Nr. 70448

Cybersecurity Region Stuttgart Meetup: Oktober

Wir laden Sie zum Cybersecurity Region Stuttgart Meetup herzlich ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren, Ihr Netzwerk in der Cybersecurity-Community zu erweitern und gemeinsam aktuelle Herausforderungen sowie Lösungsansätze zu diskutieren.
Treffen Sie Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche, die mit ähnlichen Fragestellungen im Bereich der Cybersicherheit befasst sind – sei es in der Prävention, der Abwehr oder im Umgang mit regulatorischen Anforderungen. Im Anschluss an die beiden Fachimpulse bietet sich die Möglichkeit zum direkten Austausch und zur Vernetzung.
Impuls 1: Cyber Resilience Act – Regulatorischer Wandel als Herausforderung und Chance
Der Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union sieht verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen vor, die ab Ende 2027 in Verkehr gebracht werden. Der Vortrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte sowie über zentrale Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung – unter anderem im Hinblick auf Asset Management, Prozessdokumentation und Risikobewertungen über den gesamten Produktlebenszyklus.
Referent:innen: Juliane Moock (Deloitte GmbH), Oliver Moufarrej (Deloitte GmbH)
Impuls 2: KI-FOGGER
Das Projekt KI-FOGGER entwickelt einen neuartigen Ansatz zum Schutz geistigen Eigentums im Bereich Künstliche Intelligenz. Mittels Datenverdunkelung wird ein innovativer Weg zur Verhinderung von IP-Diebstahl in industriellen KI-Anwendungen vorgestellt.
Referenten: Mirko Ross (asvin GmbH), Omkar Joglekar (Deloitte GmbH)

Veranstaltungsdetails

Wann: 21. Oktober 2025, 18 Uhr
Wo: Deloitte GmbHLöffelstr. 42, 70597 Stuttgart
Gebühren: kostenfrei

Über die Cybersecurity Region Stuttgart

Das Cybersecurity Region Stuttgart Meetup wird gemeinschaftlich von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, asvin GmbH und der IHK Region Stuttgart organisiert. Ziel der Initiative ist es, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu stärken, Informationssilos aufzubrechen und durch ein starkes Netzwerk den Austausch von Wissen und Erfahrungen zu fördern.
Mit dem Meetup möchten wir den Wissens- und Erfahrungsaustausch in professionellem Rahmen fördern. Jede und jeder Interessierte ist herzlich eingeladen, sich einzubringen und die zukünftige Entwicklung aktiv mitzugestalten.

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
07.10.2025, 08:30 bis 09:00 Uhr, Digitalisierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Felix Marquart, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Rückentraining wird Lifestyle

Wenn man die Egtive GmbH in Gingen/Fils besucht hat, geht man ein wenig gerader wieder nach Hause – und gefühlt ein paar Zentimeter größer. Das liegt an den Produkten, die das Startup entwickelt hat und nun fertigt: Sportboards, die mit wenig Platzbedarf in Büro oder Teeküche an der Wand befestigt werden und im Vorbeigehen zu kleinen Sporteinheiten auffordern. „Drei bis fünf Minuten reichen“, rechnet Gründer Frank Eger vor, „in der Zwischenzeit lassen Sie sich einen Kaffee heraus“.

Das Tolle: man spürt sofort einen Effekt

Der 49-Jährige führt auch gleich vor – und lässt mitmachen – wie die Übungen funktionieren: Man nimmt die auf dem mitgelieferten Poster aufgezeichnete Haltung ein und zieht dann an den vier straff gespannten Gummibändern oder drückt sie auseinander – je nachdem, welcher Teil des Rückens Kräftigung und Dehnung braucht, damit die Arbeit danach wieder flutscht. Das ist weder anstrengend noch schweißtreibend – maximal muss man kurz das Jackett ablegen. Das Tolle: man spürt sofort einen Effekt.
Die Übungen wurden von Egers Frau Vera entwickelt, die auch die Idee zu ­Egtive hatte. Sie ist Physiotherapeutin mit eigener Praxis. Täglich behandelt sie Patienten mit Rücken- und Nackenproblemen. Kurzfristig kann sie helfen, doch ein langfristiger Erfolg wird nur daraus, wenn man am Ball bleibt.
Theoretisch ginge das auch im Büro. Schließlich hat wohl fast jeder so ein elastisches Gymnastikband in der Schreib­tischschublade. „Das ist aber ­leider ziemlich uncool“, weiß Eger. Überhaupt ist ihm wichtig, dass das Board nicht nach Gesundheit aussieht, sondern eher wie ein Lifestyle-Möbel. Außerdem sollte es kompakt sein und simpel in der Bedienung. So war die Idee zu Egtive geboren, einem Wortspiel aus dem Familien­namen und „active“. „Wir sind so, wenn wir eine Chance ­sehen, wollen wir sie auch nutzen“, erzählt der Familienvater, warum er gleich an die Verwirklichung der Idee ging.
Dabei traf es sich gut, dass der Wirtschafts­ingenieur nach einer langen ­Karriere in der Automobilindustrie die Nase voll hatte von den überlangen Arbeitstagen, den dienstlichen Anrufen im Urlaub und den zahlreichen Geschäftsreisen.

Von der Physio-Praxis auf Herz und Nieren getestet

Frank Eger designte das Board, wobei Form und Name auf seinen 13-jährigen Sohn zurückgehen, einen Snowboard­enthusiasten. Vera Eger entwickelte die Übungen. Dann wurde das Board in der ­Physio-Praxis auf Herz und Nieren getestet und für gut befunden.
Als er sicher war, dass die Idee Potenzial hat, kündigte Eger seinen sicheren Job. „Ich war Projektmanager. Da habe ich Erfahrung gesammelt in Produktion, Qualitätssicherung, Logistik, Kunden- und Lieferantenansprache, das war eine gute Schule“.
Er baute das Untergeschoss seines Hauses zu einer Manufaktur mit Büro um. Das gesamte Equipment, das er für die Konfektionierung der Boards braucht, hat er dort untergebracht. Nur die Rohlinge lässt er in einer Möbelfabrik in der Nähe von Frankfurt pressen, fräsen, bohren und lackieren. Ab da übernimmt er den Rest selber.
Drei Minuten reichen. In der Zwischenzeit lassen Sie einen Kaffee heraus.
Sogar die Aufkleber gestaltet, plottet und montiert Eger (lasergestützt) selber. Das hat den Vorteil, dass sich die ­Beschriftung individualisieren lässt“, erzählt er und zeigt die Exemplare, die er gerade für den Deichmann Campus in Essen produziert.

Auf dem Markt gibt es nichts Vergleichbares

Seine Kunden findet Eger auf Messen, über Social Media und LinkedIn, über AOK-Gesundheitstage, aber auch per Kaltakquise. Das ist eine besondere Herausforderung, weil es nichts Vergleich­bares auf dem Markt gibt und der Erklärungsbedarf entsprechend groß ist. Doch der Erfolg gibt dem Startup Recht. Nicht nur Unternehmen schaffen die Boards im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements an, sondern auch Sportvereine wie Frischauf Göppingen oder der Württembergische Tennisverband.
Eine weitere Idee hat das Unternehmerpaar auch schon: Sie soll Anfang 2026 auf den Markt kommen. Verraten wird noch nichts, aber man darf gespannt sein…
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Das Firmennetzwerk in der Tasche

Wenn du etwas geheim halten willst, hänge es ans schwarze Brett – dieser alte Witz hat einen wahren Kern. So zumindest erleben es Giacomo Kenner und Benedikt Ilg. Die beiden kennen sich aus: Innerhalb von sieben Jahren haben sie mit der Flip GmbH den führenden Anbieter für Mitarbeiter-Apps im deutschsprachigen Raum aufgebaut – und expandieren weiter.
„Selbst in den Konzernen geht alles noch erschreckend analog zu“, sagt Giacomo Kenner kopfschüttelnd. Etwa bei einer großen Schnellimbiss-Kette, die mittlerweile auch zur Flip-Kundschaft gehört: „Die Prozesse sind superkomplex, aber Schichtplan und Urlaubskalender werden ans schwarze Brett gepinnt.“

Analoge Mitarbeiterkommunikation: Warum schwarze Bretter nicht mehr ausreichen

Das Nachsehen bei solch vorsintflutlichen Methoden haben Außendienst- und Mobilarbeiter. „Die fühlen sich abgehängt und haben nicht den Eindruck, eine Stimme zu haben.“ In vielen Unternehmen gibt es zwar ein Intranet. Davon profitiert aber nur, wer am Computer arbeitet, so Kenner. An der Maschine, hinter dem Lenkrad oder an der Kasse bleibt man außen vor.
Mit ihrer Mitarbeiterkommunikations-App bieten die Stuttgarter den Unternehmen nun eine zentrale Plattform an, über die alle Informationen geteilt werden können, die für die tägliche Arbeit relevant sind. So können die Beschäftigten Schichtpläne und Einsatzzeiten einsehen, sich untereinander abstimmen und Rückmeldungen geben. Führungskräfte verbreiten interne Mitteilungen wie etwa Sicherheitshinweise oder holen Umfragen ein – für bestimmte Gruppen oder alle Beschäftigten. Das alles „intuitiv wie bei Instagramm“, so Kenner.

Digitale Plattform für vernetzte und erreichbare Mitarbeiter

Besonders wichtig: die App ist für den Einsatz auf privaten oder firmeneigenen Smartphones ausgelegt und erreicht so auch Mitarbeiter ohne E-Mail-Adresse oder PC-Arbeitsplatz. Und: „Die App ist für jeden Kunden mit dem eigenen Corporate Design gebrandet“, sagt Giacomo Kenner. „Der Name Flip taucht nirgendwo auf.“
Wie viel bei den Unternehmen im Argen liegt, fiel Benedikt Ilg auf, während er als DH-Student bei Porsche die Abteilung Data-Science mitaufbaute. „Viele Mitarbeiter waren überhaupt nicht erreichbar oder konnten nur durch aufwändige Log-in-Prozesse einbezogen werden.“ Offenbar steckte hier Verbesserungspotenzial – auch in anderen Firmen. Ilg entschied sich gegen die sichere Stelle bei Porsche und für eine Neugründung gemeinsam mit seinem Schulfreund Kenner, der damals noch studierte.

Vom Startup zum Global Player: Von Stuttgart aus den Markt für Mitarbeiter-Apps erobern

Bereut haben das die beiden Gründer bis heute nicht. Mit dem Start 2018 hob Flip förmlich ab wie eine Rakete. Zum ersten Kunden Porsche gesellten sich Edeka, Rossmann, Rewe, Toom und McDonalds. Auch Bosch und die Automotive-Größen Magna und Mahle sind mit von der Partie. Heute ist das Startup weltweit tätig und beschäftigt 150 Mitarbeiter in Deutschland, Großbritannien und den USA. „In den vergangenen Jahren waren wir wahrscheinlich eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen“, sagt Kenner.
Wird es so weiter gehen? Die beiden Gründer sehen derzeit nichts, was ihre Expansion bremsen könnte. Künftig soll die Flip-App mit Hilfe von KI noch leistungsfähiger werden und die Navigation über das gesamte Wissen der Firma ermöglichen. Weil die Stuttgarter derzeit viele Anfragen aus den USA und Kanada erhalten, wollen sie sich verstärkt Nordamerika zuwenden. Die Markführerschaft in Mitteleuropa ist ihnen auf Dauer nicht genug, sagt Kenner. „Wir wollen weltweit die Nummer eins werden.“
Walter Beck für Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen

Handelsregister August 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen August

HRB 801128 Pragtive GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fikus, Lars Hendrik. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Erbringung von Software, Trainings und Dienstleistungen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung, IT-Infrastruktur sowie branchenverwandten Anwendungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801368 Voisento GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wichterich, Michael Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Lösungen im Bereich Conversational Al, insbesondere die Konzeption, Programmierung und Betreuung von Chatbots, Telefonbots, Al-Agents sowie Automatisierungslösungen für E-Mail und ähnliche Kommunikationskanäle. Ferner bietet die Gesellschaft Beratungs-, Schulungs- und Workshop-Dienstleistungen zu den vorgenannten Themen an.
HRB 801215 Trust-Company24 GmbH, Talstraße 4, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gürbüz, Sükrü. Gegenstand des Unternehmens: Der Gleisbau, die Gleisbau- und Gleissicherung, der Winterdienst, der Handel mit Baumaterialien aller Art, insbesondere solchen, die für den Gleisbau oder die Gleis- und Baustellensicherung verwendet werden sowie die Vermietung von Baumaschinen.
HRB 801112 M & K Solutions GmbH, Bergamastraße 26, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bakhtiari, Kobra. Geschäftsführer: Sadeghpour, Mansour. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Kantine sowie der Transport von Medizinprodukten.
HRB 801314 BitifEye iPasslabs Test Services Europe GmbH, Herrenbergerstraße 130, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dr. Schmitt, Alexander. Stehling, Hermann. Geschäftsführer: Dr. Henaut, Julien. Geschäftsführer: Kopf, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Marketing, Vertrieb und Produktion von Produkten für Mess- und Prüftechnikanwendungen einschließlich Zubehörteilen und Prüfadaptern sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienst- und Messdientsleistungen für Kunden insbesondere in Europa.
HRB 801275 ExeKute AI UG (haftungsbeschränkt), Freiligrathstraße 4, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 301,00 EUR. Geschäftsführer: Padgelwar, Aman Rajesh. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Betrieb von KI-gestützten Softwarelösungen, insbesondere von Chatbots zur Automatisierung von Prozessen in der Lieferkette kleiner und mittlerer Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRA 742582 Unger Grundstücksverwaltung Objekt Marbach GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRA 742583 Unger Grundstücksverwaltung DieBo-Objekte GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRB 801097 Goldbach Lebensmittel Großhandel GmbH, Schwertstraße 44, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sabuncu, Davut. Gegenstand des Unternehmens: Großhandel sowie der Im- und Export von Lebensmitteln aller Art.
HRB 801139 MMS Bau GmbH, Feldbergstraße 136, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alawy, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Die Altbausanierung, Bauleistung, Demontagearbeiten, Reinigungsarbeiten, Transport und Entsorgung sowie Bausicherheits- und Gesundheitskoordination.
HRB 801216 Bela Vera GmbH, Geranienstraße 50, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunić, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Bekleidung, insbesondere hochwertige Lingerie.
HRB 801388 TGA Planwerk GmbH, Römerweg 29, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eichler, Stephan Marcellus. Geschäftsführer: Keuler, Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung von Heizungsanlagen und Heizungssanierungen für Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
HRB 801362 MYB Holding GmbH, Nieskyer Straße 1, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bauer, Marc. Geschäftsführer: Bauer, Yvonne Christine. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen und Liegenschaften.
HRA 742625 FLOROTEC - Elektrotechnik Florian Rösner e.K., Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Inhaber: Rösner, Florian.
HRB 801197 Terratwin GmbH, Tulpenweg 16, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gauß, Alexander Roland. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webhosting, Softwareentwicklung und digitale Beratung; Entwicklung, Vertrieb und Betrieb digitaler Produkte und Lizenzen; Beteiligung an Unternehmen und Durchführung damit verbundener Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungspflichtige.
HRB 801029 liebdich in Ludwigsburg GmbH, Amselweg 14, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Burch, Annika Ruth. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Beauty- und Wellness-Studios: Die Gesellschaft betreibt Beauty- und Wellness-Studios und bietet verschiedene Dienstleistungen wie Schönheitsbehandlungen, Kosmetikbehandlungen und verwandte Services an. Verkauf und Anwendung dienstleistungsnaher Produkte: Die Gesellschaft ist berechtigt, dienstleistungsnahe Produkte, darunter Beauty- und Wellness-Produkte, zu vertreiben und anzuwenden. Hierzu zählen auch der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderer ergänzender Produkte. Erbringung ergänzender Dienstleistungen: Der Gegenstand umfasst ebenfalls die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen im Bereich Beauty und Wellness, wie Schulungen, Beratungen und weiteren Services zur Förderung von Schönheit, Wohlbefinden und Gesundheit.
HRB 801213 Erol Petrol GmbH, Grabenstraße 25B, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Celik, Erol. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Handelsvertretung eines Einzelhandels mit Waren, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen - Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801289 Domizil Bau Immobilien Service & Hausverwaltung GmbH, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rabe, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Hausverwaltung, Immobilien-Service.
HRB 801316 GA Real Estate GmbH, Hofäckerweg 6, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ahmetaj, Granit. Geschäftsführer: Ahmetaj, Albert. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Bauprojekten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, insbesondere die Finanzierung von Immobilienprojekten und die Beratung im Bereich Immobilien.
HRA 742654 KUNZI Trainings- und Therapiegeräte e.K., Rudolf-Diesel-Straße 31, 71154 Nufringen. Inhaber: Kunzi, Tobias Heinz.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Inhaber: Vogel, Wolfgang Wilhelm.
HRB 801318 NOVA. Immobilien GmbH, Schubartstraße 53, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Munk, Dino Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.
HRA 742613 Halik & Zirbs Consultiq DE Inh. Joachim Zirbs e.K., Schillerstraße 24, 71263 Weil der Stadt. Inhaber: Dr. Zirbs, Joachim.
HRB 801168 Alcora Health GmbH, Anna-Theurer-Straße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bosch, Alexander. Geschäftsführer: Bretzler, Carolin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb eines digitalen Diagnostiksystems für hormonelle Gesundheit.
HRB 801174 JR Assets GmbH, Karolingerweg 20, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Römer, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801117 FX Agents GmbH, Im Neuenbühl 7, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Della Penna, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Optimierung sowie der Vertrieb und der Support von KI-Agenten für den Finanzbereich, mit besonderem Fokus auf die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsstandards sowie der Unterstützung der strategischen und operativen Finanzführungsaufgaben in Unternehmen. Dabei umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Vermarktung dieser Lösungen als Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote.

Landkreis Böblingen - Veränderungen August

HRA 241119 Hermann Frech GmbH & Co. KG, Postplatz 15, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Jacob, Markus.
HRB 793522 Sol Research GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 200.000,00 EUR.
HRB 14562 IBM Deutschland GmbH, Schönaicher Straße 220, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Baer, Manfred. Rechnitzer, Thomas. Kunz, Jörg. Braun, Jürgen. Römer, Marc, Wäden / Schweiz. Stadtelmeyer, Susanne. Caliskan-Keserci, Nilüfer. Allaby, Mark. Schel, Peter. Gesamtprokura: Daudt, Stefanie. Werkmann, Alexander. Froese, Detlev. Siepe, Sascha.
HRA 729373 Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Kaebert, Sabine. Gesamtprokura: Nagy, Emil.
HRB 242647 Planungsgruppe M + M Aktiengesellschaft Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik, Hanns-Klemm-Str. 1, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Hain, Matthias. Gesamtprokura: Spiegel, Reiner. Nießner, Alexander.
HRB 755184 Kemmler Baustoffe Böblingen GmbH, Hanns-Klemm-Straße 12, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherner, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Thomas. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Ehmer, Thomas.
HRB 290074 MVZ für Orthopädie Flugfeld GmbH, Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henke, Philipp. Bestellt: Geschäftsführer: Schöffler, Christian Heinz Andreas.
HRB 796562 Curt Georgi Verwaltungs GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 3537, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Landgraf, Andreas. Geschäftsführer: Brendel-Landgraf, Melanie; Schunter, Samuel Theodor; Sánchez Baca, Karina; Hantl, Peter Philibert.
HRB 245014 STAR PUBLISHING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245956 STAR EQUIPMENT GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245160 STAR ENGINEERING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRA 240761 Curt Georgi GmbH & Co. KG, Otto-Lilienthal-Straße 3537, 71034 Böblingen. Gesamtprokura: Prokura geändert (bisher Einzelprokura, nunmehr wie oben angegeben) bei: Prokurist: Schunter, Samuel. Prokura erloschen: Brendel-Landgraf, Melanie. Prokurist: Sánchez Baca, Karina. Prokurist: Hantl, Peter Philibert.
HRB 777730 In-Xperts GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver. Geschäftsführer: Shpakov, Maxim.
HRB 798403 Sense&Image GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 757510 EntServ Deutschland GmbH, Schickardstraße 32, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Tinti, Dario, Prag / Tschechische Republik. Gesamtprokura: Brožová, Kateřina, Prag /Tschechische Republik.
HRB 245819 atec innovation GmbH, Amundsenstraße 3, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 778560 Akkodis Germany Solutions GmbH, Flugfeld-Allee 12, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Wallner, Georg.
HRB 246207 STAR ENGINEERING & ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 761695 Pflegedienst Sunshine GmbH, Marktplatz 17, 71063 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Nagel, Kirstin.
HRB 240287 "BGS" Baugesellschaft, Sindelfingen mit beschränkter Haftung, Vaihinger Str. 12, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Jörg. Bestellt als Liquidator: Klug, Martin Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779478 StateTrade GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779469 RightField GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 738204 TVS IT-Systeme GmbH, Böblinger Straße 74, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Tilman Walter.
HRB 245235 Trender Jeansmode GmbH, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Seitz, Volker Michael.
HRB 758314 SiLoft GmbH, Mahdentalstraße 9698, 71065 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zug, Joachim.
HRB 21218 SPH AG, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Vorstand: Vinokurov, Eduard.
HRB 741407 Mitsubishi Electric Automotive Europe B.V. Niederlassung Deutschland, Tilsiter Straße 3, 71065 Sindelfingen. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Kurita, Shunji, London / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Nakamichi, Masaki, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Nakayama, Takeshi, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Takahashi, Akira, Amsterdam / Niederlande. Bestellt als Geschäftsführer: Bruul, Bart, Purmer / Niederlande. Geschäftsführer: Tamura, Kazuhiko, London / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Ino, Hiroshi, Prag / Tschechische Republik. Geschäftsführer: Muratomi, Yoshinori, Himeji-shi / Japan.
HRB 774657 Checkpoint Future GmbH, Äckerlenweg 32, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Thode, Sascha.
HRB 246065 BeRo Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstr. 25, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Rolf. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Benz, Stefan Rolf.
HRB 797595 Stallion Sports Herrenberg GmbH, Reinhold-Schick-Platz 3, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 798041 Glanzdienst GmbH, Stuttgarter Straße 12, 71083 Herrenberg. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung, Gebäudeservice, Hausmeisterservice, Schul- und Kindergartenreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Wohnungsauflösung, Tatortreinigung, Gartenpflege.
HRB 782087 INODEQ GmbH, Bebelsbergstraße 1, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Imbimbo, Arturo.
HRB 799816 BEB13 Holding GmbH, Bebelsbergstraße 13, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 741122 MaRa Clearing GmbH, Max-Eyth-Straße 21, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Frenzer, Marcel. Geschäftsführer: Münstermann, Vanessa Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Das Handeln und Makeln mit PET-Flaschen und Kunststoffen aller Art, das Clearing und Zählen von PET Pfandflaschen sowie die Erbringung und damit zusammenhängender logistischer und administrativer Dienstleistungen.
HRB 758839 riparo gmbh, Max-Eyth-Straße 23, 71088 Holzgerlingen. Einzelprokura: Leser, Fabian.
HRB 245042 G S T GmbH GERMAN SENSOR TECHNOLOGY, Max-Eyth-Straße 51, 71088 Holzgerlingen. Gesamtprokura: Rackl, Thomas. Seifried, Sascha.
HRB 742744 ATX Hardware GmbH West, Carl-Zeiss-Straße 51, 71093 Weil im Schönbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Robert.
HRB 779480 Ullrich Immobilien & Invest GmbH, Dieselstraße 6, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bebauung, die Sanierung und die Veräußerung von Immobilien aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Neubau- sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen - eigenständig oder durch Dritte. Die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit) gemäß § 34c GewO sowie die Projektentwicklung im Immobilienbereich. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
HRB 242690 Bauunternehmen Georg Schmidt GmbH, Hermann-Löns-Weg 7, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schmidt, Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: - Die Erstellung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung von digitalen Inhalten und audiovisuellen Medien, insbesondere im Bereich Gaming, Unterhaltung, Bildung, sozialer Wirkung und Community-Formate, einschließlich Betrieb und Vermarktung von Online-Streaming-Angeboten, Social-Media-Kanälen, Videoportalen, Webseiten und digitalen Marken sowie der Aufbau, die Pflege und Monetarisierung von Online-Communitys - der Handel mit physischen und digitalen Produkten, insbesondere Sammelkarten, Displays, Fanartikeln, Handelswaren, digitalen Gütern, Designvorlagen, NFTs und Domains. Die Gesellschaft betreibt in diesem Zusammenhang auch Domain-Flipping, Import- und Exportgeschäfte, eigene Online-Shops sowie Dropshipping- und Print-on-Demand-Modelle, - Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb eigener Produkte, Inhalte und Projekte sowohl in physischer als auch digitaler Form, einschließlich Aufbau und mediale Verwertung betrieblicher Sammlungen, insbesondere von Sammelkarten und anderen Sammlerstücken, zu Repräsentations-, Analyse-, Archivierungs- oder Präsentationszwecken. - Betrieb ökologischer und sozialer Projekte, insbesondere in Form von Patenschaftsmodellen (z. B. Baumpatenschaften), Spendenaktionen, Aufklärungskampagnen sowie gemeinschaftlich finanzierter Wunschaktionen für Einzelpersonen, Konzeption, Kommunikation, Vermarktung und Vertrieb solcher Projekte, wobei die Pflanzung der Bäume bei spezialisierten Partnerunternehmen beauftragt und als Teil der eigenen Leistung gegenüber Endkunden integriert wird. -Erbringung digitaler Dienstleistungen für Dritte, insbesondere in den Bereichen Marketing, Content-Erstellung, Community-Aufbau, Social-Media-Management, Shop- und Webentwicklung sowie Projektvermarktung. Sie kann webbasierte Plattformen, Tools, Softwarelösungen und Markenprojekte konzipieren, entwickeln, betreiben, lizensieren oder veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, mehrere eigenständige Marken, Plattformen und Projektlinien gleichzeitig zu führen, zu betreiben und zu vermark
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer: Löffel, Hendrik Jan.
HRB 756076 Synapticon GmbH, Steinbeisstraße 1, 71101 Schönaich. Stammkapital: 118.732,00 EUR.
HRA 737382 MS Gartengestaltung e.K., Teckstraße 15, 71101 Schönaich. Inhaber: Schmied, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 242078 Centurion Fahrräder GmbH & Co., Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 245693 Bürgel GmbH, Traubenstr. 14, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kosalla, Frederik. Geschäftsführer: Kosalla, Christin Nadine. Bestellt als Geschäftsführer: Laub, Michael.
HRA 240624 Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG, Erich-Kiefer-Str. 1014, 71116 Gärtringen. Gesamtprokura: Völlinger, Tanja.
HRA 739150 augusta GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 68, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
HRB 796673 Working Clever GmbH, Altinger Straße 2, 71126 Gäufelden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gagliano, Corinna-Sonja. Bestellt als Geschäftsführer: Dussler, Eric.
HRB 775725 Boxmeo UG (haftungsbeschränkt), Keplerstraße 6, 71134 Aidlingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Peard, Laura. Bestellt als Liquidator: Peard, Laura. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 791217 Lachenmann Landschaft GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Einzelprokura: Buchelt, Benjamin. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 791145 Lachenmann business development Holding GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 245108 Bertrandt Technikum GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Hage, Michael Jens Peter. Dr. Szolnoki, Dietmar.
HRB 243177 NITTO KOHKI EUROPE GmbH, Gottlieb-Daimler-Strasse 10, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Nishitani, Takuya. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Yokota, Keisuke, Tokyo 145-0066 / Japan.
HRB 743958 BOX O3 GmbH, Kringstraße 7, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Herren, Erwin, Fribourg / Schweiz.
HRB 242252 Ensinger Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ensinger, Klaus. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike; Pernizsak, Ralph Thomas; Schneekloth, Björn Sascha.
HRB 241486 Ensinger GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike.
HRB 800313 MY Strom GmbH, Weilemer Weg 33, 71155 Altdorf. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 796367 Faser-X GmbH, In den Kreben 72, 71157 Hildrizhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Andreas.
HRB 764712 mateco GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 745437 Central Parts GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 721836 Seniorenresidenz Leonberg gemeinnützige GmbH, Böblinger Str. 27, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit. Prokura erloschen: Knufinke, Birgit.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Vogel, Eike.
HRB 746666 Seacom Engineering GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ortlieb, Arno Ewald.
HRB 721971 ROEDIG GmbH, Stuttgarter Straße 19, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 766415 CEIA Induktion GmbH, Josef-Beyerle-Str. 9, 71263 Weil der Stadt. Bestellt als Geschäftsführer: Biege, Götz.
HRB 264382 IRS Werkzeugmaschinen GmbH, Gartenstraße 19, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rätzsch, Frank. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rätzsch, Fabian Christopher.
HRA 725088 Eberspächer Sütrak GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Gödden, Patrick.
HRB 760032 QuickPack Beteiligung GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 250897 QuickPack Haushalt + Hygiene GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Endres, Marcel Frederik. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 251081 TEFA Kartonagen GmbH, Borsigstraße 13, 71277 Rutesheim. Einzelprokura: Tischler, Thomas. Geschäftsführer: Mayer, Margit.
HRB 780916 World Wide General GmbH, Raiffeisenstraße 30, 71277 Rutesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gouya, Vafa. Bestellt als Liquidator: Gouya, Vafa. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800873 Hämmerling Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 38, 71277 Rutesheim. Geschäftsführer: Hämmerling, Oliver.
HRB 729259 Raumpflege GmbH, Schillerstraße 74, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "Raumpflege AG Facility Management", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21469) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsbetrieb "Dienstleistungen des Gebäudereiniger-Handwerks" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 251515 Denzhorn Business-Planung GmbH, Schillerstraße 95, 71277 Rutesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kirschner, Bernd Siegfried.
HRB 252762 DoMa GmbH Immobilien und Finanzkonzepte, Ringweg 1, 71287 Weissach. Bestellt als Geschäftsführer: Eberhardt, Ruth Birgit.
HRB 764256 Smelldect GmbH, Ettenbergstraße 19, 75392 Deckenpfronn. Stammkapital: 225.000,00 EUR.

Landkreis Böblingen - Löschungen August

HRB 775442 Maxor 3D Technologies UG (haftungsbeschränkt), Am Feger 7, 71063 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 242623 Johannes Albert e.K., Mahdentalstr. 110, 71065 Sindelfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 243973 Thalhofer Großbuchbinderei Verwaltungs GmbH, Fronäckerweg 15, 71101 Schönaich. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730462 CMS Besitz GmbH & Co. KG, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 750893 CMS Verwaltungs GmbH, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan.
HRB 747190 VZ Immobilien GmbH, Am Sonnenhang 21, 71111 Waldenbuch. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 243670 JASPO Sportartikelvertriebs GmbH, Max-Eyth-Straße 5, 71144 Steinenbronn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742470 Christian Sommer Besitzunternehmen e.K., Im Wengert 15, 71229 Leonberg. Die Firma ist erloschen.
HRB 755095 ADVICO Web-Solutions GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 7844 M + H Gesellschaft für Technische Beratung GmbH, Schillerstraße 65, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 253196 Rolf Mörk Verwaltungs- GmbH, Schleiermacherstraße 31, 71229 Leonberg. Nicht mehr Liquidator: Mörk, Rolf. Bestellt als Liquidator: Mörk, Steffen. Liquidator: Mörk, Frank. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757255 Ritter Ventures UG (haftungsbeschränkt), Trochtelfinger Weg 6, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 254227 Hans Bär Zimmergeschäft, Inhaber Jakob Sellner, Gutenbergstraße 5, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 241652 Wohn mit Möbelhof GmbH SB-Mitnahme und Abholmarkt, In den Mauren 14, 71272 Renningen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773794 kern-gesund UG (haftungsbeschränkt), Hölderlinstraße 23, 71277 Rutesheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen August

HRB 801140 EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 53.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gall, Constantin M.. Geschäftsführer: Dr. Muth, Volker Andreas. Geschäftsführer: Dr. Gerber, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere (a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und (b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und (c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801319 EY Beteiligungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brorhilker, Jan. Geschäftsführer: Jäger, Susanne. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801157 STRive Lab GmbH, Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführerin: Pakai, Sara. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Co-Working-Spaces, insbesondere die zeitlich befristete Vermietung von Büroarbeitsplätzen, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen an gewerbliche und freiberufliche Nutzer. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen Veranstaltungen, Workshops und Netzwerktreffen mit Bezug zu Unternehmertum und Existenzgründung sowie begleitende Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
HRB 801242 ai-consult.one UG (haftungsbeschränkt), Blumhardtstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruffner, Jessica Kerstin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Automatisierung und KI-Integration, insbesondere die Prozessanalyse und -optimierung, die Use-Case-Analyse und die Potenzialbewertung sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen und Workshops zu diesen Themen.
HRB 801380 Ferdinand Gross GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Speth, Patrick. Wittum, Ralph. Geschäftsführer: Erb, Thomas. Geschäftsführer: Hilgers, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Schrauben, Normteilen, Drehteilen, Werkzeugen, Maschinen und ähnlichen Artikeln sowie alle damit zusammenhängenden oder verwandten Geschäfte.
HRB 278240 B Niko Kochanov GmbH, Dieselstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801224 Braun Grundbesitz GmbH, Hauptstraße 111, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun-Frenz, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien.
HRB 801440 i-Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Reisachstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mijic, Ivanka. Gegenstand des Unternehmens: Gebäude-, Reinigungs- und Hausmeisterservice.
HRB 801145 K-Logistik Services GmbH, Emerlandstraße 9, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Mack, Gerd Gottlob. Geschäftsführer: Kern, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von logistischen Dienstleistungen, insbesondere von umweltfreundlichen City Logistik Konzepten.
HRB 801377 Eschmann Holding GmbH, Gaisgasse 171, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eschmann, David. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Vermögen.
HRB 801030 Bahls UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Bahls, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, betriebliche Organisation, Prozessoptimierung und Labor Analytik wie die Prüfung von Testverfahren und Produktprüfungen.
HRB 801311 Filder-Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 14, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Einzelprokura: Yilmaz, Mehmet. Geschäftsführer: Gürel, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentümergesellschaften (WEG-Verwaltung) und Mietobjekten (Mietverwaltung), sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler, insbesondere die Vermittlung, der An- und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
HRB 801199 MAI Station GmbH, Plieninger Straße 47, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Isildar, Mehmet Akif. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen-Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801386 Wiedenmayer Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wiedenmayer, Markus. Geschäftsführerin: Wiedenmayer, Carina. Gegenstand des Unternehmens: Die Haftungsübernahme als Komplementärin.
HRB 801246 US eShop UG (haftungsbeschränkt), Dürerplatz 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 2.600,00 EUR. Geschäftsführerin: Mohammad, Sajdah. Gegenstand des Unternehmens: Online-Handel mit Dekoration, Kinderspielzeug, u. a., insbesondere über die Plattformen Amazon, Etsy und weiteren Online-Marktplätzen sowie die damit verbundene Beschaffung, Lagerung, Vertrieb und der Versand von Waren.
HRB 801103 HdCZS-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Karl-Friedrich-Rumpp-Straße 3, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schumacher, Arne. Gegenstand des Unternehmens: Abwicklung des Betriebs des Hotels de Charme zum Schiff bis zur Verschmelzung/Auflösung.
HRB 801159 hofer Consulting GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Lausser, Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Produkten im Bereich Motor, Antrieb und Batterie sowie die Produktion, Entwicklung, Konstruktion, Automatisierung und der Bau von Maschinen, Anlagen, Teilen und Prüf- und Testeinrichtungen im Bereich Motor, Antrieb und Batterie; ferner die Vergabe von Entwicklungs- und Produktionslizenzen sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen in den o.a. Bereichen.
HRB 801233 hofer powerTec GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Illgen, Lars. Geschäftsführer: Maier, Martin. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofer, Johann Paul. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen.
HRB 801211 diKanzlei Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Seilerstraße 14, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Toll, Franz. Geschäftsführer: Keuerleber-Schäfer, Nadja. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ferner ist Gegenstand des Unternehmen der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Berufsausübungsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der diKanzlei GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nürtingen (nachfolgend „Kommanditgesellschaft“ genannt), und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes.
HRB 801313 ASO Nexus GmbH, Weinbergstraße 57, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wagner-Drebenstedt, Dario. Gegenstand des Unternehmens: Managementdienstleistungen aller Art, Social Media-Beratung, Mediation.
HRB 801277 Cruciano CNC Technik GmbH, Nürtinger Straße 106, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cruciano, Adriano. Gegenstand des Unternehmens: Metallbearbeitung, insbesondere Zerspanungstechnik mit Hilfe der CNC-Technik sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
HRB 801255 MOAI GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von inländischen Wohnimmobilien zum Zwecke der langfristigen Vermietung. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
HRB 801343 OSTWALD HOLDING GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere im Bereich lmmobilien, aber auch in anderen Branchen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801296 Anger Capital Holding GmbH, Henriettenstraße 94, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anger, Erik Tonatiuh, Weilheim/Teck. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Vermögenswerten jedweder Art, insbesondere von (i) Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, (ii) die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, gleichviel welcher Art auch immer, und zwar im In- und Ausland, ferner (iii) das Management des Beteiligungsportefeuilles, (iv) die Finanzierung der Beteiligungsunternehmen, in welcher Form auch immer, ferner (v) die Erbringung von Holdingfunktionen im weitestgehenden Umfang für die Beteiligungsunternehmen, etwa in Form betriebswirtschaftlicher, finanztechnischer, markenrechtlicher und sonstiger Dienstleistungen jedweder Art sowie (vi) schließlich die strategische Planung, Weiterentwicklung und Steuerung der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge i.S.v. § 291 AktG jedweder Art abschließen, insbesondere Beherrschungs- und Unternehmens-Pachtverträge.
HRB 801110 Rahmys GmbH, Klosterstraße 48, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rahm, Marvin. Geschäftsführer: Rahm, Julia. Geschäftsführer: Cay, Funda. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Fitnessstudios, Gesundheits- und Ernähungsberatung, Verkauf von Mitgliedschaften, Getränken, Nahrungsergänzungs- und Merchandisingprodukten, Leistungen in Fitness, Wellness, Personaltraning, Prävention und Gesundheitsförderung, Aufbau und Vergabe von Franchisepartnerschaften sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Fitnessstudios, Trainerlizenzen.
HRB 801367 ZS MOVE GmbH, Laubersberg 4, 73230 Kichheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sadowski, Peter Paul. Gegenstand des Unternehmens: Gewerbliche Personenbeförderung und Logistik.
HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dahmer, Klaus-Georg. Geschäftsführer: Kieschnik, Marcel Michael. Gegenstand des Unternehmens: Serviceleistungen aller Art im IT-Bereich, die Beratung, Planung und Umsetzung von IT-Projekten als Managed Service Provider sowie Cloud Service Provider.
HRB 801270 Creating Vision UG (haftungsbeschränkt), Paulinenstraße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eberhardt, Stefan. Geschäftsführer: Eberhardt-Wasmeier, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Durchführung von ganzheitlichen Beratungsangeboten, körperorientierter Begleitung (Massage, Entspannungstechniken und ganzheitlicher Körperarbeit) sowie Kurse und Veranstaltungen (online / präsenz) zur Förderung von persönlichem Wachstum, Bewusstseinsentwicklung und Lebensgestaltung.
HRB 801426 Sandmaster Beteiligungs GmbH, Heinrich-Otto-Straße 22, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mayer-Klenk, Christoph Sven. Geschäftsführer: Dr. Franke, Florian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Sandmaster Gesellschaft für Spielsandpflege und Umwelthygiene mbH sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Holdingfunktionen gegenüber der vorgenannten Gesellschaft sowie Dritten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
HRB 801079 CSE Kälte- & Wärmetechnik GmbH, Jakobstraße 11, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paraskevas, Paraskevas. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Herstellung, Installation, Wartung und Reparatur von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
HRB 801352 TransIn Tech GmbH, Albstraße 47, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wang, Jue. Gegenstand des Unternehmens: (1) Import und Export von Consumer-, Lebensmittel-, Haushalts- und industriellen Waren: Consumer (Konsumgüter): Hierzu gehören insbesondere Luxusgüter, Wein und Spirituosen, Modeartikel, Elektronik, Kosmetika sowie andere Artikel des täglichen Bedarfs. Lebensmittel: Einschließlich aller Arten von Lebensmitteln und Getränken. Haushaltswaren: Einschließlich Haushaltsgeräte, Möbel, Dekorationsartikel etc. Industrielle Waren: Einschließlich industrieller Rohstoffe, Ausrüstungen, Komponenten etc. (2) Vertrieb, Entwicklung, Herstellung, Installation und Inbetriebnahme von Haushalts- und industriellen Produkten, Vorrichtungen und Maschinen: Verkauf, Entwicklung, Produktion, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Geräten und Maschinen für den Haushalts- und Industriebereich. (3) Dienstleistung, Beratung und Projektabwicklung in Haushalts- und industriellen Bereichen: Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Projektabwicklung in den Bereichen Haushalt und Industrie, einschließlich technischer Unterstützung, Projektmanagement, Marktanalyse etc.
HRA 742632 Haug ImConsult e.K., Herdweg 20, 73249 Wernau Neckar. Inhaber: Haug, Herbert.
HRB 801039 Langner GmbH, Kirchheimer Straße 107, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langner, André. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von zentralen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Management, strategische Unternehmensplanung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen, IT, Marketing, Vergabe von Lizenzen, Marken- und sonstigen Schutzrechten sowie deren Verwaltung, Pflege und wirtschaftliche Verwertung an Tochtergesellschaften.
HRA 742669 VeriCert - Solution e.K. Ingenieurs- und Sachverständigen Dienstleistungen, In den Bergteilen 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Inhaber: Akcay, Atilla.
HRB 801023 Lumos Ark UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 16, 73269 Hochdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hahn, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft hat den Zweck, die folgenden Dienstleistungen einzeln und unabhängig voneinander anzubieten: 1. Vermietung von Gebäuden, insbesondere für spezielle Nutzungszwecke. 2. Planung, Installation sowie Vermietung und Leasing von Sicherheitstechnik, einschließlich Überwachungs-, Zutritts- und Schutzsystemen. 3. Planung, Errichtung und Vermietung spezialisierter Anlagen für den Anbau von Pflanzen, einschließlich technischer Infrastruktur und Anbausysteme. 4. Bereitstellung und Wartung der erforderlichen technischen Ausstattung, insbesondere für den gesicherten Betrieb von Gebäuden und Anbausystemen. 5. Erbringung von Labordienstleistungen, insbesondere Analysen und Qualitätskontrollen für pflanzenbezogene Produkte. 6. Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere für sensible oder regulierte Waren im Zusammenhang mit den angebotenen Geschäftsfeldern.
HRB 801082 Ma.Ma Bitumentechnik GmbH, Karlstraße 41, 73666 Baltmannsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merk, Markus Roman. Geschäftsführer: Mödinger, Max-Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Schulungen, Produktionsbegleitungen und Kalibrierungen auf Bitumen verarbeitenden Maschinen/Anlagen sowie die Reparatur, der Neubau, Umbauten/Modernisierung und die Ausführung mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Arbeiten von Bitumen verarbeitenden Maschinen und Anlagen. Inbegriffen ist auch der Ersatzteilverkauf/-vertrieb sowie der An- und Verkauf von Ersatz- und Neuteilen.
HRA 742649 Hans Schlotz e.K., Birkenweg 14, 73669 Lichtenwald. Inhaber: Schlotz, Hans Erwin.
HRB 801122 SolvV UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Li, Suo. Gegenstand des Unternehmens: Die intelligente Fehlerdiagnose für Maschinen und Anlagen (Intelligent Troubleshooting), das Ausfallzeitenmanagement für Maschinen und Anlagen (Machine Downtime Management) und eine Plattform für Expertenwissen (Expert Knowledge Base)
HRB 801115 W&S Automotive GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betrieb von digitalen Auktionsbörsen für Fahrzeughändler.
HRB 801324 W&S Performance GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vermarktung von digitalen und physischen Produkten.
HRB 801281 Sigel Fruchtimport Verwaltungs GmbH, Wäldenbronner Straße 31, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sigel, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Managementdienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten.
HRB 801137 SEAL Prüfservice GmbH, Obertürkheimer Straße 101, 73733 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ziogas, Mareen. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von amtlichen- und nichtamtlichen Prüfungen an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Anhängern und anderen technischen Geräten, die Kalibrierungen und Wartungen von technischen Geräten, die Durchführung von technischen Gutachten und QM-Dienstleistungen.
HRB 801292 ST&ZC UG (haftungsbeschränkt), Hohenheimer Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 50,00 EUR. Geschäftsführer: Soyer, Zekeriyya. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Textilien, Haushaltswaren, Kosmetik, Lebensmitteln, Autozubehör sowie die Erbringung logistischer und administrativer Dienstleistungen im Zusammenhang mit E-Commerce und Import/Export, insbesondere über eigene E-Commerce-Webseiten und sonstige Online-Vertriebskanäle.
HRB 801209 SmartBox Development Korntal GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Vdovina, Elena. Geschäftsführer: van der Plas, Marc, Almancil / Portugal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Vermieten sowie der An- und Verkauf von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Korntal - auf eigene Rechnung.
HRB 801369 Mcc INVEST GmbH, Elisabethenstraße 43, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mauch, Luz Georg. Gegenstand des Unternehmens: Mentoring und Coaching von Unternehmen in der Pre-Seed und Seed Phase, Unternehmensberatung von Unternehmen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Automotive und Manufacturing, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742595 Mey-Rollladen-Fenster-Türen e.K., Heumadener Straße 23, 73760 Ostfildern. Inhaber: Yasar, Muhammed Emin.
HRB 801036 Glückbau GmbH, Hofackerweg 3, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kuhnert, Corina. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding.
HRB 801062 Putzmacher Süd UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 7, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Kelmendi, Driton. Gegenstand des Unternehmens: Stuckateur-, Maurer- und Betonarbeiten.
HRB 801359 Digital Business Institute & Ventures GmbH, Schurwaldstraße 97, 73773 Aichwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Detscher, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Kapitalanlagen und Immobilien sowie die Erbringung betriebs- und personalwirtschaftlicher als auch weiterbildungsbezogener und akademischer Beratung sowie damit im Zusammehang stehender Dienstleistungen.
HRB 801072 Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Bardewyck, Beate. Gegenstand des Unternehmens: Die Kundenakquise. der Vertrieb von Sportartikeln und die Durchführung von Projekten, die Marktentwicklung, Marketing und Werbung, Messegestaltung und die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltung, die Entwicklung neuer Produkte und Adaption bestehender Produkte an neue Märkte sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäfte.
HRB 801052 FairCon Verwaltungs GmbH, Lindenstraße, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Green, Tom. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung bei der FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742604 FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, Lindenstraße 14, 73779 Deizisau. Einzelprokura: Green, Tom Fridtjof. Prokurist: Green, Melanie.

Landkreis Esslingen - Veränderungen August

HRB 765814 BI³ Consult GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stetter, Bastian. Bestellt als Liquidator: Stetter, Bastian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792938 GLASSPOINT TECHNOLOGY CENTER GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Balz, Markus.
HRB 761357 EY Strategy & Transactions GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Egle, Christian.
HRB 24972 GFIS GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinzmann, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Albrecht, Michael.
HRB 225959 Ferdinand Gross Holding GmbH, Daimler Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Erb, Thomas. Schneider, Meta.
HRA 728407 HLE Besitz-GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta Susanne.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hering, Gerald.
HRB 231772 Shaper Tools GmbH, Dieselstraße 26, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Werner, Alexandra. Gesamtprokura: Schneider, Sonja.
HRB 778600 Daimler Truck Holding AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesamtprokura: Scharping, Lisa.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Reimelt, Gesa. Wittig, Lutz. Schifferdecker, Uwe. Gesamtprokura: Scharping, Lisa. Dr. Krönig, Jan.
HRB 789422 Daimler Buses Solutions GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Dietrich. Bestellt als Geschäftsführer: Germ, Steffen.
HRB 767994 InoCast Consulting GmbH, Kanalstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 734586 Dastageeri GmbH, Musberger Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dastageeri, Habiburrahman. Bestellt als Geschäftsführer: Dula-Dastageeri, Aneta.
HRB 765795 ZENNER Connect GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian.
HRB 782019 Lehmann Management GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Lehmann Beteiligungen GmbH & Co. KG - nachstehend ,,KG" genannt -.
HRB 775206 aktiver EMT GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian. Bestellt als Geschäftsführer: Lehmann, Alexander Michael.
HRB 225162 EDF power solutions Deutschland GmbH, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Nutzung nachhaltiger und flexibler Energielösungen. Zu den Tätigkeiten des Unternehmens gehören (i) die Erbringung von Energiedienstleistungen, (ii) die Anwendung verschiedener Technologien zur Stromerzeugung und -speicherung, (iii) Entwicklung, Projektierung, Finanzierung, Bau, Erstellung, Vermarktung und Betreuung von dafür bestimmten Anlagen und Infrastruktur, (iv) die Vermittlung, Erwerb und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften zur Realisierung der o.g. Aktivitäten, sowie (v) die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und/oder technischen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten.
HRB 225499 ClouSet PRO GmbH Energie- und Flächensysteme, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hodor, Vasile. Bestellt als Geschäftsführer: Hecht, Wilfried.
HRB 784422 b&b extend GmbH, Mercedesstraße 7, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Rottkamp, Jan. Geschäftsführer: Koch, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Beck, David.
HRB 792472 KODI Bauunternehmung GmbH, Nord-West-Ring 31, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuci, Shkodran. Bestellt als Geschäftsführer: Kuci, Xhevat.
HRB 789864 LEIK GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Diez, Ernst Jan.
HRB 789608 Cichart UG (haftungsbeschränkt), Brunnsteige 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 7.000,00 EUR.
HRB 739104 NEVEON Nürtingen GmbH, Galgenbergstraße 9, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Euler, Daniela.
HRB 220233 Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH, Gebrüder-Heller-Str. 15, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Drechsler, Dieter. Prokura erloschen: Angermeier, Mathias.
HRB 788847 ImmApart GmbH, Hohes Gestade 16, 72622 Nürtingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie Transportdienstleistungen, Personaldienstleistungen, Beratung und Vermittlung von Personal, Allgemeine Dienstleistungen im Bereich Logistik und Industrie sowie Werkverträge und Lohnfertigung in diesem Bereich.
HRA 725909 RX Wohnexperten GmbH & Co. KG, Hülenbergstraße 61, 72622 Nürtingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 225930 Metabo Grundstücksverwaltung Beteiligungs-GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Haug, Oliver. Gesamtprokura: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 225286 Metabowerke GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haug, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 220117 Nagel Technologies GmbH, Oberboihinger Str. 60, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Schaible, Stephan.
HRB 785961 Einfach Makler UG (haftungsbeschränkt), Oberensinger Straße 21, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoss, Björn.
HRB 220714 Seifried Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aicherstr.50/1 , 72631 Aichtal. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Steinmetz, Caroline.
HRB 6075 Bingmann-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Margarete-Steiff-Straße 10, 72631 Aichtal. Geschäftsführer: Dr. Bingmann, Tiffany.
HRB 751475 Dein & Mein Vertriebshaus UG (haftungsbeschränkt), Nürtinger Straße 21, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Bez, Marcus. Bestellt als Geschäftsführer: Däubler, Horst. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Containerdienstes, insbesondere die Bereitstellung, Vermietung und der Trans-port von Containern aller Art; die Durchführung von Abbruch-, Entkernungs-, Entrümpelungs- sowie Rückbauarbeiten, einschließlich der fachgerechten Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; Logistik-, Transport- und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Tätigkeiten; der Handel mit Baustoffen, Recycling- und Entsorgungsprodukten sowie alle Ge-schäfte und Maßnahmen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 779073 6. Treuhand und Baudienstleistungen GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung und Koordination von Bauleistungen aller Art.
HRB 767956 Farasis Energy Europe GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhang, Feng, Shanghai / China. Bestellt als Geschäftsführer: Jiang, Weiran, Ganzhou, Provinz Jiangxi / China.
HRB 750317 tib technik imbau GmbH, Nürtinger Straße 19, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frommer, Wolfgang.
HRB 731910 JAGV GmbH, Siemensstraße 11, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Docter, Patrick.
HRB 769193 ebm GmbH, Ziegeleistraße 3, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der Einkaufsservice für Lebensrnittelbetriebe, insbesondere Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, sowie der Handel und die Vermittlung von damit zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen. (2) Betrieb einer Pension zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen mit optionalem Verpflegungsangebot.
HRB 733700 Connect Com GmbH, Stattmannstraße 40, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Lehmann, Falco.
HRB 220994 Colordecor Farbe und Heimtex GmbH, Unterboihinger Str. 30, 72644 Oberboihingen. Geschäftsführer: Bistrovic, Danijel. Prokura erloschen: Bistrovic, Mijo. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Anstrichmitteln, Tapeten, Fuß- und Wandbelägen, Sicht- und Sonnenschutz im Innen- und Außenbereich, Gegenständen zur Dekoration und Heimtextilien, sowie der Handel mit dem dazu erforderlichen Zubehör zur Einrichtung und Ausstattung von Privat und Gewerbeobjekten. Außerdem Montage des Sicht- und Sonnenschutzes, sowie das Verlegen von Böden bei Privat- und Gewerbekunden.
HRB 223615 Arno Design GmbH, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnholdt, Frank.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meißner, Florian. Bestellt als Geschäftsführer: Vandenbroucke, Kristof Rene, Rijmenam / Belgien. Prokura erloschen: Vandenbroucke, Kristof Rene.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Einzelprokura: Diekmann, Roger.
HRB 221594 Anhorn - Restaurant- und Hotelbetriebs-GmbH., Hohenneuffenstr. 16, 72660 Beuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Anhorn, Wolf-Dieter. Geschäftsführerin: Anhorn, Julie. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführerin: Anhorn, Rita. Bestellt als Geschäftsführer: Anhorn, Celine.
HRB 726805 Wißmann Verwaltungs GmbH, Reutlinger Straße 13, 72666 Neckartailfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wißmann, Inge Marianne.
HRB 785943 V323 Beteiligungs-GmbH, Kirchheim/Teck Süd, Hegelstraße 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Herb, Daniel. Gesamtprokura: Landherr, Marco.
HRB 231507 DG Transporte GmbH, Heinkelstr. 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesch, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausübung des Transportgewerbes als Frachtführer und Spediteur. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören Transportleistungen, die wegen der Ladekapazität einer güterkraftverkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen.
HRB 758101 Muresan & Er Beteiligungs GmbH, Henriettenstraße 95, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Er, Erdem.
HRB 230498 Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH, Krebenstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 789346 Schempp-Hirth Online Services GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha. Bestellt als Geschäftsführer: Holighaus, Tilo.
HRB 750968 Schempp-Hirth Service GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 799196 Dälken KLE GmbH, Steingaustraße 2, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Häsler, Katrin Monika. Bestellt als Geschäftsführer: Kern, Monika. Geschäftsführer: Rivera, Juan Pablo Escalona, Càceres / Spanien.
HRB 726102 Graepel Süd GmbH, Turmstraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Marie-Christin.
HRB 727232 FWD Fischer Weilheim Deponietechnik Beteiligungs- GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Albrecht.
HRB 773829 Götz Immotrans GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Rudolf Herbert Albrecht.
HRB 231709 FRASCH Verwaltungs GmbH, Untere Rainstr. 22, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Frasch, Stephan. Bestellt als Geschäftsführer: Frasch, Benjamin.
HRB 765677 WERTzeit Transfer GmbH, Am Turbinenkanal 5, 73240 Wendlingen am Neckar. Geschäftsführer: Gosch, Martin.
HRB 767116 Kontron eSystems GmbH, Bahnhofstraße 100, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Rausch, Martin, Gmunden/Österreich / Österreich. Gesamtprokura: Ellmer, Robert, Schattendorf/Österreich. Baurath, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Alle Geschäfte, die sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb, Export und Import von elektronischen Baugruppen und Komplettsystemen, sowie elektrischen Aggregaten, Komponenten und Teilen beziehen, einschließlich der Kombination mit mechanischen Aggregaten, Komponenten und Teilen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, verwandte Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen entsprechender Art ausführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß $ 2 Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen.
HRB 213234 DMG MORI Global Marketing GmbH, Antoniusstr. 14, 73249 Wernau Neckar. Prokura erloschen: Tamai, Hirokai. Einzelprokura: Horvat, Zoran. Riedemann, Ralf.
HRB 721212 ENERGY TEAM GMBH, Asemweg 5, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Wolf-Dieter. Bestellt als Liquidator: Tavosanis, Stefan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 786346 SoMa Service GmbH, Kirchheimer Straße 139, 73249 Wernau Neckar. Geschäftsführer: Niess, Marco.
HRB 759235 PointCab GmbH, Talstraße 8, 73249 Wernau Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Berholz, Eric.
HRB 212812 LIPARO Lizenz- & Patentgesellschaft für Robotik mbH, Wilhelmstraße 2, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Hartmut.
HRB 800280 CoreLink UG (haftungsbeschränkt), Teckstraße 24, 73252 Lenningen. Einzelprokura: Lushaj, Indrit; Tafciu, Ogert.
HRB 758261 Ralf Kludt Dipl.-Ing (FH) Ingenieurgesellschaft mbH, Nürtinger Straße 50, 73257 Köngen. Geschäftsführer: Kludt, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Bauwesen, insbesondere die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutztechnischen Stellungnahmen, Übernahme der Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz nach AHO sowie die Übernahme von Planungsleistungen im Sinne der HOAI, ferner Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten von sicherheitstechnischen Anlagen, insbesondere bei Feuerlöschern, Wandhydranten, Feuerschutzabschlüssen, Brandschutzklappen sowie Rauch- und Wärmeabzugsgeräten.
HRB 765422 PIL Planungs-, Immobilien- und Lagerhaus GmbH, Oberdorfstraße 8, 73257 Köngen. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
HRB 214663 Traub VerwaItungs-GmbH, Hauffstr. 4, 73262 Reichenbach an der Fils. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 212680 Feinkost Banzhaf-Schulz GmbH, Hauptstr. 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Banzhaf-Schulz, Ruth. Nun bestellt als Liquidator: Schulz, Klaus-Hermann. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 210509 INDUCTOHEAT Europe GmbH, Ostweg 5, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Andrä, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Buechner, William Sean, Canal Winchester, Ohio / Vereinigte Staaten.
HRB 231305 HMG Consult GmbH, Teckstr. 4, 73266 Bissingen an der Teck. Einzelprokura: Czombera-Müller, Gabriele. Müller, Alexander.
HRB 774572 Asrin GmbH, Kirchstraße 15, 73269 Hochdorf. Geschäftsführer: Yörük, Ömer Faruk. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaykan, Sinan.
HRB 771461 Grimm Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen (nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Grimm Grundbesitz GmbH & Co. KG, welche den Erwerb, das Halten und das Verwalten von eigenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, sowie ggf. deren anschließende Verwertung - soweit hierfür eine Genehmigung nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist - zum Gegenstand hat.
HRB 738829 TelePart Distribution GmbH, Zeller Straße 17, 73271 Holzmaden. Prokura erloschen: Kommer, Olga.
HRB 230365 Benzel Raumausstattung GmbH, Hochdorfer Str. 16, 73274 Notzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nießner, Gudrun. Bestellt als Geschäftsführer: Nießner, Bastian.
HRB 797070 NVG Hausbesitz GmbH, Fabrikstraße 11, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Nagel, Carolin.
HRB 759605 First NEW Cars GmbH, Hafenmarkt 3, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Przywolski, Michal. Nicht mehr Geschäftsführer: Orgeldinger, Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Qeisi, Ahmad. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer unter anderem internetbasierten Nachrichtenagentur, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsnachrichten, sowie Handel mit gebrauchten Fahrzeugen und Fahrzeugpflege, Im- und Export von Lebensmitteln sowie Transport- und Kurierdienstleistungen.
HRB 780215 Weiterbildungscampus Hochschule Esslingen GmbH, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Enderle, Christian. Bestellt als Liquidator: Enderle, Christian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 790311 GE Projekt GmbH, Marktplatz 4, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Ernst, Janis Alexander.
HRB 790144 CK Fortuna Holding GmbH, Martinstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding, insbesondere die Beratung in Fragen des Managements, der Personal- und Organisationsberatung und Qualitätsmanagement, sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
HRB 768804 Mein Quartier Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelztorstraße 19, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Wilms, Marc Harald Karl.
HRB 726221 Clade GmbH, Schelztorstraße 5456, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Straub, Michael.
HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Meunier, Johannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Meunier, Johannes.
HRA 210265 Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Beck, Eberhard. Prokurist: Göddertz, Volker. Prokurist: Staudte, Frank.
HRB 210266 Index-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 787219 AlWo 1 Wohnprojekt GmbH, Gollenstraße 18, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Sandra. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Nadine.
HRB 214582 Familienpflege Esslingen C. Pukrop gGmbH, Eichendorffstr. 1, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Pukrop, Claudia. Bestellt als Geschäftsführer: Ebensperger, Iris. Geschäftsführer: Freyer, Rainer. Geschäftsführer: Kutschus, Sabine.
HRB 799988 Auraminot GmbH, Seestraße 31, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 765928 SMAC Softwares GmbH, Zollhausweg 57, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Mehta, Maharshi. Bestellt als Geschäftsführer: Ladani, Siddhi.
HRB 767230 DSR Betriebs GmbH, Alte Wache, Claude-Dornier-Straße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Tietz, Andrew-Colin.
HRB 762482 Thermo and Engineering Solutions GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Valeika, Matas, Vilnius / Litauen.
HRB 771622 Vida GmbH, Haldenstraße 13, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Ciccarone, Daniele.
HRB 211557 Gall GmbH, Hornbergweg 3, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögen jeglicher Art. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Personengesellschaften, namentlich als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Joachim Gall GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostfildern. Stammkapital: 62.030,00 EUR.
HRB 789924 Golddach GmbH, Robert-Koch-Straße 192, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Rexhepi, Xhemil. Bestellt als Geschäftsführer: Demaj, Pajtim.
HRB 799292 MeMo Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 9, 73760 Ostfildern. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Metzger, Daniela Maren. Geschäftsführerin: Moser, Miriam, Miami/Florida / Vereinigte Staaten.
HRB 755931 Bühner Werbemittel GmbH, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Herstellung und der Vertrieb von Werbeartikeln und Verlagsprodukten im In- und Ausland.
HRB 206844 INLOVO GmbH, Albstraße 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 43.728,00 EUR.
HRB 721225 Diploma Holding Germany GmbH, Kraichgaustr. 5, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Morrison, John Robert, Haywards Heath / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführerin: Lawrence, Anna Louise, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 789358 ESA Eppinger GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 789337 Eppinger Holdings India GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 14431 WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrmann, Jürgen. Prokura erloschen: Kirkopoulos, Athanasios.
HRB 212171 Hägele Zerspanungstechnik GmbH., Waldstr. 14, 73773 Aichwald. Geschäftsführer: Hägele, Stefan. Prokura erloschen: Hägele, Sandra.
HRB 210821 Hahn + Keller Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weinstraße 27, 73773 Aichwald. Bestellt als Geschäftsführer: Gampper, Christina Olivia.
HRB 211080 Lehner Formen + Werkzeugbau GmbH, Esslinger Str. 6, 73776 Altbach. Geschäftsführer: Paukert, Michael.
HRB 28726 P Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Altbach verlegt.
HRB 732622 Bäder Verwaltungs-GmbH, In den Weiden 24, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bäder, Eberhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bäder, David.
HRB 777346 HD Investitions und Verwaltungs GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis. Prokura erloschen: Ernst, Janis.
HRB 777262 Omikron HD Grund und Boden GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis.
HRB 798003 FD GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.700,00 EUR.
HRB 797457 awicontax Filderstadt GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Sirnauer Straße 52, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiger, Heiko. Bestellt als Geschäftsführerin: Stohr, Natascha.

Landkreis Esslingen - Löschungen August

HRA 221054 Ferdinand Gross GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 774772 MEEVI-Safe UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 220799 Pullitex Strickwaren GmbH, Hindenburgstr. 15, 72622 Nürtingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 222331 Kompauer GmbH, Gartenstr. 201, 72636 Frickenhausen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730311 Colak Selection Alper Colak e. K., Daimlerstraße 22, 72644 Oberboihingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 741868 Dürnsteiner Entsorgung (Inh. Roger Kappel) e.K., Neckarstraße 12, 72666 Neckartailfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 224643 Balz GmbH, Bau- und Möbelschreinerei, Kiesweg 2, 72669 Unterensingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 231007 DG Transporte GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742306 EnergySourcing Felix Denzinger e.K., Paradiesstraße 2325, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen.
HRB 779912 Hein & Hein Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Weisestraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746833 Mimbli UG (haftungsbeschränkt), Achalmstraße 10, 73235 Weilheim an der Teck. Geschäftsführer: Wenisch, Marco, Sharjah / Vereinigte Arabische Emirate.
HRB 230674 Bernd Müller GmbH, Forststraße 5, 73235 Weilheim an der Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 734802 immoRent five UG (haftungsbeschränkt), Unterboihinger Straße 9, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 734543 Werner Weinmann GmbH & Co. KG, Mülbergerstraße 83, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 722477 E. Bayer Finance GmbH + Co. KG, Entennest 2, 73730 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 748061 Media-Marketing Consulting und Vertrieb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gollenstr. 3537, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737583 Feldpartitur GmbH, Krummenackerstr. 88, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 762964 bendock UG (haftungsbeschränkt), Weilstraße 227, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 214730 TV Nellingen Handball Bundesliga GmbH, An der Akademie 4, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211572 Walter Schönfeld KG. Inhaber: Michael Schönfeld, Benzstr. 8, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Schönfeld, Marion. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 212234 Bühner Werbemittel GmbH & Co. KG, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 214646 Haarspielerei GmbH, Stuttgarter Straße 16, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen August

HRB 750364 AW Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750397 B+A Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750376 GrowthMind Partners GmbH, Hohenstädter Weg 15, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glassner, Marko. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Personalberatung, Recruiting, Unternehmensberatung, Technologiedienstleistungen und Performance-Optimierung. Die Gesellschaft kann insbesondere Beteiligungen an Unternehmen wie der Recruitment Growth Partners GmbH und der Recruitment Value Partners GmbH erwerben, verwalten und veräußern sowie diesen Gesellschaften strategische, kaufmännische und organisatorische Unterstützung leisten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft selbst Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Performance-Optimierung, Digitalisierung, Automatisierung und Geschäftsentwicklung erbringen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.
HRB 750288 Fliesenstudio Merz GmbH, Baronenwaldstraße 41, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merz, Steffen Horst Hermann. Geschäftsführer: Schneider, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Fliesenverlegung, Fliesenhandel, Trockenbau und Bodenbeläge aller Art.
HRB 750343 Creditreform Göppingen Engelhardt Komplementär-GmbH, Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Engelhardt, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an und damit die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Creditreform Göppingen Engelhardt GmbH & Co. KG
HRB 750278 Haas Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 31, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Berthold Bernhard. Geschäftsführer: Haas, Ingo Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Geschäftsanteilen an Unternehmen jeder Rechtsform, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.
HRB 750414 Zitberg Überdachungen Göppingen GmbH, Daimlerstraße 11, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zitzer, Viktor. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Montage von Terrassenüberdachungen und Carports.
HRB 750356 Salvia Wohnimmo GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: D'Agostino, Salvatore. Geschäftsführer: Salvia, Filippo. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Wohnimmobilien.
HRB 750277 ISU Industrieservice Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Anna. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Service an Industriemaschinen.
HRB 750332 IVU Industrievertrieb Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Luis. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Anna Maria. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, Vertrieb, Import und Export von Maschinen, Anlagen und Zubehör für die thermische Verfahrenstechnik und verwandte Industriebereiche sowie die Erbringung von Beratungs-, Service- Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 750295 Göppingen Future Forge GmbH, Römerstraße 91, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Senlialp, Selman. Gegenstand des Unternehmens: - Wartung und Kalibrierung von Schweißgeräten, - Reparatur von Schweißgeräten, - Ersatzteilbeschaffung und -verkauf, - Service für Autogentechnik, Absaugtechnik, Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Handel von Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Vertrieb von Energieerzeugung Systeme.
HRA 729726 Schmidtke Immobilien e.K., Im Herrengestell 161, 73072 Donzdorf. Inhaber: Schmidtke, Manuel.
HRB 750329 CorSwitch UG (haftungsbeschränkt), Lenzstraße 1, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Oltean, Coriolan-Cristian. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Herstellung von Produkten in industrieller Serienfertigung sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen, das Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Sachwerten und das Verwalten von Geldern.
HRB 750407 Valuron Performance UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Straße 5, 73095 Albershausen. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Daniel Dominik. Geschäftsführer: Leutz, Nicole Melanie. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel sowie der Online-Vertrieb von elektronischen Zusatzsteuergeräten, Tuningprodukten und Fahrzeugzubehör für Kraftfahrzeuge, insbesondere für ausgewählte Performance- und Sportmodelle sowie die Erbingung von Beratungs- und Marketingleistungen im Bereich Fahrzeugoptimierung, einschließlich der Erstellung und Vermarktung von digitalem Content (insbesondere Bild- und Videomaterial) zur Produktbewerbung auf Online-Plattformen und in sozialen Medien.
HRB 750352 Fenster-Fuchs Reparaturservice GmbH, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Kieser, Ulrike. Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard. Geschäftsführer: Weiß, Gabriele. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Zell unter Aichelberg (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich Glaserei und Fensterbau/-handel und Reparaturservice; ausgenommen sind Tätigkeiten welche einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, es sei denn eine solche liegt vor.
HRA 729740 Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Einzelprokura: Kieser, Ulrike.
HRB 750317 Vertico Executive Search GmbH, Ahornweg 36, 73278 Schlierbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Besemer, Max Alfons Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen im Bereich Personalmanagement, insbesondere die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, einschließlich Executive Search und Headhunting. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Karriereberatung, Personalentwicklung sowie damit verbundene Beratungs- und Coaching-Leistungen.
HRB 750380 AKMD UG (haftungsbeschränkt), Eschenweg 63, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Krasikov, Aleksandr. Gegenstand des Unternehmens: Groß-/Einzelhandel (stationär & online) mit Befestigungs- und Eisenwaren, Werkzeugen, Baustoffen, Technikartikeln, PSA, Garten-, Sanitär-, Industrie-, Verpackungs-, Reinigungs- sowie Bürobedarf, dazu Vermietung, Leasing und Wartung von Geräten, der Import und Export dieser Güter, Schulungen zu artverwandten Themen, Lager- und Logistikservice, individuelle Beratung/Konfiguration sowie Hersteller-Kooperationen und Entwicklung eigener Produkte und Marken in diesen Bereichen.
HRB 750309 Dieckmann Holding GmbH, Seewiesenstraße 90, 73329 Kuchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dieckmann, Dominik Andreas Ludwig. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen, sowie Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für verbundene Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.
HRA 729738 Marco Bäumler e.K., Am Mühlbach 39, 73333 Gingen an der Fils. Inhaber: Bäumler, Marco.
HRA 729725 Blessing Heizung & Sanitär e.K., Schützenweg 11, 73344 Gruibingen. Inhaber: Blessing, Marc Daniel.
HRB 750337 Schlosserei Thierer Verwaltungs-GmbH, Brunnenstraße 19, 89558 Böhmenkirch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thierer, Hans-Peter. Geschäftsführer: Kaiser, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Schlosserei Thierer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Böhmenkirch.

Landkreis Göppingen - Veränderungen August

HRB 745906 TeamViewer SE, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 745086 Micro Move GmbH, Gartenstraße 40, 73033 Göppingen. Nun bestellt als Liquidator: Lupke, Jürgen Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 530397 Neue Pressegesellschaft mbH, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
HRB 743289 ANDRITZ Deutschland Holding GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann.
HRB 726465 ANDRITZ Schuler Pressen GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnig, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Palm, Christian. Prokura erloschen: Staber, Georg. Palm, Christian. Gesamtprokura: Funk, Jürgen.
HRB 748627 ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Kamphausen, Thomas Wilhelm.
HRB 720485 ALB FILS KLINIKUM GmbH, Eichertstr. 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael.
HRB 728272 ALB FILS KLINIKUM SERVICE GmbH, Eichertstraße 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael. Einzelprokura: Szlamma, Steffen Philipp.
HRB 532281 MOTION MAKERS GmbH, Goethestraße 45, 73035 Göppingen. Gesamtprokura: Schmieder, Josef. Fulst, Yvonne.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Münzing, Kai. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias. Bestellt als Geschäftsführer: Aiello, Vera Marta.
HRB 732159 Klug Laser GmbH, Fraunhoferstraße 14, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bretz, Volker-Christian.
HRB 743978 Rifonta GmbH, Helfensteinstraße 26, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Vitali. Bestellt als Geschäftsführer: Zeka, Blerim. Geschäftsführer: Lleshaj, Lorenc.
HRB 749213 STAR ELECTRONICS Göppingen GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 722565 STAR ELECTRONICS Verwaltungs-GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 530641 Zeller + Gmelin Verwaltungs GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Hald, Tobias.
HRB 746845 Schneider Immobilien Verwaltung GmbH, Ulmer Straße 56, 73054 Eislingen. Stammkapital: 27.500,00 EUR.
HRB 741312 Rose Hotel & Gastronomie GmbH, Hauptstraße 16, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Orhan, Polat. Bestellt als Geschäftsführer: Aksoy, Ali Onur.
HRB 749716 Gartenheld-Fahrion GmbH, Stuttgarter Straße 151, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Heber, Peter.
HRB 736876 Komani GmbH, Alemannenstraße 413, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Röckle, Philipp.
HRB 742426 HERZBERG Genuss GmbH, Fuchseckstraße 25, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Herzberg, Romeo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von gastronomischen Service- und Dienstleistungen einschließlich Catering nebst in- und außerhaus Verkauf von Speisen und Getränken, die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art, der Betrieb einer Kochschule, der Betrieb von Gaststätten und Restaurants aller Art und die Beteiigung an solchen Unternehmen sowie die Vermarktung und der Verkauf von Markenlizenzen.
HRB 540977 Rink Bedachungen GmbH, Hermann-Schwarz-Straße 3, 73072 Donzdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rink, Alfred.
HRB 541304 Bertele Umformtechnik GmbH, Im Lautergarten 2, 73072 Donzdorf. Einzelprokura: Heffner, Thorsten.
HRB 540212 Helmut Kälberer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Zeiss-Straße 13, 73079 Süßen. Bestellt als Geschäftsführer: Kälberer, Marcus Sven. Prokura erloschen: Kälberer, Marcus. Einzelprokura: Kälberer, Chiara.
HRB 750069 Hausverwaltung Olschewski UG (haftungsbeschränkt), Ramsbergstraße 6, 73079 Süßen. Stammkapital: 1.500,00 EUR.
HRB 744487 BB Bioenergie GmbH, Astwiesen 1, 73087 Bad Boll. Geschäftsführer: Schwahn, Felix Laurens.
HRB 532686 Peikko BESISTA GmbH, Reuteweg 3, 73087 Bad Boll. Prokura erloschen: Pilger, Arne.
HRB 739268 Möhrle-Bikes GmbH, Bahnhofstraße 24, 73092 Heiningen. Geschäftsführer: Möhrle, Jürgen.
HRB 720580 SMC GmbH, Reuschstr. 58, 73092 Heiningen. Gesamtprokura: Heinrichs, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Götz, Wolfgang.
HRB 531731 winside GmbH, Faurndauer Str. 49, 73098 Rechberghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Lea Sophie.
HRB 729871 Tagespflege am Schlossmarkt GmbH, Schlossmarkt 4, 73098 Rechberghausen. Geschäftsführer: Papp, Evelyn.
HRB 533841 Die Qualitätsmacher GmbH, Finkenweg 6, 73102 Birenbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Zentralisierung von übergeordneten Tätigkeiten (z.B. Hotline, Service, Ersatzteilbeschaffung) aus Teilen der bestehenden Firmengruppe (IWS-automation GmbH, LEHNERT-Fertigungsmesstechnik GmbH, Oberndorfer Präzisionswerk GmbH & Co.KG und der Messtechnik AG)
HRB 727355 Fit + Fun Autohof GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Dobler, Julia Charlotte Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 531508 Lechner GmbH Stahlhandel, Zeppelinstr. 7, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Lechner, Irmtraud. Nicht mehr Geschäftsführer: Gabriel, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 740270 Hawranek Berufsausübungsgesellschaft mbH, Schulstraße 2, 73114 Schlat. Nicht mehr Geschäftsführer: Hawranek, Gerhard.
HRB 746279 ProOmea GmbH, Oberwälder Straße 1, 73117 Wangen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmauder, Ralph Jochen Alfred. Bestellt als Geschäftsführer: Jahn, Jeremy Justin, Vila Nova de Gaia / Portugal. Geschäftsführer: Eiletz, Matthias Fabian. Prokura erloschen: Jahn, Jeremy Justin, Povoa de Varzim/Portugal. Eiletz, Matthias Fabian.
HRB 531175 Eberhard AG Automations- und Montagetechnik, Auchtertstr. 35, 73278 Schlierbach. Bestellt als Vorstand: Milling, Michael Tobias Peter. Prokura erloschen: Milling, Michael.
HRB 741771 ABR Mess- & Steuerungstechnik GmbH, Geislinger Straße 47, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Steffen.
HRB 534114 Schneider Logistik GmbH, Im Nol 15, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitte, Marcus.
HRB 735152 Filstal Assekuranz GmbH, Ledergasse 11, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Liquidator: Kovacsik, Michael. Bestellt als Liquidator: Kovacsik, Michaela.
HRB 541278 V i v o m e d Krankenhausbedarfs GmbH, Robert-Bosch-Straße 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie. Geschäftsführer: Schweizer, Simon.
HRB 120647 Armorica Süd-West Deutschland GmbH, Kimmelgässle 1, 73333 Gingen an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Frederik Johannes Karl.
HRB 540576 Staudenmaier GmbH, Hochstr. 11, 73345 Drackenstein. Geschäftsführer: Staudenmaier, Jürgen. Prokura erloschen: Staudenmaier, Theresia. Einzelprokura: Staudenmaier, Heiko.

