Umfangreicher Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJ) haben am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Diese reichen von verschärften Sanktionen bei Steuerhinterziehung über Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige und den Ausbau der Bundesbetriebsprüfung bis hin zu neuen digitalen Meldepflichten wie Echtzeitmeldungen bei der Umsatzsteuer. Ziel ist es, Steuerbetrug konsequenter zu verfolgen und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen.
Der Aktionsplan enthält zunächst politische Zielvorgaben und noch keine konkreten Gesetzesentwürfe. Er greift verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie laufenden Gesetzgebungsverfahren auf.
Für Unternehmen besonders relevant sind die angekündigte Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer in Echtzeit, einer Registrierkassenpflicht sowie eine Ausweitung der risikoorientierten Betriebsprüfung bei Großunternehmen. Darüber hinaus sollen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert und die Möglichkeiten zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug erweitert werden.
Geplant ist zudem die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige. Nach Auffassung des BMF setzt die derzeitige Regelung Fehlanreize, da eine Offenbarung nur bei ernsthafter Befürchtung der Tatentdeckung vorgenommen würde. Diese solle daher „in der heutigen Form abgeschafft“ werden.
Aus Sicht der IHK-Organisation bleibt es wichtig, dass steuerliche Berichtigungspflichten und die Korrektur unbeabsichtigter Fehler weiterhin klar von Steuerstraftaten abgegrenzt werden. Unternehmen bewegen sich in einem komplexen nationalen und internationalen Steuerumfeld, in dem trotz sorgfältiger Tax-Compliance-Systeme Fehler oder Fehleinschätzungen auftreten können. Deshalb sollten etwa verspätet abgegebene Steuererklärungen oder steuerliche Berichtigungen auch künftig nicht unter den Verdacht einer Steuerhinterziehung geraten. Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet zudem eine praxisnahe Möglichkeit, Fehler offenzulegen und geschuldete Steuern zeitnah nachzuentrichten.
Zeithorizont
Nach Aussage von Finanzminister Klingbeil soll das Gesetzgebungsverfahren zu Registrierkassen zeitnah auf den Weg gebracht werden. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz werden bereits im August 2026 im Bundeskabinett behandelt.
Die anderen Maßnahmen sollten so rasch wie möglich diskutiert und konkretisiert werden. Ob und in welchem Umfang diese jedoch umgesetzt werden, ist noch offen, da der Katalog bislang nicht mit allen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wurde und bereits Kritik aus den Ländern hervorgerufen hat. So wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat bereits am Tag der Vorstellung erhebliche Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der angedachten Verlängerung der Belegaufbewahrungspflicht sowie zum geplanten Umgang mit Steuersündern (FÜRACKER ZU AKTIONSPLAN DES BUNDES GEGEN STEUER- UND FINANZKRIMINALITÄT).
Stand: 23.07.2026