Nr. 70433
Angebot der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart Jobmessen.
Die nächste kostenfreie Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende findet am 20. April 2023 für die Branchen Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion, Lager im Berufsinformationszentrum BIZ, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart, statt.
Kleine und mittlere Unternehmen aus diesen Branchen können sich mit unserem Anmeldeformular bis  30. März 2023 anmelden. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
 

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer: 0711 2005-1560

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus insgesamt sieben Präsenz-Jobmessen in den Jahren 2016 bis 2019 mit rund 3.300 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden sowie eine Online-Jobmesse für die Branchen IT, Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahr 2022.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten/-innen zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
 
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jetzt #könnenlernen

Ausbildung macht mehr aus uns

Begeistern Sie junge Menschen für die duale Ausbildung mit der bundesweiten Ausbildungskampagne der IHKs.
Viele Unternehmen suchen derzeit händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs. Und obwohl eine duale Ausbildung unzählige Karrierechancen bietet, bleiben deutschlandweit tausende Ausbildungsplätze unbesetzt. Hier setzt die neue Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” der Industrie- und Handelskammern, die am 9. März 2023 startet, an.
Unter dem Motto Jetzt #könnenlernen lädt die Kampagne junge Menschen ein, in das Lebensgefühl Ausbildung einzutauchen.

Echte Azubis bieten Einblicke in die Ausbildung

Damit die Kampagne die Zielgruppe auf Augenhöhe trifft, wurde sie zusammen mit neun echten Azubis aus ganz Deutschland entwickelt. Sie werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den nächsten Jahren mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co. an dem Lebensgefühl Ausbildung teilhaben lassen. Dabei sollen vor allem Themen aufgegriffen werden, die die Lebensrealität der jungen Menschen widerspiegeln. Wie ist das für die Ausbildung umzuziehen? Wie erstelle ich meine Steuererklärung? Wie verhalte ich mich im Arbeitsleben und wie kann ich meine Hobbys mit dem Achtstundentag vereinbaren?

Ausbildungsbetriebe können selbst mitmachen

Für Ausbildungsbetriebe wird ein eigenes Werbemittelpaket angeboten, denn “Ausbildung macht mehr aus uns” ist eine Mitmachkampagne für Ausbildungsbetriebe. Über E-Mail-Signaturen, Website-Banner, Fahnen und Plakte bis hin zu Roll-Ups und Messewänden – alles kann individuell mit einem Firmenlogo und einem Link zur eigenen Karriereseite versehen werden. Betriebe können aber auch die eigenen Azubis selbst Beiträge oder Videoclips erstellen und drehen lassen.
Ihre Ansprechpartner für “Ausbildung macht mehr aus uns”
In Stuttgart
Selina Kindler
Telefon 0711 2005-1248
selina.kindler@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Iris Nonnemann
Telefon 07031 6201-8221
iris.nonnenmann@stuttgart.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen Britta Schnabel
Telefon 0711 39007-8349
azubigesucht.es@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Dr. Uwe Schwab
Telefon 07161 6715-8421
uwe.schwab@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Ralf Litschke
Telefon 07141 122-1020
ralf.litschke@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Angelika Brand
Telefon 07151 95969-8742
angelika.brand@stuttgart.ihk.de
Kostenfreies Online-Seminar

Wohnen für Auszubildende

Wohnraumangebote für Azubis sind bisher rar gesät, auf dem freien Wohnungsmarkt ist die Konkurrenz groß, nicht wenige sind noch minderjährig. Mittlerweile ist Konsens in Politik und Wirtschaft: Am Wohnen darf die Nachwuchsfrage in den Ausbildungsberufen nicht scheitern.
Die Unternehmen im Land suchen händeringend nach Azubis. Eine weitere Herausforderung bei der Fachkräfte-Nachwuchsfrage ist die Wohnsituation der Jugendlichen. In der aktuellen Situation am Wohnungsmarkt ist guter Rat und gutes Wohnen teuer. Azubiwohnheime können hier ein Ausweg sein. Die Evangelische Akademie Bad Boll zeigt in ihrem kostenlosen Online-Seminar kluge Modellprojekte aus dem Land, die ein Mehr an Angeboten für junge Leute schaffen.
Online-Seminar: “Wohnen für Auszubildende” - Folge 2 der Online-Themenreihe „Die Werkswohnung. Zukunfts- oder Auslaufmodell?“
Datum: Dienstag, 28. März 2023
Uhrzeit: 18.00 bis 20.00 Uhr
Kosten: kostenlos
Anmeldung und Information: Ev. Akademie Bad Boll (ev-akademie-boll.de)
Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
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Onboarding von neuen Kollegen/-innen und Azubis mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund

Veranstaltungsdetails

Onboarding – das Ankommen im Betrieb – bedeutet mehr als nur die Übergabe von Arbeitskleidung, Laptop und Büroschlüssel am ersten Arbeitstag. Erfolgreiches Onboarding beginnt noch im Bewerbungsprozess und stellt sicher, dass Ihre neuen Auszubildenden oder Beschäftigten nicht nur am ersten Tag „auftauchen”, sondern motiviert, informiert und mit vollständigen Unterlagen und Material in Ihrem Unternehmen starten. Im Web-Seminar zeigen wir Ihnen, wie ein erfolgreicher Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung gelingt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Situation von Azubis mit Fluchthintergrund. Dafür sind im Vorfeld u. a. Fragen zum rechtlichen Status und zu Sprachkenntnissen zu beachten.

Zielgruppe: Unternehmer/-innen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche

In Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Die Veranstaltungen finden statt im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“ –
www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Virtuelle Veranstaltung am 22.03.2023

Onlineanmeldung: Digitales Elterncafé – Schulabschluss und dann?

Die Berufswahl ihrer Kinder treibt viele Eltern um. Weiterführende Schule oder berufliche Ausbildung? Was passt besser, ein technischer Beruf, eine kaufmännische Ausbildung oder etwas mit Medien?
Das Elterncafé der IHK-Bezirkskammer Böblingen hilft bei der Orientierung für Schülerinnen und Schüler. In lockerer Atmosphäre lernen Eltern die Vorteile einer praxisnahen Ausbildung kennen und bekommen Anregungen für die Berufswahl ihres Kindes. Sie erhalten aktuelle und authentische Informationen zu den Themen Wege nach der Schule, Berufsberatung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Die Veranstaltung ist natürlich auch für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte interessant. Über die berufliche Ausbildung berichten Expertinnen und Experten aus der Praxis, Personalverantwortliche, Berufsberater, Ausbildungsbotschafter (Jugendliche, die gerade eine Ausbildung machen) und Seniorbotschafter (Fachkräfte, deren Karriere auf einer Ausbildung fußt).
Im Anschluss haben Sie Gelegenheit mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Virtuelle Veranstaltung am 22. März 2023 von 17:00 bis circa 18:30 Uhr
Die Veranstaltung findet über die Online-Plattform Teams statt. Die Teilnahme am Elterncafé ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Erinnerung einen Tag vor dem Termin den Link zur Teilnahme.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um Stornierung. Leiten Sie die Einladung zu dieser Veranstaltung gern an andere Interessierte weiter.
Nächstes Web-Seminar am 28.03.2023

Ausbildung und Beschäftigung von Zugewanderten

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen oder ausbilden können, welche Möglichkeiten Ihnen das neue Chancen-Aufenthaltsrecht bietet, wie Sie Fachkräfte und Auszubildende mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund gewinnen und die neuen Mitarbeiter/-innen erfolgreich im Unternehmen integrieren können. 
Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenfrei. 
Zielgruppe: Unternehmer/-innen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche
 
  • 06.12.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr: Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten aus der Ukraine, online

    Unternehmen haben ein großes Interesse, Geflüchtete aus der Ukraine zu beschäftigen. Man kann eine große Bereitschaft beobachten, diese Menschen zu unterstützen und sie auch ins Berufsleben zu integrieren. Rund um den Einstellungsprozess gibt es viele Fragen zu klären. Wie erhalten die Geflüchteten Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis? Was ist der schnellste Weg zu Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherung und Bankkonto? Wie erreiche ich die Zielgruppe und welche Erfahrungen haben Unternehmen in der Praxis bereits gemacht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten aus der Ukraine und tauschen mit Ihnen Erfahrungen aus. 

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 24.01.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr: Die Regelungen des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts und Migrationspakets – Bleibeperspektiven für langjährig Geduldete, online

    Haben Sie in Ihrem Unternehmen Geflüchtete in Beschäftigung oder Ausbildung, die immer wieder von Abschiebung bedroht sind? Die Bundesregierung führt in einem ersten Migrationspaket ein neues Chancen-Aufenthaltsrecht ein, mit dem Menschen, die schon lange ohne Bleibeperspektive in Deutschland leben, neue Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt geboten werden. Außerdem werden Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration schneller zugänglich gemacht und einige weitere Regelungen im Bereich Asyl und Migration angepasst. Wir zeigen, was die Änderungen für Betroffene und Unternehmen bedeuten, und was sie tun müssen, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht.

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 02.03.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr: Recruiting von Mitarbeiter/-innen und Azubis mit Fluchthintergrund, online

    Viele Unternehmen öffnen sich aus unternehmerischer Verantwortung und aufgrund des Fachkräftemangels für geflüchtete Menschen und bieten ihnen Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten an. Personalauswahlprozesse müssen dafür häufig offener und ressourcenorientierter gefasst werden. Welches sind hier die passenden Ansätze und Methoden? Wie gestaltet man Bewerbungsgespräche fair? Welches Sprachniveau ist Voraussetzung bzw. mit welchen Weiterentwicklungen kann im Laufe einer Ausbildung gerechnet werden? Und wie kommt man in dieser Zielgruppe in Kontakt zu neuen Auszubildenden und Mitarbeiter/-innen? Im Web-Seminar geben wir Ihnen Antworten auf diese Fragen und tauschen mit Ihnen Erfahrungen aus.

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 28.03.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr: Onboarding von neuen Kollegen/-innen und Azubis mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund, online

    Onboarding – das Ankommen im Betrieb – bedeutet mehr als nur die Übergabe von Arbeitskleidung, Laptop und Büroschlüssel am ersten Arbeitstag. Erfolgreiches Onboarding beginnt noch im Bewerbungsprozess und stellt sicher, dass Ihre neuen Auszubildenden oder Beschäftigten nicht nur am ersten Tag „auftauchen”, sondern motiviert, informiert und mit vollständigen Unterlagen und Material in Ihrem Unternehmen starten. Im Web-Seminar zeigen wir Ihnen, wie ein erfolgreicher Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung gelingt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Situation von Azubis mit Fluchthintergrund. Dafür sind im Vorfeld u. a. Fragen zum rechtlichen Status und zu Sprachkenntnissen zu beachten.

    Infos und Anmeldung
In Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Die Veranstaltungen finden statt im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“
– www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen
Auf unserer Website beantworten wir wichtige Fragen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund:

FAQs zur Ausbildung von Flüchtlingen

FAQs zu Aufenthalt und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine

FAQs zur Beschäftigung bzw. Ausbildung von Fachkräften aus dem Ausland
Titelthema Magazin Wirtschaft

Das Büro der Zukunft – mehr als Homeoffice

Erinnern Sie sich? Wer vor wenigen Jahren den Laptop unter den Arm klemmte, um sich „ins Homeoffice“ zu verabschieden, bekam oft Wünsche für einen „schönen Feierabend“ mit auf den Weg. Zwar experimentierten schon damals einige Unternehmen mit mobilem Arbeiten, aber in der Regel war das „Privileg“ auf einige wenige Mitarbeitergruppen beschränkt und mehr oder weniger bürokratisch geregelt. Denn bei aller Innovationsfreude blieb ein großes Fragezeichen: Würden die Beschäftigten auch verantwortlich mit den neuen Freiräumen umgehen?

Seit Corona ist Homeoffice keine Frage mehr

Seit dem Corona-Schock stellt fast niemand mehr diese Frage. Hunderttausende von Arbeitnehmern wurden im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Wochen und Monate an den heimischen Schreibtisch geschickt. Und das Chaos blieb aus. Viele Unternehmen berichteten sogar von einer gestiegenen Produktivität. Mittlerweile ist das Arbeiten mit Laptop und Tablet von zuhause oder in der Bahn für viele zum Alltag geworden.
Manchen wird es schon fast wieder zuviel. „Zunächst war es für die Betriebe tatsächlich eine Herausforderung, ihre Beschäftigten wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen“, sagt Constanze Weiß, Technik-Soziologin am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart-Vaihingen. „Wir haben aber festgestellt, dass die Wenigsten auf die Dauer nur zuhause oder nur im Unternehmen arbeiten wollen.“ In der aktuellen Studie „Raumwechsel“ haben die Forscherinnen 1000 Erwerbstätige befragt. Herausgekommen ist eine klare Präferenz für den goldenen Mittelweg: den Wechsel zwischen mobilem Arbeiten und der Präsenz in der Firma. Das ist natürlich ein Mittelwert – es gibt auch Personen, die lieber überwiegend im Büro oder mobil arbeiten möchten. „Die meisten Unternehmen steuern deshalb eine hybride Arbeitsweise an“, sagt Weiß.   
 
So auch beim Pressenhersteller Schuler in Göppingen. Dort hat man im vergangenen Sommer an allen neun deutschen Standorten „hybrides Arbeiten“ zur Regel gemacht. Das bedeutet: Diejenigen unter den 2500 Mitarbeitern in Deutschland mit Büro-Arbeitsplatz dürfen an normalerweise zwei Tagen zuhause arbeiten, den Rest der Woche sollten Sie am Arbeitsplatz sein.  „Wir wollen ein moderner und attraktiver Arbeitgeber sein, und die Corona-Zeit hat bewiesen, dass die meisten Teams und ihre Führungskräfte in der Lage sind, hybride Arbeitsformen fair und ohne Effizienzverluste zu organisieren“, sagt Arbeitsdirektor Thomas Kamphausen. Schuler sieht sich damit durchaus als Vorreiter im deutschen Maschinenbau. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein will, werde daran aber nicht mehr vorbeikommen, so Kamphausen. „Die Bewerber erwarten, dass ihnen hier etwas angeboten wird.“
Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit

Kaiser+Kraft-Vice President Felix Ulrich über die Mitarbeiterbefragung zum Homeoffice während Corona

Man kann aber auch zuviel des Guten tun. Kamphausen ist überzeugt: „Wenn Mitarbeiter gar nicht mehr ins Büro kommen, leidet darunter sehr schnell das Gefühl, zusammenzugehören“, weiß er. Während Corona trafen sich viele Schuler-Beschäftigte nicht von Angesicht zu Angesicht, Neuanfänger und Auszubildende lernten ihre Kollegen erst nach Monaten persönlich kennen. „Wir haben uns für den Mix aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten entschieden, damit Schuler eine lebendige Community bleibt.“

Die Büros dürfen trotzdem nicht leer sein

Funktionieren kann das nur, wenn sich die Beschäftigten untereinander und mit ihren Vorgesetzten gut abstimmen, so der Manager. Die beliebtesten Tage im heimischen Arbeitszimmer sind, wenig überraschend, Montag und Freitag. Zwar sei es in Ordnung, so weit wie möglich auf die Wünsche der Beschäftigten einzugehen und beispielsweise Präsenzbesprechungen eher in die Wochenmitte zu legen. „Unsere Büros dürfen am Montag und Freitag aber nicht leer sein.“ Den Schuler-Mitarbeitern sei auch völlig klar, dass man die Arbeit in den eigenen vier Wänden genau so ernst nimmt wie im Büro und sich entsprechend präsentieren sollte. „Dass ein Mitarbeiter die Kamera nicht einschalten möchte, weil er noch im Schlafanzug ist, kommt mittlerweile nicht mehr vor.“
Nicht alle Mitarbeiter profitieren vom neuen Angebot. „In der Produktion lässt sich die Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht ersetzen, auch in einigen anderen Bereichen ist das schwierig“, so Kamphausen.  „Deshalb arbeiten wir gleichzeitig daran, auch reine Präsenzarbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten.“ Besonders wichtig sei den Mitarbeitern dabei, dass ihre Belange bei der Geschäftsleitung Gehör finden. „Und das nehmen wir sehr ernst.“
Auch beim B2B-Geschäftsausstatter Kaiser+Kraft dürfen die Mitarbeiter zwischen mobiler und stationärer Arbeit wählen. „Wir sind in dieser Richtung extremst offen“, so Vice President Felix Ulrich. In einer Mitarbeiterbefragung hat die Geschäftsführung zuvor herausgefunden, wie sich die erzwungene Heimarbeit während der Corona-Monate auf die Arbeitsleistung ausgewirkt hat. „Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit“, sagt Ulrich. „Tatsächlich fiel das Urteil der Führungskräfte sogar noch positiver aus als das der Beschäftigten.“

Bei der Arbeitszeit werden die Zügel locker gelassen

Wie die Mitarbeiter ihren Freiraum nutzen, bleibt ihnen überlassen. Auch bei der Arbeitszeit lässt die Stuttgarter Firma die Zügel locker: Gearbeitet werden darf zwischen sechs und 23 Uhr, auch am Samstag. „Es ist uns egal, wann die Leute arbeiten, solange das Ergebnis stimmt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“, sagt Ulrich. In vielen Teams hat sich mittlerweile aber ganz von selbst ergeben, dass sie sich einmal in der Woche zu einem „Teamtag“ in der Firma treffen. „Das fördert natürlich den Austausch auf persönlicher Eben besser als ein virtuelles Meeting“, erklärt der Personalleiter. Seit diesem Jahr gilt der Mittwochvormittag als sogenannter „meeting-freier-Vormittag“, damit die Mitarbeiter auch mal bewusst Zeit für den persönlichen Austausch oder auch einfach zum Abarbeiten der Themen nutzen können.
Der Personalchef nutzt den weiten Spielraum auch gerne selbst: Die Kinderbetreuung am Nachmittag gleicht er durch abendliche Arbeitsstunden aus, auf der Fahrt von seinem Wohnort bei Heilbronn nach Stuttgart macht er das Zugabteil zum Büro. „Da macht es nicht so viel aus, wenn der Zug wegen Weichenschaden eine halbe Stunde warten muss.“ Für Felix Ulrich versteht es sich von selbst, dass es für die Geschäftsführung keine Extrawürste gibt: So hat Kaiser+Kraft im Büro das Desksharing eingeführt – feste Arbeitsplätze gibt es nicht mehr, jeder Mitarbeiter sucht sich morgens einen freien Schreibtisch im Bürogebäude – auch Ulrich und seine Kollegen aus der Chefetage.
„Fast alle unsere Kunden verbinden Mobilarbeit mit Desksharing“, sagt Karolin Fröscher. „Denn es ist Platzverschwendung, wenn konstant die Hälfte der Mitarbeiter zuhause arbeitet, im Unternehmen aber für jeden ein fester Arbeitsplatz freigehalten wird.“ Die 30-Jährige weiß ziemlich genau, welcher Trend gerade die Bürowelt regiert, denn ihr Unternehmen, die Fröscher GmbH & Co. KG in Steinheim/Murr (Kreis Ludwigsburg), stellt Möbel und Lösungskonzepte für moderne Arbeitsräume  her.

Die Anforderungen an die Arbeitsräume ändern sich stark

Die Anforderungen an Arbeitsräume ändern sich derzeit stark, so Fröscher. „In dem Maße wie Präsenz und feste Arbeitsplätze auf dem Rückzug sind, gewinnen Begegnungsräume wie der Flur oder die Kaffeeküche an Bedeutung für die Firmenkultur.“ Den Mangel an persönlicher Begegnung versuchen viele Unternehmen durch regelmäßige Teamtage auszugleichen.  Damit sich alle Teammitglieder wohl fühlen, wird dabei sehr auf eine gute Atmosphäre geachtet. Wie das aussehen kann, zeigt Fröscher in drei „Kreativräumen“ am Firmensitz, deren größter stolze 1600 Quadratmeter misst.  Darin findet man nicht nur die obligatorischen Tischkicker und Sitzinseln, sondern ein buntes Potpourri, wie sich Arbeits- und Begegnungsräume abseits öder 08/15-Einrichtungen gestalten lassen. Etwa eine Retro-Nische mit Möbeln und Utensilien, die an die 60er-Jahre erinnern. Oder eine Spiellandschaft, in der sich Kinder vergnügen, während die Eltern nebendran über ihrem Businessplan brüten. Die vielen Sport- und Spielgeräte springen ins Auge, aber es gibt auch alles, was man für ein Meeting benötigt – von der Audio-Anlage über Video- und Medientechnik bis zum  digitalen Whiteboard.
Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt

Karolin Fröscher

Früher waren die Kreativräume einfach nur die Ausstellungsfläche des vor gut 100 Jahren als Schreinerei für Friseurmöbel gegründeten Familienunternehmens, erklärt Karolin Fröscher. „Aber je breiter und innovativer das Angebot wurde, desto häufiger haben Kunden nachgefragt, ob sie sich für Veranstaltungen und Meetings einmieten könnten.“ Das Ganze diene jetzt auch als Experimentierfeld, um Kunden mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut zu machen und die eigenen Arbeitsräume weiterzuentwickeln. „Die Kreativräume wirken spielerisch, haben aber eine wichtige Funktion“, sagt die Juniorchefin. „Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt, ohne dass irgendetwas zwischen einem steht. Das sollen unsere Kunden hier erleben.“

Trend zum Desksharing

Den Trend zum Desksharing bestätigt Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik. „Das Konzept findet zunehmend Verbreitung, auch weil sich Bürofläche so effizienter nutzen lässt.“ Allerdings hat die Fraunhofer-Wissenschaftlerin auch festgestellt, dass viele Beschäftigte nur ungern auf ihren eigenen Schreibtisch verzichten. „Viele empfinden dies als illegitimen Eingriff in ihr Territorium. Diese Reaktion ist psychologisch nachvollziehbar und sollte ernst genommen werden.“ Aktuell fragen deshalb viele Unternehmen beim IBP an, wie sich bei den Mitarbeitenden eine größere Akzeptanz erreichen lässt.“ Laut Zaglauer gibt es hierfür durchaus Möglichkeiten. Entscheidend sei zum Beispiel, eine gute „Clean Desk“ Policy, damit die Arbeitnehmer einen neutralen Arbeitsplatz ohne „Spuren“ eines Vorgängers vorfinden und den Platz sehr schnell auf seine Bedürfnisse umrüsten kann – etwa durch höhenverstellbare Möbel und passende Anschlüsse für digitale Endgeräte. Auch sei es sehr wichtig, bei der Einführung hybriden Arbeitens mit Desksharing zu jeder Zeit klar zu kommunizieren und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten. Die praktische Erfahrung zeigt außerdem:  Mit Partizipationsformaten wie Workshops oder Befragungen kann es gelingen, die Anforderungen der Nutzer an Arbeitsplätze, Räume und Organisation zu berücksichtigen und somit zu erreichen, dass die Veränderungen besser akzeptiert werden.
Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen

Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik

„Die Ansicht ist verbreitet, dass Beschäftigte in der Firma nur noch der Begegnung und der Zusammenarbeit suchen, während stilles und konzentriertes Arbeiten daheim stattfindet“, weiß Maria ­Zaglauer. Sie möchte das so nicht so stehen lassen. „In der Raumwechsel-Studie haben wir herausgefunden, dass es diese strenge Trennung nicht gibt. Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen.“ Unternehmen, denen daran liegt, dass sich ihre Mitarbeiter beim hybriden Arbeiten wohlfühlen, sollten also darauf achten, dass es zusätzlich zu den Arbeitsplätzen im Mehrpersonen- oder Großraumbüro auch genügend Rückzugsräume gibt, zum Beispiel für die inzwischen stark verbreiteten Videokonferenzen. Dies entspricht dem Ansatz aktivitätsbasierter Büroraumkonzepte, die verschiedene Räume für verschiedene Arten von Tätigkeiten vorsehen. Ebenso wichtig kann es sein, einzelne Arbeitsplätze durch Trennelemente abzuschirmen und so dem Wunsch nach Privatsphäre entgegenzukommen. „Das ist auch akustisch eine Notwendigkeit, um gegenseitige Störungen zu minimieren.“

Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung

Wenn ständig ein Großteil der Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens arbeitet, stellt das auch Anforderungen an die Technik, insbesondere die Telekommunikation. Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung, und dafür muss in der Regel der Arbeitnehmer selbst sorgen. Aber es gibt noch mehr Anforderungen: die Mitarbeiter sollen unter ihren gewohnten Durchwahlen erreichbar sein und über ihre Nebenstellen telefonieren können, als säßen sie in der Firma. Schließlich ist es dem Kunden egal, wo sich sein Gesprächspartner gerade aufhält.
So genannte virtuelle Telefonanlagen werden deshalb zurzeit stark nachgefragt. Dieses Modell ist auch als Voice-Cloud bekannt und basiert auf der Voice-over-IP-Telefonie via Internet. Die Kommunikationssoftware des Unternehmens ist hierbei nicht mehr auf Servern im Haus, sondern in einem Rechenzentrum gespeichert. Ein Dienstleister konfiguriert, pflegt und wartet die „Anlage“, die eigentlich nur noch aus Bits und Bytes besteht, wenn man von den Kabeln, Computern und Telefonen in der Firma einmal absieht. Einer der wenigen Mittelständler, die sich auf diesem Feld tummeln, ist die Citrus Communication Systems GmbH in Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) mit Niederlassungen in Nürnberg und Leipzig. „Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist“, sagt Gründer und Geschäftsführer Peter Frohmüller. Und natürlich müssen die Citrus-Mitarbeiter hierfür nicht extra zum Rechenzentrum nach Frankfurt fahren, mit dem Frohmüller zusammenarbeitet, sondern programmieren die Einstellungen ihrerseits aus der Ferne vom Büro oder Wohnzimmer aus. Derzeit macht das Geschäft mit der Voice Cloud nur etwa ein Zehntel der Umsätze des Pleidelsheimer Systemhauses aus, das unter anderem viele Kommunen zu seinen Kunden zählt. Frohmüller rechnet aber damit, dass sich das Verhältnis bis in fünf Jahren umdreht: „Schon jetzt entscheiden sich 80 bis 90 Prozent der Neukunden für eine virtuelle Telefonanlage.“  Nicht nur weil sie flexibler ist, auch Cybersicherheit und Verfügbarkeit seien besser als bei einer In-House-Lösung.
Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist

Peter Frohmüller

Wohl eine der größten Veränderungen durch mobiles Arbeiten: Mitarbeiter müssen gar nicht mehr in Reichweite ihres Arbeitgebers wohnen. Vor allem in IT-Unternehmen ist es gang und gäbe, Fachkräfte in Berlin, Budapest oder Bangalore zu beschäftigen, aber auch andere Branchen haben entdeckt, dass New Work den Kreis potenzieller Mitarbeiter erweitert und die Hemmschwelle für Bewerber senkt, bei einer Firma im Heckengäu oder im Schwäbischen Wald anzuheuern.

Coworking Space hilft, wenn die Decke auf den Kopf fällt

So weit so gut, aber was tut man als Mitarbeiter, wenn einem bei der Arbeit die Decke auf den Kopf fällt, der Schwatz beim Kaffeeholen fehlt und der nächste Besuch in der Firmenzentrale erst in vier Wochen ansteht? Man mietet sich in einem Coworking Space ein. Die neue Arbeitsform, bei der Selbstständige, Kleinunternehmen aber auch Arbeitnehmer je nach Bedarf Schreibtische oder Büros gemeinsam mit der notwendigen Infrastruktur mieten können, ist nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern mittlerweile auch in den meisten mittleren Städten verbreitet. Zum Beispiel in Schorndorf. Direkt gegenüber dem Schloss, im Gebäudekomplex „Villa am Schloss“ in dem auch die  Vermögensverwaltungsgesellschaft Flex Fonds ihren Sitz hat, befindet sich die CoWirken-GmbH. Gründerin Karin Feig und ihre Tochter Alicia als Geschäftsführerin haben dort Ende 2021 zwei Etagen als Coworking Space eingerichtet. Großraumbüro und mehrere Einzelbüros sind mit leistungsfähigen Internetanschlüssen und zum Teil mit Technik für Videokonferenzen ausgestattet. Der Schwerpunkt der Spaces liegt auf Nachhaltigkeit sowie auf den Eventräumen, wo Unternehmen sich für Tagungen, Seminare, Workshops oder besondere Firmenanlässe einmieten können.
David Hock schätzt diese Rundumversorgung sehr. Mit der Agentur Mehrbewerbungen.de rekrutiert er in den sozialen Medien Personal für seine Kunden. Deshalb ist er auf eine gute technische Ausrüstung angewiesen. Bevor er mit einem Mitarbeiter in sein abschließbares Teambüro bei CoWirken zog, hat er zuhause im Wohnzimmer gearbeitet. „Das war auf die Dauer nichts“, sagt Hock, es wurde zu eng, und mit einer sauberen räumlichen Trennung funktioniert es einfach besser.“ Im Coworking Space findet er nicht nur die Büroausrüstung, die er braucht, sondern auch Rückzugsräume, in denen er vertrauliche Kundengespräche führen kann und eine Kaffeeküche, wo er mit anderen Mietern ins Gespräch kommt. „Das ist schließlich einer der Vorteile eines Coworking Space“, unterstreicht ­Karin Feig. „Die Leute vernetzen sich und bilden eine Community.“  
Nicht alle Mieter bei CoWirken sind Startup-Gründer, und sie belegen die Räume auch nicht immer auf Dauer. „Wir haben Außendienstler, die nur eine begrenzte Zeit in der Gegend sind und zum Beispiel für eine Woche einen ruhigen Arbeitsraum brauchen“, sagt Geschäftsführerin Alicia Feig. „Es gibt aber auch Arbeitnehmer, ­denen es daheim zu unruhig ist und die deshalb zu CoWirken kommen – machmal auch nur für 3-5 Tage in der Woche.“
In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen

Alicia Feig

Ebenso vielfältig wie die Kundschaft sind die Branchen, aus denen sie stammt. Derzeit gibt es Recruiting- und Handwerksunternehmen, Künstler, IT-Fachleute, Businesstrainer, Übersetzer, einen Energieberater und einen Leuchtenentwickler. In der Jugendstilvilla, die mit dem Glasneubau verbunden ist und somit ebenfalls zum Gebäudekomplex gehört, sollte eigentlich eine Kindertagesstätte einziehen. „Das wäre für unser Angebot eine absolut sinnvolle Ergänzung gewesen“, bedauert Karin Feig. Während der Arbeit hätten die Mieter dann auch ihre Kinder in Obhut geben können, und das auch noch fast in Sichtweite. „Die Stadt unterstützte unser Vorhaben und mit einem privaten Träger aus der Nähe waren wir fast schon einig“, so die Gründerin. Doch weil der Partner kein Personal fand, scheiterte das Vorhaben. Die Gründerinnen haben das Beste daraus gemacht: Jetzt ziehen hier Coaches, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und sogar eine Zen-Meisterin ein. „Damit bilden wir einen Gesundheitsschwerpunkt“, so Alicia Feig. „In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen." Ein Raum im Coaching- und Therapiezentrum und ein Privatbüro im Coworking Space sind noch frei, doch die Gründerinnen sind zuversichtlich, dass sie auch hier bald Mieter finden.

Das Raumklima immer im Blick haben

Nicht für jeden muss es gleich eine Villa sein, aber: „Die Raumqualität beeinflusst die Produktivität der Mitarbeitenden stark“, wie Fraunhofer-Wissenschaftlerin Maria Zaglauer bestätigt. Neben der richtigen Akustik, optimalen Lichtverhältnissen und gutem Raumklima sind der Wunsch nach Privatheit sowie der „Naturbezug“ im Büro sehr wichtig, weiß die Psychologin. Das dürfen großflächige Begrünungskonzepte oder Zimmerpflanzen sein, aber auch ein freier Blick durchs Fenster auf Wald oder Obstwiesen. Sogar eine natürlich grüne Wandgestaltung kann bereits einen positiven Effekt haben. Es lässt sich eben auch mit ganz einfachen Methoden eine gute Arbeitsatmosphäre herstellen.

Walter Beck, Redakteur Magazin Wirtschaft für Titelthema 3-4.2023
Veranstaltung am 09.03.2023

Jahreskongress Berufliche Bildung - jakobb kompakt@didacta

Werbebanner jakobb

Wie gewinnen wir die Generation Z für die Duale Ausbildung?

Am 9. März werden alle Berufsschullehrkräfte und betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder zu jakobb kompakt@didacta eingeladen. Zusammen mit den Partnern des Jahreskongresses Berufliche Bildung (jakobb) – dem Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg (BLV), dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), dem didacta Verband, der IHK Region Stuttgart und World Skills – wird im ICS der Messe Stuttgart der Frage nachgegangen, wie Nachwuchskräfte für die Duale Ausbildung begeistert und gewonnen werden können.
Seit 2015 ist jakobb die Veranstaltung, auf der sich die Partner der Dualen Ausbildung begegnen und austauschen.

Kostenfreies didacta-Tagesticket sichern!

Melden Sie sich bei jakobb kompakt@didacta an und erhalten Sie ein kostenfreies Tagesticket für die didacta. So können Sie am 9. März den ganzen Tag auf der Messe verbingen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Was: Jahreskongress Berufliche Bildung – jakobb kompakt@didacta
Wann: 9. März 2023
Wo: ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart
Für wen: Ausbildungsverantwortliche aus Unternehmen, Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte und Schulleitungen beruflicher Schulen
Veranstalter: Klett MINT, BIBB, BLV Baden-Württemberg, didacta Verband, IHK Region Stuttgart, WorldSkills Germany e. V.

Weitere Informationen und das vollständige Programm:
www.jakobb.de/jakobb-kompakt


Workshops, Seminare und Termine

IHK-Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung

Hier finden Sie die Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart zu Themen der Fachkräftesicherung. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpersonen.
Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter „Fachkräfte und Personalentwicklung“ – hier werden Sie regelmäßig über die Veranstaltungen informiert.
Termin: Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, Ansprechpartner/-in
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de
 
Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
 
Roman Leonov, Telefon 0711 2005-1511, roman.leonov@stuttgart.ihk.de
 
Michael Weißleder, Telefon 0711 2005-1343, michael.weissleder@stuttgart.ihk.de
 
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424,  sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de
 
Larissa Faller, Telefon 07031 6201-8253, larissa.faller@stuttgart.ihk.de
 
Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1912, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de

Barbara Keller, Telefon 07151 95969-8728, barbara.keller@stuttgart.ihk.de
 
Karin-Franziska Lenhardt, Telefon 0711 2005-1267, karinfranziska.lenhardt@stuttgart.ihk.de
 
Iris Nonnenmann, Telefon 07031 6201-8232, iris.nonnenmann@stuttgart.ihk.de
 
Lisa Brechter, Telefon 07151 95969-8748, lisa.brechter@stuttgart.ihk.de
 
Rainer Simshäuser, Telefon 0711 2005-1318, rainer.simshaeuser@stuttgart.ihk.de
 
Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
 
Barbara Keller, Telefon 07151 95969-8728, barbara.keller@stuttgart.ihk.de
 
Dr. Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1912, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de
Kathrin Barbi, Telefon 0711 1657-287, kathrin.barbi@hwk-stuttgart.de
 
Britta Schnabel, Telefon 0711 39007-8349, britta.schnabel@stuttgart.ihk.de
 
Britta Schnabel, Telefon 0711 39007-8349, britta.schnabel@stuttgart.ihk.de
 
Frau Schullerus-Sixt, Telefon 07031 6201-8246, christiane.schullerus-sixt@stuttgart.ihk.de
 
Barbara Keller, Telefon 07151 95969-8728, barbara.keller@stuttgart.ihk.de
 
Barbara Keller, Telefon 07151 95969-8728, barbara.keller@stuttgart.ihk.de
 
Michael Weißleder, Telefon 0711 2005-1343, michael.weissleder@stuttgart.ihk.de
 
26. September 2023, 15:00 bis 16:30 Uhr: Web-Seminar: Unterstützung bei der Beschäftigung und Ausbildung ausländischer Fachkräfte, online
eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de
 
Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de
 
Michael Weißleder, Telefon 0711 2005-1343, michael.weissleder@stuttgart.ihk.de
 
16. November 2023, 11:00 bis 12:30 Uhr: Web-Seminar: Berufskompetenzen sichtbar machen – mit dem ValiKom Transfer-Zertifikat, online
in Zusammenarbeit mit IHK Rhein Neckar & IHK Südlicher Oberrhein
Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1912, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de
 
Mehr Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung? Melden Sie sich an zu unseren kostenfreien Web-Seminaren im Rahmen der Reihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“. Ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg.
Veranstaltungen der IHKs im Rahmen der Berufsorientierung für Jugendliche, an denen Sie sich als Unternehmen ggf. beteiligen können, finden Sie auf unserem Portal „Berufsorientierung in Baden-Württemberg“.
Auf die Ausbildungsplätze, fertig, los!

IHK-Lehrstellenbörse wieder online!

Nicht nur suchen, sondern auch finden! Die IHK-Lehrstellenbörse kann wieder online unter www.ihk-lehrstellenboerse.de aufgerufen werden!
In der IHK-Lehrstellenbörse können zugelassene Ausbildungsbetriebe kostenlos Ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen.

Was ist zu beachten?

Aufgrund der Cyber-Attacke müssen sich alle bereits registrierten Ausbildungsbetriebe für die erstmalige Anmeldung ein neues Passwort setzen.
Das Zurücksetzen des Passwortes kann über die „Passwort vergessen“-Funktion erfolgen oder über das Kontaktformular für Unternehmen, um den Zugang anzufordern.
Sobald die Zurücksetzung des Passwortes erfolgt ist, können Sie sich wieder an der Lehrstellenbörse anmelden und Ihre Ausbildungsplatzangebote und Praktika pflegen.
Der Benutzername für Unternehmen ist die zehnstellige Identnummer mit vorangestellter Kammernummer ( 175 für die IHK Region Stuttgart). Daher hat der Benutzername immer eine Länge von 13 Zeichen.

Sie sind noch nicht bei der IHK-Lehrstellenbörse registriert?

Mit dem Lehrstellenmeldebogen (PDF-Datei · 260 KB) können Sie sich kostenlos für die IHK-Lehrstellenbörse registrieren.
Mit dem Lehrstellenmeldebogen melden sie uns Lehrstellen und beantragen neue Zugangsdaten. Wir benötigen von Ihnen insbesondere Ihr Einverständnis zur Datenschutzerklärung, damit wir Ihre Lehrstellen auf der bundesweiten Lehrstellenbörse eintragen können.
Aufgrund der technischen Begebenheiten werden die iOS und Android Apps der IHK-Lehrstellenbörse noch geprüft und werden daher nicht wieder mit der Lehrstellenbörse produktiv gesetzt.

Schon gewusst?

Auch die Kolleginnen und Kollegen der IHK-Bewerbervermittlung stehen Ihnen bei Interesse gerne unterstützend zur Verfügung.
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website im Artikel zu Azubi gesucht.

Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Karriere mit Lehre

"Ich habe alle meine Ziele auch so erreicht"

„Ich wollte nie einen Ferrari oder eine Villa“, sagt Alexander Hezinger. „Ein eigenes Haus aber schon.“ Dieses Ziel hat der 35-Jährige erreicht, und nicht nur das. Auch seine berufliche Laufbahn kann sich sehen lassen: Hezinger ist heute Abteilungsleiter International Logistics der Stuttgarter Takkt-Gruppe. Mit zurzeit vier Mitarbeitern organisiert er Spediteure, die für den Geschäftsausstattungs-Großhändler Transporte in ganz Europa durchführen.

Genug davon, die Schulbank zu drücken

Eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann beim Takkt-Tochterunternehmen Kaiser + Kraft war es, mit der seine Karriere nach dem Abitur begann. „Nach dreizehn Jahren hatte ich genug davon, die Schulbank zu drücken“, erklärt Hezinger seine Entscheidung für die duale Ausbildung, obwohl ihm auch die Hochschule offen gestanden hätte. Bei seinem Bruder konnte er zudem beobachten, wie so ein BWL-Studium abläuft. „Das war mir entschieden zu theoretisch, ich wollte Erfahrung in der Praxis sammeln!“

Fenster zur “großen weiten Welt”

Dass es eine kaufmännische Ausbildung sein sollte, war für den jungen Alexander Hezinger bald klar. „Das hat mich immer interessiert, und unsere Eltern arbeiten beide in kaufmännischen Berufen.“ Der Einzelhandel war ihm jedoch zu kleinteilig, denn obwohl Hezinger in seinem Heimatort Urbach im Remstal fest verwurzelt ist und als Trainer für die Ausbildung des Handball-Nachwuchses sorgt, war und ist es ihm wichtig, ein Fenster zur „großen weiten Welt“ offen zu halten. Der B2B-Geschäftsausstatter am Stuttgarter Pragsattel schien da nach einer Internetrecherche bestens geeignet.

Auf die Karriereleiter mit der IHK

In seiner auf zwei Jahre verkürzten Ausbildung lernte Hezinger den Betrieb kennen und wurde danach als Sachbearbeiter für die Abwicklung von Reklamationen der ausländischen Tochterunternehmen von Kaiser + Kraft eingesetzt. Schon bald begann er, seine Kenntnisse berufsbegleitend durch IHK-Fortbildungen zu verbessern – zunächst zum Handelsfachwirt, später dann zum Betriebswirt (IHK). Trotzdem blieb Hezinger zunächst lange Sachbearbeiter, rückte später zum Referenten auf. Die Gelegenheit zum nächsten Karriereschritt ergab sich für ihn 2019, als ein neues jüngeres Management bei Kaiser + Kraft den Fokus stärker auf die Personalentwicklung richtete. Hezinger wurde Gruppenleiter der neu geschaffenen Einheit Logistik und Disposition. „Das war nun ein Bereich, in dem ich viel mehr gestalten konnte“, freut sich der Remstäler.

Weiterbildungen als Schlüssel

Mitte vergangenen Jahres wuchs sein Verantwortungsbereich dann nochmals, als der Mutterkonzern Takkt die Transportlogistikaktivitäten seiner europäischen Tochterunternehmen bündelte und die Leitung Alexander Hezinger übertrug. „Man muss natürlich schon an sich arbeiten“, betont Hezinger und ist überzeugt: „Ohne die Weiterbildungen hätte ich das nicht geschafft.“ Vor allem der Kurs zum Betriebswirt (IHK), für den er eineinhalb Jahre lang seine Wochenenden opferte, sei ein „gewaltiger Sprung“ gewesen und habe seinen Blick entscheidend erweitert.

Guter Rat: Wissen mit Mitarbeitern teilen

„Mir kommt es darauf an, etwas zu gestalten und dafür die Verantwortung zu übernehmen“, erklärt Hezinger. Eine bestimmte Position nur um der Hierarchie willen anzustreben, hält er für die falsche Denkweise. Entsprechend teile er sein Wissen gerne mit seinen Mitarbeitern, sagt der 35-Jährige. „Wenn sie dann irgendwann einmal besser werden als ich und an mir vorbeiziehen, ist das in Ordnung so.“ Wäre mit einem Hochschulabschluss alles leichter gewesen? Hezinger denkt kurz nach, schüttelt dann aber den Kopf: „In Deutschland gelten Titel zwar viel. Aber ich habe alle meine Ziele auch so erreicht.“ Die Entscheidung für die duale Ausbildung und gegen ein BWL-Studium hat er „noch keine Sekunde bereut“.

Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, walter.beck@stuttgart.ihk.de
Veranstaltung am 10.03.2023

Schule meets Business

Noch keinen Plan, wie es nach der Schule weitergehen soll? Dann lass dich inspirieren von renommierten Unternehmen aus der Region, die Azubis für September 2023 suchen!
SCHULE MEETS BUSINESS
am Freitag, 10. März 2023
zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
in der Aula des BSZ Leonberg
Triff erfolgreiche Unternehmen aus dem Altkreis Leonberg, die noch Azubis für September 2023 suchen. In kleinen Gesprächsrunden à 20 Minuten stellen Unternehmensvertreter/ -innen Ihre Firma vor, erzählen welche Berufe man bei Ihnen lernen kann und beantworten deine Fragen. Du kannst an einem Block mit je 3 Runden teilnehmen und so mindestens 3 Unternehmen kennenlernen. Die Blöcke beginnen um 9:00/ 10:00 und 11:00 Uhr.
Zusätzlicher Service:
Expertinnen der IHK Bezirkskammer Böblingen beraten Schülerinnen und Schüler zu allen Fragen rund um Ausbildung, Bewerbung und Berufsorientierung und checken deine Bewerbungsunterlagen.
 
Für Fragen und zur Anmeldung wenden sich Interessierte an Christiane Schullerus-Sixt.

Firma/ Ort

Ausbildungsplatzangebot 2023
 
Leonberg

Ausbildungen:
  • Industriekaufmann/ -frauleute
  • Elektroniker Automatisierungstechnik (m/w/d)
  • Technische Produktdesigner/ -in
  • Fachinformatiker/-in Systemintegration/ Anwendungsentwicklung

Duale Studiengänge:
  • Bachelor of Eng. Maschinenbau/ Wirtschaftsingenieurwesen/ Elektrotechnik

Rutesheim. Renningen, Leonberg, Ditzingen
  • Drogist/ -in
Leonberg
Ausbildungen:
  • Anlagenmechaniker/ -in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Kaufmann/ -frau für Büromanagement

  • Kaufmann/ -frau im Einzelhandel
  • Berufskraftfahrer/ -in
  • Kfm. / Kffr. für Groß- und Außenhandelsmanagement 
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)

Weil der Stadt
Ausbildungen:
  • Kfm./ Kffr. für Groß- und Außenhandelsmanagement
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
  • Kfm/ Kffr für IT-Systemmanagement

Duale Studiengänge:
  • BWL-Handel
Leonberg
Ausbildungen:
  • Industriekaufmann (m/w/d)
  • Mechatroniker (m/w/d)
  • Industriemechaniker (m/w/d)
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)

Duale Studiengänge:
  • Bachelor of Eng. - Maschinenbau
Weil der Stadt
  • Konstruktionsmechaniker/ -in
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
Magstadt
  • Feinwerkmechaniker (m/w/d), Fachrichtung Werkzeugbau
  • Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)
  • Industriekaufmann (m/w/d)
Rennningen
  • Industriekaufmann/ -frau
  • FachinformatikerIn Systemintegration
  • Technische/r Produktdesigner/ in

IHK-Pressemitteilung

Wege in die Ausbildung

Wenn der Schulabschluss naht, stellt sich die Frage, wie es danach weitergehen soll. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Welche Vorteile bietet eine duale Ausbildung? Welche Karrieremöglichkeiten gibt es im Anschluss an eine Ausbildung? Und welche Voraussetzungen muss man für welchen Weg mitbringen?
Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten aus der Praxis beim Elterncafé der IHK - Bezirkskammer Rems-Murr.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden unterschiedlichen Bildungswege vorgestellt sowie die Vorteile, Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung erläutert. Zusätzlich geben Ausbildungsbotschafter und Ausbilder Einblicke in ihre Berufspraxis. Im Anschluss wird es die Möglichkeit eines Rundgangs durch die Lehrwerkstatt des Bildungshauses geben, bei dem vertiefend auf die Ausbildungsmöglichkeiten in technischen Berufen eingegangen wird.
Die Veranstaltung richtet sich an Eltern und deren Kinder, die die Vorabschluss- oder Abschlussklasse besuchen sowie weitere Ausbildungsplatzinteressierte. Interessierte Lehrkräfte dürfen gerne ebenfalls teilnehmen.
Hier kommen Sie direkt zur Anmeldung.
Go.for.europe

Erasmus für Azubis

Wer studiert, geht oft für ein bis zwei Semester mit dem Erasmus-Programm ins Ausland – und sammelt dabei Sprachkenntnisse, Lebenserfahrung und Eindrücke jenseits des Tellerrands. Das Projekt „Go.for.europe“ sorgt dafür, dass auch Azubis von einem Auslandsaufenthalt profitieren können.

Flexibilität und Mobilität als Lernziele

Schließlich lernen die angehenden Fachkräfte dadurch Flexibilität und Mobilität und bringen neue Ideen und Arbeitsmethoden mit nach Hause. Sie lernen aber auch das internationale Geschäft kennen und profitieren langfristig von der interkulturellen Kompetenz und den Kontakten, die sie geknüpft haben. Ausbildungsbetriebe profitieren noch zusätzlich, weil eine duale Ausbildung so gerade für leistungsfähige junge Leute attraktiver wird.
Go.for.europe ist eine branchenübergreifende Servicestelle, die Azubis für jeweils vier Wochen in einen EU-Mitgliedsstaat entsendet. Sie stellt Praktikumsplätze in Partnerbetrieben in verschiedenen europäischen Ländern zur Ver­fügung. Außerdem begleitet sie jungen Leute, damit sie wirklich profitieren. Vor der Abreise be­suchen die Azubis deshalb ein Pflichtseminar, in dem sie interkulturell geschult und organisatorisch vorbereitet werden.

Mindestalter ist 18

Bewerben können sich Auszubildende ab dem zweiten Lehrjahr aus kaufmännischen oder HoGa-Betrieben, die IHK-Mitglied sind. Außerdem müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Nach der Ankunft im Zielland steht dann in der ersten Woche ein Intensivsprachkurs auf dem Programm. In den drei darauffolgenden Wochen sind die jungen Leute in einem Prak­tikumsbetrieb tätig, dessen Metier zum Ausbildungsberuf passt. Im Nachgang zum Praktikum findet eine Nachbereitungsveranstaltung statt, in dem die Ergebnisse reflektiert werden und die Teilnehmer den Europass ­Mobilität erhalten, der die erworbenen fachlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen bestätigt.
Die Spanier arbeiten, um zu leben. Bei uns ist es umgekehrt, aber ich glaube, bei jüngeren Menschen gleicht sich das an.

Aaron Martin, Industriekaufmann-Azubi im 2. Lehrjahr über seine Erfahrung mit „Go.for.europe“

Die Teilnehmer wohnen entweder in Gastfamilien oder in Gemeinschaftsunterkünften. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden durch ­Stipendien aus dem EU-Berufsbildungsprogramm „Erasmus + Berufsbildung“ ­finanziell unterstützt. In der Regel reichen diese Fördermittel aber nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Deshalb erhebt „Go.for.europe“ eine Eigenbeteiligung, die zwischen 350 und 500 Euro liegt.

Das Praktikum ist Teil der Ausbildung

Das Auslandspraktikum wird als Bestandteil der Ausbildung anerkannt und unterbricht deswegen nicht das Ausbildungsverhältnis. Das bedeutet, dass Azubis während ihres Auslandsaufenthalts ihre Ausbildungsvergütung weiter erhalten. Die Lehrlinge sind auch während des Praktikums über ihre Krankenversicherung versichert. Zusätzlich wird eine Kranken-, Haft- und Unfallversicherung für die Azubis abgeschlossen.

Interview: ...eigentlich war alles toll!

Und wie kommt das Projekt bei jungen Leuten an? Wir haben Aaron Martin, Industriekaufmann-Azubi im 2. Lehrjahr nach seinen  Erfahrung mit „Go.for.europe“ gefragt:
Magazin Wirtschaft: Wie haben Sie von „Go for Europe“ erfahren?
Aaron Martin: Über meinen Klassenlehrer an der Berufsschule. Ich habe gleich meinen Chef gefragt, und der hat das gleich unterstützt. Er hat sogar den Eigenanteil übernommen, den ich eigentlich bezahlen müsste.
Magazin Wirtschaft: Wo sind Sie gewesen und warum gerade dort?
Aaron Martin: Ich war in Valencia. Dort ist es echt schön. Spanisch hatte ich zwar nur drei Jahre in der Schule, aber ich mag die Sprache einfach! Zum Glück haben wir im Unterricht gelernt, wie man einfache Gespräche führt. Das hat mir zusammen mit dem einwöchigen Intensivkurs sehr geholfen.
Magazin Wirtschaft: Außer sprachlich: haben Sie auch sonst vom Aufenthalt profitiert?
Aaron Martin: Auf jeden Fall. Ich habe so viele Kontakte geknüpft – zu spanischen Arbeitskollegen, aber auch zu Mitschülern aus ganz Europa und den USA, die mit mir in dem Sprachkurs vor Ort ­waren. Ich lerne Industriekaufmann, da kann ich solche Kontakte zukünftig sicher gut gebrauchen. Ich finde es auch gerecht, dass wir Azubis endlich auch die Chance haben, ins Ausland zu gehen. ­Studenten können das ja schon lange mit Erasmus.
Magazin Wirtschaft: Gibt es etwas, das Ihnen nicht so gefallen hat?
Aaron Martin: Vielleicht das Essen… Aber eigentlich war alles toll. Klar, sind vier Wochen etwas kurz, aber länger zu Hause auszufallen, das wäre schwierig gewesen. Ich kann das Programm auf jeden Fall weiterempfehlen. Es ist eine super Chance und alles war perfekt organisiert. Es gab eine Vor- und eine Nachbereitung, und unsere Betreuer haben uns sogar vor Ort besucht.
Magazin Wirtschaft: Arbeitet man in Valencia eigentlich anders als hier in Schwaben?
Aaron Martin: Das ist mir schon etrem aufgefallen: Die Spanier arbeiten, um zu leben. Bei uns ist es umgekehrt, aber ich glaube, bei jüngeren Menschen gleicht sich das an.
Interesse geweckt? Dann sollten Sie sich für das Webinar zum Thema Go.for.europe am 15. Februar von 15 bis 16 Uhr anmelden.

Ausbildung

AzubiCard Digital

Bei der digitalen AzubiCard handelt es sich um ein Vorteilsprogramm, mit dem Auszubildende in den Genuss von Vergünstigungen kommen können. Alle Informationen rund um die AzubiCard haben wir hier für dich zusammengefasst.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der du als Azubi in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommst – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Azubis der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard über das Azubi-Infocenter.
Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende erhalten keine AzubiCard.

Wie komme ich an meine AzubiCard?

Deine Zugangsdaten für das Azubi-Infocenter werden Ende  Januar 2023 automatisch und kostenlos an die im Ausbildungsvertrag genannte Privatadresse versandt. Im Azubi-Infocenter steht dir deine digitale AzubiCard zur Verfügung.
Aufgepasst! Um deine AzubiCard zu nutzen, musst du dich im Azubi-Infocenter registrieren.

Wie lange ist die AzubiCard gültig?

Die digitale AzubiCard ist gültig, solange du dich in Ausbildung befindest. Die AzubiCard verliert ihre Gültigkeit
  • Mit Bestehen der Abschlussprüfung
  • Bei Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.

Wie und wo kann ich die AzubiCard nutzen?

Du kannst die AzubiCard deutschlandweit nutzen.
Eine Übersicht der regionalen Angebote findest du unter www.azubicard.de/stuttgart.
Alle überregionalen Angebote kannst du unter www.azubicard.de einsehen.
Informationsveranstaltung am 28.09.2023

Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungen der IHK Region Stuttgart.
Bei uns finden Sie Ansprechpartner.
Wir bieten im Anschluss an die Veranstaltungen persönliche Beratungsgespräche an.
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 28. September 2023
  • Donnerstag, 29. Februar 2024
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.
Gut aufgestellt trotz Fachkräftemangel

Fachkräfte halten in Krisenzeiten

Krisen wie die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Energiekrise wirken sich bei zahlreichen Unternehmen auch negativ auf den Personalbedarf aus. Dennoch sind angesichts des demografischen Wandels immer mehr Branchen von einem Mangel an Fachkräften betroffen. Dann ist es wertvoll – wenn die Wirtschaft wieder anzieht – auf seine qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen zurückgreifen zu können und nicht neue einstellen und einlernen zu müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigen in und nach der Krise halten können.

Analyse – auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen

Die Stellenbesetzungsschwierigkeiten in den Unternehmen haben sich verglichen zum Vorjahr nochmals verschärft – und das, obwohl die Betriebe vielfach ein wirtschaftlich schwieriges Jahr erwarten und ihre Personalplanung heruntergeschraubt haben. Mittel- und langfristig werden vor allem beruflich qualifizierte Fachkräfte fehlen. Eine Analyse bietet der DIHK-Fachkräftereport 2022.
Der IHK-Fachkräftemonitor für Baden-Württemberg zeigt, dass aufgrund des demografischen Wandels im Jahr 2035 über eine Million Fachleute weniger zur Verfügung stehen werden als 2022. Dieses Instrument stellt die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Fachkräftearbeitsmarkt bis 2035 in 93 Berufsgruppen und 19 Branchen bzw. den 12 IHK-Regionen in Baden-Württemberg dar und ermöglicht Ihnen einen Blick in die Zukunft.
Mit dem IHK-Demografierechner, der auf dem Fachkräftemonitor basiert, können Sie die Altersstruktur in Ihrem Unternehmen analysieren, Ihren Ersatzbedarf feststellen und sich mit Ihrer Branche vergleichen.
Benötigen Sie externe Unterstützung, um Ihre Personalpolitik zukunftsfest zu machen? Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Förderprogramme, mit denen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können.

Attraktiver Arbeitgeber – in und nach der Krise

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber in und nach der Krise aufstellen möchten. Ihre Arbeitgeberattraktivität ist entscheidend für qualifizierte und motivierte Beschäftigte – heute und in Zukunft.
Dazu ist es wichtig, eine glaubwürdige Arbeitgebermarke zu entwickeln und diese nach außen sichtbar zu machen. Grundlage hierfür ist eine Standortbestimmung: Identifiziert werden sollten Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens, die Position der Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt sowie die Befindlichkeiten und Erwartungen der Zielgruppen, auf die Sie zugehen möchten. Pluspunkte können Sie zum Beispiel mit einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sammeln. Dann heißt es, eine gute und passende Kommunikation nach innen wie nach außen aufzubauen. Wichtig ist: Seien Sie authentisch. Und überprüfen Sie immer wieder, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.
Von uns erhalten Sie Tipps, Infos und Links zum Einstieg ins Arbeitgebermarketing sowie zum Aufbau einer familienbewussten Unternehmenskultur.

Mit Kurzarbeit Personalkosten sparen

Ein verbreitetes Mittel, um das eigene Personal in Krisenzeiten zu halten und dennoch Personalkosten einzusparen, ist die Kurzarbeit. Angesichts von Corona und des Krieges in der Ukraine gibt es einige Lockerungen und Verbesserungen, die es kleinen und mittleren Unternehmen leichter machen, Kurzarbeit zu beantragen. Diese hat die Bundesregierung weiter bis 30. Juni 2023 verlängert. So müssen beispielsweise weiterhin nur 10 statt 30 Prozent der Beschäftigten von Arbeits- und Entgeltausfall betroffen sein und vorher keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut werden. Auch Leiharbeitnehmer/-innen können befristet bis 30. Juni 2023 Kurzarbeitergeld erhalten
Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Das betrifft u. a. die höheren Leistungssätze und die längere Bezugsdauer.
50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden können den Arbeitgebern bis Juli 2023 erstattet werden, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig: Zunächst muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitsausfall gestellt werden, dann kann für jeden einzelnen Monat die nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge beantragt werden.
Beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten.

Weiterbildung – auch während der Kurzarbeit

Beschäftigte – besonders diejenigen, die in Kurzarbeit sind oder im Unternehmen nicht voll ausgelastet sind – können über Qualifizierungsmaßnahmen nachdenken. Jetzt ist die Chance, sich auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten: Die Corona-Krise löst in vielen Bereichen einen Digitalisierungsschub aus, für den sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer qualifizieren können. Oder vielleicht besteht schon lange der Wunsch nach einer Weiterbildung, der jetzt erfüllt werden könnte. Viele Angebote stehen auch online zur Verfügung.
Mit attraktiven IHK-Weiterbildungsprüfungen können Sie bei Ihren Beschäftigten punkten und sie für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen qualifizieren. Die IHK-Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungs-Informations-System WIS helfen Ihnen bei der Auswahl. In unserer Zusammenstellung finden Sie viele weitere Infos, zum Beispiel zu Fortbildungsabschlüssen und -prüfungen oder Förderungen.
Um die Menschen angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung verabschiedet. Arbeitgeber erhalten damit auch Anreize, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur zur Qualifizierungsoffensive.

An der Ausbildung dranbleiben

Angesichts der Krisen denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bleiben Sie dran! Die IHK unterstützt Sie bei der Fortführung der Ausbildung und bei der Suche nach neuen Auszubildenden.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie für das kommende Ausbildungsjahr noch keine passenden Kandidaten gefunden haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie zum Beispiel mit unserer Lehrstellenbörse, unseren Azubi-Speed-Datings oder im Rahmen zahlreicher Projekte zur Azubivermittlung – viele Angebote haben wir auch auf digitale Formate umgestellt.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -orte

Mobiles Arbeiten war und ist ein Schlüsselbegriff, wenn man Unternehmen fragt, welche Lösungen Sie in der Corona-Krise für ihre Beschäftigten gefunden haben. Homeoffice ist eine besonders effektive Maßnahme zur Vermeidung betriebsbedingter Personenkontakte. Jedoch ist in vielen Bereichen wie Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen mobiles Arbeiten kaum möglich. Hier können vielleicht über flexiblere Arbeitszeitmodelle Lösungen gefunden werden, um beispielsweise Abstandsregelungen einzuhalten.
Orts- und zeitflexibles Arbeiten ist aber auch zu einem wichtigen Argument für die Arbeitgeberattraktivität geworden und in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Wir haben für Sie wichtige Punkte, weiterführende Infos und Leitfäden zu mobilen und flexiblen Arbeitsformen zusammengestellt.

Bei der Kinderbetreuung unterstützen

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder steht und fällt. Mit mobilem Arbeiten können Eltern zwar zu Hause arbeiten, doch eine gleichzeitige Betreuung von Kindern passt nicht zu konzentrierter Arbeit und ist eine große Belastung.
Jetzt ist eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie man als Unternehmen Beschäftigte bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen kann. Dies kann von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze gehen – damit können Sie als Arbeitgeber punkten und vielleicht noch ungenutzte Arbeitskräftepotenziale heben. Unsere umfangreichen Infos zum Thema betriebliche Kinderbetreuung können Ihnen weiterhelfen.
Übrigens: Im Rahmen der Corona-Regelungen hat die Regierung beschlossen, bei Betreuungsengpässen wegen Schul- und Kitaschließungen das Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte auszuweiten. Damit soll die Situation von Eltern mit Kindern unter 12 Jahren erleichtert werden. Diese Regelungen wurden bis einschließlich 7. April 2023 verlängert.
Zum  23. September 2022 ausgelaufen ist dagegen die Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Kinder zu Hause betreut werden müssen.

Beschäftigte mit Pflegeverantwortung entlasten

In Corona-Zeiten sind Arbeitnehmer/-innen, die Familienangehörige pflegen, besonders belastet. Dies hat auch die Politik gesehen und Regelungen für Beschäftigte getroffen, die coronabedingt Angehörige pflegen oder die Pflege neu organisieren müssen. Dafür wurden die Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ausgeweitet und flexibilisiert sowie die Bezugsdauer von Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Diese Regelungen wurden bis 30. April 2023 nochmals verlängert.
Über das Thema Freistellung hinaus können Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können. Wir haben Tipps, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

Gesundheit im Betrieb managen

Die große Bedeutung von Gesundheit wurde allen durch Corona wieder eindrücklich vor Augen geführt. Zeit, über Gesundheitsförderung im Betrieb oder die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachzudenken. Die physische, aber auch die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, ist Ziel dieser Maßnahmen. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf die Unternehmenskultur und die Attraktivität als Arbeitgeber. Die IHK bietet Checklisten, eine Dienstleister-Datenbank sowie einen Arbeitskreis, in dem sich interessierte Unternehmen austauschen können.
Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufgehoben und den Infektionsschutz in die Hände der Unternehmen gelegt. Zum Schutz der Beschäftigten und zur Eindämmung von Corona und anderen Infektionskrankheiten haben wir für Sie Informationen rund um den Infektionsschutz am Arbeitsplatz zusammengestellt.
Auf unserer Website finden Sie ebenfalls Infos, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Corona-Impfungen durch Betriebsärzte anbieten möchten.
In unserem Fachkräfteportal finden Sie Tipps, Hintergrundinfos und weiterführende Links zur Fachkräftesicherung.
Auf unserer Website haben wir für Sie die IHK-Corona-Infos gebündelt.
Hilfreiche Merkblätter und Links

Infos zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), das am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, können Geduldete, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen einen für 18 Monate befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Auch für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, da Beschäftigte, die jetzt noch im Status einer Duldung sind, nach Erlangen des Chancen-Aufenthaltstitels für diese Zeit nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind.
Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der Frist von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG (bei nachhaltiger Integration) oder § 25a AufenthG ( bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) zu erfüllen und damit eine längere Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die eigenständige überwiegende Lebensunterhaltssicherung, Deutschkenntnisse, die Erfüllung der Passpflicht und der Nachweis der Identität. Ein direkter Wechsel aus dem Chancen-Aufenthalt in andere Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Der Chancen-Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Können die Betroffenen nach den 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a/25b AufenthG nicht erfüllen, werden sie danach wieder vollziehbar ausreisepflichtig. Liegen jedoch die Voraussetzungen für eine Duldung vor, so ist diese zu erteilen. Die Voraussetzungen für eine Duldung werden dann erneut geprüft.

Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht

  • in Duldung zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet am Stichtag 31.10.2022 (d. h. Einreise vor dem 01.11.2017)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • keine Verurteilung wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat zu über 50 Tagessätzen (allgemeine Straftaten) bzw. 90 Tagesätzen (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht)
  • keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit und dadurch Verhinderung der Abschiebung
Den Chancen-Aufenthalt muss der/die Geduldete bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort erhalten die Geduldeten weitere Informationen dazu. Das Gesetz ist befristet bis Ende 2025. Bis dahin kann der Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag genügt. Muster finden Sie auf der Website des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Folgen der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts

  • sicherer Aufenthaltstitel (die Duldung erlischt)
  • i. d. R. keine Wohnsitzauflage mehr
  • uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf Sozialleistungen (siehe Infoblatt der GGUA (pdf))
  • Familiennachzug nicht möglich

Weiterführende Infos

Während der Ausbildung ins Ausland

Servicestelle Go.for.europe

Sie können als attraktiver Ausbildungsbetrieb Ihren Azubis einen Auslandsaufenthalt ermöglichen – nutzen Sie die Chance!
Ansprechpartnerin:
Alina Golikova
Telefon: 0711 2005-1583
E-Mail:
alina.golikova@bw.ihk.de

Weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Go.for.europe-Website.
Es ist wieder soweit, auch dieses Frühjahr unterstützt „Go for europe“ die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärkt die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses in Baden- Württemberg.
Kaufmännische und HOGA Auszubildende aus Baden-Württemberg können sich ab sofort beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag um einen Platz im Teilprogramm "EuroTrainee" bewerben, das vierwöchige ausbildungsintegrierte Auslandspraktika mit Sprachkurs anbietet.
Auszubildende bekommen in der nächsten Entsendungsrunde die Chance, im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Österreich, Spanien, Irland, Litauen, Polen oder Lettland zu absolvieren.
Die Finanzierung erfolgt zum überwiegenden Teil aus Mitteln des EU-Programms Erasmus+ Berufsbildung. Dank der Förderung durch die EU müssen die Teilnehmer zu Flügen und Transfers, Unterkunft, Versicherung und vielen anderen Leistungen lediglich einen Eigenbeitrag von 100 Euro – 500 Euro aufbringen.
Im Angebot sind nachfolgende Entsendungsziele:
  • Österreich – Wien                   
    (Entsendung 21.05. - 17.06.2023) 
  • Österreich – Sankt Pölten      
    (Entsendung 21.05. - 17.06.2023) 
  • Spanien – Valencia             
    (Entsendung 14.05. - 10.06.2023)
  • Irland – Cork                   
    (Entsendung 07.05. - 03.06.2023) 
  • Litauen – Wilna                  
    (Entsendung 21.05.- 17.06.2023) 
  • Polen – Krakau               
    (Entsendung 14.05. - 10.06.2023) 
  • Lettland – Riga                     
    (Entsendung 07.05. - 03.06.2023) 
Bewerbungsfrist
Spanien und Irland: Mittwoch, 1. März 2023;
Polen, Lettland, Litauen und Österreich: Montag, 6. März 2023

Warum als Azubi ins Ausland?

Ausbildungsintegrierte Auslandspraktika fördern die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärken die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses. Durch ein Auslandspraktikum zeigen Auszubildende, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind und verbessern so perspektivisch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Ausbildungsverhältnis bleibt während eines Auslandspraktikums unverändert bestehen, so erhalten die Azubis weiterhin ihre Ausbildungsvergütung und haben auch im Ausland die Pflicht, Berichtsheft zu führen. Eine finanzielle Unterstützung mit Blick auf die entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Teilnehmende durch Zuschüsse aus dem EU-Berufsbildungsprogramm „Erasmus + Berufsbildung“.

Wer steht hinter Go.for.europe?

Go.for.europe ist ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft – dem Industrie- und Handelskammertag e.V., dem Handwerkstag e.V. und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall e.V. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

IHK-Bewerbervermittlung: In drei Schritten zur persönlichen Beratung

Ausbildungsplatz gesucht? Zum persönlichen Beratungsgespräch anmelden

Das „Azubi gesucht!“-Team der IHK Region Stuttgart unterstützt dich bei deiner Ausbildungsplatzsuche.
Interessierst du dich für einen unserer IHK-Ausbildungsberufe oder hast du noch keine Idee welcher Beruf der richtige für dich ist? Dann melde dich bei uns und vereinbare einen Beratungstermin.

Unsere Serviceleistungen für Dich

  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
  • Gemeinsam überarbeiten wir deine Bewerbungsunterlagen.
  • Wir nehmen dich in unseren Bewerberpool auf.
  • Wir bereiten dich auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Wir stellen Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben her und begleiten dich auf deinem Weg bis zum Ausbildungsvertrag.

In drei Schritten zur persönliche Beratung und Vermittlung

Unser „Azubi gesucht“-Team bringt dich in drei Schritten zum perfekten Ausbildungsbetrieb:
  1. Fülle unten das Anmeldeformular aus.
  2. Lade deine Bewerbungsunterlagen hoch.
  3. Nach Prüfung melden wir uns bei dir und beraten dich entweder vor Ort, per Telefon oder Video.
Gemeinsam finden wir den passenden Ausbildungsbetrieb, der zu dir passt.
Wir versorgen dich mit relevanten Infos rund um das Thema Ausbildung. Check dazu einfach unseren Instagram-Kanal und unsere  Facebook-Seite .

Anmeldeformular zur Ausbildungsplatzsuche

Ausbildung

Ausbildungszeit-Verkürzung oder vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die wichtigsten Unterschiede und dazugehörige Fristen im Überblick:

Verkürzung

In den Ausbildungsordnungen der anerkannten Ausbildungsberufe ist die Dauer der Ausbildungszeit für jeden Ausbildungsberuf verbindlich geregelt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 8 Absatz 1 und 2 jedoch auch die Möglichkeit von Abweichungen vor.
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden.
  • Vor Beginn der Ausbildung: Im Ausbildungsvertrag kann eine von der Regelausbildungszeit abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden.
  • Nach Beginn der Ausbildung: Eine Verkürzung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass die vollständigen Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit vermittelt werden.
Die Verkürzung hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die zeitliche und sachliche Gliederung. Sie muss der verbleibenden Ausbildungszeit angepasst werden.

Vorzeitige Zulassung

Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) führt auch zu einer Verkürzung der Ausbildung. Diese bedingt im Gegensatz zum Verkürzungstatbestand (siehe Verkürzung) jedoch keine Vertragsänderung. Der Ausbildungsvertrag wird bei einer vorzeitigen Zulassung nur dann berührt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung besteht. In diesem Fall endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Grundsätzlich können bei einem Ausbildungsverhältnis mehrere Verkürzungsgründe zusammentreffen, es gilt jedoch eine Mindestausbildungszeit zu beachten, die nicht unterschritten werden darf.
Regelausbildungszeit Mindestausbildungszeit
3,5 Jahre
24 Monate
3 Jahre
18 Monate
2 Jahre
12 Monate

Alles auf einen Blick:

Verkürzung
(§ 8 Abs. 1 BBiG)
Vorzeitige Zulassung
(§ 45 Abs. 1 BBiG)
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag muss geändert werden.
=> neues Ausbildungsende wird vertraglich festgehalten.
Der Ausbildungsvertrag bleibt unberührt.
=> kein neues Ausbildungsende. Es erfolgt lediglich eine Prüfungszulassung zum vorgezogenen Termin.
Voraussetzungen
Ausbildungsbetrieb und Auszubildender beantragen gemeinsam die Verkürzung. Die Voraussetzung für die Verkürzung ist unabhängig von den Berufsschulnoten.
  • Mittlerer Bildungsabschluss
    => max. 6 Monate
  • Abitur bzw. Fachhochschulreife
    => max. 12 Monate
  • Vorherige Ausbildung im verwandten Beruf
    => im angemessenen Umfang
Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2,49 sein.






Erforderliche Unterlagen  
  • bei Vertragsabschluss: Eintrag im Vertrag (siehe Abschnitt A)
  • während der Ausbildung: Änderungsvertrag (PDF-Datei · 198 KB), den der Auszubildende zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb stellt.
Vollständig ausgefüllter Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule. Antragsformulare erhalten Sie bei der IHK Region Stuttgart auf Anfrage.

Fristen  
Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst
  • direkt bei Vertragsabschluss,
  • spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt
beantragt werden.
Frühester Termin für die
  • Sommerprüfung: ab Anfang Dezember bis spätestens 15. Februar
  • Winterprüfung: ab Mitte Juni bis spätestens 31. Juli
Informationen zu Prüfungsterminen, Anmelde- und Abgabefristen finden Sie in unserer Übersicht zu Zwischen – und Abschlussprüfungen.
Info-Veranstaltung am 30.01.2023

Neuer Studiengang Digital Engineering plus duale Ausbildung

Wir wollen für Ihr Unternehmen neue Perspektiven in der Fachkräftegewinnung von Ingenieuren und Fachinformatikern eröffnen.
Dazu laden wir Sie am Montag, 30. Januar 2023 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in unser IHK-Haus der Wirtschaft ein.
Die Hochschule Esslingen am Campus Göppingen öffnet mit dem neuen Studiengang Digital Engineering die Tür zur Ausbildung in der Welt von Industrie 4.0, in dem ein Informatik- mit einem Ingenieursstudium anwendungsbezogen verbunden wird. Der Digital Engineer wird Zukunftsaufgaben der Software und der Technik vereinen. Er nutzt künstliche Intelligenz und Datenanalyse, um Prozesse in der Produktentwicklung und der Produktion datenbasiert und smart weiterzuentwickeln. Studienstart wird das Wintersemester 2023 sein.
Der Studiengangkoordinator Prof. Dr. Mario Roßdeutscher möchte Ihnen nicht nur den Studiengang vorstellen. Er interessiert sich für Ihr Feedback und ihre Anregungen, um die Inhalte des Studienganges eng mit den Anforderungen Ihres Unternehmens und denen der Industrie und des Mittelstandes abzugleichen und zu verbessern.
Darüber hinaus suchen wir als IHK die Kooperationen mit Ihnen, um den Standort und die duale Berufsausbildung in der Region zu stärken. Gemeinsam mit der Berufsschule, der Hochschule und unserer IHK-Bezirkskammer Göppingen haben wir ein kooperatives Studienmodell „Digital Engineering Plus“ entwickelt. Junge Abiturienten können in rund 10 Semestern sowohl eine IHK-Ausbildung als Fachinformatiker als auch ein Ingenieursstudium als Digital Engineer in Ihrem Unternehmen absolvieren. Mit zwei berufsqualifizierenden Abschlüssen (Facharbeiterbrief und Bachelor) geht dieses Modell deutlich über ein duales Studium hinaus.
Neues Praxis-Handbuch der IQ-Fachstelle

So gelingt erfolgreiche Integration Schritt für Schritt

Um internationale Kollegen/-innen erfolgreich zu gewinnen, sie gut in die Teams zu integrieren und langfristig im Unternehmen zu halten, ist Know-how und eine entsprechende Unternehmenskultur notwendig. Von Bedeutung sind u. a. die Rolle der Führungskräfte, die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen untereinander und der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung.
Das neue Praxis-Handbuch Erfolgreiche Integration von internationalen Fachkräften in KMU der IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung (IQ FS IKA), VIA Bayern e. V., möchte Führungskräften und Personalverantwortlichen einen Überblick zu den wichtigsten Strategien für die Integration und langfristige Bindung internationaler Fachkräfte bieten. Mit zahlreichen Praxistipps soll der direkte Transfer in den Unternehmensalltag hergestellt werden.
Aus dem Inhalt:
  1. Fachkräftesicherung in Deutschland
    Fachkräftesicherung als Ziel einer Vielfaltsorientierung
    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG): Daten, Fakten, Zahlen
  2. Rekrutierung und Einstellung internationaler Fachkräfte
    Personalsuche und Einstellungsverfahren
    Praktische Fragen der sozialen Integration
  3. Erfolgreiche betriebliche Integration internationaler Fachkräfte
    Gestaltung einer vielfaltsorientierten Einarbeitungsphase
    Kommunikationsstrategien zur besseren Verständigung im Unternehmen
  4. Langfristige Bindung internationaler Fachkräfte
    Erfolgsfaktoren für eine dauerhafte Zusammenarbeit
    Die Kraft der Mitarbeitenden-Bindung
  5. Vielfaltsorientierte Zusammenarbeit und Unternehmenskultur
    Vielfaltskompetente Führung
    Vielfaltskompetente Zusammenarbeit im Team
  6. Praktischer Umgang mit Diskriminierung und Rassismus im Unternehmen
    Über Stereotype und Vorurteile
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse Online

Die Prüfungsergebnisse können Sie im Portal Prüfungsergebnisse Online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Für einzelne Berufe (zum Beispiel Druck- und Medienberufe) stehen die Ergebnisse erst später zur Verfügung. Sofern Ihre Ergebnisse nicht angezeigt werden, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Veröffentlicht werden ausschließlich die VORLÄUFIGEN Ergebnisse der SCHRIFTLICHEN Abschlussprüfungen.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.
  • Hinweise, an welcher Stelle Sie diese Nummern finden, entnehmen Sie bitte der Hilfedatei. (PDF-Datei · 106 KB)
  • Die Prüflingsnummer der Zwischenprüfung ist nicht identisch mit der Prüflingsnummer der Abschlussprüfung.
  • Eine erneute Ausgabe der Zugangsdaten ist nur schriftlich durch einen erneuten Versand der Einladung zur Prüfung möglich.
  • Einladungen zu eventuellen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie schriftlich per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfungen Teil 1 werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht.

Azubi-Speed-Dating am 14.02.2023

Fachkräfteallianz F.A.I.R.

Azubi-Speed-Dating – per Video zum Azubi
Am 14. Februar 2023 haben Unternehmen aus dem Rems-Murr-Kreis von 10:00 – 13:00 Uhr im Bürgerzentrum in Waiblingen die Gelegenheit mit Bewerbern und Bewerberinnen ins Gespräch zu kommen. 
Neu ist, dass jedes Unternehmen im Vorfeld mit einer kurzen Video-Botschaft den Abgangsklassen der Schulen vorgestellt wird!
Nutzen Sie die Chance – Ihre offenen Ausbildungsplätze zu besetzen und melden Sie sich schnell an. Es sind nur noch wenige Plätze frei! Anmeldeschluss ist der 23. Dezember 2022.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
AzubiCard

AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende. 

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

 So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.
IHK-Weiterbildungsumfrage

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning.  Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene  einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung 

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Duale Ausbildung, digitaler Ausbildungsvertrag, was Jugendliche von der Ausbildung erwarten, Azubi-Guide in Social Media und neue Ausbildungsberufe - das alles finden Sie in unserem neuen IHK-Sonderheft Ausbildung (PDF-Datei · 5675 KB)

Ausbildung

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023

Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr 2023

Die Anmeldungen zu Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 sind bis spätestens 31. Oktober 2022 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Anfang Oktober 2022 durch die IHK.
Zu diesem Prüfungstermin werden zur Prüfungsanmeldung aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in der Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Die Teilnahme an der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Kenntnisprüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023               
Elektroberufe
             22.03.2023
Mechatroniker/-in (VO 2011)
             22.03.2023
Metallberufe
             21.03.2023
Kfz-Mechatroniker/-in
             22.03.2023
Technische/-r Modellbauer/-in
             21.03.2023
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
             21.03.2023
Fertigkeitsprüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023
Elektroberufe
  06.03. – 21.03.2023
außer:
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  22.03. – 21.04.2023
Mechatroniker/-in (VO 2011)
  22.03. – 05.05.2023
Metallberufe
  22.03. – 21.04.2023
Kfz-Mechatroniker/-in
  23.03. – 21.04.2023
Technische/-r Modellbauer/-in
  22.03. – 21.04.2023
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  22.03. – 21.04.2023

Integrierte Prüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023  
Technische/-r Produktdesigner/-in (VO 2011)                                                     21.03.2023
Technische/-r Systemplaner/-in (VO 2011)
                             22.03.2023
Ausbildung

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Zwischenprüfung im Frühjahr 2023

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Frühjahr 2023 vorgesehen ist, erhalten bis Anfang Oktober 2022 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen oder aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 31. Oktober 2022 zu melden. 
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert: 
  1. Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober 2021 und 30. April 2022 begonnen hat.
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2021 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem.  § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.
Ausbildungsbetriebe haben auf dieser IHK Service-Seite zur ZP Teilnehmerverwaltung  die Möglichkeit, die Daten der zur Zwischenprüfung vorgesehenen Auszubildenden zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten stellt die IHK den Ausbildungsbetrieben rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin zur Verfügung.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2023 für gewerbliche und kaufmännische Berufe ist der 31. Oktober 2022.
Hier sehen Sie die Prüfungstermine für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2023:
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung Frühjahr 2023
Kaufmännische Berufe Schriftliche Prüfung                 01.03.2023
Servicekraft für Schutz und Sicherheit    Schriftliche Prüfung               01.03.2023
Technische Berufe mit Ausnahme
der nachstehend aufgeführten
Kenntnisprüfung
Fertigkeitsprüfung
             21.03.2023
             13.02. – 14.04.2023
Bauzeichner/-in
Schriftliche Prüfung               22.03.2023
Druck- und Medienberufe (außer
Mediengestalter/-in Bild und Ton)
Schriftliche Prüfung               22.03.2023
Mediengestalter/-in Bild und Ton
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
             22.03.2023
             noch nicht bekannt
Ausbildung

Berufsausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Berufsausbildungsvertrag. Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sind Partner eines Berufsausbildungsverhältnisses.
Sie nutzen bereits unseren Digitalen Ausbildungsvertrag?
Unter https://dav-online.gfi.ihk.de gelangen Sie direkt zum Login der Webanwendung.
Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich festgehalten und an die zuständige Eintragungsstelle geschickt werden. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nur dann erforderlich, wenn der Vertragsabschluss mit Minderjährigen erfolgt.
Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge auf Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages, Ergänzungs- oder Änderungsverträge senden Sie diese bitte direkt an unsere zentrale Eintragungsstelle.

Neuer Musterausbildungsvertrag seit dem 1. August 2022

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union tritt zum 1. August 2022 in Kraft.
Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages. Die neuen Mindestangaben in § 6 der Vertragsniederschrift gelten seit dem 1. August 2022.
Bereits eingereichte Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag seit 2021 ein Muss!

Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. 
Was ist die BA-Betriebsnummer?
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Digitaler Ausbildungsvertrag

Mit dem Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) können IHK-Ausbildungsbetriebe der Region Stuttgart die Verträge über eine Webanwendung am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK Region Stuttgart einreichen. Die Webanwendung stellt korrekte Inhalte sicher und erlaubt die verschlüsselte elektronische Datenübermittlung an die IHK Region Stuttgart. So können Sie Ihre Verträge schnell und bequem erstellen und online einreichen. Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie die Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr eingereicht werden.

In drei Schritten zum Digitalen Ausbildungsvertrag

  1. Fordern Sie Zugangsdaten für die Registrierung zum Digitalen Ausbildungsvertrag mit diesem Formular an.
  2. Führen Sie die Registrierung für Ihr Unternehmen auf unserer Homepage unter der Nummer 4708978 durch.
  3. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie die Webanwendung des Digitalen Ausbildungsvertrags starten.

    Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Sie benötigen Unterstützung?
In der FAQ-Liste: Digitaler Ausbildungsvertrag finden Sie Hinweise zur Registrierung und Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages.

Außerdem stehen umfassende Informationen in der Handreichung für Ausbildungsbetriebe (PDF-Datei · 934 KB) zur Verfügung. Gerne steht Ihnen auch unser Support-Team telefonisch unter 07161 6715 8466 oder per E-Mail eintragung.gp@stuttgart.ihk.de zur Verfügung.

Ausbildungsvertrag im PDF-Format

Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, ist es möglich den Berufsausbildungsvertrag am PC zu erfassen, zu speichern und auszudrucken.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Doch was zählt eigentlich alles als Vergütung? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten? Alle Informationen haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu unsere digitale Anwendung “Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV)”, mit der Sie auch Ausbildungsverträge erstellen können.
Schon gewusst?
Mit der Funktion „Vertrag ändern“ können Sie uns auch Adressänderungen Ihrer Auszubildenden mitteilen. Wie das geht und weitere Informationen finden Sie in der Handreichung “Vertrag ändern”. (PDF-Datei · 795 KB)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über unsere digitale Anwendung „DAV“. Wie Sie einen Vertrag lösen, können Sie in der Handreichung “Vertrag löschen” (PDF-Datei · 332 KB) nachlesen.

Ergänzungsverträge Wahlqualifikationen

Für immer mehr Ausbildungsberufe müssen Wahlqualifikationen festgelegt werden. Falls die festgelegten Wahlqualifikationen nicht bereits im Berufsausbildungsvertrag festgehalten wurden, reichen Sie diese bitte in Form eines Ergänzungsvertrags bei der zuständigen Eintragungsstelle nach.

Formulare zum Download

Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung.
Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Zentrale Eintragungsstelle

Zentrale Eintragungsstelle für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen ist die
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Der jeweils für den Bezirk zuständige Ansprechpartner kann außerdem direkt unter folgender Rufnummer erreicht werden:
Stuttgart
 07161 6715-8451 oder -8452
Kreis Böblingen
 07161 6715-8426
Kreis Ludwigsburg:
 07161 6715-8453
Kreis Esslingen-Nürtingen:
 07161 6715-8450
Kreis Rems-Murr:
 07161 6715-8464
Kreis Göppingen:
 07161 6715-8451
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen

Mobiles Ausbilden - Praxis-Leitfaden

Mobiles Ausbilden kann die klassische Ausbildung im Unternehmen ergänzen. Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsunternehmen in der Region Stuttgart helfen, Mobiles Ausbilden - im Sinne von Ausbilden im Kontext Mobilen Arbeitens - als optionale Ergänzung zum klassischen Ausbilden in Präsenz im Unternehmen erfolgreich einzuführen.
Die folgenden Punkte und Fragestellungen zu
  1. grundsätzlichen und rechtlichen Voraussetzungen,
  2. pädagogischen Aspekten und zur Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals,
  3. technischen Voraussetzungen,
  4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit
sollen Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen aufzeigen.
Für die weitere Ausgestaltung zum mobilen Ausbilden hat die IHK-Organisation die Merkmale, Voraussetzungen und Empfehlungen in einem Impulspapier erarbeitet.

1. Grundsätzliche und rechtliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Mobiles Ausbilden soll eine ergänzende Ausbildungsform sein und bleibt auf vereinbarte Ausbildungsanteile beschränkt. Die Ausbildung im Betrieb hat Vorrang.
  • Die Auszubildenden verfügen über die notwendige Reife, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
  • Ausbildende und Auszubildende entscheiden gemeinsam, dass in bestimmtem Umfang mobil ausgebildet werden soll. Sind Auszubildende minderjährig, ist eine Einverständnisklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Wenn die Anwesenheit der Auszubildenden im Unternehmen für notwendig oder sinnvoll erachtet wird, oder die Auszubildenden ins Ausbildungsunternehmen kommen möchten, ist dies zu ermöglichen. Ein Wechsel in die klassische betriebliche Ausbildung in Präsenz in der Ausbildungsstätte muss beidseitig kurzfristig ermöglicht werden.
  • Alle gesetzlichen Regelungen wie Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz oder Jugendschutzgesetz gelten unverändert.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht, Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.
  • Die Grundsätze über die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder gelten unvermindert weiter.
  • Die für das Ausbildungsunternehmen örtlich zuständige IHK ist für die Überwachung der Ausbildung zuständig. Das Ausbildungsunternehmen weist gegenüber der IHK nach, dass Mobiles Ausbilden in gleicher Qualität wie klassisches betriebliches Ausbilden möglich und wie dies konkret vorgesehen ist.
  • Im betrieblichen Ausbildungsplan werden Elemente und Inhalte des Mobilen Ausbildens aufgeführt bzw. entsprechend ergänzt.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden geeignete Arbeitsmittel, insbesondere Hard- und Software zur Verfügung.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • In welchen Berufen kann/soll mobil ausgebildet werden? In allen oder nur in ausgewählten, geeigneten Berufen? 
  • Sind die geplanten Tätigkeiten und Aufgaben grundsätzlich für das mobile Ausbilden und die virtuelle Vermittlung geeignet? 
  • Welche Inhalte wollen Sie virtuell vermitteln? Wählen Sie anhand der geltenden Ausbildungsverordnung und der sachlichen und zeitlichen Gliederung die passenden Inhalte aus.
  • Gibt es Themenfelder, die dem Vertiefen bereits erworbener Ausbildungsinhalte gewidmet werden können? Eine Auflistung erleichtert die Einschätzung.
  • Soll es - unter dem Vorbehalt der persönlichen Reife und Eignung des Auszubildenden - einen Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum Mobilen Ausbilden in Ihrem Ausbildungsunternehmen geben?
  • Müssen Arbeitnehmervertretungen eingebunden werden und gibt es Dienstanweisungen oder sonstige betriebliche Vorschriften, die beachtet werden müssen?
  • Wie viele Tage pro Woche kann/soll mobil ausgebildet werden und wie werden die Einhaltung der täglichen Ausbildungszeiten, Pausen und Ruhezeiten sichergestellt?
  • Kann/soll Mobiles Ausbilden bereits in der Probezeit stattfinden oder erst später?

2. Pädagogische Aspekte und Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals

Die Voraussetzungen sind:

  • Grundsätzlich haben Ausbildungsunternehmen, Ausbildungspersonal und gegebenenfalls betriebliche Betreuer beim Mobilen Ausbilden die gleiche Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Auszubildenden wie bei der Ausbildung vor Ort in der Ausbildungsstätte. Dies betrifft sowohl die Koordination der Ausbildung, Betreuung des Auszubildenden und Überwachung von Vorschriften und Regeln als auch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und die Kontrolle von Ausbildungsergebnissen.
  • Grundsätzlich müssen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung verfügen, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen. Ansonsten ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. Der Auszubildende sollte diesbezüglich anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt und ihm Feedback gegeben werden.
  • Digitale Interaktion und Kommunikation sind integrale Bestandteile des Mobilen Ausbildens. Deshalb muss das Ausbildungsunternehmen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass das Ausbildungspersonal jederzeit für die Auszubildenden erreichbar ist.
  • Das Ausbildungspersonal muss seinerseits sicherstellen, dass auch über virtuelle Kommunikationswege eine Betreuung und gegebenenfalls Anleitung auf gleichem Niveau wie beim Ausbilden in Präsenz erfolgt.
  • Virtuelles Führen und gegebenenfalls Anleiten auf Distanz heißt auch, den Auszubildenden mehr Freiraum zu geben als bei der Präsenzausbildung. Voraussetzung ist dafür, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Hat das Ausbildungspersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen? Sind die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die technische Ausstattung sichergestellt?
  • Verfügen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen? Welche Hilfestellung kann das Ausbildungsunternehmen den Auszubildenden anbieten?
  • Aufgrund der Arbeits- und Ausbildungsbeziehung auf Distanz steigt die Anforderung an das Ausbildungspersonal, den Auszubildenden Orientierung zu bieten. Achtet das Ausbildungspersonal darauf, dass auftretende Probleme zeitnah besprochen werden können? Hat das Ausbildungspersonal geeignete Möglichkeiten, um die notwendigen Gespräche zu führen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?

3. Technische Anforderungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden eine geeignete EDV-Ausstattung wie zum Beispiel Laptop mit geeigneten Softwareprodukten sowie Kommunikations-mittel wie zum Beispiel Smartphone als kostenfreies Arbeitsmittel für Mobiles Ausbilden zur Verfügung. Sollte durch Betriebsvereinbarung oder Vertrag vorgesehen sein, dass das Ausbildungsunternehmen beim mobilen Arbeiten weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Betrieb geklärt werden, ob dies auch für die Auszubildenden gelten soll.
  • Betriebliche und gesetzliche Datenschutzvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. 
  • Arbeit und Ausbildung betreffende Informationen sollten nur über betrieblich legitimierte Kanäle (zum Beispiel MS Teams) geteilt werden. Die Nutzung privater Endgeräte sollte insb. im Blick auf den Datenschutz sensibel und zurückhaltend gehandhabt werden.
  •  Die Verwendung sicherer Passwörter ist beim mobilen Lernen besonders wichtig. Die Passwortvergabe und -verwaltung sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Auszubildende sollten auch im Rahmen des Mobilen Ausbildens an ihrem Laptop beziehungsweise Tablet-PC Updates durchführen (lassen). Das gilt vor allem für Betriebssystem, Virenschutz, Firewall und Browsers. Wann und wo diese Updates durchgeführt werden sollen, muss festgelegt werden.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Welche Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden? Dürfen Dritte betriebliche Daten zu Gesicht bekommen oder geschäftliche Telefonate mithören?
  • Welche wichtigen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen auch beim Mobilen Ausbilden beachtet werden?
  • Sollten die Beteiligten eine darauf ausgerichtete Unterweisung oder Anweisung erhalten?
  • Können diese technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sollte vom Mobilen Ausbilden abgesehen werden.

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Voraussetzungen sind:

  • Auch beim Mobilen Lernen ist die Verantwortung für die eigene Gesundheit wichtig. Das Ausbildungsunternehmen muss sich vergewissern, dass vorgeschriebene Standards auch beim Mobilen Ausbilden erfüllt und eingehalten werden.
  • Auch beim Mobilen Ausbilden müssen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Vorschriften beispielsweise über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Arbeitssicherheit Beachtung finden.
  • Grundsätzlich sollten Auszubildende darauf achten, auch im Rahmen des mobilen Lernens ausreichend in Bewegung zu sein, eine passende Raumtemperatur einzustellen oder regelmäßig zu lüften.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden?
  • Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten beim Mobilen Ausbilden ein weitgehend ungestörtes Lernen mit geeigneter Ausstattung beim Auszubildenden?
  • Wie kann die Umsetzung gewährleistet werden? Empfehlenswert ist, sich nach der Einrichtung des mobilen Arbeitsplatzes die Gegebenheiten schriftlich beschreiben und bestätigen zu lassen. Zu achten wäre unter anderem insbesondere auf einen geeigneten Tisch, Stuhl sowie ausreichende Beleuchtung.
  • Können die genannten Aspekte nicht gewährleistet werden, ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. 

5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit 

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Auszubildenden müssen sicherstellen, dass sie genau wie die Ausbildenden während der Ausbildungszeit über die vorher vereinbarten Kommunikationskanäle (zum Beispiel über das dienstliche Smartphone) erreichbar sind.
  • Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass die Auszubildenden mit der zu nutzenden Hard- und Software ausreichend vertraut sind oder geschult werden.
  • Auszubildende sollten beim Mobilen Ausbilden Arbeits- und Privatleben im Alltag voneinander trennen und sich jeweils auf eine Tätigkeit fokussieren.
  • Das Ausbildungspersonal ist sich seiner besonderen Fürsorgepflicht bewusst und nimmt diese verantwortlich wahr.
  • Das Ausbildungspersonal verfügt über die notwendigen didaktischen Kompetenzen.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Ist sichergestellt, dass in der Zeit des Mobilen Ausbildens regelmäßig virtueller Austausch mit dem Ausbildungspersonal stattfindet?
  • Findet in der Zeit des mobilen Lernens regelmäßig virtueller Austausch mit Kollegen und evtl. Kunden statt?
  • Ist die Einhaltung und Dokumentation von Ausbildungs- und Pausenzeiten mit allen Beteiligten (zum Beispiel technische Erfassung oder Mitteilung an das Ausbildungspersonal) abgestimmt und datenschutzkonform ausgestaltet?
  • Wann und wie wird mit den Auszubildenden besprochen, welche Lerninhalte vermittelt werden sollen?
  • Was soll bis zu welchem Zeitpunkt als Ergebnis bzw. Lernziel erreicht sein, und wie und wann wird dieses besprochen und dokumentiert?  
  • Welche regelmäßigen Kontaktpunkte (Check-in/out, Jour Fixe, Unterweisungen, Termine, Gespräche) gibt es?  
  • Zu welchen Anlässen sollen Auszubildenden sich ansonsten melden und beispiels-weise nach Feedback oder Hilfe fragen?
  • Welche Kommunikationskanäle werden wann und wie eingesetzt (Telefon, E-Mail, Chat, Video-Telefonie oder MS-Teams)?
  • Wie wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert, dass die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in virtueller Form stattgefunden hat?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur konkreten Ausgestaltung des mobilen Ausbildens in Ihrem Ausbildungsbetrieb an Ihre Ausbildungsberater/in.
Innovation und Umwelt

Azubis als Digitalisierungsscouts 2022

Was sind Digitalisierungsscouts?

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Genau hier setzt das Azubi-Projekt „Digitalisierungsscout“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an. Denn die eigenen Auszubildenden sind in mancherlei Hinsicht oft bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen. Warum dann dieses Wissen nicht auch für das eigene Unternehmen nutzbar machen? Die Auszubildenden haben einen anderen Blick auf die Vorgänge im Unternehmen und unterliegen nicht der sogenannten „Betriebsblindheit“. Sie dürfen Fragen stellen, die etablierte Mitarbeiter sich nicht mehr zu stellen trauen. Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.
Das Projekt wird unter der Leitung des RKWs im Jahr 2022 für die gesamte Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart für 10 Unternehmen neu aufgelegt. Das diesjährige Projekt geht mit einem zusätzlichen Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit an den Start. Während des gesamten Projektes begleiten erfahrene Coaches vom RKW die Unternehmen, Ausbilder/innen und Azubis. Digitale Tools stehen für die Arbeit des Projektes vom RKW zur Verfügung. So ist der Aufwand für Unternehmen gering, denn die Azubis arbeiten nur wenige Stunden pro Woche am Projekt. Das Unternehmen investiert dann in die Umsetzung der besten Idee und im Idealfall sind Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich, die weitere Freiräume schaffen.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt 
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze auf der Seite des RKWs.

Praxisbeispiele der Digitalisierungsscouts

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie solche Projekte ablaufen, haben wir Ihnen die Beispiele aus der letzten Runde aufgelistet:
Adolf Föhl GmbH + Co. KG: Der Hintergedanke der Projektidee der drei Digiscouts® war überall und jederzeit auf der Arbeit Zugang zu verschiedenem Lehrmaterial zu haben. Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Alfred Giesser Messerfabrik GmbH: Während ihrer Projektlaufzeit erstellten die fünf Digiscouts® eine Wissensdatenbank. Zugriff darauf haben die Azubis über QR-Codes an den Maschinen. Material sammelten und erstellten sie in Form von Videos, Fotos und schriftlichen Anleitungen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bilz Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG: Die drei Digiscouts® aus der Maschinenbaubranche setzten während der Projektlaufzeit ihre Idee einer CAD-Daten-Bereitstellung in der Fertigung um.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH: Weil das auf Elektrotechnik spezialisierte Unternehmen vor allem Monteure beschäftigt, haben sich die Azubis bei ihrem Digiscouts-Projekt auf die Urlaubsanträge fokussiert: die sind digital und können von überall mit der App gestellt werden + Video der HWK StuttgartZur ausführlichen Projektbeschreibung. 
Carl Stahl Technocables GmbH: Oftmals weiß die eine Abteilung nicht was die andere tut: anders bei einem Hersteller für Bowdenzug-Systeme und Seiltechnik. Hier informierten die Azubis die gesamte Belegschaft über ihr Digiscouts-Projekt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Donner + Partner GmbH: Von der ausgedruckten Menükarte zur Mensa-App – Azubis digitalisieren den Bestellvorgang des Mittagessens in der Kantine.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferd. Hauber GmbH:  Das Azubi-Duo digitalisierte das Besuchermanagement in ihrem Textilunternehmen. Handschriftliches Ausfüllen des Besucherausweises war gestern! Der Besucherausweis wird jetzt sofort per Klick generiert und gedruckt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Hermann Bilz GmbH & Co. KG: Die Projektidee der Digiscouts eines Präzisionswerkzeugherstellers stand schnell fest: Sie animierten 3D-Modelle von Werkzeugen, um damit Kunden eine Montage- oder Bedienungsanleitung zum Werkzeug mitzugeben.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Jebens GmbH: Die Digiscouts® digitalisierten das Verbandsbuch, um dessen Inhalte zu Analyse- und Präventionszwecken standardisiert und strukturiert aufbereiten zu können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Kleemann GmbH: Das Azubi-Team aus der Maschinenbaubranche digitalisierte Unterweisungen und Montageprozesse in Form von Videos, die über einen QR-Code an den entsprechenden Stellen in der Lehrwerkstatt abgerufen werden können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LearnBiz.com GmbH: Dank der Projektidee der drei Auszubildenden eines Sprachreisevermittlers sind Zettelwirtschaft und Tippfehler bei der Anmeldung für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ passé.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LGI Logistics Group International GmbH: Poolfahrzeuge zu buchen war bei einem Logistikunternehmen eine aufwendige Angelegenheit. Die Azubis haben den Prozess vereinfacht, indem sie eine App eingeführt haben, mit der die Mitarbeitenden Poolfahrzeuge online reservieren können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
MundingDrifthaus Steuerberatungsgesellschaft mbH: Steuerbescheide überprüfen, manuell ins System einpflegen, einscannen und ablegen: diesen aufwendigen Prozess haben die Digiscouts einer Steuerberatungsgesellschaft vereinfacht und digitalisiert. Ein Gewinn für Azubis, Kunden und Kanzlei.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Stadtwerke Esslingen am Neckar SWE GmbH & Co. KG: Mithilfe einer Software digitalisierte das Digiscouts®-Team ihre Vertragsverwaltung. Somit wird ein jederzeit abrufbarer Überblick über die laufenden Verträge gewährleistet.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG: Trotz vieler Schwierigkeiten und Hindernisse konnten die fünf Digiscouts® ein Projekt in ihrem Unternehmen umsetzen. Künftig können sich die Mitarbeitenden schnell an den Gemeinschaftsrechnern per Gesichtserkennung einloggen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferner haben am DigiScout Projekt teilgenommen: Hägele GmbH, Hermann Paule GmbH & Co. KG, Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Mackevision Medien Desgin GmbH, Metzger GmbH + Co. KG, REHM GmbH u. Co. KG Schweißtechnik und TiLa Erich Lachenmaier GmbH & Co. KG
Mehr Informationen zum Projektverlauf und anderen Praxisbeispiele gibt es auf der Seite des RKW Kompetenzzentrums
Veröffentlichung Juli 2022

Chancen und Herausforderungen nach der Pandemie

IHK-Ausbildungsreport veranschaulicht die Entwicklung der dualen Ausbildung im Landkreis Böblingen. Nach Corona-Einbruch stabilisiert sich die Lage am Ausbildungsmarkt.
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt entspannt sich etwas. Das zeigt der aktuelle Ausbildungsreport der IHK-Bezirkskammer Böblingen für das Jahr 2022. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsplätze ist zwar auch 2021 zurückgegangen, allerdings war der Rückgang mit 1,6 Prozent moderater als das noch 2020 war. Coronabedingt sackten damals die die Zahlen um 10,8 Prozent besonders stark ab. Seit zehn Jahren nimmt die Zahl der Ausbildungsplätze im Landkreis Böblingen kontinuierlich ab. „Zum einen nimmt durch den demographischen Wandel die Zahl der Schülerinnen und Schüler ab, zum anderen gibt es immer mehr Alternativen, in das Berufsleben einzusteigen. Die Bandbreite reicht dabei von der klassischen Ausbildung, über duale Studiengänge bis hin zum Universitätsabschluss“, erzählt Andreas Hadler, Präsident der IHK-Bezirkskammer Böblingen. Im Jahr 2020 verschärfte sich die Lage zusätzlich durch die Corona-Pandemie. Dabei konnten auf der einen Seite die Unternehmen weniger Ausbildungsplätze als zuvor anbieten, auf der anderen Seite hatten die Schülerinnen und Schüler auch weniger Möglichkeiten sich über eine duale Ausbildung zu informieren. Diese Situation änderte sich auch 2021 nicht. „Das ist eine Herausforderung, da der Fachkräftemangel in der Corona-Krise weiter verschärft wurde und Unternehmen auf der Suche nach gut ausgebildeten Nachwuchskräften sind. Um dem entgegenzuwirken, stellt die Bezirkskammer Böblingen mit dem „Check-in-Karriere“- Jahr 2022 die duale Aus- und Weiterbildung in den Fokus. Neben unserem regulären Angebot bieten wir viele neue Formate und Veranstaltungen an, um die Aus- und Weiterbildung zu fördern und an die Schüler und Schülerinnen heranzubringen.“, sagt Hadler. Ebenfalls wird die Böblinger IHK in diesem Jahr das Thema Weiterbildung noch stärker in den Mittelpunkt rücken. „Vergleichen wir Studium und duale Ausbildung, werden oft die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten im Anschluss an eine Ausbildung vergessen. In einer Kombination aus Aus- und Weiterbildung lassen sich Abschlüsse auf dem Niveau eines Bachelors oder gar Masters erreichen – und dies mit einer enormen Praxisnähe.“, führt Hadler weiter aus.
Der Ausbildungsreport wird jährlich von der IHK-Bezirkskammer Böblingen herausgegeben und zeigt die Situation des Ausbildungsmarktes im Landkreis Böblingen auf. Die Statistik beschreibt unter anderem die Anzahl der Ausbildungsbetriebe, die Zahl der Ausbildungsplätze in den kaufmännischen und den gewerblich-technischen Bereichen, die beliebtesten Ausbildungsberufe oder die Unterschiede in der Wahl des Ausbildungsberufes zwischen den Geschlechtern.
Der vollständige Ausbildungsreport steht Ihnen als Download zur Verfügung (PDF-Datei · 2480 KB)

Ausbildung

Abschlussprüfungen Winter 2022/2023

Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 31. Juli 2022 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgte im Juni 2022 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 in den Berufen Automobilkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce und Kaufmann/-frau im Einzelhandel werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. April 2024 (Automobil-kaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) bzw. 30. September 2024 (Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce) endet.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung und Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/ Umschulungszeit bis zum 30. April 2023 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 ist der 31. Juli 2022.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und
§ 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 ist am 1. Juli 2022.
In diesem Dokument finden Sie die Prüfungstermine je Ausbildungsberuf für die Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023:
Integration in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge beschäftigen und ausbilden

Ausbildung

Das digitale Berichtsheft kann man nicht im Bus vergessen

Dass der Ausbildungsvertrag nun elektronisch eingetragen werden kann, ist eine große Vereinfachung und die meisten angehenden Azubis können sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen, dass das je anders war. Genau so überrascht werden die meisten sein, wenn sie hören, dass das Berichtsheft noch analog geführt wird. Dabei muss auch das längst nicht mehr sein, denn auch das Berichts­heft gibt es inzwischen in elektronischer Form – genau genommen als Online-Anwendung. Dieses ­digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt worden. Die wesentlichen Merkmale digital zeitgemäß  sicher ortsunabhängig zeichnen die Anwendung aus.
Eine Hürde nehmen, dann die Vorteile genießen

IHK-Ausbildungsberater Ortwin Zemmler über das digitale Berichtsheft


Die Vorteile des digitalen ­Berichtsheftes sind aber noch viel umfassender. So kann es überall und jederzeit bearbeitet werden, egal ob am PC, am Tablett oder sogar am „Mäusekino“ Smartphone. Man kann auch Bilder, Infoblätter oder Anweisungen hochladen und so daraus ein kleines persönliches Wiki machen. Das spart Zettelwirtschaft und hilft gerade schwächeren Azubis, die Übersicht zu behalten. Schön ist auch, dass nichts mehr ausgedruckt werden muss, denn die Freigabe zählt so viel wie früher die Unterschrift.
Die Azubis müssen sich keine Sorgen ­machen, jemand könnte ihr Heft ohne ihr Wissen anschauen. Es gibt keinen „General­schlüssel“. Nur mit Zustimmung des Besitzers können die Hefte angeschaut werden.

Der Anspruch an die Datensicherheit ist hoch

Doch klar, die Daten sind sensibel. Deshalb ist der Anspruch an die Datensicherheit hoch. Der Aufwand, der dafür – versprochen: einmalig! – nötig ist, ist allerdings auch der (einzige) Wermutstropfen: Für die Registrierung ist ein fünfstufiger Prozess er­forderlich. Zunächst muss man ein persönliches Nutzerkonto auf der Identitätsplattform der IHK-Organisation unter https://meine.ihk.de/ anlegen. Jeder Ausbilder, Azubi und Ausbildungsbeauftragte benötigt sein eigenes Konto. Doch ist das Konto einmal angelegt, können die Besitzer es unbegrenzt nutzen. Nach und nach werden immer weitere IHK-Angebote darüber zugänglich gemacht.
Wenn sich die jungen Leute mit dem ­Anlegen eines sicheren Kontos beschäftigen, schulen sie gleichzeitig ihre digitale Kompetenz in Sachen Datensicherheit: Denn alle Daten sind auf mehreren Ebenen gegen Hacker geschützt und sämt­liche Nutzer- und Unternehmenskonten individuell verschlüsselt. Zusätzlich gibt es weitere technische Maßnahmen, wie Firewalls und getrennte Anwendungs­umgebungen und Datenbanken.
Also, wer den einmaligen Anmelde­prozess durchlaufen hat, ist in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite. Nur einen Nachteil gibt es für die Azubis: Die Ausrede, „ich habe mein Berichtsheft im Bus liegen lassen“, die funktioniert nicht mehr.
  Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft,  Rubrik Rat&Tat
Praktikum in Baden-Württemberg

Praktikumswoche Baden-Württemberg

Der Bewerbermangel für Ausbildungsplätze war noch nie so groß wie heute. Nutzen Sie die Praktikumswoche Region Stuttgart, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler kennenzulernen.
Sie als Unternehmen können Praktikumstage in den Pfingstferien, im Juli und in den Sommerferien anbieten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin bzw. der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Sie als Unternehmen – egal ob groß oder klein –  profitieren vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.
“Die eintägigen Schnuppertage sind eine niedrigschwellige und einfache Möglichkeit für Sie, Kontakt zu Schülerinnen und Schülern aufzubauen. Nach zwei Pandemie-Jahren mit deutlich reduzierter Berufsorientierung ist die landesweite Aktion der Praktikumswoche eine tolle Chance für Betriebe und Jugendliche. Machen Sie mit und lernen Sie die Azubis von morgen kennen!” appelliert IHK-Präsidentin Marjoke Breuning an alle Ausbildungsbetriebe.
Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren der Region Stuttgart.
Machen Sie mit und lernen Sie interessierte Talente kennen - vielleicht ist Ihr nächster Azubi dabei.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der  Webseite der Praktikumswoche
Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen “Unternehmenssprechstunden” angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.
Die Praktikumswoche Region Stuttgart ist Teil der Praktikumswoche Baden-Württemberg. Das bereits erfolgreich laufende Angebot www.erlebe-berufe.de im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Vielfalt am Arbeitsplatz managen

Diversity Management und Willkommenskultur

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.


Leitfäden zu Diversity Management und Willkommenskultur

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
  • Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)
  • Sprachmittler (IHK)
  • Relocation Manager (IHK)
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt  klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Veranstaltung in der John-F.-Kennedy Schule am 21.07.2022

Schule meets business in Esslingen

Willst Du schnell und unkompliziert Kontakte zu Firmen knüpfen, Infos zu spannenden Berufen und über den Alltag der Auszubildenden einholen?

Schule meets Business – Betriebe stellen sich und ihre Ausbildungsberufe vor

Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr, in der John-F.-Kennedy-Schule, Steinbeisstraße 25, 73730 Esslingen am Neckar

In kurzen Gesprächsrunden (je 20 Minuten) lernst du Unternehmen kennen, erfährst, welche Berufe ausgebildet werden und kannst Fragen loswerden. Im Optimalfall wollen du und die Firma euch genauer kennenlernen und du findest deinen Ausbildungsplatz. Du kannst an einem Block mit je drei Runden teilnehmen. Die Blöcke beginnen um 9.00/10.00/11.00 Uhr. Du entscheidest dich vor Ort für drei Betriebe deiner Wahl!
Die teilnehmenden Betriebe sind:
  • am-Computersysteme GmbH, Nürtingen: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung (m/w/d) für 2022 und 2023, Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration  (m/w/d) für 2023, Kaufmann für IT-System-Management (m/w/d) für 2022 oder 2023
  • Deichmann SE, Landkreis Esslingen: Verkäufer, Kaufmann im Einzelhandel, Handelsfachwirt (ab Fachabitur) (m/w/d) für 2022 und 2023. Duales Studium–Bachelor of Arts, Studiengang Handel–Vertriebsmanagement für 2023
  • Group7 AG, Flughafen Stuttgart: Kaufmann für für Spedition und Logistikleistung (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Hemminger Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Esslingen: Geomatiker (m/w/d) für 2022, Vermessungstechniker (m/w/d) für 2022
  • InSeven Group GmbH, Ostfildern: Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (m/w/d) für 2022 und 2023, Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) für 2022 und 2023
  • ISK Kunststofftechnik GmbH, Deizisau: Verfahrensmechaniker (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Knauf Interfer Stahl Service Center GmbH, Nürtingen: Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) und Industriekaufmann (m/w/d) für 2022, Industriekaufmann (m/w/d)  für 2023
  • Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen: Kaufmann im E-Commerce (m/w/d), Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d), Kaufmann für IT-Digitalisierungsmanagement (m/w/d), Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d), alle für 2022 und 2023
  • Mode Eck am Markt GmbH, Kirchheim unter Teck: Kaufmann  im Einzelhandel (m/w/d) für 2022 und 2023, Verkäufer (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Sport Flöss, Esslingen/Göppingen/Waiblingen: Kaufmann im Einzelhandel (m/w/d) für 2022 und 2023

Bonusangebot

Beraterinnen und Berater der IHK und der Agentur für Arbeit beantworten deine Fragen zur Dualen Ausbildung, Berufsorientierung oder Bewerbung und checken deine Bewerbungsunterlagen.

Anmeldung

Veranstaltung am 31.05.2022

Azubi Speed-Dating der IHK Bezirkskammer Böblingen

Melde dich direkt über das Onlineformular am Ende des Artikels an und lerne deinen zukünftigen Ausbildungsbetrieb kennen. 

Warum ein Azubi Speed-Dating?

Du bist noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz für September 2022? Dann ist dies die TOP-Veranstaltung für dich: Du triffst auf 24 Unternehmen aus der Region, 12 am Vormittag und 12 am Nachmittag, die noch Auszubildende in insgesamt 32 (!) Berufen suchen. In zehnminütigen Gesprächen kannst du dich bei mehreren Unternehmen an diesem Tag vorstellen und sie von dir überzeugen. 

Wer kann teilnehmen?

Du bist herzlich willkommen, wenn du 2022 deinen Schulabschluss machst (Hauptschule, Mittlere Reife, Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) und einen Ausbildungsplatz suchst.

Welche Unternehmen bieten welche Ausbildungsberufe? 

Wir haben Listen der teilnehmenden Unternehmen mit ihren noch offenen Ausbildungsplätzen für dich zum Download bereitgestellt – eine für den Vormittag und eine für den Nachmittag.

Was kostet die Teilnahme?

Die Veranstaltung ist kostenfrei. 

Muss ich mich anmelden? 

Wir brauchen deine verbindliche Anmeldung bis Freitag, 27. Mai 2022. Bitte fülle dazu das untenstehende Formular aus und lade deinen Lebenslauf mit Bild hoch. 

Noch Fragen?

Dann melde dich bei Christiane Schullerus-Sixt per Mail unter Christiane.Schullerus@stuttgart.ihk.de oder ruf an unter 07031 6201-8246.

Veranstaltungsdetails

Wann: Dienstag 31. Mai 2022
Vormittag, 08:30 bis 12:00 Uhr 
(s. Liste teilnehmender Unternehmen „Vormittag“)
Nachmittag, 12:30 – 16:00 Uhr
(s. Liste teilnehmender Unternehmen „Nachmittag“)

Wo: IHK-Bezirkskammer Böblingen, Steinbeisstraße 11, 71034 Böblingen

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Online-Ausbildungsvertrag

Digital punkten beim Nachwuchs

Wenn man jungen Leuten mit Papier kommt, das sie lesen, ausfüllen oder unterschreiben sollen, erntet man nicht selten ein Augenverdrehen: „Geht das nicht auch online?“ Tatsächlich geht inzwischen ganz viel online – sogar der Ausbildungsvertrag lässt sich am Bildschirm ein­tragen. Man erspart sich damit nicht nur das Augenrollen der jungen ­Leute, sondern auch Papier und Zeit: spätestens am zweiten Tag nach der Einreichung erhält man die Eintragungsbestätigung von der IHK.
Das alles ist kein Hexenwerk, ganz im Gegenteil. Nicht einmal eine App oder eine Software müssen Sie herunterladen. Sie öffnen auf der IHK-Homepage einfach das Formular, um Ihre Zugangsdaten für den Digitalen Ausbildungsvertrag zu beantragen und geben dort Ihre Kontaktdaten ein. Innerhalb maximal eines Tages erhalten Sie die Zugangsdaten für die Registrierung und einen Link, mit dem es weitergeht.
Sobald Sie registriert sind, können Sie sich jederzeit im System anmelden und alle Ihre Ausbildungsverträge online verwalten, also eintragen, ändern oder löschen. Sogar die Verträge Ihrer Azubis der letzten beiden Jahre können Sie dort verwalten, auch wenn Sie diese noch in Papierform eingetragen haben.

Das System ist selbsterklärend

Die Vertragserstellung an sich ist selbsterklärend. Nur beim Straßen­namen ist das System etwas heikel. So mag es das Wort „Straße“ nicht, sondern will „Str.“ lesen. Damit es hier nicht hakt, gibt es darunter eine Kontrollfunktion. Wenn Sie daraufklicken, wird Ihnen automatisch die akzeptierte Schreibweise vorgeschlagen.
Der Ausbildungsort und die von der IHK anerkannten Ausbilder für die einzelnen Berufen sind bereits hinterlegt, so dass Sie sie nur angeklickt werden müssen. Dasselbe gilt für die zuständige Berufsschule.
Auch die gesetzliche Ausbildungsdauer ist hinterlegt. Sie müssen nur den Start eingeben, dann rechnet das System das Ende selber aus. Möchte ein Azubi die Zeit verkürzen, so lässt sich der Grund dafür im Reiter „Ausbildungszeiten“ unter „Ausbildungsverkürzung“ oder „Ausbildungsanrechnung“ ebenfalls anklicken. Die Nachweise müssen an dieser Stelle hochgeladen werden. Passt alles, springen oben die Dauer und das Ende der Ausbildung automatisch auf die kürzere Zeit um.

Grüner Punkt = alles ist korrekt

Das System kontrolliert auch ­Wochenarbeitszeit, Urlaub und Ver­gütung. Entspricht eines davon nicht den gesetzlichen Vorgaben, werden automatisch die Mindestanforderungen eingetragen. Aber keine Sorge: sollte sich doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben, bekommen Sie einen Hinweis, wenn Sie auf den Button „Einreichen“ klicken. Normalerweise ist dann aber schon alles korrekt. Das sehen Sie daran, dass ein grüner Punkt erscheint. Die IHK prüft nun die Daten und gibt den Vertrag ­innerhalb von zwei Tagen frei. Die Information darüber erhalten Sie per Mail.
Erst jetzt kommt erstmals echtes Papier ins Spiel. Den Vertrag ­müssen Sie nämlich ausdrucken und von den Vertragspartnern unterschreiben lassen. Dann ist aber auch schon wieder Schluss mit dem Papier, denn an die IHK müssen Sie keine Kopie schicken. Es genügt ein Klick auf den „Vertrag ­abschließen“-
Button, nachdem Sie das Unterschriftsdatum ins System eingetragen und das Kon­troll­kästchen angehakt haben. Dass alles in ­trockenen Tüchern ist, erkennen Sie nun an einem weißen Haken und an der IHK-Bestätigungsmail.

Wenn es eilt, kommt der Vertrag noch am selben Tag

Je nachdem, wie schnell es mit dem Unterschreiben geht, dauert es ­maximal zwei Tage, bis Ihr Online-Ausbildungsvertrag (DAV) eingetragen ist. Wenn es besonders eilt: Auf Wunsch geht es auch noch am selben Tag.
Jetzt fehlt nur noch der Nachweis der ärztlichen Untersuchung des neuen Azubis. Den können Sie wie bisher jederzeit bis einen Tag vor Ausbildungsstart nachreichen. Noch passiert das per Mail, später soll das aber auch digital funktionieren.
Am besten läuft das System übrigens auf dem Browser Firefox. Sollte es sich einmal aufhängen, hilft Trick 17: Drücken Sie F5 für einen Reload der Seite. Die Eintragung kann nach Belieben unterbrochen und später fortgesetzt werden. Nur wenn sechs Wochen lang nichts passiert, löscht sich die Datei automatisch.
Also, wenn Ihre zukünftigen Azubis nächstes Mal sagen „geht das nicht online“, dann können Sie leicht punkten mit „na klar, kein Problem!“
Dr. Annja Maga,  Redaktion Magazin Wirtschaft, für Ausgabe 5-6.2022, Rubrik Rat&Tat
 
Ausbildung

Zwei Neuordnungen in der Grafischen Industrie in Planung

Mit dem geplanten neuen Beruf Gestalter/-in für Immersive Medien soll dem Fachkräftemangel im Bereich Virtual,- Mixed,- und Augmented Reality insbesondere für mobile Anwendungen entgegen gewirkt werden. Mit der geplanten Überarbeitung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen im Beruf Mediengestalter/-in Digital und Print soll die Umsetzung der Ausbildung vereinfacht und praxisrelevanter werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr von den geplanten Neuordnungen.

Gestalter/-in für Immensive Medien

Geplante Neuordnung

In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhöhung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können.
Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder.
 

Mediengestalter/-in Digital und Print

Geplante Novellierung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem zum Beispiel kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, zum Beispiel für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt. Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder.

Informationsveranstaltung für Unternehmen

Die dmpi - Industrieverbände Druck und Medien, Papier- und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg, die IHK Region Stuttgart und die Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart bieten gemeinsam am 13. März 2023 eine Informationsveranstaltung für Unternehmen, Ausbilderinnen und Ausbilder an.

Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung der neuen Berufsbilder in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gerne die zuständigen Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater.



Ausbildung

Eisenbahntechnische Verkehrsberufe

Zum 1. August 2022 treten die neuen Ausbildungsverordnungen der eisenbahntechnischen Verkehrsberufe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung im Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ vom 15. Juli 2004 außer Kraft.
Im Zuge der Neuordnung wurde aus dem bisherigen Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ (VO 2004) auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen nun zwei dreijährige Einzelberufe mit den Abschlüssen:
„Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport“ mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“. 
Die weiterhin bestehenden Gemeinsamkeiten der beiden Berufsbilder sollen in einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr gefestigt, sowie durch die Bildung der Berufsgruppe der „Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe“ nach außen hin auch kenntlich gemacht werden.
Neben der inhaltlichen Neuausrichtung werden auch künftig die Digitalisierung und der Einsatz neuer Techniken von größerer Bedeutung sein.

Gestreckte Abschlussprüfung

Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Die bisherige Zwischenprüfung ist vom Aufwand der Prüferinnen und Prüfer und vom Einsatz des Prüfungsmaterials nicht mehr zeitgemäß und teilweise nicht mehr umsetzbar. Neu ist für beide Berufsbilder eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird.

Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet im Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung“ statt. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Prüfen von Triebfahrzeugen“, „Zug- und Rangierfahrten durchführen“, „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie “Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt. Für den Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“ ist das Einsatzgebiet zugrunde zu legen. Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 80 Prozent in die Endnote ein.

Berufsbild „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ und „Örtliche Sicherung einer Weiche“ statt. Das Ergebnis fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Abweichungen vom Regelbetrieb“, „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt.
Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 70 Prozent in die Endnote ein.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Ausbildung HOGA

Ausbildungsberufe in der Hotellerie und Gastronomie modernisiert

Die Neuordnungen der gastgewerblichen Ausbildungsberufe treten zum 1. August 2022 in Kraft. Sie tragen dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.
Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden zu Ende geführt.
Die Novellierung der Ausbildungsgrundlagen ist allerdings nur ein Baustein auf dem Weg zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.

Die neuen zweijährigen Berufe:

  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)

Die neuen dreijährigen Berufe:

  • Koch/Köchin
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Die modernisierten Berufsbilder sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und bewegen sich in einem vielfältigen Spektrum von Betrieben. Unterschiedliche Betriebskonzepte und Organisationsstrukturen erfordern von den Fachkräften ein hohes Maß an Flexibilität, interkultureller Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Zukunftsorientierung sowie ein Grundverständnis für unternehmerisches Handeln.
Im Mittelprunkt der beruflichen Handlungsfähigkeit stehen weiterhin die Gästeorientierung und die Gästezufriedenheit. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildpositionen „Anleitung und Führung von Mitarbeitenden“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden. Ferner gibt es bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Beschulung

Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist grundsätzlich möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr kann ferner eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe untereinander, der beiden Hotelberufe untereinander bzw. eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe erfolgen.

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten?

Auszubildende, die ab dem 1. August 2022 ins zweite oder dritte Ausbildungsjahr wechseln, werden nach den alten Ausbildungsordnungen ausgebildet.
Aufgrund der Neuordnung werden die Ausbildungsberechtigungen für alle Ausbildungsbetriebe neu erteilt.  
Bitte beachten Sie beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge folgende Punkte:
  • Wird nach bestandener Fachkraftprüfung das dritte Ausbildungsjahr angehängt, dann muss der Vertrag vor dem 1. August 2022 beginnen, damit das dritte Jahr nach alter Verordnung ausgebildet wird (Berufsschule beschult das 2. und 3. Lehrjahr noch nach alter Verordnung)
  • Neue Verträge, die vor dem 1. August 2022 beginnen, müssen ab dem 1. August 2022 umgeschrieben werden, wenn der Azubi die Grundstufe noch nicht besucht oder noch nicht abgeschlossen hat (die Grundstufe startet nach den Sommerferien nach neuer Verordnung)
  • Bei Verträgen, die ab dem 1. August 2022 beginnen und vertraglich eine Verkürzung vorsehen, sprechen Sie uns bitte an

Informationsveranstaltungen

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der IHK Region Stuttgart geben wir Ihnen die Gelegenheit, sich über die Neuerungen zu informieren.
  • Was sind die wesentlichen Änderungen?
  • Was müssen Sie als Ausbildungsbetrieb wissen und beachten, damit Sie zukünftig effektiv und mitarbeiterorientiert ausbilden können?
  • Wir informieren zu den neuen Berufsbildern und beantworten gerne Ihre individuellen Fragen.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten:
Über die Veranstaltungsdatenbank können Sie sich kostenlos anmelden.
Datum
Veranstaltungsort
Ansprechpartner
Montag, 10. Oktober 2022
14:00 - 16:00 Uhr
Karin Barthel
Montag, 17. Oktober 2022
10:00 - 12:00 Uhr
Nesrin Abdullah
Montag, 24. Oktober 2022
14:00 - 16:00 Uhr
Ortwin Zemmler
Dienstag, 8. November 2022
10:00 - 12:00 Uhr
Marion Peters
Montag, 14. November 2022
14:00 - 16:00 Uhr
Iris Nonnenmann
Dienstag, 22. November 2022
10:00 - 12:00 Uhr
Dagmar Zuidland
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Mädchen und Jungen für untypische Berufe gewinnen

Girls´ Day 2022 und Boys´ Day am 28. April 2022

Am Girls’ Day lernen Mädchen technische Berufe kennen und können sich ausprobieren. Dasselbe gilt für Jungen beim gleichzeitig stattfindenden Boys´Day – hier stehen Berufe im Fokus, bei denen der Anteil an männlichen Auszubildenden unter 40 Prozent liegt.
Dazu gehören auch einige kaufmännische Berufe. Eine Liste der möglichen Berufe ist auf der Seite des Boys´Day zu finden. Die IHK unterstützt beide Aktionstage. Gerade beim Girls´ Day, bietet sich eine Chance mehr Mädchen für MINT-Ausbildungsberufe zu begeistern und den benötigten Nachwuchs zu sichern!  Fast 40 Prozent der Unternehmen erhalten später Bewerbungen von ehemaligen Girls’ Day-Teilnehmerinnen. 

Ihr Girls’Day-Angebot: ein Erfolg

Das Team der bundesweiten Koordinierungsstelle Girls’ Day hat verschiedene Links auf der Homepage des Girls´ Day zusammengestellt.
  • Sie können Ihr Angebot kostenlos in den Girls’Day-Radar eintragen. Über diese Plattform finden Mädchen, Eltern und Lehrkräfte Ihr Angebot. Nicht vergessen: Über Ihr Girls’ Day-Konto können Sie die Anmeldungen Ihrer Veranstaltung bequem verwalten.
  • Die Girls’ Day-Vertretungen in Ihrer Region helfen Ihnen gern bei Ihren Planungen. Die Kontaktdaten finden Sie über den Girls’Day-Radar. 
  • Informieren Sie weiterführende Schulen und die lokale Presse Ihrer Region über Ihre Girls’Day-Aktion. Nutzen Sie hierfür auch die kostenlosen Aktionsmaterialien, die Sie über das Materialcenter beziehen können. 

Ihr Boys´Day-Angebot: Jungs begeistern

Wussten Sie schon? Auch mit dem Ausbildungsberuf „Kaufleute für Büromanagement“ können Sie beim Boys´Day teilnehmen. Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Seite des Boys´Day
Digitale Angebote
Sie können für die Aktionstage auch ein digitales Angebot anbieten. Hätten Sie dazu gern Anregungen? Der  Leitfaden und das Ideen-Board bieten Ideen und Tipps.  
Social Media Aktivitäten 
Machen Sie mit bei den Social Media Aktivitäten! Der landesweite Instagram-Account @mint_leben und die bundesweiten Instagram-Accounts @der_girlsday und @der_boysday können gerne bei Posts getagged werden.
Foreign Skills Approval (FOSA)

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse IHK-FOSA

Seit dem 1. April 2012 gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufs-Qualifikations-Feststellungsgesetz (kurz BQFG).
Im Rahmen dieses Feststellungsverfahrens wird überprüft, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit wird unter anderem bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Bescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen.
Umfasst werden von dem Gesetz (BQFG) alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle.
Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten 77 von 80 IHKs – dabei unter anderem die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Hintergrund für diese Entscheidung – eine zentral zuständige Stelle zu errichten – war, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach dem BQFG ein umfangreiches Fachwissen über die Ausbildungssysteme aus aller Welt erforderlich ist. Dieses Wissen wird nun sukzessive an einer Stelle – und nicht dezentral in 80 IHKs – aufgebaut.
Besonders hervorzuheben ist, dass durch die zentrale Lösung für die Entscheidungen nun ein einheitlicher Qualitätsstandard und dadurch das hohe Niveau und Ansehen der deutschen Berufsabschlüsse sichergestellt werden kann.  
Seit dem 1. April 2012 können Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK-FOSA eingereicht werden. Näheres zum Antragsverfahren erfahren Sie unter www.ihk-fosa.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BIBB) bietet ein Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in verschiedenen Sprachen an.

Digitales Frage-Tool - Berufsanerkennung

Für Ihre Fragen rund um die Berufsanerkennung steht Ihnen ein Digitales Frage-Tool zur Verfügung. Auf der Homepage “Unternehmen Berufsanerkennung” können Unternehmen Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte stellen. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ beantwortet diese gemeinsam mit ExpertInnen persönlich und individuell. Die neue Website bietet zudem einen stetig wachsenden Katalog mit Antworten auf Fragen von Unternehmen rund um die Fachkräftesicherung mit ausländischen Fachkräften.
Auf der neu gelaunchten Website erfahren Sie mehr zum Fragetool, dem Fragen-Antworten-Katalog sowie zu den weiteren Angeboten von „Unternehmen Berufsanerkennung“. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ versteht sich als Wegweiser und Orientierungsgeber bei Fragen rund um die Berufsanerkennung und Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen.

Webvideos zum Anerkennungsverfahren

Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen seit 2012 auch in Deutschland anerkennen lassen. Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren beinhalten die beiden folgenden Webvideos.

BMBF-Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss

Das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse wird durch die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) mit bis zu 600 Euro bezuschusst.
Mit dem Anerkennungszuschuss will das BMBF eine Förderlücke schließen und die Anerkennungsperspektive insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, stärken.
Was kann gefördert werden?
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
  • Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
  • Kosten für Qualifikationsanalysen
  • Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung und dem Flyer des BMBF.
Die Förderrichtlinie können Sie auf dem Internetauftritt des BMBF nachlesen.

Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“

Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Chancen der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen besser nutzen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ ins Leben gerufen.
Onlineanmeldung

F.A.I.R. Azubi-Speed-Dating

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann komm zum Azubi-Speed-Dating. Hier treffen Unternehmen auf Bewerberinnen und Bewerber, die eine Lehrstelle suchen. Dabei hast du die Möglichkeit dich im Rahmen von 15-minütigen Bewerbungsgesprächen bei den Unternehmen vorzustellen.
Termin:
Dienstag, 5. April 2022
10.00 – 13.00 Uhr
Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf

Die Veranstaltung wird unter Berücksichtigung der 3-G-Regel durchgeführt.
Anmeldeschluss ist der 30. März 2022
Auf dieser Seite kannst du dich zum kostenfreien F.A.I.R. Azubi-Speed-Dating anmelden. Eine Liste der teilnehmenden Unternehmen sowie die angebotenen Ausbildungsberufe haben wir für dich zum Download bereitgestellt.
Du kannst maximal drei Gesprächstermine buchen. Die Plätze werden entsprechend dem Eingang der Anmeldungen vergeben. Nach dem Eingang der Anmeldung erhältst du eine Bestätigungsmail sowie die genauen Uhrzeiten der gebuchten Gespräche. Bitte bewahre diese Bestätigungsmail bis zur Veranstaltung auf!
Bitte erscheine pünktlich und in angemessener Kleidung am Veranstaltungsort und plane bitte zusätzlich 10 Minuten für die Registrierung am Eingang ein.
Deine Anmeldung ist verbindlich. Solltest du nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um schriftliche Stornierung. Da die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben werden, können wir leider nicht garantieren, dass alle gewünschten Termine umsetzbar sind.


Ausbildung

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert
  • Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft
  • Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen
  • Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (PDF-Datei · 253 KB) des DIHK.

Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der GAP wird im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Ergänzungsvertrag (DOCX-Datei · 116 KB) nachgereicht werden.

Informationsveranstaltung für Unternehmen

Die IHK Region Stuttgart bietet am 2. Juni 2022 gemeinsam mit dem BWV Südwest e.V. und weiteren Akteuren eine gemeinsame Informationsveranstaltung an. Anmeldung und weitere Informationen erhalten Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Ebenfalls weisen wir auf die bundesweiten Informationsveranstaltungen des BWV Bildungsverbands mit Beteiligung des DIHK hin.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Berufsorientierung

Elternhotline

Telefonberatung unterstützt in der Berufsorientierung
Der Service „Azubi gesucht – IHK Bewerbervermittlung“ der IHK-Bezirkskammer Böblingen bietet einmal monatlich eine Telefonhotline für Eltern an, die Unterstützung für ihre Kinder bei der Berufsorientierung suchen oder deren Kinder auf der Suche nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz sind.
Jeden letzten Dienstag im Monat können interessierte Eltern sich von 14:00 – 16:30 Uhr mit ihren Anliegen und Fragen telefonisch bei der IHK-Bezirkskammer Böblingen melden.
Die Hotline-Termine für das Jahr 2023 :

28. Februar
28. März
25. April
23. Mai
(Ausnahme vorletzter Dienstag)
27. Juni
25. Juli
26. September
24. Oktober
(Ausnahme vorletzter Dienstag)
28. November
19. Dezember
(Ausnahme vorletzter Dienstag)
Die Hotline ist erreichbar unter Tel. 07031 6201-8246.
Abschlussprüfung

Abschlussprüfungen Sommer 2023

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 10. Februar 2023 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Dezember 2022 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in den Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. §35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit §33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung bzw. Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. September 2023 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie die Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2023 ist am 10. Februar 2023.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2023 ist am 2. Januar 2023.
In diesem Dokument finden Sie die Prüfungstermine je Ausbildungsberuf für die Abschlussprüfungen im Sommer 2023:
Prüfungstermine Sommer 2023 (PDF-Datei · 325 KB)
Probleme mit Azubis

Ein Ausbildungsabbruch lässt sich verhindern

Die ersten Wochen im Ausbildungsbetrieb lief alles ganz gut. Der junge Mann hatte den Eindruck bestätigt, den er im Vorstellungsgespräch gemacht hatte: kein Überflieger, aber willig und durchaus mit Interesse am Beruf. Doch kaum dass die Probezeit vorbei ist, lässt das Engagement deutlich nach. Mehrmals die Woche „verpasst“ er den Bus oder kommt gar nicht erst, und den Kollegen, dem er die Bohrmaschine holen sollte, raunzt er an „geh doch selber“. Für seine Chefin und den Ausbilder ist das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch eine ziemliche Belastung. Was tun?
Reden, reden, reden. Dazu sollte man mit dem jungen Mann einen festen Termin für ein Gespräch ausmachen. Dabei muss man sich gut vorbereiten und konkret benennen können, welches Verhalten wann negativ aufgefallen ist. Wenn er dann auf alle Fragen nach den Ursachen für seine Verhaltensänderung „weiß nicht“ und ­„alles gut“ antwortet, sollte man einige Tage später einen weiteren Termin anberaumen und dem Azubi „Hausaufgaben“ dafür aufgeben. So muss er sich ernsthaft mit der Situation auseinandersetzen. Läuft es dann immer noch nicht, sollte man das keinesfalls auf sich beruhen lassen. Stattdessen muss man es weiter versuchen, das nächste mal vielleicht zusammen mit einen Kollegen, zu dem der Azubi ein vertrauensvolles Verhältnis zu haben scheint.  

Nehmen Sie Kontakt zur Schule auf

Parallel dazu sollte der Ausbildungs­leiter oder die Chefin Kontakt zur Schule aufnehmen. Läuft es dort prima, ist das ein deutliches Indiz, dass es im Betrieb hakt. Hat die Chefin vielleicht bei der Einstellung Versprechungen gemacht, die sie noch nicht einlösen konnte? Oder fühlt sich der junge Mann zu wenig beachtet? Läuft es in der Schule hingegen auch nicht, ist das ein Indiz dafür, dass der Beruf doch nicht den Erwartungen entspricht.  Aber natürlich könnten auch private Probleme dahinterstecken. Ein Gespräch mit den Eltern kann da sinnvoll sein. Volljährige Azubis müssen dafür allerdings ihre Zustimmung geben.
Ist die Situation schon verfahren, ist es oft hilfreich, jemand Drittes einzuschalten. Die IHK bietet gern die Hilfe ihrer erfahrenen Ausbildungsberater an. Zusätzlich gibt es das jetzt verlängerte Programm „Erfolgreich ausgebildet - Ausbildungsqualität sichern“. Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb und den Auszubildenden werden in diesem Rahmen Lösungen ­gesucht, aber auch Ausbilder und Azubis gecoacht. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei und hilft auch bei Konflikten, persönlichen Krisen, schlechten ­Leistungen in der Berufsschule, Motivations- oder Suchtproblemen und Unzufriedenheit am Ausbildungsplatz.

Wenn die IHK kommt, hat das einen doppelten Effekt

Wenn die IHK ins Haus kommt, hat das einen doppelten Effekt, denn einerseits merkt der junge Mann, dass es tatsächlich ernst ist, andererseits erzählt es sich leichter, wenn man einem Außenstehenden gegenübersitzt. Bringt das Gespräch keine Lösung, kann die Arbeitsagentur mit ihrem neuen Programm „AsA flex“ eingeschaltet werden. Damit werden Ausbildungsbetriebe maßgeschneidert und kostenlos unterstützt, wenn die Gefahr droht, dass ein Jugendlicher seine Ausbildung nicht erfolgreich zu Ende bringt.   
Hilft alles nicht, kann man über eine Abmahnung als pädagogisches Mittel ­nachdenken. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man es gut moderiert. Konkret bedeutet das, dass man genau erklärt, warum man das macht und welche Konsequenzen es hat. Einfach einen Brief nach Hause zu schicken, bringt oft wenig. Viele lesen nach dem Betreff gar nicht weiter.

Wer abwartet, hat verloren

Das Schlimmste, was man tun kann, ist gar nichts zu unternehmen. Wer denkt, „jetzt warten wir mal ab“, hat meist schon verloren. Es kommt nämlich darauf an, so früh­zeitig wie möglich gegenzusteuern. Am besten bereits bevor die Leistung nachlässt. Dazu gehört, dass man von Anfang an Interesse an dem Azubi zeigt, regelmäßig fragt, wie es läuft und sich auch auch mal nach dem Wochenendprogramm erkundigt. Selbst wenn die Antworten alterstypisch oft recht einsilbig sind – die jungen Menschen merken doch, wenn sie ernst und wichtig genommen werden.
Und nicht vergessen: ­loben, wann immer es gut läuft. Mit der schwäbischen Maxime „nicht geschimpft ist genug gelobt“, kommt man nämlich bei der Generation Z nicht weit.

IHK-Tipp: Programm für erfolgreiche Ausbildung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ hat sich bewährt. Deswegen hat das Wirtschaftsministerium es nicht nur bis Ende 2022 verlängert, sondern auch verstärkt: In Zukunft werden drei Ausbildungsbegleiter der IHK Region Stuttgart unterstützen, wenn Ausbildungsverhältnisse vom Abbruch bedroht sind.
Zusätzlich werden Veranstaltungen für Ausbilder angeboten. So wird an Berufsschulen über Stolpersteine in der Ausbildung informiert und dabei eng mit Beratungsstellen wie VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, Schulsozialarbeit, AsA flex (Nachfolger von  „Ausbildungsbegleitende Hilfen“) zusammengearbeitet.
Seit dem Programmstart im Januar 2019 hat unsere IHK  222 Auszubildende begleitet und so 193 Ausbildungsverhältnisse stabilisiert. Das entspricht einer Erfolgsquote von 86 Prozent. Aktuell werden 85 Auszubildende begleitet.
Florin Schmidt, IHK Region Stuttgart
Workshops am 01./08.12.2021

Geflüchtete bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen

Für Geflüchtete in Ausbildung bringen mündliche und praktische Prüfungen besondere Herausforderungen nicht nur in sprachlicher Hinsicht mit sich. Sie benötigen besondere Unterstützung bei der Vorbereitung – auch durch ihre Ausbilder und Ausbilderinnen in den Unternehmen.
Veranstaltungstipp:

Im Infoflyer „Frag den Prüfer oder die Prüferin“ (pdf) hat das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUIF) gute Tipps zur Prüfungsvorbereitung von erfahrenen IHK-Prüferinnen und -Prüfern zusammengestellt. Kostenfreie gedruckte Exemplare sind beim NUIF erhältlich. Neben allgemeinen Lerntipps werden Tipps zur Überwindung sprachlicher Hürden, für ein gutes Zeitmanagement und zum Abbau der Prüfungsangst gegeben. Dafür hat das Netzwerk mit Prüferinnen und Prüfern unterschiedlicher Branchen und Regionen über die größten Herausforderungen bei der praktischen Prüfung und ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Prüfungssituationen gesprochen.
Tipps zur Prüfungsvorbereitung für Ausbilder/-innen und Azubis gibt es auch in den Workbooks
Ausbildung

Berufsorientierung à la carte

Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr und verschiedene Hotellerie- und Gastronomiebetriebe haben in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Waiblingen und der Maria-Merian-Schule die Broschüre „Gastro live!“ (PDF-Datei · 5009 KB) herausgegeben.
Die Broschüre beinhaltet ein buntes und lebendiges Programm, das die Vielfältigkeit der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe widerspiegeln soll.
Wie bekommt man es hin, dass ein gedeckter Tisch wie ein kleines Kunstwerk aussieht? Und was gehört überhaupt alles auf einen gut vorbereiteten Tisch? Und wie organisiere ich eine Party? Das und einiges mehr konnten im Mai rund 120 Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen der Gottlieb Daimler Realschule Schorndorf in fünf Workshops direkt vor Ort im Hotel Restaurant Lamm in Hebsack herausfinden. Die Workshops wurde für die Schülerinnen und Schüler durch die Berufsorientierungslehrerin im Rahmen der Initiative „GASTRO LIVE! – Berufsorientierung à la carte“ direkt im Unternehmen gebucht.
„Ich fand den Tag sehr interessant, weil ich gar nicht wusste, was man in einem Hotel so alles macht. Auch das Falten der Servietten und das Tischdecken hat Spaß gemacht. Ein Praktikum könnte ich mir gut vorstellen“, so Eliane, 15 Jahre, Schülerin der Gottlieb Daimler Realschule nach dem Besuch des Workshops „Tischlein deck dich“.
Jessica Polinski, Junior-Chefin des Hotel Restaurant Lamm in Hebsack, ist vom Angebot ebenfalls überzeugt: „Für uns als Ausbildungsbetrieb ist es wichtig, den Schülern die Welt der Gastronomie näher zu bringen und zu zeigen, wie toll das Arbeitsfeld eigentlich ist. Die erste Schülerin hat sich bereits für ein längeres Praktikum als Hotelfachfrau beworben, zwei weitere haben ihre Bewerbung schon angekündigt.“
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte. Diese können daraus – beispielsweise im Rahmen des Berufsorientierungsunterrichts – die passenden Angebote für ihre Schüler aussuchen, individuell kombinieren und bei den jeweiligen Anbietern buchen. Aber auch interessierte Schüler und deren Eltern können einzelne Angebote direkt bei den teilnehmenden Betrieben anfragen und buchen.


Digitale Veranstaltung zur Berufsorientierung am 06.10.2021

Digitales Elterncafé: Schule beendet - was nun?

Ihr Kind besucht eine weiterführende Schule und befindet sich derzeit oder demnächst in der beruflichen Orientierungsphase? Dann informieren Sie sich in unserem kostenfreien digitalen Elterncafé rund um die Themen Berufsorientierung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Wie geht es nach dem Abschluss der Schule weiter? Das fragen sich nicht nur Jugendliche, sondern auch ihre Eltern, die kurz vor dieser Weichenstellung stehen. Ausbildungsexperten aus der Praxis beantworten beim kostenfreien digitalen Elterncafé der IHK Bezirkskammer Rems-Murr am Mittwoch, 6. Oktober 2021 von 18.00 bis 19.00 Uhr gern Ihre Fragen.

Programm

17.45 Uhr
Beginn der Konferenz
18:00 Uhr
Begrüßung
David Fais
Referatsleitung Berufsbildung IHK-Bezirkskammer Rems-Murr
18:02 Uhr
Bildungswege an den beruflichen Schulen
Dr. Isolde Fleuchaus
Geschäftsführende Schulleiterin der Beruflichen Schulen
18:15 Uhr
Ausbildung – der sinnvolle Weg ohne Studium
Jennifer Bitter
Projektreferentin der IHK – Bewerbervermittlung
18:20 Uhr
Karriere mit Lehre - Erfahrungsbericht
Antonio Caruso
Ausbilder Hahn Automobile GmbH & Co. KG, Fellbach
18:40 Uhr
Duale Ausbildung – Ein guter Weg auch für mein Kind?

Gesprächsrunde mit Experten
  • Antonio Caruso, Ausbilder Hahn Automobile GmbH & Co. KG, Fellbach
  • Tosten Tatzel, Leitung der Berufsberatung Agentur für Arbeit Waiblingen
  • Dr. Isolde Fleuchaus, Geschäftsführende Schulleiterin der Beruflichen Schulen
  • Marina Petrovic, Ausbilderin und ehemalige Ausbildungsbotschafterin, Raben Trans European Germany GmbH, Fellbach
  • Moderation – David Fais, Referatsleitung Berufsbildung IHK-Bezirkskammer Rems-Murr
Ca. 19.00 Uhr
Ausklang mit offener Fragerunde
Nutzen Sie Ihre Chance und kommen Sie mit den Experten ins Gespräch!

Anmeldung

Die Veranstaltung findet über die datenschutzkonfomre Online-Plattform Teams statt. Sie können sich mit jedem internetfähigen Endgerät ohne vorherige Installation einloggen. Die Teilnahme am Elterncafé ist kostenfrei. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme. Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen angegebenen Daten zu diesem Zweck elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um Stornierung.
Ausbildung

IHK-Lehrstellenbörse

Für Unternehmen

In der IHK-Lehrstellenbörse können zugelassene Ausbildungsbetriebe  kostenlos Ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen.
Mit dem Lehrstellenmeldebogen (PDF-Datei · 260 KB) können Sie sich kostenlos für die IHK-Lehrstellenbörse registrieren.

Für Jugendliche

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann solltest Du Dir unbedingt die IHK-Lehrstellenbörse anschauen. Dort inserieren viele Ausbildungsbetriebe der Region, die offene Lehrstellen oder Praktikumsplätze haben.
Du hast die Möglichkeit die Suche nach Kriterien wie Berufe, Ort mit Distanzangabe oder Unternehmen einzugrenzen. Es gibt auch einen Talente-Check, der entsprechend der persönlichen Interessen und Fähigkeiten Berufsvorschläge macht.

Auch als App

Informier dich auch per Smartphone über bundesweit tausende freie Ausbildungsplätze.
Weitere Ausbildungsplatzbörsen findest Du hier:
Verbundausbildung

Förderung der Verbundausbildung

Ausbildungsbetriebe, die allein eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können oder wollen und deshalb einen Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung bilden, werden mit einer Prämie aus dem Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ unterstützt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende).
Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb über einen Zuschuss (Prämie) für den Stammbetrieb in Höhe von einmalig 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz, wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen beträgt.
Eine Ausnahme gilt für kurzarbeitende Unternehmen. Zur Gewährleistung der Fortsetzung der Ausbildung durch Auslagerung von Ausbildung in einen Partnerbetrieb während der Dauer der Kurzarbeit ist eine Förderung bereits ab einer Dauer von vier Wochen möglich. Der kurzarbeitende Stammbetrieb kann eine Prämie in Höhe von einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz erhalten.
Stammbetriebe müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb stellen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Ausbildungsplatzbörse

Azubi-Speed-Dating

Was ist ein Azubi-Speed-Dating?

Bei einem Azubi-Speed-Dating treffen Unternehmensvertreter auf Bewerber die eine Lehrstelle suchen und führen in der Regel zehnminütige Bewerbungsgespräche. Die Jugendlichen stellen sich den anwesenden Betrieben vor und übergeben ihre Bewerbungsunterlagen. Sobald die vorgegebene Zeit abgelaufen ist, findet ein Wechsel statt und der oder die jeweils nächste Kandidat/in bekommt in einer neuen Runde die Chance auf ein Gespräch mit dem Unternehmen. Gewinnen Sie als Personal- oder Ausbildungsverantwortliche einen positiven Eindruck von dem Bewerber/ der Bewerberin, können Sie diese/n zu einem Probetag, einem Praktikum oder einem weiteren Vorstellungsgespräch in den Betrieb einladen. Sie haben somit die Möglichkeit, zahlreiche Interessenten für Ihre Ausbildungsplätze an einem Tag persönlich kennenzulernen und gleichzeitig für Ihr Unternehmen zu werben. Beratungsangebote und diverse Begleitprogramme runden diese Veranstaltung ab.

Wer kann am Azubi-Speed-Dating teilnehmen?

Alle Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsstellen besetzen möchten und alle, die noch einen Ausbildungsplatz suchen.

Was kostet die Teilnahme? Ist eine Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung ist erforderlich und ist für die Jugendlichen kostenlos. Für die teilnehmenden Unternehmen können Teilnahmegebühren anfallen, die auf der Aktionsseite und im Anmeldeprozess ersichtlich sind. Sobald der Anmeldeprozess freigegeben ist, erscheint unten bei den Terminen die zugehörige Verlinkung zum Anmeldeformular.

Termine

Datum
Ort
Veranstalter
Ansprechpartner
20. Juni 2023
Bezirkskammer Böblingen
IHK Region Stuttgart
Bezirkskammer Böblingen
Christiane Schullerus-Sixt
07031 6201-8246
christiane.schullerus@stuttgart.ihk.de

Ausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

 
Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften  zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärtzliches Attest eingereicht werden.


 
Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

 
Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Aubsildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



 
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
 
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".


Für IHK-Azubis

Erfolgreich durch die Ausbildung

Du hast es geschafft und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz? Herzlichen Glückwunsch – jetzt heißt es: Erfolgreich ins Berufsleben starten! Alle nützlichen Infos für den erfolgreichen Ausbildungsstart  haben wir hier für dich zusammengestellt.
Gut zu wissen: Wir sind für dich da, bei allen Anliegen, Fragen, Sorgen rund um deine Ausbildung!
•    Telefonisch: Servicecenter Ausbildung, Telefon 0711 2005-1111
•    Per Kontaktformular
•    Per E-Mail: ausbildung@stuttgart.ihk.de
•    ...und auf Instagram (@ihk_azubi_guide)

Vor dem Ausbildungsstart

Vor Beginn der Ausbildung musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag  schließen. Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen diesen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Dein Betrieb übermittelt den Vertrag dann uns, die IHK, und wir tragen das Ausbildungsverhältnis bei uns ein.
Sobald der Vertrag eingetragen ist, bekommt dein Ausbildungsbetrieb eine Eintragungsbestätigung zugesendet.

Während deiner Ausbildung

Rechte und Pflichten

Mit dem Beginn einer Ausbildung kommen einige Pflichten auf dich zu. Du musst zum Beispiel ein Berichtsheft führen und am Berufsschulunterricht teilnehmen. Du hast aber auch Rechte, die du kennen solltest, wie zum Beispiel den Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung oder Urlaub. Einen kompletten Überblick gibt dir der Artikel „Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung“

Verkürzung und vorzeitige Zulassung

Die Regelausbildungszeit beträgt in den meisten Ausbildungsberufen drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungszeit bis zu einem Jahr verkürzen.

Sorgen oder Probleme in der Ausbildung

Du hast Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat richtig Stress? Du überlegst den Betrieb zu wechseln oder deine Ausbildung sogar abzubrechen? Die IHK-Experten vom „Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ beraten und unterstützen dich, damit du dranbleiben oder einen neuen Weg für dich finden kannst. Sie helfen dir auch, wenn du Schwierigkeiten beim Lernen hast und informieren dich über Möglichkeiten der Nachhilfe, wie die Assistierte Ausbildung - AsA flex der Arbeitsagentur.  

AzubiCard

Zum Ausbildungsstart 2021 sind die kostenlose AzubiCard auch in die Region Stuttgart an den Start gegangen. Alle Informationen rund um deine Karte haben wir im Artikel “AzubiCard” für dich zusammengestellt.

Ausbildungsbotschafter werden

Du möchtest deinen Ausbildungsberuf und -betrieb anderen Jugendlichen vorstellen und dich so in einem tollen Projekt engagieren? Details gibt es im Artikel „Die Initiative Ausbildungsbotschafter“ – sprich uns gerne an!

Ausbildung mit Extras

Während der Ausbildung ins Ausland

Schon während der Ausbildung Berufserfahrung im Ausland sammeln – das geht! Wir haben Informationen zum Auslandsaufenthalt zusammengestellt, die bei der Organisation helfen.

Zusatzqualifikation

Mit einer Zusatzqualifikation kannst du während der Ausbildung besondere Kompetenzen erwerben und deine Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen – schau mal in der Übersicht, ob es eine passende ZQ für dich gibt. Wir beraten dich gerne.

Ausbildung plus Fachhochschulreife

Das geht – alle Informationen über Voraussetzungen und Ablauf haben wir im Artikel „Ausbildung plus Fachhochschulreife“ zusammengestellt.

Ausbildung erfolgreich abschließen

Prüfungen

Für den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung musst du eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ablegen. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt.

Zeugnis

Wenn du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast, bekommst du ein IHK-Abschlusszeugnis sowie ein Zeugnis der Berufsschule. Zudem muss dein Ausbildungsbetrieb dir mindestens ein einfaches Ausbildungszeugnis ausstellen.

Nach der Ausbildung

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung startest du direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine IHK-Weiterbildung absolviert werden, um deine „Karriere mit Lehre“ voranzubringen. Wir beraten dich hierzu auch gerne persönlich!

IHK-Stipendium für Auslandsaufenthalt

Besonders qualifizierte junge Fachkräfte, deren Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, können von der Jubiläumsstiftumg der IHK Region Stuttgart ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten.

Weiterbildungsstipendium

Das „Weiterbildungsstipendium“ ist für junge Berufstätige, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf „besser als gut“ bestanden haben, für erfolgreiche Teilnehmer an überregionalen Berufswettbewerben sowie junge Fachkräfte, die auf andere Weise darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben.

Baden-Württemberg-Stipendium

Du hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, bist vielleicht sogar schon Meister oder Techniker? Du möchtest dich aber gerne weiter entwickeln, neue Erfahrungen sammeln – und das am liebsten im Ausland? Das Baden-Württemberg-Stipendium macht’s möglich.
IHK-pressemitteilung vom 31.08.2021

Neue Lehrverträge: Rückgang gebremst

Breuning: „Sehen Entwicklung dennoch mit Sorge.“

Zum 1. September 2021 beginnen in der Region Stuttgart 7.471 junge Menschen bei einem Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb ihre Berufsausbildung. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart hat damit im Vergleich zum Vorjahr aktuell 60 neue Lehrverträge weniger eingetragen – ein leichtes Minus von 0,8 Prozent. Nachdem Corona bereits im vergangenen Jahr deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt im Südwesten hinterlassen hatte, ist die Entwicklung jetzt zwar gebremst, die Auswirkungen der Pandemie sind aber auch in diesem Jahr noch spürbar. „Die Pandemie hat dazu geführt, dass sich viele junge Menschen verunsichert fühlen, wie sie ihre Zukunft gestalten wollen. Das liegt auch daran, dass sich in den letzten eineinhalb Jahren die Berufsorientierung schwieriger gestaltetet. Den Unternehmen im Südwesten fehlen dadurch Bewerberinnen und Bewerber“, betont Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart. Dennoch rechnet die IHK mit weiteren Vertragsabschlüssen in den nächsten Tagen und Wochen. „Aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage entschließen sich viele Betriebe oft später noch auszubilden. Auch die jungen Menschen sind teils noch unentschlossen. Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, Bewerber und Betriebe noch kurzfristig zusammenzubringen“, erklärt Breuning. Im Vergleich aller baden-württembergischen Regionen schneidet die Region Stuttgart deutlich besser ab als der Landesdurchschnitt. Landesweit gingen die neu eingetragenen IHK-Ausbildungsverträge um 5,5 Prozent zurück.
In den kaufmännischen Berufen hat sich die Lage in der Region ein wenig gebessert – hier beginnen  63 junge Menschen mehr als im Vorjahr eine Ausbildung, was einem Plus von 1,4 Prozent entspricht. Einen Rückgang gibt es dagegen in den gewerblich-technischen Berufen. Dort starten im Vergleich zum Vorjahr 4,1 Prozent weniger junge Leute ihre Ausbildung als im Jahr zuvor.
Blick in die Branchen
Einen deutlichen Einbruch mit einem Minus von rund 11,7 Prozent gibt es bei den Banken sowie in der Metall- und Elektroindustrie (minus 6,4, bzw. minus 4,3 Prozent). Hier macht sich auch der Strukturwandel in den betroffenen Branchen bemerkbar. Bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bankkaufmann, Industriekaufmann oder Zerspanungsmechaniker werden nicht mehr in dem Maße gebraucht wie früher. Dagegen gibt es in den Branchen Holz, Druck/Papier und Leder/Textil/Bekleidung im Vergleich zum Vorjahr wieder einen sehr deutlichen Zuwachs neuer Auszubildender. Auch im Transportgewerbe, das im vergangenen Jahr schwer getroffen war, ist der Saldo mit plus 4,3 Prozent wieder positiv.
Das Hotel- und Gastgewerbe ringt nach wie vor mit den Folgen von Corona, hierauf dürfte auch der erneute Rückgang um 2 Prozent bei den neuen Ausbildungsverträgen zurückzuführen sein. Vor allem schlägt hier der Rückgang bei den Geschäftsreisen zu Buche. Auch der Handel hat die Krise noch nicht ganz überwunden und verzeichnet 0,7 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge als im Vorjahr.
Die Unterstützung der IHK ist in dieser Situation sowohl für ihre Mitgliedsbetriebe als auch für die Bewerber besonders wichtig. Mit dem IHK-Service „Azubi gesucht?“ unterstützt die IHK Unternehmen aus der Region Stuttgart durch passgenaue Vermittlung von Auszubildenden. Viele Unternehmen haben diese Unterstützung bereits erfolgreich in Anspruch genommen und ihre Ausbildungsplätze besetzt. Gerade auch für kurzfristig freigewordene Stellen bietet der IHK-Service beste Chancen für eine schnelle Neubesetzung. So findet am 3. September eine Telefonaktion „Ausbildung jetzt!“ von 9 bis 15 Uhr für junge Menschen statt, die kurzfristig noch einen Ausbildungsplatz suchen. Zudem haben beim digitalen Azubi-Speed-Dating 2021 vom 4. bis 31. Oktober 2021 Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, mit Ausbildungsbetrieben schnell und einfach ins Gespräch zu kommen und sich einen Ausbildungsplatz zu sichern. Und Eltern von Jugendlichen, die nach einem Ausbildungsplatz suchen, erfahren im digitalen Elterncafé am Dienstag, 26. Oktober, alles über Berufsorientierung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten im Anschluss an eine duale Berufsausbildung. Auch in der IHK-Lehrstellenbörse (www.ihk-lehrstellenboerse.de) können junge Leute noch nach freien Lehrstellen suchen. Dort sind aktuell rund 500 Ausbildungsplätze in der Region für dieses Ausbildungsjahr als unbesetzt verzeichnet. „Es gibt noch viele freie Ausbildungsplätze. Bewerbt euch und fangt noch in diesem Herbst mit eurer Ausbildung an“, appelliert IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.