Landkreis Göppingen - Löschungen August

HRB 728089 Bera Verwaltungsgesellschaft mbH, Amselweg 18, 73061 Ebersbach an der Fils. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 728673 Dr. Schaudig e.K., Bahnhofstraße 54, 73107 Eschenbach. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 531751 fostra GmbH Grafischer Bedarf, Schulstr. 7, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 739227 PrivMed GmbH, Siemensstraße 23, 73278 Schlierbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723547 Falono GmbH, Georg-Moll-Weg 5, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746446 Medicutan UG (haftungsbeschränkt), Hohlbachweg 2, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen August

HRB 801111 MSG-Bayern GmbH, Albstraße 2022, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Matanis, Konstantinos. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Errichtung von Telekommunikations- und Datennetzen, die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie die Vermittlung aller mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehenden Geschäften. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
HRA 742643 Cosmo Logistik e.K., Inh. Rifat Güner, Pflugfelder Straße 32, 70806 Kornwestheim. Inhaber: Güner, Rifat.
HRB 108258 Brandschutz Engineering Adanir GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Adanir, Cem. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Heinz-Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung, Engineering, Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit im Bereich des Brandschutzes. Prüfung, Bewertung, Überwachung, Begutachtung, Zertifizierung von Baustoffen, Bauprodukten, Bauarten, Bauteilen, baulichen Anlagen und Konstuktionen des Brandschutzes sowie alle damit verbundenen Maßnahmen.
HRB 801063 Kolmira UG (haftungsbeschränkt), Weißenfelser Ring 8, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Baisch, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Produkten, insbesondere SaaS-Anwendungen, Web-Apps und Browser-Erweiterungen, die beispielsweise durch intelligente Automatisierung komplexe Auswertungen vereinfachen und Entscheidungsprozesse beschleunigen, einschließlich der Beratung zum effektiven Einsatz von KI-basierten Lösungen für kleine Unternehmen und Selbstständige ohne die Übernahme zulassungspflichtiger Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801118 Omega Peak UG (haftungsbeschränkt), c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie b) die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen
HRB 801130 Tallow GmbH, c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 28.510,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas Marvin. Geschäftsführer: Spiegel, Ece. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Kosmetikprodukten auf Basis von Rindertalg. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Kosmetikartikeln wie Cremes, Lotionen, Seifen und anderen Pflegeprodukten, welche aus hochwertigem Rindertalg und damit verbundenen Rohstoffen hergestellt werden.
HRB 801227 Sailer Invest GmbH, Ludwigstraße 36, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sailer, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.
HRB 801356 Sommer Holding GmbH, Raiffeisenstraße 3, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sommer, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Verpachtung von Betriebsgrundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801223 LOBA GmbH, Leonberger Straße 5662, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Binger, Sebastian. Geschäftsführer: Probst, Mario. Geschäftsführer: Melka, Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Versiegelungsmaterialien, Fußbodenölen und -wachsen, Pflegemitteln für Parkett- und Holzfußböden, Linoleum, Laminat. PVC und andere Bodenbelagsarbeiten sowie Werkzeugen. Ferner die Herstellung und der Vertreib von hochwertigen, reaktiven Industrielacksystemen zur Holz-, Metall- und Kunststofflackierung.
HRB 801142 MEGABYTES UG (haftungsbeschränkt), Asperger Straße 16, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Burkhardt, Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung und mobile App-Entwicklung, sowie die Konzeption, Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb eigener digitaler Produkte, Plattformen und Softwarelösungen.
HRB 801282 New Born Real Estate UG (haftungsbeschränkt), Marstall H20, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Sylejmani, Xhenis. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und gewerblichen Immobilien; Beratung im Bereich des Immobilienwesens; Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilienprojekten; Durchführung von Besichtigungen, Marktanalysen und sonstigen mit dem Immobiliengeschäft verbundenen Dienstleistungen
HRB 801400 SWLB Nachhaltige Erzeugungsanlagen GmbH, Gänsfußallee 23, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hoffmann, Bert. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, das Halten und Verwalten sowie die Verpachtung von nachhaltigen und innovativen Energieerzeugungsanlagen für insbesondere Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung im Zuge der Energiewende.
HRB 801087 EHKS Sanitätsdienste UG (haftungsbeschränkt), Siemensstraße 26, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Sadouki, Katharina Koula. Gegenstand des Unternehmens: (i) Medizinische Veranstaltungsbetreuung und -absicherung (Sanitätsdienst) bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen u.a. Konzerte, Messen, Firmenveranstaltungen; (ii) Betrieblicher Sanitätsdienst nach DGUV Vorschrift 1, u.a. auf Baustellen; (iii) Beratung und Betreuung von Einrichtungen der betrieblichen Erste-Hilfe-Einrichtungen in Unternehmen wie Verbandkästen, Sanitätsräumen und -containern, AEDs und weiterer Ausstattungen nach DGUV Vorschrift 1.
HRB 801152 Messtechnik Jakimovski GmbH, Netzestraße 311, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakimovski, Sasko. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage und Ablesung von Wasser- und Heizungsuhren.
HRB 801297 CargoJet UG (haftungsbeschränkt), Seestraße 55, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kalaitzis, Panagiotis. Gegenstand des Unternehmens: Transport und Lieferung von Waren und eigenen Vertriebsprodukten mit Kleintransportern bis 3,5 t sowie Baudienstleistungen.
HRB 801389 Volmari Vision GmbH, Elisabeth-Kranz-Straße 43, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Volmari, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videografie. Dies bezieht sich insbesondere auf Hochzeiten, Sportevents, Sportdokus, Imagefilme, Employer Branding und Social Media. Zielgruppen sind besonders Paare, Sportler und Unternehmen.
HRB 801205 RoKa Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt), Zwisslerstraße 4, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Rodriguez Reyes, Juan Carlos. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Montagearbeiten im Bereich vorgefertigter Bauteile, insbesondere Fenster, Tür- und Glaselemente sowie sonstige handwerkliche Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich.
HRB 801049 ECHT SICHER GmbH, Stuttgarter Straße 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Peters, Ringo. Geschäftsführer: Echt, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Schließanlagen sowie der Vertrieb von mechanischer, mechatronischer und elektronischer Tür- und Sicherheitstechnik, von Schlössern, Beschlägen und Tresoren sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehörteilen, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Planungs-, Montage- und Service- sowie Wartungsleistungen.
HRA 742594 Pro Boost Engineering, Inh. Adrian Walden e.K., Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Inhaber: Walden, Adrian.
HRB 801196 mediZeplin GmbH, Postweg 6, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. Dr. Zeplin, Philip. Geschäftsführer: Zeplin-Diener, Olga. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer privaten medizinischen Praxis, insbesondere im Bereich plastischer und ästhetischer Medizin und Chirurgie, wobei die Ausübung der Heilkunde nur durch angestellte Ärzte erfolgt, die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, medizinischem Praxispersonal sowie Führungskräften (Akademie), Coaching- und Schulungsangebote sowie die Erbringung von Beratungs-, Referenten- und ConsuItingdienstIeistungen im medizinischen und betriebswirtschaftIichen Bereich.
HRB 801307 PC Gebäudereinigung GmbH, Achalmstraße 5, 71679 Asperg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Shawish, Farhan. Gegenstand des Unternehmens: Reinigungsarbeiten aller Art einschließlich Bauendreinigung sowie Hausmeistertätigkeiten einschließlich Winterdienst, Garten- und Landschaftspflege
HRA 742599 Lack & Karosserie Reit Asperg e.K., Zeppelinstraße 3, 71679 Asperg. Inhaber: Aslan, Önder.
HRB 801047 Hartung Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Denverstraße 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. #Geschäftsführer: Hartung, David. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.
HRB 801009 TuneSpring GmbH, Kirchheimer Weg 11, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb von Musikinstrumentenzubehör, insbesondere Zubehörteile für Trommeln und Schlagzeuge, sowie die Vergabe von Nutzungsrechten und Lizenzen.
HRB 801280 I & M Automotive UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 19, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leoni, Ignazio. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Transportwesen, Abschleppdienst und der KFZ-Handel.
HRB 801423 Advanced Racing Solutions GmbH, Richard-Wagner-Straße 42, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fritz, Hans Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs-, Management- und Konzeptionsleistungen im Motorsportbereich, die Vorbereitung, Durchführung, Begleitung von und Beratung zu Motorsportveranstaltung, die Beteiligung an Unternehmen im Motorsportbereich.
HRB 801419 Sußmann Industries GmbH, Große Äcker 18, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sußmann, Jannis. Gegenstand des Unternehmens: Die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hübner, Kartin Monika. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und/oder nach dem KWG werden nicht betrieben, insbesondere wird kein fremdes Vermögen verwaltet.
HRB 801276 A.A Immo UG (haftungsbeschränkt), Markgröninger Straße 491, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Fatih, Askin. Geschäftsführer: Abedin, Avdylaj. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
HRB 801074 MZA UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 3, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Atak, Mehmet Cenk. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben eines Fitnessstudios und Handel mit Fitnessprodukten.
HRB 801433 Nahm Consulting GmbH, Jahnstraße 101, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nahm, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung, insbesondere zur Entwicklung, Vermarktung und Skalierung digitaler Produkte und Onlineprogramme.
HRB 801266 KW Tools GmbH, Lichtenberger Straße 35, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Restle, Moritz. Mäder, Sarah. Geyer, Sabrina. Geschäftsführer: Geng, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Fertigung von Werkzeugsystemen, sowie die Erbringung von Fertigungsdienstleistungen für andere Unternehmen.
HRB 801241 TransGUT Logistik UG (haftungsbeschränkt), Ortsstraße 56, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olbricht, Selina. Gegenstand des Unternehmens: Frachtvermittlung.
HRA 742619 Josip Loncar e.K., Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Inhaber: Loncar, Josip.
HRB 801245 Loncar Bau GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Josip. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, der Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie der Handel mit und die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Kraftfahrzeugen jeder Art.
HRB 801210 Drivana UG (haftungsbeschränkt), Alleenstraße 11, 71732 Tamm. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Katzer, Tim Philip. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau, die Pflege und Förderung von Gemeinschaften für Motorrad- und Automobilenthusiasten. Dies umfasst insbesondere die Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Workshops, den Handel mit Merchandising-Artikeln, die Erstellung und Verbreitung von Inhalten (Content Creation), die Akquise und Durchführung von Markenkooperationen (Brand Deals).
HRB 801295 WW Verwaltungs-GmbH, Carl-Benz-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weller, Walter. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Will Weller Brennstoffe GmbH & Co. KG die die Betriebsverpachtung im Ganzen sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Gegenstand hat.
HRB 801120 Triple S Gastronomie GmbH, Fischerpfad 36, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bouhaj, Wissam. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants
HRB 801339 BiBi Recycling GmbH, Freudentaler Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Turmus, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Recycling, Verkauf von Metallen, Handel mit Schrott.
HRB 801411 Sales Alchemy GmbH, Kolpingstraße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Katsanidis, Georgios. Gegenstand des Unternehmens: Die Personalberatung mit Schwerpunkt auf der Vermittlung von Vertriebs- und Führungskräften, Coaching sowie Beratung zu Mindset, Biohacking (Lifestyle) und Performanceoptimierung, der Vertrieb, der Test und die Vermittlung damit verbundener Produkte und Dienstleistungen, auch über Affiliate- und Kooperationsmodelle, Maßnahmen zur Außendarstellung, Markenbildung und strategischen Positionierung im Premiumsegment, einschließlich der Anschaffung und Nutzung hochwertiger Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Corporate Identity.
HRB 801071 FeuSys GmbH, Lise-Meitner-Straße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Feuerstein, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die lT-Beratung, Cloud-Services, Planung und Umsetzungen von lT-Lösungen, Schulungen von Fachpersonal, der Handel mit Hard- und Software.
HRB 801273 Vogel Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Paul-Heidelbauer-Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vogel, Celina. Gegenstand des Unternehmens: Die Miet-, Haus- und Sondereigentumsverwaltung, die Tätigkeit als Verwalter nach dem WEG und die Vermakelung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801184 Duke Promotion GmbH, Pleidelsheimer Straße 31, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Singaitis, Erich. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Vermarktung von Sportveranstaltungen, Sportlern, Vereinen und Unternehmen mit einem u.a. sportbezogenen Unternehmenszweck.
HRB 801127 Erich & Li Holding UG (haftungsbeschränkt), Rötestraße 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kücükkaya, Cankan Berke. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Marketing, E-Commerce, Elektrotechnik, Immobilien, handwerkliche Dienstleistungen sowie artverwandten Geschäftsfeldern. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar verbundenen Geschäfte tätigen, insbesondere auch Beratungs- und Verwaltungsleistungen erbringen, Vermögenswerte erwerben und verwalten sowie Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen.
HRB 801073 Natürliche Energiesysteme (NES) GmbH, Sucystraße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kulak, Osman. Geschäftsführer: Dr. Güzeldere, Harun, Beylikdüzü-Istanbul / Türkei. Gegenstand des Unternehmens: Das Bauen und Betreiben energietechnischer und emissionsfreier Anlagen als Generalunternehmer, die Verwaltung und der Betrieb von Energieanlagen und die Projektentwicklung, sowie der Kauf und die Verwaltung von Immobilien (Bauland für Projekte).
HRB 801037 A&P GmbH, Siemensstraße 33, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Perović, Ljanuš. Geschäftsführer: Ajdari, Safet, Jablanica / Kosovo. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Metallschleiferei.
HRB 801102 IVOLUNA GmbH, Neckarblick 8, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kupke, Jürgen Günter. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmitteln in Pulver- und flüssiger Form, diätischer Präparate, hochkalorischer Produkte und das damit verbundene Marketing
HRB 801332 smartUP PE12 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801272 smartUP PE13 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801337 smartUP PE14 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801259 smartUP PE15 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien
HRB 801230 HeLa Automation GmbH, Albert-Einstein-Straße 21, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrmann, Daniel. Geschäftsführer: Laux, Simon Raphael. Gegenstand des Unternehmens: Service und Montage von Förderanlagen.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rank, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Berratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 801441 empowering GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: a) Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, gleich welcher Art und Form; und b) Betriebswirtschaftliche und strategische Unternehmensberatung sowie Interimsmanagement und Coaching; und c) die Durchführung aller Geschäfte, die mit den unter lit. a) und lit. b) genannten Tätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.
HRB 801315 gr8progress GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, insbesondere: Durchführung, Organisation und Vermittlung von Personalentwicklungsmaßnahmen, Personalauswahl und entsprechendes Projektmanagement sowie Persönlichkeitsentwicklung und Ernährungsberatung; Betreuung von Menschen zur Verbesserung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit sowie Fitness- und Stressbewältigungsmaßnahmen in Kombination mit Ernährungsberatung; Entwicklung, Angebot und Durchführung von Präventionskursen und Seminaren zur Stressbewältigung/-prävention gemäß §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie Durchführung von Gesundheitstagen, Teamevents und Leistungsdiagnostik.
HRB 801217 reisinger engineering GmbH, Marienstraße 4, 74369 Löchgau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Reisinger, Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und technisches Engineering in den Bereichen Mechatronik, Mikrosystemtechnik, Psychophysik und Ergonomie sowie Entwicklung und technologieorientierter Wissenstransfer im Bereich haptisches Design und Technologietransfer für Bedientechnologien.
HRB 801081 UV Service GmbH, Mundelsheimer Straße 7, 74385 Pleidelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Varga, Aliz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Kundenservice, Wartung, IT-Support und Callcenter. Dazu gehören die Organisation, Durchführung und Optimierung von Serviceprozessen sowie die Bereitstellung unterstützender Lösungen und Ressourcen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Beratungsleistungen anbieten und mit anderen Partnern zusammenarbeiten.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen August

HRB 749505 Bohr Renovierungen GmbH, Albert-Einstein-Straße 4, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Chrz, Steven Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Bohr, Waldemar.
HRB 772508 Kipp Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kipp, Daniel. Bestellt als Liquidator: Kipp, Daniel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 205770 IN-Innovative Navigation GmbH, Leibnizstr. 11, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Reinhard.
HRB 200556 Gümak Gustav Günther GmbH, Max-Eyth-Str. 3 - 5 , 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Günther, Michael. Bestellt als Liquidator: Günther, Eberhard Gustav. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 749207 ALE Deutschland GmbH, Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Förg, Christian.
HRB 17466 Bucci Industries Deutschland GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Giacomelli, Stefano, Domegge di Cadore (BL) / Italien.
HRB 794040 Nandi UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Straße 26, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Geschäftsführer: Virabhadra, Gururaj. Geschäftsführer: Nukala, Narsi Reddy. Bestellt als Liquidator: Nukala, Narsi Reddy. Liquidator: Virabhadra, Gururaj. Liquidator: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 20203 Wüstenrot & Württembergische AG, W&W Platz 1, 70806 Kornwestheim. Gesamtprokura: Albrecht, Matthias. Dr. Kuch, Sebastian. Weidenbrück, Vera.
HRB 732505 Hofgut Mauer Beteiligungs-GmbH, Hofgut Mauer 1, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich.
HRB 7133 Maute-Benger GmbH, Keplerstraße 32, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Breuning, Marjoke. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von EDV-Beratung, Bürotätigkeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und Controlling-Tätigkeiten für fremde Dritte.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: van Dijk, Fekke. Geschäftsführer: Grupp, Bernd.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Grupp, Bernd. Geschäftsführer: van Dijk, Fekke.
HRB 759447 VBH Holding GmbH, Siemensstraße 38, 70825 Korntal-Münchingen. Gesamtprokura: Karthaus, Michael.
HRB 768182 C´era una volta UG (haftungsbeschränkt), Bopserwaldstr. 55, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Faraci-Murkett, Viola. Nicht mehr Geschäftsführer: Faraci, Angelo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 778980 Wolf Akademie GmbH, Dieselstraße 1921, 70839 Gerlingen. Nun bestellt als Liquidator: Wolf, Marcus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 262456 B Tallow GmbH, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Gerlingen verlegt.
HRB 796978 AUDERE Social Impact Investing GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 798681 AUDERE Solutions GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele. Geschäftsführer: Eder, Michaela Nicole.
HRA 10232 Robert Bosch Industrietreuhand Kommanditgesellschaft, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Klug, Nora Kristin.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Ahnefeld, Frauke. Holzwarth, Bettina. Gesamtprokura: Prokura geändert: Klatt, Matthias. Kotz, Thomas. Dr. Ost, Sven. Hillebold, Lutz. Klug, Nora Kristin. Cook, David. Litobarski, Nina. Dr. Roth, Norman. Buffey, David John. Andrasy, Boglarka. Dr. Singer, Dörte.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Gesamtprokura: Buffey, David John, Market Harborough / Vereinigtes Königreich.
HRB 206929 Bühr Gebäudetechnik GmbH, Schillerstr. 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 783640 BÜHR Group GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 727125 Bühr Service GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan, Gunnar. Geschäftsführer: Kraus, Johannes.
HRB 232000 Bühr Elektro & MSR GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 785804 CoinTonic GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Liquidator: Poppe, Dietmar Ingo. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Dietmar Ingo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785804 Share4four GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Lara Patricia. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere mit Aktien, Derivaten und sonstigen Wertpapieren, ausschließlich als Eigengeschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit für Dritte findet nicht statt.
HRB 727103 EURONICS Europe GmbH, Berblingerstraße 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kmetec, Denis Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Lenane, Brendan Francis, Fürstenfeld / Österreich.
HRB 778826 TRUMPF Tracking Technologies GmbH, Dornierstraße 12, 71254 Ditzingen. Gesamtprokura: Hommel-Scherer, Michèle.
HRB 206989 SonicShop GmbH, Leonberger Straße 7, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 205538 HörStudio Tiesing GmbH, Siemensstr. 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 201900 Parity Software GmbH, Siemensstraße 10, 71254 Ditzingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Graefingholt, Jascha André.
HRB 797216 Ideentakt GmbH, Siemensstraße 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRA 732131 Karl-Heinz Ohnewald UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Theodor-Heuss-Straße 34, 71282 Hemmingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795306 kreatiefe GmbH, Waldstraße 9, 71563 Affalterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittwer, Jasmin. Bestellt als Geschäftsführer: Wittwer, Erwin.
HRB 774604 Immoservice BW Q-care-M GmbH., Winnender Straße 57, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 796489 Espresso Bar´ista Deutschland GmbH, Heilbronner Straße 42, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Karaaslan, Ömer-Faruk. Bestellt als Geschäftsführer: Roder, Nico.
HRB 796526 Phantom Island UG (haftungsbeschränkt), Kaffeeberg 101, 71634 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von eigenen und externen, hochwertigen digitalen Produkten, sowie der Vertrieb und die Vermarktung digitaler und analoger Endprodukte auf allen bestehenden und zukünftigen Plattformen. Diese Produkte beinhalten u.a. Bücher, interaktive Anwendungen, Software-Plugins, Spiele und Standalone-Tools.
HRB 787506 MUP Immobilienmanagement GmbH, Monreposstraße 55, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung und die Tätigkeit als Immobilienmakler sowie Hausmeisterdienste.
HRB 320485 PFISTERER Isoliertechnik GmbH, Dorfstraße 8, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfisterer, Volker. Bestellt als Geschäftsführer: Stanciu, Mirela.
HRB 747561 Bosch Business Innovations GmbH, Grönerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Rotzler, Andrea.
HRB 755072 E2Euro Consulting GmbH, Hoferstraße 9b, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich internationaler Handel und Marktregulierung, insbesondere zur Unterstützung von Unternehmen aus Drittländern beim Markteintritt in die Europäische Union. Dazu gehören insbesondere: - Beratung zu europäischen Markt- und Produktsicherheitsvorschriften sowie erweiterter Herstellerverantwortung (EPR); - Unterstützung bei Lieferkettentransparenz; eSG-Compliance (insbesondere LkSG) und Markteintrittsstrategien; - Entwicklung digitaler Lösungen für Compliance und Prozessoptimierung; - Dienstleistungen zu Markenaufbau, digitalem Marketing und Vertriebskanälen; - Durchführung von Schulungen zu EU-Martzugang und regulatorischen Anforderungen.
HRA 200341 Goetze KG Armaturen, Robert-Mayer-Str. 21, 71636 Ludwigsburg. Einzelprokura: Lin, Stephanie.
HRB 785866 Dotadas Verwaltungs GmbH, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Max. Bestellt als Liquidator: Müller, Florian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787926 Una Pflegedienst GmbH, Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 790977 Wüstenrot Energieberatung GmbH, Hohenzollernstraße 14, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Tigges, Jörg. Bestellt als Geschäftsführer: Zahlmann, Thomas Heinrich. Prokura erloschen: Bender, Götz. Gesamtprokura: Janssen, Klaus. Kratzer, Benjamin.
HRB 793965 NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland, Hohenzollernstraße 21, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Consulting /IT-Beratung/ Prozessmanagement Consulting / Coaching / Immobilienmanagement-verwaltung / Automatisierungsberatung / Automatenhandel / Lebensmittelhandel / Import- Export elektronische Geräte Industrie/ Kosmetikhandel -beratung -behandlungen / Vertrieb von Lebensmittel, Industriegeräte und Kosmetikartikel NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland. Daten der Hauptniederlassung geändert; nun: Zweigniederlassung der "NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE" mit Sitz in Dublin / Irland (Companies Registration Office Dublin 757417).
HRB 750903 lntegrity360 AG, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Vorstand: Wörn, Ralph. Vorstand: Dr. Engelke, Stephan.
HRA 203233 Pflugfelder Planen und Bauen GmbH & Co. KG, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 202716 Pflugfelder Baubetreuungsgesellschaft mbH, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 758103 eb2 Ingenieurgesellschaft mbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 774058 eb2 Holding GmbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 778063 Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 779168 P Immobilien Grundbesitz Neckarbogen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 778032 P Immobilien Entwickeln & Bauen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 745913 KRS medical experts GmbH, Stuttgarter Straße 30, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saffar, Rainer.
HRB 205288 ibb Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Karl-Heinrich-Käferle-Straße 6, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Szymanski, Carsten. Bestellt als Geschäftsführer: Pontikidis, Dimitrios. Prokura erloschen: Pontikidis, Dimitrios. Einzelprokura: Szymanski, Carsten.
HRB 772136 ALTEDAP GmbH, Mönchfeldstraße 27, 71640 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen: Beratung, Support und Service. Entwicklung von Software und webbasierter Applikationen. Kleintransporte. Planung und Entwicklung von Energieanlagen, Erstellung von Energiekonzeptlösung. In- und Export verschiedener Waren. Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie Vertrieb und Implementierung von Software und Methoden zur Analyse und Qualitätsverbesserung betriebswirtschaftlicher Messdaten, insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft.
HRB 771306 RadioOnkologicum MVZ GmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hüttner, Ingo. Geschäftsführer: Dr. Müller, Arndt-Christian.
HRB 749422 Lorit GmbH, Bunsenstraße 5, 71642 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Vertrieb, die Lieferung und Montage von Fenster- und Türsystemen sowie Rollläden; die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Glasoberflächentechnik, Smart Repair und Glasveredelung; sowie die Ausführung von elektrotechnischen Installationen im privaten, gewerblichen und industriellen Bereich.
HRB 767684 Physiotherapie mc)(cm GmbH, Hauptstraße 69, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Wenger, Sarah.
HRB 104758 KURZ Recycling GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Kurz, Benedikt.
HRB 291010 GEDORE Torque Solutions GmbH, Bertha-Benz-Straße 12, 71665 Vaihingen an der Enz. Geschäftsführer: Dr. Dowidat, Christian.
HRB 774926 Dürmeier GmbH Edelstahl Schweißtechnik, Reutwiesenstraße 36, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Dürmeier, Thorsten Oliver. Bestellt als Liquidator: Dürmeier, Tobias Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 290044 EKS Elektromagnetik GmbH, Steinbeisstrasse 50, 71665 Vaihingen an der Enz. Prokura erloschen: Mantsch, Lutz.
HRB 773209 Immobilienverwaltung Schild & Maier UG (haftungsbeschränkt), Tafingerstraße 14, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Steffi.
HRB 763134 Köpf 1 Verwaltungs-GmbH, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) geändert; Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Köpf-Doriath, Gerd Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 733990 Köpf Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 777062 B&D Facility Management GmbH, Etzwiesenweg 11, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Jessica.
HRB 743638 G+W GmbH, Kirchweinbergstr. 9, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieland, Christoph. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Aljoscha.
HRB 752075 KGW Verwaltung GmbH, Alleenstraße 7, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Betz, Gabriele. Geschäftsführer: Onasch, Harald. Bestellt als Liquidator: Betz, Hans-Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782696 Goetze Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Oberen Schlossberg 5, 71686 Remseck am Neckar. Geschäftsführer: Lin, Stephanie Melanie.
HRA 742400 Wied & Gruhler Steuerberatung GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Einzelprokura: Gruhler, Swetlana Rebekka.
HRB 799938 Michael Wied Steuerberatung Holding GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 203365 Wahlenmeier GmbH, Steinbößer 2, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahlenmeier, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Wahlenmeier, Lisa.
HRB 794986 mandau projects GmbH, Bilfinger Straße 28, 71691 Freiberg am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien, die Projektentwicklung im Immobilienbereich, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hübner, Katrin Monika.
HRB 207017 BBS Automation Stuttgart GmbH, Planckstr. 40, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Roßkopf, Stefan.
HRB 727216 STUBA Stuttgarter Industriebatterien GmbH, Im Unholder Weg 12, 71696 Möglingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jolk, Hendrik.
HRB 792992 HWP Maler & Ausbauer BW GmbH, Daimlerstraße 8, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilandzija, Mario.
HRB 206827 Trans-Logo-Tech (TLT) GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Gesamtprokura: Grollmisch, Ingrid. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Röttger, Gerd. Geschäftsführer: Cevra, Alen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaltwasser, Tim.
HRA 310042 Fröscher GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 20, 71711 Steinheim an der Murr. Gesamtprokura: Fröscher, Karolin. Prokurist: Fröscher, Maximilian Xaver.
HRB 301714 Heinrich Diezel GmbH, Amselweg 711, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Koops-Ginder, Bernhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bühl, Jessica.
HRB 745668 wet-green GmbH, Hauptstraße 64, 71732 Tamm. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung nachhaltiger Gerb- und Hilfsstoffe sowie von Vefahren zur Ledergerbung, die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Kollagenen, die Erbringung von Beratungsleistungen (Business Consulting) in wirtschaftlichen, strategischen, organisatorischen und marketing bezogenen Fragestellungen - branchenunabhängig - sowie die Durchführung von Audits, Schulungen und sonstigen begleitenden Dienstleistungen. Diese Leistungen können durch die Gesellschaft selbst, durch ihre Geschäftsführung, ihre Mitarbeitenden oder durch beauftragte Dritte erbracht werden.
HRA 726519 HWS Frank GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Wruck, Thorsten. Prokurist: Lackus, Sebastian Philipp. Einzelprokura: Frank, Theo.
HRB 736104 HWS Frank Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Theo.
HRB 291019 BWT Pharma & Biotech GmbH, Carl-Benz-Strasse 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Mumcuyan, Thomas Jürgen.
HRB 758743 DL Concept GmbH, Freibergerstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Leno, Viktoria.
HRA 732086 baslerbeauty GmbH & Co. KG, Gansäcker 20, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Hemming, Jacqueline.
HRB 301908 ENZ Entwicklungen & Realisation GmbH, Im Weilerlen 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enz, Achim. Bestellt als Geschäftsführer: Enz, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die elektronische Projektentwicklung und Umsetzung.
HRB 301046 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanus, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Jens. Die Gebietskörperschaft "Stadt Bietigheim-Bissingen", Bietigheim-Bissingen, hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 17.02.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2011 ihr Vermögen hinsichtlich des Regiebetriebs "Bäder und Kunsteisbahn" mit allen Aktiven und Passiven als Ganzes auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 300646 Rigo Mayer Elektro-GmbH, Marbacher Weg 70, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Elektrogeschäfts, insbesondere Ausführung von Elektroinstallationen, Handel und Reparatur von Elektrogeräten sowie Kundendienst von Haushaltsgeräten.
HRB 300419 Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mastenbroek, Richard. Bestellt als Geschäftsführer: Marquard, Herbert.
HRB 793608 WiiDoo Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Weidenweg 12, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Russo, Rosario Hugo. Geschäftsführer: Russo, Alessia. Bestellt als Liquidator: Russo, Alessia. Liquidator: Russo, Rosario Hugo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 300137 Weller Tools GmbH, Carl-Benz-Strasse 2, 74354 Besigheim. Einzelprokura: Teller, Marcel. Nicht mehr Geschäftsführer: Buidin, Philippe, Tervuren (Belgien) / Belgien. Bestellt als Geschäftsführer: Polonski, Jewgenij.
HRB 777242 Lilie Liegenschaften GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Geschäftsführer: Rösemann, Peter. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 721210 Lilie Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 300701 Karl Köhler GmbH, Jahnstraße 25, 74354 Besigheim. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Einzelprokura: Bounin, Steffen. Richter, Thomas.
HRB 301180 Amann International GmbH, Hauptstraße 1, 74357 Bönnigheim. Gesamtprokura: Bauer, Christine. Nicht mehr Geschäftsführer: Westerkamp, Arved. Bestellt als Geschäftsführer: Nicolaus, Markus. Geschäftsführer: Findeis, Wolfgang Martin.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 724016 HV Beteiligungs - GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gutheber, Sandra Nina.
HRB 300264 Konzelmann GmbH, Lise-Meitner-Strasse 15, 74369 Löchgau. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Konzelmann, André Michael.
HRB 302086 Felsenkeller Besigheim GmbH, Am Felsengarten 1, 74394 Hessigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Hans-Georg. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Martin Helmut.
HRB 752094 ODYSYS AG, Justinus-Kerner-Straße 10, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Prokura erloschen: Fehlau, Manuel.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen August

HRB 753858 dannwolf-cc GmbH, Friedrich-Züfle-Weg 42, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 736630 Kipp Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 775362 Little Fortune Holding UG (haftungsbeschränkt), Rechbergstraße 18, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 767545 Lakeside Energy Invest GmbH, Waldstraße 161, 70825 Korntal-Münchingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741319 Physiotherapie Pfeiffer e.K., Marktstraße 61, 71254 Ditzingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 742501 Hasan Yildizbas - Hotel Mörike - e.K., Mörikestraße 1261, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 206623 Studio Perspective Film- und Medienproduktions GmbH, Oscar-Walcker-Straße 26 B , 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739498 Dotadas Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742307 Una Pflegedienst Inh. N. Tahirovic e.K., Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 788739 VF Automobile UG (haftungsbeschränkt), Pater-Kolbe-Straße 12, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738866 Ludwigsauge OHG, Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 201681 Catix GmbH, Carl-Diem-Str. 131, 71679 Asperg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773628 Taraninov GmbH, Hohenheimer Straße 87, 71686 Remseck am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310311 Blumen Seidel Inhaber Claudia Glemser e.K., Frauenstr. 2, 71711 Murr. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 730959 Leuschners OHG Werbeagentur am Weinberg, Linsenbergstraße 19, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 731023 OKB UG (haftungsbeschränkt), Seewiesenstr. 7, 71711 Steinheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741212 Handwerkerhaus Premium Plus GmbH & Co. KG, Wahlwiesenstraße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 310771 KOOPERA GmbH, Dürrenstr. 47, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310452 Werzalit Industrieverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Holding KG, Gronauer Str. 70, 71720 Oberstenfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 772480 Gospel1.TV gGmbH, Neuwengert 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 290338 Kratschmayer Stuttgart GmbH & Co. KG, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Kratschmayer, Dennis. Prokura erloschen: Kratschmayer, Markus. Prokurist: Finzer, Tobias.
HRB 290765 Kratschmayer Beteiligungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Kratschmayer, Dennis. Kratschmayer, Markus. Finzer, Tobias.
HRB 301459 Kaiser Gebäudereinigung GmbH, St.-Peter-Weg 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723691 Wolfgang Paul Verwaltungs GmbH, Egartenhof 41, 74343 Sachsenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739485 Matteis Immobilienmanagement e. K., Freudentalerstraße 1, 74354 Besigheim. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen August

HRB 801421 FT Bautechnik GmbH, Schmerstraße 15, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tahiri, Fatos. Gegenstand des Unternehmens: Raumausstattung
HRB 801027 J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heinritz, Jonas. Geschäftsführer: Itzrodt, Julius Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
HRB 801091 MediKraft Fellbach GmbH, Egerlandweg 22, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Geschäftsführer: Daci, Bujar. Geschäftsführer: Beck, Sven Lukas. Geschäftsführer: Steeb, Sebastian Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leistungen im Bereich des präventiven und therapeutischen Krafttrainings, insbesondere gesundheitsorientiertes Krafttraining sowie physiotherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation.
HRB 801015 EduFlex Bürstadt & Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Mobilien / fliegenden Bauten oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Mobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung sowie die temporäre Verpachtung und / oder Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u. a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Ferner gehören die Entwicklung, Planung und Errichtung von Mobilien / fliegenden Bauten in konventioneller, modularer, serieller oder temporärer Bauweise, einschließlich der Erbringung sowie der Beschaffung zugehöriger Bau- und Baunebenleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRA 742652 FM Sharkawi Gebäudedienste e.K., Röntgenstraße 14, 70736 Fellbach. Inhaber: El Sharkawi, Fahim.
HRB 801108 bedacht GmbH, Untere Lindenstraße 2, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Beller, Melina Maria. Nicht mehr Geschäftsführer: Raum, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Beratung, Fortbildung und Training, die Erbringung von Vermittlungsleistungen für Projekt-, Service- und Produktgeschäft sowie Geschäftsanbahnung, der Betrieb von Internet-Portalen zur Wissensvermittlung und die Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und diese fördernde Maßnahmen.
HRB 801402 inixtra Beteiligungs GmbH, Untere Sackgasse 6, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Panzer, Farnaz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an grundbesitzhaltenden oder -verwaltenden Gesellschaften.
HRB 801219 E4U Verwaltungsgesellschaft mbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander. Geschäftsführer: Dippon, Valerie. Geschäftsführer: Dippon, Matthias Oliver. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an Gesellschaften im Bereich der Veranstaltungstechnik, sowie die Übernahme von Verwaltungs-, Steuerungs- und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen.
HRB 801056 SonnenInvest GmbH, August-Lämmle-Straße 23, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Böbel, Markus. Geschäftsführer: Hartmann, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: - der Handel mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeichern, - die Vermittlung von Installation und Inbetriebnahme dieser Systeme, - die zentrale Abrechnung, auch als Generalunternehmer, - die Energieberatung sowie - die Vermittlung von Finanzierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 801051 GesundR UG (haftungsbeschränkt), Nellmersbacher Straße 17, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunukuntla, Sowmya. Gegenstand des Unternehmens: Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Wellnessprodukten und Gesundheitsartikeln.
HRB 801026 SteMa Platiel GmbH, Hanweiler Straße 36, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Platiel, Stefan. Geschäftsführer: Platiel, Maike. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung von lmmobilien (insbesondere kurz- und mittelfristig), die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (insbesondere Automaten und Fahrzeuge) sowie die Projektierung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Veruraltung von Energieerzeugungs- und Energiespeicheranlagen, insbesondere von Photovoltaikanlagen, sowie der Handel mit und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und Projekten in diesem Bereich, einschließlich solcher mit Photovoltaikanlagen und Energiespeichern.
HRB 801064 WERTINVEST Sontheim GmbH, Heppacher Straße 39, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Heinrich, Astrid. Geschäftsführer: Heinrich, Gerd. Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen und Kapitalanlagen aller Art; Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Eigenheim.
HRB 801191 CN Clinics Holding UG (haftungsbeschränkt), c/o Natalia Closas, Aspacher Straße 144, 71522 Backnang. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Estal, Natalia Closas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801435 Frontida GmbH, Kuchengrund 10, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marou, Maria. Geschäftsführer: Kioutanidis, Fotios. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen gemäß SGB XI und SGB V, insbesondere Grundpflege, Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen eine Tagespflegeeinrichtung zur teilstationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Unternehmen bietet außerdem Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI, Pflegeberatung, individuelle Schulungen für pflegende Angehörige sowie sonstige Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen an. Zum Leistungsangebot gehören ferner hausnotrufbezogene Dienste und Fahrdienste im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung.
HRB 801022 Flashborne Ventures UG (haftungsbeschränkt), Wolle-Kriwanek-Weg 15, 71522 Backnang. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Tschierschwitz, Christoph Klaus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich der Ausübung üblicher Holdingfunktionen.
HRB 801354 DACH-Digitalisierung UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Ehrmann-Straße 57, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Andriska, Gabor. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen (u.a. Penetrationstests, Netzwerkanalyse) sowie WEG-Verwaltung (mit § 34 c-Erlaubnis) im Raum Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH).
HRB 801203 Hess & Braun Raumwerte GmbH, Harnersberg 9, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun, Ken Lucas. Geschäftsführer: Hess, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, das Sanieren, die Entwicklung, Aufteilung, Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, insbesondere das Betreiben des Immobilienhandels (An- und Verkauf), die Vermietung und Verpachtung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Konzeption und Durchführung von Projektentwicklungen, die Aufteilung von Immobilien (z.B. in Wohnungs- und Teileigentum) und der anschließende Verkauf von Sondereigentum.
HRB 801207 Valeo Baubetreuung GmbH, Nelkenweg 11, 71549 Auenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nowikow, Nikolay. Gegenstand des Unternehmens: Projektbetreuung und Beratung im Bereich Bauwesen, Instandhaltung, Immobilien und Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Organisation, Koordination und Überwachung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
HRB 801125 MSIG Verwaltungs GmbH, David-Wolleber-Straße 24, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Marks, Alexander Frederik. Geschäftsführer: Marks, Patrick Matthias. Geschäftsführer: Dr. Marks, Daniel Maximilian. Geschäftsführer: Marks, Tobias Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma MIG GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt -. Gegenstand des Unternehmens der KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801357 projektmanagement pachner GmbH, Hainbuchenweg 5, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pachner, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Dienstleistungen des Projektmanagements im Bauwesen, insbesondere Steuerung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
HRB 801326 RFZ Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Lindenweg 34, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bügler, Dieter. Geschäftsführer: Bügler, Michael Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Bügler, Luis Hannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefs, Norbert Ferdinand. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung, deren Vertretung, die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften und alle sonstigen mit dem vorerwähnten Gegenstand auch mittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Kreditwesengesetz.
HRB 801300 JM Mohr GmbH, Teckweg 4, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mohr, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Der Kauf und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801247 Finarc GmbH, Lindenstraße 46, 73667 Kaisersbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buhl, Martin Fritz. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Start-Ups, insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Treasury, Liquiditätsplanung sowie die Erstellung von Business- und Liquiditätsplanungen und die Begleitung bei Bankgesprächen.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen August

HRB 264339 TOM Technisches Objektmanagement GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 53, 70734 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Technische Objektbetreuung.
HRB 725924 Helmut von Kügelgen-Schule GmbH, Thomas-Mann-Straße 44, 70734 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Karidis, Georg. Prokura erloschen: Luippold, Timo. Kühne, Bernhard. Gesamtprokura: Karidis, Georg.
HRB 800110 Beck Apparel & Trade GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 800079 Beck Capital GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 784861 Protectum Handelsgesellschaft mbH, Benzstraße 31, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: - die Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen in Verbindung mit Banken und Bausparkassen, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Vermittlung von Immobilien aller Art, von steuerbegünstigten Vermögensanlagen und von Immobilienfonds, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - der Ankauf und die Verwertung eigener Immobilien, - die Konzeption und Vermittlung von Vertägen über Beteiligungen aller Art, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Finanz- und Wirtschaftsberatung, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind
HRB 37957 P J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Fellbach verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801027).
HRB 771003 PURE Physio Südwest GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 70736 Fellbach. Stammkapital: 150.000,00 EUR.
HRB 783541 Stefans Autoschmiede GmbH, Erich - Herion Straße 21, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Unterhaltung einer Kfz Reparaturwerkstatt, der Verkauf und Service von Ersatzteilen, der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Vermietung eines Kraftfahrzeuges an Selbstfahrer im Rahmen eines dazugehörigen Reparaturauftrages.
HRB 265104 Ganter Fahrschule GmbH, Fellbacher Str. 28, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ganter, Horst Willi. Geschäftsführer: Ganter, Edda. Geschäftsführer: Ganter, Petra Edda. Bestellt als Liquidator: Ganter, Petra Edda. Liquidator: Ganter, Edda Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 794109 OPS Objekt-Personen-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 36, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ait Sammoud, Abdelhadi. Bestellt als Geschäftsführer: Jovanovic, Ahilles Jeronimo.
HRB 797509 aMoS Invest No. 1 GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 793866 AUDERE GC Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794590 aMoS Hort Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 797359 aMoS Invest GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 783831 AUDERE Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794588 aMoS KiTa Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 764461 Deep Services GmbH, Max-Eyth-Straße 7, 70736 Fellbach. Nun bestellt als Liquidator: Wenz, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797431 ACONEXT Sparks GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Hihn, Uwe. Geschäftsführer: Matt, Steffen Klaus.
HRB 264180 Pramac GmbH, Merowinger Str. 79, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Borracchini, Niccolo, Siena / Italien.
HRB 263337 SCHMALZ+SCHÖN Air & Sea GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Akinci, Steven Ugur. Bestellt als Geschäftsführer: Bergmann, Niklas.
HRB 264723 TEFRA Travel Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Penkwitt, Frank.
HRB 792119 Hahn Business Solutions GmbH, Ringstraße 1218, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Koik, Raphael.
HRB 782532 Club METROPOLA GmbH, Salierstraße 24, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bojovic, Alexandra. Bestellt als Geschäftsführer: Peric, Tamara.
HRB 10149 Kapolnek GmbH, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Kapolnek, Peter.
HRB 736946 Waiblinger Zentralklinik GmbH, Alter Postplatz 2, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hickert, Dirk.
HRB 260035 Kreisbaugesellschaft Waiblingen mit beschränkter Haftung, Mayenner Str. 55, 71332 Waiblingen. Einzelprokura: Duraku, Arberije.
HRB 23994 fons securis aerarium GmbH, Schwabstraße 10, 71332 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 771787 Syntegon Holding GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 771721 Syntegon GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 723501 Syntegon Technology GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Schmied, Ralf. Teske, David Akira.
HRB 742308 wings group gmbh, Flurstraße 11, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Winger, Dominik.
HRB 261697 SAREK Kabel GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 15, 71334 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stietz, Alexander Hermann.
HRB 727856 winwin Finance GmbH, Mercedesstraße 12, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Fischer, Frank Oliver.
HRB 261866 Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH, Seewiesenstraße 19 - 23, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 755996 Württembergische Bus-Gesellschaft mbH, Seewiesenstraße 1923, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 262166 WID Wiesner Industrie Dienstleistung GmbH, Boschstraße 12, 71336 Waiblingen. Einzelprokura: Merkle Melcher, Melanie Nadine.
HRB 789022 IO Software Solution GmbH, Kriegsbergstraße 11, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enders, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Coiro, Antonio Marco.
HRB 262378 Bort GmbH, Am Schweizerbach 1, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dambacher, Ewald.
HRB 264490 Gourmet Berner Verwaltung GmbH, Boschstraße 7, 71384 Weinstadt. Geschäftsführer: Berner, Johannes.
HRA 732847 Fischerei Layer e.K., Brühlweg 9, 71384 Weinstadt. Persönlich haftender Gesellschafter: Layer, Matthias Johannes. Inhaber: Layer, Matthias Johannes. Die Firma der KG ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 756905 Bordeck & SHF GmbH, Heerbergstraße 6, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Bordeck, Sonja.
HRB 260715 Eissele-Heizungsanlagen GmbH, Kelterstr. 35, 71384 Weinstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Auer, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen.
HRB 800333 GeoWerk Verwaltungs- GmbH, Werkstraße 24, 71384 Weinstadt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Mayer, Marie-Sophie. Bestellt als Geschäftsführer: Schaezle, Astrid.
HRB 263044 ATC Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Karlstraße 21, 71394 Kernen im Remstal. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Würthele, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten sowie Beteiligungen, Vermögensanlagen und sonstige Tätigkeiten, welche nicht unvereinbar mit dem Berufsrecht der Steuerberater sind
HRB 264767 A-TEAM Industrielles Roboterschweißen GmbH, Max-Eyth-Str. 18, 71394 Kernen im Remstal. Nunmehr bestellt als Liquidator: Jokic, Novak. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 720960 Fahrrad-Service Ilg e.K., Schafstr. 27, 71394 Kernen im Remstal. Persönlich haftender Gesellschafter: Ilg, Joachim. Inhaber: Ilg, Benjamin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264602 Schreurs Tools GmbH, Siemensstraße 32, 71394 Kernen im Remstal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Haas, Michael A.
HRB 265017 BBF Sterilisationsservice GmbH, Willy-Rüsch-Str. 101, 71394 Kernen im Remstal. Geschäftsführer: Dr. Nolte-Karayel, Andrea.
HRB 741562 Contrapunkt Consult GmbH, Ligusterweg 10, 71404 Korb. Geschäftsführer: Schumann, Niels. Geschäftsführer: Pleterski, Katja. Nicht mehr
HRB 800739 nfaculty GmbH, Ligusterweg 9, 71404 Korb. Stammkapital: 29.761,00 EUR.
HRB 798504 Hasani GmbH, Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: - Landschafts- und Gartenbau - Holz- und Bautenschutz, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Bautrocknungsgewerbe, - Bodenleger, - Betonbohrer und -schneider, - Asphaltierer, - Rohr- und Kanalreiniger, - Gebäudereiniger, - Hausmeisterservice, - Groß- und Einzelhandel mit Küchen, Bädern,Möbeln, Dekorationsartikeln, Unterhaltungselektronik, Foto- und Camcordern, Reinigungsmitteln, Textilien, Stoffen, Büchern, Elektronik, Heimwerkerartikeln, Werkzeug, Baustoffen, Fliesen.
HRB 271364 H + H Gastronomiebetriebs-GmbH, Fritz-Munz-Weg 12, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Heller, Karlheinz.
HRB 791375 Active Lifestyle Trading GmbH, Gartenstraße 40, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Monzer Lafta, Syraan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271095 Kanal-Schäfer Umweltservice GmbH, Hummelbühl 9, 71522 Backnang. Einzelprokura: Rothenfels, Hubert.
HRB 270205 Kerres Anlagensysteme GmbH, Manfred-von-Ardenne-Allee 11, 71522 Backnang. Einzelprokura: Wittek, Tobias.
HRB 726290 axames Software GmbH, Kohlhauweg 9, 71540 Murrhardt. Gegenstand des Unternehmens: Das Eingehen und die Verwaltung von Beteiligungen und Beratung.
HRB 271781 Streker Getränke & Saftladen GmbH, Daimlerstraße 6, 71546 Aspach. Einzelprokura: Heeb, Thomas.
HRB 271884 f.a.m. football and more Reisen GmbH, Sonnenhof 1, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Ferber, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 270120 Murrplastik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Fabrikstraße 10, 71570 Oppenweiler. Prokura erloschen: Wittek, Hans-Peter.
HRB 187758 ICOM Advanced Materials GmbH, Kanalstraße 8, 71570 Oppenweiler. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hüter, Markus. Bestellt Geschäftsführer: Ruppel, Andreas.
HRB 271881 Genkinger Verwaltungs-GmbH, Mühlstraße 37, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Genkinger, Albert.
HRB 282093 ZF Automotive Germany GmbH, Industriestr. 20, 73553 Alfdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ruster, Michael.
HRB 773732 AMH Evolution GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Krogsgárd, Holger. Geschäftsführerin: Solvang, Anne Mette. Bestellt als Liquidator: Henriksen, Jeanette. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759460 PBI Panorama Bauverwaltungs- und Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Schillerstraße 100, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Eppensteiner, Adelheid.
HRB 777835 SPE-CNC UG (haftungsbeschränkt), Sommerrain 26, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Jan.
HRB 795103 Klingele Investment Holding GmbH, Alfred-Klingele-Straße 5676, 73630 Remshalden. Gesamtprokura: Krafft, Andreas. Lemke, Jürgen, Will / Schweiz.
HRB 280107 E + E Spielwaren GmbH, Wilhelm-Enßle-Str. 40, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kübler, Klaus Peter.
HRB 769076 Schrag & Manea Verwaltungs GmbH, Grauhaldenhof 20, 73635 Rudersberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Manea, Marius. Geschäftsführer: Frusinoiu, Gheorghe-Marian. Geschäftsführer: Tames, Mihai-Aurelian. Geschäftsführer: Vlaicu, Alexandru-Valeriu. Bestellt als Liquidator: Schrag, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 735427 Christian Bauer Verwaltungs-GmbH, Schorndorfer Straße 49, 73642 Welzheim. Gesamtprokura: Triller, Viktor.
HRB 769931 devLoop Energies GmbH, Im Rank 32, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma devLoop lnvestment GmbH & Co. KG.
HRB 773237 PKS Gebäudemanagement GmbH, Neusatz 30, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Gebäudereinigungsleistungen, Hausmeisterdienstleistungen sowie Leistungen im Gebäudemanagement. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können.
HRB 262729 AVB Aufbereitung und Verwertung von Baustoffen im Rems Murr Kreis Verwaltungsgesellschaft mbH, Salenhau 3, 73663 Berglen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thorben.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen August

HRA 742280 Luca Beck Textilhandel e.K., Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Die Firma ist erloschen.
HRB 766183 Stebner GmbH, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 772525 Striegel & Frick Sitzmöbelmanufaktur GmbH, Wirtembergstraße 114, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742359 Wolfgang Bidlingmeyer e.K., Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 263231 Weinstädter Sektkellerei GmbH., Benzstr. 12, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742567 Haki Hasani Garten- und Landschaftsbau e.K., Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Die Firma ist erloschen.
HRB 271830 Strobel Verwaltungs GmbH, Im Kelteracker 28, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 787793 Feuerbacher Lagerboxen UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 788975 FutureUp Kleefeld gUG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 282163 Blue Line GmbH, Schorndorfer Str. 17, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737006 Expresso Gleis 1 GmbH, Südhalde 29, 73635 Rudersberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen August

HRB 801170 144. KMS Vermögensverwaltungs-GmbH, Calwer Straße 7, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Hodak, Aleksandra. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 801156 Meatless in Stuttgart GmbH, Eberhardstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Holz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften in Form der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln sowie der Vertrieb und Handel (online und stationär sowie B2C und B2B) mit Lebensmitteln, insbesondere mit Catering sowie das Halten von Beteiligungen und die Führung von Tochterunternehmen.
HRB 801220 S&W Beteiligungs-GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schramm, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der RingRingBang GmbH & Co. KG, Sitz Stuttgart.
HRB 801302 Maier Badumbau GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Karaca, Meliksah. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Verkauf und die Montage von barrierearmen Badezimmerlösungen, wobei die Montage, mit Ausnahme von Abbrucharbeiten, ausschließlich durch Subunternehmer mit entsprechender Meisterberechtigung ausgeführt wird. Abbrucharbeiten können eingenständig durchgeführt werden, sofern sie nicht mit meisterpflichten Tätigkeiten verknüpft sind. Darübe hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Beratung für Unternehmen in den Bereichen Projektplanung, Projektoptimierung und Marketing sowie der allgemeine Handel mit Waren, insbesondere Bauelementen und anderen Produkten.
HRB 801038 Schapmann Grundbesitz GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, die Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung des eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen.
HRB 801146 Schapmann Beteiligungen GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere durch lnvestitionen in Private-Equity-Fonds, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
HRB 801200 Interio Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sulaiman, Shiraf, Dübendorf / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Der Trockenbau, die Erbringung von Gipsarbeiten ohne Stuckateurarbeiten, insbesondere das Verputzen von Wänden und Decken sowie Malerarbeiten.
HRB 801101 WB Holding UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Gastronomie, Superfood, Franchisebetrieb sowie Entwicklung, Betrieb und Lizenzierung von Marken-, Marketing und Vertriebskonzepten.
HRB 801340 Wonderberries UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Verkaufsstellen und Gastronomiekonzepten für Superfood-Produkte und Toppings jeglicher Art, wie bowls, refresher, insbesondere Acai-, Maracuja- Cupuacu-Bowls und weiteres, Getränke und ergänzende Toppings und weitere Naturprodukte zum Mitnehmen oder Verzehr vor Ort sowie der Handel mit entsprechenden Lebensmitteln und Franchisevergabe.
HRB 801126 Autoboutique Stuttgart GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stoppel, Konstantin. Gegenstand des Unternehmens: Der Autohandel mit Kraftfahrzeugen und / oder Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen.
HRB 801044 Jeftic Investments UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstrasse 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Gegenstand des Unternehmens: - An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Neugründung von Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Vermitteln von Firmenbeteiligungen; - An- und Verkauf sowie Verwaltung von (eigenen) Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen, insbesondere im IT-/Software-Bereich, unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung.
HRB 801050 ciconia Systems GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Geschäftsführer: Holderbaum, Daniel Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Wartung, Betrieb und der Vertrieb von Software sowie die Beratung von Dritten in Bezug auf IT-Dienstleistungen.
HRB 801160 Standpunkt Consulting UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prehofer, Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in beruflichen Umbruch- und Krisensituationen sowie die Erbringung von Coaching- und Trainingsdienstleistungen im Bereich Karriereentwicklung.
HRB 801287 AP Acubens GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801317 AP Barnard GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801171 nullsiebenelf GmbH, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bertsch, Christoph Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Wartung, Betrieb von Software und Internetanwendungen für private und gewerbliche Kunden, Vertrieb von Standardsoftware und Softwarelösungen, Unternehmensberatung, Agenturdienstleistungen, Datenspeicherung, -verarbeitung und -analyse, Vermittlung von Interessenten- und Kundenkontakten; der An- und Verkauf von Hard- und Software.
HRB 801190 Tkay Media GmbH, Kronenstraße 36, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gündogdu, Tayfun. Geschäftsführer: Musiol, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikationsberatung, Content-Produktion (insbesondere Film, Foto, 3D und Animation), Markenstrategie, Social Media Management, Development-Dienstleistungen, Webdesign und E-Commerce, sowie in den Bereichen der Entwicklung, des Betriebs und Vertriebs digitaler Plattformen und Produkte, insbesondere Software-as-a-Service-Leistungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Leistungen im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting an. Ferner ist das Erbringen von geschäftsnahen oder den Gesellschaftszweck fördernden Dienstleistungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Durchführung von Nebengeschäften im Kundenauftrag sowie das Eingehen von Kooperationen mit anderen Unternehmen Gegenstand des Unternehmens.
HRB 801085 currily+1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Claessens, Tobias Michael. Geschäftsführer: Ulrich, Fabian Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801154 CC Nolte Holding UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 22, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Nolte, Carla Caroline. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensanteilen sowie eigenen Vermögens.
HRB 801284 Ilewicz Investments UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 47b, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ilewicz, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung des eigenen Vermögens, insbesondere von Firmenanteilen, Wertpapieren und Immobilien.
HRA 742610 MEN MANSION Inhaber: Lucas Weber e.K., Hasenbergsteige 19, 70178 Stuttgart. Inhaber: Weber, Lucas Emanuel.
HRA 742591 Guth.global Inh. Per Guth e.K., Hasenbergsteige 6, 70178 Stuttgart. Inhaber: Guth, Per.
HRB 801169 Berkat Bau GmbH, Möhringer Straße 16, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zelenjuk, Elena. Geschäftsführer: Kurochkin, Denys. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Koordination und Umsetzung von Bauprojekten sowie die Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen durch Dritte, Renovierungsarbeiten, Altbausanierungen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, Trockenbau und Abbruchgerüstbau.
HRB 278474 B house of jay GmbH, Rotebühlstraße 81, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801153 Maximilian Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801218 Björn Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sonntag, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Sportartikeln, insbesondere mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Fahrradzubehör sowie der Betrieb einer Fahrradwerkstatt.
HRB 801225 VeroWert GmbH, Liststraße 34, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grieshaber, Paulo. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung und Vermittlung von Gutachten im Bereich der Bewertung von Immobilien sowie die Vergabe von Linzenzen an Franchisenehmer.
HRB 801264 KHAIO GmbH, Dannecker Straße 58, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinu, Luciana. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische Beratung und Weiterbildung an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Führungskräfteentwicklung und digitaler Transformation. Die Gesellschaft bietet insbesondere: - die Entwicklung und Implementierung von KI Strategien in Unternehmen, - die Durchführung von Schulungen, Workshops und Programmen zur Führungskräfte- und Persönlichkeitsentwicklung, - die Beratung zu regulatorischen Anforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, insbesondere im Hinblick auf die EU KI-Verordnung (AI Act).
HRB 801078 Wohnen & Werte Stuttgart UG (haftungsbeschränkt), Werastraße 20 B , 70182 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blau, Joschua. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume im Sinne von § 34c GewO.
HRB 801161 ZAR Jena GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frenzer, Markus. Geschäftsführer: Behrenz, Carsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere von ambulanten, medizinischen Rehabilitationszentren und alle in diesem Zusammenhang möglichen Leistungserbringungen einschließlich Prävention, Nachsorge und Heilmittelabgabe.
HRA 742660 Giovanni Alesi Immobilien e.K., Gablenberger Hauptstraße 121, 70186 Stuttgart. Inhaber: Alesi, Giovanni Scinardo.
HRA 742648 Rapp, Oliver Besitzunternehmen e.K., Wunnensteinstraße 45, 70186 Stuttgart. Inhaber: Rapp, Oliver.
HRB 801387 yddo agency GmbH, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Holterhoff, Ralf Peter Hubert. Geschäftsführer: Völker, Mirco. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben einer Kommunikations- und Werbeagentur sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
HRB 801431 Prime Solutions GmbH, Heilbronner Straße 150 (TN4), 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jin, Qibin, Shenzhen City / Guangdong Province / China. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Vermarktung sowie der Im- und Export von Waren, insbesondere von Outdoor- und Sportprodukten und andere damit zusammenhängende Geschäfte.
HRB 801155 Group14 Technologies Germany GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Luebbe, Eric Charles, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 801358 P3 communications GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rendl, Robert. Geschäftsführer: Dr. Bisenius, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Engineering in der Telekommunikationsbranche.
HRB 801320 RentenNavi UG (haftungsbeschränkt), Störzbachstraße 19, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Metzler, Woldemar. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern im Kontext des Rentenübergangs, insbesondere die digitale Begleitung beim Rentenantrag, die Klärung des Rentenkontos, sowie die Bereitstellung unterstützender Kommunikations-, Informations- und Analysewerkzeuge zur Interaktion mit öffentlichen Stellen; b) die Zusammenarbeit mit Organisationen, Behörden und Unternehmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz rentennaher Verwaltungsprozesse; c) die Entwicklung und der Vertrieb von auf Künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen basierenden Assistenzsystemen zur Erfassung, Interpretation und Übermittlung von Daten; d) alle sonstigen digitalen Produkte und Dienstleistungen, die dem Zweck dienen, Bürgerinnen und Bürger beim Renteneintritt, der Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter oder der Bewältigung verwandter Verwaltungsprozesse zu unterstützen. Die Gesellschaft erbringt keine Finanz-, Steuer oder Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
HRB 801042 Halde 470 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 801148 Philipp Weiser Ventures GmbH, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiser, Philipp Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen.
HRB 801373 Bas Group Holding GmbH, Stresemannstraße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Donné, Ayse. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen,Projektmanagement und Projektsteuerung im Bauwesen,Unternehmensberatung, insbesondere für Bau- und Immobilienunternehmen Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von ImmobilienErwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bau- und Immobilienbereich Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften (B-Projektmanagement GmbH, B-Immo GmbH, B-Bau GmbH, Ayse Donné Haare & Kosmetik GmbH).
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Inhaber: Gensrich, Kris.
HRB 801330 Höhencafé GmbH, Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gensrich, Kris. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants, Café's bzw. einer Eventlocation.
HRB 801408 SWME Holding GmbH, Botnanger Steige 16, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brendel, Eric. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801095 CBA - Cybersecurity and Business Advisory GmbH, Klopstockstraße 5, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Komarov, Sergey. Geschäftsführer: Sauer, Jürgen, Bangkok / Thailand. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen: Cybersicherheit, IT, IT-Governance, Compliance, strategische Unternehmens- und Finanzberatung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesmann, Katja. Geschäftsführer: Mir, Stefanie Elisabeth. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Champagne & Cashmere
HRB 801124 Suevia Capital GmbH, Belaustraße 28, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Ebert, Veronika. Geschäftsführer: Ebert, Constantin Claus Alois. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Dritten kaufmännische und organisatorische Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Unternehmensentwicklung, Marketing, Markenaufbau, Kommunikation, Vertriebsunterstützung, Projektmanagement und administrative Dienstleistungen. Diese Leistungen können sowohl operativ ausführend als auch beratend erbracht werden. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen oder bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind, werden nicht ausgeübt.
HRB 801113 Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH, Franz-Schubert-Straße 42, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vukelja, Jonas Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung und Berechnung energieeffizienter Heiz- und Kühlsysteme, insbesondere von Heiz- und Kühldecken, sowie die Energieberatung für private Wohngebäude.
HRB 801147 Kutterer Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Reinsburgstraße 145, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Kutterer, Salahuddin Fariduddin Ibn Abdul Hayy. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögensanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig und betreibt keinen Handel. Eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist nicht gegeben.
HRB 801401 Mimir UG (haftungsbeschränkt), Rückertstraße 13, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 12.000,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt (Vornamen), nun Geschäftsführer: Barlach, Johann Ernst Georg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an Unternehmen aller Rechtsformen und die Übernahme von Serviceleistungen, die in diesem Tätigkeitsbereich anfallen, sowie die Aus- und Durchführung von Verwaltungsaufgaben für die Beteiligungsunternehmen
HRB 801077 Veryfront GmbH, Finkenstraße 10, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wakayama, Kentaro. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Vertrieb, Betrieb und Wartung von Software, die Erbringung von Software-Dienstleistungen und die Unternehmensberatung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801327 BB-Event-Lifestyle GmbH, Heiligenwiesen 8, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Berner, Leon Kurt. Geschäftsführer: Bienert, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Cafés, Bistros und Restaurants, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erbringung von Catering-Dienstleistungen.
HRB 801032 Wegmeth Innenausbau und Sanierung GmbH, Gärtnerstraße 12a, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wegmeth, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Unternehmens zur Durchführung von Massnahmen des Innenausbaus und der Sanierung von Immobilien, auch als Generalunternehmer und zur Behebung von Wasserschäden. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht, insoweit werden insbesondere Leistungen, deren Ausführung Handwerksmeistern vorbehalten ist, nicht durchgeführt.
HRB 801436 Subs Bad Cannstatt GmbH, König-Karl-Straße 54, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Löffler, André. Geschäftsführer: Buz, Alexa. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb des SUBWAY-Restaurants in 70372 Stuttgart- Bad Cannstatt, König-Karl-Str. 54
HRA 742644 Pflegeteam M.A.I. e.K., Schmidener Straße 35, 70372 Stuttgart. Inhaber: Matosevic, Anto.
HRB 801028 BARABA GmbH, Waiblinger Straße 13, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jovicic, Miroslav. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, insbesondere das Betreiben von gastronomischen Betrieben, sowie die Vergabe von Franchise-Lizenzen.
HRB 801187 Sascha Wolf Projects GmbH, Wilhelmstraße 202, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wolf, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel sowie die Durchführung von Events.
HRB 801393 VERUM Wind Projekte GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schölkopf, Thomas. Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von anderen Unternehmen.
HRB 801182 DEMED MEDICAL GmbH, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ünal, Metin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von medizinisch technischen Produkten, Geräten, Hilfsmittel im klinischen Bereich sowie der Handel mit Zubehör, Einwegartikeln und Einrichtung, national und international.
HRB 801107 Rapp Immobilienverwaltung GmbH, Im Geiger 27, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rapp, Jule Johanna. Gegenstand des Unternehmens: Die Mietverwaltung (Wohn- und Gewerbeimmobilien), die Verwaltung von WEGs sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801335 Lumivativ-IT UG (haftungsbeschränkt), Normannstraße 4, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Azambou Kitio, Germain. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Vermittlung von IT-Aufträgen.
HRA 742620 Ambulanter Pflegedienst Loncarevic e.K., Prießnitzweg 1, 70374 Stuttgart. Inhaber: Loncarevic, Senad.
HRB 801181 Blaschko Bau GmbH, Sommerrainstraße 131, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blaschko, Felix. Geschäftsführer: Blaschko, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Tief- und Straßenbau, sowie die Übernahme sonstiger Bauleistungen und damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, jeweils auch als Generalunternehmer.
HRB 801305 AKL Sonder Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt), Tilsiter Straße 5, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: de Vreede, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Gerüstbau, Abbruch und Montage
HRB 801263 SV Zweite Zwischen-Holding GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Franke, Daniela Sandra. Geschäftsführer: Krägelius, Mario Herbert. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten einer Minderheitsbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, deren wesentlicher Vermögensgegenstand die Beteiligung an einer Gesellschaft aus dem Bereich Energieinfrastruktur ist.
HRB 801253 SV Zweite Komplementär GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften.
HRB 801309 SV Zweite GeKo GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften.
HRB 801422 Pflegebrunn GmbH, Flamingoweg 32, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Umijew, Said-Emin. Geschäftsführer: Dzafic, Muhamed. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung und Vermittlung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld, insbesondere Grundpflege, BehandIungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie sonstige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Pflegeberatung, Schulung von pflegenden Angehörigen, Unterstützung bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen.
HRB 801248 Wallberg Holding Stuttgart GmbH, Hechtstraße 55, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wallberg, Heike. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen aus dem handwerklichen Dienstleistungssektor sowie der Immobilienwirtschaft. Die Gesellschaft übt ausschließlich eine verwaltende Tätigkeit aus und ist nicht operativ tätig. Sie kann sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich Bauwesen, Gebäudereinigung, Ausbaugewerbe sowie in der Entwicklung, Verwaltung, Vermietung oder Veräußerung von Immobilien tätig sind. Die Gesellschaft kann ihren Beteiligungsgesellschaften administrative, strategische oder organisatorische Unterstützungsleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, ihren Beteiligungsgesellschaften Darlehen zu gewähren und Sicherheiten zu stellen, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
HRA 742636 KS Immobilien e.K., Spitalhofstraße 12, 70437 Stuttgart. Inhaber: Schöne, Kay.
HRB 801348 TPH Bausysteme GmbH, Kornwestheimer Straße 103 - 107, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Gesamtprokura: Gutermuth, Franziska. Günther, Jan. Geschäftsführer: Wehner, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit technischen Produkten aller Art sowie Baustoffen und Baumaterialien einschließlich des Im- und Exportes sowie die Tätigung von Vermittlungsgeschäften sowie die Herstellung von technischen Produkten, Baustoffen und Baumaterialien.
HRB 801096 Krugner Hausverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Fahrionstraße 45c, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Krugmann, Sven-Harald. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere die Hausverwaltung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Buchhaltung.
HRB 801234 Investitionsinitiative Deutschland GmbH, Hohnerstraße 25, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Investitionen, Fördermittel und Marketing, sowie die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Produkte, Softwarelösungen und Plattformen, einschließlich Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz.
HRB 801375 Mardin Gida GmbH, Linzer Straße 4, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Sulhan, Sükrüllah. Geschäftsführer: Dölek, Osman, Kiziltepe/Mardin / Türkei. Geschäftsführer: Dölek, Furkan, Kiziltepe/Mardin. Gegenstand des Unternehmens: Der ln- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Landwirtschaftlichen Geräten und dem An-und Verkauf von Eggen, Ackerwalzen, Drillmaschinen, Beilen, Hecken, Recken, Forben usw.
HRB 801288 KK Direktvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Becker, Christoph Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Energieversorgung (insbesondere Strom und Gas), Telekommunikation (insbesondere Internet, Mobilfunk und TV) sowie weiteren vertriebsnahen Branchen. Die Gesellschaft kann hierzu Verträge vermitteln, Handelsvertretungen übernehmen sowie unterstützende Leistungen in den Bereichen Kundenberatung, Marketing, Personalgewinnung und Vertriebsschulung erbringen. Die Geschäftstätigkeit kann sowohl im Direktvertrieb als auch über andere Vertriebskanäle erfolgen.
HRB 801291 DrV Beteiligungen GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Vietz, Hannes Armin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742665 BCS Unternehmensberatung Dr. Rudolf Eberle e.K., Fuggerstraße 6, 70563 Stuttgart. Inhaber: Dr. Eberle, Rudolf.
HRB 801100 Immo Cube GmbH, Glockenblumenstraße 6A, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Graziano, Vittorio. Geschäftsführer: Graziano, Anna-Theresa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und Vermietung von eigenen Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801109 Excellentservice HHC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 65, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Can, Hayrullah. Geschäftsführer: Can, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kfz-Meister- und Sachverständigenbetriebs, Unfall- und Schadensmanagement, Fahrzeugaufbereitung, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugverbringung, Abschleppen von Fahrzeugen, Immobilienvermittlung, Immobilienverkauf, Vermittlung von Bau- und Handwerksaufträgen und Koordination und Unterstützung bei der Vergabe von Bauleistungen.
HRB 801341 InSolut GmbH, Kaltentaler Straße 39, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wild, Christoph. Geschäftsführer: Merkt, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Insolvenzverwaltung, insbesondere durch IT-Leistungen, Buchhaltung und Aktenarchivierung. Rechtsberatung und sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801186 NeoZepter Holding GmbH, Europaplatz 14, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Max Mattheus. Geschäftsführer: Schneider, Irantzu. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterer Gegenstand ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 801236 TNK Immobilien GmbH, Mühlhaldenstraße 10, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kovachev, Nikola. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken, der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie Immobilien- und Grundstücksentwicklung.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zhang, Guolong. Gegenstand des Unternehmens: - Import, Export, Handel und Verkauf von Autoteilen und elektronischen Produkten; - Beratung und technische Dienstleistungen in den oben genannten Bereichen; - Bereitstellung von Support und Dienstleistungen wie Kundenentwicklung und -wartung, Auftragsverfolgung und kollaborativem Unternehmensmanagement.
HRB 801262 VCARSYSTEM TECHNOLOGY EUROPE GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chen, Zhongming, Shanghai / China. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Forschungs- und Prüfausrüstungen für Automobilelektronik sowie die Bereitstellung dazugehöriger technischer Unterstützungs- und Servicedienstleistungen.
HRB 801163 Götz Gartenmanagement-GmbH, Häusleweg 11, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Ralf Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.
HRB 801133 Pfinztalstraße Residence GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung, insbesondere in Bezug auf das Objekt Pfinztalstraße in Durlach. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.
HRB 801226 Numio UG (haftungsbeschränkt), Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Szakács, Ádám. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Betrieb einer Mobilitätsplattform sowie einer App für Fahrzeughalter, insbesondere zur Kommunikation, Community-Bildung, Veranstaltungsorganisation (z. B. Car Meets), Produktvermarktung (inkl. Merchandising), Anbindung von Drittanbietern (z. B. Versicherungen) sowie digitaler Services rund ums Fahrzeug.
HRB 801070 Lenovo Global Financial Services (Deutschland) GmbH, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gleeson, Colm Brendan, Dublin / Irland. Geschäftsführer: Corrigan, Dominic John, Sydney / Australien. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leasingdienstleistungen und sonstigen Finanzlösungen, einschließlich der Erbringung von damit verbundenen und ergänzenden Dienstleistungen
HRB 801046 Amadeus Beteiligungen GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Albrecht, Christoph. Geschäftsführer: Setzer, Ralph Fritz. Geschäftsführer: Huth, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Vermarktung und Vermittlung von Softwarelösungen.
HRA 742596 Studio 073X e.K., Rienzistraße 12, 70597 Stuttgart. Inhaber: Zvonar, Benjamin.
HRB 801390 MS Ventures UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 50, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schubotz, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Startups in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 801274 Univentix UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Steinle-Straße 15, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bouché, Georg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bolz, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verfahren, Vorrichtungen, Programmen und Produkten im Bereich Augmented, Virtual und eXtended Reality.

Stadt Stuttgart - Veränderungen August

HRA 12380 hsi personaldienste GmbH & Co.KG, Büchsenstr. 10, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19780 cetus holding GmbH, Calwer Straße 20, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen jeder Art. Dies umfasst insbesondere den Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art sowie die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
HRB 756226 Olmatic GmbH, Calwer Straße 4244, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 62.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olma, Christian Michael. Geschäftsführer: Olma, Tobias Sven.
HRB 772841 AtHome Development GmbH, Calwerstraße 58, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Christian. Geschäftsführer: Sperling, Olaf.
HRA 735270 THI Investments GmbH & Co. KG, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 108303 THI Holdings GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 757381 fons securis GmbH, Geißstraße 4, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 736830 Mahler Holding GmbH, Königstr. 10C, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aghai, Parastu. Bestellt als Geschäftsführer: Samadpour, Ramin, South Shields / Vereinigtes Königreich.
HRB 760531 Hohenacker GmbH, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eitel, Hans-Peter.
HRB 759657 Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen jeglicher Art sowie die Durchführung damit zusammenhängender Geschäfte.
HRB 4327 Dinkelacker Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Vorstand: D´Angelo, Elias.
HRB 761973 KÖ 30 Verwaltungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 4068 KÖ 78 Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 800928 Piëch Invest I GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Piëch, Arthur, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 767331 Calwer Passage Betriebs GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 19605 S & F Personalpsychologie Managementberatung GmbH, Königstraße 20, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Kämper, Matthias.
HRB 292979 Assessio Germany GmbH, Königstraße 20, 70173 Suttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Kämper, Matthias.
HRB 788289 Healthcare Services & Solutions Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaub, Jürgen.
HRB 787575 soseco - Solutions & Services Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie das Halten urnd Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Erbringung von Personaldienstleistungen sowie die Personalvermittlung, die Beratung in Personalfragen und sonstige Dienstleistungen im Bereich Human Resources.
HRB 760987 Josef Wund Stiftung gemeinnützige GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Palm, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792837 zweiundzwanzig GmbH, Königstraße 29, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Nawel.
HRB 799741 RockQ Technologies GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Zábrodský, Dusan, Prag / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Ruzek, Oliver.
HRB 786768 Santroll Elektrotechnologie Germany GmbH, Königstraße 82, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zang, Shuwei. Bestellt als Geschäftsführer: Zhao, Jianhu, Tianjin / China.
HRB 778597 Domus Cura Pflegezentrum Bayreuth GmbH, Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 760174 Lawlinguists Deutschland GmbH, Neue Brücke 3, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Valsamaki, Anna.
HRB 783211 SK Retail GmbH, Sporerstraße 8, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stocker, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Klöker, Klaus.
HRB 746512 Tresides Asset Management GmbH, Stephanstr. 25, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut nach § 2 Abs. 1 WplG und erbringt gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen für andere. Sie betreibt die dort in den Nummern 3, 4, 5 und 9 geregelten Wertpapierdienstleistungen, d.h.: 1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), 2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderung an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinien (ABl. L 87 vom 31.03.2017, S. 1; L 246 vom 26.09.2017, S 12; L 82 vom 26.03.2018, S 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABI. L 165 vom 21.06.2019, S 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), 3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 4. die Verwaltung eizelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Daneben ist die Gesellschaft zur Anlage ihres eigenen Vermögens berechtigt. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorstehend unter Nrn. 1, 2, 3 und 4 genannten Wertpapierdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eigehen, die im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Wert
HRB 762098 Notino Deutschland und Österreich GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kocián, Zbynek, okr. OPAVA / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Kliś, Bartosz, Sosnowiec / Polen.
HRB 733293 E & G Real Estate GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Kraus, Thorsten.
HRB 20691 PAIF Deutschland Wohnen I Komplementär I GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tannenbaum, Alexander Johann. Bestellt als Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko. Geschäftsführer: Rüdiger, Christian Georg Fritz.
HRB 19972 EUWAX Aktiengesellschaft, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Jaeggi, Michael Johann Eduard. Gesamtprokura: Simmang, Stephan. Dr. Vins, Oliver.
HRB 753383 Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaeggi, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Simmang, Stephan. Gesamtprokura: Dr. Vins, Oliver.
HRB 764141 Boerse Stuttgart Digital Broker GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Vins, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 775578 Boerse Stuttgart Digital Holding GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 773598 MARKT-PILOT GmbH, Breitscheidstraße 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieker, Tobias Daniel.
HRB 776636 SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura: Magarin, Sybille.
HRB 796147 ETF4Kids GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Leo, Rocco Giuliano.
HRB 760946 BF.capital GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: 1.1 die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der (i) Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG und der (ii) Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG, 1.2 die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für Dritte, insbesondere institutionelle Investoren, im Zusammenhang mit Immobilien-, Unternehmens- und Projektfinanzierungen, 1.3 die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, mit Ausnahme von Verträgen nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO und 1.4 die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen oder Finanzinstrumente für eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern.
HRB 250112 GOING BEYOND GROUP GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Holzer, Brigitte. Geschäftsführer: Dietz, Torsten.
HRA 723638 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Zöller, Daniel. Prokurist: Kauffmann-Braun, Christine. Prokurist: Wurm, Clarissa. Gesamtprokura: Hägerich, Martin. Prokurist: Schmidt, Benedikt. Prokurist: Dr. Stratmann, Christian. Prokurist: Poppe-Krol, Ronny. Prokurist: Middelhoff, Sarah. Prokurist: Ebinger, Andrea.
HRB 19283 RSM Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klostermann, Peter.
HRB 18445 RSM Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Ziegan, Marius.
HRB 789338 C4 engineers GmbH, Lange Straße 54, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Gasafi, Martin.
HRB 777271 Siegmund Design GmbH, Leuschnerstraße 3, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Schulz, Thomas. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Thomas.
HRB 744472 OPTENDA GmbH, Hasenbergstraße 49 B, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Ulke, Dennis. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Jan.
HRB 755934 Bioenergie Römerhügel Verwaltungs GmbH, Herzogstraße 6a, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich. Geschäftsführer: Ritz, Wolfgang Erich. Bestellt als Geschäftsführer: Heller, René. Geschäftsführer: Siegle, Friedrich.
HRB 13060 Weiske und Partner GmbH Beratende Ingenieure VBI, Johannesstr. 75, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hillers, Benny. Gesamtprokura: Dipl.-Ing. Käser, Jürgen. Prokura erloschen: Hillers, Benny.
HRB 799462 Black Hawk Security & Service GmbH, Johannesstraße 66, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 771263 FRECHER FRATZ GmbH, Kornbergstraße 44, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Kim Janik.
HRB 791337 DELATASTE GmbH, Schlossstraße 59c, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Khattabi, Tarik Uriagli. Bestellt als Geschäftsführer: Krämer, Thomas.
HRB 736364 Panini Verlags GmbH, Schloßstraße 76, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sallustro, Aldo Hugo.
HRB 757207 Oli Systems GmbH, Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 55.670,00 EUR.
HRB 792499 FutureTech Academy & Consulting UG (haftungsbeschränkt), Silberburgstraße 126, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ballistreri, Luca. Geschäftsführer: Feß, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Umsetzung von IT-Projekten, die Beratung von KI-Strategien sowie die Umsetzung von KI-Projekten.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Weimarstraße 25, 70176 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 776969 Orhan GmbH, Böheimstraße 12, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Orhan, Arifhan.
HRB 800778 Niklas Gysinn UG (haftungsbeschränkt), c/o Flip GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 1.001,00 EUR.
HRB 25416 Fairventures Worldwide FVW gGmbH, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Henke, Rainer. Einzelprokura: Chrzanowska, Anja.
HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Vallee, Jr., Robert, Ketchum, Idaho / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Lavers, Judy Skiles, Rochester Hills, Michigan / Vereinigte Staaten.
HRB 722479 DigitalNativeAlliance Holding GmbH, Hermannstrasse 5 A, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Ahrens, Frieder.
HRB 755098 DigitalNativeAlliance GmbH, Hermannstraße 5 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Frieder. Bestellt als Geschäftsführer: Sigloch, Stephan. Geschäftsführer: Weltner, Timo.
HRB 783039 Fein Capital Investments GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Michal, Mike Josef.
HRB 726371 Allianz Treuhand GmbH, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Winkler, Frank Norbert.
HRB 14940 ALLTEC-Warenhandels-GmbH, Reinsburgstr. 51, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kiederer, Jörg Wolfgang.
HRB 741627 Retail Service Handels GmbH, Reinsburgstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Noll, Sebastian Jakob. Bestellt als Liquidator: Noll, Florian Helmut.
HRB 780416 PORTIMMO GmbH, Rotebühlplatz 15, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Begründung, der An- und Verkauf von Immobilien, die Tätigkeit als Immobilienmakler (einschließlich Vornahme aller weiterer Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO), die Erstellung von Immobilienbewertungen und die Erbringung von jeweils damit in Zusammenhang stehenden Online-Dienstleistungen sowie Informationsprodukten.
HRB 10746 Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Carmanns, Gabriela.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Borcherding, Axel. Duwald, Philipp. Pavlovic-Höck, Natascha. Schlesner, Wolfgang. Dr. Mägebier, Alexander. Gesamtprokura: Reiser, Raimund. Palmer, Daniel.
HRB 735828 Innovation Group Fleet & Mobility GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 797600 Innovation Group GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 782195 Gateway Digital Services GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 787321 BEO Bildungskonzepte GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Döttinger, Christian Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Weidenbacher, Carmen. Gegenstand des Unternehmens: (a) die Erarbeitung und Weiterentwicklung eines Betriebskonzepts sowie einer Marke, unter der BEO Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe betrieben werden; (b) die Führung und Verwaltung sowie der Betrieb von freien Schulen und freien Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe, die nach dem Betriebskonzept BEO Bildungskonzepte GmbH arbeiten; (c) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften der BEO Bildungskonzepte GmbH; die freie Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen aufbauen und betreiben.
HRB 20837 Stadt Land Plan Verwaltungs GmbH, Tübinger Str. 109, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gustke, August Friedrich Karl. Bestellt als Liquidator: Gustke, August Friedrich Karl. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759233 7seconds GmbH, Tübinger Straße 10, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nafeei, Nima.
HRB 7479 WGV-Versicherung AG, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Pfeiffer, Ralf. Bestellt als Vorstand: Emde, Anja. Prokura erloschen: Emde, Anja.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 20681 Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württemberg mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oetzel, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bley, Tobias. Prokura erloschen: Dr. Bley, Tobias.
HRB 748279 pmk.boutique UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 18, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kucher, Philipp Michael. Bestellt als Liquidator: Kucher, Philipp Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746959 XXP Beteiligungsgesellschaft mbH, Neue Weinsteige 33, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bach, Gerhard H. W.. Bestellt als Liquidator: Bach, Gerhard Heinrich Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 784732 Million Steps GmbH, Schlosserstraße 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Noël, Rico. Geschäftsführerin: Ebert, Paula. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Stefan.
HRB 1016 Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart mbH, Katharinenstr. 22, 70182 Stuttgart. Gesamtprokura: Schiedung, Katja.
HRB 723356 DvH Medien GmbH, Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wasmuth, Andrea.
HRB 790582 Schwäbische Wohnwelt GmbH, Olgastraße 34, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Zubic, Viktor. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 798274 Mao Mao GmbH, Olgastraße 53, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 797419 Kar Chef GmbH, Olgastraße 75, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines gastronomischen Unternehmens mit Schwerpunkt auf Herstellung und Verkauf von Dönerprodukten sowie Catering- und Imbissdienstleistungen.
HRB 789637 Heldmann Verwaltungs GmbH, Rosenstraße 38, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heldmann, Karen. Geschäftsführer: Heldmann, Axel. Bestellt als Geschäftsführer: Heldmann, Fabian. Geschäftsführer: Heldmann-Langenbach, Maxine. Geschäftsführer: Heldmann, Valentin.
HRB 762779 Dr. Maier + Partner Personalmarketing GmbH, Werastraße 21, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Smernos, Constantina.
HRB 784746 tragwerk-s gmbh, Wilhelmstraße 15, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Kürschner, Annette.
HRB 754890 FLEISCHER Service GmbH, Wilhelmstraße 4 A, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung von Rückbau-, Entkernungs-, Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden - auch bei vorhandener Schadstoffbelastung (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB, PAK, Schimmel). Dies umfasst insbesondere Tätigkeiten nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie vergleichbaren gesetzlichen und technischen Vorschriften. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Betriebs- und Haushaltsauflösungen, Baustellenlogistik, Reinigung und Entsorgung. Die Gesellschaft kann als Generalunternehmer im Rahmen nicht genehmigungspflichtiger Maßnahmen tätig werden sowie Grundstücke und Immobilien erwerben, entwickeln, halten, vermieten, verwalten und veräußern.
HRB 777826 Garant Real Estate Invest GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Meyer, Thomas-Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Wasser, Stefan.
HRB 748474 Stoll Fitness GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Philipp.
HRB 5194 Merz Schule gemeinnützige GmbH, Albrecht-Leo-Merz-Weg 2, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Merz, Konstantin.
HRB 78006 DS Digital Science GmbH, c/o Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Leicht, Stephen, Lexington, South Carolina/USA / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Herzog, Christian. Geschäftsführer: Dr. Berthelmann, Felix, Halle/Saale. Nach Erweiterung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Dr. Zeyer, Fedor. Prokura erloschen: Bode, Christian.
HRB 109 R o b e r t B o s c h S t i f t u n g Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Jenke, Gabriele.
HRB 23685 Sonja Merz GmbH, Pischekstraße 84, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Renz, Katharina-Franceska. Prokura erloschen: Renz, Katharina-Franceska.
HRB 771813 Engrow UG (haftungsbeschränkt), Bronnäcker 3, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Loewe, luri Nunes.
HRB 784471 BYD Electric Mobility GmbH, Schlachthofstraße 24, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan.
HRA 731448 Vitrum Fenster GmbH & Co. KG, Talstraße 87, 70188 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 21156 Color - X GmbH, Von-Pistorius-Str. 2, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Gaudino, Cloudine.
HRB 750803 Gottlob Rommel Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 775879 Rommel Lebensmittelmarkt Projektgesellschaft Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 782881 Rommel Immobilien Zwei GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 722802 Emil Frey Exclusive Cars GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 786529 Emil Frey Sportivo GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 754406 Emil Frey Kassel/Göttingen GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 754822 Emil Frey Mainfranken GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 790993 Emil Frey Vogel Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 777030 Inspirante Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 211, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Ayoubi, Amjad. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 17285 INTERVAL INTERNATIONAL GmbH, BülowBogen Business Center GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Healey, Robert John, Wimbledon/London. Bestellt als Geschäftsführer: Ettridge, Darren, Soberton, Southampton / Vereinigtes Königreich.
HRB 21812 Objektgesellschaft Residenz Königstraße mbH, Heilbronner Str. 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 729908 DZA Verwaltungs-GmbH Baden-Württemberg, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeidler, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Bierfreund, Thomas.
HRB 799305 Mainly Rechtsanwalts-GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Kanuric, Demir. Geschäftsführer: Stephan, Tobias.
HRB 788107 UNICCO GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Buscemi, Daniele. Nicht mehr Liquidator: Buscemi, Daniele. Bestellt als Geschäftsführer: Porcu, Pietro. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 733297 Dr. Wegener Beteiligungs- & Verwaltungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Wegener, Jan. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Wegener, Jan.
HRB 738711 Objektgesellschaft Tec-Park mbH, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Geschäftsführer: Ulu, Selcuk. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 731033 Group14 Technologies GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten.
HRB 761244 Löwentor Stuttgart Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 776331 Revaler Straße Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 729968 LBBW Immobilien Development Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 720328 Berlin Lützowstraße Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 23625 LBBW Immobilien Development GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 764604 zob Esslingen Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes. Prokura erloschen: Baku, Hans-Udo.
HRB 740030 Poolarserver GmbH, Heilbronner Straße 74, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kantemir, Güven.
HRB 796612 ROKA Interdisziplinäres Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dr. Gross, Christian. Einzelprokura: Gross, Sara Sophie.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wacker, Georg Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Grepl, Georg Michael. Prokura erloschen: Grepl, Michael.
HRB 758199 DB Regio Stuttgart GmbH, Presselstraße 10, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Harms, Tobias Peter Karl. Geschäftsführer: Dr. Grabo, Thilo. Bestellt als Geschäftsführer: Selig, Martin. Geschäftsführer: Otte, Markus Alexander. Prokura erloschen: Delong, Christopher. Laber, Matthias. Layer, Lars. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung, Vermarktung und Koordination schienen- und straßengebundener Verkehrsleistungen; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft erbringt die Verkehrsleistung in Baden-Württemberg und Bayern.
HRB 20227 Fichtner Bauconsulting GmbH, Sarweystr. 3, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jenschke, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wilken, Jens.
HRB 777788 DCCF Verwaltungs-GmbH, Albrecht-Dürer-Weg 16, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian.
HRB 721179 Schwenk Film GmbH, Im Falkenrain 5, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Storr, Leonhard. Bestellt als Geschäftsführer: Morales, Michel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 725287 Friedrich Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Dürrstraße 9, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Friedrich, Manfred.
HRB 800542 All-Ing GmbH, Fichtestraße 21 a, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 26.200,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Das Erwerben, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere von Ingenieurgesellschaften, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 771883 Gentner Energy Media GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Medienunternehmens, insbesondere die Herausgabe, Herstellung, Veröffentlichung und der Vertrieb von nationalen und internationalen Print- und digitalen Fachpublikationen, einschließlich Zeitschriften, Büchern, Newslettern, Websites, Podcasts und anderen digitalen Medienformaten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Themenbereich Energie sowie auf themenübergreifenden Fachinhalten. Darüber hinaus umfasst der Geschäftszweck die Durchführung von Fachveranstaltungen, Webinaren, Messen, Beratungsdienstleistungen, Marktforschung und sonstigen branchenbezogenen Events sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 750523 DauHerkert GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart. Prokura erloschen: Bremer, Martin.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Tesmann, Katja.
HRB 783407 KiCo Invest GmbH, Vorsteigstraße 21, 70193 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Plaggemars, Kathrin.
HRB 725312 Acapella GmbH, Oberer Kirchhaldenweg 3, 70195 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Christina Gisela Ursula.
HRB 798930 Degensoft Beteiligungsgesellschaft mbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej.
HRB 749213 DEACIX GmbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, ausschließlich auf eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss des Kreditwesengesetzes. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
HRB 780513 Paul & Lori GmbH, Klugestraße 24, 70197 Stuttgart. Geschäftsführer: Buchwald, Max Wolfgang.
HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid.
HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 16789 Sand und Schott GmbH, Adlerstr. 31, 70199 Stuttgart. Geschäftsführer: Pilz, Stephan. Geschäftsführer: Goldbach, Matthias.
HRB 788587 BEHIVE.agency GmbH, Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver.
HRB 721415 Medizinisches Versorgungszentrum Marienhospital Stuttgart gGmbH, Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schillings, Simone Kristine.
HRB 5208 Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 480830 clusioNA Unternehmen für Teilhabe gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 797149 BYD Mobility GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 791332 BYD Automotive GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 745165 Centa-Star Verwaltungs-GmbH, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dammer, Henning.
HRB 725239 SMR Automotive Mirror Systems Holding Deutschland GmbH, Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 792758 Forlogic GmbH, Hedelfinger Straße 25, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaya, Zisan. Bestellt als Geschäftsführer: Kölmel, Jessica.
HRB 265162 SMR Automotive Mirrors Stuttgart GmbH, Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 794108 Buonissimo World Vertriebs GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Gennaro, Sebastiano Matteo. Bestellt als Geschäftsführer: Di Gennaro, Valentino. Prokura erloschen: Di Gennaro, Valentino. Gesamtprokura: Di Gennaro, Sebastiano Matteo.
HRB 773623 SEAL Immobilien GmbH, Ulmer Straße 325, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Altinsoy, Selcuk. Bestellt als Geschäftsführer: Ziogas, Mareen.
HRB 796477 Bildungsinitiative Deutschland GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 796427 Hogrefe Holding GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 8101 Richard Bubeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburger Str. 705, 70329 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bubeck, Andreas.
HRB 785686 Palette CAD AG, Behlesstraße 911, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Böckstiegel, Dirk.
HRB 788923 edu Bildung und Vermittlung UG (haftungsbeschränkt), Manzeller Weg 4, 70329 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Bildungsträger im Bereich Qualifizierung und Begleitung des Anerkennungsprozesses für ausländische Fachkräfte, Sprachkurse, Einzelmaßnahmen, Gruppenmaßnahmen, Prüfungsvorbereitung, Beratung, Bewerbungscoaching, EDV - Kurse sowie Übersetzungstätigkeiten und Dolmetschereinsätze.
HRB 790129 MVZ Augenzentrum SCS GmbH, Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Marx, Christine.
HRB 12497 Stuttgart Consult Unternehmens- und Finanzberatungs Aktiengesellschaft, Daimlerstraße 129, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Becker, Kristina. Bestellt als Vorstand: Lochscheider, Werner.
HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Huber, Marietta. Man, Jing. Gesamtprokura: Schrenk, Thorsten.
HRB 21369 NAG Nationale Automobil-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert, nun Vorständin: Zetzsche-Hartwein, Alexandra.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Man, Jing.
HRB 733077 VERUM Holding GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von Windkraftanlagen, Windparks und Windparkprojekten.
HRB 728397 Unterbirker Verwaltungs GmbH, Immergrünweg 3, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmensberatung und die Erbringung von sonstigen Beratungsleistungen.
HRB 739380 COFFEE HUG GmbH, Johann-Schroth-Weg 4, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Karras, Athanasios. Bestellt als Geschäftsführer: Pagonas, Grigoris. Gegenstand des Unternehmens: Das Führen von gastronomischen Betrieben aller Art, Hotels, Bars, Cafés, Eventveranstaltungen, Franchising, Vermittlung von Events, Service und Beratung im Bereich der Gastronomie, Einrichtung und Bau von gastronomischen Betrieben, sowie deren Verpachtung oder Unterverpachtung.
HRB 14276 Ch. Zaiser GmbH, Tannenbergstraße 99, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zaiser, Christa. Geschäftsführer: Aupperle, Karin.
HRB 21178 Rahm Projektmanagement Schlüsselfertigbau GmbH, Theodor-Veiel-Straße 93, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 27.778,00 EUR.
HRB 41 Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Zimmermann, Anke.
HRB 21190 Robert Bosch Gesellschaft für Medizinische Forschung mbH, Auerbachstr. 112, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Rauschert, Johannes Markus.
HRB 784025 Bosch Health Campus GmbH, Auerbachstraße 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Vonhoff, Katja Susanne.
HRB 17278 Exyte Central Europe GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Renz, Philipp. Gesamtprokura: Vertretungsbefugnis geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Prokura geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Prokura erteilt an Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 730601 Bosch Global Software Technologies GmbH, Löwentorstraße 72-76, 5. OG, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aravind, Raman. Bestellt als Geschäftsführer: Shirankallu, Hareesha Narayana.
HRB 793061 COMENO Holding GmbH, Naststraße 15 d, 70376 Stuttgart. Geschäftsführer: Graßmeier, Torsten.
HRB 101 MAHLE Immobilien GmbH, Pragstr. 26 - 46, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tonhäuser, Ansgar. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Christian Emanuel.
HRB 16859 MAHLE Ventiltrieb GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernd, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Joachim. Prokura erloschen: Bonacker, Jörg. Fischer, Joachim.
HRB 777 MAHLE Filtersysteme GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Land, Stefan Lorenz. Bestellt als Geschäftsführer: Al-Sibai, Jumana.
HRB 763424 17K GmbH, Rommelstraße 5, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Friedenberger, Daniel. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Ulrich.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Grünewald, Dirk.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Piringer, Andreas. Prokura erloschen: Grünewald, Dirk.
HRB 742036 Südwest IT GmbH Systemhaus Stuttgart, Zuckerfabrik 28, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Bouillon, Andre.
HRB 774019 Combat Base UG (haftungsbeschränkt), Wildgansweg 2224, 70378 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Adzhamyan, Anatoliy. Bestellt als Geschäftsführer: Grasmann, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung eines Kampfsportstudios sowie die Durchführung von Kursen in verschiedenen Kampfsportarten wie Boxen, Kickboxen, MMA, Grappling sowie weiteren gesundheitsorientierten Trainingsangeboten.
HRB 793658 DAC Technology GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ratheiser, Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Bollmann, Olaf. Geschäftsführer: Remedios Marques, Marcos. Geschäftsführer: Herdan, Thorsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Errichtung, Produktion und der Vertrieb von kommerziellen großtechnischen Anlagen zur Gewinnung von Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft.
HRB 21884 Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramann, René. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bauer, Susanne.
HRB 733864 Attikon C R M Construction Risk Management GmbH - Assekuranzmakler, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Castore, Maria Sonia.
HRB 793795 Levolut GmbH, Usedomstraße 25b, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauber, Jannik.
HRB 769373 Aktiv Stuttgart Gebäudemanagement GmbH, Linzerstraße 88 C, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kücükkaraagac, Namik. Bestellt als Geschäftsführer: Nazioglu, Adem.
HRB 12027 Dipl.-Ingenieur Reinhold Schmidt Brandschutzsysteme GmbH, Schneckenbergstr. 9, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Suopyte, Snieguole. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Konstruktion, Verkauf und Montage von brandschutztechnischen Systemen und vorbeugender baulicher Brandschutz nach DIN 4102.
HRB 24419 Harald Volz Verwaltungs-GmbH, Siemensstraße 48, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Volz, Viviane. Volz, Sven Wilhelm, Dübendorf /Schweiz.
HRB 245982 Gebhardt Sourcing Solutions AG, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Yilmaz, Recai Pirol.
HRB 723604 GODEL-ROHSTOFFE GmbH, Glemsgaustr. 95 A, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wehry, Tobias Robert.
HRB 738465 Thierry Verwaltung GmbH, Motorstraße 30, 70499 Stuttgart. Geschäftsführer: Thierry, Rolf. Nicht mehr Geschäftsführer: Thierry, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Thierry, Patrick.
HRB 751065 eurodata ProPep GmbH, Roßbachstraße 38, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wolf, Vanessa-Sophie. Kerber, Dietmar.
HRB 793149 TTSP HWP Tech GmbH, Widdumhofstraße 12, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Nitsche, Daniel Axel. Geisler, Henry.
HRB 23086 nexMart Verwaltungs-GmbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wehage, Roland.
HRB 741145 BW Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Olkus, Glenn.
HRB 7899 Juwelier Ruf GmbH, Robert-Leicht-Str. 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Ruf, Phillip Harald. Ruf, Marie-Claire Valentina. Ruf, Alice Mareen.
HRB 777179 MRW Baukonzept GmbH, Robert-Leicht-Straße 100, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Meckle, Ralf.
HRB 9430 echolot Communications GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Leyh, Anna.
HRB 772101 iQ - Innovative Wohnquartiere Eislingen GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 767776 TopQualität für Kitas GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 785767 smartkita GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 10030 Haeberle + Co. Verwaltungsgesellschaft mbH, Breitwiesenstr. 13, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofacker, Bernd.
HRB 761864 Bachmann GmbH, Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Eitrich, Oliver Heinz, Altach / Österreich.
HRB 17131 BAF Baustoffe Fildern GmbH, Handwerkstr. 17 A, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Morawitz, Paul.
HRB 3500 intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung und raumbezogene Informationssysteme mit beschränkter Haftung, Industriestr. 24, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.Ing. Völter, Ulrich.
HRB 10194 Wilpert GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Industriestr. 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRA 726177 Wilpert GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRB 761160 TAX-CON GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hilpert, Adelbert.
HRB 744461 Holman GmbH, Liebknechtstrasse 33, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Müller, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von Dienstleistungen jeder Art im Bereich der Betreuung und Abwicklung von Fahrzeugflotten, einschließlich Erbringen von Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) als Zahlungsdienst, im Übrigen mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere auch die Erteilung und Überwachung von Reparaturaufträgen sowie die Rechnungsprüfung, die Erfassung aller auf die jeweiligen Fuhrparks entallenen Kosten und deren Reporting, die Übernahme allgemeiner, üblicher Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Fuhrparks, die nationale und internationale Vermarktung und Handel von Fahrzeugen für Dritte durch Vermittlungstätigkeit oder Eigengeschäft (sog. Remarketing), das Betreiben einer Vermarktungsplattform sowie Beratung und die Erbringung sämtlicher mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden erforderlichen und nützlichen Leistungen.
HRB 722756 Drees & Sommer ManagementServices GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Sailer, Tobias. Geschäftsführer: Liebsch, Peter. Geschäftsführer: Meyer, Christoph. Geschäftsführerin: Miao-Weichtmann, Di. Geschäftsführer: Steinhauer, Jan-Harm. Geschäftsführer: Chatzinikolaou, Anastasios. Geschäftsführer: Göstl, Stefan. Geschäftsführer: Pickel, Frank. Geschäftsführer: Promehl, Kay. Geschäftsführerin: Pfullmann, Kerstin. Geschäftsführer: Dr. Böttiger, Jörg-Matthias. Geschäftsführerin: Lütteke, Stefanie. Geschäftsführer: Stehr, Christoph. Geschäftsführer: Thulmann, Stephan. Geschäftsführer: Kattendick-Six, Stefan. Geschäftsführer: Junker, Peter. Geschäftsführer: Fürwentsches, Christian. Geschäftsführer: Dietrich, Pascal. Geschäftsführer: Davis, Jonathan.
HRB 11434 GVV-Hausverwaltungs GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 43, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenhardt, Gerald. Bestellt als Geschäftsführer: Djelassi, Tom.
HRB 110 Ed. Züblin Aktiengesellschaft, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Mergenthal, Alexander. Mag. Krutina, Herbert. Prokura erloschen: Nagel, Ferdinand. Gesamtprokura: Widmann, Johannes.
HRB 770279 Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Ljaic, Samir, Deutsch Wagram/Österreich. Gesamtprokura: Sommerguter, Andrea.
HRB 720779 Torkret GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Rahming, Jens.
HRB 800147 Wurst & Liebe GmbH, Balinger Straße 1, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kania, Robert. Bestellt als Geschäftsführer: Omid, Muhammad Osman.
HRB 789563 sus.raw GmbH, Binsdorfer Straße 1B, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 31.660,00 EUR.
HRB 775475 Meondi GmbH, Eppelstraße 225, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher Raimund. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 791736 Meoflex GmbH, Epplestraße 225, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Günter, Marco. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 21469 Raumpflege Holding AG, Mühlhaldenstraße 20, 70567 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Wahrnehmung der Aufgaben einer geschäftsleitenden Holding für verbundene Unternehmen, die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die strategische Führung, die Ausübung der einheitlichen Leitung und die Entwicklung der verbundenen Unternehmen, die Erbringung zentraler Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 20432 Sonntag Aktuell GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nothelfer, Oliver. Bestellt als Liquidator: Nothelfer, Oliver. Prokura erloschen: Dr. Reisinger, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13278 Scholz Promotion Service GmbH, Schelmenwasenstraße 22, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Hesse, Karina.
HRB 37169 Visionet Dynamics GmbH, Schelmenwasenstraße 37, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Tovar, Oliver. Rosenberger, Jens. Gaßmann, Michaela.
HRB 728280 emagine Flexwork GmbH, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Marks, Dominik.
HRB 245219 o. k. engineering GmbH, Vor dem Lauch 15, 70567 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Geiselhart, Frieder Gunther. Bestellt als Geschäftsführer: Wild, Jochen. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen aller Art, insbesondere die Durchführung von technischen Berechnungen sowie CAD-Konstruktion sowie die Beratung und das Projektmanagement im Bereich 3-D-Druck sowie die Ausführung von 3-D-Druck.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 250.000,00 EUR.
HRB 794104 Sunny Optical Technology Europe GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Yang, Shaoxing / China. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Wenjie, Yuyao / China.
HRB 773219 Globale Supplementäre Gesellschaft mbH, Kaindlstraße 25, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Elsafty, Omar.
HRB 740088 Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, Knappenweg 42 i , 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 758373 element-i Bildungshaus Technido gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 739303 Konzept-e für Schulen gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 745370 element-i Bildungshäuser Baden-Württemberg gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 738476 Kind und Beruf gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 730460 Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 304402 CoBrowser Technology GmbH, Eschenweg 4, 70597 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Osswald, Michel.
HRB 23122 DIE CREW AG, Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Steybe, Marcel.
HRA 13337 Paganino KG, Julius-Hölder-Str. 29 C, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Bolf, Katarina.
HRB 790415 Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH, Kesslerweg 8, 70597 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fuchs, Alexander Norbert.
HRB 3439 BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnase, Michael. Prokura erloschen: Pfeifer, Jens Stephan. Gesamtprokura: Kupprion, Anna. Ehrle, Isabelle. Götz, Thorsten. Böttinger, Wendelin. Personenbezogene Daten berichtigt bei Müller, Thomas. Karnath, Karsten. Kukielka, Kevin. Schnell, Christian. Roth, Christian. Graeff, Vivien Kelly. Lux, Fabian. Watzka, Jana. Bohner, Maximilian. Burger, Fabian. Delater, Anna. Eisenreich, Kerstin. Eibel, Nicolas. Kunadt, Sebastian. Lederer, Laura. Lehmann, Simon. Pohl, Sebastian. Rauch, Oliver. Rechytskyy, Eugen. Würtz, Adrian.
HRB 789801 flyvbird GmbH, Wolfschlugener Straße 7, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lutz, Anton, Abtwil AG / Schweiz.
HRB 6042 NETSTAL Deutschland GmbH, Dreifelder Straße 40, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Bernd, Glarus / Schweiz.
HRB 795992 Mittelstandswerk Verwaltungs GmbH, Filderhaupstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797224 Mittelstandswerk Kapitalverwaltungs GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797186 Mittelstandswerk GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nunmehr Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Prokura erloschen: Lauterwasser, Ralf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 780759 SENTImotion GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 26.582,00 EUR.
HRB 795829 Maxify IP GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 29.410,00 EUR.

