Datenschutzerklärung

1. Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK einen hohen Stellenwert. Die IHK unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken. Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern („IHKG“) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken.

1.1 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung) oder durch Mitteilung des Finanzamtes

a) Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der GewO genannten Daten der Kammerzugehörigen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (siehe 1.2) zu verarbeiten:


Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (auch An- und Abmeldung)
  • Telefonnummer 
  • E-Mail Adresse 
  • Wirtschaftszweig
  • Wirtschaftszweigschwergewicht
Diese Daten werden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (siehe 1.2).

b) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:

  • Beginn der Mitgliedschaft in der IHK
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
  • Beitreibgemeinde
  • Datensperrkennzeichen nach § 9 IHK-Gesetz
  • Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Kammerwahlen
  • Bezieher IHK-Zeitschrift

c) Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge ihrer Kammerzugehörigen die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben.

Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
  • Zum Soll gestellte, das heißt veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Über die für den Beitragsbescheid relevanten Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO). Außerdem können die Daten unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 IHKG auch von allgemein zugänglichen Quellen erhoben werden,
  • wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht,
  • wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht, oder
  • es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.

1.2 Datenverarbeitung zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben

Das IHKG enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG (zum Beispiel Versand des IHK-Magazins)
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
  • Gewerbliche Erlaubnisverfahren, § 1 Abs. 4 IHKG i. V. m. § 4 GewOZuVO
Nach § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.
Nachfolgend sind die Aufgaben aufgeführt, die der IHK nach speziellen gesetzlichen Regelungen zugewiesen sind.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben speichern wir relevante personenbezogene Daten. Diese können insbesondere sein:
  • Name und Anschrift/andere Kontaktdaten
  • Geburtsdatum/-ort
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Registrierungsnummern (für Erlaubnisverfahren)
  • Versicherungsnachweise (für Erlaubnisverfahren)
  • Marktstammdatenregister
  • Angaben zu Kenntnissen und Qualifikationen
  • Angaben zu Maßnahmen zur Erlaubniserteilung
  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden oder Teilnehmern an Sach- und Fachkundeprüfungen
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (das heißt Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweiligen Aufgaben der IHK oder den jeweils beantragten Dienstleistungen beziehungsweise den vertraglichen Verpflichtungen. Daher werden nicht alle Teile dieser Informationen auf Sie zutreffen.

a) Außenwirtschaft

  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen sowie Carnets, § 1 Abs. 3 IHKG

b) Baurecht und Infrastruktur

  • Anhörung als Träger öffentlicher Belange in der kommunalen ‎Bauleitplanung und bei Infrastrukturprojekten, § 4 BauGB

c) Berufliche Bildung

  • Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) im Rahmen von § 71 Abs. 2 BBiG
  • Prüfung der Ausbildungsverträge und Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, § 11ff., §§ 34, 35 BBiG
  • Prüfung der Eignung des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, § 28 ff BBiG, Art. 3 Abs. 2 BBiG-ZuVO, § 27 BBiG
  • Überwachung der Ausbildung, § 76 BBiG
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 Abs. 1, 2 BBiG
  • Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung, § 70 Abs.1 BBiG, Art. 3 Abs. 2 BBiG-ZuVO
  • Prüfungswesen Aus- und Fortbildung, 37 ff, 53 ff BBiG
  • Errichtung des Berufsbildungsausschusses, § 77 Abs. 1 BBiG
  • Vorschlagsrecht für Landesausschuss für Berufsbildung, § 82 BBiG
  • Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik, § 88 Abs. 3 BBiG
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, § 8 Abs. 1 Nr. 1 BQFG, § 10 Abs. 1 IHKG (Zuständigkeit bei IHK FOSA = Öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von IHKn zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen)
  • Preisträgerfeier bzw. Landes- und Bundesbestenehrung, § 16 LDSG
  • Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen ‎Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten in ‎Deutschland, Art. 1 Abs. 3 IHKG i. V. m. 2005/36/EG
  • Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten, § 111 Abs. 2 ArbGG i.V.m. Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Region Stuttgart

