Keine Eintragung des Geschäftsführers unter einem Künstlernamen

Zum Schutz des Rechtsverkehrs darf der Geschäftsführer einer GmbH nicht unter seinem Künstlernamen in das Handelsregister eingetragen werden, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2024. (AZ: 3 Wx 196/23)
Anhand eines Künstlernamens – der jederzeit abgelegt werden kann – könne über das Einwohnermeldeamt der bürgerliche Name nicht ermittelt werden und damit auch nicht der Wohnort des Geschäftsführers, an dem auch Zustellungen an die Gesellschaft erfolgen könnten.
Stand: 30.04.2025