Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 der „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ zugestimmt. Seitdem stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 fest. Der Wert für ein Mittag- bzw. Abendessen wurde auf 4,57 Euro je Mahlzeit und für ein Frühstück auf 2,37 Euro angehoben.
Sachbezugswerte sind im lohnsteuerlichen Verfahren für Mahlzeiten anzusetzen, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt abgibt. Die Werte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst und sind sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Lohnsteuer relevant. Sie orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den Sachbezugswerten für das Jahr 2026 mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 geäußert.
Hinweis:
Im Webinar „Brennpunkte des Lohnsteuerrechts“ am 13. Februar 2026 werden sowohl Dauerbrenner des Lohnsteuerrechts als auch aktuelle Entwicklungen rund um die Arbeitnehmerbesteuerung besprochen, wie die aktuellen Sachbezugswerte und weitere Änderungen für 2026.
Details und Anmeldung:
Stand: 05.01.2026