Nr. 116024
Online-Veranstaltung vom 29. bis 31.07.2025

Recruiting Days – Internationale Fachkräfte für Elektro, Metall, IT oder HoGa

Bei den Recruiting-Days des Projekts „Hand in Hand for International Talents“ können Sie in einem virtuellen Speed-Dating-Format Fachkräfte aus den Bereichen IT, Elektronik und Industrieelektrik, Metall und Mechatronik oder Hotellerie/Gastronomie kennenlernen. Sie finden vom 29. bis 31. Juli 2025 von 11:00 bis 13:30 Uhr statt.
Die Fachkräfte kommen aus den Ländern Brasilien, Indien und Vietnam und sind bei Einreise beruflich qualifiziert (im Heimatstaat anerkannter Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung), sprachlich geschult (Sprachqualifizierung bis zum B1-Niveau im Drittstaat) und motiviert, langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Weitere Infos und Anmeldung bei der DIHK per Online-Formular
Anmeldeschluss: 22.07.2025 um 18:00 Uhr
Kontakt für Rückfragen: David Müller, mueller.david@dihk.de, Telefon 0151 11331843
Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, wen Sie aus dem Pool kennenlernen möchten. Mit Hilfe der Kurzprofile können Sie herausfinden, welche Bewerberinnen oder Bewerber für Sie geeignet sind. Sie finden die Profile aller Personen, die aktuell verfügbar sind, in den jeweiligen Kurzprofilmappen.
An allen Veranstaltungstagen gibt es zudem vorab um 11:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Projekt. Die Teilnahme ist optional, wird jedoch empfohlen für Unternehmen, die noch nicht am Projekt teilgenommen haben.
Die Recruiting Days finden monatlich statt. Die Termine finden Sie auf der Übersichtsseite des Projekts „Hand in Hand for International Talents“.
Das Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ erprobt Prozesse, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gut in der Praxis umgesetzt werden kann. Es wird gemeinsam von DIHK Service GmbH, Industrie- und Handelskammern, Auslandshandelskammern und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert.
Magazin Wirtschaft

Titelthema Ausbildung

Ausbildung in Teams und an „echten“ Projekten, mehr Eigenverantwortung schon in der Ausbildung – angesichts des Fachkräftemangels müssen die Unternehmen zu neuen Ufern aufbrechen. An vier Beispielen aus der Region zeigen wir, wie das geht.
Der Aufkleber „#BesteAusbildung“ ziert die Rückseite des Laptops von Robin Hartmann, und wenn man dem Ausbildungsleiter der Festool GmbH zuhört, ist genau das seine Mission. Wie das geht, da hat er eine ganze Menge Ideen, und viele davon sind auch schon umgesetzt. Was nicht unbemerkt geblieben ist: Hartmann und sein Team – Jana Zuber für die kaufmännische und Alexander Schenk für die gewerbliche Ausbildung - wurden jetzt mit dem erstmals vergebenen Landesausbilderpreis geehrt.
Was hat den Ausschlag gegeben? Hartmann ist überzeugt, dass es „Grünzeug“ war. So heißt die freiwillige Arbeitsgemeinschaft, bei der 44 der 55 Azubis beziehungsweise Studenten an der Dualen Hochschule mitmachen – freiwillig!

Mit Grünzeug zum Landespreis

„Nachhaltigkeit gehört ja seit einiger Zeit zu den Berufsbildpositionen für die Ausbildung“, erklärt Hartmann die Idee von Team Grünzeug. „Wir haben uns vorgenommen, das nicht mit Vorträgen zu füllen, sondern mit Praxis.“ Als schnell umsetzbares Thema erwies sich die Suche nach Stromsparmöglichkeiten im Betrieb. Die Azubis ­berechneten erst den Stromverbrauch an einzelnen Arbeitsplätzen und maßen dann noch einmal genau nach.
Und wirklich, ein Drucker, den man ein Jahr lang über jedes Wochenende im Stand-by-Modus lässt, verbraucht so viel Strom wie ein Elektrofahrzeug für 1500 Kilometer Fahrt. „Viele gestandene Kollegen wollten das gar nicht glauben. Für die Azubis war es natürlich toll, ihnen das beweisen zu können“, freut sich Hartmann und ergänzt: „Sie waren total fasziniert, weil sie erkannt haben, dass das, was sie machen, dem Erfolg des Unternehmens dient.“

Insektenhotel statt Einführungsmappe

Für Hartmann ist das der entscheidende Punkt: „In unserer Ausbildung legen wir besonderen Wert auf Eigenständigkeit und Sinnhaftigkeit. Wir möchten, dass unsere Auszubildenden an realen Aufgaben ­arbeiten, die nicht nur gut aussehen, sondern auch relevante Methoden vermitteln.“ Das geht schon in der ersten Ausbildungswoche los, wenn „die Neuen“, betreut von „alten“ Azubis ein ­Insektenhotel bauen. Gleich drei wichtige Lern­elemente werden damit erreicht: Die Jugendlichen haben etwas, das sie stolz zu Hause präsentieren können, sie lernen die Festool-Werkzeuge kennen und sie vernetzen sich.
Festool-Azubis gibt es in neun verschiedenen Berufsbildern – sowohl gewerblich als auch kaufmännisch. Warum so viele? „Wir bilden nicht aus, um freiwerdende Arbeitsplätze „aufzufüllen“, sondern um ­Arbeitsplätze für die Zukunft zu besetzen“, erklärt Hartmann. Da kommt es auch vor, dass längst aus der Mode gekommene Berufsbilder plötzlich wieder eine Rolle spielen, technische Zeichner zum Beispiel, die heute „Technische Produktdesigner“ heißen.
Sicher ist es nicht leicht, immer alle Plätze zu besetzen? „Ja“, erzählt Jana Zuber, die für die Zusammenarbeit mit den Schulen verantwortlich ist: „Wenn ich bei unseren Bewerbertrainings in Realschulen Klasse 9 herumfrage, wer schon weiß, wie es weitergeht, melden sich vielleicht zwei von 30.“ Ihre Vermutung: Die Angst vor dem Neuen und der Verbindlichkeit. Schließlich legt man sich mit einem Ausbildungsvertrag für mindestens drei Jahre fest.

Azubis finden bei Gleichaltrigen Gehör

Um ihnen die Angst zu nehmen, setzt Festool auf den direkten Kontakt der aktuellen Azubis mit den ­Schülern. „Nicht der alte weiße Mann erzählt etwas, sondern fast gleich alte Jugendliche“, lächelt Hartmann. Gemeint ist zum Beispiel die Sprechstunde, die seine Azubis anbieten, wenn die NWT-Schüler am Robert-Bosch-Gymnasium in Wendlingen beim Umrüsten von Bobby-Cars zu Elektroflitzern nicht mehr weiterkommen. Unnötig zu sagen, dass die Werkzeuge und die Akkuschrauber, mit denen sie angetrieben werden sollen, von Festool gestellt werden.
Das Ausbildungscenter von Festool ist in Neidlingen. Doch heute ist Hartmann an den Hauptstandort nach Wendlingen gekommen, weil gleich der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft tagt. Auch hier steht die Frage ganz oben auf der Agenda, wie man Schülern noch trans­parenter macht, wie ein Arbeitsalltag konkret aussieht.
Eine Idee wird bereits seit drei Jahren umgesetzt: ein Insta­gram-Account, der Einblicke in den Alltag geben soll. Ein Team von fünf bis zehn Azubis organisiert alles eigenständig - ­textet, dreht und schneidet. Jana Zuber schaut vor dem Posten nur kurz drüber. Erst gab es viel Skepsis im Unternehmen und es war viel Vorbereitungszeit nötig. Aber jetzt hätten alle viel Spaß und tolle Ideen, erzählt sie. Was sie immer wieder begeistert: dass man geradezu zuschauen könne, wie sich die jungen Leute weiterentwickeln.

Drohnenflüge und Eigengewächse

Reels über das Arbeitsleben und wie eine Ausbildung aussieht, darauf setzt auch Martin Schoenwitz, Ausbildungsleiter der Wilhelm Bahmüller Maschinenbau Präzisionswerkzeuge GmbH in Plüderhausen. Ideen gibt es genug. So steht schon eine Drohne bereit, mit der zwei Azubis einen Imagefilm von der Lehrwerkstatt drehen.
Wenn man mit Schoenwitz über das weitläufige ­Firmengelände in Plüderhausen geht, wundert man sich, dass er überhaupt Werbung für seine Lehrstellen machen muss: So viele junge Gesichter! Kaum einer der Mitarbeiter scheint auch nur das „schwäbische Alter“ von 40 erreicht zu haben. Und fast jeden stellt Schoenwitz als „Eigengewächs“ vor.
Tatsächlich sind 60 bis 70 Prozent der rund 400 Mitarbeiter aus der eigenen Lehrwerkstatt hervorgegangen. „Fast alle, die in den letzten zehn Jahren ihre Ausbildung hier gemacht ­haben, sind auch noch hier“, erzählt er nicht ohne Stolz. Ein Schlüssel dafür ist nach seiner Einschätzung die frühe Bindung potenzieller Azubis. So besuchen in Kooperation mit der örtlichen Realschule bereits Achtklässler im Rahmen ihres Technikunterrichts die Lehrwerkstatt. Dort löten sie LED-Würfel oder bauen kleine Schreibtische – und erleben den Beruf hautnah. „Sie gucken nicht nur zu, sondern machen jeden Schritt selber und probieren so alle Anwendungen aus, die zu dem Beruf gehören“, erzählt Schoenwitz. Später bewerben sich nicht wenige von ihnen um einen Ausbildungsplatz – mit dem Vorteil, dass man sich bereits kennt.

Werkstatt statt Klassenzimmer – so lockt man Azubis

Auch Schnupperpraktika gehören zur Strategie: Rund 40 Praktikanten durchlaufen jährlich die Werkstatt, betreut von den aktuellen Azubis. Dazu kommen Schülerferienprogramme unter dem Motto „Faszination Technik“ und der Girls‘ Day, bei dem immerhin sechs Mädchen im Haus waren.
Dass sich das alles lohnt, beweisen die Zahlen: schon Mitte April sind zwölf der 13 Ausbildungsplätze für Industriemechaniker und Elektroniker besetzt. Von den knapp 40 Azubis sind drei junge Frauen – in gewerblichen Berufen nicht selbstverständlich. Überhaupt: Bahmüller kann sich seinen Nachwuchs aussuchen: Es gibt immer mehr Bewerber als Plätze.
Doch eine Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag heißt schon lange nicht mehr, dass der junge Mensch am 1. September vor der Tür steht. Und auch nicht, dass er tatsächlich an Bord bleibt. Schließlich steigt fast ein Drittel der Azubis vor der Facharbeiterprüfung wieder aus. In Plüderhausen setzt man deshalb auf ein wertschätzendes und motivierendes Ausbildungsklima.

Alte Maschinen, neue Ideen

Das beginnt bei der Ausstattung: Pausenraum und Lehrwerkstatt sind nagelneu beziehungsweise top in Schuss. „Da haben wir viel Geld investiert in die Ausstattung“, erklärt der Ausbildungsleiter. Natürlich sind auch die ­Maschinen auf dem neuesten Stand. „Man kann junge Leute nicht mit veralteter Technik begeistern“, weiß Schoenwitz. Aber alte Technik auf den Stand von heute zu bringen, das funktioniert schon eher. Der Beweis dafür ist die NC-Bohrmaschine, die eigentlich schon 40 Jahre auf dem Buckel hat. Die Azubis haben sie komplett überholt und mit moderner Steuerung und Touchscreen ausgestattet. Jetzt ist sie technisch auf Augenhöhe mit einem 2025er-Modell.

Jeder fühlt sich gesehen

Damit sich der Nachwuchs zu Hause und, heutzutage ganz wichtig, „gesehen“ fühlt, hat jeder seinen persönlichen Arbeitsplatz mit Namensschild und eigenem Werkzeug, für das jeder selbst verantwortlich ist. Jeder Jahrgang hat zudem seine eigene Tisch-Insel. Jahr für Jahr rücken die Azubis einen Tisch weiter nach hinten: Weg vom Ausbilderbüro mit der Glasscheibe hin zur Selbstständigkeit.
Ein weiteres Merkmal der Bahmüller-Ausbildung: Die enge Kooperation zwischen den Fachrichtungen. Mechaniker und Elektroniker arbeiten schon in der Ausbildung gemeinsam an Maschinenprojekten – unter Anleitung eines erfahrenen Meisters. „So lernen sie früh, was später im Alltag zählt: interdisziplinäre Zusammenarbeit“, erklärt Schoenwitz.
Sie sind dann auch dabei, wenn diese Teile in der Produktionshalle in die Anlage eingebaut werden. „Zu sehen, dass ihre Arbeit wirklich gebraucht wird, das macht stolz“, stellt Schoenwitz immer wieder fest. Deswegen sorgt er dafür, dass jeder mal die Möglichkeit hat, mit zum Kunden zur Montage zu fahren.
Auch Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert gehören zum Konzept: Etwa ein Aufrollgerät für Sicherungsleinen für die Feuerwehr. Den ersten Platz beim Wettbewerb „Helfende Hand“ des Bundesinnenministeriums belegte der Bahmüller-Nachwuchs gemeinsam mit der Kreisjugendfeuerwehr Rems-Murr damit. Weitere Projekte entstanden in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Bauhof – praxisnah, sinnstiftend und motivierend.
Und was macht man, damit die Leute nach der Abschlussprüfung bleiben? „Wir bilden bedarfsgerecht aus und übernehmen 99 Prozent“, erklärt Schoenwitz. Wobei jeder seine Abteilungspräferenz möglichst erfüllt bekommt. „Und wer dann doch lieber ins Büro will, dem ermöglichen wir eine Fortbildung zum Fachwirt.“

Lehrlinge zaubern Sterne-Menü

Viel Arbeit und viel Engagement steckt hinter so ­einem Ausbildungsprogramm. Da denkt sich sicher mancher: „Ach, wenn man sich seine Azubis doch zaubern könnte!“ Vielleicht sollten wir mal bei „Der Zauberlehrling“ nachfragen. Da müsste man doch wissen, wie das geht.
Der Zauberlehrling, das ist ein Restaurant in der Stuttgarter Rosenstraße, in zweiter Generation geführt von den Geschwistern Maxine, ­Valentin und Fabian Heldmann.
Unterhält man sich mit Maxine Heldmann, wird allerdings schnell klar, zaubern kann man sich die Azubis auch hier nicht. Dafür bringt man den jungen Leuten hier bei, wie man das perfekte Gasterlebnis zaubert. Und einmal im Jahr dürfen sie das Gelernte eigenständig unter Beweis stellen. Dann übernehmen sie das Gourmet-Restaurant für zwei Wochen komplett.

So liest sich das Zauber-Menu

Dieses Jahr verzauberten sie die Gäste mit:
• Buttermakrele, Ananas, Shiso
• Zander, schwarzer Rettich, Sauce Hollandaise
• Nduja, Fenchel, Basilikum
• Lamm, Topinambur, Pflaume
• Kaiserschmarrn, Vanille, Gin
Dabei haben die Azubis aus Küche und Service nicht nur alles selbständig zubereitet und serviert, sondern sie haben zuvor die Rezepte ausgetüftelt, die passende Getränkebegleitung ausgesucht, den Wareneinsatz errechnet, den Preis kalkuliert und schließlich alle Zutaten eingekauft. Außerdem stellten sie den Dienstplan auf und dekorierten die Tische.
Zaubern sie ihren Chefs so wenigstens zwei entspannte Wochen? „Oh nein“, lacht Maxine Heldmann, „es macht sogar mehr Arbeit als normal“, ergänzt sie und zählt auf: „Wir müssen Aufgeregte beruhigen und Zweifelnde bestärken. Außerdem nachfragen, ob an wirklich alles gedacht ist und überhaupt schauen, dass alles klappt.“ Und natürlich steht den Auszubildenden während der gesamten Zeit immer eine erfahrene Fachkraft zur Seite. Dabei bestehe die Kunst darin, sich nicht zu viel einzumischen, dabei aber sicherzustellen, dass die Gäste zufrieden sind. Und natürlich müsse vorher die Basis gelegt sein, damit die zwölf Azubis aus drei Lehrjahren die Gäste auf dem hohen Niveau verwöhnen können, das diese erwarten.

Von der Rezeptidee bis zum Candlelight-Dinner

Schon im Januar beginnt das Planen und Ausprobieren: „Samstags gibt es immer ein Candlelight-Dinner mit festem Menu. Da durften wir unseren Gang ausprobieren. Dann haben wir immer weiter am Rezept gefeilt“, berichtet Marlies Dietzel. Sie ist Koch-Azubine im ersten Lehrjahr. Voller Begeisterung zählt die 25-Jährige auf, welchen Aufwand sie mit den einzelnen Zutaten getrieben hat, damit ihr Gang mit der kalabrischen Nduja-Wurst ein Geschmackserlebnis wird.
Schon seit ein paar Jahren überlässt das Familienunternehmen dem Nachwuchs die Kochtöpfe für zwei Frühjahrs­wochen. Es habe sich gezeigt, was für eine tolle Motivation und auch Prüfungsvorbereitung das für die jungen Leute ist: „In unserer Branche ist das nicht zu unterschätzen!“, erklärt die Hotelfachfrau mit einem Master in Hospitality Management.
Teil des Erfolgsrezeptes ist es, dass alle mitmachen – vom ersten bis zum dritten Lehrjahr. So können die „alten Hasen“ die Jüngeren unterstützen. So wachsen alle jedes Jahr in eine neue Rollen hinein und werden dabei immer selbständiger.

“Nächstes Jahr bin ich bestimmt eine ganz andere Köchin als jetzt”

Marlies Dietzel ist dafür das beste Beispiel. „Nächstes Jahr bin ich bestimmt eine ganz andere Köchin als jetzt“, ist sie überzeugt und schildert voller Begeisterungen, was sie dann kochen wird. Auf jeden Fall soll es wieder etwas mit ­Auberginen sein, deren Möglichkeiten sie faszinierend findet.
Als die 25-Jährige aus Darmstadt letztes Jahr eine Lehrstelle als Köchin suchte, war die Auswahl groß. Dass sie sich für den Zauberlehrling entschied, dafür gab die Möglichkeit des selbständigen Arbeitens den Ausschlag. „Schon als ich zum Probearbeiten hier war, durfte ich direkt in der Küche mitmachen“, erinnert sie sich.
Die junge Frau ist die Ruhe selbst. Dabei werden in wenigen Stunden über 20 hungrige Gäste an den liebevoll gedeckten Tischen Platz nehmen und erwartungsvoll die Menükarte entrollen, die die Service-Azubis, mit einem silbernen Band zusammengebunden, in den Weingläsern drapiert haben. Keine Nervosität? „Nein, ich bin ganz positiv gestimmt, dass wir das hinkriegen, weil wir ein gutes ­Niveau haben und jeder weiß, was zu tun ist“, gibt sie sich gelassen.
A propos, die Gäste werden bei der Reservierung informiert, dass Azubis den Kochlöffel schwingen. Viele kommen inzwischen sogar extra deswegen. „Für die zwei Wochen haben wir aktuell noch genau einen freien Tisch“, freut sich Heldmann.

Vom Graffiti zur Key-Account-Karriere

Um zu zeigen, welchen Stellenwert die Ausbildung bei der Aug. Hedinger GmbH & Co. KG genießt, hat sich Andrea Keck extra von der Eigentümerfamilie ein ­Fotoalbum ausgeliehen. Mehrere Bilder darin zeigen, wie sich die Azubis im vorletzten Jahrhundert im Stammgebäude in Stuttgart verewigten: mit dem, was man heute Graffiti nennt.
Das Gebäude in der Hauptstätter Straße steht nicht mehr, aber auch an der neuen Adresse in Stuttgart-Wangen spielt das Thema Ausbildung eine Schlüsselrolle. Deswegen sind gleich drei Generationen von (ehemaligen) Auszubildenden zum Gespräch erschienen.
Und alle drei können den Tag ihres Ausbildungsbeginns bei Hedinger wie aus der Pistole geschossen benennen: Bei Key- Account-Managerin und Ausbilderin Andrea Keck war es der 1. September 1984, bei Janina Weinle, Ausbilderin und Betriebswirtin (IHK), der 1. September 2011 und für Kim Kirchner, die im Projektmanagement arbeitet, der 1. September 2022.

Vor 40 Jahren ging es in der Ausbildung noch rustikaler zu

Eine gute Gelegenheit, die Erfahrungen aus 40 Jahre zu vergleichen: „Bei uns ging es noch deutlich rustikaler zu“, lächelt Keck, und kann sich nur mühsam den Spruch von den Lehrjahren, die keine Herrenjahre sind, verkneifen. Aber auch Weinle sieht eine deutliche Entwicklung – in der Ausbildung aber auch bei den Azubis.
Ein schöner Indikator dafür sind die ­Bewertungsbögen, mit denen die jungen Leute und die jeweils durchlaufene Abteilung sich gegenseitig bewerten. Bis vor kurzem wurden sie noch mit Fließtext gefüllt, heute wird hauptsächlich angekreuzt. Traut man sich, da auch mal schlechte ­Noten zu vergeben? „Auf jeden Fall“, sagt Kim Kircher selbstbewusst: „Solange es konstruktiv ist, wird das gut aufgenommen.“ Und Keck, die in ihrer Lehrzeit von solchen Chef-Bewertungen wahrscheinlich noch nicht einmal zu träumen wagte, erklärt: „Schließlich müssen wir immer wieder lernen, mit der jeweils neuen Azubi-Generation umzugehen, denn nur so werden sie einmal gute Mitarbeiter.“
Auch inhaltlich hat sich die Ausbildung entwickelt. Heute sind die vierzehntägigen „Lehrgespräche“ Standard, bei denen der Nachwuchs mit den Produkten von Hedinger, ihrer Entstehung und den aufwendigen aber notwendigen Qualitäts­vorkehrungen vertraut gemacht werden. Schließlich verdankt das Unternehmen seinen weltweiten Erfolg der Perfektion, mit der die Ausgangsstoffe für die Life-Science-Industrie und für Apotheken, die Produkte für die chemotechnische Industrie und die Lehrmittel für den Chemie- und Biologie­unterricht hergestellt und vertrieben werden.

Jedem ein iPad zum Start

Und natürlich ist alles, wo immer möglich digital geworden: das Berichtsheft zum Beispiel oder der Willkommensordner, der wichtige Infos enthält, etwa wie man sich krank meldet oder wer für was der richtige Ansprechpartner ist oder was der Koch diese Woche in der hauseigenen Kantine frisch zubereitet. Damit die neuen Azubis alle auf demselben Ausstattungslevel starten, bekommt jeder gleich am ersten Tag ein iPad. Mit dem kann er sich auch jederzeit in die ­digitale Lernplattform einloggen, für die Hedinger den Zugang bezahlt.
Auch die gelungenste duale Ausbildung ist aber nur dann für junge Leute ­attraktiv, wenn sie damit etwas werden können: etwas, das Spaß macht, wo man etwas bewegen kann und wo man sich weiterbilden und auch aufsteigen kann. Dass das bei Hedinger gelingt, dafür ­stehen die drei Frauen – Keck als Key-Account-Managerin mit vielen internationalen Kunden, Janina Weinle, heute Ausbilderin und Teil des Rechnungs­wesens. Und für Kirchner wurde sogar eigens eine Stelle geschaffen.

100 Azubis seit 1976

Auch sonst sprechen die Zahlen für sich: „Wir haben mal nachgerechnet: Seit 1976 hatten wir 100 Azubis, jedes Jahr bis zu drei“, erzählt Keck, „von denen sind 21 noch da“. Bezieht man sich nur auf die Stellen im kaufmännischen und administrativen Bereich, sind fast 50 Prozent der 165 Mitarbeiter des Familienunternehmens langjährige Eigengewächse. Keck findet es total wichtig, „junge ­Erwachsene ans Berufsleben heranzuführen - das sehen wir auch als unsere gesellschaftliche Aufgabe“. Deswegen sind die Ausbilder auch sehr stolz auf die gelungene Integration eines eritreischen Flüchtlings – erst Praktikum, dann Einstiegsqualifizierung und erfolgreiche Ausbildung – und heute ist er Mitarbeiter des Hedinger-Teams Logistik.
Der Wunsch, etwas für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu tun, ist auch der Grund dafür, dass Keck schon seit Jahren Prüferin ist, „und Janine Weinle habe ich es auch schon empfohlen“, lächelt sie.
Vier Beispiele, vier engagierte Ausbildungsbetriebe! Aber sie zeigen auch, es gibt keine Zaubertricks, kein Patent­rezept. Es ist eher wie in der Anekdote vom Londoner Gärtner. Als er gefragt wird, wie der sprichwörtliche englische Rasen so schön wird, antwortet er: „Regelmäßig gießen, düngen und schneiden – aber das 100 Jahre lang.“

Ausbildung braucht langen Atem

Eine Ausbildung dauert zum Glück keine 100 Jahre, aber auch hier geht es darum, sich zu kümmern, anzuleiten und die Richtung vorzugeben und dabei die jeweiligen Bedürfnisse der jungen Leute zu respektieren. Keine Frage, das ist nicht immer leicht. Aber dann hilft es, sich klar zu machen, was Janina Weinle so auf den Punkt bringt: „Am meisten fasziniert mich als Ausbilderin immer wieder, wie sich die jungen Leute in den zweieinhalb Jahren bei uns weiterent­wickeln.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 7-8.2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt.

Workshops, Seminare und Termine

IHK-Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung

Hier finden Sie die Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart zu Themen der Fachkräftesicherung. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpersonen.
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Termin: Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, Ansprechpartner/-in
Roman Leonov, Telefon 0711 2005,1511, roman.leonov@stuttgart.ihk.de

Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Roman Leonov, Telefon 0711 2005,1511, roman.leonov@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Katharina Rempfer, Telefon 07031 6201-8218, katharina.rempfer@stuttgart.ihk.de

Alexander Ummenhofer, Telefon 0711 2005-1308, alexander.ummenhofer@stuttgart.ihk.de

Florin Schmidt, Telefon 0711 2005-1402, florin.schmidt@stuttgart.ihk.de

Alexander Ummenhofer, Telefon 0711 2005-1308, alexander.ummenhofer@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Dr. Alicia Prochotta, Telefon 0711 2005-1249, alicia.prochotta@stuttgart.ihk.de

Anna Schupeck, Telefon 0711 2005-1346, anna.schupeck@stuttgart.ihk.de, Selina Neuffer, Telefon 0711 2005-1248, selina.neuffer@stuttgart.ihk.de

Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de

21. Oktober 2025, 08:30 bis 09:00 Uhr: Webinar-Reihe #Fördermittel: Fachkräfte & Qualifizierung, online
Teilnahmelink (Anmeldung ist nicht erforderlich)
Leo Schroeder-Rozelle, Telefon 0711 2005-1439, leo.schroeder-rozelle@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Dagmar Zuidland, Telefon 0711 2005-1253, dagmar.zuidland@stuttgart.ihk.de

19. November 2025, 09:00 bis 13:00 Uhr: Seminar: Fachkräfteeinwanderung 2.0 – Fachkräfte aus Drittstaaten (branchenunabhängig), Göppingen
Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Thomas Weise, Telefon 0711 2005-1247, thomas.weise@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

KarinFranziska Lenhardt, Telefon 0711 2005-1267, karinfranziska.lenhardt@stuttgart.ihk.de

Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de

Mehr Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung? Melden Sie sich an zu unseren kostenfreien Web-Seminaren im Rahmen der Reihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“. Ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg.
Veranstaltungen der IHKs im Rahmen der Berufsorientierung für Jugendliche, an denen Sie sich als Unternehmen ggf. beteiligen können, finden Sie auf unserem Portal „Berufsorientierung in Baden-Württemberg“.
Webinarreihe

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
01.07.2025, 08:30 bis 09:00 Uhr, Internationalisierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Pavlos Toursidis, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Hilfestellung bei technischen Problemen finden Sie hier: Technische Hinweise für virtuelle Veranstaltungen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Veranstaltung am 04.07.2025

Arbeit und Alter – neu denken!

Am 4. Juli veranstaltet die IHK ihren diesjährigen Fachkräfte-Summit im Stuttgarter IHK-Haus. In den Fokus nehmen wir das Thema Arbeit und Alter. Wir freuen uns auf Sie – melden Sie sich gerne an.
Wirtschaftslage hin oder her – die demografische Entwicklung lässt die Belegschaften in unseren Unternehmen älter werden und das inländische Arbeits- und Fachkräftereservoir schrumpfen.
Das ist Herausforderung und Chance zugleich – wichtig ist jetzt, Arbeit und Alter neu zu denken.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen von der „Generation Erfahrung“ profitieren und wie Sie Ihre Fachkräfte sichern und Ihr Personal nachhaltig und demografiefest aufstellen können.

Veranstaltungsinfos

IHK-Fachkräfte-Summit: Arbeit und Alter – neu denken!

Termin: 4. Juli 2025, 09:30 bis 14:30 Uhr (Eintreffen ab 09:00 Uhr)
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Vertreter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Politik und Wissenschaft
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Anmeldung: bitte bis 30.06.2025 auf unserer Veranstaltungsseite

Speaker

Freuen Sie sich auf Speakerinnen und Speaker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:
Antonius Gress | Blockbrain GmbH Stuttgart, Silvia Balaban | REcalibration GmbH Waiblingen, Jana Petersen | Deutsche Bahn AG Berlin, Oliver Schmitz | berufundfamilie Service GmbH Frankfurt, Dr. Oliver Stettes | Institut der deutschen Wirtschaft e.V. Köln, Dr. Thorsten Pilgrim | Inhaber ViaMed GmbH und Vize-Präsident der IHK Region Stuttgart, Dr. Susanne Herre | Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, Andreas Schwarz MdL | Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Im Fokus

  • Generationen-Management: Zusammenarbeit von Jung und Alt erfolgreich gestalten
  • Mit Wissen in die Zukunft: Erfahrungsschatz heben und Future Skills aufbauen, Wissensmanagement mit KI
  • Arbeit oder Rente: Wie der Übergang flexibel gelingt – und wie beides zusammen funktionieren kann
  • Fit im Betrieb: Körperliche und mentale Gesundheit erhalten und fördern

Mehr Infos

Weitere Infos zum Programm, zu den Speakerinnen und Speakern sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Magazin Wirtschaft

Handelsregister Mai 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen Mai

HRB 799846 onicai UG (haftungsbeschränkt), Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Friedrich, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Betrieb und Vermarktung dezentraler KI-Applikationen und Tools, einschließlich Softwarelösungen für verteilte KI-Infrastrukturen, Generative KI, maschinelles Lernen und Edge-KI-Technologien.
HRB 799937 lions.business GmbH, Friedensstraße 38, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Beck, Silvia. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienvermittlung gem. § 34c Gewerbeordnung für den Kauf, Verkauf, Anmietung, Vermietung von privaten sowie gewerblichen Immobilien sowie Dienstleistungen im Bereich des Handels mit digitalen und nicht digitalen Onlinegütern, insbesondere der Vertrieb und die Ausführung von Marketingstrategien im Bereich der Unternehmensberatung.
HRB 800012 Habitat AV UG (haftungsbeschränkt), Kirchheimer Straße 34, 71032 Böblingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Nikolaevic Naidenov, Alexei. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von fremden Immobilien sowie die Hausverwaltung.
HRB 799959 ASET Energy GmbH, Veilchenstraße 9, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mangold, Benjamin; Strauß, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: ASET Energy entwickelt und vertreibt IT-gestützte Energiemanagementlösungen, insbesondere das firmeneigene Betriebssystem EXAIOS. Der Fokus liegt auf der Entwicklung neuer Technologien, der Nutzung und Optimierung bestehender Systeme sowie der Schaffung intelligenter Energiearchitekturen, die die Energietransformation aktiv unterstützen. Neben Softwarelösungen wird eigene Hardware entwickelt, die eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien ermöglicht. Diese Lösungen gewährleisten die Kommunikation und Interoperabilität zwischen Energiemanagementsystemen, Energieerzeugern, Speichersystemen und Verbrauchern, wodurch vernetzte, dezentrale Energiesysteme effizient betrieben werden können. Das Unternehmen entwickelt ganzheitliche elektrische Ökosysteme, in denen Software und Hardware ineinandergreifen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Konzeption, Planung, Beschaffung, Errichtung und Optimierung intelligenter Energieinfrastrukturen sowie dezentraler Energiespeicherlösungen. Dabei setzen wir auf innovative Netztechnologien und integrierte Energielösungen für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, um die Weiterentwicklung nachhaltiger Energiekonzepte voranzutreiben. Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Management- und Koordinationsaufgaben sind Bestandteil des Unternehmensgegenstands, soweit sie dem Geschäftszweck dienen.
HRB 799910 Demada Bau GmbH, Burhaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Baum, Rainer Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Bauunternehmung (Fachgebiet Hoch- und Tiefbau) sowie Export und Import von Textilien und Lebensmitteln.
HRB 799879 Schauer Investment UG (haftungsbeschränkt), Liebenzeller Straße 26, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Schauer, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Beteiligung an Unternehmen, Tochtergesellschaften und Investments. Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
HRA 742317 MoMa-Survival e.K., Brandenburger Straße 7, 71083 Herrenberg. Inhaber: Molnar, Maik.
HRB 799833 Hochvolt Akademie GmbH, Raistinger Straße 272, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Otto-Nowak, Paul Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Sach- und Dienstleistungen im Ingenieurs-, Bildungs- und Forschungsbereich, insbesondere Entwicklung, Vermarktung und Durchführung von Bildungsdienstleistungen für Firmen und Privatkunden unter Erstellung eigener Schulungsprogramme und Lehrpläne durch Einsatz akademisch ausgebildeter Lehrkräfte.
HRB 799878 TripleShift GmbH, Beethovenstraße 16, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blessing, Benjamin Oliver; Blessing, Gabriela Herlinda Isela. Gegenstand des Unternehmens: Coaching-, Beratungs- und Trainingsformate für Unternehmen und Privatpersonen. Das Leistungsspektrum umfasst Business- und Life-Coaching, Teamentwicklung, praxisorientierte Workshops, Schulungen, Retreats sowie Relocation-Coaching. Ergänzt wird das Angebot durch Online-Produkte, Veranstaltungen mit Cateringoption, sowie den Einzelhandel und digitalen Vertrieb von Coaching- und Trainingsmaterialien, Büchern und begleitenden Tools.
HRB 799917 Pensum Partners GmbH, Max-Eyth-Straße 35, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mensch, Nico. Gegenstand des Unternehmens: Die Zusammenfassung von Unternehmen und deren Beratung. Des Weiteren der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden, Wohnungen und gewerblichen Räumen für eigene und fremde Rechnung. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 GewO bedürfen.
HRB 799816 BEB13 Holding GmbH, Bebelsbergstraße 13, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gorhan, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799784 Virtual Simutech GmbH, Zeppelinstraße 2, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chavhan, Subhash Wasudeo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, Forschung und Entwicklung, IT- und IT gestützte Dienstleistungen sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
HRB 799726 Pferdegesundheitszentrum in Waldenbuch GmbH, Bohnholzstraße 24, 71111 Waldenbuch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Clara, Stephan, Fürth/Odenwald. Geschäftsführer: Neuburg, Raphael Ben Constantin. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausübung tierärztlicher Tätigkeiten und anderer damit zusammenhängender Tätigkeiten nach dem Ermessen der Geschäftsführung.
HRB 799986 Antonia Dieterich Holding UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 10, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 5.200,00 EUR. Geschäftsführer: Dieterich, Antonia Larissa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799970 Martin Schäberle Holding GmbH, Hauptstraße 95, 71126 Gäufelden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schäberle, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und damit insbesondere die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, ferner Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
HRB 800082 Stephan Schäberle Holding GmbH, Schweichinger Höfe 13, 71126 Gäufelden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schäberle, Stephan. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und damit insbesondere die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, ferner Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
HRB 799777 R&D Sanierungsprofi UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 21, 71134 Aidlingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider-Kücükay, Deniz. Geschäftsführer: Shala, Ruzhdi. Gegenstand des Unternehmens: Der Trockenbau, Verlegung von diversen Böden, Einbau von Fenstern, Badsanierungen und alle hiermit zusammenhängenden Arbeiten im und am Haus.
HRB 799822 FOWILA Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schmale Gasse 13, 71139 Ehningen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Fongue, Willy Armand. Gegenstand des Unternehmens: IT- und Engineering-Dienstleistungen.
HRB 799947 FONEVA Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Schmale Gasse 13, 71139 Ehningen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Fongue, Willy Armand. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Textilien, elektronischen Geräten, Möbeln, Automobil-Ersatzteilen, Baumaterialien und Bauprokukten.
HRB 799916 MACA Holding GmbH, Hochdorfer Straße 3, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Caycioglu, Malik Burak. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 799872 TV Altendorf Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt), Hildrizhauser Strasse 14, 71155 Altdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heienbrock, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Werbeaufträgen jeglicher Art, die Durchführung und Bewirtung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen sowie die Anmietung und Weitervermietung von Lokalitäten, z.B. des Sportheims oder des Sportplatzes des Turnverein Alfdorf.
HRB 800097 Schreiner Projekt IV GmbH, Eltinger Straße 61, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schreiner, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, außerdem die Vermögensverwaltung und Beratung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 799764 pinotdoc GmbH, Heckenweg 51, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmusch, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit sowie Import und Export von alkoholischen Getränken, ferner die Herstellung und der Vertrieb von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
HRB 799709 Loose Riders GmbH, Planckstraße 9, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Soeten, Tim, Nonthaburi / Thailand. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Import und Export von Bekleidung und Sportausrüstung, Sponsoring von Events im Sportbereich.

Landkreis Böblingen -Veränderungen Mai

HRB 14562 IBM Deutschland GmbH, Schönaicher Straße 220, 71032 Böblingen. Gesamtprokura: Kauffmann, Gudrun.
HRB 795659 isOn Tec GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Acikgöz, Fatih.
HRB 790878 Khanna GmbH, Waldenbucher Straße 17, 71032 Böblingen. Einzelprokura: Khanna, Rahul. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Konsumgütern aller Art, insbesondere mit Textilien, Schuhen, Elektronik sowie der Verkauf von Tickets. Ebenso umfasst sind damit verbundene Online-Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb von Online-Shops, der Vertrieb über digitale Plattformen sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 737734 AT&T Global Network Services Deutschland GmbH, Hanns-Klemm-Str. 5, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Etter, Sylvia. Bestellt als Geschäftsführer: Sujan, Gregor.
HRB 769084 Alpha RFR GmbH, Hanns-Klemm-Straße 21, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Bruggner, Alexander.
HRB 246104 REISSER AG, Hanns-Klemm-Str. 21, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Martinez, Olivier.
HRB 765825 Ärzte vorOrt - MEDI-MVZ GmbH, Hauptstraße 9, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Bieg, Alexander.
HRB 725565 SPIRIT/21 GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüttner, Matthias.
HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Dr. Schugt, Michael. Einzelprokura: Spirres, Christoph.
HRB 245011 STAR COOPERATION Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Müller, Maja.
HRB 779297 KFM GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von Sondermaschinen und Prüfmaschinen, Steuerung und Regelungstechnik, Elektroentwicklung, Herstellen von Maschinen oder Maschinenteilen sowie Anlagenbau.
HRB 245160 STAR ENGINEERING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Hensler, Matthias.
HRB 241899 Axians Athos GmbH, Planiestr. 13, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Herdt, Stefan.
HRB 771172 Ashimori Europe GmbH, Amundsenstraße 3, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koyama, Akinori, Takatsuki-shi / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Hanatani, Takao, lbaraki-shi / Japan.
HRB 246207 STAR ENGINEERING & ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind Service-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, mit dem Schwerpunkt Entwicklung, Produktion und After Sales in den Bereichen Automotive, Elektrotechnik und Maschinenbau, ferner Fahrzeugumbau und Fahrzeugaufbau (u.a. Einbau von Messtechnik und Inbetriebnahme von Prototypen), Reparaturen und Instandsetzungstätigkeiten aller Art an Prototypen und Serienfahrzeugen sowie die Erbringung von Transport-/Überführungsleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von mechanischen, elektronischen/elektrischen und mechatronischen Prototypenteilen und Produkten, Werkzeugen & Vorrichtungen, Maschinen & Sondermaschinen/-werkzeugen und Betriebsmitteln, die Erstellung von digitalen Schaltungen und Programmierung von anwendungsspezifischer Software sowie Inverkehrbringen von eigenen und/oder Handelsprodukten.
HRB 759104 Stitch & Trim GmbH, Mahdentalstraße 112, 71065 Sindelfingen. Geschäftsführer: Dogan, Erdem.
HRB 771438 awicontax Sindelfingen Verwaltungs GmbH, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Geiger, Heiko.
HRB 788498 Goatiger Investment GmbH, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lapeschi, Giampiero. Liquidator: Dr. Wiedenmann, Kai. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 736034 Erwin Hymer Center Stuttgart GmbH, Mahdentalstr. 84, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krämer, Joachim. Bestellt als Geschäftsführer: Gagliardi, Luigi.
HRB 228802 Kadusa UG (haftungsbeschränkt), Pfarrwiesenallee 16, 71067 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Nguyen, Huu Sang. Geschäftsführer: Nguyen, Le Khanh.
HRB 788087 Future Drive GmbH, Rehstraße 371, 71067 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Monika. Bestellt als Geschäftsführer: Ziegler, Tobias. Geschäftsführer: Hupka, Raphael Johann. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben von Fahrschulen sowie die Vermietung von Fahrzeugen.
HRB 245952 Eugen Grill Holding GmbH, Lochensteinweg 2, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Brommer, Siegfried, Hallwang / Österreich.
HRB 240243 SOLO Kleinmotoren GmbH, Industriestraße 9, 71069 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Emmerich, Andreas.
HRB 737166 Schnorr GmbH, Stuttgarter Straße 37, 71069 Sindelfingen. Prokura erloschen: Sauer, Thomas Jörg.
HRB 778049 Molino GmbH, Otto-Hahn-Straße 17, 71069 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Kommunikation nebst Konzeption, Herstellung und der Vertrieb von Büchern sowie anderen Texterzeugnissen. Weiter die Erbringung von Service-, Design-, Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen für Kommunikation - im Besonderen auch digitale und technologieorientierter Leistungen einschließlich der Realisierung aller Art.
HRB 240243 SOLO Kleinmotoren GmbH, Industriestraße 9, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 5.112.927,00 EUR.
HRB 797116 Fokus Führung FF GmbH, Welle 35, 71083 Herrenberg. Geschäftsführer: Sprißler, Thomas Paul.
HRB 245583 TEXMA GmbH Textilmarketing Ideen, Beratung, Konzepte, Benzstr. 32, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Bökle, Jannik.
HRB 798944 cloudimpulse GmbH, Neckarstraße 185, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Schmitz, Veronique.
HRA 727594 Omega Pharma Manufacturing GmbH & Co. KG, Benzstraße 25, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Hartner, Andreas.
HRB 244180 RST Veolia Verwaltungs-GmbH, Benzstr. 32, 71083 Herrenberg. Geschäftsführer: de Jong, Rienk.
HRB 242580 HdB Vorsorgemanagement GmbH, Böblinger Str. 86, 71088 Holzgerlingen. Gesamtprokura: Dennenmoser, Frank. Nicht mehr Geschäftsführer: Weidel, Jürgen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Maier, Gerd. Bestellt als Geschäftsführer: Gronau, Alexander Heiko. Geschäftsführer: Harscher, Marvin Gustl. Gegenstand des Unternehmens: - Die Vermittlung und der Vertrieb von Versicherungs(anlage-)produkten, - die Erbringung von Dienstleistungen für Makler und Vetriebsgesellschaften, - die Beratung von Vertriebsgesellschaften, Maklern und Endkunden bzgl. Versicherungsprodukte, - die intensive Betreuung von Kunden, - die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34c Gew0 - die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach §34d Gew0 - die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34i Gew0 - das Coaching von Maklern und Endkunden (u.a. durch Social Media Kanäle)
HRB 241828 HdB Consulting GmbH, Böblinger Str. 86, 71088 Holzgerlingen. Prokura erloschen: Dennenmoser, Frank.
HRB 729716 SU Verwaltungs GmbH, Brunnenstraße 9, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand des Unternehmens: das Planungsbüro für energetische Sanierungen, Gutachten, rund um die lmmobilie, insbesondere in Umwelt-, Sicherheits- und Energiefragen.
HRB 747680 Arte Wohnbau GmbH, Benzstraße 21, 71101 Schönaich. Bestellt als Geschäftsführer: Langner, Ralf.
HRA 740527 Kübler Garten- und Landschaftsbau e.K., Kolbenäcker 1, 71101 Schönaich. Persönlich haftender Gesellschafter: Kübler, Bernd Hans. Inhaber: Kübler, Marcus Andre. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 724181 Medios Solutions Stuttgart GmbH, Blumenstrasse 331, 71106 Magstadt. Geschäftsführer: Lödige, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: D. Schmiede, Andreas. Geschäftsführer: Dr. Edalat, Lena Maria.
HRB 794952 homo oeconomicus holding UG (haftungsbeschränkt), Schmiedstraße 14, 71116 Gärtringen. Geschäftsführer: Wirth, Alexander.
HRB 759073 AFS Automotive Fleet Service GmbH, Gutenbergstraße 12, 71120 Grafenau. Nicht mehr Geschäftsführer: Werner, Thomas. Liquidator: Tiarks, Tanno. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 354064 BLS Lasertechnology GmbH, Mercedesstraße 7, 71120 Grafenau. Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Niklas.
HRB 767674 b2b coorporation & consulting GmbH, Joseph-Haydn-Weg 3, 71126 Gäufelden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaus, Stefan Marian. Bestellt als Geschäftsführer: Kaus, Claudia.
HRB 241274 TREPPENMEISTER GmbH, Emminger Straße 38, 71131 Jettingen. Prokura erloschen: Lammers, Heinrich.
HRB 767622 LongFeng GmbH, Rheinstraße 30, 71139 Ehningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wu, Fengli. Bestellt als Geschäftsführer: Shan, Zhangyue, Mingguang / China.
HRB 721082 Bertrandt Services GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Hüfler, Fabian-Philipp.
HRB 762339 BauerEvents UG (haftungsbeschränkt), Lerchenstraße 32, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Jens. Bestellt als Geschäftsführer: Diesinger, Thomas.
HRB 745173 KB-Versicherungsmakler Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 59, 71154 Nufringen. Geschäftsführer: Leusink, Nils.
HRB 798704 GA Hair & More GmbH, Hofäckerweg 6, 71154 Nufringen. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Friseursalons, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen wie Haarschnitte, Frisurenberatung, Haarpflege, Färben, Strähnentechniken, Dauerwellen, Styling, Maniküre, Pediküre und Kosmetikbehandlungen sowie der Verkauf von Haarpflegeprodukten und kosmetischen Artikeln.
HRB 782882 EK Technologies GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 36, 71154 Nufringen. Gesamtprokura: Peuckert, Marion.
HRB 246214 LXinstruments GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 36, 71154 Nufringen. Gesamtprokura: Peuckert, Marion.
HRB 245930 Waldhaus Service GmbH, Kohltor 1- 9, 71157 Hildrizhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Artschwager, Hans.
HRB 733742 LEDA gemeinnützige GmbH, Böblinger Str. 191, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Herty, Sven. Nicht mehr Geschäftsführer: Holderrieth, Thomas.
HRB 761918 ITVT Leck GmbH, Am Schlossberg 6, 71229 Leonberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen mit dem Fokus auf das Kundenportfolio und Leistungsspektrum der ITVT Gruppe. Dazu zählen insbesondere die fachliche und prozessuale Begleitung von IT-Projekten sowie strategische und organisatorische Beratungsprojekte bzw. Analysen sowie Vermietung und Verpachtung, Energieerzeugung und der Betrieb eines Rechenzentrums.
HRB 772976 Romag LSB Bau GmbH, Göppinger Straße 10, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Tudose, Sorin. Geschäftsführer: Iordache, Vasilica-Marcel. Bestellt als Geschäftsführer: Tili, Florin. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind folgende Bauarbeiten: Rohbau, lnnenausbau, Aushub- und Erdarbeiten, Errichtung sowie Abbau von Fertigbauelementen und Maschinen, Umbau, Malerarbeiten, Arbeiten zur Kampfmittelsondierung und -räumung sowie der Handel mit Baumaterialien.
HRB 756004 Erik Sterck GmbH, Römerstraße 99, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Batz, Oliver.
HRB 756466 TIANG GmbH, Lobensteiner Straße 8, 71229 Leonberg. Nun bestellt als Liquidator: Fang, Heng. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759984 Janatics Pneumatik GmbH, Im Mahdental 54, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaganathan, Ganesh Kumar, Coimbatore / Indien. Geschäftsführer: Balachandar, Gobichettipalayam Nageswaran, Coimbatore / Indien. Bestellt als Liquidator: Kaur, Navjeet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 727982 hometainment oHG, Stieglitzenstraße 10, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 793291 CASOBEX Deutschland GmbH, Eisenbahnstraße 15, 71263 Weil der Stadt. Einzelprokura: Kudera, Oliver.
HRB 252425 Koos Edelmetalle GmbH, Steinbeisstraße 1, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koos, Sven-Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Koos, Kevin. Prokura erloschen: Koos, Kevin.
HRB 739477 empiria GmbH, Waldenserstraße 14, 71277 Rutesheim. Geschäftsführer: Ströbel, Daniel.
HRB 253278 JOYSONQUIN Automotive Systems GmbH, Gutenbergstraße 16, 71277 Rutesheim. Prokura erloschen: Ellsäßer, Jürgen. Gesamtprokura: Ren, Ning (Sunny).
HRB 739602 Martin Bohsung GmbH, Im Bonholz 7, 71277 Rutesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoffers, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Langer, Ralf.
HRB 252205 Holzäpfel GmbH Bauunternehmung, Friolzheimer Str. 52, 71287 Weissach. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzäpfel, Horst. Bestellt als Geschäftsführer: Holzäpfel, Samuel Cornelius.
HRB 250726 Gänzle GmbH CNC Metalltechnik, Im Bühl 9, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: In Fortführung des eingebrachten Betriebs einer mech. Werkstätte die Herstellung und der Vertrieb von Metallwaren. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben.

Landkreis Böblingen - Löschungen Mai

HRB 747375 Black - Trading Verwaltungs-GmbH, Humboldtstraße 41, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 731806 KCM Gastro GmbH, Heubergstr. 8, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 732273 Marquardt Wohnbau Projekt Kusterdingen GmbH + Co. KG, Spitalgasse 4, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 733770 Marquardt Wohnbau Projekt Tailfingen GmbH + Co. KG, Bahnhofstraße 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 731481 Marquardt Wohnbau Projekt Mönchberg Weingartenstraße GmbH + Co. KG, Bahnhofstraße 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 245883 Seeger Informatik GmbH, Lembergstr. 15, 71083 Herrenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 722081 AETEC Elektronik GmbH, Bäumlesweg 29, 71093 Weil im Schönbuch. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773010 Reinhold Uhl IT Consulting GmbH, Wiesenstraße 8, 71131 Jettingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741262 Rplex KG, Römerstraße 188, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 739666 Yalan Dunya e.K., Bergstraße 23, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen Mai

HRB 799737 BPP Zeugberg GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Grupp, Bernd Martin; Steinhagen, Lars Arno; Petermann, Timo. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Managementdienstleistungen, die Wahrnehmung von Beirats- und Aufsichtsratsmandaten sowie die Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern
HRB 799808 Virtuonary UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Bauer, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vertrieb und Bereitstellung von Softwarelösungen, insbesondere zur Organisation und Bearbeitung von Daten (ähnlich zu und in Kombination mit Office-Anwendungen, Aufgaben- und Projektplanern) u.a. zur Anwendung von KI.
HRB 799691 Oswal Recycled Materials UG (haftungsbeschränkt), Manosquer Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Oswal, Abhishek. Gegenstand des Unternehmens: Handelsvertretung und Handel für Recycled-Materialien, einschließlich importierter Recycled-Materialien, insbesondere Alt- und Recycling-Papier (Papier, Pappe usw.) und recycelte Polymere wie PET, PP, ABS usw.
HRB 799699 Pflegedienst Bader GmbH, Hirschstraße 22, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Boussabat, Amira. Gegenstand des Unternehmens: Ambulante Pflegedienstleistungen für Kranke, Hilfsbedürftige, Senioren und ähnliche Personen.
HRB 799942 Zweigniederlassung der Muno Europe B. V., Max-Lang-Strasse 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Sonnemans, Franciscus Johannes, Zeist / Niederlande; Fernandez, Xavier Rafols, Sant Cugat del Vallès / Spanien. Gegenstand des Unternehmens: Die Forschung, Entwicklung, Produktion, Lieferung und der Vertrieb von Lederchemikalien für (a) Wasserwerkstätten und Gerbereien (einschließlich Einweichen, Entfetten, Äschern, Gerben, Entkälken und Beizen); (b) Nachgerbung (einschließlich Phenol/Sulfon, Hilfsmittel, Harz, Trittöl, Acryl/Polymer, Misch-, Neutralisations- und Mineralprodukte); und (c) Nassendanwendungen (einschließlich Fettung, Imprägnierung und Färben). Zweigniederlassung der Muno Europe B. V.. Geschäftsanschrift: Max-Lang-Strasse 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Zweigniederlassung der "Muno Europe B.V." mit Sitz in Waalwijk / Niederlande (Kamer van Koophandel 96282797). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht.
HRB 799969 Wanxiang A123 GmbH, Gutenbergstraße 17, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wang, Zixi. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion, der Handel, das Marketing, der Verkauf und Vertrieb von Batterien jeder Art, insbesondere von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-lonen-Systemen, sowie von Automotivesystemen und Stationärspeichern, ferner die Beratung, Betreuung und Durchführung von Projekten sowie die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Im- und Export jeweils alles in den vorgenannten Bereichen.
HRB 800086 MusikMusik2000 UG (haftungsbeschränkt), Finkenstraße 25, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 10,00 EUR. Geschäftsführer: Busche, Hannes. Gegenstand des Unternehmens: Die Publikation von Kompositionen moderner Musiker.
HRB 799675 MP-Beteiligungs-Holding GmbH, Hugo-Boss-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wilhelm, Patrick; Wilhelm, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung solcher Beteiligungen.
HRB 799725 RTZ Verwaltungs-GmbH, Felsenstraße 4, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Schiemenz, Karsten. Geschäftsführer: Wienekamp, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der RTZ Bau GmbH & Co. KG, welche die Durchführung von Bauvorhaben im Auftrag Dritter für fremde Rechnung sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für eigene Rechnung zum Gegenstand hat.
HRB 799728 Münzmay & Voigt TGA-Projekt GmbH, Jacob-Brodbeck-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Voigt, Volker; Münzmay, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung in sowie die Planung und Abwicklung von Modernisierungs- und Neubauprojekten in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
HRB 799718 Ostgathe Family Office GmbH, c/o Dr. Martin Ostgathe, Bruckenwiesen 28, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vennögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799845 SA Objektmanagement UG (haftungsbeschränkt), Am Lerchenberg 18, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Soylu, Emre. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Wohnungseinheiten.
HRB 799688 Viva-Haus-Solution GmbH, Nürtinger Straße 19, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frommer, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Haustechnikprodukten.
HRB 800017 SalesDaily Publishing GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Halkic, Haris. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte über Newsletter und soziale Medien, Vertrieb von Online-Kursen und Mitgliedschaften, Durchführung von Werbung und Kooperationen mit Unternehmen mit internationalem Fokus, insbesondere Nordamerika.
HRB 800084 CELLINA Health Care GmbH, Frickenhäuser Straße 33, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Langguth, Nino-Rouven. Geschäftsführer: Langguth, Angela. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb / Handel von kosmetischen Produkten, sowie Nahrungs-ergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten.
HRB 800100 Kudrina Vermögensverwaltung GmbH, Ahornweg 8, 72639 Neuffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kudrina, Maria Valer´evna. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften gründen und verwalten. Die Gesellschaft darf ferner eigens bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, halten und verwalten. Eine Tätigkeit für Dritte wird ausgeschlossen.
HRB 799963 LLC Sanierung GmbH, Daimlerstraße 22, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Caliskan, Hasan. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung, Industriereinigung, Kleinabbrucharbeiten, Brandreinigung, Maschinenreinigung, Hausmeisterservice, Glasreinigung, Bodenverlegung, Trockenbau.
HRB 800010 SOLUMIA UG (haftungsbeschränkt), Nürtingerstraße 11, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stöcker, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, der Handel und Vertrieb von Lampen, Einrichtungsgegenständen (Home-Interieur), Haushalts- und Elektrogeräten sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Waren oder Dienstleistungen.
HRB 799708 DHP Technology Deutschland GmbH, Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diem, Gian Andri, Brunnen / Schweiz; Brandstetter, Torsten. Gegenstand des Unternehmens: Im Bereich der Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energieversorgung: - Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Handel; - Projektentwicklung, Planung, Projektleitung und Bau; - Lizenzierung, Patentvergaben; - Finanzierung, Betrieb und Unterhalt eigener Anlagen; - Verkauf und Vermarktung von Strom- und Wärmeprodukten.
HRB 799941 Jungblut Robotics UG (haftungsbeschränkt), Kirchhalde 26, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jungblut, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und Softwareberatung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742343 Stephan Anger Autovermietung e.K., Mittlerer Haldenweg 3, 73207 Plochingen. Inhaber: Anger, Stephan.
HRA 742306 EnergySourcing Felix Denzinger e.K., Paradiesstraße 2325, 73230 Kirchheim unter Teck. Inhaber: Denzinger, Felix Martin.
HRB 799874 MB Holding GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bermeitinger, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiben.
HRB 799898 KF Real Estate Solutions GmbH, Karl-Arnold-Straße 28, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kälberer, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenen Vermögensständen für eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien sowie die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 799744 Sleek GmbH, Brunnenweg 35, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bugher, Stefan-Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb sowie Support von Softwareprodukten und Digitaler Lösungen sowie entsprechend Beratungsdienstleistungen für IT Lösungen, insbesondere Apps für Terminverwaltungen und Webdesign - Vermietung von Fahrzeugen - Gründung und Betrieb von Autowaschanlagen - Verwaltung und Vermietung von Immobilien - Aufstellung und Vertrieb von Verkaufsautomaten.
HRB 799807 Visualize Capital GmbH, Balmannsweiler Straße 50, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pilz, Julian Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799851 Menevo Holding UG (haftungsbeschränkt), Weinbergstraße 27, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 12.500,00 EUR. Geschäftsführerin: Menges, Hannah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme von Geschäfts- führungs- und Verwaltungsaufgaben.
HRB 799906 HaTo Invest GmbH, Weinbergstraße 27, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Menges, Hannah. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Kapitalvermögen, wie etwa Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Kryptowährungen und vergleichbaren Anlageklassen. Zudem kann sich das Unternehmen an anderen Unternehmen beteiligen
HRA 742342 HIK Handel e. K., Hochdorfer Straße 40, 73274 Notzingen. Inhaber: Paric, Marko.
HRB 800053 Fokus23 GmbH, Schulstraße 2, 73275 Ohmden. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Jeschner, Natalie; Zurwerra, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT Dienstleistungen insbesondere Beratungsleistungen.
HRB 799887 AnamnEase GmbH, Richard-Hirschmann-Straße 20, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Doll, Jan-Niklas; Doll, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Weiterentwicklung und der Vertrieb von Software in medizinischen Bereich.
HRB 799945 ROHAB Installations GmbH, c/o Augustiner22 GmbH, Augustinerstraße 22, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Lindström, Nils Christian, Bålsta / Schweden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Barna, Eva. Geschäftsführerin: Brettschneider, Steffi. Gegenstand des Unternehmens: Die lnstallierung von Glasfaserinfrastruktur in Deutschland sowie alle sonstigen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 799967 Revita Immobilien GmbH, Martinstraße 41, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jüptner, Marc. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb und der Verkauf, der Neu- und Umbau, die Aufteilung und Modernisierung nach WEG, die Umwidmung sowie die Bewirtschaftung und Vermietung von gewerblichen sowie wohnwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücken auf eigenen Namen und eigene Rechnung. b) Erbringung von Dienstleistungen für Dritte betreffend den Kauf, den Verkauf und die Bewirtschaftung, c) der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie immobilienbezogene Beratungstätigkeiten.
HRB 799628 AHE GmbH, Innere Brücke 28, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Abuhasan, Mufid Najeh Rajeh. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Imbisses.
HRB 799940 BLEX Delivery GmbH, Hölderlinweg 37, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bleis, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in der Logistik, insbesondere die Organisation und Durchführung von Transporten bis zu 3,5 t, der Warenversand sowie Serviceleistungen wie Kommissionierung, Verpackung und das Retourenmanagement.
HRB 799636 ÖZKAN GmbH, Zeppelinstraße 140, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Goga, Evezen. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Gastronomiebedarf, insbesondere für Lebensmitteln und Verpackungen. Ab dem 02.06.2008 erstreckt sich die Tätigkeit des Unternehmens auch auf Gebäude- und lndustriereinigungen im weitesten Sinne. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden.
HRB 800090 360solution GmbH, Stockenbergweg 10, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Milanollo, Jörg, Gmunden / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsmanagement, Verkehrs-, Sicherheitsplanung sowie Konzeptionierungen und Umsetzung und der damit verbundene Verkauf von Waren, insbesondere Beschilderungen, sicherheitsrelevanten Geräten und Ersatzteilen sowie Bereitstellung von Equipment
HRB 799683 Gecaj Bau GmbH, Weilstraße 12, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Strobel, Ralf. Bestellt als Geschäftsführer: Gecaj, Samir. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Bauunternehmens im Hochbau. Insbesondere finden in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Ausführungen von Mauer-, Beton-, Ein und Ausschalarbeiten, sowie Eisenflechterarbeiten statt. Es finden darüber hinaus gelegentliche Vermittlungen von Bauaufträgen an Fachfirmen anderer Gewerke statt, die über eine behördliche Genehmigung verfügen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erwerben, Vertretungen auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstandes übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
HRB 799988 Auraminot GmbH, Seestraße 31, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Farkasch, Jan Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Produktion und Verkauf von Parfüm & Kosmetikartikel - im Onlineshop sowie Einzelhandel. Darüber hinaus Lohnabfüllung für andere Unternehmen. Unternehmensberatung und Social Media Contenstrategien für Unternehmen und Influencer.
HRB 800062 CN Apparel UG (haftungsbeschränkt), Parkstraße 9, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Petek, Nicolas Maximilian; Essinger, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und Vertrieb von Bekleidungstextilien sowie die Planung, die Konzeption und die Begleitung in der Herstellung von Merchandise und Corporate Clothing als Dienstleistung.
HRB 799761 AlMondo GmbH, Herzog-Carl-Straße 2, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Karim, Mohamad Najdat Abdul. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und der Vertrieb sowie der lmport und Export von Lebensmitteln und Baumaterialien, wofür keine Genehmigungen erforderlich sind. Darüber hinaus der Kauf, das Halten und Verwalten und der Vertrieb von lmmobilien sowie gleichartigen Geschäften.
HRB 799767 Global Grow Time GmbH, Parkstraße 1921, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bakshi, Amit. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Erden, Düngemitteln sowie Beleuchtungssystemen, Waagen, Terpene (ätherische Öle); Aromaöle; Ätherisch Öle; Duftöle; Raumdüfte; Duftmischungen; Duftstoffe für Räume; Lebende Pflanzen; Sämereien; Setzlinge; Stecklinge; Samen; Samen, Knollen und Setzlinge als Pflanzgut; Mulch; Mulch aus Kokosfasern; Cannabispflanzen; Unverarbeitetes Cannabis, Großhandel, Einzelhandel, Kataloghandel auch über das Internet mit: Blumentöpfen, Lampen, Pflanzenlampen, LED-Lampen, Gartenartikeln, Pflanzen, Blumentöpfe, Pflanztröge, Zigarettenpapier, Samen, Knollen und Setzlinge als Pflanzgut, Wachstumssysteme für Hydrokulturen, Bewässerungssysteme, Duftlampen, Duftölschalen, Duftstövchen, Gartengeräte (Handgeräte), Beregnungs- und Bewässerungsanlagen, Beleuchtung, Lichtreflektoren, Wasserversorgungsanlagen für die Pflanzenzucht sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
HRB 799865 Geschichtsbaum UG (haftungsbeschränkt), Reutlinger Straße 2, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Xu, Taokan. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Filmen und anderen medialen Inhalten insbesondere Videos.
HRB 799946 Holzbau Götz GmbH, Heumadener Straße 72, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Holzbauunternehmens, einer Zimmerei und einer Dachdeckerei.
HRB 799823 Q.A.A.C. Verwaltung GmbH, Schönbuchstraße 12, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kryeziu, Altin; Janas, Christoph; Kryeziu, Qamil; Kryeziu, Albin. Gegenstand des Unternehmens: Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb und die Verwaltung von Grundeigentum.
HRB 799886 Drücker Basis GmbH, Albstraße 10, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Drücker, Alexander; Drücker, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Immobilien einschließlich des Erwerbs und deren Veräußerung.
HRB 799715 GMD Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 35, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grammlich, Benjamin; Grammlich, Silas. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme einer Gesellschaftsbeteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG.

