FAQ-Katalog zur Aktivrente veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat und einen steuerfreien Hinzuverdienst in der Rente von bis zu 2000 Euro monatlich ermöglicht.
Der Katalog enthält nützliche Informationen sowohl für Arbeitgebende und als auch für Arbeitnehmende. Das BMF betont ausdrücklich, dass der Katalog keine Verwaltungsanweisung ist und die enthaltenen Informationen keine Rechts- oder Bindungswirkung haben. Es handelt sich um eine Orientierungshilfe für Hinzuverdienstmöglichkeiten, steuerliche Aspekte und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten.
Mit der Aktivrente sollen Anreize geschaffen werden, Erfahrung und Know-how länger im Arbeitsleben zu halten. Es begünstigt ausschließlich Tätigkeiten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß Paragraph 35 oder Paragraph 235 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ausgeübt werden. Minijobs sind von der Regelung ausgeschlossen, da für sie bereits pauschale steuer- und beitragsrechtliche Förderungen bestehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann der Einsatz erfahrener Ruheständlerinnen und Ruheständler für Arbeitgebende sehr attraktiv sein.
Stand: 08.06.2026
