbzw. zur Bereitsstellung an Dritte verpflichtet. Gleichwohl soll unter dem Data Act der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben. Die Daten müssen daher gegenüber Nutzern und Datenempfängern nur offengelegt werden, wenn vorher alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen zu wahren. Darunter fallen vor allem technische und organisatorische Maßnahmen, sowie Geheimhaltunsgvereinbarungen, die mit dem Nutzer bzw. dem Dritten abzuschließen sind. Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte daher wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung über Datenzugang und Datennutzung sein. Der Dateninhaber bestimmt grundsätzlich die Daten, die als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.

VI. Was gilt bei personenbezogenen Daten?

In den bereitgestellten Daten können mitunter auch personenbezogene Daten enthalten sein, die dem Datenschutz unterliegen. Durch den Data Act wird das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), geschaffene Datenschutzniveau nicht abgesenkt. Die DSGVO bleibt anwendbar. Eine Rechtsgrundlage aus der DSGVO (bspw. Art. 6 und Art. 20 DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt also erforderlich. Handelt es sich um personenbezogene Nutzungsdaten, dürfen diese nur an die betroffene Person und an Dritte nur bei Bestehen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage aus der DSGVO bereitgestellt werden. Der Data Act selbst bildet keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Beim Offenlegen der Daten gegenüber Nutzern und Dritten sollten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, z.B. die Anonymisierung personenbezogener Daten, eingesetzt werden.

Neben den Rechten auf Datenzugang und Datenteilung, regelt der Data Act noch zwei andere Bereiche:
1. Rechte und Pflichten für Cloudanbieter
Vom Data Act sind auch Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, vor allem Cloudanbieter, betroffen. Der Wechsel zu anderen Anbietern soll einfacher gemacht werden. Nutzer können ihre bestehenden Verträge künftig innerhalb von 30 Tagen kündigen. Kunden haben künftig das Recht kostenlos zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten wechseln zu dürfen. Dabei müssen die Daten zu einem anderen Dienst ohne Hindernisse zu migrieren sein. Der Data Act sieht in Artikel 23 bis 26 vertragliche, technische und organisatorische Vorgaben vor, die Datenverarbeitungsdienste künftig einzuhalten haben, damit eine weitreichende Datenportabilität möglich ist.
Die Wechselentgelte werden schrittweise abgeschafft. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen von den Kunden für einen Anbieterwechsel ermäßigte Entgelte verlangt werden. Danach dürfen keine Wechselentgelte mehr verlangt werden.
2. Rechte für öffentliche Stellen
Neben privaten Akteuren werden auch öffentlichen Einrichtungen erweiterte Zugangsrechte eingeräumt. So muss ein Dateninhaber einer öffentlichen Einrichtung auf Antrag Daten zur Verfügung stellen, wenn ein "außergewöhnlichen Bedarf" an der Nutzung der Daten besteht. Eine Ausnahme besteht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Fall einer Notlage, beispielsweise einer Naturkatastrophe, kann eine öffentliche Stelle Unternehmen dazu auffordern, unentgeltlich Daten zur Verfügung zu stellen. Möchte der Staat dagegen nur seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und kann er die Daten nicht anderweitig beschaffen, so kann der Dateninhaber eine Aufwandsentschädigung für die Herausgabe verlangen.

VII. Was passiert bei Verstößen gegen den Data Act?

Verstöße gegen den Data Act, also wenn ein Unternehmen den Informations-, Auskunfts-, Herausgabe- und Weiterleitungspflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierbei gelten – wie bei der DSGVO – Höchstgrenzen von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

VIII. Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen, die vom Data Act betroffen sind, haben die mit dem Data Act verbundenen Anforderungen bis September 2025 umzusetzen. Hersteller und Anbieter sollten frühzeitig
  • Art und Umfang der Daten bestimmen, die bei Nutzung eines digitalen oder vernetzten Produkts oder einer damit verbundenen Dienstleistung anfallen,
  • Informationen über Datenzugang und Datenweitergabe bereitstellen,
  • überprüfen, wie sie den Datenzugang technisch (in Echtzeit) gewähren können,
  • sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur an die betroffenen Personen weitergegeben werden bzw. das für die Weitergabe an Dritte eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO besteht,
  • vertragliche Regelungen treffen, um bei der Produktnutzung erzeugte Daten weiterhin nutzen zu dürfen, und
  • wie sie bei Bereitstellung der Daten ihre Geschäftsgeheimnisse schützen (mittels technisch-organisatorischen Maßnahmen und per Geheimhaltungsvereinbarung).

Cyberdiebe im Homeoffice

Immer öfter gelingt es Cyberkriminellen, durch kleinste Lücken oder Unachtsamkeiten erheblichen bis existenzbedrohenden Schaden bei Unternehmen anzurichten. Die Arbeit im Homeoffice hat die Problematik noch verschärft.
Die weit verbreitete Auffassung, nicht groß oder interessant genug für einen Cyberangriff zu sein, ist übrigens ein gefährlicher Irrtum: Alle Unternehmen vom Kleinunternehmer bis zum Großkonzern sind gleichermaßen von Cyberattacken betroffen. Doch gibt es Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Schadensrisiko zu minimieren.

VPN-Tunnel und Multifaktor-Authentifizierung einrichten

Um auch aus dem Homeoffice auf das Firmennetzwerk zugreifen zu können, ist eine Datenverbindung notwendig. Diese ist gleichzeitig eine der größten Schwachstellen für Angriffe. Im Idealfall wird eine geschützte Verbindung via VPN-Tunnel bereitgestellt, die zumindest passwortgeschützt, am besten aber mit einer Multifaktor-Authentifizierung ausgestattet ist. Hier wird nach der Anmeldung noch ein Code zur einmaligen Verwendung zum Beispiel per SMS geschickt, der dann zusätzlich bestätigt oder am Rechner eingegeben werden muss.

Virenscanner installieren

Zudem sollte auf allen Geräten, mit denen im Homeoffice gearbeitet wird, Anti­virus-Software installiert sein. Dieser Faktor ist insbesondere zu beachten, wenn die Möglichkeit besteht, sich mit privaten Endgeräten via VPN im Firmennetzwerk anzumelden. Dass alle verwendeten Geräte passwortgeschützt sein müssen, versteht sich von selbst.

Speichern nur auf dem Firmennetzwerk

Von Anfang an sollte geregelt werden, wie die Mitarbeiter im Homeoffice die Verwaltung der Daten angehen sollen. Werden sie lokal auf dem Homeoffice-Rechner oder direkt im Firmennetzwerk gespeichert? Es bietet sich auf jeden Fall letzteres Vorgehen in Kombination mit einer vernünftigen und regelmäßigen Datensicherung an. Einzelne Geräte als Speicher bergen nicht nur aus Gründen der Cybersicherheit ein hohes Risiko: Was passiert, wenn das Gerät verloren geht oder ein technischer Defekt auftritt? Deshalb sollten die Daten immer zentral gespeichert, verwaltet und gesichert werden.

Nicht ein Passwort für alles

Eine klassische Schwachstelle sind Passwörter. Oft nach dem Motto „Eins für alles“ verwendet, kann es – einmal entschlüsselt – Tür und Tor für Angreifer öffnen. Damit man sich nicht so viel merken muss, bietet sich die Verwendung von Passwort-Managern an. Diese generieren sichere Passwörter, erkennen doppelte Verwendung und ­ zu schwache Exemplare. Niemals dürfen die­selben Passwörter im beruflichen und privaten Kontext oder aber doppelt verwendet werden. Was lapidar klingt ist leider immer noch ein häufiger Grund, warum Kriminelle Zugriff auf Geräte, Server und Co. erlangen.

Die Angreifer-Maschen kennen

Wer im Homeoffice arbeitet, ist durch seine vergleichsweise isolierte Situation besonders anfällig für Angriffe, wie sie zum Beispiel durch Phishing-Mails oder sogenannte „CEO-Frauds“ durchgeführt werden. Die Täter sind meist sehr gut über das Unternehmen informiert und üben enormen psychischen Druck aus.Ganz typisch wird dazu aufgerufen, einen Link anzuklicken, der auf verseuchte Seiten führt. Auch kompromittierte E-Mail-Anhänge sind ein beliebter Weg, um Viren in das Firmennetz zu schleusen. Informieren Sie sich daher fortlaufend über die gängigen Methoden von Cyberkriminellen und klären Sie Ihr Team darüber auf. Legen Sie Verhaltensstandards fest, an denen sich alle orientieren können.

Versicherung abschließen

Auch die gewissenhafteste Vorbereitung kann leider nicht immer verhindern, dass ein Cyberangriff erfolgreich ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, eine umfassende Versicherung abzuschließen, die auch Mit­arbeiter im Homeoffice einschließt. Diese Investition kann sich auszahlen, denn eine Cyberattacke kann teuer werden: Oftmals ist ein Austausch der kompletten Hardware notwendig. Neben den Anschaffungskosten kann dies je nach Komplexität der IT-Infrastruktur Betriebsabläufe über Monate hinweg lahmlegen.

Erik Sterck, Erik Sterck GmbH, Leonberg, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Was macht eigentlich das Standortmanagement?

Die neue zentrale Aufgabe in der Bezirkskammer Rems-Murr ist Ihre Stimme in der Stadt- und Regionalentwicklung. Wir machen uns stark für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Region Stuttgart.
Mit Bauleitplänen legen die Gemeinden die zulässigen Nutzungen für ihre Gemarkung fest. Neben den kommunalen Plänen gibt es auf überörtlicher Ebene den Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart und den Landesentwicklungsplan für ganz Baden-Württemberg. Diese drei Ebenen arbeiten eng verzahnt zusammen und steuern so gemeinsam die Entwicklung von Siedlungen, Verkehrsachsen und Naturräumen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten die Planungen Raum für mehr Möglichkeiten: Planung schafft neue Gewerbeflächen für Neuansiedlungen oder Betriebserweiterungen, die vorher nicht möglich waren. Allerdings entstehen für Unternehmen in bestimmten Fällen auch Nachteile, wenn z.B. durch heranrückende Wohnbebauung Nachbarschaftskonflikte zunehmen oder Zufahrtsstraßen umgestaltet werden.
Als IHK Region Stuttgart sind wir in genau solchen Fällen aktiv. Als Trägerin öffentlicher Belange bezieht jede unserer Bezirkskammern in den Landkreisen und unser Standort in Stuttgart Stellung zu Planungen der Kommunen in ihrem jeweiligen räumlichen Aufgabenbereich. Ergänzend dazu gibt es seit Juni 2023 in der Bezirkskammer Rems-Murr das Standortmanagement. Als übergeordnete Stelle erstreckt sich der Aufgabenbereich auf die ganze Region Stuttgart. Thematisch beschäftigen wir uns mit der Entwicklung von Gewerbe in der Stadt- und Regionalplanung. In unserer täglichen Arbeit fragen wir uns: Wohin können und möchten wir mit Ihnen unseren Wirtschaftsstandort Region Stuttgart entwickeln? Wie schaffen wir neue Standorte für Gewerbe? Antworten auf diese Fragen finden wir in der Vernetzung und konzeptionellen Arbeit mit unseren Partnern. Dazu gehören der Verband Region Stuttgart, die Wirtschaftsförderung von Region und Land, aber auch das deutschlandweite IHK-Netzwerk der DIHK.
Zusammen schaffen wir die Voraussetzungen für ein attraktives Wirtschaften in der Region Stuttgart.

Werben mit YouTube und TikTok

Warum nutzen Unternehmen YouTube und andere Video-Plattformen? Die Antwort liegt in einem simplen, aber ­effektiven Konzept: Inbound-Marketing. Bei dieser Methode müssen Firmen nicht um die Gunst der Konsumenten buhlen oder tief in die Tasche greifen für Werbeanzeigen. Vielmehr geht es darum, nützliche Inhalte zu generieren, die genau auf die Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sind.

Die drei Phasen der Inbound-Methodik

Die Inbound-Methodik setzt sich aus drei Phasen zusammen. Stellen Sie sich vor, Sie führen einen Blumenladen. In der ersten Phase „werben“ veröffentlichen Sie ein nützliches ­Pflegetipp-Video, wodurch Kunden denken: „Dieser Laden weiß, wovon er spricht!“ In der „Interagieren“-Phase fühlt sich ein nach Rat fragender ­Zuschauer durch Ihre Empfehlung gut beraten. Schließlich, in der Phase ­„begeistern“, bieten Sie nach dem ­Pflanzenkauf weitere Tipps. Der Kunde ist begeistert und empfiehlt Sie weiter.
Die geignete Plattform für solche Videos ist YouTube. Durch die ­Veröffentlichung von Videos erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und sprechen potenzielle Kunden an. Weil der Content im Gegensatz zu kurzfristigen, bezahlten Anzeigen (sogenannten Ads) online bleibt, generieren die ­Videos sogar kontinuierlich neue Kontakte. Das spart langfristig Kosten. Zudem positionieren Sie sich mit ­informativem und ansprechendem Content als Branchenexperte.

Die Videos lassen sich unkompliziert teilen

Die ­Videos lassen sich zudem ­unkompliziert auf verschiedenen Plattformen teilen und auf Websites einbinden. Die Plattform agiert sozusagen als virtueller Vertriebsmitarbeiter, der rund um die Uhr und das ganze Jahr über im Einsatz ist, der neue Kunden automatisch anspricht und so zur nachhaltigen Positionierung des Unternehmens beiträgt.

Ideen für Youtube-Content:

  • Tutorials/How-to-Videos: Ein Bio-Pflegeprodukte-Unternehmen könnte ein „Schritt-für-Schritt-Video zur optimalen Hautpflege“ erstellen, das zeigt, wie man die Produkte für die besten ­Ergebnisse anwendet.
  • Kunden-Testimonials und Erfahrungsberichte: Ein Fahrradgeschäft könnte Videos veröffentlichen, in denen Kunden ihre positiven Erfahrungen und Lieblingsstrecken teilen.
  • FAQs: Ein Online-Buchhandel könnte eine ­Serie mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Versand, Rückgaberecht oder Buchauswahl erstellen.
Inzwischen veröffentlichen viele Unternehmen ihre Videos auf TikTok. Doch ist das tatsächlich der neue Stern am Marketing-Himmel? Nur wenn die Plattform richtig genutzt wird! Der Schlüssel liegt in der Anpassung des Contents an die Zielgruppe, wobei Fragen beantwortet werden müssen wie: „In welche Nische möchten Sie gehen?“ und „werden dort ein spezieller Jargon oder spezifische Wörter verwendet“? Aber auch Emotionales spielt eine große Rolle, zum Beispiel welche schmerzhaften Alltagssituationen nennen Ihre Wunschkunden, wovor haben sie Angst oder was und wer macht sie wütend. Ist die Ausrichtung klar, ist eine regelmäßige Recherche unabdingbar. So findet man Videos und Trends, die gerade viral gehen und macht sie für sein eigenes ­Unternehmen nutzbar.

Ideen für den TikTok-Content:


  • Kurze Tipps und Tricks: Schnelle und hilfreiche Ratschläge oder Ideen rund um die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Lip-Sync-Videos: Unterhaltsame und kreative Videos, die zu viralem Content werden können und die Marke in einem lockeren Licht zeigen.
  • Reaktionsvideos: Reaktionen auf Trends, Memes oder andere Videos, um auf humorvolle Weise mit der Community zu interagieren.

Nutzen Sie die Synergieeffekte beider Plattformen

Die Kombination von YouTube und TikTok ermöglicht es Unternehmen, unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen und vielfältige Content-Formate zu nutzen. Während YouTube über klassische Videos (länger als eine Minute, im Querformat) den Aufbau von Expertise und Vertrauen fördert, ermöglichen YouTube-Shorts und TikTok eine große Reichweite, spontane, kreative Interaktionen und den Zugang zu jüngeren Zielgruppen. Was passt für wen am besten?

Ein kleine Quiz zur Entscheidungsfindung

Zielgruppe:
a) Unter 35, sehr aktiv auf Social Media
b) Gemischtes Alter, sucht gezielt nach Informationen oder Produkten
c) Beides
Art des Contents:
a) Kurze, kreative und unterhaltsame Inhalte
b) Informativ, detailliert, professionell
c) Eine Mischung aus beidem
Budget:
a) Klein, ideal für kurze und knackige Inhalte
b) Größer, auch für aufwendigere Produktionen geeignet
c) Flexibel, variiert je nach Content
Marketingziel:
a) Markenbekanntheit steigern, virale Inhalte
b) Vertrauensbildung, Expertenstatus aufbauen, Conversion Rate optimieren
c) Beides
Interaktion:
a) Hohe Interaktion, schnelle Reaktionszeit
b) Qualitative Interaktion, Aufbau von Langzeitbeziehungen
c) Beides
Auswertung:
  • Mehrheitlich a): TikTok scheint die ideale Plattform für Sie zu sein. Hier können Sie vor allem jüngere Zielgruppen erreichen und durch kreative Inhalte punkten.
  • Mehrheitlich b): YouTube ist wahrscheinlich die bessere Wahl für Ihr Unternehmen. Mit informativen Videos bauen Sie Vertrauen auf und zeigen Ihre Expertise.
  • Mehrheitlich c) oder eine Mischung aus a) und b): Die Kombination von YouTube und TikTok könnte für Ihr Unternehmen am ­vorteilhaftesten sein. Sie profitieren von beiden Welten und erreichen ein breiteres Publikum.
Sebastian Rentschler, Berger & Rentschler GmbH & Co. KG, Urbach für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Recht und Steuern: die IHK hilft


Wer ein Unternehmen gründet oder führt, hat es mit zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Rechtsprechungen zu tun. Da den Überblick zu behalten und immer auf dem neusten Stand zu sein, ist eine Herausforderung. Unser IHK-­Service unterstützt Sie dabei!
Als IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten Sie in zahlreichen wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen Hilfe im Rahmen einer Erstberatung durch unser Juristen-Team. Schwerpunkte bilden dabei Themen wie Arbeitsrecht, Datenschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Vertragsrecht. Auch bei ­Fragen zur ­Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, zur rechtskonformen ­Werbung, zum ­Lebensmittelrecht, zur Zulässigkeit eines Firmennamens, zu Compliance, IT-Recht und vielem mehr beraten Sie unsere Fachleute aus dem IHK-Haus in Stuttgart und aus unseren Bezirkskammern.

Oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser digitales Kontaktformular. Wir garantieren Ihnen eine fundierte Rückmeldung – in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Unser IHK-Team zeigt Ihnen gern Handlungsmöglichkeiten unter den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Der juristische Service beschränkt sich dabei nicht nur auf die Beratung. Unsere Mitgliedsunternehmen werden auch fortlaufend über Neues aus dem ­Themenkreis Recht und Steuern informiert. Am besten abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter „Recht“ und „Steuern“.

In diesem Internetauftritt finden Sie zudem das umfassende juristische Ratgeber­angebot der IHK mit zahlreichen Merkblättern, Musterklauseln und Checklisten zu vielen Rechts- und Steuerthemen.
Abgerundet werden die juristischen ­Informationsangebote der IHK durch Schulungen, Seminare und Vorträge, die Sie in der Veranstaltungsdatenbank finden – damit Sie die komplexe Rechtslage besser durchschauen können!
Auf politischer Ebene sind unsere Rechts- und Steuerexperten ebenfalls für Sie im Einsatz: Wir bringen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft der Region bei Gesetzgebungsverfahren ein und positionieren uns gegenüber politischen Entscheidungsträgern, um ­bessere Rahmenbedingungen für unsere Mit­glieder zu erreichen und Bürokratie abzubauen.
Unser Anspruch: eine effiziente, kompetente und serviceorientierte Dienstleistung für unsere Mitgliedsunternehmen – im Sinne der regionalen Wirtschaft. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!
Liana Meyer-Vogt, Dr. Andreas Kiontke, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Digital Services Act

Die europäische Verordnung „Digital Service Act“ (DSA), zu Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“ soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Mit dem DSA soll konsequenter gegen illegale Online-Inhalte wie Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Zudem soll mehr Transparenz über die Moderation und Darstellung von Inhalten gewährleistet sein. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten.
Ab dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln von Online-Vermittlungsdiensten verbindlich angewendet werden. Bis dahin sind die im Folgenden dargestellten Pflichten, sofern noch nicht erfolgt, umzusetzen. Für die sogenannten sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU gelten diese Vorschriften bereits seit Ende August 2023.
Die in der DSA festgelegten Regeln richten sich an entgeltlich erbrachte Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb niedergelassen sind. Die im DSA festgelegten Regeln betreffen in erster Linie Online-Vermittler und Online-Plattformen. Erfasst sind alle elektronischen Dienste, die Verbrauchern einen Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren gestatten, wie Internetzugangsdienste, Online-Marktplätze, Web-Hosting-Dienste, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Unterkunftsplattformen., aber auch soziale Netzwerke, Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten und Online-Suchmaschinen.

Allgemeine Verpflichtungen für alle Online-Vermittlungsdienste

Der DSA ist für alle Online-Branchen relevant, allerdings bestehen verschiedene Sorgfaltspflichten, die nach Unternehmensgröße abgestuft sind. Einige Regeln des DSA gelten für alle Vermittlungsdienste, inklusive kleiner und sehr kleiner Anbieter, die in der Europäischen Union (EU) angeboten werden, unabhängig vom Niederlassungsort des Anbieters (z. B. der Anbieter hat seinen Sitz in einem Drittstaat).
Zusätzlich gelten bestimmte Verpflichtungen nur für Online-Plattformen, wiederum andere Regeln betreffen nur sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen durchschnittlich monatlich aktiven Nutzern in der EU. Diese sehr großen Anbieter werden am stärksten reguliert. Für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro) bestehen Ausnahmen von der Einhaltung einiger DSA-Verpflichtungen.
Zu den Regelungen denen alle Vermittlungsdienste unterliegen, gehören Transparenz- Informationspflichten, Kooperationspflichten gegenüber Behörden, sowie gegebenenfalls die Haftung für illegale Inhalte auf den Online-Diensten.
Für alle Vermittlungsdienste besteht eine Haftungsprivilegierung. Sie haften grundsätzlich nicht für die Verbreitung illegaler Inhalte durch ihre Nutzer. Es besteht keine allgemeine Überwachungs- und Nachforschungspflicht. Eine Haftung besteht erst bei tatsächlicher Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Umständen. Ab Kenntniserlangung müssen Diensteanbieter illegale Inhalte zügig sperren oder entfernen (eine bestimmte Frist für die Entfernung besteht aber nicht).

Meldeverfahren für Hostingdienstanbieter

Darüber hinaus haben Hostingdiensteanbieter leicht zugängliche und benutzerfreundliche Verfahren einzurichten mit denen Personen oder Einrichtungen ihnen das Vorhandensein rechtswidriger Inhalte elektronisch melden können (Notice and takedown- Verfahren). Die Meldung muss so deutlich beschaffen sein, dass der Anbieter, ohne eingehende rechtliche Prüfung feststellen kann, dass die betreffende Tätigkeit oder Information rechtswidrig ist. Außerdem müssen Hostingdiensteanbieter Beschränkungen gegenüber dem Nutzer begründen, die mit der Begründung getätigt werden, dass es sich bei den vom Nutzer bereitgestellten Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt oder diese nicht mit ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sind. Dies betrifft zum Beispiel die Kündigung des Nutzerkontos, Entfernung oder Herabstufung von Inhalten, Sperrung des Zugangs zu Inhalten, die Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkung von Geldzahlungen oder der gesamten oder teilweisen Bereitstellung des Dienstes. Hostingdiensteanbieter sind auch verpflichtet den Strafverfolgungsbehörden den Verdacht von Straftaten zu melden.
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten – ausgenommen Klein- und Kleinstunternehmen – haben jährlich Transparenzberichte über ihr Lösch- und Sperrverhalten zu veröffentlichen. Einzelheiten sind in Artikel 15 Absatz 1 DSA geregelt.
Jeder Vermittlungsdienst hat eine Kontaktstelle für die Kommunikation mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Gremium für digitale Dienste zu benennen. Daneben ist eine Kontaktstelle für die Nutzer bereitzustellen. Die Kommunikation hat auf elektronischem Weg zu erfolgen. Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, die aber Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU benennen.
Alle Vermittlungsdienste müssen in ihren AGB künftig Angaben zur Moderation von Inhalten machen. Dies sind Angaben zu Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge zur Beschränkung von durch Nutzer bereitgestellte Inhalte, einschließlich Verfahrensregeln für das interne Beschwerdemanagementsystem des Vermittlungsdienstes.

Zusätzliche Pflichten nur für Online-Plattformen

Nur Online-Plattformen (Hostingdienste, die im Auftrag des Nutzers Informationen speichern und öffentlich verbreiten), insbesondere Social-Media-Plattformen und Online-Marktplätze, haben zusätzlich zu den Transparenzberichtspflichten ein Beschwerdeverfahren für Nutzer einzurichten. Das Beschwerderecht besteht unter anderem, wenn das Nutzerkonto ausgesetzt oder geschlossen wird, bei Löschungen und Sperrungen von Inhalten, sowie bei Inhalten deren Reichweite beschränkt wird.
Anbieter von Online-Plattformen müssen ihre Online-Schnittstellen (z. B. Webseiten oder Apps) so konzipieren, dass Nutzer nicht zu unerwünschten Verhaltensweisen oder ungewollten Entscheidungen veranlasst werden (Verbot von sogenannten „Dark Patterns“). Beispielhafte verbotene Praktiken sind wiederholt aufzufordern eine bereits getroffene Wahl erneut zu treffen, das Beenden (z .B. Kündigung) eines Dienstes schwieriger als dessen Anmeldung auszugestalten, bestimmte Auswahlmöglichkeiten stärker hervorzuheben (vergleiche auch Erwägungsgrund 67 des DSA). Zum Beispiel wäre die Option Cookies abzulehnen genauso deutlich dazustellen, wie die Möglichkeit in Cookies einzuwilligen.
Anbieter von B2C-Online-Marktplätzen müssen die Kontakt- und Zahlungsdaten sowie einen Identitätsnachweis von Unternehmern einholen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf der Plattform bewerben. Werbung auf Online-Plattformen ist zu kennzeichnen, und zwar mit Angabe für wen die Anzeige geschaltet wird und wer dafür bezahlt, sowie nachvollziehbare Parameter für den Nutzer, wieso ihm diese Werbung angezeigt wird.

Risikoanalyse für sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen

Sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen haben mindestens einmal jährlich eine Analyse auf die systemischen Risiken ihrer Dienste durchzuführen, unter anderem etwa hinsichtlich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und müssen risikomindernde Maßnahmen treffen, die auf die ermittelten systemischen Risiken zugeschnitten sind. Näheres regelt der Katalog des Artikel 34 DSA. Die Risikobeurteilung ist jährlich durch einen unabhängigen Auditor zu prüfen. Soweit Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen Empfehlungssysteme einsetzen, müssen sie den Nutzer transparent über die wichtigsten Parameter ihres Empfehlungssystems informieren und wie er diese ändern oder beeinflussen kann. Wiederum gelten die vorgenannten Punkte nicht für Online-Plattform-Anbieter, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt.

Folgen bei Verstößen gegen den DSA

Für die Einhaltung des DSA wird es nationale als auch auf europäische Überwachungsbehörden geben. Die Mitgliedstaaten sollen eine Behörde (sog. Koordinator für digitale Dienste) benennen, die im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA in diesem Mitgliedstaat zuständig sind. Bei Verstößen oder fehlender Kooperation kann die Europäische Kommission gegen Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine Geldbußen bis zu 6 Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtjahresumsatzes verhängen. Nutzer können Anspruch auf Schadenersatz für etwaige Schäden oder Verluste geltend machen, die aufgrund eines Verstoßes gegen den DSA entstanden sind.
Der vollständige Verordnungstext des DSA ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Praktikumswochen 2025 – Infos für Betriebe

Auch 2025 finden die landesweiten Praktikumswochen statt und Sie haben erneut die Möglichkeit junge Talente kennenzulernen! Nutzen Sie die Praktikumswochen in Baden-Württemberg, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler als Fachkräfte von morgen zu gewinnen.

Was sind die Praktikumswochen?

Während der Praktikumswochen Baden-Württemberg können Sie als Unternehmen an ausgewählten Tagen Schülerinnen und Schüler in Tagespraktika kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie als Unternehmen geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder, zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin beziehungsweise der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Ihr Unternehmen – egal ob groß oder klein – profitiert vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.

Wann finden die Praktikumswochen statt?

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg finden vom 13. bis 31. Oktober 2025 (Herbstferien und den beiden Schulwochen zuvor) statt.

Anmeldung und Ablauf

Auf der Aktionswebseite können Sie ab sofort Ihre Praktikumsangebote für 2025 eintragen.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der Webseite der Praktikumswoche

Ansprechpartner

Bei Fragen und Anliegen zur Anmeldung und Durchführung der Praktikumswochen können Sie sich gerne an support@praktikumswoche.de wenden.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse.

Unternehmenssprechstunden via Zoom

Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen „Unternehmenssprechstundenangeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.
Das bereits erfolgreich laufende Angebot „erlebe Berufe“ im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Rückblick auf 2024

2024 beteiligten sich bereits 2.700 Unternehmen in ganz Baden-Württemberg und es fanden über 7.500 Praktikumstage statt. Dabei gaben 84 Prozent der teilnehmenden Schüler an, dass sie sich eine Ausbildung in einem der besuchten Unternehmen vorstellen können. In der stetigen Weiterentwicklung konnten auch Herausforderungen wie die Verbindlichkeit der Teilnehmenden stark gesteigert werden.

Ak­tu­el­le La­ge der Gas­ver­sor­gung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Einschätzung zur Gasversorgung jeden Donnerstag im Lagebericht.
Die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Im Falle einer Gasmangellage übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers.

Notfallplan

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene.
Die beiden ersten Stufen werden jeweils durch Presseerklärung des BMWK ausgerufen. Die Bundesnetzagentur ist darauf vorbereitet, jederzeit in das Krisenteam einzutreten und dort den stellvertretenden Vorsitz zu übernehmen.
1. Frühwarnstufe
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Auch hier können die in der Frühwarnstufe genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden.
3. Notfallstufe
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z. B. Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Ausrufen der Notfallstufe

Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als Bundeslastverteiler ein. Zur Bewältigung einer Gasmangellage kann der Bundeslastverteiler als eine von mehreren Optionen eine ratierliche Kürzung von Gasmengen bei Letztverbrauchern anordnen.
Das Ziel einer ratierlichen Kürzung des Gasbezuges ist es, die Nachfrage an Gas zu reduzieren und dadurch den bestehenden Gas-Engpass zu beheben.
Adressiert werden von einer ratierlichen Kürzung mittels einer ratierlichen Allgemeinverfügung nur die ca. 40 000 Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem jährlichen Gasverbrauch von < 1,5 Mio. kWh und einer Ausspeiseleistung von < 500kW. Die größeren industriellen Gasverbraucher werden über die Sicherheitsplattform Gas individuell adressiert.
Die ratierliche Allgemeinverfügung ordnet an, dass RLM-Kunden ihren Gasverbrauch im Vergleich zum bisherigen Verbrauch um einen bestimmten Prozentwert reduzieren müssen. Dieser Grundsatz wird durch einige Ausnahmeregelungen flankiert, es gibt z.B. Ausnahmen für nach §53a EnWG geschützte Kunden und RLM-Kunden, deren Gasverbrauch vollständig in einem der besonders schützenswerten Produktionsbereiche liegt. Diese RLM-Kunden sind nach Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung an ihren Anschlussnetzbetreiber von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen.
Sollte eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen werden, wird diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben und durch Presseveröffentlichungen begleitet.
Achtung: Fragen zur Abschaltung können nur mit dem Gasversorgungsnetzbetreiber und BNetzA geklärt werden.
Näheres zur Wirkungsweise und wie Sie als Unternehmen die ratierliche Allgemeinverfügung umsetzen müssen, können Sie der Aufzeichnung unserer Webinare oder dem Informationsmaterial auf den Webseiten der Bundesnetzagentur entnehmen, die hier verlinkt sind.
(4) Weitere Links zu zusätzlichen Informationen:
Weitere Fragen per E-Mail an: anfragen-krisenorganisation@bnetza.de oder über das Kontaktformular.
Quelle: Die Bundesnetzagentur

Was können Unternehmen tun?

  • Treten Sie in den Austausch mit ihrem Gasversorgungsnetzbetreiber, um Abschaltszenarien zu besprechen.
  • Sparen Sie jetzt Gas und Strom ein. Schauen Sie sich dazu Ihre Prozesse an und optimieren Sie diese. Kostenfreie und neutrale Unterstützung erhalten Sie von den KEFF und TTM Kolleginnen und Kollegen oder nutzen Sie unsere Checkliste.
  • Mit der Energiesparkampagne CleverLänd zeigt das Land Baden- Württemberg, wie jede und jeder im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen Beitrag dazu leisten kann. Viele kleine clevere Maßnahmen haben in der Masse ein großes Einsparpotential. Ziel ist es, über Tipps zum Energiesparen aufzuklären sowie Sparmaßnahmen zu identifizieren.
  • Prüfen Sie, ob ein Energieträgerwechsel (weg vom Gas „Fuel Switch“) möglich ist. Ist ein Wechsel möglich, muss dieser mit den zuständigen Behörden für Immissionsschutz besprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen kommt, ist noch offen.
  • Fuel Switch: Laut BW-Umweltministerium sind die Behörden informiert, pragmatisch vorzugehen. Sollte es trotzdem Problemfälle geben, steht das UM direkt zur Verfügung. (Vergleichbar hatte sich auch laut DIHK-Bericht das BMWK geäußert.) Sofern Ihnen Fälle bekannt sind, bei denen genehmigungsrechtliche Hürden einen schnellen Fuel Switch behindern, können diese also auch dem hiesigen UM gemeldet werden.
  • Bereiten Sie das Abschalten vor. Prüfen Sie eigene und fremde Prozesse und Ihre vorgelagerte Lieferketten (Gegebenenfalls gibt es auch Unterbrechungen Ihrer Lieferkette, durch Wegfall von Vorlieferanten).

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss

Der aktuelle Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Engpässen. Immer mehr Unternehmen greifen deshalb auf Arbeitnehmer zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben.
Davon profitieren dann beide Seiten: der ältere Kollege kann sein Knowhow weiter gewinnbringend einsetzen und der Arbeitgeber muss nicht auf die erfahrene Fachkraft verzichten. Aber welche Regeln gelten für solche Arbeitsverhältnisse?

Rentenalter beendet das Arbeitwsverhältnis nicht automatisch

Grundsätzlich führt das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur ­Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es müsste ­daher entweder durch eine Auf­hebungsvereinbarung oder durch eine ­Kündigung beendet werden.
Allerdings kann gemäß § 41 SGB VI eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mit dem (Renten-)Alter gerechtfertigt werden. In aller Regel bestehen daher arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen, die dafür sorgen, dass mit dem ­Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird.

So schiebt man den Renteneintritt hinaus

Doch wie oben gesehen, kann genau diese Folge unerwünscht sein. Es besteht daher gemäß § 41 S. 3 SGB VI die Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich zeitlich hinauszuschieben. Dabei ist allerdings unbedingt - sofern vorhanden - der Betriebsrat zu beteiligen, denn das Bundesarbeitsgericht sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die gefundene Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist sogar mehrfach möglich. Dann ist jedoch Vorsicht ge­boten, denn dies darf nicht rechtsmissbräuchlich genutzt werden.

So stellt man seine Rentner wieder ein

Wenn das bereits beendete Arbeitsverhältnis wieder aufleben soll, stellt dies eine Neueinstellung dar. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Befristung. Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtig ist auch hier, dass die Befristung der Schriftform bedarf.
Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist zu beachten, dass es nicht ohne Weiteres beendet werden kann. Das Alter ­allein stellt - wie oben gesehen - keinen Kündigungsgrund dar. ­Anders stellt sich die Situation nur für Klein­betriebe dar. Dort ist in ­aller Regel kein Kündigungsgrund erforderlich.

Individueller Eintritt in das ­Rentenalter

Einige Alt-Arbeitsverträge enthalten noch eine Regelung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsieht. Dies wird jedoch seit 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch für Alt-Arbeits­verträge verschiebt sich die Regel­altersgrenze deshalb entsprechend dem Geburtsjahrgang.

Sozialversicherungspflicht besteht fort

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht auch bei Rentnern eine Arbeits­losen- und Rentenversicherungspflicht. Danach fällt lediglich der Arbeitgeberanteil sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig weiterhin zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an die gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie gegebenenfalls einem Zusatz­beitragssatz zu leisten. ­Arbeitnehmer, die eine Vollrente beziehen haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dr. Kerstin Knipp, Petermann & Knipp Rechts­anwälte Partnerschaft mbB PR AG, Böblingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Mietpreisumfragen für Gewerbeflächen

Fragen Sie sich, ob die von Ihnen gezahlte Gewerbemiete gerechtfertigt ist? Oder ob Sie Ihr Gewerbeobjekt womöglich zu einem zu niedrigen oder überhöhten Preis vermieten?
Damit Sie sich im Markt besser orientieren können, führt die IHK Region Stuttgart in unregelmäßigen Abständen Mietpreisumfragen zu gewerblichen Mieten durch. Die Umfragen sollen Markttransparenz schaffen und dienen sowohl Mietern als auch Vermietern als praktische Entscheidungshilfe.

Mietpreisumfrage zu Büroflächen

Transparenz im Büromarkt der Region Stuttgart
Erhalten Sie Einblicke in aktuelle Mietpreise, relevante Standortfaktoren und die Auswirkungen neuer Arbeitsmodelle auf den Büromietmarkt der Region Stuttgart. Die Ergebnisse lassen sich zwar nicht direkt auf einzelne Gewerbeimmobilien übertragen, bieten aber eine hilfreiche Orientierung für die Einschätzung marktgerechter Mietpreise.
Unsere Mietpreisumfrage 2023 sowie die Vergleichsdaten aus der Erhebung von 2017 stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne als PDF-Dokument zur Verfügung. Beide Publikationen enthalten zudem eine kompakte Übersicht der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Mietpreisentwicklung.
Wesentliche Ergebnisse aus der Umfrage 2023:
Die Region Stuttgart bleibt ein gefragter Standort für Büroimmobilien – allen voran die Innenstadt, wo Spitzenmieten von bis zu 27,30 Euro pro Quadratmeter erzielt werden. Doch auch außerhalb der Landeshauptstadt ziehen die Preise spürbar an: Im regionalen Durchschnitt liegen die Büromieten mittlerweile bei 11,50 Euro pro Quadratmeter – ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2017.
Neben den Mieten steigen auch die Nebenkosten. Durchschnittlich fallen 2,70 Euro pro Quadratmeter an, was etwa 23 Cent pro Euro Miete entspricht. Rund 40 Prozent der befragten Unternehmen berichten von Mietsteigerungen in den vergangenen zwei Jahren.
Die Standortqualität bleibt hoch: 85 Prozent der Unternehmen bewerten die Erreichbarkeit mit dem Auto als sehr gut. Bei der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zeigt sich jedoch ein leichter Rückgang der Zufriedenheit – nur knapp 70 Prozent äußern sich positiv, fünf Prozentpunkte weniger als 2017.
Gleichzeitig verändert sich der Bedarf an Büroflächen. Neue Arbeitsmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten führen dazu, dass 7,7 Prozent der Unternehmen bereits Flächen reduziert haben und weitere 8,5 Prozent dies planen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Trend in Stuttgart selbst: Hier geben insgesamt 22,9 Prozent der Unternehmen an, ihre Büroflächen verkleinert zu haben oder dies in Zukunft zu tun.

Mietpreisumfrage Einzelhandelsflächen

Wie entwickeln sich die Mietpreise für Handelsflächen in Zeiten des Wandels? Die aktuelle IHK-Mietpreiserhebung Mieten für Handelsflächen 2024 bietet Händlern und Vermietern eine wertvolle Orientierung zur realistischen Mietpreisfindung – für langfristig erfolgreiche Einkaufsstandorte in der Region Stuttgart.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an auch an die jeweiligen Ansprechpartner in den Bezirkskammern!
Darüber hinaus bietet auch der Gewerbeimmobilien-Marktbericht 2024 der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) einen guten Überblick. Bitte beachten Sie auch die weiteren Publikationen zum Thema Immobilien der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.
Stand: September 2025

Nachfolgebörse nexxt-change

Die Plattform nexxt-change ist die größte deutsche Unternehmensnachfolgebörse mit rund 800 Regionalpartnern. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der KfW Bankengruppe, Kammern und Banken betrieben.

Über die Börse

Unternehmensnachfolge ist eine strategische Herausforderung, die eine langfristige Orientierung und eine frühzeitige Vorbereitung erfordert. Insbesondere wenn es keine keine geeigneten Nachfolgekandidaten und -kandidatinnen innerhalb der Familie oder Belegschaft gibt, wird die Nachfolgegestaltung zu einer große Herausforderung. Gleichzeitig gibt es zahlreiche angehende Selbstständige, die einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen und eine Nachfolge als Alternative zur Neu-Gründung in Betracht ziehen.
Die bundesweit größte und unabhängige Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change bietet für beide Gruppen die Möglichkeit sich zu vernetzen. Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte aus der Praxis. Gerne übernehmen wir die Anzeigenschaltung (Angebot / Gesuch) und deren redaktionelle Aufbereitung für Sie und leiten eingehende Interessenbekundungen an Sie weiter.
Die kostenfreie Internetplattform bietet:
  • ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen und nachfolgeinteressierter Menschen
  • einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen
  • anonymisierte Veröffentlichung über Chiffre-Nummer
  • qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner
  • automatische E-Mail-Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten
Tipp: Neben der nexxt-change gibt es noch weitere Nachfolgebörsen. Eine Übersicht bundesweiter & internationaler Börsen finden Sie auf der Website des EMF-Institut der HWR Berlin.

Tipps für Übergebende

Sorgfältig vorbereiten

Bevor Sie Ihr Unternehmen zum Kauf anbieten, sollte Ihre Nachfolgeplanung bereits weitestgehend abgeschlossen sein, um kurzfristig Gespräche mit Übernahmeinteressierten aufnehmen zu können. Stellen Sie sich darauf ein, dass viele Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Tätigkeit gestellt werden. Oftmals ist es hilfreich bei der Planung der eigenen Nachfolge auf die Expertise externer Beratung zurückzugreifen. Dies kann dabei helfen, die eigenen Vorstellungen und Ziele zu definieren, einen genauen Zeitplan festzulegen und auch eine realistische Einschätzung zum Wert des Unternehmens abzugeben.

Anforderungsprofil erarbeiten

Verlassen Sie sich bei Ihrer Suche nicht allein auf Ihren unternehmerischen Instinkt. Erstellen Sie zusätzlich ein Anforderungsprofil für mögliche Übernehmerinnen und Übernehmer. Überlegen Sie, welche fachlichen, menschlichen und kaufmännische Qualifikationen erforderlich sind, um Ihr Unternehmen erfolgreich fortzuführen.

Aussagekräftiges Inserat verfassen

Durch eine hohe Qualität und Aussagekraft sowie Seriosität Ihres Inseratstextes kann das Interesse an Ihrer Anzeige gefördert werden. Knapp gehaltene Formulierungen (beispielsweise "GmbH zu verkaufen") ohne nähere Informationen können zwar zu hoher Resonanz führen, jedoch werden die Interessensbekundungen regelmäßig nicht zu Ihren Anforderungen passen. Wägen Sie jedoch immer ab, wie viele Informationen das Inserat enthalten kann, ohne dabei die Anonymität Ihres Unternehmens zu gefährden.
1. Titel: Es muss deutlich werden, um welche Art von Unternehmen es sich handelt! Was ist das Kerngeschäft?
2. Kurzbeschreibung: Was wird angeboten? Spezialisierung / Besonderheit? Motiv für den Verkauf?
3. Beschreibung: Stellen Sie sich selbst die Frage, welche Informationen für Übernahmeinteressierte interessant sind. Was macht den Wert Ihres Unternehmens aus? Nennen Sie konkrete Eckdaten und nutzen Sie Schlagworte, um die Suche zu optimieren:
  • Branche
  • Beschreibung des Kerngeschäftes
  • Alleinstellungsmerkmale
  • Kunden und Kundenstruktur
  • Wettbewerb
  • Eckdaten Zahlen und Personal (gerundet)
  • Grund des Verkaufs (eventuell auch Bedingungen die der Verkäufer erfüllen muss)
  • Sitz (Gebiet) und Rechtsform des Unternehmens
Tipp: Diskretion ist für viele Unternehmer und Unternehmerinnen ein wichtiges Thema bei der Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger. Bitte bedenken Sie dabei: Anonymität hat ihren Preis. Je weniger Informationen Sie hinterlegen, desto geringer wird Ihre Sichtbarkeit in der Suche der Unternehmensbörse sein. Eine Möglichkeit kann es daher sein, sehr detaillierte Angaben zum Unternehmen zu machen, dafür aber den Standort / Region nicht anzugeben. Aktuelle IHK-Inserate finden Sie auch auf unserer Website.

Recherche in den Kaufgesuchen

Zusätzlich oder alternativ zum eigenen Inserat können Sie selbst aktiv werden und in der Unternehmensbörse nach Kaufgesuchen recherchieren. Potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger, die selbst ein Inserat in der Unternehmensbörse einstellen, haben häufig ein besonders ernsthaftes Interesse an einer Übernahme. Sprechen Sie diesen Personenkreis direkt an.

Geeigneten Nachfolgeinteressierte auswählen

Bringen Sie in Erfahrung, ob Nachfolgeinteressierte bereits in anderen Unternehmen gearbeitet haben. Fragen Sie nach Zeugnissen oder Zertifikaten, um die Qualifikationen besser einschätzen zu können. Die Übernahmeinteressierten sollten Ihnen ein klares Konzept vorlegen können, wie diese sich die Zukunft des Unternehmens vorstellt. Versuchen Sie bei der Auswahl so objektiv wie möglich zu sein und ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson zur Beurteilung hinzu. Haben sich trotz mehrerer Gespräche keine geeigneten Übernehmerinnen oder Übernehmer herauskristallisiert, sollten Sie Ihr Bewerberprofil dahingehend prüfen, ob Ihre Anforderungen eventuell zu hoch sind. Prüfen Sie, an welchen Punkten Sie von Ihren Idealvorstellungen abrücken könnten.

Tipps für Übernehmende

Vorüberlegungen

Egal, ob interne oder externe Nachfolge; für die angehenden Selbständigen ist es in der Regel eine Existenzgründung. Sie sollten sich daher vorab die Frage stellen, ob Ihre persönlichen Ziele mit den Anforderungen eines unternehmerischen Alltags zu verbinden sind?
  • Sind Sie bereit, vor allem in den ersten Jahren überdurchschnittlich viel zu arbeiten?
  • Erhalten Sie Unterstützung durch Familie und Freunde?
  • Kennen Sie Ihre persönlichen Grenzen und Ihre Leistungsfähigkeit?
  • Kennen Sie Ihre fachlichen und kaufmännischen Starken und Schwächen? Wie begegnen Sie diesen?
  • Verfügen Sie über die notwendigen finanziellen Mittel?
  • Verfügen Sie über finanzielle Reserven, um eine eventuelle Durststrecke zu überstehen?
Ein klares Anforderungsprofil erleichtert die gezielte Suche nach einem Unternehmen. Dabei sollten Sie sich auch über Folgendes im Klaren sein:
  • In welcher Branche suche ich ein Unternehmen?
  • Wie groß sollte es sein?
  • Wo sollte sich der Standort befinden?
  • Will ich das Unternehmen kaufen, pachten oder als Teilhaber einsteigen?
  • Welchen Kaufpreis kann ich finanzieren?
  • Wie hoch ist mein Eigenkapital?
  • Was muss ich über das Unternehmen wissen?

Ein bestehendes Unternehmen übernehmen

Es ist keineswegs leichter, ein bereits bestehendes Unternehmen fortzuführen als ein neues zu gründen. Bedenken Sie, dass Sie in ein funktionierendes Unternehmen „einsteigen“. Sind Sie in der Lage, das Unternehmen am Markt zu halten und bestehende Arbeitsplätze zu sichern? Sie sollten neben fundiertem kaufmännischem Know-how und Branchenkenntnissen auch über die persönliche Eignung verfügen und dies der Übergabe-Seite vermitteln können. Erschwert werden kann die Übernahme nämlich unter anderem dadurch, dass mittelständische Unternehmen in vielen Fällen sehr stark durch die Persönlichkeit der Übergeberin und des Übergebers geprägt sind. Langjährige Belegschaft, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit eingestellt und eine mögliche Unternehmensübergabe ist sowohl für die Angestellte, als auch Übergebenden oftmals mit sehr vielen Emotionen verbunden. Für Sie bedeutet das: Sie sollten vor allem auch Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen aufweisen - hier geht es um langjährig aufgebaute Lebenswerke!

Aussagekräftiges Inserat verfassen

In jedem Fall macht es Sinn, für Sie relevante Punkte Ihres Anforderungsprofils an das zu übernehmende Unternehmen, bereits in der Anzeige darzustellen.
1. Titel: Es muss sofort klar sein, in welchem Bereich Sie suchen!
2. Kurzbeschreibung: Spezialisierung / besondere Kenntnisse? Bevorzugter Standort? Eventuell Motivation für den Kauf?
3. Beschreibung: Stellen Sie sich selbst die Frage, welche Informationen für Übergebende interessant sind. Was genau suchen Sie? Wo liegen Ihre Stärken? Was können Sie besonders gut? Entsprechend Ihres Anforderungsprofils sollte Ihre Suche zum Beispiel die folgenden Punkte enthalten:
  • In welcher Branche soll das Unternehmen tätig sein?
  • Welche Produkte / Dienstleistungen sollen angeboten werden?
  • In welcher Region suchen Sie?
  • Spielt nationale / internationale Tätigkeit eine Rolle für Sie?
  • Wie groß soll das Unternehmen sein (Umsatz, Mitarbeiter)?
  • Kurzbeschreibung der eigenen Person: Was zeichnet Sie aus? Wie ist ihr beruflicher Werdegang?
  • Eventuell: Welchen Kaufpreis können Sie finanzieren?

Recherche in den Verkaufsangeboten

Zusätzlich oder alternativ zum eigenen Inserat können Sie selbst aktiv werden und in der Nachfolgebörse nexxt-change nach Verkaufsangeboten suchen. Sprechen Sie Übergeberinnen und Übergeber direkt an und überzeugen Sie diese von Ihrem Interesse. Standardisierte oder allzu allgemein gehaltene Kontaktaufnahmen sind an dieser Stelle oftmals nicht zielführend. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Beweggründe und Ihren Lebenslauf in Kürze darzustellen.
Tipp: Der Kauf eines bereits bestehenden Geschäfts ist oft mit schwierigen rechtlichen Fragen verbunden, welche sich letztlich vor allem auch auf den Wert des Unternehmens und somit auf den Kaufpreis auswirken. Sie sollten sich daher auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten lassen. Aktuelle IHK-Inserate sowie Hinweise zum Unternehmenskauf finden Sie auf unserer Website.

Veranstaltungsangebot

Um Ihnen den Einstieg in die Onlinebörse zu erleichtern, bieten wir eine Onlineveranstaltung an. Das Webinar zeigt, für wen die Plattform in Frage kommt und wie Sie selbständig eine Verkaufs- oder Suchanzeige erstellen können. Anhand konkreter Praxisbeispiele erhalten Sie auch Einblicke in den Kommunikationsablauf der Börse. Die Teilnahme ist kostenfrei und findet in digitaler Form statt. Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich hierfür anmelden.


DIHK-Report Gesundheitswirtschaft

Die Stimmung in der Gesundheitswirtschaft ist laut Sommerabfrage des DIHK-Gesundheitsreports gedämpft. Rund 68 Prozent der 600 befragten Betriebe sehen den Fachkräftemangel als größtes Risiko!
Unternehmen in Gesundheits- und sozialen Diensten sind am stärksten betroffen dort bewerten 81 Prozent nach 79 Prozent in der Vorumfrage den Fachkräftemangel als das bestimmende Risiko der nächsten zwölf Monate. Doppelt schwer wiegt hier der demografische Wandel - zum einen durch eine schwierigere Nachwuchsgewinnung und zum anderen durch höheren Pflegebedarf aufgrund einer zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe (58 Prozent) nennen außerdem die hohen Arbeitskosten als Folge der hohen Kerninflationsrate als weiteres Risiko (52 Prozent in der Vorumfrage).
Die Geschäftserwartungen haben sich zwar leicht verbessert, aber die Stimmung ist je nach Sektor unterschiedlich. Eine Reduzierung der Bürokratie und stabile Lieferketten könnten einen echten Aufschwung bringen, auch die Exporterwartungen. Aber die Investitionsbereitschaft der Unternehmen hängt letztlich von den Geschäftserwartungen ab.
Den kompletten Report mit weiteren Details, etwa zu Preisentwicklung und Exporterwartungen, finden Sie zum Download direkt auf den Seiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
An der Umfrage haben sich rund 600 Unternehmen beteiligt.
Quelle: DIHK, Juli 2023

Tourismusfinanzierung Plus

Die Förderkonditionen der Tourismusfinanzierung Plus haben sich weiter verbessert und bieten verstärkte Anreize für Investitionen zur Qualitätssteigerung, besonders im Gastgewerbe. Unternehmen können dadurch etwa Baumaßnahmen kostengünstig umsetzen und erhalten mit einer Klimaschutzstrategie zusätzlich einen Nachhaltigkeitsbonus.

Verbesserte Konditionen beim Darlehensprogramm

Neben der Erhöhung des Tilgungszuschusses von sechs auf zehn Prozent soll auch der zusätzliche Nachhaltigkeitsbonus einen wichtigen Impuls zur ressourcenschonenden Planung und Umsetzung von Projekten geben.
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung z. B. Inneneinrichtungen können künftig ebenso über das Programm finanziert werden wie besonders innovative Systeme, z. B. KI-gestützte Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus wird die Investitionsquote bei Betriebsübernahmen von stillgelegten beziehungsweise von der Stilllegung bedrohten Betrieben von 50 auf 15 Prozent abgesenkt.
Die Tourismusfinanzierung Plus (TF Plus) kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden. Mit dem Förderprogramm können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU entsprechend der EU-Definition) aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss und einem Nachhaltigkeitsbonus erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb überwiegend dem Tourismus dient.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen des Gastgewerbes. Der Tilgungszuschuss im Rahmen des Darlehensprogramms TF Plus beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 Euro. Unternehmen mit einer Klimastrategie werden zusätzlich mit einem Nachhaltigkeitsbonus gefördert. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. Einzelheiten zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der L-Bank.

Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes

Es gibt viele Fördermöglichkeiten des Bundes, der EU und der Bundesländer, um touristische Unternehmen zu unterstützen – man muss sie nur finden. Zum Beispiel mit dem Förderwegweiser. Dafür wertete das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes mehrere tausend Fördermaßnahmen aus und glich diese mit branchentypischen Anforderungen von touristischen Unternehmen ab. Das Resultat ist eine Datenbank, die über 500 aktuelle Förderungen umfasst, speziell für den Tourismus. Hier geht es direkt zum Förderwegweiser.

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen.
Unser Titelthema zeigt Beispiel, wie die Ausbildung der Generation Alpha gelingen kann.
Im Editorial erklärt die stellvertretende IHK-Hauptgeschäfsführerin Andrea Bosch, warum Ausbildung jetzt zukunftsfest gemacht werden muss.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, was die neue Kleinunternehmerregelung für Änderungen bringt, welche Gefahren im Darknet lauern, wie Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung ausgelegt wird und wie kleine und mittlere Unternehmen KI einführen.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre. In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

6.1 höher als im Vorjahres­zeitraum lag die Zahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2025 landesweit (Quelle: Statistisches Landesamt).

72.2 Terawattstunden elektrische Arbeit wurden 2024 bundesweit von Photovoltaik-
Anlagen geliefert – 18 Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: energy-charts.info).

65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren mit dem Auto zur Arbeit (Quelle: Destatis).

Rat & Tat

Muss Ihre GbR ins neue Gesellschaftsregister?

Zum 1. Januar nächsten Jahres ­treten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Sie werden ohne Übergangsfrist auch für bestehende GbR ­gelten. Ein Schwerpunkt des ­„Gesetzes zur ­Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ ­(MoPeG) ist das neue Gesellschafts­­register. So wird für manche GbR die Registrierung Pflicht, um handlungsfähig zu bleiben. Auch könnten Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich werden. Gesellschafter sollten die Reform deshalb schon jetzt auf dem Schirm haben.

Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht

Zwar besteht auch nach dem MoPeG für die GbR keine allgemeine Pflicht zur ­Eintragung, in bestimmten Fällen ist sie aber notwendig, um über Rechte zu ­verfügen, die in einem anderen öffentlichen Register eingetragen sind. Das ist beispielsweise beim Erwerb einer Immobilie der Fall, denn dafür muss die GbR im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung setzt künftig die Registrierung im Gesellschafts­register voraus.
Übergangsregeln für bereits im Grundbuch einge­tragene GbR bestehen nicht, aber auch keine unmittelbare Pflicht zur Registrierung. Doch spätestens wenn eine Grundbuchänderung notwendig wird, muss die GbR registriert ­werden.
Die Registrierung wird auch zwingend, wenn die GbR sich als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligt, beispielsweise an einer GmbH: Ohne Eintragung im Gesellschaftsregister wird sie nicht als Gesellschafterin im Handels­register der GmbH eingetragen. Auch hier gilt aber: solange sich nichts ändert, besteht keine Handlungspflicht.

Die Eintragung muss vorliegen, wenn sich etwas ändert

Die Eintragung muss aber ­vorliegen, wenn die GbR ihre Gesellschafterstellung aufgibt oder sonstige anmeldepflichtige Änderung eintreten, etwa im Gesellschafterbestand. Sonst wird die Aktualisierung nicht im Handelsregister der GmbH eingetragen. Die fehlende Publizität einer Rechtsänderung kann zu Nachteilen und Haftungs­risiken führen.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bedarf der ­notariell beglaubigten Anmeldung mit ­Angaben zum Namen, Sitz und der Anschrift. Gesellschafter müssen ihren Namen, Vornamen, das ­Geburtsdatum und den Wohnort beziehungsweise Firma, Rechtsform, Sitz, das zuständige Register und die Registernummer angeben. Spätere Änderungen müssen ebenfalls notariell angemeldet werden.

Die GbR kann eine andere Rechtsform annehmen

Die Rückkehr zu einer nicht registrierten GbR ist nicht möglich. Die GbR kann aber ihren Status wechseln und eine andere Rechtsform annehmen. Die eingetragene GbR muss den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen. Haftet keine natürliche Person als Gesellschafter, muss die Haftungsbeschränkung klargestellt werden, zum Beispiel mit „GmbH & Co. eGbR“.

Passt der Name? Die IHK berät

Der Name der eGbR kann aus den Gesellschafternamen, einer Fanta­siebezeichnung oder in Kombination mit einer Sachbezeichnung gebildet werden. Die Zulässigkeit des Namens orientiert sich am Firmenrecht, er muss Kennzeichnungs- und Unter­scheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Um zu vermeiden, dass das Registergericht den gewählten Namen wegen rechtlicher Mängel ablehnt, bietet die IHK eine kostenlose Prüfung der Eintragungs­fähigkeit an.

Vorteile einer freiwilligen Registrierung

Die GbR kann sich auch freiwillig regis­trieren lassen, dies hat einige Vorteile:
  • Der Name der eGbR genießt ­umfangreichen Schutz und kann mit dem Betrieb veräußert werden.
  • Die Registerpublizität macht die Teilnahme am Geschäfts­verkehr ein­facher.
  • Wesentliche Informationen über die Existenz, Identität und Vertretungs­befugnis der eGbR können kostenlos aus dem Register abgerufen werden.
  • Privilegiert ist die eGbR auch bei der Sitzwahl: Dieser kann an einem beliebigen Ort im Inland liegen, selbst wenn dort keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die eGbR kann so ihre Geschäftstätigkeit sogar ins Ausland verlegen.
  • Außerdem ist für die eGbR das ­Umwandlungsgesetzes (UmwG) anwendbar, das den Rechtsformwechsel vereinfacht, etwa durch die Gesamtrechtsnachfolge: Alle Aktiva und Pas­siva, Eigentum, Rechte und Verträge der eGbR gehen „automatisch“ auf die neue Rechtsform über.

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, löst die die GbR nicht mehr automatisch auf

Neu sind künftig die Folgen des Ausscheidens von Gesellschaftern. Der Tod eines Gesellschafters führt nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, er scheidet nur aus ihr aus. Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter oder Pfändungsgläubiger kündigt oder ein Gesellschafter insolvent wird.
Gelten die gesetzlichen Auflösungs­gründe in bestehenden Gesellschaftsverträgen mangels anderer Vereinbarungen, und soll dies so bleiben, muss ein Gesellschafter dies bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich von der GbR einfordern. Das Verlangen kann jedoch durch einen Gesellschafterbeschluss zurückgewiesen werden.
Der Schutz des guten Glaubens auf die Richtigkeit des Inhaltes ist ein Plus an Rechtssicherheit. Zu beachten ist, dass die eGbR Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister machen muss.
Robert Kiesel, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft 5-6.2023, Rubrik Rat&Tat

E-Mobilität: Förderprogramme

Übersicht

Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.

Förderung durch den Bund

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt.
    Was wird gefördert?​
    - E-Lastenfahrrad
    - eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
    - maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
    - serienmäßig und fabrikneu sein
    - jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
    - Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbunden
    Wie hoch ist die Förderung?
    - 25 Prozent der Anschaffungskosten,
    - Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
    - Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW sowie auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) im Detail eingesehen werden können.
  • Das Ministerium für Verkehr fördert Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie den Anschluss an das Spannungsnetz.
    Was wird gefördert?

    - KMU oder Großunternehmen
    - Kaufen und Installation neuer Ladestationen inklusive Netzanschluss für Elektro-Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
    - auf Betriebsgeländen,
    - an Umschlagpunkten und
    - in Lade-Hubs
    in Baden-Württemberg, soweit diese
    - kabelgebundenes Laden ermöglichen,
    - öffentlich und nicht öffentlich zugänglich sind,
    - die beantragten Ladepunkte nach spätestens 18 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Betrieb genommen und mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme in Baden-Württemberg betrieben werden.


Stand: Juli 2025

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationsgeschichte veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Sie sind Arbeitgeber und haben Interesse an einer Teilnahme oder Fragen zur Jobmesse? Möchten Sie über die IHK-Aktivitäten zur Vermittlung ausländischer Fachkräfte auf dem Laufenden bleiben? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre IHK-Ansprechpartnerinnen.

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537
    Kümmerer Handwerkskammer: 0711 1657-266

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Oktober 2025):

Hintergrundinformationen

In den Jahren 2016 bis 2025 haben im Stuttgarter IHK-Haus, in der Bundesagentur für Arbeit und im Rathaus Stuttgart insgesamt 13 Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse mit insgesamt rund 7.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben dort die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand zu präsentieren und Bewerbungsgespräche zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte, Arbeitskräfte und Azubis informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnis- und Berufsanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

1. Eingeschränkte Vertragslaufzeiten und Verlängerungsklauseln

Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen – typischerweise z. B. Handy-Vertrag, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Streamingdienste, Gas- und Stromlieferungsverträge - wird die automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen beschränkt. Bisher enthalten Verträge häufig eine stillschweigende Verlängerungsklausel, wenn sie nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängerte sich dann bisher automatisch um ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Künftig darf die Verlängerung des Vertrags nur auf unbestimmte Zeit gelten (also nicht mehr automatisch ein Jahr) und die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen. Dies gilt für Verträge ab dem 1. März 2022. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiter die bisherige Regelung, d. h. automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr.
Achtung: Für Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen - sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge - bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Unternehmer sollten Ihre Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vertragsverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen anpassen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

2. Kündigungsbutton bei Internet-Vertragsschlüssen

Seit 1. Juli 2022 ist Verbrauchern bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung) die Möglichkeit zu geben, die Kündigung per “Kündigungsbutton” zu erklären. Davon betroffen ist jede Webseite auf der der Vertragsschluss im Internet angeboten wird, zum Beispiel auch eine Bestellung lediglich per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Ob der Verbraucher auf diesem Weg bestellt hat, ist nicht relevant, es genügt das Angebot den Vertrag über die Webseite abschließen zu können. Der Kündigungsbutton ist deutlich zu beschriften, z. B. „Verträge hier kündigen“ und muss ständig verfügbar, leicht zugänglich sowie gut sichtbar platziert sein. Dies kennt man bereits aus beim Warenkauf im Onlineshop mit der genauen Bezeichnung des sogenannten Kaufbutton: „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Verbraucher ist nach Betätigung des Buttons auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten auf der er gemäß Paragraf 312 k Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, Art der Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder fristlos) und bezüglich Inhalt (u. a. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll) machen kann. Die Kündigung ist von dieser Bestätigungsseite aus wiederum per Button, zum Beispiel „Jetzt kündigen“, zu erklären. Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Kündigung anschließend unverzüglich per E-Mai zu bestätigen.
Dem Verbraucher ist die Online-Kündigung zu ermöglichen, ohne das er sich in einem Kundenkonto anmelden braucht. Das heißt, die vorherige Abfrage von Login-Daten ist unzulässig. Die in Paragraf 312 k Absatz 2 BGB genannten Anforderungen sind zugleich Mindest- und Maximalangaben, die zu verlangen sind. Dies geht zurück auf eine Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 – Kündigung ohne Login).
Vorsicht: Bei einem fehlenden Kündigungsbutton ist jederzeit die fristlose Kündigung (auch für alle bereits laufenden Verträge) durch den Verbraucher möglich.

Rechtsformwechsel macht Anpassungen bei Erstinfos, Impressum und Signaturen erforderlich!

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem DIHK e. V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer außerdem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, i GewO tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und ändern Sie diese ab, indem Sie
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer ersetzen.

Rechtsformwechsel macht Anpassungen bei Erstinfos, Impressum und Signaturen erforderlich!

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird aus dem DIHK e. V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer außerdem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, i GewO tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und ändern Sie diese zeitnah ab, indem Sie
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer ersetzen.

IT- und Cybersicherheit-Netzwerke und Anlaufstellen

Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur, Prävention von Hackerangriffen, Personalschulungen oder Behebung der Folgen eines Hackerangriffs – es gibt zahlreiche Szenarien, bei denen ein Unternehmen Unterstützung bei Fragen rund um IT- und Cybersicherheit benötigt. Auf Landes- und Bundesebene gibt es viele Vereine, Organisationen oder Projekte, die Ihr Unternehmen ihrer Expertise unterstützen können. In diesem Artikel stellen wir Ihnen ausgewählte Netzwerke und Anlaufstellen vor.

Cyber-Ersthilfe BW (Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg)

Cyber-Ersthilfe BW übernimmt die erste Bewertung und Einordnung von Verdachtsfällen im Bereich der Cybersicherheit, wie zum Beispiel Phishing-E-Mails, Sextortion oder Ransomware-Angriffe. Das Team bietet den Betroffenen grundlegende Hilfestellungen und verweist bei Bedarf an spezifische Anlaufstellen, die die Fälle weiter analysieren und bearbeiten.
Die Hilfe können in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen und Institutionen, aber auch Privatpersonen in Anspruch nehmen.
  • Telefon: 0711-137-99999 (Durchgehende Erreichbarkeit)
  • E-Mail: cyberersthilfe@cybersicherheit.bwl.de (Bearbeitung innerhalb der Geschäftszeiten)
  • NEU: Meldeformular auf der Seite der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (Bearbeitung innerhalb der Geschäftszeiten)

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler haben oft wenig Ressourcen für IT-Sicherheit und sind deshalb besonders gefährdet durch die Risiken der Cyberkriminalität. Sie müssen aus einer großen Auswahl an IT-Sicherheitsangeboten das passende für ihren Betrieb finden und umsetzen, ohne dabei größeres Expertenwissen zu haben. Ein starker Schutz vor Cyberkriminalität ist für alle Unternehmen von großer Bedeutung, um ihr Wissen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einrichtung einer Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand beschlossen, die ein bundesweites Angebot bereitstellt, das passgenaue Aktionen für mehr IT-Sicherheit im Betrieb zielgruppengerecht aufarbeitet.
Der Sec-O-Mat ist das Haupttool der TISiM. Es evaluiert den Bedarf an IT-Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens und bietet einen TISiM-Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2012 die Allianz für Cyber-Sicherheit gegründet, um die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegen Cyber-Angriffe zu erhöhen. Aktuell gehören der Initiative über 6000 Unternehmen und Institutionen. IT-Dienstleister, -Berater und -Hersteller sind genauso vertreten wie Anwenderunternehmen aller Branchen und Größen. Diese Vielfalt führt zu einem reichhaltigen Austausch von IT-Expertise und Anwendungserfahrungen, von denen alle Beteiligten profitieren.

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC)

Die ZAC der Polizei bieten Beratung und Unterstützung für Wirtschaftsunternehmen im Bereich Cybersicherheit. Sie sind in der Regel in den jeweiligen Landeskriminalämtern angesiedelt. Sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger von Cybercrime betroffen. Um diesen Unternehmen sowohl präventiv als auch nach einem Angriff durch Cyberkriminelle professionelle Unterstützung zu bieten, haben die ZAC unter anderem spezielle Hotlines eingerichtet.
Zusätzlich bieten sie Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten durch Beratungsgespräche und -veranstaltungen. Auch die Koordination der polizeilichen Ermittlungen bei Fällen von Cybercrime gehört zu ihren Aufgaben.
Ein wichtiges Ziel der Zentralen Ansprechstellen Cybercrime ist die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wirtschaftsunternehmen mit der Polizei. Daher werden alle Informationen vertraulich behandelt. Ebenfalls wichtig zu wissen, dass der laufende Betrieb der IT-Systeme in den Unternehmen durch die polizeilichen Ermittlungen nicht beeinträchtigt wird. Unternehmen, die von Cybercrime betroffen sind, sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehrere Aufgaben. Dazu gehört unter anderem, die Bedeutung von IT-Sicherheit in der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft hervorzuheben.
Das BSI unterstützt die Entwicklung von Konzepten und Strategien für Informationssicherheit, damit diese eigenverantwortlich umgesetzt werden können. Hierfür erstellt das Bundesamt Mindeststandards und Handlungsempfehlungen, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind und Anwender bei der Vermeidung von Risiken in der IT- und Internetwelt unterstützen.
Außerdem schützt das BSI die IT-Systeme und Kommunikationsnetze des Bundes vor Bedrohungen. Weitere Aufgaben des BSI sind die Entwicklung von verbindlichen und einheitlichen Standards der IT-Sicherheit, die Entwicklung von Kryptosystemen für die IT- und Kommunikationsnetze des Bundes, Beratung zu Themen der IT-Sicherheit für verschiedene Zielgruppen, Information und Warnung vor Schwachstellen, Sicherheitslücken und Schadprogrammen in IT-Dienstleistungen und -Produkten, Prüfung, Zertifizierung und Zulassung von IT-Dienstleistungen und -Produkten sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Internet- und IT-Sicherheit.

Deutschland sicher im Netz (DsiN)

Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) wurde 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel (heute: DigitalGipfel) als gemeinnütziger Verein gegründet. DsiN unterstützt Verbraucher und kleinere Unternehmen durch konkrete Hilfestellungen und Mitmach- und Lernangebote im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Mitgliedern und Partnern, um Menschen im privaten und beruflichen Umfeld zu unterstützen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW)

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine Landeshörde, die dem Innenministerium unterstellt ist und als zentrale Koordinierungs- und Meldestelle im Bereich Cybersicherheit im Land fungiert. Sie sammelt ständig Daten zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen und Angriffen auf die Cybersicherheit und erstellt daraus ein aktuelles Lagebild. Die CSBW informiert andere Behörden und warnt bei besonderen Gefahren.
Darüberhinaus vernetzt die CSBW Staat, Verwaltungen, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und kann in begründeten Einzelfällen auch Unterstützung bei der Wiederherstellung von Systemen nach Angriffen anbieten.
Sie arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Sicherheitseinrichtungen zusammen, sensibilisiert Bürger und Personen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung für das Thema Cybersicherheit und ist auch über die Landesgrenzen hinaus als Ansprechpartnerin für Organisationen der Cybersicherheit tätig. Die CSBW übernimmt jedoch keine polizeilichen Aufgaben wie die Strafverfolgung.

Initiative Wirtschaftsschutz

Die Initiative Wirtschaftsschutz, die im Jahr 2016 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel, die Expertise der beteiligten Sicherheitsbehörden im Bereich des Wirtschaftsschutzes sichtbar und zugänglich für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, zu machen. Dazu arbeiten Experten aus den Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie aus Wirtschaftsverbänden wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in unterschiedlichen Projekten zusammen, um Unternehmen auf verschiedene Weise zu sensibilisieren, zu informieren und zu schulen.

Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit.

Initiative Wirtschaftschutz

Die Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf.

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet.
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand

Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-Ups kostenfrei bei der Prävention, Detektion und Reaktion auf Cyberangriffe. Über zahlreiche Veranstaltungen bundesweit, eine praktische Materialienplattform zum Selbststudium und dem CYBERsicher Check, einem Tool zur Erhebung der Cybersicherheit im Unternehmen, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig auf die Gefahren des Cyberspace vorbereiten.
Im Ernstfall kann die CYBERsicher Notfallhilfe Ihnen helfen schnell und richtig auf einen Cyberangriff zu reagieren. Durch das breite Netzwerk an Partnern unterstützt das Projekt mittelständische Unternehmen bei der sicheren Digitalisierung.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW, da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023

Digitale AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende.

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten.
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind: DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Mehrwegpflicht für To-go Verpackungen

Gastronomiebetriebe müssen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen anbieten. Dies schreibt das aktuelle Verpackungsgesetz vor, um Umwelt und Klima nachhaltig zu schützen.

Verpflichtende Mehrwegangebote

Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (sog. Letztvertreiber) sind mit dem neuen Verpackungsgesetz (§33, §34 VerpackG2) seit 1. Januar 2023 verpflichtet, zusätzlich eine Verpackung anzubieten, die mehrfach genutzt werden kann (Mehrwegverpackung).

Es kommt auf die Betriebsgröße an

Für größere gastronomische Betriebe gilt:
Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und mit einer Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmetern sind mit der neuen Regelung verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten.
Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmen:
Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es zumindest ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.
Weisen Sie Ihre Kunden und Kundinnen auf die Möglichkeit hin, z. B. mit Hilfe eines Aushangs.
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (Federführung Tourismus) haben hierfür zwei Vordrucke zum kostenlosen Download auf deren Seite entwickelt.

Merkblätter und Informationen

Das Infoblatt zur Verpackungsnovelle „Essen in Mehrweg“ gibt einen sehr guten Überblick für gastronomische Betriebe. Es bietet nicht nur eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, sondern beinhaltet auch praktische Tipps für die Umsetzung und ist in mehreren Sprachen downzuloaden.
Die Kampagne „Essen in Mehrweg“‘ ist eine gemeinsame Umsetzung von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e. V. und ECOLOG – Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH. Ein FAQ zum Thema Mehrweg finden Sie ebenfalls auf der Kampagnenseite.
Das DIHK-Merkblatt bietet umfassende und verständliche Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften.

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Seit 1. Juli 2022 besteht eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen von Letztvertreibern. Wichtig zu wissen: Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen also z. B. Imbisse und gastronomische Betriebe.
Registrierung
Erfolgt über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG).

Einwegkunststoffe sind verboten oder kennzeichnungspflichtig

Wegwerfprodukte wie Einwegbesteck, Trinkhalme oder Plastikteller sind bereits seit 3. Juli 2021 in Deutschland verboten – dies gilt auch für Styroporbehältnisse für den To-go Bedarf. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder.
Gastronomiebetriebe, Lieferservice oder Cateringunternehmen etc. dürfen ihre Lager- und Restbestände aufbrauchen! Die Bestandsregel soll eine sinnlose Vernichtung von gebrauchstauglicher Ware und der dadurch erst recht unnötigen Müllentstehung entgegenwirken.

Der IHK-Artikel zur Einwegkunststoffverbotsverordnung liefert weitere Informationen zum Thema!


Warnung vor Formularfalle

Regelmäßig kursieren falsche Rechnungsformulare für Handelsregistereintragungen, die als angeblichen Absender ein Amtsgericht ausweisen. Den Formularen ist ein Überweisungsträger beigefügt. Die Absender im Logo, Briefkopf und/oder Zahlungsempfängerauf dem Überweisungsträger lauten meist auf Buchstabenfolgen, wie in einzelnen Fällen ELAR, MRN oder aktuell “Gewerbe- und Handelsreister Deutschland”, abgekürzt GHRD. Vor diesen Fake-Rechnungen warnt aktuell der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Oft sind diese Rechnungsformulare für einen fälschlicherweise offiziellen Anstrich um Bundesadler und Bundesflagge ergänzt. Teilweise wird versucht den Adressaten unter Druck zu setzen: “Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt”.
Dies sind keine offiziellen Schreiben des Amtsgerichtes. Dabei handelt es sich um eine Formularfalle. Der Angebotscharakter der Rechnung wird verschleiert. Erst bei näherem Lesen wird deutlich, dass es sich nicht um eine Rechnung des Amtsgerichts, sondern um ein privates Angebot für eine Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis oder eine Firmendatenbank zu überhöhten Kosten handelt. Die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von einer originalen Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote bzw. Rechnungen zu reagieren oder diese zu unterzeichnen! Bitte sehen Sie hierzu auch die Informationen auf der Webseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Wenn Sie eine solche Fake-Rechnung erhalten, bezahlen sie diese nicht und löschen Sie die E-Mail bzw. vernichten Sie das Schreiben. Kontrollieren Sie Ihren Rechnungseingang und prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Absendern von Rechnungsmails vor dem Bezahlen immer genau, ob es sich dabei nicht um eine falsche Rechnung handelt. Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses Thema. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben oder eine Rechnung handelt, fragen Sie nach bei der IHK oder dem angeblichen Amtsgericht von dem die Rechnung stammen soll.
Achten Sie insbesondere auf folgende Merkmale, um eine solche Fake-Rechnung zu erkennen:
  • Die angegebene E-Mail-Adresse enthält meist ein Buchstabenkürzel neben dem Begriff „Amtsgericht“ oder „Handelsregister“
  • (Landes-)Wappen oder Adler oder Flagge ist abgedruckt
  • Druck auf behördentypischem Umweltpapier (wenn per Papier versandt)
  • Amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Registernummern oder Aktenzeichen
  • Gegebenenfalls auch Aufzählung von Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck erwecken sollen
  • Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • Drei- oder vierstellige Beträge, die überwiesen werden sollen
  • Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur wenigen Tagen


E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Der Vertragsschluss kommt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail usw., zwischen Unternehmer und dem Verbraucher zustande. Bestimmte Informationen, wie Identität des Verkäufers („Impressum”), der Umgang mit personenbezogenen Daten („Datenschutzerklärung”) sowie für den Kaufentschluss entscheidende Angaben wie Liefer- und Versandbedingungen, Preise und Produktbeschreibung, Widerrufsrecht und Vertragslaufzeiten müssen mitgeteilt werden.

1. Impressum

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen. Darüber hinaus wird regelmäßig auch für geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karrierenetzwerken ein Impressum erforderlich sein. Im Einzelnen sind die in §5 Digitale Dienstegesetz (DDG) aufgeführten Angaben erforderlich.
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
*Impressum:
Anbieter im Sinne von § 5 Abs. 1 DDG ist:
Max Muster
DemoShop
Hauptstr. 1, 10178 Stuttgart
Tel: (0049) 30 123456
Fax: (0049) 30 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Registergericht AG Stuttgart HRA Nr. 12345 (sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)


*Achtung: Anzugeben sind Vor- und Nachname (vollständig ausgeschrieben). Unterhalb des Namens kann beim Einzelunternehmer (Gewerbetreibender) eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden. Die Anschrift ist vollständig, also mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer zu nennen. Eine Postfachadresse reicht nicht aus. Zusätze wie eingetragener Kaufmann (e.K.) oder die Rechtsform, (z.B. GbR, eGbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG, KGaA), sind anzugeben, wenn der Gewerbetreibende auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, oder im Falle der GbR diese ins Gesellschaftsregister eingetragen ist (dann lautet der Zusatz eGbR), oder der Gewerbetreibende die entsprechende Rechtsform gewählt hat. Bei der (nicht ins Gesellschaftregister eingetragenen) GbR sollte der Zusatz “GbR” zur Gewährleistung der Unterscheidungskraft nicht fehlen. Der Vertretungsberechtigte (z.B. der Geschäftsführer bei juristischen Personen) ist wiederum mit Vor- und Nachnamen zu benennen. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter sind bei den Personengesellschaften, wie der GbR bzw. eGbR, OHG und KG mit Vor- und Zunamen vollständig anzugeben. Hierbei dürfen Bezeichnungen wie „Geschäftsführer“/“Geschäftsführung“ nicht verwendet werden, da diese nur bei juristischen Personen, wie der GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) verwendet werden dürfen. Bei der GmbH und Co. KG, ebenso eine Personengesellschaft, ist die persönliche haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin die GmbH (sog. Komplementärin), die wiederum vertreten wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer.
Beispiele:
  • Eingetragener Kaufmann: Max Müller e.K.
  • GbR/eGbR/OHG/: Mustervertrieb Müller und Meier GbR/eGbR/OHG/KG. Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Müller und Max Meier
  • KG: Mustervertrieb Müller und Meier KG. Vertretungsberechtigter Gesellschafter Max Müller (Komplementär)
  • GmbH & Co. KG: Max Müller GmbH & Co. KG. Persönlich haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin: Max Müller Holding-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer: Max Müller
  • GmbH: Mustervertrieb Müller und Meier GmbH, Vertreten durch: Geschäftsführer Max Müller
  • UG: Mustervertrieb Müller und Meier UG haftungsbeschränkt: Geschäftsführer Max Müller
  • Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, und zwar mit Anschrift und gegebenenfalls Link zur Webseite der Aufsichtsbehörde. Beispiel: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Name der Behörde, Anschrift, Webseite
  • Bestimmte reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten müssen neben der Kammer zusätzlich angeben: zuständige Berufskammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung; der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der jeweils berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (z.B. die Webseite angeben) Bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern wird vorsichtshalber empfohlen, die oben genannten zusätzlichen Angaben im Impressum hinzuzufügen.

2. Streitbeilegungsverfahren

Online-Händler müssen auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/ (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Der Hinweis sollte im Impressum und in AGB (sofern vorhanden) stehen, zum Beispiel:

Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@xyz.de
Achtung: Ab dem 20. Juli 2025 entfällt diese Informationspflicht. Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können. Ab dem 20. Juli 2025 ist dann jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform aus dem Impressum der Webseite und/oder AGB oder anderen Stellen auf der Webseite zu entfernen. Hierüber informiert auch der IHK-Artikel über die Einstellung der OS-Plattform.

3. Datenschutzerklärung

Der Anbieter eines Internetauftritts (nicht nur Online-Händler, sondern jede Webseite) darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies spezielle Rechtsvorschriften erlauben und die Daten für Vertragsanbahnungen oder die Durchführung von Verträgen erforderlich sind, der Nutzer eingewilligt hat, oder ein berechtigtes Interesse begründet werden kann. Der Anbieter muss den Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Informationen des Art. 13, 14 DSGVO unterrichten. Dazu gehören:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
  • die Datenkategorien und die Zwecke für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
  • Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)
  • ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
  • Logfiles
  • Cookies
  • Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
  • Registrierungsmöglichkeiten
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • Nutzung externer Zahlungsdienstleister
  • Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
  • Newsletter-Anmeldung
  • Kontaktformular
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den IHK-Artikel zur Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung und auch das Impressum sollten so über einen Link einhgebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Die Links zur Datenschutzerklärung und zum Impressum dürfen nicht durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.

4. Gastzugang

Laut Beschluss der Datenschutzkonferenz (das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) haben Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitzustellen. Grundsätzlich sind datenschutzrechtlich nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind (z. B. Name, Anschrift, ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse, ggf. Kontoverbindungsdaten für den Zahlungsverkehr, z. B. bei Lastschrift). Sich mit Nutzerdaten für ein Kundenkonto registrieren zu müssen, ist nicht zwingend erforderlich. Kunden sollen freiwillig entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als Gast kein Kundenkonto anlegen möchten, oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit Anlegen eines registrierten Nutzungszugangs (forlaufendendes Kundenkonto) verbunden ist. Zur Verwendung der Daten bei fortlaufendem Kundenkonto weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass die Bestellhistorie des Kunden nur mit dessen Einwilligung für Werbezwecke ausgewertet werden darf. Gleiches gilt bei der Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel (z. B. Kredikarte).
Zwar besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht einen Gastzzugang bereitszustellen, allerdings dürften sich Gerichte an dem Beschluss der Datenschutzkonferenz künftig orientieren.

5. Informationspflichten im Onlinehandel – Kurzüberblick

Im Onlinehandel müssen gegenüber Verbrauchern die Informationspflichten im Fernabsatz und für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr erfüllt werden (§312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a Abs. 1, § 1 EGBGB).
Im Onlinehandel sind in verschiedenen Phasen des Kaufvorgangs bestimmte Informationen zu erteilen.
Es lassen sich drei Phasen unterscheiden:
  1. Informationen vor Beginn des Bestellvorgangs (also bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird)
  2. Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung (bevor also der Bestellbutton betätigt wird)
  3. Informationen nach Abgabe der Bestellung (unmittelbar danach oder spätestens mit Lieferung der Ware)
Bevor die Bestellung abgegeben wird, sind zusammengefasst, folgende Informationen anzugeben.
  • die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit (siehe bereits zum „Impressum“ oben)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung (siehe Datenschutzerklärung)
  • Produktbeschreibung, also die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B ein Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Lieferzeiten und gegebenenfalls Lieferbeschränkungen
  • Information, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren besteht
  • Bestellbestätigung auf elektronischem Wege
  • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es für Finanzdienstleistungen weitere Informationspflichten, die hier nicht detailliert aufgeführt werden. Zu finden sind sie in Art. 247 EGBGB und Art. 247a EGBG.
Mehr zu den einzelnen Informationen und wo sie im Onlineshop platziert werden sollten, wird im zweiten Teil der Artikelreihe zu Produkt- und Preisangaben erläutert.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

EU-Mobilitätspaket - Änderungen 2022

Das Mobilitätspaket I wurde im Juli 2020 beschlossen. Diverse Änderungen im Bereich Entsendung und Marktzugang sind seit Februar bzw. ab Mai 2022 zu beachten. Diese finden Sie hier im Überblick.

1. Änderungen seit Februar 2022:

  • Neue Entsendebestimmungen: Die Entsendung von Fahrerinnen und Fahrern im Zusammenhang mit der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern wurden im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig einheitlich für die gesamte EU und die EWR-Staaten geregelt. Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie unserem Artikel zur Entsendung.
  • Aufzeichnung von Grenzüberfahrten: Alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
  • Kabotage – obligatorische „Abkühlphase“ von 4 Tagen nach ausgereiztem Kabotagepensum: An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „ Abkühlphase” von vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Die Berechnung der Frist erfolgt auf Basis der Verordnung (Euratom) 1182/71. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.
  • Rückkehrpflicht des Fahrzeugs: Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass für alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge eine regelmäßige Rückkehrpflicht in den Niederlassungsmitgliedstaat gilt. Die Fahrzeuge müssen spätestens acht Wochen nachdem der Niederlassungsmitgliedstaat verlassen wurde, zu “einer Betriebsstätte” in diesem Mitgliedstaat zurückkehren. Gegenüber den für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden im Niederlassungsmitgliedstaat muss ein Nachweis erfolgen können, dass die Rückkehrpflicht eingehalten wurde. Auf der Webseite der Generaldirektion Mobilität und Verkehr wurde ein Fragen-Antworten-Katalog zur Rückkehrpflicht hinterlegt.

2. Änderungen seit 21. Mai 2022:

  • Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2.501 kg zulässige Höchstmasse (zHm): Im Bereich des Marktzugangs bringt das Mobilitätspaket ab 21. Mai Neuerungen. Unternehmern, die im gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t zHm durchführen, unterliegen dann der Genehmigungspflicht und benötigen eine EU-Lizenz. Dafür muss der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder nun darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen. Demnach können Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der Prüfung auf Antrag befreit werden – sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Folgende Nachweise kommen in Betracht, die Aufzählung ist nicht abschließend:
    - Gewerbeauskunft
    - Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK, für Mitglieder der IHK Region Stuttgart in unserem Artikel Anforderungen IHK-Mitgliedsbescheinigungen
    - Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
    - Steuerbescheinigungen
    - Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
    - Arbeitsverträge von Fahrern
    Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können seit dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.
    Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zHm erforderlich. Weitere Informationen zum Thema können Sie auch der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr entnehmen.
    Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz finden Sie in unserem Artikel zur Genehmigungspflicht.
Stand: Mai 2023

Entsendung von LKW- und Omnibusfahrern

Die Entsenderegeln für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güter oder Personen grenzüberschreitend bzw. im Ausland befördern, sind im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig (einheitlich) für die gesamte EU geregelt worden.

Grundlagen

Seit dem 2. Februar 2022 gelten für die Entsendung von Fahrpersonal die Regelungen der Richtlinie (EU) 2020/1057, die die Basisrichtlinien der EU zum Entsenderecht (RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU) als „lex specialis“ auf die besonderen Gegebenheiten bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern hin erweitert und konkretisiert. Die entsenderechtlichen Vorgaben sind sehr umfassend, wobei die wesentlichen Pflichten darin bestehen, entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im „Aufnahmemitgliedstaat” vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich der Entlohnung und der Beschäftigungsbedingungen zu gewähren. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen national umsetzen, was Stand Juni 2022 in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten noch nicht stattgefunden hat (auch die deutschen Rechtsgrundlagen sind noch nicht auf dem aktuellen Stand).
Die seit Februar 2022 geltenden Regelungen geben klar vor, welche Angaben das Unternehmen im Zuge der Erstellung einer Entsendemeldung machen muss, welche Dokumente vom Fahrer mitgeführt werden müssen und in welchem Umfang bzw. nach welchem Prozedere die Mitgliedstaaten im Rahmen von Straßen- und (nachgelagerten) Betriebskontrollen Unterlagen einfordern dürfen.
Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der EU-Kommission hat auf ihrer Webseite mehrere Dokumente veröffentlicht, die unklare Aspekte der neuen Vorschriften aufklären und somit zu einer einheitlichen Anwendung beitragen sollen.
Stand Juni 2022 bestehen folgende Dokumente:
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Englisch), der die wesentlichen rechtlichen Auslegungsfragen umfasst.
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), der Beförderungsszenarien im Güterverkehr enthält und anhand von Beispielen beschreibt, ob und wenn ja in welchen Zeiträumen die Entsendevorschriften erfüllt sein müssen.
Ein Übersichtsdokument (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), das die wesentlichen Regelungen kurz zusammenfasst.

Neues Portal für Entsendemeldungen

Für die Entsendemeldung besteht nun ein einheitliches Portal (postingdeclaration.eu/landing)– die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Entsendemeldungen für Entsendungen seit dem 2. Februar müssen nun über dieses Portal erstellt werden. Eine Anleitung, wie Sie sich dort registrieren können, finden Sie unter Weitere Informationen zum Download. Das Portal und der Austausch von Dokumenten zwischen den Unternehmen und den Behörden (oder vice versa) basiert auf dem IMI-System (Internal Market Information-System).
Die Entsendemeldungen können für jeden einzelnen Fahrer mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten erstellt werden. Allerdings muss für jeden Mitgliedstaat, in den der einzelne Fahrer entsendet wird, eine gesonderte Entsendemeldung angefertigt werden. Dazu kann eine bestehende Meldung jedoch im Zuge einer Kopierfunktion als Basis dienen.
Die Entsendemeldung enthält folgende Angaben:
  • die Identität des Unternehmens‚ zumindest in Form der Nummer der Gemeinschaftslizenz, sofern diese verfügbar ist
  • die Kontaktangaben eines Verkehrsleiters oder einer anderen Person im Niederlassungsmitgliedstaat, der/die als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, zur Verfügung steht und Dokumente oder Mitteilungen versendet und in Empfang nimmt
  • die Identität‚ die Wohnanschrift und die Führerscheinnummer des Kraftfahrers
  • den Beginn des Arbeitsvertrags des Kraftfahrers und das auf diesen Vertrag anwendbare Recht
  • das geplante Datum des Beginns und des Endes der Entsendung
  • die amtlichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
  • ob es sich bei den Verkehrsdienstleistungen um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

Mitführpflichten

Der Fahrer muss seit 2. Februar in Kontrollen folgende Dokumente in Papier- oder elektronischer Form vorlegen können:
  • eine Kopie der über das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Portal übermittelten Entsendemeldung
  • Nachweise darüber, dass die Beförderungen im Aufnahmemitgliedstaat erfolgen, z. B. einen (elektronischen) Frachtbrief (nationales Muster oder (e)CMR) oder die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 genannten Belege (bei Kabotagebeförderungen)
  • die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, insbesondere die Ländersymbole der Mitgliedstaaten, in denen sich der Kraftfahrer bei grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen aufgehalten hat, gemäß den Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014, oder anderweitige Aufzeichnungen über die Tätigkeiten des Kraftfahrers am aktuellen Tag und der vorausgehenden 28 Kalendertage.
  • (Beachten Sie die Ausführungen ganz am Ende zur A1-Bescheinigung)
Sollten bei Kontrollen Unklarheiten auftreten, kann die Kontrollbehörde über das Entsendeportal der EU-Kommission beim einzelnen Unternehmen Kopien folgender Unterlagen anfordern:
  • Frachtbezogene Dokumente (insb. Frachtbriefe)
  • Fahrtenschreiberdaten
  • Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum
  • den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen
  • Zeiterfassungsbögen, die sich auf die Arbeit des Kraftfahrers beziehen
  • Zahlungsbelege
Das Unternehmen hat infolge der Anfrage durch die zuständige (ausländische) Behörde acht Wochen Zeit, die Daten zuzuliefern. Kommt das Unternehmen seinen Auskunftspflichten nicht nach, kann die zuständige nationale Behörde eingeschaltet werden, die binnen 25 Tagen einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes leisten muss.
Informationen über die in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen können über die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Übersichtsseite zu den Entsendevorschriften in Erfahrung gebracht werden.
Beachten Sie auch die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Leitfäden rund um das allgemeine Entsenderecht. Den Leitfaden gibt es in einer Langfassung und in einer Kurzfassung.
Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig vom Entsendestatus, es bei jeder beruflichen Tätigkeit im EU-Ausland zu empfehlen ist, eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung mitzuführen. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Geschäftsführer. Eine Mitführungspflicht haben zwar nur einige Staaten in ihrer nationalen Gesetzgebung verankert, z. B. Frankreich und Luxemburg. Die Bußgelder, die beim Fehlen der A1-Bescheinigung ausgesprochen werden können, stoßen jedoch teilweise in den vierstelligen Bereich vor. Die A1-Bescheiniung erhalten Sie regelmäßig über die jeweilige Krankenkasse.

Wo sind die Grenzen der neuen Regeln?

Da es EU-Rat und EU-Parlament (als EU-Gesetzgeber) unterlassen haben, einen konkreten Anwendungsbereich für die neuen Entsenderegeln zu etablieren, gelten diese zumindest aus Sicht der EU-Kommission nur für Fahrerinnen und Fahrer, die genehmigungspflichtige Beförderungen durchführen und auch nur dann, wenn ein Fahrzeug genutzt wird, das zwingend mit einem (digitalen) Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss. Diese Sichtweise ist rechtlich und sachlich kaum haltbar, wurde in den oben genannten Fragen-Antworten-Katalogen jedoch so geäußert. Bis zu einer klärenden (EU-) Rechtsprechung ist nun leider davon auszugehen, dass insbesondere die nationalen Kontrollorgane der Sichtweise der EU-Kommission folgen werden.
Das bedeutet, dass z.B. für Fahrerinnen und Fahrer im Güter-Werkverkehr oder für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung, die zwar genehmigungspflichtig sind, die aber lediglich eine zulässige Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 t aufweisen, bei entsendepflichtigen Einsätzen im Ausland weiterhin über die “alten” nationalen Systeme eine Meldung erfolgen muss oder sollte.
Dabei ist je nach Zielland zu klären, ob dort für den konkreten Einsatz eine Entsendung überhaupt vorliegt und wenn ja, was in welchem Umfang über welches Portal gemeldet werden muss. Sie finden auf unserer Webseite zahlreiche Informationen zu den nationalen Entsendeportalen der EU-Staaten (und einiger Drittstaaten). Folgende Übersichtsseite enthält die Links auf die jeweiligen Unterseiten.
Stand: Juni 2022

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Die rechtzeitige und systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt eines Betriebs. Fehler bei der Übergabe können zu Unternehmenskrisen bis hin zur Betriebsaufgabe führen.
Die von den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge – Informationen für Unternehmensübergeber und Nachfolger“ dient einer ersten Orientierung und informiert über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Firmeninhaber, die ihren Betrieb abgeben wollen, als auch an potentielle Nachfolger. Sie informiert über die Grundlagen einer erfolgreichen Übergabe: Ihre frühzeitige Vorbereitung, verschiedene Übergabemodelle (innerhalb oder außerhalb der Familie), Kriterien zur Unternehmensbewertung, rechtliche und steuerliche Aspekte sowie Finanzierungshilfen bei der Betriebsübernahme. Zusätzlich finden Existenzgründer Checklisten zu wichtigen Planungsfragen wie „Bin ich ein Unternehmer?“ oder „Die Analyse des Unternehmens“. Die IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge“ können Sie hier herunterladen.
Um allen Beteiligten den Einstieg in das komplexe Thema der Unternehmensnachfolge zu erleichtern, bieten wir eine durchgängige Veranstaltungsreihe an. Die meisten Formate finden mehrfach pro Jahr statt. Mit unserer Veranstaltungsübersicht erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Angebot.

Händlerpflichten bei digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue gesetzliche Regelungen über den Verkauf und die Bereitstellung von Waren mit digitalen Elementen und Dienstleistungen, sowie über den Handel mit Waren mit digitalen Elementen in Kraft getreten. Diese haben insbesondere Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und auf die Beweislast des Unternehmers beim Vorliegen eines Mangels.

Verträge über den Kauf digitaler Inhalte und Waren mit integrierten digitalen Elementen

Von den Regelungen betroffen sind Verbraucherverträge
  • über den Kauf digitaler Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books, Musik, Videospiele), egal ob auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM), oder als Download oder Streaming,
  • über die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen (z.B. Hosting, Software-as-a-Service, Cloud Computing, Social Media, Streamingdienste),
  • über Sachen mit integrierten digitalen Elementen (bspw. Smart TV, Smart Watch, intelligente Haushaltsgeräte), das heißt, die Ware ist zwingend mit dem digitalen Element verbunden, sodass sie ihre Funktion ohne dieses digitale Element nicht erfüllen kann (das digitale Element kann dabei ein Produkt oder eine Dienstleistung sein).
Eine wesentliche Neuerung ist, dass ein Vertrag über einen digitalen Inhalt auch dann vorliegt, wenn der digitale Inhalt oder die Dienstleistung kostenlos angeboten wird, der Verbraucher aber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt und der Unternehmer diese Daten kommerziell nutzt, z. B. zu Marketingzwecken. Die Bereitstellung personenbezogener Daten wird somit – wenn sie kommerziell genutzt werden – wie ein monetäres Entgelt behandelt.
Insbesondere beim Gewährleistungsrecht bestehen Neuerungen. Der Händler muss – wie bisher auch – zunächst den vertragsgemäßen Zustand (sog. “Nacherfüllung”) wiederherstellen, wenn er ein mangelhaftes Produkt geliefet hat, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn ein eine Nacherfüllung fehlschlägt kann der Verbraucher Preisminderung oder Beendigung des Vertrags verlangen. Näheres erfahren Sie in den Änderungen zum Kaufrecht ab 2022.
Bezogen auf digitale Produkte und Sachen mit digitalen Elementen sind aus Händlersicht insbesondere relevant:
  • Eine digitales Podukt oder eine Sache mit digitalen Elementen kann trotz Einhaltung einer vereinbarten Beschaffenheit mangelhaft sein. Es kommt für die Sachmangelfreiheit zusätzlich darauf an, was bei einer Sache der Branchenüblichkeit und der Kundenerwartung entspricht. Also, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist. Es wird künftig also mehr als es bisher der Fall war auf die durchschnittliche Käufererwartung abgestellt. Bei Verbrauchern wird eine vertragliche Abweichung davon nur mit einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung (nicht lediglich in der Produktbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) möglich sein. Im B2B-Bereich wird man die objektive Verwendbarkeit und die übliche Beschaffenheit abbedingen können, es ist aber noch nicht geklärt, welche Anforderungen an eine solche Vereinbarung zu stellen sind. Neben der durchschnittlichen Beschaffenheit und Verwendbarkeit kommen noch weitere Punkte hinzu, wie entsprechende Montageanforderungen und Installationsanforderungen, damit die Sache mangelfrei ist.
  • Die Beweislastumkehr für Mängel wurde auf ein Jahr ausgedehnt. Bisher musste der Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferdatum nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Lieferung vorgelegen hat. Dieser Zeitraum - also die Vermutung, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag - beträgt nunmehr ein Jahr.
Achtung: Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten wird vermutet, dass das digitale Produkt während der gesamten bisherigen Dauer mangelhaft war. Bei dauerhaft bereitgestellten Sachen mit integrierten digitalen Elementen gilt die Beweislastumkehr sogar so lange, wie der Vertrag läuft, mindestens aber zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dauerhaft bereitgestellte” digitale Elemente können unter anderem sein: die Cloud-Anbindung bei einer Spielanwendung, eine Smartphone App zur Nutzung verschiedener Funktionen in Verbindung mit einer intelligenten Armbanduhr, oder Verkehrsdaten bei einem Navigationssystem (so laut Gesetzegsbegründung).
  • Es besteht ein Recht auf Aktualisierungen. Bei digitalen Produkten und Sachen mit digitalen Elementen muss das Unternehmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Aktualisierungen (funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates) informieren und diese bereitstellen. Werden die Aktualisierungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, oder sind sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt darin künftig ein Sachmangel. Die Dauer der Aktualisierungspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Der Zeitraum kann je nach Art und Zweck des Produkts und insbesondere seines Lebenszykluses unterschiedlich sein.
  • Der Händler/Verkäufer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen. Ist der Verkäufer, wie häufig, nicht zugleich Hersteller der Ware sollte er die Mitwirkung des Herstellers an der Aktualisierung/an Updates des digitalen Elements vertraglich vereinbaren.
  • Keine Haftung des Unternehmers soll bestehen, wenn er über die Verfügbarkeit des Updates informiert und dieses bereitgestellt hat (der Unternehmer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren) und der Verbraucher das Update nicht, oder unsachgemäß durchführt (eine fehlerfreie Installationsanleitung des Unternehmers vorausgesetzt).
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Dies gilt aber nicht für Verträge über Sachen mit digitalen Inhalten (z.B. Smart TV, Smart Watch), die dauerhaft bereitgestellt werden. Die Mängelhaftung besteht hier für die gesamte Vertragslaufzeit beziehungsweise die Lebensdauer des Produkts, mindestens aber für 2 Jahre.
  • Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Produkte oder Sachen mit digitalen Elementen wurde die Verjährung verlängert um 12 Monate nach Ende des Bereitstellungszeitraums beziehungsweise nach Ende der Aktualisierungspflicht.
Beispiel: Wenn z.B. die Bereitstellungsdauer oder der Zeitraum der Aktualisierungspflicht 24 Monate beträgt, so hat der Verbraucher noch weitere 12 Monate Zeit einen Mangel geltend zu machen.
Zustätzlich gilt: Zeigt sich ein Mangel innerhalb der genannten Verjährungsfrist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels ein. Zeigt sich beispielsweise bei einer Sache der Mangel erst im 23. Monat, kann der Käufer den Mangel noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen.

Rechtspodcast – E-Commerce-Recht

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Viele Kunden wickeln Ihre Einkäufe über das Internet ab. Aber wie lässt sich ein solcher Webshop rechtlich gestalten?
Die IHK Region Stuttgart informiert über das Thema im „Rechtspodcast“ zum E-Commerce. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In 2022 gibt es neue Spielregeln, inbesondere im Onlinerecht. Preisrabatte, Transparenz bei Kundenrankings, Kündigungsbutton, und digitale Warenkäufe sind nur einige der rechtliche Regelungen, die ab 1. Januar 2022 und Mitte 2022 in Kraft treten. Im aktuellen Rechtspodcast berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen.
In der aktuellen zweiten Episode berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu speziellen Rechtsthemen des Onlinehandels, insbesondere Anti-Abmahngesetz, E-Mail-Werbung und Werbung mit Preisen.
In der ersten Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuer und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich und geben Tipps zu den rechtlichen Basics eines Onlineshops und was zu beachten ist, wenn man über den Webshop auch Kunden im Ausland erreichen möchte.

Verpackungsgesetz 2021

Das novellierte Verpackungsgesetz gilt seit 2021 und viele der Vorschriften sind schon in Kraft getreten.
Viele Unternehmen sind von der Novelle des Verpackungsgesetzes betroffen und leider sind damit auch eine Vielzahl von bürokratischen Pflichten verbunden.

Informationspflicht und Nachweisführung

Hierzu wurde unter anderem eine neue ausdrückliche Informationspflicht der „Letztvertreiber“ (also auf der letzten Handels-Stufe) aufgenommen, die seit 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist: „Letztvertreiber von Verpackungen (bspw. Transportverpackungen, oder sogenannte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen), müssen die Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren“ (siehe §15 Satz1). Aber im rein gewerblichen Lieferverkehr (Business to Business , also B2B) sind nach wie vor Verpackungs-Rücknahme-Pflichten in Abstimmung mit ihren Kunden möglich, jedoch müssen nun seit dem 1. Januar 2022 interne Nachweise (§15 Absatz 3 Satz3) geführt werden bezüglich der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen. Es wird eine interne Dokumentation erwartet, die auch geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle beinhaltet.

Serviceverpackungen

Betroffen sind nun auch die Letztvertreiber der Serviceverpackungen. Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen, wodurch auch alle dazugehörigen Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht, an diese übertragen wurden. Seit 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber der befüllten Serviceverpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Mehrwegpflichten

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen seit 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. (§ 33, 34 VerpackG)

Pfandpflicht

Seit 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Mindesteinsatz von Recyclaten

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.
Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen z. B. Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben. (§ 30a VerpackG)

Produktsuche im Katalog: Systembeteiligungspflicht – ja oder nein?

Mit der Katalogdatenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können Unternehmen seit Ende 2018 prüfen, ob sie das Recycling ihrer Verpackungen finanzieren müssen.
Das ist immer dann der Fall, wenn die Verpackung typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfällt, also eine Verpackung mit Systembeteiligungspflicht ist.
Die Anwendung des Katalogs ist einfach, die Ergebnisse eindeutig: Unternehmen können mit einer Volltextsuche gezielt nach den Produkten suchen, die sie vertreiben. Die Datenbank zeigt ihnen an, ob die dazugehörige Verpackung in ihrer konkreten Beschaffenheit systembeteiligungspflichtig ist.
Die Suchergebnisse sind aufgeschlüsselt nach Füllmenge, Art und Packstoff der Verpackung. Um das gebündelte Wissen dort vorzuhalten, wo es benötigt wird, hat die ZSVR bisher von ihr ergangene Einordnungsentscheidungen im Katalog verlinkt. Zudem erklärt sie zentrale Begriffe in kurzen Informationstexten.

ZSVR veröffentlicht Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Englisch

In den vergangenen Jahren hat sich der Warenverkehr weiter internationalisiert. Ob Schinken aus Spanien, Elektronikartikel aus China, Käse aus Frankreich, Pommes aus den Niederlanden oder Medizinprodukte aus aller Welt: In Deutschland werden auch verpackte Produkte aus dem Ausland auf den Markt gebracht.
Daher bietet die ZSVR den Katalog seit März 2024 in englischer Sprache an. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt für Rechtssicherheit – sowohl bei ausländischen Unternehmen als auch bei Multiplikatoren, wie Auslandshandelskammern, die ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.
Zur Produktsuche im englischen Katalog gelangen Sie hier.

Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller

Die bisherige Registrierungspflicht, die nur für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen, also von mit Ware befüllten Verpackungen, die im Business to Consumer (B2C) als Abfall anfallen, wird im Juli 2022 auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren
ausgeweitet. (§ 9 Abs. 1 VerpackG)

Übersicht der zeitlichen Fristen

relevant ab inhaltlich Hersteller/
Erst-inverkehrbringer
Händler Marktplätze Verbraucher
03.07.2021 Ausweitung Informationspflicht
X X
03.07.2021 interne finanzielle und organisatorische selbstkontrolle X X
01.01.2022 Neue Nachweispflichten X
01.07.2022 Registrierungs- und Prüfpflicht bzgl. der Systembeteiligung X X
01.07.2022 Erklärungspflicht / Systembeteiligung X
01.07.2022 Ausweitung Registrierungspflicht
(nur B2B)
X
01.01.2023 Mehrweg Alternativen X
2022/2024 Erweiterung Pfandpflicht X X X
2025/2029 Getrenntsammlungs-pflichten X X X
2025/2029 Mindesteinsatz von Recyclaten X

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ZSV.

DIHK Merkblatt Verpackungsgesetz

Anbei finden Sie das Merkblatt des DIHK.

EU-Leitfaden für Wasserstoff-Fördermöglichkeiten

Der Förderkompass der Europäischen Kommission richtet sich an alle interessierten Stakeholder, dementsprechend auch Großunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und bietet eine Übersicht zu Wasserstoff-Förderprogrammen und Fonds auf zwei Ebenen:
  1. EU-Förderprogramme und Fonds, die aus dem langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU finanziert werden
  2. Nationale Förderprogramme und verfügbare Mittel auf EU-Länderebene
Für jedes EU-Programm oder Fonds hebt der Förderkompass Kernmerkmale hervor und bietet Links, unter denen weitere Informationen eingesehen werden können. Mit Hilfe verschiedener Filter (z. B. Zielgruppe „KMU") lassen sich die Suchergebnisse eingrenzen.
Quelle: DIHK
Stand 12.11.2024

Einwegkunstoffprodukte: Verbote und Kennzeichnung seit Juli 2021

Seit 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten beziehungsweise zwingend zu kennzeichnen.

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff also sogenannte unter Oxidation abbaubare Kunsstoffe (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) dürfen diese Einwegprodukte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, seit 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Davon betroffen sind:
  • Wattestäbchen
  • Teller (beschichtete Papier- bzw. Pappteller fallen ebenso darunter)
  • Besteck
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher/-behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
In den Fragen und Antworten (FAQs) wird vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) erwähnt , dass ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber nach Inkrafttreten der Verordnung dennoch möglich sei. Damit können insbesondere durch die Corona-Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.
Beispielsweise lassen sich Teller, Schüsseln und Lieferboxen aus Zuckerrohr oder Palmblättern herstellen. Beide Materialien haben den Vorteil, dass sie kompostierbar und sowohl hitze- als auch kältebeständig sind. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch Stabilität und Robustheit aus, sodass das Essen problemlos darin befördert werden kann. Als Einweg-Besteck eignen sich wiederum z. B. Gabeln und Löffel aus Holz oder Pappe. Und werden Einweg-Trinkhalme benötigt, bieten sich solche aus Papier oder Bambus an.
Weitere Informationen des BMU und entsprechende FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung finden Sie auf der Webseite des BMU.

Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderungen seit 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von kunststoffhaltigen Hygieneartikeln, Feuchttüchern, Tabakprodukten sowie Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen. Die Einweggetränkegetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Logos bereitgestellt.
Infolge dieser neuen Vorschriften ist es betroffenen Unternehmen seit 3. Juli 2021 untersagt, diese Artikel ungekennzeichnet in den Verkehr zu bringen.
Die Übergangsfrist für bereits produzierte, aber noch nicht gekennzeichnete Artikel, die mit einem nicht ablösbaren bestimmten Aufkleber weiter in den Verkehr gebracht werden durften, ist am 3. Juli 2022 abgelaufen.
Ab 3. Juli 2024 müssen zudem Deckel und Verschlüsse mit Getränkebehältern aus Kunststoff während der Verwendungsdauer fest verbunden sein.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung sowie eine umfassende FAQ-Liste zur Verordnung bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Der DIHK hat zusammenfassend ein Merkblatt mit allen relevanten Daten und Fakten erstellt.

EU veröffentlicht Guidelines und Piktogramme

Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoff-Artikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt. Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie hier.
Die entsprechenden Piktogramme (gibt es auch in Deutsch zur Auswahl) wurden von der EU-Kommission veröffentlicht und können heruntergeladen werden.
Stand: April 2023

IHK ecoFinder

Was bietet der ecoFinder?

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche ein neues Portal zur Darstellung ihres Leistungsprofils an – modern, benutzerfreundlich, sicher, barrierefrei und ab sofort auch international in englischer Sprache verfügbar.
Diese neue Ausprägung macht es möglich, dass auch ausländische Firmen nach deutschen Partnern und Unternehmen suchen können, sowohl für Projekte in ihrer eigenen Region als auch für Vorhaben in Deutschland.
Die Datenbank bietet einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt-und Energiebranche. Die Suche kann per frei wählbarem Suchbegriff oder anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel regional erfolgen.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im IHK ecoFinder können sich Unternehmen präsentieren, die Produkte oder Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen
  • Klimaschutz
  • Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz
anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt-und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was sind die Vorteile des IHK ecoFinders für registrierte Organisationen und Unternehmen?

