IHK-Wissen: Ich möchte meine GmbH beenden. Was muss ich tun?

Die Beendigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ebenso wie ihre Gründung an eine Reihe besonderer Formalitäten gebunden. Bis zur Löschung im Handelsregister muss die GmbH in der Regel drei Phasen durchlaufen: die Auflösung, die Abwicklung (Liquidation) und die Löschung der Gesellschaft.
Zur förmlichen Beendigung der Rechtsform der GmbH genügt nicht allein die Einstellung des Geschäftsbetriebs, sondern die Gesellschaft muss aufgelöst und abgewickelt (liquidiert) werden. Die Auflösung wird in der Regel durch Beschluss der Gesellschafter vollzogen. Mit dem Auflösungsbeschluss wird der Geschäftsführer abberufen und die Liquidatoren werden bestellt. Die Auflösung und die Bestellung der Liquidatoren sind zur Eintragung in das Handelsregister in notarielle Form anzumelden und im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung beginnt eine einjährige Sperrfrist. In dieser Zeit ist die Gesellschaft abzuwickeln: Verträge und Mitarbeiter sind zu kündigen, Aufträge zu beenden, Forderungen nachzuverfolgen etc. Ist das Sperrjahr abgelaufen und sind alle Geschäfte beendet, ist das Erlöschen (Löschung) der Gesellschaft zur Handelsregistereintragung anzumelden.
Stand: 10.11.2025