Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben.
Die Anpassung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und zum 1. Januar 2027 um weitere 5,04 Prozent auf 14,60 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung um insgesamt 13,88 Prozent.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze. Die Höhe wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung angepasst werden.
Laut dem Statistischen Bundesamt sind von der Erhöhung bis zu 6,6 Millionen Menschen betroffen. Für sie bedeutet die Anpassung eine spürbare Verbesserung ihrer Einkommenssituation.
Stand: 06.11.2025