Registrierte Organisationen profitieren von einer komfortablen Datenpflege sowie von den Werbemaßnahmen, mit denen die Industrie- und Handelskammern den IHK ecoFinder bekanntmachen. Alle registrierten Organisationen haben Zugriff auf die Nutzerstatistik ihres Profils.
Die Leistungsprofile der Firmen informieren ausführlich über:
  • Die Produktpalette der Anbieter, wenn Sie technische Anlagen und Produkte suchen.
  • Die Qualifikation, Branchenerfahrung und Ausstattung der Anbieter, wenn Sie kompetente Beratung benötigen.
  • Die Stoffe, die abgenommen werden können und die angewandten Verfahren, wenn Sie neue Entsorgungs- und Verwertungswege wissen möchten.
  • Die Spezialgebiete und die technische Ausstattung der Anbieter, wenn leistungsfähige Partner bspw. die Altlastensanierung übernehmen sollen.

Wie kann ich mein Organisationsprofil auf dem IHK ecoFinder veröffentlichen?

Organisationen, die ihr Profil erstmals veröffentlichen wollen, können ihre Daten komfortabel online erfassen und sich dabei bei Bedarf von ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Die Profile der in UMFIS registrierten Organisationen werden automatisch zum IHK ecoFinder migriert und nach Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie freigeschaltet.
Sie bieten selbst Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Umweltschutz an? Dann tragen Sie sich und Ihr Firmenprofil, in dem Ihre Produkte und Dienstleistungen beschrieben werden, kostenlos in die Datenbank IHK ecoFinder ein.
Stand: 28.12.2023



Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinen Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.

Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann.

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Mit den Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (auch als “Gesetz gegen Abmahnmissbrauch” oder “Anti-Abmahngesetz” bekannt) bleiben Abmahnung gegen Wettbewerbsverstöße wie bisher möglich. Die Anforderungen an Abmahnungen werden allerdings strenger.
Im Einzelnen gibt es folgende Neuerungen:

Regelungen zum Rechtsmissbrauch

Gesetzliche Merkmale für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung sind beispielsweise, dass ein zu hoher Gegenstandswert und damit zu hohe Abmahnkosten festgesetzt werden. Oder es wird eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe oder eine zu weit gehenden Unterlassungserklärung verlangt. Im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung kann der Abgemahnte die für die Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten erstattet verlangen. Es handelt sich bei Vorliegen eines Merkmals nicht automatisch um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, sondern dies muss vom Gericht festgestellt werden. Wie damit vor Gericht umgegangen werden wird, bleibt abzuwarten. Rechtsprechung zum Anti-Abmahngesetz liegt bislang nicht vor. Die IHK Region Stuttgart wird bei bekannten Neuerungen zur gegebenen Zeit über den Newsletter informieren.

Qualifizierte Wirtschaftsverbände

Wirtschaftsverbände und Wettbewerbsvereine dürfen- wie bisher auch - abmahnen, müssen sich aber als qualifizierter Verband beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen können in § 8b Abs. 2 UWG nachgelesen werden.

Teilweises Verbot und Deckelung von Vertragsstrafen

Im Rahmen einer Unterlassung- oder Verpflichtungserklärung erkennt der Abgemahnte in der Regel eine Vertragsstrafe an. Diese ist zu zahlen, wenn er dem abgemahnten Verstoß zuwiderhandelt. Vertragsstrafen fallen künftig nicht ganz weg, sondern es müssen bestimmte Bedingungen dafür eintreten.
Mitbewerber dürfen künftig keine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn erstmalig eine Abmahnung ausgesprochen wird, gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien (dies meint den Webshop oder die Unternehmenswebseite) verstoßen wurde und wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Die genannten Voraussetzungen müssen alle zusammen vorliegen, damit die Vertragsstrafe nicht wirksam wird. Verbände sind hiervon ausgenommen und dürfen eine Vertragsstrafe fordern.
Bei geringfügigen Verstößen und wenn das abgemahnte Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter hat, darf die Vertragsstrafe 1.000 Euro nicht überschreiten.

Keine Erstattung von Abmahnnkosten

Die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten darf ein Mitbewerber (z.B. ein konkurrierender Händler) in folgenden Fällen nicht erstattet verlangen:
  • Es handelt sich um einen Verstoß gegen eine Pflicht zur Kennzeichnung und Information auf Webseiten, Social-Media-Profilen oder Webshops (z.B. das Impressum, die Widerrufsbelehrung, Informationen in Fernabsatzverträgen). Dies gilt allerdings nicht für Warnhinweise (z.B bei Chemieprodukten, Spielzeugen, CE-Kennzeichnung). Auch Werbung muss weiterhin als solche gekennzeichnet sein.
  • Der Verstoß betrifft die DSGVO (im Internet dürfte hier am häufigsten die Datenschutzerklärung betroffen sein), sofern das Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt .
Achtung: Nur Mitbewerber sind nicht zur Kostenerstattung berechtigt. Abmahnberechtigte Verbände können nach wie vor eine Kostenerstattung geltend machen.

Formelle Anforderungen an Abmahungen

Abmahnungen müssen konkrete Anforderungen an Inhalt und Form enthalten (z.B. das vorgeworfene Verhalten und die Rechtsverletzung ist zu benennen, und wie sich die Abmahnkosten berechnen). Andernfalls kann der Abmahnende seine Abmahnkosten nicht erstattet verlangen.

Abschaffung des sog. "fliegenden Gerichtsstands"

Grundsätzlich ist bei Wettbewerbsverstößen das Gericht zuständig, in dessen Ort der Verstoß begangen worden ist. Bei Verstößen im Internet (z.B. durch Webshops), konnte der Kläger vor jedem deutschen Gericht klagen. Diese Möglichkeit ist nun weggefallen. Künftig muss am Sitz des beklagten Unternehmens geklagt werden.

Fazit

Die Regelungen gegen Abmahnmissbrauch dürften insbesondere Onlinehändler entlasten. Abmahnende Mitbewerber und Verbände müssen nunmehr genauer prüfen, ob sie ihre Abmahnung realisieren können. Abmahnungen sind aber durch das Anti-Abmahngesetz nicht per se verboten, sondern in den oben genannten Bereichen sind Abmahnungen unter Umständen unzulässig beziehungsweise dürfen keine Kosten oder Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Wie sich die Bestimmungen in der Praxis auswirken, bleibt abzuwarten.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie diese daher nicht ignorieren. Auch eine als ungerechtfertigte angesehene Abmahnung kann vor Gericht gehen und Kosten verursachen. Es gilt für wettbewerbsrechtliche Abmahnung wie bisher auch, dass Sie diese nicht ohne rechtliche Beratung unterschreiben und auch keine Zahlungen vornehmen sollten.


Änderungen im Maklerrecht

Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Die Immobilienwirtschaft wird, wie kaum ein anderer Wirtschaftsbereich, von zyklischen Schwankungen beeinflusst, was sich einerseits auf die Neubauinvestitionen und andererseits auf den Immobilienbestand auswirkt. Gleichzeitig ist die Immobilienbranche äußerst heterogen in Bezug auf regionale Trends. Neben Gebieten mit gestiegenen Kaufpreisen für Wohnimmobilien wie der Region Stuttgart, sind auch Regionen zu beobachten, in denen die Kaufpreise in den vergangenen Jahren gesunken sind. Diese unterschiedlichen Marktbedingungen fanden bislang zum Teil auch Ihren Niederschlag in unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die Maklerprovision.
Künftig gelten bei vielen Immobilienverkäufen bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem durch den Bundestag am 14. Mai 2020 beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 5. Juni 2020 zugestimmt. Das Gesetz war Teil des am 18. August 2019 vereinbarten Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung.
In der Region Stuttgart wurden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern bislang bereits üblicher Weise gleichermaßen vom Käufer und vom Verkäufer getragen, so dass die nunmehr beschlossene gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer - zumindest in Baden-Württemberg - an sich bereits üblich war.
In Zukunft gilt:
  • Die gesamten Maklerkosten dürfen nicht mehr einseitig dem Käufer aufgebürdet werden, wenn auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Wer einen Makler beauftragt, muss künftig mindestens 50 Prozent des gesamten Maklerlohns selbst tragen.
  • Eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklerprovision ist nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Die maximale Obergrenze 50 % der insgesamt zu zahlenden Maklerprovision ist damit verbindlich. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Zudem muss der Auftraggeber des Maklers künftig nachweisen, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision in voller Höhe bezahlt hat, bevor er von der anderen Partei die Zahlung der übrigen Maklerprovision verlangen kann. Wird der Makler aber sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer gleichermaßen tätig (“Doppelbeauftragung”), gibt es hingegen keine Regelungen zur Zahlungsreihenfolge.
  • Im Falle einer Doppelbeauftragung kann der Makler eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
  • Wird der Makler aufgrund einer Vereinbarung mit einer Partei für diese unentgeltlich tätig, so kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.
  • Die Neuregelung zur Verteilung der Maklerprovision ist auf Fälle beschränkt, in denen der Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist.
  • Die Neuregelung gilt nicht für die Maklerverträge über Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser sowie nicht für die Vermittlung von Mietverträgen.
  • Darüber hinaus gilt künftig ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (zum Beispiel eine E-Mail).
Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
In Fällen, in denen der Maklervertrag bereits vor dem 23. Dezember 2020 geschlossen, der Verkauf jedoch erst danach abgeschlossen wurde, sind die bis zum 23. Dezember 2020 geltenden Regeln anzuwenden. Die neu eingeführten Vorschriften betreffen also nur Maklerverträge, die ab dem 23. Dezember 2020 geschlossen werden.

So kommen Sie als IHK-Mitglied ins Magazin Wirtschaft

Für Mitglieder der IHK Region Stuttgart gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Magazin Wirtschaft aufzutauchen. Die am häufigsten genutzten sind der Firmenreport und der Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen.

Firmenreport

Die Rubrik Firmenreport in der gedruckten Ausgabe des IHK-Magazin Wirtschaft oder in der Online-Ausgabe informiert über neueste Entwicklungen in den Unternehmen der Region Stuttgart. Da der Firmenreport zum redaktionellen Teil der Kammerzeitschrift gehört, unterliegen die veröffentlichten Meldungen journalistischen und presserechtlichen Regeln. So sind PR-Berichte und Werbung nicht möglich. Aus Platzgründen können wir leider auch nicht alle eingesendeten Nachrichten veröffentlichen und müssen eine journalistische Auswahl treffen. Dabei erhöhen attraktive Fotos erfahrungsgemäß die Veröffentlichungschancen.
Gern können Sie die Veröffentlichung auch für Ihre Social-Media-Aktivitäten benutzen. Die Onlineveröffentlichung bleibt circa acht Wochen stehen, das gedruckte Magazin bleibt bis zum Ablauf des darauffolgenden Jahres im Online-Archiv sichtbar.
Grundbedingungen für die Erwähnung im Firmenreport ist, dass das Unternehmen Mitglied der IHK Region Stuttgart ist und dass die Neuigkeit, um die es geht, nicht länger als sechs Wochen zurück liegt.

Für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignet sind folgende Themen:
  • Neue Produkte und Dienstleistungen, die einen echten Innovationssprung enthalten
Das können sein:
  • neue Buchreihen, neue Automodelle, u.ä.
  • neue Geschäftsfelder
  • neue technologische Verfahren
  • Erzeugnisse und Leistungen, die von Wettbewerbern - zumindest in der Region - noch nicht angeboten werden
Außerdem:
  • große Investitionen
  • der Bau neuer Fabriken und Niederlassungen, möglichst in der Region
  • Großaufträge, die den Geschäftsverlauf beeinflussen
  • Produkte oder technische Verfahren, die einen Innovations- oder Designpreis gewonnen haben
  • außergewöhnliche kulturelle Leistungen
  • besondere Aktivitäten im Umweltschutz
  • originelle Wohltätigkeitsaktionen
Dagegen ist es leider nicht möglich, folgendes zu veröffentlichen:
  • Firmenportraits
  • Produktanpreisungen
  • Spezialwochen
  • Messebeteiligungen
  • Zertifizierungen
  • Tage der offenen Tür
  • Betriebsauflüge und -feste
Geburtstage, Dienst- und Firmenjubiläen veröffentlichen wir nicht im Firmenreport, sondern im Kalender.

Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen

Wenn Sie in den nächsten Monaten ein besonderes Firmenjubiläum oder als Geschäftsführer oder Prokurist ein Dienstjubiläum oder einen runden Geburtstag feiern und dieses gern im Magazin Wirtschaft veröffentlicht sehen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Das Magazin Wirtschaft erscheint jeweils zum Monatsanfang. Redaktionsschluss für den Kalender ist vier Wochen vorher.
Besondere Fimenjubiläen sind 25-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jähriges Bestehen u.s.w.
Dienstjubiläen werden veröffentlicht, wenn der leitende Mitarbeiter (Geschäftsführer, Prokurist) 25, 40, 45, 50 u.s.w. Jahre bei derselben Firma beschäftigt ist.
Geburtstage werden veröffentlicht, wenn sie "rund" sind, der Betreffende also 50, 60, 65, 70 u.s.w. Jahre alt wird.
Andere Firmennachrichten veröffentlichen wir im Firmenreport.
Bei Firmen- und Dienstjubiläen gibt es unabhängig von der Veröffentlichung im Magazin Wirtschaft die Möglichkeit, bei der IHK Ehrenurkunden zu erhalten. Diese können Sie hier bestellen.

Wenn Sie eine für Kalender oder Firmenreport geeignete Nachricht haben, bitte wenden Sie sich an die
IHK Region Stuttgart
Dr. Annja Maga
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1373 (nur vormittags)
Telefax 0711 2005-1327
E-Mail annja.maga@stuttgart.ihk.de

Anzeige im Magazin Wirtschaft

Wenn Sie eine Anzeige im Magazin Wirtschaft schalten möchten, finden Sie hier die Mediadaten und die Ansprechpartne (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 295 KB)r.

Ihre Ansprechpartner

Herausgeber
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart mit ihren Bezirkskammern in Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Postfach 102444
70020 Stuttgart
E-Mail info@stuttgart.ihk.de
Internet www.stuttgart.ihk.de
Telefon 0711 2005-1273
Verantwortlich für Herausgabe und Inhalt
Dr. Susanne Herre
Redaktion
Walter Beck, Telefon 0711 2005-1347
Dr. Annja Maga, Telefon 0711 2005-1373
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annja.maga@stuttgart.ihk.de
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Informationen über das Schalten von Anzeigen in der gedruckten Ausgabe von „Magazin Wirtschaft”:
Dennis E. Mallach
Projekt M-07 Mallach Werbung GmbH
Telefon 07821/92009-77
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Abonnement
Magazin Wirtschaft ist das offizielle Organ der IHK Region Stuttgart und erscheint am ersten eines Monats. Kammerzugehörige erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne besondere Bezugsgebühren. Magazin Wirtschaft kann auch beim Verlag bestellt werden. Das Jahresabonnement kostet 25 Euro inklusive Porto, das Einzelheft kostet 2,56 Euro.
Ansprechpartner im Verlag:
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marc.endriss@pruefer.com

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen ist seit 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das gilt für neue Heizungen

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Das gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Neue Öl- oder Gasheizungen

Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.

Förderung durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Beachten Sie hierzu die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

EU-Mobilitätspaket I ist veröffentlicht

Nach gut drei Jahre andauernden Diskussionen ist am 8. Juli 2020 das Mobilitätspaket I beschlossen worden. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinien und Verordnungen im EU-Amtsblatt hat am 31. Juli 2020 stattgefunden.
Verordnung (EU) 2020/1054 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 (mittlerweile liegen konsolidierte Fassungen der beiden Verordnungen bei EUR-Lex vor)
Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012
Richtlinie (EU) 2020/1057 zur Ausgestaltung der Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EU und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG
Binnen unterschiedlicher Fristen werden einige Regeln im Bereich Marktzugang, Entsendung sowie Lenk- und Ruhezeiten verändert bzw. neu eingeführt. Die Änderungen bei der Entsendung der Fahrer, den Regelungen zum Markt- und Berufszugang und bei der Kontrollrichtlinie werden erst im Februar bzw. Mai 2022 Geltung erlangen und deshalb in diesem Artikel nicht detailliert behandelt, sondern nur oberflächlich benannt.
Da im Bereich Lenk- und Ruhezeiten und Fahrtenschreiber einige der Änderungen bereits am 20. August 2020 Geltung erlangen, wird der Fokus in diesem Artikel auf diesen „unmittelbar“ geltenden Neuerungen liegen. Hier werden nur die wichtigsten und für Fahrer bzw. Unternehmen auch im Alltag relevanten Änderungen angesprochen. Die Regelungen sind teilweise von hoher Komplexität gekennzeichnet und werden hier nur in den Grundzügen dargestellt. Einschränkend muss außerdem klargestellt werden, dass manche Formulierungen in der Änderungsverordnung keine klare Aussage dazu ermöglichen, wie rechtskonformes Handeln aussieht oder aussehen kann.
Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung zwischen mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zHm, die Stand 2020 nur dem nationalen Fahrpersonalgesetz und der zugehörigen -verordnung unterliegen, gelten die neuen Vorschriften nach dem Mobilitätspaket I erst nach einer Anpassung der zuvor genannten Rechtsgrundlagen. Ob die Umsetzung aller Vorschriften erfolgt, ist gegenwärtig unklar.
Wenn bei den in der Folge dargestellten Änderungen für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen bzw. zur Güterbeförderung mit einer zHm von mehr als 3,5 t kein gesondertes Datum genannt ist, ab dem die jeweilige Regelung gilt, ist diese ab dem 20. August 2020 anzuwenden bzw. anwendbar.
Die Mehrzahl der geänderten Verordnungen und Richtlinien sind in unserer Übersicht der Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport verlinkt (ggf. wird die entsprechende Rechtsgrundlage noch nicht in der neuesten konsolidierten Fassung, also noch mit dem veralteten Stand vom Juli 2020 ausgegeben).

Ausnahmen

(Artikel 3 und 13 der VO (EG) Nr. 561/2006)
Die Handwerkerklausel nach Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006 wird dahingehend angepasst, dass ab dem 21. August 2020 auch die Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern möglich ist. Die bestehenden Limitierungen (max. 7.500 kg zHm, max. 100 km Luftlinie Umkreis) werden beibehalten. Keine direkte Wirkung der Änderung auf Fahrzeuge bis 3.500 kg zHm, da statischer Verweis in der Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Perspektivisch kann in Deutschland die Beförderung von Transportbeton sowie die Beförderung von Baumaschinen für Bauunternehmen (im 100 km-Luftlinie-Umkreis und wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist) ausgenommen werden, wozu es aber zunächst einer Anpassung der FPersV bedarf, weshalb die Ausnahmen wenn überhaupt, dann frühestens 2021 gelten.
Die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe ha) der VO (EG) Nr. 561/2006, die grenzüberschreitenden Werkverkehr und Werkverkehrskabotage mit Fahrzeugen mit einer zHm zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t von den Vorschriften ausnimmt wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, wird erst ab dem 1. Juli 2026 Geltung erlangen (vgl. Artikel 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 neu).

Themenkomplex Wochenruhezeit

(Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006)
Wochenruhezeiten, die länger als 45 Stunden andauern, also alle regelmäßigen und auch reduzierte, die aufgrund eines angehängten Ausgleichs für eine vorherige reduzierte Wochenruhezeit insgesamt länger als 45 Stunden andauern, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine Dokumentationspflicht und somit Kontrollierbarkeit besteht weiterhin nicht.
Diese Wochenruhezeiten dürfen, wenn der Fahrer nicht an seinen Wohnort zurückkehrt, nur in einer vom Arbeitgeber „bezahlten“ Unterkunft verbracht werden, die geeignet und geschlechtergerecht und mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen ausgestattet sein muss (wobei die Reichweite dieser Vorgabe insoweit eingeschränkt ist, als ein Fahrer nicht in seinen Grundrechten beschnitten werden darf).

Rückkehrrecht des Fahrers

Innerhalb jedes Vier-Wochen-Zeitraumes (jede Kombination von vier zusammenhängenden Kalenderwochen, die in jeder Kalenderwoche beginnen und enden kann, zum Beispiel KWs 51 bis 2, 52 bis 3, 1 bis 4, 2 bis 5 usw.) muss das Unternehmen die Arbeit jedes Fahrers so planen, dass dieser mindestens ein Mal an seinen Wohnort ODER an den Unternehmensstandort, dem er normalerweise zugeordnet ist, zurückkehren KANN um dort eine Wochenruhezeit einzulegen, die mindestens 45 Stunden andauert. Das Unternehmen muss dokumentieren, wie das Rückkehrrecht des Fahrers umgesetzt wird – bei Betriebskontrollen im Niederlassungsmitgliedstaat ist die Einhaltung demnach kontrollierbar.
Der Fahrer darf nicht verpflichtet werden, an einen der genannten Orte zurückzukehren, da dies eine Beschneidung seiner Grundrechte bedeuten würde. Um es nochmals klarzustellen: Es handelt sich um ein Rückkehrrecht und nicht um eine Rückkehrpflicht!

Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Ausschließlich im grenzüberschreitenden Güterverkehr darf eine Sonderregel angewendet werden. Diese ermöglicht es unter Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen, zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einzulegen. Die Rahmenbedingungen/Voraussetzungen sind:
a) Im (bereits beschriebenen) Vier-Wochen-Zeitraum müssen neben den beiden zusammenhängenden reduzierten Wochenruhezeiten mindestens zwei regelmäßige Wochenruhezeiten eingelegt werden.
b) Die verkürzten Wochenruhezeiten müssen im Ausland verbracht werden (Ausland = weder Niederlassungsstaat des Unternehmens noch Wohnsitzstaat des Fahrers).
c) Der Ausgleich der beiden Verkürzungen muss so gestaltet werden, dass der Fahrer einen möglichst langen Erholungszeitraum in Anspruch nehmen kann. Deshalb darf aller Voraussicht nach der Ausgleich der Verkürzungen nicht getrennt sondern nur zusammengefasst eingelegt werden (will sagen: die Minderstunden beider Verkürzungen sind zu addieren). Der Ausgleich kann nicht zu einem vom Fahrer/Unternehmen gewählten Zeitpunkt eingelegt werden, sondern muss (direkt) „vor“ der auf die zweite Verkürzung folgenden regelmäßigen Wochenruhezeit erfolgen. Es ist rechtlich nicht hinreichend beschreiben, wie genau dieser Ausgleich zu erfolgen hat. Mutmaßlich ist es der Wille des EU-Gesetzgebers, diesen Ausgleich zwischen das Arbeitsende am letzten Arbeitstag vor der regelmäßigen Wochenruhezeit und dem Beginn eben jener Wochenruhezeit „dazwischenzuschieben“, was unklare Rechtsfolgen mit sich bringt (juristisch nicht beschriebene Auflösung des 24-Stunden-Zeitraumes am letzten Arbeitstag da unklar ist, ob zunächst eine Tagesruhezeit einzulegen ist, die nach dem Zeitblock für den Ausgleich zu einer wöchentlichen Ruhezeit verlängert wird; Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 7 der VO (EG) Nr. 561/2006; etc.).
Beispiel:
Verkürzung von KW 1 auf KW 2: 10 h (35 h reduzierte Wochenruhezeit eingelegt)
Verkürzung von KW 2 auf KW 3: 15 h (30 h reduzierte Wochenruhezeit eingelegt)
Mindestdauer der Wochenruhezeit inkl. Ausgleich von KW 3 auf KW 4: 10 h + 15 h + 45 h = 70 h
d) Wenn der Fahrer für die regelmäßige Wochenruhezeit, der der Ausgleich für die beiden reduzierten Wochenruhezeiten vorangestellt wird, an seinen Wohnort oder „seine“ Betriebsstätte des Unternehmens zurückkehren möchte, muss er zurückkehren, bevor er die Wochenruhezeit beginnt.
ACHTUNG: Bis zu einer Klarstellung durch die EU-Kommission/Mitgliedstaaten, wie diese Sonderregelung rechtskonform umgesetzt werden kann, sollten Unternehmen, die Rechtssicherheit anstreben, die Sonderregelung entweder nicht anwenden oder darauf achten, dass durch die Anwendung andere Vorgaben, insbesondere zum Artikel 8 Absatz 9 oder zum Artikel 9 Absätze 2 und 3 der VO (EG) Nr. 561/2006, nicht verletzt werden.

Überschreitung der Lenkzeit, um Wochenruhezeit am Wohnort oder der Betriebsstätte zu verbringen

Im Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 bestand bislang nur eine Sonderregelung, die es dem Fahrer unter unvorhersehbaren und von ihm/vom Unternehmen nicht beeinflussbaren Umständen, die die ursprüngliche Transportplanung durcheinanderbringen, ermöglicht, von den Vorgaben der Artikel 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 (ohne Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit!) abzuweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen.
Unter den selben Prämissen können die Fahrer künftig am letzten Arbeitstag der Woche in geringem Umfang von den Lenkzeitbeschränkungen abweichen, wenn es Ihnen dadurch gelingt, eine Wochenruhezeit am Wohnort des Fahrers oder der Betriebsstätte des Unternehmens, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, einzulegen. Dabei dürfen die Fahrer aber nicht von den Vorgaben der Artikel 6 bis 9 abweichen, sondern nur von den Vorgaben zur maximalen täglichen und kalenderwöchentlichen Lenkzeit (Artikel 6 Absätze 1 und 2, die Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 sei erwähnt, hat aber keine wirkliche Praxisrelevanz wenn in eine Wochenruhezeit übergegangen wird).
Wenn der Fahrer an seinem Wohnort oder „seiner“ Betriebsstätte eine reduzierte oder eine regelmäßige Wochenruhezeit einlegt, kann die Lenkzeit um bis zu eine Stunde verlängert werden. Muss der Fahrer hingegen die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden verlängern, um einen der beiden Orte zu erreichen, muss er dort eine regelmäßige Wochenruhezeit einlegen. In diesem Fall, also bei einer Verlängerung zwischen einer und zwei Stunden, muss der der Fahrer vor der Verlängerung der Lenkzeit eine 30minütige Fahrtunterbrechung einlegen.
Dem EU-Gesetzgeber ist es bei der Formulierung dieser Sonderregelung in besonderem Maße gelungen, unklare Regelungen zu schaffen. So ist nicht klar, ob die Sonderregelung es vermag, zugleich auch den Artikel 7 der VO (EG) Nr. 561/2006 außer Kraft zu setzen, der nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden eine 45minütige Fahrtunterbrechung fordert. Wenn dem so wäre, dürfte je nach Einzelfallkonstellation ausgerechnet am letzten Tag der Arbeitswoche am Ende einer vollständigen Tageslenkzeit von 9 oder 10 Stunden im Zweifel ein Lenkzeitblock von ununterbrochenen fünfeinhalb Stunden stehen. Wie dies damit einhergehen soll, dass durch die Inanspruchnahme der Sonderregelung die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf, bleibt bis zu einer Klarstellung durch die EU-Kommission oder die Mitgliedstaaten unbeantwortet.
ACHTUNG: Fahrer, die an dieser Stelle kein Risiko eingehen wollen, sollten (zumindest bis zur Klarstellung) nach dem Ablauf von 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit unabhängig davon, ob die Lenkzeit um maximal eine oder bis zu zwei Stunden verlängert wird, eine vollständige Fahrtunterbrechung einlegen.
Neu ist, dass die Lenkzeitverlängerung in allen Fällen, also auch zum Erreichen eines Halteplatzes, ausgeglichen werden müssen. Bis zum Ende der dritten Folgewoche muss eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit entsprechend verlängert werden. Die Dokumentationspflicht bleibt unverändert bestehen.

Unterbrechung von Ruhezeiten durch Fähr- und Zugüberfahrten

Bislang durften laut Artikel 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 nur regelmäßige (oder gesplittete) Tagesruhezeiten im begleiteten Kombiverkehr unterbrochen werden um auf den Zug/die Fähre auf- und wieder herunterzufahren. Künftig dürfen auch reduzierte und regelmäßige Wochenruhezeiten bis zu zwei Mal für insgesamt eine Stunde unterbrochen werden. Besondere Anforderungen gelten dabei, wenn eine regelmäßige Wochenruhezeit unterbrochen wird. Dies ist nur erlaubt, wenn dem Fahrer an Bord des Zuges oder der Fähre eine „Schlafkabine“ zur Verfügung steht und die fahrplanmäßige Fahrtdauer des Zuges oder der Fähre mindestens 8 Stunden beträgt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Fahrer die gesamte regelmäßige Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeugs verbringt.
Erfreulicherweise wurde klargestellt, wie diese Sonderregelung aufzuzeichnen ist. In dem Zeitraum, in dem der Fahrer an Bord des Zuges oder der Fähre ist, muss die Funktion Fähre/Zug aktiviert sein.

Erfassung von Urlaubs- und Krankheitsphasen unter dem Symbol „Bett“

Eine weitere erfreuliche Klarstellung im neuen Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 besteht darin, dass nun Urlaubs- und Krankheitstage offiziell unter dem Symbol „Bett“ erfasst werden dürfen, was auch endlich die Forderungen aus dem § 20 FPersV legalisiert. Klar muss sein, dass die Zeiten in der vorgeschriebenen betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung nach § 21a Absatz 7 ArbZG nicht als Freizeit erfasst werden dürfen, da sie nicht zur Kompensation überdurchschnittlich langer Arbeitszeiten herangezogen werden dürfen.

Aufzeichnung von Grenzüberfahrten

Ab dem 02. Februar 2022 müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
Wenn das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, muss ein handschriftlicher Vermerk auf der Tachoscheibe bereits seit dem 21. August 2020 erfolgen.

Rückkehrpflicht des Fahrzeugs

Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden.

Neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers ab 2023

Das Mobilitätspaket I schafft die rechtlichen Grundlagen für das Nachfolgemodell des aktuellen intelligenten Fahrtenschreibers. Bei den neuen Geräten, die etwa ab dem Sommer 2023 in Neufahrzeuge eingebaut sein müssen, handelt es sich um die Version 2 der 2. Generation digitaler Fahrtenschreiber. Diese müssen zusätzliche Ortspunkte bei jeder Grenzüberfahrt und bei jeder Be- oder Entladung speichern können. Die technischen Spezifikationen werden bereits von der EU-Kommission erarbeitet und müssen zwölf bzw. 18 Monate nach Inkrafttreten des Mobilitätspaketes veröffentlicht werden.
Auch bei den Nachrüstpflichten wurden die Fristen stark verkürzt. Spätestens am 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation (eingebaut in Neufahrzeuge bis 14. Juni 2019) ausgestattet sind, umgerüstet worden sein auf den neuen intelligenten Fahrtenschreiber.
Auch bei Fahrzeugen, die bereits mit dem aktuellen intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sind (Version 1 der 2. Generation), müssen die Version 2 erhalten. Die Frist dafür wird im Sommer 2025 ablaufen.
Sonderregelungen im Entsenderecht in Form von ausgenommenen zusätzlichen grenzüberschreitenden Transporten bei bilateralen Beförderungen im Güterverkehr bieten ggf. einen Anreiz, die Umrüstung bereits deutlich früher umzusetzen.

Ausweitung der Mitführungspflicht auf 1 + 56 Tage

Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage in Kontrollen ausgehändigt werden können (Änderung im Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014). Für Fahrer, die mit digitalen Fahrtenschreibern unterweg sind, wird sich im Alltag eigentlich nichts ändern, da alle Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind bzw. sein sollten. Wenn doch noch ein Papierdokument mitgeführt werden muss, verlängert sich zwar der Zeitraum, in dem das Dokument mitgeführt werden muss, aber das wird insgesamt zu verschmerzen sein.
Da zeitgleich mit der Verlängerung die Umrüstfrist von analogen bzw. digitalen Fahrtenschreibern der 1. Generation auf intelligente Fahrtenschreiber (Version 2 der 2. Generation) abläuft, dürften nur sehr wenige Fälle eintreten, in denen sich die verlängerte Nachweispflicht im Fahreralltag negativ auswirkt. Tatsächlich negativ betroffen könnten Aushilfsfahrer sein, die den lückenlosen Nachweis über Papierdokumente herstellen. Allerdings ist unklar, wie es an dieser Stelle weitergeht, da auch der Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG angepasst wurde (Rechtsgrundlage des EU-Formblattes) und ein neuer Ansatz entwicklet werden soll zum Nachweis von größeren Zeiträumen, in denen kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug bewegt wurde.

Fahrtenschreiberpflicht ab 2.501 kg zHm ab 1. Juli 2026

In knapp sechs Jahren unterliegen auch die seit vielen Jahren vermehrt für gewerbliche Güterbeförderungen eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge (mit Schlafkabine) dem EU-Fahrpersonalrecht. Die Neuregelung betrifft grundsätzlich nur den grenzüberschreitenden EInsatz, wobei es für den grenzüberschreitenden Werkverkehr und die Werkverkehrskabotage mit Fahrzeugen bis 3.500 kg zHm eine Ausnahme geben wird, wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, die zeitgleich mit der Absenkung auf Fahrzeuge mit einer zHm von mehr als 2,5 t Geltung erlangen wird (vgl. Artikel 3 Buchstabe ha) in Verbindung mit Artikel 2 der VO (EG) Nr. 561/2006).

Genehmigungspflicht ab 2.501 kg zHm ab Mai 2022

Bereits deutlich früher, nämlich ab dem 21. Mai 2022, unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zHm der Genehmigungspflicht.

Kabotage

An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „Abkühlphasevon vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Die Neuregelung gilt ab dem 21. Februar 2022. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.

Entsendung

Die Sonderregelungen für entsendete Kraftfahrer sehen vor, dass reiner Transit und sogenannte bilaterale Beförderungen vom Entsenderegime ausgenommen sind. Bilaterale Beförderungen beginnen im Niederlassungsmitgliedstaat, führen auf direktem Weg in den Zielstaat und von dort direkt zurück in den Niederlassungsmitgliedstaat. Unter besonderen Rahmenbedingungen wird es bei bilateralen Beförderungen möglich sein, grenzüberschreitende Beiladungen zu befördern. Details zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle.
Im Umkehrschluss unterliegen alle Kabotagebeförderungen und grenzüberschreitende Beförderungen, die nicht bilaterale Beförderungen sind, in vollem Umfang den Entsendebestimmungen. Die Neuregelungen gelten ab dem 02. Februar 2022.
Stand: Oktober 2020

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma

Sie möchten eine neue Firma oder eine Änderung der Firma beim Handelsregister anmelden und klären, ob die Firma eintragungsfähig ist?
Über unseren Onlineservice „Firmenprüfung” können Sie die firmenrechtliche Zulässigkeit der Firma einfach und kostenlos von uns prüfen lassen, wenn der Sitz des Unternehmens im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart liegt. Diesen Service bietet die IHK auch für die Prüfung des Namens einer eGbR an, die im Gesellschaftsregister eingetragen wird. Gegenstand der firmenrechtlichen Prüfung ist die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (Namensqualität), eine mögliche Irreführungseignung und die deutliche Unterscheidbarkeit der Firma von anderen Firmen mit demselben Sitz. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme, die dem Registergericht vorgelegt werden kann. Das Registergericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit einer Firma nach eigenem Ermessen. Die Stellungnahme der IHK Region Stuttgart trägt dazu bei, Komplikationen im Eintragungsverfahren zu vermeiden und die Eintragung zu beschleunigen.

Ihre Vorteile:
  • Der Onlineservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Sie erhalten eine Stellungnahme im PDF-Format per E-Mail.
  • Ist die Firma rechtlich problematisch, hilft Ihnen die IHK, eine Lösung zu finden.
  • Die Eintragung in das Handelsregister kann beschleunigt werden.
  • Der Service ist für Sie komplett kostenfrei.

Förderung, Finanzierung und Zuschüsse

Die untenstehende Broschüren stellt die wichtigsten Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft zusammen.

Broschüre

Eine Auswahl von Förderprogrammen für Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer aus Baden-Württemberg finden Sie in dieser Broschüre.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch bei der L-Bank sowie bei der KfW-Bankengruppe. Anfragen für Finanzierungsvorhaben, wie Liquiditätssicherung oder Überbrückungskredite, können über das Portal des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Bei einer geplanten Darlehensfinanzierung über eine Förderbank können Sie bei den Finanzierungssprechtagen Möglichkeiten einer Förderfinanzierung sondieren.
Folgende Quellen können Sie für die Suche nutzen:


Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Verkaufen über Online-Marktplätze und Plattformen

Den Einstieg in den Online-Handel finanziell fördern lassen!

Egal ob Beratung, Finanzierung oder Prämie – Ihren Einstieg in den Online-Handel können Sie sich fördern lassen. Bund und Land bieten hierzu eine Reihe von attraktiven Unterstützungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg erhalten Sie mit der “Digitalisierungsprämie Plus” einen Zuschuss bis zu 3.000 Euro. Im Vorfeld können Sie sich mit dem Programm “” von Experten zu Ihrem Einstieg in den Online-Markt beraten lassen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei Fragen zur Antragstellung.

Studien, Infobroschüren & Anleitungen, die helfen!

Das Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel und dessen Träger ibi research an der Universität Regensburg bieten eine Reihe von nützlichen Studien, Infobroschüren, Anleitungen und Checklisten zu unterschiedlichen Themen des Online-Handels.

Rechtssicherheit beim Online-Handel

  • Rechtssicherer Onlineshop: Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Hierfür sind bestimmte Informationen notwendig. Welche, finden Sie in unsere Artikelreihe “E-Commerce Recht” . Unterstützt wird die Thematik mit einem Video Tutorial der IHK Berlin.
  • Zahlungsdiensterichtlinie: Die starke Kundenauthentifizierung (SKA) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung verändert den Zahlungsverkehr – besonders im Online-Handel. Grundlage hierfür ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Diese gilt seit dem 14. September 2019. Was Sie als Händler tun müssen, erfahren Sie im Artikel Zahlungsrichtlinie (PSD2).
  • Verpackungsgesetz für Unternehmen: Wegen der im Online-Handel eingesetzten Verpackungen ist die Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem notwendig. Mehr Erfahren Sie im Artikel Verpackungsgesetz für Unternehmen.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich E-Commerce können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.

Ferienfahrverbot für Fahrzeuge zur Güterbeförderung

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August* von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung). Die Details der Regelung orientieren sich eng an den Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot, auch was die Thematik Ausnahme- bzw. Dauerausnahmegenehmigung anbelangt. Weitere Informationen dazu finden Sie unserem Artikel Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat auf seinen Internetseiten ebenso weiterführende Informationen zu diesem Thema hinterlegt und bietet auch eine jedes Jahr aktualisierte Straßenkarte mit den gesperrten Streckenabschnitten.
* der genaue Zeitraum variiert von Jahr zu Jahr geringfügig, in aller Regel gilt das Ferienfahrverbot an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und dem 31. August.
Weitere Informationen des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums finden Sie in diesem Dokument.
Stand: Januar 2025

Cloud Mall BW: Neuer Katalog Cloud-basierter Services

Innovative Services rund um Cloud Lösungen werden in Praxispiloten bei der Cloud Mall Baden-Württemberg erprobt.
Das Projekt unterstützt weiterhin innovative Ideen zu Kooperationsprojekten. Unternehmen können im Verbund ihre Ideen im Rahmen des neuen Ideenwettbewerbs einreichen. Nach erfolgreicher Zulassung der Ideenskizze wird das Vorhaben in Form eines Praxispiloten ein bis zu fünf Monate lang unter fachlicher Begleitung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, dem Institut für Enterprise Systems (InES) der Universität Mannheim oder der bwcon Research gGmbH umgesetzt. Einblicke zu den Rahmenbedingungen sowie zu laufenden und abgeschlossenen Praxispiloten sind auf der Seite der Cloud Mall Baden-Württemberg zu finden.
Das Förderprojekt Cloud Mall Baden-Württemberg wurde zum Jahresende 2021 abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2022 betreiben die bwcon GmbH und die StromDAO GmbH nun gemeinsam die Cloud Mall Baden-Württemberg .

Luftreinhaltung und Fahrverbote

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart

Am 27. März 2020 wurde die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bekanntgemacht. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V in einer verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt eingeführt (Details weiter unten).

Für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-Norm 5/V gelten seit dem 1. Januar 2020 zudem streckenbezogene Fahrverbote aufgrund der am 18. November 2019 veröffentlichten finalen Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart (Details weiter unten).
Wenn Sie Fragen zu Fahrverboten und Ausnahmen haben, können Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr oder an die Stadt Stuttgart wenden.
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Grundsätzliches)
    Telefon: 0711 231-4, E-Mail: buergerreferent@vm.bwl.de
  • Landeshauptstadt Stuttgart (Durchführung/Ausnahmen vom Fahrverbot/Antragsverfahren)
    Soweit der Fragen- und Antwortenkatalog Fragen offen lässt, steht beim Amt für öffentliche Ordnung (Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart) ein Team für persönliche, schriftliche oder telefonische Anfragen zur Verfügung.
    Die städtischen Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr persönlich und unter der Telefonnummer 0711 216-32120 erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115 Anrufe entgegen. Mailanfragen können an verkehrsverbot@stuttgart.de adressiert werden. Beim Amt für öffentliche Ordnung werden auch kostenfrei die Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung bearbeitet. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.

5. Fortschreibung greift seit 1. Juli 2020

Die am 27. März 2020 bekanntgemachte 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart enthält als einzige Maßnahme die Ausdehnung und Verschärfung des mit der 4. Fortschreibung eingeführten Fahrverbotes. Da die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht sicherstellen konnten, dass die europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden, wird seit dem 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V eingeführt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat (Beschl. v. 14.05.2020, Az. 10 S 461/20), wurden die Verkehrsverbote vorbereitet und eingeführt.
Die “verkleinerte” Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, umfasst den Innenstadtbereich innerhalb des Kessels und zudem die Stadtteile Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (vgl. Abbildung 17 auf Seite 29 des Luftreinhalteplans).
Das Ausnahmenkonzept umfasst unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • LIeferverkehre mit Quelle oder Ziel in der Fahrverbotszone
  • Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlich tätigen Dienstleistern, die ihr Fahrzeug bzw. die beförderten Güter vor Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigen
  • Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung zeitlich unbegrenzt
  • Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate bis zum 30. Juni 2022 (schriftlicher Nachweis war mitführungspflichtig)
  • Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
  • auf Dauer Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, das heißt teilelektrischem Antrieb.
  • Die An- und Rückfahrt auf dem direkten Weg zu/von den Park+Ride-Anlagen „Zuffenhausen am Bahnhof”, „Zuffenhausen Parkplatz” und „Sommerrain” mit Diesel-PKW unterhalb Euro 6 von Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart haben
Der vollständige und detaillierte Katalog an allgemein geltenden Ausnahmen und solchen, die nur per individueller Ausnahmegenehmigung (Beantragung bei der Stadt Stuttgart) in Anspruch genommen werden können, sind ab Seite 33 (Kapitel 5.6) des Luftreinhalteplans zu finden.
Sofern eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht im Wege der Allgemeinverfügung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt, bedarf es der Beantragung bei der zuständigen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den beantragten sowie genehmigten Fahrtzweck und Fahrtstrecke. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Kraftfahrzeug mitzuführen.
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 µg/m³ im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hielt daher die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für weiterhin notwendig.
Auch 2024 lagen die Grenzkonzentrationen (28–29 µg/m³) für Stuttgart erneut runter dem aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³, so dass eine Aufhebung der Diesel-Verkehrsverbote möglich wäre. Dennoch hält das Land an den Fahrverboten für Stuttgart weiterhin fest und begründet dies damit, dass bei einer vorschnellen Rücknahme der Maßnahmen ein erneuter Anstieg der Werte über den vorgegebenen Grenzwert drohe.

4. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2020

Am 18. November 2019 wurde die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Als wesentliche Maßnahmen enthält sie streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW bis einschließlich Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Januar 2020.
Folgende Straßenabschnitte sind betroffen (jeweils beide Fahrtrichtungen):
  • die B27 Heilbronner Straße – zwischen der Kreuzung Wolframstraße (Milaneo) und der Kreuzung Kriegsbergstraße (Hauptbahnhof)
  • die B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige – zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße
  • die B14 “Am Neckartor” – zwischen der “ADAC-Kreuzung” und der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • die B14 Hauptstätter Straße – zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz
Ausgenommen sind unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • alle LKW (Achtung: in Stuttgart besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässige Höchstmasse. Für die Praxis ist zu beachten, dass auch als PKW zugelassene Fahrzeuge im realen Betrieb, wenn das Fahrzeug eigentlich nur zur Güterbeförderung verwendet wird, als LKW anzusehen sind.)
  • alle PKW mit alternativem Antrieb (z.B. Hybridfahrzeuge, eine exakte Definition alternativer Antriebe liegt nicht vor)
  • alle Anlieger der Verbotsstrecken für zwei Jahre
  • alle Fahrzeuge mit einem vom KBA anerkannten Softwareupdate für zwei Jahre
  • Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung
  • alle Fahrzeuge mit Euro 4 und 5, die im realen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stockstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
Die Details zu den Ausnahmen sind im Abschnitt 5.1 ff (ab Seite 33) des Stuttgarter Luftreinhalteplans enthalten.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit.
Als weitere Maßnahme wurde auf allen Hauptstraßen (Vorbehaltsstraßen) im Stuttgarter Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. In der Pragstraße und in der Hohenheimer Straße wurden zudem weitere Filtersäulen installiert. In Bad Cannstatt, Untertürkheim, Vaihingen und Teilen des Stuttgarter Nordens wurde eine Bepreisung des Parkraums unter Zuhilfenahme eines Parkraummanagements begonnen. Außerdem wurde auf der B27 von der A8/Flughafen kommend die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80km/h reduziert.

Ergänzung der 3. Fortschreibung im Juni 2019

Am 21. Juni 2019 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bekanntgegeben, dass die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht wurde und Geltung erlangt hat. Aufgrund dessen wird ein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor im Bereich zwischen dem Wulle-Steg ( zwischen Planetarium und Innenministerium) und der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße (Schwabengarage) stadtauswärts eingerichtet. Das Versetzen des Straßenverkehrs von der Messstelle Am Neckartor soll eine weitere Reduzierung der Luftbelastung nach sich ziehen. Sollte sich die Maßnahme als nicht wirksam erweisen oder insbesondere für zusätzliche Rückstauungen sorgen, soll die Busspur rückgebaut werden und stattdessen ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6/VI an Feinstaubalarmtagen gelten. Stand Dezember 2019 ist nicht abschließend geklärt, ob diese Maßnahme durch die streckenbezogenen Fahrverbote der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ersetzt wird.

3. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2019

Als Folge und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt fortgeschrieben und im Dezember 2018 öffentlich bekanntgemacht. Diese 3. Fortschreibung enthält Fahrverbotsregelungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV und ein Ausnahmenkonzept.
Seit 1. Januar 2019 gelten aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV. Für Personen mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Verbot seit dem 1. April 2019. Von den flächendeckenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV NICHT betroffen sind unter anderem Unternehmen, die Lieferverkehre durchführen. Dadurch soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Versorgung mit Waren und die rechtliche Verhältnismäßigkeit der Verbote sichergestellt werden. Diese wichtige Ausnahme von den Fahrverboten gilt allerdings befristet für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren (gerechnet ab dem 1.1.2019). Ihre Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus wird seitens des Landesverkehrsministeriums an die Bedingung geknüpft, dass die von der Ausnahme profitierenden Unternehmen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten und möglichst rasch Maßnahmen zur Flottenerneuerung angehen.
Eine Übersicht der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart und der zugehörigen Wirkungsgutachten ist auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden.

Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg

Am 28. Juli 2017 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Die Deutsche Umwelthilfe habe danach einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in der Umweltzone Stuttgart führen.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 27. Februar 2018 gesprochen und die Sprungrevision gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart dabei überwiegend zurückgewiesen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind demnach dem Grunde nach zulässig. Die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte verpflichte dazu. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn keine Plakettenregelung („Blaue Plakette“) eingeführt wird und obwohl die Richter anerkennen, dass der Vollzug solcher Verbote ohne eine Plakettenregelung deutlich erschwert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt jedoch auch hohe Hürden an die Einführung und widerspricht dabei den Verwaltungsgerichten. Die inhaltlichen Voraussetzungen gehen weit über das beispielsweise vom Verwaltungsgericht Stuttgart beschriebene Maß hinaus. So muss nach der Urteilsbegründung für zonale Fahrverbote eine „phasenweise Einführung dergestalt zu prüfen sein, dass in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) von Verkehrsverboten erfasst werden. Für die neueren Euro-5-Fahrzeuge kommen zonale Fahrverbote jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht." Ferner seien Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Handwerker oder Anlieger zulässig. Überhaupt müsse im Rahmen der Abwägung bei der Ausgestaltung eines Verkehrsverbots auch die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im November 2018 in einem Beschluss festgestellt, dass das Land verpflichtet sei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bereits jetzt ein Verkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge verbindlich vorzusehen.

Situation am Neckartor – Vergleich zwischen Stuttgarter Bürgern und Land Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2017 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus einem mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich zu erfüllen. In dem Vergleich hatte sich das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis 31. August 2017 so fortzuschreiben, dass darin ab 1. Januar 2018 bei Feinstaubalarm mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergriffen wird, die eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um circa 20 Prozent bewirkt. Für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Das Gericht entsprach dem Vollstreckungsantrag, weil das Land der eingegangenen Verpflichtung zu Unrecht nicht nachgekommen sei. Das Land kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Stand: Februar 2025
Wir haben diese Übersicht mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

FAQs zur Kurzarbeit

Stand: Juli 2023
Update Juli 2023:
Alle Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder die regulären Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten:
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben.
  • Sofern eine Regelung im Betrieb besteht, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt, müssen grundsätzlich Minusstunden aufgebaut werden, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Nur wenn der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall ausnahmsweise keine Minusstunden gebildet werden.
  • Leiharbeitnehmer erhalten kein Kurzarbeitergeld mehr.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text.

I. Fragen zu den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes

1. Was versteht man unter Kurzarbeit?

Kurzarbeit beschreibt die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unter gleichzeitiger entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts. Wird der Betrieb vollständig eingestellt, spricht man von „Kurzarbeit auf Null“.
Kurzarbeit führt zu einer (teilweisen) Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: der Arbeitnehmer wird von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung (teilweise) befreit, verliert aber entsprechend seinen Vergütungsanspruch.

2. Was ist Kurzarbeitergeld (KUG)?

Kurzarbeitergeld (KUG) wird von der Agentur für Arbeit als teilweise Ersatz für den durch den vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn gezahlt. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Personalkosten vorübergehend entlastet, wodurch Kündigungen der Beschäftigten vermieden werden können.

3. Kann der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen?

Nein. Kurzarbeit kann nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden
  • durch Tarifvertrag,
  • durch Betriebsvereinbarung,
  • durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder
  • durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.
Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer müssen eine vertragliche Vereinbarung treffen, die schriftlich festgehalten und folgende Punkte beinhalten sollte:
  • Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit ggf. mit Ankündigungsfrist
  • Umfang der Kurzarbeit (Umfang der Arbeitszeit während der Kurzarbeitsphase)
  • Regelung, wonach der Arbeitgeber jederzeit durch einseitige Erklärung berechtigt ist, die Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist (z.B. von 3 Tagen) vorzeitig zu beenden, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nicht mehr vorliegen
  • Höhe des KUG
  • Ggf. Regelung zur Reduzierung von Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder Aufbau von Minusstunden vor Beginn der Kurzarbeit
  • Ggf. Regelung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs entsprechend der verkürzten regelmäßigen Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit
  • Ggf. Regelung bezüglich des vorhandenen Resturlaubs aus dem Vorjahr vor Beginn der Kurzarbeit
Hinweis: Im Dokument „Anzeige über Arbeitsausfall“ wird explizit nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Einführung der Kurzarbeit gefragt. Die entsprechende Vereinbarung (z.B. Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern) ist in Kopie beizufügen.

4. Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von KUG?

Damit Arbeitgeber für ihre Beschäftigten KUG erhalten können, müssen folgende Mindestvoraussetzungen nach § 95 SGB III vorliegen:
  • In einem Betrieb muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen (siehe Fragen 5. bis 12.),
  • die betrieblichen Voraussetzungen müssen vorliegen, d.h. in dem betroffenen Betrieb muss mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt sein (siehe Frage 13.),
  • die geforderten persönliche Voraussetzungen bei den Beschäftigten, für die KUG beantragt wird, müssen vorliegen, insbesondere eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung (siehe Fragen 14. bis 17.) und
  • der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden (siehe II. Frage 1.).

5. Wann liegt ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vor?

Ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall ist erheblich, wenn
  • er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht,
  • er vorübergehend ist,
  • er nicht vermeidbar ist und
  • in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum (im jeweiligen Kalendermonat) mindestens ein Drittel der Beschäftigten wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 % vermindertes Bruttomonatsentgelt erzielt.
Hinweis: Bis zum 30. Juni 2023 hat es ausgereicht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen waren. Diese Sonderregelung zum erleichterten Bezug von KUG wurde nicht weiter verlängert, sodass ab dem 1. Juli 2023 wieder die reguläre Ausfallquote von einem Drittel der Beschäftigten gilt.

6. Wann beruht ein Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen?

Der Begriff „wirtschaftliche Gründe“ ist im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich durch Marktveränderungen oder -verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben.
Wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall können beispielsweise ein:
  • Auftrags-/Nachfragerückgänge aufgrund der Konjunkturlage oder von Rezession (z.B. wenn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine Zulieferer ausfallen oder Absatzmärkte wegfallen)
  • Strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft (z.B. neue Produkte verdrängen alte, weltwirtschaftliche Konkurrenz)
  • Grundlegende und allgemeine Änderungen in der technischen und organisatorischen Produktionsweise (z.B. Verwendung neuer Materialien oder die Einführung neuer Produktionsformen)
  • Störungen in der arbeitsteiligen Organisation der Wirtschaft oder der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. fehlende Transportmöglichkeiten, Rohstoff- oder Werkstoffmangel)
Aber nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Anspruch auf KUG. Das KUG ist keine Versicherung gegen das allgemeine Betriebsrisiko. Grundsätzlich soll der einzelne Unternehmer das Wirtschafts- und Betriebsrisiko selber tragen.
Folgende Ursachen scheiden als wirtschaftliche Gründe aus:
  • rein betriebsinterne Ursachen (z.B. Umorganisation oder Rationalisierungsmaßnahmen zur Ertragssteigerung)
  • Ursachen, welche im Wesentlichen auf Managementfehlern und wirtschaftlichen Fehleinschätzungen beruhen
  • Akzeptanzverlust eines Produkts (wenn ein Produkt z.B. auf Grund allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen aus der Mode kommt)
  • Preissteigerungen (aktuell insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern) sind für sich genommen keine wirtschaftlichen Gründe. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Preissteigerungen als übliches, allgemeines Marktrisiko ein. Ein wirtschaftlicher Grund für einen Arbeitsausfall kommt erst dann in Betracht, wenn infolge der Weitergabe von Preissteigerungen an den Kunden und ein darauffolgendes Ausbleiben der Kunden ein Arbeitsausfall entsteht.
Die Beurteilung, ob ein anerkannter wirtschaftlicher Grund oder ein allgemeines Markt- bzw. Betriebsrisiko vorliegt, kann im Einzelfall schwierig sein.
Hinweis: In den FAQ und in dem One Pager der Bundesagentur für Arbeit finden sich Aussagen zu einzelnen aktuellen Fallbeispielen zur Orientierung.
7. Wann beruht ein Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis?
Ein unabwendbares Ereignis ist ein außergewöhnliches, zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Betrieb einwirkt und das unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch durch äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu begrenzen ist, insbesondere:
  • Unglücksfälle (z.B. Brände, Explosionen, Epidemien, ggf. auch Cyberangriffe)
  • Ungewöhnliche, dem üblichen Witterungsverlauf nicht entsprechende Witterungsgründe (z.B. extreme Regenfälle, Überschwemmungen, orkanähnliche Stürme)
  • behördliche oder behördlich anerkannte Maßnahmen (z.B. behördlich angeordnete Betriebsbeschränkungen oder Betriebsstilllegungen, behördliche Straßensperrungen, regulierende staatliche Maßnahmen bei der Belieferung mit Gas, Strom oder Wasser, Sanktionen bzw. Handels-Embargos gegen bestimmte Länder, wenn der Betrieb unmittelbar von diesen betroffen ist)
In der Anzeige der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wie sich das unabwendbare Ereignis im Betrieb ausgewirkt und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht hat (z.B. welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können).
Hinweis: In den FAQ und in dem One Pager der Bundesagentur für Arbeit finden sich Aussagen zu einzelnen aktuellen Fallbeispielen zur Orientierung.

