Nr. 70433
Workshops, Seminare und Termine

IHK-Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung

Hier finden Sie die Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart zu Themen der Fachkräftesicherung. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpersonen.
Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter Fachkräfte, Personalpolitik und Arbeitsmarkt – hier werden Sie regelmäßig über die Veranstaltungen informiert.

Termin: Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, Ansprechpartner/-in
Tim Hagemann, Telefon 0711 2005-1269, tim.hagemann@stuttgart.ihk.de
 
Claudia Roth, Telefon 0711 39007-8359, claudia.roth@stuttgart.ihk.de
 
Michelle Preiss, Telefon 0711 39007-8342, michelle.preiss@stuttgart.ihk.de
 
16. Mai 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr: Der Ausbildungsvertrag, online
Ausbildungskompetenz: IHK-Webinar-Reihe für Ausbilderinnen und Ausbilder
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de
 
Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de
 
21. Mai 2024, 08:30 bis 09:00 Uhr: Webinar-Reihe #Fördermittel: Fachkräfte & Qualifizierung, online
Teilnahmelink (Anmeldung ist nicht erforderlich)
Leo Schroeder-Rozelle, Telefon 0711 2005-1439, leo.schroeder-rozelle@stuttgart.ihk.de
 
Michelle Preiss, Telefon 0711 39007-8342, michelle.preiss@stuttgart.ihk.de
 
6. Juni 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr: Unterstützung und Hilfen in der dualen Ausbildung, online
Ausbildungskompetenz: IHK-Webinar-Reihe für Ausbilderinnen und Ausbilder
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de
 
7. Juni 2024, 09:00 bis 13:00 Uhr: Auszubildende aus dem Ausland finden und binden, Böblingen
in Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
 
Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de
 
Florin Schmidt, Telefon 0711 2005-1518, florin.schmidt@stuttgart.ihk.de
 
Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de
 
Isabell Wehinger, Telefon 0711 2005-1412, isabell.wehinger@stuttgart.ihk.de
Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stutttgart.ihk.de
 
10. Juli 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr: Web-Seminar: Sprache als Schlüssel zum Erfolg – Einfache Sprache im Berufsalltag, online
in Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
 
Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de
 
22. August 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr: Mobiles Ausbilden, online
Ausbildungskompetenz: IHK-Webinar-Reihe für Ausbilderinnen und Ausbilder
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de
 
Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de
 
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de
 
Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de
 
Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de
 
Alexander Ummenhofer, Telefon 0711 2005-1308, alexander.ummenhofer@stuttgart.ihk.de
 
10. Oktober 2024, 09:00 bis 13:00 Uhr: Vorurteile entkräften, Diskriminierung bekämpfen, Böblingen
in Kooperation mit der Fachstelle für interkulturelle Kompetenz beim Landratsamt Böblingen und dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
 
Dr. Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1912, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de
 
15. Oktober 2024, 08:30 bis 09:00 Uhr: Webinar-Reihe #Fördermittel: Fachkräfte & Qualifizierung, online
Teilnahmelink (Anmeldung ist nicht erforderlich)
Leo Schroeder-Rozelle, Telefon 0711 2005-1439, leo.schroeder-rozelle@stuttgart.ihk.de
 
Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de
 
Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de
 
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de
 
25. November 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr: IHK-Prüfungen und Abschlusszeugnis, online
Ausbildungskompetenz: IHK-Webinar-Reihe für Ausbilderinnen und Ausbilder
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de
 
26. November, 10:00 bis 12:00 Uhr: Web-Seminar: Prüfungsvorbereitung für Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte – Zielgruppe Ausbilderinnen und Ausbilder, online
in Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
 
Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de
 
5. Dezember, 16:00 bis 17:30 Uhr: Web-Seminar: Prüfungsvorbereitung für Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte – Zielgruppe Auszubildende, online
in Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Tanja Laabs, Telefon 07031 6201-8227, tanja.laabs@stuttgart.ihk.de
 
Thomas Weise, Telefon 0711 2005-1247, thomas.weise@stuttgart.ihk.de
 
Mehr Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung? Melden Sie sich an zu unseren kostenfreien Web-Seminaren im Rahmen der Reihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“. Ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg.
Veranstaltungen der IHKs im Rahmen der Berufsorientierung für Jugendliche, an denen Sie sich als Unternehmen ggf. beteiligen können, finden Sie auf unserem Portal „Berufsorientierung in Baden-Württemberg“.
Magazin Wirtschaft

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzuda, Görkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil er zum Endergebnis mitzählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist auch ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt. 

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es  ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“ 

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln.  Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt:  indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden.  Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





Veranstaltung am 09. und 10.12.2024

jakobb: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten

Der Jahreskongress Berufliche Bildung, kurz jakobb, ist das praxisnahe Event für die Duale Ausbildung: Am 9. und 10. Dezember 2024 treffen sich Bildungsakteure in der IHK Region Stuttgart, um über die Zukunft der Dualen Ausbildung zu diskutieren und Best Practices kennenzulernen.
Unter dem Motto „Den Wandel in der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten“ tauschen sich Ausbilderinnen und Ausbilder, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulträger mit führenden Expertinnen und Experten aus Forschung, Kammern, Schule und Politik aus. Dabei befassen wir uns mit aktuellen Trends und Themen rund um Nachwuchsgewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalität und Heterogenität.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Jahreskongress Berufliche Bildung
Es erwarten Sie …  
  • … zwei Tage voller brandaktueller Themen,
  • … wertvollen Input und Austausch in zahlreichen Workshops und interaktiven Formaten (am 09.12.),
  • … geführte Exkursionen zu Best-Practice-Betrieben und -Schulen (am 10.12.),
  • … eine Fachmesse zur Beruflichen Bildung, auf der Sie Kontakte zu innovativen Anbietern knüpfen,
  • … ein exklusives Get-together für Vertreter:innen der Berufsschulträger,
  • … Networking und eine stimmungsvolle Abendveranstaltung zum Kongressabschluss.

Zwei Highlights aus dem Kongressprogramm

Keynote mit Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“

Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“ ist Journalist, Youtuber und Webvideo-Produzent mit Schwerpunkt Geschichte, Politik und Gesellschaftsthemen.
Für „Terra X“ steht er als Moderator vor der Fernsehkamera und ist auf dem YouTube-Kanal „Terra X“ zu sehen. Bei „MrWissen2Go Geschichte“ auf Youtube und Instagram vermittelt Drotschmann geschichtsinteressierten Zuschauerinnen und Zuschauern erzählerisch aufbereitetes Wissen rund um das Schulfach Geschichte und ordnet darüber hinaus Inhalte aus dem aktuellen Alltagskontext mit historischem Bezug ein. Als „MrWissen2Go“ auf Youtube erreicht er monatlich mehrere Millionen Aufrufe und ist einer der erfolgreichsten Wissensvermittler auf YouTube.

Lernen kennt kein Abseits: Strategien für kontinuierliche Weiterentwicklung – Ein Gespräch mit Timo Hildebrand darüber, immer am Ball zu bleiben

Timo Hildebrand – ein Name, der nicht nur Fußballfans, sondern mittlerweile auch Feinschmeckern ein Begriff ist. Geboren am 5. April 1979 in Worms, aufgewachsen im hessischen Hofheim, machte er sich zunächst als Torwart beim örtlichen FV Hofheim/Ried einen Namen. Sein Weg führte ihn jedoch weiter zum VfB Stuttgart, wo er einen unvergesslichen Beitrag zur Meisterschaft im Jahr 2007 leistete. Zusätzlich war er Nationaltorhüter der deutschen Fußballnationalmannschaft und nahm an der Fußball WM 2006 teil.
Nach seinem Abschied vom Profisport eröffnete er 2021 das vegane Restaurant vhy! in Stuttgart. Hier dreht sich alles um die Kunst der veganen Küche – der perfekte Ort für Feinschmecker, die Wert auf Genuss und Nachhaltigkeit legen. Seine Vision ist es Menschen dazu zu inspirieren, mehr pflanzliche Ernährung in den Alltag und Unternehmen zu integrieren.
Neben seiner Tätigkeit als Restaurantbesitzer ist Hildebrand auch als Markenbotschafter für den VfB Stuttgart und für Jako tätig und unterstützt die Hilfsorganisation Stelp e.V. seit einigen Jahren.
Jetzt mehr erfahren und Tickets sichern unter www.jakobb.de
Facts zum Kongress in Kurzform:
Was:
Jahreskongress Berufliche Bildung: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten
Wann:
9. und 10. Dezember 2024
Wo:
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Veranstalter:
Klett MEX, BIBB, BLV Baden-Württemberg
Partner:
Kultusministerium Baden-Württemberg, WorldSkills Germany e.V.
In enger Kooperation mit:
didacta, IHK Region Stuttgart
Ansprechpartnerin:
Klett MEX GmbH
Linda Wiese
l.wiese@klett-mex.de
Einstiegsqualifizierung (EQ) mit IHK Zertifikat

Einstiegsqualifizierung (EQ-Vertrag)

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche haben die Chance während der Praktikumszeit von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten den Beruf sowie das Berufsleben kennen zu lernen. Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Jugendlichen praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. Bei einem guten betrieblichen Zeugnis und einem vollständig geführten Berichtsheft erhalten die Praktikanten ein IHK-Zertifikat. Hierzu sind Berichtsheft und betriebliches Zeugnis bei der IHK einzureichen. Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.

Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Nutzen Sie hierzu gerne die Vertragsvorlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB).
Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK eingereicht. Die IHK muss umgehend informiert werden, falls das Vertragsverhältnis verlängert oder vorzeitig gelöst wird. Für die Vertragsverlängerung verwenden Sie bitte den Verlängerungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 120 KB).
Zwischen 1. Oktober und 1. Mai kann das EQ-Praktikum jederzeit begonnen werden. Die Vertragsdauer beträgt mindestens vier bis maximal zwölf Monate.

Vergütung/Förderung

Vergütung: Die Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Dies sind zur Zeit monatlich 262 Euro. Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die EQ gefördert wird. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns gilt nicht.
Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.

Inhalte/Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt. 
Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Berichtsheft

Die Praktikanten schreiben ein Berichtsheft. Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.

Berufsschule

Praktikanten unter 18 Jahren sind in der Regel berufsschulpflichtig.

EQ-Plus

Die Einstiegsqualifizierung wird bei EQ-Plus mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen wie durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder sozialpädagogische Betreuung kombiniert, damit diese Jugendlichen die Einstiegsqualifizierung möglichst erfolgreich absolvieren und in eine Ausbildung übergehen.
IHK-Fachkräftegipfel am 28.06.2024

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

  • Keynotes und Panels zu den Schwerpunkten mit Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen, und Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit
  • Unter der Lupe – Fachkräfte für Baden-Württemberg: Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen



Berufsorientierung

Elternhotline

Telefonberatung unterstützt in der Berufsorientierung
Der Service „Azubi gesucht – IHK Bewerbervermittlung“ der IHK-Bezirkskammer Böblingen bietet einmal monatlich eine Telefonhotline für Eltern an, die Unterstützung für ihre Kinder bei der Berufsorientierung suchen oder deren Kinder auf der Suche nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz sind.
Jeden ersten Dienstag im Monat können interessierte Eltern sich von 14:00 – 16:30 Uhr mit ihren Anliegen und Fragen telefonisch bei der IHK-Bezirkskammer Böblingen melden.
Die Hotline-Termine für das Jahr 2024:
9. April
6. Mai
4. Juni
2. Juli
10. September
1. Oktober
5. November
3. Dezember
Die Hotline ist erreichbar unter Tel. 07031 6201-8246.
Nächste Sitzung am 15.04.2024

AK „Ausbildung und Migration“ bietet Austausch für Unternehmen

Der IHK-Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“ befasst sich mit Fragen rund um die Integration von Menschen mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Er tauscht sich zweimal im Jahr über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen sowie rechtliche Neuerungen aus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beiträge und Fragen.
Die nächste Sitzung findet am Montag, 15. April 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr in der IHK statt – eine virtuelle Teilnahme wird auch möglich sein.

Unsere Themen

  • FEG 2.0: Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes seit 1. März 2024
  • Neue Möglichkeiten für Geduldete in Beschäftigung und Ausbildung sowie die Regelung zum Spurwechsel
  • Der Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und die Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter
  • Die Antwort auf den Job-Turbo: Die neuen Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) des BAMF
Wir freuen uns auf neue Mitglieder im Arbeitskreis! Zielgruppe sind Unternehmerinnen, Unternehmer, Personal- und Ausbildungsverantwortliche.
Möchten Sie in den Verteiler des Arbeitskreises „Ausbildung und Migration“ aufgenommen werden und regelmäßig Einladungen, Protokolle sowie Infos rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund erhalten?
Melden Sie sich dazu gerne zusätzlich über unser Formular an.
Elterncafé am 10.04.2024 in Remshalden

Schulabschluss erreicht – was kommt danach?

IHK-Elterncafé informiert über den Weg in die Ausbildung.
Wenn der Schulabschluss naht, stellt sich die Frage, wie es danach weitergehen soll. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Welche Vorteile bietet eine duale Ausbildung? Welche Karrieremöglichkeiten gibt es im Anschluss an eine Ausbildung? Und welche Voraussetzungen muss man für welchen Weg mitbringen?
Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten aus der Praxis beim Elterncafé der IHK - Bezirkskammer Rems-Murr.

Veranstaltungsdetails

Ort
IHK–Bildungshaus der IHK Region Stuttgart, Goethestraße 31, 73630 Remshalden
Termin
Mittwoch, 10. April 2024 von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Anmeldung
über diesen Link
Teilnahmeentgelt
kostenfrei
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden unterschiedlichen Bildungswege vorgestellt sowie die Vorteile, Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung erläutert. Zusätzlich geben Ausbildungsbotschafter und Ausbilder Einblicke in ihre Berufspraxis. Im Anschluss wird es die Möglichkeit eines Rundgangs durch die Lehrwerkstatt des Bildungshauses geben, bei dem vertiefend auf die Ausbildungsmöglichkeiten in technischen Berufen eingegangen wird.
Die Veranstaltung richtet sich an Eltern und deren Kinder, die die Vorabschluss- oder Abschlussklasse besuchen sowie weitere Ausbildungsplatzinteressierte. Interessierte Lehrkräfte dürfen gerne ebenfalls teilnehmen.
Veranstaltungsreihe

„AEVO Refresh – Kompaktseminar zur Konfliktvermeidung in der Ausbildung“

Das interaktive Kompaktseminar zur Konfliktvermeidung in der Ausbildung „AEVO-Refresh“ geht in eine weitere Runde. Für interessierte Ausbilderinnen und Ausbilder gibt es am 8. April in Stuttgart noch freie Plätze.
Im Fokus stehen Themen, die in der Ausbildung immer wieder Fragen aufwerfen und häufig zu Konflikten führen. Neben einem Input zur aktuellen Gesetzeslage und häufigen Fragestellungen gibt es auch Workshops und Tipps zu aktuellen methodischen oder didaktischen Herangehensweisen.
Ausbildungsberaterinnen und -berater der IHK steuern neben der erfahrenen Trainerin ebenfalls Tipps und Berichte aus der Praxis bei.
Die kostenfreie Veranstaltung findet am 08.04.2024 in der IHK Region Stuttgart statt.
Ausführliche Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:
“AEVO Refresh” Kompaktseminar zur Konfliktvermeidung in der Ausbildung - IHK Region Stuttgart
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldezahl ist begrenzt.

Land startet Förderaufruf „Junges Wohnen“

Mehr bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende

Die Gewinnung neuer Auszubildender aus anderen Regionen oder Ländern scheitert leider auch immer wieder am fehlenden oder nicht bezahlbaren Wohnraum für Azubis, gerade im Ballungsrum Stuttgart.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg will nun Abhilfe schaffen und unterstützt in diesem Jahr erstmalig die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung und knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an.
Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden mit einem Wohnberechtigungsschein zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.
Förderaufruf veröffentlicht
Den Auftakt bildet der Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“, den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen jetzt veröffentlicht hat und mit dem Neubaumaßnahmen unterstützt werden.
Bis zum 30. April Interesse bekunden
Mit dem Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. April 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de) anzumelden.
Der Förderaufruf zum Jungen Wohnen ist auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu finden.

Tipp, Hilfsmittel und Sprachkursangebote

Deutsch für den Beruf

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt. Für den Deutschspracherwerb gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Neu sind die Job-Berufssprachkurse des BAMF. Hier finden Sie neben zahlreichen Tipps und Hilfsmitteln eine Checkliste für Betriebe, die Sie bei der Einrichtung solcher Kurse unterstützen soll.
In den meisten Fällen reichen die im Integrationskurs erworbenen Kenntnisse nicht aus, um die im Unternehmen notwendige Kommunikation zu bewältigen. Weitere Maßnahmen und fachspezifisches Vokabular sind häufig erforderlich, um ausländische Bewerberinnen und Bewerber für eine Beschäftigung oder Ausbildung fit zu machen.
Die beste Umgebung, um Deutsch für den Beruf zu erlernen, ist der Arbeitsplatz. Vieles können Sie im Unternehmen selbst tun, um Zugewanderten und Geflüchteten den Umgang mit der deutschen Sprache zu erleichtern. Hier erhalten Sie erste Tipps und Anregungen. Außerdem finden Sie verschiedene Hilfsmittel, Informationen und Links zu Fördermöglichkeiten sowie Ansprechstellen.

Praktische Hinweise für den betrieblichen Alltag

  • Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen für Schwierigkeiten und potenzielle Missverständnisse in der Kommunikation sensibilisieren
  • lernförderliche Arbeitsumgebung schaffen, zum Beispiel durch den Einsatz von Bildern, Piktogrammen, kleinen Handbüchern oder Vokabel-Apps
  • einfache und gut verständliche Sprache verwenden, z. B. für Dokumente, die im Betrieb zum Einsatz kommen (siehe „Tipps zur Kommunikation“)
  • „Sprachmentoren“ aus der Stammbelegschaft gewinnen
  • Sprachtandems oder Lerngruppen einrichten
  • eigene berufsbezogene Deutschkurse im Betrieb organisieren
  • Teilnahme an Kursangeboten ermöglichen, Kosten für Deutschkurse übernehmen
  • Lernmedien zur Verfügung stellen

Tipps zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation

  • Informationen gut strukturieren
  • einfache, aber korrekte Sprache verwenden:
    – langsam und deutlich sprechen, einfache Wörter verwenden
    – kurze Sätze möglichst ohne Füllwörter, eine Aussage pro Satz
    – Verben statt Substantive
    – Aktiv statt Passiv
    – kein Dialekt, keine Redewendungen, keine Ironie
    – keine „Kindersprache“
  • Sprache durch Gestik und Mimik unterstützen
  • mit Grafiken, Bildern und Fotos visualisieren
  • Abkürzungen und Fachbegriffe erklären
  • international bekannte Fremdwörter verwenden
  • Nachfragen ermöglichen, Inhalte in eigenen Worten wiedergeben lassen

Hilfsmittel

Das IQ-Netzwerk Bremen bietet in seiner Handreichung für Fachlehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder (pdf) praktische Tipps und Hinweise zum Sprachgebrauch und zur Kommunikation in Umschulung, Ausbildung und beruflicher Qualifikation.
Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt wertvolle Hinweise zum Deutschlernen im Unternehmen:
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ (überaus) hat im Dossier „Sprache und Kultur in der Ausbildung“ interaktive Videos und Informationen für Ausbilder zusammengestellt, um über sprachlich bedingte Konfliktsituationen aufzuklären.

Wortschatzaufbau berufsbezogenes Deutsch – Beispiele

  • Um den beruflichen Wortschatz erweitern zu können, hat die Bertelsmannstiftung in ihrem Berufs-ABC wichtige Begriffe und Tätigkeiten in elf Sprachen für 30 Berufe zusammengestellt. Die Berufe sind Änderungsschneider/-in, Altenpflegehelfer/-in, Anlagenmechaniker/-in, Ausbaufacharbeiter/-in, Bäcker/-in, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Berufskraftfahrer/-in, Elektroniker/-in, Fachlagerist/-in, Fachinformatiker/-in, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fachkraft Metalltechnik, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk, Friseur/-in, Gärtner/-in, Gebäudereiniger/-in, Hauswirtschafter/-in, Hochbaufacharbeiter/-in, Industrieelektriker/-in, KFZ-Mechatroniker/-in, Klempner/-in, Koch/Köchin, Landwirt/-in, Maschinen- und Anlagenführer/-in, Tiefbaufacharbeiter/-in, Tischler/-in, Verkäufer/-in, Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik.
  • Auf der Seite „Planet Beruf“ der Bundesagentur für Arbeit werden in der Rubrik 100 Fachbegriffe wichtige Begriffe aus den 10 Berufsbereichen Bau/Holz, Elektro/Energie, Gesundheit/Pflege, Kosmetik/Friseurhandwerk, Lager/Logistik/Verkehr, Landwirtschaft/Gartenbau, Lebensmittel/Gastronomie, Metall/Sanitär/Heizung/Klima/Fahrzeug, Reinigung/Entsorgung, Textil/Bekleidung erläutert und in 12 Sprachen übersetzt. 
  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Organisation für Bildung, Kultur und Wissenschaft der Arabischen Liga (ALECSO) stellen technische Online-Wörterbücher in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch bereit für die Bereiche Kfz-Technik, Wassertechnik, Erneuerbare Energien, Elektrotechnik, Transport und Infrastruktur, Klima/Umwelt/Abfallwirtschaft, Bauingenieurwesen, Informationstechnologie, Textilindustrie.
  • Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch hat eine Liste mit Lehrwerken und -materialien für arbeitsplatzbezogenes Deutsch zusammengestellt für folgende Bereiche: Bau, Büro und Wirtschaft, Hotel/Gastronomie/Tourismus, Ingenieurwesen, Lager, Pädagogik, Pflege und Gesundheit, Rechtswissenschaft, Reinigung, Technik und Landwirtschaft, Transport und Verkehr. 
  • Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch stellt das kostenlose Lernspiel Ein Tag Deutsch in der Pflege mit Übungen zu Kommunikation, Wortschatz, Strukturen und Aussprache für Deutschlernende ab B1 für Pflegeberufe zur Verfügung.
  • Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat für verschiedene Branchen Sprachflyer mit Vokabeln und kurzen Sätzen in Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch zusammengestellt. Es gibt Flyer für Mitarbeiter/-innen in Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Post und Zustellung, Kfz-Mechatroniker/-innen, Gebäudereinigung, Textilindustrie, Elektrobranche, Maler und Lackierer, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk, Pflege, Erziehungswesen.

Berufsbezogene Deutschförderung

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, um ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erlernen von berufsbezogenem Deutsch zu unterstützen. Dies geht von staatlich geförderten Deutschkursen über Sprachförderung während der Berufsausbildung bis hin zur Steuerfreistellung von betrieblichen Deutschkursen.

Geförderte berufsbezogene Deutschkurse (auch begleitend zu Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung)

  • Kurse im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung des BAMF – für Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger/-innen, Zugewanderte und Geflüchtete:

Weitere Deutschsprachförderung während der Ausbildung

Steuerfreiheit von betrieblichen Deutschkursen

  • Betriebliche Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen müssen nicht vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden: Sie führen nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt
  • Für Unternehmen gilt: als Fortbildungskosten sind die Kursgebühren steuerfrei
Daneben gibt es kostenfreie Angebote zum Deutschlernen → siehe Links zu kostenfreien Sprachlernangeboten
 

Checkliste für Betriebe: Wie kann ich einen geförderten Job-Berufssprachkurs für meine Beschäftigten anbieten?

  • Zielgruppe: Teilnahmeberechtigt sind u. a. Beschäftigte, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern; Eingangssprachniveau A2 (bei vorherigem Integrationskursbesuch) bzw. B1
  • Förderberechtigter Personenkreis: Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger/-innen, Zugewanderte und Geflüchtete
  • Inhalt und Vorteile: auf den Arbeitsplatz bezogener, gezielter Spracherwerb, d. h. die Lerninhalte werden im Unternehmen ermittelt – dafür können die Lehrkräfte am Arbeitsplatz hospitieren; der Job-BSK umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten (UE); eingeschlossen ist ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung
  • Teilnahmekosten:
    • Eigenbeteiligung von 2,56 Euro je UE für Beschäftigte, d. h. bei einem Kurs von 100 UE insgesamt 256 Euro – Übernahme durch den Arbeitgeber möglich
    • kostenfrei für Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) beträgt
  • Vorgehensweise:
  1. Arbeitgeber identifiziert eine hinreichend große Gruppe an Teilnehmenden: ideal 7, mind. 3 Personen mit ähnlichen Arbeitsplatzanforderungen/Berufen
    → Kursteilnehmende können während der Unterrichtszeit durch den Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden
  2. Arbeitgeber meldet den Bedarf an die zuständige Regionalstelle des BAMF
  3. BAMF unterstützt bei der Identifizierung des durchführenden Kursträgers
  4. Arbeitgeber stellt Anträge auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF: möglichst gebündelte Einreichung der Anträge mit Postvollmacht
  5. BAMF prüft Anträge und stellt Teilnahmeberechtigungen aus
  6. Kurse werden individuell zugeschnitten: zusammen mit dem Arbeitgeber werden spezifische Situationen und Bedarfe am Arbeitsplatz ermittelt
  7. Flexible Möglichkeiten der Durchführung:
    - im Blockunterricht, in Teilzeit oder als Nachmittags-/Abendkurse
    - auch in den Räumen des Arbeitgebers
    - bei Bedarf auch online oder in virtuellen Klassenzimmern

Links zu kostenfreien Sprachlernangeboten

  • Online-Übungen mit wichtigen Wörtern für ausgewählte Berufsbilder wie Handwerk, Gastronomie oder Dienstleistung stellt das Goethe-Institut zur Verfügung.
  • Bei der Deutschen Welle gibt es kostenlose Video-Lektionen und Online-Aufgaben für verschiedene Berufe.

Weiterführende Infos und Ansprechstellen

Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt Ihnen Hilfestellung, wie Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Deutschlernen unterstützen können – sei es durch Organisation von Deutschkursen, Sprachcoaching oder Sprachmentoring.

Folgende Leitfäden zeigen, wie Sie Sprachkenntnisse einschätzen können, welche Angebote und Förderungen es zum Deutschlernen gibt und was Sie im Betrieb selbst tun können:
Projekte und Programme

Unterstützung für Migrantinnen

Um mehr Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen, gibt es spezielle Unterstützung – auch für Unternehmen.
Die Zahl geflüchteter Frauen in Deutschland hat stark zugenommen, die Mehrzahl ist im erwerbsfähigen Alter. Viele der Frauen sind Mütter und tragen Familienverantwortung. Die Zielgruppe ist sehr heterogen: einseits gibt es mehr geflüchtete Frauen ohne Schulabschluss als Männer, andererseits bringen sie häufiger eine akademische Ausbildung mit. Insgesamt verfügen die Frauen jedoch über deutlich weniger Berufserfahrung. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben sie noch nicht richtig Fuß fassen können: ihr Anteil an allen Beschäftigten mit Fluchthintergrund ist gering, obwohl sie häufig eine hohe Arbeits- und Bildungsmotivation besitzen.
(Quelle: Monitor Familienforschung des BMFSFJ, Ausgabe 40, 12/2018)

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Das Mentorinnen-Programm des Landes Baden-Württemberg will Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund bei der Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche helfen. Eine beruflich erfahrene Mentorin unterstützt ihre Mentee mit ihrem Wissen und ihren Kontakten bei der Berufswegplanung und dem Aufbau eigener Netzwerke. Die Mentorin gibt wertvolle Tipps, vermittelt Kontakte und Einblicke in die deutsche Berufswelt. Der Mentoringprozess ist auf sechs bis acht Monate angelegt. Im Angebot sind ebenfalls Webinare für Mentees und Mentorinnen. Das Mentorinnen-Programm ist bei den Kontaktstellen Frau und Beruf angesiedelt.
Unternehmen können das Programm und damit den Berufseinstieg geflüchteter Frauen folgendermaßen unterstützen:
  • Mentorinnen und Mentees aus ihrem Umfeld empfehlen,
  • Firmenbesuche ermöglichen oder zu Veranstaltungen einladen,
  • das Programm in ihren Netzwerken bekannt machen.

MY TURN − Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem neuen ESF Plus-Bundesprogramm MY TURN sollen Frauen mit Migrationserfahrung in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung individuell begleitet werden. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt haben.
Bis Ende 2025 werden deutschlandweit über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die die Migrantinnen mit frauenspezifischen und lebenslagenorientierten Angeboten unterstützen sollen. Eine Vernetzungsstelle für das Programm wird durch die gsub mbH umgesetzt. Sie ist erreichbar unter myturn@gsub.de.

IHK-Informationen und -Angebote

In Ihrem Unternehmen können Sie Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund wirksam unterstützen und so motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen hinzugewinnen. Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:
  • Flexibles und mobiles Arbeiten
    Mit flexiblen Arbeits(zeit)modellen können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen.
  • Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
    Unternehmen können auf vielfältige Art und Weise ihre Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen – von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze.
  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Müttern, eine qualifizierte Berufsausbildung über eine längere Ausbildungsdauer zu absolvieren und daneben Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben.
  • Feststellung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
    Viele Migrantinnen konnten berufliche Erfahrungen sammeln, haben aber keinen formellen Berufsabschluss. Mit dem Verfahren ValiKom kann die IHK diese Kompetenzen erfassen, beurteilen und für die Unternehmen transparent machen. 
  • Teilqualifikationen
    Teilqualifikationen sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach jedem Modul kann ein Zertifikat erworben werden. Sie ermöglichen es, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.
  • Deutsch für den Beruf
    Die Sprache ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration – auch in Ihr Unternehmen. Sie erhalten Tipps zur Kommunikation und für den betrieblichen Alltag, Angebote und Hilfsmittel zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch sowie Infos zu Förderprogrammen und Sprachkursen.
  • Diversity Management und Willkommenskultur
    Mit einer offenen und wertschätzenden Unternehmenskultur und Diversity-Maßnahmen erleichtern Sie Migrantinnen den Einstieg in Ihr Unternehmen und profitieren von der Vielfalt in Ihrer Belegschaft.

Hilfreiche Links und Publikationen

Änderungen seit 01.03.2024

Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten erweiterte Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU gelten seit 18. November 2023 und die neue Chancenkarte wird zum 1. Juni 2024 eingeführt.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann aber keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp

IHK-Seminarreihe Fachkräfteeinwanderung 2.0

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Melden Sie sich gerne an!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Künftig: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)
  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Künftig: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)
  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Künftig: nach 3 Jahren möglich
  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Künftig: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden
  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Künftig: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden
  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Künftig: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen
  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)
  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung mit Erhöhung des Kontingents und die neue kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung – Was gilt seit 1. März?

Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit 1. März 2024 gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben

Diese Neuerungen für die Fachkräftesäule gelten seit 18. November 2023:
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufen). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.