Landkreis Esslingen - Veränderungen Mai

HRB 221831 APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6 Ebene 6, 70629 Stuttgart. Gesamtprokura: Holzhauer, Andreas. Prokura erloschen: Mader, Thomas.
HRB 775679 EUSOLUTIONS GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Geschäftsführer: Opáleny, Andrej. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen aller Art in der IT-Branche sowie Planung, Produktion, Montage und Vertrieb von Abwasserreinigungssystemen, Pflanzenkläranlagen, Außenanlagen, Wasseranlagen und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten, Gartenpflegearbeiten aller Art, Handel mit Waren aller Art in der IT-Branche, die Erbringung von Schweißarbeiten jeglicher Art, Montage- und Demontagearbeiten, Erdarbeiten, Erdbewegungen und Aushubarbeiten, Übernahme von Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten jeglicher Art, Errichtung von Bauwerken und technischen Anlagen; die Ausübung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere die Gewinnung und Herstellung sowie der Handel mit Waren aller Art und deren Verwertung, An- und Verkauf, Export sowie die Vermittlung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.
HRB 767002 Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH, Wilhelm-Frank-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Beha, Michael.
HRB 17406 ÖRG Marketing & Warenvertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Böblinger Straße 52, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riehm, Albert. Bestellt als Liquidator: Riehm, Albert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Heinz, Bernd.
HRB 738515 Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen Vertriebs GmbH, Benzstraße 24, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiedel, Joel-Sebastian.
HRB 221395 Hochbach GmbH, Raiffeisenstraße 16, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Knosp, Hannes Imanuel. Prokura erloschen: Hochbach, Peer. Knosp, Hannes Imanuel.
HRB 224596 Hilcona Feinkost GmbH, Am Park 1517, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Buro, Xavier Joseph.
HRB 17316 Daimler Buses GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Giebfried, Bernd.
HRB 106017 TÜV SÜD Auto Partner GmbH, Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt Geschäftsführer: Bischopink, Axel.
HRB 779731 IDEAL Industries Germany GmbH, c/o Business & OfficeCenter Management GmbH, Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Smyth, Brett, Worsley Manchester / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Sanford, Douglas Albert, Littleton, Colorado / Vereinigte Staaten.
HRB 721346 Co-Design GmbH, Sielminger Straße 64, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hollung, Dirk.
HRB 785531 RAL Bau GmbH, Talstraße 27, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Radi, Luz. Bestellt als Geschäftsführer: Görgülü, Kadir.
HRB 781676 P.R.P. Dichtungstechnik GmbH, Narzissenstraße 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dirsch, Stefan.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Glaser, Wolfgang. Gesamtprokura: Dr. Vogel, Thorsten.
HRB 789864 LEIK GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Gesamtprokura: Schimpf, Jörg.
HRB 730252 HUM Manz Immobilien GmbH, Pulsstraße 35, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Manz, Hermann. Geschäftsführer: Manz, Ursula; Manz-Lutz, Michaela. Bestellt als Liquidator: Manz-Lutz, Michaela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799160 QRS Wardenga UG (haftungsbeschränkt), Ringstraße 24, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Wardenga, Hans Florian.
HRB 799675 MP-Beteiligungs-Holding GmbH, Hugo-Boss-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 749951 RiskCompass GmbH, Hebbelstraße 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Koestner, Wolfgang. Bestellt als Liquidator: Koestner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722146 WiGoR GmbH, Poststraße 17, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Fischer, Jeanette; Gregor, Kay.
HRB 793997 T & S Stores UG (haftungsbeschränkt), Gotthard-Müller-Straße 75, 70794 Filderstadt. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Röck, Sabrina.
HRB 727649 DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt. Vorstand: Morka, Roman.
HRB 222987 Riehle GmbH, Sperberseck 5, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Riehle, Levin.
HRB 749219 BW Papersystems Stuttgart GmbH, Schlosserstraße 15, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Jegl, Alexander. Prokura erloschen: Jegl, Alexander.
HRB 779059 ALDI Aichtal Verwaltungs-SE, Riedstraße 812, 72631 Aichtal. Ausgeschieden als Geschäftsführender Direktor: Brinkmeier, Matthias. Geschäftsführender Direktor: Karls, Sabine; Macherey, Agnes.
HRB 725573 Putzmeister Concrete Pumps GmbH, Max-Eyth-Str. 10, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritz, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Oliver.
HRB 220899 Wezel GmbH Kaltumform-Technik, Nürtinger Str. 5153, 72636 Frickenhausen. Prokura erloschen: Schmid, Stephan.
HRB 771323 HUMMEL Systemhaus GmbH, In den Gernäckern 13, 72636 Frickenhausen. Geschäftsführer: Kirschnereit, Mike. Bestellt als Geschäftsführer: Ludwig, Hansjörg.
HRB 733700 Connect Com GmbH, Stattmannstraße 40, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Scherer, Fabian.
HRB 795547 Ship Smart Solutions GmbH, Max-Eyth-Straße 25, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kern, Wolf. Bestellt als Geschäftsführerin: Bollesen, Lisa.
HRB 767337 Jehle-Gruppe GmbH, Max-Eyth-Straße 36, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Steglich, Christian.
HRA 222495 Manz "Ihr Gärtner" KG, In der Ramshalde 1, 72654 Neckartenzlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782711 Kernlochbohrer GmbH, Geigersbühlweg 52, 72663 Großbettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Pillat, Karin. Prokura erloschen: Pillat, Karin.
HRB 763834 DEWESoft Deutschland GmbH, Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRB 785594 BF Performance Auto & Reifen Service GmbH, Stuttgarter Straße 94, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sarikaya, Melik. Geschäftsführer: Knoblauch, Fabian.
HRB 731011 medius KLINIKEN gemeinnützige GmbH, Charlottenstraße 10, 73230 Kirchheim unter Teck. Gesamtprokura: Eßer, Michael.
HRB 230309 Hack Formenbau GmbH, Ötlingen, Wielandstr. 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hack, Wolfgang.
HRB 744282 Hack Verwaltungs GmbH, Wielandstraße 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hack, Wolfgang.
HRB 753934 Sindlinger Business Solutions GmbH, Schlierbacher Straße 20, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Sindlinger, Michael.
HRB 231121 DEULA Baden-Württemberg gGmbH - Bildungszentrum für Agrar- und Umwelttechnik, Garten- und Landschaftsbau, Hahnweidstr. 101, 73230 Kirchheim unter Teck. Einzelprokura: Sacker-Kellewald, Ralf.
HRB 783154 GW Komplementär-GmbH, Dettinger Straße 146, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schünke, Marius.
HRB 724420 RSV-Service GmbH Kompetenz- und Service Center, Maria-Merian-Straße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bergmoser, Ulrich.
HRB 798106 Sachs Krohe Immobilien GmbH, Marktstraße 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 770132 cellcentric Verwaltungsgesellschaft mbH, Neue Straße 95, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Johansson, Lars Karl-Gustav.
HRB 761874 MOSOLF Invest GmbH, Dettinger Straße 157159, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosolf, Tobias. Bestellt als Geschäftsführer: Schilling, Thomas.
HRB 769045 Stuntwerk Kirchheim GmbH, Stuttgarter Straße 47, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Berner, Matthias.
HRB 230611 Just Normlicht GmbH Vertrieb + Produktion, Tobelwasenweg 24, 73235 Weilheim an der Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Gall, Christian.
HRB 768018 Spindler Baggerarbeiten GmbH, Auchtertweg 1, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Spindler, Roland. Geschäftsführer: Spindler, Luca; Spindler, Kai.
HRB 774065 Königsbau GmbH, Kirchheimer Straße 15, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Salkoski, Beshir, Triest / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Radisa, Sinisa, Trieste / Italien.
HRB 220225 HOS Anlagen und Beteiligungen, Verwaltungs-GmbH, Am Turbinenkanal 3, 73240 Wendlingen am Neckar. Geschäftsführer: Decker, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Schad, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowle die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im ln- und Ausland - mit Ausnahme an Aktiengesellschaften - sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften der HOS-Unternehmensgruppe (HOS-Unternehmensgruppe: HOS Anlagen und Beteiligungen, Verwaltungs-GmbH und sämtliche mit dieser Gesellschaft verbundenen und nahestehenden Unternehmen)
HRB 214662 MEDEA GmbH, Esslinger Str. 7, 73249 Wernau Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Der Import und Export von und der Großhandel mit Lebensmitteln.
HRB 723526 ALMIG Kompressoren GmbH, Adolf-Ehmann-Str. 2, 73257 Köngen. Prokura erloschen: Müller, Petra Ines.
HRB 743108 Liesing GmbH, Max-Liebermann-Straße 261, 73257 Köngen. Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 724204 Staufen.AG Beratung Akademie Beteiligung, Blumenstraße 5, 73257 Köngen. Gesamtprokura: Mohren, Andreas. Leinz, Andreas. Freiherr Bock von Wülfingen, Gunnar. Vorstand: Riegger, Markus; Würz, Timo; Goschy, Wilhelm.
HRB 767061 VABRO Transporte GmbH, Küferstraße 21, 73257 Köngen. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Transporten und logistischen Dienstleistungen aller Art, einschließlich Kurier- und Expressdiensten, Lagerung und Organisation von Warenflüssen sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Vermittlung und Organisation, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.
HRB 767501 Lavendula - Ihr Pflegedienst GmbH, Ulmer Straße 531, 73262 Reichenbach an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Falke, Martin.
HRB 767904 Uwe Motzer GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Rotter, Nadine Katharina.
HRB 726164 Gubor Schokoladen GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Stammkapital: 10.464.677,00 EUR.
HRB 723924 DVS Dachpappeverwertung Süd Verwaltungs-GmbH, Fabrikstraße 29, 73266 Bissingen an der Teck. Geschäftsführer: Stiefelmeyer, Eckhard Viktor. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Beteiligungen, ihre Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme und Verwaltung einer Beteiligung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma DVS Dachpappeverwertung Süd GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bissingen an der Teck
HRB 231882 Hahn Kunststoffvertrieb Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Stahlbrunnstr. 21, 73266 Bissingen an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Petru, Octavian-Nicolae, Oradea / Rumänien.
HRB 231305 HMG Consult GmbH, Teckstr. 4, 73266 Bissingen an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Czombera-Müller, Gabriele. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Uwe Heinz-Otto.
HRB 211269 Walter König GmbH, Ostring 13, 73269 Hochdorf. Prokura erloschen: Schwegler, Karl-Heinz Manfred.
HRB 231109 BHB Waschanlagen Vertriebs-GmbH, Zeller Straße 10, 73271 Holzmaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Bossler, Dieter Max.
HRB 766159 KMV Metallbau GmbH, Ammonitenweg 9, 73275 Ohmden. Nicht mehr Geschäftsführer: Süße, Sören. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Oberinger, Oliver Rudi.
HRB 213978 Aqua Tech GmbH, Schorndorfer Str. 6, 73666 Baltmannsweiler. Nun bestellt als Liquidator: Gitschel, Patrik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795275 MVZ Diagnostikzentrum Esslingen GmbH, Berliner Straße 5, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Phys. Stein, Martin.
HRB 758602 Cafe am Museum Marco Schärr UG (haftungsbeschränkt), Am Hafenmarkt 9, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Zillich, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Mädel, Daniela.
HRB 746616 cf Fitness Esslingen GmbH, Rennstraße 28, 73728 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 750929 Schweizer Holding GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Timo Eric.
HRB 796840 Koppi Holding GmbH, Richard-Hirschmann-Straße 15, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Koppenhöfer, Jochen. Bestellt als Liquidator: Koppenhöfer, Jochen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 789533 Vans for Bands GmbH, Ulmer Straße 34, 73728 Esslingen am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Heine, Daniela.
HRB 755134 FoodSelex UG (haftungsbeschränkt), Hölderlinweg 160, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt als Liquidatorin: Rodó Cima, Berta. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 726221 Clade GmbH, Schelztorstraße 5456, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Sievert, Dominik.
HRB 774556 URBAN711 Immobilien GmbH, Martinstraße 43, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Bayrak, Paulo. Nicht mehr Geschäftsführer: Rizaj, Valdet. Bestellt als Geschäftsführer: Akbulut, Osman.
HRB 797256 HuPS24 Haus- und Pflegenotruf gGmbH, Urbanstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Jeremias.
HRB 735683 TSP GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wierer, Klaus, Kiens (BZ) (ltalien) / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Wierer, Johannes, Kiens (BZ) / Italien.
HRB 737908 Euro Advanced Carbon Fiber Composites GmbH, Fritz-Müller-Straße 1127, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Enomoto, Hiroshi. Geschäftsführer: Shibata, Kyohei, Tokyo / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Terada, Miki, Tokyo / Japan. Geschäftsführer: Tsuneki, Osamu.
HRB 744698 STRESCON GmbH, Röntgenstraße 30, 73730 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Müller, Denis.
HRB 225742 THERMO-SYSTEM Industrie- und Trocknungstechnik GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Thöni, Fritz, Mals (BZ) / Italien.
HRB 225742 THERMO-SYSTEM Industrie- und Trocknungstechnik GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Thöni, Fritz, Mals (BZ) / Italien.
HRB 212511 Herbert Tittel GmbH, Drosselweg 13, 73730 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Tittel, Marion Susanne.
HRB 211239 TVG Tarif- und Verkehrsgemeinschaft Esslingen - Kirchheim - Nürtingen GmbH., Wolf-Hirth-Str. 6, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hermann, Bader jun. Geschäftsführer: Stöck, Ernst. Bestellt als Liquidator: Bader, Hermann jun. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 211962 Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dornierstraße 9, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Mehlich, Stefanie.
HRB 799285 Hephaistos UG (haftungsbeschränkt), Ina-Seidel-Weg 19, 73732 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Fabian.
HRB 23805 SHG Assekuranzmakler GmbH, Klosterallee 55, 73733 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Ziegler, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiedel, Marion. Bestellt als Geschäftsführer: Stanger, Robin Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungen aller Art und Bausparverträgen i. S. d. § 34d GewO.
HRB 752241 EID Industriedienstleistungen GmbH, Alexanderstraße 16, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Engelfried, Steffen. Bestellt als Liquidator: Engelfried, Steffen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 776915 Compatic Deutschland GmbH, Boschstraße 10, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 792579 ExAM 3D Technologies GmbH, Gartenstraße 19, 73734 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung von und der Handel mit technischen und additiven Fertigungsanlagen und -systemen und Teilen sowie dazugehöriger Software und Serviceleistungen in den Bereichen öffentliche Sicherheit und Landes- und Bündnisverteidigung.
HRB 211024 Esslinger Rohrleitungsbau GmbH, Dieselstraße 22, 73734 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Erb, Inka.
HRB 264926 ECOPLANT Services GmbH, Eberhard-Bauer-Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Walbröhl, Björn. Gesamtprokura: Faber, Rebecca.
HRB 797519 Loker-Dienstleistungen GmbH, Stuttgarter Straße 35, 73734 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Umfassende Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden. Dazu gehören Grund- und Unterhaltsreinigungen, Glasreinigungen, Baureinigungen, Winterdienste, Kehrwochen, Grob-, Fliesen- und Teppichreinigungen, Autoaufbereitung. Zudem bietet das Unernehmen auch Trockenbau-, Innenraumabbruchsarbeiten, Sanierungs- und Umbauarbeiten, Haushalts-, Wohnungs-, Büro und Praxisauflösungen, den Transport von Waren bis zu 3,5 Tonnen, Dienstleistungen aller Art und den Im- und Export von Waren aller Art an, soweit eine Genehmigungspflicht nicht besteht.
HRB 777140 Festo International Holding GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schilling, Christian.
HRB 746977 Festo International GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schilling, Christian.
HRB 790190 BaeGopa GmbH, Senefelderstraße 9, 73760 Ostfildern. Liquidator: Luginsland, Samuel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 732470 Ratio-Informatik GmbH, Schlehenweg 8, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Manz, Ralf.
HRB 211133 Gipser Dreizler GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Dreizler, Rolf.
HRB 212643 BEV Obermaier GmbH, Hindenburgstraße 71, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermaier, Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Obermaier, Anke Simone.
HRB 759999 Datennetz Velic GmbH, Gutenbergstraße 19, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung sämtlicher Werk- und Dienstleistungen der Elektrotechnik, der Gebäude-, Energie- und Solartechnik, darunter Gebäudesystemtechnik, Wärmepumpen, Computernetzwerke, Alarm- und Sicherheitssysteme, Brandmeldetechnik und Antennenanlagen,der Handel mit Elektrogeräten und Zubehör aller Art sowie die Planung, Beratung und Kundendienst zu den vorgenannten Leistungen.
HRB 785291 Aquatherm Technik GmbH, Senefelderstraße 8, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Barthel, Steffen. Gesamtprokura: Sutor, Markus.
HRB 793926 Gaia Innovation Systems GmbH, Adlerstraße 27, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.002,00 EUR.
HRB 213730 GAWRONSKI GmbH, Marktstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stotko, Marcel Christof.
HRB 799886 Drücker Basis GmbH, Albstraße 10, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Geschäftsführer: Drücker, Alexander.
HRB 793199 H-C Bau GmbH, Lichtäckerstraße 15, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Horvat, Hrvoje.
HRB 728231 Pinion GmbH, Heerweg 19, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchshuber, Werner.
HRB 797590 Physio-zuhause GmbH, Poststraße 261, 73773 Aichwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Koppenhöfer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Eisele, Alexander.
HRB 793141 Widmaier Logistik Verwaltungs-GmbH, Waldstraße 36, 73773 Aichwald. Bestellt als Geschäftsführer: Richardson-Gertz, Daniela.
HRB 211358 MNV Nahverkehrsgemeinschaft Mittlerer Neckar GmbH, Bachstraße 16, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als: Liquidator: Bader, Hermann. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 767970 AYKA Objektservice GmbH, Klarastraße 5, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaya, Ayse. Bestellt als Geschäftsführer: Gedik, Timur.
HRB 776912 Wohnen in der Neuen Glaserei GmbH, Olgastraße 25, 73779 Deizisau. Einzelprokura: Mag. Heinrich, Astrid.
HRB 776912 Wohnen in der Neuen Glaserei GmbH, Olgastraße 25, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heinrich, Tina.
HRB 744595 Dick Management GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Bestellt als Geschäftsführer: Sehterman, Elisabeth Lotte. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, die Beratung dieser Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere keine Geschäfte, die nach den Vorschriften der Gewerbeordnung, des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Gesetzes über das Kreditwesen, des Wertpapierinstitutsgesetzes oder des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten erlaubnispflichtig sind.
HRB 798003 FD GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Geschäftsführerin: Sehterman, Elisabeth Lotte. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Landkreis Esslingen - Löschungen Mai

HRB 748990 Eisenmann Bistro und Catering-Service GmbH, Rhoneweg 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777125 BM AWMS-Textilunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Mahlestraße 2, 70794 Filderstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777744 FESH Cosmetics UG (haftungsbeschränkt), Rosenstraße 40, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Forschner, Judith. Bestellt als Liquidator: Mack, Mirjam. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 222385 K-Logistik Aviation Services Stefan Kern e. K., Hinter der Mauer 20, 70794 Filderstadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 225706 HHS Fleischer für Fleischer Aktiengesellschaft, Ziegeleistraße 3, 72636 Frickenhausen. Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211631 Vöhringer Verpachtungen GmbH & Co.KG, Am Rheinkai 20, 73207 Plochingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 753485 GLASSINTER GmbH, Heimenwiesen 60, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 785344 Handelsvertretungen Michael Krinke UG (haftungsbeschränkt), Sperberweg 2, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Krinke, Michael. Bestellt als Liquidator: Krinke, Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 738340 UV-TECH SILBERBERGER + Co GmbH, Austraße 35, 73235 Weilheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 733060 ECOAGON OHG, Hauptstraße 33, 73252 Lenningen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 225397 QSC Quality Software & Consulting GmbH, Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 722488 Sport Aktiv.Holzmaden GmbH, Hattenhofer Str. 1, 73271 Holzmaden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 210630 Haaga-Schokoladen e.K., Pliensaustr. 15, 73728 Esslingen am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 763032 GGF Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Förderung von Geschichte & Kultur, Wilhelm-Maybach-Straße 38, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 212048 Extra Tours GmbH, Bachstraße 16, 73776 Altbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 791812 Fabian Paula Invest UG (haftungsbeschränkt), Sirnauer Straße 5, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Alvaracin Paula, Fabian Herbert. Bestellt als Liquidator: Alvaracin Paula, Fabian Herbert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen Mai

HRB 749946 DUF-Building GmbH, Faurndauer Straße 46, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krasniqi, Artan. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie Handelsvertretung für jegliche Gewerke im Hochbau und Innenausbau
HRB 749959 MM Ayaz GmbH, Holzheimer Straße 6, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Oruc, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Kunststoff- und Metallverarbeitung sowie Teileprüfung und Gebäudereinigung.
HRB 749846 Salvia Capital GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Reiner, Marc. Geschäftsführer: D'Agostino, Salvatore. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Darlehen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie die Immobiliardarlehensvermittlung gemäß § 34i GewO. Dies umfasst insbesondere die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Immobiliar-Verbraucherdarlehen und Bausparverträgen.
HRB 749949 My beauty World Ebersbach UG (haftungsbeschränkt), Pfarrstraße 3, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stähle, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Kosmetikschule, der Verkauf von Kosmetikprodukten und Kosmetikgeräten sowie die Durchführung von Kosmetikbehandlungen.
HRB 749970 AVEL-Systemtechnik GmbH, Hauptstraße 118, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dederer, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Beratung, Herstellung, Verkauf und Einbau bezüglich genormter Baufertigteile.
HRB 749952 L2 Web Solutions UG (haftungsbeschränkt), Albstraße 41, 73066 Uhingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schaar, Louis Noa; Schwarz, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Umsetzung und Vermarktung, von webbasierten Applikationen, Softwarelösungen und Online-Plattformen, die sowohl für Geschäftskunden als auch für Endverbraucher entwickelt werden. Das Unternehmen kann Grundstücke und lmmaterialgüterrechte erwerben, verwerten, verwalten und veräußern.
HRB 749976 AMM Performance GmbH, Schumannstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anouti, Mahmoud. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Vertrieb von KfZ-Zubehör, insbesondere Felgen.
HRB 749856 growth with attitude UG (haftungsbeschränkt), Liegnitzer Straße 5, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dultz, Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Digitale Unternehmensberatung für Dritte.
HRB 749900 ETS GmbH, Lange Straße 11, 73079 Süßen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sailer, Jasmin; Tadic, Borislav. Gegenstand des Unternehmens: Elektrotechnik.
HRB 749951 LT Holding GmbH, Kuntzestrasse 72, 73079 Süßen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Januska, Tibor. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gewinne aus Beteiligungen zu vereinnahmen und Verwaltungs-, Steuerungs- und Leitungsaufgaben für verbundene Unternehmen zu übernehmen.
HRB 749935 awakefuture GmbH, Haydnstraße 7, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schall, Martin Matthias. Gegenstand des Unternehmens: - Unternehmensberatung (ohne Rechts- oder Steuerberatung), - Company Building (Halten und Verwalten von Beteiligungen), - Herstellung von Prototypen.
HRB 749982 LIBYOU Drinks UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Straße 10, 73095 Albershausen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Laar, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Getränken sowie Handel mit Getränken aller Art und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
HRB 749841 Team Hummel GmbH, Oberhausen 1, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hummel, Florian; Hummel, Tobias; Hummel, Achim. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, Fuhr- und Baggerarbeiten
HRB 749876 Praetoria Investment GmbH, Am Burgholz 2, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wittlinger, Matthias Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Aktien, Wertpapieren, Fonds, Beteiligungen und anderen Finanzanlagen.
HRB 749897 Mühleis & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Horbenstraße 8, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mühleis, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, 3. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z. B. Unternehmensbewertung, internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung, Prozessberatung, Restrukturierungs- und Sanierungsberatung oder Nachhaltigkeit und Klimarisiken. 4. Treuhandtätigkeit, insbesondere die treuhändische Verwaltung fremden Vermögens, 5. Lehr- und Vortragstätigkeit bei Veranstaltungen, die der Unterrichtung, fachlichen Fortbildung oder der Ausbildung zum Beruf dienen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Beirats- bzw. Aufsichtsratstätigkeiten sowie Testaments-vollstreckung.
HRB 749955 Viamedico UG (haftungsbeschränkt), Sanddornweg 2, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 800,00 EUR. Geschäftsführer: Aescht, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Onlineplattform zur Vernetzung und Vermarktung von medizinischen Einrichtungen, Ärzten, Therapeuten und Dienstleistern in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitstourismus sowie Marketing- Beratungsleistungen und die Organisation von Veranstaltungen in diesen Bereichen
HRB 749864 DAS Döner GmbH, Steigstraße 48, 73101 Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sögüt, Nadir. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Gastronomiemöbeln, Dönerfleischspießen, von diversen Verpackungsmaterialen und von diversen Lebensmitteln und Getränken.
HRB 749875 ZeitGeist RealEstate Management Immobilien-GmbH, Kirchstraße 37, 73102 Birenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grellet-Tomasevic, Christine, Duluth / Vereinigte Staaten; Tomasevic, Josip, Duluth / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien b) Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden ausschließlich zur langfristigen Vermietung und Verwaltung im eigenen Bestand c) Die Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Immobilien mit besonderem Fokus auf Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und nachhaltigen Nutzung von Ressourcen d) Die Erbringung von Dienstleistungen, die unmittelbar der Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenem Grundbesitz dienen e) Sämtliche Geschäfte, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienlich sind, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie der Beteiligung an anderen Gesellschaften, soweit dies der Vermögensverwaltung dient f) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen. Die Gesellschaft ist auf die langfristige Vermögensverwaltung ausgerichtet und wird keine Tätigkeiten ausüben, die die Gewerblichkeit der Gesellschaft begründen könnten.
HRB 749879 ZeitGeist Wealth Management Vermögensverwaltungs-GmbH, Kirchstraße 37, 73102 Birenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tomasevic, Josip, Duluth / Vereinigte Staaten; Grellet-Tomasevic, Christine, Duluth / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: a) Vermögensverwaltung: Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen, einschließlich des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien, Vermögenswerten, Aktien und anderen Wertpapieren im eigenen Bestand, sowie Firmenbeteiligungen, die ausschließlich der langfristigen Vermögensanlage und Wertsteigerung dienen b) Aktien- und Wertpapiergeschäfte: Die Gesellschaft kauft, hält und verkauft Aktien sowie Wertpapiere ausschließlich im eigenen Bestand, um den langfristigen Vermögensaufbau über Generationen hinweg sicherzustellen c) Beteiligungen: Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere mit dem Ziel einer langfristigen Vermögensanlage und ohne die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten d) Immobilienverwaltung: Die Verwaltung, Nutzung und langfristige Vermietung von eigenem Grundbesitz, einschließlich der Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Immobilien, mit besonderem Fokus auf Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden ausschließlich zur langfristigen Vermietung und Verwaltung im eigenen Bestand e) Zusätzliche Vermögensverwaltungstätigkeiten: Die Gesellschaft kann sämtliche Maßnahmen und Geschäfte durchführen, die ihrem Hauptzweck dienen. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Vermögenswerten, sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, soweit dies der Vermögensverwaltung dient f) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligten - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen. Langfristige Ausrichtung: Die Gesellschaft ist auf eine nachhaltige und generationenübergreifende Vermögensverwaltung ausgerichtet und vermeidet jegliche Tätigkeiten, die die Gewerblichkeit der Gesellschaft begründen könnten.
HRB 749923 Königsmacher GmbH, Willi-Moll-Weg 7, 73108 Gammelshausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ascherl, Marius Colin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie von beweglichen Vermögensgegenständen wie bspw. Luxusgüter, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
HRB 749835 Cycle Flow GmbH, Göppinger Straße 1, 73116 Wäschenbeuren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thamm, Dirk Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Fahrradladens, einschließlich des Handels mit Fahrrädern, Ersatzteilen, Zubehör sowie das Anbieten damit verbundener Service- und Beratungsleistungen.
HRB 749918 Filstalbäder Verwaltungs GmbH, Lange Straße 27, 73329 Kuchen. Stammkapital: 25.020,00 EUR. Geschäftsführer: Wohlfahrt, Kai David. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme von Geschäftsführungen, die Übernahme von persönlichen Haftungen in Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Filstalbäder GmbH & Co KG, sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.

Landkreis Göppingen - Veränderungen Mai

HRB 745906 TeamViewer SE, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Giri, Pankaj Parabhans. Visser, Joan Alexander.
HRB 747804 Kaffee Kompass GmbH, Hauptstraße 14, 73033 Göppingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Reparatur und der Verkauf von Kaffeemaschinen und Zubehör sowie der Betrieb einer Cafè-Bar mit Außenbewirtschaftung.
HRB 731008 Regit Eins GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Visser, Joan Alexander.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Giri, Pankaj Parabhans. Visser, Joan Alexander.
HRB 729203 AFL Mobilien Leasing GmbH, Davidstraße 41, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Partes, Ernst-Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Stuhlmann, Holger. Prokura erloschen: Wagner, Robert. Gesamtprokura: Partes, Ernst-Ulrich. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Wagner-Bozic, Roxana.
HRB 725961 WW Verwaltungs GmbH, Poststraße 44, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahl, Jörg. Geschäftsführer: Wahl, Waltraud Gisela; Wahl, Ellen; Dr. Wahl, Anja.
HRB 532334 Ferdinand Scheurer GmbH, Hagwiesen 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Glassl, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Christoph Martin.
HRA 531428 Heinz Peter Dauner e.K., Boller Straße 100, 73035 Göppingen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dauner, Ingeborg. Inhaber: Dauner, Heinz Peter. Persönlich haftender Gesellschafter: Kenk, Doris Inge. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
HRB 723796 RUN Lifewear GmbH, Schemelbergstraße 2, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klieber, Stefan Thomas.
HRB 732299 MBB Hensch + Spindler GmbH, Kastanienstraße 7, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Hensch, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Spindler, Martin.
HRB 723951 HoRuTec GmbH, Eschenstr. 107, 73037 Göppingen. Prokura erloschen: Vukovic, Kristijan. Einzelprokura: Rusch, Roma.
HRB 530641 Zeller + Gmelin Verwaltungs GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Wasserka, Jonas.
HRB 730291 Roller Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 135, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Roller, Alexej. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Jennifer.
HRB 735073 FFG European and American Holdings GmbH, Salacher Straße 93, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Bin, Sciolze / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Yi-Wei, Chu, Taipeh City / Taiwan.
HRB 738037 BIG Bau Investor Göppingen GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen. Einzelprokura: Steinmacher, Julia Mareike. Nicht mehr Geschäftsführer: Flaig, Uwe Thorsten.
HRA 725535 Wittmann Praxisbedarf e.K., Kronenplatz 3, 73054 Eislingen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hundrißer, Marc. Inhaber: Wittmann, Bernhard. Liquidator: Hundrißer, Marc; Wittmann, Bernhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722305 Fair Friend Deutschland GmbH, Salacher Straße 93, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Bin, San Marasino (BS) / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Chu, Yi-Wei, Taipeh City / Taiwan.
HRB 749086 BTS Bleicher Technik & Service GmbH, Schulstraße 21, 73054 Eislingen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 739207 inodis solutions GmbH, Weiler Straße 12, 73061 Ebersbach an der Fils. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Röhrig, Fadil.
HRB 724785 Engisch Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Schorndorfer Straße 1501, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Engisch, Tanja. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 747354 ETL Liebrich & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bismarckstraße 8, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Greco, Davide.
HRB 533334 Ingenieurbüro für das Kraftfahrzeugwesen Wolf GmbH, Schorndorfer Str.128, 73066 Uhingen. Stammkapital: 49.000,00 EUR.
HRB 541517 Kibler Präzision GmbH, Carl-Benz-Str. 2, 73072 Donzdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kibler, Peter.
HRB 540515 O.T.N. GmbH, Fabrikstr. 17, 73079 Süßen. Nicht mehr Liquidator: Grill, Helmut. Bestellt als Liquidator: Grill, Nicolette Carolin.
HRB 741552 Schall Holding GmbH, Haydnstraße 7, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schall, Martin Matthias.
HRB 734690 METALLART Treppen GmbH, Hauffstraße 40, 73084 Salach. Gesamtprokura: Engbert, Christian.
HRB 724332 Schaal Technology GmbH, Postweg 27, 73084 Salach. Nicht mehr Geschäftsführer: Heißler, Alexander. Geschäftsführer: Weil, Wolfgang; Weil, Florian Benno.
HRB 744690 Immobilien- Fabrik GmbH, Eduardstraße 11, 73084 Salach. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft bezweckt die Anlage und Verwaltung eigenen oder Fremdvermögens, der Handel und die Vermittlung mit Sachwerten, insbesondere Immobilien und Grundstücken, sowie Projektierung und Entwicklung von Bau- und Immobilienprojekten. Die Gesellschaft kann im Übrigen Finanzierungs- und Darlehnensgeschäfte jeglicher Art tätigen, Bürgschaften eingehen und Sicherheiten zugunsten Dritter leisten sowie überhaupt alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen und damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, Bankgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG können lediglich mit Mutter- Schwester- oder Tocher-gesellschaften abgeschlossen werden. Ausdrücklich ausgenommen sind sämtliche Geschäfte, die nach KWG genehmigungspflichtig sind.
HRB 742442 Elektro BUNJO GmbH, Friedrichstraße 32, 73084 Salach. Prokura erloschen: Perčić, Suzana. Einzelprokura: Percic, Aleksa. Gegenstand des Unternehmens: a) Dienstleistungen im Elektrobereich sowie im Bereich Informationstechnologie (Kabelzug, Kabeltrassenmontage, Kernlochbohrungen) sowie der Handel mit dazugehörigen Materialien. Ferner Consulting Unternehmensberatung, Planung und Organisation im Elektrobereich. b) die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Fahrer (Rent-a-car) sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, sowie damit verbundenen Ersatzteilen und Zubehör, das Aufstellen und Betreiben von Warenautomaten (Vending), insbesondere für Getränke, Snacks und Konsumgüter, einschließlich Wartung und Handel mit den dazugehörigen Geräten und Produkten, sowie die Vermittlung und den Handel mit lmmobilien im ln- und Ausland, einschließlich Beratung, Verkauf und Erwerb von Wohn- und Gewerbeobjekten im eigenen Namen oder im Namen Dritter (ausgenommen Tätigkeiten, die eine behördliche Erlaubnis nach § 34 c GewO erfordern).
HRB 746583 Steinja GmbH, Dobelstraße 22, 73087 Bad Boll. Nicht mehr Geschäftsführer: Tosun, Kemal, Izmir/Kemalpasa / Türkei. Bestellt als Geschäftsführer: Öz, Fikri, Afyonkarahisar/ Merkez / Türkei.
HRB 532743 DUGGERT - GATTO Optik Vertriebs-GmbH, Dobelstr. 6, 73087 Bad Boll. Nicht mehr Geschäftsführer: de Silvestro, Fabrizio. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Kinzler, Beatus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746583 Steinja GmbH, Dobelstraße 22, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 531922 Georg Krapf GmbH, Reuschstr. 53, 73092 Heiningen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Hartmann, Tobias. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 748769 SDS Thermotechnik GmbH, Kernerstraße 7, 73098 Rechberghausen. Geschäftsführer: Steeb, Philipp Franz.
HRA 530441 Heer & Werz, oHG., Robert-Bosch-Str. 7, 73117 Wangen. Einzelprokura: Richter, Michael.
HRB 731536 PFS GmbH, Jurastraße 1, 73119 Zell unter Aichelberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Verkauf sowie die Entwicklung von Elektronikkomponenten, von technischen Bauteilen, von Automotivzubehör, von Software und Hardware im Bereich Motorsport und von Software und Hardware im Bereich Antriebstechnologie. Die Betreuung, Umsetzung und Abwicklung von Produkten und Dienstleistungen zur Veredelung von Fahrzeugen. Die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen.
HRB 746127 Gomenko GmbH, Raubisstraße 2, 73119 Zell unter Aichelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Vomenko, Olesia. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Benny.
HRB 746081 Priefex UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 61, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrandt, Jan Volker. Bestellt als Geschäftsführer: Serwin, Aleksandra Oliwia.
HRB 745650 NHe4a GmbH, Bergwiesen 35, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 44.063,00 EUR.
HRB 741460 Auto Markt Geislingen GmbH, Rheinlandstraße 891, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Darilmaz, Eren. Bestellt als Geschäftsführer: Katrandzhiev, Asen.
HRB 540468 Daten - Service Geislingen GmbH, Adlerstr. 15, 73312 Geislingen an der Steige. Geschäftsführer: Heinzmann, Gabriele. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Betrieb eines Büroservices und alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.
HRB 541745 Moll Transporte GmbH, Brückenstraße 4, 73333 Gingen an der Fils. Prokura erloschen: Passek, Helmut.
HRB 532728 HAPEX GmbH, Kornbergweg 6, 73344 Gruibingen. Geschäftsführer: Pelzl, Linda Sarah.
HRB 744890 HET GmbH, Im Hart 13, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Seeßle, Jinni.
HRB 540991 voestalpine Stamptec Beteiligungs GmbH, Buchenstr. 3, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieser, Michael, Bergen / Österreich. Bestellt als Geschäftsführer: Ziller, Simon Peter. Prokura erloschen: Ziller, Simon Peter.

Landkreis Göppingen - Löschungen Mai

HRA 531322 Schloss-Apotheke Dr. Dietmar Müller, Freihofstraße 53, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 729293 WK - Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Leonhardstraße 628, 73054 Eislingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 742643 ByteBouncer UG (haftungsbeschränkt), Im Tobel 11, 73104 Börtlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723642 TBS - Technischer Betriebsservice Thomas Strehle UG (haftungsbeschränkt), Am Bahnhöfle 3, 73312 Geislingen an der Steige. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 541649 Ums Eck - für einen guten Zweck GmbH, Hauptstr. 14, 73349 Wiesensteig. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen Mai

HRB 800024 Gustav Günther Söhne GmbH, Domertalstraße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Günther, Gerd Max; Günther, Eberhard Gustav; Günther, Michael Lothar. Gegenstand des Unternehmens: die Vermietung, die Bebauung und sonstige Verwertung der der Gesellschaft gehörenden oder von ihr erworbenen Grundstücken und Betriebsvorrichtungen.
HRB 799704 Optik Rieger Schmuck UG (haftungsbeschränkt), Miranderstraße 4, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Rieger, Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Optikergeschäftes sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 799815 Yazdanpanah UG (haftungsbeschränkt), Weilimdorfer Straße 91, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yazdanpanah, Ahmad Reza. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Tabakwaren, der Betrieb einer zugelassenen Lotterieannahmestelle sowie Postannahmestelle.
HRB 799930 Humble Soul Holding GmbH, c/o Ulrich Nefzer, Robert-Heck-Straße 12, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nefzer, Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.
HRB 799982 AUDERE GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien und Mobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien oder Mobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbe-Immobilien sowie von Gewerbe-Mobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 799987 AUDERE SII No. 1 GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800003 AUDERE SII No. 2 GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800005 SII EduCraft GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Planung und Errichtung von Gebäuden / fliegenden Bauten in konventioneller, modularer, serieller oder temporärer Bauweise, einschließlich der Erbringung sowie der Beschaffung zugehöriger Bau- und Baunebenleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgestände. Ferner gehören das Halten und Verwalten von Immobilien & Mobilien / fliegenden Bauten oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien / Mobilien / fliegende Bauten halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung sowie die temporäre Verpachtung und / oder Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Die Gesellschaft kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800009 SII Financial Services GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses und / oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen i.S.d. § 34c Absatz 1 Nr. 2 GewO, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der gewerblichen Immobilienfinanzierung („Real Estate Debt Advisory“) und die Verwaltung eigenen Vermögens, wobei erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden.
HRB 799646 BS-SAFER-SEISMIC UG (haftungsbeschränkt), Im Stöckach 22, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Striening, Björn Leif. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vertrieb von nachhaltigen und erdbebensicheren Bau-Fundamenten.

Warnung!
Ihre Einträge ins Handelsregister interessieren leider nicht nur Ihrer Kunden und Mitbewerber, sondern auch immer wieder unseriöse "Adressbuchschwindler". Wenn Sie deshalb in nächster Zeit ein Schreiben erhalten, dass zusätzlich die Eintragung in ein privates Register anbietet, beispielsweise in eine Onlineplattform, seien Sie vorsichtig! Vor allem auch deshalb, weil diese Schreiben oftmals wie eine Rechnung aussehen, obwohl es sich nur um ein Angebot handelt. Diese privaten Anbieter haben nichts mit dem offiziellen Registergericht zu tun. Und es handelt sich auch nicht um die Rechnung des Registergerichts für die Eintragung und Bekanntmachung, denn diese Gebühren haben Sie zumeist schon vor Veröffentlichung der Eintragung bezahlt. Weitere Informationen über diese Masche finden Sie in unserem Merkblatt.
HRB 799801 Loeser Immobilienverwaltung GmbH, Gerlinger Weg 2, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Löser, Friderike. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung, insbesondere die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung, sowie die Immobilienvermittlung, insbesondere der Verkauf und die Vermietung gemäß § 34c GewO.
HRB 799864 BENI BAU GmbH, Karlstraße 12, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kalac, Sabahudin. Gegenstand des Unternehmens: Beton-, Maurer- und Rohbauarbeiten sowie der Mauerschutz und die Holzimprägnierung.
HRB 800072 POMELO-Tech UG (haftungsbeschränkt), Schubartstraße 19, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fu, Chengxuan. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von KI-gestützten Systemen, z.B. POS-Systemen (Point of Sale), einschließlich Kassenmaschinen. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Entwicklung und Fertigung kundenspezifischer Anpassungen von POS-Terminals. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
HRB 799701 Pub 282 Sportsbar UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-von-Varnbühler-Straße 8, 71282 Hemmingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kücüksolak, Erkan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines gastronomischen Betriebs, insbesondere eine Sportsbar mit Schankwirtschaft sowie Video- und TV-Vorführung, insbesondere von Sportereignissen.
HRB 799743 Pizza e Fritta LB GmbH, Kirchstraße 911, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hangs, Frank Noël. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Gastronomieunternehmens, insbesondere einer Gaststätte, Bar und/oder eines Restaurants sowie der Handel mit Lebensmitteln und Getränken.
HRB 799797 China Box Ludwigsburg UG (haftungsbeschränkt), Holzmarktstraße 3, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 15.000,00 EUR. Geschäftsführer: Phan, Phi Long. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Asia-Imbiss.
HRA 742307 Una Pflegedienst Inh. N. Tahirovic e.K., Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Inhaber: Tahirovic, Nehad.
HRB 799818 PflegeExpert24 GmbH, Osterholzallee 1441, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wild, Daniela; Wild, Jannic; Wild, Luca. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Dienstleistungspersonal im Pflegebereich, insbesondere von Haushaltshilfen und Seniorenbetreuern/-innen.
HRB 799966 aenia Sales Management GmbH, Osterholzallee 1441, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: van Welzen, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung an der Yada GmbH & Co. KG sowie an der teamdoo GmbH & Co. KG.
HRB 799965 Bosch Quantum Sensing GmbH, Grönerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kobe, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Bewertung und Identifizierung von Anwendungsfällen für Quantensensoren auf der Basis von NV-Diamanten und deren Kommerzialisierung.
HRB 800015 Cutlite Deutschland GmbH, c/o Sirius Business Park, Osterholzallee 1442, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mugnaioni, Delio Patrizio, Campi Bisenzio (FI) / Italien; Cattaneo, Stefano, Legnano / Italien; Bansemer, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Lasersystemen für die industrielle Bearbeitung, Verkauf von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien und technische Unterstützung.
HRA 742373 Humbold Pension Ludwigsburg e.K., Brenzstaße 31, 71636 Ludwigsburg. Inhaber: Dr. Tuncay, Mehmet.
HRB 754396 Meschnig Bau Service GmbH, Wilhelmstraße 22, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Erchinger, Heike. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Sabrina. Einzelprokura: Meschnig, Stephan Josef. Gegenstand des Unternehmens: Die Bauunternehmung, insbesondere Hochbau. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO sind nicht Unternehmensgegenstand.
HRB 799730 Kleiner Prinz GmbH, Schillerstraße 13, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brkić, Dinko; Will, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Cafés mit Außenbewirtschaftung und To-Go-Geschäft sowie die Übernahme der gastronomischen Versorgung von Veranstaltungen. Der Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Durchführung von Events und Catering-Dienstleistungen.
HRB 799763 Anschütz Dienstleistungen GmbH, Oderstraße 5, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anschütz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entrümpelungen und Umzugsunternehmen.
HRB 799943 Maiwald Eventtechnik GmbH, Schorndorfer Straße 41, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Maiwald, Mark Philip. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und der Verkauf von Veranstaltungstechnik.
HRB 799964 Immobilienverwalterplus GmbH, Friedrichstraße 3, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ceyhan, Serkan. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Miet- und Sondereigentum sowie die Vermittlung von Immobilien gemäß § 34c GewO.
HRB 800035 Brillo UG (haftungsbeschränkt), Leonberger Straße 2, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Brkić, Dinko; Will, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Cafés und Bars im Innen- und Außenbereich; ferner ist der Gegenstand der Gesellschaft die Durchführung von Veranstaltungen und Events.
HRB 799711 Dr. Schwarz Holding GmbH, Franckstraße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schwarz, Henrik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die wesentliche Beteiligung und/oder das Halten von und an Unternehmen sowie der Aufbau und die Verwaltung eigenen Vermögens durch Erwerb, Nutzung und Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Fonds und sonstigen Wirtschaftsgütern, die laufend oder beim Verkauf Erträge abwerfen.
HRB 799839 Drews Beteiligungs GmbH, Bertha-Benz-Straße 7, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Drews, Sven Frank. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und Übernahme der Haftung an der Drews Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.
HRB 799981 BOLD Ventures GmbH, Platanenstraße 17, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bold, Harald; Bold, Sarah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögensgegenständen, u.a. das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis notwendig ist. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens auch die betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Beratung von Unternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungsdienstleistungen in mittelständischen Unternehmen.
HRB 799648 Russo Software GmbH, Friedenstraße 37, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Russo, Adriana. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung und die Softwareentwicklung.
HRB 799809 HKS GmbH Bau- und Möbelschreinerei, Daimlerstraße 14, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hundsnurscher, Harald Hans; Klein, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben einer Bau- und Möbelschreinerei.
HRB 799703 Öhler Finance & Strategy Consulting UG (haftungsbeschränkt), Oskar-Schlemmer-Straße 20, 71679 Asperg. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Öhler, Philipp Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen und sonstige Organisationen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, Leistungssteigerung, Restrukturierung, Finanzierung, Digitalisierung, Projektmanagement, Coaching sowie die Übernahme von Interim-Management-Tätigkeit. Ein weiterer Unternehmenszweck ist die Verwaltung und Investition eigenen Vermögens mit dem Ziel des nachhaltigen Vermögensaufbaus.
HRB 799729 eVyne Consulting GmbH, Schlösslesstraße 23, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Ietia, Yvonne. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Digitaliserung, Projektmanagement und Technologie, insbesondere für den Bereich Einkauf.
HRB 799938 Michael Wied Steuerberatung Holding GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wied, Michael Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere Übernahme von Steuerberatungen und Revisionsgeschäften sowie die Beratung auf betriebswirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet und die Übernahme aller Tätigkeiten, die mit dieser Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen, soweit deren Durchführung nach dem Steuerberatungsgesetz zulässig ist.
HRB 799968 Michael Wied Steuerberatung Verwaltungs GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wied, Michael Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Michael Wied Steuerberatung GmbH & Co KG mit dem Sitz in Remseck am Neckar (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere Übernahme von Steuerberatungen und Revisionsgeschäften sowie die Beratung auf betriebswirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet und die Übernahme aller Tätigkeiten, die mit dieser Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen, soweit deren Durchführung nach dem Steuerberatungsgesetz zulässig ist. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts und insbesondere Steuerberatungsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung sind zu erfüllen.
HRB 799748 ENV Management GmbH, Raiffeisenstraße 11, 71696 Möglingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Niedental, Eduard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung von Grundbesitz sowie die Anlage und Verwaltung von Kapitalvermögen.
HRB 799754 SARAKO Holding GmbH, Hohenzollernstraße 11, 71696 Möglingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sarak, Önder. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann auch Dienstleistungen im Bereich Management, Finanzierung und Organisation für verbundene Unternehmen erbringen. Handels- oder produktionsbezogene Tätigkeiten werden nicht unmittelbar ausgeübt.
HRA 742344 K+R Reinigungssysteme e.K., Herrenwiesenweg 1, 71701 Schwieberdingen. Inhaber: Radojevic, Konstantin.
HRB 799659 Hausverwaltung kleine Einheiten Steffen Grauer UG (haftungsbeschränkt), Maybachstraße 35, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grauer, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung kleinerer Wohnhäuser und aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Immobilienmanagement der Objekte.
HRB 800085 Smart Media Global GmbH, Mozartstraße 5, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Prof. Dr. Putzke, Sevgi. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung von Programmen in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Soziales, Kultur, Kunst, Technologie, Wissenschaft, Gesundheit und Strategie, die Veröffentlichung über traditionelle und neue Medienkanäle, die Errichtung eigener Plattformen mit neuen Medientechnologien und das Anbieten von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Online-Journalismus, Social-Media-Management, digitale Veröffentlichung, digitales Schreiben, digitale Marketingkommunikation sowie Technologieberatung und die Entwicklung innovativer Lösungen für die digitale Medien-, Kommunikations- und Veröffentlichungsbranche, ferner Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsvermittlung und Bildungsaktivitäten.
HRB 799685 Solea Solution GmbH, Andlerstraße 191, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Federico, Cataldo. Gegenstand des Unternehmens: Technische Dienstleistungen im Bereich Glasfaserausbau, insbesondere in den Netzebenen 4 und 5 (NE4 & NE5) sowie die Planung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Glasfaserhausanschlüssen und IT-Dienstleistungen.
HRB 799690 Mali-Thaimassage UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 5, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Scheeder, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Traditionelle Thaimassagen.
HRB 799923 TGECo GmbH, Uhlandstraße 43, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Geißler, Tobias Günter. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Handel, Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Haushaltswaren, Gartenmöbel, Wohnaccessoires, Artikel für Kinder, Haustierbedarf, Bürobedarf, Drogerie- und Gesundheitsprodukte, Sportartikel, Elektrogeräte, Handwerkerbedarf und Musikinstrumente. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 799962 Segima Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Birkenweg 16, 71726 Benningen am Neckar. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Dill, Matthias; Rachor, Sebastian Andreas Ernst; Wong, Githan. Gegenstand des Unternehmens: - Beteiligung an Projekten mit Fokus auf digitale Dienstleistungen, - Erwerb von in Verzug geratenen Forderungen mit dem Ziel, diese eigenständig zu realisieren. Gegenstand ist keine Rechts- und/oder Steuerberatung.
HRB 799677 Securio GmbH, Nelkenweg 6, 71732 Tamm. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kahriz, Hamid Reza Aqayee. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
HRB 800050 UNERA GmbH, Zeppelinring 20, 71735 Eberdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie von Grundbesitz und beweglichen Vermögen.
HRB 799868 WeiserSchmidt - Verwaltung GmbH, Etzelstraße 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Steffen; Weiser, Steven. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Bebauung, die Vermietung, das Halten und Verwalten von Grundeigentum im eigenen Vermögen.
HRB 799998 Taneta Verwaltungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrl, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im ln- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Taneta lmmobilienentwicklung GmbH & Co. KG, die den An- und Verkauf von lmmobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Tätigkeit als Bauträger sowie die Entwicklung und Projektierung von lmmobilienprojekten im In- und Ausland zum Gegenstand hat.
HRB 799719 Gackenheimer Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Neckarblick 282, 74354 Besigheim. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gackenheimer, Frank Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742309 IML - Industrielle Metall Lösungen, Rainer Kazenmayer e.K., Schäuberstraße 38, 74354 Besigheim. Inhaber: Kazenmayer, Rainer.
HRB 799745 Camper `n` Caravans GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ehrlich, Jens-Theo. Gegenstand des Unternehmens: Servicebetrieb für Reisemobile und Wohnwagen.
HRB 799840 So geht's Betreiber GmbH, Margarete-Steiff-Straße 7, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bechtold, Joachim Gerd. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben der Ladeinfrastruktur (AKKU-Management), des öffentlichen E-Ladenetzes, der PV-Anlage und der Abrechnung des Eigenstroms gegenüber den Mietern, die Abrechnung der technischen Kosten der Margarete Steiff Straße 7, z.B. Hausmeister, Services usw., sowie der Handel/Großhandel von Technischen Materialien für SHK (Sanitär/Heizung/Klima) und Elektro.
HRB 799794 AGIL-Elektronik GmbH, Einsteinstraße 12, 74372 Sersheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Willinger, Frank. Nicht mehr Geschäftsführer: von Müller, Andrea. Geschäftsführer: von Müller, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Fertigung von und der Handel mit elektronischen Erzeugnissen und der dazugehörigen Software sowie die Beratung Dritter in den vorbezeichneten Geschäftsfeldern.
HRB 799779 INKVISION Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Kehrsbachstraße 6, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführerin: Vojkovic, Nikol. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Glas- und Sonderreinigung sowie Fassadenreinigung, Hausmeisterservice, Entsorgungen und Entrümpelungen aller Art, Grün- und Grauanlagenpflege, Winterdienst
HRB 799835 to the top sportswear GmbH, Freiberger Straße 26, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Fischer, Tabea. Gegenstand des Unternehmens: Der Entwurf und die Produktion von Modebekleidung, insbesondere von Sportbekleidung, sowie deren Vertrieb im Einzel- und Großhandel sowie alle dem Gesellschaftszweck dienenden Tätigkeiten.
HRB 799944 UV Holding I GmbH, Mundelsheimer Straße 7, 74385 Pleidelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schümann, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, ohne eigene operative Geschäfte zu führen.
HRB 799877 Kirchmeier Transporte UG (haftungsbeschränkt), Baumbachstraße 47, 74391 Erligheim. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kirchmeier, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport von Gütern aller Art sowie die Überführung von Fahrzeugen.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen Mai

HRB 761400 cf Fitness Kornwestheim GmbH, Ohiostraße 1, 70806 Kornwestheim. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 720778 Ralf Grömminger Fotografie GmbH, Remsstr. 9, 70806 Kornwestheim. Prokura erloschen: Giorgadze, Nana.
HRA 742060 Ralf Grömminger Fotografie + Film e.K., Remsstraße 9, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Giorgadze, Nana.
HRB 311067 Hubrig's Hollyfood Catering GmbH, Kirchstr. 222, 70806 Kornwestheim. Nunmehr bestellt als Liquidator: Hubrig, Hans-Eberhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787663 new move energy GmbH, Zuffenhauser Straße 83, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brocher, Aron. Geschäftsführer: Jetter, Oliver; Klein, Florian.
HRB 203610 Hagen Fahrzeuggutachten GmbH, Leonberger Str. 15, 70839 Gerlingen. Geschäftsführer: Hagen, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Andreas.
HRB 783640 BÜHR Group GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kraus, Johannes.
HRB 798788 M-Mobility GmbH, Weilimdorfer Straße 88, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Reuter, Martin. Dr. Rakob, Eva-Maria. Wintrich, Thomas. Dr. Nauerz, Andreas. Gesamtprokura: Dr. Cochoy, Olaf. Gramser, Gerrit Willem, Arnhem / Niederlande.
HRB 200774 Gramm Geschäftsführung GmbH, Einsteinstr. 4, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramm, Gerhard. Geschäftsführer: Schilderoth, Peter; Jasarov, Annette.
HRB 203053 Tonmühle GmbH, Tonmühle 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Siegle, Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Siegle, Michael Ulrich. Geschäftsführer: Raidt, Ann-Katrin. Prokura erloschen: Siegle, Michael. Raidt, Ann-Katrin.
HRB 767049 MR Horsemanship UG (haftungsbeschränkt), Ditzenbrunner Straße 138, 71254 Ditzingen. Geschäftsführer: Riederer, Mona.
HRB 786408 THE Change UG (haftungsbeschränkt), Dietrich-Bonhöfer-Straße 40, 71254 Ditzingen. Gegenstand des Unternehmens: a) das Anbieten von Dating-Dienstleistungen, Ehevermittlung und Unterhaltungsdienstleistungen, die Organisation und Veranstaltung von Konferenzen sowie Vermittlungsdienste im geschäftlichen Bereich, insbesondere die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Fachleuten und Kunden sowie die Personal- und Stellenvermittlung sowie Firmenvermittlungen und -betreuung. b) der Vertrieb und das Marketing im Bereich Coaching.
HRB 758132 Hagesüd Interspice Gewürzwerke GmbH, Saarstraße 39, 71282 Hemmingen. Prokura erloschen: Staudacher, Paul. Gesamtprokura: Basara, Isabel.
HRB 784051 GEMAK THERM GmbH, Seestraße 49, 71282 Hemmingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Risteski, Jovo.
HRB 753895 cf Fitness Ludwigsburg GmbH, Marstallstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 205860 Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg gemeinnützige GmbH, Untere Marktstr. 1, 71634 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Härle, Jaqueline Luzia.
HRB 788566 Chez Louis GmbH, Bauhofstraße 4, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilgus, Harald Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Wintermeier, Arne.
HRB 773260 Hotel Bergamo GmbH, Bauhofstr. 4, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilgus, Harald. Bestellt als Liquidator: Wintermeier, Arne. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797264 Kaya Holding GmbH, Schützenstraße 12, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 734969 Dr. Mittwollen Invest GmbH, Schwieberdinger Straße 52, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Dr. Mittwollen, Parichat. Geschäftsführer: Dr. Mittwollen, Norbert; Kruschev, Vesselin.
HRB 772588 Silvia Mix GmbH, Hoferstraße 9 b, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Liu, Xiaobo, Mueang Chiang Mai / Thailand.
HRB 750222 Ökowohnbau GmbH, Stammheimer Straße 251, 71636 Ludwigsburg. Geschäftsführer: Borgmann, Gerd Dieter.
HRB 772588 Silvia Mix GmbH, Hoferstraße 9 b, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhou, Yuan, Leshan Sichuan / China. Bestellt als Geschäftsführer: Zhang, Jingchao.
HRB 798865 TW AUDIO INTERNATIONAL GmbH, Osterholzallee 1402, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Deinl, Marco. Prokura erloschen: Deinl, Marco.
HRB 798865 TW AUDIO INTERNATIONAL GmbH, Osterholzallee 1402, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wüstner, Bernhard.
HRB 798547 BSKP Management GmbH, Alleenstraße 6, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Broll, Hans-Joachim. Geschäftsführer: Lehmann, Mark; Ruch, Katharina.
HRB 206661 K-Plus Personalmanagement GmbH, Myliusstr. 13, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Koller-Streib, Anja. Geschäftsführer: Kehl, Louis.
HRB 762224 GIGANTEN FILM Produktions GmbH, Alleenstraße 2, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Goiginger, Adrian, Salzburg / Österreich.
HRB 755461 ARCUS Greencycling Technologies GmbH, Hindenburgstraße 45, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 46.553,00 EUR.
HRB 202716 Pflugfelder Baubetreuungsgesellschaft mbH, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Pflugfelder, Julian.
HRB 787163 Scarpe Di Maro GmbH, Hindenburgstraße 90, 71638 Ludwigsburg. Nun bestellt als Liquidator: Di Maro, Francesco. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 720725 Produce-U GmbH, Friedrichstraße 28, 71638 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Broady, George Knute, Irving / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Herstellung, die Wartung und Pflege von, die Beratung über, der Handel sowie der Vertrieb mit Baugruppen der Datentechnik, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrollsysteme, Gebäudeautomation und Zeiterfassungssysteme sowie einzelner Komponenten. Die Gesellschaft ist zum Erwerb von Beteiligungen, ihrer Verwaltung sowie der Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften berechtigt
HRB 205288 ibb Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Karl-Heinrich-Käferle-Straße 6, 71640 Ludwigsburg. Einzelprokura: Müller, Sten.
HRB 783269 Spellgarden Games UG (haftungsbeschränkt), Beskidenstraße 7, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Radtke, Kathrin, Dunoon / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Radtke, Kasimir Josef, Dunoon / Vereinigtes Königreich.
HRB 780270 PLLANA & KRAUSE Abdichtungs- und Fassadentechnik GmbH, Marbacher Straße 201, 71642 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Jurisic, Duro. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Flachdachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen und Fassaden, Dachbegrünungen, Terrassenabdichtungen, Plattenbelägen und Gussasphaltaußenbelag sowie der Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Abbruch, das Betonbohren und -sägen und die Solartechnik.
HRB 748675 Die Energieschmiede GmbH, Einsteinstraße 47, 71665 Vaihingen an der Enz. Prokura erloschen: Bürgermeister, Estella. Einzelprokura: Hermann, Kim Jana.
HRB 290174 Kölle GmbH Werkzeugbau und Stanzerei, Erich-Blum-Straße 30, 71665 Vaihingen an der Enz. Bestellt als Geschäftsführer: Prinz, Holger. Gesamtprokura: Boccadamo, Pompeo; Hirsch, Markus; Göbel, Rainer.
HRB 744706 REC 53 GmbH, Friedrichstr. 3, 71679 Asperg. Gesamtprokura: Lörcher, Nicole. Dr. Boschert, David.
HRB 25473 Collini GmbH, Siemensstr. 5, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Andreas, Heuschele. Bestellt als Geschäftsführer: Ebner, Philipp, Monza / Italien.
HRB 792725 Catani Malermeisterbetrieb GmbH, Schillerstraße 12, 71679 Asperg. Geschäftsführer: Catani, Brahim.
HRB 785670 SGX Capital GmbH, Washingtonring 15, 71686 Remseck am Neckar. Liquidator: Riesterer, Daniel Sebastian; Schumacher, Gregor. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 754664 Zezelj Verwaltungs-GmbH, Hardtweg 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Zezelj, Denis. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 25106 KE Verwaltung Liedolsheim GmbH, Am Holzbach 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wentz, Karl Georg. Bestellt als Liquidator: Wentz, Karl Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10848 Epple Verwaltung GmbH, Am Holzbach 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wentz, Karl-Georg. Bestellt als Liquidator: Wentz, Karl-Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 204731 PP Immobilien GmbH, Gartenstr. 30, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 452.000,00 EUR.
HRB 205372 Antech Polymertechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Daimlerstr. 12, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Gerhard. Geschäftsführer: Rapp, Steffen Oliver; Rapp, Sven Alexander.
HRB 202162 EDEGS - Formenbau GmbH, Daimlerstr. 12, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Gerhard. Geschäftsführer: Rapp, Steffen Oliver; Rapp, Sven Alexander.
HRB 206594 Lubron Wasseraufbereitung GmbH, Bahnhofstr. 39, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Federl, Karl.
HRB 732788 JLP GmbH, Planckstraße 10, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Cerkez, Emir. Bestellt als Geschäftsführer: Cerkez, Jannik.
HRB 793850 BarWert lnvest GmbH, Planckstraße 22, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Tröscher, Leon Luis Lincoln. Geschäftsführer: Cautillo, Luca; Barth, Jürgen Herbert; Ewert, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Sanieren sowie der Verkauf von Immobilien.
HRB 794128 SF6 Recycling GmbH, Daimlerstraße 56, 71696 Möglingen. Bestellt als Geschäftsführer: Aulfinger, Tim.
HRB 200291 eha Siebdruck GmbH, Daimlerstr. 7, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schöbel, Percy.
HRB 751570 HEUBISCHL Versicherungsmakler GmbH, Thüringer Straße 11, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heubischl, Gerhard. Geschäftsführer: Minet, Ralf; Iemboli, Toni.
HRB 204671 GK Buchenroth GmbH, Kreuzgartenstr. 11, 71706 Markgröningen. Bestellt als Geschäftsführer: Buchenroth, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründungsberatung, Finanzplanung und ein Nagelstudio.
HRB 311309 JDM Innovation GmbH, Carl-Benz-Str. 16, 71711 Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Gottschalk, Michael; Dr. Lafleur, Martin; Dr. Sayer, Martin.
HRB 310404 Flex-Elektrowerkzeuge GmbH, Bahnhofstr. 15, 71711 Steinheim an der Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Häfele, Ralf. Prokura erloschen: Häfele, Ralf. Einzelprokura: Harris, Mark.
HRB 746545 Flex Geschäftsführungs GmbH, Bahnhofstraße 15, 71711 Steinheim an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Häfele, Ralf.
HRB 310404 Flex-Elektrowerkzeuge GmbH, Bahnhofstr. 15, 71711 Steinheim an der Murr. Geschäftsführer: Häfele, Ralf.
HRB 795941 KODRA Beteiligungs GmbH, Mozartstraße 18, 71711 Steinheim an der Murr. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung der Beteiligung an der KODRA GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRA 7399.
HRB 758564 CS Montagebau GmbH, Ziegelstraße 11, 71720 Oberstenfeld. Geschäftsführer: Cluse, Ringo; Sorger, Dirk.
HRB 736859 CANNUMEDICAL GmbH, Benzstraße 7, 71720 Oberstenfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Pedersen, Hans J., Herning / Dänemark. Bestellt als Geschäftsführerin: Balan, Hema Malini. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln und sonstigen Medizinprodukten aller Art. b) Unternehmensberatung: (1) die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen/technischen oder sonstigen Sachverhalten jeglicher Art insbesondere in Fragen der Strategie, Marktausrichtung etc. (2) die Beratung von Unternehmen in Fragen der Zertifizierung von Medizin-produkten in der EU, USA und weltweit. (3) die Beratung von Unternehmen beim Aufbau und Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen und deren Betrieb bzw. Übernahme von Funktionen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems. c) Beteiligung an Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform und Geschäftstätigkeit im In- und Ausland als reine Vermögensanlage, als strategische Beteiligung oder zu einem sonstigen Zweck. d) Organisation, Durchführung und Veranstaltung von Events, Seminaren, Tagungen, Reisen, Kongressen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art sowie damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen im In- und Ausland. e) Handel und Produktion - der Import, Export von Gütern, insbesondere medizinischen Produkten, Kleidung, Automobilien und Fahrzeugteilen. Elektronik, Möbeln, Kosmetikartikeln und Kunstgegenständen sowie deren Herstellung und Veredelung. f) Verwaltung eigenen Vermögens und dessen Anlage in jeglicher Form. g) Stellung des Komplementärs bei Personengesellschaften.
HRB 771516 ZongMu Technology Germany GmbH, Im Länderrain 3, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Chen, Dong. Bestellt als Liquidator: Dong, Chen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785015 Lifeplanet GmbH, Bauhofring 25, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Meyle, Max Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Szutowski, Daniel.
HRB 291032 Blessings 4 you GmbH, Großmoltenstrasse 3, 71739 Oberriexingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühleisen, Martina.
HRA 301132 Fehr KG, Stuttgarter Str. 65, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Dr. Fehr, Andrea.
HRB 781592 GAMEinMOTION GmbH, Neuweilerstraße 7, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlenker, Oliver Mark.
HRB 739259 Deutsche Wecotech GmbH, Stuttgarter Straße 57, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Harreis, Birgit Christina, Kirchberg SG /Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Dörig, Willibald, Bazenheid / Schweiz.
HRB 755654 cf Fitness Bietigheim-Bissingen GmbH, Otto-Konz-Straße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 797422 RizzRakete UG (haftungsbeschränkt), Wieselweg 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Buck, Edmund. Bestellt als Geschäftsführer: Buck, Denis.
HRB 766918 Bkts Tankstellen GmbH, Sucystraße 28, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 40.000,00 EUR.
HRB 301917 Porsche Deutschland GmbH, Porschestraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen. Bestellt als Geschäftsführer: Ader, Robert.
HRB 757705 Dürr Systems AG, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: DSDE Schweden, svensk filial, Göteborg/Schweden (Bolagsverket, eingetragen unter der Nummer 5164087487) EUID: SEBOLREG.5164087487, Geschäftsanschrift: c/o MEGTEC System AB, Box 6106, 400 60 Göteborg, Västra Götalands län/Schweden.
HRB 300284 Karl Wildermuth, Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Benz-Str. 46, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Wildermuth, Ingrid. Liquidator: Wildermuth, Sandra; Wildermuth, Anke. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 300622 Karl Wildermuth, Bauunternehmen GmbH u. Co. KG, Carl-Benz-Straße 46, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799287 BSS Brand Communication Group GmbH, Seewiesenstraße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 300419 Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanus, Michael.
HRB 764667 NIDEC AMEC EUROPE GmbH, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Yokota, Hidetoshi.
HRB 789370 Visual Rooms UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 65, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nun bestellt als Liquidator: Braunbach, Bernhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 290804 A. Pfeiffer Zimmerei GmbH, Konrad-Zuse-Straße 10, 74343 Sachsenheim. Geschäftsführer: Pfeiffer, Felix; Pfeiffer, Lucas.
HRB 290001 Feintool System Parts Sachsenheim GmbH, Bahnhofstraße 23, 74343 Sachsenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Eipert, Gregor. Prokura erloschen: Christmann, Andreas. Gesamtprokura: Reis, Yvonne.
HRA 290385 Hoffmann & Sieber OHG, Sersheimerstraße 44, 74343 Sachsenheim. Einzelprokura: Ciccarese, Maren.
HRB 301440 MAIER-IMMOBILIEN Verwaltungs + Vermittlungs GmbH, Weinstraße 4, 74354 Besigheim. Geschäftsführer: Agusti-Herrero, Stefanie.
HRB 774025 SIVAT GmbH, Freudentaler Straße 2, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Smith, Jason.
HRB 202882 SO-CON Leit- und Steuerungstechnik GmbH, Industriestraße 25, 74357 Bönnigheim. Bestellt als Geschäftsführer: Peinkofer, Thomas.
HRB 781186 S 53 Vermögensverwaltungs GmbH, Freudentaler Straße 2, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Smith, Jason.
HRB 754763 Dorfladen Kirchheim am Neckar UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 74, 74366 Kirchheim am Neckar. Liquidator: Bolkart, Karen Andrea; Mayer, Helmut Alfred; Seibold, Uwe. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 748419 Bautenschutz Lang GmbH, Besigheimer Straße 5, 74369 Löchgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Spahiu, Ibadete. Bestellt als Geschäftsführer: Spahiu, Ismet. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Fassadenanstriche, Anstricharbeiten innen, WDVS, Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Fassaden, Dachbeschichtungen, Bautrocknung, Holzschutz, Mauerwerksanierung, Betonsanierung.
HRB 301904 AIDA Werbung GmbH, Industriestr. 20 - 22, 74369 Löchgau. Einzelprokura: Gärtner, Simone.
HRB 290378 Simon GmbH, Einsteinstraße 13, 74372 Sersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Simon, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Simon, Alexander.
HRB 300959 Schweiker Bauartikel GmbH, Zachersweg 28 A-C, 74376 Gemmrigheim. Einzelprokura: Schweiker, Regina.
HRB 200491 Krähe + Wöhr GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 1, 74385 Pleidelsheim. Gesamtprokura: Schnaidt, Maren.
HRB 204681 GfS Gesellschaft für Industrietor-Service mbH, Stuifenstr. 73, 74385 Pleidelsheim. Einzelprokura: Bal, Deniz.
HRB 206932 gastro total Deutschland GmbH, Raiffeisenstr. 2, 74385 Pleidelsheim. Geschäftsführer: Förch, Thomas.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen Mai

HRB 206742 AnDiaTec Verwaltungs-GmbH, Leibnizstraße 11, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 762864 W 2 - Concept UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 7, 70839 Gerlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742075 Monika Lippmann e.Kfr., Mathildenstraße 4, 71638 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 741889 Schwarz Holding e.K., Franckstraße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen.
HRA 290423 Wohnstudio und Schreinerei Seemühle KG, Seemühle 11, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 761416 CS Coaching und Beratung GmbH, Unter den Weingärten 21, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 720164 Andrea Stuber Partyservice GmbH, Emil-Nolde-Platz 5, 71679 Asperg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 202327 Hans-Georg Knauer e.K., Kleines Wegle 8, 71691 Freiberg am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 202327 Hans-Georg Knauer e.K., Kleines Wegle 8, 71691 Freiberg am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 734415 F5VE Franchise-Systems OHG, Daimlerstraße 56, 71696 Möglingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 725531 Brenzinger Verwerten und Entsorgen e.K., Inh. Thomas Schöps, Laiblinger Weg 14, 71701 Schwieberdingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 734076 pinkvision GmbH, Birkenstraße 3, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 311202 Conteco Consulting Marketing + Sales GmbH, Weinsteige 10, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 735227 IPS UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 401, 71735 Eberdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 783367 Ak-tiv UG (haftungsbeschränkt), Rötestraße 20, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 769763 YQ Tech-Life GmbH, Jakob-Lorber-Straße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 779769 Rocky Motion UG (haftungsbeschränkt), In den Schneckengärten 6, 74343 Sachsenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 754622 Apollo TECK GmbH, Marienstraße 19, 74354 Besigheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 751498 TWS Tanzschule Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Im Sonnhof 5, 74372 Sersheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 768011 JWG-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 74376 Gemmrigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiltfang, Jelto-Ihno Folkert. Bestellt als Liquidator: Wiltfang, Jelto-Ihno Folkert. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen Mai

HRB 799669 MHC Grundbesitz GmbH, Vordere Straße 10, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ceylan, Halil. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenen Immobilien.
HRB 799672 Fellbacher Fußbodenbau GmbH, Rommelshauser Straße 34, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Starcz, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung von Dienstleistungen auf den Gebieten Industrieböden und Gewerbeböden, Bautenschutz, Sanierung sowie Liefern und Einbau von Betonböden und Estrichen mit allen anfallenden Nebenerwerben, sowie Übernahme der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen.
HRB 799882 Playmatik GmbH, Bahnhofstraße 63, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Erarslan, Recep. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Spielhallen und ähnlicher Unternehmen, Aufstellung von Geld-Gewinn-Spielgeräten, Waren-Spiel-Geräten und Unterhaltungsautomaten in Spielhallen und in der Gastronomie oder an anderen Orten sowie Beteiligung an Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.
HRB 799867 EuR Bubeck GmbH, Im Keiferle 40, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bubeck, Renate; Bubeck, Eberhard. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Wertpapieren.
HRB 799720 Holl Blitzschutzbau Verwaltungs GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Erba, Alexander; Leitz, Michael; Schladt, Johannes Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Tätigkeit als Komplementärin verschiedener GmbH & Co. Kommanditgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Herstellung und Montage von Blitzschutz- und Elektroanlagen.
HRB 799749 kreativ.manufaktur.0711 UG (haftungsbeschränkt), Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mangold, Katja. Gegenstand des Unternehmens: Die Organisation und Durchführung von Events und Seminaren, der Handel mit Kunsterzeugnissen, mit Künstlermaterial, der Onlinehandel mit digitalen Medien sowie die Erbringung von erlaubnisfreier Unternehmensberatung.
HRB 800042 Bechample GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Peng, Zhen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von digitalen Plattformen, Produkten und Inhalten, insbesondere im Bereich der sozialen Netzwerke und der Künstlichen Intelligenz, einschließlich der Bereitstellung von webbasierten und mobilen Anwendungen; die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und Mentoring-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Technologie, Unternehmensstrategie, Geschäfts- und Innovationsmanagement, Persönlichkeitsentwicklung; die Erbringung von Schulungs- und Trainingsdiensten, einschließlich der Durchführung von Online-Kursen, und nebenbei die Organisation und Durchführung von Präsenzveranstaltungen, Events sowie weiteren Veranstaltungen; die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von 3D-gedruckten Produkten; der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten; sowie die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art auf eigene Rechnung, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 800079 Beck Capital GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Beck, Luca Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742359 Wolfgang Bidlingmeyer e.K., Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Inhaber: Bidlingmeyer, Wolfgang.
HRB 800039 Wolfgang Bidlingmeyer Verwaltungs GmbH, Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Wolfgang. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung der neu zu gründenden Wolfgang Bidlingmeyer Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Waiblingen.
HRB 799647 MK Management Holding GmbH, Stauferstraße 34, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kleinschmidt, Micha. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von eigenen Immobilien. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Beratung von Unternehmen, insbesondere von mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus auch die Managementberatung, die Übernahme von Geschäftsführungen sowie die Übernahme von Interimsmanagement auf Zeit für mittelständische Unternehmen.
HRB 799788 Isabell Grundmann Verwaltungs GmbH, Hausweinberg 64, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grundmann, lsabell. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei der Isabell Grundmann Vermietungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Waiblingen.
HRB 800033 AAMIDI GmbH, Akazienweg 10, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Geleri, Ferhat. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion von und der Einzelhandel mit Gebäck, Backwaren, Getränken, Eis und Süßigkeiten.
HRA 742296 Patrick Dippon Veranstaltungstechnik Event4-You e.K., Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Inhaber: Dippon, Patrick Alexander.
HRB 799781 Level-Up Soles UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 17, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 3.500,00 EUR. Geschäftsführer: Mutschler, Tiziana. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Vermarktung & Vertrieb von Schuhinnensolen sowie verwandte Tätigkeiten.
HRB 799772 Liguity GmbH, Ligusterweg 9, 71404 Korb. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kramer, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögen, die Verwaltung und das Halten von Unternehmensbeteiligungen.
HRB 799952 e-solaro GmbH, Im Riebeisen 5, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fuchs, Hermann. Gegenstand des Unternehmens: Projektierung, Beratung, Planung, Lieferung, Installation, Vermietung und Verkauf von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen sowie damit verbundenen Komponenten und Dienstleistungen.
HRA 742297 Andreas Jahn Verpackung e.K., Welzheimer Straße 6, 71522 Backnang. Inhaber: Jahn, Andreas.
HRB 799693 colorseals GmbH, Im Benzwasen 18, 71522 Backnang. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Geschäftsführer: Hartmann, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Dichtungen und Industriebedarf.
HRB 799757 Autohaus Haber GmbH, Winnender Straße 13, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haber, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Autohandel
HRB 799778 Wohnwerk GmbH, Winnender Straße 17, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hopp, Stefan; Hopp, Georg Josef. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Handel mit Möbeln und Beleuchtungssysteme; ferner die Planung und die Gestaltung von lnneneinrichtungen. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen gewerblichen Unternehmen aller Art und die Verwaltung solcher Unternehmen
HRB 799821 Sonostein UG (haftungsbeschränkt), Am Schillerplatz 41, 71522 Backnang. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sahin, Banu. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Umsetzung fortschrittlicher Audiosysteme für Live-Shows, Veranstaltungen und Installationen.
HRB 799912 Etti Taschen & Co. GmbH, Jakob-Bleyer-Weg 14, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Grabmeier, Nicole. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren aller Art, soweit keine Genehmigung hierfür erforderlich ist, insbesondere mit Taschen, Schulranzen, Reisegepäck und Accessoires.
HRB 800041 OnDevice UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Freund, Fabian Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Erforschung, Entwicklung, Beratung, Vertrieb und Vermarktung von Informationstechnologie-Lösungen (in Form von Hardware, Software und Dienstleistungen); Konzeption und Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen im Bereich der Informationstechnologie; Beratung, Planung und Umsetzung von IT-lnfrastrukturprojekten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten.
HRB 799773 Seeger Geschäftsführungs-GmbH, Muldenscherre 8, 71546 Aspach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Seeger, Bernd. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Seeger Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG mit Sitz in Aspach (KG).
HRB 799837 CR-Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt), Holzbachweg 2, 71549 Auenwald. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cloanda, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Landschaftsbau und Pflasterarbeiten.
HRB 799739 Sorger-Bau GmbH, Lerchenstraße 39, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sorger, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Montage- und Anlagenbau, insbesondere Innenausbau, Sanierung und Renovierung von Gebäuden.
HRB 799723 Pahlke Verwaltungs GmbH, An der Tongrube 2, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pahlke, Monika Waltraud. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung hieran.
HRB 800070 LMDT Brand UG (haftungsbeschränkt), Drosselstraße 2, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wiesenmaier, Lara Denise; Ohletz, Marco; Brandl, Timo; Kopp, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Der nationale und internationale Onlinehandel mit Textil- und Bekleidungswaren aller Art für Damen, Herren und Kinder, einschließlich Accessoires und modischer Ergänzungsartikel. Dies umfasst insbesondere den Import, Export, Einkauf, die Lagerung sowie den Einzel- und Großhandel über elektronische Vertriebskanäle wie eigene Onlineplattformen, Drittanbieter-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay) und Social-Media- Shops.
HRB 799932 HP Immobilien Verwaltungs GmbH, Kanalstraße 13, 71570 Oppenweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Hafner-Pinnel, Caroline Isabell. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von lmmobilienvermögen durch Vermietung, Verpachtung und sonstige adäquate Verwertung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der HP lmmobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen.
HRB 799820 Privatpraxis Optimum UG (haftungsbeschränkt), Künkelinstraße 28, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Brennenstuhl, Denis Marc; Bleher, Franco. Gegenstand des Unternehmens: Eine Privatpraxis für Osteopathie, Heilpraktik und ästhetische Medizin sowie Wellness-Beauty.
HRB 799860 ConTrading GmbH, Bühlweg 4, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Langneff, Jessica; Langneff, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Containerdepots, der Handel mit Containern und Zubehör, die Vermittlung von Transporten für Seetransporte, mittel- oder unmittelbar verwandte Aktivitäten, die Lagerung, die Reparatur, der Transport, die Vermietung und der Umschlag von bzw. mit Containern im ln- und Ausland, insbesondere am und vom Standort Stuttgart.
HRB 799654 Hangs VV GmbH, Panoramastraße 56, 73630 Remshalden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hangs, Frank Noël. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen an Unternehmen (jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher nach dem KWG)
HRB 799862 Kersta GmbH, Oberer Wasen 35, 73642 Welzheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kerat, Matthias; von Staden, Markus Berndt. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von Software sowie Beratung und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen Mai