8. Wann ist der Arbeitsausfall vorübergehend?

KUG kann nur gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Das bedeutet, dass mit der Rückkehr in Vollarbeit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Fachlichen Weisungen zum Kurzarbeitergeld geregelt, dass ein Zeitraum noch als vorübergehend anzusehen ist, der der jeweiligen maximalen Bezugsdauer entspricht. Es muss also grundsätzlich damit gerechnet werden, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten zwölf Monaten verbessert und zur Vollarbeit zurückgekehrt wird. Eine Kurzarbeit über zwölf Monate wird grundsätzlich nicht mehr als „vorübergehende“ Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit verstanden.
Ein typischer Fall für das Fehlen des vorübergehenden Arbeitsausfalls ist derjenige, wenn der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat oder konkrete Schritte unternimmt, einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung stillzulegen oder eine Betriebsänderung mit einem erheblichen Personenabbau durchzuführen. In diesen Fällen kann die Gewährung von KUG den Verbleib in Beschäftigung nicht mehr sichern. Ein Arbeitsausfall ist auch nicht vorübergehend, wenn der Betrieb vor der Schließung noch für eine Übergangszeit fortgeführt wird. Zu einer anderen Beurteilung kann es aufgrund einer noch sehr weit in der Zukunft liegenden Betriebsstillegung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung kommen, sofern der Grund für den derzeitigen Arbeitsausfall nicht im Zusammenhang mit der in der Zukunft liegenden Betriebsschließung steht.

9. Wann ist der Arbeitsausfall nicht vermeidbar?

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf KUG. Gemäß § 96 Abs. 4 SGB III muss der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und auch während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Es dürfen aber nur Maßnahmen vom Arbeitgeber abverlangt werden, die wirtschaftlich vernünftig und finanziell vertretbar sind.
Bevor KUG beantragt wird, sollte daher geprüft werden, ob beispielsweise andere notwendige Tätigkeiten vorgezogen und erledigt werden können (z.B. Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten) oder ob Kurzarbeiter (sofern arbeitsrechtlich zulässig) in andere Betriebsabteilungen umgesetzt werden können (ggf. nur temporär).
Als vermeidbar – mit der Folge, dass das KUG versagt wird – gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der
  • überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht,
  • durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann oder
  • bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen (also bei Vorhandensein eines Arbeitszeitkontos) ganz oder teilweise verhindert werden kann.

10. Muss vor Beantragung von KUG Urlaub abgebaut werden?

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden und wird vom Arbeitgeber mit dem üblichen Urlaubsentgelt vergütet. Vor der Anzeige von Kurzarbeit bzw. Beantragung von KUG muss der Arbeitgeber grundsätzlich prüfen, ob ein Arbeitsausfall durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann. Er kann jedoch nicht einseitig Urlaub anordnen, sofern Urlaubswünsche der Arbeitnehmer entgegenstehen (z.B. Urlaubswünsche wegen Schließzeiten von Kitas, Schulferien, Urlaubsmöglichkeiten des Partners, Erholungsbedürftigkeit etc.). Die Urlaubswünsche der Beschäftigten gehen grundsätzlich vor.
Tipp: Betriebe in Kurzarbeit sollten vorrangige Urlaubswünsche der Beschäftigten dokumentieren (z.B. durch eine Urlaubsplanung oder Urlaubslisten).
Wenn keine vorrangigen Urlaubswünsche der Beschäftigten bestehen, gilt grundsätzlich:
  • Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr: Dieser kann so geplant werden, wie es im Betrieb üblich ist. Besteht im Betrieb keine Urlaubsplanung, muss gegen Ende des Jahres der Antritt von Urlaubsansprüchen zur Vermeidung von Kurzarbeit festgelegt werden, sofern der Urlaub nicht in das folgende Urlaubsjahr übertragen werden kann.
  • Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr: Der Arbeitgeber hat mit dem Beschäftigten den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall zu vereinbaren. Dieser Urlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden.
Hinweis Urlaubskürzung bei Kurzarbeit:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 30. November 2021 in zwei Fällen (Az. 9 AZR 225/21 und Az. 9 AZR 234/21) entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine Urlaubsansprüche für einzelne Arbeitstage erwerben, die wegen Kurzarbeit vollständig ausfallen („Kurzarbeit Null“). Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen.
Für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null” darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch also um 1/12 kürzen.
Für die Umrechnung des Urlaubs kann auch folgende Formel verwendet werden:
(Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage) * (vereinbarte Urlaubstage für Arbeitnehmer in Vollzeit) / (Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit)
Bei einer 5-Tage-Woche geht man von möglichen 260 Jahresarbeitstagen aus (52 Wochen x 5 Tage).
Wurde allerdings von dieser Kürzungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht und wurde dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub gewährt, können die überzähligen Tage nicht mit dem Urlaub im kommenden Jahr verrechnet werden; auch kann in diesem Fall das Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Erfolgt eine arbeitsrechtlich zulässige Kürzung des Urlaubsanspruchs auf Grundlage von durch Kurzarbeit vollständig ausgefallenen Arbeitstagen nach der Entscheidung des BAG vom 30. November 2021, wird diese durch die Agenturen für Arbeit bei der Ermittlung des Anspruchs auf KUG berücksichtigt, d.h. der ursprüngliche Urlaubsanspruch muss nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden, sondern nur der Urlaubsanspruch im gekürzten Umfang.
Die Kürzung des Urlaubsanspruchs hat der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit in geeigneter Form anzuzeigen (Mitteilung der Kürzung und Einreichung geänderter Arbeitszeitnachweise).

11. Inwieweit müssen Überstunden vor Beantragung von KUG abgebaut bzw. Minusstunden aufgebaut werden?

Ein Arbeitsunfall gilt als vermeidbar (mit der Folge, dass KUG nicht ausgezahlt wird), wenn er bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Der Arbeitgeber muss also zunächst prüfen, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann.
Abbau bestehender Plusstunden/Überstunden:
Diese Anforderung zielt zunächst auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben, sofern eine entsprechende Regelung im Unternehmen besteht (Arbeitszeitguthaben). Plusstunden/Überstunden müssen also grundsätzlich erstmal abgebaut werden, bevor KUG beantragt wird.
Bestimmte Arbeitszeitguthaben sind aber privilegiert bzw. geschützt und müssen zur Vermeidung von Kurzarbeit nicht eingesetzt werden. Dies gilt nach § 96 Abs. 4 Satz 3 für:
  • Geschützte Wertguthaben nach § 7c SGV IV (insbesondere vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung für Pflegezeiten, Elternzeiten, Zeiten einer beruflichen Qualifizierung oder Zeiten vor einer Rente wegen Alter).
Ob es sich um geschützte Wertguthaben i.S.d. § 7c SGB IV handelt, kann u. a. danach beurteilt werden, ob hierfür der nach § 7e SGB IV zu vereinbarende Insolvenzschutz eingerichtet wurde. Weitere Informationen zum Thema „Wertguthaben“ sind der Broschüre “Wertguthaben” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen.
  • Arbeitszeitguthaben, deren Umfang 10 % der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit des Arbeitnehmers übersteigt
  • Arbeitszeitguthaben, die länger als ein Jahr unverändert bestanden haben.
  • Arbeitszeitguthaben, die vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt sind und 50 Stunden nicht übersteigen.
  • Arbeitszeitguthaben, die zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-KUG angespart sind und 150 Stunden nicht übersteigen.
Aufbau von Minusstunden:
Das Gesetz verlangt zudem den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden), bevor das KUG gezahlt werden kann. Auch dafür muss aber generell eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das KUG gezahlt werden.
Update Juli 2023: Bis zum 30. Juni 2023 wurde auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet. Seit dem 1. Juli 2023 gilt wieder die reguläre Anforderung, dass Arbeitgeber zunächst die Möglichkeit nutzen müssen, negative Arbeitszeitsalden aufzubauen. Nach der Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. Juli 2023 gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall weiterhin keine negativen Arbeitszeitsalden gebildet werden.

12. Wie errechnet sich die Ausfallquote (ein Drittel der Beschäftigten / 10 % Entgeltausfall)?

Nach § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III muss der Arbeitsausfall einen Mindestumfang (sog. Ausfallquote) erreichen, damit von einem „erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall“ gesprochen werden kann. Die maßgebliche Ausfallquote ist erreicht, wenn
  • im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum)
  • mindestens ein Drittel der im Betrieb (oder in der Betriebsabteilung) beschäftigen Arbeitnehmer (bis 30. Juni 2023 mindestens 10 %)
  • von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.
Ist das Drittelerfordernis erreicht, können auch diejenigen ungekündigten, versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 % oder weniger beträgt, KUG erhalten.
Die Ausfallquote von einem Drittel errechnet sich aus allen im Betrieb (oder in der Betriebsabteilung) beschäftigten Arbeitnehmern. Hierzu gehören auch Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen (z.B. Minijobber). Auch erkrankte und beurlaubte Arbeitnehmer sind grundsätzlich mitzuzählen. Nicht mitzuzählen sind Auszubildende.

13. Welche betrieblichen Voraussetzungen müssen für das KUG erfüllt sein?

In dem Betrieb (nicht: Unternehmen) muss mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Existieren mehrere räumlich getrennte Betriebsstäten, liegt ein einheitlicher Betrieb vor, wenn die Betriebsstätten einer einheitlichen Leitung mit Arbeitgeberfunktion unterliegen und die Entfernung zwischen den Betriebsstätten nicht größer als 50 km ist.
Als Betrieb gilt auch eine Betriebsabteilung, sodass KUG auch gezahlt werden kann, wenn sich der Arbeitsausfall auf einen Teil des Betriebs beschränkt und die Betriebsabteilung eigenständig die Voraussetzungen für das KUG (insbesondere die Ausfallquote) erfüllt.

14. Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf KUG (persönliche Voraussetzungen)?

Anspruch auf KUG haben alle ungekündigten Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind und bei denen der Entgeltausfall durch die kurzarbeitsbedingte Verkürzung der Arbeitszeit gegeben ist.
Auch ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch auf KUG, sofern sie im Bundesgebiet beitragspflichtig beschäftigt sind und der kurzarbeitende Betrieb im Bundesgebiet liegt.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf KUG haben:
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Kurzarbeit aufgrund Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages endet
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Werkstudenten
  • Arbeitnehmer, die das Lebensalter für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben und denen die Altersrente als Vollrente zuerkannt ist (Rentner)
  • Arbeitnehmer, denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt ist
  • Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
  • langzeiterkrankte Arbeitnehmer, die Krankengeld von der Krankenkasse beziehen
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder auf Übergangsgeld bei Weiterbildung haben
  • Leiharbeitnehmer
Hinweis: Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 bestand die Möglichkeit, auch für Leiharbeitnehmer KUG zu beziehen. Seit dem 1. Juli 2023 haben Leiharbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf KUG.
Sonderfall Auszubildende:
Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten, zum Beispiel durch:
  • Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
  • Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Lehrwerkstatt
  • Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen (Durchführung von Projektarbeiten, Nutzung von Lernplattformen, Ausarbeitung von Handouts/Anleitungen (z. B. für Office-Anwendungen, Handling von speziellen Warengruppen, etc.)
Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen.
Zu beachten ist, dass Auszubildende zunächst für sechs Wochen Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG haben, erst danach besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

15. Darf ich während der Kurzarbeit neue Arbeitnehmer einstellen?

Grundsätzlich gilt für die Bewilligung von KUG, dass der Arbeitnehmer vor Beginn des Arbeitsausfalls versicherungspflichtig beschäftigt sein muss. Arbeitnehmer, die erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt werden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf KUG, weil der Arbeitsausfall durch Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre.
Eine Neueinstellung nach Einführung der Kurzarbeit birgt zudem das Risiko, dass die Agentur für Arbeit einen „erheblichen Arbeitsausfall“ insgesamt als nicht mehr gegeben ansieht, wenn der Arbeitsausfall dadurch hätte vermieden werden können, dass die Position der Neueinstellung von einem in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer hätte ausgeübt werden können.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn zwingende Gründe für eine Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit bestehen. Solche können beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ehe die Kurzarbeit absehbar war und der Arbeitseintritt nunmehr in die Zeit der Kurzarbeit fällt oder wenn der Arbeitnehmer über spezifische Fachkenntnisse verfügt, die für einen neuen Auftrag benötigt werden oder wenn diese für die Weiterführung des Betriebs notwendig sind und die bisherigen Beschäftigten des Betriebs diese Tätigkeit nicht übernehmen können.
Hinweis: Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt mit dieser zu klären, um den Bezug bzw. etwaige Rückzahlungsverpflichtungen von KUG nicht zu riskieren.
Weitere Ausnahmen zur möglichen Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit gelten für vormalige Auszubildende, die im Anschluss an ihre Ausbildung eingestellt werden, sowie Arbeitnehmer, die aus einer Freistellungsphase (z.B. Elternzeit) zurückkehren.

16. Darf ich Arbeitnehmer, deren befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?

Auch befristet Beschäftigte können KUG nach § 98 SGB III erhalten. Problematisch sind aber die Fälle, in denen die Befristung auslaufen wird, bevor die Kurzarbeit endet. Aber auch in diesen Fällen besteht zumindest die Möglichkeit einer Fortsetzung, sodass auch hier Kurzarbeit möglich sein kann.

17. Was geschieht bei Kündigungen während der Kurzarbeit?

Sobald eine Kündigung zugegangen ist, entfällt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf KUG. Das gilt sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer. Sprich, ab Ausspruch der Kündigung erhalten Arbeitnehmer kein KUG nach § 98 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III. Dieser schreibt vor, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein darf.
Ab Zugang der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmer wieder Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, die Frage ist jedoch in welcher Höhe. Klarheit besteht, wenn die Höhe des Vergütungsanspruchs für diesen Fall vertraglich geregelt ist. Einige Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge enthalten eine ausdrückliche Regelung zur Höhe der Vergütung nach Ausspruch einer Kündigung während Kurzarbeit. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:
  • Es bleibt bei der entsprechend der Kurzarbeitsvereinbarung reduzierten Arbeitszeit und der Arbeitnehmer erhält lediglich die Vergütung für seine tatsächlich geleistete Arbeit; hiernach würde der Arbeitnehmer bei „Kurzarbeit Null“ keine Vergütung erhalten.
  • Die Kurzarbeit wird hinfällig und der arbeitsvertraglich vereinbarte Lohnanspruch lebt in voller Höhe wieder auf.
  • Der Arbeitgeber zahlt eine entsprechend der reduzierten Arbeitszeit verminderte Vergütung und einen Zuschlag in Höhe des weggefallenen KUG.
Eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage fehlt bisher.

II. Fragen rund um die Beantragung von Kurzarbeitergeld

1. Wie erfolgt die Anzeige auf Arbeitsausfall und der Antrag auf KUG?

Wichtig: Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Anzeige auf Arbeitsausfall und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld. Es gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Es ist somit ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Kurzarbeit anzeigen
Zunächst ist der Arbeitsausfall bei der gemäß § 99 Abs. 1 SGB III zuständigen Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Bei Betrieben mit mehreren Standorten kann auf Anfrage ein sog. „Schlüsselkunden-Berater“ durch die Agentur für Arbeit beauftragt werden, der die Koordinierung in Kurzarbeitsfragen zwischen den eingebundenen Agenturen für Arbeit und den betroffenen Betrieben des Unternehmens übernimmt.
Das Formular für die Anzeige finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Downloads“.
Der Anzeige ist eine etwaige Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Die Voraussetzungen für den Bezug von KUG sind ausführlich darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
  • Ursachen des Arbeitsausfalls
  • Umfang des Arbeitsausfalls; Vergleichswerte, die die Unterauslastung belegen
  • Angaben zu Produkten/Dienstleistungen; Hauptauftraggeber beziehungsweise Hauptauftragnehmer
  • Angaben zur vorübergehenden Natur des Arbeitsausfalls
  • Zur Verteilung der verkürzten Arbeitszeit sind ggf. entsprechende Arbeitspläne oder andere geeignete Unterlagen beizufügen
Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und erlässt nach Prüfung der Voraussetzungen einen Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid.
KUG kann frühestens von dem Kalendermonat an geleitstet werden, in dem die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Stufe 2: monatliche Beantragung der Erstattung von KUG
Nach Erlass des Anerkennungsbescheids muss der Arbeitgeber das KUG selber berechnen und es an die Arbeitnehmer auszahlen. Für jeden Monat müssen die Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise führen und die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten der Beschäftigten dokumentieren.
Sodann beantragt der Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch bei der Agentur für Arbeit monatlich die Erstattung des KUG. Ein „Sammelantrag“ für mehrere Monate ist nicht möglich.
Das erforderliche Antragsformular und die Abrechnungsliste befinden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Downloads“.
Achtung: Der Antrag muss spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten gestellt werden, sonst ist der Erhalt von KUG ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Betrieb zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.
Hinweis bei mehreren Betriebsstätten/Standorten: Bei Vorhandensein einer zentralen Lohnabrechnungsstelle ist ein „gebündelter“ Antrag möglich. Falls nicht vorhanden, ist die Antragstellung für den einzelnen Betrieb notwendig.
Elektronisches Verfahren „KEA“ möglich: Mit „KEA“ können Betriebe und Lohnabrechnungsstellen die Anträge und Abrechnungslisten direkt aus der Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln. Damit ist eine vollständige und medienbruchfreie Übertragung aus systemgeprüften Entgeltprogrammen oder Ausfüllhilfen verschlüsselt direkt an die Agenturen für Arbeit möglich. Weitere Informationen zum Verfahren „KEA“ erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

2. Wie lange kann KUG bezogen werden?

Die Bezugsdauer beträgt gemäß § 104 Abs. 1 SGB III maximal 12 Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt eine Verlängerung der Bezugsdauer per Verordnung festlegen.
Hinweis: Die maximale Bezugsdauer für das KUG wurde zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Diese Sonderregelung endete zu diesem Zeitpunkt. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt die Bezugsdauer wieder grundsätzlich 12 Monate.
Ist die maximale Bezugsdauer ausgeschöpft, kann erst nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder KUG bezogen werden, sofern die Voraussetzungen wieder erfüllt sind. In diesem Fall bedarf es einer erneuten Anzeige des Arbeitsausfalls.

3. Wie wirken sich Unterbrechungen der Kurzarbeit aus?

Grundsätzlich ist eine Unterbrechung der Kurzarbeit möglich und kann sogar zu einer Verlängerung der Bezugsdauer führen. Wenn innerhalb der Bezugsdauer die Kurzarbeit für einen oder zwei zusammenhängenden Kalendermonaten unterbrochen wird, verlängert sich die Bezugsdauer gemäß § 104 Abs. 2 SGB III um diesen Zeitraum. Entsprechende Unterbrechungen können auch mehrfach während eines Bezugszeitraums eintreten. Der Arbeitsausfall muss in diesen Fällen nicht neu angezeigt werden. Soll die Bezugsdauer entsprechend verlängert werden, bedarf es einer Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Dauert die Unterbrechung der Kurzarbeit weniger als einen Kalendermonat, hat dies für die Bezugsdauer keine Auswirkungen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Ausfallquote (ab 1. Juli 2023: mindestens ein Drittel der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von 10 % haben) für den gesamten Monat vorliegen muss.
Wird die Kurzarbeit für drei Monate oder länger zusammenhängend unterbrochen, wird dadurch der ursprüngliche Bezugszeitraum unterbrochen. Für eine danach folgende neue Kurzarbeitsphase bedarf es einer neuen Anzeige des Arbeitsausfalls und es müssen sämtliche Bezugsvoraussetzungen für KUG erneut vorliegen.

III. Fragen rund um die Höhe und Berechnung von Kurzarbeitergeld

1. Wie hoch ist das KUG?

Die Höhe des KUG beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.
Aufgrund der Corona-Krise galten bis zum 30. Juni 2022 erhöhte Leistungssätze, diese wurden aber nicht weiter verlängert.

2. Wie berechnet sich das KUG?

Für die Ermittlung des KUG ist die Nettoentgeltdifferenz maßgeblich.
Zur Berechnung der Nettoentgeltdifferenz müssen zunächst die Bruttobeträge für das Sollentgelt und das Istentgelt festgestellt werden.
Das Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erzielt hätte. Arbeitsentgelte für Mehrarbeit oder einmalig gezahlte Entgelte bleiben dabei unberücksichtigt. Das Sollentgelt wird bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2023 = 7.300 Euro – Rechtskreis West und 7.100 Euro – Rechtskreis Ost) berücksichtigt.
Besonderheiten bei flexibler Arbeitszeit: Maßgeblich ist, welche Stundenzahl für den aktuellen Monat gegolten hätte, wenn keine Kurzarbeit eingetreten wäre, beispielsweise durch einen Schichtplan. Lässt sich das nicht bestimmen, kann die Arbeitszeit der gleichen Monate im Vorjahr herangezogen werden.
Besonderheit bei Provisionen: Provisionen zählen zum Arbeitsentgelt, sofern sie versicherungspflichtig sind. Ist es nicht möglich, das Sollentgelt mit hinreichender Sicherheit zu bestimmten, z.B. bei Personen deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nicht von der Arbeitszeit abhängt, ist als Sollentgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls durchschnittlich erzielt hat.
Das Istentgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum tatsächlich bei Kurzarbeit erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Bei der Ermittlung dieses Werts werden alle dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltteile (einschließlich Arbeitsentgelt für Mehrarbeit) berücksichtigt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch bei der Ermittlung des Istentgelts unberücksichtigt.
Beide Beträge sind jeweils auf den nächsten durch 20 Euro teilbaren Betrag zu runden. Sodann werden diesen gerundeten Bruttobeträgen des Soll- und Istentgelts jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt zugeordnet. Die pauschalierten Nettoentgelte sind aus der von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung der Leistungssätze 1 und 2 sowie der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers herauszusuchen.
Hinweis: Dem Leistungssatz 1 sind Arbeitnehmer zuzuordnen mit einem Kinderfreibetrag (mit einem Zähler von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte) oder bei denen ein zu berücksichtigendes Kind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen ist. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt der Leistungssatz 2.
Der Wert des pauschalierten Nettoentgelts aus Istentgelt ist vom pauschalierten Nettoentgelt aus Sollentgelt abzuziehen. Die Differenz ergibt das KUG.
Zu weiteren Einzelheiten lesen Sie bitte die Hinweise zum Antragsverfahren der Bundesagentur für Arbeit.

3. Kann der Arbeitgeber freiwillige Aufstockungsbeträge zahlen, um das KUG zu bezuschussen?

Ein Anspruch auf die Aufstockung des Kurzarbeitergehalts durch den Arbeitgeber besteht nicht. Häufig kann jedoch gerade das Angebot des Arbeitgebers, das KUG aufzustocken, für die Unterzeichnung der individualvertraglichen Ergänzungsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit ausschlaggebend sein.
Zu beachten ist hierbei, dass dieser Aufstockungsbetrag generell steuerpflichtig ist. Beitragspflicht besteht nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV dagegen nur, wenn der Aufstockungsbetrag zusammen mit dem KUG 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Aufstockungsbetrag gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

4. Wer trägt die Kosten für die Sozialversicherung?

Bezieht ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, bleibt sein Versicherungsverhältnis in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Für die tatsächlich geleistete Arbeit gelten die üblichen Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen auch weiterhin – mit dem Lohn – vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Soweit KUG gezahlt wird, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten, da das KUG eine Geldleistung der Agentur für Arbeit ist. Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus KUG ist ein „fiktives Arbeitsentgelt“. Das fiktive Arbeitsentgelt ist die Differenz zwischen dem durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung gedeckelte Sollentgelt (also das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte) und dem Istentgelt (also dem Bruttoarbeitsentgelt, welches tatsächlich erzielt wurde). Auf dieses fiktive Arbeitsentgelt müssen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern lediglich zu 80 %.
Während der Pandemie wurden die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden (teilweise) pauschaliert von der Agentur für Arbeit erstattet, zuletzt in Höhe von 50 % bis zum 31. März 2022. Seit dem 1. April 2022 werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erstattet.
Eine einzige Ausnahme gilt noch bis zum 31. Juli 2024: Wird die Kurzarbeit mit einer förderfähigen beruflichen Weiterbildung verbunden, können die Sozialversicherungsbeiträge bis zu 50 % erstattet werden, wenn die Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich können auch Lehrgangskosten erstattet werden; die Höhe hängt von der Betriebsgröße ab. Die genauen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung während Kurzarbeit finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

5. Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst/eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld.
Bei Kurzarbeitern, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine weitere Beschäftigung aufnehmen, gilt Folgendes: Das daraus erzielte Entgelt ist als sogenanntes "Istentgelt" (tatsächlich erzieltes Entgelt) bei der Berechnung des KUG zu berücksichtigen und dem erzielten Entgelt aus der Hauptbeschäftigung hinzuzurechnen.
Aufgrund der Corona-Krise galt befristet bis zum 30. Juni 2022 eine Hinzuverdienstregelung, wonach ein während der Kurzarbeit aufgenommener Minijob anrechnungsfrei blieb beim KUG. Diese Regelung wurde nicht weiter verlängert.
Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommenen Minijob wird auf das KUG angerechnet.

6. Der Arbeitnehmer hat zwei sozialversicherungsrechtliche Teilzeitjobs - Muss er den Arbeitgeber informieren?

Die primär sozialversicherungsrechtliche Anzeigepflicht einer weiteren (insbesondere geringfügigen) Beschäftigung stellt zugleich eine Arbeitsvertragspflicht des Arbeitnehmers als Nebenpflicht dar.
Arbeitnehmer sind bei Aufnahme eines Nebenjobs während des Bezugs von KUG verpflichtet, das daraus erzielte Einkommen durch eine Nebeneinkommensbescheinigung (Vordruck der Agentur für Arbeit) nachzuweisen. Der Arbeitgeber hat das Einkommen aus einem Nebenjob bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen und die Nebeneinkommensbescheinigung der Abrechnungsliste für das KUG beizufügen.
Den entsprechenden Vordruck findet man auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst u.a. die Nachfrage über die Ausübung einer Nebentätigkeit und insbesondere dessen Umfang im Hinblick auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Sie müssten also in jedem Fall schriftlich nachweisen, dass Sie den einzelnen Mitarbeiter aufgefordert haben, Auskunft über die Nebentätigkeit zu erteilen (im besten Fall schriftlich!). Allein auf diese Weise lässt sich ein entsprechendes Haftungsrisiko bzgl. der Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit minimieren.

IV. Fragen rund um die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld

1. Was bedeutet die Abschlussprüfung beim KUG?

Nach Beendigung der Kurzarbeit erfolgt die Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Hier werden betriebliche Unterlagen geprüft und es erfolgt eine endgültige Festsetzung des KUG. Die Abschlussprüfungen gehören also zum normalen Ablauf des Verfahrens bei Kurzarbeit. Die Ankündigung der Abschlussprüfung bedeutet somit nicht, dass von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten auszugehen ist. Die Abschlussprüfung ist vielmehr in jedem Fall der Kurzarbeit vorgesehen. Hier haben sich auch in der Corona-Pandemie keine Besonderheiten ergeben. Die Bundesagentur für Arbeit informiert die Unternehmen schriftlich über den genauen Zeitpunkt und die benötigten Unterlagen.
Zweck der Abschlussprüfung ist es, sicherzustellen, dass KUG in der korrekten Höhe beantragt und ausgezahlt wurde. Außerdem soll den Betrieben Rechtssicherheit gegeben werden. Sollten etwaige Unstimmigkeiten vorliegen und diese noch nicht behoben worden sein, kann eine Korrektur noch im Rahmen der Abschlussprüfung stattfinden.

2. Was kann Gegenstand einer Abschlussprüfung sein?

Grundsätzlich können alle Voraussetzungen des Bezugs von KUG überprüft werden. Die konkreten Prüfinhalte variieren von Arbeitsausfall zu Arbeitsausfall.
Geprüft werden kann insbesondere:
  • Ob die Kurzarbeit etwa durch Einbringung von Urlaub oder Abbau von Arbeitszeitguthaben verhindert werden konnte
  • Ob die erforderliche Ausfallquote vorlag
  • Ob die Kurzarbeit arbeitsrechtlich zulässig eingeführt wurde (Betriebsvereinbarung / einzelvertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer)
  • Ob die Arbeitsverhältnisse der KUG-Bezieher ungekündigt waren
  • Ob der richtige Leistungssatz zur Berechnung des KUG herangezogen wurde
  • Etc.

3. Welche Unterlagen werden regelmäßig für die Abschlussprüfung benötigt?

Die KUG-Abschlussprüfung wird durch ein Schreiben der Agentur für Arbeit eingeleitet, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird, der Agentur für Arbeit bis zu einer bestimmten Frist die im Schreiben aufgeführten Unterlagen zu übersenden.
Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist unbedingt einzuhalten oder es ist eine Fristverlängerung zu beantragen. Wenn Sie die Frist einfach verstreichen lassen, droht die Rückforderung des gesamten KUG!
Für jeden Kalendermonat, für den die Bundesagentur für Arbeit Ihnen KUG und Sozialversicherungsbeiträge erstattet hat, sind folgende Unterlagen regelmäßig durch das Unternehmen bereit zu halten:
  • Lohnkonto
  • Arbeitszeitnachweise
  • Auszahlungsnachweise
  • Entgeltabrechnungen
Daneben werden Unterlagen zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitsentgeltansprüche und der Vereinbarung der Kurzarbeit geprüft. Dies sind vor allem:
  • Arbeitsverträge der Bezieherinnen und Bezieher von KUG
  • für den Betrieb maßgebliche Tarifverträge
  • Einzelvereinbarungen mit Arbeitnehmern oder Betriebsvereinbarung mit einem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit
  • Kündigungsschreiben
Auch der Umfang des Arbeitsausfalles kann Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Hierfür wird insbesondere geprüft:
  • ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Kurzarbeit (z.B. Nutzung von Arbeitszeitkonten, Einbringung von Resturlaubsansprüchen)
  • Auftragsbücher
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
Im Einzelfall kann die Agentur für Arbeit weitere Unterlagen anfordern.
Benutzen Sie auch gerne zur Vorbereitung der Abschlussprüfung die Checkliste der Bundesagentur für Arbeit: Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfungen und weitere aktuelle Informationen.
Die Unterlagen können Sie auch über den eServices der Bundesagentur für Arbeit digital hochladen. Der Vorteil ist, dass keine Unterschrift erforderlich ist und Sie eine formale Eingangsbestätigung erhalten.
V. Wo gibt es weitere Informationen zur Kurzarbeit?
Weitere Hinweise und Informationen können Sie unter den folgenden Websites aufrufen:
Bei Fragen zu Beantragung oder zu Modalitäten der Abrechnung des KUG können sich Arbeitgeber an die zuständige Agentur für Arbeit oder an den gebührenfreien Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden.
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit halten

Der demografische Wandel erhöht den Altersdurchschnitt in Unternehmen und verringert das Nachwuchspotenzial. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen daher verstärkt in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
Die IHK berät Sie gerne zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei ist es wichtig, sowohl Aufgaben aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie z. B. Bewegungs- und Ernährungsangebote, Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Voraussetzungen für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu einem sinnvollen Ganzen zu vereinen.
Übrigens: Mit Hilfe des Internet-Tools Gesundheitsbewusster Betrieb der IHKs in Baden-Württemberg können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten kostenlos analysieren und sehen, wie Sie im Gesundheitsmanagement im Vergleich zu anderen Betrieben aufgestellt sind.
Mit unserem BGM-Erfahrungskreis bieten wir Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, Platz für Austausch und Information – kostenfrei. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung, geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Selbstständig als Bauträger oder Baubetreuer

1. Zum Berufsbild des Bauträgers und Baubetreuers

Die Regelung in § 34c Abs. 1 Nr. 3 a und b Gewerbeordnung (GewO) begründet eine Erlaubnispflicht für Bauträger und Baubetreuer.
Als Bauträger gilt, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Gewerbeordnung).
Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b Gewerbeordnung).
Die Berufsbilder beziehen sich dabei auf die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben.
Beispiele für die Tätigkeit als Bauträger (Bauherr) sind:
  • Einfluss auf die Planung des Bauvorhabens, Entscheidung über Art und Maß des Gebäudes, das auf dem Grundstück errichtet werden soll
  • Steuerungsgewalt über den zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens
  • Stellen des Bauantrags
  • Abschluss der Verträge mit eingesetzten Architekten, Bauhandwerkern und Bauunternehmern
Beispiele für die Tätigkeit als Baubetreuer sind:
  • Beschaffung eines für das Vorhaben in Frage kommenden Grundstücks
  • Beschaffung und Abruf von Finanzierungsmitteln
  • Abschluss erforderlicher Versicherungen
  • Kalkulation späterer Kaufpreise oder Mieten

2. Zuständige Erlaubnisbehörden

Die Erlaubnis nach § 34c GewO als Bauträger/-betreuer ist seit dem 1. März 2019 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Zuständigkeitsübertragung in Baden-Württemberg für die Erlaubniserteilung nicht mehr die unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind.
Anpassung der Impressumsangaben
Die Erlaubnisinhaber sollten im Impressum ihrer Webseiten daher die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen, sonst drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG schreibt im Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf”. Diese Angabe kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
IHK Region Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

3. Erlaubniserteilung

Sie möchten selbstständig als Bauträger/-betreuer tätig werden? Dann können Sie einen entsprechend Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei Ihrer zuständigen IHK (gilt für Baden-Württemberg) stellen.
Antragsteller für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO kann eine natürliche oder juristische Person (AG, GmbH), vertreten durch ihre Organe, sein.
Eine Besonderheit gilt für Personen(handels)gesellschaften (KG, OHG, GbR). Diese haben im Gewerberecht keine Rechtsfähigkeit und können daher auch keine eigene Erlaubnis erhalten. In diesen Fällen muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen!

4. Erlaubnis

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen den Link zu unserem Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden und können ggf. auch Dokumente online nachreichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) verwenden bitte das
Juristische Personen (GmbHs, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte das
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend. Alternativ haben Sie bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten „AusweisApp2“ sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen.

5. Nachweis Zuverlässigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse

Neben Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, prüft die zuständige IHK, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit (im Sinne der Gewerbeordnung) besitzen, um die gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus wird geprüft, ob geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.
Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit oder den geordneten Vermögensverhältnissen ist die Erlaubnis zu versagen. Die Erlaubnis kann aber auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. Dies gilt auch für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Zuverlässigkeit der Person vorliegen muss, die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist.
Keine Zuverlässigkeit besitzt, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Vermögensverhältnisse gelten als ungeordnet, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Um Ihrer IHK diese Prüfung zu ermöglichen, sind dem Erlaubnisantrag folgende Unterlagen beizufügen:
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Online-Portal des Bundesamts für Justiz),
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • Bestätigung über die Insolvenzfreiheit vom Amtsgericht,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht (www.vollstreckungsportal.de),
  • bei juristischen Personen (etwa AG, GmbH), der Handelsregisterauszug.

6. Berufspflichten für Bauträger/-betreuer

Für Sie als Bauträger/-betreuer gilt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die Tätigkeit nach § 34c GewO besonderen Berufsausübungsregeln, wie etwa Buchführungs-, Informations- und Anzeigepflichten unterworfen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich der MaBV sind in § 1 MaBV geregelt.
Darüber hinaus gilt die Verpflichtung nach § 16 MaBV, sich auf eigene Kosten jedes Jahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfbericht der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres vorzulegen. Dieser muss einen Vermerk darüber enthalten, ob und gegebenenfalls welche Verstöße festgestellt wurden.
Prüfberichte bzw. Negativerklärungen:
Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.
Gewerbetreibende, die zwar eine Erlaubnis als Bauträger und/oder Baubetreuer besitzen, die aber in dem Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausgeübt haben, müssen sich nicht prüfen lassen. Für diesen Fall genügt eine sogenannte Negativerklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Hier finden Sie die Vorlage für die Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Immobilienmakler und Darlehensvermittler unterliegen den Pflichten nach § 16 MaBV nicht. Allerdings kann die Behörde auch bei ihnen aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung anordnen (§ 16 Abs. 2 MaBV).

7. Mitteilung von Änderungen

Sofern sich nach Erlaubniserteilung Änderungen ergeben wie z. B. Adressänderungen, Namens- oder Firmenänderungen, ein Wechsel in der Geschäftsführung oder im Vorstand bei juristischen Personen, ein Eintritt oder Wechsel von Leitungspersonal (Betriebsleiter oder Zweigniederlassungsleiter) verwenden Sie für die Änderungsmitteilung bitte folgendes Formular:
Stand: Mai 2025

Unternehmensnachfolge

Viele selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen suchen Nachfolgeinteressierte, da aus der Familie oder der Belegschaft keine Übernehmerin oder Übernehmer zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es viele engagierte Unternehmen und Existenzgründende, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und weiterführen wollen.
Die IHK Region Stuttgart unterstützt dabei das Nachfolgevorhaben auf beiden Seiten mit einem breiten Serviceangebot:
Darüber hinaus bietet die IHK Region Stuttgart die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Nachfolgemoderator. In einem kostenfreien Orientierungsgespräch mit Herrn Alexander Ummenhofer lassen sich Nachfolgeprozesse persönlich und diskret darstellen und Handlungsoptionen skizzieren.
Mit Hilfe der Nachfolgebörse nexxt-change steht zudem ein zentraler Marktplatz zur Vermittlung geeigneter Unternehmen zur Verfügung. Die kostenlose Internetplattform bietet ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen, die einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen, die anonymisierte Veröffentlichung mit Chiffre-Nummer, eine qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner sowie die automatische Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten durch eine Abofunktion per E-Mail oder RSS-Feed.

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Nationale Risikoanalyse

Die im Dezember 2017 gestartete erste Nationale Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ liegt seit Ende Oktober 2019 vor (Stand: 19. Oktober 2019). Die Ergebnisse der Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG). Verpflichtete sind neben dem Finanzsektor zum Beispiel Güterhändler, Versicherungsvermittler und Immobilienmakler. Der Umfang einer Risikoanalyse richtet sich dabei nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Verpflichteten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der zuständigen Aufsichtsbehörden, für die Region Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart. Die jeweils aktuelle Fassung der unternehmensbezogenen Risikoanalyse ist auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt die Risikoanalyse droht ein Bußgeld. Nur Güterhändler, die keine Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen oder entgegennehmen, sind von der Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit (§ 4 Abs. 4 GwG)

Zum Hintergrund:
An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des BMF 35 Behörden aus Bund und Ländern, darunter mehrere Aufsichtsbehörden für die Geldwäsche, beteiligt. Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden. Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.

Mit neuen Dienstleistungen zum Erfolg

Service Engineering hilft, Dienstleistungen gezielt zu planen und zu verbessern – ähnlich wie in der Produktentwicklung. Besonders für den Mittelstand bietet die Methode klare Strukturen, um neue Ideen erfolgreich umzusetzen.

Was kann Service Engineering in Ihrem Unternehmen leisten?

Ein Produkt erklärt sich bestenfalls von selbst. Für die Dienstleistung trifft dies oft nicht zu. Meist vermitteln Unternehmen Dienstleistungen und Serviceangebote Kunden nur indirekt. Hinter jeder Dienstleistung steht aber ein dataillierter Prozess. Je professioneller dieser geplant und umgesetzt ist, desto höher sind die Kundenzufriedenheit und der Unternehmenserfolg. Um also eine neue Dienstleistung erfolgreich am Markt zu platzieren, sollte sie – ähnlich zum materiellen Produkt – sorgfältig geplant, entwickelt und gestaltet werden. Genau hier unterstützt das Service Engineering.
Die Lösung bietet eine systematische Herangehensweise, die erprobte Arbeitshilfen und Unterstützung durch erfahrene Berater einbezieht. Speziell mittelständische Unternehmen sollen so in die Lage versetzt werden, neue Ideen gewinnbringend am Markt zu platzieren.
Eine solche systematische Vorgehensweise mit den dazu passenden Arbeitshilfen wurde vom Institut für Technik der Betriebsführung (itb) in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IAO in Stuttgart im Rahmen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Projektes entwickelt und bei zahlreichen Betrieben erfolgreich erprobt.

Der Prozess der Dienstleistungsgestaltung erfolgt in fünf Schritten:

  1. Ermittlung der aktuellen Situation und Analyse der vorhandenen Dienstleistungen
    Zunächst wird die aktuelle Situation ermittelt. Die Analyse mit Hilfe einiger dem Ingenieurwesen entlehnter Instrumente und Methoden zeigt auf, wo bereits Dienstleistungen stattfinden, an welchen Stellen des betrieblichen Auftragsdurchlaufs das Unternehmen mit den Kunden in Kontakt tritt, welchen strategischen Wert die Dienstleistung hat und ob sie überhaupt bezahlt oder aber verschenkt wird.
  2. Festlegung von Zielen und Entwicklung von Strategien
    In einem zweiten Schritt formuliert der Unternehmer seine Dienstleistungsziele und entwickelt eine entsprechende Strategie. Dazu bedient er sich erneut einer Reihe praxiserprobter Vorgehensweisen, wie etwa der SMART-Methode zur Formulierung konkreter und nachprüfbarer Zielstellungen.
  3. Identifizierung von Potenzialen und Ideenentwicklung
    In einem dritten Schritt wird das unternehmerische Dienstleistungspotential ermittelt. Erste Ideen werden jetzt anhand des morphologischen Tableaus entwickelt und bewertet. So werden mühelos verschiedene Ansätze für die Entwicklung neuer Dienstleistungen gefunden.
  4. Prozess gestalten und Fehlerquellen erkennen
    Die Gestaltung des Dienstleistungsprozesses erfolgt im vierten Schritt. Anhand des sogenannten Service Blueprintings, also mit einer „Blaupause“, werden noch im Entwicklungsprozess einer neuen Dienstleistung mögliche Fehlerquellen erkennbar, die es anschließend abzustellen gilt.
  5. Bewertung des Ergebnisses
    Im fünften und letzten Schritt wird das Dienstleistungsergebnis bewertet. Dies geschieht häufig mit einer klassischen Kundenbefragung.
Die dazu entwickelte Broschüre Service Engineering – in fünf Schritten zur neuen Dienstleistung, die vom Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau herausgegeben wurde und die Publikation „Neue Wege zu modernen Dienstleistungen“, die über die Baden-Württemberg Stiftung zu beziehen ist, liefern hierzu geballtes Expertenwissen.
Für bereits existierende Dienstleistungen bietet sich der Einsatz des „Service Navigators“ an. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Steigerung der Dienstleistungsproduktivität, das speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist. Eine Beschreibung der Vorgehensweise einschließlich Erfahrungsberichten aus der Praxis lassen sich der Broschüre „Mittelstandskompass – in fünf Schritten zu höherer Dienstleistungsproduktivität“ entnehmen. Darüber hinaus bieten das Karlsruher Institut für Technik der Betriebsführung (itb) und das Fraunhofer IAO spezielle Seminare und Schulungen für das Tool an.


Technologische Innovationen fördern und schützen

Die IHK unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen und informiert über gewerbliche Schutzrechte. Tipps bei der Suche nach Technologien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie von unseren Experten im Bereich Innovation und Digitalisierung.
Für die Suche nach Kooperationspartnern stehen Ihnen zwei Technologietransfermanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Regionale und überregionale Experten sowie Technologieangebote können Sie über die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ finden. Die Plattform durchsucht ausschließlich Seiten aus dem wissenschaftlichen Bereich, so dass Sie schnell und einfach Zugriff auf die aktuellen Informationen von Forschungseinrichtungen erhalten.

Um bei technologischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet die IHK verschiedene Veranstaltungen an:
  • Bei den Innovationsberatungstagen können Sie sich mit den IHK-Technologietransfermanagern in einer persönlichen Beratung über Ihre Innovationsvorhaben austauschen.
  • Unter dem Motto „Potenziale - Wirtschaft trifft Wissenschaft“ finden Veranstaltungen vor Ort bei Forschungseinrichtungen statt. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in aktuelle Forschungsthemen und einen Eindruck von der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
  • Beim Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE stellen Unternehmen aus Baden-Württemberg Ihnen ihre Innovationsstrategien vor.
  • Zusätzlich gibt es viele weitere Veranstaltungen in den Themenfeldern Innovation, Technologietransfer und Digitalisierung.
In den monatlichen Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie aktuelle Meldungen aus Deutschland und der Europäischen Union sowie Infos zu Technologietrends weltweit.

Einstieg ins internationale Geschäft

Sie wollen Ihre Produkte ins Ausland exportieren oder Waren aus anderen Ländern importieren, suchen Geschäftspartner im Ausland oder wollen dort eine Produktionsstätte aufbauen? Wer sich international engagieren möchte, muss sich gut informieren. Wir unterstützen Sie beim Einstieg in das internationale Geschäft.

Außenhandel

Erfahren Sie,
  • was beim Export von Waren zu beachten ist.
  • wann Sie Zoll zahlen müssen.
  • warum ausländische Kunden wissen möchten, in welchem Land Ihre Waren hergestellt wird.

Vertrieb im Ausland

Erfahren Sie,
  • wie Sie Käufer für Ihr Produkt finden.
  • welche länderspezifischen Besonderheiten es gibt.
  • welche rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten zu beachten sind.

Investieren im Ausland

Erfahren Sie,
  • was Sie bei der Dienstleistungserbringung im Ausland beachten sollten.
  • welche Förderungen oder Finanzierungshilfen es für Ihre Auslandsinvestitionen gibt.

100 Stunden Morgen

Themenwoche zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand

Über 100 Top-Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft – neue Impulse und Trends zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand. Antworten zu den großen, aktuellen Technologiethemen.
Die Themenwoche 2020 war für Ende September geplant. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es jedoch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Themenwoche stattfinden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

#Innovationsmethoden #neuartige Geschäftsmodelle #Technologien von Morgen #Experimentierräume #Open Innovation #Workshops #Märkte und #Startups – Themen, die Unternehmen in Zeiten des digitalen Wandels umtreiben sind die Grundlage dieser Themenwoche.
Im Rahmen einer Woche, die 100 Stunden entspricht, steht der technologisch-innovative Wandel in Unternehmen in verschiedenster Form im IHK Haus im Mittelpunkt.
  • Impulse von Taktgebern der Digitalisierung und zur Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Über 100 Impulsgeber, über 30 verschiedene Zukunftstechnologien
  • Praxisberichte zeigen auf, wie Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen aussehen können
  • Workshops, Work Camps und Experimentierräume zum selber aktiv werden
  • Branchenübergreifender Austausch zu den Auswirkungen der Technologien und Digitalisierung

Themenwoche 2019

Die Themenwoche gliederte sich in fünf spannende Thementage und wurde von einer Ausstellungslandschaft begleitet. Sie fand unter der Schirmherrschaft von Dr. Nicole Hoffmeister–Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden–Württemberg statt. Eine Übersicht finden Sie folgend.

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So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.

Zollhinterlegung sparen

Sie müssen beruflich ins (Nicht-EU-)Ausland, zum Beispiel zur Montage oder zu einer Warenmesse und nehmen Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messegut mit? Dafür sind an der Grenze Sicherheitsleistungen oder Zoll zu hinterlegen – einschließlich der dafür notwendigen Zollformalitäten.
Hier hilft Ihnen ein von der IHK ausgestelltes Carnet ATA, ein internationales Zollpassierscheinheft. Dieses erleichtert die vorübergehende Ausfuhr von Waren in 78 Länder. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt. Zollbürge ist die IHK-Organisation. Ein Carnet ATA können Sie bei Ihrer IHK ausstellen lassen.
Mit Hilfe der IHK-Export-App können Sie ganz einfach prüfen, ob ein Carnet für Ihre Reise möglich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Die nächste Infoveranstaltung zum Thema Carnet ATA findet am 19. Oktober 2021 statt.

Geschäftsessen, Geschenke und Incentives steuerlich behandeln

Sie laden Geschäftspartner zum Mittagessen ein? Sie möchten Ihren Kunden zur Pflege des Geschäftskontakts etwas schenken oder Ihre Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen?
Inwieweit können Sie Bewirtungskosten, Geschenke und Incentives als Betriebsausgaben absetzen und wie sind sie zu besteuern? Bei Geschenken stellt sich auf Seiten des Zuwendenden die Frage, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann – auf der Seite des Empfängers, ob er die Zuwendung als Einnahme oder geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei Einladungen zum Essen geht es neben der Frage „Arbeitsessen oder Privatvergnügen“ um die Anforderungen an die Bewirtungsbelege.
Hier finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.

Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.

Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss

Vorabanmerkung: Infolge des sogenannten Mobilitätspaket I der EU, das am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, ergeben sich Änderungen hinsichtlich der hier thematisierten Fragestellungen insoweit, als:
  • seit dem 21. August 2020 gemäß Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten, Urlaub und Krankheit unter dem Symbol „Bett” zu erfassen sind (was nichts daran ändert, dass zumindest bis auf absehbare Zeit für längere Zeiträume unter den weiter unten beschriebenen Rahmenbedingungen das EU-Formblatt zum Nachweis von speziellen Zeiträumen verwendet werden kann/muss). Dadurch wird die in der Folge im Kontext analoger und digitaler Fahrtenschreiber angesprochene rechtliche Lücke im § 20 FPersV geschlossen und die deutsche Forderung, Urlaub und Krankheit als Ruhezeit zu erfassen, nachträglich EU-rechtlich legitimiert;
  • ab dem 31. Dezember 2024 die Mitführungspflicht von fahrpersonalrechtlichen Unterlagen bei aufzeichnungspflichitgen Fahrten gemäß Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014 von gegenwärtig 1 + 28 Tage auf 1 + 56 verdoppelt wird;
  • aufgrund einer Änderung des Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG die rechtliche Grundlage des im ersten Punkt bereits angesprochenen EU-Formblattes zum 02. Februar 2022 wegfällt bzw. bis dahin ein neues Verfahren zur Dokumentation von längeren Zeiträumen, in denen der Fahrer kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, entwickelt worden sein soll.

Einführung

Das Fahrpersonalrecht fordert von Fahrern aufzeichnungspflichtiger Fahrzeuge beziehungsweise von den Unternehmen, die den Fahrzeugeinsatz verantworten, einen lückenlosen personenbezogenen Nachweis über die erbrachten Lenk-, Arbeits-, Pausen-, Ruhe-, und Bereitschaftszeiten sowie Tage des Urlaubs und der Krankheit, im Endeffekt also einen Nachweis aller (Nicht-) Tätigkeiten rund um die Uhr. Bei Straßenkontrollen müssen diese Nachweise für den aktuellen und die vorausgegangenen 28 Kalendertage vorgelegt werden können, im Falle von Betriebskontrollen werden die Daten aller Fahrer von bis zu zwölf Monaten in der Vergangenheit ausgewertet.
Für die Praxis stellt vor allem der Lückenschluss eine besondere Problemlage dar. Lücken in fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungen ergeben sich beispielsweise durch:
  • tägliche oder wöchentliche Ruhezeiten,
  • Nicht-Fahr-Zeiten, die im Zusammenhang mit einer aufzeichnungspflichtigen Fahrt entstehen (Arbeitstätigkeit vor Ort, Fahrzeugreparatur, teilweise auch Wartezeiten oder Fahrverbote, … ),
  • Krankheits- oder Urlaubstage,
  • das (zwischenzeitliche) Führen von ausgenommenen Fahrzeugen,
  • den nur geringfügigen oder sporadischen Einsatz von Aushilfs- oder Teilzeitfahrern oder bei Werkverkehrsunternehmen, die nur selten oder an wenigen Tagen in der Woche Auslieferungs- oder Beschaffungsfahrten beziehungsweise nicht ausgenommene Fahrten durchführen.
Der europäische wie auch der nationale Gesetzgeber beschreibt in diversen Rechtsgrundlagen und ergänzenden Dokumenten nicht nur dass, sondern auch wie der Lückenschluss stattzufinden hat. Dabei muss man aber recht schnell feststellen, dass insbesondere beim „Wie“ nur eine Ergebnisbeschreibung und keine detaillierten Hinweise formuliert werden. Mit den folgenden Ausführungen unternehmen wir den Versuch, praxisrelevante Informationen zum „Wie“ des Lückenschlusses zu liefern. Dabei können wir aber grundsätzlich auch nur Empfehlungen aussprechen und zu manchen Sachverhalten Mutmaßungen anstellen.
Da zumindest in Deutschland drei verschiedene Aufzeichnungsmedien (digitale und analoge Fahrtenschreiber sowie Tageskontrollblätter) vorhanden sind, finden Sie unsere Erläuterungen zum Lückenschluss in entsprechend aufgegliederter Form vor.
Die Ausführungen wurden im Frühjahr 2019 überarbeitet. Hintergrund ist die Veröffentlichung aktualisierter “Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr” der obersten Behörden des Bundes und der Länder mit Stand vom 20. Februar 2019, die mittlerweile mit Stand vom Januar 2020 verfügbar sind (keine zwischenzeitliche Änderung bei den hier thematisierten Punkten).

Lückenschluss beim digitalen Fahrtenschreiber

Im Dokument Lückenschluss beim digitalen Fahrtenschreiber können Sie nachvollziehen, wann ein manueller Nachtrag Pflicht ist und welche anderen Nachweisformen (Fahrtenschreiberausdrucke und Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage) je nach Einzelfallumständen verwendet werden können.

Lückenschluss beim analogen Fahrtenschreiber

Das Dokument Lückenschluss beim analogen Fahrtenschreiber gibt Hinweise, wie kleine und auch umfangreiche Lücken geschlossen werden können, wenn die Aufzeichnungen rund um die Lücken über Schaublätter (Tachoscheiben) erfolgen.

Lückenschluss beim Tageskontrollblatt

Im Dokument Lückenschluss beim Tageskontrollblatt werden die wenigen Besonderheiten, die beim Einsatz von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von maximal 3.500 kg zu beachten sind, erläutert.

Lückenschluss im Mischbetrieb

Sind im Fuhrpark alle drei Aufzeichnungsformen (oder auch nur zwei davon) vorhanden, finden Sie Hinweise zu Möglichkeiten des Lückenschlusses, wenn die Aufzeichnungsart vor der Lücke von der nach der Lücke abweicht, im Dokument Mischbetrieb.

Allgemeine und ergänzende Hinweise zum Lückenschluss

Außerdem gibt es zahlreiche allgemeine Fragestellungen, etwa zu den Themen:
  • Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (Wer, Wie, Wie viele, ...)
  • Nebenpflichten des Fahrers beim Nachtrag
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Sonderfälle
  • Ausgenommene Fahrten
Erläuterungen und Antworten dazu haben wir im Dokument Allgemeine und ergänzende Hinweise zum Lückenschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 218 KB) aufbereitet.
Selbstverständlich sind sämtliche Informationen der IHK Region Stuttgart zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss ohne Gewähr. Wir sind bemüht, die Ausführungen stets aktuell zu halten – deshalb sind auch kurzfristige Aktualisierungen möglich.
Kritik, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind stets willkommen (siehe Kontakt).
Rechtsgrundlagen: VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2006/22/EG, Leitlinie Nr. 5 und clarification note no 7 der EU-Kommission, Beschluss der EU-Kommission 2009/959/EU, Fahrpersonalverordnung (insbesondere § 20) und weitere.
Stand: August 2020

Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.

Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.

Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.

Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifizierungen.

Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.

Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.

Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.

Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

„Intelligente“ Fahrtenschreiber seit 15. Juni 2019

Vorabanmerkung: Durch das am 31. Juli 2020 veröffentlichte Mobilitätspaket I ergeben sich Änderungen rund um die EU-Sozialvorschriften und die zur Aufzeichnung verwendeten Fahrtenschreiber. Details zu den ab 21. August 2020 geltenden Neuerungen und auch den in den Jahren 2022 ff. sukzessive geltenden Änderungen entnehmen Sie bitte unserem Artikel zum Mobilitätspaket I.
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 (auch als „Anhang IC“ bezeichnet) werden die technischen Spezifikationen der „intelligenten“ oder „smarten“ Fahrtenschreiber festgelegt, die seit Mitte Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebaut werden müssen. Im Weiteren werden diese Fahrtenschreiber als jene der zweiten Generation bezeichnet. Die seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber eingebauten Geräte, die auf dem Anhang IB der VO (EWG) Nr. 3821/85 basieren (VDO/Continental-Geräte bis Release-Version 3.0, Stoneridge-Geräte bis Release 7.6, Intellic bis EFAS 4.X), stellen somit die erste Generation dar (unabhängig davon, dass auch diese Geräte über die Jahre hinweg weiterentwickelt wurden). Unserer Kenntnis nach haben VDO, Stoneridge und Intellic Fahrtenschreiber der 2. Generation auf den Markt gebracht.
Interessierte Leser finden auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Transport der EU-Kommission eine erläuternde „tachograph guideline”, die rechtlich unverbindliche Hinweise zur Entwicklung des EU-Fahrtenschreibers enthält und zudem den Versuch unternimmt, die Frage zu beantworten, welches Fahrzeug mit welchem Fahrtenschreiber auszustatten ist.

Welche wesentlichen Neuerungen bringen die Fahrtenschreiber der 2. Generation mit sich?