2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 45.300 Euro (50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 41.041,80 Euro (45,3 Prozent) (statt vorher 58.400 Euro bzw. 45.552 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU

3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern entfällt die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer ändert sich nichts. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.
Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
 
NEU seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es bereits für Fachkräfte gilt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

NEU seit 1. März 2024: Beschäftigung von Fachkräften auch ohne förmliches Anerkennungsverfahren in nicht-reglementierten Berufen
Es können jetzt auch Fachkräfte ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt von 40.770 Euro (45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
NEU seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Bei der neuen Chancenkarte, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt, handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.
Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
 
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) werden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit); bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt (tritt am 1. Juni 2024 in Kraft)
NEU seit 1. März 2024: Kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Diese Regelung gilt seit 23. Dezember 2023 und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV (mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) erfüllen.
NEU seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis sind analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann aus der Ausbildungsduldung in diese neue Aufenthaltserlaubnis gewechselt werden.
NEU seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Innovation und Umwelt

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Magazin Wirtschaft

Ausbildungsmesse "BAM" in Ludwigsburg

Die Berufsausbildungsmesse (BAM) brachte Anfang März 140 Unternehmen mit 6800 interessierten Jugendlichen, Eltern und Lehrern  zusammen.
Im vergangenen Jahr konnten bei der BAM mehr als 20 Unternehmen freie Lehrstellen besetzen. Auch in diesem Jahr war das Interesse wieder sehr groß, so Ralf Litschke, Leiter des Referats berufliche Integration der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg.

Interesse nimmt wieder zu

Bei der Messe im Ludwigsburger Forum präsentierten insgesamt 140 Betriebe und Einrichtungen ihre Ausbildungsangebote. Als eine der großen Ausbildungsmessen in Baden-Württemberg bietet die BAM einen idealen Anlaufpunkt für alle, die auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle, einem dualen Studium oder einem Praktikum sind. Nachdem sich während der Corona-Pandemie deutlich weniger Jugendliche für eine Berufsausbildung interessiert hatten, habe die Nachfrage seither wieder stark zugenommen, stellte Litschke fest.
Die beiden Messetage stehen jeweils unter einem anderen Vorzeichen. Der Freitag dient tendenziell der Orientierung. Die Besucherinnen und Besucher verschaffen sich einen Überblick über die vielfältigen Angebote. Am Samstag wird verstärkt die Gelegenheit ergriffen, mit den anwesenden Unternehmensvertretern intensive Gespräche zu führen.

IHK-Unternehmen stark vertreten

IHK-Mitgliedsbetriebe waren diesmal mit 110 von 140 Anbietern bei weitem am stärksten vertreten. Sie nutzten die Chance, mit den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern ins Gespräch zu kommen und sich darüber hinaus mit den Berufsbildungsexperten der vor Ort vertretenen IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg auszutauschen.


Deutschland-Ticket JugendBW

Azubi-Mobilität – das D-Ticket JugendBW

Verbesserte Azubi-Mobilität – das JugendticketBW gilt nun bundesweit. Aus dem „JugendticketBW“ ist das „D-Ticket JugendBW“ geworden.
Was ändert sich außer dem Namen? Das neue "D-Ticket JugendBW" kostet 365 Euro pro Jahr. Das ist der gleiche Preis des bisherigen JugendticketBW.
Der Vorteil: Mit dem neuen Ticket können junge Menschen deutschlandweit Bus und Bahn fahren. Das alles für einen Euro pro Tag.
Damit wird es für Auszubildende, die bundesweite Fachklassen besuchen oder an der Landesgrenze wohnen, einfacher und billiger, ihren Ausbildungsbetrieb und ihre Berufsschule zu erreichen.
Das "D-Ticket JugendBW" kaufen, können:
  • Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
  • Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs (mit einem Ausbildungsnachweis).
  • Das Ticket gibt es bei den Verkehrsverbünde im Land und im Internet.
Auch dank der IHK-Organisation, die sich dafür bei der Landes- und Bundespolitik eingesetzt hat.
Weitere Informationen zum Ticket finden sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums.
Azubi-Speed-Dating am 20.02.2024

Non-Stopp zum Ausbildungsplatz

Beim 12. Azubi-Speed-Dating der Fachkräfteallianz im Rems-Murr-Kreis werden 51 Unternehmen anwesend sein, die alle noch auf der Suche nach passenden Auszubildenden sowie dualen Studenten für den Ausbildungsstart 2024 sind. Insgesamt werden Ausbildungsplätze in knapp 80 Berufe sowie gut 30 duale Studienplätze angeboten.
Ein weiteres Highlight ist das Angebot „Bewerbung-to-go“. Wer noch über keine Bewerbungsunterlagen verfügt, kann diese gemeinsam mit einem Profi vor Ort erstellen. Ebenso werden Experten anwesend sein, die Menschen mit Zuwanderungshintergrund auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen
Das Azubi-Speed Dating findet von 10 Uhr bis 13 Uhr in der Schwabenlandhalle, Guntram-Palm-Platz 1, in Fellbach statt.
Ausbildungssuchende können ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen und Kontakt mit einem oder mehreren der teilnehmenden Ausbildungsbetriebe knüpfen.
Mädchen für Technik gewinnen

Girls´ Day am 25. April 2024

Beim Girls´Day bietet sich die Chance mehr Mädchen für MINT-Ausbildungsberufe zu begeistern und den benötigten Nachwuchs zu sichern! An diesem Tag stehen Berufe im Fokus, in denen der Anteil weiblicher Auszubildender unter 40 Prozent liegt.
Logop Girls' Day
Am Girls’Day lernen Mädchen technische Berufe kennen und können sich ausprobieren. Eine Liste der möglichen Berufe ist auf der Seite des Girls´Day zu finden. Die IHK unterstützt den Aktionstag. Fast 40 Prozent der Unternehmen erhalten später Bewerbungen von ehemaligen Girls’ Day-Teilnehmerinnen.

Ihr Girls’Day-Angebot: ein Erfolg

Das Team der bundesweiten Koordinierungsstelle Girls’Day hat verschiedene Links auf der Homepage des Girls´ Day zusammengestellt.
  • Sie können Ihr Angebot kostenlos in den Girls’Day-Radar eintragen. Über diese Plattform finden Mädchen, Eltern und Lehrkräfte Ihr Angebot. Nicht vergessen: Über Ihr Girls’ Day-Konto können Sie die Anmeldungen Ihrer Veranstaltung bequem verwalten.
  • Die Girls’ Day-Vertretungen in Ihrer Region unterstützt Sie gerne bei Ihren Planungen. Die Kontaktdaten finden Sie über den Girls’Day-Radar. 
  • Informieren Sie weiterführende Schulen und die lokale Presse über Ihre Girls’ Day-Aktion. Nutzen Sie hierfür auch die kostenlosen Aktionsmaterialien, die Sie über das Materialcenter beziehen können. 

Digitale Angebote

Sie können für den Aktionstag auch ein digitales Angebot anbieten. Hätten Sie dazu gern Anregungen? Der Leitfaden und das Ideen-Board bieten Ideen und Tipps.  

Social Media Aktivitäten

Machen Sie mit bei den Social Media Aktivitäten! Taggen Sie den landesweiten Instagram-Account @mint_leben und die bundesweiten Instagram-Accounts @der_girlsday und @der_boysday.
Wussten Sie schon? Auch die Jungs sollen für untypische Berufe begeistert werden. Dies ist am Boys’ Day möglich. Mit dem Ausbildungsberuf „Kaufleute für Büromanagement“ können Sie beim Boys´Day teilnehmen. Informationen zu den möglichen Berufen und zur Teilnahme finden Sie auf der Seite des Boys´Day

IHK-Girls’ Day: „Ich werde Chefin“

Die IHK unterstützt beim diesjährigen Girls’ Day auch die Aktion „Ich werde Chefin“. Ziel ist es, Schülerinnen dazu zu inspirieren, später eine Firma zu gründen oder zu leiten. Unternehmerinnen und Gründerinnen erklären den zukünftigen Chefinnen die Idee der Selbstständigkeit und begeistern sie dafür. 
Webinarreihe des NUiF ab 23.01.2024

Was Sie über die Beschäftigung Geflüchteter wissen müssen

Geflüchtete können helfen, den Fachkräftemangel im Unternehmen abzumildern. Bei ihrer Ausbildung oder Beschäftigung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
In acht kurzen Webinaren des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Residenzpflicht über die Fiktionsbescheinigung bis hin zur Einbürgerung.
Jeweils von 10:30 bis 11:00 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
  • 23. Januar: Wer darf wann arbeiten?
  • 30. Januar: Neues zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine
  • 6. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b
  • 13. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
  • 22. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
  • 27. Februar: Passbeschaffung ausgewählter Länder
  • 5. März: Fiktionsbescheinigung und -wirkung
  • 12. März: Einbürgerung
Zu den kostenfreien Webinaren können Sie sich direkt beim NUiF anmelden.
 
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Magazin Wirtschaft

Azubis setzen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit

Neben der digitalen ist die nachhaltige Transformation ein wichtiger Faktor bei der Bewältigung zukünftiger Aufgaben, vor allem um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren, unsere natürlichen Ressourcen effizienter zu nutzen und die Lebensqualität der Menschen zu steigern.
Auszubildende beim Experimentieren
Die nachhaltige Transformation erfolgreich umzusetzen, ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine große Chance für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolg.
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Region Stuttgart hat deshalb eine Zusatzqualifikation „Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ erlassen. Zielgruppe sind alle Auszubildenden der gewerblich-technischen und kaufmännischen   Ausbildungsgänge. Die Zusatzqualifikation besteht aus einem Basismodul „Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz“ sowie acht Vertiefungsmodulen, von denen drei auszuwählen sind. Die Themen sind hier:
  • Emissionsmanagement/Klimabildung
  • Nachhaltige Transformation und Digitalisierungsmanagement (IT)
  • Nachhaltige Beschaffung, Handel und Dienstleistungen
  • nachhaltiges Büromanagement,
  • Bio-Mechatronik/biologische Transformation
  • Nachhaltiges Energie- und Gebäudemanagement
  • Nachhaltige Mobilität
  • Regenerative Energien
Das neue Angebot soll auch die Attraktivität der Ausbildung steigern. Ziel ist es, die ersten Angebote im Laufe des Jahres zu starten. Die Inhalte werden in der Berufsschule und im Betrieb vermittelt, die Prüfungen finden in der Berufsschule und bei der IHK statt. Die Zusatzqualifikation setzt bei der Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ an,
geht aber unter anderem durch den betrieblichen Praxisbezug und die Vertiefungsmodule weit darüber hinaus. Damit werden die beruflichen Handlungskompetenzen im Zusammenhang der nachhaltigen Transformation gestärkt.
5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen

Praktikumswochen BW - Infos für Betriebe

Nachdem die landesweiten Praktikumswochen in den letzten beiden Jahren auf große Resonanz gestoßen sind, haben Sie auch 2024 erneut die Möglichkeit junge Talente kennenzulernen! Nutzen Sie die Praktikumswochen in Baden-Württemberg, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler als Fachkräfte von morgen zu gewinnen.

Was sind die Praktikumswochen?

Während der Praktikumswochen Baden-Württemberg können Sie als Unternehmen an ausgewählten Tagen Schülerinnen und Schüler in Tagespraktika kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie als Unternehmen geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin bzw. der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Ihr Unternehmen – egal ob groß oder klein –  profitiert vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.

Wann finden die Praktikumswochen statt?

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg finden 2024 in den folgenden Zeiträumen statt:
  • Osterferien + 2 Wochen davor (11.03. – 05.04.2024)
  • Herbstferien + 2 Wochen davor (14.10. – 31.10.2024)

Anmeldung und Ablauf

Auf der Aktionswebseite können Sie ab sofort Ihre Praktikumsangebote für 2024 eintragen.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der Webseite der Praktikumswoche
In folgenden Branchen fehlen Praktikumsangebote:
  • Maschinen und KFZ
  • Medien und Marketing
  • IT
  • Logistik
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Verkauf und Handel

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse.

Unternehmenssprechstunden via Zoom

Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen “Unternehmenssprechstunden” angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.

Ansprechpartner

Bei Fragen und Anliegen können Sie sich gerne an Ihre IHK vor Ort oder an support@praktikumswoche.de wenden.

Das bereits erfolgreich laufende Angebot “erlebe Berufe” im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Perspektiven für Geduldete

Infos zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, können Geduldete, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine für 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, da Beschäftigte, die jetzt noch im Status einer Duldung sind, nach Erlangen des Chancen-Aufenthalts für diese Zeit nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind. Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll langfristige Bleibeperspektiven eröffnen.
Den Chancen-Aufenthalt muss der/die Geduldete bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort erhalten die Geduldeten weitere Informationen dazu. Das Gesetz ist befristet bis Ende 2025. Bis dahin kann der Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag genügt. Muster finden Sie auf der Website des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Betroffene können sich z. B. bei einer Migrationsberatungsstelle beraten lassen.
Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der Frist von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG (bei nachhaltiger Integration) oder § 25a AufenthG (bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) zu erfüllen und damit eine längere Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Ein direkter Wechsel aus dem Chancen-Aufenthalt in andere Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Prüfen Sie, ob die Kriterien für die §§ 25a oder 25b AufenthG bereits erfüllt sind.
Dann kann diese Aufenthaltserlaubnis ggf. direkt beantragt werden, ohne den Chancen-Aufenthalt zu nutzen.
Der Chancen-Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Können die Betroffenen nach den 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a/25b AufenthG nicht erfüllen, erhalten sie wiederum eine Duldung. Die Voraussetzungen für eine Duldung werden dann erneut geprüft.

Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht

  • Duldung bzw. Rechtsanspruch auf eine Duldung muss spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag bestehen
  • Mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet am Stichtag 31.10.2022 (d. h. Einreise bis spätestens zum 31.10.2017)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 oder mehr Tagessätzen (allgemeine Straftaten) bzw. 90 oder mehr Tagessätzen (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht) vorliegen
  • Keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit und dadurch Verhinderung der Abschiebung
Ist der Geduldete nach dem 31.10.2017, aber bis zum 31.12.2022 eingereist und bereits mind. 12 Monate beschäftigt?
Prüfen Sie, ob die Kriterien für eine Beschäftigungsduldung erfüllt werden.

Folgen der Erteilung des Chancen-Aufenthalts

  • sicherer Aufenthaltsstatus (die Duldung erlischt)
  • i. d. R. keine Wohnsitzauflage mehr
  • uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf Sozialleistungen (siehe Infoblatt der GGUA (pdf))
  • Familiennachzug nicht möglich

Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ins Bleiberecht

Aus dem Chancen-Aufenthalt kann nur in die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a oder 25b AufenthG gewechselt werden. Hierfür ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden können.

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen

  • Alter zum Antragszeitpunkt mind. 14 und höchstens 26 Jahre
  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 3 Jahren
  • erfolgreicher Schulbesuch seit mind. 3 Jahren oder Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses
  • Vorliegen einer positiven Integrationsprognose

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 6 Jahren (bzw. mind. 4 Jahren bei einer Haushaltsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern)
  • überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Deutschkenntnisse mind. Niveau A2
  • Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Versagensgründe: Verhinderung der Abschiebung durch Täuschung oder Falschangaben, Verurteilung wegen schwerer Straftaten, Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Infos


Dieser Artikel gibt – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Tool für das erfolgreiche Onboarding

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit einer Willkommensmappe können Sie es (internationalen) Fachkräften erleichtern, in Ihrem Betrieb anzukommen, aber auch sich schneller und besser am neuen Wohnort zurechtzufinden. Damit unterstützen Sie Ihre neue Fachkraft und legen einen Grundstein für die erfolgreiche Bindung an Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ stellt eine vorgefertigte, individualisierbare Willkommensmappe mit Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland zur Verfügung. Sie können sie mit individuellen Informationen über Ihr Unternehmen sowie das Leben in Ihrer Region ergänzen.
Unternehmen können die Willkommensmappe auf „Make it in Germany“ kostenlos auf Deutsch als beschreibbares PDF herunterladen. Dort gibt es auch eine Ausfüllhilfe für die Individualisierung der Mappe. Eine englische Version soll folgen.

Aus dem Inhalt

  • Wohnen und Wohnungssuche
  • Behörden in Deutschland
  • Deutsch lernen (Deutschkurse, Online Angebote)
  • Gehalt und Steuern (Bankkonto in Deutschland, Brutto- und Nettogehalt)
  • Sozialversicherung (Krankenversicherung und weitere Versicherungen)
  • Gesundheitsversorgung
  • Mobilität (Bus & Bahn, Auto & Führerschein)
  • Mit der Familie in der Region leben (Kinderbetreuung, Schulsystem in Deutschland, Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit)
  • Einleben in Deutschland
Ergänzt wird die Mappe durch wichtige Ansprechstellen für die Fachkräfte sowie eine Checkliste.

Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales,  Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Auch (schwer)behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Viele Unternehmen schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit dieser Fachkräfte.

Rechtliche Hinweise

Schwerbehinderten Menschen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Wir informieren Sie, was bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten ist.

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, eine angepasste Fachpraktiker-Ausbildung zu absolvieren. Außerdem können sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen erhalten.

Wichtige Anlaufstellen

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Integrationsfachdienste.
Eine Lotsenfunktion übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind in Baden-Württemberg bei den Integrationsfachdiensten (IFD) angesiedelt.
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Praktikum zur Eignungsabklärung
  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520
  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe
  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform „Inklusion gelingt!“ bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Die Seite „Menschen mit Behinderung“ des  Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Neuer Sprachflyer des NUiF

Kleines Wörterbuch für Kfz-Mechatroniker/-innen

Mit seinen Sprachflyern erleichtert das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) den Berufseinstieg für Geflüchtete und Zugewanderte.
Für Kfz-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker wurden in Kooperation mit der  Schmauder & Rau GmbH, Kirchheim unter Teck, zwei kleine Wörterbücher mit wichtigem Fachvokabular in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch erstellt. Themenbereiche sind:
  • der Betrieb/die Arbeitsorte
  • die Karosserie
  • der Innenraum
  • der Motorraum
  • der Unterboden
  • das Werkzeug/die Ausstattung
  • die Beleuchtung
  • die Elektrik/die Diagnose
  • Flüssigkeiten
  • Fahrzeugassistenzsysteme
  • die Arbeitssicherheit/der Umweltschutz
  • Dokumente
  • Arbeiten
  • Sonstiges
Die kleinen Wörterbücher können beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge heruntergeladen oder als Papierflyer bestellt werden.
Das NUiF hat zahlreiche weitere Sprachflyer für die Bereiche Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Post und Zustellung, Gebäudereinigung, Textilindustrie, Elektrobranche, Maler und Lackierer, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk sowie Pflege erstellt. Sie finden sie auf der NUiF-Website.

Schwangerschaft und Ausbildung

Schwanger in der Ausbildung - was jetzt?

Du bist schwanger und noch in deiner Ausbildung? Keine Angst, du kannst wegen einer Schwangerschaft deinen Ausbildungsplatz nicht verlieren.  Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du trotz Schwangerschaft deine Ausbildung beenden kannst.
Während einer Schwangerschaft stehst du unter besonderem Schutz. Der Betrieb muss in Fällen einer Schwangerschaft, egal, ob in der Ausbildung oder Berufstätigkeit, Pflichten zu Schutzfristen und -maßnahmen nachkommen.
Daher solltest du deinen Betrieb über deine Schwangerschaft in Kenntnis setzten, sobald dir diese bekannt ist. Viele Frauen tun dies nach dem dritten Monat, da aus medizinischer Sicht erst dann die kritische Zeit der Schwangerschaft vorbei ist. Am besten sprichst du mit deinem Arzt/deiner Ärztin darüber, wann du mit deinem Ausbildungsbetrieb reden solltest.
Wichtig ist, dass du deinen Betrieb rechtzeitig darüber informierst, dass du schwanger bist.
Wenn du deinen Betrieb über deine Schwangerschaft informierst, hat der Arbeitgeber eine sogenannte Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jedoch gibt es Personen in deinem Betrieb, die darüber informiert werden müssen, dies sind z.B. die Personalabteilung, deine Vorgesetzte/dein Vorgesetzter und Personen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind.
Sobald deine Ausbildenden von der Schwangerschaft wissen, gelten für dich die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Dein Betrieb kann eine Bestätigung (von deiner Ärztin, deinem Arzt oder deinen Geburtshelfenden) über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin verlangen. Diese Informationen benötigt er, weil er die Mutterschutzfristen für dich ausrechnen muss. Die Kosten für die Bestätigung muss der Arbeitgeber übernehmen.
Du fragst dich jetzt bestimmt, welche Schutzmaßnahmen während und nach der Schwangerschaft für dich gelten.

Vorsorgeuntersuchung

Dein Betrieb muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen unter Fortzahlung deines Gehaltes freistellen, falls die Termine nur zur Arbeitszeit möglich sind. Die daraus entstehenden Fehlzeiten müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Der Termin wird wie ein „normaler“ Arzttermin wahrgenommen.

Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfristen sind die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit bist du von der Arbeit befreit.
Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt. Wird bei einem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, verlängert sich die Schutzfrist ebenfalls von acht auf zwölf Wochen.
Du kannst dich jedoch auch dafür entscheiden, bis zur Geburt weiterzuarbeiten. Diese Entscheidung kannst du jederzeit rückgängig machen. Beachte jedoch, dass du nach der Entbindung, während der Schutzfrist, nicht arbeiten darfst. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die du vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konntest. Trotz Mutterschutz steht dir dein normaler Erholungsurlaub in voller Höhe zu. Solltest du wegen der Schwangerschaft bzw. Mutterschutz deinen Resturlaub im laufenden Jahr nicht nehmen können, so bleibt er dir auch noch nach dem 31.03. des darauffolgenden Jahres erhalten. Deine Ausbildungsdauer verlängert sich durch die Mutterschutzfristen nicht.
Während der Mutterschutzfristen bekommst du weiterhin dieselbe Ausbildungsvergütung wie vorher. Deine Vergütung setzt sich aus dem Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, und einem Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Arbeitszeit

Während deiner Schwangerschaft sowie über die Dauer der Stillzeit darfst du ohne deine ausdrückliche Erlaubnis/Einwilligung nicht mit Mehrarbeit, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Zudem muss dein Betrieb bei einer Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr eine Bestätigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen und dein Arzt/deine Ärztin müssen dies erlauben.
Deine Arbeitszeit darf 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. Bei Minderjährigen darf die Arbeitszeit nicht über acht Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche hinausgehen.

Schutzmaßnahmen und Beschäftigungsverbote

Kannst du in Absprache mit deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt bestimmte Tätigkeiten aus medizinischen Gründen nicht mehr bewältigen oder gefährden diese deine Gesundheit oder die Gesundheit deines Kindes, kann dir dein Frauenarzt bzw. deine Frauenärztin hierfür ein Attest ausstellen.
Ein Beispiel hierfür wäre:
Du hast viele Tätigkeiten, die überwiegend im Stehen oder im Sitzen bewältigt werden müssen? Dann ist dein Betrieb verpflichtet, hierfür eine Abhilfe oder einen Ausgleich zu schaffen. Dies kann z.B. eine Liege oder ein Sofa zum Ausruhen sein.
Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die Schwangere sowie stillende Frauen grundsätzlich nicht ausführen dürfen, wie zum Beispiel das Heben sowie der Transport von Gegenständen per Hand, die mehr als 5 kg (regelmäßig) oder mehr als 10 kg (gelegentlich) wiegen. Nach dem fünften Schwangerschaftsmonat darfst du nicht mehr länger als vier Stunden täglich stehen.
Dasselbe gilt für Tätigkeiten, bei denen du dich häufig beugen, strecken oder bücken musst. Akkordarbeit und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo, extremer Lärm oder der Kontakt mit Gefahrstoffen (z.B. Lacke, giftige Dämpfe durch Reinigungsmittel, Röntgenstrahlen etc.) sind ebenfalls verboten.
Gilt bei dir ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten, kann dein Betrieb nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, dies jedoch nur, wenn die neue Tätigkeit mit deiner Ausbildung zu tun hat: z.B. Telefondienst statt Patientenkontakt, Lieferscheinkontrolle statt Paletten abladen, Marketingaktionen planen statt Kunden bedienen usw. Sollte es keine Möglichkeit geben, dich ausbildungsgerecht und gefährdungsfrei zu beschäftigen, muss dein Ausbildungsbetrieb dich freistellen und dir in dieser Zeit Mutterschutzlohn in Höhe deines Ausbildungsgehaltes zahlen.

Kündigungsschutz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis nach Ablauf des vierten Monats nach der Geburt, stehst du unter besonderem Kündigungsschutz und dir kann nicht gekündigt werden – auch nicht in der Probezeit! Dies gilt auch, wenn dein Betrieb noch nichts von deiner Schwangerschaft wusste.
Solltest du eine Kündigung durch deinen Ausbildenden erhalten, musst du innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung deinen Ausbildungsbetrieb über deine Schwangerschaft informieren. Am besten, du machst dies schriftlich. Sollte dein Betrieb seine Kündigung trotzdem nicht zurücknehmen, solltest du innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Doch wie geht es jetzt mit deiner Ausbildung weiter?

Solltest du dich in deinem letzten Ausbildungsjahr befinden, kannst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb und der IHK Region Stuttgart prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllst.
Oftmals ist das Ablegen der Prüfung während der Schwangerschaft etwas einfacher als nach der Entbindung. Nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kannst du einen Antrag auf vorzeitige Zulassung aufgrund von guten Leistungen bei deiner zuständigen Prüfungsstelle einreichen.
Eine Garantie auf frühere Prüfungsteilnahme gibt es jedoch nicht. Bestehst du die Prüfung nicht, hast du wie alle anderen Auszubildenden maximal zwei Wiederholungsversuche.
Zudem hast du auch die Möglichkeit, deine Abschlussprüfung während der Mutterschutzfristen abzulegen.
Solltest du dich jedoch dafür entscheiden, deine Abschlussprüfung nach der Geburt abzulegen, ist dies jederzeit möglich. Du darfst zwar während dem absoluten Beschäftigungsverbot nach der Geburt nicht arbeiten, aber an der Prüfung darfst du teilnehmen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn du alle Prüfungsvoraussetzungen, insbesondere genug absolvierte Ausbildungszeit, erfüllt hast und von deiner zuständigen Stelle die Prüfungszulassung erhalten hast.
Sollte die Prüfung noch etwas weiter weg sein, hast du die Möglichkeit, nach deiner Mutterschutzfrist deine Ausbildung wieder ganz normal aufzunehmen.
Sei dir aber bewusst, dass sich deine Ausbildung gegebenenfalls verlängern kann, wenn viele Fehlzeiten entstanden sind. Dein Betrieb muss bei der Prüfungsanmeldung Fehlzeiten angeben; falls es zu viele Fehltage sind, kannst du nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Du selbst kannst ebenfalls eine Verlängerung deiner Ausbildung beantragen, solltest du dir z.B. nicht sicher sein, dass du genug Zeit hast, dich vorzubereiten. So kannst du bei deinen Ausbildenden und der für dich zuständigen Stelle beantragen, dass deine Ausbildungszeit entsprechend verlängert wird. Wenn du einen Verlängerungsantrag stellst, wird auch dein Betrieb gehört und dann entscheidet die zuständige Stelle.
Worüber du auf jeden Fall nachdenken solltest, ist das Thema Kinderbetreuung. Wenn dein Kind da ist und du die Ausbildung fortsetzen möchtest, muss die Betreuung deines Kindes gewährleistet sein. Um einen Platz in einem Kindergarten solltest du dich möglichst früh, am besten schon während der Schwangerschaft, kümmern, da die Wartezeiten meist sehr lang sind. Die Kosten für einen Kindergartenplatz staffeln sich in der Regel entsprechend der Höhe des Gehalts, sodass es für dich als Auszubildende nicht so teuer wird.
Sollte dein Kind krank werden, hast du nach § 19 Abs.1 BBiG als Auszubildende einen Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen für die Betreuung deines erkrankten Kindes. Beim Arzt deines Kindes musst du dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und bei deinem Betrieb spätestens am dritten Tag deiner Abwesenheit einreichen, ganz so, als würdest du dich bei deinem Hausarzt krankschreiben lassen. Sind die sechs Wochen ausgeschöpft, und dein Kind ist immer noch oder wieder krank, ist der Ausbildungsbetrieb weiterhin verpflichtet, dich für die Betreuung deines Kindes freizustellen. Er darf jetzt aber den Lohn entsprechend der Fehltage kürzen. Du hast nun die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse Kinderkrankengeld für maximal zehn Arbeitstage im Jahr zu beantragen. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 20 Arbeitstage.
Ausbilderinnen und Ausbilder

Erfolgreich ausbilden: Wir unterstützen Sie!

Ausbilderinnen und Ausbilder werden immer wieder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schwierig wird es, wenn durch Konflikte im Betrieb, Probleme in der Berufsschule oder persönliche, soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten eines Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis von einem Abbruch bedroht ist.
Bereits bei ersten Anzeichen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Klärung der Situation und eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Wege, damit eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen oder andere Wege für Sie und den Auszubildenden gefunden werden können. 
Wir beraten im Kreis Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Vertrauen! 
Sie erreichen die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Unser Angebot für Sie  

  • Einzelgespräche und individuelle Beratung, um das gefährdete Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren oder andere Perspektiven zu überlegen
  • Hilfe bei der Einleitung individueller Unterstützungsleistungen für den Auszubildenden
  • Schulungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, wie Sie mit Problemstellungen situativ und präventiv umgehen könnten. Themenspektrum: Signale für einen Ausbildungsabbruch, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Kulturelle Vielfalt im Betrieb managen.
  • Weitere Angebote können Sie dem Veranstaltungskalender der Koordinierungsstelle entnehmen.

Förderung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Ausbildung

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Zwischenprüfung im Frühjahr 2024

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Frühjahr 2024 vorgesehen ist, erhalten bis Anfang Oktober 2023 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen oder aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 31. Oktober 2023 zu melden. 
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert: 
  1. Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 begonnen hat.
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2022 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem.  § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.

Prüfungstermine
Anmeldeschluss für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024 für gewerbliche und kaufmännische Berufe ist der 31. Oktober 2023.
Hier sehen Sie die Prüfungstermine für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024:
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung Frühjahr 2024
Kaufmännische Berufe mit schriftlicher Prüfung Schriftliche Prüfung                 28.02.2024
Kaufmännische Berufe mit digitaler Prüfung Digitale Prüfung noch nicht bekannt
Technische Berufe mit Ausnahme
der nachstehend aufgeführten
Kenntnisprüfung
Fertigkeitsprüfung
             12.03.2024
12.02.2024 – 12.04.2024              
Bauzeichner/-in
Schriftliche Prüfung               13.03.2024
Druck- und Medienberufe (außer
Mediengestalter/-in Bild und Ton)
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
             13.03.2024
13.03.2024 -10.05.2024
Mediengestalter/-in Bild und Ton
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
             13.03.2024
          Ende März 2024
    
Ausbildung

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024

Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr 2024

Die Anmeldungen zu Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 sind bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Anfang Oktober 2023 durch die IHK.
Zu diesem Prüfungstermin werden zur Prüfungsanmeldung aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in der Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Die Teilnahme an der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Kenntnisprüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024               
Kaufmann/-frau für Hotelmanagement neue VO
28.02.2024
Hotelfachmann/-frau neue VO
28.02.2024
Elektroberufe
13.03.2024
Mechatroniker/-in
13.03.2024
Metallberufe
12.03.2024
Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in
12.03.2024
Kfz-Mechatroniker/-in
13.03.2024
Gießereimechaniker/-in
Technische/-r Modellbauer/-in
12.03.2024
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik 12.03.2024
Fertigkeitsprüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024
Kaufmann/-frau für Hotelmanagement neue VO
Noch nicht bekannt
Hotelfachmann/-frau neue VO
Noch nicht bekannt
Elektroberufe
außer:
26.02. – 12.03.2024
  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
13.03. – 12.04.2024
Mechatroniker/-in
13.03. – 26.04.2024
Metallberufe
13.03. – 12.04.2024
Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in
13.03. – 12.04.2024
Kfz-Mechatroniker/-in
13.03. – 12.04.2024
Gießereimechaniker/-in
Technische/-r Modellbauer/-in
13.03. – 12.04.2024
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
13.03. – 12.04.2024

Integrierte Prüfung für die Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024
Technische/-r Produktdesigner/-in (VO 2011)                        12.03.2024
Technische/-r Systemplaner/-in (VO 2011)
13.03.2024
Unterstützung für Betriebe

Förderungen für Betriebe

Sie bilden mit Ihrem Unternehmen aus und sind auf der Suche nach Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten? Sie haben Probleme mit einem Auszubildenden, benötigen eine Beratung bei der Berufsorientierung oder finanzielle Hilfe?
Die IHK hilft Ihnen gerne weiter und informiert Sie zu diversen Unterstützungsangeboten.  
IHK Region Stuttgart

Weitere Unterstützungsangebote für Unternehmen

Magazin Wirtschaft

GenZ als Azubis

Wenn jetzt das neue Ausbildungsjahr startet, werden viele Ausbilder wieder seufzen, „früher...“ Tatsächlich war es ja schon immer so, dass jede Generation mit Unverständnis auf die Nachwachsenden schaute. Oft wird dabei vergessen, dass die Bedingungen, die die Menschen prägen, ganz andere sind. Wer die Generation Z verstehen will, muss deshalb erst einmal die Themen in Betracht ziehen, mit denen die nach 1995 Geborenen aufgewachsen sind.  

