Nr. 70433

Unternehmens-Sprechstunde zur Wohnungssuche für internationale Fachkräfte

Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Doch oft stellt sich nach erfolgreicher Einstellung die Frage: Wo soll die neue Fachkraft wohnen? Die Wohnraumbeschaffung kann zu einer Hürde im Rekrutierungsprozess werden.
Am 18. September 2025 von 11:30 bis 12:30 Uhr führt das Team von „Hand in Hand for International Talents“ in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Zukunft Beschäftigtenwohnen“ der DIHK Service GmbH eine überregionale digitale Sprechstunde für Unternehmen und andere Interessierte durch. Neben fachlichem Input ist auch genügend Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen. Diese können Sie bereits bei Ihrer Anmeldung einreichen.

Veranstaltungsinfos

Unternehmens-Sprechstunde: Herausforderung Wohnungssuche: Beratung für Unternehmen mit internationalen Fachkräften
  • Termin: 18.09.2025, 11:30 bis 12:30 Uhr
  • Ort: online
  • Anmeldung: auf der Veranstaltungswebsite von „Hand in Hand for International Talents“
    Auf der Anmeldeseite können Sie Ihre Fragen vorab einreichen, die während der Veranstaltung beantwortet werden sollen
  • Anmeldeschluss: 17.09.2025

Das erwartet Sie

  1. Fachlicher Input
    Anna-Luise Götze vom Projekt „Zukunft Beschäftigtenwohnen“ informiert zu Maßnahmen, um Mitarbeitende mit Wohnungen zu versorgen und zeigt, warum es sich langfristig lohnt, Beschäftigte bei der Wohnungssuche zu unterstützen, Belegrechte für Mitarbeitende zu erwerben oder sogar selber zu bauen
  2. Beispiele aus der Praxis
    Das Unternehmen für Fleischereimaschinen Christian Leineweber und der Restaurantbetrieb Moto Kitchen berichten, wie sie die Wohnungssuche für ihre internationalen Fachkräfte erfolgreich gestaltet haben
  3. Antworten auf Ihre Fragen

Einwanderung in die Ausbildung – Azubis aus dem Ausland finden und binden

Der zunehmende Fachkräftemangel stellt Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich der dualen Ausbildung. Um dem entgegenzuwirken und den eigenen Nachwuchsbedarf nachhaltig zu sichern, setzen immer mehr Betriebe erfolgreich auf Auszubildende aus dem Ausland.
Doch wie gelingt es, passende Azubis im Ausland zu finden? Welche Partner unterstützen bei der Kontaktaufnahme im Ausland? Was muss bei der Einstellung beachtet werden? Und wie kann der Spracherwerb vor und nach der Einreise gezielt gefördert werden?
Die neue Broschüre Einwanderung in die Ausbildung – Azubis aus dem Ausland finden und binden“ (pdf) des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlingerichtet sich an Unternehmen, die neue Wege in der Fachkräftesicherung gehen möchten. Sie bietet Ihnen kompakte und praxisnahe Informationen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur langfristigen Integration ins Unternehmen.

Aus dem Inhalt

Die Broschüre zeigt,
  • wie Sie geeignete Auszubildende im Ausland finden und ansprechen
  • welche Partner und Programme bei der Rekrutierung unterstützen
  • was Sie bei rechtlichen und organisatorischen Fragen beachten müssen
  • wie Sie den Spracherwerb gezielt fördern – vor und nach der Einreise
  • wie eine erfolgreiche Integration im Betrieb gelingt

KI-Berufe im Trend: Aus- und Weiterbildung passen sich Zukunft an

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil des Alltags in vielen Unternehmen Baden-Württembergs. Dieser Wandel spiegelt sich auch in der beruflichen Bildung wider: Immer mehr Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote mit direktem KI-Bezug entstehen.

Neue Ausbildungsberufe mit KI-Bezug

In den vergangenen Jahren wurden mehrere neue Berufe eingeführt, die explizit auf Datenanalyse und KI setzen – etwa Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen für Daten- und Prozessanalyse (seit 2020) oder der Gestalter/die Gestalterin für immersive Medien (seit 2023). Gleichzeitig sind bestehende IT-Berufe wie Fachinformatiker/in für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung modernisiert worden, um KI-Inhalte zu integrieren. Damit ist klar: Die Zahl KI-naher Ausbildungsberufe wächst stetig.
„Die Digitalisierung macht auch nicht vor der Ausbildung Halt. KI ist längst eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen unsere Berufsbilder entsprechend modernisieren, um Fachkräfte von morgen hier genauso fit zu machen“, sagt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart – der IHK, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) beim Thema Berufliche Bildung federführend ist.

Ausbildungszahlen im IT-Bereich

Eine eigenständige Kategorie ‚KI-Ausbildung‘ gibt es zwar nicht, doch die IT-Berufe mit KI-Bezug gehören zu den nachgefragtesten Ausbildungen. Allein in Baden-Württemberg waren zum 31. Dezember 2024 rund 8.700 Ausbildungsverträge in IT-Berufen registriert. Zwar stagnieren die Zahlen aktuell leicht – bedingt durch die konjunkturelle Lage –, der Bedarf an KI-Kompetenzen in den Unternehmen nimmt jedoch weiter zu. „Auch wenn die aktuellen Ausbildungszahlen wenig Dynamik zeigen, beobachten wir: Unternehmen fragen gezielt nach jungen Menschen mit KI-Know-how. Der Trend ist eindeutig und wird sich verstärken“, so Herre.

Zusatzqualifikationen und neue Weiterbildungsabschlüsse

Die IHK Region Stuttgart beispielsweise hat früh auf diesen Trend reagiert. Mit der Zusatzqualifikation ‚Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen‘ können Auszubildende in allen Berufen rund 100 Stunden Zusatzunterricht belegen – von Grundlagen der KI über Datenanalyse bis zu ethischen Fragen. Das Angebot stößt auf große Nachfrage und wächst stetig.
Das IHK-Bildungshaus hat außerdem für die Region Stuttgart als bundesweit erste Bildungseinrichtung den ‚Geprüften Berufsspezialisten KI und Maschinelles Lernen‘ angeboten. Die ersten 24 Teilnehmer/innen gehen im Herbst in die Prüfung. Susanne Herre: „Für die nächsten Lehrgänge wird die Einrichtung bereits mit Anfragen überrannt. Daran sieht man klar: Mit unseren Zusatzqualifikationen und Weiterbildungsabschlüssen schaffen wir praxisnahe Angebote, die direkt auf den Bedarf der Unternehmen zugeschnitten sind. Davon profitieren Betriebe wie Auszubildende gleichermaßen.“ Darüber hinaus wurden gemeinsam mit anderen baden-württembergischen IHKs neue Weiterbildungsabschlüsse entwickelt, darunter der ‚Bachelor Professional in KI und Maschinellem Lernen‘.

Unternehmen fordern KI-Kompetenzen branchenübergreifend

KI-Know-how wird längst nicht mehr nur in der IT gebraucht. Auch kaufmännische und technische Ausbildungsberufe verankern zunehmend KI-Inhalte. „Unternehmen suchen gezielt nach Auszubildenden mit entsprechenden Kompetenzen oder integrieren KI-Themen direkt in ihre Programme“, betont Herre.

Ausblick: Weitere Modernisierungen erwartet

Die Modernisierung der Ausbildungslandschaft wird weitergehen: Neue Spezialisierungen in den Bereichen Data Science, KI-gestützte Medienproduktion oder intelligente Automatisierung sind zu erwarten. Zudem stärkt die – als eine von insgesamt vier 2021 als offizieller Standard vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen der Novellierung der Ausbildungsordnungen eingeführten – Standardberufsbildposition ‚Digitalisierte Arbeitswelt‘ bereits heute digitale Basiskompetenzen in allen Ausbildungsberufen. Ein wichtiger Schritt, um die Fachkräfte von morgen fit für den KI-Einsatz zu machen. Susanne Herre: „Die Entwicklung zeigt eindeutig: KI wird zum festen Bestandteil nahezu aller Berufsfelder. Wir als IHK-Organisation wollen diese Transformation aktiv begleiten und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung bestmöglich unterstützen.“

Neu: Nahtloser Übergang von der Ausbildung in den Job

Gute Nachricht für Auszubildende aus Drittstaaten und deren Ausbildungsbetriebe: Künftig können die jungen Menschen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss direkt in eine Vollzeitstelle wechseln. Bisher war nach Ausbildungsende allenfalls eine Nebenbeschäftigung von 20 Wochenstunden möglich, bis die Anschluss-Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft vorlag.
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat auf seiner Website ein Schreiben an die Regierungspräsidien bzw. Ausländerbehörden zum Übergang von der Ausbildung (§ 16a AufenthG) in die Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a AufenthG) veröffentlicht. Darin gibt das Ministerium Hinweise zu einer neuen Verfahrenspraxis der Ausländerbehörden und greift damit eine wesentliche IHK-Forderung zur Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung auf.

Wesentliche Elemente der Lösung sind:

  • Im nicht-reglementierten Bereich (u. a. IHK-Berufe) sollen künftig die Aufenthaltserlaubnisse (AE) zur Ausbildung analog zum reglementierten Bereich 3 Monate länger als das avisierte Ausbildungsende ausgestellt werden.
  • Die Nebenbestimmungen in der AE zur Ausbildung werden ergänzt: „Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gilt: Erwerbstätigkeit erlaubt.“
    Dies erlaubt eine nahtlose Vollzeit-Anschlussbeschäftigung an die Ausbildung ohne vorherigen Gang zur zuständigen Ausländerbehörde. Parallel dazu kann dann die neue AE zur Beschäftigung als Fachkraft beantragt und ausgestellt werden.
  • In den Altfällen einer bereits bestehenden AE zur Ausbildung sollen die Ausländerbehörden nach Ausbildungsende Fiktionsbescheinigungen ausstellen mit dem Zusatztext, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Wichtig: Die Ausbildungsabsolventen müssen dazu rechtzeitig auf ihre zuständige Ausländerbehörde zugehen.
  • Die Ausländerbehörden werden angehalten, die AE für den Übergang Ausbildung in Beschäftigung weiterhin prioritär zu bearbeiten und frühzeitig die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Hierfür genügt eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule über den erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
Bei Fragen können sich IHK-Mitgliedsunternehmen gerne an unseren Unternehmensservice Internationale Fachkräfte UIF, uif@stuttgart.ihk.de wenden.

IHK-Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung

Hier finden Sie die Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart zu Themen der Fachkräftesicherung. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpersonen.
Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter Fachkräfte, Personalpolitik und Arbeitsmarkt – hier werden Sie regelmäßig über die Veranstaltungen informiert.
Termin: Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, Ansprechpartner/-in
Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Christine Pfeifer, Telefon 0711 2005-1295, christine.pfeifer@stuttgart.ihk.de

Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Oliver Kettner, Telefon 07151 95969-8724, oliver.kettner@stuttgart.ihk.de

Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de

Dr. Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1249, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de

Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de

Lisa Spanninger, Telefon 0711 2005-1213, lisa.spanninger@stuttgart.ihk.de, Anja Erler, Telefon 0711 2005-1361, anja.erler@stuttgart.ihk.de

Anna Schupeck, Telefon 0711 2005-1346, anna.schupeck@stuttgart.ihk.de, Selina Neuffer, Telefon 0711 2005-1248, selina.neuffer@stuttgart.ihk.de

Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de

21. Oktober 2025, 08:30 bis 09:00 Uhr: Webinar-Reihe #Fördermittel: Fachkräfte & Qualifizierung, online
Teilnahmelink (Anmeldung ist nicht erforderlich)
Leo Schroeder-Rozelle, Telefon 0711 2005-1439, leo.schroeder-rozelle@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Britta Schnabel, Telefon 0711 39007-8349, britta.schnabel@stuttgart.ihk.de

Christine Pfeifer, Telefon 0711 2005-1295, christine.pfeifer@stuttgart.ihk.de

Britta Schnabel, Telefon 0711 39007-8349, britta.schnabel@stuttgart.ihk.de

Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Dagmar Zuidland, Telefon 0711 2005-1253, dagmar.zuidland@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Britta Schnabel, Telefon 0711 39007-8349, britta.schnabel@stuttgart.ihk.de

26. November 2025, 11:00 bis 12:15 Uhr: Web-Seminar: Fachkräfteeinwanderung 2.0: Die Chancenkarte – Was Arbeitgeber wissen müssen, online
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Florin Schmidt, Telefon 0711 2005-1247, florin.schmidt@stuttgart.ihk.de

KarinFranziska Lenhardt, Telefon 0711 2005-1267, karinfranziska.lenhardt@stuttgart.ihk.de

Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Mehr Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung? Melden Sie sich an zu unseren kostenfreien Web-Seminaren im Rahmen der Reihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“. Ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg.
Veranstaltungen der IHKs im Rahmen der Berufsorientierung für Jugendliche, an denen Sie sich als Unternehmen ggf. beteiligen können, finden Sie auf unserem Portal „Berufsorientierung in Baden-Württemberg“.

Sonderheft Ausbildung

Vom digitalen Ausbildungsvertrag über Prompten für Azubis bis zu Tipps gegen extremistische Äußerungen: Alles zum Thema Ausbildung finden Sie kompakt im aktuellen IHK-Sonderheft Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9827 KB)

IHK-Haus verwandelt sich in blühende Oase

Mitte Juli verwandelte sich das Stuttgerter IHK-Haus für kurze Zeit in eine blühende Werkstatt voller Kreativität, Konzentration und floraler Kunst. Grund dafür war die diesjährige Abschlussprüfung der Floristinnen und Floristen – ein Tag, der nicht nur farbenfroh, sondern auch emotional, anspruchsvoll und beeindruckend war.
Kranz aus violettfarbenen Blumen
Insgesamt 19 junge Leute traten zu den Prüfungen an, um zu zeigen, was sie in ihrer Ausbildungszeit gelernt haben – und das taten sie mit Leidenschaft, handwerklichem Geschick und bemerkenswerter Ausdauer. Denn wer denkt, Florist oder Floristin zu sein sei einfach nur „mit Blumen arbeiten“, der täuscht sich. Hinter jedem Strauß steckt harte Arbeit.
Die Abschlussprüfung zum Floristen/-in verlangt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einiges ab. Sei es das Bepflanzen eines Gefäßes, das Fertigen einer gesteckten Gefäßfüllung, das Binden eines Straußes oder eine selbstgewählte komplexe Prüfungsaufgabe – Fingerfertigkeit, Kreativität und Konzentration waren in jedem Fall gefragt. Körperlich bedeutet das, stundenlanges Stehen, präzises Arbeiten unter Zeitdruck, Heben, Tragen, Binden, Stecken, Schneiden. Jedes Werkstück erzählt eine Geschichte, jedes Detail zählt. Und am Ende des Tages mussten die blühenden Kreationen dem fachmännischen Blick der Prüferinnen und Prüfer standhalten.
Und gerade das machte diesen Tag so besonders: Zu sehen, mit wie viel Hingabe, Mühe und Herzblut die Floristinnen und Floristen bei der Sache waren. Es wurde skizziert, gestaltet, arrangiert – und am Ende standen Ergebnisse, die alle zum Staunen brachten.

Kleines Wörterbuch für Mitarbeitende in der Floristik

Mit seinen Sprachflyern erleichtert das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) den Berufseinstieg für Geflüchtete und Zugewanderte.
Das NUiF und der Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. haben einen praktischen und handlichen Vokabelflyer für die Floristik erstellt. Der Flyer enthält die zentralen Fachbegriffe aus der Floristik in 14 Sprachen und im kompakten Format zum Mitnehmen.
Ob als Lernhilfe für den Einstieg oder als Unterstützung im Arbeitsalltag: Der Flyer ist ein hilfreiches Werkzeug zum Erlernen der Fachsprache und um Sprachbarrieren im Team zu überwinden.
Hier geht es zu den Sprachflyern in den unterschiedlichen Sprachfassungen:
Das NUiF hat zahlreiche weitere Sprachflyer für die Bereiche Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Post und Zustellung, Kfz-Mechatroniker/-innen, Metallbau, Schweißen, Elektrobranche, Textilindustrie, Maler und Lackierer, Gebäudereinigung, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk, Pflege, Erziehungswesen erstellt. Sie können auf der NUiF-Website heruntergeladen oder als Papierflyer bestellt werden.

"Ausbildungsbotschafter: Das wirksamste Marketing, das ich kenne"

Klaus Wichtrup koordiniert beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) landesweit die Initiative Ausbildungsbotschafter. Im Gespräch mit Magazin Wirtschaft zieht er Bilanz.
Herr Wichtrup, die Initiative Ausbildungsbotschafter gibt es seit 14 Jahren. Was hat sie bisher gebracht?
Da zu meinen Aufgaben auch die Evaluation des Projekts gehört, kann ich sagen: Die Arbeit der Ausbildungsbotschafter war und ist hocherfolgreich. Derzeit sind mehr als 4600 junge Leute als Ausbildungsbotschafter im Einsatz, sie erreichen rund ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler in den relevanten Klassenstufen. Die Rückmeldungen von Schülern und Lehrern sind sehr positiv, teilweise begeistert. Aber natürlich kann man nicht im Einzelfall sagen, ob es dieses Erlebnis war, das den Ausschlag zu Gunsten einer Berufsausbildung gegeben hat.
Erhalten Unternehmen mehr Bewerbungen, wenn sie ihre Azubis als Ausbildungsbotschafter in die Schulen schicken?
Das hören unsere Koordinatoren tatsächlich immer wieder. Hauptzweck der Initiative ist es zwar, für die duale Ausbildung an sich werben. Aber die jungen Leute treten in den Klassen als Vertreter ihres Berufes und ihres Unternehmens auf, und es ist legitim, wenn sich ihr Engagement auch in einem unmittelbaren Nutzen für den Betrieb niederschlägt. Es haben alle Beteiligten Vorteile, nicht zuletzt die Ausbildungsbotschafter selbst. Sie wachsen mit ihrer Aufgabe, verbessern ihr Auftreten und ihre Fähigkeiten. Das berichten die Ausbildungsbetriebe einhellig.
Die Betriebe müssen ihre Azubis für diese Einsätze freistellen. Wieviel Arbeitszeit nimmt das in Anspruch?
In der Regel dauert solch ein Einsatz einen Vormittag, die vorherige Schulung einen Tag. Ziel ist es, dass jeder Ausbildungsbotschafter im Laufe seiner Ausbildung einen Einsatz absolviert. Je nach Abkömmlichkeit und geografischer Lage kommt nicht immer jeder zum Zuge. Auf der anderen Seite gibt es besonders engagierte Betriebe und Azubis, die bis zu 16 Einsätze absolvieren. Man darf nicht vergessen: Wenn junge Leute, die vor wenigen Jahren noch selbst auf der Schulbank saßen, vor fast Gleichaltrigen voller Begeisterung über ihren Beruf erzählen, ist das das wirksamste Ausbildungsmarketing, das ich kenne. Für kleinere Firmen dürfte es oft sogar das einzige sein.
Im Rahmen der Initiative Ausbildungsbotschafter gehen seit 2011 Auszubildende in Schulklassen, um Jugendlichen vom Alltag in einem Lehrberuf zu berichten und für die duale Ausbildung zu werben. Geschult und betreut werden sie von den teilnehmenden Kammern und Bildungsträgern, darunter alle baden-württembergischen IHKs. Gefördert wird die Initiative vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, es sind jedoch Personen beiderlei Geschlechts eingeschlossen.

Arbeit und Alter – neu denken!

Am 4. Juli veranstaltet die IHK ihren diesjährigen Fachkräfte-Summit im Stuttgarter IHK-Haus. In den Fokus nehmen wir das Thema Arbeit und Alter. Wir freuen uns auf Sie – melden Sie sich gerne an.
Wirtschaftslage hin oder her – die demografische Entwicklung lässt die Belegschaften in unseren Unternehmen älter werden und das inländische Arbeits- und Fachkräftereservoir schrumpfen.
Das ist Herausforderung und Chance zugleich – wichtig ist jetzt, Arbeit und Alter neu zu denken.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen von der „Generation Erfahrung“ profitieren und wie Sie Ihre Fachkräfte sichern und Ihr Personal nachhaltig und demografiefest aufstellen können.

Veranstaltungsinfos

IHK-Fachkräfte-Summit: Arbeit und Alter – neu denken!

Termin: 4. Juli 2025, 09:30 bis 14:30 Uhr (Eintreffen ab 09:00 Uhr)
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Vertreter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Politik und Wissenschaft
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Anmeldung: bitte bis 30.06.2025 auf unserer Veranstaltungsseite

Speaker

Freuen Sie sich auf Speakerinnen und Speaker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:
Antonius Gress | Blockbrain GmbH Stuttgart, Silvia Balaban | REcalibration GmbH Waiblingen, Jana Petersen | Deutsche Bahn AG Berlin, Oliver Schmitz | berufundfamilie Service GmbH Frankfurt, Dr. Oliver Stettes | Institut der deutschen Wirtschaft e.V. Köln, Dr. Thorsten Pilgrim | Inhaber ViaMed GmbH und Vize-Präsident der IHK Region Stuttgart, Dr. Susanne Herre | Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, Andreas Schwarz MdL | Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Im Fokus

  • Generationen-Management: Zusammenarbeit von Jung und Alt erfolgreich gestalten
  • Mit Wissen in die Zukunft: Erfahrungsschatz heben und Future Skills aufbauen, Wissensmanagement mit KI
  • Arbeit oder Rente: Wie der Übergang flexibel gelingt – und wie beides zusammen funktionieren kann
  • Fit im Betrieb: Körperliche und mentale Gesundheit erhalten und fördern

Mehr Infos

Weitere Infos zum Programm, zu den Speakerinnen und Speakern sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Abschlussprüfungen Winter 2025/2026

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Anmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 31. Juli 2025 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Ende Juni 2025 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in der Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung und Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/ Umschulungszeit bis zum 30. April 2026 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Winter 2025/2026 ist der 31. Juli 2025.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und
§ 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Winter 2025/2026 ist am 1. Juli 2025.

Diversity Management und Willkommenskultur fördern

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Allgemeine Leitfäden und Tools zu Diversity Management und Willkommenskultur

Begegnung von Vorurteilen im Unternehmen

Ankommen, Onboarding und Einarbeitung im Unternehmen

Religion

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Wege in den Beruf

Welche Möglichkeiten haben junge Menschen mit Behinderung, eine Berufsausbildung zu absolvieren und im Erwerbsleben Fuß zu fassen? Hierüber informierte eine Fachmesse im Stuttgarter IHK-Haus, an der Betroffene, deren Eltern, Angehörige sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teilnahmen.
Besucherinnen und Besucher fanden auf der Messe ein breites Angebot an Informationen, Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen. An den Infoständen verschiedener Einrichtungen erhielten sie Antworten auf ihre Fragen. An „Mitmach-Arbeitsplätzen“ hatten junge Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, auszuprobieren, welcher Beruf etwas für sie sein könnte. Außerdem gab es Fachvorträge und Gesprächsrunden mit Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen aus Werkstätten, Inklusionsunternehmen und betriebsintegrierten Arbeitsplätzen.
„Wir freuen uns, dass die Stuttgarter Fachmesse dieses Jahr wieder bei uns in der IHK stattfindet", erklärte Andrea Bosch, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. „In Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels in vielen unserer Unternehmen ist es enorm wichtig, jungen Menschen Orientierung zu bieten und sie für die berufliche Bildung und den Schritt ins Arbeitsleben und damit die gesellschaftliche Teilhabe zu begeistern. Jeder soll nach seinen Möglichkeiten gefördert und gefordert werden. Die IHK ist Plattform für diese Themen und bei der Fachmesse mit ihren Ausbildungsberaterinnen und -beratern vor Ort.“
Jennifer Langer, städtische Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, sagte in ihrem Grußwort: „Junge Menschen und ihre Angehörigen müssen die Möglichkeiten nach der Schule kennen und so in die Lage versetzt werden, mit den gesammelten Informationen gute Entscheidungen für ihren künftigen Berufsweg zu treffen. Die Messe ist dafür ein toller Ort, da die Schülerinnen und Schüler neben dem Informationsangebot auch die Möglichkeit haben, sich praktisch zu erproben oder sich Berichte aus der Praxis anzuhören. All das hilft, ein klareres Bild über die verschiedenen Alternativen zu bekommen.“
Ausgerichtet wurde die Stuttgarter Fachmesse vom Netzwerk Berufliche Inklusion in Stuttgart, einer breiten Allianz von Sozialeinrichtungen, Behörden und Institutionen, darunter die IHK Region Stuttgart. Die Heidehof-Stiftung ist Förderer der Messe.


Neue Ausbildungsverordnung Florist/Floristin

Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten.

Die bisherige Verordnung wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf: Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.

Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie der Informationsbroschüre des DIHK „Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Florist/-in“.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin ist am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: Bundesgesetzblatt I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung stehen Ihnen Ihre Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen bei der Fachkräfteeinwanderung

Rechtliche Rahmenbedingungen, Dauer der Visaverfahren, Sprachkenntnisse und vieles mehr – wer Menschen aus dem außereuropäischen Ausland einstellen möchte, muss sich mit vielen komplizierten Details herumschlagen. Dazu kommen noch Fragen der Integration und wie man geeignete Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt findet.
Trotz dieser Hürden ist die Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten für viele Unternehmen inzwischen ein interessanter Weg, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Wer sich dabei helfen lassen möchte, kann auf verschiedene Vermittlungsdienstleister zurückgreifen. Doch wie können Betriebe erkennen, welcher Anbieter zu ihnen passt? Und worauf sollte bei der Auswahl des Anbieters besonders geachtet werden?
Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ hat gemeinsam mit dem Goethe-Institut eine Checkliste „Vermittlungsagenturen zur Azubi-Rekrutierung aus Drittstaaten“ erarbeitet. Sie verspricht einen ersten Überblick über die Kriterien, an denen sich Unternehmen bei der Auswahl eines Partners orientieren können.

Neue Bildungspartnerschaft

Karl Dungs GmbH & Co. KG und Grafenbergschule Schorndorf besiegeln Bildungspartnerschaft

Waiblingen, 25.03.2025 – Die Karl Dungs GmbH & Co. KG und die Grafenbergschule in Schorndorf haben im März 2025 ihre neue Bildungspartnerschaft offiziell besiegelt. Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr begleitet und unterstützt die Kooperation, die für beide Seiten eine wertvolle Ergänzung darstellt.
Die Karl Dungs GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Urbach ist ein weltweit führender Spezialist für Sicherheits- und Regelungstechnik in der Heiz- und Prozesswärmetechnik. Mit über 490 Mitarbeitern am Standort Urbach und einem Jahresumsatz von mehr als 130 Millionen Euro zählt das Unternehmen zu den sogenannten "Hidden Champions" der Region.
Für die Schule ist dies bereits die dritte, für das Unternehmen die vierte Bildungspartnerschaft. „Wir müssen die Lage auf dem Ausbildungsmarkt genau im Blick behalten. Durch die instabile politische Situation fehlt uns oft die langfristige Planungssicherheit, dabei müssen wir vier bis fünf Jahre in die Zukunft rechnen – von der Rekrutierung bis zur Übernahme nach der Ausbildung. Daher ist die Ausbildung für Dungs ein zentrales Element der Unternehmensstrategie“, betont Peter Herrmann, Chief Financial Officer der Karl Dungs GmbH & Co. KG.
Die Bildungspartnerschaft umfasst zahlreiche Maßnahmen, um Schüler frühzeitig an berufliche Möglichkeiten heranzuführen. Geplant sind unter anderem Betriebsbesichtigungen und Vorstellungen von Berufen und Studiengängen durch Azubis und Ausbilder direkt an der Schule.
„Geografisch liegen Dungs und die Grafenbergschule nah beieinander. Wir gehen Bildungspartnerschaften sehr bewusst ein und möchten passgenaue Angebote machen. Daher halten wir die Anzahl der Kooperationen bewusst gering, leben diese aber umso intensiver. Unser Ziel ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten“, erklärt Rainer Bay, Schulleiter der Grafenbergschule.
Jovana Mladenovic, Leiterin für die technische und kaufmännische Berufsausbildung bei Dungs, ergänzt: „Den kaufmännischen Bereich haben wir mit unserer Bildungspartnerschaft mit der Johann-Philipp-Palm-Schule im vergangenen Jahr abgedeckt. Nun möchten wir den technischen Bereich intensivieren – und mit der Grafenbergschule haben wir dafür den perfekten Partner gefunden.“
Die IHK unterstützt die Anbahnung und Ausgestaltung von Bildungspartnerschaften. Aktuell existieren im Rems-Murr-Kreis 331 solcher Partnerschaften. „Von einer Bildungspartnerschaft profitieren alle Seiten: Schüler erhalten Einblicke in viele spannende Unternehmen und Berufe. Schulen können ihren Unterricht praxisnah und abwechslungsreich gestalten. Und die Betriebe können damit zu einer Verbesserung der Ausbildungsreife beitragen und ihre Ausbildungsplätze optimal besetzen,“ fasst IHK-Geschäftsführer Markus Beier die Vorteile der Initiative zusammen.

Unternehmen stärken Demokratie und Zusammenhalt

Ohne stabile Demokratie keine starke Wirtschaft – unter diesem Motto engagieren sich zahlreiche Unternehmen in der Region für demokratische Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit die Beispiele Schule machen, veranstalteten die IHK Region Stuttgart und die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Südwestmetall Ende März den Fachtag „Demokratieförderung erfolgreich gestalten“.
Publikum beim Fachtag Demokratie im IHK-Haus
„Die Zeiten erfordern, dass wir zusammenhalten“, eröffnete IHK-Präsident Claus Paal die Tagung. Dieses Ringen um den Zusammenhalt finde auch in den Betrieben statt und diesen komme somit eine besondere Verantwortung zu, denn: „Viele Menschen haben Angst und manche nutzen diese Ängste aus.“

Betrieb als Ort der Begegnung

Nach Abschluss der Schule kämen Menschen unterschiedlicher Erfahrungen und Ansichten oft nur im Betrieb zusammen, präzisierte IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. „Es ist der einzige Ort, an dem man sie außerhalb ihrer Blase erreicht.“ Bei einer Blitzumfrage im Publikum gab einer von drei Zuhörern an, schon einmal mit antidemokratischen Äußerungen im Betrieb konfrontiert worden zu sein. Die meisten empfanden dies als Herausforderung, der sie sich mehrheitlich aber durchaus gewachsen fühlten.
„Mit dieser Tagung nutzen wir die Chance zum gemeinsamen Gespräch über demokratische Werte, über die Bedeutung demokratischer Prozesse und Normen“, sagte Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wenn Unternehmen diese Werte aktiv umsetzen, tragen sie nicht nur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei, sondern schaffen auch die Grundlage für nachhaltigen Erfolg.“

Fachkräfte sollen sich willkommen fühlen

Viele Unternehmen seien alarmiert, weil sie angesichts eines teilweise ablehnenden Klimas fürchten, dass sich die dringend benötigten ausländischen Fachkräfte nicht willkommen fühlen, sagte Herre. Betroffen seien aber auch die rund 27 Prozent der Mitarbeiter, die schon jetzt einen Migrationshintergrund haben, in der Region seien es mit 42 Prozent sogar deutlich mehr, so Herre. „wenn wir auf diese Menschen verzichten müssten, wären wir gesellschaftlich und volkswirtschaftlich arm.“
„In einem Umfeld, das Intoleranz ausstrahlt, werden wir keine internationalen Fachkräfte halten können“, pflichtete Stefan Küpper, Geschäftsführer von Südwestmetall, bei. Unter den drei großen „T“, die einen erfolgreichen Standort ausmachen - Technologie, Talente, Toleranz - gelte es jetzt, das dritte T zu stärken.
Wir haben festgestellt, dass sich die jungen Leute oft nur über einzelne Medien informieren und daher nicht unbedingt ein vollständiges Bild bekommen.
In der von SWR-Redakteur Mark Kleber moderierten Diskussion wurden auch Praxisbeispiele von Unternehmen vorgestellt, die die politische Bildung ihrer Auszubildenden durch gezielte Programme fördern. „Wir haben festgestellt, dass sich die jungen Leute oft nur über einzelne Medien informieren und daher nicht unbedingt ein vollständiges Bild bekommen“, sagt Diana Bäcker, Ausbilderin bei der Hainbuch GmbH.„In einem freiwilligen Workshop zum Demokratieverständnis haben unsere Auszubildenden gelernt, dass politische Entscheidungen eben auch Auswirkungen auf die eigene Ausbildungsstelle haben können.“
Bäcker betonte, dass die private politische Meinung und die Arbeit bei Hainbuch getrennt betrachtet werden. Jedoch möchte der Ausbildungsbetrieb den jungen Menschen Werkzeuge an die Hand geben, wie sie sich politisch bilden und somit auch Einfluss auf die Gestaltung der eigenen Zukunft nehmen können.
Auch bei Siemens ist ein Konzept für Demokratieförderung und Wertorientierung für die Auszubildenden aufgelegt worden, wie Dr. Barbara Ostad von Siemens Professional Education erklärte. Laut der Personalmanagerin sollte Demokratieförderung bereits früher einsetzen, nämlich wenn sich junge Menschen über Berufsperspektiven und Laufbahnen informieren: „In dieser Phase lernen sie, wie man einen Platz im Leben und in der Gesellschaft findet.“
In die Gedankenwelt des Populismus und der Verschwörungstheorien führte Prof. Frank Brettschneider ein. In ihrem „Demokratiemonitor“ untersuchen der Kommunikationswissenschaftler und seine Mitarbeiter von der Universität Hohenheim jährlich die Verbreitung demokratiefeindlicher Denkweisen in der Bevölkerung.
Demnach gibt es einen festen Kern von 15 Prozent der Baden-Württemberger mit einem rechtspopulistischen Weltbild, die Medien, Parteien und Staat gleichermaßen misstrauen und an ein Komplott der Eliten zur Unterdrückung des „Volkswillens“ glauben.

Funktionierender Staat hilft gegen Populismus

Als Gegenmittel sieht der Wissenschaftler vor allem einen funktionierenden Staat: „Man muss sehen, dass Probleme wirklich angepackt werden, dann büßt der Populismus ein wichtiges Argument ein.“ Auch sei es wichtig, nicht durch übertriebenen Pessimismus die Weltuntergangsstimmung zu fördern und politische Auseinandersetzungen nicht ausschließlich unter der Perspektive der Machttaktik darzustellen, wie dies in den Medien oft geschehe. Wichtig seien zudem die direkte Kommunikation mit den Menschen, das Vorgehen gegen Fake News in den sozialen Medien sowie auf allen Ebenen die Förderung von Bildung.
Wie insbesondere Jugendliche die teilweise krisenhafte Wirklichkeit erleben, stellte Dr. Christoph Schleer vom Heidelberger Sinus-Institut in seinem Vortrag dar. „Krisen gab es auch schon früher, aber durch das Smartphone ist die Jugend heute einer wahren Krisen-Dauerbeschallung ausgesetzt“, sagte der Wissenschaftler.
Besorgniserregend findet Schleer, dass je etwa ein Drittel der jungen Leute fürchte, den Anforderungen der Berufswelt nicht gewachsen zu sein, Angst vor Arbeitslosigkeit habe oder gar glaube, berufliche Ziele lohnten sich angesichts der allgemeinen Unsicherheit sowieso nicht. Immerhin aber steht die Jugend in ihrer großen Mehrheit, nämlich zu 90 Prozent, hinter der Demokratie.

Initiativen für die Praxis im Betrieb

Am Nachmittag vertieften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachtags diese Themen in Workshops und informierten sich über vier Initiativen, die Demokratieförderung im Betrieb konkret umsetzen. Vorgestellt wurden das Programm “WelcoMEntor” der Bürgerstiftung Stuttgart, die Fachstelle Extremismusdistanzierung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die Initiative gegen Antisemitismus „Informiert, couragiert, engagiert!" der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und das Projekt “Rechtsextremismus im Betrieb – Erfahrungen gewerkschaftlicher Strategien zur Stärkung von Demokratie und Toleranz im Betrieb” des DGB-Bildungswerks BW und des Vereins zur Bewahrung der Demokratie.


