Förderprogramm Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ der Bundesregierung sollen herausragende berufliche Begabungen gefördert werden. Es gelten die aktuellen Richtlinien und besonderen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich junge Berufstätige, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf „besser als gut“ bestanden haben (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), außerdem erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an überregionalen Berufswettbewerben sowie junge Fachkräfte, die auf andere Weise darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben (zum Beispiel Qualifizierungsvorschlag des Betriebes).
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hinweise zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Bundesfreiwilligendienst, FSJ, Zweitausbildung etc. sind in den Richtlinien zu finden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an berufsbegleitenden Studiengängen sowie die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: Neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen zum/zur Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/frau oder Fachwirt/in, Auslandspraktikum, fachbezogene Studienreisen, Fremdsprachen (Intensivsprachkurse im In- und Ausland), Management, Rhetorik, Präsentationstechniken, Technik für Kaufleute, Kaufmännisches Wissen für gewerblich-technische Fachkräfte – und vieles mehr.
Es besteht die Möglichkeit, zum Erwerb eines Computers im ersten Förderjahr einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro zu beantragen (sogenannter „IT-Bonus“). Außerdem sind Prüfungskosten und Materialkosten (zum Beispiel für das Prüfungsstück sowie Fahrten zur Prüfung) förderfähig.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen, zum Beispiel die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (zum Beispiel Ausbildung  Heilpraktiker/in) sind nicht förderfähig.
Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, Fachhochschulreife und Hochschulreife). Bildungsmaßnahmen, die vor der Aufnahme in das Begabtenförderungsprogramm begonnen wurden, können nur bezuschusst werden, wenn
  • der Antrag auf Aufnahme (= Stipendiatenstammblatt) in das Förderprogramm vor Beginn der Maßnahme bei der IHK gestellt wurde (Eingangsstempel) und
  • die Absicht zur Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme im Aufnahmeantrag genannt wurde und
  • die Maßnahme noch sechs Monate nach der Aufnahme in das Förderprogramm läuft.
Bitte beachten Sie hierbei, dass bei akademischen Studiengängen stets der Beginn des Hochschulsemesters und nicht erst der Beginn der Vorlesungen als Starttermin der Maßnahme zählt.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Stipendium stehen bis zu 8.700 Euro in drei aufeinanderfolgenden Förderjahren zur Verfügung (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Die Stipendiatinnen und Stipendiaten tragen einen Eigenanteil.
Die Höhe des Eigenanteils ist in den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung wurde erstmals im Jahre 1991 gewährt. Sie kann sich beim einzelnen Stipendium über drei Jahre erstrecken und insgesamt bis zu 8.700 Euro betragen.

Wer ist zuständig?

Für die Beratung, Auswahl und Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten ist jeweils die Kammer zuständig, bei der das Berufsausbildungsverhältnis der Interessenten eingetragen war.

Wie bewirbt man sich?

Interessenten, die ihre Abschlussprüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der IHK Region Stuttgart oder vor den Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr abgelegt haben, können sich bei der Zentrale der IHK in Stuttgart mit dem Formular „Stipendiatenstammblatt“ bewerben. Antragschluss ist jedes Jahr der 15. November für die Aufnahme im Folgejahr (vor Aufnahme in das Förderprogramm begonnene Maßnahmen siehe Ziffer 3). Es gilt das Datum des Eingangsstempels der IHK.
Weitere Informationen zum Stipendiatenprogramm stehen Ihnen auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Außerdem können Sie folgende Dokumente hier downloaden
  • Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Stipendiatenstammblatt)
  • Richtlinien