Stabil, ­sicher, einfach und eindeutig – aber bloß nicht “basta!”

Internet, Social Media, Klima-Ängste und Corona und jetzt der Ukraine-Krieg spielen da sicher die Hauptrolle. Alles zusammen führt dazu, dass die jungen Leute die Welt für unberechenbar, unsicher, komplex und ambivalent halten, wie aktuelle Studien ­zeigen. Sie hätten sie jedoch lieber stabil, ­sicher, einfach und eindeutig.
In Bezug auf Ausbildung läge da die Vermutung nahe, dass Aus­bilder, die sagen, wo es lang geht, beliebt wären, weil sie genau das ermöglichen. Doch weit gefehlt: die Jungen wünschen sich Empowerment statt direktives Anweisen - also Bestärkung statt Basta.
Viele der aktuellen Azubis sind von ihren Eltern auf Augenhöhe erzogen worden. Schon die Kleinsten durften bestimmen, welche Hose sie in die Kita anziehen, und viele durften sogar bei der Entscheidung für den Urlaub oder das neue Familienauto mitreden. Umso deutlicher spüren sie das Ungleichgewicht, wenn sie in der Ausbildung ausschließlich die Lernenden sind.  

Auch die Jungen wollen etwas beibringen (dürfen)

Den Vorsprung der Ausbilder bei Inhalten und Umgangsformen können sie deshalb eher akzeptieren, wenn sie ihrerseits den Älteren etwas beibringen könnten. Unbenommen gibt es da ja einiges, zum Beispiel den Umgang mit digitalen Medien. Sie können aber auch ­Arbeitsabläufe mit frischem Blick analysieren und eventuell ­verbessern und sie können die Außendar­stellung für jüngere Zielgruppen ­optimieren, was wiederum die ­Azubi-Suche erleichtert.
Wenn entsprechende Vorschläge und Initiativen der Azubis übernommen werden, motiviert sie das immens. Besonders wenn das mit viel Lob oder gar einem „Goodie“ unterfüttert wird. Das Streben nach Anerkennung ist bei der GenZ vielleicht nicht stärker ausgeprägt als bei ­älteren Mitarbeitern. Im Gegensatz zu ­ihnen lassen sie sich die Jungen aber nicht mehr mit „Weisheiten“ wie „nicht geschimpft ist genug gelobt“ trösten.

“...da ist noch Luft nach oben”

Sie erwarten stattdessen ein regelmäßiges Feedback, und zwar ein positives.  ­Meiden Sie als Ausbilder darum alles , was irgendwie als Herabsetzung oder Kränkung verstanden werden könnte - also statt „nicht gelungen“ lieber „da ist noch Luft nach oben“.  
Überhaupt ist es wichtig, dass das Feedback vorwurfsfrei erfolgt: Bleiben Sie sachlich und werden Sie keinesfalls persönlich. Nutzen Sie Ich-Botschaften und halten Sie den Spiegel vor. Konkret: Schildern Sie Ihre Wahrnehmung und berichten Sie, was Sie als Ursache vermuten. Welche Wirkung hat das auf Sie und das Team, und was wünschen Sie sich?
Aber nicht nur bestärkende Rück­meldungen erwarten die jungen Leute, sondern auch eine  abwechslungsreiche Tätigkeit, eigenverantwortliche Projekte und natürlich ein gutes Betriebsklima – aber auch da unterscheiden sich die Generationen gar nicht.
Und was „stinkt“ den jungen Leuten? ­Unfreundlichkeit, unfair empfundene ­Kritik, mangelndes Vertrauen, lange Arbeits­zeiten, aber umgekehrt auch, wenn nichts zu tun ist. Dazu kommen Über- oder Unterforderung, Misserfolge und vor allem, wenn man keinen Sinn in seiner Arbeit erkennt.

Was – wo – wie – wann – warum  des Lernens muss klar kommuniziert werden

Was bedeutet das nun für die Ausbildung ganz konkret? Bei jedem Lernschritt sollten Sie die fünf „W“s klar kommunizieren:
was – wo – wie – wann – warum  – muss etwas gelernt werden.
Berücksichtigt werden sollte dabei, dass die Aufmerksamkeitsspanne stark gesunken ist und inzwischen auf der Länge eines kurzknackigen Youtube-Clips, also zwei bis drei Minuten, liegt. Allerdings ­variiert das je nach Lehrmethode: am schlechtesten klappt es beim Zuhören, mittelmäßig wenn man etwas selber umsetzt und dann aufschreibt und am besten, wenn man mitentscheiden und mittun kann.

Könntest Du mal...“ führt leicht zu Missverständnissen

Trotzdem bleibt es aber wichtig, klar zu formulieren. Konjunktive wie „könntest Du mal...“ führen leicht zu Missverständnissen. Fragen Sie öfter nach, was Ihr Gegenüber verstanden hat.
Überhaupt sind Fragen das A und O einer gelungen Ausbildungsführung. Sie sorgen für Information, zeigen Interesse und bringen den Gesprächspartner dazu, selber seine Position zu überprüfen. Das klappt besser mit offenen Fragen, denn sie locken auch Leute aus der Reserve, die sonst nur „ja“ oder „nein“ nuscheln.
Und natürlich müssen Sie als Ausbilder dann gut zuhören, mit Blickkontakt, und Ihrerseits zusammenfassen, was Sie verstanden haben. Dabei sollte das Emotionale nicht unter den Tisch fallen; zum Beispiel „Ich habe
den Eindruck, die Situation macht Dich sehr wütend …?“

Auch als Ausbilder sollten Sie sich hinterfragen

Apropos Position überprüfen: Auch als Ausbilder sollten Sie sich hinterfragen, wenn Sie den richtigen Zugang zur GenZ finden wollen. Jeder hat so seine blinden Flecken, also Eigenschaften und Marotten, die dem Umfeld wohlbekannt sind, einem selber aber eher nicht. Hinzu kommt ­Privates, von dem man überlegen muss, wie viel man davon preisgeben möchte. Weil Azubis von ihren Ausbildern „Nahbarkeit“ erwarten, sollten beide Bereiche nicht zu viele Dunkelfelder aufweisen. Dazu muss man allerdings Vertrauen zu den Azubis aufbauen und ihr Feedback einfordern und akzeptieren.

Drei Fragen können bei der Selbstver­ortung hilfreich sein:


Wie sehe ich mich selbst?
Was denken andere (Azubis, Kollegen …) von mir?
Wie würde ich gern wahrgenommen und wo gibt es Änderungsbedarf?
„Das hätten wir uns mal erlauben sollen“, wird jetzt mancher denken. Keine Sorge, wenn die GenZler älter sind, werden sie sich genauso über die Nachwachsenden wundern …
Michael Zonsius, TEN - Trainings & Seminare, Karlsruhe für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Pressemitteilung vom 19. September 2023

Jung und engagiert – IHK-Ausbildungsbotschafter und -botschafterinnen werden geehrt

Die IHK Region Stuttgart ehrt junge Ehrenamtliche aus Stuttgart

Ehrenmann, Ehrenfrau, Ehrenamt – dieses Motto leben 39 junge Auszubildende, um Schülerinnen und Schülern die duale Ausbildung näherzubringen. Jetzt ehrt die IHK Region Stuttgart diese jungen Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen und Berufen von Industriekaufmann/-frau über Mechatroniker/-in bis hin zum Polizeianwärter/-in für ihr außerordentliches Engagement. In diesem Jahr hatten die Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen bereits 55 Schuleinsätze in Stuttgart. Dabei erreichten sie über 1.140 Schülerinnen und Schüler. „Es ist großartig, dass sich die jungen Menschen ehrenamtlich engagieren und die Betriebe sie für ihre Schuleinsätze freistellen,“ sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Nur wenn die Berufsorientierung in den weiterführenden Schulen noch weiter ausgebaut wird, können wir Schulabgängerinnen und Schulabgänger von einer dualen Ausbildung begeistern,“ so Paal weiter. „Dafür brauchen wir die engagierten jungen Auszubildenden, die als Botschafterinnen und Botschafter für die duale Ausbildung unterwegs sind und in den Schulen die Werbetrommel dafür rühren, welche herausragenden Möglichkeiten eine moderne Ausbildung bietet.“

IHK berät zur Initiative Ausbildungsbotschafter

Derzeit sind 128  junge Männer und Frauen als Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen in der Region Stuttgart aktiv. Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Initiative „Ausbildungsbotschafter“ und beschäftigt hierfür regionale Koordinatoren. Diese gewinnen und schulen die beteiligten Auszubildenden und halten den Kontakt zu Schulen, Betrieben und Ausbildungsbotschaftern. Zudem begleiten und steuern sie die Einsätze an den Schulen.

Hintergrundinformationen

Die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg geförderte Initiative Ausbildungsbotschafter soll dem Trend entgegenwirken, dass immer mehr Schüler und Schülerinnen die Schule ohne konkreten Berufswunsch verlassen. Landesweit werden Auszubildende in allgemeinbildende Schulen vermittelt, um über die berufliche Ausbildung zu informieren.
Online-Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag digital

Wer  jetzt doch noch einen Auszubildenden gefunden hat, möchte natürlich alles ganz schnell in trockenen Tüchern haben, insbersondere den Ausbildungsvertag. Ein Glück, dass das jetzt ganz schnell geht, mit dem digitalen Ausbildungsvertrag (DAV). Spätestens am zweiten Tag nach der Einreichung erhalten Sie schon die Eintragungsbestätigung von der IHK. Bei Papierverträgen mussten Sie noch PDFs ausfüllen und dann bis zu einem Monat auf die Eintragung warten.
DAV funktionier ganz unkompliziert. Nicht einmal eine App oder eine Software müssen Sie herunterladen. Sie öffnen auf der IHK-Homepage einfach das Formular geben dort Ihre Kontaktdaten ein und innerhalb ­maximal eines Tages erhalten Sie eine Mail mit dem Login-Link ­sowie ausführliche Bedienungsanleitungen.
Nachdem Sie ein Passwort ver­geben haben, können Sie auch schon los­legen und Ausbildungsverträge erstellen und eintragen, aber auch bereits bei der IHK registrierte Verträge ändern oder löschen, auch wenn Sie diese noch in Papierform an die IHK geschickt hatten.

Der Vertrag ist rechtlich geprüft

Bei Papierverträgen erfolgt die Prüfung durch die IHK erst nach der Vertragsunterzeichnung. Fallen bei der Vertragsprüfung rechtliche Fehler auf, muss dieser geändert oder sogar neu erstellt werden. Auch müssen alle Vertragspartner die Änderungen oder den neuen Vertrag erneut unterzeichnen. Das kostet Zeit und wirft auch kein gutes Licht auf den Ausbildungsbetrieb.
2 Tage dauert es maximal,  bis Ihr Online-Ausbildungsvertrag (DAV) eingetragen ist.
Bei Verwendung der Webanwendung DAV erstellen Sie den Vertrag online und reichen ihn vor der Unterzeichnung zur Prüfung ein. Erst wenn der Vertrag rechtlich einwandfrei ist, erhalten Sie von der IHK die Druckfreigabe. Das erspart Ärger und Zeit.
Die Vertragserstellung ist selbst­erklärend. Bei den Anschriften gibt es sogar eine Kontrollfunktion. Wenn man daraufklickt, wird die Adresse automatisch korrigiert. Der Ausbildungsort und die von der IHK anerkannten Ausbilder für die einzelnen Berufen sind bereits hinterlegt, so dass sie nur angeklickt werden müssen. Dasselbe gilt für die zuständige Berufsschule. Auch die gesetzliche Ausbildungsdauer ist hinterlegt. Sie müssen nur den Start eingeben, dann rechnet das System das Ende selbst aus. Das gilt auch bei Ausbildungsverkürzungen.

Geprüft wird automatisch

Das System kontrolliert im Hintergrund automatisch die rechtlichen Vorgaben bei Wochenarbeitszeit, Urlaub und Vergütung. Neben allen wichtigen Eingabfeldern befindet sich ein kleines „i“ und beim Mouseover erhalten Sie alle rechtlichen ­Informationen, um schon bei der Eingabe alles korrekt zu machen. Und sollte sich doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben, bekommen Sie einen Hinweis, wenn Sie auf den ­Button „Einreichen“ ­klicken.
Nach dem Einreichen erhält jeder Vertrag automatisch eine Vorgangsnummer. Damit lässt sich jederzeit der Sachstand ermittteln. Die IHK prüft nun die Daten und gibt den Vertrag innerhalb von maximal zwei Tagen frei. Die Information darüber erhalten Sie per Mail.
Wenn es eilt, funktioniert die Freigabe nach Rücksprache mit dem Team der Verzeichnisführung auch unmittelbar nach dem Einreichen. Sollte bei der Prüfung doch noch ein Fehler auftauchen, erhalten Sie von der IHK eine Rückfrage per Mail. In der Webanwendung erscheint dann im betroffenen Reiter ein grüner Punkt.

Keine Papier-Kopie an die IHK nötig

Erst jetzt kommt erstmals echtes Papier ins Spiel, denn unterschrieben werden muss der Vertrag am Ende doch. Dann ist aber auch schon wieder Schluss mit dem Papier, denn an die IHK müssen Sie keine Kopie schicken.
Es genügt ein Klick auf den „Vertrag ­abschließen“-Button, nachdem Sie das Unterschriftsdatum ins System eingetragen und das Kontrollkästchen angehakt haben. Dass alles in trockenen Tüchern ist, erkennen Sie nun an einem weißen Haken und an der IHK-Bestätigungsmail.
Jetzt fehlt nur noch der Nachweis der ärztlichen Untersuchung des Azubis. Den können Sie wie bisher jederzeit bis einen Tag vor Ausbildungsstart nachreichen. Noch passiert das per Mail, später soll das aber auch digital funktionieren.
Sollte sich die Webanwendung einmal aufhängen, hilft Trick 17: Drücken Sie F5 für einen Reload der Seite. Und noch ein Tipp: Speichern Sie Ihre Entwürfe, bevor Sie die Anwendung schließen oder diese sich nach 20 Minuten automatisch schließt, denn sonst sind Ihr Entwurf und Ihre ­Änderungen verschwunden.

Auch das Berichtsheft gibt es digital

Auch das Berichts­heft gibt es in elek­tronischer Form – genau genommen als Online-Anwendung. Dieses ­digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt worden. Das heißt, alle Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt.
Die Vorteile des digitalen ­Berichtsheftes sind aber noch viel umfassender. So kann es überall und jederzeit bearbeitet werden, egal ob am PC, am Tablet oder sogar am „Mäusekino“ Smartphone. Man kann auch Bilder, Infoblätter oder ­Anweisungen hochladen und so daraus ein kleines persönliches Wiki machen. Das spart Zettelwirtschaft und hilft gerade schwächeren Azubis, die Übersicht zu behalten. Schön ist auch, dass nichts mehr ausgedruckt werden muss, denn die Freigabe zählt so viel wie früher die Unterschrift.
Die Azubis müssen sich keine Sorgen ­machen, jemand könnte ihr Heft ohne ihr Wissen anschauen. Es gibt keinen „General­schlüssel“. Nur mit Zustimmung des Besitzers können die Hefte angeschaut werden.

Anlegen des Kontos schult die digitale Kompetenz

Wenn sich die jungen Leute mit dem ­Anlegen eines sicheren Kontos beschäftigen, schulen sie gleichzeitig ihre digitale Kompetenz in Sachen Daten­sicherheit: Denn alle Daten sind auf mehreren ­Ebenen gegen Hacker geschützt und sämt­liche Nutzer- und Unternehmenskonten individuell verschlüsselt. Zusätzlich gibt es weitere technische Maßnahmen, wie Firewalls sowie getrennte Anwendungs­umgebungen und Datenbanken.
Also, wer den einmaligen Anmelde­prozess durchlaufen hat, ist in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite. Nur ­einen Nachteil gibt es – zumindest für manche Azubis: Die beliebte Ausrede, „ich habe mein Berichtsheft vergessen“,  die funktioniert dann nicht mehr.
Dr. Uwe Schwab, IHK Region Stuttgart für Sonderheft Ausbildung 2023
Für IHK-Azubis

Erfolgreich durch die Ausbildung

Du hast es geschafft und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz? Herzlichen Glückwunsch – jetzt heißt es: Erfolgreich ins Berufsleben starten! Alle nützlichen Infos für den erfolgreichen Ausbildungsstart  haben wir hier für dich zusammengestellt.
Gut zu wissen: Wir sind für dich da, bei allen Anliegen, Fragen, Sorgen rund um deine Ausbildung!
•    Telefonisch: Servicecenter Ausbildung, Telefon 0711 2005-1111
•    Per Kontaktformular
•    Per E-Mail: ausbildung@stuttgart.ihk.de
•    ...und auf Instagram (@ihk_azubi_guide)

Vor dem Ausbildungsstart

Vor Beginn der Ausbildung musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag  schließen. Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen diesen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Dein Betrieb übermittelt den Vertrag dann uns, die IHK, und wir tragen das Ausbildungsverhältnis bei uns ein.
Sobald der Vertrag eingetragen ist, bekommt dein Ausbildungsbetrieb eine Eintragungsbestätigung zugesendet.

Während deiner Ausbildung

Azubi-Infocenter

Das Azubi-Infocenter hält für dich digital zahlreiche wichtige Informationen rund um deine Ausbildung sowie deine digitale AzubiCard bereit.
Deine persönlichen Zugangsdaten kommen gegen Ende der maximalen Probezeit per Briefpost direkt zu dir nach Hause.

Rechte und Pflichten

Mit dem Beginn einer Ausbildung kommen einige Pflichten auf dich zu. Du musst zum Beispiel ein Berichtsheft führen und am Berufsschulunterricht teilnehmen. Du hast aber auch Rechte, die du kennen solltest, wie zum Beispiel den Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung oder Urlaub. Einen kompletten Überblick gibt dir der Artikel „Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung“

Verkürzung und vorzeitige Zulassung

Die Regelausbildungszeit beträgt in den meisten Ausbildungsberufen drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungszeit bis zu einem Jahr verkürzen.

Sorgen oder Probleme in der Ausbildung

Du hast Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat richtig Stress? Du überlegst den Betrieb zu wechseln oder deine Ausbildung sogar abzubrechen? Die IHK-Experten vom „Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ beraten und unterstützen dich, damit du dranbleiben oder einen neuen Weg für dich finden kannst. Sie helfen dir auch, wenn du Schwierigkeiten beim Lernen hast und informieren dich über Möglichkeiten der Nachhilfe, wie die Assistierte Ausbildung - AsA flex der Arbeitsagentur.  

AzubiCard Digital

Alle Informationen rund um die digitale AzubiCard haben wir im Artikel “AzubiCard” für dich zusammengestellt.

Ausbildungsbotschafter werden

Du möchtest deinen Ausbildungsberuf und -betrieb anderen Jugendlichen vorstellen und dich so in einem tollen Projekt engagieren? Details gibt es im Artikel „Die Initiative Ausbildungsbotschafter“ – sprich uns gerne an!

Ausbildung mit Extras

Während der Ausbildung ins Ausland

Schon während der Ausbildung Berufserfahrung im Ausland sammeln – das geht! Wir haben Informationen zum Auslandsaufenthalt zusammengestellt, die bei der Organisation helfen.

Zusatzqualifikation

Mit einer Zusatzqualifikation kannst du während der Ausbildung besondere Kompetenzen erwerben und deine Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen – schau mal in der Übersicht, ob es eine passende ZQ für dich gibt. Wir beraten dich gerne.

Ausbildung plus Fachhochschulreife

Das geht – alle Informationen über Voraussetzungen und Ablauf haben wir im Artikel „Ausbildung plus Fachhochschulreife“ zusammengestellt.

Werde Energiescout! Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Trage in deinem Ausbildungsbetrieb dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen.
Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart Auszubildende zum „Energiescout”.
Weitere Informationen rund um die Energiescouts findest du auf der Homepage des Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.

Ausbildung erfolgreich abschließen

Prüfungen

Für den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung musst du eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ablegen. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt.

Zeugnis

Wenn du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast, bekommst du ein IHK-Abschlusszeugnis sowie ein Zeugnis der Berufsschule. Zudem muss dein Ausbildungsbetrieb dir mindestens ein einfaches Ausbildungszeugnis ausstellen.

Nach der Ausbildung

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung startest du direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine IHK-Weiterbildung absolviert werden, um deine „Karriere mit Lehre“ voranzubringen. Wir beraten dich hierzu auch gerne persönlich!

IHK-Stipendium für Auslandsaufenthalt

Besonders qualifizierte junge Fachkräfte, deren Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, können von der Jubiläumsstiftumg der IHK Region Stuttgart ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten.

Weiterbildungsstipendium

Das „Weiterbildungsstipendium“ ist für junge Berufstätige, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf „besser als gut“ bestanden haben, für erfolgreiche Teilnehmer an überregionalen Berufswettbewerben sowie junge Fachkräfte, die auf andere Weise darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben.

Baden-Württemberg-Stipendium

Du hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, bist vielleicht sogar schon Meister oder Techniker? Du möchtest dich aber gerne weiter entwickeln, neue Erfahrungen sammeln – und das am liebsten im Ausland? Das Baden-Württemberg-Stipendium macht’s möglich.
Ausbildung erfolgreich starten

Ausbildungsbeginn – Tipps für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Die erste Woche in der dualen Ausbildung ist ein aufregender, aber auch bedeutsamer Schritt im Leben eines jungen Menschen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diesem Neuanfang die nötige Aufmerksamkeit schenken, um eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen.
Eine Ausbildung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Der reguläre Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.
Bei einem abweichenden Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der zuständigen Ausbildungsberatung gehalten werden.
Ideen und Tipps wie Sie erfolgreich in eine Ausbildung starten:

Einführung und Orientierung

  • Informieren Sie die einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Ausbildungsstart.
  • Planen Sie den 1. Tag/die 1. Woche für den bzw. die neuen Auszubildenden.
  • Stellen Sie sicher, dass dem Azubi das Unternehmen, die Mitarbeiter und grundlegende Abläufe vorgestellt werden. Eine Führung durch das Unternehmen kann ebenfalls sehr hilfreich sein.
  • Nutzen Sie Ihren betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage Sachliche und Zeitliche Gliederung), so haben Sie und Ihr Auszubildender auch einen guten Überblick wann der Auszubildende wo eingesetzt ist.
Als aktivierender Auftakt für neue Auszubildende sind unsere Einführungsseminare für die Ausbildungsbetriebe ideal. Das Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bietet hier für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende verschiedene Einführungsseminare an.

Einführungsgespräch

Klären Sie Erwartungen, Ziele und eventuelle Ängste sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Führen eines Berichtsheftes.

Ansprechpartner benennen

Jeder Auszubildende sollte einen festen Ansprechpartner haben, an den er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann.

Ausbildungsmaterial

Stellen Sie sicher, dass der Auszubildende alle erforderlichen Materialen (zum Beispiel Werkzeuge, Laptop etc.) erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Feedback

Dem Auszubildenden soll durch konstruktives Feedback die Möglichkeit gegeben werden, aus Fehlern zu lernen und seine individuellen Stärken noch bewusster einzusetzen. Darüber hinaus bietet das Beurteilungsgespräch dem Auszubildenden Gelegenheit zu der Beurteilung Stellung zu nehmen bzw. Fragen zu stellen.

Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in seinem Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder www.leando.de ein Online-Angebot für Ausbildungs- und Prüfungspersonal veröffentlicht. Der Online-Leitfaden soll ausbildenden Fachkräften Hinweise und Impulse für den Umgang mit Auszubildenden geben und Lernprozesse erleichtern. Er gibt anschauliche Anregungen zum Ausbildungsalltag und gibt gute Beispiele, wie auch schwierige Situationen gemeistert werden können.

Und sollte es doch mal nicht rund laufen, bieten unsere Ausbildungsbegeleiter Unterstützung zur Klärung der Situation, bei Konflikten, Problemen in der Berufsschule oder persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten mit Auszubildenden, wenn die Ausbildung von einem Abbruch bedroht ist.
 
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Duale Ausbildung, digitaler Ausbildungsvertrag, wie Miss Germany von ihrer Ausbildung profitiert, was die Generation Z erwartet und wie man als Ausbildungsbetrieb damit umgeht, Azubi-Guide in Social Media und neue Ausbildungsberufe - das alles finden Sie in unserem neuen IHK-Sonderheft Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8178 KB)

Ausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

 
Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften  zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.


 
Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

 
Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



 
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
 
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".


Ausbildungspakt

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist eine zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung auf Bundesebene.
In der Allianz arbeiten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften daran, die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu stärken, um dadurch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und möglichst viele Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. Pakte sowie Allianzen der Länder ergänzen die Zusammenarbeit auf Landesebene.
Am 24. Mai 2023 hat die Allianz neue inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit für die kommenden vier Jahre festgelegt. Damit wird die vorherige Allianz mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Langfristige, tiefgreifende Transformations- und Umbauprozesse, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der Digitalisierung, erhöhen bzw. verschieben den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs. Deshalb soll in der neuen Allianzperiode verstärkt die Phase vor der Ausbildung im Fokus stehen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich vor allem auf folgende Schwerpunkte bis 2026 verständigt:
  • der Ausbau der Berufsorientierung an Schulen,
  • die Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben,
  • die Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf,
  • die Sicherung und Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung (bspw. durch den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises),
  • die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen,
  • die hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Des Weiteren wollen die Allianzpartner die höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch sollen sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg ergeben.
Begleitet werden die Maßnahmen durch den „Sommer der Berufsausbildung“ als gemeinsame und abgestimmte Initiative, in der alle Allianzpartner über die berufliche Ausbildung informieren und für sie werben.
Die gesamte Erklärung können Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung abrufen.


Veröffentlichung Juli 2023

Ausbildungsmarkt unter Druck

Die Ausbildungszahlen stabiliseren sich auf niedrigem Niveau
Der Ausbildungsmarkt im Landkreis Böblingen steht unter Druck. Das zeigt der aktuelle Ausbildungsreport der IHK-Bezirkskammer Böblingen für das Jahr 2022. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsplätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr eingependelt, allerdings auf einem niedrigen Niveau. Die IHK-Bezirkskammer Böblingen registrierte 1.111 Ausbildungsplätze. Coronabedingt sackten die Zahlen im Jahr 2020 besonders stark ab. Auch wenn durch die steigende Migration einiges abgefedert werden kann, spielen die Demographie, andere Bildungswege und ein späterer Einstieg in den Beruf eine wichtige Rolle, warum Jugendliche nicht die duale Ausbildung wählen. Einige Unternehmen melden aber auch eine fehlende Ausbildungsreife der Jugendlichen. Auch die Anzahl der Ausbildungsbetreibe ist rückläufig. Seit 2017 ist die Anzahl von 769 auf 635 zurückgegangen, was ein Rückgang um mehr als 17 Prozent bedeutet. „Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern führt bei manchen Unternehmen zu einer Abkehr von der Ausbildung im eigenen Betrieb. Obwohl die IHK jedes Jahr neue Betriebe zulässt, sank die Zahl daher drastisch.“, sagt Andreas Hadler, Präsident der IHK-Bezirkskammer Böblingen.
Besonders stark unter Druck standen dabei zuletzt die Anbieter von kaufmännischen Ausbildungsberufen. Allein in den letzten vier Ausbildungsjahren sind die eingetragenen Ausbildungsverhältnisse im kaufmännischen Bereich von 758 auf nun 600 gesunken. Dies ist ein Rückgang um knapp 21 Prozent. Die technischen Berufe dahingegen konnten wieder auf das Niveau von 2019 vor Corona aufschließen. Das kommt vor allem von einer stärkeren Nachfrage nach IT-Berufen und Industriemechaniker und einer Erholung der Zahlen beim technischen Produktdesigner.
Hadler betont: „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss die duale Ausbildung gestärkt werden. Wir als IHK-Bezirkskammer Böblingen bieten dafür viele reguläre Angebote und Veranstaltungen und entwickeln stetig neue Formate, um auf das duale System aufmerksam zu machen.“ So stellt die Kammer das Jahr 2023 unter das Motto „Check-in-Karriere“ und bietet eine breite Palette an Formaten in Aus- und Weiterbildung. „Die Weiterbildungsmöglichkeiten im Anschluss an eine Ausbildung werden oft vergessen. Verglichen mit einem Studium kann auch mit einer Kombination aus Aus- und Weiterbildung das Niveau eines Bachelor- oder Masterstudiums erreicht werden und das mit einer sehr hohen Praxisnähe.“, sagt Hadler.
Der Ausbildungsreport wird jährlich von der IHK-Bezirkskammer Böblingen herausgegeben und zeigt die Situation des Ausbildungsmarktes im Landkreis Böblingen auf. Die Statistik beschreibt unter anderem die Anzahl der Ausbildungsbetriebe, die Zahl der Ausbildungsplätze in den kaufmännischen und den gewerblich-technischen Bereichen, die beliebtesten Ausbildungsberufe oder die Unterschiede in der Wahl des Ausbildungsberufes zwischen den Geschlechtern.
Der vollständige Ausbildungsreport steht Ihnen als Download zur Verfügung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2551 KB)

Ausbildung

Abschlussprüfungen Winter 2024/2025

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 31. Juli 2024 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgte im Juni 2024 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 in den Berufen Automobilkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce und Kaufmann/-frau im Einzelhandel werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. April 2025 (Automobil-kaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) bzw. 30. September 2025 (Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce) endet.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung und Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/ Umschulungszeit bis zum 30. April 2024 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025 ist der 31. Juli 2024.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und
§ 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025 ist am 1. Juli 2024.
In diesem Dokument finden Sie die Prüfungstermine je Ausbildungsberuf für die Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025:
Abschlussprüfung

Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?

Du hast deine Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen!
Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, hast du mehrere Möglichkeiten
  1. Du verlängerst deine Ausbildung
  2. Du verlängerst deine Ausbildung nicht
  3. Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
  4. Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

Verlängerung der Ausbildung

Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprich hierzu zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr.
Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung.
Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch. 

Verlängerungsvertag

Eine Verlängerung muss der IHK Region Stuttgart mit dem Verlängerungsvertrag mitgeteilt werden.
Dieser sollte vor dem regulären Vertragsende bei unserer zentralen Eintragungsstelle digital oder postalisch eingereicht werden:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455

Berufsschule

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, können auch weiterhin zur Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin das Berichtsheft geschrieben werden.

Wiederholungsprüfung

Du bekommst automatisch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung von uns zugeschickt.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Die Ausbildung wird nicht verlängert

Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (z. B. 31.08.)
In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.

Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei der IHK Region Stuttgart. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen.

Berufsschule

Wenn du dich ohne Ausbildungsbetrieb anmeldest, musst du die Berufsschule nicht mehr besuchen.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, musst du kein Berichtsheft mehr schreiben.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer

Umschüler

Wenn du keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolviert hast, spreche bitte mit deinem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.

Überstellte Prüflinge (Mitprüflinge)

Bitte wende dich zunächst an die örtlich zuständige IHK/HWK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommst du Informationen, die speziell für dich gelten.

Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

In diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.
Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse Online

Die Prüfungsergebnisse können Sie im Portal Prüfungsergebnisse Online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Für einzelne Berufe (zum Beispiel Druck- und Medienberufe) stehen die Ergebnisse erst später zur Verfügung. Sofern Ihre Ergebnisse nicht angezeigt werden, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Veröffentlicht werden ausschließlich die VORLÄUFIGEN Ergebnisse der SCHRIFTLICHEN Abschlussprüfungen.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.
  • Die Prüflingsnummer der Zwischenprüfung ist nicht identisch mit der Prüflingsnummer der Abschlussprüfung.
  • Eine erneute Ausgabe der Zugangsdaten ist nur schriftlich durch einen erneuten Versand der Einladung zur Prüfung möglich.
  • Einladungen zu eventuellen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie schriftlich per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfungen Teil 1 werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht.

Ausbildung

Zwei Neuordnungen in der Grafischen Industrie

Mit dem neuen Beruf Gestalter/-in für immersive Medien soll dem Fachkräftemangel im Bereich Virtual,- Mixed,- und Augmented Reality insbesondere für mobile Anwendungen entgegen gewirkt werden. Mit der Überarbeitung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen im Beruf Mediengestalter/-in Digital und Print soll die Umsetzung der Ausbildung vereinfacht und praxisrelevanter werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu den Neuordnungen.

Gestalter/-in für immersive Medien

Neuordnung verabschiedet

In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhöhung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können.
Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt.

Mediengestalter/-in Digital und Print

Novellierung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem zum Beispiel kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, zum Beispiel für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt. Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt.
 

Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung der neuen Berufsbilder in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gerne die zuständigen Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater.

Vielfalt am Arbeitsplatz managen

Diversity Management und Willkommenskultur

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Allgemeine Leitfäden und Tools zu Diversity Management und Willkommenskultur

Begegnung von Vorurteilen im Unternehmen

Onboarding und Einarbeitung im Unternehmen

Religion

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
  • Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)
  • Sprachmittler (IHK)
  • Relocation Manager (IHK)
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema geht es darum, wie KI Einzug in die duale Ausbildung hält und wie Unternehmen, Azubis und Berufsschule davon profitieren können.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklärt IHK-Präsident Claus Paal, wie sehr die Region Stuttgart von einer funktionsfähigen EU profitiert und ruft zur Wahlbeteiligung auf.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, wie die IHK beim Sicherheitscheck Ihrer IT hilft, wie Einzelhändler von KI profitieren können, wann sich PV-Anlagen auf dem Firmendach lohnen und was Data Act und Viertagewoche rechtlich bedeuten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

28.4 Prozent betrug die Zunahme der Insolvenzen 2023 bis Herbst gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Quelle: Statistisches Landesamt)

36.8 Millionen Tonnen CO2 aus fossilen Energieträgern wurden 2023 in die Atmosphäre freigesetzt.(Quelle: Global Carbon Budget)

11 Prozent betrug 2022 die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung
Quelle: Aktion Mensch

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

Zwischenprüfung Herbst Ausbildung

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Zwischenprüfung im Herbst 2024

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Herbst 2024 vorgesehen ist, erhalten bis Ende April 2024 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart.
Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich.
Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 24. Mai 2024 zu melden. 
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert: 
  • Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai 2023 und 30. September 2023 begonnen hat.
  • Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Mai 2023 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem.  § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
  • In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
  • In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.
Prüfungstermine
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung Herbst 2024
Kaufmännische Berufe
Schriftliche Prüfung
Digitale Prüfung
17.09.2024
12. und 13.09.2024
Fachkraft für Gastronomie
Fertigkeitsprüfung
noch nicht bekannt
Fachkraft Küche
Fertigkeitsprüfung
noch nicht bekannt
Servicekraft für Schutz und Sicherheit    Schriftliche Prüfung  17.09.2024
Technische Berufe
mit Ausnahme des nachfolgend aufgeführten
Kenntnisprüfung
Fertigkeitsprüfung
24.09.2024
02. bis 27.09.2024
Industrieelektriker
Schriftliche Prüfung
25.09.2024
Angebot der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Haben Sie als Unternehmen Interesse an einer Teilnahme oder Fragen zur Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende? Wollen Sie über die IHK-Aktivitäten zur Vermittlung ausländischer Fachkräfte auf dem Laufenden bleiben? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin Sigrit Walsdorff.

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus und der Bundesagentur für Arbeit insgesamt zehn Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse in den Jahren 2016 bis 2024 mit rund 4.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten/-innen zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
 
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jetzt #könnenlernen

Ausbildung macht mehr aus uns - Infos für Betriebe

Ausbildung macht mehr aus uns – jetzt #könnenlernen ist die neue Ausbildungskampagne der IHKs in Deutschland. Das Ziel dieser Kampagne ist es, im gesamten Land ein neues Verständnis für Ausbildung zu schaffen und zu zeigen, dass sich eine Ausbildung lohnt.

Jetzt #könnenlernen

Viele Unternehmen suchen derzeit händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs. Und obwohl eine duale Ausbildung unzählige Karrierechancen bietet, bleiben deutschlandweit tausende Ausbildungsplätze unbesetzt. Hier setzt die neue Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” der Industrie- und Handelskammern an.
Unter dem Motto Jetzt #könnenlernen lädt die Kampagne junge Menschen ein, in das Lebensgefühl Ausbildung einzutauchen.

banner-bo-final-4_3

Echte Azubis bieten Einblicke in die Ausbildung

Damit die Kampagne die Zielgruppe auf Augenhöhe trifft, wurde sie zusammen mit neun echten Azubis aus ganz Deutschland entwickelt. Sie werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den nächsten Jahren mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co. an dem Lebensgefühl Ausbildung teilhaben lassen. Dabei sollen vor allem Themen aufgegriffen werden, die die Lebensrealität der jungen Menschen widerspiegeln. Wie ist das für die Ausbildung umzuziehen? Wie erstelle ich meine Steuererklärung? Wie verhalte ich mich im Arbeitsleben und wie kann ich meine Hobbys mit dem Achtstundentag vereinbaren?

Folgen Sie @die.azubis auf TikTok

Verfolgen Sie auf TikTok die Videobeiträge unserer neun echten Azubis, die den Social Media-Kanal seit März 2023 mit Leben füllen. Sie geben Einblicke in ihre Ausbildung und zeigen, wie der Ausbildungslifestyle aussehen kann.

Mitmach-Kampagne für Betriebe

Die Kampagne richtet sich nicht nur an junge Menschen, ihre Eltern und Lehrer, sondern auch gezielt an Betriebe. Denn Ausbildungsbetriebe spielen eine entscheidende Rolle als Multiplikatoren, um das positive Lebensgefühl der Ausbildung zu vermitteln. Aus diesem Grund handelt es sich bei jetzt #könnenlernen um eine Mitmachkampagne, die Betriebe dazu ermutigt, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen und das Thema Ausbildung in die Köpfe der jungen Menschen zu bringen.

Downloads für Ausbildungsbetriebe

Sie haben die Möglichkeit, das kostenlose Werbemittelpaket für Betriebe herunterzuladen, welches eine Vielzahl an zusätzlichen Vorlagen für Werbemittel und Social Media Templates enthält. Diese können Sie problemlos nutzen und anpassen. Zudem können Sie die Vorlagen unserer Printmaterialen nutzen, drucken lassen und ähnlich wie den Sticker “Wir bilden aus” in Ihrem Unternehmen aufhängen.

Im Basis-Paket für Ihre Werbemittel finden Sie:
  • Eine Vielzahl von Kampagnenmotiven, Giphy-Stickern und Bewegtbild-Materialien, die speziell für Ihre Social-Media-Aktivitäten geeignet sind
  • Online-Materialien wie Website-Header und E-Mail-Signaturen.
  • Digitales Ausbildungsbetrieb-Signet in der Größe von 482x357 px.
  • Layout-PDFs für Beachflags und ähnliche Werbemittel sowie Druck-PDFs für Plakate

Welche Kosten entstehen?

Die Nutzung der Werbemittelvorlagen ist für alle IHK-Ausbildungsbetriebe kostenlos. Die IHK übernimmt jedoch nicht die Kosten für die Produktion und Herstellung von Werbemitteln wie Fahnen, Plakate usw. Diese Kosten für die Herstellung oder den Druck liegen in der Verantwortung des Ausbildungsbetriebs selbst.

Web-Seminar für Betriebe

In unserem Web-Seminar erfahren Sie mehr über die Ausbildungskampagne und wie Sie als Ausbildungsbetrieb diese für Ihr eigenes Ausbildungsmarketing nutzen können.

Ansprechpartner in Ihrer Region

Ihre Ansprechpartner für “Ausbildung macht mehr aus uns”
Stuttgart
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
selina.neuffer@stuttgart.ihk.de
Böblingen
Iris Nonnemann
Telefon 07031 6201-8221
iris.nonnenmann@stuttgart.ihk.de
Esslingen
Britta Schnabel
Telefon 0711 39007-8349
azubigesucht.es@stuttgart.ihk.de
Göppingen
Dr. Uwe Schwab
Telefon 07161 6715-8421
uwe.schwab@stuttgart.ihk.de
Ludwigsburg
Ralf Litschke
Telefon 07141 122-1020
ralf.litschke@stuttgart.ihk.de
Rems-Murr
Angelika Brand
Telefon 07151 95969-8742
angelika.brand@stuttgart.ihk.de
Virtuelle Veranstaltung am 22.03.2023

Onlineanmeldung: Digitales Elterncafé – Schulabschluss und dann?

Die Berufswahl ihrer Kinder treibt viele Eltern um. Weiterführende Schule oder berufliche Ausbildung? Was passt besser, ein technischer Beruf, eine kaufmännische Ausbildung oder etwas mit Medien?
Das Elterncafé der IHK-Bezirkskammer Böblingen hilft bei der Orientierung für Schülerinnen und Schüler. In lockerer Atmosphäre lernen Eltern die Vorteile einer praxisnahen Ausbildung kennen und bekommen Anregungen für die Berufswahl ihres Kindes. Sie erhalten aktuelle und authentische Informationen zu den Themen Wege nach der Schule, Berufsberatung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Die Veranstaltung ist natürlich auch für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte interessant. Über die berufliche Ausbildung berichten Expertinnen und Experten aus der Praxis, Personalverantwortliche, Berufsberater, Ausbildungsbotschafter (Jugendliche, die gerade eine Ausbildung machen) und Seniorbotschafter (Fachkräfte, deren Karriere auf einer Ausbildung fußt).
Im Anschluss haben Sie Gelegenheit mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Virtuelle Veranstaltung am 22. März 2023 von 17:00 bis circa 18:30 Uhr
Die Veranstaltung findet über die Online-Plattform Teams statt. Die Teilnahme am Elterncafé ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Erinnerung einen Tag vor dem Termin den Link zur Teilnahme.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um Stornierung. Leiten Sie die Einladung zu dieser Veranstaltung gern an andere Interessierte weiter.
Nächstes Web-Seminar am 28.03.2023

Ausbildung und Beschäftigung von Zugewanderten

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen oder ausbilden können, welche Möglichkeiten Ihnen das neue Chancen-Aufenthaltsrecht bietet, wie Sie Fachkräfte und Auszubildende mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund gewinnen und die neuen Mitarbeiter/-innen erfolgreich im Unternehmen integrieren können. 
Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenfrei. 
Zielgruppe: Unternehmer/-innen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche
 
  • 06.12.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr: Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten aus der Ukraine, online

    Unternehmen haben ein großes Interesse, Geflüchtete aus der Ukraine zu beschäftigen. Man kann eine große Bereitschaft beobachten, diese Menschen zu unterstützen und sie auch ins Berufsleben zu integrieren. Rund um den Einstellungsprozess gibt es viele Fragen zu klären. Wie erhalten die Geflüchteten Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis? Was ist der schnellste Weg zu Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherung und Bankkonto? Wie erreiche ich die Zielgruppe und welche Erfahrungen haben Unternehmen in der Praxis bereits gemacht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten aus der Ukraine und tauschen mit Ihnen Erfahrungen aus. 

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 24.01.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr: Die Regelungen des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts und Migrationspakets – Bleibeperspektiven für langjährig Geduldete, online

    Haben Sie in Ihrem Unternehmen Geflüchtete in Beschäftigung oder Ausbildung, die immer wieder von Abschiebung bedroht sind? Die Bundesregierung führt in einem ersten Migrationspaket ein neues Chancen-Aufenthaltsrecht ein, mit dem Menschen, die schon lange ohne Bleibeperspektive in Deutschland leben, neue Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt geboten werden. Außerdem werden Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration schneller zugänglich gemacht und einige weitere Regelungen im Bereich Asyl und Migration angepasst. Wir zeigen, was die Änderungen für Betroffene und Unternehmen bedeuten, und was sie tun müssen, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht.

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 02.03.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr: Recruiting von Mitarbeiter/-innen und Azubis mit Fluchthintergrund, online

    Viele Unternehmen öffnen sich aus unternehmerischer Verantwortung und aufgrund des Fachkräftemangels für geflüchtete Menschen und bieten ihnen Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten an. Personalauswahlprozesse müssen dafür häufig offener und ressourcenorientierter gefasst werden. Welches sind hier die passenden Ansätze und Methoden? Wie gestaltet man Bewerbungsgespräche fair? Welches Sprachniveau ist Voraussetzung bzw. mit welchen Weiterentwicklungen kann im Laufe einer Ausbildung gerechnet werden? Und wie kommt man in dieser Zielgruppe in Kontakt zu neuen Auszubildenden und Mitarbeiter/-innen? Im Web-Seminar geben wir Ihnen Antworten auf diese Fragen und tauschen mit Ihnen Erfahrungen aus.

    Web-Seminar-Unterlagen
  • 28.03.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr: Onboarding von neuen Kollegen/-innen und Azubis mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund, online

    Onboarding – das Ankommen im Betrieb – bedeutet mehr als nur die Übergabe von Arbeitskleidung, Laptop und Büroschlüssel am ersten Arbeitstag. Erfolgreiches Onboarding beginnt noch im Bewerbungsprozess und stellt sicher, dass Ihre neuen Auszubildenden oder Beschäftigten nicht nur am ersten Tag „auftauchen”, sondern motiviert, informiert und mit vollständigen Unterlagen und Material in Ihrem Unternehmen starten. Im Web-Seminar zeigen wir Ihnen, wie ein erfolgreicher Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung gelingt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Situation von Azubis mit Fluchthintergrund. Dafür sind im Vorfeld u. a. Fragen zum rechtlichen Status und zu Sprachkenntnissen zu beachten.

    Infos und Anmeldung
In Kooperation mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Die Veranstaltungen finden statt im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“
– www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen
Auf unserer Website beantworten wir wichtige Fragen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund:

FAQs zur Ausbildung von Flüchtlingen

FAQs zu Aufenthalt und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine

FAQs zur Beschäftigung bzw. Ausbildung von Fachkräften aus dem Ausland
Ausbildung

AzubiCard Digital

Bei der digitalen AzubiCard handelt es sich um ein Vorteilsprogramm, mit dem Auszubildende in den Genuss von Vergünstigungen kommen können. Alle Informationen rund um die AzubiCard haben wir hier für dich zusammengefasst.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der du als Azubi in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommst – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Azubis der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard über das Azubi-Infocenter.
Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende erhalten keine AzubiCard.

Wie komme ich an meine AzubiCard?

Deine Zugangsdaten für das Azubi-Infocenter werden zum Ende der Probezeit automatisch und kostenlos an die im Ausbildungsvertrag genannte Privatadresse versandt. Im Azubi-Infocenter steht dir deine digitale AzubiCard zur Verfügung.
Aufgepasst! Um deine AzubiCard zu nutzen, musst du dich im Azubi-Infocenter registrieren.

Wie lange ist die AzubiCard gültig?

Die digitale AzubiCard ist gültig, solange du dich in Ausbildung befindest. Die AzubiCard verliert ihre Gültigkeit
  • Mit Bestehen der Abschlussprüfung
  • Bei Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.

Wie und wo kann ich die AzubiCard nutzen?

Du kannst die AzubiCard deutschlandweit nutzen.
Eine Übersicht der regionalen Angebote findest du unter www.azubicard.de/stuttgart.
Alle überregionalen Angebote kannst du unter www.azubicard.de einsehen.
Informationsveranstaltung am 29.02.2024

Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungen der IHK Region Stuttgart.
Bei uns finden Sie Ansprechpartner.
Wir bieten im Anschluss an die Veranstaltungen persönliche Beratungsgespräche an.
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 26. September 2024
  • Donnerstag, 27. Februar 2025
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.
Gut aufgestellt trotz Fachkräftemangel

Fachkräfte halten in Krisenzeiten

Krisen wie die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Energiekrise wirken sich bei zahlreichen Unternehmen auch negativ auf den Personalbedarf aus. Dennoch sind angesichts des demografischen Wandels immer mehr Branchen von einem Mangel an Fachkräften betroffen. Dann ist es wertvoll – wenn die Wirtschaft wieder anzieht – auf seine qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen zurückgreifen zu können und nicht neue einstellen und einlernen zu müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigen in und nach der Krise halten können.

Analyse – auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen

Die Stellenbesetzungsschwierigkeiten in den Unternehmen haben sich verglichen zum Vorjahr nochmals verschärft – und das, obwohl die Betriebe vielfach ein wirtschaftlich schwieriges Jahr erwarten und ihre Personalplanung heruntergeschraubt haben. Mittel- und langfristig werden vor allem beruflich qualifizierte Fachkräfte fehlen. Eine Analyse bietet der DIHK-Fachkräftereport 2023/2024 (pdf).
Der IHK-Fachkräftemonitor für Baden-Württemberg zeigt, dass aufgrund des demografischen Wandels im Jahr 2035 über eine Million Fachleute weniger zur Verfügung stehen werden als 2023. Dieses Instrument stellt die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Fachkräftearbeitsmarkt bis 2035 in 105 Berufsgruppen und 19 Branchen bzw. den 12 IHK-Regionen in Baden-Württemberg dar und ermöglicht Ihnen einen Blick in die Zukunft.
Benötigen Sie externe Unterstützung, um Ihre Personalpolitik zukunftsfest zu machen? Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Förderprogramme, mit denen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können.

Attraktiver Arbeitgeber – in und nach der Krise

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber in und nach der Krise aufstellen möchten. Ihre Arbeitgeberattraktivität ist entscheidend für qualifizierte und motivierte Beschäftigte – heute und in Zukunft.
Dazu ist es wichtig, eine glaubwürdige Arbeitgebermarke zu entwickeln und diese nach außen sichtbar zu machen. Grundlage hierfür ist eine Standortbestimmung: Identifiziert werden sollten Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens, die Position der Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt sowie die Befindlichkeiten und Erwartungen der Zielgruppen, auf die Sie zugehen möchten. Pluspunkte können Sie zum Beispiel mit einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sammeln. Dann heißt es, eine gute und passende Kommunikation nach innen wie nach außen aufzubauen. Wichtig ist: Seien Sie authentisch. Und überprüfen Sie immer wieder, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.
Von uns erhalten Sie Tipps, Infos und Links zum Einstieg ins Arbeitgebermarketing sowie zum Aufbau einer familienbewussten Unternehmenskultur.

Mit Kurzarbeit Personalkosten sparen

Ein verbreitetes Mittel, um das eigene Personal in Krisenzeiten zu halten und dennoch Personalkosten einzusparen, ist die Kurzarbeit. Die Lockerungen, die es angesichts von Corona und des Krieges in der Ukraine gab, sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen.
Seit 1. Juli gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Das heißt:
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Es muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden.
  • Betriebe müssen ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden (Minusstunden) aufbauen. Ist dies im Rahmen einer im Betrieb bestehenden Arbeitszeitvereinbarung ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig: Zunächst muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitsausfall gestellt werden, dann kann für jeden einzelnen Monat die nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragt werden.
Beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Infos und FAQs finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterbildung – auch während der Kurzarbeit

Beschäftigte – besonders auch diejenigen, die in Kurzarbeit oder im Unternehmen nicht voll ausgelastet sind – können über Qualifizierungsmaßnahmen nachdenken. Jetzt ist die Chance, sich auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten, die durch neue Arbeitsformen, zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Oder vielleicht besteht schon lange der Wunsch nach einer Weiterbildung, der jetzt erfüllt werden könnte.
Mit attraktiven IHK-Weiterbildungsprüfungen können Sie bei Ihren Beschäftigten punkten und sie für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen qualifizieren. Die IHK-Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungs-Informations-System WIS helfen Ihnen bei der Auswahl. Viele Angebote stehen auch online zur Verfügung. In unserer Zusammenstellung finden Sie viele weitere Infos, zum Beispiel zu Fortbildungsabschlüssen und -prüfungen oder Förderungen.
Um die Menschen angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung verabschiedet. Arbeitgeber erhalten damit auch Anreize, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur zur Qualifizierungsoffensive.

An der Ausbildung dranbleiben

Angesichts der Krisen denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bleiben Sie dran! Die IHK unterstützt Sie bei der Fortführung der Ausbildung und bei der Suche nach neuen Auszubildenden.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie für das kommende Ausbildungsjahr noch keine passenden Kandidaten gefunden haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie zum Beispiel mit unserer Lehrstellenbörse, unseren Azubi-Speed-Datings oder im Rahmen zahlreicher Projekte zur Azubivermittlung – viele Angebote haben wir auch auf digitale Formate umgestellt.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -orte

Mobiles Arbeiten war und ist ein Schlüsselbegriff, wenn man Unternehmen fragt, welche Lösungen Sie in der Corona-Krise für ihre Beschäftigten gefunden haben. Jedoch ist in vielen Bereichen wie Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen mobiles Arbeiten kaum möglich. Hier bieten sich ggf. flexiblere Arbeitszeitmodelle an, um dem Wunsch der Arbeiternehmer/-innen nach mehr Freiräumen sowie betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Orts- und zeitflexibles Arbeiten ist zu einem wichtigen Argument für die Arbeitgeberattraktivität geworden und in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Wir haben für Sie wichtige Punkte, weiterführende Infos und Leitfäden zu mobilen und flexiblen Arbeitsformen zusammengestellt.

Bei der Kinderbetreuung unterstützen

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder steht und fällt. Mit mobilem Arbeiten können Eltern zwar zu Hause arbeiten, doch eine gleichzeitige Betreuung von Kindern passt nicht zu konzentrierter Arbeit und ist eine große Belastung.
Jetzt ist eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie man als Unternehmen Beschäftigte bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen kann. Dies kann von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze gehen – damit können Sie als Arbeitgeber punkten und vielleicht noch ungenutzte Arbeitskräftepotenziale heben. Unsere umfangreichen Infos zum Thema betriebliche Kinderbetreuung können Ihnen weiterhelfen.

Beschäftigte mit Pflegeverantwortung entlasten

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Anteil an Arbeitnehmer/-innen, die pflegebedürftige Familienangehörige haben. Hier gibt es Freistellungsansprüche der Beschäftigten von der Arbeit nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz – zum einen eine Freistellung bis zu 10 Tage zur Organisation der Pflege in akuten Fällen, zum anderen vollständige oder teilweise Freistellungen bis zu 6 Monate zur häuslichen Pflege von Angehörigen. Die coronabedingten zusätzlichen Regelungen sind zum 30. April 2023 ausgelaufen.
Über das Thema Freistellung hinaus können Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, damit sie Beruf und Pflege besser vereinbaren können. Wir haben Tipps, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

Gesundheit im Betrieb managen

Die große Bedeutung von Gesundheit wurde allen durch Corona wieder eindrücklich vor Augen geführt. Zeit, über Gesundheitsförderung im Betrieb oder die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachzudenken. Die physische, aber auch die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, ist Ziel dieser Maßnahmen. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf die Unternehmenskultur und die Attraktivität als Arbeitgeber. Die IHK bietet Checklisten, eine Dienstleister-Datenbank sowie einen Arbeitskreis, in dem sich interessierte Unternehmen austauschen können.
In unserem Fachkräfteportal finden Sie Tipps, Hintergrundinfos und weiterführende Links zur Fachkräftesicherung.
Das IHK-Unternehmensnetzwerk Personal bietet für Unternehmer/-innen und Personalverantwortliche Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und wertvolle Informationen rund um die erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen.
Während der Ausbildung ins Ausland

Servicestelle Go.for.europe

Sie können als attraktiver Ausbildungsbetrieb Ihren Azubis einen Auslandsaufenthalt ermöglichen – nutzen Sie die Chance!
Ansprechpartnerin:
Alina Golikova
Telefon: 0711 2005-1583
E-Mail:
alina.golikova@bw.ihk.de

Weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Go.for.europe-Website.
Es ist wieder soweit: Auch im Herbst 2024 unterstützt „Go for europe“ die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärkt die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg.
Kaufmännische Auszubildende und Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe aus Baden-Württemberg können sich ab sofort beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag um einen Platz im Teilprogramm "EuroTrainee" bewerben, das vierwöchige ausbildungsintegrierte Auslandspraktika mit Sprachkurs anbietet.
In der nächsten Entsendungsrunde haben Auszubildende die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum in Irland, Griechenland, Schweden, Lettland, Portugal und Tschechien zu absolvieren.
Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des EU-Programms Erasmus+ Berufsbildung. Dank des Zuschusses der Europäischen Union müssen die Teilnehmer nur 300 bis 650 Euro für Flug, Transfer, Unterbringung, Versicherung u.v.m. selbst aufbringen.

Im Angebot sind nachfolgende Entsendungsziele:
  • Lettland (Entsendung 22.09. - 19.10.2024)
  • Griechenland (Kreta) (Entsendung 29.09. - 26.10.2024) 
  • Irland (Entsendung 29.09. - 26.10.2024) 
  • Schweden (Entsendung 06.10. - 02.11.2024) 
  • Portugal  (Entsendung 13.10. - 09.11.2024) 
  • Tschechien (Entsendung 21.10. - 09.11.2024) (Nur für den HoGa-Bereich)
Bewerbung:
Hier kannst du deine Bewerbung einreichen.

Bewerbungsfrist:
Für Irland, Schweden, Portugal, Lettland und Griechenland: 30.06.2024; für Tschechien: 02.06.2024

Warum als Azubi ins Ausland?

Ausbildungsintegrierte Auslandspraktika fördern die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärken die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses. Durch ein Auslandspraktikum zeigen Auszubildende, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind und verbessern so perspektivisch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Ausbildungsverhältnis bleibt während eines Auslandspraktikums unverändert bestehen, so erhalten die Azubis weiterhin ihre Ausbildungsvergütung und haben auch im Ausland die Pflicht, Berichtsheft zu führen. Eine finanzielle Unterstützung mit Blick auf die entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Teilnehmende durch Zuschüsse aus dem EU-Berufsbildungsprogramm „Erasmus + Berufsbildung“.

Wer steht hinter Go.for.europe?

Go.for.europe ist ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft – dem Industrie- und Handelskammertag e.V., dem Handwerkstag e.V. und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall e.V. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Zusätzlich bietet „Go for europe“ ausbildungsintegrierte Auslandspraktika für Azubis aus gewerblich-technischen IHK-Berufen und aus dem Handwerk an. Ausführliche Informationen zum Programm sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website: https://www.goforeurope.de/

IHK-Bewerbervermittlung: In drei Schritten zur persönlichen Beratung

Ausbildungsplatz gesucht? Zum persönlichen Beratungsgespräch anmelden

Das „Azubi gesucht!“-Team der IHK Region Stuttgart unterstützt dich bei deiner Ausbildungsplatzsuche.
Interessierst du dich für einen unserer IHK-Ausbildungsberufe oder hast du noch keine Idee welcher Beruf der richtige für dich ist? Dann melde dich bei uns und vereinbare einen Beratungstermin.

Unsere Serviceleistungen für Dich

  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
  • Wir geben dir Tipps zu deinen Bewerbungsunterlagen.
  • Wir nehmen dich in unseren Bewerberpool auf.
  • Wir bereiten dich bei Bedarf auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Wir stellen Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben her

In drei Schritten zur persönliche Beratung und Vermittlung

Unser „Azubi gesucht“-Team bringt dich in drei Schritten zum perfekten Ausbildungsbetrieb:
  1. Fülle unten das Anmeldeformular aus.
  2. Lade deine Bewerbungsunterlagen hoch.
  3. Nach Prüfung melden wir uns bei dir und beraten dich entweder vor Ort, per Telefon oder Video.
Gemeinsam finden wir den passenden Ausbildungsbetrieb, der zu dir passt.
Wir versorgen dich mit relevanten Infos rund um das Thema Ausbildung. Check dazu einfach unseren Instagram-Kanal oder folge @die.azubis auf TikTok

Anmeldeformular zur Ausbildungsplatzsuche

Ausbildung

Ausbildungszeit-Verkürzung oder vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die wichtigsten Unterschiede und dazugehörige Fristen im Überblick:

Verkürzung

In den Ausbildungsordnungen der anerkannten Ausbildungsberufe ist die Dauer der Ausbildungszeit für jeden Ausbildungsberuf verbindlich geregelt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 8 Absatz 1 und 2 jedoch auch die Möglichkeit von Abweichungen vor.
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden.
  • Vor Beginn der Ausbildung: Im Ausbildungsvertrag kann eine von der Regelausbildungszeit abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden.
  • Nach Beginn der Ausbildung: Eine Verkürzung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass die vollständigen Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit vermittelt werden.
Die Verkürzung hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die zeitliche und sachliche Gliederung. Sie muss der verbleibenden Ausbildungszeit angepasst werden.

Vorzeitige Zulassung

Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) führt auch zu einer Verkürzung der Ausbildung. Diese bedingt im Gegensatz zum Verkürzungstatbestand (siehe Verkürzung) jedoch keine Vertragsänderung. Der Ausbildungsvertrag wird bei einer vorzeitigen Zulassung nur dann berührt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung besteht. In diesem Fall endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Grundsätzlich können bei einem Ausbildungsverhältnis mehrere Verkürzungsgründe zusammentreffen, es gilt jedoch eine Mindestausbildungszeit zu beachten, die nicht unterschritten werden darf.
Regelausbildungszeit Mindestausbildungszeit
3,5 Jahre
24 Monate
3 Jahre
18 Monate
2 Jahre
12 Monate

Alles auf einen Blick:

Verkürzung
(§ 8 Abs. 1 BBiG)
Vorzeitige Zulassung
(§ 45 Abs. 1 BBiG)
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag muss geändert werden.
=> neues Ausbildungsende wird vertraglich festgehalten.
Der Ausbildungsvertrag bleibt unberührt.
=> kein neues Ausbildungsende. Es erfolgt lediglich eine Prüfungszulassung zum vorgezogenen Termin.
Voraussetzungen
Ausbildungsbetrieb und Auszubildender beantragen gemeinsam die Verkürzung. Die Voraussetzung für die Verkürzung ist unabhängig von den Berufsschulnoten.
  • Mittlerer Bildungsabschluss
    => max. 6 Monate
  • Abitur bzw. Fachhochschulreife
    => max. 12 Monate
  • Vorherige Ausbildung im verwandten Beruf
    => im angemessenen Umfang
Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2,49 sein.