Kompetent gegen Diskriminierung

Gruppenbezogene Vorurteile und Dis­kriminierung, egal ob in Worten oder Gesten, sind nicht nur eine Gefahr für die Demokratie, sondern auch für den Betriebsfrieden. Deswegen sollte man als Ausbilder möglichst schnell einschreiten, wenn man davon hört.
Gekennzeichnet sind solche Äußerungen in der Regel von Emotionalität, Verall­gemeinerung, Pauschalierung und Abwertung einzelner Gruppen. Die, die sie äußern, erwarten sich Zustimmung, was wiederum ihr Selbstwertgefühl erhöht. Sie rechtfertigen dadurch aber auch Ungleichheiten, wodurch sie wiederum ihre Position stärken.

Von Anfang an wertschätzendes Reden einüben

Hilfreich kann es sein, im Vorfeld mit neuen Azubis zu besprechen, dass man wertschätzend miteinander umgeht, sich nicht diskriminierend äußert und dass man dem auch bei anderen entgegentritt.
Leider verhindern solche Regeln aber nicht, dass es, gerade wenn die Stimmung gereizt oder aufgeregt ist, trotzdem zu rassistischen, sexistischen oder politisch extremistischen Parolen oder Gesten kommt.

Auf keinen Fall stehen lassen

Solche Äußerungen erzeugen meist Beklemmung und Unsicherheit bei denen, die damit konfrontiert aber nicht gemeint sind, den Ausbildern zum Beispiel. Vielen fällt es darum schwer, auf die Schnelle differenziert zu antworten.
Auf keinen Fall darf man solche Vorfälle aber einfach stehen lassen oder ignorieren – selbst wenn man selbst nicht dabei war. Im Gegenteil: Ziel muss es sein, die Gewissheit der „Schreier“ zu verringern und ihr geschlossenes Weltbild aufzubrechen. Es geht aber auch darum, die Angegriffenen zu schützen.
Wenn man Zeuge eines solchen Vorfalls ist, gibt es drei Regeln für eine passende Antwort: Sie sollte authentisch sein, auf keinen Fall beleidigen, und die Körper­sprache sollte ausdrücken: „Es geht mir gut mit meiner Meinung“. Wenn mehrere ­Personen anwesend sind, sollte man sich Verbündete suchen. Auch sollte man sich überlegen, wie man die Situation zu einem guten Ende bringt, das keine Verlierer zurücklässt, aber dennoch deutlich macht, dass man Diskriminierung nicht duldet.

Diskriminierung deutlich benennen

Eine andere Möglichkeit besteht darin, am besten in einem ruhigen Ton seine Wahrnehmung zu beschreiben: „Wenn ich Sie richtig verstanden haben, dann wollen Sie…“. Daran anschließend sollte man die Wirkung deutlich machen, die das auf einen selbst hat: „Mich ärgert es, wenn…“ oder „Ich halte das für…“ Abschließend nennt man seinen dringenden Wunsch: „Deshalb kann ich das nur zurückweisen und plädiere dafür…“
Wenn sich die Wogen etwas geglättet ­haben oder wenn man selber gar nicht dabei war, sollte man sich mit dem Jugend­lichen im Nachgang zusammensetzen. Dabei sollte man die Diskriminierung deutlich benennen, ohne aber die Person des Jugendlichen anzugreifen. Nur so bleibt eine gute Beziehungsebene erhalten. Auch sollte man versuchen, sein Weltbild mit Argumenten zu widerlegen.

Nützliche Technik: „verstehen ohne einverstanden zu sein“

Dazu gibt es ­verschiedene Techniken, zum Beispiel „verstehen ohne einverstanden zu sein“. Dazu muss man zunächst ­einen (möglichen) wahren Kern der Aussage aufgreifen und Interesse für die Bedürfnisse des Jugendlichen signalisieren. Dann sollte man differenzieren und den Gesprächspartner im besten Fall zu einem Perspektiv­wechsel bringen. Zum Abschluss bekräftigt man seine eigene Position.

Manchmal hilft auch Ironie

Je nach Thema und Charakter des Jugendlichen kann man es auch mit Ironie ver­suchen. Wenn man so die Absurdität der Aussage aufzeigt, gewinnt man im besten Falle sogar Sympathie.
Immer sollte man aber seine eigene Vision deutlich machen: Wofür stehe ich? Wie möchte ich in diesem Land, in diesem Betrieb leben. Und nie sollte man vergessen, solidarisch mit den Angegriffenen zu sein.
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet verschiedene Bildungsformate für diese und weitere Themen. Dazu gehören neben Fortbildungen und Publikationen für Fachkräfte auch Workshops und Projekttage für Jugendliche.

Aus dem IHK-Ehrenamt

Konjunktur, Ausbildung, Innovation – in den Ausschüssen und Arbeitskreisen der IHK diskutieren Unternehmerinnen, Unternehmer, Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft. Über die Ergebnisse informieren wir Sie hier regelmäßig.

Wechsel im IHK-Berufsbildungsausschuss

In der jüngsten Sitzung des Berufsbildungsausschusses wurden Mitte März die Mitglieder der neuen Berufungsperiode (2025-2028) begrüßt und langjährige Mitglieder der letzten Berufungsperiode (2021-2024) verabschiedet. Diese feierliche Zeremonie unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die kontinuierliche Arbeit des Ausschusses für die berufliche Bildung in der Region Stuttgart.

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Region Stuttgart spielt eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung. Als gesetzlich verankerter Ausschuss ist er für die Rechtsetzung in der Berufsbildung verantwortlich. Er beschließt beispielsweise Prüfungsordnungen für neue IHK-Fortbildungsprofile - etwa den Bachelor Professional in Smart Industry (IHK Region Stuttgart) - oder Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Als Überwachungs- und Beschlussorgan ist er maßgeblich an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung beteiligt. Er wird in allen wichtigen Fragen der Berufsbildung beteiligt, indem er unterrichtet und angehört wird.

Der BBA setzt sich aus je sechs Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragten sowie sechs Lehrkräften beruflicher Schulen und deren jeweiligen Stellvertretungen zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Interessen und Perspektiven in der beruflichen Bildung. Einzelheiten zur Errichtung, Beschlussfähigkeit und den Aufgaben des Berufsbildungsausschusses werden vom Gesetzgeber in den Paragrafen 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Ausschüsse informieren sich über Desinformation mit KI

Zum Jahresabschluss fand eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Industrie, Energie, Verkehr und Digitalisierung statt.
Von Bioökonomie über Energiepolitik, Auswirkungen des Green Deals bis hin zu Digitalisierung im Schienenverkehr und Innenstadtlogistikkonzepte - an den Impulsvorträgen aus den Ausschüssen zeigte sich die Vielfalt der Themen, die die Gremien in der letzten Zeit beschäftigt haben.
Zum Thema Desinformation und Deepfakes sprach Dr. Christoph Nehring. Es sei nicht einfach KI-Inhalte und durch KI erstellte “Fakten” zu erkennen, so der Experte. Heute gebe es kein bedeutendes politisches und gesellschaftliches Ereignis mehr ohne Desinformation in Gestalt von Deepfakes und anderen KI-generierten Falschinformationen. In der derzeit instabilen Lage stelle das eine sehr große Gefahr dar.
Das Perfide an Desinformation sei, dass sie nicht überzeugt, sondern negative Effekte, wie Misstrauen, Angst, Unsicherheit und Verwirrung erzeugt. Für die Ausschussmitglieder – allesamt Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft – besonders interessant: Laut Nehring hat Desinformation enorme wirtschaftliche Auswirkungen und es entstehen hohe Kosten dadurch. Zudem gebe es mehr und mehr KI- und Desinformationsangriffe auf die Wirtschaft und die Unternehmen. Also Zeit, wachsam zu sein und sich dagegen zu wappnen.
Anhand eines simplen Beispiels zeigte Nehring auf, was mit KI alles möglich ist und wie Deepfake aufgebaut werden kann. Versuchsobjekt war hierbei Holger Triebsch, Leiter der Abteilung Industrie, Innovation und Infrastruktur. Mit einer kurzen Sprechsequenz von lediglich 20 Sekunden wurde ein Text erstellt, der völlig anders war als das, was Triebsch gesagt hatte. Man mag sich ungern vorstellen, welche verheerenden Auswirkungen diese Form der Deepfakes auf Politik und Wirtschaft haben, zumal die entsprechenden Programme oft nur für wenige Euro zu erwerben sind..

KI und Simulation in der Gesundheitswirtschaft

Beim Treffen des IHK-Gesundheitsausschusses im Juli ging es um Umbrüche und Perspektiven durch neue Technologien. Simulationstechnologien, Höchstleistungsrechnen, Datenanalyse und Künstliche Intelligenz (KI) sparen Zeit und Kosten – und erhöhen damit entscheidend die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Insbesondere in den Großunternehmen vieler Branchen, beispielsweise der Automobilindustrie, gehören sie deshalb längst zum Alltag. Diese Technologien ermöglichen es, eine sehr große Anzahl von Tests virtuell durchzuführen, bevor ein Produkt tatsächlich gebaut wird. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern erhöht auch die Sicherheit und Qualität der Produkte, da Probleme frühzeitig erkannt und korrigiert werden können.
„Verglichen mit anderen Branchen sind wir bei der Anwendung von Simulation, Data Analytics und KI in der Gesundheitswirtschaft noch nicht weit. Der Einsatz in der Medizintechnik ist ein guter Start, weil hier durch die technischen Anteile die Ähnlichkeit noch am höchsten ist. Doch die Branche ist anders aufgestellt als die Automobilbranche. Die Unternehmen und Stückzahlen sind kleiner. Auch gibt es beim Mensch vor dem ersten Einsatz noch viel mehr zu beachten“, so Referent Dr. Andreas Wierse, Geschäftsführer der SICOS BW in seinem Vortrag "KI und Simulation: Perspektiven für Anwendungen in der Gesundheitswirtschaft".
„Der medizinische Bereich ist herausfordernd und vielversprechend zugleich. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es großes Potenzial, Höchstleistungsrechner und Data Analytics gewinnbringend zu nutzen.“
Simulationen können auch in der Medizintechnik helfen, Geräte und Verfahren schon in der Entwicklungsphase zuverlässiger und in viel größerem Umfang zu testen. Teure und zeitaufwändige reale Tests können durch tausende virtuelle Tests ersetzt werden. Dies spart Kosten, ermöglicht die Optimierung von weit mehr Varianten gleichzeitig und beschleunigt den gesamten Entwicklungsprozess. Um Risiken zu reduzieren, werden finale Tests nach wie vor „real“ durchgeführt (test-before-invest) oder wie der Referent erläutert: „Am Ende müssen natürlich auch hier einige richtige Autos gegen die Wand gefahren werden, um alles zu testen.“
Damit auch kleinere und mittlere Unternehmen der Medizintechnik und Biotechnologie Simulationen, Höchstleistungsrechnen, Data Analytics und KI gewinnbringend für sich nutzbar machen können, wurde das Medical Solution Center - CASE4Med (Computer Aided Solution Engineering for Medical) – vor zwei Jahren gegründet. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Medizin und gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) wird ein landesweites Kompetenz-Netzwerk zur Stärkung branchenspezifischer Lösungen aufgebaut. Angeboten wird unter anderem die Bereitstellung aller Informationen rund um diese Themen, die kostenfreie und neutrale Einstiegsberatung und Vermittlung der richtigen Partner für KMU und die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung über die SICOS BW GmbH.
lwachstum weiter verlangsamt.

Neue Ausbildungsordnung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Zum 1. August 2025 tritt die neue bzw. aktualisierte Ausbildungsverordnung der Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Erprobungsverordnung wird in Dauerrecht überführt. Änderungen betreffen maßgeblich die Integration der neuen Standardberufsbildpositionen (u. a. „Digitalisierte Arbeitswelt“), die restlichen Inhalte wurden redaktionell angepasst und bleiben im Wesentlichen inhaltlich unberührt. Die gestreckte Abschlussprüfung bleibt bestehen.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zu den Kaufleuten für Büromanagement ist am 28. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement - Bundesgesetzblatt).
Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Bei weiteren Fragen zum Ausbildungsberuf stehen Ihnen Ihre Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

jakobb DIGITAL - der Jahreskongress Berufliche Bildung geht online

Der Jahreskongress Berufliche Bildung ist das Praxis-Event der beruflichen Bildung – und jetzt zusätzlich auch online erlebbar! Mit der Online-Fortbildungsreihe jakobb DIGITAL am 3. April 2025 bietet die Klett MEX GmbH in enger Kooperation mit der IHK Region Stuttgart die Möglichkeit, sich flexibel und bequem von zu Hause aus weiterzubilden.
In unseren praxisnahen Workshops werden zentrale Themen der beruflichen Bildung kompakt an einem Nachmittag behandelt.
Folgende Themen stehen auf dem Programm:
  • Künstliche Intelligenz
  • Nachwuchsgewinnung
  • Innovation in der dualen Ausbildung
Nach einer inspirierenden Keynote folgen zwei interaktive Workshoprunden, die wertvolle Impulse und praxisnahe Lösungsansätze bieten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie direkt auf www.jakobb.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Unterstützung für Migrantinnen

Um mehr Frauen mit Flucht- oder Migrationsbiografie in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen, können Unternehmen vieles tun. Es gibt aber auch spezielle Unterstützung durch Projekte und Programme für diese Zielgruppe. Dorthin können Sie sich wenden, falls Sie in Ihrem Unternehmen Migrantinnen als Mitarbeiterinnen gewinnen möchten. Die IHK gibt Ihnen zudem Tipps und Hinweise.
Zum Stand 2022 waren 910.000 Personen bzw. rund 30 Prozent der Bevölkerung zwischen 25 und unter 45 Jahren in Baden-Württemberg zugewandert, darunter 448.000 Frauen. Rund zwei Drittel der Migrantinnen mit eigener Migrationserfahrung waren 2022 erwerbstätig. Ihre Erwerbsquote lag damit deutlich unter der von Migrantinnen ohne eigene Migrationserfahrung (rund 80 Prozent) und der von Frauen ohne Migrationshintergrund (rund 90 Prozent).
(Quelle: Gesellschaftsreport BW)

Was Unternehmen tun können

Unternehmen können aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Integration von zugewanderten Frauen zu erleichtern. Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele:
  • Netzwerke/Austausch-Plattformen für Migrantinnen schaffen bzw. Mentoring-Programme initiieren
  • gute Beispiele als Vorbilder im Unternehmen sichtbar machen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. durch flexible Arbeitsmodelle oder Maßnahmen betrieblicher Kinderbetreuung, verbessern
  • Rekrutierungsprozesse anpassen, z. B. durch Offenheit für atypische Bewerbungsunterlagen, mehr Fokus auf Kompetenzen statt auf Abschlüsse legen
  • gezielte Sprachförderung und Weiterbildung anbieten
  • Onboarding und nachhaltige Integration fördern

Geförderte Projekte und Programme

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Das Mentorinnen-Programm des Landes Baden-Württemberg will Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte bei der Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche helfen. Eine beruflich erfahrene Mentorin unterstützt ihre Mentee mit ihrem Wissen und ihren Kontakten bei der Berufswegplanung und dem Aufbau eigener Netzwerke. Die Mentorin gibt wertvolle Tipps, vermittelt Kontakte und Einblicke in die deutsche Berufswelt. Der Mentoringprozess ist auf sechs bis acht Monate angelegt. Im Angebot sind ebenfalls Webinare für Mentees und Mentorinnen. Das Mentorinnen-Programm ist bei den Kontaktstellen Frau und Beruf angesiedelt.
Unternehmen können das Programm und damit den Berufseinstieg geflüchteter Frauen folgendermaßen unterstützen:
  • Mentorinnen und Mentees aus ihrem Umfeld empfehlen,
  • Firmenbesuche ermöglichen oder zu Veranstaltungen einladen,
  • das Programm in ihren Netzwerken bekannt machen.
In Stuttgart ist das Mentorinnen-Programm bei Berufliche Förderung von Frauen e. V. (BeFF) angesiedelt. Dort gibt es weitere Angebote für Frauen mit Migrationsgeschichte zur Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung.

MY TURN − Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm MY TURN sollen Frauen mit Migrationserfahrung in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung individuell begleitet werden. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt haben.
Bis Ende 2025 werden deutschlandweit über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die die Migrantinnen mit frauenspezifischen und lebenslagenorientierten Angeboten unterstützen sollen. Eine Vernetzungsstelle für das Programm wird durch die gsub mbH umgesetzt. Sie ist erreichbar unter myturn@gsub.de.

Merva − Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen

Das Projekt „Merva – Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen“ wendet sich an Frauen mit Migrationserfahrung im Alter von 16 bis 55 Jahren in der Region Stuttgart und unterstützt sie mit folgenden Angeboten:
  • Vermittlung von Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten
  • Unterstützung bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
  • Beratung zu verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten; Vermittlung und Begleitung
  • Individuelle Beratung in Einzelgesprächen
  • Trainings und Workshops zu Themen wie Bewerbung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Stärkung des Selbstbewusstseins und Umgang mit Diskriminierung
Merva wird im Rahmen des Programms MY TURN umgesetzt und ist ein Verbundprojekt folgender Partner:

Empowerment − geförderte Projekte des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt das projektbezogene Empowerment für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und fördert dazu 2024/2025 landesweit 36 Projekte mit dem Ziel, die Teilhabe von Migrantinnen an der Gesellschaft und am Erwerbsleben gezielt vor Ort zu stärken. Eine Übersicht über die Projekte (pdf) steht auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.
2025/2026 werden 20 weitere Projekte gefördert, die auf der Website des Sozialministeriums aufgeführt sind.

IHK-Informationen und -Angebote

In Ihrem Unternehmen können Sie zugewanderte Frauen wirksam unterstützen und so motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen hinzugewinnen. Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:
  • Flexibles und mobiles Arbeiten
    Mit flexiblen Arbeits(zeit)modellen können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen.

  • Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
    Unternehmen können auf vielfältige Art und Weise ihre Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen – von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze.

  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Müttern, eine qualifizierte Berufsausbildung über eine längere Ausbildungsdauer zu absolvieren und daneben Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben.

  • Feststellung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
    Viele Migrantinnen konnten berufliche Erfahrungen sammeln, haben aber keinen formellen Berufsabschluss. Mit dem Validierungsverfahren kann die IHK diese Kompetenzen erfassen, beurteilen und für die Unternehmen transparent machen.

  • Teilqualifikationen
    Teilqualifikationen sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach jedem Modul kann ein Zertifikat erworben werden. Sie ermöglichen es, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.

  • Weiterbildung
    Mit IHK-Fortbildungsabschlüssen und -Zertifikaten können Sie Ihren Beschäftigten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten anbieten und sie an Ihr Unternehmen binden. Die IHK informiert und berät Sie kompetent in Fragen der Weiterbildung.

  • Deutsch für den Beruf
    Die Sprache ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration – auch in Ihr Unternehmen. Sie erhalten Tipps zur Kommunikation und für den betrieblichen Alltag, Angebote und Hilfsmittel zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch sowie Infos zu Förderprogrammen und Sprachkursen.

  • Diversity Management und Willkommenskultur
    Mit einer offenen und wertschätzenden Unternehmenskultur und Diversity-Maßnahmen erleichtern Sie Migrantinnen den Einstieg in Ihr Unternehmen und profitieren von der Vielfalt in Ihrer Belegschaft.

Hilfreiche Publikationen

AK „Ausbildung und Migration“ bietet Austausch für Unternehmen

Der IHK-Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“ befasst sich mit Fragen rund um die Integration von Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Er tauscht sich zweimal im Jahr über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen sowie rechtliche Neuerungen aus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beiträge und Fragen.
Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 20. März 2025, 14:00 bis 16:00 Uhr, in der IHK statt – eine virtuelle Teilnahme wird auch möglich sein.

Unsere Themen

  • Kostenlose Unterstützung des Goethe-Instituts für internationale Fachkräfte
  • Mitarbeiterwohnen als Standortfaktor für die Fachkräftesicherung: Ergebnisse der aktuellen IHK-Umfrage und Maßnahmen der Unternehmen
  • Vorstellung der neuen Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
  • Berufliche Erfahrungen sichtbar machen – das neue Validierungsverfahren der IHKs
Wir freuen uns auf neue Mitglieder im Arbeitskreis! Zielgruppe sind Unternehmerinnen, Unternehmer, Personal- und Ausbildungsverantwortliche.
Möchten Sie in den Verteiler des IHK-Arbeitskreises „Ausbildung und Migration“ aufgenommen werden und regelmäßig Einladungen, Protokolle sowie Infos rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwanderungs-/Fluchtgeschichte erhalten?
Melden Sie sich dazu gerne zusätzlich über unser Formular für den Verteiler an.

Initiative "Ausbildungsbotschafter"

Auszubildende im Rems-Murr-Kreis werben für ihren Beruf und gewinnen junge Menschen für eine Ausbildung.

Wer profitiert von der Initiative Ausbildungsbotschafter?

Unternehmen:

  • Agieren zukunftsorientiert und sichern sich Fachkräfte
  • Fördern den direkten Kontakt zu Schülern
  • Repräsentieren ihre Ausbildung durch den Botschafter

Auszubildende:

  • Stärken ihre persönlichen Kompetenzen
  • Lernen Präsentationstechniken in einer Schulung
  • Stellen ihre Fachkompetenz vor

Schüler:

  • Erhalten Einblicke in verschiedene Berufe auf Augenhöhe
  • Stärken die Berufsorientierung
  • Erweitern ihre Perspektiven nach dem Schulabschluss

Wie funktioniert das Projekt Ausbildungsbotschafter?

Das Projekt Ausbildungsbotschafter ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr koordiniert und organisiert die Einsätze der Ausbildungsbotschafter in regionalen Schulen, schult die Teilnehmer im Vorfeld und unterstützt als Ansprechpartner in allen Fragen.
Derzeit sind rund 4.200 Ausbildungsbotschafter aus 205 Berufen aktiv und immer mindestens zu zweit in baden-württembergischen Schulen unterwegs. Bisher fanden rund 17.470 Schuleinsätze im Land statt und dabei wurden 438.762 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Was sind Ausbildungsbotschafter?

Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende, die mitten in der Ausbildung stehen und daher glaubwürdig berichten können, warum ihre Berufsausbildung empfehlenswert ist.
Hauptsächlich in Schulen berichten sie von Inhalten der Ausbildung und ihren persönlichen Erfahrungen. Auf Augenhöhe geben sie Schülern Einblick in Ausbildungsberufe und werben so für eine Berufsausbildung nach dem Schulabschluss.
Auszubildende, die sich zusammen mit ihrem Unternehmen dazu entscheiden, Ausbildungsbotschafter zu werden, nehmen an einer kostenlosen eintägigen Schulung der IHK Rems-Murr teil. Sie werden darauf vorbereitet, ihre Erfahrungen und ihr Wissen weiterzugeben. Daraufhin werden sie in Absprach mit ihrem Ausbildungsunternehmen von dem Koordinator der IHK eingesetzt. In Schulen berichten Botschafter im Tandem von ihren Berufen und beantworten die Fragen der Schüler.
Für ihre Einsätze werden die Auszubildenden geehrt, erhalten eine Urkunde und lernen in der Schulung und im Schuleinsatz Präsentationstechniken, stärken ihre persönliche Kompetenz und stellen authentisch ihr Fachwissen unter Beweis.

Warum soll mein Auszubildender Ausbildungsbotschafter werden?

Unternehmen wecken über ihren Ausbildungsbotschafter Interesse an einer Berufsausbildung und handeln zukunftsorientiert. Sie fördern den direkten Weg der Schüler in eine Ausbildung und sichern sich so langfristige Fachkräfte.
Interessierte Unternehmen und Auszubildende sind immer herzlich willkommen und melden sich bitte bei Eleonora Martian, Koordinatorin Ausbildungsbotschafter IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Rems-Murr.

Weiterführende Informationen zu der Initiative Ausbildungsbotschafter erhalten Sie auf der Internetseite „gut-ausgebildet.de”.

Bundesweiter Ausbildungsfinder

Deine Ausbildung von Morgen. Nicht nur suchen, sondern auch finden.

Für Unternehmen

Tipps für erfolgreiches Auslesen von Stellenanzeigen, um im Bundesweiten Ausbildungsfinder gefunden und sichtbar zu werden, finden Sie im Bereich “Für Unternehmen” auf der Ausbildungsfinder-Homepage.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie Ihre Ausbildungsstellen in irgendeiner Börse (zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, aber auch kommerziellen Börsen) oder Ihrer eigenen Homepage veröffentlicht haben und Ihre Homepage keine Crawler (Meta-Suchmaschinen) blockiert.

IHK-Bewerbervermittlung

Die Kolleginnen und Kollegen der IHK-Bewerbervermittlung stehen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden unterstützend zur Seite.
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter der Dokumentnummer 1461854.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Team „Azubi gesucht?“ unterstützen Sie gerne!

Für Jugendliche

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann unterstützen dich die Kolleginnen und Kollegen von „Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung gerne bei der Suche.
Melde dich bei uns zu einer kostenlosen Beratung an. Fülle dazu das Online-Formular „Ausbildungsplatz gesucht? aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei dir.
Zudem kannst Du über www.meine-ausbildung-in-deutschland.de gezielt nach Ausbildungsplätzen suchen und hast dabei sogar den Vorteil, dass du dabei das gesamte Angebot entdecken kannst – inklusive Handwerk und freie Berufe.

Die IHK Region Stuttgart informiert dich auf Instagram

Ausbildung? Klar! Aber wie läuft das eigentlich genau ab?
Mit dem @ihk_azubi_guide auf Instagram bietet die IHK Region Stuttgart jungen Menschen eine Plattform, die Orientierung, Tipps und echte Einblicke in die Welt der Ausbildung gibt – direkt, authentisch und auf Augenhöhe.

Was ist der Azubi Guide?

Der Azubi Guide ist der offizielle Instagram-Kanal der IHK Region Stuttgart für Auszubildende und Ausbildungsinteressierte. Hier dreht sich alles um den Start ins Berufsleben, den Alltag in der Ausbildung und die vielen Möglichkeiten, die eine duale Ausbildung bietet. Ob Bewerbungstipps, Prüfungsinfos, Erfahrungsberichte oder spannende Einblicke hinter die Kulissen regionaler Ausbildungsbetriebe – der Azubi Guide ist dein täglicher Begleiter durch die Ausbildungszeit.

Was erwartet dich?

  • Tipps & Tricks rund um Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Ausbildungsstart
  • Reels & Stories mit echten Azubis aus der Region
  • Infos zu Prüfungen, Rechten und Pflichten in der Ausbildung
  • Veranstaltungshinweise und Mitmachaktionen
  • Antworten auf deine Fragen – direkt in den Kommentaren oder per DM

Warum folgen?

Weil du hier alles findest, was du für eine erfolgreiche Ausbildung brauchst – kompakt, verständlich und immer aktuell. Der Azubi Guide ist nicht nur informativ, sondern auch unterhaltsam und interaktiv. Du kannst dich mit anderen Azubis vernetzen, Fragen stellen und sogar selbst Teil des Kanals werden.

Die Community wächst und wächst und mit ihr unsere Kanäle. Seit September 2018 sind wir für euch auf Instagram unterwegs und versorgen derzeit rund 5.000 Abonnenten mit spannenden Azubi-Themen im Feed und in den Stories. Wer alle unsere geposteten Videos auf einen Blick sehen will, findet auf unserem Youtube-Channel eine Übersicht.
Überzeug dich selbst und klick dich rein!
Wir freuen uns auf dich, dein Azubi-Guide-Team.

Was Sie über die Beschäftigung Geflüchteter wissen müssen

Geflüchtete können helfen, den Fachkräftemangel im Unternehmen abzumildern. Bei ihrer Ausbildung oder Beschäftigung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
In zehn kurzen Webinaren des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis über Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung bis hin zur Einbürgerung.
Jeweils von 10:00 bis 10:30 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
  • 21. Januar: Wer darf wann arbeiten
  • 29. Januar: Auszubildende aus Drittstaaten (ausnahmsweise am Mittwoch)
  • 4. Februar: Ausbildungs-Aufenthaltstitel für Geduldete & Ausbildungsduldung
  • 11. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
  • 18. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b AufenthG
  • 25. Februar: Religion am Arbeitsplatz: Ramadan Spezial
  • 4. März: Geflüchtete aus der Ukraine: Langfristige Bleibeperspektive
  • 11. März: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
  • 18. März: Passbeschaffung ausgewählter Länder: Syrien, Afghanistan, Eritrea und Guinea
  • 25. März: Einbürgerung
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Infos zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das am 31.12.2022 in Kraft getreten ist, können Geduldete, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine für 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, da Beschäftigte, die jetzt noch im Status einer Duldung sind, nach Erlangen des Chancen-Aufenthalts für diese Zeit nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind. Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll langfristige Bleibeperspektiven eröffnen.
Den Chancen-Aufenthalt muss der/die Geduldete bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort erhalten die Geduldeten weitere Informationen dazu. Das Gesetz ist befristet bis Ende 2025. Bis dahin kann der Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag genügt. Muster finden Sie auf der Website des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Betroffene können sich dort oder z. B. bei einer Migrationsberatungsstelle beraten lassen.
Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der Frist von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG (bei nachhaltiger Integration) oder § 25a AufenthG (bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) zu erfüllen und damit eine längere Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Ein direkter Wechsel aus dem Chancen-Aufenthalt in andere Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Prüfen Sie, ob die Kriterien für die §§ 25a oder 25b AufenthG bereits erfüllt sind.
Dann kann diese Aufenthaltserlaubnis ggf. direkt beantragt werden, ohne den Chancen-Aufenthalt zu nutzen.
Der Chancen-Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Können die Betroffenen nach den 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a/25b AufenthG nicht erfüllen, erhalten sie wiederum eine Duldung. Die Voraussetzungen für eine Duldung werden dann erneut geprüft.

Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht

  • Duldung bzw. Rechtsanspruch auf eine Duldung muss spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag bestehen
  • Mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet am Stichtag 31.10.2022 (d. h. Einreise bis spätestens zum 31.10.2017)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 oder mehr Tagessätzen (allgemeine Straftaten) bzw. 90 oder mehr Tagessätzen (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht) vorliegen
  • Keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit und dadurch Verhinderung der Abschiebung
Nicht notwendig sind die Erfüllung der Passpflicht und der Nachweis der Identität sowie die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
Kann das Erfordernis des mind. fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts nicht erfüllt werden, aber ist der Geduldete bis zum 31.12.2022 eingereist und bereits mind. 12 Monate beschäftigt?
Prüfen Sie, ob die Kriterien für eine Beschäftigungsduldung erfüllt werden.

Folgen der Erteilung des Chancen-Aufenthalts

  • sicherer Aufenthaltsstatus (die Duldung erlischt)
  • i. d. R. keine Wohnsitzauflage mehr
  • uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf Sozialleistungen (siehe Infoblatt der GGUA (pdf))
  • Familiennachzug nicht möglich

Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ins Bleiberecht

Aus dem Chancen-Aufenthalt kann nur in die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a oder 25b AufenthG gewechselt werden. Hierfür ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden können.

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen

  • Alter zum Antragszeitpunkt mind. 14 und höchstens 26 Jahre
  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 3 Jahren
  • erfolgreicher Schulbesuch seit mind. 3 Jahren oder Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses
  • Vorliegen einer positiven Integrationsprognose

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 6 Jahren (bzw. mind. 4 Jahren bei einer Haushaltsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern)
  • überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Deutschkenntnisse mind. Niveau A2
  • Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Versagensgründe: Verhinderung der Abschiebung durch Täuschung oder Falschangaben, Verurteilung wegen schwerer Straftaten, Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Infos


Dieser Artikel gibt – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gemeinsam in die Zukunft: Die TÜFTLEREI fördert Technikbegeisterung

Kreative, neugierige und gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für eine starke Wirtschaft, innovative Unternehmen und den Fortschritt in Wirtschaft und Gesellschaft. Doch die Realität zeigt, dass gerade in den technischen Berufen an Nachwuchs fehlt. Der Schlüssel zur Bewältigung dieses Mangels liegt in der frühzeitigen Förderung technischer Kompetenzen – denn Begeisterung für Technik entsteht schon in der Kindheit!

In der TÜFTLEREI Neugier wecken, Begeisterung entfachen

Die Grundlagen für kreatives Denken und technische Neugier werden in jungen Jahren gelegt. Mit der ersten und neuen element-i Kinderwerkstatt „TÜFTLEREI“ für Kita- und Grundschulkinder schafft die element-i Bildungsstiftung hierfür den richtigen Raum: Kinder entdecken und forschen in Bereichen wie Holz, Metall, Elektro und Robotik. Sie entwickeln eigene Projekte und lernen spielerisch, was Technik möglich macht. Egal ob Mädchen oder Junge – Kinder lieben es, Neues zu entdecken und spannenden Fragen nachzugehen.

In der TÜFTLEREI haben alle Kinder dazu die Möglichkeit – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ganz im Sinne der Bildungsgerechtigkeit. Ziel ist es, nicht nur Talente zu fördern, sondern auch Kinder zu erreichen, die ansonsten weniger Zugang zu solchen Angeboten haben.

Erfolgreiche Partnerschaft: Kinder stärken, Unternehmen profitieren

Eine starke Zukunft braucht starke Partnerschaften. Ausbildungsbetriebe können z. B. durch Kooperationsprojekte aktiv dazu beitragen, junge Menschen für Technik zu begeistern. Ihre Auszubildenden können als Mentorinnen und Mentoren wirken und dabei nicht nur ihr Wissen, sondern auch ihre Leidenschaft für technische Themen weitergeben. Gleichzeitig entstehen durch solche Kooperationen wertvolle Verbindungen zwischen den Generationen, die langfristig die Basis für einen stabilen Fachkräftenachwuchs schaffen.

Sie haben Interesse an mehr Informationen an einer Zusammenarbeit? Dann wenden Sie sich direkt an meike.betz-seelhammer@element-i-bildungsstiftung.de.

Ausbildung 360 Grad

Bei der Planung und Durchführung einer Ausbildung stellen sich immer wieder neue Fragen. Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr steht Unternehmen von A wie „Ausbildung starten“ bis Z wie „Zulassung zur Abschlussprüfung“ mit Rat und Tat zur Seite. Nicht immer ist es einfach, das passende Angebot und die richtige Information zur Fragestellung zu finden. Ausbildung 360° bietet Unternehmen eine einfache und schnelle Möglichkeit, passgenaue Informationen und bedarfsgerechte Serviceangebote zu finden und mit einem Klick zu bestellen. Alle Angebote stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Stöbern und bestellen Sie!

Unser Angebot

Vor der Ausbildung

1. Anerkennung als Ausbildungsstätte und Ausbilder

Vor dem Start in die duale Ausbildung ist durch die zuständige IHK zunächst die Eignung der Ausbildungsstätte festzustellen. Gerne erhalten Sie von uns ein Infopaket mit allen Informationen rund um die duale Ausbildung und zum Berufsbild oder vereinbaren Sie gleich ein Beratungsgespräch für Ihren Start in die Ausbildung.

2. Der Betriebliche Ausbildungsplan - BAP

In der Ausbildungsstätte ist ein betrieblicher Ausbildungsplan zu führen, aus dem erkennbar ist, dass die Ausbildung systematisch und unter Berücksichtigung der Arbeits- und Geschäftsprozesse durchgeführt wird. Der betriebliche Ausbildungsplan sollte Angaben über die Ausbildungsabschnitte, die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte und die zugeordneten Ausbildungszeiten enthalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans.