Stadt Stuttgart - Löschungen August

HRB 21484 F.A.P.-G2 Immobilienverwaltungs GmbH, Königstr. 19 a, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 735542 CP Calwerpassage Betriebs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft wird von der persönlich haftenden Gesellschaft "Calwer Passage Betriebs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 767331) fortgeführt. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 746563 DD Betreibergesellschaft mbH, Mailänder Platz 7, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742571 Löwenkamp Gebäudeservice e.K., Azenbergstraße 43 b, 70174 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 752734 SWBI Stuttgart 1 GmbH, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Joppeck, Philipp.
HRB 758353 ast. GmbH, Silberburgstraße 34, 70176 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 724317 Luys GmbH, Gerberstr. 12a, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 743266 G71 GmbH, Silberburgstraße 187, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 18222 HCS GmbH, Tübinger Str. 711, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Pflug, Jürgen. Bestellt als Liquidator: Pflug, Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759516 Sallera GmbH Unternehmensberatung, Neue Weinsteige 48, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 792771 Healmate UG (haftungsbeschränkt), Albert-Schäffle-Straße 119, 70186 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 754674 Zenomuzik GmbH, Böblinger Straße 87a, 70199 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12905 Gustav Wiesenauer GmbH & Co. KG, Kesselstr. 29, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 732201 Hühnergold Markeneiprodukte Verwaltungs GmbH, Alosenweg 92, 70329 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771904 ALLinONE Immobilien GmbH, Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 99893 Exelion UG (haftungsbeschränkt), Hofener Straße 32, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738481 VERUM Heyen N01 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738485 VERUM Heyen N02 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738477 VERUM Heyen N03 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738486 VERUM Heyen N05 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 2693 Kühlhaus & Eisfabrik Friedrich Krempel GmbH & Co. KG, Stuttgarter Str. 7, 70469 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 9860 Wimpff Beteiligungsgesellschaft mbH, Roßbachstr. 57, 70499 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 733478 TAX-CON GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 762466 PQV UG (haftungsbeschränkt), Osterbronnstraße 82, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 737983 Müntinga Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738028 Spangenberg Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 761970 Gerecke Storage Consulting UG (haftungsbeschränkt), Anna-Peters-Straße 53, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 758669 Schaade Investment & Consulting GmbH, c/o BINZ & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB, Rosshaustraße 4, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 731660 DIW GmbH & Co. KG Gesellschaft für automatisiertes digitales Wording, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 734670 GFO Franz Schädler GmbH, Äckerwaldstraße 38, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16882 TKL Forensische Dienstleistungen GmbH, Dattelweg 31, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Böblingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 768935 WB Reinigungsservice GmbH, Röhrer Weg 10, 71032 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 724276 CTC battery technology GmbH, Hanns-Klemm-Str. 40, 71034 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.12.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 740078 MAC Verwaltungs GmbH, Mercedesstraße 12, 71063 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 755916 AW-Dienstleistungs GmbH, Watzmannstraße 60, 71067 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 225735 SPM Verwaltungs-GmbH, Betzenbergstraße 19, 71111 Waldenbuch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 733411 Domizil-Bau + Wohnen GmbH & Co. KG, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 767080 ROKKSTAR GmbH, Königstraße 34, 71139 Ehningen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 203270 VUW Wirtschaftsberatung Vereinigung unabhängiger Wirtschaftsberater GmbH, Warmbronner Weg 8, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 27.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 290420 imsys Immersive Systeme GmbH & Co. KG, Hertichstr. 81, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Esslingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 752864 Vista Rasch GmbH, Friedrich-List-Straße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.08.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.06.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 750563 RSS Rotationsstrahlsysteme UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 24.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 778084 Wendel Elektro- und Anlagentechnik GmbH, Mörikestraße 58, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 23.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 757696 AB AtlasInvest Germany GmbH, Filderbahnstraße 56, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.01.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 225181 Filder Finanz- und Versicherungsvermittlungen GmbH, Sägmühlenstraße 55, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.06.2024 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 731989 Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co. KG, Kruppstraße 28, 72636 Frickenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 756097 Neckar-Bau GmbH, Tübinger Straße 54, 72666 Neckartailfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 09.03.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.11.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 777725 SFD Systems GmbH, Lichtensteinweg 212, 73235 Weilheim an der Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 210497 Werner Brogle GmbH, Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 746247 Auto Janko GmbH, Wannenrain 10, 73733 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 18.12.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 770136 RE Life UG (haftungsbeschränkt), Oberwiesenweg 22, 73734 Esslingen am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Landkreis Göppingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 739624 Tuana Stuckateur GmbH, Stuttgarter Straße 1101, 73054 Eislingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736463 Schmied Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 8, 73092 Heiningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 13.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739472 TälesGourmet.UG (haftungsbeschränkt), Industrie- und Businesspark Bau 212, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 05.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 541309 Huber Automotive AG, Industrie- und Businesspark 213.02, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Ludwigsburg: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 764409 Verling Group GmbH, Wiesenäckerstraße 15, 71254 Ditzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 201137 em Frisiersalon und Parfümerie Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren & Co. KG, Tammerfeld EKZ Breunigerland, 71634 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 723983 Braun Handels GmbH, Wilhelmstraße 26, 71638 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 774807 Ma Diamond UG (haftungsbeschränkt), Uhlandstraße 41, 71665 Vaihingen an der Enz. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 04.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765488 IMD Internationale Möbeltransport und Dienstleister UG (haftungsbeschränkt), Schickhardtstraße 10, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.09.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 20.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 206909 bay eurokessel GmbH, Steinheimer Str. 20, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 733458 QUEEN CHAUFFEURE GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 182, 71696 Möglingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.07.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
HRB 311303 PROTEC Medizintechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 07.01.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 789377 the GARDEN project GmbH, Freibergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 31.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 732395 Besitzgesellschaft Kinzel GmbH & Co. KG, Lindenstraße 68, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Rems-Murr-Kreis: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRA 737912 Radikale Mitte Schmiden GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.12.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 773765 WI International GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 750478 CELEBRE GROUP GmbH, Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2024 und 16.05.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.12.2024 wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 748270 BIDD GmbH, Schorndorfer Straße 41, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 732956 WI Objektgesellschaft 38 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 740126 Wiederbelebt GmbH & Co. KG, Erich-Herion-Straße 29, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 737859 WI Objektgesellschaft SK8 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263362 Jäger GmbH Blechbearbeitung, Willy-Rüsch-Straße 20, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 770742 Hookah Fill GmbH, Albert-Moser-Straße 87, 71394 Kernen im Remstal. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263845 LMG GmbH Karosserieinstandsetzung, Auf der Höhe 6, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 731670 MixX - Sound & Food e.K., Inhaber Philip Rößlein, Stuttgarter Str. 139, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 11.12.2017 wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.05.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 271911 lightlife GmbH, Sulzbacher Straße 27, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 794510 NiDa-Events GmbH, Ortsstraße 6, 71546 Aspach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 12.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723726 Bäckerei Konditorei Weigele GmbH, Schillerstraße 54, 73614 Schorndorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Stadt Stuttgart: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 773702 Aral Industries GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 749692 3B Plan GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 771764 PD Fitness GmbH, Rotebühlstraße 73, 70176 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 763348 KOENA tec GmbH, Altenbergstraße 63, 70180 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.05.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 779156 Basis Fahrradwarenladen GmbH, Blumenstraße 15, 70182 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.01.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 766813 MA-Innenausbau GmbH, Alexanderstraße 21, 70184 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 772504 rasa rindu GmbH, Rosengartenstraße 28 B, 70184 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 760072 Helena Verwaltungsgesellschaft mbH, Landhausstraße 213, 70188 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 784706 upvisit GmbH, Rotenbergstraße 39, 70190 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 774884 space one GmbH, Mönchhaldenstraße 27 A, 70191 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 24314 SiMa Dienstleistungs- und Vertriebs GmbH, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.10.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 792118 Pinsa Manufaktur Rems Park GmbH, Schwabstraße 75 + 77, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 214243 Digital Imaging International GmbH, c/o Schramm und Partner GbR Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schwabstraße 33, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.06.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen am Neckar vom 15.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 756255 Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstallstraße 99, 70199 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736310 FIGHTORY Kampfsportschulen GmbH, Innsbrucker Straße 55, 70329 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 758998 andereswohnenp25 GmbH, Gärtnerstraße 8, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 747663 Borgward Trademark Holdings GmbH, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 768633 Novak Personenbeförderungen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Illerstraße 8, 70376 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 783203 SOLARBAKERY Asset GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 785366 SOLARBAKERY GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 794934 dae Gipsbau GmbH, Freihofstraße 15, 70439 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 734916 AMB GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.10.224 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 782333 DELFIMO UG (haftungsbeschränkt), Mauserstraße 22, 70469 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 789524 The Joker Logistics GmbH, Korntaler Landstraße 68, 70499 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765402 Caruba GmbH, Katzenbachstraße 32, 70563 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.



Cybersicherheit Awareness Test

Die IT-Sicherheit betrifft Unternehmen jeder Größe und Branche. Oft sind es nicht technische Schwachstellen, sondern unaufmerksame Mitarbeiter, die Angreifern Tür und Tor öffnen. Ein einziger Klick auf einen manipulierten Link – und Hacker haben Zugriff auf sensible Unternehmensdaten. Dabei lassen sich viele Angriffe mit einem geschulten Blick verhindern.
Doch wie gut sind Sie und Ihr Team auf Cyber-Bedrohungen vorbereitet? Kennen Sie Ihr Awareness-Level? Finden Sie es heraus mit dem kostenfreien IHK-Cybersicherheit-Awareness-Test. Schließen Sie Wissenslücken gezielt und stärken Sie die menschliche Firewall Ihres Unternehmens!

Wie sieht der Test aus und was wird abgefragt?

Der Online-Test mit 25 Fragen kann von Ihnen und Ihrem Team bequem durchgeführt werden. Sie erhalten einen individuellen Zugang, den Sie an Ihre Mitarbeiter weiterleiten können. Der Test umfasst fünf zentrale Themenbereiche:
  • Bedrohungen aus dem Internet
  • Daten- und Gerätesicherheit
  • E-Mail-Sicherheit
  • Passwortsicherheit
  • Sicheres Surfen

So funktioniert die Teilnahme

  1. Anmeldung: Sie sind Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart? Dann fordern Sie ein Test an.
  2. Zugang erhalten: Je nach Ihrem gewünschten Testzeitraum senden wir Ihnen den individuellen Zugang per E-Mail zu.
  3. Testlink weitergeben: Teilen Sie den Link mit Ihren Mitarbeitern und motivieren Sie sie zur Teilnahme.
  4. Test absolvieren: Sie und Ihr Team nehmen anonym am Test teil. (WICHTIG: Ihre Mitarbeitenden nehmen anonym am Test teil, ohne persönliche Daten oder eine E-Mail-Adresse angeben zu müssen.)
  5. Ergebnisse erhalten: Sie erhalten eine detaillierte Auswertung mit Ihrem Gesamtergebnis sowie einem Vergleich mit anderen teilnehmenden Unternehmen.
  6. Maßnahmen umsetzen: Nach dem Test erhalten Sie ein individuelles Infopaket mit wertvollen Tipps, um die IT-Sicherheitsbewusstheit in Ihrem Unternehmen weiter zu stärken.

Anmeldung

Registrieren Sie Ihr Unternehmen gleich für den Cybersicherheit-Awareness-Test.
Der Cybersicherheit-Awareness-Test wurde von der IHK Schwaben entwickelt und der IHK Region Stuttgart zur Verfügung gestellt.

KI-Berufe im Trend: Aus- und Weiterbildung passen sich Zukunft an

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil des Alltags in vielen Unternehmen Baden-Württembergs. Dieser Wandel spiegelt sich auch in der beruflichen Bildung wider: Immer mehr Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote mit direktem KI-Bezug entstehen.

Neue Ausbildungsberufe mit KI-Bezug

In den vergangenen Jahren wurden mehrere neue Berufe eingeführt, die explizit auf Datenanalyse und KI setzen – etwa Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen für Daten- und Prozessanalyse (seit 2020) oder der Gestalter/die Gestalterin für immersive Medien (seit 2023). Gleichzeitig sind bestehende IT-Berufe wie Fachinformatiker/in für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung modernisiert worden, um KI-Inhalte zu integrieren. Damit ist klar: Die Zahl KI-naher Ausbildungsberufe wächst stetig.
„Die Digitalisierung macht auch nicht vor der Ausbildung Halt. KI ist längst eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen unsere Berufsbilder entsprechend modernisieren, um Fachkräfte von morgen hier genauso fit zu machen“, sagt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart – der IHK, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) beim Thema Berufliche Bildung federführend ist.

Ausbildungszahlen im IT-Bereich

Eine eigenständige Kategorie ‚KI-Ausbildung‘ gibt es zwar nicht, doch die IT-Berufe mit KI-Bezug gehören zu den nachgefragtesten Ausbildungen. Allein in Baden-Württemberg waren zum 31. Dezember 2024 rund 8.700 Ausbildungsverträge in IT-Berufen registriert. Zwar stagnieren die Zahlen aktuell leicht – bedingt durch die konjunkturelle Lage –, der Bedarf an KI-Kompetenzen in den Unternehmen nimmt jedoch weiter zu. „Auch wenn die aktuellen Ausbildungszahlen wenig Dynamik zeigen, beobachten wir: Unternehmen fragen gezielt nach jungen Menschen mit KI-Know-how. Der Trend ist eindeutig und wird sich verstärken“, so Herre.

Zusatzqualifikationen und neue Weiterbildungsabschlüsse

Die IHK Region Stuttgart beispielsweise hat früh auf diesen Trend reagiert. Mit der Zusatzqualifikation ‚Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen‘ können Auszubildende in allen Berufen rund 100 Stunden Zusatzunterricht belegen – von Grundlagen der KI über Datenanalyse bis zu ethischen Fragen. Das Angebot stößt auf große Nachfrage und wächst stetig.
Das IHK-Bildungshaus hat außerdem für die Region Stuttgart als bundesweit erste Bildungseinrichtung den ‚Geprüften Berufsspezialisten KI und Maschinelles Lernen‘ angeboten. Die ersten 24 Teilnehmer/innen gehen im Herbst in die Prüfung. Susanne Herre: „Für die nächsten Lehrgänge wird die Einrichtung bereits mit Anfragen überrannt. Daran sieht man klar: Mit unseren Zusatzqualifikationen und Weiterbildungsabschlüssen schaffen wir praxisnahe Angebote, die direkt auf den Bedarf der Unternehmen zugeschnitten sind. Davon profitieren Betriebe wie Auszubildende gleichermaßen.“ Darüber hinaus wurden gemeinsam mit anderen baden-württembergischen IHKs neue Weiterbildungsabschlüsse entwickelt, darunter der ‚Bachelor Professional in KI und Maschinellem Lernen‘.

Unternehmen fordern KI-Kompetenzen branchenübergreifend

KI-Know-how wird längst nicht mehr nur in der IT gebraucht. Auch kaufmännische und technische Ausbildungsberufe verankern zunehmend KI-Inhalte. „Unternehmen suchen gezielt nach Auszubildenden mit entsprechenden Kompetenzen oder integrieren KI-Themen direkt in ihre Programme“, betont Herre.

Ausblick: Weitere Modernisierungen erwartet

Die Modernisierung der Ausbildungslandschaft wird weitergehen: Neue Spezialisierungen in den Bereichen Data Science, KI-gestützte Medienproduktion oder intelligente Automatisierung sind zu erwarten. Zudem stärkt die – als eine von insgesamt vier 2021 als offizieller Standard vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen der Novellierung der Ausbildungsordnungen eingeführten – Standardberufsbildposition ‚Digitalisierte Arbeitswelt‘ bereits heute digitale Basiskompetenzen in allen Ausbildungsberufen. Ein wichtiger Schritt, um die Fachkräfte von morgen fit für den KI-Einsatz zu machen. Susanne Herre: „Die Entwicklung zeigt eindeutig: KI wird zum festen Bestandteil nahezu aller Berufsfelder. Wir als IHK-Organisation wollen diese Transformation aktiv begleiten und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung bestmöglich unterstützen.“

Gesundheitswirtschaft in der Region: Strategische Einblicke dank neuer Datenplattform

Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den dynamischsten und bedeutendsten Branchen in der Region Stuttgart.
Mit über 800.000 Beschäftigten in Baden-Württemberg und einer Bruttowertschöpfung von mehr als 46 Milliarden Euro ist sie ein zentraler Motor für Wachstum und Innovation. Um Unternehmen, Institutionen und Entscheidungsträgern fundierte Einblicke in die Entwicklung der Gesundheitsausgaben zu ermöglichen, stellt das Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein neues interaktives Dashboard zur Verfügung.
Das Dashboard „Gesundheitsausgaben der Länder“ bietet ab sofort eine umfassende Datenbasis zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland seit 2013 – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Leistungsarten.
Für die Region Stuttgart und ganz Baden-Württemberg lassen sich damit Trends erkennen, Vergleiche ziehen und strategische Entscheidungen datenbasiert untermauern. Besonders für Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft eröffnet das Dashboard neue Möglichkeiten zur Marktbeobachtung, Standortbewertung und Investitionsplanung.
Die Plattform wird jährlich aktualisiert und ist öffentlich zugänglich unde wurde von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) herausgegeben. Sie eignet sich sowohl für die interne Analyse als auch für die Kommunikation mit Partnern und politischen Akteuren. Ein Besuch lohnt sich!
Quelle: Statistische Landesamt BW

Veranstaltungen für Handelsunternehmen

Webinar-Reihe Handel: stationär – digital – erfolgreich

Mit der kostenlosen Webinar-Reihe “Handel: stationär – digital – erfolgreich” möchte die IHK Region Stuttgart insbesondere kleine und mittlere stationäre Händlerinnen und Händler und Großhändlerinnen und Großhändler bei der Digitalisierung unterstützen und die damit verbundenen Chancen aufzeigen. Digitale Präsenz und Kommunikation gewinnen auch für den stationären Handel zunehmend an Bedeutung.

Webinar: Payment online und am PoS – Was Kunden und Kundinnen wünschen und Händler bieten müssen

Als kritischer Bestandteil der Wertschöpfungskette gehört der Bezahlprozess heute mehr denn je zu den Hygienefaktoren im Handel. Findet der anspruchsvolle Kunde keines seiner bevorzugten Zahlungsverfahren, führt dies zu einem negativen Kauferlebnis und in 30 Prozent der Fälle zum Kaufabbruch. Beim richtigen Payment-Mix gilt nach wie vor der Grundsatz, seine Zielgruppe fest im Blick zu behalten. Händler müssen sowohl die Entwicklungen auf technologischer Seite als auch die Kundenpräferenzen im Blick haben und ihren Payment Mix entsprechend anpassen. Nur wer seine Kunden versteht und auf deren Bedürfnisse konsequent eingeht, kann sich gegen die großen, internationalen Player im E-Commerce langfristig behaupten. Welche Anforderungen Konsumenten
beim Bezahlen im E-Commerce und im stationären Handel haben und wie Händler den passenden Mix für ihre Zielgruppe finden, erfahren Sie in diesem Vortrag.
Referentin: Cassandra Bolz
Mittelstand-Digital Zentrum Handel /IFH KÖLN
30.10.2025
von 09:00 bis 10:00 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenlos
Veranstaltungsort: virtuell

Webinar: Daten sind das neue Gold – mit InStore Analytics Kundinnen und Kunden verstehen

Als Teilgebiet der Digitalisierung des Point-of-Sale, bieten InStore-Analytics-Lösungen den Händlerinnen und Händler Mehrwerte, indem Sie Prozessoptimierungen bewirken und wichtige Kundendaten preisgeben. Lernen Sie kennen, wie smarte Kameralösungen, Frequenzzähler und Sensoren u.a. dazu beitragen Kundenprofile zu erstellen, Conversion Rates zu erfassen und die Personalplanung zu optimieren.
Neben dem Aspekt der Datengewinnung stellen wir Ihnen vor, wie die Daten zu interpretieren sind und welche Schlüsse zur Optimierung ihres Geschäfts daraus gezogen werden können, um unter anderem Abläufe zu koordinieren und die Kundenzufriedenheit zu steigern.
Referent: Dr. Stefan Houweling
Mittelstand-Digital Zentrum Handel /IFH KÖLN
19.11.2025
von 12:00 bis 13:00 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenlos
Veranstaltungsort: virtuell

Webinar: Wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt: Datenanalyse gibt tiefe Einblicke in Unternehmensdaten

Mit moderner Software erhalten Betriebsprüfer einen tiefen Einblick in Ihre Daten. Wir zeigen Ihnen, wie die Prüfer prüfen und wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten.
Die Prüfer der Finanzverwaltung setzen bei Betriebsprüfungen zunehmend auf die leistungsfähige Datenanalyse und erhalten damit umfassende Einblicke in alle Daten, die von Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer bereitgestellt werden müssen. Wir werfen einen Blick durch die Brille des Betriebsprüfers und erläutern, worauf es ankommt und mit welchem Vorgehen Sie während der Prüfung rechnen müssen. Eine korrekte und GoBD-konforme Buchhaltung ist die Mindestanforderung jedes Prüfers. Wir beleuchten, was es mit den GoBD auf sich hat, welche Pflichten Ihnen im Unternehmen obliegen und wie Sie vorsorgen können, damit im Falle einer Prüfung alles glatt geht.
Inhalte
  • Was ist eine Außenprüfung und wie läuft sie ab?
  • Welches Bild ergeben meine digitalen Daten?
  • Worauf achtet der Betriebsprüfer?
  • Warum ist die Einhaltung der GoBD so wichtig und wie kann ich diese im Unternehmen umsetzen?
  • Wie geht der Betriebsprüfer vor?
  • Wie können Sie sich vorbereiten?
  • Wie unterstützt Ihr Steuerberater Sie dabei?
Zielgruppe
Kleinere und mittelgroße Unternehmen, die in den verschiedenen Geschäftsbereichen auf EDV-Lösungen (Rechnungsschreibung, Finanzbuchführung, Cloud-Anwendungen etc.) setzen.
Referentin: Karin Schneider
DATEV eG
27.11.2025
von 10:00 bis 11:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenlos
Veranstaltungsort: virtuell

Präsenzseminare

Workshop: Körpersprache im Verkauf

Verkaufen heißt kommunizieren. Eine besondere Rolle spielt dabei die Körpersprache. Denn 55 Prozent unserer Wirkung bestimmt die Körpersprache, also Körperhaltung, Gestik und Mimik. Weitere 38 Prozent Wirkung erzielt die Stimme, und nur sieben Prozent der Inhalt.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Gesetze der Körpersprache kennen. Wie wirkt die Verkäuferin oder Verkäufer auf Kunden? Was teilt die Körpersprache der Kundin oder des Kunden über sein Befinden und seine Motive mit?
Unser Seminar vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wichtigsten Formen der nonverbalen Kommunikation in Theorie und Praxis.
Der Workshop findet in einer kleinen Gruppe in Präsenz im IHK-Haus in Stuttgart statt.

Referentin: Evelyn Kälker
Personalentwicklung-Supervision-Coaching, Esslingen
26.02.2026
Teilnehmerentgelt: 100,00 €
von 09:00 bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsort: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30 in 70174 Stuttgart

M-Xperience - Manufacturing-X im Dialog

Multilaterales Datenteilen und unternehmensübergreifende Kooperation versprechen alternative Wertschöpfungspotenziale. Aber wie gelingt der Einstieg für kleine und mittlere Unternehmen? Welche Rolle spielen Initiativen und Projekte wie Manufacturing-X (MX), Factory-X oder SCALE-MX wirklich für den industriellen Mittelstand und welche konkreten Vorteile bringen Datenökosysteme?
In der Dialogreihe „M-Xperience“ will das Projekt SCALE-MX einen breiten Überblick über das Datenökosystem Manufacturing-X, die Ergebnisse aus den MX-Projekten sowie über die dahinterstehenden Technologien und die entsprechenden Anbindungsvoraussetzungen an das Datenökosystem für Unternehmen geben.
Die Webinarreihe bietet eine erste Orientierung, geht auf Ihre Fragen ein und schafft Verständnis anhand konkreter Anwendungsfälle, Themenbereiche und Empfehlungen für den Einstieg in das Datenökosystem Manufacturing-X.
Zum digitalen Auftakt-Webinar am Freitag, den 19.09.2025, von 10:00 bis 11:00 Uhr erwarten Sie zwei fundierte Impulse und Experten im Dialog:
  1. Dr.-Ing. Marc Hüske: Wofür steht Manufacturing-X & SCALE-MX und welche Erkenntnisse und Nutzen haben die X-Projekte für mein Unternehmen?
    Dr.-Ing. Marc Hüske, Konsortialleiter der Transferinitiative SCALE-MX, gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen von Manufacturing-X sowie der dahinterliegenden X-Projekte. Er erläutert, wie SCALE-MX Anwendern, Anbietern und Multiplikatoren die Ergebnisse aus den X-Projekten sowie den Nutzen des industriellen Datenökosystems Manufacturing-X aufzeigt und sie zum Mitmachen motiviert. Erfahren Sie, wie diese Initiativen die digitale Transformation der industriellen Produktion vorantreiben, mit konkretem Nutzen für kleine und mittlere Unternehmen.
  2. Jan Fischer: Grundlagen von Datenräumen & Datenökosystemen und wie Unternehmen vom souveränen Datenaustausch profitieren können.
    Jan Fischer, Experte Datenräume und Manufacturing-X, vertieft das Thema Datenräume und Datenökosysteme: Was steckt hinter diesen Begriffen, welche Vorteile bieten sie speziell für KMU und wie gelingt der Einstieg? Er gibt erste praxisnahe Einblicke, wie Unternehmen sich einem Datenraum anschließen können und welche Voraussetzungen hierfür heute schon geschaffen werden müssen.
Jetzt anmelden auf der Webseite von SCALE-MX!

Webinare im Bereich Digitale Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen, Gründerinnen, Gründern und Interessierten eine Vielzahl an Veranstaltungen, Webinaren und Workshops rund um das Thema „Digitale Wirtschaft“ an.
Datum Veranstalter Titel
27.08.2025., 10 Uhr IHK Hessen KI-Sprachassistenz und Chatbots erfolgreich einsetzen
29.08.2025., 11 Uhr IHK Magdeburg KI und Akzeptanz
02.09.2025., 10 Uhr IHK Chemnitz KI-Verordnung verstehen – den Tourismus zukunftssicher gestalten
02.09.2025., 10 Uhr IHK Kassel-Marburg KI und Haftung für Unternehmen - Wie Sie rechtliche Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vermeiden
02.09.2025., 14 Uhr IHK Darmstadt Schritt für Schritt komplexe Datenmengen nutzbar machen
08.09.2025., 11 Uhr IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern AI Agents - Was sind Agents und warum ist das AI 2.0?
09.09.2025., 11 Uhr IHK Hessen Smart Company: Digitale Quick Wins für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
11.09.2025., 8 Uhr IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern NIS2 und Cyber-Schutz: Was jedes Unternehmen jetzt wissen muss
02.10.2025., 8 Uhr IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern E-Rechnung und KI-gestützte Buchhaltung
09.10.2025., 9 Uhr IHK Rhein-Neckar Methoden und Werkzeuge für Digitale Innovationen

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

CybersicherheitsCheck für KMUs

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen auch die damit verbundenen Gefahren. Insbesondere Cyberangriffe stellen zunehmend eine Bedrohung dar. Ein Blick auf die Betroffenen zeigt: Niemand ist sicher, es kann jeden treffen. Die IHK Region Stuttgart bietet daher speziell für kleine und mittlere Unternehmen einen kostenlosen CyberSicherheitsCheck an. Vereinbaren auch Sie Ihren individuellen Termin!

Was ist der CyberSicherheitsCheck für KMU?

Der CyberSicherheitsCheck für KMU ist ein maßgeschneidertes Beratungsangebot zur Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Er dient der Orientierung und Einschätzung, wo Ihr Unternehmen beim Thema Cybersicherheit aktuell steht und wo es Verbesserungspotenzial gibt.

Ablauf des CyberSicherheitsCheck

Beim CyberSicherheitsCheck führen unsere IHK-Expertinnen und Experten vor Ort in Ihrem Unternehmen ein persönliches Gespräch mit der Unternehmensleitung (Planen Sie bitte circa 60 Minuten dafür ein). Dabei besprechen Sie gemeinsam grundlegende Aspekte der Cybersicherheit. Auf der Basis eines Fragebogens wird eine erste Einschätzung der Schwachstellen im Unternehmen ermittelt. Im Anschluss wird der Fragebogen ausgewertet, die Ergebnisse werden gemeinsam diskutiert und Sie bekommen konkrete Handlungsempfehlungen von unseren Expertinnen und Experten aufgezeigt. Das gesamte Beratungsmaterial bekommen Sie selbstverständlich nach der Beratung zur Verfügung gestellt.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Zielgruppe

Der CyberSicherheitsCheck für KMU besteht aus einer einstündigen Beratung vor Ort, die mit dem Geschäftsführer (bzw. einem Entscheider) eines KMU durchgeführt wird.
Hinweis: Das Beratungsangebot richtet sich an Mitgliedsunternehmen in der Kammerregion Stuttgart!

Hintergrundinformationen

Federführend bei der Entwicklung des Beratungsangebots war die Hochschule Aalen, gefördert durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Kooperationspartner sind die Cybersicherheitsagentur des Landes, das Landeskriminalamt und die verschiedene Baden-Württembergische IHKs.

Kontaktaufnahme

Wünschen Sie eine Beratung vor Ort, um die wichtigsten Aspekte der Cyber-Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu beurteilen? Bitte kontaktieren Sie uns über das Anmeldeformular oder telefonisch.

Jetzt Termin anfragen!


Region Stuttgart: Verhaltener Aufwind

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Stuttgart bleibt weiterhin verhalten. Die vergangenen Monate waren von spürbaren Turbulenzen geprägt, insbesondere durch die unberechenbare Handelspolitik der Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump. Anfang April kündigte die US-Regierung sogenannte „reziproke“ Zölle auf sämtliche Importe aus der Europäischen Union und weiteren Ländern an. Zwischenzeitlich standen Strafzölle von bis zu 20 Prozent auf EU-Exporte in die USA im Raum. Zwar wurden diese Maßnahmen wenige Tage später mit einer 90-tägigen Frist ausgesetzt, doch die kurzfristigen Ankündigungen und Rücknahmen sorgen bei exportorientierten Unternehmen für erhebliche Verunsicherung. Die Vereinigten Staaten zählen zu den wichtigsten Absatzmärkten für die Region. Noch zu Jahresbeginn 2025 waren die Exporterwartungen nach Nordamerika positiv und galten als Hoffnungsschimmer angesichts der schwachen Inlandsnachfrage.
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn 2025, an der 1050 Unternehmen zwischen dem 22. April 2025 und 13. Mai 2025 teilgenommen haben.
Ihr Unternehmen möchte auch an der IHK-Konjunkturumfrage teilnehmen? Sie können sich gerne mit einer formlosen E-Mail an konjunktur@stuttgart.ihk.de anmelden.
Die Binnennachfrage bleibt weiterhin schwach. Seit über zwei Jahren verzeichnen die Unternehmen in der Region Stuttgart einen rückläufigen Auftragseingang – ein Trend, der die Sorgen in der Wirtschaft weiter verstärkt. Mit 66 % der Nennungen bleibt die schwache Inlandsnachfrage das am häufigsten genannte Geschäftsrisiko. Zwar sorgte ein leichter Auftragsimpuls im März für eine etwas optimistischere Stimmung, doch im Vergleich zum Jahresbeginn 2025 – als noch 71 % der Unternehmen die Inlandsnachfrage als Risiko einstuften – ist dies lediglich ein Rückgang um 5 Prozentpunkte.
Der Lageindikator, der die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage widerspiegelt, sank von rund +1 Punkt zu Jahresbeginn auf 0 Punkte im Frühsommer 2025. Das bedeutet, dass sich die Zahl der Unternehmen mit positiver und negativer Lageeinschätzung derzeit die Waage hält – jeweils 26 % bewerten ihre Lage als gut bzw. schlecht. Rund 49 % der Unternehmen stufen ihre Geschäftslage als befriedigend ein.
An zweiter Stelle der Geschäftsrisiken stehen die Arbeitskosten, die von 56 % der Unternehmen als kritisch eingestuft werden. Die Inflation der vergangenen Monate hat den Druck auf Löhne und Gehälter erhöht. Zusätzlich wirkt sich die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro aus – insbesondere in Branchen wie dem Gastgewerbe.
Die hohen Standortkosten – insbesondere für Arbeit und Energie – bleiben ein zentrales wirtschaftliches Risiko. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo der Kostendruck die Margen erheblich schmälert. Insgesamt bewerten 31 % aller Unternehmen in der Region Stuttgart ihre Ertragslage als schlecht, während nur noch 20 % von einer guten Ertragslage sprechen.
Neben den Kostenfaktoren werden auch politische Unsicherheiten häufig als Risiko genannt. Trotz einer neu gewählten Bundesregierung bleibt die erhoffte wirtschaftspolitische Aufbruchstimmung bislang aus. Rund 41 % der Unternehmen sehen in der aktuellen politischen Entwicklung ein Risiko für ihre wirtschaftliche Lage. Auch geopolitische Spannungen, etwa durch den Ukraine-Krieg oder drohende Handelskonflikte, bereiten Sorgen – 43 % der Unternehmen nennen dies als Geschäftsrisiko.
Die Kombination aus schwacher Konjunktur, niedriger Ertragslage und hohen Standortkosten führt dazu, dass viele Unternehmen ihre Investitionspläne im Inland zurückfahren. Die angekündigten steuerlichen Anreize – etwa beschleunigte Abschreibungen – konnten den Investitionsstau bislang nicht lösen. Nur 23 % der investierenden Unternehmen planen in den kommenden zwölf Monaten höhere Investitionen, während fast ein Drittel geringere Investitionen vorsieht.
Der Blick in die Zukunft bleibt verhalten, zeigt jedoch leichte Aufhellungstendenzen. Der Erwartungsindikator steigt von –14 auf –6 Punkte. 19 % der Unternehmen erwarten eine Verbesserung ihrer Geschäftslage, während 25 % von einer Verschlechterung ausgehen.
Auch der Arbeitsmarkt beginnt die konjunkturelle Schwäche zu spiegeln. Die Arbeitslosenquote in der Region Stuttgart liegt aktuell bei 4,9 %, was einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Die Beschäftigungsaussichten bleiben ebenfalls verhalten: Nur 15 % der Unternehmen planen, ihre Belegschaft aufzustocken, während 29 % mit einem Rückgang rechnen. Der Fachkräftemangel tritt angesichts der Vielzahl anderer Herausforderungen in den Hintergrund – nur noch 39 % der Unternehmen sehen hierin ein Risiko, was 11 Prozentpunkte unter dem Zehnjahresdurchschnitt liegt.
Die wirtschaftliche Lage der Industrieunternehmen in der Region Stuttgart bleibt angespannt. Nur etwa jedes sechste Unternehmen bewertet seine Geschäftslage derzeit als gut. Trotz einzelner positiver Auftragsimpulse im März bleibt die Inlandsnachfrage mit 73 % der Nennungen das am häufigsten genannte Geschäftsrisiko. Hinzu kommt die wachsende Sorge vor einer Ausweitung internationaler Handelskonflikte – insbesondere mit den Vereinigten Staaten. Rund 60 % der Industriebetriebe sehen in den geopolitischen Spannungen ein Risiko für ihre Geschäftstätigkeit. Nordamerika galt bis zum Jahresbeginn noch als Lichtblick unter den Exportzielen.
Im Baugewerbe zeigt sich ein verhaltener Aufschwung. Während zu Jahresbeginn 2025 noch 22 % der Unternehmen ihre Lage als schlecht einschätzten, sind es im Frühsommer nur noch 16 %. Mehr Betriebe bewerten ihre Lage als befriedigend. Einen leichten Impuls könnte das geplante Investitionspaket der Bundesregierung liefern – besonders im Straßen- und Tiefbau. Die Nachfrage im privaten Wohnungsbau bleibt hingegen weiterhin schwach.
Der Einzel- und Großhandel leidet unter der Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte. Fast 70 % der Einzelhändler berichten von einem zurückhaltenden Konsumverhalten. Besonders langlebige Konsumgüter sind derzeit weniger gefragt. Auch der Großhandel spürt die schwache Nachfrage – sowohl auf Konsum- als auch auf Produktionsseite. 42 % der Großhändler melden eine rückläufige Bestelltätigkeit.
Die Dienstleistungsbranche zeigt sich insgesamt stabil, verzeichnet jedoch im Vergleich zum Jahresbeginn leichte Einbußen. Der Lageindikator fällt von +23 Punkten auf +18 Punkte. Unternehmensnahe Dienstleister wie Beratungsunternehmen bleiben in ruhigem Fahrwasser, doch auch hier macht sich die konjunkturelle Schwäche der Industrie zunehmend bemerkbar.
Das Hotel- und Gastgewerbe steht unter erheblichem Kostendruck. Hohe Lebensmittelpreise, steigende Energiekosten und die mögliche Erhöhung des Mindestlohns belasten die Margen. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage verhalten: Zwar kommen weiterhin Gäste, doch der Konsum vor Ort ist rückläufig. Preiserhöhungen lassen sich daher nur schwer durchsetzen.
Im Verkehrsgewerbe zeigt sich ein deutlicher konjunktureller Dämpfer. Der Lageindikator fällt von +3 Punkten auf –14 Punkte. Die schwache Industriekonjunktur wirkt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus. 37 % der Verkehrsunternehmen berichten von einem Rückgang der Auftragstendenz.

Stuttgarter Versicherungstag

Einmal jährlich trifft sich die Versicherungsbranche der Region Stuttgart, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und sich fachlich wie persönlich zu vernetzen.
Die Versicherungswirtschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen: Digitalisierung, regulatorische Veränderungen, neue Risikolandschaften und sich wandelnde Kundenerwartungen prägen den Markt. Umso wichtiger ist ein Forum, das den Dialog fördert und Orientierung bietet.
Der Stuttgarter Versicherungstag ist seit Jahren ein bewährter Treffpunkt für Branchenexpertinnen und -Experten. Die Veranstaltung bietet Raum für Diskussionen zu aktuellen Trends, Einblicke in regionale und branchenspezifische Entwicklungen sowie wertvolle Impulse aus Wirtschaft und Politik.
Neben dem fachlichen Programm steht das persönliche Networking im Mittelpunkt – denn der Austausch unter Kolleginnen und Kollegen ist oft der Schlüssel zu neuen Ideen und Kooperationen.
Der nächste Stuttgarter Versicherungstag findet im Frühsommer 2026 statt. Er ist eine Initiative der IHK Region Stuttgart und richtet sich an alle, die die Zukunft der Versicherungswirtschaft aktiv mitgestalten möchten.

Hilfe, unser ITler geht in Rente

Mit dem Ruhestand der Baby-­boomer droht in ­vielen Unternehmen ein massiver Verlust an IT-Wissen und Erfahrung. Besonders betroffen sind ­historisch gewachsene Systeme und individuelle Lösungen, deren tiefgehende Funktionsweise oft nur wenigen – meist inzwischen älteren – Fachkräften bekannt ist. Doch dieses ­Wissen ist für den stabilen Betrieb, die Wartung und Weiter­entwicklung be­stehender IT-Landschaften unverzichtbar.

Das Wissen erfahrener Experten muss gesichert werden

Die Herausforderung besteht nun darin, dieses Wissen über den Ruhestand der erfahrenen Experten hinaus zu sichern. Dabei ist es entscheidend, dass es strukturiert und nachhaltig an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wird. Doch genau hier stoßen viele Unternehmen an ihre Grenzen.
Die Probleme dabei sind vielfältig. Sie beginnen schon damit, dass vieles un­bewusstes Wissen ist, also intuitiv verankert und darum schwer zu dokumentieren. Außerdem sind viele Systemlandschaften sehr komplex, weil sie aus jahrzehntelang gewachsenen Strukturen mit zahlreichen Abhängigkeiten bestehen. Dokumentationen fehlen oft ganz oder sind veraltet. Hinzu kommt der Zeitdruck: Neben dem Ruhestand verstärkt der allgemeine Fachkräftemangel den Wissenstransferdruck.

Kein Wissenstransfer - schlimme Folgen

Doch ist der Wissenstransfers nur unzureichend, muss mit längeren Ausfall­zeiten durch verzögerte Fehlerbehebung gerechnet werden. Diese ist zudem ­teuer, weil sie zugekauft werden muss. Auch leidet die Sicherheit, da unklare Strukturen zu Fehlkonfigurationen ­führen. Und nicht zuletzt fehlt das Optimierungspotenzial, wenn bewährte Workarounds oder Effizienztricks nicht weitergegeben werden.

Das kann man tun, damit das IT-Wissen nicht verloren geht

Die gute Nachricht: Man kann etwas dagegen tun: Ein erprobter und strukturierter Ansatz ist das „Training Within ­Industry“ (TWI), insbesondere das „Job Instruction Training“ (JIT) und das darauf aufbauende „Job Transfer Training“ (JTT).
Beim TWI handelt es sich um einen strukturierten Wissenstransfer. Die aus den 1940er-Jahren stammende Vorgehensweise ist universell anwendbar und eignet sich hervorragend für die IT.

Die Vier-Stufen-Methode hilft, Wissen zu sichern

Das darauf aufbauende JIT sorgt für eine klare und standardisierte Weitergabe von Wissen, indem es die Schulung von Mitarbeitern nach einer bewährten Vier-Stufen-Methode strukturiert:
  • Vorbereitung: Festlegen, was vermittelt werden soll, und Klärung der wichtigsten Lernziele.
  • Vormachen: Der erfahrene Mitarbeiter demonstriert eine Aufgabe oder einen Prozess.
  • Nachmachen: Der Lernende führt die Aufgabe aus, während der Experte Korrekturen vornimmt.
  • Üben und festigen: Der Lernende wiederholt den Prozess, bis er ihn sicher beherrscht.
Auf die IT übertragen bedeutet das: Wichtige Tätigkeiten – von der Systemadministration über Datenbankwartung bis hin zu Problemlösungsstrategien – werden nicht nur in Handbüchern beschrieben, sondern praktisch vermittelt.
Da IT-Wissen oft über Jahre gewachsen ist, reicht es nicht aus, nur die „Was“- und „Wie“-Fragen zu beantworten. Entscheidend ist auch das „Warum“. Genau hier setzt Job Transfer Training (JTT) an.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Trainingsprogrammen setzt JTT auf Tandem-modelle, in denen erfahrene IT-Experten direkt mit ihren Nachfolgern zusammenarbeiten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Aufgaben, sondern um den gesamten Kontext, in dem Entscheidungen getroffen werden – vom Geschäftsmodell zur zugrundeliegenden Prozesslandschaft.

Das Tandem-Modell hat sich bewährt

Die Integration von JIT und JTT in den IT-Alltag erfordert kein aufwendiges Transformationsprojekt. Vielmehr können Unternehmen diese Methoden pragmatisch einführen, indem sie:
  • erfahrene IT-Fachkräfte frühzeitig in den Wissenstransfer einbinden;
  • Tandem-Lösungen zwischen ausscheidenden und neuen Mitarbeitern etablieren;
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen nicht nur dokumentieren, sondern aktiv trainieren;
  • regelmäßige Reflexionsrunden einführen, um Wissen gezielt zu hinterfragen und zu strukturieren.
Indem Unternehmen diese Strategien aktiv umsetzen, vermeiden sie nicht nur den plötzlichen Wissensverlust, sondern schaffen auch eine nachhaltige Lernkultur, die auch den technologischen Wandel langfristig unterstützt. Auf jeden Fall sollte man schnell handeln und nicht erst, wenn die Kollegen zum Ausstand einladen.
Götz Müller, GeeMco : Götz Müller Consulting, Weissach im Tal für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Unternehmen Klimaschutz: Innovation trifft Infrastruktur

Klimaschutz mag derzeit aus den Schlagzeilen verdrängt worden sein. Dennoch treiben Staaten und Unternehmen weltweit den Wechsel zu einer CO2-freien Wirtschaft voran. Daran wirken auch Firmen aus der Region mit, wie wir an vier Startups und einem traditionsreichen Familienunternehmen zeigen.
Wenn ein neuer Windpark in der Nordsee entsteht, wenn in Indien ein Solarkraftwerk angeschlossen wird oder Stromleitungen über hunderte Kilometer gebaut werden, sind sehr wahrscheinlich die Produkte der Pfisterer SE in Winterbach dabei. Das Familienunternehmen mit 104-jähriger Tradition stellt Kabelanschlusssysteme her – von Hausanschlussklemmen bis zu Unterseekabeln und Überlandleitungen, durch die mehrere Hunderttausend Volt fließen. „Vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher sind unsere Produkte immer dabei“, sagt Johannes Linden, Vorstandssprecher von Pfisterer.
Momentan sind Kabelverbindungen und Isolatoren der Remstäler weltweit besonders gefragt. Von den Werken in Winterbach und Gussenstadt (Kreis Heidenheim), Kadan (Tschechien) und seit kurzem auch in Rochester im US-Bundesstaat New York werden Energieversorger und Netzbetreiber in 90 Ländern beliefert. Die Umsätze sind 2024 um 15 Prozent auf 383 Millionen Euro in die Höhe geschossen.

Globaler Aufschwung: Pfisterer SE steigert Umsätze um 15 Prozent

Warum läuft das Geschäft gerade jetzt so gut? „Viele Länder bauen ihr Netz wegen des steigenden Strombedarfs stark aus“, sagt Linden. „Andere bauen es in großem Stil um, weil dies der Paradigmenwechsel zu mehr dezentraler Versorgung mit erneuerbaren Energien notwendig macht.“
Denn anders als oft zu lesen und zu hören, ist die „Energiewende“ kein Spleen der Deutschen, sondern ein weltweites Phänomen. „Dekarbonisierung spielt in praktisch allen Märkten eine große Rolle“, führt der Pfisterer-Chef aus. Indien plant Investitionen von 386 Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energien, um bis 2030 eine Kapazität von 500 Gigawatt zu erreichen, so der Branchendienst BloombergNEF. Auch die Ölstaaten im Mittleren Osten bringen enorme Investitionen auf den Weg. China hat im Jahr 2023 beeindruckende 216,9 Gigawatt an Solaranlagen installiert und damit mehr als die gesamte bisherige Kapazität der USA.

USA: Windkraft boomt trotz regulatorischer Herausforderungen

Doch auch in den Vereinigten Staaten boomt das Geschäft. Zwar hat die Trump-Regierung den Bau von Offshore-Windparks verboten, der in der Hoheit des Bundes liegt. Onshore-Wind- und Solarprojekte der Bundesstaaten laufen aber auf Hochtouren weiter – auch in republikanischen Hochburgen wie Texas und Oklahoma. „Die Amerikaner können rechnen“, sagt Linden. In Texas werde Strom aus Windkraftwerken derzeit zu Kosten von weniger als 3 Cent erzeugt – „da kommt keine andere Energiequelle mit“. Hinzu kommt der jahrzehntelange Investitionsstau im hoffnungslos veralteten Stromnetz der USA, der nicht noch weiter aufgeschoben werden kann.

Neues Hochvolt-Testlabor am Hauptsitz in Winterbach

Laut Linden kommt das Beste noch. Nicht nur mit dem 100-Milliarden-Paket für Klimaschutz-Investitionen, das noch vor der Formierung der neuen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, und von dem Pfisterer unmittelbar zu profitieren hofft. Die Internationale Energieagentur erwartet, dass sich die Investitionen in Stromnetze in den kommenden zehn Jahren auf 775 Milliarden Dollar mehr als verdoppeln. Wer wie Pfisterer weltweit operiert und als einziges Unternehmen die gesamte Kette von Erzeugung, Transport, Verteilung und Verbrauch anbietet, hat dabei gute Karten. Nicht zu vergessen die über 100jährige Erfahrung der Winterbacher, die bei den hohen Qualitätsanforderungen der Branche ein Trumpf ist. „Die Kunden erwarten, dass unsere Produkte 40 bis 50 Jahre wartungsfrei funktionieren“, sagt Linden.
Das schwäbische Unternehmen expandiert – auch am Hauptquartier in Winterbach. Dort wird gerade ein Testlabor für Hochvoltgleichstrom gebaut. Die 34 Meter hohe und 1500 Quadratmeter große Halle soll in spätestens zwei Jahren fertig sein.

Ladeinfrastruktur: Eliso plant Ausbau in Deutschland und Europa

Wenn von der Energiewende die Rede ist, darf die Elektromobilität nicht fehlen. Was die Klimabilanz betrifft, hinkt der Mobilitätssektor der Industrie und der Energiewirtschaft deutlich hinterher, der Wechsel zum Elektroantrieb geht offensichtlich schleppender voran, als sich Optimisten noch vor ein paar Jahren ausgemalt hatten. An der Netzinfrastruktur dürfte das jedoch nicht liegen, glaubt man zumindest bei Eliso in Stuttgart, einem Anbieter von Ladestationen.
Das junge Unternehmen plant, installiert und betreibt seit 2016 Ladestationen für Elektroautos vor allem in städtischen Regionen, wo es auch den größten Bedarf gibt. „Damals war das noch ein Exotenthema“, sagt Eliso-Geschäftsführer Johannes Brodführer. Richtig losgegangen sei es erst nach Corona. Doch nun sei die Skepsis weitgehend verschwunden, so Brodführer.
Seit 2022 gehört Eliso mit derzeit 90 Mitarbeitern in Stuttgart und Berlin zum französischen Infrastruktur-Konzern Vinci. Die Ladestationen entstehen an öffentlichen Standorten, etwa in Tiefgaragen und Kundenparkplätzen von Möbelmärkten und Einzelhändlern, aber auch an Bundesstraßen und Autobahnen. „Wir produzieren keine Hardware“, sagt Brodführer. Bei Lieferung, Montage, Bau, Elektrotechnik und IT greifen die Stuttgarter auf Partnerunternehmen zurück. „Unsere Ladestationen sind unabhängig von Fahrzeugherstellern zugänglich“, so der Eliso-Chef, „das ist eine unserer Stärken.“

Deutschlandnetz: Öffentliche Schnellladepunkte im Fokus

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt das Stuttgarter Startup denn auch gut im Rennen. Unter anderem übernimmt Eliso knapp 900 der insgesamt 9000 Ultraschnellladepunkte des „Deutschlandnetzes“ an 110 Standorten bundesweit. „Als einziges Unternehmen aus Baden-Württemberg haben wir eine der Ausschreibungen gewonnen“, freut sich Brodführer. „Das ist für uns schon so etwas wie der Ritterschlag.“ 2027 sollen die Stationen fertig sein, der Vertrag läuft über eine Betriebsdauer von 16 Jahren.
Seit der Gründung hat das Unternehmen insgesamt mehr als 2000 Ladepunkte aufgebaut. Erst vor Kurzem wurden in Rheinfelden vier Schnellladepunkte und damit der dritte Ladepark in Baden-Württemberg errichtet. In den kommenden Jahren will Eliso mehrere hundert öffentliche Ladepunkte auch in anderen europäischen Ländern einrichten, kündigt Brodführer an. „Nach oben gibt es kaum eine Grenze.“
„Es wird stark in die Ladeinfrastruktur investiert, mit klarem Schwerpunkt auf städtische Regionen“, sagt der Firmenchef. „Auch in Stuttgart wird noch viel passieren.“ Langfristig werde sich das Netz aber auf ganz Deutschland ausrollen, denn für E-Auto-Benutzer, die weder zuhause noch beim Arbeitgeber laden können, spielen öffentliche Ladestationen eine zentrale Rolle.
Die Skepsis, ob ein ausreichend leistungsfähiges Netz in absehbarer Zeit überhaupt aufgebaut werden kann, teilt Brodführer nicht. „Es muss punktuell Netzkapazität aufgebaut werden, aber das ist machbar.“ In Deutschland gebe es derzeit rund 1,65 Millionen rein elektrische Autos. „Selbst wenn die Zahl noch erheblich steigt, besteht keine Gefahr, dass das Stromnetz nicht mit dieser Auslastung zurechtkommt.“
Das bedeutet aber auch: Bis wirklich alle elektrisch fahren, wird es noch Jahrzehnte dauern. „Während wir hier sprechen, laufen in Untertürkheim Verbrenner vom Band. Wir haben also noch genügend Zeit, das Stromnetz parallel auszubauen.“
Die Ladestationen werden zur Schnittstelle, um E-Autos in das Gesamtsystem des Energiemarktes zu integrieren. Sie können dann als Stromspeicher fungieren und Strom auch wieder abgeben, wenn dieser im Netz gebraucht wird. In Zukunft wird es ganz normal sein, dass Elektroautos in lastschwachen Zeiten, etwa nachts, aufgeladen und Lastspitzen vermieden werden. Intelligente Netze lassen es zu, den Abfahrtzeitpunkt zu planen, so dass das Auto auf jeden Fall zum gewünschten Zeitpunkt aufgeladen zur Verfügung steht.

Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für industrielle Dekarbonisierung

Was die Elektromobilität für den Verkehr, das ist die Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. In Staaten wie Namibia oder Chile werden derzeit viele Milliarden in die Erzeugung von Wasserstoff mit Hilfe erneuerbaren Energien investiert. Auch das Land Baden-Württemberg und die hiesigen Unternehmen tun viel dafür, den Anschluss an die Entwicklung zu behalten – etwa mit der„Wasserstoff- und Brennstoffzellenstrategie für die Region Stuttgart“.
An „grünen“ Wasserstoff als Energieträger werden die allerhöchsten Erwartungen geknüpft. Vor allem soll er in der Stahl-, Aluminium- und Chemieindustrie das Erdgas als Energieträger und Lieferant von Prozesswärme ersetzen.
Hergestellt wird Wasserstoff wie seit mehr als 200 Jahren durch Elektrolyse: Wasser wird durch elektrische Energie in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Allerdings arbeiten moderne Elektrolyse-Anlagen nicht mit nackten Metalldrähten wie im Physikunterricht: Die Elektroden sind flächig und durch eine elektrochemische Membran getrennt. Diese „Stacks“ oder Elektrolysezellen können nach Größe, Material und Aufbau unterschiedlich konstruiert sein. Auch Betriebsdruck, Temperatur, Stromstärke und die Reinheit des verwendeten Wassers haben Einfluss auf die Effizienz der Elektrolyse und damit auf die Wasserstoffausbeute.

Bürkle Anlagenbau: Teststände für Elektrolysetechnologien

All dies zu untersuchen, ermöglichen Jörg Bürkle und seine Kollegen von der Bürkle Anlagenbau GmbH ihren Kunden aus Industrie und Wissenschaft. Das 2022 im Stammhaus der Familie im Stuttgarter Heusteigviertel gegründete Startup baut Teststände, mit denen alle wichtigen Parameter einer Elektrolyseanlage bestimmt werden können. „Im Prinzip konstruieren wir eine originalgetreue Anlage im kleinen Maßstab, die der Kunde nutzt um seine Elektrolysezellen und Stacks in diesem verkleinerten Maßstab zu testen und später in industrieller Größenordnung nachbauen zu können“, sagt der Energietechnik-Ingenieur.
Unter anderem greifen Bosch, der schwedische Stahlproduzent Aleima und der Elektrolyseentwickler Sungrow Deutschland GmbH auf die Dienste der Stuttgarter zurück. Zurzeit arbeitet Bürkle an einer Anlage für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart-Vaihingen, an dem er vor seiner Startup-Gründung selbst zehn Jahre tätig war.
Und was genau hat die Entwicklungsarbeit der Stuttgarter Firma mit der Energiewende zu tun? Mehr, als es zunächst scheint. Denn dem massenhaften Einsatz der Elektrolyse zur Produktion von Wasserstoff steht nicht nur die Verfügbarkeit von „grünem“ Strom entgegen. Hinzu kommt, dass die gängige Polymerelektrolytmebran- (PEM-) Technologie auf die seltenen Metalle Platin und Iridium als Katalysatoren angewiesen ist. Die sind nicht nur teuer, sondern schlicht nicht in ausreichender Menge verfügbar, sollte die Wasserstoffwirtschaft eines Tages Fahrt aufnehmen.
Deshalb wird zurzeit intensiv an der An­ionenaustauschermembran-Elektrolyse gearbeitet. Sie kommt mit gut verfügbaren Materialien aus und arbeitet sehr effizient. Auch bei Bürkles Projekt für das DLR geht es um diese Technologie. „Im Forschungsbereich funktionieren AEM-Anlagen bereits“, sagt der Gründer. Dass die Anwendung in größerem Stil noch stockt, hat damit zu tun, dass die AEM-Membranen Kalilauge enthalten. „Das ist eine aggressive Substanz, die Metallbestandteile der Anlage angreift und zudem leicht ausgewaschen werden kann.“ Allerdings seien das Hindernisse, die man früher oder später in den Griff bekommen dürfte, meint Bürkle.

Klimaneutrale Kläranlagen: Variolytics bietet technische Lösungen

Klimaschutz ist aber auch nicht nur Energieerzeugung und Verkehr. Wer genau hinschaut, wo überall Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestoßen werden, erlebt eine Überraschung. So haben etwa Kläranlagen einen ähnlich hohen Anteil wie der gesamte Flugverkehr. „Kaum jemand hat das bisher auf dem Schirm gehabt“, sagt Johann Barlach, der vor fünf Jahren gemeinsam mit Dr. Matthias Stier und Steffen Görner das Startup Variolytics gegründet hat.
Doch jetzt ist das Thema hochaktuell, weil eine EU-Richtlinie die europäischen Kläranlagen bis 2040 klimaneutral machen will. Hierzu sollen die rund 6000 Kläranlagen in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern ihre Treibhausgasemissionen ab Ende 2027 drastisch reduzieren. Barlach, Stier und Görner – mittlerweile ist auch Fine Wolff im Führungsteam – wollen hierzu ihren Teil beitragen: Mit einem verbesserten Massenspektrometer, das der Verfahrenstechniker Stier am Fraunhofer-Institut für Grenzflächen und Bioverfahrenstechnik (IGB) in Stuttgart Vaihingen entwickelt und patentiert hat.
Das Analysegerät ermöglicht es, die Konzentration verschiedener Gase in der Abluft und in Flüssigkeiten gleichzeitig und in Echtzeit zu bestimmen. Kläranlagen können damit ihren Ausstoß an Treibhausgasen kontinuierlich überwachen und die Abwasser- und Sauerstoffzufuhr so steuern, dass der Ausstoß von Klimagasen minimiert wird.

Echtzeit-Daten zur Steuerung von Klärprozessen

Vor allem geht es um Lachgas (N2O), das mehr als 200mal so treibhauswirksam ist wie CO2. Lachgas entsteht in suboptimal eingestellten Kläranlagen in großer Menge und macht dort rund 80 Prozent der Gesamtemissionen aus. Bisher gab es kein etabliertes Messsystem dafür.
Das Messsystem von Variolytics liefert aber nicht nur Daten über die Emission von Lachgas, sondern auch von Methan, CO2 und Sauerstoff. Alle diese Gase sind wichtig, um die Anlage hinsichtlich Treibhausgasemissionen, Abwasserreinheit und Energieverbrauch richtig einzustellen.
Bisher drehen die Kläranlagenmanager den Durchlauf und den Sauerstoffeintrag einfach so hoch, dass die Abwassergrenzwerte in jedem Fall eingehalten werden. Viel hilft viel – aber leider nicht bei den Treibhausgasen. Wird hier vom Optimum nach oben oder unten abgewichen, entsteht Lachgas – und obendrein wird zuviel Energie verbraucht.
Mit ihren Analysegeräten und der zugehörigen Software bieten die Variolytics-Gründer die Möglichkeit, den Klärungsprozess dynamisch zu steuern. Das heißt: Energieverbrauch und Emissionen werden genau so stark reduziert, wie es die Abwassergrenzwerte zulassen. Entscheidend sei, dass die Messdaten in der Cloud gespeichert und über eine Software ausgewertet werden, erklärt Barlach.

Marktpotenzial durch neue EU-Richtlinie

Insgesamt erlaube es die Variolytics-Technik, die Gesamtemissionen an Treibhausgasen in einer Kläranlage um 50 bis 60 Prozent zu senken – eine konservative Schätzung, wie Barlach betont. Variolytics erwartet deshalb eine stark steigende Nachfrage, wenn die EU-Richtlinie in Deutschland in zweieinhalb Jahren umgesetzt werden muss. „Wir können dann hier in Vaihingen bis zu 240 Messsysteme pro Jahr produzieren“, so der Gründer. Um Platz zu schaffen, müssen die derzeit 15 Mitarbeiter ihre Büros räumen und aus dem Erdgeschoss in ein höheres Stockwerk umziehen.
Von ihrem Top-Produkt „EmiCo“, das bis zu 16 Messpunkte in Luft und Wasser in Echtzeit messen kann, sind derzeit drei Exemplare in Betrieb. Sie stehen in den Kläranlagen Stuttgart-Möhringen, Göppingen und Ulm. Für kleinere Betreiber, die nicht gleich 250.000 Euro ausgeben möchten, halten die Stuttgarter Gründer das kleinere „EmiCo lite“ bereit, das für gut ein Zehntel der Anschaffungskosten zwei Messpunkte aus der Abluft der Klärbecken und -kanäle überwachen kann.
Insgesamt 25 Apparate dieses Typs haben sie bisher verkauft, überwiegend in Deutschland, aber auch in Dänemark, Großbritannien und Irland. „Nordeuropa, die Niederlande und Großbritannien sind Vorreiter,“ sagt Barlach. „Dort sehen wir in den kommenden Jahren auch das größte Potenzial und wollen einen Vertrieb aufbauen.“ Bis 2027 will das bisher Venture-Capital-finanzierte Startup 350 Kunden gewonnen und den Break-Even geschafft haben.
Schwierigkeiten aufgrund leerer Kassen und Bremsspuren in der Klimapolitik fürchten die Startup-Gründer eher nicht. „Unser Angebot ermöglicht es den kommunalen Kläranlagenbetreibern, mit sehr geringen Investitionen die Emissions- und Abwassergrenzwerte einzuhalten und darüber hinaus auch noch Energiekosten zu sparen.“
Im Gegensatz zu manchen anderen Klimaschutzmaßnahmen sei die Aufrüstung der Kläranlagen auch nicht mit Verzicht oder Zumutungen für die Bürger verbunden. „Es ist eine Win-Win-Situation“, schließt Johann Barlach.

TreeO digitalisiert Aufforstung und CO2-Kompensation

Klimaschutz funktioniert dann am besten, wenn er ein wirtschaftliches Fundament besitzt und die Beteiligten einen konkreten Vorteil davon haben. Genau dies haben sich auch Johannes Schwegler und Dr. Stefan Ferber auf die Fahnen geschrieben. Mit TreeO – auch dies ein Stuttgarter Startup – vermarkten sie eine App, mit der sich einzelne Bäume erfassen lassen, und mit der die Wirksamkeit von Aufforstungsmaßnahmen überwacht werden kann.
„Bäume zu pflanzen ist immer noch die einfachste und wirksamste Methode, CO2 aus der Luft zu entfernen“, sagt Schwegler. Zumindest gilt das dann, wenn die Bäume tatsächlich neu gepflanzt worden sind, wenn sie alt und groß werden dürfen und wenn aus ihrem Holz am Ende langlebige Produkte gemacht werden. Dies versuchen Schwegler und Ferber in Zusammenarbeit mit der Fairventures Digital GmbH für ihre Kunden aus der Industrie transparent zu machen, die sich freiwillig besonders ambitionierte Klimaziele gesetzt haben.

Datenbank und Projekte als Grundlage für nachhaltige Kreislaufwirtschaft

Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, in anderen Ländern die Aufforstung zu finanzieren und so einen Ausgleich für eigene, nicht vermeidbare CO2-Emissionen zu schaffen. „Leider ist dieser Markt in Verruf geraten“, sagt Schwegler. Es gab einfach zu viele unseriöse Angebote, die Klimaschutzmaßnahmen nicht hinreichend umsetzten. „Wir müssen erst einmal wieder Vertrauen schaffen, weil jeder fürchtet, mit Greenwashing in Verbindung gebracht zu werden.“
Dabei war dem Betriebswirt und gelernten Modellschreiner sofort klar, dass dies nur mit klarer Transparenz und Erfassung jedes einzelnen Baums gelingen würde. Mit Hilfe des ehemaligen Bosch-Managers Ferber, mit dem ihn eine private Bekanntschaft verband, entstand so die TreeO-App.
„Jeder hat heute ein Smartphone“, erklärt Schwegler, „auch die meisten Landwirte und Forstleute im globalen Süden“. Für die örtlichen Kleinbauern, die als Partner von TreeO und Fairventures in Uganda und Indonesien Bäume pflanzen, ist es so ein Leichtes, diese einmal im Jahr zu fotografieren. „Aus Größe, Baumart und Stammumfang berechnet die App den Holzzuwachs und die Menge an gebundenem CO2.“
Den Unternehmenspartnern wie Stihl, Ravensburger Spiele oder der Robert-Bosch-Stiftung können die Gründer also genau Rechenschaft ablegen, wie klimawirksam ihre Investitionen waren. Den Firmen wird dies mit einem Zertifikat der Schweizer Agentur Carbon Standards International attestiert.
„Ebenso wichtig wie die App selbst ist unsere Baumdatenbank mit derzeit insgesamt drei Millionen Datenpunkten“, so Schwegler. Bereits nächstes Jahr werde diese die umfangreichste digitale Baumdatenbank der Welt sein. Dem stehen rund 2000 Hektar Aufforstungsfläche gegenüber, Ziel ist es, in den kommenden Jahren die 100.000 zu überschreiten.
Die Aufforstungen seien der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft, von der die lokale Bevölkerung profitiert, glaubt Schwegler. In den Projekten, die TreeO und Fairventures betreuen, wird das Holz als nachhaltiges Baumaterial und zur Konstruktion im Fahrzeug- und Flugzeugbau verwendet. Im Schatten der Bäume werden Früchte und Gemüse angebaut.
„Es ist von großer Bedeutung, dass die lokalen Partner gut bezahlt werden und ihren Lebensunterhalt bestreiten können“, ergänzt Schwegler. „So gibt es keinen Anreiz, sich mit Akteuren einzulassen, die Raubbau und das schnelle Geld im Sinn haben.“ Derzeit beschäftigt TreeO 15 Mitarbeiter in Stuttgart und weitere 30 in Afrika und Asien.
Das Geschäft sei nicht unbedingt einfacher geworden, seit die junge Firma vor dreieinhalb Jahren an den Start gegangen ist. „Global hat sich der Wind gedreht, und Klimaschutz hat kaum noch Priorität“, bedauert Johannes Schwegler. Dennoch ist er zuversichtlich: TreeO, das sich bisher zur Hälfte durch Risikokapital der Sparkassen finanziert, soll schon im nächsten Jahr den Break-Even erreichen.
Dass sich gerade so viele junge Startups dem Klima- und Ressourcenschutz verschrieben haben, ist sicher kein Zufall. Auch wenn der Fridays-for-Future-Hype verebbt ist, haben die technisch orientierten Gründer aus der Region hier ein Betätigungsfeld gefunden, das lange Zeit trägt – und hoffentlich zu guten Ergebnissen führen wird.

Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, Titelthema Ausgabe 5-6.2025

CyberSicherheitsCheck für KMU

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen auch die damit verbundenen Gefahren. Insbesondere Cyberangriffe stellen zunehmend eine Bedrohung dar. Ein Blick auf die Betroffenen zeigt: Niemand ist sicher, es kann jeden treffen. Die IHK Region Stuttgart bietet daher speziell für kleine und mittlere Unternehmen einen kostenlosen CyberSicherheitsCheck an. Vereinbaren auch Sie Ihren individuellen Termin!

Was ist der CyberSicherheitsCheck für KMU?

Der CyberSicherheitsCheck für KMU ist ein maßgeschneidertes Beratungsangebot zur Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Er dient der Orientierung und Einschätzung, wo Ihr Unternehmen beim Thema Cybersicherheit aktuell steht und wo es Verbesserungspotenzial gibt.

Ablauf des CyberSicherheitsCheck

Beim CyberSicherheitsCheck führen unsere IHK-Expertinnen und Experten vor Ort in Ihrem Unternehmen ein persönliches Gespräch mit der Unternehmensleitung (Planen Sie bitte circa 60 Minuten dafür ein). Dabei besprechen Sie gemeinsam grundlegende Aspekte der Cybersicherheit. Auf der Basis eines Fragebogens wird eine erste Einschätzung der Schwachstellen im Unternehmen ermittelt. Im Anschluss wird der Fragebogen ausgewertet, die Ergebnisse werden gemeinsam diskutiert und Sie bekommen konkrete Handlungsempfehlungen von unseren Expertinnen und Experten aufgezeigt. Das gesamte Beratungsmaterial bekommen Sie selbstverständlich nach der Beratung zur Verfügung gestellt.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Zielgruppe

Der CyberSicherheitsCheck für KMU besteht aus einer einstündigen Beratung vor Ort, die mit dem Geschäftsführer (bzw. einem Entscheider) eines KMU durchgeführt wird.
Hinweis: Das Beratungsangebot richtet sich an Mitgliedsunternehmen in der Kammerregion Stuttgart!

Kontaktaufnahme

Wünschen Sie eine Beratung vor Ort, um die wichtigsten Aspekte der Cyber-Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu beurteilen? Bitte kontaktieren einen der Ansprechpartner (oben rechts) telefonisch oder per Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Hintergrundinformationen

Federführend bei der Entwicklung des Beratungsangebots war die Hochschule Aalen, gefördert durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Kooperationspartner sind die Cybersicherheitsagentur des Landes, das Landeskriminalamt und die verschiedene Baden-Württembergische IHKs.


Digitale Wirtschaft: Service- und Beratungsangebot Ihrer IHK

Die IHK Region Stuttgart bietet bereits seit vielen Jahren kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Informationen und Beratung zu Anforderungen und Belangen der Unternehmen im digitalen Wandel.
Unabhängig davon, ob Sie noch ganz am Anfang Ihrer digitalen Transformation stehen, oder bereits ein tiefes Knowhow besitzen, finden Sie bei uns ein passendes Angebot. Angefangen bei grundlegenden Basisveranstaltungen bis hin zu fachspezifischen Vorträgen renommierter Referenten aus Industrie und Forschung, geben wir Ihnen Einblicke in Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Förderprogramme, E-Commerce, Industrie 4.0, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit.
Zusätzlich zu unserem Veranstaltungsangebot stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Gründern mit persönlichen Beratungen zur Seite. In einem 45-minütigen persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam Ihre individuellen Fragen und Anforderungen an und helfen Ihnen die ersten Schritte Ihres Digitalisierungsvorhabens zu planen. Außerdem informieren wir Sie gerne über die aktuellen Förderprograme auf Landes- und Bundesebene. Helfen Sie unseren Beratern sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten, indem Sie bei der Anmeldung die Fragen möglichst vollständig und präzise beantworten. Haben Sie Interesse an einem Beratungstermin? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an die unten angegebenen Kontaktdaten.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle, um Sie bei der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nutzen Sie unsere Angebote wie Veranstaltungen und Newsletter oder die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, um bestens informiert zu sein.
Ihre Anfragen für die Einzelberatungen senden Sie gerne an unseren Berater für Digitale Wirtschaft Herrn Roman Leonov per E-Mail zu.

Startup-Ideen

Was war eigentlich zuerst – die ­ Henne oder das Ei? Die Frage stellt sich in vielen Bereichen, sogar bei Startups. Da lautet sie: Was war zuerst? Die Geschäftsidee oder der Wunsch, sich selbständig zu machen?
Bei der Adapt2Move GmbH aus Esslingen ist die Antwort ein klares Sowohl-als-auch. Gründer Stefan Schick jedenfalls erzählt, dass er nie „den großen Wunsch hatte, selbständig zu werden“. Doch nach fünf Jahren Forschung zu Mobilitäts­konzepten am Fraunhofer IAO war die Idee zu einer Mobilitätsplattform so weit gediehen, dass die Gründung einer ­eigenen Firma „sich anfühlte wie ein ­logischer Schritt“. Dies umso mehr als er das IAO noch als Backup hatte – sowohl was den Angestelltenstatus betraf als auch die Unterstützung beim Spin-Off.
...dass die Gründung einer eigenen Firma sich anfühlte wie ein logischer Schritt.
Bei Mitgründer Tobias Drost war es genau anders herum: Nach dem Studium „Technische Kybernetik“ arbeitete er viele Jahre in der Automobilindustrie. Doch die Idee, sich selbständig zu ­machen, wurde immer stärker. Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Er schaute sich intensiv in der Startup-Szene um. Dabei war auch ein TeamUp-Termin des Cyberlab Karlsruhe Anfang ­letzten Jahres in Esslingen. Ziel solcher TeamUps ist es, Gründungsinteressierte zusammenzubringen. Und genau das passierte: Stefan Schick pitchte seine Idee und Tobias Drost war schnell klar, das könnte passen.
Dann ging es ganz schnell: Im Oktober 2024 wurden drei GmbHs gegründet: je eine von Schick und Drost und eine gemeinsame, eben die Adapt2Move.

Das Portal macht Geschäftsreisen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger

Und was ist Adapt2Move nun konkret? „Ein Portal, um Dienstreisen für Unternehmen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger zu machen“, erklärt Schick. Gemeint ist eine Plattform, über die die gesamte Mobilität auf derselben Ober­fläche gebucht werden kann. Man braucht also nicht mehr bei jeder Autovermietungen und jedem Carsharing-Anbieter ein eigenes Konto, bei dem im Zweifel auch noch jedes Mal der Führerschein überprüft werden muss.
Die Plattform finanziert sich dadurch, dass die Kunden eine Grundgebühr entrichten und zusätzlich einen Betrag pro Buchung. Das amortisiert sich aber schnell, weil Adapt2Move als Vermittler von Rabatten profitiert, was wiederum die Mietgebühren senkt.

App fängt Lastspitzen im Fuhrpark auf

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die App Lastspitzen auffängt. Das Landratsamt Böblingen als erster Pilotkunde konnte so bereits seinen Fuhrpark verkleinern.
Wir treffen uns im Co-Working-Space in der Esslinger Augustinerstraße. Erst an diesem Tag ist das Duo dort eingezogen – allerdings nur für Meetings und dergleichen. Ansonsten arbeiten beide wie bisher von zu Hause aus.
Wie muss man sich diese Arbeit konkret vorstellen? „Viel Telefonieren. Wir ­suchen weitere Pilotkunden, denn wir wollen ja nicht im luftleeren Raum tüfteln und nach ein paar Jahren feststellen, dass niemand unser Angebot braucht“, erklärt Drost. Außerdem sucht Adapt2Move Car-, Bikesharing- sowie Miet­wagen-Anbieter, um sie in ihr Portfolio aufzunehmen. „Und wir tüfteln weiter an unserer Software“, ergänzt Schick.

Auf der Suche nach einem Investor

Eine weitere große Aufgabe ist die Suche nach einem Investor. Dass sie ein lukratives Geschäft anzubieten haben, davon sind die beiden Gründer überzeugt: „Die Mobilitätsanforderungen auch im ­geschäftlichen Bereich werden immer komplexer, schon allein deshalb, weil ­viele Menschen nicht nur vom Büro oder von zu Hause aus arbeiten, sondern von überall im Lande. Da ist eine Plattform wie unsere auf jeden Fall ein Gewinn“, bringt es Schick auf den Punkt.
Die Marktlage sei auch gut. Zwar gebe es Wettbewerber, „aber niemanden, der die lokalen Anbieter mit einbezieht.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft , Rubrik Menschen& Ideen

Aus dem IHK-Ehrenamt

Konjunktur, Ausbildung, Innovation – in den Ausschüssen und Arbeitskreisen der IHK diskutieren Unternehmerinnen, Unternehmer, Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft. Über die Ergebnisse informieren wir Sie hier regelmäßig.

Wechsel im IHK-Berufsbildungsausschuss

In der jüngsten Sitzung des Berufsbildungsausschusses wurden Mitte März die Mitglieder der neuen Berufungsperiode (2025-2028) begrüßt und langjährige Mitglieder der letzten Berufungsperiode (2021-2024) verabschiedet. Diese feierliche Zeremonie unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die kontinuierliche Arbeit des Ausschusses für die berufliche Bildung in der Region Stuttgart.

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Region Stuttgart spielt eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung. Als gesetzlich verankerter Ausschuss ist er für die Rechtsetzung in der Berufsbildung verantwortlich. Er beschließt beispielsweise Prüfungsordnungen für neue IHK-Fortbildungsprofile - etwa den Bachelor Professional in Smart Industry (IHK Region Stuttgart) - oder Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Als Überwachungs- und Beschlussorgan ist er maßgeblich an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung beteiligt. Er wird in allen wichtigen Fragen der Berufsbildung beteiligt, indem er unterrichtet und angehört wird.

Der BBA setzt sich aus je sechs Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragten sowie sechs Lehrkräften beruflicher Schulen und deren jeweiligen Stellvertretungen zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Interessen und Perspektiven in der beruflichen Bildung. Einzelheiten zur Errichtung, Beschlussfähigkeit und den Aufgaben des Berufsbildungsausschusses werden vom Gesetzgeber in den Paragrafen 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Ausschüsse informieren sich über Desinformation mit KI

Zum Jahresabschluss fand eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Industrie, Energie, Verkehr und Digitalisierung statt.
Von Bioökonomie über Energiepolitik, Auswirkungen des Green Deals bis hin zu Digitalisierung im Schienenverkehr und Innenstadtlogistikkonzepte - an den Impulsvorträgen aus den Ausschüssen zeigte sich die Vielfalt der Themen, die die Gremien in der letzten Zeit beschäftigt haben.
Zum Thema Desinformation und Deepfakes sprach Dr. Christoph Nehring. Es sei nicht einfach KI-Inhalte und durch KI erstellte “Fakten” zu erkennen, so der Experte. Heute gebe es kein bedeutendes politisches und gesellschaftliches Ereignis mehr ohne Desinformation in Gestalt von Deepfakes und anderen KI-generierten Falschinformationen. In der derzeit instabilen Lage stelle das eine sehr große Gefahr dar.
Das Perfide an Desinformation sei, dass sie nicht überzeugt, sondern negative Effekte, wie Misstrauen, Angst, Unsicherheit und Verwirrung erzeugt. Für die Ausschussmitglieder – allesamt Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft – besonders interessant: Laut Nehring hat Desinformation enorme wirtschaftliche Auswirkungen und es entstehen hohe Kosten dadurch. Zudem gebe es mehr und mehr KI- und Desinformationsangriffe auf die Wirtschaft und die Unternehmen. Also Zeit, wachsam zu sein und sich dagegen zu wappnen.
Anhand eines simplen Beispiels zeigte Nehring auf, was mit KI alles möglich ist und wie Deepfake aufgebaut werden kann. Versuchsobjekt war hierbei Holger Triebsch, Leiter der Abteilung Industrie, Innovation und Infrastruktur. Mit einer kurzen Sprechsequenz von lediglich 20 Sekunden wurde ein Text erstellt, der völlig anders war als das, was Triebsch gesagt hatte. Man mag sich ungern vorstellen, welche verheerenden Auswirkungen diese Form der Deepfakes auf Politik und Wirtschaft haben, zumal die entsprechenden Programme oft nur für wenige Euro zu erwerben sind..

KI und Simulation in der Gesundheitswirtschaft

Beim Treffen des IHK-Gesundheitsausschusses im Juli ging es um Umbrüche und Perspektiven durch neue Technologien. Simulationstechnologien, Höchstleistungsrechnen, Datenanalyse und Künstliche Intelligenz (KI) sparen Zeit und Kosten – und erhöhen damit entscheidend die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Insbesondere in den Großunternehmen vieler Branchen, beispielsweise der Automobilindustrie, gehören sie deshalb längst zum Alltag. Diese Technologien ermöglichen es, eine sehr große Anzahl von Tests virtuell durchzuführen, bevor ein Produkt tatsächlich gebaut wird. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern erhöht auch die Sicherheit und Qualität der Produkte, da Probleme frühzeitig erkannt und korrigiert werden können.
„Verglichen mit anderen Branchen sind wir bei der Anwendung von Simulation, Data Analytics und KI in der Gesundheitswirtschaft noch nicht weit. Der Einsatz in der Medizintechnik ist ein guter Start, weil hier durch die technischen Anteile die Ähnlichkeit noch am höchsten ist. Doch die Branche ist anders aufgestellt als die Automobilbranche. Die Unternehmen und Stückzahlen sind kleiner. Auch gibt es beim Mensch vor dem ersten Einsatz noch viel mehr zu beachten“, so Referent Dr. Andreas Wierse, Geschäftsführer der SICOS BW in seinem Vortrag "KI und Simulation: Perspektiven für Anwendungen in der Gesundheitswirtschaft".
„Der medizinische Bereich ist herausfordernd und vielversprechend zugleich. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es großes Potenzial, Höchstleistungsrechner und Data Analytics gewinnbringend zu nutzen.“
Simulationen können auch in der Medizintechnik helfen, Geräte und Verfahren schon in der Entwicklungsphase zuverlässiger und in viel größerem Umfang zu testen. Teure und zeitaufwändige reale Tests können durch tausende virtuelle Tests ersetzt werden. Dies spart Kosten, ermöglicht die Optimierung von weit mehr Varianten gleichzeitig und beschleunigt den gesamten Entwicklungsprozess. Um Risiken zu reduzieren, werden finale Tests nach wie vor „real“ durchgeführt (test-before-invest) oder wie der Referent erläutert: „Am Ende müssen natürlich auch hier einige richtige Autos gegen die Wand gefahren werden, um alles zu testen.“
Damit auch kleinere und mittlere Unternehmen der Medizintechnik und Biotechnologie Simulationen, Höchstleistungsrechnen, Data Analytics und KI gewinnbringend für sich nutzbar machen können, wurde das Medical Solution Center - CASE4Med (Computer Aided Solution Engineering for Medical) – vor zwei Jahren gegründet. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Medizin und gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) wird ein landesweites Kompetenz-Netzwerk zur Stärkung branchenspezifischer Lösungen aufgebaut. Angeboten wird unter anderem die Bereitstellung aller Informationen rund um diese Themen, die kostenfreie und neutrale Einstiegsberatung und Vermittlung der richtigen Partner für KMU und die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung über die SICOS BW GmbH.
lwachstum weiter verlangsamt.

DIHK-Umfrage zur Digitalisierung 2024

Die Digitalisierung schreitet in deutschen Unternehmen weiter voran, doch bleiben die Herausforderungen beträchtlich. Dies verdeutlicht die jüngste Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit dem Titel „Digitalisierung in Deutschland: Zwischen Effizienz und Bürokratie“, für die mehr als 5.000 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen befragt wurden.
Die Umfrageergebnisse zeigen klar: Unternehmen betrachten die Digitalisierung weniger als Treiber für Innovation, sondern vielmehr als Mittel zur Bewältigung aktueller Herausforderungen. So geben 66 Prozent der Befragten an, durch digitale Maßnahmen vor allem ihre Arbeitsprozesse effizienter gestalten zu wollen. Ein nahezu ebenso großer Anteil (65 Prozent) erhofft sich Kosteneinsparungen, während für 63 Prozent die Verbesserung der Qualität ein zentraler Antrieb für die Digitalisierung ist.
Die größten Hürden für Unternehmen sind Zeitmangel (60 Prozent), die hohe Komplexität digitaler Prozesse (54 Prozent) und der finanzielle Aufwand (42 Prozent). Zudem kämpft etwa jedes dritte Unternehmen mit Sicherheitsrisiken, einem Mangel an IT-Fachkräften, unzureichenden digitalen Kompetenzen sowie Unsicherheiten hinsichtlich rechtlicher Vorgaben.
Ein zentrales Problem für die Unternehmen bleibt der langsame Netzausbau: Lediglich 73 Prozent der Befragten gaben an, dass die derzeitige Verfügbarkeit von schnellem Internet ihren Anforderungen entspricht.
„Die Digitalisierung der Unternehmen steht und fällt mit dem zügigen Ausbau der Glasfasernetze bis in die Gebäude sowie der flächendeckenden Verfügbarkeit moderner Mobilfunknetze“, betont Volker Treier, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung. „Der Netzausbau kann mit den wachsenden Anforderungen der Unternehmen kaum Schritt halten. Besonders Cloud-Technologien und künstliche Intelligenz steigern den Bedarf an höherer Bandbreite erheblich. Deshalb muss der Ausbau dringend beschleunigt werden – doch allzu oft wird er durch langwierige Genehmigungsverfahren ausgebremst.“
Die vollständigen Ergebnisse der Digitalisierungsumfrage finden Sie auf der Internetseite der DIHK.

E-Rechnung - je früher desto besser

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Bereiche unseres Lebens revolutioniert – nun auch das Rechnungswesen. Eine zentrale Innovation ist die E-Rechnung, die sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen zahlreiche Vorteile bietet. Aber was genau ist eine E-Rechnung, wie funktioniert sie, und warum sollten Unternehmen sie nutzen?