Erforderliche Unterlagen  
Vollständig ausgefüllter Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule. Antragsformulare erhalten Sie bei der IHK Region Stuttgart auf Anfrage.

Fristen  
Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst
  • direkt bei Vertragsabschluss,
  • spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt
beantragt werden.
Frühester Termin für die
  • Sommerprüfung: ab Anfang Dezember bis spätestens 15. Februar
  • Winterprüfung: ab Mitte Juni bis spätestens 31. Juli
Informationen zu Prüfungsterminen, Anmelde- und Abgabefristen finden Sie in unserer Übersicht zu Zwischen – und Abschlussprüfungen.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.
 

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Digitale AzubiCard

Digitale AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende. 

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

 So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.
IHK-Weiterbildungsumfrage

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning.  Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene  einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung 

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ausbildungsvertrag

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Vor dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit deren gesetzliche Vertreter einen Berufsausbildungsvertrag abschließen (§ 10 – 12 Berufsbildungsgesetz BBiG). Dieser ist der IHK unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Die IHK prüft den Vertrag rechtlich und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge ein (§ 34 – 36 BBiG).

BA-Betriebsnummer

Aus Statistikgründen muss seit 2021 im Ausbildungsvertrag die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte angegeben werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG). Die Betriebsnummer ist die „Sozialversicherungsnummer“ des Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Auszubildenden

Der Ausbildungsvertrag ist von allen Sorgeberechtigen zu unterzeichnen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen auch beide unterschreiben.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Alle Informationen rund um die Ausbildungsvergütung haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Ausbildungsordnung und Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung. 

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Reichen Sie Ihre Ausbildungsverträge gerne digital über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” über das ASTA-Infocenter ein.
Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen

Mobiles Ausbilden - Praxis-Leitfaden

Mobiles Ausbilden kann die klassische Ausbildung im Unternehmen ergänzen. Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsunternehmen in der Region Stuttgart helfen, Mobiles Ausbilden - im Sinne von Ausbilden im Kontext Mobilen Arbeitens - als optionale Ergänzung zum klassischen Ausbilden in Präsenz im Unternehmen erfolgreich einzuführen.
Die folgenden Punkte und Fragestellungen zu
  1. grundsätzlichen und rechtlichen Voraussetzungen,
  2. pädagogischen Aspekten und zur Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals,
  3. technischen Voraussetzungen,
  4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit
sollen Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen aufzeigen.
Für die weitere Ausgestaltung zum mobilen Ausbilden hat die IHK-Organisation die Merkmale, Voraussetzungen und Empfehlungen in einem Impulspapier erarbeitet.

1. Grundsätzliche und rechtliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Mobiles Ausbilden soll eine ergänzende Ausbildungsform sein und bleibt auf vereinbarte Ausbildungsanteile beschränkt. Die Ausbildung im Betrieb hat Vorrang.
  • Die Auszubildenden verfügen über die notwendige Reife, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
  • Ausbildende und Auszubildende entscheiden gemeinsam, dass in bestimmtem Umfang mobil ausgebildet werden soll. Sind Auszubildende minderjährig, ist eine Einverständnisklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Wenn die Anwesenheit der Auszubildenden im Unternehmen für notwendig oder sinnvoll erachtet wird, oder die Auszubildenden ins Ausbildungsunternehmen kommen möchten, ist dies zu ermöglichen. Ein Wechsel in die klassische betriebliche Ausbildung in Präsenz in der Ausbildungsstätte muss beidseitig kurzfristig ermöglicht werden.
  • Alle gesetzlichen Regelungen wie Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz oder Jugendschutzgesetz gelten unverändert.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht, Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.
  • Die Grundsätze über die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder gelten unvermindert weiter.
  • Die für das Ausbildungsunternehmen örtlich zuständige IHK ist für die Überwachung der Ausbildung zuständig. Das Ausbildungsunternehmen weist gegenüber der IHK nach, dass Mobiles Ausbilden in gleicher Qualität wie klassisches betriebliches Ausbilden möglich und wie dies konkret vorgesehen ist.
  • Im betrieblichen Ausbildungsplan werden Elemente und Inhalte des Mobilen Ausbildens aufgeführt bzw. entsprechend ergänzt.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden geeignete Arbeitsmittel, insbesondere Hard- und Software zur Verfügung.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • In welchen Berufen kann/soll mobil ausgebildet werden? In allen oder nur in ausgewählten, geeigneten Berufen? 
  • Sind die geplanten Tätigkeiten und Aufgaben grundsätzlich für das mobile Ausbilden und die virtuelle Vermittlung geeignet? 
  • Welche Inhalte wollen Sie virtuell vermitteln? Wählen Sie anhand der geltenden Ausbildungsverordnung und der sachlichen und zeitlichen Gliederung die passenden Inhalte aus.
  • Gibt es Themenfelder, die dem Vertiefen bereits erworbener Ausbildungsinhalte gewidmet werden können? Eine Auflistung erleichtert die Einschätzung.
  • Soll es - unter dem Vorbehalt der persönlichen Reife und Eignung des Auszubildenden - einen Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum Mobilen Ausbilden in Ihrem Ausbildungsunternehmen geben?
  • Müssen Arbeitnehmervertretungen eingebunden werden und gibt es Dienstanweisungen oder sonstige betriebliche Vorschriften, die beachtet werden müssen?
  • Wie viele Tage pro Woche kann/soll mobil ausgebildet werden und wie werden die Einhaltung der täglichen Ausbildungszeiten, Pausen und Ruhezeiten sichergestellt?
  • Kann/soll Mobiles Ausbilden bereits in der Probezeit stattfinden oder erst später?

2. Pädagogische Aspekte und Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals

Die Voraussetzungen sind:

  • Grundsätzlich haben Ausbildungsunternehmen, Ausbildungspersonal und gegebenenfalls betriebliche Betreuer beim Mobilen Ausbilden die gleiche Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Auszubildenden wie bei der Ausbildung vor Ort in der Ausbildungsstätte. Dies betrifft sowohl die Koordination der Ausbildung, Betreuung des Auszubildenden und Überwachung von Vorschriften und Regeln als auch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und die Kontrolle von Ausbildungsergebnissen.
  • Grundsätzlich müssen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung verfügen, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen. Ansonsten ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. Der Auszubildende sollte diesbezüglich anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt und ihm Feedback gegeben werden.
  • Digitale Interaktion und Kommunikation sind integrale Bestandteile des Mobilen Ausbildens. Deshalb muss das Ausbildungsunternehmen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass das Ausbildungspersonal jederzeit für die Auszubildenden erreichbar ist.
  • Das Ausbildungspersonal muss seinerseits sicherstellen, dass auch über virtuelle Kommunikationswege eine Betreuung und gegebenenfalls Anleitung auf gleichem Niveau wie beim Ausbilden in Präsenz erfolgt.
  • Virtuelles Führen und gegebenenfalls Anleiten auf Distanz heißt auch, den Auszubildenden mehr Freiraum zu geben als bei der Präsenzausbildung. Voraussetzung ist dafür, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Hat das Ausbildungspersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen? Sind die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die technische Ausstattung sichergestellt?
  • Verfügen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen? Welche Hilfestellung kann das Ausbildungsunternehmen den Auszubildenden anbieten?
  • Aufgrund der Arbeits- und Ausbildungsbeziehung auf Distanz steigt die Anforderung an das Ausbildungspersonal, den Auszubildenden Orientierung zu bieten. Achtet das Ausbildungspersonal darauf, dass auftretende Probleme zeitnah besprochen werden können? Hat das Ausbildungspersonal geeignete Möglichkeiten, um die notwendigen Gespräche zu führen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?

3. Technische Anforderungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden eine geeignete EDV-Ausstattung wie zum Beispiel Laptop mit geeigneten Softwareprodukten sowie Kommunikations-mittel wie zum Beispiel Smartphone als kostenfreies Arbeitsmittel für Mobiles Ausbilden zur Verfügung. Sollte durch Betriebsvereinbarung oder Vertrag vorgesehen sein, dass das Ausbildungsunternehmen beim mobilen Arbeiten weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Betrieb geklärt werden, ob dies auch für die Auszubildenden gelten soll.
  • Betriebliche und gesetzliche Datenschutzvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. 
  • Arbeit und Ausbildung betreffende Informationen sollten nur über betrieblich legitimierte Kanäle (zum Beispiel MS Teams) geteilt werden. Die Nutzung privater Endgeräte sollte insb. im Blick auf den Datenschutz sensibel und zurückhaltend gehandhabt werden.
  •  Die Verwendung sicherer Passwörter ist beim mobilen Lernen besonders wichtig. Die Passwortvergabe und -verwaltung sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Auszubildende sollten auch im Rahmen des Mobilen Ausbildens an ihrem Laptop beziehungsweise Tablet-PC Updates durchführen (lassen). Das gilt vor allem für Betriebssystem, Virenschutz, Firewall und Browsers. Wann und wo diese Updates durchgeführt werden sollen, muss festgelegt werden.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Welche Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden? Dürfen Dritte betriebliche Daten zu Gesicht bekommen oder geschäftliche Telefonate mithören?
  • Welche wichtigen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen auch beim Mobilen Ausbilden beachtet werden?
  • Sollten die Beteiligten eine darauf ausgerichtete Unterweisung oder Anweisung erhalten?
  • Können diese technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sollte vom Mobilen Ausbilden abgesehen werden.

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Voraussetzungen sind:

  • Auch beim Mobilen Lernen ist die Verantwortung für die eigene Gesundheit wichtig. Das Ausbildungsunternehmen muss sich vergewissern, dass vorgeschriebene Standards auch beim Mobilen Ausbilden erfüllt und eingehalten werden.
  • Auch beim Mobilen Ausbilden müssen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Vorschriften beispielsweise über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Arbeitssicherheit Beachtung finden.
  • Grundsätzlich sollten Auszubildende darauf achten, auch im Rahmen des mobilen Lernens ausreichend in Bewegung zu sein, eine passende Raumtemperatur einzustellen oder regelmäßig zu lüften.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden?
  • Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten beim Mobilen Ausbilden ein weitgehend ungestörtes Lernen mit geeigneter Ausstattung beim Auszubildenden?
  • Wie kann die Umsetzung gewährleistet werden? Empfehlenswert ist, sich nach der Einrichtung des mobilen Arbeitsplatzes die Gegebenheiten schriftlich beschreiben und bestätigen zu lassen. Zu achten wäre unter anderem insbesondere auf einen geeigneten Tisch, Stuhl sowie ausreichende Beleuchtung.
  • Können die genannten Aspekte nicht gewährleistet werden, ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. 

5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit 

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Auszubildenden müssen sicherstellen, dass sie genau wie die Ausbildenden während der Ausbildungszeit über die vorher vereinbarten Kommunikationskanäle (zum Beispiel über das dienstliche Smartphone) erreichbar sind.
  • Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass die Auszubildenden mit der zu nutzenden Hard- und Software ausreichend vertraut sind oder geschult werden.
  • Auszubildende sollten beim Mobilen Ausbilden Arbeits- und Privatleben im Alltag voneinander trennen und sich jeweils auf eine Tätigkeit fokussieren.
  • Das Ausbildungspersonal ist sich seiner besonderen Fürsorgepflicht bewusst und nimmt diese verantwortlich wahr.
  • Das Ausbildungspersonal verfügt über die notwendigen didaktischen Kompetenzen.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Ist sichergestellt, dass in der Zeit des Mobilen Ausbildens regelmäßig virtueller Austausch mit dem Ausbildungspersonal stattfindet?
  • Findet in der Zeit des mobilen Lernens regelmäßig virtueller Austausch mit Kollegen und evtl. Kunden statt?
  • Ist die Einhaltung und Dokumentation von Ausbildungs- und Pausenzeiten mit allen Beteiligten (zum Beispiel technische Erfassung oder Mitteilung an das Ausbildungspersonal) abgestimmt und datenschutzkonform ausgestaltet?
  • Wann und wie wird mit den Auszubildenden besprochen, welche Lerninhalte vermittelt werden sollen?
  • Was soll bis zu welchem Zeitpunkt als Ergebnis bzw. Lernziel erreicht sein, und wie und wann wird dieses besprochen und dokumentiert?  
  • Welche regelmäßigen Kontaktpunkte (Check-in/out, Jour Fixe, Unterweisungen, Termine, Gespräche) gibt es?  
  • Zu welchen Anlässen sollen Auszubildenden sich ansonsten melden und beispiels-weise nach Feedback oder Hilfe fragen?
  • Welche Kommunikationskanäle werden wann und wie eingesetzt (Telefon, E-Mail, Chat, Video-Telefonie oder MS-Teams)?
  • Wie wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert, dass die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in virtueller Form stattgefunden hat?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur konkreten Ausgestaltung des mobilen Ausbildens in Ihrem Ausbildungsbetrieb an Ihre Ausbildungsberater/in.
Integration in den Arbeitsmarkt

Geflüchtete beschäftigen und ausbilden

Veranstaltung in der John-F.-Kennedy Schule am 21.07.2022

Schule meets business in Esslingen

Willst Du schnell und unkompliziert Kontakte zu Firmen knüpfen, Infos zu spannenden Berufen und über den Alltag der Auszubildenden einholen?

Schule meets Business – Betriebe stellen sich und ihre Ausbildungsberufe vor

Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr, in der John-F.-Kennedy-Schule, Steinbeisstraße 25, 73730 Esslingen am Neckar

In kurzen Gesprächsrunden (je 20 Minuten) lernst du Unternehmen kennen, erfährst, welche Berufe ausgebildet werden und kannst Fragen loswerden. Im Optimalfall wollen du und die Firma euch genauer kennenlernen und du findest deinen Ausbildungsplatz. Du kannst an einem Block mit je drei Runden teilnehmen. Die Blöcke beginnen um 9.00/10.00/11.00 Uhr. Du entscheidest dich vor Ort für drei Betriebe deiner Wahl!
Die teilnehmenden Betriebe sind:
  • am-Computersysteme GmbH, Nürtingen: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung (m/w/d) für 2022 und 2023, Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration  (m/w/d) für 2023, Kaufmann für IT-System-Management (m/w/d) für 2022 oder 2023
  • Deichmann SE, Landkreis Esslingen: Verkäufer, Kaufmann im Einzelhandel, Handelsfachwirt (ab Fachabitur) (m/w/d) für 2022 und 2023. Duales Studium–Bachelor of Arts, Studiengang Handel–Vertriebsmanagement für 2023
  • Group7 AG, Flughafen Stuttgart: Kaufmann für für Spedition und Logistikleistung (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Hemminger Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Esslingen: Geomatiker (m/w/d) für 2022, Vermessungstechniker (m/w/d) für 2022
  • InSeven Group GmbH, Ostfildern: Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (m/w/d) für 2022 und 2023, Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) für 2022 und 2023
  • ISK Kunststofftechnik GmbH, Deizisau: Verfahrensmechaniker (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Knauf Interfer Stahl Service Center GmbH, Nürtingen: Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) und Industriekaufmann (m/w/d) für 2022, Industriekaufmann (m/w/d)  für 2023
  • Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen: Kaufmann im E-Commerce (m/w/d), Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d), Kaufmann für IT-Digitalisierungsmanagement (m/w/d), Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d), alle für 2022 und 2023
  • Mode Eck am Markt GmbH, Kirchheim unter Teck: Kaufmann  im Einzelhandel (m/w/d) für 2022 und 2023, Verkäufer (m/w/d) für 2022 und 2023
  • Sport Flöss, Esslingen/Göppingen/Waiblingen: Kaufmann im Einzelhandel (m/w/d) für 2022 und 2023

Bonusangebot

Beraterinnen und Berater der IHK und der Agentur für Arbeit beantworten deine Fragen zur Dualen Ausbildung, Berufsorientierung oder Bewerbung und checken deine Bewerbungsunterlagen.

Anmeldung

Veranstaltung am 15.03.2024

Azubi Speed-Dating der IHK Bezirkskammer Böblingen in Kooperation mit der Gottlieb-Daimler-Schule Sindelfingen

Melde dich direkt über das Onlineformular am Ende des Artikels an und lerne deinen zukünftigen Ausbildungsbetrieb kennen. 

Warum ein Azubi Speed-Dating?

Du bist noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder dualen Studienplatz für September 2024? Dann ist dies die TOP-Veranstaltung für dich: Du triffst auf 12 renommierte Unternehmen aus der Region, die noch Auszubildende und duale Studenten in technischen und IT-Berufen suchen. In 10 bis 15minütigen Gesprächen kannst du dich bei mehreren Unternehmen an diesem Tag vorstellen und sie von dir überzeugen.

Wer kann teilnehmen?

Du bist herzlich willkommen, wenn du einen Schulabschluss hast oder 2024 anstrebst und für September 2024 einen Ausbildungs- oder dualen Studienplatz in einem technischen oder IT-Beruf suchst.

Welche Unternehmen bieten welche Ausbildungsberufe? 

Wir haben die Liste der teilnehmenden Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 293 KB) mit ihren noch offenen Ausbildungs- und Studienplätzen für dich zum Download bereitgestellt.

Was kostet die Teilnahme?

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Muss ich mich anmelden? 

Du solltest dich vorab für einen der drei Zeitslots anmelden. Innerhalb dieses Zeitslots kannst du – je nach Anzahl der Teilnehmer - mit max. 6 Unternehmen sprechen. Bitte fülle dazu das untenstehende Formular aus und lade deinen Lebenslauf mit Bild hoch.

Noch Fragen?

Dann melde dich bei Christiane Schullerus-Sixt per Mail unter Christiane.Schullerus@stuttgart.ihk.de oder ruf an unter 07031 6201-8246.

Veranstaltungsdetails

Wann: Freitag 15. März 2024 
9:20 bis 10:50 Uhr für Schüler der GDS 2
11:00 bis 12:30 Uhr offen für alle interessierten Schüler

Liste teilnehmender Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 293 KB)

Wo: Gottlieb-Daimler-Schulzentrum Sindelfingen, Aula  
Böblinger Straße 73, 71065 Sindelfingen 

 

Anmeldeformular

Ausbildung

Eisenbahntechnische Verkehrsberufe

Zum 1. August 2022 treten die neuen Ausbildungsverordnungen der eisenbahntechnischen Verkehrsberufe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung im Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ vom 15. Juli 2004 außer Kraft.
Im Zuge der Neuordnung wurde aus dem bisherigen Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ (VO 2004) auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen nun zwei dreijährige Einzelberufe mit den Abschlüssen:
„Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport“ mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“. 
Die weiterhin bestehenden Gemeinsamkeiten der beiden Berufsbilder sollen in einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr gefestigt, sowie durch die Bildung der Berufsgruppe der „Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe“ nach außen hin auch kenntlich gemacht werden.
Neben der inhaltlichen Neuausrichtung werden auch künftig die Digitalisierung und der Einsatz neuer Techniken von größerer Bedeutung sein.

Gestreckte Abschlussprüfung

Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Die bisherige Zwischenprüfung ist vom Aufwand der Prüferinnen und Prüfer und vom Einsatz des Prüfungsmaterials nicht mehr zeitgemäß und teilweise nicht mehr umsetzbar. Neu ist für beide Berufsbilder eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird.

Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet im Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung“ statt. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Prüfen von Triebfahrzeugen“, „Zug- und Rangierfahrten durchführen“, „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie “Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt. Für den Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“ ist das Einsatzgebiet zugrunde zu legen. Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 80 Prozent in die Endnote ein.

Berufsbild „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ und „Örtliche Sicherung einer Weiche“ statt. Das Ergebnis fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Abweichungen vom Regelbetrieb“, „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt.
Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 70 Prozent in die Endnote ein.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Ausbildung HOGA

Ausbildungsberufe in der Hotellerie und Gastronomie modernisiert

Die Neuordnungen der gastgewerblichen Ausbildungsberufe ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie tragen dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.
Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden zu Ende geführt.
Die Novellierung der Ausbildungsgrundlagen ist allerdings nur ein Baustein auf dem Weg zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.

Die neuen zweijährigen Berufe:

  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)

Die neuen dreijährigen Berufe:

  • Koch/Köchin
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Die modernisierten Berufsbilder sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und bewegen sich in einem vielfältigen Spektrum von Betrieben. Unterschiedliche Betriebskonzepte und Organisationsstrukturen erfordern von den Fachkräften ein hohes Maß an Flexibilität, interkultureller Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Zukunftsorientierung sowie ein Grundverständnis für unternehmerisches Handeln.
Im Mittelprunkt der beruflichen Handlungsfähigkeit stehen weiterhin die Gästeorientierung und die Gästezufriedenheit. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildpositionen „Anleitung und Führung von Mitarbeitenden“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden. Ferner gibt es bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Beschulung

Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist grundsätzlich möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr kann ferner eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe untereinander, der beiden Hotelberufe untereinander bzw. eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe erfolgen.

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten?

Auszubildende, die ab dem 1. August 2022 ins zweite oder dritte Ausbildungsjahr wechseln, werden nach den alten Ausbildungsordnungen ausgebildet.
Aufgrund der Neuordnung werden die Ausbildungsberechtigungen für alle Ausbildungsbetriebe neu erteilt.  
Bitte beachten Sie beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge folgende Punkte:
  • Wird nach bestandener Fachkraftprüfung das dritte Ausbildungsjahr angehängt, dann muss der Vertrag vor dem 1. August 2022 beginnen, damit das dritte Jahr nach alter Verordnung ausgebildet wird (Berufsschule beschult das 2. und 3. Lehrjahr noch nach alter Verordnung)
  • Neue Verträge, die vor dem 1. August 2022 beginnen, müssen ab dem 1. August 2022 umgeschrieben werden, wenn der Azubi die Grundstufe noch nicht besucht oder noch nicht abgeschlossen hat (die Grundstufe startet nach den Sommerferien nach neuer Verordnung)
  • Bei Verträgen, die ab dem 1. August 2022 beginnen und vertraglich eine Verkürzung vorsehen, sprechen Sie uns bitte an
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Foreign Skills Approval (FOSA)

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse IHK-FOSA

Seit dem 1. April 2012 gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufs-Qualifikations-Feststellungsgesetz (kurz BQFG).
Im Rahmen dieses Feststellungsverfahrens wird überprüft, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit wird unter anderem bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Bescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen.
Umfasst werden von dem Gesetz (BQFG) alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle.
Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten 77 von 80 IHKs – dabei unter anderem die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Hintergrund für diese Entscheidung – eine zentral zuständige Stelle zu errichten – war, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach dem BQFG ein umfangreiches Fachwissen über die Ausbildungssysteme aus aller Welt erforderlich ist. Dieses Wissen wird nun sukzessive an einer Stelle – und nicht dezentral in 80 IHKs – aufgebaut.
Besonders hervorzuheben ist, dass durch die zentrale Lösung für die Entscheidungen nun ein einheitlicher Qualitätsstandard und dadurch das hohe Niveau und Ansehen der deutschen Berufsabschlüsse sichergestellt werden kann.  
Seit dem 1. April 2012 können Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK-FOSA eingereicht werden. Näheres zum Antragsverfahren erfahren Sie unter www.ihk-fosa.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BIBB) bietet ein Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in verschiedenen Sprachen an.

Digitales Frage-Tool - Berufsanerkennung

Für Ihre Fragen rund um die Berufsanerkennung steht Ihnen ein Digitales Frage-Tool zur Verfügung. Auf der Homepage “Unternehmen Berufsanerkennung” können Unternehmen Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte stellen. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ beantwortet diese gemeinsam mit ExpertInnen persönlich und individuell. Die neue Website bietet zudem einen stetig wachsenden Katalog mit Antworten auf Fragen von Unternehmen rund um die Fachkräftesicherung mit ausländischen Fachkräften.
Auf der neu gelaunchten Website erfahren Sie mehr zum Fragetool, dem Fragen-Antworten-Katalog sowie zu den weiteren Angeboten von „Unternehmen Berufsanerkennung“. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ versteht sich als Wegweiser und Orientierungsgeber bei Fragen rund um die Berufsanerkennung und Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen.

Webvideos zum Anerkennungsverfahren

Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen seit 2012 auch in Deutschland anerkennen lassen. Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren beinhalten die beiden folgenden Webvideos.

BMBF-Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss

Das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse wird durch die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) mit bis zu 600 Euro bezuschusst.
Mit dem Anerkennungszuschuss will das BMBF eine Förderlücke schließen und die Anerkennungsperspektive insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, stärken.
Was kann gefördert werden?
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
  • Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
  • Kosten für Qualifikationsanalysen
  • Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung und dem Flyer des BMBF.
Die Förderrichtlinie können Sie auf dem Internetauftritt des BMBF nachlesen.

Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“

Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Chancen der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen besser nutzen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ ins Leben gerufen.
Ausbildung

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Zum 1. August 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert
  • Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft
  • Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen
  • Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 253 KB) des DIHK.

Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der GAP wird im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Ergänzungsvertrag (DOCX-Datei · 116 KB) nachgereicht werden.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des  Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Abschlussprüfung

Abschlussprüfungen Sommer 2024

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 9. Februar 2024 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Dezember 2023 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in den Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung bzw. Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. September 2024 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie die Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2024 ist am 9. Februar 2024.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2024 ist am 2. Januar 2024.
In diesem Dokument finden Sie die Prüfungstermine je Ausbildungsberuf für die Abschlussprüfungen im Sommer 2024:
Prüfungstermine Sommer 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 473 KB).
Ausbildung

Berufsorientierung à la carte

Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr und verschiedene Hotellerie- und Gastronomiebetriebe haben in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Waiblingen und der Maria-Merian-Schule die Broschüre „Gastro live!“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4372 KB) herausgegeben.
Die Broschüre beinhaltet ein buntes und lebendiges Programm, das die Vielfältigkeit der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe widerspiegeln soll.
Wie bekommt man es hin, dass ein gedeckter Tisch wie ein kleines Kunstwerk aussieht? Und was gehört überhaupt alles auf einen gut vorbereiteten Tisch? Und wie organisiere ich eine Party? Das und einiges mehr konnten im Mai rund 120 Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen der Gottlieb Daimler Realschule Schorndorf in fünf Workshops direkt vor Ort im Hotel Restaurant Lamm in Hebsack herausfinden. Die Workshops wurde für die Schülerinnen und Schüler durch die Berufsorientierungslehrerin im Rahmen der Initiative „GASTRO LIVE! – Berufsorientierung à la carte“ direkt im Unternehmen gebucht.
„Ich fand den Tag sehr interessant, weil ich gar nicht wusste, was man in einem Hotel so alles macht. Auch das Falten der Servietten und das Tischdecken hat Spaß gemacht. Ein Praktikum könnte ich mir gut vorstellen“, so Eliane, 15 Jahre, Schülerin der Gottlieb Daimler Realschule nach dem Besuch des Workshops „Tischlein deck dich“.
Jessica Polinski, Junior-Chefin des Hotel Restaurant Lamm in Hebsack, ist vom Angebot ebenfalls überzeugt: „Für uns als Ausbildungsbetrieb ist es wichtig, den Schülern die Welt der Gastronomie näher zu bringen und zu zeigen, wie toll das Arbeitsfeld eigentlich ist. Die erste Schülerin hat sich bereits für ein längeres Praktikum als Hotelfachfrau beworben, zwei weitere haben ihre Bewerbung schon angekündigt.“
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte. Diese können daraus – beispielsweise im Rahmen des Berufsorientierungsunterrichts – die passenden Angebote für ihre Schüler aussuchen, individuell kombinieren und bei den jeweiligen Anbietern buchen. Aber auch interessierte Schüler und deren Eltern können einzelne Angebote direkt bei den teilnehmenden Betrieben anfragen und buchen.


Digitale Veranstaltung zur Berufsorientierung am 06.10.2021

Digitales Elterncafé: Schule beendet - was nun?

Ihr Kind besucht eine weiterführende Schule und befindet sich derzeit oder demnächst in der beruflichen Orientierungsphase? Dann informieren Sie sich in unserem kostenfreien digitalen Elterncafé rund um die Themen Berufsorientierung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Wie geht es nach dem Abschluss der Schule weiter? Das fragen sich nicht nur Jugendliche, sondern auch ihre Eltern, die kurz vor dieser Weichenstellung stehen. Ausbildungsexperten aus der Praxis beantworten beim kostenfreien digitalen Elterncafé der IHK Bezirkskammer Rems-Murr am Mittwoch, 6. Oktober 2021 von 18.00 bis 19.00 Uhr gern Ihre Fragen.

Programm

17.45 Uhr
Beginn der Konferenz
18:00 Uhr
Begrüßung
David Fais
Referatsleitung Berufsbildung IHK-Bezirkskammer Rems-Murr
18:02 Uhr
Bildungswege an den beruflichen Schulen
Dr. Isolde Fleuchaus
Geschäftsführende Schulleiterin der Beruflichen Schulen
18:15 Uhr
Ausbildung – der sinnvolle Weg ohne Studium
Jennifer Bitter
Projektreferentin der IHK – Bewerbervermittlung
18:20 Uhr
Karriere mit Lehre - Erfahrungsbericht
Antonio Caruso
Ausbilder Hahn Automobile GmbH & Co. KG, Fellbach
18:40 Uhr
Duale Ausbildung – Ein guter Weg auch für mein Kind?

Gesprächsrunde mit Experten
  • Antonio Caruso, Ausbilder Hahn Automobile GmbH & Co. KG, Fellbach
  • Tosten Tatzel, Leitung der Berufsberatung Agentur für Arbeit Waiblingen
  • Dr. Isolde Fleuchaus, Geschäftsführende Schulleiterin der Beruflichen Schulen
  • Marina Petrovic, Ausbilderin und ehemalige Ausbildungsbotschafterin, Raben Trans European Germany GmbH, Fellbach
  • Moderation – David Fais, Referatsleitung Berufsbildung IHK-Bezirkskammer Rems-Murr
Ca. 19.00 Uhr
Ausklang mit offener Fragerunde
Nutzen Sie Ihre Chance und kommen Sie mit den Experten ins Gespräch!

Anmeldung

Die Veranstaltung findet über die datenschutzkonfomre Online-Plattform Teams statt. Sie können sich mit jedem internetfähigen Endgerät ohne vorherige Installation einloggen. Die Teilnahme am Elterncafé ist kostenfrei. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme. Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen angegebenen Daten zu diesem Zweck elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung verhindert sein, bitten wir um Stornierung.
Ausbildung

IHK-Lehrstellenbörse

Für Unternehmen

In der IHK-Lehrstellenbörse können zugelassene Ausbildungsbetriebe kostenlos Ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen.
Mit dem Lehrstellenmeldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 204 KB) können Sie sich kostenlos für die IHK-Lehrstellenbörse registrieren.