3. Bewerberakquise

Die IHK-Bewerbervermittlung
Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es zunehmend schwerer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Hier setzt der IHK-Service „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ an. Wir unterstützen Sie bei der Suche und Auswahl von Auszubildenden – und das ohne zusätzliche Kosten.  
Die IHK Lehrstellenbörse  
In der IHK-Lehrstellenbörse können Sie kostenlos Ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen. Mit dem Lehrstellenmeldebogen können Sie sich kostenlos für die IHK-Lehrstellenbörse registrieren. 
Das Azubi-Speed-Dating  
Bei einem Azubi-Speed-Dating treffen Unternehmen auf Bewerber/innen, die eine Lehrstelle suchen und führen kurze Bewerbungsgespräche. Beim Azubi-Speed-Dating haben Sie somit die Möglichkeit, zahlreiche Interessenten für Ihre Ausbildungsplätze an einem Tag persönlich kennenzulernen und gleichzeitig für Ihr Unternehmen zu werben. 
Ausbildungsmesse FOKUS BERUF  
Die größte Ausbildungsmesse im Rems-Murr-Kreis bietet für angehende Schulabsolventen/-innen gute Orientierungsmöglichkeiten zur Berufswahl. Unternehmen schätzen die Messe, um mit der jungen Zielgruppe und den Eltern intensiv in Kontakt zu kommen. Im Mittelpunkt der Messe stehen praxisnahe Informationen über Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufschancen. 
Ausbildungsbotschafter
Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende, die mitten in der Ausbildung stehen und daher glaubwürdig berichten können, warum sich eine Ausbildung lohnt und was an ihrem Beruf Spaß macht. Kreisweit werden Auszubildende in allgemeinbildende Schulen vermittelt, um über die berufliche Ausbildung zu informieren. Die IHK übernimmt die Schulung von Auszubildenden zu Ausbildungsbotschaftern und die Vermittlung der Schuleinsätze.
Bildungspartnerschaften  
Bildungspartnerschaften sind Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen. Unternehmen, die sich in einer Bildungspartnerschaft einbringen, handeln vorausschauend und nachhaltig. Sie setzen sich schon heute mit den Arbeitnehmern von morgen auseinander und können so nicht nur ihren Bedarf besser planen, sondern auch hilfreiche Impulse setzen und so zu einer Verbesserung der Ausbildungsreife beitragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Bildungspartner.
Einstiegsqualifizierung
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche haben die Chance, während der Praktikumszeit von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten den Beruf sowie das Berufsleben kennen zu lernen. Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Jugendlichen praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. 

4. Der Berufsausbildungsvertrag

Der passende Auszubildende ist gefunden und es steht der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages an. Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen dafür eine digitale Lösung über den Digitalen Ausbildungsvertrag an.
Sehen Sie hier in 3 Minuten, wie Sie den Zugang beantragen und einen Ausbildungsvertrag erstellen. Sie erstellen zum ersten Mal einen Berufsausbildungsvertrag? – Wir kommen gerne vorbei und lotsen Sie durch die ersten Schritte.

5. Digitales Berichtsheft

Der digitale Ausbildungsnachweis ist das erste papierlose Berichtsheft. Die webbasierte Anwendung steht allen IHK-Auszubildenden und Betrieben kostenlos zur Verfügung. Wir unterstützen Sie und Ihre Auszubildenden gerne bei der Einführung und Einrichtung des Tools.

Während der Ausbildung

1. Begleitung während der Ausbildung

Im Verlaufe einer Ausbildung können immer wieder Frage auftreten: Kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden? Wie bereitet man sich am besten auf die Prüfung vor? Kann ich einen Teil meiner Ausbildung im Ausland absolvieren? Wo finde ich Partnerunternehmen, die Ausbildungsinhalte vermitteln, die mein Unternehmen nicht darstellen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung dieser oder anderer Fragen – vereinbaren Sie einfach einen Termin.

2. Unterstützung bei der Lösung von Problemen in der Ausbildung

Nicht immer verläuft eine Ausbildung ohne Hindernisse - glücklicherweise gibt es zahlreiche Partner, die Sie und die Auszubildenden dabei unterstützen, die Hindernisse zu überwinden. Wir stellen Ihnen gerne ein umfangreiches Infopaket zusammen oder übernehmen die Vermittlung zum passenden Angebot.

3. Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern

Ausbildung ist in jedem Unternehmen möglich. Wenn nicht alle Inhalte eines Berufes vermittelt werden können, ermöglichen Kooperationspartner dennoch die Einführung der Ausbildung im eigenen Betrieb. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach Kooperationspartnern.

Qualitätsmanagement

AusbildungsUpDate – NewLearn – Unterstützung bei der Entwicklung der Ausbildung im Unternehmen

Sie möchten die Ausbildung in Ihrem Unternehmen neu aufstellen oder weiterentwickeln? Gerne nehmen wir mit Ihnen zusammen die Ausbildung in Ihrem Unternehmen unter die Lupe. Vielleicht beschäftigen Sie folgende Fragen: Decken die Ausbildungsberufe den betrieblichen Bedarf ab? Passen die Inhalte des Berufes zum Unternehmensgegenstand oder muss eine Anpassung erfolgen? Sind die Ausbildungsmethoden und -mittel zeitgemäß? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Bestellung

Große Bühne für die besten Auszubildenden

Einige der ausgezeichneten Azubis
„Wir freuen uns mit Ihnen über Ihre herausragenden Leistungen“, sagte IHK-Vizepräsident Dr. Thorsten Pilgrim bei der Ehrung der 93 jahrgangsbesten Auszubildenden aus dem Stadtgebiet im Stuttgarter IHK-Haus, von denen die meisten persönlich anwesend waren. „Nicht alle von Ihnen werden in zehn Jahren noch im gleichen Beruf arbeiten, aber ich kann Ihnen sicher sagen, dass jeder und jede mit einer guten Ausbildung auch dann noch gefragt sein wird.“ Pilgrim und der Moderator des Abends, Claudius Audick, Leiter des Referats Berufliche Fortbildung der IHK Region Stuttgart, überreichten den Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden und Preise. Außerdem wurden die 20 besten Absolventinnen und Absolventen der IHK-Weiterbildung geehrt.
Rund 360 Gäste, darunter Familienangehörige der Jugendlichen sowie Vertreter ihrer Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen, nahmen an der feierlichen Preisverleihung im Haus der IHK in Stuttgart teil. „Die großartigen Abschlussergebnisse können ein Ansporn und Vorbild für alle sein, die gerade eine Berufsausbildung machen oder diese anstreben. Junge Menschen, die sich für eine Ausbildung entscheiden, sind die Zukunft unserer Wirtschaft und tragen maßgeblich zu Innovation und Wachstum bei,“ sagte Pilgrim.
Sechs Auszubildende aus der Region Stuttgart haben so gute Noten erzielt, dass sie zu den bundesweit Besten in ihren Berufen zählen. Sie wurden zusätzlich mit einem hollywoodreifen Stern auf dem „IHK-Walk-of-Fame“ vor dem IHK-Haus geehrt.
Bundesbeste aus der Region Stuttgart

Andreas Haux, Werkzeugmechaniker, Gebrüder Märklin & Cie. GmbH, Gewerbliche Berufs- und Fachschule Göppingen
Markus Kazmaier, Sattler, (Fachrichtung Fahrzeugsattlerei), Recaro Automotive GmbH, Kirchheim unter Teck, Kerschensteiner Gewerbliche Schule
Thomas Riesch, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik), Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart, Robert-Bosch-Schule, Stuttgart
Fabian Walz, Textillaborant, Hohenstein Textile Testing Institute GmbH & Co. KG, Bönnigheim, GBS Schopfheim
Elsa Wenzel, Textil- und Modenäherin, Ferd. Hauber GmbH, Nürtingen, Gewerbliche Schule Metzingen
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen – keine Angabe
Vier weitere junge Leute dürfen 2025 mit einer Förderung der IHK-Jubiläumsstiftung von jeweils 6000 Euro im Gepäck ins Ausland aufbrechen. Dort arbeiten die Vier in außereuropäischen und europäischen Ländern ihrer Wahl.
Stipendiaten der IHK-Jubiläumsstiftung

Marcella Anggraini (Köchin), Leon Döbler (Versicherungskaufmann), Linda Groß (Mediengestalterin Digital und Print), Paul Krahl (Anlagenmechaniker)
Der Fachkräftemangel, so Vizepräsident Pilgrim, bleibe trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten eines der gravierendsten Probleme für die Unternehmen in der Region. Die duale Ausbildung biete den Auszubildenden daher große Chancen, ihre Fähigkeiten und Talente in der Praxis zu entfalten. Das scheint auch in den Köpfen der Jugendlichen angekommen zu sein. Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 31. Oktober 2024 verzeichnete die IHK Region Stuttgart ein Plus von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 9340 neue Verträge eingetragen, im Vorjahr waren es 9130.
Bei der Preisträgerfeier der IHK sorgte die Big Band des Gymnasiums Plochingen für den festlichen musikalischen Rahmen. Anton Lebersorger, der vom Feinschmeckermagazin Falstaff als bester Nachwuchskoch in der Kategorie Gemüse ausgezeichnet wurde, zeigte bei einem „Show-Cooking“ auf der Bühne, wie man vegetarische Leckerbissen zaubert. Dabei sprach er mit Claudius Audick von der Ausbildungsberatung der IHK über die Möglichkeiten einer Karriere mit Lehre.

Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb

Auch (schwer)behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Viele Unternehmen schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit dieser Fachkräfte.

Rechtliche Hinweise

Schwerbehinderten Menschen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Wir informieren Sie, was bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten ist.

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, eine angepasste Fachpraktiker-Ausbildung zu absolvieren. Außerdem können sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen erhalten.

Wichtige Anlaufstellen

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Inklusions- und Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Inklusions- und Integrationsfachdienste (IFD).
Eine Lotsenfunktion übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind in Baden-Württemberg bei den Inklusions- und Integrationsfachdiensten angesiedelt.
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Praktikum zur Eignungsabklärung
  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520
  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe
  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform Inklusion gelingt! bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Die Seite Inklusion am Arbeitsplatz des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Servicestelle Go.for.europe

Es ist wieder so weit: Auch im Herbst 2025 unterstützt Go for europe die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärkt die Fremdsprachenkenntnisse sowie die interkulturelle Kompetenz junger Fachkräfte aus Baden-Württemberg.
Ansprechpartnerin:
Alina Golikova
Telefon: 0711 2005-1583
E-Mail: alina.golikova@bw.ihk.de

Weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Go.for.europe-Website.
Das Teilprogramm EuroTrainee bietet kaufmännischen Auszubildenden sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe die Möglichkeit, ein vierwöchiges ausbildungsintegriertes Auslandspraktikum inklusive Sprachkurses zu absolvieren – mit großzügiger Unterstützung durch Erasmus+ Berufsbildung. Dank der Förderung durch die Europäische Union ist lediglich ein Eigenanteil zwischen 250 und 650 Euro (für Flug, Unterkunft, Transfer, Versicherung u. a.) von den Teilnehmenden zu tragen.

Das sind die Ziele im Herbst 2025

  • Polen, Krakau (28.09.–25.10.2025)
  • Kroatien, Zagreb (28.09.–25.10.2025)
  • Spanien, Valencia (05.10.–01.11.2025)
  • Irland, Dublin (12.10.–08.11.2025)
  • Italien, Vicenza (12.10.–08.11.2025)
  • Bulgarien, Sofia (12.10.–08.11.2025)
  • Malta (19.10.–15.11.2025)

An wen sende ich meine Bewerbung und wie bewerbe ich mich richtig?

Alle Informationen zu deiner Bewerbung finden Sie auf der Go.for.europe-Webseite. Die vollständige Bewerbung richtet sich je nach Zielland an unsere beiden Ansprechpersonen:

Bewerbungen für Spanien, Irland und Kroatien
Michael Uriot (BW IHK-Tag)
Tel.: +49 (7821)2703- 659
E-Mail: michael.uriot@bw.ihk.de

Bewerbungen für Malta, Bulgarien, Polen und Italien
Alina Golikova (BW IHK-Tag)
Tel.: +49(711)2005-1583
E-Mail: alina.golikova@bw.ihk.de
Bewerbungsfrist: 29.06.2025

Warum als Azubi ins Ausland?

Ausbildungsintegrierte Auslandspraktika fördern die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärken die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses. Durch ein Auslandspraktikum zeigen Auszubildende, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind und verbessern so perspektivisch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Ausbildungsverhältnis bleibt während eines Auslandspraktikums unverändert bestehen, so erhalten die Azubis weiterhin ihre Ausbildungsvergütung und haben auch im Ausland die Pflicht, Berichtsheft zu führen. Eine finanzielle Unterstützung mit Blick auf die entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Teilnehmende durch Zuschüsse aus dem EU-Berufsbildungsprogramm „Erasmus + Berufsbildung“.

Wer steht hinter Go.for.europe?

Go.for.europe ist ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft – dem Industrie- und Handelskammertag e.V., dem Handwerkstag e.V. und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall e.V. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Zusätzlich bietet „Go for europe“ ausbildungsintegrierte Auslandspraktika für Azubis aus gewerblich-technischen IHK-Berufen und aus dem Handwerk an. Ausführliche Informationen zum Programm sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website: https://www.goforeurope.de/

Girls'Day & Boys'Day am 3. April 2025

Der Girls'Day und Boys'Day sind keine gewöhnlichen Berufsorientierungstage. An diesem Tag sollen Mädchen und Jungen Berufe kennenlernen, in denen der Anteil von Frauen bzw. Männern noch bei weniger als 40 Prozent liegt.

Girls'Day

Beim Girls'Day bietet sich die Chance mehr Mädchen für MINT-Ausbildungsberufe zu begeistern und den benötigten Nachwuchs zu sichern! An diesem Tag stehen Berufe im Fokus, in denen der Anteil weiblicher Auszubildender unter 40 Prozent liegt.
Am Girls'Day lernen Mädchen technische Berufe kennen und können sich ausprobieren. Eine Liste der möglichen Berufe ist auf der Seite des Girls´Day zu finden. Die IHK unterstützt den Aktionstag. Fast 40 Prozent der Unternehmen erhalten später Bewerbungen von ehemaligen Girls'Day-Teilnehmerinnen.

Boys'Day

Auch die Jungs sollen für untypische Berufe begeistert werden. Dies ist am Boys'Day möglich, der ebenfalls am 3. April 2025 stattfindet. Neben den sozialen Berufen, können Sie mit Ausbildungsberufen aus den Bereichen Hotel- und Gaststätten, sowie einigen kaufmännischen Berufen beim Boys'Day teilnehmen. Informationen zu den möglichen Berufen und zur Teilnahme finden Sie auf der Seite des Boys´Day.

Ihr Girls'Day & Boys'Day-Angebot - so planen Sie einen erfolgreichen Aktionstag

Sie haben bereits entschieden, bei dem Aktionstag mitzumachen, sind aber noch unsicher, wie Sie den Tag gestalten können? Dann sind Sie bei den Workshops der bundeweiten Koordinierungsstelle genau richtig. Sie erhalten Tipps und Tricks, wie Sie ein gutes Girls'Day/ Boys'Day-Angebot konzipieren können. Zudem erhalten Sie gute Beispiele von den vergangenen Aktionstagen und bekommen die Möglichkeit, sich mit anderen Unternehmen und Institutionen auszutauschen.
Digitale Inforeihe:
Alle Workshops der bundesweiten Koordinierungsstelle finden Sie auf der Website des Girls'Days.

IHK-Girls'Day: „Ich werde Chefin“

Die IHK unterstützt beim diesjährigen Girls’ Day auch die Aktion „Ich werde Chefin“. Ziel ist es, Schülerinnen dazu zu inspirieren, später eine Firma zu gründen oder zu leiten. Unternehmerinnen und Gründerinnen erklären den zukünftigen Chefinnen die Idee der Selbstständigkeit und begeistern sie dafür.

Elternabend zum Girls'Day

Anlässlich des Girls’Day veranstaltet die Landesinitiative „Frauen in MINT-Berufen“ gemeinsam mit den Bündnispartnern am 3. April ab 18 Uhr einen digitalen Elternabend zum Thema „Chancen in MINT-Berufen“.
Folgende Inhalte sind vorgesehen:
• Hilfestellungen zur Berufswahl
• Gespräch mit weiblichen MINT-Fachkräften
• Antworten auf Fragen der Teilnehmenden
• Links, Tipps und Kontakte
Anmeldung:
Über den nachfolgenden Link können Sie an der Veranstaltung teilnehmen.


Azubi-Infocenter

Das Azubi-Infocenter hält für dich digital zahlreiche wichtige Informationen rund um deine Ausbildung bereit.
Melde dich direkt beim Azubi-Infocenter an.

Was ist das Azubi-Infocenter?

Jederzeit bequem und einfach per Smartphone, Tablet oder PC alle wichtigen Informationen über das digitale Azubi-Infocenter rund um deine Ausbildung abrufen, wie zum Beispiel:
  • deine Ansprechpartner bei der IHK
  • deine digitale AzubiCard
  • deine Online Prüfungsanmeldung
  • die Zwischen- und Abschlussprüfungstermine
  • deine Prüfungsergebnisse

Was kann das Azubi-Infocenter?

Das Azubi-Infocenter entsteht in mehreren Ausbaustufen. Aktuell stehen dir folgende Features zur Verfügung:

Deine Ansprechpartner/-innen

Hast du eine Frage oder ein Problem? Dann steht dir dein zuständiger Ausbildungsberater/deine zuständige Ausbildungsberaterin gerne zur Verfügung.

Informationen zum Ausbildungsvertrag

Alle Daten zu deinem Ausbildungsvertrag werden dir im Azubi-Infocenter angezeigt.

Persönliche Daten bequem ändern

Hat sich deine Wohnanschrift, E-Mailadresse oder Telefonnummer geändert? Dann kannst du die Daten ganz einfach und jederzeit online ändern. So verpasst du auch keine wichtigen Briefe oder Anrufe mehr.
Zukünftig stehen dir noch weitere Informationen zur Verfügung. Wir informieren dich direkt, sobald diese zur Verfügung stehen:

Informationen rund um deine Prüfung

  • Prüfungseinladung
  • Prüfungstermine, -orte und -räume
  • Prüfungsergebnisse

Registrierung

Wie bekomme ich meine Zugangsdaten?

Deine persönlichen Zugangsdaten kommen automatisch nach Ausbildungsbeginn per Briefpost direkt zu dir nach Hause.
Hast du noch keine Zugangsdaten erhalten oder sie verloren? Dann kannst du deine Zugangsdaten bequem online über unser Formular anfordern.

Wie registriere ich mich?

  1. Gehe auf die Internetseite https://azubi.gfi.ihk.de/infocenter
  2. Klicke auf „Registrieren“ und gib deine persönlichen Daten ein.
    Im Aktionsfeld „Meine IHK ist“, wählst du „IHK Region Stuttgart“ aus.
  3. Nach der Registrierung erhältst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink für deinen Account. Klicke diesen Link an, um dein Konto erfolgreich freizuschalten. Erst dann ist die Registrierung vollständig abgeschlossen.
  4. Melde dich danach mit deiner E-Mailadresse und deinem Passwort an.
  5. Aktiviere dein Konto mit deinen persönlichen Zugangsdaten
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Integration durch Ausbildung: Projekt geht in die nächste Runde

IHK zieht positive Bilanz bei „Kümmerer-Programm“
Waiblingen, 29.11.2024 – Das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell geförderte Projekt „Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Zugewanderte“ (kurz: Kümmerer-Programm) wird um weitere zwei Jahre verlängert. Im Rahmen dieses Projekts erhalten ausbildungsinteressierte Zugewanderte unter anderem Hilfe bei der Berufswahl, werden bei der Suche nach dem passenden Ausbildungs- und Praktikumsplatz unterstützt sowie auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Auch in den Monaten nach der Vermittlung bleiben die projektverantwortlichen Ansprechpartner für die Teilnehmenden. Zudem bietet das Projekt eine Anlaufstelle für Betriebe, beispielsweise in Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung oder zum Asyl- und Ausländerrecht.
Das Kümmerer-Programm wurde bereits 2016 ins Leben gerufen. Seit 2018 engagiert sich die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr im Rahmen dieses Projektes. Seitdem konnten 318 Migrantinnen und Migranten betreut und vermittelt werden: 94 in eine Ausbildung, 16 in eine Beschäftigung mit Perspektive auf Ausbildung und 208 in ein Praktikum.
„Die bisherigen Vermittlungserfolge sind ein Beleg für die Wirksamkeit des Kümmerer-Programms. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Wirtschaftsministerium weiterhin auf diese Maßnahme setzt und freuen uns, die erfolgreiche Integrationsarbeit fortsetzen zu können“, so IHK-Geschäftsführer Markus Beier. Für Beier liegen die Vorteile des Projekts auf der Hand: „Zugewanderte erhalten eine Chance, als Fachkraft in Deutschland Fuß zu fassen und sich so gut zu integrieren. Gleichzeitig bekommen Betriebe Unterstützung bei der Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte.“
Die Beratung und Betreuung ist für Zugewanderte kostenfrei. Diese sollten Interesse an einer Ausbildung haben und über das Sprachniveau B1/B2 verfügen. Svitlana Samarova und Inken Jagusch betreuen das Kümmerer-Programm bei der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr.

Große Bühne für Spitzen-Azubis

49-mal die Traumnote „sehr gut“. Vier Landes- und ein Bundessieger aus Betrieben im Rems-Murr-Kreis.
Waiblingen, 15.11.2024 – 49 Auszubildende aus Betrieben im Rems-Murr-Kreis haben dieses Jahr ihre IHK-Abschlussprüfung mit der Bestnote „sehr gut“ abgeschlossen. Für diese Spitzenleistung wurden sie von der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr am Donnerstag in der Schorndorfer Barbara-Künkelin-Halle vor rund 250 Gästen mit einem Preis ausgezeichnet. Neben zahlreichen Ehrengästen und Familienangehörigen der Geehrten waren auch viele Ausbilderinnen und Ausbilder anwesend.
Insgesamt haben in diesem Jahr 1.258 Auszubildende aus Betrieben im Rems-Murr-Kreis an den IHK-Abschlussprüfungen teilgenommen. Rund 1.200 haben sie erfolgreich absolviert. 49 haben mindestens 92 von 100 möglichen Punkten erreicht und damit die Note „sehr gut“. Darunter sind auch vier Landesbeste und ein Bundesbester.
IHK-Präsident Claus Paal gratulierte den Top-Azubis und überreichte ihnen die IHK-Urkunden. „Sie haben nicht nur in Ihren Prüfungen brilliert, sondern auch gezeigt, dass Sie bestens für Ihre berufliche Zukunft und ihre Aufgaben als Fachkräfte in den Unternehmen gerüstet sind. Ihr Engagement und Ihre Hingabe sind ein Vorbild für alle“, so Paal an die Adresse der Ausbildungsbesten.
Die beste Preisträgerin der kaufmännischen und der beste Preisträger der gewerblich-technischen Berufe erhielten zusätzlich einen Geldpreis der Friedrich-Kelch-Stiftung Schorndorf. Die diesjährigen Kelchpreise gingen an: Evelyn Rau (Kauffrau im Einzelhandel, Ausbildungsbetrieb: Diakonie Stetten e.V., Waiblingen) und Jannes Hoffleit (Elektroniker für Geräte und Systeme, Ausbildungsbetrieb: Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG, Backnang). Beide erreichten in Ihren Prüfungen jeweils 98 von 100 möglichen Punkten.
Gleich vier Absolventen aus Betrieben im Rems-Murr-Kreis gehören in diesem Jahr zu den landesbesten Azubis in einem IHK-Ausbildungsberuf. Die vier Landesbesten sind: Niko Mikic (Fachpraktiker für Medientechnologie, Fachrichtung Druckverarbeitung, Ausbildungsbetrieb: Diakonie Stetten e.V., Waiblingen), Merve Karadeniz (Kauffrau im Gesundheitswesen, Ausbildungsbetrieb: Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Winnenden), Felix Kinzel (Konstruktionsmechaniker, Ausbildungsbetrieb: H.P. Kaysser GmbH + Co. KG, Leutenbach) und Yasin Durgut (Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Ausbildungsbetrieb: Deutsche Post AG, Waiblingen). Yasin Durgut ist gleichzeitig bundesbester Azubi seines Fachs und damit einer von insgesamt sechs Azubis aus der Region Stuttgart, die für ihre herausragenden Leistungen einen Stern auf dem „Walk of Fame“ vor dem Stuttgarter IHK-Haus erhalten.
Ebenfalls geehrt wurden die besten Weiterbildungsabsolventen in den von der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr geprüften Fortbildungsprofilen. Die diesjährigen Auszeichnungen gingen an: Patrick Harmuth (Geprüfter Technischer Betriebswirt), Rebecca Klöpfer (Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin) und Johann Jakob Transier (Geprüfter Sommelier).
Markus Beier, leitender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr, dankte in seiner Rede den Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben, den Lehrkräften der beruflichen Schulen und Bildungsträger sowie den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern der IHK. „Ohne Ihren leidenschaftlichen Einsatz wären solche Spitzenleistungen in der Aus- und Weiterbildung nicht möglich“, so Beier.

Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von internationalen Fachkräften. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), bietet aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden 2023 beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann allerdings keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp: IHK-Seminare zum FEG 2.0

Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung und Erhöhung des Kontingents sowie durch die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 48.300 Euro) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 45,3 Prozent (2025: 43.759,80 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern ist die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer hat sich nichts geändert. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt in Höhe von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 43.470 Euro) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:
Laut BA wird pro Kalenderjahr ein Kontingent in Höhe von 25.000 festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder nach der Berufserfahrenen-Regelung 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Vom Azubi zum Chef

Nicolai Geiger ist 27. Während andere in seinem Alter gerade an ihrem Master basteln, blickt er auf eine schon mehr als zehnjährige Karriere zurück, die jetzt in der Gründung eines eigenen Unternehmens mündete. Zu verdanken hat er das ­natürlich eigener Tüchtigkeit, aber ohne seine gute Ausbildung – davon ist er überzeugt - wäre er nie so weit gekommen.

Schon mit 16 ins Arbeitsleben gestartet

Schon mit 16 startete Geiger ins Berufsleben. Da hatte er nach seinem Realschulabschluss bereits ein FSJ in einem Stuttgarter Altenheim absolviert. Er begann eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement beim Ludwigsburger Bau­träger Strenger. „Unfassbar dankbar“ sei er dafür: „Die Ausbildung war so breit gefächert, da habe ich alle Abteilungen durchlaufen und hatte doch viele Freiräume“, ­erzählt er. Immer wieder sei er ins kalte Wasser geworfen worden und jedes Mal habe er gemerkt, „ich kann schwimmen!“
Besonders dankbar ist Geiger dem ­Familienunternehmen auch für die vielen Fort­bildungen, die ihm ermöglicht ­wurden. Höhepunkt war der berufsbegleitende Kurs zum Immobilienwirt an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg. All das hat dem jungen Mann viel Selbstvertrauen gegeben.

“… die Region gerockt”

2019 durfte er sich für drei Jahre in der Strenger-Niederlassung in Frankfurt beweisen. Eine Herausforderung für den damals 22-Jährigen. Schließlich nehmen ­Immobilienkäufer viel Geld in die Hand. Da erwarten sie Sicherheit und Seriosität. Gar nicht so einfach, das mit Anfang 20 auszustrahlen. Doch erfolgreich: Zusammen mit einem Kollegen habe er drei Jahre lang „die Region gerockt“, und seine Begeisterung für das Thema Verkaufen entdeckt.
Gleichzeitig hat die selbständige Arbeit in Geiger den Wunsch verstärkt, ein eigenes Unternehmen zu führen. Er hatte auch schon eine Geschäftsidee: „Wenn man eine Immobilie verkaufen möchte, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder man macht es selber oder man schaltet einen Makler ein.“ Das eine koste viele Nerven und Zeit, das andere sei teuer.

Die Idee: standardisierte Maklerpakete zum Festpreis

„Das störte mich!“, ruft er aus und man nimmt es ihm sofort ab. Er entwickelte eine dritte Alternative, wobei ihm seine Technik-Affinität zugute kam. Das Ergebnis: standardisierte Maklerpakete zum Festpreis. Mit der Idee gründete er im Dezember 2023 sein Unternehmen in der ehemaligen Lederfabrik Röhm in Schorndorf.

Die Maklerpakete enthalten bis zu 14 ­Elemente, die den Verkauf einer Immobilie erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel eine Zielgruppenanalyse, eine Marktwertschätzung, die Erstellung von Verkaufs­unterlagen und Inserate auf Social Media.
Man kann aber auch einen virtuellen 3-D- Rundgang buchen, Drohnenaufnahmen oder einen Ansprechpartner für potenzielle Kunden. Alles Werkzeuge, die es erlauben, den Verkaufsprozess so zu optimieren, dass auch unerfahrene Verkäufer alles selber abwickeln können.
Man muss nicht studiert haben, um erfolgreich zu sein
Standardisiert ist das alles aber nicht nur für die Nutzer, sondern auch für Geiger selber. Deswegen kann er die drei Pakete für einen mittleren vierstelligen Betrag anbieten – also niedrig und fast immer unter der üblichen Maklerprovision.


Fünf Sterne bei Google

Gibt es so etwas nicht schon? „Ich habe mal gegoogelt, aber deutschlandweit nur eine Firma gefunden, die etwas entfernt Vergleichbares anbietet“, erzählt Geiger. Er glaubt auch nicht, dass seine Idee die Branche revolutionieren wird. Schließlich liege nicht jedem so ein DIY-Vorgehen. ­Außerdem sei das Maklerhonorar ein Erfolgshonorar, werde also nur beim Verkauf fällig, während die Pauschale auf jeden Fall anfalle. Auch er selber bietet seine Dienste weiterhin als konventioneller Makler an.
Geiger hat zwei Geschwister, darunter eine Zwillingsschwester. Beide haben sich für ein Studium entschieden. Ist das irgendwie ein Problem für ihn? „Nein, ich war nie der Mensch, der viel mit Theorie zu tun haben wollte und ich bin schon extrem stolz auf meinen Weg“, sagt der junge Mann und erzählt von dem positiven Feedback, das er von allen Seiten erhalte. Besonders stolz ist er auf die fünf Sterne bei Google.
Und die Arbeitszeit? Da kann er sich gut mit der Schwester vergleichen, die ebenfalls in der Immobilienbranche tätig ist, allerdings bei einer großen Firma: „Ich glaube, wir arbeiten beide gleich viel, aber sie hat geregelte Arbeitszeiten, dafür bin ich absolut frei und kann mein Ding machen.“
Eines ist Nicolai Geiger sicher und seine Geschichte ist der schönste Beweis dafür: „Man muss nicht studiert haben, um erfolgreich zu sein.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen

1. Berufsparcours in Stuttgart

„Raus aus dem Klassenzimmer – rein ins Berufsleben“ hieß das Motto des ersten Berufsparcours in der Stadt Stuttgart. Das Format, das die IHK seit Jahren erfolgreich in Esslingen anbietet, vermittelte rund 250 Neunt- und Zehntklässlern der Realschule Feuerbach und der Gemeinschaftsschule Weilimdorf praktische Einblicke in verschiedene Ausbildungsberufe.

Von Mechatronikern bis zu Bankkaufleuten, von Logistikern bis zum Einzelhandel

So zeigte die Coperion GmbH, wie und was ein Mechatroniker arbeitet. Bei Siemens und bei der Stuttgarter Straßenbahn konnte man in Elektronikberufe hineinschnuppern. Bei der Landesbank konnte man testen, ob man Falschgeld von echtem unterscheiden kann, wie Überweisungen funktionieren und wie ein überzogenes Konto von der Bankseite aus aussieht. Beim DM-Markt ging es um die marketinggerechte Bestückung von Regalen, bei DP World Intermodal schließlich musste man zeigen, dass man Containerschiffe beladen kann, ohne dass sie Schlagseite bekommen. Auch die IHK war mit einem Stand vertreten und zeigte, wie die Arbeit von Bürokaufleuten konkret aussieht. Außerdem gab es Stände für Restaurantfachleute und für Medizinische Fachangestellte.

Azubis beraten Azubis

Betreut wurden die Stände von den aktuellen Azubis der teilnehmenden Firmen, zum Beispiel von Carlos Heijnens. Dem 18-jährigen angehenden Mechatroniker bei Coperion machte es sichtlich Spaß, den Schüler etwas zu erklären: „Das ist irgendwie ein Rückblick, wo man selber einmal war. Man sieht daran, wie man sich weiterentwickelt hat“, stellte er fest. Positiv überrascht hat ihn das Interesse der Jugendlichen. Von „null Bock“ merkte er jedenfalls nichts: „Die sind alle sehr motiviert“, erzählt er und in der Tat: Der Geräuschpegel war auffällig niedrig, und niemand hing gelangweilt in der Ecke herum.

Golden Tickets für besonders interessierte Jugendliche

Auch sein Chef, Mechatronik-Ausbildungsleiter Bernhard Pichlmaier zeigte sich begeistert von dem neuen Format: „Wir suchen dringend qualifizierte Auszubildende“, erklärte er sein Engagement. Bewerbungen konnte er natürlich nicht mit nach Hause nehmen, wohl aber geeignete junge Leute identifizieren: „In einer Stunde haben wir 20 Golden Tickets ausgeben“, freute er sich. Gemeint sind die kleinen Urkunden, die Jugendliche bekamen, die einen besonders guten Eindruck hinterließen. Bei einer späteren Bewerbung können sie damit punkten.
„Für die Betriebe ist dies eine neue Form des Azubimarketings,“ bestätigt Andrea Bosch, Leiterin der IHK-Abteilung Berufliche Bildung und Fachkräfte. „Die Unternehmen erleben Schülerinnen und Schüler hautnah bei für den Beruf typischen Arbeitsschritten und können talentierte Jugendliche direkt für ein Praktikum, eine Ausbildung oder ein Duales Studium anwerben.“

Auch die Schüler fanden es toll

Und auch die eigentliche Zielgruppe fand den Berufsparcours gut: „Es ist toll, dass man einen Einblick in die Berufswelt bekommt“, freute sich zum Beispiel Valerio Di Cicco aus Klasse 10: „Im Vergleich zu einer Berufsmesse kann man einen viel besseren Einblick in die verschiedenen Berufsbilder bekommen“.

Nächstes Jahr in der Festhalle Feuerbach?

Wird es weitere Berufsparcours geben? Herwig Rust und Nikolaus Arndt, Schulleiter an den beteiligten Schulen, sind jedenfalls überzeugt von dem Konzept. Ihrer Erfahrung nach bekämen viele Jugendliche plötzlich Angst, wenn die Berufswahl ernst werde. So ein Format könne da die Hemmschwelle senken.

Und auch Johannes Heberle, Bezirksvorsteher von Feuerbach, findet den Berufsparcours richtig gut: „Ich gehe häufiger auf Berufsmessen, aber da werden die jungen Leute oft durchgeschleust von Kugelschreiber zu Kugelschreiber. Das ist hier ganz anders.“ Deswegen hoffe er auf eine Wiederholung im nächsten Jahr und regte an, dafür die Festhalle Feuerbach zu nutzen, damit noch mehr Schulen und Firmen teilnehmen können.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft

Mit KI-Fortbildungen auf ein neues Level

Nach zwei erfolgreichen Durchgängen erfreut sich die Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ weiter steigender Beliebtheit bei Azubis und Unternehmen.
Doch jetzt geht es weiter! Als bislang ­erste Institution in Deutschland bietet das IHK-Bildungshaus in Grunbach ab ­November nun auch für Fach- und ­Führungs­kräfte Online-Kurse an, die auf zwei neue Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6).

KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6) sind bundesweit anerkannt

Der besondere Vorteil dieser Abschlüsse liegt in ihrer bundesweiten Anerkennung als hoheitliche Abschlüsse auf Basis der DQR-Niveaus. Dieses garantiert eine hohe Qualität und breite Akzeptanz der erworbenen Kompetenzen.
DQR steht für Deutsche Qualifikationsrahmen und ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Stufe 5 steht dabei für Berufsspezialisten wie Fachberater oder Servicetechniker. Stufe 6 sind die staatlich geprüften Fachwirte, Techniker oder Meister. Sie stehen auf demselben Niveau wie Studierte mit Bachelorabschluss.

