Land erhöht temporär Förderung

Förderprogramme für Unternehmen

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Personalarbeit zukunftsfest aufstellen wollen und dafür Unterstützung suchen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geförderte Beratung bzw. Coaching. Ergänzend finden Sie Links zu weiteren Förderprogrammen, die für Einstellung, Ausbildung und Weiterbildung von Beschäftigten infrage kommen.
Aktuelle Info:
Beim Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wird befristet vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 die Förderung auf 70 Prozent erhöht, so dass eine Fördersumme bis 14.000 Euro möglich ist. Entscheidend dafür ist der Tag des Eingangs des Antrages.
An Beratungsunternehmen, die das geförderte Coaching durchführen, werden bestimmte Anforderungen gestellt. Häufig gibt es bei der Förderstelle Übersichten mit den für das jeweilige Förderprogramm zugelassenen Beraterinnen und Beratern. Hilfestellung, wie Sie an geeignete Berater/-innen kommen, liefert auch die Broschüre „Gut beraten: Auswahl, Beauftragung und Bewertung von Beraterinnen und Beratern – Empfehlungen für mittelständische Unternehmen“ (pdf) der Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel unterstützen.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden KMU sowie Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Unterstützt werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie:
  • Fachkräftesicherung und -bindung (z. B. Aspekte zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen)
  • Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells
  • Ökologische Nachhaltigkeit
Ausgeschlossen sind z. B. Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten.
In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der bzw. die Antragstellende frei, sofern die Beraterin bzw. der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50 Prozent, max. 1.750 Euro (d. h. max. förderfähige Beratungskosten: 3.500 Euro). Unternehmen können bis zu zwei Beratungen pro Jahr erhalten. Bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2026 sind maximal fünf Beratungen möglich. Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Antrag ist online beim BAFA zu stellen. Die IHK steht bei der Antragstellung für Fragen zur Verfügung.
Unternehmen, die sich bei Beantragung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein kostenfreies Infogespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel ihrer IHK – führen.

Weitere Infos


Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und läuft bis 31. Dezember 2026.

Programm INQA-Coaching

Das Programm INQA-Coaching soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützen. KMU sollen dadurch Prozesse entwickeln, um eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik zu gestalten und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.

Wer kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die mindestens einen und weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 42 Millionen Euro) beträgt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsprozesse, in die Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeitende mittels agiler Methoden einbezogen werden. Die Beratungen werden durch speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches durchgeführt und können alle personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfelder betreffen. Ziel ist es, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU mit Blick auf den demografischen Wandel sowie auf die digitale und ökologische Transformation stärken.

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage. 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars erhalten die KMU als Zuschuss (Tageshöchstsatz maximal 1.200 Euro netto), 20 Prozent sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Das Unternehmen muss das Coaching zunächst selbst bezahlen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch eine regionale INQA-Beratungsstelle ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. Die Beratung findet im Unternehmen statt und muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Beratungschecks abgeschlossen sein.

Weitere Infos


INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland. Das Programm löst das Coaching-Programm unternehmensWert:Mensch ab.

Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung

Mit dem Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden, den sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel durch eine systematische Personalentwicklung und Weiterbildung zu begegnen.

Wer kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende).

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching durch ein zertifiziertes Beratungsunternehmen. Das Coaching soll zwei Bausteine umfassen. Zum einen soll ein systematisches, betriebsspezifisches Personalentwicklungskonzept als strategische Grundlage der Personalpolitik entwickelt werden. Zum anderen sollen Weiterbildungsempfehlungen für die einzelnen Beschäftigten erarbeitet und konkrete passende Qualifizierungsangebote und dafür zur Verfügung stehende Fördermöglichkeiten identifiziert werden.

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden 50 Prozent der Beratungskosten von max. 1.000 Euro pro Personentag, insgesamt max. 20 Personentage, d. h. die max. Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Befristet vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wird die Förderung auf 70 Prozent erhöht, so dass eine Fördersumme bis 14.000 Euro möglich ist. Entscheidend dafür ist der Tag des Eingangs des Antrages. Das Coaching sollte innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Eine mehrmalige Förderung ist nicht möglich.

Weitere Infos

Weitere Infos, die Ausführungsbestimmungen, den Förderantrag sowie eine Liste der Beratungsunternehmen finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Verträge mit dem Beratungsunternehmen dürfen erst nach Bewilligung des Projekts geschlossen werden.

Das Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen der Weiterbildungsoffensive und läuft bis 31. Dezember 2024.

Eingestellt: Förderprogramm Coaching für KMU

Das Förderprogramm Coaching für KMU ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen.
Hier finden Sie den Link zur Information über das Programm und zur Liste der Beratungsunternehmen: Mit dem Förderprogramm Coaching für KMU sollten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fit für den Strukturwandel gemacht und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden. Dazu wurde externes Coaching für bestimmte Themenbereiche, unter anderem Fachkräftesicherung, finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgte auf Basis des operationellen Programms „Chancen fördern“ des ESF in Baden-Württemberg.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen