Nahtlos von der Ausbildung in den Job – Justizministerium setzt IHK-Forderung für Azubis aus Drittstaaten um

Susanne Herre: „Das ist ein Gewinn für beide Seiten – für Betriebe und Auszubildende“

Gute Nachricht für Auszubildende aus Drittstaaten und deren Ausbildungsbetriebe: Künftig können die jungen Menschen nach dem Ende ihrer Berufsausbildung direkt in eine Vollzeitstelle wechseln – ohne teilweise wochenlange Wartezeit auf den Anschluss-Aufenthaltstitel zur Beschäftigung. Für IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre ein Meilenstein für die Fachkräftesicherung: „Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann nun ohne Unsicherheit sofort voll durchstarten – und die Unternehmen gewinnen ihre dringend benötigten Fachkräfte ohne Verzögerung.“
Bislang endete die Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende aus Drittstaaten mit dem letzten Prüfungstag. Eine Anschlussbeschäftigung war erst möglich, wenn ein neuer Aufenthaltstitel vorlag – und das konnte dauern. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nach einer pragmatischen Lösung für den Wechsel von der Ausbildung in die Beschäftigung gehört und umgesetzt wurde,“ so Herre. Laut der neuen Handlungsanweisung aus dem Justizministerium Baden-Württemberg stellen die Ausländerbehörden die Aufenthaltstitel zur Ausbildung künftig drei Monate länger als das avisierte Ausbildungsende aus. Zudem wird eine zusätzliche Nebenbestimmung in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen: „Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gilt: Erwerbstätigkeit erlaubt.“ Damit können Absolventinnen und Absolventen unmittelbar nach ihrer Ausbildung in eine Vollzeitbeschäftigung einsteigen, während parallel die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft beantragt wird. Für bestehende Ausbildungsverhältnisse sollen nach Ausbildungsabschluss Fiktionsbescheinigungen mit einem entsprechenden Zusatz ausgestellt werden.
„Das ist ein Gewinn für beide Seiten – für die Betriebe, die sofort Planungssicherheit haben, und für die Absolventinnen und Absolventen, die ihre Zukunft ohne Unterbrechung starten und ihren Lebensunterhalt sichern können,“ betont Herre. Bisher konnten Absolventinnen und Absolventen in der Übergangszeit oft nur mit 20 Wochenstunden arbeiten. Unternehmen mussten auf dringend benötigte Fachkräfte warten. Künftig entfällt diese Hürde – Fachkräfte bleiben, Betriebe gewinnen Planungssicherheit.
Die IHK wünscht sich die Übernahme dieser Lösung des Justizministeriums auch für Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums, damit diese ebenfalls nahtlos eine Anschlussbeschäftigung aufnehmen können.
Weitere Vorschläge zu einer besseren Fachkräfteeinwanderung finden sich im 5-Punkte-Programm der IHK.