Die neuen KI-Fortbildungen bauen aufeinander auf

Die neuen Lehrgänge bauen auf der bereits etablierten Zusatzqualifikation auf und umfassen 440 Stunden (DQR 5) beziehungsweise 1.250 Stunden (DQR 6).
Die Lehrgänge sind modular aufeinander aufgebaut, so dass die Teilnehmer nicht den gesamten Lehrgang bis zum DQR-Niveau 6 durchlaufen müssen, sondern auch schrittweise höhere Qualifikationen erwerben können, da die Inhalte ­einer Niveaustufe auf die nächsthöhere angerechnet werden können. Das reduziert die Lernzeit und teilweise auch den Prüfungsumfang.

Beim Lernen helfen adaptive Software und Gaming-Elemente

Wie bei der Zusatzqualifikation ermöglicht der Einsatz adaptiver Lernsoftware auch für die Fortbildungen individuelle Lernwege. Gamification-Elemente ­sowie ein Chatbot unterstützen dabei die interaktive Lerngestaltung.

Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5)

Die Fortbildung zum Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen ist vor ­allem auf Fachkräfte ausgerichtet. In dieser Fortbildung werden insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von KI-Modellen
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und Projekten
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte
  • Zukunftskompetenzen
Absolventen dieses Levels sind in der Lage, KI-Prozesse im Unternehmen zu identifizieren, verschiedene KI-Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten fundiert zu beurteilen sowie Veränderungs­prozesse zu koordinieren und mitzu­gestalten.
Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen

„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ für Personen inFührungsfunktion

Der darauf aufbauende Abschluss ­„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ richtet sich vorrangig an Personen, die Führungs- beziehungsweise Entscheidungsfunktionen im Bereich künstliche Intelligenz anstreben.
Zusätzlich zu den Inhalten der ersten Fortbildungsstufe werden hier folgende Bereiche vertieft:
  • Überwachung, Leitung und Analyse von Veränderungsprozessen und ­Projekten
  • Digitales Innovations- und Transformationsmanagement
  • Bewertung ökonomischer Aspekte
  • Sicherstellung rechtlicher Rahmen­bedingungen – auch hinsichtlich EU-Regelungen
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Dieser Abschluss befähigt die Absolventen, über KI-Projekte und deren Einsatz im Unternehmen zu entscheiden, diese selbstständig durchzuführen und interdisziplinäre Teams bei der Implementierung von KI in Unternehmensprozessen zu leiten.

Zertifikatslehrgang „KI und maschinelles Lernen“ als Basis weiterhin im Angebot

Für Fachkräfte oder dual Studierende oder einfach Interessierte, die sich einen allgemeinen Überblick über KI verschaffen wollen, ohne eine vollständige Fortbildung anzustreben, wurde auf viel­fachen Wunsch aus der Wirtschaft die Zusatzqualifikation als Zertifikatslehrgang weiterentwickelt.
Mit diesen breitgefächerten Lehrgangsvarianten gibt es nun für alle Beschäftigtengruppen ein Angebot, um zukunftsweisende Kompetenzen im Bereich KI und maschinellem Lernen zu erwerben – und für Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu wappnen.

IHK-Infos zu den KI-Fortbildungen

  • Zusatzqualifikation für Auszubildende: Claudia ­Achtenhagen Telefon 0711/2005-1509 oder claudia.achtenhagen@stuttgart.ihk.de
  • Grundlagenzertifikate für Fachkräfte oder dual Studierende und Fortbildungsabschlüsse auf den DQR-Stufen 5 und 6 für Fach- und Führungskräfte: Bettina Bosch, Telefon 07151/7095-8817, bettina.bosch@stuttgart.ihk.de
  • Sollten Sie als Bildungsträger daran interessiert sein, ebenfalls entsprechende Kurse anzubieten, wenden Sie sich an ­Claudia Achtenhagen
Dr. Claudia Achtenhagen, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft

Hinweise zum Berufsschulbesuch

Berufsschulpflicht

Jugendliche sind nach §§ 77, 78 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Das gilt auch für Auszubildende, die zu Beginn der Ausbildung minderjährig waren, inzwischen aber volljährig sind.
Bei volljährigen Auszubildenden ergibt sich die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule in aller Regel aus dem Ausbildungsvertrag. In diesem wird regelmäßig die Pflicht zum Besuch der Berufsschule vereinbart.
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule.

Jugendliche

Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Freistellungspflicht

Auszubildende sind nach § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freizustellen. Gemäß § 19 BBiG ist für die Zeit der Freistellung die Vergütung zu bezahlen.
Es gilt, dass Azubis:
  • nicht vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht beschäftigt werden dürfen.
  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen sind. Dabei wird die Berufsschulunterrichtszeit samt der Pausen auf die Ausbildungszeit angerechnet.
  • an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche freizustellen sind. Eine Anrechnung der Berufsschultage erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Im Anschluss an einen zweiten Berufsschultag in einer Woche dürfen Azubis und Jugendliche unter Berücksichtigung des § 8 JArbSchG (vgl. Dok. Nr. 8064), beschäftigt werden.
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen freizustellen sind. Eine Anrechnung der Berufsschulwochen erfolgt mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.
  • für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, samt Pausen, freigestellt werden müssen.
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen sind. Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Zum Besuch der Berufsschule gehört auch die Wahrnehmung der Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV) als Schülervertreter.
Den gewählten Schülervertretern ist deshalb vom Betrieb über die Teilnahme am Pflichtunterricht hinaus die Möglichkeit zu geben, ihre Verpflichtungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung nachzukommen.
Die Einladung zu SMV-Veranstaltungen sind dem Ausbildenden auf Anforderung durch eine Bestätigung der Schulleitung oder des damit beauftragten Verbindungslehrers nachzuweisen.
Die Beanspruchung eines Schülervertreters über den Pflichtunterricht hinaus soll fünf Tage bzw. zehn Halbtage im Schuljahr nicht überschreiten

Freistellungspflicht bei Nichtübernahme

Wenn Auszubildende die Mitteilung erhalten, dass sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden, kann die Bewerbung für eine neue Stelle losgehen.
Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch noch während der Ausbildungszeit, sind Auszubildende nach § 629 BGB für das Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen.
Der Antrag ist beim Arbeitgeber rechtzeitig zu stellen und durch z.B. eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu belegen.

Anrechnung der Wegezeiten

Nach § 15 BBiG gehören zu den Zeiten der Teilnahme am Berufsschulunterricht auch die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Sie gehören zu den Zeiträumen, in denen Auszubildende zwar nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen müssen, aber wegen des Schulbesuchs aus tatsächlichen Gründen gehindert sind, im Ausbildungsbetrieb an der betrieblichen Ausbildung teilzunehmen.
Nicht angerechnet wird dagegen die Wegezeit, die Auszubildende von der Wohnung bis zur Berufsschule benötigen oder nach der Schule zur eigenen Wohnung.

Kosten für den Besuch der Berufsschule

Wird die zuständige Berufsschule besucht, so hat grundsätzlich der Auszubildende die Wege- und Unterbringungskosten zu tragen. Teilweise gibt es hierzu Sonderregelungen in Tarifverträgen. Auch im einzelnen Ausbildungsvertrag kann eine (ggf. anteilige) Kostenübernahme durch den Ausbildungsbetrieb vereinbart werden.
Sollten für die Beschulung selbst Kosten entstehen, so dürfen diese hingegen nicht dem Auszubildenden auferlegt werden, sondern sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen. Besucht der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbildungsbetriebs eine andere als die zuständige Berufsschule, so sind die Kosten (Wegekosten, ggf. Unterbringung) hierfür vom Ausbildungsbetrieb zu tragen.

Kostenerstattung beim verpflichtenden Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschülerinnen und -schülern, die zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtet sind, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.
Seit 30. Mai 2017 gilt eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Darin ist geregelt, dass rückwirkend zum 1. September 2016 der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag 37 EUR beträgt.
Anträge auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses sind möglichst sofort nach Ende eines Unterrichtsblocks, spätestens zum 1. Oktober für das vorangegangene Schuljahr dem zuständigen Regierungspräsidium – bei Schulbesuch in Baden-Württemberg über die Schule – einzureichen.
Der Antrag kann beim Regierungspräsidium oder über die Schule gestellt werden. Die Verwaltungsvorschrift steht ebenfalls beim Regierungspräsidium zum Download bereit. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich zuständigkeitshalber direkt an das Regierungspräsidium oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wenden.

Neuordnung der umwelttechnischen Berufe

Die Verordnungen zur Neuordnung in den vier Umweltberufen wurden am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind zum 1. August 2024 in Kraft getreten.
Neben neuen Berufsbezeichnungen wurden die Berufe inhaltlich modernisiert und es wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Künftig wird in den Berufen
  • Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf und Abfallbewirtschaftung
  • Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
ausgebildet.
Einen Überblick über die Neuordnungen und weitere wichtige Informationen, erhalten Sie auf der Homepage des Bundesinstitut für Berufsbildung.

Ausbildungsbeginn – Tipps für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Die erste Woche in der dualen Ausbildung ist ein aufregender, aber auch bedeutsamer Schritt im Leben eines jungen Menschen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diesem Neuanfang die nötige Aufmerksamkeit schenken, um eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen.
Eine Ausbildung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Der reguläre Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.
Bei einem abweichenden Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der zuständigen Ausbildungsberatung gehalten werden.
Ideen und Tipps wie Sie erfolgreich in eine Ausbildung starten:

Einführung und Orientierung

  • Informieren Sie die einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Ausbildungsstart.
  • Planen Sie den 1. Tag/die 1. Woche für den bzw. die neuen Auszubildenden.
  • Stellen Sie sicher, dass dem Azubi das Unternehmen, die Mitarbeiter und grundlegende Abläufe vorgestellt werden. Eine Führung durch das Unternehmen kann ebenfalls sehr hilfreich sein.
  • Nutzen Sie Ihren betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage Sachliche und Zeitliche Gliederung), so haben Sie und Ihr Auszubildender auch einen guten Überblick wann der Auszubildende wo eingesetzt ist.
Als aktivierender Auftakt für neue Auszubildende sind unsere Einführungsseminare für die Ausbildungsbetriebe ideal. Das Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bietet hier für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende verschiedene Einführungsseminare an.

Einführungsgespräch

Klären Sie Erwartungen, Ziele und eventuelle Ängste sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Führen eines Berichtsheftes.

Ansprechpartner benennen

Jeder Auszubildende sollte einen festen Ansprechpartner haben, an den er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann.

Ausbildungsmaterial

Stellen Sie sicher, dass der Auszubildende alle erforderlichen Materialen (zum Beispiel Werkzeuge, Laptop etc.) erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Feedback

Dem Auszubildenden soll durch konstruktives Feedback die Möglichkeit gegeben werden, aus Fehlern zu lernen und seine individuellen Stärken noch bewusster einzusetzen. Darüber hinaus bietet das Beurteilungsgespräch dem Auszubildenden Gelegenheit zu der Beurteilung Stellung zu nehmen bzw. Fragen zu stellen.

Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in seinem Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder www.leando.de ein Online-Angebot für Ausbildungs- und Prüfungspersonal veröffentlicht. Der Online-Leitfaden soll ausbildenden Fachkräften Hinweise und Impulse für den Umgang mit Auszubildenden geben und Lernprozesse erleichtern. Er gibt anschauliche Anregungen zum Ausbildungsalltag und gibt gute Beispiele, wie auch schwierige Situationen gemeistert werden können.

Und sollte es doch mal nicht rund laufen, bieten unsere Ausbildungsbegeleiter Unterstützung zur Klärung der Situation, bei Konflikten, Problemen in der Berufsschule oder persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten mit Auszubildenden, wenn die Ausbildung von einem Abbruch bedroht ist.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Azubi Speed-Dating der IHK Bezirkskammer Böblingen

Melde dich direkt über das Onlineformular am Ende des Artikels an und lerne deinen zukünftigen Ausbildungsbetrieb kennen.

Warum ein Azubi Speed-Dating?

Du bist noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder dualen Studienplatz für September 2024? Dann ist dies die TOP-Veranstaltung für dich: Du triffst auf 15 renommierte Unternehmen aus der Region, die noch Auszubildende und duale Studenten in kaufmännischen, gewerblichen, gastronomischen, pflegerischen und IT-Berufen für 2024 suchen.
In 10 bis 15minütigen Gesprächen kannst du dich bei mehreren Unternehmen an diesem Tag vorstellen und sie von dir überzeugen.

Wer kann teilnehmen?

Du bist herzlich willkommen, wenn du einen Schulabschluss hast oder 2024 anstrebst und für September 2024 einen Ausbildungs- oder dualen Studienplatz suchst.

Welche Unternehmen bieten welche Ausbildungsberufe?

Wir haben die Liste der teilnehmenden Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 385 KB) mit ihren noch offenen Ausbildungs- und Studienplätzen für dich zum Download bereitgestellt.

Was kostet die Teilnahme?

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Muss ich mich anmelden?

Du solltest dich vorab für einen der beiden Zeitslots anmelden. Innerhalb dieses Zeitslots kannst du – je nach Anzahl der Teilnehmer - mit max. 6 Unternehmen sprechen. Bitte fülle dazu das untenstehende Formular aus und lade deinen Lebenslauf mit Bild hoch.

Noch Fragen?

Dann melde dich bei Christiane Schullerus-Sixt per Mail unter Christiane.Schullerus@stuttgart.ihk.de oder ruf an unter 07031 6201-8246.

Veranstaltungsdetails

Wann: Donnerstag 13. Juni 2024
9:00 bis 10:30 Uhr
10:45 bis 12:15 Uhr

Liste teilnehmender Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 385 KB)

Wo: Kaufmännisches Schulzentrum Böblingen, Aula Gebäude A
Steinbeisstr. 2, 71034 Böblingen

Anmeldeformular

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzada, Gürkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil sie zum Endergebnis zählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt.

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln. Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt: indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden. Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





Einstiegsqualifizierung (EQ-Vertrag)

Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche haben die Chance während der Praktikumszeit von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen.
Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Jugendlichen praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. Bei einem guten betrieblichen Zeugnis und einem vollständig geführten Berichtsheft erhalten die Praktikanten ein IHK-Zertifikat. Hierzu sind Berichtsheft und betriebliches Zeugnis bei der IHK einzureichen. Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.

Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Was müssen Unternehmen tun?

Die Unternehmer schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung.
  • Sie setzen die Jugendlichen in ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Bei Berufsschulpflicht (landesspezifisch unterschiedlich) ermöglichen die Unternehmen den Jugendlichen den Schulbesuch.
  • Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Vergütung der EQ. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der ebenfalls regelmäßig angepasst wird.
  • Die Unternehmen stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei einer anschließenden Ausbildung im selben Beruf kann – auf Antrag und nach Einzelfallprüfung durch die zuständige IHK – der Anteil der EQ zeitlich angerechnet werden, der nachweislich auch in Inhalt und Umfang dem Ausbildungsberuf entspricht.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Nutzen Sie hierzu gerne die Vertragsvorlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB).
Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK eingereicht. Die IHK muss umgehend informiert werden, falls das Vertragsverhältnis verlängert oder vorzeitig gelöst wird. Für die Vertragsverlängerung verwenden Sie bitte den Verlängerungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB).
Zwischen 1. Oktober und 1. Mai kann das EQ-Praktikum jederzeit begonnen werden. Die Vertragsdauer beträgt mindestens vier bis maximal zwölf Monate.

Vergütung und Förderung

Vergütung

Die Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Dies sind zur Zeit monatlich 276 Euro.
Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die EQ gefördert wird.Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns gilt nicht.

Förderung

Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.

Inhalte und Pflichten

Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Berichtsheft

Die Praktikanten schreiben ein Berichtsheft. Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.

Berufsschule

Praktikanten unter 18 Jahren sind in der Regel berufsschulpflichtig.

EQ-Plus

Die Einstiegsqualifizierung wird bei EQ-Plus mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen wie durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder sozialpädagogische Betreuung kombiniert, damit diese Jugendlichen die Einstiegsqualifizierung möglichst erfolgreich absolvieren und in eine Ausbildung übergehen.

Elternhotline

Telefonberatung unterstützt in der Berufsorientierung
Der Service „Azubi gesucht – IHK Bewerbervermittlung“ der IHK-Bezirkskammer Böblingen bietet einmal monatlich eine Telefonhotline für Eltern an, die Unterstützung für ihre Kinder bei der Berufsorientierung suchen oder deren Kinder auf der Suche nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz sind.
Jeden ersten Dienstag im Monat können interessierte Eltern sich von 14:00 – 16:30 Uhr mit ihren Anliegen und Fragen telefonisch bei der IHK-Bezirkskammer Böblingen melden.
Die Hotline-Termine für das Jahr 2024:
4. Juni
2. Juli
10. September
1. Oktober
5. November
3. Dezember
Die Hotline ist erreichbar unter Tel. 07031 6201-8246.

Deutsch für den Beruf

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt. Für den Deutschspracherwerb gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote – unter anderem die Job-Berufssprachkurse des BAMF. Hier finden Sie neben zahlreichen Tipps und Hilfsmitteln für den Spracherwerb eine Checkliste für Betriebe, die Sie bei der Einrichtung solcher Kurse unterstützen soll.
In den meisten Fällen reichen die im Integrationskurs erworbenen Kenntnisse nicht aus, um die im Unternehmen notwendige Kommunikation zu bewältigen. Weitere Maßnahmen und fachspezifisches Vokabular sind häufig erforderlich, um ausländische Bewerberinnen und Bewerber für eine Beschäftigung oder Ausbildung fit zu machen.
Die beste Umgebung, um Deutsch für den Beruf zu erlernen, ist der Arbeitsplatz. Vieles können Sie im Unternehmen selbst tun, um Zugewanderten und Geflüchteten den Umgang mit der deutschen Sprache zu erleichtern. Hier erhalten Sie erste Tipps und Anregungen. Außerdem finden Sie verschiedene Hilfsmittel, Informationen und Links zu Fördermöglichkeiten sowie Ansprechstellen.

Praktische Hinweise für den betrieblichen Alltag

  • Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen für Schwierigkeiten und potenzielle Missverständnisse in der Kommunikation sensibilisieren
  • lernförderliche Arbeitsumgebung schaffen, zum Beispiel durch den Einsatz von Bildern, Piktogrammen, kleinen Handbüchern oder Vokabel-Apps
  • einfache und gut verständliche Sprache verwenden, z. B. für Dokumente, die im Betrieb zum Einsatz kommen (siehe „Tipps zur Kommunikation“)
  • „Sprachmentoren“ aus der Stammbelegschaft gewinnen
  • Sprachtandems oder Lerngruppen einrichten
  • eigene berufsbezogene Deutschkurse im Betrieb organisieren
  • Teilnahme an Kursangeboten ermöglichen, Kosten für Deutschkurse übernehmen
  • Lernmedien zur Verfügung stellen

Tipps zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation

  • Informationen gut strukturieren
  • einfache, aber korrekte Sprache verwenden:
    – langsam und deutlich sprechen, einfache Wörter verwenden
    – kurze Sätze möglichst ohne Füllwörter, eine Aussage pro Satz
    – Verben statt Substantive
    – Aktiv statt Passiv
    – kein Dialekt, keine Redewendungen, keine Ironie
    – keine „Kindersprache“
  • Sprache durch Gestik und Mimik unterstützen
  • mit Grafiken, Bildern und Fotos visualisieren
  • Abkürzungen und Fachbegriffe erklären
  • international bekannte Fremdwörter verwenden
  • Nachfragen ermöglichen, Inhalte in eigenen Worten wiedergeben lassen

Hilfsmittel und Wortschatzaufbau

Das IQ-Netzwerk Bremen bietet in seiner Handreichung für Fachlehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder (pdf) praktische Tipps und Hinweise zum Sprachgebrauch und zur Kommunikation in Umschulung, Ausbildung und beruflicher Qualifikation.
Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt wertvolle Hinweise zum Deutschlernen im Unternehmen:
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ (überaus) hat im Dossier „Sprache und Kultur in der Ausbildung“ interaktive Videos und Informationen für Ausbilder zusammengestellt, um über sprachlich bedingte Konfliktsituationen aufzuklären.

Materialien zum Wortschatzaufbau für verschiedene Berufsfelder

Links zu kostenfreien Sprachlernangeboten

  • VHS-Lernportal der Volkshochschulen: Online-Kurse und -Lektionen, u. a. B1- und B2-Deutschkurs Beruf sowie Wortschatztrainings für die Bereiche Pflege, Berufskraftfahrer, Lager/Logistik, Hotel- und Gastronomie
  • Goethe-Institut: Online-Übungen mit wichtigen Wörtern für ausgewählte Berufsbilder wie soziale Berufe, Wissenschaft und Technik, Büro, Dienstleistungen, Kulturberufe, Handwerk
  • Deutsche Welle: Video-Lektionen und Online-Aufgaben für verschiedene Bereiche wie Gastronomie, Anlagenmechanik, Gebäudereinigung, Krankenpflege, Einzelhandel, Erziehung

Berufsbezogene Deutschförderung

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um ausländische Mitarbeitende beim Erlernen von berufsbezogenem Deutsch zu unterstützen. Dies geht von staatlich geförderten Deutschkursen über Sprachförderung vor und während der Berufsausbildung bis hin zur Steuerfreistellung von betrieblichen Deutschkursen.

Geförderte Berufssprachkurse (auch vor und während der Ausbildung)

Kursangebote und -termine

Weitere Deutschförderung vor und während der Ausbildung

Steuerfreiheit von betrieblichen Deutschkursen

  • Betriebliche Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen müssen nicht vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden: Sie führen nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt
  • Für Unternehmen gilt: als Fortbildungskosten sind die Kursgebühren steuerfrei

Checkliste für Betriebe: Wie kann ich einen geförderten Job-Berufssprachkurs für meine Beschäftigten anbieten?

  • Zielgruppe:
    Teilnahmeberechtigt sind u. a. Beschäftigte, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern; Eingangssprachniveau A2

  • Förderberechtigter Personenkreis:
    Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger/-innen, Zugewanderte und Geflüchtete

  • Inhalt und Vorteile:
    Auf den Arbeitsplatz bezogener, gezielter Spracherwerb, d. h. die Lerninhalte werden im Unternehmen ermittelt – dafür können die Lehrkräfte am Arbeitsplatz hospitieren; der Job-BSK umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten (UE); eingeschlossen ist ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung

  • Teilnahmekosten:
    • Eigenbeteiligung von 2,56 Euro je UE für Beschäftigte, d. h. bei einem Kurs von 100 UE insgesamt 256 Euro – Übernahme durch den Arbeitgeber möglich
    • kostenfrei für Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) beträgt

  • Vorgehensweise:
  1. Arbeitgeber identifiziert eine hinreichend große Gruppe an Teilnehmenden: ideal 7, mind. 3 Personen mit ähnlichen Arbeitsplatzanforderungen/Berufen
    → Kursteilnehmende können während der Unterrichtszeit durch den Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden
    Benötigen nur einzelne Personen in Ihrem Unternehmen einen Sprachkurs? Sie können sich mit anderen Arbeitgebern zusammenschließen und gemeinsam einen Kurs initiieren. Einzelbedarfe können Sie an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice melden.
  2. Arbeitgeber meldet den Bedarf an die zuständige Regionalstelle des BAMF
  3. BAMF unterstützt bei der Identifizierung des durchführenden Kursträgers
  4. Arbeitgeber stellt Anträge auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF: möglichst gebündelte Einreichung der Anträge mit Postvollmacht
  5. BAMF prüft Anträge und stellt Teilnahmeberechtigungen aus
  6. Kurse werden individuell zugeschnitten: zusammen mit dem Arbeitgeber werden spezifische Situationen und Bedarfe am Arbeitsplatz ermittelt
  7. Flexible Möglichkeiten der Durchführung:
    - im Blockunterricht, in Teilzeit oder als Nachmittags-/Abendkurse
    - auch in den Räumen des Arbeitgebers
    - bei Bedarf auch online oder in virtuellen Klassenzimmern bzw. hybrid

Weiterführende Infos und Ansprechstellen

Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt Ihnen Hilfestellung, wie Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Deutschlernen unterstützen können – sei es durch Organisation von Deutschkursen, Sprachcoaching oder Sprachmentoring.

Folgende Leitfäden zeigen, wie Sie Sprachkenntnisse einschätzen können, welche Angebote und Förderungen es zum Deutschlernen gibt und was Sie im Betrieb selbst tun können:

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

Praktikumswochen 2025 – Infos für Betriebe

Auch 2025 finden die landesweiten Praktikumswochen statt und Sie haben erneut die Möglichkeit junge Talente kennenzulernen! Nutzen Sie die Praktikumswochen in Baden-Württemberg, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler als Fachkräfte von morgen zu gewinnen.

Was sind die Praktikumswochen?

Während der Praktikumswochen Baden-Württemberg können Sie als Unternehmen an ausgewählten Tagen Schülerinnen und Schüler in Tagespraktika kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie als Unternehmen geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder, zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin beziehungsweise der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Ihr Unternehmen – egal ob groß oder klein – profitiert vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.

Wann finden die Praktikumswochen statt?

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg finden vom 13. bis 31. Oktober 2025 (Herbstferien und den beiden Schulwochen zuvor) statt.

Anmeldung und Ablauf

Auf der Aktionswebseite können Sie ab sofort Ihre Praktikumsangebote für 2025 eintragen.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der Webseite der Praktikumswoche

Ansprechpartner

Bei Fragen und Anliegen zur Anmeldung und Durchführung der Praktikumswochen können Sie sich gerne an support@praktikumswoche.de wenden.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse.

Unternehmenssprechstunden via Zoom

Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen „Unternehmenssprechstundenangeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.
Das bereits erfolgreich laufende Angebot „erlebe Berufe“ im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Rückblick auf 2024

2024 beteiligten sich bereits 2.700 Unternehmen in ganz Baden-Württemberg und es fanden über 7.500 Praktikumstage statt. Dabei gaben 84 Prozent der teilnehmenden Schüler an, dass sie sich eine Ausbildung in einem der besuchten Unternehmen vorstellen können. In der stetigen Weiterentwicklung konnten auch Herausforderungen wie die Verbindlichkeit der Teilnehmenden stark gesteigert werden.

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit einer Willkommensmappe können Sie es (internationalen) Fachkräften erleichtern, in Ihrem Betrieb anzukommen, aber auch sich schneller und besser am neuen Wohnort zurechtzufinden. Damit unterstützen Sie Ihre neue Fachkraft und legen einen Grundstein für die erfolgreiche Bindung an Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ stellt eine vorgefertigte, individualisierbare Willkommensmappe mit Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland zur Verfügung. Sie können sie mit individuellen Informationen über Ihr Unternehmen sowie das Leben in Ihrer Region ergänzen.
Unternehmen können die Willkommensmappe auf „Make it in Germany“ kostenlos auf Deutsch als beschreibbares PDF herunterladen. Dort gibt es auch eine Ausfüllhilfe für die Individualisierung der Mappe. Eine englische Version soll folgen.

Aus dem Inhalt

  • Wohnen und Wohnungssuche
  • Behörden in Deutschland
  • Deutsch lernen (Deutschkurse, Online Angebote)
  • Gehalt und Steuern (Bankkonto in Deutschland, Brutto- und Nettogehalt)
  • Sozialversicherung (Krankenversicherung und weitere Versicherungen)
  • Gesundheitsversorgung
  • Mobilität (Bus & Bahn, Auto & Führerschein)
  • Mit der Familie in der Region leben (Kinderbetreuung, Schulsystem in Deutschland, Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit)
  • Einleben in Deutschland
Ergänzt wird die Mappe durch wichtige Ansprechstellen für die Fachkräfte sowie eine Checkliste.

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Schwanger in der Ausbildung - was jetzt?

Du bist schwanger und noch in deiner Ausbildung? Keine Angst, du kannst wegen einer Schwangerschaft deinen Ausbildungsplatz nicht verlieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du trotz Schwangerschaft deine Ausbildung beenden kannst.
Während einer Schwangerschaft stehst du unter besonderem Schutz. Der Betrieb muss in Fällen einer Schwangerschaft, egal, ob in der Ausbildung oder Berufstätigkeit, Pflichten zu Schutzfristen und -maßnahmen nachkommen.
Daher solltest du deinen Betrieb über deine Schwangerschaft in Kenntnis setzten, sobald dir diese bekannt ist. Viele Frauen tun dies nach dem dritten Monat, da aus medizinischer Sicht erst dann die kritische Zeit der Schwangerschaft vorbei ist. Am besten sprichst du mit deinem Arzt/deiner Ärztin darüber, wann du mit deinem Ausbildungsbetrieb reden solltest.
Wichtig ist, dass du deinen Betrieb rechtzeitig darüber informierst, dass du schwanger bist.
Wenn du deinen Betrieb über deine Schwangerschaft informierst, hat der Arbeitgeber eine sogenannte Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jedoch gibt es Personen in deinem Betrieb, die darüber informiert werden müssen, dies sind z.B. die Personalabteilung, deine Vorgesetzte/dein Vorgesetzter und Personen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind.
Sobald deine Ausbildenden von der Schwangerschaft wissen, gelten für dich die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Dein Betrieb kann eine Bestätigung (von deiner Ärztin, deinem Arzt oder deinen Geburtshelfenden) über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin verlangen. Diese Informationen benötigt er, weil er die Mutterschutzfristen für dich ausrechnen muss. Die Kosten für die Bestätigung muss der Arbeitgeber übernehmen.
Du fragst dich jetzt bestimmt, welche Schutzmaßnahmen während und nach der Schwangerschaft für dich gelten.

Vorsorgeuntersuchung

Dein Betrieb muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen unter Fortzahlung deines Gehaltes freistellen, falls die Termine nur zur Arbeitszeit möglich sind. Die daraus entstehenden Fehlzeiten müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Der Termin wird wie ein „normaler“ Arzttermin wahrgenommen.

Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfristen sind die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit bist du von der Arbeit befreit.
Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt. Wird bei einem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, verlängert sich die Schutzfrist ebenfalls von acht auf zwölf Wochen.
Du kannst dich jedoch auch dafür entscheiden, bis zur Geburt weiterzuarbeiten. Diese Entscheidung kannst du jederzeit rückgängig machen. Beachte jedoch, dass du nach der Entbindung, während der Schutzfrist, nicht arbeiten darfst. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die du vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konntest. Trotz Mutterschutz steht dir dein normaler Erholungsurlaub in voller Höhe zu. Solltest du wegen der Schwangerschaft bzw. Mutterschutz deinen Resturlaub im laufenden Jahr nicht nehmen können, so bleibt er dir auch noch nach dem 31.03. des darauffolgenden Jahres erhalten. Deine Ausbildungsdauer verlängert sich durch die Mutterschutzfristen nicht.
Während der Mutterschutzfristen bekommst du weiterhin dieselbe Ausbildungsvergütung wie vorher. Deine Vergütung setzt sich aus dem Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, und einem Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Arbeitszeit

Während deiner Schwangerschaft sowie über die Dauer der Stillzeit darfst du ohne deine ausdrückliche Erlaubnis/Einwilligung nicht mit Mehrarbeit, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Zudem muss dein Betrieb bei einer Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr eine Bestätigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen und dein Arzt/deine Ärztin müssen dies erlauben.
Deine Arbeitszeit darf 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. Bei Minderjährigen darf die Arbeitszeit nicht über acht Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche hinausgehen.

Schutzmaßnahmen und Beschäftigungsverbote

Kannst du in Absprache mit deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt bestimmte Tätigkeiten aus medizinischen Gründen nicht mehr bewältigen oder gefährden diese deine Gesundheit oder die Gesundheit deines Kindes, kann dir dein Frauenarzt bzw. deine Frauenärztin hierfür ein Attest ausstellen.
Ein Beispiel hierfür wäre:
Du hast viele Tätigkeiten, die überwiegend im Stehen oder im Sitzen bewältigt werden müssen? Dann ist dein Betrieb verpflichtet, hierfür eine Abhilfe oder einen Ausgleich zu schaffen. Dies kann z.B. eine Liege oder ein Sofa zum Ausruhen sein.
Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die Schwangere sowie stillende Frauen grundsätzlich nicht ausführen dürfen, wie zum Beispiel das Heben sowie der Transport von Gegenständen per Hand, die mehr als 5 kg (regelmäßig) oder mehr als 10 kg (gelegentlich) wiegen. Nach dem fünften Schwangerschaftsmonat darfst du nicht mehr länger als vier Stunden täglich stehen.
Dasselbe gilt für Tätigkeiten, bei denen du dich häufig beugen, strecken oder bücken musst. Akkordarbeit und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo, extremer Lärm oder der Kontakt mit Gefahrstoffen (z.B. Lacke, giftige Dämpfe durch Reinigungsmittel, Röntgenstrahlen etc.) sind ebenfalls verboten.
Gilt bei dir ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten, kann dein Betrieb nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, dies jedoch nur, wenn die neue Tätigkeit mit deiner Ausbildung zu tun hat: z.B. Telefondienst statt Patientenkontakt, Lieferscheinkontrolle statt Paletten abladen, Marketingaktionen planen statt Kunden bedienen usw. Sollte es keine Möglichkeit geben, dich ausbildungsgerecht und gefährdungsfrei zu beschäftigen, muss dein Ausbildungsbetrieb dich freistellen und dir in dieser Zeit Mutterschutzlohn in Höhe deines Ausbildungsgehaltes zahlen.

Kündigungsschutz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis nach Ablauf des vierten Monats nach der Geburt, stehst du unter besonderem Kündigungsschutz und dir kann nicht gekündigt werden – auch nicht in der Probezeit! Dies gilt auch, wenn dein Betrieb noch nichts von deiner Schwangerschaft wusste.
Solltest du eine Kündigung durch deinen Ausbildenden erhalten, musst du innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung deinen Ausbildungsbetrieb über deine Schwangerschaft informieren. Am besten, du machst dies schriftlich. Sollte dein Betrieb seine Kündigung trotzdem nicht zurücknehmen, solltest du innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Doch wie geht es jetzt mit deiner Ausbildung weiter?

Solltest du dich in deinem letzten Ausbildungsjahr befinden, kannst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb und der IHK Region Stuttgart prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllst.
Oftmals ist das Ablegen der Prüfung während der Schwangerschaft etwas einfacher als nach der Entbindung. Nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kannst du einen Antrag auf vorzeitige Zulassung aufgrund von guten Leistungen bei deiner zuständigen Prüfungsstelle einreichen.
Eine Garantie auf frühere Prüfungsteilnahme gibt es jedoch nicht. Bestehst du die Prüfung nicht, hast du wie alle anderen Auszubildenden maximal zwei Wiederholungsversuche.
Zudem hast du auch die Möglichkeit, deine Abschlussprüfung während der Mutterschutzfristen abzulegen.
Solltest du dich jedoch dafür entscheiden, deine Abschlussprüfung nach der Geburt abzulegen, ist dies jederzeit möglich. Du darfst zwar während dem absoluten Beschäftigungsverbot nach der Geburt nicht arbeiten, aber an der Prüfung darfst du teilnehmen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn du alle Prüfungsvoraussetzungen, insbesondere genug absolvierte Ausbildungszeit, erfüllt hast und von deiner zuständigen Stelle die Prüfungszulassung erhalten hast.
Sollte die Prüfung noch etwas weiter weg sein, hast du die Möglichkeit, nach deiner Mutterschutzfrist deine Ausbildung wieder ganz normal aufzunehmen.
Sei dir aber bewusst, dass sich deine Ausbildung gegebenenfalls verlängern kann, wenn viele Fehlzeiten entstanden sind. Dein Betrieb muss bei der Prüfungsanmeldung Fehlzeiten angeben; falls es zu viele Fehltage sind, kannst du nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Du selbst kannst ebenfalls eine Verlängerung deiner Ausbildung beantragen, solltest du dir z.B. nicht sicher sein, dass du genug Zeit hast, dich vorzubereiten. So kannst du bei deinen Ausbildenden und der für dich zuständigen Stelle beantragen, dass deine Ausbildungszeit entsprechend verlängert wird. Wenn du einen Verlängerungsantrag stellst, wird auch dein Betrieb gehört und dann entscheidet die zuständige Stelle.
Worüber du auf jeden Fall nachdenken solltest, ist das Thema Kinderbetreuung. Wenn dein Kind da ist und du die Ausbildung fortsetzen möchtest, muss die Betreuung deines Kindes gewährleistet sein. Um einen Platz in einem Kindergarten solltest du dich möglichst früh, am besten schon während der Schwangerschaft, kümmern, da die Wartezeiten meist sehr lang sind. Die Kosten für einen Kindergartenplatz staffeln sich in der Regel entsprechend der Höhe des Gehalts, sodass es für dich als Auszubildende nicht so teuer wird.
Sollte dein Kind krank werden, hast du nach § 19 Abs.1 BBiG als Auszubildende einen Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen für die Betreuung deines erkrankten Kindes. Beim Arzt deines Kindes musst du dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und bei deinem Betrieb spätestens am dritten Tag deiner Abwesenheit einreichen, ganz so, als würdest du dich bei deinem Hausarzt krankschreiben lassen. Sind die sechs Wochen ausgeschöpft, und dein Kind ist immer noch oder wieder krank, ist der Ausbildungsbetrieb weiterhin verpflichtet, dich für die Betreuung deines Kindes freizustellen. Er darf jetzt aber den Lohn entsprechend der Fehltage kürzen. Du hast nun die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse Kinderkrankengeld für maximal zehn Arbeitstage im Jahr zu beantragen. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 20 Arbeitstage.

