Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen: Frist verlängert
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch gegen Unternehmen einleiten wird, die der Offenlegung von Rechnungsunterlagen für 2024 bis 31. Dezember 2025 noch nicht nachgekommen sind.
Es handelt sich um eine letztmalige Verschiebung. Damit sollen letztmals angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Sie finden die Bekanntmachung unter folgendem Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html
Stand: 12.01.2026