Neue Fahrtenschreiberkarten

Da die Fahrtenschreiber der 2. Generation zusätzliche Informationen verarbeiten und auch speichern müssen, bedarf es neuer Fahrtenschreiberkarten. Mit Ausnahme der Werkstattkarten (zur Aktivierung und Kalibrierung eines Fahrtenschreibers der 2. Generation ist eine Werkstattkarte der 2. Generation zwingend notwendig) sind diese auf- und abwärtskompatibel - eine Fahrer, Unternehmens- oder Kontrollkarte der 1. Generation funktioniert also auch in einem Fahrtenschreiber der 2. Generation (und vice versa), bei der Werkstattkarte besteht lediglich eine Abwärtskompatibilität. „Funktionieren“ bedeutet dabei jedoch, dass Einschränkungen gegeben sind. So kann beispielsweise auf einer alten Fahrerkarte mangels vorhandener „Datenfelder“ keine Speicherung von Ortspunkten (GNSS-Koordinaten, siehe Folgepunkt) erfolgen sondern weiterhin nur die Länderkennung hinterlegt werden. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte der 1. Generation vor Ablauf durch eine Fahrerkarte der 2. Generation zu ersetzen. Ein vorzeitiger Ersatz wird im Einzelfall lediglich bei Werkstattkarten notwendig sein.

Satellitenbasierte Positionsbestimmung und Ortspunktspeicherung

Die neuen Fahrtenschreiber verfügen über eine interne oder externe GNSS-Antenne und müssen bzw. können, wenn eine Fahrerkarte der zweiten Generation im Fahrteschreiber steckt, Positionsdaten im Massenspeicher und auf der Fahrerkarte hinterlegen. Die Ortspunkte werden jedoch beim Stecken und beim Entnehmen der Fahrerkarte nicht vollautomatisch hinterlegt (im Sinne der Rechtsgrundlage sind das die Zeitpunkte des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes, auch wenn das arbeitszeitrechtlich natürlich in den seltensten Fällen stimmt), sondern landen nur dann im Speicher, wenn der Fahrer manuell die Eingabe des Landes (wie auch bei den älteren Geräten) vornimmt. Die Ortspunkte, die nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit gespeichert werden, beziehen sich nicht auf die Lenkzeit des Fahrers sondern auf die Lenkstunden, die mit dem Fahrzeug zurückgelegt wurden. Wird eine Fahrerkarte Generation 1 in einem Fahrtenschreiber Generation 2 verwendet, wird weiterhin nur „das Land“ gespeichert. Gleiches gilt, wenn eine Fahrerkarte Generation 2 in einem Fahrteschreiber Generation 1 steckt.

DSRC – Dedicated Short Range Communication

Sofern die Kontrollorgane über entsprechendes Equipment verfügen, können diverse „fahrzeugbezogene“ Informationen per Fernabfrage ausgelesen werden. Wobei Fernabfrage nicht die richtige Begrifflichkeit ist. Vielmehr können die Daten auf einige wenige Meter Entfernung übertragen werden, also im Vorbeifahren oder wenn ein mobiler Kontrolltrupp „neben“ dem LKW/KOM herfährt. Unserer Kenntnis nach kommt die Technik bereits im Kontext der LKW-Maut-Kontrollen zum Einsatz. Bei der Datenabfrage geht es explizit nicht um personenbezogene Daten wie Lenk-, Arbeits-, Pausen- oder Ruhezeiten des Fahrers, die generell nicht übertragen werden dürfen, sondern um Daten, die auf eine missbräuchliche Verwendung oder eine Manipulation am Fahrtenschreiber hindeuten. Folgende Datensätze dürfen abgefragt werden (vgl. Artikel 9 Absatz 4 der VO (EU) Nr. 165/2014):
  • letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
  • längste Unterbrechung der Stromversorgung
  • Sensorstörung
  • Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
  • Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Einstecken der Karte während des Lenkens
  • Zeiteinstellungsdaten
  • Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
Intention des Systems ist es, Kontrollen zielgerichteter durchführen zu können. Ob dies gelingt oder ob zumindest einzelne der oben genannten Datensätze in vielen „sauberen“ Fahrzeugen auffällige Werte einnehmen, wird sich zeigen müssen. Wenn man beispielsweise bedenkt, dass viele LKW auf vermeintlichem Privatgelände regelmäßig ohne Fahrerkarte bewegt werden und man sich die Einstellung „OUT“ spart oder moderne Fahrzeuge teilweise über Tempomaten verfügen, die mit gewisser Regelmäßigkeit auch Geschwindigkeiten über 90 km/h „zulassen“, kommt gewisse Skepsis auf. Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren können allein auf Basis der fernabgefragten Daten jedenfalls nicht eingeleitet werden - dazu bedarf es stets einer „physischen“ Kontrolle. Erhärten sich die Verdachtsmomente in diesen Kontrollen nicht, müssen die fernabgefragten Daten binnen drei Stunden gelöscht werden.
Wichtig: Das Unternehmen muss den Fahrer darüber „informieren“, dass das Fahrzeug über die entsprechende Technik verfügt. Dass eine Information erfolgt ist, sollte in einer nachvollziehbaren Form dokumentiert werden.

Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen (ITS)

Der Gesetzgeber hat es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen Fahrtenschreiber mit einer genormten ITS-Schnittstelle versehen, die eine Nutzung der vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten oder erzeugten Daten durch externe Geräte ermöglicht, zum Beispiel im Rahmen von Telematikanwendungen. Sofern hier personenbezogene Daten oder Ortsbestimmungsdaten übertragen werden sollen, muss der Fahrer der Übertragung nachweisbar zustimmen. Über die Benutzerführung findet diese Abfrage statt und ein erteiltes Einverständnis kann auch problemlos widerrufen werden. Kritisch ist anzumerken, dass es wohl aufgrund rechtlicher Inkonsistenzen im Regelwerk und/oder aufgrund von Interpretationsspielräumen seitens der Hersteller nicht gelungen ist, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Wenn beispielsweise Remote-Download-Lösungen eingesetzt werden, kann es weiterhin trotz Nicht-Zustimmung des Fahrers dazu kommen, dass personenbezogene Daten ans Unternehmen übermittelt werden.

Neue Hardware-Architektur

Vor allem um die Manipulierbarkeit des Systems zu reduzieren, wird das „Zusammenspiel“ zwischen dem Fahrtenschreiber an sich und der Sensorik, hier insbesondere dem sogenannten KITAS (Geber, der am Getriebe sitzt und die Umdrehung der Getriebeausgangswelle registriert) verändert. Auch die Siegel und Verplombungen der Hardware wurden weiterentwickelt. Die Sicherheitszertifikate der Hardware der 2. Generation laufen grundsätzlich nach 15 Jahren ab. Sollte ein Fahrtenschreiber und dessen Hardware-Peripherie über diesen langen Zeitraum im Einsatz sein, muss ein Austausch erfolgen. Beim KITAS wurden diverse Veränderungen an der Sicherheitsarchitektur vorgenommen. Diese dienen insbesondere dazu, die Manipulation des Gebers zu erschweren, etwa indem besser erkennbar sein soll, wenn der Geber geöffnet wurde. Außerdem kann die Paarung zwischen KITAS und Fahrtenschreiber nur einmalig erfolgen. Ist nur der Geber defekt, kann auch nur dieser erneuert werden. Muss der Fahrtenschreiber selbst ersetzt werden, muss auch der Geber erneuert werden.

Thema Nachrüstung

Bitte beachten Sie besonders bei diesem Thema die Änderungen durch das Mobilitätspaket I.
Stand Herbst 2019 müssen bei rein innerdeutsch eingesetzten Fahrzeugen keine Nachrüstungen erfolgen, Generation 1-Fahrtenschreiber können demnach bis zum Ende ihrer Lebensdauer genutzt werden. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Hier müsste spätestens im Jahr 2034 eine Nachrüstung von Generation 1 auf Generation 2 vorgenommen werden. Diese bestehende Regelung dürfte aber im Zuge des „mobility package I“ der EU, das auch die Novellierung des Fahrpersonalrechts umfasst und aller Voraussicht nach im Jahr 2020 in geänderte Vorschriften münden wird, durch deutlich kürzere Fristen ersetzt werden. Hintergrund ist, dass die EU-Organe den Fahrtenschreiber zur datensprudelnden Kontrollwollmilchsau entwickeln wollen (also zum Beispiel auch für die Kontrolle der Kabotage- oder Entsendungsregularien, indem künftig beim Überfahren von Staatengrenzen gegebenenfalls Ortspunkte gesetzt werden) und deshalb bereits das Nachfolgemodell (nennen wir es mal Release 2) des „smarten“ Fahrtenschreibers skizziert haben. Über die konkreten Zeiträume kann nur spekuliert werden, es erscheint aber realistisch, dass binnen der kommenden fünf Jahre alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge einen Fahrteschreiber Generation 2 Release 2 eingebaut haben müssen (also auch jene Fahrzeuge, die aktuell oder in den vergangenen Monaten erstmalig zugelassen wurden und mit der Generation 2 ausgestattet sind, werden binnen weniger Jahre ein Tauschmodell (oder ein Update???) erhalten müssen).

Download-Tools

Allgemeine Aussagen, ob (Massenspeicher- und Fahrerkarten-) Download-Hardware, die auf Fahrtenschreiber bzw. Fahrerkarten der 1. Generation zugeschnitten ist, auch vollumfänglich im Zusammenspiel mit Fahrtenschreibern bzw. Fahrerkarten der 2. Generation funktioniert, können nicht erfolgen. Es ist jedoch in hohem Maße unwahrscheinlich, dass insbesondere autark operierende bzw. nicht updatefähige Tools die neuen Datensätze abrufen und speichern können. Im Zweifel erscheint es ratsam, mit dem Hersteller/Vertreiber der Tools in Kontakt zu treten.

Startschwierigkeiten nicht ausgeschlossen

Durch die Koexistenz von neuen und alten Fahrtenschreibern und neuen und alten Fahrtenschreiberkarten können sich je nach Einzelfallkonstellation Problemstellungen in der Praxis ergeben. Ein Beispiel wäre, dass ein Unternehmen selbst gar keine neuen Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern der Generation 2 einsetzt, aufgrund eines Defektes jedoch ein Fahrzeug kurzzeitig anmietet, das mit einem Fahrteschreiber Generation 2 ausgestattet ist. Besitzt der Fahrer bereits eine Fahrerkarte Generation 2 und werden die Daten aus den Firmenfahrzeugen (und somit auch der Fahrerkarten) über eine Remote-Lösung „over the air“ ausgelesen, kann es vorkommen (insbesondere, wenn die eingesetzte Software kein Update bekommen hat oder ein solches nicht zur Verfügung steht), dass die Informationen der „Generation 2-Partition“ der Fahrerkarte nicht heruntergeladen werden, weil das Remote-Download-System nur in Generation 1-Daten „denkt“. Die Kerninformationen zu Lenk-, Pausen-, Ruhe- oder Bereitschaftszeiten gehen dabei nicht verloren (der Fahrtenschreiber Generation 2 schreibt bei einer Fahrerkarte Generation 2 untechnisch ausgedrückt diese Datensätze auch auf die Datenfelder Generation 1 der neuen Fahrerkarte), wohl aber die GNSS-Ortspunkte im Kontext Beginn und Ende Land oder nach jeweils drei Stunden Lenkzeit.
Stand: August 2020

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Alle Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.
Das Marktstammdatenregister ist eine Online-Datenbank und ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem müssen nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen ihre Daten der Bundesnetzagentur melden. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.

Geistiges Eigentum schützen

Sie haben eine Idee, die Sie umsetzen möchten. Doch wie können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen?
Schutz bieten gewerbliche Schutzrechte. Unterschieden werden technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Die IHK informiert und berät Unternehmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten wie Anmeldung, Kosten und Recherche. Generelle Erstinformationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite „Patente & Co.”.
Ein Tipp: Teilen Sie Ihre Idee nicht mit jedem. Möglicherweise kann diese Mitteilung dann neuheitsschädlich bei der Beantragung möglicher Schutzrechte (zum Beispiel eines Patents) sein.

Der Weg zur richtigen Messe: Tools & Tipps

Das Messegeschäft bleibt weiterhin zentrales Element der Unternehmenskommunikation in Deutschland. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen setzen viele Unternehmen auf Messen, um ihre Marktpräsenz zu stärken und neue Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Branche zeigt sich zudem sehr anpassungsfähig und investiert in Innovationen.
Messen und Ausstellungen sind wichtiger denn je für Unternehmen. Sie bieten eine einzigartige Gelegenheit, sich persönlich mit Kunden zu treffen und auf neutralem Boden zu interagieren. Durch direkte Gespräche und die Möglichkeit, Produkte hautnah zu erleben, können Unternehmen eine emotionale Verbindung zu ihren Kunden herstellen.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in einer sorgfältigen Planung und Kontrolle. Es ist entscheidend, die richtigen Messen auszuwählen und sich über Fördermöglichkeiten sowie gemeinsame Finanzierungen zu informieren. Datenbanken und Brancheninformationen können dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und das Beste aus Messeauftritten herauszuholen.

1. Messedatenbanken

  • Datenbank zu nationalen und internationalen Messen des Ausstellungs - und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) unter www.auma.de
  • Datenbank zu nationalen und internationalen Messen und Unterkunftsmöglichkeiten unter www.messen.de

2. Kompakte Messeportraits und Informationen

Auf den Seiten der AUMA finden Sie auch wichtige Basisinformationen wie z. B. die 10 Top-Gründe für Messen oder die Grundlagen einer erfolgreichen Messebeteiligung. Und auch wertvolle Tipps für die Planung und Durchführung.
Alle Broschüren, Checklisten und Messestudien finden Sie zum Download auf der AUMA-Website im Bereich Publikationen.

3. Messeförderungen

Einige Bundesministerien und auch Baden-Württemberg International (bw-i) unterstützen Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland und damit bei der Erschließung ausländischer Märkte.

Auslandsmesseprogrogramm des Bundes

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglichen der deutschen Wirtschaft die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand im Ausland. Die Beteiligungsvorhaben werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst.

Auslandsmesse-Förderung aus Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden Firmengemeinschaftsausstellungen im Ausland sowie die gemeinschaftliche Beteiligung mittelständischer Unternehmen in Form von Gruppenbeteiligungen an Auslandsmessen gefördert.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Cluster und Netzwerke, Regionen und Kommunen sowie Institutionen aus Baden-Württemberg und deren Niederlassungen und Vertretungen, wenn das Produktions- und Dienstleistungsprogramm dem Messeprofil entspricht.

Messeförderung für junge innovative Unternehmen

Das Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiiert und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Gefördert werden Jungunternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, jünger als 10 Jahre sind und die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen.
Mithilfe dieses Förderprogramms machen die Startups erste Schritte bei der internationalen Vermarktung ihrer Produkte und lernen darüber hinaus, Messen in ihre Absatzstrategien einzubeziehen.
Stand: 11/25

Kontrollpflichten des Auftraggebers

Nicht nur an den Frachtführer, auch an den Auftraggeber von Transporten (= Absender nach Handelsgesetzbuch) stellt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) über den Paragraf 7c besondere Anforderungen. Um diesen Anforderungen zu genügen, muss der Auftraggeber grundsätzlich alles ihm zumutbare unternehmen, um sich Gewissheit zu verschaffen, dass der ausführende Frachtführer über:
  • eine Erlaubnis oder Berechtigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr verfügt (insb. EU-Lizenz oder nationale Güterkraftverkehrserlaubnis, CEMT-Genehmigung oder bilaterale Genehmigung) und
  • über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Fahrerbescheinigungen für das eingesetzte Fahrpersonal
verfügt. Diese Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen und insbesondere dann durchgeführt werden, wenn erstmals ein Speditions- oder Frachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen wird. Um im Zweifel als Auftraggeber in ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer nicht bestehenden Erlaubnis einbezogen zu werden, reicht bereits fahrlässiges Nichtwissen aus. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu dem Thema.
Seit Dezember 2008 wurde diese Prüfpflicht erweitert und umfasst auch die Fragestellung, ob der Frachtführer die Erlaubnis bzw. Lizenz ordnungsgemäß beziehungsweise nicht unzulässig einsetzt. Dies bezieht sich beispielsweise auf Kabotagebeförderungen, an die besondere rechtliche Anforderungen geknüpft sind. Sollten Sie ausländische Frachtführer für Binnentransporte einsetzen, müssen Sie sich darüber informieren, ob Ihr Auftrag noch im Rahmen der zulässigen Kabotagebeförderungen durchgeführt werden kann. Sollten Sie Sendungen ins Nicht-EU-Ausland per LKW transportieren lassen und der Frachtführer dafür eine bilaterale oder CEMT-Genehmigung einsetzen, sind ebenso besondere Vorgaben einzuhalten, denen Ihre Weisungen an den Frachtführer nicht zuwiderlaufen dürfen.
Die bloße Zusicherung des Auftragnehmers, zu der Beförderung berechtigt zu sein, genügt nicht aus. Vielmehr sollten Sie sich die erforderliche Berechtigung/Genehmigung/Lizenz vorlegen lassen. Neben der Einforderung der Unterlagen beim ersten Vertragsschluss sollte grundsätzlich einmal jährlich eine Abfrage erfolgen. Auch kürzere Fristen sind denkbar.
Außerdem bietet es sich an, die hier thematisierten Regelungen auch in die in aller Regel mit einem Frachtführer oder Spediteur zu schließenden Rahmenverträge aufzunehmen. Beispielsweise enthalten die ADSp 2017 zahlreiche Regelungen im Kontext Paragraf 7c GüKG, die im Zweifel auf die individuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Elementar ist letztlich, dass die Kontrollprozesse gelebt werden und die Abläufe, insbesondere die konkreten Kontrolltätigkeiten, aussagekräftig dokumentiert werden können.
Praxistipp für die Umsetzung: Über die Suchfunktion der Verkehrsunternehmensdatei, die das BAG führt, kann mit gewisser Sicherheit ermittelt werden, ob das jeweilige Unternehmen über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Vom jeweiligen Suchergebnis sollte ein Screenshot oder Ausdruck der Website erfolgen.
Darüber hinaus sollte direkt beim jeweiligen Frachtführer nachgefragt werden, ob eine Genehmigung besteht. Davon sollte eine Kopie/Fax/Scan eingefordert werden. Diese Dokumentation wird zusammen mit dem Screenshot der BAG-Website „abgelegt". Dieser Vorgang sollte mindestens ein Mal im Jahr wiederholt werden. Um auch das Thema Arbeitsgenehmigung und/oder Fahrerbescheinigung abzudecken, sollte die Anfrage beim Unternehmen in Textform, also zum Beispiel per Mail, erfolgen und auch diese Unterlagen anfordern (sofern ein entsprechender Fahrer beschäftigt wird, was von einem Außenstehenden nicht in jedem Fall eindeutig beurteilt werden kann).
Oberflächliche Hinweise zu den Begrifflichkeiten:
Frachtführer ist das Unternehmen, das einen Transport tatsächlich selbst durchführt - im hiesigen Kontext also über das Fahrzeug verfügt und den Transport auf eigene Rechnung bewerkstelligt. Frachtrechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Frachtführer einen Unterfrachtführer beauftragt, der dann als dessen Subunternehmer in Erscheinung tritt. In diesem Fall muss sich der (Haupt-) Frachtführer beim Subunternehmer erkundigen, ob dieser wiederum Inhaber einer entsprechenden Genehmigung ist.
Spediteur ist das Unternehmen, das einen Transport lediglich organisiert. Ein („Sofa-") Spediteur nach Handelsgesetzbuch ist kein Frachtführer, da er nur den Transport eines Gutes für seinen Auftraggeber, den sogenannten Versender, „besorgt" und dazu seinerseits einen Frachtführer beauftragt. In diesem Fall ist der Spediteur der Auftraggeber des Frachtführers und insoweit Adressat der Pflichten nach § 7c GüKG. In der Realität gibt es viele Einzelfallkonstellationen, aus denen sich ergibt, dass der Spediteur frachtrechtlich wie ein Frachtführer haftet und leisten muss, zum Beispiel wenn es sich um einen sogenannten Fixkostenspediteur handelt. Ist der Spediteur im sogenannten Selbsteintritt tätig, besitzt er eigene Transportfahrzeuge und wird dadurch in jeder Hinsicht, also auch in Sachen der benötigten Genehmigung, zum Frachtführer.
Absender ist immer der direkte Vertragspartner des Frachtführers. Der Absender kann also beispielsweise ein produzierendes Unternehmen sein, das einen Frachtführer oder einen Spediteur im Selbsteintritt damit beauftragt, ein Gut zum Kunden XY zu liefern. Aber auch der Empfänger eines Gutes kann als Absender in Erscheinung treten, etwa wenn hier der Kunde XY sich nicht beliefern lässt sondern seinerseits einen Frachtführer damit beauftragt, ein Gut beim Produzenten abzuholen und zu sich anzuliefern. Hier wäre also der Empfänger der Ware verpflichtet, sich nach § 7c GüKG Gewissheit darüber zu verschaffen, ob sein Transportdienstleister über die benötigte Genehmigung verfügt.
Stand: Januar 2023

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 437 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.

Themenbereiche

Die Homepage der „Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ bietet eine gute Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen.

Das Verpackungsgesetz und die Pflichten – was gilt für Sie?

Wer gewerbsmäßig Waren produziert und verpackt, versendet oder aus dem Ausland importiert, gilt als Hersteller. Welche Pflichten erfüllt werden müssen, hängt von den Verpackungen ab.
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Verpackungsarten

Verpackungsarten im Überblick – Welche Verpackung, welche Pflicht?
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Versand- und Onlinehändler

Versand- und Onlinehändler, die Waren gewerbsmäßig an ihre Kunden in Deutschland versenden, haben verpackungsrechtliche Pflichten: Registrieren, beteiligen, melden.
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Recyclinggerechtes Design

Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, umweltgerechte Verpackungen und das hochwertige Recycling zu fördern und definierte Recyclingquoten einzuhalten. Es muss also schon bei der Entwicklung der Verpackungen auch das Vorhandensein von Recyclingtechnologien und -kapazitäten in der Entsorgung berücksichtigt werden.
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Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de

Informationen für Prüfer

Prüfer und Sachverständige sind bei Vollständigkeitserklärungen, den Mengenstromnachweisen der Systeme oder den Branchenlösungen erforderlich. Die Meldungen zu den Verpackungsmengen von Unternehmen (Datenmeldung) sind hier die Grundlage.
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Bevollmächtigung

Für ausländischer Onlinehändler, Importeur, Produzent von Waren (ohne Niederlassung in Deutschland) gibt es die Option, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer Pflichten zu beauftragen. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, muss diese selbst erfüllen.
Zum Themenbereich.

Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Vergleichbare Anfallstellen sind z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen und werden mit privaten Haushaltungen gleichgesetzt. Die an diesen Anfallstellen typischerweise anfallenden Verpackungen gelten grundsätzlich als systembeteiligungspflichtig im Sinne des § 7 VerpackG.
Zur Übersicht der gleichgestellten Anfallstellen.
Weitere Informationen zu allen Themenbereichen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Gestaltung von Verträgen

Nur wenn Sie Ihre Verträge sorgfältig und juristisch wasserdicht abschließen, können Sie darauf bauen, Ihre Vergütung für Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch zu erhalten.
Die IHK zeigt Ihnen, was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt und was Sie tun können, wenn sich die andere Seite nicht an die Abmachungen hält.
Hier finden Sie Informationen zu:
  • AGB
    Was darf ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren? Was sollte man über „das Kleingedruckte” wissen?
  • Vertragsschluss im E-Commerce
    Vor Abgabe einer Bestellung im Webshop sind wesentliche Informationen zu wiederholen. Wissen Sie welche Anforderungen zu erfüllen sind?
  • Mängelrechte und Garantie
    Wann liegt eine mangelhafte Warenlieferung oder Leistung auf der Basis von Kauf- oder Werkverträgen vor und welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen?
  • Wenn der Schuldner nicht zahlt
    Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine fällige Zahlung nicht leistet? Welche Möglichkeiten bieten das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
  • Verjährung
    Wann verjährt Ihr Anspruch und welche Maßnahmen müssen Sie einleiten, um Ansprüche nicht zu verlieren?

Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können,
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Ausländische Mitarbeiter beschäftigen

Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet. Eine erste Übersicht zum Thema finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – wer darf kommen?
Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern außerhalb der EU beschäftigt, muss einige Regeln beachten. Die IHK informiert und hilft bei der Überwindung bürokratischer Hürden für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gelten besondere Regelungen. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte können seit März 2020 leichter einwandern. Darüber informieren wir Sie in unserem Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Auch Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden.
Wer Unterstützung bei der Suche nach ausländischen Fachkräften benötigt, findet hier entsprechende Anlaufstellen oder kann sich an den Welcome Service Region Stuttgart wenden.
Wer Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte ausbilden möchte, findet Unterstützung bei den Kümmerern des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK.

LKW-Maut in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2024 gilt in Deutschland auf allen Bundesstraßen und Autobahnen die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur der Güterkraftverkehr, sondern auch Gewerbe wie Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Messebauunternehmen, Veranstaltungstechniker oder Hausmeisterdienste, die zwar als handwerksähnliche Gewerbe angesehen werden können, aber bei der Ausnahmeregelung bislang nicht berücksichtigt wurden. Die IHK-Organisation setzt sich derzeit bei der Bundesregierung dafür ein, dass weitere Gewerbe unter die Ausnahmeregelung fallen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier sowie unter “Weitere Informationen”.
Aufgrund der seit 1. Juli 2018 umgesetzten Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen in Deutschland empfehlen wir allen Unternehmen, die zumindest mit gewisser Regelmäßigkeit mautpflichtige Fahrten durchführen, die Fahrzeuge mit Mauterfassungsgeräten (OBU, On-Board Unit) ausrüsten zu lassen. Das Unternehmen muss dabei „lediglich” die Kosten für den Einbau des Geräts übernehmen. Details dazu auch im Abschnitt 11 „Wie funktioniert das automatische System mittels OBU?”.
Soweit nur sehr selten und mit entsprechendem Planungsvorlauf Fahrten auf mautpflichtigen Straßen durchgeführt werden, kann eine manuelle einzelfallbezogene Buchung (über entsprechende Mautterminals, online oder per App) eine adäquate Lösung darstellen.
Bei Fragen rund um die „Abwicklung” der LKW-Maut wenden Sie sich bitte direkt an Toll Collect:
www.toll-collect.de
Telefon 0800 222 26 28 (kostenfrei, Mobilfunkpreise können abweichen)
Online-Kontaktformular
Bei rechtlichen Fragen zur LKW-Maut wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG):
www.bag.bund.de
poststelle@bag.bund.de
Telefon 0221/5776-0

Das „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen” – Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht für Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Nutzfahrzeugen vor.
Auch auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sind Informationen zur LKW-Maut in Deutschland hinterlegt.

1. Welche Straßen sind mautpflichtig?

Mautpflichtig sind mit wenigen Ausnahmen alle bundesdeutschen Autobahnen und alle Bundestraßen. Davon ausgenommen sind nur die folgenden zwei Strecken:
  • A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschluss­stelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen
  • A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch­ französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrich­tungen
Hier finden Sie eine Übersicht des mautpflichtigen Straßennetzes. Insgesamt beträgt die Länge des mautpflichtigen Streckennetzes knapp 53.000 Kilometer.

2. In welchem Fall und von wem wird die Maut erhoben?

Lastkraftwagen (LKW) und Fahrzeugkombinationen (zum Beispiel LKW mit Anhänger, Sattelzüge) mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) ab 7.500 Kilogramm werden bei der Benutzung der mautpflichtigen Straßen mautpflichtig. Bei der Berechnung der zulässigen Höchstmasse von Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen dürfen Stütz- und Aufliegelasten nicht berücksichtigt werden, maßgeblich sind demnach ausschließlich die entsprechenden Werte, die den Zulassungsdokumenten zu entnehmen und zu addieren sind. Außerdem ist es unerheblich, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass auch Leerfahrten der Mautpflicht unterliegen. Betroffen sind alle entsprechenden Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden.
Mautpflichtig sind In- und Ausländer.
Mautschuldner sind sowohl Disponent, Eigentümer, Fahrer und Halter des mautpflichtigen Fahrzeugs. Sie haften als Gesamtschuldner für die korrekte Entrichtung der Maut.

3. Welche Fahrzeuge sind von der Maut befreit?

  • Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen.
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
  • Beförderungen und Leerfahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Paragraf 2 Nummer 1 Elektromobilitätsgesetz.
  • Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020. Ab 1. Januar 2021 unterliegen derartige Fahrzeuge weitestgehend der Maut (zu entrichten sind dann die Infrastruktur- und Lärmbelastungskosten). Im Mai 2020 zeichnet sich ab, dass die Ausnahme bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Straßenerhaltungs- und -instandsetzungsdienst und zur Straßenreinigung eingesetzt werden und auch als solche erkennbar sind (gilt auch für Kraftfahrzeuge privater Unternehmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand zu diesen Zwecken Fahrten durchführen). Auch Fahrten im Zuge des (von der zuständigen Behörde beauftragten) Winterdienstes sind in aller Regel in der Ausnahme des Straßenunterhalteungsdienstes inbegriffen.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zum Beispiel Kranfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge und Betonpumpen (nicht Betonmischer) - maßgeblich ist jeweils die Eintragung in den Kraftfahrzeugpapieren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die auch Güter befördern können, sind im „beladenen” Zustand mautpflichtig, zum Beispiel Reinigungsfahrzeuge, die einen Tank für Reinigungsrückstände besitzen. Die Leerfahrten sind auch bei diesen Fahrzeugen mautfrei.
  • Erprobungsfahrzeuge sind von der Mautpflicht befreit, sofern Sie nicht für normale Gütertransporte und Fahrten im regulären Werkverkehr eingesetzt werden. Sie dienen der Erprobung der Fahreigenschaften schwerer Nutzfahrzeuge. Hierzu werden die Fahrzeuge (Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen) regelmäßig mit Messtechnik ausgestattet. Aufgrund dieser objektiven Merkmale sind diese Fahrzeuge nicht dafür bestimmt, dauerhaft am Wettbewerb im Güterkraftverkehr teilzunehmen.
    Erprobungsfahrzeuge unterliegen auch nicht der Mautpflicht, wenn die Fahrzeuge zu Erprobungszwecken mit Ballast (zum Beispiel Wassertanks) beladen sind. Gleiches gilt, sofern die Erprobungsfahrten in Kombination mit Anhängern für Versuchszwecke durchgeführt werden.
    Werden die Fahrzeuge für normale Gütertransporte oder Fahrten zu Werkstätten (regulärer Werkverkehr des Unternehmens) genutzt, besteht hingegen Mautpflicht.
    Ob es sich tatsächlich um ein Erprobungsfahrzeug handelt, kann – bei einer Zulassung in Deutschland – anhand folgender Unterlagen kontrolliert bzw. nachgewiesen werden:
    • Eintragung im Fahrzeugschein als Erprobungsfahrzeug gemäß Paragraf 19 Absatz 6 StVZO, in den neuen EU-einheitlichen Fahrzeugscheinen zumeist unter Ziffer 21 (Sonstige Vermerke).
    • Vorlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 70 Absatz 1 StVZO. Darin muss ausdrücklich bestimmt sein, dass das betreffende Fahrzeug nur zur Erprobung eingesetzt werden darf. Eine Kopie bzw. Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung muss entweder bei der Erprobungsfahrt mitgeführt oder die Ausnahmegenehmigung in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
  • Fahrzeuge, die auf eine zulässige Höchstmasse von weniger als 7.500 Kilogramm abgelastet sind. Allerdings ist in diesem Fall dringend anzuraten, eine so genannte Negativregistrierung bei Toll Collect vornehmen zu lassen (siehe Folgeabschnitt). Da die Kontrollbrücken an den Autobahnen mautpflichtige Fahrzeuge lediglich anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes „erkennen”, ist nicht ausgeschlossen, dass es auch in diesen Fällen zu Fahrzeugnachkontrollen durch die Kontrollbehörden kommen kann.
Je nach Einzelfall erscheint es empfehlenswert, aussagekräftige Unterlagen mitzuführen, die im Falle mobiler Kontrollen die Argumentationsbasis, weshalb eine Mautpflicht nicht gegeben sein soll, bereichern.

4. Registrierung mautbefreiter Fahrzeuge

Nach dem BFStrMG sind bestimmte Kraftfahrzeuge von der Mautpflicht befreit. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, ist für dauerhaft mautbefreite Kfz eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect möglich. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre und muss insoweit regelmäßig verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Soweit sich seit der erstmaligen Registrierung keine inhaltliche Änderung der Fahrzeugpapiere ergeben hat, brauchen diese für die Folgeregistrierung nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Dies gilt auch, soweit zwischenzeitlich lediglich ein „Umtausch” in EU-einheitliche Fahrzeugpapiere stattgefunden hat, ohne weitere inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Papieren. In diesem Fall sind im Wesentlichen nur die Angaben zum Nutzer und der zur Verlängerung anstehenden Kraftfahrzeugkennzeichen erforderlich. Sofern in der Zwischenzeit inhaltliche Änderungen der Fahrzeugpapiere eingetreten sind, wie beispielsweise eine Änderung der zulässigen Höchstmasse, müssen Kopien der veränderten Fahrzeugpapiere eingereicht werden. Dies gilt auch dann, wenn unter dem ursprünglich bei Toll Collect gemeldeten Kraftfahrzeugkennzeichen zwischenzeitlich ein anderes mautbefreites Fahrzeug zugelassen wurde.

5. Besondere Fragestellungen infolge der Mautausweitung auf alle Bundesstraßen

Viele Unternehmen werden durch die Ausweitung seit 1. Juli 2018 erstmals mit dem Thema LKW-Maut konfrontiert.
Besondere Fragestellungen ergeben sich unter anderem aus dem Umstand, dass zuvor eigentlich nur außerorts gelegene Bundesstraßen „mit autobahnähnlichem Charakter" mautpflichitg waren - nun aber auch innerörtliche Bundesstraßen, die vielfältigere verkehrliche Erschließungs- und Verbindungsfunktionen wahrnehmen, der Mautpflicht unterliegen. Nach Auskunft des BAG und von Toll Collect ist an diesem Punkt festzuhalten, dass eine Mautberechnung nur dann erfolgen SOLL, wenn eine Bundesstraße über ein Länge von mindestens rund 100 Metern in Langsrichtung befahren wird. Das reine Queren einer Bundesstraße oder das Befahren der Bundesstraße in Längsrichtung auf kürzeren Distanzen SOLL nicht mautpflichtig sein. Einschränkend ist anzumerken, dass aus Sicht des BAG jedoch stets auch die „örtlichen Verhältnisse" für die Beurteilung des Einzelfalls ausschlaggebend sind. Die genannte „100-Meter-Grenze" ist also nicht schwarz-weiß, sondern grau und kann sowohl zu gunsten als auch zu ungunsten des Betroffenen angenommen werden oder auch nicht.
Kritisch sind auch die Fälle, in denen ein 7,5-Tonner (also hier ein 7,499-Tonner) mit einem Anhänger eingesetzt wird, vor allem wenn „untertags" mit und ohne Anhänger gefahren wird. Dazu zunächst folgende Tatsache (Zitat BAG): „Jedem Nutzer mautpflichtiger Strecken obliegt rechtlich die Pflicht, sich rechtzeitig über die Gebührenpflicht des beabsichtigten Streckenverlaufs zu informieren und für eine ordnungs­gemäße Mautentrichtung zu sorgen." Wenn derartige Fahrzeugeinsätze zum Regelfall im jeweiligen Unternehmen gehören, empfiehlt sich der Einbau einer OBU (siehe Anschnitt 11). Die OBU kann je nach dem, ob eine Mautpflicht aufgrund der tatsächlichen zulässigen Höchstmasse gegeben ist oder nicht, sozusagen ein- oder ausgeschaltet werden (über die Auswahl der Gewichtsklasse im Menü der OBU) und dadurch den legalen Fahrzeugeinsatz erleichtern. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass jeweils die korrekte Achsanzahl eingegeben werden muss. Beim Übergang vom Solo- zum Anhängerbetrieb (und vice versa) muss also eine Anpassung erfolgen.
Weiterführende Infos zum Thema auf der Website von Toll Collect.

6. Wie errechnet sich die Maut?

Die Mauthöhe wird unter Berücksichtigung von Wegstrecke, zulässiger Höchstmasse des Fahrzeugs, Achszahl (nur bei Fahrzeugen mit einer zHm über 18 Tonnen) und Emissionsklasse festgelegt.

7. Wie wird die Maut erhoben?

Der Mauptpflichtige hat prinzipiell die Wahl zwischen
  • manueller Einbuchung (Registrierung möglich),
  • Einbuchung per App (Registrierung möglich),
  • Interneteinbuchung (Registrierung möglich) oder
  • automatischem Erhebungsverfahren per OBU (Registrierung notwendig).
Nicht registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
  • Tank- und Kreditkarten
  • Bargeld
  • Paysafecard
Registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
  • Guthabenabrechnung (Vorab-Überweisung )
  • Lastschriftverfahren Guthabenservice (Abbuchung per SEPA-Firmenlastschrift)
  • Kreditkarten
  • Tankkarten
  • LogPay-Verfahren

8. Was bedeutet „Registrierung“?

Die Registrierung erfolgt beim Mautbetreiber oder bei bestimmten von ihm beauftragten Servicegesellschaften (zum Beispiel einige Emittenten von Tankkarten) für das Unternehmen und die jeweils eingesetzten Fahrzeuge. Die Registrierung ist an eine Bonitätsprüfung gebunden. Die Registrierung umfasst zwei Schritte: zunächst wird das Unternehmen registriert, danach die von diesem eingesetzten Fahrzeuge.
Um Fahrzeuge mit einer OBU austatten zu können, muss das Unternehmen zunächst registriert worden sein (siehe Abschnitt 11). Für die Einbuchung per Mautstellen-Terminal, online oder per App (siehe Folgeabschnitte 9 und 10) muss keine Registrierung erfolgt sein.

9. Wie erfolgt die manuelle Einbuchung?

Auf der Website von Toll Collect finden Sie ausführliche Infomationen über die manuelle Einbuchung an sogenannten Mautstellen-Terminals. Diese Terminals sind im grenznahen Ausland in der Nähe der Anschlussstellen, in Deutschland auf Autohöfen, Rastplätzen und an Tankstellen zu finden. Auf der Website von TollCollect gibt es auch eine kartenbasierte Suche.

10. Wie erfolgt die Einbuchung über das Internet oder per App?

Auf der Website von Toll Collect finden Sie ausführliche Infomationen über die Online-Einbuchung über ein spezielles Portal. Alternativ bietet Toll Collect eine Smartphone-/Tablet-App für die Einbuchung an.

11. Wie funktioniert das automatische System mittels OBU?

Voraussetzung für die Teilnahme an der automatischen Einbuchung ist die Registrierung des Transportunternehmens und seiner mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect und der Einbau einer On-Board Unit (OBU) in das Fahrzeug bei einem Servicepartner.
Den Einbau, die Initialisierung und Personalisierung sowie die Inbetriebnahme der OBUs nehmen von Toll Collect ausgesuchte und geschulte Servicepartner vor. Das Gerät wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Fahrzeughalter trägt unter anderem die Aufwendungen für
  • den Einbau des Geräts,
  • den Ausbau bei Stilllegung oder Verkauf des Fahrzeugs und bei Beendigung der Geschäftsverbindung mit Toll Collect,
  • einen Kennzeichenwechsel sowie für die Änderung der mautrelevanten Fahrzeugdaten bei einem Servicepartner,
  • An- und Abfahrt sowie Standzeiten im Rahmen dieser Arbeiten.
Weiterführende Informationen, zum Beispiel auch die Betriebsanleitung der OBU, entnehmen Sie bitte der Website von Toll Collect.

12. Praxistipp

Vor der Umstellung auf eine zentrale Mauterfassung bzw. -erhebung haben die OBUs bezogen auf einzelne Fahrten die dabei angefallene Maut angezeigt. Einige Unternehmen haben diese Information genutzt, um die Maut an den Auftraggeber „durchzureichen”. Seit der Umstellung kann diese Information nur noch über Umwege gewonnen werden.
Möglichkeit 1: Für registrierte Kunden besteht über das Kundenportal die Möglichkeit, mit geringem Zeitverzug (von bis zu 48 Stunden) Einsicht in die noch nicht abgerechneten Fahrten zu nehmen. Dort müssten die einzelnen Fahrten mit den zugehörigen Mautkosten aufgeführt sein.
Möglichkeit 2: Über die App können die Mautkosten für eine x-beliebige Strecke „simuliert” werden. Durch Angabe der notwendigen Parameter und der Start- und Zielpunkte wird der Mautbetrag in der App angegeben.

13. Wie werden Verstöße kontrolliert und geahndet?

Um sicherzustellen, dass die LKW-Maut ordnungsgemäß entrichtet wird, stehen mehrere Kontrollsysteme und -instrumente zur Verfügung. Neben automatisierten Kontrollen über Kontrollbrücken bzw. -säulen werden auch stationäre (zum Beispiel auf Rastplätzen oder am Straßenrand) und mobile Kontrollen durchgeführt. Außerdem kann das BAG Betriebskontrollen durchführen. Detaillierte Informationen zur Mautkontrolle sind auf der Website von Toll Collect hinterlegt.
Bei eindeutig festgestellter Nichtentrichtung der Maut wird die Gebühr für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben und es kann ein Bußgeld (Fahrer zwischen 120 und 240 Euro, Unternehmen 240 bis 480 Euro) verhängt werden. Sofern die tatsächliche Wegstrecke nicht festgestellt werden kann, findet eine Nacherhebung der Maut für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt. Bei der Kontrolle werden die erforderlichen Eingabedaten, wie Kraftfahrzeugkennzeichen oder Gebührenklasse erhoben.
Weiterführende Informationen zu Verwarnungs- und Bußgelder können auch dem spezifischen Bußgeldkatalog entnommen werden. Die darin aufgeführten Regelbußgeldsätze beziehen sich auf die vorsätzliche Falsch- oder Nichtentrichtung der Maut. Bei Fahrlässigkeit werden in aller Regel 50 Prozent der angegebenen Sätze veranschlagt. Wiederholungsfälle werden auch nicht mit den Regelsätzen geahndet - die Bußgelder können in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro betragen.

14. Was passiert mit der Eurovignette?

Die Eurovignette ist seit dem 30. August 2003 in Deutschland nicht mehr erforderlich. Für die übrigen Verbundstaaten (Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Schweden) wird sie jedoch weiterhin benötigt. Detailinformationen auf eurovignettes.eu
Stand: Januar 2025

Haftung bei Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitverstößen

Auf Basis des Artikel 10 der VO (EG) Nr. 561/2006 wurden im § 20a der Fahrpersonalverordnung (FPersV) Regelungen vorgenommen, durch die alle am Zustandekommen und an der Durchführung eines Transports oder einer Personenbeförderung Beteiligten, also auch die Auftraggeber, in die Verantwortung zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften eingebunden werden. Die Auswirkungen dieser Verantwortungsausweitung werden in der Praxis regelmäßig unterschätzt.
Nach dem Willen des Gesetzgeber sollen auch Unternehmer, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen dafür Sorge tragen, dass die Beförderungspläne nicht gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen. Somit ist der Kreis der Verantwortlichen wesentlich erweitert. Besonders betont wird die Verantwortung des (ausführenden) Unternehmers, die Fahrten so zu planen, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt ist. Auch aus dieser Vorschrift folgt, dass der Fahrer vom Unternehmer grundlegend eingewiesen und regelmäßig überprüft werden muss, also insbesondere dahingehend, ob die Sozialvorschriften verinnerlicht sind und auch eingehalten werden*.
Gemäß FPersV müssen die an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten und sich dazu abstimmen und zusammenarbeiten. Auftraggeber haben sogar dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält, was vor dem Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit bedingt, sich regelmäßig darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen. Offen ist in diesem Zusammenhang, wie sich diese fahrpersonalrechtlichen Anforderungen beziehungsweise Vorschriften mit anderen rechtlichen Regelungen, vor allem dem (Mitarbeiter-) Datenschutz, vereinbaren lassen. Egal in welcher Form ein solcher Informationsfluss stattfindet, sollte stets eine entsprechende Dokumentation stattfinden und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein.
Verstoßauswertung und Verbesserungsmaßnahmen sind besonders wichtig
Insbesondere wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden oder wenn die Organisation einer Beförderung einen Verstoß „erzwingt”, sind neben Bußgeldern auch verwaltungsrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Risikoeinstufungsverfahren, das Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs beziehungsweise Personenverkehrs** im Fokus hat. In diesem Überwachungs- und Sanktionierungssystem spielen neben dem Fahrpersonalrecht viele weitere Rechtsgebiete eine Rolle (unter anderem Arbeitszeitrecht, Marktzugangsrecht, Gefahrgutrecht, Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, Straßenverkehrsrecht (Maße und Gewichte)).
Um im Fahrpersonalrecht den Anforderungen nachzukommen, ist neben einer rechtskonformen und konservativen bzw. die jeweiligen verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Disposition vor allem das Auswerten ausgelesener Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten eine wesentliche Pflicht des Unternehmens. Die Daten müssen auf Verstöße, Kenntnis- oder Bedienfehler und auch auf Manipulationsanzeichen hin überprüft werden. Dazu ist in aller Regel eine leistungsfähige Software einzusetzen. Neben vielen weiteren Punkten sollten bei der Verstoßauswertung und fahrzeugbezogenen Kontrollen auch folgende Fragestellungen eine Rolle spielen:
  • Gibt es „unbekannte” Zeiten und Fahrten, die ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt wurden? Warum finden solche Fahrten statt? Dazu sind die Massenspeicher- und die Fahrerkartendaten „übereinanderzulegen”.
  • Tauchen unbekannte Fahrzeuge (also Kfz-Kennzeichen) in den Daten auf? Handelt es sich um Nebentätigkeiten der Fahrer, von denen der Unternehmer nichts weiß?
  • Sind Fahrerkartendaten vorhanden, die es eigentlich nicht geben dürfte? Werden Fahrerkarten illegal eingesetzt? Sind Fahrerkartendaten eines Fahrers vorhanden, der in diesem Zeitraum abwesend (Urlaub oder Krankheit) oder anderweitig, zum Beispiel im Lager, eingesetzt war?
  • Sind die Massenspeicherdaten von gegebenenfalls eingesetzten Mietfahrzeugen vorhanden?
  • Bestehen Verdachtsmomente für Manipulationen an Fahrtenschreibern (einschlägige Störungs- oder Ereignismeldungen, sprunghaft ansteigende Geschwindigkeiten, anderweitig unplausible Daten, ...)?
  • Sind bei den Fahrtenschreibern, die über ein zweites Geschwindigkeitssignal verfügen müssten, diese Informationen vorhanden? Wenn nicht – Warum?
Sofern eine Ursache für Verstöße identifiziert werden kann, sind (unverzüglich/zeitnah/kurzfristig) wirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die geeigent erscheinen, die Verstoßursache zu beseitigen. Adressaten dieser Maßnahmen können insbesondere Unternehmensleitung, Verkehrsleiter, Fuhrparkleiter, Disponenten und Fahrer des Unternehmens sein.
Maßnahmen können auch Gespräche mit Kunden/Verladern sein, die Änderungen in den Abläufen zum Ziel haben. Oder eine Schulung der im Unternehmen Verantwortlichen bezüglich der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften. Bei Fahrern und Disponenten besteht zudem oft die Möglichkeit, oberflächliches Wissen durch Detailwissen zu ersetzen. Stets spielt für die Fahrer die Kenntnis der richtigen Bedienung des im Einzelfall verwendeten Fahrtenschreibers eine wichtige Rolle – die Präzisierung der Unternehmerpflichten in diesem Zusammenhang im Artikel 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 sollte sehr ernst genommen werden.
Die Auswertung sollte monatlich erfolgen
Anhaltspunkte für diese recht kurzen Fristen sind etwa im Artikel 10 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 oder im just angesprochenen Artikel 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 im Absatz 1 nachzulesen. Klare gesetzliche Vorgaben bestehen nicht - unsere Empfehlung orientiert sich an einer Auslegung des Begriffs „regelmäßig” im Sinne der Obliegenheiten eines ordentlichen Kaufmanns.
Alle Prozessschritte, Erkenntnisse und Maßnahmen (samt ihrer Umsetzung) sind zu dokumentieren. Alles, was nicht dokumentiert ist, hat (bis zum Beweis des Gegenteils) nicht stattgefunden ...
Ob es sinnvoll ist, Fahrern Verstoßauswertungen zur Unterschrift vorzulegen***, muss jeder Verantwortliche selbst entscheiden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte jedem klar sein, dass dieser Vorgang für sich gesehen keine Maßnahme zur Beseitigung von Verstoßursachen darstellt.
Nach den §§ 8 und 8a des Fahrpersonalgesetzes können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro festgesetzt werden. Dies ist natürlich der Maximalsatz, der bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen sicher nicht zum Ansatz kommen wird. Finden Pflichtverletzungen im Bereich der Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig statt, können die Behörden eine Ahndung über den § 130 OWiG anstreben, dessen Strafrahmen Bußgelder von bis zu einer Million Euro vorsieht. Den „Bußgeldkatalog” für fahrpersonalrechtliche Verstöße, der auch sehr viele interessante Hintergurndinformationen und Berechnungsbeispiele bereithält, finden Sie auch auf der Website des BAG. Verstöße gegen arbeitzeitrechtliche Vorschriften werden, soweit der Arbeitnehmer diese nicht vorsätzlich (entgegen der Weisungen des Arbeitgebers) begangen hat, grundsätzlich nur gegenüber dem Arbeitgeber geahndet. Für fahrpersonalrechtliche Verstöße, für die neben dem Unternehmer auch der Fahrer Verantwortung trägt (was den Regelfall darstellt), wird der Unternehmer gegenüber dem Fahrer in aller Regel mit dem dreifachen Bußgeldbetrag konfrontiert.
Grundsätzlich erscheint es ratsam, sich als Unternehmen proaktiv mit den zuständigen Aufsichtsbehörden in Verbindung zu setzen und einen möglichst vertrauensvollen und professionellen Austausch zu pflegen.
Stand: September 2020
* Bei „Berufskraftfahrern”, also Personen, deren Haupttätigkeit im Lenken aufzeichnungspflichtiger Fahrzeuge besteht, sollten die Daten innnerhalb kurzer Fristen (in aller Regel wöchentlich) ausgelesen werden. Das hat insbesondere damit zu tun, dass beispielsweise die Lenkzeit in der Doppelwoche reglementiert ist und eine rechtskonforme Disposition nur dann möglich ist, wenn dem Unternehmen die Daten der Vorwoche bzw. der relavanten Zeiträume bekannt sind. Bei Fahrern die unregelmäßig/nur selten/nur in geringem Umfang aufzeichnungspflichitge Fahrten durchführen, können die Auslesefristen auch länger sein. Das gesetzliche Maximum von 28 Kalendertagen seit dem letzten aufgezeichneten Ereignis muss aber in jedem Fall eingehalten werden. Weiterführende Informationen zum Thema Auslesen von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten finden Sie im spezifischen Artikel. Die Überprüfung der Daten im Sinne einer detaillierten Auswertung sollte monatlich erfolgen. Dazu gehört in den entsprechenden Abständen auch das „Übereinanderlegen” von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten.
** Unternehmen, die Güter im Sinne eines Werkverkehrs befördern oder Personen im Rahmen rein nationaler Regelungen bzw. aufgrund von Freistellungen ohne Genehmigung befördern, unterliegen nicht dem spezifischen Risikoeinstufungsverfahren. Hier sind jedoch (Teil-) Gewerbeuntersagungen möglich.
*** Wenn, dann bitte als qualifiziertes Dokument in dem Sinne, dass die Beteiligten/Betroffenen auf dem Papier schriftlich darlegen, warum es zum Verstoß gekommen ist und welche Maßnahme deshalb nun ergriffen wird.

Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

So werden Hotels schnell zu Reiseveranstaltern

Mit der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht wurde der Begriff „Veranstaltung“ neu gefasst. Wichtig ist, das eigene Angebot mit Blick auf die geltende Rechtslage zu prüfen.
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise ein „Paket“ von mindestens zwei Reiseleistungen. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei nach Beförderung, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie den „weiteren touristischen Leistungen“. Wenn zum Beispiel eine Übernachtung und ein Mietwagen zu einem Paket-Preis angeboten werden, ist das Angebot rein rechtlich eine Reiseveranstaltung. Das gilt auch für Geschäftsreisen, sofern diese nicht über einen Rahmenvertrag gebucht wird.

Reiseveranstaltende haben Informations- und Haftungspflichten

Unter „weitere touristischen Leistung“ fallen zum Beispiel Stadtführungen, Eintrittskarten oder Wellnessbehandlungen. Jedoch erkennt die Legislative an, dass es sich zum Beispiel bei einer günstigen Eintrittskarte im Paket mit einer teureren Übernachtung lediglich um eine relativ unbedeutende Zusatzleistung handeln kann. Entscheidend für die Einstufung als Pauschalreise ist für diesen Sonderfall, ob eine weitere Leistung wesentlich für das Angebot ist. Hier greift ein Schwellenwert von 25 Prozent. Liegt der anteilige Wert der weiteren Leistung am Gesamtpreis darüber, greift die Ausnahme nicht und dem Anbieter droht der Veranstaltungsstatus.

Vorsicht bei den Begriffen Paket, Pauschale oder Arrangement

Wenn Leistungen aus Kundensicht als Pauschalreise aufgefasst werden könnten, riskieren Anbieterinnen und Anbieter als reiseveranstaltendes Gewerbe eingestuft zu werden. Das passiert besonders leicht bei Bezeichnungen wie: Paket, Pauschale oder Arrangement. Um hier sicherzugehen, sollten Namensgebungen bei Angeboten wie „Wellness-Pauschale“ oder „Romantik-Arrangement“ vermieden werden.
Als Veranstaltungsunternehmen übernimmt man gegenüber dem Kunden eine besondere rechtliche Stellung. Das zeigt sich insbesondere bei der Haftungsfrage, die sich auf Leistungen von Dritten erstrecken kann. Auch ist eine Insolvenzabsicherung erforderlich. Der Kunde muss gegen den Ausfall des veranstalteten Unternehmen abgesichert werden, sofern der Reisepreis vor Beendigung der Reise bezahlt wird. Es gibt dazu spezielle Versicherungsverträge, über deren Abschluss der Kunde mit der Übergabe eines Sicherungsscheins informiert werden muss.

Insolvenzabsicherung auch bei „verbundenen Reiseleistungen“

Um nicht als Reiseveranstaltungsunternehmens zu gelten, wurden in der Vergangenheit auch gerne separate Verträge für verschiedene Leistungen einer Reise abgeschlossen. Die Gesetzgebung hat hierfür den Status Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ geschaffen. Sofern z. B. ein Hotel diese Lösung wählt, ist die Haftung nicht so ausgeprägt wie für ein Veranstaltungsbetrieb. Die Insolvenzabsicherung wird dennoch erforderlich. Anbietende müssen insbesondere darauf achten, Kunden durch getrennte Buchungsschritte klar zu machen, dass es sich um separate Verträge handelt.

Reisesicherungsfonds schützen

Die Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht für Reisende (§ 651 h III BGB) bestehen.

Es zeigte sich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juli 2021 in Kraft trat, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.
Der Reisesicherungsfond wird ausschließlich über den DRSF (Deutscher Reiseversicherungsfond GmbH) abgewickelt. Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen bei einem reiseanbietenden Unternehmen buchen sind damit vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Unternehmens geschützt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten des Deutschen Reiseversicherungsfonds.

Transparenz vor Buchung: Infopflicht für Reisevermittler

Die Gesetzgebung hat Informationspflichten geschaffen. Diese betreffen z. B auch den Status des vermittelnden Unternehmens für „verbundene Reiseleistungen“. Dafür wäre dann dem Kunden vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt zu übergeben. Darüber hinaus ist der Kunde auch umfassend über die Reise zu informieren, zum Beispiel über die Eignung des Angebots für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Informationen zum Reisevertragsrecht

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Infoblätter zum Reisevertragsrecht auf den aktuellen Stand gebracht. Insbesondere die Punkte „Stornierungen im Pandemiefall“ und der neue „Reisesicherungsfond“ wurden aufgenommen.


Teilnahme an Ausschreibungen

Bei der Bewerbung um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen häufig Nachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen. Dies ist zum Teil mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Die IHK Auftragsberatungsstelle bietet Unternehmen, die sich häufig an Ausschreibungen beteiligen, an, sich präqualifizieren zu lassen. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen für Vergaben im Liefer-und Dienstleistungsbereich. Die präqualifizierten Unternehmen werden dann in die bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, auch amtliches Verzeichnis genannt, aufgenommen.
Mit Änderung der Vergabeverordnung wurden die IHKs durch § 48 Abs. 8 VgV die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Mit der Aufnahme in das amtliche Verzeichnis gelten die geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das heißt, präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr vorlegen und sparen dadurch erheblich Kosten und Zeit.
Die Präqualifizierung ist freiwillig; selbstverständlich kann jedes Unternehmen seine Eignung wie bisher durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.