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache PDF-Datei, sondern um Daten, die automatisiert verarbeitet werden können. Zu den gängigen
E-Rechnungsformaten zählen:
  • ZUGFeRD Format (Hybrides Daten­format bestehend aus einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Datei und einer einheitlich strukturierten eingebetteten elektronischen XML-Datei)
  • X-Rechnung (Nur Textformatrechnung, XML ohne bildliche ­Darstellung), die besonders für den öffentlichen Sektor in Deutschland von Bedeutung ist.

Im Gegensatz zu traditionellen ­Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen maschinen­lesbare Daten, die direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden können. Damit entfallen manuelle Eingaben und die damit verbundenen Fehlerquellen.

Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine europaweit einheitliche Norm (EN 16931) für die elektronische Rechnungsstellung schafft. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes von 2024 ist der ­Begriff der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar dieses Jahres im § 14 Absatz 1 UStG neu definiert worden.

Eine E-Rechnung muss gestellt werden,

  • wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt (B2B) und sowohl der Leistungsempfänger als auch der leistende Unternehmer sich im Inland befinden
  • wenn der Umsatz größer als 250 Euro ist (Gesamtbetrag).
Ist der Leistungsempfänger ein ­Privatkunde und kein Unternehmer oder sind nicht beide Beteiligten im Inland ansässig, besteht keine Verpflichtung zum Versand der Rechnung als E-Rechnung.

Folgende Übergangsfristen gelten:

  • Seit Jahresbeginn 2025 gilt die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können
    (E-Mail-Postfach). Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum neuen Format ist nicht notwendig.
  • Bis Ende 2026 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen – und mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – auch in anderem elektronischem Format möglich.
  • Bis Ende 2027 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und – mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – in anderem elektronischem Format möglich, wenn das ausstellende Unternehmen im Vorjahr den Gesamtumsatz von 800.000 Euro nicht überschritten hat.

E-Rechnungen und GoBD

GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Hier gilt der Datensatz als Originalrechnung, das heißt, es ist ­keine zusätzliche PDF-Rechnung oder Papierrechnung notwendig. Der strukturierte Teil der E-Rechnung (XML) ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ­ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit ­erfüllt werden. Die Archivierung nach GoBD-konformen Grundsätzen ist obligatorisch.

Das sind die Vorteile der E-Rechnung
Die E-Rechnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen:
  1. Effizienzsteigerung & Kosteneinsparung
    Die schnellere Verarbeitung sowie das Wegfallen der Papier-, Druck- und Versandkosten ermöglichen es, Kosten einzu­sparen.
  2. Transparenz & Nachverfolgbarkeit
    Da bei der elektronischen Rechnungserstellung jeder einzelne Schritt nachverfolgbar ist, bietet die E-Rechnung auch eine verbesserte Transparenz.
  3. Reduktion von Fehlern
    Da alle Rechnungsdaten automatisch erfasst und weitergeleitet werden, reduziert sich der Aufwand für die Datenerfassung und Fehler werden vermieden.
  4. Umweltfreundlichkeit
    Das Versenden von E-Rechnungen benötigt weniger Ressourcen und verbraucht weniger CO2 – so wird die Umwelt geschont.
  5. Sicherheit und Authentizität
    Sensible Daten können bei der E-Rechnung verschlüsselt und auch signiert werden und bieten so erhöhte Sicherheit.

    Fazit: Die E-Rechnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Geschäftswelt. Sie bietet nicht nur erhebliche Einsparpotenziale, sondern trägt auch zur Schonung der Umwelt bei und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben und von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren möchten, führt kein Weg an der E-Rechnung vorbei.
Michael Heger, Heger-IT, Mössingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Startups weisen Wege durch den Daten-Dschungel

Flexibles Arbeiten, Qualitätsverbesserung, Kostensparen – dieses Dreigestirn bestimmt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schon lange. Wie sich mit Hilfe neuer digitaler Technologie die Effizienz in Produktion und Logistik steigern lässt, beschäftigte Ende des vergangenen Jahres rund 180 Unternehmer und Fachleute beim Innovationstag der IHK.
In einem Startup-Pitch konnten dabei sieben junge Unternehmen aus der Region ihre Geschäftsidee je fünf Minuten lang vorstellen. Die Zuhörerinnen und Zuhörer stimmten dann darüber ab, welche Idee sie am meisten überzeugte. Aus der Abstimmung, die insgesamt knapp ausfiel, sind die folgenden Startups als Gewinner hervorgegangen, die wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Invisium: Mit 3-D-Scanner Logistik revolutioniert

Der Sieger in der Publikumsgunst, Stefan Zweigler mit seiner Göppinger Invisium GmbH, ist für Leserinnen und Leser des Magazins Wirtschaft kein Unbekannter. Bereits im Herbst 2023 haben wir den Gründer im Rahmen eines Titelthemas über regionale Startups vorgestellt. Sein Produkt, ein multifunktioneller Logistik-Scanner, mit dem Artikel auf Euro-Paletten, sowie Ladungsträger wie Gitterboxen oder Transportkisten sekundenschnell einfach bei der Durchfahrt digital erfasst werden können, überschreitet jetzt die Schwelle zum Markt: Der Discounter Netto setzt zunächst drei der Geräte in seinen beiden Logistikzentren in Bayern ein, innerhalb von zwei bis drei Jahren, so der Plan, sollen alle 20 Logistikzentren der Lebensmittelkette bundesweit mit der neuen Technik aus Göppingen ausgestattet werden.
Die 3-D-Scanner ermitteln dort zunächst Daten über die Verweildauer von verschiedenen Ladungsträgern in den Netto-Einzelhandelsmärkten. Doch die Erfindung aus Göppingen kann noch mehr: „Wenn ein Staplerfahrer mit Waren auf einer Palette durch den Bogen fährt, werden die Artikel in wenigen Sekunden durch mehrere hochauflösende Kameras erfasst, gespeichert und ein Feedback an den Fahrer gegeben“, erklärt Stefan Zweigler. Der Staplerführer weiß dann sofort, ob die Ladungen richtig oder beschädigt sind und wohin er seine Ladung bringen muss.
Bis zu 380 Artikel pro Ladung können auf diese Weise erfasst werden – entweder per Bar- oder DM-Code, anhand der Beschriftung oder durch KI-gestützte Objekterkennung. Die Genauigkeit liegt laut Zweigler bei 99,8 Prozent und ist damit deutlich höher als bei der bisher üblichen Erfassung per Sichtkontrolle, RFID oder Handscanner. Mit seinen sechs Mitarbeitern im Göppinger Böhringer-Areal knüpft Zweigler derzeit weitere Kontakte zu neuen Kunden im Logistik- und Lebensmittelbereich.

Alloqis: Der Königsweg zum Ressourceneinsatz

Den 2. Platz belegte die Alloqis GmbH aus Böblingen mit ihrer KI-Lösung zum effizienten Einsatz betrieblicher Ressourcen. Die Grundidee schildert Dr. Moritz Högner, der das Startup Anfang 2024 gemeinsam mit Marc Faupel und Dr. Niklas Kattner gegründet hat: Prognosen werden in der Industrie heute immer alltäglicher - gute Informationen über die Entwicklung von Märkten, Rohstoffpreisen & Lieferwegen ermöglichen es den Unternehmen, das Volumen ihrer Einkäufe, der Produktion und zum Beispiel die Preisgestaltung darauf auszurichten.
Tatsächlich können Entscheider selten über einen Informationsmangel klagen. Eher ist es schon so, dass die Datenflut sie zu überwältigen droht, zumal sich die Rahmenbedingungen ständig ändern. Eine Aufgabe wie geschaffen für die computergestützte Analyse anhand von Optimierungsalgorithmen, und genau das leistet die Alloqis-Software, indem sie basierend auf Daten wie Nachfrage, Produktionskapazitäten und Lagerbestand den profitabelsten Weg und die wirtschaftlichsten Entscheidungen ermittelt.
Die Gründer kommen von Mercedes, wo sie für den Aufbau einer digitalen Einheit verantwortlich waren. Laut Högner macht das Startup bereits Umsätze mit einer Reihe von Kunden aus der Automotive-Branche, darunter auch Bosch.

Machinetalk: Maschinen besser integrieren

Effizienzgewinne in der Produktion hat auch die Machinetalk GmbH aus Eislingen/Fils im Blick, die beim Pitch den 3. Platz belegte. Die Gründer Peter Strohm und Rainer Seitz wissen genau, wo es Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe im Zusammenhang mit der Digitalisierung drückt, denn vor der Gründung Mitte 2023 waren sie selbst beim Maschinenbauer Emag in Salach (Kreis Göppingen) beschäftigt. „Das ist ein Vorteil gegenüber Gründern, die von der Software kommen und die Produktion gar nicht so genau kennen“, sagt Strohm, der in dem Gründerduo den Vertrieb verantwortet.
Für ihre Geschäftsidee haben die beiden mit vielen Unternehmen gesprochen, und herausgefunden, wo das größte Potenzial zu heben ist: „Das war eindeutig das Datenmapping bei der Anbindung von Maschinen.“ Die Erklärung für Nicht-Ingenieure: Produktionsmaschinen müssen mit anderen Teilen der Anlage kommunizieren, etwa mit Analyse- und Planungssystemen oder anderen Maschinen. Dabei werden Informationen zwischen Maschine und übergeordnetem System ausgetauscht – etwa zum Betriebszustand, anstehenden Wartungen oder dem Abarbeitungsgrad eines Fertigungsauftrags. Für produzierende Unternehmen sind Maschinen ohne diese Informationen nur schwer wirtschaftlich zu betreiben.
Das Problem ist, dass die Maschinen so gut wie nie die gleiche Sprache sprechen, erklärt Strohm, denn jeder Hersteller strukturiert die Datenschnittstelle anders. Bisher ist es deshalb üblich, diese Schnittstelle je nach Bedarf des Maschinenbetreibers manuell zu „übersetzen“- eine zeitraubende Tätigkeit, bei der viele Fehler passieren.
Machinetalk ist es gelungen, dieses „Datenmapping“ zu automatisieren. Dabei werden die vorhandenen Datenpunkte im Steuerungsquellcode und die Wunschdatenpunkte aus der Betreiberspezifikation per KI identifiziert und ein automatischer Übersetzungsvorschlag, das „Mapping“ erzeugt. Der Entwickler muss dann nur noch auf den Knopf drücken und die Schnittstelle funktioniert.
„Effizienzgewinne bei dieser Tätigkeit von über 80 Prozent gibt es dabei immer“, sagt Strohm. Auch die Fehlerquote könne um über 90 Prozent gesenkt werden. Starken Rückenwind versprechen sich die Gründer, nachdem die Hersteller seit diesem Jahr im Rahmen des EU Data Acts verpflichtet sind, ihren Kunden Daten in geeigneter Form bereitzustellen.

NIS-2 wird deutsches Recht

Erinnern Sie sich? Letzten Juli steckten viele Passagiere an Flughäfen fest und Operationen in Krankenhäusern mussten verschoben werden. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war ein fehlerhaftes Update einer IT-Sicherheitslösung der Auslöser für dieses Chaos.
Solche Vorfälle machen deutlich, wie schnell selbst kleine ­technische Probleme oder Sicherheitslücken erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben können. Das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs­gesetz“ (NIS2UmsuCG) soll das zukünftig verhindern. Es richtet sich vor allem an Organisationen und Unternehmen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen gravierenden Problemen führen könnte.

Voraussichtlich im März ist die EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Derzeit wird die zugrunde liegende EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Voraussichtlich im März soll das neue Gesetz in Kraft treten. Dann ­müssen diese Organisationen und ­Unternehmen Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten erfüllen. Zentrale Stelle dafür wird das BSI sein.
Schon bisher gab es für circa 2.000 Unternehmen die Pflicht, IT-­Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und Cybervorfälle zu melden, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Nun werden es 30.000 Unternehmen sein.

So testen Sie, ob Sie von NIS-2 betroffen sind

Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, können Sie über den Entscheidungsbaum des BSI ermitteln. Sie finden ihn hier.
Bei den betroffenen Unternehmen wird noch einmal unterschieden, und zwar zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen. Letztere sind vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Telekommunikation, Wasser, Ernährung und Transport.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet
die betroffenen Unternehmen unter anderem dazu, ein Risikomanagementsystem und ein Business Continuity Management umzusetzen, einschließlich technischer ­Sicherheitsvorkehrungen wie Kryptografie, Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung. Außerdem müssen sie zahlreiche Nachweise zur internen IT-Sicherheit erbringen und ihre Geschäftsleitung schulen. Für Betreiber kritischer ­Anlagen gibt es noch zusätzliche Anforderungen.

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden

Zudem sind alle betroffenen Unternehmen künftig verpflichtet, „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ innerhalb von 24 Stunden dem BSI sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu melden. Neu ist auch, dass die Geschäftsleitung für Vorfälle haftet, wenn sie nicht alle Pflichten aus dem Gesetz umgesetzt hat.
Zusätzlich zu den Änderungen durch das NIS2UmsuCG sind ­weitere Rechtsverordnungen geplant. Diese sollen unter anderem Regelungen zu Sicherheitszerti­fikaten und deren Anerkennung, IT-Sicherheitskennzeichen, Zertifizierungspflichten für bestimmte Produkte, Dienste oder Prozesse sowie die Definition von kritischen Dienstleistungen und Anlagen enthalten.

Durchführungsverordnung für grenzüberschreitend Betriebe wird erwartet

Auch eine Durchführungsverordnung der EU zu Cybersicherheitsrisikomanagement und Berichtspflichten für digitale Infrastrukturen und Anbieter wird erwartet, um grenzüberschreitend tätige Betreiber zu berücksichtigen.
Es ist entscheidend, dass die Wirtschaft sehr bald Klarheit über das nationale Umsetzungsgesetz der NIS-2-Richtlinie erhält, um shnell planen zu können. Dabei sollte der Fokus auf einer ­bürokratiearmen Umsetzung sowie auf umfassender Unterstützung für Unternehmen liegen.

Sicherheitsstandards müssen auch für die öffentliche Verwaltung gelten

Für die Betriebe ist es zudem wichtig, dass die neuen Sicherheitsstandards auch auf die öffentliche Verwaltung angewendet werden – auf allen Ebenen. Denn deren reibungslose Funktion ist für die Wirtschaft unverzichtbar und darf nicht durch Cybersicherheitsvorfälle gefährdet werden.
Die alleinige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie reicht ohnehin nicht aus, um Unternehmen in Deutschland vor Cyberangriffen zu ­schützen: Ohne eine enge Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, europäischen und nationalen Institutionen sowie den Betrieben wird das nicht gelingen.

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – werden innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung ausgezeichnet.
Der Innovationspreis des Landes ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert.
Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Der Preis mit einer öffentlichen Preisverleihung überreicht.
Am Wettbewerb können teilnehmen
  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
  • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Bewertungskriterien sind
  • technischer Fortschritt
  • besondere unternehmerische Leistung
  • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg
Hier gehts zur Online-Bewerbung.
Vorab können Sie mit Hilfe des Quickchecks prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zum Wettbewerb erfüllen.

Transformations-Check

Erfahren Sie, welche Kontakte, Förderprogramme und Beratungsangebote Sie nutzen können, um Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Transformation zu führen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen strukturiert den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Unternehmens in den Themenfeldern Produkt / Dienstleistung, Markt, Mitarbeiter und Nachhaltigkeit zu ermitteln.
Vereinbaren Sie einen Termin für den kostenfreien Transformations-Check mit uns – ganz einfach telefonisch oder per Mail an transformation@stuttgart.ihk.de.
Sie möchten den Transformations-Check lieber selber machen? Dann nutzen Sie doch die Online-Version unseres Transformations-Checks!
Der Transformations-Check ist ein Angebot im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft - Free and Open Source Software (FOSS)

Der „Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft - Free and Open Source Software (FOSS)“ unterstützt mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg bei der Transformation.
Gefördert werden bis zu fünf Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250 Euro; Förderquote: 80%, insgesamt maximal 5.000 Euro).
Antragsfrist ist der 31. Oktober 2025.
Förderfähig sind Beratungsthemen mit FOSS-Bezug, hierbei insbesondere:
  • Strategieberatung im Bereich FOSS
  • Change-Management für Unternehmensumgebungen mit wachsendem FOSS-Einsatz
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich FOSS (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, kontinuierliche Weiterbildung und Personalplanung mit FOSS-Bezug
  • Technologische Entwicklungen/Trends bei FOSS
  • Juristisches und Lizenzen im Bereich FOSS
  • Security Aspekte beim Einsatz von FOSS
Gefördert werden nur Beratungen von Beratern, die in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW registriert sind.
Antragstellung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf den Seiten der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie.

Erste Stuttgarter Firma erhält Siegel für Resourceneffizienz

Das KEFF+ Label für Ressourceneffizienz ist erstmals einem Unternehmen aus der Landeshauptstadt verliehen worden. Ausgezeichnet wurde die Magaziniker GmbH, eine Agentur für Kommunikation aus dem Stuttgarter Osten. Holger Triebsch und Dennis Seiler überbrachten die Urkunde Ende Januar an die Geschäftsführer Steffen Beck und Martin Reinhardt und ihr Team.

Ressourcensparen mit der App

Nach einem vorangegangenen KEFF+ Check hat das Unternehmen eine ganze Reihe emissionssenkender Maßnahmen umgesetzt. So entwickelten die Mitarbeiter eine browsergestützte App, mit der die CO₂-Bilanz des Unternehmens umfassend verbessert werden kann. Durch einen spielerischen Ansatz mit Quizfragen und wöchentlichen Challenges werden die Mitarbeiter zu umweltbewusstem Verhalten animiert – zum Beispiel eine Woche lang ohne Auto zur Arbeit zu pendeln. Der Zuspruch ist groß: An der ersten Runde haben zwei Drittel der Belegschaft teilgenommen

960 Wasserflaschen weniger

Außerdem haben die Magaziniker ihre CO₂-Emissionen genau erfasst und dokumentiert. Durch Erneuerung der Fenster konnte der Wärmebedarf deutlich reduziert werden. 960 Wasserflaschen wurden eingespart, indem das Trinkwasserangebot für die Mitarbeiter auf Sprudelspender umgestellt wurde. Das Unternehmen nahm am Projekt KLIMAWIN des Landes Baden-Württemberg teil und hat seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellt.
Zuvor waren schon mehrere Unternehmen in der Region Stuttgart mit dem KEFF+ Label ausgezeichnet worden. Die Magaziniker sind jedoch die erste Firma aus Stuttgart selbst, die das renommierte Siegel erhält.

Landesweit 130 Unternehmen ausgezeichnet

Das KEFF+ Label würdigt Unternehmen, die nach einem kostenfreien KEFF+ Check nachweisbare Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz umgesetzt haben. Verliehen wird es durch die IHK Region Stuttgart als regionale Kompetenzstelle und durch die Koordinierungsstelle Umwelttechnik Baden-Württemberg
Seit dem Start des Projekts im November 2022 hat die IHK Region Stuttgart bereits über 130 Unternehmen unterstützt. Dabei wurden beim KEFF+ Check nicht nur Energie- und Materialeffizienzpotenziale identifiziert, sondern auch Möglichkeiten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit aufgezeigt.
KEFF+, die Abkürzung für Kompetenzstelle Ressourceneffizienz, ist ein durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Projekt. Es zielt darauf ab, Unternehmen in ihren Bemühungen um mehr Ressourceneffizienz zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit zu leisten.

Digiscouts: Azubis treiben die Digitalisierung voran

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle: Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Die eigenen Auszubildenden sind häufig in mancherlei Hinsicht bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen.
Das Projekt DigiScouts verfolgt das Ziel, dass Azubis Digitalisierungspotenziale in Unternehmen aufspüren und als „Digital Natives“ gemeinsam mit ihren Vorgesetzten die Ideen eigenverantwortlich umsetzen. Das Projekt lässt eine Win-Win-Situation entstehen: Die Betriebe erhalten neue Perspektiven und Impulse für die Optimierung von Prozessen, im Gegenzug bekommen die Auszubildenden die Gelegenheit, aktiv den digitalen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Unter der Leitung des RKW Kompetenzzentrums und mit Unterstützung der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart geht das diesjährige Projekt an den Start. Über die gesamte Laufzeit begleiten erfahrene Coaches des RKW die Unternehmen, Ausbilder und Azubis und stellen die erforderlichen digitalen Mittel zur Verfügung. Der Aufwand für die Unternehmen ist gering, da die Azubis nur wenige Stunden pro Woche im Projekt arbeiten. Bei der Umsetzung der besten Ideen sind im Idealfall Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Neugierig? Hier können Sie das Best-Practice-Beispiel aus dem produzierenden Gewerbe nachlesen.
Der offizieller Projektstart mit maximal 10 Unternehmen aus der Region Stuttgart ist am 25. März 2025. Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Digiscouts, in dem Flyer oder bei einer der Infoveranstaltungen.

Digitale Infoveranstaltungen

Donnerstag 30. Januar 2025 10:00 bis 11:00 Uhr Anmeldung
Dienstag 11. Februar 2025 10:00 bis 11:00 Uhr Anmeldung
Donnerstag 27. Februar 2025 10:00 bis 11:00 Uhr Anmeldung
Dienstag 11. März 2025 10:00 bis 11:00 Uhr Anmeldung
Donnerstag 27. März 2025 10:00 bis 11:00 Uhr Anmeldung

Herzlich willkommen in unserer IHK

An dieser Stelle finden Sie einen kleinen Überblick über prominente Besucher, die in der letzten Zeit zum Austausch in der IHK Region Stuttgart zu Gast waren.

Besuch aus dem digitalen Musterland

Die estnische Botschafterin Marika Linntam besuchte die IHK.
Diese Woche begrüßte IHK-Präsident Claus Paal die estnische Botschafterin Marika Linntam für einen Austausch bei uns im Haus. Die beiden sprachen über aktuell drängende Themen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und Bürokratie. Deutlich wurde vor allem: Bei der Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung ist Estland weit fortgeschritten. Hier ist auch bei uns in Deutschland eine Beschleunigung wichtig, um international wettbewerbsfähig zu sein. Claus Paal und die Botschafterin sprachen auch ausführlicher über Bürokratiefelder, die die Unternehmen derzeit belasten. Der Präsident stellte Marika Linntam vor, wie die IHK Region Stuttgart Möglichkeiten zum Bürokratieabbau durch den Einsatz von KI angeht.
Außerdem ging es um die Anforderungen der Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft und um Potenziale in Luft-/Raumfahrt, smarter Industrie sowie Modul- und Holzbau.

Fachkräftevereinbarung mit dem indischen Bundesstaat Maharashtra

Indische Delegation
Eine hochrangige ministerielle Delegation aus dem indischen Bundesstaat Maharashtra hat Stuttgart und die IHK besucht und eine Kooperationsvereinbarung zur Fachkräftemigration mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen. Deepak Vasantrao Kesarkar, Bildungsminister des zentralindischen Bundesstaates mit 112 Millionen Einwohnern, erörterte mit Vertretern der IHK, wie eine Kooperation den baden-württembergischen Unternehmen helfen kann, den Fachkräftebedarf zu decken. Indien ist bereit, das eigene Schulsystem entsprechend auszurichten, Deutsch zu unterrichten und die notwendigen beruflichen Kompetenzen zu vermitteln.

Besuch vom finnischen Botschafter

Von links: Tassilo Zywietz, Katariina Tanhua-Tyrkkö, Dr. Thorsten Pilgrim, Kai Sauer, Mikko Koskue, Dr. Jan Klingele
Von links: Tassilo Zywietz (Geschäftsführer IHK Region Stuttgart), Katariina Tanhua-Tyrkkö (1. Botschaftssekretärin), Dr. Thorsten Pilgrim (Vizepräsident der IHK Region Stuttgart), Kai Sauer (Botschafter von Finnland), Mikko Koskue (Botschaftsrat), Dr. Jan Klingele (Klingele Paper & Packaging Group).

Der Botschafter von Finnland, Kai Sauer, war zum Antrittsbesuch in der IHK Region Stuttgart. Im Gespräch mit IHK-Vizepräsident Dr. Thorsten Pilgrim und IHK-Geschäftsführer Außenwirtschaft Tassilo Zywietz zeigte sich, dass die Wirtschaft des nordischen Landes viel mit der von Baden-Württemberg gemeinsam hat – so etwa den hohen Exportanteil, die technische Expertise in den Bereichen KI, Digitalisierung, Automatisierung und anderes mehr. Es gibt auch ähnliche strukturelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel und die alternde Gesellschaft. Was den finnischen Botschafter derzeit umtreibt und besorgt, ist der Konflikt mit Russland und der Ukrainekrieg, denn die finnische Grenze zu Russland ist lang. Er ist der Überzeugung, dass eine starke Wirtschaft in Finnland unabdingbar ist, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und setzt auf mehr Zusammenarbeit mit baden-württembergischen Unternehmen in den Branchen Maschinenbau, Automotive, Pharma und Medizintechnik.

Israelische Generalkonsulin bei der IHK

Generalkonsulin Israel
Die Generalkonsulin von Israel, Talya Lador-Fresher (Mitte), hat unsere IHK besucht, um wichtige Wirtschaftsthemen mit dem IHK-Präsidium und der Hauptgeschäftsführung zu diskutieren. Angesprochen wurden die Reisewarnung, die das Auswärtige Amt wegen des Krieges mit der Terrororganisation Hamas für Israel ausgesprochen hat, aber auch die Lage der Unternehmen vor Ort sowie eventuelle Friedensbemühungen. Begleitet wurde die Generalkonsulin von Doron Hemo, Gesandter für Wirtschaft und Handel, der Informationen über die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Baden-Württemberg gab und für mehr private Investitionen Deutscher Unternehmen in seinem Land warb. Insbesondere hob er das Innovationspotenzial der israelischen Wirtschaft am Beispiel von SaaS-Lösungen hervor. Diese wird als komplementär zu den Bedürfnissen des deutschen Mittelstandes verstanden. In der weiteren Diskussion standen dann gemeinsame Initiativen und Projekte mit der IHK im laufenden Jahr im Fokus.

20. Vergaberechtssymposium: Austausch in herausfordernden Zeiten

Michael Kleiner, Ministerialdirektor und Amtschef des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes war Gast in der IHK anlässlich des 20. Symposiums für Vergaberecht am 28.11. in seiner Begrüßung auf die grundsätzliche Perspektive des Vergaberechts ein: Der Wunsch nach Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung bei öffentlichen Vergaben bei gleichzeitiger sozialer, ökologischer und innovativer Ausrichtung des Vergaberechts führe zu einer permanenten Weiterentwicklung. Im Anschluss bot die Veranstaltung öffentlichen Auftraggebern und Bieterunternehmen gleichermaßen aktuelle Expertentipps und wichtige Impulse zu den unterschiedlichsten Aspekten des Vergaberechts. In seiner Begrüßung sprach er darüber, wie das Vergaberecht weiterentwickelt wird: Der Wunsch nach einer Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung des Vergaberechts bei gleichzeitiger sozialer, ökologischer und innovativer Ausrichtung des Vergaberechts führe zu einer permanenten Weiterentwicklung
Die 170 öffentlichen Auftraggeber und Vertreter von Bieterunternehmen, die aus ganz Baden-Württemberg angereist waren, nahmen von der Veranstaltung viele aktuelle Expertentipps und wichtige Impulse zu den unterschiedlichsten Aspekten des Vergaberechts mit nach Hause. Unter anderem gab es Hinweise dazu, wie Referenzen in Vergabeverfahren künftig von den Vergabestellen ausgestaltet werden sollten, um einerseits die Verfahren rechtssicher auszugestalten und anderseits den Bieterunternehmen den Weg zum öffentlichen Auftrag zu erleichtern. Denkanstöße in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bot ein Vortrag zu Lösungsansätzen bei knappen Ressourcen und akutem Personalmangel der öffentlichen Hand. Dabei wurden die Möglichkeiten dynamischer Beschaffungssysteme beleuchtet. Die Fortschritte bei der Einführung, aber auch die nach wie vor bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen wurden von den Experten kontrovers diskutiert. Am Rande der Veranstaltung gab es zudem Raum für Diskussion und Austausch unter den Teilnehmenden und mit den Vergaberechtsexperten.

Delegation aus Südafrika Eastern Cape Town

Die Wirtschaft in Afrika voranzubringen und sie in Kontakt mit Unternehmen aus der Region zu bringen, ist für IHK-Präsident Claus Paal ein Herzensanliegen. Wie wichtig persönliche Kontakte dabei sind, zeigte der Besuch einer Delegation aus Südafrika Eastern Cape Town, die am 9. November unter Leitung von Premier Lubabalo Oscar Mabuyane die IHK in Stuttgart besuchte. Die Einladung ging auf die Initiative von Honorarkonsul Winfried Porth zurück.
Wirtschaftsdelegationen aus Asien, Lateinamerika und Afrika werden von der IHK mehrmals im Jahr begleitet, um das Potenzial der Region Stuttgart kennenzulernen und wirtschaftliche Kontakte zu knüpfen. Deshalb ist die IHK auch Durchführungspartner von „Partnering in Business with Germany“, einem Managerprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums.
Den Erfolg des Programms belegen die zahlreichen Geschäftspartnerschaften, die auf diese Weise zustande gekommen sind. Beispielhaft dafür steht die Erfolgsgeschichte von Simed Philadelphia Pharma aus Tunesien. Product Development Managerin Ameni Elleuch, hatte im Rahmen des Programms mehrere B2B-Gespräche geführt und schließlich eine Blister- und Verpackungsmaschinen für Hartkapseln gekauft. Der Lieferant der Blistermaschinen, die Uhlmann Pac-Systeme GmbH aus in Laupheim ist Partner von Harro Höfliger von der Excellence United Marketing GmbH.
Mit Bosch Packaging Technology laufen Gespräche über Pharma-Maschinen, ein Projekt ist für 2024 geplant. Das tunesische Unternehmen strebt die Vertretung einer speziellen Produktlinie im pharmazeutischen Sektor in Afrika an.


Wie Kreative von hier die Welt verzaubern

Weltmarktführer hat die Region Stuttgart nicht nur im Fahrzeug- ­und Maschinenbau zu bieten. Auch in der Kreativwirtschaft genießen schwäbische Unternehmen weltweit einen guten Ruf – vor allem bei Animationsfilmen und Visual Effects. Doch der Standort steht in einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb bietet unter anderem die IHK Unterstützung an.
„Minus drei und die wilde Lucy" dürfte vielen Eltern ein Begriff sein. Seit November erleben der erfinderische Dinosaurier und das Steinzeitmädchen ihre Urzeitabenteuer im Kinderkanal von ARD und ZDF. Weniger bekannt ist, dass die neue Animationsserie vom Stuttgarter Studio M.A.R.K. 13 mitproduziert wird. Ebenso wie kurz zuvor der Kinderfilm „Das Geheimnis von La Mancha“, der im vergangenen Jahr vor allem im spanischsprachigen Raum ein großer Erfolg war.

Wenn es um Animationsfilme geht, ist die Firma von Dominique Schuchmann und Holger Weiß eine der ersten Adressen – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die beiden lernten sich Ende der 90er Jahre an der Filmakademie Ludwigsburg kennen und schafften später mit der Arbeit an „Biene Maja“ ihren Durchbruch in der Animationsbranche. Mit „Ritter Rost“ kam 2010 der erste von M.A.R.K. 13 komplett animierte Spielfilm auf den Markt. „Ritter Rost wurde komplett in Stuttgart produziert“, sagt Schuchmann. Das sei immer noch ungewöhnlich: „Solche Produktionen sind sehr komplex. Normalerweise arbeiten deshalb mehrere Studios in verschiedenen Ländern daran.“
Wer glaubt, das sei alles nur Spielerei, der irrt sich.

Dominique Schuchmann, IHK-Ausschuss Medien und Film
CEO M.A.R.K. 13 Studios, Stuttgart

Mit der Dinosaurier-Serie und Don Quijote treten die Stuttgarter nun erstmals selbst als Produzenten auf und gehen damit einen weiteren Schritt, wie Schuchmann erklärt: „Wir schaffen damit geistiges Eigentum.“ Rund 15 Mitarbeiter sind bei M.A.R.K. 13 fest angestellt, projektbezogen kommen bis zu 70 hinzu. „Wir haben hier in der Region ein super Habitat“, findet der gebürtige Hesse. Besser als in manch einer anderen Metropole kennen sich die Akteure in Startups, Hochschulen und Kreativunternehmen und kommen gut miteinander aus. „Ich wäre sicher nicht geblieben, wenn der Standort nichts zu bieten hätte.“

Ohne Unterstützung aus Ludwigsburg kein Oscar für Roland Emmerich?

Die Meriten der Stuttgarter Studios sind in der Tat beeindruckend. Seit Roland Emmerichs „Independence Day“ Ende der 90er Jahre auch dank der Effektspezialisten aus Ludwigsburg einen Oscar gewann, räumen die Kreativen aus der Region internationale Preise ab. Die Filmmultis Netflix und Marvel vertrauen auf ihr Know-how, an fast jedem Hollywood-Blockbuster der vergangenen Jahre waren Unternehmen aus der Region Stuttgart beteiligt. Und Firmen wie Mackevision und Luxx Studios haben sich als Ansprechpartner für die Industrie fest etabliert.
In der Branche unterscheidet man zwischen visuellen Effekten, mit denen fantastische Elemente in Filmen möglichst realistisch dargestellt werden, und Animationsfilmen, denen man ansieht, dass sie Fantasieprodukte sind. Beides wird gerne mit der Spieleindustrie als „Animated Media“ zusammengefasst und ist eine der Wurzeln von Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR), die heute auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden. „Wer glaubt, das sei alles nur Spielerei, der irrt“, sagt Dominique Schuchmann. So sei der Einsatz von maschinellem Lernen und KI in der Branche schon länger üblich als etwa im Maschinenbau.

VR-Pioniere für Industriekunden kommen aus Göppingen

Schon früh hat die Madness GmbH aus Göppingen das Potenzial von Industriekunden erkannt. Der wilde Name stammt noch aus den Anfangszeiten, als Axel Berne und sein damaliger Geschäftspartner mit langen Haaren ihrem exotischen Image alle Ehre machten und ihr Unternehmen vom Wohnzimmer aus führten. Heute geht es bei Madness nicht nur beim Dresscode gediegener zu. Zu den Kunden der 20 Mitarbeiter zählenden Virtual-Reality-Experten gehören große Unternehmen wie EBM Pabst, Pilz, Sick, Mahle oder WMF, für deren Kaffeemaschinenvertrieb die Göppinger Animationen erstellt haben.

Bei dem Projekt für WMF geht es darum, die Kaffeemaschinen in verschiedenen Umgebungen zu visualisieren, damit sich der Kunde ein realistisches Bild machen kann. Für eine Flughafensicherheitsfirma hat Madness die Planung der Gepäckkontrolle visuell und interaktiv aufbereitet - dabei kann zum Beispiel die Anzahl der Kofferscanner und der Mitarbeiter variiert werden. Weitere Anwendungsgebiete sind Anleitungen für die Wartung von Maschinen oder die Schulung von Mitarbeitern an Geräten, die es „analog“, also in der Realität, vielleicht noch gar nicht gibt. Ausgangspunkt sind immer CAD-Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt. „Aus Sicherheitsgründen liegen bei uns alle Konstruktionsdaten der Kunden auf eigenen Servern und nicht in der Cloud“, sagt Geschäftsführer Thomas Schneider

Der Fokus muss auf der Vermittlung der Inhalte liegen

Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern war Madness-Gründer von Anfang an im B2B-Geschäft aktiv. „In diesem Bereich gehören wir sicherlich zu den Top 5 in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa.“ Eher untypisch ist auch, dass Berne nicht aus der Gaming-Szene kommt und auch nicht an einer Filmhochschule studiert hat, vielmehr hatte der Grafikdesigner ein eigenes Modelabel, bevor er 1997 sein Startup gründete. „Man kann sich in alles reinfuchsen“, hat der Firmenchef gelernt.
Vielleicht liegt es auch daran, dass Berne und sein Team ihr Geschäft eher pragmatisch sehen. „Man hört oft: Wir wollen was Cooles Neues", sagt Thomas Schneider. „Dies darf aber nicht der alleinige Antrieb sein, relevant ist, dass neben dem Eye-Catcher-Effekt der Fokus auch klar auf der passenden Vermittlung der Inhalte liegt.“ Und Berne bringt es auf den Punkt: „Komplexe Inhalte spannenc zu vermitteln ist unser Anspruch, eben Sendung mit der Maus für Erwachsene zu machen.“
Auch Göppingen gehört zur Region Stuttgart. Aber dennoch scheinen die Landeshauptstadt und die Animationshochburg Ludwigsburg ziemlich weit weg. „Der Standort zeigt seine Vorzüge erst auf den zweiten Blick“, sagt Axel Berne. „Trotzdem fühlen wir uns hier gut aufgehoben. Unsere Mitarbeiter sind am Wochenende gern zu Fuß oder mit dem Mountainbike auf der Alb unterwegs.“ Froh ist er über sein eigespieltes Team, in dem es wenig Fluktuation gibt. Viele seiner Leute sind an den nahegelegenen Hochschulen in Göppingen-Geislingen, Esslingen oder Ulm ausgebildet worden, mit der Madness bei der Fachkräftegewinnung kooperiert, zum Beispiel durch dozierende Angestellte oder bei den Tagen der offenen Tür. Hätten die jungen Leute einmal in seinen Betrieb hineingeschnuppert, habe er meist gute Karten, sagt Berne.

Nach jahrelangem Erfolg soll nun an der Förderung gespart werden

Zahlungskräftige Industriekunden in der Nähe, eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte - birgt das nicht die Gefahr, sich auf den Lorbeeren auszuruhen? Genau das befürchtet Dominique Schuchmann von M.A.R.K. 13. „Wir hatten lange Zeit Rückenwind vom Land“, räumt der Kreativunternehmer zwar ein. So sei die Förderung für Animationsfilm und visuelle Effekte über die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) in den Jahren 2008 bis 2013 auf rund 16 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt worden, stagniere aber seither auf diesem Niveau. „Seit einigen Jahren scheint das Interesse nachzulassen“, so Schuchmann. Erstmals soll der Etat nun sogar gekürzt werden - während andere Bundesländer ihn weiter ausbauen. „Dabei ist die Förderung zum Beispiel in Bayern schon dreimal so hoch wie in Baden-Württemberg.“ Dort kümmere sich auch der Ministerpräsident um die Branche, nicht das Kulturministerium.
Dass in schwierigen Zeiten gespart werden muss, kann Schuchmann zwar nachvollziehen, jedoch geschieht dies seiner Ansicht nach an der falschen Stelle. „Jeder Euro, der hier ausgegeben wird, kommt sechs- bis siebenfach zurück. Und es geht hier um hochwertige, technisch anspruchsvolle Arbeitsplätze.“ Der Unternehmer engagiert sich deshalb ehrenamtlich als Vorsitzender des Film- und Medienausschusses der IHK Reutlingen.

AMCRS: 32 Unternehmen und sechs Hochschulen haben sich vernetzt

Ähnlich sieht es Stefanie Larson, Direktorin der Animation Media Creators Region Stuttgart (AMCRS), in denen sich 32 Unternehmen und sechs Hochschulen mit mehr als 1000 Mitarbeitern vernetzt haben. „Bei Animation und Visual Effects ist die Region führend, ich habe aber nicht das Gefühl, dass dies hier in irgendeiner Weise Priorität genießt“, sagt Larson.

Förderung für eine Zukunft der Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart

Die Kreativen in der Region Stuttgart können also Unterstützung gut gebrauchen. Deshalb kümmert sich bei der IHK seit diesem Jahr das Team der Ludwigsburger Bezirkskammer gezielt um die Kultur- und Kreativwirtschaft – laut Geschäftsführerin Sigrid Zimmerling „eine sehr vielfältige Branche mit vielen Teilmärkten, die in besonders hohem Maße auf die Vernetzung mit Unternehmen aus den klassischen Industrien angewiesen ist“. Das sei die große Herausforderung, so Zimmerling. Die Aufgabe der IHK sieht sie deshalb darin, die Mitgliedsunternehmen aus den unterschiedlichen Bereichen miteinander in Kontakt zu bringen. „Auf der Vernetzung und Kommunikation liegt unser Augenmerk.“

Einer, der sich dafür besonders eingesetzt hat, ist Jens Kenserski, der seit 2017 in der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg aktiv ist und im vergangenen Herbst neu in die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart gewählt wurde. „Ludwigsburg ist dafür genau der richtige Standort“, sagt der 49-jährige Chef der Event- und Kommunikationsagentur Pulsmacher. „Wir waren in Jahrzehnten immer wieder Vorreiter.“ Für Kenserski besteht die Aufgabe der Kammer auch darin, der Kultur- und Kreativwirtschaft Gehör zu verschaffen. „Eigentlich schade, dass wir Schwaben so bescheiden sind.“ Das kreative Potenzial der Region sieht der Unternehmer auch in der hohen Dichte an Familienunternehmen begründet: „Sie verfügen über eine enorme Innovationskraft, auf der unsere Branche aufbaut.“
Ludwigsburg ist dafür genau der richtige Standort. Wir waren in Jahrzehnten immer wieder Vorreiter.

Jens Kenserski, der seit 2017 in der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg und Chef der Event- und Kommunikationsagentur Pulsmacher


Pulsmacher ging vor gut 25 Jahren als Eventagentur an den Start – mittlerweile richten Kenserski und seine 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Büroräume ein und gestalten Messeauftritte. Zu den Kunden gehören Bosch, Mercedes, große Versicherungen und die Porsche-Tochter MHP.

„Ein Event muss große Spuren in den Köpfen hinterlassen, aber einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck”

Nachhaltigkeit lautet dabei die Botschaft, und das meint der Firmenchef durchaus im doppelten Sinn: „Ein Event muss große Spuren in den Köpfen hinterlassen, aber einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck.“ So plant Pulsmacher Messestände mit wiederverwendbaren modularen Elementen – üblich sei es, Regale, Tische, Teppiche einfach wegzuwerfen. In den eigenen Büroräumen verwendet die Agentur Schränke aus alten Bäckerkisten und Trennwände aus Euro-Paletten. Recycelt ist auch das Firmengebäude: Pulsmacher residiert in einer ehemaligen Vormontagehalle.

Arbeits- und Studioräume sind für Kreativunternehmer ein wichtiger Standortfaktor. „In der Region gibt es zu wenige Räume, die durch öffentliche Förderung für Kreativ-Startups erschwinglich gehalten werden“, findet AMCRS-Direktorin Stefanie Larson. Aus ähnlichen Gründen habe Stuttgart schon vor 25 Jahren die damals blühende Rapper-Szene an Berlin verloren.
Doch solche Kreativräume gibt es, zum Beispiel in Ludwigsburg. Dort haben sich sieben Startups und mehrere Einzelkämpfer, die vorwiegend aus dem Gaming-Bereich stammen, zum „Kokolores Collective“ zusammengefunden – zunächst auf dem Ludwigsburger Getrag-Gelände und in der Hoferstraße, dann an seinem jetzigen Standort in der Mörikestraße. Auf seiner Webseite propagiert der Kreativzentrum eine „kreative Wohlfühlatmosphäre“: „Jedes Mitglied macht das Kokolores zu einem besseren Arbeitsplatz für alle und darf sich und seine Ideen einbringen.“

Das Kokolores Collective ist mehr ist als ein Coworking-Space

„Damit wollen wir ausdrücken, dass das Kokolores mehr ist als ein Coworking-Space, in dem man einmal die Woche einen Schreibtisch mietet und sein Notebook einstöpselt“, erklärt Tobias Frisch vom Studio Fizbin. Die Gaming-Firma, die mittlerweile zu einem schwedischen Konzern gehört, hat das Kokolores 2016 gegründet und managt es bis heute. Auch ein Teil der 22 Fizbin-Mitarbeiter ist hier tätig. Laut Frisch verstehen sich die Kreativen im Kokolores durchaus als Gemeinschaft – als Kollektiv eben. So trifft man sich einmal in der Woche am Konferenztisch oder abends zu Brettspielen. Bei Vollauslastung werden auch schon mal Aufträge weitergereicht. Zurzeit arbeiten 34 Personen im Kokolores, vier Arbeitsplätze werden durch die MFG Baden-Württemberg gefördert.
Seit Anfang 2024 bekommt das Zentrum auch Fördermittel von der Stadt Ludwigsburg. „Für unsere Startups sind solche Initiativen enorm wichtig, sagt Dr. Max Höllen, Startup- und Gründungsmanager bei der städtischen Wirtschaftsförderung. „Jedes Jahr gibt es ein bis vier Teams, etwa aus der Filmakademie, die versuchen, ihr geistiges Eigentum zu vermarkten“, sagt Höllen. „Die brennen für ihr Produkt und wollen um fast jeden Preis daran festhalten.“ Das schränke die jungen Unternehmen einerseits ein, mache sie aber auch widerstandsfähiger: „Sie scheuen sich nicht, ihr Projekt eine Zeit lang auf Eis zu legen und schlechte Zeiten mit Nebenjobs oder als Einzelkämpfer zu überbrücken.“ Die Finanzierungsgarantie der Stadt gilt zunächst für drei Jahre, mittelfristig soll sich das Kreativzentrum wieder selbst tragen. Dabei ist Tobias Frisch wichtig: „Kein Cent aus öffentlichen Mitteln fließt in die Kasse von Fizbin.“

Dass es das Kokolores Collective gibt, hat viel mit der Standortkonkurrenz zu tun, mit der die Region zu kämpfen hat. Das bekam auch Fizbin zu spüren, als ein Teil der Mitarbeiter der Barockstadt den Rücken kehrte und nach Berlin zog, wo sie sich mit Kollegen eines befreundeten Unternehmens in einer ehemaligen Saftfabrik - dem Saftladen - einquartierten. Tobias Frisch griff die Idee auf und nach vielen mühsamen Gesprächen mit potenziellen Vermietern gelang es ihm, etwas Ähnliches in Ludwigsburg aufzubauen. „Ich will, dass es hier diese Szene gibt und dass die guten Leute hier bleiben“, betont der Betriebswirt und gebürtige Nürtinger, der, wie er sagt, „Großstädte nicht abkann“.

Die Förderung durch die MFG Baden-Württemberg war ausschlaggebend für die Standortwahl

„Das gute Umfeld im Kokolores und die Startfinanzierung durch die MFG Baden-Württemberg waren für uns ausschlaggebend, hier zu bleiben“, bestätigt Jonas Kirchner, Geschäftsführer der Agentur Pixelcloud, die er 2010 während seines Studiums an der Filmakademie gegründet hat. Der Durchbruch gelang dem auf interaktive Medien, Gamification und Virtual Reality spezialisierten Unternehmen vor zehn Jahren mit dem Videospiel „Rollin‘ Wild Expedition“. Die virtuelle Fotosafari mit Leoparden, Löwen, Zebras und Elefanten wurde mit Mitteln der MFG entwickelt.
„Das Gute an der Förderung ist, dass man sehr viel Freiheit hat, eigene Ideen umzusetzen“, sagt Kirchner. Er
stellt aber klar, dass er den Großteil seiner Einnahmen über den Markt erzielt: „80 Prozent unserer Projekte finanzieren sich allein durch Kunden.“ Zu diesen gehören seit Corona zunehmend Institutionen und Unternehmen aus der Kulturbranche, die mit Storytelling und spielerischen Ansätzen junge Zielgruppen ansprechen wollen. So haben die Ludwigsburger für die Bayerische Staatsoper eine interaktive Website mit dem Maskottchen „Maestro Margarini“ erstellt. Und sie ermöglichen es den Besuchern des Ludwigsburger Schlosses, sonst verschlossene Räume virtuell zu erkunden.

Die schöne Lau: ein interaktives Mystery-Adventure für den SWR

Besonders stolz sind Kirchner und sein Kreativdirektor Christoph Rasulis auf das Virtual-Reality-Spiel „Das Geheimnis der schönen Lau“. Das für den Südwestrundfunk entwickelte interaktive Mystery-Adventure brachte den Ludwigsburgern 2019 den renommierten Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele ein. Die Arbeiten für das Projekt seien ungewöhnlich aufwändig gewesen, sagt Rasulis. Denn das Team musste hierzu extra in den Blautopf hinabsteigen, um dort jeden Felsen und jeden Tropfstein der Karsthöhle zu fotografieren. Aus den unzähligen Einzelbildern wurde dann ein durchgängiges, lebensechtes 3-D-Modell errechnet, durch das sich die virtuellen Helden bewegen. „So einen Content gibt es für Gamer sonst nirgendwo umsonst“, sagt Christoph Rasulis. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Pixelcloud auf der Gamescom in Köln sein neuestes VR-Spiel namens „GreenGuardians VR“, ein satirisches Multiplayer-Spiel zum Thema Klimawandel, das ebenfalls für den Südwestrundfunk entwickelt wurde.
Was die Filmakademie bietet, ist deutschlandweit einmalig!

Jonas Kirchner, Geschäftsführer der Agentur Pixelcloud

Auch Kirchner und Rasulis haben sich an der Filmakademie Baden-Württemberg kennengelernt. „Was die Filmakademie bietet, ist deutschlandweit einmalig“, findet Jonas Kirchner. „Es geht nicht um Bachelor oder Master, sondern man spezialisiert sich früh auf einen Kernbereich, entwickelt interdisziplinär mit anderen Studiengängen umfangreiche Projekte und wird dadurch optimal auf den Markt vorbereitet.“
Die Hochschule wurde schon vor dreieinhalb Jahrzehnten von Professor Albrecht Ade gegründet und geht auf die Kulturpolitik der Regierung Lothar Späth zurück. Wirtschaftsförderung braucht eben einen langen Atem – nicht nur, aber auch in der Kreativwirtschaft.
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft Titelthema 1-1.2025

Cyber-Bündnisse: Zusammenarbeit für mehr Cybersicherheit

In der heutigen digitalisierten Welt ist Cybersicherheit eine der größten Herausforderungen für Unternehmen. Angriffe wie Ransomware, Datenschutzverletzungen oder IT-Ausfälle können gravierende Folgen haben – bis hin zur Existenzbedrohung. Der Leitfaden zur Etablierung eines Cyber-Bündnisses, entwickelt von der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg, bietet Unternehmen wertvolle Orientierung, wie sie sich gemeinsam schützen und im Ernstfall effektiv unterstützen können. Er beinhaltet Vorschläge zu Organisationsmodellen sowie Mustervereinbarungen und -verträge.

Was ist ein Cyber-Bündnis?

Ein Cyber-Bündnis ist eine freiwillige, aber strategisch geplante Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die auf gegenseitige Unterstützung bei Cyberangriffen abzielt. Im Fokus steht die schnelle Reaktion auf Vorfälle, die Schadensbegrenzung z. B. durch die Entsendung von IT-Spezialisten und die schnelle Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs. Gleichzeitig wird die Resilienz gegen künftige Angriffe gestärkt.
Auf der Seite der Allianz Industrie 4.0 finden Sie folgende wichtige Unterlagen:
Leitfaden zur Etablierung eines Cyber Bündnisses
Anhang 1: Organisation und juristische Aspekte
Mustervertrag
Ein solcher Zusammenschluss ist vor allem für Unternehmen von Bedeutung, die z.B. nicht über eigene Cybersicherheits-Spezialisten oder auch ausreichend geschultes IT-Personal verfügen. Aber auch größere Unternehmen, bei denen die Reaktionszeit und eine schnelle Behebung von Einschränkungen entscheidend sind, können von solchen Bündnissen profitieren. Die Bündnisse können dabei flexibel gestaltet und branchenspezifisch oder regional organisiert werden.

Die drei Modelle eines Cyber-Bündnisses

Der Leitfaden beschreibt drei mögliche Modelle, die sich hinsichtlich Aufwand, Verbindlichkeit und rechtlichen Anforderungen unterscheiden. Jedes Modell hat spezifische Vor- und Nachteile:

1. Modell „Handschlag“

  • Beschreibung: Eine informelle Vereinbarung zwischen Unternehmen. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einfacher Kommunikation, ohne rechtliche Bindung.
  • Vorteile: Minimaler organisatorischer Aufwand, keine komplexen rechtlichen Verpflichtungen, schnelle Einrichtung möglich.
  • Nachteile: Eingeschränkte Verlässlichkeit, da es keine einklagbare Verpflichtung zur Hilfe gibt. Außerdem rechtliche Unsicherheiten, z. B. in Bezug auf Haftung.
  • Einsatzgebiet: Besonders geeignet für kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen, die erste Schritte in Richtung Cybersicherheits-Kooperation unternehmen möchten.

2. Modell „Handschlag plus Standardverträge“

  • Beschreibung: Eine erweiterte Vereinbarung, die durch Standard- oder Musterverträge rechtlich abgesichert wird. Diese Verträge definieren verbindliche Regeln und Prozesse.
  • Vorteile: Höhere Verlässlichkeit durch vertraglich festgelegte Verpflichtungen, gleichzeitig bleibt der organisatorische Aufwand überschaubar.
  • Nachteile: Rechtlicher und organisatorischer Aufwand in der Gründung etwas höher. Die Ausgestaltung der Verträge erfordert juristische Expertise.
  • Einsatzgebiet: Ideal für Unternehmen, die eine mittelstarke Verbindlichkeit suchen, etwa kleine bis mittelständische Betriebe.

3. Modell „Verbindliche Organisation“ (z. B. GmbH)

  • Beschreibung: Eine formale und rechtlich bindende Organisation, beispielsweise in Form einer GmbH, die als eigenständige Einheit operiert.
  • Vorteile: Höchste Verbindlichkeit und Verlässlichkeit bei der Hilfeleistung, umfangreiche rechtliche Absicherung, klare Verantwortlichkeiten.
  • Nachteile: Höherer Aufwand in der Gründung und Verwaltung, zusätzliche Kosten und Ressourcen erforderlich.
  • Einsatzgebiet: Geeignet für größere Unternehmen oder Branchen, die eine professionelle und langfristige Kooperation suchen.

Phasenmodell zur Cyber-Vorfallsbearbeitung

Der Leitfaden schlägt ein strukturiertes Vorgehen vor, um Cyberangriffe effektiv zu bewältigen. Die Vorfallsbearbeitung ist in vier Phasen unterteilt:


1. Prävention

  • Ziel: Risiken minimieren, bevor ein Angriff erfolgt.
  • Maßnahmen:
    • Aufbau eines Incident-Response-Teams.
    • Entwicklung von Reaktionsplänen für unterschiedliche Angriffsformen.
    • Regelmäßige Schulungen und Übungen.
    • Einführung technischer Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls oder Netzwerkscans.
      Wichtig: Jedes Bündnismitglied muss bereits präventiv Maßnahmen ergreifen, um auch eigenständig handlungsfähig zu sein.

2. Erkennung und Analyse

  • Ziel: Den Angriff schnell identifizieren und seine Auswirkungen bewerten.
  • Maßnahmen:
    • Überwachung der IT-Systeme.
    • Analyse verdächtiger Aktivitäten durch digitale Forensik.
    • Priorisierung der Vorfälle, um die schwerwiegendsten Probleme zuerst zu lösen.

3. Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung

  • Ziel: Den Schaden begrenzen, die Ursache beseitigen und den Normalbetrieb wiederherstellen.
  • Maßnahmen:
    • Isolierung betroffener Systeme.
    • Beseitigung von Schadsoftware.
    • Wiederherstellung von Daten und Prozessen mithilfe von Backups.
  • Besonderheit im Bündnisfall: Mitgliedsunternehmen können durch materielle und personelle Unterstützung zur schnelleren Wiederherstellung beitragen.

4. Nachbereitung

  • Ziel: Lernen aus dem Vorfall und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Maßnahmen:
    • Dokumentation und Analyse des Vorfalls.
    • Bewertung der Reaktionsstrategien.
    • Optimierung der Prozesse und Schulung der Mitarbeitenden.

Warum ein Cyber-Bündnis?

  • Schnelle Reaktion im Ernstfall: Bündnisse ermöglichen einen direkten Zugriff auf Ressourcen und Expertenwissen.
  • Compliance und Versicherungsvorteile: Die Teilnahme an einem Bündnis unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und verbessert die Verhandlungsposition bei Cyber-Versicherungen.
  • Lern- und Erfahrungsgewinn: Die aktive Teilnahme in einem Bündnis bietet wertvolle Erkenntnisse für das eigene Krisenmanagement.
  • Kosteneffizienz: Ressourcen und Kosten können zwischen den Bündnismitgliedern geteilt werden.
Mit einem Cyber-Bündnis sind Unternehmen besser gewappnet, um Bedrohungen im digitalen Raum zu begegnen. Die Modelle und Phasen bieten die notwendige Flexibilität, um auf individuelle Bedürfnisse und Herausforderungen einzugehen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Die Kombination aus Prävention, Reaktion und Kooperation stärkt nicht nur einzelne Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft gegen Cyberangriffe.

KI kennt alle Patente der ganzen Welt

Patente sind entscheidend für die Zukunft innovativer Unternehmen. Einerseits schützen sie das Know-how, andererseits muss man natürlich auch die Patente der anderen im Blick behalten. Wer sind die Wettbewerber? ­Welche Patente melden sie an? Wohin entwickeln sie sich technologisch?

KI behält den Überblick über 3,5 Millionen Patente

Allerdings ist es inzwischen eine nahezu unlösbare Auf­gabe geworden, den Überblick zu ­behalten: Allein im Jahr 2022 waren es 3,5 Millionen Patente - die meisten ­übrigens aus China. Das ist entschieden zu viel, um allein durch menschliche Arbeit den Überblick zu behalten.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnte künstliche Intelligenz der Schlüssel zur Übersicht sein. Richtig eingesetzt, beschleunigt KI ressourcenintensive Prozesse erheblich und steigert die Innovationskraft. Den sinnvollen Einsatz von KI im Umgang mit weltweitem Patentwissen zeigen vor allem diese drei Beispiele.

1. Herausfiltern irrelevanter Dokumenten

Wenn ein Unternehmen Wettbewerberpatente oder Technologiefelder überwacht, stößt es neben relevanten Ergebnissen auf viele irrelevante Dokumente – den sogenannten Beifang. Dieser entsteht, weil es kein perfektes Suchprofil gibt, das ausschließlich passende Ergebnisse liefert.
Künstliche Intelligenz kann mit den richtigen Prompts gute von schlechten Ergebnissen trennen. Würden Mitarbeiter diese Filterung übernehmen, wären die Kosten hoch.
In Zeiten von Fachkräftemangel ist es zudem fraglich, ob man ­Ingenieure mit solch einfacher Arbeit regelmäßig belasten sollte.

2. Strukturieren von Wissen

Jedes Unternehmen strukturiert und ­archiviert sein Wissen einzigartig. Ein Wettbewerber­patent so abzulegen, dass es später thematisch wiedergefunden wird, ist eine Herausforderung. Jedes ­Patent muss inhaltlich ­geprüft und den entsprechenden Themen zugeordnet werden.
Auch hier hilft künstliche Intelligenz. Dank Vorgabe relevanter Kategorien prüft sie Dokumente und ordnet sie passenden Themen zu.
So erhält das Unternehmen sauber strukturierte Daten, die gezielt genutzt werden können. Dies spart Zeit und senkt die Hürde, sich mit Patenten auseinanderzusetzen.

3. Patentwissen für Innovatoren

Patente sind für Technologieunternehmen eine wertvolle Wissensquelle zur Innovationsförderung, Wettbewerbsbeobachtung oder Vermeidung von Patentverletzungen. Doch die Formulierungen, die die Patentanwälte nutzen, sind für ­Ingenieure und Innovations­manager oft unverständlich und überkompliziert.
Künstliche Intelligenz ermöglicht ein schnelleres und ­genaueres Verständnis von Patenten. Man kann die KI ­direkt ­fragen, was ein Patent enthält, ob es ­einen Aspekt behandelt und welche Merkmale es erwähnt.
Aus zeitintensivem Lesen wird ein dialogischer Austausch mit dem Dokument. So wird das Arbeiten mit ­Patentliteratur deutlich beschleunigt und vereinfacht.
Stefan Brehm, Predori GmbH

14. Stuttgarter Sicherheitskongress

Baden-Württemberg zählt zu den bedeutendsten Industriestandorten Europas. Das Land ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und zeichnet sich durch Spitzenforschung und hohe Innovationskraft aus. Die dynamische technologische Entwicklung, geopolitische Spannungen, internationale Sanktionen und neue gesetzliche Vorgaben stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen - Für Unternehmen bedeutet das: Risikomanagementsysteme müssen flexibel und vorausschauend gestaltet werden.
Seit 2009 informiert der Stuttgarter Sicherheitskongress mittelständische Unternehmen, die sich über aktuelle Themen im Bereich Wirtschaftsschutz informieren möchten. Mit einer Mischung aus Fachvorträgen und Erfahrungsberichten unterstützt der 14. Stuttgarter Sicherheitskongress am 7. November 2024 Unternehmen darin, sich praxisnah den aktuellen Risiken und Herausforderungen zu stellen und das individuelle Risikomanagementsystem anzupassen und weiterzuentwickeln.
Highlights der Veranstaltung:
  • Expertenvorträge: Erhalten Sie Einblicke über aktuelle Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft.
  • Diskussionsrunde: Interaktive Diskussion über die Auswirkungen geopolitischer Veränderungen auf die Unternehmenssicherheit.
  • Networking: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmern aus und knüpfen Sie wertvolle Kontakte, um von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
  • Praxisberichte: Erfahren Sie aus erster Hand, wie Unternehmen erfolgreich auf aktuelle Unsicherheiten reagieren und welche Strategien sie implementieren, um sich zu schützen.
Unterstützt von: Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V., Unternehmer Baden-Württemberg e.V., und RMA Risk Management & Rating Association e.V.
Datum: 7. November 2024
Uhrzeit: 10:00 bis ca. 16:30 Uhr
Ort: IHK-Haus, Stuttgart
Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor. Jetzt für den 14. Stuttgarter Sicherheitskongress anmelden.

Programm
ab 9:30 Uhr
Eintreffen der Gäste
Beginnen Sie Ihren Tag gerne mit einem kleinen Frühstück!
10:00 Uhr
Begrüßung
Holger Triebsch, Leiter der Abteilung Industrie I Innovation I Infrastruktur, IHK Region Stuttgart
10:10 Uhr
Keynote
“Operationsplan Deutschland: Drehscheibe Deutschland - Herausforderungen und Risiken für die Wirtschaft“
Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur Landeskommando Baden-Württemberg
10:40 Uhr
“Workplace Violence – Zeitgemäße Umsetzung von Gewaltprävention und Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen & Organisationen”
Franziska Englert, Geschäftsführerin, Corsecon GmbH Agentur für Sicherheitsmanagement
11:20 Uhr
“Das KRITIS-Dachgesetz: Rechtssichere und pragmatische Umsetzung”
Jörg Schulz, VON ZUR MÜHLEN´SCHE GmbH
Mittagessen und Kommunikationspause mit Inhouse-Messe
13:00 Uhr
“Deepfakes, Desinformationen und KI-Angriffe – die wachsende Bedrohung digitaler Manipulation und wie sich Unternehmen vor ihr schützen können”
Sophia Klewer, Chief Operating Officer, PREVENCY GmbH
13:40 Uhr
“Ganzheitliche Sicherheit im Unternehmen – Wie kommen physische Sicherheit und CyberSecurity zusammen?”
Dirk H. Bürhaus, Geschäftsführender Direktor, Kötter SE & Co. KG Security
Kaffeepause und Inhouse-Messe
14:50 Uhr
“Business Continuity Management in der deutschen Wirtschaft: Trends, Herausforderungen und Lehren für KMU”
René Scheffler, Partner, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marcel Gölz, Manager, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
15:20 Uhr
Impuls “Geopolitische Risiken 2024 und 2025 - was kommt, was bleibt? Sanktionen, Wahlen und Konflikte”
Tobias Wellner, Senior Analyst, Control Risks Group Limited
15:40 Uhr
Podiumsgespräch “Geopolitische Risiken 2024 und 2025 - was kommt, was bleibt? Sanktionen, Wahlen und Konflikte”
Franziska Englert, Geschäftsführerin, Corsecon GmbH Agentur für Sicherheitsmanagement
Dr. Moritz Huber, Geschäftsführer, smartSEC GmbH
Tobias Wellner, Senior Analyst, Control Risks Group Limited
Moderation: Prof. Dr. Wolfgang Biegert, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes, RMA Risk Management & Rating Association e.V.
16:25 Uhr
Schlusswort und Verabschiedung

16:30 Uhr Abschließendes Get-together und Inhouse-Messe

Jetzt für den 14. Stuttgarter Sicherheitskongress anmelden.

E-Rechnung: Umsetzung in der Praxis

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im nationalen B2B-Sektor elektronische Rechnungen gemäß den neuen Vorschriften empfangen und verarbeiten können. Diese Neuerung wird viele Unternehmen und ihre Geschäftsabläufe erheblich beeinflussen: Die Einführung der E-Rechnung bedeutet nicht nur eine Steigerung der Effizienz, sondern bringt gleichzeitig einige Herausforderungen mit sich.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte beim Umstieg auf elektronische Rechnungsstellung. Nur mithilfe einer umfassenden Strategie können die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung voll ausgeschöpft werden.
Die konkreten Schritte und deren Reihenfolge hängen immer von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Dazu gehören zum Beispiel die bestehenden internen Systeme und Abläufe. Auch andere Rahmenbedingungen, möglicherweise branchenspezifisch, spielen eine Rolle, wie der aktuelle Digitalisierungsstand bei Kunden, Lieferanten und steuerlichen Beratern.
Den ausführlichen Leitfaden zur Umsetzung der E-Rechnung im Betrieb finden Sie hier.

Schritt 1: Aktuelle Rechnungsprozesse analysieren

Starten Sie mit einer detaillierten Untersuchung Ihrer bestehenden Rechnungsprozesse, um notwendige Anpassungen zu erkennen. Es ist wichtig, nicht nur analoge Prozesse zu digitalisieren, sondern auch die Prozesse selbst zu überdenken.
  • Bewerten Sie, wie effizient und sinnvoll die aktuelle Rechnungserfassung und -bearbeitung ist.
  • Identifizieren Sie die Zuständigen für einzelne Schritte des Rechnungsbearbeitungsprozesses.
  • Ermitteln Sie, ob Ihre IT-Infrastruktur mit elektronischen Rechnungsformaten kompatibel ist.

Schritt 2: E-Mail-Adresse für Rechnungseingang einrichten

Viele Unternehmen haben bereits eine solche E-Mail-Adresse. Für die Verarbeitung der E-Rechnungen, vor allem wenn diese automatisch passieren soll, ist ein solches Postfach umso wichtiger:
  • Erstellen Sie eine dezidierte E-Mail-Adresse, die ausschließlich für den Empfang elektronischer Rechnungen vorgesehen ist.
  • Informieren Sie alle Lieferanten über diese E-Mail-Adresse, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Schritt 3: Kunden und Lieferanten über die Umstellung auf E-Rechnung informieren

Die Umstellung auf E-Rechnungen gelingt nur, wenn Ihre Kunden und Lieferanten bereit und in der Lage sind, diese zu empfangen bzw. zu versenden. Klären Sie mit Ihren Kunden deren Präferenzen für den Empfang von E-Rechnungen. Dazu gehören das Format (z.B. X-Rechnung oder ZUGFeRD) und der Übertragungsweg. Stellen Sie Informationen bereit, wie Kunden dem Empfang elektronischer Rechnungen zustimmen können (eine solche Zustimmung ist noch bis Ende 2024 erforderlich).

Schritt 4: Das richtige Format und den Übertragungsweg wählen

Es gibt keine offiziellen Vorgaben seitens der Finanzverwaltung, die die Software bestimmen. Die Unternehmen können also selbst ein Programm auswählen – sie müssen sich dabei aber an die europäische Norm EN16931 halten, bzw. die entsprechenden Formate unterstützen, die den Standard für die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen festlegt.
Entscheiden Sie sich für ein elektronisches Rechnungsformat, wie beispielsweise XRechnung, ZUGFeRD oder andere EN16931-konforme Formate. Berücksichtigen Sie dabei die Kompatibilität mit den Systemen Ihrer Geschäftspartner und Kunden, das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben und Standards, wie der EU-Richtlinie 2014/55/EU, sowie die Integration in Ihre bestehende IT-Infrastruktur und Buchhaltungssoftware. Verwenden Sie eine geeignete Software oder ein geeignetes System für die Rechnungsstellung und Archivierung, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Achten Sie darauf, dass die Software-Funktionen für digitale Signaturen oder andere Sicherheitsmechanismen bietet, um die Authentizität und Integrität der Rechnungen zu gewährleisten.
Auch macht es Sinn, bereits bestehende E-Rechnungsformate von zentralen Lieferanten beziehungsweise Kunden zu ermitteln, um sie anschließend zu adaptieren. In der Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern sind beispielsweise Rechnungen im Format XRechnung der geforderte Standard. Sprechen Sie Kunden und Lieferanten darauf an.

Formate:
  • XRechnung ist der in Deutschland national festgelegte Standard für elektronische Rechnungen. Dieser Standard basiert auf dem Europäischen Normungsdokument EN 16931 und verwendet ein strukturiertes XML-Format für E-Rechnungen. Für die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber ist die Nutzung von XRechnung verpflichtend.
    • Auf dieser Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie die Spezifikation Standard XRechnung und weitere Informationen, die für die Umsetzung des Formats notwendig sind.
  • ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) besteht aus einer visuellen Darstellung im PDF-Format und einer maschinenlesbaren XML-Datei. Dieses Format erleichtert die elektronische Verarbeitung und Archivierung von Rechnungen, da es sowohl für Menschen als auch für Systeme lesbar ist.
  • UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII): Ein XML-basiertes Format, das von der UN/ECE entwickelt wurde und international genutzt wird.
  • UBL (Universal Business Language): Ein standardisiertes XML-Dokumentformat für den elektronischen Austausch von Geschäftsinformationen.
  • Factur-X Ein hybrides Format, das ZUGFeRD und das französische FNFE-Mandat kombiniert und sowohl strukturierte Daten als auch ein PDF in einer Datei enthält.
  • EDI bezeichnet einen weiteren Standard für den elektronischen Datenaustausch, den Elektronic Data Interchange, der überwiegend in der Industrie zum Einsatz kommt. Dabei kommunizieren unterschiedliche ERP-Systeme der Geschäftspartner. Der Austausch erfolgt automatisch nach festgelegten internationalen Standards und immer in Form von strukturierten, maschinenlesbaren Daten. EDI ist dabei keine einzelne Technologie, sondern vielmehr das Zusammenspiel verschiedener elektronischer Prozesse, Übertragungsprotokolle und Dokumentenstandards, das ein EDI-System ausmacht.
Die unterschiedlichen Standards zeigen, dass jede betriebliche Situation anders ist und somit die Entscheidung für den einzusetzenden Standard individuell zu treffen ist.
Auch für die Übermittlung gibt es kein festgelegtes Verfahren. Eine elektronische Rechnung kann auf verschiedenen digitalen Wegen übermittelt werden. Häufig bestimmt der Rechnungsempfänger den Übertragungsweg. Es ist daher hilfreich, sich im Vorfeld abzustimmen und gemeinsam den passenden Übertragungsweg zu vereinbaren. Wichtig ist, dass die strukturierten Daten revisionssicher gespeichert werden müssen. Steuerrechtlich müssen Belege und Aufzeichnungen zehn Jahre lang sicher und unveränderbar aufbewahrt werden, sodass Änderungen an den Dokumenten nachvollziehbar bleiben. Dafür reicht es nicht, die Daten auf einer Festplatte oder einem Server abzuspeichern. Es muss ein geschütztes Dokumentenmanagementsystem eingerichtet werden. Zu den gängigen Übertragungswegen gehören beispielsweise:
  • Peppol Access Point: Ein Netzwerk, das Unternehmen die elektronische Kommunikation ermöglicht und die Nutzung von Peppol BIS (Business Interoperability Specifications) unterstützt. Auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie den ausführlichen Leitfaden.
  • Web-Portale: Plattformen, die den Upload und die Verarbeitung von E-Rechnungen ermöglichen, oft mit verschiedenen Integrationsoptionen.
  • Datenübertragung per SFTP: Direkte Übertragung von E-Rechnungen über sichere Protokolle wie z.B. SFTP (Secure File Transfer Protocol).

Schritt 5: Implementierung der IT-Infrastruktur

Investieren Sie in die erforderliche IT-Infrastruktur oder aktualisieren Sie bestehende Systeme, um das gewählte elektronische Rechnungsformat zu unterstützen. Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme das strukturierte elektronische Format korrekt verarbeiten können. Implementieren Sie Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Authentizität der E-Rechnungen zu gewährleisten. Informieren, schulen und involvieren Sie Ihre Mitarbeiter, um die Umstellung zu unterstützen.

Schritt 6: Testphase

Führen Sie eine umfassende Testphase durch, um sicherzustellen, dass Ihre Systeme korrekt konfiguriert sind und E-Rechnungen fehlerfrei ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können. Dazu gehören interne Tests mit verschiedenen Szenarien und Geschäftspartnern, das Beheben auftretender Probleme und die Optimierung der Prozesse. Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Testen und entwickeln Sie realistische Testfälle. Notieren Sie sich jede Abweichung, um sicherzustellen, dass der Prozess letztendlich fehlerfrei funktioniert.

Schritt 7: Vollständige Implementierung der E-Rechnung

Nach einer erfolgreichen Testphase und der Kommunikation mit Ihren Geschäftspartnern führen Sie die vollständige Umstellung auf E-Rechnungen durch. Beginnen Sie mit der elektronischen Rechnungsstellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Zeitplänen. Überwachen Sie die ersten Phasen der Umstellung und bieten Sie Unterstützung bei auftretenden Fragen. Stellen Sie sicher, dass die neuen Prozesse langfristig compliant und effizient bleiben.

Schritt 8: Laufende Überwachung und Anpassung

Auch nach der Einführung der E-Rechnung sind die regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen Ihrer E-Rechnungsprozesse notwendig, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen und Effizienzgewinne zu maximieren. Überwachen Sie die Nutzung und Akzeptanz der E-Rechnung bei internen und externen Stakeholdern. Passen Sie Ihre IT-Infrastruktur und Prozesse entsprechend den technologischen Fortschritten und rechtlicher Änderungen an.
Auf der Seite der IHK München und Oberbayern finden Sie die Marktübersicht der Anbieter und Lösungen für E-Rechnung und Buchhaltung. Außerdem stellt die Finanzverwaltung über das Elster-Portal eine Visualisierungsfunktion für E-Rechnungen zur Verfügung.
Bei der Einführung der E-Rechnung sind nicht nur die technischen Gegebenheiten, sondern auch die aktuelle Gesetzgebung von größter Bedeutung. Mehr Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in dem Artikel Obligatorische E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025.
Die Umstellung auf E-Rechnungen ermöglicht es Unternehmen, ihre Verwaltungsprozesse zu modernisieren, Kosten zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Mit einer systematischen Vorbereitung und Implementierung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristige wirtschaftliche Vorteile erzielen. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und alle relevanten Stakeholder aktiv in den Umstellungsprozess einzubeziehen.

Mit KI-Fortbildungen auf ein neues Level

Nach zwei erfolgreichen Durchgängen erfreut sich die Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ weiter steigender Beliebtheit bei Azubis und Unternehmen.
Doch jetzt geht es weiter! Als bislang ­erste Institution in Deutschland bietet das IHK-Bildungshaus in Grunbach ab ­November nun auch für Fach- und ­Führungs­kräfte Online-Kurse an, die auf zwei neue Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6).

KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6) sind bundesweit anerkannt

Der besondere Vorteil dieser Abschlüsse liegt in ihrer bundesweiten Anerkennung als hoheitliche Abschlüsse auf Basis der DQR-Niveaus. Dieses garantiert eine hohe Qualität und breite Akzeptanz der erworbenen Kompetenzen.
DQR steht für Deutsche Qualifikationsrahmen und ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Stufe 5 steht dabei für Berufsspezialisten wie Fachberater oder Servicetechniker. Stufe 6 sind die staatlich geprüften Fachwirte, Techniker oder Meister. Sie stehen auf demselben Niveau wie Studierte mit Bachelorabschluss.

Die neuen KI-Fortbildungen bauen aufeinander auf

Die neuen Lehrgänge bauen auf der bereits etablierten Zusatzqualifikation auf und umfassen 440 Stunden (DQR 5) beziehungsweise 1.250 Stunden (DQR 6).
Die Lehrgänge sind modular aufeinander aufgebaut, so dass die Teilnehmer nicht den gesamten Lehrgang bis zum DQR-Niveau 6 durchlaufen müssen, sondern auch schrittweise höhere Qualifikationen erwerben können, da die Inhalte ­einer Niveaustufe auf die nächsthöhere angerechnet werden können. Das reduziert die Lernzeit und teilweise auch den Prüfungsumfang.

Beim Lernen helfen adaptive Software und Gaming-Elemente

Wie bei der Zusatzqualifikation ermöglicht der Einsatz adaptiver Lernsoftware auch für die Fortbildungen individuelle Lernwege. Gamification-Elemente ­sowie ein Chatbot unterstützen dabei die interaktive Lerngestaltung.

Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5)

Die Fortbildung zum Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen ist vor ­allem auf Fachkräfte ausgerichtet. In dieser Fortbildung werden insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von KI-Modellen
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und Projekten
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte
  • Zukunftskompetenzen
Absolventen dieses Levels sind in der Lage, KI-Prozesse im Unternehmen zu identifizieren, verschiedene KI-Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten fundiert zu beurteilen sowie Veränderungs­prozesse zu koordinieren und mitzu­gestalten.
Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen

„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ für Personen inFührungsfunktion

Der darauf aufbauende Abschluss ­„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ richtet sich vorrangig an Personen, die Führungs- beziehungsweise Entscheidungsfunktionen im Bereich künstliche Intelligenz anstreben.
Zusätzlich zu den Inhalten der ersten Fortbildungsstufe werden hier folgende Bereiche vertieft:
  • Überwachung, Leitung und Analyse von Veränderungsprozessen und ­Projekten
  • Digitales Innovations- und Transformationsmanagement
  • Bewertung ökonomischer Aspekte
  • Sicherstellung rechtlicher Rahmen­bedingungen – auch hinsichtlich EU-Regelungen
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Dieser Abschluss befähigt die Absolventen, über KI-Projekte und deren Einsatz im Unternehmen zu entscheiden, diese selbstständig durchzuführen und interdisziplinäre Teams bei der Implementierung von KI in Unternehmensprozessen zu leiten.

Zertifikatslehrgang „KI und maschinelles Lernen“ als Basis weiterhin im Angebot

Für Fachkräfte oder dual Studierende oder einfach Interessierte, die sich einen allgemeinen Überblick über KI verschaffen wollen, ohne eine vollständige Fortbildung anzustreben, wurde auf viel­fachen Wunsch aus der Wirtschaft die Zusatzqualifikation als Zertifikatslehrgang weiterentwickelt.
Mit diesen breitgefächerten Lehrgangsvarianten gibt es nun für alle Beschäftigtengruppen ein Angebot, um zukunftsweisende Kompetenzen im Bereich KI und maschinellem Lernen zu erwerben – und für Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu wappnen.

IHK-Infos zu den KI-Fortbildungen

  • Zusatzqualifikation für Auszubildende: Claudia ­Achtenhagen Telefon 0711/2005-1509 oder claudia.achtenhagen@stuttgart.ihk.de
  • Grundlagenzertifikate für Fachkräfte oder dual Studierende und Fortbildungsabschlüsse auf den DQR-Stufen 5 und 6 für Fach- und Führungskräfte: Bettina Bosch, Telefon 07151/7095-8817, bettina.bosch@stuttgart.ihk.de
  • Sollten Sie als Bildungsträger daran interessiert sein, ebenfalls entsprechende Kurse anzubieten, wenden Sie sich an ­Claudia Achtenhagen
Dr. Claudia Achtenhagen, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
Follow us!

Folgen des Data Act für Onlinehändler

Ab dem 12. September 2025 ist der Data Act (das europäische Datengesetz) anwendbar.
Das Ziel ist kurz gesagt, dass der Nutzer eines vernetzen Produkts oder eines verbundenen Dienstes die generierten Daten selbst aus dem Produkt auslesen kann, und die Daten gegebenenfalls gegen Entgelt mit Dritten (zum Beispiel anderen Unternehmen) geteilt werden können. Auf diese Weise soll sich im B2B-Bereich ein monetarisierter Datenbinnenmarkt entwickeln.
Die neuen Regelungen richten sich an Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste.
Vernetzte Produkte sind zum Beispiel sind z.B. Smart Home-Geräte wie steuerbare Fensterläden, Staubsauger Kühlschrank, Heizung, industrielle Maschine mit Sensoren, Connected Cars.
Verbundene Dienste sind solche, ohne die ein vernetztes Gerät seine Funktionen nicht ausführen könnte, zum Beispiel die Betriebssoftware auf einem Smartphone oder einer Fitnessuhr, oder dazugehörige Bedienungs-Apps. Hersteller müssen ihre Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass ein Datenzugang möglich ist. Näheres hierzu finden Sie in unserem Artikel Das neue Datengesetz - Data Act.
Der Data Act gilt allerdings auch für Händler (der Händler muss nicht gleichzeitig Hersteller sein), die vernetze Produkte in ihrem Webshop oder auf ihrer Plattform anbieten. In diesem Zusammenhang sind Händler zur Information über die Daten verpflichtet, die bei einem vernetzten Produkt bzw. einem verbundenen Dienst (in Echtzeit) generiert werden und wie der Nutzer auf diese Daten zugreifen kann.
Die Kundschaft ist vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags bzw. vor Abschluss eines Vertrags für die Erbringung eines verbundenen Dienstes zu informieren, wie sie auf generierte Produktdaten Zugang bekommen kann.
Gegenstand der Informationspflicht bei vernetzen Produkten sind gemäß Artikel 3 des Data Act produktbezogene Angaben:
  • Art, Format, geschätztes Volumen der Produktdaten
  • ob das vernetzte Produkt in der Lage ist, Daten kontinuierlich und in Echtzeit zu generieren
  • Speicherung auf dem Gerät oder einem entfernten Server, einschließlich der Speicherungsdauer
  • die Möglichkeit auf die Daten zugreifen, sie abrufen oder gegebenenfalls zu löschen einschließlich der technischen Mittel hierfür sowie die betreffenden Nutzungsbedingungen und die betreffende Dienstqualität.
Bei verbundenen Diensten ist zusätzlich zu informieren:
  • über die Identität des Dateninhabers, z. B. sein Handelsname und die Anschrift der Niederlassung
  • über die Kontaktdaten des Dateninhabers
  • wie der Nutzer darum ersuchen kann, dass die Daten an einen Dritten weitergegeben werden, und wie er die Datenweitergabe gegebenenfalls beenden kann
  • über das Beschwerderecht
  • ob der Dateninhaber Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die in den Daten enthalten sind und, wenn der Dateninhaber nicht Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die Identität des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses
  • die Vertragsdauer zwischen Nutzer und Dateninhaber und Modalitäten für die Beendigung des Vertrags
Händler sind nicht in der Lage diese Informationen selbst zu erheben. Daher müssen sie den Hersteller zur Mitwirkung verpflichten. Der Hersteller sollte in den Lieferverträgen/den Einkaufs-AGB verpflichtet werden, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Informationen sind zum Beispiel auf der Produktdetailseite des angebotenen Produktes/Dienstes vorzuhalten. Dabei dürfte es ausreichen, wenn die Informationen sich nicht direkt auf der Webseite des Händlers befinden, sondern via Link auf eine Webseite des Herstellers dauerhaft abrufbar sind (stabile URL ist notwendig) .
Der Vollständigkeit halber stellt sich auch die Frage, wie im stationären Händler die Informationen erteilt werden können. Im Ladengeschäft dürfte mit Aushang bzw. QR-Ständer bei den jeweiligen Produkten, oder seitens des Herstellers mit QR-Code auf der Verpackung, gearbeitet werden können.
Nach außen gegenüber dem Nutzer bleibt der Händler verantwortlich, wenn die Informationen fehlerhaft oder unvollständig sind. Für diesen Fall sollten Händler gegenüber Herstellern in den Lieferverträgen/Einkaufs-AGB Freistellungs- und Regressansprüche vereinbaren.
Zusammengefasst besteht folgener Handlungsbedarf: Händler sollten sich auf den Data Act vorbereiten, indem Sie
  • für sich eine Bestandsaufnahme der von ihnen angebotenen vernetzten Produkte und verbundenen Dienste machen
  • Ihre Lieferantenverträge/Einkaufs-AGB anpassen (Bereitstellung der Informationen durch den Hersteller, Freistellungsvereinbarung, Regressansprüche regeln)
  • einplanen, die Informationspflichten auf Ihre Webseite/in ihrem Onlineshop zu integrieren und sich Gedanken über die Umsetzung im stationären Handel machen (zum Beispiel Aushang, QR-Code-Schilder).


Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen

Sichern Sie die Konformität Ihrer Produkte

Nehmen Sie an unserer CE-Sprechstunde teil und vertiefen Sie Ihr Wissen!

Kostenfreie Erstberatung zur CE-Kennzeichnung und Konformität ihrer Produkte

Die Einhaltung von Normen und rechtlichen Anforderungen stellt für viele Unternehmen eine bedeutende Herausforderung dar. Besonders die Themen CE-Kennzeichnung, die Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie die Produkthaftung erfordern spezifisches Fachwissen und eine sorgfältige Vorgehensweise.
Die IHK Region Stuttgart bietet ihren Mitgliedsunternehmen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema CE-Kennzeichnung. Ziel ist es, Sie bei der korrekten CE-Kennzeichnung sowie die richtige Anwendung der entsprechenden Richtlinien und Normen zu unterstützen.

Warum ist die CE-Kennzeichnung wichtig?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller insbesondere gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen. Die CE-Kennzeichnung ist hierbei keineswegs eine triviale Selbsterklärung, sondern das Ergebnis eines umfangreichen und aufwändigen Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Hersteller.

Was bietet die CE-Sprechstunde?

  • Erstberatung: Erhalten Sie in halbstündigen Einzelterminen grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung.
  • Expertise: Externe Fachberater, darunter Prüfdienstleister der Region, stehen Ihnen zur Seite.
  • Individuelle Fokusberatung: Bringen Sie Ihre spezifischen Fragen in die Sprechstunde mit und erhalten Sie eine Empfehlung hinsichtlich Ihres Anliegens.

Hinweise für Interessierte ohne Vorkenntnisse

Falls Sie über keine Vorkenntnisse zur CE-Kennzeichnung verfügen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich zunächst über unseren CE-Leitfaden auf der IHK Region Stuttgart Website zu informieren. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine solide Grundlage, um sich mit Arbeitsschritten, Begriffen, Hilfsmitteln und Anlaufstellen rund um das CE-Kennzeichen vertraut zu machen.

Anmeldung zur Sprechstunde

Die CE-Sprechstunde findet in unregelmäßigen Abständen statt. Eine Anmeldung ist erforderlich und die Plätze sind begrenzt. Bitte senden Sie bei Interesse oder Ihre Anfrage an unser CE-Mailpostfach, um einen Termin zu sichern.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem IHK-Newsletter
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Sprechstunde zu verpassen und stets aktuelle Informationen zu digitaler Innovation sowie Umwelt und Nachhaltigkeit zu erhalten.

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzada, Gürkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil sie zum Endergebnis zählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt.

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln. Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt: indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden. Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





ChatGPT - mein neuer Mitarbeiter

ChatGPT war für viele die Entdeckung des letzten Jahres. Doch wer die Software einfach mal ausprobiert hat, war nicht selten zunächst enttäuscht. Fast als ob man einem neuen Mitarbeiter am ­ersten Tag eine Aufgabe gibt und dann feststellen muss, dass man mit dem Ergebnis wenig bis nichts anfangen kann. Und genau das ist das Problem: Wie der neue Juniormitarbeiter, so braucht auch Chat-GPT ganz präzise Informationen, was erwartet wird.

Tipps für den beruflichen Alltag

Für ein gutes Ergebnis ist es wichtig, die Anfragen an ChatGPT (sogenannte Prompts) gut zu strukturieren und den Kontext und das gewünschte Ergebnis möglichst präzise zu beschreiben. Allgemeine Fachbegriffe, die in der Literatur gut vertreten sind, helfen die richtigen Trigger zu setzen.
Vier Tipps für erfolgversprechende Prompts:
  1. Vergeben Sie ChatGPT zunächst eine Rolle: Mit wem möchten Sie sich unterhalten?
  2. Beschreiben Sie die Aufgabe, die Sie Ihrem Gegenüber stellen. Diese sollte kurz und präzise, aber ausführlich genug sein, um Ihr Anliegen zu verstehen.
  3. Beschreiben Sie, wofür oder in welchem Format Sie das Ergebnis benötigen. Beschreiben Sie die Zielgruppen.
  4. Geben Sie Details und weitere Informationen in Ihrer Anfrage mit. Dies können zum Beispiel allgemeingültige Fachbegriffe, Aufzählungen oder Vorlagen von Texten sein, die Sie bereits haben.
Konkret kann das dann so aussehen: „Du bist Werbetexter in einer kleinen ­Agentur. Wir sind ein Schuhgeschäft und bieten Schuhe jenseits des Mainstreams an. Wir sind originell, gut sortiert und bieten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Erstelle eine kurze und einprägsame Werbeanzeige für die lokale Zeitung als Fließtext.“

ChatGPT schärft nach

In der Praxis kann es eine große Herausforderung sein, diese Anfrage umfassend zu formulieren, bevor man einen Prompt in das System eingibt. Zum Glück müssen Sie nicht alle Informationen vollständig in einen möglichst kurzen Satz pressen. Sie können das Ergebnis nach dem ­ersten Entwurf durch das System auch verfeinern und überarbeiten lassen:
„Schreibe die Werbeanzeige um: Mache sie ausgefallener. Wir wollen als frisches junges und dynamisches Unternehmen wahrgenommen werden.“
Solche individuellen Vorschläge sind nicht die einzige Sache, bei denen ChatGPT oder vergleichbare Programme Ihnen helfen können. Sie können die Software auch als Experten befragen und sich Aufgaben vorstrukturieren lassen.
Fragen Sie den Experten

ChatGPT kennt alle gängigen Fachbegriffe

Da ChatGPT mit einer unglaublichen Menge an Informationen trainiert wurde, sind in der Regel die gängigen Fachbegriffe auf ­Abruf verfügbar. Deshalb können Sie das System einfach fragen, falls Sie einmal nicht weiterwissen oder Ihnen der richtige Ansatz fehlt:
„Du bist erfahrener Projektleiter in der Softwarebranche und musst einen Abgabetermin mit dem Kunden vorbereiten. Wie würdest Du diesen ­Termin nach gängigen Projektstandards vorbereiten und umsetzen.“
Hat man nun eine Beschreibung, für den groben Ablauf, mit dem man zufrieden ist, kann man einfach darauf aufbauen:
„Erstelle mir eine mögliche Agenda und einen Entwurf der Präsentation, die ich als Projektleiter an diesem Termin zeigen werde.“
Aller Erfahrung nach werden die Er­gebnisse auf keinen Fall vollständig übernommen werden können, aber sie bieten einen Startpunkt, von dem aus Sie weiter an Ihrem Thema arbeiten können.

Bleiben Sie kritisch

Ein KI-Modell arbeitet nicht mit „­echtem“ Wissen. Zusammenhänge und Tatsachen der realen Welt sind Stand heute nicht Teil seiner Fähigkeit - auch wenn ein Text perfekt formuliert ist und plausibel klingt. Dadurch kann es zu inhaltlich falschen Aussagen oder irreführenden Texten kommen. Verständnis für die fachlichen Hintergründe der Inhalte ist für die Arbeit mit KI daher auch in Zukunft unerlässlich.

Definieren Sie, wie und wo ChatGPT eingesetzt werden darf

Wenn Sie im Unternehmen ChatGPT professionell einsetzen möchten, sollten die Rahmen­bedingungen klar gesteckt werden. Hierzu gehört die Festlegung, in ­welchen Bereichen des Unternehmens KI eingesetzt werden soll oder nicht. Auch rechtliche Aspekte sind zu betrachten, um mögliche Probleme beim Datenschutz und bei der Sicherheit zu erkennen. Mitarbeiter sollten auf ­keinen Fall eigenständig und ohne ­vorherige Absprache mit dem Unternehmen interne, sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten in ChatGPT eingeben.
Sind die Rahmenbedingungen definiert, bietet es sich an, die Mitarbeiter einzubeziehen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Experimente, bündeln Sie die gemachten Erfahrungen, investieren Sie in Schulungen und externe Beratung. So gelingt es Ihnen, KI effektiv und nachhaltig im Unternehmen zu nutzen.

Michael Messer, Projektberatung Stuttgart GmbH, Gärtringen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

CyberSicherheitsCheck für KMU

Die Bedrohung selbst kleiner Unternehmen durch Cyberkriminelle wird immer größer. Allein in Deutschland betrug der durch IT- und Cybervorfälle verursachten Schaden 2022 mehr als 200 Milliarden Euro. Nicht nur die großen Unternehmen und Konzerne sind davon betroffen, ­sondern vermehrt auch Kleinst- und Kleinunternehmen.

IHK bietet kostenlose Sicherheitsüberprüfung

Deswegen bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedern einen neuen ­Service an: Unsere IHK-IT- und Cyber­sicherheitsberater ermitteln mit Ihnen den Status quo Ihrer IT-Sicherheit und geben Ihnen bei Bedarf erste Impulse zur Verbesserung. Gefördert wird es vom Innenministerium des Landes.
Der “CyberSicherheitsCheck für KMU” ist kostenfrei. Die zertifizierten Berater kommen zu Ihnen in Ihre Firma. Mittels ­systematischer Befragung stellen sie fest, wo Sie eventuell ­Sicherheitslücken haben. Acht Angriffsvektoren werden dabei ermittelt.

Service stärkt die Sicherheit von KMUs

Diese Beratung richtet sich an Geschäftsführer kleiner Betriebe mit bis zu 50 Mit­arbeitern, die keine eigenen IT- oder ­Cybersicherheitsexperten haben und ­daher diese Rolle selbst übernehmen müssen.
Und so funktioniert es: Per Mail oder Telefon (siehe Info-Box) vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen. Unter Moderation und Erklärung unsere Sicherheitsberater füllen Sie den Fragenkatalog aus, um herauszufinden, wo es in Ihrem Unternehmen Sicherheitslücken und damit verbundenen Handlungsbedarf gibt.

IT-Schutzniveau verbessern

Anschließend erhalten Sie einen Katalog mit Basis-Maßnahmen, weiterführenden Informationen und Best Practices, die ­Ihnen helfen sollen, Ihr IT-Schutz-­Niveau zu verbessern und das Bewusstsein für die Cyberbedrohungen bei Ihren Mitarbeitern zu steigern.
Außerdem erfahren Sie von unseren ­Beratern, an welchen Stellen Sie im Fall eines IT- oder Cybervorfalls Hilfe suchen können und welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.
Ziel des Projektes ist es, Führungskräfte für das Thema IT- und Cybersicherheit zu sensibilisieren und erste Ansätze zur ­Sicherung Ihrer IT-Landschaft aufzu­zeigen.
Roman Leonov, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat & Tat

Patente, Normung und Standardisierung

Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und stärkt die aktive Beteiligung in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien.
Am 1. Januar 2024 ist die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
So offenbaren verschiedene Studien regelmäßig einen hohen finanziellen Aufwand für kleinere Unternehmen rund um die gewerblichen Schutzrechte. Das neu aufgesetzte Programm zielt daher auf die finanzielle Förderung der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patent und Gebrauchsmuster) ab. Zudem wird der Transfer von Erfindungen aus Kooperationsprojekten mit der öffentlichen Forschung in neue Normen und Standards gefördert.

Patentanmeldung und Verwertung

Im Patentbereich von WIPANO können KMU bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.
Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ fördert KMU, die in den vergangenen drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema „Schutzrechte“.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in zwei Module unterteilt.
Modul 1: Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung inkl. der dafür erforderlichen Beratungsdienstleistungen und Stand-der-technik-Recherche.
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für die Anmeldung oder Nachanmeldung
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung
Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
  • Erstellung einer Kosten-Kutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypenbau
  • Messeteilnahmen
  • Rechtliche Beratung für die Verwertung der Schutzrechte
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung
Detailliertere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, beispielsweise wird Modul 1 bis zu einem Umfang von 10.000 Euro gefördert.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien

Die Förderrichtlinie sieht auch eine Förderung von Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 100 Mio. Euro vor, die sich aktiv an nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien beteiligen wollen. Das Unternehmen darf, um eine Förderung zu erhalten in den letzten drei Jahren nicht ein einem solchen Gremium aktiv gewesen sein. Die Förderung von maximal 45.000 Euro erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 Prozent und muss innerhalb von 36 Monaten abgerufen werden.
Erstattet werden Ausgaben für Reisen, Normungsmanagement und -recherchen, sowie Erstellung von Anwenderregeln. Hinzu kommt eine Personalkostenpauschale für die Teilnahme an Gremien:
Präsenzsitzungen
Virtuelle Sitzungen
Nationale Normungsgremien
1.000 Euro
500 Euro
Europäische Normungsgremien
1.500 Euro
750 Euro
Internationale Normungsgremien
2.000 Euro
1.000 Euro
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Innovative Normungsprojekte

Deutlich umfangreicher gestaltet sich der zweite Schwerpunkt zur Förderung von Projekten zur Diffusion neuester Forschungsergebnisse durch Normung und Standardisierung.
Normen und Standards sind als Abbild des Standes der Technik ein enormer Wissensvorrat, der von allen Unternehmen genutzt werden kann. Forschungsergebnisse werden für die Normung aufbereitetet, das darin enthaltene Wissen wird Teil dieses Pools und steht umgehend allen Unternehmen und Entwicklern zur Verfügung. Auch können Normen helfen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, etwa durch Test- und Prüfnormen.
Um dies möglichst effizient zu gestalten, werden anspruchsvolle Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen. Die Zuwendung beträgt hierbei maximal 200.000 Euro pro Verbundpartner und Projekt mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die zum Beispiel folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
  • Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung,
  • FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
  • FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.
Gern informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

AI-Act: Die wichtigsten Fragen zur KI-Verordnung

Was ist der AI-Act?

Der AI-Act (Artificial Intelligence Act) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Es ist weltweit eine der ersten umfassenden Regulierungen von künstlicher Intelligenz (KI).

Was ist das Ziel des AI-Acts?

KI hat das Potenzial vielfältige Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzubringen. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, Vorurteile zu übernehmen und dadurch diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt wird.
Erklärte Position zum AI-Act des EU-Parlaments:
„Die Vorschriften sollen die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von menschenzentrierten, vertrauenswürdigen KI-Systemen in der EU regeln und Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.“

Wann tritt der AI-Act in Kraft?

Die EU-Staaten haben die Verordnung am 13.06.2024 verabschiedet und die Verordnung ist seit dem 01.08.2024 in Kraft. Grundsätzlich findet sie erst nach einer Übergangszeit von 24 Monaten – voraussichtlich August 2026 – Anwendung.
Einige Vorschriften sind aber bereits früher anwendbar:
  • KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind nach sechs Monaten verboten (Februar 2025)
  • Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen nach 12 Monaten (August 2025)

Wer ist vom AI-Act betroffen?

Diese Akteure sind vom AI-Act betroffen:
  • Anbieter (auch aus Drittländern), die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
  • Nutzer von KI-Systemen, die sich innerhalb der EU befinden
  • Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
Ausnahmen, die nicht vom AI-Act betroffen sind:
  • KI-Systeme für ausschließlich militärische Zwecke
  • Internationale Organisationen die KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung in Zusammenarbeit mit der EU oder mindestens einem Mitgliedstaat nutzen
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu KI-Systemen
  • Open-Source-Software unterliegt im Allgemeinen nicht der Regulierung, es sei denn, sie wird aufgrund ihrer Anwendung als verbotenes oder hochriskantes KI-System eingestuft

Wie wird KI im Rahmen des AI-Act definiert?

KI-Systeme müssen laut AI-Act mit einer der gängigen KI-Techniken entwickelt worden sein und
„[…] im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen [können], die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.“

Ist meine KI vom AI-Act betroffen?

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Systeme fallen jedoch nicht unter diese Kategorie. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet.
Das Conformity-Tool des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) ist hilfreich, um schnell herauszufinden, unter welche Risikoklasse ein KI-System fällt: EU AI Act Conformity Tool.

Welche Risikoklassen gibt es?

Der AI-Act kategorisiert KI-Systeme in vier verschiedene Risikoklassen, die jeweils mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben verknüpft sind:
Risikoklasse Kurzbeschreibung Regulierung Beispiel
Inakzeptables Risiko Verletzung fundamentaler Rechte Verboten Social Scoring Systeme
Hohes Risiko Potenziell hohes Schadensrisiko Weitreichende Anforderungen Kreditwürdigkeitsprüfung
Begrenztes Risiko Interaktion mit Personen Transparenzpflichten Chatbots
Niedriges Risiko Alle anderen Systeme Keine Anforderungen Vorausschauende Wartung
Je größer das potenzielle Risiko bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören Risikobewertungen, Dokumentationspflichten, EU-Konformitätserklärungen und Überwachung durch den Betreiber.

Inakzeptables Risiko – Verbotene Praktiken

Die folgenden KI-Systeme stellen laut AI-Act ein unannehmbares Risiko dar und werden deshalb bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung EU-weit verboten:
  • Die unterschwellige Beeinflussung von Menschen, die diesen körperlichen oder psychischen Schaden zufügen könnten.
  • Ausnutzung der Schwäche oder Schutzbedürftigkeit einer Personengruppe aufgrund von Alter oder körperlicher- oder geistiger Behinderung.
  • Die Bewertung oder Klassifizierung der Vertrauenswürdigkeit natürlicher Personen über einen bestimmten Zeitraum auf Grundlage des sozialen Verhaltens, persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmalen.
  • Identifizierung von Personen in Echtzeit mithilfe biometrischer Daten in öffentlichen Bereichen für Zwecke der Strafverfolgung (Es gelten Ausnahmen).

Hohes Risiko

Stellt ein KI-System ein potenziell hohes Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte von Menschen dar, gilt es als Hochrisiko-KI-System. Anbieter solcher Systeme müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und eine Konformitätserklärung ausstellen. Darunter fallen diese Anwendungen:
  • Biometrische Identifizierung und Kategorisierung von natürlichen Personen
  • Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastrukturen
  • Entscheidungen über den Zugang zu Bildungseinrichtungen als auch für die Bewertung von Schülern
  • Auswahl von Bewerbern als auch für Entscheidungen über Beförderungen, Kündigungen, Aufgabenzuweisungen und die Leistungsüberwachung in Arbeitsverhältnissen
  • Beurteilungen des Anspruchs auf öffentliche Unterstützungsleistungen oder die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen
  • Priorisierung des Einsatzes von Not- und Rettungsdiensten, einschließlich Feuerwehr und medizinischer Nothilfe
  • Verschiedene Anwendungen im Bereich der Strafverfolgung, des Asylrechts und der Justiz

Begrenztes Risiko

Unter die Kategorie „Begrenztes Risiko“ fallen alle KI-Systeme, die mit Menschen interagieren. Beispiele dafür sind Chatbots oder Anwendungen zur Emotionserkennung. Für Anbieter solcher KI gilt eine Transparenzpflicht. Das bedeutet, dass eine natürliche Person darüber informiert werden muss, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Niedriges Risiko

Mit niedrigem Risiko werden KI-Systeme bewertet, die unter keine andere Risiko-Kategorie fallen. Dazu zählen interne Anwendungen wie Spam-Filter oder Systeme für die vorausschauende Wartung von Maschinen. Sie müssen keine rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dennoch besteht für Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme anzuwenden.

Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

Unter KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artifical Intelligence, GPAI) versteht man KI-Systeme, die eine Vielzahl von Funktionen ausführen und sich an verschiedene Aufgaben anpassen können. Ein populäres Beispiel hierfür ist ChatGPT von Open AI. Das KI-Modell kann Audio- und Textdaten verarbeiten, Texte und Bilder generieren und viele weitere Aufgaben bewältigen. Da GPAI stark an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz gewinnen, gelten für sie gesonderte Risikokategorien. Diese richten sich nicht der jeweiligen Anwendungen, sondern der Funktion des zugrunde liegenden Basismodells.
Für normale GPAI gilt:
  • Zusätzliche technische Dokumentation
  • Detaillierte Aufstellung über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
  • Anforderungen zur Kennzeichnung generierter Inhalte
Für GPAI mit erheblichen Auswirkungen, worunter man „sehr leistungsstarke“ Basismodelle, die systemische Risiken bergen können, versteht, gilt zusätzlich:
  • Pflichten in Bezug auf die Überwachung schwerwiegender Vorfälle
  • Modellbewertung
  • Angriffstests

Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?

Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften werden entsprechend der Größe und dem Geschäftszweck des Unternehmens festgelegt.
  • Anwendung verbotener KI-Systeme: Bis 35 Mio. EUR oder 7% des Umsatzes.
  • Verstöße gegen Verpflichtungen des AI-Acts: Bis 15 Mio. EUR oder 3% des Umsatzes.
  • Angabe falscher Informationen: Bis 7,5 Mio. EUR oder 1,5% des Umsatzes.

Wer ist für die Durchsetzung des AI-Acts zuständig?

Jedes EU-Land muss bis August 2025 eine nationale KI-Aufsichtsbehörde benennen. Diese Behörde hat neben der entsprechenden Überwachungsfunktion zusätzlich die Aufgabe, Innovation und Wettbewerb zu fördern. In Deutschland sollen sich nach aktuellem Referentenentwurf zur Durchführung des AI Acts die Bundesnetzagentur und die BaFin (für den Finanzsektor) die KI-Aufsicht teilen.
Auf EU-Ebene werden die nationalen Aufsichtsbehörden im Ausschuss für künstliche Intelligenz vertreten. Zusätzlich befasst sich das Amt für künstliche Intelligenz (AI-Office) mit der Überwachung, Beaufsichtigung und Durchsetzung der Anforderungen des AI-Acts an KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).

Welche Unterstützung gibt es für KMU und Startups?

Um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung von AI-Act konformen KI-System zu unterstützen, sollen sog. KI-Reallaboren entstehen. Sie sollen eine Möglichkeit bieten, KI-Systeme unabhängig und unter Regulierungsaufsicht zu entwickeln und zu testen, bevor sie auf den Markt kommen. Die KI-Reallabore sollen alle relevanten Akteure – öffentliche und private, einschließlich notifizierter Stellen, Normungsorganisationen und Forschungseinrichtungen – einbeziehen und für KMU und Startups grundsätzlich kostenfrei sein.

Weiterführende Quellen

  • Den finalen Entwurf des AI-Acts können Sie auf der Seite der offiziellen Website der EU einsehen.
  • Das EU AI Act Conformity Tool vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) hilft Ihnen, herauszufinden unter welche Risikoklasse Ihre KI-Anwendung fällt.
  • Die EU AI Act Compliance Journey des appliedAI Institute for Europe ist eine „Landkarte“, die die Navigation durch das KI-Gesetz erleichtert, da alle Phasen und Entscheidungspunkte in dem Flussdiagramm auf einen Blick zu sehen sind.
  • Die EU Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI können Sie bei ethischen Fragestellung in der KI-Entwicklung zu Rate ziehen.

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.

Das neue Datengesetz - Data Act

Der Data Act, eine europäische Verordnung, ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und ist nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsaaten anwendbar.

I. Was ist das Ziel?

Der Data Act verfolgt das Ziel, dass mehr nicht-personenbezogene Daten (Maschinendaten, Industriedaten) vielen Akteuren für eine innovative Nutzung zur Verfügung stehen sollen und nicht einzelne, große Unternehmen die alleinige Kontrolle über diese Daten ausüben. Das Potential bislang weitgehend ungenutzter industrieller Daten soll besser ausgeschöpft werden, damit auch kleinere Unternehmen und Start-Ups ihre Geschäftsmodelle verbessern oder neue Geschäftsmodelle entwickeln können.
Ein Beispiel im B2B-Bereich sind Maschinendaten. Daten von Maschinen und Sensoren werden in der Industrie in großen Mengen generiert. Unterschiedliche Beteiligte haben ein Interesse an der Nutzung dieser Daten. Der Hersteller einer Automationskomponente möchte zum Beispiel Zugang zu Betriebsdaten seines Produktes erhalten, das in einer von einem Dritten betriebenen Maschine verbaut ist. Bislang können die Akteure dies vertraglich weitgehend frei regeln. Problematisch kann dabei die ungleiche Marktmacht der Vertragsparteien sein, die sich in einseitigen Vertragsbedingungen ausdrückt – etwa im Ausschluss von Nutzungsrechten. Um dem entgegenzuwirken, soll der Data Act es den Nutzern ermöglichen, über ihre Daten und deren Nutzung zu verfügen und unter bestimmten Bedingungen an Dritte weiterzugeben.

II. Wer ist betroffen?

Der Data Act gilt für europäische Unternehmen, und auch für alle nicht-europäischen Unternehmen, die in der EU tätig sind. Betroffen sind insbesondere Hersteller und Anbieter (die Dateninhaber) und Nutzer von vernetzen Internet of Things (IoT)-Produkten, zum Beispiel smarte Haushaltsgeräten (wie Kühlschrank, Heizung, Saugroboter), Maschinen oder Autos. Die damit verbundenen digitalen Dienste, ohne die ein Gerät seine Funktionen nicht ausführen könnte, zum Beispiel die Software einer Fitnessuhr, und die zu IoT-Produkten dazugehörigen Bedienungs-Apps fallen auch darunter.

III. Welche Rechte und Pflichten gelten für Hersteller und Anbieter?

Konkret sieht der Data Act vor, dass künftig der Nutzer (wie der Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer eines digitalen oder vernetzten Produkts) darüber entscheiden kann, wie mit Daten umgegangen werden soll, an deren Entstehung er mitgewirkt hat. Nutzer könne dabei Unternehmer oder Verbraucher sein.

1. Anspruch auf Datenzugang

Die wesentliche Neuerung durch den Data Act ist, dass der Nutzer einen Anspruch auf Datenzugang bekommt. Hierfür hat ihm der Dateninhaber kostenlos und gegebenenfalls kontinuierlich und in Echtzeit einen direkten Zugang zu den Daten bereitzustellen. Damit der Zugang und die Weitergabe von Daten auch technisch möglich sind, müssen Hersteller ihre Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass ein Datenzugang stattfinden kann. Dabei wird keine Datenübermittlung an den Nutzer verlangt. Es genügt, wenn der Nutzer die Daten beim Dateninhaber ansehen und allenfalls auf den Servern des Dateninhabers verarbeiten kann. Die Nutzer sind vor Abschluss eines Vertrags zu informieren, insbesondere über die Identität des Dateninhabers, Art und Umfang erzeugter Daten, Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten, Möglichkeit zur Weitergabe der Nutzungsdaten, Auskunft über die Art und den Umfang der Daten, die bei der Nutzung entstehen. Die Dateninhaber müssen sich künftig die Nutzungsrechte an den durch ihre vertriebenen vernetzten Produkte generieren Daten einräumen lassen. Notwendig ist also eine vertragliche Nutzungsvereinbarung zwischen Dateninhaber und Nutzer. Auch können sie die anfallenden Daten ihrer Produkte nicht mehr ausschließlich allein nutzen, sondern haben diese gegebenenfalls auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. So können die Nutzer der Geräte und Apps die Herausgabe ihrer Nutzungsdaten kostenfrei verlangen und an Dritte weitergeben.
Ausnahme: Datenzugangsansprüche können nicht gegen Dateninhaber geltend gemacht werden, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne des Art. 2 Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG Hersteller sind. Diese sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz erzielen. Die Ausnahme greift allerdings nur dann, wenn die Kleinunternehmen keine Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen haben, die nicht als Kleinunternehmen eingestuft werden. Die Daten dürfen nicht an Unternehmen weitergegeben werden, die das Gesetz über digitale Märkte (Data Markets Act) als sog. „Gatekeeper“ einstuft. Hiermit sind vor allem große Konzerne, wie Google und Meta gemeint.

2. Anspruch auf Datenteilung mit Dritten

Die Nutzer können auch verlangen, dass der Dateninhaber einem Dritten, mitunter auch einem Wettbewerber, die nutzergenerierten Daten bereitstellt. Damit sollen insbesondere Folge- und Nebendienstleistungen gefördert werden, zum Beispiel Versicherungen oder externe/ selbstständige Reparaturleistungen.
Der Dateninhaber hat mit dem benannten Dritten, dem Datenempfänger, einen Datenlizenzvertrag abschließen. Für die Bereitstellung der Daten darf der Dateninhaber eine Gegenleistung mit angemessener Marge verlangen (Achtung: eine Marge darf nicht von datenempfangenden Kleinstunternehmen und von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) verlangt werden). Für die Berechnung der angemessenen Gegenleistung plant die Kommissionen Leitlinien zu erlassen. Der Datenempfänger wiederum darf die bereitgestellten Daten nur für die Zwecke und unter den Bedingungen verarbeiten, die er mit dem Nutzer vereinbart hat, und hat die Daten zu löschen, sobald sie für den vereinbarten Zweck nicht mehr benötigt werden. Im Übrigen ist es auch denkbar, dass an den Daten interessierte Unternehmen den Nutzer auffordern werden, die Daten mit ihnen zu teilen. Die Daten dürfen nicht dazu verwendet werden, um Konkurrenzprodukte zum datengenerierten Produkt zu entwickeln, wobei hier noch ungeklärt ist, in welchem Umfang das Konkurrenzverbot gilt (muss das Produkt exakt gleich sein? Reicht es, wenn das Produkt dem anderen nur ähnlich ist und bis zu welchem Grad der Ähnlichkeit?). Damit ist allerdings kein “Ideenschutz” gemeint. Konkurrierende Leistungen dürfen, wie bisher auch, angeboten werden.

IV. Wann ist eine Vertragsklausel als „missbräuchlich“ anzusehen?

Verträge über die Datennutzung müssen „fair, angemessen und nicht diskriminierend“ sein. Es dürfen keine „missbräuchlichen“ Klauseln verwendet werden, also dann, wenn sie „erheblich von der guten Geschäftspraxis abweichen und gegen Treu und Glauben und den redlichen Geschäftsverkehr verstoßen“. Missbräuchliche Klauseln sind nicht bindend. Im Zweifel muss der Dateninhaber nachzuweisen, dass eine Vertragsbedingung nicht missbräuchlich ist. Der Data Act regelt Fälle, wann Vertragsklauseln in Datenaustauschverträgen missbräuchlich sind. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen von der EU-Kommission Mustervertragsklauseln bereitgestellt werden, damit missbräuchliche Klauseln vermieden werden können.
Missbräuchliche Klauseln nach dem Data Act
1. Allgemeine Abwägungskriterien (Art. 13 Abs. 2 Data Act)
Grobe Abweichung von „guter Geschäftspraxis“ hinsichtlich Datenzugang und Datennutzung.
Verstoß gegen Treu und Glauben.
2. Vertragsklausel „ist“ imissbräuchlich (Art. 13 Abs. 3 Data Act), wenn sie Folgendes bezweckt oder bewirkt:
Einseitiger Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen.
Einseitiger Ausschluss der Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder Ausschluss der Haftung bei Verletzung von Vertragspflichten.
Einseitiger Vorbehalt des ausschließlichen Rechts zu bestimmen, ob die gelieferten Daten vertragsgemäß sind oder eine Vertragsklausel auszulegen.
3. Vertragsklausel „gilt“ als missbräuchlich (Art. 13 Abs. 4 Data Act), wenn sie Folgendes bezweckt oder bewirkt:
Unangemessene Beschränkung der Rechtsmittel bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder der Haftung bei Verletzung solcher Pflichten oder Haftungserweiterung für das
Unternehmen, dem die Klausel einseitig auferlegt wird.
Zugang zu Daten und deren Nutzung, die der einen Partei, der die Klausel auferlegt wurde, erheblich schadet; insb. Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten.
Hinderung der Partei, der die Klausel auferlegt wurde, die bereitgestellten Daten während der Vertragslaufzeit selbst zu nutzen bzw. Beschränkung dieser Nutzung.
Hinderung für die Partei, der die Klausel einseitig auferlegt wurde, eine Kopie der von ihr erzeugten/bereitgestellten Daten während der Vertragslaufzeit bzw. nach Kündigung
zu erhalten.
Unangemessen kurze Kündigungsfrist für die Partei, die die Klausel einseitig auferlegt hat.
Möglichkeit der die Klausel einseitig auferlegenden Partei den vertraglich vereinbarten Preis oder eine andere wesentliche datenbezogene Bedingung (Art, Format, Qualität)
ohne stichhaltige Begründung zu ändern, ohne dass die andere Partei ein Kündigungsrecht hat.

V. Was passiert mit Geschäftsgeheimnissen?

Wenn die angeforderten Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind die Dateninhaber dennoch zum Datenzugang gegenüber dem Nutzerbzw. zur Bereitsstellung an Dritte verpflichtet. Gleichwohl soll unter dem Data Act der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben. Die Daten müssen daher gegenüber Nutzern und Datenempfängern nur offengelegt werden, wenn vorher alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen zu wahren. Darunter fallen vor allem technische und organisatorische Maßnahmen, sowie Geheimhaltunsgvereinbarungen, die mit dem Nutzer bzw. dem Dritten abzuschließen sind. Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte daher wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung über Datenzugang und Datennutzung sein. Der Dateninhaber bestimmt grundsätzlich die Daten, die als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.

VI. Was gilt bei personenbezogenen Daten?

In den bereitgestellten Daten können mitunter auch personenbezogene Daten enthalten sein, die dem Datenschutz unterliegen. Durch den Data Act wird das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), geschaffene Datenschutzniveau nicht abgesenkt. Die DSGVO bleibt anwendbar. Eine Rechtsgrundlage aus der DSGVO (bspw. Art. 6 und Art. 20 DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt also erforderlich. Handelt es sich um personenbezogene Nutzungsdaten, dürfen diese nur an die betroffene Person und an Dritte nur bei Bestehen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage aus der DSGVO bereitgestellt werden. Der Data Act selbst bildet keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Beim Offenlegen der Daten gegenüber Nutzern und Dritten sollten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, z.B. die Anonymisierung personenbezogener Daten, eingesetzt werden.

Neben den Rechten auf Datenzugang und Datenteilung, regelt der Data Act noch zwei andere Bereiche:
1. Rechte und Pflichten für Cloudanbieter
Vom Data Act sind auch Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, vor allem Cloudanbieter, betroffen. Der Wechsel zu anderen Anbietern soll einfacher gemacht werden. Nutzer können ihre bestehenden Verträge künftig innerhalb von 30 Tagen kündigen. Kunden haben künftig das Recht kostenlos zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten wechseln zu dürfen. Dabei müssen die Daten zu einem anderen Dienst ohne Hindernisse zu migrieren sein. Der Data Act sieht in Artikel 23 bis 26 vertragliche, technische und organisatorische Vorgaben vor, die Datenverarbeitungsdienste künftig einzuhalten haben, damit eine weitreichende Datenportabilität möglich ist.
Die Wechselentgelte werden schrittweise abgeschafft. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen von den Kunden für einen Anbieterwechsel ermäßigte Entgelte verlangt werden. Danach dürfen keine Wechselentgelte mehr verlangt werden.
2. Rechte für öffentliche Stellen
Neben privaten Akteuren werden auch öffentlichen Einrichtungen erweiterte Zugangsrechte eingeräumt. So muss ein Dateninhaber einer öffentlichen Einrichtung auf Antrag Daten zur Verfügung stellen, wenn ein "außergewöhnlichen Bedarf" an der Nutzung der Daten besteht. Eine Ausnahme besteht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Fall einer Notlage, beispielsweise einer Naturkatastrophe, kann eine öffentliche Stelle Unternehmen dazu auffordern, unentgeltlich Daten zur Verfügung zu stellen. Möchte der Staat dagegen nur seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und kann er die Daten nicht anderweitig beschaffen, so kann der Dateninhaber eine Aufwandsentschädigung für die Herausgabe verlangen.

VII. Was passiert bei Verstößen gegen den Data Act?

Verstöße gegen den Data Act, also wenn ein Unternehmen den Informations-, Auskunfts-, Herausgabe- und Weiterleitungspflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierbei gelten – wie bei der DSGVO – Höchstgrenzen von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

VIII. Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen, die vom Data Act betroffen sind, haben die mit dem Data Act verbundenen Anforderungen bis September 2025 umzusetzen. Hersteller und Anbieter sollten frühzeitig
  • Art und Umfang der Daten bestimmen, die bei Nutzung eines digitalen oder vernetzten Produkts oder einer damit verbundenen Dienstleistung anfallen,
  • Informationen über Datenzugang und Datenweitergabe bereitstellen,
  • überprüfen, wie sie den Datenzugang technisch (in Echtzeit) gewähren können,
  • sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur an die betroffenen Personen weitergegeben werden bzw. das für die Weitergabe an Dritte eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO besteht,
  • vertragliche Regelungen treffen, um bei der Produktnutzung erzeugte Daten weiterhin nutzen zu dürfen, und
  • wie sie bei Bereitstellung der Daten ihre Geschäftsgeheimnisse schützen (mittels technisch-organisatorischen Maßnahmen und per Geheimhaltungsvereinbarung).

Innovationskultur Silicon Valley

Dampfkraft, Elektrizität und Digitalisierung haben die Industrie-Phasen der Vergangenheit revolutioniert. Heute sind wir in der vierten industriellen Revolution. Maschinen und Abläufe von Fertigung und Vertrieb werden mithilfe von IuK-Technologie vernetzt – Vorreiter bei der Digitalisierung ist das Silicon Valley an der Westküste der USA.

Innovations-Katalysator Silicon Valley

Im Silicon Valley bekommt man eine gute Portion Inspiration für Innovationen. In diesem ganz besonderen Ökosystem entwickeln sich die Trends von morgen. Silicon Valley-Firmen transformieren traditionelle Branchen wie den Maschinenbau und die industrielle Fertigung. Wie schaffen es Unternehmen in unterschiedlichen Geschäftsfeldern innovativ zu bleiben?
Das Innovation Solutions-Team der AHK USA-San Francisco baut eine Brücke in den Westen der USA und ins Silicon Valley. Ansprechpartnerin ist Simone Friese bei der AHK unter sfriese@gaccwest.com.

10.-21.11.2025: Silicon Valley InnovationCamp BW

Unternehmen stehen kontinuierlich vor vielen Herausforderungen – Digitalisierung von Geschäftsprozessen, E-Commerce-Innovationen, Cybersecurity oder KI-Transformation sind nur einige Schlagworte. Das Silicon Valley ist bekannt für die Vorreiterrolle in diesen Bereichen und vor Ort konzentrieren sich viele digital innovative Unternehmen.

Im InnovationCamp BW Silicon Valley lernen Mitarbeiter und Führungskräfte kleiner und mittelständischer Firmen aus Baden-Württemberg von Innovatoren des Silicon Valleys, die digitale Transformation mit Hilfe von Zukunftstechnologien im eigenen Unternehmen erfolgreich durchzusetzen. In diesem Jahr findet das InnovationCamp BW wieder in San Francisco statt, in Zusammenarbeit mit der AHK USA-San Francisco, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Sie interessieren sich für das InnovationCamp? Kommen Sie gerne auf die Ansprechpartnerinnen auf dieser Seite zu.

Newsletter zur Innovationskultur Silicon Valley

Die AHK USA-San Francisco informiert mit einem monatlichen Newsletter über die angesagtesten Tech-Trends aus dem Silicon Valley und dem Rest der Westküste der USA. Es geht um generative KI, autonomes Fahren, Future of Work, Klimatechnologien oder die neusten Innovationsmethoden. Der “Silicon Valley Innovation Insight”-Newsletter bietet Innovatoren in Baden-Württemberg Einblicke in die Welt von morgen.
Melden Sie sich über die Website der AHK USA-San Francisco zum Newsletter “Silicon Valley Innovation Insight” an.

Cyberdiebe im Homeoffice

Immer öfter gelingt es Cyberkriminellen, durch kleinste Lücken oder Unachtsamkeiten erheblichen bis existenzbedrohenden Schaden bei Unternehmen anzurichten. Die Arbeit im Homeoffice hat die Problematik noch verschärft.
Die weit verbreitete Auffassung, nicht groß oder interessant genug für einen Cyberangriff zu sein, ist übrigens ein gefährlicher Irrtum: Alle Unternehmen vom Kleinunternehmer bis zum Großkonzern sind gleichermaßen von Cyberattacken betroffen. Doch gibt es Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Schadensrisiko zu minimieren.

VPN-Tunnel und Multifaktor-Authentifizierung einrichten

Um auch aus dem Homeoffice auf das Firmennetzwerk zugreifen zu können, ist eine Datenverbindung notwendig. Diese ist gleichzeitig eine der größten Schwachstellen für Angriffe. Im Idealfall wird eine geschützte Verbindung via VPN-Tunnel bereitgestellt, die zumindest passwortgeschützt, am besten aber mit einer Multifaktor-Authentifizierung ausgestattet ist. Hier wird nach der Anmeldung noch ein Code zur einmaligen Verwendung zum Beispiel per SMS geschickt, der dann zusätzlich bestätigt oder am Rechner eingegeben werden muss.

Virenscanner installieren

Zudem sollte auf allen Geräten, mit denen im Homeoffice gearbeitet wird, Anti­virus-Software installiert sein. Dieser Faktor ist insbesondere zu beachten, wenn die Möglichkeit besteht, sich mit privaten Endgeräten via VPN im Firmennetzwerk anzumelden. Dass alle verwendeten Geräte passwortgeschützt sein müssen, versteht sich von selbst.

Speichern nur auf dem Firmennetzwerk

Von Anfang an sollte geregelt werden, wie die Mitarbeiter im Homeoffice die Verwaltung der Daten angehen sollen. Werden sie lokal auf dem Homeoffice-Rechner oder direkt im Firmennetzwerk gespeichert? Es bietet sich auf jeden Fall letzteres Vorgehen in Kombination mit einer vernünftigen und regelmäßigen Datensicherung an. Einzelne Geräte als Speicher bergen nicht nur aus Gründen der Cybersicherheit ein hohes Risiko: Was passiert, wenn das Gerät verloren geht oder ein technischer Defekt auftritt? Deshalb sollten die Daten immer zentral gespeichert, verwaltet und gesichert werden.

Nicht ein Passwort für alles

Eine klassische Schwachstelle sind Passwörter. Oft nach dem Motto „Eins für alles“ verwendet, kann es – einmal entschlüsselt – Tür und Tor für Angreifer öffnen. Damit man sich nicht so viel merken muss, bietet sich die Verwendung von Passwort-Managern an. Diese generieren sichere Passwörter, erkennen doppelte Verwendung und ­ zu schwache Exemplare. Niemals dürfen die­selben Passwörter im beruflichen und privaten Kontext oder aber doppelt verwendet werden. Was lapidar klingt ist leider immer noch ein häufiger Grund, warum Kriminelle Zugriff auf Geräte, Server und Co. erlangen.

Die Angreifer-Maschen kennen

Wer im Homeoffice arbeitet, ist durch seine vergleichsweise isolierte Situation besonders anfällig für Angriffe, wie sie zum Beispiel durch Phishing-Mails oder sogenannte „CEO-Frauds“ durchgeführt werden. Die Täter sind meist sehr gut über das Unternehmen informiert und üben enormen psychischen Druck aus.Ganz typisch wird dazu aufgerufen, einen Link anzuklicken, der auf verseuchte Seiten führt. Auch kompromittierte E-Mail-Anhänge sind ein beliebter Weg, um Viren in das Firmennetz zu schleusen. Informieren Sie sich daher fortlaufend über die gängigen Methoden von Cyberkriminellen und klären Sie Ihr Team darüber auf. Legen Sie Verhaltensstandards fest, an denen sich alle orientieren können.

Versicherung abschließen

Auch die gewissenhafteste Vorbereitung kann leider nicht immer verhindern, dass ein Cyberangriff erfolgreich ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, eine umfassende Versicherung abzuschließen, die auch Mit­arbeiter im Homeoffice einschließt. Diese Investition kann sich auszahlen, denn eine Cyberattacke kann teuer werden: Oftmals ist ein Austausch der kompletten Hardware notwendig. Neben den Anschaffungskosten kann dies je nach Komplexität der IT-Infrastruktur Betriebsabläufe über Monate hinweg lahmlegen.

Erik Sterck, Erik Sterck GmbH, Leonberg, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Start der Ausschreibungsrunde 2025: Kofinanzierungsprogramm Künstliche Intelligenz in der Region Stuttgart

Die Region Stuttgart setzt ihre gezielte Förderung von Künstlicher Intelligenz (KI) fort und eröffnet die neue Ausschreibungsrunde 2025 des Kofinanzierungsprogramms Künstliche Intelligenz. Dieses Programm zielt darauf ab, die regionale Wirtschaft durch den Ausbau von KI-Infrastrukturen und die Förderung von Innovationsprojekten weiter zu stärken.

Schwerpunkt der Ausschreibung 2025

Die Ausschreibungsrunde 2025 fokussiert sich verstärkt auf den Aufbau und die Förderung von anwendungsorientierten KI-Lösungen in Unternehmen, besonders im Bereich der Datenverarbeitung und Digitalisierung von Prozessen. Mit dem Programm sollen vor allem Projekte unterstützt werden, die eine hohe Übertragbarkeit und praktische Relevanz für andere Unternehmen und Branchen aufweisen.
Förderfähig sind weiterhin der Aufbau von Reallaboren, Testfeldern, Datenräumen sowie der Neubau oder Umbau von Gebäuden, die als KI-Infrastruktur genutzt werden sollen. Zudem werden Investitionen in IT-Infrastruktur, Geräte und Maschinen unterstützt, die für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz notwendig sind.

Wer kann Anträge stellen?

Die Ausschreibung 2025 richtet sich an Unternehmen, Startups und Kommunen, die in den Bereichen KI-Infrastruktur und Anwendung aktiv sind. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind eingeladen, innovative KI-Projekte zu entwickeln und einzureichen, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Region stärken.

Antragsfrist 2025

Die Antragsfrist für die Förderrunde 2025 endet am 28. März 2025. Bis zum 28. Februar 2025 können erste Projektskizzen eingereicht werden, die eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens und eine Darstellung der erwarteten wirtschaftlichen Effekte enthalten müssen. Der Fokus liegt dabei auf Projekten, die einen messbaren Beitrag zur Digitalisierung und KI-Nutzung in der Region leisten.

Förderhöhe und Bedingungen

Das Programm kofinanziert bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Projektgröße und der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens. Eine besondere Berücksichtigung finden Projekte, die Mehrwert für mehrere Unternehmen oder Branchen schaffen und eine positive Wirkung auf die regionale Arbeitsmarktentwicklung haben.

Ziel des Programms 2025

Das Ziel der neuen Förderrunde ist es, die Standortattraktivität der Region Stuttgart zu erhöhen, neue wirtschaftliche Potenziale zu erschließen und die regionale Diversifizierung voranzutreiben. Durch die gezielte Förderung von Künstlicher Intelligenz soll die Region weiterhin zu den führenden Innovationsstandorten Deutschlands und Europas gehören.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Verband Region Stuttgarts.

Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen

Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der steigenden Digitalisierung und des steigenden Absatzes von Produkten über den Onlinehandel wurden im Vergleich zur Richtlinie 2001/95/EG zusätzliche Anforderungen in die neue Verordnung 2023/988 aufgenommen. In diesem Artikel wird ein Überblick gegeben.

Gültigkeitsbereich

Die Verordnung 2023/988 gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, wenn es im Rahmen des Unionsrechts keine weiteren spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte, wie zum Beispiel CE-Richtlinien oder andere Bestimmungen gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.
Die Verordnung schließt jedoch folgende Produktbereiche aus dem Anwendungsbereich aus:
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs: Fulfillment-Dienstleiter und Anbieter von Online-Marktplätzen

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde der Fulfillment-Dienstleister als Wirtschaftsakteur (Artikel 4). Dieser taucht bereits im Marktüberwachungsrecht und dem Produktsicherheitsgesetz auf. Allerdings legt die Verordnung 2023/988 (im Unterschied zu § 6 Absatz 6 ProdSG) keine spezifischen Pflichten des Fulfillment-Dienstleisters fest.
Auch Anbieter von Online-Marktplätzen werden nun in den persönlichen Anwendungsbereich mit aufgenommen und haben besondere Pflichten zu erfüllen (Artikel 22).

Neue Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten

In Artikel 6 wurden neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten verankert. Dabei wurden folgende Kriterien definiert:
  • Eigenschaften des Produkts (Aussehen, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung)
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten
  • Aufmachung des Produkts (Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise, für eine sichere Verwendung, Entsorgung)
  • Erscheinungsbild des Produkts, das den Verbraucher dazu verleitet, das Produkt anders zu verwenden als vom Hersteller vorgesehen (zum Beispiel Form und Farbe des Produkts verleitet Kinder zum Verzehr)
  • Cybersicherheitsmerkmale
  • Sofern die Art des Produktes dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen

Neue Pflichten für Hersteller

Neben bereits in der vorangegangenen Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Diese technischen Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden (Artikel 9).

Wesentliche Veränderung eines Produkts

In Anlehnung an den in 2022 veröffentlichten Blue Guide der EU wurde auch der Punkt der “wesentlichen Veränderungen" in die neue Produktsicherheitsverordnung 2023/988 aufgenommen (Artikel 13).
Dabei wird jede Person zum Hersteller des Produktes, wenn dieser das Produkt physisch oder digital so verändert, dass sich diese Änderung auf die Sicherheit des Produktes auswirkt und
  • durch diese Änderung das Produkt in einer Weise geändert wird, die in der ursprünglichen Risikobewertung des Produkts nicht vorgesehen war
  • aufgrund der Änderung sich die Art der Gefahr geändert, eine neue Gefahr entstanden oder sich das Risikoniveau erhöht hat
  • die Änderungen nicht von den Verbrauchern selbst oder in ihrem Auftrag für ihren eigenen Bedarf vorgenommen wurden.

Spezielle Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit bestimmter Produkte

Für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einrichten, das die Wirtschaftsakteure, die diese Produkte in Verkehr bringen und auf dem Markt bereitstellen, übernehmen müssen (Artikel 18).
Dieses System umfasst die Erfassung und Speicherung von Daten, auch auf elektronischem Weg, anhand dessen das Produkt, seine Komponenten oder die an der Lieferkette beteiligten Wirtschaftsakteure identifiziert.

Pflichten der Wirtschaftsakteure im Fernabsatz

Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online auf dem Markt bereit, so muss das Angebot mindestens folgende eindeutigen und sichtbaren Angaben enthalten (Artikel 19):
  • Namen, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers sowie der Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann
  • falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich der Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht zu verstehen ist und auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen zu finden sind

Meldung bei Unfällen durch das Produkt

Der Hersteller ist verpflichtet, Unfälle, die durch sein Produkt entstanden sind, unverzüglich den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das Safety-Business-Gateway zu melden (Artikel 20).
Einführer und Händler, die von einem Unfall, der durch ein von ihnen in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkts verursacht wurde, Kenntnis haben, müssen unverzüglich den Hersteller informieren.

Besondere Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen

Anbieter von Online-Marktplätzen registrieren sich beim Safety-Gate Portal und hinterlegen dort die Angaben zu ihrer zentralen Anlaufstelle.
Außerdem müssen diese sicherstellen, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen, die es ihnen ermöglichen, die einschlägigen Anforderungen der vorliegenden Verordnung unverzüglich zu erfüllen (Artikel 22).
Im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs oder wenn Verbrauchern Informationen zur Kenntnis gebracht werden müssen, um die sichere Verwendung eines Produkts zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass alle betroffenen Verbraucher ermittelt werden können und unverzüglich benachrichtigt werden.
Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben, nutzen diese Informationen für Rückrufe und Sicherheitswarnungen (Artikel 35). Rückrufanzeigen erfolgen hier einer nach Artikel 36 definierten Form.

Abhilfemaßnahmen bei Produktsicherheitsrückrufen

Der Wirtschaftsakteur hat im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs dem Verbraucher eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe anzubieten (Artikel 37).
Unbeschadet anderer Abhilfemaßnahmen bietet der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen:
  • Reparatur des zurückgerufenen Produkts
  • Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs (mit identischem Wert und Qualität).
  • angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts, sofern der Erstattungsbetrag mindestens dem gezahlten Preis entspricht.

Häufige Fragen zur neuen Produktsicherheitsverordnung

Für weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) steht Ihnen unser ausführlicher Artikel zur Verfügung: FAQ zur allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR).

Digital Services Act

Die europäische Verordnung „Digital Service Act“ (DSA), zu Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“ soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Mit dem DSA soll konsequenter gegen illegale Online-Inhalte wie Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Zudem soll mehr Transparenz über die Moderation und Darstellung von Inhalten gewährleistet sein. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten.
Ab dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln von Online-Vermittlungsdiensten verbindlich angewendet werden. Bis dahin sind die im Folgenden dargestellten Pflichten, sofern noch nicht erfolgt, umzusetzen. Für die sogenannten sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU gelten diese Vorschriften bereits seit Ende August 2023.
Die in der DSA festgelegten Regeln richten sich an entgeltlich erbrachte Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb niedergelassen sind. Die im DSA festgelegten Regeln betreffen in erster Linie Online-Vermittler und Online-Plattformen. Erfasst sind alle elektronischen Dienste, die Verbrauchern einen Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren gestatten, wie Internetzugangsdienste, Online-Marktplätze, Web-Hosting-Dienste, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Unterkunftsplattformen., aber auch soziale Netzwerke, Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten und Online-Suchmaschinen.

Allgemeine Verpflichtungen für alle Online-Vermittlungsdienste

Der DSA ist für alle Online-Branchen relevant, allerdings bestehen verschiedene Sorgfaltspflichten, die nach Unternehmensgröße abgestuft sind. Einige Regeln des DSA gelten für alle Vermittlungsdienste, inklusive kleiner und sehr kleiner Anbieter, die in der Europäischen Union (EU) angeboten werden, unabhängig vom Niederlassungsort des Anbieters (z. B. der Anbieter hat seinen Sitz in einem Drittstaat).
Zusätzlich gelten bestimmte Verpflichtungen nur für Online-Plattformen, wiederum andere Regeln betreffen nur sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen durchschnittlich monatlich aktiven Nutzern in der EU. Diese sehr großen Anbieter werden am stärksten reguliert. Für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro) bestehen Ausnahmen von der Einhaltung einiger DSA-Verpflichtungen.
Zu den Regelungen denen alle Vermittlungsdienste unterliegen, gehören Transparenz- Informationspflichten, Kooperationspflichten gegenüber Behörden, sowie gegebenenfalls die Haftung für illegale Inhalte auf den Online-Diensten.
Für alle Vermittlungsdienste besteht eine Haftungsprivilegierung. Sie haften grundsätzlich nicht für die Verbreitung illegaler Inhalte durch ihre Nutzer. Es besteht keine allgemeine Überwachungs- und Nachforschungspflicht. Eine Haftung besteht erst bei tatsächlicher Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Umständen. Ab Kenntniserlangung müssen Diensteanbieter illegale Inhalte zügig sperren oder entfernen (eine bestimmte Frist für die Entfernung besteht aber nicht).

Meldeverfahren für Hostingdienstanbieter

Darüber hinaus haben Hostingdiensteanbieter leicht zugängliche und benutzerfreundliche Verfahren einzurichten mit denen Personen oder Einrichtungen ihnen das Vorhandensein rechtswidriger Inhalte elektronisch melden können (Notice and takedown- Verfahren). Die Meldung muss so deutlich beschaffen sein, dass der Anbieter, ohne eingehende rechtliche Prüfung feststellen kann, dass die betreffende Tätigkeit oder Information rechtswidrig ist. Außerdem müssen Hostingdiensteanbieter Beschränkungen gegenüber dem Nutzer begründen, die mit der Begründung getätigt werden, dass es sich bei den vom Nutzer bereitgestellten Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt oder diese nicht mit ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sind. Dies betrifft zum Beispiel die Kündigung des Nutzerkontos, Entfernung oder Herabstufung von Inhalten, Sperrung des Zugangs zu Inhalten, die Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkung von Geldzahlungen oder der gesamten oder teilweisen Bereitstellung des Dienstes. Hostingdiensteanbieter sind auch verpflichtet den Strafverfolgungsbehörden den Verdacht von Straftaten zu melden.
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten – ausgenommen Klein- und Kleinstunternehmen – haben jährlich Transparenzberichte über ihr Lösch- und Sperrverhalten zu veröffentlichen. Einzelheiten sind in Artikel 15 Absatz 1 DSA geregelt.
Jeder Vermittlungsdienst hat eine Kontaktstelle für die Kommunikation mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Gremium für digitale Dienste zu benennen. Daneben ist eine Kontaktstelle für die Nutzer bereitzustellen. Die Kommunikation hat auf elektronischem Weg zu erfolgen. Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, die aber Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU benennen.
Alle Vermittlungsdienste müssen in ihren AGB künftig Angaben zur Moderation von Inhalten machen. Dies sind Angaben zu Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge zur Beschränkung von durch Nutzer bereitgestellte Inhalte, einschließlich Verfahrensregeln für das interne Beschwerdemanagementsystem des Vermittlungsdienstes.

Zusätzliche Pflichten nur für Online-Plattformen

Nur Online-Plattformen (Hostingdienste, die im Auftrag des Nutzers Informationen speichern und öffentlich verbreiten), insbesondere Social-Media-Plattformen und Online-Marktplätze, haben zusätzlich zu den Transparenzberichtspflichten ein Beschwerdeverfahren für Nutzer einzurichten. Das Beschwerderecht besteht unter anderem, wenn das Nutzerkonto ausgesetzt oder geschlossen wird, bei Löschungen und Sperrungen von Inhalten, sowie bei Inhalten deren Reichweite beschränkt wird.
Anbieter von Online-Plattformen müssen ihre Online-Schnittstellen (z. B. Webseiten oder Apps) so konzipieren, dass Nutzer nicht zu unerwünschten Verhaltensweisen oder ungewollten Entscheidungen veranlasst werden (Verbot von sogenannten „Dark Patterns“). Beispielhafte verbotene Praktiken sind wiederholt aufzufordern eine bereits getroffene Wahl erneut zu treffen, das Beenden (z .B. Kündigung) eines Dienstes schwieriger als dessen Anmeldung auszugestalten, bestimmte Auswahlmöglichkeiten stärker hervorzuheben (vergleiche auch Erwägungsgrund 67 des DSA). Zum Beispiel wäre die Option Cookies abzulehnen genauso deutlich dazustellen, wie die Möglichkeit in Cookies einzuwilligen.
Anbieter von B2C-Online-Marktplätzen müssen die Kontakt- und Zahlungsdaten sowie einen Identitätsnachweis von Unternehmern einholen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf der Plattform bewerben. Werbung auf Online-Plattformen ist zu kennzeichnen, und zwar mit Angabe für wen die Anzeige geschaltet wird und wer dafür bezahlt, sowie nachvollziehbare Parameter für den Nutzer, wieso ihm diese Werbung angezeigt wird.

Risikoanalyse für sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen

Sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen haben mindestens einmal jährlich eine Analyse auf die systemischen Risiken ihrer Dienste durchzuführen, unter anderem etwa hinsichtlich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und müssen risikomindernde Maßnahmen treffen, die auf die ermittelten systemischen Risiken zugeschnitten sind. Näheres regelt der Katalog des Artikel 34 DSA. Die Risikobeurteilung ist jährlich durch einen unabhängigen Auditor zu prüfen. Soweit Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen Empfehlungssysteme einsetzen, müssen sie den Nutzer transparent über die wichtigsten Parameter ihres Empfehlungssystems informieren und wie er diese ändern oder beeinflussen kann. Wiederum gelten die vorgenannten Punkte nicht für Online-Plattform-Anbieter, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt.

Folgen bei Verstößen gegen den DSA

Für die Einhaltung des DSA wird es nationale als auch auf europäische Überwachungsbehörden geben. Die Mitgliedstaaten sollen eine Behörde (sog. Koordinator für digitale Dienste) benennen, die im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA in diesem Mitgliedstaat zuständig sind. Bei Verstößen oder fehlender Kooperation kann die Europäische Kommission gegen Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine Geldbußen bis zu 6 Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtjahresumsatzes verhängen. Nutzer können Anspruch auf Schadenersatz für etwaige Schäden oder Verluste geltend machen, die aufgrund eines Verstoßes gegen den DSA entstanden sind.
Der vollständige Verordnungstext des DSA ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.

IHK-Digitalisierungsbarometer: Wie digital ist Ihr Unternehmen?

Wie steht es um den digitalen Fortschritt, die digitale Transformation und die Implementierung digitaler Geschäftsmodelle in Ihrem Unternehmen? Wir helfen Ihnen das herauszufinden.
Durch die Nutzung des kostenfreien IHK-Digitalisierungsbarometers können Sie identifizieren, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen bereits besonders fortschrittlich in Bezug auf die digitale Transformation ist und wo noch Entwicklungspotenziale bestehen. Der Online-Test ermöglicht eine Selbstbewertung im Vergleich zu anderen Branchen und bietet zudem die Gelegenheit, eine interne Bewertung Ihres Unternehmens vorzunehmen.
Durch die Beantwortung der 30 Fragenblöcke erhalten Sie eine Auswertung über den aktuellen Stand Ihrer Digitalisierungskompetenz innerhalb Ihres Unternehmens. Die Fragen sind in 8 Kategorien unterteilt, darunter Strategie, Organisation, Mitarbeiter usw. Für die Beantwortung der Fragen ist kein spezielles Fachwissen erforderlich, und jeder ist herzlich eingeladen, an der Testung teilzunehmen.
Eine weitere Möglichkeit, Ihren Digitalisierungsgrad herauszufinden, bietet Ihnen das European Digital Innovation Hubs Network mit dem Digitalen Geschwindigkeitstest. Der Test ist darauf ausgerichtet, Sie dabei zu unterstützen, die Transformation Ihres Unternehmens in das digitale Zeitalter zu beschleunigen.



Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Historischer Tiefststand bei Innovationsaktivitäten

Der Mangel an Fachkräften und die zunehmende Bürokratie bremsen die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stark aus – und das in einem aktuell für die Unternehmen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Laut dem DIHK-Innovationsreport 2023, an dem sich diesmal mehr als 2.200 Betriebe in Deutschland beteiligt hatten, ist die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken.
  • Wollten vor drei Jahren noch knapp die Hälfte der Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten ausweiten, liegt der Anteil heute nur noch rund ein Drittel. 15 Prozent wollen in den kommenden zwölf Monaten ihre Innovationsaktivitäten sogar verringern.
  • Der Fachkräftemangel ist mittlerweile das größte Innovationshemmnis, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen sehen sich durch ihre begrenzten personellen Kapazitäten ausgebremst. Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen, dass die Bürokratie sie in ihren Innovationen einschränkt.
  • Aufgrund zunehmend schwierigerer Rahmenbedingungen für unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland wollen mehr Betriebe Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland aufbauen. Wollte 2020 nur ein Viertel der Unternehmen FuE-Kapazitäten im Ausland aufbauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel.
„Viele Unternehmen sind vollauf damit beschäftigt, mit den aktuellen Herausforderungen klarzukommen und haben dann kaum noch Ressourcen für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen”, kommentierte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs steht zu befürchten, dass weiter zunehmende bürokratische Anforderungen gepaart mit dem Mangel an Fachkräften die Negativentwicklung bei den Innovationsaktivitäten weiter beschleunigt. Mit dem EU Data Act, der EU KI-Verordnung, dem digitalen Produktpass oder der CSR-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung bereits weitere Regelungen für Unternehmen konkret bevor.
Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind das keine guten Aussichten. Es braucht wieder ein deutlich innovationsfreundlicheres Umfeld für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem technologieoffene Fördermöglichkeiten, um Anreize für Unternehmen zu setzten, mehr in Innovationen zu investieren.
Ein positives Beispiel ist die steuerliche Forschungszulage, die eine echte steuerliche Entlastung für Unternehmen ist. Allerdings zeigt der DIHK-Innovationsreport, dass nach wie vor 62 Prozent der befragten Unternehmen diese Möglichkeit nicht kennen. Hieran müssen Politik und Intermediäre weiter arbeiten.
Die baden-württembergischen IHKs bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zur steuerlichen Forschungszulage an und beraten Unternehmen auch persönlich dazu.
Die vollständigen Umfrageergebnisse können Sie auf der Internetseite des DIHK herunterladen.

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-
gutschein
Gegenstand der Förderung
BW
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
High-Tech BW (für KMU älter als fünf Jahre)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Start-up BW
(für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech

Wie wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-
gutschein
Fördersatz / max. Fördersumme
BW
50 Prozent / 7.500 Euro
Hightech BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Start-up BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Je Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der L-Bank gestellt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.

IT-Notfallplan - ein Muss in jedem Unternehmen

Nur etwa 40% aller Unternehmen verfügen über einen IT-Notfallplan – die restlichen 60% könnte ein IT-Notfall völlig unvorbereitet treffen. Unabhängig davon, ob es ein Cyberangriff, eine Naturkatastrophe, ein Hardwareausfall oder ein menschlicher Fehler ist, müssen die Mitarbeiter wissen, wie sie in dieser Situation handeln sollen. Erfahren Sie, wie Sie einen Anfang in der IT-Notfallplanung machen können, und nutzen Sie ein Muster zum Download.

Warum ein Notfallplan?

Ein gute Ausarbeitung ist entscheidend für einen IT-Notfallplan. Außerdem sollte er regelmäßig getestet werden, um im Fall eines IT-Infrastrukturausfalls schnell und effizient handeln zu können. Es geht nicht nur um die Wiederherstellung von Systemen und Daten, sondern auch darum, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu erhalten und den kontinuierlichen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
Gründe für Erstellung eines IT-Notfallplans:
  1. Bewältigung von IT-Notfallsituationen: Im Falle eines Cyberangriffs ermöglicht ein IT-Notfallplan eine schnelle Reaktion, um die Auswirkungen zu minimieren und die Systeme schnell wiederherzustellen.
  2. Kundenzufriedenheit und Geschäftskontinuität: Die Fähigkeit, nach einem IT-Vorfall schnell wieder operativ zu sein, trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Loyalität von Mitarbeitern und Kunden aufrechtzuerhalten.
  3. Rechtliche Konformität: Für viele Branchen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen bestimmte Daten schützen und im Falle eines Verlustes wiederherstellen können, besonders für Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
  4. Begrenzung finanzieller Schäden: Ein effektiver IT-Notfallplan hilft dabei, finanzielle Verluste zu begrenzen.

Was darf in einem IT-Notfallplan nicht fehlen?

Jeder Notfallplan kann und muss spezifische unternehmensbezogen Anforderungen haben, die für das jeweilige Geschäftsumfeld relevant sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Plan regelmäßig zu überprüfen, zu testen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass er weiterhin wirksam und relevant bleibt.
Typische Bestandteile eines IT-Notfallplans sind:
Einführung, Übersicht:
  • Ziel, Zweck und Geltungsbereich des Plans.
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Meldewege:
  • Wege, damit die entscheidenden Personen möglichst schnell von einem IT-Notfall erfahren
  • Unterscheidung Betriebsstörung und IT-Notfall
Sofortmaßnahmen:
  • Was ist möglichst sofort zu tun – und wie, z. B. ggf. Trennen von Internetverbindungen
IT-Notfallorganisation:
  • Ausrufen des IT-Notfalls
  • Alarmierungsketten: Wer muss einbezogen werden?
  • Dokumentation der Ereignisse
  • IT-Notfallstab
Kommunikation:
  • Meldepflichten
  • Kontaktinformationen von Schlüsselpersonen
  • Vorlagen für die interne und externe Kommunikation (z. B. Pressemitteilungen)
  • Risikoanalyse und Priorisierung des Notbetriebs und der Wiederherstellung:
  • Identifizierung kritischer Geschäftsprozesse und Anwendungen
  • Risikobewertung und Identifikation der Handlungsoptionen
Anhänge:
  • Zeitlich sich immer wieder verändernde Informationen (z. B. Telefonliste des Unternehmens)

Wo findet man Muster-Vorlagen für einen IT-Notfallplan?

  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: In den "Hilfsmitteln" zum BSI-Standards 200-4 finden Sie das Word-Dokument "Notfallhandbuch" und weitere Dokumente zur IT-Notfallvorbereitung. Sie können sich bei der Gestaltung Ihrer Notfalldokumente an diesen Beispielen orientieren und sie an die spezifischen Anforderungen Ihrer Einrichtung anpassen.
  • IHK-Muster: IT-Notfallplan

IHK-Muster-Vorlagen: IT-Notfallplan

Um die Einführung eines eigenen IT-Notfallplanes zu erleichtern, stellt die IHK für München und Oberbayern Muster-Vorlagen zur Verfügung:
Passen Sie die einzelnen Punkte im Musters auf Ihr Unternehmen an.
IHK-Muster
Bitte beachten Sie für die Verwendung der hier bereit gestellten Muster Folgendes:
  • Die Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die Muster sind als Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die eigene Aktivität zur IT-Sicherheit sachgerecht gestaltet werden kann. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.
  • Die Muster sind nur Vorschläge für eine mögliche Gestaltung. Sie können auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu gestaltende Situation erforderlich ist.
  • Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit KI auf Platz 1 bei Google & Co.

Es scheint so simpel: ChatGPT drei Stichworte nennen und fertig ist der Text. Ganz so einfach ist es ­leider nicht, denn die Texte, die ChatGPT generiert, sind nur so gut, wie Keywordrecherche, Gliederung und Prompts, die der Mensch vorgibt: Und die sind ­weder schnell noch kurz eingetippt. Die Aufgabenbeschreibung muss klar vorgeben, was der Text beinhalten soll, wo der Schwerpunkt liegt sowie welche Produktmerkmale besonders wichtig sind. Eine Liste von rund 20 Keywords, mit exakten Angaben zur Platzierung, Textlänge und Gliederung ergänzt das Briefing. So wird schnell klar: Nur mit Hilfe menschlichem Inputs hat die KI das Futter, richtig erfolgreich zu sein.
Vier Erkenntnisse zum Einsatz von KI im SEO

1. Keine Abstrafung durch Google für KI-Inhalte

Die landläufige These, dass Google KI-Inhalte erkennt und ähnlich wie Copy-und-Paste-Content abstraft, ist nachweislich ein Ammen­märchen. Inhalt, der durch den Einsatz von KI erzeugt wird, bietet keine Nachteile im Ranking.

2. KI-Texte sind top, Bilder und Videos (noch) nicht

Texte, die durch ChatGPT erzeugt werden, weisen in der Regel eine durchaus verwendbare ­Qualität auf. Allerdings kommt es, wie erwähnt, auf die Keyword-­Recherche und das Formulieren entsprechender Prompts an. Beides beeinflusst die Qualität massiv. Diese Tätigkeit kann die künst­liche Intelligenz selber nicht übernehmen.
Auffällig ist auch, dass generierte Bilddateien allgemein wesentlich weniger gut einsetzbar sind als Texte. Fragt man die Maschine zum Beispiel nach einem „Comic-style Bild eines Zauberers”, wird ein passables Bild nach vergleichsweise wenigen Versuchen generiert. Doch muss man derzeit bei „echt” wirkenden Fotos noch mit fehlenden Fingern oder Augen rechnen – und nachbessern.
Selbiges gilt für die Video-Dateien, die oftmals noch Probleme mit der Aussprache haben und eher an die Band­ansagen von Call-Centern, als an reale Menschen erinnern.

3. KI-Inhalte brauchen Pflege

Um beim Suchmaschinenranking die Nase vorn zu haben, muss man von Beginn an mit guten ­Inhalten punkten und diese im Laufe der Zeit optimieren, anpassen und ausbauen. Denn sonst verliert man die Top-Positionen ebenso schnell wieder, wie man sie gewonnen hat. In der Content-Pflege gibt es keinen Unterschied zu menschengemachtem Inhalt.

4. KI ist nicht alles

KI-Inhalte können zwar die Basis für ein gutes Suchmaschinenranking sein, doch müssen diese von menschlichen Experten gut geplant und die verschiedenen Aktivitäten orchestriert sowie auf klassische Art und Weise Backlinks aufgebaut werden. Wie auch jeder der ersten drei Tipps zeigt, sind KI-Anwendungen Tools, die Profis das ­Leben leichter ­machen, diese aber nicht ersetzen können – zumindest noch nicht.
Also: Ohne menschliche Intelligenz, Strategie, gute Prompts und das kontrollierende Auge ist auch die beste KI hilflos.

Best Practice: Mit KI auf Platz 1 beim SEO-Wettbewerb

Beim diesjährigen SEO-Contest von „Agenturtipp.de“ belegte die Stuttgarter Digital-Marketing-Agentur
Hurra.com Platz 1. Die Digital-Experten hatten KI-Inhalte in Text-, ­Video- oder Bildform genutzt. Nach der Verkündung des Wettbewerbskeywords erstellten sie binnen weniger Stunden die entsprechende Landingpage mit Hilfe von ChatGPT und
Dall-E. Als interaktives Element wurde ein PDF zum Download integriert, das ebenfalls auf KI basierte. Videos aus der Free-Version von Synthesia luden zu weiterer Interaktion ein. Parallel lancierten die SEO-Experten auf den einschlägigen Presseportalen Mitteilungen, die zu 100 Prozent aus der „Feder“ von ChatGPT stammten. Im Verlauf der vier Wettbewerbswochen ergänzten die Consultants den Content und erstellten weitere Unterseiten sowie Sprunganker-Menüs. Zusätzliche Video- sowie Bilddateien und letztlich auch ein gezielter Aufbau von Backlinks gaben den letzten Schliff. Kurz: Sämtliche Onpage-Maßnahmen basierten ausschließlich auf KI-Inhalten. Und dennoch: Ohne menschliche Intelligenz, Strategie, gute Prompts und menschliche Kontrolle wäre der Erfolg nicht möglich gewesen.

Sebastian Schulze, Online Marketing Consultant, Hurra Communications GmbH, Stuttgart für Magazin Wirtschaft 11-12.2023

Digitalisierungsprämie Plus

In der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus werden seit dem 18. September 2023 weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro gefördert. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 Euro und 100.000 Euro werden ausschließlich in der Darlehensvariante gefördert. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Mit geänderten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
ACHTUNG: Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank. Dies gilt auch für erhaltene Förderungen in der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019. Für erhaltene Förderungen in der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses. Die Sperrfrist endet mit dem Antragseingang bei der L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: direkter Zuschuss (Zuschussvariante) oder ein Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank (Darlehensvariante).
Durch einen Zuschuss werden Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro unterstützt (30 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro). Die Projekte mit Gesamtvolumen von 15.000 Euro bis 100.000 Euro werden ausschließlich für die Darlehensvariante betrachtet – die L-Bank gewährt einen Tilgungszuschuss in Höhe von 4 Prozent, unabhängig von der beantragten Darlehenshöhe.
Weitere Informationen und die genauen Förderkonditionen zu den jeweiligen Programmvarianten finden Sie auf der Seite der L-Bank:
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw ist.

360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit

Die TTM-BW Veranstaltungsreihe „360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit" startet!
Mit unserer Veranstaltungsreihe möchten wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um sich und Ihr Unternehmen effektiv zu schützen. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Gefahren im digitalen Raum lauern und wie Sie diesen begegnen können.
Unser Highlight zum Start für Sie am 19. Oktober 2023 | 15:00 – 16:30 Uhr
KI im Angriffsmodus: Strategien, Techniken und Erkenntnisse
Referent: Mirko Ross, asvin GmbH, Stuttgart
Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert viele Geschäftsbereiche. Doch wie sicher sind KI-Systeme? Mirko Ross, anerkannter Experte und Forscher im Bereich Cybersicherheit und Internet der Dinge, wird Ihnen Einblicke geben, wie KI-Systeme angegriffen werden können und welche Lehren wir daraus ziehen müssen. Ein Muss für jedes Unternehmen, das KI in irgendeiner Form nutzt oder nutzen möchte!
Jetzt anmelden und Platz sichern!
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie auf unserer Internetseite.

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens auf unbestimmte Zeit verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch ihre Gültigkeit.
Laut britischer Regierung wurde die Gültigkeit der CE- Kennzeichnung jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Ursprünglich vorgesehene Frist (31. Dezember 2024) gilt nicht mehr.

Ausnahmen gibt es bei den Richtlinien für:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Druckbehälter, transportabel
  • Medizinprodukte
  • UAVs (unbemannte Luftfahrtsysteme)
  • Schienenfahrzeuge
  • Schiffsausrüstung

Warnung vor falschen Zahlungsaufforderungen durch EU-Kommission

Angeblich im Namen der Europäischen Kommission/Europäisches Justizportal/Generaldirektion Justiz und Verbraucher werden Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, eine Verwaltungskostenpauschale gemäß Richtlinie 2012/17/EU auf ein belgisches Konto zu zahlen. Weder die EU-Kommission noch das ejusticePortal oder das Europäische System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (sog. Business Register Interconnection System (BRIS)) versenden Bescheide mit Zahlungsaufforderungen zur „Einrichtung und Verknüpfung des Unternehmensdatensatzes“. Dies wurde der IHK-Organisation von der EU-Kommission auch bestätigt.
Sollte Ihr Untermehmen gefälschte Rechnungen erhalten, zahlen Sie hierauf nicht.
Allgemeine Informationen zu gefälschten Zahlungsaufforderungen finden Sie in unseren Hinweisen zur Formularfalle.

Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen

Soll Ihr Unternehmen resilienter gegen Krisen und Störungen werden? Das Fraunhofer IAO sucht für mehrere Verbundprojekte Unternehmen als Partner.
Im Rahmen der Ausschreibung “Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sucht das Fraunhofer IAO für mehrere Forschungs-Verbundprojekte aktuell Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, um individuelle Lösungsstrategien zur Steigerung der Resilienz in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu entwickeln.
Die Vorhaben zielen auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von Instrumenten des Managements von Resilienz ab. Inhaltliche Ansätze können u. a. sein:
  • Entwicklung von Kompetenzen für das Krisenmanagement
  • Flexibilisierung von Geschäftsmodellen
  • Etablierung robuster und vertrauensbasierter Wertschöpfungsnetzwerke
  • Entwicklung von Nachhaltigkeit
  • Erhöhung von Widerstandsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Abgesicherte Informationstransparenz
  • Vorhaltung von Sicherheitsfaktoren
Im Rahmen der Verbundprojekte können Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen anteilig gefördert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt u. a. von den kalkulierten Projektkosten ab.
Stichtag für das Einreichen von Projektskizze ist der 15. September 2023.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Herrn
Jürgen Falkner
Fraunhofer IAO
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 970-2414
juergen.falkner@iao.fraunhofer.de

DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Regelmäßig sind gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken im Umlauf. Diese Schreiben werden angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin per E-Mail verschickt. In den Schreiben wird zur Zahlung vermeintlicher Anmeldgebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Das DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen und erläutert dabei, woran man erkennt, dass es sich um gefälschte Schreiben handelt. Wichtige Information dabei: Das DPMA verschickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung zu einer Markenanmeldung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbesonder bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung. Weitere Hinweis für ein nicht amtliches Schreiben sind vorausgefüllte Überweisungsträger oder die Angabe einer Kontoverbindung im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG).
Nähreres können Sie der Pressemitteilung des DPMA entnehmen.
Bei einer anderen irreführenden Zahlungsaufforderung geht es um Rechnungen für Markeneintragungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters des DPMA enthält und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordert. Die gefälschten Rechnungen werden offenbar per frankiertem Brief verschickt und verweisen auf polnische Bankverbindungen. In seiner Pressemeldung ruft das DPMA dazu auf, keineswegs solche Zahlungen zu leisten!

IT-Dienstleister und Software gezielt auswählen

Welche Software ist die richtige – und welcher IT-Dienstleister der passende?
Diese Fragen stellen sich viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, wenn es um Digitalisierung, Effizienz und Sicherheit geht. Die Vielzahl an Angeboten macht die Entscheidung oft schwierig. Umso wichtiger ist ein strukturierter Auswahlprozess mit klaren Kriterien.
Bei der Auswahl von Softwarelösungen gibt es teils offensichtliche Antworten – etwa etablierte Programme oder branchenspezifische Anwendungen. Doch angesichts der Vielzahl an Softwarekategorien und Produkten ist die Entscheidung oft komplex. Umso wichtiger ist ein strukturierter Auswahlprozess mit klar definierten Kriterien.
Gleichzeitig setzen viele Unternehmen in Deutschland bei ihrer IT auf externe Dienstleister. Gerade kleinere Betriebe, die häufig nicht über eigene IT-Fachkräfte verfügen, sind auf zuverlässige Partner angewiesen – sei es für die Bereitstellung, den Betrieb oder die Wartung der IT-Infrastruktur. Eine sorgfältige Auswahl sowie klare Regelungen mit dem Dienstleister sind dabei unerlässlich.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, sowohl die passende Software als auch einen vertrauenswürdigen IT-Dienstleister für Ihr Unternehmen zu finden.

Auswahl der passenden IT-Dienstleister

Wir haben einen Kriterien Katalog zusammengestellt, der einerseits kleineren Unternehmen ohne eigene Sicherheitsexpertise bei der Auswahl eines vertrauenswürdigen IT-Dienstleister hilft. Er gibt dem auftraggebenden Unternehmen zudem erste Anregungen für die Aufnahme sicherheitsrelevanter Fragestellungen in Dienstleistungsvereinbarungen und erleichtert die Beurteilung, ob die internen Prozesse und Lösungen des der IT-Dienstleister unter dem Aspekt der IT-Sicherheit als vertrauenswürdig und verlässlich gelten können.
Andererseits unterstützt der Katalog auch Anbieter von IT-Dienstleistungen dabei, sich mit ihrem Angebot zu präsentieren und IT-Sicherheit als Qualitätsmerkmal herauszustellen. Damit am Ende alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind.

Beantworten Sie die Fragen aus dem Katalog, die Ihnen bei der Auswahl des IT-Dienstleister helfen.
Der Katalog enthält folgende Kriterien:
  • Organisation – das Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und IT-Dienstleister sollte auch in Bezug auf IT-Sicherheit von Beginn an mit hoher Aufmerksamkeit belegt und eindeutig geregelt sein.
  • Prävention – hier sind allgemeine technisch-organisatorische Voraussetzungen für einen kontinuierlichen Geschäftsprozess aufgeführt, die für den Auftraggeber unerlässlich sind und deshalb von IT-Dienstleister angeboten werden sollten.
  • Reaktion – kommt es beim Auftraggeber trotz präventiver Maßnahmen zum Schadenfall, sollte ein IT-Dienstleister schnell und wirksam unterstützen. Die unter diesem Punkt aufgeführten Kriterien helfen dabei, entsprechende Unterstützungsleistungen vorab zu vereinbaren.
  • Lieferant – die unter diesem Punkt aufgeführten Kriterien zu internen Prozessen des IT-Dienstleisters lassen Rückschlüsse darauf zu, ob IT-Sicherheit ein zentraler Punkt der Dienstleistungen ist.
Welche Software soll ich einsetzen? Diese wichtige Frage stellt sich jedes Unternehmen. Manchmal sind die Antworten offensichtlich: Es gibt Programme, die sich im Arbeitsalltag schon längst etabliert haben und solche, bei denen die Spezialisierung der Branche definiert, was in einem Unternehmen zum Einsatz kommt. Oft ist diese Frage dennoch nicht so einfach zu beantworten. Es gibt eine Vielzahl an Softwarekategorien und eine noch größere Vielzahl an Softwareprodukten.

Die richtige Software auswählen

Diese Schritte sollen Sie dabei unterstützen, die richtige Software für Ihr Unternehmen zu finden.

1. Status-Quo ermitteln

Analysieren Sie Ihre Unternehmenssituation und definieren Sie die Unternehmensprozesse (Produktion, Angebotswesen, Einkauf, etc.). Sie werden feststellen welche Prozesse besonders viel Manpower, Zeit und Kosten in Anspruch nehmen und unbedingt eine Softwareunterstützung benötigen – dieser Vorgang wird die Auswahl deutlich einschränken und erleichtern.

2. Wer bzw. was ist betroffen?

Führen Sie eine Problemanalyse durch, um die Schwachstellen in Ihren Geschäftsprozessen festzustellen. Priorisieren Sie die ermittelten Probleme und definieren Sie, wer, in welchem Umfang und zu welchem Zweck die Anwendung nutzen soll. Überlegen Sie Ihre Anforderungen an die Software.
Sobald die Probleme definiert sind, sollen Sie in das Gespräch mit den so genannten Key Usern (Nutzer, für deren Tätigkeiten die neue Software von großer Bedeutung ist) gehen, um die Anforderungsliste auszuarbeiten. Es gibt Funktionen der Software, die für Ihr Unternehmen besonders wichtig sind, und die, die optional sind. Sollten die wichtigen Funktionen in der Software nicht vorhanden sein, wird diese nicht weiter berücksichtigt.

3. Marktrecherche und die Shortlist

Der Softwaremarkt bietet eine riesige Menge an unterschiedlichsten Anwendungen. Um den Überblick nicht zu verlieren, bestimmen Sie Softwarekategorien, die Ihren Anforderungen entsprechen und erstellen Sie eine Shortlist. Es sollen nicht mehr als 3-5 Lösungen in dieser Liste auftauchen. Achten Sie darauf, dass die Programme, die in die engere Auswahl kommen, die wichtigen Funktionen beinhalten, ins Budget passen und für Ihre Unternehmensgröße geeignet sind. Sobald Sie das getan haben, schauen Sie sich die zugehörigen Softwareprodukte genau an.

4. Vergleich und Auswahl

Um effektiv eine passende Software auswählen zu können, legen Sie zunächst Auswahlkriterien fest, nach denen Sie alle Produkte bewerten können. Das können folgende Kriterien sein:
  • ROI
  • Zeit bis zur Verfügbarkeit
  • Kosten
  • Innovationscharkter
  • Prozessabdeckung
  • Individualisierbarkeit
  • Weiterentwicklung
  • Herstellerabhängigkeit
  • Branchenorientiertheit
  • etc.
Vergeben Sie Punkte (z. B. 1-10) für Einzelne dieser Kriterien. So ermitteln Sie anschließend Ihren Gesamtscore – dieser ermöglicht Ihnen einen direkten Vergleich. Es ist empfehlenswert, die infrage kommenden Programme vor der endgültigen Entscheidung zu testen. Die meisten Anbieter bieten den potenziellen Kunden eine zeitlich beschränkte, kostenlose und unverbindliche Testversion an. Holen Sie anschließend ein Feedback der entsprechenden Key User in Ihrem Unternehmen ein.
Eine richtige, für Ihr Unternehmen angepasste Software wird sich mittel- bis langfristig auszahlen und Sie bei der Erledigung Ihrer Tätigkeiten unterstützen. Denken Sie daran, Ihre Software immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Nur dann können Sie deren Potenzial voll ausschöpfen.

TRK-Innovationspreis NEO2023

Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) zeichnet mit ihrem diesjährigen Innovationspreis NEO2023 innovative Materialien mit smarten und/oder nachhaltigen Eigenschaften aus.
Nachhaltige Materialien bestehen aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen wie etwa Biokunststoffen, Kohlenstofffasern, Bio-Baumwolle, Hanf oder nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Kalk und Sandstein. Smarte Materialien reagieren auf äußere Faktoren wie Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit und können sich an die Gegebenheiten anpassen und so neue technische Lösungen ermöglichen. Anwendungsbereiche können verschiedenste Branchen und Technologien sein, etwa energieeffiziente Gebäude, Leichtbaukonstruktionen oder Energieerzeugung und -speicherung.
Preiswürdig sind unterschiedlichste Aspekte der Materialien wie Ressourcen- oder Kosteneffizienz, Langlebigkeit, Robustheit, hohe Verfügbarkeit, Reduzierung von Schadstoffbelastungen oder Lärmemission, Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten oder ein Beitrag zur Circular Economy.
Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) freut sich auf Einreichungen für den NEO2023 aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem französischen Elsass, die mit origineller Leitidee und einem Neuerungscharakter überzeugen, eine gesellschaftliche Relevanz und internationales Potenzial haben und einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sind.
Bis zum 10. Juli 2023 können sich Unternehmen bewerben.
Neben dem Preisgeld von 20.000 Euro für den Sieger garantiert der NEO2023 allen Nominierten eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheider/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen.
Erstmals wird in diesem Jahr zusätzlich ein Publikumspreis vergeben.
Die Preisverleihung findet am 30. November 2023 statt. Medienpartner ist erneut das SWR Studio Karlsruhe.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK).

Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da

Stand: Juli 2023

Gesetzgebungsziel und aktueller Stand

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Update Juli 2023: Das HinSchG wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Welche Vorgaben das HinSchG beinhaltet und was Unternehmen jetzt tun müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Text.

Wer kann Hinweisgeber sein?

Der Bereich der Personen, der nach dem HinSchG geschützt ist, ist weit gefasst und umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (hinweisgebende Personen), insbesondere:
  • Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter
  • Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien
Hinweis: Nach § 16 Absatz 1 HinSchG müssen die internen Meldekanäle mindestens den eigenen Beschäftigten sowie Leiharbeitnehmern offenstehen, die dem Unternehmen überlassen sind. Die zur Einrichtung verpflichteten Unternehmen können selbst entscheiden, ob das Meldeverfahren darüber hinaus auch (außenstehenden) Personen, die im Kontakt zum Unternehmen stehen, offenstehen soll.
Darüber hinaus werden auch Personen geschützt, die die hinweisgebende Person unterstützen sowie Personen, die zwar nicht selbst die Meldung erstatten, aber Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind.

Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:
  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
  • Zuletzt wurde der sachliche Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen (wohl aufgrund der Geschehnisse um die “Reichsbürger-Razzia”).
Hinweis: Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Welche Unternehmen müssen zu welchem Zeitpunkt interne Meldekanäle einrichten?

Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben nach dem HinSchG spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Aber: Die Bußgeldvorschrift, wonach ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro droht, wenn ein interner Meldekanal nicht eingerichtet oder betrieben wird (siehe hierzu unten “Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?”), tritt erst am 1. Dezember 2023 in Kraft. Solange wird also kein Bußgeld wegen fehlender Einrichtung oder fehlendem Betrieb verhängt.
Gleiches gilt auch für Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen, Auflistung in § 12 Absatz 3 HinSchG) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Diese Unternehmen sind also ab bereits einem (!) Beschäftigten verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten.
Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor. Diesen Unternehmen ist es zudem nach § 14 Absatz 2 HinSchG erlaubt, Ressourcen zu teilen und mit anderen Unternehmen eine „gemeinsame Meldestelle“ zu betreiben.
Kleine Unternehmen mit in der Regel bis zu 49 Beschäftigten sind von der Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals ausgenommen. Die Schutzvorschriften des HinSchG (insbesondere der Schutz vor Repressalien nach § 36 HinSchG) dürfte aber wohl auch in diesen kleinen Unternehmen gelten, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer einen Rechtsverstoß meldet.

Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?

Folgende 10 Punkte müssen berücksichtigt werden:

1. Die internen Meldekanäle müssen nach § 16 Absatz 3 HinSchG Meldungen in mündlicher oder in Textform sowie auf Wunsch in persönlicher Weise ermöglichen:

  • Meldekanäle, die Meldungen in Textform ermöglichen, können sein: IT-gestütztes Hinweisgebersystem wie etwa eine Plattform im Internet oder Intranet oder eine eigens für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen nach dem HinSchG eingerichtete E-Mail-Adresse
  • Meldekanäle, die Meldungen ausschließlich in Schriftform ermöglichen (z.B. ein Beschwerde-Briefkasten oder Meldungen über den Postweg) dürften nicht ausreichen, weil der Gesetzeswortlaut von Meldungen “in Textform” spricht
  • Mündliche Meldekanäle können sein: Whistleblower-Hotline, Anrufbeantwortersystem
  • Auf Wunsch des Hinweisgebers sollte es über diese Kanäle auch möglich sein, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Hinweise in einem persönlichen Treffen zu besprechen, das mit Einwilligung des Hinweisgebers auch in Form einer Videokonferenz erfolgen kann
Hinweis: Nach § 16 Absatz 1 HinSchG besteht ausdrücklich keine Verpflichtung, die internen Meldekanäle so einzurichten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen. Es wird lediglich vorgegeben, dass auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollen.
Für die Abgabe von Meldungen können die Unternehmen auch mehrere Kanäle zur Verfügung stellen.
Unternehmen müssen die interne Meldestelle nicht selbst betreiben, sondern können nach § 14 Absatz 1 HinSchG auch Dritte als interne Meldestellen beauftragen. Die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen kann somit auf externe Anbieter von Meldeplattformen bzw. auf Ombudspersonen (etwa Rechtsanwälten) ausgelagert werden, sofern diese entsprechende Garantien für die Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung bieten.

2. Bei allen Meldewegen muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie Dritter geschützt sein:

  • Ganz zentral ist das sog. Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG: Die internen Meldekanäle müssen so konzipiert sein, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen gewahrt wird. Die Identität dieser Personen darf nur den zur Entgegennahme der Meldung sowie zur Ergreifung von Folgemaßnahmen zuständigen Personen bekannt sein, sodass anderen Personen der Zugriff auf den internen Meldekanal verwehrt sein muss. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen darf deren Identität auch anderen Personen gegenüber offengelegt werden.
  • Im Zweifel sollten alle Personen, die Zugang zum internen Meldekanal haben oder in sonstiger Weise Kenntnis von den Meldungen erlangen, durch entsprechende Erklärungen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden (Vertraulichkeitsverpflichtungserklärungen).
  • Vertraulichkeit bedeutet nicht Anonymität: es besteht keine Verpflichtung, anonyme Meldekanäle einzurichten.
  • Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder sonstiger Person, die in der Meldung erwähnt werden, dürfen nur in Ausnahmefällen nach § 9 HinSchG herausgegeben werden, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörde.

3. Bestimmung der Zuständigkeit innerhalb des Unternehmens mit einer sehr eingeschränkten Zugriffsrechte-Zuweisung:

  • Innerhalb des Unternehmens müssen „Meldestellen-Beauftragte“ bestimmt werden (eine/mehrere Person/-en oder eine Abteilung), die die Meldungen entgegennehmen, dem Hinweisgeber innerhalb der 7-Tage-Frist den Eingang der Meldung bestätigen, die Meldung prüfen, entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege leiten und die hinweisgebende Person innerhalb von 3 Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen informieren.
  • Konkrete Vorgaben gibt es nicht. Maßgeblich ist die jeweilige Organisationsstruktur, Größe und Art der ausgeübten Unternehmenstätigkeit.
  • Diese Personen können insbesondere sein: Compliance-Leiter, Legal Councel, Datenschutzbeauftragter, Finanzdirektor, Auditverantwortlicher
  • Diese Personen können neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Wichtig ist aber, sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenskonflikten führen und diese Personen unabhängig handeln können (§ 15 Absatz 1 HinSchG). Geschäftsführer oder Personalverantwortliche können aufgrund bestehender Interessenskonflikte grundsätzlich nicht Meldestellen-Beauftragte sein.
  • Darüber hinaus müssen die Meldestellen-Beauftragten nach § 15 Absatz 2 HinSchG die notwendige Fachkunde besitzen, damit diese die mit dem Betrieb der internen Meldestelle verbundenen Aufgaben erfüllen können. In der Regel wird es erforderlich sein, die betreffenden Personen im Hinblick auf die mit der Übernahme der Funktion verbundene Verantwortung zu schulen.
Alternative: Auch externe Dienstleister können als interne Meldestellen beauftragt werden (siehe oben unter 1.).
Hinweis: Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können Ressourcen teilen und mit anderen Unternehmen eine “gemeinsame Meldestelle” einrichten und betreiben. Die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß abzustellen und die Pflicht zur Rückmeldung an die hinweisgebende Person verbleiben aber bei dem einzelnen Unternehmen.

4. Bearbeitungsfristen nach § 17 HinSchG müssen beachtet werden:

  • Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber bestätigt werden, dass seine Meldung eingegangen ist.
  • Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung muss der Hinweisgeber über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert werden.

