Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz

Tropische Temperaturen erschweren das Arbeiten erheblich. Deshalb stellt sich in jedem heißen Sommer erneut die Frage: Haben Arbeitnehmende Anspruch auf „hitzefrei“?
Anders als Schulkinder, die bei hohen Temperaturen gesetzlich hitzefrei bekommen können, besteht für Arbeitnehmende kein genereller Rechtsanspruch darauf.
Eine konkrete gesetzliche Grenze für die zulässige Lufttemperatur am Arbeitsplatz gibt es nicht. Auch eine Klimaanlage ist nicht vorgeschrieben. Dennoch sind Arbeitgebende verpflichtet, bei steigenden Temperaturen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen beispielsweise nächtliches Lüften oder das Herunterlassen von Rollläden. Verbindlich vorgeschrieben ist lediglich der Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, etwa durch Jalousien, Vorhänge oder Sonnenblenden.
Für bestimmte Arbeitsplätze – etwa in Grillstuben oder an Hochöfen – gelten aufgrund der Arbeitsbedingungen ohnehin besondere Regelungen. Auch für Schwangere und stillende Mütter bestehen aufgrund ihres besonderen Schutzbedarfs gesonderte Vorschriften.
Um die Belastung durch Hitze zu reduzieren, sollten Vorgesetzte und Mitarbeitende gemeinsam nach Lösungen suchen. Möglich sind etwa flexible Arbeitszeiten, der Abbau von Überstunden, gelockerte Kleiderordnungen oder das Bereitstellen von kostenlosen Getränken oder Eis. Ebenso kann es sinnvoll sein, körperlich anstrengende Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden zu verlegen.
Stand: 25.06.2026