Strukturbericht Region Stuttgart

Der Strukturbericht Region Stuttgart feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. 1995 haben die vier Herausgeber Verband Region Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IG Metall Region Stuttgart und IHK Region Stuttgart erstmalig gemeinsam eine Standortanalyse der Region in Auftrag gegeben. Auch wenn die Perspektiven der Herausgeber unterschiedlich sind - auch in ihrer Interpretation der Daten – ist für alle Herausgeber die Erkenntnis damals wie heute maßgeblich, dass die wirtschaftliche Entwicklung und der Wohlstand in der Region keine Selbstläufer sind, sondern gemeinsam aktiv gestaltet werden müssen. Schwerpunktthema war bereits damals unter dem Stichwort „Tertiarisierung und Qualifikation“ der Wandel der Wirtschaftsstruktur. Auch heute steht die Region wieder vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Industrie, mit ihren beiden großen Clustern Automotive und Maschinenbau, befindet sich in einer gewaltigen Transformation und das Geschäftsmodell der Globalisierung der regionalen Wirtschaft wird in Frage gestellt. Zahlreiche disruptive und destruktive Entwicklungen in der Welt zwingen zum Umdenken: bei Energieversorgung und -kosten, De-Risking, Analyse der Wertschöpfungsketten, Anpassung der Unternehmensstrategien, Standortfragen und vielem mehr.
Die Strukturberichte finden Sie zusammen mit weiteren Informationen zum Download unter www.region-stuttgart.org/strukturbericht

Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Wer braucht eine Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Seit dem 21. März 2016 müssen gewerbsmäßige Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die davor unter die Erlaubnispflicht nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO zur Darlehensvermittlung gefallen sind und die Tätigkeit weiter ausüben möchten, eine Erlaubnis nach § 34 i GewO beantragen. Die Erlaubnis betrifft nur die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucher-darlehensverträgen. Für Immobilienmakler gilt weiter die bisherige Erlaubnis nach § 34 c GewO. Neben der persönlichen gewerblichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen muss zudem nachgewiesen werden, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oder eine gleichwertige Garantie) in Höhe von mindestens 460.000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall und insgesamt mindestens 750.000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle besteht, eine ausreichende Sachkunde vorliegt und der Gewerbetreibende seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland hat und seine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler auch im Inland ausübt. Möchte ein Immobiliardarlehensvermittler in einem EU-Mitgliedstaat tätig werden, muss er bei der ersten Geschäftstätigkeit seine zuständige Behörde darüber informieren, die ihrerseits die im jeweils betroffenen Mitgliedstaat zuständige Behörde davon unterrichtet.

Was gilt für Angestellte eines Immobiliardarlehensvermittlers?

Der Immobiliardarlehensvermittler darf Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung im kundenbezogenen und im nichtkundenbezogenen Bereich mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen, wenn deren Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft wurde. Personen, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken, also direkten Kundenkontakt haben, müssen zudem ins Register eingetragen werden.

Was ist eine ausreichende Sachkunde?

Als Nachweis der Sachkunde dient das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung, sofern nicht durch gleichgestellte Abschlüsse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Nach der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) können alternativ zur Sachkundeprüfung folgende Abschlüsse sowie deren Vorläufer oder Nachfolger als gleichgestellte Berufsqualifikationen anerkannt werden:
  • Abschlusszeugnis als Immobilienkaufmann/ -frau, als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau, als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat,
  • als geprüfter Immobilienfachwirt/-wirtin (IHK),
  • als geprüfter Bankfachwirt/-wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Finanzberatung (IHK) oder als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Versicherung und Finanzen (IHK),
  • als Finanzfachwirt/-wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt,
  • als geprüfter Fachberater/- beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
  • Zudem wird eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.
  • Ferner wird ein zwischen Dezember 2012 und dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss zum/-r „Bauspar-und Finanzfachmann/-frau (BWB)“ als Sachkundenachweis nach § 20 ImmVermV anerkannt, wenn dieser nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.V., der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Sparkassenakadamie Niedersachsen, der Sparkassenakad emie Schloss Waldthausen, der Sparkassenakademie Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein/Niederlassung Lübeck oder der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (BFZ) gemeinnützige GmbH, abgelegt wurde.

Was beinhaltet das Register?

In das von den Industrie- und Handelskammern geführte Register müssen sich seit dem 21. März 2016 alle Inhaber einer Erlaubnis nach § 34i GewO und unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eintragen. Das Register ist im Internet öffentlich einsehbar und beinhaltet zahlreiche Angaben, insbesondere den Namen und die betriebliche Anschrift des Vermittlers. Sie finden das Vermittlerregister hier. Die zuständige Behörde kann jede in das Gewerbezentralregister einzutragende, nicht mehr anfechtbare Entscheidung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung oder der Immobiliardarlehensvermittlerverordnung durch Eintragung in das Register bekannt machen.

Was gilt für Honorar-Immobiliardarlehensberater?

Eine eigene Erlaubnispflicht für Honorar-Immobiliardarlehensberater gibt es im Gegensatz etwa zum Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO nicht. Auch für die Honorar-Immobiliardarlehensberatung wird die Erlaubnis nach § 34 i GewO benötigt. Die Ausübung der Tätigkeit sowohl als Immobiliar-darlehensvermittler wie auch als Honorar-Immobiliardarlehensberater ist nicht gleichzeitig möglich, beide schließen sich gegenseitig aus. Honorar-Berater dürfen keine Tätigkeit als Vermittler und Vermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Berater ausüben. Daher ist eine Angabe im Registerantrag zu machen, welche der beiden Tätigkeiten ausgeübt werden soll. Bitte beachten Sie: Als Honorar-Immobiliardarlehensberater müssen Sie eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen und von ihm in keiner Weise abhängig sein (§ 34 i Abs. 5 GewO). Fließen trotz Honorarberatung Provisionen, sind diese an den Kunden weiterzugeben.

Wo beantragt man die Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Die Erlaubnis ist in Baden-Württemberg bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen. Hierfür stehen auf der Internetseite die notwendigen Antragsformulare sowie Checklisten für die notwendigen Unterlagen bereit. In unserem Artikel „Immobiliardarlehensvermittler: Infos, Formulare und Checklisten“ finden Sie die notwendigen Formulare.
Stand: Juli 2025

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Änderungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.
Betroffen von der AwSV sind insbesondere Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen (z. B. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen).
Stoffe und Gemische müssen gemäß AwSV entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1, 2 oder 3) oder als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden:
§ 3 Abs. 1 AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 oder WGK 3.
  • WGK1: „schwach wassergefährdend“
  • WGK 2: „deutlich wassergefährdend“
  • WGK 3: „stark wassergefährdend“
Für bestimmte Stoffe und Gemische gilt zudem die Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 2 AwSV) oder als „nicht wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 3 AwSV).
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Homepage Informationen zur Einstufung von Stoffen gemäß AwSV sowie weitere Informationen zur AwSV bereitgestellt.

Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Sie auf dem Weg in die digitale Transformation oder im Rahmen Ihres Innovationsvorhabens mit Fördermöglichkeiten zu begleiten.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen. Wir haben Ihnen eine Übersicht über einige aktuell laufende Initiativen zusammengestellt:
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale Anlaufstelle rund um das Thema der Förderung von Innovationsvorhaben und der digitalen Transformation. Nutzen Sie Serviceangebote, Newsletter, Veranstaltungen und Informationen, um stetig auf dem neuesten Stand zu sein.

Förderprogramm go-digital

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse.
Mit seinen fünf Modulen Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung richtet sich das Förderprogramm go-digital gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm go-digital autorisierten Beratungsunternehmen werden zukünftig auf der go-digital-Seite veröffentlicht – gegenwärtig läuft der Autorisierungsprozess der Beratungsunternehmen.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens
    20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die IHK berät zu Industrie 4.0

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart kostenlose Erstberatungen zu IT-Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
  • Förderprogramme im Bereich Digitalisierung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

So bringen Sie Ihr Unternehmen aus der Krise

Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Existenzsicherung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Neben allgemeinen Informationen, Veranstaltungen und Broschüren zur Unternehmenssicherung bietet die IHK verschiedene Beratungsangebote gemeinsam mit Partnern an.

Allgemeine Informationen:
Beratungsangebote:
Bei Unternehmenskrisen sind zahlreiche rechtliche Pflichten zu beachten. Auch stellt sich die Frage, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Maßnahmen die Verantwortlichen dann einleiten müssen. Hier finden Sie Informationen dazu:

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Dem Stau auf der Spur – Maßnahmen gegen Stau in Stuttgart

Im Auftrag der IHK hat die PTV Transport Consult GmbH folgende Fragen untersucht:
  • Wie ist der Verkehrsfluss in der Stadt allgemein?
  • Wo sind Stau-Brennpunkte in der Stadt?
  • Warum entsteht an diesen Stellen Stau?
  • Wie kann die Situation dort und generell verbessert werden?
Die komplette Studie können Sie bei verkehr@stuttgart.ihk.de anfordern.

Verkehrssituation und Stau-Brennpunkte

Die Auswertung zeigt: Tatsächlich ist das Verkehrsnetz in Stuttgart an vielen Stellen überlastet und der Verkehr fließt oft zäh. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag außerhalb der Schulferien sind die Tage mit den ausgeprägten Verkehrsspitzen in Stuttgart. An Montagen und Freitagen zeigt sich die Situation vor allem am Abend etwas entzerrter.
In der Morgenspitze um 8 Uhr liegt die Durchschnittgeschwindigkeit der Fahrzeuge bei nur 29 Stundenkilometern. In der Abendspitze um 17:30 Uhr sind es sogar nur 28 Stundenkilometer.
Zu den zehn größten Stau-Brennpunkten zählen die A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart, die Hauptstätter Straße stadtauswärts vor dem Heslacher Tunnel und die B10/B27 stadteinwärts.
Die fünf Stau-Brennpunkte
  • Vaihingen/Nord-Süd-Straße/A8,
  • Rotenwaldstraße/Geißeichstraße (stadteinwärts),
  • B10/B27 Zuffenhausen – Feuerbach Ost,
  • B14 Hauptstätter Straße (Richtung Südwesten) und
  • Dreieck Neckarpark
wurden für eine genauere Betrachtung ausgewählt. Sie stehen prototypisch für bestimmte Stauursachen. Die Detailauswertung zu den einzelnen Brennpunkten finden Sie in der Studie.

Stau-Ursachen und Lösungsansätze

Insgesamt lassen sich drei Hauptursachen für den Stau in Stuttgart erkennen:
  1. Gefahrenstellen im Straßennetz
    Dichter und unübersichtlicher Verkehr sorgt dort auch für eine hohe Unfallgefahr. Unfälle erzeugen wiederum Stau. Die Analyse der fünf Stau-Brennpunkte zeigt, dass es bei einigen davon wie beim Dreieck Neckarpark (B10/B14) und bei der B10/B27 vor der Friedrichswahl stadtauswärts erheblich mehr Unfälle gibt als an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet. Und auffällig ist: Bei allen fünf untersuchten Hot Spots gibt es dort vor allem Unfälle im Längsverkehr, also Auffahrunfälle oder Unfälle beim Spurwechseln. An solchen Gefahrenstellen sollte unbedingt versucht werden, kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. So gilt es, die Beschilderung und Markierung von Spuren zu optimieren.
  2. Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei der Infrastruktur
    An Brennpunkten wie der Nord-Süd-Straße in Vaihingen oder auf der Hauptstätter Straße stadtauswärts bestehen Kapazitätsengpässe. Ein für Stuttgart spezifisches Problem ist, dass der Verkehr insbesondere schlecht aus der Stadt herausfließt. Für die Luftreinhaltung im Stadtgebiet ist das ein massives Problem. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es in Stuttgart an den problematischsten Stellen wenig Potenzial für einfache punktuelle Verbesserungen gibt. Das Verkehrsmanagement ist beispielsweise schon stark entwickelt. Und: Es gibt kaum konfliktfreie Lösungen. Weniger Stau an einer Stelle kann das Problem an eine andere - vielleicht noch sensiblere - Stelle verlagern. Eine Verbesserung der Situation könnte durch einen punktuellen Ausbau bestehender Infrastruktur erreicht werden. Dies gilt beispielsweise für den Ausbau der Nord-Süd-Straße in Vaihingen zwischen der A8 und der Industriestraße. Auch eine flexible Verkehrssteuerung kann gegen Engpässe helfen, die zu bestimmen Tageszeiten auftreten: Auf der B10 und B27 zwischen Zuffenhausen und Feuerbach Ost staut es sich morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts. Dem könnte durch Fahrspuren mit wechselnder Fahrtrichtung – je nach Verkehrsaufkommen – begegnet werden.
  3. Fehlende Tangentialen
    Als weiteres Problem haben die Gutachter Fahrten im Stadtgebiet identifiziert, die besser über andere Straßen führen sollten – die aber selbst von Stau betroffen sind oder die es nicht gibt. Betroffen davon sind beispielsweise die Nord-Süd-Straße in Vaihingen bzw. die Ortsdurchfahrten in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Möhringen. Weil es sich auf der A8 bei Möhringen oft staut oder die Leute dort Stau befürchten, fahren sie nach Vaihingen und Möhringen hinein. Bei der Untersuchung der Brennpunkte hat sich zudem gezeigt, dass viele Fahrten im Stadtgebiet von Stuttgart ihren Start oder ihr Ziel – oder sogar beides – außerhalb der Stadt, aber in der Region haben. Hier wäre es vorteilhaft, dass der Verkehr mit Start oder Ziel außerhalb Stuttgarts an der Stadt vorbeigeführt wird. Die Studie legt somit nahe, dass eine zusätzliche Filderauffahrt zusammen mit Ausbau der A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart sowie ein Nord-Ost-Ring – der auch unter den IHK-Mitgliedern sehr umstritten ist – die Stauprobleme im Stuttgarter Stadtgebiet mindern könnten.

Hintergrund: Untersuchungsdesign

Ausgewertet wurden dafür sogenannte „Floating-Car-Daten“ aus Google Maps. Google erfasst diese Daten auf Smartphones und anderen mobilen Endgeräten, die bei der Fahrt im Auto aktiviert sind. Die Dichte an solchen Mobilgeräte ist inzwischen so hoch, dass die so erfassten Reisezeiten als recht zuverlässig gelten.
So wird ein Vergleich von der „zu erwartenden Reisezeit“ bei freiem Verkehr und der tatsächlichen Reisezeit auf einzelnen Streckenabschnitten möglich. Das lässt Schlüsse auf den Verkehrsfluss zu. Google stellt die Daten öffentlich zur Verfügung. Sie wurden mit einer eigens für die Untersuchung programmierten Schnittstelle ausgelesen und dann ausgewertet. Untersucht wurden das Hauptverkehrsnetz in der Stadt und wichtige Ein- und Ausfallstraßen.


Zertifizierung nach ISO 27001

Unternehmen mit Bedarf an einer Zertifizierung ihrer Informationssicherheit nach DIN ISO/IEC 27001:2024-01 finden hier Informationen zu Vorgehensweise und Anlaufstellen.
Unter zahlreichen weiteren existierenden IT-Sicherheitsstandards nimmt die ISO 27001 eine zentrale Rolle ein und konkretisiert die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Durch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sollen die verschiedenen Aspekte der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Informationsverfügbarkeit, Authentizität, und so weiter) in dem erforderlichen Grad gewährleistet und aufrecht erhalten werden.
Den Begriff „System” darf man in diesem Zusammenhang nicht im technischen Sinne, sondern im Sinne eines systematischen Rahmenwerks verstehen.
Wesentliche Aspekte eines ISMS sind:
  • Umgang mit Risiken
  • Vorgabe von Richtlinien und Anleitungen
  • Planung und Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen
  • Überprüfung durch regelmäßige Audits
  • Zuweisung von Verantwortlichkeiten

Zertifizierungsverfahren

Die Vorgehensweise bei der Zertifizierung nach ISO 27001 ist weitgehend vergleichbar mit der bei anderen Managementsystemen wie zum Beispiel ISO 9001. Stark vereinfacht zusammengefasst besteht diese in folgenden Schritten:
  • Umsetzung der in der ISO 27001 vorgegebenen Anforderungen
  • Überprüfung durch einen Auditor
  • Prüfung des Auditberichts und anschließende Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierung erfolgt dabei ausschließlich auf Grundlage der Anforderungen der ISO 27001. Die in diesem Zusammenhang häufig angeführte ISO 27002 enthält im Sinne eines Leitfadens eine umfassende Sammlung von Vorschlägen für das Informationssicherheits-Management. Die in Anhang A der ISO 27001 aufgelisteten Maßnahmen(ziele) sind jedoch eng an der ISO 27002 ausgerichtet, so dass diese hilfreiche Ergänzungen für die Praxis enthält.

Vorgehensweise

Vor der eigentlichen Zertifizierung sind zahlreiche Maßnahmen rund um Informations- oder IT-Sicherheit umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße, Branche, geleisteter Vorarbeit und weiteren Einflussgrößen können diese Maßnahmen sehr viel Zeit und Aufwand beanspruchen.
Dementsprechend bietet sich – ohne Anspruch auf Eignung für jeden Einzelfall – folgende Vorgehensweise an:
  • Erste Positionsbestimmung: Prüfung von Prozessen und Dokumentation im Bereich IT-Sicherheit unter Berücksichtigung insbesondere der ISO 27001 (eigenständig oder durch Einbeziehung eines Beraters)
  • Kontaktaufnahme mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
  • Kontaktaufnahme mit einem Auditor, Vorbesprechung, Festlegung eines Auditplans und so weiter
Generell wird der Umsetzung der ISO 27001, der aus dem Qualitätsmanagement bekannte Deming-Kreis, auf der Basis von - Plan - Do - Check - Act - zugrunde gelegt.

Maßnahmen

Die einzelnen Maßnahmen sind recht umfangreich und je nach individueller Anforderung umzusetzen beziehungsweise zu ergänzen.
Einen ersten Einblick bieten jedoch die in der DIN ISO/IEC 27001 aufgeführten 14 Themen:
  1. Informationssicherheitsrichtlinien (Erstellung, regelmäßige Überprüfung, ...)
  2. Organisation der Informationssicherheit (Rollen, Verantwortlichkeiten, Aufgabentrennung, ...)
  3. Personalsicherheit (Arbeitsverträge, Schulung, Sensibilisierung, ...)
  4. Verwaltung der Werte (Inventar, Zuständigkeiten, ...)
  5. Zugangssteuerung (Benutzerverwaltung, Zugangsrechte, ...)
  6. Kryptographie (Schlüsselverwaltung, ...)
  7. Physische und umgebungsbezogene Sicherheit (Zutrittssteuerung, Bildschirmsperren, ...)
  8. Betriebssicherheit (Schutz vor Schadsoftware, Datensicherung, ...)
  9. Kommunikationssicherheit (Nachrichtenübermittlung, Sicherheit von Netzwerkdiensten, ...)
  10. Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung
  11. Lieferantenbeziehungen (Vereinbarungen, Lieferkette, ...)
  12. Handhabung von Sicherheitsvorfällen (Verantwortlichkeiten, Reaktion, ...)
  13. Business Continuity Management (Redundanzen, ...)
  14. Compliance (gesetzliche Anforderungen, ...)
Zu diesen 14 Themen werden in der ISO 27001 dann Maßnahmenziele (control objectives) und zur Erreichung dieser Ziele Maßnahmen (controls) abgeleitet, die im Anhang A der Norm aufgeführt werden.
Dieser Anhang ist zum Erreichen einer Zertifizierung nach ISO 27001 für jedes Unternehmen verpflichtend.
Die vollständige DIN ISO/IEC 27001 ist kostenpflichtig erhältlich auf der Website der Beuth GmbH.

Bezug zum IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet unter anderem eine Reihe von Unternehmen zur Umsetzung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit.
Der erste Teil der KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen kommen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser sowie Ernährung.
Der zweite Teil der KRITIS-Verordnung mit den Sektoren Finanzen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit wird bis Frühjahr 2017 erwartet.
Eine Orientierung in diesem Zusammenhang an der ISO 27001 im Sinne eines internationalen Stands der Technik ist jedoch denkbar.
So findet sich eine explizite Bezugnahme auf ein der ISO/IEC 27001 genügendes Informationssicherheitsmanagementsystem beispielsweise im bereits vorliegenden IT-Sicherheitskatalog für Energienetz-Betreiber.
Betroffene Unternehmen sollten etwaige Entwürfe branchenspezifischer IT-Sicherheitskataloge beziehungsweise spezifischer Rechtsverordnungen aufmerksam beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig Handlungsbedarf in Sachen Zertifizierung in Richtung ISO 27001 und IEC 62443 zu erkennen.

Dienstleister und Experten

Eine Reihe von Unternehmen in der Region und darüber hinaus bietet Expertise und Unterstützung rund um IT-Sicherheit, Vorbereitung der ISO 27001 Zertifizierung, und vieles mehr.
Sie finden diese mittels Schlagwortsuche (zum Beispiel „IT-Sicherheit”) in unserer landesweiten Firmendatenbank.

Die IHK berät zu IT-Sicherheit

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart kostenlose Erstberatungen zu Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

Quelle: ISO 27001, IHK Weingarten
Veranstaltungen

Kooperationspartner

Sie suchen einen Kooperationspartner, um zum Beispiel durch gemeinsame Komplettangebote, Forschungskooperationen, die Bündelung des Einkaufs oder den Gang auf internationale Märkte Ihre Marktposition zu stärken?
Durch Kooperationen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als gemeinsamer „Global Player“ selbst Branchenriesen Paroli bieten. Mit ihrer Kooperationsinitiative unterstützt die IHK Unternehmen bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Existenzgründer
Viele IHK-Veranstaltungen laden zum Netzwerken ein – hier finden Sie spezielle Angebote zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen.
Technologie
Unternehmen, die im Bereich Technologietransfer Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungspartner suchen, unterstützt der Technologietransfermanager der IHK. Neben der gezielten Suche nach geeigneten Partnern bietet die IHK auch Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen oder das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE an. Außerdem können Sie mit Hilfe der Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ schnell und einfach nach regionalen und überregionalen Experten recherchieren.
Auslandsgeschäft
Auch bei der Geschäftsanbahnung im Ausland und der Vermittlung internationaler Firmenkontakte ist die IHK behilflich.

IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmenssicherung“

Mit ihrem Ratgeber „Herausforderung Unternehmenssicherung: Risiken erkennen - Krisen vorbeugen und bewältigen” bieten die IHKs in Baden-Württemberg kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung und Hilfestellung für das Krisenmanagement.
Nur selten geraten Unternehmen über Nacht in eine Krise. Zumeist werden die entscheidenden Fehler schon einige Zeit vor der Schieflage gemacht. Weil es aber in vielen Unternehmen an Frühwarnsystemen fehlt, bleiben solche Defizite zu lange verborgen. In der Krise sind dann die Möglichkeiten des Unternehmens, einem negativen Trend entgegenzusteuern, oftmals begrenzt.
Die Publikation zeigt die typische Entwicklung sowie Faktoren und Ursachen von Krisensituationen auf. Besonderes Augenmerk wird auf Maßnahmen zur Überwindung einer Krise und zur Stabilisierung des Unternehmens gelegt. Der Wegweiser geht aber auch auf die Phase ein, die nach einer erfolglosen Geschäftsentwicklung zu erwarten ist: die Insolvenz. Dabei wird verdeutlicht, welche Möglichkeiten das Insolvenzverfahren zur Erhaltung des Unternehmens oder zum Neuanfang bietet.

Ausnahmen von den Sozialvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten

Kann ein Frachtführer, der in der Grenzregion zu Polen ansässig ist, mit seinem flüssiggasbetriebenen 7,5-Tonner auch ohne Kontrollgerät und Fahrerkarte im regionalen Verteilverkehr in Polen aktiv werden?
Kann ein Werkzeughersteller, der für die Präsentation seiner Produkte einen 18-Tonnen-Lkw zu einem speziellen Messemobil hat umbauen lassen, damit auch ohne aufzuzeichnen nach Paris oder Kopenhagen auf die Messe fahren?
Um derlei Fragen (zumindest tendenziell) beantworten zu können, hat die Generaldirektion für Mobilität und Transport der EU-Kommission eine „Übersicht der nationalen Ausnahmen“ (Stand 30. August 2018) erstellt. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, welche der im Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006 genannten Ausnahmetatbestände in den anderen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt wurden.
In Deutschland geschieht die Umsetzung der Ausnahmen über den § 18 der Fahrpersonalverordnung. Alle im EU-Recht ermöglichten Ausnahmen sind hier nahezu unverändert umgesetzt worden. Dass nicht alle Mitgliedstaaten derart liberal eingestellt sind, zeigt die Liste mitunter sehr deutlich.
Die Darstellung der EU orientiert sich an den einzelnen Bestimmungen des Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006: „13.1e: operating on islands <2300 square km" bezieht sich sich demnach auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e). Für die Richtigkeit der Liste wird seitens der EU-Kommission keine Gewähr übernommen. Im Zweifel erscheint die Nachfrage beim jeweils zuständigen nationalen Ministerium sinnvoll. Rückschlüsse auf die rechtliche Auslegung der jeweiligen Ausnahmetatbestände im konkreten Einzelfall können allein aufgrund der Angaben in der Liste nicht angestellt werden.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine unverbindliche Übersicht der Bußgelder bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften in einigen Staaten zusammengestellt.
Anmerkung: Sollten Sie Informationen zum Einsatz von Fahrzeugen suchen, mit denen ausgenommene Beförderungen durchgeführt werden, haben wir dazu ausführliche Hinweise im Kapitel 1.4 unserer Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" und im Artikel „Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen" zusammengestellt.
Stand: August 2020

Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO) vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung „Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“.
Wenn Sie Fragen zur dann nachfolgend ggf. erforderlichen Erlaubnis und/oder Registrierung haben, damit Sie die Tätigkeit ausüben können, finden Sie weitere Informationen, die Möglichkeit zur Online-Beantragung und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen hier auf unserer Webseite.
Die nächsten Termine finden Sie auf unserer Seite zur Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung nach § 34 i GewO. Wie die Prüfung abläuft und was Sie beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Zur Vorbereitung empfehlen wir grundsätzlich einen Kurs zu besuchen, wobei wir von den verschiedenen Anbietern unabhängig sind und auch keine Empfehlung aussprechen dürfen. Allerdings ist es Ihnen freigstellt, sich ggf. auch auf eigene Faust mit Literatur vorzubereiten – hier dürfen wir jedoch ebenfalls keine Empfehlung geben. Im Buchhandel sind verschiedene Bücher verfügbar. Ergänzend bieten wir Ihnen den Rahmenstoffplan an, dem Sie die verschiedenen Inhalte der Prüfung entnehmen können.
Die Anmeldefrist endet vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und das Datum des Eingangs entscheidet, wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze verfügbar sind.
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten und findet überwiegend nach dem Multiple-Choice-Prinzip statt. Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Beratungsgesprächs statt. Dabei werden Sie von drei Prüferinnen und Prüfern geprüft. Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan entnommen werden, der unter „Weitere Informationen” verfügbar ist.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder vor dem 1. Januar 2009 die Prüfung des BWV abgelegt oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) abgelegt.
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung (schriftlich und praktische Prüfungsteile) beträgt 340 Euro. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, jedoch die praktische Prüfung wiederholen müssen (2 Jahre lang möglich) fallen dafür 50 Prozent der Gebühren an. Die Gebühr für die ausschließliche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung beträgt 185 Euro.
Wenn Sie bei der Prüfung nicht teilnehmen können, bitten wir um möglichst frühzeitige Abmeldung – das ist auch in Ihrem Interesse, da wir dann eine Reduzierung der Gebühren für Sie prüfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen ab der verbindlichen Anmeldung eine kostenfreie Absage nicht mehr möglich ist. Es fällt zumindest eine Rücktrittsgebühr von 65 Euro entsprechend dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 479 KB)an. Diese fällt auch bei Krankheit an. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder kurzfristiger Absage (weniger als 14 Tage vor dem Termin) fällt die volle Prüfungsgebühr an.

Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich und anderen Ländern

Einführung

Mit gewisser Regelmäßigkeit werden an uns (vor allem in Folge von Weiterbildungsschulungen im Kontext Berufskraftfahrerqualifikation) zwei Fragen mit besonderem Bezug zu Frankreich herangetragen, die recht obskuren Inhalts sind. Entweder geht es darum, ob die auf der Fahrerkarte eingetragene Nummer des Führerscheins mit der auf dem Führerschein eingetragenen Nummer identisch sein muss und deshalb infolge einer Führerscheinerneuerung auch die Fahrerkarte neu beantragt werden sollte. Wären die Nummern nicht identisch, würde das irgendeinen Betrag zwischen 500 und 1.500 Euro kosten. Davon unabhängig oder auch in der direkten Folge hinterfragen unsere Kunden, ob es denn wirklich den Tatsachen entsprechen kann, dass von französischen Kontrollbeamten allein aufgrund des Umstandes, dass der Fahrzeugführer eine CXX- oder DXX-Klasse in seinem Führerschein eingetragen hat, eine Fahrerkarte zur Kontrolle verlangt wird. Zur zweiten Frage wird von manchen Schulungsreferenten offensichtlich erläutert, dass etwa bei der privaten Urlaubsfahrt nach Frankreich mit einem nicht aufzeichnungspflichtigen Pkw mit einer zulässigen Höchstmasse von maximal 3.500 kg (also Fahrerlaubnisklasse B oder BE) dennoch eine Fahrerkarte mitzuführen und im Zweifel auszuhändigen sei. Es wird gar geraten, wenn etwa ein weiteres (gegebenenfalls auch das Fahrzeug lenkendes) Familienmitglied eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse eingetragen hat, für diese ebenso vor Urlaubsbeginn eine Fahrerkarte zu beschaffen, auch wenn diese Person niemals ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug bewegen wird.
Da beide Themen aus unsrer Sicht jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren, diese „Gerüchte” aber relativ stark in der Wahrnehmung verankert sind und ja auch ständig aufs Neue wiederholt werden, haben wir den Versuch unternommen, Informationen hierzu zusammenzutragen und nach Möglichkeit einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten.

1. Gleichklang der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein

Hintergrund der Thematik ist, dass sowohl eine Fahrerkarte als auch eine Fahrerlaubnis eine begrenzte Lebensdauer haben. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass zumindest bei jenen Fahrern, die über eine oder mehrere der CXX- oder DXX-Fahrerlaubnisklassen verfügen, diese Fahrerlaubnisklassen nach fünf Jahren ablaufen und deshalb eine Verlängerung beantragt werden muss. Jeder Einzelfallkonstellation (und vor allem Personen, die die Klasse C1E über die alte Klasse 3 erworben haben) wird diese pauschale Aussage nicht gerecht, aber zumindest für jene, die weiterbildungs- oder grundqualifizierungspflichtig nach dem BKrFQG sind, kann man das (künftig) so sagen. Wird nun also der Führerschein turnusgemäß erneuert, führt dies dazu, dass sich die Führerscheinnummer ändert. Auf der Fahrerkarte, die zu diesem Zeitpunkt beispielsweise noch zwei Monate oder drei Jahre gültig ist, ist dann weiterhin die Nummer des alten Führerscheins eingeprägt und insofern könnte der Eindruck entstehen, dass die beiden Dokumente nicht „zueinander passen” und ein Anpassungsbedarf besteht.
Trotz intensiver Recherche in den zugrundeliegenden deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen lässt sich zu diesem vermeintlichen Anpassungsbedarf aber keine Aussage finden. Natürlich kursieren diverse Meldungen im Internet. Eine belastbare Quelle wird dabei aber nicht genannt. Glücklicherweise ist mittlerweile auch das BAG von seiner lange Jahre online geäußerten Sichtweise abgerückt und vertritt auf seiner Webseite nicht mehr die Meinung, dass im Ausland ein freiwilliger Ersatz der Fahrerkarte im Zuge der Führerscheinerneuerung gegebenefalls notwendig sein könnte. Wohltuend ist in diesem Kontext auch, dass die obersten Behörden des Bundes und der Länder in ihren Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Fahrtenschreiberkarten” (im Punkt 1.2.6 auf Seite 8, Stand: August 2021) mittlerweile folgendes feststellen: „Innerhalb der EU ist keine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig.”
Da in mindestens 90 Prozent der Anfragen Frankreich als Quelle allen Übels genannt wird, haben wir Anwälte für Verkehrs-/Transportrecht, die in Frankreich tätig sind oder Fälle mit Ursprung in Frankreich bearbeiten angefragt, ob hierzu irgendwelche Informationen vorliegen. Hierzu ein Auszug aus einem Mailverkehr:
„Sie hatten uns gebeten, Ihnen mitzuteilen, ob es in Frankreich Regelungen gibt, die verlangen, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein identisch sind.
Wir haben folgendes recherchiert:
Das Dekret n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 ist in Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/5/EG ergangen. Es listet sämtliche Verstöße gegen die EU-Sozialvorschriften auf und regelt die jeweiligen Sanktionen.
Hinsichtlich der Fahrerkarte sind insoweit lediglich folgende Verstöße vorgesehen:
3°d) Nichtbeantragung der Ersetzung der Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust, Diebstahl
3°g) Unfähigkeit, die Fahrerkarte vorzulegen, (Anmerkung des Autors: läuft wohl auf „Fahren ohne Fahrerkarte” hinaus)
3°i) Fehlen der Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins auf dem provisorischen Blatt. (Anmerkung des Autors: mit dem 'provisorischen Blatt' scheint wohl die „Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage” gemeint zu sein)
Dabei handelt es sich um sogenannte Ordnungswidrigkeiten 5. Klasse, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 € pro Verstoß geahndet werden können.
Die Tatsache, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein unterschiedlich sind, ist im Dekret n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 nicht als Verstoß erfasst und es ist dafür auch keine Sanktion vorgesehen.
Unseres Wissens gibt es auch keine andere gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorschriften, die eine Identität der Nummern der Fahrerkarte und des Führerscheins verlangen.
Wir haben daher bei Chrono-Services, der Behörde, die Frankreich für die Erteilung der Fahrerkarten („carte de conducteur”) zuständig ist, angerufen.
Dort hat man uns gesagt, dass die Nummern des Führerscheins und des der Fahrerkarte selbstverständlich identisch sein müssen, ohne dass uns insoweit gesagt werden konnte, auf welchen Vorschriften diese „Selbstverständlichkeit” beruhen soll und ob bei Missachtung eine Sanktion vorgesehen ist.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erteilung und Benutzung der Fahrerkarte „Conditions generals de deliverance et d’usage de la carte de conducteur„, die wir über die Internetseite von Chrono-Services einsehen konnten, ist unter Artikel 2.4 « Demande d’échange » vorgesehen, dass die Fahrerkarte im Falle einer Änderung der Nr. des Führerscheins ausgetauscht werden "kann”.
Eine Verpflichtung zum Austausch lässt sich den AGB aber nicht entnehmen. Eine etwaige Verpflichtung in den AGB könnte im Übrigen den deutschen Fahrern auch nicht entgegengehalten werden.”
Auch die anderen Rückmeldungen gehen in die selbe Richtung. Den angefragten Kanzleien sind keine Bußgeldbescheide oder Gerichtsverfahren bekannt, in denen die hier behandelte Thematik eine Rolle gespielt hätte. Es bleibt also festzuhalten, dass wir es sowohl in Deutschland als auch in Frankreich mit einer Kann-Vorschrift zu tun haben. Eine Pflicht zur Erneuerung der Fahrerkarte aufgrund einer anderslautenden Führerscheinnummer lässt sich daraus nicht ableiten. Die einzigen hiermit in Zusammenhang stehenden Hinweise in einschlägigen Rechtsgrundlagen sind folgende:
  • Im Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ist unter „IV. BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN”, darunter Punkt „5.2.3. Führerscheininformationen” zu lesen, dass die Fahrerkarte die „Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte)” speichern können muss.
  • In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 (sozusagen der Anhang IC) wird auf Seite 54 unter Nummer 230) und auf Seite 59 unter Punkt „4.5.3.1.6 Führerscheininformationen” genauso wie im Anhnag IB festgestellt, dass auf der Fahrerkarte die „Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte)” eingetragen wird.
Daraus eine Erneuerungspflicht herauszulesen, ist schon ein besonderes Kunststück.
Situation in anderen Ländern: Auch in Österreich, der Schweiz und Italien wird ein Gleichklang der Führerscheinnummern demnach nicht verlangt! Die Rückmeldungen stammen von Behörden, Kontrollbeamten und Anwälten vor Ort.
Da es den 27 EU-Mitgliedstaaten ja (leider) freigestellt ist, zusätzliche Regelungen zu den europäischen Rechtsgrundlagen zu verfassen, stellen diese Feststellungen natürlich noch keine endgültige EU-weite Klärung des Sachverhaltes dar. Wenn es tatsächlich einen Mitgliedsstaat gibt, der eine solche Regelung (dann im Widerspruch zu der unmittelbar geltenden EU-Verordnung!!) erlassen hat, wäre zudem zu hinterfragen, ob ein deutscher Fahrer dieser nationalen Regelung unterworfen werden könnte – schließlich sind in den EU-Rechtsgrundlagen hierzu ja keine Regelungen getroffen worden, da im Kontext Erneuerung dort nur die Fälle Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust und Diebstahl der Fahrerkarte thematisiert werden. Und würde die Regelung wie von den französischen Anwälten angedeutet nur in den AGBs der nationalen kartenausstellenden Behörde/Institution stehen, wäre eine Vorwerfbarkeit dem deutschen Staatsangehörigen gegenüber wohl nicht gegeben. Hinzu kommt, dass kein Mensch irgendetwas davon hat wenn innerhalb der Kartengültigkeit eine neue Karte erstellt wird, außer besagten kartenausstellenden Behörden/Institutionen, die den Betrag für die neue Fahrerkarte einstreichen.
Stellt sich noch die grundsätzliche Frage, weshalb auf der Fahrerkarte überhaupt eine Führerscheinnummer auftaucht. Vermutlich basiert die seinerzeit getroffene Entscheidung auf reinem Übereifer, freien Platz auf der Fahrerkarte mit tollen Angaben zu füllen. Kontrollorgane, die Ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, werden in der Praxis bei einer Überprüfung sowieso nicht umhin kommen, einerseits im Register für Führerscheine und andererseits im Register für Fahrerkarten Nachforschungen anzustellen um festzustellen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Vielleicht wäre es die beste Lösung, im Zuge einer Novellierung der Rechtsgrundlagen die Angabe der Führerscheinnummer von der Fahrerkarte zu tilgen. Oder vielleicht werden beide Dokumente in Zukunft ja doch noch zusammengeführt...
Sollte es also tatsächlich dazu kommen, dass Sie mit dieser Thematik konfrontiert werden, kann nur geraten werden, den Rechtsweg einzuschlagen.

2. Mitführung und Kontrolle einer Fahrerkarte ohne Rechtsgrundlage

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie haben im Alter von 18 Jahren nicht nur den Pkw-Führerschein, sondern auch den Motorrad-Führerschein erstanden. 30 Jahre später werden Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei angehalten. Sie sitzen in Ihrem Auto und händigen natürlich Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere aus. Der Beamte läuft zu seinem Dienstfahrzeug zurück und prüft Ihre Dokumente. Drei Minuten später kommt er zurück und will Ihren Helm sehen! Sie schauen nur ungläubig aus Ihrem Fenster und glauben an ein Missverständnis. Aber nein sagt der Polizist - Sie haben doch einen Motorrad-Führerschein, also müssen sie auch stets einen Motorradhelm mit sich führen...
Das ist doch eine verrückte Geschichte, oder? Aber genau das (in grün) erzählen (hoffentlich nur sehr wenige) Referenten im Zuge von Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen. Oder es breitet sich auf anderen Wegen aus. Ist auch wirklich vollkommen egal - wichtig ist: es ist und bleibt schlichter Unsinn.
Man könnte hier jetzt in aller Breite und Tiefe ausführen, warum das Unsinn ist. Aber das wäre unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht statthaft. Vielleicht genügt es festzuhalten, dass wenn dieser Zusammenhang (also jetzt nicht bezogen auf die Motorradhelm-Geschichte (nachher glaubt das auch noch jemand), sondern bezüglich der vermeintlichen Notwendigkeit, bei Besitz einer CXX- oder DXX-Klasse auch eine Fahrerkarte besitzen zu müssen) tatsächlich in irgend einer Weise rechtlich gedeckt wäre, jeder Bürger der Europäischen Union, der einen solchen Führerschein besitzt (also z.B. in Deutschland alle, die vor der Reform 1999 den „alten Dreier” gemacht haben), mit einer Fahrerkarte auszustatten wäre! Und da ja wieder mal Frankreich herhalten muss, sollten natürlich auch nahezu alle Franzosen eine Fahrerkarte besitzen.
Fazit: Bitte dieses Gesäusel einfach wieder aus dem Kopf streichen. Wer den Sozialvorschriften unterliegt, hat entsprechend aufzuzeichnen und benötigt dafür, wenn auch Fahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern bewegt werden, eine Fahrerkarte. Alle anderen, die den Sozialvorschriften nicht unterliegen oder die ausschließlich Fahrzeuge bewegen, die mit analogen Fahrtenschreibern ausgestattet sind beziehungsweise nur Fahrzeuge, die unter das FPersG und die FPersV fallen und bei denen mit sogenannten Tageskontrollblättern aufgezeichnet wird, brauchen mit absoluter Sicherheit keine Fahrerkarte! Ein Kontrollbeamter kann immer nur die im Moment der Kontrolle vorliegende „Gesamtsituation” zum Gegenstand seiner Kontrolle machen. Fällt das Fahrzeug gar nicht in den grundsätzlichen Regelbereich der EU-Sozialvorschriften oder unterliegt die konkrete Fahrt einer (entweder EU-weit gültigen oder im jeweiligen Land durch nationale Gesetze umgesetzten) Ausnahme, kann er keine fahrpersonalrechtliche Kontrolle durchführen.

3. Informationen zu Bußgeldern in Frankreich

Die französischen Bußgeldvorschriften gelten im europäischen Vergleich allgemein als Referenz am oberen Ende der Skala. Da es dort vermeintlich keine wie in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen Verstößen in Tateinheit oder Tatmehrheit gibt (was bei Tateinheit die Bußgeldsumme massiv reduzieren kann), sondern jedes Einzelvergehen zum anderen Einzelvergehen hinzuaddiert wird, kommen regelmäßig sehr hohe Bußgeldsummen zustande. In den Ausführungen „Übersicht der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften sowie Bußgelder nach französischem Recht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)” finden Sie weiterführende Informationen dazu. Die dort genannten besonderen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften gelten natürlich nur für Personen, die nach französischem Recht beschäftigt werden oder dort den Unternehmenssitz haben.
Schlussanmerkung: Wir lassen uns bezüglich der ersten beiden Punkte auch sehr gerne vom Gegenteil überzeugen! Wenn Sie entsprechende Dokumente (Bußgeldbescheid mit Nennung der Rechtsgrundlage) vorliegen haben, sind wir daran sehr interessiert und werden die hiesigen Äußerungen korrigieren.
Stand: Oktober 2021

Pkw-Gespanne brauchen Fahrtenschreiber

Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele PKW mit Anhängern, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt, einen Fahrtenschreiber zur Dokumentation der persönlichen Lenk- und Ruhezeiten.
Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und die zulässige Höchstmasse (zHM, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG genannt) des Gespanns 3.500 kg übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Das überprüft man durch schlichtes addieren der aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Werte. Besonders relevant ist diese Regelung für den Einsatz der beliebten Sport Utility Vehicles (SUV) beziehungsweise Geländewagen mit entsprechenden Anhängern. Erfasst wird aber beispielsweise auch ein grundsätzlich zur Personenbeförderung eingerichteter Kleinbus, wenn er samt Anhänger zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird und die zHM des so gebildeten Zugs mehr als 3.500 kg beträgt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30. März 1989, 3 Ob OWi 9/89). Auch Oberklasse-Limousinen sind aufgrund der hohen zHM im Hängerbetrieb heiße Kandidaten für die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes.
Die Einbaupflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHm über 3.500 kg. Genauere Hinweise dazu finden Sie über den Link „Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber".
Allerdings können viele Pkw technisch nicht mit diesen Geräten ausgerüstet werden. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Klärung mit dem Fahrzeughersteller. Außerdem hat die EU die Verordnung (EG) Nr. 68/2009 veröffentlicht, die für die betroffenen Fahrzeuge (Kategorien „M1" und„N1") die Nachrüstung mittels Adapterlösungen vorschreibt.
Perspektivisch ergeben sich durch das Mobilitätspaket I zum 1. Juli 2026 Anpassungebedarfe im hier behandelten Kontext. Ab diesem Datum gelten die EU-Sozialvorschriften für alle Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einer zHm von mehr als 2,5 Tonnen. Für den grenzüberschreitenden Werkverkehr und die Werkverkehrskabotage wurde im Artikel 3 Buchstabe ha) der VO (EG) Nr. 561/2006 eine Ausnahme geschaffen, die ebenso zum 1. Juli 2026 greift und insoweit einen Teil der Beförderungen im Werkverkehr von Aufzeichnungspflichten befreien wird.

Ausnahmen vom Fahrpersonalrecht

Fallen alle Beförderungen unter eine Ausnahme, muss auch kein Fahrtenschreiber eingebaut oder nachgerüstet werden. In der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) finden Sie im Kapitel 1.4 schriftliche Ausführungen zum Thema Ausnahmen sowie drei Tabellen, die die geltenden Ausnahmetatbestände enthalten.
Wechselt der Fahrzeugeinsatz zwischen aufzeichnungspflichtigen und ausgenommen Fahrten, müssen bei den ausgenommenen Fahrten keinerlei fahrpersonalrechtliche Aufzeichnungen angefertigt oder mitgeführt werden. Der Fahrtenschreiber muss dann auf die Funktion „out" oder „out of scope" (siehe Bedienungsanleitung des Fahrtenschreibers) eingestellt werden, eine Fahrerkarte wird nicht gesteckt. Bitte vermeiden Sie unbedingt „Fahren ohne Fahrerkarte". Anstatt des Fahrpersonalrechts sind die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten (zwingend einzuhaltende Pausenregelungen und insgesamt maximal 10 Stunden Arbeitzeit pro Arbeitstag; die Zeit, die für das Lenken ausgenommener Fahrzeuge aufgewendet wird, zählt zur Arbeitzeit!). Arbeitszeitrechtliche Details können Sie der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) im Kapitel 1.3.2 entnehmen.
Beispiele für Ausnahmen:
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmensstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte „Handwerkerklausel"). Liegt die zHM zwischen 2.801 und 3.500 kg gilt die Ausnahme deutschland- bzw. EU-weit. Vorsicht bei Aushilfsfahrern und Mini-Jobbern etc. - bei diesen wird das Lenken schnell zur Haupttätigkeit.
  • Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (gemeint sind hier nur rein private Transporte; Werkverkehr ist, soweit keine fahrpersonalrechtliche Ausnahme greift, immer aufzeichnungspflichtig).
  • Fahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort eingesetzt werden (nur Urproduktion, nicht: Garten- und Landschaftsbau!).
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zHM von maximal 7.500 kg im Umkreis von 100 km Luftlinie um den Unternehmensstandort, die über einen Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verfügen (nur monovalente Fahrzeuge, keine Hybride).
  • Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort eingesetzt werden (zulassungsrechtliche Einordnung ist relevant).
  • Fahrzeugen (und Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen) mit einer zHM von maximal 3.500 kg, die für Beförderungen von Gütern eingesetzt werden, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden. Das Lenken darf auch hier nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen. (Was genau eine handwerkliche Fertigung ausmacht oder wodurch sich eine Kleinserie zur Großserie abgrenzt, ist vollkommen unklar.)
Zu den Schwierigkeiten, die sich aus einem (un)regelmäßigen Wechsel zwischen ausgenommenen und aufzeichnungspflichtigen Fahrten ergeben, beachten Sie bitte die Ausführungen „Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss" sowie „Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen".
Achtung: Lenk- und Ruhezeiten müssen in Deutschland grundsätzlich schon beim Gütertransport mit Fahrzeugen ab 2.801 kg zHM beachtet und aufgezeichnet werden (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung). Erleichterungen gelten in der Gewichtsklasse zwischen 2.801 und 3.500 kg zHM beim Aufzeichnungsmedium - hier genügen handschriftliche Aufzeichnungen auf einem so genannten Tageskontrollblatt aus (sofern kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut ist). Ein ausdruckbares Blanko-Formular des Tageskontrollblattes sowie ein ausgefülltes Muster finden Sie im Anhang der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) auf den Seiten 95 und 96.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass beim Einsatz von Pkw-Gespannen zur Güterbeförderung gegebenenfalls auch die Regelungen zum Werkverkehr beziehungsweise zum gewerblichen Güterkraftverkehr beachtet werden müssen.
Außerdem sind Fahrerinnen und Fahrer von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, für deren Führen eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. D1, D1E, D oder DE notwendig ist, grundsätzlich vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Führerscheininhaber und eine umfangreiche Pflichtqualifikation mit IHK-Prüfung für Führerscheinneulinge. Für die hier behandelten Fahrzeuge ist in aller Regel die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig (Zugfahrzeug bis 3.500 kg zHM und Anhänger ebenso bis zu 3.500 kg zHM, Zug-Höchstmasse also maximal 7.000 kg) und somit kein Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation zu erbringen. Eine Besonderheit und letztlich eine Qualifizierungspflicht besteht, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse BE mit Schlüsselzahl 79.06 zum Einsatz kommt.
Stand: August 2020

Fahrtenschreiber richtig bedienen

Das Fahrpersonalrecht, das neben den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Lkw und Bussen und einigen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen auch die jeweilige Form der Aufzeichnung der Zeiten regelt, hält für die Betroffenen unzählige Pflichten bereit. Um kontrollieren zu können, ob sich die Betroffenen auch an die Vorschriften halten, sind alle Tätigkeiten und alle Nicht-Tätigkeiten eines Fahrers lückenlos zu dokumentieren. Da sowohl die Vorschriften zu den einzuhaltenden Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-, Pausen- und Ruhezeiten als auch die Fahrtenschreiber, mit denen diese Zeiten zu erfassen sind, von hoher Komplexität gekennzeichnet sind, ist es nur folgerichtig, dass zum Beispiel über die Artikel 32 und 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 an die Fahrer und Unternehmen gerichtete Bedienungs-, Schulungs- oder Unterweisungsvorschriften bestehen.
Diese Vorschriften sind nicht sehr ergiebig – neben einer allgemeinen Aussage, dass „das Unternehmen“ die Fahrer zu schulen und die Daten regelmäßig auszuwerten hat, bleiben im Artikel 33 alle weiteren Fragen zur Umsetzung dieser Pflicht offen. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Daten der Fahrerkarten und der Fahrtenschreiber sind regelmäßig auszulesen. Dabei sollten die gesetzlichen Mindestvorgaben (Details im Artikel „Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern“) insbesondere bei den Fahrerkarten grundsätzlich deutlich unterschritten werden (Empfehlung: 1 x pro Woche auslesen). Nur wenn der einzelne Fahrer eher selten im Einsatz ist und insoweit keine Doppelwochenlenkzeit oder ähnliches disponiert werden muss, erscheinen die gesetzlichen Mindestfristen hinreichend.
  • Die ausgelesenen Daten sind regelmäßig auszuwerten! (Unserer Auffassung nach die Kernbotschaft des Artikel 33!) Regelmäßig heißt, wenn die Beförderung von Personen oder Gütern das Kerngeschäft des Unternehmens ist, alle vier Wochen. Größere Zeiträume von vielleicht zwei oder drei Monaten sind denkbar, wenn der Fahrzeugeinsatz von geringfügigem Umfang und zudem aufgrund des konkreten Einsatzes das Potenzial für Verstöße gering ist. Generell sollte eine leistungsfähige und auf aktuellem Stand befindliche Auswertungssoftware eingesetzt werden.
  • Belegen die Auswertungen Defizite oder Verstöße, sind wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Verstoßursache gefragt. Ansatzpunkte können hier je nach Verstoßhintergrund der Fahrer selbst, die Disposition oder andere im Unternehmen verantwortliche Personen oder auch die Kunden (Verlader oder Empfänger) sein.
  • Alle zuvor beschriebenen Aktivitäten und die abgeleiteten Maßnahmen sind zu dokumentieren (grundsätzlich personenbezogen).
Durch die regelmäßige Wiederholung des zuvor beschriebenen Ablaufs müsste zumindest mittelfristig erreicht werden, dass die Vorschriften eingehalten werden beziehungsweise Verstöße nur noch dann auftreten, wenn unvorhersehbare Ereignisse die Planung durcheinanderwürfeln.
Im Zuge der Maßnahmen ist es möglich und in einigen Fallkonstellationen wohl sinnvoll, externe Berater/Schulungsveranstalter einzubeziehen, vor allem wenn die benötigte Fachkenntnis nicht im Unternehmen vorgehalten wird. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass etwa alle Fahrer in den selben Themenbereichen Defizite haben, sind allgemeine, gänzlich nicht-individuelle Schulungen oft nicht zielführend. Die individuellen Kenntnis- und Fertigkeitsdefizite, die durch die Auswertungen belegt sind, sollten die Maßnahme bestimmen - nicht ob ein Schulungsveranstalter XY gerade besonders günstig eine 3,5-Stunden-Schulung anbietet. Da die Tücke im Detail liegt, etwa in den unterscheidlichen Abläufen beim Nachtrag oder der Eingabe des Landes bei Beginn und Ende der Arbeitstätigkeit, sollten insbesondere die abweichenden Releaseversionen der Fahrtenschreiber Gegenstand der Unterweisungen sein (und darunter natürlich genau diejenigen, die im Unternehmen auch im Einsatz sind).
Fahrer, die im betrachteten Zeitraum keinerlei Verstöße begangen haben und die keine Kenntnisdefizite in der Nutzung des Fahrtenschreibers aufweisen, müssen natürlich nicht geschult werden. Hier genügt zum Beispiel die allgemeine Einweisung, die gerätespezifische Unterweisung und die (schriftliche?!) Anweisung, die Bedienung der Gerätschaften entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, die ja bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wurde und die zum Beispiel dann zu ergänzen/wiederholen ist, wenn neue Fahrtenschreiberversionen Einzug in den Fuhrpark halten.
Da im Artikel 32 der VO (EU) Nr. 165/2014 gefordert wird, dass das Unternehmen und die Fahrer für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers sowie der Fahrerkarte (beziehungsweise des analogen Fahrtenschreibers und des zugehörigen Schaublatts) sorgen beziehungsweise dies sicherzustellen haben, finden Sie hier Informationen zu Fahrtenschreiberherstellern und den Fahrtenschreibern an sich.
Weiterführende Informationen und Details zum Fahrpersonalrecht finden Sie in der IHK-Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)
Ein durchaus interessantes Dokument für den interessierten Leser sind die „tachograph guidelines” der EU-Kommission, die die eine oder andere Frage in Sachen Nach- und Umrüstung beantworten und auch einen Überblick über die verschiedenen Generationen und Versionen digitaler Fahrtenschreiber ermöglichen.

Continental Automotive GmbH

Fahrtenschreiber: DTCO 1381

Continental Automotive GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 45
78052 Villingen-Schwenningen
E-Mail: tachograph@vdo.com
www.dtco.vdo.com
ein Link auf VDO Fleet Downloadbereich, alle anderen löschen!!!
Den Link auf die VDO-Webseite mit Bedienungsanleitungen finden Sie hier.



VDO-Website mit weiteren Downloads, zum Beispiel Betriebsanleitungen in verschiedenen Sprachen.

Stoneridge

Fahrtenschreiber: SE 5000

Vertriebspartner von Stoneridge Aftersales in Deutschland
Hico Kraftfahrzeug-Kontrollgeräte GmbH
Ullsteinstraße 53-55
12109 Berlin
Telefon : +49 (0)30 – 752 07 74 / 751 40 36
Telefax : +49 (0)30 – 752 09 44
E-Mail : info@hico-berlin.de
Internet : http://www.hico-berlin.de




Dokumente in anderen Sprachen, zu den älteren Releaseversionen und den Zugang zu den Simulatoren finden Sie auf der Stoneridge-Website.


Intellic GmbH

Kontrollgerät: EFAS

Intellic GmbH
Headquarter Austria
Fernitzerstraße 5
A-8071 Hausmannstätten
Tel. +43 676 46 47 457
E-Mail: info@intellic.com
www.intellic.com
Downloadbereich auf der Intellic-Website
Competence, Service & Support Center Germany
Intellic Germany GmbH
Innungsstraße 40
13509 Berlin
Tel. 030 46 407 400
E-Mail: support@intellic.com


I+ME ACTIA GmbH:

Kontrollgerät: Smartach

ACTIA I+ME GmbH
Dresdenstraße 17/18
38124 Braunschweig
Tel. 0531 38701-0
Fax 0531 38701-88
Email: info@ime-actia.de
www.ime-actia.de
www.smartach.de/smartach.htm

Anmerkung: Die Smartach-Geräte wurden nur bis zum Generationswechsel auf die zweite Version der ersten Generation digitaler Fahrtenschreiber im Oktober 2011 eingebaut. Geräte, die den nachfolgenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sind von diesem Hersteller nicht verfügbar.
Stand: November 2021

Sicherheit

Im betrieblichen Alltag sind immer wieder sicherheitsrelevante Themen berührt. Hier sind Unternehmen gefordert, das richtige Risikomanagement zu betreiben sowie Maßnahmen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu kennen und anzuwenden.
Die IHK bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Bereichen an:
  • Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
    Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen an Arbeitsstätte, -platz und -mittel, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Beauftragte, betrieblicher Brandschutz
  • Gefahrguttransport
    Sicherer Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Ladungssicherung
  • Exportkontrolle
    Embargos, genehmigungspflichtige und Dual-Use-Güter, länderbezogene Frühwarnhinweise
  • Datenschutz
    Schutz personenbezogener Daten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutz im Internet und beim E-Mail-Versand, Videoüberwachung
  • Netz- und Informationssicherheit
    IT-Sicherheit, sicherer Umgang mit Internet und Smartphones, Schutz vor Cyberkrimininalität
  • IHK-Sicherheitskongresse
    Informationen und Vortragsunterlagen zum Thema Sicherheit in der Wirtschaft

Geförderte Beratung: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der freien Berufe
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Fördergegenstand

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen können das Programm zwei Mal im Jahr beantragen. Die Beantragung ist bis zum 31.12.2026 maximal fünf Mal möglich. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht geförderte Beratungen

Nicht gefördert werden Beratungen, die
  • mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
  • gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Höhe des Beratungszuschusses:
Unternehmensart Bemessungs-grundlage Fördersatz (Region Stuttgart) maximaler Zuschuss
Unternehmen, die bereits angemeldet sind 3.500 Euro 50 % 1.750 Euro

Berater/in

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

Empfohlenes Vorgehen zur Antragstellung

  1. Spätestens vor Einreichung der Verwendungsnachweise müssen Unternehmen, die maximal ein Jahr alt sind, ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Wir empfehlen dieses Informationsgespräch bereits vor der Antragstellung durchzuführen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Ihre Anfrage für ein Informationsgespräch bei der IHK Region Stuttgart (regionaler Ansprechpartner) dürfen Sie gerne unter Angabe Ihres Betriebssitzes über unser Kontaktformular richten.
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Verwendungsnachweis

Nachweise

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
  • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt auf den Seiten des BAFA („Online-Portal zum Verwendungsnachweis"). Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen nicht aber die Abkürzung „UBF“ ein. Der Themenbereich ist „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ auf die zweite Seite und laden dort die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, wenn nötig (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind) das Bestätigungsschreiben, den Beratungsbericht, die Beraterrechnung und Ihren Kontoauszug hoch.
Nachdem Sie diese Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Dokumente. Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht erstellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (z. B. aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.
Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
(Quelle: www.bafa.de)
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie auch auf den Seiten der Leitstelle DIHK Service GmbH.

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Notfallhandbuch für Unternehmen

Was würde passieren, wenn Selbstständige plötzlich durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit ausfallen? Könnte das Unternehmen ohne mich fortbestehen? Würden die Arbeitsplätze erhalten bleiben? Wäre meine Familie wirtschaftlich ausreichend abgesichert? Plötzliche Erkrankungen, Unfälle bis hin zum Tod können eine schnelle Übergabe erfordern. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert, das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten zu bringen - und mit ihm auch die Belegschaft.
Viel zu oft werden diese Gedanken verdrängt. Wer rechnet schon gern mit dem Schlimmsten? Deshalb haben viele Unternehmen keine ausreichende Notfallvorsorge. Doch Unglücke passieren – sie kommen unvorbereitet und treffen uns aus heiterem Himmel.
Kurzcheck – Wie gut sind Sie auf den Notfall vorbereitet?
  • Gibt es im Unternehmen kompetente Personen, die Sie fachlich und kaufmännisch vertreten können?
  • Sind Ihre Angestellte über die aktuellen Projekte informiert und könnten diese kurzfristig umsetzen?
  • Ist Ihre Büroorganisation nachvollziehbar aufgestellt und abgelegt?
  • Wer ist bei steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen anzusprechen (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar)?
  • Haben Sie alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen (Betrieb, Familie, persönlich)?
  • Sind diese Informationen schriftlich und zugänglich hinterlegt?
Mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten können Sie Ihr Unternehmen wirksam absichern und den Betrieb vor unnötigem Schaden bewahren. Das „Notfallhandbuch für Unternehmen“ soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, die wichtigsten Regelungen konkret umzusetzen. Das Handbuch können Sie hier herunterladen.
Tipp: Zusätzlich zur Ausfallvorsorge kann ein betrieblicher und privater Versicherungsschutz zum Erhalt der betrieblichen Tätigkeit beitragen. Hinweise und Tipps zur individuellen Risikoeinschätzung finden Sie auch in unserem Artikel zum Versicherungsschutz für Selbstständige.
Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. So erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über nötige Schritte für die private und betriebliche Notfallvorsorge.

Internationalisierung von Dienstleistungen

Die Internationalisierung von Dienstleistungen kann Vorteile bieten, von der Erschließung neuer Märkte über die Steigerung des Umsatzes und der Gewinne bis hin zum besseren Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften und Ressourcen in anderen Ländern.
Vor allem kann die Internationalisierung zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Innovationsfähigkeit durch den Austausch von Ideen und Best Practices in verschiedenen Regionen fördern.
Der Leitfaden für Unternehmen ist eine Zusammenfassung der langjährigen Beratungspraxis für Dienstleister aus dem täglichen Geschäft der Industrie- und Handelskammern.
Die Broschüre bietet damit geballtes, praxisnahes Wissen für Unternehmen mit Auslandsengagement und ist über den DIHK-Verlag zu beziehen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Industrie- und Handelskammern und dem weltweiten Netzwerk der Auslandshandelskammern gerne zur Verfügung.

Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“

Vorabanmerkung: Änderungen, die durch das sogenannte „Mobilitätspaket I” ab August 2020 eingeführt wurden und in den kommenden Jahren eingeführt werden, sind nicht in der Broschüre enthalten. Die Änderungen können in unserem Artikel zum Mobilitätspaket I nachvollzogen werden und sukzessive Eingang in unsere Online-Publikationen finden.
Von der Einhaltung der Sozialvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 Kilogramm zum Gütertransport im Einsatz haben oder die in der Personenbeförderung Fahrzeuge verwenden, die für mehr als acht Fahrgäste zugelassen sind.
Die Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“ hält also nicht nur für Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen Informationen bereit, sondern wendet sich auch an Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, also Dienstleister, Handwerker, Handels- und Industriebetriebe.
Neben grundlegenden inhaltlichen Aktualisierungen und der Anpassung an die zwischenzeitlich erlassenen Rechtsgrundlagen (vor allem die Verordnung (EU) Nr. 165/2014), werden in der vierten Auflage insbesondere jene Erkenntnisse aufgenommen, die durch Rechtsprechung und Auslegung der Sozialvorschriften durch die in Deutschland dafür zuständigen Gremien gewonnen werden konnten. Um die Kenntnisse der Betroffenen zu den Detailvorschriften auszubauen, wurden die Erläuterungen der Begrifflichkeiten wesentlich erweitert.
Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen, Für die Bestellung gedruckter Exemplare wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Götz Bopp (siehe Kontakt). Die Broschüre ist im Format DIN A4 und in DIN A5 (für das Handschuhfach) kostenfrei lieferbar.
Da das Fahrpersonalrecht sehr umfassend ist, haben wir hier diverse Spezialthemen und weiterführende Informationen zusammengestellt, beispielsweise die Leitfäden („Hinweise“) der obersten Behörden des Bundes und der Länder zur Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr oder einen Artikel rund um das Thema Nachweisführung (Nachtrag oder Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage). Bei Fragen können Sie sich auch an das „KomNet" des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden, das im Laufe der zeit einen sehr umfassenenden FAQ-Katalog aufgebaut hat und auch gegenüber Privatpersonen Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit beantwortet.
Stand: August 2020

Impressumspflichten und Statusbezogene Erstinformation

1. Impressumspflichten

Wer sich geschäftsmäßig mit einer Webseite im Internet präsentiert, muss nach dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmte Informationen über seine Identität (sogenanntes Impressum) vorhalten.
Versicherungsvermittler/-innen haben jedoch Besonderheiten zu beachten wie z. B. die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde mit Anschrift, da es sich bei ihnen um eine zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Weitere Informationen zu den Pflichtangaben in Geschäftsbriefen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt mit Musterbeispielen.

2. Statusbezogene Erstinformationen

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen der GewO zum 23. Februar 2018 erstellt wurde. Weitere Änderungen ergaben sich aus der am 20. Dezember 2018 in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Als Versicherungsvermittler/-in und -berater/-in müssen Sie bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Diese sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt.
So müssen Sie nach § 15 VersVermV dem Kunden, der Kundin beim ersten Geschäftskontakt die unten genannten Informationen klar und verständlich mitteilen. Diese sollten dem Kunden, der Kundin schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übergegeben werden. Möglich ist die Übergabe auf dem Briefbogen, einer (erweiterten) Visitenkarte oder Broschüre des Vermittlers sowie in einer E-Mail oder einem USB-Stick oder über eine Webseite, wobei der bloße Verweis auf eine Informationsquelle nicht ausreichend ist. Eine Mitteilung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer/-in beim Erstkontakt die Möglichkeit hat, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Einzelheiten zur Form regelt § 16 VersVermV.
Zum Nachweis der Erfüllung Ihrer Informationspflichten sollten Sie sich den Empfang vom Kunden, von der Kundin bestätigen lassen. Außerdem haben Sie sicherzustellen, dass auch Ihre Mitarbeitenden diese Mitteilungspflichten erfüllen.
Eine mündliche Übermittlung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer/-in dies wünscht oder der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Dann müssen die Informationen aber unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein, dem Versicherungsnehmer/-in in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
  1. Familiennamen und Vornamen sowie die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als Eintragungspflichtiger/Eintragspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter/-in tätig sind,
  2. Ihre betriebliche Anschrift
  3. die Auskunft, ob Sie
    • als Versicherungsmakler/-in mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) oder
    • als Versicherungsvertreter/-in
      - mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO oder
      - nach § 34d Abs. 7 S.1 Nr.1 GewO als gebundener Versicherungsvertreter/-in oder
      - mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs.6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter/-in oder
    • als Versicherungsberater/-in mit Erlaubnis nach § 34d Abs.2 GewO bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen sind und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
  4. die Auskunft, ob Sie eine Beratung anbieten,
  5. die Art der Vergütung, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung erhalten
  6. die Auskunft, ob die Vergütung direkt vom Kunden, der Kundin zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,
  7. die Auskunft, ob Sie als Vergütung andere Zuwendungen erhalten
  8. die Auskunft, ob Ihre Vergütung aus einer Verknüpfung der in Nummer 6 und 7 genannten Vergütung besteht
  9. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) KdöR
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
    www.vermittlerregister.info
    und die Registernummer, unter der er im Register eingetragen ist,
  10. die direkte oder indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent, die Sie als Gewerbetreibender an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzen,
  11. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
  12. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Ihnen als Versicherungsvermittler/-in oder -beratern/-in und Versicherungsnehmern angerufen werden kann. Die anerkannten Schlichtungsstellen können der vom Bundesamt der Justiz geführten „Liste der Verbraucher-schlichtungsstellen", abrufbar unter: Bundesamt für Justiz – Verbraucherstreitbeilegung entnommen werden.
Anerkannte Schlichtungsstellen sind z. B.:
  1. Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (Ombudsmann e.V.)
  2. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin (Ombudsmann Private Kranken- und Rentenversicherung)
  3. Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
  4. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
Stand: Mai 2025
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Einstieg ins Arbeitgebermarketing

Bei der Suche nach guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Unternehmen viel von ihrem Know-how nutzen, das sie in einem anderen Bereich bereits selbstverständlich einsetzen – ihrer Werbung. Denn genau wie auf den Produktmärkten sollten sich Unternehmen auch auf dem Arbeitgebermarkt positionieren. Das bedeutet: Wer als Arbeitgeber attraktiv sein will, muss potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern deutlich machen, was für ihn als Arbeitgeber spricht – und zwar in unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Ganz ähnlich wie in der Produktwerbung kommt es beim Arbeitgebermarketing darauf an, eine Marke zu verkaufen: die Arbeitgebermarke. Häufig wird strategisches Arbeitgebermarketing daher auch als „Employer Branding“ bezeichnet. Wir haben für Sie im Folgenden die ersten Schritte zu erfolgreichem Arbeitgebermarketing zusammengestellt.

Checkliste: In sieben Schritten zum Arbeitgebermarketing

1. Demografische Situation
Analysieren Sie die Altersstruktur Ihrer Belegschaft bezogen auf einzelne Unternehmensbereiche. Welchen Personalbedarf sehen Sie in den kommenden Jahren? Leiten Sie daraus die Zielgruppen für Ihr Arbeitgebermarketing ab.
2. Ziele Ihres Arbeitgebermarketings
Wollen Sie vor allem neue Fachkräfte finden, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten, Personalbeschaffungskosten senken…?
3. Ihre Stärken
Stellen Sie Ihren Zielen gegenüber, was Sie als Arbeitgeber auszeichnet. Das finden Sie zum Beispiel in internen Workshops mit Vertretern verschiedener Fachbereiche heraus. Anhaltspunkte geben auch Bewerberportale im Internet.
4. Analysieren Sie Ihren Wettbewerb
Was zeichnet Konkurrenzunternehmen als Arbeitgeber aus? Kommunizieren Sie, was Sie von Ihren Wettbewerbern unterscheidet.
5. Bindung an die Unternehmensmarke
Verbinden Sie Ihre Arbeitgebermarke eng mit Ihrer Unternehmensmarke.
6. Kommunikationsstrategie
Stellen Sie Ihr Konzept zunächst intern vor, gewinnen Sie Ihre Führungskräfte und Mitarbeitende als Markenbotschafter. Entwickeln Sie dann (mit einem Dienstleister zusammen) Ihre externe Kommunikationsstrategie und setzen Sie diese online und offline um. Übernehmen Sie Bausteine aus Ihrer Kommunikationsstrategie direkt in Ihre Personalbeschaffungsprozesse.
7. Evaluation
Prüfen Sie die Wirkung Ihres Konzepts regelmäßig, das erste Mal nach rund einem halben Jahr.

Praktische Tipps

  • Mit einer genauen Definition Ihrer Stärken als Arbeitgeber schaffen Sie eine gute Ausgangsbasis für Ihre Positionierung auf dem Arbeitgebermarkt. Damit können Sie Ihre Aktivitäten zum einen einer kritischen Prüfung unterziehen und sie zum anderen auf neue Kommunikationskanäle ausweiten. Ihre Besonderheit kann sich zum Beispiel darstellen in Ihrer Positionierung im Markt, starken Produkten oder besonderen Zulieferbeziehungen, Karriereperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten, Ihrem Vergütungssystem, besonderen Leistungszusagen an Ihre Beschäftigten, betrieblicher Gesundheitsförderung, den Werten Ihres Unternehmens oder Ihre Unternehmenskultur. Kleine und mittlere Unternehmen können oft mit spezifischen Eigenschaften punkten, etwa mit kurzen Entscheidungswegen, Offenheit der Geschäftsleitung für Belange der Mitarbeitenden, ein familiäres Betriebsklima oder die Möglichkeit für engagierte neue Mitarbeitende, rasch Verantwortung zu übernehmen. Denken Sie auch an weiche Faktoren wie gute Erreichbarkeit oder Freizeitmöglichkeiten an Ihrem Standort. Seien Sie bei der Analyse Ihrer Stärken unbedingt ehrlich. Nur dann können Sie glaubwürdige Argumente formulieren, die in Ihre Arbeitgebermarke einfließen. Wählen Sie dafür die schlagkräftigsten Aspekte aus. Vermeiden Sie Floskeln und austauschbare Formulierungen, die in vielen Firmenauftritten zu finden sind (etwa „Bei uns stehen die Mitarbeiter im Mittelpunkt.“).
  • Überprüfen Sie Ihre Stellenanzeigen aus der Bewerberperspektive. Was sucht Ihr Wunschbewerber – werden seine Präferenzen angesprochen? Machen Sie ausreichend deutlich, weshalb er sich gerade bei Ihnen bewerben sollte?
  • Nutzen Sie unbedingt das Internet zur Ansprache potenzieller Bewerber – und nicht nur zur allgemeinen Darstellung Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte. Auf Ihrer Unternehmenswebsite sollten Sie Interessenten mit überzeugenden Argumenten ansprechen – und zwar in einem eigenen Bereich der Website (beispielsweise einer Rubrik „Karriere“). Auch die Einrichtung einer gesonderten Karrierewebsite kann sinnvoll sein.
  • Schalten Sie Ihre Stellenanzeigen auch in Online-Stellenbörsen. Dort können Sie besonders kurz und prägnant formulieren und für mehr Informationen einen Link zum entsprechenden Bereich auf Ihrer Unternehmenswebsite setzen. So locken Sie Interessenten auf Ihre eigenen Seiten.
  • Lassen Sie Mitarbeiter für sich sprechen. Als sogenannte Testimonials können diese Ihre Stärken als Arbeitgeber authentisch und glaubwürdig vermitteln, beispielsweise mit Zitaten und Porträtfotos auf Ihrer Website. Ziehen Sie auch innovative Formate in Erwägung, beispielsweise kurze Videoclips oder einen Blog.
  • Auch Social Media lassen sich in die Personalwerbung einbeziehen – wenn sie zur Zielgruppe passen. Mit einer Fanpage oder einem Unternehmensprofil bei Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn oder anderen Online-Netzwerken können Sie Ihre Bekanntheit steigern und zahlreiche Kontakte generieren. Unterschätzen Sie aber nicht den Aufwand für die Pflege der Auftritte und die Beantwortung von Anfragen. Zuständigkeit und Zeitbedarf sollten Sie rechtzeitig klären.
  • Knüpfen Sie Kontakte zu Schulen und Hochschulen, um sich frühzeitig bei Nachwuchskräften bekannt zu machen. Bieten Sie Praktika, Berufsorientierungstage oder Betriebsführungen für Schüler an. Auch eine von der IHK vermittelte Bildungspartnerschaft mit einer allgemeinbildenden Schule bietet einen guten Rahmen für einen langfristigen Austausch. Studierende können Sie über Praktika, Abschlussarbeiten, Förderpreise, als Werkstudenten oder über ein duales Studium für sich gewinnen.
  • Ein breiteres Publikum können Sie mit der Teilnahme an Berufsinformationsmessen oder ähnlichen eigenen Veranstaltungen erreichen, etwa mit einem Tag der offenen Tür, den Sie entsprechend bewerben.
  • Mit attraktivem Informationsmaterial bleiben Sie bei potenziellen Bewerbern nach einem Kontakt besser in Erinnerung. Was für Sie als Arbeitgeber spricht, lässt sich ansprechend aufbereiten, etwa als Flyer oder als Werbegeschenk. Denken Sie auch über unkonventionelle Formate nach.
  • Beziehen Sie auch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Ihr Arbeitgebermarketing ein. Machen Sie sich in der Region bekannter, indem Sie aktuelle Anlässe für Pressemitteilungen nutzen. Geben Sie beispielsweise Meldungen über neue Produkte, Standorterweiterungen, Firmenjubiläen, Veranstaltungen, soziales Engagement oder Ihren erfolgreichen Jahresabschluss heraus. Bereiten Sie die Meldung unter dem Aspekt des Arbeitgebermarketings auf, indem Sie etwa bei Erfolgsmeldungen das Verdienst Ihrer Mitarbeiter und Ihre Qualität als Arbeitgeber herausstellen.
  • Wenn Sie Verstärkung mit ganz spezifischem Profil suchen, kann es sich auch lohnen, Mitarbeiter einzubinden und für gute Empfehlungen Prämien zu vergeben.
  • Denken Sie daran: Gefragte Fachkräfte können sich ihren Arbeitgeber heute aussuchen. Gestalten Sie deshalb den Bewerbungsprozess so, dass sich jeder Kandidat wertgeschätzt fühlt (zum Beispiel durch schnelle Rückmeldungen, einen freundlichen Empfang und eine zuvorkommende Behandlung von Nachfragen). Wir geben Ihnen Tipps, was beim Tema Datenschutz im Bewerbungsverfahren zu beachten ist.
  • Zu einem erfolgreichen Arbeitgebermarketing gehört auch, die Beschäftigten langfristig ans Unternehmen zu binden. Denken Sie bei allen Investitionen in Ihre Attraktivität als Arbeitgeber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits bei Ihnen beschäftigt sind. Investitionen in Weiterbildung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheit von Frauen und Männern und in das Potenzial älterer Arbeitnehmer können sehr lohnend sein. Die IHK bietet Ihnen zu diesen Bereichen weitere Informationen.

Hilfreiche Links und Infos

Standortwerbung fürs Personalmarketing

Regionale Standortwerbung zum Mitmachen ermöglicht das Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH #SoistS. Unternehmen können dort zum Beispiel Fotos posten oder von ihrer Karriereseite aus verlinken, um ein Bild von der möglichen neuen Arbeitsumgebung zu geben.

Leitfäden und Broschüren

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Pflege kranker Angehöriger miteinander vereinbaren. Was können Unternehmen tun, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen wollen? Auf dieser Seite finden Sie eine erste Übersicht, wichtige Kontaktadressen, Informationsmaterialien und weiterführende Links.
In Baden-Württemberg leben rund 625.000 Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Stand: 2023). Die Zahl hat sich zwischen 2013 und 2023 mehr als verdoppelt – Tendenz weiter steigend. Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut, von denen rund 65 Prozent Frauen sind. Rund die Hälfte der pflegenden Angehörigen ist gleichzeitig erwerbstätig, was die Bedeutung der Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf unterstreicht.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Gesellschaftsmonitoring)

Erste Schritte

Falls eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter von einem Pflegefall betroffen ist, prüfen Sie
  • welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden
  • welche Herausforderungen für den Beschäftigten entstehen
  • wie die zeitliche Belastung aussieht
  • ob und inwieweit die Arbeitszeit reduziert werden soll
  • welche Auswirkungen auf das Team zu erwarten sind
  • ob die Arbeitsprozesse im Team entsprechend geändert/umverteilt werden können
Sind diese ersten Fragen geklärt, geht es daran, die für die betroffene Person individuell passenden Maßnahmen festzulegen.

Maßnahmen für den Arbeitgeber (Übersicht)

Arbeitszeit und -organisation

  • Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, komprimierte Arbeitszeit (z. B. Vollzeit in vier statt in fünf Tagen)
  • Einzelmaßnahmen wie individuell vereinbarter späterer Arbeitsbeginn, individuell vereinbarte Ausgestaltung der Arbeitswoche (insbesondere bei Teilzeit), längere Mittagspause, vermehrte (Kurz-)Pausen im Verlauf des Arbeitstages, lange Planungshorizonte bei Dienstplangestaltung etc.
  • Kurzfristig gewährte Freistellung/Sonderurlaub (auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
  • Alternierende Heim- und Telearbeit
  • Rücksichtnahme bei Urlaubsplanung, Überstunden, Geschäftsreisen
  • Teamarbeit (Arbeitsteilung im Team, Vertretungsregelungen)
  • Arbeitsplatzausstattung (Zugang zu Telefon, PC, Intra-/Internet auch in Bereichen, in denen das nicht wie bei Büroberufen Standard ist, z. B. in der Produktion)
Beschäftigte haben Anspruch auf verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz. Diese gehen von einer kurzzeitigen vollständigen Freistellung bei plötzlich auftretender Pflegesituation bis hin zu längeren teilweisen Freistellungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Familienangehörigen.

Kommunikation und Personalentwicklung

  • Interne Kommunikation des Themas Beruf & Pflege (Intranet, Schwarzes Brett, Gesundheitstage), Bekanntmachen der vorhanden Maßnahmen, Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Akzeptanz und Anerkennung der Pflegeleistung, Sensibilisierung der Belegschaft (Engagement der Geschäftsführung)
  • Interner Ansprechpartner für das Thema Beruf & Pflege, Pflegelotse
  • Trainings für Führungskräfte
  • Einbinden der Führungskräfte in die Maßnahmenkonzeption
  • Mitarbeitergespräche (Fragen zur Pflegesituation verbindlich integrieren)
  • Abstimmung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Kontakthalten und Know-how Erhalt bei Freistellungen

Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen

  • Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umwandlung von Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in Freizeit

Service für die pflegenden Beschäftigten

  • Seminare, Schulungen, psychosoziale Beratung
  • Notfallmanagement, Unterstützung bei der Organisation von Pflege wie Beratung zum Pflegearrangement, Vermittlung externer Dienstleister
  • Freiwilligen-Pool aus ehemaligen Betriebsangehörigen als Betreuungsdienst
  • Belegplätze für eine Kurzzeitpflege

Pflegeberatung Kontaktadressen

Pflegestützpunkte

In den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs bieten die Pflegestützpunkte (Kooperation der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen sowie der Kommunalen Landesverbände) Hilfe an: Ihre Aufgabe ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral, unabhängig und kostenlos zu beraten und zum Beispiel bei der Antragstellung zu unterstützen. Auch Unternehmen können sich an die Pflegestützpunkte wenden. In der Region Stuttgart befinden sich Pflegestützpunkte in Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Waiblingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktadressen unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de.
Eine Übersicht über die Pflegestützpunkte in Stuttgart finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt. Dort gibt es auch die Broschüre „22 Fragen zum Thema Pflege“ (pdf)

Pflegeberatung der Pflegekassen/-versicherungen

Seit 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei den Pflegekassen/-versicherungen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind automatisch Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit ihrer Krankenversicherung abschließen. Den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung für alle privat Versicherten und ihre Angehörigen stellt die compass private pflegeberatung GmbH sicher: www.compass-pflegeberatung.de

Service-Telefon des Bundesfamilienministeriums

Das Servicetelefon „Wege zur Pflege“ ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 030 201 791 31 zu erreichen. Informationen zu rechtlichen Regelungen und gesetzlichen Ansprüchen, zur staatlichen Unterstützung und zur Familienpflegezeit finden Sie zudem im Internet auf dem Informationsportal www.wege-zur-pflege.de.

Internetangebote und Publikationen

Diese Seite wird laufend aktualisiert bzw. erweitert. Wenn Sie Angebote kennen, die hier ebenfalls aufgeführt sein sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.

Werkverkehr

1. Voraussetzungen

Werkverkehr im Sinne des Paragraf 1 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr für eigene gewerbliche Zwecke eines Unternehmens, wenn Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 Kilogramm eingesetzt werden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein (oder die Bearbeitung/Instandsetzung soll im Unternehmen stattfinden).
  • Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen (in aller Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist (in aller Regel Leiharbeitnehmer im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - AÜG).
  • Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Der Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Werkverkehrs im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 2 bzw. Absatz 3 GüKG vorliegen.
Den Bestimmungen über den Werkverkehr unterliegt gemäß Paragraf 1 Absatz 3 GüKG auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, soweit
  • deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht,
  • die oben genannten Voraussetzungen für Werkverkehr nach Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen und
  • ein Kraftfahrzeug verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers vier Tonnen nicht überschreiten darf.
Für den Werkverkehr gilt keine Versicherungspflicht (Paragraf 9 GüKG), wie dies im gewerblichen Güterkraftverkehr in Form einer Güterschadenhaftpflichtversicherung nach Paragraf 7 a GüKG vorgeschrieben ist.
Außerdem gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, frachtbezogenen Unterlagen (zum Beispiel Lieferscheine) mitzuführen. Ladelisten, die Angaben zu:
  • Name und Anschrift des Unternehmens,
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges,
  • Be- und Entladestellen (mit Angaben zum Unternehmen),
  • Datum des Beginns der Beförderung sowie
  • Art und Bruttogewicht der beförderten Güter
enthalten, sind teilweise hilfreich, ihre Mitführung sollte aber wohl überlegt sein.

2. Anmeldepflicht zur Werkverkehrsdatei

Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, müssen dies beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) anmelden. Das BAG führt eine Werkverkehrsdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Fahrzeugen mit oder ohne Anhänger durchführen, deren zulässige Höchstmasse 3.500 Kilogramm übersteigt.
Unternehmen, die bereits nach dem bis zum 30. Juni 1998 geltenden Recht beim Einsatz von Lastkraftwagen mit mehr als 4.000 Kilogramm Nutzlast oder eine Zugmaschine mit einer Leistung über 40 Kilowatt für Beförderungen im Werkfernverkehr einsetzten und ihrer diesbezüglichen Meldepflicht nachgekommen sind, gelten bereits als angemeldet. Die Vorschrift gilt somit insbesondere für diejenigen Unternehmen, die bisher nicht der Meldepflicht unterlagen und für „Neueinsteiger".
Die Meldepflicht bezieht sich sowohl auf die Anmeldung, als auch auf Um- und Abmeldungen. Somit müssen Änderungen der genannten Daten genauso gemeldet werden wie die Beendigung des Werkverkehrs. Diese Pflichten sind in Paragraf 15 a Absatz 5 und 6 GüKG festgelegt. Über dieses Formular können Sie die Anmeldung (wie auch die Um- und Abmeldung) beim BAG vornehmen.
Für Unternehmen aus der Region Stuttgart ist die Außenstelle Stuttgart des BAG für die Führung der Werkverkehrsdatei zuständig. Die Adresse lautet
Bundesamt für Güterverkehr - Außenstelle Stuttgart
Schloßstraße 49
70174 Stuttgart
Postfach 10 07 43
70006 Stuttgart
Telefon 0711 615557-0
Telefax 0711 615557-88
E-Mail bag-stuttgart@bag.bund.de

3. Grenzüberschreitender Werkverkehr

Im grenzüberschreitenden Werkverkehr, der EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geregelt ist (dort im Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d)), empfiehlt sich die Mitführung einer Ladeliste in den betroffenen Landessprachen und ein Vermerk, dass es sich um Werkverkehr handelt. Dazu kann die zuvor genannte Rechtgrundlage in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden (herunterladbar über die Website EUR-Lex – eine Beschreibung, wie eine Rechtgrundlage in diversen Sprachen gefunden werden kann finden Sie am Ende des Artikels „Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport“).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass beim grenzüberschreitenden Werkverkehr folgender Passus zusätzlich zu den Vorgaben des GüKG gilt: „iv) die Güter befördernden Fahrzeuge müssen dem Unter­nehmen gehören oder von ihm auf Abzahlung gekauft oder gemietet sein, wobei sie in letzterem Fall die Vor­aussetzungen der Richtlinie 2006/1/EG des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahr­zeugen im Güterkraftverkehr erfüllen müssen;“.

4. Lenk- und Ruhezeiten, Berufskraftfahrerqalifikation

Werden für gewerbliche Transporte Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 Kilogramm eingesetzt, bestehen grundsätzliche Pflichten zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Dies gilt insbesondere auch für den Werkverkehr und den „Quasi-Werkverkehr” (wenn Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis maximal 3.500 Kilogramm zulässiger Höchstmasse verwendet werden).
Werden Fahrzeuge eingesetzt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE notwendig ist, greifen in aller Regel die Bestimmungen des Berufkraftfahrerqualifikationsrechts, das eine besondere Grundqualifizierung und/oder eine regelmäßige Weiterbildung des Fahrers vorschreibt.
Darüber hinaus können auch im Werkverkehr viele weitere Vorschriften einschlägig sein. Dazu gehören neben den allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in jedem Fall die Vorgaben zur Ladungssicherung oder beim Transport entsprechender Güter gefahrgutrechtliche Vorschriften.

5. Sonderproblematiken

Die in der Folge dargestellten Sachverhalte sind pauschalisiert - im jeweiligen Einzelfall sollte eine individuelle Prüfung stattfinden, ob die Kriterien des Werkverkehrs erfüllt werden oder nicht.
Beispiel: Beförderungen durch Montageunternehmen (Küchen- und Möbelmontagen im Auftrag von Möbelhäusern oder Küchenstudios)
Zur Abgrenzung der Beförderungen von Montageunternehmen hat das BAG folgende Auskunft gegeben:
Die Beförderung von Küchen- und Wohnmöbeln, verbunden mit dem Aufstellen und/oder Zusammenbauen, kann grundsätzlich nicht dem Werkverkehr zugeordnet werden, da keine der o. g. Voraussetzungen erfüllt ist. Auch fallen die Tätigkeiten nicht unter die Begriffe "Bearbeiten" oder "Instandsetzen", weil beim Aufstellen oder Aufbauen vormontierter Möbelteile regelmäßig kein Eingriff in die Substanz der Möbel erforderlich ist. Vielmehr ist die Tätigkeit als ein Bestandteil des Beförderungsvertrages zu bewerten, weil die auszuliefernden Möbel und Küchen aus Lager- und Transportgründen in Einzelteile transportsicher verpackt und so befördert werden. Der Transport unterscheidet sich damit nicht von dem eines Umzugsunternehmers, der für die Transporte eine Erlaubnis benötigt.
Die Beförderung von Küchen- und Wohnmöbeln kann nur in den Fällen dem Werkverkehr zugeordnet werden, in denen sich die Leistung über die Auslieferung einschließlich Aufstellen vormontierter Möbelteile hinaus auch auf den fachgerechten Einbau oder die handwerkliche Anpassung von Möbelteilen erstreckt (zum Beispiel. bei Einbauküchen einschließlich Wasser-/Gas-/Stromanschluss oder Einbauschränken) und sich hieraus gegebenenfalls. schuldrechtliche Gewährleistungsansprüche ergeben; außerdem muss die Beförderungstätigkeit als Nebentätigkeit angesehen werden können. Werden im gleichen Lkw auch Möbel oder Möbelteile mitbefördert, die keine fachgerechte Bearbeitung erfordern, unterliegt die gesamte Beförderung der Erlaubnispflicht.

Beispiel: Abfallbeförderung
Auch im Bereich der Abfallbeförderung kommt es sehr auf den einzelnen Unternehmensgegenstand an, um eine eindeutige Zuordnung vornehmen zu können.
Beispielsweise fällt die Beförderung und Entsorgung von Abfällen zur Deponie, die durch Aufstellen von Containern und anschließendem Abtransport zur Deponie durchgeführt wird, unter gewerblichen Güterverkehr. Der Auftraggeber bezahlt in diesem Fall für den Transport und die Entsorgung des Abfalls.
Besteht die Dienstleistung eines Unternehmens jedoch in der Abfallsortierung und werden aufgestellte Container zum eigenen Betriebssitz gefahren, um dort eine Trennung und Sortierung des Abfalls vorzunehmen und diesen anschließend zu verkaufen, so fällt die dabei durchgeführte Transportleistung in den Bereich Werkverkehr. Entscheidend hierbei ist, dass in einem solchen Fall die Haupttätigkeit des Unternehmens in der Sortierung und Trennung der Abfälle sowie dem anschließenden Verkauf liegt.
Bei der Abgrenzung zwischen gewerblichem Güterverkehr und Werkverkehr kommt insbesondere das Prüfkriterium der Hilfstätigkeit zum Tragen. Beim Werkverkehr darf die Beförderung keinesfalls die Haupttätigkeit ausmachen, sondern muss vielmehr hinter dem Handels- oder sonstigen gewerblichen Nutzen des Unternehmens deutlich zurücktreten. Ist ein anderweitiger Nutzen jedoch nicht oder nur geringfügig vorhanden, stellt die Beförderung die Haupttätigkeit des Unternehmens dar und ist folglich genehmigungspflichtiger gewerblicher Güterverkehr.

Beispiel: Transporte durch Dienstleister für Messebau oder Veranstaltungsequipment
Bei einigen Dienstleistern haben sich in der Vergangenheit Geschäftsmodelle etabliert, die den Einsatz von Selbstständigen, Subunternehmern oder „Freelancern“ vorsehen. Häufig finden sich Konstellationen, bei denen das Messebauunternehmen die Messestände konzipiert und/oder erstellt, der Transport zur jeweiligen Messe oder Veranstaltung auch mit firmeneigenen Lkws erfolgt, die eigentliche Transport- und Auf- sowie Abbaudienstleistung dann aber nicht von firmeneigenen Mitarbeitern durchgeführt wird. Da die beförderten Güter (Messestände etc.) häufig auch Eigentum des auftraggebenden Kunden sind, ergeben sich dabei Konstellationen, die güterverkehrsrechtlich sehr kritisch zu sehen sind.
Hintergrund ist schlicht der, dass die Voraussetzungen des Werkverkehrs nicht eingehalten werden und es sich dann um genehmigungspflichtigen gewerblichen Güterkraftverkehr handelt. Negative Folgen hat das für beide Vertragsparteien – für den Subunternehmer, weil er keine entsprechende Güterkraftverkehrserlaubnis vorweisen kann und für den Messebauer, weil er seinen Kontrollpflichten als Auftraggeber nach § 7 c GüKG nicht nachgekommen ist. Die Bußgelder bewegen sich für beide Seiten schnell im fünfstelligen Bereich.
Die Lösung für derartige Konstellationen muss jeweils individuell (und gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der Dienste eines Fachanwaltes für Transportrecht) gefunden werden.
Zusammenfassend ist zu empfehlen, im jeweiligen Einzelfall genau die gesetzlichen Voraussetzungen des Paragrafen 1 Absatz 2 GüKG zu prüfen. Vorab sollte ein Unternehmen eine Einschätzung von der Erlaubnisbehörde erbitten, ob überhaupt eine Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr erforderlich ist. Wer das Vorliegen von Werkverkehr nur vortäuscht, um der Erlaubnispflicht zu entgehen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.
Stand: Juli 2020

Adressbuch- und Registerschwindel

1. Adressverzeichnis- und Registerschwindel

Die Zahl unseriöser Adressverzeichnisanbieter, die als Rechnungen aufgemachte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse in Umlauf bringen, hat stetig zugenommen. Die Angebote sind dabei so aufgemacht, dass der flüchtige Leser meint, es handle sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag.
Oftmals wird durch die unseriösen Anbieter dabei der Eindruck erweckt, eine öffentliche Stelle sei Absender der Rechnung für eine vermeintlich gesetzlich verlangte Registerveröffentlichung. Dazu entnehmen die unseriösen Adressverzeichnisanbieter die Kontaktdaten der Betroffenen regelmäßig tatsächlichen Veröffentlichungen über Handelsregistereintragungen im offiziellen Bundesanzeiger und knüpfen mit ihren Eintragungsangeboten daran an.
Eine andere Vorgehensweise unseriöser Adressverzeichnisanbieter besteht darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert werden. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text der Anzeige bestätigt (zum Beispiel Korrekturabzug für eine Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Der wirtschaftliche Schaden, der den Betrieben durch den ungewollten Vertragsschluss zugefügt wird, kann immens sein. Falls die Verzeichnisse überhaupt erscheinen, sind sie meist wirtschaftlich wertlos, da die Eintragungen beispielsweise ohne Sortierung nach Branche oder Sitz des Unternehmens erfolgen.

2. Woran erkennt man Schreiben unseriös arbeitender Adressverzeichnisanbieter?

  • Das Schreiben ähnelt einer Rechnung, zumeist sind bereits ausgefüllte Überweisungsträger dem Schreiben fest beigefügt. Dabei wird oftmals eine Kontoverbindung im Ausland angeben.
  • Der für das angebliche Register zu entrichtete Betrag ist auffällig hoch (oft mehrere Hundert Euro) und meistens erst im Kleingedruckten wahrnehmbar.
  • Angegebene Kunden- oder Registriernummern sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
  • Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen.
  • Zumeist geben erst die kleingedruckten Geschäftsbedingungen auf der Rückseite einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot/Offerte handelt. Anbieter ist oftmals eine Gesellschaft (Ltd.) mit Sitz im Ausland.
  • Häufig werden Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet oder an diese offiziellen Veröffentlichungen angeknüpft.
  • Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt.
  • Es werden sogenannte Firmengründungsurkunden verschickt.
  • Die Eintragungsofferten werden oftmals per Fax verschickt.
  • In Formularen werden Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert. Die Richtigkeit eines angeblichen Korrekturabzuges soll schriftlich bestätigt werden, tatsächlich handelt es sich um die Unterschrift zu einem Anzeigenauftrag.
Wie die Beispiele zeigen, zielen die Werbemethoden bewusst auf Schwachstellen der innerbetrieblichen Organisation ab. Dabei rechnen die Versender damit, dass die Zahlungen ohne genauere Prüfung angewiesen werden, da sich die Kosten für eine Eintragung in die Verzeichnisse in der Regel auf weniger als 500 Euro belaufen.

3. Richtig reagieren

Wie sollten Sie mit solchen Angeboten umgehen?

Die IHK warnt davor, auf diese Angebote einzugehen. Der richtige Platz für solche Angebote ist der Papierkorb! Daher sollten speziell die mit Zahlungsvorgängen betrauten Mitarbeiter über die dubiosen Praktiken unseriöser Adressverzeichnisanbieter aufgeklärt werden.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine genaue Prüfung, ob ein entsprechender Bestellvorgang vorliegt beziehungsweise ob die angebotene Leistung wirklich in Anspruch genommen werden soll.
Die IHK bemüht sich seit Jahren, Unternehmen vor unseriösen Adressverzeichnisanbietern zu schützen. Zur Bekämpfung arbeitet die IHK seit langem mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen. Bei der IHK eingehende Beschwerden werden an den DSW weitergeleitet. Der Schutzverband fordert die unseriösen Unternehmen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und leitet gegebenenfalls gerichtliche Schritte ein, unter Umständen wird sogar Strafanzeige gestellt.

Was tun, wenn Sie den Vertrag schon unterschrieben haben?

Vertrag anfechten - nicht bezahlen! Verträge in denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert wird oder der falsche Eindruck erweckt wird, es bestehe eine zwingende Zahlungsverpflichtung oder über die Rahmenumstände eines Vertrages getäuscht wird, sind rechtlich insbesondere durch eine sog. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angreifbar.
Dazu sollte unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung die Anfechtung des Vertrages (und vorsorglich auch eine Kündigung) erklärt werden und zwar schriftlich sowie idealerweise vorab per Email und Telefax (Belege aufbewahren). Das ändert zwar nichts am Risiko einer Zahlungsklage durch den Anbieter des Verzeichnisses, kann jedoch die Verteidigungsposition vor Gericht deutlich verbessern. Einen Formulierungsvorschlag für eine Anfechtungs- und Kündigungserklärung finden Sie am Ende dieser IHK-Information.

Was tun, wenn Sie schon bezahlt haben?

Wer auf eines der rechnungsmäßig gestalteten Auftragsformulare eine Zahlung im falschen Glauben an eine bereits bestehende Verbindlichkeit geleistet hat, sollte noch nicht ausgeführte Überweisungsaufträge umgehend bei der Hausbank stoppen. Falls es für diesen Schritt bereits zu spät ist, kann versucht werden, den Betrag gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe zurückzufordern. Es kann auch eine Anzeige bei der Polizei wegen (versuchten) Betruges in Erwägung gezogen werden. Jeweils werden sich diese (rechtlichen) Schritte bei Briefkastenfirmen mit Bankverbindungen im Ausland oftmals allerdings als schwierige Unterfangen erweisen. In jedem Fall sollte eine Vertragsanfechtung und Kündigung erklärt werden (s.o.).

4. Muster einer Anfechtungserklärung

Bitte auf Einzelfall individuell anpassen.
Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Formularschreiben vom ... haben Sie in arglistig täuschender Weise den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung (alternativ: einen Korrekturabzug/...) und nicht um ein Vertragsangebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne Weiteres erkennbar. Hinzu kommt, dass der etwaige Hinweis auf die Kosten derartig in den übrigen Text eingebettet war, dass der Leser geradezu verleitet werden sollte, den ausschlaggebenden Teil in Bezug auf die Kosten zu überlesen.
Eine wirksame vertragliche Zahlungsverpflichtung wurde dadurch schon nicht begründet. Hiermit fechte ich meine Erklärung vom ... außerdem wegen arglistiger Täuschung an. Rein vorsorglich kündige ich den Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(Falls zutreffend: Ich habe unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung den Betrag von ... Euro an Sie gezahlt. Auch mit dieser Zahlung ist kein wirksamer Vertragsschluss zustande gekommen. Ich fordere Sie auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens bis zum ... auf mein Konto ... zurückzuerstatten.)
Rechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor.

CSR im Supply Chain Management

Mit zunehmender Internationalisierung der Unternehmen, gerade auch kleiner und mittelständischer, rückt auch die internationale Komponente von Corporate Social Responsiblity (CSR) in den Vordergrund. Betriebe, die CSR in ihre Lieferkette integrieren, versuchen nicht nur, selbst gesellschaftliche Verantwortung zu zeigen. Sie achten darüber hinaus darauf, dass auch ihre Lieferanten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Welche Möglichkeiten haben Unternehmen bei der verantwortungsbewussten Gestaltung ihrer Lieferkette?

Nachhaltiges Lieferantenmanagement

Ein nachhaltiges Lieferantenmanagement beinhaltet Themen wie Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung. Eine besondere Herausforderung ist es für Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern produzieren oder von dort importieren. Oft sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozialstandards und Umweltbestimmungen in diesen Ländern niedriger als in Industrieländern.

Gestaltung einer nachhaltigen Lieferkette

Unternehmen, die im Ausland produzieren oder aus dem Ausland importieren, können in die Vertragsbedingungen mit ihren Zulieferern Umweltstandards, Arbeitsnormen (etwa ein Mindestalter und bezahlten Urlaub) sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (etwa Mutterschutz und ärztliche Versorgung bei Betriebsunfällen) aufnehmen. Als Orientierungshilfe können beispielsweise die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen dienen oder die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen.
Viele Unternehmen verfügen über einen Verhaltenskodex („Code of Conduct“), der die Werte des Unternehmens und erwünschte Verhaltensweisen festhält. Ein solcher Kodex bietet die Möglichkeit, die Hauptlieferanten in die bestehenden Verhaltensrichtlinien miteinzubeziehen.
Um solche Maßnahmen erfolgreich umsetzen zu können, ist ein lebendiger Austausch mit den Lieferanten wichtig. Dafür kann es hilfreich sein, im Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbeauftragten für das Lieferantenmanagement zu ernennen, der die Aktivitäten zur Gestaltung einer nachhaltigen Lieferkette koordiniert. Er kann auch die Zulieferer bei der Umsetzung der geforderten Mindeststandards unterstützen. Auch sollten die Mitarbeiter im Einkauf stets über die Sozial- und Umweltanforderungen ihres Unternehmens und etwaige Mitgliedschaften in entsprechenden Initiativen unterrichtet sein. Wichtig ist auch, sie im Umgang mit den Lieferanten für die Wahrnehmung potenziell problematischer Arbeitsbedingungen und Praktiken zu sensibilisieren.
Darüber hinaus können sich Unternehmen bei der Auswahl von Zulieferer über die Korruptionsgefahr im jeweiligen Land informieren. Beispielsweise informiert der Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International über die Korruption im öffentlichen Sektor der einzelnen Staaten.

Unternehmensübergreifende Initiativen

Über Maßnahmen im eigenen Betrieb hinaus bieten verschiedene Wirtschaftsinitiativen Unternehmen die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen und das eigene Engagement öffentlich und transparent zu machen, teilweise mithilfe eines Monitoring-Systems. Beispielsweise verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen der vom europäischen Einzelhandel gegründeten Business Social Compliance Initiative (BSCI), soziale Mindeststandards und grundlegende Umweltmaßnahmen in die Geschäftsbedingungen mit ihren Lieferanten aufzunehmen. Auf internationaler Ebene können Unternehmen dem UN Global Compact beitreten. Die Initiative der Vereinten Nationen setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung und Unternehmensführung ein. Die Mitgliedsunternehmen des UN Global Compact verpflichten sich, ihre Unternehmensaktivitäten an zehn allgemein anerkannte Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Mehr Informationen zu den genannten Initiativen finden Sie unter den externen Links rechts neben dem Text.
Ein nachhaltiges Lieferantenmanagement einzuführen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Ganz gleich, welchen Ansatz Unternehmen dabei wählen, gilt daher: Supply Chain Management ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik, der die Unterstützung der Führungsebene erfordert.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Innenstadtlogistik mit Zukunft

Maßnahmen für funktionierenden Wirtschaftsverkehr in der Stadt Stuttgart
Als Wirtschaftsverkehr werden alle gewerblich motivierten Verkehrsbewegungen betrachtet – in Stuttgart haben diese Fahrten einen Anteil von 25 bis 30 Prozent am Gesamtverkehr, wobei die Fahrten der Arbeitnehmer zu und von Ihrem Arbeitsplatz nicht eingerechnet sind. Im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs werden die Handelsunternehmen, Dienstleister und die gewerblichen Betriebe mit Gütern und Dienstleistungen versorgt und der Versand von Produkten zu den Abnehmern sichergestellt. Auch der gewerbliche Personenverkehr ist Teil des Wirtschaftsverkehrs, wie auch die wichtige Aufgabe, die die Entsorgungswirtschaft zum Funktionieren der Stadt beiträgt. Er umfasst also die gewerblichen Güter- und Personenströme in die Stadt hinein und aus der Stadt hinaus.
Stuttgart hat im Verhältnis zu seiner Fläche und seiner Einwohnerzahl überproportional viel Verkehr zu bewältigen. Das Stuttgarter Stadtgebiet entspricht 0,06 Prozent der Fläche Deutschlands. Hier werden jedoch rund 1,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet und etwa 0,4 Prozent des bundesweiten Güterverkehrsaufkommens abgewickelt. Die Folgen dieses Ungleichgewichtes können tagtäglich auf den Straßen der Landeshauptstadt erlebt werden.
Für den innerstädtischen Wirtschaftsverkehr gibt es viele zu erschließende Optimierungspotenziale. Seitens der Kommunalpolitik und der städtischen Verwaltung spielt das Thema Wirtschaftsverkehr aber nicht die Rolle, die ihm aufgrund seiner Bedeutung für die Unternehmen und Bürger in der Landeshauptstadt zusteht. Um hier gegenzusteuern und Wege und Möglichkeiten hin zu Verbesserungen aufzuzeigen, hat die IHK bei der PTV Group eine Studie in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis wird in drei Aktionsplänen und zusätzlichen Einzelmaßnahmen beschrieben, wie die betroffenen Unternehmen gemeinsam mit der Kommunalpolitik und der Verwaltung der Stadt kurz- und mittelfristig an konkreten und umsetzbaren Optimierungen arbeiten können. Profitieren werden die Unternehmen durch effizientere Abläufe, bessere Informationsgrundlagen und angepassten Regelungen. Für die Bürger der Landeshauptstadt bedeutet ein optimierter Wirtschaftsverkehr eine verlässlichere Güterversorgung und weniger Konflikte im ruhenden und fließenden Verkehr.
Für tiefere Einblicke in die sich anbietenden Verbesserungen laden Sie die Studie “Innenstadtlogistik mit Zukunft” herunter.
Eng verknüpft mit der Feinverteilung von Gütern im innenstädtischen Bereich auf der sogenannten Letzten Meile ist der Ensatz von Lastenrädern. In diesem Kontext hat die IHK eine verteifende Kurzstudie zu den “Räumlichen Wechselwirkungen von Innenstadtlogistikkonzepten am Beispiel des Einsatzes von Lastenrädern in der Paketzustellung” erstellen lassen.
Stand: April 2021

Anzeige-, Erlaubnis- und Kennzeichnungspflichten bei Abfalltransporten

Seit 2012 gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Betroffen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln oder befördern, damit handeln oder deren Entsorgung makeln. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Wenn Sie über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung verfügen, dann gilt diese als „Erlaubnis“ im Sinne des § 54 KrWG. Eine zusätzliche Anzeige ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzliche Abfälle transportieren, die von Ihrer bisherigen Transportgenehmigung nicht erfasst waren, z. B. weil es sich um nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung handelte.
  • Wenn Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, dann benötigen Sie für die zertifizierten Tätigkeiten bzw. Abfälle ebenfalls keine neue „Erlaubnis“, aber Sie fallen unter die neue Anzeigepflicht des § 53 KrWG.
  • Wenn keiner der beiden oben genannten Fälle zutrifft, weil Sie zum Beispiel nur als beauftragter Dritter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tätig sind oder weil Sie nur nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren, dann fallen Sie entweder unter die Erlaubnispflicht (bei gefährlichen Abfällen) oder unter die Anzeigepflicht (bei nicht gefährlichen Abfällen).
Außerdem ist in allen oben genannten Fällen von Bedeutung, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Abfalltransportfahrzeugen (A-Schild) auf alle gewerbsmäßigen Transporte ausgeweitet wird. Damit sind nun auch Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung verpflichtet, ihre Fahrten mit geöffnetem A-Schild durchzuführen.
Unternehmen, die die o. g. Tätigkeiten nicht gewerbsmäßig durchführen, sondern dies nur im Rahmen einer anderweitigen wirtschaftlichen Tätigkeit tun (z. B. als Handwerker, Dienstleister als Service für ihre Kunden), fallen ebenso seit dem 1. Juni 2014 unter die Anzeige- und Erlaubnispflichten.

Zehn Gebote der Übergabe

Entscheidend für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe ist die frühzeitige, gewissenhafte Planung. Folgende zehn Gebote helfen grundsätzlich bei der Orientierung:
  1. Zeit: Planen Sie ausreichend Zeit für den gesamten Nachfolgeprozess ein. Experten empfehlen drei bis fünf Jahre.
  2. Familie: Klären Sie, ob es geeignete Nachfolgeinteressente in der Familie gibt. Fragen Sie dabei auch ab, ob diese an einer Übernahme grundsätzlich interessiert wäre und was das für die Familie bedeutet.
  3. Loslassen: Machen Sie sich frühzeitig konkrete Gedanken über Ihre Tätigkeiten nach dem Ausstieg aus dem Unternehmen. Prüfen Sie dabei auch Ihr zukünftiges Rollenverständnis.
  4. Geld: Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Übergabe vor! Es muss für potenzielle Nachfolger attraktiv sein und diesen die Möglichkeit bieten, ein ausreichendes Einkommen für die Selbstständigkeit zu erwirtschaften. Alternativ kann ein späterer Verkauf in Frage kommen.
  5. Recht & Steuern: Informieren Sie sich über alle rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Steuer- und Rechtsberatung ab, um Optimierungspotenziale frühzeitig zu nutzen.
  6. Bewertung: Bewahren Sie sich eine möglichst realistische Sichtweise auf Ihr Unternehmen. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung von Unternehmenswert, Zukunftschancen und -risiken.
  7. Vorsorge: Sichern Sie Ihre Altersvorsorge. Die Erlöse aus einem Unternehmensverkauf sind nicht immer ausreichend und auch nicht garantiert!
  8. Flexibilität: Verhandeln Sie bei einer externen Nachfolge möglichst mit mehreren Kaufinteressierten parallel. So bleiben Sie flexibel und es entsteht kein Verkaufsdruck. Bedenken Sie dabei - den “perfekten Klon” werden Sie nicht finden.
  9. Begleitung: Wählen Sie eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger aus und bieten Sie dabei eine angemessene Einarbeitungszeit an. Betonen Sie die gemeinsamen Interessen und gestehen Sie Freiräume ein.
  10. Beratung: Binden Sie stets neutrale und externe Spezialisten ein. Empfehlenswert sind frühzeitige Gespräche u. a. mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Hausbank.
Eine detaillierte Prozessbeschreibung für Übergabe- und Übernahmeparteien finden Sie auch in der IHK-Broschüre Herausforderung Unternehmensnachfolge.
Um allen Beteiligten den Einstieg in das komplexe Thema der Unternehmensnachfolge zu erleichtern, bieten wir eine durchgängige Veranstaltungsreihe an. Mit unserer Veranstaltungsübersicht erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Angebot.

Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern

Beim Thema Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern ergibt sich durch die Verordnung (EG) Nr. 581/2010 „zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten” eine praxisrelevante Auslegung und teilweise auch Klarstellung der Vorschriften. Einerseits bleibt es bei den bekannten Fristen - nur spricht die Verordnung nicht (wie die Fahrpersonalverordnung in § 2 Absatz 5) von Kalendertagen, sondern nur von Tagen.
Zitat Artikel 1 Nummer 3 der VO (EG) Nr. 581/2010:
„Die Höchstzeiträume, innerhalb denen die relevanten Daten heruntergeladen werden müssen, betragen:
a) 90 Tage für Daten der Fahrzeugeinheit (Anm.: = Fahrtenschreiber);
b) 28 Tage für Daten der Fahrerkarte.”
Im Erwägungsgrund Nummer 3 der selben Verordnung wird der Wille des EU-Gesetzgebers präzisiert:
„Zur Bestimmung der Höchstzeiträume für das Herunterladen von Daten sollten lediglich die Tage gezählt werden, an denen eine Tätigkeit aufgezeichnet wurde.”
Bei einem unregelmäßigen und seltenen Einsatz von entsprechenden Fahrzeugen (vor allem im Werkverkehr) hätte sich also die Chance ergeben, die betroffenen Unternehmen und Fahrer ein wenig von Alltags-Bürokratismen zu entlasten. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden „Länder-Referenten-Besprechung” zum Fahrpersonalrecht, bei der sich Vertreter der Länder, des Bundes und im Thema involvierter Bundesämter über die Auslegung der Vorschriften beraten, wurde jedoch festgelegt, dass die Daten der Fahrerkarte spätestens 28 Kalendertage und die Daten des Fahrtenschreibers spätestens 90 Kalendertage „nach einem aufgezeichneten Ereignis auszulesen” sind. Diese Auslegung soll sicherstellen, dass ein Datenverlust durch Überschreiben der „ältesten” Daten verhindert wird.
Die Befürchtung, dass es zu einem Datenverlust kommen könnte, wenn nur die Tage gezählt werden, an denen Ereignisse aufgezeichnet wurden, erscheint sachlich betrachtet nicht geeignet, um in Deutschland gegenüber dem EU-Gesetzgeber eine abweichende Sichtweise einzunehmen. Nur unter dem Gesichtspunkt, dass eine regelmäßige Auslesung das Unternehmen erst in die Lage versetzt, einen Überblick über die Tätigkeit der Fahrer zu erlangen und vor allem Bedienfehler oder gar Manipulationen erkennen zu können, kann diese Forderung nachvollzogen werden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass mit dem ersten aufgezeichneten Ereignis nach dem letzten Auslesen der Fahrerkarte oder des Fahrtenschreibers die entsprechende Frist zu laufen beginnt. Nutzt ein Fahrer seine Fahrerkarte beispielsweise nur alle 14 Kalendertage für eine aufzeichnungspflichtige Fahrt, beträgt der maximale Zeitraum zwischen den Ausleseterminen 42 Tage.
Beispielrechnung:
Kalendertag X: Auslesen am Abend nach der Fahrt
Kalendertag 14: erste aufzeichnungspflichtige Fahrt seit dem Auslesen am Tag X
Kalendertag 28: zweite aufzeichnungspflichtige Fahrt
Kalendertag 42: dritte aufzeichnungspflichtige Fahrt und gleichzeitig Stichtag für das erneute Auslesen, da das erste aufgezeichnete Ereignis (vom Kalendertag 14) nun 28 Kalendertage zurückliegt.
TIPP 1: Derartig lange Auslesefristen erscheinen aber nur in den Fällen ratsam zu sein, in denen der Fahrer sehr unregelmäßig im Einsatz ist und die zur Verfügung stehenden Zeitkontingente nicht ansatzweise ausschöpft. Dies wird vor allem bei Aushilfsfahrern und bei Werkverkehrsunternehmen mit unregelmäßigem oder geringfügigem Fahrzeugeinsatz der Fall sein. Fahrer, die täglich Aufzeichnungen erzeugen, sollten Ihre Fahrerkarte wöchentlich oder zumindest in deutlich kürzeren Zeiträumen als nur alle 28 Tage zum Auslesen aushändigen. Ansonsten ist eine wirksame Kontrolle der kalenderwöchentlichen Lenkzeiten nicht möglich. Wer diese Informationen nicht hat, kann auch bezüglich der Lenkzeit in der Doppelwoche nicht rechtskonform disponieren. Gleiches gilt bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Kontext verkürzter Wochenruhezeiten und der daraus in aller Regel resultierenden Ausgleichspflichten.
Hier können auch die diversen am Markt verfügbaren Lösungen für die (jederzeitige) Fernauslesung der Fahrerkarte hilfreich sein.
TIPP 2: Werden sehr selten aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt, zum Beispiel nur alle zwei Monate, sollte die Fahrerkarte direkt nach der Fahrt ausgelesen werden. Diese Vorgehensweise verringert das Risiko, die Auslesefrist zu überschreiten und erleichtert den Lückenschluss in der fahrpersonalrechtlichen Dokumentation des Fahrers vor dem erneuten Fahrtantritt.
TIPP 3: Sofern im Unternehmen Fahrzeuge mit dem seit Mitte Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebauten „intelligenten” Fahrtenschreiber eingesetzt werden oder Fahrer eine Fahrerkarte der Generation 2 besitzen/einsetzen, ist zu prüfen, ob die im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software in der Lage ist, die Daten vollständig herunterzuladen
Bezüglich dem Auslesen von Massenspeicherdaten aus dem Fahrtenschreiber kann die 90-Tage-Frist grundsätzlich als Standardturnus angesetzt werden - kürzere Ausleserhythmen erscheinen nur in sehr wenigen Fällen ratsam. Unverzüglich sollte der Massenspeicher inklusive Geschwindigkeitsdaten jedoch ausgelesen werden bei besonderen Ereignissen wie Verkehrsunfällen, Güterschäden (aufgrund mangelhafter Ladungssicherung) oder wenn infolge einer Geschwindigkeitsüberwachung Indizien bestehen, dass die Daten zur Entlastung des Beschuldigten beitragen können. Das Auslesen des Massenspeichers dient in diesen Fällen insbesondere auch dazu, die Geschwindigkeitsdaten sicherzustellen, die üblicherweise bereits nach 24 kumulierten Lenkstunden überschrieben werden* und die im Zuge einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein können. Dabei ist darauf zu achten, dass einige Downloadtools so eingestellt sind, dass die Geschwindigkeitsdaten NICHT heruntergeladen werden. Dies wird, nicht zuletzt um die Downloaddauer zu reduzieren, durch die Verordnung explizit legitimiert, ist in den vorgenannten Fällen aber nicht sinnvoll.
Beim Einsatz von Mietfahrzeugen muss vor der Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt der Massenspeicher ausgelesen werden (Unternehmenskarte und Downloadkey nicht vergessen!). In manchen Fällen können die Daten auch vom vermietenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden - wurde jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben vorgegangen (Aktivierung der Unternehmenssperre mithilfe der Unternehmenskarte bei Übernahme des Fahrzeugs und deren Aufhebung im Zuge der Rückgabe), ist es dem Vermieter jedoch grundsätzlich nicht möglich, auf diese Daten zuzugreifen. Ergänzende Informationen zum Einsatz von Mietfahrzeugen finden Sie in unserer Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB).
Keine Änderung ergibt sich bei dem Umstand, dass eine vorhandene Fahrerkarte bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten stets mitzuführen ist, also auch in den Fällen, in denen im mitführungspflichtigen Zeitraum gar kein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber gelenkt wurde oder im Fuhrpark überhaupt vorhanden ist.
Unternehmen, die sich der Ausleseprozeduren entledigen wollen, können auf Dienstleister zurückgreifen. Dabei muss aber bedacht werden, dass der Gesetzgeber es als Hauptaufgabe des Unternehmens ansieht, die Daten auszuwerten und insbesondere bei Verstößen und Bedienfehlern (zum Beispiel keine (korrekten und lückenlosen) manuellen Nachträge, keine Eingabe des Landes bei Stecken und Ziehen der Karte, keine Abfahrtskontrolle dokumentiert, etc.) wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Verstoßbegehung bzw. die Fehlbedienung künftig zu unterbinden. Diese Kernpflicht kann nicht wirklich wirksam delegiert oder an einen Dienstleister übertragen werden.
Grundsätzliche Hinweise:
  • Durch das Auslesen von Fahrerkarten- oder Massenspeicherdaten werden die dort vorhandenen Daten nicht gelöscht. Es befinden sich also stets Daten von weitaus längeren Zeiträumen auf den Datenträgern. Vorteil davon ist, dass auch versäumte Auslesetermine nicht direkt dazu führen, dass die Daten nicht mehr heruntergeladen werden können und Lücken im Datenbestand entstehen.
  • Das Auslesen der Daten ist alleinige Pflicht des Unternehmens. Der Fahrer muss lediglich seine Fahrerkarte gemäß der Anforderung durch das Unternehmen aushändigen. Das Unternehmen kann die Fahrerkarten natürlich auch in deutlich kürzeren Fristen als den gesetzlichen auslesen, im Zweifel täglich.
  • Bei größeren Unternehmen oder wenn die Bürozeiten nicht mit den Anwesenheitszeiten der Fahrer übereinstimmen, sind Download-Terminals für die Fahrerkarten (in Verbindung mit einer RFID-Chip-basierten Führerscheinkontrolle) oft eine gute Lösung.
  • Aufzeichnungspflichtige Fahrten mit Fahrzeugen, in die ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist, können nur durchgeführt werden, wenn der Fahrer im Besitz seiner Fahrerkarte ist. Wurde die Fahrerkarte zuhause vergessen, muss diese vor Fahrtantritt beschafft werden.
  • Fahrer, die keine Fahrerkarte (mehr) benötigen, können diese bei der ausstellenden Behörde/Institution zurückgeben (oder im Zweifel Defekt machen und dann den Defekt der zuvor genannten Stelle melden).
* Neuere Fahrtenschreiber können (Gegebenenfalls erst nach Aktivierung dieser Funktion) auch wesentlich längere Zeiträume speichern - an der grundsätzlichen Thematik ändert dies jedoch nichts.
Durch das am 31. Juli 2020 veröffentlichte Mobilitätspaket I, darunter insbesondere durch die Verordnung (EU) 2020/1054, ergeben sich zum 31. Dezember 2024 Veränderungen bei der Mitführungspflicht von fahrpersonalrechtlichen Dokumenten bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten (vgl. Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Ab diesem Tag müssen die Fahrer in Kontrollen lückenlose Nachweise für den aktuellen und die vorausgehenden 56 Kalendertage vorweisen können. Ob sich durch diese Ausweitung auch eine Veränderung bei den Auslesefristen der Fahrerkarten ergeben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Die oben genannte Verordnung (EG) Nr. 581/2010 wurde im Zuge der jüngsten gesetzlichen Anpassungen jedenfalls nicht geändert.
Stand: August 2020

Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten – Probleme und Lösungen

Dieser Beitrag dient der Klarstellung, von welchen fahrpersonalrechtlichen Bürokratismen Unternehmen befreit oder auch nicht befreit sind, die im Rahmen ihrer Fahrzeugeinsätze von Ausnahmen von den Sozialvorschriften Gebrauch machen können. Der umfangreiche Text dient einer möglichst vollständigen Darstellung.
Eine Übersicht zu den geltenden Ausnahmen finden Sie im Kapitel 1.4 der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“. In einem gesonderten Artikel finden Sie Informationen, welche Ausnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Die genannten Rechtsgrundlagen finden Sie im Artikel „Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport“.
Für die grundsätzliche Beurteilung, ob ein Fahrzeug, mit dem gewerblich motivierte Güterbeförderungen durchgeführt werden, unter die Sozialvorschriften fällt, ist stets nur die zulässige Höchstmasse (zHm, auch zGG oder zGM) des Fahrzeuges gemäß Fahrzeugpapieren relevant. Bei Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen werden die zHm addiert. Die zulassungsrechtliche Einordnung (Pkw oder Lkw) ist in aller Regel irrelevant. Die Beförderung von Personen wird aufgrund der wesentlich geringeren „Fallzahlen“ ausgeklammert.
Einleitend sei angemerkt, dass aus Sicht eines Kontrollbeamten bei einer Straßenkontrolle stets nur die im Moment der Kontrolle durchgeführte Fahrt relevant ist. Dies hat massive Auswirkungen auf die Aufzeichnungs- und Mitführungspflichten, die nun in Fallbeispielen erläutert werden sollen.
  • Fall 1 ausschließlich ausgenommene Fahrten – „Handwerkerklausel“
  • Fall 2 (täglich) mehrfacher Wechsel zwischen ausgenommenen und aufzeichnungspflichtigen Fahrten – „Elektro- oder Gasfahrzeug“
  • Fall 3 Einsatz eines schweren Pkws mit Anhänger – „Verkaufswagen“
Fall 1: ausschließlich ausgenommene Fahrten – „Handwerkerklausel“
Ausnahme gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) oder Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006
a) Fahrzeug mit zHm zwischen 2.801 und 3.500 kg, kein Fahrtenschreiber
Der Fahrer muss keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften einhalten, keinerlei fahrpersonalrechtliche Dokumente mitführen, die Lenk- und Ruhezeiten nicht aufzeichnen und ist lediglich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gebunden.
aa) gleiches Fahrzeug wie bei a), ausgestattet mit Fahrtenschreiber
Der Fahrer muss keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften einhalten, keinerlei fahrpersonalrechtliche Dokumente mitführen, die Lenk- und Ruhezeiten nicht aufzeichnen und ist lediglich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gebunden. Die Betriebspflicht* für den Fahrtenschreiber ist zu beachten. Der Fahrtenschreiber ist bei den ausgenommen Fahrten auf die Kunktion „OUT” zu stellen.
b) Fahrzeug mit zHm zwischen 3.501 und 7.500 kg, kein Fahrtenschreiber
Die Handwerkerklausel gilt in dieser „Gewichtsklasse“ nur für Fahrten, die innerhalb eines Radius von 100 km Luftlinie um den Unternehmensstandort (adressscharf) stattfinden. Folgen siehe a). Mit diesem Fahrzeug dürfen keine aufzeichnungspflichtigen (also nicht ausgenommene) Fahrten, z. B. Be- und Anlieferungsfahrten, durchgeführt werden, da bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten mit Fahrzeugen, deren zHm 3.501 kg und mehr beträgt, zwingend ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss. Somit bleibt der Einsatz dieses Fahrzeuges auf Fahrten im Rahmen einer Ausnahme begrenzt.
bb) gleiches Fahrzeug wie bei b), ausgestattet mit Fahrtenschreiber
Fahrten innerhalb der 100 km-Grenze, siehe aa)
Da das Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, können auch aufzeichnungspflichtige, d.h. nicht ausgenommene Fahrten durchgeführt werden. Im hiesigen Beispiel würde dies das Überschreiten der 100 km-Grenze bedeuten oder auch die Durchführung von Auslieferungsfahrten von nicht handwerklich hergestellten Gütern. Diese Fahrten sind nicht mehr von der Ausnahme umfasst und somit bereits ab dem Startort, also beispielsweise dem Unternehmensstandort, aufzeichnungspflichtig. Außerdem müssen bei diesen Fahrten die fahrpersonalrechtlichen Nachweis- und Mitführungspflichten erfüllt werden - der Fahrer benötigt lückenlose Nachweise bezüglich seiner Tätigkeit für den aktuellen Kalendertag und den vorausgegangenen 28 Kalendertagen. Werden aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt, sind die Vorschriften zum Auslesen* des digitalen Fahrtenschreibers und der zugehörigen Fahrerkarte zu beachten.
Probleme in der Praxis: Ist kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut, erspart sich das Unternehmen Kosten und personellen Aufwand rund um den Betrieb dieses Fahrtenschreibers. Gleichzeitig ist das Unternehmen in der Flexibilität des Fahrzeugeinsatzes eingeschränkt. Wird zum Beispiel an einen „Sprinter“ (zHm maximal 3.500 kg) ein Anhänger angehängt, überschreitet diese Kombination in aller Regel die 3,5 Tonnen-Grenze – somit wäre (sofern es sich dann nicht mehr um eine ausgenommene Fahrt handelt) die Nachrüstung eines Fahrtenschreibers notwendig.
Ähnliches gilt für das unter b) thematisierte Fahrzeug – dessen Einsatz ist ohne Fahrtenschreiber ausschließlich auf Ausnahmefahrten beschränkt. Lieferungen an Kunden, die Selbstabholung von Ware beim Kunden/Lieferanten oder Lieferfahrten zwischen Werksteilen sind mit diesem Fahrzeug nicht möglich, wenn die Güter nicht vom Unternehmen „handwerklich” hergestellt wurden. Erneut sind Flexibilitätseinbußen die Folge. Unternehmen, die also weder ausschließen können, dass die individuellen Vorgaben der Ausnahmen stets eingehalten werden oder die das Fahrzeug auch für per se nicht ausgenommene Fahrten einsetzen möchten, wird der Einbau eines Fahrtenschreibers empfohlen.
Fall 2: gemischter Einsatz - ausgenommene und aufzeichnungspflichtige Fahrten im Verhältnis 70:30. Fahrzeug mit Elektro- oder Gasantrieb, zHm 7.000 kg, ausgestattet mit Fahrtenschreiber. 30 Prozent der Fahrten erfolgen mit einem Anhänger, zHm 1.350 kg. Alle Fahrten finden innerhalb der 100 km-Grenze um den Unternehmensstandort statt.
Ausnahme gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV
c) Fahrten ohne Anhänger
Das Fahrzeug dient für Lieferfahrten allgemeiner Art. Da bei der hier dargestellten Ausnahme nicht auf die beförderten Güter oder den Einsatzzweck, sondern nur auf die Bauart des Fahrzeuges abgehoben wird, gibt es in dieser Hinsicht keinerlei Einschränkungen. Bezüglich der fahrpersonalrechtlichen Folgen gelten die Aussagen unter aa).
cc) Fahrten mit Anhänger
Die zHm des Zuges beträgt nun 8.350 kg. Die Ausnahme kann nicht mehr angewendet werden. Folglich sind die Fahrten mit Anhänger aufzeichnungs- und nachweispflichtig (ab dem Zeitpunkt, ab dem Zugfahrzeug und Anhänger verbunden sind).
Folgen dieser Konstellation für die Praxis: Der Fahrer ist überwiegend ohne Anhänger unterwegs. Pro Woche erfolgen aber auch ein paar Fahrten mit dem Anhänger, meist nur nachmittags zwischen 15 und 18 Uhr. Vormittags wird also in aller Regel ohne Anhänger gefahren. Nun ergibt sich die Situation, dass der Fahrer im Solo-Betrieb außer seinem Führerschein, den Fahrzeugpapieren und ggf. Ladelisten oder ähnlichen Unterlagen keine besonderen fahrpersonalrechtlichen Dokumente und Aufzeichnungen wie beispielsweise seine Fahrerkarte mitführen muss. Wird er ohne Anhänger kontrolliert, muss der Kontrollbeamte recht schnell feststellen, dass er sich vielleicht mit der Ladungssicherung oder dem technischen Zustand des Fahrzeugs, nicht jedoch mit den fahrpersonalrechtlichen Unterlagen des Fahrers beschäftigen kann. Soweit so gut – der Fahrer passiert die Kontrolle „unbeschadet" und macht sich auf den Weg zurück zum Unternehmen, um dort rechtzeitig um 15 Uhr den bereits beladenen Anhänger abzuholen. Da er die gleiche Strecke zurückfährt, wird er natürlich auch wieder kontrolliert - der geschulte und erfahrene Kontrollbeamte weiß, dass nun nichts mehr so ist wie in der Kontrolle vor 30 Minuten (zumindest unter fahrpersonalrechtlichen Gesichtspunkten ergibt sich eine völlig neue Situation).
Nun muss der Fahrer also dem Kontrollbeamten gegenüber lückenlos nachweisen, was genau er die letzten 28 Kalendertage getan oder auch nicht getan hat (im Sinne von Freizeit). Natürlich muss er, bevor er mit dem Anhänger losgefahren ist, über den digitalen Fahrtenschreiber einen oder mehrere manuelle Nachträge bezüglich der Tätigkeiten, die seit der letzten Kartenentnahme bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallen sind, durchgeführt haben. Welche Zeiten dies betrifft, hängt stets von den individuellen Gegebenheiten in der Praxis ab – deshalb hier nur der allgemeine Hinweis. Wäre das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgerüstet, hätte der Fahrer ggf. Eintragungen auf der Rückseite einer oder mehrerer Tachoscheiben vornehmen müssen, vgl. § 20 FPersV. Sofern ihm der Kontrollbeamte bei der ersten Kontrolle des Tages eine Kontrollbescheinigung ausgestellt hat (es sei dahingestellt, ob er dies überhaupt hätte tun dürfen/müssen), so ist auch diese mitführungspflichtig.
Der Fahrer schwankt also zwischen zwei Extremen: Zunächst die Minimallösung der ausgenommene Fahrt und dann, 30 Minuten später, die Maximallösung des internationalen Güterkraftverkehrs.
Fall 3: Pkw-Anhänger-Kombination – SUV mit zHm von 3.275 kg, Anhänger mit zHm 3.000 kg – Verkauf von Selbstgetöpfertem auf öffentlichen Wochenend-Märkten – der Anhänger ist speziell für Verkaufszwecke ausgestattet. Im Fahrzeug befindet sich kein Fahrtenschreiber.
Ausnahme gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4b der Fahrpersonalverordnung (FPersV) alter Fassung (Anmerkung: Durch die Verschiebung der „Handwerkerklausel“ vom Artikel 13 in den Artikel 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 zum 2. März 2015 ist der für die hier unter „Fall 3" behandelte Konstellation zugrundeliegende Ausnahmetatbestand aus der FPersV ersatzlos „herausgefallen“. Dem BMVI ist dieses Problem bekannt – offensichtlich soll die Ausnahme aber über Umwege (zum Beispiel über die „Auslegungsleitfäden“ der obersten Behörden des Bundes und der Länder) aufrechterhalten bleiben.)
d) Einsatz des Pkw solo
Der Unternehmer möchte eine Manufaktur für Töpferwaren aufbauen und sein Geschäft erweitern. Er ist auf der Suche nach Geschäfts- bzw. Vertriebspartnern in ganz Deutschland und ist in dieser Mission unterwegs - im Kofferraum liegt ein Ordner mit Bildern als Anschauungsmaterial und eine kleine Auswahl seiner Produkte, die der Unternehmer als Präsent für den potentiellen Geschäftspartner mitgenommen hat. Da eine gute Kundin ohne große Umwege nahe der geplanten Fahrstrecke wohnt, findet sich auch noch ein Paket mit getöpfertem Geschirr zur Auslieferung an besagte Kundin im Kofferraum.
Die Fahrt dient also auch der Güterbeförderung von A nach B. Somit sind auf den ersten Blick alle Voraussetzungen erfüllt, um den Vorschriften der FPersV zu unterliegen. Einwenden könnte man hierbei, dass beim Solo-Einsatz des Fahrzeuges unter den beschriebenen Rahmenbedingungen auch die Ausnahme nach Paragraf 1 Absatz 2 Nr. 3a der FPersV ("erweiterte Handwerkerklausel") zum Tragen kommen könnte. Schließlich werden ja Produkte transportiert, die in „handwerklicher Fertigung oder Kleinserie" entstanden sind. Da nirgends definiert ist, was unter diesen Begrifflichkeiten zu verstehen ist, könnte sich der Unternehmer grundsätzlich auf diese Ausnahme berufen. Tut er dies jedoch nicht, müssen die Fahrten auf Tageskontrollblättern handschriftlich aufgezeichnet werden und natürlich sind die oben beschriebenen Mitführungspflichten zu beachten. Wäre ein Fahrtenschreiber verbaut, müsste dieser anstatt der Tageskontrollblätter verwendet werden.
In der Praxis liegt die Wahrscheinlichkeit, mit einem derartigen Fahrzeug in eine fahrpersonalrechtliche Kontrolle zu geraten, bei nahezu null. Für den Kontrollbeamten ist ja nicht augenscheinlich erkennbar, ob es sich um einen gewerblichen Einsatz handelt und ob das Fahrzeug der Güterbeförderung dient. Rein rechtlich gesehen könnten diese Fahrzeuge aber durchaus kontrolliert werden - insbesondere wenn man bedenkt, dass der überwiegende Anteil dieser Fahrzeuge auf Unternehmen zugelassen sind und somit auch eine gewisse Chance besteht, dass sie für gewerbliche Beförderungen eingesetzt werden.
e) Einsatz der Pkw-Anhänger-Kombination zur Fahrt zu und von Märkten innerhalb der 100 km-Grenze
Die zHm beträgt 6.275 kg, liegt also noch unter der Grenze von 7,5 Tonnen. Die Fahrten sind ausgenommen und Unterliegen den unter b) beschriebenen Rechtsfolgen. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle markant an.
f) Einsatz der Pkw-Anhänger-Kombination zur Fahrt zu und von Märkten außerhalb der 100 km-Grenze
Diese Fahrten sind nicht ausgenommen und somit aufzeichnungs- und nachweispflichtig. Nun muss der Unternehmer zunächst einen Fahrtenschreiber in den Pkw einbauen bzw. nachrüsten lassen. Ohne Fahrtenschreiber dürfen die Fahrten nicht durchgeführt werden - handschriftliche Aufzeichnungen sind nur möglich, sofern die zHm des Fahrzeugs (mit oder ohne Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt. Der Unternehmer unterliegt den gleichen Vorschriften wie der Fahrer im vorigen Fall bei Anhängerfahrten. Er muss also lückenlose Nachweise für den aktuellen und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitführen und aushändigen können.
Probleme in der Praxis: Unter der Woche dient das Fahrzeug nur dazu, die Distanz zwischen Wohnung und Unternehmen zu überbrücken. Während der Wochenenden in den Sommermonaten wird das Fahrzeug wie beschrieben deutschlandweit für die Anhänger- und Güterbeförderung eingesetzt. Nun beginnt eine grandiose Bescheinigungsmaschinerie, da die Zeiträume von Montag bis Freitag einer jeden Woche mit „Bescheinigungen für berücksichtigungsfreie Tage" oder anderweitiger Nachweise ausgefüllt werden müssen, an den Samstagen und Sonntagen** gibt es Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte***.
Ungeklärt ist in diesem Fall, wie bei einer möglichen Betriebskontrolle verfahren würde. Der Unternehmer wurde im Mai und im Juni jeweils bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten kontrolliert und es wurden nicht unerhebliche Verstöße festgestellt. Daraufhin meldet sich die zuständige Gewerbeaufsicht für eine Betriebskontrolle an und fordert sämtliche Unterlagen für den Zeitraum von sechs oder gar zwölf Monaten in der Vergangenheit an. Für den „Winter-Zeitraum" gibt es keinerlei Unterlagen, da das Fahrzeug während dieser Zeit nicht in einem fahrpersonalrechtlich-relevanten Einsatz ist. Ob sich die Beamten mit dem Hinweis auf nicht durchgeführte Beförderungen abspeisen lassen, sei an dieser Stelle dahingestellt.
Fazit: Nur wenige Unternehmen führen ausschließlich ausgenommene Fahrten durch. Für die Mehrheit der Unternehmen führen Ausnahmen zu einer Steigerung der Komplexität, da in aller Regel auch aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. Unter abweichenden Einzelfallkonstellationen muss in sehr vielen Unternehmen irgendwann mal ein 7,5-Tonner oder ein Anhänger angemietet werden oder der Kundenkreis erweitert sich entgegen der grundlegenden Planung doch deutschlandweit oder ins europäische Ausland. Die Möglichkeiten, aus einer Ausnahme herauszufallen, sind vielfältig. Und die Bürokratismen und Kosten, die dann anstehen, sind weit entfernt von Gut und Böse.
Den Unternehmen, die sich grob im Fall 2 wiederfinden sei geraten, alles aufzuzeichnen und entstehende Lücken umgehend mit manuellen Nachträgen oder, wenn größere Lücken bestehen, mit Bescheinigungen für berücksichtungsfreie Tage zu füllen. Auch im dritten Fall kann nur geraten werden, keine Lücken entstehen zu lassen und lieber die eine oder andere Bescheinigung zusätzlich auszustellen (soweit man das Risiko eingehen will, sich auf eine Ausnahme zu berufen, die es im Gesetz seit 2. März 2015 nicht mehr gibt).
Außerdem ist anzumerken, dass die jeweiligen Einschränkungen der Ausnahmen in aller Regel willkürlich erscheinen - eine sinnvolle Begründung kann grundsätzlich nicht erfolgen. Vor allem führen die Einschränkungen zur Verwirrung unter den Betroffenen. Ob allein aus dem Überfahren einer virtuellen 100 km-Linie oder dem Mitführen eines Anhängers eine zusätzliche Gefährung des Straßenverkehrs resultiert, ist äußerst fraglich. Unstrittig hingegen ist, das die Bürokratismen, die mit derartigen Aktionen verbunden sind, keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr aufweisen.
Allen Gefrusteten sei ein Blick in den Bußgeldkatalog empfohlen. Dieser motiviert bei der Frage, ob man sich das alles antut, leider ungemein.
Wichtig:
  • um von einer Ausnahme Gebrauch machen zu können, müssen alle im jeweiligen Paragraphen/Artikel/Absatz genannten Umstände während der gesamten Fahrt erfüllt sein! Oftmals muss zusätzlich Kommentarliteratur hinzugezogen werden, um beurteilen zu können, ob die Fahrten des Unternehmens unter einen speziellen Ausnahmetatbestand fallen.
  • bei den Ausnahmen, die beinhalten, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmachen darf, ist zu beachten, dass der Zeitanteil für Lenktätigkeiten in der Gesamtbetrachtung deutlich hinter dem Anteil allgemeiner Arbeitstätigkeiten zurückfallen muss. Eine klare Grenze gibt es hierfür nicht, der Bezugszeitraum sollte mindestens eine Arbeitswoche umfassen. Außerdem gibt es sehr viele Personen, bei denen im Arbeitsvertrag festgehalten wird, dass das Lenken von Fahrzeugen zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört. Hier könnte man die Auffassung vertreten, dass diese Personen niemals unter eine Ausnahme mit der oben genannten Einschränkung fallen können. Besonders kritisch ist in auch der Einsatz von geringfügig Beschäftigten („auf 450-Euro-Basis") oder Teilzeitbeschäftigten, da diese oft einen sehr hohen Zeitanteil hinterm Steuer verbringen. Entscheidend ist der Einzelfall und dessen Betrachtung im Gesamten. Ein einzelner Arbeitstag kann nicht zur Beurteilung der Haupttätigkeit dienen.
  • Nach Möglichkeit sollte versucht werden, nur Fahrzeuge im Einsatz zu haben, deren zHm maximal 2.800 kg beträgt. Für diese gelten keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften.
Kontrollgeräte und Ausnahmefahrten:
  • digitaler Fahrtenschreiber: die Fahrerkarte wird nicht gesteckt und der Fahrtenschreiber über das Bedien-Menü auf „out" oder „out of scope" (je nach Hersteller) eingestellt. Die Betriebspflicht* ist einzuhalten.
  • analoger Fahrtenschreiber: eine Tachoscheibe muss nicht eingelegt werden. Es empfiehlt sich, eine „Blind-" oder "Schutz-" Scheibe einzulegen um den Schreibstift des Kontrollgerätes vor Beschädigung zu schützen. Die Betriebspflicht* ist einzuhalten.
*Zur Betriebspflicht eines Fahrtenschreibers (Betriebspflicht hat nichts mit Aufzeichnungspflicht zu tun!):
Ist ein Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, weil es dafür eine rechtliche Verpflichtung gibt, muss der Fahrtenschreiber betrieben werden - sprich, er muss alle zwei Jahre technisch geprüft werden (gemäß § 57b der StVZO). Auch Defekte des Fahrtenschreibers sind umgehend zu beheben. Ist ein Fahrzeug rein freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, muss die Prüfung bei einer engen Auslegung des Wortlauts des § 57b StVZO nicht durchgeführt werden. Dies würde aber bedeuten, dass mit dem Fahrzeug niemals aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Ausbau des Fahrtenschreibers nicht eine sinnvolle Option darstellt. Außerdem sind, sofern aufzeichnungspflichtige Fahrten anfallen, bei digitalen Fahrtenschreibern die Auslesefristen für die Fahrerkarten und die Daten des Massenspeichers im Fahrtenschreiber zu beachten. Das Unternehmen benötigt eine Unternehmenskarte sowie Soft- und Hardware zum Auslesen und Archivieren der Daten. Fraglich ist bezüglich der Ausleserei, wie es sich in den Fällen verhält, in denen nur ein- oder zweimal im Jahr aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. Da das Vorliegen einer Ausnahme von allen Pflichten befreit, sind auch die Auslesepflichten bei Ausnahmefahrten grundsätzlich hinfällig. Da der Kontrollbeamte (der im Moment die vermeintlich einzige aufzeichnungspflichtige Fahrt des Jahres kontrolliert) aber aus den Daten ersehen kann, wann zuletzt ausgelesen wurde, ist dieses „Vergehen” recht simpel festzustellen. Bei Fahrzeugen, die gemäß § 57a der StVZOa mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sind, ist das Auslesen des Kontrollgerätes spätestens alle 90 Tage in jedem Fall verpflichtend.
a die Regelungen des § 57a der StVZO gelten nur noch für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmalig zugelassen wurden. Für alle neueren Fahrzeuge haben sich diese unsinnigen Sondervorschriften erledigt. Außerdem ist zu beachten, dass der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen" in den Jahren 2012 und 2013 Beschlüsse gefasst hat, denen zufolge bei Kraftfahrzeugen, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals in Verkehr gekommen sind, der Fahrtenschreiber ausgebaut oder in einer zugelassenen Werkstatt funktionsunfähig gemacht werden darf.
**Die hier dargestellte Fahrzeug-Anhänger-Kombination unterliegt grundsätzlich dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot (zHm des Zugfahrzeuges über 2.800 kg).
*** Wenn der Unternehmer zwischen Montag und Freitag der Produktion seiner Waren nachgeht und am Wochenende diese dann auf Märkten feilbietet, stellt sich die Frage, ob er die Fahrten zu und von den Märkten überhaupt legal durchführen kann - Stichwort: Wochenruhezeit spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen (im Sinne von 144 Zeitstunden) nach Wiederaufnahme der Arbeits- bzw. vielmehr Lenktätigkeit nach Ende der vorausgehenden Wocheneruhezeit. Wenn bspw. am Dienstag und am Mittwoch „arbeitsfrei" wäre, hätte sich die Frage erübrigt. Unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten könnte man aber auch die Auffassung vertreten, dass ein Unternehmer niemals arbeitet (vgl. etwa die Definition der Arbeitszeit im Artikel 3 der Richtlinie 2002/15/EG). Folgt man dieser Auffassung, hat sich die Fragestellung aufgelöst. Das hätte auch eine interessante Wirkung auf die Nachträge - zwischen den Fahrteinsätzen hätte der Unternehmer dann stets ausschließlich Ruhezeit?!
Stand: August 2020

Offizielle Informationen zu Sozialvorschriften und Fahrtenschreiberkarten

Obwohl das Fahrpersonalrecht ausschließlich auf EU- und Bundesgesetzgebung basiert, sind in Deutschland in erster Linie die Länder für die Auslegung der Vorschriften zuständig. Soweit keine besonderen Vorkommnisse es notwendig machen, kommt ein Gremium aus Vertretern der Länder, des Bundes und weiterer Bundesbehörden wie dem Kraftfahrtbundesamt oder dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (sogenannte Bund-Länder-Referenten-Besprechung BLRB) einmal jährlich zusammen und thematisiert und bespricht ungeklärte Sachverhalte aus der Praxis bzw. rechtliche Entwicklungen. Die Beschlüsse haben teilweise auch eine Wirkung auf die Kontrollpraxis der Länder und des BALM und sollen zu einer Harmonisierung beitragen.
Einige der beschlossenen Auslegungen werden den Betroffenen in Form von zwei „Auslegungsleitfäden“ zur Kenntnis gegeben:
Leider enthalten die Leitfäden nur einen gewissen Teil der bestehenden Informationen zur Auslegung des Fahrpersonalrechts. Zusätzliche Hinweise, die sich bspw. aus den Ergebnisprotokollen der BLRB-Sitzungen ergeben und die für eine korrekte Umsetzung der Vorschriften in der Praxis besondere Bedeutung haben, werden den Unternehmen und Fahrern nicht zugänglich gemacht.
Stand: Januar 2023

Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank

Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems können Geschäftsbanken Kreditforderungen als Sicherheiten für ihre Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Dazu müssen die als Kreditnehmer auftretenden Unternehmen als „notenbankfähig“ anerkannt werden. Dies wird in einer von der Deutschen Bundesbank erstellten Bonitätsanalyse geprüft. Auch ohne die Einreichung einer Kreditforderung, bei der sie als Schuldner auftreten, können Unternehmen eine Bonitätsanalyse anfordern. In beiden Fällen stellt die Deutsche Bundesbank den Unternehmen ein „Faktenblatt“ und eine „Bilanzauswertung“ zur Verfügung, auf denen die Analyseergebnisse dargestellt werden.
Ziel der Bonitätsbeurteilungsverfahren ist es, möglichst präzise und verlässlich die Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit („Probability of Default“, PD) auf Basis von Jahresabschlüssen für ein Unternehmen zu schätzen. Dazu werden mittels statistischer Methoden die Kennzahlen ausgewählt, die in Kombination die Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens am besten vorhersagen können.
Für alle Unternehmen interessant
Interessierten Unternehmen bietet die Deutsche Bundesbank auch unabhängig von der refinanzierungsbezogenen Bonitätsprüfung eine detaillierte Bilanzanalyse an:
  • Das Unternehmen kann sich über die eigene Stellung im Wettbewerbsumfeld informieren, da in die Analyse Vergleichswerte von Unternehmen derselben Branche einbezogen werden.
  • Individuelle Stärken und Schwächen werden im Vergleich zu den Wettbewerbern deutlich.
  • Das Unternehmen kann Veränderungen über drei Jahre verfolgen.
Unternehmen, die diesen Service der Bundesbank nutzen möchten, wenden sich bitte an das Referat Bonitätsanalyse und Wertpapiere der regional für sie zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.
Für eine Analyse werden die Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre benötigt.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Wissensbilanz

Innovationen und Know-how sind für kleine und mittelständische Unternehmen im Zeitalter globalisierter Märkte ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Das so genannte „intellektuelle Kapital“ trägt in vielen Unternehmen bereits heute mehr zur Wertschöpfung bei als die klassischen Produktionsfaktoren, wie Maschinen, Gebäude und die Betriebsausstattung. Damit wird Wissen zu einem wichtigen Standortvorteil und kapitalen Unternehmenswert, der ebenso bewertet, gepflegt, erweitert und verwaltet werden muss, wie materielle Vermögenswerte.
Die Wissensbilanz ist ein strategisches Managementinstrument, das die immateriellen Vermögenswerte einer Firma erfasst, bewertet und in strukturierter Form ausweist. Immaterielle Vermögenswerte sind nur schwer greifbar, für den Unternehmenserfolg aber von großer Bedeutung. Dazu zählen zum Beispiel erfolgreiche Kommunikation, Produktinnovationen und gute Beziehungen zu Kunden. Eine Wissensbilanz ergänzt die klassischen, finanzspezifischen Geschäftsberichte um bisher vernachlässigte weiche Faktoren und ermöglicht so eine umfassendere, zukunftsorientierte Analyse und Bewertung des Unternehmens.
Ergebnisse und Nutzen einer Wissensbilanz
  1. erhöhte Transparenz über Wissen und Kompetenzen
  2. Aufdeckung von Innovations- und Verbesserungspotenzialen
  3. fundierte Entscheidungsgrundlage für die Organisationsentwicklung
  4. Basis für Optimierung des Wissensmanagements des Unternehmens
  5. Unterstützung bei der gezielten Entwicklung einzelner Bereiche des Intellektuellen Kapi­tals
  6. verbesserte Außenwirkung durch die fundierte Darstellung der Leistungsfähigkeit der Organisation
  7. Ergänzung und Aufwertung der Unternehmensbewertung durch die Einbeziehung imma­terieller Vermögenswerte
  8. Unterstützung bei der Pflege von Beziehungen zu Kunden, Partnern und Mitarbeitern
  9. verbesserte Verhandlungsgrundlage mit Kapitalgebern
Wie wird eine Wissensbilanz erstellt?
  • Im ersten Schritt bildet ein Unternehmen eine Wissensbilanz-Projektgruppe, die hierarchieübergreifend Mitarbeiter aus allen Unternehmensbereichen vereint.
  • Diese Projektgruppe erfasst in mehreren Wissensbilanz-Workshops das erfolgskritische Intellektuelle Kapital aus den Bereichen Human-, Struktur- und Beziehungskapital.
  • Anschließend bewertet die Gruppe die verschiedenen Punkte und stellt hierfür aussagekräftige Indikato­ren auf. Ausgangspunkt dabei bilden Vision und Strategie des Unternehmens.
  • Darüber hinaus analysieren die Mitarbeiter die Wissensprozesse, also die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen des Intellektuellen Kapitals und deren Auswirkung auf den Geschäftserfolg. Dabei zeigt sich, welchen Stellenwert die einzelnen Faktoren haben, welche beson­ders risikoanfällig sind und welche stabilisierend wirken.
  • Hierdurch zeigen sich die Stellschrau­ben, mit denen die Organisation ihre Zukunft Erfolg versprechend gestalten kann.
  • Die Projektgruppe definiert gemeinsam den Handlungsbedarf für wichtige Arbeitsfelder und legt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung fest.

Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber

In Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung (FPersV) Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen können und deren zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGM) zwischen 2.801 und 3.500 kg beträgt, Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten anfertigen. Ist kein analoger oder digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, ist eine Dokumentation mithilfe der sogenannten Tageskontrollblätter ausreichend. Ein Vordruck dieses Kontrollblattes ist im Anhang der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" auf den Seiten 95 und 96 enthalten.
Wird jedoch an derartige Fahrzeuge ein Anhänger für gewerbliche Transporte angehängt und dadurch eine zHm von 3.501 kg und mehr erreicht, muss zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden. Die Aufzeichnung über Tageskontrollblätter ist in diesen Fällen nicht mehr möglich, da für Transporte ab 3.501 kg zGG die EU-Vorschriften anzuwenden sind. Explizit ergibt sich die Pflicht zum Betrieb eines Fahrtenschreibers aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 sowie Nr. 561/2006). Somit besteht für diese Transporte eine grundsätzliche Aus- beziehungsweise Nachrüstpflicht.
Ob die Fahrzeug-Anhänger-Kombination diese Grenze übersteigt, lässt sich durch Addition der in den Fahrzeugdokumenten angegeben zHm ermitteln. Als „angehängte Arbeitsmaschine" zugelassene Anhänger fließen mit ihrer vollen zHm in die Berechnung mit ein.

Ausnahmen von der grundsätzlichen Nachrüstpflicht

Das Vorhandensein einer Anhängerkupplung bei einem Fahrzeug zwischen 2.801 und 3.500 kg zHm hat grundsätzlich keine Nachrüst- oder Ausrüstungspflicht bezüglich des Fahrtenschreibers zur Folge. Die Praxis zeigt jedoch, dass fabrikneue Fahrzeuge, die über eine Anhängerkupplung verfügen, in aller Regel bereits vom Hersteller mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden beziehungsweise der Einbau im Verkaufsgespräch empfohlen wird.
TIPP: Soweit der gewerbliche Einsatz des Fahrzeugs mit einem Anhänger nicht vorgesehen ist und die 3.500 kg-Grenze somit nicht überschritten wird, sollte der Einbau eines Fahrtenschreibers wohl überlegt sein. Privatfahrten sind bis zu einer zHm von 7.500 kg vom Fahrpersonalrecht ausgenommen. Kommt es erst nach Bestellung des Fahrzeuges zu der Erkenntnis, dass ein Fahrtenschreiber nicht benötigt wird, sollte gegebenenfalls auf einen Ausbau des Gerätes hingewirkt werden.
Darüber hinaus besteht keine Nachrüstungs- beziehungsweise Ausrüstungspflicht, wenn die tatsächlichen Einsatzumstände des Fahrzeugs unter eine der Ausnahmen nach § 1 oder § 18 der FPersV oder Artikel 2 und 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen. Bezüglich der reinen Fallzahl dürfte in diesem Zusammenhang die sogenannte Handwerkerklausel von besonderem Interesse sein (vgl. § 1 Absatz 2 Nr. 3 FPersV sowie Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006). Werden jedoch auch nur vereinzelt Fahrten außerhalb der Ausnahme durchgeführt, müssen Aufzeichnungen angefertigt und somit gegebenenfalls ein Fahrtenschreiber eingebaut werden. Beachten Sie diesbezüglich bitte die Ausführungen im Kapitel 1.4 der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" zum Thema Ausnahmen.

Wann muss ein analoger, wann ein digitaler Fahrtenschreiber nachgerüstet werden?

Durch die Änderungen im Rahmen des sogenannten Mobilitätspaket I, die am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurden, sind neue Nach- beziehungsweise Umrüstpflichten erlassen worden. Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation ausgerüstet sind und bis zum 14. Juni 2019 erstmals zugelassen wurden, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit der neuesten Version des intelligenten Fahrtenschreibers (2. Generation) ausgerüstet sein. Diese neue Version wird ab Sommer 2023* in Neufahrzeuge eingebaut.
Auch Fahrzeuge, die mit der Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers ausgerüstet sind (Erstzulassung ab 15. Juni 2019), müssen auf die Version 2 umgerüstet werden. Diese Umrüstung muss spätestens im Sommer 2025* erfolgen.
Bis diese neuen Nach- oder Umrüstpflichten greifen, ergibt sich folgende Situation: Entscheidend für die Frage, ob ein analoger oder ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut werden muss, ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs entsprechend der Fahrzeugdokumente. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. Mai 2006 zugelassen, kann ein analoges Gerät eingebaut werden. In jüngere Fahrzeuge darf nur ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut werden.
Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t zHm und zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen und über 10 t zHm sind die Umrüstpflichten vom analogen zum digitalen Fahrtenschreiber im § 57a Absatz 3 der StVZO geregelt.
Ein durchaus interessantes Dokument für den interessierten Leser sind die „tachograph guidelines” der EU-Kommission, die die eine oder andere Frage in Sachen Nach- und Umrüstung beantworten und auch einen Überblick über die verschiedenen Generationen und Versionen digitaler Fahrtenschreiber ermöglichen.
* konkrete Datumsangaben sind gegenwärtig nicht möglich, da das konkrete Datum erst feststeht, wenn die EU-Kommission technische Vorgaben zur Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers veröffentlicht hat.
Stand: August 2020

Selbständig als Versicherungsvermittler

1. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler

Sie möchten sich als gewerbsmäßig tätiger Versicherungsvermittler selbständig machen, das heißt den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit, neben der Gewerbeanmeldung, zunächst eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO).
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Vermittlertypen. Da das Gesetz je nach Ausprägung spezifische Regelungen im Hinblick auf die Erlaubnis- und Registrierungspflicht vorgibt, müssen Sie zunächst eine Entscheidung treffen, wie Sie konkret tätig werden möchten. Um Sie bei dieser Entscheidung zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier die verschiedenen Vermittlertypen kurz vor.

2. Vermittlertypen des § 34d GewO

2.1. Ungebundene Versicherungsvermittler

Ungebundene Versicherungsvermittler (§ 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 GewO) vermitteln im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen (Mehrfachagenten). Zu den ungebundenen Versicherungsvermittlern zählen auch Versicherungsmakler, die im Auftrag des Versicherungsnehmers vermitteln. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung der ungebundenen Versicherungsvermittler finden Sie im Artikel „Makler, Vertreter und Mehrfachagent“.
Ungebundene Versicherungsvermittler benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis- und Registrierung nach § 34d Abs. 1 GewO.

2.2. Versicherungsberater

Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) ist, wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen berät. Für sie gilt ein Provisionsannahmeverbot gegenüber Versicherungsunternehmen: Das bedeutet, Versicherungsberater dürfen sich nur vom Kunden bezahlen lassen (Honorar).
Für Versicherungsberater besteht eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach § 34d Abs. 2 GewO.

2.3. Produktakzessorische Vermittler

Produktakzessorische Vermittler (§ 34d Abs. 6 GewO) vermitteln Versicherungen (etwa Haftpflicht- und Kaskoversicherungen) in Ergänzung zu Ihrer Haupttätigkeit, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Ein Beispiel für diesen Vermittler sind Autohändler. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Produktakzessorische Vermittler.
Sofern Sie als produktakzessorischer Vermittler tätig sein möchten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen (durch Antrag). Als Voraussetzung hierfür müssen Sie

• unmittelbar im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler, die eine Erlaubnis besitzen, oder eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig sein,
• eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben und
• zuverlässig sowie angemessen qualifiziert sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Als Nachweis hierfür dient eine Erklärung des Auftrag gebenden Versicherungsunternehmens oder -vermittlers.

Als produktakzessorischer Vermittler ist eine Registrierung im Vermittlerregister vorgeschrieben.

2.4. Gebundene Versicherungsvermittler

Gebundene Versicherungsvermittler (§ 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO) vermitteln ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens, oder im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen, deren Produkte nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Die Versicherungsunternehmen übernehmen für ihre gebundenen Vermittler die uneingeschränkte Haftung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Gebundene Vermittler .
Gebundene Versicherungsvermittler sind von der Erlaubnispflicht befreit. Trotzdem ist eine Registrierung im Vermittlerregister der IHKs vorgeschrieben. Sie erfolgt direkt über das haftende Versicherungsunternehmen.

2.5. Bagatellvermittler

Von Bagatellvermittler (§ 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO) spricht man, wenn
• nur produktakzessorisch bestimmte Versicherungstypen (zum Beispiel Reisegepäck oder Reiserücktritt – nicht Lebens- oder Haftpflichtversicherungen) vermittelt werden,
• nicht hauptberuflich vermittelt wird,
• die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 Euro nicht übersteigt oder
• die Prämie je Person einen Betrag von 200 Euro nicht übersteigt, wenn die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Dienstleistung mit einer Dauer von höchstens drei Monaten darstellt.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, benötigt der Bagatellvermittler keine Erlaubnis und Registrierung.

2.6. Sonderfälle

Von der Erlaubnis- und Registerpflicht nach § 34d GewO sind zudem ausgenommen
• Gewerbetreibende, die als Bausparkasse oder als von einer Bausparkasse beauftragter Vermittler Versicherungen als Bestandteile der Bausparverträge im Rahmen eines Kollektivvertrages vermitteln, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Rückzahlungsforderungen der Bausparkasse aus gewährten Darlehen abzusichern,
• Gewerbetreibende, die als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit privaten und gewerblichen Darlehens- und Leasingverträgen Restschuldversicherungen vermitteln, deren Jahresprämie einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt oder
• so genannte „Tippgeber”, die lediglich die Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen herstellen. Diese Tätigkeit gilt nicht als Versicherungsvermittlung und ist daher erlaubnisfrei. Als gewerblicher Tippgeber ist eine Gewerbeanzeige erforderlich.

3. Erlaubniserteilung

Sie haben sich für einen Vermittlerstatus entschieden? Dann können Sie einen entsprechend Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei Ihrer zuständigen IHK stellen. Antragsteller für die Erteilung einer Erlaubnis oder auch einer Erlaubnisbefreiung nach § 34d GewO kann eine natürliche oder juristische Person (AG, GmbH), vertreten durch ihre Organe, sein.
Eine Besonderheit gilt für Personen(handels)gesellschaften (KG, oHG, GbR). Diese haben im Gewerberecht keine Rechtsfähigkeit und können daher auch keine eigene Erlaubnis erhalten. In diesen Fällen muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen!

3.1. Nachweis Zuverlässigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse

Neben Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, prüft die zuständige IHK, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit (im Sinne der Gewerbeordnung) besitzen, um die gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus wird geprüft, ob geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.
Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit oder den geordneten Vermögensverhältnissen ist die Erlaubnis zu versagen. Die Erlaubnis kann aber auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist. Dies gilt auch für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen.
Keine Zuverlässigkeit besitzt, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Vermögensverhältnisse gelten als ungeordnet, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Um Ihrer IHK diese Prüfung zu ermöglichen, sind dem Erlaubnisantrag folgende Unterlagen beizufügen:

• Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde,
• Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
• Bestätigung über die Insolvenzfreiheit vom Amtsgericht,
• Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht (www.vollstreckungsportal.de),
• bei juristischen Personen (etwa AG, GmbH), der Handelsregisterauszug.

3.2. Nachweis Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / gleichwertigen Garantie

Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie muss besonderen gesetzlichen Anforderungen entsprechen
• gültig im gesamten Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
• das Versicherungsunternehmen muss im Inland zum Geschäftsbetrieb befugt sein und
• die Mindestversicherungssumme müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese verändern sich regelmäßig.
Der Nachweis erfolgt mit einer kostenlosen Bescheinigung Ihres Versicherers.
Die Bestätigung muss folgenden Wortlaut haben (mit aktuellen Höchstsummen)

Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt.

Die vereinbarte Versicherungshöchstsumme beträgt mindestens 1.564.610 Euro je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 2.315.610 Euro.
Alternativ kann auch der Nachweis einer gleichwertigen Garantie Ihres Auftrag gebenden Versicherungsunternehmens erbracht werden.

3.3. Sachkunde

Zuletzt haben Sie den Nachweis angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler zu führen. Diesen können Sie durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK erbringen. Die Prüfung zum Versicherungsfachmann, -frau IHK gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Sachkundeprüfung entfällt, wenn Sie über eine ausreichende Berufsqualifikation verfügen. Welche Qualifikationen gleichgestellt sind, gibt der Gesetzgeber in § 5 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vor. Die abschließende Liste der gleichgestellten Berufsqualifikationen, sowie das ausführliche Thema Sachkunde und Sachkundeprüfung finden Sie in unserem Artikel „Die Sachkunde“.
Für juristische Personen gilt, dass der Vorstand oder die Geschäftsführung die Sachkunde erbringen muss. Gegebenenfalls kann die Sachkunde auf eine angemessene Anzahl vertretungsberechtigter Personen, denen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherten befassten Personen übertragen ist, delegiert werden.

3.4. Einsatz von Mitarbeitern

Sofern Sie beabsichtigen Mitarbeiter zu beschäftigen, die bei der Vermittlung oder der Beratung von Versicherungen unterstützen sollen, beachten Sie bitte, dass Sie als Arbeitgeber nach § 34d Abs. 9 S. 1 GewO sich von deren Zuverlässigkeit überzeugen müssen. Außerdem haben Sie sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung sachgerechte Qualifikation verfügen.

4. Registrierungsverfahren

Um als Vermittler tätig zu sein, müssen Sie sich nach Erlaubniserhalt noch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Der Antrag hierfür kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Zusätzlich ist eine Gewerbeanzeige erforderlich.
Das Vermittlerregister dient der Transparenz und soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, die zugelassene Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers und -beraters zu prüfen. Das Register führen die IHKs. Das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann kostenlos abgerufen werden.

5. Weiterbildungsverpflichtung

Die aufgrund der IDD bereits seit Februar 2018 in Kraft getretenen Änderungen für Versicherungsvermittler- und berater finden Sie unter der Dokumentennummer: 3880026.
Schwerpunkt der gesetzlichen Änderung war die neue Weiterbildungsplficht für Gewerbetreibende.
Die am 20. Dezember 2018 in Kraft getretene Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gestaltet diese Weiterbildungspflicht näher aus und regelt folgendes:

1. Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht gilt für den Gewerbetreibenden und seine unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten. Die Weiterbildungspflicht gilt damit ebenfalls für Ausschließlichkeitsvertreter.
Bei juristischen Personen sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Weiterbildungsdelegation innerhalb des Betriebs vor. Der Weiterbildungsnachweis kann gemäß § 34d Abs. 9 S. 4 und S. 5 GewO bei juristischen Personen durch eine angemessene Zahl der bei ihnen beschäftigten natürlichen Personen erbracht werden, sofern diese Personen die Aufsicht über die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Personen haben und zur Vertretung berechtigt sind.

2. Für wieviel Stunden pro Jahr?

Versicherungsvermittler und die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden. Die Weiterbildungspflicht gilt ab dem Jahr 2018. Haben Sie Ihre Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2018 – bspw. im Oktober 2018 – begonnen, so sind auch für Sie die 15 Stunden Weiterbildung erforderlich. Eine darüber hinausgehende freiwillige Weiterbildung ist selbstverständlich möglich. Zusätzliche freiwillige Weiterbildungsstunden können allerdings nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen oder angerechnet werden. Denn aus dem Wortlaut des § 34 d Absatz 9 Satz 2 GewO ergibt sich, dass die Weiterbildung im Umfang von 15 Stunden in jedem Kalenderjahr absolviert werden muss.

3. Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden akzeptiert?

Alle Formen der Weiterbildung können genutzt werden, z. B. die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder an betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahmen sowie E-Learning oder Blended Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Anlage 3 der VersVermV aufgeführt. Der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme hat die Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Auch der Erwerb einer der in § 5 VersVermV aufgeführten Berufsqualifikationen gilt als Weiterbildung, sofern die Berufsqualifikation nicht dem Erwerb der Erstqualifikation, sondern der Weiterbildung dient.

4. Was geschieht mit den Weiterbildungsnachweisen?

Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss dokumentiert werden. Die Nachweise sind 5 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.

5. Wie wird die Erfüllung der Weiterbildungspflicht durch die IHK Region Stuttgart geprüft?

Wir werden in zeitlichen Abständen auf Sie zukommen und um Abgabe einer Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht im jeweils vergangenen Kalenderjahr bitten. Die abzugebende Erklärung richtet sich nach dem Muster laut Anlage 4 der VersVermV. Dieses Formular finden Sie auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz.
In der Erklärung hat der Gewerbetreibende jede absolvierte Weiterbildungsmaßnahme sowie den Anbieter zu bezeichnen. Dies gilt ebenso für Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten. Bitte senden Sie uns keine Einzelnachweise zu, sofern Sie nicht explizit von uns dazu aufgefordert werden.

6. Ist die Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht sanktioniert?

Die nicht, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Weiterbildung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ebenso wird sanktioniert wer den Nachweis über eine abgelegte Weiterbildungsmaßnahme nicht aufbewahrt. Auch die Nichtabgabe der Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht trotz Aufforderung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

6. Gesetzliche Grundlagen

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Mai 2025