Warnung vor gefälschten Handelsregisterrechnungen

Derzeit kursieren vermehrt Schreiben, die optisch gerichtlichen Zahlungsaufforderungen ähneln und gezielt den Eindruck eines offiziellen behördlichen Schreibens erwecken.
In den Schreiben wird häufig unter Verwendung des Landeswappens Nordrhein‑Westfalens und Nennung des Amtsgerichts Frankfurt am Main sowie unter den Namen „Dr. Jörg Raupach“ oder „Dr. Joachim Eiden“ – angeblich Richter am Amtsgericht – zur Zahlung eines hohen dreistelligen oder vierstelligen Betrages aufgefordert. Als Grund wird meist eine Handelsregisterbekanntmachung genannt.
Gesetzliche Grundlagen der Zahlungen sollen solche des GKG, FAMGKG, der KostO oder GNotKG sein, der Zahlungszweck lautet häufig „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung (§ 58 GNotKG). Die Kontoverbindung führt regelmäßig ins EU-Ausland.
Hinweis der IHK Hannover:
Bitte begleichen Sie gerichtliche Zahlungsaufforderungen niemals ungeprüft. Überprüfen Sie solche Schreiben sorgfältig und nehmen Sie im Zweifel Rücksprache mit der IHK oder dem angeblich genannten Gericht.
Woran können die gefälschten Rechnungen unter anderem erkannt werden?
  • Unter dem Landeswappen steht nur das Wort „Amtsgericht“ ohne Ortsbezeichnung wie „Hannover“ oder „Osnabrück“.
  • Es fehlen Kontaktdaten für Rückfragen.
  • Die IBAN führt auf ein ausländisches Konto, zum Beispiel Luxemburg, Malta, Spanien, Irland, etc.
  • Die Gebührentatbestände sind meistens zu hoch angesetzt. Vergleichen Sie die Forderung hierfür mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregistersachen (HRegGebV). Dort finden Sie regelmäßig geringere Gebührentatbestände.
Ein Musterbeispiel einer gefälschten Rechnung finden Sie rechts unter Weitere Informationen.
Stand: 14.01.2026