Rentenversicherung - neue Beitragsgrenzen für freiwillig Versicherte

Seit 1. Januar 2026 gelten neue Beitragssätze für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Mindestbeitrag steigt von 103,42 auf 112,16 Euro im Monat, der Höchstbeitrag von 1.497,30 auf 1.571,70 Euro.
Freiwillig einzahlen können alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht rentenversicherungspflichtig sind – ebenso Deutsche im Ausland. Auch Beziehende einer vorgezogenen Altersrente dürfen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Beiträge leisten. Ausgeschlossen sind Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.
Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge lässt sich nicht nur der eigene Rentenanspruch erhöhen; sie können unter anderem dazu beitragen, erforderliche Wartezeiten für einen Rentenanspruch zu erfüllen. Darüber hinaus besteht für Versicherte unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge zu sichern.
Die Beitragshöhe ist flexibel wählbar zwischen Mindest- und Höchstbeitrag. Die Beitragszahlungen sind laufend oder als Nachzahlung für das laufende Jahr möglich. Wichtig ist, Fristen und Voraussetzungen zu beachten, etwa bei Nachzahlungen oder bei Wohnsitz im Ausland.
Weitere Informationen finden Sie auf in den entsprechenden FAQs der Deutschen Rentenversicherung.
Stand: 17.02.2026