HRB 261511 Paul Hofmeister GmbH Bestattungsinstitut, Schwabstr. 6, 70734 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Klaus-Ulrich. Geschäftsführer: Schneider, Frank.
HRB 797945 Hoti Holding GmbH, Rommelshauser Straße 2, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 756839 B & S Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hirschstraße 3, 70734 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Erbringen von weiteren Dienstleistungen im berufsrechtlich nach § 2 WPO zulässigen Rahmen.
HRB 263698 SCHMALZ+SCHÖN Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Brettschneider, Thomas.
HRB 264502 SCHMALZ+SCHÖN Industrial Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Brettschneider, Thomas.
HRB 799072 Vortifer Engine Solutions GmbH, Daimlerstraße 2, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: die Venruertung von Schutzrechten im Eigentum der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH (HRB 768868). Die Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH stellt der Gesellschaft diese Schutzrechte zeitlich und inhaltlich unbeschränkt zur Verfügung, Details regelt der jeweils aktuell gültige Lizenzvertrag mit der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH.
HRB 724869 REWE Süd/Südwest Immobilienverwaltung GmbH, Höhenstraße 18, 70736 Fellbach. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR.
HRB 798596 Servionix GmbH, Wilhelm-Pfitzer-Straße 28, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Shah, Syed Adnan Hussain. Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Abdullah. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen (Dienstleistungsunternehmen), insbesondere im Bereich Fahrdienstleistungen, Sicherheit und im IT-Bereich. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens steht und geeignet erscheint, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist ferner befugt, sich an Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen und bei diesen die Geschäftsführung und die persönliche Haftung zu übernehmen.
HRB 745826 ACONEXT Stuttgart GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Dr. Vielsack, Guido. Ohnmacht, Aline.
HRB 262102 SCHMALZ+SCHÖN Logistics GmbH Region Stuttgart, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Jens.
HRB 793801 M&M-Wohnbau GmbH, Ringstraße 77, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Chrebati, Mohamad Jihad. Gegenstand des Unternehmens: Fertighaussanierungen sowie die Erbringung weiterer Bauleistungen, insbesondere im Bereich des In- und Ausbaus sowie Dachdeckertätigkeiten.
HRB 263806 Ausstellung Eigenheim & Garten München-Poing Verwaltungs-GmbH, Höhenstr. 17, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Gösch, Armin. Geschäftsführer: Özlük, Sevil.
HRB 263252 SABLE AIR & SEA TRANSPORT INTERNATIONAL GMBH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Gesamtprokura: Kuzel, Caroline Petra. Raschke, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Penkwitt, Dietmar.
HRB 763146 Fitness United Fellbach GmbH, Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 264114 Ausstellung Eigenheim & Garten Betriebsgesellschaft mbH, Höhenstr. 17, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Gösch, Armin. Geschäftsführer: Özlük, Sevil.
HRB 260981 Bürkle Bau - GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Bürkle, Moritz.
HRB 799072 Vortifer Engine Solutions GmbH, Daimlerstraße 2, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: die Verwertung von Schutzrechten im Eigentum der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH (HRB 768868). Die Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH stellt der Gesellschaft diese Schutzrechte zeitlich und inhaltlich unbeschränkt zur Verfügung. Details regelt der jeweils aktuell gültige Lizenzvertrag mit der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH.
HRB 260571 Bürkle GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael; Geschäftsführer: Bürkle, Moritz; Bürkle, Hannes.
HRB 797806 KVNeo GmbH, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Griese, Stephanie.
HRB 264668 Bürkle Betonfertigteile Verwaltungs GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael; Bürkle, Moritz; Bürkle, Hannes.
HRB 769168 S & P Real Estate GmbH, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Sdunek-Konti, Nicole-Jessica.
HRB 768629 PRIOR GmbH, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Yilmaz, Deniz. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung von Hausmeisterleistungen, der Bautenschutz, die Gebäudereinigung, die Durchführung von zulassungsfreien handwerklichen Dienstleistungen, die Durchführung von Reparaturen, der Groß- und Außenhandel von Waren, insbesondere von Lebensmitteln und der Handel mit Kraftfahrzeugen, Verwaltungstätigkeiten im Groß- und Einzelhandel sowie Dienstleistungen für das Office Management.
HRB 781510 HERON Immobilien GmbH, Stuttgarter Straße 96, 70736 Fellbach. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Leonhardt, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung und Vermittlung von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Wohngebäuden sowie das Halten und Verwalten von Immobilien national und international. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Beratungs- und Akquisedienstleistungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.
HRB 797219 Rheinauer Ring Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 721373 OTT HydroMet Fellbach GmbH, Gutenbergstr. 20, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Gierman, Patrick, RM Hengelo / Niederlande.
HRB 740926 Alpenland Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Sdunek-Konti, Nicole-Jessica. Nicht mehr Geschäftsführer: Panzer, Harald. Geschäftsführer: Panzer, Aaron; Panzer, Joseph.
HRB 798914 dbeyond erp+ gmbh, Höhenstraße 16, 70736 Fellbach. Stammkapital: 267.000,00 EUR.
HRB 776975 ROTZINGER PharmaPack GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Andreas. Prokura erloschen: Dr. Frager, Oliver. Schweizer, Esther, Hägglingen / Schweiz.
HRB 745348 Fitness United Waiblingen GmbH, Stuttgarter Straße 149, 71332 Waiblingen. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 789832 VINYL VIBE GmbH, Bodo-Karcher-Straße 16, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Chieffo, Daniel. Geschäftsführer: Batan, Mazlum. Liquidator: Chieffo, Daniel; Batan, Mazlum; Siegel, Maja. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 263383 Werner Strähle GmbH, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Geschäftsführer: Strähle, Werner.
HRB 764064 12 Hafta UG (haftungsbeschränkt), Stauferstraße 12, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Özcan, Ibrahim. Bestellt als Liquidator: Öztürk, Ferhat. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264573 Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH, Seewiesenstr. 1923, 71334 Waiblingen. Prokura erloschen: Schillinger, Andreas Jan. Geschäftsführer: Beck, Jens- Ulrich; Schillinger, Andreas Jan.
HRB 260877 Schober Transport GmbH, Ackerwiesenstr. 12, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Grassinger, Simon. Schober, Pascal.
HRB 795265 Adam Kommunikation GmbH, Kirchplatz 12, 71336 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Yildiz, Justin Cem.
HRB 261515 Eberle + Peck Metallbau GmbH, Handwerkstr. 41, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eberle, Bernd; Peck, Thomas; Eberle, Robin.
HRB 745699 ILM GmbH, Otto-Hahn-Straße 31, 71364 Winnenden. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens lautet: - der Handel mit Geräten und Nutzfahrzeugen für die Industrie, die Landwirtschaft und den kommunalen Bereich, deren Reparatur und Wartung; und die Haltung eines entsprechenden Ersatzteillagers sowie die Logistik, die Vermittlung von Transportdienstleistungen, der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art u.a. PKW, LKW, Motorrädern und Maschinen, von Insolvenzwaren, von Textilien, von Lebensmitteln, von Elektroartikeln und von Waren jeglicher Art, der Ersatzteil und Fahrzeughandel, der Einzelhandel, - sowie die Ausübung eines Gewerbes i.S. des§ 34 c GewO in folgenden Umfang: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume/gewerbliche Räume, Darlehen; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene u. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs-/Nutzungsrechte; Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
HRB 260935 JUDO Wasseraufbereitung GmbH, Hohreuschstr. 3941, 71364 Winnenden. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: JUDO WASSERAUFBEREITUNG, 1090 Jette/Belgien (Kruispuntbank van Ondernemingen/Banque-Carrefour des Entreprises, eingetragen unter der Nummer 9001.155.778) EUID: BEKBOBCE.9001.155.778, Geschäftsanschrift: Avenue du Laerbeek 72A1, 1090 Jette/Belgien.
HRB 778069 Kärcher Financial Solutions GmbH, Alfred-Kärcher-Straße 2840, 71364 Winnenden. Geschäftsführer: Carls, Christian.
HRB 796903 Sundari GmbH, Blütenstraße 13, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 799472 AGLWG GmbH, Wielandstraße 31, 71394 Kernen im Remstal. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Nachname) berichtigt bei Mucsi, Andrea.
HRB 793628 Theia Germany GmbH, c/o Metallux AG, Robert-Bosch-Str. 29, 71397 Leutenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Chaumy, Julien, Herrlisheim / Frankreich.
HRB 60272 SENSTRONIC Deutschland GmbH, c/o Metallux AG, Robert-Bosch-Str. 29, 71397 Leutenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Chaumy, Julien, Herrlisheim / Frankreich.
HRB 775040 Kofler Verwaltungs-GmbH, Boschstraße 61, 71404 Korb. Geschäftsführer: Kofler, Sophia.
HRB 764383 Pluswerk GmbH, Querstraße 5, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Hägele, Andrea. Nicht mehr Geschäftsführer: Hägele, Andrea. Bestellt als Geschäftsführer: Offtermatt, Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Dachbau, Holzbau, Fassadenbau, Photovoltaik, PV-Gutachten, Dienstleistungen und Handel mit Waren, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen.
HRB 778432 Wohnderful GmbH, Ligusterweg 24, 71404 Korb. Gegenstand des Unternehmens: - Tätigkeit als Generalunternehmer: Planung, Koordination undVergabe von Bau- und Sanierungsleistungen an Subunternehmen. Projektmanagement, Baukoordination sowie gelegentliche Ausführung von handwerksrechtlich zulässigen Tätigkeiten ohne Meisterpflicht. - Der Verkauf von Tiny Häusern, Modulhäusern, Fertighäusern, Ferienhäuser, Holzhäuser, Saunen, Hot Tubs und sonstigen baunahen Produkten in eigenem Namen oder auch als Handelsvertreter. - Maklertätigkeit: Vermittlung von Immobilien, insbesondere der Nachweis und die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Häuser und Wohnung sowie auch Gewerbeimmobilien. - Beratung, Planung und Vermittlung von Tiny Häusern, Modulhäusern, Fertighäusern, Ferienhäuser, Holzhäuser, Saunen, Hot Tubs und sonstigen baunahen Produkten. Der Erwerb, die Anmietung, die Projektierung und die Untervermietung (Rent to Rent) von Immobilien.
HRB 793404 Beham Transporte GmbH, Lindenstraße 15, 71404 Korb. Einzelprokura: Beham, Katja.
HRB 776765 HeMaTech AT Verwaltungsgesellschaft mbH, Siemensstr. 7, 71409 Schwaikheim. Einzelprokura: Hellerich, Harald.
HRB 261841 Autohaus Krämer GmbH, Dammstr. 2, 71409 Schwaikheim. Einzelprokura: Krämer, Tanja. Krämer, Wolfgang.
HRB 271308 Stroh. Druck und Medien GmbH Backnang, Postgasse 7, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Stroh, Werner. Bestellt als Geschäftsführer: Freitag, Uwe Karl.
HRB 270782 Pfaff-Gas-Technik GmbH, Stiftsgrundhof 51, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfaff, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Pfaff, Florian.
HRB 780424 WWL Technik GmbH, Im Heidewinkel 1, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaaf, Matthias Christian.
HRB 750245 cf Fitness Backnang GmbH, Stuttgarter Straße 135, 71522 Backnang. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 271658 Tesat-Spacecom Geschäftsführungs GmbH, Gerberstraße 49, 71522 Backnang. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Weishäupl-Breitsamter, Caroline Elisabeth.
HRB 791265 smart perfection GmbH, Kuchengrund 8, 71522 Backnang. Geschäftsführer: Zeh, Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Aufbau und Pflege von Vertriebsnetzwerken, Kundenausbildung und Verkäuferordnung, Beratung von Unternehmen, Durchführung von Schulungen, Seminaren und Weiterbildungsprogrammen zur Förderung beruflicher Kompetenzen. Betrieb einer Plattform zur Vermittlung von Dienstleistungen in verschiedenen Branchen, einschließlich Qualitätssicherung und Abrechnung, Entwicklung und Bereitstellung eines Modells zur Skalierung der Vertriebskonzepte durch Partnerschaften, Lizenzierung und einheitliche Marktstandards, Umsetzung der Geschäftsziele zu fördern. Dienstleistungen und Beratung im Bereich Elektronikinstallation, Haustechnik, Automatisierung sowie Planung und Beratung in diesen Bereichen, einschließlich elektronischer Datenverarbeitung, Informationstechnik, Entwicklung, Produktion, Verkauf und Handel von elektronischen Bauteilen und Systemen jeglicher Art sowie verwandten Geschäften und Dienstleistungen, national und international.
HRB 797323 Fiber Blitz Bau GmbH, Stuttgarter Straße 139, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Düven, Gülsan. Bestellt als Geschäftsführer: Özen, Bilal.
HRB 271017 Schwarz GmbH Landtechnik-Ökotech Vertrieb, Siemensstraße 15, 71546 Aspach. Prokura erloschen: Schwarz, Burkhardt. Schwarz, Elsbeth.
HRB 271536 Schenk GmbH, Talstraße 16, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schenk, Bernhard.
HRB 747133 Meine Küche Burgstetten GmbH, Leichtwiesen 2, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Statz, Peter.
HRB 730826 Götz GmbH Bauelemente, Hauptstraße 65, 71737 Kirchberg an der Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Fladerer, Michael. Bestellt als Liquidator: Fladerer, Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 280504 Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Leintalweg 27, 73553 Alfdorf. Prokura erloschen: Bauer, Thilo. Einzelprokura: Wiedmann, Pia Anja Sofia.
HRB 280915 Hägele GmbH, Am Niederfeld 13, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Opitz, Fabian.
HRB 796288 Heinz Ziegenbein GmbH, Lutherstraße 54, 73614 Schorndorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Veredelung von klassischen Bucheinbandstoffen sowie von technischen Geweben. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Eruverb, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland mit beliebigen Unternehmensgegenständen.
HRB 280184 Moneva GmbH Verwaltungsgesellschaft, Schorndorfer Str. 32, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Friz, Wolfgang. Geschäftsführer: Dr. Marks, Alexander Frederik. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Joop, David Adam.
HRB 776963 create wild GmbH, Stuttgarter Straße 11, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Hauck, Verena.
HRB 786004 METPLEX GmbH, Am Niederfeld 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfeiffer, Martin.
HRB 799591 VLS Immobilien GmbH, Starenweg 5, 73614 Schorndorf. Geschäftsführerin: Schaal, Vanessa Leonie.
HRB 763472 HardwareRat GmbH, Gottlob-Bauknecht-Straße 10, 73614 Schorndorf. Geschäftsführer: Vaihinger, Tim Fabian.
HRB 777650 lighttree GmbH, Aichenbachstraße 68, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 776561 SPF-Gastro Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Liquidator: Finster, Stefan Patrick. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746580 Gasnetzverwaltungsgesellschaft Schorndorf GmbH, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Herzhauser, Stefan. Geschäftsführer: Beutel, Daniel; Dr. Wernicke, Dirk; Bastian, Steffen.
HRB 764658 Schatz Wohnbau GmbH, Am Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieger, Michael.
HRB 281248 BETEC Beschichtungstechnik GmbH, Lutherstr. 65, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Dürr-Pucher, Anton. Geschäftsführer: Krämer, Frank.
HRB 789982 Burger Schloz Lorinser GmbH, Stuttgarter Straße 60, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorinser, Marcus Erwin.
HRB 798693 RA Transporte GmbH, Adelberger Straße 15, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 281177 U. Leibbrand GmbH, Lutherstraße 65, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Dürr-Pucher, Anton.
HRB 734269 Blom Deutschland GmbH, Oskar-Frech-Straße 15, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Lips, Burkhard. Geschäftsführer: Dr. Schroth, Ralf.
HRB 264098 Stahl Handels-Gesellschaft mit beschränkter Haftung E. Matz, Uferstraße 18, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Oberste-Beulmann, Wilhelm Adolf.
HRB 281024 Kurz Industrie-Elektronik GmbH, In den Breitwiesen 2, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Härle, Klaus.
HRB 26940 DEM Bau GmbH, Olgastraße 56, 73630 Remshalden-Grunbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice, Hoch- und Tiefbau, Gebäudereinigung, Abbrucharbeiten, Trockenbau, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Eisenflechterei, Maurer- und Betonarbeiten. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, insbesondere auch derartige gründen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Untemehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sind.
HRB 741544 WERU GmbH, Siemensstraße 7, 73635 Rudersberg. Bestellt als Geschäftsführer: Pfoh, Tobias Andreas.
HRB 280413 "Etiket" Schiller GmbH, Heusee 14, 73650 Plüderhausen. Einzelprokura: Bihlmaier, Oliver. Nicht mehr Geschäftsführer: Glatz, Jens. Geschäftsführer: Bihlmaier, Oliver; Schardt, Michael; Voßmann, Alexander Michael.
HRB 790497 PFISTERER Holding SE, Rosenstraße 44, 73650 Winterbach. Stammkapital: 18.095.238,00 EUR.
HRB 737471 World of Teamsport GmbH, Fabrikstr. 4, 73650 Winterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwab, Melanie.
HRB 782424 HUTEC Beteiligungen GmbH, Neusatz 31, 73655 Plüderhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Benjamin Kai Gerald. Geschäftsführer: Huber, Anika Laura.
HRB 281006 Fried Kunststofftechnik GmbH, Wasenstr. 90, 73660 Urbach. Gesamtprokura: Riegg, Matthias.
HRB 281516 Schlatterer GmbH, Winnender Str. 94, 73667 Kaisersbach. Einzelprokura: Falkenstein, Michaela. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlatterer, Wilhelm. Geschäftsführer: Schlatterer, Ursula. Bestellt als Geschäftsführer: Wagenblast, Sebastian.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen Mai

HRA 738796 AUDERE Mobile Solutions Beteiligungs- GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738605 EVM-H&H GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 739866 AUDERE Mitarbeiter-Beteiligungs- GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 748996 ATR Markus Graf GmbH, Schlesierweg 34, 71332 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 100627 Green Riding UG (haftungsbeschränkt), Ludwigsburger Straße 56, 71332 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 784877 skyticks GmbH, Alfred-Leikam-Straße 22, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Alemi, Ahmad Siar. Bestellt als Liquidator: Alemi, Ahmad Siar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 792197 Perfect & Clean Service UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 728557 Deco Invest Immobilien GmbH & Co.KG, Maybachstraße 22, 71404 Korb. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 767344 Astoria Entertainment GmbH, Ludwigsburger Straße 55, 71409 Schwaikheim. Liquidator: Tachtsidis, Ioannis. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 786283 HirnHolz-CAD-Lösungen UG (haftungsbeschränkt), Beim Bahnhof 2, 73635 Rudersberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen Mai

HRB 799707 Plantvs GmbH, Königstraße 10B, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Janke, Klaus Peter. Geschäftsführer: Dr. Kullmann, Folko. Gegenstand des Unternehmens: Die Herausgabe, der Verlag, der Vertrieb sowie die Verarbeitung von Inhalten, wie z.B. Texten und Bildern, im In- und Ausland, unabhängig von der dabei genutzten Technik, also gedruckt, audiovisuell, digital, elektronisch und mittels sonstiger Datenverarbeitungs- bzw. Kommunikationssysteme gleich welcher Art sowie der Groß- und Einzelhandel mit Natur- und Qualitätswaren aus den Sortimentsbereichen Haus und Garten, Zubehör und Pflanzen.
HRB 799795 Heilmann Group GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 799799 Windows & Doors Projektmanagement GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tosic, Gordan. Gegenstand des Unternehmens: - Entwicklung von wohngesunden Baukonzepten u. ökologischen Projekten für Privat- und Gewerbekunden nach KfW- u. Bafa-Vorgaben; - Konzeption sowie Planung und Bau von QNG-Plus- und QNG-PREMIUM-Gebäuden mit der dazugehörigen Zertifizierung als Generalunternehmer und Generalübernehmer; - Beratung u. Planung für Komplettsanierung von Wohn- und/oder Gewerbe-Objekten; - Tätigkeiten im Bereich Energieberatung und Baubegleitung; - Vermittlung von verschiedenen Bauaufträgen zwischen Privat- und Gewerbekunden und den jeweiligen Handwerkern; - Vertrieb mit Ausbau und Einbau nach RAL-Montage-Richtlinien von Fenstern, Haustüren, Beschattungen, Wintergärten, Garagentoren, Pfosten-Riegel-Fassaden; - Bauleitung und Bauüberwachungstätigkeiten für Wohn- und Gewerbeprojekte nach § 45 LBO für Privat- und Gewerbekunden.
HRB 799806 Philipp Yves International GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun, Philipp Yves. Gegenstand des Unternehmens: Kauf- und Verkauf sowie Handel mit Reinigungsgeräten aller Art sowie Elektronikartikeln sowie Textilien, Kauf- und Verkauf von Grundstücken, Produktion von Kleidung und Accessoires.
HRB 799847 BasalBit GmbH, Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Basha, Rubin. Gegenstand des Unternehmens: Die Softwareentwicklung, sämtliche Bereiche der Technologie und künstlichen Intelligenz sowie Investitionen, einschließlich zugehöriger Beratung und Dienstleistungen.
HRB 799888 NEO Real Estate Partners GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Horlacher, Dominique. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Immobilienmaklerdienstleistungen aller Art, insbesondere der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien i. S. d. § 34 c GewO und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungen. Gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Beratungsleistungen zum Vertrieb und zur Entwicklung von Gewerbeimmobilien sowie deren umfassende operative Unterstützung in Marketing, Vertrieb und Controlling. Betreuung von Nutzern gewerblicher Immoblien im In- und Ausland.
HRB 799948 Zukunftsinstitut-Strategie GmbH, Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Römmele, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die umfassende Entwicklung, Erforschung, Analyse, Implementierung und Begleitung von Zukunftsstrategien, Transformationsprozessen, Innovationskonzepten sowie Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsmodellen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technologischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereichen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: - Die Gesellschaft erbringt strategische Beratungs-, Management- und Coaching-Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen. - Sie unterstützt in den Bereichen Zukunftsforschung, Innovation, Transformation, Vertrieb und digitale Lösungen. - Zudem entwickelt und vertreibt sie Produkte, Medien und Technologien zur Förderung von Geschäftsstrategien und Entscheidungsprozessen. - Ergänzend organisiert sie Bildungs- und Netzwerkformate sowie kulturelle und wissenschaftliche Kooperationen. - Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops, Konferenzen, Webinaren, E-Learning-Formaten gehören ebenso dazu, wie die Bildungs- und Trainingsprogrammen zur Förderung von Zukunfts-, Management- und Vertriebskompetenzen; - Der Handel und die Vermarktung von Kunst sowie die Umsetzung innovativer Vertriebskonzepte runden das Geschäftsfeld ab.
HRB 800034 Heilmann Impulse GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Schornsteinfegerhandwerk mit dem Ziel, klassische Handwerksbetriebe zu datengetriebenen High-End-Dienstleistern im Gebäudesektor weiterzuentwickeln. Dazu zählen insbesondere: - Strategische, organisatorische und digitale Transformationsberatung, - Konzeption und Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, - Beratung bei der Identifizierung, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln, - sowie berufspolitische Beratung zur Stärkung des Schornsteinfegerhandwerks als zentraler Partner zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Gebäudesektor.
HRB 800066 Heilmann Capital GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Kapital- und Wertpapieranlagen aller Art. Dies umfasst den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteilen und anderen Finanzinstrumenten einschließlich Kryptowährungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapital- anlagegesetzbuch.
HRB 799920 SHS Gold Corporation UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 35, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Matthias Marius. Gegenstand des Unternehmens: Veredelung von wertvollen Altmetallen und Edelmetallen in Schmuck, An- und Verkauf von Edelmetallen und Schmuck, Import und Export von Edelmetallen und Schmuck, Kommerzieller Handel mit Edelmetallen und Schmuck im Groß- und Einzelhandel, sowie im Onlinehandel.
HRB 799958 Gordion Consulting GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sarantos, Alexandros. Gegenstand des Unternehmens: Consulting und Vertrieb für Unternehmen, Consulting in der Gebäudereinigung, Gebäudesicherheit und Gebäudetechnik sowie Kalkulation und Konzepterarbeitung für Unternehmen.
HRB 800006 M-Kling IT-Training GmbH, c/o Regus Friedrichstraße, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kling, Michael Roman. Gegenstand des Unternehmens: Die Programmierung, das Consulting und die Durchführung von Projekten und Schulungen im lT-Umfeld sowie der Vertrieb und Handel mit Software.
HRB 799727 AtemCare24 GmbH, Schloßstraße 59C, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pavicic, Dino. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Pflegedienstes.
HRB 799724 Variond Service GmbH, Tübinger Straße 19 b, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neshati, Fabian Robin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Immobilien, ebenso die Bebauung von Immobilien auf eigene Rechnung, soweit solche Geschäfte nicht erlaubnispflichtig sind
HRB 799857 Travel Delight Catering GmbH, Buschlestraße 2a, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wilhelmer, Michael. Geschäftsführer: Scharr, Marc-Julian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art sowie die Organisation und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen aller Art.
HRB 799900 Gern Beteiligungsgesellschaft mbH, Marienstraße 41, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gern, Dominik Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung, für solche Unternehmen, insbesondere auch die Erbringung von Beratungs- und Managementdienstleistungen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799961 Tayfun Production UG (haftungsbeschränkt), Hasenbergsteige 10, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gündogdu, Tayfun. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und von eigenen Beteiligungen jeglicher Art, die Finanzierung verbundener Unternehmen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.
HRB 799956 NPO Berater GmbH, Rotebühlstraße 102, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alber, Udo. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten.
HRB 799957 LUS Real Estate Group GmbH, Reinsburgstraße 82, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ukela, Laurice. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienvermittlung, An- und Verkauf von Immobilien.
HRB 799694 STR Labs UG (haftungsbeschränkt), Olgastraße 70b, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bäuerle, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Elektronik und Software.
HRB 799753 studio knot GmbH, Katharinenstraße 15, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sproten, Nora Ann. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer kreativen Werkstatt sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption und Anleitung zur Herstellung von Designobjekten. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Herstellung solcher Designobjekte sowohl in Eigenproduktion als auch im Rahmen von Auftragsarbeiten. Weiterhin gehören der Import sowie der stationäre und Online-Handel mit Waren, insbesondere Textilerzeugnissen und kreativen Materialien, zum Unternehmenszweck. Das Unternehmen kann zudem alle damit verbundenen und den Unternehmenszweck fördernden Tätigkeiten ausüben, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Entwicklung, dem Erwerb, der Verwaltung und Verwertung von Rechten und Lizenzen.
HRB 799999 Fiedler and Partners Marketing GmbH, Olgastraße 140, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Fiedler, Wolfgang. Fiedler, Steffen Lutz. Geschäftsführer: Morttey, Lawson Edem. Gegenstand des Unternehmens: Marketingdienstleistungen (online) sowie Bau und Betrieb von Apartmenthäusern.
HRB 799785 Harmony Essentials GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wapler, Ferdinand Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und Verkauf von Möbelwaren, Food- und Non-Food-Produkten innerhalb der Harmony-Gruppe, insbesondere die Ausstattung der Hotels.
HRB 799863 Harmony Hotels GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wapler, Ferdinand Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben, Hotels, Boardinghäusern, Hotel Garnis, Ferienwohnungen, gewerbliche Zimmervermietung und Booking Management-Provider-Dienstleistungen.
HRB 799901 E2E4 GmbH, Stafflenbergstraße 20, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Funk, Andreas. Geschäftsführer: Meyer, Juri. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektentwicklung, das Halten von Immobilien sowie die Verwaltung des eigenen Immobilienbestandes.
HRB 799680 Hans Holding & Co. GmbH, Anna-Blos-Weg 26, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Visioli, Manuel Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen.
HRB 799990 Weiler Properties GmbH, Anna-Blos-Weg 26, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Visioli, Manuel Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Liegenschaften.
HRB 799651 ManageX UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 71, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Beinschrodt, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilienbau, insbesondere das Baumanagement, die Übernahme der Bauleitung, die Baukostenprüfung und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Bereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten von Immobilien, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 799880 Exklusiv-Bunker Living UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 71, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Beinschrodt, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilienbau, Baukostenprüfung und Erstellung von Kalkulationen, Beratung, Innenausstattung, Verwalten von eigenem Vermögen aus Immobiliengeschäften.
HRB 799950 CLAXTON Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Claxton, Sam. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gem. §§ 1, 33 StBerG sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gem. § 57 Abs. 4 StBerG sind ausgeschlossen. (3) Soweit berufsrechtlich zulässig, kann sie sich an anderen Gesellschaften und Vereinigungen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten, wenn ein Steuerberater als Leiter der Zweigniederlassung seine berufliche Niederlassung an diesem Ort oder im Nahbereich hat (§ 34 StBerG). (4) Das Berufsrecht der Steuerberater ist für die Gesellschaft verbindlich.
HRB 800092 CL Sales Consulting GmbH, Forststraße 190, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Carusi, Lisa. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen in Fragen der Werbung und des Vertriebs; Entwicklung und Durchführung von Werbe- und Verkaufsförderungskonzepten für Herstellungs- und Handelsbetriebe im Food- und Nonfood Bereich; Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen mit Einsatz einer Leasing-Sales Force, einer Merchandiser-, einer Promoter- und einer Teleselling-Organisation; Planung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Database-Marketing Services. Die Entwicklung, der Vertrieb und die Bereitstellung einer Softwarelösung zur Nutzung als Leasing-Tool, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen, Beratung und Wartung.
HRB 799721 Adrion Dietz & Team Steuerberatungsgesellschaft mbH, Leibnizstraße 28, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Adrion, Tim. Geschäftsführer: Dietz, Pierre. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie sonstige, mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbarende Tätigkeiten
HRB 799752 Graswald Holding GmbH, Schwabstraße 147, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Graswald, Nais Désirée. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, sind ausgenommen.
HRB 799786 Schaetzle Holding GmbH, Schwabstraße 147, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schätzle, Florian Valentin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgenommen.
HRB 799713 Fimo UG (haftungsbeschränkt), Millöckerstraße 1, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prsir, Filip Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeit als Generalunternehmer, der Bautenschutz sowie die Vermittlung von Bauleistungen. Ferner ist die Gesellschaft tätig als Bauträger im eigenen Namen oder für Dritte sowie als Projektentwickler. Gegenstand des Unternehmens ist weiter der Trockenbau sowie die Montage von vorgefertigen Baunormteilen und Dienstleistungen im Bereich Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik.
HRB 799755 Dream Burger Point UG (haftungsbeschränkt), Alte Stuttgarter Straße 82, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Said Amir Jan, Malyar. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Lieferdiensten im Gastronomiebereich.
HRB 800098 Cozy Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Esperantostraße 10, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ott, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Produktion und Vermarktung von audiovisuellen Inhalten. Dazu gehören Film- und Videoproduktion, Postproduktion, Animation, Fotografie, digitale Produkte, Schulungs- und Weiterbildungsangebote (online & offline), Beratung in den Bereichen Content-Strategie, Marketing, Rhetorik sowie die Vermietung von Studio- und Veranstaltungslocations.
HRB 799848 Cornelia Weitmann GmbH, Rotenwaldstraße 373, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weitmann, Cornelia Anneliese. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Catering und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Gastronomie.
HRB 799873 SalibaLabs UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstraße 64, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Saliba, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, sowie die Verwaltung eigenem Vermögen im eigenen Namen.
HRB 799653 DEDAR GmbH, Schickhardtstraße 57, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fabrizio, Raffaele, Mailand / Italien. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Textilien, Decken, Handtüchern und Leinen, Tapeten und Schnitten, Möbeln und Mobiliar und allem sonstigen Zubehör. Erfasst sind auch alle sonstigen Tätigkeiten, die sich auf das Vorgenannte beziehen oder für dessen Durchführung notwendig sind.
HRB 799663 MSK Venture Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schickhardtstraße 31, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kröger, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Gründung und Förderung von Start-Up-Unternehmen, des Innovationsmanagements sowie des Forschungstransfers.
HRB 799834 NL Analytics Europe GmbH, Wallmerstraße 45, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwedeler, Markus Christian. Gegenstand des Unternehmens: Analyse von Textdaten aus Unternehmensberichten und anderen Quellen zur Gewinnung quantitativer und qualitativer Erkenntnisse über wirtschaftliche Entwicklungen.
HRB 800038 PP Vermögensverwaltung GmbH, Nähterstraße 135, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten, nicht jedoch die Verwaltung fremden Vermögens als Dienstleistung für Dritte.
HRB 800047 Dawn Wall Ventures GmbH, c/o Johannes Brodführer, Im Häldle 6, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brodführer, Johannes Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Venvaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden nicht ausgeübt.
HRB 800048 FP VV GmbH, Nähterstraße 135, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten, nicht jedoch die Verwaltung fremden Vermögens als Dienstleistung für Dritte.
HRB 799904 Aroos UG (haftungsbeschränkt), Uhlbacher Straße 120, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Tibashi, Mohaddeseh. Gegenstand des Unternehmens: Der Import, der Export, der Handel und der Vertrieb von Modeartikeln sowie Accessoires im In- und Ausland, sowohl über Online-Plattformen als auch im stationären Handel. Das Unternehmen kann zudem alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich Marketing, E-Commerce und Logistik.
HRB 799953 JS-Haustechnik GmbH, Ruhrstraße 6, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Shinwari, Jaweed. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen und Installationsarbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, einschließlich Wartung, Reparatur, Beratung und Planung von Anlagen.
HRB 799664 Gutjahr Holding GmbH, Duisburger Straße 35, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Gutjahr, Tania. Gegenstand des Unternehmens: Das Ausüben der Funktion einer Management-Holding sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 799908 L. Lauster Holding GmbH, Enzstraße 46, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lauster, Lukas Albrecht. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 799935 PROGOH GmbH, Bottroper Straße 8, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Palaz, Hasan. Geschäftsführer: Cicek, Orhan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwareprodukten und Softwareplattformen für die Beurteilungen und Fortbildung von Arbeitnehmern und die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich.
HRB 800021 MITTEN IM NEU GmbH, Roter Stich 131, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Müller, Edgar. Geschäftsführer: Schreyer, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Managementberatung, Unternehmensdienstleistungen, Personalberatung/ -vermittlung, Geschäftsmodellentwicklung, Innovationsmanagement und Transformationsmanagement sowie zugehörige Softwareentwicklung und Softwareeinführung. Begleitung von Menschen und Organisationen bei der Einführung und Veränderung von Prozessen und Technologien, sowie der Betrieb von Softwareplattformen mit automatisierten und teilautomatisierten Dienstleistungen.
HRB 799855 Rosalix UG (haftungsbeschränkt), Pelikanstraße 40, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Habbab, Mhd Ayoub. Gegenstand des Unternehmens: Der Export und Import von Waren, insbesondere von Körperpflegeprodukten, Lebensmitteln, Maschinen und Baumaterialien, in internationale Märkte sowie der Handel mit diesen Produkten. Ferner die Vermittlung von Geschäftskontakten zwischen ausländischen Unternehmen und deutschen Herstellern sowie die Förderung von B2B-Geschäftsbeziehungen.
HRB 799843 Ramsperger Beteiligungen GmbH, c/o Daniel Ramsperger, Öhringer Straße 27, 70435 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ramsperger, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799740 Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst KADER GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Huyugüzel, Kader. Gegenstand des Unternehmens: Pflegeleistungen im Rahmen häuslicher Krankenpflege, Pflegesachleistungen, Wundmanagement, Dienstleistungen im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Arbeitstätigkeiten sowie allgemeine Behandlungspflege.
HRB 799895 Schwinkowski Heizung Sanitär GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwinkowski, Gerd Gábor. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Heizung und Sanitärtechnik insbesondere Badsanierung, Heizungsmodernisierung, Haustechnik, Barrierefreiheit im Bad und Trinkwasserhygiene.
HRB 799936 Malatang Betriebs GmbH, Stuttgarter Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Meng, Qingbin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants, die Durchführung von Caterings und die Beschickung von Straßenfesten, Weihnachtsmärkten, Sommerfesten und Marktfesten, der Import und der Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Gastronomiebedarf und Lebensmitteln sowie der Erwerb von und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Franchise-Verwaltung sowie die Personalvermittlung innerhalb der Gastronomie.
HRB 800031 A&A Textildruck GmbH, Sieglestraße 33H, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Agirman, Brusk. Gegenstand des Unternehmens: Die Textilveredelung, der Textildruck und der Textilhandel.
HRB 800102 DS Bau GmbH, Mainzer Straße 36, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Smailović, Samir. Gegenstand des Unternehmens: Abbruch-, Trockenbau- und Eisenflechterarbeiten
HRB 800020 Wellness Oase GmbH, Generatorstraße 3, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kreis, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit und der Vertrieb von mobilen Wellnessoasen, die Autovermietung sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 800065 Cordes Holding UG (haftungsbeschränkt), Kahlhieb 22, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cordes, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 799889 Kesselbrand GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Seibert, Julia. Geschäftsführer: Wiese, Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Werbung, Kommunikation und Durchführung von Events.
HRB 799913 ECORS GmbH, Ackermannstraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kong, Dejun. Gegenstand des Unternehmens: Die Logistik, Dienstleistungen, insbesondere Umschlag von Gütern, Zollvertretung, Zollabfertigung; Unternehmensberatung im Bereich internationaler Handel und Zollangelegenheiten; der Im- und Export und der Vertrieb von Waren, insbesondere für Haushaltswaren, Elektrogeräten, Kleidung und Sportartikel.
HRA 742318 Jan Bischoff e.K., Helblingstraße 13, 70565 Stuttgart. Inhaber: Bischoff, Jan Malte.
HRB 799811 E&Z GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bischoff, Jan Malte. Geschäftsführer: Hahn, Daniel Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eigener Online-Shops. Dieser umfasst die Entwicklung, Verwaltung und Optimierung entsprechender Plattformen sowie das Angebot von Waren und/oder Dienstleistungen an Endkunden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten, einschließlich Lagerhaltung, Versand und Logistik, entweder selbst durchzuführen oder hierfür externe Dienstleister zu beauftragen. Derzeit erfolgt kein eigener Versand durch die Gesellschaft; diese behält sich jedoch vor, entsprechende Leistungen zukünftig selbst zu erbringen. Das Erbringen von Beratungsdienstleistungen im Bereich E-Commerce. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Marketing- und E-Commerce-Strategien, die Implementierung technischer Lösungen, die Analyse von Markt- und Kundendaten sowie die Planung und Durchführung von Werbekonzepten und -kampagnen.
HRB 799927 ERGAU Bau GmbH, Herschelstraße 67, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Debbah, Josef Horst. Nicht mehr Geschäftsführer: Huhle, Norbert Anton. Gegenstand des Unternehmens: Rohbau, Bautenschutz, Baudienstleistungen, Fassadenbau, Begleitung von Bauvorhaben, Baustellenbetreuung, Vermittlung und Verleih von Baumaterialen und Baumaschinen ohne behördliche Anzeige- und Genehmigungspflicht.
HRB 799931 Kühne Holding GmbH, Breitwiesenstraße 13, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Waldbauer, Christiane. Geschäftsführer: Kühne, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Verwerten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Immobilien, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 800083 GoMantis UG (haftungsbeschränkt), Osterbronnstraße 48, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführerin: Beqiri Klinaku, Diamante. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen Informationstechnologie und Marketing, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere die Bedarfsanalyse, die Auswahl und Einführung passender Tools und Plattformen, das Projektmanagement, die Entwicklung, Pflege und Aktualisierung von Webseiten, das Social-Media-Management und die Gestaltung von Beiträgen und sonstigen Inhalten für soziale Medien sowie die Auslagerung von Dienstleistungen an andere Unternehmen, insbesondere die Koordination und Qualitätskontrolle der entsprechenden Leistungen.
HRB 799661 AMP Concept GmbH, Widmaierstraße 150, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Peredruk, Igor. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Vermittlung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung). b) Arbeitnehmer (Leiharbeiter) an andere Unternehmen (Entleiher) für begrenzte Zeit zu überlassen. c) Baudienstleistungen (Ausführung von Arbeiten im Baugewerbe).
HRB 799800 medavo Nord GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Werner, Klemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen.
HRB 799826 LogiStam UG (haftungsbeschränkt), Richterstraße 5, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Stamov, Ihor. Gegenstand des Unternehmens: Das Unternehmen wird Dienstleistungen für die Überführung von Lastkraftwagen im Eigenbetrieb vom Herstellerwerk bis zum Endkunden anbieten.
HRB 799838 Adornetto-Ringel GmbH, Plieningerstraße 109 A, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ringel, Gian-Piero. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere eines Speiserestaurants und eines Biergartens sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 800032 GF Verwaltung GmbH, Filderbahnstraße 51, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fidan, Ibrahim. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerber und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften sowie die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Möhringer Street Imbiss GmbH & Co. KG
HRB 799782 MBRESS Holding GmbH, Knappenweg 2, 70569 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Breßmer, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Unternehmensanteilen und die Vermögensverwaltung.
HRA 742331 Lunzer & Goebbels, Inhaber H.R. Lunzer, e.K., An der Betteleiche 7, 70569 Stuttgart. Inhaber: Lunzer, Hans-Robert.
HRB 799665 Hartkopf Family Office GmbH, c/o Markus Hartkopf, Im Betzengaiern 29, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Hartkopf, Markus Christopher. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799852 The Schumann Residence GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung, insbesondere in Bezug auf das Objekt Schumannstraße 2 in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.
HRB 800071 RW3 Townhouse GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo, Zagreb / Kroatien. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten, die Modernisierung und der Verkauf von Immobilien.
HRB 800080 Kleiner Grundstücksverwaltung GmbH, Wurmlinger Straße 24, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kleiner, Ursula. Geschäftsführer: Kleiner, Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz, eigenem Kapitalvermögen und von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Sie kann Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG errichten und veräußern.
HRB 799681 MegaLion Europe GmbH, Rotwiesenstraße 26a, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gesmann, Volker. Geschäftsführer: Korsten, Josef Markus, Lidingö / Schweden. Gegenstand des Unternehmens: - Der Import, die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Elektrischen Speichersystemen ("ESS") und angrenzender Technologien des chinesischen Unternehmens Jiangsu Megalion Energy Storage Integration Technology Co., Ltd. oder verbundener Geschäftspartner sowie - die Entwicklung und der Vertrieb von Service-, Finanzierungs- und Aftersaleslösungen sowie von ESS-Anwendungslösungen in Form von Hardware- und/oder Software-Applikationen für Unternehmen und Endkunden in Europa.
HRB 799817 Formula Capital GmbH, Filderhauptstraße 59B, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmuker, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, Gründung und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie das Halten von Immobilien.
HRB 799842 velko GmbH, Liliencronstraße 6 c, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pavlysh, Lev. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung sowie Akquise und Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen im In- und Ausland. Im Übrigen die Entwicklung und Pflege von Marken/Handelsmarken im In- und Ausland.
HRB 799976 FIRE Investments UG (haftungsbeschränkt), Fred-Uhlman-Straße 12, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rabkins, Marks. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten, Finanzierung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Stadt Stuttgart - Veränderungen Mai

HRB 788610 DIH MANAGEMENT VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH, c/o opseo Holding B.V., Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eden, Holger, Pfäffikon / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hamann, Erik.
HRB 25314 WongDoody GmbH, Eberhardstraße 6971, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bögner, Frank. Geschäftsführer: Gölz, Christian Chi Young; Bürkle, Marc Oliver.
HRB 770543 KBW Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Schwaigkofler, Markus.
HRB 108303 THI Holdings GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: THI Holdings GmbH Zweigniederlassung Österreich, 3224 Mitterbach/Österreich (Österreichisches Firmenbuch, eingetragen unter der Nummer 642722) EUID: ATBRA.642722-001, Geschäftsanschrift: Gut Lindenhof Brunnsteinweg 2, 3224 Mitterbach/Österreich.
HRB 763796 DISO Digital Solutions GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmied, Dean.
HRB 723995 PlotJet GmbH, Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Herwig. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Meier, Christoph, Niederweningen / Schweiz. Geschäftsführer: Keller, Sven, Winterthur / Schweiz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797055 Futuromundo GmbH, Calwer Straße 28, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Sommer, Gordon Bero. Bestellt als Geschäftsführer: Sommer, Leonard Benjamin.
HRB 730667 Süd KB Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Königstraße 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan.
HRB 23686 Süd Beteiligungen GmbH, Königstr. 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan. Geschäftsführer: Max, Gunter.
HRB 4049 Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH, Königstr. 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan.
HRB 773770 MultiTaskers GmbH, Lautenschlagerstraße 23a, 70173 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Tsybriy, Kristina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 763512 Baden-Württemberg-Tarif GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Das Management des Verbundgrenzen überschreitenden Baden-Württemberg-Tarifs sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Vertretung der Gesellschafterinteressen bezogen auf die Ticketfamilie des Deutschland-Tickets und gegebenenfalls weitere, in Baden-Württemberg gültige Tarif- und Vertriebsangebote. Die Gesellschaft übernimmt Aufgaben im Bereich der Tarifgestaltung, -fortentwicklung und des Tarif-Controllings, des Vertriebs, der Kommunikation, der Einnahmeaufteilung, der technischen Infrastruktur, der Marktforschung, der Datendrehscheiben und -schnittstellen, der Gremienbetreuung und der Bildung und Betreuung von Kooperationen. Ziele der Gesellschaft sind, im Sinne der Daseinsvorsorge, den Kundennutzen im ÖPNV zu erhöhen und wettbewerbsneutrale Tarifstrukturen, Vertriebsangebote und Einnahmenaufteilungsverfahren zu schaffen und zu fördern. Diese Ziele sollen u. a. durch für Fahrgäste attraktive und verständliche, und gleichzeitig auch wirtschaftliche und erlösorientierte Konzepte und Angebote erreicht werden.
HRB 734938 GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuprian, Oliver. Bestellt als Liquidator: Kuprian, Dieter Karlheinz. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Kuprian, Dieter Karlheinz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13381 LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, Haus 5, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Pyk, Thomas. Prokura erloschen: Brand, Hans-Henning. Modersohn, Antje Ulrike. Geschäftsführer: Adamla, Uwe.
HRB 784182 elsässer GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Chardon, Christoph Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Elsäßer, Andreas.
HRB 251924 Cyient GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Atla, Prabhakar. Bestellt als Geschäftsführer: Lippus, Beatrice Sonja.
HRB 790634 Sixt Stuttgart Verwaltungs GmbH, Lautenschlagerstraße 17, 70173 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Bernabei, Anna-Victoria.
HRB 761364 QUINTA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lautenschlagerstraße 23, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gutekunst, Alfred.
HRB 773106 StackPierce GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta.
HRB 773099 Workmation GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Integration von Hard- und Softwarelösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen zur Unterstützung, Steuerung und Optimierung von manuellen, teil- und vollautomatisierten industriellen Prozessen - insbesondere in der Produktion und Fertigung; dies umfasst unter anderem Assistenzsysteme, Steuerungssysteme, Visionsysteme, Mobile Lösungen, MES Lösungen, Datenerhebung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Prozessoptimierung, Beratung, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Wartung.
HRB 732786 FLEX Fund New Energy GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Holz, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko.
HRB 788207 DFH PFM GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 777416 DFH ARE GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 772718 Champions of the Marketplace GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta.
HRB 761286 DFH Group GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 778758 HdB Haus der Berater GmbH, Herdweg 76, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Harscher, Marvin Gustl. Gegenstand des Unternehmens: a) Erbringung von Dienstleistungen für Makler und Vertriebsgesellschaften, b) Beratung von Vertriebsgesellschaften, Maklern und Endkunden, c) Intensive Betreuung von Kunden, d) Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34c Gew0 e) Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach §34f Gew0 f) Coaching von Maklern und Endkunden (u.a. durch Social Media Kanäle).
HRB 774624 Zum goldenen Hirschen X zerotwonine GmbH, Gymnasiumstraße 52, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sielker, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Kaminke, Oliver. Prokura erloschen: Kaminke, Oliver.
HRB 19226 Gemini Mode GmbH, Fritz-Elsaß-Straße 50, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Püttner, Ulli. Bestellt als Liquidator: Püttner, Ulli. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 789867 lmmobiliare GmbH, Heustraße 3, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 37.500,00 EUR.
HRB 792361 Distrupol Germany GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schuering, Kurt, Estero, Florida / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Everett, Michael Lynn, Texas, The Woodlands / Vereinigte Staaten; Rutherford, Carrie Ann, Texas, Spring / Vereinigte Staaten; Stanton, James Michael Geoffrey, Lightwater / Vereinigtes Königreich; Orme, Richard James, Cannock / Vereinigtes Königreich.
HRB 16589 MBW Marketing-und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar-und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH, Leuschnerstr. 45, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wirsig, Alexander.
HRB 753941 Flexible Drive Allocation UG (haftungsbeschränkt), Senefelderstraße 100, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Theiss, Maxim.
HRB 760906 BABLE GmbH, Reuchlinstraße 27, 70176 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen gelöscht: Ausländische Zweigniederlassung: BABLE Smart Cities Nordics, 1473 København K/Dänemark (Erhvervsstyrelsen, eingetragen unter der Nummer 43406833) EUID: DKCVR.43406833, Geschäftsanschrift: c/o BLOXHUB, Bryghuspladsen 8, 3., 1473 København K/Dänemark.
HRB 744472 OPTENDA GmbH, Hasenbergstraße 49 B , 70176 Stuttgart. Stammkapital: 33.380,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Vermarktung sowie der Vertrieb von Konzepten und Software-Lösungen zur Erhöhung der Transparenz über Energieverbräuche und des CO2-Footprints mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz.
HRB 779378 vreed GmbH, Johannesstraße 69, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 37.936,00 EUR.
HRB 784268 beyondbots GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 37.500,00 EUR.
HRB 739275 Auren GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Korte, Saskia.
HRB 20107 Schlossplatz GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Nitsche, Christian.
HRB 794722 DHDS24 GmbH, Marienstraße 18, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Schamscher Khan, Speen Gul.
HRB 774679 Icon Marketing & Brand GmbH, Augustenstraße 46, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Maurer, Dominik Markus. Liquidator: Sayan, Atilla. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Neugebauer, Altfrid. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Niko Dominik.
HRB 746399 SprintEins GmbH, Rotebühlstraße 87 e, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilsing, Andre.
HRB 756460 A & H Gastro GmbH, Reinsburgstraße 911, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Arman. Bestellt als Geschäftsführer: Samdanli, Mert Öztürk.
HRB 773194 Empower Ventures GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Brand, Benedikt.
HRB 753863 Besic GmbH, Sophienstraße 38, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Besic, Admir. Nicht mehr Geschäftsführer: Besic, Admir.
HRB 757477 Innovation Group Germany GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Toulson-Clarke, Miles, Great Elm / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 21823 Horváth AG, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Neugebauer, Altfrid. Vorstand: Borcherding, Axel. Bestellt als Vorstand: Hofmann, Niko. Vorstand: Fink, Heiko.
HRB 792644 LKP Verwaltungs GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 775492 JoinSports GmbH, Rotebühlstraße 115a, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Rieder, Heidemarie.
HRB 756487 HK Verwaltungs GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 771295 Katana Services GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 759233 7seconds GmbH, Tübinger Straße 10, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eris, Cemalettin.
HRB 771989 Global Markets GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 14124 K&P Consulting GmbH, Rotebühlstraße 44, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Betriebswirtschaftliche Beratung und der Kauf und die Verwaltung von gesellschaftereigenen Unternehmensbeteiligungen
HRB 790189 Karosserie Dannenhauer & Stauss GmbH, Augustenstraße 8, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Waldemar.
HRB 794270 AMBE Consulting GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Durch die Entscheidung der Insolvenzverwalterin vom 20.05.2025 ist die Gesellschaft zum kalendermäßigen Geschäftsjahr zurückgekehrt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet, beginnend am 01.05.2025 und endend am 31.12.2025.
HRB 15709 Stuttgart-Marketing GmbH, Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Dellnitz, Armin.
HRB 16873 Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart. Hauptamtlicher Geschäftsführer: Dellnitz, Armin. Nicht mehr Nebenamtlicher Geschäftsführer: Dr. Rogg, Walter. Nebenamtlicher Geschäftsführer: Rebmann, Elmar Rüdiger. Bestellt als Nebenamtlicher Geschäftsführer: Kaiser, Michael.
HRB 547 Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Hägele, Jochen.
HRB 743209 fairplaid GmbH, Sophienstraße 26, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Lührs, Torsten Heinrich Friedhelm. Prokura erloschen: Gräter, Philip. Einzelprokura: Poschen, Francesca.
HRB 15059 ELO Digital Office GmbH, Tübinger Str. 43, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosbach, Karl Heinz.
HRB 746824 ELO Cloud GmbH, Tübinger Straße 43, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosbach, Karl Heinz.
HRB 746982 KI Professionals GmbH, Marienplatz 12, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Buschmann, Dirk.
HRB 7479 WGV-Versicherung AG, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Hägele, Jochen.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Schmidt-Schröder, Fabian. Einzelprokura: Heurich, Patrick. Dülken, Fabian. Merkel, Inaki. Ahlemann, Dietmar. Gesamtprokura: Weinrich, Johannes. Woyke, Laura. Linsner, René. Grönke, Kai. Maisenbacher, Marco. Schmidt, Dennis. Tolle, Detlef.
HRB 788415 MM Vertriebs- und Consulting GmbH, Pfaffenweg 6, 70180 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: a) Aufstellen und Betreiben sowie Vermieten und Verkaufen von Verkaufsautomaten. Das Erbringen von technischen Dienstleistungen und Reparaturen im Zusammenhang mit Verkaufsautomaten. Der Vertrieb zum Befüllen der Verkaufsautomaten geeigneter Waren an Gewerbekunden und Endverbraucher sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich. Die Vermittlung und Vergebung von Bauaufträgen an Meisterbetriebe, Generalübernehmer (keine Ausübung von baulichen Eigenleistungen und keine Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO) b) Die Erbringung von kaufmännischen Beratungs- und Managementdienstleistungen für andere Unternehmen auf den Sektoren Betriebswirtschaft, Finanzen, Medien, Gastronomie und Immobilien.
HRB 795344 Verwaltungspartner GmbH, Olgastraße 120, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mandau, Marcel. Bestellt als Geschäftsführer: Faulhaber, Janosch.
HRB 737678 Y1 Digital AG, lmmenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR.
HRB 783234 König Holding GmbH, Liststraße 7b, 70180 Stuttgart. Bestellt als Liquidator: König, Matthias. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797752 DLCS Store UG (haftungsbeschränkt), Falbenhennenstraße 17, 70180 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Mengel, Claudia.
HRB 779986 Juula GmbH, Falbenhennenstraße 17, 70180 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Stähle, Steffen. Einzelprokura: Pillas, Katharina.
HRB 741126 Grund & Boden Immobilien GmbH, Liststraße 12, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Florian. Bestellt als Liquidator: Fischer, Florian Joachim. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 783234 König Holding GmbH, Liststraße 7b, 70180 Stuttgart. Liquidator: König, Matthias, Dietikon / Schweiz.
HRB 16275 Allianz Objektbeteiligungs-GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rudolph, Sven. Geschäftsführer: Fröhling, Lars; Hoffmann, Killian; Bünten, Dominik. Prokura erloschen: Frick, Mirjam.
HRB 790462 Meine Wohnrente 2 GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Eger, Lesley Ann-Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Cronenberg, Janis. Prokura erloschen: Sauer, Gordon. Cronenberg, Janis.
HRB 748474 Stoll Fitness GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Benjamin.
HRB 784023 Theobald Group Holding GmbH, Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wohlfarth, Peter.
HRB 760933 Gustav Gastro GmbH, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Keßler, Daniel. Geschäftsführer: Martin, Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Schlayer, Jörg.
HRB 773110 Meine Wohnrente GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eger, Lesley Ann-Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Cronenberg, Janis. Prokura erloschen: Sauer, Gordon. Cronenberg, Janis.
HRB 15825 Richard Lampert Verwaltungs GmbH, Gaisburgstr. 12 B, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Groth, Michael. Bestellt als Geschäftsführerin: Thill, Pauline Sofie.
HRB 799088 Dr. Rainer Hahn GmbH, Bospserwaldstraße 40A, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Professor Neufang, Bernd.
HRB 778451 Kosmos & You GmbH, Pfizerstraße 57, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Ulli. Bestellt als Geschäftsführer: Schultes, Bettina.
HRB 799493 Harmony Collection GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften aller Art einschließlich der Übernahme ihrer Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle sowie die Erbringung kaufmännischer, strategischer, administrativer, finanzieller und sonstiger Management-Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 24629 Service- und Betriebsgesellschaft Heidehof mbH, Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Birkle, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Bezner, Oliver.
HRB 725021 Carpe Diem GmbH, Alexanderstraße 23, 70184 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen und wieder gelöscht: Ausländische Zweigniederlassung: Carpe Diem GmbH Zweigniederlassung Austria, Österreich (Österreichisches Firmenbuch, eingetragen unter der Nummer 391399-001) EUID: ATBRA.391399-001.
HRB 793882 Kuss GmbH, Libanonstraße 33, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sever, Kristina. Bestellt als Geschäftsführer: Sever, Umut.
HRB 798530 MedJobs Eu.de Bremen GmbH, Wagenburgstraße 91, 70186 Stuttgart. Geschäftsführer: Morttey, Lawson Edem.
HRB 764890 Höhenberg Gastronomie GmbH, Raitelsbergstraße 48, 70188 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Piestricow, Lukas. Geschäftsführer: Hassanein, Sherif; Piestricow, Marcin. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung von Restaurant- und Gastronomiebetrieben einschließlich Catering und Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe. Gegenstand ist ferner die Planung, Konstruktion und Montage von Ladeneinrichtungen sowie die Gestaltung und Einrichtung von Verkaufsräumen.
HRB 779109 schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitektur, Talstraße 41, 70188 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Strumberger, Galina.
HRB 738699 MEGA Fleisch GmbH, Franz-Wachter-Straße 20, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Schrade, Felix.
HRB 738200 Touch Grundbesitz GmbH, Ostendstraße 127, 70188 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: - Handel mit lmmobilien, Erwerb sowie Vermietung und Verwaltung von lmmobilienvermögen, - Eisenflechten, Betonarbeit - Firmen- und Gebäudereinigung, - Glasfaser- und Kabelverlegungsarbeiten, - Transport von Baustoffen.
HRB 11812 Optik Bareis GmbH, Haußmannstr. 186, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Böhme, Siegfried. Geschäftsführer: Legner, Yvonne. Bestellt als Geschäftsführer: Legner, Wolfram.
HRB 757006 Peakboard GmbH, Neckarstraße 189191, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Straubinger, Kristin.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Der Übergang der im Betrieb des veräußerten Geschäfts der "Hans Carstens GmbH" mit Sitz in Breklum (AG Flensburg, HRB 536 HU) und der "Karosserie- und Lackierzentrum Husum GmbH" mit Sitz in Husum, (AG Flensburg, HRB 9836 FL) begründeten Verbindlichkeiten ist gem. Ziff. 20.2 des Betriebskaufvertrages vom 24.01.2025, UVZ SH 133/2025 der Notarin Susanne Haubold in Stuttgart ausgeschlossen. Der Übergang der im Betrieb des Veräußerers begründeten Forderungen ist ausgeschlossen.
HRB 748054 Schwabengarage GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Gesamtprokura: Tanzer, Stefan Markus. Hackenberg, Frank.
HRB 720010 EFA Autoteilewelt GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Baumann, Udo.
HRB 2128 EF Logistik GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Koch, Timo. Gesamtprokura: Sevim, Didem. Widmann, Michael.
HRB 847 Verlag Freies Geistesleben & Urachhaus GmbH, Landhausstr. 82, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schily, Julian.
HRB 790993 Emil Frey Vogel Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Gutgsell-Meiertoberens, Tobias. Gesamtprokura: Senger, Norbert.
HRB 18313 SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neckarstraße 221, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Link, Wolfgang.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Carstens, Hans. Gesamtprokura: Carstens, Peter. Carstens, Uwe.
HRB 790398 NICER Spaces GmbH, Stöckachstraße 11A, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ingelfinger, Carolin.
HRB 23625 LBBW Immobilien Development GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Wenzel, Knuth.
HRB 791551 PTA Center GmbH, Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aescht, Kai-Uwe. Geschäftsführer: Konrad, Sonja; Ntounas, Panagiotis.
HRB 24052 Evangelisches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Stuttgart gGmbH, Nordbahnhofstr. 131, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Thomiczny, Ronald. Bestellt als Geschäftsführer: Happe, Jutta Carmen.
HRB 722643 ZECH Hochbau AG, Mönchhaldenstraße 26, 70191 Stuttgart. Gesamtprokura: Sauer, Matthias Werner. Kenner, Felix Michael.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Luckscheiter, Karl Uwe. Gesamtprokura: Wörtwein, Harald.
HRB 793641 dbeyond ag, Robert-Bosch-Straße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 122.014,00 EUR.
HRB 2546 NORMBAU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Hertz-Str. 14, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kimmich, Alexander.
HRA 741811 Octopus Innovations GmbH & Co. KG, Am Bismarckturm 60, 70192 Stuttgart. Einzelprokura: Joos, Maximilian Erik. Prokurist: Dr. Veil, Michael.
HRB 798734 Storm Group GmbH, Baumeisterweg 24, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 785105 Prospero Holding GmbH, Hauptmannsreute 44; c/o Timo Rögelein , 70192 Stuttgart. Stammkapital: 106.000,00 EUR.
HRB 793811 KAISERIN UG (haftungsbeschränkt), Am Kochenhof 12, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gazic, Amela. Bestellt als Liquidator: Gazic, Amela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 726641 DAVAO Holding GmbH, Schottstraße 77, 70192 Stuttgart. Geschäftsführer: Weiske-Dimitrov, Dirk.
HRB 767085 DAVAO Komplementär GmbH, Schottstraße 77, 70192 Stuttgart. Geschäftsführer: Weiske-Dimitrov, Dirk.
HRB 723761 ID-Sports GmbH, Parlerstraße 6, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Walpen, René, Thun / Schweiz.
HRB 788667 theMVP Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Herdweg 81, 70193 Stuttgart. Liquidator: Schweers, Manuel Hendrik; Gräuler, Philipp Johannes. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 758169 Bemmerer Immobilien GmbH, Am Kräherwald 305, 70193 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bemmerer, Rolf. Bestellt als Geschäftsführer: Bemmerer, Nina Kim.
HRB 752664 nuspirit GmbH, Gutenbergstraße 77 A, 70197 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen und Konferenzräumen sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen.
HRB 724463 Mink Verwaltungs GmbH, Solitude 2, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Jan.
HRB 785440 P2 eBike GmbH, Böblinger Straße 52, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Failenschmid, Moritz. Bestellt als Geschäftsführer: Scharler, Gudrun.
HRB 799599 REWOtec Verwaltungs GmbH, Mörikestraße 20, 70199 Stuttgart. Geschäftsführer: Schlensog, Angela Doris.
HRB 743634 Zweite HHSP Verwaltungsgesellschaft mbH, c/o Reuter Hald und Partner mbB, Böblinger Str. 245, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hald, Christian. Geschäftsführer: Pfleiderer, Nicole; Speidel, Petra Birgit.
HRB 756536 Löwenstube GmbH, Ulmer Straße 333, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schupeck, Shefqet. Bestellt als Geschäftsführer: Ferizaj, Sadik.
HRB 736514 Horizont GmbH, Ulmer Straße 355, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jung, Joachim Ludwig.
HRB 795430 24-711 BS UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 5, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Belyaev, Rumen Andreev. Bestellt als Geschäftsführer: Liebehenschel, Sandy. Gegenstand des Unternehmens: (1) Gegenstand des Unternehmens ist Grab- und Friedhofstechnik, Grabherstellung bzw. der Grabaushub und die Durchführung von Haushaltsauflösung, Entrümpelungen, Möbeltransport und -montage, Umzügen und Transporten, der Betrieb von Ladengeschäften zum Verkauf von neuen und gebrauchten Möbeln und Haushaltsgegenständen, die Entsorgung von Abfällen sowie die Beteiligung an Betrieben ähnlicher Art. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, andere ihr ähnliches Unternehmen gründen oder erwerben oder sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. "
HRB 213626 Citizen Systems Europe GmbH, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Moore, Mark Kristen John, Stoke Poges / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Pickett, Andrew Robert, Dorking / Vereinigtes Königreich. Prokura erloschen: Pickett, Andrew Robert. Einzelprokura: Kato, Kei.
HRB 7967 Maxx Media GmbH Gesellschaft für Werbung, Medienproduktion und Medienvertrieb., Waiblinger Str. 7, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Körtelt, Werner. Bestellt als Geschäftsführer: Erthal, Susanne Annelore.
HRB 23503 Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH, Daimlerstraße 131, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Becker, Kristina. Gesamtprokura: Baumann, Oliver.
HRB 786607 Rubin Gold Diamond GmbH, Bahnhofstraße 10, 70372 Stuttgart. Geschäftsführer: Yildirim, Hazal Necibe.
HRB 779085 SDPA Süddeutsche Privatassistenz GmbH, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart. Einzelprokura: Wolf, Karsten.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Thees-Siegel, Simone.
HRB 762829 LEONIE DMS DVB GmbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 763058 Daimler Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführerin: Holzmeier, Eva.
HRB 23369 Mercedes-Benz Parts Brand GmbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 762877 Mercedes-Benz Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 729837 Cúspide GmbH, Mercedesstraße 120, HPC L533, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sardien, Sagree. Bestellt als Geschäftsführer: Bayrak, Senol.
HRB 799612 Paul Lange Verwaltungs-GmbH, Hofener Straße 114, 70372 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Paul Lange GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt - . (2) Gegenstand des Unternehmens der KG ist der Handel mit Erzeugnissen und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Geschäftszweigen - Fahrradkomponenten wie Motoren, Schaltungen und Antriebe, Batterien, Bremsanlagen und sonstige Baugruppen, - Fahrradbekleidung und -schuhe, - Fahrradzubehör und -accessoires, - Fahrräder, - Trainingsgeräte und Artikel der Sporternährung, - Planung und Einrichtung von Fahrradgeschäften, -werkstätten und -lagern einschließlich des Handels mit hierzu erforderlichen Gegenständen, - Service- und Kundenschulung in den vorgenannten Geschäftszweigen.
HRB 756615 Beatmungspflege 24 GmbH, Waiblinger Str. 34, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. med. Karahodza, Orhan. Bestellt als Geschäftsführer: Klempar, Tomas.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Kohleisen, Sabine.
HRB 771970 ACE Systems & Services GmbH, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 6254 ACE-Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 17162 Euro Union Assistance GmbH Gesellschaft für touristische Beistandsleistungen, Schmidener Str. 227 b, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 15419 Coeur de Lion Schmuckdesign GmbH, Krefelder Straße 32, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Rieger, Sven Andreas. Sutterlüty, Patrick, Egg/Österreich. Einzelprokura: Evmiridis, Georgios.
HRB 8082 Versicherungs-Programme Uwe Th. Pilz GmbH, Austraße 18 A, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schmaderer, Markus André.
HRB 798618 ForSure Ventures GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Havers, Benedikt. Geschäftsführer: Grohmann, Martin; Dr. Hartmann, Max Peter. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann auch eigene Geschäftstätigkeiten im Bereich der Entwicklung und Anwendung neuer digitaler Technologien im Rahmen von Innovationsprojekten aufnehmen. Sie tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder nach einer entsprechenden Nachfolgevorschrift bedürfen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich im eigenen Namen für eigene Rechnung (zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte) an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
HRB 19726 Schartnerei GmbH, Löwentorstraße 68, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Koch-Dienstleistungen, Organisation und Durchführung von Festen sowie diversen Veranstaltungen, Weinproben, private Weinkellerauflösung, Wein-Agentur, Personalvermittlung sowie Handel mit Feinkost.
HRB 762097 wizemann.space GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bernhard, Alexander.
HRB 13380 Dolde Medien Verlag GmbH, Naststraße 19 B, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Kästner, Christian.
HRB 245392 REGIONAL-TV Lizenz GmbH, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Unruh, Christiane. Geschäftsführer: Prof. Dr. Krohn, Tobias.
HRB 721702 tele-regional STUTTGART GmbH, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Unruh, Christiane. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Krohn, Tobias.
HRB 14482 SBR Gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration mbH, Zuckerfabrik 30, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieter, Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Coerper, Heike Sabine.
HRB 25045 BONUS Berufliche Orientierung, Nachbarschaftsmärkte und Service gemeinnützige GmbH, Zuckerfabrik 30, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieter, Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Coerper, Heike Sabine.
HRB 767274 Blitz S18-226 GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Büchele, Wolfgang.
HRB 24542 SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 16264 SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft, Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 16367 SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 782791 B&B Products GmbH, Elbestraße 144, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Barthruff, Yannick. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Gegenständen aus dem Bereich Garten, Haushalt, Sport, Freizeit, Auto, Camping.
HRB 761297 V-Locker-Services GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Hubert, Amriswil / Schweiz. Gesamtprokura: de Magalhaes, Eduardo. Weiss, Michael.
HRB 782791 B&B Products GmbH, Elbestraße 144, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen und Handel mit Gegenständen aus dem Bereich Garten, Haushalt, Sport, Freizeit, Auto, Camping.
HRB 743117 Werkids Stuttgart-Münster UG (haftungsbeschränkt), Nagoldstraße 57, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ochs, Julien.
HRB 754016 diconium GmbH, Rommelstraße 11, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dyckhoff, Thomas. Prokura erloschen: Dyckhoff, Thomas.
HRB 738112 HM Fitness GmbH, Stammheimer Straße 45, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 21884 Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Gottfried. Bestellt als Geschäftsführer: Sailer, Michael.
HRB 733864 Attikon C R M Construction Risk Management GmbH - Assekuranzmakler, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Sperka, Matthias.
HRB 727027 Porsche Logistik GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bauer, Susanne. Bestellt als Geschäftsführer: Rostek, Harald Heinrich.
HRB 727504 WOLFF & MÜLLER Hoch- und Industriebau Beteiligungs GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Karnein, Matthias. Dr. Klamert, Stephan.
HRA 735772 Sika Deutschland CH AG & Co KG, Kornwestheimer Straße 103 - 107, 70439 Stuttgart. Gesamtprokura: Holtermann, Andreas.
HRB 796690 Montevida GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Neubrand, Simone Christine. Bestellt als Geschäftsführer: Preußler, Timo.
HRB 765898 MQ Modern Quality UG (haftungsbeschränkt), Steiermärker Straße 3 - 5, 70469 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Waren über Amazon, insbesondere KFZ-Teile und -Zubehör sowie Transportsysteme, Baumarktartikel, Beleuchtung, Haus- und Gartenartikel, Sport- und Freizeitartikel und Bekleidung, Haushaltsgeräte, Küchenzubehör und Wohnaccessoires, Haustierbedarf, Babyartikel, Schuhe und Handtaschen, Büroartikel, schreibwaren, Bücher, Musik, speichermedien, lr- und Elektronikprodukte + Zubehör, lT-Hard und Software, Musikinstrumente + DJ-Equipment; zudem der lmport dieser Waren aus China.Weiter betrift unser Geschäftsfeld lnvestitionen in Forex, Indizes und Metalle sowie das Betreiben eines Onlineshops bzgl. der oben aufgeführten Waren über die Onlineplattformen TikTok und eBay.
HRB 16387 Klumpp Coatings GmbH, Dornbirner Str. 23, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Donchess, James Michael, Richfield,Ohio / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Lang, James Paul, Bay Village, Ohio / Vereinigte Staaten.
HRB 783536 Consilium Project Finance GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Daten ergänzt bei Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 786696 Solar Energy Portfolio GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 766712 Greeno Solarprojekt 3 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 771203 Solar Portfolio 1 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Ramsperger, Daniel. Dr. Hartkopf, Markus.
HRB 775883 Solar Portfolio 3 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel. Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin.
HRB 767130 Greeno Solarprojekt 1 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 771217 Solar Portfolio 2 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRA 3499 Georg Thieme Verlag KG., Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Gapp, Oliver. Prokurist: Dr. Ostertag, Nino Alexander. Gesamtprokura: Weber, Elmar.
HRB 15454 Thieme GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander.
HRB 793168 Linesa UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 82, 70469 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von lT-Dienstleistungen, Handel und Vermietung mit lT-Hardware und Software, lndustrieelektronik, Maschinen, Zubehör und artverwandte Waren.
HRB 782362 IPF Engineering GmbH, Artusweg 9A, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rauscher, Norbert Friedrich. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Jörg Albert.
HRB 12027 Dipl.-Ingenieur Reinhold Schmidt Brandschutzsysteme GmbH, Schneckenbergstr. 9, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Ulrich Reinhold. Bestellt als Geschäftsführer: Kabashi, Anton.
HRB 782811 BETA GROUP UG (haftungsbeschränkt), Klagenfurter Straße 60, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gökcimen, Emirhan. Bestellt als Liquidator: Gökcimen, Emirhan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19033 ETAS GmbH, Borsigstr. 24, 70469 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: ETAS GMBH, 20149 Milano/Italien (Registro delle imprese, eingetragen unter der Nummer 08194570969) EUID: ITRI.08194570969, Geschäftsanschrift: VIA MARCO ANTONIO COLONNA 35, 20149 Milano/Italien. Ausländische Zweigniederlassung: ETAS GmbH Sverige Filial, Stockholm/ Schweden (Bolags-verket, eingetragen unter der Nummer 5164083486) EUID: SEBOLREG.5164083486, Geschäftsanschrift: Stockholms län, Stockholm/Schweden.
HRB 771569 Thieme Beteiligungen GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Siems, Katrin.
HRB 17053 Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander.
HRB 758065 DUBAY GmbH, Burgenlandstraße 61, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Abusultan, Mohammed J.A. Bestellt als Liquidator: Dulkadir, Aydin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 23976 Coperion GmbH, Theodorstraße 10, 70469 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Beulker, Klaus Paul.
HRB 32357 Bluelight GmbH, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Schloßmann, Mareike. Müller, Jan.
HRB 764593 Casa GmbH, Turbinenstraße 47, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dadusut, Hüseyin.
HRB 793666 frontier bytes GmbH, Staigerstraße 7, 70499 Stuttgart. Einzelprokura: Rieder, Heidemarie.
HRB 777191 HD Holding GmbH, Kreuzotterweg 15, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 720993 Dr. Ulrich Knapp GmbH, Friolzheimer Straße 5, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Langer, Christoph.
HRB 728296 MSK Outplacement GmbH, Möhringer Landstr. 5, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mairle, Michael. Geschäftsführer: Hartmann, Heiko; Breuling, Thomas.
HRB 792452 B.U.G.S. GmbH Sachverständigen Büro Dr. Karg und Kollegen, Waldburgstraße 15, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schweickhardt, Jörg.
HRB 787708 Taconia GmbH, Wankelstraße 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauf, Ronny. Geschäftsführer: Dr. Kemper, Guido. Bestellt als Geschäftsführer: Spilker, Michael.
HRB 774015 HPCS GmbH, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 50.120,00 EUR.
HRB 23517 SECO Mind Germany GmbH, Meitnerstraße 9, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tinelli, Mattia Moretti.
HRA 13500 nexMart GmbH & Co. KG, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Wehage, Roland.
HRB 19600 Andreas Scherer Elektrotechnik GmbH, Allmandstraße 8, 70563 Stuttgart. Geschäftsführer: Scherer, Andreas. Prokura erloschen: Scherer, Rudolf. Einzelprokura: Köber, Martin.
HRB 752695 PITSS GmbH, Wankelstraße 3, 70563 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gaede, Andreas Dietrich.
HRB 766239 AK Company GmbH, Robert-Koch-Straße 65, 70563 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Export & Import, Groß- und Kleinhandel mit Lebensmitteln, Delikatessen, Textil, Wohnaccessoires und Geschenkartikeln. Der Erwerb und die Veräußerung sowie Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien. Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke (für Wohn- und gewerbliche Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem das Reisegewerbe: - Ausübung von unterhaltenden Fähigkeiten als selbständige Schaustellerin oder nach Schaustellerart, - Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblich Leistungen - Aufsuchen von Leistungen auf Bestellung (Tür- zu-Tür-Geschäft).
HRB 17212 Trelleborg Holdings Germany GmbH, Schockenriedstraße 1, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Olsson, Katarina Margareta, Malmö / Schweden; Ruffler, Jennifer.
HRB 752248 WARELOG Real Estate Stuttgart GmbH, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Nothwang, Dominik.
HRB 761864 Bachmann GmbH, Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Goll, Martin.
HRB 12720 U. I. Lapp GmbH, Schulze-Delitzsch-Str. 25, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Ege, Guido Stefan. Vasterling, Thomas.
HRB 206070 JFY lnternational GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Gastes, Dominic.
HRB 787346 Lapp Invest SE, Oskar-Lapp-Straße 2, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.100.000,00 EUR.
HRB 791982 PowerAds Marketing GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Talmon, Philipp Maximilian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 721921 HWS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Rapp, Stefan. Prokurist: Hien, Christian. Gesamtprokura: Kirsch, Teresa Sophia. Prokurist: Huber, Lutz.
HRB 728775 BWPOST Verwaltungs GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Bräuninger, Nadine.
HRB 741351 contnex GmbH, Schelmenwasenstraße 45, 70567 Stuttgart. Geschäftsführer: Seyfried, Mike.
HRB 14367 Züblin Spezialtiefbau GmbH, Albstadtweg 1, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: von Lübtow, Boris. Prokura erloschen: Bischoff, Sylvia.
HRB 796299 Kurcz Software GmbH, Widmaierstraße 60, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 751913 EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 720868 EnBW Vertriebsbeteiligungen GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 764415 EnBW Omega 108. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778086 EnBW Omega 123. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778079 EnBW Omega 124. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778105 EnBW Omega 125. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778078 EnBW Omega 126. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 784761 EnBW Omega 134. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 784723 EnBW Omega 140. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin Richard.
HRB 784757 EnBW Omega 139. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790765 EnBW Omega 147. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790719 EnBW Omega 148. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790779 EnBW Omega 149. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790710 EnBW Omega 150. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790847 EnBW Omega 151. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790745 EnBW Omega 152. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790715 EnBW Omega 154. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790727 EnBW Omega 155. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 268544 B Behr Capital Verwaltung GmbH, Vaihinger Straße 48, 70567 Stuttgart. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Stuttgart verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 799264).
HRB 774437 RIB Deutschland GmbH, Vaihinger Straße 151, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ziert, Tim. Prokura erloschen: Biesinger, Martin.
HRB 23762 Karosserie- und Lackierfachbetrieb Ulz GmbH, Rübezahlweg 10, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulz, Walter.
HRB 8265 Herrmann + Jörss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, In der Schranne 35, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Köber, Martin.
HRB 778334 MUKIME UG (haftungsbeschränkt), Burgstraße 57, 70569 Stuttgart. Nun: Liquidatorin: Geng, Semhar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799432 interSPA Projekt 74 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Scheerer, Volker.
HRA 733390 Objekt Stuttgart-Münster GmbH & Co. KG, Laustraße 22, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 226176 AvG GmbH, Auf dem Haigst 23, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Seebach, Andreas. Einzelprokura: Praun, Edgar Bernd.
HRB 780408 FAMA Troisdorf GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 721272 Solvenius GmbH, Tränkestraße 5, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 779330 FAMA Gummersbach Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 779322 FAMA Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 779199 FAMA Düsseldorf Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 20500 Valumer GmbH, Eduard-Pfeiffer-Str. 67, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ilsche, Marco, Kreuzlingen / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Weidemann, Katja. Gegenstand des Unternehmens: Wellness- und Anti-Aging-Behandlungen sowie der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.
HRB 779211 FAMA Ratingen Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Bestellt als Geschäftsführer: Kraft, Philip. Geschäftsführer: Glaab, Stefan Werner.
HRB 8351 Schwäbische Grundbesitz GmbH, Tränkestr. 9 B, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 130.000,00 EUR.
HRB 2686 Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Löffelstraße 3438, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Markovic-Sobau, Alexandra. Gesamtprokura: Göggerle, Jutta. Bordt, Roland.
HRB 793236 Lavender Solar 4 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 791254 Industrieservice K&K UG (haftungsbeschränkt), Gohlstraße 1, 70597 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von lndustriedienstleistungen im Bereich technische Reinigung, Logistik (Entsorgung der Container), Facility Management (Hausmeistertätigkeiten) sowie Pflege von Grünanlagen, Durchführung von Gartenarbeiten und Grünschnittarbeiten, Qualitätsmanagement (Aussortieren von Produktionsteilen), Abbrucharbeiten, Renovierungen, Ausbesserungsarbeiten, (Reparaturen, Streicharbeiten) sowie die Reinigung raumlufttechnischer Anlagen.
HRB 793005 Lavender Solar 1 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 793019 Lavender Solar 2 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 793362 Lavender Solar 3 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 756068 AH Aktiv-Haus GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Horlacher, Stefan.
HRB 793265 Lavender Solar 5 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 761187 SCARABEUS Beteiligungen GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wulf, Martin.
HRB 6042 NETSTAL Deutschland GmbH, Dreifelder Straße 40, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Stefan, Pfäffikon / Schweiz.
HRB 728740 JBT studentische Unternehmensberatung GmbH, Steckfeldstraße 1, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Strayle, Celina Anna Corinna. Bestellt als Geschäftsführer: Weyer, Nicolas. Nicht mehr Geschäftsführer: Hornitschek, Janic.
HRB 720289 Steinbeis Innovation gGmbH, Adornostraße 8, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Jettinger, Edwin.
HRB 795841 Enperium GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Korsten, Josef Markus, Lidingö / Schweden.
HRB 797214 KD Beteiligungs AG, Franziskaweg 9, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 56.000,00 EUR. Nicht mehr Vorstand: Hermann, Frank. Bestellt als Vorstand: Dobler, Ulrich.
HRB 720208 aktivNET GmbH, Buowaldstraße 27, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sbrzesny-von Puttkamer, Frank. Bestellt als Liquidator: Sbrzesny, Frank. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 201040 Lothar Sandrock GmbH, Oberwiesenstraße 22, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sandrock, Barbara. Bestellt als Liquidator: Sandrock, Barbara. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 720615 DRS Braschel GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kirchheimer Str. 55, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Duffner, Paul. Geschäftsführer: Schwägerl, Josef.
HRB 761420 EFD Verwaltung GmbH, GAT-Gebäude, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Alfred.

