Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung zugestimmt.
Die Gesellschaftsregisterverordnung regelt die Eintragung bestimmter Gesellschaften bürgerlichen Rechts in dem neuen Gesellschaftsregister und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Änderungen für die Handelsregisterverordnung treten am 23. Dezember 2023 in Kraft.
Einige der Änderungen in der Handelsregisterverordnung sollen dazu führen, dass im kostenfrei abrufbaren Handelsregisterordner künftig nur die Dokumente aufgenommen werden, die aufgrund von Rechtsvorschriften eingereicht und offengelegt werden sollen.
Die ausführliche Verordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Stand: 06.01.2023