DIHK nimmt Stellung zur Registrierkassenpflicht
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat am 13. August 2026 gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Überarbeitung des Kassengesetzes Stellung genommen und auf die erheblichen Belastungen für betroffene Unternehmen hingewiesen.
Der Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ vom 5. August sind unter anderem eine verpflichtende Nutzung elektronischer Kassensysteme für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sowie die elektronische Bereitstellung von Belegen ab 2028 vor.
Die Wirtschaft unterstützt das Ziel, Steuerhinterziehung wirksam einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen zu sichern. Neue Vorgaben müssten jedoch verhältnismäßig und praxistauglich ausgestaltet sein. Kritisch gesehen werden insbesondere die niedrige Umsatzschwelle von 100.000 Euro, die Pflicht zur elektronischen Belegausgabe sowie fehlende praktikable Ausnahmeregelungen. Vor allem kleine und inhabergeführte Betriebe in Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Dienstleistungen würden erheblich belastet. Hinzu kommen aus Sicht der Wirtschaft zu kurze Umsetzungsfristen und eine zu niedrige Schätzung der entstehenden Bürokratiekosten.
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage sollten Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden. Statt neuer technischer und rechtlicher Vorgaben, die alle steuerehrlichen Betriebe betreffen, sollte die Finanzverwaltung bestehende Instrumente wie Kassen-Nachschauen, Risikoanalysesysteme und IT-gestützte Prüfverfahren konsequenter nutzen.
Gefordert werden zudem:
- eine stärkere Ausrichtung der Kassenpflicht am tatsächlichen Umfang von Barumsätzen,
- klare gesetzliche Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit geringem Bargeschäft,
- die vollständige Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht,
- realistische Umsetzungsfristen sowie
- eine Verschiebung des geplanten Anwendungszeitpunkts.
Nach Angaben des BMF soll sich das Bundeskabinett bereits Anfang September mit dem Entwurf befassen. Anschließend beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Die Stellungnahme der Wirtschaftsverbände sowie die weiteren Unterlagen zum Gesetzgebungsvorhaben sind auf den Internetseiten des BMF abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/0-Gesetz.html.
Stand: 27.08.2026