Für Jugendliche

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann solltest Du Dir unbedingt die IHK-Lehrstellenbörse anschauen. Dort inserieren viele Ausbildungsbetriebe der Region, die offene Lehrstellen oder Praktikumsplätze haben.
Du hast die Möglichkeit die Suche nach Kriterien wie Berufe, Ort mit Distanzangabe oder Unternehmen einzugrenzen. Es gibt auch einen Talente-Check, der entsprechend der persönlichen Interessen und Fähigkeiten Berufsvorschläge macht.
Weitere Ausbildungsplatzbörsen findest Du hier:
Verbundausbildung

Förderung der Verbundausbildung

Ausbildungsbetriebe, die allein eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können oder wollen und deshalb einen Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung bilden, werden mit einer Prämie aus dem Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ unterstützt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende).
Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb über einen Zuschuss (Prämie) für den Stammbetrieb in Höhe von einmalig 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz, wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen beträgt.
Eine Ausnahme gilt für kurzarbeitende Unternehmen. Zur Gewährleistung der Fortsetzung der Ausbildung durch Auslagerung von Ausbildung in einen Partnerbetrieb während der Dauer der Kurzarbeit ist eine Förderung bereits ab einer Dauer von vier Wochen möglich. Der kurzarbeitende Stammbetrieb kann eine Prämie in Höhe von einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz erhalten.
Stammbetriebe müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb stellen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Ausbildungsplatzbörse

Azubi-Speed-Dating - für Betriebe

Was ist ein Azubi-Speed-Dating?

Bei einem Azubi-Speed-Dating treffen Unternehmensvertreter auf Bewerber die eine Lehrstelle suchen und führen in der Regel zehnminütige Bewerbungsgespräche. Die Jugendlichen stellen sich den anwesenden Betrieben vor und übergeben ihre Bewerbungsunterlagen. Sobald die vorgegebene Zeit abgelaufen ist, findet ein Wechsel statt und der oder die jeweils nächste Kandidat/in bekommt in einer neuen Runde die Chance auf ein Gespräch mit dem Unternehmen. Gewinnen Sie als Personal- oder Ausbildungsverantwortliche einen positiven Eindruck von dem Bewerber/ der Bewerberin, können Sie diese/n zu einem Probetag, einem Praktikum oder einem weiteren Vorstellungsgespräch in den Betrieb einladen. Sie haben somit die Möglichkeit, zahlreiche Interessenten für Ihre Ausbildungsplätze an einem Tag persönlich kennenzulernen und gleichzeitig für Ihr Unternehmen zu werben. Beratungsangebote und diverse Begleitprogramme runden diese Veranstaltung ab.

Wer kann am Azubi-Speed-Dating teilnehmen?

Alle Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsstellen besetzen möchten und alle, die noch einen Ausbildungsplatz suchen.

Was kostet die Teilnahme? Ist eine Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung ist erforderlich und ist für die Jugendlichen kostenlos. Für die teilnehmenden Unternehmen können Teilnahmegebühren anfallen, die auf der Aktionsseite und im Anmeldeprozess ersichtlich sind. Sobald der Anmeldeprozess freigegeben ist, erscheint unten bei den Terminen die zugehörige Verlinkung zum Anmeldeformular. Die nächsten Speed-Datings finden voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt.

Termine

Datum
Ort
Veranstalter
Ansprechpartner
20.02.2024
Schwabenlandhalle Fellbach
IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Rems-Murr
Jennifer Löffler
Tel.: 07151 95969-8744
jennifer.loeffler@stuttgart.ihk.de
Hinweis: Sobald der Anmeldeprozess freigegeben ist, erscheint bei den Terminen die zugehörige Verlinkung zum Anmeldeformular. Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern auf.
Förderung und Unterstützung

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung:

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme:

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Region Stuttgart vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung:

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.
Registrierung, Anmeldung, Nutzung

Digitales Berichtsheft

Funktionen des Digitalen Berichtshefts

Schauen Sie sich dazu auch den Youtube-Film der IHK Stade an.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den Ausbilder zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbilder und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilder und Auszubildende
  • Digitale Übermittlung des Berichtsheftes an die IHK im Kontext der Prüfungsanmeldung
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone
Die Vorteile des Digitalen Berichtshefts sind:
  • Kostenlose digitale Berichtsheftlösung für alle IHK-Mitglieder
  • Berichtshefte prüfen, wo und wann Sie wollen – von jedem Gerät
  • sicher, bequem, effizient
  • Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit für das Wesentliche gewinnen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK Digital.
Die Nutzung des Digitalen Berichtshefts ist für die Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart kostenlos.

Für wen ist das Digitale Berichtsheft geeignet?

Das Digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt und steht damit allen IHK-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Alle offiziellen Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt. Die entsprechenden Datenbanken werden fortlaufend aktualisiert. Wenn es einen neuen Ausbildungsberuf gibt oder sich ein Berufsbild ändert, wird dies automatisch im Digitalen Berichtsheft angepasst.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Freischaltung des Digitalen Berichtshefts

Haben Sie Interesse am Digitalen Berichtsheft und möchten die Ausbildungsnachweise digital führen? Dann müssen folgende Schritte durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen:

Unternehmens-Registrierung

Sie benötigen für die Registrierung das Unternehmens-Elsterzertifikat Ihres Unternehmens. Die Registrierung darf nicht durch Auszubildende erfolgen.
  1. Bitte benennen Sie eine/einen Verantwortliche/n, der die Unternehmensregistrierung durchführen soll. Diese Person ist automatisch Unternehmens-Administrator.
  2. Die Registrierung ist im Self Service Portal (SSP) unter https://login-ssp.gfi.ihk.de/ vorzunehmen. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung eine persönliche E-Mailadresse und kein allgemeines Infopostfach.
  3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Detaillierte Hinweise unter “Wie melde ich mich an?”.
Das Self Service Portal (SSP) ist eine Erweiterung für das LUX-Berechtigungssystem (LUX-BS). Das Ziel ist, schrittweise alle digitalen IHK-Anwendungen mit einem einheitlichen Login zu ermöglichen.

Wie melde ich mich an?

Es gibt zwei Varianten. Bitte prüfen Sie, welche für Sie zutrifft:
  1. Sie nutzen bereits ein digitales Produkt wie den digitalen Ausbildungsvertrag, die Online-Prüfungsanmeldung oder das ASTA-Infocenter? Dann haben Sie bereits ein LUX-Berechtigungssystem-Konto und Sie können sich im Self Service Portal https://login-ssp.gfi.ihk.de/ mit
    1. Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse und
    2. Ihrem bisherigen Passwort anmelden
  2. Sie nutzen bisher noch kein anderes digitales Produkt? Dann gehen Sie wie folgt vor:
    1. Rufen Sie https://login-ssp.gfi.ihk.de auf,
    2. klicken Sie auf "Anmelden",
    3. klicken Sie auf „Registrieren Sie sich und setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung.“
    4. Klicken Sie auf „nein“ bei der Abfrage “Liegt Ihnen ein Registrierungscode vor?”
    5. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, setzen sich ein Passwort und wählen bei “Meine IHK” die „IHK Region Stuttgart“ aus.
    6. Auf “Registrieren“ klicken
    7. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Diesen Link anklicken, erst danach ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen.
    8. Rufen Sie das Self Service Portal neu auf https://login-ssp.gfi.ihk.de und melden sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort an.

Wie registriere ich das Unternehmen?

Nach der erfolgreichen Anmeldung befinden Sie sich im LUX-BS Self Service Portal für Unternehmen.
  1. Klicken Sie hier auf „Unternehmen registrieren“
    Detaillierte Schritte finden Sie im Nutzerhandbuch auf den Seiten 4 – 8
  2. Damit ist Ihr Antrag bei der IHK Region Stuttgart eingereicht und wird bearbeitet. Der Antrag zur Freischaltung der Unternehmensadministration erscheint bis zur Bearbeitung in Ihrer Übersicht im Status „Beantragt“.
  3. Sobald das Unternehmen freigegeben wurde, können Sie Unternehmensmitarbeiter (Auszubildende, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte) hinzufügen, bearbeiten und einsehen.
    Detaillierte Schritte finden Sie im Nutzerhandbuch auf den Seiten 9 – 17.
Bitte erfassen Sie bei allen Auszubildenden und Ausbildern den vollständigen Namen, den Sie der IHK Region Stuttgart gemeldet haben, damit die Zuordnung vom System korrekt geprüft werden kann. Bei Auszubildenden steht der gemeldete Name im Ausbildungsvertrag bzw. in der Eintragungsbestätigung.

Wie melden sich Nutzerinnen und Nutzer im Digitalen Berichtsheft an?

Alle im Self Service Portal (SSP) erfassten Unternehmensmitarbeiter, erhalten automatisch eine Einladung per E-Mail mit einem Code zur Registrierung. Nach erfolgter Registrierung besitzen diese Nutzerinnen und Nutzer ein Konto im LUX-Berechtigungssystem.
Mit diesen Anmeldedaten können die Nutzer das Digitale Berichtsheft über die Webseite www.bildung.ihk.de führen.
Bei der Erstanmeldung wird die Azubi-Identnummer bzw. die Ausbilder-Identnummer benötigt.

Anleitungen

Handbücher zur Registrierung Ihres Unternehmens sowie ein weiteres Handbuch speziell für die Nutzung des Serviceportals und der Online-Berichtsheftfunktion stehen Ihnen auf der Hilfeseite zur Verfügung.
IHK Region Stuttgart

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Ausbildung

Novellierung Bankkaufmann/Bankkauffrau

Zum 1. August 2020 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ in Kraft getreten. Angestoßen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Bankenbranche wurde der Beruf nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt,
  • die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert,
  • ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements.

Die Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen und findet im Regelfall im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Mit in Krafttreten der Änderungsverordnung zum 1. Mai 2021 ist es möglich bei einer verkürzten Ausbildungsdauer den Termin der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 früher festzulegen. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kunden beraten“ abgenommen und fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein. Erhalten bleibt im mündlichen Prüfungsbereich „Kunden beraten“ die Prüfungsform der Gesprächssimulation.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.
Elternpower im Rems-Murr-Kreis

Neue Broschüre bietet Eltern kompakte Informationen zur Berufswahl

Die Eltern spielen eine entscheidende Rolle bei der Berufswahl ihrer Kinder. Vielen Eltern ist das oft gar nicht so richtig bewusst.
Häufig fehlen ihnen für eine ausreichende Unterstützung aber auch – nicht zuletzt aufgrund der sich schnell wandelnden Berufswelt – die Kenntnisse über aktuelle Informations- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Die Fachkräfteallianz Rems-Murr-Kreis, kurz: F.A.I.R., nimmt deshalb verstärkt Eltern ins Visier. Mit „Elternpower“ hat F.A.I.R. nun eine neue Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1535 KB) herausgebracht, die ihnen dabei helfen soll, ihrer Schlüsselrolle bei der Berufswahl ihrer Kinder gerecht zu werden. Die Broschüre enthält neben einem Leitfaden und zahlreichen Praxistipps rund um das Thema Berufsorientierung auch jede Menge Unterstützungsangebote, Anlaufstellen und Kontaktadressen.
F.A.I.R. ist eine gemeinsame Initiative der IHK-Bezirksammer Rems-Murr, der Agentur für Arbeit Waiblingen, dem Jobcenter Rems-Murr, der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr, Südwest-Metall Bezirksgruppe Rems-Murr, dem Rems-Murr-Kreis, dem Staatlichen Schulamt Backnang, dem DGB Kreisverband sowie der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart.

IHK hilft

Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinem Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann. 

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und -berater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend  vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.
Ausbildung

Beratungsangebot bei Insolvenz von Ausbildungsbetrieben

Auswirkungen auf die Ausbildung

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten bleiben weiter bestehen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Ausbildungsbetriebs. Alle aus dem Ausbildungsvertrag bestehenden Ansprüche sind an ihn zu richten.

Pflichten des Ausbildungsbetriebes

Der Ausbildungsbetrieb bzw. der Insolvenzverwalter sind dazu verpflichtet, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Pflichten weiter zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Grundsätzlich können sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender auf eine Kürzung der Ausbildungsvergütung einigen. Die Ausbildungsvergütung muss jedoch weiterhin angemessen und höher als die gezahlte Vergütung des vorhergehenden Jahres sein, § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Änderung ist in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen und der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen.
Der Ausbildungsbetrieb muss außerdem gem. § 14 BBiG sicherstellen, dass die Ausbildungsinhalte durch geeignete Ausbilder vermittelt werden. Verletzt der Ausbildungsbetrieb diese oder die anderen Pflichten aus § 14 BBiG, kann er sich schadensersatzpflichtig machen (§§ 278, 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 14 BBiG). Außerdem kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die weitere Ausbildung untersagen und die Ausbildungseignung aberkennen (§§ 32, 33 BBiG).

Pflichten der Auszubildenden

Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, müssen auch die Auszubildenden ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsverhältnis erfüllen. Dazu gehört auch das Anbieten ihrer Arbeitskraft, unabhängig davon, ob der Betrieb ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann.
Der Auszubildende kann von dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter erst dann freigestellt werden, wenn der Betrieb stillgelegt ist. Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Auszubildende weiter die Berufsschule besuchen, wenn die Auszubildenden berufsschulpflichtig sind oder der Berufsschulbesuch im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist.
Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, hängt es von den länderspezifischen Regelungen ab, ob die Teilnahme am Unterricht auf Wunsch des Auszubildenden weiter möglich ist. Durch den Berufsschulbesuch allein kann die Ausbildung allerdings nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden.

Kündigung des Ausbildungsvertrages

Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen einen wichtigen Kündigungsgrund nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dar.
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt allein die Betriebsstilllegung zur Kündigung. Diese kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG fristlos erfolgen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist bereits dann möglich, wenn keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. Die Auszubildenden müssen sich drei Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, sollten sie die Meldung innerhalb von drei Tagen nachholen. Andernfalls kann eine Sperrung des Arbeitslosengeldes bis zu drei Monaten erfolgen.
Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden können grundsätzlich jederzeit schriftlich die Auflösung des Ausbildungsvertrages vereinbaren. Zu beachten ist allerdings, dass dies eine bis zu dreimonatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes für den Auszubildenden zur Folge haben kann. Zudem sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen explizit im Auflösungsvertrag vereinbart werden, damit etwaige gegenseitige Ansprüche nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG ausgeschlossen sind.

Insolvenzgeld für Auszubildende

Kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung nicht zahlen, können die Auszubildenden einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben (§§ 165 ff. SGB III). Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Insolvenzereignisses. Als Insolvenzereignis gelten:
  1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  2. die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
  3. die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und mangels Masse auch nicht in Betracht kommt
Insolvenzgeld wird grundsätzlich für die drei Monate, die vor dem Insolvenzereignis liegen, gezahlt. Hat der Auszubildende in Unkenntnis des Insolvenzereignisses gearbeitet, gilt der Tag der Kenntnisnahme als der Zeitpunkt, an dem die drei Monate rückwirkend ausgerichtet werden. Hat vor dem Insolvenzereignis ein Betriebsübergang nach § 613a BGB stattgefunden, endet der Insolvenzgeldzeitraum mit dem Tag vor der Betriebsübernahme. Ist das Ausbildungsverhältnis vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses. Das Insolvenzgeld umfasst in der Regel die Höhe der Nettoausbildungsvergütung und wird dem Auszubildenden direkt ausgezahlt. Erhält der Auszubildende im Insolvenzgeldzeitraum Arbeitslosengeld, wird dies auf das Insolvenzgeld angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine neue Ausbildung begonnen wird. Auf Antrag der Einzugstelle (Krankenkasse) werden von der Agentur für Arbeit für den Insolvenzgeldzeitraum die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge des Ausbildungsbetriebes gezahlt.
Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen. Die Antragsunterlagen sind bei den Agenturen für Arbeit bzw. im Internet erhältlich.

Förderung für Ausbildungsbetriebe bei Übernahme von Auszubildenden

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen Insolvenz, nicht vorhersehbarer Stilllegung oder Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebes, Wegfall der Eignung als Ausbildungsstätte oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorzeitig beendet wurde, können ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.
Betriebe, die diese Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen, können eine Förderung aus dem Prämienprogramm „Azubi Transfer –  Ausbildung fortsetzen“ des Landes Baden-Württemberg erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende). Die Höhe der Prämie beträgt einmalig 1.200 EUR für jeden übernommenen Auszubildenden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Prämienprogramm „Azubi Transfer – Ausbildung fortsetzen“ finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft.
Ausbildung trotz Schwierigkeiten

Gemeinsam (weiter) ausbilden

Informationen zum Angebot

Ausbilden ist immer eine Teamleistung! Einen Blick über den Tellerrand des eigenen Ausbildungsbetriebes hinaus zu werfen, ist für viele Auszubildende eine spannende Erfahrung. Dabei ist es unerheblich, ob der externe Ausbildungseinsatz notwendig ist oder ob Auszubildende einfach einmal etwas Anderes kennen lernen sollen.

Die IHK Region Stuttgart möchte mit dem Angebot „Gemeinsam ausbilden – Kooperationen gesucht und gefunden“ Ausbildungsunternehmen dabei unterstützen, passende Kooperationsbetriebe zu finden. 

Das Prinzip ist ganz einfach: Ausbildungsbetriebe geben ihre Gesuche bzw. ihre Angebote für Kooperationen an die IHK Region Stuttgart weiter. Das Angebot „Gemeinsam ausbilden“ führt Angebot und Nachfrage bedarfsgerecht zusammen und unterstützt bei der Planung und Umsetzung der Kooperation. 

Wir haben für Sie Checklisten erstellt, die Ihnen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für ein Kooperationsangebot , bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb für Ihren Azubi  sowie bei der Umsetzung einer Kooperation  weiterhelfen. Viele Ausbildungsinhalte können auch in anderen Berufen und in anderen Branchen vermittelt werden. 

Voraussetzungen

  • Bei verpflichtenden Kooperationen muss die externe Ausbildungsmaßnahme im Ausbildungsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auszubildenden festgehalten sein.
  • Der/Die Auszubildende muss fakultativen Kooperationen zustimmen.
  • Die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine Aufnahme von Auszubildenden müssen beim Kooperationsunternehmen gegeben sein.
  • Die Kooperation muss mit der zuständigen IHK besprochen und von dieser genehmigt sein.
  • Der Kooperationsvertrag ist der zuständigen IHK einzureichen.
  • Rechte und Pflichten, die aus dem Ausbildungsvertrag für Ausbildenden und Auszubildenden

Muster-Kooperationsvertrag

Einen Musterkooperationsvertrag haben wir zum Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) für Sie bereit gestellt. Dieses Muster dient der Orientierung ohne Anspruch der aktuellen Rechtslage zu entsprechen. Lassen Sie die Vertragsinhalte ggf. durch einen Rechtsbeistand prüfen.

Anmeldeformular

Sie möchten sich am Angebot der IHK Region Stuttgart #Gemeinsam (weiter) ausbilden mit einem Angebot oder Gesuch beteiligen? Dann teilen Sie uns dies gern über nachstehendes Formular mit. Vielen Dank!

Ausbildung

Neue Berufe und Novellierungen

Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Die Broschüre des BiBB „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen” gibt ausführlich Auskunft über das Verfahren.
Hier können Sie sich über neue und novellierte Ausbildungsberufe und Rechtsgrundlagen informieren:

Ausbildung

Novellierung IT-Berufe

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema "Digitalisierung" verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Bereits 2018 ist daher die erste Stufe der zweistufigen Novellierung der IT-Ausbildungsberufe  in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsverordnungen
wurden am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 1. August 2020 als zweite Stufe der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten.

Änderungen bei den Fachrichtungen und Einsatzgebieten im Beruf Fachinformatiker/-in

Der Beruf Fachinformatiker/-in mit bisher zwei Fachrichtungen wird künftig über vier Fachrichtungen verfügen. Diese sind Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung. Jede Fachrichtung verfügt über diverse Einsatzgebiete. Diese sind bei der
  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung: Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.
  • Fachrichtung Systemintegration: Rechenzentren, Netzwerke, Client-Server-Architekturen, Festnetze und Funknetze.
  • Fachrichtung Daten-und Prozessanalyse: Prozessoptimierung, Prozessmodellierung, Qualitätssicherung, Medienanalyse und Suchdienste. Fachkräfte dieser Fachrichtung stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung: Produktionstechnische Systeme, Prozesstechnische Systeme, Autonome Assistenz- und Transportsysteme und Logistiksysteme. Fachkräfte dieser Fachrichtung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.

Verstärkung der Elektro-Kompetenzen im Beruf IT-Systemelektroniker/-in

Der Beruf IT-Systemelektroniker/-in verfügt über die Einsatzgebiete Digitale Infrastruktur, Leistungsgebundene Netze, Funknetze, Virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und Sicherheitssysteme. Die Bedeutung der Elektro-Kompetenzen wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, das mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.

Neue kaufmännische Berufe

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management verfügt über die Einsatzgebiete Technischer IT-Service, IT-Systembetreuung, Vertrieb von Geschäftskunden- und im Privatkundenbereich, Marketing sowie Produkt- und Programmentwicklung. Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement verfügt über die Einsatzgebiete Betriebliche Steuerung und Kontrolle, Organisations- und Prozessentwicklung, Produktentwicklung und Marketing sowie IT-Systemlösungen. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.

Aufhebung der Berufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau

Im Zuge der Novellierung werden die bisherigen kaufmännischen Ausbildungsberufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau aufgehoben und können mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 nicht mehr ausgebildet werden. Bestehende Verträge in den beiden Berufen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 können fortgeführt werden. Betriebe, die bereits Verträge in diesen Berufen mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 abgeschlossen haben, werden gebeten sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ausbildungsberater/-in in Verbindung zusetzen. Grundsätzlich ergibt sich hier die Möglichkeit, betroffene Verträge in einen der neuen Berufe Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement umzuändern.

Neue Prüfungsform

Anstelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen und wird in schriftlicher Form im 4. Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Das Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen sowie einer betrieblichen Projektarbeit.
Hier finden Sie eine Beispielaufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 559 KB)und die zugehörigen Lösungsvorschläge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 461 KB)für die Teil 1-Prüfung in Baden-Württemberg.

Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrer

Rechtzeitig zum Start der neuen Berufe hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Fragen zu den neuen IT-Berufen und zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Corona-Update

Corona-Update für Unternehmen

Mit Informationen zu Hilfsprogrammen und wichtigen Updates zu Ihrer Branche sowie zu rechtlichen und steuerlichen Themen, hilft Ihnen Ihre IHK während der Corona-Krise.
Infos, Tipps und Formularmuster

FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Wir beantworten wichtige Fragen zu Recruiting, Visumverfahren und Einreise, Pflichten des Arbeitgebers sowie zur Integration internationaler Fachkräfte ins Unternehmen.
Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jede/r EU-Bürger/-in kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Deshalb werden nur Fachkräfte betrachtet, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) kommen. Berücksichtigt sind die Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die bis März 2024 in Kraft getreten sind.
Infos zu den Änderungen gegenüber dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 und zu weiteren Neuerungen ab Juni 2024 finden Sie in unserem Artikel Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung.

1. Wer darf als Fachkraft nach Deutschland einreisen?

  1. Als Fachkraft einreisen darf, wer einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss vorweisen kann. Dafür müssen entsprechende Abschlusszeugnisse/Zertifikate vorliegen, die hier anerkannt werden müssen.
  2. Einreisen dürfen auch Fachkräfte mit einer Teilanerkennung, die für die volle Anerkennung ihres Abschlusses noch Qualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen dürfen in Deutschland erfolgen und müssen innerhalb von max. drei Jahren abgeschlossen sein.
  3. Seit 1. März 2024 dürfen auch Fachkräfte ohne Anerkennung einreisen, um entweder das Anerkennungsverfahren in Deutschland im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft durchzuführen oder – bei Vorliegen von entsprechender Berufserfahrung – ohne Erfordernis einer Anerkennung zu arbeiten. Notwendig ist dafür i. d. R. ein ausländischer Hochschulabschluss bzw. eine mindestens 2-jährige ausländische Berufsqualifikation, der/die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist.
  4. Außerdem dürfen Personen einreisen, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren.
Infos zu den Voraussetzungen für die wichtigsten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – Wer darf kommen?

Für bestimmte Herkunftsländer (z. B. „Best-Friends“-Staaten, Westbalkan), Berufsgruppen (z. B. Lkw-/Busfahrer) und Qualifikationen (z. B. IKT-Fachkräfte) gibt es Ausnahmen, ebenso wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen vorliegen.
Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall!
Weitere Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei „Make it in Germany“

2. Wie komme ich in Kontakt mit internationalen Fachkräften?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: Sie können Stellenanzeigen in entsprechenden Medien schalten, Jobbörsen nutzen, auf Jobmessen im Ausland gehen, Kontakte zu ausländischen Hochschulen oder deutschen Auslandsschulen aufbauen und vieles mehr.
Da es nach dem FEG Ausländern/-innen auch erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit zur Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, können Sie diese auch im Inland gezielt ansprechen. Darüber hinaus ist es möglich, Ausländer zu beschäftigen, die hier ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben.
Unterstützung gibt es durch die Welcome Center in Baden-Württemberg, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, die deutschen Auslandshandelskammern oder private Vermittler.

3. Wie läuft das reguläre Visumverfahren ab?

Die ausländische Fachkraft muss in ihrem Heimatland persönlich den Antrag auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Visumanträge sowie Hinweise zu ggf. erforderlichen herkunftsstaat-spezifischen Nachweisen und zur Visumgebühr sind dort erhältlich. Unterstützung leistet der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Die Auslandsvertretung prüft alle ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung. Sie beteiligt i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft, ob
  • ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag vorliegt – das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ dient dabei dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots,
  • ggf. eine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist (für reglementierte Berufe, z. B. Pflegeberufe, Erzieher/-innen),
  • ggf. weitere Anforderungen an die Beschäftigung erfüllt sind und
  • die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sind als für vergleichbare inländische Arbeitnehmer/-innen.
Erforderlich für die Beantragung des Visums ist je nach angestrebtem Aufenthaltstitel außerdem entweder
Der Anerkennungsbescheid bzw. die ZAB-Bescheinigung muss für die Visumbeantragung bereits vorliegen. Nach Zustimmung der BA und Erfüllung aller Voraussetzungen kann dem Antragsteller das Visum ausgestellt werden.

Mit dem Visum, das i. d. R. für 12 Monate gültig ist, reist die Fachkraft nach Deutschland ein. Vor Ablauf des Visums muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts einen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU/EU Blue Card, Niederlassungserlaubnis). Auch hier wird wieder i. d. R. die BA beteiligt, bevor der Titel ausgestellt wird.

4. Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland ist die Gleichwertigkeit eines Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. Bei Hochschulabschlüssen in nicht-reglementierten Berufen reicht eine Zeugnisbewertung aus, bei Hochschulabschlüssen in reglementierten Berufen und bei Berufsabschlüssen muss ein Anerkennungsverfahren bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle erfolgreich durchlaufen werden.
Weitere Informationen
Um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten und die zuständige Stelle zu finden, kann sich die ausländische Fachkraft an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), recognition@arbeitsagentur.de, Telefon 0911 1786503, wenden. Sie wird dann gebeten, sich bei der ZSBA zu registrieren, und erhält eine Ansprechperson, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt.
Das Angebot können nur Fachkräfte nutzen, die sich im Ausland befinden. Es darf (noch) kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet sein.

Im Berufsanerkennungsverfahren führt die zuständige Anerkennungsstelle in einem formalen Bewertungsverfahren einen Vergleich zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf durch und stellt bei Erfolg einen Anerkennungsbescheid aus.
Ergebnis kann auch eine Teilanerkennung des Berufsabschlusses sein. Dann besteht die Möglichkeit, die für die Vollanerkennung notwendigen Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen und ggf. Prüfungen in Deutschland durchzuführen. Diese können auch (überwiegend) im Betrieb erfolgen, wenn insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen.

Seit 1. März 2024 kann das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft auch in Deutschland gestartet und durchgeführt werden. Die Fachkraft kann währenddessen im Unternehmen im angestrebten Beruf bzw. in einem verwandten Beruf (bei reglementierten Berufen) beschäftigt werden. Fachkräfte und Unternehmen müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
IHK-Angebot:
Möchten Sie Fachkräften mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen zur Vollanerkennung verhelfen und sie so für Ihr Unternehmen gewinnen?
Registrieren Sie sich jetzt beim Projekt „UBAconnect“ in der Unternehmensdatenbank, um mit einer passenden Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zusammengebracht zu werden.
Weitere Infos zur Berufsanerkennung bei „Unternehmen Berufsanerkennung“

5. Wie kann ich die Verfahren als Unternehmen beschleunigen?

  • Zu einem reibungslosen Verfahren gehört zunächst eine gute Vorbereitung. Alle Unterlagen, die für Visum- und Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollten vollständig und – wenn erforderlich – sachgerecht ins Deutsche übersetzt vorliegen. Unterstützung für die Übersetzung von Dokumenten finden Sie zum Beispiel in der Datenbank Justiz-Dolmetscher bzw. auf den Seiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
    Das Berufsanerkennungsverfahren kann mehrere Monate benötigen – die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
  • Der Arbeitgeber kann in einem so genannten Vorabzustimmungsverfahren bei der BA prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und seine Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Benötigt wird eine detaillierte Stellenbeschreibung mit Angaben zu den Arbeitsbedingungen und den Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers sowie das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Ansprechstelle ist der Arbeitgeberservice der BA.
  • Außerdem sieht das FEG das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches von Deutschland aus durchgeführt wird. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Er benötigt hierfür eine Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft (siehe Frage zum beschleunigten Fachkräfteverfahren).

6. Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers. Sie übernimmt
    • die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug),
    • soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Anerkennungsstelle und das Einholen der Zustimmung der BA sowie
    • die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.
  • Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
    Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
  • Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation zwischen 100 und 1.200 Euro sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
Das beschleunigte Verfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
IHK-Angebot:
Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart können beim beschleunigten Fachkräfteverfahren Unterstützung durch den IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte erhalten.
Kurzübersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf) von „Unternehmen Berufsanerkennung“
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:

7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

  • Bei Beantragung: Vorlage des Arbeitsvertrags bzw. des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie einer Stellenbeschreibung; dabei vergleichbare Arbeitsbedingungen beachten (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen) – die Vereinbarung des Mindestlohns reicht i. d. R. nicht aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Gehalts kann in den Fällen ohne Tarifbindung der Entgeltatlas der BA geben.
    Wir haben eine Übersicht mit Statistiken zu Löhnen und Gehältern erstellt.
  • Vor der Einstellung: Prüfung ob Aufenthaltstitel nötig ist bzw. vorliegt und keine Erwerbsbeschränkung eingetragen ist; dafür Ausweispapiere, Aufenthaltstitel plus Zusatzblatt zeigen lassen und Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren.
  • Nach (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis, dass eine Beschäftigung vorzeitig beendet wurde (keine Form vorgeschrieben). Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

8. Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte in mein Unternehmen?

