Feststellungsverfahren
Berufsbildungsvalidierungsgesetz: Berufliche Erfahrung sichtbar machen
Ab Januar 2025 wird die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Das neue Validierungsverfahren macht berufliches Können sichtbar.
Wer kann am Verfahren teilnehmen?
Sie können sich bei der IHK Region Stuttgart für das Validierungsverfahren anmelden, wenn Sie im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart, IHK Ostwürttemberg, IHK Reutlingen oder der IHK Ulm, wohnen oder arbeiten.
Teilnehmen können Personen,
- die mindestens 25 Jahre alt sind,
- die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt),
- die mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, im Referenzberuf gearbeitet haben,
- die in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zu Hälfte in Deutschland erworben haben,
- die in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz möglich ist und
- die aktuell keine Ausbildung im Referenzberuf absolvieren.
Wie ist das Validierungsverfahren organisiert?
Im Validierungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen.
Um am Validierungsverfahren teilzunehmen, sollten Antragstellende durch ihre Berufserfahrung mindestens die Hälfte der Inhalte des gewünschten Ausbildungsberufs abdecken.
Näheres zum Verfahren wird in der “Regelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB) geregelt.
Was erhalte ich bei erfolgreicher Teilnahme?
Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder
- ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt,
- oder einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf bestätigt.
Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.
Kommt ein Validierungsverfahren für mich in Frage?
Wir bieten ab Januar 2025 individuelle und kostenfreie Beratungen an – sowohl zum Validierungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen.
Was kostet das Verfahren?
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren gebührenpflichtig ist. Die Gebühren entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK Region Stuttgart.