Förderung und Unterstützung

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung:

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme:

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Region Stuttgart vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung:

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.
Serviceportal Bildung – Digitales Berichtsheft

Serviceportal Bildung – Digitales Berichtsheft

Aktueller Hinweis:
Wir bedauern, dass Sie derzeit unsere Webseite nicht im vollen Umfang nutzen können. Aufgrund einer Cyber-Attacke wurden die IT-Systeme der IHKs kontrolliert vom Netz genommen, um möglichen Schaden zu vermeiden und Datensicherheit zu gewährleisten.
Eine Anmeldung zum Digitalen Berichtsheft ist daher aktuell nicht möglich. In der Zwischenzeit können die Einträge in den Word-Vorlagen vermerkt und anschließend via Copy and Paste in die digitale Anwendung übernommen werden. 

Was ist das Serviceportal Bildung?

Zukünftig werden alle digitalen Dienstleistungen der IHK gebündelt und allen Unternehmen bereitgestellt. Das Serviceportal Bildung startet mit der digitalen Bereitstellung eines Online-Berichtsheftes für alle Ausbildungsunternehmen. So können mit dem Portal nach und nach alle Standardprozesse der beruflichen Bildung digital an einem Ort abgewickelt werden.

Funktionen des Digitalen Berichtshefts

Schauen Sie sich dazu auch den Youtube Film der IHK Stade an.
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  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den Ausbilder zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbilder und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilder und Auszubildende
  • Digitale Übermittlung des Berichtsheftes an die IHK im Kontext der Prüfungsanmeldung
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone
Die Vorteile des Digitalen Berichtshefts sind:
  • Kostenlose digitale Berichtsheftlösung für alle IHK-Mitglieder
  • Berichtshefte prüfen wo und wann Sie wollen – von jedem Gerät
  • sicher, bequem, effizient
  • Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit für das Wesentliche gewinnen
Die Nutzung des Digitalen Berichtshefts ist für die Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Serviceportals Bildung.

Für wen ist das Digitale Berichtsheft geeignet?

Das Digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt und steht damit allen IHK-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Alle offiziellen Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt. Die entsprechenden Datenbanken werden fortlaufend aktualisiert. Wenn es einen neuen Ausbildungsberuf gibt oder sich ein Berufsbild ändert, wird dies automatisch im Digitalen Berichtsheft angepasst.

Freischaltung des Digitalen Berichtshefts

Haben Sie Interesse am neuen IHK-Serviceportal Bildung und möchten die Ausbildungsnachweise digital führen?
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

In 5 Schritten zum Digitalen Berichtsheft

  1. Legen Sie Ihr persönliches Nutzerkonto unter https://meine.ihk.de/ an.
    Jeder Ausbilder, Azubi, Ausbildungsbeauftragte benötigt sein eigenes meine.ihk.de Konto

  2. Neues Unternehmen anlegen
    Haben Sie nun Ihr persönliches Nutzerkonto angelegt, können Sie als Unternehmensadministrator die Unternehmensregistrierung beantragen.
    Dafür nehmen Sie bitte folgende Schritte vor:
    - Loggen Sie sich über meine.ihk.de mit Ihrem Nutzerkonto ein.
    - Wählen Sie unter dem Bereich „Funktionen“ die Kachel „Neues Unternehmen anlegen“ aus
    - Durch Absenden des Formulars wird der Registrierungsantrag an die für Sie zuständige IHK zur Prüfung übermittelt
  3. Zugangsdaten abwarten
    Das Unternehmen erhält postalisch ein Schreiben mit dem Aktivierungskennwort. Dies kann einige Werktage in Anspruch nehmen.
  4. Unternehmen aktivieren und Auszubildende/Ausbilder freischalten
    Wenn Ihnen die Zugangsdaten vorliegen, melden Sie sich erneut unter meine.ihk.de an und wählen im Bereich „Funktionen“ die Kachel „Unternehmen aktivieren“ aus.
    Geben Sie in der Eingabemaske neben dem postalisch übermittelten Aktivierungskennwort Ihre Unternehmens-Mitgliedsnummer sowie die Kammernummer Ihrer IHK ein.
    Nach Klick auf „Aktivieren“ ist die Unternehmensregistrierung abgeschlossen.
    Anschließend kann der Unternehmensadministrator die Nutzerrollen vergeben.
  5. Das Digitale Berichtsheft über die Website bildung.ihk.de nutzen.

Anleitungen

Handbücher zur Registrierung Ihres Unternehmens sowie ein weiteres Handbuch speziell für die Nutzung des Serviceportals und der Online-Berichtsheftfunktion stehen Ihnen ebenfalls unter meine.ihk.de zur Verfügung.
Ausbildung

Novellierung Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin

Der Ausbildungsberuf Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin wird in der Regel in Brauereibetrieben ausgebildet. Dabei reicht die Spanne von großen exportierenden bis hin zu kleinen regionalen Brauereien.
Besonders durch das steigende Interesse an „Craft-Beer“ nimmt die Anzahl an kleinen Hausbrauereien mit weniger standardisierten Prozessen immer mehr zu. Vor dem Hintergrund der Vielfalt in Hinsicht auf Produktpalette, Technik und Automatisierungsgrad ist es wichtig, dass die Inhalte sowohl in eher kleineren, handwerklichen Betrieben als auch in größeren, die einen hohen Anteil an Prozesstechnik haben, ausgebildet werden können.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin ist am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Ausbildungsordnung löst somit die Brauer und Mälzer-Verordnung aus dem Jahr 2007 ab. Sie ist am 1. August 2021 in Kraft getreten.

Innovation und Umwelt

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Ausbildung

Novellierung Bankkaufmann/Bankkauffrau

Zum 1. August 2020 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ in Kraft getreten. Angestoßen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Bankenbranche wurde der Beruf nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt,
  • die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert,
  • ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements.

Die Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen und findet im Regelfall im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Mit in Krafttreten der Änderungsverordnung zum 1. Mai 2021 ist es möglich bei einer verkürzten Ausbildungsdauer den Termin der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 früher festzulegen. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kunden beraten“ abgenommen und fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein. Erhalten bleibt im mündlichen Prüfungsbereich „Kunden beraten“ die Prüfungsform der Gesprächssimulation.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.
Berufsorientierung in Zeiten von Corona

Virtuelles Praktikum

Bei der beruflichen Orientierung kommen aufgrund pandemischer Beschränkungen vor allem die Praxiserfahrungen für Schülerinnen und Schüler (SuS) zu kurz. Schülerinnen und Schüler haben derzeit Schwierigkeiten einen Praktikumsplatz zu finden. Daher hat das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) virtuelle Formate zur Organisation und Durchführung von virtuellen Praktika entwickelt.
Der Einsatz digitaler Medien zur Unterstützung von Praktika eröffnet neue Möglichkeiten und kann verschiedene Zielsetzungen verfolgen. So können mit Hilfe virtueller Praktika die Schülerinnen und Schüler weiterhin ihre Interessen bei der Erkundung entsprechender Berufsbilder erproben und ihre Fähigkeiten vertiefen. Die Praxiserfahrungen während der Corona Pandemie werden somit nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch virtuelle Formate ersetzt. Wichtig dabei ist, dass die SuS auch in diesem Schuljahr echte Ansprechpartner in Betrieben für ihren individuellen beruflichen Orientierungsprozess haben.
Weitere Informationen und Materialien finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Baden-Württemberg.
Elternpower

Neue Broschüre bietet Eltern kompakte Informationen zur Berufswahl

Die Eltern spielen eine entscheidende Rolle bei der Berufswahl ihrer Kinder. Vielen Eltern ist das oft gar nicht so richtig bewusst.
Häufig fehlen ihnen für eine ausreichende Unterstützung aber auch – nicht zuletzt aufgrund der sich schnell wandelnden Berufswelt – die Kenntnisse über aktuelle Informations- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Die Fachkräfteallianz Rems-Murr-Kreis, kurz: F.A.I.R., nimmt deshalb verstärkt Eltern ins Visier. Mit „Elternpower“ hat F.A.I.R. nun eine neue Broschüre herausgebracht, die ihnen dabei helfen soll, ihrer Schlüsselrolle bei der Berufswahl ihrer Kinder gerecht zu werden. Die Broschüre enthält neben einem Leitfaden und zahlreichen Praxistipps rund um das Thema Berufsorientierung auch jede Menge Unterstützungsangebote, Anlaufstellen und Kontaktadressen.
F.A.I.R. ist eine gemeinsame Initiative der IHK-Bezirksammer Rems-Murr, der Agentur für Arbeit Waiblingen, dem Jobcenter Rems-Murr, der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr, Südwest-Metall Bezirksgruppe Rems-Murr, dem Rems-Murr-Kreis, dem Staatlichen Schulamt Backnang, dem DGB Kreisverband sowie der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart.

Ausbildungspakt

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Sommer 2019 von Bundesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern für drei Jahre neu geschlossen, damals konnte niemand ahnen, welche Bedeutung die Allianz durch die Corona-Pandemie erhalten sollte.
Mitte März 2021 fand das jüngste Treffen auf der Ebene der Minister und Präsidenten statt, dabei standen ein Austausch zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt sowie die Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung, die eine Vielzahl an Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung in Zeiten von Corona beinhaltet, auf der Tagesordnung.
Die gemeinsame Aktion konzentriert sich auf drei Handlungsfelder:
  1. Verstärkte Ansprache von Jugendlichen, Unterstützung der beruflichen Orientierung und der Anbahnung von Ausbildungsverträgen
  2. Qualitätssicherung in der Ausbildung und Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
  3. Unterstützung bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
Die Allianz nimmt an mehreren Stellen des Textes auch Bezug auf die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern". Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde im Jahr 2020 in zwei Förderrichtlinien beschlossen. Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsbetriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, damit Auszubildende ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Konkret bedeutet dies u.a. Ausbildungs- und Übernahmeprämien sowie Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung.
Mit einer weiteren Verlängerung und Weiterentwicklung des Programms wurden einige Anregungen der Wirtschaft umgesetzt. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden.
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung präsentiert sich auf ihrer Internetseite. Dort finden Sie unter anderem Informationen über zentrale Themenfelder und Maßnahmen der Allianz, zu allen Partnern dieses Bündnisses sowie Links zu Ausbildungsbündnissen der einzelnen Bundesländer.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

IHK hilft

Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinem Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann. 

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und -berater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend  vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.
Du suchst eine Lehrstelle?

Mit den Online-Ausbildungsbotschafter-Wochen zum Ziel!

Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung, die zu dir passt? Dann nutze deine Chance zur Teilnahme an den Online-Ausbildungsbotschafter-Präsentationen.
Im Zeitraum vom 5. Juli bis zum 15. Juli 2021 hast du die Gelegenheit, Ausbildungsbotschafter aus der Region Stuttgart in einer Videokonferenz zu erleben.
Die Ausbildungsbotschafter sind Azubis aus der gesamten IHK Region Stuttgart. Sie berichten live und in Farbe von ihren Ausbildungsberufen, ihrem Alltag in den Betrieben und der Berufsschule. Das Beste ist: Sie sind ganz nah dran am Thema und erzählen dir von ihren persönlichen Erfahrungen.
Du hast viele Fragen? Prima! Die Ausbildungsbotschafter haben Antworten. Sie bringen dich weiter und schaffen Orientierungsmöglichkeiten im Berufe-Dschungel.
Sei dabei und checke dazu direkt unseren Terminplan:
Ausbildungsbotschafter-Woche I
05.07.2021
   
05.07.2021
   
06.07.2021
   
06.07.2021
   
07.07.2021
   
07.07.2021
   
08.07.2021
   
08.07.2021
   
 Ausbildungsbotschafter-Woche II
12.07.2021
   
12.07.2021
   
13.07.2021
   
13.07.2021
   
14.07.2021
   
14.07.2021
   
15.07.2021
   
15.07.2021
   
*Änderungen bezüglich der eingeplanten Berufe sind kurzfristig möglich.
Bitte beachte, dass die Teilnehmeranzahl je Termin auf 150 Teilnehmer beschränkt ist. Sofern du den Link nicht öffnen kannst, ist die maximale Teilnehmeranzahl erreicht und die Teilnahme ist leider nicht mehr möglich.

Die Termine werden wie folgt organisiert:

Du findest auf dieser Seite alle Termine und passend dazu eine Information, welche Berufe jeweils präsentiert werden. Klicke einfach an deinem Wunschtermin auf die Verlinkung, damit du dich in den virtuellen Schulungsraum einwählen kannst.
Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Online-Angebot sind:
  • eine gute und stabile Internetverbindung
  • der Browser Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox in der aktuellen Version
Unter Weitere Informationen findest du weitere Hinweise zur Datenverarbeitung.
Ausbildung

Novellierung Fahrzeuginnenausstatter/-in

Der dreijährige Ausbildungsberuf des Fahrzeuginnenausstatters/-in aus dem Jahr 2003 wurde aufgrund stark geänderter Anforderungen an das Berufsbild neu geordnet. Die geänderte Ausbildungsordnung zum sowohl inhaltlich als auch in der Bezeichnung geänderten Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in wurde am 19. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist am 1. August 2021 in Kraft getreten und löst die Verordnung zum Fahrzeuginnenausstatter/-in vom 21. Juli 2003 ab.

Was ist neu?

Bereits mit der neuen Bezeichnung Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in wurden die neuen Schwerpunkte in den Vordergrund gestellt, die Innenausstattung und die Montage. Aufgrund der geänderten Anforderungen wurde im neuen Berufsbild die Montage stärker in den Mittelpunkt gerückt und der Ausbildungsanteil der Innenausstattung reduziert. Weitere Neuerungen sind:
  • Neue Inhalte zur digitalisierten Produktion und Arbeitsorganisation
  • Möglichkeit einer Zusatzqualifikation „Additive Verfahren“
  • Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung

Gestreckte Abschlussprüfung

Teil 1

Im Prüfungsbereich „Herstellen eines Fahrzeuginterieurteils“ wird in sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchgeführt. Die Arbeitsaufgabe wird durch ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten ergänzt. In weiteren 90 Minuten werden zusätzlich Aufgaben schriftlich bearbeitet. Im Teil 1 der Prüfung steht die Fertigung des Fahrzeuginterieurs im Vordergrund. Das Ergebnis dieser Prüfung fließt dann mit 30 Prozent in die Abschlussnote ein.

Teil 2

Neben dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde werden drei weitere Prüfungsbereiche festgelegt: als praktischer Prüfungsbereich „Montageauftrag“ und die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche „Auftrags- und Fertigungssteuerung“ und „Interieurtechnologien“.
Im Prüfungsbereich „Montageauftrag“ wird in 18 Stunden ein betrieblicher Auftrag einschließlich Dokumentation durchgeführt. Davon beträgt die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch 30 Minuten. In den schriftlichen Prüfungsbereichen „Auftrags- und Fertigungssteuerung“ sowie „Interieurtechnologien“ werden in jeweils 90 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit für die schriftlichen Prüfungsbereiche liegt bei insgesamt 330 Minuten.

Ausbildungsverordnung

Ausbildung

Beratungsangebot bei Insolvenz von Ausbildungsbetrieben

Auswirkungen auf die Ausbildung

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten bleiben weiter bestehen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Ausbildungsbetriebs. Alle aus dem Ausbildungsvertrag bestehenden Ansprüche sind an ihn zu richten.

Pflichten des Ausbildungsbetriebes

Der Ausbildungsbetrieb bzw. der Insolvenzverwalter sind dazu verpflichtet, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Pflichten weiter zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Grundsätzlich können sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender auf eine Kürzung der Ausbildungsvergütung einigen. Die Ausbildungsvergütung muss jedoch weiterhin angemessen und höher als die gezahlte Vergütung des vorhergehenden Jahres sein, § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Änderung ist in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen und der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen.
Der Ausbildungsbetrieb muss außerdem gem. § 14 BBiG sicherstellen, dass die Ausbildungsinhalte durch geeignete Ausbilder vermittelt werden. Verletzt der Ausbildungsbetrieb diese oder die anderen Pflichten aus § 14 BBiG, kann er sich schadensersatzpflichtig machen (§§ 278, 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 14 BBiG). Außerdem kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die weitere Ausbildung untersagen und die Ausbildungseignung aberkennen (§§ 32, 33 BBiG).

Pflichten der Auszubildenden

Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, müssen auch die Auszubildenden ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsverhältnis erfüllen. Dazu gehört auch das Anbieten ihrer Arbeitskraft, unabhängig davon, ob der Betrieb ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann.
Der Auszubildende kann von dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter erst dann freigestellt werden, wenn der Betrieb stillgelegt ist. Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Auszubildende weiter die Berufsschule besuchen, wenn die Auszubildenden berufsschulpflichtig sind oder der Berufsschulbesuch im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist.
Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, hängt es von den länderspezifischen Regelungen ab, ob die Teilnahme am Unterricht auf Wunsch des Auszubildenden weiter möglich ist. Durch den Berufsschulbesuch allein kann die Ausbildung allerdings nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden.

Kündigung des Ausbildungsvertrages

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen einen wichtigen Kündigungsgrund nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dar.
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt allein die Betriebsstilllegung zur Kündigung. Diese kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG fristlos erfolgen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist bereits dann möglich, wenn keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. Die Auszubildenden müssen sich drei Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, sollten sie die Meldung innerhalb von drei Tagen nachholen. Andernfalls kann eine Sperrung des Arbeitslosengeldes bis zu drei Monaten erfolgen.
Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden können grundsätzlich jederzeit schriftlich die Auflösung des Ausbildungsvertrages vereinbaren. Zu beachten ist allerdings, dass dies eine bis zu dreimonatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes für den Auszubildenden zur Folge haben kann. Zudem sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen explizit im Auflösungsvertrag vereinbart werden, damit etwaige gegenseitige Ansprüche nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG ausgeschlossen sind.

Insolvenzgeld für Auszubildende

Kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung nicht zahlen, können die Auszubildenden einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben (§§ 165 ff. SGB III). Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Insolvenzereignisses. Als Insolvenzereignis gelten:
  1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  2. die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
  3. die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und mangels Masse auch nicht in Betracht kommt
Insolvenzgeld wird grundsätzlich für die drei Monate, die vor dem Insolvenzereignis liegen, gezahlt. Hat der Auszubildende in Unkenntnis des Insolvenzereignisses gearbeitet, gilt der Tag der Kenntnisnahme als der Zeitpunkt, an dem die drei Monate rückwirkend ausgerichtet werden. Hat vor dem Insolvenzereignis ein Betriebsübergang nach § 613a BGB stattgefunden, endet der Insolvenzgeldzeitraum mit dem Tag vor der Betriebsübernahme. Ist das Ausbildungsverhältnis vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses. Das Insolvenzgeld umfasst in der Regel die Höhe der Nettoausbildungsvergütung und wird dem Auszubildenden direkt ausgezahlt. Erhält der Auszubildende im Insolvenzgeldzeitraum Arbeitslosengeld, wird dies auf das Insolvenzgeld angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine neue Ausbildung begonnen wird. Auf Antrag der Einzugstelle (Krankenkasse) werden von der Agentur für Arbeit für den Insolvenzgeldzeitraum die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge des Ausbildungsbetriebes gezahlt.
Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen. Die Antragsunterlagen sind bei den Agenturen für Arbeit bzw. im Internet erhältlich.

Förderung für Ausbildungsbetriebe bei Übernahme von Auszubildenden

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen Insolvenz, nicht vorhersehbarer Stilllegung oder Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebes, Wegfall der Eignung als Ausbildungsstätte oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorzeitig beendet wurde, können ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.
Betriebe, die diese Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen, können eine Förderung aus dem Prämienprogramm „Azubi Transfer –  Ausbildung fortsetzen“ des Landes Baden-Württemberg erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende). Die Höhe der Prämie beträgt einmalig 1.200 EUR für jeden übernommenen Auszubildenden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Prämienprogramm „Azubi Transfer – Ausbildung fortsetzen“ finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft.
Ausbildung trotz Corona

Gemeinsam (weiter) ausbilden

Informationen zum Angebot

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind insbesondere in der dualen Ausbildung weiterhin deutlich spürbar. Viele Ausbildungsunternehmen können trotz enormer Anstrengungen aufgrund fehlender Aufträge und Kurzarbeit nicht mehr praxisgerecht und zielführend ausbilden. Dem gegenüber stehen Ausbildungsbetriebe, die noch auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden sind oder einen Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen der Krise leisten möchten.
Die IHK Region Stuttgart möchte mit dem Angebot „Gemeinsam (weiter) ausbilden“ diese Unternehmen unterstützen. Die Idee ist so einfach wie genial: Ausbildungsbetriebe geben vorübergehend ihre Auszubildende zur Vermittlung bestimmter Ausbildungsinhalte an ein anderes Ausbildungsunternehmen ab. Eine „Win-Win“-Lösung für alle. Auszubildende können ihre Ausbildung fortführen, ohne eine Unterbrechung oder einen Abbruch fürchten zu müssen, die abgebenden Unternehmen werden entlastet und das aufnehmende Unternehmen findet die gewünschte Unterstützung. Das Angebot „Gemeinsam (weiter) ausbilden“ führt Angebot und Nachfrage zusammen und unterstützt bei der Planung und Umsetzung der Kooperation.
Unter Weitere Informationen finden Sie Checklisten, die Ihnen bei der Überprüfung der Voraussetzungen, bei der Planung wie bei der Umsetzung einer Kooperation weiterhelfen. Viele Ausbildungsinhalte können auch in anderen Berufen und in anderen Branchen vermittelt werden.

Voraussetzungen

  • Der/Die Auszubildende muss der Kooperation zustimmen.
  • Die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine Aufnahme von Auszubildenden müssen beim Kooperationsunternehmen gegeben sein.
  • Die Kooperation muss mit der zuständigen IHK besprochen und von dieser genehmigt sein.
  • Der Kooperationsvertrag ist der zuständigen IHK einzureichen.
  • Rechte und Pflichten, die aus dem Ausbildungsvertrag für Ausbildenden und Auszubildenden entstehen, verbleiben auch während der Kooperationsphase in der Gesamtverantwortung beim Stamm-Ausbildungsbetrieb.

Muster-Kooperationsvertrag

Einen Musterkooperationsvertrag haben wir zum Download (PDF-Datei · 102 KB)für Sie bereit gestellt. Dieses Muster dient der Orientierung ohne Anspruch der aktuellen Rechtslage zu entsprechen. Lassen Sie die Vertragsinhalte ggf. durch einen Rechtsbeistand prüfen.

Anmeldeformular

Sie möchten sich am Angebot der IHK Region Stuttgart #Gemeinsam (weiter) ausbilden mit einem Angebot oder Gesuch beteiligen? Dann teilen Sie uns dies gerne über nachstehendes Formular mit. Vielen Dank!

Ausbildung

Neue Berufe und Novellierungen

Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Die Broschüre des BiBB „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen” gibt ausführlich Auskunft über das Verfahren.
Hier können Sie sich über neue und novellierte Ausbildungsberufe und Rechtsgrundlagen informieren:

Ausbildung

Novellierung IT-Berufe

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema "Digitalisierung" verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Bereits 2018 ist daher die erste Stufe der zweistufigen Novellierung der IT-Ausbildungsberufe  in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsverordnungen
wurden am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 1. August 2020 als zweite Stufe der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten.

Änderungen bei den Fachrichtungen und Einsatzgebieten im Beruf Fachinformatiker/-in

Der Beruf Fachinformatiker/-in mit bisher zwei Fachrichtungen wird künftig über vier Fachrichtungen verfügen. Diese sind Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung. Jede Fachrichtung verfügt über diverse Einsatzgebiete. Diese sind bei der
  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung: Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.
  • Fachrichtung Systemintegration: Rechenzentren, Netzwerke, Client-Server-Architekturen, Festnetze und Funknetze.
  • Fachrichtung Daten-und Prozessanalyse: Prozessoptimierung, Prozessmodellierung, Qualitätssicherung, Medienanalyse und Suchdienste. Fachkräfte dieser Fachrichtung stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung: Produktionstechnische Systeme, Prozesstechnische Systeme, Autonome Assistenz- und Transportsysteme und Logistiksysteme. Fachkräfte dieser Fachrichtung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.

Verstärkung der Elektro-Kompetenzen im Beruf IT-Systemelektroniker/-in

Der Beruf IT-Systemelektroniker/-in verfügt über die Einsatzgebiete Digitale Infrastruktur, Leistungsgebundene Netze, Funknetze, Virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und Sicherheitssysteme. Die Bedeutung der Elektro-Kompetenzen wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, das mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.

Neue kaufmännische Berufe

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management verfügt über die Einsatzgebiete Technischer IT-Service, IT-Systembetreuung, Vertrieb von Geschäftskunden- und im Privatkundenbereich, Marketing sowie Produkt- und Programmentwicklung. Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement verfügt über die Einsatzgebiete Betriebliche Steuerung und Kontrolle, Organisations- und Prozessentwicklung, Produktentwicklung und Marketing sowie IT-Systemlösungen. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.

Aufhebung der Berufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau

Im Zuge der Novellierung werden die bisherigen kaufmännischen Ausbildungsberufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau aufgehoben und können mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 nicht mehr ausgebildet werden. Bestehende Verträge in den beiden Berufen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 können fortgeführt werden. Betriebe, die bereits Verträge in diesen Berufen mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 abgeschlossen haben, werden gebeten sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ausbildungsberater/-in in Verbindung zusetzen. Grundsätzlich ergibt sich hier die Möglichkeit, betroffene Verträge in einen der neuen Berufe Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement umzuändern.

Neue Prüfungsform

Anstelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen und wird in schriftlicher Form im 4. Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Das Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen sowie einer betrieblichen Projektarbeit.
Hier finden Sie eine Beispielaufgabe (PDF-Datei · 559 KB)und die zugehörigen Lösungsvorschläge (PDF-Datei · 461 KB)für die Teil 1-Prüfung in Baden-Württemberg.

Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrer

Rechtzeitig zum Start der neuen Berufe hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Fragen zu den neuen IT-Berufen und zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Ausbilderinnen und Ausbilder

Erfolgreich ausbilden: Wir unterstützen Sie!