5. Von der im Unternehmen zuständigen Person oder Abteilung müssen ordnungsgemäße Folgemaßnahmen ergriffen werden, diese können nach § 18 HinSchG beispielsweise sein:

  • Einleitung interner Nachforschungen
  • Mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems
  • Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren bei Meldungen
  • Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe
  • Befassung einer zuständigen Behörde

6. Dokumentation der Meldungen und Datenaufbewahrung:

  • Alle eingehenden Meldungen müssen nach § 11 HinSchG im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert werden.
  • Wie die Meldungen dokumentiert werden müssen, hängt davon ab, über welchen Kanal die Meldung eingegangen ist.
  • Das gewählte Meldesystem sollte entsprechende Anwendungen haben, dass Meldungen und Folgemaßnahmen so dokumentiert werden, dass sie gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden können.
  • Die Dokumentationen müssen 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Ausnahmsweise können die Dokumentationen auch länger als 3 Jahre aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

7. Informationspflicht über Meldeverfahren:

  • Unternehmen müssen nach § 13 Absatz 2 HinSchG Informationen über über alternative externe Meldeverfahren an die jeweils zuständigen Behörden sowie über einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union bereitstellen (siehe hierzu unten “Welche Möglichkeiten der Meldung hat der Hinweisgeber?”).
  • Diese Informationen müssen leicht verständlich und zugänglich sein, zum Beispiel über die Unternehmens-Website, im Intranet oder am Schwarzen Brett.
Hinweis: Sinnvoll ist natürlich auch die Information über die eigenen internen Meldemöglichkeiten, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Nur dann, wenn Beschäftigte oder sonstige potenzielle Hinweisgeber wissen und verstehen, dass und warum es ein internes Meldesystem gibt, welche Verstöße sie melden können und dass ihre Hinweise vertraulich behandelt und sie keine Repressalien zu befürchten haben, werden sie eher intern einen Verstoß melden und nicht extern an eine Behörde.

8. Datenschutz:

Im Hinweisgebersystem werden personenbezogene Daten verarbeitet. Bei der Einrichtung und Durchführung des internen Meldeverfahrens sind alle rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten, sowohl die des Hinweisgebers als auch etwaiger beschuldigter Personen, müssen im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
  • Aufbewahrungs-/Löschfristen müssen festgelegt werden (siehe hierzu oben unter 6.).
  • Die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Hinweisgeber wird erforderlich sein.
  • Wenn externe Anbieter als interne Meldestellen beauftragt werden, wird der Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung erforderlich sein.
  • Der Prozess über den internen Meldekanal muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden.
  • In der Regel wird die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich sein.
  • Eine sichere Datenverarbeitung verlangt zudem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Der (externe) Datenschutzbeauftragte sollte daher frühzeitig eingebunden werden.
Zur Klärung von Zweifelsfragen stehen auch die Datenschutzbehörden zur Verfügung.

9. Bei der Einrichtung des Verfahrens für interne Meldungen sind Mitbestimmungsrechtliche des Betriebsrats zu beachten:

  • Zunächst haben Betriebsräte gemäß § 80 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Anspruch auf Unterrichtung vor der geplanten Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems.
  • Bei der Frage des „Ob“, also ob ein Hinweisgebersystem überhaupt eingerichtet werden soll, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Frage, welche Stelle (intern oder extern) mit dem Betrieb des Hinweisgebersystems betraut wird, gibt es keine zwingende Mitbestimmung.
  • Bei der Frage des „Wie“, also im Hinblick auf die Ausgestaltung von Meldekanälen und Meldeverfahren könnten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausgelöst werden. Insbesondere das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG, nämlich im Falle der Einrichtung und Anwendung technischer Einrichtungen, kommt in Betracht, sofern die Identifikation des Hinweisgebers möglich ist.
  • Sofern der Arbeitgeber ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehendes Verfahren zur Meldung und zum Umgang mit Verstößen einführt (bspw. ein Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinien etc.), wird in der Regel auch ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG zu bejahen sein, weil Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb betroffen sind.
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats ergeben sich auch aus §§ 96 ff. BetrVG hinsichtlich Schulungsmaßnahmen für die im Unternehmen zuständigen Fallbearbeiter und/oder für die Beschäftigten.
Es empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats im Rahmen eines Gesprächs.

10. Bei (internationalen) Konzernstrukturen:

Im Konzern sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Zum einen eine lokale Organisation, in der jedes Konzernunternehmen ein eigenes Hinweisgeberschutzsystem unterhält. Denkbar ist auch eine regionale Organisation in der Form, dass einzelne Konzerngesellschaften für eine bestimmte Region ein Hinweisgebersystem betreiben. Auch eine zentrale Lösung kommt in Betracht in der Form, dass die Meldestelle zentral in einer Einheit (in der Regel bei der Konzernmutter) angesiedelt ist.
Rechtlicher Hintergrund: Das HinSchG erlaubt es, auch einen „Dritten“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle zu beauftragen. Nach der Begründung des HinSchG kann auch bei einer anderen Konzerngesellschaft (zum Beispiel Mutter-, Schwester-, oder Tochtergesellschaft) eine unabhängige und vertrauliche Stelle als „Dritter“ eingerichtet werden, die auch für mehrere selbstständige Unternehmen in dem Konzern tätig sein kann. Dabei ist es aber notwendig, dass die originäre Verantwortung dafür, einen festgestellten Verstoß zu beheben und weiterzuverfolgen, immer bei dem jeweiligen beauftragenden Unternehmen verbleibt. Das HinSchG unterscheidet nicht zwischen Konzerngesellschaften mit mehr oder weniger als 249 Mitarbeitern, sondern die Option der Einrichtung einer zentralen Meldestelle im Konzern ist wohl unterschiedslos für alle Konzerngesellschaften möglich.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Denn nach früheren Aussagen der EU-Kommission müsse jedes Unternehmen, welches mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt, ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten. Ein zentrales Hinweisgebersystem im Konzern solle nach der EU-Kommission nicht ausreichen. In Deutschland wird man die Konzernregelung sanktionslos umsetzen können. Mit Blick auf etwaige Umsetzungsunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sollte bei international tätigen Konzernen auch das Recht des jeweiligen Staates geprüft werden.

Welche Möglichkeiten der Meldung haben Hinweisgeber?

Es wird zwischen internen und externen Meldestellen unterschieden.
Die internen Meldestellen (§§ 12 bis 18 HinSchG) müssen in Unternehmen eingerichtet werden.
Die externen Meldestellen müssen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden (§§ 19 bis 31 HinSchG). Eine zentrale externe Meldestellen wurde beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt.
Weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Den Ländern steht es frei, für die Meldungen, die die jeweiligen Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.
Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
Der Hinweisgeber hat grundsätzlich die freie Wahl, ob er sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder an eine externe Meldestelle der Behörden wendet. § 7 Absatz 1 Satz 2 HinSchG regelt jedoch einen Anreiz zur bevorzugten Nutzung der internen Meldekanäle im Unternehmen: Hinweisgeber sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Darüber hinaus können sich hinweisgebende Personen mit ihren Informationen über Verstöße auch an die Öffentlichkeit (etwa über Presse, Social Media oder sonstige Medien) wenden, dies jedoch nur unter den engen Voraussetzungen des § 32 HinSchG. Die hinweisgebende Person ist im Falle der Meldung eines Verstoßen an die Öffentlichkeit nur dann durch das HinSchG geschützt, wenn sie sich zuvor erfolglos an eine externe Meldestelle gewendet hat oder Gefahr für die Allgemeinheit droht.
Tipp: Es dürfte im Eigeninteresse eines jeden Unternehmens sein, dass mögliche Verstöße im Unternehmen selbst aufdeckt werden und sich hinweisgebende Personen nicht an externe Meldestellen oder gar an die Öffentlichkeit wenden. Unternehmen sollten daher selbst Anreize für die Nutzung des internen Meldekanals setzen, indem sie den internen Meldekanal möglichst anwenderfreundlich ausgestalten, die Beschäftigten entsprechend informieren (siehe hierzu oben “Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?”, dort unter 7.), diese dazu ermutigen, den internen Meldekanal zu nutzen und eingehende Meldungen höchst vertraulich behandeln. Zu beachten ist aber, dass Unternehmen die Abgabe von Meldungen an externe Meldestellen nicht behindern dürfen.

Wie werden Hinweisgeber geschützt?

Das HinSchG will hinweisgebende Personen dazu ermutigen, auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Daher genießen hinweisgebende Personen umfangreichen Schutz vor Repressalien, ihnen kommt eine Beweislastumkehr zugute, sie können ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen und genießen Haftungsprivilegien:
  • Zentrales Element ist das in § 36 Absatz 1 HinSchG verankerte Verbot von Repressalien: Unternehmen müssen beachten, dass sämtliche Repressalien einschließlich der Androhung und des Versuchs von Repressalien untersagt sind. Verboten sind insbesondere: Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder Versagung von Beförderung, Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Aussetzung, aber auch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge, Rufschädigung, Entzug einer Lizenz oder Genehmigung, negative Leistungsbeurteilung etc.
Achtung: Repressalien sind nicht nur verboten, sondern werden auch mit hohen Bußgeldern geahndet (siehe hierzu unten “Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?”).
  • Um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Repressalien gegen den Schädiger zu verbessern, enthält das HinSchG in § 36 Absatz 2 eine Beweislastumkehr zugunsten der geschützten Person. Bisher musste der Hinweisgeber den Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung im Streitfall nachweisen. Künftig muss das Unternehmen den (abweichenden) Grund für eine vermeintliche Benachteiligung darlegen und ggf. beweisen, wenn die Benachteiligung nach der Meldung erfolgt. Künftig wird also der Arbeitgeber darlegen und beweisen müssen, dass etwa zwischen einer Kündigung eines Mitarbeiters und einer vorhergehenden Meldung durch den Mitarbeiter keinerlei Verbindung besteht. Die Beweislastumkehrregelung gilt jedoch mit der kleinen Einschränkung, dass die hinweisgebende Person selbst aktiv werden und geltend machen muss, dass sie die Benachteiligung infolge der Meldung erlitten hat.
Tipp: Vor dem Hintergrund der geregelten Beweislastumkehr sollten Personalverantwortliche künftig die Gründe für arbeitsrechtliche Maßnahmen sorgfältig dokumentieren!
  • Bei einem Verstoß gegen das Repressalienverbot hat die hinweisgebende Person nach § 37 Absatz 1 HinSchG einen Anspruch auf Schadensersatz. Immateriellen Schadensersatz (also Schmerzensgeld) kann die hinweisgebende Person allerdings nicht verlangen.
Um diesen Schutz zu genießen, muss der Hinweis zutreffend sein und die Meldung muss Verstöße treffen, die in den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen (siehe hierzu oben unter “Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?”). Ausreichend ist aber nach § 33 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG auch, wenn der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu solcher Annahme hatte. Zudem darf die Beschaffung der Information nicht als solche oder der Zugriff auf die Information nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann der Hinweisgeber gemäß § 35 HinSchG nicht verantwortlich gemacht werden.
Ein Schutz für Hinweisgeber besteht aber nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. In solchen Fällen ist der bösgläubige Hinweisgeber nach § 38 HinSchG sogar zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?

Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG werden nach § 40 HinSchG als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe des Bußgeldrahmens hängt vom jeweiligen Verstoß ab:
  • Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kann belegt werden, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer eine verbotene Repressalie ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.
Achtung: Der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro gilt für die Unternehmensverantwortlichen. Für die Unternehmen selbst (juristische Personen und Personenvereinigungen) kann sich in bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Meldung oder bei einem Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot der Bußgeldrahmen aufgrund des Verweises auf § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verzehnfachen und somit bis zu 500.000 Euro betragen.
  • Wenn fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro.
  • Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe bis zu 20.000 Euro.
Hinweis: Diese Bußgeldvorschrift, wonach im Falle der Nichteinrichtung oder des Nichtbetreibens eines internen Meldekanals ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro droht, findet erst ab dem 1. Dezember 2023 Anwendung. Solange wird also kein Bußgeld wegen fehlender Einrichtung oder Nichtbetrieb verhängt.
Die restlichen o.g. Bußgelder hingegen drohen bereits seit dem 2. Juli 2023.
Unternehmen ohne Hinweisgebersystem riskieren zudem, dass Hinweise an Behörden oder die Öffentlichkeit gelangen, wodurch Reputationsrisiken und Haftungsrisiken für das Unternehmen steigen. Aus diesem Grund dürfte es im eigenen Interesse liegen, Kenntnis von Missständen zu erlangen, ehe Ermittlungsbehörden oder die Medien davon erfahren.

Checkliste: Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen die obigen Vorgaben spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben, wobei für den Fall, dass ein interner Meldekanal noch nicht eingerichtet oder betrieben wird, erst ab dem 1. Dezember 2023 Sanktionen in Form von Bußgelder drohen.
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, sollten aber schon Vorbereitungen treffen, damit dann die erforderlichen Hinweisgebersysteme schnell funktionsfähig sein werden.
Checkliste – Folgende Punkte sollten betroffene Unternehmen jetzt klären:
  • GAP-Analyse: Existiert im Unternehmen bereits ein Hinweisgebersystem? Wenn ja, besteht Anpassungsbedarf?
  • Welche Kanäle sollen eingerichtet werden? Telefonisch, E-Mail, webbasierte Lösung, Ombudsperson? Soll eine webbasierte Lösung gewählt werden, die auch anonyme Meldungen ermöglicht (ist nicht Pflicht)?
  • Soll der interne Meldekanal nur den eigenen Beschäftigten sowie überlassenen Leiharbeitnehmern offenstehen oder allen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Unternehmen in Kontakt stehen?
  • Wie sollen Mitarbeiter und ggf. sonstige hinweisgebende Personen über mögliche Meldestellen informiert werden? Unternehmenswebsite, Unternehmens-Intranet, Schwarzes Brett?
  • Wie soll die Vertraulichkeit sichergestellt werden?
  • Wer soll innerhalb des Unternehmens zuständig sein für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise? Wer erhält die eingeschränkten Zugriffsrechte? Es darf jedenfalls nicht passieren, dass bei Eingang eines Hinweises erstmal im Unternehmen an verschiedenen Stellen nachgefragt wird, wer sich weiter um die Meldung kümmert, da dies mit dem Vertraulichkeitsgebot nicht vereinbar wäre.
  • Wie soll bei Eingang einer Meldung konkret vorgegangen werden? Wer versendet fristgerecht die Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber, wer entscheidet über Folgemaßnahmen und wer gibt dem Hinweisgeber fristgerecht eine Rückmeldung?
  • Sind die Personen im Unternehmen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise zuständig sein werden, unabhängig und ausreichend qualifiziert für diese Aufgabe? Besteht bei den zuständigen Personen ausreichend juristische Expertise, um eingehende Meldungen zu bearbeiten? Benötigen diese Personen eine Schulung?
  • Soll ein externer Dienstleister mit der Entgegennahme und ggf. Bearbeitung von Meldungen beauftragt werden? Aktuell bieten sehr viele Berater und Verkäufer von Softwarelösungen ihre Dienste an.
  • Wie wird die Meldung und die Kommunikation mit dem Hinweisgeber dokumentiert?
  • Wie macht man das Hinweisgebersystem Hinweisgebern einerseits so schmackhaft, dass sie sich mit Meldungen nicht gleich an externe Behörden oder gar an die Öffentlichkeit wenden, sondern den internen Meldekanal nutzen, aber andererseits auch so, dass von missbräuchlichen Beschwerden und Denunziantentum abgeschreckt wird?
  • Wie kann der interne Meldekanal datenschutzkonform implementiert werden? Datenschutzrechtliche Fragen mit Datenschutzbeauftragtem klären und ggf. weitere Fachbereiche wie Personal, Recht und Compliance in den Prozess einbinden.
  • Welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen in Betracht? Der Betriebsrat sollte frühzeitig eingebunden werden.
  • Bei Konzernstrukturen: Soll das Hinweisgebersystem bei einer anderen Konzerngesellschaft eingerichtet werden? Nach dem deutschen HinSchG wäre dies möglich.
  • Sind die Personalverantwortlichen bzw. ist die Personalabteilung auf die verschärften Beweislastregeln vorbereitet? Sie werden künftig beweisen müssen, dass nicht der Hinweis zu der jeweiligen arbeitsrechtlichen Maßnahme geführt hat, sondern dass es dafür andere Gründe gab. Eine entsprechende Dokumentation von Gründen für arbeitsrechtliche Sanktionen ist insofern anzuraten.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Das Europäische Einheitspatent – Was Unternehmen wissen sollten

Das Patentsystem in Europa steht vor zwei einschneidenden Veränderungen: Ab dem 1. Juni 2023 gibt es zusätzlich zum bisherigen Europäischen Patent das neue Europäische Einheitspatent . Darüber hinaus gibt es ein neues Einheitliches Patentgericht.
HINWEISE: Die Inhalte dieses Leitfadens erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von Literaturrecherche, Gesprächen mit Fachexperten und umfangreichen Erfahrungswerten der baden-württembergischen IHKs in der Technologie- und Innovationsberatung zusammengestellt. Die verwendeten Quellen sind angegeben.

Für die bessere Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Die Erstellung erfolgte mit freundlicher Unterstützung des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg (PMZ).

Einführung

Das Europäische Einheitspatent (EP, englisch: Unitary Patent – UP) und das Einheitliche Patentgericht (EPG, englisch: Unified Patent Court – UPC) sind zwei Meilensteine auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patentsystem.
Das Einheitspatent („europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“) ist ein vom Europäischen Patentamt (EPA) mit Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten erteiltes Patent (siehe auch Internetseite Europäisches Patentamt, Einheitspatent).
Für rechtliche Auseinandersetzungen (z. B. Nichtigkeits- oder Patentverletzungsklagen) ist dann das neu errichtete einheitliche Patentgericht („UPC“) in einem einzigen Gerichtsverfahren zuständig. Anders als bisher trifft dieses dann für alle beteiligten Staaten eine gemeinsame einheitlich gültige Gerichtsentscheidung. Bislang mussten Kläger und/oder Beklagte bei Streitfragen in jedem einzelnen Land, für das ein Patent gilt, ihr Recht gerichtlich durchsetzen.
Das neue einheitliche Patentsystem tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die beiden EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und Nr.1260/2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentschutzes.
→ nach oben

Das Europäische Einheitspatent (EP)

Mit dem Einheitspatent wird durch einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt ein einheitlicher Patentschutz in großen Teilen der EU erlangt und der Schutz kann in einem einzigen Verfahren durchgesetzt werden.
Das Einheitspatent ist damit eine zusätzliche Option für den Patentschutz in Europa, neben den beiden bisherigen Optionen, der nationalen Anmeldung und dem Europäischen Patent.
Derzeit beteiligen sich noch nicht alle EU-Länder am Einheitspatent. Zunächst sind lediglich die 17 EU-Staaten (u. a. Deutschland) dabei, die das einheitliche Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben.
ACHTUNG: Unter den Ländern, in denen das EU-Einheitspaten nicht gültig ist, sind wichtige Industrieländer wie Spanien, Kroatien, Polen, Schweiz, Großbritannien, Türkei, Norwegen.
Ein Einheitspatent kann für jedes europäische Patent beantragt werden, das am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des EPG-Übereinkommens erteilt wird.
Nach dessen Erteilung ist es möglich, einen “Antrag auf einheitliche Wirkung”, also auf ein europäisches Einheitspatent, zu stellen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erteilung des europäischen Patents beim EPA eingegangen sein.
Unabhängig vom Einheitspatent ist es weiter möglich, nationale Patentanmeldungen bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland bspw. beim Deutschen Patent- und Markenamt, einzureichen oder ein europäisches Patent in einem oder mehreren EPÜ-Vertragsstaaten zu validieren.
Eine gute Übersicht mit detaillierten Informationen zum Einheitspatent bietet der Leitfaden zum Europäischen Einheitspatent des Europäischen Patentamts (EPO).
→ nach oben

Das einheitliche Patentgericht (EPG)

Seit dem 1. März 2023 läuft die Einführungsphase (“sunrise period”) für das neue geschaffene Einheitliche Patentgericht. Ab dem 1. Juni 2023 ist das Gericht dann für alle Patentstreitigkeiten bei Einheitspatenten und Europäischen Patenten zuständig, sofern für Letztere kein Opt-Out (siehe unten) erklärt wird.
Die Urteile des Gerichts gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert haben (Karte der beteiligen EU-Länder).

Opt-out: Zuständigkeit des einheitlichen Patentgerichts ausschließen

Bei der ausschließlichen Zuständigkeit für Europäische Patente gibt es Ausnahmen. Während einer Übergangszeit von sieben Jahren können Klagen weiterhin bei den einzelnen nationalen Gerichten erhoben werden. Inhaber europäischer Patente können also die ausschließliche Zuständigkeit des EPG für die Übergangszeit ausschließen (Opt-out). Diese Übergangszeit kann um bis zu weitere sieben Jahre verlängert werden.
HINWEIS: Ein Opt-out gilt für die gesamte Laufzeit (max. 20 Jahre) des betreffenden europäischen Patents, sofern es nicht durch ein nur einmal mögliches Opt-in rückgängig gemacht wird.
Ein Opt-out-Antrag ist nur möglich, wenn kein Patentstreitverfahren vor dem EPG anhängig ist. Das gilt ebenso für das einmal mögliche Rückgängigmachen (Opt-in).
TIPP: Inhaber eines europäischen Patents können mit einem Opt-Out-Antrag verhindern, dass Dritte vor dem EPG in einem einzigen Verfahren gegen alle nationalen Anmeldungen des Patents vorgehen können.
→ nach oben

Vor- und Nachteile von Einheitspatent und einheitlichem Patentgericht

Der Verwaltungsaufwand zur Anmeldung eines europäischen Patents wird durch das Einheitspatent reduziert, da mit dieser Validierung aktuell 17 Staaten der EU gemeinsam erfasst werden.
Außerdem muss nicht mehr für alle Länder in denen angemeldet wird eine separate Übersetzung erfolgen und Gebühren an jedes nationale Patentamt entrichtet werden.
Die Gebühren entsprechen etwa den Gebühren, die bisher für 4-5 Länder-Benennungen notwendig waren. Ob es Kostenvorteile gegenüber dem bisherigen Vorgehen gibt, hängt jedoch vom individuellen Anmeldeverhalten ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen um ein Einheitspatent ist das einheitliches Patentgerichtsverfahren Vor- und Nachteil zugleich sein. Es gilt nun der Grundsatz: „ganz oder gar nicht“.
Es kann ein Vorteil sein, wenn es um die Durchsetzung eines eigenen Einheitspatents gegen einen in ganz Europa tätigen Wettbewerber geht.
Umgedreht ist es jedoch ein Nachteil, wenn das eigene Einheitspatent angegriffen und für nichtig erklärt wird.
Wer regelmäßig europäische Patente anmeldet oder europäische Patentanmeldungen im eigenen Patent-Portfolio hält, sollte sich frühzeitig und sorgfältig überlegen, wann die Validierung als Einheitspatent sinnvoll ist und in welchen Fällen ein Opt-Out-Antrag gestellt werden sollte.
Der Austausch mit anderen Unternehmen, die Beratung durch Patentanwälte, z. B. bei Patent- und Erfindersprechtagen, oder ein individuelles Coaching im Rahmen von Patencoach-BW können dabei hilfreich sein.
→ nach oben

Exkurs Europäisches Patent

Als erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Patentsystem trat 1977 das Europäische Patentübereinkommen in Kraft, durch das ein zentrales Patenterteilungsverfahren geschaffen wurde

Ein europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt (EPA) im Zuge eines einheitlichen Patenterteilungsverfahren gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) für 39 Vertragsstaaten, 4 Validierungsstaaten und einen Erstreckungsstaat erteilt. Dabei bleibt es dem Anmelder überlassen, ob er alle 42 Gültigkeitsländer auswählt oder nur einzelne Staaten.

Beim Europäischen Patent erfolgen lediglich die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung zentral beim Europäischen Patentamt (EPA). Nach der Erteilung und der Validierung in einem EPÜ-Vertragsstaat hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. So wir für alle Staaten verfahren, die in der Anmeldung für ein Europäisches Patent benannt wurden und in denen die jeweiligen nationalen Phasen (durch Zahlung der erforderlichen Gebühren und evtl. Übersetzung der Patentschrift in die jeweilige Amtssprache) eingeleitet wurden.

Die Mitgliedschaft in der EU ist keine Voraussetzung, um dem EPÜ-Abkommen beizutreten. Aus diesem Grund kann ein vom EPA erteiltes Patent auch in Staaten (z. B. Schweiz, Türkei) gelten, die keine EU-Mitglieder aber EPÜ-Mitglieder sind.
→ nach oben

Quellen

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen.
Unser Titelthema zeigt Beispiel, wie die Ausbildung der Generation Alpha gelingen kann.
Im Editorial erklärt die stellvertretende IHK-Hauptgeschäfsführerin Andrea Bosch, warum Ausbildung jetzt zukunftsfest gemacht werden muss.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, was die neue Kleinunternehmerregelung für Änderungen bringt, welche Gefahren im Darknet lauern, wie Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung ausgelegt wird und wie kleine und mittlere Unternehmen KI einführen.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre. In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

6.1 höher als im Vorjahres­zeitraum lag die Zahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2025 landesweit (Quelle: Statistisches Landesamt).

72.2 Terawattstunden elektrische Arbeit wurden 2024 bundesweit von Photovoltaik-
Anlagen geliefert – 18 Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: energy-charts.info).

65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren mit dem Auto zur Arbeit (Quelle: Destatis).

Rat & Tat

Was Unternehmen beim Umgang mit generativen KI-Anwendungen beachten sollten

DIHK-Leitfaden am Beispiel von ChatGPT
Als "generative KI" bezeichnet man Systeme, die auf der Grundlage vorhandener Daten neue Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Codes erstellen. Die derzeit wohl bekannteste Anwendung ist ChatGPT, daneben existieren viele weitere generative KI-Anwendungen. Was aus Unternehmenssicht bei der Nutzung von generativen KI-Tools zu berücksichtigen ist, hat die DIHK hier zusammengefasst.

Zehn Aspekte, die Unternehmen beim Einsatz von ChatGPT und weiteren generativen KI-Anwendungen im Blick haben sollten

1. Datenschutz

Die Datenverarbeitung von ChatGPT ist bislang recht intransparent. Es ist nicht klar, auf welcher Rechtgrundlage personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden. Ebenso wenig gibt es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten auf Servern in den USA. Aus diesem Grund sollte beim Einsatz generativer KI-Systeme stets geprüft werden, wo die Datenverarbeitung stattfindet. Auf die Eingabe und Nutzung von personenbezogenen und auch anderen sensiblen beziehungsweise vertraulichen Daten sollte bei der Anwendung generativer KI-Systeme generell verzichtet werden. Das Gleiche gilt für Daten Dritter, die in anderen Zusammenhängen bezogen und/oder verarbeitet wurden. Insgesamt ist Nutzenden zu empfehlen, sorgfältig abzuwägen, welche Informationen in die Systeme eingespeist werden, da sie genutzt werden können, um die KI zu trainieren und zu verbessern. Seit Kurzem können ChatGPT-Nutzende über eine Opting-out Funktion entscheiden, dass ihre Daten nicht mehr zum Trainieren der KI eingesetzt werden.

2. Datenqualität

Arbeitsergebnisse von KI-Tools hängen stark von der Qualität, der Quantität und Gewichtung der einzelnen Datensätze ab, mit denen sie trainiert werden. Generative KI kann möglicherweise ungenaue, irreführende oder nicht aktuelle Aussagen generieren. Bei vielen generativen KI-Systemen ist nicht transparent, welche Datenquellen genutzt werden und welcher Meinungsschwerpunkt dabei repräsentiert wird. Inhalte und Antworten können einem Bias unterliegen. Die Zuverlässigkeit und Objektivität des Outputs zum aktuellen Zeitpunkt sollten daher stets hinterfragt werden.

3. Geistiges Eigentum

Daten, mit denen die KI gefüttert wurde, können urheberrechtlich geschützt sein – zum Beispiel Textbausteine, Begriffe oder Bilder. Dadurch stellt der KI-generierte Output unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Vervielfältigung kann strafbar sein. Insofern ist bei von KI generiertem Output Vorsicht geboten. Die Verwendung dieses Outputs für die Kommunikation nach außen ist dabei besonders riskant.

4. Transparenz

Unternehmen wird empfohlen, ihren Einsatz von generativen KI-Modellen transparent zu machen, einschließlich der Information, in welchen Abläufen sie zum Einsatz kommen. Dies kann dazu beitragen, Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und anderen Stakeholdern zu stärken.

5. Haftung und Risikomanagement

Unternehmen sollten mögliche rechtliche und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von generativer KI berücksichtigen. Dazu gehört auch die Klärung der Haftungsfrage im Falle von Fehlern oder Schäden, die durch die Nutzung der KI verursacht werden.

6. Menschliche Überprüfung

Unternehmen sollten sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte von einem Menschen überprüft werden– insbesondere in Situationen, in denen eine Fehlaussage schwerwiegende Folgen haben könnten.

7. Mitarbeitende schulen

Es ist wichtig, dass Mitarbeitende sensibilisiert werden, wie generative KI-Anwendungen funktionieren und wie sie diese in die Arbeit integriert werden können. Dabei sollten auch rechtliche Themen wie Datenschutz sowie ethische Aspekte diskutiert werden, damit Mitarbeitende die Anwendungen auf verantwortungsvolle Weise nutzen. Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungsgeschwindigkeit sollten Schulungen regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand sind.

8. Ethische Überlegungen

Unternehmen sollten die potenziellen Auswirkungen ihres Einsatzes von generativer KI auf verschiedene Stakeholder wie Kunden, Mitarbeitende und die Gesellschaft als Ganzes berücksichtigen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Nutzung im Einklang mit den ethischen Prinzipien des Unternehmens steht.

9. Coding

Falls Unternehmen generative KI im Bereich Programmierung und Coding einsetzen, sollten sie sich zuvor mit der Syntax und den Befehlen des Tools vertraut machen und die Erklärungen gründlich lesen. Fehler im Code können sich auf die Performance, Funktionalität und Sicherheit der Anwendungen auswirken.

10. Plugins

Seit Anfang April ermöglicht das hinter ChatGPT stehende Unternehmen OpenAI über neue Plugins die direkte Einbindung von ChatGPT in Unternehmenssysteme. So können beispielsweise (Echtzeit-)Datensätze von Unternehmen über Schnittstellen gezielt durchsucht werden oder Aufgaben von der KI wahrgenommen werden, zum Beispiel die Buchung von Reisen. Zwar sind die Plugin-Features aktuell noch sehr begrenzt, KI-Experten rechnen jedoch damit, dass mittelfristig ein eigenes Ökosystem ähnlich dem Apple App-Store entstehen könnte. Auch bei der Nutzung von KI über solche Plugins sollten sich interessierte Unternehmen unbedingt intensiv mit Fragen zu Datenschutz, Urheberrecht und Datensicherheit auseinandersetzen.

Sie benötigen Unterstützung?

Es gibt auf Länder- und Bundesebene eine Vielzahl von neutralen Kompetenzzentren, Hilfestellungen und Förderprogramme, die Unternehmen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Seite stehen, unter anderem:

Digital Markets Act

1. Worum geht es?

Mit dem Digital Markets Act (DMA) soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzt werden. Die Anzahl großer Unternehmen, die auf digitalen Märkten über eine gefestigte Marktposition verfügen, sollen bestimmten Verpflichtungen unterworfen werden, um fairen und offenen Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Das Gesetz über Digitale Märkte ist am 1. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Seit dem 2. Mai 2023 sind die Regeln verbindlich anzuwenden.

2. Wer ist betroffen?

Der DMA befasst sich mit der Frage der Marktmacht großer systemrelevanter Plattformen, sogenannte Torwächter (“Gatekeeper”), zum Beispiel App Stores, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, virtuelle Assistenzen und soziale Netwerke. Als Gatekeeper zählen Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten eine große Nutzerbasis und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung innehaben, und festgelegte Schwellenwerte überschreiten, ab denen ihre Stellung als Gatekeeper vermutet wird. Es handelt sich also um Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten einen erheblichen Einfluss und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung haben.
Hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Unternehmen, dem der Plattformbetreiber angehört,
  • hat in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. EUR erzielt beziehungsweise hat einen Marktwert von 75 Milliarden Euro und stellt denselben zentralen Plattformdienst (zum Beispiel App Store, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Betriebssysteme) in mindestens drei europäischen Mitgliedstaaten bereit;
  • hat auf der bereitgestellten Plattform im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 45 Millionen Endnutzer monatlich in der Europäischen Union und mehr als 10.000 gewerblichen Anbieter auf der Plattform, und
  • hat eine gefestigte Markstellung erreicht, d.h. die zuvor genannten Kriterien wurdem in den letzten drei Jahren erfüllt.

3. Was sieht das Gesetz vor?

Der DMA soll den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweite einheitliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Gatekeeper stellen für viele Personen den Einstieg ins Internet oder zum Online-Einkauf dar. Sie sollen sich mit dieser Marktmacht und ihrem Datenschatz jedoch keine unfairen Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber beziehungsweise zu Lasten der gewerblichen Nutzer ihrer Dienste verschaffen. Den Gatekeepern werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen. Beispielsweise gilt das Verbot der Selbstbevorzgung. Gatekeeper dürfen eigene Produkte oder Dienstleistungen beim Ranking gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten Dritter nicht durch rechtliche, technische oder kommerzielle Mittel anders behandeln oder bevorzugen. Das Ranking ist anhand fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen vorzunehmen.
Einige weitere Beispiele sind:
  • Gewerblichen Nutzern muss möglich gemacht werden den Endnutzern dieselben Produkte oder Dienstleistungen auf anderen Plattformen zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten, als über die Online-Vermittlungsdienste des Gatekeepers.
  • Außerdem bekommen gewerbliche Nutzer die Möglichkeit, den über die Plattform des Gatekeepers gewonnenen Endnutzern über die Plattform und auch außerhalb der Plattform Angebote zu machen und mit ihnen Verträge abzuschließen.
  • Endnutzern muss die Möglichkeit gegeben werden, Software-Anwendungen, die auf seinem zentralen Plattformdienst vorinstalliert sind, zu deinstallieren (sofern die vorinstallierten Anwendungen nicht unabdingbar sind für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts).
  • Software-Anwendungen Dritter und von Dritten betriebene App-Stores müssen auf Geräten installierbar sein auf denen das Betriebssystem des Gatekeepers läuft. Nutzer müssen auch auf anderem Wege als über die zentralen Plattformdienste des Gatekeepers auf Apps zugreifen können.
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen der Gatekeeper finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.

4. Welche Stelle ist zuständig?

Die Überwachung und Durchsetzung des DMA ist Aufgabe der Europäischen Kommission. Sie kann eine Marktuntersuchung einleiten, um zu prüfen, ob ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, als Gatekeeper einzustufen ist, oder neue unfaire Praktiken aufdecken. Die Kommission überprüft regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, ob die Torwächter die oben genannten Anforderungen nach wie vor erfüllen.
Verstöße gegen die Verordnung können mit Sanktionen geahndet werden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten weltweiten (Konzern-)Jahresumsatzes beziehungsweise bis zu 20% bei wiederholter Zuwiderhandlung. Des Weiteren können Zwangsgelder von bis zu 1 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängt werden.

Besser vernetzt – So finden Sie „Ihr“ Netzwerk

Baden-Württemberg verfügt über viele starke Clusterinitiativen, aber wie findet man die passende?
Mit der Clusterdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus können Sie sich über Cluster-Initiativen, landesweite Netzwerke und Landesagenturen informieren und so mit Partnern aus Ihrer Branche oder Ihrem Technologiefeld Kontakte knüpfen und in Projekten kooperieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuell mehr als 100 regionalen Cluster und clusterrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Transfereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kooperationen in regionalen technologieorientierten Cluster-Initiativen und Netzwerken entlang von Wertschöpfungsketten, aber auch über Branchen oder unterschiedliche Technologiefelder hinweg können die Innovationsfähigkeit und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen steigern.
Sie suchen Kooperationspartner für Forschung und Entwicklung? Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation.

Datenübermittlung in die USA und in Drittstaaten

Mit Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Datenübermittlung in die USA (sog. „Privacy Shield Abkommen“) für ungültig erklärt.
Der EuGH hält das Datenschutzniveaus in den USA nicht für angemessen, da das Privacy Shield-Abkommen keinen ausreichenden Schutz biete gegenüber nachrichtendienstlichen Aufforderungen zur Herausgabe von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern, die in den USA verarbeitet werden bzw. dorthin übermittelt werden.
Daraufhin konnte mit sofortiger Wirkung keine Datenübermittlung in die USA mehr auf den Privacy Shield gestützt werden und der Abschluss von Standardvertragsklauseln war in den meisten Fällen notwendig.
Nun hat die EU-Kommission am 10. Juli 2023 einen Angemesenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten in die USA getroffen (sogenanntes Data Privacy Framework). Dieser Beschluss bestätigt den in einer Liste zertifizierten US-Unternehmen ein der EU vergleichbar angemessenes Datenschutzniveau. Auf dieser Grundlage können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter fortan personenbezogene Daten an zertifizierte Unternehmen aufgrund des Data Privacy Frameworks übermitteln. Solange dieser Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA Geltung entfaltet, ist eine Einzelfallprüfung für Datenübermittlungen obsolet. Spezielle Schutzmaßnahmen nach der DSGVO, wie EU-Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules) oder das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands im Einzelfall, sind nicht zu treffen. Dies gilt allerdings nur bei Datentransfers mit gemäß des Data Privacy Framework zertifizierten US-Unternehmen.
Das US-Handelsministerium hat eine Liste von US-Unternehmen veröffentlicht, die sich gegenüber dem Ministerium selbst zertifiziert und sich zur Einhaltung der Grundsätze des neuen Datenschutzrahmens verpflichtet haben. Dabei ist zu überprüfen, ob die Zertifizierung auch alle Arten der zu übermittelnden personenbezogenen Daten abdeckt. Datenübermittlungen an US-Unternehmen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind oder, wenn die relevanten Datenarten vom zertifizierten Unternehmen nicht abgedeckt sind, werden weiterhin die zuvor genannten speziellen Schutzmaßnahmen benötigt. In der Praxis sind dies insbesondere die EU-Standardvertragsklauseln. Setzt der Datenempfänger in den USA Subunternehmer ein, müssen diese Subunternehmer auch selbst nach der Liste zertifiziert sein, oder entsprechende Garantien nach DSGVO für ein angemessenes Datenschutzniveau (wie Standardvertragsklauseln) bereitstellen.

Im Übrigen haben bereits abgeschlossene Standarddatenschutzklauseln weiterhin Bestand. Einige Aufsichtsbehörden, so zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, empfehlen bestehende Standardvertragsklauseln vorerst nicht gegenüber US-Vertragspartnern zu widerrufen, sondern abzuwarten bis der US-Vertragspartner ein auf das EU-US Data Privacy Framework gestütztes Vertragsangebot vorgelegt hat (Vorausetzung hierfür ist die Zertifizierung des US-Unternehmes).
Gleichwohl wird die EU-Kommission die Funktionsweise des Data Privacy Framework zwischen der EU und den USA fortlaufend überprüfen, voraussichtlich erstmals nächstes Jahr. Darüber hinaus erwarten die Datenschutzaufsichtsbehörden, dass auch das Data Privacy Framework perspektivisch Gegenstand einer Überprüfung durch den EuGH sein wird.

Was ist sonst noch bei Datenübermittlungen zu beachten?


  • Wenn Daten an US-Unternehmen übermittelt werden (z.B. auch beim Besuch der Webseite), muss der Betreiber der Website darüber informieren, ob diese Datenübermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss oder eine andere Schutzmaßnahme (z.B. Standardvertragsklauseln) gestützt werden. Daher ist die Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Die bisher genutzten datenschutzrechtlichen Garantien müssen überprüft und ggf. durch den Angemessenheitsbeschluss ersetzt werden.
  • Ebenso anzupassen ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Auch hier ist bei Datenübermittlungen in die USA gegebenenfalls der Angemessenheitsbeschluss als zugrundeliegende Maßnahme zu dokumentieren.
  • Gegebenenfalls ist das Cookie-Banner zu aktualisieren, wenn darüber bisher die Einwilligung der Besucher für den Datentransfer in die USA eingeholt wurde. Bei der Übermittlung an zertifizierte US-Unternehmen entfällt diese Einwilligung in die Datenübermittlung. Die Einwilligung an sich in Tracking bzw. die Profilbildung zu Werbezwecken muss aber weiterhin unverändert eingeholt werden.

Was sind sogenannte Standardvertragsklauseln?

Eine mögliche Garantie für Datenübermittlungen in die USA ist der Abschluss sogenannter Standardvertragsklauseln. Dies sind vorgefertigte Vertragsmuster der EU-Kommission für die Übermittlung von Daten von Ländern der Europäischen Union in Drittländer (Nicht-EU-Länder). Wie eingangs erwähnt kommen Standardvertragsklauseln dann als Schutzmaßnahme in Betracht, wenn kein Angemessenheitsbeschluss vollumfänglich greift.
Die früheren Standardvertragsklauseln sind gemäß den Anforderungen des EuGH aus dem Schrems II-Urteil von der Europäischen Kommission an die Anforderungen der DSGVO angepasst und am 4. Juni 2021 veröffentlicht worden. Dabei gibt es zwei Sets von Standardvertragsklauseln, die abgeschlossen werden können. Ein Set betrifft Datenübermittlungen zwischen Unternehmer und dem Auftragsverarbeiter und ein Set ist für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten vorgesehen. Diese Vertragsmuster müssen unverändert übernommen werden. Werden Daten in Drittstaaten/die USA übermittelt, sind die neuen Standardvertragsklauseln abzuschließen. Bestehende Vertragsverhältnisse, bei denen bisher personenbezogene Daten in Drittstaaten/die USA übermittelt werden und bei denen die Datenübermittlung auf die bisherigen Standardvertragsklauseln gestützt wurden, sind auf die neuen Standardvertragsklauseln anzupassen. Für die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse an die neuen Standardvertragsklauseln war eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen. Die Frist endete am 27. Dezember 2022. Wurden also für Datenübermittlungen bisher die „alten“ Standardvertragsklauseln verwendet, mussten diese bis zum 27. Dezember 2022 durch die neuen Standardvertragsklauseln ersetzt werden. Falls noch nicht geschehen, sollten Unternehmen und Start-ups mit Datenübermittlungen in Drittländer die Datenempfänger um die Vorlage der neuen Standardvertragsklauseln bitten, oder diesen die neuen Standardvertragsklauseln zur Unterschrift vorlegen. Letztlich gilt dies auch für alle anderen Drittstaaten (z.B. Russland, Indien, China), die kein der EU angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten können.
Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für die Datenübermittlung in die USA eingeleitet. Mit einem Angemessenheitsbeschluss für ein angemessenes Schutzniveau beim Datenempfänger wäre es möglich, internationale Datenübermittlungen in die USA auch ohne Standardvertragsklauseln durchzuführen. Bis der Angemessenheitsbeschluss verabschiedet ist, sind allerdings die neuen Standardvertragsklauseln abzuschließen.

Wie können Sie konkret beim Abschluss der neuen Standardvertragsklauseln vorgehen?

  1. Bestandsaufnahme betriebsintern
  • Werden Daten von Kunden, Mitgliedern, Usern, etc. in Drittstaaten (insbesondere USA) verarbeitet?
  • Werden Daten von Kunden, Mitgliedern, Usern, etc. von Unternehmen verarbeitet, deren Sitz sich in den USA befindet?
2. Bestandsaufnahme der in Anspruch genommenen Sub-Dienstleister
  • Setzen Dienstleister und Auftragsverarbeiter Anbieter aus Drittsaaten/USA ein? (Z. B. Webhoster, Buchhaltungsdienst)
3. Vereinbarung der SCC
  • Unternehmen aus Drittstaaten müssen um die Vorlage neuer Standardvertragsklauseln gebeten werden
  • Austragsverarbeiter müssen gefragt werden, ob Standardvertragsklauseln mit deren Subunternehmern in Drittstaaten geschlossen wurden
4. Überprüfung der technischen Schutzmaßnahmen
  • Anbieter aus Drittstaaten müssen um Nennung von Sicherheitsmaßnahmen gebeten werden (z. B. Verschlüsselung)
  • Auftragsverarbeiter müssen gefragt werden, ob deren Subunternehmer Schutzmaßnahmen nachgewiesen haben
Obige Vorgänge sind zu dokumentieren und protokollieren.
Der Abschluss der Standardvertragsklauseln reicht im Einzelfall allein nicht aus.
Erforderlich ist außerdem
  • die Prüfung des Vertragstextes der Standardvertragsklauseln. Es muss das richtige Set gewählt worden sein und die Klauseln dürfen inhaltlich nicht verändert worden sein. Die Anhänge zu den Standardvertragsklauseln müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein.
  • das durch die Standardvertragsklauseln zugesagte Datenschutzniveau muss auch tatsächlich eingehalten werden. Insbesondere in Bezug auf Datenübermittlungen in die USA ist zu prüfen, ob das Risiko des Zugriffs auf die Daten durch US-Behörden und nachrichtendienstliche Anordnungen verhindert wird.
Zur Ergänzung der Standardvertragsklauseln wird auch auf die Orientierungshilfe des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs hingewiesen.
Achtung bei Subunternehmern: Setzt der Dienstleister und Datenempfänger im Drittstaat seinerseits Subunternehmer ein, sehen die Standardvertragsklauseln nun auch die Konstellation vor, dass der Dienstleister die Klauseln direkt mit dem Subunternehmer abschließt.
  • Daten innerhalb der EU speichern
Viele größere US-Anbieter, bieten inzwischen aber die Möglichkeit an, dass Daten auf EU-Servern gespeichert werden. Daher sollten Unternehmen Ihre US-Dienstleister nach EU-Servern fragen und möglichst in europäischen Rechenzentren ihre Datenhaltung betreiben. Ob dies ein „sicherer“ Weg ist, lässt sich abschließend nicht sagen. Das Risiko bei Datenübermittlungen in die USA liegt grundsätzlich potenziell im relativ leichten Zugriff auf Daten durch US-Behörden. Dennoch dürfte es gegenüber den Aufsichtsbehörden ein positives Zeichen sein, sich um eine Datenverarbeitung außerhalb der USA zu bemühen.
  • Ausnahmen vom Abschluss der Standardvertragsklauseln
Art. 49 DSGVO enthält verschiedene Ausnahmen, wonach personenbezogene Daten transferiert werden können, ohne dass es dem Abschluss formaler Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüssen bedarf. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Datenübermittlung unter diese Ausnahmen fallen könnten. Ausnahmsweise ist eine Datenübermittlung auch ohne Garantien zulässig, wenn der Betroffene in den Datentransfer in das Drittland eingewilligt hat und über das fehlende angemessene
Datenschutzniveau informiert wurde. Eine Übermittlung von Kundendaten ist auch möglich, soweit die Daten für vorvertragliche Maßnahmen oder zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. In Betracht kommen insbesondere alltägliche Fälle, in denen der Betroffene die vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahmen selbst veranlasst hat. Beispielsweise die Übermittlung von Name, Anschrift und Kontaktdaten für die Reservierung von Hotels und internationaler Beförderungsleistungen, die Abwicklung internationaler Überweisungen durch die Bank, oder der Versand bestellter Ware zur Vertragserfüllung.
Ist die Übermittlung in die USA unzulässig, können die üblichen Sanktionen durch Aufsichtsbehörden drohen. Es könnte die Unterlassung des Einsatzes von Diensten und Dienstleistern verlangt oder Bußgelder (bis 4 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens) verhängt werden.

Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

1. Eingeschränkte Vertragslaufzeiten und Verlängerungsklauseln

Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen – typischerweise z. B. Handy-Vertrag, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Streamingdienste, Gas- und Stromlieferungsverträge - wird die automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen beschränkt. Bisher enthalten Verträge häufig eine stillschweigende Verlängerungsklausel, wenn sie nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängerte sich dann bisher automatisch um ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Künftig darf die Verlängerung des Vertrags nur auf unbestimmte Zeit gelten (also nicht mehr automatisch ein Jahr) und die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen. Dies gilt für Verträge ab dem 1. März 2022. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiter die bisherige Regelung, d. h. automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr.
Achtung: Für Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen - sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge - bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Unternehmer sollten Ihre Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vertragsverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen anpassen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

2. Kündigungsbutton bei Internet-Vertragsschlüssen

Seit 1. Juli 2022 ist Verbrauchern bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung) die Möglichkeit zu geben, die Kündigung per “Kündigungsbutton” zu erklären. Davon betroffen ist jede Webseite auf der der Vertragsschluss im Internet angeboten wird, zum Beispiel auch eine Bestellung lediglich per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Ob der Verbraucher auf diesem Weg bestellt hat, ist nicht relevant, es genügt das Angebot den Vertrag über die Webseite abschließen zu können. Der Kündigungsbutton ist deutlich zu beschriften, z. B. „Verträge hier kündigen“ und muss ständig verfügbar, leicht zugänglich sowie gut sichtbar platziert sein. Dies kennt man bereits aus beim Warenkauf im Onlineshop mit der genauen Bezeichnung des sogenannten Kaufbutton: „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Verbraucher ist nach Betätigung des Buttons auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten auf der er gemäß Paragraf 312 k Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, Art der Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder fristlos) und bezüglich Inhalt (u. a. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll) machen kann. Die Kündigung ist von dieser Bestätigungsseite aus wiederum per Button, zum Beispiel „Jetzt kündigen“, zu erklären. Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Kündigung anschließend unverzüglich per E-Mai zu bestätigen.
Dem Verbraucher ist die Online-Kündigung zu ermöglichen, ohne das er sich in einem Kundenkonto anmelden braucht. Das heißt, die vorherige Abfrage von Login-Daten ist unzulässig. Die in Paragraf 312 k Absatz 2 BGB genannten Anforderungen sind zugleich Mindest- und Maximalangaben, die zu verlangen sind. Dies geht zurück auf eine Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 – Kündigung ohne Login).
Vorsicht: Bei einem fehlenden Kündigungsbutton ist jederzeit die fristlose Kündigung (auch für alle bereits laufenden Verträge) durch den Verbraucher möglich.

Cloud Computing – Vertrag und Datenschutz in der „Wolke“

Software und IT-Infrastruktur lassen Unternehmen häufig von Dienstleistern betreiben, oft liegen dabei wichtige Anwendungen und Daten in der sogenannten „Cloud“ auf externen Servern. Was bei der Vertragsgestaltung und hinsichtlich des Datenschutzes beim Einsatz von Cloud-Diensten wichtig ist, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Begriffsklärung

Unter Cloud-Leistungen versteht man die Bereitstellung standardisierter IT-Ressourcen, wie Rechenkapazitäten, Speicherplatz oder auch Softwarenutzung, auch „Software as a Service“ (SaaS). Die Bestandteile der Cloud-Verträge lassen sich dabei in folgende Punkte untergliedern:
  • Beschreibung der Leistung und Nutzungsumfang der angebotenen Cloud-Dienste, z. B. Funktionalitäten von Software, Verfügbarkeiten, Wartung und Support, Datensicherung
  • Leistungsparameter und die Folgen einer eventuell unzureichenden Leistungserbringung (sogenannte Service Levels),
  • Regelung zu Vergütung, Laufzeit, Verzug, Gewährleistung und Haftung
  • Datenschutz (hier vor allem Vertrag über die Auftragsverarbeitung)

Vertragsgestaltung

Cloud-Verträge sind in der Regel Massengeschäft, sodass die Anbieter auf standardisierte Vertragsbedingungen zurückgreifen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) großer internationaler Cloud-Anbieter besteht regelmäßig kaum Einfluss. AGB-Klauseln unterliegen allerdings – insbesondere im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen – rechtlichen Einschränkungen. Im Zweifel müsste gerichtlich entschieden werden, ob eine AGB-Klausel über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht und die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
In Anlehnung an die Rechtsprechung dürften Cloud-Verträge mietrechtlich einzuordnen sein, da die IT-Ressourcen in der Regel zeitlich begrenzt gegen Entgelt überlassen werden. Werden darüber hinaus weitere Leistungen wie Hotline, Wartung und Pflege erbracht, sind diese je nach Schwerpunkt der Leistung dienst- oder werkvertraglich einzuordnen.

Rechte bei einer mangelhaften Leistungserbringung

Mietrechtlich stehen dem Anwender bei einer mangelhaften Leistungserbringung folgende Rechte zu:
  • Den Mietzins zurückbehalten bis die volle Nutzungsmöglichkeit wieder eingeräumt ist.
  • Den Mietzins mindern (nur bei einer nicht unerheblichen Gebrauchseinschränkung).
  • Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; kann der Mangel nicht beseitigt werden –und soweit der Anbieter den Mangel zu vertreten hat – besteht die Möglichkeit, entweder Schadensersatz zu verlangen oder fristlos zu kündigen.

Stufen der Leistungserbringung: Service Level Agreements

Bei der Miete wird in der Regel von einer hundertprozentigen Verfügbarkeit ausgegangen. Da dies in der Praxis nicht erfüllt werden kann, enthalten Cloud-Verträge üblicherweise sogenannte Service Level Agreements.
Diese enthalten Regelungen für Einschränkungen in Nutzung und Funktionalität bzw. Ausfallzeiten. Auch regeln sie Reaktionszeiten bei Störungen sowie Entstörzeiten. Unter der Reaktionszeit versteht man den Zeitraum des Eingangs der Störmeldung bis hin zur ersten Rückmeldung des Cloud-Anbieters. Die Entstörzeit beschreibt die Behebung der Störung innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraums.
Verfügbarkeiten sind jeweils auf einen bestimmten Zeitraum festzulegen, beispielsweise: „98% im Monat“. Wartungszeiten, die die Verfügbarkeit einschränken, sind vertraglich vorzubehalten.

Pflichten für den Anbieter

Wird fremde Software in der Cloud zu Verfügung gestellt, muss der Cloud-Anbieter sicherstellen, dass er die mit dem Software-Anbieter erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zuvor vereinbart hat. Dies betrifft das Recht zur Vervielfältigung, wenn der Anbieter eine Software auf seinem System installieren muss, die Bereitstellung bzw. öffentliche Zugänglichmachung der Software gegenüber dem Nutzer oder auch Bearbeitungsrechte für kundenspezifische Anpassungen.

Pflichten für den Nutzer

Umgekehrt muss der Nutzer dafür sorgen, dass der Urheber ihm die erforderlichen Nutzungsrechte einräumt, sofern er (der Nutzer) fremde Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Software) in die Cloud hochlädt. Die AGB der Cloud-Anbieter enthalten zumeist Klauseln, wonach der Nutzer den Cloud-Anbieter von allen Kosten und Ansprüchen Dritter freistellt.
Cloud-Verträge enthalten darüber hinaus weitere Mitwirkungspflichten, die der Nutzer erbringen muss. Dazu zählen neben der Erfüllung technischer Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software, auch Beschreibungen bei Funktionsstörungen um Fehlerbeseitigung zu ermöglichen oder die Mitteilung über aktuelle Nutzerzahlen. Das Ermöglichen von Audits durch den Anbieter gehört ebenfalls dazu.

Sanktionierbarkeit des Vertrags

Leistungen, die der Cloud-Anbieter verspricht, sind nur „etwas wert“, wenn sie sanktionierbar sind. Für den Nutzer ist eine Regelung einer Vertragsstrafe mit pauschaliertem Schadensersatz günstig. Hier ist darauf zu achten, dass die Vertragsstrafe einen bestimmten Betrag nicht über- oder unterschreitet und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.

Vertragsänderungen

Einseitige Vertragsänderungen sind prinzipiell nicht möglich. Die Parteien sollten daher regeln, ob und in welcher Frist Vertragsbedingungen geändert werden können. Beispielsweise auf der Anbieterseite, wenn eine bestimmte Softwareanwendung nicht mehr zur Verfügung steht oder weil der Nutzer das Leistungsangebot ändern möchte. Änderungen können sich durch die Bereitstellung weiterer Software-Funktionen ergeben oder weil weitere Nutzer gewünscht sind. Hier sollte dann geregelt werden, bis wann die Anpassung des Vertrags erfolgt und ob dies zu zusätzlichen Kosten oder Preisanpassungen führt.

Kündigung des Vertrags

Cloud-Verträge enden durch Zeitablauf, sofern sie eine feste Vertragsdauer haben. Haben sie keine feste Vertragslaufzeit, enden sie durch Kündigung einer Partei. Manche Verträge sehen auch eine automatische Fristverlängerung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer jeweiligen Kündigungsoption vor.
Grundsätzlich sollte sich der Nutzer vom Vertrag innerhalb einer angemessen Frist wieder lösen können, wenn er z. B. den Anbieter wechseln muss. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sollten daher so bemessen sein, dass ausreichend Zeit besteht, einen neuen Anbieter zu suchen und die Daten zu überführen. Kommt es bei der Datenmigration zu Verzögerungen, sollte der Datenzugriff vertraglich so gestaltet sein, dass nach Vertragsende auf die Daten noch für einen ausreichend Zeitraum oder im Back-up zugegriffen werden kann.
Zu regeln sind außerdem außerordentliche, fristlose Kündigungsrechte aus wichtigem Grund, wenn beispielsweise einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Dies ist der Fall, wenn sich eine Leistungsstörung dauerhaft nicht beseitigen lässt. Fälle, in denen ein „wichtiger Grund“ vorliegt, können die Parteien bei Vertragsabschluss vorab definieren.
Wichtige Neuerung: Am 11. Januar 2024 ist der europäische Data Act in Kraft getreten und ist nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsaaten anwendbar. Für Cloud-Dienste kommt es dabei zu Neuerungen. Nutzer können ihre bestehenden Verträge künftig innerhalb von 30 Tagen kündigen und haben künftig das Recht kostenlos zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. Wechselentgelte von Cloud-Diensten werden bis zum 12. Januar 2027 schrittweise abgeschafft. Bei einem Wechsel müssen die Daten zu einem anderen Dienst ohne Hindernisse migrierbar sein. Hierfür macht der Data Act in Artikel 23 bis 26 vertragliche, technische und organisatorische Vorgaben, die Cloud-Dienste künftig einzuhalten haben.

Anwendbares Recht

Letztlich spielen das anwendbare Recht und der Gerichtsstand eine Rolle bei Cloud-Verträgen. Das anwendbare Recht (z. B. deutsches Recht) kann frei vereinbart werden, wenn die Parteien auf „Augenhöhe“ verhandeln. Bei großen Cloud-Diensten besteht in der Regel kaum Verhandlungsspielraum und die AGB sehen oft die Anwendung von US-amerikanischem Recht und Gerichtsstand in den USA vor.

Datenschutz

Einen wesentlichen Teil der Cloud-Rechtsbeziehung nimmt der Datenschutz ein. Datenschutzrechtliche Regelungen finden dann Anwendung, wenn beim Cloud Computing personenbezogene Daten (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten) dem Anbieter zur Verarbeitung überlassen werden.
Zur Einhaltung des Datenschutzes ist in erster Linie der Nutzer (der „Verantwortliche“ im datenschutzrchtklichen Sinne) verpflichtet. Mit dem Cloud-Anbieter ist ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen. Dies umfasst die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragnehmer. Dies erfolgt gemäß den Weisungen des Auftraggebers (hier der Anwender der Cloud) auf Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Vertrags. In einem AVV sind zwingend zu regeln (nach Artikel 28 DSGVO):
  • Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung,
  • Art und Zweck der Verarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen , z. B. Mitarbeiter oder Kunden,
  • Umfang der Weisungsbefugnisse,
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit,
  • Sicherstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Hinzuziehung von Subunternehmern,
  • Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Anfragen und Ansprüchen Betroffener sowie bei der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen,
  • Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss der Auftragsdatenverarbeitung,
  • Kontrollrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen, z. B. Einholen von Informationen über technisch-organisatorische Maßnahmen mittels Fragebögen oder Inspektionen vor Ort).
Ein Muster für einen AVV finden Sie beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Der bayrische Landesdatenschutzbeauftragte hat zur AVV eine Orientierungshilfe herausgegeben.
Der Nutzer hat vor allem ein Transparenzinteresse, um datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Er muss wissen, wo die Daten in der Cloud gespeichert sind, wo sich also die Server befinden und ob der Anbieter über auseichend technisch-organisatorische Maßnahmen verfügt, um den Datenschutz zu erfüllen. Ebenfalls wichtig ist die Frage, ob bei der Verarbeitung der Daten weitere Subunternehmer durch den Cloud-Dienst miteinbezogen werden.

Einschaltung von Subunternehmen durch den Anbieter

Soweit der Anbieter Subunternehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen möchte, muss er eine entsprechende (Unter-)Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Subunternehmer schließen. Der AVV zwischen Anbieter und Subunternehmer muss die gleichen Pflichten enthalten wie der AVV zwischen Verantwortlichen und Anbieter. Dabei haftet der Anbieter dem Verantwortlichen gegenüber für Datenschutzverstöße des Subunternehmers.
Wichtig: Subunternehmen dürfen für die Auftragsverarbeitung nur eingesetzt werden, wenn der Verantwortliche (schriftlich oder elektronisch) im Einzelfall ausdrücklich oder generell (dann aber mit Einspruchsrecht) zugestimmt hat. Praxisbezogener dürfte es sein, die generelle Zustimmung über die Hinzuziehung oder Änderung der eingesetzten Subunternehmen einzuholen. Über die Hinzuziehung des Subunternehmens ist der Verantwortliche dann zu informieren. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb einer bestimmten Frist, gilt die Unterbeauftragung als genehmigt.
Dies gilt auch bei einer Verlagerung der Datenverarbeitung außerhalb der EU, weil die Daten auf einem Server in einem Drittland liegen, oder Subunternehmer in Drittländern eingesetzt werden. Auch dann muss der Verantwortliche entweder vorher ausdrücklich zustimmen, oder über die Auslagerung informiert werden und kann widersprechen. Bei der Datenverarbeitung in Drittländern sind noch weitere Voraussetzungen zu beachten.

Umgang mit personenbezogenen Daten bei Auslagerung in Drittländer

Im europäischen Datenschutzrecht besteht ein allgemeines Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten an Nicht-EU Länder, z. B. in die USA. Die Übermittlung an Drittländer ist nur möglich, falls sogenannte „Garantien“ bestehen, die ein der EU angemessenes Datenschutzniveau einhalten. Dies sind:
  • Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für bestimmte Drittstaaten (Andorra, Argentinien, USA, Kanada nur für bestimmten kanadische Provinzen, soweit das sog. PIPEDA – Personal Information Protection Electronic Documents Act - anwendbar ist, Japan, Schweiz, Färöer, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Uruguay und Neuseeland),
  • Standardvertragsklauseln der EU-Kommission; die Vertragsmuster sind unverändert zu übernehmen und sind auf der Webseite der EU-Kommission abrufbar
  • Verbindliche interne Datenschutzvorschriften für konzerninterne Datenübermittlung
  • Verhaltensregeln von Branchenverbänden (diese sind aber vorab von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu genehmigen)
  • Datenschutzbezogene Zertifizierungsverfahren; für eine konforme Zertifizierung mit der DSGVO bedarf es einer Anerkennung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Auch bilaterale Datenschutzabkommen können eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung sein. Zwischen den USA und der EU besteht seit dem 10. Juli 2023 ein Angemessenheitsbeschluss für ein angemessens Datenschutzniveau bei Datenübermittlungen in die USA, das sogennante Data Privacy Framework. Datenübermittlungen an Datenempfänger in die USA können also auf diese datenschutzrechtliche Rahmenvereinbarung gestützt werden. Hierfür muss das datenempfangende US-Unternehmen in einer Liste des US-Handelsministeriums zertifiziert sein. Andernfalls sind die bereits erwähnten Standardvertragsklauseln mit dem US-Unternehmen abzuschließen.
Grundsätzlich bietet es sich datenschutzrechtlich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Schließt der Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter mit Unternehmern in Drittländern weitere Sub-Auftragsverarbeitungen, wie z. B. die Auslagerung eines Rechenzentrums nach Indien, so müssen die Garantien zwischen dem Verantwortlichen und dem Subunternehmer eingehalten werden. Dazu gehört auch das Abschließen von Standardvertragsklauseln.
Achtung: Setzt der Datenempfänger in den USA Subunternehmer ein, müssen diese Subunternehmer auch selbst nach der Liste des US-Handelsministeriums zertifiziert sein, oder Standardvertragsklauseln bereitstellen.
Neben dem Schutz personenbezogener Daten über AVV-Vertrag und Garantien besteht seitens des Nutzers auch ein Geheimhaltungsinteresse für geschäftliche Daten, wie Produktionsdaten oder Forschungsdaten bis über die Beendigung des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltung sollte durch eine vertragsstrafenbewährte Vertraulichkeitsvereinbarung abgesichert werden. Diese regelt, welche Informationen als vertraulich gelten sollen und wann die Vertraulichkeitspflicht verletzt ist.
Besonders in den USA gehen behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf in der Cloud abgelegte, personenbezogene Daten sehr weit. Hier sollte der Nutzer darauf achten, dass der Cloud-Anbieter ihn rechtzeitig über behördliche Anfragen oder Zugriffe informiert und welche Maßnahmen der Cloud-Anbieter unternimmt, um eine Datenweitergabe zu verhindern. In Betracht kommen hier beispielsweise eine Pseudonymisierung oder Verschlüsselung der Daten.

Umgang mit steuerrechtlich relevanten Daten

Zu beachten ist darüber hinaus, wenn steuerrechtlich relevante Daten (wie Rechnungen, Bilanzen oder Geschäftskorrespondenz) in der Cloud handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren nach Handels- und Steuerrecht, müssen durch den Cloud-Anbieter gewährleistet werden.
Die Server des Cloud-Anbieters müssen in Deutschland stehen, oder die zuständige Finanzbehörde hat die Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen außerhalb Deutschlands bewilligt. Die Datenhaltung in der Cloud muss außerdem revisionssicher sein und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (”GobBD”) entsprechen.
Weitere Informationen zum Datenschutz beim Cloud Computing finden Sie unter anderem in der gleichnamigen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Weitergehende Hinweise zur Informationssicherheit bei Cloud-Diensten erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: Bis zum 10. Oktober 2025, 13 Uhr, können Unternehmen Projektskizzen über des elektronische Antragsportal des Projektträgers einreichen. Der Umfang sollte 10 Seiten zzgl. Arbeitsplan nicht überschreiten.

Was wird gefördert?

Es werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nicht-technische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen.
Diese müssen branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen ausgerichtet sein.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Geförderte Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Vorhabens abgeschlossen sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße Einzelvorhaben Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) 45 % 45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) 35 % 35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten 25 % 25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten 15 % 15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Invest BW.

IT- und Cybersicherheit-Netzwerke und Anlaufstellen

Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur, Prävention von Hackerangriffen, Personalschulungen oder Behebung der Folgen eines Hackerangriffs – es gibt zahlreiche Szenarien, bei denen ein Unternehmen Unterstützung bei Fragen rund um IT- und Cybersicherheit benötigt. Auf Landes- und Bundesebene gibt es viele Vereine, Organisationen oder Projekte, die Ihr Unternehmen ihrer Expertise unterstützen können. In diesem Artikel stellen wir Ihnen ausgewählte Netzwerke und Anlaufstellen vor.

Cyber-Ersthilfe BW (Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg)

Cyber-Ersthilfe BW übernimmt die erste Bewertung und Einordnung von Verdachtsfällen im Bereich der Cybersicherheit, wie zum Beispiel Phishing-E-Mails, Sextortion oder Ransomware-Angriffe. Das Team bietet den Betroffenen grundlegende Hilfestellungen und verweist bei Bedarf an spezifische Anlaufstellen, die die Fälle weiter analysieren und bearbeiten.
Die Hilfe können in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen und Institutionen, aber auch Privatpersonen in Anspruch nehmen.
  • Telefon: 0711-137-99999 (Durchgehende Erreichbarkeit)
  • E-Mail: cyberersthilfe@cybersicherheit.bwl.de (Bearbeitung innerhalb der Geschäftszeiten)
  • NEU: Meldeformular auf der Seite der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (Bearbeitung innerhalb der Geschäftszeiten)

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler haben oft wenig Ressourcen für IT-Sicherheit und sind deshalb besonders gefährdet durch die Risiken der Cyberkriminalität. Sie müssen aus einer großen Auswahl an IT-Sicherheitsangeboten das passende für ihren Betrieb finden und umsetzen, ohne dabei größeres Expertenwissen zu haben. Ein starker Schutz vor Cyberkriminalität ist für alle Unternehmen von großer Bedeutung, um ihr Wissen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einrichtung einer Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand beschlossen, die ein bundesweites Angebot bereitstellt, das passgenaue Aktionen für mehr IT-Sicherheit im Betrieb zielgruppengerecht aufarbeitet.
Der Sec-O-Mat ist das Haupttool der TISiM. Es evaluiert den Bedarf an IT-Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens und bietet einen TISiM-Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2012 die Allianz für Cyber-Sicherheit gegründet, um die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegen Cyber-Angriffe zu erhöhen. Aktuell gehören der Initiative über 6000 Unternehmen und Institutionen. IT-Dienstleister, -Berater und -Hersteller sind genauso vertreten wie Anwenderunternehmen aller Branchen und Größen. Diese Vielfalt führt zu einem reichhaltigen Austausch von IT-Expertise und Anwendungserfahrungen, von denen alle Beteiligten profitieren.

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC)

Die ZAC der Polizei bieten Beratung und Unterstützung für Wirtschaftsunternehmen im Bereich Cybersicherheit. Sie sind in der Regel in den jeweiligen Landeskriminalämtern angesiedelt. Sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger von Cybercrime betroffen. Um diesen Unternehmen sowohl präventiv als auch nach einem Angriff durch Cyberkriminelle professionelle Unterstützung zu bieten, haben die ZAC unter anderem spezielle Hotlines eingerichtet.
Zusätzlich bieten sie Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten durch Beratungsgespräche und -veranstaltungen. Auch die Koordination der polizeilichen Ermittlungen bei Fällen von Cybercrime gehört zu ihren Aufgaben.
Ein wichtiges Ziel der Zentralen Ansprechstellen Cybercrime ist die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wirtschaftsunternehmen mit der Polizei. Daher werden alle Informationen vertraulich behandelt. Ebenfalls wichtig zu wissen, dass der laufende Betrieb der IT-Systeme in den Unternehmen durch die polizeilichen Ermittlungen nicht beeinträchtigt wird. Unternehmen, die von Cybercrime betroffen sind, sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehrere Aufgaben. Dazu gehört unter anderem, die Bedeutung von IT-Sicherheit in der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft hervorzuheben.
Das BSI unterstützt die Entwicklung von Konzepten und Strategien für Informationssicherheit, damit diese eigenverantwortlich umgesetzt werden können. Hierfür erstellt das Bundesamt Mindeststandards und Handlungsempfehlungen, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind und Anwender bei der Vermeidung von Risiken in der IT- und Internetwelt unterstützen.
Außerdem schützt das BSI die IT-Systeme und Kommunikationsnetze des Bundes vor Bedrohungen. Weitere Aufgaben des BSI sind die Entwicklung von verbindlichen und einheitlichen Standards der IT-Sicherheit, die Entwicklung von Kryptosystemen für die IT- und Kommunikationsnetze des Bundes, Beratung zu Themen der IT-Sicherheit für verschiedene Zielgruppen, Information und Warnung vor Schwachstellen, Sicherheitslücken und Schadprogrammen in IT-Dienstleistungen und -Produkten, Prüfung, Zertifizierung und Zulassung von IT-Dienstleistungen und -Produkten sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Internet- und IT-Sicherheit.

Deutschland sicher im Netz (DsiN)

Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) wurde 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel (heute: DigitalGipfel) als gemeinnütziger Verein gegründet. DsiN unterstützt Verbraucher und kleinere Unternehmen durch konkrete Hilfestellungen und Mitmach- und Lernangebote im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Mitgliedern und Partnern, um Menschen im privaten und beruflichen Umfeld zu unterstützen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW)

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine Landeshörde, die dem Innenministerium unterstellt ist und als zentrale Koordinierungs- und Meldestelle im Bereich Cybersicherheit im Land fungiert. Sie sammelt ständig Daten zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen und Angriffen auf die Cybersicherheit und erstellt daraus ein aktuelles Lagebild. Die CSBW informiert andere Behörden und warnt bei besonderen Gefahren.
Darüberhinaus vernetzt die CSBW Staat, Verwaltungen, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und kann in begründeten Einzelfällen auch Unterstützung bei der Wiederherstellung von Systemen nach Angriffen anbieten.
Sie arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Sicherheitseinrichtungen zusammen, sensibilisiert Bürger und Personen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung für das Thema Cybersicherheit und ist auch über die Landesgrenzen hinaus als Ansprechpartnerin für Organisationen der Cybersicherheit tätig. Die CSBW übernimmt jedoch keine polizeilichen Aufgaben wie die Strafverfolgung.

Initiative Wirtschaftsschutz

Die Initiative Wirtschaftsschutz, die im Jahr 2016 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel, die Expertise der beteiligten Sicherheitsbehörden im Bereich des Wirtschaftsschutzes sichtbar und zugänglich für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, zu machen. Dazu arbeiten Experten aus den Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie aus Wirtschaftsverbänden wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in unterschiedlichen Projekten zusammen, um Unternehmen auf verschiedene Weise zu sensibilisieren, zu informieren und zu schulen.

Rechtstipps für den Onlinehandel

Im Onlinehandel sind rechtliche Grundlagen zu beachten. Insbesondere betrifft dies Informationspflichten, die dem Verbraucherkunden im Bestellvorgang mitgeteilt werden müssen, wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs- und Versandhinweise, Datenschutzerklärung, ggf. spezielle Produkthinweise.
Kennen Händler diese Pflichten nicht, oder fehlt die Angabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Information, kann dies von Mitwettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dies kann vermieden werden, wenn sich der Händler mit den rechtlichen Voraussetzungen für Webshops auseinandersetzt.

Worüber ist im Bestellvorgang zu informieren?

Folgende Informationen sind anzugeben:
  • Die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit des Online-Händlers („Impressum“)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“)
  • Das Produkt (Ware oder Dienstleistung) muss im Wesentlichen beschrieben werden (z.B. Größe, Farbe, Gewicht, Material, Eigenschaften, Zustand, kompatibel/nicht kompatibel mit... etc.), ggf. bestimmte Kennzeichnungspflichten
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterwiderrufsformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B bei einem Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung (z.B. Lieferzeiten/Lieferbeschränkungen) oder Erfüllung (bei Dienstleistung)
  • Information, dass ein gesetzliches zweijähriges Mängelhaftungsrecht gegenüber Verbraucherkunden besteht
  • Erläuterung des Bestellvorgangs: wann kommt der Vertrag zustande, unverzügliche Bestätigung auf elektronischem Wege (gewöhnlich per E-Mail), dass die Bestellung des Kunden erhalten wurde, Zahlungsmodalitäten, Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Vertragssprachen, die zur Verfügung stehen
  • Geltung von AGB (falls vorhanden). Diese müssen bei Vertragsschluss abrufbar sein und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können
  • Möglichkeit einer Online-Schlichtung mittels anklickbaren Link. Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ und kann im Impressum und in den AGB erscheinen. Achtung: Ab dem 20. Juli 2025 entfällt diese Informationspflicht. Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können. Ab dem 20. Juli 2025 ist dann jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform aus dem Impressum der Webseite und/oder AGB oder anderen Stellen auf der Webseite zu entfernen. Hierüber informiert auch der IHK-Artikel über die Einstellung der OS-Plattform.
  • Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss deutlich auf eine kostenpflichtige Bestellung hinweisen (z.B. „Zahlungspflichtig bestellen")
Im Einzelnen sind die Informationspflichten nachlesbar in Art. 246a, § 1 EGBGB.

Wo und wann ist im Bestellvorgang zu informieren?

Die oben genannten Informationen sind mitzuteilen, bevor die Bestellung abgegeben wird:
  • „Impressum“, „Datenschutzerklärung“,„AGB“ und „Widerrrufsrecht“ sollten auf klar bezeichneten Unterseiten über eigene Links abgelegt und von jeder Seite im Shop anklickbar sein. Gewährleistung, Zahlungsabwicklung, Einzelheiten zum Vertragsschluss etc. lassen sich in AGB unterbringen.
  • Angaben zu Eigenschaften des Artikels oder der Dienstleistung, Preis, Versandkosten und Lieferzeit sollten direkt auf der Produktseite gemacht werden, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird.
  • Auf der Bestellübersichtsseite sind unmittelbar vor Betätigung des Bestellbutton nochmal folgende Informationen zu wiederholen: die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern, Versandkosten, sonstige Kosten. Ggf. die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte sowie der Hinweis auf AGB und die Widerrufsbelehrung. Die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung kann sich der Online-Händler unmittelbar vor der Bestellung durch Anklicken einer Checkbox bestätigen lassen. Erst wenn das Häkchen gesetzt ist, sollte der Bestellbutton betätigt werden können.
  • Nach Abgabe der Bestellung sind die bisher erteilen Informationen, inklusive Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular und AGB - spätestens mit der Lieferung der Ware in Textform mitzuteilen. Die Informationen können z.B. in der Bestätigungsmail, die auf die Bestellung folgt, untergebracht werden.
Wichtig: Fremde Texte und Bilder für Artikel oder Dienstleistungen dürfen nicht einfach aus anderen Webshops oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers kopiert werden. Dies kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher entweder eigene Bilder/Texte anfertigen, oder für die Nutzung fremde Bilder oder Texte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen.
Sieht die Webseite ein Kontaktformular vor, dürfen nur die für die Abwicklung der Kundenanfrage oder Bestellung erforderlichen Daten (wie Name, Lieferanschrift, und in der Regel ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse) abgefragt werden. Das Kontaktformular ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln.
Einzelheiten und weiterführende Hinweise sind in der Artikelreihe zum E-Commerce-Recht abrufbar.
  1. Impressum und Datenschutz
  2. Produkt- und Preisangaben
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Vertragsschluss und Bestellung
  5. Mängelrechte und Widerrufsfolgen


Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit.

Initiative Wirtschaftschutz

Die Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf.

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet.
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand

Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-Ups kostenfrei bei der Prävention, Detektion und Reaktion auf Cyberangriffe. Über zahlreiche Veranstaltungen bundesweit, eine praktische Materialienplattform zum Selbststudium und dem CYBERsicher Check, einem Tool zur Erhebung der Cybersicherheit im Unternehmen, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig auf die Gefahren des Cyberspace vorbereiten.
Im Ernstfall kann die CYBERsicher Notfallhilfe Ihnen helfen schnell und richtig auf einen Cyberangriff zu reagieren. Durch das breite Netzwerk an Partnern unterstützt das Projekt mittelständische Unternehmen bei der sicheren Digitalisierung.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.

"Allianz Industrie 4.0 Award" Baden-Württemberg - Jetzt bewerben!

Mit dem neuen Wettbewerb will die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg dazu beitragen, Wissen und konkrete Beispiele für eine unternehmensübergreifende digitale Transformation in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen und Unternehmen, insbesondere KMU, zu erreichen.
In der Kategorie „Winner“ werden herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen ausgezeichnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung spielen sowohl die Marktrelevanz als auch der Innovationsgrad der Lösung eine Rolle. Bewerben können sich hier Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen aus Baden-Württemberg.
Die Kategorie „Excellence“ prämiert ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen. Hier können sich ausschließlich Unternehmen bewerben.
Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Bewerbungsfrist ist der 31. März 2023.
Hintergrund: Der „Allianz Industrie 4.0 Award“ löst den Wettbewerb „100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg“ ab. Dieser wurde erfolgreich mit 200 herausragenden Best Practices beendet. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen wurden dabei für innovative Lösungen ausgezeichnet.

NEW PATTERNS TO GO DIGITAL - Digitalgipfel 2023 - Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg

Die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 zum Thema Digitalisierung kehrt 2023 live zurück! Treffen Sie die digitale Community Baden-Württembergs.
Entdecken Sie die neuesten Digitalisierungsimpulse und Zukunftstechnologien für Wirtschaft, Forschung und Politik.
Nachdem der Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW – in den letzten drei Jahren pandemiebedingt leider nicht stattfinden konnte, freuen wir uns besonders auf das Jahr 2023. Dann heißt es nämlich: endlich wieder live, endlich wieder echte Gespräche und Begegnungen auf dem Digitalgipfel 2023 BW – ein Treffen für die gesamte digitale Community Baden-Württembergs und alle Interessierten.
Es präsentieren sich mutige Vordenkerinnen und Vordenker, die mit ihren Ideen bestehende Strukturen herausfordern, neu denken oder disruptiv handeln – ganz nach dem Motto: NEW PATTERNS TO GO DIGITAL. Ziel ist die Vernetzung mittelständischer Unternehmen, digitaler Startups, Investoren sowie Expertinnen und Experten miteinander.
Der Digitalgipfel wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veranstaltet.
22. Juni 2023 in der Porsche-Arena Stuttgart

E-Commerce Recht –Widerrufsbelehrung

Wie lautet der Text der Widerrufsbelehrung?

Sofern Verträge „außerhalb von Geschäftsräumen” und im Fernabsatz (wie etwa der Verkauf über das Internet) geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht hat der Unternehmer vor und nach Abgabe der Bestellung zu belehren.
Für die Widerrufsbelehrung gibt es einen gesetzlichen Mustertext, den der Unternehmer verwenden kann. Bei der Belehrung sollten Sie stets auf das gesetzliche Muster zurückgreifen, um nicht von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Allerdings muss es dafür unverändert übernommen werden.
Ausnahme: dort, wo das Muster Gestaltungshinweise vorgibt (diese finden sich unter dem Mustertext), sind Anpassungen zu machen.Je nachdem, ob es sich um eine Teillieferung, oder auch eine Diensteistung handelt, beginnt die Widerrufsfrist zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt zu laufen.
Achtung: Ganz ohne Vorbehalte kann das gesetzliche Muster nicht verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Fristbeginn und somit die Widerrufsbelehrung für jede Bestell- oder Liefersituation angepasst werden muss, obwohl bei Einstellen der Widerrufsbelehrung noch nicht bekannt ist, wie viele Waren der Kunde bestellt bzw. in wie vielen Teilstücken die Bestellung erfolgt. Vergleichen Sie hierzu bitte die Gestaltungshinweise (1) des Musters Nr. a) bis e). Das Problem am gesetzlichen Muster ist, dass man die verschiedenen Varianten für den Fristbeginn nicht kombinieren, sondern nur einen der Textbausteine des Musters einsetzen darf. Der Händler müsste also für jede mögliche Liefersituation verschiedene Belehrungen vorhalten. Sie müssten also überprüfen, ob Ihr Shop Besonderheiten wie Teillieferungen aufweisen soll und die entsprechende Variante aus a) bis e) auswählen. Gegebenenfalls könnten Sie die Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen, indem sie Gestaltungshinweis c), „die letzte Ware", auswählen. Hier könnte man auslegen, dass dieser Text auch über die Gestaltungshinweise b) und d) belehrt. Dies ist allerdings keine gefestigte Rechtsprechung, sodass ein Restrisiko einer falschen Belehrung verbleibt.
Hinweis: Das gesetzlich Muster kann nicht verwendet werden, wenn der Vertrag eine Finanzdienstleistung beinhaltet.

Wann und wo muss über den Widerruf belehrt werden?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher nicht darüber informiert worden ist.
Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, z. B. auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht. Der Link sollte sich auch nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton befinden, da hier zusätzliche Gestaltungselemente nicht zulässig sind. Der Verbraucher muss quasi vor Abgabe der Bestellung über den Hinweis und den entsprechenden Link stolpern.
Nach Abgabe der Bestellung muss die Widerrufsbelehrung möglichst direkt, spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden. Der Text kann in der E-Mail mit der die Bestellung bestätigt wird, auf der Rechnungsrückseite oder in den Lieferpapieren untergebracht werden. Bei einer Bestätigungs-E-Mail reicht eine Verlinkung auf eine Belehrung im Webshop nicht aus. Der Text der Widerrufsbelehrung sollte direkt in der E-Mail vollständig wiedergegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Text für die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-E-Mail, auf den Lieferpapieren oder der Rechnung, mit dem Text auf der Webshop-Seite identisch ist.

Was passiert, wenn nicht oder nicht richtig über den Widerruf belehrt wird?

Das Widerrufsrecht erlischt bei unterlassener oder falscher Widerrufsbelehrung spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Wie ist der Widerruf zu erklären?

Der Verbraucher hat den Widerruf zu erklären. Eine Begründung darf der Händler nicht verlangen. Der Händler hat zur Ausübung des Widerrufsrechts das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dieses Formular darf nicht mit der Widerrufsbelehrung selbst verwechselt werden und ist immer im Online-Shop aufzunehmen, z.B. direkt unter der Widerrufsbelehrung.
Zudem kann dem Verbraucher das Angebot gemacht werden, das Formular bereits über die Webseite auszufüllen und dann online abzusenden. Dann muss dem Verbraucher unmittelbar eine Bestätigung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugesendet werden. Der Verbraucher kann aber auch ohne das Formular zu nutzen widerrufen, also häufg per Post, E-Mai oder telefonisch. Das Formular muss aber trotzdem im Webshop bereitgestellt werden, auch wenn der Verbraucher es nicht benutzen muss.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind seit dem 28. Mai 2022 anzupassen. Die Telefonnummer ist nunmehr Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung. Die Fax-Nummer muss nicht mehr angegeben werden, weder in der der Widerrufsbelehrung noch im Muster-Widerrufsformular. Im Muster-Widerrufsformular ist keine Telefonnummer anzugeben. In Gestaltshinweis 5 der Widerrufsbelehrung verändert sich leicht der Wortlaut. Auch hier muss eine frühere Muster-Widerrufsbelehrung im Webshop an den neuen Wortlaut angepasst werden : “Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

Für manche Waren und Dienstleistungen ist von vorneherein das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Diese Ausnahmen sind gesetzlich in §312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt. Über die Ausnahmen nach denen kein Widerrufsrecht besteht, ist in der Widerrufsbelehrung selbst, nicht in den AGB und auch nicht in einem separaten Link/Dokument, aufzuklären. Unternehmer können das Widerrufsrecht nicht in AGB oder per individuellem Vertrag ausschließen.

Achtung beim B2B-Geschäft: Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Können aber in einem Webshop neben Verbrauchern auch gewerbliche Kunden bestellen, dann kann gewerblichen Kunden dennoch ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zustehen, wenn nicht erkennbar differenziert wird. Daher sollte durch einen klarstellenden Zusatz über der Widerrufsbelehrung und (sofern vorhanden) in AGB ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher besteht.
Eine besondere Ausnahme gibt es beim Widerruf digitaler Inhalte, wie Downloads von Software, Apps, Videos, E-Books. Hier erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit seiner Zustimmung zur Ausführung des Vertrags verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Praxistipp: Verwenden Sie eine nicht vorangekreuzte Checkbox, mit der der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Download oder das Streaming starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur dann wird der Download oder das Streaming ausgelöst.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt seit dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des Händlers über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend um diesen Punkt zu ergänzen.
Nachteilig für den Händler: wird das Widerrufsrecht nicht vorzeitig zum Erlöschen gebracht, kann der Verbraucher den digitalen Inhalt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben. Er muss dafür keinen Wertersatz leisten.
Der vierte Teil der Artikelreihe beleuchtet weitere Informationspflichten, den Einbezug von AGB in den Kaufvorgang und die Gestaltung der Bestellseite (sog. „Checkout-Page”) unmittelbar vor Abgabe der Bestellung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Der Vertragsschluss kommt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail usw., zwischen Unternehmer und dem Verbraucher zustande. Bestimmte Informationen, wie Identität des Verkäufers („Impressum”), der Umgang mit personenbezogenen Daten („Datenschutzerklärung”) sowie für den Kaufentschluss entscheidende Angaben wie Liefer- und Versandbedingungen, Preise und Produktbeschreibung, Widerrufsrecht und Vertragslaufzeiten müssen mitgeteilt werden.

1. Impressum

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen. Darüber hinaus wird regelmäßig auch für geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karrierenetzwerken ein Impressum erforderlich sein. Im Einzelnen sind die in §5 Digitale Dienstegesetz (DDG) aufgeführten Angaben erforderlich.
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
*Impressum:
Anbieter im Sinne von § 5 Abs. 1 DDG ist:
Max Muster
DemoShop
Hauptstr. 1, 10178 Stuttgart
Tel: (0049) 30 123456
Fax: (0049) 30 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Registergericht AG Stuttgart HRA Nr. 12345 (sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)


*Achtung: Anzugeben sind Vor- und Nachname (vollständig ausgeschrieben). Unterhalb des Namens kann beim Einzelunternehmer (Gewerbetreibender) eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden. Die Anschrift ist vollständig, also mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer zu nennen. Eine Postfachadresse reicht nicht aus. Zusätze wie eingetragener Kaufmann (e.K.) oder die Rechtsform, (z.B. GbR, eGbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG, KGaA), sind anzugeben, wenn der Gewerbetreibende auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, oder im Falle der GbR diese ins Gesellschaftsregister eingetragen ist (dann lautet der Zusatz eGbR), oder der Gewerbetreibende die entsprechende Rechtsform gewählt hat. Bei der (nicht ins Gesellschaftregister eingetragenen) GbR sollte der Zusatz “GbR” zur Gewährleistung der Unterscheidungskraft nicht fehlen. Der Vertretungsberechtigte (z.B. der Geschäftsführer bei juristischen Personen) ist wiederum mit Vor- und Nachnamen zu benennen. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter sind bei den Personengesellschaften, wie der GbR bzw. eGbR, OHG und KG mit Vor- und Zunamen vollständig anzugeben. Hierbei dürfen Bezeichnungen wie „Geschäftsführer“/“Geschäftsführung“ nicht verwendet werden, da diese nur bei juristischen Personen, wie der GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) verwendet werden dürfen. Bei der GmbH und Co. KG, ebenso eine Personengesellschaft, ist die persönliche haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin die GmbH (sog. Komplementärin), die wiederum vertreten wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer.
Beispiele:
  • Eingetragener Kaufmann: Max Müller e.K.
  • GbR/eGbR/OHG/: Mustervertrieb Müller und Meier GbR/eGbR/OHG/KG. Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Müller und Max Meier
  • KG: Mustervertrieb Müller und Meier KG. Vertretungsberechtigter Gesellschafter Max Müller (Komplementär)
  • GmbH & Co. KG: Max Müller GmbH & Co. KG. Persönlich haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin: Max Müller Holding-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer: Max Müller
  • GmbH: Mustervertrieb Müller und Meier GmbH, Vertreten durch: Geschäftsführer Max Müller
  • UG: Mustervertrieb Müller und Meier UG haftungsbeschränkt: Geschäftsführer Max Müller
  • Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, und zwar mit Anschrift und gegebenenfalls Link zur Webseite der Aufsichtsbehörde. Beispiel: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Name der Behörde, Anschrift, Webseite
  • Bestimmte reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten müssen neben der Kammer zusätzlich angeben: zuständige Berufskammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung; der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der jeweils berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (z.B. die Webseite angeben) Bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern wird vorsichtshalber empfohlen, die oben genannten zusätzlichen Angaben im Impressum hinzuzufügen.