Erfolgreich ausbilden: Wir unterstützen Sie!

Ausbilderinnen und Ausbilder werden immer wieder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schwierig wird es, wenn durch Konflikte im Betrieb, Probleme in der Berufsschule oder persönliche, soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten eines Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis von einem Abbruch bedroht ist.
Bereits bei ersten Anzeichen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Klärung der Situation und eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Wege, damit eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen oder andere Wege für Sie und den Auszubildenden gefunden werden können.
Wir beraten im Kreis Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Vertrauen!
Sie erreichen die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Unser Angebot für Sie

  • Einzelgespräche und individuelle Beratung, um das gefährdete Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren oder andere Perspektiven zu überlegen
  • Hilfe bei der Einleitung individueller Unterstützungsleistungen für den Auszubildenden
  • Schulungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, wie Sie mit Problemstellungen situativ und präventiv umgehen könnten. Themenspektrum: Signale für einen Ausbildungsabbruch, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Kulturelle Vielfalt im Betrieb managen.
  • Weitere Angebote können Sie dem Veranstaltungskalender der Koordinierungsstelle entnehmen.

Förderung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Förderungen für Betriebe

Sie bilden mit Ihrem Unternehmen aus und sind auf der Suche nach Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten? Sie haben Probleme mit einem Auszubildenden, benötigen eine Beratung bei der Berufsorientierung oder finanzielle Hilfe?
Die IHK hilft Ihnen gerne weiter und informiert Sie zu diversen Unterstützungsangeboten.

Ausbildungsvertrag digital

Wer jetzt doch noch einen Auszubildenden gefunden hat, möchte natürlich alles ganz schnell in trockenen Tüchern haben, insbersondere den Ausbildungsvertag. Ein Glück, dass das jetzt ganz schnell geht, mit dem digitalen Ausbildungsvertrag (DAV). Spätestens am zweiten Tag nach der Einreichung erhalten Sie schon die Eintragungsbestätigung von der IHK. Bei Papierverträgen mussten Sie noch PDFs ausfüllen und dann bis zu einem Monat auf die Eintragung warten.
DAV funktionier ganz unkompliziert. Nicht einmal eine App oder eine Software müssen Sie herunterladen. Sie öffnen auf der IHK-Homepage einfach das Formular geben dort Ihre Kontaktdaten ein und innerhalb ­maximal eines Tages erhalten Sie eine Mail mit dem Login-Link ­sowie ausführliche Bedienungsanleitungen.
Nachdem Sie ein Passwort ver­geben haben, können Sie auch schon los­legen und Ausbildungsverträge erstellen und eintragen, aber auch bereits bei der IHK registrierte Verträge ändern oder löschen, auch wenn Sie diese noch in Papierform an die IHK geschickt hatten.

Der Vertrag ist rechtlich geprüft

Bei Papierverträgen erfolgt die Prüfung durch die IHK erst nach der Vertragsunterzeichnung. Fallen bei der Vertragsprüfung rechtliche Fehler auf, muss dieser geändert oder sogar neu erstellt werden. Auch müssen alle Vertragspartner die Änderungen oder den neuen Vertrag erneut unterzeichnen. Das kostet Zeit und wirft auch kein gutes Licht auf den Ausbildungsbetrieb.
2 Tage dauert es maximal, bis Ihr Online-Ausbildungsvertrag (DAV) eingetragen ist.
Bei Verwendung der Webanwendung DAV erstellen Sie den Vertrag online und reichen ihn vor der Unterzeichnung zur Prüfung ein. Erst wenn der Vertrag rechtlich einwandfrei ist, erhalten Sie von der IHK die Druckfreigabe. Das erspart Ärger und Zeit.
Die Vertragserstellung ist selbst­erklärend. Bei den Anschriften gibt es sogar eine Kontrollfunktion. Wenn man daraufklickt, wird die Adresse automatisch korrigiert. Der Ausbildungsort und die von der IHK anerkannten Ausbilder für die einzelnen Berufen sind bereits hinterlegt, so dass sie nur angeklickt werden müssen. Dasselbe gilt für die zuständige Berufsschule. Auch die gesetzliche Ausbildungsdauer ist hinterlegt. Sie müssen nur den Start eingeben, dann rechnet das System das Ende selbst aus. Das gilt auch bei Ausbildungsverkürzungen.

Geprüft wird automatisch

Das System kontrolliert im Hintergrund automatisch die rechtlichen Vorgaben bei Wochenarbeitszeit, Urlaub und Vergütung. Neben allen wichtigen Eingabfeldern befindet sich ein kleines „i“ und beim Mouseover erhalten Sie alle rechtlichen ­Informationen, um schon bei der Eingabe alles korrekt zu machen. Und sollte sich doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben, bekommen Sie einen Hinweis, wenn Sie auf den ­Button „Einreichen“ ­klicken.
Nach dem Einreichen erhält jeder Vertrag automatisch eine Vorgangsnummer. Damit lässt sich jederzeit der Sachstand ermittteln. Die IHK prüft nun die Daten und gibt den Vertrag innerhalb von maximal zwei Tagen frei. Die Information darüber erhalten Sie per Mail.
Wenn es eilt, funktioniert die Freigabe nach Rücksprache mit dem Team der Verzeichnisführung auch unmittelbar nach dem Einreichen. Sollte bei der Prüfung doch noch ein Fehler auftauchen, erhalten Sie von der IHK eine Rückfrage per Mail. In der Webanwendung erscheint dann im betroffenen Reiter ein grüner Punkt.

Keine Papier-Kopie an die IHK nötig

Erst jetzt kommt erstmals echtes Papier ins Spiel, denn unterschrieben werden muss der Vertrag am Ende doch. Dann ist aber auch schon wieder Schluss mit dem Papier, denn an die IHK müssen Sie keine Kopie schicken.
Es genügt ein Klick auf den „Vertrag ­abschließen“-Button, nachdem Sie das Unterschriftsdatum ins System eingetragen und das Kontrollkästchen angehakt haben. Dass alles in trockenen Tüchern ist, erkennen Sie nun an einem weißen Haken und an der IHK-Bestätigungsmail.
Jetzt fehlt nur noch der Nachweis der ärztlichen Untersuchung des Azubis. Den können Sie wie bisher jederzeit bis einen Tag vor Ausbildungsstart nachreichen. Noch passiert das per Mail, später soll das aber auch digital funktionieren.
Sollte sich die Webanwendung einmal aufhängen, hilft Trick 17: Drücken Sie F5 für einen Reload der Seite. Und noch ein Tipp: Speichern Sie Ihre Entwürfe, bevor Sie die Anwendung schließen oder diese sich nach 20 Minuten automatisch schließt, denn sonst sind Ihr Entwurf und Ihre ­Änderungen verschwunden.

Auch das Berichtsheft gibt es digital

Auch das Berichts­heft gibt es in elek­tronischer Form – genau genommen als Online-Anwendung. Dieses ­digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt worden. Das heißt, alle Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt.
Die Vorteile des digitalen ­Berichtsheftes sind aber noch viel umfassender. So kann es überall und jederzeit bearbeitet werden, egal ob am PC, am Tablet oder sogar am „Mäusekino“ Smartphone. Man kann auch Bilder, Infoblätter oder ­Anweisungen hochladen und so daraus ein kleines persönliches Wiki machen. Das spart Zettelwirtschaft und hilft gerade schwächeren Azubis, die Übersicht zu behalten. Schön ist auch, dass nichts mehr ausgedruckt werden muss, denn die Freigabe zählt so viel wie früher die Unterschrift.
Die Azubis müssen sich keine Sorgen ­machen, jemand könnte ihr Heft ohne ihr Wissen anschauen. Es gibt keinen „General­schlüssel“. Nur mit Zustimmung des Besitzers können die Hefte angeschaut werden.

Anlegen des Kontos schult die digitale Kompetenz

Wenn sich die jungen Leute mit dem ­Anlegen eines sicheren Kontos beschäftigen, schulen sie gleichzeitig ihre digitale Kompetenz in Sachen Daten­sicherheit: Denn alle Daten sind auf mehreren ­Ebenen gegen Hacker geschützt und sämt­liche Nutzer- und Unternehmenskonten individuell verschlüsselt. Zusätzlich gibt es weitere technische Maßnahmen, wie Firewalls sowie getrennte Anwendungs­umgebungen und Datenbanken.
Also, wer den einmaligen Anmelde­prozess durchlaufen hat, ist in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite. Nur ­einen Nachteil gibt es – zumindest für manche Azubis: Die beliebte Ausrede, „ich habe mein Berichtsheft vergessen“, die funktioniert dann nicht mehr.
Dr. Uwe Schwab, IHK Region Stuttgart für Sonderheft Ausbildung 2023

Erfolgreich durch die Ausbildung

Du hast es geschafft und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz? Herzlichen Glückwunsch – jetzt heißt es: Erfolgreich ins Berufsleben starten! Alle nützlichen Infos für den erfolgreichen Ausbildungsstart haben wir hier für dich zusammengestellt.
Gut zu wissen: Wir sind für dich da, bei allen Anliegen, Fragen, Sorgen rund um deine Ausbildung!
• Telefonisch: Servicecenter Ausbildung, Telefon 0711 2005-1111
• Per Kontaktformular
• Per E-Mail: ausbildung@stuttgart.ihk.de
• ...und auf Instagram (@ihk_azubi_guide)

Vor dem Ausbildungsstart

Vor Beginn der Ausbildung musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen diesen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Dein Betrieb übermittelt den Vertrag dann uns, die IHK, und wir tragen das Ausbildungsverhältnis bei uns ein.
Sobald der Vertrag eingetragen ist, bekommt dein Ausbildungsbetrieb eine Eintragungsbestätigung zugesendet.

Während deiner Ausbildung

Azubi-Infocenter

Das Azubi-Infocenter hält für dich digital zahlreiche wichtige Informationen rund um deine Ausbildung sowie deine digitale AzubiCard bereit.
Deine persönlichen Zugangsdaten kommen gegen Ende der maximalen Probezeit per Briefpost direkt zu dir nach Hause.

Rechte und Pflichten

Mit dem Beginn einer Ausbildung kommen einige Pflichten auf dich zu. Du musst zum Beispiel ein Berichtsheft führen und am Berufsschulunterricht teilnehmen. Du hast aber auch Rechte, die du kennen solltest, wie zum Beispiel den Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung oder Urlaub. Einen kompletten Überblick gibt dir der Artikel „Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung“

Verkürzung und vorzeitige Zulassung

Die Regelausbildungszeit beträgt in den meisten Ausbildungsberufen drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungszeit bis zu einem Jahr verkürzen.

Sorgen oder Probleme in der Ausbildung

Du hast Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat richtig Stress? Du überlegst den Betrieb zu wechseln oder deine Ausbildung sogar abzubrechen? Die IHK-Experten vom „Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ beraten und unterstützen dich, damit du dranbleiben oder einen neuen Weg für dich finden kannst. Sie helfen dir auch, wenn du Schwierigkeiten beim Lernen hast und informieren dich über Möglichkeiten der Nachhilfe, wie die Assistierte Ausbildung - AsA flex der Arbeitsagentur.

VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen

VerAplus heißt Verbesserung von Ausbildungserfolgen und ist ein bundesweites Angebot des Senior Expert Service (SES), das junge Menschen in der Ausbildung unterstützt und zielt darauf ab, die Ausbildungserfolge zu verbessern.
VerAplus vermittelt dir einen Coach, der dich durch die Ausbildung begleitet. Er ist im Ruhestand und hilft dir zum Beispiel bei Problemen in der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb. Das macht er in seiner Freizeit und ehrenamtlich.
Weitere Informationen haben wir im Artikel VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen zusammengefasst.

AzubiCard Digital

Alle Informationen rund um die digitale AzubiCard haben wir im Artikel “AzubiCard” für dich zusammengestellt.

Ausbildungsbotschafter werden

Du möchtest deinen Ausbildungsberuf und -betrieb anderen Jugendlichen vorstellen und dich so in einem tollen Projekt engagieren? Details gibt es im Artikel „Die Initiative Ausbildungsbotschafter“ – sprich uns gerne an!

Ausbildung mit Extras

Während der Ausbildung ins Ausland

Schon während der Ausbildung Berufserfahrung im Ausland sammeln – das geht! Wir haben Informationen zum Auslandsaufenthalt zusammengestellt, die bei der Organisation helfen.

Zusatzqualifikation

Mit einer Zusatzqualifikation kannst du während der Ausbildung besondere Kompetenzen erwerben und deine Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen – schau mal in der Übersicht, ob es eine passende ZQ für dich gibt. Wir beraten dich gerne.

Ausbildung plus Fachhochschulreife

Das geht – alle Informationen über Voraussetzungen und Ablauf haben wir im Artikel „Ausbildung plus Fachhochschulreife“ zusammengestellt.

Werde Energiescout! Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Trage in deinem Ausbildungsbetrieb dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen.
Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart Auszubildende zum „Energiescout”.
Weitere Informationen rund um die Energiescouts findest du auf der Homepage des Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.

Ausbildung erfolgreich abschließen

Prüfungen

Für den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung musst du eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ablegen. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt.

Zeugnis

Wenn du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast, bekommst du ein IHK-Abschlusszeugnis sowie ein Zeugnis der Berufsschule. Zudem muss dein Ausbildungsbetrieb dir mindestens ein einfaches Ausbildungszeugnis ausstellen.

Nach der Ausbildung

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung startest du direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine IHK-Weiterbildung absolviert werden, um deine „Karriere mit Lehre“ voranzubringen. Wir beraten dich hierzu auch gerne persönlich!

IHK-Stipendium für Auslandsaufenthalt

Besonders qualifizierte junge Fachkräfte, deren Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, können von der Jubiläumsstiftumg der IHK Region Stuttgart ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten.

Weiterbildungsstipendium

Das „Weiterbildungsstipendium“ ist für junge Berufstätige, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf „besser als gut“ bestanden haben, für erfolgreiche Teilnehmer an überregionalen Berufswettbewerben sowie junge Fachkräfte, die auf andere Weise darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben.

Baden-Württemberg-Stipendium

Du hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, bist vielleicht sogar schon Meister oder Techniker? Du möchtest dich aber gerne weiter entwickeln, neue Erfahrungen sammeln – und das am liebsten im Ausland? Das Baden-Württemberg-Stipendium macht’s möglich.

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist eine zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung auf Bundesebene.
In der Allianz arbeiten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften daran, die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu stärken, um dadurch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und möglichst viele Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. Pakte sowie Allianzen der Länder ergänzen die Zusammenarbeit auf Landesebene.
Am 24. Mai 2023 hat die Allianz neue inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit für die kommenden vier Jahre festgelegt. Damit wird die vorherige Allianz mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Langfristige, tiefgreifende Transformations- und Umbauprozesse, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der Digitalisierung, erhöhen bzw. verschieben den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs. Deshalb soll in der neuen Allianzperiode verstärkt die Phase vor der Ausbildung im Fokus stehen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich vor allem auf folgende Schwerpunkte bis 2026 verständigt:
  • der Ausbau der Berufsorientierung an Schulen,
  • die Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben,
  • die Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf,
  • die Sicherung und Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung (bspw. durch den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises),
  • die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen,
  • die hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Des Weiteren wollen die Allianzpartner die höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch sollen sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg ergeben.
Begleitet werden die Maßnahmen durch den „Sommer der Berufsausbildung“ als gemeinsame und abgestimmte Initiative, in der alle Allianzpartner über die berufliche Ausbildung informieren und für sie werben.
Die gesamte Erklärung können Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung abrufen.


Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.


Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".


Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?

Du hast deine Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen!
Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, hast du mehrere Möglichkeiten
  1. Du verlängerst deine Ausbildung
  2. Du verlängerst deine Ausbildung nicht
  3. Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
  4. Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

Verlängerung der Ausbildung

Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprich hierzu zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr.
Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung.
Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch.

Verlängerungsvertag

Eine Verlängerung muss der IHK Region Stuttgart mit dem Verlängerungsvertrag mitgeteilt werden.
Dieser sollte vor dem regulären Vertragsende bei unserer zentralen Eintragungsstelle digital oder postalisch eingereicht werden:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455

Berufsschule

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, können auch weiterhin zur Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin das Berichtsheft geschrieben werden.

Wiederholungsprüfung

Du bekommst automatisch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung von uns zugeschickt.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Die Ausbildung wird nicht verlängert

Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (z. B. 31.08.)
In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.

Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei der IHK Region Stuttgart. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen.

Berufsschule

Wenn du dich ohne Ausbildungsbetrieb anmeldest, musst du die Berufsschule nicht mehr besuchen.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, musst du kein Berichtsheft mehr schreiben.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer

Umschüler

Wenn du keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolviert hast, spreche bitte mit deinem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.

Überstellte Prüflinge (Mitprüflinge)

Bitte wende dich zunächst an die örtlich zuständige IHK/HWK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommst du Informationen, die speziell für dich gelten.

Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

In diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.

Prüfungsergebnisse Online

Die Prüfungsergebnisse können Sie im Portal Prüfungsergebnisse Online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Für einzelne Berufe (zum Beispiel Druck- und Medienberufe) stehen die Ergebnisse erst später zur Verfügung. Sofern Ihre Ergebnisse nicht angezeigt werden, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Veröffentlicht werden ausschließlich die VORLÄUFIGEN Ergebnisse der SCHRIFTLICHEN Abschlussprüfungen.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.
  • Die Prüflingsnummer der Zwischenprüfung ist nicht identisch mit der Prüflingsnummer der Abschlussprüfung.
  • Eine erneute Ausgabe der Zugangsdaten ist nur schriftlich durch einen erneuten Versand der Einladung zur Prüfung möglich.
  • Einladungen zu eventuellen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie schriftlich per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfungen Teil 1 werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht.

Zwei Neuordnungen in der Grafischen Industrie

Mit dem neuen Beruf Gestalter/-in für immersive Medien soll dem Fachkräftemangel im Bereich Virtual,- Mixed,- und Augmented Reality insbesondere für mobile Anwendungen entgegen gewirkt werden. Mit der Überarbeitung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen im Beruf Mediengestalter/-in Digital und Print soll die Umsetzung der Ausbildung vereinfacht und praxisrelevanter werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu den Neuordnungen.

Gestalter/-in für immersive Medien

Neuordnung verabschiedet

In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhöhung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können.
Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt.

Mediengestalter/-in Digital und Print

Novellierung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem zum Beispiel kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, zum Beispiel für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt. Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt.

Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung der neuen Berufsbilder in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gerne die zuständigen Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater.

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen.
Unser Titelthema zeigt Beispiel, wie die Ausbildung der Generation Alpha gelingen kann.
Im Editorial erklärt die stellvertretende IHK-Hauptgeschäfsführerin Andrea Bosch, warum Ausbildung jetzt zukunftsfest gemacht werden muss.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, was die neue Kleinunternehmerregelung für Änderungen bringt, welche Gefahren im Darknet lauern, wie Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung ausgelegt wird und wie kleine und mittlere Unternehmen KI einführen.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre. In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

6.1 höher als im Vorjahres­zeitraum lag die Zahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2025 landesweit (Quelle: Statistisches Landesamt).

72.2 Terawattstunden elektrische Arbeit wurden 2024 bundesweit von Photovoltaik-
Anlagen geliefert – 18 Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: energy-charts.info).

65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren mit dem Auto zur Arbeit (Quelle: Destatis).

Rat & Tat

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Herbst 2025 (XLSX-Datei · 88 KB)

Zwischenprüfung im Herbst 2025

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Herbst 2025 vorgesehen ist, erhalten bis Ende April 2025 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart.
Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich.
Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 23. Mai 2025 zu melden.
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert:
  • Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai 2024 und 30. September 2024 begonnen hat.
  • Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Mai 2024 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
  • In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche analoge bzw. digitale Prüfung statt.
  • In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Die nächste kostenfreie Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende findet am 24. Oktober 2025 im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, statt.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit unserem Anmeldeformular bis 10. Oktober 2025 anmelden. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537
    Kümmerer Handwerkskammer: 0711 1657-266

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus und der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 12 Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse in den Jahren 2016 bis 2025 mit rund 6.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand zu präsentieren und Bewerbungsgespräche zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Ausbildung macht mehr aus uns - Infos für Betriebe

Ausbildung macht mehr aus uns – jetzt #könnenlernen ist die Ausbildungskampagne der IHKs in Deutschland. Das Ziel dieser Kampagne ist es, im gesamten Land ein neues Verständnis für Ausbildung zu schaffen und zu zeigen, dass sich eine Ausbildung lohnt.

Jetzt #könnenlernen

Viele Unternehmen suchen derzeit händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs. Und obwohl eine duale Ausbildung unzählige Karrierechancen bietet, bleiben deutschlandweit tausende Ausbildungsplätze unbesetzt. Hier setzt die neue Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” der Industrie- und Handelskammern an.
Unter dem Motto Jetzt #könnenlernen lädt die Kampagne junge Menschen ein, in das Lebensgefühl Ausbildung einzutauchen.

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Echte Azubis bieten Einblicke in die Ausbildung

Damit die Kampagne die Zielgruppe auf Augenhöhe trifft, wurde sie zusammen mit neun echten Azubis aus ganz Deutschland entwickelt. Sie werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den nächsten Jahren mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co. an dem Lebensgefühl Ausbildung teilhaben lassen. Dabei sollen vor allem Themen aufgegriffen werden, die die Lebensrealität der jungen Menschen widerspiegeln. Wie ist das für die Ausbildung umzuziehen? Wie erstelle ich meine Steuererklärung? Wie verhalte ich mich im Arbeitsleben und wie kann ich meine Hobbys mit dem Achtstundentag vereinbaren?

Folgen Sie @die.azubis auf TikTok

Verfolgen Sie auf TikTok die Videobeiträge unserer neun echten Azubis, die den Social Media-Kanal seit März 2023 mit Leben füllen. Sie geben Einblicke in ihre Ausbildung und zeigen, wie der Ausbildungslifestyle aussehen kann.

Mitmach-Kampagne für Betriebe

Die Kampagne richtet sich nicht nur an junge Menschen, ihre Eltern und Lehrer, sondern auch gezielt an Betriebe. Denn Ausbildungsbetriebe spielen eine entscheidende Rolle als Multiplikatoren, um das positive Lebensgefühl der Ausbildung zu vermitteln. Aus diesem Grund handelt es sich bei jetzt #könnenlernen um eine Mitmachkampagne, die Betriebe dazu ermutigt, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen und das Thema Ausbildung in die Köpfe der jungen Menschen zu bringen.

Downloads für Ausbildungsbetriebe

Sie haben die Möglichkeit, das kostenlose Werbemittelpaket für Betriebe herunterzuladen, welches eine Vielzahl an zusätzlichen Vorlagen für Werbemittel und Social Media Templates enthält. Diese können Sie problemlos nutzen und anpassen. Zudem können Sie die Vorlagen unserer Printmaterialen nutzen, drucken lassen und ähnlich wie den Sticker “Wir bilden aus” in Ihrem Unternehmen aufhängen.
Im Basis-Paket für Ihre Werbemittel finden Sie:
  • Eine Vielzahl von Kampagnenmotiven, Giphy-Stickern und Bewegtbild-Materialien, die speziell für Ihre Social-Media-Aktivitäten geeignet sind
  • Online-Materialien wie Website-Header und E-Mail-Signaturen.
  • Digitales Ausbildungsbetrieb-Signet in der Größe von 482x357 px.
  • Layout-PDFs für Beachflags und ähnliche Werbemittel sowie Druck-PDFs für Plakate

Welche Kosten entstehen?

Die Nutzung der Werbemittelvorlagen ist für alle IHK-Ausbildungsbetriebe kostenlos. Die IHK übernimmt jedoch nicht die Kosten für die Produktion und Herstellung von Werbemitteln wie Fahnen, Plakate usw. Diese Kosten für die Herstellung oder den Druck liegen in der Verantwortung des Ausbildungsbetriebs selbst.

Web-Seminar für Betriebe

In unserem Web-Seminar erfahren Sie mehr über die Ausbildungskampagne und wie Sie als Ausbildungsbetrieb diese für Ihr eigenes Ausbildungsmarketing nutzen können.

Ansprechpersonen

Bei Fragen zur Umsetzung der Kampagne und zur Nutzung der Werbemittel wenden Sie sich bitte an:
Paulina Kanitz
Telefon: 0711 2005-1452
paulina.kanitz@stuttgart.ihk.de
Bei inhaltlichen Fragen zur Kampagne wenden Sie sich bitte an:
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
selina.neuffer@stuttgart.ihk.de

Onlineanmeldung: Digitales Elterncafé – Schulabschluss und dann?

Die Berufswahl ihrer Kinder treibt viele Eltern um. Weiterführende Schule oder berufliche Ausbildung? Was passt besser, ein technischer Beruf, eine kaufmännische Ausbildung oder etwas mit Medien?
Das Elterncafé der IHK-Bezirkskammer Böblingen hilft bei der Orientierung für Schülerinnen und Schüler. In lockerer Atmosphäre lernen Eltern die Vorteile einer praxisnahen Ausbildung kennen und bekommen Anregungen für die Berufswahl ihres Kindes. Sie erhalten aktuelle und authentische Informationen zu den Themen Wege nach der Schule, Berufsberatung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Die Veranstaltung ist natürlich auch für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte interessant. Über die berufliche Ausbildung berichten Expertinnen und Experten aus der Praxis, Personalverantwortliche, Berufsberater, Ausbildungsbotschafter (Jugendliche, die gerade eine Ausbildung machen) und Seniorbotschafter (Fachkräfte, deren Karriere auf einer Ausbildung fußt).
Im Anschluss haben Sie Gelegenheit mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Virtuelle Veranstaltung am 22. März 2023 von 17:00 bis circa 18:30 Uhr
Die Veranstaltung findet über die Online-Plattform Teams statt. Die Teilnahme am Elterncafé ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Erinnerung einen Tag vor dem Termin den Link zur Teilnahme.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um Stornierung. Leiten Sie die Einladung zu dieser Veranstaltung gern an andere Interessierte weiter.

AzubiCard Digital

Bei der digitalen AzubiCard handelt es sich um ein Vorteilsprogramm, mit dem Auszubildende in den Genuss von Vergünstigungen kommen können. Alle Informationen rund um die AzubiCard haben wir hier für dich zusammengefasst.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der du als Azubi in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommst – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Azubis der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard über das Azubi-Infocenter.
Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende erhalten keine AzubiCard.

Wie komme ich an meine AzubiCard?

Deine Zugangsdaten für das Azubi-Infocenter werden automatisch nach Ausbildungsbeginn und kostenlos an die im Ausbildungsvertrag genannte Privatadresse versandt. Im Azubi-Infocenter steht dir deine digitale AzubiCard zur Verfügung.
Aufgepasst! Um deine AzubiCard zu nutzen, musst du dich im Azubi-Infocenter registrieren.

Wie lange ist die AzubiCard gültig?

Die digitale AzubiCard ist gültig, solange du dich in Ausbildung befindest. Die AzubiCard verliert ihre Gültigkeit
  • Mit Bestehen der Abschlussprüfung
  • Bei Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.

Wie und wo kann ich die AzubiCard nutzen?

Du kannst die AzubiCard deutschlandweit nutzen.

Eine Übersicht der regionalen Angebote findest du unter www.azubicard.de/stuttgart.
Alle Angebote in Baden-Württemberg unter AzubiCard Baden-Württemberg.
Die deutschlandweiten Angebote kannst du unter www.azubicard.de einsehen.
Die AzubiCard wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Bade-Württemberg finanziell gefördert.

Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns bei der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick über die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 25. September 2025
  • Donnerstag, 19. Februar 2026
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Fachkräfte halten in Krisenzeiten

Krisen wirken sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und bei zahlreichen Unternehmen auch negativ auf den Personalbedarf aus. Dennoch sind angesichts des demografischen Wandels immer mehr Branchen von einem Mangel an Fachkräften betroffen. Dann ist es wertvoll – wenn die Wirtschaft wieder anzieht – auf seine qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen zurückgreifen zu können und nicht neue einstellen und einlernen zu müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigen in und nach der Krise halten können.

Analyse – auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen

Die Stellenbesetzungsschwierigkeiten in den Unternehmen sind nach wie vor groß, obwohl die Arbeits- und Fachkräfteengpässe infolge der schwachen Wirtschaftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Mittel- und langfristig werden vor allem beruflich qualifizierte Fachkräfte fehlen. Eine Analyse bietet der DIHK-Fachkräftereport 2024/2025 (pdf).
Benötigen Sie externe Unterstützung, um Ihre Personalpolitik zukunftsfest zu machen? Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Förderprogramme, mit denen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können.

Attraktiver Arbeitgeber – in und nach der Krise

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber in und nach der Krise aufstellen möchten. Ihre Arbeitgeberattraktivität ist entscheidend für qualifizierte und motivierte Beschäftigte – heute und in Zukunft.
Dazu ist es wichtig, eine glaubwürdige Arbeitgebermarke zu entwickeln und diese nach außen sichtbar zu machen. Grundlage hierfür ist eine Standortbestimmung: Identifiziert werden sollten Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens, die Position der Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt sowie die Befindlichkeiten und Erwartungen der Zielgruppen, auf die Sie zugehen möchten. Pluspunkte können Sie zum Beispiel mit einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sammeln. Dann heißt es, eine gute und passende Kommunikation nach innen wie nach außen aufzubauen. Wichtig ist: Seien Sie authentisch. Und überprüfen Sie immer wieder, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.
Von uns erhalten Sie Tipps, Infos und Links zum Einstieg ins Arbeitgebermarketing sowie zum Aufbau einer familienbewussten Unternehmenskultur.

Mit Kurzarbeit Personalkosten sparen

Ein verbreitetes Mittel, um das eigene Personal in Krisenzeiten zu halten und dennoch Personalkosten einzusparen, ist die Kurzarbeit. Für den Bezug von Kurzarbeitergeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Es muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
  • Betriebe müssen zuerst negative Arbeitszeitsalden (Minusstunden) aufbauen. Ist dies im Rahmen einer im Betrieb bestehenden Arbeitszeitvereinbarung ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
  • Der Arbeitsausfall muss aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses erfolgen und nicht branchen- bzw. betriebsüblich oder saisonbedingt sein.
Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig: Zunächst muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitsausfall gestellt werden, dann kann für jeden einzelnen Monat die nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragt werden.
Beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können nicht über die Kurzarbeit unterstützt werden. Infos und FAQs finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterbildung – auch während der Kurzarbeit

Beschäftigte – besonders auch diejenigen, die in Kurzarbeit oder im Unternehmen nicht voll ausgelastet sind – können über Qualifizierungsmaßnahmen nachdenken. Jetzt ist die Chance, sich auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten, die durch neue Arbeitsformen, zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Oder vielleicht besteht schon lange der Wunsch nach einer Weiterbildung, der jetzt erfüllt werden könnte.
Mit attraktiven IHK-Weiterbildungsprüfungen können Sie bei Ihren Beschäftigten punkten und sie für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen qualifizieren. Die IHK-Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungs-Informations-System WIS unterstützen Sie bei der Auswahl. Neue Angebote zur KI-Qualifizierung helfen dabei, Kompetenzen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz aufzubauen. In unserer Zusammenstellung finden Sie viele weitere Infos, zum Beispiel zu Fortbildungsabschlüssen und -prüfungen oder Förderungen.
Es gibt zahlreiche Förderangebote, um die Menschen angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen. Arbeitgeber erhalten damit auch Anreize, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.

An der Ausbildung dranbleiben

Angesichts der Krisen denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bleiben Sie dran! Die IHK unterstützt Sie bei der Fortführung der Ausbildung und bei der Suche nach neuen Auszubildenden.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie für das kommende Ausbildungsjahr noch keine passenden Kandidatinnen und Kandidaten gefunden haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie im Rahmen zahlreicher Projekte zur Azubivermittlung und mit guten Tipps zum Ausbildungsmarketing.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -orte

Orts- und zeitflexibles Arbeiten ist zu einem wichtigen Argument für die Arbeitgeberattraktivität geworden und in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Jedoch ist in vielen Bereichen wie Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen mobiles Arbeiten kaum möglich. Hier bieten sich ggf. flexiblere Arbeitszeitmodelle an, um dem Wunsch der Arbeiternehmer/-innen nach mehr Freiräumen sowie betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Wir haben für Sie wichtige Punkte, weiterführende Infos und Leitfäden zu mobilen und flexiblen Arbeitsformen zusammengestellt.

Bei der Kinderbetreuung unterstützen

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein entscheidendes Argument für oder gegen einen Arbeitsplatz. Diese steht und fällt mit den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder.
Sie als Unternehmen sollten überlegen, wie sie Beschäftigte bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen können. Dies kann von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze gehen – damit können Sie in puncto Arbeitgeberattraktivität punkten und vielleicht noch ungenutzte Arbeitskräftepotenziale heben. Unsere umfangreichen Infos zum Thema betriebliche Kinderbetreuung können Ihnen weiterhelfen.

Beschäftigte mit Pflegeverantwortung entlasten

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Anteil an Arbeitnehmer/-innen, die pflegebedürftige Familienangehörige haben. Hier gibt es Freistellungsansprüche der Beschäftigten von der Arbeit nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz – zum einen eine Freistellung bis zu 10 Tage zur Organisation der Pflege in akuten Fällen, zum anderen vollständige oder teilweise Freistellungen bis zu 6 Monate zur häuslichen Pflege von Angehörigen.
Über das Thema Freistellung hinaus können Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, damit sie Beruf und Pflege besser vereinbaren können. Wir haben Tipps, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

Gesundheit im Betrieb managen

Die große Bedeutung von Gesundheit wird allen auch im Hinblick auf alternde Belegschaften vor Augen geführt. Zeit, über Gesundheitsförderung im Betrieb oder die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachzudenken. Die physische, aber auch die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu erhalten, ist Ziel dieser Maßnahmen. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf die Unternehmenskultur und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Die IHK bietet Checklisten, eine Dienstleister-Datenbank sowie einen Arbeitskreis, in dem sich interessierte Unternehmen austauschen können.
In unserem Fachkräfteportal finden Sie Tipps, Hintergrundinfos und weiterführende Links zur Fachkräftesicherung.
Das IHK-Unternehmensnetzwerk Personal bietet für Unternehmer/-innen und Personalverantwortliche Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und wertvolle Informationen rund um die erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen.

Ausbildungsplatz gesucht? Zum persönlichen Beratungsgespräch anmelden

Das „Azubi gesucht!“-Team der IHK Region Stuttgart unterstützt dich bei deiner Ausbildungsplatzsuche.
Interessierst du dich für einen unserer IHK-Ausbildungsberufe oder hast du noch keine Idee welcher Beruf der richtige für dich ist? Dann melde dich bei uns und vereinbare einen Beratungstermin.

