Wirtschaft Digital

Förderprogramm – „Digital Jetzt“

Das Förderportal für Digital Jetzt ist für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet.

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden ab Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus. Die Ziehung erfolgt jeweils am 1. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig (Stand 28.06.2021).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWi und im Portal des Förderprogrammes. Eine echte und aktuelle Alternative ist für Sie das neu gestartete Landesförderprogramm “Digitalisierungsprämie Plus”.  
Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese jetzt mit dem Programm "Digital Jetzt" mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe. Bedingungen:
  • Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
  • Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen
  • Anbieter Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen 3 und 499 Mitarbeiter
  • Sie als Antragsteller haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen.
Modul 1 „Investitionen in digitale Technologien“
  • Investitionen in Hard- und Software sowie die Implementierung
  • Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Dat, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und Datenschutz
Modul 2 „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen: Digitale Transformation, Digitale Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales und agiles Arbeiten, digitale Basiskompetenz
  • Qualifizierung des Schulungsanbieters durch ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.
Wie wird gefördert?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung)
  • Förderquote zwischen 30-70 Prozent
  • Maximale Fördersumme beträgt pro Einzelunternehmen 50.000 € bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten 100.000 € pro Antragsteller
  • Mindestsumme im Modul 1 17.000€ in Modul 2 3.000 €.
Förderquote für Anträge ab dem 1. Juli 2021:
  • Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 30 Prozent
Bonusförderquote:
  • Wertschöpfungsnetzwerk +5 Prozent
  • Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz +5 Prozent
  • Investitionen in strukturschwache Regionen +10 Prozent
Die Richtlinie des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.