Unterstützung leisten die Welcome Center in Baden-Württemberg. Für die Region Stuttgart ist der Welcome Service Region Stuttgart zuständig. Sie können sich dort zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Auf- und Ausbau einer Willkommenskultur beraten lassen. Außerdem unterstützt er internationale Fachkräfte bei zahlreichen Themen wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Bewerbungsprozess, Deutschlernen, Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc.
Möchten Sie junge Menschen aus dem Ausland ausbilden, unterstützen die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“. Auf unserer Website finden Sie die Kümmerer bei der IHK Region Stuttgart.
Unterstützung und hilfreiche Infos für ausländische Fachkräfte bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Leben in Deutschland

9. Was kann ich bzw. mein Unternehmen tun, um die Integration zu erleichtern?

Sie erleichtern Ihren ausländischen Fachkräften die Einarbeitung und Integration genauso wie Sie es auch bei neuen Mitarbeitern/-innen aus Deutschland tun sollten: durch einen durchdachten Einarbeitungsplan, Orientierungshilfen und ggf. einen Paten oder Mentoren.
Infos zum erfolgreichen Onboarding internationaler Mitarbeiter vom Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA
Praktische Tipps für Unternehmen bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Erfolgreich integrieren
Sorgen Sie für eine offene Willkommenskultur und tragen Sie mit einfachen Maßnahmen dazu bei, dass die Vielfalt in Ihrer Belegschaft zum Pluspunkt für Ihr Unternehmen wird.
Die IHK stellt umfangreiches Material zur Verfügung zu den Themen:
Ein wichtiger Punkt ist es, bezahlbaren Wohnraum für Ihre Fachkraft zu finden. Auch hier können Sie als Unternehmen unterstützen und z. B. Ihre Fachkraft bei Wohnungsbesichtigungen begleiten, bei der Übersetzung von Mietverträgen helfen, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen als besseren Nachweis für die Vermieter oder ggf. eine Unternehmenswohnung anmieten, in der die Fachkraft übergangsweise wohnen kann (Mitarbeiter-WG).
Weitere Infos in unserem Artikel Leitfaden für zeitgemäßes Mitarbeiter-Wohnen

10. Wo gibt es weiterführende Infos?

  • Umfassende Informationen für Einreisewillige und Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten, gibt es im Portal der Bundesregierung Make it in Germany
Berufsorientierung

Die Initiative Ausbildungsbotschafter

Für Schulabsolventen ist die Berufsausbildung bis heute der gängigste Einstieg in das Arbeitsleben. Sie eröffnet den Auszubildenden vielfältige und aussichtsreiche Perspektiven und legt nicht selten den Grundstein für eine sehr erfolgreiche Karriere. Immer mehr Jugendliche verlassen die Schule jedoch ohne einen konkreten Berufswunsch oder nur mit einer vagen Idee, wie es im Anschluss weitergehen soll.
Die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg geförderte Initiative Ausbildungsbotschafter trägt dazu bei, diesem Trend entgegenzuwirken. Landesweit werden Auszubildende in allgemeinbildende Schulen vermittelt, um über die berufliche Ausbildung zu informieren. In 90 Minuten vermitteln diese Ausbildungsbotschafter den Schülerinnen und Schülern einen Eindruck von ihrer Arbeit und ihren Aufgaben.
Dieser Einblick in das wirkliche Arbeitsleben baut bei Schülerinnen und Schülern Unsicherheiten ab und zeigt ihnen eine berufliche Perspektive auf. Die Ausbildungsbotschafter, die sich in einem ähnlichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler befinden, geben diesen auf Augenhöhe einen authentischen Einblick in den Ablauf einer Berufsausbildung. Sie präsentieren der Klasse ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der Ausbildung und schildern ihrem Weg in den Beruf. Über ihre eigenen Tätigkeiten hinaus geben sie in ihren Präsentationen einen Überblick über die Vielzahl anderer möglicher Ausbildungsberufe. Auch die Chancen und Möglichkeiten, die sich nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zur Fachkraft ergeben, werden von den Ausbildungsbotschaftern vorgestellt.

Vorteile für Schüler, Auszubildende und Unternehmen

Unternehmen, die Ausbildungsbotschafter entsenden, fördern den direkten Einstieg von Schulabgängern in die Berufsausbildung, sichern sich zukünftige Auszubildende und bauen ein Standbein einer systematischen und langfristigen Personalentwicklung weiter aus. Schülerinnen und Schüler bekommen authentische Einblicke in die anerkannten Ausbildungsberufe und erkennen dadurch neue Perspektiven nach dem Schulabschluss. Auszubildende bekommen die Chance, ihr Fachwissen unter Beweis zu stellen und ihre persönlichen Kompetenzen zu stärken. In einer vorbereitenden Schulung üben sie das Auftreten und Präsentieren vor Gruppen. Für ihr Engagement werden die Auszubildenden mit einem Zertifikat ausgezeichnet.

Die Ausbildungsbotschafter…

  • sind Auszubildende aller geregelten Ausbildungsberufe, die
  • mitten in der Ausbildung stehen,
  • die notwendige persönliche und fachliche Eignung mitbringen und daher
  • glaubwürdig berichten können, was an ihrem Beruf Spaß macht.
Zu den Veranstaltungen gehen immer zwei bis drei Ausbildungsbotschafter gemeinsam in eine Klasse. Normalerweise werden sie von einem regionalen Projektkoordinator begleitet. In circa 90 Minuten haben sie dann die Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern etwas mehr Klarheit über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung zu verschaffen. Zur Vorbereitung erhalten die Ausbildungsbotschafter vor ihrem ersten Einsatz eine eintägige Schulung. Folgende Schulungstermine sind derzeit in Stuttgart geplant:

Koordination und Kontakt

Die IHK Region Stuttgart und ihre Bezirkskammern unterstützen die Initiative und beschäftigen hierfür regionale Koordinatoren. Diese gewinnen und schulen die beteiligten Auszubildenden, halten den Kontakt zu Schulen, Betrieben und Ausbildungsbotschaftern und begleiten und steuern die Einsätze an den Schulen.
Wenn Sie Interesse haben, Ausbildungsbotschafter an Ihre Schule oder zu Ihrer Veranstaltung einzuladen, Ausbildungsbotschafter aus Ihrem Betrieb zu entsenden oder selber Ausbildungsbotschafter zu werden, dann nehmen Sie Kontakt zu den Koordinatoren in Stuttgart oder in den Bezirkskammern auf.
Die Leitstelle der Initiative Ausbildungsbotschafter ist beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag angesiedelt und übernimmt zentral die Aufgaben des übergeordneten Projektmanagements. Weitere Partner der Initiative sind der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg.

Ansprechpartner
In Stuttgart
Sarah Oehler
Telefon 0711 2005-1367
sarah.oehler@stuttgart.ihk.de
In Böblingen
Christiane Schullerus-Sixt
Telefon 07031 6201-8246
christiane.schullerus-sixt@stuttgart.ihk.de
Ulrike Kälber
Telefon 07031 6201-8247
ulrike.kaelber@stuttgar.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen
Brite Czaker
0711 39007-8360
birte.czaker@stuttgart.ihk.de
Michelle Preiss
0711 39007-8342
michelle.preiss@stuttgart.ihk.de
Angela Egner
0711 39007-8353
angela.egner@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Kai Bartsch
07161 67515-8435
kai.bartsch@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg
Giuseppina Wagner
07141 122-1042
giuseppina.wagner@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Eleonora Martian
07151 95969-8747
eleonora.martian@stuttgart.ihk.de

Fachpraktiker-Ausbildungen

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen

Was sind Fachpraktiker-Ausbildungen?

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, über Fachpraktiker-Ausbildungen eine besondere Form der Berufsausbildung, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist, zu absolvieren.
Diese speziellen Ausbildungsregelungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen die zuständigen Kammern auf Antrag der Auszubildenden oder ihres gesetzlichen Vertreters. Die Fachpraktiker-Ausbildungen orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe, berücksichtigen jedoch das spezielle Leistungsvermögen von Menschen mit Behinderung.

Welche Anforderungen gelten für den Ausbildungsbetrieb?

Der Betrieb muss nach Art und Umfang für den jeweiligen Beruf ausgestattet sein.
Um die Qualität der Ausbildung für diese Personengruppe zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder/-innen von Fachpraktikerberufen - zusätzlich zu der Ausbilder-Eignungsprüfung – über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.

Für welche Fachpraktiker-Ausbildungen bietet die IHK Region Stuttgart Prüfungen an?

  • Fachwerker/in für Gebäude- und Umweltdienstleistung
  • Fachpraktiker/in für Bürokommunikation
  • Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/Beiköchin)
  • Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
  • Fachpraktiker/in für Verkauf
  • Metallfeinbearbeiter/in
  • Fachpraktiker/in für Metalltechnik
  • Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druck
  • Fachpraktiker/in für Medientechnologie Druckverarbeitung

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln, und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1BBiG). Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
Wie ein Nachteilsausgleich in Prüfungen aussehen kann und wie der Antrag zu stellen ist, finden Sie im Artikel “Nachteilsausgleich bei Prüfungen”.
Die Entscheidung über die Gewähr eines Nachteilsausgleichs ist im Hinblick auf den prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stets eine Einzelfallentscheidung.
Kompetenzfeststellung außerhalb des formalen Berufsbildungssystems

ValiKom Transfer - Berufliche Kompetenzen sichtbar machen

Fachkräfte zu finden ist heutzutage schwieriger denn je. Gleichzeitig gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele Personen mit Berufserfahrung, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Menschen ohne Berufsabschluss). Durch jahrelange Berufspraxis sind sie jedoch oft ähnlich oder sogar genauso versiert wie eine gelernte Fachkraft.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „ValiKom Transfer“ (Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen) wird diesen Personen mit Hilfe eines standardisierten Validierungsverfahrens die Möglichkeit geboten, ihre beruflich erworbenen Kompetenzen (in Bezug zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss) von Berufsexpertinnen und Berufsexperten erfassen, bewerten und zertifizieren zu lassen.
Gleichzeitig ist das Verfahren ein Instrument zur Personalentwicklung und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Bundesweit führen derzeit 32 Kammern (17 Industrie- und Handelskammern, 13 Handwerkskammern und 2 Landwirtschaftskammern) das Validierungsverfahren in einer Vielzahl von Berufen durch.
Die Teilnahme an dem Validierungsverfahren ist bis zum Projektende (31. Oktober 2024) kostenfrei.
Das Validierungsverfahren zur Feststellung berufsrelevanter Kompetenzen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, wurde im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen“ (kurz „ValiKom“) von vier Handwerkskammern sowie vier Industrie- und Handelskammern konzipiert und erprobt (Laufzeit: 1. November 2015 bis 31. Oktober 2018). Es kommt der Empfehlung des Europäischen Ministerrats (Ratsempfehlung 2012/C 398/01 vom 20. Dezember 2012) nach, die Validierung der Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens auf nationaler Ebene einzuführen.

Im Folgeprojekt „ValiKom Transfer“ wurde das Validierungsangebot um weitere Kammerstandorte und Berufe ergänzt. Eine aktuelle Aufstellung, welche zuständigen Stellen für welche Berufe Validierungsverfahren anbieten, ist unter auf der Webseite des Validierungsverfahrens ersichltich ersichtlich.

Chancen des Validierungsverfahrens – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit dem Validierungsverfahren erhalten berufserfahrene Personen, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre berufsrelevanten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind. Auf Basis der Bewertung wird ein Validierungszertifikat von der zuständigen Stelle (z. B. der Industrie- und Handelskammer) ausgestellt.
Das Validierungszertifikat der Kammer kann bspw. Arbeitssuchende im ‎Bewerbungsprozess unterstützen und die ‎Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann ‎aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder ‎einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen‎. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht.
Nicht selten motiviert das Validierungsverfahren Teilnehmende dazu, sich über das Verfahren hinaus weiterzubilden. Manche stellen sich danach den Herausforderungen einer Externen-/Weiterbildungsprüfung (Aufstiegsweiterbildung) oder entscheiden sich für eine Weiterbildung im Rahmen von Zertifikatslehrgängen (Anpassungsweiterbildung).
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen. Zusätzlich können auf Basis des ‎Validierungszertifikats Entwicklungspotentiale identifiziert und gezielte Weiterqualifizierungen durchgeführt werden.
Nicht zuletzt bedeutet das Zertifikat eine besondere Wertschätzung des beruflichen Könnens der Mitarbeitenden und stärkt damit die Mitarbeiterbindung. Außerdem können Arbeitgeber dadurch signalisieren, dass sie an einer langfristigen Zusammenarbeit und der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden interessiert sind. ValiKom Transfer ist damit ein Instrument zur Personalentwicklung und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Bisher haben Arbeitgeber:
  • Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam gemacht,
  • Mitarbeitende für die Teilnahme an der Fremdbewertung freigestellt,
  • Mitarbeitende im Validierungsverfahren unterstützt und
  • die eigenen Räumlichkeiten für die Fremdbewertung ihrer Mitarbeitenden zu Verfügung gestellt.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen

Zielgruppe

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen,
  • die unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
  • im In- und/oder Ausland
  • beruflich relevante Kompetenzen erworben haben,
  • diese aber nicht durch einen formalen Berufsabschluss nachweisen können.
Konkret bedeutet dies, dass an dem Verfahren Personen teilnehmen können, die keinen formalen Berufsabschluss haben oder nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind (sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger). Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Deutsche, Personen mit Migrationshintergrund sowie Geflüchtete.
Unter die Zielgruppe fallen auch Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) haben.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse.

Berufe im Validierungsverfahren

Die IHK Region Stuttgart bietet Validierungsverfahren in folgenden Berufen an:

Kaufmännische Berufe

  • Kaufleute für Büromanagement
  • Mediengestalter/in Digital und Print – Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
  • Verkäufer/in
  • Kaufleute im Einzelhandel

Hotel- und Gastroberufe

  • Koch/Köchin
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Restaurantfachleute
  • Fachleute für Systemgastronomie
  • Hotelfach- und Kaufleute

Gewerblich-technische Berufe

  • Fachlagerist/in und Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Maschinen- und Anlagenführer/in
  • Technischer Produktdesigner/in – Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  • Industrieelektriker – Fachrichtung Betriebstechnik
  • IT-Systemelektroniker/in
  • Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik
  • Fachinformatiker/in – Fachrichtung Systemintegration
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
In dem Projekt werden bundesweit auch Validierungsverfahren in handwerklichen Berufen und landwirtschaftlichen Berufen angeboten. Hierfür sind die projektbeteiligten Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern zuständig. Eine vollständige Liste unseres Berufsangebots sowie die jeweiligen Ansprechpersonen vor Ort finden Sie auf der Webseite des Westdeutschen Handwerkskammertags:

Liste der Berufe

Ansprechpartner vor Ort
 

Ablauf des Validierungsverfahrens

Das Validierungsverfahren erfolgt in vier Schritten:

1. Information und Beratung

Vor Eintritt in das Validierungsverfahren erhalten interessierte Personen im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs durch die zuständige Kammer Informationen zum Verfahren, zu den Dokumenten, die für das Verfahren benötigt werden, sowie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Referenzberufs. Der Referenzberuf entspricht einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Außerdem wird geklärt, ob andere Maßnahmen in Frage kommen, z.B. die sog. „Externenprüfung“ (= Teilnahme an einer regulären Abschlussprüfung) oder eine Anerkennung im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG).

2. Dokumentation (mit Selbsteinschätzung)

Anschließend dokumentiert die interessierte Person ihre berufsrelevanten Erfahrungen und Kompetenzen mit einem Lebenslauf. Danach schätzt sie ihre beruflichen Kompetenzen in Bezug auf den Referenzberuf ein. Dafür wird ein Selbsteinschätzungsbogen genutzt (wird von der Kammer ausgehändigt). Diese Einschätzung bildet die Basis für die Entscheidung, ob in der Fremdbewertung alle oder nur einzelne Tätigkeitsbereiche bewertet werden. Bei Bedarf unterstützt die Kammer beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsbogens.

3. Bewertung

Nach Abschluss der Selbsteinschätzung stellt die Person einen Antrag (Formular wird von der Kammer ausgehändigt), um am Validierungsverfahren teilnehmen zu können. Die Antragsunterlagen werden anschließend von der für den Beruf zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer ausgewertet, um festzulegen, in welchen Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs eine Fremdbewertung durch eine Berufsexpertin bzw. einen Berufsexperten durchgeführt werden sollte.
Zur Vorbereitung der Fremdbewertung führen die Berufsexpertin oder der Berufsexperte zusammen mit der Kammermitarbeiterin oder dem Kammermitarbeiter ein Beratungsgespräch mit der oder dem Antragstellenden, um die nach der Selbsteinschätzung vorhandenen Kompetenzen mit den Anforderungen des Berufsbildes abzugleichen und den Umfang der Fremdbewertung einvernehmlich final abzustimmen. Darüber hinaus werden die Inhalte, Instrumente und der Ablauf der Fremdbewertung erklärt.
Am Tag der Bewertung (wird vom der/dem Teilnehmenden zusammen mit der/dem Kammermitarbeitenden und dem Experten/der Expertin terminiert) kommen verschiedene praxisorientierte Instrumente zum Einsatz, durch welche die Antragstellenden nachweisen können, dass sie in der Lage sind, die für den Referenzberuf maßgebenden Tätigkeiten auszuüben. Zu den gängigen Instrumenten des Validierungsverfahrens gehören z.B. die Arbeitsprobe, das Fachgespräch oder auch die Probearbeit. Die Instrumente werden häufig miteinander kombiniert. Die Fremdbewertung wird immer durch mindestens zwei Personen, darunter mindestens eine Berufsexpertin oder ein Berufsexperte, durchgeführt.

4. Zertifizierung

Abhängig davon, ob die Antragstellenden alle oder nur einige Tätigkeitsbereiche des Referenzberufs in der Fremdbewertung ausführen konnten, erhalten sie von der zuständigen Kammer ein Validierungszertifikat, das die volle oder teilweise Gleichwertigkeit der beruflichen Kompetenzen mit dem gewählten Berufsabschluss bescheinigt.
Das Zertifikat kann für den aktuellen Arbeitgeber verwendet werden. Gleichwohl dient es allen weiteren beruflichen Entscheidungen.
Nach der Zertifizierung kann die/der Teilnehmende eine Anschlussberatung der Kammer in Anspruch nehmen (wenn gewünscht), bspw. um nächste Weiterbildungsschritte zu besprechen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Weitere Informationen

Projektleitung

Westdeutscher Handwerkskammertag
www.whkt.de

Bildungspolitische Steuerung

Deutscher Handwerkskammertag
www.zdh.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
www.dihk.de

Wissenschaftliche Begleitung

Projektförderung

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (11/2018-10/2024).

IHK-Berufsorientierungsangebote für Schulen im Landkreis Esslingen

Mit diesem Bestellformular für unsere Angebote möchten wir Lehrkräfte bei der Berufsorientierung unterstützen! 
Wirtschaft und Schule

Ziele und Inhalte der Bildungspartnerschaften

Im Leitfaden zum Thema Bildungspartnerschaften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2691 KB) finden Sie wertvolle Tipps und Ideen für Ihre bestehenden und neuen Kooperationen. Wenn in Ihrer Schule oder Ihrem Unternehmen Interesse an einer Bildungspartnerschaft oder bei der Weiterentwicklung der Angebote besteht, dann kontaktieren Sie einfach unsere Ansprechpartner. Diese finden Sie für die jeweiligen Landkreise unter Kontakt.
Bildungspartnerschaften sind Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen, die über den bereits gegebenen Standard (etwa Berufswegeplanung, BORS, BOGY) hinausgehen. Unternehmen, die sich in einer Bildungspartnerschaft einbringen, handeln vorausschauend und nachhaltig. Sie setzen sich schon heute mit den Arbeitnehmern von morgen auseinander und können so nicht nur ihren Bedarf besser planen, sondern auch hilfreiche Impulse setzen und so zu einer Verbesserung der Ausbildungsreife beitragen.
Auf Initiative der IHK wurde im November 2008 die „Vereinbarung über den Ausbau von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen in Baden-Württemberg” zwischen der Landesregierung und Vertretern der Wirtschaft geschlossen. Im März 2012 wurde diese mit der „Vereinbarung über die Weiterentwicklung von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen in Baden-Württemberg“ fortgeschrieben.
Die Vereinbarungen dienen als Grundlage für den Ausbau und die Verbreitung von Bildungspartnerschaften sowie deren Intensivierung und Weiterentwicklung. Ihre Umsetzung soll darauf hinwirken, dass jede weiterführende allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg eine Kooperation mit einem Unternehmen eingeht und pflegt.
In den Vereinbarungen einigten sich die Unterzeichner auf folgende Ziele und Standards:

Die Ziele

  • Stärkung der ökonomischen Bildung sowie des unternehmerischen Denkens und Handelns
  • Stärkung von Bildungsangeboten im MINT-Bereich (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik)
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf
  • Verbesserung der Ausbildungsreife sowie der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Schüler
  • Errichtung und Pflege eines nachhaltigen Netzwerkes

Die Standards

  • Die Zusammenarbeit ist längerfristig angelegt.
  • Die Zusammenarbeit beruht auf einer schriftlichen Grundlage in Form eines Kooperationsprotokolls, einer gemeinsamen Jahresplanung oder einer Kooperationsvereinbarung. Diese beinhaltet unter anderem Ansprechpartner, Ziele, Inhalte und geplante Aktivitäten.
  • Die Partnerschaft ist möglichst breit in Schule und Unternehmen verankert.
  • Die Projekte beziehen neben den Vorgaben des Bildungsplans die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die Anforderungen der regionalen Wirtschaft mit ein.
  • Die Kooperationspartner treffen sich regelmäßig zur Reflektion und Weiterentwicklung ihrer Zusammenarbeit
  • Die Aktivitäten der Zusammenarbeit werden nach innen und außen transparent und nachvollziehbar gestaltet, dokumentiert und kommuniziert (Handbuch, Protokolle, Öffentlichkeitsarbeit, Infoveranstaltungen).
Die Industrie- und Handelskammer unterstützt mit einem kompetenten Team den Ausbau und die Förderung von Bildungspartnerschaften. Die IHK-Mitarbeiter kümmern sich um die Vermittlung, Ausgestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen Schulen und deren Partnerbetrieben.
Inzwischen kooperieren bereits 90 Prozent der allgemein bildenden weiterführenden Schulen in der Region Stuttgart mit Partnern aus der Wirtschaft. Nun geht es vor allem darum, die Qualität der Angebote zu steigern und die Partnerschaften nachhaltig zu festigen und zu intensivieren.

Beratungsangebot für Studienaussteiger

Alternativen zum Studium

Was tun, wenn das Studium nicht die richtige Entscheidung war?
Es gibt viele Gründe, ein Studium abzubrechen: Falsche Fächerwahl, fehlendes Geld oder der Wunsch nach mehr Praxis können solche Gründe sein. Dann heißt es: Nicht über vermeintliches Scheitern grübeln, sondern die Chance ergreifen und einen neuen Weg einschlagen. Neben einem Wechsel der Hochschule oder des Studienfaches kann die Neuorientierung zu einem Weg außerhalb des akademischen Bildungssystems führen. Denn Studienaussteiger sind bei vielen Ausbildungsbetrieben sehr gefragt.
Wenn Sie den Weg der dualen Berufsausbildung einschlagen möchten, beraten wir Sie gerne individuell  über das Projekt „Azubi gesucht“ und durch unsere Ausbildungsberater zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, einen IHK Aus- und Weiterbildungsabschluss zu erlangen.
Studienaussteiger können eine zeitlich verkürzte Ausbildung mit einem der folgenden Programme absolvieren:
Um allen Studierenden, die ihr Studium ohne Abschluss beenden, neue berufliche Perspektiven zu eröffnen, haben die IHK und die Agentur für Arbeit Stuttgart ihre Stärken in einer Kooperation gebündelt. Auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen zu deren Beratungsleistung. Einen landesweiten Überblick über die einzelnen Projekte und Angebote für Studienabbrecher der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg finden Sie in der Übersicht des BWIHK. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB)
Weitere interessante Informationen für Studienaussteiger finden Sie auf dem „Onlineportal Studienabbruch“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
 
IHK hilft

Personalbedarf vorausplanen

Mithilfe des IHK-Demografierechners Baden-Württemberg können Sie Ihre betriebliche Altersstruktur analysieren und sehen, welchen Ersatzbedarf an Mitarbeitern, Fach- und Führungskräften Sie in den nächsten Jahren haben werden. Die interaktive Webanwendung zeigt Ihnen außerdem, wie Sie im Vergleich innerhalb Ihrer Region oder Branche dastehen.
Sie können sich mit wenigen Angaben zu Ihrem Unternehmen (Beschäftigtenzahl, Branche, Region) einen raschen Überblick verschaffen, oder durch die Eingabe detaillierter Daten (Anzahl der Beschäftigten nach Berufen und Altersgruppen) einen genauen Überblick über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf Ihre Belegschaft erhalten. Der Demografierechner ist kostenfrei und intuitiv bedienbar.
Aufgrund von Datenschutzbestimmungen werden Ihre Eingaben nicht gespeichert. Sie können diese jedoch sichern und Ihre Eingaben jederzeit hochladen um die Analyse fortzusetzen. Ihre Analyseergebnisse können Sie sich zudem auch als pdf-Datei ausgeben lassen.
Der Demografierechner bietet Ihnen damit fundierte Erkenntnisse als Basis für Ihre Personalstrategie. So können Sie sich rechtzeitig auf das künftige Ausscheiden von Fachkräften und Leistungsträgern vorbereiten, indem Sie zum Beispiel Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten zu Fach- und Führungskräften forcieren oder diese von außen dazugewinnen.
Neben dem IHK-Demografierechner gibt es bei der IHK weitere Instrumente und Angebote zum Thema Personalplanung:
IHK hilft

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen: 
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.
Ausbildung hoch 3 im IT-Bereich

Innovatives Ausbildungsmodell gegen den Fachkräftemangel in der IT-Branche

Die IT-Branche ist mit am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen, den viele Unternehmen im Landkreis Böblingen derzeit beklagen. Mit dem Karriereprogramm „Ausbildung hoch 3 im IT-Bereich“ macht die IHK-Bezirkskammer Böblingen in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. und der Gottlieb-Daimler-Schule 2 in Sindelfingen ein attraktives Angebot, das insbesondere Abiturienten für eine Ausbildung in der IT-Branche überzeugen soll.
Das Karriereprogramm setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Einer Berufsausbildung zum Fachinformatiker, einem IHK-Zertifikatslehrgang zum „IT Project Coordinator“ und einem Praxisstudium zum „Operativen IT-Professional“ inklusive Ausbildereignungsprüfung. „Mit der Kombination von Aus- und Weiterbildung können Jugendliche mit Abitur oder fachgebundener Hochschulreife gleich drei IHK-Abschlüsse in nur drei Jahren erwerben und bewegen sich damit auf derselben Bildungsstufe wie Studierende mit Bachelorabschluss“, erklärt Tilo Ambacher, Stellvertretender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer und Leiter des Referats Berufsbildung und fügt hinzu: „Das Modell eignet sich auch gut dazu, Auszubildende langfristig im Unternehmen zu halten, da sich mit dem Abschluss weitere Karriereoptionen eröffnen.“ Derzeit sei es oft so, dass fertig Ausgebildete das Unternehmen für ein Studium direkt wieder verlassen.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter, Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
Follow us!
IHK hilft

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur  Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Information für Auszubildende

Probleme in der Ausbildung? Wir helfen dir weiter!

Du hast Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat richtig Stress und hast daher schon einmal daran gedacht, deine Ausbildung abzubrechen? Wir beraten und unterstützen dich – damit du dranbleiben oder bei einem nicht vermeidbaren Abbruch einen neuen Weg für dich finden kannst.
Wir beraten dich telefonisch oder persönlich in Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. 
Du erreichst die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Was wir für dich tun:

  • Wir hören uns deine Probleme an und nehmen diese ernst
  • Wir überlegen mit dir gemeinsam, was du tun kannst, damit es für dich gut weitergeht
  • Wir sprechen – wenn du das willst – mit deinem Ausbilder, mit deiner Berufsschule oder anderen Personen, die eine Rolle für deinen Erfolg spielen
Unser Ziel ist deine erfolgreiche Berufsausbildung! In einem Beruf, der dir eigentlich gefällt oder wenn eine andere Ausbildung besser für dich passen würde. Da ein Ausbildungsabbruch häufig neue Probleme mit sich bringt, solltest du diesen gut überlegen. Sprich deine Themen daher offen an. Alles was wir besprechen oder für dich tun, behandeln wir streng vertraulich.

Förderung:

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
   
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
   
IHK-Angebote für Eltern

Das eigene Kind bei der Berufsorientierung unterstützen

Eltern sind eine wichtige Unterstützung und gefragte Ratgeber bei der Berufswahl ihrer Kinder. Die IHK unterstützt Sie als Eltern hierbei mit verschiedenen Angeboten.

Online informieren

Umfangreiche Informationen über die dualen Ausbildung, Karrierewege, Bewerbung und wie Sie Ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können, gibt es auf dem  Infoportal „Ja zur Ausbildung“ des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bietet Jugendlichen und deren Eltern, mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co., Einblicke in die duale Ausbildung. Auf www.gut-ausgebildet.de finden Sie ergänzend Videos zu verschiedenen Ausbildungsberufen.

Beratung durch die IHK

Gerne beraten wir Sie – auch gemeinsam mit Ihrem Kind – in einem persönlichen Gespräch zu Ausbildungswegen, Karrierechancen und der dualen Ausbildung. Sprechen Sie uns an!
Regelmäßig finden in der IHK „Elterncafés“ statt. Das sind Veranstaltungen, bei denen Sie sich in entspannter Atmosphäre über Ausbildungswege für Ihr Kind informieren können. Wir informieren Sie hier über aktuelle Termine.
Oft gibt es auch in der Schule verschiedene Angebote zur Berufsorientierung. Fragen Sie am besten direkt an der Schule Ihres Kindes nach.

Ausbildungsplatz finden

In der IHK-Lehrstellenbörse veröffentlichen viele Ausbildungsbetriebe in der Region ihre freien Praktikumsplätze und Lehrstellen. Die IHK-Ausbildungsexpertinnen und -experten des Projekts „Azubi gesucht – IHK-Bewerbervermittlung“ beraten ihr Kind gerne persönlich, um einen Beruf zu finden, der zu seinen Talenten und Stärken passt. Anschließend stellen Sie bei Interesse Kontakt zu potenziellen Ausbildungsbetrieben her und unterstützen bei der Bewerbung.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
IHK hilft

Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Aber auch in der IHK-Lehrstellenbörse können Sie kostenlos Ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können, 
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

Montag, 21.09.2020

Visionen für Morgenmacher


Die Innovation und Digitalisierung verspricht viel: Wie aber werden wir stetig wachsender Herausforderungen zeitgemäß begegnen? Wie können wir Arbeitsplätze erhalten? Wie vermitteln wir jungen Menschen den richtigen Umgang und die entsprechenden Fähigkeiten für die digitalen Herausforderungen?
Melden Sie sich bereits jetzt auf unserer Vormerkliste unverbindlich für die Veranstaltung an.

Folgende Themen erwarten Sie am Montag

#Zukunftszenarien  #Positive Psychology  #Leadership Mindset  #Digitale Kulturen  #Maschinelles Lernen / Künstliche Intelligenz

Ablauf

Die Veranstaltung beginnt mit einem “fliegenden Start” um 9.30 Uhr mit kurzen Beiträgen auf der Showbühne inmitten der Begleitausstellung. Um 10 Uhr eröffnet die Keynote das Tagesprogramm . Danach splittet sich das Programm in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops). Nach der Mittagspause folgt die Diskussionsrunde „Unterm Weinberg“, alternativ kann die Begleitausstellung besucht oder die Zeit zum netzwerken genutzt werden. Ab 14:10 Uhr splittet sich das Programm wieder in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops) und endet um 16.50 Uhr.
Direkt im Anschluss an das Tagesprogramm folgt die Abendveranstaltung “Stadtentwicklung / Internationale Bauaustellung 2027 / Smart City”. 