Unsere Serviceleistungen für Dich

  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
  • Wir geben dir Tipps zu deinen Bewerbungsunterlagen und bereiten dich bei Bedarf auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Wir stellen Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben her.

In drei Schritten zur persönliche Beratung und Vermittlung

Unser „Azubi gesucht“-Team bringt dich in drei Schritten zum perfekten Ausbildungsbetrieb:
  1. Fülle unten das Anmeldeformular aus.
  2. Lade deine vollständigen Bewerbungsunterlagen hoch (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse).
  3. Nach Prüfung melden wir uns bei dir und beraten dich entweder vor Ort, per Telefon oder Video.

Anmeldeformular zur Ausbildungsplatzsuche

Ausbildungsplatz gesucht? Zum persönlichen Beratungsgespräch anmelden

Das „Azubi gesucht!“-Team der IHK Region Stuttgart unterstützt dich bei deiner Ausbildungsplatzsuche.
Interessierst du dich für einen unserer IHK-Ausbildungsberufe oder hast du noch keine Idee welcher Beruf der richtige für dich ist? Dann melde dich bei uns und vereinbare einen Beratungstermin.

Unsere Serviceleistungen für Dich

  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
  • Wir geben dir Tipps zu deinen Bewerbungsunterlagen.
  • Wir nehmen dich in unseren Bewerberpool auf.
  • Wir bereiten dich bei Bedarf auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Wir stellen Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben her

In drei Schritten zur persönliche Beratung und Vermittlung

Unser „Azubi gesucht“-Team bringt dich in drei Schritten zum perfekten Ausbildungsbetrieb:
  1. Fülle unten das Anmeldeformular aus.
  2. Lade deine Bewerbungsunterlagen hoch.
  3. Nach Prüfung melden wir uns bei dir und beraten dich entweder vor Ort, per Telefon oder Video.
Gemeinsam finden wir den passenden Ausbildungsbetrieb, der zu dir passt.
Wir versorgen dich mit relevanten Infos rund um das Thema Ausbildung. Check dazu einfach unseren Instagram-Kanal oder folge @die.azubis auf TikTok

Anmeldeformular zur Ausbildungsplatzsuche

Ausbildungszeit-Verkürzung oder vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die wichtigsten Unterschiede und dazugehörige Fristen im Überblick:

Verkürzung

In den Ausbildungsordnungen der anerkannten Ausbildungsberufe ist die Dauer der Ausbildungszeit für jeden Ausbildungsberuf verbindlich geregelt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 8 Absatz 1 und 2 jedoch auch die Möglichkeit von Abweichungen vor.
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden.
  • Vor Beginn der Ausbildung: Im Ausbildungsvertrag kann eine von der Regelausbildungszeit abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden.
  • Nach Beginn der Ausbildung: Eine Verkürzung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass die vollständigen Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit vermittelt werden.
Die Verkürzung hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die zeitliche und sachliche Gliederung. Sie muss der verbleibenden Ausbildungszeit angepasst werden.

Vorzeitige Zulassung

Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) führt auch zu einer Verkürzung der Ausbildung. Diese bedingt im Gegensatz zum Verkürzungstatbestand (siehe Verkürzung) jedoch keine Vertragsänderung. Der Ausbildungsvertrag wird bei einer vorzeitigen Zulassung nur dann berührt, wenn die oder der Auszubildende die Abschlussprüfung besteht. In diesem Fall endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Grundsätzlich können bei einem Ausbildungsverhältnis mehrere Verkürzungsgründe zusammentreffen, es gilt jedoch eine Mindestausbildungszeit zu beachten, die nicht unterschritten werden darf.
Regelausbildungszeit Mindestausbildungszeit
3,5 Jahre 24 Monate
3 Jahre 18 Monate
2 Jahre 12 Monate

Alles auf einen Blick:

Verkürzung
(§ 8 Abs. 1 BBiG)
Vorzeitige Zulassung
(§ 45 Abs. 1 BBiG)
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag muss geändert werden.
=> neues Ausbildungsende wird vertraglich festgehalten.
Der Ausbildungsvertrag bleibt unberührt.
=> kein neues Ausbildungsende. Es erfolgt lediglich eine Prüfungszulassung zum vorgezogenen Termin.
Voraussetzungen
Ausbildungsbetrieb und Auszubildender oder Auszubildende beantragen gemeinsam die Verkürzung. Die Voraussetzung für die Verkürzung ist unabhängig von den Berufsschulnoten.
  • Mittlerer Bildungsabschluss
    => max. 6 Monate
  • Abitur bzw. Fachhochschulreife
    => max. 12 Monate
  • Vorherige Ausbildung im verwandten Beruf
    => im angemessenen Umfang
Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt der oder dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2,49 sein.






Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule. Antragsformulare erhalten Sie bei der IHK Region Stuttgart auf Anfrage. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist personalisiert. Bitte geben Sie deshalb bei der Anforderung der Unterlagen in jedem Fall den Namen der oder des Auszubildenden an.

Fristen
Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst
  • direkt bei Vertragsabschluss,
  • spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt
beantragt werden.
Frühester Termin für die
  • Sommerprüfung: ab Anfang Dezember bis spätestens 15. Februar
  • Winterprüfung: ab Mitte Juni bis spätestens 31. Juli
Informationen zu Prüfungsterminen, Anmelde- und Abgabefristen finden Sie in unserer Übersicht zu Zwischen – und Abschlussprüfungen.

Digitale AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende.

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning. Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Vor dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit deren gesetzliche Vertreter einen Berufsausbildungsvertrag abschließen (§ 10 – 12 Berufsbildungsgesetz BBiG). Dieser ist der IHK unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Die IHK prüft den Vertrag rechtlich und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge ein (§ 34 – 36 BBiG).

BA-Betriebsnummer

Aus Statistikgründen muss seit 2021 im Ausbildungsvertrag die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte angegeben werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG). Die Betriebsnummer ist die „Sozialversicherungsnummer“ des Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Vertragsvorlage

Den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erreichen Sie über die Kachel “Vertragsmanagement” im Asta-Infocenter.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV).

Gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Auszubildenden

Der Ausbildungsvertrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen auch beide unterschreiben.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Alle Informationen rund um die Ausbildungsvergütung haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Ausbildungsordnung und Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Reichen Sie Ihre Ausbildungsverträge gerne digital über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” über das ASTA-Infocenter ein.
Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen
Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

Mobiles Ausbilden - Praxis-Leitfaden

Mobiles Ausbilden kann die klassische Ausbildung im Unternehmen ergänzen. Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsunternehmen in der Region Stuttgart helfen, Mobiles Ausbilden - im Sinne von Ausbilden im Kontext Mobilen Arbeitens - als optionale Ergänzung zum klassischen Ausbilden in Präsenz im Unternehmen erfolgreich einzuführen.
Die folgenden Punkte und Fragestellungen zu
  1. grundsätzlichen und rechtlichen Voraussetzungen,
  2. pädagogischen Aspekten und zur Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals,
  3. technischen Voraussetzungen,
  4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit
sollen Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen aufzeigen.
Für die weitere Ausgestaltung zum mobilen Ausbilden hat die IHK-Organisation die Merkmale, Voraussetzungen und Empfehlungen in einem Impulspapier erarbeitet.

1. Grundsätzliche und rechtliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Mobiles Ausbilden soll eine ergänzende Ausbildungsform sein und bleibt auf vereinbarte Ausbildungsanteile beschränkt. Die Ausbildung im Betrieb hat Vorrang.
  • Die Auszubildenden verfügen über die notwendige Reife, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
  • Ausbildende und Auszubildende entscheiden gemeinsam, dass in bestimmtem Umfang mobil ausgebildet werden soll. Sind Auszubildende minderjährig, ist eine Einverständnisklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Wenn die Anwesenheit der Auszubildenden im Unternehmen für notwendig oder sinnvoll erachtet wird, oder die Auszubildenden ins Ausbildungsunternehmen kommen möchten, ist dies zu ermöglichen. Ein Wechsel in die klassische betriebliche Ausbildung in Präsenz in der Ausbildungsstätte muss beidseitig kurzfristig ermöglicht werden.
  • Alle gesetzlichen Regelungen wie Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz oder Jugendschutzgesetz gelten unverändert.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht, Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.
  • Die Grundsätze über die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder gelten unvermindert weiter.
  • Die für das Ausbildungsunternehmen örtlich zuständige IHK ist für die Überwachung der Ausbildung zuständig. Das Ausbildungsunternehmen weist gegenüber der IHK nach, dass Mobiles Ausbilden in gleicher Qualität wie klassisches betriebliches Ausbilden möglich und wie dies konkret vorgesehen ist.
  • Im betrieblichen Ausbildungsplan werden Elemente und Inhalte des Mobilen Ausbildens aufgeführt bzw. entsprechend ergänzt.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden geeignete Arbeitsmittel, insbesondere Hard- und Software zur Verfügung.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • In welchen Berufen kann/soll mobil ausgebildet werden? In allen oder nur in ausgewählten, geeigneten Berufen?
  • Sind die geplanten Tätigkeiten und Aufgaben grundsätzlich für das mobile Ausbilden und die virtuelle Vermittlung geeignet?
  • Welche Inhalte wollen Sie virtuell vermitteln? Wählen Sie anhand der geltenden Ausbildungsverordnung und der sachlichen und zeitlichen Gliederung die passenden Inhalte aus.
  • Gibt es Themenfelder, die dem Vertiefen bereits erworbener Ausbildungsinhalte gewidmet werden können? Eine Auflistung erleichtert die Einschätzung.
  • Soll es - unter dem Vorbehalt der persönlichen Reife und Eignung des Auszubildenden - einen Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum Mobilen Ausbilden in Ihrem Ausbildungsunternehmen geben?
  • Müssen Arbeitnehmervertretungen eingebunden werden und gibt es Dienstanweisungen oder sonstige betriebliche Vorschriften, die beachtet werden müssen?
  • Wie viele Tage pro Woche kann/soll mobil ausgebildet werden und wie werden die Einhaltung der täglichen Ausbildungszeiten, Pausen und Ruhezeiten sichergestellt?
  • Kann/soll Mobiles Ausbilden bereits in der Probezeit stattfinden oder erst später?

2. Pädagogische Aspekte und Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals

Die Voraussetzungen sind:

  • Grundsätzlich haben Ausbildungsunternehmen, Ausbildungspersonal und gegebenenfalls betriebliche Betreuer beim Mobilen Ausbilden die gleiche Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Auszubildenden wie bei der Ausbildung vor Ort in der Ausbildungsstätte. Dies betrifft sowohl die Koordination der Ausbildung, Betreuung des Auszubildenden und Überwachung von Vorschriften und Regeln als auch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und die Kontrolle von Ausbildungsergebnissen.
  • Grundsätzlich müssen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung verfügen, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen. Ansonsten ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. Der Auszubildende sollte diesbezüglich anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt und ihm Feedback gegeben werden.
  • Digitale Interaktion und Kommunikation sind integrale Bestandteile des Mobilen Ausbildens. Deshalb muss das Ausbildungsunternehmen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass das Ausbildungspersonal jederzeit für die Auszubildenden erreichbar ist.
  • Das Ausbildungspersonal muss seinerseits sicherstellen, dass auch über virtuelle Kommunikationswege eine Betreuung und gegebenenfalls Anleitung auf gleichem Niveau wie beim Ausbilden in Präsenz erfolgt.
  • Virtuelles Führen und gegebenenfalls Anleiten auf Distanz heißt auch, den Auszubildenden mehr Freiraum zu geben als bei der Präsenzausbildung. Voraussetzung ist dafür, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Hat das Ausbildungspersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen? Sind die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die technische Ausstattung sichergestellt?
  • Verfügen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen? Welche Hilfestellung kann das Ausbildungsunternehmen den Auszubildenden anbieten?
  • Aufgrund der Arbeits- und Ausbildungsbeziehung auf Distanz steigt die Anforderung an das Ausbildungspersonal, den Auszubildenden Orientierung zu bieten. Achtet das Ausbildungspersonal darauf, dass auftretende Probleme zeitnah besprochen werden können? Hat das Ausbildungspersonal geeignete Möglichkeiten, um die notwendigen Gespräche zu führen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?

3. Technische Anforderungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden eine geeignete EDV-Ausstattung wie zum Beispiel Laptop mit geeigneten Softwareprodukten sowie Kommunikations-mittel wie zum Beispiel Smartphone als kostenfreies Arbeitsmittel für Mobiles Ausbilden zur Verfügung. Sollte durch Betriebsvereinbarung oder Vertrag vorgesehen sein, dass das Ausbildungsunternehmen beim mobilen Arbeiten weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Betrieb geklärt werden, ob dies auch für die Auszubildenden gelten soll.
  • Betriebliche und gesetzliche Datenschutzvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden.
  • Arbeit und Ausbildung betreffende Informationen sollten nur über betrieblich legitimierte Kanäle (zum Beispiel MS Teams) geteilt werden. Die Nutzung privater Endgeräte sollte insb. im Blick auf den Datenschutz sensibel und zurückhaltend gehandhabt werden.
  • Die Verwendung sicherer Passwörter ist beim mobilen Lernen besonders wichtig. Die Passwortvergabe und -verwaltung sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Auszubildende sollten auch im Rahmen des Mobilen Ausbildens an ihrem Laptop beziehungsweise Tablet-PC Updates durchführen (lassen). Das gilt vor allem für Betriebssystem, Virenschutz, Firewall und Browsers. Wann und wo diese Updates durchgeführt werden sollen, muss festgelegt werden.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Welche Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden? Dürfen Dritte betriebliche Daten zu Gesicht bekommen oder geschäftliche Telefonate mithören?
  • Welche wichtigen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen auch beim Mobilen Ausbilden beachtet werden?
  • Sollten die Beteiligten eine darauf ausgerichtete Unterweisung oder Anweisung erhalten?
  • Können diese technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sollte vom Mobilen Ausbilden abgesehen werden.

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Voraussetzungen sind:

  • Auch beim Mobilen Lernen ist die Verantwortung für die eigene Gesundheit wichtig. Das Ausbildungsunternehmen muss sich vergewissern, dass vorgeschriebene Standards auch beim Mobilen Ausbilden erfüllt und eingehalten werden.
  • Auch beim Mobilen Ausbilden müssen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Vorschriften beispielsweise über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Arbeitssicherheit Beachtung finden.
  • Grundsätzlich sollten Auszubildende darauf achten, auch im Rahmen des mobilen Lernens ausreichend in Bewegung zu sein, eine passende Raumtemperatur einzustellen oder regelmäßig zu lüften.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden?
  • Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten beim Mobilen Ausbilden ein weitgehend ungestörtes Lernen mit geeigneter Ausstattung beim Auszubildenden?
  • Wie kann die Umsetzung gewährleistet werden? Empfehlenswert ist, sich nach der Einrichtung des mobilen Arbeitsplatzes die Gegebenheiten schriftlich beschreiben und bestätigen zu lassen. Zu achten wäre unter anderem insbesondere auf einen geeigneten Tisch, Stuhl sowie ausreichende Beleuchtung.
  • Können die genannten Aspekte nicht gewährleistet werden, ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen.

5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Auszubildenden müssen sicherstellen, dass sie genau wie die Ausbildenden während der Ausbildungszeit über die vorher vereinbarten Kommunikationskanäle (zum Beispiel über das dienstliche Smartphone) erreichbar sind.
  • Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass die Auszubildenden mit der zu nutzenden Hard- und Software ausreichend vertraut sind oder geschult werden.
  • Auszubildende sollten beim Mobilen Ausbilden Arbeits- und Privatleben im Alltag voneinander trennen und sich jeweils auf eine Tätigkeit fokussieren.
  • Das Ausbildungspersonal ist sich seiner besonderen Fürsorgepflicht bewusst und nimmt diese verantwortlich wahr.
  • Das Ausbildungspersonal verfügt über die notwendigen didaktischen Kompetenzen.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Ist sichergestellt, dass in der Zeit des Mobilen Ausbildens regelmäßig virtueller Austausch mit dem Ausbildungspersonal stattfindet?
  • Findet in der Zeit des mobilen Lernens regelmäßig virtueller Austausch mit Kollegen und evtl. Kunden statt?
  • Ist die Einhaltung und Dokumentation von Ausbildungs- und Pausenzeiten mit allen Beteiligten (zum Beispiel technische Erfassung oder Mitteilung an das Ausbildungspersonal) abgestimmt und datenschutzkonform ausgestaltet?
  • Wann und wie wird mit den Auszubildenden besprochen, welche Lerninhalte vermittelt werden sollen?
  • Was soll bis zu welchem Zeitpunkt als Ergebnis bzw. Lernziel erreicht sein, und wie und wann wird dieses besprochen und dokumentiert?
  • Welche regelmäßigen Kontaktpunkte (Check-in/out, Jour Fixe, Unterweisungen, Termine, Gespräche) gibt es?
  • Zu welchen Anlässen sollen Auszubildenden sich ansonsten melden und beispiels-weise nach Feedback oder Hilfe fragen?
  • Welche Kommunikationskanäle werden wann und wie eingesetzt (Telefon, E-Mail, Chat, Video-Telefonie oder MS-Teams)?
  • Wie wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert, dass die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in virtueller Form stattgefunden hat?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur konkreten Ausgestaltung des mobilen Ausbildens in Ihrem Ausbildungsbetrieb an Ihre Ausbildungsberater/in.

Ausbildungsberufe in der Hotellerie und Gastronomie modernisiert

Die Neuordnungen der gastgewerblichen Ausbildungsberufe ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie tragen dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.
Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden zu Ende geführt.
Die Novellierung der Ausbildungsgrundlagen ist allerdings nur ein Baustein auf dem Weg zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.

Die neuen zweijährigen Berufe:

  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)

Die neuen dreijährigen Berufe:

  • Koch/Köchin
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Die modernisierten Berufsbilder sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und bewegen sich in einem vielfältigen Spektrum von Betrieben. Unterschiedliche Betriebskonzepte und Organisationsstrukturen erfordern von den Fachkräften ein hohes Maß an Flexibilität, interkultureller Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Zukunftsorientierung sowie ein Grundverständnis für unternehmerisches Handeln.
Im Mittelprunkt der beruflichen Handlungsfähigkeit stehen weiterhin die Gästeorientierung und die Gästezufriedenheit. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildpositionen „Anleitung und Führung von Mitarbeitenden“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden. Ferner gibt es bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Beschulung

Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist grundsätzlich möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr kann ferner eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe untereinander, der beiden Hotelberufe untereinander bzw. eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe erfolgen.

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten?

Auszubildende, die ab dem 1. August 2022 ins zweite oder dritte Ausbildungsjahr wechseln, werden nach den alten Ausbildungsordnungen ausgebildet.
Aufgrund der Neuordnung werden die Ausbildungsberechtigungen für alle Ausbildungsbetriebe neu erteilt.
Bitte beachten Sie beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge folgende Punkte:
  • Wird nach bestandener Fachkraftprüfung das dritte Ausbildungsjahr angehängt, dann muss der Vertrag vor dem 1. August 2022 beginnen, damit das dritte Jahr nach alter Verordnung ausgebildet wird (Berufsschule beschult das 2. und 3. Lehrjahr noch nach alter Verordnung)
  • Neue Verträge, die vor dem 1. August 2022 beginnen, müssen ab dem 1. August 2022 umgeschrieben werden, wenn der Azubi die Grundstufe noch nicht besucht oder noch nicht abgeschlossen hat (die Grundstufe startet nach den Sommerferien nach neuer Verordnung)
  • Bei Verträgen, die ab dem 1. August 2022 beginnen und vertraglich eine Verkürzung vorsehen, sprechen Sie uns bitte an
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? In unseren FAQs zur Berufsanerkennung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Verfahren, zu Zweck und Nutzen für Antragstellende und Unternehmen, den zuständigen Anerkennungsstellen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

1. Was ist die Berufsanerkennung?

Im Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, inwieweit eine Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurde, einem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) entspricht.
Die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland überprüft, ob und wenn ja, welche Unterschiede bestehen. Dabei wird auch die bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und ist i. d. R. innerhalb von 3 Monaten ab Vorliegen aller benötigten Unterlagen abgeschlossen.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie im Erklärfilm der IHK Düsseldorf:

2. Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig?

Bei welcher Stelle der Anerkennungsantrag und weitere Dokumente wie Zeugnisse eingereicht werden müssen, hängt vom Beruf und ggf. vom Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder im Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Für IHK-Berufe (pdf) ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die zuständige Anerkennungsstelle. Auf der Website der IHK FOSA finden Sie alles zu Verfahren, Gebühren, Antragstellung und notwendigen Unterlagen.

3. Was kann Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens sein?

Das Ergebnis wird im Anerkennungsbescheid mitgeteilt. Dieser kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des Abschlusses bescheinigen. Ergebnis kann auch sein, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte.
  • Es wird die volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bescheinigt, wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen.

  • Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Teilanerkennungsbescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Eine teilweise Gleichwertigkeit kann ausgeglichen werden.
    • Im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung oder Qualifizierungsmaßnahme mit betrieblichem Anteil können die Teile nachgeholt werden, die für die volle Gleichwertigkeit fehlen.
    • Grundlage dafür ist ein sachlich und zeitlich gegliederter Qualifizierungsplan, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen mit welcher Dauer umgesetzt werden müssen.
      → Bei IHK-Berufen (pdf) kann die IHK bei der Erstellung des Qualifizierungsplans unterstützen.
    • Zur Vollanerkennung muss nach Abschluss der Qualifizierung ein Folgeantrag bei der Anerkennungsstelle gestellt werden.

4. Welchen Zweck hat das Berufsanerkennungsverfahren?

Die Berufsanerkennung hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern dabei, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichen und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser orientieren und bewerben zu können. In bestimmten Fällen ist die Berufsanerkennung Voraussetzung für die Beschäftigung (siehe Frage 5).
Arbeitgebern hilft die Berufsanerkennung dabei, ausländische Berufsabschlüsse einzuschätzen. Sie können besser beurteilen, welche Qualifikationen damit verbunden sind und sicherstellen, ob sie die jeweilige Person mit den für ihre Branche oder ihr Unternehmen einschlägigen Tätigkeiten beauftragen können bzw. dürfen. Die Berufsanerkennung kann bei der tariflichen Eingruppierung der Fachkraft unterstützen. Sie kann aber auch als Grundlage dienen, bereits angestellte Mitarbeitende zu qualifizieren und sie langfristig ans Unternehmen zu binden.

5. Wer kann/muss seinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

  • Alle Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können diese in Deutschland anerkennen lassen – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aktuellen Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass ihr Abschluss im Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.

  • Personen, die in reglementierten Berufen arbeiten (z. B. Gesundheits- oder Lehrberufe), brauchen zwingend einen in Deutschland anerkannten Abschluss und eine Berufsausübungserlaubnis, um ihren Beruf hier ausüben zu dürfen. Beim Deutschen Bundestag finden Sie eine Übersicht über die reglementierten Berufe in Deutschland (pdf).
    → Beachten Sie: IHK-Berufe (pdf) gehören zu den nicht-reglementierten Berufen.

  • Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ist die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation auch im nicht-reglementierten Bereich häufig Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Beschäftigung in Deutschland. Weitere Infos dazu finden Sie im Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ unter Wer benötigt eine Anerkennung?

6. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von einer Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung kommt bei akademischen Abschlüssen in nicht-reglementierten Berufen zum Einsatz. Sie bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang und stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein, indem sie die entsprechende Ebene, zum Beispiel Bachelor- oder Master-Ebene, nennt. Die Zeugnisbewertung kann als Nachweis einer Hochschulqualifikation verwendet werden, sie berechtigt aber u. a. nicht zum Arbeiten in einem reglementierten Beruf.

7. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von der Auskunft zur Berufsqualifikation der ZAB?

Die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland, z. B. die Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG) oder die Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV). Sie bescheinigt lediglich, dass eine vom Drittstaatsangehörigen erworbene ausländische Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und eine mindestens zweijährige Ausbildungsdauer vorausgesetzt hat.
Im Unterschied zum Berufsanerkennungverfahren wird keine Aussage hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit deutschen Berufsabschlüssen getroffen.

8. Wo erhalte ich Unterstützung im Ausland beim Thema Anerkennung?

  • Internationale Fachkräfte, die sich noch im Ausland befinden, können sich beim Projekt ProRecognition an den Auslandshandelskammern (AHKs) in 9 Ländern (Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Marokko, Philippinen, Türkei) melden. Sie können sich dort zu ihren persönlichen Anerkennungschancen beraten und bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Darüber hinaus werden die Fachkräfte bei Spracherwerb, Migrationsvorbereitung, Visaantragstellung und Jobsuche begleitet.

  • Um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten und die zuständige Anerkennungsstelle zu finden, kann sich die ausländische Fachkraft an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), recognition@arbeitsagentur.de, Telefon 0911 1786503, wenden. Sie kann sich dort registrieren und erhält eine Ansprechperson, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt. Das Angebot können nur Personen nutzen, die sich im Ausland befinden. Es darf (noch) kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet sein.

  • Mehrsprachige Informationsangebote gibt es auf den Portalen der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ (Infos zum Arbeiten und Leben in Deutschland) und „Anerkennung in Deutschland“ (Infos zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen).

9. Wo erhalte ich eine Anerkennungsberatung, wenn ich mich in der Region Stuttgart bzw. im Inland aufhalte?

Entsprechende Anlaufstellen stehen in ganz Deutschland zur Verfügung. Finden Sie die passende Stelle in der Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“.

10. Gibt es finanzielle Unterstützung für das Berufsanerkennungsverfahren?

Im Rahmen des Anerkennungszuschusses des Bundes können Fachkräfte mit Beschäftigung und Wohnort in Deutschland und geringem Einkommen für das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren sowie für Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen, einen Zuschuss erhalten. Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis spätestens 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis 30. September 2028 gestellt werden. Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Erstattet werden können pro Person
  • Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens selbst (Verfahrenskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten) bis max. 600 Euro
  • Kosten für Qualifikationsanalysen bis max. 1.200 Euro
  • Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse und Fahrtkosten) bis max. 3.000 Euro
Ausführliche Informationen und Formulare zur Antragstellung sowie Kontaktdaten erhalten Sie im Portal „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie des Bundes.
Über weitere Fördermöglichkeiten informiert „Anerkennung in Deutschland“.

11. Wo können sich Unternehmen rund um die Berufsanerkennung informieren?

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ betrachtet die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus der betrieblichen Perspektive. Hier gibt es konkrete Hilfestellung für die Umsetzungspraxis, u. a. durch umfangreiche FAQs, ein Fragetool, transparent aufbereitete Infomaterialien wie Checklisten und Leitfäden, Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie Veranstaltungen.
„Unternehmen Berufsanerkennung“ ist ein Projekt der DIHK Service GmbH finanziert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

12. Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Berufsanerkennung?

Rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Anerkennungsgesetz“ des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es besteht aus dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG (Artikel 1) sowie Änderungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen (Artikel 2 bis 61). Damit wurden die Anerkennungsverfahren für Berufe auf Bundesebene vereinheitlicht. Weitere Berufe sind landesrechtlich geregelt.
Nach dem BQFG gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens.
Umfasst werden vom BQFG alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle. Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten ursprünglich 77 IHKs – darunter die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie führt die Anerkennungsverfahren für die IHK-Berufe (pdf) durch.

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Zum 1. August 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert
  • Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft
  • Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen
  • Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 268 KB) des DIHK.

Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der GAP wird im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Ergänzungsvertrag (DOCX-Datei · 116 KB) nachgereicht werden.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Abschlussprüfungen Sommer 2025

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Sommer 2025. (XLSX-Datei · 88 KB)

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 7. Februar 2025 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Dezember 2024 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in den Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung bzw. Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. September 2025 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie die Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 7. Februar 2025.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 1. Januar 2025.

Berufsorientierung à la carte

Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr und verschiedene Hotellerie- und Gastronomiebetriebe haben in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Waiblingen und der Maria-Merian-Schule die Broschüre „Gastro live!“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4564 KB) herausgegeben.
Die Broschüre beinhaltet ein buntes und lebendiges Programm, das die Vielfältigkeit der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe widerspiegeln soll.
Wie bekommt man es hin, dass ein gedeckter Tisch wie ein kleines Kunstwerk aussieht? Und was gehört überhaupt alles auf einen gut vorbereiteten Tisch? Und wie organisiere ich eine Party? Das und einiges mehr konnten im Mai rund 120 Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen der Gottlieb Daimler Realschule Schorndorf in fünf Workshops direkt vor Ort im Hotel Restaurant Lamm in Hebsack herausfinden. Die Workshops wurde für die Schülerinnen und Schüler durch die Berufsorientierungslehrerin im Rahmen der Initiative „GASTRO LIVE! – Berufsorientierung à la carte“ direkt im Unternehmen gebucht.
„Ich fand den Tag sehr interessant, weil ich gar nicht wusste, was man in einem Hotel so alles macht. Auch das Falten der Servietten und das Tischdecken hat Spaß gemacht. Ein Praktikum könnte ich mir gut vorstellen“, so Eliane, 15 Jahre, Schülerin der Gottlieb Daimler Realschule nach dem Besuch des Workshops „Tischlein deck dich“.
Jessica Polinski, Junior-Chefin des Hotel Restaurant Lamm in Hebsack, ist vom Angebot ebenfalls überzeugt: „Für uns als Ausbildungsbetrieb ist es wichtig, den Schülern die Welt der Gastronomie näher zu bringen und zu zeigen, wie toll das Arbeitsfeld eigentlich ist. Die erste Schülerin hat sich bereits für ein längeres Praktikum als Hotelfachfrau beworben, zwei weitere haben ihre Bewerbung schon angekündigt.“
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte. Diese können daraus – beispielsweise im Rahmen des Berufsorientierungsunterrichts – die passenden Angebote für ihre Schüler aussuchen, individuell kombinieren und bei den jeweiligen Anbietern buchen. Aber auch interessierte Schüler und deren Eltern können einzelne Angebote direkt bei den teilnehmenden Betrieben anfragen und buchen.


Azubi-Speed-Dating - für Betriebe

Was ist ein Azubi-Speed-Dating?

Bei einem Azubi-Speed-Dating treffen Unternehmensvertreter auf Bewerber, die eine Lehrstelle suchen und führen in der Regel zehnminütige Bewerbungsgespräche. Die Jugendlichen stellen sich den anwesenden Betrieben vor und übergeben ihre Bewerbungsunterlagen. Sobald die vorgegebene Zeit abgelaufen ist, findet ein Wechsel statt und der oder die jeweils nächste Kandidat/in bekommt in einer neuen Runde die Chance auf ein Gespräch mit dem Unternehmen. Gewinnen Sie als Personal- oder Ausbildungsverantwortliche einen positiven Eindruck von dem Bewerber/ der Bewerberin, können Sie diese/n zu einem Probetag, einem Praktikum oder einem weiteren Vorstellungsgespräch in den Betrieb einladen. Sie haben somit die Möglichkeit, zahlreiche Interessenten für Ihre Ausbildungsplätze an einem Tag persönlich kennenzulernen und gleichzeitig für Ihr Unternehmen zu werben. Beratungsangebote und diverse Begleitprogramme runden diese Veranstaltung ab.

Wer kann am Azubi-Speed-Dating teilnehmen?

Alle Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsstellen besetzen möchten und alle, die noch einen Ausbildungsplatz suchen.

Was kostet die Teilnahme? Ist eine Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung ist erforderlich und ist für die Jugendlichen kostenlos. Für die teilnehmenden Unternehmen können Teilnahmegebühren anfallen, die auf der Aktionsseite und im Anmeldeprozess ersichtlich sind. Sobald der Anmeldeprozess freigegeben ist, erscheint unten bei den Terminen die zugehörige Verlinkung zum Anmeldeformular.

Termine

Datum Ort Veranstalter Ansprechpartner
Momentan keine Veranstaltungen geplant - - -
Hinweis: Momentan werden Azubi-Speed-Datings nur in unseren Bezirkskammern Rems-Murr und Böblingen angeboten.
Sobald der Anmeldeprozess freigegeben ist, erscheint bei den Terminen die zugehörige Verlinkung zum Anmeldeformular. Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern auf.

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung:

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme:

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Region Stuttgart vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung:

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.

Digitales Berichtsheft

Funktionen, Registrierung, Freischaltung. Berichtheft schreiben, prüfen und unterschreiben – der Ausbildungsnachweis kann für Azubis und Ausbilder gleichermaßen aufwändig sein. Wie Sie das digitale Berichtsheft nutzen können, haben wir im Artikel zusammengefasst.
Login für Unternehmensadministratoren: Self Service Portal

Login für Auszubildende, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte: Serviceportal Bildung

Funktionen des Digitalen Berichtshefts

Schauen Sie sich dazu auch den Youtube-Film der IHK Stade an.
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  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den Ausbilder zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbilder und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilder und Auszubildende
  • Digitale Übermittlung des Berichtsheftes an die IHK im Kontext der Prüfungsanmeldung
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone
Die Vorteile des Digitalen Berichtshefts sind:
  • Kostenlose digitale Berichtsheftlösung für alle IHK-Mitglieder
  • Berichtshefte prüfen, wo und wann Sie wollen – von jedem Gerät
  • sicher, bequem, effizient
  • Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit für das Wesentliche gewinnen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK Digital.
Die Nutzung des Digitalen Berichtshefts ist für die Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart kostenlos.

Für wen ist das Digitale Berichtsheft geeignet?

Das Digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt und steht damit allen IHK-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Alle offiziellen Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt. Die entsprechenden Datenbanken werden fortlaufend aktualisiert. Wenn es einen neuen Ausbildungsberuf gibt oder sich ein Berufsbild ändert, wird dies automatisch im Digitalen Berichtsheft angepasst.
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Freischaltung des Digitalen Berichtshefts

Haben Sie Interesse am Digitalen Berichtsheft und möchten die Ausbildungsnachweise digital führen? Dann müssen folgende Schritte durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen:

Unternehmens-Registrierung

Sie benötigen für die Registrierung das Unternehmens-Elsterzertifikat Ihres Unternehmens. Die Registrierung darf nicht durch Auszubildende erfolgen.
  1. Bitte benennen Sie eine/einen Verantwortliche/n, der die Unternehmensregistrierung durchführen soll. Diese Person ist automatisch Unternehmens-Administrator.
  2. Die Registrierung ist im Self Service Portal (SSP) unter https://login-ssp.gfi.ihk.de/ vorzunehmen. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung eine persönliche E-Mailadresse und kein allgemeines Infopostfach.
  3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Detaillierte Hinweise unter “Wie melde ich mich an?”.
Das Self Service Portal (SSP) ist eine Erweiterung für das LUX-Berechtigungssystem (LUX-BS). Das Ziel ist, schrittweise alle digitalen IHK-Anwendungen mit einem einheitlichen Login zu ermöglichen.

Wie melde ich mich an?

Es gibt zwei Varianten. Bitte prüfen Sie, welche für Sie zutrifft:
  1. Sie nutzen bereits ein digitales Produkt wie den digitalen Ausbildungsvertrag, die Online-Prüfungsanmeldung oder das ASTA-Infocenter? Dann haben Sie bereits ein LUX-Berechtigungssystem-Konto und Sie können sich im Self Service Portal https://login-ssp.gfi.ihk.de/ mit
    1. Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse und
    2. Ihrem bisherigen Passwort anmelden
  2. Sie nutzen bisher noch kein anderes digitales Produkt? Dann gehen Sie wie folgt vor:
    1. Rufen Sie https://login-ssp.gfi.ihk.de auf,
    2. klicken Sie auf "Anmelden",
    3. klicken Sie auf „Registrieren Sie sich und setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung.“
    4. Klicken Sie auf „nein“ bei der Abfrage “Liegt Ihnen ein Registrierungscode vor?”
    5. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, setzen sich ein Passwort und wählen bei “Meine IHK” die „IHK Region Stuttgart“ aus.
    6. Auf “Registrieren“ klicken
    7. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Diesen Link anklicken, erst danach ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen.
    8. Rufen Sie das Self Service Portal neu auf https://login-ssp.gfi.ihk.de und melden sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort an.

