Handel

Barrierefreiheit: Kostenfreie Angebote für Kleinstunternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG; BFSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu verbessern.
Um insbesondere kleinen Unternehmen mit begrenzten personellen und fachlichen Ressourcen einen niedrigschwelligen Einstieg in die Umsetzung der Barrierefreiheit zu ermöglichen, bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Startseite) Hilfe bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. So werden für Kleinstunternehmen seit Juli 2026 kostenfreie Sprechstunden angeboten. Die nächste offene Sprechstunde findet am 18. August 2026 um 10.30 Uhr statt: Anmeldung zur 2. Sprechstunde "Digitale Barrierefreiheit umsetzen" am 18.08.2026, 10:30 Uhr. Je nach Kapazität erfolgt auch eine Beratung auf individuelle Anfrage.
Darüber hinaus führt die Bundesfachstelle praxisorientierte Kurzwebinare zur Umsetzung der Barrierefreiheit durch: Beratungsangebote zum BFSG für Kleinstunternehmen. Auf ihrer Website präsentiert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ein umfangreiches breitgefächertes Informationsangebot.
Information zur Marktüberwachung
Die Bundesländer haben in einem Staatsvertrag vereinbart, die Marktüberwachung zu zentralisieren. Für die Kontrolle der Einhaltung des BFSG ist die neue „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts“ (MLBF AöR; Startseite / MLBF - Marktüberwachungsstelle der Länder) mit Sitz in Magdeburg zuständig. Auf ihrer Website finden sich Informationen für Unternehmen, für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Fragen und Antworten zum Thema digitale Barrierefreiheit. In einem Kontaktformular können Verbraucherinnen und Verbraucher festgestellte Barrieren melden, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.
Stand: 28.07.2026