Betriebsprüfungsstatistik 2024 veröffentlicht

Auf Grundlage der Informationen aus den Ländern erstellt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung in den Ländern. Im Jahr 2024 wurde ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. Euro festgestellt. Davon entfielen 7,6 Mrd. Euro auf Großbetriebe, während Mittel- und Kleinbetriebe zusammen etwa 1,8 Mrd. Euro beitrugen. Weitere 400 Mrd. Euro stammen aus Prüfungen sogenannter „sonstiger Fallarten“.
In den Betriebsprüfungen waren bundesweit 12.359 Prüferinnen und Prüfer tätig. Insgesamt wurden 140.764 Betriebe geprüft – bei rund 8,8 Millionen in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Unternehmen entspricht das einer Prüfungsquote von 1,6 Prozent. Großbetriebe wurden mit knapp 30 Prozent deutlich häufiger geprüft als Kleinstbetriebe (0,7 Prozent).
Die Statistik zeigt auch die Verteilung nach Steuerarten: Den größten Anteil am Mehrergebnis haben die Gewerbesteuer mit 3,1 Mrd. Euro und die Körperschaftsteuer mit 3,0 Mrd. Euro. Daneben haben auch die Einkommensteuer mit 2,4 Mrd. Euro und die Umsatzsteuer mit 1,4 Mrd. Euro einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Auf die sonstigen Steuern entfallen 0,9 Mrd. Euro. Nicht berücksichtigt sind Einfuhrumsatzsteuer, Zölle oder kommunale Steuern.
Einordnung der Ergebnisse:
Das ausgewiesene Mehrergebnis ist nicht gleichbedeutend mit zusätzlichen Steuereinnahmen im Jahr 2024. Zum einen beziehen sich die Prüfungen auf mehrere Veranlagungszeiträume, sodass die Beträge nicht einem einzelnen Steuerjahr zugeordnet werden können. Zum anderen können Rechtsbehelfsverfahren, Zahlungsunfähigkeit oder spätere Anpassungen die tatsächlichen Einnahmen mindern. Zudem entstehen intertemporale Effekte, etwa wenn Aufwendungen verschoben und später steuerlich berücksichtigt werden.
Die Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der Außenprüfung, erlauben aber keine direkte Aussage zur Effektivität im Verhältnis zum Steueraufkommen eines Jahres. Dieses wäre jedoch für eine Analyse sehr hilfreich, da so die prüfungsbedingten Steuermehrergebnisse zu dem jeweiligen Gesamtaufkommen einer Steuerart für ein Steuerjahr in Relation gesetzt und somit die Effektivität der Prüfungen überprüft werden könnte.
Weitere Details zu den Prüfungsergebnissen finden sich auf der Website des BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
Stand: 06.01.2026