Einfuhrumsatzsteuer: BMF stellt Eckpunkte eines Verrechnungsmodells vor
Auf Bundesebene wird aktuell die Einführung eines Verrechnungsmodells für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vorbereitet. Ziel dieses Vorhabens ist, die Abläufe bei Importen zu vereinfachen und insbesondere die Liquiditätsbelastung für Unternehmen zu reduzieren.
BMF-Modell: Lediglich Feststellung der Einfuhrumsatzsteuer-Schuld
Nach den derzeitigen Planungen des Bundesministerium der Finanzen (BMF) würde die EUSt künftig nicht mehr unmittelbar bei der Einfuhr erhoben, sondern lediglich rechnerisch festgestellt. Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz sollen – wie bereits im vorliegenden Konzept beschrieben – vom Zoll ermittelt und automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Automatische Übernahme in Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die verbuchten Beträge würden anschließend in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vorausgefüllt und dort mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug verrechnet. Der heutige Liquiditätsnachteil durch die Vorfinanzierung der EUSt könnte so weitgehend entfallen.
Freiwillige Teilnahme
Die Teilnahme am (noch einzuführenden) Verrechnungsmodell soll freiwillig sein, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- voller Vorsteuerabzug und steuerliche Erfassung im Inland
- keine Kleinunternehmereigenschaft
- Vorliegen einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer
Die Anmeldung zur Teilnahme ist nach aktuellem Stand einmalig über ELSTER vorgesehen und gilt dann für alle künftigen Einfuhren.
- Zu beachten ist unter anderem: Das Modell greift nicht, wenn zum Beispiel ein Spediteur die Einfuhr im eigenen Namen anmeldet.
- Bei Verstößen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen.
- Parallel ist vorgesehen, die bisherige „Fristenlösung“ bei Einführung des Modells aufzuheben.
Roundtable-Gespräch mit Wirtschaftsverbänden
Da das Modell erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der importierenden Unternehmen haben kann, möchte das BMF frühzeitig Einschätzungen und Hinweise einholen. Es plant daher am 11. Juni 2026 ein Roundtable-Gespräch zum geplanten Verrechnungsmodell mit Wirtschaftsverbänden, auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer ist dabei. Das BMF möchte bei dem Gespräch herausfinden, wie Unternehmen das geplante Modell einschätzen, welche praktischen Herausforderungen sie bei der Umsetzung sehen und ob Risiken bestehen (zum Beispiel im Zusammenspiel mit Logistikdienstleistern).
Hinweise und Einschätzungen aus der Praxis sind auch nach dem Roundtable-Gespräch willkommen. Bitte senden Sie diese per E-Mail an katrin.rolof@hannover.ihk.de.
Stand: 11.06.2026
