Nicht alle Sonderzeichen können Bestandteil einer Firma sein

Sonderzeichen können nur dann in Firmennamen aufgenommen werden, wenn sie auch aussprechbar sind, so ein Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. Januar 2022, AZ: II ZB 15/21.
In dem vorliegenden Fall wollte die Antragstellerin die Zeichen „//“ dem Namen Ihres Unternehmers voranstellen, was der BGH abgelehnt hat. Die Namensfunktion einer Firma gebiete es, dass diese artikulierbar ist. Dies sei zum Beispiel bei „&“ und „+“ der Fall, da sie im allgemeinen Sprachgebrauch „und“ und „plus“ ausgesprochen werden. Bei „//“ lasse sich aber nicht feststellen, dass sie bereits im allgemeinen Wortschatz verwendet werden, so der BGH.
IHK-Hinweis:
Umgangssprachlich verwendet man häufig die Begriffe Unternehmen und Firma als
gleichbedeutend. Es ist jedoch zu beachten, dass die Firma lediglich den Namen des
Betriebes darstellt, der im Handelsregister eingetragen ist. „Firma“ ist nämlich ein handelsrechtlicher Begriff. Nur Kaufleuten - also solchen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind - steht das Recht zu, eine echte Firma zu führen. Nähere Informationen finden Sie in dem Merkblatt „Wie darf ich mein Unternehmen nennen?“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB)
Stand: 19.04.2022