d) Finanz- und Versicherungswirtschaft, Immobilienwirtschaft

  • Registerführung von Versicherungsvermittlern/-beratern; ‎Finanzanlagen-vermittlern; Honorar-Finanzanlagenberatern; ‎Immobilienardarlehensvermittlern/ Honorar-‎Immobilienardarlehensberatern, ‎§ 11a Abs. 1 GewO i. ‎V. m. §§ 58 ff. ‎VersVermV, §§ 6 ff. FinVermV, ‎§§ 6 ff. ImmVermV‎
  • Anzeige und Datenübermittlung bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bei reglementierten Berufen, ‎§§ 13a, 34d/e/f GewO Anerkennung ausländischer Unterlagen, Abschlüsse, Bescheinigungen (VVR)
  • Sachkundeprüfungen Versicherungsfachleute; Finanzanlagenfachleute; Immobilienardarlehensvermittler, ‎§ 34d Abs. 5 Nr. 4 ‎GewO, § 2 VersVermV, ‎§ 34f Abs.2 Nr.4, § 34h ‎Abs. 1 S. 5 GewO, § 21 ‎FinVermV, ‎§ 34i Abs. 2 Nr. 4, i. V. ‎m. §§ 1 ff. ImmVermV

e) Gewerberecht (Sachkundeprüfungen, gewerbliche Erlaubnisverfahren, Unterrichtungen und Sachverständigenwesen)

  • Sachkundeprüfungen im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz, ‎§ 50 AMG, §§ 4, ‎‎9 AMSachkV
  • Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, ‎34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ‎GewO, § 5 b Abs. 1 ‎BewachV ‎‎(Sachkundeprüfung)‎, ‎§ 34a Abs. 1a S.1 Nr. 2 ‎GewO, § 2 BewachV ‎‎(Unterrichtung)‎
  • Unterrichtung für Gastwirte und Spielgeräteaufsteller, ‎§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ‎GastG
  • Geschäftsführung des Prüfungsausschusses für Fachkundeprüfungen für den Waffenhandel, ‎§ 22 Abs.1 WaffG, § 1, ‎‎§ 2, § 16 Abs. 1 S. 2 ‎AWaffV
  • Erteilung und Widerruf von gewerblichen Erlaubnissen für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter; Versicherungsvermittler/-berater; Finanzanlagenvermittler; Honorar-Finanzanlagenberater; Immobiliardarlehensvermittler, §§ 34c/d/f/h/i GewO
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, ‎§ 36 GewO, § 18 ‎BBodSchG, § 404 II ‎ZPO, Art. 7 Abs. 1 ‎AGIHKG
  • Stellungnahmen zu
    • öffentlichen Bestellung von Versteigerern, ‎§ 34b Abs. 5 GewO; Nr. ‎‎3.2.8 VerstVwV‎
    • Gewerbeuntersagungen, ‎§ 35 Abs. 4 GewO‎
    • Gründungsunterstützung, ‎§ 93 Abs. 2 S. 2 SGB ‎III‎
    • Aufenthaltserlaubnis bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, ‎§ 21 Abs. 1 S. 3 ‎AufentG
    • Einbürgerungen und Aufenthaltserlaubnis, auf Anfrage der zuständigen Behörde
    • Erlass von Verordnungen nach § 14 LadSchlG
    • Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, ‎§§ 69, 60b Abs. 2 ‎GewO i. V. m. 3.1.2.1 ‎MarktgewVwV
    • Versteigerungsanzeigen, ‎§ 3, 6 VerstV‎
  • Einheitlicher Ansprechpartner als Verfahrensmittler (Verfahrensabwicklung), ‎§ 1 Abs. 3a IHKG, Art. ‎‎71b Abs. 1 LVwVfG, ‎Art. 2 Abs. 1 Satz 1 ‎EAG BW
  • Entgegennahme der Gewerbeanzeige und Ausstellung der Bescheinigung gem. §§ 14, 15 Abs. 1 GewO ‎

f) Handwerksrecht

  • Stellungnahme und Zustimmungsverfahren zu Betriebsuntersagungsverfahren im Handwerk, ‎§ 16 Abs. 3 HwO

g) Registergerichte

  • Stellungnahme zu Registereintragungen, ‎§ 380 FamFG, § 23 ‎HRV, § 9 ‎VRV

h) Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Benennung von Schiedsgutachtern, Annexaufgabe zur Bestellung zur Bestellung von Sachverständigen
  • Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, ‎§ 15 UWG‎
  • Schlichtungsverfahren bei kaufmännischen Streitigkeiten (für Schlichtungen bei Streitigkeiten aus gewerblicher Tätigkeit beider Parteien oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten), § 1 Abs. 2 IHKG i.V.m. der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

i) Sozialrecht

  • Vorschlagsrecht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter, ‎§ 18d SGB II‎

j) Umweltrecht

  • Ausstellung von Prüfbescheinigungen nach ‎§ 5 Abs. 2 ‎ChemKlimaSchutzV
  • EMAS-Register (Umweltmanagementsystem), ‎§ 32 Abs. 1 S. 2 UAG‎
  • Vollständigkeitserklärungsregister nach der Verpackungsverordnung (bis 31.12.2018), ‎§ 10 Abs. 5 VerpackV
  • Information und Beratung über Abfallbeseitigung und –vermeidung, ‎§ 46 I 2 KrWG

k) Verkehr

  • Prüfung zur Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, ‎§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ‎BKrFQG, § 8 BKrFQG , ‎‎§§ 1 ff. BKrFQV, ‎Richtlinie 2003/59/EG
  • Gefahrgutfahrer: Anerkennung und Überwachung von Schulungen, Durchführung von Prüfungen,die Erteilung und Umschreibung von ADR-Schulungsbescheinigungen,Führen eines Verzeichnisses über alle gültigen ADR-Schulungsbescheinigungen, § 5 Absatz 2 Nr. 1 GGBefG, § 14 Abs. 3 GGVSEB
  • Gefahrgutbeauftragte: Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen, Durchführung von Prüfungen,Erteilung und Umschreibung von Schulungsnachweisen,Erteilung von Ausnahmen.§ 5 Absatz 2 Nr. 1 GGBefG, § 7 Abs. 1 GbV
  • Überwachung der Ausbildungsbetriebe (nach BBiG), sofern sie auch Schulungen für die Beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG durchführen, ‎§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 4 ‎i.V.m. Abs. 4 S. 2, § 7 b ‎Abs. 2 BKrFQG
  • Anhörverfahren zu Konzessionserteilung im Taxiverkehr, ‎§ 14 Abs. 2 i.V.m. §§ 13 ‎Abs. 4, 51 Abs. 3 ‎PBefG
  • Anhörverfahren im Straßenpersonenverkehr mit Omnibussen sowie Taxen- und Mietwagenverkehr, ‎§ 14 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 i.V.m. §§ 13 ‎Abs. 4, 51 Abs. 3 ‎PBefG; im gewerblichen Güterkraftverkehr, ‎§ 3 Abs. 5a GüKG.
  • Stellungnahmen zur Dringlichkeit von Beförderungen im Zusammenhang mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot und dem Ferienfahrverbot, §§ 30 Abs. 3, 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO i.V.m. VwV-StVO, FerReiseV
  • Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, ‎§ 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG, ‎‎§ 5 Abs. 6 GBZugV, ‎Art. 8 (1) VO (EG) Nr. ‎‎1071/2009‎
  • Fachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr mit ‎Kraftomnibussen, ‎§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ‎PBefG, § 57 Abs. 1 Nr. ‎‎4 PBefG, § 4 Abs. 7 ‎PBzugV
  • Fachkundeprüfungen im Taxi-/Mietwagenverkehr, ‎§ 4 PBZugV
  • Fachkundeprüfungen: Straßenpersonenverkehr mit Omnibussen sowie Taxen- und Mietwagenverkehr gemäß §§ 4 Abs. 7, 5, 6 und 7 PBZugV; Straßengüterverkehr gemäß §§ 4, 5, 6, 7 und 8 GBZugV

l) Wettbewerbsrecht

  • Wettbewerbsrechtliche Aufgriffe, § 8 UWG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW, Bundespolizei

m) Präqualifizierung von Unternehmen und Registerführung

  • ‎Vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach dem Vergaberecht, , ‎§ 48 Abs. 8 Satz 2 VgV

n) Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, im Folgenden: 

  • Berufliche Bildung
    • Anerkennung von Ausbildungszeugnissen/-nachweisen bei Spätaussiedlern und Bundesvertriebenen, ‎§ 10 Abs. 2 BVFG‎ i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG ‎
    • Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus ‎der ehem. DDR, Art. 37 Abs. 1 S. 3 ‎Einigungsvertragsgesetz; § 103 BBiG
    • Gleichstellung von österreichischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse i.V. m. § 71 Abs. 2 BBiG
    • Gleichstellung von französischen ‎Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur ‎Gleichstellung ‎französischer ‎Prüfungszeugnisse i.V. ‎m. § 71 Abs. 2 BBiG
    • Anerkennung ausländischer Abschlüsse Feststellung der Gleichwertigkeit bei bundesrechtlich-geregelten Berufen, ‎§ 8 BQFG (Anmerkung: Feststellung ‎der Gleichwertigkeit auf ‎IHK FOSA übertragen, ‎die IHK übernimmt die ‎Beratung)
    • Durchführung von Qualifikationsanalysen im Rahmen ‎der Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung ‎ausländischer Abschlüsse nach BQFG, ‎§ 14 BQFG‎
  • Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
    • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Versicherungsvermittlern und –beratern, ‎§§ 13c, 34d/e GewO i. ‎V. m. § 4a VersVermV
    • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Finanzanlagenvermittlern, ‎§§ 13c, 34f GewO i. V. ‎m. § 5 FinVermV
    • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von ‎Honorar-Finanzanlagenberatern, ‎§§ 13c, 34h GewO i. V. ‎m. § 5 FinVermV
    • Anerkennung ausländischer Unterlagen und ‎Bescheinigungen, ‎§§ 13b, 34d/e/f GewO

1.3 Datenverarbeitung zur Gewährung von Beratungen und Auskünften an Mitgliedsunternehmen, Existenzgründer und an Firmeninhaber/potentielle Nachfolger im Rahmen der Unternehmensnachfolge


Wir verarbeiten die mit der Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post zur Verfügung gestellten Informationen zu Ihrem Anliegen sowie Ihre Kontaktdaten – wie zum Beispiel Anrede, Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer – insbesondere zum Zwecke einer Auskunft, Beratung, Vereinbarung eines Beratungstermins oder Erhalt von Informationsmaterial durch die IHK, sowie die für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Daten. Ihr Anliegen und die in diesem Zusammenhang erteilen Kontaktdaten dokumentieren wir gegebenenfalls in Form eines Kurztextes. Rechtsgrundlage hierfür sind § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz i. V. m. § 4 LDSG, ggf. Art. 6 Abs.1 lit a und b DSGVO.

1.4 Datenverarbeitung in Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, einer Bezirksversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie §§ 7 und 8 der Satzung der IHK.

Die IHK benennt die ehrenamtlichen Handels- und Finanzrichter gemäß ‎§ 108 GVG‎, ‎25 FGO.

1.5 Datenverarbeitung über IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart

Das IHK-Bildungshaus bietet verschiedene Veranstaltungen wie Präsens- und Online-Seminare, Workshops und Arbeitskreise in der technischen, betriebswirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften an.
Zur Anbahnung und Durchführung von Veranstaltungen speichern wir von den Teilnehmern folgende Daten:
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • gegebenenfalls Geburtsort und -datum
  • Teilnahmezeitraum und -datum
  • Zugangsdaten zur Anlage der Nutzerprofile bei IHK-Online-Angeboten

Bei Kostenübernahme durch Rentenversicherungen, Jobcenter, Arbeitsämtern werden vom Arbeitgeber folgende Daten gespeichert:
  • Firmennamen (gegebenenfalls auch Angaben aus Gewerbeanmeldung)
  • Anschrift (gegebenenfalls auch Hauptniederlassung)
  • Name Ansprechpartner
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
Von Dozenten speichern wir folgende Daten:
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • gegebenenfalls Firmenanschrift
  • Steuer-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Kontodaten (IBAN, BIC)
Die Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO im Rahmen der Auftragserfüllung und Rechnungsstellung benötigt und verwendet. Auf Bescheinigungen zu besuchten Veranstaltungen werden die persönlichen Teilnehmerdaten (Vorname, Name und Geburtsdatum) vermerkt. Außerdem werden die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adressen der Teilnehmer sowie die E-Mail-Adressen der Dozenten für die Anwesenheitserfassung benötigt.

