Externenprüfung
Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen
Ein Berufsabschluss bietet viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.
Voraussetzungen
Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.
Eine einschlägige Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die für den betreffenden Beruf charakteristischen Arbeiten in der Praxis ausgeübt worden sind. Als charakteristische Arbeiten gelten die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Dauer der Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung |
Erforderliche Praxis |
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2 Jahre
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3 Jahre
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3 Jahre
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4 ½ Jahre
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3 ½ Jahre
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5 ¼ Jahre
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Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme kann nicht als Ersatz für fehlende Praxis gelten, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel der Wohnsitz.
Die Zulassung muss schriftlich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB)beantragt werden.
Folgende Unterlagen/Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit in Kopie
- Arbeitsbescheinigung mit Tätigkeitsbeschreibung des derzeitigen
Arbeitgebers (bei Teilzeit-Tätigkeit bitte Umfang angeben!) in Kopie- Ausführlicher Bericht über die bisherige berufliche Tätigkeit,
bezogen auf den gewählten Ausbildungsberuf- ggf. Schulabgangszeugnisse, Prüfungszeugnisse der prüfenden Stelle (IHK oder Handwerkskammer), Abschlusszeugnis der Berufsschule etc., jeweils in Kopie
Die IHK Region Stuttgart behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise anzufordern.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Die Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie unter Dok. Nr. 3640. Im Hinblick auf mögliche Nachfragen raten wir dringend, die Zulassung mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zu beantragen.
Für die Prüfung fällt laut des aktuell gültigen Gebührentarifs der IHK Region Stuttgart eine Gebühr an.
Diese beträgt derzeit nach Punkt C 1.3.2
- 460 Euro für kaufmännische Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung,
- 450 Euro für gewerbliche Ausbildungsberufe ohne gestreckte Abschlussprüfung
und nach Punkt C 1.3.1
- 635 Euro (aufgeteilt auf Teil I 175 Euro und auf Teil II 460 Euro) für kaufmännische Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung,
- 810 Euro (aufgeteilt auf Teil I 360 Euro und auf Teil II 450 Euro) für gewerbliche Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschlussprüfung.
Bei einem ordnungsgemäßen Rücktritt von der Prüfung werden gemäß Punkt C 1.6 des Gebührentarifs 50 Prozent der Gebühren erhoben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr erhoben.
Prüfungsvorbereitung
Geeignete Prüfungsvorbereitungskurse finden Sie in einschlägigen Weiterbildungsdatenbanken wie WIS, KursNet oder Fortbildung-BW oder Sie nehmen mit der Bildungseinrichtung der IHK Region Stuttgart Kontakt auf.
Bitte klären Sie vor Kursbelegung immer auch die Kostenübernahme mit der für Sie zuständigen Stelle ab.
BIBB-REPORT
Ausführliche Informationen zur Externenprüfung enthält der BIBB-Report 20/2013.