Berufsausbildung international

Während der Ausbildung ins Ausland

Büromanagement auf Spanisch? Als Elektrotechnik-Azubi nach Großbritannien? Schon während der Ausbildung Berufserfahrung im Ausland sammeln – das geht! Wir haben für Azubis und Ausbildungsbetriebe Informationen zusammengestellt, die bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes während der Ausbildung helfen.

Beratung, Angebote und Fördermöglichkeiten

Suchen und finden

Das Angebot an Programmen und Fördermöglichkeiten für einen beruflichen Lernaufenthalt im Ausland ist groß. Bei der Suche nach dem passenden Angebot hilft die IBS-Datenbank.

Beratung und Vermittlung

Azubis und Ausbildungsbetriebe aus der Region Stuttgart können sich bei der Servicestelle Go.for.europe, einem Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft (BWIHK, BWHT, Südwestmetall), zu Auslandsaufenthalten beraten lassen.

Förderung durch die IHK Region Stuttgart

Gut vorbereitet starten

Um den Auslandsaufenthalt gut vorzubereiten, gibt es einiges zu beachten. Bei Fragen stehen die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung.

Vertragliche Regelung

Jeder Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden, gegebenfalls auch nachträglich über eine Zusatzvereinbarung (DOC-Datei · 202 KB). Es empfiehlt sich außerdem, einen Vertrag zwischen dem aufnehmenden Betrieb und dem entsendenden Betrieben sowie zwischen aufnehmenden Betrieb und dem Auszubildenden zu schließen.

Ausbildungsvergütung

Auch während des Auslandsaufenthalts ist der entsendende Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Ausbildungsvergütung zu zahlen. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.

Reisekosten

Die Reise- und Unterbringungskosten müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden. Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.

Informationspflichten

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, jeden Auslandsaufenthalt bei der IHK anzuzeigen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, muss mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt werden.

Berufsschule

Der Auszubildende muss eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der Auszubildende ist aber dazu verpflichtet, den versäumten Berufsschulstoff selbständig nachzuarbeiten.

Berichtsheft

Die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes besteht auch im Ausland.
Umfangreiche Informationen bietet auch die Rubrik „ Vorbereitung und Planung“ auf der Internetseite des IBS.