Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Der Bundestag hat am 24. April 2026 die Einführung einer Entlastungsprämie beschlossen. Damit sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auf freiwilliger Basis bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen können. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen der Mitarbeitenden durch gestiegene (Energie-)Preise abzumildern.
Zu diesem Zweck soll das Einkommensteuergesetz (EStG) um eine zusätzliche Vorschrift ergänzt werden. Vorgesehen ist die Einführung eines neuen §3 Nr.11d EStG. Die Entlastungsprämie soll als Bar- oder Sachlohn gewährt werden können.
Die Voraussetzungen ähneln der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Inflationsausgleichs-Prämie, auf die in der Gesetzesbegründung explizit verwiesen wird:
  • Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt
  • zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
  • im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027
  • eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld erfolgt nicht
  • eine sukzessive Auszahlung in mehreren Teilstücken ist möglich und
  • bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern können Steuerpflichtige die Bonusleistungen auch mehrfach steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen.
Die Bundesregierung gibt auf ihren Internetseiten Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Prämie: Entlastungsprämie für Beschäftigte möglich | Bundesregierung.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die nächste ordentliche Sitzung der Länderkammer ist für den 8. Mai 2026 angesetzt.
Verhaltene Reaktion der DIHK
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wird die vorgeschlagene Entlastungsprämie von der DIHK mit Zurückhaltung beurteilt. Aus Sicht der Unternehmen ist dabei vor allem zu berücksichtigen, dass Entlastungserwartungen teilweise auf die Betriebe übertragen werden. Viele Unternehmen stehen bereits durch steigende Kosten und eine schwache Konjunktur unter erheblichem Druck, sodass zusätzliche freiwillige Prämienzahlungen häufig nur eingeschränkt möglich sind. Zugleich erreicht das Instrument aufgrund seiner Ausgestaltung Gewerbetreibende oder Selbständige nicht. Die DIHK fordert daher, die steuerlichen Entlastungen des Investitionsboosters vorzuziehen und zeitlich zu straffen. Daneben sollte die Reform des Einkommensteuertarifs wie avisiert zum 1. Januar 2027 angegangen werden.
Land sieht derzeit keinen Spielraum für Entlastungsprämie
Nach einer Presseinformation vom 5. Mai 2026 sieht die Niedersächsische Landesregierung derzeit keine finanziellen Möglichkeiten, die vom Bund beschlossene Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an Landesbeschäftigte zu zahlen. Grund seien die angespannte Haushaltslage und die derzeitige gesamtwirtschaftliche Situation.
Stand: 06.05.2026