1.6 Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung von Vertragsverhältnissen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

Hierunter fallen insbesondere:
  • die Einholung oder Erstellung eines Angebots
  • die Erbringung von Dienstleistungen
  • der Bezug von Publikationen
  • die Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen; gegebenenfalls die Zusendung von Teilnahmebescheinigungen
  • die Rechnungserstellung
  • allgemeine Kommunikation mit Interessenten und Vertragspartnern
  • die Erstellung von Ehrenurkunden für Firmenjubiläen und Arbeitnehmerjubiläen
Es werden die zur Verfügung gestellten Kontaktdaten wie zum Beispiel Anrede, Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die für die jeweilige Leistungserbringung und Rechnungsstellung erforderlichen Daten verarbeitet.

1.7 Online-Kontaktformulare und Kontakt per E-Mail

Auf unserer Internetseite sind Online-Kontaktformulare vorhanden, welche für die elektronische Kontaktaufnahme zu verschiedenen Zwecken genutzt werden können. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Je nach Aufbau des Formulars sind z.B. anzugeben: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Firma, Funktion im Unternehmen, sowie das jeweilige Anliegen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist § 1 IHKG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO. Die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske der Kontaktformulare werden gelöscht, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Sofern mit dem Kontaktformular eine Einwilligung per Double-Opt-In erteilt wird, werden die Daten zum angegebenen Zweck bis zu einem Widerruf der Einwilligung gespeichert (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Die Daten werden für die Verarbeitung der Konversation verwendet, es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist § 1 IHKG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden bei einer Anfrage über ein Kontaktformular oder per E-Mail an den zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zuständigen Ansprechpartner in der IHK übermittelt. Im Rahmen der Bereitstellung des Internetauftritts werden Daten von unseren Auftragnehmern wie z. B. dem Hoster der Website verarbeitet. Mit dem Dienstleister haben wir einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem die IP-Adresse des Endgeräts, Browsertyp/ -version, verwendetes Betriebssystem sowie Datum und Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Wir verwenden diese Informationen ausschließlich zur Optimierung und Fehleranalyse und um die Sicherheit unserer informations-technischen Systeme sicherzustellen. Hierin liegt das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Wir behalten uns das Recht vor, diese Daten bei Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung unseres Internetauftrittes nachträglich zu kontrollieren und an befugte Dritte weiterzugeben. Die Daten werden spätestens nach 7 Tagen automatisch gelöscht.

1.8. Umfragen

Die IHK darf Umfragen durchführen, um die Meinung ihrer Mitglieder zu bestimmten Themen wie Wirtschaftsentwicklung oder politisch aktuelle Entwicklungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben der Wahrnehmung des Gesamtinteresses und der Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzuholen (z. B. Konjunkturumfragen, Ausbildungs- und Weiterbildungserfolgsumfragen, Unternehmensbarometer, Frage nach Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen, Informationen über neue Gesetze). Zu diesem Zweck ist die IHK gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 3 IHKG berechtigt, Ihre bei der Umfrage angegebenen Daten  zu verarbeiten.
Nach Möglichkeit werden die Daten pseudonymisiert bzw. anonymisiert erhoben und verwendet. Die Auswertungsergebnisse der Umfragen enthalten in der Regel lediglich aggregierte Daten und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu. Werden die Daten aus der Umfrage an Dienstleister übermittelt, die die Umfrage im Auftrag der IHK durchführen, so erfolgt die Übermittlung auf Basis einer Auftragsverarbeitung.

