Sensible Daten im Handelsregister: Was können Sie tun?

Das Handelsregister enthält viele Daten über Unternehmen und die dort verantwortlich handelnden Personen. Dazu gehören unter Umständen auch Privatadressen, hinterlegte Ausweisdokumente, Aufenthaltstitel oder erteilte Vollmachten.
Über das gemeinsame Registerportal der Länder kann jeder diese sensiblen Daten kostenfrei und ohne vorherige Registrierung zu Informationszwecken einsehen. Ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass sensible Daten von Personen unkontrolliert abzurufen sind, was nicht im Sinne der Betroffenen ist.
Bis 2022 war das Recht, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen, reglementiert. Die Unterlagen konnten nicht von jedem abgerufen werden. Die Gefahr, dass persönliche Daten an die Öffentlichkeit gelangten, war gering. Dies hat sich mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geändert. Seit August 2022 können sensible Daten auf der Registerplattform der Länder kostenfrei abgerufen werden. Damit waren auch missbräuchliche Massenabrufe möglich.
Seit Juni 2023 ist jedoch die Handelsregisterverordnung so angepasst, dass nur noch Dokumente, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in das digitale Handelsregister aufgenommen werden. Auch die Vorgaben für Notare für die Eintragung im HR wurden angepasst. So ist beispielsweise die Angabe einer Anschrift mit Straße und Hausnummer nicht mehr notwendig, wenn die Urkunde für ein Registergericht vorgesehen ist und Verwechslungen und Zweifel ausgeschlossen sind.
Bei natürlichen Personen, die geschäftlich oder dienstlich auftreten, ist es nicht mehr notwendig, Wohnort und Anschrift aufzuführen. Es reicht eine Geschäfts- oder Dienstanschrift mit Angabe des Ortes. Wohnanschriften, Seriennummern von Ausweisdokumenten sowie Kontoverbindungen sollten zukünftig vor der Übermittlung an das Registergericht unkenntlich gemacht werden oder gar nicht aufgenommen werden.
Diese Änderungen gelten jedoch nur für Einträge im Handelsregister, die zukünftig vorgenommen werden. Bei bereits eingetragenen Daten, die nicht zwingend in einen Registerordner gehören, besteht die Möglichkeit, über den Notar die Dokumente im Handelsregister zu tauschen. Wer also nicht möchte, dass seine „sensiblen“ Daten im Handelsregister aufrufbar sind, sollte Kontakt mit seinem Notar aufnehmen, um einen entsprechenden Dokumententausch zu beantragen.
Stand: 21.10.2024