2. Streitbeilegungsverfahren

Online-Händler müssen auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/ (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Der Hinweis sollte im Impressum und in AGB (sofern vorhanden) stehen, zum Beispiel:

Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@xyz.de
Achtung: Ab dem 20. Juli 2025 entfällt diese Informationspflicht. Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können. Ab dem 20. Juli 2025 ist dann jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform aus dem Impressum der Webseite und/oder AGB oder anderen Stellen auf der Webseite zu entfernen. Hierüber informiert auch der IHK-Artikel über die Einstellung der OS-Plattform.

3. Datenschutzerklärung

Der Anbieter eines Internetauftritts (nicht nur Online-Händler, sondern jede Webseite) darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies spezielle Rechtsvorschriften erlauben und die Daten für Vertragsanbahnungen oder die Durchführung von Verträgen erforderlich sind, der Nutzer eingewilligt hat, oder ein berechtigtes Interesse begründet werden kann. Der Anbieter muss den Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Informationen des Art. 13, 14 DSGVO unterrichten. Dazu gehören:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
  • die Datenkategorien und die Zwecke für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
  • Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)
  • ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
  • Logfiles
  • Cookies
  • Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
  • Registrierungsmöglichkeiten
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • Nutzung externer Zahlungsdienstleister
  • Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
  • Newsletter-Anmeldung
  • Kontaktformular
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den IHK-Artikel zur Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung und auch das Impressum sollten so über einen Link einhgebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Die Links zur Datenschutzerklärung und zum Impressum dürfen nicht durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.

4. Gastzugang

Laut Beschluss der Datenschutzkonferenz (das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) haben Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitzustellen. Grundsätzlich sind datenschutzrechtlich nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind (z. B. Name, Anschrift, ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse, ggf. Kontoverbindungsdaten für den Zahlungsverkehr, z. B. bei Lastschrift). Sich mit Nutzerdaten für ein Kundenkonto registrieren zu müssen, ist nicht zwingend erforderlich. Kunden sollen freiwillig entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als Gast kein Kundenkonto anlegen möchten, oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit Anlegen eines registrierten Nutzungszugangs (forlaufendendes Kundenkonto) verbunden ist. Zur Verwendung der Daten bei fortlaufendem Kundenkonto weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass die Bestellhistorie des Kunden nur mit dessen Einwilligung für Werbezwecke ausgewertet werden darf. Gleiches gilt bei der Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel (z. B. Kredikarte).
Zwar besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht einen Gastzzugang bereitszustellen, allerdings dürften sich Gerichte an dem Beschluss der Datenschutzkonferenz künftig orientieren.

5. Informationspflichten im Onlinehandel – Kurzüberblick

Im Onlinehandel müssen gegenüber Verbrauchern die Informationspflichten im Fernabsatz und für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr erfüllt werden (§312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a Abs. 1, § 1 EGBGB).
Im Onlinehandel sind in verschiedenen Phasen des Kaufvorgangs bestimmte Informationen zu erteilen.
Es lassen sich drei Phasen unterscheiden:
  1. Informationen vor Beginn des Bestellvorgangs (also bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird)
  2. Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung (bevor also der Bestellbutton betätigt wird)
  3. Informationen nach Abgabe der Bestellung (unmittelbar danach oder spätestens mit Lieferung der Ware)
Bevor die Bestellung abgegeben wird, sind zusammengefasst, folgende Informationen anzugeben.
  • die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit (siehe bereits zum „Impressum“ oben)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung (siehe Datenschutzerklärung)
  • Produktbeschreibung, also die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B ein Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Lieferzeiten und gegebenenfalls Lieferbeschränkungen
  • Information, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren besteht
  • Bestellbestätigung auf elektronischem Wege
  • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es für Finanzdienstleistungen weitere Informationspflichten, die hier nicht detailliert aufgeführt werden. Zu finden sind sie in Art. 247 EGBGB und Art. 247a EGBG.
Mehr zu den einzelnen Informationen und wo sie im Onlineshop platziert werden sollten, wird im zweiten Teil der Artikelreihe zu Produkt- und Preisangaben erläutert.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Wettbewerbsrecht –Was hat sich geändert?

Als sogenannter „New Deal for Consumers“ hat es durch die Europäische Union Neuerungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im elektronischen Geschäftverkehr, gegegeben. Hierzu wurden vier bestehende EU-Richtlinien, die u. a. den Verbraucherschutz und unlautere Geschäftspraktiken regeln, geändert.
Die meisten Anpassungen beziehen sich auf den Onlinesektor und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet. Ziel ist eine höhere Transparenz für Verbraucher bei Online-Käufen, z. B. durch mehr Informationspflichten auf Online-Plattformen sowie bei Produktrankings, Kundenrezensionen und Preisangaben.

Was hat sich geändert?

  • Die Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist auch in der Widerrufsbelehrung verpflichtend. Die Angabe einer Faxnummer entfällt, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch im Muster-Widerrufsformular.
  • Bei den Kontaktinformationen sind auch andere Möglichkeiten der Online-Kommunikation (sofern diese angeboten werden), wie Webformulare, Messenger-Dienste, z.B. WhatsApp- und Facebook-Nachrichten, anzugeben.
  • Die Verbrauchervorschriften bei Fernabsatzverträgen erstrecken sich auch auf Verträge über digitale Inhalte, bei denen der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt, oder sich verpflichtet bereitzustellen.
  • Bringt der Unternehmer bei digitalen Gütern, bei denen der Kunde zur Zahlung eines Preises verpflichtet wird, das Widerrufsrecht vorzeitig zum erlöschen (wie bisher schon möglich), ist dem Verbraucher das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
  • Bei Bewertungen und Empfehlungen (Kundenrezension, Likes in sozialen Medien) zu Produkten ist anzugeben, ob Mechanismen angewendet werden, die sicherstellen, dass die Bewertungen von Personen stammen, die diese Produkte auch tatsächlich erworben oder verwendet haben. Unternehmer werden also verpflichtet zu erklären, “ob” sie überhaupt entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung unternehmen, und wenn ja, welche. Anzugeben ist auch, ob alle Bewertungen/Empfehlungen – gute und schlechte – veröffentlicht werden, oder ob sie gesponsert oder beeinflusst wurden. Diese Informationspflicht trifft alle Unternehmen, die selbst Kundenbewertungen zugänglich machen. Wird lediglich auf Verbraucherbewertungen verlinkt, die von Dritten veröffentlicht worden sind, besteht diese Pflicht nicht.
    Achtung: Wird behauptet, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich gar nicht verwendet haben, oder wurden keine angemessenen Schritte unternommen, um zu prüfen, ob die Bewertungen wirklich von Verbrauchern stammen, so ist dies unlauter und kann abgemahnt werden.
  • Unzulässig ist die Veröffentlichung falscher Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern bzw. die Erteilung des Auftrags an andere juristische oder natürliche Personen, eine falsche Bewertung oder Empfehlung zu veröffentlichen, sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien, die der Werbung für Produkte dient.
  • Wenn Zahlungen geleistet wurden, damit ein Produkt besser platziert wird, hat der Anbieter der Suchfunktion darauf hinzuweisen. Werbeanzeigen in den Suchergebnissen (in der Regel solche, die vor den „echten“ Suchergebnissen auftauchen) sind als solche zu kennzeichnen.
  • Onlineticket-Verkäufe, die zuvor unter Verwendung von programmierten „Ticket-Bots“ zur Umgehung von Maximalabnahmebeschränkungen erlangt wurden, sind untersagt.
  • Es ist eine unlautere Geschäftspraktik, Produkte, die in unterschiedlicher Zusammensetzung oder Qualität in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unter derselben Bezeichnung zu vertreiben (sog. Dual Quality-Verbot), es sei denn, die Unterschiede können mit legitimen Gründen gerechtfertigt werden.
  • Werden Produktpreise durch automatisierte Entscheidungsfindung personalisiert (sog. “Dynamic Pricing”), sind die Parameter mitzuteilen, wie dieser individualisierte Preis zustande gekommen ist. Beispiele: der Preis erhöht sich bei mehrmaligem Besuch der Webseite oder Aufrufen desselben Produkts, der Nutzer surft mit einem hochpreisigen Endgerät und bekommt deshalb beim Onlineshopping einen höheren Preis für Produkte angezeigt, personalisierter Preis wird aufgrund des individuellen Surf- oder früheren Shoppingsverhaltens (Erstellen eines Kundenprofils) ermittelt. Nicht von dieser Regelung erfasst werden Techniken die dynamische Preissetzung oder die Preissetzung in Echtzeit, bei denen sich der Preis in flexibler und schneller Weise in Abhängigkeit von objektiven Marktanforderungen ändert.
Neuerungen gibt es seit dem 28. Mai 2022 auch bei Preisangaben und der Preisangabenverordnung. So entfällt die Option als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder 100 Milimeter anzugeben. Bezugsgröße sind künftig 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Bei Rabattaktionen ist der niedrigste Preis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisherabsetzung bestand. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Artikel zu Preisangaben.

Besonderes für Online-Plattformen

Auch für die Betreiber von Onlinemarktplätzen/-Plattformen und Vergleichsportalen haben sich neue Pflichten ergeben. So haben sie insbesondere darüber zu informieren, ob die Anbieter auf der Plattform als Unternehmer oder Verbraucher auftreten, verbunden mit Hinweisen auf die jeweiligen Rechtsfolgen, wie dem Widerrufsrecht. Bei Produktrankings ist offenzulegen, nach welchen Kriterien das Ranking stattfindet und wie diese zueinander gewichtet sind. Der Algorithmus ist nicht offenzulegen, aber die Hauptparameter, die das Ranking beeinflussen, sind zu beschreiben. Die Rankingkriterien sind online so zur Verfügung zu stellen, dass sie von der Angebotsseite unmittelbar und leicht zugänglich sind (z.B. direkt neben oder über den Suchergebnissen). Dies gilt für alle Plattformen, Suchmaschinen und Vergleichswebseiten sowie für entsprechende Apps.

Was ist insbesondere zu tun?

  • Widerrufsbelehrung/Muster-Widerrufsformular anpassen (Wegfall Faxnummer, Aufnahme Telefonnummer)
  • Erlöschen des Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten aufnehmen
  • Bei Preisherabsetzung den günstigsten Preis der letzten 30 Tage vor Preissenkung angeben
  • Information über personalisierte Preise aufnehmen
  • Gegebenenfalls Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, ob Verbraucher ein bewertetes Produkt tatsächlich gekauft oder genutzt haben
  • Über Rankingkriterien informieren
  • Plattformbetreiber müssen auf Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft des Anbieters auf einem Online-Marktplatz/Vergleichsportal hinweisen

Drohende Sanktionen bei Verstoßen

Die vorgenannten Regelungen gelten seit dem 28. Mai 2022. Unternehmer und Plattformanbieter sollten die oben genannten Neuerungen umsetzen. Bei Verstößen, unlauteren Wettbewerbshandlungen und Verbraucherbenachteiligungen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Gegen Unternehmern, die im Geschäftsjahr vor der Behördenentscheidung mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt haben, kann das Bußgeld bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Die Höhe des Jahresumsatzes kann geschätzt werden; ohne Anhaltspunkte beträgt das Höchstbußgeld 2 Millionen Euro.
Des Weiteren wurde ein Schadensersatzanspruch für Verbraucher eingeführt, wenn diese durch eine unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmes zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht
getroffen hätten.
Wie sonst auch bei Wettbewerbsvertößen bestehen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Wege der Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber.
Weitere Neuerungen zu Waren mit digitalen Inhalten sind seit Januar 2022 in Kraft getreten.

Händlerpflichten bei digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue gesetzliche Regelungen über den Verkauf und die Bereitstellung von Waren mit digitalen Elementen und Dienstleistungen, sowie über den Handel mit Waren mit digitalen Elementen in Kraft getreten. Diese haben insbesondere Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und auf die Beweislast des Unternehmers beim Vorliegen eines Mangels.

Verträge über den Kauf digitaler Inhalte und Waren mit integrierten digitalen Elementen

Von den Regelungen betroffen sind Verbraucherverträge
  • über den Kauf digitaler Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books, Musik, Videospiele), egal ob auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM), oder als Download oder Streaming,
  • über die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen (z.B. Hosting, Software-as-a-Service, Cloud Computing, Social Media, Streamingdienste),
  • über Sachen mit integrierten digitalen Elementen (bspw. Smart TV, Smart Watch, intelligente Haushaltsgeräte), das heißt, die Ware ist zwingend mit dem digitalen Element verbunden, sodass sie ihre Funktion ohne dieses digitale Element nicht erfüllen kann (das digitale Element kann dabei ein Produkt oder eine Dienstleistung sein).
Eine wesentliche Neuerung ist, dass ein Vertrag über einen digitalen Inhalt auch dann vorliegt, wenn der digitale Inhalt oder die Dienstleistung kostenlos angeboten wird, der Verbraucher aber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt und der Unternehmer diese Daten kommerziell nutzt, z. B. zu Marketingzwecken. Die Bereitstellung personenbezogener Daten wird somit – wenn sie kommerziell genutzt werden – wie ein monetäres Entgelt behandelt.
Insbesondere beim Gewährleistungsrecht bestehen Neuerungen. Der Händler muss – wie bisher auch – zunächst den vertragsgemäßen Zustand (sog. “Nacherfüllung”) wiederherstellen, wenn er ein mangelhaftes Produkt geliefet hat, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn ein eine Nacherfüllung fehlschlägt kann der Verbraucher Preisminderung oder Beendigung des Vertrags verlangen. Näheres erfahren Sie in den Änderungen zum Kaufrecht ab 2022.
Bezogen auf digitale Produkte und Sachen mit digitalen Elementen sind aus Händlersicht insbesondere relevant:
  • Eine digitales Podukt oder eine Sache mit digitalen Elementen kann trotz Einhaltung einer vereinbarten Beschaffenheit mangelhaft sein. Es kommt für die Sachmangelfreiheit zusätzlich darauf an, was bei einer Sache der Branchenüblichkeit und der Kundenerwartung entspricht. Also, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist. Es wird künftig also mehr als es bisher der Fall war auf die durchschnittliche Käufererwartung abgestellt. Bei Verbrauchern wird eine vertragliche Abweichung davon nur mit einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung (nicht lediglich in der Produktbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) möglich sein. Im B2B-Bereich wird man die objektive Verwendbarkeit und die übliche Beschaffenheit abbedingen können, es ist aber noch nicht geklärt, welche Anforderungen an eine solche Vereinbarung zu stellen sind. Neben der durchschnittlichen Beschaffenheit und Verwendbarkeit kommen noch weitere Punkte hinzu, wie entsprechende Montageanforderungen und Installationsanforderungen, damit die Sache mangelfrei ist.
  • Die Beweislastumkehr für Mängel wurde auf ein Jahr ausgedehnt. Bisher musste der Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferdatum nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Lieferung vorgelegen hat. Dieser Zeitraum - also die Vermutung, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag - beträgt nunmehr ein Jahr.
Achtung: Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten wird vermutet, dass das digitale Produkt während der gesamten bisherigen Dauer mangelhaft war. Bei dauerhaft bereitgestellten Sachen mit integrierten digitalen Elementen gilt die Beweislastumkehr sogar so lange, wie der Vertrag läuft, mindestens aber zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dauerhaft bereitgestellte” digitale Elemente können unter anderem sein: die Cloud-Anbindung bei einer Spielanwendung, eine Smartphone App zur Nutzung verschiedener Funktionen in Verbindung mit einer intelligenten Armbanduhr, oder Verkehrsdaten bei einem Navigationssystem (so laut Gesetzegsbegründung).
  • Es besteht ein Recht auf Aktualisierungen. Bei digitalen Produkten und Sachen mit digitalen Elementen muss das Unternehmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Aktualisierungen (funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates) informieren und diese bereitstellen. Werden die Aktualisierungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, oder sind sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt darin künftig ein Sachmangel. Die Dauer der Aktualisierungspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Der Zeitraum kann je nach Art und Zweck des Produkts und insbesondere seines Lebenszykluses unterschiedlich sein.
  • Der Händler/Verkäufer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen. Ist der Verkäufer, wie häufig, nicht zugleich Hersteller der Ware sollte er die Mitwirkung des Herstellers an der Aktualisierung/an Updates des digitalen Elements vertraglich vereinbaren.
  • Keine Haftung des Unternehmers soll bestehen, wenn er über die Verfügbarkeit des Updates informiert und dieses bereitgestellt hat (der Unternehmer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren) und der Verbraucher das Update nicht, oder unsachgemäß durchführt (eine fehlerfreie Installationsanleitung des Unternehmers vorausgesetzt).
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Dies gilt aber nicht für Verträge über Sachen mit digitalen Inhalten (z.B. Smart TV, Smart Watch), die dauerhaft bereitgestellt werden. Die Mängelhaftung besteht hier für die gesamte Vertragslaufzeit beziehungsweise die Lebensdauer des Produkts, mindestens aber für 2 Jahre.
  • Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Produkte oder Sachen mit digitalen Elementen wurde die Verjährung verlängert um 12 Monate nach Ende des Bereitstellungszeitraums beziehungsweise nach Ende der Aktualisierungspflicht.
Beispiel: Wenn z.B. die Bereitstellungsdauer oder der Zeitraum der Aktualisierungspflicht 24 Monate beträgt, so hat der Verbraucher noch weitere 12 Monate Zeit einen Mangel geltend zu machen.
Zustätzlich gilt: Zeigt sich ein Mangel innerhalb der genannten Verjährungsfrist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels ein. Zeigt sich beispielsweise bei einer Sache der Mangel erst im 23. Monat, kann der Käufer den Mangel noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen.

Rechtspodcast – E-Commerce-Recht

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Viele Kunden wickeln Ihre Einkäufe über das Internet ab. Aber wie lässt sich ein solcher Webshop rechtlich gestalten?
Die IHK Region Stuttgart informiert über das Thema im „Rechtspodcast“ zum E-Commerce. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In 2022 gibt es neue Spielregeln, inbesondere im Onlinerecht. Preisrabatte, Transparenz bei Kundenrankings, Kündigungsbutton, und digitale Warenkäufe sind nur einige der rechtliche Regelungen, die ab 1. Januar 2022 und Mitte 2022 in Kraft treten. Im aktuellen Rechtspodcast berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen.
In der aktuellen zweiten Episode berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu speziellen Rechtsthemen des Onlinehandels, insbesondere Anti-Abmahngesetz, E-Mail-Werbung und Werbung mit Preisen.
In der ersten Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuer und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich und geben Tipps zu den rechtlichen Basics eines Onlineshops und was zu beachten ist, wenn man über den Webshop auch Kunden im Ausland erreichen möchte.

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit gut fünf Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren und Import OSS

Stand: Juli 2025
Globalisierung und Digitalisierung haben in den letzten Jahren zu einer extremen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs geführt. Der Onlinehandel floriert. Dem gegenüber steht ein teils mit diesen Strukturen nicht kompatibles Umsatzsteuerrecht, welches zu Steuerausfällen und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Wir geben einen Überblick über wichtige, seit 1.7.2021 geltende Regelungen, welche insbesondere für den Versandhandel bedeutsam sind.

1. Welche Unternehmen sind von den Regelungen betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland erbringen (sog. business to consumer – B2C). Diese Unternehmen werden in Fällen umsatzsteuerpflichtig, in denen sie die neue Liefer- und Leistungsschwelle in Höhe von 10.000 € überschreiten. Im Falle von Fernverkäufen (früher: Versendungsverkäufe) ersetzt die neue Geringfügigkeitsschwelle die bis zum 30. Juni 2021 geltenden teils unterschiedlichen Lieferschwellen der EU-Länder. Nähere Informationen zu den Fernverkäufen enthält unser Artikel Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt.

2. Was ist das OSS-Verfahren?

Beim OSS („One Stop Shop“)-Verfahren handelt es sich um ein spezielles Besteuerungsverfahren, durch dessen Nutzung umsatzsteuerliche Registrierungen im EU-Ausland vermieden werden. Er erweitert den MOSS (Mini One Stop Shop), mit Hilfe dessen bislang nur Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz in der EU gemeldet worden waren. Nunmehr können Unternehmer auch Umsätze aus weiteren Dienstleistungen an EU-Verbraucher sowie aus Fernverkäufen (früher Versendungskäufe) melden. Die Nutzung des OSS ermöglicht die zentrale Erklärung der ausländischen Umsatzsteuer beim in Deutschland dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Auch die Bezahlung der Umsatzsteuer erfolgt über das BZSt. Die OSS-Meldungen erfolgen quartalsweise. Die Nutzung des OSS ist freiwillig. Ausführliche Informationen zur Neuregelung und zur Registrierung findet man auf der Homepage des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

3. Welche Unternehmen können das OSS -Verfahren nutzen?

Das OSS-Verfahren können sowohl EU-Unternehmen als auch Unternehmen nutzen, die nicht in der EU ansässig sind (Drittlandsunternehmen).

3.1. OSS Nicht-EU-Verfahren (§ 18i UStG)

Das OSS Nicht-EU-Verfahren können im Drittland ansässige Unternehmer nutzen, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen. Dazu gehören nicht nur wie bisher elektronische Dienstleistungen, sondern alle sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Beispiele: grundstücksbezogenen Leistungen, Veranstaltungs- und Bildungsleistungen, Vermittlungsleistungen.

3.2. OSS EU-Verfahren (§ 18j UStG)

Das OSS EU-Verfahren können Unternehmen nutzen, die im Inland, in der EU und im Drittland ansässig sind und
  • innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen
  • als Betreiber einer Plattform Teil einer fiktiven Lieferkette sind
Beispiele:
  • Unternehmer D mit Sitz in Deutschland betreibt einen Onlineshop und beliefert Privatkunden in der EU. Er überschreitet die Lieferschwelle in Höhe von 10.000 €.
  • Unternehmer U aus den USA betreibt in Deutschland ein Lager, aus welchem er Privatkunden mit Sitz in der EU beliefert.
  • Online Händler S verkauft über den Onlinemarktplatz des Plattformbetreibers A Waren an Endkunden in Frankreich. A hat die Lieferschwelle von 10.000 € überschritten. Es wird ein Reihengeschäft zwischen Online Händler S, Plattformbetreiber A und Endkunde fingiert. Die Lieferung von S an A ist aufgrund einer Sonderregelung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 4c UStG). Bei der Lieferung von A an den französischen Endkunden handelt es sich um einen in Frankreich steuerbaren Fernverkauf. A kann am OSS-Verfahren teilnehmen, um seine Steuerschulden zu deklarieren.
Wichtig:
  • Die Teilnahme am OSS kann nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
  • Lokale innerdeutsche Lieferungen sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.
  • Lieferungen an Unternehmer sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.

4. Was ist der IOSS?

Am Import-One-Stop-Shop-Verfahren können sowohl Drittlandsunternehmen als auch EU-Unternehmen teilnehmen, wenn sie:
  • Waren mit einem Warenwert in Höhe von höchstens 150 € einführen
  • Und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen
Die Einfuhr ist in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.




Beratung IT- und Internetrecht

Internet-Recht, E-Commerce und App- und Software-Entwicklung spielen in einer digitalen Geschäftswelt zunehmend eine wichtige Rolle.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen werfen gesetzliche Anforderungen an die rechtliche Gestaltung von Webshops und Unternehmenshomepages, die Entwicklung und den Vertrieb von Apps und Software, sowie die Einhaltung des Datenschutzes viele Fragen auf.
Die IHK Region Stuttgart gibt in diesem Zusammenhang Ihren Mitgliedern eine Erstberatung zu rechtlichen Fragestellungen. Bitte beachten Sie, dass wir eine spezielle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Ihren persönlichen Online-Beratungstermin können Sie über den Online-Terminkalender buchen.

Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie” soll Unternehmen unterstützen den Strukturwandel in der Fahrzeugindustrie zu bewältigen.
Dafür gibt es drei verschiedene Module:
  • Im Modul A wird die Modernisierung der Produktion gefördert. Für neue Produkte muss diese digitalisiert und vernetzt werden und diese Investitionen können gefördert werden. Das Modul ist in A1 für Investitionen zur Modernisierung der Produktion und in A2 zur Digitalisierung unterteilt.
  • Im Modul B geht es um die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte. Das bestehende Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ wird dazu mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
  • In Modul C geht es um die Schaffung regionaler Innovationscluster aus denen dann zum Beispiel auch Reallabore entstehen sollen.

Modul A1: Modernisierung der Produktion

Förderfähige Kosten

  • Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
  • Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form von Vorhabens begleitender Beratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)

Förderung

Es können Zuschüsse von bis zu
  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400 000 Euro oder
  • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1 200 000 Euro oder
  • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3 500 000 Euro oder
  • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9 000 000 Euro
gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 1 800 000 Euro je Unternehmen.
Für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, ist ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, für kleine und mittlere Unternehmen sind noch 10 Prozent zusätzlich möglich. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 15 Mio. Euro je Unternehmen.
Für die flankierenden Investitionen sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent mit einer maximalen Fördersumme von 2 Mio. Euro möglich.
Bewilligungsbehörde nach dieser Förderrichtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Modul A2: Digitalisierung

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten steigen.
Projektskizzen können immer zum Ende eines jeden Quartals eingereicht werden bei:
VDI Technologiezentrum GmbH
Mail: kopa35-a2@vdi.de
Ansprechpartner: Dr. Sigfried Schubert / Till Ingmann
Tel.: +49 211 6214 411 oder +49 211 6214 104

Modul B: Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Für das Modul B wurde die Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ geändert, die konsolidierte Fassung der Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWI. Die Förderung ist in drei Themenbereichen möglich: „Automatisiertes Fahren”, „Innovative Fahrzeuge” und „Systemtechnologien”.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke (auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 Prozent beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten steigen.
Für die Beratung und die Beurteilung der Anträge wurde als Projektträger die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt, weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Informationsseite des BMWi.

Modul C: Innovationscluster

In diesem Modul kann der Aufbau von Innovationsclustern über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen aktiv in den Aufbau einbezogen werden. Der Schwerpunkt der Cluster soll im Bereich Innovationen zur Transformation der Fahrzeugindustrie liegen.
Es ist aber auch eine Erweiterung bestehender Cluster möglich, diese Erweiterung soll sich dann mit der Überwindung von Transformationshemnissen befassen.
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Investitions- beziehungsweise der Betriebskosten.
Für dieses Modul wird noch nach einem Projektträger gesucht, Anträge sind über die easy-Online Plattform möglich. Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWI. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BMWi.
Weitere Förderprogramme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Wir unterstützen Sie auch immer gerne bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihre Projekte.

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.

Cyberwehr für Unternehmen ist landesweit verfügbar

Die Cyberwehr Baden-Württemberg wurde als zentrale Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls ins Leben gerufen. Nach der erfolgreichen ersten Pilotphase in Karlsruhe, Baden-Baden und Rastatt ist die Cyberwehr nun auch landesweit kostenlos erreichbar.
Die Cyberwehr Baden-Württemberg und ihrer kostenlosen Hotline ist landesweit für alle kleinen und mittleren Unternehmen aus Baden-Württemberg verfügbar.
Bei allen Formen von ungewöhnlichen Aktivitäten auf Computern oder Servern können sich die Unternehmen jederzeit rund um die Uhr an die kostenlose Hotline 0800-292379347 beziehungsweise 0800-CYBERWEHR wenden.
Die Vorfälle werden von einem Mitarbeiter der Cyberwehr vertraulich entgegengenommen und gemeinsam mit einem IT-Sicherheitsexperten analysiert. Auf Basis dessen werden dann schnellstmöglich sinnvolle Schritte für das weitere Vorgehen geklärt.
Grundsätzlich gilt, dass die Gespräche zwischen Cyberwehr und Betroffenen vertraulich behandelt werden. Informationen oder Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, so rät die Cyberwehr zur Anzeige, übermittelt Informationen aber nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Ermittlungsbehörden.
Bei Bedarf und nach Abklärung der möglichen Handlungsoptionen vermittelt die Cyberwehr überdies ein IT-Sicherheitsteam, um auch weitere Hilfe unmittelbar vor Ort anbieten zu können. Die anfallenden Kosten für diesen Service vor Ort werden vorab mit den Unternehmen besprochen.
Die Cy­berwehr Baden-Württemberg - ein vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gefördertes Projekt - steht als Kontakt- und Beratungsstelle bei Cyberan­griffen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aus Baden-Würt­temberg zur Verfügung und bietet Ersthilfe im Falle von IT-Sicherheitsvorfällen an.
Nach Ablauf des Projekts Ende Juni 2022 wird die Cybersicherheitsagentur über die „Cyber­ Ersthilfe" eine telefonische Erstberatung für konkrete Cybersicherheitsvorfälle anbie­ten. Überdies ist das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Rah­men seiner gesetzlichen Aufgabenstellung für die Bearbeitung mutmaßlich nachrich­ tendienstlich gesteuerter Cyberspionage und -sabotage sowie entsprechenden prä­ventiven Wirtschaftsschutz zuständig.
Eine zentrale Rolle im Kampf gegen Cybercrime spielt die beim Landeskrimi­ nalamt angegliederte Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), die sich als kompe­tenter Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und andere Stellen in Fragen rund um Cybercrime etabliert hat. Die ZAC steht vor allem für die Entgegennahme von Hin­weisen und Anzeigen zu Cybercrime-Vorfällen rund um die Uhr zur Verfügung und ver­anlasst zeitnah polizeiliche Erstmaßnahmen.
Erreichbar ist die ZAC unter der Rufnum­mer 0711/5401-2444

Förderprogramm – „Digital Jetzt“

Das Förderportal für Digital Jetzt ist für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet.

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden ab Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus. Die Ziehung erfolgt jeweils am 1. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig (Stand 28.06.2021).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWi und im Portal des Förderprogrammes. Eine echte und aktuelle Alternative ist für Sie das neu gestartete Landesförderprogramm “Digitalisierungsprämie Plus”.
Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese jetzt mit dem Programm "Digital Jetzt" mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe. Bedingungen:
  • Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
  • Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen
  • Anbieter Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen 3 und 499 Mitarbeiter
  • Sie als Antragsteller haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen.
Modul 1 „Investitionen in digitale Technologien“
  • Investitionen in Hard- und Software sowie die Implementierung
  • Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Dat, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und Datenschutz
Modul 2 „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen: Digitale Transformation, Digitale Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales und agiles Arbeiten, digitale Basiskompetenz
  • Qualifizierung des Schulungsanbieters durch ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.
Wie wird gefördert?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung)
  • Förderquote zwischen 30-70 Prozent
  • Maximale Fördersumme beträgt pro Einzelunternehmen 50.000 € bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten 100.000 € pro Antragsteller
  • Mindestsumme im Modul 1 17.000€ in Modul 2 3.000 €.
Förderquote für Anträge ab dem 1. Juli 2021:
  • Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 30 Prozent
Bonusförderquote:
  • Wertschöpfungsnetzwerk +5 Prozent
  • Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz +5 Prozent
  • Investitionen in strukturschwache Regionen +10 Prozent
Die Richtlinie des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen ist seit 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das gilt für neue Heizungen

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Das gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Neue Öl- oder Gasheizungen

Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.

Förderung durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Beachten Sie hierzu die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Novellierung IT-Berufe

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema "Digitalisierung" verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Bereits 2018 ist daher die erste Stufe der zweistufigen Novellierung der IT-Ausbildungsberufe in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsverordnungen
wurden am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 1. August 2020 als zweite Stufe der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten.

Änderungen bei den Fachrichtungen und Einsatzgebieten im Beruf Fachinformatiker/-in

Der Beruf Fachinformatiker/-in mit bisher zwei Fachrichtungen wird künftig über vier Fachrichtungen verfügen. Diese sind Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung. Jede Fachrichtung verfügt über diverse Einsatzgebiete. Diese sind bei der
  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung: Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.
  • Fachrichtung Systemintegration: Rechenzentren, Netzwerke, Client-Server-Architekturen, Festnetze und Funknetze.
  • Fachrichtung Daten-und Prozessanalyse: Prozessoptimierung, Prozessmodellierung, Qualitätssicherung, Medienanalyse und Suchdienste. Fachkräfte dieser Fachrichtung stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung: Produktionstechnische Systeme, Prozesstechnische Systeme, Autonome Assistenz- und Transportsysteme und Logistiksysteme. Fachkräfte dieser Fachrichtung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.

Verstärkung der Elektro-Kompetenzen im Beruf IT-Systemelektroniker/-in

Der Beruf IT-Systemelektroniker/-in verfügt über die Einsatzgebiete Digitale Infrastruktur, Leistungsgebundene Netze, Funknetze, Virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und Sicherheitssysteme. Die Bedeutung der Elektro-Kompetenzen wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, das mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.

Neue kaufmännische Berufe

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management verfügt über die Einsatzgebiete Technischer IT-Service, IT-Systembetreuung, Vertrieb von Geschäftskunden- und im Privatkundenbereich, Marketing sowie Produkt- und Programmentwicklung. Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement verfügt über die Einsatzgebiete Betriebliche Steuerung und Kontrolle, Organisations- und Prozessentwicklung, Produktentwicklung und Marketing sowie IT-Systemlösungen. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.

Aufhebung der Berufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau

Im Zuge der Novellierung werden die bisherigen kaufmännischen Ausbildungsberufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau aufgehoben und können mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 nicht mehr ausgebildet werden. Bestehende Verträge in den beiden Berufen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 können fortgeführt werden. Betriebe, die bereits Verträge in diesen Berufen mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 abgeschlossen haben, werden gebeten sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ausbildungsberater/-in in Verbindung zusetzen. Grundsätzlich ergibt sich hier die Möglichkeit, betroffene Verträge in einen der neuen Berufe Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement umzuändern.

Neue Prüfungsform

Anstelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen und wird in schriftlicher Form im 4. Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Das Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen sowie einer betrieblichen Projektarbeit.
Hier finden Sie eine Beispielaufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 624 KB)und die zugehörigen Lösungsvorschläge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 461 KB)für die Teil 1-Prüfung in Baden-Württemberg.

Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrer

Rechtzeitig zum Start der neuen Berufe hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Fragen zu den neuen IT-Berufen und zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Digitale Einblicke in die aktuelle Forschung

Forschungseinrichtungen geben auf digitalem Weg Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.

Webinare von Forschungseinrichtungen

Das Fraunhofer IAO bietet neben Webinaren auch virtuelle Touren und digitale Beratungen an.
Das Fraunhofer IPA im Bereich Lackiertechnik bietet eine ganze Reihe von Webinaren immer dienstags von 9 bis 10 Uhr. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Teilnahme zugeschickt.
Die Hochschule für Technik Stuttgart gibt auf einer Projektwebseite Einblicke in das Forschungsprojekt i_city, bei dem es um eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Stadtentwicklung geht.
Auch die geförderten Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bieten digitale Angebote. Das „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Usability” bietet verschiedenen Online-Veranstaltungen an. Auf der Seite des „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums textil vernetzt” gibt es Webinarangebote zu unterschiedlichen Themen.

Weitere Webinare zu unterschiedlichen Themen

Das Zentrum Digitalisierung in Böblingen informiert jetzt in Webinaren zu aktuellen Themen, zum Beispiel wie man seine Webseite optimiert.
Der eco Verband bietet über seine Akademie kostenlose Webinare zu Themen der digitalen Welt.
In der Bitkom-Akademie kann man sich in verschiedenen Live-online-Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Digitale Transformation oder IT-Sicherheit weiterbilden.
Wenn Sie gerne mit einer Forschungseinrichtung kooperieren wollen, unterstützen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart Sie gerne dabei passende Partner zu finden. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung.

Transparenz auf Online-Plattformen

Mit der “Platform to Business-Verordnung” (P2B VO) soll das Kräfteverhältnis zwischen Online-Vermittlungsdiensten bzw. Online-Suchmaschinen und Unternehmern ausgeglichen werden. Online-Marktplätze verfügen über eine große Verhandlungsmacht und spielen im E-Commerce eine immer zentralere Rolle. Neben den klassischen Handelspattformen wie Amazon und ebay erfasst die Verordnung auch Reiseportale, Preisvergleichsportale, Online-Suchmaschinen, App Stores oder soziale Netzwerke in denen Unternehmen gegenüber Verbrauchern ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten. Vor allem kleine und mittelständische Händler und Unternehmen sind auf solche Online-Portale als Vertriebskanäle angewiesen. Durch die P2B VO sollen die Unternehme mehr Rechte erhalten und bezüglich der Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber mehr Transparenz hergestellt werden.

Anwendungsbereich

Anwendung findet die P2B VO für Anbieter von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen unabhängig vom Niederlassungsort oder Wohnsitz, d.h. grundsätzlich auch auf Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU). Die gewerblichen Nutzer bzw. Nutzer mit Unternehmenswebeite müssen ihre Niederlassung bzw. ihren Wohnsitz in der EU haben und über die Plattform Waren oder Dienstleistungen an in der EU befindlichen Verbraucher anbieten.
Sie findet keine Anwendung auf:
  • sogenannte Peer-to-Peer Online-Vermittlungsdienste ohne Beteiligung gewerblicher Nutzer,
  • reine Business-to-Business Online-Vermittlungsdienste, die nicht Verbrauchern angeboten werden,
  • Online-Zahlungsdienste und Online-Werbebörse

Transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anforderungen, die Plattformanbieter künftig beachten müssen sind insbesondere AGB und Informationspflichten.
Die AGB müssen nach Art. 3 Abs. 1 der P2B VO
  • klar und verständlich formuliert sein,
  • zu jedem Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung (auch vor Vertragsabschluss) zwischen Plattform und gewerblichen Nutzer leicht verfügbar sein,
  • die Gründe benennen, bei deren Vorliegen die Nutzung der Plattformanbieter vollständig oder teilweise ausgesetzt, beendet oder auf andere Weise eingeschränkt werden kann,
  • Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle oder etwaige Partnerprogramme enthalten, über die der Plattformanbieter die vom gewerblichen Nutzer angebotenen Waren und Dienstleistungen zusätzlich vermarkten könnte (z.B. die Hervorhebungen von Produkten auf der Startseite der Plattform oder konkrete Werbung in Newslettern), und
  • allgemeine Informationen zu den Auswirkungen auf das geistige Eigentum der gewerblichen Nutzer (z.B. Urheberrechte bei Nutzung von Produktbildern).
Achtung: über geplante Änderung der AGB sind die gewerblichen Nutzer frühzeitig, spätestens aber 15 Tage vor Umsetzung der Änderung, zu informieren. Die gewerblichen Nutzer können entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf diese Frist verzichten. Über die geplanten Änderungen der AGB ist mittels einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Falle von Änderungen der AGB hat der gewerbliche Nutzer künftig ein Kündigungsrecht. AGB, die den genannten Bedingungen nicht entsprechen, sind nicht rechtsverbindlich.

Offenlegen von Rankingparametern

Künftig müssen die AGB der Plattformen und die Anbieter von Online-Suchmaschinen die Hauptparameter erläutern, die das Ranking (also die Platzierung oder das Hervorheben von Produkten oder Dienstleistungen) bestimmen und die Gründe für ihre Gewichtung gegenüber anderen Parametern angeben. Das gleiche gilt für Online-Suchmaschinen. Diese müssen über die Rankingmechanismen klare und eindeutig formulierte Erläuterungen bereitstellen, die öffentlich leicht verfügbar sind. Können Plattformnutzer gegen Entgelt das Ranking beeinflussen, ist darüber zu informieren wie sich derartige Entgelte auf das Ranking auswirken. Darunter fallen auch sogenannte indirekte Entgelte, wie die Nutzung von Zusatzdiensten oder Premiumfunktionen. Offenzulegen sind:
  • die Merkmale der Waren und Dienstleistungen, die Verbrauchern über Online-Vermittlungsdienste oder Online-Suchmaschinen angeboten werden,
  • die Relevanz dieser Merkmale für diese Verbraucher,
  • im Falle von Online-Suchmaschinen die Gestaltungsmerkmale der Website, die von Nutzern mit eigener Website verwendet werden.
Details über die Funktionsweise der Rankingmechanismen und Algorithmen brauchen nicht offengelegt werden.

Verfahren für außergerichtliche Streitbeilegung

Plattformen müssen ein leicht zugängliches und kostenloses internes und System für die Bearbeitung von Beschwerden gewerblicher Nutzer einrichten. Die AGB müssen auf Zugang und Funktionsweise des Beschwerdesystems Bezug nehmen. Die Wirksamkeit des Beschwerdesystems ist einmal jährlich öffentlich auszuwerten. Außerdem sind in den AGB einen oder mehrere Mediatoren anzugeben, mit denen die Plattformen bereit sind zusammenzuarbeiten, um mit gewerblichen Nutzern eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erzielen, wenn die Beschwerde nicht nach dem internen Beschwerdesystem gelöst werden kann.

Weitere Anforderungen

Bietet der Plattformanbieter auch selbst Waren und Dienstleistungen auf seiner Plattform an, kann daraus eine unterschiedliche Behandlung zwischen seinem Angebot und dem der gewerblichen Nutzer entstehen. Daher müssen die AGB eine etwaige unterschiedliche Behandlung erläutern.
Schränken Plattformbetreiber gewerbliche Nutzer in ihrer Möglichkeit ein, Verbrauchern dieselben Waren und Dienstleistungen auf anderen Vertriebskanälen, z.B. auf einer konkurrierenden Plattform, einzustellen, oder wird gewerblichen Nutzer untersagt auf der eigenen Webseite zu besseren Konditionen anzubieten als auf der Plattform (sog. Bestpreisklauseln), müssen die AGB die Gründe hierfür angeben und diese öffentlich leicht verfügbar machen.
Von datenschutzrechtlicher Seite ist in den AGB zu informieren:
  • über das Bestehen oder das Fehlen eines Zugangs zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Plattform zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung der Plattform generiert werden, und
  • ob der Plattformbetreiber Zugang zu diesen Daten hat, sowie gegebenenfalls darüber, zu welchen Kategorien dieser Daten und zu welchen Bedingungen er Zugang hat.
Die P2B VO gilt seit dem 12. Juli 2020 unmittelbar und verbindlich in jedem europäischen Mitgliedstaat. Bußgelder bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anforderungen sieht die Verordnung nicht unmittelbar vor. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten eigene Vorschriften erlassen, die bei Verstößen anwendbar sind, und deren Umsetzung sicherstellen
Plattformbetreiber sollten jedenfalls bereits jetzt ihre AGB auf Anpassungsbedarf überprüfen und ggf. erforderliche Änderungen veranlassen.
Die einzelnen Anforderungen können nochmals in der P2B VO nachvollzogen werden.

Verkaufen über Online-Marktplätze und Plattformen

Den Einstieg in den Online-Handel finanziell fördern lassen!

Egal ob Beratung, Finanzierung oder Prämie – Ihren Einstieg in den Online-Handel können Sie sich fördern lassen. Bund und Land bieten hierzu eine Reihe von attraktiven Unterstützungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg erhalten Sie mit der “Digitalisierungsprämie Plus” einen Zuschuss bis zu 3.000 Euro. Im Vorfeld können Sie sich mit dem Programm “” von Experten zu Ihrem Einstieg in den Online-Markt beraten lassen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei Fragen zur Antragstellung.

Studien, Infobroschüren & Anleitungen, die helfen!

Das Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel und dessen Träger ibi research an der Universität Regensburg bieten eine Reihe von nützlichen Studien, Infobroschüren, Anleitungen und Checklisten zu unterschiedlichen Themen des Online-Handels.

Rechtssicherheit beim Online-Handel

  • Rechtssicherer Onlineshop: Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Hierfür sind bestimmte Informationen notwendig. Welche, finden Sie in unsere Artikelreihe “E-Commerce Recht” . Unterstützt wird die Thematik mit einem Video Tutorial der IHK Berlin.
  • Zahlungsdiensterichtlinie: Die starke Kundenauthentifizierung (SKA) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung verändert den Zahlungsverkehr – besonders im Online-Handel. Grundlage hierfür ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Diese gilt seit dem 14. September 2019. Was Sie als Händler tun müssen, erfahren Sie im Artikel Zahlungsrichtlinie (PSD2).
  • Verpackungsgesetz für Unternehmen: Wegen der im Online-Handel eingesetzten Verpackungen ist die Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem notwendig. Mehr Erfahren Sie im Artikel Verpackungsgesetz für Unternehmen.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich E-Commerce können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.

Cyber-Kriminelle nutzen Thema Corona als Lockmittel für Phishing und Malware

Viele Cyber-Kriminelle nutzen die aktuelle Corona-Krise aus. Durch die Angst vor dem Virus werden Mails mit schadhaften Anhängen ohne zu überlegen geöffnet. Ziel der Kriminellen ist es, sich mithilfe der Schadsoftware auf den Rechner und so in die IT-Infrastruktur des Opfers einzuschleusen.
Auch schon in Zeiten vor Corona waren Unternehmen durch gefälschte E-Mails und mit Schadsoftware behaftete Downloads anfällig für Cyberangriffe. Aber durch die hohe Aufmerksamkeit des aktuellen Themas nutzen Hacker große Phishing* und Malware**-Kampagnen, um aus der Angst der Bevölkerung Profit zu schlagen. Die Ersteller bedienen sich dabei aus dem Informationsangebot von bekannten Institutionen wie der WHO oder dem Robert-Koch-Institut. Mit Betreffzeilen wie „Corona-Sicherheitsmaßnahmen“ oder „Corona-Hygienetipps“ versuchen die Angreifer den Benutzer auf veränderte Seiten zu locken. Dort werden dann die Nutzerdaten und Identitäten abgegriffen, um Sie dann für andere Online-Dienste zu benutzen und so Schaden anzurichten. Die Inhalte der Phishing-Emails reichen die News von helfenden Medikamenten, über Prophylaxe und Hygienetipps bis hin zum Status der aktuellen Entwicklung in Deutschland und auf der Welt.

Wie können Sie solche Phishing-Emails erkennen?

  • Betreff: Durch lockende Betreffe wie „Corona-Sicherheitsmaßnahmen“ und die damit verbundenen Ängste, werden die Benutzer animiert die E-Mail zu lesen.
  • Anrede: Vielen Phishing-Mails bestehen aus einer allgemeinen Anrede wie „Sehr geehrte/r Kunde/in“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“. Beachten Sie aber, immer häufiger werden auch die persönlichen Daten benutzt.
  • Inhalt: Hier fügen die Angreifer unterschiedliche Informationen ein, welche sie oft von bekannten Institutionen wie der WHO oder dem Robert-Koch-Institut kopieren.
  • Notwendigkeit zum Handeln: Sie werden zum Handeln aufgefordert, indem Sie auf die Verlinkung der von den Angreifern nachgebauten Seiten der Institutionen klicken sollen, um sich dort auf den neuesten Informationsstand bringen zu lassen. Auch werden oft persönliche Daten zur „Kontrolle“ oder „Bestätigung“ verlangt.
  • Zeit: Sie werden aufgefordert schnell zu handeln, damit Sie keine Zeit haben misstrauisch zu werden. Die Zeitspannen sind unterschiedlich von 24 Stunden bis sieben Tage oder sogar bis zum Ende des laufenden Monats.
  • Link oder Anhang: Die Angreifer fügen oft in die E-Mail einen Link ein oder hängen eine Datei an. Diese dürfen Sie nicht anklicken! In wenigen Fällen wird gebeten auf die E-Mails zu antworten.

Zusammenfassung der wichtigsten Tipps, die Sie beachten sollten:

  • Schauen Sie genau auf die E-Mailadresse des Absenders und lassen Sie sich in Ihrem E-Mail Programm die vollständige Adresse anzeigen.
  • Schauen Sie sich die Anrede der Email an. Oft werden diese mit allgemeiner Anrede wie „Sehr geehrter Kunde/Kundin“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“ versehen, obwohl der vermeintliche Absender ihr persönlichen Daten besitzt und Sie normalerweise auch mit persönlicher Anrede begrüßt.
  • Öffnen Sie keine Datei-Anhänge mit der Endung wie: .zip, .exe, .com, .vbs, .bat, .sys und .reg
  • Seihen Sie achtsam beim Öffnen von Links. Wenn Sie mit dem Cursor über einen Link fahren, bieten viele Mailprogramme die Anzeige des kompletten Links.
  • Antworten Sie nicht auf diese Mails.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  • Auf Rechtschreib- und Grammatikfehler achten.
  • Melden Sie die verdächtige E-Mails an die Bundesnetzagentur.
* Unter Phishing (Neologismus von ‚fishing‘, englisch für ‚Angeln') versteht man mithilfe von gefälschten Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an persönliche Informationen eines Benutzers zu kommen und dann damit seine virtuelle Identität zu stehlen.
** Viren, Trojaner, Spyware und Ransomware (Erpressersoftware) werden als Malware bezeichnet. Sie stellen eine Software dar, welche extra dafür erstellt worden ist Daten zu stehlen, andere Geräte zu beschädigen oder absichtliches Chaos zu erzeugen.
Quellen: Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

E-Commerce Recht – Mängelrechte und Widerrufsfolgen

1. Welche Rechte hat der Käufer, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist?

Der Verkäufer hat dem Käufer das Eigentum an der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wird eine bestimmte Beschaffenheit eines Produktes in der Werbung beworben, so muss die Eigenschaft tatsächlich vorliegen.
Ist keine Beschaffenheit vereinbart worden, liegt ein Mangel dann vor:
  • wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet Beispiel: Verkauf von Unterwasserkamera, welche jedoch nicht wasserdicht ist,
  • wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Beispiel: Kamera funktioniert nur im Nachtbildmodus
  • wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft ist.

2. Wer trägt das Versandrisiko?

Das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern, also das die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird, trägt der Händler. Erst nach Ablieferung der Ware, ist der Verbraucher für Beschädigungen (sogenannter „Mangel”) verantwortlich, d.h. er müsste beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Es gibt jedoch eine Einschränkung: tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monaten nach Ablieferung beim Verbraucher auf, muss der Händler nachweisen, dass die Ware ursprünglich keinen Mangel hatte. Stellt der Kunde einen vermeintlichen Mangel fest, sind mögliche Gewährleistungsansprüche zu klären. Unter der Gewährleistung versteht man die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für einen Mangel an der verkauften Sache zu haften. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, die er ausüben kann. Primär kann er zwischen Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur) auswählen, und dem Händler hierzu eine angemessene Frist setzen. Kann die Ware nicht neu geliefert, oder der Mangel nicht beseitigt werden, oder weil die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, er erhält sein Geld zurück und der Händler bekommt die Ware zurück. Alternativ kann er die Ware behalten und den Preis mindern.
Wird eine andere als die verkaufte Sache oder eine zu geringe Menge geliefert, ist auch dies ein Mangel. Auf Defekte und Fehler hat der Käufer einer Ware ausdrücklich hinzuweisen!
Die Ansprüche auf Gewährleistung entfallen trotz vorhandenem Mangel, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages über den Mangel Kenntnis hatte oder infolge von grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Bei Verbrauchern ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die Verwendung von AGB oder individuellen Vereinbarungen nicht möglich. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist von den Parteien auf ein Jahr beschränkt werden.

3. Was ist eine Garantie?

Von der Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden. Die Garantie ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Innerhalb einer bestimmten Dauer (z.B. zwei Jahre) erklärt sich der Händler oder Hersteller damit bereit den Kaufpreis zu erstatten, oder die Ware auszutauschen/Mängel zu beheben. Seine gesetzlichen Mängelrechte kann der Käufer daneben trotzdem geltend machen. Wird eine Garantie gegeben bzw. wirbt der Unternehmer mit einer Herstellergarantie, muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über die Garantiebedingungen informiert werden (Garantiezeit, Garantiefall, Garantieleistungen).

4. Rücksendefrist, Rücksendekosten und Zurückbehaltungsrecht

Übt der Verbraucher den Widerruf aus, hat der Händler - innerhalb von vierzehnTagen ab Zugang des Widerrufs – den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dabei muss der Händler das gleiche Zahlungsmittel verwenden, dass der Verbraucher bei der Zahlung genutzt hat. Es sei denn, es wurde ausdrücklich (nicht in AGB!) ein anderes Rückzahlungsmittel vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Der Verbraucher hat ebenfalls spätestens binnen viertehn Tagen ab Erklärung des Widerrufs die Ware zurückzusenden. Der Eingang der Ware beim Unternehmer muss nicht in dieser Frist erfolgt sein. Bis die Ware ankommt bzw. der Verbraucher das Absenden der Ware nachgewiesen hat, hat der Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht am gezahlten Preis (dies gilt nicht, wenn der Unternehmer die Ware beim Kunden abholt).
Wichtig bei Rücksendekosten: Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, unabhängig von der Höhe des Bestellwerts (es sei denn der Unternehmer übernimmt freiwillig die Kosten). Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung darüber informiert worden ist, dass er die Kosten zu tragen hat.
Ebenfalls ist der Verbraucher über die voraussichtliche Höhe der Rücksendekosten zu unterrichten, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem regulären Postweg (also Rücksendung per Spedition) versendet werden kann. Gegebenenfalls sind die Rücksendekosten vom Unternehmer zu schätzen. Er kann sich natürlich auch freiwillig zur Kostenübernahme bereit erklären. Die Information darüber erfolgt in der Widerrufsbelehrung anhand der Gestaltungshinweise 5 b im gesetzlichen Mustertext.
Bei einem Teilwiderruf, also der Verbraucher widerruft z.B. von fünf Produkten zwei davon, muss der Verbraucher die Hinsendekosten tragen, die er ohnehin für den Teil der Bestellung, den er behält, zu zahlen hat. Dem Verbraucher ist also bei einer Versandkostenpauschale kein Geld zu erstatten, da diese pauschalen Kosten sowieso für ihn angefallen wären. Sofern eine Versandkostenstaffelung vereinbart wurde, ist dem Verbraucher allenfalls ein Teil der Versandkosten zu erstatten. Wenn der Kunde, durch den Teilwiderruf in eine günstigere Versandkostenklasse rutscht, dann muss ihm die entsprechende Differenz zurückerstattet werden, sodass er nur den Teil der Hinsendekosten trägt, die für die verbleibende Bestellung angefallen wären.
Nochmal kurz zusammengefasst: Beim Widerruf müssen Kaufpreis und grundsätzlich die Hinsendekosten erstattet werden. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er vor Abgabe der Bestellung in der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurde.

5. Darf der Händler für zurückgesendete Ware einen Wertabsatz vom Kaufpreis abziehen?

Der Verbraucher darf die die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Ware testen (z.B. ein bestelltes Kleidungsstück anprobieren). Er kann anschließend dennoch widerrufen und muss die Ware zurücksenden. Ist die zurückgesendete Ware beschädigt, oder weist Gebrauchsspuren auf, kann der Händler sie oftmals nicht mehr, oder nur mit Preisabschlägen, wiederverkaufen. Er kann daher vom Kaufpreis, den er zurückzahlen muss, einen Wertersatz abziehen, wenn bei der Ware tatsächlich einen Wertverlust eingetreten ist (hierauf ist in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen). Allerdings gilt dies nur für Gebrauchsspuren oder Schäden, die über das Testen der Ware – zu der der Verbraucher berechtigt ist – hinausgehen. Maßstab ist, dass der Verbraucher die Ware nur so ausprobiert, wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun können. Letztlich ist es im Einzelfall je nach Produkt zu bewerten, ob der Verbraucher die Ware übermäßig, d.h. über das Testen hinaus, benutzt hat. Im Einzelfall muss dies der Händler nachweisen. Eine Nutzungsentschädigung für die reine Gebrauchsüberlassung kann der Händler nicht verlangen, ebenso wenig Transportschäden, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Schaden auf eine unzureichende Verpackung durch den Verbraucher zurückzuführen ist. Für die Höhe des Wertersatzes gibt es keine gesetzlichen Pauschalen oder Kalkulationsgrundlagen. Es ist (möglichst realistisch) zu schätzen, zu welchem Preis die beeinträchtigte Ware noch verkauft werden kann. Anfallende Reinigungs- oder Reparaturkosten, um die Ware wiederzuverkaufen, können in den Wertersatz einbezogen werden.

6. Wie darf der Händler werben?

Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig. Doch auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen Vorteile verschafft. Die Zusendung von „elektronischer Post“ (z.B. Werbemails, Newsletter) ist bei Verbrauchern praktisch immer unzulässig. Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist unzulässig:
Werbung mit einem Telefonanruf:
  • gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder
  • gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung
Werbung durch Telefax, elektronischer Post oder Anrufmaschine ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig. Dies gilt auch, wenn der Empfänger ein gewerblicher Kunde ist.
Die Einwilligungserklärung muss die Art der beabsichtigten Werbekanäle (E-Mail/SMS, Fax, Telefon, Brief), das werbende Unternehmen und die Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wird, bezeichnen. Sie darf nicht in Textpassagen versteckt werden und muss einen Hinweis auf jederzeitigen Widerruf enthalten.
Erforderlich ist ein echtes Opt-in, das heißt der Betroffene muss die Einwilligung – „Ja, ich bin einverstanden” – eindeutig erklären und die Check-Box selbst aktiv ankreuzen (kein voreingestelltes Ankreuzkästchen!) Außerdem muss der Empfänger den Newsletter jederzeit wieder über einen Link im Newsetter, oder über eine angegebene E-Mail-Adresse, abbestellen können (Opt-Out).
Zusätzlich muss über die Datenverarbeitung informiert werden, u.a. die Nennung der Rechtsgrundlage (beim E-Mail-Marketing Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §7 Abs. 2 UWG) und darüber wie lange die Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) gespeichert werden (in der Regel bis zum Widerruf der Einwilligung). Dies sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite erfolgen, über die man sich zum Newsletter anmeldet.
Beim elektronischen Newsletter hat sich aus Nachweisgründen das „Double-opt-in-Verfahren” etabliert. Der Betroffene erhält nach der Newsletter-Anmeldung eine Bestätigungsmail mit einem Link (Hinweis: Die Bestätigungsmail selbst darf noch keine Werbung enthalten). Wenn der Betroffene diesen Link anklickt, bestätigt er, dass er sich unter seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat. Anschließend wird der Newsletter versendet. Die Einwilligung muss nachweisbar sein und erfordert die Protokollierung des Opt-In-Verfahrens und des Inhalts der Einwilligung. Achten Sie auch darauf, dass ein zulässig versandter Newsletter ein Impressum haben muss.
Ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung bei sog. Bestandskunden zulässig (§ 7 Abs. 3 UWG).
Die Voraussetzungen sind:
  • Der Kunde muss schon mal eine Ware oder Dienstleistung von dem Unternehmer erhalten haben und seine E-Mail-Adresse dabei angegeben haben.
  • Die E-Mail-Adresse darf nur zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.
  • Der Kunde wurde bei erstmaliger Erhebung der E-Mail-Adresse und wird bei jeder weiteren versendeten Werbe-E-Mail klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne das hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Fazit: Die rechtlichen Anforderungen an einen Webshop sind vielfältig und umfangreich, aber realisierbar. Wichtig ist ein Bewusstsein dafür, dass die Informationspflichten vor (also vor Einlegen in den Warenkorb und unmittelbar vor Betätigung des Bestellbuttons) und nach Vertragsschluss erteilt werden müssen. Die Informationen sollten klar gekennzeichnet sein (z.B. als „Impressum“, „Datenschutzerklärung“, „Widerrufsbelehrung“, „AGB”) und nicht auf Unterseiten oder gar in AGB versteckt werden. Verstöße gegen AGB-Recht, die gesetzlichen Informationspflichten und das Widerrufsrecht im E-Commerce stellen regelmäßig abmahnbare Rechtsverstöße dar. Deshalb ist bei der Erstellung der AGB sowie der Gestaltung der Bestellseite Sorgfalt geboten und im Zweifel ist rechtsanwaltlicher Rat empfehlenswert. Die Vorschriften zum E-Commerce ändern sich hin und wieder durch den EU-Gesetzgeber und werden häufig durch Rechtsprechung konkretisiert. Für Online-Händler ist es daher wichtig, sich stets über den aktuellen Stand der Rechtslage zu informieren.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

E-Commerce Recht – Vertragsschluss und Abgabe der Bestellung

1. Wiederholung der wesentlichen Informationen auf der Bestellübersichtsseite und nach Abgabe der Bestellung

Nachdem der Käufer die Ware in den Warenkorb gelegt hat und bevor er den Kauf abschließen will, wird er auf die Bestellübersichtsseite (sog. „Checkout-Page”) geleitet. Vor Betätigung des Bestellbuttons, der den Bestellvorgang abschließt, soll der Verbraucher nochmals die Möglichkeit haben, das Produkt konkret auf seine Vorstellungen zu überprüfen. Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung per Bestellbutton sind daher folgende Informationen auf der Check-out-Page zu wiederholen (§312j Abs. 2 BGB i.Vm. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,4,5,11 und 12 EGBGB). Dies sind:
  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware. Ein Link auf die Produktseite oder eine zu kurze Beschreibung reichen nicht aus. Bei digitalen Waren gehören zu den Eigenschaften auch Angaben zu Funktionalität und Kompatibilität.
  • Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern bzw. Berechnungsgrundlage, die eine Überprüfung des Preises ermöglicht, Versand-, Liefer-, und sonstige Kosten.
  • Gegebenfalls die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte; einfache Warenbestellungen sind hiervon meist nicht betroffen. Gemeint sind z. B. Softwaremiete, kostenpflichtige Anzeigenportale, Webhosting, Abo-Verträge etc.
  • Diese Informationen müssen sich auf der Bestellübersichtsseite selbst befinden, und zwar unmittelbar bevor die Bestellung abgeschickt wird, also vor Betätigung des Bestellbuttons. Informationen und Bestellbutton müssen gleichzeitig zu sehen sein, ohne dass der Verbraucher scrollen muss. Eine Verlinkung, ein Pop-Up-Fenster, oder ein Download auf diese Informationen reicht nicht aus. Die Pflichtinformationen müssen sich optisch vom übrigen Text und Gestaltungselementen abheben (z.B. farblich). Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss sich am Ende des Bestellvorgangs befinden.
  • Der Bestellbutton ist so zu bezeichnen, dass der Käufer weiß, dass er eine kostenpflichtige Bestellung auslöst, z.B. richtig: „zahlungspflichtig bestellen", oder „kaufen“. Ist die Bezeichnung nicht deutlich genug (z.B. nur „bestellen“, „Bestellung abschicken“, oder „weiter“), kommt kein Vertrag zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu entschieden, dass ein einzelner Bestellbutton (im konkreten Fall “Jetzt kaufen”) nicht ausreicht, wenn über Betätigung dieses Buttons neben dem Kauf der Ware zusätzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder ein Abonnementvertrag eingegangen wird (dies auch, wenn eine kostenlose Testphase für die Mitgliedschaft oder das Abonnenment vorausgeht). Kurz gesagt handelt es sich dabei um zwei verschiedene Verträge für deren Abschluss jeweils online eine eigene Bestätigung abzugeben ist. Eine einzelne Schaltfläche reicht nicht, um beide Verträge abzuschließen.
Vor Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliches ist auf die Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern hinzuweisen. Zum Beispiel kann ein Hinweis erfolgen, dass man Eingabefehler korrigieren kann, indem einen Button „Zurück" anklickt und auf der Seite zur Dateneingabe der eingegebene Text durch Anklicken der entsprechenden Zeile und Löschen des eingegebenen Textes berichtigt werden kann.

2. Belehrung über Widerrufsrecht und AGB

Der Hinweis auf die AGB und die Widerrufsbelehrung hat vor Abgabe der Bestellung zu erfolgen. Daher sollte ein Link auf die AGB (mit Checkbox zum Abhaken durch den Kunden möglich, aber nicht verpflichtend) sowie die Widerrufsbelehrung platziert werden, bevor die Bestellung abgeschickt wird. Das Oberlandesgericht Köln hat 2015 entschieden, dass der Hinweis auf die Widerrufsbelehrung auch unterhalb des Bestellbuttons erfolgen könne. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung durch den Bundesgerichtshof können andere Gerichte dies allerdings auch anders beurteilen. Der Hinweis auf AGB und Widerrufsbelehrung sollte daher unmittelbar vor den Pflichtangaben (nicht direkt über oder unter dem Bestellbutton) platziert werden. Unterhalb des Bestellbuttons, oder zwischen den Pflichtangaben und dem Bestellbutton sollten keine weiteren Informationen/Texte/Grafiken (z.B. Widerrufsrecht, AGB, Newsletter etc.) zur Bestellung auftauchen, da diese den unmittelbaren Abschluss des Bestellprozess unterbrechen.

3. Beispiel für die Gestaltung der Checkout-Page

Das folgende soll Beispiel soll die Struktur einer Checkout-Page veranschaulichen. Nach den Bestellinformationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten etc.) folgen die AGB (hier mit Checkbox; allerdings nicht verpflichtend erforderlich) und die Belehrung über das Widerrufsrecht. Danach folgen die Mindestinformationen zu Produkt, Preis und Versandkosten, die unmittelbar vor dem Bestellbutton verpflichtend zu geben sind. Achtung: Dazwischen sollten keine weiteren Texte oder Checkboxes stehen. Die Angabe zur Mindestlaufzeit ist hier nur zur Vollständigkeit aufgeführt. Bei einfachen Warenbestellungen ist diese Angabe in der Regel nicht erforderlich. Die Mindestinformationen sind hier – da Sie hervorgehoben werden müssen – grün hinterlegt. Als letztes folgt der klar bezeichnete Bestellbutton.
grafische Darstellug eines Beispiels für die Gestaltung der Checkout-Page
grafische Darstellug eines Beispiels für die Gestaltung der Checkout-Page

4. Zur Verwendung von AGB

Anders als das Impressum und die Datenschutzerklärung sind die AGB kein Pflichtbestandteil in einem Online-Shop. Viele Händler verwenden allerdings AGB. Oftmals werden in AGBs verschiedene Informationspflichten aufgenommen, wie Angaben zu:
  • Lieferbeschränkungen
  • Lieferfristen
  • Beschreibung Zugänglichkeit des Vertrags nach Vertragsschluss
  • Zustandekommen des Vertrags
  • Zugänglichkeit des Vertrags
  • Allgemeine Haftungsbeschränkungen
  • Hinweis auf das Gewährleistungsrecht (Achtung: Einschränkungen des Gewährleistungsrechts gegenüber Verbrauchern sind kaum nennenswert möglich)
  • Eigentumsvorbehalt
  • Hinweis auf Verbraucherschlichtung und Onlinestreitschlichtungs-Plattform
Entscheidet sich der Händler dafür AGB zu verwenden, muss der Kunde muss von den AGB vor Abgabe der Bestellung die Möglichkeit haben davon Kenntnis zu erlangen. Dafür sollte ein deutlich bezeichneter Hyperlink, der auf den Volltext der AGB verweist, direkt über der Bestellübersicht – und nicht zwischen Pflichtinformationen und Bestellbutton - platziert werden. Dazu sollte ein Hinweis, z.B. „Es gelten unsere AGB“, zusammen mit einer nicht vorangekreuzten Checkbox eingesetzt werden, die der Kunde abhaken muss. Der Händler muss dem Verbraucher die Möglichkeit verschaffen, die AGB bei Vertragsabschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern (z. B. als PDF) und ausdrucken zu können.
AGB sollten immer so knapp wie möglich gehalten werden und nur die wichtigsten Bestandteile regeln. In Scrollboxen dürfen AGB nicht verwendet werden, wenn diese kleiner als 6 Zeilen sind.
Des Weiteren ist darauf zu achten, keine ungültigen AGB-Klauseln zu verwenden. Werden diese dennoch verwendet, sind sie unwirksam. Zusätzlich kann deswegen eine Abmahnung drohen.
Beispiele für unwirksame Klauseln:
  • „Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart worden sind“
  • „Lieferzeit auf Anfrage“
  • „Versand auf Risiko des Käufers“
  • „Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden“.
Vorsicht: Achten Sie darauf, dass die Angaben zum Vertragsschluss und in AGB nicht widersprüchlich zu Texten im Bestellverlauf oder in der Bestätigungs-E-Mail sind. Widersprüche und Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Händlers.

5. Informationen nach Abgabe der Bestellung

Hier befindet man sich in der letzten Phase der Informationspflichten. Nach Abgabe der Bestellung, hat der Händler den Zugang der Bestellung und das rechtlich verbindliche Zustandebringen des Kaufvertrags zu bestätigen.
Beispiel für eine Zugangsbestätigung der Bestellung des Verbrauchers: „Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung.“ Dies beinhaltet noch keine Annahme der Bestellung für einen verbindlichen Kaufvertrag. Dafür bedarf es einer E-Mail mit Vertragsannahme, die das rechtlich verbindliche Zustandebringen des Vertrags bestätigt.
Beispiel für eine E-Mail mit Vertragsannahme: „Hiermit nehmen wir Ihre Bestellung an.“
Diese E-Mail kann mit der E-Mail mit der Zugangsbestätigung verbunden werden: „Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung und nehmen diese zugleich an.“
Eine einheitliche E-Mail dürfte dabei nur sinnvoll sein, wenn ein automatisiertes Warenwirtschaftssystem vorhanden ist oder keine Ware/Dienstleistung mit Mengenbeschränkung verkauft wird.
Der Verbraucher hat die vor Abgabe der Bestellung bisher erteilen Informationen, insbesondere Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformulars, AGB und ggf. Garantiebedingungen nach Vertragsschluss, spätestens mit der Lieferung der Ware, in Textform (z.B. E-Mail) zu erhalten. Die Bestellbestätigungsmail ist eine gute Gelegenheit dafür, um diese Informationen unterzubringen. Aus Beweisgründen sollten sie jedoch auch in der Lieferung auch in Papierform beiliegen: zum Beispiel abgedruckt auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung abgedruckt, oder als separates Dokument.
Der letzte Teil befasst sich mit den Folgen, die nach dem Kauf der Ware auftreten können, wie ein ausgeübtes Widerrufsrecht oder der Rückgabe beschädigter Ware, sowie mit den Anforderungen an E-Mail-Marketing.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

E-Commerce Recht – Produkt- und Preisangaben

Wie soll das Produkt beschrieben werden?

Da der Kunde bei einer Bestellung im Internet keine Besichtigung der Ware wie im Laden vornehmen kann, ist er vorab über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Die Produkteigenschaften und Merkmale sollten beim Warenangebot auf der Produktseite stehen und sind vollständig und richtig zu beschreiben. Es dürfen keine fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zum Produkt enthalten sein, wie insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft, oder Testergebnisse.
Auf wertmindernde Fehler eines Produktes muss hingewiesen werden. Das Produktbild hat der zu verkaufenden Ware zu entsprechen.
Je nach angebotener Ware sind beim abgebildeten Produkt besondere Angaben zu machen, oder es bestehen spezielle Kennzeichnungspflichten. Im Einzelfall hat der Händler daher die Besonderheiten für seine angebotenen Produkte zu recherchieren. Im folgenden sind einige Produktgruppen mit weiterführenden Hinweisen zusammengestellt.
  1. Textilien: Hier müssen die Bezeichnung und der Gewichtsanteil der Faserzusammensetzung angegeben werden. Die Informationen werden dem prozentualen Anteil nach in absteigender Reihenfolge angegeben. Zudem dürfen nur die Begriffe aus Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung verwendet werden. Beispiel: 80% Baumwolle, 20% Polyester
  2. Alle Produkte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz und der dort hinterlegten produktbezogenen Kennzeichnungspflicht, die sich primär auf die Informationsbereitstellung auf dem Produkt, auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung/Betriebsanleitung bezieht. Darüber hinaus müssen für diverse Produktkategorien oder -gruppen, von denen in der Regel ein höheres Gefahrenpotenzial ausgeht (z.B. Maschinen, elektrische Geräte, Spielwaren, Medizinprodukte, Bauprodukte), noch gesonderte CE-Richtlinien angewendet werden. Die Konformität der Produkte wird mit dem CE-Zeichen auf dem Produkt und der Verpackung sichtbar gemacht. Hierbei sind zweierlei Dinge zu beachten: Waren, die nicht unter eine oder mehrere dieser CE-Richtlinien fallen, dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Mit dem CE-Zeichen darf nicht geworben werden, um hier nicht den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, das Produkt sei besonders geprüft. Schon gar nicht dürfen Werbeversprechen wie beispielsweise „CE-geprüft“ gemacht werden. Daher wird von einem Hinweis oder die Abbildung des CE-Zeichens auf der Webseite/im Online-Shop abgeraten. Anders sieht es hingegen mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) als Prüfzeichen aus, da es sich hierbei um den Beleg einer freiwilligen, kostenpflichtigen Prüfung der Produktsicherheit durch eine zertifizierte, unabhängige Stelle handelt. Dieses darf online und werbewirksam publiziert werden. Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische enthalten, müssen zum Schutze des Verwenders und der Umwelt eine Kennzeichnung tragen. Für den Onlinehandel mit Chemikalien gibt es Abgabebestimmungen bzw. Abgagebverbote bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Mehr dazu findet sich in der Chemikalienverbotsordnung.
  3. Bei energieverbrauchsrelevanten Produkten (beispielsweise Geschirrspül- und Waschmaschinen, Fernseher, Lampen und Leuchten, Heizgeräte und Klimaanlagen) muss eine Energieverbrauchskennzeichnung erfolgen. Produkte, die unter die Kennzeichnungspflicht fallen, müssen in einer europäischen Produktdatenbank (EPREL-Datenbank) registriert werden, bevor sie innerhalb der EU verkauft werden können.
  4. Für Hersteller und Importeure von Batterien besteht eine Registrierungspflicht. Ein Sonderfall sind Lithium-Batterien. Besonderheiten hierzu sollten im Einzelfall recherchiert werden.
  5. Bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel sind spezielle Kennzeichnungspflichten wie z.B. Zutatenverzeichnis, Ursprungsland und Herkunft, Füllmenge sowie die Nährwertdeklaration wichtig. Weiterführende Informationen zum Internethandel mit Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Baden-Württemberg.
  6. Für Verpackungen gilt seit Januar 2019 das Verpackungsgesetz. Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren für private Endverbraucher und vergleichbare Zielgruppen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Für den Vollzug wurde eine neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) geschaffen. Mehr dazu finden Sie im IHK-Artikel zum Verpackungsgesetz.
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR).
Bei der Produktsicherheitsverordnung geht es um die Produktsicherheit von sogenannten Verbraucherprodukten, unabhängig davon, ob diese neu, gebraucht oder repariert sind. Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere sicherheitsrechtliche Informationspflichten, die in jedem einzelnen Produktangebot im Fernabsatz zu beachten sind. Online-Händler müssen überprüfen, ob die von ihnen angebotenen Produkte, die notwendigen Kennzeichnungen und Informationen enthalten und keine offensichtlichen Sicherheitsmängel aufweisen.
Darunter fallen Hersteller- und Importeurangaben, Produktanagben inklusive Produktabbildung sowie Warn- oder Sicherheitshinweise
Nähere Informationen finden Sie im IHK-Artikel über die Produktsicherheitsverordnung.
Relevant ist, wie diese Pflichtinformationen im Fernabsatz (auf der Web- oder Shopseite) bereitzustellen sind. Die Angaben müssen eindeutig und gut sichtbar im Angebot platziert werden. Dass die Informationen im Fließtext zur allgemeinen Produktbeschreibung quasi „untergehen“, eine Platzierung im Impressum oder auf einer allgemeinen Hilfe- oder FAQ-Seite, oder eine Verlinkung dürften für die Erfüllung der Informationspflicht nicht ausreichen. Beispielsweise können die Informationen im Online-Angebot deutlich mit Überschrift versehen werden, wie zum Beispiel: “Angaben zur Produktsicherheit”.

Dürfen fremde Bilder oder Texte für Produkte übernommen werden?

Achtung beim Produktbild und/oder dem Beschreibungstext: Fremde Beschreibungstexte oder Produktbilder, z. B. aus dem Internet, dürfen nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden. Fertigen Sie daher entweder eigene Bilder/Texte an, oder vergewissern Sie sich, das Sie für fremde Bilder oder Texte die Erlaubnis des Urhebers haben. Bei Nichtbeachtung können eine Abmahnung und unter Umständen Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Urhebers drohen. Näheres hierzu finden Sie im IHK-Artikel Bildrechte im Internet.

Welche Angaben sind zum Preis zu machen?

Gegenüber dem Endverbraucher ist stets der Endpreis, also der von ihm zu zahlende gesamte Bruttopreis, anzugeben. In der Preisangabe müssen bereits die Umsatzsteuer, andere Preisbestandteile und eventuelle Liefer- und Versandkosten enthalten sein. Der Verbraucher muss dabei klar erkennen können, welche Bestandteile der Preisberechnung zugrunde liegen. Die Preisangaben sind noch vor Einleiten des Bestellvorgangs, also bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird, dem Kunden mitzuteilen und sollten daher direkt im Warenangebot auf der Produktübersichtsseite bei den einzelnen Produkten eingeblendet werden. Die Versandkosten können direkt beim Produktpreis stehen.
Zum Beispiel: € 789,- inkl. MwSt. zzgl. € 3,00 Versand oder mittels Sternchenhinweis neben jedem Preis angegeben werden. In der Praxis hat sich die Anmerkung *inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten durchgesetzt, sofern die „Versandkosten“ mit einer Versandkostenseite verlinkt sind. Der Sternchenhinweis muss gut lesbar und auffindbar sein. Nicht zulässig ist es, den Hinweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder in einem beziehungslosen Hinweis oder Link zu den Produkten in die Fußzeile der Webseite aufzunehmen. Die Angabe der Versandkosten mittels Mouse-Over-Effect (d.h. die Kosten werden nur angezeigt, wenn der Nutzer mit dem Mauszeiger über die Produktabbildung fährt) ist ebenfalls unzulässig.
Bei Produkten, die mengenmäßig angeboten werden, muss der sog. Grundpreis, also der Preis je Mengeneinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden.
Der Grundpreis ist pro kg, pro l, pro m, pro m2 bzw. pro m3 anzugeben.
Beispiel: „Getränk X“ (Inhalt 500 ml) zu 3,50 € (Grundpreis 7,00 € pro Liter). 10 Flaschen zu je 3,20 € (Grundpreis 6,40 € pro Liter).
Die frühere Möglichkeit bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder 100 Milliliter anzugeben, ist zum 28. Mai 2022 mit der neuen Preisangabenverordnung (siehe Paragraf 5 PAngV) entfallen. Preisangaben, die Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sind umzustellen und die Grundpreise bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter anzugeben.
Einige Produkte sind von dieser Angabe ausgenommen, z. B. Waren mit weniger als 10 gr/ml, dies betrifft oft bestimmte Kosmetika. Eine Liste der Ausnahmen findet sich in Paragraf 4 Absatz 3 PAngV.
Wird die Ware nur in der standardisierten Einheit abgegeben (z. B. 1 Liter, 1 Kilogramm), sind Endpreis und Grundpreis identisch. Ein Grundpreis ist dann nicht anzugeben.
Für Kleinunternehmer gilt, dass sie die Umsatzsteuer zwar ausweisen können, jedoch nicht ausweisen müssen. Weisen sie die Umsatzsteuer nicht aus, muss z. B. angeben werden: „umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG zzgl. Versandkosten“.
Nettopreise dürfen nur bei Angeboten an gewerbliche Kunden angegeben werden. Erforderlich ist hierbei auf der Shopseite eine strikte Eingrenzung der angebotenen Waren auf gewerbliche Käufers (möglichst als leicht erkennbarer Hinweis auf der Startseite des Onlineshops sowie auf jeder einzelnen Shopseite, zum Beispiel im Footer) und ein Nachweis, dass der Besteller die Ware als gewerblicher Käufer bestellt (durch Übersendung geeigneter Dokumente, wie Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug).

Wie sind Lieferinformationen anzugeben?

Vor Abgabe der Bestellung muss über die Lieferbedingungen informiert werden. Der Verbraucher muss den Zeitraum in dem er die Ware erhält abschätzen können. Die Angabe einer Lieferfrist ist ausreichend, jedoch so präzise wie möglich. Zum Beispiel nicht: „Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher als nur annähernd vereinbart“. Auch nicht zulässig sind Angaben wie „Lieferung in der Regel in … Tagen“, „voraussichtliche Lieferzeit in … Tagen“, oder „Lieferzeiten sind unverbindlich”. Denkbar wäre hingegen die Angabe „Lieferzeit ca. 3 bis 5 Werktage”. Allerdings hat die Lieferung dann tatsächlich auch innerhalb dieser Zeit zu erfolgen. Da es zum einen unterschiedliche Lieferzeiten von einzelnen Produkten gibt, sollten die Lieferzeiten auf der Produktseite angegeben werden. Nur auf die AGB darf nicht verwiesen werden. Ebenfalls dürfen sich Angaben auf der Produktseite und in den AGB nicht widersprechen.
Über ein eingegrenztes Liefergebiet (z. B. nur Lieferung innerhalb Deutschlands) ist hinzuweisen. Sie dürfen zwar das Liefergebiet einschränken, allerdings nicht Ihre Shop-Inhalte für Kunden aus anderen EU-Staaten sperren, oder diese ohne Zustimmung auf länderspezifische Webseiten (z. B. eine französische Shopseite) umleiten. Sehen Sie hierzu den IHK-Artikel zum Geo-Blocking.
Darüber ob Lieferbeschränkungen, z.B. für bestimmte Länder, Höchstbestellmengen, oder eingeschränkte Warenvorräte bestehen ist vor Einleitung des Bestellvorgangs (also vor Einlegen der Ware in den elektronischen Warenkorb) zu informieren. Beispielsweise mit einem entsprechend benannten Link, der zu einer Informationsseite mit den Lieferbeschränkungen führt.

Was gilt hinsichtlich Zahlungsbedingungen?

Der Verbraucher ist über die Zahlungsbedingungen zu informieren. Beispielsweise ist das der konkrete Zahlungszeitpunkt bei Zahlung per Bankeinzug oder Kreditkarte, die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten oder über anfallende Zusatzkosten. Zumindest zwei Zahlungsarten sollten angeboten werden. Für die gängigen Zahlarten wie SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschrift, sowie Debit- und Kreditkarten (VISA und Mastercard) dürfen Verbrauchern gegenüber keine Entgelte verlangt werden. Gegenüber gewerblichen Kunden dürfen Entgelte bei Zahlung mit Debit- und Kreditkarten hingegen verlangt werden. Für Zahlungen via Paypal ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Zur Risikovermeidung sollte bei Paypal-Zahlungen auf zusätzliche Entgelte verzichtet werden. Darüber welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs (also mit Legen der Ware in den elektronischen Warenkorb) zu informieren. Daher reicht es nicht aus, wenn die Information erst im Warenkorb, irgendwann im Laufe des Bestellprozesses oder nur in den AGB erscheint. Die Information kann auch per Link in der Fußzeile der Webseite und von jeder Unterseite verfügbar (wie Impressum und Datenschutzerklärung) eingebunden werden. In diesem Fall kann man sich allgemein anerkannter Icons zu den verschiedenen Zahlungsmitteln bedienen. Auch ein gemeinsamer Link der über Zahlungsmittel und Lieferbeschränkungen informiert ist möglich, wie „Liefergebiet und Zahlung“.

Welche Informationen sind bei Vertragsschluss zu erteilen?

Der Händler ist gemäß §312i BGB i.V. m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB insbesondere dazu verpflichtet:
  • Korrekturmöglichkeiten anzubieten mit denen er Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung berichtigen kann
  • Die Bestellung auf elektronischem Weg unverzüglich zu bestätigen
  • Vertragsbestimmungen einschließlich AGB abrufbar und speicherbar bereit zu stellen
  • Darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
  • Über die Sprachen zu informieren, die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehen und ggf. über Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft
Die genannten Punkte müssen auch im Verhältnis B2B erfüllt werden.
Bei der Information über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, muss für den Kunden erkennbar sein, durch welchen Klick er verbindlich einen Vertrag abschließt und wie dieser Vertrag durch den Unternehmer angenommen wird. Diese Informationen können mittels der Bestellschritt-Infoleiste und in AGB erteilt werden.
In aller Regel stellt die Abgabe der Bestellung durch den Kunden erst das rechtlich verbindliche Angebot dar, welches der Händler annehmen kann. Möglich ist dies
  1. direkt mit der ersten Bestätigungsmail („Auftragsbestätigung“) – in diesem Fall darf bei Vereinbarung von Vorkasse schon zur Zahlung aufgefordert werden, oder
  2. nicht schon mit der ersten Bestätigungsmail, sondern erst durch eine zweite Mail („Auftragsbestätigung“) oder Auslieferung der Ware binnen kurzer Zeit, oder
  3. wenn das Warenangebot bereits das verbindliche Angebot ist, welches der Kunde durch seine Bestellung annimmt. Die Bestätigungsmail bestätigt dann nur den Vertragsschluss (zum Beispiel ist das bei ebay der Fall).
Der dritte Teil der Artikelreihe befasst sich mit der Widerrufsbelehrung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

11 Fragen zu AGB

Stand: September 2022

1. Warum sollte man sich mit AGB und diesem Artikel auseinandersetzen?

Wer kennt das nicht: „Ich habe die Allgemeinen Geschäfts- und die Lieferbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie“. Dies findet sich vielerorts im täglichen Geschäftsverkehr als sogenanntes „Kleingedruckte“ oder umgangssprachlich als „AGBs“ wieder. Doch die Verwendung birgt für Unternehmer nicht nur Chancen, sondern auch etliche Risiken. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinfachen zwar den Geschäftsverkehr für die Unternehmen, jedoch sollten die verwendeten Klauseln einer genauen Überprüfung unterzogen und konkret auf ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Daher ist es wichtig, sich grundlegend über die Verwendung und Einbeziehung von AGB zu informieren, um auch die richtige Anwendung in der Praxis gewährleisten zu können. In diesem Artikel bekommen Sie daher einen Überblick über die am häufigsten auftretenden Probleme bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er soll als Hilfestellung bei der Einbeziehung von AGB in den Vertragsverhältnissen dienen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Hinweise unverbindlich erfolgen und eine juristische Beratung nicht ersetzen können. Nur ein spezialisierter Jurist kann die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb ab AGB ungeprüft zu verwenden oder diese nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen.

2. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt?

AGB sind vorformulierte Bedingungen des Vertrages, die bei Abschluss von einer Vertragspartei (vom Verwender) der anderen Partei gestellt werden. Eine Vorformulierung setzt voraus, dass die Vertragsbedingungen nicht für jeden Fall individuell ausgehandelt worden sind, sondern kategorisch für eine Vielzahl von Verträgen aufgestellt worden sind. Laut Rechtsprechung kommt es aber auf die tatsächliche mehrfache Verwendung nicht an. Es genügt, wenn der Vertrag das Potenzial hat, für eine Vielzahl von Geschäften zu wirken. In der Praxis wird für die meisten formularhaften Verträge mittlerweile davon ausgegangen, dass diese als AGB gewertet werden.
Hinweis: Nicht jedes Unternehmen benötigt AGB. Daher obliegt es jedem Unternehmen, freiwillig AGB zu erstellen. AGB erleichtern zwar den Abschluss und die Abwicklung einer großen Zahl gleichartiger Verträge, jedoch bleibt es jedem Verwender selbst überlassen, ob er sich vorformulierter Vertragsbedingungen bedienen möchte – oder nicht.

3. Auf welche Geschäfte kann ich AGB anwenden? Gibt es hierzu Ausnahmen?

Die Regelungen zur Anwendung von AGB gelten für fast alle Vertragstypen. Eine Ausnahme bilden jedoch Verträge auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen (§ 310 Abs. 4 BGB).
Aufgrund ihrer Verbraucherschutzfunktion gelten die Vorschriften vorwiegend bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern (vgl. § 310 Abs. 3 BGB). Werden AGB gegenüber Unternehmen verwendet, finden die Regelungen grundsätzlich nur eingeschränkte Anwendung (vgl. § 310 Abs. 1 BGB). Jedoch tendiert die Rechtsprechung immer mehr zu einer differenzierten Betrachtung der gesetzlichen Vorgaben, sodass beispielsweise mittlerweile auch die Klauselverbote in den §§ 308, 309 BGB eine Indizwirkung für Unternehmerverträge (B2B) bilden.
Verbraucher oder Unternehmer – Wie wird hier unterschieden?
  • Verbraucher sind natürliche Personen, die Geschäfte zu privaten Zwecken abschließen, also die weder gewerblicher oder beruflicher Natur sind (§ 13 BGB).
  • Unternehmer schließen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Geschäfte ab (§ 14 BGB).
    Hierunter fallen auch nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende.
Wieso wird hier unterschieden?
  • Der Gesetzgeber nimmt an, dass ein Unternehmer durch dessen Rechtsform und Wisssen als Geschäftsmann über mehr Wissen verfügt als eine Privatperson.
  • Dementsprechend genießen Verbraucher auch größeren rechtlichen Schutz gegen die Ausnutzung derer Unwissenheit.

