Muss eine UG bei Rücklagen von 25.000 Euro in eine GmbH umgewandelt werden?

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) automatisch zur GmbH wird, sobald Rücklagen in Höhe von 25.000 Euro angespart wurden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umwandlung besteht jedoch nicht. Die Änderung in eine GmbH ist dennoch ein häufiger Schritt für Unternehmen, die ihre Kapitalbasis erweitern und ihre Marktstellung stärken wollen.
Auch wenn die UG (haftungsbeschränkt) über Rücklagen von mindestens 25.000 Euro verfügt, kann sie weiterhin in der Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) bestehen bleiben.
Erst wenn die Gesellschafter die Vorteile einer GmbH nutzen möchten, etwa im Hinblick auf Image, Finanzierungsmöglichkeiten oder Marktauftritt, kann eine freiwillige Umwandlung in Betracht gezogen werden. Hierfür muss das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht werden. Dies kann durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter oder durch die Umwandlung vorhandener Rücklagen in Stammkapital erfolgen.
Die Umwandlung setzt einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss voraus. Zudem ist die Satzung an die Anforderungen einer GmbH anzupassen. Sowohl die Kapitalerhöhung als auch die Satzungsänderung müssen anschließend zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden.
Weitere Informationen bietet folgender Leitfaden.
Stand: 19.08.2026