1.9 Videokonferenzen- und Veranstaltungen, virtuelle Sitzungen, Desk-Sharing

Ihre Daten werden dafür erhoben und verarbeitet, um die jeweilige Videokonferenz, -veranstaltung, Sitzung oder Konferenz organisieren und durchführen zu können; weitere Zwecke können das Zeigen und gemeinsames Bearbeiten von Dokumenten/Präsentationen‎ sein.
Abhängig vom Einzelfall erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer der folgenden Rechtsgrundlagen:
  • Im Fall von Sitzungen und Veranstaltungen der Vollversammlung und Ausschüssen als gesetzliche Pflichtaufgabe: Art. 6 Abs.1 S.1 lit.c, Abs.3 S.1 lit.b DSGVO, §§ 4, 13b Abs.2 Nr. 1 IHKG i.V.m. Satzung der IHK i.V.m. einem entsprechenden Beschluss i.V.m. § 1, 4 LDSG BW.
  • Gremienarbeit (bspw. Sitzungen von Arbeitskreisen) und weitere Aufgaben nach § 1 Abs.1 IHKG (bspw. Unterrichtungen): Art. 6 Abs.1 S.1 lit.e, Abs.3 S.1 lit.b DSGVO i.V.m. Spezialgesetz i.V.m. §§ 1,4 LDSG BW.
  • Im Fall von kostenpflichtigen/kostenfreien Veranstaltungen, soweit diese nicht den Aufgaben im öffentlichen Interesse unterfallen): Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Vertrag bzw. Vorvertrag) oder Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO.
Die Funktion Audio- oder Videoaufzeichnung bzw. die Anfertigung von Fotos erfolgt nur auf der Rechtsgrundlage einer Einwilligung der Betroffenen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligungserklärung wird im Vorfeld eingeholt.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an
  • Auftragsverarbeiter und deren Subunternehmer, die mit der Organisation eines von Videokonferenzen und -veranstaltungen, Webinars, Meetings, Sitzung oder einer Konferenz betraut sind.
  • Mit der Durchführung der Präsenzveranstaltung, Videokonferenz und -veranstaltungen, Webinars, Meetings, Sitzung, Livestreams oder Desk-Sharing betraute Abteilungen der IHK.
  • Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
  •   Die Namen aller Teilnehmer werden softwareseitig an alle Teilnehmer übermittelt, ggf. bietet die Software die gesonderte Möglichkeit der Eingabe der Teilnehmerdaten. Sofern die betroffene Person ihre Kamera und das Mikrofon aktiviert hat erfolgt eine Datenübermittlung an alle anderen Teilnehmer.
Mit Auftragsverarbeitern und deren Subunternehmern an die Daten übermittelt werden, oder die Zugriff auf Daten erhalten, haben wir eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen.
Je nach eingesetztem Dienstleister können personenbezogene Daten an einen Subunternehmer des Auftragsverarbeiters mit Sitz in einem Drittland übermittelt werden. Die Übermittlung wird, sofern erforderlich, z.B. auf EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses) als geeignete Garantien gestützt.

2.0 Datenverarbeitung für die Zusendung eines Newsletters

Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit einen kostenfreien E-Mail Newsletter zu abonnieren. Sofern Sie den Wunsch nach dem Empfang des Newsletters bestätigen, speichern wir Ihre angegebenen Daten – mindestens Ihre E-Mail-Adresse und die angegebene Themenauswahl – so lange, bis Sie den Newsletter abbestellen. Die Speicherung dient alleine dem Zweck, Ihnen den Newsletter senden zu können. Des Weiteren speichern wir jeweils bei Anmeldung und Bestätigung Ihre IP-Adressen und die Zeitpunkte, um einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern.
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgang Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
Wir verwenden für die Registrierung das Double Opt-In-Verfahren. Das heißt, wir werden Ihnen erst dann Newsletter zusenden, wenn Sie Ihre Anmeldung nach Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse über eine von uns zugesendete E-Mail und einen darin enthaltenen Link bestätigen.
Die Anmeldung und die Bestätigung werden protokolliert. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Sie selbst sich als Nutzer der angegebenen E-Mail-Adresse bei dem Newsletter-Dienst anmelden können. Ihre Bestätigung muss zeitnah zur Übersendung der E-Mail durch uns erfolgen, da andernfalls Ihre Anmeldung und E-Mail-Adresse in der Datenbank des Dienstleisters gelöscht werden. Bis zu einer Bestätigung durch Sie nimmt unser Newsletter-Dienst keine weiteren Anmeldungen unter dieser E-Mail-Adresse entgegen. Sie können einen bei uns abonnierten Newsletter jederzeit abbestellen. Dazu können Sie uns entweder eine E-Mail zusenden oder über einen Link am Ende des Newsletters eine Stornierung vornehmen.