Ausbilderinnen und Ausbilder werden immer wieder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schwierig wird es, wenn durch Konflikte im Betrieb, Probleme in der Berufsschule oder persönliche, soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten eines Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis von einem Abbruch bedroht ist.
Bereits bei ersten Anzeichen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Klärung der Situation und eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Wege, damit eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen oder andere Wege für Sie und den Auszubildenden gefunden werden können. 
Wir beraten im Kreis Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Vertrauen! 
Sie erreichen die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Unser Angebot für Sie  

  • Einzelgespräche und individuelle Beratung, um das gefährdete Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren oder andere Perspektiven zu überlegen
  • Hilfe bei der Einleitung individueller Unterstützungsleistungen für den Auszubildenden
  • Schulungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, wie Sie mit Problemstellungen situativ und präventiv umgehen könnten. Themenspektrum: Signale für einen Ausbildungsabbruch, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Kulturelle Vielfalt im Betrieb managen.
  • Weitere Angebote können Sie dem Veranstaltungskalender der Koordinierungsstelle entnehmen.

Förderung

Das Programm „ Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Corona-Update

Corona-Update für Unternehmen

Mit Informationen zu Hilfsprogrammen und wichtigen Updates zu Ihrer Branche sowie zu rechtlichen und steuerlichen Themen, hilft Ihnen Ihre IHK während der Corona-Krise.

Kontakt

Servicecenter Existenzgründung
Infos, Tipps und Formularmuster

FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jeder EU-Bürger kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Hier werden deshalb nur Fachkräfte betrachtet, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) kommen. Berücksichtigt sind die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), das am 1. März 2020 in Kraft trat.

Wer darf als Fachkraft nach Deutschland einreisen?

  1. Als Fachkraft einreisen darf, wer einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss vorweisen kann. Berufserfahrungen allein genügen nicht, es müssen entsprechende Zeugnisse/Zertifikate vorliegen, die in Deutschland anerkannt werden müssen (siehe Frage zum Berufsanerkennungsverfahren).
  2. Einreisen dürfen auch Fachkräfte, die für die volle Anerkennung ihres Abschlusses noch weitere Qualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen dürfen in Deutschland erfolgen und müssen innerhalb von max. zwei Jahren abgeschlossen sein. Um weiter in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten, muss die Vollanerkennung des Berufsabschlusses erreicht sein (siehe Frage zur Qualifizierung im Berufsanerkennungsverfahren).
  3. Außerdem dürfen junge Menschen einreisen, um in Deutschland eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren (siehe Frage zur Ausbildung).
Für bestimmte Herkunftsländer (z. B. „Best-Friends“-Staaten, Westbalkan), Berufsgruppen (z. B. Lkw-/Busfahrer) und Qualifikationen (z. B. IT-Fachkräfte) gibt es Ausnahmen, ebenso wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen vorliegen.
Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall!
Weitere Voraussetzungen:
  • I. d. R. muss ein Arbeits-/Qualifizierungs-/Ausbildungsvertrag bzw. eine Arbeitsplatzzusage vorliegen.
  • Es muss sich um einen qualifizierten Beruf handeln, zu dem die Qualifikation der Fachkraft „befähigt“.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • In vielen Fällen müssen gewisse Deutschkenntnisse vorhanden sein. Das Gesetz macht dann Vorgaben für das erforderliche Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie bei „Make it in Germany“ und in der Broschüre „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“ (pdf).

Wie komme ich in Kontakt mit internationalen Fachkräften?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: Sie können Stellenanzeigen in entsprechenden Medien schalten, Jobbörsen nutzen, auf Jobmessen im Ausland gehen, Kontakte zu ausländischen Hochschulen aufbauen und vieles mehr.
Da es nach dem FEG Ausländern/-innen auch erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen für 6 Monate zur Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, können Sie diese auch im Inland gezielt ansprechen. Darüber hinaus ist es möglich, Ausländer zu beschäftigen, die hier ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben.
Unterstützung gibt es durch die Welcome Center in Baden-Württemberg, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Personalvermittlungsangebote der deutschen Auslandshandelskammern oder private Vermittler.
Wir haben Anlaufstellen, Tipps und Infos für Sie zusammengestellt.

Wie läuft das reguläre Visumverfahren ab?

Die ausländische Fachkraft muss in ihrem Heimatland persönlich den Antrag auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Visumanträge sowie Hinweise zu eventuell erforderlichen weiteren, herkunftsstaat-spezifischen Nachweisen und zur Visumgebühr sind dort erhältlich. Unterstützung leistet der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Die Auslandsvertretung beteiligt i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft,
  • ob ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag vorliegt – das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ dient dabei dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes,
  • ggf. eine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist (für reglementierte Berufe, z. B. Pflegeberufe, Erzieher/-innen),
  • die Qualifikation des Antragstellers zur angebotenen Arbeit befähigt und
  • die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sind als für vergleichbare inländische Arbeitnehmer/-innen.
Nach Zustimmung der BA kann dem Antragsteller das Visum ausgestellt werden, wenn alle ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung erfüllt sind. Außerdem muss die ausländische Fachkraft ihren Hochschul- bzw. Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen ( siehe Frage zum Berufsanerkennungsverfahren). Der Anerkennungsbescheid muss für die Visumerteilung bereits vorliegen.
Mit dem Visum reist die Fachkraft nach Deutschland ein und muss vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blue Card, Niederlassungserlaubnis). Auch hier wird wieder i. d. R. die BA beteiligt, bevor der Titel ausgestellt wird.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln finden Sie bei „Make it in Germany“ und in der Broschüre „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“ (pdf).

Was ist das Berufsanerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Als Voraussetzung für die Beschäftigung in Deutschland muss die ausländische Fachkraft die Gleichwertigkeit ihres Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen. Weitere Informationen
Im Berufsanerkennungsverfahren führt die zuständige Anerkennungsstelle in einem formalen Bewertungsverfahren einen Vergleich zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss des Referenzberufs durch und stellt bei Erfolg einen Anerkennungsbescheid aus.
Um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten und die zuständige Stelle zu finden, kann sich die ausländische Fachkraft an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), recognition@arbeitsagentur.de, Telefon 0911 1786503, wenden. Sie wird dann gebeten, sich bei der ZSBA zu registrieren, und erhält eine Ansprechperson, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt.
Das kostenfreie Beratungsangebot können nur Fachkräfte nutzen, die sich im Ausland befinden. Es darf (noch) kein beschleunigtes Verfahren eingeleitet sein.

Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens kann auch eine teilweise Anerkennung des Berufsabschlusses sein. Dann besteht die Möglichkeit, die für die Vollanerkennung notwendigen Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen und ggf. Prüfungen in Deutschland durchzuführen. Diese können auch (überwiegend) im Betrieb erfolgen, wenn insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen ( siehe Frage zur Qualifizierung im Berufsanerkennungsverfahren).
Weitere Infos zum Thema Berufsanerkennung finden Sie bei „Unternehmen Berufsanerkennung“.

Wie kann ich die Verfahren als Unternehmen beschleunigen?

  • Zu einem reibungslosen Verfahren gehört zunächst eine gute Vorbereitung. Alle Unterlagen, die für das Visum- und das Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollten vollständig und – wenn erforderlich – sachgerecht ins Deutsche übersetzt vorliegen. Unterstützung für die Übersetzung von Dokumenten finden Sie zum Beispiel in der Datenbank Justiz-Dolmetscher. Informationen zu den Verfahren und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auch im Portal Make it in Germany.
    Das Berufsanerkennungsverfahren kann mehrere Monate benötigen – die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
  • Der Arbeitgeber kann in einem so genannten Vorabzustimmungsverfahren bei der BA prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und seine Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Benötigt wird eine detaillierte Stellenbeschreibung mit Angaben zu den Arbeitsbedingungen und den Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers sowie das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Ansprechstelle ist der Arbeitgeberservice der BA.
  • Außerdem sieht das FEG das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches von Deutschland aus durchgeführt wird. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Er benötigt hierfür eine Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft (siehe Frage zum beschleunigten Fachkräfteverfahren).

Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), – soweit erforderlich – das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum. Sie ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers.
  • Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
    Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
  • Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation zwischen 100 und 800 Euro sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
Das beschleunigte Verfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:
Eine Kurzübersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf) gibt es von „Unternehmen Berufsanerkennung“.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

  • Bei Beantragung: Vorlage des Arbeitsvertrags bzw. des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie einer Stellenbeschreibung; dabei vergleichbare Arbeitsbedingungen beachten (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen) – die Vereinbarung des Mindestlohns reicht nicht aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Gehalts kann in den Fällen ohne Tarifbindung der Entgeltatlas der BA geben.
    Wir haben eine Übersicht mit Statistiken zu Löhnen und Gehältern erstellt.
  • Vor der Einstellung: Prüfung ob Aufenthaltstitel nötig ist bzw. vorliegt und keine Erwerbsbeschränkung vorliegt; dafür Ausweispapiere, Aufenthaltstitel plus Zusatzblatt zeigen lassen und Kopie für Dauer der Beschäftigung aufbewahren.
  • Nach (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis, dass eine Beschäftigung vorzeitig beendet wurde (keine Form vorgeschrieben). Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Was muss ich beachten, wenn ich eine ausländische Fachkraft im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens betrieblich qualifizieren möchte?

Zielgruppe sind Fachkräfte, die das Berufsanerkennungsverfahren bereits durchlaufen haben mit dem Ergebnis  einer teilweisen Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses und die für die Vollanerkennung noch betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese müssen in maximal 24 Monaten abgeschlossen sein.
Für die betriebliche Qualifizierungsmaßnahme muss ein zeitlich und sachlich gegliederter Weiterbildungsplan vorliegen, der zeigt, wie die wesentlichen Unterschiede zwischen aus- und inländischem Berufsabschluss innerhalb der Aufenthaltszeit ausgeglichen werden sollen. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss das Anerkennungsverfahren wieder aufgenommen werden, um die Vollanerkennung zu erlangen. Nur mit dem Bescheid einer vollen Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses darf die Fachkraft in Deutschland bleiben und arbeiten.
 
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
  • ausländischer Berufsabschluss,
  • schriftlicher Anerkennungsbescheid mit Bedarf der Qualifizierung,
  • Deutschkenntnisse i. d. R. auf mindestens Sprachniveau A2 nach GER,
    Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ein höheres Sprachniveau notwendig sein kann.
  • gesicherter Lebensunterhalt, d. h. monatliche Mittel in Höhe des monatlichen Bedarfs, der nach den §§ 13 und 13a Absatz1 BAföG bestimmt wird, zuzüglich eines Aufschlages um 10 Prozent – derzeit i. d. R. 947 Euro brutto pro Monat (Stand: 2022). Maßgeblich ist der im Weiterbildungs- bzw. Arbeitsvertrag angegebene Betrag. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden darf.
Die Fachkraft darf eine – vom angestrebten Beruf unabhängige – Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.
Eine uneingeschränkte Nebenbeschäftigung ist möglich, wenn ein Zusammenhang besteht zu den angestrebten berufsfachlichen Kenntnissen der Nachbeschäftigung. Bei nicht-reglementierten Berufen darf die Fachkraft bereits in ihrem Beruf arbeiten. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsplatzangebot bzw. einen Anschlussvertrag für eine spätere Beschäftigung in dem Beruf vorlegen.
Möchten Sie Fachkräften mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen zu einer Vollanerkennung verhelfen und sie so als neue Fachkraft für Ihr Unternehmen gewinnen? Registrieren Sie sich jetzt als Qualifizierungsunternehmen beim Pilotprojekt „UBAconnect“ in der Unternehmensdatenbank, um mit einer passenden Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zusammengebracht zu werden.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Ausländer in meinem Unternehmen ausbilden möchte?

Zielgruppe sind Ausländer/-innen, die eine betriebliche qualifizierte – also mindestens zweijährige – Berufsausbildung absolvieren möchten.
Neben dem Ausbildungsvertrag müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (i. d. R. Sprachniveau B1 nach GER) durch
    • Vorlage von geeigneten Sprachzertifikaten oder
    • eine Anmeldebestätigung für einen (Berufs-)Sprachkurs in Deutschland, der zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung besucht werden darf (beim BAMF finden Sie Informationen und Anträge zu den Berufssprachkursen), oder
    • die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die vorliegenden Deutschkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung ausreichend sind
      Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Anforderungen der Berufsschule; für die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung empfehlen wir ausdrücklich mindestens das Sprachniveau B2!
  • i. d. R. Zustimmung der BA – hier ist zusätzlich zur Prüfung der Arbeitsbedingungen eine Vorrangprüfung notwendig, in der geprüft wird, ob der Ausbildungsplatz auch mit einem inländischen Kandidaten besetzt werden könnte,
  • gesicherter Lebensunterhalt, d. h. monatliche Mittel in Höhe des monatlichen Bedarfs, der nach den §§ 13 und 13a Absatz 1 BAföG bestimmt wird – derzeit i. d. R. 909 Euro brutto pro Monat (Stand: 2022). Maßgeblich ist der im Ausbildungsvertrag angegebene Betrag. Der Betrag kann niedriger sein, wenn zum Beispiel Kost und Logis übernommen werden.
    Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass der Auszubildende
    • eine – von der Berufsausbildung unabhängige – Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche ausüben und
    • nach dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen darf.

Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte in mein Unternehmen?

Unterstützung leisten die Welcome Center in Baden-Württemberg. Für die Region Stuttgart ist der Welcome Service Region Stuttgart zuständig. Sie können sich dort zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Auf- und Ausbau einer Willkommenskultur beraten lassen. Außerdem unterstützt er internationale Fachkräfte bei zahlreichen Themen wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Bewerbungsprozess, Deutschlernen, Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc.
Möchten Sie junge Menschen aus dem Ausland ausbilden, unterstützen die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“. Auf unserer Website finden Sie die Kümmerer bei der IHK Region Stuttgart.
Unterstützung und hilfreiche Infos erhalten Ihre ausländischen Fachkräfte auch bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Leben in Deutschland.

Was kann ich selbst tun, um die Integration zu erleichtern?

Sie erleichtern Ihren ausländischen Fachkräften die Einarbeitung und Integration genauso wie Sie es auch bei neuen Mitarbeitern/-innen aus Deutschland tun sollten: durch einen durchdachten Einarbeitungsplan, Orientierungshilfen und ggf. einen Paten oder Mentoren. Hier erhalten Sie Tipps fürs „Onboarding“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA. Das Portal „Make it in Germany“ gibt Unternehmen praktische Tipps in der Rubrik Erfolgreich integrieren.
Sorgen Sie für eine offene Willkommenskultur und tragen Sie mit einfachen Maßnahmen dazu bei, dass die Vielfalt in Ihrer Belegschaft zum Pluspunkt für Ihr Unternehmen wird.
Hier finden Sie Infos und Handreichungen zum Thema Diversity Management und Willkommenskultur.
Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre ausländischen Fachkräfte beim Deutschlernen unterstützen können.

Wo gibt es weitere Infos?

  • Informationen zur Arbeitsmigration und die Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie beim Bundesinnenministerium.
Projekte und Programme

Unterstützung für Migrantinnen

Um mehr Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen, gibt es spezielle Unterstützung – auch für Unternehmen.
Die Zahl geflüchteter Frauen in Deutschland hat stark zugenommen, die Mehrzahl ist im erwerbsfähigen Alter. Viele der Frauen sind Mütter und tragen Familienverantwortung. Die Zielgruppe ist sehr heterogen: einseits gibt es mehr geflüchtete Frauen ohne Schulabschluss als Männer, andererseits bringen sie häufiger eine akademische Ausbildung mit. Insgesamt verfügen die Frauen jedoch über deutlich weniger Berufserfahrung. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben sie noch nicht richtig Fuß fassen können: ihr Anteil an allen Beschäftigten mit Fluchthintergrund ist gering, obwohl sie häufig eine hohe Arbeits- und Bildungsmotivation besitzen.
(Quelle: Monitor Familienforschung des BMFSFJ, Ausgabe 40, 12/2018)

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Das Mentorinnen-Programm des Landes Baden-Württemberg will Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund bei der Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche helfen. Eine beruflich erfahrene Mentorin unterstützt ihre Mentee mit ihrem Wissen und ihren Kontakten bei der Berufswegplanung und dem Aufbau eigener Netzwerke. Die Mentorin gibt wertvolle Tipps, vermittelt Kontakte und Einblicke in die deutsche Berufswelt. Der Mentoringprozess ist auf sechs bis acht Monate angelegt. Im Angebot sind ebenfalls Webinare für Mentees und Mentorinnen. Das Mentorinnen-Programm ist bei den Kontaktstellen Frau und Beruf angesiedelt.
Unternehmen können das Programm und damit den Berufseinstieg geflüchteter Frauen folgendermaßen unterstützen:
  • Mentorinnen und Mentees aus ihrem Umfeld empfehlen,
  • Firmenbesuche ermöglichen oder zu Veranstaltungen einladen,
  • das Programm in ihren Netzwerken bekannt machen.

MY TURN − Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem neuen ESF Plus-Bundesprogramm MY TURN sollen Frauen mit Migrationserfahrung in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung individuell begleitet werden. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt haben.
Bis Ende 2025 werden deutschlandweit über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die die Migrantinnen mit frauenspezifischen und lebenslagenorientierten Angeboten unterstützen sollen. Eine Vernetzungsstelle für das Programm wird durch die gsub mbH umgesetzt. Sie ist erreichbar unter myturn@gsub.de.
Mehr Informationen finden Sie auf der Projekt-Website. Wir informieren an dieser Stelle, wenn die Projektträger vor Ort ihre Arbeit aufnehmen.

IHK-Informationen und -Angebote

In Ihrem Unternehmen können Sie Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund wirksam unterstützen und so motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen hinzugewinnen. Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:
  • Flexibles und mobiles Arbeiten
    Mit flexiblen Arbeits(zeit)modellen können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen.
  • Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
    Unternehmen können auf vielfältige Art und Weise ihre Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen – von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze.
  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Müttern, eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren und Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben.
  • Feststellung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
    Viele Migrantinnen konnten berufliche Erfahrungen sammeln, haben aber keinen formellen Berufsabschluss. Mit dem Verfahren ValiKom will die IHK diese Kompetenzen erfassen, beurteilen und für die Unternehmen transparent machen. 
  • Berufsbezogenes Deutsch
    Die Sprache ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration – auch in Ihr Unternehmen. Sie erhalten Tipps zur Kommunikation und für den betrieblichen Alltag, Angebote und Hilfsmittel zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch sowie Infos zu Förderprogrammen.
  • Diversity Management und Willkommenskultur
    Mit einer offenen und wertschätzenden Unternehmenskultur und Diversity-Maßnahmen erleichtern Sie Migrantinnen den Einstieg in Ihr Unternehmen und profitieren von der Vielfalt in Ihrer Belegschaft.

Hilfreiche Links und Publikationen

Berufsorientierung

Die Initiative Ausbildungsbotschafter

Für Schulabsolventen ist die Berufsausbildung bis heute der gängigste Einstieg in das Arbeitsleben. Sie eröffnet den Auszubildenden vielfältige und aussichtsreiche Perspektiven und legt nicht selten den Grundstein für eine sehr erfolgreiche Karriere. Immer mehr Jugendliche verlassen die Schule jedoch ohne einen konkreten Berufswunsch oder nur mit einer vagen Idee, wie es im Anschluss weitergehen soll.
Die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg geförderte Initiative Ausbildungsbotschafter trägt dazu bei, diesem Trend entgegenzuwirken. Landesweit werden Auszubildende in allgemeinbildende Schulen vermittelt, um über die berufliche Ausbildung zu informieren. In 90 Minuten vermitteln diese Ausbildungsbotschafter den Schülerinnen und Schülern einen Eindruck von ihrer Arbeit und ihren Aufgaben.
Dieser Einblick in das wirkliche Arbeitsleben baut bei Schülerinnen und Schülern Unsicherheiten ab und zeigt ihnen eine berufliche Perspektive auf. Die Ausbildungsbotschafter, die sich in einem ähnlichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler befinden, geben diesen auf Augenhöhe einen authentischen Einblick in den Ablauf einer Berufsausbildung. Sie präsentieren der Klasse ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der Ausbildung und schildern ihrem Weg in den Beruf. Über ihre eigenen Tätigkeiten hinaus geben sie in ihren Präsentationen einen Überblick über die Vielzahl anderer möglicher Ausbildungsberufe. Auch die Chancen und Möglichkeiten, die sich nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zur Fachkraft ergeben, werden von den Ausbildungsbotschaftern vorgestellt.

Vorteile für Schüler, Auszubildende und Unternehmen

Unternehmen, die Ausbildungsbotschafter entsenden, fördern den direkten Einstieg von Schulabgängern in die Berufsausbildung, sichern sich zukünftige Auszubildende und bauen ein Standbein einer systematischen und langfristigen Personalentwicklung weiter aus. Schülerinnen und Schüler bekommen authentische Einblicke in die anerkannten Ausbildungsberufe und erkennen dadurch neue Perspektiven nach dem Schulabschluss. Auszubildende bekommen die Chance, ihr Fachwissen unter Beweis zu stellen und ihre persönlichen Kompetenzen zu stärken. In einer vorbereitenden Schulung üben sie das Auftreten und Präsentieren vor Gruppen. Für ihr Engagement werden die Auszubildenden mit einem Zertifikat ausgezeichnet.

Die Ausbildungsbotschafter…

  • sind Auszubildende aller geregelten Ausbildungsberufe, die
  • mitten in der Ausbildung stehen,
  • die notwendige persönliche und fachliche Eignung mitbringen und daher
  • glaubwürdig berichten können, was an ihrem Beruf Spaß macht.
Zu den Veranstaltungen gehen immer zwei bis drei Ausbildungsbotschafter gemeinsam in eine Klasse. Normalerweise werden sie von einem regionalen Projektkoordinator begleitet. In circa 90 Minuten haben sie dann die Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern etwas mehr Klarheit über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung zu verschaffen. Zur Vorbereitung erhalten die Ausbildungsbotschafter vor ihrem ersten Einsatz eine eintägige Schulung. Folgende Schulungstermine sind derzeit in Stuttgart geplant:

Koordination und Kontakt

Die IHK Region Stuttgart und ihre Bezirkskammern unterstützen die Initiative und beschäftigen hierfür regionale Koordinatoren. Diese gewinnen und schulen die beteiligten Auszubildenden, halten den Kontakt zu Schulen, Betrieben und Ausbildungsbotschaftern und begleiten und steuern die Einsätze an den Schulen.
Wenn Sie Interesse haben, Ausbildungsbotschafter an Ihre Schule oder zu Ihrer Veranstaltung einzuladen, Ausbildungsbotschafter aus Ihrem Betrieb zu entsenden oder selber Ausbildungsbotschafter zu werden, dann nehmen Sie Kontakt zu den Koordinatoren in Stuttgart oder in den Bezirkskammern auf.
Die Leitstelle der Initiative Ausbildungsbotschafter ist beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag angesiedelt und übernimmt zentral die Aufgaben des übergeordneten Projektmanagements. Weitere Partner der Initiative sind der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg.
Fachpraktiker-Ausbildungen

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen

Was sind Fachpraktiker-Ausbildungen?

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, über Fachpraktiker-Ausbildungen eine besondere Form der Berufsausbildung, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist, zu absolvieren.
Diese speziellen Ausbildungsregelungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen die zuständigen Kammern auf Antrag der Auszubildenden oder ihres gesetzlichen Vertreters. Die Fachpraktiker-Ausbildungen orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe, berücksichtigen jedoch das spezielle Leistungsvermögen von Menschen mit Behinderung.

Welche Anforderungen gelten für den Ausbildungsbetrieb?

Der Betrieb muss nach Art und Umfang für den jeweiligen Beruf ausgestattet sein.
Um die Qualität der Ausbildung für diese Personengruppe zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder/-innen von Fachpraktikerberufen - zusätzlich zu der Ausbilder-Eignungsprüfung – über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.

Für welche Fachpraktiker-Ausbildungen bietet die IHK Region Stuttgart Prüfungen an?

  • Fachwerker/in für Gebäude- und Umweltdienstleistung
  • Fachpraktiker/in für Bürokommunikation
  • Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/Beiköchin)
  • Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
  • Fachpraktiker/in für Verkauf
  • Metallfeinbearbeiter/in
  • Fachpraktiker/in für Metalltechnik
  • Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druck
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druckverarbeitung

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln, und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1BBiG). Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
Wie ein Nachteilsausgleich in Prüfungen aussehen kann und wie der Antrag zu stellen ist, finden Sie im Artikel “Nachteilsausgleich bei Prüfungen”.
Die Entscheidung über die Gewähr eines Nachteilsausgleichs ist im Hinblick auf den prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stets eine Einzelfallentscheidung.
Finde jetzt deinen Ausbildungsplatz für 2022!

Azubi-Speed-Dating 2022

Sichere dir deinen Ausbildungsplatz für September 2022! Du hast 10 Minuten Zeit deinen potenziellen Ausbildungsbetrieb von dir zu überzeugen. Nutze jetzt deine Chance und starte in eine erfolgreiche Ausbildung.

Was ist ein Azubi-Speed-Dating?

Bei einem Azubi-Speed-Dating treffen Unternehmen auf Bewerber, die eine Lehrstelle suchen, und führen zehnminütige Bewerbungsgespräche. Fallen diese positiv aus, erhältst du eine Einladung zu einem Probetag, Praktikum oder einem Vorstellungsgespräch im Betrieb. Du hast somit die Möglichkeit, mehrere Unternehmen an einem Tag kennenzulernen und von dir zu überzeugen.

Wer kann am Azubi-Speed-Dating teilnehmen?

Alle, die noch für das Ausbildungsjahr 2022 einen Ausbildungsplatz suchen.

Wann und wo findet das Azubi-Speed-Dating statt?

Donnerstag, 14. Juli 2022 von 14:00 bis 18:00
IHK-Bezirkskammer Göppingen, Jahnstraße 36, 73037 Göppingen

Was kostet die Teilnahme? Ist eine Anmeldung erforderlich?

Die Teilnahme ist kostenfrei, bedarf aber einer verbindlichen Anmeldung über das Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 11. Juli 2022.

Wie bereitest Du Dich vor?

Bitte bringe für jedes Unternehmen, das du kennenlernen möchtest, deinen ausgedruckten Lebenslauf mit.   

Welche Unternehmen werden vertreten sein? 

teilnehmende Firmen
Ausbildungsberuf
Baudisch Electronic GmbH
Im Gewerbegebiet 19, 73116 Wäschenbeuren
Elektroniker für Geräte und Systeme (m/w/d)
Industriekaufmann (m/w/d)
Burghotel und Restaurant Staufeneck GmbH & Co. KG
Staufeneck 1, 73084 Salach
Hotelfachmann (m/w/d)
Hagmeyer Handwerker- & Industriebedarf GmbH
Heidenheimer Straße 62, 73312 Geislingen
Kaufmann (m/w/d) für Groß- & Außenhandelsmanagement
Heim Infrastrukturbau GmbH
Kuhnbergstr. 16, 73073 Göppingen-Voralb
Straßenbauer (m/w/d)
Baugeräteführer (m/w/d)
Herrlinger KG
Daimlerstr. 20, 73054 Eislingen
Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
Hinterkopf GmbH
Gutenbergstr. 5, 73054 Eislingen
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