Wie registriere ich das Unternehmen?

Nach der erfolgreichen Anmeldung befinden Sie sich im LUX-BS Self Service Portal für Unternehmen.
  1. Klicken Sie hier auf „Unternehmen registrieren“
    Detaillierte Schritte finden Sie im Nutzerhandbuch auf den Seiten 4 – 8
  2. Damit ist Ihr Antrag bei der IHK Region Stuttgart eingereicht und wird bearbeitet. Der Antrag zur Freischaltung der Unternehmensadministration erscheint bis zur Bearbeitung in Ihrer Übersicht im Status „Beantragt“.
  3. Sobald das Unternehmen freigegeben wurde, können Sie Unternehmensmitarbeiter (Auszubildende, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte) hinzufügen, bearbeiten und einsehen.
    Detaillierte Schritte finden Sie im Nutzerhandbuch auf den Seiten 9 – 17.
Bitte erfassen Sie bei allen Auszubildenden und Ausbildern den vollständigen Namen, den Sie der IHK Region Stuttgart gemeldet haben, damit die Zuordnung vom System korrekt geprüft werden kann. Bei Auszubildenden steht der gemeldete Name im Ausbildungsvertrag bzw. in der Eintragungsbestätigung.

Wie melden sich Nutzerinnen und Nutzer im Digitalen Berichtsheft an?

Alle im Self Service Portal (SSP) erfassten Unternehmensmitarbeiter, erhalten automatisch eine Einladung per E-Mail mit einem Code zur Registrierung. Nach erfolgter Registrierung besitzen diese Nutzerinnen und Nutzer ein Konto im LUX-Berechtigungssystem.
Mit diesen Anmeldedaten können die Nutzer das Digitale Berichtsheft über die Webseite www.bildung.ihk.de führen.
Bei der Erstanmeldung wird die Azubi-Identnummer bzw. die Ausbilder-Identnummer benötigt.

Anleitungen

Handbücher zur Registrierung Ihres Unternehmens sowie ein weiteres Handbuch speziell für die Nutzung des Serviceportals und der Online-Berichtsheftfunktion stehen Ihnen auf der Hilfeseite zur Verfügung.

Neue Broschüre bietet Eltern kompakte Informationen zur Berufswahl

Die Eltern spielen eine entscheidende Rolle bei der Berufswahl ihrer Kinder. Vielen Eltern ist das oft gar nicht so richtig bewusst.
Häufig fehlen ihnen für eine ausreichende Unterstützung aber auch – nicht zuletzt aufgrund der sich schnell wandelnden Berufswelt – die Kenntnisse über aktuelle Informations- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Die Fachkräfteallianz Rems-Murr-Kreis, kurz: F.A.I.R., nimmt deshalb verstärkt Eltern ins Visier. Mit „Elternpower“ hat F.A.I.R. nun eine neue Broschüre herausgebracht, die ihnen dabei helfen soll, ihrer Schlüsselrolle bei der Berufswahl ihrer Kinder gerecht zu werden. Die Broschüre enthält neben einem Leitfaden und zahlreichen Praxistipps rund um das Thema Berufsorientierung auch jede Menge Unterstützungsangebote, Anlaufstellen und Kontaktadressen.
F.A.I.R. ist eine gemeinsame Initiative der IHK-Bezirksammer Rems-Murr, der Agentur für Arbeit Waiblingen, dem Jobcenter Rems-Murr, der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr, Südwest-Metall Bezirksgruppe Rems-Murr, dem Rems-Murr-Kreis, dem Staatlichen Schulamt Backnang, dem DGB Kreisverband sowie der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart.

Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinen Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.
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Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann.

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.

Beratungsangebot bei Insolvenz von Ausbildungsbetrieben

Auswirkungen auf die Ausbildung

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten bleiben weiter bestehen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Ausbildungsbetriebs. Alle aus dem Ausbildungsvertrag bestehenden Ansprüche sind an ihn zu richten.

Pflichten des Ausbildungsbetriebes

Der Ausbildungsbetrieb bzw. der Insolvenzverwalter sind dazu verpflichtet, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Pflichten weiter zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Grundsätzlich können sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender auf eine Kürzung der Ausbildungsvergütung einigen. Die Ausbildungsvergütung muss jedoch weiterhin angemessen und höher als die gezahlte Vergütung des vorhergehenden Jahres sein, § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Änderung ist in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen und der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen.
Der Ausbildungsbetrieb muss außerdem gem. § 14 BBiG sicherstellen, dass die Ausbildungsinhalte durch geeignete Ausbilder vermittelt werden. Verletzt der Ausbildungsbetrieb diese oder die anderen Pflichten aus § 14 BBiG, kann er sich schadensersatzpflichtig machen (§§ 278, 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 14 BBiG). Außerdem kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die weitere Ausbildung untersagen und die Ausbildungseignung aberkennen (§§ 32, 33 BBiG).

Pflichten der Auszubildenden

Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, müssen auch die Auszubildenden ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsverhältnis erfüllen. Dazu gehört auch das Anbieten ihrer Arbeitskraft, unabhängig davon, ob der Betrieb ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann.
Der Auszubildende kann von dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter erst dann freigestellt werden, wenn der Betrieb stillgelegt ist. Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Auszubildende weiter die Berufsschule besuchen, wenn die Auszubildenden berufsschulpflichtig sind oder der Berufsschulbesuch im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist.
Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, hängt es von den länderspezifischen Regelungen ab, ob die Teilnahme am Unterricht auf Wunsch des Auszubildenden weiter möglich ist. Durch den Berufsschulbesuch allein kann die Ausbildung allerdings nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden.

Kündigung des Ausbildungsvertrages

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen einen wichtigen Kündigungsgrund nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dar.
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt allein die Betriebsstilllegung zur Kündigung. Diese kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG fristlos erfolgen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist bereits dann möglich, wenn keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. Die Auszubildenden müssen sich drei Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, sollten sie die Meldung innerhalb von drei Tagen nachholen. Andernfalls kann eine Sperrung des Arbeitslosengeldes bis zu drei Monaten erfolgen.
Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden können grundsätzlich jederzeit schriftlich die Auflösung des Ausbildungsvertrages vereinbaren. Zu beachten ist allerdings, dass dies eine bis zu dreimonatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes für den Auszubildenden zur Folge haben kann. Zudem sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen explizit im Auflösungsvertrag vereinbart werden, damit etwaige gegenseitige Ansprüche nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG ausgeschlossen sind.

Insolvenzgeld für Auszubildende

Kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung nicht zahlen, können die Auszubildenden einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben (§§ 165 ff. SGB III). Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Insolvenzereignisses. Als Insolvenzereignis gelten:
  1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  2. die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
  3. die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und mangels Masse auch nicht in Betracht kommt
Insolvenzgeld wird grundsätzlich für die drei Monate, die vor dem Insolvenzereignis liegen, gezahlt. Hat der Auszubildende in Unkenntnis des Insolvenzereignisses gearbeitet, gilt der Tag der Kenntnisnahme als der Zeitpunkt, an dem die drei Monate rückwirkend ausgerichtet werden. Hat vor dem Insolvenzereignis ein Betriebsübergang nach § 613a BGB stattgefunden, endet der Insolvenzgeldzeitraum mit dem Tag vor der Betriebsübernahme. Ist das Ausbildungsverhältnis vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses. Das Insolvenzgeld umfasst in der Regel die Höhe der Nettoausbildungsvergütung und wird dem Auszubildenden direkt ausgezahlt. Erhält der Auszubildende im Insolvenzgeldzeitraum Arbeitslosengeld, wird dies auf das Insolvenzgeld angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine neue Ausbildung begonnen wird. Auf Antrag der Einzugstelle (Krankenkasse) werden von der Agentur für Arbeit für den Insolvenzgeldzeitraum die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge des Ausbildungsbetriebes gezahlt.
Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen. Die Antragsunterlagen sind bei den Agenturen für Arbeit bzw. im Internet erhältlich.

Neue Berufe und Novellierungen

Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.
Hier können Sie sich über neue und novellierte Ausbildungsberufe und Rechtsgrundlagen informieren:


Novellierung IT-Berufe

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema "Digitalisierung" verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Bereits 2018 ist daher die erste Stufe der zweistufigen Novellierung der IT-Ausbildungsberufe in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsverordnungen
wurden am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 1. August 2020 als zweite Stufe der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten.

Änderungen bei den Fachrichtungen und Einsatzgebieten im Beruf Fachinformatiker/-in

Der Beruf Fachinformatiker/-in mit bisher zwei Fachrichtungen wird künftig über vier Fachrichtungen verfügen. Diese sind Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung. Jede Fachrichtung verfügt über diverse Einsatzgebiete. Diese sind bei der
  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung: Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.
  • Fachrichtung Systemintegration: Rechenzentren, Netzwerke, Client-Server-Architekturen, Festnetze und Funknetze.
  • Fachrichtung Daten-und Prozessanalyse: Prozessoptimierung, Prozessmodellierung, Qualitätssicherung, Medienanalyse und Suchdienste. Fachkräfte dieser Fachrichtung stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung: Produktionstechnische Systeme, Prozesstechnische Systeme, Autonome Assistenz- und Transportsysteme und Logistiksysteme. Fachkräfte dieser Fachrichtung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.

Verstärkung der Elektro-Kompetenzen im Beruf IT-Systemelektroniker/-in

Der Beruf IT-Systemelektroniker/-in verfügt über die Einsatzgebiete Digitale Infrastruktur, Leistungsgebundene Netze, Funknetze, Virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und Sicherheitssysteme. Die Bedeutung der Elektro-Kompetenzen wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, das mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.

Neue kaufmännische Berufe

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management verfügt über die Einsatzgebiete Technischer IT-Service, IT-Systembetreuung, Vertrieb von Geschäftskunden- und im Privatkundenbereich, Marketing sowie Produkt- und Programmentwicklung. Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement verfügt über die Einsatzgebiete Betriebliche Steuerung und Kontrolle, Organisations- und Prozessentwicklung, Produktentwicklung und Marketing sowie IT-Systemlösungen. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.

Aufhebung der Berufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau

Im Zuge der Novellierung werden die bisherigen kaufmännischen Ausbildungsberufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau aufgehoben und können mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 nicht mehr ausgebildet werden. Bestehende Verträge in den beiden Berufen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 können fortgeführt werden. Betriebe, die bereits Verträge in diesen Berufen mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 abgeschlossen haben, werden gebeten sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ausbildungsberater/-in in Verbindung zusetzen. Grundsätzlich ergibt sich hier die Möglichkeit, betroffene Verträge in einen der neuen Berufe Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement umzuändern.

Neue Prüfungsform

Anstelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen und wird in schriftlicher Form im 4. Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Das Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen sowie einer betrieblichen Projektarbeit.
Hier finden Sie eine Beispielaufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 624 KB)und die zugehörigen Lösungsvorschläge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 461 KB)für die Teil 1-Prüfung in Baden-Württemberg.

Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrer

Rechtzeitig zum Start der neuen Berufe hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Fragen zu den neuen IT-Berufen und zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Heute schon an morgen denken – Unterstützung bei der Azubisuche

Investieren Sie weiter im Bereich der dualen Ausbildung und sichern Sie sich so Ihre Fachkräfte. Ihre IHK unterstützt Sie dabei, passende Auszubildende zu finden – Kontaktieren Sie uns wahlweise telefonisch, per E-Mail oder Videocall. Die Expertinnen und Experten der Projekte Azubi gesucht und Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte sind bei Fragen für Sie da und beraten Sie gern.

Unsere Bildungsprojekte und -services

Veranstaltungen zur Azubigewinnung und Berufsorientierung

Wir bieten zahlreiche zielgruppenadäquate Veranstaltungen an wie Berufsbildungstage, Berufsparcours in Stuttgart oder im Landkreis Esslingen oder Azubi-Speed-Datings und beteiligen uns an Ausbildungsmessen. Dort können Unternehmen und Ausbildungsinteressierte in Kontakt treten.
Eine Übersicht der Veranstaltungen zur Berufsorientierung der IHKs in Baden-Württemberg finden Sie unter berufsorientierung-bw.de. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie sich dort beteiligen möchten.
In unserem Veranstaltungskalender Fachkräftesicherung finden Sie weitere IHK-Termine zu vielfältigen Fachkräftethemen.
Der Wettbewerb um Auszubildende wird schärfer. Unternehmen müssen aktiver um Jugendliche werben, damit sie ihren Nachwuchs an Fachkräften sichern können.
Wir geben Ihnen Tipps zum Ausbildungsmarketing.

Weiterführende Informationen

Weitere Hinweise und Beispiele finden Sie in den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA:

FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Wir beantworten wichtige Fragen zu Recruiting, Visumverfahren und Einreise, Pflichten des Arbeitgebers sowie zur Integration internationaler Fachkräfte ins Unternehmen. Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jeder EU-Staatsangehörige kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Deshalb werden hier nur Personen betrachtet, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben (Drittstaatler).
In diesem Artikel ist die aktuelle Rechtslage inkl. der Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 2023/2024 berücksichtigt. Infos zu den Änderungen gegenüber dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 finden Sie in unserem Artikel Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung.

1. Wer darf zur Beschäftigung nach Deutschland einreisen?

  1. Als anerkannte Fachkraft einreisen darf, wer einen deutschen bzw. einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss vorweisen kann. Dafür müssen entsprechende Abschlusszeugnisse/Zertifikate vorliegen, die hier bewertet bzw. anerkannt werden müssen.

  2. Einreisen dürfen auch Personen mit einer Teilanerkennung ihres ausländischen Abschlusses, die für die volle Anerkennung noch Qualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen dürfen in Deutschland erfolgen und müssen innerhalb von max. drei Jahren abgeschlossen sein. Die Vollanerkennung muss nachgewiesen werden, wenn danach ein Aufenthaltstitel als anerkannte Fachkraft angestrebt wird.

  3. Seit 1. März 2024 dürfen auch Personen mit einem ausländischen Abschluss ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen, um hier entweder
    • das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Ziel einer Vollanerkennung durchzuführen oder
    • bei Vorliegen von entsprechender ausgeprägter Berufserfahrung ohne Erfordernis einer Anerkennung zu arbeiten → nur in nicht-reglementierten Berufen (Berufserfahrenen-Regelung).

      Notwendig ist für diese Zwecke i. d. R. ein ausländischer Hochschulabschluss bzw. eine mindestens 2-jährige ausländische Berufsqualifikation, der/die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist. Dafür ist in Deutschland eine Bescheinigung einzuholen.
  4. Außerdem dürfen Personen einreisen, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren, und können in diesem Rahmen beschäftigt werden. Nach erfolgreichem Abschluss können sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten.

Wege zur Beschäftigung in Deutschland

Grafik zeigt die möglichen Wege zu einer Beschäftigung in Deutschland nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Infos zu den Voraussetzungen für die wichtigsten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung und den erforderlichen Nachweisen finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – Wer darf kommen?

Achtung: Für bestimmte Herkunftsländer (z. B. „Best-Friends“-Staaten, Westbalkan), Berufsgruppen (z. B. Lkw-/Busfahrer) und Qualifikationen (z. B. IKT-Fachkräfte) gibt es Ausnahmen, ebenso wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen vorliegen.
Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall!

2. Wie komme ich in Kontakt mit internationalen Fachkräften?

Suche im Ausland
  • Sie können Stellenanzeigen in entsprechenden Medien schalten, Jobbörsen nutzen, auf Jobmessen im Ausland gehen, Kontakte zu ausländischen Hochschulen oder deutschen Auslandsschulen aufbauen, Kontakte Ihrer ausländischen Beschäftigten oder Geschäftspartner nutzen und vieles mehr.
Suche im Inland
  • Da es nach dem FEG Ausländern erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit zur Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes einzureisen, können Sie diese auch im Inland gezielt ansprechen. Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie Personen mit einer Chancenkarte (Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche) einstellen können.
  • Darüber hinaus ist es möglich, Ausländer zu beschäftigen, die hier ein Studium, eine Anpassungsqualifizierung oder eine Ausbildung absolviert haben. Dafür ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks notwendig, der vor Beschäftigungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und von ihr genehmigt werden muss.

Unterstützung bei der Suche gibt es durch die Welcome Center in Baden-Württemberg, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Career Services an deutschen Universitäten und Hochschulen, die deutschen Auslandshandelskammern oder auch private Vermittlungsagenturen.

3. Wie läuft das reguläre Visumverfahren ab?

Schritt 1
Die ausländische Fachkraft muss in ihrem Heimatland persönlich den Antrag auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Visumanträge sowie Hinweise zu ggf. erforderlichen herkunftsstaat-spezifischen Nachweisen und zur Visumgebühr sind dort erhältlich.
Für zahlreiche Visaarten und Länder kann das digitale Auslandsportal des Auswärtigen Amts genutzt werden.
Schritt 2
Erforderlich für die Beantragung des Visums ist je nach angestrebtem Aufenthaltstitel außerdem
  1. eine Bewertung bzw. Anerkennung des ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschlusses durch die jeweils zuständige Stelle in Deutschland – siehe Frage zum Anerkennungsverfahren oder
  2. eine Auskunft zur Berufsqualifikation darüber, dass diese mindestens 2 (Schul-)Jahre in Vollzeit gedauert hat und im Erwerbsland staatlich anerkannt ist – diese kann digital bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden.
Zeugnisbewertung, Anerkennungsbescheid bzw. digitale Auskunft zur Berufsqualifikation muss für die Visumbeantragung bereits vorliegen.
Schritt 3
Die Auslandsvertretung prüft u. a. alle ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung wie gesicherter Lebensunterhalt, geklärte Identität und gültiger Pass, kein Ausweisungsinteresse, keine Sicherheitsbedenken.
Schritt 4
Die Auslandsvertretung beteiligt i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft, ob
  • ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag vorliegt – das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ dient dabei dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots,
  • ggf. eine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist (für reglementierte Berufe, z. B. Pflegeberufe, Erzieher/-innen),
  • ggf. weitere Anforderungen an die Beschäftigung erfüllt sind und
  • die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sind als für vergleichbare inländische Beschäftigte.
Schritt 5
Nach Zustimmung der BA und Erfüllung aller Voraussetzungen kann dem Antragsteller das Visum ausgestellt werden.
Schritt 6
Mit dem Visum, das i. d. R. für 12 Monate gültig ist, reist die Fachkraft nach Deutschland ein, meldet sich am Wohnsitz an und startet mit der Beschäftigung/Ausbildung.
Schritt 7
Vor Ablauf des Visums muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts einen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU/EU Blue Card, Niederlassungserlaubnis). Auch hier wird wieder i. d. R. die BA beteiligt, bevor der Titel ausgestellt wird.

4. Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Eine Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland ist die Gleichwertigkeit des ausländischen Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Abschluss.
  • Bei Hochschulabschlüssen in nicht-reglementierten Berufen reicht eine Zeugnisbewertung aus; der Hochschulabschluss muss mindestens auf Bachelorebene eingeordnet sein – Infos zur Zeugnisbewertung finden Sie
  • bei Hochschulabschlüssen in reglementierten Berufen und bei Berufsabschlüssen muss ein Anerkennungsverfahren bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle erfolgreich durchlaufen werden – Infos zum Anerkennungsverfahren finden Sie

Im Berufsanerkennungsverfahren führt die zuständige Anerkennungsstelle in einem formalen Bewertungsverfahren einen Vergleich zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf durch und stellt bei Erfolg einen Anerkennungsbescheid aus. Zuständig für IHK-Ausbildungsberufe ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).
Ergebnis kann auch eine Teilanerkennung des Berufsabschlusses sein. Dann besteht die Möglichkeit, die für die Vollanerkennung notwendigen Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen und ggf. Prüfungen in Deutschland durchzuführen. Diese können auch (überwiegend) im Betrieb erfolgen, wenn insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen.
Seit 1. März 2024 kann das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft auch in Deutschland gestartet und durchgeführt werden. Die Fachkraft kann währenddessen im Unternehmen im angestrebten Beruf bzw. in einem verwandten Beruf (bei reglementierten Berufen) beschäftigt werden.
IHK-Angebot:
Möchten Sie Personen mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen zur Vollanerkennung verhelfen und sie so für Ihr Unternehmen gewinnen? Wir unterstützen Sie dabei, im Rahmen des Projekts UBAconnect eine passende Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zu finden.
Weitere Infos zur Berufsanerkennung bei „Unternehmen Berufsanerkennung“

5. Wie kann ich die Verfahren als Unternehmen beschleunigen?

  • Zu einem reibungslosen Verfahren gehört zunächst eine gute Vorbereitung. Alle Unterlagen, die für Visum- und Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollten vollständig und – wenn erforderlich – sachgerecht ins Deutsche übersetzt vorliegen. Unterstützung für die Übersetzung von Dokumenten finden Sie zum Beispiel in der Datenbank Justiz-Dolmetscher bzw. auf den Seiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
    Das Berufsanerkennungsverfahren kann mehrere Monate benötigen – die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Unvollständige Unterlagen können das Verfahren deutlich verlängern.

  • Der Arbeitgeber kann in einem so genannten Vorabzustimmungsverfahren bei der BA prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und seine Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Benötigt wird ein Arbeitsvertragsentwurf bzw. eine detaillierte Stellenbeschreibung mit Angaben zu den Arbeitsbedingungen und den Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers. Ansprechstelle ist der Arbeitgeberservice der BA.

  • Außerdem sieht das FEG das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches von Deutschland aus durchgeführt wird. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Er benötigt hierfür eine Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft – siehe Frage zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

6. Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr entweder bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes oder bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LFZ) Baden-Württemberg einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen.
Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde bzw. LZF ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers. Sie übernimmt
    • die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug),
    • soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Anerkennungsstelle und das Einholen der Zustimmung der BA sowie
    • die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.

  • Fristen: Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
    Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

  • Kosten: Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, ggf. Gebühren für die Zeugnisbewertung oder Anerkennung der Qualifikation zwischen 200 und 1.200 Euro, ggf. Übersetzungskosten sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
IHK-Angebot:
Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart können beim beschleunigten Fachkräfteverfahren Unterstützung durch den IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:

7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

  • Bei Beantragung: Vorlage des Arbeitsvertrags bzw. des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie einer Stellenbeschreibung; dabei vergleichbare Arbeitsbedingungen beachten (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen) – die Vereinbarung des Mindestlohns reicht i. d. R. nicht aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Gehalts kann in den Fällen ohne Tarifbindung der Entgeltatlas der BA geben.
    Helfen kann auch unsere Übersicht mit Statistiken zu Löhnen und Gehältern.

  • Vor der Einstellung: Prüfung ob Aufenthaltstitel nötig ist bzw. vorliegt und keine Erwerbsbeschränkung eingetragen ist; dafür Ausweispapiere, Aufenthaltstitel plus Zusatzblatt zeigen lassen und Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren.

  • Nach (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde (maßgeblich ist der Wohnort des Ausländers) innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis, dass eine Beschäftigung vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung des Aufenthaltstitels, beendet wurde. Es ist dafür keine Form vorgeschrieben – eine E-Mail an die ABH mit dem Zeitpunkt des Abbruchs sowie den Daten des Ausländers reicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt für Ausbildungsunternehmen eine Checkliste Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe (pdf) zur Verfügung.

8. Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte in mein Unternehmen?

Unterstützung leisten die Welcome Center in Baden-Württemberg. Für die Region Stuttgart ist der Welcome Service Region Stuttgart zuständig. Sie können sich dort zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Auf- und Ausbau einer Willkommenskultur beraten lassen. Außerdem unterstützt er internationale Fachkräfte bei zahlreichen Themen wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Bewerbungsprozess, Deutschlernen, Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc.
Möchten Sie junge Menschen aus dem Ausland ausbilden, unterstützen die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“. Auf unserer Website finden Sie die Kümmerer bei der IHK Region Stuttgart.
Beim Goethe-Institut gibt es zudem geförderte kostenfreie Integrationsangebote für Unternehmen wie Trainings, Beratung und Informationsveranstaltungen.

9. Was kann ich bzw. mein Unternehmen tun, um die Integration zu erleichtern?

Sie erleichtern Ihren ausländischen Fachkräften die Einarbeitung und Integration genauso wie Sie es auch bei neuen Mitarbeitenden aus Deutschland tun sollten: durch einen durchdachten Einarbeitungsplan, Orientierungshilfen und ggf. einen Paten oder Mentoren. Sorgen Sie in Ihrem Unternehmen für eine offene Willkommenskultur und tragen Sie mit einfachen Maßnahmen dazu bei, dass die Vielfalt in Ihrer Belegschaft zum Pluspunkt für Ihr Unternehmen wird.
Praktische Tipps für Unternehmen bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Erfolgreich integrieren
Die IHK stellt umfangreiches Material zur Verfügung zu den Themen:
Ein wichtiger Punkt ist es, bezahlbaren Wohnraum für Ihre Fachkraft zu finden. Auch hier können Sie als Unternehmen unterstützen und z. B. Ihre Fachkraft bei Wohnungsbesichtigungen begleiten, bei der Übersetzung von Mietverträgen helfen, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen als besseren Nachweis für die Vermieter oder ggf. eine Unternehmenswohnung anmieten, in der die Fachkraft übergangsweise wohnen kann (Mitarbeiter-WG).

10. Wo gibt es weiterführende Informationen?

IHK-Angebot:
Mehr Infos und Austausch gewünscht? Besuchen Sie unsere Veranstaltungen zur Ausbildung und Beschäftigung von Personen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte.

Die Initiative Ausbildungsbotschafter

Für Schulabsolventinnen und Schulabsolventen ist die Berufsausbildung bis heute der gängigste Einstieg in das Arbeitsleben. Sie eröffnet den Auszubildenden vielfältige und aussichtsreiche Perspektiven und legt nicht selten den Grundstein für eine sehr erfolgreiche Karriere. Immer mehr Jugendliche verlassen die Schule jedoch ohne einen konkreten Berufswunsch oder nur mit einer vagen Idee, wie es im Anschluss weitergehen soll.

Die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg geförderte Initiative Ausbildungsbotschafter trägt dazu bei, diesem Trend entgegenzuwirken. Landesweit werden Auszubildende in allgemeinbildende Schulen vermittelt, um über die berufliche Ausbildung zu informieren. In 90 Minuten vermitteln diese Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter den Schülerinnen und Schülern einen Eindruck von ihrer Arbeit und ihren Aufgaben.
Dieser Einblick in das wirkliche Arbeitsleben baut bei Schülerinnen und Schülern Unsicherheiten ab und zeigt ihnen eine berufliche Perspektive auf. Die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, die sich in einem ähnlichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler befinden, geben diesen auf Augenhöhe einen authentischen Einblick in den Ablauf einer Berufsausbildung. Sie präsentieren der Klasse ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der Ausbildung und schildern ihren Weg in den Beruf. Über ihre eigenen Tätigkeiten hinaus geben sie in ihren Präsentationen einen Überblick über die Vielzahl anderer möglicher Ausbildungsberufe. Auch die Chancen und Möglichkeiten, die sich nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zur Fachkraft ergeben, werden von den Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschaftern vorgestellt.

Vorteile für Schulen, Auszubildende und Unternehmen

Unternehmen, die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter entsenden, fördern den direkten Einstieg von Schulabgängerinnen und Schulabgängern in die Berufsausbildung, sichern sich zukünftige Auszubildende und bauen ein Standbein einer systematischen und langfristigen Personalentwicklung weiter aus. Schülerinnen und Schüler bekommen authentische Einblicke in die anerkannten Ausbildungsberufe und erkennen dadurch neue Perspektiven nach dem Schulabschluss. Auszubildende bekommen die Chance, ihr Fachwissen unter Beweis zu stellen und ihre persönlichen Kompetenzen zu stärken. In einer vorbereitenden Schulung üben sie das Auftreten und Präsentieren vor Gruppen. Für ihr Engagement werden die Auszubildenden mit einem Zertifikat ausgezeichnet.

Die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter…

  • sind Auszubildende aller geregelten Ausbildungsberufe, die
  • mitten in der Ausbildung stehen,
  • die notwendige persönliche und fachliche Eignung mitbringen und daher
  • glaubwürdig berichten können, was an ihrem Beruf Spaß macht.
Zu den Veranstaltungen gehen immer zwei bis drei Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter gemeinsam in eine Klasse. Normalerweise werden sie von einer regionalen Projektkoordinatorin oder einem Projektkoordinator begleitet. In circa 90 Minuten haben sie dann die Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern etwas mehr Klarheit über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung zu verschaffen. Zur Vorbereitung erhalten die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter vor ihrem ersten Einsatz eine eintägige Schulung.

Koordination und Kontakt

Die IHK Region Stuttgart und ihre Bezirkskammern unterstützen die Initiative und beschäftigen hierfür regionale Koordinatorinnen und Koordinatoren. Diese gewinnen und schulen die beteiligten Auszubildenden, halten den Kontakt zu Schulen, Betrieben und Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschaftern und begleiten und steuern die Einsätze an den Schulen.
Wenn Sie Interesse haben, Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter an Ihre Schule oder zu Ihrer Veranstaltung einzuladen, Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter aus Ihrem Betrieb zu entsenden oder selbst Ausbildungsbotschafterin oder Ausbildungsbotschafter zu werden, dann nehmen Sie Kontakt zu den Koordinatorinnen und Koordinatoren in Stuttgart oder in den Bezirkskammern auf.
Die Leitstelle der Initiative Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter ist beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag angesiedelt und übernimmt zentral die Aufgaben des übergeordneten Projektmanagements. Weitere Partner der Initiative sind der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg.

Ansprechpersonen
In Stuttgart Sarah Oehler
0711 2005-1367
sarah.oehler@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Aysegül Özdemir
ayseguel.oezdemir@stuttgart.ihk.de
07031 6201-8247
In Esslingen-Nürtingen
Brite Czaker
0711 39007-8360
birte.czaker@stuttgart.ihk.de
Michelle Preiss
0711 39007-8342
michelle.preiss@stuttgart.ihk.de
Angela Egner
0711 39007-8353
angela.egner@stuttgart.ihk.de
In Göppingen
Marina Mosshammer
07161 6715-8430
marina.mosshammer@stuttgart.ihk.de
Daniela Nitra
07161 6715-8410
daniela.nitra@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Sina Schäfer
sina.schaefer@stuttgart.ihk.de
07141 122-1042
In Rems-Murr Eleonora Martian
07151 95969-8747
eleonora.martian@stuttgart.ihk.de

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen

Was sind Fachpraktiker-Ausbildungen?

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, über Fachpraktiker-Ausbildungen eine besondere Form der Berufsausbildung, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist, zu absolvieren.
Diese speziellen Ausbildungsregelungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen die zuständigen Kammern auf Antrag der Auszubildenden oder ihres gesetzlichen Vertreters. Die Fachpraktiker-Ausbildungen orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe, berücksichtigen jedoch das spezielle Leistungsvermögen von Menschen mit Behinderung.

Welche Anforderungen gelten für den Ausbildungsbetrieb?

Der Betrieb muss nach Art und Umfang für den jeweiligen Beruf ausgestattet sein.
Um die Qualität der Ausbildung für diese Personengruppe zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder/-innen von Fachpraktikerberufen - zusätzlich zu der Ausbilder-Eignungsprüfung – über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.

Für welche Fachpraktiker-Ausbildungen bietet die IHK Region Stuttgart Prüfungen an?

  • Fachwerker/in für Gebäude- und Umweltdienstleistung
  • Fachpraktiker/in für Büromanagement
  • Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/Beiköchin)
  • Fachpraktiker/in im Gastgewerbe
  • Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
  • Fachpraktiker/in für Verkauf
  • Metallfeinbearbeiter/in
  • Fachpraktiker/in für Metalltechnik
  • Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik
  • Fachpraktiker/in für Industriemechanik
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druck
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druckverarbeitung

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln, und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1BBiG). Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
Wie ein Nachteilsausgleich in Prüfungen aussehen kann und wie der Antrag zu stellen ist, finden Sie im Artikel “Nachteilsausgleich bei Prüfungen”.
Die Entscheidung über die Gewähr eines Nachteilsausgleichs ist im Hinblick auf den prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stets eine Einzelfallentscheidung.

Berufsbildungsvalidierungsgesetz: Berufliche Erfahrung sichtbar machen

Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten. Dabei kann die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (§§ 50b. ff BBiG) helfen.

Worum geht es?

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den Unternehmen. Sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
Für die Unternehmen kann das Verfahren somit zu einem Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.

An wen richtet sich das Verfahren?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
  • mit mehrjähriger Berufserfahrung,
  • ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
  • mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen,
  • für die eine Externenprüfung (noch) nicht in Frage kommt.

Wer kann an dem Validierungsverfahren teilnehmen?

Sie können sich bei der IHK Region Stuttgart für das Validierungsverfahren anmelden, wenn Sie im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart, IHK Ostwürttemberg, IHK Reutlingen oder der IHK Ulm, wohnen oder arbeiten.
Teilnehmen können Personen, die
  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben, sowie,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.

Wie ist das Feststellungsverfahren organisiert?

Im Rahmen des Verfahrens werden Ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs verglichen. Dabei steht die Praxis im Mittelpunkt: Sie bearbeiten typische Aufgaben aus dem jeweiligen Berufsfeld.
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass Sie durch Ihre Berufserfahrung mindestens die wesentlichen beruflichen Handlungsfähigkeiten des angestrebten Berufs erworben haben. Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie in der Validierungsordnung der IHK Region Stuttgart. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 199 KB)

Sind Deutschkenntnisse notwendig?

Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Kammer beraten.

Was ist ein Referenzberuf?

Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.

Wie viel Berufserfahrung braucht man, um an einem Validierungsverfahren teilnehmen zu können?

Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, ist mindestens das 1,5–fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. Diese muss den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.
Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Fachlagerist/-in dauert zwei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Wie läuft das Validierungsverfahren ab?

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
  1. Information und Beratung
    Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
  2. Antragsstellung
    Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
  3. Bewertung
    Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
  4. Ergebnismitteilung
    Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.

Welche Dokumente sind für die Antragsstellung nötig?

  • Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
  • Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf)
  • Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
  • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?

Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Region Stuttgart. Die Gebühren entnehmen Sie dem Finanzen und Gebühren - IHK Region Stuttgart
Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit getrennt erhoben:
1. Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“ u.a. für Antragstellung, Auswertung der Antragsunterlagen)
2. Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“ u.a. für Aufgabenerstellung, Bewertung durch das Feststellungstandem)
Materialkosten fallen ggf. extra an.
Die Kammer informiert Sie gerne zu den Gebühren in Ihrem Verfahren.

Was erhält man am Ende des Verfahrens?

Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid. Folgende Ergebnisse sind möglich:
  • Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Bescheid über die Ablehnung des Antrags, wenn keine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt werden kann
  • Für Menschen mit Behinderung, für die auf Grund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist:
    Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit (siehe FAQ “Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?”)
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.

Wozu berechtigt ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?

  • Anspruch auf Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung (sog. Externenprüfung)
  • Anspruch auf Zulassung zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe (z.B. geprüfter/geprüfte Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional) (ggf. weitere Zulassungskriterien beachten)
  • Ausbildungsberechtigung: Mit einem Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit liegt die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder vor. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss zusätzlich nachgewiesen werden (AEVO-Prüfung, Teil IV der Meisterprüfung), um ausbilden zu dürfen.
Hinweis: Auch ohne ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Externenprüfung bzw. zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe zugelassen zu werden.
Auch die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Kammer widerruflich zuerkannt werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Kammer vorab beraten.

Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?

Bei Erhalt eines Bescheides über die überwiegende Vergleichbarkeit, kann binnen fünf Jahren ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren gestellt werden. Dieses hat das Ziel, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen

Kann das Verfahren wiederholt werden?

Bei einem ablehnenden Bescheid kann nach einer Frist von 12 Monaten erneut ein Antrag zum Zwecke der Wiederholung gestellt werden. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass neue oder zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.

In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren angeboten?

Das Validierungsverfahren wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK Region Stuttgart liegen.