Impulsgeber waren 2019 neben anderen

Stefan Krebs, CIO/CDO, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg
Karl-Heinz Land, Autor zu Themen der digitalen Transformation, neuland GmbH & Co. KG
Stefan Hentschel, Google Germany
Jürgen Winterholler, Rolls-Royce Power Systems AG
Klaus Bürg, Amazon Webservices DACH
Tobias Baur, TRUMPF
Robert Günther, facebook Inc.
Prof. Dr. Johannes Maucher, Hochschule der Medien, Stuttgart
Jan Brecke, Buchautor – Singularity Leadership
Navigation zu den anderen Wochentagen: Mo - Di - Mi - Do - Fr
IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt  Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
IHK hilft

Ausländische Mitarbeiter beschäftigen

Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet. Eine erste Übersicht zum Thema finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – wer darf kommen?
Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern außerhalb der EU beschäftigt, muss einige Regeln beachten. Die IHK informiert und hilft bei der Überwindung bürokratischer Hürden für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gelten besondere Regelungen. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte können seit März 2020 leichter einwandern. Darüber informieren wir Sie in unserem Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Auch Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden.
Wer Unterstützung bei der Suche nach ausländischen Fachkräften benötigt, findet hier entsprechende Anlaufstellen oder kann sich an den Welcome Service Region Stuttgart wenden.
Wer Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte ausbilden möchte, findet Unterstützung bei den Kümmerern des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK.

Die IHK unterstützt

Fragen und Antworten zur Ausbildung von Geflüchteten

1. Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Geflüchtete in Deutschland eine Ausbildung machen?

Bevor Sie Geflüchtete einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Diesen erkennen Sie an den Ausweisdokumenten.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach § 24 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) oder mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst aus wichtigen Gründen nicht möglich) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer mehrmonatigen Wartezeit eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Sie müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, die in die Ausweispapiere eingetragen wird.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Kopie der Ausweisdokumente und Aufenthaltspapiere für die Dauer der Ausbildung bzw. Beschäftigung aufzubewahren.

2. An wen sollte man sich als Ausbildungsbetrieb wenden bzw. wer sollte informiert werden, wenn man einen Geflüchteten ausbilden möchte?

Die meisten Geflüchteten haben in der Regel eine zuständige Ansprechperson beim Jobcenter (Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis) oder der Agentur für Arbeit (Asylsuchende und Geduldete). Diese sollte zunächst informiert werden. Falls bei Asylsuchenden und Geduldeten die Arbeitserlaubnis noch fehlt, empfiehlt es sich, die Ausländerbehörde direkt anzusprechen.
Die jeweils zuständigen Kammern bieten individuelle Beratung zum Thema Ausbildung von Geflüchteten an. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Sie noch keinen passenden Kandidaten beziehungsweise Kandidatin gefunden haben. Wir unterstützen Sie bei der Suche.

3. Welchen Weg sollte ein Ausbildungsbetrieb gehen, wenn er einen Geflüchteten erfolgreich ausbilden möchte?

Einen bewährten Einstieg bieten ein Berufsorientierungspraktikum (max. drei Monate) und/oder eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ). Die EQ kann mit einem Sprachkurs kombiniert werden. Danach könnte sich die Ausbildung anschließen.
Ziel ist das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch und die schrittweise Integration in das Ausbildungssystem und das Unternehmen.

4. Welche Sprachkenntnisse sollten Geflüchtete für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung mitbringen?

Das Sprachniveau wird definiert nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Erfahrungswerte zeigen, dass folgende Sprachniveaus erreicht sein sollten:
→ für eine Einstiegsqualifizierung (EQ): idealerweise ab B1-Niveau (fortgeschrittene Sprachverwendung)
→ für eine Ausbildung: idealerweise ab B2-Niveau (selbstständige Sprachverwendung).
Informationen zum Sprachniveau Ihres/-r Bewerbers/-in finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Sprachstandsfeststellungen veranlassen, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

5. Wie kann ein Ausbildungsbetrieb für eine Ausbildung relevante Kompetenzen der Geflüchteten feststellen?

Am besten können Sie sich im Rahmen eines Praktikums von den Fertigkeiten Ihrer Bewerberin/Ihres Bewerbers überzeugen.
Zur Feststellung beruflicher Qualifikationen und Fähigkeiten bieten die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK so genannte Kompetenzfeststellungstests an.

6. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Azubi und den Ausbildungsbetrieb?

Betriebe können eine Förderung für eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) erhalten. Ziel ist die anschließende Übernahme des Geflüchteten in eine Ausbildung durch den Betrieb. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen die Praktikumsvergütung in Höhe von 262 Euro monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und die Sozialversicherungspauschale. Der Geflüchtete kann parallel die Berufsschule oder (wenn er nicht mehr berufsschulpflichtig ist) einen BAMF-Sprachkurs bei einem Bildungsträger besuchen (Alter der Teilnehmer/-innen max. 35 Jahre).
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Dies ist ein individueller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Asylbewerber können während einer betrieblichen Berufsausbildung (oder auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums) durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei schulischen Ausbildungen kann es Leistungen nach dem BAföG auch ohne deutschen Pass geben, wenn der Geflüchtete langfristig in Deutschland bleiben darf oder schon lange in Deutschland lebt. Einzelheiten regelt § 8 BAföG.
Die zuständigen Ansprechpersonen bei Jobcenter/Agentur für Arbeit bzw. den Stadtverwaltungen/Landratsämtern beraten ebenfalls zu diesem Thema.

7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit bietet Geflüchteten und Betrieben Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) an. Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten intensive Betreuung vor und während der Ausbildung, unter anderem Stütz- und Förderunterricht. Auch die Ausbildungsbetriebe werden bei administrativen/organisatorischen Aufgaben unterstützt und bei der Ausbildung begleitet.
Die IHK unterstützt im Rahmen des Projekts „Erfolgreich ausbilden!“ kleine und mittlere Unternehmen, wenn besondere Herausforderungen während der Ausbildung auftreten wie Schwierigkeiten in Betrieb und Berufschule, Konflikte oder Probleme beim Azubi.
Daneben können die Leistungen des Senior-Experten-Service (SES) in Anspruch genommen werden: Erfahrene Expertinnen und Experten im Ruhestand unterstützen Auszubildende als persönliche Coaches und Vertrauenspersonen während der Ausbildung (Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen VerA).

8. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es an den Berufsschulen?

An manchen Berufsschulen sind Flüchtlings- beziehungsweise Integrationsklassen für EQ-Praktikanten und Azubis eingerichtet. Es gibt auch EQ-Förderklassen mit integriertem Sprachkurs sowie Sprachförderung während der Ausbildung. Bitte sprechen Sie uns oder die zuständige Berufsschule direkt an.
An den Berufsschulen in Stuttgart gibt es Ausbildungsmanager/-innen zur Unterstützung und Sprachförderung der Azubis. Die Kontaktdaten finden Sie in einem Flyer der Stadt Stuttgart.
Nützliche Infos hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt:

9. Wie kann ich meinen Azubi beim Deutschlernen unterstützen?

Integration gelingt zu einem großen Teil über Sprache – gute Voraussetzungen dafür bietet der Arbeitsplatz mit dem Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen.
Sie können Ihren Azubi darüber hinaus unterstützen – zum Beispiel, indem Sie die Kosten für einen Sprachkurs übernehmen, selbst ein Deutschtraining oder Lernmaterial anbieten oder ihm einen Sprachmentoren zu Seite stellen. Übrigens müssen betriebliche Deutschkurse nicht mehr vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten wie vergünstigte Kurse.

10. Wie kann ich meinen Azubi bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Unternehmen können ihre Auszubildenden vielfach unterstützen, damit sich diese gut auf die Prüfungen vorbereiten können. Hilfreich sind neben Lernmaterialien und Vorbereitungskursen vor allem Hinweise für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat praktische Tipps für Unternehmen und Auszubildende zusammengestellt:

11. Wohin wende ich mich, wenn ich vermute, dass mein Azubi traumatisiert ist?

An die hier aufgeführten Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema:

12. Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in meinem Unternehmen abschließen?

Für die Dauer der Ausbildung können Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG), bzw. bei nicht-gesichertem Lebensunterhalt eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs möglich mit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Aufenthaltserlaubnis bzw. Ausbildungsduldung.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. In der Mitteilung sind auch der Zeitpunkt des Abbruchs sowie Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.
Wird das Ausbildungsverhältnis abgebrochen oder vorzeitig beendet, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. dem Geduldeten einmalig eine Duldung für 6 Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt.
Wichtig: Personen, die vor dem 01.03.2024 im Besitz einer Ausbildungsduldung waren und die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) erfüllen, können bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen, um aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.
Die Zeiten der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zählen im Gegensatz zur Ausbildungsduldung zu den notwendigen Voraufenthaltszeiten für eine mögliche spätere Niederlassungserlaubnis.

13. Wie erfolgt der Übergang nach erfolgreicher Ausbildung in eine Beschäftigung?

Beschäftigen Sie den Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer bzw. Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen weiter oder findet er eine seiner beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit).
Dafür muss er außerdem
  • einen Pass(-ersatz) besitzen,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Stufe B1 GER – Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsprüfung reicht i. d. R. aus)
Damit die Übernahme von Ausbildung in Beschäftigung gut gelingt: Mit der Freiburger Checkliste (pdf) können sich Unternehmen und Azubis gut auf die notwendigen Schritte zum Übergang von der Ausbildungsduldung („3“) in den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung („+2“) vorbereiten. → Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung (ca. 6 Monate vor geplantem Ausbildungsende)
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. erhält der Geduldete einmalig eine Duldung für 6 Monate, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

14. Welche Möglichkeit bietet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete?

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben. 
Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).

15. Wo finde ich weitere Tipps und Hinweise?

Erklärfilm, Booklets und Broschüren

Berufsperspektiven in verschiedenen Sprachen

Ein System der Berufsausbildung ist in den meisten Herkunftsländern der Geflüchteten nicht vorhanden. Hier finden Unternehmen mehrsprachige Hilfsmittel, um zu zeigen, wie die duale Berufsausbildung in Deutschland funktioniert.

Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung

Der Erklärfilm stellt das duale Ausbildungssystem und eine Auswahl der über 330 verschiedenen Ausbildungsberufe kurz und knapp vor. Neben einer deutschen Fassung gibt es den Film auch mit Untertiteln in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya.
Erklärfilm Deutsch
Erklärfilm Englisch
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Erklärfilm Arabisch
Erklärfilm Farsi
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Erklärfilm Tigrinya
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Der Film des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge soll Unternehmen dabei helfen, Geflüchtete für die duale Berufsausbildung zu begeistern.
Erklärfilm „Duale Ausbildung“ in ukrainischer Sprache – IHK просто пояснює, що таке «дуальна освіта»
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Booklet „Ausbildung im Unternehmen – berufliche Perspektiven in Deutschland”

Das zweisprachiges Booklet des DIHK zur dualen Berufsausbildung in Deutschland gibt es in den Varianten Arabisch, Farsi, Pashtu und Tigrinya. Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete und skizziert die beruflichen Perspektiven, die eine duale Berufsausbildung in Deutschland eröffnet. Die Booklets können Sie hier herunterladen.
Bei Interesse an Bestellung der Papierversionen wenden Sie sich bitte direkt an den DIHK-Verlag unter www.dihk-verlag.de.

Elternratgeber: Berufsausbildung in Deutschland

Infos rund um die Berufsausbildung, Fördermöglichkeiten und Perspektiven in 17 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Chinesisch).

Ausbildung in Deutschland – Broschüre in einfacher deutscher Sprache

Die Broschüre „Ausbildung in Deutschland: Gestalte deine Zukunft – Chance Ausbildung” gibt es in einfacher Sprache und im Sprachniveau B1. Sie zeigt die Argumente für eine duale Berufsausbildung auf, stellt über 40 Berufe aus den unterschiedlichsten Bereichen vor und gibt wertvolle Tipps für Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

Website „Planet Beruf“

Infos und Arbeitsblätter in einfacher Sprache zur Berufsorientierung, Berufswahl und Bewerbung stellt die Bundesagentur für Arbeit auf „Planet Beruf“ im Download-Bereich zur Verfügung. In der Rubrik „100 Fachbegriffe“ werden wichtige Begriffe aus 10 Berufsbereichen erläutert und in 12 Sprachen übersetzt. 

Website „Einfach Zukunft“

Die Website der Bundesagentur für Arbeit und SchuleWirtschaft Deutschland informiert zur Berufsausbildung in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Ukrainisch. Junge Geflüchtete berichten über ihren Werdegang, ihre Entscheidung für eine duale Berufsausbildung sowie über die Unterstützung, die sie erfahren haben. Daneben gibt es hilfreiche Tipps und Links zu den Themen Ausbildung und Bewerbung.

Website „Meine Berufserfahrung“

Die Website der Bertelsmannstiftung will eine schnelle Selbsteinschätzung über das Ausmaß beruflicher Vorerfahrung in verschiedenen Berufen ermöglichen. Damit soll die Vermittlung in Praktika, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit erleichtert werden. In drei bis fünf Minuten kann der/die Teilnehmende mittels Fotos und Tätigkeitsbezeichnungen in zwölf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch) zeigen, mit welchen konkreten beruflichen Handlungen eines deutschen Referenzberufs er/sie vertraut ist. Derzeit steht das Angebot für 30 Berufe zur Verfügung. Das integrierte Berufs-ABC beinhaltet Infos zu den einzelnen Berufen sowie wichtige Begriffe und Tätigkeiten in verschiedenen Sprachen.
Kennenlernen vor der Ausbildung

Praktikumsbörse für Geflüchtete

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist und bleibt die Eintrittskarte in eine berufliche Zukunft und sichert Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte. Manche Talente sind aber nicht auf den ersten Blick erkennbar und zeigen sich erst bei der praktischen Arbeit im Betrieb. Ein betriebliches Praktikum kann den Einstieg in die Arbeitswelt ebnen: Dort können praktische Kenntnisse vermittelt und sprachliche Kompetenzen erweitert werden. Beide Seiten können sich kennen lernen.
Mit der Praktikumsbörse für geflüchtete Menschen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Plattform zur Vermittlung von Praktikumsplätzen geschaffen. Unternehmen, die Geflüchteten eine Praktikumsmöglichkeit anbieten möchten, können ihre Stelle dort einfach selbst einstellen und mit Praktikumsinteressierten direkt in Kontakt treten.
Wollen Sie einen Ausbildungsplatz für einen Geflüchteten zur Verfügung stellen und ihn vorher im Rahmen eines Praktikums kennenlernen? Freie Plätze können Sie in die IHK-Lehrstellenbörse einstellen. Um Zugangsdaten anzufordern, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Bundesweites IHK-Aktionsprogramm

Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Unternehmensnetzwerk

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© NUIF
Das Video zeigt, was das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge seinen Mitgliedern bietet.
Mehr als 150 Unternehmen aus der Region Stuttgart sind dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) beigetreten, bundesweit sind es rund 3.800. Mit Ihrem Beitritt können auch Sie Ihr Engagement zur Integration Geflüchteter sichtbar machen.
Vernetzen Sie sich mit anderen Unternehmen in Ihrer Region und bundesweit – virtuell in Webinaren oder persönlich auf Netzwerk-Veranstaltungen. Nutzen Sie den internen Bereich der Website des Netzwerks, um sich mit kurzen und prägnant aufbereiteten Informationen zum Thema Integration zu versorgen.
Sie können sich kostenlos beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge registrieren, das Mitglieder-Signet herunterladen und Ihr Engagement Ihren Kunden und der Öffentlichkeit zeigen.
Kontakt zum NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge:
Telefon 030 20308-6550 oder E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

IHK-Aktionsprogramm

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist ein Baustein des bundesweiten IHK-Aktionsprogramms „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“. Mit diesem Programm übernehmen die IHKs Verantwortung und engagieren sich mit vielfältigen Initiativen, um einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung zu leisten. Die IHKs haben für ihre Mitgliedsunternehmen ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aufgebaut.
Vom Start des Aktionsprogramms 2016 bis einschließlich 2019 investiert die IHK-Organisation dafür ein Gesamtvolumen von insgesamt rund 62 Millionen Euro und setzt rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit ein.
Neben der Vernetzung vor Ort werden die Kammern in den folgenden Bereichen aktiv. Sie
  • informieren und beraten Betriebe,
  • geben jungen Flüchtlingen berufliche Orientierung,
  • helfen ihnen bei der Vermittlung in Ausbildung,
  • unterstützen Neuankömmlinge bei Spracherwerb und Gesellschaftskunde,
  • begleiten Betriebe bei der Qualifizierung und Ausbildung von geflüchteten Menschen,
  • ordnen Kompetenzen ein und erfassen diese,
  • vermitteln seit mehr als 25 Jahren Zugewanderte in Qualifizierungsangebote und
  • helfen ihnen bei Existenzgründungen.

Anfang 2019 hat die IHK-Organisation eine Zwischenbilanz nach drei Jahren IHK-Aktionsprogramm (pdf) vorgelegt, die ergab, dass das Thema Integration von Geflüchteten weiterhin große Bedeutung für Unternehmen hat, die Schutzsuchende eingestellt haben oder dies planen. Besonders viele Fragen haben die Betriebe nach wie vor zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten, vor allem zu Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive, Beschäftigungserlaubnis und zunehmend auch zur Ausbildungsduldung. Im Fokus stehen auch Fragen und Anliegen rund um die Sprachförderung und die Förderinstrumente der Ausbildung.
Um Unternehmen die Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen zu erleichtern, schlägt die IHK-Organisation vor,
  • die Rechts- und Planungssicherheit in der Ausbildung zu verbessern – konkret einen gesicherten Schutz vor Abschiebung während der Einstiegsqualifizierung zu schaffen, eine einheitliche Umsetzung der 3+2-Regelung durch die Ausländerbehörden sicherzustellen und die Asylverfahren zu beschleunigen,
  • einen einheitlichen Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung zu gewährleisten,
  • flexiblere Angebote der Deutschsprachförderung – insbesondere in Form von berufsbezogenen Sprachkursen – bereitzustellen und
  • bürokratische Abläufe und Zuständigkeiten zu erleichtern und zu vereinfachen, damit Einstellungen schneller vorgenommen werden können.
Um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung weiter zu verbessern, hat der DIHK im November 2019 in seinem Papier „Integration fördern – Hindernisse beseitigen“ (pdf) acht konkrete Vorschläge unterbreitet.
Eine DIHK-Umfrage zur Auswirkung der Coronapandemie auf die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung (pdf) vom August 2021 zeigt, dass die Corona-Pandemie zwar die Integration zusätzlich erschwert, aber dennoch ein ungebrochenes Interesse der Betriebe vorliegt.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit einhergehende hohe Zahl an Geflüchteten hat das Interesse und die Bereitschaft der Unternehmen, zu unterstützen und Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren, stark ansteigen lassen. Praktische Tipps und Hinweise erhalten Sie in unseren FAQs.
Mit ausländischen Fachkräften gewinnen

Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ unterstützt Fachkräftesicherung

Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Chancen der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen besser nutzen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ ins Leben gerufen.
Die Integration von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag, um das gesamte gesellschaftliche Potenzial zur Fachkräftegewinnung zu erschließen und wichtiger Bestandteil unserer IHK-Arbeit. Die hohe internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg beruht vor allem auf ihrem qualifizierten Fachpersonal. Die Fachkräftesicherung ist Voraussetzung, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 können Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus – ihre Qualifikation von einer zuständigen Stelle auf Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen prüfen lassen. Neben den formalen Ausbildungsvergleichen wird dabei auch individuell vorhandene Berufserfahrung berücksichtigt.
Die IHK-FOSA in Nürnberg hat die mit dem Berufs-Qualifikations-Feststellungsgesetz (BQFG) verbundenen Aufgaben übernommen. Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit können bei der IHK-FOSA eingereicht werden.
Hilfreiche Informationen für Unternehmen zur Fachkräftesicherung stehen auf der Internetseite  Unternehmen Berufsanerkennung zur Verfügung.

IHK-Bewerbervermittlung

„Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es zunehmend schwerer fällt, offene Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Kolleginnen und Kollegen von der IHK-Bewerbervermittlung „Azubi gesucht?“ unterstützen Unternehmen durch passgenaue Vermittlung von Auszubildenden.
Viele Unternehmen haben diese Unterstützung bereits erfolgreich in Anspruch genommen und ihre Ausbildungsplätze besetzt. Gerade auch für kurzfristig freigewordene Stellen bietet der IHK-Service beste Chancen für eine schnelle Nachbesetzung.
In den nachfolgenden Videos berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen mit der IHK-Bewerbervermittlung.


Bei Interesse füllen Sie bitte folgenden Meldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) aus und senden ihn an den zuständigen Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter vom Team „Azubi gesucht?“ unterstützen Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner
In Stuttgart
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
selina.neuffer@stuttgart.ihk.de
Anna Schupeck
Telefon 0711 2005-1346
anna.schupeck@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Christiane Schullerus-Sixt
Telefon 07031 6201-8246
christiane.schullerus@stuttgart.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen
Britta Schnabel
Telefon 0711 39007-8349
britta.schnabel@stuttgart.ihk.de
Claudia Roth
Telefon 0711 39007-8359
claudia.roth@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Petra Dauser
Telefon 07161 6715-8444
petra.dauser@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Sandra Widmayer
Telefon 07141 122-1041
sandra.widmayer@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Jennifer Löffler
Telefon 07151 95969-8744
jennifer.loeffler@stuttgart.ihk.de

Ausbildungspakt

Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg 2023 bis 2027

Das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses 2023 – 2027 wurde am 4. Mai 2023 in Stuttgart von der Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Landesverbände unterzeichnet.
Das gemeinsame Ziel der Bündnispartner ist, dass mehr junge Menschen von der Schule in eine Berufsausbildung übergehen. Zudem soll die Berufsausbildung attraktiver und ihre Qualität weiter verbessert werden, damit sie zukunftsfähig bleibt.
Seit 2004 hat das Bündnis viele wichtige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Im letzten Bündniszeitraum (2019 – 2022) insbesondere für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, für die Digitalisierung der Ausbildung und zur Bewältigung der Pandemie. Künftig soll die Berufsorientierung stärker in den Blick genommen werden.
Für die kommenden Jahre hat das neue Ausbildungsbündnis die folgenden zentralen wirtschafts- und gesellschaftspolitische Herausforderungen erkannt: die demografische Entwicklung, die Transformation zu einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft und der Umgang mit den Auswirkungen allgemeiner Krisensituationen.
Die Bündnispartner einigten sich vor diesem Hintergrund auf fünf Themenschwerpunkte bzw. Handlungsfelder, die jeweils mit verschiedenen Maßnahmen konkretisiert werden sollen:
  • Berufliche Orientierung – Wirksamkeit erhöhen
  • Chancengarantie – Wege in Ausbildung aufzeigen
  • Erfolgreiche Ausbildung – Lernorte bei der Qualitätsentwicklung unterstützen
  • Transformation – für eine digitale und nachhaltige Wirtschaft ausbilden
  • Duales Ausbildungssystem – Funktionsfähigkeit erhalten
Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg konnte bereits im vergangenen Bündniszeitraum (2019 bis 2022) trotz der Corona-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des dualen Ausbildungssystems leisten. So hatte Baden-Württemberg mit zuletzt 23,5 Prozent (2021) den bundesweit geringsten Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge (2018: 22,8 Prozent). Der Anteil erfolgreicher Abschlussprüfungen lag 2021 stabil bei 92,8 Prozent (2018: 93,8 Prozent). Über drei Viertel (78 Prozent) der Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen wurden 2021 von ihrem Betrieb übernommen (2018: 75 Prozent).

IHK Azubi Guide

Die IHK Region Stuttgart informiert dich auf Instagram

Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung oder hast deinen Ausbildungsvertrag schon in der Tasche? Auf was musst du jetzt als Azubi alles achten? Wann stehen Prüfungstermine an? Wie kann ich während der Ausbildung ins Ausland? Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten? Was machen andere Azubis eigentlich so und wie kann ich mich nach der Ausbildung weiterentwickeln? Es gibt viele Fragen, die dich vor und während deiner Ausbildungszeit beschäftigen. Mit dem „Azubi Guide“ auf Instagram bleibst du rund um das Thema Ausbildung immer auf dem neusten Stand und bekommst Antworten auf deine Fragen.
Andere Azubis liefern hier aus erster Hand Infos über ihre unterschiedlichen Ausbildungsberufe. Vor den Prüfungen bekommst du in kurzen Video-Clips Tipps von IHK-Prüfern und Ausbildungsberatern, nach der Prüfung erfährst du, wo du deine Prüfungsergebnisse einsehen kannst. Von Fotos der Preisträgerfeiern bis hin zu Videos über außergewöhnliche Ausbildungsberufe oder spannende Karrierewege ist alles dabei. Und sollte mal etwas fehlen, was dich brennend interessiert, kannst du uns jederzeit kontaktieren.
Die Community wächst und wächst und mit ihr unsere Kanäle. Seit September 2018 sind wir für euch auf Instagram unterwegs und versorgen derzeit rund 2.700 Abonnenten mit spannenden Azubi-Themen im Feed und in den Stories. Wer alle unsere geposteten Videos auf einen Blick sehen will, findet auf unserem Youtube-Channel eine Übersicht.
Überzeug dich selbst und klick dich rein!
Wir freuen uns auf dich, dein Azubi-Guide-Team.
Qualität in der Ausbildung

Ausbilderversprechen

Die Bedeutung der Qualität und der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung nimmt weiter zu. In Zeiten des demografischen Wandels  wird es immer wichtiger, qualifizierte Nachwuchskräfte in ausreichender Zahl für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu gewinnen. Umfragen bei Jugendlichen zeigen, dass die Erwartungen an Ausbildungsbetriebe bezüglich der Qualität der Ausbildung hoch sind.
Mit der Initiative „Ausbilderversprechen“ wird engagierten Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg die Möglichkeit zur Profilierung und zum aktiven Arbeitgebermarketing gegeben. Die Betriebe können sich öffentlich zur Umsetzung weitreichender Qualitätsstandards bekennen.
Ein weiterer Vorteil für die Teilnehme am „Ausbilderversprechen“ ist die hervorgehobene Darstellung der Ausbildungsplatzangebote in der Internet-Ausbildungsbörse des DEHOGA Baden-Württemberg.
Die ausführlichen Inhalte des Ausbilderversprechens finden Sie in dem DEHOGA-Merkblatt. Außerdem finden Sie dort die Links zum DEHOGA Baden-Württemberg und zur Internetseite WIR GASTFREUNDE mit Ausbildungsplatzangeboten.

Ausbildung

Ausbildungsverträge und Berichtshefte

Auf der Suche nach Vertragsvorlagen? Egal ob für den Ausbildungsvertrag, eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder eine Umschulung. Alle Informationen sowie die Vertragsvorlagen haben wir zusammengestellt.
Zudem stehen Ihnen Formulare zur Vertragsverlängerung, Vertragsverkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge zum Download zur Verfügung.
Förderprogramm

Mit dem Baden-Württemberg-Stipendium auf Tour

Das Stipendium für Berufstätige fördert Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich. Bei Bedarf gibt es sogar einen weiteren Zuschuss für einen Sprachkurs.
Gefördert werden ein zwei- bis sechsmonatiges Praktikum oder eine zwei- bis elfmonatige Weiterbildung.
Bewerben können sich junge Baden-Württemberger mit überdurchschnittlich gutem, nicht-akademischem Abschluss. Sogar Berufstätige aus dem Ausland haben über das Stipendium die Möglichkeit, das „Musterländle“ kennen zu lernen.
Weitere Informationen zum Programm sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.bw-stipendium.de
Hilfe bei Problemen in der Ausbildung

VerA – Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Zahlreiche Jugendliche brechen ihre Berufsausbildung vorzeitig ab. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Um frühzeitig einem eventuellen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken, besteht die Initiative VerA.
VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch Ausbildungsbegleiter.
VerA ist ein Angebot an alle, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen. Auf Wunsch stellt der Senior Experten Service (SES) diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite – Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Regionalkoordinator Initiative VerA für die Region Stuttgart
Ralf Holzner
SES-Ausbildungsbegleiter sind ehrenamtlich tätig, kennen die Sorgen junger Menschen und helfen ihnen individuell: Sie beantworten fachliche Fragen, begleiten Übungen für die Berufspraxis, unterstützen die Vorbereitung auf Prüfungen, kümmern sich um den Ausgleich sprachlicher Defizite und fördern die soziale Kompetenz sowie Lernmotivation.
Eine VerA-Begleitung ist für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb kostenlos. Sie läuft zunächst über maximal zwölf Monate, kann aber bis zum Abschluss der Ausbildung verlängert werden. Die Ziele der Ausbildungsbegleitung legen die Senior Experten und Jugendlichen im Einzelfall und zusammen fest.
Initiator des Projektes ist der Senior Experten Service (SES) – eine gemeinnützige Stiftung in Bonn. Partner des SES bei VerA sind der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert VerA im Rahmen der Initiative Bildungsketten.
Der SES nimmt Anfragen nach Ausbildungsbegleitern von jeder Seite entgegen – von den Auszubildenden selbst, den Beratern bei den Kammern, den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen. Die Auswahl des Begleiters trifft der SES. Die SES-Ausbildungsbegleiter werden auf ihre Aufgabe konkret vorbereitet und bringen das Fachwissen aus Industrie, Handwerk und vielen technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit.
Externenprüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen

Ein Berufsabschluss bietet viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.

Voraussetzungen

Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.
Eine einschlägige Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die für den betreffenden Beruf charakteristischen Arbeiten in der Praxis ausgeübt worden sind. Als charakteristische Arbeiten gelten die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Dauer der Ausbildung
gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche
Praxis
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4 ½ Jahre
3 ½ Jahre
5 ¼ Jahre
Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme kann nicht als Ersatz für fehlende Praxis gelten, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel der Wohnsitz.
Die Zulassung muss schriftlich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB)beantragt werden.
Folgende Unterlagen/Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit in Kopie
  • Arbeitsbescheinigung mit Tätigkeitsbeschreibung des derzeitigen
    Arbeitgebers (bei Teilzeit-Tätigkeit bitte Umfang angeben!) in Kopie
  • Ausführlicher Bericht über die bisherige berufliche Tätigkeit,
    bezogen auf den gewählten Ausbildungsberuf
  • ggf. Schulabgangszeugnisse, Prüfungszeugnisse der prüfenden Stelle (IHK oder Handwerkskammer), Abschlusszeugnis der Berufsschule etc., jeweils in Kopie
Die IHK Region Stuttgart behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise anzufordern.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie unter Dok. Nr. 3640. Im Hinblick auf mögliche Nachfragen raten wir dringend, die Zulassung mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zu beantragen.
Für die Prüfung fällt laut des aktuell gültigen Gebührentarifs der IHK Region Stuttgart eine Gebühr an.
Diese beträgt derzeit nach Punkt C 1.3.2
  • 460 Euro für kaufmännische Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung,
  • 450 Euro für gewerbliche Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung
und nach Punkt C 1.3.1
  • 635 Euro (aufgeteilt auf Teil I 175 Euro und auf Teil II 460 Euro) für kaufmännische Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung,
  • 810 Euro (aufgeteilt auf Teil I 360 Euro und auf Teil II 450 Euro) für gewerbliche Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung.
Bei einem ordnungsgemäßen Rücktritt von der Prüfung werden gemäß Punkt C 1.6 des Gebührentarifs 50 Prozent der Gebühren erhoben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr erhoben.

Prüfungsvorbereitung

Geeignete Prüfungsvorbereitungskurse finden Sie in einschlägigen Weiterbildungsdatenbanken wie WIS, KursNet oder Fortbildung-BW oder Sie nehmen mit der Bildungseinrichtung der IHK Region Stuttgart Kontakt auf.
Bitte klären Sie vor Kursbelegung immer auch die Kostenübernahme mit der für Sie zuständigen Stelle ab.

BIBB-REPORT

Ausführliche Informationen zur Externenprüfung enthält der BIBB-Report 20/2013.