4. Was passiert wenn eine Klausel streitig ist und diese einzeln ausgehandelt werden soll?

Als Grundsatz ist zu beachten, dass individuelle Vertragsvereinbarungen Vorrang haben vor AGB (§ 305b BGB), da die AGB lediglich das individuell Vereinbarte ergänzen. Eine individuelle Vereinbarung liegt vor, wenn die Vertragsparteien den betreffenden Punkt gemeinsam mündlich besprochen und ausgehandelt oder sich schriftlich darauf geeinigt haben. Es kommt darauf an, dass eine Partei eine Klausel auch wirklich zur Disposition gestellt hat und die Gegenseite daran interessiert ist, diese einvernehmlich aushandeln zu wollen, damit diese als Individualvereinbarung anerkannt wird.
Hinweis: Handschriftliche Zusätze und Ergänzungen zu einem Formularvertrag gelten grundsätzlich nicht als Individualvereinbarung, wenn der Inhalt der Klausel im Wesentlichen bestehen bleibt. Ebenso kann dies bei Leerstellen und Mehrfach-Optionen im Formularvertrag der Fall sein.
To-Do’s bei der individuellen Vereinbarung einer kritischen Klausel
  • Klausel hinterfragen: deren Charakter, Inhalt und Zweck
  • Klausel einzeln aushandeln und – wenn möglich – dabei auf die jeweilige vertragliche Beziehung und den beidseitigen Interessen fokussieren
  • Gespräche und Verhandlungen über die jeweilige Klausel sind zu protokollieren
  • Änderungen und Versionen der Klausel sind aufzubewahren

5. Wie werden AGB wirksam in Verträge einbezogen?

An dieser Stelle sei noch einmal der Hinweis erlaubt, dass hier zwei Seiten betrachtet werden müssen: einmal Verträge mit Unternehmern (I.)und andererseits mit Verbrauchern (II.)siehe Unterscheidung in Frage 3.

(I.) Unternehmerverträge (B2B)

Bei der Einbeziehung von AGB im unternehmerischen Verkehr müssen grundsätzlich die AGB vor Vertragsschluss dem Vertragspartner nicht übersandt oder vorgelegt werden. Der Geschäftspartner muss lediglich deutlich erkennen können, dass auf die AGB verwiesen wurde und ihm die Kenntnisnahme auch eingeräumt wird – siehe Unterscheidung in Frage 6.

(II.) Verbraucherverträge (B2C)

Folgende Grundsätze müssen bei Verträgen mit Verbrauchern eingehalten werden:
a) Ausdrücklicher Hinweis
b) Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme
c) Einverständnis des Vertragspartners
a) Ausdrücklicher Hinweis
Vor Abschluss des Vertrages muss ein ausdrücklicher Hinweis (mündlich oder schriftlich) an den Verbraucher erfolgen, dass der Vertrag unter Einbeziehung von AGB geschlossen werden soll.
Ein Hinweis in einem Vertragsformular, Angebotsschreiben oder Bestellschein muss so gefasst sein, dass er einem Durchschnittskunden ins Auge fällt und selbst bei flüchtiger Betrachtung muss dem Verbraucher bewusst sein, dass AGB verwendet werden.
Tipp: Verwenden Sie für den Hinweis mindestens die gleiche Schriftgröße wie für den übrigen Vertragstext und heben ihn durch Fettdruck hervor.
Nur soweit der Hinweis nach Art des Vertragsschlusses unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, reicht auch ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses aus. Dies gilt bei Verträgen des täglichen Lebens, die typischerweise mündlich oder mit Hilfe eines Automaten abgeschlossen werden.
Beispiele: Aushang von AGB im Einzelhandel, in Reinigungen, Gaststätten oder Parkhäusern.
b) Möglichkeit der Kenntnisnahme
Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
  • Sind beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss anwesend, ist die tatsächliche Kenntnisnahme der AGB durch den Verbraucher erforderlich.
Beispiele: Bei Massengeschäften geschieht dies durch den deutlich sichtbaren Aushang der AGB; z.B. in Kaufhäusern, Reinigungen oder Gaststätten.
  • Wird der Vertrag nur auf dem schriftlichen Weg abgeschlossen, genügt die Übersendung der AGB. Die bloße Aufforderung, die AGB bei dem Verwender einzusehen, reicht grundsätzlich aber nicht aus, da sonst der Vertragspartner über das Zumutbare hinaus belastet wird.
Beispiele: Die AGB können bereits vor Vertragsschluss auf den an dem Kunden übersandten Katalogen, Preislisten, Prospekten oder im Vertragsformular selbst abgedruckt sein.
  • Wird der Vertrag per Telefon geschlossen, muss dem Vertragspartner auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt werden. Unproblematisch ist dies, wenn der Vertragspartner bei Vertragsabschluss einen Katalog, eine Preisliste oder ähnliches mit aufgedruckten AGB des Verwenders bereits vorliegen hat. Ansonsten reicht regelmäßig auch bei einem telefonischen Vertragsabschluss der ausdrückliche Hinweis des Verwenders auf die Einbeziehung der AGB.
  • Bei dem Vertragsabschluss im Internet ist ein besonders deutlicher Hinweis auf die AGB zu geben sowie die Möglichkeit, die AGB per Klick abzurufen. Zudem ist es empfehlenswert, die AGB zusätzlich als kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Bei Vertragsabschlüssen mittels Fernkommunikationsmitteln, wie beispielsweise Telefon, Telefax, E-Mail, Internet sind bei Verbraucherverträgen unbedingt auch die Regelungen über Fernabsatzverträge in den §§ 312b ff. BGB zu beachten. Hierbei handelt es sich um Informationspflichten des Unternehmers und dem Widerrufsrecht des Verbrauchers.
c) Einverständnis des Vertragspartners
Der Vertragspartner muss mit der Einbeziehung der AGB in den Vertrag einverstanden sein. Eine Einigung über jede einzelne Klausel ist allerdings nicht erforderlich.
Hinweis: Beim Vertragsabschluss im Internet sollte zudem mittels nicht vorausgefüllter Checkbox die Einbeziehung und Geltung der AGB sichergestellt werden.

6. Wie unterscheidet sich die Einbeziehung von AGB bei Verträgen unter Unternehmern (B2B)?

Für die wirksame Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern gelten grundsätzlich weniger strenge Anforderungen (§ 310 Abs. 1 BGB). Eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Vertragspartner ist aber dennoch erforderlich. Es genügt dafür bereits ein Hinweis des Verwenders auf seine AGB, durch welchen dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben wird, in zumutbarer Weise, auch aufgrund eigener Initiative, Einsicht in diese zu erlangen.
Beispiele:
  • Hinweis des Verwenders auf seine AGB ohne Widerspruch des anderen Vertragspartners.
  • „Auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen“ – Dabei ist der Hinweis auf Abrufbarkeit der AGB im Internet ausreichend.
  • Im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen kann die Einbeziehung automatisch erfolgen, wenn die AGB des Verwenders bisher regelmäßig Vertragsbestandteil wurden und der Vertragspartner nicht widerspricht. Jedoch ist ein einmaliger früherer Vertragsabschluss oder eine nur kurze Dauer der Geschäftsbeziehungen nicht ausreichend.
Hinweis: Um die stillschweigende Einbeziehung der AGB zu verhindern, muss der andere Vertragspartner widersprechen.

7. Welche Grundregeln müssen beachtet werden? Wo sind bei AGB die Grenzen in der Ausgestaltung gesetzt?

Bei der Ausgestaltung der AGB gilt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten (§§ 305 ff. BGB). Diese Vorschriften wurden durch die Rechtsprechung im Laufe der Zeit immer weiter fortentwickelt.
Was ist dabei grundsätzlich zu beachten?
(I.) Die Klauseln dürfen sich nicht widersprechen
(II.) Die Klauseln dürfen für die andere Partei nicht überraschend sein
(III.) Die Klauseln müssen klar und präzise formuliert werden
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass hierbei die Grundsätze von AGB eine wichtige Rolle einnehmen: Sie dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (sog. Inhaltskontrolle), sollen transparent über den Geschäftsvorgang und gegenseitige Rechte und Pflichten informieren (sog. Transparenzgebot).

(I.) Sich widersprechende Klauseln

Insbesondere im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ergibt sich häufig das Problem sich widersprechender AGB, da jede Vertragsseite versucht ihre eigenen AGB in den Vertrag mit einzubeziehen. Widersprechende AGB stehen aber grundsätzlich der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen, wenn die Parteien einverständlich mit der Vertragsdurchführung beginnen. In diesem Fall gelten nur die übereinstimmenden Teile der AGB als vereinbart.
Soweit die AGB bei Unternehmern nicht übereinstimmen, gilt hinsichtlich des wirksam gewordenen Vertragsinhalts folgendes:
  • Zunächst werden die widersprüchlichen AGB insoweit Vertragsbestandteil, als sie für die andere Vertragspartei günstig sind. Dies ist in der Praxis wohl eher die Ausnahme, da die AGB jeweils im Interesse des Verwenders erstellt wurden.
  • Alle übrigen nicht übereinstimmenden AGB werden nicht Vertragsinhalt. Wenn sich nach Auslegung des Vertrages und Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien keine Regelung ermitteln lässt, tritt an Stelle der kollidierenden AGB die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

(II.) Überraschende Klauseln

Klauseln in wirksam einbezogenen AGB werden dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn sie nach den besonderen Umständen des Vertragsschlusses so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen brauchte (§ 305c Abs. 1 BGB). Eine Klausel ist als überraschend anzusehen, wenn der Vertragspartner gewissermaßen durch sie überrumpelt wird.
Maßgebliche Kriterien sind hierfür insbesondere die dem Vertragsschluss vorausgegangenen Verhandlungen, das äußere Erscheinungsbild und die Unüblichkeit der Klausel für Verträge der betreffenden Art. Dabei ist zu beachten, dass abhängig von der Art des Vertragspartners auf die Verständnismöglichkeiten des jeweiligen Durchschnittsvertragspartners abzustellen ist.

(III.) Unklare Klauseln

Sind in AGB unklare oder mehrdeutige Klauseln enthalten, so geht dies zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB). Der Verwender sollte daher unbedingt darauf achten, dass er sich in den AGB unmissverständlich und klar ausdrückt.
Beispiele:
  • Die Klausel in einem Kfz-Mietvertrag, dass der Mieter oder ein Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis mit einjähriger Fahrpraxis nachweisen muss ist unklar, da nicht deutlich wird, ob dies eine ununterbrochene einjährige Fahrpraxis erfordert oder ob ein Jahr Gesamtfahrpraxis während mehrerer Jahre Fahrerlaubnis ausreicht.
  • Die von einem Händler in einem Gebrauchtwagen-Kaufvertrag verwendete Klausel „Der Verkäufer sichert zu, dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von x Kilometer ausweist”, ist zu Lasten des Verwenders als Zusicherung aufzufassen.
  • Eine Klausel in einem Onlineauktionsangebot ist unwirksam, wenn ein „Spaßbieter“ eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu zahlen hat, da der Begriff „Spaßbieter“ mehrdeutig ist.

8. Was passiert bei streitigen AGB? Wer entscheidet über dessen Zulässigkeit?

Hier spielen vor allem die Grundsätze der AGB-Gestaltung eine Rolle (vgl. Frage 7). Die gesetzliche Inhaltskontrolle in den §§ 307, 308, 308 BGB regeln, welche Inhalte in AGB nicht zulässig sind. Die Inhaltskontrolle erfolgt durch die Gerichte, wenn innerhalb eines Rechtsstreites ein Vertragspartner dem Verwender unterstellt, dass eine oder mehrere Klauseln in den verwendeten AGB unwirksam seien.
Auch hier sei an dieser Stelle die Unterscheidung von Verbraucher- und Unternehmerverträge geboten:

(I.) In Verbraucherverträgen

Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen gegenüber Verbrauchern ist durch einen umfangreichen Katalog unzulässiger oder nur bedingt zulässiger Klauseln (§ 308 f. BGB) und durch die Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) stark eingeschränkt.
Eine AGB-Klausel, die gegen den Katalog der § 308 f. BGB verstößt, ist unwirksam. Auch eine gegen § 307 BGB verstoßende Klausel in AGB ist unwirksam. Die Inhaltskontrolle spiegelt das Gebot von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr wider und dient als Auffangtatbestand für Klauseln, die nicht in den Katalog der § 308 f. BGB genannt sind. Bei dem Gebot von „Treu und Glauben” sollen die staatliche Grundprinzipien und Wertvorstellungen der Grundrechte eingehalten werden.
Hinweis: Zu der Anwendung von § 307 BGB gibt es eine fast unüberschaubare Einzelfall-Rechtsprechung, die hier an dieser Stelle nicht abschließend dargestellt werden kann.

(II.) In Verträgen mit Unternehmern

Bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern sind gemäß § 310 Abs. 1 BGB die detaillierten Klauselverbote in § 308 f. BGB grundsätzlich nicht anwendbar. Eine Inhaltskontrolle der AGB erfolgt hier generell nur über die Generalklausel § 307 BGB.
Hinweis: Die Klauselverbote des § 308 f. BGB sind jedoch im Rahmen der Interessenabwägung des § 307 BGB in der Regel ein Indiz für die Unwirksamkeit einer Klausel auch bei Unternehmern.

9. Muss in den AGB eine bestimmte Form für Erklärungen bei Verbrauchern eingehalten werden?

Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Regelungen wurde der Wortlaut des § 309 Nr. 13 BGB geändert. Hiernach ist zwingend vorgeschrieben, dass die Form von Anzeigen und Erklärungen die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind nicht mehr an die Schriftform gebunden ist. Wo die Schriftform bislang eine eigenhändige Unterschrift erforderte, ist im Rahmen der nunmehr ausreichenden Textform eine lesbare Erklärung des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger, d.h. per E-Mail oder Fax möglich. Dies gilt insbesondere für Verbraucherverträge.
Beispiel: Die Gesetzesänderung wirkt sich auch auf arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln aus, weshalb Arbeitgeber ihre Arbeitsvertragsmuster anpassen und im Hinblick auf die Regelung zu Ausschlussfristen formulieren sollten, dass gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht fristgerecht gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden.

10. Was geschieht bei falscher Verwendung von AGB?

Sind die AGB insgesamt oder einzelne AGB-Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder gemäß den §§ 307 ff. BGB unwirksam, so bleibt der Vertrag insgesamt grundsätzlich wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle der verwendeten AGB gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Die Schließung der vertraglichen Lücke und die Anwendung von Gesetzesrecht kann nicht durch Hinweise auf Ersatz-AGB verhindert werden.
Hinweis: In extremen Fällen kann der Vertrag wegen der fehlerhaften AGB insgesamt unwirksam sein (§ 306 Abs. 3 BGB), wenn die Fortbestehung des Vertrages für die andere Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

11. Wo gibt es weitere Informationen und Muster-AGB?

Musterformulierungen für AGB finden Sie auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main.
Weiterhin sind im Buchhandel und bei Onlinedienstleistern verschiedene branchenspezifische AGB erhältlich.
Darüber hinaus finden Sie im Themenpapier der IHK Berlin „Das Kleingedruckte – Wissenswertes zum Thema AGB” weitere Formulierungsbeispiele einzelner Klauseln.
Hinweis: Musterverträge und Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur ein Anhaltspunkt sein, die auf die individuellen Verhältnisse angepasst werden müssen. Soweit sich dies nach der Art des Geschäfts anbietet, wird im Zweifel empfohlen, die Vertragsklauseln jeweils im Einzelnen auszuhandeln. Außerdem sind entsprechende Muster vor der Verwendung immer auf den jeweiligen Stand der Rechtsentwicklung hin zu überprüfen.

Rechtlicher Schutz an Software - Das sind die Regeln

Wie ist Software rechtlich geschützt?

Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt – von Entwürfen über Entwicklung bis zum fertigen Computerprogramm und in allen Formen. Das sind zum Beispiel: Anwendungssoftware, Systemsoftware, Individual- und Standardsoftware, der Objekt- und Quellcode, Entwurfsmaterial wie Datenfluss-/Programmablaufplan oder Vor- und Zwischenstufen der Entwicklung, also auch Teile eines Programms und Programmodule. Als wissenschaftlich-technische Darstellungen oder als Sprachwerke können Handbücher, Bedienungsanleitungen und Pflichtenhefte geschützt sein.
Nicht als Computerprogramm geschützt sind Algorithmen, Programmiersprache, Arbeitsvorgänge der Aufgabenlösung und deren Beschreibung (Funktion der Software), Entwicklungs- und Programmiermethoden, Schnittstellenspezifikationen, oder grafische Bildschirmoberflächen. Ebenfalls nicht geschützt ist die einer Software zugrundeliegende Idee. Es gibt also keinen Schutz davor, dass ein Dritter die gleiche Softwarelösung parallel oder ein Konkurrenzprodukt mit denselben, oder ähnlichen Funktionen entwickelt. Ein Konkurrenzprodukt, das dieselben Funktionen erfüllt, aber nicht den Quellcode übernimmt, ist zulässig. Der Quellcode einer anderen Software darf nicht kopiert werden. Um die Idee zu schützen, kann man mit potenziellen Geschäftspartnern eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen. Sehen Sie hierzu auch den IHK-Artikel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Das Urheberrecht an Software entsteht kraft Gesetzes mit Schaffung (Erstellung) des Werkes, d. h. mit Programmierung der Software ohne Eintragung, Registrierung oder sonstige Formalitäten. Der Softwareentwickler hat zudem das Recht als Urheber genannt zu werden, z. B. im Code selbst. Auf dieses Recht kann vertraglich verzichtet werden.
Flankierend kann Software über das Marken- und Wettbewerbsrecht geschützt werden. Das Markenrecht schützt den Werktitel eines Programms/App. Das Wettbewerbsrecht bietet Schutz vor Nachahmung und Kopien. Als Patent kann Software in der Regel nicht geschützt werden. Patentfähig sind grundsätzlich nur Gegenstände, die einen „technischen Charakter“ aufweisen. Inwieweit Patentschutz für eine Software möglich ist, muss deswegen im Einzelfall geprüft werden.
Nach dem Patentgesetz sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche grundsätzlich nicht patentfähig. Nach der Rechtsprechung ist ein Computerprogramm dann patentfähig, wenn es als Ganzes betrachtet einen Beitrag zum Stand der Technik liefert. Dies sind:
  • Computerprogramme, die unmittelbar einen technischen Effekt auslösen
  • Sog. computer-implementierte Erfindungen, d. h. das Computerprogramm ist Teil einer Erfindung, die Geräte oder industrielle Prozesse steuert, wie z. B. ein Antiblockiersystem im Auto
Inwieweit Patentschutz für eine Software möglich ist, sollte deswegen im Einzelfall mit dem jeweiligen Patent- und Markenamt geklärt werden.
Urheber einer Software ist deren Schöpfer, also in der Regel der einzelne Programmierer als natürliche Person. Gibt es mehrere Programmierer, dann sind diese Miturheber und dürfen gemeinsam über die Software bestimmen. Juristische Personen (wie eine GmbH oder AG) sind keine Urheber. Ihnen können nur Nutzungsrechte an dem Computerprogramm übertragen werden. Wird die Software im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses entwickelt, stehen die Rechte, die Software kommerziell zu verwerten, gesetzlich dem Arbeitgeber zu. Bei freien Mitarbeitern gilt dies nicht. Hierfür muss eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, werden per Gesetz nur diejenigen Rechte übertragen, die zur Nutzung mindestens erforderlich sind. In der Regel beinhaltet dies nur ein einfaches Nutzungsrecht.
Achtung bei mehreren Urhebern: Im Rahmen von IT-Projektverträgen, in denen eine individuell beauftragte Software entwickelt wird, beteiligen sich in der Regel mehrere Entwickler (Arbeitnehmer und Freelancer des Auftraggebers und des Dienstleisters). Bei gemeinschaftlichen Entwicklungen sind alle Beteiligten Miturheber mit der Folge, dass die Verwertung der Software nur mit Zustimmung der anderen Miturheber möglich ist. Daher sind auch hier vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zur Nutzung und Verwertung der Software erforderlich, um sicherzustellen, dass der Auftraggeber – der für Softwareentwicklung zahlt –alle von ihm gewünschten Rechte erhält.

Einräumung von Nutzungsrechten an Software und vertragliche Regelung

Der Urheber kann Dritten Nutzungsrechte an einer Software einräumen (sogenannte Lizenz). Der Dritte darf die Software dann in dem Rahmen nutzen, der in der Lizenz festgelegt ist. Auch wenn das Einräumen von Nutzungsrechten in der Praxis oft als „Lizenzvertrag“ bezeichnet wird, ist dies kein eigenständiger Vertragstyp, sondern er richtet sich nach den gängigen Vertragstypen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In der Regel handelt es sich bei einem Lizenzvertrag um einen Kauf-, Miet-, Werk-, oder Dienstvertrag oder auch um Mischformen dieser Verträge. Entscheidend ist, welche Hauptpflichten in dem Lizenzvertrag vereinbart werden.
Standardsoftware wird für einen breiten Anwenderkreis überlassen. Wird das Programm gegen Einmalzahlung auf Dauer überlassen, liegt ein Kauf vor (unabhängig davon, ob die Software als Download oder auf einem Datenträger dauerhaft überlassen wird). Erfolgt die Überlassung auf Zeit gegen wiederkehrende Zahlungen, wie beispielsweise beim Application Software Providing, handelt es sich um eine Miete. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine individuelle Softwarelösung erstellt wird. Die funktionale Anpassung eine Standardsoftware für den Kunden (Customizing) wird ebenfalls in der Praxis häufig als Werkvertrag eingestuft. Wenn Zweifel bestehen, welcher Vertragstyp besteht, kann die Präambel eines Vertrags von Bedeutung sein, da sie Hinweise darauf gibt, auf welchen Zweck der Vertrag gerichtet ist.
Bei der Überlassung von Standardsoftware handelt es sich meist um einen Kauf- oder Mietvertrag.

Beim Softwarekauf sind folgende Merkmale typisch:

  • Überlassung auf Dauer
  • Einmalzahlung
  • Gewährleistungsfrist zwei Jahre, Verkürzung auf ein Jahr möglich im B2B-Geschäftsverkehr (Achtung: Im Unternehmensverkehr gilt die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB)
  • Ein Verbot, die Software weiterzuverkaufen, ist in den AGB unzulässig

Bei Softwaremiete ist folgendes typisch:

  • Überlassung auf Zeit
  • Laufende Zahlungen
  • Kündigungsrechte
  • Gebrauchstauglichkeit muss vom Überlassenden während der gesamten Mietdauer aufrecht erhalten werden
  • Nutzungsbeschränkungen (wie ein Weiterveräußerungsverbot) und flexible Preisgestaltung, z. B. Preisanpassungsklauseln sind möglich, sofern sie klar und verständlich formuliert sind

Umfang der Nutzungsrechte

Der Umfang, in dem die Software genutzt und verwertet werden darf, sollte im Vertrag möglichst genau beschrieben werden. Somit entstehen keine Zweifel, welche Rechte eingeräumt wurden.
In Betracht kommen insbesondere folgende Rechte:
  • Vervielfältigung: Darunter fällt das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms. Dazu zählt das Kopieren des Computerprogramms auf einen Datenträger; auch das (vorübergehende) Laden des Programms in den Arbeitsspeicher ist ein Vervielfältigungsvorgang
  • Verbreitung: Dies betrifft vor allem den Vertrieb des Original-Programms oder von Vervielfältigungsstücken im Handel, z. B. per Datenträger (CD-Rom)
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung: Hierunter fällt Software, die über das Internet heruntergeladen werden kann
  • Umarbeitung: hierunter fallen Erweiterungen des Funktionsumfanges, Wartung Updates, Upgrades und sonstige Aktualisierungen des Programms. Umfasst ist auch die Übersetzung eines Programms in eine andere Programmiersprache sowie die Übersetzung des Quellcodes in den Objektcode und umgekehrt („Kompilation“).
Wird keine Regelung getroffen, erhält der Nutzer per Gesetz diejenigen Rechte, die mindestens zur vertragsgemäßen Nutzung der Software zwingend erforderlich sind. Das umfasst in der Regel das Laden, Anzeigen, Laufenlassen sowie, Speichern des Programms im Arbeitsspeicher und grundsätzlich das Anfertigen einer Sicherungskopie. Nicht erfasst ist das Recht zur Umbearbeitung des Programmcodes. Fehlerbeseitigung ist vom Gesetz gedeckt, soweit sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software dient. Es kommt daher im Einzelfall darauf an, zu welchen wirtschaftlichen oder technischen Zwecken die Software überlassen wurde.
Nutzungsrechte können auf einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Länder beschränkt werden. Die für den Anwender günstigste Regelung ist dabei eine zeitlich unbegrenzte weltweite Nutzbarkeit der Software. Das Nutzungsrecht kann auch mengenmäßig und inhaltlich beschränkt werden.
Beispiele:
  • CPU-Lizenz: Die Nutzung wird an eine bestimmte Hardware gebunden
  • Mehrfachlizenz (Client-Server): Der Anwender darf die Software auf mehreren Rechnern gleichzeitig nutzen
  • Die Anzahl der maximalen Nutzer wird vorgegeben (Concurrent-User)
  • Named User Licence: Der Nutzer wird mit einem registrierten, namentlich eingetragenen Zugang festgelegt
Im Vertrag kann geregelt werden, ob der Nutzer ein ausschließliches („exklusives“) oder einfaches Nutzungsrecht erhält. Bei Standardsoftware, die an einen breiten Kundenkreis verkauft wird, ist ein einfaches Nutzungsrecht üblich. Der Nutzer kann die Software auf die vertraglich vereinbarte Art nutzen, kann aber nicht verhindern, dass der Urheber selbst und Dritte die Software ebenfalls verwenden. Ein exklusives Recht kommt bei Individualsoftware vor. Damit erhält der Nutzer einen Konkurrenzschutz und kann alle anderen Personen – einschließlich des Lizenzgebers – von der Nutzung ausschließen. Will der Lizenzgeber sein Nutzungsrecht behalten, muss er sich dies vertraglich vorbehalten.
Auch sollte an eine mögliche Herausgabe des Quellcodes, der zur Fehlerbeseitigung oder für Programmanpassungen erforderlich ist, im Vertrag gedacht werden. Den Quellcode kann der Softwarenutzer in der Regel nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Der Quellcode kann auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Escrow-Dienstleister hinterlegt werden, (sog. Escrow-Vereinbarung). Darin ist geregelt, unter welchen Umständen der Nutzer (z. B. bei Insolvenz des Programmierers der Software) die Möglichkeit haben darf, um auf den Quellcode zuzugreifen, um das Programm zu bearbeiten, oder weiterzuentwickeln.
Zwar kann der Umfang der Nutzungsrechte zwischen Anbieter und Anwender grundsätzlich frei vereinbart werden. Allerdings werden bei Standardsoftware im Normalfall Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet. In AGB dürfen bestimmte rechtliche Schranken nicht umgangen werden. So sind AGB-Klauseln beim Kauf unwirksam, die den Weiterverkauf der erworbenen Programmkopie (auch bei Download-Software) untersagen oder einschränken. Dies folgt aus dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Er besagt, dass das Verwertungsrecht an einer Programmkopie verbraucht ist, wenn es innerhalb der Europäischen Union (EU) einmal legal in Verkehr gebracht wurde. Für den ursprünglichen Erwerber ist seine Programmkopie somit frei handelbar und er kann sie weiterveräußern. Veräußert er die Software, muss er die bei ihm vorhandene Kopie löschen. Anders als in AGB lässt sich in individuellen Verträgen die Übertragung der Software an Dritte ausschließen.
Auch CPU-Klauseln sind in kaufrechtlichen AGB unwirksam, das heißt es ist unzulässig, die Nutzung bei gekaufter Software auf eine bestimmte Hardware/Systemumgebung festzulegen. In individuellen Verträgen eine solche CPU-Klausel allerdings vereinbart werden. Bei Miete erachtet die Rechtsprechung eine CPU-Klausel als zulässig.

Haftungsbeschränkungen

In AGB werden oft Regelungen zu Haftungsbeschränkungen geschlossen. Gängig ist der Versuch, die Haftung für Sach- und Rechtsmängel auszuschließen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die den Vertragszweck gefährden und auf deren Erfüllung der Vertragspartner berechtigterweise vertrauen darf, kann aber nicht durch AGB beschränkt oder ausgeschlossen werden. Dazu gehört auch die Pflicht zur Leistung einer mangelfreien Sache. Beschränkungen auf maximal zu leistende Schadensersatzsummen sind zulässig, wenn diese die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden decken. Eine abstrakte Formulierung auf die Haftung für vertragstypische, vorhersehbare Schäden reicht grundsätzlich aus, denn im Einzelfall sind Haftungshöchstsummen nicht leicht festzulegen und können daher unzulässig sein. Zulässig dürfte eine Beschränkung der Haftung für Fälle sein, in denen der Kunde den Schaden selbst herbeigeführt hat, indem er die Software ohne Erlaubnis geändert hat, oder der Schaden durch eine Nutzung entgegen der vertraglichen Vereinbarung verursacht worden ist.
Geht eine AGB-Klausel über das rechtlich zulässige Maß hinaus, ist sie insgesamt unzulässig. Eine zu stark die Haftung einschränkende Klausel bewirkt damit genau das Gegenteil, denn dann greift die gesetzlich unbeschränkte Haftung. Es empfiehlt sich daher Haftungsfragen individuell zu vereinbaren.
Um Missverständnisse und Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollten Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen für Software ausdrücklich geregelt werden. Außerdem sollte man als Hersteller oder Anbieter überprüfen, ob Beschränkungen oder Ausschlüsse für Mängelhaftung AGB-rechtlich wirksam sind.

Mit neuen Dienstleistungen zum Erfolg

Service Engineering hilft, Dienstleistungen gezielt zu planen und zu verbessern – ähnlich wie in der Produktentwicklung. Besonders für den Mittelstand bietet die Methode klare Strukturen, um neue Ideen erfolgreich umzusetzen.

Was kann Service Engineering in Ihrem Unternehmen leisten?

Ein Produkt erklärt sich bestenfalls von selbst. Für die Dienstleistung trifft dies oft nicht zu. Meist vermitteln Unternehmen Dienstleistungen und Serviceangebote Kunden nur indirekt. Hinter jeder Dienstleistung steht aber ein dataillierter Prozess. Je professioneller dieser geplant und umgesetzt ist, desto höher sind die Kundenzufriedenheit und der Unternehmenserfolg. Um also eine neue Dienstleistung erfolgreich am Markt zu platzieren, sollte sie – ähnlich zum materiellen Produkt – sorgfältig geplant, entwickelt und gestaltet werden. Genau hier unterstützt das Service Engineering.
Die Lösung bietet eine systematische Herangehensweise, die erprobte Arbeitshilfen und Unterstützung durch erfahrene Berater einbezieht. Speziell mittelständische Unternehmen sollen so in die Lage versetzt werden, neue Ideen gewinnbringend am Markt zu platzieren.
Eine solche systematische Vorgehensweise mit den dazu passenden Arbeitshilfen wurde vom Institut für Technik der Betriebsführung (itb) in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IAO in Stuttgart im Rahmen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Projektes entwickelt und bei zahlreichen Betrieben erfolgreich erprobt.

Der Prozess der Dienstleistungsgestaltung erfolgt in fünf Schritten:

  1. Ermittlung der aktuellen Situation und Analyse der vorhandenen Dienstleistungen
    Zunächst wird die aktuelle Situation ermittelt. Die Analyse mit Hilfe einiger dem Ingenieurwesen entlehnter Instrumente und Methoden zeigt auf, wo bereits Dienstleistungen stattfinden, an welchen Stellen des betrieblichen Auftragsdurchlaufs das Unternehmen mit den Kunden in Kontakt tritt, welchen strategischen Wert die Dienstleistung hat und ob sie überhaupt bezahlt oder aber verschenkt wird.
  2. Festlegung von Zielen und Entwicklung von Strategien
    In einem zweiten Schritt formuliert der Unternehmer seine Dienstleistungsziele und entwickelt eine entsprechende Strategie. Dazu bedient er sich erneut einer Reihe praxiserprobter Vorgehensweisen, wie etwa der SMART-Methode zur Formulierung konkreter und nachprüfbarer Zielstellungen.
  3. Identifizierung von Potenzialen und Ideenentwicklung
    In einem dritten Schritt wird das unternehmerische Dienstleistungspotential ermittelt. Erste Ideen werden jetzt anhand des morphologischen Tableaus entwickelt und bewertet. So werden mühelos verschiedene Ansätze für die Entwicklung neuer Dienstleistungen gefunden.
  4. Prozess gestalten und Fehlerquellen erkennen
    Die Gestaltung des Dienstleistungsprozesses erfolgt im vierten Schritt. Anhand des sogenannten Service Blueprintings, also mit einer „Blaupause“, werden noch im Entwicklungsprozess einer neuen Dienstleistung mögliche Fehlerquellen erkennbar, die es anschließend abzustellen gilt.
  5. Bewertung des Ergebnisses
    Im fünften und letzten Schritt wird das Dienstleistungsergebnis bewertet. Dies geschieht häufig mit einer klassischen Kundenbefragung.
Die dazu entwickelte Broschüre Service Engineering – in fünf Schritten zur neuen Dienstleistung, die vom Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau herausgegeben wurde und die Publikation „Neue Wege zu modernen Dienstleistungen“, die über die Baden-Württemberg Stiftung zu beziehen ist, liefern hierzu geballtes Expertenwissen.
Für bereits existierende Dienstleistungen bietet sich der Einsatz des „Service Navigators“ an. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Steigerung der Dienstleistungsproduktivität, das speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist. Eine Beschreibung der Vorgehensweise einschließlich Erfahrungsberichten aus der Praxis lassen sich der Broschüre „Mittelstandskompass – in fünf Schritten zu höherer Dienstleistungsproduktivität“ entnehmen. Darüber hinaus bieten das Karlsruher Institut für Technik der Betriebsführung (itb) und das Fraunhofer IAO spezielle Seminare und Schulungen für das Tool an.


Technologische Innovationen fördern und schützen

Die IHK unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen und informiert über gewerbliche Schutzrechte. Tipps bei der Suche nach Technologien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie von unseren Experten im Bereich Innovation und Digitalisierung.
Für die Suche nach Kooperationspartnern stehen Ihnen zwei Technologietransfermanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Regionale und überregionale Experten sowie Technologieangebote können Sie über die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ finden. Die Plattform durchsucht ausschließlich Seiten aus dem wissenschaftlichen Bereich, so dass Sie schnell und einfach Zugriff auf die aktuellen Informationen von Forschungseinrichtungen erhalten.

Um bei technologischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet die IHK verschiedene Veranstaltungen an:
  • Bei den Innovationsberatungstagen können Sie sich mit den IHK-Technologietransfermanagern in einer persönlichen Beratung über Ihre Innovationsvorhaben austauschen.
  • Unter dem Motto „Potenziale - Wirtschaft trifft Wissenschaft“ finden Veranstaltungen vor Ort bei Forschungseinrichtungen statt. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in aktuelle Forschungsthemen und einen Eindruck von der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
  • Beim Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE stellen Unternehmen aus Baden-Württemberg Ihnen ihre Innovationsstrategien vor.
  • Zusätzlich gibt es viele weitere Veranstaltungen in den Themenfeldern Innovation, Technologietransfer und Digitalisierung.
In den monatlichen Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie aktuelle Meldungen aus Deutschland und der Europäischen Union sowie Infos zu Technologietrends weltweit.

100 Stunden Morgen

Themenwoche zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand

Über 100 Top-Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft – neue Impulse und Trends zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand. Antworten zu den großen, aktuellen Technologiethemen.
Die Themenwoche 2020 war für Ende September geplant. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es jedoch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Themenwoche stattfinden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

#Innovationsmethoden #neuartige Geschäftsmodelle #Technologien von Morgen #Experimentierräume #Open Innovation #Workshops #Märkte und #Startups – Themen, die Unternehmen in Zeiten des digitalen Wandels umtreiben sind die Grundlage dieser Themenwoche.
Im Rahmen einer Woche, die 100 Stunden entspricht, steht der technologisch-innovative Wandel in Unternehmen in verschiedenster Form im IHK Haus im Mittelpunkt.
  • Impulse von Taktgebern der Digitalisierung und zur Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Über 100 Impulsgeber, über 30 verschiedene Zukunftstechnologien
  • Praxisberichte zeigen auf, wie Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen aussehen können
  • Workshops, Work Camps und Experimentierräume zum selber aktiv werden
  • Branchenübergreifender Austausch zu den Auswirkungen der Technologien und Digitalisierung

Themenwoche 2019

Die Themenwoche gliederte sich in fünf spannende Thementage und wurde von einer Ausstellungslandschaft begleitet. Sie fand unter der Schirmherrschaft von Dr. Nicole Hoffmeister–Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden–Württemberg statt. Eine Übersicht finden Sie folgend.

Alte Anzeigevariante: Artikeluebersichtsseite, bitte ändern

Apps – Recht und sicher – Teil 3: Der Vertrieb von Apps

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

App-Vertrieb auf etablierten Plattformen

Der Vertrieb von Apps findet in der Regel über zentrale Vertriebsplattformen, wie den App Store von Apple, Google Play oder den Microsoft Store, statt. Um die eigene App auf diesen etablierten Plattformen anzubieten zu können, müssen deren Allgemeinen Vertrags- und Lizenzbedingungen (vergleichbar mit AGB) akzeptiert werden. Diese sehen unter anderem die Anwendung US-amerikanischen Rechts und den Gerichtsstand in den USA vor. Als App-Anbieter befindet man sich hier in einer „take it or leave it“-Situation: Möchte man die App über die Plattform vertreiben, muss man deren Bedingungen akzeptieren. Vor Entwicklungsstart einer App macht es daher Sinn, die Nutzungsbedingungen der Plattform(en) genau zu lesen, um deren technische und inhaltliche Vorgaben zu erfüllen.
Die App-Vertriebsplattformen funktionieren in der Regel als Vermittler. Das heißt, dass die Plattform die App im Namen des Anbieters gegen Provision vertreibt und so als dessen Stellvertreter, möglicherweise als Handelsvertreter, auftritt. Über die Stellung der App-Vertriebsplattformen im deutschen Recht ist bisher nicht entschieden worden. Daher ist derzeit anzunehmen, dass der Vertrag über die App zwischen App-Anbieter und Anwender/Kunde zustande kommt.

Art des Vertrags bei verschiedenen Apps

Für die Einordnung der Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Anwender/Kunde ist zu unterscheiden, auf welche Art die App angeboten wird:
  • Bei kostenlosen Apps handelt es sich um eine Schenkung.
  • Ist die App kostenpflichtig, kommt es auf die Dauer der Überlassung an: Dauerhafte Überlassung ist Kauf, bei Nutzung auf Zeit liegt Miete vor.
  • Bei sogenannten „Freemium-Apps“ handelt es sich um eine Schenkung der kostenlosen Basisversion. Zusätzlichen Funktionen und Extras können per sogenanntem In-App-Kauf erworben werden.
Der Anbieter ist gegenüber dem App-Kunden verantwortlich für Gewährleistung, Support und Haftung.
Achtung: Wenn Sie als App-Anbieter per AGB die Haftung zu stark einschränken, kann die entsprechende Klausel unwirksam werden – dann bewirkt sie das Gegenteil, denn dann greift die gesetzlich unbeschränkte Haftung. Im Einzelfall sind haftungsbeschränkende Klauseln bzw. Haftungshöchstsummen nicht leicht festzulegen. Es empfiehlt sich daher, bei der Formulierung von Haftungsklauseln die Beratung eines Rechtanwalts einzuholen.
Als Vertragspartner muss der App-Anbieter verschiedene gesetzliche Anforderungen nach dem Telemediengesetz (TMG) und Fernabsatzrecht einhalten. Dabei handelt es sich im Grunde um die gleichen Anforderungen, die auch für Online-Shop-Betreiber gelten.

App-Impressum und Datenschutzerklärung

Das Impressum einer App dient zur Identifikation des Anbieters und als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (nicht mehr als zwei Klicks) und ständig verfügbar sein sowie die Angaben aus § 5 Telemediengesetz (TMG) enthalten (u. a. vollständiger Name und Anschrift (kein Postfach), bei juristischen Personen der Firmenname sowie vertretungsberechtigte Personen, Kontaktinformationen).
Impressum und Datenschutzerklärung müssen auf der Startseite der App und auch auf der Downloadseite der Vertriebsplattform auffindbar und abrufbar sein.
Im Impressum und zusätzlich in den AGB (sofern eingesetzt) sind ein Hinweis inklusive klickbaren Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform und auf die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu geben. Näheres hierzu finden Sie im Leitfaden des Bundesministeriums der Jusitz.
Näheres zur Datenschutzerklärung finden Sie in Teil 2 der Artikelserie „Wichtiges zum Datenschutz“.

Informationspflichten nach Fernabsatzrecht

Außerdem muss der Anbieter gegenüber Verbrauchern Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht erfüllen:
Es gibt vorvertragliche Informationspflichten (§312d BGB, Artikel 246a, §1 EGBGB) und Informationspflichten in der vertraglichen Phase (§312f Absatz 2 BGB, 246a, § 1 EGBGB.
Achtung: Verstöße gegen diese Pflichten werden nicht selten wettbewerbsrechtlich abgemahnt.

Wichtigste Informationspflichten vor Vertragsschluss:

  • Wesentliche Eigenschaften der App
  • Identität des Anbieters (Impressum, siehe oben)
  • Gesamtpreis
  • Widerrufsrecht
  • Vertragslaufzeit und Bedingungen für die Kündigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses (bspw. bei Miete der App im Rahmen eines Abonnements)
Diese Informationen müssen auf der Downloadseite der Vertriebsplattform oder innerhalb der App bei In-App-Käufen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Sie sind rechtzeitig vor Download bzw. Kauf der App zu erteilen.
Für Apps als digitalem Inhalt sind weitere Informationspflichten zu erfüllen (Artikel 246a, §1 Absatz 1 Nummer 14 und 15 EGBGB):
  • Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte
  • soweit wesentlich: Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem App-Anbieter bekannt sind oder bekannt sein müssen (zum Beispiel Anforderungen an Betriebssystem, Version oder Hardwareeigenschaften, um mit der App kompatibel zu sein).

Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat ab Vertragsschluss ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Darüber muss er belehrt werden, was durch einen Hinweis „Widerrufsrecht“ über dem Download-Button auf der Bestellseite auf der Download-Plattform/Website Download-Website eingebunden werden sollte. Den Text zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserem Artikel zur Widerrufsbelehrung im E-Commerce-Recht.
Achtung: Bei fehlerhafter Belehrung beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr und vierzehn Tage.
Bei Apps als digitalem Inhalt können Sie das Widerrufsrecht vorzeitig ausschließen, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download der App) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt neu ab dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des App-Anbieters über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend anzupassen.
Praxistipp: Es bietet sich darum an, auf der Download-Seite eine nicht vorangekreuzte Checkbox bereit zu stellen, die der Verbraucher aktivieren muss, und ausdrücklich zustimmt, dass der Download starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur wenn die Erklärung in der Checkbox angekreuzt wird, sollte der Download erfolgreich ausgelöst werden.

Informationspflichten nach Vertragsschluss

Nach Vertragsschluss ist dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens bei Lieferung der digitalen Inhalte, eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder auf der Rechnungsrückseite) zu übermitteln. Die Bestätigung muss den Hinweis enthalten, dass der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Achtung: Die oben beschriebenen vor- und nachvertraglichen Informationspflichten und Belehrung über das Widerrufsrecht beziehungsweise dessen Erlöschen muss der App-Anbieter auch bei jedem In-App-Kauf erneut erfüllen.

Apps – Recht und sicher – Teil 2: Das Wichtigste zum Datenschutz

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Datenschutz für personenbezogene Daten

Sobald mit einer App personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss der App-Anbieter die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachten, vor allem die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Er ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Grundsätzlich sind mit personenbezogenen Daten alle Informationen gemeint, die auf eine Person zurückgeführt werden können. Details dazu, welche Informationen als „personenbezogene Daten“ gelten, haben wir für Sie im Artikel „Fragen und Antworten zur DSGVO“ zusammengestellt.
Bei Apps können es außerdem zum Beispiel sein: IP-Adresse, Standortdaten, Gerätekennungen (etwa UDID, DeviceID, Mac-Adresse), Telefonverzeichnis, Anruferliste, Audiodaten, Foto- und Filmaufnahmen oder Gesundheitsdaten.
Verarbeiten von Daten meint jeden einzelnen Vorgang bei dem mit Daten umgegangen wird, wie deren Erfassen, Speichern, Auslesen, Verändern, Übermitteln oder Abgleichen.

„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“

Auch für Apps gelten die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, die in der DSGVO verankert sind. Das bedeutet: Anbieter und Entwickler müssen darauf achten, dass die App durch ihre technische Gestaltung und Voreinstellungen möglichst sparsam Daten verarbeitet.
Schon bei der Entwicklung muss er dem Entwickler vorgeben, dass
  • nur die für die Nutzung der App erforderliche Daten erhoben werden und
  • technisch-organisatorische Sicherheitsfunktionen in der App integriert werden.
Beispiel: Eine Taschenlampen-App sollte nicht auf Standortdaten oder das Telefonbuch des mobilen Endgeräts zugreifen können.
In ihrer Grundeinstellung sollte die App so konfiguriert sein, dass möglichst wenig Daten verarbeitet werden. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben aus der App selbst heraus zu steuern, auf welche personenbezogenen Daten die App Zugriff erhält und an wen die Daten übermittelt werden. So muss der Anwender Einstellungen, bei denen Daten verarbeitet werden, aktiv auswählen können (Opt-in), anstatt solche Voreinstellungen abwählen zu müssen (also kein Opt-out).
Technische Sicherheitsmaßnahmen können beispielsweise sein: Beschränkte Speicherdauer von Daten, Passwortmaskierung bei Passworteingabe, Transportverschlüsselung, Datenlöschung bei App-Deinstallation, Pseudonymisierung von Daten.

Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung

Der Anbieter benötigt eine Rechtsgrundlage, um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen. So ist es erlaubt zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1 Nr. b DSGVO).
Beispiel: Eine Jogging- App darf GPS-Daten verarbeiten, um die Laufleistung und zurückgelegte Strecke zu ermitteln, da sie ihren vertraglichen Zweck sonst nicht erfüllen kann.
Die Verarbeitung ist auch erlaubt, wenn der Anwender in die Datenverarbeitung einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 Nr. a DSGVO). Wenn eine App Gesundheitsdaten verarbeitet, ist dafür immer eine ausdrückliche Einwilligung nötig (Artikel 9 Absatz 2 Nr. a DSGVO).
Aus dem Einwilligungstext muss hervorgehen welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der Nutzer muss der Datenverarbeitung aktiv zustimmen, indem er selbst die Checkbox ankreuzt, (d. h. keine vorangekreuzte Checkbox). Seine Einwilligung kann er jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wird die Einwilligung in der App gegeben, muss sie genau so leicht widerrufbar sein, d.h. der Widerruf muss innerhalb der App möglich sein.
Wenn Anbieter solche sensiblen Daten verarbeiten, müssen sie außerdem eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchführen. Darin müssen die möglichen Risiken für den Nutzer, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen beschrieben werden. Eine Orientierungshilfe zur DSFA findet sich beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz.

Auftragsverarbeitung und Datentransfer in Drittland

Wenn die Daten aus der App (auch) bei einem externen Dienstleister verarbeitet werden, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Das gilt auch, wenn der Entwickler bei Support und Pflege Daten einsehen kann. Bei einer Auftragsverarbeitung bleibt die rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung beim Auftraggeber. Er muss aber eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung treffen, deren Inhalt gesetzlich festgelegt ist (vgl. Artikel 28 DSGVO und „Fragen und Antworten zu DSGVO“).
Wenn Apps Daten an Dritte (z.B. ein Rechenzentrum mit Sitz in den USA) außerhalb der Europäischen Union (EU) transferieren, muss der App-Anbieter zusätzlich sicherstellen, dass dieser Dritte über ein der EU angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
  • Bestimmten Staaten attestiert die Europäischen Kommission per Beschluss ein angemessenes Datenschutzniveau (Andorra, Argentinien, Färöer, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, Schweiz, Uruguay und Japan)
  • Bei Datenübermittlungen in Drittstaaten (z.B. USA, Indien, Russland) empfiehlt sich, auf Standardvertragsklauseln zurückzugreifen die EU zur Verfügung stellt. Diese Vertragsklauseln müssen unverändert übernommen werden
Achtung: Zwischen den USA und der EU bestand das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“, das ein angemessenes Datenschutzlevel garantierte. Dieses Abkommen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilm vom 16. Juli 2020 für unwirksam erklärt. Datenübermittlungen in die USA können also nicht mehr auf den Privacy Shield gestützt werden. Alternativ können die erwähnten Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen abgeschlossen werden. Diese Vertragsklauseln bieten zwar keine absolute Sicherheit, dass das europäische Datenschutzniveau in den USA gewahrt wird, allerdings sind diese noch in Kraft bis ein Gericht sie für unwirksam erklärt. Ebenfalls bietet es sich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Fallbeispiel: Mietet der App-Anbieter einen Hosting-Anbieter in der EU und dieser setzt wiederum einen Sub-Hosting-Anbieter in einem Drittland ein (ohne von der EU attestiertes angemessenes Datenschutzniveau) dann gilt: Der App-Anbieter muss mit dem Hosting-Anbieter in der EU eine Auftragsverarbeitung und darüber hinaus mit dem Sub-Hosting-Anbieter Standardvertragsklauseln abschließen. Außerdem muss er sichergehen, dass der Hosting-Anbieter in der EU seinerseits mit dem Sub-Hosting-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen hat.

Datenschutzerklärung

Wie auf Websites muss der Nutzer über den jeweiligen Zweck und Umfang der Datennutzung und die Übermittlung der Daten informiert werden. Die Datenschutzerklärung von einer Website kann dafür nicht unverändert übernommen werden. Eine App hat potenziell mehr Zugriff auf Endgerät-Funktionen wie Kamera, Kontaktdaten/Telefonverzeichnis und Standort, was bei einer Webseite in der Regel nicht der Fall ist. Über den Umgang mit diesen speziellen Daten muss die Datenschutzerklärung der App aufklären.
Die Datenschutzerklärung muss schon vor Download und Installation auf der Produktseite im App Store bzw. auf der Vertriebsplattform/-website bereitgestellt werden. Nach der Installation muss die Datenschutzerkärung auch leicht zugänglich in der App selbst hinterlegt sein und muss auch im Offline-Modus verfügbar sein, wenn im Offline-Betrieb Daten gesammelt werden.
Diese Informationen muss die Datenschutzerklärung enthalten (vgl. Artikel 13 Absatz 1 DSGVO):
  • Kontaktdaten des Anbieters, ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Beschreibung der Datenkategorien, die von der App erhoben werden
  • Beschreibung der Zwecke für die die Daten erhoben werden
  • Speicherdauer derDaten
  • Übermittlung der Daten an Dritte oder in ein Drittland (zum Beispiel Auftragsverarbeiter ggf. mit Sitz außerhalb der EU oder an den Betreiber der Vertriebsplattform)
  • Rechte des Nutzers (u.a. Auskunftsrecht, Widerruflichkeit einer Einwilligung)
Die Datenschutzerklärung muss auch auf kleinen Displays von mobilen Endgeräten lesbar sein. Hierfür kann es sinnvoll sein, den Text in mehrere Abschnitte zu unterteilen, die einzeln aufgerufen werden können.

Apps – Recht und sicher – Teil 1: Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Entwickler

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Akteure und Vertragsbeziehung

Relevante Akteure bei Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von Apps sind:
  • der Anbieter der App,
  • der Entwickler (sofern der Anbieter die App von einem Dritten entwickeln lässt),
  • ggf. der Plattformbetreiber über den die App vertrieben wird,
  • der Anwender und
  • ggf. ein Content-Lieferant (Inhalts-Lieferant) für die App, wie eine vom Anbieter beauftragte Agentur.
Wird die Entwicklung einer App in Auftrag gegeben, besteht zwischen Anbieter und Entwickler regelmäßig ein Werkvertrag. Mit der Programmierung der App wird ein konkreter Erfolg geschuldet, nämlich die Lieferung und die Funktionsfähigkeit der App. Die Entwicklung erfolgt dabei – wie bei der Softwareerstellung üblich – idealerweise mit einem Lasten- und Pflichtenheft. Bei kleineren Projekten sollte zumindest eine schriftliche Dokumentation (detaillierte Angebotsbeschreibungen, Kostenvoranschläge) vorhanden sein, aus der hervorgeht, welchen Zweck die App erfüllt und welchen Funktionsumfang sie haben soll (z.B. Grundfunktionen, Navigationselemente, unterstützte Gerätetypen). Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko, dass die Leistung später nicht oder nicht vollständig erbracht wird (vgl. Absatz „Abnahme und Mängelrechte“ unten).
Insbesondere ist zu regeln:
  • Was die App „können“ soll,
  • welche Funktionen man typischerweise mit dieser Art von App verbindet und ggf. welche dieser Funktion die App nicht aufweist,
  • welchen Systemanforderungen die App genügen soll,
  • ob spezifische Anforderungen an die Hardware, Displayauflösung oder RAM-Verbrauch bestehen,
  • wer die Inhalte für die App liefert (hier kommen ggf. auch Inhalte von Drittanbietern in Frage),
  • innerhalb welcher Zeitfristen die App erstellt wird und wann Informationen zu bestimmten Entwicklungsstadien fällig werden sowie
  • für welche Plattformen/App-Stores/Betriebssysteme die App entwickelt wird,
  • welche inhaltlichen und technischen Vorgaben des App-Stores der Anbieter einzuhalten hat; diese Bedingungen sollten vertraglich an den Entwickler weitergereicht werden, damit diese bei der Programmierung eingehalten werden.

Content-Lieferung

Es ist sinnvoll, im Vertrag auch sogenannte Mitwirkungspflichten des Anbieters festzuhalten. So kann der Entwickler sicherstellen, dass er seine Leistungen wie vereinbart erbringen kann, wenn für die Entwicklung der App notwendig ist, dass der Anbieter beispielsweise Bilder, Kartenmaterial, Logos, Videos, Musik oder Texte zur Verfügung stellt.
Bezieht beispielsweise der Anbieter Inhalte von Dritten, die er dem Entwickler zur Verfügung stellt, sollte er alle dabei berührten Rechte regeln. Das können zum Beispiel Bearbeitungsrechte an Größe und Auflösung von Bildern und Grafiken oder das Recht zum Einbauen von Drittsoftware-Komponenten in die App sein. Der Entwickler sollte seinerseits mit dem Anbieter vereinbaren, dass dieser ihn von etwaigen Rechten Dritter an den Inhalten freitstellt.

Geheimhaltungsvereinbarung

Der Entwickler sollte sich zu Beginn der Zusammenarbeit über eine Geheimhaltungsvereinbarung absichern, um Informationen, wie Softwareabläufe oder Entwicklungsprozesse, zu schützen, deren Geheimhaltung für den Entwickler wichtig sind.

Abnahme und Mängelrechte

Wenn die Programmierung der App abgeschlossen ist, sollte es eine Abnahme zwischen Entwickler und Auftraggeber geben. Hierfür ist wichtig, dass der Werkvertrag aussagekräftig und umfassend ist, um ggf. Mängel feststellen zu können. Lässt der Vertrag keine eindeutige Benennung der Mängel zu, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden, ob sich die App für die gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit eignet. Hierfür kann es notwendig werden, einen Sachverständiger hinzuzuziehen.
Bei der Abnahme sollte der Anbieter bekannte Mängel dokumentieren und sich die Mängelbeseitigung ausdrücklich vorbehalten, andernfalls verliert er sein Recht auf Mängelbeseitigung. Verweigert er die Abnahme wegen eines Mangels, stehen ihm folgende Rechte zu: Er kann
  • vorrangig Nacherfüllung verlangen (hier kann der Entwickler beim Werkvertrag zwischen Fehlerbeseitigung oder Neuherstellung wählen)
  • nach erfolglosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist den Mangel selbst beseitigen und sich die dafür erforderlichen Aufwendungen ersetzen lassen
  • unter Umständen vom Vertrag zurücktreten
  • die Vergütung mindern
  • und/oder Schadensersatz verlangen.
Der Auftraggeber sollte darauf achten, Änderungsanforderungen (sogenannter „Change Request“) während der Entwicklung vertraglich zu vereinbaren, denn einseitige Änderungen am Vertragsgegenstand (zum Beispiel Funktionserweiterungen) kann er nicht verlangen.
Es ist sehr wichtig, die Entwicklung auf Basis einer Leistungsbeschreibung zu beginnen. Programmiert der Entwickler ohne konkrete Leistungsbeschreibung, dürfte das sogenannte Dienstvertragsrecht zur Anwendung kommen. Das heißt, der Anbieter muss den Entwickler bezahlen und hat keine spezifischen Mängelrechte – auch wenn er die entwickelten Ergebnisse nicht verwerten kann. Fügt hingegen der Entwickler ohne konkrete Vorgaben zusätzliche Funktionalitäten hinzu, die Kosten verursachen, muss der Auftraggeber hierfür ohne vorherige Vereinbarung nicht zahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungspflichten, Änderungen, Abreden über Vergütung, Nutzungsrecht und Support sowie Kündigung von beiden Seiten immer schriftlich – zumindest in Textform (E-Mail) – dokumentiert werden sollten. So können im Streitfall bestehende Ansprüche bewiesen werden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheber der App, also ihr Schöpfer, ist der Entwickler. Er hat das Recht, als Urheber der App genannt zu werden. Wenn der App-Anbieter das nicht möchte, muss er es im Vertrag ausdrücklich ausschließen. Wird eine App in einem Beschäftigtenverhältnis erstellt, gehen die Verwertungsrechte per Gesetz umfassend auf den Arbeitgeber über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dies gilt jedoch nicht für App-Entwicklung durch freie Mitarbeiter. Ein solcher bleibt Urheber an seiner Entwicklung und damit stehen ihm die Verwertungs- und Nutzungsrechte an der App zu – außer der Auftraggeber lässt sich diese per Vertrag ausdrücklich einräumen.
Anders als an einer Sache besteht an der Software kein „Eigentum“, sondern es werden Nutzungsrechte eingeräumt, häufig „Lizenz“ genannt. Diese regeln, wie der Anbieter die App nutzen darf. Der Umfang der Nutzungsrechte ist daher der entscheidende Punkt für die wirtschaftliche Verwertung der App. Eingeräumt werden können zum Beispiel folgende Nutzungsrechte: Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung und öffentliche Zugänglichmachung.
Der Auftraggeber der App hat in der Regel Interesse an einem ausschließlichen („exklusiven“) Nutzungsrecht. In diesem Fall darf der Entwickler nicht andere Anbieter mit seiner programmierten App beliefern und auch nicht die App für einen anderen Kunden weiterentwickeln.
Anbieter und Entwickler sollten sich klar darüber verständigen, welche Nutzungsrechte der Anbieter an der App braucht, zum Beispiel das Recht die App zu bearbeiten oder zu ändern. So sollte auch eine mögliche Herausgabe des Quellcodes, der zur Fehlerbeseitigung oder für Programmanpassungen erforderlich ist, geregelt werden. Eine solche Herausgabe kann der Auftraggeber in der Regel nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Der Quellcode kann auch mittels einer sogenannten Escrow-Vereinbarung, hinterlegt werden, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder einem Escrow-Dienstleister. Damit erhält der Anbieter die Möglichkeit zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung der App, wenn der Entwickler dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies könnte zum Beispiel im Fall der Insolvenz des Entwicklers greifen.

Pflege und Support

Bei Apps kann es – wie bei jeder Software – sein, dass Verbesserungen und Anpassungen erforderlich sind. Pflege und Support der App regeln Sie am besten in einem eigenen Software-Pflegevertrag. Dieser sollte Punkte wie die Aktualisierung der Software, Updates, technische Anpassungen, Reaktionszeit, Fehlerbeseitigungszeiten, Hotline (Beratung), Laufzeit und Kündigungsrechte festschreiben.
Bei Entwicklung und Vertrieb von Apps ist auch der Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) zu beachten. Erfahren Sie dazu mehr im zweiten Teil der Artikelserien „Apps – recht und sicher “.

Technologietransfer

Wettbewerbsfähig bleiben

Viele Unternehmen aus der Region sind auf den Weltmärkten vertreten und leisten mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen großen Beitrag zur Wirtschaftsstärke Deutschlands. Diese Position kann nur dann gehalten und weiter ausgebaut werden, wenn ein ständiger Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft die Innovationskraft der Unternehmen sicherstellt. An dieser sensiblen Stelle setzt die IHK Region Stuttgart mit ihrem Leistungsangebot an, die speziell den Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der Wissenschaft unterstützt.

Forschungskooperationen

Forschungskooperationen bieten Unternehmen die Möglichkeit ihre bestehenden Produktionsprozesse schneller zu optimieren oder völlig neue Produkte und Dienstleistungen einfacher und in einem überschaubaren Zeitraum zu entwickeln.
Dabei bieten sich verschieden Formen an:
  • Auftrags- oder Kooperationsforschung
  • Beratungen/Studien/Gutachten
  • Weiterbildungen
  • Bereitstellung von Laboren und Personal
  • Studien- und Abschlussarbeiten
  • Praktika
Ist die Entscheidung für eine Form der Kooperation gefallen, sollte eine rechtssichere Vereinbarung von beiden Partnern formuliert werden, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dafür einen Leitfaden für Forschungskooperationen erstellt, darin sind auch Mustervereinbarungen für die Zusammenarbeit für ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung bzw. Hochschule als auch für mehrere Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen und mehrerer Unternehmen enthalten.

Begleitung auf dem Weg in die digitale Zukunft

Den digitalen Transformationsprozess erfolgreich gestalten und umzusetzen ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig. Wir bieten hierfür Erstberatungen zu Themen rund um das Internet der Dinge, IT-affinen Fragestellungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an.

Unser Angebot

Das kostenfreie Technologietransferangebot richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – insbesondere auch an jene, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten besitzen oder bisher kaum Erfahrung in der Kooperation mit Hochschulen oder anderen Firmen sammeln konnten.
Durch die enge Vernetzung der IHKs innerhalb Baden-Württembergs können wir auch überregional die Anbahnung von Forschungskooperationen unterstützen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Kooperationspartner für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt sind können Sie unser Online-Formular ausfüllen und wir suchen für Sie in ganz Baden-Württemberg nach einem Partner:
Das vielfältige landesweite IHK-Angebot zum Technologietransfer umfasst folgende Bereiche:
  • Analyse von technischen Optimierungspotenzialen vor Ort im Unternehmen
  • Prüfung, Auswahl und Vermittlung von Kontakten zu Forschungs- und Entwicklungspartnern in Hochschulen, Vertragsforschungseinrichtungen und der Industrie sowie zu Ingenieurbüros und Unternehmensberatungen
  • Vermittlung von Prüf- und Messlaboren in Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Verwertung von Forschungsergebnissen
  • Vermittlung von Bachelor-, und Masterarbeiten
  • Vermittlung von Patenten, Lizenzen und industriellen Kooperationspartnern
Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Gerne begleiten wir Sie anschließend bei den ersten Treffen und stehen Ihnen auch während des laufenden Projekts immer bei Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.

Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.

Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.

Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifizierungen.

Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.

Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.

Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.

Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.

Leitfäden – Regionales Onlinemarketing für KMU

Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die Präsenz vor Ort und der direkte Kontakt zum Kunden ein wesentliches Standbein. Aber nur wenige Betriebe engagieren sich gezielt online, um regional auffindbar zu sein. Durch die Vielzahl an Angeboten und Anbietern, die man im Internet findet, ist es wichtig, das eigene Angebot über den Informationskanal Internet richtig zu platzieren.
Das Konzept des regionalen Online-Marketings zielt auf die Erzeugung einer hohen Aufmerksamkeit im Umkreis des Unternehmensstandorts ab. So sollen Kunden, die in diesem Gebiet nach Informationen suchen, nicht an den Wettbewerb verloren gehen. Um aber Maßnahmen zu gestalten, die auch erfolgreich sind, muss vorher untersucht werden, wie die eigene lokale Zielgruppe „tickt“. Die „Brille des Kundens“ aufzusetzen, also das Produkt oder die Dienstleistung aus Sicht der Zielgruppe zu betrachten, ist der Schlüssel zum Erfolg.
Um Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das regionale Online-Marketing zu geben, wurden Leitfäden entwickelt, welche die Transparenz in der genannten Thematik erhöhen.
  1. Die Mittelstand 4.0 Agentur Handel stellt einen Leitfaden zur Verfügung, der die Möglichkeiten des regionalen Online-Marketing vorstellt.
    Die Mittelstand 4.0-Agentur Handel ist Teil der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, die im Rahmen des Förderschwerpunkts „Mittelstand Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird.
  2. Der BVDW stellt einen Leitfaden zur Verfügung, welcher neue Wege der lokalen Kundenansprache und -aktivierung mithilfe von Best Practices zeigt.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.

Geistiges Eigentum schützen

Sie haben eine Idee, die Sie umsetzen möchten. Doch wie können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen?
Schutz bieten gewerbliche Schutzrechte. Unterschieden werden technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Die IHK informiert und berät Unternehmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten wie Anmeldung, Kosten und Recherche. Generelle Erstinformationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite „Patente & Co.”.
Ein Tipp: Teilen Sie Ihre Idee nicht mit jedem. Möglicherweise kann diese Mitteilung dann neuheitsschädlich bei der Beantragung möglicher Schutzrechte (zum Beispiel eines Patents) sein.

Die neue Geoblocking-Verordnung

1. Was ist Geoblocking?

Mittels „Geoblocking“ werden Internetinhalte für Kunden aus anderen EU-Staaten gesperrt, oder sie erhalten andere Konditionen als ein Kunde aus einer anderen Region.
Zum Beispiel möchte ein Kunde aus Frankreich bei einem deutschen Onlinehändler einen günstig angebotenen Artikel erwerben. Stattdessen wird er automatisch auf eine französische Version der Webseite weitergeleitet, auf der er den gewünschten Artikel nicht oder nur zu einem höheren Preis erwerben kann.

2. Was bezweckt die Geoblocking-Verordnung?

Die EU sieht in dem oben beschriebenen Fall eine Ungleichbehandlung von Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung, in anderen EU-Ländern Waren oder Dienstleistungen zu erwerben oder auf digitale Onlineinhalte zuzugreifen. Die Verordnung verbietet Onlinehändlern den Kunden den Zugang zu einer Webseite aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Orts der Niederlassung zu sperren und ihn von bestimmten Angeboten auszuschließen. Die Verordnung gilt sowohl mit Verbrauchern als auch für B2B-Geschäfte, wenn der Käufer auch Endkunde der Leistung ist.

Was passiert durch die neuen Regelungen konkret:

  • Händler dürfen Kunden nur noch mit deren ausdrücklicher Zustimmung auf eine länderspezifische Webseite (zum Beipsiel die französische Shopversion einer deutschen Online-Shoppingseite) umleiten.
  • Beschränkungen oder unterschiedliche Behandlung von Kunden für elektronisch erbrachte Dienste (zum Beispiel Cloud Services, Webhosting) sowie touristische Dienstleistungen, die lokal am Standort erbracht werden (zum Beispiel Autovermietung, Hotelunterbringung, Veranstaltungstickets) darf es künftig ebenfalls nicht mehr geben.
  • Verboten sind ungleiche Bedingungen für Kauf, Lieferung und Zahlung, wegen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes soweit diese nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt werden können, wie beispielsweise höhere Versandkosten.
  • Untersagt wird die Ungleichbehandlung in Bezug auf Zahlungsarten. Akzeptiert ein Händler eine Zahlungsart (zum Beispiel Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte), muss er diese Zahlungsart auch Kunden aus anderen Mitgliedsländern ermöglichen.
Die Verordnung verbietet nicht, das Betreiben verschiedener Länderversionen eines Onlineshops mit unterschiedlichen Konditionen, wie höhere Versandbedingungen, unterschiedliche Preise oder Sonderangebote/Aktionen, die nur für eine bestimmte Shopversion zugänglich sind.
Diese länderspezifischen Konditionen müssen dann aber von jedem Kunden eines Mitgliedstaates in Anspruch genommen werden können. Ein beispielsweise französischer Kunde muss auf der deutschen Shopseite auch zum gleichen Preis einkaufen können wie deutsche Kunden.
Der deutsche Händler darf sein Liefergebiet festlegen. Er muss seine Ware nicht an einen Kunden aus einem Mitgliedstaat liefern, wenn das Land des Wohnsitzes oder der Niederlassung nicht vom Liefergebiet des Händlers erfasst ist. Er muss aber einen Kunden dessen Land nicht zum Liefergebiet gehört ermöglichen, dass er
  • eine Lieferadresse in Deutschland oder in einem anderen Staat innerhalb des Liefergebiets angibt;
  • die Lieferung selbstständig organisiert, indem er selbst eine Spedition beauftragt; oder
  • die Ware in einem stationären Geschäft des Händlers abholt (sofern der Händler dies Kunden, die zum Liefergebiet gehören, anbietet)

3. Gibt es Ausnahmen von der Geoblocking-Verordnung?

Das Verbot gilt nicht, wenn es für eine Sperrung, Beschränkung oder unterschiedliche Behandlung rechtlich zwingende Gründe gibt, beispielsweise Jugendschutzgründe, Buchpreisbindung.
Ausgenommen von der Verordnung sind Gesundheitsleistungen und soziale Dienste, Finanzdienstleistungen, Beförderungsleistungen sowie Streaming oder Download-Angebote für urheberrechtlich geschützte Werke.
Die Verordnung gilt nicht für Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen, wenn sie von der Mehrwertsteuer befreit sind.

4. Was ist zu tun?

Händler müssen insbesondere
  • bestehende technische Zugangssperren beseitigen
  • die Einwilligung in die Weiterleitung auf länderpezifische Webseiten technisch einrichten
  • die Selbstabholung ermöglichen, wenn diese Option auch für inländsiche Kunden besteht
  • technische Einstellungen beseitigen, welche die Zahlungs- oder Lieferbedingungen automatisch anpassen aufgrund der IP-Adresse, des eingetragenen Wohnorts, der Sprachauswahl oder des Zahlungsmittels
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen, ob diese den Kunden wegen seiner Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren. Hierzu wird die Einholung rechtsanwaltlichen Rates empfohlen.
  • unterschiedliche Bedingungen für einen Zahlvorgang aufgrund Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung unterlassen
Händler sollten des Weiteren
  • das Liefergebiet auf der Unternehmenswebseite und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich kenntlich machen
  • Eingabemasken für Bestell- und Kundenformulare anpassen, sodass eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse in den Mitgliedstaat, der vom Händler beliefert wird, oder ausländische Kontaktdaten, angegeben werden können.
Zuständig für die Durchsetzung der Verodnung ist die Bundesnetzagentur. Sie kann bei Verstößen gegen die Anbieter Anordnungen erlassen und Zwangsgeld festsetzen (bis zu 500.000 Euro) sowie Bußgelder bis zu 300.000 verhängen.
Bei Verstößen gegen die Verordnung können auch Abmahnungen von Mitbewerbern oder abmahnberechtigten Verbänden drohen.

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 437 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Online-Kurs zum IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen neuen Online-Kurs für den modernisierten IT-Grundschutz an. Ziel ist es, Anwendern den Einstieg in die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik zu vereinfachen.
Basierend auf dem IT-Grundschutz-Kompendium und den BSI-Standards 200-1,-2 und -3 führt die vom BSI entwickelte und veröffentlichte Web-Schulung die Anwender in unterschiedlichen Lektionen durch die IT-Grundschutz-Vorgehensweise.
Im Fokus der Lerneinheiten steht die praktische Anwendung des IT-Grundschutzes und seiner Komponenten. Die Sicherheitskonzeption rückt dabei die Strukturanalyse der Geschäftsprozesse in den Mittelpunkt. Ausgehend von dieser Analyse über die Modellierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Umsetzungsplanung werden Anwender detailliert durch den Prozess geleitet. Mit Testfragen am Ende jeder Lektion lässt sich zudem unmittelbar der individuelle Kenntnisstand überprüfen.

Der Online-Kurs richtet sich an Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung, ist aber auch für Studierende und weitere Interessenten geeignet. Besonders Anwender aus kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind angesprochen, den Kurs für Sicherheitsbetrachtungen in ihrer Institution zu nutzen. Den Online-Kurs finden Sie in einer Online- und einer PDF-Variante auf der Website des BSI.

Das BSI bietet zudem zahlreiche weitere Hilfestellungen für Unternehmen an. Zum Beispiel einen Leitfaden zur Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz, der kleineren und mittleren Unternehmen, eine erste Orientierung bietet. Darüber hinaus finden Sie etliche weitere Praxishilfen, von der Absicherung von Browsern bis hin zur Absicherung von IoT-Geräten, in den Bausteinen des IT-Grundschutzes.


Gestaltung von Verträgen

Nur wenn Sie Ihre Verträge sorgfältig und juristisch wasserdicht abschließen, können Sie darauf bauen, Ihre Vergütung für Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch zu erhalten.
Die IHK zeigt Ihnen, was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt und was Sie tun können, wenn sich die andere Seite nicht an die Abmachungen hält.
Hier finden Sie Informationen zu:
  • AGB
    Was darf ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren? Was sollte man über „das Kleingedruckte” wissen?
  • Vertragsschluss im E-Commerce
    Vor Abgabe einer Bestellung im Webshop sind wesentliche Informationen zu wiederholen. Wissen Sie welche Anforderungen zu erfüllen sind?
  • Mängelrechte und Garantie
    Wann liegt eine mangelhafte Warenlieferung oder Leistung auf der Basis von Kauf- oder Werkverträgen vor und welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen?
  • Wenn der Schuldner nicht zahlt
    Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine fällige Zahlung nicht leistet? Welche Möglichkeiten bieten das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
  • Verjährung
    Wann verjährt Ihr Anspruch und welche Maßnahmen müssen Sie einleiten, um Ansprüche nicht zu verlieren?

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Sie auf dem Weg in die digitale Transformation oder im Rahmen Ihres Innovationsvorhabens mit Fördermöglichkeiten zu begleiten.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen. Wir haben Ihnen eine Übersicht über einige aktuell laufende Initiativen zusammengestellt:
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale Anlaufstelle rund um das Thema der Förderung von Innovationsvorhaben und der digitalen Transformation. Nutzen Sie Serviceangebote, Newsletter, Veranstaltungen und Informationen, um stetig auf dem neuesten Stand zu sein.

Förderprogramm go-digital

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse.
Mit seinen fünf Modulen Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung richtet sich das Förderprogramm go-digital gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm go-digital autorisierten Beratungsunternehmen werden zukünftig auf der go-digital-Seite veröffentlicht – gegenwärtig läuft der Autorisierungsprozess der Beratungsunternehmen.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens
    20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die IHK berät zu Industrie 4.0

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart kostenlose Erstberatungen zu IT-Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
  • Förderprogramme im Bereich Digitalisierung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

Zertifizierung nach ISO 27001

Unternehmen mit Bedarf an einer Zertifizierung ihrer Informationssicherheit nach DIN ISO/IEC 27001:2024-01 finden hier Informationen zu Vorgehensweise und Anlaufstellen.
Unter zahlreichen weiteren existierenden IT-Sicherheitsstandards nimmt die ISO 27001 eine zentrale Rolle ein und konkretisiert die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Durch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sollen die verschiedenen Aspekte der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Informationsverfügbarkeit, Authentizität, und so weiter) in dem erforderlichen Grad gewährleistet und aufrecht erhalten werden.
Den Begriff „System” darf man in diesem Zusammenhang nicht im technischen Sinne, sondern im Sinne eines systematischen Rahmenwerks verstehen.
Wesentliche Aspekte eines ISMS sind:
  • Umgang mit Risiken
  • Vorgabe von Richtlinien und Anleitungen
  • Planung und Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen
  • Überprüfung durch regelmäßige Audits
  • Zuweisung von Verantwortlichkeiten

Zertifizierungsverfahren

Die Vorgehensweise bei der Zertifizierung nach ISO 27001 ist weitgehend vergleichbar mit der bei anderen Managementsystemen wie zum Beispiel ISO 9001. Stark vereinfacht zusammengefasst besteht diese in folgenden Schritten:
  • Umsetzung der in der ISO 27001 vorgegebenen Anforderungen
  • Überprüfung durch einen Auditor
  • Prüfung des Auditberichts und anschließende Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierung erfolgt dabei ausschließlich auf Grundlage der Anforderungen der ISO 27001. Die in diesem Zusammenhang häufig angeführte ISO 27002 enthält im Sinne eines Leitfadens eine umfassende Sammlung von Vorschlägen für das Informationssicherheits-Management. Die in Anhang A der ISO 27001 aufgelisteten Maßnahmen(ziele) sind jedoch eng an der ISO 27002 ausgerichtet, so dass diese hilfreiche Ergänzungen für die Praxis enthält.

Vorgehensweise

Vor der eigentlichen Zertifizierung sind zahlreiche Maßnahmen rund um Informations- oder IT-Sicherheit umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße, Branche, geleisteter Vorarbeit und weiteren Einflussgrößen können diese Maßnahmen sehr viel Zeit und Aufwand beanspruchen.
Dementsprechend bietet sich – ohne Anspruch auf Eignung für jeden Einzelfall – folgende Vorgehensweise an:
  • Erste Positionsbestimmung: Prüfung von Prozessen und Dokumentation im Bereich IT-Sicherheit unter Berücksichtigung insbesondere der ISO 27001 (eigenständig oder durch Einbeziehung eines Beraters)
  • Kontaktaufnahme mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
  • Kontaktaufnahme mit einem Auditor, Vorbesprechung, Festlegung eines Auditplans und so weiter
Generell wird der Umsetzung der ISO 27001, der aus dem Qualitätsmanagement bekannte Deming-Kreis, auf der Basis von - Plan - Do - Check - Act - zugrunde gelegt.

Maßnahmen

Die einzelnen Maßnahmen sind recht umfangreich und je nach individueller Anforderung umzusetzen beziehungsweise zu ergänzen.
Einen ersten Einblick bieten jedoch die in der DIN ISO/IEC 27001 aufgeführten 14 Themen:
  1. Informationssicherheitsrichtlinien (Erstellung, regelmäßige Überprüfung, ...)
  2. Organisation der Informationssicherheit (Rollen, Verantwortlichkeiten, Aufgabentrennung, ...)
  3. Personalsicherheit (Arbeitsverträge, Schulung, Sensibilisierung, ...)
  4. Verwaltung der Werte (Inventar, Zuständigkeiten, ...)
  5. Zugangssteuerung (Benutzerverwaltung, Zugangsrechte, ...)
  6. Kryptographie (Schlüsselverwaltung, ...)
  7. Physische und umgebungsbezogene Sicherheit (Zutrittssteuerung, Bildschirmsperren, ...)
  8. Betriebssicherheit (Schutz vor Schadsoftware, Datensicherung, ...)
  9. Kommunikationssicherheit (Nachrichtenübermittlung, Sicherheit von Netzwerkdiensten, ...)
  10. Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung
  11. Lieferantenbeziehungen (Vereinbarungen, Lieferkette, ...)
  12. Handhabung von Sicherheitsvorfällen (Verantwortlichkeiten, Reaktion, ...)
  13. Business Continuity Management (Redundanzen, ...)
  14. Compliance (gesetzliche Anforderungen, ...)
Zu diesen 14 Themen werden in der ISO 27001 dann Maßnahmenziele (control objectives) und zur Erreichung dieser Ziele Maßnahmen (controls) abgeleitet, die im Anhang A der Norm aufgeführt werden.
Dieser Anhang ist zum Erreichen einer Zertifizierung nach ISO 27001 für jedes Unternehmen verpflichtend.
Die vollständige DIN ISO/IEC 27001 ist kostenpflichtig erhältlich auf der Website der Beuth GmbH.

Bezug zum IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet unter anderem eine Reihe von Unternehmen zur Umsetzung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit.
Der erste Teil der KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen kommen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser sowie Ernährung.
Der zweite Teil der KRITIS-Verordnung mit den Sektoren Finanzen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit wird bis Frühjahr 2017 erwartet.
Eine Orientierung in diesem Zusammenhang an der ISO 27001 im Sinne eines internationalen Stands der Technik ist jedoch denkbar.
So findet sich eine explizite Bezugnahme auf ein der ISO/IEC 27001 genügendes Informationssicherheitsmanagementsystem beispielsweise im bereits vorliegenden IT-Sicherheitskatalog für Energienetz-Betreiber.
Betroffene Unternehmen sollten etwaige Entwürfe branchenspezifischer IT-Sicherheitskataloge beziehungsweise spezifischer Rechtsverordnungen aufmerksam beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig Handlungsbedarf in Sachen Zertifizierung in Richtung ISO 27001 und IEC 62443 zu erkennen.

Dienstleister und Experten

Eine Reihe von Unternehmen in der Region und darüber hinaus bietet Expertise und Unterstützung rund um IT-Sicherheit, Vorbereitung der ISO 27001 Zertifizierung, und vieles mehr.
Sie finden diese mittels Schlagwortsuche (zum Beispiel „IT-Sicherheit”) in unserer landesweiten Firmendatenbank.

Die IHK berät zu IT-Sicherheit

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart kostenlose Erstberatungen zu Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

Quelle: ISO 27001, IHK Weingarten
Veranstaltungen

Sicherheit

Im betrieblichen Alltag sind immer wieder sicherheitsrelevante Themen berührt. Hier sind Unternehmen gefordert, das richtige Risikomanagement zu betreiben sowie Maßnahmen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu kennen und anzuwenden.
Die IHK bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Bereichen an:
  • Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
    Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen an Arbeitsstätte, -platz und -mittel, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Beauftragte, betrieblicher Brandschutz
  • Gefahrguttransport
    Sicherer Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Ladungssicherung
  • Exportkontrolle
    Embargos, genehmigungspflichtige und Dual-Use-Güter, länderbezogene Frühwarnhinweise
  • Datenschutz
    Schutz personenbezogener Daten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutz im Internet und beim E-Mail-Versand, Videoüberwachung
  • Netz- und Informationssicherheit
    IT-Sicherheit, sicherer Umgang mit Internet und Smartphones, Schutz vor Cyberkrimininalität
  • IHK-Sicherheitskongresse
    Informationen und Vortragsunterlagen zum Thema Sicherheit in der Wirtschaft

Kongresse 2017 und 2018

Adressbuch- und Registerschwindel

1. Adressverzeichnis- und Registerschwindel

Die Zahl unseriöser Adressverzeichnisanbieter, die als Rechnungen aufgemachte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse in Umlauf bringen, hat stetig zugenommen. Die Angebote sind dabei so aufgemacht, dass der flüchtige Leser meint, es handle sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag.
Oftmals wird durch die unseriösen Anbieter dabei der Eindruck erweckt, eine öffentliche Stelle sei Absender der Rechnung für eine vermeintlich gesetzlich verlangte Registerveröffentlichung. Dazu entnehmen die unseriösen Adressverzeichnisanbieter die Kontaktdaten der Betroffenen regelmäßig tatsächlichen Veröffentlichungen über Handelsregistereintragungen im offiziellen Bundesanzeiger und knüpfen mit ihren Eintragungsangeboten daran an.
Eine andere Vorgehensweise unseriöser Adressverzeichnisanbieter besteht darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert werden. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text der Anzeige bestätigt (zum Beispiel Korrekturabzug für eine Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Der wirtschaftliche Schaden, der den Betrieben durch den ungewollten Vertragsschluss zugefügt wird, kann immens sein. Falls die Verzeichnisse überhaupt erscheinen, sind sie meist wirtschaftlich wertlos, da die Eintragungen beispielsweise ohne Sortierung nach Branche oder Sitz des Unternehmens erfolgen.

2. Woran erkennt man Schreiben unseriös arbeitender Adressverzeichnisanbieter?

  • Das Schreiben ähnelt einer Rechnung, zumeist sind bereits ausgefüllte Überweisungsträger dem Schreiben fest beigefügt. Dabei wird oftmals eine Kontoverbindung im Ausland angeben.
  • Der für das angebliche Register zu entrichtete Betrag ist auffällig hoch (oft mehrere Hundert Euro) und meistens erst im Kleingedruckten wahrnehmbar.
  • Angegebene Kunden- oder Registriernummern sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
  • Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen.
  • Zumeist geben erst die kleingedruckten Geschäftsbedingungen auf der Rückseite einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot/Offerte handelt. Anbieter ist oftmals eine Gesellschaft (Ltd.) mit Sitz im Ausland.
  • Häufig werden Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet oder an diese offiziellen Veröffentlichungen angeknüpft.
  • Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt.
  • Es werden sogenannte Firmengründungsurkunden verschickt.
  • Die Eintragungsofferten werden oftmals per Fax verschickt.
  • In Formularen werden Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert. Die Richtigkeit eines angeblichen Korrekturabzuges soll schriftlich bestätigt werden, tatsächlich handelt es sich um die Unterschrift zu einem Anzeigenauftrag.
Wie die Beispiele zeigen, zielen die Werbemethoden bewusst auf Schwachstellen der innerbetrieblichen Organisation ab. Dabei rechnen die Versender damit, dass die Zahlungen ohne genauere Prüfung angewiesen werden, da sich die Kosten für eine Eintragung in die Verzeichnisse in der Regel auf weniger als 500 Euro belaufen.

3. Richtig reagieren

Wie sollten Sie mit solchen Angeboten umgehen?

Die IHK warnt davor, auf diese Angebote einzugehen. Der richtige Platz für solche Angebote ist der Papierkorb! Daher sollten speziell die mit Zahlungsvorgängen betrauten Mitarbeiter über die dubiosen Praktiken unseriöser Adressverzeichnisanbieter aufgeklärt werden.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine genaue Prüfung, ob ein entsprechender Bestellvorgang vorliegt beziehungsweise ob die angebotene Leistung wirklich in Anspruch genommen werden soll.
Die IHK bemüht sich seit Jahren, Unternehmen vor unseriösen Adressverzeichnisanbietern zu schützen. Zur Bekämpfung arbeitet die IHK seit langem mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen. Bei der IHK eingehende Beschwerden werden an den DSW weitergeleitet. Der Schutzverband fordert die unseriösen Unternehmen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und leitet gegebenenfalls gerichtliche Schritte ein, unter Umständen wird sogar Strafanzeige gestellt.

Was tun, wenn Sie den Vertrag schon unterschrieben haben?

Vertrag anfechten - nicht bezahlen! Verträge in denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert wird oder der falsche Eindruck erweckt wird, es bestehe eine zwingende Zahlungsverpflichtung oder über die Rahmenumstände eines Vertrages getäuscht wird, sind rechtlich insbesondere durch eine sog. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angreifbar.
Dazu sollte unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung die Anfechtung des Vertrages (und vorsorglich auch eine Kündigung) erklärt werden und zwar schriftlich sowie idealerweise vorab per Email und Telefax (Belege aufbewahren). Das ändert zwar nichts am Risiko einer Zahlungsklage durch den Anbieter des Verzeichnisses, kann jedoch die Verteidigungsposition vor Gericht deutlich verbessern. Einen Formulierungsvorschlag für eine Anfechtungs- und Kündigungserklärung finden Sie am Ende dieser IHK-Information.

Was tun, wenn Sie schon bezahlt haben?

Wer auf eines der rechnungsmäßig gestalteten Auftragsformulare eine Zahlung im falschen Glauben an eine bereits bestehende Verbindlichkeit geleistet hat, sollte noch nicht ausgeführte Überweisungsaufträge umgehend bei der Hausbank stoppen. Falls es für diesen Schritt bereits zu spät ist, kann versucht werden, den Betrag gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe zurückzufordern. Es kann auch eine Anzeige bei der Polizei wegen (versuchten) Betruges in Erwägung gezogen werden. Jeweils werden sich diese (rechtlichen) Schritte bei Briefkastenfirmen mit Bankverbindungen im Ausland oftmals allerdings als schwierige Unterfangen erweisen. In jedem Fall sollte eine Vertragsanfechtung und Kündigung erklärt werden (s.o.).

4. Muster einer Anfechtungserklärung

Bitte auf Einzelfall individuell anpassen.
Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Formularschreiben vom ... haben Sie in arglistig täuschender Weise den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung (alternativ: einen Korrekturabzug/...) und nicht um ein Vertragsangebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne Weiteres erkennbar. Hinzu kommt, dass der etwaige Hinweis auf die Kosten derartig in den übrigen Text eingebettet war, dass der Leser geradezu verleitet werden sollte, den ausschlaggebenden Teil in Bezug auf die Kosten zu überlesen.
Eine wirksame vertragliche Zahlungsverpflichtung wurde dadurch schon nicht begründet. Hiermit fechte ich meine Erklärung vom ... außerdem wegen arglistiger Täuschung an. Rein vorsorglich kündige ich den Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(Falls zutreffend: Ich habe unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung den Betrag von ... Euro an Sie gezahlt. Auch mit dieser Zahlung ist kein wirksamer Vertragsschluss zustande gekommen. Ich fordere Sie auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens bis zum ... auf mein Konto ... zurückzuerstatten.)
Rechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor.

Textilkennzeichnungsverordnung und -gesetz

Regelungen zur Textilkennzeichnung
Händler von Textilerzeugnissen müssen bei dem Verkauf auf die korrekte Kennzeichnung der Textilfasern achten, um rechtssicher zu handeln - dies gilt für stationäre Ladengeschäfte ebenso wie für den Onlinehandel. Generell handelt es sich bei der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen um eine Pflicht der Hersteller. Jedoch sollten Händler vor dem Verkauf kontrollieren, ob die Kennzeichnungen korrekt vorgenommen wurden.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen im Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) gilt ebenfalls die EU- Verordnung Nr. 1007/2011. Darin werden Pflichten von Händlern bzgl. der Bezeichnungen von Textilfasern sowie der Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zusammengefasst.
Damit soll eine einheitliche Textilkennzeichnung im gesamten EU-Raum erreicht werden. Das Textilkennzeichnungsgesetz und die o.g. EU-Verordnung regeln genau, wie Verbraucher über die Zusammensetzung von Textilerzeugnissen informiert werden müssen. Das Textilkennzeichnungsgesetz dient dabei der Durchführung der Verordnung.
Dieses schreibt auch vor, dass bei bestimmten Produkten die Rohstoffzusammensetzung genau der Vorschrift entsprechend angegeben werden muss. Diese Verpflichtungen gelten auch für Kataloge und das Internet und sind somit auch für den Onlinehandel relevant.
Ein Merkblatt der IHK zu München Oberbayern bietet eine Zusammenfassung zur Textilkennzeichnung.