Stadt Stuttgart - Löschungen Mai

HRA 735271 Früchte Mayer oHG, Dorotheenstraße 4, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 768733 Atrium 7 GmbH, c/o Schwabenverlag AG, Senefeldstraße 12, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 785296 maludeni UG (haftungsbeschränkt), Böblinger Straße 26, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759864 Brandfluence GmbH, Marienstraße 37, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 742496 Utopia UG (haftungsbeschränkt), Heusteigstraße 40, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 764389 NOVO Cosmetics GmbH, Schlosserstraße 38, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 774213 the Content Store GmbH, Landhausstraße 19, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12544 SCHÜTA Thomas Schüssele, Reinsburgstraße 163, 70197 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 17370 Verkehrssicherheit-Service GmbH (VSG), Kesselstraße 38, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 774026 serva GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16787 Hokra Wäschereibedarf-Vertriebs-GmbH, Korntaler Str. 11, 70439 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 722825 Mebesius Dentaltechnik KG, Weilimdorfer Str. 131, 70469 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 763150 Kosovawings GmbH, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777293 refineVVC GmbH, Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 751988 Timpe Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Egerer Straße 22, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742132 Hochschule-Dozent e.K., Engelboldstraße 83, 70569 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 264553 BK Buchungs- und Kontierungsarbeiten GmbH, Sprollstr. 59, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 748285 Primum Domum UG (haftungsbeschränkt), Zaunwiesen 74, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 14361 Wagner & Böss Raumpflege-Service GmbH, Breuningstraße 3, 70597 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Hirsch, Alexander. Prokura erloschen: Hirsch, Petra. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Böblingen

HRB 251579 Sessler GmbH, Mühlgasse 24, 71272 Renningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 743404 Mauri BB GmbH, Im Zimmerschlag 7, 71032 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 767080 ROKKSTAR GmbH, Königstraße 34, 71139 Ehningen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 738989 MO-KAPS UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Römersteinweg 7, 71088 Holzgerlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 728283 Schwaben Fahrzeugtechnik GmbH, Raistinger Straße 1, 71083 Herrenberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 775361 abacus haus UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 3, 71159 Mötzingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 769950 srsfintech UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Str. 9, 71229 Leonberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 31.07.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 777660 Olsted UG (haftungsbeschränkt), Moltkestraße 5, 71139 Ehningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Esslingen

HRA 736566 BWS Brand- und Wasserschadensanierung GmbH & Co. KG, Gottlieb-Stoll-Straße 3, 73271 Holzmaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 789254 JoMaFi Verwaltungs GmbH, Tobelwasenweg 12, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
HRB 744486 K-Logistik Aviation Services GmbH, Luftfrachtzentrum 6101, 70629 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 25.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 774603 Köle Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Weilstraße 227, 73733 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 720850 Phönix GmbH, Sielminger Str. 65, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 24.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 775613 Paolo Inglese Spare Parts GmbH, Rechbergstraße 46, 73770 Denkendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 222249 Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kohlhammerstr. 115, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 739113 bzweic GmbH, Jesinger Straße 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 210497 Werner Brogle GmbH, Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 735311 Autowerkstatt-Esslingen Fetoshi GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 37, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 13.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 754830 MaCh2 Cars GmbH, Lessingstraße 211, 72663 Großbettlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 739758 GK Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 73257 Köngen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 737635 BE.ST PROJECT UG (haftungsbeschränkt), Zwingerstraße 11, 73728 Esslingen am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 29.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 232110 Supacore GmbH, Rosenstraße 481, 70794 Filderstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Göppingen

HRA 530066 Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG, Mittlere Karlstraße 9397, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 14.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 29.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 541210 Mack GmbH, Hauptstr. 11, 73326 Deggingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 733972 ESKA-Welt GmbH, Benzstraße 4, 73054 Eislingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 533050 POLYMER-SYSTEME GMBH, Pfingstwasen 1, 73035 Göppingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 16.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 729290 MBF Holding GmbH, Autenbachstraße 12, 73035 Göppingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 09.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739357 Black Lux Car GmbH, Kuntzestraße 72, 73079 Süßen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 04.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739682 LPUNKT Design GmbH, Mittlere Karlstraße 9397, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.03.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 737662 Goldcar Drive GmbH, Heinrich-Heine-Straße 13, 73037 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 23.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Ludwigsburg

HRA 300936 art aqua GmbH & Co. KG, Breuningerstraße 104, 74343 Sachsenheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 301720 CONTEK Industrie-Dienstleistungen Konstruktionsgesellschaft mbH, Eglosheimer Straße 101, 71679 Asperg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 775205 A + T Logistik GmbH, Strombergstraße 21, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723983 Braun Handels GmbH, Wilhelmstraße 26, 71638 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 749032 Blitztransporte GmbH, Dieselstraße 11, 71282 Hemmingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 08.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 205351 Fahrion Engineering Verwaltungs GmbH, Remsstr. 11, 70806 Kornwestheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 14.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 760083 CSM GmbH, Johannes-Daur-Straße 3, 70825 Korntal-Münchingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 20.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 731329 Werner Hofmeyer Besitz GmbH & Co. KG, Johannes-Bieg-Straße 7, 74391 Erligheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 20.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 14159 SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG, Remsstraße 2, 70806 Kornwestheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.05.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 789066 Robin Umzugsservice UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 62, 70806 Kornwestheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 03.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 27.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Rems-Murr-Kreis

HRB 756265 Speed Logistik GmbH, Dieselstraße 9, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 768135 GHM-IT GmbH, Cannstatter Straße 82, 70734 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 738777 Q.big 3D GmbH, Manfred-von-Ardenne-Allee 32, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 31.01.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 263280 PSR Industrieanlagen- und Verfahrenstechnik GmbH, Boschstraße 24, 71336 Waiblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 759647 WI Depot GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 785981 Dr. Hybner Telecom GmbH, Heinrich-Küderli-Straße 49, 71332 Waiblingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 737675 101 Stuttgart GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778038 KP Immobilienmanagement GmbH, Samenäcker 1, 71573 Allmersbach im Tal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 740126 Wiederbelebt GmbH & Co. KG, Erich-Herion-Straße 29, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 733216 ASMENDA GmbH, Heinkelstr. 4, 71384 Weinstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Stadt Stuttgart

HRB 790242 JAKI Montage UG (haftungsbeschränkt), Rohrackerstraße 115, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 792697 Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 732455 logo Verwaltungs GmbH, Dornbirner Straße 11, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 23500 Elektro Messer GmbH, Rotebühlstraße 179, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.01.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 7232 Kübler GmbH & Co. KG., Rotebühlstr. 67, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen und von Amts wegen eingetragen: Prokurist: Heller, Friedrich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 22205 S.A.M.S. Gesellschaft für Entwicklung und Betrieb gastronomischer Systeme mbH, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.10.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 777670 John & Robert GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 765210 Z.K. Betriebe GmbH, Rotebühlplatz 1, 70178 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.01.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 794270 AMBE Consulting GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 790465 TRIPPEL M GmbH, Unterländer Straße 3, 70435 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 79328 multum est GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 756254 ifa Akademie gGmbH, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.11.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.10.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 783766 curadium AG, Am Wallgraben 99, 70565 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.05.2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.07.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRA 722994 Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG, Krötenweg 13, 70499 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.11.2010 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 743082 5zwerge GmbH, Königstraße 10 c, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.10.2023 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 726667 Sputnik Engineering GmbH, Königstraße 10 c, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.01.2015 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 753877 G&A Feinbäckerei Konditorei GmbH, Grenzstraße 28, 70435 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.01.2017 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 21692 Gastromedia Betriebsgesellschaft GmbH, Theodor-Heuss-Str. 15, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.12.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 24733 Westparadiso GmbH, Königstraße 22, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778816 MDE - Messdienstleistungen Ertemelli GmbH, Plieninger Straße 58, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.05.2025 ist das durch Beschluss vom 01.07.024 eröffnete Insolvenzverfahren zum 12.05.2025 aufgehoben.
HRB 753317 Germania Bau-Service UG (haftungsbeschränkt), Fellbacher Straße 65, 70327 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 19257 Enchilada Stuttgart Gaststättenbetriebs-GmbH, Eberhardstraße 6971, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 783048 V.A Lange Holding GmbH, Gärtnerstraße 16, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778421 Jones Donuts GmbH, Mittenfeldstraße 1, 70499 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Magazin Wirtschaft

Wege in den Beruf

Welche Möglichkeiten haben junge Menschen mit Behinderung, eine Berufsausbildung zu absolvieren und im Erwerbsleben Fuß zu fassen? Hierüber informierte eine Fachmesse im Stuttgarter IHK-Haus, an der Betroffene, deren Eltern, Angehörige sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teilnahmen.
Besucherinnen und Besucher fanden auf der Messe ein breites Angebot an Informationen, Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen. An den Infoständen verschiedener Einrichtungen erhielten sie Antworten auf ihre Fragen. An „Mitmach-Arbeitsplätzen“ hatten junge Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, auszuprobieren, welcher Beruf etwas für sie sein könnte. Außerdem gab es Fachvorträge und Gesprächsrunden mit Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen aus Werkstätten, Inklusionsunternehmen und betriebsintegrierten Arbeitsplätzen.
„Wir freuen uns, dass die Stuttgarter Fachmesse dieses Jahr wieder bei uns in der IHK stattfindet", erklärte Andrea Bosch, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. „In Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels in vielen unserer Unternehmen ist es enorm wichtig, jungen Menschen Orientierung zu bieten und sie für die berufliche Bildung und den Schritt ins Arbeitsleben und damit die gesellschaftliche Teilhabe zu begeistern. Jeder soll nach seinen Möglichkeiten gefördert und gefordert werden. Die IHK ist Plattform für diese Themen und bei der Fachmesse mit ihren Ausbildungsberaterinnen und -beratern vor Ort.“
Jennifer Langer, städtische Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, sagte in ihrem Grußwort: „Junge Menschen und ihre Angehörigen müssen die Möglichkeiten nach der Schule kennen und so in die Lage versetzt werden, mit den gesammelten Informationen gute Entscheidungen für ihren künftigen Berufsweg zu treffen. Die Messe ist dafür ein toller Ort, da die Schülerinnen und Schüler neben dem Informationsangebot auch die Möglichkeit haben, sich praktisch zu erproben oder sich Berichte aus der Praxis anzuhören. All das hilft, ein klareres Bild über die verschiedenen Alternativen zu bekommen.“
Ausgerichtet wurde die Stuttgarter Fachmesse vom Netzwerk Berufliche Inklusion in Stuttgart, einer breiten Allianz von Sozialeinrichtungen, Behörden und Institutionen, darunter die IHK Region Stuttgart. Die Heidehof-Stiftung ist Förderer der Messe.


Deutscher Diversity Tag am 27.05.2025

Diversity Management und Willkommenskultur fördern

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Allgemeine Leitfäden und Tools zu Diversity Management und Willkommenskultur

Begegnung von Vorurteilen im Unternehmen

Ankommen, Onboarding und Einarbeitung im Unternehmen

Religion

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Internationaler Tag der Familie am 15.05.2025

Mit Familienorientierung punkten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Zielgruppen (Mütter, Väter, pflegende Angehörige) unterschiedliche Bedürfnisse haben. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber/-innen in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen.
Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Die spezifischen Bedarfe sollten immer wieder mit den Beschäftigten abgestimmt und damit die Vereinbarkeitsorientierung in der Personalstrategie verankert werden. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer-Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie Kununu zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.

  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.

  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.

  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.

  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal sind die Unternehmenswebsite und Social-Media-Kanäle, auf denen verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.

  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.

  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.

  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

  • Lokale Bündnisse: Sie können sich in Lokalen Bündnissen für Familie engagieren und damit etwa auf Vereinbarkeitsangebote am Standort zurückgreifen. Zugleich positionieren Sie sich in der regionalen Öffentlichkeit und erreichen eine größere Sichtbarkeit. Auf der Internetseite finden Sie die Bündnisse bei Ihnen vor Ort.
    Im Land gibt es zur Weiterentwicklung der Bündnisse die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie Baden-Württemberg.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:
Magazin Wirtschaft

Hilfe, unser ITler geht in Rente

Mit dem Ruhestand der Baby-­boomer droht in ­vielen Unternehmen ein massiver Verlust an IT-Wissen und Erfahrung. Besonders betroffen sind ­historisch gewachsene Systeme und individuelle Lösungen, deren tiefgehende Funktionsweise oft nur wenigen – meist inzwischen älteren – Fachkräften bekannt ist. Doch dieses ­Wissen ist für den stabilen Betrieb, die Wartung und Weiter­entwicklung be­stehender IT-Landschaften unverzichtbar.

Das Wissen erfahrener Experten muss gesichert werden

Die Herausforderung besteht nun darin, dieses Wissen über den Ruhestand der erfahrenen Experten hinaus zu sichern. Dabei ist es entscheidend, dass es strukturiert und nachhaltig an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wird. Doch genau hier stoßen viele Unternehmen an ihre Grenzen.
Die Probleme dabei sind vielfältig. Sie beginnen schon damit, dass vieles un­bewusstes Wissen ist, also intuitiv verankert und darum schwer zu dokumentieren. Außerdem sind viele Systemlandschaften sehr komplex, weil sie aus jahrzehntelang gewachsenen Strukturen mit zahlreichen Abhängigkeiten bestehen. Dokumentationen fehlen oft ganz oder sind veraltet. Hinzu kommt der Zeitdruck: Neben dem Ruhestand verstärkt der allgemeine Fachkräftemangel den Wissenstransferdruck.

Kein Wissenstransfer - schlimme Folgen

Doch ist der Wissenstransfers nur unzureichend, muss mit längeren Ausfall­zeiten durch verzögerte Fehlerbehebung gerechnet werden. Diese ist zudem ­teuer, weil sie zugekauft werden muss. Auch leidet die Sicherheit, da unklare Strukturen zu Fehlkonfigurationen ­führen. Und nicht zuletzt fehlt das Optimierungspotenzial, wenn bewährte Workarounds oder Effizienztricks nicht weitergegeben werden.

Das kann man tun, damit das IT-Wissen nicht verloren geht

Die gute Nachricht: Man kann etwas dagegen tun: Ein erprobter und strukturierter Ansatz ist das „Training Within ­Industry“ (TWI), insbesondere das „Job Instruction Training“ (JIT) und das darauf aufbauende „Job Transfer Training“ (JTT).
Beim TWI handelt es sich um einen strukturierten Wissenstransfer. Die aus den 1940er-Jahren stammende Vorgehensweise ist universell anwendbar und eignet sich hervorragend für die IT.

Die Vier-Stufen-Methode hilft, Wissen zu sichern

Das darauf aufbauende JIT sorgt für eine klare und standardisierte Weitergabe von Wissen, indem es die Schulung von Mitarbeitern nach einer bewährten Vier-Stufen-Methode strukturiert:
  • Vorbereitung: Festlegen, was vermittelt werden soll, und Klärung der wichtigsten Lernziele.
  • Vormachen: Der erfahrene Mitarbeiter demonstriert eine Aufgabe oder einen Prozess.
  • Nachmachen: Der Lernende führt die Aufgabe aus, während der Experte Korrekturen vornimmt.
  • Üben und festigen: Der Lernende wiederholt den Prozess, bis er ihn sicher beherrscht.
Auf die IT übertragen bedeutet das: Wichtige Tätigkeiten – von der Systemadministration über Datenbankwartung bis hin zu Problemlösungsstrategien – werden nicht nur in Handbüchern beschrieben, sondern praktisch vermittelt.
Da IT-Wissen oft über Jahre gewachsen ist, reicht es nicht aus, nur die „Was“- und „Wie“-Fragen zu beantworten. Entscheidend ist auch das „Warum“. Genau hier setzt Job Transfer Training (JTT) an.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Trainingsprogrammen setzt JTT auf Tandem-modelle, in denen erfahrene IT-Experten direkt mit ihren Nachfolgern zusammenarbeiten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Aufgaben, sondern um den gesamten Kontext, in dem Entscheidungen getroffen werden – vom Geschäftsmodell zur zugrundeliegenden Prozesslandschaft.

Das Tandem-Modell hat sich bewährt

Die Integration von JIT und JTT in den IT-Alltag erfordert kein aufwendiges Transformationsprojekt. Vielmehr können Unternehmen diese Methoden pragmatisch einführen, indem sie:
  • erfahrene IT-Fachkräfte frühzeitig in den Wissenstransfer einbinden;
  • Tandem-Lösungen zwischen ausscheidenden und neuen Mitarbeitern etablieren;
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen nicht nur dokumentieren, sondern aktiv trainieren;
  • regelmäßige Reflexionsrunden einführen, um Wissen gezielt zu hinterfragen und zu strukturieren.
Indem Unternehmen diese Strategien aktiv umsetzen, vermeiden sie nicht nur den plötzlichen Wissensverlust, sondern schaffen auch eine nachhaltige Lernkultur, die auch den technologischen Wandel langfristig unterstützt. Auf jeden Fall sollte man schnell handeln und nicht erst, wenn die Kollegen zum Ausstand einladen.
Götz Müller, GeeMco : Götz Müller Consulting, Weissach im Tal für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Drei Fragen an Markus Winter

"Dadurch entstehen massive Existenzängste und Sorgen"

Markus Winter ist Geschäftsführer der IDS Holding GmbH, Vorsitzender des Arbeitskreises Ausbildung und Migration beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) und jemand, der über sein eigenes Unternehmen hinaus Verantwortung übernimmt. Seit Jahren bildet er junge Menschen aus, darunter viele aus dem Ausland. Dabei erlebt er hautnah, wie groß die Hürden sein können, selbst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten zu dürfen.
Markus Winter
Herr Winter, Sie haben bereits mehrere junge Menschen, auch aus Drittstaaten ausgebildet. Was sind Ihre Erfahrungen mit dem Übergang zum Ausbildungsende in die Beschäftigung?
Wir haben seit 2014 jährlich ein bis zwei gewerbliche Lehrlinge ausgebildet. Von denen waren alle keine deutschen Staatsbürger und nicht ganz die Hälfte aus Drittstaaten. Das Problem ist, dass der Aufenthaltsstatus und die Arbeitserlaubnis nur für die Zeit der Ausbildung gelten. Mit dem Stichtag der Beendigung der Ausbildung muss dann mit den Abschlussdokumenten ein neuer Antrag gestellt werden, der in der Regel auch immer genehmigt wird. Erst nach dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung werden die Abschlussdokumente-, beziehungsweise Zeugnisse erstellt. Erst mit diesen kann der neue Status beantragt werden. Dann kommt noch die Bearbeitungszeit dazu. Je nach Landkreis und Behörde kann dieser Prozesse mehrere Wochen dauern. Manchmal funktioniert das sehr schnell, in anderen Fällen kann das auch bis zu zwei Monate dauern.
In dieser Zeit hat der oder die Ausgebildete kein Einkommen und keine Arbeitserlaubnis. Dadurch entstehen massive Existenzängste und Sorgen. In der Praxis muss man sich Geld borgen oder wird vielleicht sogar in die Schwarzarbeit getrieben. Das ist absolut unnötig! Außerdem geht in dieser Zeit die nun endlich ausgebildete Fachkraft verloren.
Sie haben sich für eine befristete Karenzzeit ausgesprochen. Wie könnte diese konkret aussehen?
Mit einer sechsmonatigen Karenzzeit für die Bereitstellung der Dokumente und Bearbeitungszeit für die Behörden würde bei allen Beteiligten Druck aus dem Thema genommen. Da bei Berufstätigen, gut integrierten Personen, kaum ein Risiko besteht, ist das in der Regel bei Verlängerungen von Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen kein echtes Problem. Auch die Prüfungen durch die Agentur für Arbeit sind in diesem Zusammenhang völlig überzogen und nicht notwendig. Hier sollte man in den üblichen Prozess zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin vertrauen.
Was erwarten Sie konkret von der Politik und den Behörden, um praxisnahe Lösungen zu ermöglichen?
Hierzu sollte es auf Landesebene eine Verordnung geben, damit die Ausländerbehörden einheitlich agieren. Heute schon machen das einige auf eigenes Risiko und ohne erkennbare Probleme.
Die IHK Region Stuttgart setzt sich für eine pragmatische Übergangslösung für ausländische Auszubildende ein, deren Aufenthaltstitel mit dem Ausbildungsende erlischt. In einer aktuellen Pressemitteilung fordert IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre, dass junge Fachkräfte nach der Abschlussprüfung sofort weiterarbeiten dürfen – auch wenn der neue Aufenthaltstitel noch in Bearbeitung ist. Weitere Infos und Veranstaltungen rund um das Thema Fachkräftesicherung und Ausbildung finden Sie hier

UBAconnect

Fachkräfte finden über eine Anpassungsqualifizierung

Sie suchen Fachkräfte aus dem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich? Der Matching-Service „UBAconnect“, bei dem die IHK Region Stuttgart Partner ist, bringt sie mit einer passenden Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zusammen.

Darum geht es

Bei UBAconnect können Unternehmen teilnehmen, die Verstärkung suchen und offen sind für internationales Personal. Der Matching-Service bringt Sie in Kontakt zu Personen mit bereits teilanerkanntem ausländischem Berufsabschluss, die Sie zunächst auf befristeter Basis einstellen und bei der Nachqualifizierung unterstützen können. Dies kann die Vermittlung von berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen im Betrieb umfassen, z. B. das Bedienen spezieller Maschinen, oder auch Schulungen bei externen Anbietern.
Im Rahmen dieser betrieblichen Anpassungsqualifizierung helfen Sie den Personen ihre ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland voll anerkennen zu lassen und können so neue Fachkräfte gewinnen.
Gut zu wissen: Ausländische Fachkräfte, die nach den Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) nach Deutschland kommen, benötigen in vielen Fällen die Vollanerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um in Deutschland bleiben und arbeiten zu dürfen.

So profitieren Sie

Eine betriebliche Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unternehmen kann für Sie eine Möglichkeit sein, eine Fachkraft zu finden und diese auch längerfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Sie haben dabei die Chance, die Fachkraft in Ihrem Unternehmensumfeld kennenzulernen, sie für Ihre Aufgabenbereiche passend zu qualifizieren und schon einmal zu testen, ob die Zusammenarbeit funktioniert.

So funktioniert es

Als registriertes Mitglied im UBA-Netzwerk gelangen Sie zum Matching-Service UBAconnect. Dort hinterlegen Sie den oder die gesuchten Beruf/e, in denen eine Fachkraft in Ihrem Betrieb arbeiten könnte. Im UBAconnect-Bereich können Sie einsehen, ob es Fachkräfte im Pool gibt, die zu Ihren Suchkriterien passen. Die entsprechenden Fachkräfteprofile stehen zum Download zur Verfügung. Ist erst zu einem späteren Zeitpunkt eine passende Fachkraft dabei, werden Sie benachrichtigt. Bei Interesse an einem Profil können Sie die Fachkraft in einem virtuellen Gespräch unverbindlich kennenlernen.
Sowohl UBAconnect als auch das Netzwerk-Angebot sind für Sie kostenfrei. Sie können Ihre hinterlegten Daten jederzeit ändern oder Ihr Netzwerk-Profil löschen.
Manchmal kann eine potenziell geeignete Fachkraft schnell gefunden werden, häufig kann dies aber mehrere Wochen und Monate dauern. Es ist auch möglich, dass in den von Ihnen benötigten Berufen leider keine Fachkräfte für Anpassungsqualifizierungen infrage kommen. Es besteht daher auch keine Garantie auf die Vermittlung einer Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung.
Die IHK informiert Sie außerdem rund um das Berufsanerkennungsverfahren und hilft Ihnen bei der Erstellung des Qualifizierungsplans. Zudem können wir Sie beim gesamten Prozess der Fachkräfteeinwanderung und beim beschleunigten Fachkräfteverfahren unterstützen.

Wer mitmachen kann

Mitmachen bei UBAconnect kann jedes Unternehmen, das bereit ist, Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung anzustellen und ggf. auch selbst Teile der Nachqualifizierung zu übernehmen. Grundsätzlich können sich alle Unternehmen registrieren, die beruflich Qualifizierte in gewerblich-technischen oder kaufmännischen Berufen beschäftigen.

Über UBAconnect

Der Matching-Service UBAconnect ist im Rahmen des UBA-Netzwerks für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung nutzbar und wird vom Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“, der IHK Region Stuttgart und weiteren Kammern durchgeführt.
Das UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung bietet für Unternehmen relevante Informationen zum Einwanderungsprozess und zur Berufsanerkennung, Leitfäden und Vorlagen, individuelle Beratungsangebote sowie Raum zum Erfahrungsaustausch. Interessierte Unternehmen können sich kostenlos registrieren und auf alle Angebote, einschließlich des Matching-Services UBAconnect, zugreifen.
UBA wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer initiiert und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.
Einladung und Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Unsere Jobmesse am 24. Oktober soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Personalbedarf – möglichst im Stadtgebiet Stuttgart oder Umgebung.

Informationen zur Jobmesse

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten daher eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
24. Oktober 2025, 13:00 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:00 Uhr)
im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 10. Oktober 2025

Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Wir informieren Sie insbesondere auch zu Möglichkeiten der Deutschsprachförderung, um noch bestehende Defizite auszugleichen. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:00 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:00 bis 13:00 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:00 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 10. Oktober 2025 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Die Angaben zum Unternehmen und zu den Anforderungen stellen wir den Bewerber/-innen zur Verfügung. Ausgenommen sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen, die wir für die Organisation der Jobmesse benötigen.
Ausbildung

Neue Ausbildungsverordnung Florist/Floristin

Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten.

Die bisherige Verordnung wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf: Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.

Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie der Informationsbroschüre des DIHK „Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Florist/-in“.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin ist am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: Bundesgesetzblatt I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung stehen Ihnen Ihre Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

SAVE THE DATE:
Mittwoch, 24. September 2025: Informationsveranstaltung zur Neuordnung – gemeinsam mit dem FDF
10:00 bis 13:00 Uhr in Präsenz, IHK Region Stuttgart (weitere Informationen zur Anmeldung folgen in Kürze)
Leser-Interview

"Wir setzen große Hebel an"

Wohnraum entwickelt sich langsam aber sicher zum Standorthindernis, wie eine Umfrage der IHK vor einigen Monaten ergeben hat. Was tut die Landesregierung gegen diesen Missstand? Magazin Wirtschaft sprach mit Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. Begleitet hat uns MW-
Leser Tobias Rössle, Vorstand der Fermo Massivhaus AG in Murr (Kreis Ludwigsburg).
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen von Baden-Württemberg
Frau Ministerin, Wohnraum wird zunehmend ein Standortfaktor Welchen Stellenwert hat das Problem für das Land?
Nicole Razavi: Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit, er ist aber auch ein wichtiger Faktor für unseren Wirtschaftsstandort. Auch in Baden-Württemberg können viele Unternehmen Mitarbeiter nicht finden oder nicht halten, weil sich diese selbst bei einem guten Gehalt kein vernünftiges Dach über dem Kopf leisten können und dann anderswo hingehen. Diesen Braindrain können wir uns nicht leisten, und das ist genau der Grund, warum wir die Säule Mitarbeiterwohnen in unser Förderprogramm Wohnungsbau BW eingebaut haben.
Herr Rössle, seit Neuestem bieten auch Sie Mitarbeiterwohnungen an?
Tobias Rössle: Ja, wir haben auf dem Bau eine wahnsinnige Arbeitskräfteknappheit. Unsere Leute, die wir vor allem aus dem Ausland anwerben, finden oft nur schwer eine Wohnung. In Zeiten nachlassender Aufträge haben wir die Gelegenheit genutzt, für uns selbst zu bauen, nämlich zwölf Wohnungen für die Mitarbeiter. Davon werden acht durch die L-Bank im Rahmen des Landesprogramms gefördert. Ein sehr gutes Programm, wie ich finde!
Nicole Razavi: Diese Rückmeldung freut mich natürlich.
Tobias Rössle: Künftig werden wir den schlüsselfertigen Bau von Mitarbeiterwohnungen übrigens auch anderen Unternehmen anbieten.
Tobias Rössle, Vorstand der Fermo Massivhaus AG in Murr, Kreis Ludwigsburg
Um sozial geförderte Wohnungen in Anspruch zu nehmen, dürfen die Mieter allerdings gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Nicole Razavi: Das ist richtig, aber die Gehaltsschwellen für einen Wohnberechtigungsschein sind relativ hoch, für einen Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel liegt die Obergrenze bei einem Jahreseinkommen von 57.800 Euro. Wir erreichen mit dieser Förderung also auch die Mitte der Gesellschaft. Das Programm, 2020 ins Leben gerufen, wird mittlerweile gut angenommen: In der Fördersäule Mitarbeiterwohnen sind inzwischen 474 Sozialmietwohnungen für Mitarbeiter von der L-Bank genehmigt, 78 bereits fertiggestellt. 38 neue Anträge liegen aktuell vor. Wir sind also auf dem richtigen Weg, und ich werbe bei Unternehmen und Wirtschaftsverbänden intensiv für dieses Programm.
Kann man nicht noch mehr tun?
Nicole Razavi: Naja, wir haben mit 1,5 Milliarden Euro im aktuellen Doppelhaushalt das stärkste Wohnraumförderprogramm, das es in Baden-Württemberg je gab. Wir spüren natürlich, dass der Motor auf dem Wohnungsbau fast ausgegangen ist - in erster Linie wegen der gestiegenen Zinsen, aber auch wegen den hohen Anforderungen an das Bauen. Und es ist klar, dass wir allein mit dem Wohnraumförderprogramm nicht gegen diese Krise auf dem Wohnungsmarkt ankommen. Es braucht schon auch andere Instrumente, damit der Motor wieder in Gang kommt. Deshalb habe ich mir in diesem neuen Ministerium auch zum Ziel gesetzt, das Bauen zu erleichtern, günstiger zu machen und vor allem auch zu beschleunigen.
Unser Ziel ist es, das Bauen zu erleichtern, günstiger zu machen und vor allem auch zu beschleunigen.
Mit der im März beschlossenen Reform der Landesbauordnung zum Beispiel…
Nicole Razavi: Die LBO-Reform setzt große Hebel an, um das Bauen für Unternehmen, aber auch für normale Bürger zu erleichtern. Zum Beispiel die Einführung der Genehmigungsfiktion: Wenn ein Antrag vollständig eingereicht und genehmigungsfähig ist, gilt er nach drei Monaten automatisch als genehmigt. Die Beschäftigten der unteren Baurechtsbehörden müssen einfache, schon X-mal bearbeitete Fälle also nicht erneut bearbeiten, sondern können sie durchlaufen lassen.
Ein weiterer Hebel ist die Abschaffung Widerspruchsverfahrens…
Nicole Razavi: Genau. An anderen Bundesländern wie Bayern, die das Widerspruchsverfahren schon lange abgeschafft haben, sehen wir, dass ein Projekt allein dadurch um mehr als ein Jahr beschleunigt werden kann. Trotzdem hat jeder weiter das Recht zu klagen, aber wir sparen uns diese vielen Monate. In der LBO-Reform steckt aber noch viel mehr. Wir senken zum Beispiel beim Aufstocken von Gebäuden zur Schaffung von mehr Wohnraum weitere unnötig hohe Standards ab, insbesondere beim Brandschutz.
Sind das genug Impulse?
Nicole Razavi: Wir haben hier im Land nicht den entscheidenden Einfluss auf das Weltgeschehen, auch nicht auf die Zinspolitik. Aber wir haben alles auf den Weg gebracht, was jetzt im Moment möglich ist und in unserer Macht steht. Was die Gebäudeenergiestandards angeht, sind wir nicht zuständig, das muss der Bund machen, ebenso bei Umweltauflagen und Artenschutz. Es ist meine Hoffnung und meine Erwartung auch an die neue Bundesregierung, dass sie es über das Baugesetzbuch, aber vor allem auch durch steuerliche Erleichterungen, wieder mehr Familien und Normalverdienern ermöglicht, zu Wohneigentum zu kommen.
Herr Rössle, wie bewerten Sie die neue LBO?
Tobias Rössle: Wir sind nur wenig im Bestand tätig, ich höre aber aus der Branche viel Positives. Im Neubau ist die Genehmigungsfiktion, glaube ich, nicht der ganz große Hebel. Bei einem großen Projekt würde ich mich kaum darauf verlassen, dass die Genehmigung Bestand hat - ich bin ja als Entwurfsverfasser weiterhin voll haftbar. Etwas mehr hätten wir uns bei der Stellplatzpflicht gewünscht. Die liegt zwar in kommunaler Hoheit, aber das Land könnte ja zum Beispiel ein Auslaufdatum für Stellplatzsatzungen vorschreiben. Dann müsste die Gemeinde regelmäßig neu entscheiden und die Situation prüfen.
Wie bedeutend ist das denn in der Praxis?
Tobias Rössle: Das spielt schon eine Rolle. Ein Beispiel: Auf das Gelände, auf dem wir unsere 12 Mitarbeiterwohnungen bauen, hätten auch 16 oder sogar 18 gepasst. So viel kann ich aber nicht bauen, weil die Kommune sich auf dem hohen Stellplatzschlüssel beruft.
Es ist meine Hoffnung und meine Erwartung auch an die neue Bundesregierung, dass sie es wieder mehr Familien und Normalverdienern ermöglicht, zu Wohneigentum zu kommen
Nicole Razavi: Grundsätzlich wissen die Kommunen schon am besten, was notwendig ist. Ich hätte mir aber vorstellen können, die Stellplatzregelung insgesamt zu kommunalisieren. Nur hat die EU gerade erst eine Neuerung zu Stellplätzen verabschiedet, und bevor wir selbst etwas tun, müssen wir erst einmal abwarten, wie der Bund diese neue EU-Richtlinie umsetzt. Was die Genehmigungsfiktion angeht, bin ich etwas anderer Meinung, vor allem weil wir in dem Zusammenhang auch das vereinfachte Verfahren stark ausgeweitet haben, und zwar als Optionsmodell für die Bauherren. Der Bauherr kann also selbst entscheiden, ob er das vereinfachte Verfahren ziehen will und dazu noch, wenn er möchte, die Genehmigungsfiktion. Natürlich muss er weiterhin dafür sorgen, dass der Entwurf den geltenden Vorschriften entspricht. Mehr Freiheit geht eben auch mit mehr Verantwortung einher.
Seit diesem Jahr gibt es in Baden-Württemberg das virtuelle Bauamt. Doch anscheinend drucken manche Behörden immer noch alles aus und arbeiten analog…
Nicole Razavi: Das hätte dann mit Digitalisierung nichts zu tun. Insgesamt läuft das Ausrollen der Plattform „Virtuelles Bauamt“ in Baden-Württemberg sehr gut, wenn man bedenkt, wie kurz wir erst daran arbeiten. Von 209 unteren Baurechtsbehörden im Land sind inzwischen bereits 201 mit an Bord. 160 Behörden sind schon im Vollverfahren, das heißt: Der Antrag wird digital eingereicht und bearbeitet, Planer, Antragsteller und Bearbeiter, können zeitgleich daran arbeiten. Am Ende dieses Prozesses steht dann die digitale Zustellung und Genehmigung. Das ist eine Digitalisierung von A bis Z, bei der wir aktuell bundesweit mit weitem Abstand Vorreiter sind: Von bislang rund 22.000 Vorgängen im „Virtuellen Bauamt“ fanden 17.300 in Baden-Württemberg statt.
War es ein Fehler, dass das Land und viele Städte keine Wohnungen mehr bauen und ihren Bestand vor Jahrzehnten verkauft haben?
Nicole Razavi: Die Kommunen bauen ja auch heute noch Wohnungen. Die Bedingungen sind aber für alle dieselben. Auch eine Landeswohnungsbaugesellschaft hätte mit denselben Problemen zu kämpfen wie jeder private Investor: Teure Flächen, Inflation, steigende Baupreise, Fachkräftemangel. Der Staat, davon bin ich überzeugt, ist nicht der bessere Bauherr, sondern wir müssen es schaffen, dass die Bedingungen für das Bauen insgesamt besser werden. Und wenn Sie den Verkauf der landeseigenen Wohnungen ansprechen: Ja, das war ein großer Fehler. Aber nicht der Verkauf war der Fehler, sondern dass man nicht darauf geachtet hat, dass die Sozialbindung dauerhaft bestehen bleibt. Die Wohnungen sind in den letzten Jahren aus der Bindung gefallen und deswegen hatten wir über Jahre hinweg in Baden-Württemberg einen Rückgang beim Bestand an gefördertem Wohnraum.
Gibt es Nachholbedarf nur bei günstigem Wohnraum?
Nicole Razavi: Nein, sondern auch im mittleren Segment. Geförderte Wohnungen sind ja nur für die Besitzer eines Wohnberechtigungsscheins. Deshalb werden wir das Problem nicht alleine durch geförderten Wohnraum lösen können. Wir brauchen vor allem auch auf dem frei finanzierten Markt, auf dem ja die meisten Wohnungen entstehen, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle.
Wir haben zu wenig Wohnungen, aber Überkapazitäten bei Büros. Wie könnte man die Umwidmung von Büroflächen in Wohnungen fördern?
Nicole Razavi: Wir haben solche Umwidmungen mit der neuen LBO erheblich erleichtert. Man braucht jetzt keinen Bauantrag mehr, wenn man umnutzen will. Ich glaube, das sind schon sehr große Anreize für die Bauherren.
Die Gebäudeenergie-Anforderungen sind sehr hoch, bringen aber dem Klima nur wenig
Kollidiert die Absenkung von Baustandards nicht mit den Klimazielen Ihrer Regierung?
Nicole Razavi: Die Gebäudeenergie-Anforderungen sind sehr hoch, bringen aber dem Klima nur wenig. Die Landesbauminister haben deshalb schon vor Jahren – damals unter meinem Vorsitz - dafür plädiert, dass wir zu einer Gesamtlebenszyklusbetrachtung eines Gebäudes kommen, anstatt uns wie bisher nur auf den Gebäudebetrieb und die Gebäudehülle zu konzentrieren. Da bieten sich viele Möglichkeiten, die Treibhausgasbilanz von Gebäuden zu verbessern ohne das Bauen zu verteuern. Zum Beispiel haben wir im Zuge unseres Strategiedialogs für bezahlbares Wohnen und nachhaltiges Bauen Projekte auf den Weg gebracht, die Fachleuten die Wiederverwendung von tragenden Holz- und Stahlbauteilen erleichtern.
Die Ampelregierung hat die degressiven Abschreibungen bis 2029 verlängert. Reicht das, um das Wohneigentum wirksam zu fördern?
Nicole Razawi: Wenn wir es auch jungen Familien ermöglichen wollen, in Eigentum zu investieren, brauchen wir deutlich bessere Anreize. Ich habe erst vor kurzem ein paar steuerliche Vorschläge gemacht, zum Beispiel, dass es steuerfrei möglich sein soll, unter der ortsüblichen Miete zu vermieten. Ich bin auch überzeugt, dass wir wieder Möglichkeiten brauchen, Investitionen in Wohneigentum auf das steuerlich anzurechnende Einkommen abzugsfähig zu machen. Mit einer Eigentumsquote von 42 Prozent ist Deutschland das Schlusslicht in Europa, in Baden-Württemberg sind wir mit gut 50 Prozent etwas besser. Das ist aber viel zu wenig, weil Wohneigentum die beste Altersvorsorge ist und auch für Verteilungsgerechtigkeit in der Gesellschaft sorgt.
Das Interview führte Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, walter.beck@stuttgart.ihk.de
Neue Checkliste des NUiF

Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen bei der Fachkräfteeinwanderung

Rechtliche Rahmenbedingungen, Dauer der Visaverfahren, Sprachkenntnisse und vieles mehr – wer Menschen aus dem außereuropäischen Ausland einstellen möchte, muss sich mit vielen komplizierten Details herumschlagen. Dazu kommen noch Fragen der Integration und wie man geeignete Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt findet.
Trotz dieser Hürden ist die Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten für viele Unternehmen inzwischen ein interessanter Weg, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Wer sich dabei helfen lassen möchte, kann auf verschiedene Vermittlungsdienstleister zurückgreifen. Doch wie können Betriebe erkennen, welcher Anbieter zu ihnen passt? Und worauf sollte bei der Auswahl des Anbieters besonders geachtet werden?
Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ hat gemeinsam mit dem Goethe-Institut eine Checkliste „Vermittlungsagenturen zur Azubi-Rekrutierung aus Drittstaaten“ erarbeitet. Sie verspricht einen ersten Überblick über die Kriterien, an denen sich Unternehmen bei der Auswahl eines Partners orientieren können.
Magazin Wirtschaft

Unternehmen stärken Demokratie und Zusammenhalt

Ohne stabile Demokratie keine starke Wirtschaft – unter diesem Motto engagieren sich zahlreiche Unternehmen in der Region für demokratische Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit die Beispiele Schule machen, veranstalteten die IHK Region Stuttgart und die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Südwestmetall Ende März den Fachtag „Demokratieförderung erfolgreich gestalten“.
Publikum beim Fachtag Demokratie im IHK-Haus
„Die Zeiten erfordern, dass wir zusammenhalten“, eröffnete IHK-Präsident Claus Paal die Tagung. Dieses Ringen um den Zusammenhalt finde auch in den Betrieben statt und diesen komme somit eine besondere Verantwortung zu, denn: „Viele Menschen haben Angst und manche nutzen diese Ängste aus.“

Betrieb als Ort der Begegnung

Nach Abschluss der Schule kämen Menschen unterschiedlicher Erfahrungen und Ansichten oft nur im Betrieb zusammen, präzisierte IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. „Es ist der einzige Ort, an dem man sie außerhalb ihrer Blase erreicht.“ Bei einer Blitzumfrage im Publikum gab einer von drei Zuhörern an, schon einmal mit antidemokratischen Äußerungen im Betrieb konfrontiert worden zu sein. Die meisten empfanden dies als Herausforderung, der sie sich mehrheitlich aber durchaus gewachsen fühlten.
„Mit dieser Tagung nutzen wir die Chance zum gemeinsamen Gespräch über demokratische Werte, über die Bedeutung demokratischer Prozesse und Normen“, sagte Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wenn Unternehmen diese Werte aktiv umsetzen, tragen sie nicht nur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei, sondern schaffen auch die Grundlage für nachhaltigen Erfolg.“

Fachkräfte sollen sich willkommen fühlen

Viele Unternehmen seien alarmiert, weil sie angesichts eines teilweise ablehnenden Klimas fürchten, dass sich die dringend benötigten ausländischen Fachkräfte nicht willkommen fühlen, sagte Herre. Betroffen seien aber auch die rund 27 Prozent der Mitarbeiter, die schon jetzt einen Migrationshintergrund haben, in der Region seien es mit 42 Prozent sogar deutlich mehr, so Herre. „wenn wir auf diese Menschen verzichten müssten, wären wir gesellschaftlich und volkswirtschaftlich arm.“
„In einem Umfeld, das Intoleranz ausstrahlt, werden wir keine internationalen Fachkräfte halten können“, pflichtete Stefan Küpper, Geschäftsführer von Südwestmetall, bei. Unter den drei großen „T“, die einen erfolgreichen Standort ausmachen - Technologie, Talente, Toleranz - gelte es jetzt, das dritte T zu stärken.
Wir haben festgestellt, dass sich die jungen Leute oft nur über einzelne Medien informieren und daher nicht unbedingt ein vollständiges Bild bekommen.
In der von SWR-Redakteur Mark Kleber moderierten Diskussion wurden auch Praxisbeispiele von Unternehmen vorgestellt, die die politische Bildung ihrer Auszubildenden durch gezielte Programme fördern. „Wir haben festgestellt, dass sich die jungen Leute oft nur über einzelne Medien informieren und daher nicht unbedingt ein vollständiges Bild bekommen“, sagt Diana Bäcker, Ausbilderin bei der Hainbuch GmbH.„In einem freiwilligen Workshop zum Demokratieverständnis haben unsere Auszubildenden gelernt, dass politische Entscheidungen eben auch Auswirkungen auf die eigene Ausbildungsstelle haben können.“
Bäcker betonte, dass die private politische Meinung und die Arbeit bei Hainbuch getrennt betrachtet werden. Jedoch möchte der Ausbildungsbetrieb den jungen Menschen Werkzeuge an die Hand geben, wie sie sich politisch bilden und somit auch Einfluss auf die Gestaltung der eigenen Zukunft nehmen können.
Auch bei Siemens ist ein Konzept für Demokratieförderung und Wertorientierung für die Auszubildenden aufgelegt worden, wie Dr. Barbara Ostad von Siemens Professional Education erklärte. Laut der Personalmanagerin sollte Demokratieförderung bereits früher einsetzen, nämlich wenn sich junge Menschen über Berufsperspektiven und Laufbahnen informieren: „In dieser Phase lernen sie, wie man einen Platz im Leben und in der Gesellschaft findet.“
In die Gedankenwelt des Populismus und der Verschwörungstheorien führte Prof. Frank Brettschneider ein. In ihrem „Demokratiemonitor“ untersuchen der Kommunikationswissenschaftler und seine Mitarbeiter von der Universität Hohenheim jährlich die Verbreitung demokratiefeindlicher Denkweisen in der Bevölkerung.
Demnach gibt es einen festen Kern von 15 Prozent der Baden-Württemberger mit einem rechtspopulistischen Weltbild, die Medien, Parteien und Staat gleichermaßen misstrauen und an ein Komplott der Eliten zur Unterdrückung des „Volkswillens“ glauben.

Funktionierender Staat hilft gegen Populismus

Als Gegenmittel sieht der Wissenschaftler vor allem einen funktionierenden Staat: „Man muss sehen, dass Probleme wirklich angepackt werden, dann büßt der Populismus ein wichtiges Argument ein.“ Auch sei es wichtig, nicht durch übertriebenen Pessimismus die Weltuntergangsstimmung zu fördern und politische Auseinandersetzungen nicht ausschließlich unter der Perspektive der Machttaktik darzustellen, wie dies in den Medien oft geschehe. Wichtig seien zudem die direkte Kommunikation mit den Menschen, das Vorgehen gegen Fake News in den sozialen Medien sowie auf allen Ebenen die Förderung von Bildung.
Wie insbesondere Jugendliche die teilweise krisenhafte Wirklichkeit erleben, stellte Dr. Christoph Schleer vom Heidelberger Sinus-Institut in seinem Vortrag dar. „Krisen gab es auch schon früher, aber durch das Smartphone ist die Jugend heute einer wahren Krisen-Dauerbeschallung ausgesetzt“, sagte der Wissenschaftler.
Besorgniserregend findet Schleer, dass je etwa ein Drittel der jungen Leute fürchte, den Anforderungen der Berufswelt nicht gewachsen zu sein, Angst vor Arbeitslosigkeit habe oder gar glaube, berufliche Ziele lohnten sich angesichts der allgemeinen Unsicherheit sowieso nicht. Immerhin aber steht die Jugend in ihrer großen Mehrheit, nämlich zu 90 Prozent, hinter der Demokratie.

Initiativen für die Praxis im Betrieb

Am Nachmittag vertieften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachtags diese Themen in Workshops und informierten sich über vier Initiativen, die Demokratieförderung im Betrieb konkret umsetzen. Vorgestellt wurden das Programm “WelcoMEntor” der Bürgerstiftung Stuttgart, die Fachstelle Extremismusdistanzierung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die Initiative gegen Antisemitismus „Informiert, couragiert, engagiert!" der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und das Projekt “Rechtsextremismus im Betrieb – Erfahrungen gewerkschaftlicher Strategien zur Stärkung von Demokratie und Toleranz im Betrieb” des DGB-Bildungswerks BW und des Vereins zur Bewahrung der Demokratie.


Kostenlose Webinar-Reihe

Strategien und Impulse für nachhaltiges Gesundheitsmanagement

Gesunde, motivierte Mitarbeitende sind der Schlüssel zum Erfolg – heute mehr denn je! Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die nicht nur leistungsfördernd, sondern auch nachhaltig gesundheitsfördernd sind.
Die IHKs in Baden-Württemberg unterstützen Sie dabei: Auch 2025 erwartet Sie eine virtuelle Seminarreihe rund ums Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Entdecken Sie praxisnahe Strategien, innovative Methoden und wertvolle Tools, um eine gesunde Arbeitswelt für sich und Ihr Team zu gestalten. Nutzen Sie die Chance, neue Impulse zu sammeln und gemeinsam aktiv die Zukunft Ihres Unternehmens zu stärken!
Dienstag, 24. Juni 2025, 16:00 bis 17:00 Uhr
Die Klimakrise und ihre gesundheitlichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt - Fokus Hitze
Details und Anmeldung
Donnerstag, 18. September 2025, 09:00 bis 10:00 Uhr
Betriebliche Gesundheitsförderung - so machen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft
Details und Anmeldung
Freitag, 5. Dezember 2025, 11:00 bis 12:00 Uhr
Betriebliche Gesundheitsförderung - so machen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft
Details und Anmeldung


Magazin Wirtschaft

Kompetent gegen Diskriminierung

Gruppenbezogene Vorurteile und Dis­kriminierung, egal ob in Worten oder Gesten, sind nicht nur eine Gefahr für die Demokratie, sondern auch für den Betriebsfrieden. Deswegen sollte man als Ausbilder möglichst schnell einschreiten, wenn man davon hört.
Gekennzeichnet sind solche Äußerungen in der Regel von Emotionalität, Verall­gemeinerung, Pauschalierung und Abwertung einzelner Gruppen. Die, die sie äußern, erwarten sich Zustimmung, was wiederum ihr Selbstwertgefühl erhöht. Sie rechtfertigen dadurch aber auch Ungleichheiten, wodurch sie wiederum ihre Position stärken.

Von Anfang an wertschätzendes Reden einüben

Hilfreich kann es sein, im Vorfeld mit neuen Azubis zu besprechen, dass man wertschätzend miteinander umgeht, sich nicht diskriminierend äußert und dass man dem auch bei anderen entgegentritt.
Leider verhindern solche Regeln aber nicht, dass es, gerade wenn die Stimmung gereizt oder aufgeregt ist, trotzdem zu rassistischen, sexistischen oder politisch extremistischen Parolen oder Gesten kommt.

Auf keinen Fall stehen lassen

Solche Äußerungen erzeugen meist Beklemmung und Unsicherheit bei denen, die damit konfrontiert aber nicht gemeint sind, den Ausbildern zum Beispiel. Vielen fällt es darum schwer, auf die Schnelle differenziert zu antworten.
Auf keinen Fall darf man solche Vorfälle aber einfach stehen lassen oder ignorieren – selbst wenn man selbst nicht dabei war. Im Gegenteil: Ziel muss es sein, die Gewissheit der „Schreier“ zu verringern und ihr geschlossenes Weltbild aufzubrechen. Es geht aber auch darum, die Angegriffenen zu schützen.
Wenn man Zeuge eines solchen Vorfalls ist, gibt es drei Regeln für eine passende Antwort: Sie sollte authentisch sein, auf keinen Fall beleidigen, und die Körper­sprache sollte ausdrücken: „Es geht mir gut mit meiner Meinung“. Wenn mehrere ­Personen anwesend sind, sollte man sich Verbündete suchen. Auch sollte man sich überlegen, wie man die Situation zu einem guten Ende bringt, das keine Verlierer zurücklässt, aber dennoch deutlich macht, dass man Diskriminierung nicht duldet.

Diskriminierung deutlich benennen

Eine andere Möglichkeit besteht darin, am besten in einem ruhigen Ton seine Wahrnehmung zu beschreiben: „Wenn ich Sie richtig verstanden haben, dann wollen Sie…“. Daran anschließend sollte man die Wirkung deutlich machen, die das auf einen selbst hat: „Mich ärgert es, wenn…“ oder „Ich halte das für…“ Abschließend nennt man seinen dringenden Wunsch: „Deshalb kann ich das nur zurückweisen und plädiere dafür…“
Wenn sich die Wogen etwas geglättet ­haben oder wenn man selber gar nicht dabei war, sollte man sich mit dem Jugend­lichen im Nachgang zusammensetzen. Dabei sollte man die Diskriminierung deutlich benennen, ohne aber die Person des Jugendlichen anzugreifen. Nur so bleibt eine gute Beziehungsebene erhalten. Auch sollte man versuchen, sein Weltbild mit Argumenten zu widerlegen.

Nützliche Technik: „verstehen ohne einverstanden zu sein“

Dazu gibt es ­verschiedene Techniken, zum Beispiel „verstehen ohne einverstanden zu sein“. Dazu muss man zunächst ­einen (möglichen) wahren Kern der Aussage aufgreifen und Interesse für die Bedürfnisse des Jugendlichen signalisieren. Dann sollte man differenzieren und den Gesprächspartner im besten Fall zu einem Perspektiv­wechsel bringen. Zum Abschluss bekräftigt man seine eigene Position.

Manchmal hilft auch Ironie

Je nach Thema und Charakter des Jugendlichen kann man es auch mit Ironie ver­suchen. Wenn man so die Absurdität der Aussage aufzeigt, gewinnt man im besten Falle sogar Sympathie.
Immer sollte man aber seine eigene Vision deutlich machen: Wofür stehe ich? Wie möchte ich in diesem Land, in diesem Betrieb leben. Und nie sollte man vergessen, solidarisch mit den Angegriffenen zu sein.
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet verschiedene Bildungsformate für diese und weitere Themen. Dazu gehören neben Fortbildungen und Publikationen für Fachkräfte auch Workshops und Projekttage für Jugendliche.

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Die Chancenkarte – Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit 1. Juni 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) möglich, mithilfe der Chancenkarte nach Deutschland einzureisen, um hier für maximal ein Jahr nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Wir informieren Sie, was Sie beachten sollten, wenn sie eine Bewerbung von einer Person erhalten, die sich mit einer Chancenkarte in Deutschland aufhält.
Veranstaltungstipp:
Kostenfreies Web-Seminar am 2. Juli 2025, 11:00 bis 12:15 Uhr zur Fachkräfteeinwanderung 2.0: Die Chancenkarte – Was Arbeitgeber wissen müssen – Melden Sie sich an!

Was Personen mit Chancenkarte mitbringen

Drittstaatler können mit Hilfe der Chancenkarte nach Deutschland kommen, um hier einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Die Chancenkarte wird für max. 12 Monate ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Die Suchenden müssen – neben der Sicherung ihres Lebensunterhalts während der Laufzeit – bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Grundvoraussetzungen sind:
  • ein ausländischer Hochschulabschluss oder eine mind. 2-jährige ausländische Berufsqualifikation, der/die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist, oder ein AHK-Abschluss (AHK-Zertifikat Typ A)
  • Sprachkenntnisse, d. h. mind. Deutsch A1 oder Englisch B2 nach GER (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Außerdem müssen sie entweder die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Abschluss nachweisen oder insgesamt mind. 6 Punkte nach folgender Tabelle erreichen (vgl. § 20b AufenthG). Punkte gibt es für die Kriterien Teilanerkennung der Qualifikation des Ausländers, Berufserfahrung, Tätigkeit in einem Mangelberuf, Sprachkenntnisse, Alter, Voraufenthalt in Deutschland sowie Potenzial des mitziehenden Partners. Die entsprechenden Nachweise sind bereits bei der Beantragung der Chancenkarte vorzulegen.
Die Grafik beschreibt das Punktesystem, das der Chancenkarte nach § 20b AufenthG zugrunde liegt.

Wie Sie Personen mit Chancenkarte beschäftigen können

  • Probearbeit: Unternehmen können Ausländer mit Chancenkarte im Rahmen einer Probearbeit für höchstens zwei Wochen (Vollzeit) beschäftigen. Die Probearbeit muss auf die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen abzielen. Eine gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.

  • Nebenbeschäftigung: Unternehmen können Ausländer während der Laufzeit der Chancenkarte für eine Nebenbeschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche einstellen (die z. B. zur Unterhaltssicherung der Ausländer dient); hierbei muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Eine gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.

  • Einstellung: Wenn eine Person mit Chancenkarte vom Unternehmen fest eingestellt werden soll, müssen die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung, Ausbildung oder Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfüllt sein. Dann kann die Person in die entsprechende Aufenthaltserlaubnis wechseln. Der Wechsel muss bei der Ausländerbehörde vor Arbeitsbeginn beantragt und von ihr genehmigt werden.

    Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
    • Beschäftigung als Fachkraft
    • Beschäftigung im Rahmen der Berufserfahrenen-Regelung
    • Beschäftigung im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation (Anpassungsqualifizierung bzw. Anerkennungspartnerschaft)
    • Ausbildung

  • Folge-Chancenkarte: Macht ein Unternehmen einer Person mit Chancenkarte ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung, erfüllt diese aber (noch) nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Während dieser Zeit kann die Person im Unternehmen im Rahmen der qualifizierten Tätigkeit beschäftigt werden, um z. B. noch fehlende Berufserfahrung zu erlangen. Der Wechsel in die Folge-Chancenkarte muss bei der Ausländerbehörde vor Arbeitsbeginn beantragt und von ihr genehmigt werden.

Wie der Einstellungsprozess abläuft

Soll ein Drittstaatler mit Chancenkarte eingestellt werden, könnte der Prozess idealerweise so ablaufen:
Schritt 1
Das Unternehmen prüft die Voraussetzungen, die der Bewerber bzw. die Bewerberin neben den Grundvoraussetzungen erfüllt, und gleicht sie mit den Anforderungen an die zu besetzende Stelle und den aufenthaltsrechtlichen Erfordernissen ab.
Bei Fragen können IHK-Mitgliedsunternehmen gerne auf uns zukommen. Sie finden erste Infos zu den Voraussetzungen für die verschiedenen Aufenthaltstitel und zu den erforderlichen Nachweisen in unserem Artikel „Fachkräfte aus Drittstaaten – Wer darf kommen?“
Schritt 2
Ggf. erfolgt eine Probearbeit von max. 2 Wochen im Hinblick auf die zu besetzende Stelle.
Schritt 3
Die Entscheidung für die Einstellung des Bewerbers bzw. der Bewerberin wird getroffen.
Schritt 4
Alle notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung werden zusammengestellt, u. a.
  • Arbeits-, Qualifizierungs- oder Ausbildungsvertrag bzw. verbindliches Arbeitsplatzangebot – zu beachten ist, dass die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sein dürfen als für vergleichbare inländische Arbeitnehmer; in bestimmten Fällen gibt es zudem eine Mindestgehaltshöhe und/oder besondere Anforderungen an die Beschäftigung
  • i. d. R. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf)
  • Unterlagen des Ausländers zu Qualifikation (und ggf. deren Anerkennung in Deutschland), Sprachkenntnissen, Berufserfahrung sowie ggf. weitere Unterlagen – je nach angestrebtem Aufenthaltstitel
Schritt 5
Der Ausländer reicht den Antrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde (ABH) ein. Welche ABH zuständig ist, hängt vom Wohnort des Ausländers ab.
In einem behördeninternen Verfahren beteiligt die ABH die Bundesagentur für Arbeit u. a. zur Prüfung der Arbeitsbedingungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die ABH die Aufenthaltserlaubnis.
Schritt 6
Der Start der Beschäftigung bzw. Ausbildung im Unternehmen kann nach Vorliegen der Aufenthaltserlaubnis (und damit Arbeitserlaubnis) erfolgen. Es beginnen Onboarding und Integration des neuen Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin ins Unternehmen.
Unterstützende Infos in unseren FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland
Eine Kopie der Ausweis- und Aufenthaltspapiere (ggf. inkl. Zusatzblatt) müssen in der Personalakte abgelegt werden; auf den Ablauf der Papiere ist zu achten bzw. rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.
Schritt 7
Bitte beachten: Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist zu gegebener Zeit ein Wechsel des Aufenthaltszwecks notwendig. Dann muss ein entsprechender Antrag bei der ABH gestellt werden.
  • Ausbildung: nach bestandener Abschlussprüfung
    → Wechsel in Beschäftigung als Fachkraft
  • Anpassungsqualifizierung: nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme sowie Vollanerkennung durch die zuständige Anerkennungsstelle
    → Wechsel in Beschäftigung als Fachkraft
  • Folge-Chancenkarte: nach Erlangung der Berufserfahrung (und max. 2 Jahren)
    → Wechsel z. B. in Beschäftigung nach der Berufserfahrenen-Regelung

Weiterführende Infos

Veranstaltungen der Auftragsberatungsstelle

Vergaberecht – Veranstaltungen für Öffentliche Auftraggeber

Die IHK-Auftragsberatungsstelle unterstützt mit verschiedenen Veranstaltungen Auftraggeber dabei, fit im Vergaberecht zu werden, sich über Neuerungen zu informieren und sich untereinander auszutauschen. Hier finden Sie die Übersicht aller Termine.
Sie wollen immer bestens informiert sein? Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK-Newsletter Rubrik „Öffentliche Ausschreibungen“.
Veranstaltungen
Aufträge rund um Sicherheit und Verteidigung
02.07.2025: 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Veranstaltung bietet wertvolle Einblicke in die Vergabe öffentlicher Aufträge im Verteidigungssektor. Angesichts steigender Verteidigungsausgaben eröffnet sich ein wachsender Markt mit den speziellen Anforderungen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Online-Anmeldung auf der Veranstaltungsseite
Was muss ich über die "VergabeVwV" bei kommunalen Aufträgen wissen?
03.07.2025: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kommunale Auftraggeber in Baden-Württemberg müssen ab 2025 die neue VergabeVwV beachten. Erhöhte Wertgrenzen und vereinfachte Verfahren erleichtern die Ausschreibung, doch rechtssichere Umsetzung bleibt eine Herausforderung. Experten klären auf.
Direktvergabe - was gilt es zu berücksichtigen?
23.09.2025: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seit Oktober 2024 erlaubt die VwV Beschaffung in Baden-Württemberg Direktaufträge bis 100.000 € für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträge. Die VergabeVwV seit 2025 empfiehlt die Anwendung für Kommunen. Dr. Hübner erklärt die Praxis.


Veranstaltung am 03.04.2025

jakobb DIGITAL - der Jahreskongress Berufliche Bildung geht online

Der Jahreskongress Berufliche Bildung ist das Praxis-Event der beruflichen Bildung – und jetzt zusätzlich auch online erlebbar! Mit der Online-Fortbildungsreihe jakobb DIGITAL am 3. April 2025 bietet die Klett MEX GmbH in enger Kooperation mit der IHK Region Stuttgart die Möglichkeit, sich flexibel und bequem von zu Hause aus weiterzubilden.
In unseren praxisnahen Workshops werden zentrale Themen der beruflichen Bildung kompakt an einem Nachmittag behandelt.
Folgende Themen stehen auf dem Programm:
  • Künstliche Intelligenz
  • Nachwuchsgewinnung
  • Innovation in der dualen Ausbildung
Nach einer inspirierenden Keynote folgen zwei interaktive Workshoprunden, die wertvolle Impulse und praxisnahe Lösungsansätze bieten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie direkt auf www.jakobb.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Magazin Wirtschaft

UIF hilft bei der Fachkräftezuwanderung

Interview mit Dr. Ralf Frotscher, Senior Consultant bei der BridgingIT GmbH, Stuttgart über seine Erfahrung mit dem Unternehmensservice Internationale Fachkräfte (UIF) der IHK Region Stuttgart
Sie haben mit Hilfe des IHK-Services UIF eine junge Kollegin aus der Türkei in Ihr Unternehmen geholt. Erzählen Sie mal.
Wir sind ein deutschlandweit tätiges IT-Beratungsunternehmen mit ca. 700 Mitarbeitenden, davon ca. 150 in Stuttgart. Da können Sie sich vorstellen, dass wir oft neue Kollegen suchen.
Wie haben Sie Zeliha Yetik gefunden?
Zeliha hat uns gefunden, nachdem wir die Stelle online ausgeschrieben hatten. Weil sie eine Zeit lang in Deutschland studiert hat und weil ihr damaliger Freund und jetziger Ehemann schon in Stuttgart lebte, hat sie sich beworben.
Kann Frau Yetik Deutsch?
Ja, unter anderem dank ihres Bachelorstudiums, das sie an der Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul zu 100 Prozent auf Deutsch absolviert hat. Die Sprache spielt eine große Rolle, weil wir hier nicht nur auf Englisch arbeiten können. Wie einfach Schwäbisch für sie ist, kann ich allerdings nicht beurteilen – ich selber komme ursprünglich aus Sachsen-Anhalt und verstehe auch nicht immer alles (lacht).
Wie sind Sie auf die Idee gekommen, dabei die IHK um Unterstützung zu bitten?
Erst haben wir den Prozess ganz normal gestartet. Aber es hat sich ewig nichts getan. Dann kam ich zufällig auf dem Flur mit einem Kollegen darüber ins Gespräch, weil er auch gerade einen IT-Spezialisten aus der Türkei einstellen wollte. Er gab mir den Tipp, „versuch es doch mal mit der IHK“.
Ein guter Tipp?
Auf jeden Fall. Als IT-ler sind wir ja Prozessspezialisten und ich muss sagen, ich bin sehr gut durch den Prozess geführt worden. Immer war transparent, welche Infos als nächstes gebraucht werden und wie lange der nächste Schritt ungefähr dauert. Da musste man nicht einmal fragen: man wurde aktiv informiert und auf dem Laufenden gehalten. Schön war auch, dass mir viel abgenommen worden ist, zum Beispiel der Kontakt zum Konsulat. Besonders positiv aufgefallen ist mir die gute Erreichbarkeit: egal ob telefonisch oder per Mail – man hat eigentlich immer gleich eine Rückmeldung bekommen. Und vom Ergebnis her: Ich glaube nicht, dass wir das allein so schnell erreicht hätten.
Ging es denn so schnell, wie Sie gehofft haben?
Jegliche Prozesse, die mit ausländischen Kollegen zu tun haben, dauern. Auch in unsrem Fall gab es eine Verzögerung, denn eigentlich sollte Zeliha zum 1. November 2023 anfangen. Dann wurde es aber doch der 1. Februar 2024. Die Zeitschiene hat tatsächlich etwas von einem Glücksspiel. Andererseits - wenn jemand von einer anderen Firma kommt, hat er ja auch eine Kündigungsfrist.
Was könnte man an dem Prozess Ihrer Meinung nach verbessern?
Man könnte mehr digitalisieren. Zum Beispiel gibt es immer noch viele PDF-Formulare, die man ausdrucken und per Hand ausfüllen muss. Da würden doch beide Seiten viel Zeit sparen, wenn das am PC ginge.
Würden Sie das Ganze noch einmal machen?
Ja, ich würde ohne zu zögern dem nächsten Bewerber einfach mal den Link zum IHK-Service schicken. Dann kann er sich vorab informieren, ob er diesen Weg gehen will.
Das Interview führte Dr. Annja Maga,Redaktion Magazin Wirtschaft
Weltfrauentag am 08.03.2025

Unterstützung für Migrantinnen

Um mehr Frauen mit Flucht- oder Migrationsbiografie in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen, können Unternehmen vieles tun. Es gibt aber auch spezielle Unterstützung durch Projekte und Programme für diese Zielgruppe. Dorthin können Sie sich wenden, falls Sie in Ihrem Unternehmen Migrantinnen als Mitarbeiterinnen gewinnen möchten. Die IHK gibt Ihnen zudem Tipps und Hinweise.
Zum Stand 2022 waren 910.000 Personen bzw. rund 30 Prozent der Bevölkerung zwischen 25 und unter 45 Jahren in Baden-Württemberg zugewandert, darunter 448.000 Frauen. Rund zwei Drittel der Migrantinnen mit eigener Migrationserfahrung waren 2022 erwerbstätig. Ihre Erwerbsquote lag damit deutlich unter der von Migrantinnen ohne eigene Migrationserfahrung (rund 80 Prozent) und der von Frauen ohne Migrationshintergrund (rund 90 Prozent).
(Quelle: Gesellschaftsreport BW)

Was Unternehmen tun können

Unternehmen können aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Integration von zugewanderten Frauen zu erleichtern. Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele:
  • Netzwerke/Austausch-Plattformen für Migrantinnen schaffen bzw. Mentoring-Programme initiieren
  • gute Beispiele als Vorbilder im Unternehmen sichtbar machen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. durch flexible Arbeitsmodelle oder Maßnahmen betrieblicher Kinderbetreuung, verbessern
  • Rekrutierungsprozesse anpassen, z. B. durch Offenheit für atypische Bewerbungsunterlagen, mehr Fokus auf Kompetenzen statt auf Abschlüsse legen
  • gezielte Sprachförderung und Weiterbildung anbieten
  • Onboarding und nachhaltige Integration fördern

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Das Mentorinnen-Programm des Landes Baden-Württemberg will Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte bei der Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche helfen. Eine beruflich erfahrene Mentorin unterstützt ihre Mentee mit ihrem Wissen und ihren Kontakten bei der Berufswegplanung und dem Aufbau eigener Netzwerke. Die Mentorin gibt wertvolle Tipps, vermittelt Kontakte und Einblicke in die deutsche Berufswelt. Der Mentoringprozess ist auf sechs bis acht Monate angelegt. Im Angebot sind ebenfalls Webinare für Mentees und Mentorinnen. Das Mentorinnen-Programm ist bei den Kontaktstellen Frau und Beruf angesiedelt.
Unternehmen können das Programm und damit den Berufseinstieg geflüchteter Frauen folgendermaßen unterstützen:
  • Mentorinnen und Mentees aus ihrem Umfeld empfehlen,
  • Firmenbesuche ermöglichen oder zu Veranstaltungen einladen,
  • das Programm in ihren Netzwerken bekannt machen.
In Stuttgart ist das Mentorinnen-Programm bei Berufliche Förderung von Frauen e. V. (BeFF) angesiedelt. Dort gibt es weitere Angebote für Frauen mit Migrationsgeschichte zur Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung.

MY TURN − Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm MY TURN sollen Frauen mit Migrationserfahrung in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung individuell begleitet werden. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt haben.
Bis Ende 2025 werden deutschlandweit über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die die Migrantinnen mit frauenspezifischen und lebenslagenorientierten Angeboten unterstützen sollen. Eine Vernetzungsstelle für das Programm wird durch die gsub mbH umgesetzt. Sie ist erreichbar unter myturn@gsub.de.

Merva − Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen

Das Projekt „Merva – Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen“ wendet sich an Frauen mit Migrationserfahrung im Alter von 16 bis 55 Jahren in der Region Stuttgart und unterstützt sie mit folgenden Angeboten:
  • Vermittlung von Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten
  • Unterstützung bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
  • Beratung zu verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten; Vermittlung und Begleitung
  • Individuelle Beratung in Einzelgesprächen
  • Trainings und Workshops zu Themen wie Bewerbung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Stärkung des Selbstbewusstseins und Umgang mit Diskriminierung
Merva wird im Rahmen des Programms MY TURN umgesetzt und ist ein Verbundprojekt folgender Partner:

Empowerment − geförderte Projekte des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt das projektbezogene Empowerment für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und fördert dazu 2024/2025 landesweit 36 Projekte mit dem Ziel, die Teilhabe von Migrantinnen an der Gesellschaft und am Erwerbsleben gezielt vor Ort zu stärken. Eine Übersicht über die Projekte (pdf) steht auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.
2025/2026 werden 20 weitere Projekte gefördert, die auf der Website des Sozialministeriums aufgeführt sind.