Wie lange dauert das Validierungsverfahren?

Die gesamte Dauer hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen, vom Umfang des Antrags und dem jeweiligen Beruf ab.
Die praktische Bewertung kann, je nach Beruf und Umfang der zu bewertenden beruflichen Handlungsfähigkeit, zwischen einem Tag und mehreren Tagen dauern.

Welchen Vorteil bietet das Verfahren für Arbeitgeber?

Durch das Zeugnis oder den Bescheid der Kammern erhalten Arbeitgeber eine fundierte Einschätzung der beruflichen Handlungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden oder von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Berufsabschluss. Diese Fähigkeiten werden offiziell anerkannt, sodass sie gezielt eingesetzt und bedarfsgerecht weiterqualifiziert werden können.
Darüber hinaus stellt das Zeugnis bzw. der Bescheid eine besondere Wertschätzung dar, die die Mitarbeiterbindung stärkt. Beruflich kompetente Fachkräfte können im Unternehmen gehalten und zur Weiterentwicklung motiviert werden. Damit trägt das Feststellungsverfahren auch zur langfristigen Sicherung von Fachkräften bei.

Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?

Für Menschen mit Behinderung nach §2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX gelten zusätzliche Regelungen:
  • Es kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn sich die gesundheitliche Einschränkung auf die Kompetenzfeststellung auswirkt.
  • Es kann ein Antrag auf eine Verfahrensbegleitung gestellt werden.
  • Es ist ein Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit möglich.
  • Die Altersgrenze von mindestens 25 Jahren für die Antragsstellung entfällt.
Wenn aufgrund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit:
Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich auch eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. §66 BBiG / §42r HwO ausweisen, sofern diese bundeseinheitlich geregelt ist.

IHK-Berufsorientierungsangebote für Schulen im Landkreis Esslingen

Mit diesem Bestellformular für unsere Angebote möchten wir Lehrkräfte bei der Berufsorientierung unterstützen!

Ziele und Inhalte der Bildungspartnerschaften

Im Leitfaden zum Thema Bildungspartnerschaften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2691 KB) finden Sie wertvolle Tipps und Ideen für Ihre bestehenden und neuen Kooperationen. Wenn in Ihrer Schule oder Ihrem Unternehmen Interesse an einer Bildungspartnerschaft oder bei der Weiterentwicklung der Angebote besteht, dann kontaktieren Sie einfach unsere Ansprechpartner. Diese finden Sie für die jeweiligen Landkreise unter Kontakt.
Bildungspartnerschaften sind Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen, die über den bereits gegebenen Standard (etwa Berufswegeplanung, BORS, BOGY) hinausgehen. Unternehmen, die sich in einer Bildungspartnerschaft einbringen, handeln vorausschauend und nachhaltig. Sie setzen sich schon heute mit den Arbeitnehmern von morgen auseinander und können so nicht nur ihren Bedarf besser planen, sondern auch hilfreiche Impulse setzen und so zu einer Verbesserung der Ausbildungsreife beitragen.
Auf Initiative der IHK wurde im November 2008 die „Vereinbarung über den Ausbau von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen in Baden-Württemberg” zwischen der Landesregierung und Vertretern der Wirtschaft geschlossen. Im März 2012 wurde diese mit der „Vereinbarung über die Weiterentwicklung von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen in Baden-Württemberg“ fortgeschrieben.
Die Vereinbarungen dienen als Grundlage für den Ausbau und die Verbreitung von Bildungspartnerschaften sowie deren Intensivierung und Weiterentwicklung. Ihre Umsetzung soll darauf hinwirken, dass jede weiterführende allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg eine Kooperation mit einem Unternehmen eingeht und pflegt.
In den Vereinbarungen einigten sich die Unterzeichner auf folgende Ziele und Standards:

Die Ziele

  • Stärkung der ökonomischen Bildung sowie des unternehmerischen Denkens und Handelns
  • Stärkung von Bildungsangeboten im MINT-Bereich (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik)
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf
  • Verbesserung der Ausbildungsreife sowie der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Schüler
  • Errichtung und Pflege eines nachhaltigen Netzwerkes

Die Standards

  • Die Zusammenarbeit ist längerfristig angelegt.
  • Die Zusammenarbeit beruht auf einer schriftlichen Grundlage in Form eines Kooperationsprotokolls, einer gemeinsamen Jahresplanung oder einer Kooperationsvereinbarung. Diese beinhaltet unter anderem Ansprechpartner, Ziele, Inhalte und geplante Aktivitäten.
  • Die Partnerschaft ist möglichst breit in Schule und Unternehmen verankert.
  • Die Projekte beziehen neben den Vorgaben des Bildungsplans die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die Anforderungen der regionalen Wirtschaft mit ein.
  • Die Kooperationspartner treffen sich regelmäßig zur Reflektion und Weiterentwicklung ihrer Zusammenarbeit
  • Die Aktivitäten der Zusammenarbeit werden nach innen und außen transparent und nachvollziehbar gestaltet, dokumentiert und kommuniziert (Handbuch, Protokolle, Öffentlichkeitsarbeit, Infoveranstaltungen).
Die Industrie- und Handelskammer unterstützt mit einem kompetenten Team den Ausbau und die Förderung von Bildungspartnerschaften. Die IHK-Mitarbeiter kümmern sich um die Vermittlung, Ausgestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen Schulen und deren Partnerbetrieben.
Inzwischen kooperieren bereits 90 Prozent der allgemein bildenden weiterführenden Schulen in der Region Stuttgart mit Partnern aus der Wirtschaft. Nun geht es vor allem darum, die Qualität der Angebote zu steigern und die Partnerschaften nachhaltig zu festigen und zu intensivieren.

Alternativen zum Studium

Was tun, wenn das Studium nicht die richtige Entscheidung war? Die IHK unterstützt bei der Neuorientierung.

Mit Vollspeed durch die Ausbildung

Es gibt viele Gründe, ein Studium abzubrechen: Falsche Fächerwahl, fehlendes Geld oder der Wunsch nach mehr Praxis können solche Gründe sein. Dann heißt es: Nicht über vermeintliches Scheitern grübeln, sondern die Chance ergreifen und einen neuen Weg einschlagen. Neben einem Wechsel der Hochschule oder des Studienfaches kann die Neuorientierung zu einem Weg außerhalb des akademischen Bildungssystems führen. Denn Studienaussteiger sind bei vielen Ausbildungsbetrieben sehr gefragt.
Wenn Sie den Weg der dualen Berufsausbildung einschlagen möchten, beraten wir Sie gerne individuell über das Projekt „Azubi gesucht“ und durch unsere Ausbildungsberater zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, einen IHK Aus- und Weiterbildungsabschluss zu erlangen.
Studienaussteiger können eine zeitlich verkürzte Ausbildung absolvieren.

Verkürzte Ausbildung für Studienaussteiger

Auszubildende mit Fachhochschulreife/Abitur können die Ausbildungszeit um bis zu 12 Monate verkürzen. Fachlich einschlägige Lernleistungen hochschulischen Ursprungs im Umfang von mindestens 30 ECTS können ebenfalls als Grund für die Verkürzung der Ausbildungsdauer um bis zu sechs Monate berücksichtigt werden.
Ausbildungsbetrieb und Auszubildender beantragen gemeinsam die Verkürzung. Diese wird von den Ausbildungsberatern der IHK Region Stuttgart geprüft.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema Verkürzung.

Studienausstieg im MINT-Bereich

Studienabbrecher aus den MINT-Bereichen Mathematik, Physik, Informatik, Wirtschaftsinformatik und ähnlichen Studiengängen mit entsprechenden Kenntnissen im Hard- und Softwarebereich haben mit dem Programm “speed.it” eine gute berufliche Perspektive. Sie können eine zeitlich stark verkürzte Berufsausbildung von eineinhalb bis zwei Jahren absolvieren. Die Auszubildenden sind ein bis eineinhalb Tage in der Woche in der it.schule stuttgart und dreieinhalb bis vier Tage pro Woche im Unternehmen. Um im Rahmen von speed.it in einem der Berufe Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung oder Fachinformatiker/-in Systemintegration ausgebildet werden zu können, sind mindestens zwei Studiensemester beziehungsweise 20 ECTS nachzuweisen.
Melden Sie sich bei Interesse gerne beim Team “Azubi gesucht?”

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Um allen Studierenden, die ihr Studium ohne Abschluss beenden, neue berufliche Perspektiven zu eröffnen, haben die IHK und die Agentur für Arbeit Stuttgart ihre Stärken in einer Kooperation gebündelt. Auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen zu deren Beratungsleistung.
Hier finden Sie einen landesweiten Überblick über die einzelnen Projekte und Angebote für Studienabbrecher der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Weitere interessante Informationen für Studienaussteiger finden Sie auf dem „Onlineportal Studienabbruch“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.

Innovatives Ausbildungsmodell gegen den Fachkräftemangel in der IT-Branche

Die IT-Branche ist mit am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen, den viele Unternehmen im Landkreis Böblingen derzeit beklagen. Mit dem Karriereprogramm „Ausbildung hoch 3 im IT-Bereich“ macht die IHK-Bezirkskammer Böblingen in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. und der Gottlieb-Daimler-Schule 2 in Sindelfingen ein attraktives Angebot, das insbesondere Abiturienten für eine Ausbildung in der IT-Branche überzeugen soll.
Das Karriereprogramm setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Einer Berufsausbildung zum Fachinformatiker, einem IHK-Zertifikatslehrgang zum „IT Project Coordinator“ und einem Praxisstudium zum „Operativen IT-Professional“ inklusive Ausbildereignungsprüfung. „Mit der Kombination von Aus- und Weiterbildung können Jugendliche mit Abitur oder fachgebundener Hochschulreife gleich drei IHK-Abschlüsse in nur drei Jahren erwerben und bewegen sich damit auf derselben Bildungsstufe wie Studierende mit Bachelorabschluss“, erklärt Tilo Ambacher, Stellvertretender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer und Leiter des Referats Berufsbildung und fügt hinzu: „Das Modell eignet sich auch gut dazu, Auszubildende langfristig im Unternehmen zu halten, da sich mit dem Abschluss weitere Karriereoptionen eröffnen.“ Derzeit sei es oft so, dass fertig Ausgebildete das Unternehmen für ein Studium direkt wieder verlassen.

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.

Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.

Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.

Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifizierungen.

Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.

Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.

Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.

Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Probleme in der Ausbildung? Wir helfen dir weiter!

Du hast Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat richtig Stress und hast daher schon einmal daran gedacht, deine Ausbildung abzubrechen? Wir beraten und unterstützen dich – damit du dranbleiben oder bei einem nicht vermeidbaren Abbruch einen neuen Weg für dich finden kannst.
Wir beraten dich telefonisch oder persönlich in Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen.

Was wir für dich tun:

  • Wir hören uns deine Probleme an und nehmen diese ernst
  • Wir überlegen mit dir gemeinsam, was du tun kannst, damit es für dich gut weitergeht
  • Wir sprechen – wenn du das willst – mit deinem Ausbilder, mit deiner Berufsschule oder anderen Personen, die eine Rolle für deinen Erfolg spielen
Unser Ziel ist deine erfolgreiche Berufsausbildung! In einem Beruf, der dir eigentlich gefällt oder wenn eine andere Ausbildung besser für dich passen würde. Da ein Ausbildungsabbruch häufig neue Probleme mit sich bringt, solltest du diesen gut überlegen. Sprich deine Themen daher offen an. Alles was wir besprechen oder für dich tun, behandeln wir streng vertraulich.

Förderung:

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:

Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das eigene Kind bei der Berufsorientierung unterstützen

Eltern sind eine wichtige Unterstützung und gefragte Ratgeber bei der Berufswahl ihrer Kinder. Die IHK unterstützt Sie als Eltern hierbei mit verschiedenen Angeboten.

Online informieren

Umfangreiche Informationen über die dualen Ausbildung, Karrierewege, Bewerbung und wie Sie Ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können, gibt es auf dem Infoportal „Ja zur Ausbildung“ des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bietet Jugendlichen und deren Eltern, mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co., Einblicke in die duale Ausbildung. Auf www.gut-ausgebildet.de finden Sie ergänzend Videos zu verschiedenen Ausbildungsberufen.

Beratung durch die IHK

Gerne beraten wir Sie – auch gemeinsam mit Ihrem Kind – in einem persönlichen Gespräch zu Ausbildungswegen, Karrierechancen und der dualen Ausbildung. Sprechen Sie uns an!
Regelmäßig finden in der IHK „Elterncafés“ statt. Das sind Veranstaltungen, bei denen Sie sich in entspannter Atmosphäre über Ausbildungswege für Ihr Kind informieren können. Wir informieren Sie hier über aktuelle Termine.
Oft gibt es auch in der Schule verschiedene Angebote zur Berufsorientierung. Fragen Sie am besten direkt an der Schule Ihres Kindes nach.

Ausbildungsplatz finden

Unter www.meine-ausbildung-in-deutschland.de und in der Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen viele Ausbildungsbetriebe in der Region ihre freien Praktikumsplätze und Lehrstellen.
Die IHK-Ausbildungsexpertinnen und -experten des Projekts „Azubi gesucht – IHK-Bewerbervermittlung“ beraten ihr Kind gerne persönlich, um einen Beruf zu finden, der zu seinen Talenten und Stärken passt. Anschließend stellen Sie bei Interesse Kontakt zu potenziellen Ausbildungsbetrieben her und unterstützen bei der Bewerbung.
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Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können,
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Ausländische Mitarbeiter beschäftigen

Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet. Eine erste Übersicht zum Thema finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – wer darf kommen?
Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern außerhalb der EU beschäftigt, muss einige Regeln beachten. Die IHK informiert und hilft bei der Überwindung bürokratischer Hürden für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gelten besondere Regelungen. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte können seit März 2020 leichter einwandern. Darüber informieren wir Sie in unserem Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Auch Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden.
Wer Unterstützung bei der Suche nach ausländischen Fachkräften benötigt, findet hier entsprechende Anlaufstellen oder kann sich an den Welcome Service Region Stuttgart wenden.
Wer Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte ausbilden möchte, findet Unterstützung bei den Kümmerern des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK.

Fragen und Antworten zur Ausbildung von Geflüchteten

1. Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Geflüchtete in Deutschland eine Ausbildung machen?

Bevor Sie Geflüchtete einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Diesen erkennen Sie an den Ausweisdokumenten.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach § 24 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) oder mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst aus wichtigen Gründen nicht möglich) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer mehrmonatigen Wartezeit eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Sie müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, die in die Ausweispapiere eingetragen wird.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Kopie der Ausweisdokumente und Aufenthaltspapiere für die Dauer der Ausbildung bzw. Beschäftigung aufzubewahren.

2. An wen sollte man sich als Ausbildungsbetrieb wenden bzw. wer sollte informiert werden, wenn man einen Geflüchteten ausbilden möchte?

Die meisten Geflüchteten haben in der Regel eine zuständige Ansprechperson beim Jobcenter (Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis) oder der Agentur für Arbeit (Asylsuchende und Geduldete). Diese sollte zunächst informiert werden. Falls bei Asylsuchenden und Geduldeten die Arbeitserlaubnis noch fehlt, empfiehlt es sich, die Ausländerbehörde direkt anzusprechen.
Die jeweils zuständigen Kammern bieten individuelle Beratung zum Thema Ausbildung von Geflüchteten an. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Sie noch keinen passenden Kandidaten beziehungsweise Kandidatin gefunden haben. Wir unterstützen Sie bei der Suche.

3. Welchen Weg sollte ein Ausbildungsbetrieb gehen, wenn er einen Geflüchteten erfolgreich ausbilden möchte?

Einen bewährten Einstieg bieten ein Berufsorientierungspraktikum (max. drei Monate) und/oder eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ). Die EQ kann mit einem Sprachkurs kombiniert werden. Danach könnte sich die Ausbildung anschließen.
Ziel ist das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch und die schrittweise Integration in das Ausbildungssystem und das Unternehmen.

4. Welche Sprachkenntnisse sollten Geflüchtete für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung mitbringen?

Das Sprachniveau wird definiert nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Erfahrungswerte zeigen, dass folgende Sprachniveaus erreicht sein sollten:
→ für eine Einstiegsqualifizierung (EQ): idealerweise ab B1-Niveau (fortgeschrittene Sprachverwendung)
→ für eine Ausbildung: idealerweise ab B2-Niveau (selbstständige Sprachverwendung).
Informationen zum Sprachniveau Ihres/-r Bewerbers/-in finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Sprachstandsfeststellungen veranlassen, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

5. Wie kann ein Ausbildungsbetrieb für eine Ausbildung relevante Kompetenzen der Geflüchteten feststellen?

Am besten können Sie sich im Rahmen eines Praktikums von den Fertigkeiten Ihrer Bewerberin/Ihres Bewerbers überzeugen.
Zur Feststellung beruflicher Qualifikationen und Fähigkeiten bieten die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK so genannte Kompetenzfeststellungstests an.

6. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Azubi und den Ausbildungsbetrieb?

Betriebe können eine Förderung für eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) erhalten. Ziel ist die anschließende Übernahme des Geflüchteten in eine Ausbildung durch den Betrieb. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen die Praktikumsvergütung in Höhe von 276 Euro monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und die Sozialversicherungspauschale. Der Geflüchtete kann parallel die Berufsschule oder (wenn er nicht mehr berufsschulpflichtig ist) einen BAMF-Sprachkurs bei einem Bildungsträger besuchen (Alter der Teilnehmer/-innen max. 35 Jahre).
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Dies ist ein individueller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Asylbewerber können während einer betrieblichen Berufsausbildung (oder auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums) durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei schulischen Ausbildungen kann es Leistungen nach dem BAföG auch ohne deutschen Pass geben, wenn der Geflüchtete langfristig in Deutschland bleiben darf oder schon lange in Deutschland lebt. Einzelheiten regelt § 8 BAföG.
Die zuständigen Ansprechpersonen bei Jobcenter/Agentur für Arbeit bzw. den Stadtverwaltungen/Landratsämtern beraten ebenfalls zu diesem Thema.

7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit bietet Geflüchteten und Betrieben Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) an. Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten intensive Betreuung vor und während der Ausbildung, unter anderem Stütz- und Förderunterricht. Auch die Ausbildungsbetriebe werden bei administrativen/organisatorischen Aufgaben unterstützt und bei der Ausbildung begleitet.
Die IHK unterstützt im Rahmen des Projekts „Erfolgreich ausbilden!“ kleine und mittlere Unternehmen, wenn besondere Herausforderungen während der Ausbildung auftreten wie Schwierigkeiten in Betrieb und Berufsschule, Konflikte oder Probleme beim Azubi.
Daneben können die Leistungen des Senior-Experten-Service (SES) in Anspruch genommen werden: Erfahrene Expertinnen und Experten im Ruhestand unterstützen Auszubildende als persönliche Coaches und Vertrauenspersonen während der Ausbildung (Initiative zur Verbesserung von Ausbildungserfolgen VerAplus).

8. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es an den Berufsschulen?

An manchen Berufsschulen sind Flüchtlings- beziehungsweise Integrationsklassen für EQ-Praktikanten und Azubis eingerichtet. Es gibt auch EQ-Förderklassen mit integriertem Sprachkurs sowie Sprachförderung während der Ausbildung. Bitte sprechen Sie uns oder die zuständige Berufsschule direkt an.
An den Berufsschulen in Stuttgart gibt es Ausbildungsmanager/-innen zur Unterstützung und Sprachförderung der Azubis. Die Kontaktdaten finden Sie in einem Flyer der Stadt Stuttgart.
Nützliche Infos hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt:

9. Wie kann ich meinen Azubi beim Deutschlernen unterstützen?

Integration gelingt zu einem großen Teil über Sprache – gute Voraussetzungen dafür bietet der Arbeitsplatz mit dem Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen.
Sie können Ihren Azubi darüber hinaus unterstützen – zum Beispiel, indem Sie die Kosten für einen Sprachkurs übernehmen, selbst ein Deutschtraining oder Lernmaterial anbieten oder ihm einen Sprachmentoren zu Seite stellen. Übrigens müssen betriebliche Deutschkurse nicht mehr vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten wie vergünstigte Kurse.

10. Wie kann ich meinen Azubi bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Unternehmen können ihre Auszubildenden vielfach unterstützen, damit sich diese gut auf die Prüfungen vorbereiten können. Hilfreich sind neben Lernmaterialien und Vorbereitungskursen vor allem Hinweise für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat praktische Tipps für Unternehmen und Auszubildende zusammengestellt:

11. Wohin wende ich mich, wenn ich vermute, dass mein Azubi traumatisiert ist?

An die hier aufgeführten Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema:

12. Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in meinem Unternehmen abschließen?

Für die Dauer der Ausbildung können Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG), bzw. bei nicht-gesichertem Lebensunterhalt eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs möglich mit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Aufenthaltserlaubnis bzw. Ausbildungsduldung.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. In der Mitteilung sind auch der Zeitpunkt des Abbruchs sowie Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.
Wird das Ausbildungsverhältnis abgebrochen oder vorzeitig beendet, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. dem Geduldeten einmalig eine Duldung für 6 Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt.
Wichtig: Personen, die vor dem 01.03.2024 im Besitz einer Ausbildungsduldung waren und die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) erfüllen, können bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen, um aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.
Die Zeiten der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zählen im Gegensatz zur Ausbildungsduldung zu den notwendigen Voraufenthaltszeiten für eine mögliche spätere Niederlassungserlaubnis.

13. Wie erfolgt der Übergang nach erfolgreicher Ausbildung in eine Beschäftigung?

Beschäftigen Sie den Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer bzw. Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen weiter oder findet er eine seiner beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit).
Dafür muss er außerdem
  • einen Pass(-ersatz) besitzen,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Stufe B1 GER – Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsprüfung reicht i. d. R. aus)
Damit die Übernahme von Ausbildung in Beschäftigung gut gelingt: Mit der Freiburger Checkliste (pdf) können sich Unternehmen und Azubis gut auf die notwendigen Schritte zum Übergang von der Ausbildungsduldung („3“) in den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung („+2“) vorbereiten. → Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung (ca. 6 Monate vor geplantem Ausbildungsende)
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. erhält der Geduldete einmalig eine Duldung für 6 Monate, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

14. Welche Möglichkeit bietet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete?

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben.
Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).

15. Wo finde ich weitere Tipps und Hinweise?

Berufsperspektiven in verschiedenen Sprachen

Ein System der Berufsausbildung ist in den meisten Herkunftsländern der Geflüchteten nicht vorhanden. Hier finden Unternehmen mehrsprachige Hilfsmittel, um zu zeigen, wie die duale Berufsausbildung in Deutschland funktioniert.

Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung

Der Erklärfilm stellt das duale Ausbildungssystem und eine Auswahl der über 330 verschiedenen Ausbildungsberufe kurz und knapp vor. Neben einer deutschen Fassung gibt es den Film auch mit Untertiteln in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya.
Erklärfilm Deutsch Erklärfilm Englisch
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Erklärfilm Tigrinya
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Der Film des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge soll Unternehmen dabei helfen, Geflüchtete für die duale Berufsausbildung zu begeistern.
Erklärfilm „Duale Ausbildung“ in ukrainischer Sprache – IHK просто пояснює, що таке «дуальна освіта»
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Booklet „Ausbildung im Unternehmen – berufliche Perspektiven in Deutschland”

Das zweisprachiges Booklet des DIHK zur dualen Berufsausbildung in Deutschland gibt es in den Varianten Arabisch, Farsi, Pashtu und Tigrinya. Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete und skizziert die beruflichen Perspektiven, die eine duale Berufsausbildung in Deutschland eröffnet. Die Booklets können Sie hier herunterladen.

Elternratgeber: Berufsausbildung in Deutschland

Infos rund um die Berufsausbildung, Fördermöglichkeiten und Perspektiven in 17 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Chinesisch).

Ausbildung in Deutschland – Broschüre in einfacher deutscher Sprache

Die Broschüre „Ausbildung in Deutschland: Gestalte deine Zukunft – Chance Ausbildung” gibt es in einfacher Sprache und im Sprachniveau B1. Sie zeigt die Argumente für eine duale Berufsausbildung auf, stellt über 40 Berufe aus den unterschiedlichsten Bereichen vor und gibt wertvolle Tipps für Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

Website „Planet Beruf“

Infos und Arbeitsblätter in einfacher Sprache zur Berufsorientierung, Berufswahl und Bewerbung stellt die Bundesagentur für Arbeit auf „Planet Beruf“ im Download-Bereich zur Verfügung. In der Rubrik „100 Fachbegriffe“ werden wichtige Begriffe aus 10 Berufsbereichen erläutert und in 12 Sprachen übersetzt.

Website „Einfach Zukunft“

Die Website der Bundesagentur für Arbeit und SchuleWirtschaft Deutschland informiert zur Berufsausbildung in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Ukrainisch. Junge Geflüchtete berichten über ihren Werdegang, ihre Entscheidung für eine duale Berufsausbildung sowie über die Unterstützung, die sie erfahren haben. Daneben gibt es hilfreiche Tipps und Links zu den Themen Ausbildung und Bewerbung.

Website „Meine Berufserfahrung“

Die Website der Bertelsmannstiftung will eine schnelle Selbsteinschätzung über das Ausmaß beruflicher Vorerfahrung in verschiedenen Berufen ermöglichen. Damit soll die Vermittlung in Praktika, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit erleichtert werden. In drei bis fünf Minuten kann der/die Teilnehmende mittels Fotos und Tätigkeitsbezeichnungen in zwölf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch) zeigen, mit welchen konkreten beruflichen Handlungen eines deutschen Referenzberufs er/sie vertraut ist. Derzeit steht das Angebot für 30 Berufe zur Verfügung. Das integrierte Berufs-ABC beinhaltet Infos zu den einzelnen Berufen sowie wichtige Begriffe und Tätigkeiten in verschiedenen Sprachen.

Praktikumsbörse für Geflüchtete

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist und bleibt die Eintrittskarte in eine berufliche Zukunft und sichert Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte. Manche Talente sind aber nicht auf den ersten Blick erkennbar und zeigen sich erst bei der praktischen Arbeit im Betrieb. Ein betriebliches Praktikum kann den Einstieg in die Arbeitswelt ebnen: Dort können praktische Kenntnisse vermittelt und sprachliche Kompetenzen erweitert werden. Beide Seiten können sich kennen lernen.
Mit der Praktikumsbörse für geflüchtete Menschen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Plattform zur Vermittlung von Praktikumsplätzen geschaffen. Unternehmen, die Geflüchteten eine Praktikumsmöglichkeit anbieten möchten, können ihre Stelle dort einfach selbst einstellen und mit Praktikumsinteressierten direkt in Kontakt treten.

„Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung

Die Kolleginnen und Kollegen von der IHK-Bewerbervermittlung „Azubi gesucht?“ unterstützen Unternehmen durch passgenaue Vermittlung von Auszubildenden.
Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es zunehmend schwerer fällt, offene Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Das Team “Azubi gesucht?” unterstützt Sie gerne bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen.
Viele Unternehmen haben diese Unterstützung bereits erfolgreich in Anspruch genommen und ihre Ausbildungsplätze besetzt. Gerade auch für kurzfristig freigewordene Stellen bietet der IHK-Service beste Chancen für eine schnelle Nachbesetzung.

Anmeldung zur Bewerbervermittlung

Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Wir reichen Ihre offenen Stellen im Anschluss an passende Bewerberinnen und Bewerber weiter, die zu uns in die Beratung kommen.

Ihre Ansprechpartner

In Stuttgart
Anna Schupeck
Telefon 0711 2005-1346
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
azubigesucht@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Christiane Schullerus-Sixt
Telefon 07031 6201-8246
azubigesucht.bb@stuttgart.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen
Claudia Roth
Telefon 0711 39007-8359
azubigesucht.es@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Petra Dauser
Telefon 07161 6715-8444
azubigesucht.gp@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Sandra Widmayer
Telefon 07141 122-1041
azubigesucht.lb@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Vanessa Imme
Telefon 07151 95969-8744
azubigesucht.rm@stuttgart.ihk.de


Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg 2023 bis 2027

Das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses 2023 – 2027 wurde am 4. Mai 2023 in Stuttgart von der Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Landesverbände unterzeichnet.
Das gemeinsame Ziel der Bündnispartner ist, dass mehr junge Menschen von der Schule in eine Berufsausbildung übergehen. Zudem soll die Berufsausbildung attraktiver und ihre Qualität weiter verbessert werden, damit sie zukunftsfähig bleibt.
Seit 2004 hat das Bündnis viele wichtige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Im letzten Bündniszeitraum (2019 – 2022) insbesondere für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, für die Digitalisierung der Ausbildung und zur Bewältigung der Pandemie. Künftig soll die Berufsorientierung stärker in den Blick genommen werden.
Für die kommenden Jahre hat das neue Ausbildungsbündnis die folgenden zentralen wirtschafts- und gesellschaftspolitische Herausforderungen erkannt: die demografische Entwicklung, die Transformation zu einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft und der Umgang mit den Auswirkungen allgemeiner Krisensituationen.
Die Bündnispartner einigten sich vor diesem Hintergrund auf fünf Themenschwerpunkte bzw. Handlungsfelder, die jeweils mit verschiedenen Maßnahmen konkretisiert werden sollen:
  • Berufliche Orientierung – Wirksamkeit erhöhen
  • Chancengarantie – Wege in Ausbildung aufzeigen
  • Erfolgreiche Ausbildung – Lernorte bei der Qualitätsentwicklung unterstützen
  • Transformation – für eine digitale und nachhaltige Wirtschaft ausbilden
  • Duales Ausbildungssystem – Funktionsfähigkeit erhalten
Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg konnte bereits im vergangenen Bündniszeitraum (2019 bis 2022) trotz der Corona-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des dualen Ausbildungssystems leisten. So hatte Baden-Württemberg mit zuletzt 23,5 Prozent (2021) den bundesweit geringsten Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge (2018: 22,8 Prozent). Der Anteil erfolgreicher Abschlussprüfungen lag 2021 stabil bei 92,8 Prozent (2018: 93,8 Prozent). Über drei Viertel (78 Prozent) der Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen wurden 2021 von ihrem Betrieb übernommen (2018: 75 Prozent).

Ausbilderversprechen

Die Bedeutung der Qualität und der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung nimmt weiter zu. In Zeiten des demografischen Wandels wird es immer wichtiger, qualifizierte Nachwuchskräfte in ausreichender Zahl für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu gewinnen. Umfragen bei Jugendlichen zeigen, dass die Erwartungen an Ausbildungsbetriebe bezüglich der Qualität der Ausbildung hoch sind.
Mit der Initiative „Ausbilderversprechen“ wird engagierten Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg die Möglichkeit zur Profilierung und zum aktiven Arbeitgebermarketing gegeben. Die Betriebe können sich öffentlich zur Umsetzung weitreichender Qualitätsstandards bekennen.
Ein weiterer Vorteil für die Teilnehme am „Ausbilderversprechen“ ist die hervorgehobene Darstellung der Ausbildungsplatzangebote in der Internet-Ausbildungsbörse des DEHOGA Baden-Württemberg.
Die ausführlichen Inhalte des Ausbilderversprechens finden Sie in dem DEHOGA-Merkblatt. Außerdem finden Sie dort die Links zum DEHOGA Baden-Württemberg und zur Internetseite WIR GASTFREUNDE mit Ausbildungsplatzangeboten.

Ausbildungsverträge und Berichtshefte

Auf der Suche nach Vertragsvorlagen? Egal ob für den Ausbildungsvertrag, eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder eine Umschulung. Alle Informationen sowie die Vertragsvorlagen haben wir zusammengestellt.
Zudem stehen Ihnen Formulare zur Vertragsverlängerung, Vertragsverkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge zum Download zur Verfügung.

Mit dem Baden-Württemberg-Stipendium auf Tour

Das Stipendium für Berufstätige fördert Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich. Bei Bedarf gibt es sogar einen weiteren Zuschuss für einen Sprachkurs.
Gefördert werden ein zwei- bis sechsmonatiges Praktikum oder eine zwei- bis elfmonatige Weiterbildung.
Bewerben können sich junge Baden-Württemberger mit überdurchschnittlich gutem, nicht-akademischem Abschluss. Sogar Berufstätige aus dem Ausland haben über das Stipendium die Möglichkeit, das „Musterländle“ kennen zu lernen.
Weitere Informationen zum Programm sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.bw-stipendium.de.

VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen

VerAplus ist ein Programm des Senior Expert Service (SES), das junge Menschen in der Ausbildung unterstützt und zielt darauf ab, die Ausbildungserfolge zu verbessern.
VerAplus stellt erfahrene Fachleute zur Seite, die ehrenamtlich als Coaches fungieren und individuell auf die Bedürfnisse der Auszubildenden eingehen.
Seit 2008 hat VerAplus über 22.000 Ausbildungsbegleitungen vermittelt, mit einer Erfolgsquote von etwa 75%.
Das Programm ist kostenlos, auf zwölf Monate angelegt und kann bis zur Abschlussprüfung verlängert werden.
Anfragen können von den Auszubildenden, Eltern, Berufsschulen, Ausbildungsbetrieben und Kammern direkt gestellt werden. Hier geht es zur Anmeldung.
Ansprechpartner
Ralf Holzner, Regionalkoordinator VerAplus (Region Stuttgart)
E-Mail: stuttgart@vera.ses-bonn.de
Telefon: 01590 6482046
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative Bildungsketten gefördert.

Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen

Ein Berufsabschluss bietet viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.

Voraussetzungen

Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.
Eine einschlägige Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die für den betreffenden Beruf charakteristischen Arbeiten in der Praxis ausgeübt worden sind. Als charakteristische Arbeiten gelten die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Dauer der Ausbildung
gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche
Praxis
2 Jahre 3 Jahre
3 Jahre 4 ½ Jahre
3 ½ Jahre 5 ¼ Jahre
Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme kann nicht als Ersatz für fehlende Praxis gelten, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel der Wohnsitz.
Die Zulassung muss schriftlich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB)beantragt werden.
Folgende Unterlagen/Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit in Kopie
  • Arbeitsbescheinigung mit Tätigkeitsbeschreibung des derzeitigen
    Arbeitgebers (bei Teilzeit-Tätigkeit bitte Umfang angeben!) in Kopie
  • Ausführlicher Bericht über die bisherige berufliche Tätigkeit,
    bezogen auf den gewählten Ausbildungsberuf
  • ggf. Schulabgangszeugnisse, Prüfungszeugnisse der prüfenden Stelle (IHK oder Handwerkskammer), Abschlusszeugnis der Berufsschule etc., jeweils in Kopie
Die IHK Region Stuttgart behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise anzufordern.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie unter Dok. Nr. 3640. Im Hinblick auf mögliche Nachfragen raten wir dringend, die Zulassung mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zu beantragen.
Für die Prüfung fällt laut des aktuell gültigen Gebührentarifs der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB)eine Gebühr an.
Diese beträgt derzeit nach Punkt C 1.3.2
  • 460 Euro für kaufmännische Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung,
  • 450 Euro für gewerbliche Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung
und nach Punkt C 1.3.1
  • 635 Euro (aufgeteilt auf Teil I 175 Euro und auf Teil II 460 Euro) für kaufmännische Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung,
  • 810 Euro (aufgeteilt auf Teil I 360 Euro und auf Teil II 450 Euro) für gewerbliche Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung.
Bei einem ordnungsgemäßen Rücktritt von der Prüfung werden gemäß Punkt C 1.6 des Gebührentarifs 50 Prozent der Gebühren erhoben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr erhoben.

Prüfungsvorbereitung

Geeignete Prüfungsvorbereitungskurse finden Sie in einschlägigen Weiterbildungsdatenbanken wie WIS, KursNet oder Fortbildung-BW oder Sie nehmen mit der Bildungseinrichtung der IHK Region Stuttgart Kontakt auf.
Bitte klären Sie vor Kursbelegung immer auch die Kostenübernahme mit der für Sie zuständigen Stelle ab.

BIBB-REPORT

Ausführliche Informationen zur Externenprüfung enthält der BIBB-Report 20/2013.