E-Rechnung: Finanzverwaltung aktualisiert Fragen-Antworten-Katalog
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen in einem maschinell auslesbaren Format empfangen können. Die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen wird bis Ende 2027 stufenweise eingeführt. Mit zunehmender Nutzung stellen sich weiterhin viele praktische Fragen – deshalb hat die Finanzverwaltung den Katalog mit Fragen und Antworten dazu erneut überarbeitet.
Am 23. März 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025. Auch die Bundessteuerberaterkammer hat im März 2026 eigene FAQ zur Einführung der E‑Rechnung bereitgestellt: BStBK_FAQ_E-Rechnung_final.pdf.
Weiterführende Informationen und Praxishilfen zur E-Rechnung sind auf unserer Website im Artikel: Elektronische Rechnungen: Pflicht ab 2025 - IHK Hannover zu finden.
IHK-Veranstaltungen zur E‑Rechnung
Stand: 09.04.2026