IHK-Informationen und -Angebote

In Ihrem Unternehmen können Sie zugewanderte Frauen wirksam unterstützen und so motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen hinzugewinnen. Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:
  • Flexibles und mobiles Arbeiten
    Mit flexiblen Arbeits(zeit)modellen können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen.

  • Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
    Unternehmen können auf vielfältige Art und Weise ihre Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen – von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze.

  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Müttern, eine qualifizierte Berufsausbildung über eine längere Ausbildungsdauer zu absolvieren und daneben Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben.

  • Feststellung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
    Viele Migrantinnen konnten berufliche Erfahrungen sammeln, haben aber keinen formellen Berufsabschluss. Mit dem Validierungsverfahren kann die IHK diese Kompetenzen erfassen, beurteilen und für die Unternehmen transparent machen.

  • Teilqualifikationen
    Teilqualifikationen sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach jedem Modul kann ein Zertifikat erworben werden. Sie ermöglichen es, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.

  • Weiterbildung
    Mit IHK-Fortbildungsabschlüssen und -Zertifikaten können Sie Ihren Beschäftigten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten anbieten und sie an Ihr Unternehmen binden. Die IHK informiert und berät Sie kompetent in Fragen der Weiterbildung.

  • Deutsch für den Beruf
    Die Sprache ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration – auch in Ihr Unternehmen. Sie erhalten Tipps zur Kommunikation und für den betrieblichen Alltag, Angebote und Hilfsmittel zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch sowie Infos zu Förderprogrammen und Sprachkursen.

  • Diversity Management und Willkommenskultur
    Mit einer offenen und wertschätzenden Unternehmenskultur und Diversity-Maßnahmen erleichtern Sie Migrantinnen den Einstieg in Ihr Unternehmen und profitieren von der Vielfalt in Ihrer Belegschaft.

Hilfreiche Publikationen

Nächste Sitzung am 20.03.2025

AK „Ausbildung und Migration“ bietet Austausch für Unternehmen

Der IHK-Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“ befasst sich mit Fragen rund um die Integration von Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Er tauscht sich zweimal im Jahr über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen sowie rechtliche Neuerungen aus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beiträge und Fragen.
Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 20. März 2025, 14:00 bis 16:00 Uhr, in der IHK statt – eine virtuelle Teilnahme wird auch möglich sein.

Unsere Themen

  • Kostenlose Unterstützung des Goethe-Instituts für internationale Fachkräfte
  • Mitarbeiterwohnen als Standortfaktor für die Fachkräftesicherung: Ergebnisse der aktuellen IHK-Umfrage und Maßnahmen der Unternehmen
  • Vorstellung der neuen Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
  • Berufliche Erfahrungen sichtbar machen – das neue Validierungsverfahren der IHKs
Wir freuen uns auf neue Mitglieder im Arbeitskreis! Zielgruppe sind Unternehmerinnen, Unternehmer, Personal- und Ausbildungsverantwortliche.
Möchten Sie in den Verteiler des IHK-Arbeitskreises „Ausbildung und Migration“ aufgenommen werden und regelmäßig Einladungen, Protokolle sowie Infos rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwanderungs-/Fluchtgeschichte erhalten?
Melden Sie sich dazu gerne zusätzlich über unser Formular für den Verteiler an.
Erfahrungsaustausch

Gut vernetzt im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

Unternehmen brauchen gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nur diese sind auch leistungsfähig und motiviert. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gilt dabei als wirksames Instrument.
Die Umsetzung gestaltet sich jedoch oft nicht ganz so einfach: Die mit BGM beauftragten Personen werden von der Vielzahl der Möglichkeiten beinahe überwältigt. Hinzu kommt: insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben sind BGM-Schaffende häufig auf sich gestellt, oftmals mit kleinem Budget und wenig Gelegenheit zum Austausch.
Aus diesem Grund initiierte die IHK Region Stuttgart den Erfahrungsaustausch-Kreis für BGM.
Verantwortlichen Personen aus regionalen Betrieben steht damit eine Plattform für Austausch und Anregung zur Verfügung. Die Intention des Kreises ist, sich zu aktuellen Themen zu informieren und von anderen Unternehmen zu lernen. Es sind drei Treffen pro Jahr geplant.
Zielgruppe sind Verantwortliche für die Gesundheitsförderung in Unternehmen, Geschäftsführende und Personalverantwortliche und natürlich alle Quereinsteiger!
Nächstes Treffen: 8. Oktober 2025
Die Teilnahme ist kostenlos.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Gabriele Dittert auf unter: gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
Wir senden Ihnen dann gerne die Einladung mit Programm zu.
Wir freuen uns aus Sie!

Magazin Wirtschaft

Wohnraum für Mitarbeiter – Unternehmen werden selbst aktiv

Der Fachkräftemangel hat auch mit dem Mangel an geeignetem Wohnraum zu tun. Diese Ansicht teilen 61 Prozent der 450 Unternehmen, die die IHK bei ihrer Erhebung „Schaffung von Wohnraum für Mitarbeitende“ befragt hat.
Dr. Eckart Meyberg
Wohnraum sei eindeutig ein Standortfaktor, sagte IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre zur Einleitung der Veranstaltung „Unterstützung von Mitarbeitenden bei der Wohnraumsuche“, mit der die IHK Region Stuttgart die Studienergebnisse vorstellte. „Es ist unsere Aufgabe, das Thema Wohnraumsuche für Mitarbeitende wirtschaftspolitisch zu begleiten“, so Herre. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Jürgen Leinwand, Leiter der Stabsstelle Netzwerk Stadt Stuttgart.
Die politische Perspektive eröffnete Ministerialrat Dr. Eckart Meyberg vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Es eine gute Entscheidung gewesen, das Wohnungsthema in einem eigenen Ministerium zu bündeln, sagte Meyberg. Bei der Förderung gebe es die beiden Säulen „Wohnungsbau BW“ und „Junges Wohnen“. Anhand einer Dreizimmerwohnung mit 75 Quadratmeter zeigte der Ministerialrat beispielhaft, wie es um die Subventionen steht und was die Bedingungen dafür sind. „Die Bundesförderung als Ergänzung ist auch möglich, ob es Sinn macht, muss von Fall zu Fall betrachtet werden.“

Bewerber sagen ab, weil sie keine Wohnung finden

Im Anschluss stellte Jürgen Leinwand die Umfrageergebnisse vor: Von den Unternehmen, die einen Zusammenhang zwischen Wohnraumsuche und Fachkräftemangel sehen, gaben rund die Hälfte an, dass Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Wohnraumsituation Jobangebote abgelehnt hätten. 26 Prozent haben sogar schon etwas unternommen, um dem entgegenzuwirken, 13 Prozent planen dies noch. Die Unternehmen setzen dabei laut Leinwand sowohl auf direkte Maßnahmen wie den Kauf von Immobilien, als auch auf indirekte Maßnahmen, wie zum Beispiel die Vermittlung von Wohnungen über Makler oder betriebsinterne Plattformen.

Firmen entwickeln kreative Ansätze

Von einer direkten Maßnahme berichtete Sabine Kramer, geschäftsführende Gesellschafterin des Erikson Hotels Sindelfingen. So sei ihr Mann Eigentümer von Wohnungen, die er wiederum an Beschäftigte des Hotels vermiete. Tobias Rössle, Vorstand der Fermo Massivhaus AG in Murr, errichtet 12 Wohneinheiten und setzt dabei auf eine Mischform: Drei Einheiten sind frei finanziert, sechs weitere Werkswohnungen. Thomas von Künsberg, Inhaber mehrere Apothekenfilialen, berichtete, dass seine Führungskräfte die Mitarbeiter auf Wunsch sogar bei der Auswahl der Möbel begleiten und diese mit ihnen gemeinsam aufbauen. Kai Ladstätter vom Robert-Bosch-Krankenhaus brachte nochmals einen neuen Aspekt ein: Wo werden Mitarbeiter zwischenzeitlich untergebracht, wenn alte Wohnungen abgerissen werden müssen um neue zu bauen? Ladstätter setzt dabei auf Kooperationen mit Baugenossenschaften.
Zum Abschluss informierten Christina Pfeifer und Jessica Stoof vom IHK-Bereich Recht und Steuern über steuerrechtliche und mietrechtliche Aspekte. Sie erklärten zum Beispiel, was als geldwerter Vorteil zu betrachten ist und was eine Werksmietwohnung von einer Werksdienstwohnung unterscheidet.

Bürokratische Hürden abbauen

Susanne Herre, die für die IHK dem Normenkontrollrat Baden-Württemberg angehört, nutzte abschließend die Gelegenheit, Forderungen im Interesse der Unternehmen an die Politik zu richten. Dabei ging es vor allem um den Abbau bürokratischer Hürden, die den Wohnungsbau derzeit noch hemmen. Die anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer nutzten die Gelegenheit, nach den Vorträgen miteinander ins Gespräch zu kommen.
Magazin Wirtschaft

Entgelt-Transparenz-Richtlinie

Stellen Sie sich vor, Ihr Unter­nehmen müsste Stellenbewerbern vorab das für den freien Arbeitsplatz vorgesehene Gehalt ­mitteilen; umgekehrt dürfen Sie in den Gehaltsverhandlungen aber nicht nach dem bisherigen Gehalt des Stellenbewerbers fragen.

Das bedeutet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konkret

Und obwohl Fachkräfte in Ihrer Branche nur schwer zu finden sind, dürfen Sie dem Stellen­bewerber während der Gehaltsverhandlungen kein höheres Gehalt anbieten, sonst entsteht die Gefahr, dass Sie auch anderen Mitarbeitern künftig ein höheres Gehalt zahlen müssen.
Was jeder Personalleitung auf Anhieb ein Störgefühl bereitet, wird durch die Entgelttransparenzrichtlinie der EU schon bald betriebliche Realität werden. Mit dieser Richt­linie hat sich die EU das Ziel gesetzt, geschlechterspezifische Gehalts­unterschiede zu verhindern, ist damit aber möglicherweise ­etwas über das Ziel hinausgeschossen. Bis zum 7. Juni 2026 ist die neu zu wählende Regierung nämlich verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zu erlassen, die Bewerbungsverfahren und Gehaltsverhandlungen ­grundlegend ändern werden. Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten dabei vergleichsweise wenig Gestaltungsspielraum, sodass viele neue Verpflichtungen von Unternehmen bereits jetzt klar voraussehbar sind.

Gehalt muss schon vor dem Bewerbungsgespräch klar sein

Bereits vor dem Bewerbungs­gespräch sind Unternehmen ­künftig verpflichtet, Stellen­bewerber in der Stellenanzeige oder durch aktive Mitteilung über das Einstiegsgehalt beziehungsweise die Gehaltsspanne für die vorgesehene Stelle zu informieren. Wie eingangs angedeutet, sind umgekehrt ­Fragen zur Entgeltentwicklung der Stellen­bewerber unzulässig. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, die Einhaltung dieser Vor­gaben gegebenenfalls durch Verhängung von Bußgeldern oder „ähnlich effektive Mitteln“ abzu­sichern.
Stellenanzeigen im Internet oder in Zeitungen müssen künftig zudem geschlechtsneutral formuliert sein. Die heute bereits in ­Stellenanzeigen übliche Klarstellung, dass sich eine Stelle an alle Geschlechter richtet („m/w/d“), wird folglich als gesetzliche Vorgabe etabliert werden.

„Besseres Verhandeln“ recht­fertigt keine unterschiedliche Bezahlung von Mann und Frau recht­fertigt

Umfassender fallen die Neu­regelungen bei der Entgeltgestaltung aus. Das ­Bundesarbeitsgericht hatte bereits in einem vielbeachteten Urteil vom 16. Februar 2023 entschieden, dass zumindest bei Mitarbeitern unterschiedlichen Geschlechts ein „besseres Verhandeln“ keine unterschiedliche Bezahlung von Mann und Frau recht­fertigt.
Männer beziehungsweise Frauen, die schlechter bezahlt werden als anders­geschlechtliche Kollegen, können daher bereits heute mit ­hohen Erfolgsaussichten auf Anpassung ihrer Ver­gütung ­klagen. Dies gilt zumnindest dann, wenn das Unternehmen nicht wichtige Gründe für ­Vergütungsunterschiede darlegen und beweisen kann.
Die Richtlinie schreibt nun ergänzend vor, dass künftig die Bemessung der Vergütung aller Mitarbeiter anhand „transparenter“ und „objektiv nachvollziehbarer“ Kriterien erfolgen muss. Damit wird die Gehaltsdifferenzierung der Unternehmen auch bei Mitarbeitern desselben Geschlechts erheblich erschwert.

Auch “wertvoller für das Unternehmen” rechtfertigt kein höheres Gehalt

Denn allein der subjektive Eindruck, dass ein Mitarbeiter für das ­Unternehmen „wertvoller“ ist, wird bei vergleichbaren Stellenprofilen künftig keine unterschiedliche Bezahlung mehr rechtfertigen.

Gehaltsunterschiede müssen transparent sein

Besonders dramatisch an dieser Verpflichtung zur „transparenten Ver­gütung“ ist, dass Unternehmen Gehalts­unterschiede vergleichbarer Mitarbeiter künftig aktiv offenlegen und ihre Mit­arbeiter mindestens einmal jährlich über einen ent­sprechenden Auskunftsanspruch belehren müssen.
Da damit Gehaltsunterschiede zunehmend transparent werden, steigt voraussichtlich auch die Klagebereitschaft innerhalb der Belegschaft. Hinzu kommt, dass auch bei einer Missachtung dieser Vorgaben künftig Bußgelder drohen könnten.

Bilanzpflichtige ­Unternehmen müssen künftig über die Entgeltsituation berichten

Letztlich werden bilanzpflichtige ­Unternehmen künftig über die Entgeltsituation berichten müssen. Auch die Mit­bestimmungsrechte von Betriebs­räten werden erweitert.
Unternehmen aller Größen sind gut beraten, sich bereits jetzt auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Übergangsfristen für die Einführung transparenter Vergütungssysteme wird es über den Juni 2026 hinaus nicht geben.

Dr. Michael Frank, Rechtsanwalt BRP Renaud, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Ergebnisse IHK-Umfrage

Wohnraum für Mitarbeitende - Wohnungsnot bremst Arbeitsmarkt aus

Fachkräftemangel und Wohnungsnot: In der Region Stuttgart nehmen zwei zentrale Herausforderungen für Unternehmen an Dringlichkeit zu. Wie stark der Wohnraummangel die Fachkräftesuche beeinflusst, zeigt eine aktuelle Umfrage der IHK Region Stuttgart.
Der Fachkräftemangel in der Region Stuttgart verschärft sich weiter. Schon heute kämpfen viele Unternehmen mit unbesetzten Stellen. Prognosen zeigen, dass bis 2035 das Fachkräfteangebot in Baden-Württemberg um rund 27 Prozent sinken wird – das entspricht etwa 1,1 Millionen Arbeitskräften weniger im Vergleich zu 2022, so das IHK-Fachkräftemonitoring. Auch der Wandel durch KI und die Transformation der Industrie werden die Situation voraussichtlich nicht entspannen, da sie auch in Zukunft neue Beschäftigungsfelder schaffen und Zuwanderung fördern könnten.
Die Herausforderung wird durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich verschärft. Bezahlbarer Wohnraum ist essenziell, um Fach- und Hilfskräfte aus anderen Regionen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund führte die IHK Region Stuttgart zwischen dem 19. September und 19. November 2024 eine Umfrage unter 454 Unternehmen durch, um die Auswirkungen der Wohnungsnot auf die Fachkräftesuche genauer zu beleuchten.

Die Ergebnisse sind alarmierend

Gut 60 Prozent der befragten Unternehmen sehen einen klaren negativen Zusammenhang zwischen Wohnungsnot und Fachkräftemangel. Von diesen Unternehmen berichtet wiederum über die Hälfte, dass Stellenangebote abgelehnt wurden, weil Bewerberinnen und Bewerber keine bezahlbare Unterkunft finden konnten. Darüber hinaus beeinträchtigt die Wohnungsnot auch bestehende Arbeitsverhältnisse: Jeder fünfte Betrieb gibt an, dass Mitarbeitende gekündigt haben, weil es an geeignetem Wohn-raum mangelte. Weitere 26 Prozent berichten von reduzierten Arbeitszeiten, da der lange Arbeitsweg für die Beschäftigten nicht tragbar war.
Viele Unternehmen haben bereits reagiert: 39 Prozent der Betriebe, die negative Auswirkungen feststellen, unterstützen ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche oder planen entsprechende Maßnahmen. Von denjenigen, die bereits konkrete Lösungen umgesetzt haben, haben 30 Prozent Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten, 28 Prozent mieten Wohnungen an und vermitteln sie weiter. Einige Unternehmen gehen noch weiter: Sechs Prozent haben neue Immobilien gebaut, fünf Prozent Belegrechte erworben.
Auch künftig liegt der Fokus der geplanten Maßnahmen auf der An- und Weitervermietung von Wohnungen, gefolgt vom Kauf von Bestandsimmobilien, dem Erwerb von Belegrechten und Neubauten. Besonders wertvoll empfinden die Unternehmen dabei Unterstützung bei der Kontaktvermittlung. Staatliche Förderprogramme spielen hingegen eine untergeordnete Rolle.
Die Umfrage zeigt: Ohne bezahlbaren Wohnraum droht die Region Stuttgart an Attraktivität als Wirtschafts-standort zu verlieren. Es ist dringendes Handeln erforderlich, um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen.

Vorstellung der Umfrageergebnisse

Die Zusammensetzung der Umfrageteilnehmenden bildet die regionale Wirtschaft sowohl hinsichtlich der Zahl der Mitarbeitenden als auch der Branchenzugehörigkeit gut ab. Die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen sind kleine und mittlere Betriebe, doch auch größere Unternehmen haben sich beteiligt. Branchenmäßig dominieren Betriebe aus dem allgemeinen Dienstleistungssektor, gefolgt von Unternehmen aus der Industrie, dem Handel und dem Verkehrsbereich.
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Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen (61 Prozent) berichten, dass der Wohnraummangel die Verfügbarkeit von Fachkräften beeinträchtigt.
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Wohnraummangel belastet Arbeitsverhältnisse und Unternehmen

Unternehmen, die einen Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel und Wohnraummangel sehen, wurden nach den konkreten Auswirkungen befragt – und die Ergebnisse sind besorgniserregend: Mehr als die Hälfte der Betriebe berichtet, dass Bewerberinnen und Bewerber Stellen abgelehnt haben, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden konnten. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse sind betroffen: 26 Prozent der Unternehmen geben an, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit reduziert haben, da die Pendelzeit zu lang ist, und bei 20 Prozent der Betriebe haben Mitarbeitende sogar gekündigt, weil passender Wohnraum fehlt.
Darüber hinaus zeigt die Umfrage, dass der Wohnraummangel zunehmend zu einem zentralen Anliegen der Beschäftigten wird: 67 Prozent der befragten Unternehmen berichten, dass sich Mitarbeitende oder Bewerbende bei der Wohnraumsuche an sie wenden. 42 Prozent der Betriebe geben an, dass ihre Mitarbeitenden um finanzielle Unterstützung für Wohnkosten bitten, und 47 Prozent berichten, dass mobiles Arbeiten verstärkt genutzt wird, um lange Anfahrtswege zu umgehen.
Zusammenfassend verdeutlicht die Umfrage, dass der Mangel an geeignetem Wohnraum die Verfügbarkeit von Arbeitskräften unmittelbar beeinträchtigt. Unternehmen sind nicht nur mit direkten Folgen wie Kündigungen oder reduzierter Arbeitszeit konfrontiert, sondern auch mit wachsenden Erwartungen ihrer Belegschaft – etwa in Form von Unterstützung bei der Wohnungssuche oder flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Integration solcher Maßnahmen in die Personalplanung bietet nicht nur eine kurzfristige Lösung, sondern kann die Attraktivität des Unternehmens langfristig steigern und einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil schaffen.
Rund 40 Prozent der befragten Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden bereits aktiv bei der Wohnraumsuche oder haben entsprechende Maßnahmen fest eingeplant.
Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden bei der Wohnraumsuche unterstützen können. Dabei wird zwischen direktem und indirektem Engagement unterschieden. Direkt können Unternehmen Immobilien kaufen oder bauen, Belegrechte durch Kooperationen sichern oder Wohnungen anmieten und weitervermieten. Indirekte Unterstützung umfasst die Bereitstellung interner Tauschbörsen, die Beauftragung von Maklern oder die Gewährung finanzieller Zuschüsse.
Von den Unternehmen, die bereits aktiv Maßnahmen ergriffen haben, haben 30 Prozent bestehende Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten. 28 Prozent mieten geeignete Wohnungen an und vermitteln diese weiter. Sechs Prozent haben neue Immobilien speziell für ihre Angestellten gebaut, und fünf Prozent erwarben Belegrechte für ihre Mitarbeitenden.
Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen bevorzugt auf schnell umsetzbare Lösungen setzen. Besonders beliebt sind daher der Kauf von Bestandsimmobilien sowie die An- und Weitervermietung. Der Neubau von Wohnungen wird hingegen selten realisiert, was vermutlich an den hohen Kosten und langen Planungs- sowie Bauzeiten liegt. Auch Belegrechte werden nur von wenigen Unternehmen genutzt, was möglicherweise auf deren geringe Bekanntheit als Maßnahme zurückzuführen ist.
Bei den Unternehmen, die Maßnahmen planen, steht die An- und Weitervermietung von Wohnungen mit 14 Prozent an erster Stelle. Darauf folgen der Kauf von Immobilien mit 12 Prozent, der Erwerb von Belegrechten mit fünf Prozent und der Neubau von Immobilien mit zwei Prozent.
Unter den bereits aktiven Betrieben haben 39 Prozent ein schwarzes Brett oder eine Informationsplattform für die Wohnraumsuche eingerichtet. 19 Prozent unterstützen ihre Mitarbeitenden durch finanzielle Zuschüsse, und 14 Prozent beauftragen Makler. Neun Prozent haben eine firmeninterne Tauschbörse ins Leben gerufen. Zudem wird immer wieder die Bedeutung von Netzwerken hervorgehoben, um verfügbaren Wohnraum aufzuspüren. Einige Unternehmen setzen auch auf mobiles Arbeiten, um den Wohnraummangel in Arbeitsplatznähe zu umgehen. Bei der Wahl ihrer Maßnahmen legen die Unternehmen besonderen Wert auf praktische Umsetzbarkeit und Effizienz.
Unternehmen, die Maßnahmen planen, setzen jeweils zu 28 Prozent auf finanzielle Zuschüsse und das schwarze Brett. Die Beauftragung von Maklern wird lediglich von zehn Prozent dieser Unternehmen in Betracht gezogen, während die Einführung einer Tauschbörse in diesen Betrieben keine Rolle spielt.
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Hohe Kosten, Bürokratie und rechtliche Hürden belasten Unternehmen

Mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht hohe Kosten und wirtschaftliches Risiko als die größten Herausforderungen. Jeder zweite Betrieb nennt zudem den hohen Verwaltungsaufwand als Hürde. Weitere Herausforderungen, die von 19 bis 40 Prozent der Unternehmen genannt werden, sind Planungsunsicherheiten, rechtliche Hürden und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten. Unternehmen mit praktischen Erfahrungen empfinden diese Herausforderungen jedoch häufig als weniger belastend. Bei den rechtlichen Schwierigkeiten werden insbesondere bau- und planungsrechtliche Einschränkungen sowie steuerliche und mietrechtliche Fragen genannt. Ein häufig erwähnter Punkt ist auch die begrenzte Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum.
Die hohen Kosten und das wirtschaftliche Risiko stellen für Betriebe angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine besonders große Belastung dar. Der Verwaltungsaufwand umfasst vor allem die komplexe Handhabung von Mietverträgen, die Kommunikation mit Mietenden sowie die allgemeine Immobilienverwaltung. Zwei Drittel der Unternehmen geben an, die Vermietung selbstständig zu übernehmen – hier könnte die Zusammenarbeit mit Dienstleistern eine Lösung bieten. Dabei spielt die Kommunikation eine wesentliche Rolle, da viele Unternehmen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit externen Partnern angeben.
Etwa ein Drittel der Unternehmen, die bereits Maßnahmen umgesetzt haben, empfinden die Vermittlung von Kontakten als hilfreich. Bei den Betrieben in der Planungsphase oder ohne geplante Maßnahmen liegt dieser Wert etwas höher (37 Prozent). Letztere legen besonders viel Wert auf staatliche Förderungen (39 Prozent), während diese für erfahrene Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Ähnlich verhält es sich mit Beratungsleistungen: Nur drei Prozent der erfahrenen Unternehmen geben an, hier Unterstützung erhalten zu haben, während 23 Prozent der unerfahrenen Unternehmen sich davon eine Hilfe erhoffen. Firmen mit Erfahrung betonen, wie wichtig Eigeninitiative ist, da es kaum unterstützende Angebote gebe. Der Unterschied in der Wahrnehmung von Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen verdeutlicht, dass deren Relevanz mit der Erfahrung eines Unternehmens sinkt.
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Fazit: Wohnraum sichern, Arbeitsmarkt und Wettbewerb stärken

Die Umfrage zeigt, dass der Wohnraummangel in der Region Stuttgart zunehmend als Hemmschuh für den Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, da bezahlbarer Wohnraum oft fehlt. Viele Unternehmen reagieren bereits, indem sie ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche unterstützen, sei es durch den Kauf von Immobilien oder die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse. Besonders gefragt sind schnelle und praktikable Lösungen wie beispielsweise die An- und Weitervermietung von Bestandsimmobilien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Wohnraummangel nicht nur zu Kündigungen oder reduzierten Arbeitszeiten führt, sondern auch die Attraktivität von Unternehmen beeinträchtigt. Langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation könnten somit ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Region sein.
Die Politik sollte Maßnahmen in Erwägung ziehen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken, da dieser die Fachkräftesuche zunehmend erschwert. Eine Überprüfung und mögliche Senkung der Baukosten sowie die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind dringend erforderlich. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, Leerstände in Büroimmobilien verstärkt für Wohnzwecke zu nutzen und das Baurecht entsprechend anzupassen. So könnten Unternehmen langfristig die nötigen Fachkräfte gewinnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Unser Tipp:
Für vertiefende Einblicke empfehlen wir unseren Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen, darin finden Sie auch interessante Best-Practice-Beispiele!

Interessant ist auch das Grundsatzpapier zum Mitarbeiterwohnen, das vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag e.V. herausgegeben wurde.

Und werfen Sie einen Blick auf die Vorschläge und Anregungen, die wir in unserem IHK-Impulspapier für Politik und Verwaltung zusammengefasst haben.


Azubis in den Schulklassen

Initiative "Ausbildungsbotschafter"

Auszubildende im Rems-Murr-Kreis werben für ihren Beruf und gewinnen junge Menschen für eine Ausbildung.

Wer profitiert von der Initiative Ausbildungsbotschafter?

Unternehmen:

  • Agieren zukunftsorientiert und sichern sich Fachkräfte
  • Fördern den direkten Kontakt zu Schülern
  • Repräsentieren ihre Ausbildung durch den Botschafter

Auszubildende:

  • Stärken ihre persönlichen Kompetenzen
  • Lernen Präsentationstechniken in einer Schulung
  • Stellen ihre Fachkompetenz vor

Schüler:

  • Erhalten Einblicke in verschiedene Berufe auf Augenhöhe
  • Stärken die Berufsorientierung
  • Erweitern ihre Perspektiven nach dem Schulabschluss

Wie funktioniert das Projekt Ausbildungsbotschafter?

Das Projekt Ausbildungsbotschafter ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr koordiniert und organisiert die Einsätze der Ausbildungsbotschafter in regionalen Schulen, schult die Teilnehmer im Vorfeld und unterstützt als Ansprechpartner in allen Fragen.
Derzeit sind rund 4.200 Ausbildungsbotschafter aus 205 Berufen aktiv und immer mindestens zu zweit in baden-württembergischen Schulen unterwegs. Bisher fanden rund 17.470 Schuleinsätze im Land statt und dabei wurden 438.762 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Was sind Ausbildungsbotschafter?

Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende, die mitten in der Ausbildung stehen und daher glaubwürdig berichten können, warum ihre Berufsausbildung empfehlenswert ist.
Hauptsächlich in Schulen berichten sie von Inhalten der Ausbildung und ihren persönlichen Erfahrungen. Auf Augenhöhe geben sie Schülern Einblick in Ausbildungsberufe und werben so für eine Berufsausbildung nach dem Schulabschluss.
Auszubildende, die sich zusammen mit ihrem Unternehmen dazu entscheiden, Ausbildungsbotschafter zu werden, nehmen an einer kostenlosen eintägigen Schulung der IHK Rems-Murr teil. Sie werden darauf vorbereitet, ihre Erfahrungen und ihr Wissen weiterzugeben. Daraufhin werden sie in Absprach mit ihrem Ausbildungsunternehmen von dem Koordinator der IHK eingesetzt. In Schulen berichten Botschafter im Tandem von ihren Berufen und beantworten die Fragen der Schüler.
Für ihre Einsätze werden die Auszubildenden geehrt, erhalten eine Urkunde und lernen in der Schulung und im Schuleinsatz Präsentationstechniken, stärken ihre persönliche Kompetenz und stellen authentisch ihr Fachwissen unter Beweis.

Warum soll mein Auszubildender Ausbildungsbotschafter werden?

Unternehmen wecken über ihren Ausbildungsbotschafter Interesse an einer Berufsausbildung und handeln zukunftsorientiert. Sie fördern den direkten Weg der Schüler in eine Ausbildung und sichern sich so langfristige Fachkräfte.
Interessierte Unternehmen und Auszubildende sind immer herzlich willkommen und melden sich bitte bei Eleonora Martian, Koordinatorin Ausbildungsbotschafter IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Rems-Murr.

Weiterführende Informationen zu der Initiative Ausbildungsbotschafter erhalten Sie auf der Internetseite „gut-ausgebildet.de”.
Personalien

Namen und Gesichter

Gibt es auch in Ihrem Unternehmen personelle Veränderungen auf der Führungsebene? Wir veröffentlichen Ihre Nachricht gern. Senden Sie einen kurzen Text mit Bild an presse@stuttgart.ihk.de

Neues Führungsteam bei Scireum

Das neue Führungsquartet von Scireum: Daniel Held, Fabian Landwehr, Julia Adam, Jan Arnet (v.l.)
Das neue Führungsquartet von Scireum: Daniel Held, Fabian Landwehr, Julia Adam, Jan Arnet (v.l.)
Die Scireum GmbH (Remshalden-Grunbach) gibt einen Wechsel in der Geschäftsleitung bekannt: Die beiden bisherigen Geschäftsführer Michael und Andreas Haufler wechseln innerhalb der OneQrew GmbH, zu der scireum seit Ende 2022 gehört, und werden strategische Berater auf Holding-Ebene. Die operative Geschäftsleitung von Scireum übernehmen die vier bisherigen Abteilungsleiter Julia Adam, Daniel Held, Jan Arnet und Fabian Landwehr. Scireum bietet B2B-Softwarelösungen an, vor allem für die Sanitär- Heizung- Klima- sowie die Elektro-Branche.

Elmar Weber

ist neuer Chief Technology Officer (CTO) in der Geschäftsführung der Thieme Gruppe. Weber war seit 2018 maßgeblich am Aus- und Aufbau der medizinischen Wissensplattform Amboss beteiligt und engagierte sich zuletzt als CTO für die Verlagsplattform Morressier.Zuvor war er als freier Softwareentwickler und Berater für Kunden wie SAP, Holiday Check oder Heidelberger Druckmaschinen tätig. 2013 gründete er sein erstes Startup und brachte es an den Markt.

Christian Pape

wird zum 1. Oktober 2025 neuer Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., Hallesche Krankenversicherung a.G. und Alte Leipziger Holding AG. Der 41-jährige Pape wird 2026 das Ressort Vertrieb und Marketing von Frank Kettnaker übernehmen, der nach 19 Jahren im Vorstand der ALH Gruppe und nach über 40 Berufsjahren in der Versicherungswirtschaft in den Ruhestand treten wird. Zuvor war Christian Pape bei der Continentale, bei der Gothaer und bei Axa tätig.

Simon Luger

ist als Senior Relationship Manager des Stuttgarter Privatbankhaus Ellwanger & Geiger verpflichtet worden. Der 29-Jährige war zuvor in unterschiedlichen Private-Banking-Positionen in Banken in der Region tätig, zuletzt bei der UniCredit Bank GmbH, wo er für den Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen und komplexer Investmentstrategien verantwortlich war. Der Betriebswirt und Oldtimer-Enthusiast soll für Ellwanger & Geiger auch Formate im Classic-Car-Bereich begleiten.

Philipp Fein

hat die Leitung der Stuttgarter Niederlassung von BNP Paribas Real Estate übernommen. Der 35-Jährige folgt auf Dominik Maurer, der die Position seit 2023 innehatte und das Unternehmen nach einer Übergangsphase auf eigenen Wunsch verlässt. Fein ist seit 2020 bei BNP Paribas Real Estate. Der Investment-Experte startete als Consultant und war seit 2023 als Director tätig. Zuvor war er mehrere Jahre in den Bereichen Commercial Real Estate Investments sowie Mergers & Acquisitions in den USA aktiv.

Michael Kaiser

ist zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der BioRegio STERN Management GmbH gewählt worden. Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) tritt an die Stelle von Thomas Keck, Oberbürgermeister der Stadt Reutlingen, der künftig die Stellvertretung übernimmt. Die BioRegio STERN Management GmbH fördert seit über 20 Jahren im öffentlichen Auftrag Innovationen und Start-ups und ist in den Regionen Stuttgart und Neckar-Alb mit den Städten Tübingen und Reutlingen zentrale Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer.

Dr. Udo-Martin Gómez

hat die Geschäftsleitung des Zentralbereichs Forschung und Vorausentwicklung der Robert Bosch GmbH (Bosch Forschung) übernommen. Er löst Prof. Thomas Kropf ab, der nach sechs Jahren an der Spitze der Forschung sein aktives Arbeitsleben bei Bosch beendet und sich neuen Herausforderungen widmet. Dr. Michael Kessler, derzeit Senior Vice President für Digitales und KI, tritt in die Geschäftsleitung ein und übernimmt zugleich die Leitung des Bosch-Standortes Renningen. Gómez ist promovierter Physiker und seit 1999 bei Bosch. Nach verschiedenen Fach- und Führungspositionen, unter anderem als Chief Technical Officer für die Entwicklung von Sensoren, übernahm er 2022 die Leitung der Zentralabteilung Strategy, Organization and Business Development.

Patrick Kanberger

Von links: Jochen Kühner, Marcell Kempf, Patrick Kanberger
Von links: Jochen Kühner, Marcell Kempf, Patrick Kanberger
hat die technische Geschäftsführung bei der Suco Robert Scheuffele GmbH & Co. KG in Bietigheim-Bissingen übernommen. Kanberger ist seit sieben Jahren in leitender Funktion bei dem Hersteller von Produkten der Drucküberwachung und Antriebstechnik tätig und wird das Unternehmen zukünftig gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsführer Jochen Kühner leiten. Der bisherige technische Geschäftsführer Marcell Kempf ist zum Jahresende 2024 nach über 24 Jahren in den Ruhestand getreten.

Jörg Steins

wird neuer CEO der Eberspächer-Gruppe und leitet den Esslinger Autozulieferer künftig in einer Doppelspitze gemeinsam mit Martin Peters, der als Geschäftsführender Gesellschafter Vorsitzender der Geschäftsführung bleibt. Der im Oktober zur Eberspächer-Gruppe gekommene Stephan Knuppertz komplettiert als CFO gemeinsam mit CTO Uwe Johnen die Geschäftsführung. Ulrike Wörz, bisher Chief Strategy Officer (CSO) scheidet aus der Geschäftsführung der Eberspächer Gruppe und dem Unternehmen aus.

Evelyn Probst

ist die neue Werkleiterin von Continental in Eislingen. Sie tritt die Nachfolge von Jörg Fröhlich an, der nach fast zwei Jahrzehnten als Standortleiter in den Ruhestand geht. Evelyn Probst ist bereits seit 2005 bei Continental tätig, zuletzt als Leiterin einer operativen Einheit in Waltershausen. In Eislingen ist sie jedoch keine Unbekannte, da sie hier von 2007 bis 2020 in verschiedenen produktionsnahen Funktionen tätig war. Am Continental-Standort Eislingen werden unter anderem Oberflächenprodukte hergestellt, die im Innenraum von Autos zum Einsatz kommen, zum Beispiel in Türen, Instrumententafeln und Mittelkonsolen.

Diana Cvijanovic und Jedrzej Golecki

Von links nach rechts: Jedrzej Golecki, Diana Cvijanovic, Patrick Scheer, Nils Decken
Von links nach rechts: Jedrzej Golecki, Diana Cvijanovic, Patrick Scheer, Nils Decken
haben zum Jahresbeginn die Führung der Emplify GmbH übernommen. Damit übergeben die Gründer Nils Decken und Patrick Scheer die Geschäftsführung der vor zehn Jahren gegründeten Stuttgarter Agentur für Personalmarketing und Employer-Branding an ihre bisherigen Stellvertreter. Der Stabwechsel wurde im vergangenen Jahr mit der Gründung einer Holding vorbereitet, unter der alle Beteiligungen einschließlich der Emplify GmbH gebündelt sind.

Prof. Alexander Brem

ist neuer Prorektor der Universität Stuttgart für Wissens- und Technologietransfer. Der 45-jährige Wirtschaftswissenschaftler ist Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Entrepreneurship in Technologie und Digitalisierung im Rahmen des Cyber Valley Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Innovationsvereins „Quer.Kraft e.V.“. Brem folgt im Bereich Technologietransfer auf Prof. Peter Middendorf, der Rektor der Universität Stuttgart geworden ist.

Alexander Nagy

ist neuer Geschäftsführer Technik (CTO) der ITronic GmbH in Erdmannhausen, Kreis Ludwigsburg. Die ITgroup sieht seine Berufung als wichtigen Schritt zur langfristigen Nachfolgesicherung der Unternehmensgruppe und als Bekenntnis zur Förderung von Talenten aus den eigenen Reihen. Nagy ist seit 2007 für die ITgroup tätig. Er begann seine Karriere als Trainee bei ITsoft. Im Jahr 2021 wurde er zum Betriebsleiter und Prokuristen ernannt.

Kristina Becker

ist in den Vorstand der Volksbank Stuttgart berufen worden. In dieser Funktion übernimmt sie ab Februar die Gesamtverantwortung für das Privatkundengeschäft, die Baufinanzierung und die wachsenden medialen Dienstleistungen der Volksbank. Bisher war sie Bereichsdirektorin für das Privatkundengeschäft und Generalbevollmächtigte für die Gesamtbank. Nach ihrer Ausbildung und ersten beruflichen Stationen bei einer Raiffeisenbank war Kristina Becker in leitenden Positionen bei den internationalen Banken SEB AG und Santander AG tätig. 2018 übernahm sie die Position Bereichsdirektorin Privatkundengeschäft in der Volksbank Stuttgart und wurde im April 2023 zur Generalbevollmächtigten ernannt.

Dr. Frank Naumann

Dr. Frank Naumann
V.l.: Jochen Frank (CTO), Marcus Rausch (CFO), Dr. Frank Naumann (CEO) und Daniel Thomas (COO)
ist neuer Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Wevo-Chemie und der Zelu Chemie. Gemeinsam mit Jochen Frank (CTO), Marcus Rausch (CFO) und Daniel Thomas (COO) bildet er die neue Geschäftsführung der beiden zur Dr. Neidlinger Holding GmbH in Ostfildern-Kemnat gehörenden Unternehmen. Die gemeinsame Führung ist Teil der strategischen Weiterentwicklung zu einer global agierenden Unternehmensgruppe. Naumann war nach leitenden Positionen bei Henkel KGaA und Neste Oil zuletzt CEO der CHT-Gruppe in Tübingen. Jochen Frank, bisher Geschäftsführer der Wevo-Chemie, wird künftig als Chief Technology Officer die weltweite Verantwortung für Forschung und Entwicklung übernehmen. Marcus Rausch, bisher Finanzvorstand von Wevo, übernimmt diese Funktion für beide Unternehmen. Daniel Thomas, bisher CEO von Zelu, wird als Chief Operating Officer für die operative Führung der Gruppe verantwortlich sein.

Michael Honig

ist seit kurzem Gebietsleiter für den Geschäftsbereich Unternehmerkunden für weite Teile Baden-Württembergs bei der Commerzbank. Dazu gehören neben der Metropolregion Stuttgart auch die Regionen Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Reutlingen und Ulm. Gemeinsam mit seinen Teams kümmert sich Honig um Selbständige, Freiberufler und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 15 Millionen Euro. Der 46-Jährige kam über die Dresdner Bank zur Commerzbank,war seit 2013 in verschiedenen Führungsfunktionen in der Region Baden-Pfalz-Saarland tätig und ab 2022 mitverantwortlich für den bundesweiten Aufbau des Beratungszentrums für Unternehmerkunden.

Sebastian Raible

ist neues Mitglied der Geschäftsführung der Aeroxon Insect Control GmbH, Waiblingen. Der 33-Jährige verantwortet die Unternehmensbereiche Vertrieb, Produktmanagement und Marketing. Zuvor war Raible als Market Intelligence & Strategic Analyst bei der Uhlmann Pac-Systeme GmbH & Co KG in Laupheim tätig. Die Aeroxon Insect Control GmbH produziert seit nunmehr 113 Jahren verschiedene Haushaltsinsektizide und beschäftigt an den Standorten Waiblingen, Klatovy in Tschechien und Bregenz insgesamt 151 Mitarbeiter.


Damit die Zukunft nicht in den Sternen steht

Bundesweiter Ausbildungsfinder

Deine Ausbildung von Morgen. Nicht nur suchen, sondern auch finden.

Für Unternehmen

Tipps für erfolgreiches Auslesen von Stellenanzeigen, um im Bundesweiten Ausbildungsfinder gefunden und sichtbar zu werden, finden Sie im Bereich “Für Unternehmen” auf der Ausbildungsfinder-Homepage.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie Ihre Ausbildungsstellen in irgendeiner Börse (zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, aber auch kommerziellen Börsen) oder Ihrer eigenen Homepage veröffentlicht haben und Ihre Homepage keine Crawler (Meta-Suchmaschinen) blockiert.

IHK-Bewerbervermittlung

Die Kolleginnen und Kollegen der IHK-Bewerbervermittlung stehen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden unterstützend zur Seite.
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter der Dokumentnummer 1461854.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Team „Azubi gesucht?“ unterstützen Sie gerne!

Für Jugendliche

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann unterstützen dich die Kolleginnen und Kollegen von „Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung gerne bei der Suche.
Melde dich bei uns zu einer kostenlosen Beratung an. Fülle dazu das Online-Formular „Ausbildungsplatz gesucht? aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei dir.
Zudem kannst Du über www.meine-ausbildung-in-deutschland.de gezielt nach Ausbildungsplätzen suchen und hast dabei sogar den Vorteil, dass du dabei das gesamte Angebot entdecken kannst – inklusive Handwerk und freie Berufe.

Webinarreihe des NUiF ab 21.01. bis 25.03.2025

Was Sie über die Beschäftigung Geflüchteter wissen müssen

Geflüchtete können helfen, den Fachkräftemangel im Unternehmen abzumildern. Bei ihrer Ausbildung oder Beschäftigung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
In zehn kurzen Webinaren des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis über Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung bis hin zur Einbürgerung.
Jeweils von 10:00 bis 10:30 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
  • 21. Januar: Wer darf wann arbeiten
  • 29. Januar: Auszubildende aus Drittstaaten (ausnahmsweise am Mittwoch)
  • 4. Februar: Ausbildungs-Aufenthaltstitel für Geduldete & Ausbildungsduldung
  • 11. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
  • 18. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b AufenthG
  • 25. Februar: Religion am Arbeitsplatz: Ramadan Spezial
  • 4. März: Geflüchtete aus der Ukraine: Langfristige Bleibeperspektive
  • 11. März: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
  • 18. März: Passbeschaffung ausgewählter Länder: Syrien, Afghanistan, Eritrea und Guinea
  • 25. März: Einbürgerung
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Magazin Wirtschaft

Jahresgespräch: Management bei Talking

Jahresgespräche dienen der Mitarbeiterbindung, denn die Menschen wollen heute gesehen und ernst ­genommen. Außerdem wollen sie wissen, welche Karriere- beziehungsweise Entwicklungsmöglichkeiten der Chef für sie plant. Und natürlich ist es für sie auch eine gute Gelegenheit, ihre Wünsche und ­Einschätzungen zu äußern.
In Unternehmen, in denen viel im Homeoffice gearbeitet wird, ist die persönliche Abgleichung von Erwartungen und Zielen besonders wichtig. Trotzdem sind solche Gespräche keine Selbstverständlichkeit: Studien zeigen, dass rund 25 Prozent der Mitarbeiter in deutschen KMUs nie zu einem Jahresgespräch eingeladen wird.

1. Warum der Jahreswechsel ein guter Termin ist

Mitarbeiter­gespräche sollte man mindestens einmal jährlich führen. Der Januar eignet sich perfekt, denn dann beginnt etwas Neues, nicht nur in den Büchern und Bilanzen, sondern auch in den Köpfen. In vielen Unternehmen ist es zudem zwischen den Jahren ruhiger, sodass sich eher Zeit für ein ausführliches Gespräch findet.

2. Wen Sie einladen sollten

Führen Sie unbedingt mit jedem ­Ihrer Mitarbeiter ein persönliches Gespräch, nicht nur mit der Ebene unter Ihnen. Führen Sie es unter vier Augen.

3. Mit der Einladung Respekt zeigen

Leistungsbeurteilung muss fair, zeitgemäß und zur neuen Arbeitswelt passend sein. Respekt zeigen Sie schon dadurch, dass Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin vereinbaren. So sieht er, dass Sie seine Arbeit aber auch sein privates Zeitmanagement ernst nehmen. Sorgen Sie für mindestens eine Woche Vorlauf, damit sich beide Seiten vorbereiten können.
Behandeln Sie den Termin wie einen Kundentermin, blockieren Sie also genügend Zeit, verschieben Sie ihn nicht und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden. Verabreden Sie sich im Besprechungsraum, nicht in Ihrem Büro. Auf jeden Fall muss es ruhig sein und die Tür zu.

4. Bereiten Sie sich individuell auf jeden Gesprächspartner vor

Überlegen Sie, was Sie von der Person wissen, von ihren Bedürfnissen: Sucht er in erster Linie Sicherheit oder eher Zugehörigkeit? Will er Anerkennung aus seiner Arbeit ziehen oder sich selbst verwirklichen? Bedenken Sie dabei, dass es seit Corona einen Wertewandel gegeben hat: Der Wunsch nach Freizeit für Familie, Hobbys und für die persönliche Entfaltung steht Studien zufolge jetzt bei über 70 Prozent der Beschäftigten ganz oben auf der Wunschliste.
Zudem erwarten viel mehr Menschen als früher von ihrem Arbeitgeber, dass er für ihr Wohlergehen sorgt und ihnen das Gefühl gibt, ihre Arbeit sei sinnvoll. Überlegen Sie darum, wie Sie die kurz- und mittelfristigen Ziele Ihres Unternehmens so kommunizieren, dass der Mitarbeiter sie als sinnstiftend empfindet und machen Sie deutlich, wie er dazu beitragen kann.
Machen Sie sich aber auch Gedanken, wie Sie auf den Mitarbeiter wirken: Hat er Angst vor Ihnen oder, im Gegenteil, denkt er „der hat doch keine Ahnung!“ Tun Sie alles, damit Sympathie und Vertrauen das Gespräch prägen, denn das ist die Basis einer guten Kommunikation.

5. Machen Sie sich klar, was Sie erreichen wollen

Was erwarten Sie von dem Mitarbeiter im nächsten Jahr? Welche Förderung braucht er dafür und wie überzeugen Sie ihn. Unnötig zu sagen, dass das Jägerprinzip ausgedient hat, wonach der Chef angewiesen und später kontrolliert hat.
Längst ist an diese Stelle das Hirtenprinzip getreten: Die Mitarbeiter erwarten Empathie und Wertschätzung. Weil Motivation über positives Feedback erfolgt, loben Sie viel! Das überzeugt allerdings nur, wenn Sie ganz konkrete Dinge loben, zum Beispiel: „Wie Sie das Problem X gelöst haben, das war große Klasse!“ Sammeln Sie also konkrete Beispiele für alles, was Sie loben wollen, (aber auch für alles, was Sie kritisieren wollen).

6. Das Gespräch besteht nicht nur aus Worten

­Machen Sie sich unbedingt klar, dass 80 Prozent dessen, was der Mitarbeiter aus dem Gespräch mitnimmt, auf nonverbalem oder paraverbalem Weg transportiert wird. Paraverbal ist zum Beispiel, wenn Sie mit einem tiefen Seufzer auf den Stuhl sinken. Auch Lautstärke, Tonlagen, Pausen oder Lachen sind solche Signale, die zu Missverständnissen führen.
Das liegt auch daran, dass jede Aussage neben der Sachinfo noch drei weitere Informationen nonverbal transportiert, nämlich „wie ist meine eigene Stimmung“, „wie sympathisch ist mir mein Gesprächspartner“ und „was will ich von ihm“.
Konflikte entstehen, wenn diese Botschaften vom Gegenüber falsch gedeutet werden. Statt, „der Chef hat Stress“ kommt also an, „das Gespräch mit mir ist ihm lästig“. Deshalb ist auch das schönste Lob nichts wert, wenn Sie dabei (auch nur mal ganz kurz) aufs Handy schauen oder den Kaffee einschenken, statt dem Mitarbeiter in die ­Augen zu sehen.
Der Schlüssel zu gelungenen und wertschätzenden Gesprächen ist, den Mitarbeiter als Mensch wahrzunehmen und nicht nur als ­Arbeitskraft. Augenhöhe ist dabei das A und O, und dazu gehört auch, dass Sie ­einen Dialog führen, keinen Monolog. Kommunizieren Sie klar und fragen Sie nach, wenn sie das Gefühl haben, der andere habe etwas nicht verstanden.

7. So bauen Sie das Gespräch auf

Das ­eigentliche Gespräch ist zweigeteilt: ­Beginnen Sie mit dem Rückblick. Machen Sie deutlich, wie sehr Sie die Leistung ­registrieren und schätzen und machen Sie das an konkreten Beispielen fest. Gleichen Sie die Ergebnisse mit den Vereinbarungen des Vorjahres ab. Negatives sollten Sie ­belegen, aber nicht bewerten, sondern nur darstellen. Geben Sie dem Mitarbeiter auch Gelegenheit, seine Leistung und seine Entwicklung selber einzuschätzen.
Im zweiten Schritt geht es um den Ausblick: Welche Ziele sollen erreicht ­werden. Ordnen Sie sie in die übergeordneten ­Unternehmensziele ein, damit der Mit­arbeiter weiß, warum Sie das erwarten. Die Ziele sollten spezifisch, messbar, anspruchsvoll aber realistisch sein. ­Fragen Sie nach, welche Förderung zu ihrer Er­reichung nötig ist und setzen Sie feste Termine. Halten Sie alles schriftlich fest. Und: Lassen Sie Ihrem Mitarbeiter das letzte Wort.
Übrigens: Gehaltsverhandlungen gehören nicht in das Jahresgespräch

8. So sichern Sie die Ergebnisse

Halten Sie alle Ergebnisse schriftlich fest. Beide Seiten sollten sie unterschreiben. Behalten Sie das Besprochene im Blick und gleichen Sie es regelmäßig mit dem Ist-Zustand ab. Vergessen Sie nicht, unter dem Jahr zu ­loben, wenn Sie positive Entwicklungen registrieren.

Thomas Lung, Ulmer Potentialschmiede GmbH, für Magazin Wirtschaft 1-2.2024
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt
Antragstellung bis Ende 2025 möglich

Infos zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das am 31.12.2022 in Kraft getreten ist, können Geduldete, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine für 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, da Beschäftigte, die jetzt noch im Status einer Duldung sind, nach Erlangen des Chancen-Aufenthalts für diese Zeit nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind. Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll langfristige Bleibeperspektiven eröffnen.
Den Chancen-Aufenthalt muss der/die Geduldete bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort erhalten die Geduldeten weitere Informationen dazu. Das Gesetz ist befristet bis Ende 2025. Bis dahin kann der Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag genügt. Muster finden Sie auf der Website des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Betroffene können sich dort oder z. B. bei einer Migrationsberatungsstelle beraten lassen.
Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der Frist von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG (bei nachhaltiger Integration) oder § 25a AufenthG (bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) zu erfüllen und damit eine längere Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Ein direkter Wechsel aus dem Chancen-Aufenthalt in andere Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Prüfen Sie, ob die Kriterien für die §§ 25a oder 25b AufenthG bereits erfüllt sind.
Dann kann diese Aufenthaltserlaubnis ggf. direkt beantragt werden, ohne den Chancen-Aufenthalt zu nutzen.
Der Chancen-Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Können die Betroffenen nach den 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a/25b AufenthG nicht erfüllen, erhalten sie wiederum eine Duldung. Die Voraussetzungen für eine Duldung werden dann erneut geprüft.

Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht

  • Duldung bzw. Rechtsanspruch auf eine Duldung muss spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag bestehen
  • Mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet am Stichtag 31.10.2022 (d. h. Einreise bis spätestens zum 31.10.2017)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 oder mehr Tagessätzen (allgemeine Straftaten) bzw. 90 oder mehr Tagessätzen (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht) vorliegen
  • Keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit und dadurch Verhinderung der Abschiebung
Nicht notwendig sind die Erfüllung der Passpflicht und der Nachweis der Identität sowie die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
Kann das Erfordernis des mind. fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts nicht erfüllt werden, aber ist der Geduldete bis zum 31.12.2022 eingereist und bereits mind. 12 Monate beschäftigt?
Prüfen Sie, ob die Kriterien für eine Beschäftigungsduldung erfüllt werden.

Folgen der Erteilung des Chancen-Aufenthalts

  • sicherer Aufenthaltsstatus (die Duldung erlischt)
  • i. d. R. keine Wohnsitzauflage mehr
  • uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf Sozialleistungen (siehe Infoblatt der GGUA (pdf))
  • Familiennachzug nicht möglich

Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ins Bleiberecht

Aus dem Chancen-Aufenthalt kann nur in die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a oder 25b AufenthG gewechselt werden. Hierfür ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden können.

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen

  • Alter zum Antragszeitpunkt mind. 14 und höchstens 26 Jahre
  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 3 Jahren
  • erfolgreicher Schulbesuch seit mind. 3 Jahren oder Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses
  • Vorliegen einer positiven Integrationsprognose

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 6 Jahren (bzw. mind. 4 Jahren bei einer Haushaltsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern)
  • überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Deutschkenntnisse mind. Niveau A2
  • Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Versagensgründe: Verhinderung der Abschiebung durch Täuschung oder Falschangaben, Verurteilung wegen schwerer Straftaten, Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Infos


Dieser Artikel gibt – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Neuer Sprachflyer des NUiF

Kleines Wörterbuch für den Bereich Schweißen

Mit seinen Sprachflyern erleichtert das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) den Berufseinstieg für Geflüchtete und Zugewanderte.
Schweißarbeiten stellen hohe Anforderungen an Präzision und Fachwissen. Ein genaues Verständnis von Fachbegriffen und Arbeitsanweisungen ist unverzichtbar, um Materialien optimal vorzubereiten und die Schweißtechnik sicher und effizient anzuwenden. Für Mitarbeitende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte, die mit einer neuen Sprache und komplexen Arbeitsprozessen konfrontiert sind, kann dies eine besondere Herausforderung darstellen.
Das NUiF hat zusammen mit den SLV Bildungszentren und Traforce einen Vokalbelflyer entwickelt, der die wichtigsten Fachbegriffe der Schweißtechnik in mehreren Sprachen enthält: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch. Er wurde speziell darauf ausgerichtet, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung am Arbeitsplatz zu verbessern.
Themenbereiche sind:
  • Materialien und Gase
  • Schutzausrüstung und Sicherheit
  • Verfahren und Techniken
  • Arbeitsumgebung
  • Prozessparameter und Ausrüstung
  • Gebräuchliche Ausdrücke
Die kleinen Wörterbücher können beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge heruntergeladen oder als Papierflyer bestellt werden.
Das NUiF hat zahlreiche weitere Sprachflyer für die Bereiche Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Post und Zustellung, Kfz-Mechatroniker/-innen, Metallbau, Elektrobranche, Textilindustrie, Maler und Lackierer, Gebäudereinigung, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk, Pflege, Erziehungswesen erstellt. Sie finden sie auf der NUiF-Website.

Online-Test

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Berufsbildungskongress Jakobb

Umdenken zu Gunsten der beruflichen Bildung

Nicht Druck ausüben, sondern den richtigen Umgang mit Fehlern lernen – so sieht nach Ansicht des ehemaligen Nationaltorhüters Timo Hildebrand eine zeitgemäße Ausbildungsphilosophie aus. Hildebrand war einer der Gastredner beim Jahreskongress Berufliche Bildung (Jakobb) im IHK-Haus.
Seit fast zehn Jahren bringt der Berufsbildungskongress Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte und Schulträger mit führenden Expertinnen und Experten aus der Forschung, den Kammern, der Schule und Politik zusammen. Die IHK ist Partner seit der ersten Stunde. Das diesjährige Kongress-Motto war: „Zusammen wachsen – zusammen wirken: Routenplanung zur zukunftsfähigen Berufsausbildung“.
„Der Dialog ist wichtig, denn wir buhlen um die jungen Menschen“, verwies IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre in ihrer Begrüßungsrede auf die Wichtigkeit des Jakobb-Kongresses. Dr. Benny Pock, Geschäftsführer der Klett MEX GmbH; fügte hinzu, dass die duale Ausbildung zu wenig Lobby habe. Es gebe aber auch Positivbeispiele guter Zusammenarbeit in der Berufsorientierung, meinte Prof. Michael Heister, Abteilungsleiter beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung, in Bezug auf das diesjährige Motto.
Gesprächsrunde mit IHK-Hauptgeschäftsführerin Herre
Auch andere Aspekte wurden in der Begrüßungsrunde aufgegriffen. So müsse laut Thomas Speck, Landesvorsitzender Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg, die Selbstkompetenz der Berufsschülerinnen und -schüler im Vordergrund stehen, also zu erkennen, wo noch Bedarf ist, etwas zu lernen. Einen anderen Blickwinkel eröffnete noch der Geschäftsführer des Didacta Verbands e.V., Dr. Norbert Völker: „Die Geschwindigkeit, mit der die Unternehmen nach vorne gehen, muss in die berufliche Bildung gebracht werden.“
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, ist Schirmherrin des Kongresses und sprach ein Grußwort. Die duale Ausbildung sei eine Perspektive, die man jungen Menschen aufmachen müsse. Zudem betonte sie im Hinblick auf die Kooperation mit der IHK: „Die Zahlen zeigen, dass sich die Praktikumswochen gut herumgesprochen haben.“ Es sei eine tolle Chance, dass an fünf Tagen fünf verschiedene Unternehmen besucht werden können. Dass eine duale Ausbildung und der akademische Bildungsweg als gleichwertig angesehen werden, könne nicht per Gesetz oder Verordnung veranlasst werden, dafür müsse ein Umdenken stattfinden.
Celine Joergensen
Bei der Keynote von Celine Joergens, Senior Leader bei Microsoft, Bereiche New Work und Employee Transformation DE, ging es um Künstliche Intelligenz. Diese sei auch ein Treiber im Bereich duale Ausbildung. Der Anteil der Menschen, die bei ihrer Arbeit KI einsetzen, läge bei 75 Prozent. Sie ermutigte dazu, die Chancen des Einsatzes von KI zu sehen. Denn KI würde Einzug in jedes Geschäft und jede Industrie erlangen.
Im Gespräch mit Timo Hildebrand, dem ehemaligen Profifußballer, war das kontinuierliche Lernen im Fokus. In seiner Karriere als Torwart habe er gelernt, dass man Fehler schnell abhaken und sich mit einfachen Aktionen wieder Selbstvertrauen holen müsse. Das gelte nicht nur als Torwart, sondern auch in anderen Lebensbereichen, wie dem Beruf. Zudem betonte er, dass heutzutage mit reinem Druck ausüben nicht viel gewonnen werden könne. Im Gegenteil, laut Hildebrand solle man sich in der Ausbildung individuell mit den jungen Leuten auseinandersetzen. Hildebrand, mittlerweile Besitzer eines veganen Restaurants, sieht die Kommunikation als Schlüssel an, auch für Situationen, in denen Fehler unterlaufen.
Eine weitere Keynote beleuchtete Youtube als Bildungsplattform für junge Menschen. Mirko Drotschmann alias MrWissen2go erstellt seit 2012 Videos, hauptsächlich zum Thema Geschichte, mit denen sich Schülerinnen und Schüler informieren können. „Youtube ist für viele eine Art Bibliothek“, so Drotschmann. Er sehe diese Art der Bildung als Art Nachhilfemöglichkeit, die so in Anspruch genommen werden kann, wie es die Schülerinnen und Schüler brauchen. Drotschmann empfehle diese Art der Weiterbildung nicht zu ignorieren, sondern sie auch mal bewusst in den Unterricht einzubauen.


Studie: Fachkräftequalifizierung Automobilindustrie

Die Automobilindustrie steht weltweit vor tiefgreifenden Veränderungen. Das dafür notwendige qualifizierte Personal zu gewinnen und zu halten, ist eine der zentralen Aufgaben, um den sich wandelnden Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Innerbetriebliche Weiterbildung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die Studie der Landesagentur e-mobil BW und des Clusters Elektromobilität Süd-West stellt praxisnah dar, wie innerbetriebliche Fachkräftequalifizierung in der Automobilindustrie erfolgen kann. Es werden acht Unternehmensbeispiele zu Weiterbildungsprozessen, Umqualifizierungen und Wegen der Transferqualifizierung beschrieben. Zudem beleuchtet die Studie Herausforderungen der innerbetrieblichen Fachkräftequalifizierung und leitet daraus allgemeine Handlungsempfehlungen ab.
Damit ist die Publikation ein Ratgeber für große und kleine Unternehmen der Automobilbranche, die von Best-Practice-Beispielen und den Herausforderungen anderer lernen wollen.
Die Studie finden Sie zum Download auf der Website der e-mobil BW.
3. April 2025 - Jetzt mitmachen!

IHK-Aktion „Ich werde Chefin“ am Girls´Day

Ebenso wie es mehr Mädchen in MINT-Berufen braucht, braucht es auch mehr Unternehmerinnen und Frauen in Führungspositionen. Deshalb hat die IHK die bewährte Idee des Girls´Day, Mädchen für weiblich untypische Berufe zu begeistern, weiter entwickelt und organisiert zusätzlich die Aktion „Ich werde Chefin”.

Die Idee

Mit der Aktion will die IHK Schülerinnen dazu inspirieren, später eine Firma zu gründen oder zu leiten. Dafür lernen Schülerinnen ab der 8. Klasse Unternehmerinnen und Gründerinnen kennen, die ihnen die Idee der Selbstständigkeit und Führung nicht nur erklären, sondern sie auch dafür begeistern. Die teilnehmenden Chefinnen sind spannende Vorbilder, welche die Schülerinnen mit ihrer Begeisterung fürs Unternehmerinnentum anstecken.

Die Umsetzung

Unternehmerinnen aller Branchen, die sich beteiligen möchten, tragen ihr Angebot unter der Nennung „IHK-Girls´Day: Ich werde Chefin” gerne in das bundesweite Girls´Day-Portal www.girls-day.de ein und stellen sich dort vor.
Die Mädchen melden sich über das Bundesportal direkt für das Angebot an. Dort können Sie die Anmeldungen für Ihr Angebot bequem verwalten. Alle Teilnehmerinnen sind (subsidiär) über die Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day versichert (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Das Angebot sollte mindestens drei Stunden dauern und für zwei Mädchen ausgelegt sein, damit es im Girls´Day Radar veröffentlicht werden kann.
Die bundesweite IHK-Aktion basiert auf dem Best-Practice-Beispiel der IHK für München und Oberbayern. Unterstützt wird diese konzertierte Initiative von der DIHK und dem Netzwerk „Business Women IHK“.

Die Gestaltung

Für die praktische Vorbereitung des Girls´Day und die Betreuung der Schülerinnen bieten Ihnen folgende Fragen gute Impulse:
  • Wie wird man Unternehmerin?
  • Wie sieht der Alltag einer Chefin aus?
  • Welchen Rat geben Sie Schülerinnen mit auf den Weg?

Beispiele

Christine Laures, Ausbildungsleiterin der Netze BW GmbH, Esslingen

Die Netze BW steht für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Sie vernetzt Menschen und Unternehmen, macht die Nacht zum Tag und bringt Elektromobilität an jeden Ort. Sie ist für ihre Kommunen und ihre Einwohnerinnen und Einwohner da! An 365 Tagen im Jahr – auch in Notsituationen. Mit einer modernen und zukunftsorientierten Ausbildung leistet sie einen wichtigen Beitrag, um ihre Ziele zu erreichen.
Was bieten Sie den Schülerinnen an diesem Tag, um sie für eine Führungsposition zu begeistern?
  • 11:00-12:00 Uhr Kennenlernen
  • 12:00-12:45 Uhr Mittagspause
  • 12:45-13:30 Uhr Führung durch die Werkstätten
  • 13:30-15:30 Uhr Teilnahme am Girls Talk (Austauschrunde im Rahmen des Girls´ Days mit Frauen in MINT-Berufen)
Warum sind Sie gerne Chefin?
Ein Fokus liegt darauf, Menschen und ihr Potenzial zu erkennen, sie gezielt weiterzuentwickeln und ihre Stärken optimal einzusetzen – denn ein erfolgreiches Unternehmen basiert auf starken Teams. Unternehmerisches Denken und wirtschaftliche Weitsicht sind für mich selbstverständlich, genauso wie klare Strukturen und effiziente Prozesse. Ich treibe Dinge voran, bringe sie auf den richtigen Weg und sorge dafür, dass Visionen Realität werden. Besonders am Herzen liegt mir die Ausbildung – junge Menschen auf ihrem Weg in die Berufswelt zu begleiten, ist für uns eine echte Leidenschaft.

Beatrice Kiesel-Luik, Geschäftsführerin, KIESEL Bauchemie GmbH & Co. KG, Esslingen

Kiesel Bauchemie ist ein produzierendes Unternehmen in der Bauchemiebranche.Wir stellen Spachtelmassen und Dispersionsklebstoffe für die Verlegung von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie Feinmörtel für das Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Naturwerkstein her. Außerdem gehören Klebstoffe und weitere Werkstoffe für den sicheren Halt von Parkett zu unserem Angebot.Unser Leitspruch ist „Kiesel klebt am Bau“, denn das Kleben ist seit 1959 unsere Kernkompetenz. Ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für gemeinsame Erfolge im In- und Ausland.
Was bieten Sie den Schülerinnen an diesem Tag, um sie für die Selbstständigkeit zu begeistern?
  • Wir bieten den Schülerinnen an diesem Tag ein spannendes Programm:
  • Eine Führung durch das Unternehmen, insbesondere durch unsere Produktionshallen – die Schülerinnen können nachvollziehen, wie aus den angelieferten Rohstoffen hochwertige Klebstoffe und Spachtelmassen werden
  • Einblicke in die Arbeit unserer Qualitätsprüfung mit der Möglichkeit, den Kolleg:innen aktiv über die Schulter zu schauen und die wichtigsten Prüfprozesse kennenzulernen
  • Kennenlernen der Ausbildungsangebote im Hause Kiesel
  • Zusammenkunft und Fragemöglichkeit mit Mitarbeiter:innen, Azubis und der Chefin
Warum sind Sie gerne Chefin? Was macht das „Unternehmerin-Sein“ für Sie aus?
Bereits als Kind konnte ich erleben, was es bedeutet, eine Firma zu leiten und welche interessanten, abwechslungsreichen, aufregenden und auch stressigen Aspekte zu dieser Aufgabe gehören. Mein Vater hat mir hier ein gutes Beispiel gegeben. Mich hat das schon sehr früh fasziniert, denn gestalten, Impulse geben und Dinge vorantreiben, war und ist auch meine Leidenschaft. Deswegen habe ich bald entschieden: Ich möchte Chefin werden und unser Unternehmen in die Zukunft führen.Inzwischen kann ich sagen. „Unternehmerin-Sein“ ist für mich die schönste Aufgabe der Welt. Jeden Tag steht man neuen Herausforderungen gegenüber – und geht zufrieden ins Bett, wenn wieder eine optimale Lösung gefunden wurde. Besonders wichtig sind mir zwei Dinge: Der Umgang mit Menschen – seien es Kunden, Mitarbeiter:innen oder andere Weggefährten – und das Erkunden von neuen Wegen bei der Entwicklung und Präsentation von Produkten. Diese Aspekte runden für mich das Dasein als Chefin ab.

Girls’ Day allgemein

Weitere Informationen zum Girls´Day finden Sie auf der Seite der IHK zum Aktionstag am 3. April 2025.

Arbeitskreis Unternehmerinnen

Sie sind Unternehmerin mit Führungsverantwortung und haben Interesse, Teil des Arbeitskreises Unternehmerinnen zu werden? Dann sind Sie hier genau richtig.
IHK Region Stuttgart

Gemeinsam in die Zukunft: Die TÜFTLEREI fördert Technikbegeisterung

Kreative, neugierige und gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für eine starke Wirtschaft, innovative Unternehmen und den Fortschritt in Wirtschaft und Gesellschaft. Doch die Realität zeigt, dass gerade in den technischen Berufen an Nachwuchs fehlt. Der Schlüssel zur Bewältigung dieses Mangels liegt in der frühzeitigen Förderung technischer Kompetenzen – denn Begeisterung für Technik entsteht schon in der Kindheit!

In der TÜFTLEREI Neugier wecken, Begeisterung entfachen

Die Grundlagen für kreatives Denken und technische Neugier werden in jungen Jahren gelegt. Mit der ersten und neuen element-i Kinderwerkstatt „TÜFTLEREI“ für Kita- und Grundschulkinder schafft die element-i Bildungsstiftung hierfür den richtigen Raum: Kinder entdecken und forschen in Bereichen wie Holz, Metall, Elektro und Robotik. Sie entwickeln eigene Projekte und lernen spielerisch, was Technik möglich macht. Egal ob Mädchen oder Junge – Kinder lieben es, Neues zu entdecken und spannenden Fragen nachzugehen.

In der TÜFTLEREI haben alle Kinder dazu die Möglichkeit – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ganz im Sinne der Bildungsgerechtigkeit. Ziel ist es, nicht nur Talente zu fördern, sondern auch Kinder zu erreichen, die ansonsten weniger Zugang zu solchen Angeboten haben.

Erfolgreiche Partnerschaft: Kinder stärken, Unternehmen profitieren

Eine starke Zukunft braucht starke Partnerschaften. Ausbildungsbetriebe können z. B. durch Kooperationsprojekte aktiv dazu beitragen, junge Menschen für Technik zu begeistern. Ihre Auszubildenden können als Mentorinnen und Mentoren wirken und dabei nicht nur ihr Wissen, sondern auch ihre Leidenschaft für technische Themen weitergeben. Gleichzeitig entstehen durch solche Kooperationen wertvolle Verbindungen zwischen den Generationen, die langfristig die Basis für einen stabilen Fachkräftenachwuchs schaffen.

Sie haben Interesse an mehr Informationen an einer Zusammenarbeit? Dann wenden Sie sich direkt an meike.betz-seelhammer@element-i-bildungsstiftung.de.
Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb

Auch (schwer)behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Viele Unternehmen schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit dieser Fachkräfte.

Rechtliche Hinweise

Schwerbehinderten Menschen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Wir informieren Sie, was bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten ist.

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, eine angepasste Fachpraktiker-Ausbildung zu absolvieren. Außerdem können sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen erhalten.

Wichtige Anlaufstellen

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Inklusions- und Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Inklusions- und Integrationsfachdienste (IFD).
Eine Lotsenfunktion übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind in Baden-Württemberg bei den Inklusions- und Integrationsfachdiensten angesiedelt.
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Praktikum zur Eignungsabklärung
  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520
  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe
  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform Inklusion gelingt! bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Die Seite Inklusion am Arbeitsplatz des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Preisträgerfeier 2024

Große Bühne für die besten Auszubildenden

Einige der ausgezeichneten Azubis
„Wir freuen uns mit Ihnen über Ihre herausragenden Leistungen“, sagte IHK-Vizepräsident Dr. Thorsten Pilgrim bei der Ehrung der 93 jahrgangsbesten Auszubildenden aus dem Stadtgebiet im Stuttgarter IHK-Haus, von denen die meisten persönlich anwesend waren. „Nicht alle von Ihnen werden in zehn Jahren noch im gleichen Beruf arbeiten, aber ich kann Ihnen sicher sagen, dass jeder und jede mit einer guten Ausbildung auch dann noch gefragt sein wird.“ Pilgrim und der Moderator des Abends, Claudius Audick, Leiter des Referats Berufliche Fortbildung der IHK Region Stuttgart, überreichten den Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden und Preise. Außerdem wurden die 20 besten Absolventinnen und Absolventen der IHK-Weiterbildung geehrt.
Rund 360 Gäste, darunter Familienangehörige der Jugendlichen sowie Vertreter ihrer Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen, nahmen an der feierlichen Preisverleihung im Haus der IHK in Stuttgart teil. „Die großartigen Abschlussergebnisse können ein Ansporn und Vorbild für alle sein, die gerade eine Berufsausbildung machen oder diese anstreben. Junge Menschen, die sich für eine Ausbildung entscheiden, sind die Zukunft unserer Wirtschaft und tragen maßgeblich zu Innovation und Wachstum bei,“ sagte Pilgrim.
Sechs Auszubildende aus der Region Stuttgart haben so gute Noten erzielt, dass sie zu den bundesweit Besten in ihren Berufen zählen. Sie wurden zusätzlich mit einem hollywoodreifen Stern auf dem „IHK-Walk-of-Fame“ vor dem IHK-Haus geehrt.
Bundesbeste aus der Region Stuttgart

Andreas Haux, Werkzeugmechaniker, Gebrüder Märklin & Cie. GmbH, Gewerbliche Berufs- und Fachschule Göppingen
Markus Kazmaier, Sattler, (Fachrichtung Fahrzeugsattlerei), Recaro Automotive GmbH, Kirchheim unter Teck, Kerschensteiner Gewerbliche Schule
Thomas Riesch, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik), Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart, Robert-Bosch-Schule, Stuttgart
Fabian Walz, Textillaborant, Hohenstein Textile Testing Institute GmbH & Co. KG, Bönnigheim, GBS Schopfheim
Elsa Wenzel, Textil- und Modenäherin, Ferd. Hauber GmbH, Nürtingen, Gewerbliche Schule Metzingen
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen – keine Angabe
Vier weitere junge Leute dürfen 2025 mit einer Förderung der IHK-Jubiläumsstiftung von jeweils 6000 Euro im Gepäck ins Ausland aufbrechen. Dort arbeiten die Vier in außereuropäischen und europäischen Ländern ihrer Wahl.
Stipendiaten der IHK-Jubiläumsstiftung

Marcella Anggraini (Köchin), Leon Döbler (Versicherungskaufmann), Linda Groß (Mediengestalterin Digital und Print), Paul Krahl (Anlagenmechaniker)
Der Fachkräftemangel, so Vizepräsident Pilgrim, bleibe trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten eines der gravierendsten Probleme für die Unternehmen in der Region. Die duale Ausbildung biete den Auszubildenden daher große Chancen, ihre Fähigkeiten und Talente in der Praxis zu entfalten. Das scheint auch in den Köpfen der Jugendlichen angekommen zu sein. Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 31. Oktober 2024 verzeichnete die IHK Region Stuttgart ein Plus von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 9340 neue Verträge eingetragen, im Vorjahr waren es 9130.
Bei der Preisträgerfeier der IHK sorgte die Big Band des Gymnasiums Plochingen für den festlichen musikalischen Rahmen. Anton Lebersorger, der vom Feinschmeckermagazin Falstaff als bester Nachwuchskoch in der Kategorie Gemüse ausgezeichnet wurde, zeigte bei einem „Show-Cooking“ auf der Bühne, wie man vegetarische Leckerbissen zaubert. Dabei sprach er mit Claudius Audick von der Ausbildungsberatung der IHK über die Möglichkeiten einer Karriere mit Lehre.
Berufsorientierung

Girls'Day & Boys'Day am 3. April 2025

Der Girls'Day und Boys'Day sind keine gewöhnlichen Berufsorientierungstage. An diesem Tag sollen Mädchen und Jungen Berufe kennenlernen, in denen der Anteil von Frauen bzw. Männern noch bei weniger als 40 Prozent liegt.

