Neue Geldwäschemeldeverordnung tritt im März in Kraft

Die neue Geldwäschemeldeverordnung (GwGMeldV) tritt am 1. März 2026 in Kraft. Sie verpflichtet zur elektronischen Übermittlung von Verdachtsmeldungen und konkretisiert die Angaben, die nach §§ 43 und 44 des Geldwäschegesetzes erforderlich sind. Im Kern wird damit das bereits seit Jahren über das Meldeportal „goAML“ genutzte Verfahren erstmals rechtlich festgeschrieben.
Gegenüber dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums vom April 2025 wurden deutliche Änderungen vorgenommen – teilweise als Reaktion auf die Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). So wurden unter anderem die Pflichtangaben reduziert und praxisgerechter gestaltet. Außerdem entfällt künftig die Möglichkeit der Financial Intelligence Unit, unvollständige Meldungen zurückzuweisen.


Stand: 15.01.2026