Finanzämter erweitern ihren Service: Termine jetzt online buchen

Steuerpflichtige in Niedersachsen können seit dem 2. Januar 2026 bei den Finanzämtern persönliche Termine und Telefonsprechstunden online buchen. Aus Sicht des Niedersächsischen Finanzministeriums können damit Wartezeiten oder besetzte Telefonleitungen vermieden werden.
Hinweis für Gründerinnen und Gründer:
Gerade in der Gründungsphase ist der Kontakt zum Finanzamt wichtig – sei es für Fragen zur Umsatzsteuer-Anmeldung, zur Kleinunternehmerregelung oder zum „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Gründerinnen und Gründer, die eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet, eine selbstständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit begonnen und Fragen zu ihren steuerlichen Pflichten haben, können ab sofort den neuen Online-Terminservice nutzen, um ihre steuerlichen Anliegen frühzeitig und effizient zu klären.
So funktioniert’s:
  1. Kontaktseite des jeweiligen Finanzamts besuchen
  2. Terminvereinbarung (Gesprächstermin vor Ort oder Telefontermin) wählen
  3. „Anliegen zu Einkommensteuer und Lohnsteuer“ und darunter „Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit“ auswählen
  4. Termin reservieren – Terminbestätigungen erfolgen digital.
Im Rahmen des online gebuchten Termins können Gründerinnen und Gründer den Beschäftigten des für sie zuständigen Finanzamts grundlegende steuerliche Fragen zu ihrer Gründung stellen. Geht ein Anliegen darüber hinaus, sind Angehörige der steuerberatenden Berufe, zum Beispiel Steuerberatungskanzleien und Steuerbevollmächtigte, die richtigen Ansprechstellen. Steuerberatende können über den Steuerberatersuchdienst und Verzeichnisse der Steuerberaterkammer Niedersachsen gesucht werden.
Zusätzlich stehen weiterhin zur Verfügung:
  • Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter: Zu allgemeinen Fragen des Lohn- und Einkommensteuerrechts ist sie unter der Telefonnummer 0800 998 0 997 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr kostenlos aus dem deutschen Festnetz zu erreichen.
  • Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, Anträgen, Einsprüchen oder sonstigen Mitteilungen ist jederzeit über MeinELSTER möglich.
Weitere Informationen zu Steuern rund um die Unternehmensgründung sind abrufbar unter: Steuerfragen für Gründende - IHK Hannover.
Stand: 06.01.2026