Gebühren für Eintragungen im Handelsregister steigen
Zum 1. Juni 2025 werden die Gebühren für Eintragungen im Handelsregister um 50 Prozent angehoben. Damit steigen auch unter anderem auch die Kosten für Unternehmensgründungen.
Die Änderung der Handelsregistergebührenverordnung ist im Bundesgesetzblatt 2024, Teil 1, Nr. 127, am 5. Mai 2025 veröffentlicht worden.
Die höheren Gebührentatbestände und -einnahmen sollen laut Begründung der Verordnung dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können.
Die Änderungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft.
Stand: 27.05.2025