Girls'Day

Beim Girls'Day bietet sich die Chance mehr Mädchen für MINT-Ausbildungsberufe zu begeistern und den benötigten Nachwuchs zu sichern! An diesem Tag stehen Berufe im Fokus, in denen der Anteil weiblicher Auszubildender unter 40 Prozent liegt.
Am Girls'Day lernen Mädchen technische Berufe kennen und können sich ausprobieren. Eine Liste der möglichen Berufe ist auf der Seite des Girls´Day zu finden. Die IHK unterstützt den Aktionstag. Fast 40 Prozent der Unternehmen erhalten später Bewerbungen von ehemaligen Girls'Day-Teilnehmerinnen.

Boys'Day

Auch die Jungs sollen für untypische Berufe begeistert werden. Dies ist am Boys'Day möglich, der ebenfalls am 3. April 2025 stattfindet. Neben den sozialen Berufen, können Sie mit Ausbildungsberufen aus den Bereichen Hotel- und Gaststätten, sowie einigen kaufmännischen Berufen beim Boys'Day teilnehmen. Informationen zu den möglichen Berufen und zur Teilnahme finden Sie auf der Seite des Boys´Day.

Ihr Girls'Day & Boys'Day-Angebot - so planen Sie einen erfolgreichen Aktionstag

Sie haben bereits entschieden, bei dem Aktionstag mitzumachen, sind aber noch unsicher, wie Sie den Tag gestalten können? Dann sind Sie bei den Workshops der bundeweiten Koordinierungsstelle genau richtig. Sie erhalten Tipps und Tricks, wie Sie ein gutes Girls'Day/ Boys'Day-Angebot konzipieren können. Zudem erhalten Sie gute Beispiele von den vergangenen Aktionstagen und bekommen die Möglichkeit, sich mit anderen Unternehmen und Institutionen auszutauschen.
Digitale Inforeihe:
Alle Workshops der bundesweiten Koordinierungsstelle finden Sie auf der Website des Girls'Days.

IHK-Girls'Day: „Ich werde Chefin“

Die IHK unterstützt beim diesjährigen Girls’ Day auch die Aktion „Ich werde Chefin“. Ziel ist es, Schülerinnen dazu zu inspirieren, später eine Firma zu gründen oder zu leiten. Unternehmerinnen und Gründerinnen erklären den zukünftigen Chefinnen die Idee der Selbstständigkeit und begeistern sie dafür.

Elternabend zum Girls'Day

Anlässlich des Girls’Day veranstaltet die Landesinitiative „Frauen in MINT-Berufen“ gemeinsam mit den Bündnispartnern am 3. April ab 18 Uhr einen digitalen Elternabend zum Thema „Chancen in MINT-Berufen“.
Folgende Inhalte sind vorgesehen:
• Hilfestellungen zur Berufswahl
• Gespräch mit weiblichen MINT-Fachkräften
• Antworten auf Fragen der Teilnehmenden
• Links, Tipps und Kontakte
Anmeldung:
Über den nachfolgenden Link können Sie an der Veranstaltung teilnehmen.


Neuer Leitfaden von „Erfolgsfaktor Familie“

Väter und Vereinbarkeit

Das Netzwerksbüro „Erfolgsfaktor Familie“ hat einen neuen Leitfaden „Väter und Vereinbarkeit – Leitfaden für eine väterorientierte Personalpolitik“ herausgebracht. Er macht deutlich, dass sich Väter mehr Flexibilität wünschen und dafür mitunter bereit sind, den Arbeitgeber zu wechseln. Zeit für Unternehmen, sich mit den Vereinbarkeitswünschen von Vätern zu befassen. Ergänzt wird die Broschüre durch zwei „Branchenservices Väterfreundlichkeit für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der IT-Branche.

Väter und Vereinbarkeit – Leitfaden für eine väterorientierte Personalpolitik

Die Broschüre Väter und Vereinbarkeit – Leitfaden für eine väterorientierte Personalpolitik (pdf) zeigt, dass Väter heute mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, sich stärker an der Kindererziehung beteiligen und die Familienarbeit partnerschaftlicher aufteilen möchten. Vereinbarkeitsangebote wie Teilzeit oder Homeoffice spielen bei der Jobwahl daher eine größer werdende Rolle. Der neu aufgelegte und aktualisierte Leitfaden soll Unternehmen bei der Kommunikation mit den Vätern unterstützen.

Aus dem Inhalt

  1. Faktencheck
    Checkliste: So gestalten Sie eine väterbewusste Personalpolitik
  2. Arbeitszeit und Familienzeit
    Checkliste: So stärken Sie Väter mit Führungsverantwortung
  3. Elterngeld
    Checkliste: So machen Sie die Elternzeit und das Elterngeld zum Erfolgsmodell
  4. Vertrauenskultur und Ergebnisorientierung
    Checkliste: So bauen Sie eine Vertrauenskultur auf
  5. Kommunikation
    Checkliste: So sprechen Sie Ihre Väter aktiv an
  6. Väternetzwerke und was Unternehmen für Väter tun können
    Checkliste: Väternetzwerke passen gut in Unternehmen mit einer Väter unterstützenden Kultur
Daneben enthält die Broschüre für jedes Themengebiet Interviews mit Expertinnen und Experten, gute Beispiele aus Unternehmen sowie Infografiken.
Mit der ergänzenden „Väterpost“ sollen den Arbeitgebern konkrete Ideen an die Hand gegeben werden, wie sie aktiv auf Väter im Unternehmen zugehen können. Sie können die Vorlagen auf der Seite des Netzwerksbüros „Erfolgsfaktor Familie“ herunterladen.

Branchenservices Väterfreundlichkeit – Leitfäden für den Maschinen- und Anlagenbau sowie die IT-Branche

Väterfreundlichkeit lohnt sich besonders für männerdominierte Branchen. Zwei Leitfäden für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der IT-Branche bieten Daten, Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Praxisbeispiele aus Unternehmen.

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ ist eine Initiative des Bundesfamilienministeriums, der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften sowie weiterer Branchen- und Fachverbände. Es setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und hat sich zum Ziel gesetzt, eine familienbewusste Arbeitswelt voranzutreiben. Dazu gehört das gleichnamige Netzwerk als zentrale Plattform für Unternehmen in Deutschland, die sich für familienbewusste Personalpolitik interessieren oder bereits engagieren. Das Netzwerk ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und wird von beiden Institutionen gefördert.


Magazin Wirtschaft

Aus Teilzeit mach Vollzeit

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) möchten viele Teilzeitkräfte ihre Wochenarbeitszeit aufstocken. Mit entsprechenden Maßnahmen könnte das Arbeitsvolumen um das Äquivalent von 420.000 Vollzeitstellen wachsen – eine attraktive Option für Unternehmen, die qualifiziertes Personal suchen, ohne hohe Rekrutierungskosten zu tragen.

Vorteile einer internen Aufstockung: Kosten sparen und Risiko minimieren

Die Erhöhung der Arbeitszeit bestehender Mitarbeiter spart Onboarding-Kosten und minimiert das Risiko von Fehleinstellungen. Zudem haben Sie den Vorteil, dass diese Mitarbeiter bereits mit den Unternehmensprozessen vertraut sind. Eine Maßnahme, die wirtschaftlich sinnvoll ist und Mitarbeiterbindung stärkt.

Mehr Arbeitszeit ermöglichen: So motivieren Sie Ihre Belegschaft

Eine transparente Kommunikation ist entscheidend, wenn Sie Teilzeitkräfte zur Aufstockung motivieren möchten. Zeigen Sie klar, dass Mehrarbeit erwünscht ist, ohne Teilzeitarbeit zu entwerten. Identifizieren Sie in regelmäßigen Gesprächen potenzielle Hürden und Unterstützungsbedarf, um Interessierten den Weg zu erleichtern.

Diese Unterstützungsangebote können helfen

  1. Schulungen und Fortbildungen für effizienteres Arbeiten: Fördern Sie Ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen, die ihnen helfen, ihre Aufgaben effektiver zu organisieren – zum Beispiel durch Schulungen zu Zeitmanagement und Produktivität.
  2. Kinderbetreuung als Voraussetzung für Mehrarbeit: Unterstützen Sie Mitarbeiter mit Betreuungspflichten, etwa durch finanzielle Zuschüsse oder die Vermittlung von Betreuungseinrichtungen. Jede vierte Teilzeitkraft nennt Kinderbetreuung als Grund für die reduzierte Arbeitszeit. Das ist allerdings ein Problem, das sich „auswächst“. Besprechen Sie darum in regelmäßigen Abständen mit Eltern, ob die älter werdenden Kinder inzwischen weniger Betreuung brauchen.
  3. Angebote zur Unterstützung bei Pflegeverpflichtungen: Solche und ­weitere persönliche und ­familiäre Verpflichtungen hindern 16,6 Prozent der Teilzeitbeschäftigten an Mehrarbeit. Mit flexiblen Lösungen wie Pflegeberatung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, ermöglichen Sie vielen Teilzeitkräften, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Bieten Sie also Informationen und Ressourcen an, wenn pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind. Als Arbeitgeber können Sie neben der Vermittlung und Koordination von Pflegediensten auch praktische Unterstützung wie Kantinenessen zum Mitnehmen oder einen Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten.
  4. Flexible Arbeitszeiten für mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Flexiblere Arbeitszeiten, wie ein früherer oder späterer Arbeitsbeginn, erleichtern die Vereinbarkeit und schaffen Raum für eine höhere Wochenarbeitszeit.
  5. Mit Homeoffice Pendelzeiten reduzieren und Arbeitszeit optimieren: Die Möglichkeit, remote zu arbeiten, schafft Zeitersparnis und erleichtert vielen Mitarbeitenden die Aufstockung ihrer Arbeitszeit.

Fortlaufende Optimierung: Unterstützungsmaßnahmen an die Bedürfnisse anpassen

Überprüfen Sie regelmäßig, wie effektiv Ihre flexiblen Arbeitszeitmodelle und Unterstützungsangebote sind, und passen Sie sie bei Bedarf an die sich verändernden Bedürfnisse der Mitarbeitenden an.

Kofa Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung, www.kofa.de
Regelungen des FEG 2.0

Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von internationalen Fachkräften. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), bietet aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden 2023 beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann allerdings keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp: IHK-Seminare zum FEG 2.0

Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung und Erhöhung des Kontingents sowie durch die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 48.300 Euro) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 45,3 Prozent (2025: 43.759,80 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern ist die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer hat sich nichts geändert. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt in Höhe von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 43.470 Euro) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:
Laut BA wird pro Kalenderjahr ein Kontingent in Höhe von 25.000 festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder nach der Berufserfahrenen-Regelung 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Besondere Geschichte

Fachkräfte aus der Kita

Für tausende Ausbildungsplätze haben die Unternehmen im Land auch in diesem Jahr keine geeigneten Bewerber gefunden. Besonders groß ist der Mangel in den gewerblich-technischen Berufen. Anpacken ist für viele nicht mehr selbstverständlich, berichten Ausbilder: Schüler, die sich für ein Praktikum in diesen Berufen entscheiden, tun sich manchmal schwer im Umgang mit den einfachsten Werkzeugen.
Mädchen arbeitet in der Kinderwerkstatt
„Kinder haben heute viel zuwenig Gelegenheit, ihre handwerklichen und technischen Fähigkeiten spielerisch zu entwickeln“, sagt Meike Betz-Seelhammer, Leiterin der Element-i-Bildungsstiftung in Stuttgart. Dem möchten die Stiftung und ihr Trägerunternehmen Konzept-e, das im Südwesten unter anderem 46 Kitas und Betriebskindergärten betreibt, gerne abhelfen – mit der Kinderwerkstatt „Tüftlerei“, die am 28. November in Stuttgart feierlich eröffnet wird. Ab da stehen die angemieteten Räume in Stuttgart-Vaihingen allen Kitas, Kindergärten und auch Schulen offen, die ihre Kinder hämmern, sägen oder schrauben lassen möchten, sei es regelmäßig, für einige Wochen oder auch nur an einzelnen Tagen. Bewusst richtet sich das Angebot nicht direkt an Eltern, sondern an Betreuungseinrichtungen, erklärt Betz-Seelhammer: „So erreichen wir auch die Kinder, deren Eltern nicht ohnehin schon auf optimale Förderung achten.“ Deswegen finden die Besuche in der „Tüftlerei“ auch während der regulären Betreuungszeit statt.
Mit ihrem Angebot will die Stiftung vor allem Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren erreichen, die vor der Einschulung stehen. „Interesse und Begeisterung für Technik und Tüfteln lässt sich in diesem Alter am besten wecken“, sagt Betz-Seelhammer. „Damit werden zugleich auch Weichen gestellt, denn die technischen Berufe bieten die besten Aufsstiegschancen.“ Darüber hinaus soll die „Tüftlerei“ aber auch Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahre offenstehen.
Die Kinderwerkstatt ist 200 Quadratmeter groß und besteht aus zwei Teilen: Im „rustikalen“ Bereich geht es mit Hammer, Schere, Säge und Pinsel zur Sache. Hier werden Kulissen für ein Kindertheater gebaut oder Vogelhäuschen gebastelt. Wie man eine Glühbirne zum Leuchten bringt oder wie einfache elektronische Musikinstrumente funktionieren, dürfen die Kinder im „staubfreien“ Teil ausprobieren.
Wir erreichen auch die Kinder, deren Eltern nicht ohnehin schon auf optimale Förderung achten
Welchen Spaß Kinder daran haben, aus Holz, Papier, Metall und Kunststoff Dinge zu basteln, die funktionieren, haben die Erzieherinnen von Element-i während einer zweimonatigen Pilotphase mit zwei Kitas und einer Grundschule erleben dürfen, die die Werkstatt jeweils einen Tag in der Woche besuchen. Die Idee wurde aus dem „Tüftler- und Forscherinnentag“ geboren, den die Stiftung seit langem einmal im Jahr anbietet. An diesen Tagen besuchen Kinder Unternehmen, um die Welt der Technik, Entwicklung und Produktion kennenzulernen.
Für die teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen ist das Angebot kostenlos. Finanziert wird das Projekt anfangs durch Unternehmen des Element-i-Firmennetzwerks, zudem wurden auf einer Benefizveranstaltung 30.000 Euro für die Grundausstattung gesammelt. Das reicht auf Dauer aber nicht aus. „Mit dem Personal, das uns aktuell zur Verfügung steht, können wir zwei Tage in der Woche anbieten“, sagt Meike Betz-Seelhammer. Die Stiftungsleiterin hofft jedoch, das Team weiter ausbauen zu können. Neben ehrenamtlicher Mitarbeit sind deshalb Spenden weiterer Unternehmen willkommen – auch in Form von Material: „In jedem Unternehmen fallen Reste an, die entsorgt werden müssen, in der Kinderwerkstatt aber noch gut zu gebrauchen sind.“
Gut vorstellen kann sich die Stiftungsleiterin auch, dass Firmen ihre Auszubildenden in die „Tüftlerei“ schicken, um die Kinder anzuleiten. Beim „Tüftler- und Forscherinnentag“ habe sich das bewährt. „Die Azubis übernehmen damit eine Vorbildrolle und zeigen den Kindern, dass man aus der Begeisterung für Technik und Tüfteln einen Beruf machen kann.“ So werden die Weichen für künftige Fachkräfte buchstäblich im Kindergarten gestellt.
Magazin Wirtschaft

Mit KI-Fortbildungen auf ein neues Level

Nach zwei erfolgreichen Durchgängen erfreut sich die Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ weiter steigender Beliebtheit bei Azubis und Unternehmen.
Doch jetzt geht es weiter! Als bislang ­erste Institution in Deutschland bietet das IHK-Bildungshaus in Grunbach ab ­November nun auch für Fach- und ­Führungs­kräfte Online-Kurse an, die auf zwei neue Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6).

KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6) sind bundesweit anerkannt

Der besondere Vorteil dieser Abschlüsse liegt in ihrer bundesweiten Anerkennung als hoheitliche Abschlüsse auf Basis der DQR-Niveaus. Dieses garantiert eine hohe Qualität und breite Akzeptanz der erworbenen Kompetenzen.
DQR steht für Deutsche Qualifikationsrahmen und ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Stufe 5 steht dabei für Berufsspezialisten wie Fachberater oder Servicetechniker. Stufe 6 sind die staatlich geprüften Fachwirte, Techniker oder Meister. Sie stehen auf demselben Niveau wie Studierte mit Bachelorabschluss.

Die neuen KI-Fortbildungen bauen aufeinander auf

Die neuen Lehrgänge bauen auf der bereits etablierten Zusatzqualifikation auf und umfassen 440 Stunden (DQR 5) beziehungsweise 1.250 Stunden (DQR 6).
Die Lehrgänge sind modular aufeinander aufgebaut, so dass die Teilnehmer nicht den gesamten Lehrgang bis zum DQR-Niveau 6 durchlaufen müssen, sondern auch schrittweise höhere Qualifikationen erwerben können, da die Inhalte ­einer Niveaustufe auf die nächsthöhere angerechnet werden können. Das reduziert die Lernzeit und teilweise auch den Prüfungsumfang.

Beim Lernen helfen adaptive Software und Gaming-Elemente

Wie bei der Zusatzqualifikation ermöglicht der Einsatz adaptiver Lernsoftware auch für die Fortbildungen individuelle Lernwege. Gamification-Elemente ­sowie ein Chatbot unterstützen dabei die interaktive Lerngestaltung.

Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5)

Die Fortbildung zum Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen ist vor ­allem auf Fachkräfte ausgerichtet. In dieser Fortbildung werden insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von KI-Modellen
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und Projekten
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte
  • Zukunftskompetenzen
Absolventen dieses Levels sind in der Lage, KI-Prozesse im Unternehmen zu identifizieren, verschiedene KI-Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten fundiert zu beurteilen sowie Veränderungs­prozesse zu koordinieren und mitzu­gestalten.
Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen

„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ für Personen inFührungsfunktion

Der darauf aufbauende Abschluss ­„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ richtet sich vorrangig an Personen, die Führungs- beziehungsweise Entscheidungsfunktionen im Bereich künstliche Intelligenz anstreben.
Zusätzlich zu den Inhalten der ersten Fortbildungsstufe werden hier folgende Bereiche vertieft:
  • Überwachung, Leitung und Analyse von Veränderungsprozessen und ­Projekten
  • Digitales Innovations- und Transformationsmanagement
  • Bewertung ökonomischer Aspekte
  • Sicherstellung rechtlicher Rahmen­bedingungen – auch hinsichtlich EU-Regelungen
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Dieser Abschluss befähigt die Absolventen, über KI-Projekte und deren Einsatz im Unternehmen zu entscheiden, diese selbstständig durchzuführen und interdisziplinäre Teams bei der Implementierung von KI in Unternehmensprozessen zu leiten.

Zertifikatslehrgang „KI und maschinelles Lernen“ als Basis weiterhin im Angebot

Für Fachkräfte oder dual Studierende oder einfach Interessierte, die sich einen allgemeinen Überblick über KI verschaffen wollen, ohne eine vollständige Fortbildung anzustreben, wurde auf viel­fachen Wunsch aus der Wirtschaft die Zusatzqualifikation als Zertifikatslehrgang weiterentwickelt.
Mit diesen breitgefächerten Lehrgangsvarianten gibt es nun für alle Beschäftigtengruppen ein Angebot, um zukunftsweisende Kompetenzen im Bereich KI und maschinellem Lernen zu erwerben – und für Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu wappnen.

IHK-Infos zu den KI-Fortbildungen

  • Zusatzqualifikation für Auszubildende: Claudia ­Achtenhagen Telefon 0711/2005-1509 oder claudia.achtenhagen@stuttgart.ihk.de
  • Grundlagenzertifikate für Fachkräfte oder dual Studierende und Fortbildungsabschlüsse auf den DQR-Stufen 5 und 6 für Fach- und Führungskräfte: Bettina Bosch, Telefon 07151/7095-8817, bettina.bosch@stuttgart.ihk.de
  • Sollten Sie als Bildungsträger daran interessiert sein, ebenfalls entsprechende Kurse anzubieten, wenden Sie sich an ­Claudia Achtenhagen
Dr. Claudia Achtenhagen, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Vom digitalen Ausbildungsvertrag über Prompten für Azubis bis zu Tipps gegen extremistische Äußerungen: Alles zum Thema Ausbildung finden Sie kompakt im IHK-Sonderheft Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 6510 KB)

Ausbildung erfolgreich starten

Ausbildungsbeginn – Tipps für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Die erste Woche in der dualen Ausbildung ist ein aufregender, aber auch bedeutsamer Schritt im Leben eines jungen Menschen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diesem Neuanfang die nötige Aufmerksamkeit schenken, um eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen.
Eine Ausbildung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Der reguläre Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.
Bei einem abweichenden Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der zuständigen Ausbildungsberatung gehalten werden.
Ideen und Tipps wie Sie erfolgreich in eine Ausbildung starten:

Einführung und Orientierung

  • Informieren Sie die einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Ausbildungsstart.
  • Planen Sie den 1. Tag/die 1. Woche für den bzw. die neuen Auszubildenden.
  • Stellen Sie sicher, dass dem Azubi das Unternehmen, die Mitarbeiter und grundlegende Abläufe vorgestellt werden. Eine Führung durch das Unternehmen kann ebenfalls sehr hilfreich sein.
  • Nutzen Sie Ihren betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage Sachliche und Zeitliche Gliederung), so haben Sie und Ihr Auszubildender auch einen guten Überblick wann der Auszubildende wo eingesetzt ist.
Als aktivierender Auftakt für neue Auszubildende sind unsere Einführungsseminare für die Ausbildungsbetriebe ideal. Das Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bietet hier für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende verschiedene Einführungsseminare an.

Einführungsgespräch

Klären Sie Erwartungen, Ziele und eventuelle Ängste sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Führen eines Berichtsheftes.

Ansprechpartner benennen

Jeder Auszubildende sollte einen festen Ansprechpartner haben, an den er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann.

Ausbildungsmaterial

Stellen Sie sicher, dass der Auszubildende alle erforderlichen Materialen (zum Beispiel Werkzeuge, Laptop etc.) erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Feedback

Dem Auszubildenden soll durch konstruktives Feedback die Möglichkeit gegeben werden, aus Fehlern zu lernen und seine individuellen Stärken noch bewusster einzusetzen. Darüber hinaus bietet das Beurteilungsgespräch dem Auszubildenden Gelegenheit zu der Beurteilung Stellung zu nehmen bzw. Fragen zu stellen.

Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in seinem Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder www.leando.de ein Online-Angebot für Ausbildungs- und Prüfungspersonal veröffentlicht. Der Online-Leitfaden soll ausbildenden Fachkräften Hinweise und Impulse für den Umgang mit Auszubildenden geben und Lernprozesse erleichtern. Er gibt anschauliche Anregungen zum Ausbildungsalltag und gibt gute Beispiele, wie auch schwierige Situationen gemeistert werden können.

Und sollte es doch mal nicht rund laufen, bieten unsere Ausbildungsbegeleiter Unterstützung zur Klärung der Situation, bei Konflikten, Problemen in der Berufsschule oder persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten mit Auszubildenden, wenn die Ausbildung von einem Abbruch bedroht ist.
Gastkommentar

Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis

Beleidigungen, politisch extreme Ansichten, Interna aus dem Arbeitsleben und manch anderes, was früher allenfalls im Familien- oder Freundeskreis geäußert wurde, wird heute bedenkenlos auf Facebook und Co. verbreitet. Unternehmen müssen überlegen, wie sie damit umgehen.
Prof. Arnd Diringer
Klar ist: Was ein Mitarbeiter öffentlich äußert, geht den Arbeitgeber generell nichts an, wenn kein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Anders ist das nur im öffentlichen Dienst und in Tendenzunternehmen, bei denen politische, religiöse oder ähnliche Ziele den Geschäftszweck bilden.
Klar ist aber auch: Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für alles. Beleidigungen des Arbeitgebers, von Vorgesetzten und Kollegen können eine Kündigung rechtfertigen. Das gilt ebenso für Schmähkritik und Verleumdungen.
Arbeitnehmer dürfen allerdings, wie das Bundesarbeitsgericht betont, Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich dabei auch überspitzt oder polemisch äußern. Insofern sind zwar auch die (Grund-)Rechte des Arbeitgebers zu beachten. Der Meinungsfreiheit als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ (Bundesverfassungsgericht) kommt indes bei der Abwägung ein besonderes Gewicht zu.
Was also sollen Unternehmen in Konfliktsituationen tun? Das Gleiche wie so oft: Vor dem Arbeitsrechtler erst einmal den Personaler holen. Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Geld und Nerven, der Ausgang ist häufig ungewiss. Gespräche sind in vielen Fällen zielführender. Ein Posting ist schnell geschrieben. Es ist noch schneller gelöscht.
Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht, Hochschule Ludwigsburg
Magazin Wirtschaft

So werden Sie Sachverständiger oder Sachverständige

Die Welt wird immer komplizierter. In fast allen Bereichen braucht man heute Spezial­kenntnisse, um etwas beurteilen und bewerten zu können: Solche Sachverständige sind nicht nur in der Wirtschaft gefragt, sondern auch bei Gericht.
Zwar ist der Begriff „Sachverständiger” in Deutschland nicht geschützt, doch es gibt eine Hierarchie der Qualifikationen. Auf der höchsten Stufe steht die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dieses Siegel zu verleihen, ist unter anderem Aufgabe der IHKs. So sind aktuell in der IHK Region Stuttgart 234 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt.

Das muss man mitbringen, um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden

Falls Sie selber über besonderen Sachverstand verfügen, bietet Ihnen unsere IHK die Möglichkeit, sich in mehr als 250 Sachgebieten zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen zu lassen. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Vereidigung. Alternativ können Sie das Mentoren­programm des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen, um von erfahrenen Profis zu lernen.
Die wichtigste Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Sie deutlich überdurchschnitt­liche Fachkenntnisse und Erfahrung in ­Ihrem Sachgebiet mitbringen, selbst in dessen Randbereichen. Dazu kommen noch persönliche Voraussetzungen, vor allem die Unparteilichkeit.
Ihre Ausbildung spielt hingegen keine Rolle. Als Autodidakt können Sie diesen Weg genauso gehen wie als promovierter Ingenieur. Auch das Alter ist nicht relevant.

So läuft die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ihre fachliche Eignung können Sie durch Zeugnisse, Zertifikate von Fortbildungen und insbesondere durch bereits erstellte Gutachten nachweisen. Die persönliche Eignung wird unter anderem anhand Ihrer wirtschaftlichen Situation und eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft. Es ist wichtig, potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit ausschließen zu können.
Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. In der IHK Region Stuttgart gibt es sie für zahl­reiche Sachgebieten, von A wie Aufzug über viele Themen rund um Immobilien und Gebäude oder die Bewertung von KMU bis zu T wie Trinkwasserhygiene. Gehört Ihr Sachgebiete nicht dazu, stehen die IHK-Fachgremien im gesamten Bundesgebiet bereit.
Die Überprüfung umfasst die Bewertung der eingereichten Gutachten und eine mündliche Überprüfung. Je nach Fachgebiet kommt noch eine schriftliche oder eine praktische Prüfung dazu.

Sachverständige werden bundesweit nachgefragt

Nach der Bestellung werden Sie im ­bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet. Das verschafft Ihnen Sichtbarkeit bei potenziellen Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und Unternehmen, aber auch bei Privatpersonen. Gemäß der Zivil­prozessordnung (ZPO) sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zudem in Gerichtsverfahren zu bevorzugen.
Die Erstbestellung als Sachverständiger kostet derzeit circa 800 Euro. Die Überprüfung durch das Fachgremium ver­ursacht – abhängig vom Gebiet – zusätzliche Kosten von 500 bis 3.000 Euro. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums. In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.
Wenn Sie also in ihrem Fachgebiet über besondere Expertise verfügen, bietet die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, ihren beruflichen Horizont zu erweitern und einen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Es ist eine Investition in die Zukunft, die sich auszahlt.
Interesse geweckt??? Möchten Sie selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden? Dann wenden Sie sich an unseren Autor und Leiter Sachverständigenwesen.

Tim Stern, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt
Magazin Wirtschaft

Authentizität ist Trumpf

„Wenn ein junger Mann ein Mädchen kennengelernt hat und ihr sagt, was für ein großartiger Kerl er ist, so ist das ­Reklame. Wenn er ihr sagt, wie reizend sie aussieht, so ist das Werbung. Aber wenn das Mädchen sich für ihn entscheidet, weil sie von anderen gehört hat, was für ein feiner Kerl er wäre, dann ist das Public Relations.“

LinkedIn für Recruiting als auch um den Verkauf und Brand-Awareness

Was Bankier Alwin Münchmeyer für das Liebesleben postulierte, das funktioniert auch im zweiten großen Lebensbereich, der Arbeit. Davon sind zumindest Kevin Scheuing und Björn Steiner überzeugt. Ihre Firma Reputable People will deshalb Arbeitnehmer zu Corporate Influencern schulen, die auf ihrem LinkedIn-Auftritt positive Einblicke in ihren Arbeitsalltag geben. Profitieren soll davon das Dreieck aus HR, Vertrieb und Marketing, denn es geht sowohl ums Recruiting als auch um den Verkauf und die „Brand-Awareness“.

Gekaufte Influencer sind nicht authentisch

„Viele kaufen teure Influencer, um das zu erreichen. Das funktioniert aber nicht, weil es nicht authentisch ist und man sowieso schon von inhaltsleerem Content überflutet wird“, sagt Steiner. Die Gründer haben darum ein Programm entwickelt, mit dem Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, bei LinkedIn „das Unternehmen glänzen zu lassen“, wie Scheuing es formuliert. Das sei nicht nur wirksamer, sondern auch noch wesentlich günstiger.
Einer der ersten Kunden war die Mercedes Benz AG Nord. Dort durchliefen 23 Verkaufsmitarbeiter das zwölfwöchige Programm. „Vorher hatten sie zusammen ungefähr 1000 Follower, jetzt sind es 25.000, und jeder Post hat zwischen 1000 und 5000 Impressions“, freut sich Scheuing. Dabei hält sich der Aufwand für die Mitarbeiter in Grenzen: „Wenn man einmal pro Woche postet und dafür circa 20 Minuten investiert, reicht das“, weiß Steiner aus Erfahrung.
Man muss die guten Unternehmen auch scheinen lassen
Auch der Kurs selber ist nicht so aufwändig, wie es klingt: Das meiste erfolgt online. Für den Inhalt sorgen unter anderem ein Rechtsanwalt, ein Kommunikationschef und ein Chefredakteur.
Allerdings sind nicht nur die Inhalte wichtig für den Erfolg der Schulung, sondern auch die Ermutigung: „Viele Kursteilnehmer haben erst einmal Sorge, ihre Posts seien nicht perfekt oder sie hätten nur Banales zu sagen. Da müssen wir sehr viel moderieren“, erzählt Scheuing. Denn gerade die ungekünstelte Echtheit der Posts macht ja ihren Reiz aus: Authentizität ist Trumpf!

Reputable People bedeutet verlässliche Menschen

Dafür steht auch der Firmenname, denn das englische „Reputable“ bedeutet laut Übersetzungs-App so viel wie angesehen, seriös, achtbar, anständig, respektiert. Gepostet wird vom privaten Account. Doch muss das Unternehmen bei so viel Eigenmarketing nicht fürchten, dass seine besten Leute abgeworben werden? „Im Gegenteil, dadurch setzen sich die Mitarbeiter viel mehr mit ihrer Arbeit und ihren Kollegen auseinander. Das bindet“, ist Scheuing überzeugt.
Die Gründer sind ein ungleiches Duo: Der 33-jährige Scheuing ist gelernter Automobilkaufmann mit zehnjähriger Erfahrung als Verkaufsleiter und davor als Hochgebirgsspäher beim Bund einschließlich Afghanistan-Einsatz. Der 50-jährige Steiner ist Kommunikationswissenschaftler und blickt auf einen „wilden Lebenslauf“ zurück, wie er sagt – unter anderem als Clubbetreiber und Manager von Sportstars.

Nach Hannover und zurück gebeamt

Kennengelernt haben sie sich bei Brainhouse, einem Startup, das neue Arbeitswelten kreiert. Brainhouse hat seinen Hauptsitz in Hannover, wo beide für zwei Jahre „hingebeamt“ wurden. Eigentlich stammen sie aus der Region Stuttgart und wissen deshalb, dass es hier schon viele tolle Arbeitswelten gibt. „Aber man muss die guten Unternehmen auch scheinen lassen“, sagt Scheuing. Genau das wollen sie mit ihrer Neugründung erreichen.
Reputable People soll richtig groß ­werden, so groß, dass die aktuellen ­Büroräume in Winterbach bald nicht mehr reichen werden. Noch dieses Jahr soll eine GmbH daraus werden und sechs Mitarbeiter hinzukommen. Denn die Macher sind überzeugt, „in drei bis vier Jahren braucht uns jedes Unternehmen“.

Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 7-8.2024
Veranstaltung am 09. und 10.12.2024

jakobb: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten

Der Jahreskongress Berufliche Bildung, kurz jakobb, ist das praxisnahe Event für die Duale Ausbildung: Am 9. und 10. Dezember 2024 treffen sich Bildungsakteure in der IHK Region Stuttgart, um über die Zukunft der Dualen Ausbildung zu diskutieren und Best Practices kennenzulernen.
Unter dem Motto „Den Wandel in der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten“ tauschen sich Ausbilderinnen und Ausbilder, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulträger mit führenden Expertinnen und Experten aus Forschung, Kammern, Schule und Politik aus. Dabei befassen wir uns mit aktuellen Trends und Themen rund um Nachwuchsgewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalität und Heterogenität.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Jahreskongress Berufliche Bildung
Es erwarten Sie …
  • … zwei Tage voller brandaktueller Themen,
  • … wertvollen Input und Austausch in zahlreichen Workshops und interaktiven Formaten (am 09.12.),
  • … geführte Exkursionen zu Best-Practice-Betrieben und -Schulen (am 10.12.),
  • … eine Fachmesse zur Beruflichen Bildung, auf der Sie Kontakte zu innovativen Anbietern knüpfen,
  • … ein exklusives Get-together für Vertreter:innen der Berufsschulträger,
  • … Networking und eine stimmungsvolle Abendveranstaltung zum Kongressabschluss.

Zwei Highlights aus dem Kongressprogramm

Keynote mit Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“

Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“ ist Journalist, Youtuber und Webvideo-Produzent mit Schwerpunkt Geschichte, Politik und Gesellschaftsthemen.
Für „Terra X“ steht er als Moderator vor der Fernsehkamera und ist auf dem YouTube-Kanal „Terra X“ zu sehen. Bei „MrWissen2Go Geschichte“ auf Youtube und Instagram vermittelt Drotschmann geschichtsinteressierten Zuschauerinnen und Zuschauern erzählerisch aufbereitetes Wissen rund um das Schulfach Geschichte und ordnet darüber hinaus Inhalte aus dem aktuellen Alltagskontext mit historischem Bezug ein. Als „MrWissen2Go“ auf Youtube erreicht er monatlich mehrere Millionen Aufrufe und ist einer der erfolgreichsten Wissensvermittler auf YouTube.

Lernen kennt kein Abseits: Strategien für kontinuierliche Weiterentwicklung – Ein Gespräch mit Timo Hildebrand darüber, immer am Ball zu bleiben

Timo Hildebrand – ein Name, der nicht nur Fußballfans, sondern mittlerweile auch Feinschmeckern ein Begriff ist. Geboren am 5. April 1979 in Worms, aufgewachsen im hessischen Hofheim, machte er sich zunächst als Torwart beim örtlichen FV Hofheim/Ried einen Namen. Sein Weg führte ihn jedoch weiter zum VfB Stuttgart, wo er einen unvergesslichen Beitrag zur Meisterschaft im Jahr 2007 leistete. Zusätzlich war er Nationaltorhüter der deutschen Fußballnationalmannschaft und nahm an der Fußball WM 2006 teil.
Nach seinem Abschied vom Profisport eröffnete er 2021 das vegane Restaurant vhy! in Stuttgart. Hier dreht sich alles um die Kunst der veganen Küche – der perfekte Ort für Feinschmecker, die Wert auf Genuss und Nachhaltigkeit legen. Seine Vision ist es Menschen dazu zu inspirieren, mehr pflanzliche Ernährung in den Alltag und Unternehmen zu integrieren.
Neben seiner Tätigkeit als Restaurantbesitzer ist Hildebrand auch als Markenbotschafter für den VfB Stuttgart und für Jako tätig und unterstützt die Hilfsorganisation Stelp e.V. seit einigen Jahren.
Jetzt mehr erfahren und Tickets sichern unter www.jakobb.de
Facts zum Kongress in Kurzform:
Was:
Jahreskongress Berufliche Bildung: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten
Wann:
9. und 10. Dezember 2024
Wo:
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Veranstalter:
Klett MEX, BIBB, BLV Baden-Württemberg
Partner:
Kultusministerium Baden-Württemberg, WorldSkills Germany e.V.
In enger Kooperation mit:
didacta, IHK Region Stuttgart
Ansprechpartnerin:
Klett MEX GmbH
Linda Wiese
l.wiese@klett-mex.de

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Steckbrief für die Region Stuttgart

Zahlen zur Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft in der Region Stuttgart ist besonders von ärztlichen Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geprägt. Aber auch viele gesundheitsnahe Dienstleistungen, sowie Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandel sowie herstellende Betriebe medizinischer Produkte und Geräte tragen ganz wesentlich zum Wirtschaftsgeschehen bei.
Allein in der Region Stuttgart sind in diesem Wirtschaftszweig 115.758 Menschen tätig. Das entspricht einem Anteil von rund 8,8 Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl der Region. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Zahl minimal und hält sich mit der Anzahl der Beschäftigten und deren Anteil an der Branche weiterhin auf einem guten Niveau. Mit 6.536 Betriebsstätten gehört sogar jeder neunte Betrieb in der Region zur
Gesundheitswirtschaft.
Mehr Daten und Fakten für die Region Stuttgart finden Sie auf den Fachbereichsseiten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e.V.. unter: Steckbrief zur Gesundheitswirtschaft in der Region Stuttgart.
Stand: Mai 2024
IHK-Fachkräftegipfel am 28.06.2024

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen
Magazin Wirtschaft

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzada, Gürkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil sie zum Endergebnis zählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt.

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln. Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt: indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden. Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





Veranstaltungsangebot

"Human Library" Vielfalt erkunden und verstehen

In unserer Arbeits- und Ausbildungswelt treffen Menschen unterschiedlichster Herkunft aufeinander.
Die „Human Library“ bietet am 27. Februar in Esslingen die Chance einer persönlichen Begegnung und des Dialogs. Das Format, die "lebendige Bibliothek", lädt die Teilnehmenden ein, ihrer Neugier zu folgen, das persönliche Gespräch zu suchen und Lebensgeschichten, Motivation und Erfahrungen zu hinterfragen. Die Teilnehmenden haben so die Möglichkeit, vielfältige Perspektiven und Biografien von Menschen aus verschiedenen Herkunftsregionen zu erfahren.
Weitere Infos und Anmeldung unter:
Termin: 27.02.2025
Uhrzeit: 15.00 – 17.00 Uhr
Ort: Esslingen, IHK-Gebäude
Zielgruppe: Ausbilderinnen und Ausbilder, Ausbildungsverantwortliche der Betriebe
Die Veranstaltung wird durch das Kümmererprojekt im Landkreis Esslingen in Kooperation mit dem Team „Erfolgreich ausgebildet –Ausbildungsqualität sichern“ der IHK Region Stuttgart durchgeführt.


Innovation und Umwelt

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Magazin Wirtschaft

Weiterbeschäftigung von Rentnern

Der aktuelle Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Engpässen. Immer mehr Unternehmen greifen deshalb auf Arbeitnehmer zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben. Davon profitieren dann beide Seiten: der ältere Kollege kann sein Knowhow weiter gewinnbringend einsetzen und der Arbeitgeber muss nicht auf die erfahrene Fachkraft verzichten. Aber welche Regeln gelten für solche Arbeitsverhältnisse?
Grundsätzlich führt das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur ­Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es müsste ­daher entweder durch eine Auf­hebungsvereinbarung oder durch eine ­Kündigung beendet werden.
Allerdings kann gemäß § 41 SGB VI eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mit dem (Renten-)Alter gerechtfertigt werden. In aller Regel bestehen daher arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen, die dafür sorgen, dass mit dem ­Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird.

Arbeitsverhältnis kann mehrfach verlängert werden

Doch wie oben gesehen, kann genau diese Folge unerwünscht sein. Es besteht daher gemäß § 41 S. 3 SGB VI die Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich zeitlich hinauszuschieben. Dabei ist allerdings unbedingt - sofern vorhanden - der Betriebsrat zu beteiligen, denn das Bundesarbeitsgericht sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die gefundene Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist sogar mehrfach möglich. Dann ist jedoch Vorsicht ge­boten, denn dies darf nicht rechts­-
missbräuchlich genutzt werden.

Wer schon in Rente ist, kann wieder eingestellt werden

Wenn das bereits beendete Arbeitsverhältnis wieder aufleben soll, stellt dies eine Neueinstellung dar. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Befristung. Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtig ist auch hier, dass die Befristung der Schriftform bedarf.

Alter ist kein Kündigungsgrund

Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist zu beachten, dass es nicht ohne Weiteres beendet werden kann. Das Alter ­allein stellt - wie oben gesehen - keinen Kündigungsgrund dar. ­Anders stellt sich die Situation nur für Klein­betriebe dar. Dort ist in ­aller Regel kein Kündigungsgrund erforderlich.
Einige Alt-Arbeitsverträge enthalten noch eine Regelung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsieht. Dies wird jedoch seit 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch für Alt-Arbeits­verträge verschiebt sich die Regel­altersgrenze deshalb entsprechend dem Geburtsjahrgang.

Sozialversicherungspflicht besteht fort

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht auch bei Rentnern eine Arbeits­losen- und Rentenversicherungspflicht. Danach fällt lediglich der Arbeitgeberanteil sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig weiterhin zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an die gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Kein Anrecht auf Krankengeld

Die Krankenversicherungsbeiträge sind paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie gegebenenfalls einem Zusatz­beitragssatz zu leisten. ­Arbeitnehmer, die eine Vollrente beziehen haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Jedoch gibt es die Möglichkeit des Bezuges einer Teilrente von bis zu 99,99 %. Mit dieser Teilrente haben arbeitende Rentner tatsächlich auch Anspruch auf Krankengeld.
Dr. Kerstin Knipp, Petermann & Knipp Rechts­anwälte Partnerschaft mbB PR AG, Böblingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Arbeitswege für Beschäftigte und Betriebe optimieren

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeiter sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie hier einsehen: Wie Mitarbeitende mobil bleiben - Studie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2537 KB)

Angebote der IHK-Organisation zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Tipps zur Einführung und Herangehensweise

In unserem Artikel Tipps der IHK-Region Stuttgart finden Sie Erstinformationen für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Weiterbildungsangebote

Bündnis “Verkehrswende in der Arbeitswelt”

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg sind über ihre landesweite Dachorganisation BWIHK Partner im Bündnis "Verkehrswende in der Arbeitswelt" des Landes. Im Rahmen des Projekts werden zahlreiche Veranstaltungen und Webinare angeboten. Auf der Projektseite erhalten Sie einen Überblick zu den Projektzielen und die Möglichkeit zur Anmeldung zu den aktuellen Veranstaltungen, bei denen Experten und Unternehmen aus Baden-Württemberg innovative Lösungen und Best Practices zur Gestaltung einer nachhaltigen Arbeitsmobilität präsentieren.

Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)”

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeiter aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmer praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Eine Übersicht finden Sie auf der Internet-Seite der IHK-Plattform Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.

Weitere Informationsquellen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

BMM-Impulsprogramm der WRS

Regelmäßig bietet die regionale Wirtschaftsförderung (WRS) Unternehmen die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen. Den Kern des Programms bilden eine firmenübergreifende Workshop-Reihe und begleitende individuelle Vorort-Beratungen. Ziel ist die Erarbeitung und erste Umsetzung eines Mobilitätskonzepts sowie die längerfristige Verankerung des BMM in den Unternehmen. An der Programmrunde 2023 hatten sich neun Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 12.000 Beschäftigten beteiligt! Die Ergebnisse wurden in einer informativen Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2176 KB) zusammengefasst. Informationen zum aktuellen Programm finden Sie auf der Projektwebseite.

Weitere Quellen

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: April 2024
Tool für das erfolgreiche Onboarding

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit einer Willkommensmappe können Sie es (internationalen) Fachkräften erleichtern, in Ihrem Betrieb anzukommen, aber auch sich schneller und besser am neuen Wohnort zurechtzufinden. Damit unterstützen Sie Ihre neue Fachkraft und legen einen Grundstein für die erfolgreiche Bindung an Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ stellt eine vorgefertigte, individualisierbare Willkommensmappe mit Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland zur Verfügung. Sie können sie mit individuellen Informationen über Ihr Unternehmen sowie das Leben in Ihrer Region ergänzen.
Unternehmen können die Willkommensmappe auf „Make it in Germany“ kostenlos auf Deutsch als beschreibbares PDF herunterladen. Dort gibt es auch eine Ausfüllhilfe für die Individualisierung der Mappe. Eine englische Version soll folgen.

Aus dem Inhalt

  • Wohnen und Wohnungssuche
  • Behörden in Deutschland
  • Deutsch lernen (Deutschkurse, Online Angebote)
  • Gehalt und Steuern (Bankkonto in Deutschland, Brutto- und Nettogehalt)
  • Sozialversicherung (Krankenversicherung und weitere Versicherungen)
  • Gesundheitsversorgung
  • Mobilität (Bus & Bahn, Auto & Führerschein)
  • Mit der Familie in der Region leben (Kinderbetreuung, Schulsystem in Deutschland, Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit)
  • Einleben in Deutschland
Ergänzt wird die Mappe durch wichtige Ansprechstellen für die Fachkräfte sowie eine Checkliste.

Länderinformationen

Indien

Indien ist die drittgrößte Volkswirtschaft Asiens und entwickelt sich allmählich zu einer wirtschaftlichen Großmacht. Mit bald anderthalb Milliarden Menschen bietet dieser Markt große Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft.
Die Republik Indien gehört zu den Top 30 Handelspartnern Deutschlands und Baden-Württembergs. Für Indien ist die EU der drittwichtigste Handelspartner. Seine wirtschaftliche Bedeutung soll in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Bisher zielte Indiens Handelspolitik eher auf eine Marktabschottung als auf eine Marktintegration ab. Angesicht zunehmender Herausforderungen in den globalen Handelsbeziehungen und weltwirtschaftlicher Entkoppelungsbewegung könnten Indien und die EU jedoch von engeren Handelsbeziehungen profitieren. Die Chancen sieht auch die indische Regierung. Gespräche über ein Freihandelsabkommen wurden daher Anfang des Jahres nach neun Jahren Pause wieder aufgenommen und sollen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Die Europäische Union beabsichtigt sogar bis Ende 2023 ein Abkommen mit Indien auszuarbeiten.
In den Aspekten der Berufsbildung, Wissenschaft und Innovation zählt Indien auch zu den Schwerpunktländern der internationalen Kooperation Deutschlands. Die Zusammenarbeit beider Länder im Bereich Wissenschaftsbereich besteht seit rund 60 Jahren. Einen Überblick über die Kooperationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Darüber hinaus hat die indische Regierung im Jahr 2020 eine Initiative zur Reduzierung der Importabhängigkeit gestartet. Die Initiative Self-Reliant India soll ausländischen Investoren umfangreiche Förderprogramme bieten, um die Produktionskapazitäten in 13 ausgewählten Industriesektoren aufzustocken, damit Indien zukünftig unabhängiger wird.
Das Interesse deutscher Unternehmen an Indien wächst rasant. Hier finden Sie wichtige Informationen für die Markterschließung und -erweiterung in Indien.

Steuern im Indiengeschäft

Die Umsatzsteuer in Indien

Die indische Umsatzsteuer (Goods and Services, GST) wurde am 1. Juli 2017 vereinheitlicht. Seither sind Steuersätze zwischen 0 bis 28 Prozent möglich. Für die meisten Dienstleistungen liegt der Steuersatz jedoch bei 18 Prozent.
Für deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte ist die Umsatzsteuer nicht relevant. Sie sind von der Einführung der GST nicht direkt betroffen.
  • Bei Exporten nach Indien ist die GST nicht auf Rechnungen auszuweisen.
  • Bei Importgeschäften ist die IGST aufzuführen.
  • Bei Dienstleistungen greift das Reverse-Charge Verfahren. Die erhobene GST wird dem indischen Kunden auf die Nettorechnung aufgerechnet, welche er beim lokalen Fiskus für das deutsche Unternehmen abführt.

Die Quellensteuer bei Dienstleistungserbringungen in Indien

Generell unterliegen Dienstleistungen in Indien einer Quellensteuer in Höhe von zehn Prozent (Withholding Tax). Die Abführung variiert nach Geschäftspräsenz des deutschen Unternehmens.

Fall 1: Regelung für Unternehmen ohne steuerliche Registrierung

Wenn deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte Rechnungen an ihre indischen Kunden erstellen, so wird die indische Seite kurze Zeit später darum bitten, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist die Dokumentationspflicht indischer Unternehmen bei Überweisungen an ausländische Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Existenz dieser Unternehmen nachzuweisen.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem indischen Geschäftspartner mitgeteilt werden:
  • Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Tax Residency Certificate)
  • Formular 10F
  • No-Permit Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Erhält das indische Unternehmen all diese Angaben, so kann die indische Quellensteuer über den Zahlungsleistenden abgeführt werden. Der Zahlungsempfänger (deutsches Unternehmen) erhält somit die Differenz des Dienstleistungsbetrags minus der einzubehaltenden Steuer.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt. Dieser liegt aktuell bei 20 Prozent.

Fall 2: Regelung für Unternehmen mit steuerlicher Registrierung (PAN)

Für deutsche Unternehmen, die über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen und somit steuerlich in Indien registriert sind, muss die Nummer auf den Rechnungen hinterlegt sein.
Mit der PAN Nummer ist das Unternehmen nach indischem Recht theoretisch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Niederlassungsformen

Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten in Form einer Niederlassung erweitern wollen, haben in Indien verschiedene Möglichkeiten.
Eine Repräsentanz bietet eine eingeschränkte Geschäftsaktivität im Zielmarkt an. Für Indien bieten sich folgende Formen an:
  • Das Liaison Office / Representative Office ermöglicht einem Unternehmen den Markt zu sondieren. Die Geschäftsaktivitäten sind auf das Marketing und Repräsentationsaufgaben limitiert.
  • Die Betriebsstätte / Branch Office ist eine unselbstständige Zweigniederlassung. Bei dieser Niederlassungsform sind Import und Export von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und Forschungstätigkeiten erlaubt. Produktionstätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen. Betriebsstätte sind darüber hinaus steuerpflichtig und müssen sich im indischen Handelsregister eintragen lassen.
  • Ein Projektbüro / Project Office kann bei zeitlich begrenzten Projekten, die länger als 6 Monate veranschlagt sind, gegründet werden.
Eine weitere Form ist die Gründung einer indischen Gesellschaft. Oftmals wird in der Praxis die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) gewählt, die in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht. Hierbei gibt es zwei Ausführungen:
  • Die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) ist die gängigste Form
  • Die Limited Liability Partnership (LLP) wird vor allem bei Freiberuflern wie Ingenieuren, Beratern und Anwaltskanzleien genutzt.
Planen Sie eine Niederlassung in Indien? Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung.

IHK India Desk

Der indische Markt bietet für baden-württembergische Unternehmen viele Möglichkeiten. Sowohl als Exportmarkt als auch als Partner für innovative Vorhaben ist Indien noch ein unterschätzter Markt. Dabei lohnt es sich, Indien genauer anzuschauen. Insbesondere als strategischer Ausgangspunkt in Asien kann Indien ein attraktiver Absatz- und Sourcing-Markt sein.
Die IHK Region Stuttgart ist eines der 18 Schwerpunktkammern für Indien. Mit dem India Desk bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen ein erweitertes Beratungs- und Informationsangebot an. Die India Desks tauschen sich regelmäßig aus, arbeiten intensiv mit der AHK Indien zusammen und weisen regelmäßig auf Indien-Veranstaltungen hin.

Aktuelle Daten zu Land und Politik

Aktuelle Wirtschaftsdaten

Ihr Ansprechpartner vor Ort


Magazin Wirtschaft

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss

Der aktuelle Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Engpässen. Immer mehr Unternehmen greifen deshalb auf Arbeitnehmer zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben.
Davon profitieren dann beide Seiten: der ältere Kollege kann sein Knowhow weiter gewinnbringend einsetzen und der Arbeitgeber muss nicht auf die erfahrene Fachkraft verzichten. Aber welche Regeln gelten für solche Arbeitsverhältnisse?

Rentenalter beendet das Arbeitwsverhältnis nicht automatisch

Grundsätzlich führt das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur ­Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es müsste ­daher entweder durch eine Auf­hebungsvereinbarung oder durch eine ­Kündigung beendet werden.
Allerdings kann gemäß § 41 SGB VI eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mit dem (Renten-)Alter gerechtfertigt werden. In aller Regel bestehen daher arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen, die dafür sorgen, dass mit dem ­Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird.

So schiebt man den Renteneintritt hinaus

Doch wie oben gesehen, kann genau diese Folge unerwünscht sein. Es besteht daher gemäß § 41 S. 3 SGB VI die Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich zeitlich hinauszuschieben. Dabei ist allerdings unbedingt - sofern vorhanden - der Betriebsrat zu beteiligen, denn das Bundesarbeitsgericht sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die gefundene Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist sogar mehrfach möglich. Dann ist jedoch Vorsicht ge­boten, denn dies darf nicht rechtsmissbräuchlich genutzt werden.

So stellt man seine Rentner wieder ein

Wenn das bereits beendete Arbeitsverhältnis wieder aufleben soll, stellt dies eine Neueinstellung dar. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Befristung. Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtig ist auch hier, dass die Befristung der Schriftform bedarf.
Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist zu beachten, dass es nicht ohne Weiteres beendet werden kann. Das Alter ­allein stellt - wie oben gesehen - keinen Kündigungsgrund dar. ­Anders stellt sich die Situation nur für Klein­betriebe dar. Dort ist in ­aller Regel kein Kündigungsgrund erforderlich.

Individueller Eintritt in das ­Rentenalter

Einige Alt-Arbeitsverträge enthalten noch eine Regelung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsieht. Dies wird jedoch seit 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch für Alt-Arbeits­verträge verschiebt sich die Regel­altersgrenze deshalb entsprechend dem Geburtsjahrgang.

Sozialversicherungspflicht besteht fort

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht auch bei Rentnern eine Arbeits­losen- und Rentenversicherungspflicht. Danach fällt lediglich der Arbeitgeberanteil sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig weiterhin zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an die gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie gegebenenfalls einem Zusatz­beitragssatz zu leisten. ­Arbeitnehmer, die eine Vollrente beziehen haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dr. Kerstin Knipp, Petermann & Knipp Rechts­anwälte Partnerschaft mbB PR AG, Böblingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Ausbilderinnen und Ausbilder

Erfolgreich ausbilden: Wir unterstützen Sie!

Ausbilderinnen und Ausbilder werden immer wieder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schwierig wird es, wenn durch Konflikte im Betrieb, Probleme in der Berufsschule oder persönliche, soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten eines Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis von einem Abbruch bedroht ist.
Bereits bei ersten Anzeichen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Klärung der Situation und eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Wege, damit eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen oder andere Wege für Sie und den Auszubildenden gefunden werden können.
Wir beraten im Kreis Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Vertrauen!
Sie erreichen die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Unser Angebot für Sie

  • Einzelgespräche und individuelle Beratung, um das gefährdete Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren oder andere Perspektiven zu überlegen
  • Hilfe bei der Einleitung individueller Unterstützungsleistungen für den Auszubildenden
  • Schulungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, wie Sie mit Problemstellungen situativ und präventiv umgehen könnten. Themenspektrum: Signale für einen Ausbildungsabbruch, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Kulturelle Vielfalt im Betrieb managen.
  • Weitere Angebote können Sie dem Veranstaltungskalender der Koordinierungsstelle entnehmen.

Förderung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Inhalt und rechtliche Vorgaben

Arbeitsbescheinigung

Stand: September 2023
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Seit diesem Stichtag ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter für die Beantragung von Arbeitslosengeld und Bescheinigungen über Nebeneinkünfte in Papierform an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Weitere Informationen zu der elektronischen Übermittlung finden Sie im Text.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung und wofür wird diese benötigt?

Die Arbeitsbescheinigung wird benötigt, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis endet und der ehemalige Beschäftigte Arbeitslosengeld beantragt. Der Arbeitgeber ist nach § 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht aber nur, wenn dies vom (ehemaligen) Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit ausdrücklich verlangt wird. Auf Grundlage der Angaben in der Arbeitsbescheinigung trifft die Agentur für Arbeit die Entscheidung, ob und in welcher Höhe der (ehemalige) Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Daneben gibt es die Arbeitsbescheinigung nach § 57 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Auf Verlangen der Agentur für Arbeit (Jobcenter) muss der Arbeitgeber in dieser Arbeitsbescheinigung Auskunft über alle Tatsachen geben, die für die Entscheidung über einen Leistungsanspruch nach SGB II erheblich sein können, etwa wenn Bürgergeld aufstockend zum Arbeitsentgelt beantragt wird. Zu dieser gesonderten Auskunft bzw. Bescheinigung werden Arbeitgeber in Praxis nur selten aufgefordert, weshalb im Folgenden auf diese nicht weiter eingegangen wird.
Wenn im Folgenden von „Arbeitsbescheinigung“ die Rede ist, ist hiermit die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III gemeint.

Wie wird die Arbeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit eingereicht?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die ab diesem Stichtag beendet werden.
Folgende Bescheinigungen müssen elektronisch über das BEA-Verfahren an die Agentur für Arbeit übermittelt werden:
  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
  • EU-Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III (für den Leistungsbezug im Ausland)
  • Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III (für Bezieher von Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld, die einer Nebentätigkeit nachgehen)
Die elektronische Übermittlung der Daten an die Agentur für Arbeit über das BEA-Verfahren ist über zwei Kanäle möglich:
  • Über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm: viele Entgeltabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion an
  • Alternativ kann die elektronische Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden: hier genügt die kostenlose Standard-Version
Achtung: Die Übermittlung auf anderem Wege (etwa in Papierform oder als PFD per E-Mail) ist nicht mehr zulässig und stellt zudem rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung über BEA besteht nur für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 endeten. In diesen Fällen können die Arbeitsbescheinigungen in Papierform bei der Agentur für Arbeit eingereicht (hierfür ist zwingend die Vorlage der Agentur für Arbeit zu verwenden) oder elektronisch über das BEA-Verfahren übermittelt werden. Arbeitsbescheinigungen nach § 57 SGB II können nicht über das elektronische BEA-Verfahren übermittelt werden. Diese werden von der Agentur für Arbeit als Vorlage zum Download bereitgestellt und können nur schriftlich eingereicht werden.
Nach Eingang der elektronischen Daten bei der Agentur für Arbeit über das BEA-Verfahren wird ein PDF-Dokument erzeugt. Dieses wird zu Dokumentationszwecken in der elektronischen Akte gespeichert. Gleichzeitig erhält der betreffende Arbeitnehmer im Rahmen der BEA von der Agentur für Arbeit einen Ausdruck der übermittelten Daten zugesandt. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2023 die Informationspflicht für Arbeitgeber und das bis dahin geltende Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen die elektronische Übermittlung.
Weitere Informationen zum BEA-Verfahren finden sich auf der BEA-Portalseite der Bundesagentur für Arbeit. Fragen zur elektronischen Ausfüllhilfe sv.net beantwortet der Support von sv.net. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine kostenfreie BEA-Hotline eingerichtet, die unter der Rufnummer 0800 4 5555 27 erreichbar ist.

Was wird inhaltlich mit der Arbeitsbescheinigung bescheinigt?

Inhaltlich erstreckt sich die Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung der Agentur für Arbeit über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.
Arbeitgeber werden nach folgenden Angaben gefragt:
  • Daten des Arbeitgebers und Betriebs
  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende), Art der Tätigkeit
  • Beitragspflicht zur Sozialversicherung
  • Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gründe für die Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Befristung, Freistellung)
  • Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
  • Gezahlte Arbeitsentgelte, sonstige Vergütungen, Sonderzahlungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa eine Abfindung)
Grenzen der Bescheinigungspflicht bestehen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei rechtlichen Wertungen. Diese dürfen vom Arbeitgeber nicht abverlangt werden.
Wichtig: Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

Gibt es eine Frist für die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung?

Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Frist für die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung. Sobald der (ehemalige) Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit die Arbeitsbescheinigung anfordern, sollte der Arbeitgeber die Bescheinigung aber zeitnah übermitteln. Die Agenturen für Arbeit setzen oftmals Fristen von zwei bis vier Wochen, die einzuhalten sind.

Kann der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verweigern?

Nein, der Arbeitgeber darf die Ausgabe bzw. Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nicht verweigern. Hierbei spielen weder die Kündigungsgründe eine Rolle noch anhängige Kündigungsschutzklagen. Auch etwaige Ansprüche gegen den (ehemaligen) Arbeitnehmer sind ohne Belang. Dem Arbeitgeber steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Was droht, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht übermittelt oder die Angaben fehlerhaft sind?

Fehlerhafte Angaben können vom Arbeitgeber jederzeit korrigiert werden. Im Wege des neuen BEA-Verfahrens können Arbeitgeber bei inhaltlichen Fehlern oder wenn sich nachträglich Änderungen ergeben, den Datensatz neu ausfüllen und wieder an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur (rechtzeitigen) Ausstellung und Übermittlung (in elektronischer Form!) oder zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Ausstellung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Beträgt das Bußgeld mehr als 200 Euro, kann die rechtskräftige Bußgeldentscheidung in das Gewerbezentralregister eingetragen werden. Solche Eintragungen können bei der Entscheidung über eine Gewerbeuntersagung relevant werden.
Weigert sich der Arbeitgeber, eine Arbeitsbescheinigung zu übermitteln, kann der Arbeitnehmer auf Übermittlung klagen.
Zudem kann der Arbeitnehmer Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen, allerdings nur, wenn tatsächlich durch die schuldhaft ausgebliebene oder fehlerhafte Arbeitsbescheinigung ein Schaden entstanden ist, also der Arbeitnehmer kein oder ein niedrigeres Arbeitslosengeld erhalten hat.
Auch gegenüber der Agentur für Arbeit könnte sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er schuldhaft eine Arbeitsbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt und der Agentur für Arbeit ein Schaden entsteht, weil sie Arbeitslosengeld (teilweise) zu Unrecht gezahlt hat.
Sommer 2023

DIHK-Report Gesundheitswirtschaft

Die Stimmung in der Gesundheitswirtschaft ist laut Sommerabfrage des DIHK-Gesundheitsreports gedämpft. Rund 68 Prozent der 600 befragten Betriebe sehen den Fachkräftemangel als größtes Risiko!
Unternehmen in Gesundheits- und sozialen Diensten sind am stärksten betroffen dort bewerten 81 Prozent nach 79 Prozent in der Vorumfrage den Fachkräftemangel als das bestimmende Risiko der nächsten zwölf Monate. Doppelt schwer wiegt hier der demografische Wandel - zum einen durch eine schwierigere Nachwuchsgewinnung und zum anderen durch höheren Pflegebedarf aufgrund einer zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe (58 Prozent) nennen außerdem die hohen Arbeitskosten als Folge der hohen Kerninflationsrate als weiteres Risiko (52 Prozent in der Vorumfrage).
Die Geschäftserwartungen haben sich zwar leicht verbessert, aber die Stimmung ist je nach Sektor unterschiedlich. Eine Reduzierung der Bürokratie und stabile Lieferketten könnten einen echten Aufschwung bringen, auch die Exporterwartungen. Aber die Investitionsbereitschaft der Unternehmen hängt letztlich von den Geschäftserwartungen ab.
Den kompletten Report mit weiteren Details, etwa zu Preisentwicklung und Exporterwartungen, finden Sie zum Download direkt auf den Seiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
An der Umfrage haben sich rund 600 Unternehmen beteiligt.
Quelle: DIHK, Juli 2023
Ausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.


Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".


Ausbildungspakt

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist eine zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung auf Bundesebene.
In der Allianz arbeiten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften daran, die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu stärken, um dadurch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und möglichst viele Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. Pakte sowie Allianzen der Länder ergänzen die Zusammenarbeit auf Landesebene.
Am 24. Mai 2023 hat die Allianz neue inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit für die kommenden vier Jahre festgelegt. Damit wird die vorherige Allianz mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Langfristige, tiefgreifende Transformations- und Umbauprozesse, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der Digitalisierung, erhöhen bzw. verschieben den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs. Deshalb soll in der neuen Allianzperiode verstärkt die Phase vor der Ausbildung im Fokus stehen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich vor allem auf folgende Schwerpunkte bis 2026 verständigt:
  • der Ausbau der Berufsorientierung an Schulen,
  • die Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben,
  • die Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf,
  • die Sicherung und Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung (bspw. durch den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises),
  • die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen,
  • die hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Des Weiteren wollen die Allianzpartner die höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch sollen sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg ergeben.
Begleitet werden die Maßnahmen durch den „Sommer der Berufsausbildung“ als gemeinsame und abgestimmte Initiative, in der alle Allianzpartner über die berufliche Ausbildung informieren und für sie werben.
Die gesamte Erklärung können Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung abrufen.


Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse Online

Die Prüfungsergebnisse können Sie im Portal Prüfungsergebnisse Online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Für einzelne Berufe (zum Beispiel Druck- und Medienberufe) stehen die Ergebnisse erst später zur Verfügung. Sofern Ihre Ergebnisse nicht angezeigt werden, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Veröffentlicht werden ausschließlich die VORLÄUFIGEN Ergebnisse der SCHRIFTLICHEN Abschlussprüfungen.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.
  • Die Prüflingsnummer der Zwischenprüfung ist nicht identisch mit der Prüflingsnummer der Abschlussprüfung.
  • Eine erneute Ausgabe der Zugangsdaten ist nur schriftlich durch einen erneuten Versand der Einladung zur Prüfung möglich.
  • Einladungen zu eventuellen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie schriftlich per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfungen Teil 1 werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht.

Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen.
Unser Titelthema zeigt, wie die IHK mit ihrem Unternehmensservice internationale Fachkräfte (UIF) hilft, dringend benötige Fachkräfte in Fiemen der Region zu holen.
Im Editorial erklärt IHK-Präsident Claus Paal, was die neue Bundesregierung jetzt liefern muss.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, was die geforderte Barrierefreiheit im Internet für die Firmen bedeutet, warum man die E-Rechnung jetzt anpacken sollte und was der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU für neue Pflichten mit sich bringen könnte. Außerdem stellen sich drei IHK-Services für unsere Mitgliedsunternehmen vor: Keff+ hilft, Energie und Kosten zu sparen, die Kümmerer unterstützen bei zugewanderten Azubis und das neue Berufsvalidierungsverfahren erkennt Fachkompetenzen Ihrer Mitarbeiter an.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre. In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

33 Prozent der Industriebetriebe in Deutschland beabsichtigt, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern (Quelle: EY-Studie Wirtschaftsstandort Deutschland 2024).

42.1 der Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl am 23. Februar sind 60 Jahre oder älter (Quelle: Statistisches Bundesamt).

39,8 Miliarden Euro betrug die Zinslast durch die Staatsverschuldung des Bundes 2023 (Quelle: Deutscher Bundestag).

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Nächste Jobmesse am 24.10.2025

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Die nächste kostenfreie Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende findet am 24. Oktober 2025 im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, statt.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit unserem Anmeldeformular bis 10. Oktober 2025 anmelden. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537
    Kümmerer Handwerkskammer: 0711 1657-266

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus und der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 12 Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse in den Jahren 2016 bis 2025 mit rund 6.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand zu präsentieren und Bewerbungsgespräche zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Fachkräftepotenzial Frauen

Die IHK beteiligt sich an verschiedenen Projekten, die das Ziel haben, den Beschäftigungsumfang von Frauen zu erhöhen und Unternehmen bei der Erschließung dieses Fachkräftepotenzials zu unterstützen. Unternehmen, die ihren Frauenanteil innerhalb der Belegschaft steigern oder die Potenziale ihrer Mitarbeiterinnen noch besser nutzen möchten, finden auf den Webseiten der folgenden Netzwerke und Initiativen hilfreiche Informationen.

Zielgruppe Frauen

Eines der größten Potenziale, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, stellt die Gruppe der Frauen dar: In Baden-Württemberg lag ihre Erwerbstätigenquote 2023 bei 75,6 Prozent, die der Männer bei 83,3 Prozent. Jedoch hat rund die Hälfte der erwerbstätigen Frauen eine Teilzeitstelle, oftmals nur mit einer geringen Wochenstundenzahl. Bei den Männern sind das rund acht Prozent. Von den erwerbstätigen Frauen mit Kindern sind fast drei Viertel (ca. 72 Prozent) in Teilzeit beschäftigt.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Gesellschaftsmonitoring, Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung (15 bis unter 65 Jahre))
Sprechen Sie nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern auch bei der Personalsuche gezielt weibliche Fachkräfte an und empfehlen Sie sich diesen als attraktiver Arbeitgeber.
Mehr dazu finden Sie in unseren Beiträgen:

IHK-Arbeitskreis Unternehmerinnen

Die IHK Region Stuttgart unterhält den Arbeitskreis Unternehmerinnen mit Firmenchefinnen aus der Region. Ein Ziel des Arbeitskreises ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen sichtbarer zu machen, auch als Vorbilder für junge Frauen. Ein weiteres Ziel ist der Erfahrungsaustausch untereinander, auch über Führungsfragen. Deshalb sollten neue Mitglieder, die gerne noch aufgenommen werden, auch Firmenchefinnen mit Führungsaufgaben sein.
Kontakt: Lisa Spanninger, lisa.spanninger@stuttgart.ihk.de

Frauen in Führungspositionen

Das Portal www.spitzenfrauen-bw.de des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg enthält Angebote rund um das Thema „Frau und Karriere“ wie Portraits erfolgreicher Frauen, Mentoring-Angebote, E-Learning-Module, Veranstaltungen und Unternehmensportraits.
In ihren wirtschaftspolitischen Positionen spricht sich die IHK für mehr Frauen in Führungspositionen aus, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Frauen in MINT-Berufen

Zielsetzung der Initiative des Landes Baden-Württemberg „Frauen in MINT-Berufen“ ist es, die Chancengleichheit und das Arbeitskräftepotenzial in allen MINT-Studien- und Ausbildungsberufen durch eine verstärkte Heranführung, Ausbildung und Erwerbsbeteiligung von Mädchen und Frauen deutlich zu erhöhen. Dies soll helfen, den Bedarf der Unternehmen an (weiblichen) MINT-Fachkräften zu sichern, und zur Entwicklung einer modernen Unternehmenskultur 4.0 beitragen. Die IHKs in Baden-Württemberg sind Partner des Bündnisses. Informationen, beispielsweise über Aktionsprogramme, Bilanzberichte und Veranstaltungen, erhalten Sie unter www.mint-frauen-bw.de. Die Broschüre der Initiative „Weibliche MINT-Auszubildende gewinnen – Eine Handreichung für Unternehmen“ (pdf) zeigt anhand von Best Practice-Beispielen, wie das Interesse von Frauen an gewerblich-technischen Berufen und dualen technischen Studiengängen gefördert werden kann.
Unter komm-mach-mint.de finden Sie Informationen zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Als Partner des Pakts können Sie kostenfreien Service für Ihre MINT-Projekte nutzen wie eine Bilddatenbank, eine Jobbörse oder einen Veranstaltungskalender.
Das kostenlose Online-Instrument MINTtoolbox des Projekts „MINTrelation Zukunftswerkstatt Technikberufe“ bietet ebenfalls Hilfestellungen mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen aus Unternehmen.
Bereits bei der Berufsorientierung können Weichenstellungen für die Nachwuchssicherung in den Natur- und Ingenieurwissenschaften vorgenommen werden. Beim Girls'Day, den die IHK unterstützt, können Mädchen an einem Tag im Jahr in Unternehmen Berufe aus den Bereichen Technik, IT, Naturwissenschaften und Handwerk kennenlernen. Die IHKs engagieren sich außerdem bei der Initiative Klischeefrei, die sich für eine Berufsorientierung von Jugendlichen jenseits von Rollenbildern und Geschlechterklischees einsetzt.

Initiative „Vollzeitnahe Beschäftigung“

Die Landesinitiative „Vollzeitnahe Beschäftigung“ unter dem Dach der „Allianz für Fachkräfte“, an der auch die IHKs beteiligt sind, will Unternehmen und Beschäftigte in Baden-Württemberg über die Chancen einer vollzeitnahen Beschäftigung informieren und Anstöße für mehr vollzeitnahe Arbeitszeit- und Organisationsmodelle geben. Diese unterstützen Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, da eine große Zahl an Beschäftigten ihre Arbeitszeit gerne erhöhen oder ausgewogener gestalten würden. Beschäftigte – Frauen und Männer – erhalten dadurch gute Chancen, Karriere und Familie zu vereinbaren.
Tipps und Hilfestellung zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten erhalten Sie in unserem Artikel Flexibles und mobiles Arbeiten.

Kontaktstellen Frau und Beruf

Individuelle Beratung zu allen beruflichen Fragen – vom Wiedereinstieg bis zum Karrierecoaching – bieten in Baden-Württemberg die Kontaktstellen Frau und Beruf. Durch den Kontakt zu diesen Beratungsstellen haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bei interessierten Frauen als Arbeitgeber bekannt zu machen.
Kontaktstellen in der Region Stuttgart:
Stuttgart: Telefon 0711 2634570
info@beff-frauundberuf.de
www.beff-frauundberuf.de

Netzwerke für Unternehmerinnen und Gründerinnen

  • Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) enthält eine Übersicht über Unterstützungsangebote und Netzwerke für Frauen.

  • Das BMWE hat die Initiative FRAUEN unternehmen ins Leben gerufen, um Frauen zur beruflichen Selbstständigkeit zu ermutigen und Mädchen für das Berufsbild Unternehmerin zu begeistern. Das bundesweite Netz setzt sich aus Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen zusammen. Sie dienen als Role-Models für weibliches Unternehmertum.

  • Infos und Termine für Existenzgründerinnen im Land bietet die Initiative Start-up BW Women des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Handlungsempfehlungen und Leitfäden

Unterstützung für die Personalpolitik

Förderprogramme für Unternehmen

Wir geben Ihnen einen Überblick über Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Personalarbeit zukunftsfest aufstellen wollen und dafür Unterstützung suchen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geförderte Beratung bzw. Coaching. Ergänzend finden Sie Links zu weiteren Förderprogrammen, die für Einstellung, Ausbildung und Weiterbildung von Beschäftigten infrage kommen.
An Beratungsunternehmen, die das geförderte Coaching durchführen, werden bestimmte Anforderungen gestellt. Häufig gibt es bei der Förderstelle Übersichten mit den für das jeweilige Förderprogramm zugelassenen Beraterinnen und Beratern. Hilfestellung liefert auch die Broschüre „Gut beraten: Auswahl, Beauftragung und Bewertung von Beraterinnen und Beratern – Empfehlungen für mittelständische Unternehmen“ (pdf) der Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel unterstützen.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden KMU sowie Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Unterstützt werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie:
  • Fachkräftesicherung und -bindung (z. B. Aspekte zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen)
  • Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells
  • Ökologische Nachhaltigkeit
Ausgeschlossen sind z. B. Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten.
In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der bzw. die Antragstellende frei, sofern die Beraterin bzw. der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50 Prozent, max. 1.750 Euro (d. h. max. förderfähige Beratungskosten: 3.500 Euro). Unternehmen können bis zu zwei Beratungen pro Jahr erhalten. Bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2026 sind maximal fünf Beratungen möglich. Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Antrag ist online beim BAFA zu stellen. Die IHK steht bei der Antragstellung für Fragen zur Verfügung.
Unternehmen, die sich bei Beantragung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein kostenfreies Infogespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel ihrer IHK – führen.

Weitere Infos


Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und läuft bis 31. Dezember 2026.

Programm INQA-Coaching

Das Programm INQA-Coaching soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützen. KMU sollen dadurch Prozesse entwickeln, um eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik zu gestalten und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken. Es soll ein betrieblicher Lern- und Entwicklungsprozess in Gang gesetzt werden, der passgenaue betriebliche Lösungen zum Ziel hat.

Wer kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die mindestens einen und weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 42 Millionen Euro) beträgt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsprozesse, in die Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeitende mittels agiler Methoden einbezogen werden. Die Beratungen werden durch speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches durchgeführt und können alle personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfelder betreffen. Ziel ist es, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU mit Blick auf den demografischen Wandel sowie auf die digitale und ökologische Transformation stärken.

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage. 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars erhalten die KMU als Zuschuss (Tageshöchstsatz maximal 1.200 Euro netto), 20 Prozent sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Das Unternehmen muss das Coaching zunächst selbst bezahlen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch eine regionale INQA-Beratungsstelle ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. Für Baden-Württemberg gibt es eine INQA-Beratungsstelle:
Die Beratung erfolgt durch die INQA-Coaches, findet im Unternehmen statt und muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Beratungschecks abgeschlossen sein.

Weitere Infos


INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen

Besuchen Sie auch unsere Webinarreihe zu Fördermitteln.
Veranstaltung am 25.09.2025

Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns bei der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick über die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 25. September 2025
  • Donnerstag, 19. Februar 2026
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.
Gut aufgestellt trotz Fachkräftemangel

Fachkräfte halten in Krisenzeiten

Krisen wirken sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und bei zahlreichen Unternehmen auch negativ auf den Personalbedarf aus. Dennoch sind angesichts des demografischen Wandels immer mehr Branchen von einem Mangel an Fachkräften betroffen. Dann ist es wertvoll – wenn die Wirtschaft wieder anzieht – auf seine qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen zurückgreifen zu können und nicht neue einstellen und einlernen zu müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigen in und nach der Krise halten können.

Analyse – auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen

Die Stellenbesetzungsschwierigkeiten in den Unternehmen sind nach wie vor groß, obwohl die Arbeits- und Fachkräfteengpässe infolge der schwachen Wirtschaftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Mittel- und langfristig werden vor allem beruflich qualifizierte Fachkräfte fehlen. Eine Analyse bietet der DIHK-Fachkräftereport 2024/2025 (pdf).
Benötigen Sie externe Unterstützung, um Ihre Personalpolitik zukunftsfest zu machen? Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Förderprogramme, mit denen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können.

Attraktiver Arbeitgeber – in und nach der Krise

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber in und nach der Krise aufstellen möchten. Ihre Arbeitgeberattraktivität ist entscheidend für qualifizierte und motivierte Beschäftigte – heute und in Zukunft.
Dazu ist es wichtig, eine glaubwürdige Arbeitgebermarke zu entwickeln und diese nach außen sichtbar zu machen. Grundlage hierfür ist eine Standortbestimmung: Identifiziert werden sollten Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens, die Position der Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt sowie die Befindlichkeiten und Erwartungen der Zielgruppen, auf die Sie zugehen möchten. Pluspunkte können Sie zum Beispiel mit einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sammeln. Dann heißt es, eine gute und passende Kommunikation nach innen wie nach außen aufzubauen. Wichtig ist: Seien Sie authentisch. Und überprüfen Sie immer wieder, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.
Von uns erhalten Sie Tipps, Infos und Links zum Einstieg ins Arbeitgebermarketing sowie zum Aufbau einer familienbewussten Unternehmenskultur.

Mit Kurzarbeit Personalkosten sparen

Ein verbreitetes Mittel, um das eigene Personal in Krisenzeiten zu halten und dennoch Personalkosten einzusparen, ist die Kurzarbeit. Für den Bezug von Kurzarbeitergeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Es muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
  • Betriebe müssen zuerst negative Arbeitszeitsalden (Minusstunden) aufbauen. Ist dies im Rahmen einer im Betrieb bestehenden Arbeitszeitvereinbarung ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
  • Der Arbeitsausfall muss aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses erfolgen und nicht branchen- bzw. betriebsüblich oder saisonbedingt sein.
Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig: Zunächst muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitsausfall gestellt werden, dann kann für jeden einzelnen Monat die nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragt werden.
Beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können nicht über die Kurzarbeit unterstützt werden. Infos und FAQs finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterbildung – auch während der Kurzarbeit

Beschäftigte – besonders auch diejenigen, die in Kurzarbeit oder im Unternehmen nicht voll ausgelastet sind – können über Qualifizierungsmaßnahmen nachdenken. Jetzt ist die Chance, sich auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten, die durch neue Arbeitsformen, zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Oder vielleicht besteht schon lange der Wunsch nach einer Weiterbildung, der jetzt erfüllt werden könnte.
Mit attraktiven IHK-Weiterbildungsprüfungen können Sie bei Ihren Beschäftigten punkten und sie für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen qualifizieren. Die IHK-Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungs-Informations-System WIS unterstützen Sie bei der Auswahl. Neue Angebote zur KI-Qualifizierung helfen dabei, Kompetenzen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz aufzubauen. In unserer Zusammenstellung finden Sie viele weitere Infos, zum Beispiel zu Fortbildungsabschlüssen und -prüfungen oder Förderungen.
Es gibt zahlreiche Förderangebote, um die Menschen angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen. Arbeitgeber erhalten damit auch Anreize, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.

An der Ausbildung dranbleiben

Angesichts der Krisen denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bleiben Sie dran! Die IHK unterstützt Sie bei der Fortführung der Ausbildung und bei der Suche nach neuen Auszubildenden.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie für das kommende Ausbildungsjahr noch keine passenden Kandidatinnen und Kandidaten gefunden haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie im Rahmen zahlreicher Projekte zur Azubivermittlung und mit guten Tipps zum Ausbildungsmarketing.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -orte

Orts- und zeitflexibles Arbeiten ist zu einem wichtigen Argument für die Arbeitgeberattraktivität geworden und in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Jedoch ist in vielen Bereichen wie Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen mobiles Arbeiten kaum möglich. Hier bieten sich ggf. flexiblere Arbeitszeitmodelle an, um dem Wunsch der Arbeiternehmer/-innen nach mehr Freiräumen sowie betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Wir haben für Sie wichtige Punkte, weiterführende Infos und Leitfäden zu mobilen und flexiblen Arbeitsformen zusammengestellt.

Bei der Kinderbetreuung unterstützen

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein entscheidendes Argument für oder gegen einen Arbeitsplatz. Diese steht und fällt mit den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder.
Sie als Unternehmen sollten überlegen, wie sie Beschäftigte bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen können. Dies kann von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze gehen – damit können Sie in puncto Arbeitgeberattraktivität punkten und vielleicht noch ungenutzte Arbeitskräftepotenziale heben. Unsere umfangreichen Infos zum Thema betriebliche Kinderbetreuung können Ihnen weiterhelfen.

Beschäftigte mit Pflegeverantwortung entlasten

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Anteil an Arbeitnehmer/-innen, die pflegebedürftige Familienangehörige haben. Hier gibt es Freistellungsansprüche der Beschäftigten von der Arbeit nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz – zum einen eine Freistellung bis zu 10 Tage zur Organisation der Pflege in akuten Fällen, zum anderen vollständige oder teilweise Freistellungen bis zu 6 Monate zur häuslichen Pflege von Angehörigen.
Über das Thema Freistellung hinaus können Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, damit sie Beruf und Pflege besser vereinbaren können. Wir haben Tipps, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

Gesundheit im Betrieb managen

Die große Bedeutung von Gesundheit wird allen auch im Hinblick auf alternde Belegschaften vor Augen geführt. Zeit, über Gesundheitsförderung im Betrieb oder die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachzudenken. Die physische, aber auch die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu erhalten, ist Ziel dieser Maßnahmen. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf die Unternehmenskultur und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Die IHK bietet Checklisten, eine Dienstleister-Datenbank sowie einen Arbeitskreis, in dem sich interessierte Unternehmen austauschen können.
In unserem Fachkräfteportal finden Sie Tipps, Hintergrundinfos und weiterführende Links zur Fachkräftesicherung.
Das IHK-Unternehmensnetzwerk Personal bietet für Unternehmer/-innen und Personalverantwortliche Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und wertvolle Informationen rund um die erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen.
Integration durch Ausbildung

Aus Potenzialen werden Chancen

Eine Ausbildung oder Beschäftigung gibt Zugewanderten und Geflüchteten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Stärken einzubringen, Neues zu lernen und im Team über sich hinauszuwachsen. Kurz: Sie ist ein wertvoller Baustein für eine gelungene Integration – und eine von vielen Wegen, dem aktuellen Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen. So unterschiedlich die beruflichen Voraussetzungen und Wünsche der Teilnehmenden sind, so individuell ist auch ihre Beratung.
Svitlana Samarova und Inken Jagusch informieren und begleiten Zugewanderte und Geflüchtete auf dem Weg in eine Ausbildung, eine Beschäftigung oder ein Praktikum; sie helfen bei Bedarf beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und bei Fragen zu behördlichen Angelegenheiten.
Die intensive Betreuung reduziert eventuell vorhandene Unsicherheiten seitens der Teilnehmenden und bestärkt sie, ihre berufliche Zukunft aktiv zu planen.
Von dem Beratungsangebot profitieren auch Betriebe auf der Suche nach Auszubildenden bzw. Arbeitskräften. Im Hinblick auf eine möglichst passgenaue Vermittlung greift das Projektteam unter anderem auf Kompetenzanalysen zurück und trifft eine entsprechende Vorauswahl unter den Teilnehmenden. Weiter unterstützt es Betriebe bei Fragen zum Asyl- und Ausländerrecht und begleitet sie und ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ersten Monaten der Beschäftigung.
Seit mittlerweile vier Jahren unterstützt die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr die berufliche Integration von Zugewanderten und Geflüchteten. Das Projekt wird vom Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert.
Arbeitsrecht

Urlaub

Stand: April 2025

Vorbemerkung

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (im folgenden abgekürzt: BUrlG) gewährleisten jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch und regeln die Modalitäten der Urlaubsgewährung und -vergütung.
Diese IHK-Information erläutert die wesentlichen Regelungen zum Urlaub einschließlich der besonderen Urlaubsregeln für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

1. Geltungsbereich des BUrlG

Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken unter Fortzahlung der Vergütung (Urlaubsentgelt).
Anspruch auf Erholungsurlaub haben alle Arbeitnehmer einschließlich
  • der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
  • Teilzeitbeschäftigte,
  • Aushilfsbeschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • in Ferienarbeit und in Nebentätigkeit Beschäftigte etc.
Zu beachten ist, dass im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern das BUrlG nur dann Anwendung findet, wenn das Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.
In der Praxis werden Inhalt und Umfang des Urlaubsanspruchs häufig durch vertragliche Vereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger gestaltet. Tarifvertraglich können allerdings auch für den Arbeitnehmer ungünstigere Regelungen getroffen werden. Das heißt konkret:
Abweichende Urlaubsregelungen, die für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen, sind stets zulässig (z.B. mehr Urlaubstage als der gesetzliche Urlaubsanspruch). Bei ungünstigeren Regelungen ist zu differenzieren: Regelungen (auch kollektiv-rechtliche), die den Mindestanspruch der §§ 1 bis 3 BUrlG beschneiden, sind nichtig. Ansonsten sind Schlechterstellungen auf tariflicher Grundlage möglich (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
Andere Freistellungsansprüche, auf die das BUrlG keine Anwendung finden:
Neben dem Anspruch auf Erholungsurlaub gibt es weitere Fälle, in denen Arbeitnehmer aus anderen Gründen als zur Erholung einen Anspruch auf Freistellung haben – sei es mit oder ohne Fortzahlung der Vergütung. In diesen Fällen ist das BUrlG nicht anwendbar. Solche Ansprüche können sich aus dem Gesetz, aus Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. Beispiele:
  • Bei kurzzeitiger Verhinderung des Arbeitnehmers kommt häufig ein Anspruch auf Freistellung unter Vergütungsfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Beispiele hierfür sind persönliche oder familiäre Ereignisse (etwa eigene Hochzeit, Geburt eines Kindes, Tod naher Angehöriger, Betreuung des kranken Kindes, Quarantäne aufgrund Virusinfektion ohne Erkrankung) oder Ladungen zu Behörden oder Gerichten im öffentlichen Interesse. Hier spricht man häufig vom “Sonderurlaub”, der aber mit dem Erholungsurlaub nach dem BUrlG nichts gemein hat.
  • Vom Erholungsurlaub ist auch der sogenannte Bildungsurlaub abzugrenzen, der einen gesonderten, durch Landesgesetz geregelten Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Weiterbildung gewährt. Nähere Informationen zu: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

2. Urlaubsdauer

2.1. Gesetzlicher Mindesturlaub nach dem BUrlG

Der jährliche Mindesturlaub beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen, ist eine Umrechnung erforderlich (24 : 6 x tatsächliche Arbeitstage):
  • 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage
  • 3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage
  • 2-Tage-Woche: 8 Urlaubstage
  • 1-Tag-Woche: 4 Urlaubstage
In allen Fällen ergibt sich so ein Jahresurlaub von vier Wochen. Dieser errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Stunden an den Arbeitstagen. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer in der Woche beschäftigt ist.
Beispiel:
Ein Teilzeitbeschäftigter, der jeweils eine Stunde an fünf Tagen die Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Urlaubstage.

2.2. Gesetzlicher Zusatzurlaub für Minderjährige und Schwerbehinderte

Besonderheiten hinsichtlich des Umfangs des gesetzlichen Mindesturlaubs gelten für Jugendliche und Schwerbehinderte.
Der Arbeitgeber hat auch Jugendlichen nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für jedes Kalenderjahr bezahlten Urlaub zu gewähren. Dieser beträgt mehr als der Mindesturlaub nach dem BUrlG, nämlich mindestens:
  • 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist und
  • 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt ist.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX (= Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) haben nach § 208 SGB IX einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen basierend auf einer 5-Tage-Woche. Arbeiten sie regelmäßig mehr oder weniger als an fünf Arbeitstagen in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Diesen Urlaub muss der Arbeitgeber immer zusätzlich gewähren, auch wenn tarif- oder arbeitsvertraglich mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird. Er darf weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den vertraglichen Zusatzurlaub angerechnet werden.
Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX.
Weitere Informationen zum Thema: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

2.3. Vertraglicher Zusatzurlaub

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag freiwillig einen zusätzlichen Urlaubsanspruch, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. Auf den vertraglichen Zusatzurlaub findet das BUrlG grundsätzlich keine Anwendung. Für den Zusatzurlaub kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vom BUrlG abweichende Regelungen treffen, etwa Regelungen über Verminderung des Zusatzurlaubs für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.
Achtung: Dies setzt aber voraus, dass im Arbeitsvertrag klar zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Zusatzurlaub differenziert wird, sonst teilt der vertragliche Zusatzurlaub das gleiche rechtliche Schicksal wie der gesetzliche Mindesturlaub, es gelten also die Regelungen des BUrlG auch für den vertraglichen Zusatzurlaub.
Ein zusätzlicher, über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender Urlaubsanspruch kann sich zudem aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Insbesondere in Tarifverträgen, teilweise auch in Arbeitsverträgen werden Regelungen aufgenommen, nach denen der Urlaubsanspruch sich mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer erhöht (Staffelung nach Alter). Hier ist Vorsicht geboten vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wonach eine Benachteiligung wegen des Alters grundsätzlich unzulässig ist. Verstößt die Regelung gegen das AGG, so wird eine Anpassung nach oben vorgenommen (BAG, Urteil vom 18.10.2016, Az. 9 AZR 123/16). Solche Regelungen können wirksam sein, wenn sie im Einzelfall gerechtfertigt sind etwa unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter (BAG, Urteil vom 21.10.2014, Az. 9 AZR 956/12).

2.4. Berechnung der Urlaubsdauer bei wöchentlich unregelmäßiger Arbeitszeit

Bei Arbeitnehmern mit wöchentlich unregelmäßiger Arbeitszeit, wenn also von Woche zu Woche an unterschiedlich vielen Tagen gearbeitet wird, ist der Jahresdurchschnitt der tatsächlichen Arbeitstage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs relevant.
Der Urlaubsanspruch kann in solchen Fällen nach folgender Formel berechnet werden:
Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Kalenderjahr multipliziert mit den vereinbarten Urlaubstagen für Arbeitnehmer in Vollzeit. Das Produkt hieraus ist durch die Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit zu dividieren.
Bei dieser Berechnung ist bei einer 5-Tage-Woche von möglichen 260 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 Wochen x 5 Tage). Bei einer 6-Tage-Woche ist hingegen von 312 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 x 6 Tage).
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer arbeitet wöchentlich alternierend an zwei bzw. drei Arbeitstagen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anwesenheit von 130 Arbeitstagen im Kalenderjahr (52 Wochen x 2,5 Tage). Der Urlaubsanspruch im Unternehmen für Vollzeitarbeitnehmer beträgt 30 Tage auf Basis einer 5-Tage-Woche. Die Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit beträgt 260 Tage (52 Wochen x 5 Tage). Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen (130 x 30 : 260 = 15).
Beispiel 2:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einem Jahr während 26 Wochen fünf Tage und während 26 Wochen vier Tage (26 x 5 + 26 x 4 = 234 Jahresarbeitstage). Der Urlaubsanspruch für Vollzeitarbeitnehmer beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Die Anzahl der Jahreswerktage im Unternehmen beträgt 312 Tage (52 Wochen x 6 Tage). Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen (234 x 24 : 312 = 18).

2.5. Urlaubsdauer bei Veränderung der Arbeitszeit

Die Urlaubsdauer hängt von der Anzahl der Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Arbeitszeit, ist der Urlaubsanspruch ggf. neu zu berechnen.
Hierbei sind mehrere Konstellationen denkbar:
  • Die Wochenarbeitszeit verändert sich, aber die Zahl der Arbeitstage pro Woche bleibt gleich. Hier bleibt der Urlaubsanspruch unverändert, weil nur die Anzahl der Wochenarbeitstage relevant ist, nicht jedoch die Anzahl der geleisteten Stunden pro Tag.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet halbtags von Montag bis Donnerstag. Er stockt nun auf ganztags auf, die Arbeitstage (Montag bis Donnerstag) bleiben aber gleich. Hier ändert sich an der Anzahl der Jahresarbeitstage nichts. Der Urlaubsanspruch bemisst sich nach wie vor an einer 4-Tage-Woche. Der Freistellungsanspruch bezieht sich dann aber auf den ganzen Tag und nicht nur auf halbe Tage.
  • Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ändert sich ab Jahresbeginn. Hier ist der Urlaubsanspruch entsprechend anzupassen.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin arbeitete im Jahr 2022 an drei Tagen die Woche. Ab Januar 2023 arbeitet sie an vier Tagen die Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Im Jahr 2022 stand ihr ein Urlaubsanspruch in Höhe von 12 Tagen zu. Ab 2023 muss der Urlaubsanspruch erhöht werden auf 16 Tage.
  • Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage (z.B. Wechsel von Vollzeit in Teilzeit) unterjährig, ist der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage umzurechnen. Hier ist zu beachten, dass der bereits in der Vollzeitphase überproportional gewährte Urlaub nachträglich nicht neu berechnet werden darf. Auch dürfen Urlaubsansprüche, die im Rahmen der Vollzeitbeschäftigung erworben wurden, nicht reduziert werden.
Beispiel:
Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin arbeitet von Januar bis Ende Juni an fünf Tagen die Woche mit je acht Stunden pro Tag. Ab Juli arbeitet sie nur noch zwei Tage die Woche. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Bis Ende Juni hat sich die Arbeitnehmerin bereits 20 Tage Urlaub genommen. Die restlichen 10 Urlaubstage sind auf die 2-Tage-Woche umzurechnen. Bis Ende Dezember stehen der Arbeitnehmerin nicht 10, sondern nur noch 4 Urlaubstage zu (10 x 2 : 5 = 4).
Eigentlich hätten ihr anteilig bis Ende Juni nur 15 Urlaubstage und ab Juli bis Ende Dezember 6 Urlaubstage, also insgesamt 21 Urlaubstage zugestanden. Da ihr innerhalb der ersten sechs Monate in der Vollzeitphase bereits überproportional Urlaub gewährt wurde (20 Tage) und dieser nicht nachträglich neu berechnet werden darf, stehen ihr insgesamt 24 Urlaubstage zu.
Hinweis: Dies ist auch bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen. Wechseln Arbeitnehmer von einer Vollzeittätigkeit in eine Teilzeitbeschäftigung, so muss der in der Vollzeitphase erworbene Urlaubsanspruch entsprechend der Vollzeittätigkeit vergütet werden – auch dann, wenn dieser Urlaubsteil vom Arbeitnehmer im Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen wird (BAG, Urteil vom 20.03.2018, Az. 9 AZR 486/17).

2.6. Urlaubsanspruch und Zeiten der Nichtbeschäftigung bzw. des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

Ob der Arbeitgeber den Urlaub für Zeiten kürzen kann, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich fortbesteht, hängt vom Grund für die Nichterbringung der Arbeitsleistung ab:
  • Elternzeit: Grundsätzlich entsteht auch während einer mehrmonatigen oder mehrjährigen Elternzeit der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, weil es grundsätzlich nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ankommt und nicht darauf, ob tatsächlich gearbeitet wird. Allerdings kann der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (Ausnahme: bei Teilzeittätigkeit des Arbeitnehmers während der Elternzeit). Von dieser gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit muss der Arbeitgeber aktiv Gebrauch machen. Die Kürzungserklärung kann vor, während und nach der Elternzeit, spätestens aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegeben werden. Tipp: Es empfiehlt sich, die Kürzungserklärung möglichst früh, am besten schriftlich zusammen mit der Bestätigung der Elternzeit abzugeben.
  • Mutterschutzzeiten: Für Zeiten des Mutterschutzes sieht § 24 Satz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ausdrücklich vor, dass die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten gelten. Die Arbeitnehmerin erwirbt also in diesen Zeiten ihren vollen Urlaubsanspruch. Dieser Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.
  • Krankheit: In Zeiten, in denen Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, entstehen weiterhin Urlaubsansprüche. Eine Kürzung kommt lediglich hinsichtlich des vertraglichen Mehrurlaubs bei entsprechender wirksamer Arbeitsvertragsklausel in Betracht. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch darf nicht gekürzt werden.
  • Auch gesetzliche Feiertage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Hier ist nicht der Wohnort des Arbeitnehmers maßgeblich, sondern der Arbeitsort. Die Bundesländer haben Feiertagsgesetze erlassen, denen die jeweils geltenden Feiertage entnommen werden können.
  • Zeiten von Kurzarbeit “Null” dürfen bei der Urlaubsberechnung in Abzug gebracht werden (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 225/21). Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit “Null” darf der Arbeitgeber somit den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen.
  • Sabbatical: Der Zeitraum eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs (Sabbatical), in dem die Arbeitsvertragsparteien die Hauptleistungspflichten suspendiert haben, kann bei der Berechnung mit “null” Arbeitstagen in Ansatz gebracht werden (BAG, Urteil vom 19.3.2019, Az. 9 AZR 315/17). In Kalenderjahren, in denen der Arbeitnehmer sich durchgehend in unbezahltem Sonderurlaub befindet, entsteht daher kein Urlaubsanspruch. Erstreckt sich der Sonderurlaub nur auf einen Teil des Kalenderjahres, muss der Urlaubsanspruch nach Zeitabschnitten berechnet werden.
  • Altersteilzeit im Blockmodell: Die Grundsätze des BAG zum unbezahlten Sonderurlaub gelten auch hier, da die Arbeitsverpflichtung einvernehmlich aufgehoben wird. Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befinden und im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden sind, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Wechsel von Arbeits- und Freistellungsphase während des laufenden Kalenderjahres muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden.

3. Voller Urlaubsanspruch, Teilurlaub

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit, § 4 BUrlG).
Die Frist zur Berechnung der Wartezeit beginnt regelmäßig mit dem Anfang des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Unerheblich ist dabei, ob die Wartezeit innerhalb ein und desselben Kalenderjahres erfüllt werden kann. Sie wird durch den Jahreswechsel nicht unterbrochen.
Beispiel:
Beginnt das Arbeitsverhältnis am 15.12.2022, entsteht der volle Urlaubsanspruch am 15.6.2023.
Nach der Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch dann immer bereits mit Beginn jeden Kalenderjahres.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beginnt am 1.5.2022. Er hat einen Anspruch auf 28 Urlaubstage. Erst mit Ablauf des 31.10.2022 entsteht der volle Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Der volle Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2023 entsteht hingegen sogleich mit Ablauf des 31.12.2022.
Achtung: Hat der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit erfüllt und scheidet er nach dem 30.6. eines Kalenderjahres aus, steht ihm der Urlaubsanspruch für das gesamte Kalenderjahr zu!
Anspruch auf Teilurlaub, nämlich auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (nicht: Kalendermonat) des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 BUrlG:
  • für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; erfasst sind hiermit alle Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. Juli eines Jahres begonnen wird. Dem Arbeitnehmer steht in diesem Fall für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu.
Beispiel:
Arbeitsverhältnis beginnt am 15.11.2022. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Für das Kalenderjahr 2022 hat der Arbeitnehmer einen Teilanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs, also auf 2,5 Urlaubstage. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage, hier also auf 3 Urlaubstage aufzurunden.
Achtung: Bruchteile, die weniger als 0,5 Urlaubstage betragen, dürfen nach der Rechtsprechung vom Arbeitgeber ohne gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung nicht abgerundet werden. Sie müssen dann in ihrem genauen Umfang gewährt werden.
  • wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; hier sind die Fälle gemeint, in denen der Arbeitnehmer innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geht.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.2. und wird innerhalb der Probezeit zum 31.5. gekündigt. Hier besteht ein Teilurlaubsanspruch von 4/12 des Jahresurlaubs.
  • wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; betroffen sind hier sämtliche Fälle, in denen zunächst ein Vollanspruch entstanden ist, das Arbeitsverhältnis dann aber bis zum Ende des 30. Juni (24 Uhr) des Kalenderjahres beendet wird.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.9. und der Arbeitnehmer kündigt zum 30.4. des Folgejahres. Hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Teilurlaub im Folgejahr (“gekürzter Vollurlaub”).
Die Gewährung von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird. Gemeint ist hier nicht der Kalendermonat. Zu beachten ist weiter, dass angefangene Monate bei der Berechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.
Beispiel:
Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen die Woche arbeitet, scheidet nach einem Monat und zwei Wochen aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Der (Mindest-)Jahresurlaub nach dem BUrlG beträgt acht Tage für eine 2-Tage-Woche (unabhängig von der geleisteten Stundezahl). Nachdem die Beschäftigung nur einen vollen Monat angedauert hat, ist ein Urlaubsanspruch von 1/12 von acht Urlaubstagen (0,66 Urlaubstage) entstanden.
Da Bruchteile von Arbeitstagen, die bei der Berechnung mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind, besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.

4. Übertragung, Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen, Hinweispflichten des Arbeitgebers

4.1. Grundsätzliche Regelungen zur Übertragung, zum Verfall und zur Verjährung

Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr, also vor Ablauf des 31.12. gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG).
Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BurlG).
  • Dringende betriebliche Gründe: Dabei handelt es sich um Umstände, die in der betrieblichen Organisation, dem technischen Arbeitsablauf oder der Auftragslage ihren Grund haben und die es im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf es zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch geboten erscheinen lassen, Urlaub nicht mehr im ablaufenden Kalenderjahr zu gewähren (z.B. Hauptsaison, Grippewelle im Betrieb etc.).
  • In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe: Klassischer Fall ist hier die lang anhaltende Erkrankung eines Arbeitnehmers, aufgrund derer die Gewährung des Urlaubs im Urlaubsjahr ausgeschlossen ist.
In diesen Fällen muss der übertragene Urlaub grundsätzlich bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, ansonsten kann er verfallen.
Vereinbarungen über weitergehende Übertragungszeiträume (z.B. Übertragbarkeit bis 30. Juni) in Arbeits- oder Tarifverträgen sind zulässig und werden häufig praktiziert. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien kann dabei auch stillschweigend – etwa durch Gewährung des Urlaubs im Übertragungszeitraum – zustande kommen.
In bestimmten Fällen verfällt der Urlaubsanspruch aber nicht mit Ablauf des 31.12. bzw. des Übertragungszeitraums:
  • Andauernde Arbeitsunfähigkeit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2009 entschieden, dass der Mindesturlaubsanspruch nicht deshalb verfallen darf, weil er wegen Krankheit nicht genommen werden kann. Dauert die Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres bzw. bis zum Ende des vertraglich vereinbarten Übertragungszeitraums, verfällt dieser erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist (EuGH, Urteile vom 20.1.2009, Az. C-350/06 sowie C-520/06; BAG, Urteil vom 7.8.2012, Az. 9 AZR 353/10).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist seit dem 1.1.2021 arbeitsunfähig erkrankt und ab dem 20.5.2023 wieder gesund. Er hat laut Arbeitsvertrag einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Bis 31.12.2023 hat er keinen Urlaub genommen. Zum Zeitpunkt der Genesung waren aus 2021 30 Urlaubstage offen, die jedoch mit Ablauf des 31.3.2023 verfallen sind (15-Monatsfrist). Dazu kommen 30 Tage Urlaub aus 2022, die noch bis zum 31.3.2024 genommen werden können und 30 Tage Urlaub aus dem aktuellen Jahr 2023.
Hinweis: Für den vertraglichen Zusatzurlaub kann vereinbart werden, dass dieser am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres oder mit Ablauf des Übertragungszeitraums auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Voraussetzung ist aber eine deutliche Differenzierungsklausel.
  • Gesetzliche Erweiterung der Übertragung bei Elternzeit und Mutterschutz: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Entsprechendes gilt auch im Falle eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 Satz 2 MuSchG).

4.2. Wichtig: Hinweispflichten des Arbeitgebers

Achtung: Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG verfallen und verjähren Urlaubsansprüche generell nicht, wenn der Arbeitgeber bestimmten Hinweispflichten nicht nachkommt.

4.2.1. Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen

Zu einem Verfall von Urlaubsansprüchen kommt es nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der Arbeitgeber beweist, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub verzichtet hat, nachdem der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer durch eine angemessene Aufforderung und Belehrung tatsächlich in die Lage versetzt hat, rechtszeitig Urlaub zu nehmen (EuGH, Urteile vom 6.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16; BAG, Urteil vom 19.2.2019, Az. 9 AZR 541/15).
Die Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers gelten grundsätzlich nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Nach dem BAG gelten sie aber auch für den vertraglichen Zusatzurlaub, wenn arbeitsvertraglich oder in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine andere Regelung getroffen wurde (BAG, Urteil vom 25.6.2019, Az. 9 AZR 546/17; BAG, Urteil vom 25.8.2020, Az. 9 AZR 214/19). Daher sollte im Arbeitsvertrag klar zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Zusatzurlaub differenziert werden (s.o. 2.3.).
Die Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers gelten auch für den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX. Erlangt der Arbeitgeber aber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers und ist diese nicht offenkundig, kann er den Arbeitnehmer auch nicht dazu auffordern, seinen gesetzlichen Zusatzurlaub wahrzunehmen. Ohne diese Kenntnis verletzt der Arbeitgeber seine Hinweisobliegenheit nicht und der Anspruch auf den gesetzlichen Sonderurlaub verfällt. Die Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers entstehen, wenn er von einer Schwerbehinderung oder Anerkennung Kenntnis erlangt (BAG, Urteil vom 26.4.2022, Az. 9 AZR 367/21).
Zum Verfall von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer:
Die Frage, ob die Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist, war lange Zeit ungeklärt. Grundsätzlich machen eine Belehrung und Aufforderung von Seiten des Arbeitgebers nur dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, auf diese zu reagieren und den Urlaub tatsächlich zu nehmen. Hier ist nach neuster Rechtsprechung zu differenzieren. Nach dem BAG (Urteil vom 20. Dezember 2022, Az. 9 AZR 245/19) kann der Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres auch ohne Hinweis des Arbeitgebers verfallen. Das gilt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer vom Beginn des Urlaubsjahres bis einschließlich 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert war, seinen Urlaub anzutreten, also durchgängig arbeitsunfähig war. Für diesen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nachgekommen ist, weil diese nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätten beitragen können. Wenn der Arbeitnehmer hingegen im Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet hat, bevor er arbeitsunfähig geworden ist, verfällt der Urlaubsanspruch nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch entsprechenden Hinweis in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen.
Dieselbe Frage stellt sich auch bei Arbeitnehmern, die ihren Jahresurlaub aufgrund voller, aber nicht dauerhafter Erwerbsminderung nicht nehmen konnten.

4.2.2. Voraussetzungen der Verjährung von Urlaubsansprüchen

Aus Gründen der Rechtssicherheit verjähren Urlaubsansprüche nach §§ 195, 199 BGB grundsätzlich drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis vorlag.
Der EuGH hat aber kürzlich entschieden, dass der Urlaub nicht nur nicht verfällt, sondern auch nicht verjährt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nicht erfüllt (EuGH, Urteil vom 22.9.2022, Az. C-120/21). Das BAG hat die Vorgaben des EuGH umgesetzt und nun entschieden, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten rechtzeitig nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20). Dies gelte nach dem BAG auch für die Jahre vor 2019, als das BAG erstmals entschieden hat, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer aktiv über den ausstehenden Urlaub und seinen drohenden Verfall informieren müssen.

4.2.3. Praxistipps für Arbeitgeber, um den Verfall und die Verjährung von Urlaubsansprüchen zu ermöglichen

Der Arbeitgeber sollte zu Beginn jeden Kalenderjahres und am besten ein zweites Mal in der zweiten Jahreshälfte rechtzeitig vor Ende jeden Kalenderjahres schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) über Folgendes informieren:
  • Im Betreff des Schreibens/der E-Mail sollte auf die Wichtigkeit des Inhalts hingewiesen werden (beispielsweise: “Wichtig / Achtung: Urlaub 2025, Urlaubsübertrag und Verfall”)
  • Jedem einzelnen Mitarbeiter muss konkret mitgeteilt werden, wie viele Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage ihm im Kalenderjahr zustehen. Dies muss individualisiert erfolgen. Abstrakte Angaben in Verträgen oder allgemeine Rundschreiben genügen nicht. Kann der Arbeitnehmer seine Urlaubstage bspw. in einem digitalen System selbst einsehen, dürfte wohl auch ein konkreter Hinweis genügen, wo die Anzahl der Urlaubstage eingesehen werden kann (z.B. Link zu Self-Service im Intranet).
  • Jeder Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, seinen Jahresurlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden kann.
  • Jeder Arbeitnehmer muss darüber belehrt werden, dass nicht entsprechend der Aufforderung beantragter und nicht genommener Urlaub mit Ablauf des 31.12.XX, spätestens mit Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt.
  • Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen sollte auch der Hinweis aufgenommen werden, dass Urlaubsansprüche der dreijährigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB unterliegen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen und beim Versand des Hinweisschreibens/Hinweismail darauf zu achten, dass dieser so rechtzeitig erfolgt, dass der (Rest-)Urlaub auch tatsächlich noch genommen werden kann. Was “rechtzeitig” bedeutet, haben die Gerichte nicht festgelegt. Jedenfalls muss der Hinweis so frühzeitig erteilt werden, dass der restliche Urlaub in der Zeit nach dem Hinweis bis zum Verfallszeitpunkt noch in vollem Umfang genommen werden kann. Es empfiehlt sich zudem, eine Zugangs- bzw. Lesebestätigung anzufordern. Zudem sollte der gesamte Vorgang entsprechend dokumentiert werden.
Achtung: Unterbleibt der Hinweis, kann man sich als Arbeitgeber grundsätzlich weder auf den Verfall noch auf die Verjährung berufen.

5. Urlaubsgewährung

Der Urlaub ist vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu gewähren. Voraussetzung der Urlaubsgewährung ist ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss diesen Urlaubswunsch bei der Festsetzung des Urlaubs vorrangig berücksichtigen und darf nur bei Vorliegen wichtiger Gründe hiervon abweichen
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Urlaubserteilung für den vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitraum aus zwei Gründen zu verweigern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG):
  • dringende betriebliche Belange oder
  • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, wenn eine gleichzeitige Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ausscheidet. Abwägungskriterien sind z.B. das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Anzahl der schulpflichtigen Kinder.
Lehnt der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ohne rechtfertigenden Grund ab, kann der Arbeitnehmer unter Umständen einen Ersatzurlaubsanspruch als Schadensersatz geltend machen (siehe auch Punkt 5.3.).
Eine ohne einen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG, Urteil vom 25.8.2020, Az. 9 AZR 612/19).
Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden, jedenfalls aber mindestens ein Urlaubsteil mit mindestens 12 aufeinanderfolgenden Tagen (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
Ein bereits gewährter Urlaub kann grundsätzlich nicht widerrufen werden.

5.1. Verbot der Selbstbeurlaubung

Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaubsanspruch nicht eigenmächtig durchsetzen. Dieses Verbot der Selbstbeurlaubung gilt absolut. Selbst dann, wenn
  • der Arbeitgeber den Urlaubsantrag grundlos oder zu Unrecht nicht stattgegeben hat oder
  • bis zum Fristablauf des Urlaubsanspruchs überhaupt noch eine den Urlaubstagen entsprechende Zahl an Arbeitstagen zur Verfügung steht,
darf der Arbeitnehmer keine Selbstbeurlaubung vornehmen.
Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten und muss nicht nur eine ordentliche, sondern ggf. auch die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber hinnehmen.

5.2. Betriebsurlaub

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nicht einseitig die Lage des Urlaubs anordnen kann. Er muss hierbei die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, soweit dem nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Die Anordnung von Betriebsurlaub ist somit eine Ausnahme und nur unter bestimmten, gesetzlich nicht näher beschriebenen Voraussetzungen möglich:
  • Nach der Auffassung vieler Juristen muss der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange geltend machen, um Betriebsurlaub anordnen zu können. Der Grund für die Anordnung von Betriebsurlaub muss seinen Ursprung im Betrieb haben, z.B. in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf oder ähnlichen Umständen. Grundsätzlich müssen Umstände vorliegen, die ein normales Arbeiten nicht möglich machen (z.B. wenn die Auftragszahl in manchen Branchen beispielsweise in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr drastisch sinkt oder im Falle des Stillstands bei Saisonbetrieben außerhalb der Saison). Ob auch ohne Vorliegen eines dringenden betrieblichen Grundes die Lage des Urlaubs durch den Arbeitgeber einseitig festgelegt werden kann, sofern dies vorab im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, ist umstritten.
  • Der Betriebsurlaub darf nur mit einer angemessen langen Ankündigungsfrist angeordnet werden, damit die Beschäftigten genügend Zeit zur Planung haben. Wie lange die Ankündigungsfrist sein muss, ist nicht näher festgelegt. Teilweise wird von einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgegangen.
  • Der Arbeitgeber darf nur einen Teil des Jahresurlaubs seiner Mitarbeiter fest verplanen. Nach der Rechtsprechung muss noch ein wesentlicher Teil des Jahresurlaubs für die Arbeitnehmer frei planbar bleiben. Das BAG hat in einem Urteil die Faustformel 3/5 Betriebsferien – 2/5 individuelle Urlaubsplanung als angemessen angesehen (BAG, Beschluss vom 28.7.1981, Az. 1 ABR 79/79). Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch eine andere Regelung zulässig wäre.
  • In Betrieben mit Betriebsrat ist zwingend dessen Zustimmung betreffend Einführung und zeitlicher Festlegung des Betriebsurlaubs erforderlich (meist in Form einer Betriebsvereinbarung). In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber Betriebsurlaub dagegen im Rahmen seines Direktionsrechts einführen.
Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Betriebsurlaubs noch keinen Urlaubsanspruch erworben, etwa weil die Wartezeit noch nicht vorüber ist, müsste ihn der Arbeitgeber grundsätzlich weiterbeschäftigen. Tut er das nicht, bleibt er trotz fehlender Arbeitsleistung zur Vergütungszahlung verpflichtet. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer bereits den Urlaub zu gewähren, den er sich (gedanklich) bereits erarbeitet hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass weder der zu viel gewährte Urlaub noch das Urlaubsgeld zurückgefordert werden kann, wenn der Arbeitnehmer vor Ende der Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Hat ein Arbeitnehmer bereits alle ihm für das entsprechende Urlaubsjahr zustehenden Urlaubstage aufgebraucht oder wurden dem Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage für einen Zeitraum genehmigt, bevor der Betriebsurlaub beginnt, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, den Arbeitnehmer während der Zeit des Betriebsurlaubs arbeiten zu lassen oder ihn gegen Bezahlung von der Arbeit freizustellen, da bereits gewährter Urlaub vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden kann.
Wurde der Betriebsurlaub zu Unrecht oder zu kurzfristig angeordnet, kann der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug geraten, wenn sich die Arbeitnehmer der Anordnung, Betriebsurlaub zu nehmen, widersetzen und ihre Arbeit anbieten. Dann muss der Arbeitgeber diese Arbeitnehmer während des Betriebsurlaubs beschäftigen oder diese gegen Bezahlung von der Arbeit freistellen, ohne dass die Tage des unzulässigen Betriebsurlaubs vom Urlaubskonto der Arbeitnehmer abgezogen werden.

5.3. Ersatzurlaubsanspruch

Dieser steht dem Arbeitnehmer zu, wenn er seinen Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht hat und der Arbeitgeber ihm diesen unzulässigerweise versagt hat. Erlischt dann der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraumes, steht dem Arbeitnehmer als Schadensersatz ein Ersatzurlaubsanspruch zu, der dem geltend gemachten Urlaubsanspruch in vollem Umfang entspricht. Dieser Ersatzanspruch ist an keine Fristen gebunden.

6. Vergütung im Urlaub

6.1. Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt ist das Arbeitsentgelt (Vergütung), das während des Erholungsurlaubs fortgezahlt wird. Das Urlaubsentgelt ist grundsätzlich vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG) – wobei andere Vereinbarungen möglich sind – und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
Grundsätzlich berechnet sich die konkrete Höhe des Urlaubsentgelts in folgenden Schritten:
  1. Bestimmung der Arbeitsvergütung im Referenzzeitraum 13 Wochen vor Urlaubsantritt: Zunächst ist zu schauen, welches Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer 13 Wochen vor Urlaubsantritt erhalten hat. Hierbei wird jede Arbeitsvergütung berücksichtigt, die Gegenleistung für Arbeitstätigkeit war (auch Zulagen, Provisionen, Umsatzbeteiligungen, variable erfolgsunabhängige Vergütung). Wurde dem Arbeitnehmer in diesen 13 Wochen Vergütung für Überstunden gezahlt, muss diese Vergütung abgezogen werden. Nicht berücksichtigt werden auch nur vorübergehende Verdiensterhöhungen wie einmalige Prämien, Gratifikationen o.Ä. sowie eingetretene Verdienstkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis.
  2. Dieser Entgeltbetrag ist durch die Zahl der diesen Lohnzahlungen zugrunde liegenden geleisteten Stunden (einschließlich Stunden mit Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder Feiertage) zu dividieren. So erhält man den sog. Geldfaktor als Stundensatz.
  3. Im nächsten Schritt ist die Arbeitszeit während des Urlaubs zu bestimmen (sog. Zeitfaktor). Hierbei werden – anders als beim Geldfaktor – auch Überstunden berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer diese hätte leisten müssen, wäre er nicht im Urlaub gewesen. Auch eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ist hier zu berücksichtigen.
  4. Im letzten Schritt multipliziert man den ermittelten Geldfaktor (“Stundensatz”) mit dem ermittelten Zeitfaktor (Zahl der Urlaubsstunden). Das Ergebnis ist das zu zahlende Urlaubsentgelt.
Alle Abreden, nach denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs eine geringere Arbeitsvergütung erhält als während seiner Beschäftigung, sind nichtig.
Das Urlaubsentgelt ist wie das Arbeitsentgelt zu versteuern, da das Urlaubsentgelt der gesetzlichen Bestimmung nach den laufenden Bezügen für einen der Dauer des Urlaubs entsprechende Lohnzahlung entspricht. Entsprechend sind auch die Sozialversicherungsabgaben abzuführen.

6.2. Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer neben dem zu gewährenden Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erhalten kann. Diese zusätzliche Vergütung kann der Arbeitnehmer jedoch nur aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beanspruchen. Weiterhin kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben. Dies ist der Fall, wenn das Urlaubsgeld mindestens drei Mal ohne einen deutlichen Hinweis auf die Freiwilligkeit ausbezahlt worden ist.
Urlaubsgelder sind als einmalige Einnahmen in dem Lohnzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung der Sozialversicherung heranzuziehen. Auch ein zusätzlich neben dem Arbeitslohn gezahltes Urlaubsgeld ist lohnsteuerpflichtig.

7. Erwerbstätigkeit und Krankheit im Urlaub

7.1. Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 BUrlG). Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass sich der Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus dem Urlaub erholt und seine Arbeitskraft aufgefrischt hat.
Von dem Begriff Erwerbstätigkeit sind sowohl selbstständige als auch nicht selbstständige Tätigkeiten erfasst. Nicht erfasst werden hingegen sonstige Tätigkeiten, die zwar anstrengend sein mögen, aber keine Erwerbstätigkeiten darstellen (z.B. das Bauen am eigenen Haus, Hilfeleisten für einen Fremden am Hausbau, Familienmithilfe im Betrieb der/des Ehefrau/Ehemanns oder Weiterbildungen während des Urlaubs).
Ob eine Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck widerspricht, ist nach den subjektiven und objektiven Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Maßgebend sind Inhalt, Art und Dauer der Erwerbstätigkeit. Eine Beschäftigung des Arbeitnehmers gegen Arbeitsentgelt oder Sachleistung während der vollen täglichen Arbeitszeit wird regelmäßig zweckwidrig sein, während ein stundenweise Aushelfen an manchen Tagen nicht gegen das gesetzliche Verbot verstoßen dürfte.
Der Verstoß gegen § 8 BUrlG stellt eine Pflichtverletzung dar, die mit verschiedenen Personalmaßnahmen geahndet werden kann. Denkbar wäre der Ausspruch einer Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann die Pflichtverletzung ggf. zu einer Kündigung führen. Dem Arbeitgeber kann ferner ein Anspruch auf Unterlassung der urlaubszweckwidrigen Erwerbstätigkeit zustehen, was ggf. mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden könnte. Schließlich kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, sofern vom Arbeitgeber ein kausaler Schaden dargelegt und bewiesen werden kann. Auf die Gewährung des Urlaubs bzw. Zahlung des Urlaubsentgelts hat ein Verstoß aber keine Auswirkungen.

7.2. Krankheit im Urlaub

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs, so ist die Erfüllung des Urlaubsanspruchs für den Zeitraum der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unmöglich. Nach § 9 BUrlG können Tage, an denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, nicht auf seinen Jahresurlaub angerechnet werden, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kann einen Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest erbringen. Der Erholungsurlaub wird dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen und ist neu zu gewähren. Soweit ein Arbeitnehmer auf Grund seiner Erkrankung seinen Urlaub nicht spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, nehmen kann, erlischt der Urlaubsanspruch unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nachgekommen ist (siehe auch oben Punkt 4.)
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer während seiner geplanten Urlaubszeit zwar nicht erkrankt, aber aufgrund behördlicher Anordnung oder aufgrund einer landesrechtlichen Vorschrift in Quarantäne muss, hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber die Urlaubstage auf dem Jahresurlaub des Arbeitsnehmers anrechnen darf, weil eine Quarantäne ohne Krankheitssymptome keine Krankheit im Sinne des § 9 BUrlG ist (BAG, Beschluss vom 16.8.2022, Az. 9 AZR 76/22).
Der Gesetzgeber hat hierauf durch die Neufassung des § 59 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) reagiert: Tritt nach dem 16. September 2022 oder über den 16. September 2022 hinaus der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer sich während seines Urlaubs gemäß dem IfSG absondern muss, werden die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

8. Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung, also die Auszahlung des Urlaubs, tritt ausnahmsweise an die Stelle der Freizeitgewährung, wenn der Urlaub nicht mehr in natura gewährt werden kann.
Eine Urlaubsabgeltung ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG nur zulässig, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht erst mit Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, hat der EuGH entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch bei Tod des Arbeitnehmers weiter bestehen bleibt und vererbbar ist. Die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber die Auszahlung des Resturlaubsanspruchs verlangen (BAG, Urteil vom 22.1.2019, Az. 9 AZR 45/16 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 6.11.2018, Az. C-570/16).
Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht der Urlaubsvergütung, die der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis erhalten hätte. Die Urlaubsvergütung ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Urlaubs.
Der Abgeltungsanspruch verfällt nicht gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums.
Er unterfällt jedoch tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen und der regelmäßigen dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (BAG, Urteil vom 24.5.2022, Az. 9 AZR 461/21).
Dies hat das BAG in seiner aktuellen Entscheidung (BAG, Urteil vom 31.1.2023, Az.: 456/20) bestätigt: Danach unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch weiterhin der dreijährigen Verjährungsfrist.
Diese beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers ankommt.
Das Gericht begründet dies damit, dass es beim Urlaubsabgeltungsanspruch – anders als beim Urlaubsanspruch – nicht um die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zu Erholungszwecken gehe, sondern um einen “reinen Geldanspruch”, also um die finanzielle Kompensation für Urlaub. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfalle die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers.
Das BAG stellt weiter fest, dass die Verjährungsfrist jedoch nicht beginnen kann, solange eine Klageerhebung aufgrund einer gegenteiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zumutbar ist. Relevant in diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 zum Verfall von Urlaubsansprüchen (Näheres hierzu siehe oben unter Punkt 4.). Wurde ein Arbeitsverhältnis vor der EuGH-Entscheidung beendet und werden arbeitnehmerseitig noch Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht, muss im Einzelfall geprüft werden, wann die Verjährungsfrist zu laufen begann und ob der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich verjährt ist.

9. Vermeidung von Doppelansprüchen bei Arbeitgeberwechsel

Wechselt der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte den Arbeitgeber, hat er beim alten Arbeitgeber den vollen Mindesturlaubsanspruch für das gesamte Urlaubsjahr erworben. Zudem erwirbt er beim neuen Arbeitgeber einen Teilurlaubsanspruch.
Um zu gewährleisten, dass ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr nur einmal den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen kann, hat der Gesetzgeber die Entstehung derartiger Doppelansprüche weitgehend unterbunden: Nach § 6 BUrlG ist der Urlaub insoweit ausgeschlossen, als dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber reduziert sich demnach um die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits bei einem alten Arbeitgeber erhalten hat oder sich hat abgelten lassen.
Aus diesem Grund ist der alte Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub bei Beendigung auszuhändigen.
Tipp: Arbeitgeber sollten die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers bei einer Neueinstellung verlangen, um nicht doppelten Urlaub zu gewähren. Bis zur Vorlage der Bescheinigung darf der neue Arbeitgeber Urlaubsansprüche verweigern.
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird. Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands, ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft. Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt. für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen. Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten. Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
IHK-Weiterbildungsumfrage

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning. Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ausbildungsvertrag

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Vor dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit deren gesetzliche Vertreter einen Berufsausbildungsvertrag abschließen (§ 10 – 12 Berufsbildungsgesetz BBiG). Dieser ist der IHK unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Die IHK prüft den Vertrag rechtlich und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge ein (§ 34 – 36 BBiG).

BA-Betriebsnummer

Aus Statistikgründen muss seit 2021 im Ausbildungsvertrag die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte angegeben werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG). Die Betriebsnummer ist die „Sozialversicherungsnummer“ des Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Vertragsvorlage

Den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erreichen Sie über die Kachel “Vertragsmanagement” im Asta-Infocenter.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV).

Gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Auszubildenden

Der Ausbildungsvertrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen auch beide unterschreiben.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Alle Informationen rund um die Ausbildungsvergütung haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Ausbildungsordnung und Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Reichen Sie Ihre Ausbildungsverträge gerne digital über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” über das ASTA-Infocenter ein.
Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Was können Unternehmen tun?

Hilfe und Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete aus der Ukraine

Millionen von Menschen aus der Ukraine sind laut UNHCR seit Beginn des Krieges auf der Flucht – mehr als 1,2 Millionen flüchteten nach Deutschland. Die deutsche Bevölkerung, aber auch die Unternehmen fragen, wie sie unterstützen können.
Viele Betriebe engagieren sich bereits, ob mit Sach- oder Geldspenden oder auch praktisch bei der Hilfe für Mitarbeitende und deren Angehörige. Wichtig sind auch Fragen des Aufenthaltsstatus und in wie weit geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitswesen, Bildung oder Arbeitsmarkt haben.

1. Wie kann ich mich hier für ukrainische Geflüchtete engagieren?

Sofern vorhanden, könnten Sie geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen wie Betriebswohnungen oder leerstehende Immobilien. Am besten wenden Sie sich an Ihre Kommune. Wenn Sie privat und kostenlos Übernachtungsplätze zur Verfügung stellen möchten, finden Sie Infos dazu auf der Seite der Bundesregierung germany4ukraine.
Außerdem könnten Sie oder Ihre Beschäftigten Geflüchtete mit ehrenamtlichem Engagement unterstützen – unter anderem beim Ankommen im Alltag oder beim Zugang zu Behördenleistungen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Kommune.

2. Wie kann ich in Stuttgart Wohnraum zur Verfügung stellen?

Für die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine sucht die Stadt Stuttgart weiterhin Hotelzimmer oder geeignete Räumlichkeiten für einen Aufenthalt von Tagen bis Wochen. Angebote nimmt die Stadt Stuttgart per Formular entgegen.
Verfügen Sie über privaten Wohnraum in Stuttgart, den Sie längerfristig zur Verfügung stellen möchten? Dann melden Sie sich direkt beim Projekt TürÖffner der Stuttgarter Caritas unter tueroeffner@caritas-stuttgart.de. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Projekt-Website.

3. Können Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Visum nach Deutschland einreisen?

Das BMI hat die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 04.03.2026 verlängert. Danach sind aus der Ukraine Geflüchtete, die bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet visumfrei einreisen, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, also auch einer Visumpflicht, befreit. Dies gilt auch für Ukrainerinnen und Ukrainer ohne biometrischen Reisepass. Schon vor dem Krieg durften ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass für einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland bzw. in die EU einreisen.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt dies nur, sofern sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder sich mit einem nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben (siehe Nummer 6).
Während des visumfreien Aufenthalts ist keine Beschäftigung möglich.

4. Können Geflüchtete ohne Visum einen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen?

Visumfrei eingereiste Ukrainerinnen und Ukrainer können direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, des Familiennachzugs oder aus humanitären oder politischen Gründen) beantragen, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen aufgrund der aktuellen Situation nicht wie ansonsten gefordert ein Visumverfahren in ihrem Heimatland durchführen.

5. Was hat es mit dem vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine auf sich?

Die EU-Kommission hat am 03.03.2022 erstmals die Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft gesetzt. Ukrainischen Staatsangehörigen, die wegen des russischen Angriffs in die EU kommen, kann so ohne Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz mit bestimmten Mindeststandards gewährt werden (nach § 24 AufenthG). Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialhilfe und medizinischer Versorgung sowie Bildung für Minderjährige.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Es kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in andere längerfristige Aufenthaltstitel gewechselt werden, zum Beispiel zur Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung oder zur Beschäftigung als Fachkraft. Auch ein Wechsel zurück in den vorübergehenden Schutz ist möglich.
Am 25.06.2024 hat der Europäische Rat diesen vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr bis 04.03.2026 verlängert. In Deutschland wurde die entsprechende Rechtsverordnung angepasst. Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 01.02.2025 gültig sind, gelten bis zum 04.03.2026 fort, ohne dass eine Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall notwendig ist.
Achtung: Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine wurde der Anwendungsbereich eingeschränkt und gilt nur für die unter Nummer 6 genannten Personengruppen.

Der Europäische Rat hat am 13.06.2025 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 04.03.2027 weiter zu verlängern.
Der vorübergehende Schutz berührt nicht die Anerkennung des Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention. Das Recht, Asyl zu beantragen, besteht davon unabhängig fort (Art. 17 GG).

6. Für welche Personengruppen gilt der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG?

Der vorübergehende Schutz gilt zusammengefasst für folgende Personengruppen. Weitere Details und Präzisierungen finden Sie im Schreiben des BMI vom 30.05.2024 (pdf).
  • ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • Staatenlose und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Staatenlose und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 auf Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben,
  • ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten (z. B. als Studierende, Fachkraft, Familienangehörige), wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (z. B. Scheitern des Studiums, Arbeitsplatzverlust, Trennung)

7. Haben Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu Sozialleistungen?

Bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist die örtlich zuständige Leistungsbehörde (z. B. Landratsamt des Wohnorts).
Seit 01.06.2022 können Personen mit vorübergehendem Schutz Leistungen nach SGB II (Grundsicherung) bzw. SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten. Damit werden sie auch in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen. Bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) gibt es eine Übersicht zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG (pdf) mit Informationen zum Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen, Krankenversicherungen o. ä.

8. Haben Personen mit vorübergehendem Schutz Zugang zu Integrations- bzw. Sprachkursen?

Ja, die Teilnahme an den Angeboten zur Integrations- und Sprachförderung ist laut Bundesregierung ausdrücklich erwünscht. Sie ist auf Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe BAMF-NAvI) oder bei den Trägern der Integrationskurse kostenfrei möglich. Sind die Geflüchteten beim Jobcenter gemeldet, erfolgt die Ausstellung der Teilnahmeberechtigung durch das zuständige Jobcenter.
Integrationskurse finden Sie im BAMF-NAvI.
Für einen Einstieg in die deutsche Sprache können auch kostenfreie Selbstlernangebote genutzt werden, z. B. auf dem Lernportal der Volkshochschule oder beim Goethe-Institut.
Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein Schlüssel für die Integration – auch im Unternehmen. Wir haben Informationen zusammengestellt, wie Unternehmen ihre Beschäftigten beim Deutschlernen unterstützen können.

9. Welche Regelungen gibt es zum Thema Führerschein?

Geflüchtete aus der Ukraine können während der Dauer des vorübergehenden Schutzes ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Mehr dazu finden Sie in der EU-Verordnung 2022/1280 bzw. auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Außerdem legt die EU-Verordnung fest, dass ukrainische Geflüchtete, die als Lastwagen- und Busfahrer und -fahrerinnen gearbeitet haben, unter bestimmten Bedingungen ihre in der Ukraine ausgestellten Befähigungsnachweise in der EU anerkennen lassen können, nachdem sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolviert haben. Aktuelle Infos dazu gibt es auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

10. Haben Betroffene Zugang zum Arbeitsmarkt?

Ja, Betroffene können für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit (inklusive Zeitarbeit) ausüben. Dies ist im Aufenthaltstitel mit den Worten „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ vermerkt.
Bei visumfreier Einreise gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Mit Beantragung eines Aufenthaltstitels auf vorübergehenden Schutz wird dieses aufgehoben. Die Ausländerbehörde stellt dann zunächst eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG ebenfalls mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ aus, womit Antragsteller und Arbeitgeber diese Erlaubnis nachweisen können.

11. Müssen Geflüchtete ihren Berufsabschluss anerkennen lassen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten?

Es ist zu unterscheiden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen sowie bestimmte Handwerks- und Meisterberufe. Hier ist für die Berufsausübung in Deutschland eine Berufsanerkennung und ggf. Nachqualifizierung erforderlich. Die Geflüchteten können bei der AWO Stuttgart eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung erhalten.
Die IHK-Berufe gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG benötigen keine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um hier in diesen Berufen zu arbeiten. Eine Berufsanerkennung kann jedoch sinnvoll sein, um vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen nachzuweisen, oder für die Eingruppierung nach einem Tarifvertrag. Die Anerkennung für die IHK-Berufe führt die IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA) durch.
In unseren FAQs zur Berufsanerkennung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Verfahren, zu Zweck und Nutzen für Antragstellende und Unternehmen, den zuständigen Anerkennungsstellen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

12. Können Unternehmen für die Einschätzung von ukrainischen Berufsabschlüssen Unterstützung erhalten?

  • Infos zu den Berufsabschlüssen in der Ukraine gibt es im Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BQ-Portal). Dieses hilft dabei, ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser zu bewerten und einzuschätzen.

  • Für die Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen bieten die IHKs eine individuelle Erstberatung an. Dort wird besprochen, welche ukrainischen Abschlüsse und einschlägigen Berufserfahrungen vorhanden sind und welcher deutsche Referenzberuf für ein Anerkennungsverfahren infrage kommen könnte. Das Ergebnis wird in einem „Erstberatungs-Check der ausländischen Berufsqualifikationen“ vermerkt, der Unternehmen als Hilfestellung im Einstellungsprozess dienen kann. Weitere Infos zum „Erst-Check“ finden Sie auf der Seite von Unternehmen Berufsanerkennung.

  • Stellt sich im oder nach dem Gespräch heraus, dass eine Berufsanerkennung vom Geflüchteten oder vom Betrieb gewünscht wird, kann die IHK in einem nächsten Schritt zum Anerkennungsverfahren und zur Beantragung informieren und an die Anerkennungsstelle IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA) verweisen. Hat das Verfahren Erfolg, stellt die IHK-FOSA eine Bescheinigung der vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf aus.

  • Liegen keine staatlich anerkannten Abschlüsse oder Zeugnisse vor, kann bei der IHK ein (kostenpflichtiges) Validierungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Personen ihre beruflich erworbenen Kompetenzen erfassen, bewerten und zertifizieren lassen können.

  • Kompetenzfeststellungen führen zudem auch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter durch. Zur Selbsteinschätzung beruflicher Kompetenzen stehen verschiedene Tools online zur Verfügung, zum Beispiel die Website der Bertelsmannstiftung „Meine Berufserfahrung“ oder der AiKompass der AgenturQ.

13. Können Betroffene eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren?

Ja, eine Berufsausbildung ist bereits mit dem vorläufigen Schutz nach § 24 AufenthG möglich. Es kann aber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen gleich ein Aufenthaltstitel zur Ausbildung (§ 16a AufenthG) beantragt werden bzw. in diesen Aufenthaltstitel während des vorübergehenden Schutzes gewechselt werden.
Nach erfolgreicher Ausbildung kann die Person als Fachkraft im Unternehmen weiterbeschäftigt werden (§ 18a AufenthG).
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen für eine Berufsausbildung das Sprachniveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ (auch wegen des Besuchs der Berufsschule).
Weitere Tipps und Infos enthalten unsere FAQs zur Ausbildung von Geflüchteten.

14. Erhalten die Betroffenen Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter?

Zuständig für die Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz sind die Jobcenter der Wohnorte. Dort können die Betroffenen Leistungen der Beratung und Vermittlung erhalten. Möglich sind ausbildungsvorbereitende Maßnahmen (z. B. Einstiegsqualifizierungen), Eingliederungszuschüsse oder Förderungen der beruflichen Weiterbildung. Infos finden Sie dazu in einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (pdf).
Neben der Zugangsmöglichkeit müssen auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dies muss in jedem Einzelfall im Vorfeld durch die Jobcenter geprüft werden. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den Arbeitgeberservice des zuständigen Jobcenters.
Mit dem Job-Turbo will die Bundesregierung Geflüchtete und deren Arbeitgeber noch mehr unterstützen, um eine frühzeitige Arbeitsaufnahme und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Jobcenter Stuttgart.

15. An wen wende ich mich, wenn ich ein Arbeitsangebot oder einen Ausbildungsplatz für geflüchtete Menschen habe?

Manche Geflüchtete, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, möchten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Stellenangebote für Geflüchtete können Sie an den Arbeitgeberservice Ihres örtlichen Jobcenters übermitteln. Dort erhalten Sie Vermittlungsvorschläge und Unterstützung bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags.
Für die Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung stehen bei der IHK die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bereit, die Sie gerne kontaktieren können. Die Kümmerer betreuen und begleiten junge Geflüchtete und Zugewanderte sowie die Ausbildungsunternehmen für einen guten Start in eine Berufsausbildung.

16. Was muss ich beachten, wenn ich Geflüchtete aus der Ukraine einstelle?

Der Arbeitgeber muss vor Beschäftigung die Aufenthaltspapiere prüfen. Auf der Aufenthaltserlaubnis (bzw. der Fiktionsbescheinigung) muss der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ stehen. Für die Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Kopie in elektronischer oder schriftlicher Form aufbewahren. Auf den Ablauf des Aufenthaltstitels ist zu achten.
Nachdem die EU eine zweite Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2026 beschlossen hat, wurde in Deutschland die entsprechende Rechtsverordnung verlängert, nach der diese Aufenthaltserlaubnisse bis zum 04.03.2026 fortgelten, ohne dass eine Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall notwendig ist. Auf zahlreichen weiterhin gültigen Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG steht daher dann nach wie vor das Ablaufdatum 04.03.2024. (siehe Nummer 5)

17. Wie kann ich Geflüchtete aus der Ukraine in meinem Unternehmen bei der Integration unterstützen?

Ob Behördengänge, Schulanmeldung oder Suche nach Wohnung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten – als Arbeitgeber können Sie hier oft mit einfachen Tipps helfen, da die Geflüchteten mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind. Gerade wenn die neuen Kolleginnen und Kollegen noch nicht so gut Deutsch sprechen, hilft eine Begleitung bei den notwendigen Terminen. Auch eine Einbindung in Freizeitaktivitäten und Sportvereine kann beim Ankommen in Deutschland helfen. Sehr hilfreich kann es sein, der Person im Betrieb einen Paten oder eine Patin zur Seite zu stellen.

18. Infostellen und Hilfsangebote in den Landkreisen

19. Links zu weitergehenden Informationen


Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird aufgrund der veränderlichen Lage ständig aktualisiert und erweitert.
Teilhabechancengesetz nutzen

Förderung für (Langzeit-)Arbeitslose

Mit zwei Instrumenten fördert die Bundesregierung die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Für Unternehmen lohnt es sich angesichts knapper Fachkräfte und der großzügigen Ausstattung der Förderinstrumente darüber nachzudenken, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen – zum Beispiel indem Arbeit umverteilt, Fachkräfte von weniger qualifizierter Arbeit entlastet und dadurch Stellen für Langzeitarbeitslose geschaffen würden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Konditionen der beiden Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Zur Klärung der individuellen Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

  • Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit auf dem sozialen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden.
  • Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung).
  • Die Arbeitnehmer/-innen erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 6 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
  • Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.

    Flyer „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (pdf)

Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

  • Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden.
  • Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug.
  • In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert (3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).
  • Zugrunde gelegt wird der Mindestlohn – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert, dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.
  • Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro übernommen.
  • Für die Dauer der Förderung wird auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Verfügung gestellt.
  • Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für die Dauer von 5 Jahren zulässig. Sie kann einmalig verlängert werden, das heißt, das Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel zunächst für 2 Jahre und dann anschließend für 3 Jahre befristet geschlossen werden.

    Flyer „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (pdf)

Weitere Unterstützung

Unter anderem gibt es die folgenden Instrumente, mit denen Arbeitsagentur oder Jobcenter Unternehmen unterstützen, die Arbeitslose einstellen möchten:

Maßnahme beim Arbeitgeber

  • Probearbeit von einem Tag bis zu sechs Wochen; bei Langzeitarbeitslosen und bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse bis zu zwölf Wochen
  • Der/die potenzielle neue Mitarbeiter/-in erhält eine angemessene Entschädigung für entstandene Fahrtkosten, erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, unter Umständen erforderliche Arbeitskleidung.
  • Die Maßnahme kann mit dem Eingliederungszuschuss oder den Förderinstrumenten für Langzeitarbeitslose kombiniert werden.

    Infos zur Maßnahme beim Arbeitgeber

Eingliederungszuschuss

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um damit Minderleistungen auszugleichen
  • Höhe und Dauer richtet sich nach Defiziten des/der Bewerbers/-in im direkten Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz; der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent bei max. 12 Monaten Förderdauer – für Ältere und Menschen mit Behinderung gelten abweichende Konditionen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

    Infos zum Eingliederungszuschuss

Kontakt zum Jobcenter

Haben Sie Interesse an diesen Unterstützungsangeboten, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung.
Hier finden Sie Ihre Anprechpersonen in der Region Stuttgart:
Jobcenter für die Kreise
Stuttgart (nur Maßnahme beim Arbeitgeber und Eingliederungszuschuss): Peter Fischer, Telefon 0711 216-97332, jobcenter.agt@stuttgart.de
Böblingen: Celina Albus, Telefon 07031 213518, Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de
Esslingen: Marie-Louis Bedemann, Katharina Hansen, Christoph Mrowiec, Ines Winter, Telefon 0711 90654-213, Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de
Göppingen: Frau Barjaktaric, Telefon 07161 9770-365, Frau Prüfer, Telefon 07161 9770-128, Frau Schwarz, Telefon 07161 9770-478, jobcenter-goeppingen.arbeitgeber@jobcenter-ge.de
Ludwigsburg: Christian Zillmann, Telefon 07141 144-48890, jobcenter.firmenberatung@landkreis-ludwigsburg.de
Rems-Murr: Michael Merkel, Telefon 07191 3456-739, Jobcenter-Rems-Murr.BAQ@jobcenter-ge.de
Weitere Infos finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Integration in den Arbeitsmarkt

Geflüchtete beschäftigen und ausbilden

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise, wenn Sie Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten. Umfangreiche Unterstützung bei der Ausbildung von Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte erhalten Sie durch die Kümmerer im Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“.
Weiterbildung

Gut vorbereitet in die IHK-Weiterbildungsprüfung

Annähernd 4.500 Teilnehmer legen jährlich eine IHK-Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ab.
Bei der Prüfungsvorbereitung sind die Originalaufgaben und Lösungsvorschläge vergangener Prüfungen eine gute Unterstützung. Sie werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht.

Aufgabenbände

Prüfungsteilnehmer verschaffen sich mit den Aufgabenbänden eine gewisse Sicherheit, ob Themen beherrscht werden. Bildungsträger setzen die Prüfungsfragen im Unterricht gezielt zu Übungszwecken ein und vertiefen dabei Themen und diskutieren Lösungswege. Darüber hinaus geben die Aufgabenbände einen wertvollen Überblick über Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfungen.
Eine Liste aller lieferbaren Titel zur Prüfungsvorbereitung mit Preisangaben findet sich unter Aufgabenbände DIHK-Bildungs-GmbH.

Hilfsmittel

Teilnehmer an IHK-Weiterbildungsprüfungen finden auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-GmbH unter Downloads Listen aktuell erlaubter Hilfsmittel mit denen während der Prüfung gearbeitet werden kann. In der Regel handelt es sich dabei um Gesetzestexte, Formelsammlungen oder berufstypische Standardwerke. Diese werden mit den von den für die Aufgabenerstellung zuständigen Gremien der IHK-Organisation definiert und festgelegt. So ist gewährleistet, dass die zugelassenen Hilfsmittel und die Prüfungsaufgaben aufeinander abgestimmt sind.

Strukturierungen

IHK-Fortbildungsprüfungen sollen für Teilnehmer und Bildungseinrichtungen berechenbar sein. Die IHK Organisation hat deshalb für ihre schriftlichen Fortbildungsprüfungen Strukturierungen entwickelt. Diese orientieren sich an den Prüfungsanforderungen gemäß Prüfungsverordnung und Rahmenplan und enthalten Richtwerte für die Punkteverteilung. Aus dieser Verteilung lässt sich ableiten, welches Gewicht die einzelnen Themenbereiche in der schriftlichen Prüfung haben.
Die Unterlagen finden Sie unter Strukturierung DIHK-Bildungs-GmbH.
Bei Fragen hilft der Bestellservice des W. Bertelsmann Verlags: Telefon 0521 91101-16.
FAQs zur Berufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? In unseren FAQs zur Berufsanerkennung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Verfahren, zu Zweck und Nutzen für Antragstellende und Unternehmen, den zuständigen Anerkennungsstellen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

1. Was ist die Berufsanerkennung?

Im Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, inwieweit eine Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurde, einem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) entspricht.
Die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland überprüft, ob und wenn ja, welche Unterschiede bestehen. Dabei wird auch die bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und ist i. d. R. innerhalb von 3 Monaten ab Vorliegen aller benötigten Unterlagen abgeschlossen.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie im Erklärfilm der IHK Düsseldorf:

2. Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig?

Bei welcher Stelle der Anerkennungsantrag und weitere Dokumente wie Zeugnisse eingereicht werden müssen, hängt vom Beruf und ggf. vom Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder im Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Für IHK-Berufe (pdf) ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die zuständige Anerkennungsstelle. Auf der Website der IHK FOSA finden Sie alles zu Verfahren, Gebühren, Antragstellung und notwendigen Unterlagen.

3. Was kann Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens sein?

Das Ergebnis wird im Anerkennungsbescheid mitgeteilt. Dieser kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des Abschlusses bescheinigen. Ergebnis kann auch sein, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte.
  • Es wird die volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bescheinigt, wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen.

  • Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Teilanerkennungsbescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Eine teilweise Gleichwertigkeit kann ausgeglichen werden.
    • Im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung oder Qualifizierungsmaßnahme mit betrieblichem Anteil können die Teile nachgeholt werden, die für die volle Gleichwertigkeit fehlen.
    • Grundlage dafür ist ein sachlich und zeitlich gegliederter Qualifizierungsplan, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen mit welcher Dauer umgesetzt werden müssen.
      → Bei IHK-Berufen (pdf) kann die IHK bei der Erstellung des Qualifizierungsplans unterstützen.
    • Zur Vollanerkennung muss nach Abschluss der Qualifizierung ein Folgeantrag bei der Anerkennungsstelle gestellt werden.

4. Welchen Zweck hat das Berufsanerkennungsverfahren?

Die Berufsanerkennung hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern dabei, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichen und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser orientieren und bewerben zu können. In bestimmten Fällen ist die Berufsanerkennung Voraussetzung für die Beschäftigung (siehe Frage 5).
Arbeitgebern hilft die Berufsanerkennung dabei, ausländische Berufsabschlüsse einzuschätzen. Sie können besser beurteilen, welche Qualifikationen damit verbunden sind und sicherstellen, ob sie die jeweilige Person mit den für ihre Branche oder ihr Unternehmen einschlägigen Tätigkeiten beauftragen können bzw. dürfen. Die Berufsanerkennung kann bei der tariflichen Eingruppierung der Fachkraft unterstützen. Sie kann aber auch als Grundlage dienen, bereits angestellte Mitarbeitende zu qualifizieren und sie langfristig ans Unternehmen zu binden.

5. Wer kann/muss seinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

  • Alle Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können diese in Deutschland anerkennen lassen – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aktuellen Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass ihr Abschluss im Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.

  • Personen, die in reglementierten Berufen arbeiten (z. B. Gesundheits- oder Lehrberufe), brauchen zwingend einen in Deutschland anerkannten Abschluss und eine Berufsausübungserlaubnis, um ihren Beruf hier ausüben zu dürfen. Beim Deutschen Bundestag finden Sie eine Übersicht über die reglementierten Berufe in Deutschland (pdf).
    → Beachten Sie: IHK-Berufe (pdf) gehören zu den nicht-reglementierten Berufen.

  • Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ist die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation auch im nicht-reglementierten Bereich häufig Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Beschäftigung in Deutschland. Weitere Infos dazu finden Sie im Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ unter Wer benötigt eine Anerkennung?

6. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von einer Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung kommt bei akademischen Abschlüssen in nicht-reglementierten Berufen zum Einsatz. Sie bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang und stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein, indem sie die entsprechende Ebene, zum Beispiel Bachelor- oder Master-Ebene, nennt. Die Zeugnisbewertung kann als Nachweis einer Hochschulqualifikation verwendet werden, sie berechtigt aber u. a. nicht zum Arbeiten in einem reglementierten Beruf.

7. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von der Auskunft zur Berufsqualifikation der ZAB?

Die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland, z. B. die Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG) oder die Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV). Sie bescheinigt lediglich, dass eine vom Drittstaatsangehörigen erworbene ausländische Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und eine mindestens zweijährige Ausbildungsdauer vorausgesetzt hat.
Im Unterschied zum Berufsanerkennungverfahren wird keine Aussage hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit deutschen Berufsabschlüssen getroffen.

8. Wo erhalte ich Unterstützung im Ausland beim Thema Anerkennung?

  • Internationale Fachkräfte, die sich noch im Ausland befinden, können sich beim Projekt ProRecognition an den Auslandshandelskammern (AHKs) in 9 Ländern (Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Marokko, Philippinen, Türkei) melden. Sie können sich dort zu ihren persönlichen Anerkennungschancen beraten und bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Darüber hinaus werden die Fachkräfte bei Spracherwerb, Migrationsvorbereitung, Visaantragstellung und Jobsuche begleitet.

  • Um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten und die zuständige Anerkennungsstelle zu finden, kann sich die ausländische Fachkraft an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), recognition@arbeitsagentur.de, Telefon 0911 1786503, wenden. Sie kann sich dort registrieren und erhält eine Ansprechperson, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt. Das Angebot können nur Personen nutzen, die sich im Ausland befinden. Es darf (noch) kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet sein.

  • Mehrsprachige Informationsangebote gibt es auf den Portalen der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ (Infos zum Arbeiten und Leben in Deutschland) und „Anerkennung in Deutschland“ (Infos zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen).

9. Wo erhalte ich eine Anerkennungsberatung, wenn ich mich in der Region Stuttgart bzw. im Inland aufhalte?

Entsprechende Anlaufstellen stehen in ganz Deutschland zur Verfügung. Finden Sie die passende Stelle in der Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“.

10. Gibt es finanzielle Unterstützung für das Berufsanerkennungsverfahren?

Im Rahmen des Anerkennungszuschusses des Bundes können Fachkräfte mit Beschäftigung und Wohnort in Deutschland und geringem Einkommen für das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren sowie für Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen, einen Zuschuss erhalten. Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis spätestens 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis 30. September 2028 gestellt werden. Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Erstattet werden können pro Person
  • Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens selbst (Verfahrenskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten) bis max. 600 Euro
  • Kosten für Qualifikationsanalysen bis max. 1.200 Euro
  • Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse und Fahrtkosten) bis max. 3.000 Euro
Ausführliche Informationen und Formulare zur Antragstellung sowie Kontaktdaten erhalten Sie im Portal „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie des BMBF.
Über weitere Fördermöglichkeiten informiert „Anerkennung in Deutschland“.

11. Wo können sich Unternehmen rund um die Berufsanerkennung informieren?

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ betrachtet die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus der betrieblichen Perspektive. Hier gibt es konkrete Hilfestellung für die Umsetzungspraxis, u. a. durch umfangreiche FAQs, ein Fragetool, transparent aufbereitete Infomaterialien wie Checklisten und Leitfäden, Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie Veranstaltungen.
Initiiert wurde das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

12. Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Berufsanerkennung?

Rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Anerkennungsgesetz“ des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es besteht aus dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG (Artikel 1) sowie Änderungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen (Artikel 2 bis 61). Damit wurden die Anerkennungsverfahren für Berufe auf Bundesebene vereinheitlicht. Weitere Berufe sind landesrechtlich geregelt.
Nach dem BQFG gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens.
Umfasst werden vom BQFG alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle. Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten 77 IHKs – darunter die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie führt die Anerkennungsverfahren für die IHK-Berufe (pdf) durch.
Abschlussprüfung

Abschlussprüfungen Sommer 2025

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Sommer 2025. (XLSX-Datei · 89 KB)

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 7. Februar 2025 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Dezember 2024 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in den Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung bzw. Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. September 2025 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie die Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 7. Februar 2025.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 1. Januar 2025.

Förderung und Unterstützung

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung:

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme:

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Region Stuttgart vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung:

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.
Sprechstunde in Göppingen

Welcome Service Region Stuttgart

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) bietet eine kostenlose Sprechstunde für ausländische Fachkräfte, Studierende und Unternehmen der Region Stuttgart in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr an. Alle aktuellen Termine für den Landkreis Göppingen finden Sie im Flyer Welcome Service.
Unternehmen mit internationalen Fachkräften können sich telefonisch und per Mail vom Team des Welcome Service Region Stuttgart zu aktuellen Fragen beraten lassen oder einen Termin vereinbaren. Das Team informiert rund um die Themen Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, z.B. zu Einreisemöglichkeiten oder zur Verlängerung oder Umwandlung eines Aufenthaltstitels
Internationale Fachkräfte und Neuzuwanderer berät das Welcome Center Stuttgart-Team weiterhin telefonisch und per Mail mehrsprachig zu Themen wie Einreise, Aufenthalt und Arbeitssuche u.a.
Montags und freitags 8:30-13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00-18:00 Uhr.
Ort: Welcome Center Stuttgart, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Kontakt: info@welcome-center-stuttgart.de Tel.: +49 711 216-64640


Infos und Kontakt: Dr. Verena Andrei, Tel.: +49 711 228 35-880 oder Naira Shakhsuvaryan Tel. +49 711 228 35-874 / +49 172 482 61 92

Kostenfreies Angebot der IHKs im Land

Fachkräftesicherung mit der IHK – Web-Seminarreihe

Die zwölf IHKs in Baden-Württemberg bieten ihren Mitgliedsunternehmen eine Web-Seminarreihe zu Themen der Fachkräftesicherung an. Trotz verschlechterter wirtschaftlicher Lage sind zahlreiche Branchen vom Fachkräftemangel betroffen. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass dieser weiter zunehmen wird. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor!
Jetzt gilt es, einen Fokus auf die Leistungsfähigkeit der Belegschaft im Unternehmen zu richten. Das bedeutet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu halten, in Aus- und Weiterbildung zu investieren, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sich als attraktiver Arbeitgeber aufzustellen und alle möglichen Zielgruppen zur Bereicherung des Teams in den Blick zu nehmen. Mit unserer Web-Seminarreihe wollen wir Ihnen dabei helfen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Web-Seminare 2025. Sie werden von einzelnen IHKs in Baden-Württemberg durchgeführt und stehen allen interessierten Unternehmen kostenfrei offen. Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Link und melden sich dann direkt über die Anmeldeseite der veranstaltenden IHK an.





Wir ergänzen laufend weitere Web-Seminare. Bitte besuchen Sie unsere Seite regelmäßig.

Vergangene Web-Seminare – hier finden Sie die Seminarunterlagen:








Dies ist ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg. Ihre IHK vor Ort hilft Ihnen bei Fragen rund um die Fachkräftesicherung und anderen unternehmerischen Anliegen gerne weiter.
Einen Überblick über die Veranstaltungen der IHKs in Baden-Württemberg rund um die Fachkräftesicherung erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender (pdf). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 353 KB)
Beruf und Familie vereinbaren

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung auf vielfältige Weise unterstützen. Wenn Sie Ihren Beschäftigten flexible Arbeits(zeit)modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten möchten, finden Sie in unserem Artikel flexibles und mobiles Arbeiten weitere Informationen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Ausführliche Informationen finden Sie bei den angegebenen Stellen.

Möglichkeiten für Betriebe

  • Gründung einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung
    Das Unternehmen ist Träger der Einrichtung und hat so die Möglichkeit, den eigenen Bedarf unmittelbar umzusetzen. Das Eigenengagement des Betriebs ist bei dieser Lösung sehr hoch. Alternativ hierzu kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben werden. Informationen über die in der Region Stuttgart aktiven Träger erhalten Sie bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Ansprechpartner zu Fragen der Förderung und Genehmigung sind auch die jeweiligen Jugendämter der Kommunen.

  • Kooperation in der Kinderbetreuung
    Mehrere Unternehmen richten zusammen eine Kindertagesstätte ein, arbeiten mit einem öffentlichen oder privaten Träger zusammen oder unterstützen die Bildung einer Elterninitiative, die dann als Träger fungiert.

  • Belegplätze in Kindergärten
    Ein Unternehmen „bucht“ Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen kann bei Bedarf zum Beispiel auch verlängerte Öffnungszeiten finanzieren oder sich an anfallenden Investitionskosten beteiligen.

  • Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson
    Die Tagespflegeperson betreut die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern. Unternehmen können Belegplätze für Mitarbeiterkinder bei einer ortsansässigen Tagespflegeperson buchen. Alternativ ist es möglich, dass die Kinder in Räumen des Unternehmens in einer so genannten Großtagespflegestelle betreut werden. Infos dazu gibt es beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. bzw. direkt bei den Trägern vor Ort.

    Träger in Stuttgart sind der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e. V. oder die Caritas mit ihrer Tagesmütterbörse.

  • Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
    Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der zweckgebundene Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Sonstige Angebote
    Ferienbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung für Notfälle (Eltern-Kind-Zimmer, Notfall-Tagesmutter), Information und Beratung (Beratungssprechtage für Eltern).

Förderprogramme zur betrieblichen Kinderbetreuung

Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung” (Zuschüsse zu Betriebskosten) des Bundesfamilienministeriums ist ausgelaufen.
Für das Programm „Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Zuschüsse zu Investitionskosten), das durch das Kultusministerium Baden-Württemberg umgesetzt wird, ist die Antragsfrist abgelaufen; es werden keine Zuschussanträge mehr entgegengenommen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Programme aufgelegt werden.

Rechtliche und steuerliche Hinweise

Kindertagesbetreuungsgesetz

„Geld folgt Kind“ ist die Zielrichtung des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Eltern ihr Kind sowohl am Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort betreuen lassen können. Dies kommt neben den Eltern auch den Unternehmen entgegen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen.

Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen oder allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 50 Euro monatlich.

Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen

„Bündnis Zukunft der Industrie“

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.
Fachkräfteinwanderung

Vereinfachter Arbeitsmarktzugang für britische Staatsangehörige

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung“ zugestimmt, wonach Briten in § 41 Aufenthaltsverordnung und in § 26 Abs.1 Beschäftigungsverordnung aufgenommen werden, d.h. sie werden aufenthalts- und beschäftigungsrechtlich zu den sogenannten „Best-Friends“-Staaten gehören.
Seit dem 1. Januar können britische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen, unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Das Vereinigte Königreich wird in die Liste der priviligierten Staaten aufgenommen, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen. Die Vorrangprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit der Beschäftigungsbedingungen werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Weitere Informationen sowie die Verordnung, welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, finden Sie auf der Seite des Bundesrats.
Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Heute schon an morgen denken – Unterstützung bei der Azubisuche

Investieren Sie weiter im Bereich der dualen Ausbildung und sichern Sie sich so Ihre Fachkräfte. Ihre IHK unterstützt Sie dabei, passende Auszubildende zu finden – Kontaktieren Sie uns wahlweise per E-Mail, telefonisch oder Videocall. Die Expertinnen und Experten der Projekte Azubi gesucht und Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte sind bei Fragen für Sie da und beraten Sie gern.

Unsere Bildungsprojekte und -services

Veranstaltungen zur Azubigewinnung und Berufsorientierung

Wir bieten zahlreiche zielgruppenadäquate Veranstaltungen an wie Berufsbildungstage, Berufsparcours oder Azubi-Speed-Datings und beteiligen uns an Ausbildungsmessen. Dort können Unternehmen und Ausbildungsinteressierte in Kontakt treten.
Eine Übersicht der Veranstaltungen zur Berufsorientierung der IHKs in Baden-Württemberg finden Sie unter berufsorientierung-bw.de. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie sich dort beteiligen möchten.
In unserem Veranstaltungskalender Fachkräftesicherung finden Sie weitere IHK-Termine zu vielfältigen Fachkräftethemen.
Der Wettbewerb um Auszubildende wird schärfer. Unternehmen müssen aktiver um Jugendliche werben, damit sie ihren Nachwuchs an Fachkräften sichern können.
Wir geben Ihnen Tipps zum Ausbildungsmarketing.

Weiterführende Informationen

Weitere Hinweise und Beispiele finden Sie in den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA:
Beruf und Familie vereinbaren

Flexibles und mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten – die wichtigsten Punkte

Sie überlegen sich, mobiles Arbeiten für Ihre Beschäftigten anzubieten? Dabei sind einige Punkte zu beachten:
  1. Regelung: Grundsätzlich sollten Regelungen zu mobilem Arbeiten im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen getroffen werden bzw. sind im Tarifvertrag enthalten.
    Haben Sie bisher keine Regelungen getroffen? Sie können das für den konkreten Einzelfall mit dem Arbeitnehmer vereinbaren oder einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abschließen. Denkbar ist auch, dass der Arbeitnehmer sein Einverständnis stillschweigend erkĺärt, indem er beispielsweise das nötige Equipment in Empfang nimmt und die Arbeit von zu Hause aus aufnimmt.
    Ist Ihr Unternehmen mitbestimmungspflichtig? Dann sollten sie das mobile Arbeiten über eine Betriebsvereinbarung zusammen mit Ihrem Betriebsrat gestalten.
    Punkte, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden könnten, enthält die Toolbox „Digitale Vereinbarkeit“ zu Homeoffice und mobilem Arbeiten (pdf), Seite 19/20 (Erfolgsfaktor Familie).
  2. Technische Ausstattung: Der Arbeitgeber sollte die Arbeitsmittel zur mobilen Arbeit (z. B. Laptop, Tablet, Handy) und entsprechende Zugangsmöglichkeiten zum Firmennetzwerk zur Verfügung stellen. Eine private Nutzung der Arbeitsmittel sollte aus Gründen des Datenschutzes, der Datensicherung und Haftung ausgeschlossen werden.
  3. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Mobile Arbeitsplätze unterliegen anders als Telearbeitsplätze nicht der Arbeitsstättenverordnung, dennoch ist das Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Der Arbeitgeber muss Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten, dass die Beschäftigten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Außerdem hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen (§ 5 ArbSchG) durchzuführen.
    Anregungen zur sicheren, stressarmen und gesundheitsfördernden Gestaltung von mobiler Bildschirmarbeit gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) und bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG gesetzliche Unfallversicherung.
  4. Datenschutz: Der Arbeitgeber muss als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die zum Schutz persönlicher Daten notwendig sind und den Zugriff durch unbefugte Dritte verhindern. Dazu sollten gesicherte Verbindungen bzw. Verschlüsselungssysteme zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten vertragliche Regelungen getroffen werden, wonach der Arbeitnehmer zum Daten- und Geheimnisschutz und zur Vertraulichkeit verpflichtet wird.
    Infos zu Risiken, Rechten und Pflichten sowie datenschutzrechtliche Empfehlungen enthält die Broschüre „Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Ein Datenschutz-Wegweiser“ (pdf) (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).
  5. Arbeitszeitgesetz und Zeiterfassung: Es gelten zum Beispiel die maximale Tagesarbeitszeit von 10 Stunden, die Pausen- und Ruhezeitenregelungen und das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht bzgl. der Arbeitszeit und kann zum Beispiel feste Servicezeiten oder Zeiten der Erreichbarkeit festlegen.
    Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten seiner Beschäftigten systematisch erfassen – am sichersten ist die tägliche Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Pausenzeiten. Hierbei ist er auf die Hilfe seiner Beschäftigten angewiesen.
    Weitere Infos zum Arbeitszeitgesetz gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS.
  6. Versicherungsschutz: Auch im Homeoffice genießen die Beschäftigten den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Juni 2021 gilt laut Artikel 5: Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Versichert sind somit Wege in der Wohnung, die im engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (inkl. Nahrungsaufnahme und Toilettengang). Außerdem sind Beschäftigte ebenfalls auf dem Weg versichert, wenn sie ihre Kinder in eine externe Betreuung bringen, um im Homeoffice zu arbeiten.

Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland

Zunehmend überlegen Unternehmen, Homeoffice und mobiles Arbeiten auch vom Ausland aus zu ermöglichen. Wir haben erste Informationen dazu zusammengestellt.

Bei rechtlichen Fragen können sich IHK-Mitgliedsunternehmen gerne an den IHK-Service Recht und Steuern wenden.

Argumente

Flexible und mobile Arbeitsformen bieten Unternehmen ein wichtiges Instrument, um das Potenzial qualifizierter Fachkräfte optimal zu nutzen: Beschäftigte sollen beispielsweise auch beim Kunden oder auf Geschäftsreisen erreichbar und einsetzbar sein. Auch wollen die Betriebe flexibel auf schwankende betriebliche Anforderungen reagieren und sich außerdem als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Berufstätige Mütter wollen mehr Karrierechancen, Väter mehr Familienzeit: Mobiles und flexibles Arbeiten wird auch von Seiten der Beschäftigten immer mehr gewünscht – vor allem, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern, aber auch um anderen privaten Angelegenheiten nachzugehen. Stichworte sind hier lebensphasenorientierte Personalpolitik oder Work-Life-Balance.
Ein weiterer Blickwinkel öffnet sich durch die aktuelle Diskussion um Mobilität: Verkehrsaufkommen und damit Staus und Umweltbelastungen könnten durch flexibles und mobiles Arbeiten vermindert werden.
Gleichzeitig steigen durch die zunehmende Digitalisierung die Möglichkeiten für flexible und mobile Arbeitsformen, zum Beispiel durch Breitbandverbindungen, mobile Endgeräte, entsprechende Software und Cloud-Dienste.

Gründe für flexible Arbeitsmodelle

  • gesellschaftlicher Wandel: Wunsch nach Work-Life-Balance
  • Arbeitszufriedenheit und Gesundheit
  • Arbeitgeberattraktivität
  • Chancengleichheit
  • technische Entwicklung und globale Kooperation
  • Effizienzsteigerung und Kapazitätsanpassung
  • verbesserte Kommunikation und klare Prozesse
  • Wandel der Führungs- und Arbeitskultur


Fragen

Auf der anderen Seite wirft die wachsende Flexibilisierung Fragen auf: Welche Möglichkeiten gibt es für Tätigkeiten in der Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen? Wie kann einer Entgrenzung der Arbeit und einer zunehmenden Belastung der Mitarbeiter durch ständige Erreichbarkeit entgegengewirkt werden? Wie funktionieren Personalführung, Organisation und Kommunikation bei einem mobilen und flexiblen Team? Und wie werden Teamidentität, Engagement und Kreativität sichergestellt?

Möglichkeiten...

Flexibilisierung des Arbeitsorts

  • mobiles Arbeiten (etwa auf Dienstreisen)
  • Desksharing innerhalb eines Unternehmens
  • Telearbeit als Homeoffice oder im Wechsel von Heim- und Büroarbeit

Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Teilzeit (auch reduzierte Vollzeit, Altersteilzeit)
  • Gleitzeit
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Arbeitszeitkonten (auch Lebensarbeitszeitkonten)
  • Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
  • Jobsharing
  • längere Abwesenheitsblöcke wie Sabbaticals, mehrmonatige Freistellungen, Elternzeit, Pflegezeit

... und Grenzen

Klare Strukturen und verbindliche Regeln, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie eine gute Kommunikation sind unabdingbar für flexible Arbeits(zeit)modelle – ebenso wie eine entsprechende Unternehmenskultur und Kompetenzen auf Seiten der Führungskräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Betriebliche Erfordernisse wie Kundenwünsche, Maschinenlaufzeiten, Service- und Öffnungszeiten sind mit den Wünschen der Beschäftigten in Einklang zu bringen und dabei verschiedene rechtliche und technische Rahmenbedingungen zu beachten:
  • gesetzliche Regelungen wie
    • Arbeitszeitrecht (z. B. maximale tägliche Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten, Zeiterfassung)
    • Arbeitsschutz (z. B. Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)
    • Datenschutz (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten, IT-Sicherheitskonzept)
  • tarifrechtliche Regelungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • technische Arbeitsmittel, Kommunikationsmittel und -möglichkeiten
  • arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Tipps für die betriebliche Praxis

Für Arbeitgeber

  • Klare Vereinbarungen treffen!
    Flexible Arbeitsmodelle erfordern klare Regeln, beispielsweise zur Frage der Erreichbarkeit. Alle sollten zum Umgang mit mehr „Selbstverantwortung“ befähigt werden.
  • Leistung der Mitarbeitenden messen!
    Leistungen sollten möglichst objektiv definiert und gemessen werden. Die Zielerreichung hat Vorrang vor Anwesenheit.
  • Moderne Werkzeuge für die Zusammenarbeit nutzen!
    Teams sollten bei flexibler Arbeit durch interne soziale Netzwerke, Blog oder Collaboration Tools unterstützt werden
  • Digitale Zusammenarbeit braucht neue Führungspersönlichkeiten!
    Flexibles Arbeiten erfordert neue Führungs- und Kommunikationsansätze, z. B. Führen und in Kontakt bleiben auf Distanz.
  • Unternehmenskultur anpassen!
    Den notwendigen Kulturwandel einleiten und unterstützen, z. B. auf Ergebnisse ausrichten. Denn Arbeitsmodelle müssen zur Kultur passen.
  • Technische Machbarkeit und Datenschutz gewährleisten!
    Eine funktionierende Hard- und Software sind ein Muss, genauso wie Sicherheit und Datenschutz.
  • Ausprobieren und Probelauf starten!
    Sie müssen nicht gleich das ganze Unternehmen umstellen; probieren Sie mobile Lösungen in einem Bereich aus.

Für Beschäftigte

  • Zuhause arbeiten – Raum für die Arbeit schaffen!
    Das Homeoffice dient der Arbeit. Diese Fokussierung gelingt am besten in einem abgeschlossenen Bereich, idealerweise einem eigenen Raum.
  • Sich selbst managen!
    Flexible Arbeitsmodelle verlangen ein hohe Maß Selbstorganisation. Effizientes Arbeiten und Verlässlichkeit sind unabdingbar.
  • Sich selber schützen!
    Flexible Arbeit darf nicht zur Selbstausbeutung führen. Engagierte Mitarbeiter/innen setzen Grenzen und halten sie ein.
  • Sichtbar bleiben!
    Wer selten(er) im Büro/am Arbeitsplatz ist, muss stärker darauf achten, dass die Arbeitsergebnisse und die Rolle als Teammitglied auch wahrgenommen werden.
  • Digitale Kommunikation aktiv nutzen!
    Soziale Medien sollten auch genutzt werden, um die eigene Leistung und Kreativität darzustellen.
  • Vereinbarkeit regeln!
    Homeoffice und mobiles Arbeiten sind kein Ersatz für eine fehlende Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen.
  • Probelauf anbieten!
    Helfen Sie Vorbehalte abzubauen und vereinbaren Sie eine „Probezeit“ für mobiles Arbeiten.
Quelle: Erfolgsfaktor Familie

Hilfreiche Informationen

Handlungsleitfäden und Tipps für die Einführung flexibler und mobiler Arbeitsformen:
Infos, Tipps und Musterformulare

FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Wir beantworten wichtige Fragen zu Recruiting, Visumverfahren und Einreise, Pflichten des Arbeitgebers sowie zur Integration internationaler Fachkräfte ins Unternehmen. Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jede/r EU-Bürger/-in kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Deshalb werden hier nur Personen betrachtet, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben (Drittstaatler).
In diesem Artikel ist die aktuelle Rechtslage inkl. der Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 2023/2024 berücksichtigt. Infos zu den Änderungen gegenüber dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 finden Sie in unserem Artikel Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung.

1. Wer darf zur Beschäftigung nach Deutschland einreisen?

  1. Als Fachkraft einreisen darf, wer einen deutschen bzw. einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss vorweisen kann. Dafür müssen entsprechende Abschlusszeugnisse/Zertifikate vorliegen, die hier bewertet bzw. anerkannt werden müssen.

  2. Einreisen dürfen auch Personen mit einer Teilanerkennung ihres ausländischen Abschlusses, die für die volle Anerkennung noch Qualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen dürfen in Deutschland erfolgen und müssen innerhalb von max. drei Jahren abgeschlossen sein. Die Vollanerkennung muss nachgewiesen werden, wenn danach ein Aufenthaltstitel als Fachkraft angestrebt wird.

  3. Seit 1. März 2024 dürfen auch Personen mit einem ausländischen Abschluss ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen, um hier entweder
    • das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Ziel einer Vollanerkennung durchzuführen oder
    • bei Vorliegen von entsprechender ausgeprägter Berufserfahrung ohne Erfordernis einer Anerkennung zu arbeiten → nur in nicht-reglementierten Berufen (Berufserfahrenen-Regelung).

      Notwendig ist dafür i. d. R. ein ausländischer Hochschulabschluss bzw. eine mindestens 2-jährige ausländische Berufsqualifikation, der/die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist. Dafür ist in Deutschland eine Bescheinigung einzuholen.
  4. Außerdem dürfen Personen einreisen, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren, und können in diesem Rahmen beschäftigt werden. Danach können Sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten.

Wege zur Beschäftigung in Deutschland

Grafik zeigt die möglichen Wege zu einer Beschäftigung in Deutschland nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Infos zu den Voraussetzungen für die wichtigsten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung und den erforderlichen Nachweisen finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – Wer darf kommen?

Achtung: Für bestimmte Herkunftsländer (z. B. „Best-Friends“-Staaten, Westbalkan), Berufsgruppen (z. B. Lkw-/Busfahrer) und Qualifikationen (z. B. IKT-Fachkräfte) gibt es Ausnahmen, ebenso wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen vorliegen.
Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall!

2. Wie komme ich in Kontakt mit internationalen Fachkräften?

Suche im Ausland
  • Sie können Stellenanzeigen in entsprechenden Medien schalten, Jobbörsen nutzen, auf Jobmessen im Ausland gehen, Kontakte zu ausländischen Hochschulen oder deutschen Auslandsschulen aufbauen, Kontakte Ihrer ausländischen Beschäftigten oder Geschäftspartner nutzen und vieles mehr.
Suche im Inland
  • Da es nach dem FEG Ausländern/-innen erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit zur Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes einzureisen, können Sie diese auch im Inland gezielt ansprechen. Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie Personen mit einer Chancenkarte (Visum zur Arbeitsplatzsuche) einstellen können.
  • Darüber hinaus ist es möglich, Ausländer/-innen zu beschäftigen, die hier ein Studium, eine Anpassungsqualifizierung oder eine Ausbildung absolviert haben. Dafür ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks notwendig, der vor Beschäftigungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und von ihr genehmigt werden muss.

Unterstützung bei der Suche gibt es durch die Welcome Center in Baden-Württemberg, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Career Services an deutschen Universitäten und Hochschulen, die deutschen Auslandshandelskammern oder auch private Vermittlungsagenturen.

3. Wie läuft das reguläre Visumverfahren ab?

Schritt 1
Die ausländische Fachkraft muss in ihrem Heimatland persönlich den Antrag auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Visumanträge sowie Hinweise zu ggf. erforderlichen herkunftsstaat-spezifischen Nachweisen und zur Visumgebühr sind dort erhältlich.
Für zahlreiche Visaarten und Länder kann das digitale Auslandsportal des Auswärtigen Amts genutzt werden.
Schritt 2
Erforderlich für die Beantragung des Visums ist je nach angestrebtem Aufenthaltstitel außerdem
  1. eine Bewertung bzw. Anerkennung des ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschlusses durch die jeweils zuständige Stelle in Deutschland – siehe Frage zum Anerkennungsverfahren oder
  2. eine Auskunft zur Berufsqualifikation darüber, dass diese mindestens 2 (Schul-)Jahre in Vollzeit gedauert hat und im Erwerbsland staatlich anerkannt ist – diese kann digital bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden.
Zeugnisbewertung, Anerkennungsbescheid bzw. digitale Auskunft zur Berufsqualifikation muss für die Visumbeantragung bereits vorliegen.
Schritt 3
Die Auslandsvertretung prüft u. a. alle ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung wie gesicherter Lebensunterhalt, geklärte Identität und gültiger Pass, kein Ausweisungsinteresse, keine Sicherheitsbedenken.
Schritt 4
Die Auslandsvertretung beteiligt i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft, ob
  • ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag vorliegt – das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ dient dabei dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots,
  • ggf. eine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist (für reglementierte Berufe, z. B. Pflegeberufe, Erzieher/-innen),
  • ggf. weitere Anforderungen an die Beschäftigung erfüllt sind und
  • die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sind als für vergleichbare inländische Arbeitnehmer/-innen.
Schritt 5
Nach Zustimmung der BA und Erfüllung aller Voraussetzungen kann dem Antragsteller das Visum ausgestellt werden.
Schritt 6
Mit dem Visum, das i. d. R. für 12 Monate gültig ist, reist die Fachkraft nach Deutschland ein, meldet sich am Wohnsitz an und startet mit der Beschäftigung/Ausbildung.
Schritt 7
Vor Ablauf des Visums muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts einen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU/EU Blue Card, Niederlassungserlaubnis). Auch hier wird wieder i. d. R. die BA beteiligt, bevor der Titel ausgestellt wird.

4. Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Eine Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland ist die Gleichwertigkeit des ausländischen Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Abschluss.
  • Bei Hochschulabschlüssen in nicht-reglementierten Berufen reicht eine Zeugnisbewertung aus; der Hochschulabschluss muss mindestens auf Bachelorebene eingeordnet sein – Infos zur Zeugnisbewertung finden Sie
  • bei Hochschulabschlüssen in reglementierten Berufen und bei Berufsabschlüssen muss ein Anerkennungsverfahren bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle erfolgreich durchlaufen werden – Infos zum Anerkennungsverfahren finden Sie

Im Berufsanerkennungsverfahren führt die zuständige Anerkennungsstelle in einem formalen Bewertungsverfahren einen Vergleich zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf durch und stellt bei Erfolg einen Anerkennungsbescheid aus. Zuständig für IHK-Ausbildungsberufe ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).
Ergebnis kann auch eine Teilanerkennung des Berufsabschlusses sein. Dann besteht die Möglichkeit, die für die Vollanerkennung notwendigen Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen und ggf. Prüfungen in Deutschland durchzuführen. Diese können auch (überwiegend) im Betrieb erfolgen, wenn insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen.
Seit 1. März 2024 kann das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft auch in Deutschland gestartet und durchgeführt werden. Die Fachkraft kann währenddessen im Unternehmen im angestrebten Beruf bzw. in einem verwandten Beruf (bei reglementierten Berufen) beschäftigt werden.
IHK-Angebot:
Möchten Sie Personen mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen zur Vollanerkennung verhelfen und sie so für Ihr Unternehmen gewinnen? Wir unterstützen Sie dabei, im Rahmen des Projekts UBAconnect eine passende Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zu finden.
Weitere Infos zur Berufsanerkennung bei „Unternehmen Berufsanerkennung“

5. Wie kann ich die Verfahren als Unternehmen beschleunigen?

  • Zu einem reibungslosen Verfahren gehört zunächst eine gute Vorbereitung. Alle Unterlagen, die für Visum- und Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollten vollständig und – wenn erforderlich – sachgerecht ins Deutsche übersetzt vorliegen. Unterstützung für die Übersetzung von Dokumenten finden Sie zum Beispiel in der Datenbank Justiz-Dolmetscher bzw. auf den Seiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
    Das Berufsanerkennungsverfahren kann mehrere Monate benötigen – die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Unvollständige Unterlagen können das Verfahren deutlich verlängern.

  • Der Arbeitgeber kann in einem so genannten Vorabzustimmungsverfahren bei der BA prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und seine Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Benötigt wird ein Arbeitsvertragsentwurf bzw. eine detaillierte Stellenbeschreibung mit Angaben zu den Arbeitsbedingungen und den Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers. Ansprechstelle ist der Arbeitgeberservice der BA.

  • Außerdem sieht das FEG das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches von Deutschland aus durchgeführt wird. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Er benötigt hierfür eine Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft – siehe Frage zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

6. Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr entweder bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes oder bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LFZ) Baden-Württemberg einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen.
Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde bzw. LZF ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers. Sie übernimmt
    • die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug),
    • soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Anerkennungsstelle und das Einholen der Zustimmung der BA sowie
    • die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.

  • Fristen: Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
    Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

  • Kosten: Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, ggf. Gebühren für die Zeugnisbewertung oder Anerkennung der Qualifikation zwischen 200 und 1.200 Euro, ggf. Übersetzungskosten sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
IHK-Angebot:
Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart können beim beschleunigten Fachkräfteverfahren Unterstützung durch den IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Kurzübersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf) von „Unternehmen Berufsanerkennung“
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:

7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

  • Bei Beantragung: Vorlage des Arbeitsvertrags bzw. des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie einer Stellenbeschreibung; dabei vergleichbare Arbeitsbedingungen beachten (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen) – die Vereinbarung des Mindestlohns reicht i. d. R. nicht aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Gehalts kann in den Fällen ohne Tarifbindung der Entgeltatlas der BA geben.
    Helfen kann auch unsere Übersicht mit Statistiken zu Löhnen und Gehältern.

  • Vor der Einstellung: Prüfung ob Aufenthaltstitel nötig ist bzw. vorliegt und keine Erwerbsbeschränkung eingetragen ist; dafür Ausweispapiere, Aufenthaltstitel plus Zusatzblatt zeigen lassen und Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren.

  • Nach (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde (maßgeblich ist der Wohnort des Ausländers) innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis, dass eine Beschäftigung vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung des Aufenthaltstitels, beendet wurde. Es ist dafür keine Form vorgeschrieben – eine E-Mail an die ABH mit dem Zeitpunkt des Abbruchs sowie den Daten des Ausländers reicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt für Ausbildungsunternehmen eine Checkliste Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe (pdf) zur Verfügung.

8. Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte in mein Unternehmen?

Unterstützung leisten die Welcome Center in Baden-Württemberg. Für die Region Stuttgart ist der Welcome Service Region Stuttgart zuständig. Sie können sich dort zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Auf- und Ausbau einer Willkommenskultur beraten lassen. Außerdem unterstützt er internationale Fachkräfte bei zahlreichen Themen wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Bewerbungsprozess, Deutschlernen, Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc.
Möchten Sie junge Menschen aus dem Ausland ausbilden, unterstützen die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“. Auf unserer Website finden Sie die Kümmerer bei der IHK Region Stuttgart.
Beim Goethe-Institut gibt es zudem geförderte kostenfreie Integrationsangebote für Unternehmen wie Trainings, Beratung und Informationsveranstaltungen.

9. Was kann ich bzw. mein Unternehmen tun, um die Integration zu erleichtern?

Sie erleichtern Ihren ausländischen Fachkräften die Einarbeitung und Integration genauso wie Sie es auch bei neuen Mitarbeitern/-innen aus Deutschland tun sollten: durch einen durchdachten Einarbeitungsplan, Orientierungshilfen und ggf. einen Paten oder Mentoren. Sorgen Sie in Ihrem Unternehmen für eine offene Willkommenskultur und tragen Sie mit einfachen Maßnahmen dazu bei, dass die Vielfalt in Ihrer Belegschaft zum Pluspunkt für Ihr Unternehmen wird.
Infos zum erfolgreichen Onboarding internationaler Mitarbeiter beim Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA
Praktische Tipps für Unternehmen bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Erfolgreich integrieren
Die IHK stellt umfangreiches Material zur Verfügung zu den Themen:
Ein wichtiger Punkt ist es, bezahlbaren Wohnraum für Ihre Fachkraft zu finden. Auch hier können Sie als Unternehmen unterstützen und z. B. Ihre Fachkraft bei Wohnungsbesichtigungen begleiten, bei der Übersetzung von Mietverträgen helfen, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen als besseren Nachweis für die Vermieter oder ggf. eine Unternehmenswohnung anmieten, in der die Fachkraft übergangsweise wohnen kann (Mitarbeiter-WG).

10. Wo gibt es weiterführende Informationen?

IHK-Angebot:
Mehr Infos und Austausch gewünscht? Besuchen Sie unsere Veranstaltungen zur Ausbildung und Beschäftigung von Personen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte.
Die IHK unterstützt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit halten

Der demografische Wandel erhöht den Altersdurchschnitt in Unternehmen und verringert das Nachwuchspotenzial. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen daher verstärkt in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
Die IHK berät Sie gerne zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei ist es wichtig, sowohl Aufgaben aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie z. B. Bewegungs- und Ernährungsangebote, Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Voraussetzungen für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu einem sinnvollen Ganzen zu vereinen.
Übrigens: Mit Hilfe des Internet-Tools Gesundheitsbewusster Betrieb der IHKs in Baden-Württemberg können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten kostenlos analysieren und sehen, wie Sie im Gesundheitsmanagement im Vergleich zu anderen Betrieben aufgestellt sind.
Mit unserem BGM-Erfahrungskreis bieten wir Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, Platz für Austausch und Information – kostenfrei. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung, geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

IHK-Berufsorientierungsangebote für Schulen im Landkreis Esslingen

Mit diesem Bestellformular für unsere Angebote möchten wir Lehrkräfte bei der Berufsorientierung unterstützen!
IHK hilft

Unternehmensnachfolge

Viele selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen suchen Nachfolgeinteressierte, da aus der Familie oder der Belegschaft keine Übernehmerin oder Übernehmer zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es viele engagierte Unternehmen und Existenzgründende, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und weiterführen wollen.
Die IHK Region Stuttgart unterstützt dabei das Nachfolgevorhaben auf beiden Seiten mit einem breiten Serviceangebot:
Darüber hinaus bietet die IHK Region Stuttgart die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Nachfolgemoderator. In einem kostenfreien Orientierungsgespräch mit Herrn Alexander Ummenhofer lassen sich Nachfolgeprozesse persönlich und diskret darstellen und Handlungsoptionen skizzieren.
Mit Hilfe der Nachfolgebörse nexxt-change steht zudem ein zentraler Marktplatz zur Vermittlung geeigneter Unternehmen zur Verfügung. Die kostenlose Internetplattform bietet ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen, die einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen, die anonymisierte Veröffentlichung mit Chiffre-Nummer, eine qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner sowie die automatische Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten durch eine Abofunktion per E-Mail oder RSS-Feed.
IHK hilft

So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.
IHK hilft

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.
IHK hilft

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Dienstleistungserbringung im Ausland

Entsendung nach Italien

Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Italien entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Italien überprüft werden.

1. Meldepflicht

Für den Einsatz von Mitarbeitern in Italien müssen sich die Unternehmen auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums registrieren. Das italienische Arbeitsministerium bietet darüber hinaus nützliche Informationen (in englischer Sprache). Zudem muss der Einsatz spätestens am Tag zuvor bis Mitternacht auf dem Internetportal ciclavoro.gov.it gemeldet werden.

2. Arbeitsbedingungen in Italien

Beim Einsatz von Mitarbeitern in Italien müssen die italienischen Arbeitsbedingungen beachtet werden, wie zum Beispiel:
  • Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten
  • Mindestlöhne und Überstundenvergütung
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Vorschriften der Nicht-Diskriminierung
Informationen zu den Arbeitsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des italienischen Arbeitsministeriums in italienischer und englischer Sprache. Dort finden Sie auch die branchenspezifischen Tarifverträge, die allerdings nur in italienischer Sprache verfügbar sind.

3. Aufbewahrung von wichtigen Unterlagen

Die folgenden Unterlagen (samt Kopie in italienischer Sprache - in gedruckter oder elektronischer Form) sind vom Entsendeunternehmen während der Entsendung und darüber hinaus für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Entsendung aufzubewahren:
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnzettel
  • Stundenzettel, aus denen Anfang, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen
  • Nachweis über die Zahlung von Gehältern oder gleichwertige Unterlagen
  • Öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder gleichwertige Unterlage
  • Zertifikat über die anzuwendenden Sozialsicherheitsvorschriften (A1-Bescheinigung)
Zudem ist während des Einsatzes und zwei Jahre nach dessen Abschluss ein Ansprechpartner („referente”) mit Anschrift und Wohnsitz in Italien für die Zustellung von Dokumenten und Unterlagen zu benennen. Für eventuelle Rückfragen der italienischen Behörden muss dieser die italienische Sprache beherrschen. Ebenso ist für die Zeitspanne des Einsatzes ein weiterer, vertretungsberechtigter Ansprechpartner zu benennen, der zu Verhandlungen mit den Sozialpartnern befugt ist.

4. Mögliche Sanktionen

Die Nichteinhaltung der neu festgesetzten Verpflichtungen ist mit Strafe bedroht. Die Nichtanmeldung einer Entsendung wird mit einer Geldbuße in Höhe von 180 bis 600 Euro pro entsandte Arbeitnehmer bestraft. Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten fallen Geldbußen in Höhe von 600 bis 3.600 Euro pro entsandte Arbeitnehmer an. Werden keine Ansprechpartner ernannt, fallen Geldbußen in Höhe von 2.400 bis 7.200 Euro an. Die Strafen dürfen nicht höher als 180.000 Euro sein.

5. Besonderheiten im Bausektor

Gemäß Art. 27 des italienischen Einheitstextes zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz (GvD Nr. 81/2008) und des Dekrets Nr. 132/2024 müssen seit dem 01.10.2024 Arbeitnehmer, die auf temporäre oder mobile Baustellen entsandt werden, grundsätzlich einen von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten “Punkteführerschein für Baustellen” besitzen.
Die Voraussetzungen zur Erteilung des Punkteführerscheins entsprechen den ohnehin bereits verpflichtend zu erfüllenden Regeln des italienischen Arbeitssicherheitsgesetzes. Neue Anforderungen sind durch die Einführung des Punkteführerscheins nicht hinzugekommen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Anwendungsbereich und Antragsverfahren des Punkteführerscheins finden Sie auf dem ausführlichen Merkblatt Baustellenführerschein in Italien, der auf der Webseite der AHK Italien (rechte Spalte) heruntergeladen werden kann.

6. Sozialversicherung

Darüber hinaus wird für entsandte Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung benötigt. Diese gilt als Nachweis dafür, dass auf den Arbeitnehmer weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet, dass also in Italien keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Die A1-Bescheinigung muss beim jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger für Ihren Arbeitnehmer online beantragt werden. Selbstständige können die A1-Bescheinigung über die Webseite der DVKA beantragen. Weitere Informationen zum Arbeiten in Frankreich und zur Beantragung der A1-Bescheinigung finden Sie auf der DVKA-Seite Arbeiten in Italien.
Weitere Informationen:
Stand: April 2025
International

Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung

Mit der Frage, inwieweit die Wegezeit einer Dienstreise auch Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellt und damit beispielsweise in die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit einzubeziehen ist, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zu verschiedenen Fallkonstellationen befasst.
Ob Reisezeiten, die über die arbeitsvertraglich vereinbarte reguläre Arbeitszeit hinausgehen als Arbeitszeit zu vergüten sind, ist Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des BAG. Am 17. Oktober 2018 wurde über die Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen entschieden (BAG, Urt. v. 17.10.2018, 5 AZR 553/17).

1. Sachverhalt

Der technische Mitarbeiter eines Bauunternehmens war über einen Zeitraum von zwölf Wochen nach China entsandt. Anstelle eines Direktflugs in der Economy-Class buchte das Bauunternehmen auf Wunsch seines Mitarbeiters einen Business-Class-Flug mit Zwischenstopp in Dubai. Für jeden der insgesamt vier Reisetage erhielt der Mitarbeiter gemäß seinem Arbeitsvertrag jeweils acht Stunden vergütet. Mit seiner Klage verlangt der Arbeitnehmer die Vergütung weiterer 37 Stunden, also die vollständige Entlohnung seiner tatsächlichen Reisezeit.

2. Entscheidung des BAG

Nachdem die Klage in erster Instanz keinen Erfolg hatte, wurde ihr durch das Landesarbeitsgericht (LAG) stattgegeben. Infolge der Revision der Beklagten hatte nun das BAG zu entscheiden. Dieses stellte fest, dass im Rahmen einer vorübergehenden Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland sowohl die Reise zur auswärtigen Arbeitsstätte, als auch die Reise von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgten. Dementsprechend sei in der Regel die erforderliche Reisezeit wie Arbeitszeit zu vergüten. Erforderlich sei dabei grundsätzlich die Reisezeit im Rahmen eines Economy-Class-Flugs.
Die Aussagen des BAG betreffen damit die Vergütung von Reisezeiten sowie die erforderliche Reisezeit.

2.1 Vergütung von Reisezeiten

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie die eigentliche Tätigkeit zu vergüten soweit keine anderweitigen Vergütungsregelungen getroffen worden sind.
Das BAG macht deutlich, dass zwischen der arbeitszeitrechtlichen Beurteilung und der Vergütungspflicht zu differenzieren ist. Erstere schützt den Arbeitnehmer vor einer übermäßigen Inanspruchnahme und dient damit dem Schutz von Körper und Gesundheit, letztere sichert eine angemessene Vergütung des Arbeitnehmers.
2.1.1 Reisezeiten als Teil der gesetzlichen Vergütungspflicht des Arbeitgebers
2.1.1.1 Grundsatz
„Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit dem - eigennützigen - Zurücklegen des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber.“ (BAG)
Begrifflich handelt es sich insofern um Wegezeiten. Diese werden nicht als Arbeit vergütet.
2.1.1.2 Ausnahme: Tätigkeiten des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs
Hat der Arbeitnehmer hingegen Tätigkeiten außerhalb des Betriebs zu erbringen, gehören diesbezüglich erforderliche Fahrten zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Dienstreisen bilden demnach eine Ausnahme vom Grundsatz unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgen.
2.1.1.3 Ausnahme: Entsendungen
Dies gilt in gleicher Weise für Reisen die wegen einer vorübergehenden Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich sind. Auch solche sind fremdnützig, jedenfalls sofern sie ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
2.1.2 Arbeitszeitliche Einordnung ohne Bedeutung
Ohne Bedeutung für die Bestimmung der Vergütung ist hingegen die Frage, ob es sich bei der Reisezeit um Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG handelt. Das ArbZG sichert als öffentlich-rechtliche Schutznorm vor einer übermäßigen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers. Die Einordnung einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit führt aber nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht.
2.1.3 Vergütung von Reisezeiten
Aus der Einordnung von Reisezeiten als Arbeitszeit ergibt sich jedoch noch keine Aussage über die Höhe der Vergütung.
Die Parteien können über die Vergütung von Reisezeiten durch Arbeits- oder Tarifvertrag gesonderte Vergütungsregelungen treffen. Dabei kann eine Vergütung von Reisezeiten auch ganz ausgeschlossen werden, sofern hierdurch nicht der nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf Mindestlohn unterschritten wird. Ist hingegen eine konkrete Vereinbarung über die Vergütung nicht getroffen, richtet sich diese nach der für die eigentliche Tätigkeit vereinbarten Vergütung.

2.2 Erforderlichkeit von Reisezeiten

Zu vergüten ist die erforderliche Reisezeit. Deren Bestimmung richtet sich nach den folgenden Grundsätzen.
2.2.1 Vorgabe des Reiseverlaufs durch den Arbeitgeber
Wird der Reiseverlauf und die Reisemittel durch den Arbeitgeber bestimmt, ist diejenige Reisezeit erforderlich, die der Arbeitnehmer benötigt, um entsprechend dieser Vorgaben das Reiseziel zu erreichen.
2.2.2 Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reiseplanung
Anders ist dies hingegen, wenn der Arbeitnehmer an dem Reiseverlauf bzw. an der Wahl der Reisemittel beteiligt wird. Der Arbeitnehmer ist dann aufgrund der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren, die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen.
Im konkreten Fall hält das BAG bei einer Flugreise diejenige Reisezeit für erforderlich, die bei einem Direktflug in der Economy-Class anfällt, es sei denn ein solcher ist wegen besonderer Umstände dem Arbeitnehmer nicht zumutbar.
2.2.3 Weitere Bestandteile der Reisezeit
Zu den Bestandteilen der eigentlichen Beförderungszeit gehören auch solche Zeiten die mit der Beförderung zwingend einhergehen. Beispielhaft ist hier auf die Wegezeiten zum und vom Flughafen abzustellen sowie die Zeiten für das Einchecken und die Gepäckausgabe.
Nicht dazu gehört jedoch eigennütziger Zeitaufwand des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Reise beispielsweise für das Kofferpacken und Duschen.

3. Fazit

Das Urteil gibt Auskunft über die Frage der Vergütung und der Erforderlichkeit von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen als auch bei Dienstreisen. Das BAG stellt insofern Reisezeiten im Rahmen von Entsendungen denjenigen im Rahmen von Dienstreisen gleich. Die zu vergütende Reisezeit bestimmt sich nach den Zeiten die zur Wahrnehmung der Reise effektiv erforderlich sind. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wahl der Reisemittel und den Verlauf der Reise so ist letzterer im Hinblick auf die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehalten die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen. Offen bleibt, ob im Rahmen einer Gesamtkalkulation die Wahl eines kostenintensiveren aber schnelleren Verkehrsmittels möglich ist, indem ein niedrigerer Vergütungsanspruch die höheren Beförderungskosten ausgleicht.
In der Praxis ist dem Unternehmer – die Rechtsprechung des BAG kennend – zu empfehlen, direkt mit seiner Belegschaft klare und transparente Vergütungsregeln zu treffen. Auf diese Weise können etwaige Unsicherheiten bereits im Vorfeld entschärft werden. Das Bundesarbeitsgericht lässt nämlich weiterhin die Möglichkeit von abweichenden Regelungen von der gesetzlichen Vergütungspflicht der erforderlichen Reisezeit zu, sofern mit der gesonderten Vergütungsregelung nicht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten wird.
IHK-Angebote für Eltern

Das eigene Kind bei der Berufsorientierung unterstützen

Eltern sind eine wichtige Unterstützung und gefragte Ratgeber bei der Berufswahl ihrer Kinder. Die IHK unterstützt Sie als Eltern hierbei mit verschiedenen Angeboten.

Online informieren

Umfangreiche Informationen über die dualen Ausbildung, Karrierewege, Bewerbung und wie Sie Ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können, gibt es auf dem Infoportal „Ja zur Ausbildung“ des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bietet Jugendlichen und deren Eltern, mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co., Einblicke in die duale Ausbildung. Auf www.gut-ausgebildet.de finden Sie ergänzend Videos zu verschiedenen Ausbildungsberufen.

Beratung durch die IHK

Gerne beraten wir Sie – auch gemeinsam mit Ihrem Kind – in einem persönlichen Gespräch zu Ausbildungswegen, Karrierechancen und der dualen Ausbildung. Sprechen Sie uns an!
Regelmäßig finden in der IHK „Elterncafés“ statt. Das sind Veranstaltungen, bei denen Sie sich in entspannter Atmosphäre über Ausbildungswege für Ihr Kind informieren können. Wir informieren Sie hier über aktuelle Termine.
Oft gibt es auch in der Schule verschiedene Angebote zur Berufsorientierung. Fragen Sie am besten direkt an der Schule Ihres Kindes nach.

Ausbildungsplatz finden

Unter www.meine-ausbildung-in-deutschland.de und in der Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen viele Ausbildungsbetriebe in der Region ihre freien Praktikumsplätze und Lehrstellen.
Die IHK-Ausbildungsexpertinnen und -experten des Projekts „Azubi gesucht – IHK-Bewerbervermittlung“ beraten ihr Kind gerne persönlich, um einen Beruf zu finden, der zu seinen Talenten und Stärken passt. Anschließend stellen Sie bei Interesse Kontakt zu potenziellen Ausbildungsbetrieben her und unterstützen bei der Bewerbung.
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IHK hilft

Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können,
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

IHK-Service-Tipp

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:
IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Die IHK unterstützt

Fragen und Antworten zur Ausbildung von Geflüchteten

1. Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Geflüchtete in Deutschland eine Ausbildung machen?

Bevor Sie Geflüchtete einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Diesen erkennen Sie an den Ausweisdokumenten.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach § 24 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) oder mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst aus wichtigen Gründen nicht möglich) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer mehrmonatigen Wartezeit eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Sie müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, die in die Ausweispapiere eingetragen wird.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Kopie der Ausweisdokumente und Aufenthaltspapiere für die Dauer der Ausbildung bzw. Beschäftigung aufzubewahren.

2. An wen sollte man sich als Ausbildungsbetrieb wenden bzw. wer sollte informiert werden, wenn man einen Geflüchteten ausbilden möchte?

Die meisten Geflüchteten haben in der Regel eine zuständige Ansprechperson beim Jobcenter (Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis) oder der Agentur für Arbeit (Asylsuchende und Geduldete). Diese sollte zunächst informiert werden. Falls bei Asylsuchenden und Geduldeten die Arbeitserlaubnis noch fehlt, empfiehlt es sich, die Ausländerbehörde direkt anzusprechen.
Die jeweils zuständigen Kammern bieten individuelle Beratung zum Thema Ausbildung von Geflüchteten an. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Sie noch keinen passenden Kandidaten beziehungsweise Kandidatin gefunden haben. Wir unterstützen Sie bei der Suche.

3. Welchen Weg sollte ein Ausbildungsbetrieb gehen, wenn er einen Geflüchteten erfolgreich ausbilden möchte?

Einen bewährten Einstieg bieten ein Berufsorientierungspraktikum (max. drei Monate) und/oder eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ). Die EQ kann mit einem Sprachkurs kombiniert werden. Danach könnte sich die Ausbildung anschließen.
Ziel ist das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch und die schrittweise Integration in das Ausbildungssystem und das Unternehmen.

4. Welche Sprachkenntnisse sollten Geflüchtete für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung mitbringen?

Das Sprachniveau wird definiert nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Erfahrungswerte zeigen, dass folgende Sprachniveaus erreicht sein sollten:
→ für eine Einstiegsqualifizierung (EQ): idealerweise ab B1-Niveau (fortgeschrittene Sprachverwendung)
→ für eine Ausbildung: idealerweise ab B2-Niveau (selbstständige Sprachverwendung).
Informationen zum Sprachniveau Ihres/-r Bewerbers/-in finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Sprachstandsfeststellungen veranlassen, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

5. Wie kann ein Ausbildungsbetrieb für eine Ausbildung relevante Kompetenzen der Geflüchteten feststellen?

Am besten können Sie sich im Rahmen eines Praktikums von den Fertigkeiten Ihrer Bewerberin/Ihres Bewerbers überzeugen.
Zur Feststellung beruflicher Qualifikationen und Fähigkeiten bieten die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK so genannte Kompetenzfeststellungstests an.

6. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Azubi und den Ausbildungsbetrieb?

Betriebe können eine Förderung für eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) erhalten. Ziel ist die anschließende Übernahme des Geflüchteten in eine Ausbildung durch den Betrieb. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen die Praktikumsvergütung in Höhe von 276 Euro monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und die Sozialversicherungspauschale. Der Geflüchtete kann parallel die Berufsschule oder (wenn er nicht mehr berufsschulpflichtig ist) einen BAMF-Sprachkurs bei einem Bildungsträger besuchen (Alter der Teilnehmer/-innen max. 35 Jahre).
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Dies ist ein individueller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Asylbewerber können während einer betrieblichen Berufsausbildung (oder auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums) durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei schulischen Ausbildungen kann es Leistungen nach dem BAföG auch ohne deutschen Pass geben, wenn der Geflüchtete langfristig in Deutschland bleiben darf oder schon lange in Deutschland lebt. Einzelheiten regelt § 8 BAföG.
Die zuständigen Ansprechpersonen bei Jobcenter/Agentur für Arbeit bzw. den Stadtverwaltungen/Landratsämtern beraten ebenfalls zu diesem Thema.

7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit bietet Geflüchteten und Betrieben Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) an. Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten intensive Betreuung vor und während der Ausbildung, unter anderem Stütz- und Förderunterricht. Auch die Ausbildungsbetriebe werden bei administrativen/organisatorischen Aufgaben unterstützt und bei der Ausbildung begleitet.
Die IHK unterstützt im Rahmen des Projekts „Erfolgreich ausbilden!“ kleine und mittlere Unternehmen, wenn besondere Herausforderungen während der Ausbildung auftreten wie Schwierigkeiten in Betrieb und Berufschule, Konflikte oder Probleme beim Azubi.
Daneben können die Leistungen des Senior-Experten-Service (SES) in Anspruch genommen werden: Erfahrene Expertinnen und Experten im Ruhestand unterstützen Auszubildende als persönliche Coaches und Vertrauenspersonen während der Ausbildung (Initiative zur Verbesserung von Ausbildungserfolgen VerAplus).

8. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es an den Berufsschulen?

An manchen Berufsschulen sind Flüchtlings- beziehungsweise Integrationsklassen für EQ-Praktikanten und Azubis eingerichtet. Es gibt auch EQ-Förderklassen mit integriertem Sprachkurs sowie Sprachförderung während der Ausbildung. Bitte sprechen Sie uns oder die zuständige Berufsschule direkt an.
An den Berufsschulen in Stuttgart gibt es Ausbildungsmanager/-innen zur Unterstützung und Sprachförderung der Azubis. Die Kontaktdaten finden Sie in einem Flyer der Stadt Stuttgart.
Nützliche Infos hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt:

9. Wie kann ich meinen Azubi beim Deutschlernen unterstützen?

Integration gelingt zu einem großen Teil über Sprache – gute Voraussetzungen dafür bietet der Arbeitsplatz mit dem Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen.
Sie können Ihren Azubi darüber hinaus unterstützen – zum Beispiel, indem Sie die Kosten für einen Sprachkurs übernehmen, selbst ein Deutschtraining oder Lernmaterial anbieten oder ihm einen Sprachmentoren zu Seite stellen. Übrigens müssen betriebliche Deutschkurse nicht mehr vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten wie vergünstigte Kurse.

10. Wie kann ich meinen Azubi bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Unternehmen können ihre Auszubildenden vielfach unterstützen, damit sich diese gut auf die Prüfungen vorbereiten können. Hilfreich sind neben Lernmaterialien und Vorbereitungskursen vor allem Hinweise für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat praktische Tipps für Unternehmen und Auszubildende zusammengestellt:

11. Wohin wende ich mich, wenn ich vermute, dass mein Azubi traumatisiert ist?

An die hier aufgeführten Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema:

12. Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in meinem Unternehmen abschließen?

Für die Dauer der Ausbildung können Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG), bzw. bei nicht-gesichertem Lebensunterhalt eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs möglich mit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Aufenthaltserlaubnis bzw. Ausbildungsduldung.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. In der Mitteilung sind auch der Zeitpunkt des Abbruchs sowie Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.
Wird das Ausbildungsverhältnis abgebrochen oder vorzeitig beendet, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. dem Geduldeten einmalig eine Duldung für 6 Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt.
Wichtig: Personen, die vor dem 01.03.2024 im Besitz einer Ausbildungsduldung waren und die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) erfüllen, können bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen, um aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.
Die Zeiten der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zählen im Gegensatz zur Ausbildungsduldung zu den notwendigen Voraufenthaltszeiten für eine mögliche spätere Niederlassungserlaubnis.

13. Wie erfolgt der Übergang nach erfolgreicher Ausbildung in eine Beschäftigung?

Beschäftigen Sie den Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer bzw. Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen weiter oder findet er eine seiner beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit).
Dafür muss er außerdem
  • einen Pass(-ersatz) besitzen,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Stufe B1 GER – Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsprüfung reicht i. d. R. aus)
Damit die Übernahme von Ausbildung in Beschäftigung gut gelingt: Mit der Freiburger Checkliste (pdf) können sich Unternehmen und Azubis gut auf die notwendigen Schritte zum Übergang von der Ausbildungsduldung („3“) in den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung („+2“) vorbereiten. → Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung (ca. 6 Monate vor geplantem Ausbildungsende)
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. erhält der Geduldete einmalig eine Duldung für 6 Monate, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

14. Welche Möglichkeit bietet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete?

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben.
Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).

15. Wo finde ich weitere Tipps und Hinweise?

Erklärfilm, Booklets und Broschüren

Berufsperspektiven in verschiedenen Sprachen

Ein System der Berufsausbildung ist in den meisten Herkunftsländern der Geflüchteten nicht vorhanden. Hier finden Unternehmen mehrsprachige Hilfsmittel, um zu zeigen, wie die duale Berufsausbildung in Deutschland funktioniert.

Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung

Der Erklärfilm stellt das duale Ausbildungssystem und eine Auswahl der über 330 verschiedenen Ausbildungsberufe kurz und knapp vor. Neben einer deutschen Fassung gibt es den Film auch mit Untertiteln in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya.
Erklärfilm Deutsch Erklärfilm Englisch
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Erklärfilm Tigrinya
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Der Film des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge soll Unternehmen dabei helfen, Geflüchtete für die duale Berufsausbildung zu begeistern.
Erklärfilm „Duale Ausbildung“ in ukrainischer Sprache – IHK просто пояснює, що таке «дуальна освіта»
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Booklet „Ausbildung im Unternehmen – berufliche Perspektiven in Deutschland”

Das zweisprachiges Booklet des DIHK zur dualen Berufsausbildung in Deutschland gibt es in den Varianten Arabisch, Farsi, Pashtu und Tigrinya. Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete und skizziert die beruflichen Perspektiven, die eine duale Berufsausbildung in Deutschland eröffnet. Die Booklets können Sie hier herunterladen.

Elternratgeber: Berufsausbildung in Deutschland

Infos rund um die Berufsausbildung, Fördermöglichkeiten und Perspektiven in 17 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Chinesisch).

Ausbildung in Deutschland – Broschüre in einfacher deutscher Sprache

Die Broschüre „Ausbildung in Deutschland: Gestalte deine Zukunft – Chance Ausbildung” gibt es in einfacher Sprache und im Sprachniveau B1. Sie zeigt die Argumente für eine duale Berufsausbildung auf, stellt über 40 Berufe aus den unterschiedlichsten Bereichen vor und gibt wertvolle Tipps für Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

Website „Planet Beruf“

Infos und Arbeitsblätter in einfacher Sprache zur Berufsorientierung, Berufswahl und Bewerbung stellt die Bundesagentur für Arbeit auf „Planet Beruf“ im Download-Bereich zur Verfügung. In der Rubrik „100 Fachbegriffe“ werden wichtige Begriffe aus 10 Berufsbereichen erläutert und in 12 Sprachen übersetzt.

Website „Einfach Zukunft“

Die Website der Bundesagentur für Arbeit und SchuleWirtschaft Deutschland informiert zur Berufsausbildung in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Ukrainisch. Junge Geflüchtete berichten über ihren Werdegang, ihre Entscheidung für eine duale Berufsausbildung sowie über die Unterstützung, die sie erfahren haben. Daneben gibt es hilfreiche Tipps und Links zu den Themen Ausbildung und Bewerbung.

Website „Meine Berufserfahrung“

Die Website der Bertelsmannstiftung will eine schnelle Selbsteinschätzung über das Ausmaß beruflicher Vorerfahrung in verschiedenen Berufen ermöglichen. Damit soll die Vermittlung in Praktika, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit erleichtert werden. In drei bis fünf Minuten kann der/die Teilnehmende mittels Fotos und Tätigkeitsbezeichnungen in zwölf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch) zeigen, mit welchen konkreten beruflichen Handlungen eines deutschen Referenzberufs er/sie vertraut ist. Derzeit steht das Angebot für 30 Berufe zur Verfügung. Das integrierte Berufs-ABC beinhaltet Infos zu den einzelnen Berufen sowie wichtige Begriffe und Tätigkeiten in verschiedenen Sprachen.
Kennenlernen vor der Ausbildung

Praktikumsbörse für Geflüchtete

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist und bleibt die Eintrittskarte in eine berufliche Zukunft und sichert Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte. Manche Talente sind aber nicht auf den ersten Blick erkennbar und zeigen sich erst bei der praktischen Arbeit im Betrieb. Ein betriebliches Praktikum kann den Einstieg in die Arbeitswelt ebnen: Dort können praktische Kenntnisse vermittelt und sprachliche Kompetenzen erweitert werden. Beide Seiten können sich kennen lernen.
Mit der Praktikumsbörse für geflüchtete Menschen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Plattform zur Vermittlung von Praktikumsplätzen geschaffen. Unternehmen, die Geflüchteten eine Praktikumsmöglichkeit anbieten möchten, können ihre Stelle dort einfach selbst einstellen und mit Praktikumsinteressierten direkt in Kontakt treten.
IHK-Bewerbervermittlung

„Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung

Die Kolleginnen und Kollegen von der IHK-Bewerbervermittlung „Azubi gesucht?“ unterstützen Unternehmen durch passgenaue Vermittlung von Auszubildenden.
Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es zunehmend schwerer fällt, offene Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Das Team “Azubi gesucht?” unterstützt Sie gerne bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen.
Viele Unternehmen haben diese Unterstützung bereits erfolgreich in Anspruch genommen und ihre Ausbildungsplätze besetzt. Gerade auch für kurzfristig freigewordene Stellen bietet der IHK-Service beste Chancen für eine schnelle Nachbesetzung.

Anmeldung zur Bewerbervermittlung

Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Wir reichen Ihre offenen Stellen im Anschluss an passende Bewerberinnen und Bewerber weiter, die zu uns in die Beratung kommen.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner
In Stuttgart
Anna Schupeck
Telefon 0711 2005-1346
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
azubigesucht@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Christiane Schullerus-Sixt
Telefon 07031 6201-8246
azubigesucht.bb@stuttgart.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen
Claudia Roth
Telefon 0711 39007-8359
azubigesucht.es@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Petra Dauser
Telefon 07161 6715-8444
azubigesucht.gp@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Sandra Widmayer
Telefon 07141 122-1041
azubigesucht.lb@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Vanessa Berndt
Telefon 07151 95969-8744
azubigesucht.rm@stuttgart.ihk.de

Erfahrungsberichte von Unternehmen

In den nachfolgenden Videos berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen mit der IHK-Bewerbervermittlung.

Praxistipps und Kontakte

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Pflege kranker Angehöriger miteinander vereinbaren. Was können Unternehmen tun, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen wollen? Auf dieser Seite finden Sie eine erste Übersicht, wichtige Kontaktadressen, Informationsmaterialien und weiterführende Links.
In Baden-Württemberg leben rund 540.000 Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Stand: 2021). Die Zahl hat sich zwischen 2001 und 2021 mehr als verdoppelt – Tendenz weiter steigend. Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut, von denen rund die Hälfte gleichzeitig erwerbstätig ist. Rund 60 Prozent der pflegenden Erwerbstätigen sind Frauen.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Gesellschaftsmonitoring 2023)

Erste Schritte

Falls ein/e Beschäftigte/r von einem Pflegefall betroffen ist, prüfen Sie
  • welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden
  • welche Herausforderungen für den Beschäftigten entstehen
  • wie die zeitliche Belastung aussieht
  • ob und inwieweit die Arbeitszeit reduziert werden soll
  • welche Auswirkungen auf das Team zu erwarten sind
  • ob die Arbeitsprozesse im Team entsprechend geändert/umverteilt werden können
Sind diese ersten Fragen geklärt, geht es daran, die für den/die Betroffene/n individuell passenden Maßnahmen festzulegen.

Maßnahmen für den Arbeitgeber (Übersicht)

Arbeitszeit und -organisation

  • Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, komprimierte Arbeitszeit (z. B. Vollzeit in vier statt in fünf Tagen)
  • Einzelmaßnahmen wie individuell vereinbarter späterer Arbeitsbeginn, individuell vereinbarte Ausgestaltung der Arbeitswoche (insbesondere bei Teilzeit), längere Mittagspause, vermehrte (Kurz-)Pausen im Verlauf des Arbeitstages, lange Planungshorizonte bei Dienstplangestaltung etc.
  • Kurzfristig gewährte Freistellung/Sonderurlaub (auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
  • Alternierende Heim- und Telearbeit
  • Rücksichtnahme bei Urlaubsplanung, Überstunden, Geschäftsreisen
  • Teamarbeit (Arbeitsteilung im Team, Vertretungsregelungen)
  • Arbeitsplatzausstattung (Zugang zu Telefon, PC, Intra-/Internet auch in Bereichen, in denen das nicht wie bei Büroberufen Standard ist, z. B. in der Produktion)
Beschäftigte haben Anspruch auf verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz. Diese gehen von einer kurzzeitigen vollständigen Freistellung bei plötzlich auftretender Pflegesituation bis hin zu längeren teilweisen Freistellungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Familienangehörigen.

Kommunikation und Personalentwicklung

  • Interne Kommunikation des Themas Beruf & Pflege (Intranet, Schwarzes Brett, Gesundheitstage), Bekanntmachen der vorhanden Maßnahmen, Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Akzeptanz und Anerkennung der Pflegeleistung, Sensibilisierung der Belegschaft (Engagement der Geschäftsführung)
  • Interner Ansprechpartner für das Thema Beruf & Pflege, Pflegelotse
  • Trainings für Führungskräfte
  • Einbinden der Führungskräfte in die Maßnahmenkonzeption
  • Mitarbeitergespräche (Fragen zur Pflegesituation verbindlich integrieren)
  • Abstimmung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Kontakthalten und Know-how Erhalt bei Freistellungen

Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen

  • Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umwandlung von Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in Freizeit

Service für die pflegenden Beschäftigten

  • Seminare, Schulungen, psychosoziale Beratung
  • Notfallmanagement, Unterstützung bei der Organisation von Pflege wie Beratung zum Pflegearrangement, Vermittlung externer Dienstleister
  • Freiwilligen-Pool aus ehemaligen Betriebsangehörigen als Betreuungsdienst
  • Belegplätze für eine Kurzzeitpflege

Pflegeberatung Kontaktadressen

Pflegestützpunkte

In den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs bieten die Pflegestützpunkte (Kooperation der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen sowie der Kommunalen Landesverbände) Hilfe an: Ihre Aufgabe ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral, unabhängig und kostenlos zu beraten und zum Beispiel bei der Antragstellung zu unterstützen. Auch Unternehmen können sich an die Pflegestützpunkte wenden. In der Region Stuttgart befinden sich Pflegestützpunkte in Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Waiblingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktadressen unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de.
Eine Übersicht über die Pflegestützpunkte in Stuttgart finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt. Dort gibt es auch die Broschüre „22 Fragen zum Thema Pflege“ (pdf)

Pflegeberatung der Pflegekassen/-versicherungen

Seit 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei den Pflegekassen/-versicherungen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind automatisch Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit ihrer Krankenversicherung abschließen. Den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung für alle privat Versicherten und ihre Angehörigen stellt die compass private pflegeberatung GmbH sicher: www.compass-pflegeberatung.de

Service-Telefon des Bundesfamilienministeriums

Das Servicetelefon „Wege zur Pflege“ ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 030 201 791 31 zu erreichen. Informationen zu rechtlichen Regelungen und gesetzlichen Ansprüchen, zur staatlichen Unterstützung und zur Familienpflegezeit finden Sie zudem im Internet auf dem Informationsportal www.wege-zur-pflege.de.

Internetangebote und Publikationen

Diese Seite wird laufend aktualisiert bzw. erweitert. Wenn Sie Angebote kennen, die hier ebenfalls aufgeführt sein sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.